eab kanton solothurn märz 2012

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EASY ABSTIMMIGS BÜECHLI präsentiert von jungen Menschen POLITIK EINFACH ERKLÄRT: EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGSBROSCHÜRE FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM 11. MÄRZ 2012 EASY ABSTIMMIGS BÜECHLI präsentiert von jungen Menschen 3. AUSGABE MÄRZ 2012 AUSGABE KANTON SOLOTHURN

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'Easy-Abstimmigsbüechli' kantonale Abstimmungen Solothurn März 2012

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Page 1: EAB Kanton Solothurn März 2012

EASY

ABSTIMM

IGS

BÜECHLI

präse

ntiert

von j

unge

n Men

schen

POLITIK EINFACH ERKLÄRT: EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGSBROSCHÜRE

FÜR DIE ABSTIMMUNGENVOM 11. MÄRZ 2012

EASY

ABSTIMM

IGS

BÜECHLI

präse

ntiert

von j

unge

n Men

schen

3. AUSGABEMÄRZ 2012AUSGABE KANTON SOLOTHURN

Page 2: EAB Kanton Solothurn März 2012

WWW.EASYABSTIMMIGSBUECHLI.CH

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EDITORIAL 3

KMU-FÖRDERINITIATIVE 4

NATIONALITÄTEN IN POLIZEIMELDUNGEN 6

BERUFSBILDUNGSZENTRUM 8

PRIVATE SICHERHEITSFIRMEN 10

BAU VON ZWEITWOHNUNGEN 12

BAUSPAR-INITIAVE 14

FERIEN-INITIATIVE 16

GELDSPIEL-VORLAGE 18

BUCHPREISBINDUNG 20

IMPRESSUM 22

INHALT

ÜBRIGENS:

WIR ARBEITEN IMMER NOCH INTENSIV AN UNSEREM NEUEN LAYOUT UND

LOGO! IM JUNI KÖNNEN WIR DIR UNSER RESULTAT PRÄSENTIEREN!

WIR FREUEN UNS!

Page 3: EAB Kanton Solothurn März 2012

WWW.EASYABSTIMMIGSBUECHLI.CH

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EASY-ABSTIMMIGSBÜECHLIEDITORIAL

GEMEINDEN-, SCHULEN-, UND EINZELABONNEMENTEGemeinden und Schulen haben die Möglichkeit, ihren Jugendlichen für 2.90/5.– Franken pro Jahr (ohne/mit Versand) vier ‚Easy-Abstimmigsbüechli‘ zu offerieren. Wir sind überzeugt, dass sowohl Schulen wie auch Gemeinden interessiert sind, einen Beitrag zu leisten, damit junge Menschen frühzeitig für die Politik begeistert werden und folglich ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen. Schulen-, Gemeinde- sowie Einzelabonnemente (Einzelabos: Fr. 6.– pro Jahr inkl. Versandkosten) können unkompliziert auf unserer Homepage www.easyabstimmigsbuechli.ch bestellt werden.

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HEY!

Am 11. März 2012 sind die nächsten Abstimmungen! Informiere auch du dich über die Vorlagen und bestimme mit, wie die Zukunft aussehen soll. Wir hoffen, dass dir dieses neutrale ‚Easy-Abstimmigs-büechli’ hilft, die richtige Entscheidung zu treffen!

Unser Ziel ist es, junge Menschen durch einfach verständli-che Informationen zu motivieren, an die Urne zu gehen. Wir sind ein Team von jungen Leuten, welches zu den eidgenös-sischen und verschiedenen kantonalen Abstimmungen ein-fache Abstimmungsinformationen erstellt. Auch du kannst mitmachen! Melde dich unter [email protected].

Bist du eine der glücklichen Personen, die ein ‚Easy-Abstimmigsbüechli’ nach Hause geschickt be-kommt, so bedanke dich bei deiner Gemeinde. Gehörst du nicht zu denen, dann melde dich bei uns und wir versuchen gemeinsam deine Gemeinde von unserem Projekt zu überzeugen! Mehr Informationen zum Projekt sowie Links zu den offiziellen Abstimmungsinformationen findest du unter www.easyabstimmigsbuechli.ch.

Nun viel Spass beim Lesen und Abstimmen!

Christine BühlerCo-Projektleiterin ‚Easy-Abstimmigsbüechli’

Vergiss nicht, deine Abstimmungskarte zu unterschreiben!!

Page 4: EAB Kanton Solothurn März 2012

VERFASSUNGSINITIATIVE: «KMU-FÖRDERINITIATIVE: WENIGER BÜROKRATIE – MEHR ARBEITSPLÄTZE»KANTONAL

AUSGANGSLAGEIn den letzten 30 Jahren gab es viele neue Vorschri f ten in Bereichen, die vorher nicht geregelt waren (z.B. in der Umwelt). Diese Vorschri f ten führen zu einer administ rat iven Mehrbelastung der KMU und erhöhen die Kosten für die kantonale Verwaltung. Die Kantonsverfassung verpflichtet den Kanton Solothurn im Moment nicht ausdrücklich, die Bürokratie für KMU gering zu halten.

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Bei Annahme der Initiative wird ein neuer Absatz in die kantonale Verfassung eingefügt. Dieser verpflichtet den Kanton, die Anzahl der Regulierungen und den administrativen Aufwand so klein wie möglich zu halten. Um dies zu erreichen wird der Kanton Solothurn verpflichtet, gezielte Massnahmen zu treffen. Zum Beispiel sollen in Zukunft Gesetze, Vorschriften usw. geprüft werden, ob sie für KMU verträglich sind. Damit soll erreicht werden, dass die Unternehmen am Markt erfolgreich werden, vermehrt investieren können und zusätzliche Arbeitsstellen für den Kanton Solothurn entstehen.

KANTONSRAT: 86 JA, 5 NEIN, 4 ENTHALTUNGENREGIERUNGSRAT: DAFÜR

« Ziel der Initiative ist es, Unternehmen von administrativen Aufwänden zu entlasten und die Anzahl Vorschriften gering zu halten. Die Initiative betrifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Diese werden dadurch wettbewerbsfähiger, können vermehrt Investitionen tätigen und neue Arbeitsplätze schaffen. »

4WWW.EASYABSTIMMIGSBUECHLI.CH

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Page 5: EAB Kanton Solothurn März 2012

VERFASSUNGSINITIATIVE: «KMU-FÖRDERINITIATIVE: WENIGER BÜROKRATIE – MEHR ARBEITSPLÄTZE»

+ – + Bestehende KMU im Kanton Solothurn

werden von administ rat iven Aufwänden ent lastet. + Der Kanton Solothurn wird als Standor t für

KMU at t rakt iver. Es werden sich vermehrt KMU im Kanton Solothurn ansiedeln. + Durch die zusätzliche Wet tbewerbsfähig-

keit der KMU wird der Kanton Solothurn als Wir t schaf tsraum gestärkt.

− Die bestehende Solothurner Kantonsver-fassung deckt das Anliegen der Init iat ive bereit s ab. − Nicht nur KMU sollen ent lastet werden. Die Ent lastung sollte auch für andere Or-ganisat ionen und Bürger/- innen gelten. − Der Kanton Solothurn hat bereit s eine schlanke Verwaltung; eine Verminderung des administ rat iven Aufwands für KMU ist daher nicht nöt ig.

PRO KONTRA

KMUKMU sind kleinere und mit t lere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter/- innen.i

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Page 6: EAB Kanton Solothurn März 2012

NENNUNG DER NATIONALITÄTEN IN MELDUNGEN DER POLIZEI UND JUSTIZBEHÖRDENKANTONAL UMSETZUNG DER VOLKSINITIATIVE ZUR «NENNUNG DER NATIONALITÄTEN IN MELDUNGEN DER POLIZEI UND JUSTIZBEHÖRDEN»

AUSGANGSLAGEDie Polizei und die Gerichte können die Bevölkerung über ein Strafverfahren informieren, wenn dies zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist. Die Polizei kann die Bevölkerung auch informieren, wenn sie beispielsweise vor etwas warnen oder eine Falschmeldung berichtigen will.Die Polizei kann weiter über Unfälle und Straftaten informieren. Allerdings muss die Bevölkerung ein Interesse an den Informationen aufweisen und es dürfen dadurch keine schützenswerten privaten Interessen (z.B. die Privatsphäre) gefährdet werden.Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen bereits heute die Nationalität oder die Herkunfts-region der Täterschaft oder der Tatverdächtigen genannt werden.

