Wegleitung GEP
Generelle Entwässerungsplanung (GEP)
Amt für Umwelt
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Einleitung
GEP-Bearbeitung im Kanton Thurgau auf einen Blick
Organisation bei der GEP-Bearbeitung
Datenbewirtschaftung
Anlagenkataster
Zustand, Sanierung, Unterhalt
Gewässer
Gefahrenvorsorge
Fremdwasser
Abwasserentsorgung im ländlichen Raum
Entwässerungskonzept
Massnahmenplanung
Erfolgskontrolle
Finanzierung
Gesetzliche und fachliche Grundlagen
Glossar
Anhang: Plan Auslastung, Einstau und ökologische Beurteilung
Inhaltsverzeichnis
1.1 Ziele der Abwasserentsorgung
Aus den Zielen der Abwasserentsorgung ergeben sich ihre Aufgaben:
In den vergangenen Jahrzehnten wurde viel unternommen, um diese Ziele zu erreichen. So wurden Ka-nalisationen, Sonderbauwerke und Abwasserreinigungsanlagen (ARA) gebaut und erweitert. Den in der Schweiz erreichten hohen technischen Stand der Abwasserentsorgung gilt es zu erhalten, wo nötig zu optimieren und den aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen.
1.2 Wert der Abwasserinfrastruktur
Die öffentliche Abwasserinfrastruktur umfasst die Kanalisation (Schmutz-, Misch- und Regenabwasser), die Sonderbauwerke (Regenbecken, Regenüberläufe, Pumpwerke) und die ARA. Das Abwassernetz
umfasst rund 49‘000 km öffentliche und mindestens 42‘000 km private Abwasserleitungen (vor allem Hausanschlüsse).
Der Wiederbeschaffungswert der Schweizer Abwasserinfrastruktur beträgt rund 120 Mrd. Franken (öffentliche Kanalisation 66, ARA 14, private Entwässerung 40). Für die öffentlichen Anlagen werden jährlich rund 2.2 Mrd. Franken ausgegeben («Abwasserentsorgung 2025», VSA, 2012).
Das Amt für Umwelt (AfU) hat 2011 eine Gemeindeumfrage zum Thema Siedlungsentwässerung durch-geführt. Im Kanton Thurgau betragen gemäss dieser Umfrage die gesamten Kosten für die öffentliche Abwasserentsorgung 55.4 Mio. Franken pro Jahr (Investitions- und Betriebskosten von Kanalisation und ARA) oder rund 227 Franken pro Einwohner und Jahr. Diese spezifischen Kosten sowie deren Auftei-lung auf Kanalisation (48 %) und ARA (52 %) entsprechen Schweizer Durchschnittswerten.
Diese wertvolle Infrastruktur bedarf geeigneter Planungsgrundlagen und Arbeitsinstrumente, um sie langfristig erhalten zu können.
1.3 Generelle Entwässerungsplanung (GEP) als rollende Planung
Aus den Zielen der Abwasserentsorgung und unter Berücksichtigung der bestehenden Infrastruktur, der häufig hohen Besiedelungsdichte, der vielfältigen Nutzung der Gewässer sowie der zunehmenden GIS-Anwendungen ergeben sich die hauptsächlichen Ziele eines GEP:
01
Einleitung1
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•
Schutz der Bevölkerung vor hygienischen Problemen Ableitung des Schmutzabwassers aus dem Siedlungsgebiet
Schutz des Siedlungsgebietes vor Überflutungen Ableitung des Regenabwassers aus dem Siedlungsgebiet
Schutz der Gewässer vor schädlichen Einwirkungen Weitgehender Abbau der Schmutzfracht in ARAMinimierung/Optimierung der Abwassereinleitungen
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•
Ein geeignetes Entwässerungskonzept optimiert Anzahl, Örtlichkeit und Art der Einleitungen in die Gewässer. Dazu müssen diese ökologisch beurteilt werden. Zudem muss die ARA bezüglich Hydraulik und Schmutzfracht in das Konzept einbezogen werden.Die gezielte Werterhaltung der Infrastrukturanlagen dient der Sicherheit und ist von hoher wirtschaft- licher Bedeutung. Sie trägt dazu bei, unerfreuliche und überraschende Investitionsspitzen zu vermeiden.Mittels zweckmässiger Datenbewirtschaftung können die GEP-Daten vielfältig genutzt werden. Dazu müssen sie korrekt erhoben werden, einheitlich strukturiert sein und regelmässig nachgeführt werden.
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Die vorliegende Wegleitung ersetzt die Arbeitshilfe «7 Schritte zum GEP» (AfU, 1996). Sie ist als Ergän-zung zum neuen GEP-Musterpflichtenheft des VSA zu sehen. Dieses formuliert Ziele und Leistungen der einzelnen Teilprojekte. Verschiedene Randbedingungen werden durch den VSA nicht klar vorgegeben, sondern sind in Absprache mit der kantonalen Behörde festzulegen. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen Regionen in der Schweiz Rechnung getragen. In vorliegender Weglei-tung sind die wichtigsten Aspekte, die bei der GEP-Bearbeitung im Kanton Thurgau zu beachten sind, klar und knapp beschrieben und mit Beispielen ergänzt.
1.6 Einordnung der Wegleitung
1.5 Ziel und Zielpublikum der Wegleitung
Diese Wegleitung richtet sich an Gemeinden, Abwasserverbände und im GEP-Bereich tätige Ingenieur-büros. Sie gibt Hinweise für den Umfang und die Qualität der GEP-Bearbeitung und hilft allen Beteiligten, diese möglichst einheitlich zu gestalten sowie deren Anforderungen verständlich zu kommunizieren. Ihr Ziel ist es aber nicht, fachliche Grundlagen zu vermitteln.
Mit der rollenden Planung stehen stets aktuelle Arbeitsgrundlagen zur Verfügung. Dies bedingt, dass gewisse Grundlagen und Daten laufend, andere periodisch nachgeführt werden. Abhängig von der Bautätigkeit, dem Bevölkerungswachstum und weiteren Randbedingungen müssen die Planungs-horizonte und Ausbauziele periodisch angepasst werden.
•
Alle Gemeinden und Abwasserverbände im Kanton Thurgau haben einen ersten GEP erarbeitet und vom Departement für Bau und Umwelt (DBU) genehmigen lassen. Diese Planungsgrundlagen sind in-zwischen zehn und mehr Jahre alt. Der GEP hat den Charakter einer rollenden Planung und bedarf der laufenden Nachführung und Weiterentwicklung. Im Rahmen der ersten Generation GEP sind umfangreiche Erfahrungen gemacht worden. Der VSA hat diese 2010 in ein neues Musterpflichtenheft mit folgenden Dokumenten eingearbeitet:
Das neue Musterpflichtenheft des VSA bildet die Grundlage für die zukünftige GEP-Bearbeitung, Nach-führung und Weiterentwicklung. Es ersetzt die VSA-Dokumente «GEP-Richtlinie für die Bearbeitung und Honorierung» (1989) sowie «GEP-Musterbuch» (1992 und Aktualisierungen).
Erläuterungen zum Musterpflichtenheft für den GEP Musterpflichtenheft für die Gesamtleitung im ARA-EinzugsgebietMusterpflichtenheft für den GEP-IngenieurWegleitung GEP-Daten
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1.4 Begriffe zur GEP-Bearbeitung
Art und Umfang der GEP-Bearbeitung werden in dieser Wegleitung wie folgt unterschieden:
GEP-Überarbeitung: Überprüfung/Aktualisierung/Bearbeitung des gesamten GEP oder einzel-ner Teilprojekte; erfolgt alle 10 bis 15 Jahre (gesamter GEP) oder bei wesentlichen Änderungen im ARA-Einzugsgebiet (Kanalisation, Gemeinde, Gewässer).GEP-Nachführung: laufende Anpassungen (z.B. Datenbewirtschaftung, Anlagenkataster, Kanalsa-nierungen, Unterhalt, periodische Fremdwassermessungen).
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03
Der GEP wird, neben der laufenden Nachführung, alle 10 bis 15 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen im ARA-Einzugsgebiet oder in der Gemeinde (Kanalisation, Siedlung, Gewässer) um-fassend überprüft und nach Bedarf aktualisiert (GEP-Überarbeitung). Die elektronischen Daten für den Leitungskataster müssen jährlich, diejenigen für den GEP alle 5 Jahre dem Kanton abgegeben werden. Die Datenstruktur ist vorgegeben (VSA-DSS). Nachfolgend ist der Prozess für eine GEP-Überarbeitung dargestellt. Bei der laufenden GEP-Nachführung vereinfacht sich das Prozedere; grundsätzliche Überlegungen zur Organisation und Datenbewirtschaftung sind aber auch hier empfehlenswert.
2.3 Ablauf
2.2 Vorgehen
2.4 Dokumentation
2.1 Anlass
Elektronische Daten in VSA-DSS-Struktur (DSS_2008_GEP_TG)Technische Berichte (je nach bearbeiteten Teilprojekten)Gewässeruntersuchungen (ökologische Beurteilung, Relevanzmatrix)Hydraulische Berechnungen, Stammkarten SonderbauwerkeMassnahmentabelle und Massnahmenplan, FinanzierungsplanSanierungspflichtige Liegenschaften ausserhalb Bauzone: Plan/TabellePlanunterlagen: GEP-Plan (s. Seite 15), weitere je nach bearbeiteten Teilprojekten (s. auch VSA-Muster-pflichtenheft, Details in Absprache mit dem AfU)
Die Organisationsform wird frühzeitig festgelegt (Kapitel 3).Eine grundlegende Aufgabe ist, ein Konzept für die Datenbewirtschaftung zu erarbeiten. Wichtig ist, dass die Daten im ganzen ARA-Einzugsgebiet problemlos austauschbar sind. Sie müssen «aus einem Guss» sein, auch wenn verschiedene Ingenieurbüros das Verbandsgebiet datenmässig betreu-en. Nur so können Qualität und Kosten optimiert werden (Kapitel 4).Bevor die verschiedenen Teilprojekte bearbeitet werden, wird das System Gewässer und Sied-lungsentwässerung überprüft. Die Teilprojekte «Gewässer» und «Entwässerungskonzept» sind zen-tral und betreffen das gesamte ARA-Einzugsgebiet (Kapitel 7 und 11).
Die GEP-Bearbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem AfU.Für die Ingenieurarbeiten der einzelnen Teilprojekte oder des gesamten GEP wird ein Pflichtenheft erstellt. Als Vorlage kann das Musterpflichtenheft des VSA dienen (VSA, 2010). Das Pflichtenheft wird unter Beizug des AfU erarbeitet. Das AfU begleitet und prüft laufend die Projektfortschritte. Auf eine schriftliche Vorprüfung kann in der Regel verzichtet werden.Bei umfassenden Überarbeitungen, eigentümerrelevanten Änderungen (z.B. bezüglich Entwässerungs-system, Abflusskoeffizient, hydraulischer Auslastung) oder auf Wunsch der Gemeinde wird der GEP öffentlich aufgelegt. Die Genehmigung erfolgt durch das DBU. Andernfalls (z.B. bei Verbands-GEP) erfolgt die Zustimmung durch das AfU.
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GEP-Bearbeitung im Kanton Thurgau auf einen Blick2
Die GEP-Bearbeitung ist komplex und erfordert eine gut funktionierende Organisation.Etliche Fragen und Probleme müssen auf unterschiedlichen Ebenen angegangen werden:
04
3.1 Erläuterung
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3.2 Empfehlungen Kanton Thurgau
Die GEP-Überarbeitung berücksichtigt grundsätzlich ein ARA-Einzugsgebiet.Der Abwasserverband als Trägerschaft der ARA führt und koordiniert die Aufgaben.Das Datenbewirtschaftungskonzept ist eine zentrale und kostenrelevante Grundlage, die ganz zu Be-ginn und zusammen mit den Gemeinden erarbeitet und festgelegt wird.Die einzelnen Teilprojekte werden bezüglich Zuständigkeit und Nachführungszyklus gemäss Tabelle Seite 5 erarbeitet.
Gemeinde übergreifende Aspekte müssen auf Stufe des ARA-Einzugsgebiets bearbeitet werden, weil sie die Betrachtung des Gesamtsystems erfordern.Lokale Aspekte können auf Stufe der Gemeinden bearbeitet werden, allenfalls in Rücksprache bzw. Koordination mit dem Verband.Fallweise kann es erforderlich sein, die Bearbeitung auf ein Gewässereinzugsgebiet auszu-dehnen; dabei müssen benachbarte Verbände oder Gemeinden (ARA-Einzugsgebiete) einbezo-gen werden.
