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PORIT kann das. EnEV 2014 Ausblick 2016 Mit Hinweisen zur KfW Effizienzhaus Förderung

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PORIT kann das.EnEV 2014Ausblick 2016

Mit Hinweisen zur

KfW Effizienzhaus

Förderung

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2Inhalt

Herausgeber

PORIT GmbHAm Opel-Prüffeld 363110 Rodgau

www.porit-kann-das.de

Copyright PORIT GmbH

Stand Dezember 2014

Jetzt handeln 3

Energieeffizienz steigern 4

Die neue Energieeinsparverordnung 5

Referenzgebäude und Anforderungen 6

Energieausweis 8

EnEV-easy / EEWärmeG 9

Energieeffizienz mit PORIT 10

Wandkonstruktionen 11

Energieoptimiertes Bauen 12

Energetische Fachplanung und Baubegleitung 17

Das Effizienzhaus plus 18

Wärmebrückenoptimierung 20

Wärmebrückendetails 21

Luftdichtheit (Lüftungskonzept) / Blower-Door-Messung 22

Solares Bauen und sommerlicher Wärmeschutz 24

Fazit / Anhang 25

Glossar und Fachbegriffe 26

Hausakte / Checkliste 27

Schutzgebühr 12,- €

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Gebäude verbrauchen 40 % unserer EnergieDem Bauwesen kommt eine große und entscheidende energie- und klimapolitische Bedeutung zu. Inklusive Stromverbrauch werden fast 40 % der in Deutschland bereitgestellten Energie in Gebäuden ein- gesetzt. Rund ein Viertel der verbrauchten Energie wird in den Privat-haushalten für Heizung und Trinkwassererwärmung verwendet. Der erste Schritt für eine nachhaltige Energieversorgung besteht darin, den Energieverbrauch jedes Haushaltes entscheidend zu senken. Da-bei sollte vor der Nutzung alternativer Energien, wie z. B. Solarener-gie, sowie innovativer Anlagentechnik, die Reduzierung des Energie-verbrauchs durch baulichen Wärmeschutz im Vordergrund stehen.

Energieeffizienz ist planbarPlaner und Bauherren sollten auf eine sorgfältige Bauausführung achten. Neubauten sollten kompakt sein und ein gutes Verhältnis zwischen Außenhaut und Volumen aufweisen. Wärmebrücken sind zu vermeiden und das Gebäude muss luftdicht ausgeführt werden. So lohnt sich die Planung eines KfW-Effizienzhauses auch aus finanziel-ler Sicht. Durch die geringeren Energiekosten und die Unterstützung durch KfW-Darlehen ist die Finanzierungsbelastung ab dem ersten Tag niedriger als bei einem Haus, das nur die gesetzlichen Mindest-anforderungen der EnEV erfüllt. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen die Grundlagen für das energieeffiziente Bauen vermitteln und aufzeigen, welche energiepolitischen Rahmenbedingungen bei der Planung eines Neubaus berücksichtigt werden sollten.

Jetzt handeln3

Energie – CO2 – Umwelt Die Weltbevölkerung wächst unaufhaltsam; bis zum Jahr 2050 wird es voraussichtlich 10 Milliarden Menschen geben. Jeder dieser Menschen benötigt Energie für seinen Lebensalltag, die im wesentlichen immer noch über die Nutzung von fossilen Brenn-stoffen bereitgestellt werden muss. Beim Verbrennen dieser Energieträger entsteht Kohlendioxid, das als einer der wich-tigsten Verursacher des Klimawandels gilt. Die Erderwärmung mit ihren einhergehenden Umweltkatastrophen wird vermutlich zunehmen, wenn nicht versucht wird, Öl und Gas nachhaltig und ressourcenschonend zu nutzen um damit den Trend des CO2-Anstiegs in der Atmosphäre zu bremsen.

Wissenschaftliche Auswertungen haben ergeben, dass unser Planet dauerhaft einen weltweiten CO2-Ausstoß von ca. 10 Mrd. Tonnen ver-kraften kann, damit die Erderwärmung nicht weiter ansteigt. Das be-deutet, dass im Jahr 2050 jeder Mensch durch sein Handeln maximal eine Tonne CO2 an die Umwelt abgeben dürfte. Für Deutschland hat das zur Folge, dass bis 2050 eine Einsparung unserer Pro-Kopf-CO2-Emission um den Faktor 10, also um 90 %, reduziert werden muss.

Darüber hinaus stehen fossile Brennstoffe nur in begrenztem Maße zur Verfügung und die weltweiten Vorräte von Öl und Gas schmelzen unaufhaltsam dahin. Es steht zu befürchten, dass in absehbarer Zeit durch das rasche Wachstum der Weltbevölkerung und die wirtschaft-liche Aufholjagd der Schwellenländer konventionelle Energiequellen versiegen oder nur noch durch hohen Kostenaufwand neu erschlos-sen werden können.

Eine schon jetzt wahrnehmbare Auswirkung der Ressourcenverknap-pung der fossilen Energieträger lässt sich hier in Deutschland am Energiepreisindex feststellen. Die Energiepreise haben sich seit 2002 fast verdoppelt.

