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Steuerliche Aspekte bei der Hofübergabe09. November 2013
Referent: Dipl.-Ing. agr. Hans Laimer, StBEcovis BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH Landau
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Vorstellung
Hans LaimerSteuerberater, Diplom-AgraringenieurUnternehmen: ECOVIS BLB SteuerberatungsgesellschaftNiederlassung: Landau
Branchenkenntnisse u.a:è Land- und Forstwirtschaftè Freie Berufe è Produktionsunternehmen / verarbeitendes Gewerbe
Tätigkeitsschwerpunkte: è Alternative Energien è Bankbegleitung, Ratingberatung und -optimierung è Betriebswirtschaftliche Analyse und Beratung è Investitions- und Liquiditätsplanung è Erstellung von Jahresabschlüssen und
Steuererklärungenè Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Referent: Hans Laimer, StB 1
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Agenda
Ecovis – Das Unternehmen
Voraussetzungen für die Hofübergabe
Übergabevertrag
Bewertung des Betriebs für Zwecke der Schenkungsteuer
Schenkungsteuerliche Regelungen
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Interdisziplinärer Beratungsansatz
Referent: Hans Laimer, StB
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Voraussetzungen für die Hofübergabe
Übergabevertrag
Bewertung des Betriebs für Zwecke der Schenkungsteuer
Schenkungsteuerliche Regelungen
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Voraussetzungen für die Hofübergabe
Grundsätzliche Voraussetzungenà Rechtzeitig „Gedanken machen“ wie Betrieb und anderes Vermögen verteilt
werden soll
• Wer soll was bekommen?
• Welche Austragsleistungen und Wohnrechte benötigt der Übergeber - Welche anderen Einkünfte liegen im Alter vor?
- Wie viel Geld wird für das Halten des Lebensstandards im Alter benötigt?
• Eventuelle Rückbehalte/Entnahmen (Betriebsaufgabe/-einstellung)
à Hofübergabe muss gewollt sein
• Keine wesentlichen Rückbehalte des Betriebsvermögens
• Keine unerfüllbaren Auflagen/ Austragsforderungen
• Keine unerfüllbaren Ausgleichsleistungen an Geschwister, etc.
à im Vorfeld Beratung in Anspruch nehmen
• Steuerrecht, Zivilrecht, evtl. Sozialrecht wegen Alterskasse und Krankenkasse
Referent: Hans Laimer, StB 5
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Voraussetzungen für die Hofübergabe
Was muss übergehen?à Es ist grundsätzlich der gesamte Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein
Mitunternehmeranteil zu übergeben
• Die funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen sind zu übergeben
• Folgen bei Rückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlagen- Steuerpflichtige Entnahme der übertragenen Flächen und Wirtschaftsgüter unter
Versteuerung der stillen Reserven
- Übergeber hat weiter landwirtschaftlichen Betrieb mit zurück behaltenen wesentlichen Betriebsgrundlagen
à Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich:- Teilbetrieb Forst (mehr als 2 ha)
- Sog. verkleinerter Rückbehaltsbetrieb (< 10% der landw. Nutzfläche werden zurück behalten, in der Summe aber über 3.000 m² landw. Nutzfläche; wichtig: nicht mehr als 10% der 10% Rückbehalt sind Mietshäuser etc.), Alternative für weich.-Erben !!
- GbR-Gründung mit anschließender Realteilung in einigen Jahren; insbesondere wenn kein Hofnachfolger / -in feststeht
Referent: Hans Laimer, StB 6
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Agenda
Ecovis – Das Unternehmen
Voraussetzungen für die Hofübergabe
Übergabevertrag
Bewertung des Betriebs für Zwecke der Schenkungsteuer
Schenkungsteuerliche Regelungen
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Übergabevertrag
Zivilrechtliche Voraussetzungenà ist notariell zu beurkunden
• Grundbucheintragungen wegen Grundstücken à zwingend Notar
• Photovoltaikanlagen; Gewerbebetriebe in denen kein Grund und Boden enthalten ist: à OHNE Notar
à unterliegt der Vertragsfreiheit
• Es kann vereinbart werden, was die Vertragsparteien wollen
à kann i.d.R. nicht rückwirkend abgeschlossen werden
Referent: Hans Laimer, StB 8
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Übergabevertrag
Steuerliche Folgenà Austragsleistungen mindern jährlich das zu versteuernde Einkommen des
Übernehmers, wenn…
• Ausreichend hohe Einkünfte zum Verrechnen beim Übernehmer vorliegen
• Der übergebene Betrieb die vereinbarten Austragsleistungen erwirtschaften kann (ausreichende Ertragsfähigkeit)
• Die Leistungen wie vertraglich vereinbart geleistet werden- Regelmäßig und nachhaltig; LEBENSLANG !!