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In Bezug auf Umfang und Komplexizität kann zwischen (laufender) GEP-Nachführung und (umfas-sender) GEP-Überarbeitung unterschieden werden.Massnahmen können durch eine übergeordnete bzw. koordinierte Betrachtungsweise effektiver und wirtschaftlicher umgesetzt werden.
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Organisation bei der GEP-Bearbeitung3
05
Zuständigkeit der Trägerschaften für die Teilprojekte und Zyklen für die GEP-Bearbeitung
Teilprojekt AV G Zyklus Bemerkungen
Der Verband definiert in Absprache mit den Gemeinden das zweck-mässige Konzept.
Die GEP-Daten für die Abgabe an das AfU müssen im Format VSA-DSS TG vorliegen.
Der Verband und die Gemeinden können für ihre Anlagen eigene Ka-taster führen. Verantwortlich ist die jeweilige Trägerschaft. Der Verband kann die Ko-ordination übernehmen.
Der Verband sorgt für eine einheitliche Erhebung und ökologische Be-urteilung. Diese Arbeiten liefern Vorgaben für das Entwässerungskon-zept.
Der Verband erarbeitet das Konzept, die Ziele und Massnahmen der Entwässerung über das gesamte ARA-EZG. Die Gemeinden überneh-men die Vorgaben daraus (Hydraulik, Sonderbauwerke).
Der Verband erarbeitet den Gefahrenplan über das gesamte ARA-EZG; AfU und Gemeinden stellen allenfalls Unterlagen zur Verfügung.
Das ARA-Interventionskonzept wird in das Teilprojekt eingebunden.
Der Verband analysiert die ARA-Daten und erarbeitet bei Handlungs-bedarf ein Konzept.
Die Trägerschaft eruiert bei Bedarf die Quellen und legt die Massnah-men fest bzw. setzt sie um.
Die Gemeinden melden sanierungsbedürftige Liegenschaften dem AfU und erarbeiten Sanierungskonzepte.
Die Trägerschaften verfügen je über einen Massnahmenplan. Die Massnahmen werden – wo zweckmässig – koordiniert.
Die Trägerschaften verfügen über eigene Finanzplanungen. Für deren zeitlichen Horizont sind 10 Jahre empfehlenswert.
Konzept
Anlagenkataster
Datenabgabe
Zustand, Sanierung,Unterhalt
Gewässereinleitstellen
Entwässerungskonzept
Gefahrenplan EZG
ARA
Erhebung
Umsetzung
Erfassung, Konzept
Massnahmenplan
Finanzierung
10 bis15 Jahre
5 Jahre
laufend bis1 Jahr
1 bis5 Jahre
10 bis15 Jahre
10 Jahre
5 Jahre
1 bis10 Jahre
1 bis10 Jahre
laufend bis1 Jahr
1 Jahr
Fremdwasser
Datenbewirtschaftung
Kanalisation
Gewässer und Entwässerungskonzept
Gefahrenvorsorge
Abwasserentsorgung im ländlichen Raum
Massnahmen und Finanzierung
Zuständigkeit:
Hauptverantwortung bzw. Gesamtleitung
Teilverantwortung, «Mitarbeit» (allenfalls bei Bedarf)
Trägerschaft:
AV Abwasserzweckverband
G Gemeinde
06
Die Teilprojekte Anlagenkataster und Zustand, Sanierung, Unterhalt sowie Finanzierung und Massnahmenplanung werden fortlaufend nachgeführt. Empfehlung der Organisationsform:
3.3.1 GEP-Nachführung
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3.3 Organisationsformen
Die Wahl der geeigneten Organisationsform hängt davon ab, welche Teilprojekte bearbeitet werden und welche Fachkenntnis auf der Ebene der ARA-Trägerschaften vorhanden ist.
Beispiel für eine zweckmässige Organisationsform bei laufenden GEP-Nachführungen. Dargestellt sind die verschiedenen Akteure und ihre hauptsächlichen Verbindungen (punktierte Linie: fallweiser Beizug bzw. Orientierung des AfU).
Der Verband und die Gemeinden koordinieren – wo zweckmässig – ihre Aufgaben.Das AfU wird bei Bedarf beigezogen.Das AfU wird jedenfalls über die geplanten und ausgeführten Massnahmen orientiert (z.B. im Rahmen von Projekten, anlässlich von (Verbands-)Sitzungen oder GEP-Zustimmungen).Das beauftragte GEP-Ingenieurbüro erarbeitet die betroffenen Teilprojekte. Bei Bedarf werden die Arbeiten von verschiedenen Büros koordiniert.
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–
AfU TG
G3
GEP-Ing A
AV
Abwasserzweckverband
GEP-Ing B
G1G2
AV Abwasserzweckverband
G Gemeinden
GEP-Ing GEP-Ingenieurbüros
07
Eine GEP-Arbeitsgruppe aus Fachleuten und Behörden übernimmt die GEP-Bearbeitung.In der Arbeitsgruppe sind der Verband, die Gemeinden, das AfU, die zuständigen GEP-Ingenieur-büros und bei Bedarf weitere Fachexperten vertreten.Der Verband führt und koordiniert die Aufgaben (Gesamtleitung).Die Gesamtleitung kann auch – abhängig von der zeitlichen und fachlichen Kapazität des Ver-bandes – an einen externen Fachexperten übertragen werden. Die Arbeitsgruppe trifft sich regelmässig und berät über die zwischenzeitlich durch die GEP-In-genieurbüros ausgeführten Arbeitsschritte. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist, die Ziele zu definieren, daraus die Arbeitsschritte auszulösen und deren Fortschritt zu überwachen.Die GEP-Ingenieurbüros erarbeiten die Teilprojekte. Bei Bedarf werden spezialisierte Ingenieur-büros (z.B. für die Hydraulik oder die Datenbewirtschaftung) oder andere Fachexperten (z.B. für die Gewässerbeurteilung) beigezogen.
3.3.2 GEP-Überarbeitung
Beispiel für eine zweckmässige Organisationsform bei umfassender GEP-Überarbeitung.Dargestellt sind die verschiedenen Akteure und ihre hauptsächlichen Verbindungen (punktierte Linien: kein Alleingang für die Gemeinden bzw. Beizug von Experten bei Bedarf).
Die Neubearbeitung oder Überarbeitung der Teilprojekte Datenbewirtschaftung, Gewässer, Ent-wässerungskonzept, Fremdwasser sowie Gefahrenvorsorge erfolgt über das ARA-Einzugsge-biet und bedarf einer zweckmässigen und im Vorfeld festgelegten Organisationsform.
Empfehlung der Organisationsform:
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AfU TG
G3
GEP-Ing A
AV
Abwasserzweckverband
GEP-Ing B
G1G2
weitereExperten
externerExperte
08
Gemäss kantonaler Geoinformationsgesetzgebung sind die Gemeinden verpflichtet, einen digitalen Leitungskataster (LK) zu führen und die Daten mindestens jährlich dem Amt für Geoinformation (AGI) abzugeben.Gemäss kantonaler Gewässerschutzgesetzgebung sind die Gemeinden bzw. Verbände verpflichtet, ihre digitalen GEP-Daten alle 5 Jahre zu aktualisieren und dem AGI abzugeben.Die GEP-Daten werden im Modell VSA-DSS, Version TG, erfasst und bewirtschaftet. Diese Version entspricht der Minimalanforderung bezüglich der zu verwaltenden Daten.Der Leitungskataster, Teilbereich Abwasser, ist ein Teil der GEP-Daten und kann aus diesen exportiert werden. Das Datenverwaltungskonzept ermöglicht somit den laufenden Datenaustausch von GEP und Leitungskataster.Das Modell VSA-DSS TG (DSS_2008_GEP_TG, Version 02 vom 14.12. 2012 bzw. aktuelle Version) wird vom GIS Verbund Thurgau (GIV) und ein Checkerdienst (Checkili) vom AGI zur Verfügung gestellt (Vorgaben für den Leitungskataster s. Wegleitung Werkinformation, GIV 2014).Auf der Ebene des ARA-Einzugsgebiets kann der Datenumfang über die minimalen Anforderungen des AfU erweitert werden, wenn dies für die Aufgabenerfüllung des Verbandes zweckmässig ist. Dabei werden optionale Attribute auf zwingend gesetzt.Die Sonderbauwerke (Regenbecken, Regenüberläufe und Pumpwerke) werden gemäss der Stamm-karte VSA zumindest in Papierform erfasst (Wegleitung GEP-Daten, VSA 2013).
4.1 Erläuterung
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4.2 Vorgaben Kanton Thurgau
Die Datenerhebung, Datenbewirtschaftung und Datenpflege ist kostenintensiv.Wichtig ist, gleich zu Beginn zu klären, welche Daten für die Erarbeitung des GEP oder einer spezi-fischen Problemlösung notwendig sind und erhoben und gepflegt werden müssen. Das Datenmodell GEP ist vom AfU vorgegeben und entspricht der Minimalanforderung. Verband und Gemeinden können dieses Modell nach ihren Bedürfnissen erweitern.Um die Daten in einem GIS (Geografisches Informationssystem) verwenden zu können, müssen sie austauschbar und von einheitlicher Struktur sein. Ein zweckmässiger Datensatz dient der Bearbeitung von Baugesuchen, Entwässerungsprojekten und als Planungsgrundlage.Allfällige Datenlücken werden im Vorfeld oder im Rahmen der Massnahmenplanung behoben.
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Datenbewirtschaftung4
09
Die GEP-Leitung definiert die Vorgaben für den Datenfluss zwischen allen beteiligten Ingenieurbüros (s. auch 4.6, Empfehlungen).Die GEP-Leitung definiert die Vorgaben für die Abgabe von Regendaten oder Messdaten.Die GEP-Leitung definiert die Verantwortlichkeit für die Abgabe von GEP-Daten an den Kanton. Dies ist immer dann notwendig, wenn die GEP-Daten des Verbandes und der Gemeinden nicht in einer zentral verwalteten Datenbank bewirtschaftet werden (s. 4.6).
4.3 Der Weg zum Ziel
4.5 Hinweise für den GEP-Ingenieur
4.6 Datenverwaltung
4.4 Hinweise für die GEP-Leitung
Damit die Datenmodelle umgesetzt werden können, müssen Anpassungen bezüglich Qualität und Ein-heitlichkeit der Daten vorgenommen werden. Folgende Aspekte sind zentral:
Vereinheitlichung der Datenerhebung (s. Vorgaben unter 4.2)
Gewährleistung der Aktualisierung und Austauschbarkeit
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Die einheitliche Erhebung, die unkomplizierte Aktualisierung sowie der einfache Austausch der GEP-Da-ten sind grundlegende Voraussetzungen für eine kostenbewusste Datenbewirtschaftung. Dabei können unübersichtliche und aufwendige Mehrfacherhebungen verhindert werden.
Eine Referenz zum Leitungskataster (Objekt-ID) wird in der GEP-Datenbank beibehalten, um die Rückgabe von GEP-Daten in den Leitungskataster zu ermöglichen.Sämtliche Objektklassen enthalten eine Objekt-ID. Diese muss einheitlich und klar zugeordnet wer-den können. Vorgaben für den Leitungskataster finden sich in der Wegleitung Werkinformation (GIV 2014).Die GEP-Pläne werden auch als DXF/DWG abgegeben, um zukünftige Überarbeitungen durch Dritte zu ermöglichen (z.B. Entwässerungskonzept, Gefahrenplan, Versickerungsplan).
Auf den folgenden Seiten sind drei Varianten für die Datenverwaltung dargestellt.Im Ist-Zustand verfügen die Gemeinden und der Verband je über eigene Datenbanken, die unter-schiedlich verwaltet werden. Daten und Datenstruktur sind häufig uneinheitlich.Als eigentumsbasierte Verwaltung wird eine geeignete und praktikable Form der Datenverwal-tung bezeichnet. Der Verband gibt die Datenstruktur vor. Die Daten werden bei Bedarf zwischen Ver-band und Gemeinden ausgetauscht.Die zentral verwaltete Datenbank stellt die optimierte Datenverwaltung und Datensicherung dar. Der Verband verwaltet sämtliche Daten. Die Gemeinden beziehen bei Bedarf ihre Daten aus der ge-meinsamen Datenbank.