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Mit der Annahme der Initiative müssten Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft in Meldungen über laufende Verfahren die Nationalität oder die Herkunftsregion von Tätern und Tatverdächtigen nennen.

Zudem müssen kantonale Gesetze (Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und das Gesetz über die Kantonspolizei) sowie die Bestimmungen für Meldungen der Polizei über sicher-heits- und verwaltungspolizeiliche Tätigkeiten ergänzt werden.

KANTONSRAT: 53 JA, 41 NEIN, 3 ENTHALTUNGENREGIERUNGSRAT: DAGEGEN

« Die Initiative hat zum Ziel, dass Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet werden, Nationalität oder Herkunftsregion der Täter-schaft, Tatverdächtigen sowie betroffenen Personen in Polizeimeldungen zu nennen. »

6WWW.EASYABSTIMMIGSBUECHLI.CH

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Page 7: EAB Kanton Solothurn März 2012

NENNUNG DER NATIONALITÄTEN IN MELDUNGEN DER POLIZEI UND JUSTIZBEHÖRDENUMSETZUNG DER VOLKSINITIATIVE ZUR «NENNUNG DER NATIONALITÄTEN IN MELDUNGEN DER POLIZEI UND JUSTIZBEHÖRDEN»

+ – + Die Bevölkerung hat ein Recht zu er fahren,

aus welchen Ländern die Leute stammen, welche Unfälle verursacht oder Straf taten begangen haben könnten. + Die Init iat ive verlangt die Nennung aller

Nat ionalitäten (Schweizer/- innen und Ausländer/- innen) und behandelt somit alle gleich. + Die Behörden müssen gesetzlich zur Na-

t ionalitätennennung verpf lichtet werden. Interne Abmachungen genügen nicht, da sie einfach wieder geänder t werden kön-nen und die Behörden bisher die Nat iona-l ität zu wenig of t nennen.

− Die Init iat ive ist nur schwer umsetzbar, da nach der neuen Schweizerischen Straf-prozessordnung die Kantone diesbezüglich keine Gesetze mehr erlassen dür fen. − Unschuldige Personen der genannten Nat io nalität laufen Gefahr, selbst als kri -minell wahrgenommen zu werden. − Es ist immer noch möglich, dass die Be -hörden gänzlich auf Meldungen verzich-ten, wenn dies zum Persönlichkeit sschutz nöt ig ist. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Bevölkerung eher weniger als mehr in -formier t wird.

PRO KONTRA

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NEUBAU FÜR DAS BERUFSBILDUNGSZENTRUM BBZ IN SOLOTHURNKANTONAL NEUBAU FÜR DAS BERUFSBILDUNGSZENTRUM BBZ IN SOLOTHURN; BEWILLIGUNG EINES VERPFLICHTUNGSKREDITES

AUSGANGSLAGEIm BBZ werden rund 2340 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Ein Teil des BZZ, die Kaufmännische Berufsschule (KBS), ist in gemieteten und renovati-onsbedürftigen Räumen untergebracht. Diese müssten zwingend renoviert werden. Aus diesem Anlass wurden verschiedene Varianten für einen Ersatz geprüft. Unter anderem die Renovation der bestehen-den Räume oder eine andere Lösung zur Miete. Der Neubau des BBZ hat sich als die wirtschaftlichste (sparsamste) Lösung herausgestellt. Damit der Kanton bauen kann, muss nun über den Verpflich-tungskredit von 29,8 Millionen Franken abgestimmt werden. Dieser wird durch den Kanton Solothurn mit 21,5 Millionen Franken und durch die Stadt Solothurn mit 2,35 Millionen Franken finanziert. Die restlichen 5,95 Millionen Franken steuert der Bund bei.

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Gebaut würde ein fünfgeschossiges, freistehendes Gebäude, welches unterirdisch mit dem bestehen-den BBZ-Gebäude verbunden wäre. Es entstünden:

■ Unterrichtsräume für die Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule Solothurn (GIBS) ■ Unterrichtsräume für die Kaufmännische Berufsfachschule

(KBS) und die Erwachsenenbildung (EBZ) ■ Aufenthaltsbereiche ■ Büroräume für die Administration

Der Komplex würde nach dem MINERGIE-ECO-Standard gebaut. Dieser führt zu einem kleineren Ener-gieverbrauch. Darüber hinaus wurde das Gebäude so geplant, dass es tiefe Betriebs- und Unterhalts-kosten aufweist.

KANTONSRAT: 96 JA (EINSTIMMIG)REGIERUNGSRAT: DAFÜR

« Ziel ist die Verbesserung der Raumsituation bei der Berufs- und Erwachsenenbildung. Dazu soll ein Neubau für das Berufsbildungszentrum (BBZ) Solothurn-Grenchen erstellt werden. »

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NEUBAU FÜR DAS BERUFSBILDUNGSZENTRUM BBZ IN SOLOTHURNNEUBAU FÜR DAS BERUFSBILDUNGSZENTRUM BBZ IN SOLOTHURN; BEWILLIGUNG EINES VERPFLICHTUNGSKREDITES

+ – + Der Neubau des BBZ entspricht den heu-

t igen Standards im Berufsfachschulunter-r icht. + Mit dem ergänzenden Neubau rücken die

Teile des BBZ (KBS, GIBS, EBZ) räumlich näher zusammen. + Mit möglichst ökologischen Baumateri -

alien wird der MINERGIE -ECO-Standard erreicht, was einen relat iv t iefen Energie -verbrauch zur Folge hat.

■ Die Vorlage ist im Kantonsrat und im Re-gierungsrat unumstritten und wird von kei-ner politischen Partei bekämpft.

PRO KONTRA

VERPFLICHTUNGSKREDIT Der Verpf lichtungskredit gibt dem Kanton Solothurn die Er-laubnis, für den Neubau des BBZ maximal 29,8 Mill ionen Franken auszugeben.i

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Bilder zum Projekt sind in der of f iziellen Abst immungszeitung des Kantons Solothurn enthalten.

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KONKORDAT ÜBER PRIVATE SICHERHEITSDIENSTLEISTUNGENKANTONAL BEITRITT ZUM KONKORDAT ÜBER PRIVATE SICHERHEITSDIENSTLEISTUNGEN UND ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KANTONSPOLIZEI

AUSGANGSLAGEImmer häufiger übernehmen private Firmen verschiedene Sicherheit sauf-gaben. Dies sind zum Beispiel Türsteher, Detekt ive oder Wachpersonal. Im Mo-ment sind die Regeln für solche privaten Sicher heit sf irmen von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Es gibt Kantone, die eine klare Regelung haben und solche, die über keine ver fügen. Um in der Schweiz einheit l iche Regeln für private Sicherheit sf irmen zu schaf fen, hat die Konferenz der Kantonalen Just iz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) am 12. November 2010 ein Konkordat abgeschlossen (siehe Kasten auf Seite 11). Daher st immen wir über den Beit r it t zum Konkordat über private Sicherheit sdienst leistungen ab.

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Durch den Beitritt zum Konkordat würden die einheitlichen Konkordatsregeln für den Kanton Solothurn übernommen. Dies hätte zur Folge, dass auf eigene kantonale Regeln verzichtet werden kann. Auf diese Weise würde sichergestellt, dass für die Sicherheitsfirmen in der ganzen Schweiz die gleichen Regeln gelten. Um die neuen Regeln einzuführen, muss gleichzeitig das Solothurner Gesetz über die Kantonspolizei entsprechend angepasst werden. Durch den Beitritt würde der Kanton Solothurn ein Mitglied der KKJPD und könnte so über die neuen Regelungen mitbestimmen.Zurzeit wird im Kanton Solothurn eine Bewilligung pro Sicherheitsfirma benötigt. Neu würde sich die Anzahl der Bewilligungen deutlich erhöhen, da jeder Mitarbeitende einer Sicherheitsfirma eine Bewilligung braucht. Die Bearbeitung der neuen Bewilligungen verursacht Kosten, welche durch eine Gebühr gedeckt werden. Die Bewilligungen müssen alle drei Jahre erneuert werden. Wer eine Straftat begangen hat, erhält keine Bewilligung.

