ein wort – ein stadtteil – eine marke · teilquartier ibena rd. 14.500 m² bauland für wohnen...
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Teilquartier Ibena
rd. 14.500 m² Bauland für
Wohnen und Dienstleistung
Aufgeteilt auf 4 Baufelder
Exposé zur Grundstücksveräußerung
Verkäuferin: Stadt Bocholt
Projektbetreuerin: SQB – Stadtquartiere Bocholt GmbH
Stadtsparkasse Bocholt
Fachliche Begleitung: Büro WoltersPartner
EIN WORT – EIN STADTTEIL – EINE MARKE
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 2
Inhaltsverzeichnis 1. kubaai – ein neues urbanes Quartier für Bocholt Seite 3
2. Grundstücksbeschreibung Teilquartier Ibena Seite 7
3. Angebotsverfahren Seite 16
4. Weitere Hinweise und Informationen Seite 25
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 3
1. kubaai - ein neues urbanes Quartier für Bocholt
kubaai [ku‘bai]: Eigenname für das Kultur- und Bildungsquartier
Bocholter Aa und Industriestraße. So ungewöhnlich der Name ist, so
außergewöhnlich ist das Vorhaben. Beim ersten Hinsehen kommt es
daher, wie so manches Projekt des Strukturwandels: Ein Industriegebiet
am Rande der Innenstadt, am Fluss gelegen und mit Verbindung zum
Aasee soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.
So weit, so gut – nichts Besonderes eigentlich. Doch der zweite Blick
macht den Reiz vom kubaai deutlich: Zunächst liegt die Stadt im
westlichen Münsterland, einem im Umfeld eher ländlich, idyllisch
geprägten Landstrich. Da hat Bocholt, mit ca. 75.000 Einwohnern eine
der größten Städte der Region, aber heute schon ein großes urbanes
Potenzial. Weit über 400.000 Menschen kommen zum Einkaufen nach
Bocholt – viele davon aus der direkt angrenzenden niederländischen
Region Achterhoek. Bocholt besitzt eine ausgeprägte Schullandschaft
und ist Standort der westfälischen Hochschule.
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 4
Bocholt ist Industriestadt, mit einem hohen Anteil an produzierendem
Gewerbe. Dabei wurde die einst führende Textilindustrie weitgehend
durch moderne Techniken in den Bereichen Maschinenbau und
Elektrotechnik ersetzt. Ein Technologiepark und ein 300 ha großer, voll
erschlossener Industriepark sind Ausdruck der wirtschaftlichen Stärke
Bocholts.
Bocholt ist aber auch Fahrradstadt. Mit einem Radverkehrsanteil von 40
%, laut ADFC die beliebteste Fahrradstadt in Deutschland. Beste
Voraussetzungen, um mit dem kubaai noch vorhandene Lücken für die
ländliche Region zum Beispiel für neue innerstädtische Wohnformen zu
schließen. Der Wohnungsmarkt in Bocholt wartet auf diese Entwicklung
– eine lange Liste von Grundstückssuchenden bei der Stadt Bocholt und
die aktuell erstellte Wohnungsmarktanalyse bestätigen dies.
Circa 400 Wohneinheiten und 11.000 m² Büro, Gastronomie- und
Dienstleistungsfläche gemischt mit 7.000 m² Geschossfläche für
Bildungsträger und Kunst- und Kulturbetriebe – das ist die spannende
Idee von einem lebendigen, großstädtischen Bildungs-, Wohn-, Freizeit-
und Kulturquartier verbunden mit der typischen Geborgenheit
münsterländischer Stadtkerne.
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 5
Dabei steht die lange Tradition der Textilproduktion an diesem Ort dem
Wertekonzept und der zukünftigen Neugestaltung nicht im Wege,
sondern ist Anknüpfungspunkt, Initial- und Identitätsgeber für die
weiteren Entwicklungen.
