Masterplan Berufsbildung
Strategische Ziele und benötigte Mittel
Version vom 3. Oktober 2011 Aktualisiert im März 2012
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Inhaltsverzeichnis
Übersicht ............................................................................................................................................... 3
1. Ausgangslage ............................................................................................................................. 4
1.1. Zielsetzungen Masterplan Berufsbildung.......................................................................... 4
1.2. Fakten und Zahlen der Berufsbildung ............................................................................... 4
1.3. Bedeutung der Berufsbildung für Gesellschaft und Wirtschaft ......................................... 6
2. Berufsbildungsfinanzierung ......................................................................................................... 8
2.1. Kantonale Berufsbildungsfinanzierung ............................................................................. 8
2.2. Bundesfinanzierung der Berufsbildung ........................................................................... 10
2.3. Beteiligung der Wirtschaft ............................................................................................... 13
3. Controlling 2004-2010 ............................................................................................................... 14
3.1. Nettokosten der kantonalen Berufsbildung 2004-2010 .................................................. 14
3.2. Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand .................................................................. 15
3.3. Entwicklung der Bundesbeteiligung ................................................................................ 15
3.4. Ausschöpfung der Bundeskredite ................................................................................... 16
4. Kostenfaktoren .......................................................................................................................... 17
4.1 Höhere Berufsbildung ..................................................................................................... 17
4.1.1. Eidgenössische Prüfungen ................................................................................... 17
4.1.2. Durchführung von Vorbereitungskursen ............................................................... 18
4.1.3. Bildungsgänge höhere Fachschulen .................................................................... 18
4.1.4. Demographie ........................................................................................................ 19
4.2. Berufliche Grundbildung ................................................................................................. 19
4.2.1. Abnehmende Zahl der Lernenden ........................................................................ 19
4.2.2. Reform von beruflichen Grundbildungen .............................................................. 21
4.2.3. Auswirkungen der Konjunktur............................................................................... 21
4.3. Veränderungen in der Arbeitswelt .................................................................................. 21
4.4. Gesellschaftliche Veränderungen ................................................................................... 22
5. Strategische Ziele ..................................................................................................................... 24
5.1. Höhere Berufsbildung ..................................................................................................... 24
5.1.1. Eidgenössische Prüfungen ................................................................................... 24
5.1.2. Durchführung von Vorbereitungskursen ............................................................... 24
5.1.3. Bildungsgänge höhere Fachschulen .................................................................... 25
5.2. Attraktivität der Berufsbildung fördern und erhalten ....................................................... 25
5.3. Integration von Jugendlichen in die Berufsbildung ......................................................... 26
5.4. Berufsabschluss für Erwachsene ................................................................................... 26
5.5. Mobilität der Fachkräfte .................................................................................................. 27
6. Benötigte Mittel für die Berufsbildung 2013-2016 ..................................................................... 28
6.1. Modellrechnungen .......................................................................................................... 28
6.2. Erforderliche Bundesmittel .............................................................................................. 29
7. Literaturverzeichnis ................................................................................................................... 31
8. Anhang ...................................................................................................................................... 32
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Übersicht
Die Masterplanung ist ein gemeinsames Steuerungsinstrument von Bund und Kantonen zur
Sicherstellung der öffentlichen Mittel im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI). Der
Masterplan Berufsbildung wird gemeinsam mit den Verbundpartnern erarbeitet und stellt die
Grundlagen zur Finanzierung der Berufsbildung der öffentlichen Hand dar. Der vorliegende
Bericht zeigt den Mittelbedarf für die BFI-Periode 2013-2016 auf.
Die BFI-Periode 2013-2016 wird vorwiegend durch folgende Faktoren geprägt:
Stärkung der höheren Berufsbildung: Die höhere Berufsbildung soll besser positioniert und ge-
stärkt werden. Dazu zählt die bereits erfolgte Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Kos-
ten für die Durchführung der Berufs- und höheren Fachprüfungen auf das rechtlich festgelegte
Maximum von 25 Prozent. Zudem hat der Bundesrat die Ausarbeitung einer Verordnungsände-
rung für eine darüber hinausgehende Beteiligung beschlossen. Weiter beteiligt sich der Bund im
Rahmen der Projektförderung verstärkt an den Entwicklungskosten für Berufs- und höhere Fach-
prüfungen. Schliesslich ist der Abschluss einer interkantonalen Vereinbarung zur Finanzierung der
höheren Fachschulen in Vorbereitung.
Demographische Entwicklung: Gemäss Prognosen des Bundesamtes für Statistik (BFS) gehen
bis 2020 die Lehrverhältnisse der beruflichen Grundbildung gegenüber 2010 um rund 7 Prozent
zurück. Trotz dieser rückläufigen Entwicklung kann nicht mit einem linearen Rückgang der Kosten
gerechnet werden, da die Anzahl der Klassen nicht beliebig variierbar ist (Sprungkosten). Über die
Entwicklung der Studierendenzahl der höheren Berufsbildung liegen aktuell keine Prognosen vor.
Nachobligatorischer Abschluss für alle: Bund und Kantone haben sich zum Ziel gesetzt, die Zahl
der Abschlüsse auf der Sekundarstufe II bis 2020 von rund 90 Prozent auf 95 Prozent zu erhöhen.
Die Erfassung der Jugendlichen, welche über keinen nachobligatorischen Abschluss verfügen, ist
mit überproportionalen Kosten verbunden.
Erhöhung der Bundesbeteiligung: Das Berufsbildungsgesetz (BBG) sieht für die Bundesbeteili-
gung an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand einen Richtwert von 25 Prozent vor. Um
dies zu erreichen, hat das Parlament deshalb in der Beratung der BFI-Botschaft 2012 die Mittel für
die Berufsbildung im Vergleich zum Bundesratsvorschlag um 100 Millionen Franken erhöht1. Da-
mit dürfte die Bundesbeteiligung im Jahr 2012 den Richtwert von 25 Prozent erreichen. Der ge-
setzlich vorgeschriebene Richtwert von 25 Prozent wird gemäss BFI-Botschaft 2013-2016 auch in
der BFI-Periode 2013-2016 erreicht.
Aktualisierung des Masterplans Berufsbildung
Der Masterplan Berufsbildung diente für die Erarbeitung der BFI-Botschaft 2013-2016. Er wurde im
Oktober 2011 fertiggestellt. Inzwischen liegen die definitiven Rechnungszahlen 2010 der kantonalen
Berufsbildung vor und der Parlamentsbeschluss zur BFI-Botschaft 2012. Hinsichtlich dieser Zahlen
wurde der Masterplan im März 2012 aktualisiert.
1 Von den 100 Millionen Franken wurden 0.9 Millionen Franken für die Dachverbände der Weiterbildung reserviert.
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1. Ausgangslage
Gemäss Artikel 61a Bundesverfassung2 haben Bund und Kantone ihre Anstrengungen im Bil-
dungsbereich zu koordinieren und ihre Zusammenarbeit durch gemeinsame Organe und ande-
re Vorkehrungen sicherzustellen. Die Masterplanung des Eidgenössischen Volkswirtschafts-
departements (EVD) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
(EDK) dient der beabsichtigten Gestaltung des Bildungsraumes Schweiz: Als gemeinsames
politisches Steuerungsinstrument von Bund und Kantonen sorgt sie für die Sicherstellung der
Mittel der öffentlichen Hand im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI). In der Ar-
beitsgruppe zur Erstellung des Masterplans Berufsbildung sind auch die Organisationen der
Arbeitswelt vertreten3.
1.1. Zielsetzungen Masterplan Berufsbildung
Die Masterplanung EVD-EDK setzt sich aus dem Masterplan Berufsbildung und dem Masterplan
Fachhochschulen zusammen. Der vorliegende Masterplan Berufsbildung 2013-2016 beinhaltet das
Controlling über die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (BFT)
2004-2007 und die BFI-Botschaft 2008-2011. Zudem zeigt er die Entwicklungsgrundlagen und den
Mittelbedarf für die Periode 2013-2016 auf4.
Der Masterplan Berufsbildung wird in Abstimmung mit den Verbundpartnern erstellt. In der Projekt-
gruppe sind der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), der Schweizerische Gewerbeverband
(SGV), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse vertreten. Die Kantone sind
mit drei Personen vertreten und das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) mit einer
Person.
1.2. Fakten und Zahlen der Berufsbildung
Modernisierung der Berufsbildung
2004 trat das neue Berufsbildungsgesetz (BBG)5 in Kraft. Die Reformarbeiten sind weitgehend abge-
schlossen. In allen Kantonen sind die Anschlussgesetzgebungen in Kraft. Die meisten und insbeson-
dere die Berufe mit grösseren Lernendenzahlen haben ihre Berufsbilder revidiert6. Seit dem Jahr 2006
ist in zunehmendem Mass die Positionierung und Finanzierung der höheren Berufsbildung in den Vor-
dergrund getreten.
Übertritt Sekundarstufe I – Sekundarstufe II
Der Mehrheit der Jugendlichen, die sich für eine berufliche Grundbildung interessieren, gelingt der
Übergang von der obligatorischen Schule (Sekundarstufe I) in eine berufliche Grundbildung (Sekun-
darstufe II) nahtlos: Von den 93‘500 Jugendlichen, die sich 2010 für eine Lehrstellen interessiert ha-
ben, traten 67‘500 direkt in eine berufliche Grundbildung ein7.
2 SR 101. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999.
3 Mitgliederverzeichnis vgl. Anhang, S. 34.
4 Die BFI-Botschaft 2012 ist eine Zwischenbotschaft, um die kommenden BFI-Perioden vom Ende auf den Beginn der Legisla-
turperioden des Parlamentes zu terminieren. 5 SR 412.10. Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG). Es löste das Bun-
desgesetz über die Berufsbildung vom 19. April 1978 ab. 6 Die früheren „Reglemente“ sind in „Bildungsverordnungen“ überführt worden.
7 vgl. Link Institut (2010), S. 9.
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Ein Teil der Jugendlichen wählt von sich aus eine Zwischenlösung, zum Beispiel einen Sprachaufent-
halt oder den Besuch eines zehnten Schuljahres. Für Jugendliche, die aus persönlichen oder sozialen
Gründen oder aufgrund einer angespannten Lehrstellensituation Probleme beim Einstieg in eine be-
rufliche Grundbildung haben, stehen in allen Kantonen unterstützende Massnahmen bereit: Brücken-
angebote zur Vorbereitung auf die Berufsbildung und Coaching- und Mentoring-Angebote. Ein wichti-
ges Instrument ist ausserdem das Case Management Berufsbildung für Jugendliche und junge Er-
wachsene mit Mehrfachproblemen.
Berufliche Grundbildung – meistgewählter Bildungsweg
Die berufliche Grundbildung stellt mit über 230‘000 Lernenden oder rund zwei Dritteln der Jugendli-
chen den grössten Bereich der nachobligatorischen Bildung auf der Sekundarstufe II dar. Die berufli-
che Grundbildung in einem Lehrbetrieb ist die überwiegende Form: knapp 90 Prozent der Lernenden
werden in einer betrieblichen und zehn Prozent in einer vollschulischen beruflichen Grundbildung
(beispielsweise Lehrwerkstätten und Handelsmittelschulen) ausgebildet. Der Anteil betrieblicher
Grundbildungen weist sprachregionale Unterschiede auf.
Die Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung und
ermöglicht den prüfungsfreien Zugang zu den Fachhochschulen im jeweiligen Berufsfeld. Seit 1998
stieg die Berufsmaturitätsquote von knapp 7 auf heute knapp 13 Prozent. Im Jahr 2010 wurden 12‘200
Berufsmaturitätszeugnisse vergeben. Von diesen wurden 56 Prozent während und 44 Prozent nach
der beruflichen Grundbildung erworben.