– Gleiche Struktur/Modell (Vorgabe Datenmodell durch AfU, Bezug bei GIV) – Gleiche Qualität der Daten (Minimalanforderungen gemäss AfU, Erweiterung nach Bedarf)
– Eindeutige Zuordnung der Objekte – Klare Regelung der Eigentümerverhältnisse – Obige Punkte ermöglichen einfachen Datentransfer Verband/Gemeinden
•
10
Ist-Zustand
Zum heutigen Zeitpunkt gestaltet sich die Datenbewirtschaftung wie folgt:
Funktionsweise: Die Gemeinden verwalten ihre GEP- und Leitungskatasterdaten eigenständig. Der V-GEP hat ein eigenes GEP-System, bezieht aber die Grundlagen dazu aus den GEP und Leitungs- bzw. Anlagenkatastern der Gemeinden.Problem: Daten und Datenstruktur sind häufig uneinheitlich.
Formen: = Datenbank
= Institutionen
= Datenströme
oval
eckig
Pfeile
Farben: Gemeinden
Abwasserzweckverband
Kanton Thurgau
Ingenieurbüros
Gemeinde A
LK-Ingenieur
LK-Daten Verband auf
Gemeindegebiet
LK-Daten Gemeinde
GEP-Ingenieur
GEP-Daten Gemeinde
V-GEP-Ingenieur
GEP-Daten Verband
Gemeinde B
Gemeinde C
Verband
Gemeinde A
Gemeinde B
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Bei der eigentumsbasierten Verwaltung führen Verband und Gemeinden eigene Datenbanken. Die Da-tenstruktur und Datenqualität wird vom Verband vorgegeben und von allen Gemeinden im Sinne einer Minimalanforderung übernommen. Bei Bedarf können die Daten unkompliziert ausgetauscht werden. Diese Form der Datenverwaltung kann relativ einfach in die zentrale Verwaltung überführt werden (s. nächste Seite). Der Vorteil der eigentumsbasierten gegenüber der zentralen Verwaltung ist, dass sie praxisnäher ist, indem mehr Kompetenzen bei den Gemeinden liegen. Allerdings ist sie etwas komplexer und dadurch fehleranfälliger.
Die eigentumsbasierte Verwaltung gestaltet sich wie folgt:
Eigentumsbasierte Verwaltung
Formen: = Datenbank
= Institutionen
= Datenströme
oval
eckig
Pfeile
Farben: Gemeinden
Abwasserzweckverband
Kanton Thurgau
Ingenieurbüros
Funktionsweise: Die Gemeinden und der Verband führen je ihren eigenen GEP und ihren eigenen Leitungs- bzw. Anlagenkataster. Verband und Gemeinden befinden sich auf einer Ebene. Bei Bedarf werden Daten ausgetauscht.
Gemeinde C
LK- undGEP-Ingenieur
LK-Daten Gemeinde
GEP-Daten Gemeinde
Verband
LK- undGEP-Ingenieur
LK-Daten Verband
GEP-Daten Verband
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Optimal ist eine zentral verwaltete Datenbank, wo die Gemeinden die Daten erheben, die Verwaltung aber auf der Ebene des Verbandes erfolgt. Dies aus folgenden Gründen:
Zentral verwaltete Datenbank
Funktionsweise: Die Gemeinden liefern ihre Daten in vordefinierten Zeiträumen und vorgegebener Qualität an den Datenpool des Verbandes. Aus diesem Datenpool werden nach Bedarf die GEP- und Leitungs- bzw. Anlagenkatasterdaten den Gemeinden und dem Kanton geliefert.
Formen: = Datenbank
= Institutionen
= Datenströme
oval
eckig
Pfeile
Farben: Gemeinden
Abwasserzweckverband
Kanton Thurgau
Ingenieurbüros
Verband
Gemeinde A
Gemeinde B
Gemeinde C
GEP-IngenieurLK-Ingenieur
V-GEP-Ingenieur
Datenverwaltungs-Ingenieur
LK-und GEP-Daten Verband
sowie Gemeinden
•••••
Vereinfachter Unterhalt der Informatik; einheitliche Qualität einfacher gewährleistetGezielter Einsatz von Investitionen, Schutz der InvestitionenEinfache Weiterverwendung der Daten möglichGeringere Kosten bei Umstrukturierungen (weniger Schnittstellen)Wesentliche Entlastung der Gemeinden bezüglich Verantwortung und Zeitaufwand
Die optimierte Datenbewirtschaftung gestaltet sich wie folgt:
13
Das Ziel, die Daten langfristig in guter Qualität zur Verfügung zu haben und dabei Aufwand und Kosten möglichst gering zu halten, bedingt eine zweckmässige Datenbewirtschaftung. Dazu ist folgendes Vor-gehen zielführend:
4.7 Empfehlungen Kanton Thurgau
•••
Idealerweise sind GEP-Ingenieur und LK-Ingenieur identisch. Wenn nicht, erfolgt die Datennachfüh-rung vorzugsweise durch den GEP-Ingenieur, da sein Fachbereich bezüglich Abwasser deutlich um-fassender ist als derjenige des LK-Ingenieurs. Bei verschiedenen GEP-Ingenieuren im Verbandsgebiet muss festgelegt werden, welcher für die Verbandsdaten zuständig ist. Die Datennachführung sollte in jeder Gemeinde nur durch eine Instanz durchgeführt werden, vorzugs-weise den GEP-Ingenieur (s. oben). Damit ist gewährleistet, dass Daten nicht mehrfach erhoben und nachgeführt werden. Die gegenwärtige Entwicklung zu möglichst vollständigen digitalen Datensätzen kann organisatorisch eine Herausforderung für Verbände und Gemeinden darstellen, indem Änderungen in den vorhan-denen Strukturen erforderlich sein können. Längerfristig lohnt sich die Investition, da die Datenbewirt-schaftung wesentlich vereinfacht werden kann. (Unnötig) viele Schnittstellen verursachen Fehlerquel-len und hohe Kosten.
Verband und Gemeinden legen gemeinsam die geeignete Datenverwaltung fest (s. unten)Der Verband legt den Umfang der zu erhebenden Daten fest (s. Minimalanforderung)Je nach gewählter Datenverwaltung wird das routinemässige Vorgehen für Datenerhebungen und Datenaktualisierungen organisiert. Falls verschiedene Büros beauftragt sind, Daten zu erheben und nachzuführen (LK/GEP), müssen die Zuständigkeiten klar festgelegt werden:
Datenerhebung durch LK-Ingenieur und/oder GEP-Ingenieur Datentransfer von LK-Ingenieur zu GEP-Ingenieur (oder umgekehrt)
Datennachführung durch GEP-Ingenieur (oder LK-Ingenieur)
GEP-Ingenieur zuständig für den GEP der Gemeinde oder des VerbandesLK-Ingenieur zuständig für den gesamten LK der Gemeinde oder nur den LK-Teilbereich Abwasser
•
•
•
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Der Anlagenkataster wird gemäss der Datenstruktur VSA-DSS geführt. Er bildet einen Teil der GEP-Da-ten und beinhaltet den Leitungskataster, Teil Abwasser.Der Anlagenkataster bildet die Grundlage für den GEP-Plan (s. Beispiel nächste Seite).
5.4 Hinweise für den GEP-Ingenieur
5.3 Empfehlungen Kanton Thurgau
5.2 Vorgaben Kanton Thurgau
5.1 Erläuterung
Der aktuelle Anlagenkataster ist eine massgebende Grundlage für die GEP-Bearbeitung.Der Anlagenkataster enthält alle öffentlichen Kanalisationsleitungen (Schmutz-, Misch- und Regenab-wasserleitungen) mit Informationen zu den Leitungen (z.B. Lage, Durchmesser, Material) und den Schächten (z.B. Deckel- und Sohlenhöhen).Der aktuelle Anlagenkataster dient auch als Grundlage für Bauvorhaben.
Der Anlagenkataster umfasst alle öffentlichen, die Siedlungsentwässerung betreffenden Leitungen im ARA-Einzugsgebiet sowie private Sammelleitungen. Private Hausanschlüsse werden nach Möglichkeit erfasst (Bereich öffentliche Kanalisation bis Bodenplatte). Regenabwasserleitungen ausserhalb Bau-gebiet (∅ > 200 mm) werden möglichst bis zur Einleitung ins Gewässer erfasst.Das Bezeichnungssystem ist im gesamten ARA-Einzugsgebiet einheitlich und eindeutig.Die Sonderbauwerke (Regenbecken, Regenüberläufe und Pumpwerke) werden gemäss der Stamm-karte VSA zumindest in Papierform erfasst (Wegleitung GEP-Daten, VSA 2013).Der Datenumfang entspricht den minimalen Anforderungen des Modells VSA-DSS, Version Thurgau.Die Eigentumsverhältnisse des gesamten erfassten Leitungsnetzes werden eindeutig dargestellt und bei Bedarf geregelt.
Versickerungsanlagen: Diese werden auf Gemeindeebene erfasst. Empfehlenswert ist, sie in einem Kataster zu führen (Werkinformation Abwasser). Zumindest sollte eine Liste geführt werden, in welcher der Standort und die Art der Versickerung vermerkt sind. Eigentumsbasierte Datenverwaltung: Der vom Verband und den Gemeinden vereinbarte regelmässige Datenaustausch ermöglicht es, wichtige Abwasser-Werkinformationen der anderen Eigentümer in den eigenen Plänen darzustellen.Private Abwasseranlagen: Im Zuge von Neu- und Umbauten oder im Rahmen von Sanierungen durch den Eigentümer werden die privaten Anlagen in den Kataster aufgenommen. Nach Möglichkeit wer-den private Sammelleitungen von der Gemeinde übernommen, um deren einwandfreien Unterhalt zu gewährleisten.