Unsere grundsätzlichen Zukunftsziele sollten auf eine effiziente Nutzung der vorhandenen Energieressourcen, eine nachhaltige Le-bensweise durch reduzierten CO2-Ausstoß, die Nutzung erneuerbarer Energien und auf eine generelle Senkung des Energieverbrauchs ausgerichtet sein.

Aufnahmefähigkeit10 Milliarden t CO2 /aAufnahmefähigkeit

10 Milliarden t CO2 /aAufnahmefähigkeit

10 Milliarden t CO2 /a

10 Milliarden Menschenim Jahr 2050

10 Milliarden Menschenim Jahr 2050

10 Milliarden Menschenim Jahr 2050

entspricht1 t CO2/a

pro Person10 t CO2/apro Person

SOLL IST

inDeutsch-

land:

Faktor10!

Erforderliche Pro-Kopf-Einsparung

Anteiliger Endenergieverbrauch in Deutschland

%

%

%

%

%

%

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1976 `77 `79`78 `80 `82 `84 `89 `92 `94`93 `95 `98 2000 `02 `03

EnEG 1976

EnEG 1980

Klima-schutz-progr.

EG-RL1992 / 1993

EG-RL2003

Zeitstrahl der historischen Entwicklung der Gesetzgebung

Primärenergie(Primärenergie-

bedarf)

EEG2000

EnEV2002

Wärme-schutzV

1977

Wärme-schutzV

1995

Wärme-schutzV1982/84

Heiz-AnlV1978

Heiz-AnlV1982

Heiz-AnlV1989

Heiz-AnlV1998

Heiz-AnlV1994

Heiz-BetrV1978

WSchV 1977 – 2002: • k-Wert-Vorgaben • Heizwärmebedarf

• Gesamtenergiebilanz• Zusammenlegung Gebäude und Technik• Einführung Primär- energiebedarf• Energieausweis

HeizAnlV 1978 – 2002: • Anforderungen an Kessel, Dämmung Rohre, Regelung, Wartung

(Heizenergie-bedarf)

Endenergie (Heizwärme-bedarf)

Nutzenergie

EnergiekennwerteErgieeffizienz steigernZur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden verfolgt die Bundesregierung seit vielen Jahren bestimmte Strategien. Neben gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung der Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes, wird das energiesparende Bauen schon seit langer Zeit mit verschieden Förderinstrumente belohnt.

Der Einstieg in die Energieeffizienzgesetzgebung erfolgte nach der ersten Ölkrise 1973 mit dem Energieeinsparungsgesetz für Gebäude (EnEG), womit die Bundesregierung ermächtigt wurde, auch Verord-nungen für energiesparendes Bauen zu erlassen. Zum ersten Mal wurden Bauherren, Architekten und Ingenieure mit der Wärmeschutz-verordnung 1977 (WSVO) zusammen mit der folgenden Heizungs-anlagenverordnung (HeizAnlV) dazu aufgefordert, auf energetische Grenzwerte beim Bauen zu achten. Im Laufe der folgenden Jahre wurden die entsprechenden Verordnungen fortgeschrieben, bevor sie 2002 in der Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV) zusammen-gefasst wurden. Die neu eingeführte EnEV war damals wesentlicher Bestandteil des Klimaschutzprogramms, das die Bundesregierung zur Minderung der CO2-Emissionen ins Leben gerufen hatte. Bei den Bemühungen zum Klimaschutz hatte die Bundesregierung aber auch Vorgaben der europäischen Gemeinschaft (EG), auf Grundlage von Richtlinien zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, zu erfüllen. Bereits 1993 wurde erstmalig in der EG ein Gebäudeenergieausweis gefordert, der in Deutschland mit der WSVO 95 eingeführt und als Energiebedarfsausweis bekannt wurde. Die EG-Richtlinie verpflichtete die Mitgliedsländer, langfristige Energieeinsparziele zu formulieren, die dafür erforderlichen Werkzeuge und Verordnungen einzuführen und umzusetzen. Daher mussten seit dem ersten Inkrafttreten der EnEV mehrere Novellierungen folgen, um die Verordnung dem Stand der Technik anzupassen und auch die formulierten Ziele zu erreichen. Letztmalig wurde 2013 eine EnEV-Novelle verabschiedet, die zum 1.5.2014 in Kraft getreten ist.

Neben der jeweiligen EnEV muss bei Neubauvorhaben seit 2009 parallel auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) beachtet werden. Mit dem EEWärmeG soll der Anteil der erneuerba- ren Energien am gesamtdeutschen Verbrauch auf mindestens 14 % steigen. Der Gesetzgeber möchte in den nächsten Jahren mit der Zusammenführung von EnEV und EEWärmeG eine Vereinfachung bei

den „Energiespar-Regeln“ erreichen und zeitnah eine Definition für den von der EU geforderten Niedrigstenergie-Gebäude-Standard vorlegen, die dann ab 2021 den gesetzlichen Mindeststandard für privat errichte-te Neubauten und bereits ab 2019 für öffentliche Bauvorhaben darstellt.