Die Stadt Bocholt selbst investiert im kubaai, mit wesentlicher
Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen, 41 Mio. € in den
Quartiersfreiraum, für eine gute Anbindung des Quartiers an die
Innenstadt, in die Vernetzung der Quartiersstandorte über die Bocholter
Aa und nicht zuletzt in das neue städtische Bildungs- und Kulturhaus
LernWerk.
Diese Entwurfsplanungen sind abgeschlossen. Die
Schlüsselgrundstücke wurden erworben und nachdem der erste
öffentliche Bauabschnitt freigelegt wurde, startet aktuell der Neuaufbau
der Infrastruktur mit dem Bau der Podiumsbrücke – einer 14 Meter
breiten Verbindung der beiden Museumsstandorte des
Landschaftsverbands Westfalen Lippe (welche Bestandteil der
europäischen Route der Industriekultur sind) über die Bocholter Aa.
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 6
Die SQB - Stadtquartiere Bocholt GmbH wurde mit dem
Projektmanagement zur Umsetzung der öffentlichen Baumaßnahmen
und dem Vertrieb der privat zu entwickelnden Grundstücke beauftragt.
Für die Vertriebsaktivitäten wird die SQB durch ihre Gesellschafterin, der
Stadtsparkasse Bocholt, unterstützt.
Die ersten Baufelder für den privaten Hochbau schließen räumlich direkt
an den ersten öffentlichen Bauabschnitt an. Die SQB sucht für die Stadt
Bocholt Investoren, die in Zusammenarbeit mit Architekturbüros die nicht
für die Freiraumentwicklung benötigten Baufelder „Ibena“ mit hoher
städtebaulicher und architektonischer Qualität entwickeln möchten und
dafür ein Kaufangebot abgeben.
Die SQB lädt Sie ein, Bestandteil dieser außergewöhnlichen
Quartiersentwicklung zu werden.
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 7
2. Grundstücksbeschreibung Teilquartier Ibena
Liegenschaftsbezeichnung_____________________________________
Gemarkung Bocholt, Flur 46, Flurstück 341
Liegenschaftsrechtliche Lasten und Beschränkungen________________
Keine
(Bestehende Baulasten zur öffentlichen Erschließung werden durch
Rechtskraft des Bebauungsplanes ersetzt. Die Baufelder werden
lastenfrei übergeben.)
Baufelder___________________________________________________
Baufeld I ca. 4.732 m²
Baufeld II ca. 3.030 m²
Baufeld III ca. 2.842 m²
Baufeld IVa ca. 3.943 m²
Die inneren Erschließungsflächen betragen ca. 4.746 m².
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 8
Grundsätzlich können die Baufelder unter Einhaltung der Vorgaben des
Gestaltungshandbuchs und des B-Plan Entwurfes frei bebaut werden.
Für die Bebauung gilt eine maximale Höhe von 16 Metern.
Die Wohnnutzung soll im Vordergrund stehen, aber auf Wunsch können
auch nicht störende Dienstleistungsangebote in die Bebauung integriert
werden. Das Dienstleistungsangebot soll dabei dem Wohnangebot
deutlich untergeordnet sein und vorrangig der Möglichkeit dienen,
Wohnen und Arbeiten an einem Standort zu kombinieren (Thema: work
in residence).
Es ist ein Angebot an bezahlbarem Mietwohnungsbau von mindestens
20% (Mietpreise und Mietpreisbindung entsprechend den
Förderrichtlinien des Landes NRW) und Wohnungsangebote für junge
Familien zu schaffen.
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 9
Baufeld I – Industriestraße______________________________________
Das Baufeld ist als einziges Baufeld noch nicht freigelegt und aktuell mit
einer historischen Webereihalle (Shedhalle) bebaut. Die Halle ist
entkernt.
Die bestehende Fassade zur Industriestraße und die Fassade zur
künftigen zentralen Erschließungsstraße in das Teilquartier bieten im
Zusammenhang mit dem angrenzenden historischen Spinnereigebäude
des Textilmuseums die Möglichkeit, gebietsprägende Gebäudesubstanz
zu erhalten und in eine Neubebauung zu integrieren.
