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MICHAELBOTE 3. Jahrgang | 24. März 2012 AMTSBLATT DER STADT ZEITZ Traditionell beginnt die Saison im Schlosspark Moritzburg Zeitz mit einem Frühlingsmarkt, so auch in diesem Jahr. Am 1. April öffnet der Park seine Tore und bittet zur ersten Veranstaltung nach der Winterpause. Das Konzept des Marktes hat sich in den vergangenen 7 Jah- ren bewährt, tausende Besucher kommen jährlich zum Schauen, Kosten, Kaufen, Staunen und genießen das lebhafte Treiben rings um die Moritzburg. Die Zeitzer freuen sich, wenn sie wieder durch ihren Park schlen- dern können, der an diesem Tag zudem eine so große Auswahl an Waren bietet. Und auch Gäste von außerhalb kommen gern. Zum einen lockt die Natur, die sich nun in ein so erfrischendes Gewand hüllt, zum anderen ist es das ausgewählte Angebot, das 50 Händler bieten. Viele von ihnen sind bereits seit 2005 Jahr für Jahr immer wieder dabei. Das reichhaltige Sortiment bietet unter anderem: – Pflanzen, Baumschulerzeugnisse, Kräuter – handgefertigte Keramik, Schmuck, Stoffe, Pantoffeln, Seife – antiquarische Bücher, Dekorationsartikel – Holz- und Korbwaren, Produkte aus Kork – Marmeladen, Käse, Feinkost, Tee Programm im Gelände: – Der gelehrte Bauer – Geschichten von Bauernschläue und eit- lem Gelehrtendünkel für Zuschauer jeden Alters – Heinz Krappatsch an der Drehorgel und Hannes Kurz auf der Säge – Jolanda Querbeet – Spielaktionen für Kinder und Erwachsene am Roten Zelt Cuci mata – Aktionsstand mit „kleiner Jonglierschule“ – Großer Klausi Stelzenmann – modelliert aus Ballons Blumen und Figuren – Angebot „Mit-Mach-Töpfern“ der Volks- hochschule Burgenlandkreis – Oster- und Frühlingsbasteln mit dem Kreativitätszentrum Zeitz – Kinderschminken und Frühlingsbasteln mit dem Mehrgenerationenhaus Zeitz – Strohburg zum Toben und Klettern Sport und Bewegung mit dem Sport- und Kinderspaßmobil Bühnenprogramm: – 10.00 –12.00 Uhr Musikverein Zeitzer Blasmusikanten e .V. – 13.30 –14.00 Uhr Gemischter Chor Schönburg unter der Leitung von Hubert Reimann – 14.15 –15.45 Uhr Thüringer Jodelkönigin Petra Hoffmann – 16.00 –16.30 Uhr Zeitzer Tanzgirls – Tanzprogramm – 16.45 –17.45 Uhr Waldschratband – Stimmungsmusik (auch im Gelände) Das Imkerhaus des Imkervereins von Zeitz und Umgegend von 1895 e.V. wartet ebenfalls auf Interessierte. Ein erfahrener Imker bietet von 10.00 bis 18.00 Uhr Honig und Produkte aus Bienen- wachs an. Jeder Neugierige erfährt dort Bemerkenswertes aus der Bienenkunde. Zeitgleich findet, nur ein paar Schritte entfernt, im Schlosshof der Moritzburg ein Antik- und Trödelmarkt statt. In den Dauerausstellungen des Museums Schloss Moritzburg werden folgende Themen gezeigt: „Mobiliar und Kunsthandwerk von der Renaissance bis zum Biedermeier“, „Zeit der Herzöge – Barocke Residenzkultur in Zeitz“ und „Kinderwagen – Kinderjah- re“ (Deutsches Kinderwagenmuseum, rund 600 Quadratmeter Ausstellungsfläche). Die Ausstellung „Das Kirchenjahr“ über der Fürstenloge im Dom St. Peter und Paul kann nach Voranmeldung besichtigt werden, Tel. Museum: 03441 / 21 25 46. Zum Frühlingsmarkt am 1. April gelten in der Moritzburg Son- derpreise, Erwachsene zahlen nur 3,00 Euro, Kinder haben freien Eintritt. Endlich startet der Schlosspark wieder in die Saison

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3. Jahrgang | 24. März 2012 1

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

MichaelBOTe3. Jahrgang | 24. märz 2012

A m t s b l A t t d e r s t A d t Z e i t Z

Traditionell beginnt die Saison im Schlosspark Moritzburg Zeitz mit einem Frühlingsmarkt, so auch in diesem Jahr. Am 1. April öffnet der Park seine Tore und bittet zur ersten Veranstaltung nach der Winterpause.Das Konzept des Marktes hat sich in den vergangenen 7 Jah-ren bewährt, tausende Besucher kommen jährlich zum Schauen, Kosten, Kaufen, Staunen und genießen das lebhafte Treiben rings um die Moritzburg.Die Zeitzer freuen sich, wenn sie wieder durch ihren Park schlen-dern können, der an diesem Tag zudem eine so große Auswahl an Waren bietet. Und auch Gäste von außerhalb kommen gern. Zum einen lockt die Natur, die sich nun in ein so erfrischendes Gewand hüllt, zum anderen ist es das ausgewählte Angebot, das 50 Händler bieten. Viele von ihnen sind bereits seit 2005 Jahr für Jahr immer wieder dabei.

das reichhaltige sortiment bietet unter anderem:– Pflanzen, Baumschulerzeugnisse, Kräuter– handgefertigte Keramik, Schmuck, Stoffe, Pantoffeln, Seife– antiquarische Bücher, Dekorationsartikel– Holz- und Korbwaren, Produkte aus Kork – Marmeladen, Käse, Feinkost, Tee

Programm im Gelände:– Der gelehrte Bauer – Geschichten von Bauernschläue und eit-

lem Gelehrtendünkel für Zuschauer jeden Alters– Heinz Krappatsch an der Drehorgel und Hannes Kurz auf der

Säge– Jolanda Querbeet – Spielaktionen für Kinder und Erwachsene

am Roten Zelt– Cuci mata – Aktionsstand mit „kleiner Jonglierschule“

– Großer Klausi Stelzenmann – modelliert aus Ballons Blumen und Figuren

– Angebot „Mit-Mach-Töpfern“ der Volks-hochschule Burgenlandkreis

– Oster- und Frühlingsbasteln mit dem Kreativitätszentrum Zeitz

– Kinderschminken und Frühlingsbasteln mit dem Mehrgenerationenhaus Zeitz

– Strohburg zum Toben und Klettern – Sport und Bewegung mit dem Sport- und Kinderspaßmobil

bühnenprogramm:– 10.00–12.00 Uhr Musikverein Zeitzer Blasmusikanten e .V.– 13.30–14.00 Uhr Gemischter Chor Schönburg unter der Leitung von Hubert Reimann– 14.15–15.45 Uhr Thüringer Jodelkönigin Petra Hoffmann– 16.00–16.30 Uhr Zeitzer Tanzgirls – Tanzprogramm– 16.45–17.45 Uhr Waldschratband – Stimmungsmusik (auch im Gelände)

Das Imkerhaus des Imkervereins von Zeitz und Umgegend von 1895 e.V. wartet ebenfalls auf Interessierte. Ein erfahrener Imker bietet von 10.00 bis 18.00 Uhr Honig und Produkte aus Bienen-wachs an. Jeder Neugierige erfährt dort Bemerkenswertes aus der Bienenkunde.Zeitgleich findet, nur ein paar Schritte entfernt, im Schlosshof der Moritzburg ein Antik- und Trödelmarkt statt.

In den Dauerausstellungen des Museums Schloss Moritzburg werden folgende Themen gezeigt: „Mobiliar und Kunsthandwerk von der Renaissance bis zum Biedermeier“, „Zeit der Herzöge – Barocke Residenzkultur in Zeitz“ und „Kinderwagen – Kinderjah-re“ (Deutsches Kinderwagenmuseum, rund 600 Quadratmeter Ausstellungsfläche).

Die Ausstellung „Das Kirchenjahr“ über der Fürstenloge im Dom St. Peter und Paul kann nach Voranmeldung besichtigt werden, Tel. Museum: 03441 / 21 25 46.

Zum Frühlingsmarkt am 1. April gelten in der Moritzburg Son-derpreise, Erwachsene zahlen nur 3,00 Euro, Kinder haben freien Eintritt.

Endlich startet der Schlosspark wieder in die Saison

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2 3. Jahrgang | 24. März 2012

M i c h a e l B O T e

Info

Ostereiersuche und Schalmeienfest am Ostersonntag im Gartentraum Zeitz

Der Osterhase kommt in den Zeitzer Gartentraum und bringt Schalmei-enkapellen zur Unterhaltung mit. Am Ostersonntag, dem 8. April 2012 versteckt der Osterhase reich-lich bunte Eier und allerlei Süßes im Schlosspark Moritzburg Zeitz. Die Suche nach den Osterüberra-schungen findet um 15.00 Uhr, 16.00 Uhr und 17.00 Uhr im Ross-ner-Park und zu den gleichen Zei-ten für Kinder bis 5 Jahre im Grünen Klassenzimmer statt. Um bis dahin die Zeit nicht lang werden zu lassen, gibt es ein Rahmenprogramm mit Tombola, Kinder-schminken, Bastelstraße und dem Sport- und Kinderspaßmobil. Die Junge Union Zeitz veranstaltet bereits zum 7. Mal zusammen mit dem Schlosspark-Team diese Ostereiersuche. Auf der großen Bühne am Johannisteich spielen ab 14.00 Uhr das Schalmeienorchester Taucha, das Schalmeienorchester Lin-dau-Rudelsdorf und der Spielmannszug Klengel/Serba 09 auf.

Zum Entspannen und Sonnetanken laden die Schlossparkwiesen ein. Für den Gaumen gibt es unter anderem Waffeln und Grillspezia-litäten.

eintrittsregelung: Personen ab 15 Jahre: 3,00 Euro Inhaber Sozialpass B der Stadt Zeitz: 2,00 EuroInhaber der Schlossparkdauerkarte: 1,00 EuroKinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erhalten in Beglei-tung eines Erwachsenen freien Eintritt. Hunde haben keinen Zugang zum Park.

Ostermarkt auf dem Neumarkt

Eine schöne Tradition ist der musikalische Ostermarkt auf dem Neumarkt.Dieser wird in diesem Jahr am mittwoch, dem 4. April, von 9.00 bis 17.00 Uhr stattfinden.Gemeinsam mit der Firma Hex Event plant die Stadt Zeitz diese Veranstaltung.Viele Händler rund um und auf dem Markt laden zum österlichen Bummel in die Zeitzer Innenstadt ein. Für die Jüngsten wird es ein kleines Tiergehege des Reit- und Fahrvereins geben, die KIKO bietet Mitmachaktionen zum Bas-teln und Toben an.Clown Theo und Willy laden um 10.00 Uhr und 14.30 Uhr unse-re Jüngsten zur Spiel- und Spaßshow und Kinderlieder-Mitmach-show ein.

Am Nachmittag, um 14.00 Uhr und 15.15 Uhr, sorgt zu Kaf-fee und Kuchen der Chor der Volkssolidariät für die musikalische Umrahmung.

Osterfeuer in Geußnitz

Zum Osterfeuer in Geußnitz, am donnerstag, dem 5. April 2012, 19.00 Uhr startet der Fackelumzug mit den Droyßiger Schalmeienplayers e.V. vom Parkplatz an der Kirche zum Sport-platz (eine „Runde“ durchs Dorf), wo nach dem Eintreffen des Umzuges das diesjährige Osterfeuer entfacht wird. Gegen 20.00 Uhr Platzkonzert der Schalmeienplayers.Für Getränke und Roster wird gesorgt! Und unsere kleinen Gäs-te können Knüppelkuchen am (kleinen) Lagerfeuer backen. Die Veranstaltung wird durch die FFw Geußnitz abgesichert.

1.Theißener Osterfeuer

Am samstag, dem 7. April 2012 erhellt ein gigantisches Osterfeuer mit anschließendem Feuerwerk den Himmel am ehemaligen Sport-platz „An der Küche“ in der Nordstraße in Theißen. Die „Aktuelle Stunde Theißen“ und der Feuerwehrverein Theißen 1888 e.V. laden ab 16.00 Uhr alle Einwohner aus Theißen und Umgebung sowie deren Ostergäste recht herzlich dazu ein. Auf dem Pro-gramm stehen neben einer Vorführung der Theißener Jugend-feuerwehr auch Auftritte der Blue-White-Sisters, mit passenden Tänzen zum Osterfeuer. DJ Heiko aus Kretzschau wird die Ver-anstaltung musikalisch bis in die Nacht begleiten. Natürlich ist auch fürs leibliche Wohl gesorgt. Es werden Bratwurst, Steaks und Pferderoster sowie Getränke am Köstritzer Bierwagen ange-boten. Die Organisatoren wünschen allen Gästen viel Spaß beim 1. Theißener Osterfeuer sowie schöne Osterfeiertage.

Osterfeuer in Zangenberg und Kayna

In Zangenberg wird am donnerstag, dem 5. April, um 18.00 Uhr an der Mehrzweckhalle das Osterfeuer entzündet.

In Kayna brennt am samstag, dem 7. April das Osterfeuer auf dem Sportplatz im Kieferngraben.

Frühjahrsputz am Samstag, dem 21. April

Bereits im letzten Jahr konnten wir gemeinsam mit der Landeskirchlichen Gemeinschaft und der Unterstützung der Stadtratsfraktionen und Verwaltungsmitarbeitern ei-nen Frühjahrsputz in Zeitz organisieren. Diese schöne Ak-tion, die auch nachhaltend gewirkt hat und an der über 50 Menschen teilnahmen, soll in diesem Jahr fortgesetzt werden. Am 21. April wollen wir uns um 9.00 Uhr wie-der gemeinsam auf dem Parkplatz Messerschmiedestraße/Brüderstraße treffen und von hier aus die Einsatzgebiete abarbeiten. Die Arbeitsmaterialien werden wieder vor Ort ausgegeben.

3. Jahrgang | 24. März 2012 3

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

Das Hüpfburg-Festival Zeitz 2012

am sonntag, dem 6. mai 2012 im schlosspark Zeitz

Auf Hüpfburgen zu tollen macht ganz besonders viel FreudeQuelle: Cultur Buero Herden

Der Schlosspark Zeitz bietet am Sonntag, dem 6. Mai 2012, ab 10 Uhr die Kulisse für ein einzigartiges Familien-Event. Es gibt Spaß, Sport, einen kleinen Markt und viel Unterhaltung bei dem ersten Hüpfburg-Festival im südlichen Sachsen-Anhalt. Da ist „Mitmachen“ angesagt beim aufsehenerregenden Hüpf-burg-Festival mit vielen großen und kleinen Hüpfburgen sowie attraktiven Eventmodulen und Spielen für die Kinder. Präsentiert von RADIO BROCKEN stehen mehr als 10 „Hüpfburgen“ in un-terschiedlicher Form- und Farbgebung für die Fans der aufblas-baren Spiel- und Eventmodule zur Verfügung.Ganz bestimmt nicht zu übersehen und damit der Mittelpunkt des Festivals, die wohl längste aufblasbare Hindernisbahn, die Zeitz je erlebt hat. Sie hat eine Länge von über 100 Metern. Um diese zu bezwingen, muss schon etwas Kondition und Fitness mitgebracht werden. Ein herrlicher Spaß, der schon zu einem kleinen Wettstreit im familiären oder auch Freundeskreis heraus-fordert.

Zeitz – ein Beispiel ostdeutschen Industriewandels

Zeitz war vom Beginn der In-dustriealisierung bis ins späte 20. Jahrhundert ein wichtiger Indus-triestandort. Dies änderte sich nach 1990 drastisch. Die Vorträge des 10. Tages der Hei-ma tge sch i ch te

zeigen, welchen Wandel ostdeutsche Industriestädte mittlerer Größe durchlebt haben. Die Vortragsreihe wird fortgesetzt am 17. April 2012, 18.00 Uhr im Lebek-Zentrum, dem Torhaus der Moritzburg. Der Zugang über den Fahrstuhl ist barrierefrei. Zwei Vorträge befassen sich mit weiteren Aspekten der Industriege-schichte unserer Region. Ruth Plötz spricht über die Prägung

des Zeitzer Stadtbildes durch die industrielle Entwicklung des VEB Zekiwa. Er war der bedeutendste Betrieb der Leichtindustrie in Zeitz, dem nach 1989 die Absatzmärkte wegbrachen. Petrik Wittwika referiert über die Entstehungsphase des BRABAG-Indus-triekomplexes Tröglitz bei Zeitz in den Jahren 1937/38. Aufge-zeigt wird, wie mit staatlicher Förderung ein kriegswichtiges Un-ternehmen entstand, an dem sich auch hochrangige Führungs-größen des NS-Staates beteiligten. Ferner wird dargelegt, wie die „Gefolgschaftsmitglieder“ mit gezielten Maßnahmen in die „Volksgemeinschaft“ eingebunden wurden.

Grundschule Nonnewitzfeierte zünftig Rosenmontag

Jubel, Trubel und Faschingsspaß herrschten am Rosenmontag in der bunt geschmückten Narrenhalle. Traditionell feierten die Schüler und Lehrkräfte der Grundschule zum Höhepunkt der Narrenzeit ihren Schulfasching. Bei uns Schülern war die Freude groß, denn der Unterricht musste dem närrischen Treiben wei-chen. Stattdessen wurde zünftig mit Tanzeinlagen, lustigen Spie-len und zahlreichen Polonaisen Karneval gefeiert. Natürlich gab es die beliebten Faschingsnaschereien, wie Dickmänner, Pfann-kuchen und jede Menge Bonbons. Die Erst- bis Viertklässler erkannte man oft gar nicht. Sie hatten beim Verkleiden als Hexen, Prinzessinnen, Piraten, Teufel, Ninja-Kämpfer, Clowns, Pippis, Pumuckels, Zauberer und als viele andere Figuren unheimlich viel Spaß und zeigten Einfallsreichtum und Fantasie bei der Wahl ihrer Kostüme.

