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e-Journal of Practical Business Research
Effektives F&E-Controlling in der pharmazeutischen Industrie unter IFRS-Rahmenbedingungen
von
Henrik Leopold
Sonderausgabe Performance herausgegeben von Hartmund Barth
Erschienen im e-Journal of Practical Business Research
unter: http://www.e-journal-of-pbr.de
Mit einem Anteil von über 18% vom Umsatz stellen die Kosten für Forschung und Ent-wicklung eine bedeutende Kostenposition in der pharmazeutischen Industrie dar. Die In-ternational Financial Reporting Standards bieten im Gegensatz zum HGB Möglichkeiten diese hohen Aufwendungen unter bestimmten Bedingungen zu aktivieren und verhindern somit eine sofortige Auswirkung auf den Gewinn. Wegen der zunehmenden Verflechtung von internem und externem Rechnungswesen zu einer integrierten Rechnungslegung sind die Bilanzierungsvorschriften der IFRS auch für das Controlling relevant. Diese Arbeit analysiert zunächst die Möglichkeiten unter denen eine Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen möglich ist und wann sie bei großen Pharmakonzernen tat-sächlich erfolgt. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen werden die Auswirkungen durchge-führter Aktivierungen unter der Annahme einer integrierten Rechnungslegung analysiert und für identifizierte Risiken Maßnahmen für ein effektives Controlling abgeleitet. Zitation: Leopold, Henrik (2009): Effektives F&E-Controlling in der pharmazeutischen Industrie unter IFRS-Rahmenbedingungen. In: e-Journal of Practical Business Research, Sonderausgabe Performance (01/2009), erhältlich unter: http://www.e-journal-of-pbr.de/downloads/fecontrollingpharmind.pdf
Einleitung und Problemstellung Seite 1
1. Einleitung und Problemstellung
Das erfolgreiche Fortbestehen von Unternehmen in der pharmazeutischen Industrie hängt
in hohem Maße von Innovationen ab, die erfolgreich zu einem marktreifen Medikament
fortgeführt werden können.1 Grundlage für Innovationen und daraus später resultierende
Arzneimittelprodukte bilden dabei umfangreiche Tätigkeiten im Bereich der Forschung
und Entwicklung (F&E). Die Gesamtaufwendungen der Pharmaindustrie für Forschung
und Entwicklung in Deutschland betrugen im Jahr 2006 rund 4,3 Milliarden Euro. Relativ
zum Umsatz ergibt dies einen F&E-Anteil von 18,5%, womit die pharmazeutische Indust-
rie die forschungsintensivste Branche darstellt.2 Für Aufwendungen aus dem Bereich der
eigenen Forschung und Entwicklung bestand in der Vergangenheit gemäß § 248 Abs. 2
HGB ein Aktivierungsverbot. Somit musste dieser hohe jährliche Werteverzehr für For-
schung und Entwicklung im Jahr seiner Entstehung als Aufwand in der Gewinn- und Ver-
lustrechung (GuV) erfasst werden, wodurch sich der jährliche Gewinn entsprechend min-
derte.
Die seit 2005 in der Europäischen Union (EU) für den Konzernabschluss kapitalmarktori-
entierter Unternehmen verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen der Inter-
national Financial Reporting Standards (IFRS) enthalten abweichende Vorschriften für die
Bilanzierung der Ergebnisse aus F&E. Demnach ist unter Anderem der bilanzielle Ansatz
für bestimmte Aufwendungen aus eigener Forschung und Entwicklung gemäß IAS 38 un-
ter speziellen Bedingungen erlaubt. Durch die zunehmende Verwebung zwischen internem
und externem Rechnungswesen sind die Bilanzierungsvorschriften der IFRS auch für das
Controlling relevant. Daher liegt die Vermutung nahe, dass die IFRS das F&E-Controlling
beeinflussen und eine entsprechende Beachtung der IFRS in den Controllingtätigkeiten
erforderlich ist.
Inhalt der Arbeit bildet somit die Untersuchung der These, dass die für den F&E-Bereich
relevanten IFRS-Vorschriften eine signifikante Auswirkung auf das operative F&E-
Controlling und im Speziellen die Steuerung der F&E-Kosten haben.
Zur Erörterung dieser These werden zunächst im Kapitel 2 die für die Arbeit relevanten
Grundlagen aus dem Bereich der pharmazeutischen Industrie dargelegt. Anschließend er-
1 Vgl. Gassmann, Oliver (Hrsg.) / Kobe, Carmen (Hrsg.) (2006), S. 4. 2 Vgl. BPI (2007), S. 12 ff. (siehe Internet- / Intranetverzeichnis).
Forschung und Entwicklung in der pharmazeutischen Industrie Seite 2
folgt in Kapitel 3 eine Einführung in die Bilanzierung nach IFRS. Um die dargestellten
Sachverhalte in die Praxis einordnen zu können, wird in Kapitel 4 die Umsetzung dieser
IFRS-Normen in großen Pharmaunternehmen untersucht. In einer abschließenden Analyse
wird die Wirkungsweise der IFRS an einem Beispiel verdeutlicht und entsprechende Maß-
nahmen für die Praxis des operativen F&E-Controllings abgeleitet.
2. Forschung und Entwicklung in der pharmazeutischen Industrie
2.1. Der F&E-Prozess eines neuen Medikamentes
Der Prozess von der Entdeckung eines Wirkstoffes bis zur endgültigen Zulassung des Me-
dikamentes am Markt dauert durchschnittlich 8 bis 12 Jahre, verursacht Kosten von durch-
schnittlich 870 Millionen Euro3 und ist damit sehr zeit- und kostenintensiv.4 Die Durchfüh-
rung ist dabei in die nachfolgend erläuterten Phasen unterteilt.
Der F&E-Prozess beginnt mit der Forschung, in der zunächst ein potenzieller Wirkstoff
identifiziert werden muss. Bevor dieser mögliche Wirkstoff am Menschen erprobt werden
kann, muss er in der präklinischen Phase ausreichend geprüft werden.5 Werden alle erfor-
derlichen Tests aus der präklinischen Phase mit positivem Resultat abgeschlossen, kann
der Wirkstoff im Rahmen der klinischen Studien am Menschen getestet werden.6 Die für
die Zulassung notwendigen klinischen Studien werden wiederum in drei Phasen unterteilt.
In den klinischen Studien der Phase I wird bei ca. 20 bis 100 gesunden Menschen unter-
sucht, ob sich Risiken identifizieren lassen, ob es Nebenwirkungen gibt und wie hoch eine
verträgliche Dosis ist. In der Phase II erfolgt unter Einbeziehung von 100 bis 300 erkrank-
ten Patienten eine Untersuchung der Wirkung des Medikamentes. Zudem werden weiter-
gehende Analysen bezüglich der Nebenwirkungen und der optimalen Dosis durchgeführt.
In den Studien der Phase III wird untersucht, ob sich die Ergebnisse der Phase II an mehre-
ren tausend erkrankten Patienten bestätigen lassen.7
Sind alle durchgeführten Tests während der drei Studienphasen erfolgreich, kann bei den
zuständigen Behörden die Zulassung des Medikamentes beantragt werden.8
3 Vgl. BPI (2007), S. 16 ff. (siehe Internet- / Intranetverzeichnis). 4 Vgl. Zloch, Sabine (2007), S. 52. 5 Vgl. VFA (2008), Vorklinische Entwicklung (siehe Internet- / Intranetverzeichnis). 6 Vgl. ebenda. 7 Vgl. VFA (2008), Klinische Entwicklung (siehe Internet- / Intranetverzeichnis).
8 Vgl. VFA (2008), Zulassung (siehe Internet- / Intranetverzeichnis).
Die Relevanz der IFRS für Bilanzierung und Controlling im Bereich F&E Seite 3
2.2. Forschungs- und Entwicklungs-Kooperationen
F&E-Projekte werden häufig in Form strategischer Partnerschaften durchgeführt. Hinter-
grund für eine solche Zusammenarbeit kann zum Beispiel die Reduktion von Risiken sein.
