www.ihk-emden.de März 2017
IHK Oldenburg, Postfach XXXX, 26XXX Oldenburg,PVSt, DP AG Entgelt bezahlt
Zentralklinik
Pro und Contra im Gespräch
S. 22
Digitalisierung
Tourismustag
Aussteller gesucht
S. 13
Titelthema
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KN D
ruck
und
Ver
lag
... so machen wir Versicherungsschutz: In einem Paket!
(bei vorhanndddeeeennnnnneeeeemmmmmmmmmmmm WWWWWWWWWWWWWWWWoooooooooooohhhhhhhhhnnnneeeeeeeeeeeeeeeiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiggggggggggggggggggggeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeennnnnnnnnnnnnnnnnnttttttttttttttttttttuuuuuuuuuuuuuuummmmmmmmm))))
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Kommentar
Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017 3
Unternehmen 4.0 – Wie geht das?
I Was wären wir ohne jene Begriffe, die auf kei-
ner Konferenz und in keiner Veröffentlichung
fehlen dürfen, deren Bedeutung allerdings
bestenfalls unscharf bleiben. Industrie 4.0 ist
ein typischer Vertreter dieser Gattung. Es geht
um Digitalisierung und Vernetzung, so weit
sind sich alle einig. Dabei müssen wir Unter-
nehmer konkrete Lösungen finden und um-
setzen.
Unser Unternehmen hat in den über 125 Jahren
seines Bestehens verschiedene der sogenann-
ten industriellen Revolutionen mitgemacht: Die
Mechanisierung mit Hilfe von Dampfkraft im
19. Jahrhundert war der Startpunkt, die indus-
trielle Fertigung von Beuteln löste die klas-
sische Manufaktur ab. Kennzeichnend für die
zweite Revolution ist zum einen der Einsatz von
elektrischer Energie – heute selbstverständlich.
Zum anderen haben sich die meisten Industrie-
unternehmen der Massenfertigung verschrie-
ben – oft unter Ausweitung der geografischen Reichweite, bei
gleichzeitiger Spezialisierung auf Kernprodukte. In der sogenannten
dritten Revolution stecken wir mittendrin: Wir bemühen uns, weiter
zu automatisieren, Prozessabläufe intern und extern schneller und
systematischer zu gestalten. Dabei setzen wir insbesondere auf die
Informationstechnik – Digitalisierung und Vernetzung inklusive.
Sind wir also alle bereits 4.0-ready? Zweifel sind angebracht: Be-
trachtet man die Aussagen einer kürzlich veröffentlichen Studie des
ZEW (Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung), ist die Digi-
talisierung im deutschen Mittelstand noch stark ausbaufähig. Le-
diglich ein Fünftel der Unternehmen hat mit der digitalen Vernet-
zung von Produkten und Dienstleistungen begonnen. Bei einem
Drittel des deutschen Mittelstandes befindet sich die Digitalisierung
noch im Grundstadium: angefangen von Unternehmen ohne eige-
ne Webseite bis hin zur Nutzung von klassischen ERP-Anwendungen.
Darüber hinaus lenkt die Diskussion um Industrie 4.0 den Blick auf
ganz wichtige Risiken und Chancen: In der Tat können ganze Wert-
schöpfungsketten auf den Kopf gestellt werden – man denke nur
an die Möglichkeiten der dezentralen Fertigung von Bauteilen mit-
tels 3D-Druckern. Anstelle von Massenfertigung gleichartiger Teile
mit höchster Effizienz ist vielleicht das individualisierte Produkt,
sogar mit der Losgröße 1, die richtige Strategie.
Selbst wenn die Innovationen weniger revolutionär sein mögen: In
jeder Branche gibt es Wege, sich noch intensiver mir Lieferanten,
Dienstleistern und vor allem Kunden zu vernetzen.
Von daher: Informieren Sie sich! Besuchen Sie Veranstaltungen und
tauschen Sie sich mit Vertretern Ihrer Branche aus. Auch wenn die
Digitaltechnik mit 1 und 0 nur zwei Zustände kennt, Schwarz/Weiß
ist Digitalisierung in keinem Fall. Dazwischen liegen viele Schattie-
rungen. I
Cord Neemann, Mitglied des IHK-Präsidiums. Foto: privat
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4 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
Titel
3 Kommentar:
Unternehmen 4.0 – Wie geht das?
6 Titelthema
Intelligenz in der Maschine
8 Titelthema
Digitalisierung ist kein Selbstzweck
10 Titelthema
Digitalisierung für die Menschen
Aus der Region
12 Firmen & Personen
Jubilare
13 Ankündigung
Tourismustag Niedersachsen
14 Bildreportage
Die Stimme der
Wirtschaft
18 Save the Date
Veranstaltungs-
kalender
19 Spendenaktion
Berufsakademie
erhält Spende
20 Namen und Nachrichten
Meldungen aus
der Region
21 Immobilienmakler & Co.
Neue Aufgabe für die
IHK
22 Zentralklinik
Befürworter und Gegner
im Interview
24 Recht kompakt
Adressbuchschwindel
25 IHKN
Urteil zur Elbvertiefung
25 IHKN
Tempo 30
25 IHKNord
Energiewende
Politik und Wirtschaft
26 Berlin und Brüssel
Neues vom Bund
und der EU
27 Breitbandausbau
Förderung für
Gewerbegebiete
Titelthema
Im privaten Leben hat die Digitalisierung schon lange Einzug gehalten. Im Wirt-
schaftsleben werden die möglichen Potenziale nach und nach entdeckt. Ab S. 6
Foto
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www.ihk-emden.deDie „Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg“ gibt es auch als Onlineversion im Internet.
Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017 5
Zentralklinik
Fluch oder Segen für die Region? WOP sprach mit Befürwortern und
Gegnern. Ab S. 22
Aus- und Weiterbildung
32 Freisprechungen
Neue Fachkräfte für
die Region
33 Seminarkalender
Weiterbildung von A bis Z
Service
34 Börsen
35 Amtliche
Bekanntmachungen
Vorschau
38 Vorschau
Bildreportage
Die neue IHK-Vollversammlung hat sich konstitu-
iert – und einen Präsidenten gewählt. Ab S. 14
Foto
: IH
K
Hauptgeschäftsführer: Dr. Torsten Slink, Tel. 8901-22, E-Mail: torsten.slink@...
Referent: Julian Stodt, Tel. 8901-73, E-Mail: julian.stodt@...
Öffentlichkeitsarbeit: Stefan Claus, Tel. 8901-30, E-Mail: stefan.claus@...
Leiter Regionalpolitik: Reinhard Hegewald, Tel. 8901-85, E-Mail: reinhard.hegewald@...
Sekretariat Hauptgeschäftsführer:
lnsa Hamphoff, Tel. 8901-23, E-Mail: insa.hamphoff@...
Karoline Aden, Tel. 8901-25, E-Mail: karoline.aden@...
Recht, Innovation/Umwelt, Handel, Dienstleistungen, Statistik und Regionalpolitik
Stellv. Hauptgeschäftsführer: Dr. Jan Amelsbarg, Tel. 8901-26, E-Mail: jan.amelsbarg@...
Referent: Michael Tischner, Tel. 8901-37, E-Mail: michael.tischner@...
Referent: Simon Alex, Tel. 8901-83, E-Mail: simon.alex@...
International, Raumordnung, Tourismus, Verkehr, Wirtschaftsförderung
Abteilungsleiter: Arno Ulrichs, Tel. 8901-38, E-Mail: arno.ulrichs@...
Referent: Hartmut Neumann, Tel. 8901-34, E-Mail: hartmut.neumann@...
Referent: Alexander Malchus, Tel. 8901-48, E-Mail: alexander.malchus@...
Referent: Murat Özdemir, Tel. 8901-24, E-Mail: murat.oezdemir@...
Aus- und Weiterbildung
Abteilungsleiter: Timo Weise, Tel. 8901-40, E-Mail: timo.weise@...
Referent: Hermann Tennhoff, Tel. 8901-42, E-Mail: hermann.tennhoff@...
Referent: Dirk Bleeker, Tel. 8901-82, E-Mail: dirk.bleeker@...
Zentrale Dienste, Finanzen und Beiträge
Verwaltungsleiterin: Elfriede Ritzenthaler, Tel. 8901-50, E-Mail: elfriede.ritzenthaler@...
Telefon 04921 ..., E-Mail: [email protected], Ringstraße 4, 26721 Emden
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Titel
6 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
Intelligenz in der MaschineOnline-Shopping, Video-Streaming, Cloud-Computing – In Privat-
haushalten hat die Digitalisierung längst Einzug gehalten. Welche
Bedeutung sie für die Wirtschaft hat und wie sich Unternehmen
der unterschiedlichen Branchen digitalisieren können, wurde beim
1. Regionalforum Digitalisierung in Emden besprochen.
I „Es wird in wenigen Jahrzehnten kaum
mehr Industrieprodukte geben, in wel-
che die Computer nicht hineingewoben
sind.“ So prognostizierte Karl Steinbuch,
ein Pionier der deutschen Informatik,
schon 1966 die durch IT-Technologien
revolutionierte industrielle Produktion.
Die Düsseldorfer Band „Kraftwerk“ be-
schrieb 1978 mit ihrem Album „Mensch
Maschine“ in ihrem gleichlautenden
Song die Mensch-Maschine als „halb
Wesen, halb Ding“ und damit die heute
schon allgegenwärtige Verschmelzung
von Mensch und Technik.
Anfang der 90er Jahre wur-
de schließlich vom Infor-
matiker und Wissenschaft-
ler Mark Weise die Idee
vom „Internet der Dinge“
und damit die Vision von „intelligenten
Gegenständen“ aufgegriffen.
Beim Regionalforum Digitalisierung in
der Hochschule Emden/Leer in Emden
zeigte sich, dass die Visionäre recht be-
halten hatten. Mehr als 130 Besucher vor
allem aus der Wirtschaft waren zu der
Veranstaltung gekommen, zu der die
IHK, die Handwerkskammer, die Hoch-
schule, die Technologietransferagentur
Ostfriesland, das IT Kompetenzzentrum
des Landkreises Leer und die Zukunft
Emden gemeinsam eingeladen hatten.
Die Akteure haben sich unter der Dach-
marke „Initiative Digital“ zusammenge-
funden, um Unternehmen in dieser
Phase der Digitalisierung der Wirtschaft
zu unterstützen.
Das Thema „Digitalisierung“ sollte ins-
besondere für kleine und mittlere
Unternehmen aufbereitet und auch
durch Beispiele aus der betrieblichen
Praxis beleuchtet werden. „Es ist wich-
tig, dass die Menschen bei dem Thema
mitgenommen werden“, sagte der Prä-
sident der Hochschule, Prof. Dr. Gerhard
Kreutz, zur Eröffnung des Regional-
forums.
Transformationsprozess
Die Referenten zeigten Möglichkei-
ten und Chancen der Digitalisierung in
der Wirtschaft auf. „Wir wollen einen glo-
balen Megatrend auf die Region herun-
terbrechen und zeigen, was Digitali-
sierung für unsere Region bedeutet“,
sagte der stellvertretende Hauptge-
schäftsführer der Industrie- und Handels-
kammer für Ostfriesland
und Papenburg, Dr. Jan
Amelsbarg.
Die Digitalisierung führe in
Wirtschaft und Gesell-
schaft zu einem gewal-
tigen Transformationsprozess. Das Inter-
net und die auf Digitaltechnik beru-
henden Verfahren verändern die Anfor-
derungen an Unternehmen. Neue
Dienstleistungen entstehen in Echtzeit
– mobil, global und multimedial. Gleich-
zeitig bieten sich Unternehmen verbes-
serte Möglichkeiten für den Marktein-
tritt, für Kundenbeziehungen oder auch
bei der Produktentwicklung.
Smart Services
Digitalisierung habe in erster Linie mit
der Verwaltung von großen Datenmen-
gen zu tun. Die Mengen entstehen bei
digitalen Prozessen durch Sensoren an
Maschinen, Geräten und Fahrzeugen
oder durch die Verbraucher selbst. Sie
können analysiert und daraus neue in-
telligente Dienste, sogenannte Smart
Services, geschaffen werden. Von Big
Data zu Smart Data – Big Data ist der
Rohstoff, den es aufzubereiten gilt, um
Mehrwerte für Unternehmen und Ver-
braucher zu generieren.
Unternehmen können die aufbereiteten
Daten nutzen, um ihre Produktion oder
Dienstleistung an individuelle Kunden-
wünsche anzupassen und darüber hi-
naus digitale Zusatzleistungen zu den
Produkten anzubieten. Beispiele des
täglichen Lebens sind individualisierte
Kundenangebote beim Online-Shoppen
oder auch die Paketverfolgung (Tra-
cking).
Die stetig wachsenden Datenmen-
gen können aber auch geschäftsrele-
vante Erkenntnisse hervorbringen,
die wiederum für andere Unterneh-
men von großem Interesse sind. Das
sind die sogenannten datengetriebe-
nen Mehrwertdienste, die einen im-
mer größeren Teil der Wertschöpfung
auf sich ziehen. Digitalisierung führt
zu veränderten Marktstrukturen und
Verwertungsketten. Daten werden da-
mit immer mehr zu einem entschei-
denden Wirtschaftsfaktor – dank der
Digitalisierung.
„Wir wollen einen globalen Megatrend
auf die Region herunterbrechen“
Initiative Digital
Mitglieder der „Initiative Digital“ sind das Emder GründerInnenZentrum GmbH
(EGZ), die Handwerkskammer für Ostfriesland (HWK), die Hochschule Emden/
Leer, die Industrie und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK),
das IT-Kompetenzzentrum Leer, die Technologietransferagentur Ostfriesland
(TTAO), der Wirtschaftsförderkreis Harlingerland und die Zukunft Emden GmbH.
Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017 7
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Digitalisierung in der Industrie
In der Industrie führt die Digitalisierung
zu einer Verzahnung der Produktion mit
modernster Informations- und Kommu-
nikationstechnik. Intelligente Maschi-
nen koordinieren dabei selbstständig
ihre Fertigungsprozesse. Maßgeschnei-
derte Produkte können so nach indivi-
duellen Kundenwünschen kostengün-
stig und in hoher Qualität produziert
werden. Serviceroboter unterstützen
den Menschen bei der Montage auf in-
telligente Weise. Und den Transport
organisieren fahrerlose Transportfahr-
zeuge schließlich von allein. I
Maschinen koordinieren selbstständig Fertigungsprozesse. Foto: monstArrr/Thinkstock
Autor:
Michael TischnerReferent für Innovation04921 [email protected]
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Titel
8 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
I n t e r v i e w
„Digitalisierung ist kein Selbstzweck“Alexander Georgiadis vom Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Hannover
referierte beim Regionalforum darüber, wie Firmen ihre Abläufe digitalisieren
können. WOP fragte nach, was das genau ist – diese Digitalisierung.
I WOP: Herr Georgiadis, Hand aufs Herz:
Gibt es schon das papierlose Büro?
Alexander Georgiadis: Also bei mir
nicht.
WOP: Dann ist die Digitalisierung eine
Blase...
Georgiadis: Nein, aber sie ist deutlich
mehr als nur die Vision vom papierlosen
Büro.