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•
•
••
••
•
•
•
•
•
Anlagenkataster5
15
1
2
2
Neuwilen
1
2
3
E024 0.11 0%
E025 0.21 0%
E031 0.31 0%
E034 0.23 0%
E035 0.23 0%
E036 0.93 0%
E0361 0.63 0%
E037 0.13 0%
E038 0.23 0%
E039 1.03 0%
E063 0.216 0%
E070 0.29 0%
E099 0.39 0%
E234 0.210 0%
E263 0.33 0%
E264 0.13 0%
E327 0.13 0%
E328 0.11 0%
E329 0.43 0%
E564 0.214 0%
E565 0.38 0%
E5651 0.11 0%
E566 0.21 0%
E567 0.21 0%
E568 0.21 0%
E569 0.21 0%
E570 0.18 0%
E571 0.21 0%
E572 0.51 0%
E573 0.51 0%
E575 0.214 0%
E699 0.52 0%
E701 0.22 0%
E702 0.22 0%E745 0.2
9 0%
E746 0.12 0%
E747 0.215 0%
E748 0.12 0%
E749 0.32 0%
E751 0.27 0%
E752 0.37 0%
E753 0.17 0%
7
1069D 539.43
1072D 537.00
1077D 528.53
1110D 534.92
1112D 521.76
1121D 543.72
1122D 542.43
1123D 540.67
1124D 538.08
1125D 537.34
D 515.05
482D 522.18
483D 526.85
484D 530.10
485D 531.74
486D 533.74
487D 535.32
502D 515.96
503D 515.02
504D 516.75
505D 518.43506 HWE
D 520.60
507D 521.79
508D 522.16
509D 525.65
510D 526.69
511D 531.22
512D 534.58
513D 537.27
514D 540.73
515D 542.58
516D 544.18
530D 542.83
531D 543.05
532D 542.60
533D 535.95
534D 536.25
535D 535.88
536D 534.85
537D 535.15
541D 523.00542
D 522.24
543D 522.33
543aD 522.43
545D 525.14
546D 525.48
547D 528.06
548D 528.61 548.1
D 528.61
549D 528.77
550D 528.82
551D 529.53
552D 537.27
553D 538.64
554D 539.11
555D 547.14
556D 528.24
557D 527.42
558D 525.51
559D 523.74
560D 526.38
561D 528.70
562D 517.99
563D 517.70
564D 522.61
RKB NeuwilenD 515.00
1
2
1 2
1
2
1 2
12
1
2
1
2
506 HWE AuslassD 520.60
506 HWEaD 520.00
D 515.00
D 515.00
RKB Neuwilen 3D 515.00
RKB Neuwilen aD 515.00
Ø 16019.7‰
A 537.29
Ø 1
6040
.1‰
E 533.63
Ø 3
0069
.1‰
E 520.64
Ø 3
0051
.3‰
E 526.98A 526.52
Ø 3
0021
.7‰
E 541.43
A 542.16
Ø 3
0045
.8‰
E 539.89
A 541.41
Ø 3
0068
.7‰
E 537.39
A 539.89
Ø 300
65.3‰
E 536.50
A 537.38
Ø 3
0054
.0‰
E 533.43A 532.92
A 536.31
Ø 3
0034
.1‰
E 513.91
Ø 3
0068
.1‰
E 514.08A 514.08
Ø 3
0054
.8‰
E 520.18A 520.18
Ø 3
0046
.7‰
E 525.15A 523.80
Ø 3
0032
.5‰
E 528.55A 528.55
Ø 3
0024
.6‰
E 530.69A 530.69
Ø 3
0014
.3‰
E 532.44A 532.44
Ø10
E 533.47A 533.47
Ø 6007.0‰
E 512.98
Ø 6003.8‰
E 513.48A 513.48
Ø 6004.0‰
E 513.90A 513.86
Ø 40041.2‰
E 514.32A 514.32Ø 350
48.6‰
E 516.89A 516.89
Ø 600
E 518.00A 518.32
Ø 10006.6‰
E 518.48A 518.39
Ø 700
18.3‰
E 519.11A 519.11
Ø 7
0095
.3‰
Ø 8
0081
.3‰
E 523.07A 523.07
Ø 5
0068
.3‰
E 524.42A 524.42
Ø 5
0052
.5‰
E 529.01A 529.01
Ø 5
0051
.1‰
Ø 5
0050
.9‰
E 535.34A 535.34
Ø 5
0054
.7‰
E 538.10A 538.10
Ø 5
0052
.5‰
E 542.05E 542.05A 542.05
1
2
Ø 400
43.5‰
E 539.84E 539.84A 539.84
12
Ø 4007.2‰
E 540.07A 540.07
Ø 300
9.0‰E 540.42A 540.42
A 540.86
Ø 400
3.0‰
E 532.50E 532.47A 532.47
12
Ø 4004.8‰
E 532.60A 532.60
Ø 3502.8‰ E 532.82
A 532.80
Ø 2504.9‰ E 532.97
A 532.95
Ø 15026.4‰ E 533.24A 533.19
A 533.61
Ø 1
6038
.5‰
E 534.56E 536.43A 534.56
1
2
Ø 60020.6‰ E 519.46
E 519.23A 519.23
1
2
Ø 50017.8‰
Ø 5009.3‰
E 520.41A 520.41Ø 500
13.4‰
E 520.63A 520.63
Ø 4
0030
.8‰
E 520.93A 520.93
Ø 35037.9‰
Ø 35043.1‰
E 523.66A 523.66
Ø 3509.2‰
Ø 3509.0‰
E 525.57A 525.57
Ø 3505.5‰E 526.34A 526.34
Ø 15052.7‰
E 526.72A 526.67
Ø 15020.1‰E 526.97A 526.97
Ø 150
71.0‰
E 528.10A 528.10
Ø 150
14.8‰
E 535.01A 535.01
Ø 150
51.1‰
E 536.53A 536.53
Ø 150
94.1‰
E 537.23A 537.23
A 545.79
Ø 200
11.4‰E 526.32E 526.32A 526.32
1
2
Ø 2
0010
.8‰
E 526.45A 526.45
A 526.96 Ø 25035.0‰E 522.83E 522.83A 522.65
12
A 523.71
Ø 3
0013
6.5‰
E 519.97E 519.92A 519.82
1
2
Ø 3
0041
.4‰
E 521.32A 521.32
Ø 250
25.9‰
E 524.23A 524.23
A 526.05
Ø 2
508.
4‰
E 513.84
Ø 2
5031
.6‰
E 514.19A 514.19
Ø 2
0045
.3‰
E 515.75A 515.00
E 521.25A 521.25
481
482
483
484
485
486
487
502
503
504505506 HWE
507
508
509
510
511
512
513
514
515
516
530 531 532
533534
535536
541542543
543a
545
546
547
548548.1
549550
556
557558
559
560
561
RKB NeuwilenRKB Neuwilen 1RKB Neuwilen 2
RKB Neuwilen 3
Ø 160
Ø 1
60
Ø 3
00
Ø 3
00
Ø 3
00
Ø 3
00
Ø 3
00Ø
300Ø
300
Ø 3
00Ø
300
Ø 3
00
Ø 3
00
Ø 3
00
Ø 3
00
Ø 3
00Ø
Ø 600
Ø 600
Ø 600
Ø 400Ø 350
Ø 600
Ø 1000
Ø 700
Ø 7
00Ø
800
Ø 5
00
Ø 5
00
Ø 5
00
Ø 5
00
Ø 5
00
Ø 5
00
Ø 400Ø 400 Ø 300
Ø 400
Ø 400
Ø 350
Ø 250
Ø 150
Ø 1
60
Ø 600Ø 500
Ø 500Ø 500
Ø 4
00
Ø 350
Ø 350
Ø 350
Ø 350
Ø 350
Ø 150
Ø 150
Ø 150
Ø 150
Ø 150
Ø 150
Ø 200
Ø 2
00
Ø 250
Ø 3
00
Ø 3
00
Ø 250
Ø 2
50Ø
250
Ø 2
00
19.7‰
40.1
‰
69.1
‰
51.3
‰
21.7
‰
45.8
‰
68.7
‰65.3‰
54.0
‰
34.1
‰
68.1
‰54
.8‰
46.7
‰
32.5
‰
24.6
‰
14.3
‰10
7.0‰
3.8‰
4.0‰
41.2‰48.6‰6.6‰
18.3‰
95.3
‰81
.3‰
68.3
‰
52.5
‰
51.1
‰
50.9
‰
54.7
‰
52.5
‰
43.5‰7.2‰ 9.0‰
3.0‰
4.8‰
2.8‰
4.9‰
26.4‰
38.5
‰
20.6‰17.8‰
9.3‰13.4‰
30.8
‰
37.9‰
43.1‰
9.2‰
9.0‰
5.5‰
52.7‰
20.1‰
71.0‰
14.8‰
51.1‰94.1‰
11.4‰
10.8
‰
35.0‰
136.
5‰
41.4
‰
25.9‰
8.4‰
31.6
‰
45.3
‰
E032 0.33 0%
E033 0.53 0%
E 533A 533
E154 0.13 0%
Wohnzone W
Wohn- und Gewerbezone WG
Dorfzone D
Weilerzone Wz
Gewerbezone G
Zone öffentl. Bauten und Anlagen Oe
Industriezone I
Freihaltezone Fh
Entwässerung im reduzierten Mischsystem
Entwässerung im Trennsystem
Umgrenzung Teileinzugsflächen Kanalisation
Bauzonen und Abflussbeiwerte
Bauzone Bauzonennummer und Abflussbeiwert
Mischsystem Trennsystem red. Mischsystem
1 0.30
2 0.40
3 0.40
4 0.30
5 0.50
7 0.30
20 0.50
0 0.00
8 0.00
9 0.00
10 0.00
11 0.00
12 0.00
13 0.00
21 0.00
0 0.00
14 0.15
15 0.15
16 0.20
17 0.20
18 0.20
19 0.15
22 0.25
0 0.00
200Ø 2008.0 ‰
588587
Ø 2008.0 ‰
464463
Ø 2008.0 ‰
Ø 2008.0 ‰
512511
Ø 2008.0 ‰
Ø 2008.0 ‰
422421
Kanalisationsbauwerke Sonstiges
geplant
Schmutzabwasserkanalisationmit Angabe Schachtnummer, Durchmesser, Gefälle
Mischabwasserkanalisationmit Angabe Schachtnummer, Durchmesser, Gefälle
Regenabwasserkanalisationmit Angabe Durchmesser, Gefälle
bestehend
Regenüberlauf
Mischabwasserbehandlung
Pumpstation
Bestehende Sauberwasserleitung(Regenwasser, eingedolte Bäche,Melioration)
Massnahme gemäss Technischem Bericht mit Numerierung
16
Funktionstüchtige Abwasseranlagen gewährleisten die Hygiene im Entwässerungsgebiet und beugen Überflutungen vor. Zum Schutz des Grundwassers muss das Kanalnetz dicht sein.Der Zustand aller öffentlichen Kanäle, Schächte und Sonderbauwerke wird periodisch kontrolliert.Festgestellte Mängel werden gemäss Priorisierung behoben, um eine lange Nutzungsdauer der Lei-tungen, Schächte und Sonderbauwerke zu gewährleisten.Ein regelmässiger Unterhalt mittels Spülen verhindert Verstopfungen und entfernt Ablagerungen.
6.1 Erläuterung
6.2 Vorgaben Kanton Thurgau
6.3 Empfehlungen Kanton Thurgau für private Abwasseranlagen
6.4 Hinweise für den GEP-Ingenieur
Zustandsaufnahmedaten werden mit Bauwerk OBJ_ID geliefert (nicht nur Bezeichnung), um einen einfachen Import in die GEP-Daten zu ermöglichen.Die Zustandsinformationen werden zurück in den Anlagenkataster importiert.Die Legende wird gemäss VSA-Richtlinie «Erhaltung von Kanalisationen: Zustandsbeurteilung von Entwässerungsanlagen» (VSA 2007) erstellt (s. nächste Seite).
Der Zustand aller öffentlichen Kanäle, Kontrollschächte und Sonderbauwerke ist bekannt.Der Sanierungsbedarf (zwingend) sowie der bauliche Zustand (optional) sind in der VSA-DSS- Struk-tur abgelegt.
Anlässlich geplanter Spülungen öffentlicher Leitungen wird den Anstössern die Möglichkeit ange-boten, ihre Hausanschlussleitungen auf ihre Kosten ebenfalls reinigen zu lassen. Das koordinierte Vorgehen hilft den Privaten, Aufwand und Kosten zu sparen. Bei Bauvorhaben und grösseren Sanierungsmassnahmen im öffentlichen wie im privaten Bereich wer-den die Grundstücksanschlussleitungen (Misch- und Schmutzabwasser, Bereich öffentliche Kanali-sation bis Bodenplatte) auf Kosten der Gemeinde mit Kanal-TV kontrolliert und ausgewertet. Werden Schäden festgestellt, wird die Sanierung auf Kosten des Grundeigentümers verfügt.
•
•••
•
••
•
•
•
••
Zustand, Sanierung, Unterhalt6
17
SBB
SBB
SBB
SBB
Asternweg
Espe
rant
oweg
rasse
Vogelsangstr
asse
Haldenweg
Im H
of
enstrasse
Hofstrasse
Scheffelstrasse
Arbonerstrasse
Hei
mst
rass
e
Waldmannstras
Waldmannstrasse
Neuhofstrasse
Alpsteinstrasse
Alpsteinstrasse
Friedrichshafnerstrasse
Gaswerkstrasse
Industriestrasse
10640
Sanierungspriorität Kanalisation Sanierungspriorität Schächte
kein Sanierungsbedarf
langfristiger Sanierungsbedarf
mittelfristiger Sanierungsbedarf
dringender Sanierungsbedarf
kurzfristiger Sanierungsbedarf
Sanierungsbedarf unbekannt
kein Sanierungsbedarf
langfristiger Sanierungsbedarf
mittelfristiger Sanierungsbedarf
dringender Sanierungsbedarf
kurzfristiger Sanierungsbedarf
Sanierungsbedarf unbekannt
18
Der Schutz der Gewässer ist ein Hauptziel der GEP-Bearbeitung. Die ökologische Qualität eines Gewässers umfasst die Artenvielfalt, den ökomorphologischen Zustand, die Gewässerchemie und Gewässerphysik sowie äussere Aspekte gemäss GSchV Anhang 2.Die Gewässer werden von der Siedlungsentwässerung als Vorfluter genutzt und dabei in hydraulischer, physikalischer und stofflicher Hinsicht beeinträchtigt.
7.3 Hinweise für den GEP-Ingenieur
••
•
7.1 Erläuterung
7.2 Vorgaben Kanton Thurgau
Die Abteilung Gewässerqualität des AfU wird für die Bearbeitung dieses Teilprojekts beigezogen.Das Teilprojekt wird grundsätzlich über das gesamte ARA-Einzugsgebiet bearbeitet. Es steht in engem Zusammenhang mit dem Teilprojekt Entwässerungskonzept. Gewässerabschnitte, welche nur von der lokalen Siedlungsentwässerung beeinflusst werden, können auch gemeindeweise untersucht werden.Die Einleitstellen werden begangen. Zu den Einleitstellen gehören Regenüberläufe und Regenab-wassereinleitungen (in der Regel ab ∅ 200 mm). Die Erfassung und Dokumentation der Einleitstellen erfolgt nach vorgängiger Absprache mit der Abteilung Gewässerqualität und gemäss Relevanzmatrix der STORM-Richtlinie des VSA.Zu Art und Stärke der Einflüsse auf die Gewässer durch Einleitungen von Misch- und Regenabwasser aus der Siedlungsentwässerung werden konkrete Aussagen gemacht.Die gewässerökologischen Aufnahmen und Beurteilungen werden durch Gewässerökologen bzw. ge-wässerökologisch versierte Fachpersonen durchgeführt.