« Mit dem Beitritt zum Konkordat sollen in der ganzen Schweiz einheitliche Regeln für private Sicherheitsfirmen (wie z.B. Securitas) geschaffen werden. »

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BEITRITT ZUM KONKORDAT

KANTONSRAT: 57 JA, 24 NEINREGIERUNGSRAT: DAFÜR

ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KANTONSPOLIZEI:

KANTONSRAT: 57 JA, 26 NEINREGIERUNGSRAT: DAFÜR

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Page 11: EAB Kanton Solothurn März 2012

KONKORDAT ÜBER PRIVATE SICHERHEITSDIENSTLEISTUNGENBEITRITT ZUM KONKORDAT ÜBER PRIVATE SICHERHEITSDIENSTLEISTUNGEN UND ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KANTONSPOLIZEI

+ – + Die Einführung einer schweizweit einheit-

l ichen Regelung verhinder t Rechtsunsi -cherheiten. + Firmen, welche über die Kantonsgrenzen

hinaus tät ig sind, müssen nicht in jedem Kanton eine Bewill igung beantragen. + Personen mit einer Bewill igung müssen

theoret isch und prakt isch ausgebildet sein. Ständige Weiterbildung ist P f l icht.

− Um den Aufwand des neuen Bewill igungs-ver fahrens zu f inanzieren, müssen Gebüh-ren erhoben werden. − Der Aufwand des Kantons nimmt durch die neuen Regeln zu. − Der Markt und der Berufsverband der Sicher heit sleute regeln den Bereich be -reit s selber. Daher ist der Beit r it t über-f lüssig.

PRO KONTRA

WAS IST EIN KONKORDAT? In der Schweiz wird ein Ver t rag zwischen Kantonen Konkordat genannt. Durch die Konkordate werden gewisse kantonale Regelungen vereinheit l icht, ohne dass ein nat ionales Gesetz benöt igt wird. Konkordate können zwischen einzel -nen, aber auch zwischen allen Kantonen abgeschlossen werden.

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VOLKSINITIATIVE: SCHLUSS MIT UFERLOSEM BAU VON ZWEITWOHNUNGEN!NATIONAL

AUSGANGSLAGEIn der Schweiz gibt es heute rund 500 000 Zweitwohnungen, die of t als Ferienwohnungen genutzt werden. Durchschnit t l ich entspricht dies rund 12 % aller Wohnungen in der Schweiz. In den klas-sischen Touristenor ten der Kantone Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis und Bern ist dieser Anteil deut lich höher. In jeder fünf ten Schweizer Gemeinde liegt der Zweitwohnungsanteil über 20 %. Dies hat zur Folge, dass die Wohnpreise steigen. Für Einheimische wird es somit schwieriger, eine Wohnung zu f inden. Zusätzlich förder t der Bau von Zweitwohnungen die Zersiedelung.Auch der Bundesrat und das Parlament sehen bei den Zweitwohnungen Handlungsbedar f. Am 1. Juli 2011 wurde deshalb das Raumplanungsgesetz verschär f t.

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Bei Annahme der Initiative wird der Anteil von Zweitwohnungen pro Gemeinde auf 20 % beschränkt. Wird diese Grenze bereits überschritten, dürfen keine weiteren Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Die schon bestehenden Zweitwohnungen können auch weiterhin als solche genutzt werden. Zusätzlich müssen die Gemeinden einmal im Jahr über die Umsetzung der Initiative informieren und eine Über-sicht über die Wohnungen erstellen, welche in ihrer Gemeinde dauerhaft bewohnt werden.

NATIONALRAT: 61 JA, 123 NEIN, 3 ENTHALTUNGENSTÄNDERAT: 10 JA, 29 NEIN, 3 ENTHALTUNGENBUNDESRAT: DAGEGEN

+ +

+

+

+

PRO« Die Initiative hat zum Ziel, den Anteil von Zweitwohnungen in einer Gemeinde auf 20 % aller Wohnungen zu beschränken und somit die Zersiede-lung zu stoppen. Zusätzlich müssen die Gemeinden jährlich über den aktuel-len Zweitwohnungsanteil informieren. »

WAS BEDEUTET ZERSIEDELUNG?Unter der Zersiedelung der Landschaf t versteht man ein ungeregeltes Wachs-tum von Ortschaf ten auf vorher unbebautes Land. Durch diese Bauten kann die Schönheit der Landschaf t verloren gehen.i

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VOLKSINITIATIVE: SCHLUSS MIT UFERLOSEM BAU VON ZWEITWOHNUNGEN!

AUSGANGSLAGEIn der Schweiz gibt es heute rund 500 000 Zweitwohnungen, die of t als Ferienwohnungen genutzt In der Schweiz gibt es heute rund 500 000 Zweitwohnungen, die of t als Ferienwohnungen genutzt In der Schweiz gibt es heute rund 500 000 Zweitwohnungen, die of t als Ferienwohnungen genutzt werden. Durchschnit t l ich entspricht dies rund 12 % aller Wohnungen in der Schweiz. In den klas-werden. Durchschnit t l ich entspricht dies rund 12 % aller Wohnungen in der Schweiz. In den klas-werden. Durchschnit t l ich entspricht dies rund 12 % aller Wohnungen in der Schweiz. In den klas-sischen Touristenor ten der Kantone Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis und Bern ist dieser Anteil sischen Touristenor ten der Kantone Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis und Bern ist dieser Anteil sischen Touristenor ten der Kantone Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis und Bern ist dieser Anteil deut lich höher. In jeder fünf ten Schweizer Gemeinde liegt der Zweitwohnungsanteil über 20 %. deut lich höher. In jeder fünf ten Schweizer Gemeinde liegt der Zweitwohnungsanteil über 20 %. deut lich höher. In jeder fünf ten Schweizer Gemeinde liegt der Zweitwohnungsanteil über 20 %. Dies hat zur Folge, dass die Wohnpreise steigen. Für Einheimische wird es somit schwieriger, eine Dies hat zur Folge, dass die Wohnpreise steigen. Für Einheimische wird es somit schwieriger, eine Dies hat zur Folge, dass die Wohnpreise steigen. Für Einheimische wird es somit schwieriger, eine

Auch der Bundesrat und das Parlament sehen bei den Zweitwohnungen Handlungsbedar f. Am 1. Juli Auch der Bundesrat und das Parlament sehen bei den Zweitwohnungen Handlungsbedar f. Am 1. Juli Auch der Bundesrat und das Parlament sehen bei den Zweitwohnungen Handlungsbedar f. Am 1. Juli

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Bei Annahme der Initiative wird der Anteil von Zweitwohnungen pro Gemeinde auf 20 % beschränkt. Bei Annahme der Initiative wird der Anteil von Zweitwohnungen pro Gemeinde auf 20 % beschränkt. Bei Annahme der Initiative wird der Anteil von Zweitwohnungen pro Gemeinde auf 20 % beschränkt. Wird diese Grenze bereits überschritten, dürfen keine weiteren Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Wird diese Grenze bereits überschritten, dürfen keine weiteren Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Wird diese Grenze bereits überschritten, dürfen keine weiteren Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Die schon bestehenden Zweitwohnungen können auch weiterhin als solche genutzt werden. Zusätzlich Die schon bestehenden Zweitwohnungen können auch weiterhin als solche genutzt werden. Zusätzlich Die schon bestehenden Zweitwohnungen können auch weiterhin als solche genutzt werden. Zusätzlich müssen die Gemeinden einmal im Jahr über die Umsetzung der Initiative informieren und eine Über-müssen die Gemeinden einmal im Jahr über die Umsetzung der Initiative informieren und eine Über-müssen die Gemeinden einmal im Jahr über die Umsetzung der Initiative informieren und eine Über-

61 JA, 123 NEIN, 3 ENTHALTUNGEN 10 JA, 29 NEIN, 3 ENTHALTUNGEN DAGEGEN

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PRO KONTRA«Gemeinde auf 20 % aller Wohnungen zu beschränken und somit die Zersiede-lung zu stoppen. Zusätzlich müssen die Gemeinden jährlich über den aktuel-

»

WAS BEINHALTET DAS RAUMPLANUNGSGESETZ?

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AUSGANGSLAGE

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?