WOP: Laut einer Umfrage des DIHK haben
94 Prozent aller Betriebe aus Industrie,
Dienstleistung, Bau und Handel angege-
ben, dass die Digitalisierung ihre Ge-
schäfts- und Arbeitsprozesse zunehmend
beeinflusst. Wie ist da Ihre Einschätzung?
Georgiadis: Das ist auch meine Ein-
schätzung. Die Unternehmen erkennen,
dass die Digitalisierung die betrieb-
lichen Abläufe erleichtern und sie in
ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärken
kann.
WOP: Haben Sie da ein Beispiel?
Georgiadis: Ja, schauen Sie sich zum
Beispiel die Industrie an. Immer mehr
– auch kleine und mittlere Unterneh-
men entdecken in den eigenen Produk-
tionsabläufen Potenziale, die sie opti-
mieren können.
WOP: Digitalisierung ist also Prozessop-
timierung…
Georgiadis: Auch, aber nicht nur. Digi-
talisierte Betriebsabläufe können Men-
schen dabei unterstützen, weniger
Fehler zu machen. Der Ausschuss wird
minimiert, die Kosten gesenkt.
WOP: Das müssen Sie mir genauer erklä-
ren.
Georgiadis: Stellen Sie sich zum Beispiel
ein Unternehmen vor, das Kugelschrei-
ber produziert. Ein Kugelschreiber be-
steht aus etwa sechs Teilen. Für jedes
Bauteil gibt es eine Box. Wenn die Ku-
gelschreiber jetzt von einem Menschen
montiert werden, könnte ein so ge-
nanntes „Pick by Light“ System den
Menschen anleiten und
assistieren. „Pick by light“
bedeutet, dass ein digital
gesteuertes Computersy-
stem den Facharbeiter per-
manent mit einem Licht
signalisiert, aus welcher Box er das
nächste Bauteil herausholen und mon-
tieren muss. Auf diese Weise können
Fehler, dass der Facharbeiter beispiels-
weise ein falsches Bauteil greift, und
damit Ausschuss minimiert werden.
WOP: Und das ist dann Digitalisierung?
Georgiadis: Das ist nur ein Beispiel für
die Digitalisierung in der Industrie. In
der Baubranche zeigt sich die Digitali-
sierung etwa durch den nun möglichen
Einsatz von VR-Brillen. Mit so einer Bril-
le auf dem Kopf können Architekten
und Bauherren durch ein dreidimensio-
nales digitales Abbild eines geplanten
Hauses gehen, dass noch gar nicht steht
und dabei Planungsfehler im Vorfeld
erkennen und eliminieren.
WOP: Wenn also in einem Bauplan für ein
Haus eine Steckdose an einer ungünstigen
Stelle geplant würde,…
Georgiadis: …Dann würde das dem
Architekten bei der virtuellen Bege-
hung auffallen. Ja.
WOP: Ok, für Baubranche und Industrie
mag die Digitalisierung ja durchaus Vor-
züge bieten, aber was soll die Digitalisie-
rung dem Handel bringen?
Georgiadis: Gerade für den Handel
bietet die Digitalisierung neue Ge-
schäftsmodelle. So ist es in einem di-
gitalisierten Betrieb möglich, dass sich
der Kunde sein Produkt online konfi-
gurieren und passgenau zusammen-
stellen kann. Durch eine digitale Erfas-
sung und Abarbeitung wird der Auf-
trag dann nicht nur in der Fertigung,
sondern auch im Handel und im Ver-
trieb vereinfacht.
WOP: Da sagen Sie was. Der Online-
Versandriese Amazon will
jetzt seinen eigenen Flug-
hafen bauen und sein eige-
nes Logistik-Unternehmen
aufziehen. Gerade im Han-
del scheint sich die Digita-
lisierung nur für die Großen zu lohnen…
Georgiadis: Die Sorge ist natürlich
nicht ganz unberechtigt – besonders
mit Blick auf solche Marktführer wie
Amazon. Jeder Unternehmer muss sich
am Ende immer selbst fragen, welchen
konkreten Nutzen er aus einer Digita-
lisierung ziehen möchte…
WOP: …Digitalisierung ist kein Selbst-
zweck…
Georgiadis: Genau. Das sagen wir auch
immer wieder allen unseren Kunden,
die sich im Mittelstandszentrum bera-
ten lassen. I
Alexander Georgiadis ist Projektleiter im Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum in Hannover. Das Zentrum berät und betreut Unternehmen, die ihre Abläufe digitalisie-ren möchten. Die Angebote des Zentrums sind kostenfrei. Nähere Informationen finden Sie unter: www.mitunsdigital.de
Digitalisierte Abläufe können
unterstützen
Alexander Georgiadis. Foto: IHK
Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017 9
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10 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
I Die Digitalisierung verändert unser
Leben auf politischer, wirtschaftlicher
und gesellschaftlicher Ebene. Oft rückt
die wirtschaftliche Dimension in den
Fokus (Stichwort Industrie 4.0) und es
werden Ängste geschürt: „Wer nicht
komplett digitalisiert, der verliert“, ließ
Bundesverkehrs- und Infrastrukturmi-
nister Alexander Dobrindt verlauten.
Ganzheitlicher Blick auf die digitale Zukunft
Klar ist: Das Thema entwickelt eine un-
geheure Dynamik. Häufig wird es gera-
de von Kommunen unterschätzt. Bei
einer Studie der Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft PwC hatten erst fünf Pro-
zent der betrachteten Kommunen eine
übergreifende Strategie erstellt. Emden
nimmt die Digitalisierung ganzheitlich
in den Blick. Stadtverwaltung, Wirt-
schaftsförderung und Stadtwerke ha-
ben eine „Digitale Roadmap Emden“
entwickelt. Sie gründet auf der Vision
„grün – wirtschaftlich gesund – sicher
– für alle“ und wird alle Aktivitäten in
Emden abgestimmt und zielgerichtet
vorantreiben. Über 15 konkrete Projekte
wurden formuliert, die in den nächsten
Jahren umgesetzt werden. Das erste ist
die Gründung einer „Emden Digital
GmbH“, die die Projekte koordinieren
und die Digitalisierung voranbringen
wird.
Smart City Emden
Langfristig soll Emden auch eine intelli-
gente Energiestadt werden. Darin wird
vor Ort erzeugter Grünstrom auch hier
verbraucht, Erzeugungsanlagen und
Verbraucher sind intelligent miteinander
verknüpft. Es entsteht ein geschlossen
funktionierendes, energieeffizientes Sys-
tem. In dieser Smart City spielt der Aus-
bau der Elektromobilität eine wichtige
Rolle, die durch eine intelligente Ver-
kehrsfluss- und Parkraumsteuerung un-
terstützt wird. Oder ein Geo-Informa-
tionssystem, in dem unterschiedliche
Daten für die Bürger sichtbar und nutz-
bar werden. In dem System werden auch
Informationen aus dem „Internet der
Dinge“ abgebildet, ein weiteres Projekt
von Emden Digital. Leuchtturm wird die
Einführung einer „Emden App“ sein, wel-
che die unterschiedlichsten Inhalte bie-
ten kann: Fahrpläne, Veranstaltungska-
lender, lokale Nachrichten und Ange-
bote, Stadtinfos und vieles mehr. So wird
die Digitalisierung für die Bürger greifbar.
Für den Menschen
Eine Digitalisierung im Sinne der Men-
schen ist allerdings bisher nicht selbst-
verständlich. Umfragen zeigen, dass der
Mensch in der Wirtschaft in erster Linie
als Kostenfaktor und nicht als Vermö-
genswert betrachtet wird. Das ist ein
alarmierendes Ergebnis. Ist doch das
Humankapital, also das Leistungspoten-
zial von gut ausgebildeten Erwerbstä-
tigen, für alle Volkswirtschaften bei
weitem wichtiger, als der Wert aller
Maschinen und Anlagen, aller Soft- und
Hardware.
Digitalisierung und Menschen dürfen
nicht gegeneinander ausgespielt wer-
den. Die Digitalisierung ist für die Men-
schen da – und nicht umgekehrt. Die
Menschen wiederum dürfen Digitali-
sierung nicht als Bedrohung wahrneh-
men. Eine der Herausforderungen be-
steht nun darin, die Menschen für das
Thema zu begeistern und ihnen einen
Alltagsnutzen zu vermitteln. In den Un-
ternehmen, aber auch in der Gesell-
schaft. I
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D i g i t a l e R o a d m a p E m d e n
Digitalisierung für die Menschen
Digitalisierung kann viele Arbeitsschritte erleichtern.
Manfred Ackermann,Geschäftsführer Stadtwerke Emden GmbH
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Aus der Region
12 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
Zahlenspiegel
Preisindex für die Lebenshaltung1
Verbraucherpreisindex für Deutschland1
Basis 2010 = 100² Prozent³
2015 JD 4 106,9 + 0,3
2016 JD 4 107,4 + 0,5
2016 Januar 106,1 + 0,5
2016 Dezember 108,8 + 1,7
2017 Januar 108,1 + 1,9
1 Angaben nach Verbrauchsverhältnissen des Jahres 20102 Basisumstellung von 2005 auf 2010 erfolgte im Februar 20133 Veränderungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum4 Jahresdurchschnitt
Industrie-Beschäftigte im IHK-Beezzzirk
Firmen und Personen
Geschäftsjubiläen
25 Jahre
Nordwest-Funk GmbH Fachhandel
und -service für Kommunikations-,
Sicherheits- und Audiosysteme,
Emden (6. März)
Margarete Castillo Schuheinzelhandel,
Norderney (2. März)
Michael Kramer, Westoverledingen
(30. März)
Mimke Gerdes Inhaber: Heinz
Gerdes Holz- und Kunststoffver-
arbeitung, Südbrookmerland
(1. Januar)
Geschäftsjubiläen
40 Jahre
Bernhard Hollje (29. März), beschäftigt
bei der Firma EWE NETZ GmbH,
Oldenburg
25 Jahre
Hermann Schnieders (2. März) und Her-
mann-Josef Stubbe (9. März), beide
beschäftigt bei der Firma Salamander
Technische Kunststoffprofile GmbH,
Papenburg
Anja Barkhoff und Günter Grünebast
(beide am 2. März), beide beschäftigt
bei der Firma Doepke Schaltgeräte
GmbH, Norden
Wolfgang Siebert und Jutta Eden
(beide am 1. März), beide beschäftigt
bei der Firma ALDI GmbH & Co Kom-
manditgesellschaft, Hesel
Bernhard Ammermann (1. März),
beschäftigt bei der Firma EWE NETZ
GmbH, Oldenburg
Edgar Bohlen (25. März), beschäftigt
bei der Firma Nordwest-Blumen
Wiesmoor GmbH, Wiesmoor
Bodo Will-Griehl (17. März), beschäftigt
bei der Firma MEYER WERFT GmbH &
Co. KG, Papenburg
Gerhard Nee (1. März), beschäftigt bei
der MEYER WERFT Rohrzentrum GmbH,
Papenburg
Gerhard Wolters (4. März), beschäftigt bei
der Firma KS Gleitlager GmbH, Papenburg
Ingo Gutzeit (23. März), beschäftigt bei der
Firma Egbert Wilts GmbH & Co. KG, Leer
Ingo Stöter (2. März), beschäftigt bei der
Firma Trauco Stein Design GmbH & Co.
KG, Großefehn
Klaus Maternus (16. März), beschäftigt
bei der Firma Reederei Baltrum-Linie
GmbH & Co. KG, Baltrum
Bernhard Neemann (15. Februar),
beschäftigt bei der Firma VLL Reisen
GmbH, Rhauderfehn
Gerd Weber (1. März), beschäftigt bei
der Firma Aktien-Gesellschaft „EMS“,
Emden
Gerold Frerichs (2. März), beschäftigt
bei der Firma BERDING BETON GmbH,
Werk Leer
Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017 13
I New York, Rio, Niedersachsen? Lange
Zeit galt die Reise in exotische Länder
und zu möglichst weit entfernten Zielen
als erstrebenswertes Statussymbol. Hei-
mat und ein Gefühl von „zu Hause“ im
Urlaub galten eher als spießig und waren
Ausdruck vergangener Zeiten. Doch in
einer immer moderneren, vernetzteren
und schnelleren Welt mit (politischen)
Veränderungen und Unruhen lebt der
Begriff Heimat und das Gefühl, das jeder
damit verbindet, neu auf. Die Rückbe-
sinnung auf lokale Kultur und Regiona-
lität macht „Bock auf Heimat“
und steht als Gegentrend zur
Globalisierung. Dies eröffnet
dem niedersächsischen Tou-
rismus zahlreiche Chancen
– wie man diese für sich nut-
zen kann, beleuchtet der Tourismustag
Niedersachsen 2017 am 18./19. Mai in
Oldenburg.
Unter dem Motto „lokal, regional, inter-
national“ dreht sich in der Weser-Ems-
Halle alles um die Themen Qualität, Er-
reichbarkeit ländlicher Regionen, Trends
in der Gastronomie, Markenbewusstsein
sowie Blogs und Bewertungsportale. In
Impulsvorträgen, Diskussionsrunden
und Foren werden Ideen aufgeworfen,
Beispiele erläutert und Fragen beantwor-
tet: Wie misst man Qualität? Ist „Heimat“
eine Marke? Welche (regional-internati-
onalen) Trends gibt es in der Gastrono-
mie? Sind Blogger nützlich oder notwen-
diges Übel? Und wie werden Gäste
überzeugt, Bewertungen zu schreiben?
Best Practice-Beispiele
In seiner Keynote zum Thema „Produkter-
lebnis ist das neue Marketing“ gibt der
österreichische Marketingexperte Martin
Schobert Einblick in die (touristische)
Produktentwicklung. Kreative Impulse,
einfach umsetzbare Ideen und Best
Practice-Beispiele aus Niedersachsen
und der Welt zeigen auf, was
funktionieren kann und wie
Heimatgefühle und Fernweh
geschickt kombiniert werden
können.
Am Abend lädt die Stadt Ol-
denburg in Zusammenarbeit mit der
Oldenburg Tourismus Marketing zu einer
Stadtführung und anschließenden
Abendveranstaltung ein. Beim außerge-
wöhnlichen City-Boßeln lernen die Teil-
nehmer die alte Universitäts- und Resi-
denzstadt kennen. In der Kulisse der
einstigen kaiserlichen Post ist anschlie-
ßend reichlich Raum für vertiefende
Gespräche und ausgiebiges Netzwerken.
Der Tourismustag ist die zentrale Veran-
staltung der Tourismusbranche in Nie-
dersachsen und findet alle zwei Jahre
statt. Veranstalter sind die niedersäch-
sischen Industrie- und Handelskammern
und ihre Partner, die TourismusMarke-
ting Niedersachsen, der Tourismusver-
band Niedersachsen, der DEHOGA Nie-
dersachsen, der Heilbäderverband Nie-
dersachsen sowie der Sparkassenver-
band Niedersachsen. Die kommunalen
Spitzenverbände Niedersachsen unter-
stützen den Tourismustag ebenfalls.