Ein Erhalt von Teilen dieser Halle ist aus Sicht der Stadt Bocholt
wünschenswert, aber nicht zwingend und wirkt sich positiv auf die
Bewertung der städtebaulichen und architektonischen Qualität aus. Eine
Nutzung z.B. als Quartiersgarage würde die Möglichkeit eröffnen, private
und öffentliche Stellplätze in der Halle zu bündeln, Kosten für
Tiefgaragen zu sparen und den öffentlichen Verkehrsraum zu entlasten.
Sollte die historische Fassade zur projektierten zentralen
Erschließungsstraße in Ihrem Konzept erhalten bleiben, dann ist auf
Grund der eingeschränkten Ausfahrtbreite zur Industriestraße ein
entsprechendes Sichtdreieck einzuplanen.
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 10
Wenn die Halle in dem Bebauungskonzept erhalten bleibt, gewährt die
Stadt Bocholt einen Preisnachlass von 190 T€ ersparter Abriss- und
Entsorgungskosten auf Ihr Preisangebot.
Baufeld II – Aa-Promenade West________________________________
Das Baufeld ist freigeräumt und steht für eine Bebauung direkt zur
Verfügung.
Die entsorgten Boden- und Bauschuttauffüllungen wurden nicht wieder
auf das ursprüngliche Geländeniveau ergänzt. Dies ist Aufgabe des
zukünftigen Grundstückseigentümers.
Auf dem Baufeld II wurden eine historische Wandscheibe (Shedhalle)
und ein Staubturm erhalten und bautechnisch gesichert. Diese sind in die
neue Bebauung zwingend zu integrieren.
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 11
Baufeld III – Aa-Promenade Ost_________________________________
Das Baufeld ist freigeräumt und steht für eine Bebauung direkt zur
Verfügung.
Die entsorgten Boden- und Bauschuttauffüllungen wurden nicht wieder
auf das ursprüngliche Geländeniveau ergänzt. Dies ist Aufgabe des
zukünftigen Grundstückseigentümers.
Baufeld IV a – Ibena Mitte______________________________________
Das Baufeld ist freigeräumt und steht für eine Bebauung direkt zur
Verfügung.
Die entsorgten Boden- und Bauschuttauffüllungen wurden nicht wieder
auf das ursprüngliche Geländeniveau ergänzt. Dies ist Aufgabe des
zukünftigen Grundstückseigentümers.
Altlasten und sonstige umweltbelastende Stoffe_____________________
Auf Grund der Gutachtenlage und der bisherigen Erfahrungen aus dem
Abriss und der Entsorgung von Auffüllungen kann festgestellt werden:
Altlasten sind nicht bekannt. Eine Belastung des Grundwassers konnte
nicht nachgewiesen werden.
Das Abriss- und Entsorgungskonzept und dessen Umsetzung wurden
von der Unteren Wasser- und Umweltbehörde (Kreis Borken) genehmigt
und durch Prüfungen begleitet.
Für den noch vorhandenen Gebäudeteil auf dem Baufeld I liegt ein mit
dem Kreis Borken abgestimmtes Abriss- und Entsorgungskonzept vor.
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 12
Planungsrechtliche Festsetzungen______________________________
Die Einleitung zur Änderung des bestehenden Bebauungsplanes wurde
durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt beschlossen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist abgeschlossen. Der Abgleich des
Bebauungsplanentwurfs mit der Fortschreibung der Rahmenplanung ist
erfolgt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans können in Abhängigkeit
vom Ergebnis der Investorenauswahl kurzfristig angepasst werden.
Rahmenplanung und Gestaltungshandbuch_____________________
Im Gestaltungshandbuch werden die Aufgabenstellungen hinsichtlich
der Gestaltung der Gebietsentwicklung und Formgebung der Identität
formuliert. Dazu gehören unter anderem die Erfassung der
Gebietsidentität, die Wertschätzung, Nutzung und Eingliederung von
kulturhistorischen und bestehenden Elementen, der sogenannten
‚Spurensuche’, die Einheit und Vielfalt im öffentlichen Raum, wie auch
die Einheit und Verschiedenheit in der Architektur und der allgemeinen
Materialisierung der neuen Bauvolumina.