61 JA, 123 NEIN, 3 ENTHALTUNGEN 10 JA, 29 NEIN, 3 ENTHALTUNGEN DAGEGEN

+ +

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PRO«

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WAS BEDEUTET ZERSIEDELUNG?

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VOLKSINITIATIVE: SCHLUSS MIT UFERLOSEM BAU VON ZWEITWOHNUNGEN!

AUSGANGSLAGE

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?

61 JA, 123 NEIN, 3 ENTHALTUNGEN 10 JA, 29 NEIN, 3 ENTHALTUNGEN DAGEGEN

+ – + Die Schweizer Bergwelt wird durch Zweit-

wohnungen zerstör t. + Die Grenze von 20 % ist eine massvolle

Lösung für ein dringendes Problem. + Einheimische Familien verlassen aufgrund

der steigenden Wohnpreise ihren Wohnort. + Das neue Raumplanungsgesetz reicht

nicht, um die Zerstörung der Umwelt zu stoppen.

− Die Init iat ive führ t in einigen Gemeinden zu einem abrupten Baustopp. − Auf regionale Unterschiede kann mit einer f ixen Grenze von 20 % keine Rücksicht ge -nommen werden. − Die Gemeinden verlieren ihre Freiheit, sel -ber über die Massnahmen best immen zu können. − Das neue Raumplanungsgesetz sorgt für eine bessere Auslastung der bestehenden Zweitwohnungen.

PRO KONTRA«

»

WAS BEINHALTET DAS RAUMPLANUNGSGESETZ?Das Gesetz schreibt den Kantonen und den Gemeinden unter anderem vor, bis 2014 Massnahmen zur Beschränkung von Zweitwohnsitzen zu ergreifen. Zudem sollen preisgünst ige Erstwohnungen und die Hoteller ie geförder t und bestehende Zweitwohnungen besser ausgelastet werden. Wird die Frist nicht eingehalten, dür fen keine Zweitwohnungen mehr bewill igt werden.

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BAUSPAR-INITIATIVENATIONAL FÜR EIN STEUERLICH BEGÜNSTIGTES BAUSPAREN ZUM ERWERB VON SELBSTGENUTZTEM WOHN-EIGENTUM UND ZUR FINANZIERUNG VON BAULICHEN ENERGIESPAR- UND UMWELTSCHUTZ-MASSNAHMEN

AUSGANGSLAGEIn den letzten Jahren ist der Anteil der Per-sonen, die ihr Wohneigentum selber nutzen, deut lich gest iegen. Trotzdem ist diese Zahl im Vergleich zu unseren Nachbarländern eher t ief. Folgende Regeln gelten bereit s heute: Wer in der Schweiz eine Wohnung oder ein Haus erwirbt, bezahlt weniger Steuern. Weiter kann das Geld aus den Vorsorge -einrichtungen (z.B. Pensionskasse) zu diesem Zweck früher bezogen werden und es werden weniger Steuern darauf erho -ben. Auch zahlen in allen Kantonen (ausser Luzern) Personen, die in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen invest ieren (z.B. Isolat ion oder neue Fenster), weniger Steuern. Zusätzlich dazu können diverse Fördergelder bezogen werden.

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Die Initiative sieht drei verschiedene Massnahmen vor.

BAUSPAREN: In der Schweiz wohnhafte Personen, die zum ersten Mal Wohneigentum kaufen möch-ten und dafür sparen, können jährlich den Sparbetrag (bis zu 15 000 Franken) von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

ENERGIE-BAUSPAREN: Eigentümer/ -innen, welche die Absicht haben, bauliche Energiespar- oder Um-weltschutzmassnahmen zu treffen und dafür sparen, können jährlich den Sparbetrag (bis zu 5000 Franken) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Energie-Bausparen betrifft Personen, welche ein Haus oder eine Wohnung besitzen oder in nächster Zeit Wohneigentum kaufen möchten.

BAUSPARPRÄMIEN: Staatliche Fördergelder können durch den Kanton von den Staats- und Gemeinde-steuern befreit werden, wenn sie für Bausparen oder Energie-Bausparen verwendet werden.

+ +

+

+

PRO

« Die Initiative hat zum Ziel, möglichst vielen Menschen den Kauf eines selbstbewohnten Wohneigentums (Wohnung oder Haus) zu ermöglichen. Zudem sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, dass Eigentümer/ -innen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum vornehmen. »

FÜR BEIDE MASSNAHMEN GILT: ■

KEINE ABSTIMMUNGSEMPFEHLUNG DAGEGEN

FÜR EIN STEUERLICH BEGÜNSTIGTES BAUSPAREN ZUM ERWERB VON SELBSTGENUTZTEM WOHN-EIGENTUM UND ZUR FINANZIERUNG VON BAULICHEN ENERGIESPAR- UND UMWELTSCHUTZ-MASSNAHMEN

AUSGANGSLAGE

Luzern) Personen, die in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen invest ieren (z.B. Isolat ion Luzern) Personen, die in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen invest ieren (z.B. Isolat ion Luzern) Personen, die in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen invest ieren (z.B. Isolat ion oder neue Fenster), weniger Steuern. Zusätzlich dazu können diverse Fördergelder bezogen werden.oder neue Fenster), weniger Steuern. Zusätzlich dazu können diverse Fördergelder bezogen werden.oder neue Fenster), weniger Steuern. Zusätzlich dazu können diverse Fördergelder bezogen werden.

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?

In der Schweiz wohnhafte Personen, die zum ersten Mal Wohneigentum kaufen möch- In der Schweiz wohnhafte Personen, die zum ersten Mal Wohneigentum kaufen möch- In der Schweiz wohnhafte Personen, die zum ersten Mal Wohneigentum kaufen möch-ten und dafür sparen, können jährlich den Sparbetrag (bis zu 15 000 Franken) von ihrem steuerbaren ten und dafür sparen, können jährlich den Sparbetrag (bis zu 15 000 Franken) von ihrem steuerbaren ten und dafür sparen, können jährlich den Sparbetrag (bis zu 15 000 Franken) von ihrem steuerbaren

Eigentümer/ -innen, welche die Absicht haben, bauliche Energiespar- oder Um- Eigentümer/ -innen, welche die Absicht haben, bauliche Energiespar- oder Um- Eigentümer/ -innen, welche die Absicht haben, bauliche Energiespar- oder Um-weltschutzmassnahmen zu treffen und dafür sparen, können jährlich den Sparbetrag (bis zu 5000 weltschutzmassnahmen zu treffen und dafür sparen, können jährlich den Sparbetrag (bis zu 5000 weltschutzmassnahmen zu treffen und dafür sparen, können jährlich den Sparbetrag (bis zu 5000 Franken) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Energie-Bausparen betrifft Personen, welche ein Franken) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Energie-Bausparen betrifft Personen, welche ein Franken) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Energie-Bausparen betrifft Personen, welche ein

Staatliche Fördergelder können durch den Kanton von den Staats- und Gemeinde- Staatliche Fördergelder können durch den Kanton von den Staats- und Gemeinde- Staatliche Fördergelder können durch den Kanton von den Staats- und Gemeinde-

+ – +

+

+

PRO KONTRA

«

finanzielle Anreize geschaffen werden,

»

FÜR BEIDE MASSNAHMEN GILT: ■

KEINE ABSTIMMUNGSEMPFEHLUNG DAGEGEN

WWW.EASYABSTIMMIGSBUECHLI.CH

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Page 15: EAB Kanton Solothurn März 2012

FÜR EIN STEUERLICH BEGÜNSTIGTES BAUSPAREN ZUM ERWERB VON SELBSTGENUTZTEM WOHN-EIGENTUM UND ZUR FINANZIERUNG VON BAULICHEN ENERGIESPAR- UND UMWELTSCHUTZ-MASSNAHMEN

AUSGANGSLAGE

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?

+ +

+

+

PRO

«

»

FÜR BEIDE MASSNAHMEN GILT: ■

KEINE ABSTIMMUNGSEMPFEHLUNG DAGEGEN

FÜR EIN STEUERLICH BEGÜNSTIGTES BAUSPAREN ZUM ERWERB VON SELBSTGENUTZTEM WOHN-EIGENTUM UND ZUR FINANZIERUNG VON BAULICHEN ENERGIESPAR- UND UMWELTSCHUTZ-MASSNAHMEN

AUSGANGSLAGE

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?