Die GesamtenergieeffizienzDie energetische Umweltrelevanz der Nutzung eines Gebäudes wird mit dem Kennwert der Gesamtenergieeffizienz – und dabei über den Primärenergiebedarf – beschrieben. Dieser Wert ist über ein normier-tes Verfahren zu berechnen und kann am Gebäude nicht gemessen werden.

Für die Ermittlung des Primärenergiebedarfs wird die Nutzenergie bestimmt, die notwendig ist, um ein Gebäude auf eine gewünschte Raumtemperatur zu bringen und um Warmwasser im Haushalt zur Verfügung zu stellen. Bei der Bereitstellung der Nutzenergie durch das Heizsystem entstehen jedoch auch Verluste durch den Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers, der Verteilung und Speicherung der Wärme. Der daraus resultierende Endenergiebedarf stellt somit den Aufwand an Energieträgern (Gas, Strom, Holz usw.) dar, der als Heizkosten an den Energieversorger oder andere Lieferanten zu zahlen ist. Für die an das Gebäude angelieferte Endenergie entsteht wiederum ein Auf-wand für Energiegewinnung, -umwandlung und -transport, der dann beim Primärenergiebedarf berücksichtigt wird. Für die Bewertung und Klassifizierung eines Gebäudes ist nur die nicht erneuerbare Pri-märenergie relevant, in Form der Ressourcenentnahme von fossilen Energieträgern.

Energieeffizienz steigern4

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`05

Klima-schutz-progr.

`04

EU-RL2010

20502006 `07 `09 `10 `13 `14 `16 `19 `21

EEG2004

Nahezu klima-neutraler Gebäude-bestand gem. den energiepolitischen Zielen der Bundes-regierung

EnEV u.Energie-ausweis

EnEV2009

EEG/EEWärmeG

2009

EnEV2014

EnEV2016

Öffentliche Neubauten nur noch im Niedrigst-energiestan-dard nach EU-Richtlinie 2010

Abkürzungen:EG-RL: Richtlinie der Europäischen GemeinschaftEnEG: EnergieeinsparungsgesetzEnEV: EnergieeinsparverordnungEU-RL: Richtlinie der Europäischen UnionHeizAnlV: HeizungsanlagenverordnungHeizBetrV: Heizungsbetriebs-VerordnungWärmeschutzv: Wärmeschutzverordnung

Nur noch Niedrigstenergie-Neubauten gem.EU-Richtlinie 2010• Reparatur-

novelle• geänderte DIN-Normen

• Umsetzung EU-Gebäude- Richtlinie• DIN 18599 für Nichtwohn- gebäude

• Energieeffizienz- klassen• Kontrolle Energie- ausweis• Hinweispflicht in Immobilienanzeigen

• 30 %- Verschärfung• Einführung Referenzgeb.• Nachrüst- pflichten

• 25 %- Verschärfung bei Neubau

Die neue EnergieeinsparverordnungDie 2002 eingeführte Energieeinsparverordnung ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms zur Minderung von CO2-Emissionen der Bun-desregierung und wurde seitdem unter Berücksichtigung technischer Innovationen und ambitionierterer Klimaschutzziele kontinuierlich wei-terentwickelt. Die Novelle 2009 brachte nicht nur eine durchschnittlich 30-prozentige Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen, sondern mit der DIN 18599 auch eine neue Norm sowie zur Grenz-wertbestimmung das sogenannte Referenzgebäudeverfahren. Beim Referenzhaus handelt es sich um ein fiktives Gebäude mit gleicher Geometrie und Ausrichtung wie das geplante Haus. Referenzgebäude unterscheiden sich dagegen nicht in ihrer energetischen Ausstattung im Bereich des baulichen Wärmeschutzes und bei der fest vorgege-benen Haustechnik. Im Rahmen der novellierten EnEV 2014 wurden die Vorgaben des Referenzgebäudes nicht verändert Der unter diesen Voraussetzungen errechnete Primärenergiekennwert ist weiterhin Maßstab für das zu errichtende Gebäude. Bei neu zu bauenden Häu-sern können individuell abgestimmte Wärmeschutz- und Haustech-nikkonzepte ausgewählt werden, mit denen die primärenergetischen Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt werden können.

Die EnEV 2014 trägt sowohl den Vorgaben der Europäischen Gesamt- energieeffizienzrichtlinie, als auch nationalen Beschlüssen im Rahmen der Energiewende Rechnung und bringt einige Änderungen bei den Bilanzierungsregeln des Jahresprimärenergiebedarfes, die sich zunächst jedoch nicht als Verschärfung der Energieeffizienzvorgaben auswirken.

Seit Mai 2014 gilt für die Energiebilanzierung als Klimastandort nicht mehr die Region Würzburg, sondern die Region Potsdam, wodurch der Heizwärmebedarf sinkt, da die Jahresmitteltemparatur geringer ausfällt. Der Primärenergiefaktor für den nicht erneuerbaren Anteil des Strommix ist mit der EnEV 2014 von 2,6 auf 2,4 gesenkt worden, was für Haustechnikkonzepte auf Basis von Wärmepumpen primärenerge-tische Vorteile gebracht hat.

