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Energiestrategie 2050 : Erneuerbare Energie im Kontext Gebäude Olivier Meile, Bundesamt für Energie MINERGIE Fachveranstaltung, 18. Juni 2015

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Page 1: Energiestrategie 2050: Erneuerbare Energie im Kontext Gebäude – Relevanz des Gebäudeparks Schweiz

Energiestrategie 2050 : Erneuerbare Energie im Kontext Gebäude Olivier Meile, Bundesamt für Energie

MINERGIE Fachveranstaltung, 18. Juni 2015

Page 2: Energiestrategie 2050: Erneuerbare Energie im Kontext Gebäude – Relevanz des Gebäudeparks Schweiz

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Energiestrategie 2050: Überblick

Erste Phase Zweite Phase (ab 2021)

Erstes Mass- nahmenpaket

Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem

Aktionsplan koordinierte

Energieforschung

Strategie Stromnetze

Energie- perspektiven

2050

parlament. Initiative 12.400

Verhandlungen mit der EU zum Stromabkommen

Revision StromVG

Zweiter Marktöffnungs-

schritt

bereits beschlossen

Page 3: Energiestrategie 2050: Erneuerbare Energie im Kontext Gebäude – Relevanz des Gebäudeparks Schweiz

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Energiestrategie 2050: Die zweite Phase KELS – Vom Fördern zum Lenken

• Verfassungsartikel:

Lenkungsabgaben auf Strom,

Brenn- und Treibstoffen.

• Ablösung der heutigen CO2-

Abgabe auf Brennstoffen.

• Vorgesehene Erleichterungen

für energieintensive

Unternehmen.

Vernehmlassung am

12.6.2015 abgeschlossen

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Energiestrategie 2050: Stossrichtungen

1. Energieeffizienz erhöhen; Energieverbrauch senken; Stromverbrauch stabilisieren.

2. Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen; soweit erforderlich: Restbedarf durch fossile Stromproduktion und Importe decken.

3. Um- und Ausbau der elektrischen Netze und Energiespeicherung vorantreiben.

4. Energieforschung verstärken.

5. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wahrnehmen.

6. Internationale Zusammenarbeit im Energiebereich intensivieren.

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Energiestrategie 2050 Wirkung des ersten Massnahmenpaket

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1960 1970 2000 2010 2020 2035 2050

TWhPJ Wasserstoff

Biogas als Treibstoff

Erdgas als Treibstoff

Flüssige Biotreibstoffe

Flugtreibstoffe

Diesel

Benzin

Biogas, Klärgas

Umgebungswärme

Solarwärme

(Industrie-)Abfälle

Übrige feste Biomasse

Holz

Fernwärme*

Kohle

Erdgas

Sonstige Erdölprodukte

Heizölprodukte o. Treibstoffe

Elektrizität*

(c) Prognos AG 2012

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Zubau der Stromproduktion aus neuen Erneuerbaren: Wo wollen wir hin?

2020: 4.4 TWh/a 2035: 14.5 TWh/a 2050: 24.2 TWh/a

VSE Fachtagung «Neues bei KEV & Eigenverbrauch» • Aktuelles zur KEV und Einmalvergütung 18. Juni 2015, Aarau

heute

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Energieeffizienz: Wichtigste Massnahmen

Gebäude Industrie und Dienst-leistungen

Mobilität Elektro-geräte

Strom-lieferanten

Verschärfung MuKEn

durch die Kantone

Anhebung CO2-Abgabe

und Verstärkung Gebäude-programm

Zielverein-barungen für Strom-Grossver-braucher

Ausweitung und

Verschärfung von CO2-

Emissions-vorschriften

Ausweitung Vorschriften

Effizienzziel Strom-

lieferanten

Ausbau der wettbewerb-

lichen Ausschrei-

bungen

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MuKEn – ein eingespieltes Instrument Aber was ist es eigentlich?

• «Gemeinsamer Nenner der Energiedirektoren»

Empfehlungen für die Umsetzung im kantonalen Recht;

• Ziel: eine weitgehende Harmonisierung der Vorschriften im Gebäudebereich;

• Die Kernbestandteile der MuKEn sind Bauvorschriften;

• Das Basismodul soll in allen Kantonen integral umgesetzt werden;

• Die Zusatzmodule werden von den Kantonen nach Bedarf umgesetzt;

• Die MuKEn sind kommentierte und begründete Gesetzes- und

Verordnungsempfehlungen.

