/42 44/18
Im Erdgeschossbereich der SO-1 bis SO-6 sind auschliesslich zulässig,1. ein Lebensmittelmarkt im Vollsortiment mit einer max. zulässigen Verkaufsfläche von 1.500 m²,2. Läden (z.B. Postfiliale, Kiosk, Filialen des Lebensmittelhandwerks, etc.) mit einer max. zulässigen Verkaufsfläche von zusammengerechnet weniger als 100m².
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird abweichend von Art 6 Abs. 4 Sätze 3 und 4, Abs. 5 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 6 BayBO festgesetzt, dass
1. nur die Höhe von Dächern mit einer Neigung von weniger als 70 Grad zu einem Drittel, bei einer größeren Neigung der Wandhöhe voll hinzugerechnet wird und
2. die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3 m, beträgt.
BAUGRENZEN (§ 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB, § 23 BauNVO)
Baugrenze
I. ZEICHNERISCHEN FESTSETZUNGEN
SOSonstiges Sondergebiet (§ 11 BauNVO) - großflächiger Einzelhandel nichtstörendes Gewerbe, Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender und Wohnen.
ART DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB, § 11 BauNVO )
Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstgrenze
Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse als Höchstmaß hier z.B. 3 Vollgeschosse
MASS DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB, § 16 BauNVO )
III
0,8
GH max.17,50m maximal zulässige Gebäudehöhe über Bezugshöhe 293,65 ü. NN, hier z.B. 17,50m
WH max.11,75m maximal zulässige Wandhöhe über Bezugshöhe 293,65 ü. NN, hier z.B. 11,75m
GEMEINDE UTTENREUTH
TEILPLANÜBERSICHT
MASSSTABSTANDBEARBEITERPROJEKT-NR.
1 : 1.00029.07.2020ha/wi18696 Pro j kte
Stadtplanung &Freiraumplanung
P 4 Allersberger Str. 185/ L1a 90461 Nürnberg Tel. (0911) 47440-81 Fax (0911) 47440-82
N BESTANDTEILE DESBEBAUUNGSPLANES
ENTWORFEN:GEZEICHNET:GEPRÜFT:
PROJEKT 4 ha/wiPROJEKT 4 ha/wi
Änderungsvermerke:
GEMEINDE UTTENREUTHERLANGER STR. 40 91080 UTTENREUTH
DER GELTUNGSBEREICH UMFASST DIE FLÄCHEN DER FLURNUMMERN 399/2, 399/3, 399/4, 399/7, 399/13, 401 und 401/8 sowie TEILFLÄCHEN DER FLUR-NR.402/2, 442/11, 442/12 und 442/43 - Gemarkung Uttenreuth.
mit integrierter Grünordnung
Dieser Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung besteht aus:- diesem Planblatt und- der Begründung
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5/L1a
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PLANUNGEN, NUTZUNGSREGELUNGEN, MASSNAHMEN UND FLÄCHEN FÜR MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT (§ 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 1a BauGB )
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, vgl. Textfestsetzung Nr. 10
II. TEXTFESTSETZUNGEN
Entwurf
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans (§ 9 Abs. 7 BauGB)
SONSTIGE PLANZEICHEN
freizuhaltende Sichtfelder Kfz (50 km/h, Schenkellänge 70m), Fahrbahn derzeit in PlanungLage nur beispielhaft, der Nachweis richtet sich nach Textfestsetzung Nr. 11 Sichtfelder
G Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächenhier: mit einem Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belastende Flächen
zum Abbruch vorgesehene Bestandsgebäude
Lage Schallschutzwand mit Höhenangabe über Bezugspunkt 293,65 ü.N.N.hier z.B. 3,0m über 293,65 ü.N.N.
Abgrenzung des Maßes der Nutzung
WP Standort Werbepylon
Umgrenzung Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze
freizuhaltende Sichtfelder Radfahrer (Schenkellänge 30m) Radweg derzeit in PlanungLage nur beispielhaft, der Nachweis richtet sich nach Textfestsetzung Nr. 11 Sichtfelder
Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer ZweckbestimmungStraßenverkehrsflächen
VERKEHRSFLÄCHEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
St Bereich für Ein- und Ausfahrten (L= Lieferzufahrt, St=Zufahrt zur Stellplatzanlage, TG=Tiefgaragenzufahrt)
Flurnummern
bestehende Haupt- und Nebengebäude
10
ZEICHENERKLÄRUNG FÜR HINWEISE
Bemaßung, hier: z.B. 10,0m
4
401
Das Sondergebiet "großflächiger Einzelhandel" dient vorwiegend der Unterbringung eines großflächigen Lebensmittelmarktes im Vollsortiment sowie der Unterbringung von Gewerbe, Räumen für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die das Wohnen nicht wesentlich stören und Wohnen.
Im Baugebiet SO-2 sind in den Obergeschossen Wohn-, Büro- und Gewerbenutzungen sowie Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender zulässig. Einzelhandelsnutzungen werden in den Obergeschossen des SO-2 ausgeschlossen.