Deutlich steigende Anforderungen ab 2016Die mit der EnEV 2014 beschlossenen Verschärfungen beim Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauvorhaben um 25 % tritt erst zum 1.1.2016 in Kraft. Ebenso wird mit diesem Stichtag die Festlegung des maximal zulässigenTransmissionswärmeverlustes von den vorgege-benen Tabellenwerten je nach Gebäudetyp auf individuelle Grenzwerte umgestellt. Hierbei wird ab 2016 die sogenannten Ankerwertmethode angewendet, wie sie bei der KfW-Förderung bereits seit einigen Jahren praktiziert wird. Somit stellt in Zukunft im Regelfall der spezifische Transmissionswärmeverlust des Referenzgebäudes den maximal zulässigen baulichen Wärmeschutz dar. Wie schon zum 1.5.2014 findet auf Grund des zu erwartenden Anstiegs der Nutzung erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung auch zum 1.1.2016 eine Anpassung des Primärenergiefaktors für den nicht erneuerbaren Anteil des Strom-mix statt. Der Wert liegt dann bei 1,8, wodurch sich strombetriebene Heizsysteme durch diese Änderung primärenergetisch grundsätzlich um 25 % verbessern. Darüber hinaus ist noch zu erwähnen, dass eine Ver-schärfung der Anforderungen für Sanierungsvorhaben nicht stattfindet.

Die neue Energieeinsparverordnung

derUmsetzung

von nationalen Beschlüssen zur

Verschärfung energetischer

Anforderungen („IEKP“ 2007,

„Energiewende“ 2010)

der Verbesserung der Vorschrift (Klarstellung

von Fragen aus der Praxis z. B. durch Ein-arbeitung von Auslegungen)

der Fortschreibung

von Regel-verweisungen(DIN V 18599, DIN 4108-2,

Referenzklima)

5

Das Grundprinzip der EnEV

Die EnEV gibt lediglich maximal zulässige Primärenergie-bedarfswerte vor.Planer und Bauherr können sich entscheiden, wie sie die Grenzwerte einhalten wollen.Verbesserter Wärmeschutz und effiziente Anlagetechnik sind nach der EnEV gleichberechtigte Energiesparmaßnahmen.

Energie-bedarf

Hei

ztec

hnik

Wär

mes

chut

z

Die Novellierung dient

VorgabenEuropa

NationaleEntscheidung

NeueNormen

VerbesserungPraxis

der Umsetzung derEuropäischen

Gesamtenergie-effizienzrichtlinie

- Richtlinie 2010/31/EU

(EPBD-recast vom 19.5. 2010)

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Gas-BrennwerttechnikSystemtemperatur 55/45°C Heizung Sole-/Wasser-Wärmepumpe,

Systemtemperatur 35/28°CGas-Brennwerttechnik,

und Solaranlage mit Zirkulation Trinkwasserbereitung Wärmepumpe mit elektrischem Heizstab

Abluftanlage Lüftung Zu- und Abluftanlagemit 80 % Wärmerückgewinnung

1,18 Anlagenaufwandszahl ep

Anlagentechnik

0,71

EnEV-Grenzwerte ≥ Vorhandene Kennwerte

73,5 kWh/(m2·a) Primärenergiebedarf 35,9 kWh/(m2·a)

0,400 W/(m2·K) spezifischer Transmissionsverlust H′T(freistehendes Gebäude mit weniger als 350 m2 AN) 0,263 W/(m2·K)

EnEV-Nachweis 2014

*entspr. 72,6 kWh/(m²·a) x 75 %

Benchmark Referenzhaus: Der Jahres-Primärenergiebedarf entscheidetDie Hauptanforderung der Energieeinsparverordnung an beheizte oder gekühlte Gebäude beruht auf der Einhaltung eines maximal zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs (QP-Wert). Neben dieser wesentlichen Kenngröße wird zusätzlich auch eine Anforderung an den baulichen Wärmeschutz über den spezifischen, auf die Wärme übertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmever-lust (mittlerer U-Wert der Gebäudehülle) gestellt.Für die Bestimmung des einzuhaltenden QP-Grenzwertes wird weiter-hin das für Wohngebäude 2009 eingeführte Referenzgebäudeverfah-

ren verwendet. Bei diesem Verfahren wird für ein fiktives Gebäude mit fest vorgegebener technischer Ausstattung hinsichtlich Wärmeschutz und Anlagentechnik sowie der Geometrie, Fenstergröße und Aus-richtung des geplanten Gebäudes eine Energiebilanz erstellt. Der so ermittelte Primärenergiebedarfswert dieses Referenzgebäudes stellt den Anforderungswert der EnEV dar, der dann mit den tatsächlich ge-planten Wärmeschutzmaßnahmen und der Heizungstechnik erreicht bzw. unterschritten werden muss. In der nachfolgenden Grafik ist auf der linken Seite die technische Ausstattung des Referenzgebäudes beschrieben und der auf dieser Grundlage ermittelte QP-Referenzwert als EnEV-Anforderung dargestellt.

