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Zeit für neue Energien. Thüringen Erneuer!bar 2013.

Die Aufgaben des Staates im Streit um die Energiewende

Rechtsanwalt Dr. Peter Becker

Weimar, 25. Februar 2013

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Az/Dok.-Nr.

Über uns

BBH gibt es als Sozietät seit 1991.

Wir sind eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern - mit Ingenieuren und weiteren Experten in unserer BBH Consulting.

Über 450 Mitarbeiter, darunter mehr als 200 Berufsträger, arbeiten für Sie.

Wir betreuen über 3.000 Mandanten.

Wir sind die führende Kanzlei für die Energie- und Infrastrukturwirtschaft.

BBH ist bekannt als „die“ Stadtwerke-Kanzlei. Tatsächlich sind wir das. Wir sind aber auch viel mehr. In Deutschland und auch in Europa.

Die dezentralen Versorger, die Industrie, Verkehrsunternehmen, Investoren, Intermediäre sowie die Politik, z. B. die Europäische Kommission, die Bundesregierung, die Bundesländer und die öffentlichen Körperschaften u. v. a. m. schätzen BBH.

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Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt

geboren 1941 in Berlin verheiratet, drei Töchter Studium in Marburg, München und an der Internationalen Fakultät für

Rechtsvergleichung wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz mit den

Schwerpunkten Handels- und Gesellschaftsrecht seit 1971 Rechtsanwalt in Marburg 1972 - 1981 Stadtverordneter und Mitglied der Betriebskommission der

Stadtwerke Marburg 1986 Notar und Fachanwalt für Verwaltungsrecht 1987 Promotion Prozessbevollmächtigter und Partei in zahlreichen erfolgreichen

Grundsatzstreitigkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht (Numerus Clausus, Prüfungsrecht, Volkszählung, Vertretung von 146 ostdeutschen Kommunen im Stromstreit) und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Verfassungstreue im öffentlichen Dienst)

Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin für Energiewirtschaftsrecht (seit WS 2003/04)

geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER)

Vorsitzender der Vertreterversammlung der Hessischen Rechtsanwaltsversorgung, Körperschaft des öffentlichen Rechts (1988 – 2010)

Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Kassel (1985 – 2010) Träger des Sean MacBride-Preises 2011 des International Peace Bureau

(IPB, Friedensnobelpreisträger 1910)

Die Aufgaben des Staates in der Energiewende 25.02.2013

Dr. Peter Becker Rechtsanwalt Partner of counsel Kontakt: [email protected] Tel.: 06421 / 168960

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Inhaltsübersicht

I. Die Energiewende ist ein Jahrhundertprojekt

II. Zwei Züge rasen aufeinander zu

III. Die Aktivisten des Widerstands gegen die Energiewende

IV. Empfehlungen

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I. Die Energiewende ist ein Jahrhundertprojekt – und die Verpflichtungen des Staates daraus Gerd Rosenkranz, früherer Kollege von Rainer Baake bei der Deutschen Umwelthilfe, spricht

in einem Aufsatz (Das sabotierte Jahrhundertprojekt, Blätter für Deutsche und Internationale Politik, 11/2012, 101) vom „Jahrhundertprojekt“.

Jeremy Rifkin nennt die Energiewende die „Dritte Industrielle Revolution“ (so der Titel des Buchs von Rifkin, Campus, 2011).

Warum?

Die Einführung der Stromwirtschaft in Deutschland war eine Veranstaltung des Staates (dazu Peter Becker, Aufstieg und Krise der deutschen Stromkonzerne, 2. Auflage 2011).

Das gilt allerdings nicht für die zwei Pioniere:

Werner Siemens (geadelt wurde er erst später) erfindet 1866 den Dynamo.

Emil Rathenau gründet 1883 die AEG.

Die AEG gründet 1884 zusammen mit der Stadt Berlin die „Actiengesellschaft Städtische Elektricitätswerke“, die erste Public Private Partnership (PPP).

