Aus dem Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der
Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Direktor Prof. Dr. med. H. Drexler
Prävalenz und Verlauf von allergischen Erkrankungen bei
Beschäftigten in Tierversuchsanlagen
Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde
der Medizinischen Fakultät
der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
vorgelegt von
Meta Hager aus Hof
Gedruckt mit der Erlaubnis der
Medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
Dekan: Prof. Dr. J. Schüttler
Referent: Priv. -Doz. Dr. K. Schmid
Korreferent: Prof. Dr. H. Drexler
Tag der mündlichen Prüfung: 11. Februar 2010
- Für meine Eltern -
Inhaltsverzeichnis
1. Zusammenfassung........................................................................................................ 1
1.1 Hintergrund und Ziele................................................................................................ 1
1.2 Methoden ................................................................................................................... 1
1.3 Ergebnisse und Beobachtungen ................................................................................. 2
1.4 Praktische Schlussfolgerungen................................................................................... 2
2. Einleitung ..................................................................................................................... 5
2.1 Allergien..................................................................................................................... 5
2.2 Berufsbedingte Allergien ........................................................................................... 6
2.3 Asthma bronchiale ..................................................................................................... 8
2.4 Gefahrstoffverordnung als gesetzliche Grundlage..................................................... 9
2.5 Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G 23 ........................................................... 10
3. Methoden ................................................................................................................... 13
3.1 Rekrutierung der Patienten....................................................................................... 13
3.2 Untersuchungsspektren ............................................................................................ 14
3.2.1 Allgemeine Untersuchung durch standardisierten Fragebogen ............................ 14
3.2.2 Spezielle Untersuchung......................................................................................... 15
3.2.3 Pricktest................................................................................................................. 15
3.2.4 Serologischer Test................................................................................................. 16
3.2.5 Bronchialer unspezifischer Provokationstest mit Methacholin ............................ 17
3.3 Nachuntersuchungen................................................................................................ 19
3.4 Erstellung einer SPSS-Datenbank und Eingabe der Untersuchungsdaten.............. 20
4. Ergebnisse .................................................................................................................. 22
4.1 Ergebnisse der Erstuntersuchung ............................................................................. 22
4.1.1 Auswertung des Fragebogens ............................................................................... 22
4.1.2 Arbeitsplatzbezogene Beschwerden im Tierstall.................................................. 26
4.1.3 Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen .................................................. 28
4.1.4 Vergleich der Sensibilisierungsrate zwischen gering und stärker exponierten
Beschäftigten.................................................................................................................. 32
4.2 Ergebnisse der Nachuntersuchung ........................................................................... 34
4.2.1 Rückmeldung zur Nachuntersuchung ................................................................... 34
4.2.2 Veränderung zwischen Erst- und Nachuntersuchung in der Gruppe der Nicht-
Sensibilisierten ............................................................................................................... 36
4.2.3 Veränderung zwischen Erst- und Nachuntersuchung in der Gruppe der
Sensibilisierten ............................................................................................................... 39
4.2.4 Veränderung der Lungenfunktionsprüfung zwischen Erst- und
Nachsorgeuntersuchung ................................................................................................. 42
5. Diskussion.................................................................................................................. 46
5.1 Akzeptanz der Vorsorgeuntersuchungen ................................................................. 46
5.2 Unterschiede zwischen länger und kürzer exponierten Beschäftigten..................... 47
5.3 Beschwerden in der Gruppe der Sensibilisierten ..................................................... 49
5.4 Schutzmaßnahmen ................................................................................................... 52
5.4 Schlussfolgerungen .................................................................................................. 54
6. Literaturverzeichnis.................................................................................................... 56
7. Abbildungsverzeichnis............................................................................................... 59
8. Anhang ....................................................................................................................... 60
9. Danksagung................................................................................................................ 71
10. Lebenslauf ................................................................................................................ 72
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1. Zusammenfassung
1.1 Hintergrund und Ziele
Entsprechend der neuen Gefahrstoffverordnung ist bei Beschäftigten mit Kontakt zu
Labortierstaub eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung obligat. Grund hierfür
ist, dass Tierallergene zu den hochpotenten Allergenen zählen und von ihnen eine
große Sensibilisierungsgefahr für die Beschäftigten ausgeht. Die Untersuchungen
werden nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G23 durchgeführt.
Ziel der Arbeit war es herauszufinden, ob Angestellte, die Labortierallergenen
beruflich exponiert waren, auch gegenüber diesen sensibilisiert waren, bzw.
arbeitsplatzbezogene Beschwerden entwickelten. Augenmerk wurde vor allem darauf
gerichtet, ob ein Unterschied zwischen Beschäftigten zu sehen war, die pro Woche
wenige Stunden im Tierstall gearbeitet haben und solchen, die längere Zeit pro
Woche Labortierallergenen exponiert waren. Außerdem wurde das Ergebnis der Erst-
und Nachsorgeuntersuchung miteinander verglichen.
1.2 Methoden
Seit November 2005 wurden an der Universität Erlangen-Nürnberg
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach G23 bei Tätigkeiten im Tierstall
vorgenommen. Sie bestanden aus einem Fragebogen und einer medizinischen
Untersuchung, bei der auch ein Lungenfunktionstest stattfand. Arbeitsplatzbezogene
Beschwerden der Atemwege, der Nase, der Augen oder der Haut wurden
dokumentiert. Auf freiwilliger Basis wurde ein Pricktest gegen Umweltallergene und
Labortierallergene, ein bronchialer Provokationstest mit Methacholin, eine
Bestimmung des Gesamt-IgE-Spiegels und eine Testung spezifischer IgE-Antikörper
(Rast-Test) durchgeführt.
212 Beschäftigte wurden untersucht und deren Untersuchungsdaten anonymisiert in
eine SPSS-Datenbank eingegeben. Von 62 Beschäftigten lagen uns Daten sowohl von
der Erst- als auch von der Nachuntersuchung vor.
2
1.3 Ergebnisse und Beobachtungen
An arbeitsplatzbezogenen Beschwerden traten vor allem Niesen (21,1%) und
Fließschnupfen (14,9%) auf. Über Augenbrennen, Hautausschlag und Atemnot wurde
seltener berichtet. Mindestens eines dieser fünf Symptome entwickelte sich bei 41,8%
der mehr als zwei Stunden pro Woche mit Mäusen exponierten Beschäftigten
(Exposition gegenüber Ratte: 46,3%). Betrug die berufliche Exposition gegenüber
Mäusen maximal zwei Stunden pro Woche, lag die Häufigkeit von positiven
Ergebnissen des Prick- oder Rast-Test bei 13,7% und gegenüber Ratten bei 14,7%. In
der mehr als zwei Stunden pro Woche exponierten Gruppe waren es 11,0 % (Maus)
und 10,4% (Ratte). Der Gesamt- IgE-Spiegel war in der Gruppe mit
arbeitsplatzbezogenen Beschwerden (38,0 IU/ml) höher als in der Gruppe ohne
Beschwerden (20,2 IU/ml).
Bei der Nachuntersuchung gaben im Vergleich zur Erstuntersuchung mehr
Angestellte an, einen Atemschutz während der Arbeit im Tierstall zu verwenden. Die
Werte der Lungenfunktionsprüfung hatten sich nicht verschlechtert. Außerdem hatten
die arbeitsplatzbezogenen Beschwerden eher abgenommen.
1.4 Praktische Schlussfolgerungen
Bei Angestellten, die mit Labortieren gearbeitet haben, war die Anzahl der
Beschwerden am Arbeitsplatz hoch. Die Ergebnisse bestätigen die Notwendigkeit
von medizinischen Vorsorgeuntersuchungen für Beschäftigte, die im Tierstall
arbeiten, auch wenn die Tätigkeit nur wenige Stunden pro Woche umfasst. Außerdem
ist es sehr wichtig Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Angestellten zu ergreifen.
Dazu zählen vor allem Aufklärung über den Umgang mit Labortieren, Ergreifen von
persönlichen Schutzmaßnahmen wie die Benutzung von Atemschutz, regelmäßige
Kontrollen von Absauganlagen in Tierställen und berufliche Wiedereingliederung des
Beschäftigten, falls extreme Beschwerden im Umgang mit Labortieren aufgetreten
sind.
3
Summary
Background and objectives
Due to new legal requirements in Germany, the employees must request preventive
medical check-ups for activities involving exposure to dust from experimental
animals in the rooms the animals were kept. The medical check-ups were carried out
according to the principle G23. The objective is to find out if employees who are
exposed to allergens from experimental animals were sensitized against these
allergens or rather if they developed complaints at the workplace. We wanted to find
out if there was a difference between the employees who worked few hours per week
in the animal facility and the employees who were exposed longer time per week to
allergens from laboratory animals. Furthermore the results of the first and the second
medical check-up were compared.
Methods
The medical check-ups G23 were carried out since November 2005 and comprised a
questionnaire and a medical examination, including a pulmonary function test with
whole-body plethysmography. Respiratory, nasal, ocular and dermal symptoms
related to occupational exposure to animals were documented. Participation in skin
prick tests (ubiquitous inhalation allergens and laboratory animal allergens), a
bronchial provocation test with methacholine, and serological examinations for total
IgE and specific IgE antibodies (RAST) were voluntary. 212 employees were
examined and their data were entered into a SPSS- data bank. Data both from the first
and the second medical check-up were existent of 62 persons.
Results and observations
Main complaints at the workplace were sneezing (21,1%) and running nose (14,9%).
Ocular symptoms, eczema and dyspnoea were reported infrequently. The
development of at least one of these symptoms occurred in 41,8% of the persons who
4
were exposed to mice more than two hours per week (exposition to rats: 46,3%). The
frequency of positive test results (skin prick test or RAST) in employees with
maximal two hours per week exposure to mice was 13,7% and 14,7% to rats. In the
group exposed more than two hours per week it was 11% (mice) and 10,4% (rats).
The total IgE in the group with complaints at the workplace (38,0 IU/ml) was higher
than in the group with no complaints (20,2 IU/ml).
At the second check-up more employees declared to use a respiratory protection
during the work with laboratory animals compared to the first check-up. The values
of the pulmonary function test did not get worse. Furthermore the number of
complaints at the workplace rather decreased.
Conclusion
In employees with occupational contact with laboratory animal dust the frequency of
complaints was high. The results confirm the necessity of regular medical check-ups
for employees with contact with laboratory animal dust, even if the occupation
contain only some hours per week. Nevertheless, the medical check-ups must be part
of a prevention strategy including education, engineering controls, administrative
controls, the use of personal protective equipment and vocational integration.
5
2. Einleitung
2.1 Allergien
Allergien sind in unserer Gesellschaft ein weit verbreitetes Gesundheitsproblem und
die Zahl der allergischen Erkrankungen hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen.
Bis zu 20% der deutschen Bevölkerung leiden an Allergien vom Soforttyp, 15% an
allergischer Rhinitis und fast 5% an allergischem Asthma [15].
Der Grund für allergische Erkrankungen ist eine fehlgeleitete Reaktion des humoralen
Immunsystems. Die Typ-I-Allergie, die so genannte Soforttypallergie wird durch
IgE-Antikörper vermittelt. Beim ersten Kontakt werden IgE-Antikörper gegen
ansonsten harmlose Antigene, die so genannten Allergene, von B-Lymphozyten und
Plasmazellen gebildet und sezerniert. Sie binden über einen spezifischen Rezeptor an
Mastzellen und basophile Granulozyten. Nach der Sensibilisierung bindet das
Allergen bei erneutem Kontakt an das auf den Mastzellen vorhandene IgE. Histamin
und andere Mediatoren werden ausgeschüttet. Nachfolgend kommt es insbesondere
zur Ansammlung und Aktivierung von Eosinophilen, die maßgeblich an der
anhaltenden Entzündungsreaktion beteiligt sind. Innerhalb weniger Minuten kommt
es zu einer allergischen Reaktion. Typische Symptome der Soforttypallergie sind
Juckreiz, Rhinitis, Konjunktivitis, Urtikaria, Erythem, Ödeme, gastrointestinale oder
kardiovaskuläre Beschwerden bis hin zum anaphylaktischen Schock mit Atem- und
Kreislaufstillstand. In Mitteleuropa werden etwa 60% aller Soforttypallergien durch
Pollenallergene, jeweils 15% durch Milben- und Tierhaarallergene und jeweils
weniger als 5% durch Nahrungsmittel und Medikamente ausgelöst [15].
Die allergische Immunreaktion des Typ-IV, auch Spättypreaktion genannt, wird nicht
von Immunglobinen sondern von T-Lymphozyten vermittelt. Sie tritt im
sensibilisierten Organismus nach 24 bis 72 Stunden auf. Beispiele für eine Typ-IV
Reaktion sind das Kontaktekzem oder die Abstoßung transplantierter Organe.
Wichtigster Risikofaktor für die Entwicklung einer Allergie ist die
Allergenexposition, wobei insbesondere Menge und Dauer des Allergenkontakts eine
große Rolle spielen.
Auch in der Allgemeinbevölkerung treten Allergien gegen Tierhaare auf.
Im privaten Bereich kommen Allergien gegen Haustiere, vor allem gegen Hunde und
Katzen, aber auch gegen Kaninchen, Meerschweinchen und Vögel vor. Im
6
beruflichen Umfeld spielen Allergien gegen Labortiere, wie Ratten, Mäuse,
Kaninchen oder gegen Nutztiere, wie Rinder eine große Rolle.
Tierische Allergene kommen im Fell, in Epithelien, im Speichel, Serum oder Urin der
Tiere vor. Der Allergenkontakt erfolgt entweder über direkten Hautkontakt oder über
die Schleimhäute.
In den letzten Jahren wurden die häufigsten Labortierallergene identifiziert.
Außerdem wurden verschiedene epidemiologische Studien durchgeführt, die sich mit
tierallergenbezogenen Symptomen und spezifischer Sensibilisierung beschäftigt
haben [5]. Als Ergebnis kam heraus, dass zwischen 11 und 44 % der Personen, die in
Kontakt mit Labortieren kamen, über allergische Symptome während der Arbeit
geklagt haben [5].
Dies zeigt, dass für im Tierstall Beschäftigte in Forschung und Industrie ein hohes
Risiko besteht an einer Allergie gegen Labortiere zu erkranken. Prävention,
Arbeitssicherheit, Unterweisung, Reduzierung der Exposition zu Labortieren und
Früherkennung von Allergien sind wichtig, um der Gefahr einer Krankheit
vorzubeugen. Ganz besonders im Hinblick darauf, dass eine solche Erkrankung
sowohl Folgen für die Gesundheit als auch für die berufliche Karriere haben könnte.
Da an der Universität Erlangen-Nürnberg sehr viele Mitarbeiter in Bereichen tätig
sind, in denen mit Labortieren gearbeitet wird, gibt es zahlreiche Beschäftigte, die
von dieser Problematik betroffen sind.
2.2 Berufsbedingte Allergien
Berufsallergien betreffen vor allem die Atemwege, die Lunge und die Haut.
Berufsbedingte Atemwegserkrankungen werden durch allergisierende, chemisch-
irritative oder toxisch wirkende Inhalationsnoxen hervorgerufen. Grundsätzlich
weisen obstruktive Atemwegserkrankungen, die durch Noxen des beruflichen
Umfelds bedingt sind, gleichartige Pathomechanismen auf wie die entsprechenden
Krankheitsbilder der allgemeinen allergischen Erkrankung. Beruflich bedingte
Hauterkrankungen machen weltweit und auch in Deutschland rund 30% aller
Berufskrankheiten aus [31]. Ursachen der allergischen Hauterkrankungen sind häufig
Konservierungs-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel und Frisörstoffe. Isocyanat-
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bedingte Erkrankungen sind vergleichsweise selten, obwohl Isocyanate zu den
potenten beruflichen Allergenen gehören.
Wenn man die Statistik hinsichtlich der Ursachen betrachtet, kann man feststellen,
dass mehr als ein Drittel aller Fälle der allergisch verursachten obstruktiven
Atemwegserkrankungen durch Mehl und Backzusatzstoffe hervorgerufen werden
[31].