In den Baugebieten SO-3 bis SO-6 ist in den Obergeschossen ausschließlich Wohnutzung zulässig.
Anpflanzen von Bäumen, vgl. Textfestsetzung Nr. 10
7.1 Erstellung von Schallschutzwänden:Positionierung und Wandhöhen: Siehe Plandarstellung.Ausführung der Schallschutzwände- innenseitig (zum Parkplatz zeigend) hochabsorbierend Schallabsorption nach DIN EN 1793 mind. 8 dB.- Nördlicher Zugang im Bereich Schallschutzwand Innenseite West hochabsorbierend Schallabsorption nach DIN EN 1793 mindestens 8 dB.- außenseitig (zu den Nachbarn zeigend) keine Vorgaben an die Schallabsorption.- Schalldämmung nach DIN EN 1793 mindestens 24 dB.- Ausführung fugendicht.
7.2 Schalltechnische Maßnahmen Einkaufswagendepots- Positionierung und Ausrichtung der Depotöffnungen je Depot: Siehe Plandarstellung.- Dreiseitige Einhausung mit geschlossenem Dach, je Depot. Bauteile Einhausung: bewertetes Schalldämm-Maß mindestens 30 dB. Ausführung fugendicht.- Ausführung Einkaufswägen mit: - 2/3 Kunststoffkörbe und maximal 1/3-Anteil Metallkörbe.
7.3 Vorgaben für Anlieferungen und Verkehr- Lkw-Anlieferungen und Sprinter-Anlieferungen ausschließlich im Zeitraum werktags 06:00 bis 20:00 Uhr.- Lkw-Verladungen ausschließlich im geschlossenem Ladebereich bei geschlossenem Zufahrtstor.- Massive Einhausung der Tiefgaragenzufahrt ab Beginn Gebäude (ca. 3,30 m nach Grundstückszufahrt). Bewertetes Schalldämm-Maß mindestens 30 dB.- Die Innenwände und die Decke der eingehausten Tiefgaragenzufahrt sind schallabsorbierend auszu- führen. Länge der schallabsorbierenden Ausführung: mindestens 10 m. Bewerteter Schall- absorptionsgrad jeweils alpha w ≥= 0,6.- Durch Einhaltung des Stands der Lärmminderungstechnik ist u. a. eine Vermeidung von relevanten Geräuschen beim Überfahren von evtl. Regenrinnen zu gewährleisten. Evtl. Regenrinnen etc. sind so auszuführen, dass keine auffälligen Geräusche/Klappern beim Überfahren entstehen (z. B. lärmarme Ausführung mit verschraubten Gusseisenplatten).- Die Fahrwege der im Geltungsbereich ausgewiesenen Verkehrsflächen für Pkw und Lkw sowie die Tiefgaragenzufahrt sind asphaltiert auszuführen.- Folgende Nutzungszeiten für den Parkplatz des Einzelhandels sind sicherzustellen: Ausschließlich werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr.
9. Werbeanlagen
Die zulässigen Werbeanlagen werden im Vorhaben- und Erschließungsplan im Planblatt "Werbeanlagen" definiert.Der geplante Standort des Pylons ist auf die Einhaltung der o. g. Sichtfelder zu überprüfen.
Die Beleuchtung der Werbeanlagen sind so zu gestalten, dass eine Blendung der Verkehrsteilnehmer auf der Staatsstraße ausgeschlossen ist sowie negative Auswirkungen auf die Tierwelt vermieden werden.
Pflanzgebote:Auf den im Plan gekennzeichneten Standorten sind Bäume und Sträucher der nachstehend angegebenen Pflanzqualität zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Das Pflanzgut muß den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzungen entsprechen. Ausfälle sind durch gleichwertige Neupflanzungen zu ersetzen. Die Ausführung hat in der nach Fertigstellung des Bauvorhabens folgenden Pflanzperiode zu erfolgen.
Baumpflanzungen entlang der Erlanger Straße und Baumpflanzungen der Stellplatzanlage:Artenauswahl (Vorschlagsliste):Mindestpflanzqualität: Hochstamm 3 x v, m. B. 16-18, z.B.Acer campestre - FeldahornAcer platanoides - SpitzahornCarpinus betulus - HainbucheSorbus aucuparia - EberescheSorbus aria "Magnifica" - MehlbeereTilia cordata "Rancho" - Winterlinde
Aus Gründen der Zuwegung, oder der Leitungsführung können die Bäume ortsnah verschoben werden. Die dargestellte Gesamtzahl und die regelmäßige Ausrichtung ist einzuhalten.
Entlang der Erlanger Straße und der Stellplatzanlage ist jeweils einheitlich eine Baumart zu verwenden. Die Baumstandorte sind mit Bodendeckern zu bepflanzen oder als Rasenfläche anzulegen.
Ausführung und Erhaltung der Pflanzungen:
Die Ausführung hat spätestens ein Jahr nach Bezugsfertigkeit der Gebäude, zu erfolgen. Die Bäume sind fachgerecht zu pflegen und zu unterhalten. Ausgefallene Bäume sind in der nächsten Pflanzperiode nachzupflanzen.
10. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern
Strauchpflanzungen im Bereich der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern:Die festgesetzen Flächen sind entsprechend der aufgeführten Pflanzqualität anzulegen. Der Pflanzabstand beträgt 1,50 m.
Artenauswahl (Vorschlagsliste): Mindestpflanzqualität: v.St. (vielstämmig), 3 Tr. (3 Triebe), z.B.Amelanchier laevis - Kahle Felsenbirne (60-100 cm)Cornus mas - Kornelkirsche (60-100 cm)Cornus sanguinea - Gem. Hartriegel (60-100 cm)Coryllus avellana - Haselnuss (100-150 cm, 5 Triebe)Prunus spinosa - Schlehe (60-100 cm)Rosa canina - Hunds-Rose (60-100 cm)Salix caprea - Sal-Weide (60-100 cm)
1, Art der baulichen Nutzung
2. Maß der baulichen NutzungDas Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,8 und der Zahl der Vollgeschosse sowie der Höhe der baulichen Anlagen durch Planeintrag festgesetzt.
3. NebenanlagenNebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind ausschließlich innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig.
5. Abstandsflächen
Die im Planblatt eingetragenen Schallschutzwände sind in Bezug auf die Lage und Höhe, gemäß den schallschutztechnischen Anforderungen festgesetzt und zulässig. Für die Schallschutzwände werden demtentsprechend geringere Abstandsflächen vorgeschrieben.
Die Anzahl der auf dem Grundstück nachzuweisen Stellplätze wie folgt festgesetzt:
- Für Wohnungen unter 75 m² Wohnfläche sind pro Wohneinheit je1 Kfz- und 1 Fahrradstellplatz nachzuweisen.
- Für Wohnungen über 75 m² Wohnfläche sind pro Wohneinheit je 2 Kfz- und 2 Fahrradstellplätze nachzuweisen.
- Für gewerblichen Nutzflächen ist pro 25m² Nutzfläche je1 Kfz- und pro 50m² Nutzfläche1 Fahrradstellplatz nachzuweisen
- Für den Verbrauchermarkt ist pro 25m² Verkaufsfläche je1 Kfz- und 1 Fahrradstellplatz nachzuweisen
- Für Fillialbetriebe wie z.B. Bäcker mit Cafe ist je 25m² Nutzfläche je 1 Kfz- und 1 Fahrradstellplatz nachzuweisen.
Für die Oberflächen der Stellplatzflächen werden versickerungsfähige Beläge festgesetzt (z.B. Rasenfugenplaster mit breiter Rasenfuge). Dies gilt nicht für die Fahrgassen und die Flächen für Einkaufswägen innerhalb der Stellplatzanlagen.
6. Stellplätze
7. Festsetzungen zum Schall-Imissionsschutz
III. TEXTLICHE HINWEISE
PRÄAMBEL>> Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die Gemeinde Uttenreuth gemäß Beschluss des Gemeinderates vom ......................den Bebauungsplan U28 - Uttenreuth Mitte "Einzelhandel an der Erlanger Straße" mit integrierter Grünordnung in der Fassung vom ................... als Satzung.
UTTENRETUH, DEN _______________
(SIEGEL) FREDERIC RUTH ERSTER BÜRGERMEISTER
Rechtsgrundlagen des Bebauungsplanes und seiner Festsetzungen sind:
- das Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634)
- die Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.August 2007, (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B) zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408)
- die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017, (BGBl. I S. 3786)
- die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai2017 (BGBl. I S. 1057)
Bodendenkmalpflege:Soweit bei Arbeiten frühgeschichtliche oder mittelalterliche Funde oder Bodenverfärbungen auftreten, sind diese unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zu melden. Funde, die im Zuge von Erd- oder Bauarbeiten gemacht werden, sind gemäß Art. 8 Denkmalschutzgesetz (DSchG) anzuzeigen.
Hinweise zum Natur- und Artenschutz:In Bezug auf den Artenschutz sind bei der Baufeldfreimachung die gesetzlich vorgegebenen Zeiten nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG einzuhalten und demnach anfallende Rodungsarbeiten im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar auszuführen. Zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die Tierwelt sind bei einer Beleuchtung außerhalb der Gebäude ausschließlich folgende Leuchtmittel zu verwenden: LED-, Natriumdampf-Niederdruck- oder Natriumdampf-Hochdruck-Lampen. Ungerichtet abstrahlende oder nach oben gerichtete Leuchten (z.B. Lichtstelen, Up-Lights) sind nicht zulässig.