Referenzgebäude und Anforderungen6

GebäudehülleU-Werte [W/(m2·K)]

0,35

0,28

1,80

1,30

1,40

0,20

0,050

0,379

Bodenplatte

Außenwand

Eingangstür

Fenster

Dachflächenfenster

Dach

Wärmebrückenzuschlag

spezifischer Transmissionsverlust H′T

U-Werte [W/(m2·K)]

0,21

0,20

1,30

0,90

1,10

0,11

0,038

0,261

EnEV-Grenzwerte ≥ Vorhandene Kennwerte

54,7 kWh/(m2·a)* Primärenergiebedarf 26,9 kWh/(m2·a)

0,379 W/(m2·K) spezifischer Transmissionsverlust H′T 0,263 W/(m2·K)

EnEV-Nachweis 2016 (QP-Referenzgebäude -25 %)

Referenzgebäude Geplanter Neubau

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Höhere Anforderungen ab 2016Zum 1.1.2016 wird im Grundsatz dieses Referenzgebäudeverfahren beibehalten. Für die Bestimmung der EnEV-Hauptanforderung ist dann allerdings das QP-Referenzergebnis um 25 % zu reduzieren. (Hier ist zu beachten, dass sich durch die Anpassung des Primär-energiefaktors für Strom-Mix trotz gleicher Referenzausstattung ein niedrigerer QP-Referenzwert als 2014 ergibt.)Das Referenzgebäudeverfahren hat sich in den letzten Jahren als zuverlässige Hilfe für Planer und Bauherren etabliert, da man bei einer 1:1 oder besseren Umsetzung der technischen Vorgaben des Referenzgebäudes die gesetzlichen Vorgaben in der Regel immer erreicht hat.Mit der EnEV-Änderung zum 1.1.2016 wird dagegen beim Einsatz von fossilen Energieträgern nicht mehr sofort erkennbar, mit welchen Maßnahmen man direkt die EnEV-Vorgaben einhält. Vom Planer muss eine Gebäudeausstattung entwickelt werden, die den Primär-energiebedarf der Referenztechnik um 25 % unterschreitet. Welche Anlagentechnik oder welche zusätzlichen Dämmmaßnahmen hierfür erforderlich sind, kann nur über eine konkrete Energiebilanzierung ermittelt werden.Bei einer Haustechnik, die im Wesentlichen erneuerbare Energien nutzt, wie zum Beispiel Wärmepumpen, Pelletheizung o. ä., reicht es dagegen aus, wenn man im Normalfall nur die U-Wert-Vorgaben des Referenzgebäudes einhält. Weist der Gebäudeentwurf dagegen überdurchschnittliche Fensterflächen auf, könnte es dann je nach Gebäudetyp erforderlich sein, den baulichen Wärmeschutz besser auszuführen als das Referenzgebäude vorgibt. (Auf Seite 16 stellen wir Ihnen Umsetzungsmöglichkeiten für die EnEV 2016 vor.)An dem dargestellten Gebäudebeispiel lässt sich auch gut die Auswirkung des zum 1.1.2016 reduzierten Primärenergiefaktors für den Strom-Mix erkennen. Für das identische energetische Konzept erreicht der geplante Neubau heute einen Primärenergiebedarfswert von 34,0 kWh/(m² x Jahr) und ab dem Zeitpunkt der EnEV-Verschär-fung einen Wert von 25,5 kWh/(m² x Jahr), der 25 % unterhalb dem Ergebnis von 2014 liegt. Es lässt sich somit erkennen, dass alle Häuser, die mit einer Wärmepumpenheizung ausgestattet sind, heute schon die Anforderungen der EnEV 2016 erfüllen.

Der bauliche WärmeschutzDie einzuhaltende EnEV-Nebenbedingung an den baulichen Wärme-schutz bleibt vorerst unverändert. Je nach Gebäudetyp gibt die mit der EnEV 2009 eingeführte Tabelle 2, Anlage1 das Maximum für den spezifischen Transmissionswärmeverlust als Fixwert vor.Eine Änderung hinsichtlich dieser Anforderung erfolgt ebenfalls erst zum 1.1.2016, indem dann nicht mehr ein fester Tabellenwert das grundsätzliche Anforderungsniveau der EnEV bestimmt, sondern die wärmeschutztechnische Beschaffenheit des Referenzgebäudes mit seinem individuellen spezifischen Transmissionswärmeverlust. Die bekannten Tabellenwerte werden allerdings nicht ersatzlos gestrichen, sondern bleiben als absolute Obergrenze bestehen. Diese zweite Nebenbedingung kommt in der Regel dann zum Tragen, wenn die zu bewertenden Gebäude ungewöhnlich hohe Fensterflächen aufweisen

und somit deren H T-Referenzwert höher ausfällt als der Tabellenwert. Dieses Verfahren entspricht auch der Vorgehensweise beim Nachweis der ab Seite 12 beschriebenen KfW-Effizienzhäuser.