Bei berufsbedingten allergischen obstruktiven Atemwegserkrankungen durch
hochmolekulare Substanzen ist eine vorbestehende Atopie ein Risikofaktor, der die
Entstehung einer berufsbedingten Allergie begünstigt. So tritt bei Personen, die mit
Labortieren arbeiten, eine berufsbedingte Rhinitis oder Asthma bronchiale
insbesondere dann auf, wenn sie bereits vor Berufsantritt gegen Pollen sensibilisiert
waren [31]. Außerdem gilt es inzwischen als gesichert, dass die
Sensibilisierungshäufigkeiten von der Allergendosis, d.h. von der
Allergenkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz abhängig ist.
Präventive Maßnahmen, wie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, sollen
einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Berufskrankheiten leisten. Durch
diese Untersuchungen kann der Beschäftigte hinsichtlich seiner persönlichen Risiken
und prinzipiell in Betracht kommender Krankheitssymptome aufgeklärt und
individuell beraten werden.
Die Sekundärprävention dient der möglichst frühzeitigen Erfassung von
Krankheitssymptomen. Dadurch soll die Krankheit verhindert oder zumindest ein
schwerer Verlauf vermieden werden. Zusätzlich können spezielle Schutzmaßnahmen
für den gefährdeten oder bereits im Frühstadium der Erkrankung befindlichen
Beschäftigten ergriffen werden. Dazu zählen unter anderem das Tragen von
persönlichem Atemschutz, die Installation von Absauganlagen am Arbeitsplatz oder
die Versetzung in einen schadstoffarmen/-freien Bereich. Ein neu errichteter Tierstall
sollte mit optimalen Schutzvorrichtungen ausgestattet sein. Dies kann z.B. durch
Filter und Anlagen mit hoher Luftwechselrate erreicht werden.
Gerade bei Berufsanfängern kommt dem Arzt eine große Bedeutung zu, Atopiker zu
beraten, nicht Berufe zu ergreifen, die bekanntermaßen mit der Belastung durch
hochmolekulare Allergene am Arbeitsplatz einhergehen.
8
2.3 Asthma bronchiale
Asthma bronchiale ist eine chronisch, entzündliche Erkrankung der Atemwege mit
dauerhaft bestehender Atemwegsempfindlichkeit. Es führt zu Atemnot infolge einer
Verengung der Atemwege, auch Bronchialobstruktion genannt. Diese
Atemwegsverengung wird durch vermehrte Sekretion von Schleim, Verkrampfung
der Bronchialmuskulatur und Bildung von Ödemen der Bronchialschleimhaut
verursacht. Die gesteigerte Empfindlichkeit der Atemwege geht mit rezidivierenden
Episoden von pfeifenden Atemwegsgeräuschen, Husten und Kurzatmigkeit einher.
Die asthmatische Atemwegsobstruktion ist durch Behandlung reversibel. Zahlreiche
Reize verursachen die Zunahme der bronchialen Hyperreagibilität und die damit
verbundene Entzündung. Fünf Prozent der Erwachsenen und sieben bis zehn Prozent
der Kinder leiden an Asthma bronchiale [15].
Es wird zwischen allergischem und nicht-allergischem Asthma unterschieden.
Das allergische Asthma zeichnet sich in der Regel dadurch aus, dass eine Latenzzeit
zwischen erster Exposition und Beschwerdebeginn besteht. Bereits die Exposition
gegenüber geringen Konzentrationen des relevanten Allergens führt bei
Sensibilisierten zu Beschwerden. Zu den hochmolekularen Auslösern eines
allergischen Asthmas zählen z.B. Tierepithelien, Hausstaubmilben und Mehle, zu den
niedermolekularen z.B. Säureanhydride. Sie wirken als Antigene und induzieren die
Produktion spezifischer IgE-Antikörper. Nach der Sensibilisierungsphase führt die
Reaktion zwischen dem Antigen und den spezifischen IgE-Antikörpern zu einer
komplexen immunologischen Kaskade. Es kommt zur Freisetzung von
Entzündungsmediatoren aus Mastzellen und einem Einstrom von Entzündungszellen
in die Atemwege. Diese Stoffe lösen dann die Atemwegsverengung aus.
Das nicht-allergische Asthma hingegen kann durch andere Reize, wie einen
Atemwegsinfekt, Medikamentenunverträglichkeiten (Aspirinasthma), Einwirkung
von toxischen oder irritierenden Stoffen oder körperliche Anstrengung verursacht
werden.
Nach Auswertung der Daten des bevölkerungsbezogenen European Community
Respiratory Health Surveys sind 5 bis 10% der Asthmaerkrankungen berufsbedingt
[8]. Berufliche Expositionen können bei primärer Beschwerdefreiheit ein Asthma
bronchiale auslösen oder ein vorbestehendes berufsunabhängiges Asthma
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verschlimmern. Mehr als 400 Allergene und Irritantien sind als Auslöser von
Berufsasthma beschrieben worden [23]. Organische Stäube, wie z.B. Mehl,
Nahrungs- und Futtermittel, Isocyanate, Schweißrauch und Friseurmittel waren
gemessen an ihrer Anzahl die Hauptursachen von Berufsasthma in Deutschland [23].
Die Prävalenz asthmatischer Erkrankungen von exponierten Beschäftigten an
verschiedenen Arbeitsplätzen ist besonders hoch bei Bäckern, Tierärzten, in der
Nahrungsmittelproduktion, der Tierhaltung, in Platinscheidereien und im
Gesundheitswesen bei Umgang mit Latexprodukten [31]. Mit einem Anteil von 50%
dominiert in Deutschland unter den als Berufskrankheit angezeigten Fällen das
Bäckerasthma [1].
Entscheidende prädisponierende Faktoren beim berufsbedingten Asthma bronchiale
durch allergisierende Arbeitsstoffe sind zum einen eine anlagebedingte,
vorbestehende Atopie und zum anderen die Intensität der Allergenexposition am
Arbeitsplatz.
2.4 Gefahrstoffverordnung als gesetzliche Grundlage
In der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen vom 23.12.2004
(Gefahrstoffverordnung- GefStoffV) werden Stoffe als sensibilisierend bezeichnet,
wenn sie beim Einatmen oder Aufnahme über die Haut
Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können, so dass bei künftiger Exposition
gegenüber dem Stoff charakteristische Störungen auftreten können [30] (§ 4, Satz 2,
Nr. 11). Sie verpflichtet den Arbeitgeber angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge
zu veranlassen [30] (§ 15, Absatz 1, Satz 1), um Gesundheitsstörungen und
Berufskrankheiten früh zu erkennen.
Tätigkeiten, die mit einer die Gesundheit gefährdenden Exposition durch
Labortierstaub in Tierhaltungsräumen und –anlagen verbunden sind, gehören zu den
Tätigkeiten bei denen Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen sind [30] (Anhang V
Nr.2.12.1, Nr. 5). Dadurch können obstruktive Erkrankungen der Atemwege
verhindert bzw. frühzeitig erkannt werden. Ebenso können bei Vorschäden der
Atemwege Verschlimmerungen vermieden werden.
Demzufolge müssen sich Beschäftigte, die in Räumen arbeiten, in denen Labortiere
10
gehalten werden, medizinischen Untersuchungen unterziehen. Diese Untersuchungen
sind nach Gesetz verpflichtend. Der Betriebsarzt kann bei klinisch relevanten
Allergien den weiteren Allergenkontakt untersagen.
2.5 Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G 23
Der berufsgenossenschaftliche Grundsatz G23 gibt Anhaltspunkte für gezielte
arbeitsmedizinische Voruntersuchungen beim Vorliegen einer Gefährdung durch
obstruktive Atemwegserkrankungen. Dadurch sollen obstruktive Erkrankungen der
Atemwege möglichst verhindert und frühzeitig erkannt werden. Bei Vorschäden der
Atemwege sollen Verschlimmerungen verhütet werden, die durch allergisierende
oder chemisch-irritative bzw. toxische Stoffe am Arbeitsplatz hervorgerufen oder
verschlimmert werden können.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind bei Tätigkeiten in
Tiererhaltungsanlagen durchzuführen, bei denen der Beschäftigte einer
Gesundheitsgefährdung durch Labortierstaub ausgesetzt ist. Außerdem an
Arbeitsplätzen, an denen mit einem vermehrten Auftreten von
Atemwegsobstruktionen aus allergischer Ursache zu rechen ist [16].
Die Erstuntersuchung sollte vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden, um eine bereits
bestehende Neigung zu Allergien zu erfassen und beim Vorliegen obstruktiver
Erkrankungen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Weitere Nachuntersuchungen sollten nach 12-36 Monaten erfolgen und bei
Beendigung der Tätigkeit. Vorzeitige Nachuntersuchungen sind nötig, wenn
Beschwerden auftreten, die auf eine Atemwegsobstruktion durch Allergene hinweisen
und wenn der Arzt gesundheitliche Bedenken hat. Ebenfalls können die
Untersuchungen auf Wunsch des Beschäftigten durchgeführt werden, wenn er selbst
einen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit vermutet.
Bei der Erstuntersuchung werden die allgemeine Anamnese, die Arbeitsanamnese
und die spezielle allergologische Anamnese erhoben. Bei der Nachuntersuchung
erfolgt eine Zwischenanamnese einschließlich Arbeitsplatzanamnese. Es folgen die
eingehende Untersuchung der Atemwegsorgane und als Basisuntersuchung die
Spirometrie einschließlich der Fluss-Volumen-Kurve. Die Notwendigkeit von
11
Ergänzungsuntersuchungen ergibt sich aus der Arbeitsanamnese und vorliegenden
Atembeschwerden. Dazu zählen die Ganzkörperplethysmographie, die Untersuchung
der bronchialen Hyperreagibilität und die Röntgenaufnahme des Thorax.
Bei arbeitsplatzbezogenen Beschwerden sollte eine arbeitsplatzspezifische
Allergiediagnostik durchgeführt werden. Außerdem können über einen Zeitraum von
drei bis sechs Wochen der Atemspitzenfluss oder die Einsekundenkapazität täglich
vor, während und nach der Arbeit bestimmt werden.
Eine arbeitsmedizinische Beurteilung ist erst nach Kenntnis der
Arbeitsplatzverhältnisse und der individuellen Belastung möglich.
Dauernde gesundheitliche Bedenken liegen bei Personen mit manifester
Atemwegserkrankung vor, insbesondere bei Asthma bronchiale mit persistierender
Symptomatik oder chronischer Bronchitis. Außerdem bei Erkrankungen der Lungen,
wie z.B. dem Lungenemphysem, und symptomatischer Typ-I-Sensibilisierung der
Atemwege auf die jeweiligen berufsspezifischen Allergene.
Befristete gesundheitliche Bedenken werden bei vorübergehender
Überempfindlichkeit der Atemwege ausgesprochen, bei denen auch bei relativ
niedrigen Konzentrationen inhalativer Agenzien mit einer Verschlimmerung zu
rechnen ist. Beispiel hierfür ist der bronchopulmonale Infekt.
Keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen liegen vor,
wenn die oben genannten Funktionsstörungen weniger ausgeprägt sind. Hier muss der
Arzt prüfen, ob unter bestimmten Bedingungen die Aufnahme oder Fortsetzung der
Tätigkeit möglich ist. Zu solchen Voraussetzungen zählt das Ergreifen besonderer
technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen. Der Beschäftigte kann
beispielsweise an einen Arbeitsplatz mit niedriger Konzentration von allergisierenden
Stoffen versetzt werden. Außerdem kann der Betroffene persönliche
Schutzausrüstung verwenden. Des Weiteren ist es auch sinnvoll verkürzte
Nachuntersuchungszeiten festzulegen oder den Beschäftigten zu anerkannten
Präventionsprogrammen zu schicken. Dazu zählt beispielsweise die
Hyposensibilisierung, die bei Typ-1-Allergien, wie Heuschnupfen, dem Betroffenen
Abhilfe verschaffen kann. Die Hautklinik der Universität Erlangen bietet solche
Hyposensibilisierungsmaßnahmen an.
Diese Maßnahmen sollten vor allem bei Patienten mit atopischen Erkrankungen, Typ-
I-Sensibilisierung auf berufsspezifische Allergene, unspezifischer Hyperreagibilität
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des Bronchialsystems und chronischer Konjunktivitis oder Rhinitis ergriffen werden.
Primärpräventive Maßnahmen im Sinne einer Konzentrationsminderung können das
Risiko der Sensibilisierung mindern. Bei bereits eingetretener Allergie ist allerdings
fraglich, ob diese entsprechenden Maßnahmen greifen. Es muss mit einer Progression
der Erkrankung trotz Verbesserung der arbeitshygienischen Verbesserungen
gerechnet werden.
13
3. Methoden
3.1 Rekrutierung der Patienten
Die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen wurden seit November 2005 an der
Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführt. Alle Angestellten, die mit
Labortierstaub in Kontakt kamen, wurden erfasst. Insgesamt wurden 212 Personen
untersucht. 56 Tierschutzbeauftragte von 32 Instituten und Kliniken der Universität,
die ermächtigt sind Labortiere zu halten, wurden über die neue rechtliche Situation
informiert und aufgefordert ihre Angestellten zu den Vorsorgeuntersuchungen zu
schicken. Leider bestand keine Möglichkeit zu kontrollieren, ob alle Beschäftigte, die
aufgefordert worden waren sich untersuchen zu lassen, dem auch nachgekommen
sind.
Als wir unsere Untersuchung begonnen haben, wurde gerade eine neue Abteilung für
Tierversuche mit komplett notwendiger Sicherheitsausstattung in Betrieb genommen.
Dennoch sollte beachtet werden, dass die meisten Beschäftigten, die an unserer
Studie teilgenommen haben in verschiedenen Laboren und meistens unter
suboptimalen Bedingungen gearbeitet haben.
Die Daten, die für diese Studie erhoben wurden, stammen von den
arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Untersuchungen wurden in Übereinstimmung mit deutschen
Richtlinien durchgeführt und beinhalten einen standardisierten Fragebogen und eine
klinische Untersuchung, die eine Lungenfunktionsprüfung mit
Ganzkörperplethysmographen beinhaltet. Zusätzlich wurden auf freiwilliger Basis
Allergietests, wie der Pricktest angeboten. Da Allergien gegen Labortiere häufig
frühzeitig mit einer erhöhten bronchialen Empfindlichkeit einhergehen [26], wurde
ein bronchialer Provokationstest mit Methacholin empfohlen. Serologische
Blutuntersuchungen auf Gesamt-IgE und spezifische IgE-Antikörper zählen ebenfalls
zu den freiwilligen Untersuchungen.
Wenn man neue präventive medizinische Vorsorgeuntersuchungen einführt, ist es
notwendig zu evaluieren, welchen Vorteil sie bringen und ob ein wirklicher Nutzen
daraus gezogen werden kann. Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus gesehen, kann
die routinemäßige Untersuchung von Personen, die mit Tierstaub in Kontakt
kommen, neue Erkenntnisse zu Prävalenz, Inzidenz, Risikofaktoren,
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Krankheitsverlauf und Interventionsmöglichkeiten bringen.
3.2 Untersuchungsspektren
3.2.1 Allgemeine Untersuchung durch standardisierten
Fragebogen
Bei der Erstuntersuchung wird der Patient aufgeklärt, dass seine Angaben der
ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Der Arbeitgeber erhält lediglich die
„Ärztliche Bescheinigung“, in der aber keine Untersuchungsbefunde oder Diagnosen
genannt werden, sondern nur das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Untersuchung
steht [16]. Das Untersuchungsergebnis beschränkt sich darauf, ob gesundheitliche
Bedenken gegen eine Beschäftigung am Arbeitsplatz vorliegen oder nicht. Es enthält
zusätzlich ergänzend hierzu ausgesprochene Bedingungen, Auflagen und
Empfehlungen.
Nach dem Grundsatz für arbeitmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G23 wurde ein
standardisierter Fragebogen (siehe Anlage 1) erstellt. Zur Erhebung der
Eigenanamnese wurde vom Patienten der Fragebogen ausgefüllt und durch ärztliche
Anamnese ergänzt. In ihm wurde die allgemeine Anamnese, die Raucheranamnese,
die Arbeitsanamnese, die Familienanamnese (freiwillig) und die spezielle
allergologische Anamnese erfragt.