Hinweis zur Versickerung von Oberflächenwasser:Anfallendes unverschmutztes Oberflächenwasser aus Dach- und Hofflächen ist durch geeignete Maßnahmen direkt auf dem Grundstück zu versickern. Eine Einleitung von Regen-, Drainage-, Hang- und Sickerwasser in die Kanalisation ist nicht möglich. Anfallendes Niederschlagswasser ist nach § 55 WHG ortsnah zu versickern, verrieseln soweit wasserrechtliche Belange nicht entgegenstehen.Bei der Versickerung des Niederschlagswassers muss grundsätzlich sichergestellt werden, dass der Untergrund versickerungsfähig ist und der Abstand zum mittleren Grundwasserstand (ab UK Versickerungs- anlage) mindestens einen Meter beträgt. Es dürfen keine Verunreinigungen im Boden vorhanden sein. Daneben muss auch die Behandlungsbedürftigkeit des Regenwassers geprüft und bei der Beurteilung und Wahl der Versickerungsart betrachtet werden.
7.5 Vorgaben für den innerbaulichen Schallschutz und die Außenfassade- Der Nachweis des ausreichenden Schallschutzes nach Art. 62(1) Satz 1 BayBO ist für Außen- und Innenbauteile im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Die Mindestanforderungen aus der bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109 sind zu beachten.- Es ist ein Nachweis zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte für Innenräume gemäß Nr. 6.2 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26.08.1998 zu erbringen.
8. Umgang mit Oberflächenwasser, Niederschlagswasser
Das auf den Grundstücken anfallende Oberflächenwasser, Niederschlagwasser ist auf den Grundstücken zu versickern.
Beim Bau von Zisternen und sogenannten Grauwasseranlagen sind die Bauherren auf die Meldepflicht nach der Trinkwasserverordnung gegenüber dem Gesundheitsamt hinzuweisen. Die Anlagen müssen der DIN 1988 bzw. EN 1717 entsprechen und nach den Regeln der Technik ausgeführt werden. Die Anlagen sind von einem autorisierten Fachbetrieb abzunehmen. Die Gemeinde empfiehlt das Wasser in Zisternen zwischenzuspeichern und für die Bewässerung der Pflanzflächen zu nutzen.
Allgemeiner Hinweis :Gesamtplanung besteht aus drei verschiedenen Komponenten, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, dem hier vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dem Durchführungsvertrag.
gem. § 13a BauGB
4. DächerUnter Berücksichtigung der maximalen Gebäudehöhe sind begrünte Flachdächer oder begrünte, geneigte Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 30° zulässig.
9. Werbeanlagen
Werbeanlagen am GebäudeWerbeanlagen am Gebäude dürfen ausschließlich im Erdgeschossbereich bis zu einer Höhe von 4,50m (Oberkante der Werbeanlage) angebracht werden. Die Werbeanlagen sind als Einzelbuchstabenanlagen 1,06 m wie folgt zulässig. Für den Hauptmieter bis zu einer Gesamtbreite und einer Gesamthöhe von (REWE) 4000x1060 mm, für die Bäckerfiliale 2847x800 mm und für die weiteren Mieter der Gewerbeflächen 2504x500 mm. Die Verwendung von Leuchtbuchstaben ist zulässig.
Für die Oberschossnutzungen dürfen Schilder daneben ausschließlich im Bereich der Treppenzugänge sowie an den über den Innenhof zu erreichenden Treppenhäuser des südlichen Gebäuderiegels angebracht werden. Die Größe und Gestaltung der Schilder ist aufeinander abzustimmen.
WerbepylonAm festgesetzten Standort ist ein aus sich heraus leuchtender Werbepylon mit einer maximalen Höhe von 3500 mm und einer maximalen Breite von 1300 mm zulässig.
Eine Blendwirkung sämtlicher Werbeanlagen auf Verkehrsteilnehmer ist auszuschließen, die Leuchtwirkung ist mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg abzustimmen.
VORHABENTRÄGER:JÜRGEN MEYERZUM AUSSICHTSTURM 1691080 RATHSBERG
EW
PKW-Stellplatz gem. Vorhabenplan
Fahrrad Stellplatz gem. Vorhabenplan
Standort Einkaufswägen gem. Vorhabenplan
11. Sichtfelder
Das Sichtfeld auf den Straßenverkehr an der Einmündung der Zufahrt in die St 2240 ist gemäß RASt mit der Seitenlänge I = 70 m in Achse der übergeordneten Straße und einem 3 m-Abstand vom neuen Fahrbahnrand in der untergeordneten Straße/Zufahrt freizuhalten. Des Weiteren ist das Sichtfeld auf bevorrechtigte Radfahrer des geplanten straßenbegleitenden Geh- und Radweges an der Einmündung der Zufahrt in die St 2240 mit der Seitenlänge IR = 30,0 m in der Radwegachse und einem 3,0 m-Abstand von der Achse des Radweges bzw. 5,0 m-Abstand vom Fahrbahnrand in der untergeordneten Straße/Zufahrt freizuhalten. Diese Sichtflächen sind von Anpflanzungen aller Art, Zäunen, Stapeln, parken-den Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen freizuhalten, die eine größere Höhe als 0,80 m über der Fahrbahn erreichen. Ebenso wenig dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenstände gelagert oder hingestellt werden, die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die Dauer der Bauzeit.