Hugo Stinnes macht das RWE groß, indem er den nordrhein-westfälischen Kommunen die Aktienmehrheit überlässt und sie so zum Abschluss langfristiger Konzessionsverträge bringt.

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1909 gründet die AEG das Märkische Elektricitätswerk (MEW), in das sich das Land Brandenburg 1916 mit der Aktienmehrheit einkauft.

1911 gibt es schon 739 kommunale Unternehmen, 1933 mehr als 13.000.

1913 bringt das Reichsschatzamt den Entwurf für ein Reichs-Starkstromgesetz ein, das an Preußen scheitert.

Das Reich verliert den Ersten Weltkrieg. Die Weimarer Nationalversammlung beschließt 1919 ein „Gesetz zur Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft“.

Es wird nicht beachtet. Stattdessen gründen die Länder staatliche Stromversorger.

1921 werden gegründet die „Bayerische Landeselektrizitätsversorgung“, das „Bayernwerk“ und das „Badenwerk“.

1924/27 entsteht die PreussenElektra.

Das ist der Grund, warum dem Staat bis in unsere Tage die große Mehrheit der Stromwirtschaft gehört – und eine wirksame Kartellaufsicht bis 1998 verhindert hat.

Hier liegt der Grund für den Abschluss des „Jahrhundertvertrags“ zur Sicherung der Steinkohleverstromung.

Auch die Atomverstromung wird vom Staat durchgesetzt (1960 AtomG).

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Es kommt zu gewaltigen staatlichen Förderungen; Umfang 1970 – 2012

Braunkohle 65 Mrd. Euro

Steinkohle 177 Mrd. Euro

Atomenergie 187 Mrd. Euro

Summe 429 Mrd. Euro Zahlen vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), August 2012

Hätte man die staatlichen Subventionen zur Einführung der Atomverstromung umgelegt, hätte dies zu einer „Atomtechnologieanschubförderung“ von 60 ct/kWh geführt.

Im Licht der Geschichte verstößt es gegen das Rechts- und Sozialstaatsprinzip, wenn die Einführung der EE-Verstromung weit überwiegend vom Haushaltskunden, viel weniger von der Industrie und kaum vom Staat finanziell gefördert wird.

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II. Zwei Züge rasen aufeinander zu

Mit dem Stromeinspeisungsgesetz von 1990 beginnt die Energiewende.

Im Jahr 2002 kommt das EEG dazu.

Im Jahr 2012 tragen EE mit 25 Prozent zur Stromerzeugung bei - zu Lasten der konventionellen Verstromung.

Die herkömmliche Grundlast gibt es nicht mehr, wie Rainer Baake richtig feststellt.

Es findet ein gewaltiger Verdrängungsprozess statt.

In diesem Verdrängungsprozess haben die EE-Anhänger und die Haushaltskunden schlechte Karten – wenn ihnen nicht der Staat hilft.

Das geschieht durch die staatliche Flankierung

mit dem Energiekonzept der Bundesregierung (EE-Einstieg und Atomausstieg)

durch das Gesetzespaket vom Juni 2011

durch die gesetzlichen Nachjustierungen auf Basis der Monitoring-Berichte

durch die Bundesnetzagentur.

Auf der anderen Seite: Die gewaltige Lobbymacht der Konzerne,

unterstützt durch das Bundeswirtschaftsministerium mit EEG-Gegner Rösler an der Spitze.

Der Staat übt zu wenig Gegenmacht aus.

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III. Die Aktivisten des Widerstands gegen die Energiewende In der Demokratie ist der Meinungskampf legitim.

Aber die Fakten sollten stimmen.

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1. Die Akteure und ihre Behauptungen

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW)

Trägervereine des IW sind die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Bundesverband der Deutschen Industrie.

IW-Direktor ist Michael Hüther (gehört zum Wissenschaftlichen Beirat des Wirtschaftsrats der CDU).

Das IW berät die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).

Hubertus Bardt (Kompetenzbereich Umwelt, Energie, Ressourcen des IW):

Die Energiewende stellt den Strommarkt in Frage.