+ – + Der Wunsch nach einem Eigenheim kann

durch Bausparen unterstützt werden – ohne Rentenkürzungen im Alter. + Durch Energie -Bausparen kann die Ener-

gieverschleuderung verminder t und ein wirkungsvoller Beit rag zum Schutz unse -rer Umwelt geleistet werden. + Die Kantone können das Bausparen direkt

nach der Abst immung umsetzen und dabei kantonale Bedür fnisse berücksicht igen.

− Wer wenig verdient, kann sowieso nicht genügend sparen, um Wohneigentum zu kaufen. Die Vor teile der Init iat ive kom-men somit hauptsächlich den f inanziell Bessergestellten zu Gute. − Bereit s heute exist ieren f inanzielle An-reize, die im Bausparen oder Energie -Bausparen enthalten sind. − Fördergelder für energieef f iziente Sanie -rungen von bestehendem Wohneigentum werden auch jetzt nicht besteuer t.

PRO KONTRA

«

»

FÜR BEIDE MASSNAHMEN GILT: ■ Es betrifft in der Schweiz wohnhafte Personen. Es betrifft in der Schweiz wohnhafte Personen. Es betrifft in der Schweiz wohnhafte Personen. Es betrifft in der Schweiz wohnhafte Personen. ■ Das Wohneigentum muss von den Eigentümern/ -innen selbst bewohnt werden.Das Wohneigentum muss von den Eigentümern/ -innen selbst bewohnt werden.Das Wohneigentum muss von den Eigentümern/ -innen selbst bewohnt werden.Das Wohneigentum muss von den Eigentümern/ -innen selbst bewohnt werden. ■ Die Abzüge können nur an den Staats- und Gemeindesteuern gemacht werden. Die Abzüge können nur an den Staats- und Gemeindesteuern gemacht werden. Die Abzüge können nur an den Staats- und Gemeindesteuern gemacht werden. Die Abzüge können nur an den Staats- und Gemeindesteuern gemacht werden. ■ Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Abzug (30 000 und 10 000 Franken). Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Abzug (30 000 und 10 000 Franken). Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Abzug (30 000 und 10 000 Franken). Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Abzug (30 000 und 10 000 Franken). ■ Die Abzüge können maximal zehn Jahre lang gemacht werden.Die Abzüge können maximal zehn Jahre lang gemacht werden.Die Abzüge können maximal zehn Jahre lang gemacht werden.Die Abzüge können maximal zehn Jahre lang gemacht werden. ■ Die Ersparnisse können nach Ablauf dieser zehn Jahre steuerfrei bezogen werden. Die Ersparnisse können nach Ablauf dieser zehn Jahre steuerfrei bezogen werden. Die Ersparnisse können nach Ablauf dieser zehn Jahre steuerfrei bezogen werden. Die Ersparnisse können nach Ablauf dieser zehn Jahre steuerfrei bezogen werden. ■ Werden die Ersparnisse für etwas anderes verwendet, müssen die Steuern darauf nachbezahlt Werden die Ersparnisse für etwas anderes verwendet, müssen die Steuern darauf nachbezahlt Werden die Ersparnisse für etwas anderes verwendet, müssen die Steuern darauf nachbezahlt Werden die Ersparnisse für etwas anderes verwendet, müssen die Steuern darauf nachbezahlt

werden. werden. werden. werden. ■ Die Kantone können selbst entscheiden, ob sie eine oder mehrere Massnahmen einführen möchten. Die Kantone können selbst entscheiden, ob sie eine oder mehrere Massnahmen einführen möchten. Die Kantone können selbst entscheiden, ob sie eine oder mehrere Massnahmen einführen möchten. Die Kantone können selbst entscheiden, ob sie eine oder mehrere Massnahmen einführen möchten.

Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung dieser Initiative zu weniger Einnahmen bei den Staats- Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung dieser Initiative zu weniger Einnahmen bei den Staats- Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung dieser Initiative zu weniger Einnahmen bei den Staats- Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung dieser Initiative zu weniger Einnahmen bei den Staats- und Gemeindesteuern führt. Es ist jedoch nicht möglich, diesen Betrag zu schätzen.und Gemeindesteuern führt. Es ist jedoch nicht möglich, diesen Betrag zu schätzen.und Gemeindesteuern führt. Es ist jedoch nicht möglich, diesen Betrag zu schätzen.und Gemeindesteuern führt. Es ist jedoch nicht möglich, diesen Betrag zu schätzen.

NATIONALRAT UND STÄNDERAT: KEINE ABSTIMMUNGSEMPFEHLUNGBUNDESRAT: DAGEGEN

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Page 16: EAB Kanton Solothurn März 2012

VOLKSINITIATIVE «6 WOCHEN FERIEN FÜR ALLE»NATIONAL

AUSGANGSLAGEDie Produktivität der Wirtschaft hat in den letzten 20 Jahren zugenommen. Gleichzei-tig liegt der gesetzliche Mindestanspruch an Ferien heute unverändert bei vier Wochen pro Jahr. Arbeitnehmenden unter 20 Jahren stehen fünf Wochen zu. Viele Arbeitgeber/ -innen gewähren aber schon heute mehr Feri en als vorgeschrieben.

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Alle Arbeitnehmenden erhielten neu mindestens sechs Wochen Ferien pro Jahr. Den Arbeitgebern/ -innen würde es aber weiterhin freistehen, mehr Ferien zu gewähren als vorgeschrieben. Der Über-gang vom heutigen zum neuen Ferienanspruch würde stufenweise erfolgen: Im Jahr 2013 hätten alle Arbeitnehmenden das Recht auf mindestens fünf Wochen Ferien. Danach würde der Ferienanspruch während fünf Jahren jährlich um einen Tag ansteigen. Nach sechs Jahren wäre die Initiative dann umgesetzt und alle Arbeitnehmenden hätten Anspruch auf sechs Wochen Ferien. Insgesamt würden die Lohnkosten steigen.

NATIONALRAT: 61 JA, 122 NEIN, 2 ENTHALTUNGENSTÄNDERAT: 10 JA, 32 NEIN, 0 ENTHALTUNGENBUNDESRAT: DAGEGEN

+ +

+

+

+

PRO« Die Volksinitiative fordert, dass alle Arbeitnehmenden Anspruch auf mindestens sechs Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr haben. Dadurch kön-nen auch die Arbeitnehmenden vom wirtschaftlichen Fortschritt der letzten 20 Jahre profitieren. »

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VOLKSINITIATIVE «6 WOCHEN FERIEN FÜR ALLE»

AUSGANGSLAGE

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Alle Arbeitnehmenden erhielten neu mindestens sechs Wochen Ferien pro Jahr. Den Arbeitgebern/ Alle Arbeitnehmenden erhielten neu mindestens sechs Wochen Ferien pro Jahr. Den Arbeitgebern/ Alle Arbeitnehmenden erhielten neu mindestens sechs Wochen Ferien pro Jahr. Den Arbeitgebern/ -innen würde es aber weiterhin freistehen, mehr Ferien zu gewähren als vorgeschrieben. Der Über--innen würde es aber weiterhin freistehen, mehr Ferien zu gewähren als vorgeschrieben. Der Über--innen würde es aber weiterhin freistehen, mehr Ferien zu gewähren als vorgeschrieben. Der Über-gang vom heutigen zum neuen Ferienanspruch würde stufenweise erfolgen: Im Jahr 2013 hätten alle gang vom heutigen zum neuen Ferienanspruch würde stufenweise erfolgen: Im Jahr 2013 hätten alle gang vom heutigen zum neuen Ferienanspruch würde stufenweise erfolgen: Im Jahr 2013 hätten alle Arbeitnehmenden das Recht auf mindestens fünf Wochen Ferien. Danach würde der Ferienanspruch Arbeitnehmenden das Recht auf mindestens fünf Wochen Ferien. Danach würde der Ferienanspruch Arbeitnehmenden das Recht auf mindestens fünf Wochen Ferien. Danach würde der Ferienanspruch während fünf Jahren jährlich um einen Tag ansteigen. Nach sechs Jahren wäre die Initiative dann während fünf Jahren jährlich um einen Tag ansteigen. Nach sechs Jahren wäre die Initiative dann während fünf Jahren jährlich um einen Tag ansteigen. Nach sechs Jahren wäre die Initiative dann umgesetzt und alle Arbeitnehmenden hätten Anspruch auf sechs Wochen Ferien. Insgesamt würden umgesetzt und alle Arbeitnehmenden hätten Anspruch auf sechs Wochen Ferien. Insgesamt würden umgesetzt und alle Arbeitnehmenden hätten Anspruch auf sechs Wochen Ferien. Insgesamt würden

61 JA, 122 NEIN, 2 ENTHALTUNGEN 10 JA, 32 NEIN, 0 ENTHALTUNGEN DAGEGEN

+ – +

+

+

+

PRO KONTRA«

wirtschaftlichen Fortschritt der letzten

»

EIDGENÖSSISCHE VOLKSINITIATIVE

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AUSGANGSLAGE

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?