So wird ein potenzielles Finanzrisiko, verursacht durch ein gescheitertes Entwicklungspro-
jekt, auf zwei Unternehmen verteilt. Eine solche Kooperation ist dadurch gekennzeichnet,
dass die beteiligten Unternehmen rechtlich selbstständig sind, jedoch zur Erreichung eines
bestimmten Zieles in einem definierten Zeitraum zusammenarbeiten.9
Es werden unterschiedliche Kooperationsformen unterschieden. Im Rahmen dieser Arbeit
ist im Besonderen die Form der Lizenzkooperation relevant. Bei einer Lizenzkooperation
wird bereits vorhandenes intellektuelles Eigentum, zum Beispiel in Form eines Wirkstof-
fes, durch das einlizenzierende Unternehmen vom Kooperationspartner erworben. Eine
mögliche Motivation für eine Einlizenzierung kann dabei eine Lücke im eigenen Produkt-
portfolio darstellen. Grund für eine Auslizenzierung durch den Kooperationspartner ist
zum Beispiel ein Mangel an finanziellen Mitteln für eine eigenständige Entwicklung. We-
gen der Finanzierung der Entwicklung durch den Lizenzerwerber kann ein Produkt auf
diese Weise gegebenenfalls zur Marktreife geführt und die Gewinne entsprechend aufge-
teilt werden.10 Die Einzelheiten über Kooperationsziele und -zeitraum, zu leistende Zah-
lungen und Beteiligungen an Umsätzen sind in einem entsprechenden Kooperationsvertrag
geregelt.11
3. Die Relevanz der IFRS für Bilanzierung und Controlling im Be-
reich F&E
3.1. Bilanzielle Behandlung signifikanter F&E-Positionen unter IFRS
3.1.1. Grundsätzliche Anforderungen zur Aktivierbarkeit
Die Bilanzierungsfähigkeit der Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung wird im Rah-
men des Standards IAS 38 für immaterielle Vermögensgegenstände behandelt. Für den
bilanziellen Ansatz eines immateriellen Guts sind nach IAS 38.18 drei Voraussetzungen zu
erfüllen:
9 Vgl. Scarimbolo, Claudia (2008), S. 7 (siehe Internet- / Intranetverzeichnis). 10
Vgl. Reepmeyer, Gerrit (2005), S. 67 f. 11 Vgl. Scarimbolo, Claudia (2008), S. 14 f. (siehe Internet- / Intranetverzeichnis).
Die Relevanz der IFRS für Bilanzierung und Controlling im Bereich F&E Seite 4
1. Die Definition eines immateriellen Vermögenswertes gemäß IAS 38 muss auf das
zu bilanzierende Gut anwendbar sein (IAS 38.18a).
2. Die Ansatzkriterien des IAS 38 zur Bilanzierungsfähigkeit für den immateriellen
Vermögensgegenstand müssen erfüllt werden (IAS 38.18b).
3. Es darf kein Ansatzverbot für den immateriellen Vermögenswert vorliegen (IAS
38.48 ff sowie 38.54 ff).
Abbildung 1 veranschaulicht dieses dreistufige Aktivierungskonzept nach IAS 38. Im An-
schluss an die Darstellung werden die einzelnen Stufen des Aktivierungskonzeptes im De-
tail erläutert.
Immaterieller Vermögenswert? IAS 38.8 - 17
• identifizierbar
• nicht-monetär
• ohne physische Substanz
• Verfügungsmacht durch Unternehmen
• Zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen
Immaterieller Vermögenswert? IAS 38.8 - 17
• identifizierbar
• nicht-monetär
• ohne physische Substanz
• Verfügungsmacht durch Unternehmen
• Zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen
Kein Fall des
IAS 38
Erfüllung der Ansatzkriterien? IAS 38.21 - 23
• Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen
wirtschaftlichen Nutzens
• Verlässliche Bewertung der Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten
Erfüllung der Ansatzkriterien? IAS 38.21 - 23
• Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen
wirtschaftlichen Nutzens
• Verlässliche Bewertung der Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten
Ja
Nein
Aktivierungsverbot? IAS 38.35-67
• Selbstgeschaffener Geschäfts- /Firmenwert• Forschungskosten
• Entwicklungskosten bei Nichterfüllung
bestimmter Anforderungen• Selbstgeschaffene Markennamen
Aktivierungsverbot? IAS 38.35-67
• Selbstgeschaffener Geschäfts- /Firmenwert• Forschungskosten
• Entwicklungskosten bei Nichterfüllung
bestimmter Anforderungen• Selbstgeschaffene Markennamen
Ja
Nein
Ja
Periodenaufwand
IAS 38.68 - 71
Aktivierungspflicht
Nein
3. S
tufe
2. S
tufe
1. S
tufe
Abbildung 1: Dreistufiges Aktivierungskonzept immaterieller Werte nach IAS 38
Quelle: In Anlehnung an Fredermann (2004), S. 354.
Ob ein zu bilanzierendes Gut auf Grundlage des IAS 38 zur Bilanzierung herangezogen
werden kann, wird in der ersten Stufe durch die Anwendbarkeit der Definition eines imma-
teriellen Vermögenswertes geprüft. Gemäß dieser Definition nach IAS 38.8 muss ein im-
materieller Vermögensgegenstand die folgenden Eigenschaften aufweisen:
• Identifizierbar: Der IAS 38 fordert, dass der immaterielle Vermögenswert identi-
fizierbar und damit eindeutig vom Geschäfts- oder Firmenwert abgrenzbar ist. Die-
se Bedingung ist gegeben, wenn der immaterielle Vermögenswert separierbar ist
und somit getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert veräußert, vermietet oder ge-
tauscht werden kann (IAS 38.8 i.V.m. 38.11).
Die Relevanz der IFRS für Bilanzierung und Controlling im Bereich F&E Seite 5
• Nicht-monetär: Immaterielle Vermögenswerte sind nur als solche zu betrachten,
wenn auf sie nicht die Definition monetärer Vermögenswerte aus dem IAS 38.8
anwendbar ist. Diese umfasst alle Kassenbestände und finanzielle Vermögenswer-
te, deren künftiger Auszahlungsbetrag bereits bestimmt werden kann.12
• Ohne physische Substanz: Rein immaterielle Güter verfügen über keinerlei kör-
perlichen Gehalt, was beispielsweise auf Fachwissen von Mitarbeitern zutrifft.
Häufig handelt es sich jedoch um materialisierte immaterielle Güter, bei denen, wie
zum Beispiel bei Musikstücken auf einer CD, ein materielles Trägermedium zum
Einsatz kommt. Bei der Bilanzierung ist die Bedingung des Fehlens an körperlicher
Substanz insoweit erforderlich, als dass die Bedeutung der materiellen Komponen-
te wie bei materialisierten immateriellen Gütern untergeordnet ist.13
• Verfügungsmacht durch Unternehmen: Das Unternehmen muss die Kontrolle
über den immateriellen Vermögenswert besitzen. Diese Bedingung gilt als erfüllt,
wenn das Unternehmen sicherstellen kann, dass ihm der zukünftige Nutzen aus
dem Vermögenswert zufließt und Dritten der Zugang zu diesem verwehrt werden
kann (IAS 38.8 i.V.m. 38.11).
• Zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen: Von dem immateriellen Vermögenswert
muss erwartet werden können, dass er dem Unternehmen in der Zukunft einen wirt-
schaftlichen Nutzen erbringt. Dieser kann zum Beispiel durch Verkauf oder durch
den internen Einsatz des immateriellen Vermögenswertes und den damit verbunde-
nen ökonomischen Nutzen entstehen (IAS 38.8 i.V.m. 38.17).
Nach der Erfüllung der definitorischen Kriterien sind darüber hinaus in der zweiten Stufe
die Ansatzkriterien nach IAS 38.21 zu überprüfen. Darin wird gefordert, dass bei dem im-
materiellen Vermögenswert eine ausreichende Wahrscheinlichkeit des zukünftigen wirt-
schaftlichen Nutzenzuflusses gegeben ist (IAS 38.21a). Inwiefern dies zutrifft, soll gemäß
IAS 38.22 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch das
Management bewertet werden. Das zweite Ansatzkriterium (IAS 38.21b) fordert, dass sich
der immaterielle Vermögensgegenstand zuverlässig bewerten lässt.
In der dritten Stufe erfolgt die Prüfung auf Aktivierungsverbote für spezielle immaterielle
Vermögenswerte. So ist zum Beispiel die Aktivierung von Ausgaben für Forschung, selbst
12 Vgl. Baetge, Jörg / von Keitz, Isabel (2006), Teil B, IAS 38, S. 11. 13 Vgl. Heyd, Reinhard / Lutz-Ingold, Martin (2005), S. 2 f.
Die Relevanz der IFRS für Bilanzierung und Controlling im Bereich F&E Seite 6
geschaffene Markennamen oder Werbung verboten.14 Des Weiteren bestehen für Aufwen-
dungen aus eigener Entwicklung ergänzende Vorschriften, die für eine Aktivierung erfüllt
werden müssen (IAS 38.57).