Der Nonnewitzer Karne-valsverein sorgte mit sei-nen Programmeinlagen zusätzlich für eine weitere Steigerung der großarti-gen Stimmung, so dass die ganze Narrenhalle tobte. Wir Schüler und Lehrer möchten uns bei den Non-newitzer Karnevalisten mit einem kräftigen „Nonnewitz Allema“ herzlich für die Unterstützung bei unserem Schulfasching und überhaupt für die nun schon langjährige ausgezeichnete Zusam-menarbeit bedanken.

Selina Polzer und Dominik Hopp Klasse 4a im Namen aller Schüler

Tag der Heimatgeschichte, Quelle: Laugisch

Nächster erscheinungstermin:samstag, 21. April 2012

Nächster redaktionsschluss: dienstag, 10. Aprl 2012

MichaelBOTeA m t s b l A t t d e r s t A d t Z e i t Z

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4 3. Jahrgang | 24. März 2012

M i c h a e l B O T e

Pirkau 2 · 06711 Zeitz OT Pirkau Tel. 03441 - 68 07 02

Funk 0172 - 7 94 71 49

Kfz-Meisterbetrieb

ab 15 Uhr Kaffee und Kuchen (Bäckerei Melzer)

für Unterhaltung sorgen u. a. die Zeitzer Blasmusikanten

für Jubel, Trubel, Heiterkeit sorgt Marktfrau „Regine“

Hüpfburg für Kinder Eis · Deftiges vom Grill

ab 19 Uhr Tanz und Erotikshow

Allen frohe Ostern und einen guten Start in den Frühling.

Am Samstag, dem 28. April laden wir herzlich zu unserem Frühlingsfest ein.

Zur Information

Arbeitsagentur Zeitz

ist weiterhin am bisherigen Standort zu erreichen

Die Agentur für Ar-beit Zeitz ist weiter-hin am bisherigen Standort in der von-Harnack-Straße 27–28 zu den be-kannten Öffnungs-zeiten zu erreichen. Der Eingang erfolgt nicht wie bisher von der Straße aus, sondern über die Tür im Bereich des Park-platzes, der sich im Hof befindet.

Bürgerberatungstag

des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehema-ligen Deutschen Demokratischen Republik

• SED-Unrechtsbereinigungsgesetze:neueFristen,Monat-liche Zuwendung „Opferrente“

• AnträgenachsowjetischerInhaftierung/Internierung • InformationenfürehemaligeostdeutscheHeimkinder • AnträgeaufAkteneinsicht indieUnterlagendesStaats-

sicherheitsdienstes (Personalausweis erforderlich) mittwoch, 25. 04. 2012, 9.00–17.00 Uhr, Stadt Zeitz,

Zi. 119, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Veranstalter: Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Klewitzstraße 4, 39112 Magdeburg, Telefon: 03 91 / 5 67-50 51, Fax: 03 91 / 5 67-50 60.

20 Jahre Gesangverein Theißen

Es ist 20 Jahre her, dass sich 13 Frauen und 2 Männer im Se-niorenclub Theißen trafen, um einen Chor zu gründen. Herr Eiß-ner erklärte sich auf Anfrage bereit, die Leitung zu übernehmen. Von da an trafen wir uns jeden Montag 19.00 Uhr zu Chorpro-ben. Bald konnten wir noch andere Sänger und Sängerinnen gewinnen. Inzwischen sind wir ein eingetragener Gesang verein, mit 15 Sopranen, 12 Altstimmen und 6 Männern.Nun singen wir schon etwa 10 Jahre unter der Leitung von Herrn Peter Czok, der Herrn Eißner ablöste.Einige Höhepunkte unserer Chorarbeit möchte ich benennen:Beim „Lied von der Glocke“ sangen wir mit, unsere Partnerstadt Rodenbach erfreuten wir mit einem Konzert. Bei Frühlingskon-zerten, Weihnachtskonzerten in Heimen und Kirchen, Familien-festen, Einweihungen, Stadtfesten usw. konnten wir uns präsen-tieren.

Unser Jubiläumsfestkonzert am sonntag, dem 22. April 2012, 14.30 Uhr findet in den Klinkerhallen in Zeitz statt. Dort wer-den Sie auch andere Gastchöre erleben, die wir dazu eingeladen haben, den Männergesangverein „Harmonie“ Kayna e.V., den Männergesangverein Schladebach, den Gemischten Chor Win-tersdorf, den Gemischten Chor „Elstertal“ Zeitz e.V., natürlich auch uns, den gastgebenden Gesangverein Theißen e.V. Wir möchten Sie recht herzlich dazu einladen und freuen uns auf Sie.Für das Leibliche Wohl ist gesorgt.

Christine Fandrich

3. Jahrgang | 24. März 2012 5

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

Botswana in der Rasberger Kirche

Die Zentral-Kalahari in Botswana war das letzte Hauptreise-ziel des Zeitzers Roland Seidelt.Seine Route führte aber nicht nur durch diese riesige Sa-vannenlandschaft im Süden Afrikas und zu den dort leben-den Buschleuten. Er zeigt auch Bilder von Abstechern in die tierreichen Sümpfe des Okavango-Deltas, zu den gewalti-gen Victoria-Wasserfällen im Grenzgebiet von Sambia und Zimbabwe, zu Naturparks im namibischen Caprivi-Streifen und zur Etosha-Pfanne.

Die Veranstaltung findet am samstag, dem 31. 03. 2012, um 18.30 Uhr in der Rasberger Kirche statt.Der Eintritt ist wie immer frei.

Am 27. März ist Welttheatertag

Theater-Pädagogisches Zentrum Zeitz des „Triton“ e.V.

lädt an diesem Tag zu einer offenen Probe ein

In der Zeit von 17.00 bis 20.00 Uhr begrüßen wir Sie gerne als Gäste in unserem Proben-

raum in der Altenburger Straße 40 in Zeitz, zu einer Probe des Musicals „Foot-

loose“, das neue Projekt der Jugendtheatergruppe „Karambolage“.

Schauen Sie bei uns rein, schauen Sie zu,

stellen Sie Fragen und, und, und.

Wir freuen uns auf viele interessierte Besucher.

Theater-Pädagogisches Zentrum Zeitz des „Triton“ e.V.KulturVilla KOLORIT, Geußnitzer Straße 10, 06712 ZeitzTel. 0 34 41 / 21 75 12, Fax 21 68 24, E-Mail [email protected]

Theater-Pädagogisches Zentrum Zeitz des „Triton“ e.V.

Musical „Footloose“Klinkerhallen Zeitz, Albrechtstraße 17, 06712 Zeitzsamstag, 31. märz 2012, 19.30 Uhrsonntag, 01. April 2012, 15.00 Uhr

Musik: Tom Snow, Text: Dean Pitchford

Familienplausch statt Partyrausch. Im amerikanischen Provinz-Kaff Bomont verbieten sittenstrenge Eltern ihren Sprösslingen all das, was Neu-Bürger Ren wie die Luft zum Atmen braucht: Feiern, Tanzen, Knutschen. Wie im gleichnamigen Hollywood-Film von 1984 verliebt er sich, auch in der Musical-Adaption in Ariel, die Tochter des größten Moral-Apostels und überzeugt schließlich den ganzen Ort, dass auch Spaß zum Leben dazu-gehört.Der Film mit Kevin Bacon und Lee McCain in den Hauptrollen erwies sich als Kassenmagnet. Auch das Soundtrack-Album zu „Footloose“ mit Songs von Bonnie Tyler, Kenny Loggins und Shalamar stand zehn Wochen lang in den amerikanischen Top Ten und der Titelsong „Footloose“ war mehrere Wochen die Nummer Eins der Single-Charts.Tom Snow und andere schrieben die zündende Musik mit vie-len Popsongs, darunter „I Can’t Stand Still“, „Dancing Is Not a Crime“ und „Still Rockin’“ und den Hit „Holding out for a Hero“.

Eintritt Erwachsene: 8,– Euro, Schüler: 4,– EuroVorverkauf in der Tourist-Information Zeitz und KulturVilla Ko-lorit, Geußnitzer Straße 10,Tel: 0 34 41-21 75 12

Schultheatertag

das theater-Pädagogische Zentrum Zeitz des triton e.V. lädt zur Veranstaltung „schultheatergrup-pen stellen sich vor“ ein. Eintritt frei.

Die Veranstaltung findet in diesem Jahr am samstag, dem 21. April 2012 in der Zeit von 9.30 bis 15.00 Uhr im „Neuen Theater Zeitz Kürbiskern“ Steinsgraben 16 statt.

An diesem Tag zeigen die Schultheatergruppen Ausschnitte aus ihren aktuellen Projekten, die in Kooperation mit dem Musiktheater Kolorit/Theater-Pädagogisches Zentrum Zeitz entstehen. Es werden aber auch weitere Theater- und Schultheatergrup-pen zu Gast sein. Die Gruppen können an diesem Tag Erfah-rungen austauschen und interessante Gespräche führen.Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Interes-senverband „KulanZ“ durchgeführt.Dieser Tag bietet interessierten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Gelegenheit, einen Einblick in die Schulthea-terarbeit zu bekommen.Die Theatergruppen würden sich über ein großes Zuschauer-interesse freuen.

Vortragsreihe

Einladung

Aufführung

Quelle: Roland Seidelt

A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

6 3. Jahrgang | 24. März 2012

M i c h a e l B O T e

Veranstaltungsvorschau 2012Theater Zeitz im Capitol

märz29. 03. 2012 Das Rainald-Grebe-Konzert Rainald GrebeApril22. 04. 2012 „Radioballett“ – Kabarett „Die Herkuleskeule“mai01. 05. 2012 The New Folk Sensation – Madisen Violet 09. 05. 2012 „Nathan der Weise“ – Neues Theater Zeitz Kürbiskern

Juni02. 06. 2012 Veranstaltung im Rahmen der Schwarzbiernacht

spielpause – Juni, Juli und August

Oktober07. 10. 2012 „Das humoristische Manifest“ – Kabarett Sanftwut, Leipzig 12. 10. 2012 Multivisionsshow „Island“13. 10. 2012 THE BIG CHRIS BARBER Band23. 10. 2012 „Mio, mein Mio“ Theaterstück für Kinder – Landesbühne Sachsen-Anhalt25. 10. 2012 „Emilia Galotti“ Trauerspiel von Gotthold Ephraim Lessing – Landesbühne Sachsen-Anhalt

November02. 11. 2012 David Knopfler & Harry Bogdanovs – Live And Acoustic Tour04. 11. 2012 Die Rudy-Giovannini-Gala „CAVEWOMEN“ „Zauber der Operette“ – Chursächsische Philharmonie „Zauber der Travestie“dezember07. 12. 2012 „König Drosselbart“ – Neues Theater Zeitz Kürbiskern08. 12. 2012 „Die Jungen Tenöre“13. 12. 2012 „Aschenputtel“ Märchen – Landesbühne Sachsen-Anhalt13. 12. 2012 „CASH und ewig rauschen die Gelder“ – Landesbühne Sachsen-Anhalt15. 12. 2012 „Lasst mich froh und munter sein!“ – Ein höchst weihnachtliches Rendevouz mit Heinz Rennhack16. 12. 2012 Weihnachtsballett „Der Nussknacker“ – Zeitzer Ballettschule

Änderungen vorbehalten!

Kontakt: Stadt Zeitz, Sachgebiet Kultur und Tourismus E-Mail [email protected], Tel. 03441/68800

Kabarett „Die Herkuleskeule“ Dresden –

„RADIOBALLETT“sonntag, 22. April 2012, 18.00 Uhr, theater im Capitol Zeitz

Die berühmte Kabarettgruppe „Die Herkuleskeule“ garantiert scharf-bissi-ges, politisches, aktuelles Kabarett der Spitzenklasse, das kein Blatt vor den Mund nimmt.Mit ihrem Programm „Radioballett“ kommt sie am Sonntag, dem 22. April wieder nach Zeitz, weil die Zuschauer bei den letzten Gastspielen immer be-geistert waren.

Im Bühnenbild, das an einen altertümlichen Radioapparat erin-nert, toben die Keule-Stars Rainer Bursche, Brigitte Heinrich und Michael Rümmler unter der Regie von Gisela Oechelhaeuser und spielen Volks-, Staubsauger- und Beerdigungsinstitutsvertreter. Während Opa Neugebauer seine Lieblingssendung „Radiobal-lett“ hört, ist die Welt aus den Fugen: Das Staatstheater spielt Nachrichten und in der Semperoper singen Pekingenten Peking-opern. Hätten sie alle nicht noch ein paar kleine Zukunftsträu-me, bliebe ihnen nur der Irrsinn dieser Welt. Die drei Kabaret-tisten begeistern durch spritzigen Wortwitz und Brigitte Hein-rich erinnert mit ihren Chansons an die legendäre Lore Lorenz. Mit den drei Kabarettisten bereitet der Pianist Thomas Wand ein Wechselbad aus skurriler Komik und lauter Nachdenklichkeit. Die erstaunlich aktuellen Texte der „Herkuleskeule“ stammen von Philipp Schaller, Wolfgang Schaller und Peter Ensikat.

Karten erhalten Sie an allen bekannten Vorverkaufsstellen und un-ter www.CineEvent.de sowie telefonisch unter 03441-839040.

Zeitzer können zur Jugend-begegnung nach Detmold fahren

Fünf Jugendliche aus Zeitz können in diesem Jahr an der Ju-gendbegegnung in Detmold teilnehmen. Unter dem Motto “Get active! Generations hand in hand“ treffen sich vom 3. bis 12. August Jugendliche aus Deutschland, Norwegen, Polen, Griechenland, Litauen und Italien in der Zeitzer Part-nerstadt. Bis Ende April können sich nun die Zeitzer Jugend-lichen im Alter von 16 bis 19 Jahren auf insgesamt fünf Plätze bewerben. Die Bewerbungsunterlagen können unter Aktuel-les unter www.zeitz.de heruntergeladen werden. Wer Spaß daran hat, junge Menschen aus anderen EU-Ländern ken-nenzulernen und mit ihnen die “Jugendbegegnung 2012 in Detmold“ erleben und seine englischen Sprachkenntnisse erweitern möchte, bewirbt sich mit dem von den Eltern un-terschriebenen Bewerbungsbogen. Wer schon 18 Jahre ist meldet sich bei:Stadt Zeitz, Fachbereich Soziales Zeitz, StädtepartnerschaftAltmarkt 1, 06712 Zeitz.

Noch Fragen? Telefon: Katrin Gröschel 03441/ 212006E-Mail: [email protected]

3. Jahrgang | 24. März 2012 7

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

Charlotte PetersohnZeichnungen und Aquarelle

Am donnerstag, dem 29. märz eröffnet Charlotte Petersohn ihre Ausstellung „Zeichnungen und Aquarelle“ um 17 Uhr im Muse-um Schloss Moritzburg Zeitz. Das Anliegen der Schau im zweiten Obergeschoss des Museums ist, zu zeigen, welche Möglichkei-ten künstlerisches Schaffen bietet, um den Blick für Wesentliches, Harmonisches, Großartiges, Bescheidenes oder Verborgenes in der Natur zu öffnen.Malerei bedeutet für Frau Petersohn Entspannung und zugleich Anspannung – eben Arbeit. Dazu hilft ihr Gelerntes aus Studium und Beruf, Schaffen gemeinsam mit Gleichgesinnten oder Reisen an Stätten großer Kunst. An Techniken pflegt sie besonders das Aquarell, welches schnelle Entscheidungen erfordert, locker und spontan wirkt. Ebenfalls liebt sie das Pastell wegen seiner duf-tigen, klaren Art. Besonders wichtig ist ihr das Zeichnen, denn für Frau Petersohn spricht die Zeichnung die Wahrheit über das Können des Künstlers.

Aprilspektakel im Milbenkäsemuseum

Am sonntag, dem 1. April 2012 findet das 7. Aprilspektakel im Würchwitzer Milbenkäsemuseum statt. Pünktlich 15.00 Uhr mit 5 Minuten Verspätung beginnt die satirische Geburtstagsparty mit Obermilbe „Humus“, Clown Lulu, einem Sex-Sterne-Koch sowie dem allerletzten Barkeeper vom Genossen Erich Honecker. Einen optischen Schmaus der besonderen Art bieten die leicht betuchten Tanzmädels. Auch der singende Hausarzt von „Hu-mus“ ist anwesend. Auf dem Würchwitzer Airport startet ein gut betuchtes Sportflugzeug und bringt Geburtstagsgrüße aus lufti-ger Höhe. Es haben sich aber auch noch weitere nationale sowie internationale Überraschungsgäste angemeldet. Das Museum

lädt alle Milbenkäsefreunde aus nah und fern recht herzlich ein.Dieses Jahr steht das Aprilspektakel unter dem Motto „Gut betucht!“. Jeder, der mit Schal oder Betttuch erscheint, hat freien Eintritt. Der gut Betuchteste wird sogar ausgezeichnet – er darf natürlich auch reich sein! Gut Betuchte können auch den ersten Würchwitzer Sekt käuflich erwerben. Bei der traditionellen Käseauktion wird dieses Jahr der beste Holunderblütenkäse der Würchwitzer Milbenkäsekönigin meistbietend versteigert.Speisen und Getränke kosten an diesem Tag pro Portion nur einen Euro, außer Tiernahrung! Die Stehparty findet bei jedem Wetter statt, auch bei Sonnenschein!

Dorfmuseum „Kaynastube“ stellt sich vor

Gebrauchs- und Kulturge-genstände aus Kayna und Umgebung werden in der Bohlenstube des ältesten Fachwerkhauses in Kayna, das nach einem Brand 1763 wieder errichtet wurde, seit dem 19. 5. 2001 der Öffent-lichkeit zugänglich gemacht.