Die Abteilung Gewässerqualität beprobt regelmässig die Gewässer. Diese Daten stehen für die GEP-Bearbeitung zur Verfügung.Die Einleitstellen werden im Feld nach folgenden Kriterien beurteilt (s. auch «Äusserer Aspekt» ge-mäss Modulstufenkonzept, BAFU 2007):
••
•
•
•
•
•
•
Gewässer7
– Ökomorphologie (Lebensraum des Gewässerabschnitts) – Ökologischer Zustand (Artenvielfalt des Gewässerabschnitts; Felduntersuchungen) – Anforderungen gemäss Gewässerschutzgesetzgebung (GSchV A2)
Aufgrund der Beurteilung wird der Einfluss der Einleitstelle auf die Gewässerökologie bewertet. Dabei wird eine Empfehlung bezüglich Handlungsbedarf abgegeben. Unterschieden wird zwischen keinem, bedingtem und dringendem Handlungsbedarf (s. Beispiel im Anhang).Feldaufnahmen werden möglichst immer von der gleichen Person durchgeführt. Aufnahmen zu zwei verschiedenen Zeitpunkten sind zweckmässig, z.B. im Frühjahr und im Herbst.Die Resultate der untersuchten Einleitstellen müssen interpretiert werden. Wenn möglich werden sie mit Resultaten des Entlastungsverhaltens aus Langzeitsimulationen auf ihre Plausibilität hin überprüft. Die Beurteilung der Gewässer erfolgt nach dem Ampelsystem. Die nachfolgende Abbildung zeigt das Bewertungsschema.
•
•
19
Gewässerökologische Beurteilung der Einleitstellen im Ist-Zustand
Lebensraum des Gewässerabschnitts
Artenvielfalt des Gewässerabschnitts
Einfluss der Einleitstelle auf die Gewässerökologie
Anforderungen gemäss Gewässerschutzverordnung A2
gut bis sehr gut
mässig bis unbefriedigend
schlecht
naturnah
wenig beeinträchtigt
stark beeinträchtigt
kein negativer Einfluss – kein Handlungsbedarf
möglicher negativer Einfluss – bedingter Handlungsbedarf
aktuell negativer Einfluss – grosser Handlungsbedarf
erfüllt
fraglich
nicht erfüllt
20
8.2 Vorgaben Kanton Thurgau
8.1 Erläuterung
Ziel ist ein Gefahrenplan über das gesamte ARA-Einzugsgebiet. Die Bezeichnungen und Symbole werden im ganzen Kanton einheitlich verwendet.Der Gefahrenplan ist ein Werkzeug, um bei Schadenereignissen, die das Kanalnetz, die ARA oder das Gewässer betreffen, effektiv eingreifen bzw. vorsorgende Massnahmen realisieren zu können.
Das Teilprojekt wird in Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften, in der Regel der Feuerwehr, erarbeitet. Diese definieren zusammen mit dem ARA-Betreiber die Anforderungen an die Unterlagen.Listen mit gefahrenrelevanten Betrieben, Symbolen usw. können beim AfU bezogen werden. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen einen Beispielplan sowie die vorgegebene Legende des Kan-tons Thurgau.
•
•
•
•
GEP-Gefahrenpläne werden als DXF/DWG abgegeben, um eine zukünftige Überarbeitung durch Drit-te zu ermöglichen.Das AfU gibt Auskunft über die Betriebe, die unter die Störfallverordnung fallen, sowie solche, die aus anderen Gründen in den Gefahrenplan aufzunehmen sind (Betriebe mit wassergefährdenden Stoffen, je nach Art und Menge).Die Fliesszeiten zur ARA bei Trocken- und allenfalls bei Regenwetter können aus der hydraulischen Berechnung entnommen werden.Das Interventionskonzept der ARA wird einbezogen, sofern es bereits vorhanden ist. Falls nicht, wird es im Rahmen dieses Teilprojekts erarbeitet.
8.3 Hinweise für den GEP-Ingenieur
•
•
•
•
Rotachäc
ker
1055209al
2845
2888
28462847
2637
898
2873
869
2875
2840
28392228
2230
28762877
28782879
2638
2884
2887
2889
2886
2883
2885
2882
838
2040
2890
2479
2347
2892
2894
2896
2656
732
2843
2657
2870
2842
758
2758
788
2924
696
699
2925
2930
2933
2932
2934
2935
2936
2937
2938
2939
2940
2942
2944
2984
2945
2946
2950
865
2958
2699
2820
2822
2963
2964
2965
2974
2968
2976
2978
2980
2979
2969
2973
2977
2972
2970
2975
2755
2339
727 2046
2235
2982
2983
2985
2525
2838
829
798
797796
795
2744
2287
2065
902
900
908
906
907
868
905
897
894
2229
2227
2252
2608
936
933
927
926
9442353
2298
2299
2390
2354
2389
2202
2542
2680
2475
2603
2476
883
885
884
854
893
2348
890
889
892
888
2232
2300
856
26072528
2640
2095
2560
2094
2378
2369
2302
2370
2380
2379
2543
2490
2620
2524
872
2500
24392469
2440
2336
2335
2233
2334
864
2256
863
2069
862
2720
879
27092708
2707
697695
694
736
734
730
729
2757
2470
2729
2352
2023
2503
2268
2625
764
2079
2432
2504
2676
2677
2678
2673
2725
769
2626
2534
770
2044
2675
2674
2509
2622
2662
2655
789
794
790
792
793
2642
2540
737
738
2247
2448
2290
2280
22442386
2279
739
2248
2292
2243
2326
745
2276
2220 2224
784
2058
2343
2282
2226
850
2606
875
2559
2320
752
2330
2329
2328
2327
2085
742
2275
2274
2364
800
799
847
785
782
876
877
878
808
26582659
2663
846
2493
2424
845
843
2535
2236
2237
2043
2072
830
2208
23092308
2835
2828
2827
2837
2836
832
2355
2357
2356
2358
2588
2360
23072306
23052304
2303
2359
23972396
2395
2363
2394
2393
2392
833
836
866
860
870
844
834
835
839
837
2365
2099
2250
2273
2346
2067
2249
828
2366
809
824
2696
826
2597
2598
2599
2600
2679
2645
2644
2643
2627
2204
2648
773
7722649
774
775
767
2605
2466
765
766
759
763
756
760
720
723
724
728
725
409
2529
2508
786
776
777
2245
2362
2222
2223
2225
740
2254
744
849
2086
848
853
855
858
886882
904
2054
2706
2459
880
852
698
2844
689
2045
748
2338
749
2344
2029
747
743
743
700
700
700
874
903
887
2007
762
3005
3006
3007 3008
3009
22
33
24
25
23
20f
20e 20d
20c
20a
20b
20
20m
20l
20i20k
20h20g
98
8a
2e
2d
4a
23
9a
5a
7b
5a
7a
7a
9a
7a
8a
20
22
26
27
24
26
30
29
28
32
29
28
7a
20
20a22a
24a
22
24
37
39
42
46
46a
50
34
38
36
26a
26
40
34
36
36a
38
38a
44a
46
44b
44c
40a
40
36
2c2b
2a
2a
6a
6b
30
33
29
27
28
26
24
25
23
2220a
20
8a
20
6b
20
22a
23
25
6c
6a
27a
25a
28
44d44e
48
44
42
35a
43
27
30
29a
37
39
36
Wilerbach
Wilerbach
Wilerbach
12120
12130
1218012170
12160
12150
1214112140
12220
12230
12240
12250
12210
12200
12190
RB Verzinkerei
BÜ Verzinkerei
BÜ Luxburg
PW Wilenstrasse
min.
12 min.
→
7 m
in.
→
6 m
in.
→
min.
12 min.
→
7 m
in.
→
6 m
in.
→
14 min.
19 min.
28 m
in.
14 min.
19 min.
28 m
in.
min.
→
12 min.
→
7 m
in.
→
6 m
in.
→
min.
12 min.
→
7 m
in.
→
6 m
in.
→
14 min.
19 min.
28 m
in.
14 min.
19 min.
28 m
in.
30 m
in.
RB Verzinkerei
BÜ Verzinkerei
BÜ Luxburg
PW Wilenstrasse
Gefahrenvorsorge8
21
Legende und Symbole sind vom Amt für Umwelt Thurgau vorgegeben und können dort bezogen werden.
Fliessrichtung Pumpe, private Interventionsstelle auf Betriebsareal, Druckleitung
Rückhaltebecken/Interventionsstelle auf Betriebsarealmit Angabe zum Fassungsvermögen
Kanalschieber auf Betriebsareal
Schmutzabwasserschacht auf Betriebsareal
Regenabwasserschacht auf Betriebsareal
Fliessrichtung Gewässer
permanent eingerichtete Interventionsstelle im Gewässer
mögliche Interventionsstelle ins Gewässer(die Feuerwehr kann hier eine Bachsperre einbauen)
Betriebe, die einer Störfallverordnung unterstellt sind
Betriebe mit grösseren Mengen wassergefährdender Stoffe, oder stark wassergefährdende Stoffe. Nicht der Störfallverordnung unterstellt
Regenüberlauf
Regenbecken RB
ARA Standort
Mischabwasser
Schmutzabwasser
Regenabwasser
Entlastetes Mischabwasser (Regenabwasser)
Pumpwerk PW, öffentlich
Ölrückhaltebecken (VSS-Abscheider)
Gebietsbezeichnung
Druckleitung
Gewässer offen
Gewässer eingedolt
Mischsystem
reduziertes Mischsystem
Trennsystem
Einzugsgebiete pro Sonderbauwerk mit Eingreifmöglichkeit
Durchgangsstrasse, Entwässerung in die Misch- oder Schmutzabwasserleitung (Flächenfüllung entspricht der Farbe des zugehörigen Einzugsgebietes)
Durchgangsstrasse, Entwässerung über die Schulter
Quellfassung
Grundwasserfassung
Sodbrunnen
Grundwasserfassung mit Darstellung Schutzzonen S1 und S2
Gemeindegrenzen
Hochwasserlinie Kote Terrain 397.10 m ü. M.
Durchgangsstrasse, Entwässerung in die Regenabwas-serleitung oder in GewässerBahn, Entwässerung in Regenabwasserleitung oder in Gewässer
Fliesszeit von Sonderbauwerk zu Sonderbauwerk resp. im Einzugsgebiet zum Sonderbauwerk bei Regenwetter
Fliesszeit gemessen von Sonderbauwerk zu Sonderbau-werk bei Trockenwetter
Ausbreitungsweg Entlastung Vorfluter (Flächenfüllung entspricht der Farbe des zugehörigen Einzugsgebietes)
Rückstau in Kanalisation mit Überflutungsgefahr von Liegenschaften und Pumpwerken
bekannte Engpässe bei Durchlässen bei Hochwasser oder Starkniederschlag
Rückstau in Kanalisation ohne Überflutungsgefahr von Liegenschaften
Hochwasserlinie 1999 397.87 m ü. M.
Regenbecken (Durchlaufbecken)
Regenauslass
Notauslass
Beckenüberlauf
Regenüberlauf
Trennbauwerk
Hebewerk
Pumpwerk
Trockenwetteranfall
RB
RA
NA
BÜ
RÜ
TB
HW
PW
TWA
3
4 min.4 min.4 min.4 min.4 min.4 min.4 min.
grössere öffentliche oder private Versickerungsanlage
13 min.13 min.13 min.13 min.13 min.13 min.13 min.
22
Die hydraulischen Betriebsdaten der ARA werden bezüglich Fremdwasseranteil ausgewertet. Beträgt dieser Anteil weniger als 30 % des jährlichen Trockenwetteranfalls, liegt die weitere Bearbeitung die-ses Teilprojekts im Ermessen des Verbandes (z.B. hinsichtlich Kostenteiler).Beträgt der Fremdwasseranteil über 30 % des Trockenwetteranfalls, so wird das Teilprojekt Fremd-wasser umfassend erarbeitet mittels Erhebung bzw. Messkampagnen im Einzugsgebiet. Die Trägerschaft der betroffenen Abwasseranlagen (Verband oder Gemeinde) eruiert die Fremdwas-serquellen und legt die Massnahmen fest. Bei Bedarf wird das niederschlagsabhängige Fremdwasser aus diffusen Quellen in die Untersu-chungen miteinbezogen.