Anmeldungen sind über die Internet-
seite www.tourismustag-niedersachsen.
de ab sofort bis zum 5. Mai 2017 möglich.
Dort sind auch weitere Informationen zu
finden. I
Fragen zu der Veranstaltung beantwortet Anica Gaarz, Tourismusreferentin der IHK Lüneburg-Wolfsburg, Tel.: 04131 / 742-174.www.tourismustag-niedersachsen.de
Heimatgefühl und
Fernweh
Der Urlaub im eigenen Land steht wieder hoch im Kurs. Foto: IHK
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auf dem Tourismustag Niedersach-
sen 2017 als Sponsor oder Ausstel-
ler – vom Messestand bis zum Logo
auf den Tagungsmaterialen oder als
Beilage in den Tagungsmappen gibt
es zahlreiche Möglichkeiten.
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To u r i s m u s t a g N i e d e r s a c h s e n a m 1 8 . u n d 1 9 . M a i i n O l d e n b u r g
Lokal – regional – international
Aus der Region
14 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017 15
Die Stimme der WirtschaftEs sind Treiber und Mahner, Kleine und Große, Kaufleute, Industrielle und Dienst-
leister – alle zusammen sind sie die Stimme der Wirtschaft – die neue IHK-Vollver-
sammlung, die sich im Februar im Emder Ratssaal konstituiert hat. Jeder bringt sich
ein. Sie werden streiten, diskutieren, werben, sich reinhängen. Viele Stunden. Nicht
für Geld oder einen persönlichen Vorteil, sondern für das Gesamtinteresse der
Wirtschaft und sie haben ein Ziel: Sie wollen mit ihren Ideen und Plänen die
Wirtschaft und den Wohlstand der Region fördern. Jeder einzelne von ihnen weiß,
dass er dieses Ziel nicht alleine erreichen wird – sondern nur gemeinsam. Foto
:IHK
Aus der Region
16 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
Foto
: Em
der
Zei
tun
g
Die Lebensader der maritimen Wirtschaft in der Region ist die Außenems. Ihre Vertiefung wird auch in Zukunft ein Thema der IHK-Vollversammlung sein.
GemeinsamIm Februar ist der Emder Unternehmer Dr. Bernhard Brons im Rahmen der
konstituierenden Sitzung der IHK-Vollversammlung zum neuen IHK-Präsidenten
gewählt worden. In seiner Antrittsrede machte er vor allem eines deutlich:
Er möchte ein Teamspieler sein und zusammen mit dem Ehren- und Hauptamt
die Wirtschaft der Region weiterentwickeln.
I „Gemeinsam“, dieses Wort spricht Dr.
Bernhard Brons sehr deutlich und mit
Nachdruck in seiner Antrittsrede als
neuer IHK-Präsident aus. Erst wenige
Minuten zuvor wurde er im Ratssaal der
Stadt Emden in das höchste Amt des
„Parlaments der Wirtschaft“ – der IHK-
Vollversammlung gewählt. „Gemein-
sam“ – das ist für ihn nicht nur ein Wort.
Es ist seine Agenda, der Kern seiner
Strategie mit der er die Arbeit seines
Vorgängers Wilhelm-Alfred Brüning
fortsetzen möchte. „Wir, die Unterneh-
mer, können am besten für das Ge-
samtinteresse der Wirtschaft unse-
rer Region bei Politik, Verwaltung und
den Menschen, die in unserer schö-
nen Region leben, werben, aber das
können wir nur gemeinsam“, sagt er.
Ehrenamt und Hauptamt – alle müssen
zusammen arbeiten, damit die große
Anstrengung gelingt: „Das hier ist kei-
ne „wenige Leute Show“. Wir haben ein
zwölfköpfiges Präsidium, wir haben
tolle hauptamtliche Mitarbeiter, wir
haben fast 200 Leute in den einzelnen
Ausschüssen. Wir alle sind in der Ver-
antwortung, die Region voranzubrin-
gen“, wird er später in einem Pressege-
spräch noch einmal betonen.
Die Themen
Er spricht über Themen und Herausfor-
derungen, vor denen die Region steht
und mit denen sich die Vollversamm-
lung aus seiner Sicht befassen muss:
Fachkräftemangel, Belebung des Han-
dels, Friesenbrücke, Außenemsvertie-
fung, die Baustelle auf der A31, Breit-
bandausbau, regenerative Energie –
tatsächlich sind es aber nur Bausteine
des großen Ziels: Die Wirtschaft und
den Wohlstand der Region zu fördern
und zukunftsfähig zu machen. „Es
reicht nicht, die Politik zu überzeugen.
Wir müssen auch den Menschen in der
Region klar machen, dass es bei diesen
Fragen nicht nur um Geld geht oder
um den Gewinn von einigen Wenigen:
Eine gesunde Wirtschaft bedeutet Ar-
beitsplätze und Wohlstand für alle.“
Brons ist bereits seit Jahrzehnten der
IHK eng verbunden. Seit 27 Jahren ist
er im IHK-Verkehrsausschuss aktiv und
Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017 17
kümmert sich um die Förderung der
regionalen Verkehrsinfrastruktur. Seit
1997 ist er der Vorsitzende des Aus-
schusses, IHK-Vollversammlungsmit-
glied und Präsidiumsmitglied. Zehn
Jahre war er darüber hinaus als Spre-
cher des DIHK-Verkehrsausschusses
aktiv. Er kennt die Themen, Fragen,
Herausforderungen, und vor allem die
Akteure der Infrastrukturpolitik auf
Regional-, Landes- und Bundesebene
– ist bestens vernetzt. Er ist ein Profi,
wenn es um das Werben für die eigene
Region geht und er weiß: ein Beschluss
der IHK-Vollversammlung ist ein sehr
starkes Argument. Ihre Stimme hat
großes Gewicht in der Politik und in
der Verwaltung. Die Akteure wissen,
dass die Meinungsbildung der IHK in
zahlreichen Diskussionen, Informati-
onsveranstaltungen und Gutachten
von Fachausschüssen gebildet wird
und nicht auf einem reinen Bauchge-
fühl beruht.
Das Gesamtinteresse
Darum ist Brons dieses Wort auch so
wichtig. „Gemeinsam“. Die IHK braucht
die Mahner und Treiber, die Großen
und Kleinen, die Händler, Industriellen
und Dienstleister um ein ausgewo-
genes, vor allem aber ein authentisches
Meinungsbild zu den Herausforde-
rungen der Wirtschaft im IHK-Bezirk zu
bekommen. Die IHK braucht Resoluti-
onen und Beschlüsse, in denen die-
ses Gesamtinteresse der Wirtschaft
schriftlich fixiert ist, um damit in der
Politik von Land und Bund zu werben
und zu streiten.
Am Tisch sitzt der alte Präsident, Wil-
helm-Alfred Brüning, der das Amt fünf
Jahre führte, bevor er den Staffel-
stab an Brons weitergab. Er hört zu.
Schweigt. Nickt ab und zu zustimmend.
Die beiden kennen sich seit Jahren.
Beide engagieren sich seit Jahrzehnten
ehrenamtlich in der IHK. Sie wissen,
was dieses Amt bedeutet – welche Ar-
beit es macht und welchen Ertrag es
für die Region bringen kann. Nach der
Sitzung wird der alte Präsident zu dem
Neuen gehen, ihm die Hand geben und
sagen: „Viel Erfolg Bernhard.“ I
Foto
: IH
K
Der Erhalt von mindestens vier verkaufsoffenen Sonntagen für den Einzelhandel ist eine Forderung der IHK.
Foto
: Ko
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Bo
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ens
Neubau oder Reparatur – Die Friesenbrücke wird die IHK-Vollversammlung auch in der kommenden Legislaturperiode beschäftigen
Foto
: IH
K
Die Verkürzung der Bauzeit an der A31 ist ein Thema, für das sich die IHK einsetzen wird.
Aus der Region
18 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
Unternehmensnachfolge
Die Suche nach einem Nachfolger
gestaltet sich häufig schwierig. Denn
es gibt immer weniger Kandidaten
für immer mehr Unternehmen. Doch
auch wenn der passende Nachfolger
gefunden ist, stehen mit dem Überga-
beprozess für beide Seiten einige He-
rausforderungen an. Umso wichtiger
ist daher eine systematische Planung
des Generationswechsels.
Aus diesem Grunde lädt die IHK für
Ostfriesland und Papenburg Sie am
23. März herzlich ins EGZ Emden ein,
um sich über verschiedene Wege
sowie steuerliche und rechtliche
Rahmenbedingungen des Nachfolge-
prozesses zu informieren. Bei einem
anschließenden Imbiss besteht die
Möglichkeit sich mit den Referenten
und weiteren Unternehmern über
eigene Erfahrungen und Problemstel-
lungen auszutauschen.
Informationen und Anmeldungen bei Ulrike Nanninga, Telefon 04921 8901-35, E-Mail: [email protected]
Hannover Messe
Vom 24. bis 28. April findet die diesjährige
Hannover Messe statt. Das Leitthema
„Integrated Industry – Creating Value“
enthält eine Botschaft: Die Testphase ist
vorbei – industrielle Vernetzung zahlt sich
heute schon aus. Welches Wertschöp-
fungsplus bringt Integrated Industry
Ihrem Unternehmen? Wie können Sie
Cobots, Digital Twins oder Predictive
Maintenance gewinnbringend einset-
zen? Antworten darauf liefert ein Besuch
der Messe. Dazu bietet die IHK in Koope-
ration mit der Deutschen Messe AG ihren
Mitgliedsunternehmen wieder freien
Eintritt an. Die Hannover Messe ist die
weltweit bedeutendste Industriemesse,
auf der rund 6.500 Unternehmen aus
zahlreichen Ländern Produktneuheiten,
Innovationen und zukunftsweisende
Lösungen entlang der gesamten indus-
triellen Wertschöpfungskette präsentie-
ren. Partnerland ist dieses Jahr Polen.
Ihren persönlichen kostenfreien Ticket-link erhalten Sie unter [email protected] oder Tel.: 04921 8901 – 31.
Patente und Erfinder
Aus Erfindergeist und guten Ideen
entstehen neue Produkte oder Ver-
fahren. Wer viel Zeit, Energie und
Geld in die Entwicklung gesteckt hat,
möchte nicht, dass andere diese Idee
einfach so nutzen. Daher stellt sich
die Frage, wie die Idee vor „Ideenklau“
geschützt werden kann. Schutzrechte
gibt es mehrere. Aber welches ist das
richtige? Wie müssen Schutzrechte
beantragt werden? Und welche
Kosten sind damitverbunden? Unter-
nehmen und freie Erfinder können
am 25. April in Papenburg wieder
in vertraulichen, halbstündigen
Einzelgesprächen ihre Entwicklung
oder Erfindung vorstellen und sich
kompetent beraten lassen. Die Veran-
staltung wird in Kooperation mit der
IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft
Bentheim und der Wachstumgsretion
Ems-Achse durchgeführt.
Weitere Informationen und Anmeldung bei Karen Genßler unter 04921 8901-29 oder [email protected]
© alswart - Fotolia.com
Veranstaltungskalender
Foto
: IH
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Datum Thema Ort Ansprechpartner www.ihk-emden.de, Dok.-Nr.: ...
05.04. NBank-Sprechtag Emden Maike Kempe (04921 8901-17) 1011
03.05. NBank-Sprechtag Emden Maike Kempe (04921 8901-17) 1011
07.06. NBank-Sprechtag Emden Maike Kempe (04921 8901-17) 1011
Foto
: IH
K
Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017 19
S p e n d e n a k t i o n
K&W-Verlag spendet BAO 3.700 EuroI Der Oldenburger Verlag Kommunika-
tion und Wirtschaft (K&W) hat der Be-
rufsakademie Ost-Friesland (BAO) im
Februar eine Spende in Höhe von 3.700
Euro überreicht. „Die Förderung und Wei-
terbildung von Fachkräften ist uns ein
wichtiges Anliegen“, sagte die K&W-
Geschäftsführerin Dr. Christa Hülsebus-
Wagner bei der Übergabe des Spenden-
schecks im Martin-Luther-Haus in Leer.
Bereits seit zehn Jahren engagiert sich
der Verlag für die BAO mit einer Weih-
nachtsaktion in der IHK-Mitgliederzeit-
schrift „Wirtschaft Ostfriesland & Papen-
burg“. Regionale Unternehmen können
im Rahmen dieser Aktion Anzeigen
schalten. Ein bedeutender Teil fließt als
Spende in die BAO.
„Die Aktion zeigt, wie hoch die regio-
nalen Unternehmen und Organisationen
die Arbeit der BAO einschätzen“, sagte
der Anzeigenleiter Ralf Niemeyer.
Die BAO bietet duale Studiengänge in
den Fachbereichen Wirtschaftsinforma-
tik und Betriebswirtschaftslehre an.
„Seit 1995 hat die BAO bisher mehr als
700 junge Menschen ausgebildet und
damit einen wichtigen Beitrag zur Fach-
kräftesicherung in der Region geleistet“,
sagt der IHK-Abteilungsleiter für Aus-
und Weiterbildung und Vorstandsmit-
glied der BAO Timo Weise.
Damit die BAO auch in Zukunft in der-
selben hohen Qualität wie bisher fort-
geführt werden kann, hat die Mitglieder-
versammlung des Trägervereins im Ok-
tober 2016 eine Partnerschaft mit der
Hochschule Emden/Leer beschlossen.
„Mit der Hochschule Emden/Leer haben
wir einen starken Partner an der Seite,
der uns unterstützt, das immer wichtiger
werdende Modell des dualen Studiums
zu realisieren und erfolgreich weiterzu-
entwickeln“, so Weise. I
Ralf Niemeyer (K&W), Timo Weise (IHK), Dr. Christa Hülsebus-Wagner (K&W) und Elmar Schmitz (BAO) freuten sich über den Erfolg der Spendenaktion.
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Aus der Region
20 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
I N K Ü R Z E
AZUBI-OSKAR in Weser-Ems vergeben
Oldenburg/Rastede. Die Arbeitsgemeinschaft der Volksbanken und
Raiffeisenbanken in Weser-Ems hat den AZUBI-OSKAR an Auszubilden-
de aus Aurich vergeben. Die Auszubildenden der 60 Mitgliedsbanken
in Weser-Ems waren aufgerufen, ihre Projekte und Maßnahmen, die
im Laufe des vergangenen Jahres durchgeführt wurden, zu präsen-
tieren. Gewinner des diesjährigen AZUBI-OSKARS ist das Azubi-Team
der Raiffeisen-Volksbank eG, Aurich, mit dem Projekt „RVB Regional
und Digital - Digitalisierungscoaching der Mitarbeiter“. Auf Platz zwei
kamen die Auszubildenden der Grafschafter Volksbank eG, Nordhorn,
mit dem Projekt „Regionalversammlung 2.0“. Den dritten Platz er-
zielten die Auszubildenden der Volksbank Wildeshauser Geest eG mit
ihrem Projekt „Verkaufsförderung des VR-Gewinnsparens“.
