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2016-03-08 Informationszentrum Patente
1S. Wimmer
Von der Erfindung zum Patent
Ein Vortrag im Haus der Wirtschaft
Veranstalter:Informationszentrum Patente des Regierungspräsidiums Stuttgart
Autor + Vortragender:Dr. Stephan WimmerDipl.-Physiker (TUM)Deutscher und Europäischer Patentanwalt
2016-03-08 Informationszentrum Patente
2S. Wimmer
Inhalt
Gewerbliche Schutzrechte – Unterscheidung
Patent – Voraussetzungen, Verfahren, Wirkung
Gebrauchsmuster – Unterschiede zum Patent
Patentschutz in anderen Ländern
Finanzielles: Kosten + Förderungsmöglichkeiten
Informationsquellen
Notlösung
2016-03-08 Informationszentrum Patente
3S. Wimmer
Gewerbliche Schutzrechte
Patent für eine technische Lösung eines Problems
Gebrauchsmusterfür eine technische Lösung eines Problems
DesignErscheinungsform eines Erzeugnisses(2D oder 3D)
MarkeHerkunftshinweis(Wort, Bild, 3D-Gestaltung, Hörzeichen, Farbe)
2016-03-08 Informationszentrum Patente
4S. Wimmer
Patent
Monopol für eine technische Lösung, nämlich● für Erzeugnis = Vorrichtung, Stoff● für Verfahren zur Herstellung eines Erzeugnisses● für Arbeitsverfahren
kurz: Alles – mit einigen Ausnahmen
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5S. Wimmer
Patentierungsausschlüsse (1)
kein Patent fürEntdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden;ästhetische Formschöpfungen (→ Designrecht);Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeit, Spiele, geschäftliche Tätigkeit;Programme für DatenverarbeitungsanlagenWiedergabe von Information
als solche
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6S. Wimmer
Patentierungsausschlüsse (2)
kein Patent fürchirurgisches Verfahrentherapeutisches VerfahrenDiagnostizierverfahren
aber durchaus fürErzeugnis zur Anwendung bei einem solchen Verfahren
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7S. Wimmer
Voraussetzungen für die Patenterteilung
neu= nicht Teil des weltweiten Standes der Technik
auf erfinderischer Tätigkeit beruhend= für Fachperson nicht naheliegend
gewerbliche anwendbar= fast alles
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8S. Wimmer
Von der Erfindung zum Patent
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Patentanmeldung
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9S. Wimmer
Aufbau einer Patentanmeldung
BeschreibungStand der TechnikAufgabe + LösungAusführungsbeispiele (→ Zeichnungen)
AnsprücheAnspruch 1 definiert SchutzbereichAnsprüche 2ff = mögliche Einschränkungen
Zeichnungen
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10S. Wimmer
Kosten
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11S. Wimmer
Frühes böses Ende
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Patentanmeldung
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12S. Wimmer
Überprüfung des erteilten Patents
Einspruch → DPMA → BPatG → BGHjede(r)≤ 9 Monate nach Erteilung des Patentsgeringes Kostenrisiko
Nichtigkeitsklage → BPatG → BGHjede(r)bis Ende der Laufzeithohes Kostenrisiko
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13S. Wimmer
Spätes böses Ende
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14S. Wimmer
Stand der Technik
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15S. Wimmer
Wirkung des Patents
Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung [...] zu benutzen.
Jedem Dritten ist verboten:herstellen, anbieten, in Verkehr bringen, gebrauchen, importieren, besitzen
aber erlaubt:privat, zu nicht gewerblichen ZweckenVersuche etc.