9.1 Erläuterung
9.2 Vorgaben Kanton Thurgau
9.3 Hinweise für den GEP-Ingenieur
Fremdwasser ist stetig anfallendes, nicht verschmutztes Abwasser (Art. 4e. GSchG).Fremdwasser darf nicht in die Schmutz- und Mischabwasserkanalisation eingeleitet werden (Art. 12 Abs. 3 GSchG). Es beeinträchtigt die Reinigungsleistung einer ARA und muss möglichst beseitigt werden (Art. 76 GSchG). Fremdwasser kann zu betrieblichen Problemen und höheren Kosten bei der Abwasserentsorgung führen (verminderte Reinigungsleistung der ARA, höhere Investitionskosten infolge Dimensionierung auf höheren Trockenwetteranfall, höhere Betriebskosten infolge höherer Pumpkosten).
Für den Entscheid, ob eine umfassende Messkampagne erforderlich ist, werden folgende Vorabklä-rungen vorgenommen:
••
•
•
•
•
•
•
– QT,min
[l/s], QT24
[m3/d]: Mittelwert der Daten sämtlicher Tage ohne Niederschlag und ohne der
zwei direkt auf Tage mit Niederschlag folgenden Tage (Nachlauf), oder
– QT,d
[m3/d]: Mittelwert des 50 %- und des 20 %-Quantils sämtlicher Tagesdaten
– Auswertung der ARA-Betriebsdaten (siehe Beispiel unten).– Auswertung von Messdaten im ARA-Einzugsgebiet zur Eingrenzung des Bearbeitungsumfangs- des Teilprojekts Fremdwasser.
Aus den ARA-Jahresbetriebsdaten werden die mittleren Trockenwettermengen ermittelt (Mini-maler Abwasseranfall Q
T,min [l/s] bzw. Täglicher Abwasseranfall Q
T,d [m3/d]):
Fremdwasser9
Der Schmutzwasseranfall beträgt gemäss Hager et. al. (1984)
– QS,min
[l/(s⋅1000 E)] = 0.25 + log(E/1000) Nachtminimum
– QS,d
[l/(E⋅d)] = 170⋅[1 + 0.5⋅log(E/1000) Tagesmittel
– Zusätzlich anfallendes Schmutzwasser aus Industrie und Gewerbe kann als hydraulische Ein-
Die Fremdwassermenge QF,d
errechnet sich aus der Differenz der gemessenen Trockenwetter-
menge (Tagesmittel oder Nachtminimum) und der abgeschätzten Schmutzwassermenge. Aus dem
Verhältnis QF,d
zu QT,d
ergibt sich der prozentuale Fremdwasseranteil.
Beispiel für eine einfache Berechnung des Fremdwasseranfalls aufgrund von ARA-Betriebsdaten:
wohnerwerte (EW) berücksichtigt und zu den natürlichen Einwohnern addiert werden.
– Betriebe mit erheblichem Abwasseranfall müssen separat erfassst werden.
23
Die Bewilligung und Überwachung von Kleinkläranlagen erfolgt durch das AfU. Die nicht angeschlossenen Liegenschaften werden durch die Gemeinde erfasst. Das AfU klärt ab, ob die ihm gemeldeten Liegenschaften sanierungspflichtig sind.Sanierungspflichtige Liegenschaften müssen in erster Priorität an die öffentliche Kanalisation ange-schlossen oder, sollte dies nicht zweckmässig oder zumutbar sein, in zweiter Priorität mit einer Klein-kläranlage ausgerüstet werden.Die Gemeinden erarbeiten Sanierungskonzepte, in denen die Art der Abwassersanierung sowie das Vorgehen der Sanierung festgelegt werden. Dabei sind folgende Fragen zu klären:
•
•
10.1 Erläuterung
10.2 Vorgaben Kanton Thurgau
642
643644
653
642
643644
653
Liegenschaften ohne Anschluss an die öffentliche Kanalisation müssen ihr Abwasser gesetzeskon-form entsorgen.Ein Gesamtkonzept der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum hat gegenüber Einzellösungen Vor-teile. Für die Gemeinde wie auch für die Privaten können Aufwand und Kosten optimiert werden. Ein Beispiel für einen Sanierungsplan ist unten dargestellt.
••
•
•
Beispiel für einen Abwassersanierungsplan: Liegenschaften ausserhalb Bauzonen mit Angabe der Sa-nierungspflicht und möglicher Leitungsführung der Sanierungsleitung.
Abwasserentsorgung im ländlichen Raum10
– Welche Leitungen/Pumpwerke sind öffentlich, welche privat? – Wo ist eine dezentrale Abwasserreinigungsanlage (Kleinkläranlage) vorgesehen?
Bestehende Studien über die Machbarkeit von Kanalisationsanschlüssen und Sanierungsleitungen sollen im Konzept berücksichtigt werden.
•
Übersichtsplan Abwassersanierung
M 1:5000
möglicher Anschluss Sanierungsleitung
Liegenschaften ohne Kanalanschluss,sanierungspflichtig
Liegenschaft ohne Kanalanschluss,nicht sanierungspflichtig
24
Allgemeine Hinweise Die Wahl der Verfahren für die Kanalnetzberechnung und das ELK werden im Pflichtenheft festgelegt. Da die Qualität und der Umfang der benötigten Daten stark vom Berechnungsverfahren abhängt, be-steht ein enger Zusammenhang mit dem Teilprojekt Datenbewirtschaftung. Hinweise zur Kanalnetzberechnung Ziel: Die Kapazität des Kanalnetzes wird überprüft, um Engpässe und Problemstellen aufzeigen und mögliche Lösungen für die geforderte Entwässerungssicherheit ermitteln zu können.
11.3 Hinweise für den GEP-Ingenieur
11.2 Vorgaben Kanton Thurgau
11.1 Erläuterung
•
••
Das Entwässerungskonzept stellt das Herzstück der GEP-Bearbeitung dar. Es gliedert sich in zwei Bearbeitungsschwerpunkte:
Das ELK wird grundsätzlich über das gesamte ARA-Einzugsgebiet erstellt. Es steht in engem Zusam-menhang mit dem Teilprojekt Gewässer. Für die Erstellung des ELK sind ausschliesslich Langzeit- oder Kontinuum-Simulationen zulässig. Im ELK wird das Entlastungsverhalten der Sonderbauwerke aufgezeigt und die Einträge von Mischab-wasser ins Gewässer abgeschätzt. Die Beurteilung der Entlastungsanlagen erfolgt standardisiert (siehe 11.3). Die hydraulische Überprüfung des Kanalnetzes wird mit einem für die Fragestellung geeigneten Werk-zeug durchgeführt (siehe 11.3, ebenso massgebliche Jährlichkeiten).Die Berechnungen werden wo möglich mit Messdaten (ARA-Zufluss, Messungen bei Sonderbauwer-ken) und Beobachtungen verifiziert und nachvollziehbar dokumentiert.
•
••
••
•
••
•
Wahl Verfahren: Für den Einsatz der verschiedenen Berechnungsverfahren werden nachfolgende Empfehlungen und Hinweise gegeben:
Entwässerungskonzept11
– Überprüfung des Kanalnetzes (Hydraulische Kanalnetzberechnung) – Überprüfung der Sonderbauwerke (Einleitungskonzept (ELK)
Die hydraulischen Berechnungen liefern Vorgaben für künftige Erschliessungen und geben Auskunft über die Auslastung des Kanalnetzes (Rückstausicherheit).Das ELK definiert die Einstellungen der verschiedenen Bauwerke und beschreibt deren Entlastungs-verhalten. Das Entwässerungskonzept ist somit ein wichtiges Hilfsmittel für die Gemeinden, Verbände und den Kanton für die Beurteilung von Abwasserprojekten und Baugesuchen.Es bildet eine wesentliche Grundlage für die Massnahmenplanung.
•
•
•
•
25
Bemessung: Die massgebende Jährlichkeit zur Überprüfung und Neubemessung der Kanalisation beträgt in der Regel 5 Jahre. Bei besonders schützenswerten Bereichen (Stadtzentren, Unterfüh-rungen) wird diese Jährlichkeit in Absprache mit dem AfU erhöht. Regendaten: Bei Listenrechnungen erfolgt der Nachweis über Blockregen. Hydrodynamische Simu-lationen können mit Modellregen oder historischen Regenserien unterschiedlicher Dauer und Intensi-tät erfolgen. Dabei entspricht die längste Regendauer mindestens der längsten Fliesszeit im Kanalnetz.Beurteilung: Abhängig vom gewählten Berechnungsverfahren erfolgt die Beurteilung aufgrund des Auslastungsgrades oder anhand der berechneten Drucklinien bzw. Wasserspiegel.
Hinweise zur Erstellung des Einleitungskonzepts (ELK) Ziel: Das Entlastungsverhalten von Regenbecken und Regenüberläufen wird überprüft und optimiert, um die hydraulischen und stofflichen Einträge ins Gewässer zu minimieren und damit den Gewässer-zustand zu verbessern.Bemessung: Sie erfolgt mittels Langzeitsimulationen. Dabei sind hydrologische oder hydrodyna-mische Verfahren zulässig. Letztere bieten beim ELK ähnliche Vorteile wie bei der Kanalnetzberech-nung.Regendaten: Die Bemessung erfolgt möglichst mit vollständigen historischen Regenreihen. Es kön-nen auch Modellregen oder Regenserien angewendet werden. Die verwendeten Regenreihen sollten mindestens 10 Jahre umfassen. Für historische Regenreihen werden die Messdaten der nächsten verfügbaren oder repräsentativen Regenmessstation verwendet. Beurteilung: Abhängig vom betrachteten Sonderbauwerk werden die Berechnungsergebnisse (Emissionsseite) und der Zustand des Gewässers (Immissionsseite) beurteilt.
•
•
•
•
•
•
•
Hinweise
Kriterium Hydrodynamische Simulation Listenrechnung
Eignung
Wenig Flexibilität
Grundlagen
HydraulischeKapazität
Synergien
Gewässer
Anpassungen
Massnahmen-planung
Breites Massnahmenspektrum kann abge-deckt sowie die Wirksamkeit von Massnahmen beurteilt werden
Rückstau wird nicht berücksichtigtRückstaueffekte werden berücksichtigt
Grössere Anpassungen und Szenarien meist aufwendig vorzunehmen
Änderungen im Entwässerungsnetz und Szena-rien meist einfach abzubilden
Keine SynergieeffekteSynergieeffekte z.B. mit Langzeitsimulationen, Erfolgs-/Qualitätskontrollen GEP
Rückstaueffekte und Wasserspiegellage wer-den aufgezeigt. Zudem kann beurteilt werden, ob bei ungenügender Kapazität ein Druckab-fluss zugelassen werden kann.
Aussage zum hydraulischen Auslastungsgrad, jedoch nicht, ob sich bei Überlastung Probleme ergeben und Massnahmen notwendig sind.
Hohe Qualität der Grundlagen erforderlich Tolerant bei ungenügender Datenqualität
Neubemessung
Überprüfung/Nachweis
Empfohlen für- Grössere Gemeinden- Flache, stark vermaschte Kanalnetze mit Einfluss mehrerer Sonderbauwerke
Empfohlen für- Sehr kleine Gemeinden und Weiler - Steile, wenig vermaschte Kanalnetze ohne wesentlichen Einfluss von Sonderbauwerken
Nicht empfohlen Empfohlen
26
Qan
ran
l
B) Regenüberläufe (Hochwasserentlastungen): Für die Beurteilung des Entlastungsverhaltens kön-nen die Mindestanforderungen gemäss STORM-Richtlinie, Anhang 1, verwendet werden. Die Beurtei-lung erfolgt z.B. anhand eines Ampelsystems:
Ampelsystem für Regenüberläufe: Beispiel für die Beurteilung der Resultate einer Langzeitsimula-tion gemäss Mindestanforderungen nach STORM (vereinfacht)
C) Speicherbauwerke: In der STORM-Richtlinie werden bezüglich Einleitungsmenge und -fracht bewusst keine Mindestanforderungen definiert. Die Berechnungsergebnisse werden mit der gewäs-serökologischen Beurteilung abgestimmt. Spezielle, hieraus resultierende Vorgaben, wie eine detail-lierte Untersuchung nach der STORM-Methode, werden in Absprache mit dem AfU festgelegt. D) Neben dem immissionsorientierten Ansatz werden für die Überprüfung der Regenüberlaufe und Regenbecken weiterhin die Vorgaben aus den bekannten technischen Richtlinien (Anspring- und ma-ximale Weiterleitungsmenge) herangezogen. Grundsätzliches Vorgehen für die Beurteilung der Sonderbauwerke:
Die Gewässerklasse wird durch das AfU, Abteilung Wasserwirtschaft/Wasserbau, festgelegt.