Meyer Werft baut LNG-Kreuzfahrtschiff
Papenburg. Der Brennstart für das Schiff mit der Baunummer S.696
läutet auf der MEYER WERFT in Papenburg den Baubeginn für das erste
mit LNG angetriebene Kreuzfahrtschiff für AIDA Cruises ein. Das Schiff,
das Ende 2018 abgeliefert werden soll, soll die strengsten Umweltauf-
lagen erfüllen. Beim gesamten Engineering stand die Energieeffizienz
im Fokus. Wärmerückgewinnung, innovative Elektromotoren, LED-
Beleuchtung, eine Schiffsautomation mit der Ausrichtung auf Ener-
gieeffizienz, optimierte Unterwasseranstriche zur Widerstandsreduzie-
rung, die Gewichtsoptimierung bei der Auswahl der Materialien und
viele weitere Themen wurden mit höchster Priorität bei der Planung
und Konstruktion bearbeitet. Mit der neuen Schiffsklasse setzt AIDA
die langjährige Partnerschaft mit der MEYER WERFT fort. Von 2007 bis
2013 entstanden in Papenburg sieben Kreuzfahrtschiffe der Diva-Klas-
se, die heute erfolgreich im Markt für AIDA Cruises eingesetzt werden.
Orgadata erhält Arbeitgeber-Auszeichnung
Leer. Die Orgadata AG wurde im Februar von Wirtschaftsminister a.
D. Wolfgang Clement in Berlin mit dem TOP JOB-Siegel für herausra-
gende Arbeitgeberqualitäten ausgezeichnet. Die vom Zentrum für Ar-
beitgeberattraktivität, zeag GmbH, vergebene Auszeichnung erhalten
Unternehmen, die sich konsequent für eine gesunde und gleichzeitig
leistungsstarke Arbeitsplatzkultur stark machen. Wichtiger Bestandteil
der Auszeichnung ist eine wissenschaftlich fundierte Mitarbeiterbe-
fragung. Die bescheinigt dem Mittelständler eine hohe Arbeitszufrie-
denheit. Bei dem starken Wachstum der Mitarbeiterzahl gelinge es Or-
gadata, ein kollegiales und beinahe familiäres Klima zu bewahren. Für
die aktuelle „Top Job“-Runde haben sich 102 mittelständische Firmen
beworben. 80 Unternehmen dürfen nun für die nächsten zwei Jahre
das Siegel tragen.
EMO und Trianel setzten Zusammenarbeit fort
Emden. Die EMS Maritime Offshore GmbH (EMO) konnte sich erneut
einen Chartervertrag durch die Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH
& Co. KG für die Gestellung des Crew Transfer Vessel „WINDEA one“
sichern. Das Spezialschiff transportiert Service Techniker sowie Fracht
und Versorgungsgüter in den Offshore Windpark rund 45 km vor der
Insel Borkum. Während der Charterlaufzeit ist „WINDEA one“ weiterhin
auf der Nordseeinsel Borkum stationiert und liegt am EMO eigenen
Schwimmsteiger im Borkumer Schutzhafen. Sowohl die angrenzende
Offshore Service Base als auch der Schwimmsteiger gehören zum An-
gebot, welches dem Trianel Windkraftwerk Borkum langfristig durch
die EMO zur Verfügung gestellt wird.
Die erste Ausbaustufe des Trianel Windpark Borkum mit 40 Wind-
kraftanlagen und einer Gesamtleistung von 200 MW wurde am 1.
September 2015 in Betrieb genommen. 33 Stadtwerke und regionale
Energieversorger aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich und
der Schweiz sowie die Stadtwerke-Kooperation Trianel sind an dem
ersten rein kommunalen Offshore Windpark in der Nordsee beteiligt.
Der Windpark produziert jährlich rund 800 Millionen Kilowattstunden
umweltfreundlichen Strom.
Keine Bohrungen im niederländischen Wattenmeer Schiermonnikoog. Das Energieunternehmen Engie wird keine
Bohrungen im niederländischen Wattenmeer vor Schiermonnikoog
vornehmen. Das teilte das Unternehmen nach Gesprächen mit Be-
wohnern der Insel und Umweltorganisationen mit. Engie hatte zwei
Erkundungsbohrungen nach Erdgas geplant. Der Raad van State,
das höchste Verwaltungsgericht der Niederlande, hatte gerade erst
geurteilt, dass die Genehmigung rechtmäßig erteilt worden sei und
Bohrungen durchgeführt werde dürften.
Fraport-Ausbau
Frankfurt. Der Frankfurter Flughafen Fraport plant in den nächsten
Jahren den Bau des neuen Terminal 3. Dazu werden für interessierte Fir-
men Informationsveranstaltungen für unterschiedliche Gewerke orga-
nisiert, in denen es nähere Informationen zu den Ausschreibungen und
Vergabeverfahren sowie zu einzelnen Gewerken des Großprojekts gibt.
Weitere Informationen unter [email protected]
Über den ersten Platz freuten sich Fabian Weber, Ardjuna Arndts, Lena Schoone und Sarah Hinrichs. Hierzu gratulierten Harald Lesch (r.), Geschäftsführer AGVR in Weser-Ems, und Akademieleiter Dr. Gerhard Kroon (l.), Genossenschaftsakademie Weser-Ems.
Foto
: AG
VR
Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017 21
I Ab dem 1. April 2017 sind die nieder-
sächsischen Industrie- und Handelskam-
mern auch für die Gewerbeerlaubnis
nach § 34c der Gewerbeordnung (Ge-
wO) zuständig. Die Erlaubnis nach § 34c
GewO umfasst die Tätigkeiten des Im-
mobilienmaklers, der Bauträger und
Baubetreuer sowie des Darlehensver-
mittlers. Die Industrie- und Handelskam-
mer für Ostfriesland und Papenburg
(IHK) übernimmt die Aufgabe von den
bisher zuständigen Landkreisen und
Städten im IHK-Bezirk. Anträge auf
Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c
GewO müssen ab dem 1. April also bei
der IHK, Ringstraße 4, 26721 Emden ein-
gereicht werden. Die Antragsformulare
und weitere Informationen zu dem The-
ma finden Sie auf unserer Internetseite
www.ihk-emden.de. Als Ansprechpart-
ner stehen bei der IHK Karen Genßler,
04921 8901-29, Mareike Reichert, -151,
sowie Simon Alex, -83, zur Verfügung.
Darüber hinaus wird in diesem Jahr vo-
raussichtlich auch eine Erlaubnis für
WEG-Verwalter sowie ein Sachkun-
denachweis für Immobilienmakler ein-
geführt. Aktuell verzögert sich das Ge-
setzgebungsverfahren jedoch, so dass
leider noch keine näheren Angaben
gemacht werden können. Die IHK wird
die Branche zu gegebener Zeit über die
Änderungen informieren. I
Zukünftig erteilt die IHK die Erlaubnis, als Immobilienmakler, Bauträger oder Darlehensvermittler tätig zu sein. Foto: Alex Raths/Thinkstock
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I m m o b i l i e n m a k l e r & C o .
Neue Aufgabe für die IHK
Beilagenhinweis
Diese Ausgabe der Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg enthält folgende Beilagen:
• Wortmann AG, Hüllhorst
Designagentur projektpartner, 26789 Leer
Wir bitten um freundliche Beachtung.
Mund aufgegen Blutkrebs.www.dkms.de
Mund aufgegen Blutkrebs.www.dkms.de
Wir besiegen Blutkrebs.
22 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
Aus der Region
G e s u n d h e i t
Das Zentralklinikum ist alternativlosI Der Leiter des Emder Klinikums, Dr.
Hendrik Faust, ist Befürworter des
Zentralklinikums. Als Arzt sorgt er sich
um die medizinische Versorgung der
Region.
WOP: Herr Faust, die Idee ein Zentral-
klinikum zu bauen, kam von den Ärz-
ten. Welche Vorteile bietet sie gegen-
über einer dezentralen Versorgung?
Hendrik Faust: Es ging uns darum, die
derzeit gute medizinische Versorgung in
der Region auch für die Zukunft zu si-
chern. Sehen Sie, wir werden in Zukunft
nicht mehr genügend Personal bekom-
men, um die erforderlichen Stellen in drei
Kliniken zu besetzen. In einer Zentral-
klinik können wir die gleiche Zahl an
Patienten mit weniger Personal behan-
deln, allein schon durch die Verbesse-
rung der Funktionsabläufe und die ge-
ringere Zahl an zu besetzenden Diensten
in der Nacht und am Wochenende.
WOP: Kritiker werfen den Krankenhaus-
leitungen Missmanagement vor. Sie
beziehen sich dabei auf das so genann-
te Bredehorst-Gutachten, nach dem die
Standorte erhalten bleiben könnten,
wenn man die Optimierungsmaßnah-
men der Firma Bredehorst konsequent
umsetzen würde.
Faust: Das Bredehorst-Gutachten ist
unter ganz anderen Voraussetzungen
entstanden. Es bezog sich nur auf die
UEKs in Aurich und Norden. Einige
Punkte aus dem Gutachten wurden um-
gesetzt, andere scheiterten am Wider-
stand vor Ort. Selbst die Gutachter der
Firma Bredehorst haben sich in nachfol-
genden Diskussionen öffentlich für die
Zentralklinik als beste Lösung ausgespro-
chen.
WOP: Einer der Gründe, die die Medizi-
ner für den Bau einer Zentralklinik an-
führen, ist die Reform des Krankenhaus-
gesetzes. Was hat es damit auf sich?
Faust: Die Gesundheitspolitik möchte die
Qualität in den Krankenhäusern erhöhen.
Ein Indikator mit dem ein hoher Quali-
tätsstandard sichergestellt werden soll,
ist in diesem Gesetz die Einhaltung von
Mindestmengen.
WOP: Mindestmengen?
Faust: Ja, frei nach dem Motto: „Wenn
einer 200 Leistenbrüche im Jahr operiert,
wird er es schon besser machen, als einer,
der das nur 50 mal im Jahr macht. Jede
Klinik muss also in jeder ihrer Abteilun-
gen solche Mindestmengen an Eingriffen
erfüllen. Schafft sie das nicht, darf sie die
betreffende Behandlung nicht mehr an-
bieten. Wir Ärzte gehen davon aus, dass
wir diesen Standard zukünftig nur noch
mit einem Zentralklinikum sicherstellen
können.
WOP: Ist vor dem Hintergrund dieser
Überlegungen ein Zentralklinikum al-
ternativlos?
Faust: Ja
WOP: Ein weiterer Streitpunkt beider
Parteien ist die Entfernung. Wie wichtig
ist Standortnähe für die medizinische
Versorgung?
Faust: Standortnähe ist natürlich ein Fak-
tor, aber es ist auch so, dass die medizi-
nische Versorgung bereits im Kranken-
wagen beginnt, der wie eine mobile In-
tensivstation eingerichtet ist. Da die
Rettungsdienste und Notärzte an ihren
bisherigen Standorten erhalten bleiben,
wird es hier keine Verschlechterung ge-
ben.
WOP: Und was ist mit den Senioren, die
häufiger ins Krankenhaus müssen? Kri-
tiker mahnen an, dass sie bei den Über-
legungen auf der Strecke bleiben. Ge-
nauso wie die Bewohner der Randlagen
des Landkreises.
Faust: Also zunächst einmal ist es so, dass
mit dem Bau eines Zentralkrankenhauses
nicht die gesamte medizinische Versor-
gung aus den Städten abgezogen wird.
Es wird in den Städten so genannte „Ge-
sundheitszentren“ geben. Dadurch wird
sich die ambulante Versorgung dort aus
meiner Sicht sogar verbessern. Darüber
hinaus wird das Zentralklinikum für die
Mehrheit der Menschen in der Region
innerhalb einer halben Stunde erreichbar
sein. Das ist eine Zeit, über die sich die
Menschen in Ballungsgebieten freuen
würden.
WOP: Eine abschließende Frage: Wie
würde die Zukunft der medizinischen
Versorgung aussehen, wenn die Zen-
tralklinik nicht gebaut wird?
Faust: Ich befürchte, dass die Träger nicht
darum herumkommen, die Kliniken zu
privatisieren. Der private Träger wird
dann die bisherigen Planungen gerne
übernehmen und ein Zentralklinikum
bauen. Allerdings wird dann niemand in
der Region mehr ein Mitspracherecht
haben. I
Das ausführliche Interview lesen Sie imInternet unter ihk-emden.de Dok.-Nr.: 3658118
Dr. Hendrik Faust. Foto: Privat
Der Bau einer Zentralklinik wird in der Region kon-trovers diskutiert. Foto: Thinkstock
Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017 23
G e s u n d h e i t
Man muss die Ängste der Bürger ernst nehmenI Holger Rohlfing ist ein Sprecher der
Gegner des Zentralklinikums. Er wirft
den Klinikleitungen Missmanagement
vor und ist sicher: Die Klinikstandorte
könnten mit einem soliden Haushalts-
plan erhalten bleiben.
WOP: Die Idee, ein Zentralklinikum zu
bauen, kam von den Medizinern aus
der Region. Warum glauben Sie, dass
beim Bau einer solchen Einrichtung die
medizinische Versorgung auf der Stre-
cke bleibt?
Holger Rohlfing: Es ging den Medizinern
ursprünglich nicht um die bestmögliche
medizinische Versorgung, sondern um
die immer gravierender zu Tage tretende
finanzielle Schieflage der UEK und des
Hans-Susemihl-Krankenhauses. Vor allem
mit Blick auf das Bredehorst-Gutachten
gehen wir davon aus, dass eine gute me-
dizinische Versorgung auch ohne Zen-
tralklinikum möglich ist.
WOP: Das Bredehorst-Gutachten…
Rohlfing: Das Bredehorst-Gutachten
zeigt auf 230 Seiten auf, wo die Probleme
des UEK lagen und wahrscheinlich noch
liegen. Ein wesentlicher Punkt des Gut-
achtens ist, dass das Hauptproblem vor
allem im Missmanagement und der
Nichtnutzung der bestehenden Möglich-
keiten liegen – Probleme also, die sich
auch ohne einen Neubau lösen lassen.
WOP: Die Ärzteschaft führt darüber
hinaus aber auch eine Reform des
Krankenhausgesetzes an, die unter
anderem eine Anhebung der Mindest-
fallzahlen vorsieht, die von den beste-
henden Kliniken wegen des demogra-
fischen Wandels mittelfristig nicht mehr
erfüllt werden können. Die Folge wäre,
dass bestimmte medizinische Dienst-
leistungen – wie Gefäßchirurgie – mit-
telfristig nicht mehr in den Kliniken
angeboten werden dürfte. Wie ist da
ihre Einschätzung.
Rohlfing: Die Reformierung trifft alle
Krankenhäuser in Niedersachsen, nicht
nur die in Aurich und Emden. Die Kran-
kenhäuser in Leer – immerhin zwei in
einem Ort – und Wittmund schreiben
gute Zahlen und werden fortlaufend den
neuen Entwicklungen angepasst.
Die von uns oft gestellte Frage, warum
das nicht auch für Aurich, Emden und
Norden gelten kann, ist bislang von den
Verantwortlichen nicht beantwortet wor-
den. Wir halten eine Zusammenarbeit
und eine damit gleichzeitig verbundene
Abgrenzung der Kliniken unterneinander
für notwendig und sinnvoll.