In der Arbeitsanamnese gab der Patient Informationen zu seinen früheren und
jetzigen Tätigkeiten an und nannte Stoffe und Tiere, mit denen er am Arbeitsplatz in
Berührung kam. In der speziellen Anamnese gab der Patient Auskunft über eigene
allergische Erkrankungen (z.B. Asthma bronchiale, Neurodermitis, Rhinitis,
Konjunktivitis) und arbeitsplatzbezogene Beschwerden (z.B. Fließschnupfen, Niesen,
Augenbrennen, Atembeschwerden, Hautbeschwerden wie Urtikaria).
Im Anschluss wurde unter Berücksichtigung der Anamnese, des Beschwerdebildes
und der Wünsche des Beschäftigten entschieden, welche weiteren Untersuchungen
auf freiwilliger Basis ergänzend durchgeführt werden. Anschließend wurde der
Patient über die geplanten Untersuchungen aufgeklärt und sein Einverständnis
eingeholt. Im Anschluss folgte eine kurze Beratung über die Verwendung einer
15
persönlichen Schutzausrüstung im Tierlabor und das Auftreten erster Symptome einer
Allergie.
3.2.2 Spezielle Untersuchung
Bei jedem gegenüber Tierstaub exponierten Beschäftigten erfolgte die Auskultation
der Lunge durch den Arbeitsmediziner und die anschließende
Lungenfunktionsprüfung mittels Spirometrie und Ganzkörperplethysmographie
(MasterScreen Body; VIASYS Healthcare, Höchberg, Deutschland). Damit lassen
sich unter anderem der Atemwegswiderstand und das intrathorakale Gasvolumen
bestimmen. Die Ganzkörperplethysmographie erfasst alle statischen und
dynamischen Lungenfunktionsparameter einschließlich des Residualvolumens, der
totalen Lungenkapazität, der Fluss-Volumen-Kurve und des ITGV. Damit können
obstruktive und restriktive Ventilationsstörungen, sowie ein Lungenemphysem
diagnostiziert werden.
Folgende Parameter der Untersuchung wurden in die Datenbank eingegeben: R tot,
SR tot, ITGV, RV, TLC, VC IN, ERV, FVC, FEV 1, FEV 1 % FVC, PEF, MEF 75,
MEF 50, MEF 25 (Erklärung der Parameter siehe Anlage 2). Im Anhang (siehe
Anlage 3) ist eine Tabelle zur Einteilung von Lungenfunktionsstörungen zu finden,
anhand derer die Ergebnisse beurteilt wurden. Bei der Auswertung der Ergebnisse der
Lungenfunktionsprüfung ist zu beachten, dass viele Werte von der Mitarbeit des
Patienten abhängen (z.B. VC_IN, FEV1,FVC). Daher ist es sinnvoll die Mitarbeit des
Patienten in die Bewertung mit einfließen zu lassen.
3.2.3 Pricktest
Der Hauttest wurde gemäß den Empfehlungen der European Akademy of Allergy and
Clinical Immunology durchgeführt und ausgewertet [9]. Er dient dem Nachweis
einer Typ-1 Allergie. Dabei werden bestimmte Allergenlösungen auf die Haut
getropft und die Haut mit einer Lanzette angestochen, um sie möglichst nahe an
kutane Mastzellen zu bringen. Sofortreaktionen entwickeln sich innerhalb von 15 bis
16
20 Minuten [3,29]. Nach dieser Zeit wurde die Quaddel-und Erythembildung
abgelesen. Ein Quaddeldurchmesser von mindestens 3mm wurde als positiv bewertet,
wenn die Haut auf die Negativkontrolle mit NaCL nicht, aber positiv auf die
Histaminkontrolle reagiert hat. Es wurden kommerziell verfügbare Extrakte
(Allergopharma, Joachim Ganzer KG, Reinbek, Deutschland) benutzt, die folgende
Allergene beinhaltet haben.
Umweltallergene:
-Gräser-/Getreide-Mischung
- Bäume I und II
- Pilze I und II
- Milbe I und II
Tierallergene:
- Katze
- Hund
- Meerschweinchen
- Mäuseepithelien
- Rattenepithelien
- Kaninchen
- Goldhamster
Anzumerken ist, dass eine positive Reaktion gegen ein Allergen noch nicht eine
klinisch relevante Allergie beweist und im Gesamtzusammenhang der allergischen
Diagnostik zu betrachten ist. Ebenso schließt ein negatives Ergebnis eine klinisch
relevante allergische Reaktionslage nicht aus.
3.2.4 Serologischer Test
Das Serum wurde bei jedem Patienten auf Gesamt-IgE getestet, das alle freien IgE-
Antikörper erfasst. Dieser Wert lässt erkennen, ob vermehrt IgE-Antikörper gebildet
wurden, was auf eine allergische Erkrankung hinweisen kann. Hier gilt für den
gesunden Mensch ein Referenzbereich von <100 IU/ml. Bei Atopikern mit leichter
bzw. saisonaler Symptomatik schließt ein normales Gesamt-IgE eine atopische
Erkrankung nicht aus. Außerdem kann der IgE-Spiegel auch bei Parasitenbefall
17
erhöht sein.
Aus Kostengründen wurde nur bei Vorliegen eines positiven Pricktest auf
Tierallergene und/oder bei arbeitsplatzbezogenen Beschwerden das Blut auch auf
spezifische IgE-Antikörper mittels RAST-Untersuchung (Pharmacia Upjohn
Diagnostics, Uppsala, Sweden) untersucht. Dabei wurden spezifische IgE-Antikörper
gegen Epithelien, Serum und Urin von Tieren (Maus, Ratte, Hamster, Hund,
Kaninchen, Meerschweinchen, Schaf und Schwein) getestet, mit denen der Patient in
Kontakt kam. Messungen für allergenspezifisches IgE gelten als negativ für Werte <
0,35 KU/L (Klasse 0).
Als positiv wurden folgende Klassen interpretiert:
Klasse 1 0,35-0,69 KU/L
Klasse 2 0,7-3,4 KU/L
Klasse 3 3,5-17,4 KU/L
Klasse 4 17,5-50 KU/L
Klasse 5 50-100 /L
Klasse 6 > 100 KU/L
3.2.5 Bronchialer unspezifischer Provokationstest mit
Methacholin
Der Methacholintest ist ein unspezifischer, inhalativer Provokationstest, der zur
Messung der unspezifischen bronchialen Hyperreaktivität verwendet wird. Die
bronchiale Überempfindlichkeit führt zu einer krankhaft gesteigerten
Bronchialverengung nach Inhalation von chemischen, physikalischen und
pharmakologischen Reizen. Sie ist ein wesentliches Merkmal der Asthma bronchiale
Erkrankung und häufig schon im Frühstadium nachweisbar. Methacholin, das zu den
direkten Parasympathomimetika zählt, kann eine solche konstriktive Reaktion
auslösen.
Der Test wurde nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin
durchgeführt. Eine antiobstruktive Therapie beeinflusst das Testergebnis und muss je
nach Fragestellung vorher abgesetzt bzw. bei der Interpretation des Ergebnisses
18
berücksichtigt werden. Falls nicht wegen pathologischer Befunde die Untersuchung
abgebrochen werden musste, wurde Methacholin nach einer Leertestung mit
Kochsalzlösung in fünf Stufen dem Patienten über ein Mundstück zugeführt.
Stufe Kumultative MCH-Dosis [mg]
I 0,015
II 0,046
III 0,106
IV 0,228
V 0,471
[8]
Zwei Minuten nach Einatmen des Methacholinaerosols erfolgt die
Lungenfunktionsprüfung. Das Ergebnis ist in Form einer Dosis-Wirkungs-Beziehung
anzugeben und auf Basis der Provokationsdosis (PD) zu nennen. Ein positiver
inhalativer Provokationstest liegt vor, wenn eine der folgenden Bedingungen bei einer
Methacholindosis kleiner 0,30 mg erfüllt ist:
• Anstieg des sRaw um mindestens 100 % auf mindestens 2,0 kPas
• Abfall des sGaw um mindestens 50 % auf mindestens 0,5 kPas
• Abfall des FEV1 um mindestens 20 % [8]
Bezugspunkt ist jeweils der Messwert vor Beginn des Provokationstests.
Übersicht zur Einstufung der Hyperreagibilität:
PD [mg MCH]-Bereich Grad der bronchialen Hyperreagibilität
kleiner gleich 0,05 mg MCH hochgradige Hyperreagibilität
0.06 – 0.15 mg MCH mittelgradige Hyperreagibilität
0,16 – 0,30 mg MCH geringgradige Hyperreagibilität
größer 0,30 mg MCH keine Hyperreagibilität
[8]
Die Interpretation des Ergebnisses muss zusammen mit der Anamnese, dem
Krankheitsverlauf und anderen lungenfunktionsanalytischen Parametern gesehen
werden.
19
3.3 Nachuntersuchungen
Nach Vorliegen aller Untersuchungsergebnisse erhielt der Beschäftigte eine
schriftliche Befundmitteilung und eine zusammenfassende Beurteilung. Darin stand
ebenfalls nach wie vielen Monaten sich der Patient wieder zur arbeitsmedizinischen
Nachuntersuchung G23 vorstellen soll. Dieser halbstandardisierte Brief ist im
Anhang zur Einsicht abgebildet (siehe Anlage 4).
Das Schema, nach dem der Beschäftigte nachuntersucht werden soll, richtet sich nach
der Anamnese, den Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen und dem
Vorliegen von arbeitsplatzbezogenen Beschwerden. Danach wurde festgelegt wann
der Patient sich wieder zu einer arbeitsmedizinschen G 23 Untersuchung vorstellen
sollte:
• Nach drei Jahren bei unauffälliger Erstuntersuchung und leerer Anamnese
• Nach einem Jahr bei bronchialer Hyperreagibilität und/oder positivem
Pricktest, und/oder erhöhtem Gesamt-IgE und/oder Beschwerden außerhalb
des Tierstalls (auch bei Vorliegen von Asthma in der Anamnese)
• Nach sechs Monaten bei positivem RAST Labortiere und/oder Beschwerden
im Tierstall oder mit zeitlicher Latenz, wie nächtliche Atemnot
• Nach drei Monaten bei manifester Obstruktion
Die genaue Schematik zur Einstufung der Befundergebnisse und der damit verbunden
Nachuntersuchungsfrist ist im Anhang (Anlage 5) zu finden.
Der Fragebogen bei der Nachuntersuchung ist ähnlich dem der Erstuntersuchung und
im Anhang (Anlage 6) aufgeführt.
Er beinhaltet eine Zwischenanamnese und eine Arbeitsanamnese. In der
Arbeitsanamnese wurden Fragen zu Änderungen der beruflichen Tätigkeit und des
Arbeitsplatzes, sowie zu am Arbeitsplatz vorkommenden Stoffen und
arbeitsplatzbezogenen Beschwerden gestellt. Neu hinzugekommen waren die Fragen
nach der Änderung der Intensität des Kontaktes mit Tierstaub und der Änderung der
Häufigkeit des Kontaktes im Vergleich zur ersten Vorsorgeuntersuchung. Falls
Beschwerden bei der Erstuntersuchung vorlagen, wurde auch erfragt, ob sich
Intensität und Häufigkeit der Beschwerden verändert haben.
Verpflichtend wurden wieder wie bei der Erstuntersuchung die Auskultation der
Lunge und die Lungenfunktionsprüfung durchgeführt. Die zusätzlichen
20
Untersuchungen fanden wieder auf freiwilliger Basis und indikationsbezogen statt.
Bedauerlicher Weise meldeten sich zu den Nachuntersuchungen von selbst wenig
Beschäftigte und so wurden sie vor Ablauf der jeweiligen Frist angeschrieben und an
ihre Nachuntersuchung erinnert. Zusätzlich wurde versucht viele Uniangestellte
telefonisch zu erreichen und einen Termin für eine Nachuntersuchung zu vereinbaren.
Dies stellte sich nicht immer als leicht heraus, da viele Angestellte nicht mehr an
ihrem vorherigen Arbeitsplatz tätig waren.
3.4 Erstellung einer SPSS-Datenbank und Eingabe der
Untersuchungsdaten
Zur Auswertung der Patientendaten musste zunächst eine umfassende Datenbank
angelegt werden, die sämtliche relevante Daten jedes einzelnen Patienten aufnehmen
konnte und eine statistische Auswertung ermöglichte. Wir haben uns für das
Statistikprogramm SPSS 15.0 für Windows entschieden um die Datenbank zu
erstellen, in der alle Daten hinterlegt wurden, die für die nachfolgende Auswertung
nötig waren.
Grundsätzlich teilt sich die Datenbank pro Patient in zwei große Abschnitte. Der erste
Abschnitt enthält die Ergebnisse der Erstuntersuchung und der zweite Abschnitt die
der ersten Nachuntersuchung. Bei der Auswertung der Erstuntersuchungen konnten
wir auf 212 Patientendaten zurückgreifen. Für die Nachuntersuchung lag die Zahl der
untersuchten Patienten bei 61. Dies lag zum einen daran, dass noch nicht alle
Patienten zur Nachuntersuchung vorstellig werden mussten, zum anderen daran, dass
einige Patienten aus unterschiedlichen Gründen von ihrem alten Arbeitsplatz
ausgeschieden waren. So befanden sich beispielsweise manche Frauen im
Schwangerschaftsurlaub oder Elternzeit. Da in den Laboren auch viele Doktoranden
arbeiteten, waren diese nach Beendigung ihrer Arbeit auch nicht mehr greifbar. Ein
kompletter Datensatz lag somit nur von 61 Personen vor.
Die Datenbank beinhaltet Variablen, angefangen mit dem Untersuchungstag des
Beschäftigten, dessen Geschlecht, dessen Anamnesedaten, dessen Daten aus dem
Fragebogen bis hin zu all seinen Untersuchungswerten und -ergebnissen. Die
Variablentabelle ist im Anhang dieser Arbeit zur Einsicht aufgelistet, da die
21
Variablen hier aufgrund der großen Menge nicht detailliert angegeben werden können
(siehe Anlage 7). Sie sind auf den Fragebogen abgestimmt, wodurch die Eingabe in
die Datenbank erleichtert wurde.
Alle Patienten, die sich ab November 2005 aufgrund der G23 Untersuchung in der
Arbeitsmedizin vorgestellt hatten, wurden anonymisiert, ihre spezifischen Werte für
die Variablen aus ihrer Akte herausgesucht und in die Datenbank eingegeben. Durch
dieses Programm war es möglich eine fast lückenlose Datenmenge für jeden
Patienten zu erstellen und eine detaillierte statistische Betrachtung nachfolgen zu
lassen.
Manchmal wurden Fragen von den untersuchten Personen nicht beantwortet oder die
Antwort war nicht eindeutig oder unleserlich. In solchen Fällen wurden die
Antworten als Nichtantworten gewertet und fielen aus der Auswertung heraus.
Die in nachfolgender Arbeit genannten Prozentzahlen sind immer gültige Prozente,
da uns wie oben erläutert leider manchmal Antworten von Beschäftigten fehlten und
zur Berechnung nur gültige Aussagen verwertet wurden.
Die nachfolgende Auswertung bezieht sich sowohl auf weibliche als auch auf
männliche Beschäftigte, der Einfachheit halber wird aber auf eine zweifache
Schreibweise verzichtet.
Die Daten wurden zunächst deskriptiv ausgewertet mit der Bildung von Mittelwerten
und Standardabweichungen für normal verteilte Daten und Median sowie zentraler
50% Bereich für nicht normal verteilte Daten. An statistischen Testverfahren wurden
der Chi-Quadrat-Test und der Mann-Whitney-Test eingesetzt. Als statistisch
signifikant wurden Ergebnisse bei einer Irrtumswahrscheinlichkeit von p< 0,05
bezeichnet.
22
4. Ergebnisse
4.1 Ergebnisse der Erstuntersuchung
4.1.1 Auswertung des Fragebogens
Insgesamt lagen am Ende der Untersuchungen Daten von 212 Beschäftigten vor.
Darunter waren 134 Frauen und 78 Männer.
Das Durchschnittsalter (Median) der untersuchten Personen betrug 29,1 Jahre
(zentraler 50% Bereich 25,8-38,7 Jahre).
Der Median der durchschnittlichen Beschäftigungsdauer mit Labortieren lag bei 1,75
Jahren (zentraler 50% Bereich 0-6,0 Jahre).