Liegt für einen immateriellen Vermögensgegenstand kein Aktivierungsverbot vor und sind
alle Definitions- und Ansatzkriterien kumulativ erfüllt, ist die Aktivierung des immateriel-
len Vermögenswertes verpflichtend. Die Erfüllung der Kriterien ist vom Bilanzierenden
entsprechend nachzuweisen.15
Für eine weiterreichende Beurteilung konkreter Sachverhalte ist im Besonderen die Zu-
gangsart des immateriellen Vermögenswertes entscheidend.16 Wegen der Relevanz für die
Problemstellung der Arbeit bilden den Schwerpunkt der Betrachtung die Zugangsarten der
selbst geschaffenen und die durch einzelnen käuflichen Erwerb bezogenen immateriellen
Vermögenswerte im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Deshalb wird für diese Zu-
gangsarten in den folgenden Abschnitten aufgezeigt, wie mit dem bilanziellen Ansatz zu
verfahren ist.
3.1.2. Aufwendungen aus eigener Forschung und Entwicklung
Der IAS 38.52 fordert bei der Beurteilung der Ansatzfähigkeit der Aufwendungen aus ei-
gener Forschung und Entwicklung eine Unterteilung in eine Forschungs- und eine Ent-
wicklungsphase.17
Ist eine solche Trennung nicht möglich, sind sämtliche Aufwendungen der Forschung zu-
zurechnen (IAS 38.53). Dabei besteht für Forschungsaufwendungen ein generelles Akti-
vierungsverbot (IAS 38.54). Dennoch sind die Grenzen zwischen den Phasen fließend und
die Abgrenzung obliegt dem Bilanzierenden, womit diesem eine signifikante Beurteilungs-
und Entscheidungsfreiheit bilanzieller Behandlung von Aufwendungen der F&E einge-
räumt wird.18
Ausgaben, die zweifelsfrei der Entwicklungsphase zugeordnet werden können, sind nur
dann zu aktivieren, wenn neben der Erfüllung der allgemeinen Aktivierungsbedingungen
(vgl. Abschnitt 3.1.1) das Unternehmen zusätzliche Nachweise gemäß IAS 38.57 erbringt.
Demnach muss zum Beispiel die Fähigkeit der technischen Realisierbarkeit oder die Fä-
14 Vgl. Baetge, Jörg / von Keitz, Isabel (2006), Teil B, IAS 38, S. 72. 15 Vgl. Lutz-Ingold, Martin (2003), S. 163 ff. 16 Vgl. Wulf, Inge (2007), S. 30 ff. 17 Zur Abgrenzung dieser Begrifflichkeiten stellt der Abschnitt IAS 38.8 entsprechende Definitionen zur Verfügung. 18 Vgl. Wagenhofer, Alfred (2005), S. 209.
Die Relevanz der IFRS für Bilanzierung und Controlling im Bereich F&E Seite 7
higkeit des Verkaufs explizit nachgewiesen werden. Werden für alle Zusatzkriterien nach
IAS 38.57 entsprechende Nachweise erbracht, besteht eine Aktivierungspflicht für die an
diesen Vermögenswert gebundenen Entwicklungskosten.19 Dies gilt für alle Entwicklungs-
aufwendungen, die nach der erstmaligen Erfüllung aller Kriterien anfallen. Entwicklungs-
aufwendungen, die vor diesem Zeitpunkt angefallen sind, müssen als Periodenaufwand
erfasst werden und dürfen auch nicht nachträglich aktiviert werden (IAS 38.71). Der An-
satz in der Bilanz ist bei Erfüllung der Kriterien in Höhe der Herstellungskosten auf Voll-
kostenbasis vorzunehmen.20
3.1.3. Einzelner käuflicher Erwerb
Erfolgt in der Pharmaindustrie der käufliche Erwerb eines in der Entwicklung befindlichen
Präparats, so sieht der IAS 38 vereinfachte Annahmen für die Erfüllung der Ansatzkrite-
rien vor. Für separat erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wird davon ausge-
gangen, dass die Zahlung des Kaufpreises die Erwartung an den zukünftigen wirtschaftli-
chen Nutzenzufluss widerspiegelt. Damit wird das Kriterium der Wahrscheinlichkeit des
zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens aus IAS 38.21(a) für einzeln käuflich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände als stets erfüllt angesehen (IAS 38.25). Des Weiteren
ist die zuverlässige Messung der Kosten bei separat erworbenen immateriellen Vermö-
gensgegenständen gegeben. Begründet wird dies durch das Verwenden von Geldmitteln
oder anderen monetären Vermögensgegenständen bei der Akquisition (IAS 38.26). Ent-
spricht ein Gut folglich der Definition eines immateriellen Vermögensgegenstandes im
Sinne des IAS 38 und wurde es separat erworben, sind die drei Stufen für die Aktivie-
rungsfähigkeit stets erfüllt.
Der bilanzielle Ansatz ist bei einzeln erworbenen immateriellen Vermögenswerten in der
Höhe der Anschaffungskosten vorzunehmen (IAS 38.24).
3.1.4. Fortschreibung aktivierter immaterieller Vermögenswerte
Um die eingangs gestellte These der Arbeit umfassend analysieren zu können, ist neben
der Aktivierung immaterieller Werte auch die Fortschreibung des bilanziellen Ansatzes
von Bedeutung. Hierbei besteht für das Unternehmen prinzipiell ein Wahlrecht zwischen
den folgenden Methoden:21
19 Vgl. Wulf, Inge (2007), S. 36 f. 20 Vgl. ebenda, S. 65. 21 Vgl. von Keitz, Isabel (2005), S. 43.
Die Relevanz der IFRS für Bilanzierung und Controlling im Bereich F&E Seite 8
• Neubewertungsmethode (englisch: Revaluation Model),22
• Anschaffungskostenmethode (englisch: Cost Model).
Das Wahlrecht zwischen den Bewertungsmethoden wird allerdings insofern eingeschränkt,
als dass die Anwendung der Neubewertungsmethode nur bei der Existenz eines aktiven
Marktes für den immateriellen Wert erfolgen darf. Dies ist damit begründet, dass bei der
Neubewertungsmethode der immaterielle Vermögensgegenstand auf Grundlage des „bei-
zulegenden Zeitwertes“ (englisch: fair value) angesetzt werden muss, welcher an Hand
eines aktiven Marktes für den jeweiligen immateriellen Wert zu ermitteln ist (IAS 38.75).
Ist die Anwendung der Neubewertungsmethode wegen der Nichterfüllung der notwendi-
gen Bedingungen nicht möglich oder aus anderen Gründen nicht erwünscht, ist die Fort-
schreibung nach der Anschaffungskostenmethode vorzunehmen. Der Buchwert ergibt sich
gemäß dieser Methode aus den historischen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungs-
kosten abzüglich der kumulierten Wertberichtigungen (IAS 38.72 ff):
Tabelle 1: Folgebewertung bei der Anschaffungskostenmethode
Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- kumulierte planmäßige Abschreibungen
- kumulierte außerplanmäßige Abschreibungen
+ Zuschreibungen
= fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Buchwert)
Quelle: Wulf, Inge (2007), S. 73.
Unabhängig von der gewählten Bewertungsmethode muss die Bestimmung der Nutzungs-
dauer erfolgen, um festzulegen, wie mit plan- und außerplanmäßigen Abschreibungen zu
verfahren ist. IAS 38.88 f. unterscheidet die bestimmbare von der unbestimmbaren23 Nut-
zungsdauer. Unter Nutzungsdauer wird dabei der Zeitraum verstanden, in dem ein Nutzen-
zufluss aus dem Vermögenswert für das Unternehmen zu erwarten ist. Nur wenn es für das
Unternehmen nicht ersichtlich ist, wann die Periode des Nutzenzuflusses endet, darf der
immaterielle Vermögenswert mit unbestimmbarer Nutzungsdauer erfasst werden. Bei der
Bestimmung der Nutzungsdauer sind auch Faktoren wie erwartetes Verhalten der Wettbe-
22 Da in der Literatur häufig nur die englischen Bezeichnungen verwendet werden (vgl. dazu z.B. Heyd, Reinhard / Lutz-Ingold, Martin (2005), S. 72 ff.), finden diese in der Arbeit entsprechende Erwähnung. 23 Die Termini im englischen Originaltext des IAS 38 lauten „definite“ und „indefinite“. Die Bezeichnungen in der deutschen Literatur differieren (vgl. dazu z.B. Heyd, Reinhard / Lutz-Ingold, Martin (2005), S. 73 f. und Thomas Ull in: Winkeljohann, Norbert (Hrsg.) (2004), S. 82). Im Rahmen der Arbeit werden die Be-grifflichkeiten „bestimmbar“ und „unbestimmbar“ in Anlehnung an Heyd, Reinhard / Lutz-Ingold, Martin (2005), S. 73 f. verwandt.