Die Kücheneinrichtung stammt zum großen Teil aus der Zeit um 1900. Ein Eschebachküchenschrank, die Firma produziert heute noch Küchen, enthält viele Küchengeräte, Backutensilien, Vorratsdosen und Geschirr. In den 50er Jah-ren wurden die Kinder in Kayna und Geußnitz zum Kinder-tag vielfach mit einem Erinnerungsteller aus Reichenbacher Porzellan beschenkt, davon sind einige ausgestellt.An den Küchenherd mit „Wasserschiff“ zur Warmwasserbe-reitung erinnern sich nur noch die Älteren. Ein Etagenofen vom 19. Jahrhundert zieht die Aufmerk-samkeit auf sich. Die Praxisausrüstung von Dr. Reinhold, der von 1922 bis 1960 hier praktizierte, ist im Zeitalter des Computers sicher auch das Anschauen wert. Neben Blut-druckmessgerät und Hörrohr sind auch Geburtszangen und viele andere kuriose (historische) Arztgeräte im Fundus. Drei Bauernschränke, der älteste von 1796, sind mit Wä-sche- und Kleidungsstücken aus vorigen Jahrhunderten gefüllt. Schuhmacherwerkzeuge erinnern an die Zeit, als in der Bohlenstube ein Schuhmacher werkelte. Unsere Wäschestrecke stellt Wannen, Maschinen (z. B. Rolle von 1880), Körbe, ein gläsernes Waschbrett u. a. Hilfsmittel vor und lässt die Zeiten lebendig werden, als es noch keinen Waschautomaten und Trockner gab. Siedlungsfunde, teilweise aus der Zeit der Bandkeramik (vor 8000 bis 6000 Jahren) sind in Vitrinen ausgestellt. Ebenso kann man die Findigkeit der Einwohner bewundern, die nach 1945 aus Stahlhelmen Jaucheschöpfkellen, Kochtöp-fe und aus anderem Kriegsgerät Siebe und Milchkannen („Lasen)“ hergestellt haben, um in der großen Not die we-nigen auf Lebensmittelkarten erworbenen Nahrungsmittel zu verwerten.

Für den Heimatverein Barbara Ehrlich, Hermann Heiner

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8 3. Jahrgang | 24. März 2012

M i c h a e l B O T e

Zeitzer Philatelisten stellen aus

Am 31. märz und am 1. April 2012 laden die Zeitzer Philatelisten zu ihrer jährlichen Großveranstaltung in die 8. Grundschule Zeitz (Auf dem Schlagstück 11) ein.23 Ansichtskarten-Exponate mit circa 600 Blatt aus Zeitz und Detmold werden zu sehen sein. Die Landesverbände Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt be-teiligen sich an der Ausstellung. Natürlich sind auch Vertre-ter des Partnervereins der Detmolder Briefmarkenfreunde auch in diesem Jahr wieder vor Ort.Aus Anlass der Veranstaltungen gibt es natürlich auch einen Sonderstempel der Deut-schen Post AG. Außerdem können die Gäste zwei Sonderganzsachen mit industrie- und heimatge-schichtlichen Zudrucken un-ter dem Motto „Mehr als nur Kohle“ erwerben.

Veranstaltungsplan: – 23. landesverbandstag thüringer Philatelisten am 31. März, 10.00–13.00 Uhr (Teilnahme der Delegier-

ten aller Thüringer Philatelistenvereine) – 2. Zeitzer Ansichtskarten-Ausstellung am 31. März u. 1. April, jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr – 16. Partnerschafts-Ausstellung Zeitz-detmold am 31. März und 1. April, jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr – 29. Zeitzer Großtauschtag am 31. März, 9.00–13.00 Uhr – tagung des thüringer leistungszentrums Philatelie

am 31. März, von 13.00 bis 16.00 Uhr

Wettkampf Sportlichster Kindergarten

Am Samstag, dem 21. April 2012, um 9.00 Uhr startet zum achten Mal der Wettkampf „Sportlichs-ter Kindergarten“ in der Turnhalle Berufsbildende Schule in Zeitz. Der Män-nerturnverein „Vater Jahn“ Zeitz e. V. veranstaltet den Wettbewerb in Zusam-menarbeit mit der Stadt Zeitz. Die Ausschreibungsunterlagen wurden in diesem Jahr an 19 Kindereinrichtungen versandt.

Die Jungen und Mädchen im Alter von fünf bis sechs Jahren wer-den in Mannschaften mit maximal fünf Startern antreten. Dabei müssen sie Übungen wie Sprint, Seilspringen, Einzelhindernislauf, Klimmzüge, Schlussweitsprung, Ballzielwurf und andere sportli-che Aufgaben im Stationsdurchlauf absolvieren. Pokalverteidiger ist die Kita Völkerfreundschaft. Zuschauer, die ihre Kinder anfeu-ern, sind gern willkommen.

TAG DER INDUSTRIEKULTUR

in Sachsen-Anhalt auch auf dem Zeitzer Herrmannschacht

Die ÄLTESTE BRIKETTFABRIK DER WELT, der Zeitzer Herrmann-schacht, startet im April in die Saison. Mit dem tag der in-dustriekultur wartet am 15. April dann auch schon das erste Highlight. Hier lädt der Verein die Gäste ein, den Schacht und seine Geschichte sowie die zahlreichen Ausstellungen von Ofen-museum über die Ausstellung zum Thema „150 Jahre Brikettie-rung“, eine Installation mit unterschiedlichsten Gesteinsarten am Eingang des Braunkohlewaldes, die Werkstatt, die historische Schmiede und eine Ausstellung über die ZEMAG Zeitz kennen-zulernen. Dafür werden um 10.00, 12.00, 14.00 und 16.00 Uhr Führungen angeboten. Natürlich werden auch historische Ma-schinen und Standantriebe sowie Fahrzeuge des Kohlehandels und der Energiewirtschaft präsentiert.

Das Frühlingsfest für jedermann soll am 5. mai 2012, wie be-reits in den vergangenen zwei Jahren, wieder zahlreiche Besucher in den Herrmannschacht locken. Interessenten können sich bei Anke Luksch unter: 01742467379 melden. Hier finden Vereine, gemeinnützige Institutionen aber auch Betriebe die Möglichkeit, ihre Angebotspalette zu präsentieren.

Öffnungszeiten ab 1. April bis 31. Oktober 2012Dienstag 10, 12, 14 Uhr und 16 Uhr letzte FührungFreitag 10, 12, 14 Uhr und 16 Uhr letzte FührungSonnabend 10, 12, 14 Uhr und 16 Uhr letzte FührungSonntag 10, 12, 14 Uhr und 16 Uhr letzte FührungFeiertage 10, 12, 14 Uhr und 16 Uhr letzte Führung

Außerhalb der Öffnungszeiten und der Saison auf Voranmeldung.Bitte 5 Tage vor der geplanten Führung bzw. Veranstaltung!!!

eintritt: Erwachsene 4,00 Euro, Kinder 1,50 Euro / 2,00 EuroBehinderte/Studenten 2,00 Euro, Gruppenpreis ab 10 Personen 3,00 Euro

schönes Zweifamilienhaus in Zeitz zu verkaufen.

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Quelle: Hartung

3. Jahrgang | 24. März 2012 9

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

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Am 7. April von 11 bis 17 Uhr besucht der Osterhase den Trebnitzer Beeren- und Straußenhof.

Er hat viele Überraschungen dabei:

– Ostereierausstellung – Osterquiz – Basteln – Malen

Für Hungrige: Leckeres vom Strauß, Osterpunsch, Kaffee und Selbstgebackenes

Ab 21. März halten wir auch ein umfangreiches Sortiment an Erdbeerpflanzen bereit.

Der besondere Ostersamstag

Jeder Eiersucher

zahlt 2,– E.

www.straussenhof-fischer.de · [email protected]

Ostern auf dem Trebnitzer Beeren- und StraußenhofOstersamstag, den 7. April, von 11.00 bis 17.00 Uhr setzen sich Kinder im Trebnitzer Beeren- und Straußenhof auf die Fährte des Osterhasen und begeben sich auf die Suche nach den begehr-ten Ostereiern. Bei hoffentlich strahlendem Sonnenschein ma-chen große und kleine Schlemmermäulchen auf drei Parcouren Beute. Die Kleinsten singen mit dem Osterhasen und lauschen seinen Geschichten aus dem Osterhasenland. Dazu können sich alle beim Eierrollen, Eierlaufen, Stiefelweitwurf und vielen ande-ren Aktivitäten messen. Vom Wachtel- bis zum Straußenei sind kunstvolle Ostereier in einer Ausstellung zu bestaunen. Lecke-reien vom Grill und hausgemachter Kuchen locken zum Schlem-men und Verweilen. Die Feinschmeckersaison beginnt.

Telekom beabsichtigt Rückbau von öffentlichen Telefonstellen:

Die Telekom Deutschland GmbH betreibt seit Jahren öffent-liche Telefonstellen in der Stadt Zeitz und in den Ortsteilen. Aus wirtschaftlichen Gründen sollen folgende Standort ab-gebaut werden:

Nr. standortanschrift

1 Zeitz Herta-Lindner-Straße 12 Zeitz Platz der Deutschen Einheit 13 Zeitz Neumarkt 264 Theißen Zeitzer Straße 8

Die Telekom Deutschland GmbH hat die Stadt Zeitz um eine Stellungnahme zu den genannten Orten gebeten. Falls Bürger Probleme oder Hinweise zu den aufgeführten Stellen haben, bitten wir diese bis zum 5. April 2012 im Bürgerbüro zu melden.

Nehm Se’n Alten“

Otto-Reutter-Liederabend

mittwoch, 25. April 2012, 19 Uhr, rathaus Zeitz, Friedenssaal

Die Berliner Musiker Peter Siche (Gesang und Moderation) und Klaus Schäfer (Klavier) präsentie-ren einen Abend mit heiteren Cou-plets und Liedern über Menschlich-Allzumenschliches. Ein vergnüglicher Bilderbogen der 20er Jahre des 20. Jahrhunderts im letzten Jahrtausend.

Der „Berufs“berliner Klaus Schäfer aus Mönchengladbach II, das ist Rheydt, ist seit mehr als 25 Jahren der Mâitre de Piano des Chansonniers Peter Siche. Sie haben auch zur selben Zeit an der damaligen HdK Berlin studiert. Mehr als 30 Bühnenprogramme haben sie im Lauf der Jahre erarbeitet. Mit ihrem großen Reper-toire treten sie aber auch immer wieder in der sogenannten Er-lebnisgastronomie auf.Otto Reutter bildet den Schwerpunkt dieses Programms. Die sei-ne Couplets ergänzenden Lieder sind teilweise Schlager des mu-sikalisch-literarischen Kabaretts. Dabei ist vom Lehmschmeißen die Rede, vom folgenreichen Abendspaziergang des Ferdinand mit seiner Luise, von Sex und Crime etwa beim „Mord in der Vil-la Marcuse“. Auch hier sind viele Berufsberliner vertreten. Berlin lebt seit eh und je davon, dass sich Menschen aus aller Herren Länder dort niederlassen. So ist es zu dem herangewachsen, was es heute ist. Berufsberliner in diesem Sinne sind Heinrich Zille aus Radebeul bei Dresden, über den von Claire Waldoff aus Gelsen-kirchen gesungen wird. Auch Otto Reutter hieß eigentlich Otto Pfützenreuther und kam aus Gardelegen in der Altmark.Unter den Reutter-Couplets sind so bekannte wie „Nehm Se ’n Alten“ oder „In 50 Jahren ist alles vorbei“, aber auch weniger be-kannte wie „Phantasie ist jederzeit schöner als die Wirklichkeit“. Doch wollen wir nicht alles verraten. Freuen Sie sich auf einen lustvollen Abend mit Tiefgang und Sie werden sehen, dass recht vieles auch heute noch ganz genau so abläuft. Denn die Vergangenheit ist nicht tot, sie ist noch einmal vergangen, wie es ein Historiker recht zutreffend formulierte.Karten gibt es zum Preis von 10,00 Euro bzw. 8,00 Euro (Ermäßi-gungsberechtigte) im Vorverkauf in der Tourist-Information Zeitz und an der Abendkasse.

Am Freitag, dem 13. April 2012, 19.00 Uhr Jungweinprobe mit Musik und Tanz Ein beschwingter Abend für Jung und Jung-gebliebene mit „The Hornets“ aus Leipzig, gutem Essen und leckeren Jungweinen (25,00 E pro Person, Getränke zusätzlich)

Am Samstag, dem 14. April 2012, von 14.00 bis 18.00 Uhr

Jungweinprobe mit leckeren Jungweinen des Jahrganges 2011 - dazu reichen wir Ihnen Käsewürfel, Weißbrot, Belegtes und Wasser (10,00 E pro Person)

Inh. Grit Triebe

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Vormerken

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10 3. Jahrgang | 24. März 2012

M i c h a e l B O T e

10. Oldtimertreffen mit Teilemarkt Die Oldtimerfreunde Zeitz e.V. veranstalten vom 20. bis 22. April 2012 wieder auf dem Landgut in der Steph-anstraße 30 das 10. Oldti-mertreffen mit Teilemarkt. Am Samstag und Sonntag werden auf dem Vereinsgelände von 9.00 bis 18.00 Uhr die historischen Fahrzeuge ausgestellt, mit einem abwechs-lungsreichen Unterhaltungsprogramm.

AUsFAhrt am sonntag, dem 22. April 2012,von 14.00 bis 16.30 Uhr

streckenverlauf: Stephanstr. Landgut Zeitz – Zekiwa-Kreu-zung – Wendischer Berg – Weberstr. – Altenburger Str. – Kreu-zung Wasserturm – Käthe-Niederkirchner-Str. – Röntgenstraße – Rasberger Str. – C.-Zetkin-Str. – Kreuzung Kaufland – Bergis-dorf – Großosida – Raba – Bahnhof Haynsburg – Wetterzeube – Mückenschänke – Droyßig (CJD) – Hassel – Weißenborn – Stolzenhain – Bahnhof Weickelsdorf – Roda – Kleinhelmsdorf – Haardorf – Osterfeld – Gewerbegebiet – Kreuzung Osterfeld/ L 190 – Schleinitz – Oberkaka – B180 bis Meineweh – rechts ab bis Bahnhof Weickelsdorf – Romsdorf – Hassel – Droyßig (CJD) – Grana – Naumburger Str. – Kreuzung Grüne Aue – Donaliesstraße – Wasservorstadt – Geschwister-Scholl-Str. – Albrechtstr. – Stephanstr. Landgut

www.oldtimerfreunde-zeitz.de

Ältere Frauen in einer alternden GesellschaftUnter diesem, etwas sperrigen Titel wollen wir am 17. April 2012, um 16.30 Uhr im offenen Treff der Volkssolidarität, Anna-Magda-lena-Bach-Str. 22 in Zeitz mit Frau Dr. Viola Schubert-Lehnhardt von der Rosa-Luxemburg-Stiftung Sachsen-Anhalt ins Gespräch kommen. Der Frauenarbeitskreis lädt dazu recht herzlich ein.

Nach einer kurzen Darstellung der weltweiten demografischen Entwicklung, wird besonders auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Frauen eingegangen. Sind sie es doch, die sich meist um die Pflege älterer Menschen kümmern. Was bedeutet es für Frauen, wenn sie als Pflegekräfte im In- und Ausland arbei-ten? Welche Überlegungen gibt es in Deutschland zur weiteren Entwicklung der Pflegeversicherung?

Tag der älteren Generation

Am 2. April lädt der Landrat von 14.30 bis 16.30 Uhr zu einer Po-diumsdiskussion in den Zeitzer Friedenssaal. Das Thema anläss-lich des Tages der älteren Generation ist: „Senioren im BLK – Lust oder Last“! Unter der Moderation von Birger Zentner sollen auch weitere Inhalte wie: notwendige kommunale Rahmenbedingun-gen in Städten und Gemeinden für die ältere Generation, um der demographischen Entwicklung zukünftig gerecht zu werden oder generationsübergreifende Zusammenarbeit – Patenschaf-ten in Schulen, Alt hilft Jung sowie Mehrgenerationshäuser the-matisiert werden. Um 17 Uhr wird die Wanderausstellung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung „Al-tersgerechter Umbau“ im Rathaus eröffnet. Gemeinsam mit der Wohnungsgenossenschaft 1. Mai geht es um das Modellprojekt zum altersgerechten Umbau in der Völkerfreundschaft.

i m P r e s s U m

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herausgeber: Stadt Zeitz

Verantwortlich für den amtlichen teil: Dr. Volkmar Kunze, Oberbürgermeister

redaktion: Sebastian Nicolai, Tel. 03441 - 8 32 17, E-Mail: [email protected] Andrea Kipping, Tel. 03441 - 8 33 58, E-Mail: [email protected]

layout und druck: DRUCKHAUS Zeitz, An der Forststraße, 06712 Zeitz, Tel. 03441 - 61 62-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.druckhaus-zeitz.de

Verantwortlich für Anzeigen/beilagen: Druckhaus Zeitz

erscheinung: monatlich, kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet

Nächster erscheinungstermin: Samstag, 21. April 2012

Nächster redaktionsschluss: Dienstag, 10. April 2012

3. Jahrgang | 24. März 2012 11

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

Jahreshauptversammlungen

Der Beginn des Jahres ist bekanntlich auch die Zeit für die Feuer-wehren, ihre Jahreshauptversammlungen zu feiern und ein Resü-mee des vergangenen Jahres zu ziehen.

Zeitzer Jugendfeuerwehr

In der Zeitzer Ju-gend feue r weh r waren 2011 18 Mitglieder, davon auch 6 Mädchen, im Alter von 10 bis 17 Jahren or-ganisiert. Die Jun-gen und Mädchen absolvierten im vergangenen Jahr insgesamt 50 Stun-den in der feuerwehrtechnischen Ausbildung und 245 Stunden Jugendarbeit. Dabei unterstützten sie auch viele Veranstaltungen im Zeitzer Stadtgebiet. So wurde das letzte Lichterfest von der Zeitzer Jugendfeuerwehr abgesichert.

ehrungen 5 Jahre Mitgliedschaft Tobias Kühn3 Jahre Mitgliedschaft Sebastian Gellert, Resat Alaiy

Ortswehr Kayna

Im letzten Jahr hatte die Kaynaer Ortswehr 18 Einsätze abzuar-beiten. Davon waren 14 technische Hilfeleistungseinsätze und 4 Brandeinsätze. 1 Einsatz war dabei nachbarschaftliche Lösch-hilfe. Alle Einsätze wurden ordnungsgemäß und fachlich korrekt erledigt. Auch die Zusammenarbeit mit den anderen Wehren an den Einsatzstellen klappte meist hervorragend. Erfreulicherweise gab es keine verletzten Kameradinnen und Kameraden.