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 13
Das Gestaltungshandbuch dient somit zur Qualitätssicherung der
planerischen und baulichen Fortschritte des kubaai-Quartiers und
beschreibt die Gestaltungsprinzipien des gesamten Gebietes in seinem
Kontext. Das Gestaltungshandbuch dient der Stadt Bocholt und all ihren
Projektpartnern als ein Kommunikationsinstrument, das die Einhaltung
der gestalterischen Gesamtidee und der gestalterischen Qualität im
gesamten kubaai Planungsgebiet im Zuge der konkreten baulichen
Realisierung sicherstellt. Die weitere Begleitung/Beratung aller
Projektpartner erfolgt auf Basis des Gestaltungshandbuches.
Das Gestaltungshandbuch wurde von den Büros „b+b“ und „SeARCH“
aus Amsterdam entwickelt und zeigt die möglichen Entwicklungen und
Ausformulierungen des Gesamtareals in Cluster-Bildungen, aber auch in
Materialität und Detailierung von städtebaulichen Elementen und
Formen ausführlich auf. Der Rahmenplan wurde in seiner ursprünglichen
Form vom Büro Pesch und Partner, Dortmund, entworfen und in seiner
aktuellen Form durch die Büros b+b und SeARCH an das
Gestaltungshandbuch angepasst.
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 14
Gestaltungshandbuch und Rahmenplan sollen über die zeitlich
versetzten öffentlichen und privaten Bauabschnitte die Qualität im Sinne
der Quartiersidentität für Investoren und die Stadtgesellschaft verlässlich
sichern.
Abweichungen von diesen grundlegenden Vorgaben sind zulässig und
erwünscht, sofern sie die Realisierungsabsichten unterstützen und der
Intention des Regelwerks nicht entgegenstehen. Diese Abweichungen
sind in Ihrem Angebot bitte ausführlich zu erläutern und zu begründen.
Innere Erschließung_________________________________________
Die Herstellung der inneren Erschließung (Straßen, Wege, Plätze
inklusive Begrünung und Beleuchtung) kann über die SQB sichergestellt
werden. Die Kosten für die Erschließungsanlagen werden auf die
Grundstückseigentümer umgelegt. Die Erschließungskosten werden
derzeit mit ca. 50,00 € pro m2 Baufeld kalkuliert.
Wenn Sie als Investor auf alle 4 Baufelder ein Kaufangebot abgeben,
können Sie auch ein Angebot zur Herstellung der Erschließungsanlagen
abgeben. Die Erschließungspflicht wird dann von der SQB übertragen,
sofern Ihnen die Entwicklung aller Baufelder zugesprochen wird.
Nach Abschluss der Maßnahme ist die Erschließungsanlage kostenfrei
auf die Stadt Bocholt zu übertragen.
Ver- und Entsorgung_________________________________________
Träger der Wasser-, Gas- und Stromversorgung sind die Stadtwerke
Bocholt GmbH zusammen mit der Bocholter Energie- und
Wasserversorgung GmbH (BEW). Leitungen und Kanäle sind bisher im
Plangebiet nicht verlegt. Eine Abstimmung mit der Stadtwerke Bocholt
GmbH und der BEW ist vor Baubeginn zwingend erforderlich.
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 15
Konzeptionell ist eine dezentrale Wärmeversorgung für das Quartier
angedacht. Die BEW würde hierbei als Betreiber zur Verfügung stehen,
die genaue Ausgestaltung wäre im weiteren Planungsprozess zu
konkretisieren.
Träger der Schmutz- und Regenwasserbeseitigung ist die Stadt Bocholt.
Stellplätze_____________________________________ __
Je Wohneinheit sind 1,5 Stellplätze (1 Bewohnerstellplatz und 0,5
Stellplätze für Besucher, die an die öffentliche Erschließung angebunden
sind) nachzuweisen. Ausnahmen sind zu begründen.