Methoden zur NachweisführungFür die Erstellung einer Wohngebäudeenergiebilanz gemäß EnEV stehen weiterhin zwei Normregelwerke zur Verfügung. In der Verord-nung wird als Hauptverfahren auf die DIN V 18599 verwiesen und bei ungekühlten Wohngebäuden als Alternative die schon seit Jahren be-kannte Normenkombination DIN V 4108-6/DIN V 4701-10 angeboten. Die Berechnungsergebnisse der beiden Verfahren sind trotz der mo-natlichen Betrachtungsweise nicht direkt miteinander vergleichbar, da einzelne Grundannahmen und Bilanzierungsmethoden unterschiedlich gehandhabt werden. In der Regel ergeben sich über die DIN V 18599 immer höhere Jahresprimärenergiekennwerte. Alle Berechnungsbei-spiele und Energiebilanzen innerhalb dieser Broschüre wurden mit der DIN V 4108-6/DIN V 4701-10 erstellt.

Weitere EnEV-RegelungenNeben den Vorgaben an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden stellt die EnEV auch technische Anforderungen an die Gebäude-konstruktion und -hülle. Hierbei werden u. a. die Luftdichtheit, der Mindestluftwechsel, der sommerliche Wärmeschutz, die Ausbildung und Minimierung von Wärmebrücken sowie der Mindestwärmeschutz betrachtet.Die Vorgaben zur Anlagentechnik beziehen sich auf Detailregelungen zur Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugern sowie zu Klimaanlagen und sonstigen Anlagen der Raumlufttechnik. Ebenso werden Mindestdicken für Wärmedämmschichten von Ver-teilungsleitungen und Armaturen gefordert. Des Weiteren enthält die EnEV Regelungen und Bestimmungen für bestehende Gebäude und Anlagen u. a. bei Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden sowie zu Nachrüstverpflichtungen von Anlagen und Gebäuden.Neben diesen allgemeinen Vorschriften beinhaltet die EnEV auch Regelungen zu Energieausweisen und Anforderungen an die Energieausweis-Aussteller für bestehende Gebäude sowie Hinweise zu Verantwortlichkeiten und Ordnungswidrigkeiten.

Referenzgebäude und Anforderungen7

Gebäudetyp EnEV2009

EnEV ab1.1.2016

freistehendAN ≤ 350 m2 0,40

0,45

0,65

0,65

0,65

AN ≤ 350 m2

AN ≤ 350 m2

AN > 350 m2 0,50

einseitigangebaut H T, zul. ≤

1,0 * H T, Ref.

≤ H T, EnEV 2009zweiseitigangebaut

Erweiterung/Ausbau

alle anderen Wohngebäude

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Energieausweis8

Effizienzklassen: Der neue EnergieausweisDer Energieausweis dient zur Darstellung des energetischen Standards eines Gebäudes und erleichtert Immobilienkäufern oder -mietern den Vergleich verschiedener Gebäudekonzepte in Bezug auf Energieeffizienz. Die energetische Bewertung eines Hauses erfolgt über den errechneten Jahres-Endenergie- und Jahres-Primärenergie-bedarf. Für den Vergleich verschiedener Häuser sollte aber stärker auf den Endenergiebedarf geachtet werden, da dieser Kennwert zusammen mit der Gebäudegröße, dem gewählten Energieträger und dessen Kosten als sogenannter Gebäudeindikator eine Abschätzung der zukünftigen Heiz- bzw. Betriebskosten zulässt.

Stärkere Aufmerksamkeitswirkung Ein Ziel der neuen EnEV 2014 ist die Schaffung von mehr Wahr-nehmung für den Energieausweis. Dazu wurde ein Effizienzklassen-system eingeführt, das den seit 2007 üblichen farbigen Bandtacho des Ausweises durch die Effizienzklassen A+ (höchste Energieeffi-zienz) bis H (niedrigste Energieeffizienz) ergänzt. Außerdem wurde der Bandtacho am roten Bereich von 400 kWh/m2 auf 250 kWh/m2 verkürzt. Damit sollen Gebäude künftig wie Kühlschränke hinsichtlich

ihrer Energieeffizienz vergleichbar sein. Über die tatsächlich entste-henden Energiekosten, die je nach Energieträger sehr unterschiedlich sein können, gibt die dargestellte Effizienzklasse allerdings keine Auskunft, was ihre Aussagekraft einschränkt.Die Pflichtangaben in jedem Energieausweis umfassen den antrag-stellenden Planer, objektbezogene Informationen wie Gebäudeart, PLZ und Bundesland, Art des geplanten Energieausweises (bedarfs-orientiert oder verbrauchsorientiert), Ausstellungsdatum sowie die An-gabe, ob es sich um einen Neubau oder eine Modernisierung handelt. Der ausgestellte Energieausweis und dessen Datengrundlage müssen für zwei Jahre nach Ausstellung so aufbewahrt werden, dass eine Überprüfung jederzeit möglich ist.