Die OW Kayna hat zurzeit 58 Mitglieder sowie 12 Mitglieder in der Kinder- und Jugendfeuerwehr. Davon sind 33 Kameradinnen und Kameraden in der Einsatzabteilung, 18 in der Altersabtei-lung sowie 7 Kameradinnen in der Frauenabteilung. Weiterhin gibt es ein Ehrenmitglied. Hier gilt es noch zu erwähnen, dass eine Kameradin aus der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung übernommen wurde.

ehrungenBeförderung zum Oberfeuerwehrmann Martin Stalive Hauptfeuerwehrmann Ludwig Späte und Mario MüllerLöschmeister Jörg Mengel und Christian Schaller Hauptlöschmeister Christian Habel und Maik Sauppe

Ortswehr Theißen

Zur Feuerwehrhaupt-versammlung der Theißener Ortswehr zog Wehrleiter Kay Kollenbach ein kur-zes Fazit. Seine Wehr wurde im letzten Jahr zu insgesamt 40 Er-eignissen alarmiert. Dabei rückte sie zu 6 Brandereignissen und 30 Mal zur technischen Hilfeleistung aus. Als größten Einsatz strich er den Dachstuhlbrand im November in Luckenau heraus. Die Theißener Ortswehr hat aktuell 56 Mitglieder, davon arbei-ten 29 in der Einsatzabteilung. In diesem Jahr hofft die Ortswehr noch auf einen neuen Vorausrüstwagen, da der alte T4 keinen neuen TÜV mehr erhält. Im Anschluss wurden die Ehrungen und Auszeichnungen an die Kameraden und Kameradinnen ausge-reicht. Hier durfte der Zeitzer Bürgermeister Henrik Otto den Theißener Ortswehrleiter zum Oberbrandmeister befördern.

ehrungen10 Jahre Mitgliedschaft Daniel Schneider und Melanie Mühlnickel

Beförderung zumFeuerwehrmann Daniel SchneiderLöschmeister Ingo Schulze und Stefan JasanskyOberlöschmeister Christoph JahrOberbrandmeister Kay Kollenbach

SCHNAPPSCHUSSAm 13. März begannen die Vor-bereitungsarbeiten für die Sanie-rung des Denkmals Opfer des Faschismus auf dem Zeitzer Alt-markt. Die Figurengruppe wurde abgebaut, um in der Kunstgießerei Lauchhammer saniert zu werden. Für die Restaurierung wurde die Plastik vom Sockel genommen. In Lauchhammer werden die stark korrodierter Teile erneuert und der Rostfraß beseitigt sowie die Konservierung der Plastik vorge-nommen. Abschließend erfolgt eine Neulackierung anhand des

alten Farbbefundes. Die Plastik wird nach Abschluss der Umgestal-tung des Platzes wieder auf dem Altmarkt aufgestellt. Dies wird vor-aussichtlich im Frühjahr 2013 stattfinden. Bis zur Wiederaufstellung

verbleibt die Figurengruppe in der Kunstgießerei Lauchhammer.

A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

12 3. Jahrgang | 24. März 2012

M i c h a e l B O T e

Ein Stück Geschichte der Stadt soll wiederbelebt werden

Eine Frau und acht Männer haben sich im neu gegründeten Ver-ein „Historische Draht-seilbahn Zeitz“ zusam-mengefunden, um ein Stück Zeitzer Geschich-te – die Drahtseilbahn am Wendischen Berg – nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Eines der Gründungsmitglie-der, Manfred Kriegel, erinnert sich noch ge-

nau, wie er als Kind mit der Drahtseilbahn gefahren ist. „Und nur zu gerne würde ich das noch einmal erleben.“ – so Kriegel. Uwe Gewiese, der den Anstoß zur Vereinsgründung in der Zeit-zer Facebook-Gruppe gab, mahnt vor zu großen Erwartungen, gerade im Hinblick auf die Zeitabläufe.„Wer meint, dass in fünf Jahren die Jungfernfahrt nach dem Wie-deraufbau stattfindet, liegt weit daneben“ und weiter: „Wenn wir zur 1050-Jahr-Feier eine sehenswerte Dauerausstellung prä-sentieren können, haben wir viel erreicht.“ – so Gewiese.

Eckardt Bies, der Finanzchef des Vereines, fügt hinzu „Und ver-gesst nicht, die Kosten für den Bau werden sich in schwindeler-regenden Dimensionen bewegen. Mit 3300,– Reichsmark, was die Bahn beim Bau 1877 gesamt gekostet hat, kommt man heu-te mit Euros nicht weit!“Deshalb wurde dieses Ziel auch als Spitze der Pyramide festge-legt. Wenn alles nach den Vorstellungen der Anwesenden läuft, fügt sich der Verein perfekt in ein Tourismuskonzept der Stadt ein, zusammen mit den anderen Schätzen wie Museum „Schloss Moritzburg“, dem „Herrmannschacht“ und natürlich dem unter-irdischen Gangsystem – um nur einige zu nennen.

Die eigene Existenz gründen

Alle wichtigen Informationen und Umsetzung im Basisseminar und Workshop

Die Agentur für Existenzgründungen aus Bad Franken-hausen und das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz geben erneut Gelegenheit zur Teilnahme an ei-nem Seminar

termin: 17. April – 19. April 2012 Ort: Seminarräume – Am Hermannschacht, Naumburger Straße 99d in Zeitz Zeit: an allen Tagen von 8.00 bis 16.00 UhrGebühr: 40,00 Euro Anmeldungen: Referat Wirtschaftliche Entwicklung/ Tel.: 03441/83-290 Agentur für Existenzgründungen/ Tel.: 034671/64290

Information für alle Handwerker, Gewerbetreibende, Unternehmen und Existenzgründer zur Grundstücksbörse der Stadt Zeitz Die Stadt Zeitz bietet über ihre Grundstücksbörse eige-ne städtische Liegenschaften und Gewerbeflächen sowie Grundstücke, Büro-, Laden- und Hallenflächen von anderen Eigentümern zum erwerb und / oder zur Anmietung an.

Dadurch konnten in den vergangenen Jahren zahlreiche Immobilien vermittelt und einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Wenn Sie eine geeignete Liegenschaft suchen oder selbst anbieten möchten, können Sie unter Tel.: 03441/83 290 oder per E-Mail: [email protected] Kon-takt zum Referat Wirtschaftliche Entwicklung aufnehmen und / oder einen Gesprächstermin vereinbaren.

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Registergericht

Amtsgericht StendalHRB 207945St.-Nr:120/106/05626

Sitz

Tröglitzer Str. 806712 Zeitz

Geschäftsführer

Jörg Stolper

Aufsichtsrat

Erika FischerVorsitzende

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Sparkasse BurgenlandkreisKonto-Nr.: 3 100 000 098BLZ: 800 530 00

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DKB HalleKonto-Nr.: 80 32 88BLZ: 120 300 00

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Die Gründungsmitglieder Manfred Krie-gel, Uwe Gewiese und Eckardt Bies (v.l.) am Wendischen Berg;

Quelle: Florin Kautz

3. Jahrgang | 24. März 2012 13

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

Am 18. Febuar fand der Kreisentscheid zum 53. Vorlesewettbe-werb des Deutschen Buchhandels in diesem Jahr in der Stadt-bibliothek „Martin Luther“ statt. Vor 60 Zuhörern haben 16 Schüler/innen der Sekundar- und Gymnasialstufen ihren eigenen und einen zweiten fremden Text vorgelesen. Als Sieger erreichten Sophie Damaschk von der Sekundarschule Droyßig und Fanny Schneider von der Jugenddorf-Christophorusschule Droyßig den

Landesausscheid.

SCHNAPPSCHUSS

Beratertag für Existenzgründer und Unternehmen in ZeitzDie Wirtschaftssenioren vom Verein „Alt hilFt JUNG“ und der Ego-Pilot bieten

am dienstag, dem 3. April 2012 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr in der Stadtverwaltung Zeitz, Altmarkt 1, Vorzimmer Friedenssaal, erneut einen Beratertag an.

Voranmeldungen nimmt das Referat Wirtschaftliche Entwick-lung der Stadt Zeitz unter Tel. 03441/83-290 entgegen. Darüber hinaus stehen vom Verein „ALT HILFT JUNG“, Herr Arnold, Tel.: 03441/213966 und der ego-Pilot des Burgenlandkreises, Herr Warnicke, Tel.: 034422/12959 Existenzgründern und Jungunter-nehmern mit Beratungsbedarf zur Verfügung.

handwerkskammer halle und ego-Pilotennetzwerk sachsen-Anhalt beraten gemeinsam existenzgründer und Unterneh-menAb sofort werden jeden 2. Dienstag im Monat, im Rathaus, Vor-zimmer Friedenssaal, von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr gemeinsame Beratungen durchgeführt. Ansprechpartner werden Herr Warni-cke und Herr Hirsch sein.Herr Warnicke führt als ego.Pilot in der Region Zeitz / Weißenfels Gründungsberatungen durch.Herr Hirsch ist als betriebswirtschaftlicher Berater der Handwerks-kammer Halle innerhalb der Abteilung Unternehmensberatung für die Beratung und Betreuung der Handwerksbetriebe zustän-dig. Dabei werden sowohl bestehende Unternehmen als auch Existenzgründer in der Gründungsphase beraten.

schwerpunkte der beratungen und informationen – Existenzgründungen– KfW-Gründercoaching – Betriebsübergabe/-übernahme– Management, Betriebsorganisation (Personalfragen)– Kostenrechnung/Kalkulation– Kapitalbedarf/Finanzierung/Fördermittel– Unternehmenssicherung– Außenwirtschaft– Marketing

Unterstützung – Erstellen von Schwachstellenanalysen– KfW-Programm „Runder Tisch“– KfW-Programm „Turn Around Beratung“– Fördermittelbeantragung

beratungstermine: 13. 03. 2012, 10. 04. 2012, 08. 05. 2012, 12. 06. 2012, 10. 07. 2012, 14. 08. 2012, 11. 09. 2012, 09. 10. 2012, 13. 11. 2012, 11. 12. 2012

ihre Anmeldungen nehmen entgegen: – Herr Warnicke, Tel.-Nr. 034422/12959, Fax 034422/61722, Funk 0162/4107288, E-Mail [email protected]– Herr Hirsch, Tel.-Nr. 0345/2999256, Fax 0345/2999200, E-Mail [email protected]– Frau Polzer, Referat Wirtschaftliche Entwicklung, Tel.-Nr. 03441/83381, E-Mail [email protected]

Gemeinsame Erklärung

des Landtagsabgeordneten Arnd Czapek und des Zeitzer Oberbürgermeisters zur Ortsumfahrung Theißen:

Die Ortsumfahrung der B91 Theißen ist in den Investitionsrah-menplan 2011–2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) in der Kategorie C aufgenommen wurden. Dafür setzten sich in dieser Woche der Zeitzer Oberbürgermeister und der Landtagsabgeordnete Arnd Czapek ein. Der Zeitzer Oberbür-germeister wurde heute vom parlamentarischen Staatssekre-tär Jan Mücke über die Aufnahme der für die Stadt Zeitz sehr wichtigen Ortsumfahrung informiert. Dr. Kunze sagte dazu: „Das ist ein wichtiger Schritt zur letzten Lückenschließung der Ortsumfahrung und eine gute Nachricht für unsere Thei-ßener Einwohner. Ich hoffe, dass damit nun spätestens 2014 mit dem Bau begonnen werden kann.“ Im gestrigen Gespräch von Arnd Czapek und Harry Lienau mit dem Verkehrsminister Thomas Webel wurde die Vor-dringlichkeit der Beendigung des Planfeststellungsverfahrens besprochen. Arnd Czapek sagte dazu: „Wir sind auf einem guten Weg, auch wenn es für alle Seiten noch viel Arbeit sein wird. Wir möchten diesen Weg aber weiter gemeinsam beschreiten und dann auch so schnell wie möglich an die Ausführungsplanung gehen. Dabei werden wir natürlich die Hinweise der Bürger zum Planfeststellungsverfahren beach-ten.“ Für einen baldigen Abschluss des Verfahrens und eine zügige Realisierung der Ortsumfahrung Theißen sprach sich später Minister Webel auf einer Veranstaltung des CDU OV Weißenfels über die Verkehrsinfrastruktur in Sachsen-Anhalt insbesondere im Burgenlandkreis aus. Die 3,9 Kilometer lange Ortsumfahrung Theißen ist seit vie-len Jahren ein wichtiges Thema für Zeitz. Es würde viel Ent-lastung nicht nur für Theißen sondern auch für die Zeitzer Innenstadt bringen. Das letzte Teilstück der Ortsumfahrung B91 wäre damit geschlossen.

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14 3. Jahrgang | 24. März 2012

M i c h a e l B O T e

VERANSTALTUNGSTIPPS STADT ZEITZ MÄRZ und APRIL 2012

MÄRZ

Samstag, 24. März 2012

17.00 Uhr michaeliskirche Zeitz Georg Friedrich Händel: „Brockes Passion“

Donnerstag, 29. März 2012

17.00 Uhr schloss moritzburg Zeitz Ausstellungseröffnung: „Zeichnungen und Aquarelle“ – Charlotte Petersohn

20.00 Uhr theater Zeitz im Capitol Rainald Grebe – Das neue Soloprogramm

Freitag, 30. März 2012

stadtbibliothek „martin luther“ Zeitz Literaturpräsentation anlässlich des 100. Todestages von Karl May

19.00 Uhr Zeitz, Ot Geußnitz, dorfgemeinschaftshaus Plaudertreff März

19.00 Uhr Zeitz, Ot Nonnewitz, Gaststätte zur Klause Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft

Nonnewitz für das Jagdjahr 2011/12

Samstag, 31. März 2012

09.00 Uhr – 8. Grundschule Zeitz13.00 Uhr 29. Zeitzer Großtauschbörse des Vereins für Briefmarkenkunde Zeitz von 1880 e.V.

14.00 Uhr Weingut hubertus triebe, Würchwitz 6. Kurkonzert des Männergesangverein „Harmonie“ Kayna e.V. mit den Gastchören Gesangverein Theißen e.V., Landchor Geußnitz, Gemischter Chor Wintersdorf

und Gemischter Chor Aga-Lusan

19.30 Uhr Klinkerhallen Zeitz „Footloose“ – Musical Aufführung der Jugendtheatergruppe Karambolage

Samstag, 31. März 2012 und Sonntag, 1. April 2012

09.00 Uhr – 8. Grundschule Zeitz16.00 Uhr 2. Zeitzer Ansichtskarten-Ausstellung und 16. Partnerschaftsausstellung Zeitz-Detmold Veranstaltung des Vereins für Briefmarkenkunde

Zeitz von 1880 e.V.

APRIL

Sonntag, 1. April 2012

10.00 Uhr – schlosspark moritzburg Zeitz18.00 Uhr Frühlingsmarkt Markttreiben mit Waren für Haus, Hof und Garten Bühnenprogramm und Unterhaltung für Jung & Alt sowie Trödelmarkt

15.00 Uhr Klinkerhallen Zeitz „Footloose“ Kult-Musical der 80er mit der Jugendtheatergruppe Karambolage

16.00 Uhr hyzet – Kultur- und Kongresszentrum Dreams of Musical

17.00 Uhr dom „st. Peter und Paul“ Zeitz „Die Kreuzigung“ Aufführung der Passion von John Stainer Domchor Zeitz, Chöre St. Elisabeth und Hl. Maximilian Kolbe, Gera sowie Solisten und Organist

Mittwoch, 4. April 2012

09.00 Uhr – stadt Zeitz, Neumarkt17.00 Uhr Ostermarkt

Donnerstag, 5. April 2012

19.00 Uhr Zeitz, Ot Geußnitz Osterfeuer mit Fackelumzug Start: Parkplatz an der Kirche Ziel: Sportplatz

20.00 Uhr Platzkonzert Droyßiger Schalmeienplayer e.V.

Samstag, 7. April und Sonntag, 8. April 2012

Weinhof Kloster Posa Zeitz Tag des offenen Weinbergs – Frühlingserwachen zum Osterfest

Sonntag, 8. April 2012

schlosspark moritzburg Zeitz Ostereiersuche im Gartentraum und Schalmeienfest

Donnerstag, 12. April 2012

15.30 Uhr medienleihe der stadtbibliothek „martin luther“ Zeitz Treff über 50 „Die Franzosen in Zeitz – ab 1814“ – mit Matthias Sander

Freitag, 13. April 2012

17.00 Uhr stadtbibliothek „martin luther“ Zeitz Ausstellungseröffnung in der Literaturgalerie Bilder vom Talentetag „Jekami“ des KuK e.V.

19.00 Uhr Weingut hubertus triebe Würchwitz Jungweinprobe mit Musik & Tanz Ein beschwingter Abend mit „The Hornets“ aus Leipzig

19.00 Uhr Zeitz, Ot luckenau, Gaststätte „Zur Gurke“ Jahreshauptversammlung Jagdgenossenschaft

Luckenau/Theißen

19.30 Uhr hyzet – Kultur- und Kongresszentrum Adonia-Teens-Musical „Das Urteil – Pilatus und Jesus“

3. Jahrgang | 24. März 2012 15

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Samstag, 14. April 2012

14.00 Uhr – Weingut hubertus triebe Würchwitz18.00 Uhr Jungweinprobe mit leckeren Jungweinen

20.00 Uhr stephanskirche Zeitz Irish-Folk-Music mit dem Ensemble „Leprechauns“

Sonntag, 15. April 2012

09.00 Uhr brikettfabrik hermannschacht Tag der Industriekultur

Dienstag, 17. April 2012

18.00 Uhr schloss moritzburg Zeitz Vorträge zum 10. Tag der Heimatgeschichte

Petrik Wittwika NS-Zwangswirtschaft und NS-Volksgemeinschaft:

Die Entstehung des BRABAG-Industriekomplexes Tröglitz. 1937/38

Ruth Plötz Die Prägung des Zeitzer Stadtbildes durch die in-

dustrielle Entwicklung des VEB ZEKIWA Zeitz

Mittwoch, 18. April 2012

18.00 Uhr Gaststätte „Goldener stern“ Zeitz, Vereinszimmer Vereinssitzung des Geschichts- und Altertums- vereins für Zeitz und Umgebung e.V. mit Vortrag: „Zum 25. Todestag des Zeitzer Malers und Grafikers Hubert Heger“ Referent: Detlef Deye

Freitag, 20. April 2012

18.30 Uhr Gaststätte „Wilde taube“ Zeitz Philatelistischer Stammtisch

19.00 Uhr Zeitz, Ot Geußnitz – dorfgemeinschaftshaus Verkehrsteilnehmerschulung mit Falk Klein

Freitag, 20. April – Sonntag, 22. April 2012

Zeitz, Gut stephanstraße 10. Oldtimertreffen

Samstag, 21. April 2012

17.00 Uhr michaeliskirche Zeitz Antrittskonzert von Clemens Bosselmann Mit Werken von Bach, Brahms, Albright und Reger

19.00 Uhr hyzet – Kultur- und Kongresszentrum Guggenfete

21.00 Uhr Zeitz, Ot Geußnitz – dorfgemeinschaftshaus Rockkonzert mit DINa4

Samstag, 21. April und Sonntag, 22. April 2012

Weinhof Kloster Posa Zeitz Jungweinprobe

Sonntag, 22. April 2012

14.00 Uhr blumenmühle Würchwitz „Mörderische Wanderung“ Exkursion mit dem Ortschronisten Volker Thurm

zu den historischen Tatorten im Schnaudertal

14.30 Uhr Klinkerhallen Zeitz Chorkonzert anlässlich des 20-jährigen Bestehens

des Gesangverein Theißen e.V.