Höhere Berufsbildung – wichtiger Pfeiler der Tertiärstufe
Die höhere Berufsbildung ist ein wichtiger Pfeiler der schweizerischen Berufsbildung auf der Tertiär-
stufe: Im Jahr 2010 wurden 28‘300 Diplome und Fachausweise der höheren Berufsbildung vergeben8.
Die höhere Berufsbildung ist ein anerkanntes Instrument, arbeitsmarktbezogen Fachkräfte aus der
Berufswelt zu Spezialisten und Betriebskadern zu qualifizieren, ohne das akademische System zu
belasten. Berufsleute mit einem Abschluss der höheren Berufsbildung sind Fachleute mit Expertise. In
Kaderpositionen sind sie gemäss Bundesamt für Statistik sowohl in Gross- als auch in Klein- und Mit-
telbetrieben gleich stark vertreten wie Personen mit einem Hochschulabschluss. Besonders KMU-
Betriebe sind auf die Absolventinnen und Absolventen einer höheren Berufsbildung angewiesen.
Im Berufsbildungsgesetz ist die höhere Berufsbildung als eigenständiger Bildungsbereich positioniert
(Art. 26 - 29 BBG) und von der berufsorientierten Weiterbildung abgegrenzt. Sie umfasst eidgenössi-
sche Berufs- und höhere Fachprüfungen sowie Bildungsgänge an höheren Fachschulen. Ihre Vorteile
sind die enge Verbindung von Theorie und Praxis, die hohen privaten und fiskalischen Bildungsrendi-
ten sowie die hohe Erwerbsquote der Absolventinnen und Absolventen.
Leistungsfähiges Innovationssystem
Mit der Verbindung von Berufsbildungsforschung, der Förderung von Entwicklungsprojekten und der
Unterstützung besonderer Leistungen im öffentlichen Interesse verfügt die schweizerische Berufsbil-
dung über ein starkes Innovationssystem. Dieses wird von der OECD als wegweisend für andere
Länder beurteilt9. Resultate der Berufsbildungsforschung finden Eingang in die Berufsbildungspraxis
und lancieren neue, innovative Projekte. Eine stärkere Diffusion der Forschungsergebnisse kann sich
positiv auf diesen Prozess auswirken.
8 Von den 28‘300 Abschlüssen sind rund 23‘700 eidgenössisch anerkannt.
9 vgl. OECD (2009), S. 37.
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1.3. Bedeutung der Berufsbildung für Gesellschaft und Wirtschaft
Volkswirtschaftliche Bedeutung
Die Berufsbildung ist ein Eckpfeiler der schweizerischen Wirtschaft. Gut ausgebildete Fach- und Füh-
rungskräfte sind ein wichtiger Wettbewerbsfaktor und tragen zur hohen Qualität des Werkplatzes
Schweiz bei. Eine hohe Arbeitsmarktintegration ist eine wichtige Voraussetzung für soziale Stabilität.
Die Berufsbildung ist auch aus fiskalpolitischer Sicht interessant: Die Wirtschaft beteiligt sich in ihrem
eigenen Interesse an den Kosten der Berufsbildung und der Staat erhält durch die qualifikationsbe-
dingt höheren Löhne der Individuen mehr zusätzliche Steuereinnahmen, als er für die Berufsbildung
aufwendet. In der höheren Berufsbildung erzielt der Staat eine fiskalische Bildungsrendite10
von rund
14 Prozent (vgl. Abbildung 1)11
.
Abbildung 1: Private und fiskalische Bildungsrenditen für Männer 2004
Individueller Nutzen
Absolventinnen und Absolventen einer Berufsbildung verdienen mehr als Personen ohne nachobliga-
torische Ausbildung. Auch weisen sie ein kleineres Risiko auf, arbeitslos zu werden12
.
Die besseren Verdienstaussichten für Absolventinnen und Absolventen einer Berufsbildung zeigen
sich zum einen an den hohen privaten Bildungsrenditen13
, zum anderen am höheren Medianlohn14
.
Private Bildungsrenditen sind positiv, wenn die auf die Ausbildung zurückzuführenden Erträge die
Kosten der Ausbildung mindestens decken. Lohnend ist Bildung allerdings erst dann, wenn die Rendi-
te auf Bildung mindestens so hoch ist, wie auf alternativen Investitionsmöglichkeiten, die dem Indivi-
duum offen stehen. Dies ist sowohl bei der beruflichen Grundbildung, wie auch der höheren Berufsbil-
dung der Fall.
10
Bei der fiskalischen Bildungsrendite werden den öffentlichen Bildungskosten die zusätzlichen Steuererträge aus den durch die Bildung gestiegenen Einkommen gegenübergestellt. 11
vgl. Wolter & Weber (2005). 12
vgl. Stellenmarkt-Monitor Schweiz (2010). 13
Die private Bildungsrendite misst das Verhältnis von den durch die Bildung verursachten Einkommensvorteile und den durch die Bildung verursachten direkten (Studiengelder, Materialkosten) und indirekten Bildungskosten (entgangene Erträge aus bezahlter Arbeit, die wegen der Ausbildung nicht anfallen). 14
Der Medianlohn bezeichnet jenen Lohn, bei dem die eine Hälfte der Arbeitnehmenden weniger und die andere Hälfte mehr verdient. Er eignet sich besser zu statistischen Analysen als durchschnittliche Lohnangaben, da diese sehr anfällig auf Ausreis-ser sind.
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Integration in die Gesellschaft
Durch den hohen Praxis- und Arbeitsmarktbezug der Berufsbildung weist die Schweiz im internationa-
len Vergleich eine der tiefsten Jugendarbeitslosigkeitsquoten auf (2010 CH: 7.2 Prozent; OECD
Durchschnitt 16.7 Prozent15
). Absolventinnen und Absolventen bietet die berufliche Grundbildung
einen hohen Schutz vor Arbeitslosigkeit16
. Die Berufsbildung leistet zudem einen wichtigen Integrati-
onsbeitrag zugunsten Jugendlicher mit Migrationshintergrund.
Abbildung 2: Jugendarbeitslosigkeit der 15- bis 24-Jährigen im internationalen Vergleich 2010
15
vgl. OECD (2011): Die Statistik der OECD basiert auf der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE). Sie weist einen höheren Anteil arbeitsloser Jugendlicher auf als die Statistik der regionalen Arbeitsämter, welche die Zahl der registrierten Arbeitssuchenden erfasst. Die Jugendarbeitslosigkeit für das Jahr 2010 betrug gemäss Angaben des Seco bei den 15- bis 19-Jährigen 2.7 Prozent, bei den 20- bis 24-Jährigen 5.5 Prozent. Die Arbeitslosenquote in der Schweiz im Jahr 2010 betrug 3.9 Prozent. 16
vgl. Stellenmarkt-Monitor Schweiz (2010).
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2. Berufsbildungsfinanzierung
An der Finanzierung der schweizerischen Berufsbildung beteiligen sich die öffentliche Hand
(Bund und Kantone) und zu einem wesentlichen Teil die Wirtschaft (Organisationen der Ar-
beitswelt, Betriebe). In der beruflichen Grundbildung ist die öffentliche Hand stärker engagiert.
Die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte Weiterbildung liegen hingegen hauptsäch-
lich in der Verantwortung der Unternehmungen und der Individuen und werden von ihnen zu
einem wesentlichen Teil auch finanziell getragen.
Die Kantone, die für den Vollzug und die Aufsicht in der Berufsbildung zuständig sind, kom-
men gegenwärtig für rund vier Fünftel der Kosten der öffentlichen Hand auf. Gesetzlich ist ein
Beteiligungsrahmen des Bundes von einem Viertel vorgesehen. Der Bund beteiligt sich in
Form von Pauschalen an den Berufsbildungskosten der Kantone. Ausserdem stellt er Mittel zur
Weiterentwicklung der Berufsbildung und für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse
bereit.
2.1. Kantonale Berufsbildungsfinanzierung
Seit 2004 werden jährlich die kantonalen Nettokosten17
der Berufsbildung erhoben18
. Diese Erhebung
des BBT dient als Bemessungsgrundlage für die Beitragsleistungen des Bundes an die Kantone.
Durch eine systematische Aufschlüsselung und Erhebungsmethode stehen gesicherte und vergleich-
bare Kostendaten zur Verfügung. Durch die damit erzielte Transparenz ist die Kostenrechnung zu
einem wichtigen Instrument der Berufsbildungssteuerung geworden.
Kostenrechnung Berufsbildung im Vergleich zur eidgenössischen Finanzstatistik
Die Leistungen des Bundes in der Berufsbildung bemessen sich an den kantonalen Berufsbildungs-
kosten gemäss der Kostenerhebung des BBT. Daneben publiziert das Bundesamt für Statistik (BFS)
im Rahmen der von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) erhobenen Finanzstatistik ebenfalls
Angaben zu den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand. Die beiden Statistiken sind aus folgen-
den Gründen nicht miteinander vergleichbar:
Kostenrechnung BBT
Die Berufsbildungskosten werden seit 2004 vom BBT zusammen mit den Kantonen aufgrund eines
einheitlichen Rechnungsschemas erhoben. Die inzwischen konsolidierte Erhebung bezieht sich auf
die im Berufsbildungsgesetz definierten Kosten und erfasst nur die Nettokosten der öffentlichen Hand
(Aufwand minus Ertrag). Als Grundlage dienen die Staatsrechnungen der Kantone und die Gemeinde-
rechnungen. Die Investitionsrechnung wird nicht erhoben: Die entsprechenden Kosten werden kalku-
latorisch erfasst. Die Kostenrechnung BBT kann für Vergleiche zwischen den einzelnen Bildungssys-
temen nicht direkt herangezogen werden.
Eidgenössische Finanzstatistik
Als Datengrundlage für die Finanzstatistik dienen die Ausgaben der Bundesrechnung, der Staatsrech-
nungen der Kantone und der Gemeinderechnungen (laufende Rechnungen und Investitionsrechnun-
gen). Zusätzliche Ausgaben wie Stipendien, Berufsberatung (ca. 100 Millionen Franken) und Verwal-
tungskosten der öffentlichen Hand sowie die unterschiedliche Handhabung der Infrastrukturkosten
ergeben die Hauptabweichungen zur Kostenrechnung des BBT. Dies kann auch für die unterschiedli-
chen Werte innerhalb der verschiedenen Kostenträger in der Grundbildung und in der höheren Be-
rufsbildung zutreffen.
17
Die kantonalen Nettokosten umfassen sämtliche Berufsbildungsausgaben der Kantone und Gemeinden abzüglich der Erlöse (z.B. aus interkantonalen Schulabkommen). In den Nettokosten eingerechnet sind neben den Bundesbeiträgen an die Kantone auch die Infrastrukturkosten und die Subventionen der Kantone und Gemeinden an private Berufsbildungsinstitutionen, nicht aber die üblichen Verwaltungskosten. 18
Die Beiträge der öffentlichen Hand an private Bildungsinstitutionen sind in der Kostenrechnung berücksichtigt.
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Kostenträgerstruktur der Vollkostenrechnung
Die im Berufsbildungsgesetz definierten Aufgaben (Art. 53 Abs. 2 BBG) werden in der Vollkostenrech-
nung durch folgende Kostenträger (KTR) abgebildet:
KTR 1: Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung;
KTR 2: Berufsfachschulen (2.1: vollzeitlich; 2.2: berufsbegleitend);
KTR 3: Überbetriebliche Kurse;
KTR 4: Durchführung von Prüfungen;
KTR 5: Höhere Fachschulen (5.1: vollzeitlich; 5.2: berufsbegleitend);
KTR 6: Bildung Berufsbildungsverantwortliche;
KTR 7: Berufsorientierte Weiterbildung und Vorbereitung auf eidgenössische Prüfungen;
KTR 8: Projekte und Beiträge für besondere Leistungen.