61 JA, 122 NEIN, 2 ENTHALTUNGEN 10 JA, 32 NEIN, 0 ENTHALTUNGEN DAGEGEN

+ +

+

+

+

PRO«

»

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AUSGANGSLAGE

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?

61 JA, 122 NEIN, 2 ENTHALTUNGEN 10 JA, 32 NEIN, 0 ENTHALTUNGEN DAGEGEN

+ – + Die Arbeitnehmenden werden an der er-

höhten Wirtschaftsproduktivität der letz-ten 20 Jahre beteiligt. + Es steht mehr Zeit für Erholung, Familie

oder freiwill iges Engagement zur Ver fü -gung. + Die Arbeitnehmenden sind deshalb gesün-

der und somit fallen weniger Gesundheits-kosten (heute 10 Mill iarden Franken) an. + Die in den letzten Jahren stark gest iegene

Arbeit sbelastung wird reduzier t.

− Höhere Lohnkosten für die Firmen füh-ren zu einer Belastung des Werkplatzes Schweiz. Dieser wird in seiner Konkur-renzfähigkeit geschwächt. − Es besteht die Gefahr, dass die Arbeitgeber/ - innen die höheren Lohnkos-ten in Form von längeren Arbeit szeiten oder t ieferen Löhnen auf die Arbeitneh-menden über t ragen. − Für die Arbeitgeber/ - innen wäre es schwieriger, auf einzelne Wünsche (z.B. Daten der Ferien) der Arbeitnehmer/ - innen einzugehen. − Die heut ige Ferienregelung hat sich als geeignet erwiesen.

PRO KONTRA«

»

EIDGENÖSSISCHE VOLKSINITIATIVEEine Volksinit iat ive kann von St immbürgern/ - innen eingereicht werden, um eine Änderung in der Ver fassung zu verlangen. Dazu braucht es auf nat io -naler Ebene 100 000 Unterschri f ten inner t 18 Monaten. Kommt die Init iat ive zustande, wird meist darüber abgest immt.

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BESCHLUSS ÜBER DIE REGELUNG DER GELDSPI ELE ZUGUNSTEN GEMEINNÜTZIGER ZWECKENATIONAL

AUSGANGSLAGESpiele mit Geldeinsätzen sind in der Schweiz weit verbreitet. Dazu gehören sämtliche Lotterien, Sportwetten und Glücksspiele (z.B. Roulette). Im Jahr 2010 kamen fast eine Milliarde Franken aus diesen Erträgen der Öffentlichkeit zugute. 2009 wurde die Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» eingereicht, welche eine Änderung des Verfassungsartikels über Geldspiele fordert. Inzwischen wurde die Initiative zu-gunsten eines Gegenvorschlages zurückgezogen. Da auch dieser Gegenvorschlag eine Verfassungs-änderung bewirkt, müssen Volk und Kantone zustimmen, bevor er in Kraft tritt.

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Wird die Vorlage angenommen, enthält der Verfassungsartikel über Geldspiele verschiedene Punkte. Bund und Kantone wären neu konkret beauftragt, die Gefahren der Geldspiele zu bekämpfen. Dazu gehören neben Spielsucht auch Betrug, Beschaffungskriminalität und Geldwäscherei. Zudem soll ein gemeinsames Organ des Bundes und der Kantone geschaffen werden, welches diese Arbeit koordi-niert. Weiter gewährleistet der Gegenentwurf, dass die Erträge aus den Geldspielen vollumfänglich für das Gemeinwohl verwendet werden, vor allem in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport. Die Erträge der Spielbanken (Casinos) werden weiterhin für die Finanzierung der AHV und der IV eingesetzt.

+ +

+

PRO

« Der Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele fordert, dass es klare Regeln für Geldspiele in der Schweiz gibt, dass die Gefahren des Geldspieles bekämpft werden und dass deren Erträge dem Gemeinwohl zugutekommen. »

140 JA, 3 NEIN, 0 ENTHALTUNGEN 34 JA, 0 NEIN, 0 ENTHALTUNGEN DAFÜR

BESCHLUSS ÜBER DIE REGELUNG DER GELDSPI ELE ZUGUNSTEN GEMEINNÜTZIGER ZWECKE

AUSGANGSLAGESpiele mit Geldeinsätzen sind in der Schweiz weit verbreitet. Dazu gehören sämtliche Lotterien, Spiele mit Geldeinsätzen sind in der Schweiz weit verbreitet. Dazu gehören sämtliche Lotterien, Spiele mit Geldeinsätzen sind in der Schweiz weit verbreitet. Dazu gehören sämtliche Lotterien, Sportwetten und Glücksspiele (z.B. Roulette). Im Jahr 2010 kamen fast eine Milliarde Franken aus Sportwetten und Glücksspiele (z.B. Roulette). Im Jahr 2010 kamen fast eine Milliarde Franken aus Sportwetten und Glücksspiele (z.B. Roulette). Im Jahr 2010 kamen fast eine Milliarde Franken aus

2009 wurde die Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» eingereicht, welche 2009 wurde die Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» eingereicht, welche 2009 wurde die Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» eingereicht, welche eine Änderung des Verfassungsartikels über Geldspiele fordert. Inzwischen wurde die Initiative zu-eine Änderung des Verfassungsartikels über Geldspiele fordert. Inzwischen wurde die Initiative zu-eine Änderung des Verfassungsartikels über Geldspiele fordert. Inzwischen wurde die Initiative zu-gunsten eines Gegenvorschlages zurückgezogen. Da auch dieser Gegenvorschlag eine Verfassungs-gunsten eines Gegenvorschlages zurückgezogen. Da auch dieser Gegenvorschlag eine Verfassungs-gunsten eines Gegenvorschlages zurückgezogen. Da auch dieser Gegenvorschlag eine Verfassungs-

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Wird die Vorlage angenommen, enthält der Verfassungsartikel über Geldspiele verschiedene Punkte. Wird die Vorlage angenommen, enthält der Verfassungsartikel über Geldspiele verschiedene Punkte. Wird die Vorlage angenommen, enthält der Verfassungsartikel über Geldspiele verschiedene Punkte. Bund und Kantone wären neu konkret beauftragt, die Gefahren der Geldspiele zu bekämpfen. Dazu Bund und Kantone wären neu konkret beauftragt, die Gefahren der Geldspiele zu bekämpfen. Dazu Bund und Kantone wären neu konkret beauftragt, die Gefahren der Geldspiele zu bekämpfen. Dazu gehören neben Spielsucht auch Betrug, Beschaffungskriminalität und Geldwäscherei. Zudem soll ein gehören neben Spielsucht auch Betrug, Beschaffungskriminalität und Geldwäscherei. Zudem soll ein gehören neben Spielsucht auch Betrug, Beschaffungskriminalität und Geldwäscherei. Zudem soll ein gemeinsames Organ des Bundes und der Kantone geschaffen werden, welches diese Arbeit koordi-gemeinsames Organ des Bundes und der Kantone geschaffen werden, welches diese Arbeit koordi-gemeinsames Organ des Bundes und der Kantone geschaffen werden, welches diese Arbeit koordi-

Weiter gewährleistet der Gegenentwurf, dass die Erträge aus den Geldspielen vollumfänglich für das Weiter gewährleistet der Gegenentwurf, dass die Erträge aus den Geldspielen vollumfänglich für das Weiter gewährleistet der Gegenentwurf, dass die Erträge aus den Geldspielen vollumfänglich für das Gemeinwohl verwendet werden, vor allem in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport. Die Erträge Gemeinwohl verwendet werden, vor allem in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport. Die Erträge Gemeinwohl verwendet werden, vor allem in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport. Die Erträge der Spielbanken (Casinos) werden weiterhin für die Finanzierung der AHV und der IV eingesetzt.der Spielbanken (Casinos) werden weiterhin für die Finanzierung der AHV und der IV eingesetzt.der Spielbanken (Casinos) werden weiterhin für die Finanzierung der AHV und der IV eingesetzt.