Die Relevanz der IFRS für Bilanzierung und Controlling im Bereich F&E Seite 9
werber oder der Zeitraum, in dem das Unternehmen die Kontrolle über den immateriellen
Wert verfügt, wie zum Beispiel Patentlaufzeiten, mit einzubeziehen.24
Abhängig von der festgesetzten Art der Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung des Ver-
mögenswertes. Immaterielle Werte mit bestimmbarer Nutzungsdauer sind auf Grundlage
dieses Nutzungszeitraumes planmäßig abzuschreiben (IAS 38.89). Die Wahl der Ab-
schreibungsmethode soll an Hand des erwarteten Nutzenverzehrs bestimmt werden. Ist
dies nicht möglich, muss die lineare Abschreibungsmethode angewandt werden (IAS
38.97 f.). Der Beginn des Abschreibungszeitraumes stellt dabei der Zeitpunkt der Fertig-
stellung dar. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer, die noch
nicht für die Nutzung bereit sind, unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung (IAS
38.97).
Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer wird generell
keine planmäßige Abschreibung vorgenommen.25 Diese sind, wie auch immaterielle Ver-
mögensgegenstände, die noch nicht für den Gebrauch bereit sind, einem jährlichen Wert-
minderungstest (englisch: impairment test) zu unterziehen (IAS 36.10).
Unabhängig von der Nutzungsdauer soll für alle immateriellen Vermögenswerte an jedem
Bilanzstichtag untersucht werden, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen.
Sind diese vorhanden, ist ebenfalls eine Wertminderung durchzuführen (IAS 36.9).
3.2. Die Beziehung zwischen IFRS und F&E-Controlling
Insbesondere in Deutschland hat sich in der Vergangenheit die klassische Trennung zwi-
schen Buchführung und Kostenrechnung etabliert. Ausschlaggebend für diese Separierung
war vorwiegend der Grundsatz des Gläubigerschutzes des HGB. Die daraus resultierenden
Informationen erwiesen sich für eine interne Steuerung als unpraktikabel.26
Durch den investororientierten Ansatz der IFRS und die veränderte Gestaltung der Rech-
nungslegung ist diese strenge Trennung zwischen internem und externem Rechnungswe-
sen nicht an jeder Stelle erforderlich und teilweise auch nachteilig.27 Obwohl die IFRS-
Rechnungslegung auf die Bereitstellung relevanter Informationen für Investoren abzielt,
verfolgt die IFRS eine vor allen Dingen realistische Darstellung der wirtschaftlichen Lage.
Da diese ökonomisch geprägte Ausrichtung auf das Unternehmen auch Bestandteil des
24 Vgl. Baetge, Jörg / von Keitz, Isabel (2006), Teil B, IAS 38, S. 59. 25 Vgl. Baetge, Jörg / von Keitz, Isabel (2006), Teil B, IAS 38, S. 64. 26 Vgl. Schneider, Klaus / Hauer, Georg (2008), S. 250. 27 Vgl. ebenda, S. 250.
Analyse der IFRS-Bilanzierungspraxis großer Pharmaunternehmen Seite 10
Controllings ist, besteht eine klare Verbindung zwischen IFRS-Rechnungslegung und
Controlling.28
Eine bedeutende Folge dieses Zusammenhangs ist die Integration von interner und exter-
ner Rechnungslegung. Aufgrund der ökonomischen Aussagekraft der Ergebnisrechnung
nach IFRS im Vergleich zur Ergebnisrechnung auf Basis des HGB wird eine solche Integ-
ration begünstigt.29 Bei einer vollständig integrierten Rechnungslegung würde in der inter-
nen Kostenrechnung auf den Gebrauch von kalkulatorischen Kosten komplett verzichtet
werden. Somit wird die bei getrennter Rechungslegung erforderliche und aufwendige Ü-
berleitungsrechnung von internen nach externen Größen obsolet.30
Welche Bedeutung eine integrierte Rechnungslegung im Zusammenhang mit der IFRS für
das operative Controlling im Bereich F&E hat, wird im Kapitel 5 analysiert und aufge-
zeigt. Zunächst erfolgt eine Einordnung der theoretischen Aspekte der IFRS-Bilanzierung
in die praktische Rechnungslegung nach IFRS in der pharmazeutischen Industrie.
4. Analyse der IFRS-Bilanzierungspraxis großer Pharmaunterneh-
men
Mit dem Ziel, die übliche Verfahrensweise zur Bilanzierung immaterieller Vermögensge-
genstände im Bereich der F&E in der Pharmaindustrie zu erörtern, erfolgt im Folgenden
eine Analyse der Geschäftsberichte des Jahres 2007 der Pharmakonzerne Novartis, Merck,
Sanofi Aventis, GlaxoSmithKline, AstraZeneca, Roche, UCB-Group, Novo Nordisk und
Bayer. Da gemäß IAS 38 ein generelles Verbot für Aufwendungen aus der Forschung gilt,
bilden die folgenden drei Sachverhalte möglicher Entwicklungsaufwendungen den Ge-
genstand der Analyse:
1. Aufwendungen aus eigener Entwicklung vor Zulassung.
2. Aufwendungen aus eigener Entwicklung nach Zulassung.
3. Meilenstein- und Vorauszahlungen im Rahmen des Erwerbs eines in der Entwick-
lung befindlichen immateriellen Vermögenswertes.
Die folgende Tabelle zeigt zunächst das Analyseergebnis als Überblick über die bilanzielle
Behandlung der aufgeführten Sachverhalte auf Grundlage der Geschäftsberichte der unter-
suchten Pharmaunternehmen. Dabei wird bei uneindeutiger Verfahrensweise, wie zum
Beispiel bei AstraZeneca, der Ausdruck „In der Regel“ verwendet. Obwohl keine aktivier-
28 Vgl. ebenda, S. 27 ff. 29 Vgl. Weißenberger, Barbara E. (2007), S. 196. 30 Vgl. Schneider, Klaus / Hauer, Georg (2008), S. 251.
Analyse der IFRS-Bilanzierungspraxis großer Pharmaunternehmen Seite 11
ten Positionen aus eigener Entwicklung im Bereich Pharma aufgeführt waren31, ist bei die-
sen Unternehmen auf Grund der Formulierungen im Geschäftsbericht die Aktivierung
nicht auszuschließen.
Tabelle 2: IFRS- Bilanzierungspraxis im Bereich F&E der großen Pharmakonzerne
Unternehmen Selbst erstellt vor Zulassung
Selbst erstellt nach Zulassung
Separat erworben
Novartis Aufwand Aufwand Aktivierung
Merck Aufwand Aufwand Aktivierung
Sanofi Aventis Aufwand Keine Aussage Aktivierung
GlaxoSmithKline In der Regel Aufwand In der Regel Aufwand Unter Bedingungen Aktivierung
AstraZeneca In der Regel Aufwand In der Regel Aufwand Aktivierung
Roche Aufwand Aufwand Aktivierung
UCB-Group Aufwand Aufwand Aktivierung
Novo Nordisk Aufwand Aufwand Aktivierung
Bayer In der Regel Aufwand In der Regel Aufwand Aktivierung
Quelle: Eigene Analyse auf Grundlage der Geschäftsberichte des Jahres 2007 von: Norvartis, S. 158 f. / Merck, S. 95 / Sanofi Aventis, F-13 S. 189 / GlaxoSmithKline, S. 95 / AstraZeneca, S. 89 / Roche, S. 32 / UCB-Group, S. 36 / Novo Nordisk, S. 58 / Bayer S. 110 (siehe Internet- / Intranetverzeichnis).
Die Übersicht zeigt, dass sechs der neun analysierten Unternehmen die Aufwendungen aus
eigener Entwicklung vor Zulassung als Aufwand verbuchen und eine Aktivierung auf-
grund der Nichterfüllung der Kriterien des IAS 38 faktisch ausschließen. Merck macht
zum Beispiel in seinem Geschäftsbericht deutlich:
„Forschungs- und Entwicklungskosten wurden vollständig als Periodenaufwand ge-
bucht.“32
Die Unternehmen, bei denen aus den Formulierungen im Geschäftsbericht eine Aktivie-
rung nicht gänzlich auszuschließen ist, geben wie im Falle von AstraZeneca an, die Ent-
wicklungsaufwendungen üblicherweise im Jahr ihrer Entstehung als Aufwand zu behan-
deln:
„The R&D expenditure on internal activities to generate these products is generally
charged to the income statement in the year that it is incurred.”33
Die Aussagen von Merck und AstraZeneca schließen dabei auch die Aufwendungen nach
Zulassung ein, da kein expliziter Verweis auf eine Differenzierung der Kosten vor und
nach der Zulassung vorgenommen wird.