Hinweise zum Immissionsschutz:DIN EN 1793 und DIN 4109 liegen zur Einsicht im Bauamt der VG Uttenreuth aus.
7.4 Vorgaben für Wohnungen- Südfassade an Erlanger Straße (Abschnitt parallel zur Erlanger Straße). Lärmorientierte Grundriss- gestaltung, u.a. Schlaf- und Kinderzimmer ausschließlich nach Norden orientiert.- Keine öffenbaren Fenster (nur zu Reinigungszwecken öffenbar) von schutzbedürftigen Räumen (Aufenthaltsräume nach DIN 4109-1:2016-07, Kapitel 3.16 an der Südseite zur Erlanger Straße sowie im 5m-Bereich an Südostecke des Gebäudes. Alternativ Vorbau von Prallscheiben. Die resultierende Schalldämmung durch die Prallscheiben muss mindestens 4 dB betragen. - Schutz von Außenwohnbereichen (u. a. Dachterrassen) an der Südseite zur Erlanger Straße sowie im 5m-Bereich an der Südostecke des Gebäudes durch Volleinhausung in Form eines vertikalen Vorbaus (nach oben offen, Schalldämm-Maß Material Vorbau mindestens 24 dB).
7.6 Gebäudetechnische Anlagen- Die im Geltungsbereich vorgesehenen gebäudetechnischen Anlagen (u. a. Verflüssiger) sind gemäß des jeweiligen Standes der Technik herzustellen. Im Baugenehmigungsverfahren ist der Nachweis zu führen, dass unter Berücksichtigung der zu beurteilenden gebäudetechnischen Anlagen die zulässigen Immissionsrichtwerte gem. TA Lärm(1) an den maßgeblichen Immissionsorten (bestehende bzw. bauplanungsrechtlich zulässige benachbarte schutzbedürftige Aufenthaltsräume) tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und nachts (lauteste Nachtstunde im Zeitraum 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) eingehalten werden.
1 Sechste AVwV v. 26. 8. 98 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zumSchutz gegen Lärm - TA Lärm)
h = 3,0m
Vorhabenbezogener BebauungsplanU28 - Uttenreuth Mitte 'Einzelhandel an der Erlanger Straße'
Hinweise zu Altlasten:In dem Bodengutachten der GBH GmbH zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit wird unter Pkt. 5.1 eine künstliche Auffüllung mit anthropogenen Bestandteilen beschrieben. Diesem Anfangsverdacht ist durch eine orientierende Altlastenuntersuchung gem. BBodSchV nachzugehen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung können auch abfallrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Untersuchung der Schadstoffbelastung der Auffüllungen steht noch aus und ist im Durchführungsvertrag festgehalten. Mögliche Konflikte werden jedoch unabhängig davon, innerhalb des laufenden Bebauungsplanverfahrens abgeklärt.
Lt. Geowissenschaftliches Büro GBH GmbH befinden sich in Teilbereichen der geplanten Bebauung, künstliche Auffüllungen.Die Schadstoffreiheit/ Unbedenklichkeit der Böden unter den Auffüllungen im Bereich der Versickerungsrigolen ist im Zuge des Aushubes nachzuweisen. Einer Versickerung kann aus wasserwirtschaftlicher Sicht nur dann zugestimmt werden, wenn sich im Umgriff der Versickerungsrigolen nachweislich kein mit Schadstoffen belasteter Boden befindet.
Im Sondergebiet wird der Störgrad entsprechend einem Mischgebiet festgesetzt.
Hinweis zur Ausführung der PflanzungenBei Pflanzungen auf Privatgrundstücken wird auf die Einhaltung des Art. 47 Abs.1 AGBGB verwiesen. Hiernach sind bei Pflanzungen über 2,0 m Höhe Mindestabstände zur Grenze von 2,0 m einzuhalten.
Abstände von Bäumen zur VersorgungsleitungenBei der Pflanzung von Bäumen ist ein Mindestabstand von 2,50m zu, am Tage des Inkrafttretens des Bebauungsplanes zu schützenden Leitungen zu beachten. Bei Unterschreitungen sind entsprechende Schutzmaßnahmen vorzusehen. Die Neuverlegung von Versorgungsleitungen ist auf die im öffentlichen Straßenraum vorhandenen und geplanten Bäume abzustimmen. Es ist auf einen Sicherheitsabstand von mindestens 2,50m zu achten. Sollte dieser Mindestabstand unterschritten werden sind Schutzmaßnahmen durch die Versorgungsträger vorzusehen.
Hinweis auf PhotovoltaikanlagenAuf die Zulässigkeit von PV-Anlagen auf dem Dach, an der Fassade und im Bereich der Schallschutzwände wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (TA Lärm) bei einem Betrieb von haustechnischen Anlagen (z.B. Klimageräte, Abluftführungen, Wärmepumpen, MiniBHKW) in der Summe folgende Immissionsrichtwerte für Lärm an betroffenen fremden Wohnräumen gelten:
Immissionsort im allgemeinen Wohngebiet:tags (06.00-22.00): 55 dB(A),nachts (22.00-06.00): 40 dB(A),Immissionsorte im Dorf- oder Mischgebiet:tags (06.00-22.00): 60 dB(A),nachts (22.00-06.00): 45 dB(A).Im Falle eines Nachweises über die Einhaltung der genannten Immissionsrichtwerte gelten die Regelungen der TA Lärm.