WOP: Ein Streitpunkt auf beiden Seiten
ist die Entfernung. Warum spielt aus
Ihrer Sicht die Erreichbarkeit der Zen-
tralklinik eine so große Rolle?
Rohlfing: Wir haben bei unseren Unter-
schriftenaktionen mit tausenden Mitbür-
gern diskutiert. Für sie ist die Nähe zur
Klinik oft der zentrale Punkt. Insbeson-
dere ältere, kranke und sozial schwache
Mitbürger führen schnelle Erreichbarkeit
als wichtigsten Punkt an. Darüber kann
man nicht einfach hinweggehen und
man muss die Ängste der Bürger ernst
nehmen. Insbesondere für die Bürger in
den Randbereichen des Landkreises, wie
zum Beispiel Dornum, die Krummhörn
oder Wiesmoor. Von denen hat man sich
bei den Planungen für Georgsheil offen-
sichtlich bereits verabschiedet.
WOP: Die Befürworter sagen, dass eine
medizinische Grundversorgung in den
Städten erhalten bleibt…
Rohlfing: ... ja, das behaupten sie, sie sa-
gen allerdings bislang nicht, wie das um-
gesetzt werden soll und – vor allem – wer
das leisten und bezahlen soll. Wir bezwei-
feln die praktische Umsetzbarkeit dieses
Konzepts.
WOP: Die Kliniken produzieren jähr-
lich ein Defizit von mehreren Millionen.
Was würde aus Ihrer Sicht passieren,
wenn die Zentralklinik nicht gebaut
würde?
Rohlfing: Zunächst einmal: ein Neubau
würde nach unseren ersten Berechnung-
en insgesamt 320–350 Millionen Euro
kosten. Die von den Befürwortern ge-
nannte Summe von 250 Millionen Euro
ist bisher nie erläutert worden. Wenn die
Zentralklinik also nicht gebaut würde,
würde die Region viel Geld sparen und
man wird dann hoffentlich anfangen, die
Vorschläge der Firma Bredehorst umzu-
setzen, um die Defizite zu verringern und
abzubauen. Bislang ist das – nach Aussa-
ge der Ärzte – nicht konsequent genug
umgesetzt worden.
Wenn das Zentralklinikum nicht gebaut
wird, wird man hoffentlich endlich ver-
stärkt anfangen, die Vorschläge der Firma
Bredehorst umzusetzen, um die Defizite
zu verringernund abzubauen I
Das ausführliche Interview lesen Sie im Internet unter ihk-emden.de Dok.-Nr.: 3658070
Holger Rohlfing. Foto: Privat
Aus der Region
24 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
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Adressbuch ist nicht gleich Adressbuch. Manche Anbieter wollen Sie nur abzocken.
R e c h t k o m p a k t
Achtung: Adressbuchschwindel!I Die Zahl unseriöser Adressbuchverlage,
die dubiose Eintragungsofferten für
Branchenverzeichnisse, Branchenbü-
cher, Gewerberegister oder ähnlich lau-
tende Verzeichnisse verschicken, nimmt
stetig zu. In unserer WOP-Serie „Recht
kompakt“ fassen wir zusammen, was
Unternehmer über die Methoden der
Adressbuchschwindler wissen und wie
sie reagieren sollten.
Methoden der Abzocker
Die Angebote sind häufig so aufgemacht,
dass der flüchtige Leser meint, es hand-
le sich um eine Rechnung für einen be-
reits erteilten Auftrag. Einige Schreiben
sind sogar schon als Rechnung bezeich-
net. Erst aus dem Kleingedruckten ergibt
sich, dass es sich um eine Offerte handelt.
Gerne wird durch die Adressbuch-
schwindler auch der Eindruck erweckt,
der Absender sei eine öffentliche Stelle.
Der offizielle Anschein wird z.B. durch
die Verwendung von hoheitlichen Sym-
bolen und der Begriffe „Register“, „Zen-
trale“ oder „Verzeichnis“ in Verbindung
mit „Gewerbe“ oder „Handel“ vermittelt.
Bei Unterzeichnung wird regelmäßig ein
Vertrag für eine Laufzeit von zwei Jahren
geschlossen. Die Kosten betragen jähr-
lich zum Teil über 1.000 €. Die angebo-
tenen Branchenverzeichnisse, die ledig-
lich die zahlenden Inserenten enthalten,
sind in der Regel als Nachschlagwerke
völlig ungeeignet und wertlos.
Signalwörter
Bei Begriffen wie „gebührenfrei“, „kos-
tenlos“, „kostenfrei“, „Grundeintrag“ oder
„Ihr Eintrag“ sollten alle Alarmglocken
schrillen. Gleiches gilt für Formulare, die
entweder keinen Absender oder Firmen-
sitz beziehungsweise nur einen im Aus-
land zu erkennen geben.
Richtig reagieren
Es ist wichtig, dass insbesondere die
Mitarbeiter beim Posteingang und in der
Buchhaltung über diese unseriösen Ein-
tragungsofferten aufgeklärt werden.
Derartige Schreiben sollten genaues-
tens geprüft und im Zweifel nicht un-
terschrieben werden.
Falls ein solches Angebot bereits unter-
schrieben wurde, besteht die Möglich-
keit der Anfechtung wegen arglistiger
Täuschung gemäß § 123 BGB. Neben der
Anfechtungserklärung sollte vorsorglich
die Kündigung des Vertragsverhältnis-
ses erklärt werden. Eine solche Anfech-
tung mit vorsorglicher Kündigung soll-
te unbedingt per Einschreiben mit Rück-
schein erfolgen. Ein Muster einer An-
fechtungserklärung befindet sich auf
unserer Internetseite www.ihk-emden.
de unter Dok.-Nr.: 3300.
Die Adressbuchschwindler mahnen im
Anschluss aggressiv und penetrant per
Anwalts- und Inkassobüroschreiben.
Darüber hinaus drohen sie gerichtliche
Schritte an (Zahlungsklage, Mahnbe-
scheid etc.). In den meisten Fällen wer-
den die Drohungen nicht wahr gemacht.
Trotz der erfolgten Anfechtung besteht
jedoch ein Restrisiko, dass die Drohun-
gen wahr gemacht werden und z.B. eine
Zahlungsklage erhoben oder ein Mahn-
bescheid beantragt wird. Die Rechtslage
ist bei diesen Schreiben nicht eindeutig
und wird von den Gerichten unter-
schiedlich beurteilt.
Wer im falschen Glauben, eine beste-
hende Verbindlichkeit zu erfüllen, eine
Zahlung geleistet hat, sollte noch nicht
ausgeführte Überweisungsaufträge um-
gehend bei der Hausbank stoppen. Falls
die Zahlung nicht mehr rückgängig ge-
macht werden kann, sollte der Betrag
gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe
zurückgefordert werden. Es besteht aber
die Möglichkeit, dass eine Rückzah-
lungsklage erfolglos bleibt, da nicht
alle Gerichte in den Formularen eine
vorsätzliche Täuschungshandlung se-
hen. I
Weitere Informationen unter www.ihk-emden.de, Dok.-Nr.: 3300.
Foto
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Autor:
Simon Alex, IHK-Rechtsreferent, Tel. 04921 8901-83, [email protected]
E n e r g i e w e n d e
Keine Benach-teiligung des NordensI „Die Energiewende ist ein gesamtgesell-
schaftliches Projekt und kann der deut-
schen Wirtschaft positive Impulse geben
und auch Zukunftschancen eröffnen. Die
Kosten, die durch die Energiewende an-
fallen, müssen aber auch fair zwischen
all denjenigen verteilt werden, die bereits
heute und auch in Zukunft davon profi-
tieren“, kommentiert Dr. Wolfgang Blank,
Vorsitzender der IHK Nord, den aktuellen
Entwurf des Netzentgeltmodernisie-
rungsgesetz (NEMoG). „Daher fordern wir
ein einheitliches Übertragungsnetzent-
gelt in ganz Deutschland. Es kann nicht
sein, dass die Regionen in Norddeutsch-
land – die seit Jahren einen erheblichen
Beitrag zur Umsetzung der energiepoli-
tischen Ziele der Energiewende leisten,
erhebliche Kosten für Netzausbau und
Netzmanagement im Übertragungsnetz,
alleine tragen müssen“, so Blank weiter.
Die IHK Nord hat sich vor diesem Hinter-
grund mit einem offenen Brief an die
norddeutschen Abgeordneten des Bun-
destages zum Entwurf des NEMoG ge-
wandt. Der Brief ist unter www.ihk-nord.
de/nemog einsehbar. I
E l b v e r t i e f u n g
IHKN für verstärkte Kooperation der HäfenI Nach den vom Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig festgestellten Planungsmängeln
wird sich das Verfahren um die Elbvertie-
fung weiter verzögern. Die IHK Niedersach-
sen (IHKN) begrüßt daher den Vorstoß von
Wirtschaftsminister Olaf Lies, für eine ver-
stärkte Kooperation der großen norddeut-
schen Containerhäfen zu werben. „Unsere
gemeinsamen Konkurrenten sitzen in den
niederländischen Westhäfen und zuneh-
mend auch am Mittelmeer“, sagt IHKN-
Präsident Dr. Christian Hinsch. „Wir sollten
daher versuchen, unsere Infrastrukturres-
sourcen im Containerbereich stärker zu
bündeln.“ Grundsätzlich gefordert sieht die
IHKN die Politik in Land und Bund ange-
sichts der langen Planungsverfahren in
Deutschland. „Ob Straße, Schiene oder Was-
serstraße, fast alle großen Infrastrukturpro-
jekte werden heute vor Gerichten verhan-
delt und entschieden“, sagt Hinsch. „Hier
muss die Politik wieder stärker die Zügel in
die Hand nehmen. Wenn es in der nächsten
Legislaturperiode nicht zu einer mutigen
Reform des Planungsrechts kommt, sehe
ich große Gefahren für die Wettbewerbsfä-
higkeit unseres Wirtschaftsstandortes.“ I
Te m p o 3 0
IHKN sieht Modellversuch skeptischI Den unter der Federführung des nieder-
sächsischen Verkehrsministeriums ge-
planten Modellversuch zu Tempo 30 auf
Hauptverkehrsstraßen in niedersächsi-
schen Städten und Gemeinden sieht die
IHK Niedersachsen (IHKN) mit Skepsis. „Ein-
zelne Maßnahmen, die zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit an sensiblen Orten wie
Schulen, Kindergärten, Pflegeeinrichtun-
gen sowie Krankenhäusern dienen, unter-
stützt die Wirtschaft selbstverständlich“,
sagt Dr. Susanne Schmitt, Hauptgeschäfts-
führerin der IHKN. „Der geplante Modell-
versuch darf aber nicht dazu führen, die
Erreichbarkeit der beteiligten niedersäch-
sischen Kommunen zu verschlechtern.“
Dies würde die regionalen Unternehmen
hart treffen, beispielsweise die Händler-
schaft, die heute bereits in einem harten
Wettbewerb mit dem zunehmenden On-
line-Handel stehen. Aber auch alle, die Tag
für Tag die Hauptverkehrsstraßen nut-
zen, um ihre Kunden zu erreichen, sind
betroffen. Innenstädte und Ortszentren
müssten für den motorisierten Individu-
alverkehr aus dem ländlich geprägten
Umland zugänglich bleiben. I
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26 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
Bundesrat stimmt
Entschärfung der
Mantelkaufregelung zuBerlin. Beim Einstieg eines neuen Inve-
stors in ein Unternehmen können aufge-
laufene steuerliche Verluste bisher häufig
nicht mit zukünftigen Gewinnen des
Unternehmens verrechnet werden und
gehen damit verloren. Diese sogenannte
Mantelkaufregelung trifft besonders jun-
ge Start-up-Unternehmen: Sie sind in der
Regel auf eine zusätzliche Finanzierung
ihres Wachstums von außen angewiesen.
Dieser Missstand wurde jetzt gelindert
und damit eine langjährige Forderung
des DIHK aufgegriffen. Der Bundesrat
hat im Dezember einer Neuregelung
zugestimmt, nach der beim Gesellschaf-
terwechsel der Verlustvortrag nicht mehr
untergeht, wenn das Unternehmen wie
gehabt fortgeführt wird. Auch wenn die
Voraussetzungen für diese Verlustnut-
zung eng definiert sind, zielen die Ände-
rungen in die richtige Richtung.
Ansprechpartner: [email protected]
Steuerliche Entlastung nicht weiter aufschieben
Berlin. Angesichts der Investitions-
schwäche in Deutschland fordert der
DIHK eine steuerliche Entlastung für die
Unternehmen noch vor der Bundestags-
wahl im September. „Die Steuerpolitik
muss dringend investitionsfreundlicher
werden“, sagte DIHK-Präsident Eric
Schweitzer. Spielräume sind in den öf-
fentlichen Haushalten vorhanden, denn
der Staat erzielt von Jahr zu Jahr neue
Rekordeinnahmen. So müsse die Grenze
für die Sofortabschreibung bei den ge-
ringwertigen Wirtschaftsgütern „endlich
an die Realität angepasst werden“. Auch
sei die Diskrepanz zwischen hohen
Zinssätzen im Steuerrecht – etwa bei
den Pensionsrückstellungen – und den
niedrigen Marktzinsen „kaum zu rechtfer-
tigen“, kritisierte Schweitzer. Das System
hinke außerdem derzeit „den wirtschaft-
lichen Realitäten hinterher“, betonte
der DIHK-Präsident, „etwa bei der Förderung von Forschung und Entwicklung, bei
zeitgemäßen Abschreibungsbedingungen sowie bei der hohen Gewerbesteuerbe-
lastung“. Die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen bilden vielfach Hürden
für die Investitionsvorhaben der Unternehmen. Schweitzer: „Dauerhaft schaffen wir
Wachstum und Beschäftigung nur, wenn wir in unsere Zukunft investieren – also in
Breitband, Straßen und Schulen sowie moderne Maschinen und Anlagen.“
Ansprechpartner: [email protected] legt der Politik
elf Vorschläge zur
Integration vor Berlin. Im Rahmen des „Flüchtlingsgip-
fels“ mit Bundeskanzlerin Angela Merkel
wurde der DIHK gebeten, konkrete In-
tegrationshemmnisse von Flüchtlingen
zu identifizieren und Lösungsvorschläge
zu formulieren. Der DIHK hat daraufhin
unter Einbeziehung der IHKs elf praxis-
taugliche Vorschläge zur Integration
erarbeitet und an die Politik übermittelt.
Dazu zählt auch eine bundesweit einheit-
liche und praxistaugliche Anwendung
der 3+2-Regelung. DIHK-Hauptge-
schäftsführer Martin Wansleben hob das
große Engagement der IHK-Organisation
bei der Integration von Flüchtlingen auf
dem Gipfel hervor. Dabei wies er auch auf
praktische Hürden der Unternehmen bei
der Einstellung von Flüchtlingen hin.