Berufsfachschulen als wichtigster Kostenträger
Hauptkostenträger sind die Berufsfachschulen mit einem Kostenanteil von 73 Prozent, gefolgt von den
höheren Fachschulen (9 Prozent) und der Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung (7 Prozent).
Diese drei Kostenträger machen rund 90 Prozent der kantonalen Nettokosten aus.
Die Ausgaben für die berufliche Grundbildung belaufen sich auf rund 87 Prozent der kantonalen Net-
tokosten (Kostenträger 1 bis 4 sowie 6 und 8). Auf die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte
Weiterbildung entfallen rund 13 Prozent (Kostenträger 5 und 7).
Unterschiedliche kantonale Kosten und Kostenstrukturen
Schweizweit beträgt der Durchschnitt der gesamten Nettokosten der Berufsbildung 14‘500 Franken
pro Grundbildungsverhältnis. Dahinter stehen grosse Unterschiede. Die Spannweite reicht von 7‘800
Franken im Kanton Appenzell Innerrhoden bis 22‘200 Franken im Kanton Genf19
.
Werden für die Berechnung nur die Kosten der beruflichen Grundbildung berücksichtigt (KTR 1 bis 4
sowie KTR 6 und KTR 8), ergibt sich ein Durchschnitt von 12‘600 Franken pro Grundbildungsverhält-
nis. Die höhere Berufsbildung macht rund 13 Prozent gesamten Nettokosten aus.
Die unterschiedlichen Kosten und Kostenstrukturen in den Kantonen lassen sich auf folgende Fakto-
ren zurückführen:
Anteil betrieblicher bzw. vollschulischer Angebote der beruflichen Grundbildungen20
;
Lohnkosten (Kostenanteil der Berufsfachschulen: 73 Prozent);
Unterschiedliche Angebote der höheren Berufsbildung;
Unterschiedliches Ausmass an Brückenangeboten.
19
Gemäss Zahlen der Vollkostenrechnung der kantonalen Berufsbildung 2010. 20
Den unterschiedlichen Kosten für vollschulische und betriebliche Grundbildungen wird mit der Differenzierung der Bundes-pauschalen an die Kantone Rechnung getragen (im Rechungsjahr 2010 waren es pro vollschulischem Grundbildungsverhältnis 3‘900 Franken und pro betrieblichem Grundbildungsverhältnis 2‘300 Franken).
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Abbildung 3: Nettokosten der Berufsbildung nach Kantonen 2010
2.2. Bundesfinanzierung der Berufsbildung
Mit Beginn der BFI-Periode 2008-2011 ging die Übergangszeit der Berufsbildungsfinanzierung mit
ihrer stufenweisen Ablösung der bisherigen, aufwandorientierten Betriebs- und Investitionsbeiträge zu
Ende. Seit 2008 werden die Bundesgelder zur Erfüllung der gesetzlich festgelegten Aufgaben nach
Artikel 53 BBG vollständig mittels leistungsorientierter Pauschalen an die Kantone ausbezahlt21
. Dies
ermöglicht den Kantonen einen selbst verantworteten gezielten Mitteleinsatz, da die Bundessubven-
tionen nicht mehr an bestimmte Angebote oder Investitionen gebunden sind. Gemäss Artikel 59 BBG
beteiligt sich der Bund zu einem Viertel an den Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Berufsbil-
dung. Es handelt sich dabei um eine Richtgrösse. Die Budgethoheit liegt bei den eidgenössischen
Räten.
Der Bund leistet in der Berufsbildung Beiträge
für die kantonale Berufsbildung mittels leistungsorientierter Pauschalbeiträge an die Kantone
(Art. 53 BBG)22
;
für die Förderung von Projekten zur Entwicklung der Berufsbildung und Beiträge für besonde-
re Leistungen im öffentlichen Interesse an Dritte (Art. 54 und 55 Art. BBG);
für die Durchführung von eidgenössischen Prüfungen und Bildungsgängen an höheren Fach-
schulen (Art 56 BBG).
Weiter finanziert der Bund
Tätigkeiten zur Entwicklung der Berufsbildung, u.a. die Berufsbildungsforschung (Art. 4 BBG);
das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB, das seit 2007 aus der Bundes-
verwaltung ausgegliedert ist.
21
Baubeiträge werden noch bis 2013 gemäss altem Recht beurteilt und ausbezahlt. Im Rechnungsjahr 2010 bezahlte der Bund den Kantonen 34 Millionen Franken. 22
Ein Bundesanteil von 25 Prozent an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand bedeutet nicht, dass die Bundessubven-tionen 25 Prozent der einzelnen kantonalen Berufsbildungskosten entsprechen (siehe S. 13 für die Berechnung der Kantonsbei-träge). Der Bundesanteil umfasst auch die direkten Berufsbildungsausgaben des Bundes (siehe Abbildung 4). Die Beiträge an die Kantone sind dementsprechend niedriger.
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Abbildung 4: Finanzierungssystem des Bundes gemäss BBG (Rechnungsjahr 2010)23
Bundesanteil an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand
Die Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand setzen sich zusammen aus:
den Nettokosten der kantonalen Berufsbildung (inkl. Beiträge des Bundes)24
und
den direkten Berufsbildungsausgaben des Bundes (EHB, Beiträge an Dritte – ohne Beiträge an
Kantone).
Für die Berechnung des Bundesanteils werden die pauschalen Zahlungen an die Kosten der Kantone
(gemäss Art. 52 Abs. 2 BBG) und direkten Berufsbildungsausgaben des Bundes (gemäss Art. 52 Abs.
3 BBG sowie Forschung und EHB) berücksichtigt. Der Bundesanteil wird aus dem Verhältnis der Bun-
desausgaben an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand berechnet. Für das Rechnungsjahr
2010 beträgt der Bundesanteil 20 Prozent.
23
Die wiedergegebenen Zahlen stammen aus dem Rechnungsjahr 2010 und sollen die Grössenverhältnisse der einzelnen Kostenträger darstellen. Die Ausgaben der einzelnen Kostenträger sind unterschiedlich stabil über die Zeit. So ist vor allem bei den höheren Fachschulen, bei der berufsorientierten Weiterbildung und den Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen auch in Zukunft mit jährlichen Schwankungen zu rechnen. Jährliche Abweichungen ergeben sich insbesondere aus buchhalteri-schen Gründen (Abgrenzungen). 24
In den Nettokosten der kantonalen Berufsbildung sind die Pauschalzahlungen des Bundes und Beiträge an kantonale Träger von Projekten zur Entwicklung der Berufsbildung und für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse enthalten. Diese Gel-der werden bei der Berechnung der Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand nicht berücksichtigt (Vermeidung von Doppel-zählungen).
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Berechnung der Kantonspauschalen
Die Aufteilung des gesamten Pauschalbeitrages des Bundes an die Kantone wird auf der Grundlage
der Anzahl beruflicher Grundbildungsverhältnisse vorgenommen (Art. 53 Abs. 1 BBG und Art. 62
BBV). Der insgesamt zur Verfügung stehende Pauschalbeitrag wird anteilsmässig auf die Kosten der
schulisch organisierten Grundbildung (Vollzeitschulen) und auf die Kosten der übrigen Berufsbildung
aufgeteilt. Die beiden Beträge werden durch die jeweilige Anzahl aller beruflicher Lehrverhältnisse der
Schweiz dividiert, was zwei Pro-Kopf-Beträge ergibt. Diese beiden Pro-Kopf-Beträge werden schliess-
lich mit der jeweiligen Art und Anzahl von Ausbildungsverhältnissen (Vollzeitschulen und betriebliche
Ausbildungen) in den einzelnen Kantonen multipliziert (vgl. Beispiel).
Beispiel Berechnung Kantonspauschalen 2010
Total Pauschalbeitrag 2010 ca. 570 Mio. CHF
Aufteilung gemäss Anteil an den Vollzeitschulen: 20% → ca. 115 Mio. CHF
Kosten der Berufsbildung Übrige Berufsbildung: 80% → ca. 455 Mio. CHF
Lehrverhältnisse vollzeit: ca. 30‘000 Lehrverhältnisse
betrieblich: ca. 200‘000 Lehrverhältnisse
→ Pro-Kopf-Beitrag (PKB) vollschulisch: ca. 3‘900 CHF
→ Pro-Kopf-Beitrag (PKB) betrieblich: ca. 2‘300 CHF
Pauschalbeitrag Kanton = (Anzahl Lehrverhältnisse vollzeit x PKB vollschulisch)
+ (Anzahl Lehrverhältnisse betrieblich x PKB betrieblich)
Bei der Erarbeitung des Berufsbildungsgesetzes zu Beginn der 2000er Jahre führte die Wahl des Ver-
teilungsschlüssels zu umfangreichen Diskussionen. Schliesslich einigte sich das Parlament auf die
Anzahl Grundbildungsverhältnisse in betrieblichen beziehungsweise vollschulischen Ausbildungen, da
diese Zahl genau bestimmt werden kann (Genehmigung der Lehrverträge durch die Kantone, Schul-
statistik). Im Gegensatz dazu ist es nach wie vor schwierig, die Anzahl Studierende der höheren Be-
rufsbildung zu bestimmen (zum Beispiel die Anzahl Personen in den Vorbereitungskursen auf eidge-
nössische Prüfungen). Die höhere Berufsbildung ist mit einem durchschnittlichen Satz von 13 Prozent
in der Grundbildungspauschale enthalten.
Verknüpfung der höheren Berufsbildung mit der beruflichen Grundbildung
Das Verhältnis der Aufwendungen der einzelnen Kantone für die berufliche Grundbildung und für die
höhere Berufsbildung ist sehr unterschiedlich. Gewisse Kantone leisten hohe Beiträge an die höhere
Berufsbildung. Die Berechnungsart der Pauschalen aufgrund der Grundbildungsverhältnisse trägt dem
Umstand unterschiedlich hoher Beiträge nur bedingt Rechnung, vor allem weil die interkantonalen
Abgeltung zurzeit nur sehr bedingt spielt. Gegen eine Aufteilung der Beiträge auf die berufliche
Grundbildung und auf die höhere Berufsbildung spricht neben den fehlenden statistischen Grundla-
gen, dass auch in anderen Bereichen der Berufsbildung Unterschiede vorliegen (z.B. Zentrumslasten
bzw. Aufwendungen in Randregionen).
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2.3. Beteiligung der Wirtschaft
Im Jahr 2004 wurden von der Wirtschaft 4.7 Mrd. Franken in die Ausbildung von Lernenden investiert.
Diese haben im gleichen Zeitraum produktive Leistungen von 5.2 Mrd. Franken erwirtschaftet25
. Im
Durchschnitt ist die berufliche Grundbildung für zwei Drittel der ausbildenden Betriebe bereits während
der Ausbildung eine lohnende Investition. Die Erträge der Lernenden übersteigen die durch ihre Aus-
bildung bedingten Aufwendungen. Bei den restlichen Lehrverhältnissen rechnet sich in den meisten
Fällen die Investition, wenn Lernende nach der Ausbildung weiterbeschäftigt werden. Dadurch können
Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten eingespart werden.