Die durchschnittliche Stundenzahl (Median), in der sie mit Labortierstaub pro Woche
in Kontakt kamen, betrug fünf Stunden (zentraler 50% Bereich 2,0-10,0 Stunden).
Tätigkeitsort und Beruf
Die größte Zahl der untersuchten Personen (n=210) war im Franz-Penzoldt-Zentrum
(28,6%), in der Medizinischen Klinik III Immunologie (10,0%), in der Kinderklinik
(8,6%) und in der Physiologie I (8,6%) beschäftigt. Der Rest verteilte sich auf 21
weitere Einrichtungen der Universität Erlangen.
Im Fragebogen sollten die Angestellten, die von ihnen ausgeübte berufliche Tätigkeit
nennen. Anhand ihrer Angabe wurden sie fünf verschiedenen Berufsgruppen
zugeordnet. Entweder den Wissenschaftlern, den medizinisch technische Assistenten,
den Tierpflegern, der Betriebstechnik oder dem Reinigungspersonal.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung der untersuchten Personen auf die
verschiedenen Berufsgruppen. Der Anteil an Wissenschaftlern (49,5%) machte die
größte Gruppe aus, gefolgt von den medizinisch technischen Assistenten (25,0 %).
23
Häufigkeit (n=212) Prozent (%)
Wissenschaftler 105 49,5
Med. tech. Assistenten 53 25,0
Tierpfleger 29 13,7
Betriebstechnik 18 8,5
Reinigungspersonal 7 3,3
Abbildung 1: Verteilung der Beschäftigten auf die verschiedenen Berufsgruppen (n=212)
Labortiere
Im Fragebogen sollten die Tiere mit denen beruflicher Umgang bestand genannt
werden. Am häufigsten fand ein beruflicher Kontakt mit Mäusen (89,3%) und Ratten
(61,0%) statt. In untenstehendem Diagramm sind die Häufigkeiten der Labortiere, mit
denen im Tierstall gearbeitet wurde, zu sehen.
Häufigkeit %
Maus 89,3
Ratte 61,0
Kaninchen 15,7
Schwein 9,8
Schaf 7,4
Affe 5,4
Meerschweinchen 2,0
Fledermaus 1,8
Frosch 0,9
Heuschrecke 0,9
Abbildung 2: Häufigkeit der Labortiere. n=212 mit gültiger Antwort, Mehrfachantwort möglich.
Atemschutz
Eine wichtige Vorsorgemaßnahme um den Kontakt zu Labortierallergenen zu
verringern ist das Tragen von Atemschutz im Tierlabor. Die Angestellten konnten im
Fragebogen drei verschiedene Antwortmöglichkeiten ankreuzen. Von 189
24
Beschäftigten erhielten wir eine Antwort zu dieser Frage, von 23 fehlte hingegen eine
Angabe zu diesem Thema, so dass sie nicht zur Auswertung zählten. Von den 189
Probanden gaben 39 (20,6%) an immer einen Atemschutz zu tragen, 53 (28,0%)
trugen nur manchmal einen und 97 (51,3%) trugen nie einen Atemschutz.
Die 92 Angestellten, die angekreuzt hatten einen Atemschutz zu verwenden , konnten
außerdem angeben, welche Art von Atemschutz sie benutzt haben. Eine Op-Maske
wurde von 59,1% und eine FFP2 Staubmaske von 40,9% verwendet.
Raucher- und Medikamentenanamnese
Außerdem wurde das Rauchverhalten der Beschäftigten genauer betrachtet. 76,3%
von 211 Angestellten waren Nichtraucher und 23,7% Raucher.
Zusätzlich sollten die untersuchten Personen (n=211) angeben, ob sie Medikamente
gegen Allergien (z.B. Cortisonspray, Antihistaminika, Betamimetika) einnahmen. Bei
10,4% der Beschäftigten traf dies zu.
Allergische Erkrankungen in der Eigenanamnese
Zur Eigenanamnese gehörten auch Fragen zu bisherigen Beschwerden bezüglich
allergischer Erkrankungen. Die Probanden konnten hier ja oder nein ankreuzen.
In nachfolgender Tabelle wird die Häufigkeit für das Auftreten solcher Beschwerden
aufgezeigt. Heuschnupfen (22,3%) wurde in der Eigenanamnese am häufigsten
genannt, gefolgt von allergischem Fließschnupfen (19,0%) und Konjunktivitis
(14,2%).
25
Häufigkeit %
Heuschnupfen 22,3
Allergischer Fließschnupfen 19,0
Allergische Konjunktivitis 14,2
Sonstige Hauterkrankungen 11,8
Neurodermitis 11,0
Allergisches Asthma 9,5
Nahrungsmittelallergie 9,5
Arzneimittelallergie 7,6
Handekzem 6,6
Beugeekzem 5,7
Sonstige Erkrankungen der Atemwege 4,7
Chronische Bronchitis 2,4
Abbildung 3: Beschwerden über allergische Erkrankungen in der Eigenanamnese. n=211 mit
gültiger Antwort, Mehrfachantwort möglich.
Pricktest
Im Fragebogen sollte angegeben werden ob schon einmal ein Pricktest durchgeführt
worden ist. Bei 96 (45,7%) der untersuchten Personen (n=210) war dies der Fall
gewesen. 111 (52,9%) Angestellte verneinten die Frage und wurden daher
hinsichtlich dieses Kriteriums nicht weiter betrachtet. Keine Angaben über einen
Pricktest in der Vergangenheit erhielten wir von drei Personen, die ebenfalls aus der
Auswertung heraus fielen. Damit war die Anzahl der Beschäftigten, die für diese
Betrachtung relevant waren 207.
Diejenigen, die angegeben hatten, dass bei ihnen schon einmal ein Pricktest
durchgeführt worden war, konnten ankreuzen, ob sich als Ergebnis des Test eine
Allergie herausgestellt hatte oder nicht. Als Ergebnis wurde bei 53,6% der 96
Getesteten eine Allergie festgestellt, bei 40,2% wurde keine Allergie diagnostiziert.
6,2% konnten keine Abgaben zu dem Ergebnis des Pricktests machen.
Zusätzlich konnte in ein freies Feld eingetragen werden gegen was eine Allergie
vorlag. Gegen Umweltallergene, wie Milben, Pilze und Bäume, reagierten 44
Probanden allergisch. Gegen Labortiere waren acht Angestellte sensibilisiert.
26
4.1.2 Arbeitsplatzbezogene Beschwerden im Tierstall
Ein wichtiger Teil des Fragebogens beschäftigte sich mit dem Thema, ob bestimmte
Beschwerden während der Arbeit im Tierlabor auftraten. Die Beschäftigten (n=194)
konnten mit ja oder nein antworten.
An arbeitsplatzbezogenen Beschwerden traten vor allem Niesen (21,1%) und
Fließschnupfen (14,9%) auf. Über Augenbrennen (9,8%), Hautausschlag (7,2%) und
Atemnot (4,6%) wurde seltener berichtet.
Die Beschwerden waren bei den Probanden am häufigsten, die mehr als zwei Stunden
pro Woche mit Allergenen von Mäusen (n=90) oder Ratten (n=66) in Kontakt
kamen. Über das Symptom „Niesen“ klagten 30,0% der 90 mit Mäusen arbeitenden
Beschäftigten und 33,3% der 66 mit Ratten arbeitenden Beschäftigten.
Bei Angestellten, die maximal zwei Stunden pro Woche mit Mäusen (n=51) oder
Ratten (n=34) zusammentrafen, war die Anzahl der Beschwerden niedriger.
Niesbeschwerden gaben bei Exposition zu Mäusen 17,6% und bei Exposition zu
Ratten 23,5% der Probanden an.
Im Vergleich dazu hatten Personen, die zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung gerade
erst angefangen hatten mit Mäusen oder Ratten in Kontakt zu kommen keine oder nur
selten Beschwerden. Niesen während der Arbeit mit Mäusen mussten 6,9% von 29
Probanden und während der Arbeit mit Ratten 5,6% von 18 Beschäftigten.
Dies zeigte, dass ein Unterschied zwischen den Beschäftigten bestand, die noch nie,
wenig oder viel Kontakt zu Labortieren hatten.
Die Entwicklung wenigstens eines der vier Symptome (Schnupfen oder Niesen oder
Augenbrennen oder Atemnot) trat bei 25,5% von 51 Angestellten auf, die maximal
zwei Stunden pro Woche mit Mäusen exponiert waren. Bei Exposition zu Ratten
waren es 26,5% von 34 Probanden.
Wenn die Expositionsdauer pro Woche mehr als zwei Stunden betrug, war der Anteil
der Personen mit Beschwerden höher. Bei Kontakt mit Mäusen traten diese
Beschwerden bei 39,6% von 91 Probanden auf und bei Exposition zu Ratten bei
43,3% von 67 Beschäftigten.
Bei den gerade neu exponierten Beschäftigten wiesen 5,0% von 40 zu Mäusen
Exponierten und 4,2% von 24 zu Ratten Exponierten diese Symptome auf.
Wenn wir zu den vier Symptomen zusätzlich noch das Symptom „Hautausschlag“ in
27
die Auswertung dazu nahmen, ergaben sich sowohl in der Gruppe der noch nicht
exponierten Beschäftigten als auch in der Gruppe der maximal zwei Stunden pro
Woche arbeitenden Probanden die gleichen Werte wie oben. Bei den über zwei
Stunden exponierten Angestellten lagen die Werte höher.
Beschäftigte, die pro Woche mehr als zwei Stunden mit Ratten oder Mäusen
gearbeitet haben, klagten signifikant häufiger über arbeitsplatzbezogene Beschwerden
als Beschäftigte die weniger als zwei Stunden pro Woche tätig waren (Chi-Quadrat-
Test für mindestens eins von vier Symptomen p= 0,03; für mindestens eins von fünf
Symptomen p=0,016).
Daraus lässt sich schließen, dass zwischen der Dauer der wöchentlichen Exposition
und den arbeitsplatzbezogenen Beschwerden ein deutlicher Zusammenhang besteht.
In nachfolgenden Diagrammen sind die Unterschiede deutlich zu erkennen.
0
10
20
30
40
50
Expo = 0 0 6,9 3,4 0 3,4 5 5
Expo ≤ 2 Stunden/Woche 17,6 17,6 9,8 5,9 5,9 25,5 25,5
Expo > 2 Stunden/Woche 20 30 12,2 6,7 11,1 39,6 41,8
Fließ-schnupfen
Niesen Augenbrennen Atemnot Hautausschlag≥ 1 Symptom
von 4≥ 1 Symptom
von 5
Abbildung 4: Auftreten von Beschwerden bei Exposition mit Mäusen
0
10
20
30
40
50
Expo = 0 0 5,6 0 0 5,6 4,2 4,2
Expo ≤ 2 Stunden/Woche 14,7 23,5 14,7 5,9 5,9 26,5 26,5
Expo > 2 Stunden/Woche 21,2 33,3 15,2 6,1 12,1 43,3 46,3
Fließ-schnupfen
Niesen Augenbrennen Atemnot Hautausschlag≥ 1 Symptom
von 4≥ 1 Symptom
von 5
Abbildung 5: Auftreten von Beschwerden bei Exposition mit Ratten
%
%
28
4.1.3 Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen
Auskultation und Lungenfunktionsprüfung
Im Anschluss an das Ausfüllen des Fragebogens, fand eine ärztliche Untersuchung
statt.
Die Lunge wurde auf pathologische Geräusche abgehört. Bei der Auskultation der
Lunge wurde nur bei 2,8% ein pathologischer Befund diagnostiziert.
Die Ergebnisse der Lungenfunktionsprüfung sind in nachfolgender Tabelle zu sehen.
Die Werte geben das Ergebnis in Prozent des Sollwerts an. Nur der Wert von
FEV1_FVC ist der tatsächliche Istwert.
Mittelwert (% des Sollwerts) Standardabweichung
r tot (n=210) 62,9 26,6
SR (n=211) 68,2 26,2
ITGV (n=211) 113,3 21,8
RV (n=211) 92,6 31,1
TLC (n=211) 104,2 12,2
VC_in (n=211) 97,9 13,3
ERV (n=211) 136,5 42,4
FVC (n=211) 115,0 76,5
FEV1 (n=211) 107,9 13,2
FEV1_FVC (n=211) 83,7 (Istwert) 6,8
PEF (n=211) 101,9 17,8
MEF75 (n=210) 101,5 19,6
MEF50 (n=211) 92,3 23,2
MEF25 (n=211) 84,9 27,5
Abbildung 6: Ergebnisse Lungenfunktionsprüfung
Die totale Resistance (R tot) beschreibt den obstruktiven Widerstand. 91% von 210
Beschäftigten hatten normale Werte für die totale Resistance, da ihre Werte unter
100% des Solls lagen. Bei 9% waren die Werte erhöht, was auf eine obstruktive
Ventilationsstörung hinweisen kann.
29
Anhand des intrathorakalen Gasvolumen (ITGV) kann man erkennen, ob eine
Lungenüberblähung vorliegt. Werte unter 120% des Sollwerts gelten hierbei als noch
normal. Von den Untersuchten (n=211) traf dies für 64% zu. Eine leichte Störung
liegt bei Werten zwischen 120-135% (Soll) vor und wurde bei 20,8% der Probanden
diagnostiziert. Werte zwischen 135-150% des Sollwerts werden als mittelschwere
Störung gewertet. 11,9% wiesen eine solche Störung auf. 3,3% der Beschäftigten
hatten eine schwere Störung, da ihre Werte über 150% lagen.
Die Vitalkapazität (VC_IN) bezeichnet das Lungenvolumen, das nach langsamer,
maximaler Exspiration maximal eingeatmet werden kann. 9% von 211 Probanden
hatten Werte kleiner gleich 80% des Sollwerts. Das heißt, dass die Vitalkapazität bei
ihnen deutlich verringert war. Bei 46,5% kamen Werte zwischen 80 und 100% des
Solls heraus. Ihre Vitalkapazität zählte daher als leicht verringert. Bei 44,5% galt der
Messwert als normal, weil er größer gleich 100% betrug.
Der Peak Flow (PEF) beschreibt die maximale exspiratorische Strömung. Unter
100% des Sollwerts lagen 47,4% der untersuchten Personen (n=211). Dies kann
darauf hinweisen, dass die Atemwege verengt waren und dadurch der maximale Fluss
verringert war.
Methacholintest
Anhand des Methacholintests kann die unspezifische bronchiale Hyperreaktivität
gemessen werden. Bei bronchialer Überempfindlichkeit führt dies zum schnellen
Abbruch des Provokationstests nach Inhalation von Methacholin.
Am Methacholintest nahmen 146 von 212 Personen (68,9%) teil. Bei 57,5% von
diesen 146 Probanden konnte keine bronchiale Hyperreagibilität festgestellt werden.
Eine geringgradige bronchiale Hyperreagibilität konnte bei 28,7% nachgewiesen
werden. Bei 6,8% der Untersuchten ergab sich eine mittelgradige bronchiale
Hyperreagibilität. Beim Rest der Probanden (6,2%) zeigte sich eine hochgradige
bronchiale Hyperreagibilität.
Pricktest
Ein wichtiger Test zum Nachweis einer Allergie ist der Pricktest. Als positiv wurde
ein Quaddeldurchmesser von mindestens 3mm gezählt.
Der Pricktest wurde bei 81% von 211 Probanden durchgeführt.
30
Bei den getesteten Umweltallergenen waren positive Testergebnisse auf Gräser
(29,0%), Baum2 (22,9%), Milbe1 (20,6%) und Milbe2 (21,2%) am häufigsten,
während bei den Arbeitsplatzallergenen positive Testreaktionen auf Mäusepithelien
(5,8%) und Rattenepithelien (5,3%) im Vordergrund standen.