Ansprechpartner: [email protected]
Auslandserfahrungen für junge Menschen weiter steigern
Brüssel/Berlin. „In Zukunft sollte ERASMUS+ noch stärker an die Besonderheiten der
beruflichen Bildung und die spezifischen Bedürfnisse von kleinen und mittleren Aus-
bildungsbetrieben angepasst werden,“ fordert Achim Dercks, stellvertretender DIHK-
Hauptgeschäftsführer anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Europäischen Bildungs-
programme „ERASMUS+“. Damit mehr deutsche Jugendliche in beruflicher Erstausbildung
Auslandserfahrungen sammeln können, müssten die Antragsverfahren schlanker und
einfacher werden. Außerdem sollte ERASMUS+ auch sprachliche und interkulturelle Vor-
bereitungsmaßnahmen mit systematischer Lernbegleitung für Azubis unterstützen, so das
Plädoyer des DIHK. Wichtig für kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe sind zudem unter-
nehmensnahe und professionelle Beratungsstrukturen. Dieses Ziel verfolgt das gemein-
sam vom BMWi, DIHK und ZDH getragene Netzwerk „Berufsbildung ohne Grenzen“. Im Jahr
2016 hat es bundesweit ca. 18.000 Beratungen – darunter knapp 6.000 bei Betrieben – zum
Thema Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung durchgeführt und rund 2.300 Ausland-
saufenthalte von Auszubildenden, jungen Fachkräften und Berufsbildungspersonal inter-
national realisiert und begleitet.
Ansprechpartnerin: [email protected]
DIHK-Präsident Eric Schweitzer fordert eine steuerliche Entlastung für die Unternehmennoch vor der Bundestageswahl. Foto: Thomas Kierok
Neues aus Berlin und Brüssel
Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017 27
I Das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) hat
ein Sonderprogramm aufgelegt, um
unterversorgte Gewerbe- und Indus-
triegebiete sowie Häfen ans Glasfa-
sernetz anzuschließen. Dafür stellt es
350 Millionen Euro an Fördermitteln
bereit. Dazu Bundesminister Alexan-
der Dobrint: „Wir steigern die Dyna-
mik des Netzausbaus in Deutschland
weiter und bringen Gigabit-Netze zu
den kleinen und mittleren Unterneh-
men, die unter normalen Marktbe-
dingungen bislang keinen Breitband-
zugang erhalten haben. Mit dem Son-
derprogramm Gewerbegebiete lösen
wir Investitionen von mehr als einer
Milliarde Euro aus. Die Förderanträge
werden zügig behandelt, Zusagen
sollen schnell erfolgen. Dadurch stär-
ken wir unseren Mittelstand, einen
zentralen Erfolgsfaktor für Wachstum,
Wohlstand und Arbeit in Deutsch-
land“. Das Sonderprogramm ist Teil
des Bundesförderprogramms Breit-
bandausbau. Kommunen und Land-
kreise können Projektanträge einrei-
chen. Im Rahmen dieses Sonderpro-
gramms wird der Breitbandausbau
technologieneutral gefördert, die
Mindestgeschwindigkeit wird jedoch
auf 1 GBit/s (symmetrisch, also Up- und
Download) angehoben. Der Förder-
satz beträgt im Regelfall 50 Prozent
der zuwendungsfähigen Kosten. Der
Höchstbetrag pro Projekt liegt bei einer
Million Euro. Das Bundesförderpro-
gramm ist mit Förderprogrammen
der Länder kombinierbar. Neben der
Anbindung der einzelnen Betriebe
werden die öffentlich zugänglichen
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B r e i t b a n d a u s b a u
350 Millionen Euro für Gewerbegebiete
Das Sonderprogramm für Gewerbegebiete ist Teil des Bundesförderprogramms Breitbandausbau. Foto: Hemera Technologies/Thinkstock
28 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
Im Zuge der Digitalisierung wer-den immer mehr Rechnungen den
Empfängern elektronisch zur Verfügung gestellt. Neben der Papierersparnis sollen die elektronischen Rechnungen eine höhere Effi zienz bei der Be- und Verarbeitung, der Aufbewahrung und der Versendung generieren. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz wurde die Gleichstellung der Papierrechnung und der elektronischen Rechnung mit Wirkung zum 1. Juli 2011 eingeführt. Die bis zu diesem Zeitpunkt geforderte elektronische Signatur ist seither nicht mehr erforderlich. Um den Vorsteuer-abzug nicht zu gefährden, sind auf den elektronischen Rechnungen neben den erforderlichen umsatzsteuergesetzlichen Inhalten die Echtheit der Herkunft
der Rechnung, die Unversehrtheit und die Lesbarkeit des Inhalts zwingende Voraussetzung. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbe-wahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) gelten
für die elektronischen Rechnungen un-eingeschränkt.
Für den problemlosen Austausch zwi-schen dem Rechnungsaussteller und -empfänger sowie der Be- und Verar-beitung hat das „Forum elektronische Rechnung Deutschland“ (FeRD) ein gemeinsames übergreifendes Format für elektronische Rechnungen erarbeitet. Dieses kann von Unternehmen, Behör-den und Verbrauchern genutzt werden. Es ermöglicht den Austausch struktu-rierter Daten als XML Format inklusive einem lesbaren PDF-Dokument. Es werden vom Aussteller immer beide Formate versendet, sodass der Empfän-ger entscheidet, welches er verarbeitet. Ziel ist es, ohne bilaterale Abstim-
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Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017 29
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Um EU-weit Kosten zu sparen und fl e-xibler zu sein, haben sich alle Mitglieds-staaten darauf geeinigt, bis zum 27. No-
vember 2018 eine gesetzliche Norm zu schaffen, die den öffentlichen Auftrag-gebern die Verpfl ichtung auferlegt, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können zu müssen. Die Bundesregierung hat den dazu erforder-lichen Gesetzesentwurf im Dezember
2016 in den Bundestag eingebracht. Auch ohne diese gesetzliche Verpfl ich-tung wird das ZUGFeRD-Format bereits heute in der Wirtschaft und in Teilen der öffentlichen Verwaltung genutzt. Bitte sprechen Sie uns an, sofern Sie nähere Informationen wünschen. <
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Neben der Papierersparnis sollen die elektronischen Rech-nungen eine höhere Effizienz bei der Be- und Verarbeitung, der
Aufbewahrung und der Versendung generieren.
30 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
Eine gute Nachricht für alle Unter-nehmen: Am 16. Februar 2017 hat
der Bundestag die längst überfällige Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Unternehmen sind nun bes-ser vor dem Risiko geschützt, erhaltene, verbuchte und bereits längst reinvestierte Zahlungen auch noch Jahre später an Insolvenzverwalter zurückführen zu müs-sen. Die Anfechtungsfrist wird mehr als halbiert und von bisher zehn auf künftig vier Jahre verkürzt.Bisher bestand das Risiko, innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren von Kunden gezahltes Geld zurückgeben zu müssen, allein mit der Begründung, dass diesen Kunden Ratenzahlungen oder Stundungen gewährt wurden. Den Gläubigern wurde damit unterstellt, von der drohenden Zah-lungsunfähigkeit des Schuldners gewusst und sich so einen Vorteil gegenüber an-
deren Gläubigern verschafft zu haben. Die Reform des Paragraphen 133 InsO stellt jetzt klar: Zahlungserleichterungen allein begründen zukünftig keine Vorsatzan-fechtung und der Insolvenzverwalter muss beweisen, dass der Gläubiger von der Zah-lungsunfähigkeit des Schuldners wusste (bisheriger Maßstab war die „drohende Zahlungsunfähigkeit“). Auch Zinsansprüche bei Insolvenzanfech-tungen werden neu geregelt: Sie entstehen
erst mit Eintritt des Verzugs. Dadurch ist es für Insolvenzverwalter weniger attraktiv, bereits Jahre zurückliegende Zahlungen noch anzufechten (Paragraph 143 InsO).Außerdem wurde entschieden, dass es keine Gläubiger „erster und zweiter Klas-se“ geben soll. Die Verzögerung des Ge-setzgebungsverfahrens war vor allem dem Streit um das Fiskusprivileg geschuldet, das es Finanzämtern und Sozialkassen ermöglicht hätte, sich gegenüber anderen Gläubigern einen Vorteil zu verschaffen. Direkte oder indirekte Fiskusprivilegien wird es damit nicht geben.Zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßt Creditreform die Reform aus-drücklich. Sie verschafft den Gläubigern endlich die lange versprochene Rechts- und Planungssicherheit.
Bundestag beschließt InsO-Reform: Vorsatzanfechtungen werden erheblich erschwert
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Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017 31
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Der Trend zu effi zienteren Arbeitsab-läufen macht auch vor der Finanzverwal-
tung nicht Halt. Ein weiterer Schritt auf die-sem Weg ist das im letzten Jahr verabschie-dete „Gesetz zur Modernisierung des Be-steuerungsverfahrens“, das mit (weitgehen-der) Wirkung zum 01.01.2017 eine umfang-reiche Reform der Abgabenordnung mit sich brachte und durch eine stärkere Fokussierung auf den Einsatz moderner Informationstech-nologie im Besteuerungsverfahren helfen soll, die personellen Ressourcen der Finanzver-waltung sinnvoller einzusetzen. Einfach ge-lagerte Steuerfälle sollen deshalb vollstän-dig automatisiert verarbeitet werden, sodass eine Bearbeitung durch einen Finanzbeamten entfällt. Dabei soll ein Risikomanagement-system (RMS) verhindern, dass eigentlich prüfungswürdige Steuerfälle „durchrutschen“. Die Finanzverwaltung ist ermächtigt, Be-scheid-Daten zum Fernabruf elektronisch bereitzustellen. Außerdem wurden die Ver-pfl ichtungen der Arbeitgeber, Versicherun-gen, Banken und Sozialversicherungsträger zur Übermittlung elektronischer Datensätze an die Finanzverwaltung neu geregelt. Zu den bereits bestehenden Prinzipien der Ver-hältnismäßigkeit, der Gleichmäßigkeit und
der Rechtmäßigkeit der Besteuerung wird die Abgabenordnung nun um die Kompo-nenten „Wirtschaftlichkeit“ und „Zweckmä-ßigkeit“ erweitert, sodass die „allgemeinen Erfahrungswerte“ der Finanzverwaltung die Bereitschaft zur Aufklärung auch komplexer Sachverhalte spürbar einschränken könnten. Unberatene Steuerpfl ichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpfl ichtet sind, müs-sen ihre Erklärung für Besteuerungszeiträu-me ab dem 01.01.2018 bis zum 31.07. des Fol-gejahres einreichen. Beratene Steuerpfl ichti-ge müssen die Erklärungen bis zum letzten Tag des Februars des zweiten auf den Be-steuerungszeitraum folgenden Kalenderjah-res einreichen. Eine Vorabanforderung durch die Finanzver-waltung bleibt weiterhin zulässig. Es wird au-
tomatisch ein Verspätungszuschlag festge-setzt, wenn eine Steuererklärung nach Ende Februar des Zweitfolgejahres oder nach Ab-lauf der Frist für die Vorabanforderung ab-gegeben wird.Neu eingeführte Korrekturvorschriften sollen die Änderung von Steuerbescheiden künftig auch bei Schreib- und Rechenfehlern sowie fehlerhaft von Dritten übermittelten Daten vereinfachen. Arbeitgeber müssen beachten, dass sie den betrieblichen Lohnsteuer-Jahres-ausgleich nun nicht mehr bis März des Fol-gejahres, sondern spätestens im Februar des Folgejahres durchführen müssen. Ferner müs-sen sie der Finanzverwaltung die im Lohn-konto aufzuzeichnenden Daten ab dem 01.01.2018 elektronisch bereitstellen.Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Be-steuerungsverfahrens geht die Finanzverwal-tung einen weiteren Schritt in Richtung eines automatisierten Besteuerungsverfahrens, das mit deutlich reduziertem Personaleinsatz auf-grund der umfangreich elektronisch vorgehal-tenen Daten eine wesentlich umfassendere, risikoorientierte Steuerdatenprüfung erlaubt. Nicht übersehen werden darf dabei aber, dass der administrative Aufwand für die Steu-erpfl ichtigen und die Steuerberater steigt.
Gesetz zur Modernisierung des BesteuerungsverfahrensAusgewählte Neuregelungen im Überblick
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32 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
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H o t e l - u n d G a s t s t ä t t e n g e w e r b e
„Tourismusregion freut sich über Fachkräfte“
I Die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK)
und der Bezirksverband des Hotel- und Gaststättengewerbes für Ostfriesland
und die ostfriesischen Inseln (DEHOGA) haben vor kurzem im Hotel Faldern-
poort in Emden 40 Auszubildende der gastgewerblichen Berufe freigespro-
chen. „Unsere Tourismusregion freut sich über 40 ausgebildete und dringend
benötigte Fachkräfte“, sagte Markus Solbach vom Jungen DEHOGA Ostfries-
land. Er betonte die herausragende Bedeutung des Tourismus in der Region.I
40 Auszubildende des Hotel- und Gaststättengewerbes wurden im Hotel Faldernpoort in Emden freigesprochen. Foto: IHK
A u s b i l d u n g
Werkzeugmechaniker freigesprochen
I Zwölf Auszubildende des Berufs Werkzeugme-
chaniker haben im Februar ihre Freisprechungs-
zeugnisse erhalten. Ausbildungsbetriebe waren
Rehau AG&Co, Weener Plastik GmbH, LMB Kunst-
stofftechnik GmbH, ttp, Salamander Kunststoff-
profile, Röchling Plastik KG und KS Gleitlager. I
Fa c h k r ä f t e
ZerspanungsmechanikerI Zwölf Zerspanungsmechaniker und drei
Fachkräfte für Metalltechnik Fachrich-
tung Zerspanung haben vor dem Prü-
fungsausschuss der Industrie- und Han-
delskammer für Ostfriesland und Pa-
penburg (IHK) ihre Facharbeiterprüfung
erfolgreich abgelegt. Die neuen Fachar-
beiter kommen aus folgenden Betrieben:
Lars Behrens von der Robert Nyblad
GmbH; Fabian Buß, Kevin Hilbers und
Tom Schulze von der Janssen & Feyen
GmbH; Christian Hemken und Jannik
Lübben von der SMB-Sondermaschinen-
bau-GmbH; Sven Post von der Karl-Heinz
Assing GmbH; Tamme Tenhaken von der
Volkswagen Aktiengesellschaft; Daniel
Albach und Jan-Christoph Völkers von
der Artur Moor GmbH; Viktor Bauer und
Hauke Oltmanns von der M+S Armaturen
GmbH. Die 3 Fachkräfte: Stefan Berghs,
Peter Freerks und Markus Großmann
wurden von der Berufsbildungs- und
Technologiezentrum des Aschendorf-
Hümmlinger Handwerks GmbH ausge-
bildet. Der Prüfungsausschuss, beste-
hend aus Thomas Gördes (BBS II Aurich),
Hans-Jürgen Janssen (Werkstätten für
behinderte Menschen Aurich-Wittmund
GmbH) und Andre Schlachter (Volkswa-
gen AG), übergaben die Zeugnisse und
gratulierte den jungen Fachkräften. I
Der IHK-Prüfungsausschuss gratulierte den jungen Fachkräften zur bestandenen Prüfung.
Zwölf Werkzeugmechaniker freuen sich über den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung.