- Kann nicht willkürlich ausgesetzt oder abgeändert werden
- Auch der Höhe nach; Ausnahme: schriftliche Anpassung der Höhe mit ausreichend nachvollziehbarer Begründung (z.B. geänderte Bedarfslage beim Altenteiler) für alle Vertragsveränderungen nach dem 29.07.2011
à Austragsleistungen sind beim Übergeber als sonstige Einkünfte zu 100% zu versteuern
• In der Regel niedrigerer Steuersatz als beim Hofübernehmer = Progressionsvorteil bei der Einkommensteuer innerhalb der Familie
Referent: Hans Laimer, StB 9
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Übergabevertrag
Bei Nichtdurchführung der Regelungen des Übergabevertragesà Vertragsleistungen steuerlich nicht mehr beim Übernehmer als
Sonderausgaben abzugsfähig
• selbst wenn die Austragsleistungen einige Jahre später wieder aufgenommen werden
à Nichtanerkennung des Vertrages auch in Zukunft!
à Zivilrechtlich besteht aber weiter Zahlungspflicht!
Referent: Hans Laimer, StB 10
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Voraussetzungen für die Hofübergabe
Übergabevertrag
Bewertung des Betriebs für Zwecke der Schenkungsteuer
Schenkungsteuerliche Regelungen
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Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögensà Was gehört zur Land- und Forstwirtschaft?
• Wirtschaftsteil - die luf – Nutzungen
- landwirtschaftliche Nutzung
- forstwirtschaftliche Nutzung
- weinbauliche Nutzung
- gärtnerische Nutzung
- übrige luf Nutzungen
- die Nebenbetriebe (evtl. Biogaserzeugung)
- Abbauland, Geringstland, Unland
• Betriebswohnungen für Mitarbeiter
• Wohnteil (bei nicht verpachteten Betrieben)
Referent: Hans Laimer, StB 12
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Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
Was gehört bewertungsrechtlich zum Wirtschaftsteil?à Dazu gehören
• Grund und Boden,
• Wirtschaftsgebäude,
• stehende Betriebsmittel,
• normale Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln (zur gesicherten Fortführung des Betriebs erforderlich = Vorräte, Betriebsstoffe etc.)
• immateriellen Wirtschaftsgüter (Zahlungsansprüche, Lieferrechte),
• Mit der Land- und Forstwirtschaft zusammenhängende Verbindlichkeiten
Referent: Hans Laimer, StB 13
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Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
Was gehört bewertungsrechtlich NICHT zum Wirtschaftsteil?à Nicht dazu gehören beispielsweise
• Grund und Boden, Gebäude und Gebäudeteile, die nicht land- und forstw. Zwecken dienen (Mietshaus; Scheunen und Hallen, die an „Nichtlandwirte“ vermietet werden; Vermietung an Golfplatz od. PV-Freiflächen) = Grundvermögen
• Selbstbewirtschaftetes Bauland = Grundvermögen
• Geschäftsguthaben, Wertpapiere, Beteiligungen (u.a.SZVG) = übriges Vermögen
• über normalen Bestand hinausgehende Bestände an umlaufenden Betriebsmitteln (Überbestand an Vorräten) = übriges Vermögen
• Tierbestände oder Zweige des Tierbestands bei gewerblicher Tierhaltung und die hiermit zusammenhängenden Wirtschaftsgüter = Gewerbe
• Geldforderungen und Zahlungsmittel = übriges Vermögen
à Folge: Gesonderte Bewertung ist vorzunehmen.