Um die Einhaltung der oben angeführten Immissionsrichtwerte zu erleichtern, erfolgen folgende ergänzende Hinweise zur baulichen Gestaltung von haustechnischen Anlagen:
- Bei der Anschaffung haustechnischer Aggregate wird empfohlen Geräte anzuschaffen, die dem Stand der Lärmschutztechnik entsprechen (z.B. Abgasschalldämpfer, Wärmepumpen-Splitgeräte, Aggregate mit Vollkapselung, Minimierung von Drehzahlen bzw. Strömungsgeschwindigkeiten).- Die Aufstellung von Wärmepumpen, Klimageräten, Kühlaggregaten oder Zu- bzw. Abluftführungen direkt an, oder unterhalb von umliegenden Fenstern zu geräuschsensiblen Räume (z.B. Schlafzimmer) soll vermieden werden.- Eine Errichtung geräuschemittierender Aggregate in Nischen, Mauerecken oder zwischen zwei Wänden kann bei ungünstiger Ausrichtung eine Schallpegelerhöhung aufgrund von Schallreflektion bewirken und sollte daher ebenfalls vermieden werden.- Grundsätzlich soll bei der Errichtung haustechnischer Geräte und der damit verbundenen Rohrleitungen auf eine körperschallisolierte Aufstellung bzw. Befestigung geachtet werden.- Soweit erforderlich sollen bei Blechen und sonstigen Bauteilen Maßnahmen zur Entdröhnung durchgeführt werden (z.B. Entkoppeln der Luftkanalbleche und Verkleidungselemente, Minimieren von Vibrationen).- Die Abstände zu Nachbarhäusern sollen so gewählt werden, dass die für das Gebiet gültigen Immissionsrichtwerte dort um mindestens 6 dB(A) unterschritten werden (für Luftwärmepumpen vgl. Abstandstabelle gemäß Ziffer 14. 1.2 im Leitfaden „Tieffrequente Geräusche bei Biogasanlagen und Luftwärmepumpen Ein Leitfaden (Auszug Teil III)" [Bayerisches Landesamt für Umwelt]).- Soweit die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden können, sollen weitere Schallschutz maßnahmen ergriffen werden (z.B. Abschirmung, Einbau von Schalldämpfern, Luftkanalumlenkungen, geeignete Gerätewahl)
Freiflächengestaltungsplan:
Zum Bauantrag ist ein mit der Gemeinde abgestimmter Freiflächengestaltungsplan einzureichen.
Müll Standort Müllstation gem. Vorhabenplan
Verfahrensvermerke Aufstellung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
1. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.10.2019 die Aufstellung desBebauungsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am ................... ortsüblich bekannt gemacht.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgte Bekanntmachung vom .........................
3. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 08.10.2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.11.2019 bis 20.12.2019 beteiligt.
4. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 08.10.2019 wurde mit der Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom .18.11.2019 bis 20.12.2019
öffentlich ausgelegt.
5. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 28.04.2020 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom .............2020 bis ...............2020 erneut beteiligt.
6. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 28.04.2020 wurde mit der Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ..........2020 bis ..........2020
erneut öffentlich ausgelegt.