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Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017 33
Seminarkalender
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Grundlagen der doppelten Buchführung 04./05.05.2017
Stolperfalle „Geringfügig Beschäftigte“ 09.05.2017
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung (1,5 Tg) 29./30.08.2017
Finanzcontrolling 4.-9.09.2017
Einkauf / Materialwirtschaft
Verhandlungsprofi im Einkauf 27./28.04.2017
Lagermanagement 08.09.2017
Führungsthemen
Die Führungskraft als Coach 28.03.2017
Führen in Veränderungsprozessen 18.05.2017
Menschen authentisch führen 29.05.2017
Führung kompakt – Führungskompetenz in 3 x2 Tagen
ab 24./25.08.2017
Führen unter Druck 01.09.2017
Teams entwickeln und leiten 12./13.09.2017
Kommunikation, Präsentation und Verhandlung
14./15.09.2017
Sekretariat
Management-Assistentin (3 x 2 Tage) ab 30./31.03.2017
Die Assistentin als Managementpartnerin 06./07.04.2017
Personalarbeit für Quereinsteiger 17.06.2017
Persönlichkeitstraining
Kostenfreier Abendvortrag: Coaching, Teamentwicklung und Mediation (18–20 Uhr)
15.03.2017
Vermittlung von Methoden und Visualisierungs-techniken (für Dozenten, Trainer etc.)
16.03.2017
Überzeugen mit Stimme und Präsenz (halbtags) 15.06.2017
NLP – Eine Einführung 7./8.09.2017
Seminare für Auszubildende
Rhetorik, Körpersprache und Personlichkeitstraining 06.04.2017
Lohn- und Gehaltsabrechnung für Azubis 16.05.2017
Telefontraining für Auszubildende 22.09.2017
Telefontraining für Auszubildende 26.09.2017
Unternehmensführung
Auftrags- und Vertragsmanagement 04.04.2017
Der GmbH-Geschäftsführer 8.-13.5.2017
Auff rischungsseminar für QM-Beauftragte 16./17.05.2017
Praxistraining Auditorentraining 08.06.2017
Kostenfreier Vortrag: Azubis gewinnen und begeistern (18-20 Uhr)
07.08.2017
Arbeitsschutzseminar für Angestellte 06.09.2017
Außenwirtschaft
Warenursprung und Präferenzen 22.03.2017
Erstellung von Zoll- und Exportpapieren für EU und Drittländer
08.05.2017
Umsatzsteuer im internationalen Geschäftsverkehr 21.11.2017
Management-Assistentin
Erfolgreiche Manage-
mentassistenz ist
maßgeblich an soziale
und kommunikative
Fertigkeiten, die rich-
tige Einschätzung von
Personen und Situati-
onen sowie Sicherheit
in der Konfliktbewälti-
gung gebunden. Der
Zertifikatslehrgang
vermittelt in drei Bausteinen Präsentations- und Kommunikations-
techniken, aktuelle Themen der Personalpolitik sowie Grundlagen
der Betriegswirtschaftslehre und richtet sich an Berufstätige mit
einjähriger Tätigkeit im Sekretariat. Ein besonderer Schwerpunkt
liegt auf dem Praxisbezug.
Der erste Termin der einjährigen Fortbildung ist der 30./31. März.
Weitere Informationen und Anmeldung bei Susamme Moderhak, Tel. 04921 8901-21 oder [email protected]
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34 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
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Unternehmensbörse
Diese Börse wendet sich so-
wohl an Unternehmen, die
einen Nachfolger oder aktiven
Teilhaber suchen (Angebote),
als auch an Interessenten, die
sich selbstständig machen
wollen (Nachfragen, Gesuche).
Die Vermittlung rein finanzi-
eller Beteiligungen, z. B. stiller
Teilhaberschaften, ist ebenso
ausgeschlossen wie eine Unter-
nehmens- oder Immobilienver-
mittlung.
Nähere Auskünfte: Erika Eichmann, Telefon 04921 8901-39, E-Mail: [email protected].
Angebote
Zukunftsorientierter Reifenfach-
handel/KFZ-Betrieb mit Poten-
zial und großem Kundenstamm
(Reifeneinlagerungen) und
Flottenverträgen zu verkaufen/
verpachten.
Technisch und optisch moder-
ner Betrieb in einer Top Lage im
nördlichen Emsland. Es besteht
ein Vertrag mit einem Top-Player
unter den Reifenhandelsket-
ten und kann bei Interesse
übernommen und fortgeführt
werden. Ausrichtung des Be-
triebes ist die Vermarktung von
Reifen und KFZ-Servicedienst-
leistungen an PKW und Nutz-
fahrzeugen, Großmaschinen.
(A-248c73)
Nachfolger für etabliertes IT/
TK Unternehmen im Landkreis
Oldenburg gesucht. Aus per-
sönlichen Gründen biete ich
meinen TK/IT-Servicebetrieb mit
eigenem Laden und Werkstatt
einem interessierten Nachfolger
zur Übernahme an. Sowohl der
Verkauf als auch die Verpach-
tung des Telefon- und Bürokom-
munikationsladens sind für mich
vorstellbar. Tätigkeitsschwer-
punkte sind die Vermarktung
und Betreuung von Festnetz-
und Mobilfunkverträgen, die
Smartphone-Reparatur und der
Verkauf sowie Wartungs- und
Reparaturleistungen von Büro-
kommunikationsgeräten (Com-
puter, Server, Kopierer, Telefon-
anlagen). Der umfangreiche
Kundenstamm wurde von mir
in 25-jähriger Selbständigkeit
aufgebaut. Die vielen über uns
abgeschlossenen Festnetz- und
Mobilfunkverträge generieren
ein stabiles Folgegeschäft. Wir
überzeugen mit fachlich kompe-
tenter Beratung und stark aus-
geprägter Serviceorientierung.
Ca. 30% des Umsatzes werden
mit Aufträgen gewerblicher
und ca. 70% mit Aufträgen pri-
vater Kunden erwirtschaftet.
Die gewerblichen Kunden sind
kleine mittelständische Betriebe
der Region. Das Unternehmen
wurde 1991 von mir gegründet
und wird als Einzelunternehmen
geführt. Aktuell sind zwei Mitar-
beiter und ein Geschäftsführer
beschäftigt. Die Betriebsräume
sind im Eigentum und umfassen
ein Ladenlokal mit Werkstatt und
Büroräume. Die Betriebsräume
können zu attraktiven Konditi-
onen gemietet werden, die La-
den- und Werkstatteinrichtung
kann gegen Abstandszahlung
übernommen werden. Die Über-
nahme des Unternehmens stellt
für einen gründungsinteressier-
ten Informationstechniker einen
risikoarmen Start in die Selb-
ständigkeit dar und bietet von
Beginn an einen auskömmlichen
Unternehmerlohn. Für weitere
Informationen zum Unterneh-
men und Gespräche zur Überga-
beplanung stehe ich gerne zur
Verfügung. (A/529)
Bei unserem Onlineshop handelt
es sich um einen gut einge-
führten eShop aus dem Bereich
Holzspielwaren. Der Onlineshop
wird verkauft, da ich ihn aus ge-
sundheitlichen Gründen nicht
mehr weiterführen und nun kei-
nerlei Kraft mehr hier hinein inve-
stieren kann. Der Shop ist ideal für
(werdende) Kleinunternehmer,
Start-ups oder zur Erweiterung
eines bestehenden Spielwaren-
Ladengeschäfts geeignet. Die
Google-Bewertung ist aufgrund
der langjährigen Listung sehr
gut, dennoch besitzt der Shop
unheimliches Potential nach
oben. Wir haben uns nur relativ
wenig um die SEO-Optimierung
gekümmert, ebenso um die So-
cial-Media-Kanäle. Der Shop hat
seinen bisherigen Status ohne
diese genannten Optimierungen
erreicht, auch Google-Adwords
wurde nur rudimentär eingesetzt
und wir haben (bis auf Gewinn-
spielbeteiligungen) keine Kosten
für Marketing ausgeben müssen.
Aus diesem Grund müsste der
neue Besitzer einzig an diesen
Stellen Zeit investieren, denn die
Übernahme des Shops könnte im
laufenden Betrieb übernommen
werden. (A-2d4363)
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Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017 35
Amtliche Bekanntmachungen
Änderung des GebührentarifsDie Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papen-burg hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2016 gemäß §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bun-desgesetzblatt Teil III, Gliederungsnr. 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art. 254 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGbl. I S. 1474), folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Änderung des Gebührentarifs Der Gebührentarif zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg vom 4. März 1970 (Niedersächsische Wirtschaft 7/70 vom 9. April 1970), zuletzt geändert am 20. September 2016 („Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg“ Nr. 12 vom Dezember 2016, S. 37-38) wird folgendermaßen geändert: L. Erlaubnis nach § 34c GewO 1. Erlaubnisverfahren nach § 34c GewO
1.1. für Immobilienmakler/in (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO) 220 EUR 1.2. für Darlehensvermittler/in (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO) 220 EUR 1.3. für Bauträger/in / Baubetreuer/in (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO) 220 EUR 1.4. Erlaubnisverfahren nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GewO 340 EUR 2. Änderung des Erlaubnisumfangs bei bereits vorliegender Erlaubnis 150 EUR (Antrag innerhalb von drei Monaten nach Erlaubniserteilung) 3. Sonstige Verwaltungshandlungen 3.1. Ersatzbescheinigung 25 EUR 3.2. Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen; nachträgliche Aufnahme, 150 EUR Änderung oder Ergänzung zulässiger Nebenbestimmungen mit Ausnahme ihrer Aufhebung 4. Bearbeitung der Meldung eines verantwortlichen Organs einer jur. Person 150 EUR 5. Prüfbericht (§ 16 MaBV)
5.1. Entgegennahme und Prüfung des jährlichen Prüfberichts gem. 25 – 150 EUR § 16 Abs. 1 MaBV oder einer Negativerklärung – nach Aufwand
5.2. Aufforderung des Gewerbetreibenden zur Übermittlung des Prüfberichts 20 EUR gem. § 16 Abs. 1 MaBV oder einer Negativerklärung, soweit die gesetzliche Frist nicht eingehalten wurde 5.3. Anordnung einer außerordentlichen Prüfung gem. § 16 Abs. 2 MaBV 150 EUR 6. Rücknahme oder Widerruf 200 EUR Zusatz zu Buchstaben I. – L.: Bei zeitgleicher Erteilung mehrerer Erlaubnisse nach § 34c – § 34i GewO wird für die erste erteilte Erlaubnis die Regelgebühr, für die zweite und jede weitere erteilte Er-laubnis 50 % der jeweiligen Regelgebühr erhoben. Maßgeblich für die Anwendung dieser Regelung ist der Zeitpunkt der Erlaubniserteilung. Vormals Buchstabe L. „Prüfungen zur Berufskraftfahrerqualifikation“ wird Buchstabe M.
§ 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Emden, 7. Dezember 2016 Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg gez. Dipl.-Ing. Wilhelm-A. Brüning gez. Dr. Torsten Slink Präsident Hauptgeschäftsführer Genehmigt, Hannover, den 21.02.2017 Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr i. A. gez. Danica Sandmann
Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg für die Durchführung von
Sachkundeprüfungen im BewachungsgewerbeDie Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papen-burg hat am 14. Februar 2017 auf Grund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Art. 254 V v. 31.8.2015 I 1474, in Verbindung mit § 34a Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2456) und der §§ 5a ff der Bewachungsverordnung (BewachV) in der Fassung der Bekannt-machung vom 10. Juli 2003. (BGBl. I S. 1378), zuletzt geändert am 1. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2692)folgende Prüfungsordnung beschlossen:
§ 1 Sachkundeprüfung
Der Nachweis der Sachkunde gem. § 34a GewO i.V.m. § 5a BewachV kann durch ei-ne Prüfung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erbracht werden. Zweck der Sachkundeprüfung ist der Nachweis, dass die in diesen Bereichen tätigen Per-sonen Kenntnisse über für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtli-chen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren prak-tische Anwendung in einem Umfang verfügen, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermöglichen.
§ 2 Zuständigkeit
Die Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt durch die Industrie- und Handels-kammern. Die Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die diese Prüfung anbietet.
§ 3 Errichtung, Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen
(1) Die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg, im Fol-genden IHK genannt, errichtet einen oder mehrere Prüfungsausschüsse für die Sachkundeprüfung. Mehrere Industrie- und Handelskammern können einen ge-meinsamen Prüfungsausschuss errichten.
(2) Die IHK beruft die Mitglieder des Prüfungsausschusses, den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter für die Dauer von 5 Jahren.
(3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen für die Prüfungsgebiete sach-kundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.
(4) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Prüfungs-ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder, wenigs-tens aber drei Mitglieder, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
(5) Die Mitglieder haben Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.
(6) Die §§ 83, 84, 86 und 89 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) finden entspre-chende Anwendung. Bei der Sachkundeprüfung darf nicht mitwirken, wer Angehö-riger des Prüfungsteilnehmers nach § 20 Abs. 5 VwVfG ist.
(7) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind ehrenamtlich tätig. Für bare Ausla-gen, Zeitversäumnis und sonstigen Aufwand wird – soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird – eine angemessene Entschädigung gezahlt. Über die Höhe entscheidet die Vollversammlung der IHK.
36 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
Amtliche Bekanntmachungen
§ 4 Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung
(1) Die IHK bestimmt Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, und gibt die Prüfungstermine und Anmeldefristen in geeigneter Form rechtzeitig bekannt.
(2) Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung soll schriftlich über den von der IHK für diese Zwecke zur Verfügung gestellten Anmeldebogen erfolgen.
(3) Die Entscheidung über den Prüfungstag, den Prüfungsort, den Prüfungsabl-auf und die erlaubten Hilfsmittel sind dem Prüfungsteilnehmer rechtzeitig mitzu-teilen.
§ 5 Nichtöffentlichkeit der Prüfung und Verschwiegenheit
(1) Die Prüfung ist nicht öffentlich.
(2) Im mündlichen Teil der Prüfung können jedoch anwesend sein:
a.) beauftragte Vertreter der Aufsichtsbehörden, b.) Mitglieder eines anderen Prüfungsausschusses für die Sachkundeprüfung im
Bewachungsgewerbe, c.) Vertreter der Industrie- und Handelskammern,d.) Personen, die beauftragt sind, die Qualität der Prüfung zu kontrollieren, odere.) Personen, die in einen Prüfungsausschuss berufen werden sollen.
Diese Personen dürfen nicht in die laufende Prüfung eingreifen oder in die Beratung über das Prüfungsergebnis einbezogen werden.
(3) Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber der IHK, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prü-fung befasste Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegen-über Dritten zu wahren.
§ 6 Belehrung, Befangenheit
(1) Die Prüfungsteilnehmer sind vor der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die in der schriftlichen und mündlichen Prüfung jeweils zu erreichende Gesamtpunkteanzahl, die Bedingungen über die Zulas-sung zur mündlichen Prüfung und die Folgen bei Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen zu belehren.
(2) Zu Beginn des jeweiligen Prüfungsteils wird die Identität der Prüfungsteilneh-mer festgestellt. Die Prüfungsteilnehmer sind nach Bekanntgabe der Prüfer zu befragen, ob sie von ihrem Recht zur Ablehnung eines Prüfers wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß §§ 20 und 21 VwVfG Gebrauch machen wollen.