Entlastungskennwerte Einheit BeurteilungSee Fliessgewässer
Bodensee Grösseres Kleineres
h/a
#/a
h/a
#/a
h/a
#/a
Dauer
Anzahl
Dauer oder
Anzahl
Dauer
Anzahl
09
30
09
30
09
30
04
15
04
15
04
15
09
30
09
30
09
30
Regenüberläufe/Speicherbauwerke
GewässerökologischeBeurteilung
Technische ÜberprüfungQ
an/r
an/l, usw. i.O.?
Mindestanforderung nach STORMeingehalten?
Einfluss Einleitstelle aufGewässerökologie ?
JA JA NEINNEIN NEIN JA
Handlungsbedarf Beurteilung
Massnahmen am Bauwerk in der Regel nicht erforderlich 3 x grün
Weitere Untersuchungen in Absprache mit dem Amt für Umwelt 1 bis 3 x rot
bzw. keine Mindestanforderungen vorhanden (RB)siehe Seite 19 (nein: kein/ja: möglicher bzw. aktuell negativer Einfluss)
gesamte tatsächlich abfliessende Abwassermenge Richtung ARA bei Anspringen des Überlaufs [l/s]
spezifische Regenintensität beim Anspringen des Überlaufs [l/(s⋅ha)]Regenbeckenvolumen [m3]
=
==
A) Gewässereinleitstellen: Für die Beurteilung wird gemäss Kapitel 7 vorgegangen.
27
Die hydraulischen Einzugsgebiete und deren entwässerungstechnischen Kennwerte werden festgelegt und aktualisiert. Die Auslastung des Kanalnetzes und das Entlastungsverhalten der Sonderbauwerke werden ermittelt. Die Kalibrierung und Plausibilitätsprüfung der Berechnungen erfolgen über:
Wenn weitere Untersuchungen zeigen, dass keine Massnahmen am Bauwerk erforderlich sind, die Einleitstelle aber bezüglich Gewässerökologie beeinträchtigt ist, müssen andere Massnahmen in Be-tracht gezogen werden (z.B. Revitalisierung des Gewässers oder Massnahmen in der Landwirtschaft).
Hinweise zum Vorgehen für die Entwässerungsplanung
• Aufzeigen des Ist-Zustandes: Mit der Auswertung des Ist-Zustandes werden die kritischen Punkte im Entwässerungssystem lokalisiert. Dadurch wird die Festlegung der Sanierungsprioritäten bei der Massnahmenplanung unterstützt.
Die Entwässerung von nicht überbauten Gebieten wird überprüft und das Entwässerungssystem parzellenscharf festgelegt. Für den Abgleich der Systeme Netz und ARA werden Abklärungen getroffen, wie: Kann eine hydraulische Kapazitätserhöhung der ARA Probleme verringern (indem z.B. 3 statt 2 Q
TW über die
ARA geleitet werden)?Die Massnahmen an den Entlastungsbauwerken werden gemäss ELK anhand der Ergebnisse der Berechnungen, der technischen Überprüfungen und der Resultate aus dem Teilprojekt Gewässer festgelegt.Die ermittelten Problemstellen im Kanalnetz (Einstauhöhe und Einstaudauer, Gefahr für Rück-stauungen und Überflutungen) werden beurteilt und Sanierungsmassnahmen festgelegt.Allfällige Massnahmen an Sonderbauwerken und am Kanalnetz werden aufgrund von Machbar-keits-, Kosten- und Nutzenüberlegungen priorisiert.
–
––
–
–
–
–
–
•••
•
•
Kalibrierung des Trockenwetteranfalls mit Hilfe der Messwerte auf der ARAVergleich der Füllstände und Entlastungshäufigkeiten bei RegenbeckenVergleich von berechneten Abflussmengen mit Daten aus vorhandenen oder temporär instal-lierten Abflussmessstellen im KanalnetzAbgleich der ermittelten Engpässe und Problemstellen im Kanalnetz mit Beobachtungen vor Ort (Feuerwehreinsätze, usw.)Überprüfung der Sonderbauwerke auf ihre Funktionstüchtigkeit wie Anspringmenge, Pump-mengen, Aus- und Einschaltpunkte von Pumpen, maximale Durchflüsse bei Öffnungen, usw.
Erarbeitung des Prognosezustandes: Auf Grundlage des Ist-Zustandes wird der Zielzustand (Vollüberbauung) im Modell abgebildet. Schliesslich werden Massnahmen definiert, um diesen Zielzu-stand zu erreichen.
•
28
Der Massnahmenplan dient dazu, die Resultate aus dem Entwässerungskonzept und den Teilpro-jekten koordiniert umzusetzen.Die Massnahmentabelle zeigt auf, wie die Umsetzung organisiert ist, wann diese erfolgt und wer dafür verantwortlich ist.Die Massnahmenplanung wird sowohl auf der Stufe Verband als auch der Stufe Gemeinden erarbeitet.
12.3 Hinweise für den GEP-Ingenieur
12.1 Erläuterung
12.2 Vorgaben Kanton Thurgau
•
•
•
Ein einfacher Massnahmenbericht und die Massnahmentabelle werden gemäss Vorlage VSA erarbei-tet. Die Massnahmentabelle kann auch für das Teilprojekt Finanzierung genutzt werden.Alternativ kann pro Massnahme ein Massnahmenblatt mit Kurzbeschrieb erstellt werden.Bei Einleitstellen, die Mischabwasser entlasten, kann es zweckmässig sein, Massnahmen im beein-trächtigten Gewässerabschnitt (anstelle im Kanalisationsnetz) über die Abwassergebühren zu finan-zieren. Die zu erstellenden Dokumente und Pläne werden mit den verantwortlichen Personen besprochen. Die Arbeitsinstrumente werden an die verschiedenen Bedürfnisse angepasst, damit sie für die GEP-Um-setzung optimal genutzt werden können.
Massnahmen zum Schutz der Gewässer erfolgen auf Stufe ARA-Einzugsgebiet unter Berücksichti-gung der Einzugsgebiete der Gewässer.Kompetenzteilung Verband – Gemeinde: Gewässerschutzrelevante Massnahmen (Sonderbauwerke) liegen in der Verantwortung des Verbandes, lokale Massnahmen liegen bei den Gemeinden. Massnahmen werden bis auf Stufe Machbarkeit erarbeitet.
•
••
•
•
•
•
Massnahmenplanung12
29
Beispiel für einen Massnahmenplan und eine Massnahmentabelle
Kanalersatz Hintergasse
RB Bahnhof
Hochwasserschutz Dorfbach
Sanierung Kanal Dorfstrasse
Anpassung Regenüberlauf Oberdorf
1
4
5
2
3
Kategorien nach Bedarf erweiterbar AV = Abwasserverband G (A) (B) = Gemeinde A bzw. B
Neubau Regen-becken Bahnhof
Anpassung Regen-überlauf Oberdorf
KanalersatzHintergasse
Sanierung Kanal Dorfstrasse
HochwasserschutzDorfbach
2013
2013
2013
2013
2013
Kurzbeschreibung
Handlungsbedarf
Mass
nah
me
n-
be
sch
rie
b
Ein
gan
g
Ko
ste
n (
1‘0
00
Fr.)
Bau
EM
SR
L
Hyd
rau
lik
Pri
ori
tät
Ve
ran
two
rtu
ng
Refe
ren
znu
mm
er
2014
2015
2016
2017
2018
Realisierung
1‘000
10
250
150
360
2
1
2
1
2
AV
AV
G (A)
G (B)
AV
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1
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4
5
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Die Erfolgskontrolle dient der stetigen Verbesserung des Entwässerungssystems. Dabei wird über-prüft, ob Massnahmen die erwartete Wirkung zeigen. Die Erfolgskontrolle hilft, in Zukunft die finanzi-ellen Mittel effektiv einzusetzen. Die Erfolgskontrolle für die Oberflächengewässer kann emissionsseitig (z.B. mittels Berechnungen) sowie immissionsseitig (Kontrolle der Einleitstellen) durchgeführt werden.Aus den Planungsinstrumenten der Gemeinden werden laufend Kenntnisse über die Bautätigkeit und das Kanalisationssystem gewonnen. Gemäss GEP (ELK) werden die Sonderbauwerke eingestellt. Um zu wissen, wie das Gewässer auf die Siedlungsentwässerung reagiert (Belastung), wird eine Überprü-fung der neuen Situation durchgeführt.
13.4 Hinweise für den GEP-Ingenieur
13.3 Empfehlungen Kanton Thurgau
13.1 Erläuterung
13.2 Vorgaben Kanton Thurgau
GEP-Massnahmen und durchgeführte Erfolgskontrollen werden im Geschäfts- oder Jahresbericht pu-bliziert und so einem breiteren Kreis von Interessierten zugänglich gemacht.Ein Vorschlag für das Konzept der Erfolgskontrolle wird möglichst auf Stufe Pflichtenheft in die GEP-Bearbeitung aufgenommen, spätestens aber im Rahmen der Massnahmenplanung.
Der Massnahmenplan dient als Grundlage für die Erfolgskontrolle am Gewässer.Im Rahmen der Massnahmenplanung wird ein Konzept für die Erfolgskontrolle erarbeitet. Die Trägerschaft ist verantwortlich für die Durchführung der Erfolgskontrollen.
Neu zu erstellende Speicherbauwerke werden mit geeigneter Messtechnik ausgerüstet, um das An-springverhalten zu dokumentieren. Die aufgezeichneten Daten können für eine Erfolgskontrolle he-rangezogen werden. Bestehende, für das Entwässerungssystem relevante Speicherbauwerke, werden ebenfalls entsprechend nachgerüstet. Erfolgskontrollen können über längere Zeiträume durchgeführt werden. Sie können mehrere Mass-nahmen vereinen.Bei Massnahmen, die aufgrund des Gewässerzustandes getroffen werden, werden periodische Er-folgskontrollen im Gewässer durchgeführt.Hydraulische Berechnungen werden, wo möglich und zweckmässig, mit Messdaten (ARA-Zufluss, Messungen bei Sonderbauwerken, Abflussmessungen im Kanalnetz) überprüft.Sind hydraulische Engpässe behoben worden, können nach Starkregenereignissen die Einsatzkräfte der Feuerwehr befragt werden, um den Erfolg der Massnahmen zu überprüfen. Oft ist es allerdings schwierig, den direkten Zusammenhang aufzuzeigen. Der Erfolg von Kanalsanierungen wird mit Kanalfernseh-Aufnahmen und allenfalls Dichtheitsprü-fungen dokumentiert. Der Erfolg von Fremdwassersanierungen wird mit Messungen im ARA-Zulauf überprüft.
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Erfolgskontrolle13
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Die Erfolgskontrolle dient der laufenden Überprüfung und Optimierung des Systems «Siedlungsentwässerung und Gewässer» und damit dem zweckmässigen Einsatz finanzieller Mittel.
Umsetzung
Massnahmen
Überprüfung
Entwässerungskonzept
Eichung Modell
LaufendeOptimierung
Überprüfung GewässerGewässerzustand nach Umsetzung der Massnahmen
BelastungsaufnahmeHydraulische SimulationBewertung nach STORMRegenmessung
Überprüfung BauwerkeEntlastungshäufigkeitEntlastungsdauer
Einstellungen anpassen
Erfolgskontrolle
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14.3 Hinweise für den GEP-Ingenieur
Die Finanzierung der Entwässerung wird langfristig sichergestellt.Der Finanzbedarf des Verbandes und der Gemeinden bezüglich GEP wird geklärt.Die Kostenteiler werden angepasst bzw. neu geregelt. Die Reglemente zu Kanalisation und Gebühren werden überprüft.
14.1 Erläuterung
14.2 Empfehlungen Kanton Thurgau
Der Finanzplan wird gemäss Massnahmentabelle erstellt, welche im Teilprojekt Massnahmenplan erarbeitet wurde. Der Finanzplan und die Massnahmentabelle können gemeinsam in einem Doku-ment erarbeitet werden.Der Finanzplan dient als Grundlage für die Budgetierung der Massnahmen (Investitionen und Werter-haltung).Die Prioritäten stimmen mit den Zielen des zukünftigen Entwässerungskonzeptes überein. Die ge-planten Investitionskosten werden gemäss den finanziellen Möglichkeiten des Verbandes und der Ge-meinden priorisiert und verteilt.