Kontrolle ist besserDie EnEV 2014 sieht ein Kontrollkonzept vor, das die ordnungsge-mäße Durchführung von baulichen Maßnahmen gemäß EnEV durch Stichproben auf Landesebene gewährleisten soll. Diese Kontrollen können von Validitätsprüfungen der Eingabedaten der Energieauswei-se und Ergebnisse bis hin zur vollständigen Prüfung mit Abgleich der Kenndaten aus dem Energieausweis und der verwendeten Bauteile reichen – bei Einverständnis des Gebäudeeigentümers auch vor Ort.

16.10. 2013

Freistehendes Wohngebäude

Haupthaus201420142225,3Strom-Mix

Umweltwärme WärmepumpeX

X

X

17. 10. 2024

16.10. 2013

14,5

35,9

35,9 75,3

74

0,4000,263

Umweltwärme

X

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EnEV-easy / EEWärmeG 9

Energieausweispflicht in ImmobilienanzeigenFür Immobilienmakler und Hausbesitzer, die Wohneigentum verkaufen oder vermieten wollen und zu diesem Zweck eine Immobilienan-zeige schalten, gilt seit Anfang 2014 die Pflicht zur Veröffentlichung bestimmter Angaben zum Energieausweis der Immobilie. Damit wird mehr Markttransparenz geschaffen und den potentiellen Immobili-enkäufern bzw. -mietern ermöglicht, Angebote auch hinsichtlich der Energieeffizienz bzw. der zu erwartenden Heizkosten zu vergleichen. Überdies wird die spätere Überprüfung der Werte erleichtert.

Zu den in der Immobilienanzeige zu veröffentlichenden Angaben zäh-len die Art des ausgestellten Energieausweises (weist er Energiebedarf oder -verbrauch aus?), die Höhe des Endenergiebedarfs oder -ver-brauchs, die wesentlichen Energieträger für die Heizung sowie Baujahr und Energieeffizienzklasse des Hauses. Diese Angabenpflicht entfällt allerdings, wenn zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung kein Energie-ausweis vorliegt oder es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt, für das generell kein Energieausweis erstellt werden muss.

Auch die Bestimmungen zur Vorlage des Energieausweises bei Interessenten einer Immobilie haben sich mit der EnEV-Novelle 2014 verschärft: Reichte laut EnEV 2009 noch die Vorlage des Energie-ausweises auf Verlangen, ist dies nun Pflicht, wenn potenzielle Mieter oder Käufer die Immobilie besichtigen. Solange kein Besichtigungster-min stattfindet, ist der Energieausweis bzw. eine Kopie auf Verlangen der Interessenten vorzulegen.

Bei Abschluss des Miet- oder Kaufvertrages muss der Energieausweis unverzüglich den neuen Mietern bzw. Besitzern übergeben werden. Wird dies unterlassen bzw. versäumt, die energetischen Kennwerte in der Immobilienanzeige zu veröffentlichen, handelt es sich ab dem 1.5.2015 um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15.000 € geahn-det werden kann.

Provisionsfrei in Volkach zuvermieten: Einliegerwohnungin neuem Einfamilienwohnhaus, 33 m² WF, Tageslichtduschbad und Küchenzeile, voll möbliert. Warmmiete 350,-€. Chiffre 34562

EnEV-easy: Vereinfachtes NachweisverfahrenFür bestimmte neue Wohnhäuser wird mit der EnEV 2014 ein verein-fachtes Energie-Nachweisverfahren angeboten, bei dem der Planer des Neubaus den EnEV-Nachweis nicht mehr berechnen muss. Voraussetzung für dieses sogenannte „EnEV-easy“ ist allerdings, dass das ungekühlte Wohnhaus einer der über die entsprechende Bekannt-machung des Bundes festgelegten Standard-Ausstattungsvarianten entspricht. Damit erübrigen sich die Nachweise zu Jahres-Primär-energiebedarf und Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle, die erlaubte Höchstwerte nicht übersteigen dürfen, sowie zur Gewährleis-tung des Wärmeschutzes.

Bevor man sich allerdings für EnEV-easy entscheidet, sollte genau abgewogen werden, ob die durch das Verfahren erhoffte Zeitersparnis sich gegenüber den Mehrkosten für die baulichen Maßnahmen rech-net und ob man sich wirklich auf eine der Standard-Ausstattungsvari-anten beschränken lassen möchte. So ist das vereinfachte Nachweis-verfahren beispielsweise für die Effizienzhausoptimierung ungeeignet.

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz(EEWärmeG 2011)Neben der EnEV muss bei Neubauten sowie bei großen An- und Ausbauten zusätzlich das Wärmegesetz beachtet werden. In der 2011 novellierten Form verpflichtet das EEWärmeG Hauseigentümer, den Wärmebedarf für Heizen und Warmwasser anteilig durch erneuer-bare Energien zu decken. Dazu zählen Solarenergie, Biogas, feste Biomasse (wie z. B. Holzpellets), Umweltwärme sowie erneuerbare Kälte. Zusätzlich gelten bestimmte Anforderungen an die technischen Komponenten.