Die Ergebnisse sind in nachfolgender Tabelle zu sehen.
durchgeführte Tests Positives Ergebnis in %
Gräser n=169 29,0
Baum2 n=170 22,9
Milbe2 n=170 21,2
Milbe1 n =170 20,6
Baum1 n=170 18,8
Katze n=172 18,0
Hund n=172 13,4
Maus n=172 5,8
Kaninchen n=172 5,8
Ratte n=171 5,3
Pilz1 n=170 4,7
Meerschweinchen n=171 4,7
Hamster n=172 4,1
Pilz2 n=169 3,0
Abbildung 7: Positive Ergebnisse des Pricktests. n= Anteil der getesteten Probanden
Gesamt-IgE
Als Hinweis auf eine allergische Erkrankung, kann auch der Gesamt-IgE-Wert
genutzt werden. Der Gesamt-IgE-Spiegel wurde bei 82% von 211 Beschäftigten
bestimmt. Der Median des Gesamt-IgE beträgt 26,5 IU/ml (zentraler 50% Bereich
11,0-85,5 IU/ml).
Es gilt ein Referenzbereich von kleiner 100 IU/ml. Bei 76,4% von 174 Untersuchten
lag der IgE-Spiegel unter diesem Wert. Somit war bei 23,6% das Gesamt-IgE erhöht,
was als Hinweis für eine Allergie zählen konnte.
Der höchste Gesamt-IgE-Wert, der bei einem unserer Probanden festgestellt wurde,
31
betrug 2800 IU/ml.
Der Median des Gesamt-IgE-Spiegel lag in der Gruppe von Beschäftigten, die
während der Arbeit im Tierstall unter mindestens einem der fünf Symptome
Hautausschlag, Fließschnupfen, Niesen, Augenbrennen oder Atemnot litten (n=52)
höher (38,0 IU/ml) als in der Gruppe ohne arbeitplatzbezogene Beschwerden (n=122;
20,2 IU/ml). Die Signifikanz wurde durch den Mann-Whitney-Test überprüft
(p=0,022).
In der Gruppe mit arbeitsplatzbezogenen Beschwerden (n=52) war der Gesamt-IgE-
Wert bei 67,3% unter 100 IU/ml und bei 32,7% erhöht. In der Gruppe von
Angestellten ohne arbeitsplatzbezogene Beschwerden (n=122) lagen 80,3% der
Probanden im Referenzbereich und 19,7% darüber.
Rast-Test
Beim Vorliegen positiver Prickergebnisse oder arbeitsplatzbezogener Beschwerden
wurde es als notwendig gesehen, einen Rast-Test gegen Epithelien, Serum und Urin
von den Tieren durchzuführen, mit denen der Angestellte Kontakt hatte.
Aus diesem Grund wurde der Rast-Test, der zur Testung spezifischer IgE-Antikörper
genutzt wird, bei 27% von 211 Probanden durchgeführt.
Das Blut von 51 Probanden wurde auf spezifische Antikörper gegen Mäuse
untersucht. Bei 37 war das Ergebnis negativ, zwei hatten Rastklasse 1, drei Rastklasse
2, zwei Rastklasse 3, drei Rastklasse 4, zwei Rastklasse 5 und zwei Rastklasse 6.
Der Rast-Test auf Ratten wurde bei 46 Beschäftigten gemacht. 33 hatten Ratsklasse
0, zwei Ratsklasse 1, einer Rastklasse 2, fünf Rastklasse 3, zwei Rastklasse 4, einer
Rastklasse 5 und zwei Rastklasse 6.
Wenn man die Ergebnisse des Rast-Tests auf Mäuse in Abhängigkeit vom
Pricktestergebnis gegen Mäuse betrachtet, waren von zehn Angestellten, bei denen
der Pricktest nicht durchgeführt worden war, vier beim Rast-Test positiv. Von 32
Probanden mit negativem Pricktestergebnis gegen Mäuse hatten vier positive
Rastwerte auf Mäuse. Sechs von neun Beschäftigten mit positivem Pricktestergebnis
gegen Mäuse, hatten auch positive Rastwerte auf Mäuse.
In Abhängigkeit vom Pricktestergebnis gegen Ratten, waren von acht Probanden, bei
denen der Pricktest gegen Ratten nicht gemacht wurde, drei beim Rast-Test auf
Ratten positiv. Von 31 Angerstellten, bei denen der Pricktest gegen Ratten negativ
32
ausgefallen war, hatten vier positive Rast-Testergebnisse auf Ratten. Sechs von
sieben Angestellten mit positivem Pricktest gegen Ratten waren auch im Rast-Test
auf Ratten positiv getestet.
Endergebnis
Unter Zugrundelegen eines standardisierten Schemas (siehe Methodenteil) kam als
abschließendes Ergebnis, bei dem alle Untersuchungsergebnisse mit einbezogen
wurden, heraus, dass 41,7% bereits nach einem Jahr zu einer Nachuntersuchung
kommen sollten. 36,0% der Beschäftigten sollten nach drei Jahren wieder vorstellig
werden. 19,0% nach 6 Monaten und nur 2,8% nach 3 Monaten.
4.1.4 Vergleich der Sensibilisierungsrate zwischen gering
und stärker exponierten Beschäftigten
Beim Vergleich zwischen den gering exponierten Probanden, die maximal zwei
Stunden pro Woche Kontakt zu Ratten (n=34) oder Mäusen (n=51) hatten und den
stärker exponierten Probanden, die mehr als zwei Stunden pro Woche Ratten (n= 67)
und Mäusen (n= 91) exponiert waren, stellte sich folgendes heraus.
Der Pricktest gegen Ratten war in der stärker exponierten Gruppe (8,2%) öfter positiv
als in der gering exponierten Gruppe (7,4%). Bei Kontakt mit Mäusen war das
Ergebnis ähnlich. Hier lag in der mehr als zwei Stunden exponierten Gruppe ein
positives Pricktestergebnis bei 8,6% und in der gering exponierten Gruppe bei 5,6%
vor.
Berücksichtigt man zusätzlich die Ergebnisse der Rast-Untersuchungen, so lag die
Häufigkeit von positiven Testergebnissen bei maximal zwei Stunden beruflicher
Exposition pro Woche gegenüber Mäusen bei 13,7%, bei Exposition gegenüber
Ratten bei 14,7%. In der über zwei Stunden exponierten Gruppe waren es 11,0%
(Maus) und 10,4% (Ratte).
Als besonders auffällig stellte sich heraus, dass bei Probanden, die vor ihrem ersten
Kontakt mit Labortierstaub vorstellig waren (Ratte: n=24 und Maus: n=40), der
Prick- und/oder Rast-Test stets negativ waren.
Dies belegt, dass die Exposition zu Labortieren mit einer Sensibilisierung gegen diese
33
Tiere einhergehen kann. In nachfolgender Tabelle sind alle Werte dargestellt.
Expo Ratte Expo Maus
Prick
positiv
Prick oder
Rast positiv
Prick
positiv
Prick oder
Rast positiv
Gering exponiert, ≤
2h/Woche
7,4%
n= 34
14,7%
n= 34
5,6%
n= 51
13,7%
n= 51
Stärker exponiert, >
2h/Woche
8,2%
n= 67
10,4%
n= 67
8,6%
n= 91
11,0%
n= 91
Abbildung 8: Vergleich gering und stärker exponierter Beschäftigter im Bezug auf Pricktest und
Rast-Test auf Mäuse und Ratten
Der Mittelwert der Beschäftigungsdauer betrug bei den gering exponierten
Probanden, die mit Ratten in Verbindung kamen 5,9 Jahre und bei längerer
Exposition 7,0 Jahre.
Bei mit Mäusen arbeitenden Beschäftigten waren dies in der gering exponierten
Gruppe 4,6 Jahre und in der stärker exponierten Gruppe 6,5 Jahre.
Dies zeigt, dass die Gruppe der Probanden, die länger als zwei Stunde pro Woche mit
Tierstaub in Kontakt kamen, im Durchschnitt bereits auch längere Zeit tierischen
Allergenen exponiert waren.
Die Gruppe der gering Exponierten (≤2h/Woche) und die Gruppe der stärker
Exponierten (>2h/Woche) unterschieden sich hinsichtlich der Sensibilisierungsrate
nicht signifikant (Chi-Quadrat-Test).
34
4.2 Ergebnisse der Nachuntersuchung
4.2.1 Rückmeldung zur Nachuntersuchung
Gesamtgruppe
Am Ende der Dateneingabe lagen uns für die Auswertung der Ergebnisse der
Nachuntersuchung (NU) Daten von 62 Beschäftigten vor (n=213). Sie hatten sowohl
an der Erstuntersuchung (EU) als auch an der NU teilgenommen. 6,1% von den 213
Probanden der EU waren aus der Überwachung ausgeschieden und 39% waren zu
diesem Zeitpunkt noch nicht zur NU fällig gewesen. Von 55 Beschäftigten erhielten
wir leider keine Rückmeldung.
Aufgeteilt nach dem Intervall zwischen EU und NU, zeigte sich, dass von 76
Beschäftigten, die nach 3 Jahren wiederkommen sollten, 3,9% zur NU da gewesen
waren und 77,6% noch nicht vorstellig werden mussten.
Von den 88 Probanden, die ein Jahr lang warten sollten, waren 44,3% untersucht
worden und 21,6% noch nicht fällig.
47,5% von den 40 Beschäftigten mit einer Wartezeit von sechs Monaten zwischen
EU und NU, waren schon vorstellig gewesen und 7,5% noch nicht fällig.
Von den sechs Probanden, denen ein kurzes Nachsorgeintervall von drei Monaten
vorgeschlagen worden war, waren 16,7% bereits untersucht worden und 33,3% noch
nicht fällig. In dieser Gruppe waren 16,7% aus der Überwachung ausgeschieden. Dies
waren mehr als in den anderen Gruppen (3Jahre: 1,3%, 1 Jahr: 8%).
Wenn man den die zeitliche Differenz zwischen EU und NU berechnet, ergab sich ein
Mittelwert von 16,6 Monaten. Somit kamen die Angestellten durchschnittlich nach
16,6 Monaten zur NU.
Wieder aufgeteilt nach dem vorgesehenen Intervall zwischen Erst- und
Nachsorgeuntersuchung betrug die zeitliche Differenz im Durchschnitt in der Gruppe
mit einem Intervall von drei Jahren 30,0 Monate, in der Gruppe mit einem Intervall
von einem Jahr 16,2 Monate, in der Gruppe mit einem Intervall von sechs Monaten
13,9 Monate und in der Gruppe mit einem Interwall von drei Monaten 3,5 Monate.
Dies zeigt, dass Probanden, die als gefährdeter eingestuft worden waren und somit
ein verkürztes Untersuchungsintervall von drei Monaten hatten, die NU relativ
zeitgerecht durchführen ließen. Sie nahmen das Angebot für die
Nachsorgeuntersuchung sorgfältiger wahr als die Probanden mit einem Zeitintervall
35
von sechs Monaten oder einem Jahr, die im Durchschnitt länger warteten, um die NU
durchführen zu lassen.
Sensibilisierte und Nicht-Sensibilisierte
Von den 20 sensibilisierten Probanden, deren Prick- oder Rast-Test auf Mäuse oder
Ratten bei der EU positiv gewesen war, hatten sich bereits 55% zur NU wieder
vorgestellt. Für 20% war der Zeitpunkt zur NU noch nicht erreicht und 20% waren
aus der Überwachung ausgeschieden. Von 5% fehlten Daten zur Rückmeldung.
Daraus ergibt sich, dass 75% der sensibilisierten Angestellten in der Überwachung
durch die arbeitsmedizinische Untersuchung geblieben waren und 25%
ausgeschieden waren.
Bei den 192 Nicht-Sensibilisierten Beschäftigten waren erst 26,6% zur NU
erschienen, 41,1% waren noch nicht fällig und 4,7% waren aus der Überwachung
ausgeschieden. Damit standen 67,7% unter Kontrolle und 32,3% nicht mehr.
In unten stehendem Diagramm ist gut zu sehen, dass die Sensibilisierten bereits
häufiger zur NU vorstellig gewesen waren, was daran liegt, dass ihr
Nachuntersuchungsintervall kürzer war. Außerdem ist zu erkennen, dass von den
Sensibilisierten mehr Probanden aus der Untersuchung ausgeschieden sind (20%).
0
20
40
60
Sensibilisierte 55 20 20 5
Nicht-Sensibilisierte 26,6 4,7 41,4 27,6
Nachuntersuchungaus Überwachung
ausgeschiedennoch nicht fällig keine Angabe
Abbildung 9: Vergleich der Rückmeldung zwischen Sensibilisierten (n= 20) und Nicht-
Sensibilisierten (n=192)
%
36
4.2.2 Veränderung zwischen Erst- und Nachuntersuchung in
der Gruppe der Nicht-Sensibilisierten
Die Gruppe der Nichtsensibilisierten bestand aus 50 Probanden, bei denen kein
positives Pricktest oder Rast-Testergebnis auf Mäuse oder Ratten bei der EU vorlag
und die zusätzlich bereits an der NU teilgenommen hatten.
Die zeitliche Differenz zwischen EU und NU lag bei den Nicht-Sensibilisierten
durchschnittlich bei 16,7 (± 7,9) Monaten.
Im Fragebogen der NU gaben von den 50 Nicht-Sensibilisierten 6,0% eine Änderung
der beruflichen Tätigkeit und 16% einen Arbeitsplatzwechsel im Vergleich zur
Erstuntersuchung (EU) an.
Im Fragebogen der NU konnten die Nicht-Sensibilisierten (n=50) angeben, wie sie
die Intensität und Häufigkeit des Kontaktes im Vergleich zur Voruntersuchung
einschätzten. 72% meinten, dass die Intensität des Kontaktes gleich geblieben war,
16% schätzen sie schwächer und 12% stärker ein.
Die Häufigkeit des Kontaktes empfanden 70% als gleich bleibend, 16% als stärker
und 14% als schwächer.
Die Zahl der Raucher lag sowohl bei der EU, als auch bei NU bei 24% (n=50).
Atemschutz
Zum Thema Atemschutz fehlten im Fragebogen der EU Angaben von fünf
Beschäftigten und somit beziehen sich die nachfolgenden Prozentzahlen auf 45
Probanden.
53,3% trugen bei der EU nie einen Atemschutz während der Arbeit im Tierstall.
15,6% verwendeten immer und 31,1% manchmal einen. Die Anzahl der Probanden,
die keinen Atemschutz trugen, hat sich bei der NU (n=50) auf 36% verringert. 24%
trugen jetzt immer einen Atemschutz und 38% manchmal einen.
Von den 20 Angestellten der EU, die einen Atemschutz verwendet haben, wurde zu
80% die Op-Maske verwendet und zu 20% die Staubmaske FFP2. Im Vergleich zur
Befragung bei der EU stieg die Anzahl an FFP2 Staubmasken, die als Atemschutz
benutzt wurden, bei der NU auf 46,2% (n=26) an.
37
Beschwerden
Die Anzahl der Beschwerden der NU (n=50) nahm im Vergleich zur EU (n=46) nur
beim Augenbrennen gering zu (8% versus 6,5%). Ansonsten blieben die
Beschwerden fast gleich (Hautschlag: 4% versus 4,3%) oder nahmen meistens sogar
ab (Fließschnupfen: 10% versus 15,2).
Bei der EU gaben 26% der Nicht-Sensibilisierten (n=50) an, unter mindestens einem
von den vier Symptomen Fließschnupfen, Niesen, Augenbrennen oder Atemnot zu
leiden. Bei der NU waren es nur noch 24%.
Wenn man den juckenden Hautausschlag als fünftes mögliches Symptom noch
hinzunimmt, sinkt die Anzahl der Beschwerden ebenfalls um 2 Prozentpunkte (28%
versus 26%).
0
10
20
30
EU 23,9 6,5 2,2 4,3 15,2 26 28
NU 22 8 0 4 10 24 26
Niesen Augenbrennen Atemnot HautausschlagFließschnupfe
n≥ 1 von 4
Symptomen ≥ 1 von 5
Symptomen
Abbildung 10: Vergleich der Beschwerden zwischen EU und NU
25% der Nichtsensibilisierten (n=20) kreuzten an, dass die Intensität der oben
genannten Beschwerden nach ihrem Gefühl stärker geworden war. 60% spürten keine
Änderung der Intensität und 15% meinten, dass sie schwächer geworden waren.
Die Häufigkeit des Auftretens dieser Beschwerden im Tierstall wurde von 65% als
gleich bleibend, von 20% als stärker und von 15% als schwächer empfunden.