Die zeitliche Horizont der Finanzplanung beträgt mindestens 10 Jahre.In den Beitrags- und Gebührenordnungen der Gemeinden (BGO) ist die Gebührenstruktur festgelegt. Das DBU ist zuständig für deren Genehmigung und stellt ein Musterreglement zur Verfügung. Die Gebühren werden über die Investitionskosten GEP, die Anlagenbuchhaltung (Werterhalt) sowie den Betriebs- und Unterhaltsaufwand berechnet.
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Beispiel für einen Finanzplan: In Massnahme 1 werden ein Regenbecken gebaut (Bau), die Steuerung erneuert (EMSRL), in Massnahme 2 ein Regenüberlauf hydraulisch angepasst (Hydraulik).
Kategorien nach Bedarf erweiterbar AV = Abwasserverband G (A) (B) = Gemeinde A bzw. B
Neubau Regen-becken Bahnhof
Anpassung Regen-überlauf Oberdorf
KanalersatzHintergasse
Sanierung Kanal Dorfstrasse
HochwasserschutzDorfbach
2013
2013
2013
2013
2013
Kurzbeschreibung
Handlungsbedarf
Mass
nah
me
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be
sch
rie
b
Ein
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g
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Fr.)
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er
2014
2015
2016
2017
2018
Finanzierung (1‘000 Fr.)
1‘000
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250
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360
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AV
AV
G (A)
G (B)
AV
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200
120
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Finanzierung14
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GEP-Musterpflichtenheft (2010)Richtlinie Abwassereinleitungen in Gewässer bei Regenwetter: STORM (2007), TechRili Band 1 und 2A (2013)Richtlinie Regenwasserentsorgung (2002)Richtlinie Erhaltung von Kanalisationen (2007) Wegleitung GEP-Daten (2013)
VSA, Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute
Kanton
Bund
IGKB, Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee
Gewässerschutzgesetz GSchG (1991)Gewässerschutzverordnung GSchV (1998)
Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz EG GSchG (1997, Stand 2013)Verordnung zum Einführungsgesetz RRV EG GSchG (1997, Stand 2013)Amt für Umwelt, Merkblatt Richtig Entwässern (Neuauflage 2014)
Bodensee-Richtlinien (2005)
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Gesetzliche und fachliche Grundlagen15
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Abwasser
Mischabwasser: Schmutzabwasser aus Haushalten, Industrie und Gewerbe sowie Regenabwasser. Regenabwasser: Wasser aus natürlichem Niederschlag, das nicht durch Gebrauch verunreinigt wurde.Fremdwasser: Unverschmutztes Wasser, das in der Kanalisation anfällt. Dazu gehört z.B. Grundwasser, das durch ein Leck in die Kanalisation eindringt oder das Wasser eines an die Kanalisation ange-schlossenen Brunnenüberlaufs. Regenabwasser zählt nicht zum Fremdwasser.Entlastetes Mischabwasser: Wasser aus einem Entlastungsbauwerk, welches zum Gewässer geführt wird. In diese Ableitung darf kein Schmutzabwasser eingeleitet werden.
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Abwasseranlagen
Abwasserreinigungsanlage (ARA): Gesamte Anlage zur Reinigung des Abwassers und zur Behand-lung der Restprodukte (Schlamm). Kleinkläranlage: Anlage zur Behandlung von häuslichem Schmutzabwasser für einzelne oder mehrere Liegenschaften (unter 200 Einwohnerwerte). Versickerungsanlage: Einbringen von Reinwasser und wenig verschmutztem Regenabwasser in den Untergrund.Sonderbauwerk: Nicht normiertes Abwasserbauwerk oder Bauwerk mit spezieller Funktion, z.B. zur Auftrennung von Abwasser, zur Überwindung von Höhenunterschieden oder zur Speicherung und Grobklärung.Regenbecken: Sammelbegriff für Becken zur Rückhaltung und/oder Behandlung von Regen- und Mischabwasser (z.B. Regenklärbecken, Regenrückhaltebecken, Regenüberlaufbecken).Regenüberlauf (Hochwasserentlastung): Bauwerk zur Entlastung von Mischabwasser beim Über-schreiten des Dimensionierungsabflusses in ein Gewässer. Überlauf: Bauteil in Entlastungsbauwerken zur Aufteilung von Abwasser in mehrere Richtungen.
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Gewässerschutz: Schutz der Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen.GSchG: Eidgenössisches Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991GSchV: Eidgenössische Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998Einleitungsbedingungen: In der behördlichen Einleitungserlaubnis enthaltene Anforderungen an Ab-flüsse hinsichtlich ihrer Menge sowie ihrer physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften.Bodensee-Richtlinien (2005): Vorgaben der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bo-densee, IGKB.
Anforderungen
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Datenbewirtschaftung
GEP-Daten: Alle im Rahmen der GEP-Erarbeitung erhobenen Daten. Deren Umfang geht über die Werkinformation Abwasser hinaus (z.B. Daten zum Einzugsgebiet, Abwasser im ländlichen Raum). Die Werkinformation Abwasser ist eine Teilmenge der GEP-Daten. Die GEP-Daten werden durch den GEP-Ingenieur in einer Datenbank verwaltet.Werkinformation Abwasser: Die WI Abwasser stellt die Gesamtheit aller Daten des Mediums Abwas-ser in einem Entsorgungsgebiet dar, die ein Werkleitungsbetreiber für den Betrieb und den Unterhalt seines Leitungsnetzes benötigt. Die WI wird durch den Werkleitungsbetreiber in einem Werkinformati-onssystem mit einheitlichem Raumbezug verwaltet und nachgeführt. Die WI umfasst neben den Lage-daten eine Vielzahl von Sachdaten. Diese Daten dienen dem Betreiber für seine Infrastrukturplanung (Neubau, Ersatz, Sanierung, Unterhalt), Netzberechnungen oder für betriebswirtschaftliche Zwecke.Leitungskataster: Der LK ist die Teilmenge der Werkinformation, die es erlaubt, den durch Leitungen und Trassenführung verschiedener Medien belegten Raum darzustellen. Er umfasst die zugehörigen Geodaten in einem Ver- und Entsorgungsgebiet. Der LK ist ein wichtiges Koordinationsinstrument für Orientierungs- und Planungsaufgaben im öffentlichen Raum.Weitere Angaben: Wegleitung Werkinformation (GIV 2014)
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Glossar16
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Einzugsgebiete (EZG)
ARA-EZG: Das Gebiet, das in eine bestimmte ARA entwässert wird. Es umfasst eine oder mehrere Gemeinden bzw. Teile von Gemeinden und ist häufig in Form eines Abwasserverbandes organisiert.Gewässer-EZG: Das Gebiet bzw. die Fläche, aus der ein Gewässer seinen Abfluss bezieht. Es wird unterschieden zwischen ober- und unterirdischem Einzugsgebiet.Hydraulisches EZG: Definiertes Gebiet, das in einen bestimmten Abwasserknoten oder in eine be-stimmte Haltung entwässert.
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•Verantwortlichkeit
Trägerschaft: Eigentümer, Abwasserverband oder Gemeinde. Umfasst das ARA-Einzugsgebiet eine einzige Gemeinde, so entspricht in dieser Wegleitung die Rolle dieser Gemeinde derjenigen eines Verbandes.
Mischsystem: Schmutz- und Regenabwasser werden gemeinsam in einer Kanalisation abgeleitet. An geeigneten Stellen werden Regenentlastungs- bzw. Speicherbauwerke gebaut. Bei starken oder langan-dauernden Regenereignissen kann (verdünntes) Mischabwasser ins Gewässer entlastet werden. Trennsystem: Schmutz- und Regenabwasser werden vollständig getrennt abgeleitet. Modifiziertes System: Schmutz- und Regenabwasser von Strassen und Plätzen wird zusammen als Mischabwasser abgeleitet. Unverschmutztes Dachwasser wird in die Regenabwasserkanalisation ab-geleitet.Vorfluter: Jedes Gewässer, in das Wasser oder Abwasser eingeleitet wird bzw. stehendes oder flies-sendes Gewässer zur Aufnahme von Wasser aus der Siedlungsentwässerung.
Entwässerungssysteme
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Gewässerschutz bei Regenwetter
STORM: Kurzbegriff für die VSA-Richtlinie «Abwassereinleitungen in Gewässer bei Regenwetter». Der immissionsorientierte Ansatz entspricht der modernen Philosophie des Gewässerschutzes. Relevanzmatrix: Sie dient der systematischen Aufnahme der Einflüsse aus der Siedlungsentwässerung auf das Gewässer und bezieht sich auf eine Einleitstelle oder einen Gewässerabschnitt. Ingenieure und Gewässerökologen erfassen die relevanten Belastungsparameter und erstellen zusammen die Matrix.
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Hydraulische Berechnungen
Auslastung: Verhältnis zwischen tatsächlichem Durchsatz und der Normalkapazität. Der Auslastungs-grad im Ausbauziel beträgt 100 %.Fliesszeit: Zeitdauer, die das Abwasser benötigt, um von einem Punkt zum anderen zu gelangen.Rückstau: Zurückdrücken von Abwasser aus dem Abwasserkanal in die angeschlossenen Abwasser-leitungen.Modellregen: Theoretisches Regenereignis mit vorgegebenem Verlauf der Regenintensität innerhalb einer gewählten Regendauer. Regendauer: Zeitspanne zwischen Beginn und Ende eines Regenereignisses. Regenereignis: Periode des Niederschlags in einem Einzugsgebiet. Die Heftigkeit des Regenereig-nisses wird als Niederschlagsintensität und/oder als Gesamtvolumen gemessen. Regenintensität: Niederschlagshöhe je Zeiteinheit (z.B. mm/min). Regenreihe: Gruppe von einzelnen Regen, die für eine bestimmte Aufgabenstellung zusammengefasst werden.
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Werterhalt
Nutzungsdauer: Mittlere Dauer in Jahren, über welche ein Anlageteil genutzt werden kann; früher wurde diese oft auch Lebensdauer genannt.Sanierung: Alle Massnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung von vorhandenen Entwässe-rungsanlagen. Die Massnahmen umfassen Reparatur, Renovierung und Erneuerung.
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Anhang: Plan Auslastung, Einstau und ökologische Beurteilung
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RB Hofstrasse
HWE Hof
PW HofPW Hof
RB Hofstrasse
HWE Hof
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Lebensraum des Gewässerabschnitts
Artenvielfalt des Gewässerabschnitts
Einfluss der Einleitstelle auf die Gewässerökologie
Anforderungen gemäss Gewässerschutzverordnung A2
gut bis sehr gut
mässig bis unbefriedigend
schlecht
naturnah
wenig beeinträchtigt
stark beeinträchtigt
kein negativer Einfluss – kein Handlungsbedarf
möglicher negativer Einfluss – bedingter Handlungsbedarf
aktuell negativer Einfluss – grosser Handlungsbedarf
erfüllt
fraglich
nicht erfüllt
Gewässer-ökologische Beurteilung Einleitstellen im Ist-Zustand
Auswertung Entlastung gemäss Langzeitsimulationim Ist-Zustand
Auslastung Kanalisation
Auslastung 1.20
Auslastung 1.00 – 1.20
Auslastung 0.85 – 1.00
Auslastung 0.85
kein Handlungsbedarf
bedingter Handlungsbedarf
grosser Handlungsbedarf
Bauwerkname
Bauwerkname
Bauwerkname
Wasserspiegel über Terrain
Terrain – Wasserspiegel = 0.00 bis 1.00 m
Terrain – Wasserspiegel = 1.00 bis 2.00 m
Terrain – Wasserspiegel 2.00 m
Wasserspiegel im Schachtbauwerk
Kanton Thurgau, Amt für Umwelt, Bahnhofstrasse 55, 8510 Frauenfeld
Dezember 2013
Dr. Irene Purtschert und Manuel Tille
Amt für Umwelt, Abteilung Abwasser und Anlagensicherheit
Hunziker Betatech AG, Pflanzschulstrasse 17, 8411 Winterthur
werbeschmid.ch, Egon Schmid, Dietingen, 8524 Uesslingen
Brüggli Medien, 8590 Romanshorn
400 Exemplare
Bestell-Nr. 02302 , Amt für Umwelt, [email protected]
www.umwelt.tg.ch
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