18.00 Uhr theater Zeitz im Capitol „Radioballett“ Kabarett „Die Herkuleskeule“

Dienstag, 24. April 2012

18.00 Uhr Schloss Moritzburg Zeitz Ausstellungseröffnung „WeltSpielZeug“ Spielzeug-Kreationen von Kindern aus Asien, Afrika und Lateinamerika

Mittwoch, 25. April 2012

19.00 Uhr rathaus Zeitz, Friedenssaal „Nehm‘ Se ‘n Alten“ Otto-Reutter-Liederabend

Donnerstag, 26. April 2012

Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz Literaturpräsentation zum 85. Geburtstag von Alberto Uderzo am 25. April

Samstag, 28. April 2012

Weinhof Kloster Posa Zeitz „Der Reiter ohne Kopf zu Gast“ mit einem zünftigen Maifeuer

09.00 Uhr Zeitz, Ot Geußnitz Frühjahrsputz

19.30 Uhr hyzet – Kultur- und Kongresszentrum Operetten-Gala

Sonntag, 29. April 2012

16.00 Uhr michaeliskirche Zeitz „Wasser ist Leben“ – UNICEF-Gala

Montag, 30. April 2012

17.00 Uhr Zeitz, Ot Geußnitz, Platz an der Kirche Maibaumsetzen

SPORT

Ostermontag, 9. April 2012

14.00 Uhr ernst-thälmann-stadion Zeitz Burgenlandpokal – Viertelfinale 1. FC Zeitz – 1. FC Weißenfels

Samstag, 14. April 2012

15.00 Uhr ernst-thälmann-stadion Zeitz 22. Spieltag der Saison 2011/2012 1. FC Zeitz – Naumburger BC 1920

13.00 Uhr Vorspiel 1. FC Zeitz II – VfB Zeitz

Samstag, 21. April 2012

09.00 Uhr turnhalle der berufsbildenden schulen Zeitz 8. Wettkampf sportlichster Kindergarten

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16 3. Jahrgang | 24. März 2012

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AUSSTELLUNGEN

Museum Schloss Moritzburg Zeitz

dauerausstellungen

•Kinderwagen–Kinderjahre. Kulturgeschichte des Kinderwagens • ZeitderHerzöge–BarockeResidenzkulturinZeitz • MobiliarundKunsthandwerkvonderRenaissance bis zum 19. Jahrhundert • Druckkunst(Kunst-undMuseumspädagogischesZentrum

„Johannes Lebek“ im Torhaus) • DasKirchenjahr(DomSt.PeterundPaul,Ausstellungsraum

über der Fürstenloge, Besichtigung nach Voranmeldung möglich)

sonderausstellungen

• JohannesLebek–IllustrationenzuMärchenund eigenen Geschichten • Kunst-undMuseumspädagogischesZentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus bis 19. 08. 2012 • CharlottePetersohn–ZeichnungenundAquarelle vom 29. 03. bis 01. 07. 2012 • WeltSpielZeug Spielzeug-Kreationen von Kindern aus Asien, Afrika und Lateinamerika vom 24. 04. bis 09. 09. 2012 • DasSchaumagazinKinderwagenkannwährendderOster-

feiertage besichtigt werden.

Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz, Literaturgalerie

• bis10.April2012 „Die Ergotherapeuten der MBA stellen sich vor“ • ab14.April2012 Bilder vom Talenttag „Jekami“ des KuK e.V.

Gewandhaus-Galerie in der Tourist-Information Zeitz

• seit24.Februar2012 Fotowettbewerb: „Meine Heimat – mein Zuhause“

Franziskanerkloster Zeitz

• dauerausstellung „Theaterausstellung im Soziokulturellen und Theaterzentrum Zeitz des Kultur-, Kunst- und Theater- vereins der Stadt Zeitz e.V.“, gefördert durch die Bundes-

stiftung Kultur

• dorfmuseum „Kaynastube“ und dorfmuseum „Alte schule“

• dorfmuseum „Kaynastube“ Ortsteil Kayna, Bahnhofstraße 4, 06712 Zeitz Geöffnet dienstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

• dorfmuseum „Alte schule“, „lapidarium“ im „Barbarossa-Keller“, Kleines Feuerwehrmuseum Ortsteil Kayna, Kirchplatz 2, 06712 Zeitz

Kontakt und Anmeldung: Für die Dorfmuseen: Hermann Heiner, Tel. 03 44 26 / 5 08 79 Führungen sind nach Anmeldung möglich.

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3. Jahrgang | 24. März 2012 17

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

SCHNAPP-SCHÜSSE

Von April bis August wird der Rat-

hausturm saniert. Der 53 Meter hohe

Turm muss dazu eingerüstet werden.

In der Zeit der Bauausführung ist mit

Behinderungen am Durchgang zum

Rathausgarten zu rechnen.

Mut zur Lücke bewiesen die Zeitzer Karnevalisten bei der Schlüsselrückgabe am Aschermittwoch. Aus den Händen des ZCV-Präsidenten Matthias Pfützner erhielt der Zeitzer Bürgermeister Hen-rik Otto in diesem Jahr aber auch Gartenkresse. Damit sollen einige Flächen nach Abrissen begrünt werden

können.

Bei den archäologischen Bauuntersuchun-gen am Zeitzer Altmarkt wurde 60 Zenti-meter tief gegraben, an der Nordwestecke tiefer. Untersucht wurde eine Fläche von 270 Quadratmetern. Dabei untersuchten Grabungsleiter Peter Hiptmair und sein Team 230 Kubikmeter Erdreich von Hand. Neben den Erkenntnissen, die gewonnen wurden, kam es auch zu einer ganzen Reihe von Fundstücken. Ein kleiner Münz-schatz wurde entdeckt, vermutlich einmal mit oder ohne Beutel verlorengegangene Geldstücke aus der Zeit um 1600. 9.300 Scherben wurden geborgen und 6.700 Knochen – alle tierischen Ursprungs. Ty-pisch für einen Marktplatz ist der Fund von Hufeisen.

Am achten Fotowettstreit der Gewandhaus- galerie nahmen 39 Einsender mit insgesamt fast 200 Fotografien teil. Für 2012 war das Motto „Meine Heimat, mein Zuhause“ gestellt. Zur Aus-stellungseröffnung am 23. Februar wurden ins-gesamt acht Anerkennungen ausgezeichnet. Die Preisträger des Wettbewerbs erhielten als kleines Dankeschön eine Flasche Saale-Unstrut-Wein. Als Thema für das nächste Jahr gab Galerist Rainer Krause „Alles was kreucht und fleucht“ plus ein

Bild „schaffende Hände“ bekannt.

Anerkennungen: Doreen Ulbrich: „Das ist aber ein komischer Fisch“Frank Ellmerich: „Flaute – Windenergie für die Welt“

Lutz Lück: „Morgennebel“Hendrik Allert: „Morgennebel“

Mattias Brauner: „Orangerie im Glas“Günter Laugisch: „Zeitzer Weihnachtsmarkt“

Anreas Möhrke: „Zeitz ist Heimat“Rainer Langstroff „Wasserspiegel“

Der Zeitzer Restaurator Mirko Negwer übergab um 1500 entstandene Holzskulpturen, geschaffen von einem unbekannten Künstler, an die Museums-mitarbeiterin Ursula Rittig. Die Leuchter-Engel hat-ten einst die Aufgabe, auf einem Altar die Monst-ranz zu flankieren und gehören zur Sammlung des Zeitzer Museums Schloss Moritzburg. Sie sollen nun ihren Platz in der neu zu gestaltenden Aus-stellung zur Zeitzer Stadtgeschichte finden. Neg-wer hat die beiden Skulpturen, die bereits einmal bei einer früheren Restaurierung stark überarbeitet wurden, behutsam restauriert. Bereits mehrfach war er für Schloss und Dom tätig.

Das Jugendjazzorchester Sachsen-Anhalt swingte sich mit seiner Big-Band-Gala 2012 in die Herzen der Be-sucher des Theaters im Capi-tol Zeitz. Die Band setzt sich aus einer Auswahl der besten Jazztalente des Landes aus Schülern und Studenten zu-sammen. Das Zeitzer Klarinet-ten- und Saxophon-Ensemble e.V. stimmte die Besucher auf den Abend ein.

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18 3. Jahrgang | 24. März 2012

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER STADT ZEITZ

Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer

in der Stadt Zeitz

Aufgrund der §§ 6 Abs. 1, 44 Abs. 3 Nr. 1 und 91 der Gemein-deordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBl. LSA S. 383) und aufgrund der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezem-ber 1996 (GVBl. S. 405) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 15. 03. 2012 die folgende Satzung erlassen:

§ 1steuergegenstand

(1) Die Stadt Zeitz erhebt eine Steuer für die Benutzung von Spiel-, Schau-, Scherz-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Unterhaltungsgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit an öffentlich zugänglichen Orten im Gebiet der Stadt Zeitz und ihren Ortschaften, soweit die Benutzung der Geräte von der Zahlung eines Entgeltes abhängig ist. Zu den Spielgeräten zählen auch elektronische multifunktionale Bildschirmgeräte, die das Spielen am Einzelgerät oder durch Vernetzung mit anderen örtlichen Geräten (LAN) oder im Internet ermög-lichen.

(2) Öffentlich zugängliche Orte im Sinne des Abs. 1 sind Räume oder Plätze unter freiem Himmel. Zu den öffentlich zugäng-lichen Räumen zählen insbesondere:

1. Spielhallen oder ähnliche Unternehmen im Sinne des § 33 i GewO,

2. Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetriebe, Wettannahmestellen oder ähn-liche Räume,

3. auch solche Orte, die nur gegen Entgelt gleich welcher Art oder nur von einem bestimmten Personenkreis betreten werden dürfen (z. B. Vereinsgaststätten, Kantinen) oder

4. auch solche Orte, die nur während bestimmter Stunden oder auch nur an wenigen Tagen geöffnet sind.

§ 2steuerbefreiung

Steuerfrei sind: 1. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, die nach ihrer Bauart

ausschließlich zur Benutzung durch Kinder vorgesehen und geeignet sind (z. B. Kinderreitautomaten),

2. Geräte, die ausschließlich der Musikwiedergabe dienen.

§ 3steuerschuldner, haftungsschuldner

(1) Steuerschuldner ist der Aufsteller der Geräte. (2) Aufsteller ist derjenige, der das finanzielle Unternehmerrisiko

für die aufgestellten Geräte trägt. (3) Mehrere Steuerschuldner haften als Gesamtschuldner. (4) Haftungsschuldner ist: 1. wer in einer hinreichend deutlichen Beziehung zum Steuer-

gegenstand nach § 1 dieser Satzung steht. Eine hinreichend deutliche Beziehung zum Steuergegenstand ist insbesonde-re gegeben bei Personen, für die eine Umsatzbeteiligung aus dem Betreib der Geräte vorgesehen ist.

2. sofern eine juristische Person Steuerschuldner ist, deren Mitglieder oder Gesellschafter.

§ 4entstehung und ende der steuerpflicht

(1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem das Gerät in Betrieb genommen wird.

(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Betrieb des Gerätes dauerhaft eingestellt wird.

§ 5erhebungszeitraum, entstehung der steuerschuld

(1) Erhebungszeitraum ist der Kalendermonat. (2) Die Steuerschuld entsteht jeweils zum Ende des Erhebungs-

zeitraumes.

§ 6steueranmeldung und steuerfestsetzung

(1) Für Geräte mit Gewinnmöglichkeit hat der Steuerschuldner innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Erhebungszeitrau-mes eine Steuererklärung auf einem von der Stadt Zeitz vor-geschriebenen Vordruck abzugeben. Der Steuerschuldner hat die Steuer für jedes Gerät gesondert und insgesamt selbst zu berechnen und durch gleichzeitige Vorlage der Zählwerk-ausdrucke zu belegen. Die Zählwerkausdrucke müssen min-destens folgende Angaben beinhalten:

Gerätename, Geräteart, Zulassungsnummer, fortlaufende Nummer und Datum des aktuellen und des letzten Zählwerk-ausdruckes, eingesetzte Spielbeträge (Einwurf), ausgezahlte Gewinne (Auswurf), Veränderungen der Röhreninhalte, Fehl-betrag und die elektronische Kasse.

Es handelt sich dabei um eine Steueranmeldung i. S. des § 150 Abs. 1 Satz 3 der Abgabenordnung. Die Steueranmel-

dung steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 168, § 164 Abs. 1 AO).

(2) Ein Festsetzungsbescheid ergeht nur dann, wenn die Festset-zung zu einer abweichenden Steuer führt oder der Steuer-schuldner die Steueranmeldung nicht oder nicht rechtzeitig abgibt. Gibt der Steuerschuldner keine Steueranmeldung ab, kann bei der Festsetzung von den Möglichkeiten der Schät-zung der Bemessungsgrundlage und der Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach den Vorschriften der Abgaben-ordnung Gebrauch gemacht werden.

(3) Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit setzt die Stadt Zeitz die Steuer durch schriftlichen Bescheid fest. Im Bescheid kann bestimmt werden, dass dieser auch für die folgenden Erhe-bungszeiträume gilt, solange sich die Besteuerungsgrund-lagen oder der Steuerbetrag nicht ändern (Fortgeltungsbe-scheid).

§ 7Fälligkeit der steuer

(1) Für Geräte mit Gewinnmöglichkeit ist die Steuer nach Abga-be der Steueranmeldung spätestens am 15. Tag des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalendermonats fällig.

(2) Wird die Steuer durch Steuerbescheid festgesetzt (abwei-chende Festsetzung, Schätzung oder erstmalige Festsetzung für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit) ist sie 10 Tage nach Be-kanntgabe des Bescheides fällig.

3. Jahrgang | 24. März 2012 19

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(3) Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, für die ein Fortgeltungs-bescheid ergangen ist, ist die Steuer danach jeweils monat-lich am 10. Tag des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalendermonats fällig.

§ 8steuermaßstab

(1) Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer bei Gerä-ten mit Gewinnmöglichkeit ist das Einspielergebnis.

(2) Als Einspielergebnis gilt die Nettokasse (entspricht Saldo 2 auf Zählwerkausdruck). Sie errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse (inklusive der Veränderungen der Röhrenin-halte), abzüglich Nachfüllungen, Falschgeld und Fehlgeld.

(3) Sofern bei einem Gerät innerhalb des Erhebungszeitraumes ein negatives Einspielergebnis erzielt wird, wird dieses im Er-hebungszeitraum nicht besteuert; eine Verrechnung mit den Einspielergebnissen der anderen Geräte findet nicht statt.

(4) Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer bei Gerä-ten ohne Gewinnmöglichkeit ist die Stückzahl dieser Geräte.

(5) Hat ein Spielgerät mehrere Spiel-, Geschicklichkeits- oder Un-terhaltungseinrichtungen, die unabhängig voneinander und zeitgleich ganz oder teilweise nebeneinander entgeltpflichtig bespielt werden können, so gilt jede dieser Einrichtungen als ein Spielgerät.

§ 9steuersätze

(1) Für Geräte mit Gewinnmöglichkeit beträgt der Steuersatz 14 v. H. des Einspielergebnisses.

(2) Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit beträgt der Steuersatz pro Monat und Gerät:

a) für elektronische multifunktionale Bildschirmgeräte 10,00 Euro b) für Geräte, mit denen Gewalttätigkeit gegen Menschen dargestellt wird oder die eine Verherrlichung des Krieges zum Gegenstand haben 500,00 Euro c) für alle übrigen Geräte (Regelsteuersatz) 35,00 Euro

§ 10mitwirkungspflichten

(1) Der Steuerschuldner hat innerhalb von einer Woche nach der Inbetriebnahme der Geräte eine Steuererklärung abzugeben, in der Art, Anzahl und Aufstellungsort der Geräte angegeben sind. Bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit ist darüber hinaus für jedes Gerät der Gerätename und die Zulassungsnummer anzugeben. Als Inbetriebnahme gilt die erste Aufstellung des Gerätes, wenn der Stadt Zeitz entgegenstehende Um-stände nicht mitgeteilt worden sind. Die Erklärung gilt für die gesamte Betriebszeit des Gerätes. Sie gilt auch im Falle des Austausches eines Gerätes, sofern an dessen Stelle ein gleichartiges Gerät tritt. Die dauerhafte Außerbetriebnahme eines angemeldeten Gerätes im Sinne dieser Vorschrift ist der Stadt Zeitz innerhalb einer Woche zu melden. Anderenfalls gilt als Tag der Außerbetriebnahme frühestens der Tag der Erklärung.

(2) Der Steuerschuldner hat alle Unterlagen, aus denen die Be-messungsgrundlagen hervorgehen, entsprechend den Be-stimmungen des § 147 AO aufzubewahren.

(3) Der Steuerschuldner oder von ihm beauftragte Personen ha-ben den Beauftragten der Stadt Zeitz zur Feststellung von Steuertatbeständen oder zur Nachprüfung der Besteuerung

jederzeit Zugang zu den Aufstellorten und den Geräten zu gewähren sowie auf Verlangen Auskünfte und Unterlagen, die für die Besteuerung maßgeblich sind, zu erteilen bzw. vorzulegen.

§ 11sicherheitsleistung

Die Stadt Zeitz kann die Leistung einer Sicherheit in der voraus-sichtlichen Höhe der Steuerschuld verlangen, wenn die Durch-setzung des Steueranspruches gefährdet erscheint.