Die Politik muss den Strommarkt retten.

Es droht eine Dauerprivilegierung und Subventionierung für marktbeherrschende Technologien.

Alternative: ein Quotensystem ohne direkte Eingriffe in den Preismechanismus.

Für die Emissionsminderung ist der Emissionshandel zuständig.

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Die INSM

Die INSM wurde im Jahr 2000 durch die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie (Gesamtmetall) gegründet.

Jahresetat ca. 10 Mio. Euro.

Werbeagentur Scholz & Friends.

Kuratoren Wolfgang Clement, Martin Kannegießer, Michael Hüther.

Behauptungen:

Das EEG lenkt planwirtschaftlich Investitionen in ineffiziente Technologien.

Das führt zu einer Kostenexplosion.

Die Energiewende müsse besser und bezahlbarer gemacht werden

durch Abschaffung des EEG und Einführung eines Quotenmodells.

Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI)

Präsident der Gesellschaft der Freunde und Förderer: Dr. Rolf Pohlig, Finanzvorstand der RWE AG.

Vorgänger: Dr. Dietmar Kunth, ehemaliger RWE-Vorstandsvorsitzender.

Hauptmatador: Prof. Dr. Manuel Frondel.

Der Vorwurf: Die Energiewende führt zu einem „Kosten-Tsunami“.

Für die bereits installierten Solardächer würden die Stromkunden in den nächsten 30 Jahren 64 Mrd. Euro zahlen.

Hauptangriffspunkt: die Photovoltaik.

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2. Einzelne Medien übernehmen das:

Öko um jeden Preis (Der SPIEGEL 38/2010, 88)

Verblendet (Der SPIEGEL 3/2012, 18)

Merkels Black-out (Der SPIEGEL 41/2012, 24)

VEB Energiewende (Der SPIEGEL 15/2012, 22)

Der Irrsinn hat System (Der SPIEGEL 41/2012, 29)

Wahnsinn mit Methode (FAZ, 01.11.2012)

Im Tollhaus (FAZ, 15.02.2013)

Ausbau von Solarstrom kostet Deutschland mehr als 110 Mio. Euro (FAZ, 16.07.2012)

Strompreis-Hammer: Ökostrom-Umlage steigt um fast 50 Prozent (BILD)

FAZ und SPIEGEL berufen sich ständig auf Frondel/RWI.

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3. Bundeswirtschaftsminister Rösler und die FDP

FDP hält die EE-Förderung für ineffizient.

Forderungen:

Niedrigere Besteuerung der Stromkosten

Geringere Einspeisevergütungen

Begrenzung des Ökostrom-Ausbaus

Mittelfristig Abschaffung des EEG

Stattdessen Quotenmodell (FAZ 23.09.2012)

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4. Ergebnis

Die think-tanks der Wirtschaft lancieren ihre Botschaften über die Medien, insbesondere FAZ und SPIEGEL, und bedienen sich der FDP als ihr politischer Arm.

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5. Aber stimmen die Fakten?

Der „Kosten-Tsunami“

Die Vorgehensweise der EEG-Gegner:

Die konventionellen Stromkosten verschweigen.

Die EEG-Belastung aufblasen.

Die Bestandteile des Strompreises:

Erzeugung, Transport und Vertrieb: gut 50 % des Preises

Die aktuelle EEG-Umlage: 14,4 %

Konzessionsabgabe: 7 %

Stromsteuer: 7,9 %

Umsatzsteuer: 19 %

Summe: Im Mittel 25 ct/kWh für 2012 und ca. 28 ct/kWh in 2013.

Aber: Erzeugungskosten inkl. Netz und Vertrieb sind zwischen 2000 und 2012 von rund 8,6 ct/kWh auf 14,5 ct/kWh gestiegen, also um 5,5 ct/kWh.

EEG-Umlage beläuft sich bisher auf 5,3 ct/kWh.

Fazit: EEG-Umlage 2013 liegt noch unter der Preissteigerung für konventionelle Erzeugung, Transport und Vertrieb seit 2000.