31 Vgl. GlaxoSmithKline (2007), S. 44 / AstraZeneca (2007), S. 81 / Bayer (2007), S. 110 ff. (siehe Internet- / Intranetverzeichnis). 32 Merck (2007), S. 95 (siehe Internet- / Intranetverzeichnis). 33 AstraZeneca (2007), S. 89 (siehe Internet- / Intranetverzeichnis).
Betrachtungen für ein effektives F&E-Controlling Seite 12
Bei der Bilanzierung von Meilensteinzahlungen, welche im Rahmen erworbener immate-
rieller Vermögenswerte anfallen, bestätigen acht der neun untersuchten Pharmakonzerne
eine generelle Aktivierung.34 Novartis unterstreicht dabei, dass dieses Verfahren auch bei
bestehenden Unsicherheiten angewendet wird:
„An- oder Meilensteinzahlungen für einlizenzierte oder erworbene Wirkstoffe sind als
immaterielle Vermögenswerte (IPR&D) zu aktivieren, auch wenn ungewiss ist, ob aus den
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten letztlich ein verkäufliches Produkt entsteht.“35,36
Zusammenfassend betrachtet ist die in den Geschäftsberichten publizierte Bilanzierungs-
praxis, bis auf eines der neun untersuchten Unternehmen, sehr homogen. Eine Aktivierung
von Aufwendungen aus eigener Entwicklung ziehen sechs von neun Unternehmen vor der
Zulassung und fünf Unternehmen nach der behördlichen Genehmigung nicht in Betracht.
Die Formulierungen, die an den Punkt „In der Regel Aufwand“ angelehnt sind, schließen
eine Aktivierung zwar nicht kategorisch aus, die Unternehmen wiesen aber im Geschäfts-
bericht keine Bilanzposition aus eigener Entwicklung im Bereich Pharma aus.37 Auch bei
der Bilanzierung separat erworbener immaterieller Vermögenswerte aus dem Bereich der
F&E verfolgen acht der neun analysierten Unternehmen die gleiche Bilanzierungsstrategie.
Welche Auswirkungen der IFRS-Bilanzierungspolitik auf das Controlling in der Praxis
vorzufinden sind, wird im folgenden Kapitel analysiert.
5. Betrachtungen für ein effektives F&E-Controlling
5.1. Auswirkungen der Bilanzierungspraxis auf die F&E-Kosten
Ausgangspunkt für mögliche Auswirkungen der IFRS-Bilanzierungspraxis auf die F&E-
Kosten, welche zunächst eine interne Größe darstellen, ist eine integrierte Rechnungsle-
gung. Die F&E-Kosten werden nur mit den Kostenarten belastet, die auch extern berichtet
werden können. Daher ist eine Übernahme von interner nach externer Rechnungslegung
ohne Übergangsrechnung möglich. Infolgedessen stellen die F&E-Kosten zu jedem Zeit-
punkt einen Betrag dar, der in dieser Höhe auch in die konsolidierte Gewinn- und Verlust-
rechnung aufgenommen wird. Deshalb ist die prinzipielle Folge einer Aktivierung, dass
34 Vgl. Tabelle 2. 35 Novartis (2007), S. 158 (siehe Internet- / Intranetverzeichnis). 36 Die Abkürzung IPR&D bedeutet In Process Research and Development. 37 Vgl. GlaxoSmithKline (2007), S. 44 / AstraZeneca (2007), S. 81 / Bayer (2007), S. 110 ff. (siehe Internet- / Intranetverzeichnis).
Betrachtungen für ein effektives F&E-Controlling Seite 13
F&E-Aufwendungen zunächst nicht erfolgswirksam erfasst werden und es damit keine
Auswirkungen in den F&E-Kosten gibt. Diese treten erst im Rahmen einer plan- oder au-
ßerplanmäßigen Abschreibung ein. Weitergehende Betrachtungen werden im Folgenden
am Beispiel der erworbenen immateriellen Vermögenswerte gezeigt. Obwohl die IFRS die
Möglichkeit zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte bietet38, kön-
nen die geforderten Bedingungen wegen der geringen Erfolgwahrscheinlichkeit pharma-
zeutischer Entwicklungsprojekte nicht erfüllt werden. Da dies auch durch die Analyse der
Bilanzierungspraxis der großen Pharmaunternehmen bestätigt wurde, sollen mögliche
Auswirkungen am praxisrelevanten Fall der erworbenen immateriellen Werte im Rahmen
einer Lizenzkooperation erörtert werden.
Wie bereits eingangs beschrieben, verbleiben die aktivierten immateriellen Vermögens-
werte aus Lizenzkooperationen bis zur Zulassung ohne planmäßige Abschreibung in der
Bilanz. Jedoch ist bei erworbenen immateriellen Werten, gleichermaßen wie bei selbst
erstellten immateriellen Vermögensgegenständen, mit den Unsicherheiten im pharmazeuti-
schen Entwicklungsprozess zu rechnen. Dies ist darin begründet, dass die Ursachen für
einen Projektabbruch direkt aus den Eigenschaften pharmazeutischer Entwicklungsprozes-
se resultieren, wobei nicht von einer besseren Beherrschung der Risiken auszugehen ist.39
Somit stellen aktivierte Werte mit großem Volumen ein beträchtliches Risiko für die Ein-
haltung der F&E-Kosten im Rahmen des F&E-Budgets dar, weil im Falle eines Projektab-
bruchs die volle Höhe der aktivierten Positionen über eine außerplanmäßige Abschreibung
erfolgswirksam in den F&E-Kosten erfasst wird.
38 Vgl. Abschnitt 3.1.2. 39 Darüber hinaus ist der Erfolg von Projekten im Rahmen von Kooperationen noch von weiteren kritischen Faktoren abhängig, die auf die unterschiedlichen Interessen der Kooperationspartner zurückzuführen sind (Vgl. Gerybadze, Alexander in: Albers, Sönke (Hrsg.) / Gassmann, Oliver (Hrsg.) (2005), S. 159).
Betrachtungen für ein effektives F&E-Controlling Seite 14
Legende:
Meilenstein: X: F&E-Kosten der Periode, unabhängig von Abschreibungen
Projektabbruch: P1: Projekt 1
Vorauszahlung:75 Mio. €
Aktiva Passiva
IPR&DP1
M1: 75 Mio. €
Meilensteinzahlung:30 Mio. €
Aktiva Passiva
IPR&DP1
M1: 75 Mio. €
M2: 30 Mio. €
Aktiva PassivaAktiva Passiva
IPR&DP1
M1: 75 Mio. €
M2: 30 Mio. €
Zulassung verwehrt /Projektabbruch
Aktiva Passiva
IPR&DP1
M1: 0 Mio. €
M2: 0 Mio. €
Aktiva PassivaAktiva Passiva
IPR&DP1
M1: 0 Mio. €
M2: 0 Mio. €
Aufwand
F&E: X + 0 €
GuV 1
Aufwand
F&E: X + 0 €
GuV 2
Aufwand
F&E: X + 105 Mio. €
GuV 3
Abschre
ibun
g
M1 M2
Bilanz 1 Bilanz 2 Bilanz 3
M1
Abbildung 2: Wirkungsweise eines Projektabbruches auf die F&E-Kosten
Abbildung 2 verdeutlicht diesen Zusammenhang an einem Lizenzkooperationsprojekt aus
der Perspektive des einlizenzierenden Unternehmens. In diesem Projekt mit der Bezeich-
nung „P1“ über die Entwicklung eines Medikamentes leistet ein Unternehmen zunächst in
Periode t1 eine Vorauszahlung von 75 Millionen Euro. Dieser Betrag wird wegen der Er-
füllung der Aktivierungsbedingungen des IAS 38 in den Aktivposten mit der Bezeichnung
IPR&D40 in die Bilanz 1 aufgenommen. Folglich ergibt sich keine Ergebniswirkung in den
F&E-Kosten und damit auch nicht in der GuV 1. In Periode t2 erfolgt eine weitere Meilen-
steinzahlung an den Lizenzgeber in Höhe von 30 Millionen Euro. Äquivalent zur Voraus-
zahlung werden diese Aufwendungen für den Meilenstein aktiviert und unter „P1“ im Ak-
tivposten IPR&D in Bilanz 2 erfasst. In Periode t3 wird die Zulassung des Medikamentes
beantragt und verwehrt, was zum Abbruch des Projektes führt. Weil gemäß IAS 38 der
Abschreibungszeitraum mit der Fertigstellung beziehungsweise der Zulassung beginnt41,
sind alle bisher aktivierten Meilensteinzahlungen zunächst in der Bilanz enthalten. Der
Projektabbruch ist ein auslösendes Ereignis für einen Wertminderungstest. Da die Ent-
wicklung nicht mehr fortgeführt wird, muss der komplette Betrag für „P1“ aus dem Bi-
lanzposten IPR&D der Bilanz 3 abgeschrieben werden. Diese Abschreibung wird als Auf-
wand in Höhe von 105 Millionen Euro in den F&E-Kosten erfasst und vermindert entspre-
chend das Ergebnis der GuV 3.