Abbildung 5: Kosten und Nutzen der beruflichen Grundbildung aus Sicht der Betriebe 200426
Die Wirtschaft leistet ebenfalls einen massgeblich Anteil zur Deckung der Kosten der höheren Berufs-
bildung. Im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der Personalentwicklung werden Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer beim Erwerb von weiteren beruflichen Qualifikationen von ihren Arbeitge-
bern unterstützt und gefördert. Erste vorläufige Untersuchungen über die Finanzflüsse in der höheren
Berufsbildung27
haben ergeben, dass im Durchschnitt rund 60 Prozent der befragten Studierenden
von ihrem Arbeitgeber finanziell unterstützt werden. Die finanzielle Unterstützung erfolgt entweder in
Form von Beiträgen an die Ausbildungskosten (Kurs- bzw. Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Ma-
terialkosten) oder in Form von Lohnfortzahlungen bei ausbildungsbedingten Abwesenheiten vom Be-
trieb, wobei die erste Form dominiert. Aufgrund einer Hochrechnung werden die Beiträge der Arbeit-
geber auf rund 55 Millionen Franken pro Jahr geschätzt, davon 37 Millionen Franken in Form von
Ausbildungsbeiträgen und 18 Millionen Franken in Form von Lohnfortzahlungen. Ausserdem stehen in
verschiedenen Branchen Fonds für Beiträge an höhere Ausbildungen zur Verfügung.
25
vgl. Mühlemann, Wolter, Fuhrer, Wüest (2007). Eine Neuberechnung basierend auf dem Jahr 2009 wird voraussichtlich im Frühling 2012 erscheinen. 26
Die Angaben zu den zweijährigen beruflichen Grundbildungen beziehen sich auf die altrechtlichen Reglemente und nicht auf die zweijährigen beruflichen Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest. Für Analysen zu den zweijährigen beruflichen Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest siehe Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB (2010). 27
Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS (2009), insbesondere S. 58ff, und PriceWaterhouseCoopers (2009). Um die Datenlage bezüglich der Finanzierung in der höheren Berufsbildung zu verbessern, sind weitere Erhebungen im Gange.
14/32
3. Controlling 2004-2010
Die Kosten der öffentlichen Hand für die Berufsbildung haben in den Jahren 2004-2010 um
rund 580 Millionen Franken zugenommen und beliefen sich 2010 auf 3‘439 Millionen Franken.
Der Bund hat in diesem Zeitraum seinen Anteil stufenweise erhöht. Die Bundesbeteiligung be-
trug 2004 insgesamt 463 Millionen Franken (16%), 2010 waren es 690 Millionen Franken (20%).
Gemäss Berufsbildungsgesetz ist ein Richtwert von 25 Prozent vorgesehen.
3.1. Nettokosten der kantonalen Berufsbildung 2004-2010
Zuwachs der kantonalen Nettokosten
Die kantonalen Nettokosten für die Berufsbildung beliefen sich im Jahr 2010 auf 3‘370.8 Millionen
Franken. Gegenüber 2004 haben sie sich insgesamt um rund 20 Prozent (+561 Mio. CHF) erhöht.
Zwischen 2004 bis 2010 sind die Kosten pro Jahr durchschnittlich um 3.1 Prozent gestiegen. Auffal-
lend ist der Kostensprung im Jahr 2008 von 245 Millionen Franken. Mit rund acht Prozent entspricht
dies einer deutlichen Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Die Zuwachsrate im Jahr 2009 hat sich mit
2.2 Prozent wieder der normalen Kostensteigerung angenähert.
Abbildung 6: Entwicklung der kantonalen Nettokosten 2004-2010
Die Mehrkosten im Jahr 2008 lassen sich wie folgt erklären:
Mehr Grundbildungsverhältnisse: Die Anzahl Grundbildungsverhältnisse hat um 4.2 Prozent
zugenommen.
Erhöhter Personal- und Sachaufwand: Teilweise kantonale Überführung der Lehrkräfte von
Gesundheitsschulen ins kantonale Berufsbildungssystem und rückwirkender Teuerungsausgleich
bei den Lehrpersonen.
Erhöhter Ausbildungsaufwand an Berufsfachschulen: Steigende Schülerzahlen, durch die
zweijährige berufliche Grundbildung erhöhte Klassenzahlen und Erhöhung der Anzahl erteilter
Lektionen aufgrund von Berufsrevisionen.
Vollständige Umstellung des Finanzierungssystems: Aufwandorientierte Betriebs- und Investi-
tionsbeiträge werden durch leistungsorientierte Pauschalen an die Kantone abgelöst, was bei den
Kantonen zu Bereinigungen bei altrechtlichen Abrechnungen führte.
15/32
3.2. Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand
Die Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand setzen sich zusammen aus den Nettokosten der kan-
tonalen Berufsbildung und den direkten Berufsbildungsausgaben des Bundes. Bei den Berufsbil-
dungskosten der öffentlichen Hand sind die Beiträge, welche der Bund an die Kantone in Form von
Pauschalbeiträgen und zur Unterstützung von Projekten in den Kantonen leistet, nicht als Kosten des
Bundes berücksichtigt, sondern sind Teil der Nettokosten der Kantone. Die Beiträge an die Kantone
(622 Mio. CHF im Jahr 2010) werden zur Deckung der Berufsbildungskosten geleistet, welche direkt in
den Kantonen anfallen (siehe Kap. 2.2, v.a. Abbildung 4).
Die Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand haben sich seit 2004 um rund 580 Millionen Franken
erhöht (20 Prozent). Darin spiegelt sich neben der Teuerung und den gestiegenen Lernendenzahlen
(+18 Prozent) auch die zunehmende Integration der Bereiche Gesundheit und Soziales.
Abbildung 7: Entwicklung Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand 2004-2010
3.3. Entwicklung der Bundesbeteiligung
Soll-Ist-Vergleich der Bundesbeteiligung 2004-2010
2010 beteiligte sich der Bund mit 689.9 Millionen Franken an den Kosten der öffentlichen Hand für die
Berufsbildung. Dies entspricht einem Bundesanteil von 20 Prozent. Im Jahr 2004 betrug die Bundes-
beteiligung noch 16 Prozent (462.9 Mio. CHF). Gemäss Berufsbildungsgesetz ist für die Beteiligung
des Bundes an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand ein Richtwert von 25 Prozent vorge-
sehen. 2004 bis 2010 stiegen die Kosten der Berufsbildung der öffentlichen Hand um rund 20 Prozent
(rund 580 Mio. CHF). Im gleichen Zeitraum erhöhte der Bund seine Ausgaben für die Berufsbildung
um rund 49 Prozent (227 Mio. CHF).
Trotzt dem erhöhten Ausgabenwachstum in der BFI-Botschaft 2008-2011 für die Berufsbildung von
8.7 Prozent wurde der gesetzliche Richtwert von 25 Prozent in der Übergangsfrist des neuen Berufs-
bildungsgesetzes nicht erreicht.
16/32
Abbildung 8: Soll-Ist-Vergleich der Bundesbeteiligung 2004-2010
Für die BFI-Botschaft 2012 hat das Parlament die Mittel für die Berufsbildung im Vergleich zum Vor-
schlag des Bundesrates um 100 auf 878 Millionen Franken erhöht. Der gesetzlich vorgeschriebene
Bundesanteil von 25 Prozent wird gemäss der im Rahmen des Masterplans Berufsbildung erarbeite-
ten Prognosen im Jahr 2012 und in der BFI-Periode 2013-2016 erreicht.
3.4. Ausschöpfung der Bundeskredite
2010 wurden in der Berufsbildung Bundesmittel in der Höhe von 689.9 Millionen Franken eingesetzt.
Dies entspricht einer Kreditausschöpfung von 98 Prozent (Zahlungskredit 2010: 703.1 Mio. CHF).
Eine Analyse der einzelnen Kreditrubriken zeigt folgende Ergebnisse:
Die Pauschalzahlungen an die Kantone werden jährlich vollständig ausgeschüttet.
Die Kreditausschöpfung „Entwicklung der Berufsbildung und besondere Leistungen im öffentlichen
Interesse“ ist über die Jahre hinweg gestiegen. Die Kreditausschöpfung hängt von der Anzahl und
Art der Projekteingaben der Kantone sowie Dritter ab und unterliegt dadurch Schwankungen.
Die Kreditausschöpfung der Berufsbildungsforschung weist grosse Schwankungen auf. Sie resul-
tieren aus der Tatsache, dass bei den Kompetenznetzwerken der Berufsbildungsforschung eine
weniger rasche Entwicklung als geplant zu verzeichnen war. Die vertraglichen und finanziellen
Konsequenzen der 2010 eingegebenen und zugestimmten Projekte sowie des zusätzlichen Lea-
ding House werden erst 2011 feststellbar sein.
Die Kredite für das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) weisen seit 2004
eine hohe Ausschöpfungsrate auf und wurden seit 2007 gänzlich ausgeschöpft.
17/32
4. Kostenfaktoren
Um die erforderlichen Bundesmittel für die BFI-Periode 2013-2016 zu bestimmen, genügen die
Rechnungszahlen der vergangenen Jahre nicht. Insbesondere die Veränderungen im Bereich
der höheren Berufsbildung sind ein gewichtiger Faktor, den es zu berücksichtigen gilt. Aus-
serdem wirken sich die demographische Entwicklung und die Konjunktur auf die Kosten der
beruflichen Grundbildung aus. Auch Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft haben ei-
nen unmittelbaren Einfluss auf die Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand.
4.1 Höhere Berufsbildung
Die höhere Berufsbildung ist ein wichtiger Pfeiler im Berufsbildungssystem der Schweiz. Wie für die
ganze Berufsbildung gilt auch für die höhere Berufsbildung: Durch den konsequenten Einbezug der
Wirtschaft orientiert sich die höhere Berufsbildung am Arbeitsmarkt und kann so das Bedürfnis der
Wirtschaft nach adäquat qualifizierten Berufsleuten befriedigen. Die höhere Berufsbildung ist im Be-
rufsbildungsgesetz als eigenständiger Bildungsbereich positioniert und von der berufsorientierten Wei-
terbildung abgrenzt.
Das bisherige Finanzierungssystem und die Lastenverteilung zwischen Bund, Kantonen und den Or-
ganisationen der Arbeitswelt sind historisch gewachsen. Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass
der Unterricht für die berufliche Grundbildung unentgeltlich ist und die Kantone für ein bedarfsgerech-
tes Angebot zu sorgen haben. Demgegenüber können die Kantone für die höhere Berufsbildung sel-
ber entscheiden, welche Angebote sie finanziell unterstützen und in welchem Umfang.
Insbesondere gewerbliche Berufsverbände und Gewerkschaften machen geltend, es herrsche eine
finanzielle Ungleichbehandlung von Seiten der öffentlichen Hand zwischen den hochschulischen und
den berufsbezogenen Bildungswegen der Tertiärstufe. In diesem Zusammenhang sollen die unter-
schiedlichen Finanzierungsarten der beiden Bereiche analysiert werden. Die Komplexität der Finan-
zierung zeigt sich unter anderem darin, dass es innerhalb der höheren Berufsbildung grosse Unter-
schiede bei den Studiengebühren gibt.
Für eine verbesserte Positionierung der höheren Berufsbildung werden zurzeit mehrere Ansätze dis-
kutiert. Informationen zu den Kosten und der Finanzierung der höheren Berufsbildung sind jedoch erst
in Ansätzen vorhanden. Die zurzeit fehlende Transparenz erschwert die Diskussion über die zukünfti-
ge Finanzierung. Zwei Untersuchungen aus dem Jahr 2009 zeigen erste Tendenzen der Finanzie-
rungsflüsse auf. Weitere Untersuchungen in diesem Bereich sind notwendig und zum Teil bereits initi-
iert28
.