Lungenfunktionsprüfung
Wenn man in untenstehender Tabelle, die Werte der totalen Resistance, der
spezifischen Restistance, der Vitalkapazität und der forcierten exspiratorischen 1-
Sekunden-Kapazität zwischen EU und NU vergleicht, haben sich die Werte kaum
%
38
geändert. Damit ist es im Zeitraum zwischen EU und NU zu keiner Verschlechterung
der Lungenfunktion gekommen.
Mittelwert (% des Sollwerts)
EU NU
r tot 65,0 63,8
SR 66,7 66,8
VC_IN 97,0 98,5
FEV1_FVC 84,2 (Istwert) 83,5 (Istwert)
Abbildung 11: Vergleich der Lungenfunktion zwischen EU und NU in der Gruppe der Nicht-
Sensibilisierten (n=50)
Auftreten neuer Sensibilisierungen
In der Gruppe der 50 Nicht-Sensibilisierten sind bei der NU vier neue
Sensibilisierungen entdeckt worden.
In nachfolgender Tabelle sind die Rast- und Pricktestergebnisse auf Maus und Ratte
von EU und NU dieser vier neu Sensibilisierten dargestellt.
EU NU
Prick
Maus
Prick
Ratte
Rast
Maus
Rast
Ratte
Prick
Maus
Prick
Ratte
Rast
Maus
Rast
Ratte
Fall
1 fehlt fehlt 0 0 fehlt fehlt 1 3
Fall
2 negativ negativ fehlt fehlt fehlt fehlt 2 2
Fall
3 fehlt fehlt 0 0 fehlt fehlt 0 2
Fall
4 negativ negativ fehlt 0 negativ negativ fehlt 2
Abbildung 12: Rast- und Pricktestergebnisse von EU und NU der Neu-Sensibilisierten
39
Beim Fall 1 ist anhand des Rast-Test bei der NU eine Sensibilisierung zu erkennen,
da sich der Rast-Wert gegen Mäuse von 0 auf 1 und gegen Ratten von 0 auf 3 im
Vergleich zur EU verschlechtert hat.
Der Rast-Test gegen Maus und Ratte ergab im Fall 2 bei der NU jeweils einen Wert
von 2 und damit galt dieser Proband als sensibilisiert. Leider wurde der Rast-Test bei
der EU nicht durchgeführt und somit können wir nicht sagen ob die Sensibilisierung
neu aufgetreten ist oder bereits bei der EU bestand. Der Pricktest konnte uns hier
auch nicht weiterhelfen, da er bei der EU negativ ausgefallen war und bei der NU
nicht mehr durchgeführt worden war.
Beim Fall 3 entwickelte sich bei der NU im Vergleich zur EU eine Sensibilisierung,
da der Rast-Wert gegen Ratten von 0 auf 2 angestiegen war.
Eine weitere neu aufgetretene Sensibilisierung bei der NU zeigt Fall 4, da sich hier
der Rast-Test gegen Ratten von 0 auf 2 verschlechtert hat.
Somit ist es in drei Fällen zu einer eindeutigen Sensibilisierung gegen Mäuse oder
Ratten gekommen.
Interessant ist ebenfalls, dass diese vier Neu-Sensibilisierten bereits bei der EU
symptomatisch waren. Alle vier gaben bei der EU Niesbeschwerden während der
Arbeit im Tierstall an, drei hatten Fließschnupfen, einer klagte über Augenbrennen
und einer über Hautausschlag. An Atemnot litt keiner von ihnen.
4.2.3 Veränderung zwischen Erst- und Nachuntersuchung in
der Gruppe der Sensibilisierten
Als sensibilisiert galten Beschäftigte, bei denen ein positives Ergebnis des Rast- oder
Pricktests auf Maus oder Ratte bei der EU vorlag. Wir konnten auf zehn Probanden
zurückgreifen, die sowohl als sensibilisiert galten, als auch bereits an der NU
teilgenommen hatten.
Die zeitliche Differenz zwischen EU und NU betrug im Durchschnitt 15,4 (± 8,5)
Monate.
Darunter waren zwei Tierpfleger, vier technische Assistenten und vier
Wissenschaftler.
Bei der NU hatte von den zehn Sensibilisierten einer (10%) seine berufliche Tätigkeit
40
geändert und drei (30%) hatten einen anderen Arbeitsplatz.
Die Intensität des Kontaktes zu Labortieren schätzten 55,6% von neun
Sensibilisierten als schwächer und 44,4% als gleich bleibend im Vergleich zur EU
ein.
55,6% von neun sensibilisierten Angestellten kreuzten an, dass die Häufigkeit des
Kontaktes zu Labortieren gleich geblieben war und 44,4%, dass sie schwächer
geworden war.
Bei der EU rauchten zwei (20%) der zehn Sensibilisierten und bei der NU nur noch
einer (10%).
Atemschutz
Bei der EU verneinten drei der zehn Sensibilisierten die Frage, ob sie Atemschutz im
Tierstall trugen. Sechs bejahten die Frage mit „ja immer“ und einer mit „ja
manchmal“. Von diesen sieben Angestellten trugen fünf eine FFP2 Maske und zwei
eine Op-Maske.
Bei der NU fehlte uns von einem Probanden eine Antwort zum Thema Atemschutz.
Von neun Sensibilisierten verwendete nur noch einer keinen Atemschutz. Der Rest
verwendete entweder immer (77,8%) oder manchmal (11,1%) einen Atemschutz. Die
eine Hälfte benutze die Op-Maske und die andere die FFP2 Maske (n=8).
In unten stehendem Diagramm ist die Zunahme der Probanden, die Atemschutz
verwendet haben, zu sehen.
0
20
40
60
80
100
EU 60 10 30 28,6 71,4
NU 77,8 11,1 11,1 50 50
Atemschutz immerAtemschutz manchmal
Atemschutz nie OP-Maske FFP
Abbildung 13: Vergleich der Verwendung von Atemschutz zwischen EU und NU in der Gruppe
der Sensibilisierten (n=10)
%
41
Beschwerden
Wenn man die Angaben zu arbeitsplatzbezogenen Beschwerden zwischen EU und
NU vergleicht, fällt auf, dass die Beschwerden bei der NU stark abnahmen.
So klagten 70% der zehn Sensibilisierten bei der EU darüber, dass sie bei der Arbeit
im Tierstall niesen mussten. Bei der NU hingegen sanken diese Beschwerden auf
20%. Das Gleiche konnte bei den Beschwerden Augenbrennen (30% versus 0%) und
Atemnot (30% versus 10%) beobachten werden.
70% der zehn Sensibilisierten litten bei der EU unter mindestens einem von den vier
Symptomen Fließschnupfen, Niesen, Augenbrennen oder Atemnot. Bei der NU
waren es nur noch 30%.
Nimmt man den juckenden Hautausschlag als fünftes mögliches Symptom noch
hinzu, sinkt die Anzahl der Beschwerden von 70% bei der EU auf 30% bei der NU,
das waren 40 Prozentpunkte.
In nachfolgendem Diagramm ist die Abnahme der Beschwerden zwischen EU und
NU gut zu erkennen.
0
20
40
60
80
EU 70 30 30 70 70
NU 20 0 10 30 30
Niesen Augenbrennen Atemnot ≥ 1 Symptom von 4 ≥ 1 Symptom von 5
Abbildung 14: Änderung der Beschwerden zwischen EU und NU in der Gruppe der
Sensibilisierten (n=10)
Angaben über die Intensität und die Häufigkeit der oben genannten Beschwerden
wurden von vier Personen nicht gemacht und sie fielen aus der Auswertung heraus.
Somit konnten wir die Aussagen von sechs sensibilisierten Probanden verwerten.
Die Intensität der Beschwerden wurde im Vergleich zur EU von 50% als gleich
bleibend, von 33,3% als schwächer und von 16,7% als stärker empfunden.
%
42
Über die Häufigkeit der Beschwerden gaben 16,7% an, dass sie öfters und 33,3%,
dass sie seltener auftraten. 50% empfanden die Häufigkeit für das Auftreten der
Beschwerden als gleich bleibend.
Methacholintest
Der Methacholintest wurde bei der EU bei acht und bei der NU nur noch bei vier
sensibilisierten Beschäftigten (n=10) durchgeführt.
Unter den acht Sensibilisierten der EU wurde bei zwei Probanden (25%) keine
bronchiale Hyperreagibilität festgestellt. Bei einem (12,5%) erwies sich eine
hochgradige, bei einem (12,5%) eine mittelgradige und bei vier Angestellten (50%)
eine geringgradige Hyperreagibilität.
Von den vier Beschäftigten der NU bei denen der Methacholintest durchgeführt
worden war, hatte einer (25%) eine mittelgradige und drei (75%) eine geringgradige
Hyperreagibilität.
Bei diesen vier Angestellten war an der EU bei einem eine mittelgradige und bei den
drei anderen eine geringradige bronchiale Hyperreagibilität festgestellt worden.
Dies zeigt, dass es bei diesen Personen nicht zu einer Verschlechterung der
bronchialen Hyperreagibilität gekommen war.
4.2.4 Veränderung der Lungenfunktionsprüfung zwischen
Erst- und Nachsorgeuntersuchung
In unten stehender Tabelle sind die Werte der Lungenfunktionsprüfung von EU und
NU zum einen von der Gesamtgruppe der NU (n=61) und zum anderen von den
sensibilisierten Beschäftigten der NU (n=10) aufgelistet. Die Werte geben das
Ergebnis in Prozent des Sollwerts an. Nur der Wert von FEV1_FVC ist der
tatsächliche Istwert.
Im Vergleich der Ergebnisse zwischen EU und NU sind in beiden Gruppen keine
großen Veränderungen zu erkennen. Daraus lässt sich schließen, dass es in der
Gruppe der Sensibilisierten zu keiner Verschlechterung der Lungenfunktion
gekommen ist.
43
Gesamtgruppe n=61 Sensibilisierte n=10
EU NU EU NU
r tot 63,0
±25,4
61,7
± 23,8
52,1
± 20,2
51,9
± 21,7
SR 65,8
± 22,2
65,4
± 22,2
61,1
±17,7
60,1
± 17,7
ITGV 109,7
± 22,6
110,0
± 21,3
122,8
± 21,3
125,3
± 25,1
RV 87,6
± 29,3
88,6
± 23,2
96,1
± 32,6
108,0
± 16,8
TLC 102,5
± 11,1
99,9
± 14,7
107,0
± 9,5
97,6
± 30,7
VC_IN 98,3
± 12,0
99,3
± 11,0
104,5
± 10,5
103,3
± 11,2
ERV 134,4
± 52,2
136,7
± 48,9
153,7
± 66,3
146,1
± 58,1
FVC 109,7
± 11,6
109,6
± 11,3
112,7
± 11,0
110,8
± 11,3
FEV1 106,7
± 11,1
106,0
± 11,6
107,0
± 10,8
105,9
± 10,8
FEV1_FVC 83,6 (Istwert)
± 6,4
83,2 (Istwert)
± 7,0
80,9 (Istwert)
± 8,4
81,4(Istwert)
± 8,8
PEF 101,9
± 15,9
105,0
± 18,0
100,9
± 21,4
106,5
± 24,4
MEF75 104,6
± 18,1
104,6
± 19,6
101,9
± 28,3
105,4
± 29,3
MEF50 91,9
± 20,9
106,6
± 132,7
91,2
± 32,3
90,5
± 25,3
MEF25 82,7
± 25,5
80,0
± 24,6
74,4
± 26,2
78,3
± 26,9
Abbildung 15: Lungenfunktionswerte der Nachuntersuchung (% des Sollwerts und
Standardabweichung)
44
Gesamtgruppe
Im Folgendem werden die Werte der Lungenfunktionsprüfung der Gesamtgruppe
(n=61) zwischen EU und NU miteinander verglichen.
Die totale Resistance war bei der EU bei 90,2% normal und bei der NU bei 95,1%.
Dies gab eindeutig keinen Hinweis auf eine Verschlechterung der Obstruktion.
Das intrathorakale Gasvolumen der EU war bei 67,2% normal, bei 16,4% zeigte sich
eine leichte Störung, bei 13,1% eine mittelschwere und bei 3,3% eine schwere
Störung. Bei der NU war das ITGV bei 70,5% normal, bei 21,3% stand es für eine
leichte Störung, bei 4,9% für eine mittelschwere und bei 3,3% für eine schwere
Störung. Somit nahm die Anzahl der schweren Störungen und damit der
Lungenüberblähungen nicht zu.
Die Vitalkapazität war bei der EU bei 6,6% deutlich verringert und bei der NU bei
3,3%. 44,2% bei der EU und 45,9% bei der NU wiesen leicht verringerte Werte auf.
49,2% bei der EU und 50,8% bei der NU hatten normale Werte. Damit hatten sich die
Werte der NU für die Vitalkapazität eher verbessert als verschlechtert.
Der Peak Flow bei der EU war bei 44,3% zumindest leicht verringert, bei der NU bei
42,6%. Auch hier ist es nicht zu einer Verschlechterung gekommen.
Sensibilisierte
Im Anschluss wollten wir überprüfen, ob es auch in der Gruppe der sensibilisierten
Beschäftigten (n=10) zu keiner Verschlechterung der Lungenfunktionswerte
gekommen ist.
Die totale Resistance war sowohl bei der EU als auch bei der NU bei allen
Sensibilisierten normal.
Das ITGV war bei 50% (EU) und bei 40% (NU) normal. Bei 10 % (EU) und bei 30%
(NU) lag eine leichte Störung vor. Bei 30% (EU) und bei 20% (NU) erwies sich eine
mittelschwere Störung. Eine schwere Störung hatten 10% der Sensibilisierten sowohl
bei der EU als auch bei der NU.
Die Vitalkapazität war bei 20% (EU) und bei 40% (NU) leicht verringert. Bei 80%
(EU) und bei 60% (NU) waren die Werte normal. Hier ist eine leichte
Verschlechterung der Werte zu verzeichnen. Da die Vitalkapazität aber von der
Mitarbeit des Patienten abhängig ist, könnte das auch die Erklärung für die
Verschlechterung der Werte sein.
45
Der Peak Flow war sowohl bei der EU als auch bei der NU bei 50% zumindest leicht
verringert.
46
5. Diskussion
5.1 Akzeptanz der Vorsorgeuntersuchungen
Übereinstimmend mit der Literatur ist die Häufigkeit von Beschwerden und
Sensibilisierungen gegen Tierallergene bei Beschäftigten hoch, die bei der Arbeit
Tierstaub ausgesetzt sind. Die Prävalenz der Labortierallergie liegt bei Beschäftigten,
die mit Labortieren arbeiten, bei 10-30% [26]. Daher sind in Deutschland heutzutage
Vorsorgeuntersuchungen für Angestellte, die mit Tierstaub in Kontakt kommen,
gesetzlich vorgeschrieben.
Die Daten, die in unserer Studie verwendet wurden, stammten von den
arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G23. Durch den Aufbau unserer
Studie, war es uns möglich zu überprüfen, ob die Daten, die in der Literatur zu
diesem Thema zu finden waren, auch mit der realen Situation an Forschungslaboren
der Universität übereinstimmen.
Beachten sollte man bei der Betrachtung der Daten, dass die Arbeitgeber die
Beschäftigten nicht zwingen konnten sich der Vorsorgeuntersuchung zu unterziehen.
Somit hing die Entscheidung sich untersuchen zu lassen von jedem Beschäftigten
selbst ab, obwohl die Untersuchung eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist.
Infolgedessen war die Akzeptanz für die Vorsorgeuntersuchungen manchmal gering.
Vor allem bei Wissenschaftlern war dies oft der Fall gewesen. Eine mögliche Ursache
hierfür könnte die Angst der Beschäftigten vor möglichen negativen gesundheitlichen
Untersuchungsergebnissen sein und die damit verbundene Befürchtung negativer
Folgen für den Arbeitsplatz und die berufliche Laufbahn.
Dass einige Beschäftigte kein großes Interesse an der Vorsorgeuntersuchung zeigten,
merkten wir auch daran, dass sie sich auf die Einladung zur Vorsorgeuntersuchung
vorstellig zu werden nicht von selbst im arbeitsmedizinischen Institut meldeten um
einen Termin auszumachen. Daher riefen wir Patienten teilweise zusätzlich
persönlich an, um mit ihnen einen Termin zu vereinbaren. Aber selbst durch diese
Bemühungen unsererseits, konnten wir nicht alle Beschäftigten veranlassen sich
untersuchen zu lassen.