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 16
3. Angebotsverfahren
Die SQB sucht für die Stadt Bocholt Investoren, die in Zusammenarbeit
mit Architekturbüros bereit und in der Lage sind, die Baufelder mit hoher
städtebaulicher und architektonischer Qualität zu bebauen und für
die Grundstücke ein Kaufangebot abzugeben.
Das Verfahren ist als eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von
Angeboten zu verstehen. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum
der Stadt Bocholt. Eine Verpflichtung der Stadt Bocholt Grundstücke zur
Grundstücksübertragung auf einen der teilnehmenden Interessenten
besteht nicht. Vor Abschluss der Grundstückskaufverträge ist die
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt
erforderlich.
Es können Angebote auf ein, auf mehrere oder auf alle vier Baufelder
abgeben werden. Für Bieter, die Angebote für alle vier Baufelder
abgeben, besteht die Möglichkeit, dass diese auch die Herstellung der
inneren Erschließung umsetzen können.
Für die Durchführung des Angebotsverfahrens ist folgender Ablauf
vorgesehen:
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 17
Forum Interessensbekundung______________________30. Mai 2018
In einer für potenzielle Investoren offenen Veranstaltung sollen im Dialog
mit den städtischen Fachbereichen und der SQB Fragen der
Vorgehensweise und der Inhalte erörtert werden.
Während der Veranstaltung werden die Rahmenbedingungen und
Grundvoraussetzungen zur Abgabe eines Angebotes vorgestellt und
erläutert. Dabei wird die Entwicklungsgeschichte des Standortes sowie
der Projektverlauf von kubaai vorgetragen sowie der aktuelle
Rahmenplan und das Gestaltungshandbuch in seinen Grundzügen
vorgestellt. Ein anschließender Informationsspaziergang durch das Areal
ist Teil der Informationsveranstaltung und wird fakultativ angeboten.
Die Veranstaltung findet am 30. Mai 2018 um 13.00 Uhr in der "Sky
Lounge" im Dachgeschoss des TextilWerks Bocholt, Industriestraße 5,
statt. Eine Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist nicht
verpflichtend.
Wir bitten um vorherige Anmeldung unter: [email protected].
In der Veranstaltung aufgekommene Fragen und deren Beantwortung
werden im Nachgang in einem Veranstaltungsprotokoll
zusammengefasst und allen angemeldeten Interessenten zur Verfügung
gestellt.
mailto:[email protected]
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 18
Abgabe der Angebotsunterlagen 30. August 2018 2. Oktober 2018
Die nachfolgend beschrieben erforderlichen Unterlagen sind in einem
verschlossenen Umschlag bzw. in einer verschlossenen Rolle mit der
Aufschrift
„Grundstücksveräußerung – kubaai Bocholt, Teilquartier Ibena“,
spätestens bis zum 30.08.2018 02.10.2018, 15.00 Uhr bei der
Stadt Bocholt
z.Hd. Herrn Geidies
Berliner Platz 1
46395 Bocholt
in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Es wird darum gebeten ein Exemplar der Angebotsunterlagen
zusätzlich in anonymisierter Form einzureichen.
Den Unterlagen sind folgende (Plan-) Unterlagen zwingend beizufügen:
a. Projektskizze
Einreichung einer städtebaulichen und architektonischen Projektskizze
entsprechend den nachstehenden Anforderungen:
• Konzeption des Bauvorhabens einschließlich Freiraumgestaltung in
städtebaulicher, stadtgestalterischer und architektonischer Hinsicht
(Lageplan) im Maßstab 1:500;
• Darstellung des hochbaulichen Konzeptes im Maßstab 1:200;
• Grundrisse Schnitte und Ansichten aller prüfungsrelevanten
Geschosse im M 1:200;
• Darstellung der Freianlagen mit der notwendigen Erschließung,
Außenraumkonzept mit Angabe von Fahrradabstellanlagen in Lage
und Größe, Angabe von Müllstellplätzen, etc.