§ 12billigkeitsmaßnahmen

Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können unter den in § 13 a KAG-LSA genannten Voraussetzungen ganz oder teilweise gestundet oder erlassen werden.

§ 13Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 Abs. 2 KAG-LSA handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig:

1. entgegen § 6 Abs. 1 dieser Satzung als Steuerschuldner die Steueranmeldung nicht, nicht rechtzeitig, unrichtig oder unvollständig abgibt,

2. entgegen § 10 Abs. 1 dieser Satzung als Steuerschuldner nicht innerhalb einer Woche nach Inbetriebnahme eines Gerätes eine Steuererklärung abgibt oder die dauerhafte Außerbetriebnahme eines angemeldeten Gerätes nicht in-nerhalb einer Woche meldet,

3. entgegen § 10 Abs. 2 dieser Satzung als Steuerschuldner nicht alle Unterlagen, aus denen die Bemessungsgrund-

lagen hervorgehen, entsprechend den Bestimmungen des § 147 AO aufbewahrt,

4. entgegen § 10 Abs. 3 dieser Satzung als Steuerschuldner oder von ihm beauftragte Person den Beauftragten der Stadt Zeitz zur Feststellung von Steuertatbeständen oder zur Nachprüfung der Besteuerung nicht jederzeit Zugang zu den Aufstellorten und den Geräten gewährt oder auf Verlangen Auskünfte und Unterlagen, die für die Besteue-rung maßgeblich sind, nicht erteilt bzw. vorlegt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

§ 14inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft die: 1. Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im

Gebiet der Stadt Zeitz vom 09. 06. 2009. 2. Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in

der Gemeinde Theißen vom 30. 09. 1993 in der Fassung der 1. Änderung vom 11. 10. 2001.

Zeitz, den 16. 03. 2012

dr. Kunze, Oberbürgermeister

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20 3. Jahrgang | 24. März 2012

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Kommunale Friedhöfe

Die Nutzungsberechtigten von Grabstätten auf den kommu-nalen Friedhöfen der ehemaligen Ortsteile Geußnitz, Kayna, Mahlen und Luckenau sollen an die termingerechte Zahlung der Friedhofsunterhaltungsgebühren erinnert werden.

Kommunale Friedhöfe Geußnitz, Kayna, Mahlen und Luckenau:Entsprechend der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16. 12. 2010 nach § 5 Nr. V wird eine Friedhofsun-terhaltungsgebühr pro Jahr und Grabstätte von 19,00 Euro erhoben.Gemäß dem § 4 Nr. 4 dieser Satzung wird die Friedhofsun-terhaltungsgebühr zum 31. 03. eines jeden Kalenderjahres fällig, wenn diese nicht zu Beginn des Nutzungsrechts im Voraus für die gesamte Ruhezeit entrichtet wurde. Rück-ständige Gebühren werden laut § 4 Nr. 5 im Verwaltungs-zwangsverfahren beigetrieben.

Planfeststellungsverfahren für die geplante Wiederinbetriebnahme

der Wasserkraftanlage „Obermühle Zeitz“ am Mühlgraben in der Stadt Zeitz

Für das o.g. Vorhaben wird auf Veranlassung der Realenergie GmbH & Co. KG das Planfeststellungsverfahren nach § 68 Was-serhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 45 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) sowie den §§ 72 bis 78 Verwaltungs-verfahrensgesetz (VwVfG) durchgeführt.

der Plan für dieses Vorhaben liegt für einen monatvom 02. 04. 2012 bis 02. 05. 2012 in der Stadt Zeitz, Gewandhaus, Zimmer 30306712 Zeitz, Altmarkt 16

während folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht aus:Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 UhrDienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 18.00 UhrMittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 UhrDonnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 UhrFreitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt wer-den, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Ausle-gungsfrist bis

zum 18. 05. 2012 bei der Stadt Zeitz, Zimmer 207, Altmarkt 16, 06712 Zeitz

oder beim Landratsamt Burgenlandkreis, Amt für Natur- und Gewässerschutz, Zimmer 129, Außenstelle Weißenfels, Am Stadtpark 6, in 06667 Weißenfels, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Ter-min erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Einwender, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Nach dem Er-örterungstermin eingehende Stellungnahmen werden nicht mehr berücksichtigt, es sei denn, die vorgebrachten Belange

sind der Planfeststellungsbehörde bereits bekannt oder hät-ten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung von Bedeutung. In diesem Fall bestimmt die Anhörungsbehörde die Einwendungsfrist.

3. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

4. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so kön-nen sie durch ortsübliche Bekanntmachung ersetzt werden.

5. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

6. Durch Einsichtnahme in die Planungsunterlagen, Erhebun-gen von Einwendungen oder Teilnahme am Erörterungster-min entstehende Kosten werden nicht erstattet.

7. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Plan-feststellung dem Grunde nach entschieden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

8. Über die Einwendungen wird nach Abschluß des Anhörungs-verfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzuneh-men sind.

Zeitz, den 24. 03. 2012

dr. Kunze, Oberbürgermeister

Verpachtung des Grundstücks der STADT ZEITZ

Grundstück Wochenendgarten Bornpromenade in Zeitz

Die Stadt Zeitz beabsichtigt die Verpachtung des Grundstücks Flur 6, Flurstück 22/4 anteilig mit 600 m² in Zeitz, welches sich südlich der Bornpromenade und nördlich des Schwanenteiches befindet.Das Grundstück wird zu einem jährlichen Pachtzins von 0,30 Euro/m² zur Verpachtung mit einem einfachen Wochenendhaus angeboten.Anmeldungen sind unter dem Kennwort „Verpachtung Wo-chenendgarten bornpromenade“ in einem geschlossenen Um-schlag bis zum 16. 04. 2012 an folgende Adresse zu richten:Stadt Zeitz, der Oberbürgermeister, Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Öffentliches Grün / Baumschutz, Altmarkt 16, 06712 Zeitz.Weitere Anfragen zum Objekt sowie zur Vereinbarung von Be-sichtigungsterminen können Sie an das Sachgebiet Öffentliches Grün / Baumschutz, Tel. 03441/ 83 455, richten.

Zeitz, den 22. 02. 2012

dr.Kunze, Oberbürgermeister

3. Jahrgang | 24. März 2012 21

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

BEKANNTMACHUNGEN STADT ZEITZ

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz

– Gewerbegebiet Leipziger Straße –

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 26. 01. 2012 auf Grund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet Leipzi-ger Straße“ für das Gebiet Gemarkung Zeitz, Flur 1, Flur 17 und Flur 18, begrenzt durch die Leipziger Straße, die Tiergartenstra-ße, den Bahndamm, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37, die Straße am Güterbahnhof und die Straße Auf den Ge-binden, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textli-chen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.

Die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht wurde in der vorliegenden Fassung gebilligt.Das Vorwort der Vorlage wurde beachtet. Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffent-lichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wurde geprüft und hierzu die Zu-stimmung gegeben.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüb-lich bekanntgemacht.Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet Leipziger Straße“ tritt am Tage der Bekanntma-chung in Kraft.

Der Bebauungsplan nebst Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann von jedermann vom heutigen tag an bei der Stadtverwaltung Zeitz, Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung in 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während folgender Dienststunden sowie nach vorheriger Terminabstimmung (Tel: 03441/83435) außerhalb dieser Uhrzeiten eingesehen werden:montag, mittwoch, donnerstag 9.00 – 15.00 Uhrdienstag 9.00 – 18.00 UhrFreitag 9.00 – 11.30 UhrÜber den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1–3 BauGB beachtliche Verletzung

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,2. eine, unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB, be-

achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

22 3. Jahrgang | 24. März 2012

M i c h a e l B O T e

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab-wägungsvorganges wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Zeitz geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachver-halt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder dem Mangel der Abwägung begründen soll, darzulegen (215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprü-che nach den §§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.

Zeitz, den 20. 02. 2012

dr. Kunze, Oberbürgermeister

BEKANNTMACHUNG DER STADT ZEITZ

Friedhof Geußnitz – Einebnung einer Grabstelle

Auf dem kommunalen Friedhof in Geußnitz befindet sich eine Doppelgrabstelle nach dem Eingang linke Seite an der Friedhofs-mauer. Der Grabstein hat folgende Inschrift:

ruth Weber, geb. Zabelgeb. 5. 3. 1926, verst. 10. 3. 1952Familie Otto Weber

Der Nutzungsberechtigte dieser Grabstelle ist nicht bekannt. Das Nutzungs- und Ruherecht für diese Grabstelle ist abgelaufen.Diese Grabstelle wird zum 30. 04. 2012 durch die Stadt Zeitz eingeebnet.

Zeitz, den 09. 03. 2012

dr. Kunze, Oberbürgermeister

BEKANNTMACHUNG STADT ZEITZ

Durchführung der Frühjahrsdeichschau 2012

Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt dem § 94 Abs. 7 wird am 16. 04. und 23. 04 2012 der Deichabschnitt der Weißen Elster Gemeinde Stadt Zeitz geschaut.Die Schaukommission hat gemäß den §§ 94 und 95 des Wasser-gesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:– Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen

zu kontrollieren – Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirt-

schaftlichen Anlagen zu nehmen– eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirt-

schaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist.

Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten sowie Vorsorge hin-sichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu ge-währleisten.Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kos-ten an der Deichschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinwei-sen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Verwaltungsgemeinschaft/Stadtverwaltung oder schriftlich an:Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Flussbereich MerseburgWilli-Brundert-Straße 14, 06132 Halle (Saale)

ZahlungserinnerungStraßenreinigungsgebühren 2012

Die Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2012 sind am 01. 04. 2012 fällig.Die Bescheide aus dem Jahr 2011 sind Folgebescheide, die bis zum Erhalt eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit behalten. Aus diesem Grund wurden in diesem Jahr keine neuen Bescheide versendet.

Zahlen Sie auf das Konto der Stadt Zeitz bei der Sparkasse Bur-genlandkreis Konto-Nr. 32 000 000 30, BLZ 800 530 00

Für Auslandsüberweisung nutzen Sie IBAN: DE 61 8005 3000 3200 0000 30, BIC: NOLADE21BLK

Zahlungshinweise: Soweit Sie bereits am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zu den angegebenen Fälligkeits-terminen von Ihrem Bankkonto abgebucht.Falls Sie an diesem Verfahren noch nicht teilnehmen, ersparen Sie sich Zeit und Wege, und erteilen Sie der Stadt Zeitz eine Ein-zugsermächtigung (Vordrucke erhalten Sie bei der Stadt Zeitz, Altmarkt 16, Gewandhaus Zimmer 210).Falls Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, zahlen Sie bit-te bargeldlos auf das im letzten Bescheid angegebene Konto der Stadt Zeitz. Als Zahlungsgrund (Verwendungszweck) geben Sie bitte das Kassenzeichen an.

ACHTUNG

Verschiebung der Straßenreinigung an den Osterfeiertagen

Aufgrund der anstehenden Feiertage kann die Straßenreini-gung nicht regulär laut Tourenplan erfolgen.Es ist notwendig die Touren an den einzelnen Feiertagen wie folgt zu verschieben; die dafür notwendige Beschilderung erfolgt rechtzeitig.

Karfreitag 06. 04. 2012 tour 1 wird am 05. 04. 2012 vorgezogen

Ostermontag 09. 04. 2012 tour 6 wird am 13. 04. 2012 nachgeholt

3. Jahrgang | 24. März 2012 23

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Zeitz

„Sondergebiet mit der Zweckbestim-mung Freiflächenphotovoltaik auf der

ehemalige Deponie Aue in Zeitz“

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 07. 07. 2011 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 62 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächen-photovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“ gefasst.

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegen der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“ sowie der Entwurf der Begründung ein-schließlich Umweltbericht, umweltbezogener Stellungnahmen und Auszüge des Konzeptes zur energetischen Stadterneuerung in der Zeit

vom 02. 04. 2012 bis 04. 05. 2012 im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zim-mer 303 während folgender Dienststunden:

montag, mittwoch, donnerstag 9.00 – 15.00 Uhrdienstag 9.00 – 18.00 UhrFreitag 9.00 – 11.30 Uhr

sowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhr-zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann jedermann Ein-sicht in den Entwurf des Bebauungsplanes nehmen und Anre-gungen bzw. Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung des Bebauungsplanes unberück-sichtigt bleiben.Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden entsprechend § 3 Abs.2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt.Des Weiteren können die Unterlagen im Internet unter www.zeitz.de (unter Aktuelles) eingesehen werden.

Zeitz, den 23. 02. 2012

dr. KunzeOberbürgermeister

A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

24 3. Jahrgang | 24. März 2012

M i c h a e l B O T e

BEKANNTMACHUNG STADT ZEITZ

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63

der Stadt Zeitz

„Sondergebiet mit der Zweck- bestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz

in Zeitz-Zangenberg“

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 07. 07. 2011 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezo-genen Bebauungsplan Nr. 63 „Sondergebiet mit der Zweckbe-stimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlela-gerplatz in Zeitz-Zangenberg“ gefasst.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Ent-wurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sonder-gebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg“ sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit

vom 02. 04. 2012 bis 04. 05. 2012im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zim-mer 303 während folgender Dienststunden:

montag, mittwoch, donnerstag 9.00 – 15.00 Uhrdienstag 9.00 – 18.00 UhrFreitag 9.00 – 11.30 Uhr

sowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhr-zeiten gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus.

Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann jeder und jede Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes nehmen und An-regungen bzw. Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt blei-ben.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs.1 BauGB beteiligt.Des Weiteren können die Unterlagen im Internet unter www.zeitz.de (unter Aktuelles) eingesehen werden.

Zeitz, den 16. 03. 2012

dr. KunzeOberbürgermeister

3. Jahrgang | 24. März 2012 25

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

BEKANNTMACHUNG STADT ZEITZ

Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungs-

planes Nr. 64 der Stadt Zeitz

„Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 22. 12. 2011 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebau-ungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ ge-fasst.

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegen der Ent-wurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Lücken-schließung Hainichener Dorfstraße“ sowie der Entwurf der Be-gründung einschließlich Umweltbericht und umweltbezogener Stellungnahmen in der Zeit

vom 02. 04. 2012 bis 04. 05. 2012 im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zim-mer 303 während folgender Dienststunden:

montag, mittwoch, donnerstag 9.00 – 15.00 Uhrdienstag 9.00 – 18.00 UhrFreitag 9.00 – 11.30 Uhr

sowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhr-zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann jedermann Ein-sicht in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nehmen und Anregungen bzw. Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung des Bebauungsplanes unberück-sichtigt bleiben.Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden entsprechend § 3 Abs.2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt.Des Weiteren können die Unterlagen im Internet unter www.zeitz.de (unter Aktuelles) eingesehen werden.

Zeitz, den 05. 03. 2012

dr. KunzeOberbürgermeister

A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

26 3. Jahrgang | 24. März 2012

M i c h a e l B O T e

Mikrozensus 2012 hat begonnen

Bereits seit Jahresbeginn 2012 erhalten Haushalte Sach-sen-Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten an-gekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine Volkszählung“ (Mikrozen-sus) benannte jährliche Haushaltsbefragung. Der Mikrozensus wird ganzjährig von Januar bis Dezember im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und so-ziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben, 2012 auch das Pendlerver-halten.Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedsstaaten der EU.Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusge-setz (BGBl. I S.1350). Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstich-probe für bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren und ist im Mikrozen-susgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität der zu berech-nenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betref-fenden Haushalte und Personen nach § 7 des Mikrozensus-gesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen lebenden Haushalte wer-den 4 aufeinander folgende Jahre befragt. Pflicht ist auch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverläs-sigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch bei rund 12 000 Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflich-tet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröf-fentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert.

Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen ge-genüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwor-tet werden. Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst aus-füllen und direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen.Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2012 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.

2. Änderungssatzung der Satzungüber die Benutzung

der Kindereinrichtung der Gemeinde Geußnitz

Gemäß der §§ 4, 6, 8 und 44 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO-LSA), der §§ 2 und 5 des Kommunalen Ab-gabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA), §§ 22, 24und 90 Abs. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) – Sozialverwaltungsverfahren und Da-tenschutz – und dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) in den derzeitgeltenden Fassungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. 03. 2012 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1Änderungen

§ 7 der Satzung wird wie folgt geändert:§ 7 Nr. 3 – 7 werden gestrichen.§ 7 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst:

In § 10 wird folgender Satz angefügt:Diese Satzung tritt am 31. 12. 2013 außer Kraft.

Artikel 2inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01. 08. 2012 in Kraft.

Zeitz, den 16. 03. 2012

dr. Kunze, Oberbürgermeister

2. Änderungssatzung der Satzung über die Benutzung

der Kindereinrichtung der GemeindeKayna zur Förderung und Betreuung

von Kindern

Gemäß der §§ 4, 6, 8 und 44 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO-LSA), der §§ 2 und 5 des Kommunalen Ab-gabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA), §§ 22, 24und 90 Abs. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch

3. Jahrgang | 24. März 2012 27

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

(VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) – Sozialverwaltungsverfahren und Da-tenschutz – und dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) in ihrer der-zeit geltenden Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. 03. 2012 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1Änderungen

§ 8 der Satzung wird wie folgt geändert:§ 8 Nr. 3 – 7 werden gestrichen.§ 8 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst:

In § 10 wird folgender Satz angefügt:Diese Satzung tritt am 30. 06. 2014 außer Kraft.

Artikel 2inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01. 08. 2012 in Kraft.

Zeitz, den 16. 03. 2012

dr. Kunze, Oberbürgermeister

3. Änderungssatzung der Satzung über die Benutzung

der Kindereinrichtung der Gemeinde Luckenau zur Förderung

und Betreuung von Kindern

Gemäß der §§ 4, 6, 8 und 44 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO-LSA), der §§ 2 und 5 des Kommunalen Ab-gabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA), §§ 22, 24und 90 Abs. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) – Sozialverwaltungsverfahren und Da-tenschutz – und dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) in den derzeitgeltenden Fassungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. 03. 2012 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1Änderungen

§ 12 der Satzung wird wie folgt geändert:§ 12 Nr. 3 – 7 werden gestrichen.§ 12 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst:

In § 13 wird folgender Satz angefügt:Diese Satzung tritt am 30. 06. 2014 außer Kraft.

Artikel 2inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01. 08. 2012 in Kraft.