40 Unter IPR&D werden Kosten aus in der Entwicklung befindlichen Projekten ausgewiesen. 41 Vgl. Abschnitt 3.1.4.
Betrachtungen für ein effektives F&E-Controlling Seite 15
Dieses Beispiel macht deutlich, welche Bedeutung die IFRS-Bilanzierungspraxis für das
F&E-Controlling hat. Bei einem jährlichen Gesamtbudget in Höhe von 1,5 Milliarden Eu-
ro für den Bereich Forschung und Entwicklung, wie bei einem führenden deutschen
Pharma-Konzern, sind 105 Millionen Euro aus dem Projekt „P1“ ein Betrag, der eine sig-
nifikante Auswirkung auf die Steuerung der F&E-Kosten haben kann. Um trotz dieser Bi-
lanzierungspraxis und deren Folgen auf die F&E-Kosten im Rahmen des Controllings
zielgerichtet steuern zu können, ist es notwendig, diese Auswirkungen in Risikobetrach-
tungen und Planungsprozesse mit einzubeziehen. Wie dies erfolgen kann, wird im folgen-
den Abschnitt an Hand der Entwicklung eines Forecast-Instrumentes gezeigt.
5.2. Entwicklung eines Forecast-Instrumentes zur Risikoabschätzung
Das Ziel eines effektiven F&E-Controllings im Sinne der zielgerichteten Steuerung der
F&E-Kosten erfordert, dass möglichst viele Störgrößen bekannt sind und auch entspre-
chend Beachtung finden. Um die Folgen aus einem möglichen Risiko aktivierter immate-
rieller Vermögensgegenstände abschätzen zu können, ist es notwendig, die höchstmögliche
Transparenz über aktuelle und zukünftige Zahlungen und deren bilanzielle Behandlung im
Rahmen von Lizenzkooperationen zu haben. Diese umfassende quantitative Risikoab-
schätzung soll auf Grundlage der Informationen über die betreffenden Kooperationen
durchgeführt werden. Die folgende Liste enthält Parameter, welche die Basis für eine fun-
dierte praktische Risikoabschätzung darstellen und die dem F&E-Controlling aus diesem
Grund für jedes Kooperationsprojekt bekannt sein sollten:
1. Höhe der Meilensteinzahlungen.
2. Voraussichtlicher Fälligkeitstermin der Meilensteinzahlungen.
3. Ende der Patentlaufzeit für den Wirkstoff.
4. Verantwortlicher Projektmanager des Projektes.
Neben der Höhe der erwarteten Aufwendungen für Meilensteine ist im Besonderen auch
deren zeitliche Einordnung bedeutend. Jede anfallende Zahlung erhöht den momentan ak-
tivierten Betrag für ein bestimmtes Projekt und damit auch den Betrag, der bei Projektab-
bruch aufwandswirksam in den F&E-Kosten erfasst wird. Für die Festlegung des Zeitrau-
mes der planmäßigen Abschreibungen nach der Zulassung ist Parameter 3, das Ende der
Patentlaufzeit, heranzuziehen. Bei der Anwendung der IFRS-Vorschriften ergibt sich der
Abschreibungszeitraum vom Zeitpunkt des Zulassungsmeilensteines bis zum Ende des
Patentes. Durch den Projektmanager werden Informationen über den Projektverlauf bereit
Betrachtungen für ein effektives F&E-Controlling Seite 16
gestellt. Mögliche Abbruchrisiken können auf diese Weise frühzeitig erkannt und berück-
sichtigt werden.
Werden die benötigten Informationen aus der Parameterliste entsprechend bereitgestellt,
kann ein Instrument zur Risikoprognose abgeleitet werden. Zur Etablierung dieses so ge-
nannten Risiko-Forecasts ist für jedes laufende Kooperationsprojekt zu bestimmen, wie
hoch der bereits aktivierte Betrag ist. Anhand des jeweiligen Kooperationsvertrages kön-
nen die noch zu erreichenden Meilensteine und deren geschätzter Termin ermittelt und in
den Risiko-Forecast eingetragen werden. Auf der Basis der Patentlaufzeit von 20 Jahren
und einer Einschätzung, wann das Medikament die Zulassung erreicht, besteht bereits zur
Entwicklungszeit die Möglichkeit, den Zeitraum für die planmäßige Abschreibung zu
bestimmen. Die grafische Veranschaulichung des Risiko-Forecasts setzt diese Informatio-
nen in konkrete Zahlen um.
…12201390560630---------Summe RK 2
Aktivierungen
…1701707070---------Abschreibungen
pro Periode
550
350
200
Aktiviert
Summe RK 1
Aktivierungen
Projekt 2 (P2)
Projekt 1 (P1)
Projekt
Aktuelle Daten
…--750 750 1250 1050 900900900700 700550
…
…
2015
-100
-70
2014
-70
2013
-70
2012201120102009
200
Q4
150
Q3Q2Q1
200
Q4Q3
150
Q2Q1
…12201390560630---------Summe RK 2
Aktivierungen
…1701707070---------Abschreibungen
pro Periode
550
350
200
Aktiviert
Summe RK 1
Aktivierungen
Projekt 2 (P2)
Projekt 1 (P1)
Projekt
Aktuelle Daten
…--750 750 1250 1050 900900900700 700550
…
…
2015
-100
-70
2014
-70
2013
-70
2012201120102009
200
Q4
150
Q3Q2Q1
200
Q4Q3
150
Q2Q1
Legende:
Meilenstein:
Verkaufsstart:Angaben in Millionen €
RK 1: Risikoklasse 1, Aktivierungen von Meilensteinen in Entwicklung befindlicher Medikamente RK 2: Risikoklasse 2, Aktivierungen von Meilensteinen zugelassener MedikamenteQ: Quartal
-70200
-100250
Abbildung 3: Risiko-Forecast zum Überwachen der Risiken aus der IFRS-Bilanzierung
Dargestellt sind zwei Projekte „P1“ und „P2“, bei denen bereits ein bestimmter Betrag
aufgrund erreichter Meilensteine aktiviert wurde. Bei beiden Projekten folgen drei weitere
Meilensteine, wobei der letzte Meilenstein die Zulassung ist und somit auch den Zeitpunkt
der ersten planmäßigen Abschreibung darstellt. Als Abschreibungszeitraum wurde für bei-
de Projekte ein Zeitraum von zehn Jahren angenommen. Die Wahl der Abschreibungsme-
thode erfolgte gemäß der Bestimmungen des IAS 38. Da eine Abweichung des Verlaufs
des Wertverzehrs nicht begründet werden kann, wird die lineare Abschreibungsmethode
angewandt.
Betrachtungen für ein effektives F&E-Controlling Seite 17
Aus dem Risiko-Forecast kann für jede Periode abgelesen werden, wie hoch der aktuell
aktivierte Betrag ist. Dabei wird die Gesamtsumme der Aktivierungen aus Meilensteinen
in zwei Risikoklassen eingeteilt. Die Risikoklasse 1 ist der Gesamtbetrag aus Aktivierun-
gen noch in Entwicklung befindlicher Projekte. Mit Fertigstellung und Zulassung erfolgt
eine Reklassifizierung dieser Beträge in Risikoklasse 2. Diese Differenzierung ist insofern
bedeutend, als dass die Wahrscheinlichkeit des Verkaufstopps eines zugelassenen Medi-
kamentes, im Vergleich zur Abbruchwahrscheinlichkeit während der Entwicklung, als
gering einzuschätzen ist. In den klinischen Studien werden bereits viele Risiken während
der Entwicklung entdeckt. Damit ist auch das Risiko einer außerplanmäßigen Abschrei-
bung der Positionen aus Risikoklasse 2 geringer.
Im Gegensatz zur Risikoklasse 2 ist die Höhe des Betrages aus Risikoklasse 1 von großer
Relevanz. Durch das hohe Abbruchrisiko pharmazeutischer Projekte während der Ent-
wicklung repräsentiert der Wert aus Risikoklasse 1 die Größe, die wegen eines Projektab-
bruchs als außerplanmäßige Abschreibung anfallen kann. Jede Meilensteinaktivierung er-
höht diesen Betrag. Die planmäßigen Abschreibungen, die in der Darstellung durch ein
Minus gekennzeichnet sind, verringern den weniger risikobehafteten Betrag aus Risiko-
klasse 2. Obwohl die Zeitpunkte der außerplanmäßigen Abschreibungen durch den Risiko-
Forecast nicht antizipiert werden können, kann das maximal resultierende Risiko für jede
Periode bestimmt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Summe der plan-
mäßigen Abschreibungen zu berechnen und diese in entsprechender Höhe im Budget ein-
zuplanen.