(3) Für Mitglieder des Prüfungsausschusses gilt entsprechend § 20 Absatz 4 VwVfG.
(4) Über einen Befangenheitsantrag entscheiden die Prüfer des Prüfungsausschus-ses ohne Mitwirkung des betroffenen Prüfers. Bei Stimmengleichheit gibt die Stim-me des Vorsitzenden den Ausschlag. Richtet sich der Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden, so ist mindestens eine Zweidrittelmehrheit der anderen Prüfer erforderlich. Wird einem Befangenheitsantrag stattgegeben, so soll der Prüfungs-teilnehmer zum nächsten Prüfungstermin eingeladen werden, sofern der ausge-schlossene Prüfer nicht sogleich durch einen anderen Prüfer ersetzt oder der Prü-fungsteilnehmer einem anderen Prüfungsausschuss zugeteilt werden kann. Besteht die Besorgnis der Befangenheit bei allen Prüfungsausschussmitgliedern, so hat die IHK zu entscheiden.
§ 7 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
(1) Unternimmt es ein Prüfungsteilnehmer, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder leistet er Bei-hilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungs-handlung vor.
(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass ein Prüfungsteilnehmer eine Täu-schungshandlung begeht oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt von der Aufsichtsführung festzustellen und zu protokollieren. Der Prü-fungsteilnehmer setzt die Prüfung vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungs-ausschusses über die Täuschungshandlung fort.
(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die Prüfung für nicht bestanden erklärt.
(4) Behindert ein Prüfungsteilnehmer durch sein Verhalten die Prüfung so, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist er von der Teil-nahme auszuschließen. Die Entscheidung hierüber kann von der Aufsicht getrof-fen werden. Die endgültige Entscheidung über die Folgen für den Prüfungsteil-nehmer hat der Prüfungsausschuss unverzüglich zu treffen. Absatz 3 gilt entspre-chend.
(5) Vor Entscheidungen des Prüfungsausschusses nach den Absätzen 3 und 4 ist der Prüfungsteilnehmer zu hören.
§ 8 Rücktritt, Nichtteilnahme
Tritt der Prüfungsbewerber nach der Anmeldung und vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung zurück oder nimmt er an der Prü-fung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die IHK.
§ 9 Gliederung und Durchführung der Sachkundeprüfung
(1) Die Prüfungssprache ist deutsch.
(2) Die Sachkundeprüfung besteht gemäß § 5 c Abs. 1 BewachV aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
(3) Der schriftliche Prüfungsteil kann entweder auf Papier oder in elektronischer Form durchgeführt werden. Der schriftliche Prüfungsteil kann im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt werden. Die IHK bestimmt das Verfahren.
(4) Der schriftliche Prüfungsteil dauert 120 Minuten. Der mündliche Prüfungs-teil soll pro Prüfungsteilnehmer etwa 15 Minuten dauern. In dem mündlichen Prüfungsteil können bis zu 5 Prüfungsteilnehmer gleichzeitig geprüft werden.
(5) Die IHK regelt die Aufsichtsführung bei dem schriftlichen Prüfungsteil.
(6) Gegenstand des schriftlichen Prüfungsteils sind die in § 4 BewachV festge-leg-ten Prüfungsgebiete. Gegenstand des mündlichen Prüfungsteils sind die in § 5 a Abs. 3 i. V. m. § 4 BewachV aufgeführten Gebiete mit dem Schwerpunkt der in § 4 Satz 1 Nr. 1 und 5 BewachV genannten Gebiete. Der Prüfungsausschuss ist gehalten, die überregional erstellten Prüfungsaufgaben zu übernehmen.
(7) Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prü-fungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum mündlichen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt.
(8) Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behin-derter Menschen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfe-leistungen Dritter wie Gebärdendolmetscher für hörbehinderte Menschen. Die Art der Behinderung ist mit der Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen. § 10 Gegenstand und Dauer der spezifischen Sachkundeprüfung
(1) Gegenstand der spezifischen Sachkundeprüfung sind die Sachgebiete gemäß § 4 BewachV, die aufgrund der Feststellung gemäß § 13c Abs. 2 GewO ergänzend zu prüfen sind.
(2) Abweichend von § 9 Abs. 4 richtet sich in diesem Fall die Dauer des schriftlichen Prüfungsteils nach der Anzahl der Fragen in den Sachgebieten, die zu prüfen sind, im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Prüfungsfragen nach Abs. 4 Satz 1.
§ 11 Ergebnisbewertung
(1) Der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil ist mit Punkten zu bewerten.
(2) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer min-destens 50 Prozent der zu vergebenden Gesamtpunkte erzielt hat.
(3) Der mündliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der zu vergebenden Gesamtpunkte für die mündliche Prüfung erreicht werden.
§ 12 Ergebnisbewertung der spezifischen Sachkundeprüfung
(1) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in den geprüften Bereichen jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.
(2) Der mündliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer min-destens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt hat.
(3) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer die auf-grund der Feststellung gem. § 13c Abs. 2 GewO zu ergänzenden Prüfungsteile be-standen hat.
§ 13 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
(1) Der Prüfungsausschuss entscheidet mehrheitlich jeweils über das Bestehen oder Nichtbestehen des schriftlichen und des mündlichen Prüfungsteils. Bei Stim-mengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
(2) Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluss der Korrektur, das Ergebnis des mündlichen Prüfungsteils nach Abschluss der Beratungen über diese mitzuteilen.
Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017 37
(3) Wurde der schriftliche oder der mündliche Prüfungsteil nicht bestanden, erhält der Prüfungsteilnehmer einen schriftlichen Bescheid der IHK. Der Be-scheid enthält den Hinweis, dass die Prüfung nach Anmeldung wiederholt werden kann.
(4) Prüfungsteilnehmern, die den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil bestanden haben, wird eine Bescheinigung nach Anlage 4 der BewachV aus-gestellt.
(5) Prüfungsteilnehmern, die die spezifische Sachkundeprüfung nach § 13c Abs. 2 GewO bestanden haben, wird hierüber eine Bescheinigung aus-gestellt.
§ 14 Prüfungswiederholung
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
§ 15 Niederschrift
Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der die einzelnen Prüfungs-ergebnisse, besondere Vorkommnisse oder sonst auffällige Feststellungen zu ent-nehmen sind. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
§ 16 Rechtsbehelfsbelehrung
Entscheidungen sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfungsteilneh-mer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
§ 17 Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt mit ihrer Verkündung im Mitteilungsblatt der Indus-trie- und Handelskammer am 15.03.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Prüfungsordnung vom 10.01.2011 außer Kraft.
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Führungdes amtlichen Verzeichnisses gem. § 48 Absatz 8 VgV
Die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg, vertreten durch den Präsidenten Wilhelm-Alfred Brüning und den Hauptgeschäftsführer Dr. Torsten Slink,
– im Folgenden: IHK für Ostfriesland und Papenburg – und
die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, vertreten durch den Präsi-denten Gert Stuke und den Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Peters,
– im Folgenden: Oldenburgische IHK –
schließen folgenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung von IHK-Aufga-ben im Sinne des § 10 Absätze 1 und 3 IHKG:
Präambel
Im April 2016 hat der Bundesgesetzgeber durch Erlass der Verordnung zur Moder-nisierung des Vergaberechts den rechtlichen Rahmen des öffentlichen Auftragswe-sens reformiert. Im Zuge dieser Reform wurde durch § 48 Absatz 8 Satz 2 der Verga-beverordnung (VgV) ein so genanntes „amtliches Verzeichnis“ eingeführt. Dort können Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, die für das Bieterverfahren notwendigen Unterlagen und Angaben registrieren lassen. Für diese gilt dann eine einjährige Eignungsvermutung, d.h. ihre Richtigkeit kann von einem öffentlichen Auftraggeber in diesem Zeitraum nur noch in begründeten Ausnahmefällen in Zweifel gezogen werden.
Die IHK für Ostfriesland und Papenburg und die Oldenburgische IHK wollen inner-halb ihrer Kammerbezirke die Führung des „amtlichen Verzeichnisses“ durch die Ol-denburgische IHK durchführen lassen.
§ 1 Aufgabenübertragung
(1) Die Führung des „amtlichen Verzeichnisses“ im Sinne des § 48 Absatz 8 Satz 2 VgV wird einvernehmlich zum 1. Februar 2017 auf die Oldenburgische IHK übertragen.
(2) Mit der Übertragung übernimmt die Oldenburgische IHK die Aufgabe der Han-delskammer / übertragenden IHK in ihre Zuständigkeit. Damit gehen die Rechte und Pflichten zur Aufgabenerfüllung sowie die dazu notwendigen Befugnisse ebenso auf sie über, wie auch die Rechte und Pflichten der IHK für Ostfriesland und Papenburg als Träger der Aufgaben.
§ 2 Zuständigkeit
Mit der Übertragung ist die Oldenburgische IHK für die Führung des amtlichen Ver-zeichnisses gem. § 48 Absatz 8 Satz 2 VgV allein zuständig.
§ 3 Maßgebliches Recht
Die Oldenburgische IHK erledigt die Aufgaben nach Maßgabe der gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften und regelt die Einzelheiten zur Erfüllung der Aufgaben.
§ 4 Gewährleistung
Die Oldenburgische IHK gewährleistet eine den gesetzlichen Anforderungen ent-sprechende Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben. Das von ihr einzurichten-den und zu führende Verzeichnis muss den Anforderungen des Art. 64 der Richtli-
nie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG entsprechen.
§ 5 Finanzen
Die mit der Wahrnehmung der Aufgabe verbundenen Kosten trägt die Oldenbur-gische IHK. Ihr stehen zugleich sämtliche mit der Aufgabenwahrnehmung anfal-lenden Gebühren, Entgelte und Auslagen zu.
§ 6 Dauer des Vertrages
(1) Dieser Vertrag tritt frühestens mit der Genehmigung durch die Aufsicht beider Kammern in Kraft.
(2) Der Vertrag ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2017. Soweit er vor Ab-lauf nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende von den vertragsschließen-den Parteien gekündigt wird, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Danach kann der Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer einjährigen Frist zum Jahres-ende gekündigt werden. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Nach Beendigung des Vertrages erhält bzw. behält jede Kammer alle Unterla-gen, die es ihr ermöglichen, die Aufgabe nach § 48 Absatz 8 VgV zu erledigen.
(5) Die Kündigung bzw. Beendigung des Vertrages ist der Rechtsaufsicht beider Kammern unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Schriftform und Salvatorische Klausel
(1) Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformabrede.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirk-sam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht be-rührt. Statt der unwirksamen Bestimmung treffen die beteiligten Kammern eine wirksame, die nach Sinn und Zweck der unwirksamen so weit wie möglich entspricht.
Oldenburgische Industrie- und HandelskammerOldenburg, den 20.12.2016
Gert Stuke (Präsident) Dr. Joachim Peters (Hauptgeschäftsführer)
IHK für Ostfriesland und PapenburgEmden, den 5.1.2017
Wilhelm-Alfred Brüning (Präsident) Dr. Torsten Slink (Hauptgeschäftsführer)
Genehmigt, Hannover, den 23.1.2017
Niedersächsisches Ministeriumfür Wirtschaft, Arbeit und Verkehri.A.gez. Danica Sandmann
Vorschau
38 Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg März 2017
Integration von Geflüchteten
Titelthema der April-Ausgabe
ImpressumHerausgeber: Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg, Ringstraße 4,26721 Emden, Tel. 04921 8901-0, Fax 04921 8901-9230, [email protected], www.ihk-emden.de
Redaktion: Dr. Torsten Slink (verantwortlich)Stefan Claus, Tel. 04921 8901-30, [email protected] Namen oder Initialen gekennzeichnete Beiträge geben nicht in jedem Fall die Ansicht desHerausgebers und der Redaktion wieder. Keine Gewähr für unverlangt eingesandte Manuskripte oder Besprechungsexemplare.
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Anzeigenverkauf: Ralf Niemeyer (Anzeigenleitung), Tel. 0441 9353-140, Fax 0441 9353-300,Mobil 0170 2234530, [email protected]
Umsetzung: Ramona Bolte
Abonnement-Service: Sylke Meyer, Tel. 0441 9353-143, Fax 0441 9353-300, [email protected]
Erscheinungsweise: monatlich
Erscheinungstermin dieser Ausgabe: 15. März 2017
Bezugspreis: Die Zeitschrift ist das offi zielle Organ der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg. Der Bezug ist für IHK-zugehörige Unternehmen kostenlos. Für andere Bezieher kostet das Jahresabonnement 16,- Euro (inkl. Versandkosten und MwSt.), Mindestbezug ein Jahr, danach gilt eine Kündigungsfrist von zehn Wochen zum Halbjahresende. Einzelpreis 2,- Euro zzgl. Versandkosten.
Druck: Druckerei Sollermann GmbH, Am Emsdeich 23, 26789 Leer
Verbreitete Aufl age: 16.532 Exemplare, 4. Quartal 2016
Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitragspfl icht als Mitglied der IHK.
Programmvorschau vom 15. März bis 13. April
Samstag, 18. März 2017
NDR Fernsehen, 11.30 Uhr
Made in Norddeutschland: Mit Kartoffeln
zum Weltmarktführer – Die Landmaschinen
von Grimme
Mittwoch, 22. März 2017
NDR Fernsehen, 15.00 Uhr
die nordstory – Alte Berufe
Sonntag, 26. März 2017
NDR Fernsehen, 12.55 Uhr
Zeitreise CeBIT
Donnerstag, 30. März 2017
Phoenix, 21.00 Uhr
Faktor Menschlichkeit: Was macht
Unternehmen erfolgreich?
Freitag, 7. April 2017
ARTE, 17.10 Uhr
Industrie 4.0 – Ist Europa abgehängt?
TV-Highlight:
Sonntag, 26. März 2017
NDR Fernsehen, 12.25 Uhr
die nordreportage: 5.000 Tonnen Spargel!
5.000 Tonnen Spargel sollen auf Nord-
deutschlands größtem Spargelhof in
Kirchdorf bei Sulingen geerntet werden.
Laut Ernteleiter Axel Scholz könnte das
eng werden. Er gräbt auf dem Acker nach
einer Spargelpflanze und erklärt den neuen
polnischen Erntehelfern, wie der Spargel
gestochen wird.
Hochsaison! Sieben-Tage-Woche für Axel
Scholz! Er muss das Wetter und 500 Hektar
Anbaufläche im Auge behalten, auf Spar-
gelmengen und Qualitäten achten, Folien
reparieren, Spargelstechmesser besorgen
und zudem die mehr als 1.000 polnischen
und rumänischen Spargelstecher koordi-
nieren.
Kurzfristige Programmänderungen sind möglich.
Wirtschaft im Fernsehen
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Bei Fragen zu Anzeigenbuchungen beraten wir Sie gerne.
Anzeigenleitung: Ralf Niemeyer, Tel. 0441 9353-140, Fax -300, E-Mail [email protected]
Vor einem Jahr berichteten wir über die Integration Geflüchteter in den regionalen
Arbeitsmarkt. Wie sieht die Situation heute aus?
Erscheinungstermin: 13. April 2017
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