+ – +

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PRO KONTRA

«klare Regeln für Geldspiele in der Schweiz gibt, dass die Gefahren des Geldspieles

» 140 JA, 3 NEIN, 0 ENTHALTUNGEN

34 JA, 0 NEIN, 0 ENTHALTUNGEN DAFÜR

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AUSGANGSLAGE

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?

+ +

+

PRO

«»

140 JA, 3 NEIN, 0 ENTHALTUNGEN 34 JA, 0 NEIN, 0 ENTHALTUNGEN DAFÜR

BESCHLUSS ÜBER DIE REGELUNG DER GELDSPI ELE ZUGUNSTEN GEMEINNÜTZIGER ZWECKE

AUSGANGSLAGE

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?

+ – + Viele gemeinnützige Zwecke können nur

mit Hil fe der Geldspieler t räge f inanzier t werden. Diese Er t räge würden für die Zu-kunf t garant ier t werden. + Bund und Kantone koordinieren neu ihre

Arbeit in der Geldspielthemat ik, insbeson-dere in der Bekämpfung der Gefahren, und grenzen ihre Kompetenzen klar ab.

− Die Ver fassung enthält bereit s heute zu viele Ar t ikel, die auf Gesetzesstufe ge -regelt werden könnten und braucht nicht noch mehr Ar t ikel. − Der neue Ar t ikel über Geldspiele enthält einige wicht ige Punkte nicht. So sollte er beispielsweise auch Regelungen über Poker- bzw. Jassturniere mit kleinen Ein-sätzen enthalten.

PRO KONTRA

«»

Die Vorlage würde in erster Linie die Regelung über Geldspiele und Spielbanken aufwerten, indem Die Vorlage würde in erster Linie die Regelung über Geldspiele und Spielbanken aufwerten, indem Die Vorlage würde in erster Linie die Regelung über Geldspiele und Spielbanken aufwerten, indem Die Vorlage würde in erster Linie die Regelung über Geldspiele und Spielbanken aufwerten, indem sie diese Regelung von Gesetzes- auf Verfassungsebene befördert. Die heutige Situation würde weit-sie diese Regelung von Gesetzes- auf Verfassungsebene befördert. Die heutige Situation würde weit-sie diese Regelung von Gesetzes- auf Verfassungsebene befördert. Die heutige Situation würde weit-sie diese Regelung von Gesetzes- auf Verfassungsebene befördert. Die heutige Situation würde weit-gehend in der Verfassung verankert werden. Der neue Verfassungsartikel garantiert, dass auch in gehend in der Verfassung verankert werden. Der neue Verfassungsartikel garantiert, dass auch in gehend in der Verfassung verankert werden. Der neue Verfassungsartikel garantiert, dass auch in gehend in der Verfassung verankert werden. Der neue Verfassungsartikel garantiert, dass auch in Zukunft die Reinerträge aus diesen Geldspielen für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden.Zukunft die Reinerträge aus diesen Geldspielen für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden.Zukunft die Reinerträge aus diesen Geldspielen für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden.Zukunft die Reinerträge aus diesen Geldspielen für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden.

NATIONALRAT: 140 JA, 3 NEIN, 0 ENTHALTUNGENSTÄNDERAT: 34 JA, 0 NEIN, 0 ENTHALTUNGENBUNDESRAT: DAFÜR

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BUNDESGESETZ ÜBER DIE BUCHPREISBINDUNGNATIONAL

AUSGANGSLAGESeit 2007 gibt es in der Schweiz keine Regelung mehr über den Preis, zu welchem ein Buch ver-kauf t werden muss. Die Buchpreisbindung gab es in der Westschweiz bis Anfang der 1990er Jahre und in der Deutschschweiz bis 2007, dann erklär te das Bundesgericht die Preisbindung als gesetzeswidrig. In der italienischen Schweiz konnte der Buchpreis von den Buchhändlern immer selbst best immt werden. 2004 wurde eine parlamentarische Init iat ive eingereicht mit dem Ziel, die Buchpreisbindung in der ganzen Schweiz einzuführen. Daraufhin wurde das neue Gesetz ausgearbeitet. Über dieses Gesetz st immt das Volk nun, da das Referendum ergri f fen wurde, ab.

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Die Buchpreise würden in der Schweiz neu durch Verlage oder den Grosshandel bestimmt. Der Preis müsste vor der ersten Ausgabe oder vor allfälligen Preisänderungen bekannt gegeben werden. Buch-handlungen müssten die Bücher dann zu diesem fixen Preis verkaufen. Die Buchpreisbindung würde für jedes einzelne Buch mindestens 18 Monate dauern. Das Gesetz würde für folgende Bücher gelten:

■ Bücher, die in einer Schweizer Landessprache erscheinen. ■ Bücher, die in der Schweiz verlegt wurden. ■ Bücher, die in der Schweiz gehandelt werden. ■ Bücher, die online gehandelt werden.

+ +

+

+

+

PRO

« Das neue Bundesgesetz sieht vor, dass die Verlage und der Gross-handel bestimmen, zu welchem Preis die Schweizer Buchhandlungen ein Buch verkaufen dürfen. »

FAKULTATIVES REFERENDUMUND PARLAMENTARISCHE INITIATIVEEin Referendum sorgt dafür, dass die Bevölkerung über wicht ige Entscheide, die im Parlament getrof fen wurden, abst immen kann. Ein Referendum kommt zustande, wenn dies 50 000 St immberecht igte oder acht Kantone innerhalb von 100 Tagen fordern.Eine parlamentarische Init iat ive kann von Parlamentariern/ - innen eingereicht werden und beinhaltet Entwür fe oder Anregungen für ein neues Gesetz.

ii

96 JA, 86 NEIN, 5 ENTHALTUNGEN 23 JA, 19 NEIN, 1 ENTHALTUNG

DAFÜR

*

BUNDESGESETZ ÜBER DIE BUCHPREISBINDUNG

AUSGANGSLAGE

2004 wurde eine parlamentarische Init iat ive eingereicht mit dem Ziel, die Buchpreisbindung in der 2004 wurde eine parlamentarische Init iat ive eingereicht mit dem Ziel, die Buchpreisbindung in der 2004 wurde eine parlamentarische Init iat ive eingereicht mit dem Ziel, die Buchpreisbindung in der ganzen Schweiz einzuführen. Daraufhin wurde das neue Gesetz ausgearbeitet. Über dieses Gesetz ganzen Schweiz einzuführen. Daraufhin wurde das neue Gesetz ausgearbeitet. Über dieses Gesetz ganzen Schweiz einzuführen. Daraufhin wurde das neue Gesetz ausgearbeitet. Über dieses Gesetz

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Die Buchpreise würden in der Schweiz neu durch Verlage oder den Grosshandel bestimmt. Der Preis Die Buchpreise würden in der Schweiz neu durch Verlage oder den Grosshandel bestimmt. Der Preis Die Buchpreise würden in der Schweiz neu durch Verlage oder den Grosshandel bestimmt. Der Preis müsste vor der ersten Ausgabe oder vor allfälligen Preisänderungen bekannt gegeben werden. Buch-müsste vor der ersten Ausgabe oder vor allfälligen Preisänderungen bekannt gegeben werden. Buch-müsste vor der ersten Ausgabe oder vor allfälligen Preisänderungen bekannt gegeben werden. Buch-handlungen müssten die Bücher dann zu diesem fixen Preis verkaufen. Die Buchpreisbindung würde handlungen müssten die Bücher dann zu diesem fixen Preis verkaufen. Die Buchpreisbindung würde handlungen müssten die Bücher dann zu diesem fixen Preis verkaufen. Die Buchpreisbindung würde für jedes einzelne Buch mindestens 18 Monate dauern. Das Gesetz würde für folgende Bücher gelten:für jedes einzelne Buch mindestens 18 Monate dauern. Das Gesetz würde für folgende Bücher gelten:für jedes einzelne Buch mindestens 18 Monate dauern. Das Gesetz würde für folgende Bücher gelten:

+ – +

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PRO KONTRA

« Das neue Bundesgesetz sieht vor, dass die Verlage und der Gross-handel bestimmen, zu welchem Preis die Schweizer Buchhandlungen ein

»

FAKULTATIVES REFERENDUMUND PARLAMENTARISCHE INITIATIVE

BUCHPREISBINDUNG

i

96 JA, 86 NEIN, 5 ENTHALTUNGEN 23 JA, 19 NEIN, 1 ENTHALTUNG

DAFÜR

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AUSGANGSLAGE

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?