Referent: Hans Laimer, StB 14
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Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
Referent: Hans Laimer, StB 15
Wirtschaftsteil(luf Nutzungen)
Betriebswohnungen Wohnteil
Bewertung wie Grundvermögen
Bewertung nach standardisierten Verfahren
der FinVerw.
Allgemeine Öffnungsklausel:Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch ein Gutachten möglich
Achtung: Werden der land- und forstwirtschaftliche Betrieb, ein Anteil daran oder wesentliche Wirtschaftsgüter innerhalb von 15 Jahren veräußert oder entnommen, erfolgt rückwirkend (anteilig) eine Neubewertung zum tatsächlichen Verkehrswert(Ausnahme: Reinvestition innerh. v. 6 Monaten in Land- und Forstwirtschaft)
land- und forstwirtschaftliches Vermögen
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Bewertung
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Bewertung selbstgenutztes Einfamilienhaus Baujahr 1992• Haus mit Keller, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoß
• 10 m x 12 m, Wohnfläche 200 m², Grundstück 1.000 m²
• Brutto-Grundfläche = 3 x 120 m² = 360 m²
• Flächenpreis mittlere Ausstattung: 820 €/m² Bruttogrundfläche
• Alterswertabschlag 1,25% pro Jahr
• Bodenrichtwert in der Gemeinde 50 €/m²
Gebäudenormalherstellungswert 295.200 € (360 x 820,--)
./. Alterswertminderung (21 x 1,25 %) 77.490 €
= Gebäudewert 217.710 €
+ Bodenwert 50.000 €
+ Wert der Außenanlagen 2.000 €
= vorläufiger Sachwert 269.710 €
x Wertzahl (aus Anl. 25 zu §191 BewG) 0,7
= Grundstückswert 188.797 €
16Referent: Jakob Dick
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Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
Bewertung: Beispielà Bewertung typische Land- und Forstwirtschaft viel geringer als Verkehrswert
• Beispiel 80 ha Ackerbaubetrieb in Niederbayern davon 40 ha Eigentum und zudem 15 ha Forst
- Bewertung Landwirtschaft = ca. 326.000 € (ca. 4.075,--/ha)(Annahmen: 10 ha Raps, 10 ha Zuckerrüben, 20 ha Mais, 20 ha Weizen, 20 ha Gerste; hier ohne Schulden, Wohnhaus, evtl. Bauland ...)
- Bewertung Forst bei 15 ha Fichte = ca. 33.000 € (ca. 2.200,--/ha)(Ertragsklasse , gemischte Altersstufen)
à Aber: (anteilige) Nachbewertung zu Verkehrswerten abzgl. 10%, wenn z.B. Verkauf, Entnahme oder volle Umnutzung zu Gewerbe innerhalb von 15 Jahren
• Bsp: Verkauf ganzer Betrieb (ohne Wohnhaus)- Allein der Bodenwert der Landwirtschaft würde dann ca. 3 – 3,5 Mio betragen,
- zudem wird noch der Verkehrswert der Gebäude, Maschinen, des Forsts etc. abzgl. 10% angesetzt
Referent: Hans Laimer, StB 17
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Bewertung
Bewertungà Für Betriebsleiterwohnhaus und Altenteilerwohnhaus bei aktiv bewirtschafteten
Betrieben gibt es für Lärm- und Geruch pauschalen Abschlag von 15%, ansonsten erfolgt Bewertung zu Verkehrswerten wie bei Grundvermögen
• Zudem Begrenzung der dazugehörigen Grundstücksfläche auf maximal das 5-fache der bebauten Fläche
à Bauland und zu nichtlandwirtschaftlichen Zwecken genutzte/vermietete Gebäude des Betriebsvermögens werden i.d.R. zu Verkehrswerten bewertet
• Wertansatz Grund und Boden (Wertableitung aus Bodenrichtwerten = ortsübliche Verkaufspreise) und
• Wertansatz für aufstehendes Gebäude
Referent: Hans Laimer, StB 18
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Agenda
Ecovis – Das Unternehmen
Voraussetzungen für die Hofübergabe
Übergabevertrag
Bewertung des Betriebs für Zwecke der Schenkungsteuer
Schenkungsteuerliche Regelungen
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Freibeträge und Steuersätze
Persönliche Freibeträge Freibetrag St.kl.