7. Die Gemeinde ............................. hat mit Beschluss des Gemeinderats vom ................... denBebauungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom ................... als Satzung beschlossen.........................................................................., den ...........................(Gemeinde Uttenreuth)
(Siegel)..............................................................................................................Frederic Ruth (1. Bürgermeister)
8. Ausgefertigt........................................................................., den ...........................(Gemeinde Uttenreuth)
(Siegel)..............................................................................................................Frederic Ruth (1. Bürgermeister)
9. Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am ............ gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Babauungsplan ist damit in Kraft getreten........................................................................., den ...........................(Gemeinde Uttenreuth)
(Siegel)..............................................................................................................Frederic Ruth (1. Bürgermeister)
Straßenverlauf auf Grundlage der Disskussionsgrundlage von Projekt4
EWEW
EW
EW
P442/11
442/12
44/9
401/27401/22 401/24401/21 401/23 /26401/25
402/
15
/101
/12
/97
402/13
/96
402/14
/95
396/75
402/11/10
396/73
396/77
402/4
402/
2396/78
/76
/38
/41
/34
396/68
/37
/39/3
5 396/70
/42
401/40
/71
396/72
/43
401/11
401/9
401/10
/12
399/9
401
/11/10
401/8
/8
399/2 399/3
404/13
/9
399/
4
399/6399/8
/12
399/7
399/
13
397/1
/26
402/30
402/32
402/31
/24
/28
/25
/100
402/29
/21
402/18
/22
/27
/23
404/3
399
404/2
397/2
/94
/92
/93
/20
/87/91
402/
16
/17
/99
/102
/98
461/5
/4
396/81
402/9
396/83 396/84
396/85
/88/90/89/86/5
396/80396/79
402/8
/48
/7
396/82
396/54
396/46/44
/47
/50/49
/42/43/41
401/32
396/65
401/31401/30401/29
/36
396/69
401/33
/59/55
/58/62
/51
401/28
/56
/61/60
/57
396/3
/9/11/10
462/4
462/5
461
461/2
460/4
460/5
461/17
/10
/9
461/8
460/2
460
/66
/59 /60/58
/57
/65/64/63
/61/55/56
/67/62
458
462/12462/9
462/11462/10
457/19
457/20
457
457/9
454/2
/24
/26
/25
/23
/20455/19
/18
455/
17
455
442/6
442/11 442/12
44/344/11
44/6
42/242/1
HsNr. 10
HsNr. 2
HsNr. 23
6 20 16
6a
18
14
16
111412 3
810
8
12
10a
10b
24
5a
5b
5c
18
14
6
4
75
9
5d
9 7
2
13
I
4
17
12
3028 32
2022
16
26
14
24
26
22
1
12
28
9 7
15
14
2a
11
19
108
3 5
6
9
21
12
I
5a
3
8a
1
1
4
29
25b 25c
27c 27d27b
27a
25a
5
5
IVS
IF
IIIKW
IF
IS
IF
IF
SII
Bre
slau
er S
traß
e
Sudetenstraße
Stettiner Straße
Erlanger Straße
Heinrich-Hertz-Straße
3,20
0,60
1,60
3 x
Fahr
rad
Vor
dach
Vordach
I
SO-2 GHmax. 17,50mWHmax. 15,50m
SO-4GHmax. 13,75mWHmax. 11,75m
SO-3GHmax. 13,75mWHmax. 11,75m
SO-1 WH/GHmax. 6,50m
3,20
l =70m
l =70m
SO-5 WH/GHmax. 9,50m
SO-6GHmax. 12,75mWHmax. 11,75m
IV
IIIIII
III
II
Rad -St
PKW-Stellplatzanlage
PKW-Stellplatzanlage
StL
TG
Müll/ Fahrräder
h= 4,5m
h=4,5m
h= 3,75m
WP
G
l =30m
l =30m
4,80
0,8
h= 3,0m
h=4,5m
Müll
h= 3,00m
10,20
1,20
0,60
Ansicht von Osten (M. 1:500)
Ansicht von Süden (M. 1:500)
Planzeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan (M 1: 1.000)
„Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2018“ - „Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet“
HNeben-anlage
Ansicht von Westen (M. 1:500)
ehem.Bushalte
stelle
Erlanger Straße
Bres
laue
r Stra
ße
Straßenverlauf auf Grundlage der Disskussionsgrundlage von Projekt4
22 Stg
18,2/30
ZentralesGrün
22 Stg
18,2/27
Spielfläche
Einkaufs
wägen
Einkaufswägen
96 STP
Einkaufswägen
Einkaufswägen
R
R
R
4,50 6,50
7,50
6,50
8,00
4,50
7,50
Ein-/Ausfahrt
Parken Markt
Belieferung
Markt LKW
Schrankefür LieferverkehrAufstellfläche für
Lieferverkehr6x19m
Bereich Anlieferung
Entladung in geschlossener Ladebucht
64 Fahrräder
3 x
Fahr
rad
Höhe Schallschutzwand 4,5m ab 293.65 ü N.N.
Höhe Schallschutzwand 4,5m ab 293.65 ü N.N.
Höhenausgleich durch R
ampe
Höhe Schallschutzwand
3,0m ab 293.65 ü N.N.
Schrankenanlage
7x12
m A
ufst
ellfl
äche
fü
r die
Feu
erw
ehr
7x12
m A
ufst
ellfl
äche
fü
r die
Feu
erw
ehr
7x12m A
ufstellfläche
für die Feuerwehr
Höhe Schallschutzw
and
3,75m ab 293.65 ü N
.N.
7x3m
War
tebe
reic
h P
KW
2,65
4,50
10,00
10,00
R
R fußläufige Verbindung Nord/Süd
III Haus Ost
III Haus Nord
II
III Haus West270°
83°
94°
93°
98°87°
84°
93° 96°87°
82°
82°
98°
102°
86°
Bere
ich
Ein-
/Aus
fahr
tTi
efga
rage
IV Haus Süd91°
82°
98° 82°
80°
100°
I
1.+2
.OG
W
ohne
n
1.+2.OG Wohnen
1.OG Wohnen
1. + 2.OG
W
ohnen
I (Innenhof auf Supermarkt)
Nebenanlagen
293,58m ü.N.N.
293,34m ü.N.N.
295,89m ü.N.N.296,40m ü.N.N.
295,14m ü.N.N.295,46m ü.N.N.
295,25m ü.N.N.
295,60m ü.N.N.