4.1.1. Eidgenössische Prüfungen
Die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen stellen bildungssystematisch einen Sonder-
fall dar: Nicht der Weg zum Abschluss, d.h. die Ausbildung und die Ausbildungsinhalte sind definiert,
sondern ausschliesslich die zu prüfenden Berufsqualifikationen. Zurzeit gibt es 240 eidgenössisch
anerkannte Berufs- und 170 höhere Fachprüfungen.
Bisher subventionierte der Bund die Durchführung von eidgenössischen Prüfungen aufgrund von an-
rechenbaren Kosten. Dies entsprach einer jährlichen Unterstützung von ein bis zwei Millionen Fran-
ken. Seit 2011 hat der Bund die Beteiligung am Prüfungsaufwand bei den eidgenössischen Berufs-
und höheren Fachprüfungen auf die gesetzlich vorgesehene maximale Beteiligung von 25 Prozent der
Vollkosten gemäss Artikel 65 BBV erhöht. Ab 2012 sind dafür schätzungsweise 15 Millionen Franken
28
Zwei Erhebungen bezüglich der Aufwendungen der Kantone für die höhere Berufsbildung sind in Arbeit. Zudem wurde eine repräsentative Teilnehmerbefragung von eidgenössischen Prüfungen bezüglich der Finanzierung der Vorbereitungskurse und der Prüfungen erstellt: econcept (2011). Befragung der Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Prüfungen im Bereich der höheren Berufsbildung. Schlussbericht.
18/32
notwendig. Zudem hat der Bundesrat im Juni 2011 die Ausarbeitung einer Verordnungsänderung von
Artikel 65 BBV beschlossen, die eine Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Durch-
führung der Prüfungen vorsieht.
Die Durchführung eidgenössischer Prüfungen wird hauptsächlich von den Organisationen der Ar-
beitswelt sichergestellt. Diese sind auch die Träger der Prüfungsverordnungen der eidgenössischen
Prüfungen. Die Kantone sind nicht in die Durchführung der Prüfungen eingebunden und dementspre-
chend nicht zuständig für die Finanzierung der Durchführungen. Hingegen subventionieren viele Kan-
tone Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen.
Die Entwicklung von Berufs- und höheren Fachprüfungen durch die Organisationen der Arbeitswelt
unterstützt der Bund jährlich mit rund einer Million Franken.
4.1.2. Durchführung von Vorbereitungskursen
Die Berufsprüfungen und die höheren Fachprüfungen sind vom Bund reglementiert. Die Vorbereitung
auf diese Prüfungen hingegen ist frei und nicht vom Bund reglementiert. Die Angebote an Vorberei-
tungskursen sind sehr zahlreich und verteilen sich auf über 500 verschiedene Anbieter. 220 Anbieter
sind private Institutionen, 160 sind öffentlich-rechtliche Institutionen und 120 Anbieter sind Institutio-
nen der Berufsverbände29
. Die interkantonale Vereinbarung zur höheren Berufsbildung enthält knapp
1‘000 subventionierte Vorbereitungskurse. Ausserdem werden Kurse angeboten, die nicht subventio-
niert sind.
Gemäss der Vollkostenrechnung des BBT hat die öffentliche Hand im Jahr 2010 für die Vorberei-
tungskurse auf eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen sowie für berufsorientierte Weiter-
bildung 132 Millionen Franken ausgegeben. Eine erste Erhebung30
lässt darauf schliessen, dass die
Aufteilung der Beiträge für die Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen und für die berufs-
orientierte Weiterbildung kantonal sehr unterschiedlich ist.
Für die Vorbereitungskurse auf die eidgenössischen Prüfungen besteht kein allgemeiner Konsens, ob
und in welchem Umfang staatliche Beiträge für diese Angebote entrichtet werden sollen. Dieser feh-
lende Konsens ist auf die folgenden Gründe zurückzuführen:
Historisch haben sich unterschiedliche kantonale Subventionspraktiken entwickelt. Unterschiede
treten nicht nur interkantonal sondern auch innerhalb von Kantonen auf. Zudem werden Vorberei-
tungskurse mehrheitlich durch private Institutionen (Bildungszentren von Berufsverbänden, kom-
merzielle Schulen) angeboten. Die Vielzahl von Anbietern und Kursen mit ganz unterschiedlichen
Ausgestaltungen erschwert die Erarbeitung eines rechtsgleichen Beitragssystems.
Unterschiedliche Interpretationen in Bezug auf die Verantwortlichkeiten: Die Vorbereitungskurse
sind sehr stark arbeitsmarktbezogen und werden in den Betrieben auch als Personalentwick-
lungsmassnahme eingesetzt. Der Nutzen fällt somit direkt bei den Kursteilnehmern bzw. deren
Betrieben an.
Es stellt sich die Frage, in welchem Umfang die Nutzniesser auch die Finanzierung mittragen sollen.
Zudem ist mit einem starken staatlichen Engagement auch eine höhere Regulierung verbunden.
Schliesslich wird der hohen finanziellen Beteiligung der Wirtschaft an der höheren Berufsbildung auch
eine steuernde Funktion zugesprochen (Orientierung an den Bedürfnissen der Teilnehmenden und
der Betriebe und somit am Arbeitsmarkt).
4.1.3. Bildungsgänge höhere Fachschulen
Im Gegensatz zu den eidgenössischen Prüfungen, bei denen nicht der Bildungsweg sondern die Prü-
fung selbst reglementiert und eidgenössisch anerkannt ist, werden bei den höheren Fachschulen die
Bildungsgänge eidgenössisch anerkannt.
29
Gemäss einer nicht abschliessenden Erhebung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie im Jahr 2008. 30
PriceWaterhouseCoopers (2010).
19/32
Die Finanzierung der Bildungsgänge an höheren Fachschulen wird vor allem von den Kantonen ge-
tragen und vom Bund über die Pauschalbeiträge mitfinanziert. Zurzeit bereiten die Kantone eine neue
interkantonale Vereinbarung über Beiträge an Bildungsgänge der höheren Fachschulen vor, die eine
volle Freizügigkeit der Studierenden vorsieht31
. Jeder Kanton soll jedoch nach wie vor die Möglichkeit
haben zu entscheiden, ob er der Vereinbarung beitreten will oder nicht.
Gemäss der Kostenrechnung des BBT haben Bund und Kantone die Durchführung von Bildungsgän-
gen an höheren Fachschulen im Jahr 2010 mit 320 Millionen Franken finanziert. Der Bund unterstützt
zudem Bildungsgänge an höheren Fachschulen, die von gesamtschweizerisch tätigen Organisationen
angeboten werden und keine kantonalen Subventionen erhalten (Art. 56 BBG; 2010: 2.6 Mio. CHF).
4.1.4. Demographie
Zur Entwicklung der Anzahl Studierender in der höheren Berufsbildung gibt es keine offiziellen Prog-
nosen. Der Anteil der Personen, die mit einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung oder auf-
grund eines anderen Bildungsganges in die höhere Berufsbildung eintreten, ist nur schwierig schätz-
bar. Entsprechend dem Kostenanteil der höheren Berufsbildung an den Gesamtkosten der Berufsbil-
dung kann man nach wie vor von einem Anteil von rund 13 Prozent ausgehen.
Im Durchschnitt verfügen die Studierenden der höheren Berufsbildung schon über mehrere Jahre
Berufserfahrung und sind somit älter als Personen in der beruflichen Grundbildung. Der Eintritt in die
höhere Berufsbildung findet nicht in Jahrgangskohorten statt, wie dies z.B. in der beruflichen Grund-
bildung der Fall ist. Deshalb lässt sich nur schwer abschätzen, wie sich der Rückgang der Lernenden
der beruflichen Grundbildung auf die Studierendenzahl der höheren Berufsbildung auswirkt.
Der Arbeitsmarkt fordert immer mehr Qualifikationen von den Arbeitnehmenden. Die höhere Berufsbil-
dung bietet eine Möglichkeit, solche Qualifikationen zu erwerben. Es ist daher trotz der rückläufigen
demographischen Entwicklung davon auszugehen, dass die vielfältigen Angebote der höheren Be-
rufsbildung in Zukunft vermehrt nachgefragt werden.
4.2. Berufliche Grundbildung
4.2.1. Abnehmende Zahl der Lernenden
Rückgang bei den Schulabgängerinnen und -abgängern der obligatorischen Schule
Die Anzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger der obligatorischen Schule hat im Jahr 2007
mit 84‘600 Personen ihren Höhepunkt erreicht. Sie ist 2008 erstmals nach langen Jahren des Wachs-
tums gesunken. Gemäss Prognosen des Bundesamtes für Statistik geht diese Entwicklung kontinuier-
lich weiter. Im Jahr 2020 wird mit rund 76‘800 Schulabgängerinnen und Schulabgängern gerechnet.
Dies entspricht einem prozentualen Rückgang von rund 5 Prozent gegenüber 2010 (81‘100 Schulab-
gängerinnen und Schulabgänger).
Auswirkungen auf der Sekundarstufe II
Bedingt durch den demographischen Rückgang ist davon auszugehen, dass der Gesamtbestand der
Lernenden in der beruflichen Grundbildung in den kommenden zehn Jahren schrumpfen wird. Ge-
mäss den Prognosen des BFS ist 2020 gegenüber 2010 je nach Szenario mit einem Rückgang von
16‘000 bis 17‘000 Lernenden (7 bis 7.3 Prozent) zu rechnen32
. Bei den Gymnasien wird ein weniger
31
Eine Erhebung zur Untersuchung der Finanzflüsse der Kantone im Bereich der höheren Fachschulen ist in Arbeit. 32
Das BFS berechnet bei den Prognosen zwei Szenarien, die sich bezüglich dem unterstellten Verhalten beim Übergang Se-kundarstufe I – Sekundarstufe II unterscheiden. Szenario „Tendenz“ basiert darauf, dass sich beobachtete tendenzielle und konjunkturelle Effekte fortsetzen. Szenario „neutral“ geht davon aus, dass sich die bisher beobachteten Effekte abschwächen und die Übergangsquoten konstanten Werten zustreben.
20/32
stark ausgeprägter Rückgang erwartet: Im Szenario Tendenz wird 2020 gegenüber 2010 eine Rück-
gang von rund 800 (1 Prozent) Schülerinnen und Schüler prognostiziert.
Abbildung 9: Schülerzahlen der Sekundarstufe II nach Ausbildungstyp (Szenario „Tendenz“)
Auswirkungen auf den Lehrstellenmarkt
Durch den prognostizierten Rückgang von Schulabgängerinnen und Schulabgängern wird es voraus-
sichtlich mittelfristig zu einer Entlastung auf der Nachfrageseite nach Lehrstellen kommen. Angebots-
seitig wird sich zeigen, ob sich die Konkurrenz zwischen den allgemein bildenden Schulen und der
Berufsbildung verschärfen wird. Bereits heute melden verschiedene Branchen für anspruchsvollere
Berufe Rekrutierungsprobleme.
Regionale Unterschiede
In der Entwicklung der Lernendenzahlen ist mit regional unterschiedlichen Entwicklungen zu rechnen.
Die vom Szenario «Tendenz» für den Zeitraum 2010 bis 2020 prognostizierten Bestände der berufli-
chen Grundbildung nehmen in den Kantonen Waadt, Genf, Zürich und Tessin zwischen zwei und fünf
Prozent zu, während sie in der übrigen Schweiz zurückgehen. In zehn Kantonen beträgt der Rück-
gang über 15 Prozent (AR, GL, GR, LU, NW, SG, SH, SZ, TG, UR).
Die Pauschalzahlungen des Bundes werden nach der Anzahl Lehrverhältnisse der beruflichen Grund-
bildung an die einzelnen Kantone ausbezahlt (Art. 53 Abs. 1 BBG, vgl. Kap. 2.2). Dadurch werden die
kantonalen Unterschiede in der Entwicklung der Lernendenbestände ausgeglichen.