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16S. Wimmer
Verletzung eines Patents
Berechtigungsanfrage
Abmahnung(mit Aufforderung zur strafbewehrten Unterlassungserklärung)
Verletzungsklage → LG → OLG → BGHhohe Kostenhohes Kostenrisiko
+ oft: Nichtigkeitsklage → BPatG → BGH
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17S. Wimmer
Geographische Reichweite
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18S. Wimmer
Patentanmeldungen in anderen Ländern
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europäisches Patent
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Patent
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19S. Wimmer
Gebrauchsmuster vs. Patent
− maximale Laufzeit: nur 10 a statt 20 a
− kein Schutz für Verfahren
+ Neuheitsschonfrist für eigene Veröffentlichung(6 Monate)
+ weniger Stand der Technik
− keine Prüfung
+ schnelle Eintragung
− schwächer im Fall einer Verletzung
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20S. Wimmer
Das Gebrauchsmuster
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Gebrauchs-muster
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21S. Wimmer
Das Gebrauchsmuster
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Gebrauchs-muster
Ein
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eig.
Ver
öff.
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22S. Wimmer
Formulierung der Ansprüche
Kategorie:Erzeugnis oder Verfahren?
Anspruch auf:System, Modul, Komponente, Bauteil?
möglichst breite, abstrakte Begriffe:Schraube → Befestigungsmittel
möglichst wenige Merkmale und Eigenschaften
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23S. Wimmer
Formulierung der Ansprüche
Mer
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1
Merkmal 2
Merkmal 3
2016-03-08 Informationszentrum Patente
24S. Wimmer
Nicht-Wirkungen des Patents
Ein Patent erlaubt nicht die Benutzung der Erfindung.
Ein Patent macht nicht reich.
2016-03-08 Informationszentrum Patente
25S. Wimmer
Wem gehört das Patent?
dem Erfinder
den Erfindern gemeinsam → Vertrag
dem Rechtsnachfolger (Käufer, Erbe)
dem ersten Anmelder → schnell anmelden
dem Arbeitgeber
2016-03-08 Informationszentrum Patente
26S. Wimmer
Arbeitnehmer = Erfinder
Diensterfindung =
während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und
aus obliegender Tätigkeit oder
auf Erfahrung oder Arbeit des Betriebs beruhend
2016-03-08 Informationszentrum Patente
27S. Wimmer
Arbeitnehmer = Erfinder
Diensterfindung
→ Meldepflicht des Erfinders(Aufgabe + Lösung + Zustandekommen etc.)
→ Vergütung des Erfinders
→ etc.
2016-03-08 Informationszentrum Patente
28S. Wimmer
Zusammenfassung
Verbietungsrechtinhaltlich, zeitlich, geographisch beschränkt
(hohe?) Kosten, kein unmittelbarer Ertrag→ nur flankierende Maßnahme
erst anmelden, dann veröffentlichen
nach Anmeldetag kaum noch Korrekturen möglich
2016-03-08 Informationszentrum Patente
29S. Wimmer
Information + Beratung
Website des DPMA – www.dpma.de
Informationszentrum Patente –www.patente-stuttgart.de- freundliche Unterstützung- Recherchen- Erfinderberatung – Donnerstag ab 10 Uhr
2016-03-08 Informationszentrum Patente
30S. Wimmer
Förderung im Rahmen von WIPANO
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Voraussetzungen:KMUtechnische Erfindungseit 5 Jahren keine Anmeldung
Ablauf:Antrag – Bewilligung – Recherche – AnmeldungFörderung: bis zu 50 %Antrag ab April 2016
2016-03-08 Informationszentrum Patente
31S. Wimmer
Alternativen zum Patent
Gebrauchsmuster – naja
Geheimhaltung – wie lange?
kurzfristig Geheimhaltungsvereinbarung
Ein guter Freund aus einer Patentabteilung
„Notanmeldung“
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32S. Wimmer
Notanmeldung
„Dies ist eine Patentanmeldung von …[Name + Adresse + Telefon + E-Mail-Adresse]“
alle Unterlagen: Beschreibungen, Zeichnungen
knappe Beschreibung des Kerns der Erfindung
knappe Beschreibung von Alternativen
vor der Veröffentlichung per Fax an das DPMA
… und trotzdem nur eine Notlösung
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33S. Wimmer
Patentanwalt
Naturwissenschaftler oder Ingenieur
+ Ausbildung in Kanzlei oder Patentabteilung
+ Fernstudium
+ Ausbildung bei DPMA + BPatG
+ Patentassessorprüfung
2016-03-08 Informationszentrum Patente
34S. Wimmer
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.