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Verdeckter Teil des Strompreises ist der CO2-Aufschlag von – früher bis zu 2,5 ct/kWh und – aktuell ca. 0,7 ct/kWh.

Einpreisung umstritten. BKartA wollte dagegen vorgehen, aber es verließ der Mut.

Reine Förderkosten für EE in EEG-Umlage 2013 2,3 ct/kWh.

Löwenanteil der EEG-Umlage wird von den Haushaltskunden getragen.

Entlastung der Industrie auf mehreren Wegen

„besondere Ausgleichsregelung“ nach §§ 40 ff. EEG,

Streichung der Netzentgelte für Teile der Großindustrie durch § 19 Abs. 2 StromNEV,

Erlass von Stromsteuer nach §§ 9 Abs. 3, 9a StromStG.

Entlastungen in 2010 5,4 Mrd. Euro = 0,6 ct/kWh

Dazu kommt der „Spitzenausgleich“ mit einem Volumen von 2,3 Mrd. Euro.

Belastet: der Steuerzahler.

Ergebnis: Stromintensive Industrie verbraucht etwa 18 % des Stroms in Deutschland, zahlt aber nur 0,3 % der EEG-Umlage.

Sonderproblem § 19 Abs. 2 StromNEV, der sogenannte „Mitternachtsparagraf“ (wurde mit dem EnWG 2011 durchgesetzt und geriet nachts in den StromNEV-Text).

OLG Düsseldorf v. 14.11.2012: keine zureichende gesetzliche Ermächtigung für § 19 Abs. 2 StromNEV.

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Zu alledem: Peter Becker, Der (wahre) Strompreis: Das unbekannte Wesen, ZNER 2012, 563 (Anlage).

Claudia Kemfert (Kampf um Strom, 2012) hat ein interessantes Argument:

Brennstoffe für die fossile Stromerzeugung kosten 90 Mrd. Euro p. a.

In 30 Jahren sind das 2.700 Mrd. Euro.

Investitionen von 2 Mrd. Euro für Solarstrom p. a. kosten nur 64 Mrd. Euro.

Kemfert: Der „atmende Deckel“ bei der Vergütung für Solaranlagen führt dazu, dass die EEG-Umlage bis spätestens 2020 leicht steigt und danach wieder fällt.

Die Solarenergie ist ein Erfolgsmodell.

Und die Quotenregelung?

In Großbritannien gescheitert (Wuppertal-Institut, 2011).

In Belgien weit teurer und längst nicht so effektiv wie das EEG (Erneuerbare Energien 11/2012, 20).

Daher EU-weite Tendenz zur Übernahme des EEG.

Das passt den Konzernen nicht. Sie wollen weiter ihren Kohlestrom verkaufen.

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IV. Empfehlungen

Subventionierung der EEG-Umlage durch vorübergehende Reduzierung der Stromsteuer und Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent wie bei Lebensmitteln.

„Das Interesse an einer Stromversorgung ist heute so allgemein wie das Interesse am täglichen Brot“: Bundesverfassungsgericht im „Kohlepfennig-Urteil“, Bd. 91 der amtlichen Sammlung, S. 206.

Gerechte Verteilung der EEG-Umlage auf alle Stromkunden.

Entlastungen für die Industrie nur noch bei

hohem Anteil der Stromkosten an den Gesamtkosten,

Unternehmen muss in weltweitem Wettbewerb stehen.

Das Wichtigste: Einrichtung eines staatlichen Energiewende-Portals mit den Daten und Fakten

zur Energiewende

zur Versorgungssicherheit

zur Zusammensetzung des Strompreises

zur Ermittlung der EEG-Umlage

zur Entwicklung der EEG-Umlage in der Zukunft

zu den Entwicklungen der Einspeisevergütungen

Nutzen- und Kostenanalyse der Photovoltaik

zur Wächterfunktion der Bundesnetzagentur

und vor allem zu den Risiken der Klimakatastrophe und zum Beitrag des EEG zur Verringerung dieser Risiken.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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