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 19
• Grünraumkonzept mit Angaben zu Bewuchs, Oberflächenmaterialien,
etc.
• schematischer Fassadenschnitt mit Angaben zu Qualitäten,
Materialien, energetisches Konzept, etc. im M 1:50/20
• Darstellung des konzeptionell angedachten Nutzungsmixes sowohl in
den Planunterlagen (Piktogramme) als auch in schriftlicher Form
• Darstellung der notwendigen privaten und öffentlichen
Stellplatzanlagen in Lage, Größe und genauer Anzahl, Angaben zu
Qualitäten (überdacht, eingehaust, offen, unterirdisch, etc.)
Für die Vorbewertung geben Sie die Pläne bitte gefaltet in zweifacher
Ausfertigung ab. Die Planunterlagen sind zusätzlich als
Präsentationspläne einfach, im Format DIN A0 auf gerollten Plänen
abzugeben. Die Anzahl der Präsentationspläne ist nicht begrenzt, sollte
in der Regel aber auf 4 Stück begrenzt werden.
b. Kaufpreisgebot für die Grundstücke
Grundlage der Angebotsbewertung sind vier Baufelder und zusätzlich
die innere Erschließungsanlage. Die vier Baufelder werden jeweils als
Einzellose definiert. Die Angebote sind daher je Baufeld abzugeben. Es
können hierbei Angebote auf ein, auf mehrere oder auf alle vier
Baufelder abgegeben werden.
Sollten Sie Angebote auf alle vier Baufelder abgeben, besteht die
Möglichkeit, dass Sie ein fünftes Angebot auf die Herstellung der inneren
Erschließung abgeben können.
Die SQB geht von einem Richtpreis von 450,00 €/m² Baufeld aus, es gilt
ein Mindestpreis von 380,00 €/m² Baufeld. Diese Preise verstehen sich
zzgl. der anteiligen und vollumfassenden Erschließungskosten sowie
einer Vertriebsprovision von 4% zzgl. MwSt. an die Projektbetreuerin
(SQB/Stadtsparkasse).
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 20
c. Bewerberinformationen
Bitte reichen Sie mit den Angebotsunterlagen nachfolgend aufgeführte
Nachweise ein:
Erklärungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass er/sie bereit
und in der Lage ist/sind, das Bauvorhaben unter den Anforderungen und
Bedingungen des vorliegenden Exposés zu realisieren.
Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit
Berufsregisterauskunft bzw. vergleichbarer Nachweis; also
Handelsregister, Partnerschaftsregister, etc.
Angabe des Architekturbüros, das mit der Planung der
Hochbaumaßnahme beauftragt wird (Nachweis der Eintragung in die
Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes)
Referenznachweis
Angabe eines vergleichbaren Referenzprojektes, vom Bieter realisiert;
Angabe eines vergleichbaren Referenzprojektes, das vom
Architekturbüro, welches mit der Planung der Hochbaumaßnahme
beauftragt wird, geplant und realisiert wurde.
Für die Nachweise reicht eine formlose Erklärung aus, wenn sie inhaltlich
in vollem Umfang dem geforderten Inhalt entsprechen. Bewerber-/
Bietergemeinschaften haben eine, von dem bevollmächtigten Vertreter,
unterzeichnete Erklärung abzugeben.
Die einzureichenden Unterlagen können eingereicht werden von
natürlichen und juristischen Personen oder von aus mehreren
natürlichen und / oder juristischen Personen bestehenden
Bietergemeinschaften.
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 21
Auswertung der Angebote September / Oktober 2018
Die eingereichten Unterlagen werden in einer Vorprüfung durch die SQB
– Stadtquartiere Bocholt GmbH und WoltersPartner Architekten &
Stadtplaner GmbH auf Vollständigkeit, Erfüllung der
Rahmenbedingungen sowie Einordung des wirtschaftlichen Angebotes
vorgeprüft.