Für eine praktisch orientierte Anwendung des Risiko-Forecasts ist jedoch eine weiterfüh-
rende differenziertere Betrachtung notwendig. Dies ergibt sich unmittelbar aus den statisti-
schen Erfolgswahrscheinlichkeiten der einzelnen Phasen pharmazeutischer Projekte. Fol-
gende Tabelle zeigt die Wahrscheinlichkeiten des Erreichens oder des Abbruchs der ver-
schiedenen Phasen.
Tabelle 3: Wahrscheinlichkeiten im pharmazeutischen F&E-Prozess ab Präklinik
Phase im F&E-Prozess Erfolgswahrscheinlichkeit Abbruchswahrscheinlichkeit
Präklinik 39,80% 60,20%
Phase I 75,20% 24,80%
Phase II 47,90% 52,10%
Phase III 71,20% 28,80%
Zulassung 89,80% 10,20%
Quelle: In Anlehnung an Buchanan (2002) in: Reepmeyer, Gerrit (2005), S. 40.
Betrachtungen für ein effektives F&E-Controlling Seite 18
Die Erfolgswahrscheinlichkeiten verdeutlichen, dass die exemplarischen Projekte aus der
Risiko-Forecast-Darstellung einen Extremfall darstellen, weil beide Projekte bis zur
Marktreife geführt werden. Dies bedeutet zum einen keine außerplanmäßigen Abschrei-
bungen und zum anderen, dass alle planmäßigen Abschreibungen in der antizipierten Höhe
und zum geplanten Zeitpunkt anfallen. Dass dieser Fall eintritt, ist statistisch unwahr-
scheinlich und wird auch in der Praxis entsprechend betrachtet. So konstatiert das Pharma-
unternehmen Merck zu seinen Verbindlichkeiten im Rahmen von Lizenzkooperationen in
seinem Geschäftsbericht:
„Für den unwahrscheinlichen Fall, dass alle Vertragspartner sämtliche Meilensteine er-
reichen, müsste Merck bis zu 1.247,7 Mio € (Vorjahr: 246,9 Mio €) für den Erwerb von
immateriellen Vermögenswerten zahlen.“42
So müssen die Erfolgswahrscheinlichkeiten für eine realistische Einplanung der Abschrei-
bungen in ein zukünftiges Budget entsprechend beachtet werden. An Hand der Daten aus
Tabelle 3 können alle Meilensteine des Projektes mit einer Erfolgs- beziehungsweise Ab-
bruchswahrscheinlichkeit bewertet werden. Folgendes Beispiel verdeutlicht den Sachver-
halt auf Basis des Projektes „P1“ aus der Risiko-Forecast-Darstellung. Bei diesem Projekt
kommen zu den bereits aktivierten Meilensteinen in Höhe von 200 Millionen Euro die
folgenden Meilensteine hinzu:
Tabelle 4: Meilensteine des Projektes „P1“ mit Erfolgswahrscheinlichkeiten
Meilenstein Ereignis Statistische Erfolgs- wahrscheinlichkeit
Höhe der Meilen-steinzahlung
Summe Aktivie-rungen
M1 Erreichen Phase III 47,9 % 150 Mio. € 350 Mio. €
M2 Beendigung Phase III 71,2 % 150 Mio. € 500 Mio. €
M3 Zulassung 89,8 % 200 Mio. € 700 Mio. €
Aus der Tabelle ergibt sich für jede Phase der aktivierte Betrag, der mit der gegebenen
statistischen Wahrscheinlichkeit durch einen Projektabbruch außerplanmäßig abgeschrie-
ben wird. So sind zum Beispiel vor dem Erreichen von Phase III bereits 200 Millionen
Euro aktiviert. Die Wahrscheinlichkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung ergibt sich
aus der Gegenwahrscheinlichkeit für die Beendigung der Phase II und beträgt somit
52,1%.
Die folgende Darstellung verdeutlicht diesen Sachverhalt grafisch. Die Pfade weisen die
bedingte Wahrscheinlichkeit aus. Diese gibt an, wie wahrscheinlich, ausgehend vom be-
trachteten Meilenstein, das Erreichen des nächsten Meilensteines ist.
42 Merck Geschäftsbericht, S. 141 (siehe Intranet- Internetverzeichnis).
Betrachtungen für ein effektives F&E-Controlling Seite 19
Erreichen
Phase III
Scheitern in Phase II
außerplanmäßige Abschreibung
von 200 Mio. €
47,9
%
52,1 %
Scheitern in Phase III
außerplanmäßige Abschreibung
von 350 Mio. €
71,2
%
Beendigung
Phase III
Keine Zulassung
außerplanmäßige Abschreibung
von 500 Mio. €
Zulassung
89,9
%
28,8 %
10,2 %
Legende:
Meilenstein:
Abbruchszeitpunkt:
M1
M2
M3
Planmäßige Abschreibung
der aktivierten 700 Mio. €
M1
Abbildung 4: Wahrscheinlichkeitsübersicht für Erfolg und Abbruch des Projektes „P1“
Praktisch nutzbar werden die Wahrscheinlichkeiten dadurch, dass es bei einem Pharma-
konzern nicht nur eines, sondern mehrere parallel laufende Kooperationsprojekte gibt.
Somit kann über den Erwartungswert bestimmt werden, bei wie vielen Projekten statistisch
ein Abbruch zu planen ist. Beträgt die statistische Wahrscheinlichkeit für den Erfolg eines
Projektes zum Beispiel 33 %, gilt bei einer Projektanzahl n, wenn n gegen unendlich ten-
diert, dass 67% der Projekte abgebrochen werden und für diese entsprechende Abschrei-
bungen eingeplant werden müssen. Die anderen 33 % der F&E-Projekte würden statistisch
erfolgreich zu Ende geführt. Zwar ist diese Methode nicht exakt, weil in der Regel die An-
zahl an Kooperationsprojekten nicht ausreichend groß ist. Jedoch ist diese Verfahrenswei-
se wesentlich realitätsnäher als die volle Höhe der Abschreibungen einzuplanen.
Wird der Sachverhalt auf die Einplanung von Abschreibungen aus einem einzelnen Projekt
angewendet, lassen sich durch Multiplikation der aktivierten Beträge mit den Abbruch-
wahrscheinlichkeiten quantitativ risikoadjustierte Abschreibungswerte bestimmen, die in
das F&E-Budget eingeplant werden können. Die folgende Tabelle zeigt die Berechnung
der statistisch anfallenden Beträge am Beispiel des Projektes P1.
Betrachtungen für ein effektives F&E-Controlling Seite 20
Tabelle 5: Berechnung der eingeplanten Beträge für außerplanmäßige Abschreibungen
Wahrscheinlichkeiten Betrachteter Zeitraum Erfolg Abbruch
Aktivierter Betrag in der
Phase
Eingeplanter Betrag für Abschreibung bei Projektabbruch
Während Phase II 0,479 0,521 200 0,521 * 200
= 104,2
Während Phase III 0,712 0,288 350 0,288 * 150 (= 43,2) + 0,479 * 0,288 * 200 (= 27,59)
= 70,79
Während des Zu-lassungsantrags
0,898 0,102 500 0,102 * 150 (= 15,3)
0,712 * 0,102 * 150 (= 10,89)
+ 0,479 * 0,712 * 0,102 * 200 (= 6,96)
= 33,15
= Gesamtsumme von 208,14
Angaben in Millionen Euro.
In der Summe werden von 500 Millionen Euro, die während der Projektlaufzeit aktiviert
sind, circa 208 Millionen Euro auf der Basis von Wahrscheinlichkeiten als außerordentli-
che Abschreibungen in das F&E-Budget eingeplant. Für die planmäßigen Abschreibungen
wird äquivalent verfahren. Der Betrag, welcher auf Grundlage der gegebenen Wahrschein-
lichkeiten erst nach Fertigstellung durch planmäßige Abschreibungen anfällt, ergibt sich
aus dem Produkt der Erfolgswahrscheinlichkeiten mit den aktivierten Beträgen:
Tabelle 6 Berechnung der eingeplanten Beträge für planmäßige Abschreibungen
0,479 * 0,712 * 0,899 * 200 (= 61,25)
+ 0,712 * 0,899 * 150 (= 95,91)
+ 0,899 * 150 (= 134,7)
= 291,86
Angaben in Millionen Euro.