Um eine kontinuierliche arbeitsmedizinische Überwachung zu gewährleisten fanden
ebenfalls Nachuntersuchungen statt. Bei der Überwachung kommt der Anamnese,
unterstützt durch einen Fragebogen, der wichtigste Teil zu [6]. Auch bei unserer
47
Studie kam der Auswertung des Fragebogens eine große Rolle zu.
Außerdem ist hervorzuheben, dass die Gruppe mit einem verkürzten
Nachuntersuchungsintervall von drei Monaten die NU relativ zeitgerecht durchführen
ließ, im Vergleich zu den Gruppen mit längeren Nachuntersuchungsintervallen. Dies
zeigt, dass die bereits von Beschwerden betroffenen Probanden die Notwendigkeit
der Vorsorgeuntersuchung eher erkannt haben, als die Beschäftigten ohne
Beschwerden. Offensichtlich sahen sie auch einen Vorteil für ihre eigene Gesundheit
durch die Untersuchung.
Des Weiteren ist auffallend, dass in der Gruppe von Probanden mit einem verkürzten
Nachsorgeintervall von drei Monaten 16,7% aus der Überwachung ausgeschieden
waren. In der Gruppe mit einem Nachsorgeintervall von einem Jahr waren es nur
8,0%. Dies lässt vermuten, dass manch sensibilisierter Beschäftigter wegen
gesundheitlichen Bedenken vom Arbeitsplatz im Tierstall freiwillig ausgeschieden
war, da die Beschwerden und das gesundheitliche Risiko für ihn zu groß wurden.
Andererseits könnte auch ein Wechsel des Arbeitgebers der Grund für das
Ausscheiden vom Arbeitsplatz im Tierstall sein. Gerade bei Wissenschaftlern findet
ein Wechsel zu einem anderen Institut oder einer anderen Universität in der
beruflichen Laufbahn häufig statt.
5.2 Unterschiede zwischen länger und kürzer exponierten
Beschäftigten
Als wir unsere Vorsorgeuntersuchungen begonnen haben, stellten wir fest, dass
unsere Studiengruppe sehr inhomogen war. Sie bestand aus Beschäftigten, die gerade
erst das Arbeiten im Tierstall begonnen hatten und Beschäftigten die bereits mehrere
Monate und Jahre dort gearbeitet hatten. Der Median der durchschnittlichen
Beschäftigungsdauer betrug 1,75 Jahre. Aus der Literatur ist bekannt, dass Symptome
von betroffenen Beschäftigten gewöhnlich innerhalb einer Expositionsdauer von
sechs Monaten aufgetreten sind [5].
Auch in der wöchentlichen Kontaktzeit zu Labortieren unterschieden sich unsere
Probanden. In unserer Studie haben wir uns entschieden vor allem die Beschäftigten
mit einer längeren zeitlichen Exposition genauer zu betrachten. Deswegen teilten wir
48
die Beschäftigten in zwei Gruppen ein. Zum einen die Angestellten, die maximal
zwei Stunden pro Woche Kontakt zu Tieren hatten und zum anderen die Probanden,
die mehr als zwei Stunden pro Woche Kontakt zu Tieren hatten.
Auffällig beim Vergleich der Sensibilisierungsrate zwischen gering (≤ 2h/Woche)
und stärker (> 2h/Woche) exponierten Beschäftigten war, dass die
Sensibilisierungsrate ermittelt mit Pricktest oder Rast-Test in der maximal zwei
Stunden pro Woche exponierten Gruppe (Ratte: 14,7%) höher war als in der über
zwei Stunden pro Woche exponierten Gruppe (Ratte: 10,4%).
Die Ursache hierfür könnte sein, dass bereits eine geringe wöchentliche
Expositionszeit für eine Sensibilisierung gegenüber Allergenen von Ratten oder
Mäusen ausreicht. Diese Allergene scheinen somit hochpotent zu sein.
Dafür spricht auch eine aktuelle Studie, in der festgestellt wurde, dass zwischen
Arbeitern, die direkten Kontakt mit Labortieren hatten, Arbeitern, die nur indirekt
Kontakt zu Labortieren hatten und Arbeitern der Kontrollgruppe kein statistisch
signifikanter Unterschied hinsichtlich ihres Atopiezustandes bestand. Die Arbeiter der
direkten und indirekten Gruppe waren gegenüber Labortierallergenen häufiger
sensibilisiert als die Kontrollgruppe, aber zwischen der Gruppe mit direktem und der
Gruppe mit indirektem Kontakt bestand kein Unterschied [19]. Dies belegt, dass ein
Kontakt zu Labortierallergenen bestehen muss, um eine Labortierallergie zu
entwickeln, es aber offensichtlich nicht entscheidend ist, ob der Kontakt direkt oder
indirekt erfolgt.
Die beobachtete etwas niedrigere Sensibilisierungsrate bei stärker exponierten
Beschäftigten könnte dabei auch auf den so genannten healthy worker effect beruhen.
Betroffene Beschäftigte, die unter arbeitsplatzbezogene Beschwerden litten, hätten es
vermeiden können zur Vorsorgeuntersuchung zu gehen oder hätten auf eigene
Initiative hin von der Arbeit im Tierstall ausscheiden können. Sie wären deshalb nicht
erfasst worden. Übrig geblieben wären somit nur die „gesunden“ Beschäftigten.
In der Vergangenheit wurde es auch schon angestrebt, Grenzwerte für Allergene am
Arbeitsplatz festzulegen [2]. Leider ist es bisher noch nicht gelungen einen Grenzwert
für eine Allergenkonzentration festzulegen, ab der eine Sensibilisierung auftreten
kann. Ein Problem hierbei ist, dass möglicherweise jeder anders auf Allergene
reagiert und eine eigene Schwellendosis besitzt. Grenzwerte für die Belastung mit
sensibilisierenden Arbeitsstoffen wie Mehl konnten hingegen in einigen Ländern
49
festgelegt werden [13].
Außerdem ist die Entwicklung einer Labortierallergie von einer bereits bestehenden
Atopie abhängig. Beachtet werden sollte auch, dass Beschäftigte eine Allergie gegen
manche Tiere leichter entwickeln können als gegen andere Tiere [14] und das
Potential für die Sensibilisierung mit der Beschaffenheit des Allergens
zusammenhängt [11].
In unserer Arbeit konnte keine Sensibilisierung gegen Allergene von Ratten oder
Mäusen anhand des Prick- und/oder Rast-Tests bei Beschäftigten gefunden werden,
die gerade erst angefangen hatten mit Ratten oder Mäusen beruflich in Kontakt zu
kommen. Dies indiziert, dass die berufliche Exposition der Hauptrisikofaktor für eine
Mäuse- und Rattenallergie ist. Auch von Cullinan wurde die Allergenexposition als
die wichtigste Determinante für eine Labortierallergie bestätigt [7].
In unserer Studie nahmen die Beschwerden mit steigender Expositionsdauer
gegenüber Mäusen oder Ratten zu. Die über zwei Stunden pro Woche mit Ratten oder
Mäusen exponierten Beschäftigten hatten mehr Beschwerden als die maximal zwei
Stunden pro Woche exponierten Angestellten. Viele Studien haben ebenfalls einen
klaren Zusammenhang zwischen der Entwicklung von arbeitsplatzbezogenen
Beschwerden und der Intensität der Exposition aufgezeigt [25; 17].
All das unterstützt die Forderung die Exposition zu verringern, um
arbeitsplatzbezogene Beschwerden zu verhindern. Vor allem wenn bereits
Beschwerden vorliegen, können sie reduziert werden, indem die Exposition zu
Labortieren verringert wird. Wenn keine Schutzmaßnahmen für den Angestellten
ergriffen werden, können die Beschwerden zunehmen und es kann möglich sein, dass
der Angestellte seine Arbeit im Tierstall wegen diesen Beschwerden nicht fortsetzten
kann. Weitere Studien haben gezeigt, dass durch mehrere Strategien eine effektive
Reduktion der Exposition zu Allergenen erzielt werden kann, die alle zusammen auch
die Sensibilisierung gegen Nagetiere verringern [28; 27; 12; 10; 21].
5.3 Beschwerden in der Gruppe der Sensibilisierten
In unserer Studie wurde die Sensibilisierung vor allem auf Basis des Pricktests gegen
Mäuse oder Ratten nachgewiesen, ergänzt bei unklaren Fällen durch die Messung des
50
spezifischen IgE-Werts im Serum (Rast-Test). Es ist zu betonen, dass aus
ökonomischen Gründen die serologische Untersuchung auf spezifische IgE-
Antikörper gegen Epithelien oder Proteine von Ratten und Mäusen nur in bestimmten
Fällen angeboten wurde. Somit konnte es sein, dass Beschäftigte, die einen negativen
Pricktest aufgewiesen haben, nicht auf spezifisches IgE untersucht worden sind,
jedoch möglicherweise ein positives Rast-Testergebnis gehabt hätten. Sie wären
durch unsere Vorgehensweise bei der Untersuchung als nicht sensibilisiert
klassifiziert worden.
In der Gruppe der Sensibilisierten nahmen die anamnestisch angegebenen
Beschwerden im Vergleich zwischen EU und NU deutlich ab (mindestens ein
Symptom von fünf: 70% versus 30%). Eigentlich würde man vermuten, dass bei
weiterer Exposition zu Labortierallergenen die arbeitsplatzbezogenen Beschwerden
zunehmen müssten. Das war aber eindeutig nicht der Fall.
Was könnte also die Ursache für eine Abnahme der Beschwerden sein?
Ein möglicher Grund könnte zum einen die Aufklärungsarbeit sein, die bei der EU
stattgefunden hatte. Natürlich ist dies eine Annahme, unter dem Gesichtspunkt, dass
das bei der EU vermittelte Wissen von den Beschäftigten durchdacht und aktiv
umgesetzt worden war. Damit verbunden ist auch das Greifen von verbesserten
Schutzmaßnahmen. Die Verwendung von Atemschutz beispielsweise verhindert, dass
die Probanden den Tierstaub direkt einatmen und verringert somit die Aufnahme von
Allergenen über die Atemwege.
Die vorliegenden Daten sprechen somit dafür, dass die verpflichtend eingeführten
Vorsorgeuntersuchungen bei Kontakt zu Tierstaub einen wesentlichen Teil zur
Verbesserung der Beschwerden beigetragen haben.
Allerdings wäre es auch vorstellbar, dass die Angestellten bei der Frage nach
arbeitsplatzbezogenen Beschwerden nicht die Wahrheit gesagt haben, sondern falsche
Angaben hierzu gemacht haben. Dies ist vor allem deshalb vorstellbar, da man
bedenken muss, welche Auswirkungen die Angabe einer Verstärkung der
Beschwerden für die berufliche Zukunft des Angestellten haben könnte. Wird der
Arzt dem Angestellten vielleicht nahe legen den Arbeitsplatz zu wechseln? Wird der
Beschäftigte dann seinen Job verlieren? Diese Fragen könnte sich der Angestellte
beim Ausfüllen des Fragebogens gestellt haben und vielleicht hat er sich davon in
seiner Entscheidung beeinflussen lassen.
51
Somit steht z.B. der Tierpfleger, der den Umgang mit Tieren gelernt hat und Spaß an
der Arbeit hat vor einem schweren Gewissenskonflikt, ob der Beruf vor der eigenen
Gesundheit steht oder umgekehrt. Auch der angehende Wissenschaftler, der vielleicht
eine wissenschaftliche Karriere an der Universität anstrebt, steht hier vor einer
schweren Entscheidung.
In der Literatur wurde der Ausschluss von Beschäftigten mit einer Atopie von der
Arbeit mit Tieren als nicht gerechtfertigt betrachtet. Kein bisher untersuchter Faktor
kann die Entwicklung einer klinisch relevanten Allergie genau vorhersagen. Somit
sollte der Gebrauch von prädiktiven Faktoren auf das Erkennen von besonders
empfindlichen Beschäftigten beschränkt werden [4].
Wenn man die zusätzlich erhobenen Angaben zu Intensität und Häufigkeit der
Beschwerden genauer betrachtet, widersprechen diese Angaben aber der oben
genannten Abnahme der Beschwerden. 16,7% der Sensibilisierten schätzten sowohl
die Häufigkeit als auch die Intensität der Beschwerden als stärker und 33,3% als
schwächer ein. Bei ihren vorherigen Angaben zu den Beschwerden während der
Arbeit im Tierstall nahmen die Beschwerden hingegen viel stärker ab.
Damit kann aufgezeigt werden, dass bei unterschiedlicher Fragestellung verschiedene
Ergebnisse herauskommen können. Es kann vermutet werden, dass die Fragen zu den
Beschwerden nicht ganz wahrheitsgemäß ausgefüllt worden waren und somit die
Diskrepanz zu den Angaben von Intensität und Häufigkeit der Beschwerden entstand.
In der Gruppe von Beschäftigten, die während der Arbeit unter mindestens einem der
fünf Symptome Hautausschlag, Fließschnupfen, Niesen, Augenbrennen oder Atemnot
litten, lag der Median des Gesamt-IgE-Spiegel höher (38,0 IU/ml) als in der Gruppe
ohne arbeitsplatzbezogene Beschwerden (20,2 IU/ml). Der IgE-Wert war in der
Gruppe mit arbeitsplatzbezogenen Beschwerden bei 32,7% erhöht, in der Gruppe
ohne arbeitsplatzbezogene Beschwerden nur bei 19,7%. Ein erhöhter IgE-Wert kann
ein Hinweis für eine allergische Erkrankung sein. Somit lässt sich vermuten, dass
eine Vielzahl der berichteten Beschwerden auf Sensibilisierungen zurückzuführen
sind.
Dabei können nicht nur Labortierallergene sondern auch andere Agenzien, die im
Tierstall zu finden sind eine Rolle für das Auftreten von Beschwerden spielen. Es
können Sensibilisierungen gegen Futterstoffe oder Stroh auftreten, sowie nicht-
spezifische nasale Symptome, die durch organischen Staub entstehen.
52
Während der Reinigung und der Fütterung der Tiere ist die Exposition zu Endotoxin
ebenfalls hoch [24], was ein weiterer Grund für das Auftreten von Beschwerden sein
kann.
Abschließend kann gesagt werden, dass die vorliegenden Daten dafür sprechen, dass
die verpflichtend eingeführten Vorsorgeuntersuchungen bei Kontakt zu Tierstaub für
eine bessere medizinische Überwachung der Beschäftigten im Tierstall sorgen. Wenn
die Ratschläge, die bei der Untersuchung gegeben werden, von den Beschäftigten
befolgt werden, können die Vorsorgeuntersuchungen einen wesentlichen Teil zur
Verbesserung der Beschwerden beitragen.
5.4 Schutzmaßnahmen
Der beste Ansatz um eine Laborierallergie zu verhindern ist die Prävention. Fisher
und Kollegen zeigten auf, dass die Prävention verwirklicht werden kann. Sie
entwickelten ein umfangreiches Programm, das aus Schulungen, Training,
Veränderungen von Arbeitsabläufen und dem Gebrauch von Schutzausrüstung
bestand. Während einer fünfjährigen Studie, wurde die Häufigkeit einer
Labortierallergie durch diese Maßnahmen von 10% auf 0% reduziert [10].
Die Verwendung von Atemschutz stellt eine wichtige Komponente jeder
Präventionsstrategie dar. Thulin stellte in seiner Studie fest, dass nachdem begonnen
worden war Atemschutz (Dustmaster DM4, 3M) zu benutzten, die spezifischen IgE-
Werte gegen Allergene aus dem Urin von Mäusen negativ waren und die Probanden
keine Symptome mehr zeigten [28].
In unserer Studie unterschieden sich die sensibilisierten und die nicht-sensibilisierten
Beschäftigten in ihren Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Wie sich zeigte
verwendeten Beschäftigte mit Sensibilisierung häufiger einen Atemschutz im
Tierstall. Von den Nicht-Sensibilisierten trugen bei der EU nur 46,7% einen
Atemschutz im Tierstall. Bei den Sensibilisierten waren es hingegen 70%.