Die sich an die Vorprüfung anschließende Bewertungssitzung prüft die
eingegangenen Angebote im Hinblick auf die Kriterien in den Bereichen
Städtebau, Nutzungskonzept und Höhe des Kaufpreisangebotes:
a. Städtebauliche und architektonische Qualität.
Beurteilungsmaßstab für diese Qualitäten sind der Entwurf des
Gestaltungshandbuch kubaai und der aktuelle Stand des Rahmenplans.
Abweichungen von diesen grundlegenden Vorgaben sind zulässig und
erwünscht, sofern sie die Realisierungsabsichten unterstützen und der
Intention des Regelwerks nicht entgegenstehen.
Diese Abweichungen sind in dem Angebot bitte ausführlich zu erläutern
und zu begründen.
Der Aspekt der städtebaulichen und architektonischen Qualität geht mit
30% in die Bewertung der Angebote ein.
b. Urbaner Nutzungsmix
Beurteilungsmaßstab für die Qualitäten in diesem Teilquartier ist die
Anforderung ein breites, sozial- und altersgemischtes Angebot im
Wohnungs- und Dienstleistungsbereich zu erzeugen.
Das Dienstleistungsangebot soll dabei dem Wohnangebot deutlich
untergeordnet sein und vorrangig der Möglichkeit dienen, Wohnen und
Arbeiten an einem Standort zu kombinieren (Thema: work in residence).
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 22
Wichtige, bewertungsrelevante Einzelaspekte sind dabei ein Angebot an
sozial bezahlbarem Mietwohnungsbau und Wohnungsangebote für
junge Familien. Es ist ein Angebot an bezahlbarem Mietwohnungsbau
von mindestens 20% (Mietpreise und Mietpreisbindung entsprechend
den Förderrichtlinien des Landes NRW) zu schaffen.
Der Aspekt der Nutzung geht mit 30% in die Bewertung der Angebote
ein.
c. Kaufpreisangebot
Der Aspekt des Preisangebots geht mit 40% in die Bewertung der
Angebote ein. Höhere Preisangebote ergeben höhere Gewichtungen in
der Bewertung der Angebote.
An der Bewertungssitzung nehmen teil:
• Drei politische Vertreterinnen und Vertreter der kubaai
Lenkungsgruppe
• Drei Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung aus den
Bereichen Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanung und
Projektsteuerung,
• Zwei Vertreter der SQB/Stadtsparkasse
• Eine Vertreterin oder ein Vertreter eines privaten Planungsbüros für
den Bereich Freiraum,
• Eine Vertreterin oder ein Vertreter eines privaten Planungsbüros für
den Bereich Stadtplanung und Architektur,
• Ein Vertreter des Projekt begleitenden Büros WoltersPartner
Architekten & Stadtplaner GmbH
Die Grundstücksveräußerung erfolgt frei nach Bewertung der drei oben
definierten Kriterien a) - c) auf Grund des jeweils genannten
Beurteilungsmaßstabs.
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 23
Die Angebote werden zu jedem Baufeld einzeln bewertet und sollen
dann je nach Bewertung einzeln, zu mehreren oder in der Gesamtheit an
mehrere oder einen Bieter veräußert werden. Eine Verpflichtung seitens
der Stadt Bocholt zur Veräußerung besteht weder beim einzelnen
Baufeld noch in der Gesamtheit.
Realisierungsabstimmung Oktober / November 2018
Als Ergebnis der Bewertungssitzung ergibt sich eine Auswahl von
Bietern, die zu weiterführenden Bietergesprächen eingeladen werden.
Bieter, die in der Bewertungssitzung nicht erfolgreich waren, werden über
das Ergebnis der Bewertungssitzung informiert.
Öffentliche Investorenpräsentation (optional) ___November 2018
Im Einvernehmen mit den beteiligten Investoren sollen die
Arbeitsergebnisse im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung
präsentiert werden.
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ___Dezember 2018
Auf Vorschlag der SQB entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Annahme der Angebote und Abschluss der Grundstückskaufverträge.
Abschluss Grundstückskaufverträge ___Januar / Februar 2019
Nach Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung können die
notariellen Grundstückskaufverträge beurkundet werden.