Ehegatte 500.000 € I
Kind, Enkelkind bei verstorbenen Kindern 400.000 € I
Enkelkind 200.000 € I
eingetragener Lebenspartner 500.000 € I
Eltern im Fall einer Erbschaft 100.000 € I
Eltern bei Schenkungen; Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern 20.000 € II
Nichtverwandte Personen 20.000 € III
Anteil Erbsch./Schenk.steuer 2012: 4,3 Mrd; 0,7%; Gesamt: 600 Mrd. €
Referent: Hans Laimer
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Freibeträge und Steuersätze
Steuersätze
Referent: Hans Laimer
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs(§ 10) bis einschließlich … Euro
Prozentsatz in der Steuerklasse
I II III75.000 7 15 30
300.000 11 20 30600.000 15 25 30
6.000.000 19 30 3013.000.000 23 35 5026.000.000 27 40 50
über 26.000.000 30 43 50
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Schenkungsteuerliche Regelungen
Schenkungsteuerà Betriebsübergang der typischen Land- und Forstwirtschaft (Wirtschaftsteil) und
von selbst luf genutztem Bauland unterliegt Verschonungsregelungen und kann steuerfrei sein
• Jährliche Abschmelzung des Verschonungsabschlags
• wenn Behaltensfristen nicht eingehalten werden droht Nachversteuerung- Ausnahme: Reinvestition in begünstigtes Vermögen innerhalb von 6 Monaten
• Zudem bei mehr als 20 Mitarbeitern (ohne Aushilfen) Lohnsumme beachten
à Kein Verschonungsabschlag für Beteiligungen, Gelder des Betriebs, Altenteiler-/Betriebsleiterwohnhaus sowie nicht selbstbewirtschaftetes Bauland, Miethäuser, zu Gewerbezwecken vermietete Hallen … à reicht persönlicher Freibetrag?
Referent: Hans Laimer, StB 22
100% Steuerfreistellung(auf Antrag)
85% Steuerfreistellung für betriebl. Teil (automatisch)
7 Jahre Behaltensfrist 5 Jahre Behaltensfrist
Zudem abschmelzender Abzugsbetrag v. 150.000 € alle 10 J.
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Schenkungsteuerliche Regelungen
Referent: Hans Laimer, StB 23
Betriebsfortführung bei Schenkung land- und forstw. Vermögen von 1 Mio €Hier: Regelverschonung (Alternative wäre 100% Freistellung bei 7 J. Behaltezeit)
15 %Jahre
150.000 €
- 850.000 €
Bei Betriebsfortführung etc. nach Ablauf von 5 Jahren hier Vollverschonung, sonst anteilig nach Verstoßjahr Nachversteuerung
0 1 2 3 4 5
0 % 1/5
2/5
3/5
4/5
5/5
Abschmel-zender
Abzugs-betrag
150.000 €
0 € zu versteuern aber
Nachversteuerungs-vorbehalt
- 1.000.000 €
85 % vorläufiger Abschlag
(wenn Behalte-frist und Kriterien erfüllt)
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Schenkungsteuerliche Regelungen
Schenkungsteuerà Beispiele für Nachversteuerungsgründe innerhalb der Behaltefrist:
• Veräußerung Betrieb, wesentlicher land- und forstw. Betriebsgrundlagen oder selbstbewirtschafteter Bauplätze
• Verpachtung von land- und forstw. Flächen für mehr als 15 Jahre (kürzere Verpachtung unschädlich)
• Einstellung der Eigenbewirtschaftung von selbstbewirtschafteten Bauplätzen (Grundvermögen)
• Betriebsaufgabe, die dazu führt, das kein begünstigtes landw. Vermögen mehr vorliegt , z.B. wegen anschließender gewerblicher Nutzung, Qualifizierung als Stückländerei (>15 Jahre verpachtet)
• Entnahme oder Umnutzung wesentlicher land- und forstw. Betriebsgrundlagen für nichtlandw. Zwecke (z.B. für Windkraftanlage, Mietshaus): 10% Grenze für LuF!