Wird zu dem berechneten Wert zusätzlich der Betrag von 200 Millionen Euro des letzten
Meilensteines addiert, welcher erst bei Zulassung anfällt und somit keinem Risiko einer
außerplanmäßigen Abschreibung unterliegt, beträgt die Gesamtsumme 491,86 Millionen
Euro. Bei linearer Abschreibung über einen Zeitraum von 10 Jahren ergibt sich somit eine
planmäßige Abschreibung von circa 49,2 Millionen Euro pro Periode ab Zulassung.
Die Summe aus den ermittelten Beträgen für plan- und außerplanmäßige Abschreibungen
ergeben wiederum das Gesamtvolumen der Meilensteinzahlungen von 700 Millionen Eu-
ro. Durch diese Verfahrensweise werden alle durch Abschreibungen entstehenden Kosten
abgedeckt und auf die statistisch wahrscheinlichen Anfallszeiträume aufgeteilt. Je mehr
Projekte die Basis für diese Betrachtung bilden, desto eher ist das Eintreten des Erwar-
tungswertes gegeben und umso genauer ist die Prognose. Es ist selbstverständlich, dass
Projektabbrüche zu anderen Zeitpunkten und in anderer Häufung auftreten können als
Betrachtungen für ein effektives F&E-Controlling Seite 21
prognostiziert und geplant. Jedoch wird bei dieser Vorgehensweise ein signifikanter Betrag
für außerplanmäßige Abschreibungen in die F&E-Kosten eingeplant, sodass auch im Falle
häufigerer Projektabbrüchen die Möglichkeit besteht, entsprechend gegenzusteuern und
die F&E-Kosten möglichst im Rahmen des vorgegeben Budgets zu halten.
Folgende Darstellung visualisiert die risikoadjustierte Betrachtung für das Projekt „P1“.
-49-49-49-49-49-71-104Risikoadjustierte Planungsbeträge
…420490560630--------
Maximaler
Abschreibungs-
betrag aus RK2
Maximaler Abschreibungs-
betrag aus RK1
Optimaler Projektverlauf
Periode
…----500500350350350350350200
…
2015
-70
2014
-70
2013
-70
2012201120102009
Q4
150
Q3Q2Q1Q4Q3
150
Q2Q1
-49-49-49-49-49-71-104Risikoadjustierte Planungsbeträge
…420490560630--------
Maximaler
Abschreibungs-
betrag aus RK2
Maximaler Abschreibungs-
betrag aus RK1
Optimaler Projektverlauf
Periode
…----500500350350350350350200
…
2015
-70
2014
-70
2013
-70
2012201120102009
Q4
150
Q3Q2Q1Q4Q3
150
Q2Q1
Legende:
Meilenstein:Verkaufsstart:
Angaben in Millionen €
RK 1: Risikoklasse 1, Aktivierungen von Meilensteinen in Entwicklung befindlicher Medikamente RK 2: Risikoklasse 2, Aktivierungen von Meilensteinen zugelassener Medikamente
Q: QuartalZR: Zeitraum
-70200
-33
ZR 1 ZR 2 ZR 3 ZR 4 ZR 5 ZR 6 ZR 7 ZR 8
Abbildung 5: Visualisierung des adjustierten Risiko-Forecasts
Die erste Zeile stellt den optimalen Projektverlauf dar, bei dem alle Meilensteine und
planmäßigen Abschreibungen erwartungsgemäß eintreten. Die Beträge aus den Risikoklas-
sen 1 und 2, die auf Grund einer außerplanmäßigen Abschreibung maximal anfallen kön-
nen, werden ebenfalls dargestellt. Neu hinzu kommt die untere Zeile mit den risikoadjus-
tierten Planungsbeträgen. In dieser sind die Beträge aufgeführt, die auf ein Projekt herunter
gebrochen, statistisch anfallen müssten. Diese Beträge werden in das Budget eingeplant.
Der Zeitraum für die Einplanung eines bestimmten risikoadjustierten Betrages ergibt sich
dabei vom Zeitpunkt der Aktivierung eines Meilensteines bis zum Erreichen des nächsten
Meilensteines. Wurde zum Beispiel der erste Meilenstein in der Darstellung erreicht und
weitere 150 Millionen Euro aktiviert, ergibt sich ein maximaler Abschreibungsbetrag von
350 Millionen Euro. Dieser Betrag kann potenziell im Zeitraum „ZR 2“ vom 2. Quartal im
Jahr 2009 bis zum Erreichen des Meilensteines im 3. Quartal 2010 anfallen. Anschließend
würde die nächste Aktivierung von weiteren 150 Millionen Euro erfolgen. Für diesen Zeit-
raum „ZR 2“ werden die statistisch anfallenden 71 Millionen Euro entsprechend in das
Budget eingeplant. Äquivalent wird für die anderen Zeiträume verfahren. Ab „ZR 4“ müs-
sen die risikoadjustierten planmäßigen Abschreibungen eingeplant werden.
Fazit Seite 22
6. Fazit
Diese Arbeit zeigt auf, welche Auswirkungen die seit 2005 verbindlichen IFRS-
Bilanzierungsvorschriften auf das operative F&E-Controlling haben. Gemäß der Vor-
schriften des IAS 38 werden Meilensteine im Rahmen von Lizenzkooperationen aktiviert
und verbleiben bis zur Zulassung ohne planmäßige Abschreibungen in der Bilanz. Durch
das hohe Abbruchsrisiko von F&E-Projekten ist regelmäßig mit der Entstehung von au-
ßerplanmäßigen Abschreibungen zu rechnen. Aufgrund einer integrierten Rechnungsle-
gung werden die außerplanmäßigen Abschreibungen in gleicher Höhe in den F&E-Kosten
und in der konsolidierten GuV erfasst und mindern somit das Konzernergebnis. Wegen
dieser Wirkungsweise kommt den Abschreibungen aus aktivierten immateriellen Vermö-
genswerten der F&E eine hohe Bedeutung für die korrekte zeitliche Abgrenzung der Er-
gebnisrechnungen zu. Wenn in einem Unternehmen keine umfassende quantitative Be-
rücksichtigung dieses Risikos erfolgt, würden außerplanmäßige Abschreibungen unvorher-
sehbar eintreten und die Einhaltung des F&E-Budgets gefährden. Um die entstehenden
Risiken einplanen zu können, wurde aufbauend auf den Grundsätzen der IFRS und der
praktischen Umsetzung dieser Normen im Rahmen der Arbeit ein Risiko-Forecast entwi-
ckelt. Voraussetzung für die Umsetzung des Risiko-Forecasts ist die Kenntnis der Größen
der Parameterliste, welche die benötigten Informationen über die Kooperationsprojekte
beinhaltet.
Die zu Beginn aufgestellte These, dass die IFRS-Bilanzierungsvorschriften eine bedeutsa-
me Auswirkung auf das operative F&E-Controlling und damit auf die Steuerung des F&E-
Budgets haben, kann somit bestätigt werden. Bei einem F&E-Budget von etwa 1,5 Milli-
arden Euro pro Jahr würde eine außerplanmäßige Abschreibung eines gescheiterten Ko-
operationsprojektes in Höhe von beispielsweise 350 Millionen Euro aus dem Projekt „P1“
die Einhaltung des F&E-Budgets nahezu unmöglich machen. Die Effektivität des F&E-
Controllings im Sinne des Grades der Zielerreichung bei der Steuerung des Budgets wäre
bedeutend eingeschränkt.
Durch die großteils homogene Anwendung der Bilanzierungsvorschriften der IFRS durch
die pharmazeutischen Konzerne und der durch IFRS begünstigten integrierten Rechnungs-
legung ist es wahrscheinlich, dass die analysierten Bilanzrisiken für das F&E-Controlling
von Pharmaunternehmen, die nach IFRS bilanzieren, bedeutsam sind. Um weiterhin ein
Fazit Seite 23
effektives F&E-Controlling durchführen zu können, ergibt sich aus der integrierten Rech-
nungslegung und den Vorschriften des IAS 38 die Notwendigkeit, eine entsprechende Ri-
siko-Betrachtung zu etablieren.
Der Risiko-Forecast stellt eine mögliche Lösung für ein häufig unberücksichtigtes Problem
dar. Durch die zentrale Erfassung der genannten Projektdaten entsteht Transparenz und ein
aktueller konsistenter Überblick über die Gesamtheit der Kooperationen. Ferner wurde die
Möglichkeit geschaffen, plan- und außerplanmäßige Abschreibungen in der Planung zu
erfassen und somit identifizierte Risikogrößen in einen bestehenden Controlling-Prozess
zu integrieren. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für ein effektives F&E-Controlling
im Sinne der Steuerung der F&E-Kosten geschaffen worden.
Literaturverzeichnis Seite 24
Literaturverzeichnis
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