In den Grundstückskaufverträgen sollen u. a. folgende Regelungen
aufgenommen werden:
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 24
• Die Realisierung des Bauvorhabens soll spätestens 3 Jahre nach
Abschluss des Grundstückkaufvertrages abgeschlossen sein. Der
Baubeginn soll 2019 erfolgen.
• Kaufpreis ist direkt nach Vertragsabschluss in voller Höhe fällig, der
Besitzübergang findet mit Eingang des vollen Kaufpreises beim
Verkäufer statt;
• die Übernahme der mit dem Vertragsabschluss und der
Vertragsdurchführung anfallenden Nebenkosten (Notar- und
Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer, Vertriebsprovision) durch den
Grundstückserwerber,
• Haftungsausschluss für die Stadt Bocholt
• Der endgültige Kaufpreis bestimmt sich nach dem Vermessungs-
ergebnis für die Teilbereiche.
• Vereinbarung zur Erstattung der Erschließungskosten
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 25
4. Weitere Hinweise und Informationen
a) Garantieausschluss
Das Verfahren ist als eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von
Angeboten zu verstehen. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum
der Stadt Bocholt. Eine Verpflichtung der Stadt Bocholt Grundstücke zur
Grundstücksübertragung auf einen der teilnehmenden Interessenten
besteht nicht. Das Auswahlverfahren kann jederzeit ohne Angabe von
Gründen beendet werden. Vor Abschluss der Grundstückskaufverträge
ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt
erforderlich.
Die SQB – Stadtquartiere Bocholt GmbH übernimmt keine Gewähr für
die Richtigkeit der Angaben in diesem Exposé und für den Zustand und
die Beschaffenheit der zu veräußernden Grundstücke. Die in dem
Exposé nebst Anlagen enthaltenen Angaben und Beschreibungen gelten
nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sie gelten auch nicht als
Eigenschaft im Sinne des § 434 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die SQB – Stadtquartiere Bocholt GmbH weist darauf hin, dass das
Exposé und die einsehbaren Unterlagen unbeabsichtigt eventuell
unzutreffende und/oder unvollständige Angaben enthalten können. Die
SQB – Stadtquartiere Bocholt GmbH übernimmt hierfür – unbeschadet
rechtlicher Regelungen – keine Garantie oder Gewährleistung. Die
Bieter müssen sich über die bestehenden Gegebenheiten selbst
informieren und die Angaben entsprechend überprüfen und etwaige
Unklarheiten unverzüglich gegenüber der SQB – Stadtquartiere Bocholt
GmbH schriftlich anzeigen.
b) Kostenerstattung
Kosten für die Ausarbeitung der Angebote sowie weitere entstehende
Kosten im Zuge der Grundstücksveräußerung durch die Wahrnehmung
von Terminen werden nicht erstattet.
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Exposé zur Grundstückveräußerung, Teilquartier Ibena Seite 26
Jeder Bieter verpflichtet sich mit der Teilnahme und Abgabe eines
Angebotes im Zuge des Grundstücksveräußerungsverfahrens, den
Architekten / das Architekturbüro, das mit der Erarbeitung der
Konzeptstudie betraut worden ist, vollumfänglich für die geleisteten
Aufwendungen zu honorieren.
c) Ansprechpartner
SQB – Stadtquartiere Bocholt GmbH
Postfach 2509
46375 Bocholt
Geschäftsführer Peter Tautz
Tel.: 05921 – 80 93 51
www.sqb-bocholt.de
d) Weitere Informationen / Anlagen
Sämtliche Unterlagen für die Angebotserstellung stehen unter www.sqb-
bocholt.de/investoren zum Download bereit.
Weitere umfangreiche aktuelle Informationen zum Projekt kubaai sind im
Internet unter www.kubaai.de abrufbar.
Stand 12.07.2018
mailto:[email protected]://www.sqb-bocholt.de/http://www.sqb-bocholt.de/investorenhttp://www.sqb-bocholt.de/investorenhttp://www.kubaai.de/