294,50m ü.N.N.
293,63m ü.N.N.
294,26m ü.N.N.
294,49m ü.N.N.
294,15m ü.N.N.
293,65m ü.N.N.
294,18m ü.N.N.
294,00m ü.N.N.
294,58m ü.N.N.
294,44m ü.N.N.
294,15m ü.N.N.
294,58m ü.N.N.
294,01m ü.N.N.
296,14m ü.N.N.
293,53m ü.N.N.
295,15m ü.N.N.
293,67m ü.N.N.
293,58m ü.N.N.
293,60m ü.N.N.
293,43m ü.N.N.
294,48m ü.N.N.
294,40m ü.N.N.
295,59m ü.N.N.
109°
DFF
DFF
DFF
DFF
DFF
DFF
DFF
DFF
DFF
DFF
DFF
DFF
DFF
1.+2.OG Gewerbe
3.OG Wohnen
DFF
DFF
Tür/Durchgang für
Flur-Nr. 399/6
I Nebenanlage
1.+2.OG Wohnen
Geländeschnitt 1
Geländeschnitt 1
Geländeschnitt 2
Geländeschnitt 2
Schnitt A-A
Schnitt A-A
Schnitt B-B
Schnitt B-B
Schnitt C-C
Schnitt C-C
Geländeschnitt 3
Geländeschnitt 3
Schnitt D-DSchnitt D-D
Schnitt E-E
Schnitt E-E
Geländeschnitt 5
Geländeschnitt 5
Geländeschnitt 4
Geländeschnitt 4
GEPRÜFTGEZEICHNET
MASSSTAB
DATUM
PLANNUMMER
Projektadresse
Auftraggeber
Bauvorhaben
Planverfasser
PlaninhaltArt der ÄnderungDatum
Nr.Gez.
Plannummer
Bauort
Meyer Supermarkt Uttenreuth
Erlangerstraße10, 10a, 10b, 1291080 UttenreuthFlur-Nr.: 399/2, 399/3, 399/7, 401, 401/8
Jürgen MeyerZum Aussichtsturm 1691080 Rathsberg
355
Bauherr
Projekt
Bezeichnung
geprüftDatumMaßstab
gezeichnetDachaufsichtdhtg
1_50013.05.2020
355-03-001
Architekt BDATim Gräßel
www.graessel-architekten.de
Konrad-Zuse-Strasse 22
91052 Erlangen
Fax 09131. 92395-60
Fon 09131. 92395-50VORABZUG
Übersichtslageplan Vorhaben- und Erschließungsplan (M ca. 1 : 1.000)
Erlanger Straße
Breslauer Straße
Eingang West
TG-Abfahrt Eingang Nord
NA
+/- 0.00 = 293.65m ü.N.N.
+12.75m
+17.50 = 311.15m ü.N.N.
+13.75m+14.50m
+11.75m+11.75m
+9.50m
+6.50m
+ 295,89m ü.N.N.
+ 293,37m ü.N.N.+ 293,34m ü.N.N.
+ 296,34m ü.N.N.
Natürliches Gelände
+1.50 = 295.15m ü.N.N.
6° 13°
6,15 11,15
17,30
45°30°
Sonneneinfall
Nachbargebäudeca.6,7m Traufhöhebezogen auf Niveau Breslauerstraße
Breslauerstraße Nr. 6
Maße sind aus der Ansicht entnommen(von der Breslauerstraße aus)
Höhenverlauf an der Breslauerstraße
65°
+ 295,37m ü.N.N.+ 295,00m ü.N.N.
+ 294,54m ü.N.N.
+ 293,73m ü.N.N.+ 293,44m ü.N.N. + 293,31m ü.N.N.
+ 293,96m ü.N.N.
+4.50m
+17.50 = 311.15m ü.N.N. +17.00 = 310.65m ü.N.N.
+14.50m +14.00m
+/- 0.00 = 293.65m ü.N.N.+ 293,58m ü.N.N.
+ 293,44m ü.N.N.
Natürliches Gelände
16° 7°
Eingang OstNA AnlieferungEingang BäckerEingang Markt
+/- 0.00 = 293.65m ü.N.N.
+17.00 = 310.65m ü.N.N.
+13.75m
+15.50m
+11.75m
+14.00m
+4.50m
+6.50m
NachbargebäudeLeipzigerstraße 27/29+ 293,52m ü.N.N. + 293,66m ü.N.N.
+ 296,14m ü.N.N.
Natürliches Gelände
10° 16-23°
17-19°9°
MülleinhausungNA1.OG
NachbargebäudeLeipzigerstraße 22/24
18°
65° Sonneneinfall
45°
+ 293,39m ü.N.N. + 293,58m ü.N.N.+ 294,04m ü.N.N.+ 293,90m ü.N.N.
+ 294,30m ü.N.N.
+ 295,50m ü.N.N. + 295,54m ü.N.N.+ 295,70m ü.N.N.
Sch
alls
chut
zwan
d +2.70m
+ 293,60m ü.N.N.