Page 9: Energiestrategie 2050: Erneuerbare Energie im Kontext Gebäude – Relevanz des Gebäudeparks Schweiz

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MuKEn 2014 Entwicklung der Anforderungen

Muster- vorschriften

2014

3,5 l

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MuKEn 2014 (Auswahl): Anteil Eigenerzeugung Strom

Eine Elektrizitätserzeugungsanlage wird bei Neubauten verlangt:

• mindestens 10 W pro m2 EBF • Ersatzabgabe wenn nicht realisierbar und max. 30 kW • Keine Verrechnung mit Wärmeanforderung

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MuKEn 2014 Massnahmen (Auswahl): Erneuerbare Energien beim Wärmeerzeugerersatz

10% erneuerbare Wärme beim Ersatz fossiler Heizungen in Wohnbauten

• Nachweis durch Standardlösungen • Befreiung bei Bauten mit Minergie-Label

oder GEAK Gesamtenergieeffizienz Klasse D oder besser

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MuKEn 2014 Massnahmen (Auswahl): Bestehende Elektroheizungen und Elektroboiler

Einführung einer Sanierungspflicht: • Für zentrale Anlagen (dezentrale Heizungen in Zusatzmodul) • Innerhalb 15 Jahren

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MuKEn 2014 Massnahmen (Auswahl): Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

• Wärmeversorgung bis 2050 zu 100% erneuerbar • Reduktion Stromverbrauch um 20% bis 2030 gegenüber 1990,

oder Kompensation durch neu zugebaute erneuerbare Energien.

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MuKEn 2014 Massnahmen (Auswahl): Betriebsoptimierung

• Freiwilliges Modul • Nur für Nichtwohnbauten

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Infos und Bezug MuKEn 2014 www.endk.ch

Page 16: Energiestrategie 2050: Erneuerbare Energie im Kontext Gebäude – Relevanz des Gebäudeparks Schweiz

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Energieeffizienz: Wichtigste Massnahmen

Gebäude Industrie und Dienst-leistungen

Mobilität Elektro-geräte

Strom-lieferanten

Verschärfung MuKEn

durch die Kantone

Anhebung CO2-Abgabe

und Verstärkung Gebäude-programm

Zielverein-barungen für Strom-Grossver-braucher

Ausweitung und

Verschärfung von CO2-

Emissions-vorschriften

Ausweitung Vorschriften

Effizienzziel Strom-

lieferanten

Ausbau der wettbewerb-

lichen Ausschrei-

bungen

Page 17: Energiestrategie 2050: Erneuerbare Energie im Kontext Gebäude – Relevanz des Gebäudeparks Schweiz

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Verstärkung des Gebäudeprogramms Vorschlag des Bundesrates

vom 4. September 2013 • Erhöhung CO2-Abgabe auf CHF 84 pro t CO2

• Ergibt über Teilzweckbindung einen Ertrag von rund 350 Mio. pro Jahr.

• Zusammen mit den kantonalen Mitteln (ca.175 Mio. CHF) stehen rund 525 Mio./a zur Verfügung.

• Ausschüttung in Form von Globalbeiträgen, Kanton erhält maximal das Doppelte seines eigenen Kredits.

• Umsetzungsverantwortung liegt bei den Kantonen • Auflagen: Basisförderprogramm für Gebäudehülle,

Ersatz Elektro- oder Ölheizung, Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht (GEAK Plus)

Page 18: Energiestrategie 2050: Erneuerbare Energie im Kontext Gebäude – Relevanz des Gebäudeparks Schweiz

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Verstärkung des Gebäudeprogramms Variante des Nationalrats

vom 8. Dezember 2014 • Stossrichtung des Bundesrates bestätigt. • Regime zur Erhöhung der CO2-Abgabe bleibt

gemäss heutigem CO2-Gesetz bestehen. • Der Globalbeitrag aus 2 Teilen: • Sockelbeitrag beträgt maximal 30% der verfügbaren

Mittel (bei 84.-/t CO2 = ca. 100 Mio.). • Ergänzungsbeitrag in Abhängigkeit von Wirksamkeit

und kantonalem Kredit beträgt. Mind. 70% der verfügbaren Mittel, wobei der Beitrag pro Kanton maximal das Doppelte des bundes Kredits betragen darf (bei 84.-/t CO2 = ca. 250 Mio. Bund + 125 Mio. Kantone). Total 475 Mio. bei 84.-/t CO2 Oder 350 Mio. bei 60.-/t CO2

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Weitere Beschlüsse des Nationalrats: Steuerrecht

Der Nationalrat hat zur Verbesserung der Energieeffizienz zusätzliche Änderungen im Steuerrecht beschlossen:

− Energetischer Mindeststandard als Voraussetzung für Steuerabzüge für energetische Investitionen

− Steuerabzug auch bei Investitionen in Ersatzneubauten

− Investitionen über die nachfolgenden vier Steuerperioden abziehbar

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EIV deckt max. 30% der Investitionskosten von Referenzanlagen

PV-Anlagen 2 bis 10 kW → nur

Einmalvergütung möglich PV-Anlagen 10 bis 30 kW → Wahlrecht

zwischen KEV und EIV

Strom aus erneuerbaren Energien: Die Einmalvergütung als neues Förderinstrument

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Aktuelle Trends Gebäudepark Schweiz

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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!