• Eröffnung Insolvenz Betrieb
• Verwendung begünstigten Vermögens für Pflichtteils- oder SchenkSteuerzahlung; Grenze von 150.000,-- Überentnahmen in 5 Jahren beachten !
Referent: Hans Laimer, StB 24
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Schenkungsteuerliche Regelungen
Beispiel Schenkungsteuerà Betrieb mit 80 ha Landwirtschaft (davon 40 ha Eigentum) sowie 15 ha Forst
mit Wert 359.000 € (vgl. vorher) sowie Wert Betriebsleiterwohnhaus 300.000 €(neu) wird von Vater an Sohn geschenkt.
Der Betrieb hat Beteiligungen im Wert von 30.000 € und Festgelder im Wert von 20.000 Euro, die auf den Sohn übergehen.
à Lösung:
Keine Schenkungsteuer, da
• Verschonungsabschlag (Option auf Antrag 100%) für Betrieb 359.000 € - 100%-Abschlag von 359.000 € = 0 und
• persönlicher Freibetrag (keine Vorschenkung in letzten 10 Jahren à 400.000 €)Wohnhaus 300.000 + Beteiligungen 30.000 + Festgeld 20.000 = 350.000 €
greifen.
Referent: Hans Laimer, StB 25
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Schenkungsteuerliche Regelungen
Schenkungsteuer Beispiel – Abwandlung:
à Betrieb (Wirtschaftsteil 359.000 €, Wohnhaus 300.000 €, Beteiligungen 30.000 €, Festgelder 20.000 €, Optionsantrag) wurde von Vater an Sohn geschenkt.
à Drei Jahre nach der Übergabe verkauft Sohn 1,5 ha landw. Fläche, ohne innerhalb von 6 Monaten zu reinvestieren.
Referent: Hans Laimer, StB 26
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Schenkungsteuerliche Regelungen
Schenkungsteuer Beispiel – Abwandlung: à Lösung aus Sicht der FinVerw:
• Schritt 1: Nachbewertung Betrieb:
a) Wert verkaufte Fläche zum Übergabestichtag (9 €/m² ./. 10%) = 121.500
b) Wert restlicher Betrieb (für diesen läuft niedrige Bewertung weiter)= 352.000
• Schritt 2: Schenkungsteuer Wegfall anteilige Verschonung
a) Verstoßteil 1,5 ha (3 J. v. 7 J. erfüllt): 4/7 x 121.500 € = 69.428 € zu versteuern
b) für Restbetrieb läuft Verschonung weiter = 100% Verschonung
• Schritt 3: Nachversteuerung prüfen:
Haus 300.000 + Beteiligung 30.000 + Festgeld 20.000 + Flächenverk. 69.428 =
419.400 € - pers. Freibetrag 400.000 = 19.400 € zu versteuern
Referent: Hans Laimer, StB 27
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Fazit
Hofübergaben sollten …à langfristig geplant sein
à genau durchdacht sein
à mit fachkundigen Stellen (StB, RA, Notar) abgestimmt sein
à sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientieren
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne !
Referent: Hans Laimer, StB 28
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Zusammenfassung
Fazit:à Erben und Schenken in gerader Linie und zwischen Ehegatten
unproblematisch
à Übertragung von Betrieben auch zwischen Fremden unproblematisch (bei Betriebsfortführung)
à Schenkungen zwischen nicht in gerader Linie Verwandten und Fremden lösen in der Regel hohe Steuern aus
à Hier ist Beratung notwendig, am besten vor der Schenkung bzw. dem Erbfall
à Verfassungswidrigkeit? Wann kommt eine Neuregelung?
29Referent: Hans Laimer
www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 30
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Quelle(n): Eigene Darstellung