Bei der EU wurde den Angestellten empfohlen Atemschutz während der Arbeit mit
Labortieren zu tragen, um den Allergenkontakt zu minimieren. Dies zeigte auch
Erfolg, da die Anzahl der Probanden, die angegeben hatten einen Atemschutz zu
verwenden zwischen EU und NU sowohl in der Gruppe der Sensibilisierten auf
53
88,9% als auch in der Gruppe der Nicht-Sensibilisierten auf 62,0% angestiegen war.
In unserer Studie nahmen die Beschwerden bei der NU im Vergleich zur EU in der
Gruppe der sensibilisierten und nicht-sensibilisierten Beschäftigten ab, was mit dem
Gebrauch von Schutzausrüstung zusammenhängen kann.
Es besteht kein Zweifel, dass die Angestellten, die nach der EU begonnen hatten
einen Atemschutz während der Arbeit im Tierstall zu verwenden von der
Vorsorgeuntersuchung profitiert haben. Dies kann als positives Ergebnis der
Aufklärungsarbeit gezählt werden.
Außerdem zeigt es, dass vor allem die sensibilisierten Beschäftigten durch das
Bewusstsein, dass die Sensibilisierung gegen Ratten und/oder Mäuse die Ursache für
ihre Beschwerden ist, veranlasst wurden adäquate präventive Schutzmaßnahmen zu
ergreifen. Dazu zählt auch die Verwendung einer FFP2 Staubmaske, deren Gebrauch
auch vom Arzt bei der Untersuchung empfohlen wurde. Die Hälfte der
Sensibilisierten trug bei der NU eine solche Maske. Bei den Nicht-Sensibilisierten
stieg die Anzahl der Probanden, die eine FFP2 Maske trug von 20,0% bei der EU auf
46,2% bei der NU an.
Auch Fisher hat den Gebrauch von Schutzausrüstung zwischen Beschäftigten mit und
ohne Labortierallergie verglichen. Nachdem die Verwendung von Schutzausrüstung
initiiert worden war, stieg ihr Gebrauch an. Besonders in der Gruppe mit einer
bestehenden Labortierallergie nahm die Verwendung einer Schutzausrüstung zu [10].
Diese Beobachtungen decken sich mit unseren Ergebnissen.
Viel Angestellte klagten bei der Untersuchung darüber, dass das Tragen von
Atemschutz während der Arbeit unpraktisch sei und sie in ihrer Arbeit behindere. Vor
allem die kompakte FFP2 Staubmaske wurde von einigen Probanden im Vergleich
zur dünneren Op-Maske als unangenehm empfunden.
Bei unseren Gesprächen mit den Beschäftigten fiel auf, dass insbesondere nicht-
sensibilisierte Beschäftigte Labortierstaub als nicht gefährliche Substanz ansahen und
es oft ignorierten Maßnahmen zu ergreifen, um die Exposition gegenüber
Labortierstaub zu reduzieren.
Zu bedenken ist auch, dass Allergene nicht nur über die Luft übertragen werden,
sondern auch auf Kleidung und anderen Oberflächen zu finden sind. Es ist daher
darauf zu achten im Tierstall extra Kleidung zu tragen und diese nach Beendigung der
Arbeit im Tierstall auszuziehen.
54
Weitere Möglichkeiten um eine Reduzierung der Allergenexposition zu
verwirklichen, können ventilierte Käfige für die Tiere und ventilierte Arbeitsplätze
sein. Wenn der Umgang mit Ratten anstatt auf einem offenen Labortisch in einer
ventilierten Kabine stattfindet, wird die Allergenexposition um das 20fache verringert
[13].
Die höchste Luftbelastung mit Mäuseallergenen wurde bei der manuellen Reinigung
der Käfige, während dem Wechsel der Käfige auf einem unventilierten Arbeitstisch
und während dem Umgang mit männlichen Ratten auf einem nicht ventilierten
Arbeitstisch gemessen. Die Benutzung eines ventilierten Wagons zum Käfigwechsel
reduzierte die Allergenexposition von 77 auf 17 ng/m3 [28].
Es gibt also viele Möglichkeiten um die Exposition zu Labortierallergenen zu
reduzieren und so den Angestellten im Tierstall einen möglichst sicheren Arbeitsplatz
zu gewährleisten.
5.4 Schlussfolgerungen
Das Resümee aus dieser Arbeit erlaubt zu sagen, dass die vom Gesetzgeber
eingeführte Vorsorgeuntersuchung G23 klare Vorteile für die Angestellten im
Tierstall bringt und damit als wirksam und notwendig zu betrachten ist. Mithilfe
dieser Untersuchung erfolgt bei den Beschäftigten im Tierstall eine Aufklärung über
präventive Maßnahmen im Tierstall und eine Überprüfung des Allergiestatus. Daher
ist es am besten, wenn die Beschäftigten vor dem Beginn der Tätigkeit im Tierstall
beim arbeitsmedizinischen Institut vorstellig werden. Damit werden die Beschäftigen
schon vor Beginn der Tätigkeit über mögliche Erkrankungen (z.B. Allergien oder
Asthma) aufgeklärt und starten gut vorbereitet in ihre berufliche Laufbahn. Außerdem
ermöglicht die arbeitsmedizinische Überwachung, dass das Bewusstsein der
Beschäftigten für die Gefahr einer Labortierallergie erhöht wird und dass bereits erste
Symptome, die beim Auftreten eine Allergie entstehen, wahrgenommen werden.
Die Beschäftigten erhalten von den Ärzten Ratschläge. Diese reichen von
Vorschlägen für ein sicheres Arbeitsumfeld, Beratung bei bestehender
Sensibilisierung und arbeitsplatzbezogenen Beschwerden bis hin zur Empfehlung
eines Arbeitsplatzwechsels. Nur wenn die Beschäftigen genau verstehen, welche
55
Gefahr von den Tieren ausgeht, bemühen sie sich auch Maßnahmen zu ergreifen, um
die Exposition zu reduzieren.
Ein Problem bei den Vorsorgeuntersuchungen war die Akzeptanz der Beschäftigten.
Für viele Beschäftigte, die mit Labortieren arbeiten, sowohl Wissenschaftler als auch
Techniker, würde der Ausschluss von der Arbeit eine sehr harte Einschränkung
darstellen. Daher war eventuell aus Angst vor den Konsequenzen für ihre berufliche
Kariere die Akzeptanz vor allem bei den Wissenschaftlern gering.
Bei unseren Gesprächen mit den Beschäftigten wollten wir hauptsächlich versuchen,
die Angestellten zu überzeugen Verantwortung für ihre eigene Gesundheit zu
übernehmen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Wenn bereits eine klinisch
relevante Typ I Sensibilisierung (entsprechend den Kriterien des
berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G23) bestand versuchten wir es zu vermeiden,
dauernde gesundheitliche Bedenken gegen den Willen des Beschäftigten
auszusprechen. Stattdessen empfahlen wir dem betroffenen Beschäftigten das
bekannte Allergen möglichst weitgehend zu meiden, den Arbeitsschutz zu optimieren
und sich einer kurzfristigen Verlaufsbeobachtung im Rahmen vorgezogener
arbeitsmedizinischer Nachuntersuchungen zu unterziehen.
In enger Kooperation mit der Hautklinik des Universitätsklinikum Erlangen boten wir
Angestellten, bei denen eine klinisch manifeste Sensibilisierung gegenüber
Labortierallergenen diagnostiziert wurde, eine spezifische Immuntherapie
(Hyposensibilisierung) an. Diese Maßnahme könnte eine Möglichkeit darstellen,
unter spezifischer Immuntherapie beschwerdefrei am Arbeitsplatz zu verbleiben.
Es gibt also in vielen Fällen Möglichkeiten die Exposition zu reduzieren und den
Gebrauch von persönlicher Schutzausrüstung zu steigern.
Die vorliegenden Ergebnisse bestätigen die Notwendigkeit regelmäßiger
arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen bei Personen mit Kontakt zu
Labortierstaub. Die arbeitsmedizinische Vorsorge muss jedoch eingebunden sein in
ein Konzept aus Maßnahmen zur primären, sekundären und tertiären Prävention.
Sie beinhaltet die Aufklärung der Betroffenen, die technische Planung beim Umbau
von Tierlaboren, überwachende Kontrollen, den Gebrauch von Schutzausrüstung und
fortwährende medizinische Überwachung.
56
6. Literaturverzeichnis
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geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2382)
[31] Zaghow M, Merget R (2004) Berufsbedingte Allergien. Forschungsinstitut für
Arbeitmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: 1-2
59
7. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Verteilung der Beschäftigten auf die verschiedenen Berufsgruppen (n=212)..................23
Abbildung 2: Häufigkeit der Labortiere. n=212 mit gültiger Antwort, Mehrfachantwort möglich. ......23
Abbildung 3: Beschwerden über allergische Erkrankungen in der Eigenanamnese. n=211 mit ............25
Abbildung 4: Auftreten von Beschwerden bei Exposition mit Mäusen .................................................27
Abbildung 5: Auftreten von Beschwerden bei Exposition mit Ratten ...................................................27
Abbildung 6: Ergebnisse Lungenfunktionsprüfung ...............................................................................28
Abbildung 7: Positive Ergebnisse des Pricktests. n= Anteil der getesteten Probanden..........................30
Abbildung 8: Vergleich gering und stärker exponierter Beschäftigter im Bezug auf Pricktest und.......33
Abbildung 9: Vergleich der Rückmeldung zwischen Sensibilisierten (n= 20) und Nicht- ....................35
Abbildung 10: Vergleich der Beschwerden zwischen EU und NU........................................................37
Abbildung 11: Vergleich der Lungenfunktion zwischen EU und NU in der Gruppe der Nicht- ..........38
Abbildung 12: Rast- und Pricktestergebnisse von EU und NU der Neu-Sensibilisierten ......................38
Abbildung 13: Vergleich der Verwendung von Atemschutz zwischen EU und NU in der Gruppe.......40
Abbildung 14: Änderung der Beschwerden zwischen EU und NU in der Gruppe der Sensibilisierten
(n=10) ...........................................................................................................................................41
Abbildung 15: Lungenfunktionswerte der Nachuntersuchung (% des Sollwerts und ............................43
60
8. Anhang
Anlage 1: Fragebogen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge wegen Kontakt zu
Labortierstaub (Erstuntersuchung):
61
62
63
Anlage 2: Parameter bei der Lungenfunktionsprüfung
R tot = Totale Resistence
sR tot = spezifische Resistence
sRaw = spezifische Resistence
sGaw = spezifische Conductance (Kehrwert der spezifischen Resistence)
ITGV = Intrathorakales Gasvolumen
RV = Residualvolumen
TLC = Totale Lungenkapazität
VC_IN = Vitalkapazität
ERV = Exspiratorisches Reservevolumen
FVC = Forcierte exspiratorische Vitalkapazität
FEV1 = Forcierte exspiratorische 1-Sekunden-Kapazität
FEV1%FVC = Relative 1-Sekunden-Kapazität
PEF = Peak-Flow, maximale exspiratorische Größe
MEF 75%, 50%,25% = Maximale exspiratorische Strömung bei 75%, 50% und 25%
der noch auszuatmenden forcierten exspiratorischen VC
Anlage 3: Einteilung von Funktionsstörungen [22]
Funktion Normal Leichte
Störung
Mittelschwere
Störung
Schwere
Störung
ITGV in %
Soll <120 120-135 135-150 >150
Raw kPa/Ls-1 <0,3 0,3-0,5 0,5-1,0 >1,0
VK max in %
Soll >80 70-80 50-70 <50
FEV1 in %
Soll >80 70-80 50-70 <50
MEF75% < 50% Beteiligung der kleinen Atemwege wahrscheinlich
MEF50% < 50% Beteiligung der kleinen Atemwege wahrscheinlich
64
Anlage 4: Halbstandardisierter Brief
65
Anlage 5: Erste Nachuntersuchung (NU) G23 von Uniangestellten mit Kontakt
zu Labortierstaub
Unauffällige
Erstuntersuchung
u/o.
Bronchiale Hyperreagibilität
u/o.
Manifeste
Obstruktion
Leere Anamnese Positiver Pricktest
(Umwelt/Labortiere)
u/o.
↓ Rast Labortiere
≤ Klasse 2
u/o.
Rast Labortiere
≥ Klasse 3
u/o.
↓
Gesamt-IgE erhöht
>100 IU/ml
u/o.
↓
↓ Beschwerden
außerhalb des Tierstalls
Beschwerden
im Tierstall
↓
↓ ↓ ↓ ↓
Erste NU nach 3 Jahren Erste Nu nach 1 Jahr Erste NU nach 6
Monaten
Erste NU nach 3
Monaten
NU nach 3 Jahren: Bei unauffälliger Erstuntersuchung und leerer Anamnese
NU nach 1 Jahr: Bei bronchialer Hyperreagibilität u/o. positivem Pricktest u/o.
erhöhtem Gesamt-IgE u/o. Beschwerden außerhalb des Tierstalls (auch bei Vorliegen
von Asthma in der Anamnese)
NU nach 6 Monaten: Bei positivem Rast Labortiere u/o. Beschwerden im Tierstall
oder mit zeitlicher Latenz (nächtlicher Atemnot)
NU nach 3 Monaten: Bei manifester Obstruktion
66
Anlage 6: Fragebogen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge wegen Kontakt zu
Labortierstaub (Nachuntersuchung):
67
68
69
Anlage 7: Variablen
1 Identifikation
2 Untersuchungstag
3 Geburtstag
4 Geschlecht
5 Beruf
6 Tätigkeit Jahre
7 Ort
8 Staubstunden pro Woche
9 Atemschutz
10 Art des Atemschutz
11-31 Tiere Arbeit und zu Hause
32 Raucher
33 Zigaretten pro Tag
34 Medikamente gegen Allergien
35 Medikamente sonstige
36-38 Familienanamnese
39-50 Eigenanamnese
51 Prick Anamnese
52 Prick Anamnese Ergebnis
53 Prick Anamnese Umwelt
54 Prick Anamnese Labortiere
55-59 Beschwerden im Tierstall
60 Auskultation
61-74 Lungenfunktionstestwerte
75 Methacholintest durchgeführt
76 Methacholinergebnis
77 Pricktest durchgeführt
78-111 Prick: Quaddel und Erythem
112 Gesamt-IgE durchgeführt
113 Wert Gesamt-IgE
70
114 RAST durchgeführt
115-123 RAST Ergebnisse
124 Gesamtergebnis
71
9. Danksagung
Hiermit möchte ich Herrn Prof. Dr. med. H. Drexler, Direktor des Instituts für
Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Frichrich-Alexander-Universität Erlangen-
Nürnberg für die Möglichkeit danken, diese Promotion an seinem Institut
durchzuführen.
Ein ganz besonderer Dank geht an Herrn PD Dr. med. K. Schmid, Facharzt für
Arbeitsmedizin in der Betriebsärztlichen Dienststelle für seine engagierte,
kompetente und freundliche Betreuung während dieser Arbeit.
Auch den Ärzten und Arzthelferinnen der Betriebsärztlichen Dienstelle möchte ich
für ihre freundliche Unterstützung danken. Hierbei möchte ich vor allem Frau Dr. B.
Jüngert für ihre hilfsbereite und nette Betreuung danken.
Danken möchte ich vor allem meinen Eltern und Geschwistern für die Unterstützung
besonders in der Zeit des Studiums.
Ein besonderer Dank gilt meinem Freund Stefan.
72
10. Lebenslauf
Name: Meta Cornelia Johanna Hager
Geburtsdatum: 21. April 1984
Geburtsort: Hof
Eltern: Dr. Till Hager
Brigitte Hager
Geschwister: Veit Hager
Antonie Hager
Schulbildung:
1990 – 1994 Grundschule Krötenbruck in Hof
1994 – 2003 Jean Paul Gymnasium in Hof
Hochschulbildung:
2003-2006 Vorklinisches Studium der Zahnmedizin an der FAU Erlangen
März 2005 Physikum an der FAU Erlangen
2006-2009 Klinischer Studienabschnitt an der FAU Erlangen
Juli 2009 Staatsexamen Zahnmedizin