+ +

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PRO

«

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FAKULTATIVES REFERENDUMUND PARLAMENTARISCHE INITIATIVEi

i

96 JA, 86 NEIN, 5 ENTHALTUNGEN 23 JA, 19 NEIN, 1 ENTHALTUNG

DAFÜR

*

AUSGANGSLAGE

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?

+ – + Die Buchpreise sind mit Buchpreisbindung

t iefer. + Die Buchpreisbindung sorgt dafür, dass

möglichst viele Leute Zugang zum Kultur-gut Buch haben. + Ein vielfält iges Angebot kann erhalten

werden. + Der Buchhandel und die Autoren/ - innen in

der Schweiz werden mit der Buchpreisbin-dung unterstützt.

− Leser/ - innen müssen einen unverhältnis-mässig hohen Preis bezahlen. − Günst ige Bücher sind die beste Leseförde -rung und somit der beste Schutz für das Kulturgut Buch. − Die Buchpreisbindung ist ein unverhältnis-mässiger Eingri f f in den freien Markt. − Die Buchpreisbindung gilt nicht für E -Books. Davon prof it ieren ausländische Anbieter (z.B. Amazon, Apple, Google).

PRO KONTRA

«

»

FAKULTATIVES REFERENDUMUND PARLAMENTARISCHE INITIATIVE

BUCHPREISBINDUNGMan spricht von «Buchpreisbindung», wenn die Buchhändler/ - innen den Verkaufs-preis nicht selbst best immen können. Sie müssen die Bücher zu einem von den Verlagen und Grosshändlern best immten Preis verkaufen.i

Buchhandlungen dürften einen Rabatt von höchstens fünf Prozent auf den festgelegten Preis geben. Buchhandlungen dürften einen Rabatt von höchstens fünf Prozent auf den festgelegten Preis geben. Buchhandlungen dürften einen Rabatt von höchstens fünf Prozent auf den festgelegten Preis geben. Buchhandlungen dürften einen Rabatt von höchstens fünf Prozent auf den festgelegten Preis geben. Nur öffentliche Bibliotheken und Grosseinkäufer könnten grössere Rabatte erhalten. Der Preisüberwa-Nur öffentliche Bibliotheken und Grosseinkäufer könnten grössere Rabatte erhalten. Der Preisüberwa-Nur öffentliche Bibliotheken und Grosseinkäufer könnten grössere Rabatte erhalten. Der Preisüberwa-Nur öffentliche Bibliotheken und Grosseinkäufer könnten grössere Rabatte erhalten. Der Preisüberwa-cher würde die Preisentwicklung überwachen, während die Branche selbst die Einhaltung der Preis-cher würde die Preisentwicklung überwachen, während die Branche selbst die Einhaltung der Preis-cher würde die Preisentwicklung überwachen, während die Branche selbst die Einhaltung der Preis-cher würde die Preisentwicklung überwachen, während die Branche selbst die Einhaltung der Preis-bindung überprüfen würde.bindung überprüfen würde.bindung überprüfen würde.bindung überprüfen würde.

NATIONALRAT: 96 JA, 86 NEIN, 5 ENTHALTUNGENSTÄNDERAT: 23 JA, 19 NEIN, 1 ENTHALTUNGBUNDESRAT*: DAFÜR

* Der Bundesrat war ursprünglich dagegen, muss jedoch in diesem Fall von Gesetzes wegen die Meinung des Parlamentes Der Bundesrat war ursprünglich dagegen, muss jedoch in diesem Fall von Gesetzes wegen die Meinung des Parlamentes Der Bundesrat war ursprünglich dagegen, muss jedoch in diesem Fall von Gesetzes wegen die Meinung des Parlamentes Der Bundesrat war ursprünglich dagegen, muss jedoch in diesem Fall von Gesetzes wegen die Meinung des Parlamentes vertreten.vertreten.vertreten.vertreten.

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› REDAKTIONSLEITUNG Christine Bühler, Alexandra Molinaro

› REDAKTION Dominik A., Diego B., Sven B., Marcel B., Maya B., Janina F., Corina H., Jonas H., Bettina H., Luzia I., Marigona I., Nicola J., Anne K., Dario K., Edwin L., Flavia M., Reto N., Patrick O., Joschka R., Jan T., Lea T., Johannes W., Matthias W., Silvan Z.

› KORREKTORAT Stefanie A., Rahel A., Natalie B., Sandrine B., Stefanie B., Catia B., Sandro F., Tamara M., Myriam P., Livia R., Vera R., Alexander T., Marlen W., Stefanie Z.

› LAYOUT Silvan Hostettler, Moritz Vifian

› AUFLAGE 16 550 Exemplare

› DRUCK www.jordibelp.ch

› KONTAKT Easy Abstimmigsbüechli, Im Passepartout-ch,Sandstrasse 5, 3302 Moosseedorf, www.easyabstimmigsbuechli.ch

› MIT DER UNTERSTÜTZUNG VON Stiftung Mercator Schweiz, Avina Stiftung, Ernst Göhner Stiftung, Bundesamt für Sozialversiche-rungen BSV

› TRÄGERORGANISATION Dachverband Schweizer Jugendparlamente DSJ

› BETEILIGTE JUGENDPARLAMENTE JuRa Kanton Baselland, JuRa Stadt Bern, JuPa Berner Oblerland Ost, JuRa Escholzmatt, JuPa Horgen, Interaquas, Juvenat, JuPa Köniz, JuPa Oberaargau, JuPa Region Olten, JuRa Spiez, JuPa Unteres Fraubrunnenamt, JuRa Kanton Uri, JuRa Rothenburg, JuRa Worb

› WIR VERSUCHEN, DEN WESENTLICHEN GE-HALT DER INFORMATIONEN IM OFFIZIELLEN ABSTIMMUNGSBÜECHLI VON BUND UND KANTON MÖGLICHST KORREKT WIEDERZU-GEBEN. ES GILT ABER DER WORTLAUT IM OFFIZIELLEN ABSTIMMUNGSBÜECHLI.

TRÄGERORGANISATION

DSJ | FSPJ | FSPG Dachverband Schweizer JugendparlamenteFédération Suisse des Parlements des JeunesFederazione Svizzera dei Parlamenti dei Giovani

MIT DER UNTERSTÜTZUNG VON

EASY-ABSTIMMIGSBÜECHLIIMPRESSUM

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MIT DER UNTERSTÜTZUNG VON

WIR SUCHEN DICH!

SCHREIBERUnsere Texte werden von Jugendlichen wie dir geschrieben. Dafür vereinfachen und kürzen sie die offiziellen Abstimmungsunterlagen des Bundes und der Kantone.

NEUTRALITÄTPer Skype überprüft eine Gruppe Jugendlicher den Text auf Inhalt und politische Neutralität.

EINFACHHEITUm sicherzustellen, dass unsere Texte auch keine unnötigen Fremdwörter oder unverständliche Sätze enthalten, lesen unsere Experten der Einfachheit die Texte genau durch.

UND DU?Welche Aufgabe möchtest du beim ‚Easy-Abstimmigsbüechli‘ übernehmen? Wenn du Lust hast, ab und zu mitzuhelfen, dann melde dich doch bei uns unter [email protected]!

PROJEKTGRUPPEMöchtest du das ‚Easy-Abstimmigsbüechli‘ in weiteren Gemeinden einführen oder bei der Suche nach tatkräftigen Mitarbeiter/-innen helfen? Die Mitglieder der Projektgruppe sorgen dafür, dass noch mehr Jugendliche das ‚Easy-Abstimmigs-büechli‘ erhalten.

RECHTSCHREIBUNGDamit die Texte keine Fehler enthalten und grammatikalisch einwandfrei sind, korri-gieren immer vier Augen jeden Buchstaben jedes Textes.

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