Durch Klassengrössen bedingte Sprungkosten
Trotz sinkender Lernendenzahlen kann nicht mit einem linearen Kostenrückgang der kantonalen Be-
rufsbildungskosten gerechnet werden. Die Zahl der Klassen verändert sich stufenweise: Zum einen
können Klassen nicht beliebig vergrössert oder verkleinert werden. Zum anderen hängen die Klas-
sengrössen davon ab, wie sich die Lernenden der Einzugsgebiete der einzelnen Berufsfachschulen
auf die beruflichen Grundbildungen verteilen. Unter Umständen müssen Lernende längere Schulwege
in Kauf nehmen. Schliesslich wird die Einführung von zwölf weiteren zweijährigen beruflichen Grund-
bildungen mit eidgenössischem Berufsattest bis und mit dem Jahr 2015 die Anzahl der Klassen ten-
denziell erhöhen.
21/32
4.2.2. Reform von beruflichen Grundbildungen
Bis Anfang 2011 sind 147 von insgesamt 227 vorgesehenen Verordnungen über die berufliche
Grundbildung in Kraft gesetzt worden33
. 2012 werden voraussichtlich 21 reformierte berufliche Grund-
bildungen in Kraft gesetzt, 24 weitere befinden sich in Bearbeitung für eine Inkraftsetzung per 2013.
Darunter befinden sich auch grosse Berufe wie die kaufmännische Grundbildung (2012). Für 2014
sind neun reformierte berufliche Grundbildungen geplant.
4.2.3. Auswirkungen der Konjunktur
Wegen der Ausrichtung auf den Arbeitsmarkt und der Ausbildung am Arbeitsplatz wird die Berufsbil-
dung stärker von konjunkturellen Entwicklungen beeinflusst als dies bei allgemein bildenden Schulen
der Fall ist. Konjunkturelle Einbrüche können einen negativen Einfluss auf die Anzahl angebotener
Lehrstellen bewirken34
. Die Konjunktur ist aber nur ein Faktor. Die Berufsbildung richtet sich haupt-
sächlich längerfristig an einem drei- bis vierjährigen Zyklus aus. So ging das Lehrstellenangebot beim
letzten Abschwung 2008-2010 nicht zurück, sondern erreichte sogar einen neuen Höhepunkt.
Der Bund hat die Möglichkeit, Lehrstellenmarketingmassnahmen von Kantonen und Organisationen
der Arbeitswelt gezielt zu unterstützten. Artikel 13 BBG bildet die Grundlage, um Ungleichgewichten
auf dem Lehrstellenmarkt entgegenzuwirken.
4.3. Veränderungen in der Arbeitswelt
Veränderte und neue Berufsfelder
Strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft wirken sich auf das Angebot der Berufsbildung aus. Ver-
schwinden Berufe oder sinkt die Nachfrage nach spezifischen Fachkräften, nimmt die Nachfrage nach
Lernenden in diesen Bereichen ab. Dadurch ist sichergestellt, dass Jugendliche nicht in Berufen aus-
gebildet werden, für welche keine Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt besteht.
In Folge der Globalisierung werden weniger anspruchsvolle Tätigkeiten in kostengünstigere Länder
verlagert. In der Schweiz wird dadurch vorwiegend im niederschwelligen Bereich die Zahl der Arbeits-
plätze tendenziell zurückgehen. Demgegenüber steht die Forderung nach ausreichend Ausbildungs-
plätzen für schulisch schwächere Jugendliche. Durch die Tatsache, dass mittlerweile auch die Anfor-
derungen an weniger komplexe Arbeiten derart gestiegen sind, dass für diese ebenfalls eine berufli-
che Grundbildung notwendig ist, können im niederschwelligen Bereich ebenfalls vermehrt berufliche
Grundbildungen angeboten werden.
Technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen erfordern neue Qualifikationen
und berufliche Handlungskompetenzen. Solche Anpassungen der Berufsprofile und allfällige Schaf-
fung neuer Berufe zeichnen sich zum Beispiel im Bereich der Umwelttechnologien ab. Für praktisch
begabte Jugendliche wurden zum Beispiel die Ausbildungen zur Kunststoffverarbeiterin / zum Kuns-
stoffverarbeiter EBA oder zur Assistentin / zum Assistenten Gesundheit und Soziales EBA geschaffen.
33
112 drei- und vierjährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und 35 zweijährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest. 34
Untersuchungen der Universität Bern zeigen, dass ein Anstieg der Arbeitslosenquote um einen Prozentpunkt die Zahl der neuen Lehrstellen um 0.6 Prozent pro Jahr reduziert. Dies bedeutet, dass pro zusätzlichem Arbeitslosenquotenprozent rund 450 Lehrstellen weniger angeboten werden dürften. Vgl. Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung SKBF (2010), S. 144.
22/32
Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel
Erwerbspersonen ohne nachobligatorische Ausbildung haben ein erhöhtes Risiko, arbeitslos zu wer-
den35
. Eine zentrale Massnahme, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, liegt in der Vermittlung einer
nachobligatorischen Bildung. Nebst der Erhöhung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II tragen
auch die verschiedenen Massnahmen zur Nachholbildung dazu bei wie die Anerkennung von Bil-
dungsleistungen und Lehrabschlüsse für Erwachsene.
In den letzten Jahren sind in mehreren Branchen vermehrt Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von
geeigneten Fachkräften aufgetreten. Mit der Zunahme von wissensbasierten Arbeitsleistungen wird
vermehrt höherqualifiziertes Personal benötigt. Die demographische Entwicklung der Schulabgänge-
rinnen und Schulabgänger (siehe Kapitel 4.2.1) könnte die Problematik der Rekrutierung geeigneter
Nachwuchskräfte im eigenen Land verschärfen. Mit der Entwicklung von zusätzlichen Bildungsgän-
gen, die auf die Bedürfnisse der Arbeitswelt ausgerichtet sind, können die Organisationen der Ar-
beitswelt einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung eines strukturellem Fachkräftemangels leisten.
Mobilität der Fachkräfte
Die globalisierte Schweizer Wirtschaft und der internationale Arbeitsmarkt bringen es mit sich, dass
auch das Schweizer Berufsbildungssystem mit verändernden Gegebenheiten konfrontiert wird. Im
Vordergrund stehen vor allem eine höhere Mobilität der Fachkräfte und die verbesserte internationale
Anerkennung der Abschlüsse.
Zwar wird auf internationaler Ebene das Schweizer Berufsbildungssystem vermehrt als eine adäquate
Antwort angesehen, um auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu reagieren. Trotzdem ist die Akzep-
tanz des dualen, betrieblich und arbeitsmarktlich ausgerichteten Systems gegenüber den hauptsäch-
lich schulorientierten romanischen und den vor allem auf Weiterbildung und hochschulisch ausgerich-
teten angelsächsischen Systemen gering. Der Bund setzt sich dafür ein, dass die Stärken unseres
dualen Berufsbildungssystems international besser wahrgenommen werden (zu den Massnahmen vgl.
Kap. 5.5).
Masterplan Bildung Pflegeberufe
Der nationale Versorgungsbericht der schweizerischen Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und
-direktoren (GDK) und OdASanté für die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe zeigt auf, dass die Zahl
der Abschlüsse mit zwei Dritteln des jährlichen Bedarfs massiv unter dem aktuellen und künftigen
Bedarf liegt. Mit dem Masterplan „Bildung Pflegeberufe“ des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepar-
tementes EVD werden gesamtschweizerische Konzepte und Lösungen angestrebt, damit der steigen-
de Personalbedarf gedeckt werden kann36
.
4.4. Gesellschaftliche Veränderungen
Erwerbsbeteiligung der weiblichen Bevölkerung
Der Verbleib im Arbeitsmarkt nach der Ausbildung ist vor allem für Frauen wegen der eingeschränkte
Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienleben erschwert. Im ersten Quartal 2011 betrug die
Erwerbsquote bei Schweizer Frauen 59.6 Prozent, bei Schweizer Männern 73.3 Prozent (15 Jahre
und älter). Die Erwerbsquote der Schweizer Männer ist in den letzten 30 Jahren leicht gesunken
(1980: 78.8 Prozent), während die Quote der Schweizerinnen im gleichen Zeitraum um fast die Hälfte
des Wertes von 1980 angewachsen ist (1980: 40.1 Prozent).
35
vgl. Stellenmarkt-Monitor Schweiz (2010). 36
vgl. Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD (2010).
23/32
Der Anteil der 25- bis 64-jährigen weiblichen Wohnbevölkerung mit einem Abschluss auf Sekundarstu-
fe II oder mehr hat sich demjenigen der Männer angenähert. Die Quote verbleibt aber immer noch
rund sechs Prozentpunkte unterhalb der Quote der Männer (2010: Männer 88.9 Prozent, Frauen 82.6
Prozent).
Wiedereinstieg und Teilzeitangebote
Massnahmen zum Wiedereinstieg ins Berufsleben und die Schaffung vermehrter Teilzeitangebote in
der Arbeitswelt tragen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben bei. Die Validierung von Bil-
dungsleistungen und Lehrabschlüsse für Erwachsene geben zudem bei verpassten Bildungschancen
die Möglichkeit, einen nachobligatorischen Abschluss auf anderem Weg zu erlangen.
Migration
Der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung hat weiter zugenommen und lag Ende Dezember
2010 bei 22.4 Prozent (1990: 16.7 Prozent). Die Zusammensetzung der ausländischen Wohnbevölke-
rung hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Rund 14 Prozent der ständigen ausländischen
Wohnbevölkerung stammt aus einem aussereuropäischen Land. 1990 betrug diese Quote 8 Prozent.
In der Berufsbildung sind folgende Entwicklungen feststellbar:
Ausländische Jugendliche treten weniger häufig direkt in eine nachobligatorische Ausbildung ein
als Schweizer Jugendliche.
Ein Grossteil der ausländischen Jugendlichen absolviert auf der Sekundarstufe II eine berufliche
Grundbildung (74.9 Prozent). Bei den Schweizer Jugendlichen beträgt dieser Anteil 72.3 Prozent.
Für die Integration von Jugendlichen werden Massnahmen im Übergang von der Schule in die Be-
rufsbildung (Brückenangebote, zehntes Schuljahr, Mentoring- und Coaching-Angebote und Case Ma-
nagement Berufsbildung) angeboten. Der Anteil von ausländischen Jugendlichen auf Sekundarstufe II
wie auch in der beruflichen Grundbildung beträgt knapp 17 Prozent.
Gleichstellung
Innerhalb der Berufsbildung bestehen keine geschlechterspezifischen Zugangsbarrieren. Die Bil-
dungsangebote stehen Frauen und Männern gleichermassen offen. Obwohl es nach wie vor typische
Männer- und typische Frauenberufe gibt, ist in vielen Lehrberufen der beruflichen Grundbildung ein
wachsender Anteil von Frauen auszumachen. Haben sich 1984 rund 90 Prozent der Frauen in der
beruflichen Grundbildung auf fünf Prozent aller Lehrberufe verteilt, waren es im Jahr 2007 bereits 15
Prozent37
.
Bei der geschlechterspezifischen Berufswahl steht vor allem der tiefe Frauenanteil an Fachkräften im
Berufsbereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) im Vordergrund. Aus-
schlaggebend dafür dürften verschiedene Faktoren sein, namentlich eine unterschiedliche Technik-
Sozialisierung und fehlende weibliche Rollen-Vorbilder.
37
Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung SKBF (2010), S. 158.