Zeitz, den 16. 03. 2012

dr. KunzeOberbürgermeister

A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

28 3. Jahrgang | 24. März 2012

M i c h a e l B O T e

3. Änderungssatzung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Theißen zur Förderung

und Betreuung von Kindern

Gemäß der §§ 4, 6, 8 und 44 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO-LSA), der §§ 2 und 5 des Kommunalen Ab-gabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA), §§ 22, 24 und 90 Abs. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) – Sozialverwaltungsverfahren und Da-tenschutz – und dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) in den der-zeit geltenden Fassungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. 03. 2012 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1Änderungen

§ 12 Nr. 4 wird wie folgt neu gefasst:

Kinderkrippe Kindergarten 0 – 2 Jahre 3 – 6 Jahre

Ganztagsplätze 170,00 Euro 140,00 Euro Halbtagsplätze 110,00 Euro 80,00 Euro Hortplätze 65,00 Euro

In § 13 wird folgender Satz angefügt:Diese Satzung tritt am 31. 12. 2014 außer Kraft.

Artikel 2inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01. 08. 2012 in Kraft.

Zeitz, den 16. 03. 2012

dr. Kunze Oberbürgermeister

Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz

Gemäß der §§ 4, 6, 8 und 44 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO-LSA), der §§ 2 und 5 des Kommunalen Ab-gabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA), §§ 22, 24 und 90 Abs. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) – Sozialverwaltungsverfahren und Da-tenschutz – und dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) in ihrer der-zeit geltenden Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. 03. 2012 folgende Satzung beschlossen:

§ 1Allgemeine rechtsgrundlagen

(1) Diese Satzung findet Anwendung für die Benutzung der nachfolgend aufgeführten Kindertageseinrichtungen in Trä-gerschaft der Stadt Zeitz:

1. Städtische Kindertageseinrichtung Kunterbunt Robert-Schumann-Straße 1, 06712 Zeitz 2. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Montessori-Kinderhaus Martin-Planer-Straße 37, 06712 Zeitz 3. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Kinderträume Albrechtstraße 37, 06712 Zeitz 4. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Musikus Auf dem Schlagstück 11a, 06712 Zeitz 5. Städtische Kindertageseinrichtung Völkerfreundschaft Belgrader Straße 12a, 06712 Zeitz 6. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Regenbogen Gertrudstraße 2, 06712 Zeitz 7. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Kleine Strolche Geschwister-Scholl-Straße 8c, 06712 Zeitz 8. Kneipp-Kindertageseinrichtung Wasserflöhe Zeppelinstraße 4, 06712 Zeitz 9. Städtische Kindertageseinrichtung Bummi Freiligrathstraße 47, 06712 Zeitz 10. Städtischer Hort Am Schwanenteich Am Schwanenteich 3, 06712 Zeitz 11. Städtische Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe mit Außenstelle Hort Nonnewitz Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen ab 01. 01. 2015 12. Städtische Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen Siedlung 13, 06711 Zeitz OT Luckenau ab 01. 07. 2014 13. Städtische Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen mit Außenstelle Hort Pfalzstraße 1, 06712 Zeitz OT Kayna ab 01. 07. 2014 14. Städtische Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker Rödener Weg 10, 06712 Zeitz OT Geußnitz ab 01. 01. 2014(2) Die Benutzung der Kindertageseinrichtungen wird gemäß § 53 SGB X als öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis zwi-

schen der Stadt Zeitz und den Sorgeberechtigten geregelt.(3) Die jeweilige Leitung der Kindertageseinrichtungen ist er-

mächtigt, den Betreuungsvertrag namens und in Vollmacht der Stadt Zeitz, vertreten durch den Oberbürgermeister zu zeichnen.

(4) Tageseinrichtungen erfüllen einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag im Rahmen einer auf die Förderung der Persönlichkeit des Kindes orientierten Gesamtkonzeption. Sie sollen die Gesamtentwicklung des Kindes altersgerecht fördern und durch allgemeine und erzieherische Hilfen und Bildungsangebote die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes anregen seine Gemeinschaftsfähig-keit fördern und Benachteiligungen ausgleichen. Tagesein-richtungen und Tagespflegestellen sollen die Integration von behinderten Kindern fördern und auf diese Weise zur Verbesserung der Chancengleichheit beitragen. Die Betreu-ungs- und Förderungsangebote sollen sich pädagogisch

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und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ih-rer Familien orientieren. Tageseinrichtungen ergänzen und unterstützen die Erziehung in der Familie und ermöglichen den Kindern Erfahrungen über den Familienrahmen hinaus.

(5) Sie sollen insbesondere den Erwerb sozialer Kompetenzen, wie Selbständigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Ge-meinschaftsfähigkeit, Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Menschen, Kulturen und Lebensweisen sowie die Ausbildung von geistigen und körperlichen Fähigkeiten, insbesondere zum Erwerb von Wissen und Können, ein-schließlich der Gestaltung von Lernprozessen, fördern. Die Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen unterstützt die natür-liche Neugier der Kinder, fordert Bildungsprozesse heraus, greift Themen der Kinder auf und erweitert sie. Sie schließt die geeignete Vorbereitung des Übergangs in die Grund-schule ein. Zu diesem Zweck sollen insbesondere sprach-liche Kompetenzen, elementare Fähigkeiten im Umgang mit Mengen, räumliche Orientierungen, eine altersgerechte Grob- und Feinmotorik sowie die Wahrnehmung mit allen Sinnen und das Denken gefördert werden. Tageseinrichtun-gen fördern die emotionale und musische Entwicklung der Kinder. Der Übergang zur Schule soll durch eine an dem Entwicklungsstand der Kinder orientierte Zusammenarbeit mit der Schule erleichtert werden.

(6) Tageseinrichtungen sind verpflichtet, bei den von ihnen be-treuten Kindern im vorletzten Jahr vor der Einschulung den Sprachstand festzustellen und, soweit erforderlich, Sprachför-derung im letzten Jahr vor der Einschulung durchzuführen.

(7) Die Träger der Tageseinrichtungen gestalten die Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages in eigener Verant-wortung. Für jede Tageseinrichtung ist eine Konzeption zu erarbeiten und ständig fortzuschreiben, in welcher Schwer-punkte und Ziele der Arbeit in der Tageseinrichtung und deren Umsetzung unter Berücksichtigung ihres Umfeldes und unter Beteiligung der Fachkräfte und des Kuratoriums festgelegt werden. Die Konzeption soll insbesondere Aussa-gen zu Fragen der Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Schulen des Einzugsbereiches enthalten.

(8) Kindern, die die Schule besuchen, sollen auf Wunsch der Eltern sachkundige Hilfen zur Erledigung der Hausaufgaben angeboten werden. Dazu sollen Erzieherinnen und Erzieher mit der Schule zusammenarbeiten.

(9) In den Kindertageseinrichtungen soll die Entwicklung jedes Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschafts-fähigen Persönlichkeit gefördert werden.

(10) Der Besuch einer Kindertageseinrichtung stellt einen ergän-zenden Beitrag zur elterlichen Erziehung dar.

(11) Die Kindertageseinrichtungen stehen allen Kindern unab-hängig der religiösen oder weltanschaulichen Prägung ihres Elternhauses zur Verfügung.

§ 2Gemeinnützigkeit

(1) Die Kindertageseinrichtungen sind selbstlos tätig. Sie verfol-gen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Die Mittel der Kindertageseinrichtungen dürfen nur für die in dieser Ordnung benannten Zwecke verwendet werden.

(3) Die Stadt Zeitz erhält keine Zuwendung aus Mitteln der Kin-dertageseinrichtungen.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Kindertageseinrichtungen fremd sind oder durch unverhält-nismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(5) Bei Auflösung der Kindertageseinrichtungen oder bei Weg-fall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen der Kindertageseinrichtung an die Stadt Zeitz, die es unmittel-bar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwe-cke verwendet.

§ 3Anspruch auf Kinderbetreuung

(1) Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang An-spruch

1. auf einen ganztägigen Platz (10 Stunden) in einer Kin-dertageseinrichtung,

a) bis zum Schuleintritt, wenn die Sorgeberechtigten aus Gründen

– der Beschäftigung, – des Mutterschutzurlaubes, – einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung, – einer Maßnahme der Arbeitsförderung (AFG), – einer freiberuflichen / selbständigen Tätigkeit einen Bedarf an einem Betreuungsplatz haben, b) vom Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7. Schul-

jahrgang und c) ausnahmsweise, wenn und solange das Jugendamt

entscheidet, Leistungen nach § 3a Abs. 3 S. 1 (Not-situation) zu gewähren,

2. auf einen Halbtagsplatz von mindestens fünf Stunden täglich oder 25 Wochenstunden in allen anderen Fällen.

(2) In der Zeit, in der Mütter Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes unterlie-

gen, ist ebenfalls ein Bedarf auf einen ganztägigen Platz be-gründet, wenn der andere Sorgeberechtigte zur Betreuung des Kindes nicht zur Verfügung steht (Arbeitsverhältnis).

Gleiches gilt, wenn der Sorgeberechtigte, der die überwie-gende Betreuung und Versorgung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitli-chen oder anderen zwingenden Gründen, ausfällt.

(3) Der Anspruch auf eine ganztägige Betreuung ist von den Sor-geberechtigten durch entsprechende Unterlagen nachzuwei-sen. Eintretende Veränderungen sind umgehend anzuzeigen.

Bei Missachtung dieser Anzeigepflicht behält sich die Stadt Zeitz die Forderung auf Schadensersatz vor.

(4) Die Sorgeberechtigten haben das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten zwischen den verschiedenen Kindertagesein-richtungen am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder an einem anderen Ort zu wählen.

Insbesondere ist dem Wunsch nach Betreuung in einer Kindertageseinrichtung mit religiösem, weltanschaulichem oder pädagogischem Profil, mit besonderen Öffnungszei-ten oder besonderer Lage zum Arbeitsplatz eines Sorgebe-rechtigten stattzugeben.

Die Ausübung des Wahlrechtes ist der Stadt Zeitz unter An-gabe der gewünschten Kindertageseinrichtung 6 Monate vor Aufnahme des Kindes in diese Kindertageseinrichtung mitzuteilen.

Die Stadt Zeitz erstattet der aufnehmenden Gemeinde die Kosten für die Betreuung des Kindes entsprechend § 11 Abs. 5 KiFöG.

(5) Die Aufnahme und Integration behinderter Kinder erfolgt nach Mitteilung des Sozialamtes des Burgenlandkreises über die Gewährung von teilstationären Hilfen nach §§ 53, 54 des Zwölften Buches – Sozialgesetzbuch – (SGB XII).

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§ 4Öffnungszeiten

(1) Die Kindertageseinrichtungen nach § 1 (1) dieser Satzung bieten montags bis freitags täglich bedarfsgerechte Öff-nungszeiten in der Zeit von 05.30 Uhr bis 18.00 Uhr an.

(2) Die Kindertageseinrichtung Kleine Strolche, Geschwister-Scholl-Straße 8 c bietet darüber hinaus eine Betreuung montags bis freitags täglich von 05.30 Uhr bis längstens 20.00 Uhr und samstags von 06.30 Uhr bis 14.30 Uhr an.

(3) Die jeweilige Kindertageseinrichtung legt in diesem Rah-men die Öffnungszeit nach dem bestehenden Bedarf der Sorgeberechtigten mit dem Kuratorium fest.

(4) Im Rahmen der festgelegten Öffnungszeiten und des fest-gestellten Rechtsanspruchs auf Betreuung entsprechend § 3 (1) dieser Satzung können die Sorgeberechtigten zwischen folgenden Betreuungszeiten wählen:

a) im Kinderkrippen- und Kindergartenbereich (0 Jahre bis zur Einschulung)

1. halbtagsplatz Betreuung bis 5 Stunden täglich, in der Regel in der Zeit

von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr Bei dieser Platzart können im Bedarfsfall ab 12.00 Uhr in

Abhängigkeit freier Kapazitäten in den Kindertagesein-richtungen 1 bis 3 Stunden Betreuungszeit dazugekauft werden.

2. teilbetreuungsplatz Betreuung bis 8 Stunden täglich 3. Ganztagsplatz Betreuung bis 10 Stunden täglich b) im Hortbereich (Einschulung bis zur Versetzung in den

7. Schuljahrgang) durchschnittlich 6 Stunden täglich. c) In den Schulferien des Landes Sachsen-Anhalts wird

schulpflichtigen Kindern bis zur Vollendung des 10. Le-bensjahres, die sonst keine Horteinrichtung besuchen, eine Ferienbetreuung bis zu 8 Stunden täglich angebo-ten. Hierfür werden in folgenden Städtischen Kinder-tageseinrichtungen jeweils 3 Hortplätze zur Verfügung gestellt:

1. Städtische Kindertageseinrichtung Kunterbunt 2. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Montessori-Kinderhaus 3. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Musikus 4. Städtische Kindertageseinrichtung Bummi 5. Städtischer Hort Am Schwanenteich 6. Städtische Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen 7. Städtische Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe Der Bedarf ist mindestens 2 Monate im Voraus anzumelden.

Für den Zeitraum der Benutzung ist ein befristeter Betreu-ungsvertrag abzuschließen.

(5) Die Kindertageseinrichtungen werden in den Sommerferi-en der Schulen des Landes Sachsen-Anhalts für zwei Wo-chen zur Durchführung von Betriebsferien geschlossen. Die Schließung erfolgt gestaffelt, so dass die Betreuung der Kin-der im Bedarfsfall unter zeitweiser Nutzung einer anderen Kindertageseinrichtung möglich ist. Als Bedarfsfall zählt die Unabkömmlichkeit der Sorgeberechtigten. Diese ist schrift-lich nachzuweisen. Die Schließungstermine werden im Mo-nat Dezember des Vorjahres in den Kindertageseinrichtun-gen bekanntgegeben.

(6) Die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz sind grundsätzlich zwischen Weihnachten und Neu-jahr geschlossen.

§ 5Aufsichtspflicht

(1) Die Pflicht der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz zur Aufsicht für die zu betreuenden minderjäh-rigen Kinder beginnt mit der persönlichen Übergabe der Kinder an die zuständige pädagogische Fachkraft oder einer von dieser benannten Vertretung.

Die Aufsichtspflicht der zuständigen pädagogischen Fach-kräfte in den Horten der städtischen Kindertageseinrichtun-gen beginnt mit der Übergabe des/der Kindes/-er durch die zuständige Fachkraft der Grundschule.

(2) Die Sorgeberechtigten oder ein berechtigter Vertreter sind verpflichtet, das Kind bis spätestens zum Ablauf der tägli-chen Öffnungszeit der Einrichtung (siehe § 4 Abs. 1 und 2) – unter Beachtung der vereinbarten Betreuungszeit – persönlich bei der pädagogischen Fachkraft oder einer von dieser benannten Vertretung abzuholen.

Sollte das Kind bis zur Schließzeit der Kindertageseinrich-tung von den Sorgeberechtigten oder einer von ihnen be-nannten Vertretung nicht abgeholt werden, wird das Kind zur weiteren Betreuung (Inobhutnahme) in eine der folgen-den Einrichtungen gebracht:

1. Kinderland, Semmelweißstraße 10 2. Sozial- und heilpädagogisches Hilfswerk Zeitz, Elster-

straße 4 3. Zeitzer Kinderdorf e.V., Clara-Zetkin-Straße 3 Entstehende Kosten sind von den Sorgeberechtigten zu tra-

gen.(3) Ist die, das Kind abholende Person, nach Einschätzung der

für das Kind zuständigen pädagogischen Fachkraft oder deren benanntem Vertreter nicht in der Lage, die Aufsicht über das Kind auszuüben, sind die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz nicht verpflichtet, das Kind an diese Person zu übergeben.

(4) Halten sich Sorgeberechtigte oder deren benannte Vertre-ter in den Einrichtungen auf, ohne das Kind/die Kinder zu übergeben oder diese(s) abzuholen, gilt die Aufsicht über das Kind/die Kinder als allein durch die anwesende(n) Sorgeberechtigte(n) oder deren benannte Vertreter ausge-übt. Die für die Betreuungszeit getroffenen gebührenspezi-fischen Vereinbarungen bleiben unberührt.

(5) Kinder dürfen grundsätzlich vor Vollendung des achten Lebensjahres den Hinweg sowie den Rückweg von bzw. zur Einrichtung nicht ohne Begleitung einer zur Kinderer-ziehung fähigen Person zurücklegen. Ausnahmen hiervon bedürfen einer schriftlichen Regelung. In einem jeden Aus-nahmefall haftet die Stadt Zeitz nicht für Folgen eines We-geunfalls oder eines sonstigen Ereignisses.

(6) Schulpflichtige Kinder der 5. und 6. Klassen, die einen Hort in einer städtischen Kindertageseinrichtung besuchen, wer-den nicht von der Schule abgeholt. Sie müssen allein in den Hort kommen.

§ 6Anmeldung

(1) Die Sorgeberechtigten haben ein Recht auf laufende An-meldung ihrer Kinder in den Kindertageseinrichtungen. Der Aufnahmetermin hängt von der freien Kapazität in der ge-

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M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

wünschten Einrichtung ab. Es werden auch Plätze in ande-ren Kindertageseinrichtungen angeboten.

(2) Vor der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrich-tung sowie nach einer Erkrankung oder einem längeren Aufenthalt im Ausland (länger als 4 Wochen) ist eine ärzt-liche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes vorzulegen. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 10 Tage sein und ist am ersten Tag der Eingewöhnung der pädagogischen Fachkraft oder deren benannten Vertreter zu übergeben.

(3) Über die Aufnahme und Betreuung eines Kindes in einer Tageseinrichtung der Stadt Zeitz ist ein schriftlicher Betreu-ungsvertrag zwischen den Sorgeberechtigten und der Stadt Zeitz abzuschließen. Der Vertrag beginnt mit dem 1. Tag der Eingewöhnung und endet mit dem Tag vor der Einschu-lung. Einer Kündigung bedarf es nicht.

Im Betreuungsvertrag kann jederzeit eine abweichende Laufzeit festgelegt werden.

(4) In den ersten 10 Werktagen der Vertragslaufzeit wird eine Eingewöhnungsphase angeboten. Diese ist individuell mit der pädagogischen Fachkraft oder deren Vertretung abzu-stimmen. Für die Eingewöhnungszeit wird kein Kostenbei-trag erhoben.