24/32
5. Strategische Ziele
Die Berufsbildung sorgt für den Nachwuchs an qualifizierten Fach- und Führungskräften und
trägt zur Integration in die Gesellschaft bei. Für die kommenden Jahre ist vor allem die Positio-
nierung und Finanzierung der höheren Berufsbildung von besonderer Wichtigkeit.
5.1. Höhere Berufsbildung
Die höhere Berufsbildung soll gestärkt werden. Dies ist unbestritten. Kein Konsens herrscht hingegen
in der Frage der Art und Weise dieser Stärkung. So fordert namentlich der Schweizerische Gewerbe-
verband vom Bund die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln in der Höhe von jährlich 500
Millionen Franken38
. Weitere Forderungen, auch anderer Kreise, sind eine finanzielle Gleichbehand-
lung der Studierenden der höheren Berufsbildung und der universitären Hochschulen sowie eine funk-
tionierende Freizügigkeit für die Studierenden zwischen den Kantonen. Zudem soll die Finanzierung
der höheren Berufsbildung direkt erfolgen. Schliesslich sollen eindeutige Finanzierungsregelungen für
die beteiligten Partner vorliegen.
Eine Arbeitsgruppe mit Spitzenvertretern von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt
wurde konstituiert, um zu klären, wie die höhere Berufsbildung gestärkt werden soll.
5.1.1. Eidgenössische Prüfungen
Ab 2011 erhöhte der Bund seine Unterstützung für die Durchführung von eidgenössischen Prüfungen
auf den gesetzlichen Maximalbeitrag von 25 Prozent am Aufwand. Dies entspricht einem Betrag von
rund 15 Millionen Franken. Ausserdem bietet der Bund verstärkt finanzielle Unterstützung bei der
(Weiter-) Entwicklung von Berufs- und höheren Fachprüfungen in der Höhe von rund einer Million
Franken pro Jahr.
Der Bundesrat hat im Juni 2011 die Ausarbeitung einer Verordnungsänderung von Artikel 65 BBV
beschlossen: Mit einer Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Durchführung der
eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen soll der politischen Forderung nach gleichwerti-
ger gesellschaftlicher Anerkennung der Bildungswege entgegenkommen. Bei einer Beteiligung von 60
Prozent am Aufwand würde der Bund zusätzlich Beiträge in der Höhe von rund 25 Millionen Franken
an die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen leisten.
Auswirkung höherer direkter Berufsbildungsausgaben des Bundes auf die Pauschalbeiträge
an die Kantone
Durch eine Erhöhung der Bundesbeiträge an die Durchführung von eidgenössischen Prüfungen steigt
die Bundesbeteiligung an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand. Aufgrund der Ausgestal-
tung des Finanzierungssystems führt bei Erreichen des Richtwertes der Bundesbeteiligung von 25
Prozent jede Erhöhung der direkten Berufsbildungsausgaben des Bundes zu einer Verminderung der
Pauschalbeiträge an die Kantone.
5.1.2. Durchführung von Vorbereitungskursen
Über die zukünftige Finanzierung der Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen besteht noch
kein Konsens. Klarheit besteht lediglich darin, dass die Frage der Finanzierung der Durchführung von
Vorbereitungskursen für eidgenössische Prüfungen nicht dazu führen darf, dass das System durch
eine Reglementierung seine unmittelbare Arbeitsmarktnähe und Flexibilität verliert.
38
vgl. Schweizerischer Gewerbeverband (2010).
25/32
Vorbereitungskurse als formale Angebote in das Berufsbildungsgesetz aufzunehmen, würde eine
hohe Reglementierungsdichte mit sich bringen. Die Kurse würden faktisch zu reglementierten Bil-
dungsgängen mit dem Ziel der Prüfung. Solche reglementieren Bildungsgänge stehen im Berufsbil-
dungssystem durch die Bildungsgänge an höheren Fachschulen bereits zur Verfügung. Dies würde
durch eine nachfrageorientierte Unterstützung der Studierenden der Tertiärstufe unabhängig von for-
malen oder nicht-formalen Ausbildungen mittels Bildungsgutscheinen vermieden, die ebenfalls zur
Diskussion stehen.
5.1.3. Bildungsgänge höhere Fachschulen
Das aktuelle Finanzierungsystem der Durchführung von Bildungsgängen an höheren Fachschulen hat
sich in der Vergangenheit bewährt. Bund und Kantone tragen den grösseren Teil der anfallenden Kos-
ten. Der Bund unterstützt zudem Bildungsgänge an höheren Fachschulen mit privater Trägerschaft,
welche von gesamtschweizerisch tätigen Organisationen der Arbeitswelt angeboten werden und keine
kantonalen Subventionen erhalten, gemäss Artikel 56 BBG. In der Berufsbildungsverordnung (Art. 65
BBV) wurde die Maximalbeteiligung des Bundes an den Durchführungskosten auf 25 Prozent festge-
legt. In den kommenden Jahren ist eine Unterstützung von jährlich rund 3.2 Millionen Franken geplant.
Eine interkantonale Vereinbarung zur höheren Berufsbildung ist Voraussetzung für ein transparentes
Finanzierungssystem und wird momentan ausgearbeitet.
5.2. Attraktivität der Berufsbildung fördern und erhalten
Leistungsstarke gewinnen
In verschiedenen Berufen wie zum Beispiel in technischen Berufen wird es zunehmend schwierig,
Lehrstellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Im Hinblick auf den künftigen
Bedarf an Fachkräften gilt es darauf hinzuwirken, dass die Berufsbildung für leistungsstarke Jugendli-
che weiterhin attraktiv bleibt. Wichtigste Massanahmen dazu sind anspruchsvolle berufliche Grundbil-
dungen sowie attraktive Angebote zur Weiterqualifizierung im Bereich der höheren Berufsbildung. Die
Berufsmaturität als Zugang zu den Fachhochschulen und die Passerelle zu den Universitäten und
Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) gewährleisten die Durchlässigkeit zum Hochschul-
system und tragen somit zur Attraktivität der Berufsbildung bei.
Ausbildungsbereitschaft der Betriebe
Die Wirtschaft ist der wichtigste Träger der Berufsbildung. Die Organisationen der Arbeitswelt und die
Betriebe definieren die Bildungsinhalte und stellen Ausbildungsplätze zur Verfügung. Dies führt zu
Bildungsangeboten, die sich an tatsächlich nachgefragten Qualifikationen und an den zur Verfügung
stehenden Arbeitsplätzen orientieren. Mit ihren Angeboten tragen Berufsverbände, Branchenverbände
und Betriebe zu einem grossen Teil zur Finanzierung bei. Würden die Berufsbildungsleistungen der
Wirtschaft wegfallen, müsste die öffentliche Hand bedeutend mehr für die Berufsbildung aufwenden.
Die Differenz der Kosten für die öffentliche Hand zwischen einer vollschulischen Bildung und einer
betrieblichen Grundbildung beträgt gemäss der kantonalen Vollkostenrechnung rund 12‘600 Franken
pro Jahr39
. Aufgerechnet auf die rund 200‘000 betrieblichen Grundbildungen ergibt dies Mehrkosten
im Umfang von rund 2.5 Milliarden Franken.
Die Anstrengungen zur Förderung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe werden weiter verfolgt. Im
Bereich der Lehrstellenförderung gilt es insbesondere, ausländische Unternehmungen oder Unter-
nehmungen mit ausländischen Entscheidungsträgern für die Belange der schweizerischen Berufsbil-
dung zu gewinnen. Im Weiteren sind bei der Bildungssteuerung die ökonomischen Einflussfaktoren zu
39
Diese Berechnung umfasst nur die Kosten für die Berufsfachschulen für die vollschulischen und dualen Ausbildungen. Die Löhne der Lernenden sind in dieser Rechnung nicht berücksichtigt.
26/32
berücksichtigen: Geplante Veränderungen in der Dauer einzelner beruflicher Grundbildungen oder
bezüglich der Anzahl Berufsfachschultage müssen auf ihre Auswirkungen auf das betriebliche Kosten-
und Nutzenverhältnis überprüft werden.
5.3. Integration von Jugendlichen in die Berufsbildung
Steigerung der Abschlussquote auf 95 Prozent der Jugendlichen
Ein erster nachobligatorischer Abschluss ist in den vergangenen Jahren Voraussetzung für die erfolg-
reiche Integration in die Gesellschaft und die Arbeitswelt geworden. Bund, Kantone und Organisatio-
nen der Arbeitswelt haben mit dem Projekt „Nahtstelle / Transition“ im Jahr 2006 das Ziel beschlos-
sen, die Zahl der Abschlüsse auf der Sekundarstufe II auf 95 Prozent zu erhöhen (2006: 89.5%). Die-
ses Projekt wurde 2010 abgeschlossen und in ordentliche Strukturen überführt. Eine Evaluation hat
gezeigt, dass eine Zielerreichung bis 2020 möglich ist. Der Bund unterstützt nach wie vor die Einfüh-
rung des Case Managements in den Kantonen, das die Eingliederung gefährdeter Jugendlicher in die
Berufsbildung zum Ziel hat.
Heute verfügen in der Schweiz rund 90 Prozent der Jugendlichen über einen Abschluss auf der Se-
kundarstufe II. Innerhalb der Bevölkerungsgruppen bestehen jedoch Unterschiede:
In der Bevölkerung der 25- bis 64-Jährigen verfügen 85.8 Prozent über einen nachobligatorischen
Abschluss.
Der Anteil der Frauen (25- bis 64-jährig) mit einem nachobligatorischen Abschluss ist mit 82.6
Prozent tiefer als die Quote bei den Männern mit 88.9 Prozent.
Von der Altersklasse der 25- bis 64-Jährigen ausländischen Bevölkerung, welche die obligatori-
sche Schulzeit in der Schweiz absolviert haben, verfügen 76.6 Prozent über einen nachobligatori-
schen Abschluss.
Eine jährliche Erhöhung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II von einem Prozentpunkt ent-
spricht rund 900 Jugendlichen. Aus Sicht der beruflichen Grundbildung würden dadurch Kosten von
rund 11 Millionen Franken pro Jahr entstehen40
. Zusätzliche Integrationsprogramme wie das Case
Management Berufsbildung und individuelle Begleitung sind in dieser Kostenschätzung nicht berück-
sichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind die aus der Erhöhung der Abschlussquoten resultierenden
Erträge durch verbesserte Arbeitsmarktchancen der Jugendlichen (Entlastung der Arbeitslosen- und
Sozialversicherung, erhöhte Steuereinnahmen usw.).
Integrationsmassnahmen
Um Jugendlichen im Anschluss an die obligatorische Schulzeit eine Ausbildung auf der Sekundarstufe
II zu ermöglichen, wurden zahlreiche Massnahmen wie kantonale Brückenangebote, Coaching- und
Mentoring-Angebote und das Case Management Berufsbildung eingeführt. Die Berufsbildung eignet
sich aufgrund ihres Praxisbezugs gut als Integrationsinstrument. Sie kann diesbezüglich vieles leisten,
darf jedoch nicht überfordert werden. Im Vordergrund steht die Arbeitsmarktbefähigung. Soziale Prob-
leme müssen mit Partnern ausserhalb der Berufsbildung angegangen werden.
5.4. Berufsabschluss für Erwachsene
Erwachsene ohne Abschluss auf Sekundarstufe II aber mit Praxiserfahrung in ihrem Arbeitsfeld kön-
nen den Abschluss der beruflichen Grundbildung nachholen. Dadurch werden die Arbeitsmarktchan-
cen erhöht und der Zugang zu weiterführenden Bildungsangeboten geöffnet. Artikel 33 BBG bildet
40
Die Kosten der öffentlichen Hand für die berufliche Grundbildung belaufen sich pro Grundbildungsverhältnis auf rund 12‘600 Franken.
27/32
hierfür die rechtliche Grundlage.
Eine Möglichkeit besteht darin, sich direkt für ein Qualifikationsverfahren anzumelden, wenn mehrjäh-
rige Berufserfahrung vorliegt. Eine weitere Möglichkeit stellt die Validierung von Bildungsleistungen
dar. In einem solchen Verfahren belegen Erwachsene in einem Dossier ihre beruflichen Handlungs-
kompetenzen. Fachexpertinnen und Fachexperten prüfen die Dossiers und entscheiden über die An-
rechenbarkeit von Kompetenzen. Gezielte Angebote dienen der Beseitigung vorhandener Wissens-
und Kompetenzlücken.
Die Implementierung und Umsetzung der Verfahren ist in den Kantonen und bei den Organisationen
der Arbeitswelt mit Kosten verbunden, deren Ausmass zurzeit nicht abschätzbar ist.
5.5. Mobilität der Fachkräfte
Kopenhagen-Prozess
Mit der zunehmend globalisierten Arbeitswelt fordern die in der Schweiz ausgebildeten Fachkräfte
Arbeits- und Karrieremöglichkeiten auf dem internationalen Arbeitsmarkt. Sie können sich gegenüber
ihren ausländischen Mitbewerbern nur dann behaupten, wenn ihre Schweizer Berufsabschlüsse inter-
national vergleichbar sind und weltweite Anerkennung finden. Im Rahmen des Kopenhagen-
Prozesses, einer arbeitsmarktorientierten Strategie der Europäischen Union zur Steigerung der Attrak-
tivität der Berufsbildung und der Durchlässigkeit und Transparenz von Qualifikationen und Abschlüs-
sen, entwickelt der Bund auf der Basis des Europäischen Qualifikationsrahmens einen Nationalen
Qualifikationsrahmen. Zusätzlich werden Diplomzusätze („diploma supplements“) erarbeitet. Diese
machen die durch den entsprechenden Berufsabschluss erlangten Qualifikationen ersichtlich und
ermöglichen die Einordnung der erworbenen Fähigkeiten und schaffen Transparenz.
Fremdsprachen
Für die Integration der Schweizer Unternehmen in die zunehmend globalisierte Wirtschaft sind kom-
munikative und interkulturelle Kompetenzen ihrer Mitarbeitenden zentrale Erfolgsfaktoren. Fremdspra-
chenkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen können insbesondere durch bilingualen Unterricht,
durch Freikurse und durch firmeninterne Austauschprogrammen, auch über die Landesgrenzen hin-
aus, oder durch solche der Europäischen Union (z.B. Leonardo da Vinci) gefördert werden.
Einige Jugendliche haben Mühe mit der Landessprache der jeweiligen Wirtschaftsregion. Für die In-
tegration in die Arbeitswelt und das soziale Umfeld ist die Kommunikation in Wort und Schrift wichtig
und soll in der beruflichen Grundbildung weiter gefördert werden.
An der nationalen Lehrstellenkonferenz 201141
wird die berufliche Mobilität ein Schwerpunktthema
sein. Insbesondere werden Massnahmen geprüft in den Bereichen nationaler und internationaler Aus-
tausch sowie im Bereich Verbesserung der Kompetenzen in Fremdsprachen.
41
25. November, Solothurn. Die Lehrstellenkonferenz erfolgt im Beisein des Departementsvorstehers des EVD sowie von Ver-treterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt.
28/32
6. Benötigte Mittel für die Berufsbildung 2013-2016
Die Erhöhung der Bundesbeteiligung auf den Richtwert von 25 Prozent an den Berufsbil-
dungskosten der öffentlichen Hand ist gegenwärtig eines der vorrangigen Ziele bezüglich der
Finanzierung der Berufsbildung. Das Parlament hat dem in der BFI-Botschaft 2012 Rechnung
getragen und die beantragten Mittel für die Berufsbildung um 100 auf insgesamt 878 Millionen
Franken erhöht.
Mit den für das Jahr 2012 und die BFI-Periode 2013-2016 vorgesehenen Bundesmittel für die
Berufsbildung dürfte der gesetzliche Richtwert von 25 Prozent Bundesanteil an den Berufsbil-
dungskosten der öffentlichen Hand erreicht und gehalten werden. Modellrechnungen zufolge
entwickeln sich die Kosten der Berufsbildung der öffentlichen Hand im Zeitraum 2013-2016
voraussichtlich im Ausmass der Teuerung.
Mit dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Bundesanteils dürften in Zukunft die Stei-
gerung der Effizienz und der Transparenz über Angebote und Kosten im Berufsbildungsbe-
reich vermehrt in den Vordergrund rücken.
6.1. Modellrechnungen
Die schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK) prognostiziert seit 2004 jährlich mit Modell-
rechnungen die Entwicklung der kantonalen Berufsbildungskosten. Das Modell wurde durch die Ent-
wicklung weitestgehend bestätigt und beruht auf folgenden Annahmen:
Die Lernendenzahlen entwickeln sich gemäss den Prognosen des Bundesamtes für Statistik
(Szenario „Tendenz“: Rückgang bis 2016 gegenüber 2009 um 3.9 Prozent).
Die durchschnittliche jährliche Teuerung von 2011 bis 2016 beträgt 1.1 Prozent (gemäss Schät-
zungen des Bundesamtes für Statistik und den Weisungen des Bundesrates).
Den Reformen der einzelnen beruflichen Grundbildungen wird Rechnung getragen. Berücksichtig-
te Veränderungen: Dauer der verschiedenen Ausbildungen in Jahren, Schultage pro Woche,
Dauer der überbetrieblichen Kurse und die Zahl der Prüfungstage pro Jahr.
Die Anzahl der Studierenden der höheren Berufsbildung orientiert sich an der Entwicklung der
letzten Jahre.
29/32
Abbildung 10: Prognose Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand 2011-201642
Die Prognose der neben den Pauschalbeiträgen an die Kantone zusätzlich erforderlichen Bundesmit-
tel beruht auf folgenden Prämissen:
Bei den Kosten der Berufsbildungsforschung sind die Zahlen der Finanzpläne berücksichtigt.
Für die direkten Berufsbildungsausgaben des Bundes über Artikel 54 und 55 BBG werden die
letzten Rechnungszahlen mit der jeweiligen Teuerung verrechnet. Dazu kommen die Kosten für
die Subventionierung der Durchführung eidgenössischer Berufs- und höherer Fachprüfungen ge-
mäss Artikel 56 BBG (siehe Abschnitt 4.1.1).
Mit dem Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) wird aktuell ein neuer Leis-
tungsauftrag ausgearbeitet.
6.2. Erforderliche Bundesmittel
Mit den in der BFI-Botschaft 2013-2016 vorgesehenen Bundesmitteln für die Berufsbildung werden
gemäss der Modellrechnungen in den Rechnungsjahren 2013-2016 jeweils 25 Prozent der Berufsbil-
dungskosten der öffentlichen Hand abgedeckt. Die angegebenen Bundesmittel setzen sich zusammen
aus den Bundesbeiträgen an die Kantone und den direkten Berufsbildungsausgaben des Bundes
(Projekte, EHB und dessen Unterbringung sowie Berufsbildungsforschung). Aufgrund der in Kapitel 4
erwähnten Kostenfaktoren werden sich die Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand in den nächs-
ten Jahren trotz abnehmender Lernendenzahlen voraussichtlich nicht verringern. Die Kosten der Be-
rufsbildung der öffentlichen Hand dürften sich in den folgenden Jahren voraussichtlich teuerungsbe-
dingt um je ein bis zwei Prozent erhöhen.
42
BFI-Botschaft: Ist-Bundesanteil gemäss Beiträge der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016. Vorbehältlich der jährlichen Budgetbeschlüsse des Parlaments. Der Ist-Bundesanteil für das Jahr 2012 beinhaltet die Zahlen aus dem Bundesvoranschlag 2012.
30/32
Abbildung 11: Bundesmittel für die Berufsbildung gemäss BFI-Botschaft 2013-2016 (in Mio.
CHF)
2012 (Voranschlag)
2013 2014 2015 2016 2013-2016
Bundesmittel für die Berufs-bildung
877.9 887.8 896.4 908.4 915 3‘607.6
31/32
7. Literaturverzeichnis
Büro für Arbeits- und Sozialpolitische Studien BASS AG (2009). Finanzflüsse in der höheren Berufs-
bildung – Eine Analyse aus der Sicht der Studierenden.
Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (2010). Kosten und Nutzen von zweijährigen
beruflichen Grundbildungen aus Sicht der Betriebe – Schlussbericht.
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD (2010). Bildung Pflegeberufe - Politischer Steue-
rungs- und Koordinationsbedarf zur Umsetzung der Bildungssystematik und zur Sicherstellung eines
bedarfsorientierten Bildungsangebotes bei den Pflegeberufen auf Ebene Bund und Kantone.
econcept (2011). Befragung der Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Prüfungen im
Bereich der höheren Berufsbildung. Schlussbericht.
Link Institut (2010). Kurzbericht Lehrstellenbarometer August 2010.
Mühlemann, Samuel; Wolter, Stefan C.; Fuhrer, Marc; Wüest, Adrian (2007) Lehrlingsausbildung –
ökonomisch betrachtet. Ergebnisse der zweiten Kosten-Nutzen-Studie. Zürich: Rüegger Verlag.
OECD (2011). Youth unemployment rate, aufgerufen am 20.09.2011:
http://dx.doi.org/10.1787/unemp-yth-table-2011-1-en
OECD (2009). Systemic Innovations in VET - OECD Country case Study report Switzerland.
PriceWaterhouseCoopers (2010). Begleitung Handbucherstellung und Piloterhebung BBG 2010 –
Auswertung KTR 7.
PriceWaterhouseCoopers (2009). Analyse der Finanzflüsse in der höheren Berufsbildung.
Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung SKBF (2010). Bildungsbericht Schweiz
2010. Aarau.
Schweizerischer Gewerbeverband (2010). sgv-Berufsbildungsbericht 2010.
Stellenmarkt-Monitor Schweiz (2010). Berufseinsteiger-Barometer 2010 – Kurzfassung .
Wolter, Stefan C. & Weber, Bernhard (2005). Bildungsrendite – ein zentraler ökonomischer Indikator
des Bildungswesens. Die Volkswirtschaft, 2005/10, S. 38-42.
32/32
8. Anhang
Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Masterplan Berufsbildung
Hugo Barmettler Vizedirektor des BBT (Vorsitz) (bis Juli 2011; Nachfolge:
Belinda Walther Weger)
Christine Davatz-Höchner Vizedirektorin des Schweizerischen Gewerbeverbandes
SGV
Alain Garnier
Präsident der Schweizerischen Berufsbildungsämterkon-
ferenz SBBK (bis Juli 2011; Nachfolge: Theo Ninck)
Mark Gasche Geschäftsführer der Schweizerischen Berufsbildungs-
ämtekonferenz SBBK
Marc Kummer Vorsteher Mittelschul- und Berufsbildungsamt Zürich
Peter Sigerist Zentralsekretär, Ressort Bildung des Schweizerischen
Gewerkschaftsbundes SGB (bis Juli 2011; Nachfolge:
Véronique Polito)
Bruno Weber Bildungsverantwortlicher des Arbeitnehmerverbandes
Travail.Suisse
Jürg Zellweger Mitglied der Geschäftsleitung des Schweizerischen
Arbeitgeberverbandes SAV
Sekretariat Masterplan Berufsbildung:
Philipp Theiler, Ressort Grundsatzfragen + Politik, BBT