(5) Im Falle einer voraussichtlich längeren Erkrankung des Kin-des (8 Wochen) kann nach ärztlicher Feststellung ein ruhen-des Vertragsverhältnis vereinbart werden. Dies ist zweimal jährlich für jeweils maximal 3 Monate oder einmal jährlich für maximal 6 Monate möglich.

(6) Während der Schließzeiten der Einrichtung (§ 4 Abs. 5 und 6) ist grundsätzlich keine Aufnahme eines Kindes möglich.

§ 7mitwirkungspflichten der sorgeberechtigten

(1) Bei Abschluss des Betreuungsvertrages sind folgende Unter-lagen das aufzunehmende Kind betreffend vorzulegen:

•Geburts-bzw.Abstammungsurkunde •Impfausweis •Untersuchungsheft •Sorgeerklärung,soweitvorhanden •Kindergeldbescheid(2) Die Sorgeberechtigten bzw. der benannte Vertreter sind/

ist verpflichtet, die für ihr Kind zuständige pädagogische Fachkraft jeweils, insbesondere anlässlich der Übergabe des Kindes über alle Umstände zu informieren, die für das Be-treuungsverhältnis von Bedeutung sein können.

(3) Soweit die Sorgeberechtigung eines oder beider Sorgebe-rechtigter ganz oder teilweise aufgehoben oder sonst ein-geschränkt wird, ist der andere Sorgeberechtigte oder – so-weit vorhanden – der als solcher in den Vertrag eintretende Dritte (neuer Sorgeberechtigter) verpflichtet, den Vertrags-partner unverzüglich, insbesondere durch Beireichung ent-sprechender Belege zu informieren.

(4) Vor Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung ist der Impfschutz entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommision – STIKO durch die Vorlage des Impfausweises nachzuweisen. Die Sorgeberechtigten ver-pflichten sich, den Impfschutz ihres Kindes regelmäßig zu kontrollieren und zu vervollständigen.

(5) Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend U-Heft durchfüh-ren zu lassen.

(6) Kinder, die an einer Infektionskrankheit nach § 34 Abs. 4 S.1 und § 34 Abs. 5 S. 1 Infektionsschutzgesetz – IfSG – erkrankt oder dessen verdächtigt oder verlaust sind, dürfen die den Betrieb der Kindertagesstätte dienenden Räume nicht be-treten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und nicht an ihren Veranstaltungen teilnehmen. Dies gilt auch für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser Gastroenteritis (Durch-fall) erkrankt oder dessen verdächtigt sind. Diese Verbote gelten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.

(7) Die Erkrankung des Kindes oder das Fehlen aus einem an-deren Grund, ist der pädagogischen Fachkraft oder deren Vertretung bis spätestens 07.30 Uhr des ersten Fehltages anzuzeigen.

(8) Die für das Kind zuständige pädagogische Fachkraft darf auf gesonderte schriftliche Ermächtigung durch die/den Sorge-berechtigten Medikamente entsprechend ärztlicher Verord-nung verabreichen.

§ 8Kostenbeitrag

(1) Für die Inanspruchnahme der Angebote in den städtischen Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 2 bis 24 SGB VIII und dem KiFöG werden ab dem 01. 08. 2012 gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII i.V.m. § 13 KiFöG monatlich folgende Kostenbeiträge erhoben:

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(2) Die Festsetzung des Kostenbeitrages erfolgt gemäß § 53 SGB X im öffentlich-rechtlichen Betreuungsvertrag (§ 1 (2) dieser Satzung).

(3) Der Kostenbeitrag wird ab dem 11. Werktag (nach der Ein-gewöhnungszeit) der Vertragslaufzeit erhoben.

(4) Der Kostenbeitrag ist auch während Krankheit, Urlaub, Kur und Schließzeiten (§ 4 Abs. 5 und 6) zu entrichten.

(5) Der Kostenbeitrag ist monatlich fällig. Er ist jeweils am 30. eines Monats (am 28. Februar) für den laufenden Monat zu zahlen.

(6) Schuldner des Kostenbeitrages sind die Sorgeberechtigten.(7) Kommen die Sorgeberechtigten ihrer Verpflichtung zur

Zahlung nicht nach, leitet die Stadt Zeitz das Mahn- und Vollstreckungsverfahren nach den Vorschriften des Verwal-tungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts ein.Die Mahnung an die Sorgeberechtigten erfolgt eine Woche nach Fälligkeit. Ist bis Ende des Monats kein Zahlungsein-gang zu verzeichnen, wird die Kündigung des Betreuungs-platzes zum 1. des darauffolgenden Monats wirksam.

Erfolgt die Zahlung in der Zwischenzeit, ist die Kündigung unwirksam. Die Sorgeberechtigten haben die entstandenen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu zahlen.

Die Stadt Zeitz ist weiterhin berechtigt, die nicht oder zu wenig entrichteten Beiträge rückwirkend einzufordern.

§ 9billigkeitsmaßnahmen

Ansprüche aus dem Schuldverhältnis können durch die Stadt Zeitz auf Antrag ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.

§ 10mitwirkungsgremium

(1) Um dem Erziehungs- und Bildungsauftrag gerecht werden zu können und im Interesse der bestmöglichen Förderung und Betreuung jedes einzelnen Kindes ist eine vertrauens-volle und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Sor-geberechtigten und pädagogischen Fachkräften notwen-dig.

(2) Sofern in einer Kindertageseinrichtung Gruppen gebildet werden, wird eine Elternsprecherin oder ein Elternsprecher je Gruppe für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

(3) Die Elternschaft der Kindertageseinrichtung wählt wenigs-tens zwei Vertreterinnen oder Vertreter für das Kuratorium der Kindertageseinrichtung. Diese Elternvertreterinnen oder Elternvertreter, die leitende Betreuungskraft und eine Ver-treterin oder ein Vertreter des Trägers bilden das Kuratorium der Kindertageseinrichtung.

(4) Das Kuratorium erfüllt die ihm nach § 19 Abs. 4 KiFöG zu-gewiesenen Aufgaben.

(5) Die Elternschaft oder die Elternsprecherinnen und Eltern-sprecher einer Kindertageseinrichtung wählen für die Dauer von zwei Jahren aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Stadtelternbeirat.

Dieser ist von der Stadt bei allen die Betreuung von Kindern betreffenden Fragen zu beteiligen.

(6) Die Kinder können aus ihrer Mitte eine Sprecherin oder ei-nen Sprecher für die jeweilige Gruppe wählen, die im Ku-ratorium der Kindertageseinrichtung gehört werden müs-sen.

§ 11haftungsausschluss

(1) Die Stadt Zeitz haftet nicht für den Verlust oder die Beschä-digung der persönlichen Sachen der Nutzer der Kinderta-geseinrichtungen.

(2) Geht von mitgebrachten Gegenständen eine Gefahr aus, ist die verantwortliche pädagogische Fachkraft berechtigt, diese Gegenstände in Verwahrung zu nehmen.

§ 12Versicherung

Die in den Kindertageseinrichtungen gemäß dieser Satzung betreuten Kinder sind bei der gesetzlichen Unfallkasse Sachsen-Anhalt, Käsperstraße 31, 39261 Zerbst versichert.Zusätzlich hat die Stadt Zeitz für alle Kinder für die Zeit des Auf-enthalts einen Unfalldeckungsschutz beim Kommunalen Scha-densausgleich abgeschlossen, der einen eingeschränkten und nachrangigen Unfallschutz gewährt. Der Versicherungsschutz umfasst den Aufenthalt in der Kindertageseinrichtung, Spazier-gänge und Veranstaltungen sowie den direkten Weg von der Ein-richtung zur Wohnung und umgekehrt.Gesetzlicher Unfallschutz besteht auch, wenn sich das Kind zur Eingewöhnung in der Einrichtung befindet.

§ 13essenversorgung

(1) Die Stadt Zeitz sichert auf Wunsch der Sorgeberechtigten die Bereitstellung einer kindgerechten Mittagsmahlzeit zu. Die Kosten dafür sind nicht Bestandteil des Kostenbeitrages (siehe Abs. 2).

(2) Die Teilnahme an der Essenversorgung wird durch privat-rechtlichen Vertrag zwischen einem Essenanbieter und den Sorgeberechtigten des betreuten Kindes sichergestellt.

(3) Im Hortbereich erfolgt die Essenversorgung während der Schulzeit in der Schule und nur in der Ferienzeit in der Kin-dertageseinrichtung.

§ 14Kündigung

(1) Der Betreuungsvertrag kann von den Sorgeberechtigten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum 31. 01. und 31. 07. eines jeden Jahres gekündigt werden. Zum Wirksamwerden der Kündigung bedarf es der Schrift-form.

(2) Im Falle des Wegzugs kann der Betreuungsvertrag mit einer Frist von 2 Wochen jeweils zum Monatsende schriftlich ge-kündigt werden.

(3) Der Betreuungsvertrag wird von der Stadt Zeitz einen Mo-nat nach Fälligkeit der Beitragsschuld gekündigt, wenn die Sorgeberechtigten trotz Mahnung ihrer Zahlungsverpflich-tung nach § 8 Abs. 5 dieser Satzung nicht nachgekommen sind.

(4) Die Stadt Zeitz kann das Vertragsverhältnis nach einer schriftlichen Ermahnung kündigen, wenn gegen eine der Maßgaben aus dieser Satzung oder gegen die Hausordnung der jeweiligen Kindertageseinrichtung, verstoßen wurde.

Diese Kündigung erfolgt nach Anhörung der Leiterin und des Kuratoriums der Einrichtung. Die Kündigung erfolgt zum Monatsende.

(5) Im Falle der Kündigung wegen Nichteinhaltung der Zah-lungsverpflichtung ist eine erneute Aufnahme in die Kin-dereinrichtung erst nach vollständiger Schuldentilgung

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Verkauf/VerpachtungAgrarflächen in Bröckau, Geußnitz, Kayna und Zeitz(AH84-1800-853611)• Streu- und Splitterflächen in 20 Fluren• Pachtfläche ca. 14 ha, darunter

ca. 8,4 ha Acker und 3,3 ha Grünland• Ø Bonität 56 (Acker) bzw. 44 (Grünland)• nur zur Verpachtung für fünf Jahre ab 1.10.2012

Agrarflächen in Bornitz, Draschwitz, Göbitz,Zangenberg (AH84-1800-853911)• Streulagen in acht Fluren• Verkaufsfläche ca. 32 ha, darunter

ca. 11 ha Acker und 18 ha Grünland• Ø Bonität 76 (Acker) bzw. 55 (Grünland)

Landwirtschaftsflächen in Geußnitz, Kayna, Würchwitz(AH84-1800-798211)• relativ arrondierter Komplex bei Stockhausen,

dazu Streu- und Splitterflächen in mehreren Gemarkungen• Verkaufsfläche ca. 28 ha, darunter

ca. 25 ha Acker und 1,2 ha Grünland• Ø Bonität 70 (Acker) bzw. 55 (Grünland)• alternativ zur Verpachtung für fünf Jahre ab 1.10.2012

Landwirtschaftliche Flächen in Rehmsdorf undWürchwitz (AH84-1800-853811)• nördlich von Würchwitz nahe des Kippensees, relativ kompakt• Verkaufsfläche ca. 34 ha, darunter

ca. 28 ha Acker und 2,0 ha Grünland• Ø Bonität 75 (Acker) bzw. 50 (Grünland)• alternativ zur Verpachtung für fünf Jahre ab 1.10.2012

Ansprechpartner: Dr. Dirk Haberland (NL Halle)Tel.: 0345/6917-120, E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen zu diesen und anderen Objekten und die Aus-schreibungsbedingungen finden Sie unter www.bvvg.de. Dort steht auch der Link: „Höchstgebote beendeter AusschreibungenAcker- und Grünland“.

Gebote sind, gekennzeichnet mit der Objektnummer, zu richten an:

BVVGBodenverwertungs- und -verwaltungs GmbHAusschreibungsbüroSchönhauser Allee 120, 10437 BerlinTel.: 030/4432-1099, Fax: 030/4432-1210

Endtermin Ausschreibung: 02.05.2012, 10 Uhr

Endtermin Ausschreibung: 10.04.2012, 10 Uhr

Endtermin Ausschreibung: 17.04.2012, 10 Uhr

NACHRUF

Wir trauern um unser langjähriges Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz und nehmen Abschied

von unserer Kameradin

Oberlöschmeisterin

beate Kunze

Sie war uns stets eine pflichtbewusste Kameradin.

Wir gedenken Ihrer in Achtung und Anerkennung.

Ortswehr stadt Freiwillige Feuerwehr Zeitz

Oberbürgermeister der stadt Zeitz

(einschließlich Mahngebühren und Säumniszuschläge) oder eindeutiger Bekundung des Zahlungswillens durch Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung möglich.

§ 15inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. 08. 2012 in Kraft.Gleichzeitig tritt die Satzung für die Benutzung der Kinderta-geseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz, beschlossen durch den Stadtrat am 02. 06. 2005 mit der Beschluss-Nummer V/0191/0206/05, außer Kraft.

Zeitz, den 16. 03. 2012

dr. KunzeOberbürgermeister

Stadtrat kann ausgeglichenen Haushalt beschließen

Die Stadt Zeitz hat die Fehlbeträge der vergangenen Jahre ab-gebaut und für 2012 einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt. Der Stadtrat konnte in seiner März-Sitzung zum ersten Mal seit 2007 über einen Haushalt ohne Defizit beschließen. Dies ist ein Ergebnis vieler wichtiger Debatten im Rahmen der Haushalts-konsolidierung seit 2004. In der fünften Wahlperiode des Stadt-rates gab es schon zahlreiche solcher schwerer Debatten aber die Haushaltskonsolidierung hatte immer Vorrang. Ein wichtiges

Ergebnis war die Fortschreibung des Personalentwicklungskon-zeptes. Sozialverträglich werden bei der Stadt Zeitz im Zeitraum 2009 bis 2017 circa 70 Vollbeschäftigten-Einheiten abgebaut und damit sind natürlich auch geringere Personalausgaben ver-bunden. Trotz dieser Einsparungen ist es gelungen regelmäßig Ausbildungsplätze anzubieten und die jungen Menschen bei er-folgreichem Abschluss in der Regel in ein unbefristetes Arbeits-verhältnis zu übernehmen.Solche und ähnlich wichtigen und folgenschwere Entschei-dungen gab es in der fünften Wahlperiode des Zeitzer Stadtra-tes schon einige. Vielleicht eine der Wichtigsten war die Fort-

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34 3. Jahrgang | 24. März 2012

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Ostern

schreibung des Stadtentwicklungskonzepts. Unter dem Motto „Hinein in die Mitte“ zeigt es konzeptionell die sich aus dem demografischen Wandel ergebenden Entwicklungsmöglich- keiten auf. Im September 2010 wurde die Fortschreibung des In-tegrierten Stadtentwicklungskonzeptes unter neuer zusätzlicher Berücksichtigung des Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet, des Konzeptes zur energetischen Stadterneuerung und des Ver-kehrsentwicklungskonzeptes beschlossen.Mit der Hilfe von Städtebauförderprogrammen wie „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) oder „Städtebauliche Sanie-rungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ (SAN) und „Städtebau-licher Denkmalschutz“ (STD) werden die Entwicklungsziele nun Stück für Stück umgesetzt. Auch in diesem Jahr sind wieder vie-le Umbauarbeiten wie die Freiflächengestaltung Rothestraße/Scharrenstraße oder auch am Brühl aber auch die Teilsanierung des Brühlcafes oder die Freiflächengestaltung Neumarkt geplant. In den Jahren 2009 bis 2011 wurden aus den Programmen Städtebaufördermittel inklusive Eigenanteil der Stadt in Höhe von rund 6,025 Mio. Euro im Sanierungsgebiet abgerechnet und rund 2,824 Mio. Euro sind für 2012 durch Verträge mit Privaten/Dritten und in Vorhaben der Stadt gebunden.In der schwierigen Haushaltslage wurde aber nicht nur an die bauliche Entwicklung gedacht. Auch im sozialen Bereich wurde die „Richtlinie zur Gewährung von Freitischen an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz“ oder auch die „Konzeption zur Unterstützung der gewalt- und kriminalpräventiven Bemühun-gen der Zeitzer Sportvereine“ im Zeitzer Stadtrat beschlossen. In diesem Jahr hat sich, nach einer Idee aus dem Stadtrat, erstmals wieder ein Jugendbeirat gebildet, um Jugendliche mehr in die Entscheidungsprozesse der Gremien einzubeziehen. Das Kon-junkturpaket und die Prioritätenliste des Stadtrates war wichtig um in den vergangenen zwei Jahren in den Einrichtungen: Se-kundarschule III Schillerstraße in Höhe von 310,0 TEuro, Turn-halle Grund- und Sekundarschule „Am Schwanenteich“ in Höhe von 310,0 TEuro, Grundschule Nonnewitz in Höhe von insge-samt 83,0 TEuro, Grundschule Schnaudertal Kayna, in Höhe von insgesamt 270,0 TEuro, der Kita Kinderträume, der Kita Kun-terbunt, der Kita Regenbogen, dem Fröbelhaus, der Kita Kleine Wald-Spatzen, der Kita Kleine Maulwürfe oder auch der Kita Klei-ne Entdecker zu investieren.Auch wirtschaftlich konnten durch überlegte Beschlüsse und Un-terstützung der Stadt zum Beispiel die CT Biocarbonic GmbH

mit dem Neubau einer CO2-Verflüssigungsanlage am Stand-ort Zeitz in der Baenschstraße angesiedelt werden. Auch ein McDonalds-Restaurants fand endlich den Weg nach Zeitz. Dass dieser Weg noch lange nicht beendet wurde, zeigt der immer noch sehr große Woh-nungsleerstand im Stadtgebiet.

Um dieses Problem noch intensiver zu behandeln wurde 2012 die Stabstelle Schrottimmobilien gegründet. Der Stadtrat hat also in seiner fünften Wahlperiode seit seiner konstituierenden Sitzung am 16. Juli 2009 sehr viele wichtige und richtungsweisende Entscheidungen in Zusammenarbeit mit dem Zeitzer Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze ge-troffen. Genauso viele Entscheidungen werden aber noch auf dem Weg anstehen. Genaue Informationen zu den Sitzungen von Ausschüssen und Stadtrat findet man auch online unter www.zeitz.de/ratsinfo

3. Jahrgang | 24. März 2012 35

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