Als Ergänzung bzw. Alternative empfehlen sich Ersatzmaßnahmen, wie die Nutzung von Abwärme durch Anlagen im Haus oder der An-schluss an ein Netz der Nah- oder Fernwärmeversorgung, das auf Ba-sis erneuerbarer Energien über Kraft-Wärme-Kopplung betrieben wird. Auch ein verbesserter Wärmeschutz, der die EnEV-Anforderungen um mindestens 15 % unterschreitet, zählt als Ersatzmaßnahme. Wenn man die beschriebenen erneuerbare Energiequellen besser nutzt als das Wärmegesetz vorschreibt, eröffnet das die Chance auf einen staatlichen Bonus, weil damit der Primärenergiebedarf des Gebäudes wesentlich reduziert und dadurch ein förderfähiger Effizienzhausstan-dard erreicht werden kann. (Mehr Information hierzu ab Seite 12.)

Provisionsfrei in Volkach zu vermieten: Einliegerwohnung in neuem Einfamilienwohnhaus, Baujahr 2014, 33 m² WF, Tages-lichtduschbad und Küchenzeile, voll möbliert. EnEV-Energiebedarfsausweis, Endenergiekennwert 14,5 kWh/m²a Strom, Effizienzklasse A+. Warmmiete 350,-€. Chiffre 34562

Neue Immobilienanzeigen

bis 50.000 €: z. B. neues Gebäude ist nicht gemäß EnEV errichtet

bis 15.000 €: z. B. geforderte Energiekennzahlen werden nicht in kommerzieller Immobilienanzeige veröffentlicht

bis 5.000 €: z. B. Fachmann trägt zugeteilte Registrierungsnummer nicht in den Energieausweis ein

INFO Erweiterung der Ordnungswidrigkeiten

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Energieeffizienz mit PORIT10

Massiver dreidimensionaler Wärme-schutz mit λ = 0,09 und λ = 0,08

Das Mauerwerk für Energieeffizienzhäuser 70/55/40 und Passivhäuser

Energetisch zukunftsweisendes Bauen.

PORIT kann das.

PORIT PorenbetonPorenbeton besteht zu 80 % seines Volumens aus Luft und zu 20 %aus Feststoffen. Der hohe Luftvolumenanteil ermöglicht die hervor- ragende Dämmwirkung des massiven Baustoffs. Der Wärmedurch-gangskoeffizient (U-Wert) einer 36,5 cm dicken Porenbeton-Außen-wand liegt bei einer Wärmeleitfähigkeit von lR = 0,09 bei 0,23 W/(m²·K).

Festigkeit und MaßhaltigkeitPorenbeton-Plansteine verfügen je nach Festigkeit über eine Roh-dichte von 0,35 kg/dm³ bis 0,70 kg/dm³. Aufgrund der Porenstrukturist das Verhältnis von Rohdichte zu Druckfestigkeit gegenüber ande-ren Baustoffen höher. Hohe Druckfestigkeit ist schon bei geringemGewicht möglich.Porenbeton ist ein natürlicher Baustoff, der aus Kalk, Zement, Wasserund speziell aufbereiteten Sanden hergestellt wird. Als porenbildenderZusatz kommt Aluminiumpulver hinzu. Das Gemisch wird in Formen gegossen, in denen das Aluminium mit dem Kalk reagiert.

PORIT PorenbetonMassiver BaustoffGeringes Gewicht – hohe DruckfestigkeitHervorragende Dämmwirkung – keine zusätzliche Wärmedämmung erforderlichRecyclebarer natürlicher BaustoffHohe MaßhaltigkeitLeichte Bearbeitbarkeit

Herstellung von PorenbetonDas Aluminium reagiert mit dem Kalk und bildet2–3 mm große Poren.

Die geschlossenzellige Struktur von Porenbeton bewirkt eine hohe Druckfestigkeit bei geringem Gewicht.

Bei einer Wärmeleitfähigkeit lR = 0,09 W/(m·K) und einer Wandstärkevon 42,5 cm werden 0,20 W/(m²·K) erreicht, bei einer Stärke von 48 cm sogar 0,18 W/(m²·K). Zur Einhaltung der Energieeinsparverord-nung (EnEV) sind keine weiteren Dämmmaßnahmen an der Außen-wand erforderlich. Die Luftdichtigkeit wird durch die Putzschicht auf dem Mauerwerk gewährleistet.

Dabei entstehen 2–3 mm große Poren. Die vorgehärtete Massewird zu Plansteinen, Platten o. ä. geschnitten und unter Dampfdruckin Kesseln gehärtet. Da Porenbeton im Gegensatz zu anderenmassiven Baustoffen nicht gebrannt wird, verfügen die Plansteineüber eine hohe Maßhaltigkeit und Kantenschärfe. PORIT Plansteinesind leicht zu bearbeiten und werden aufgrund ihrer geringen Wärme-leitfähigkeit überwiegend zur Erstellung von hochwärmedämmendenAußenwänden eingesetzt. Das geringe Eigengewicht macht sie jedoch auch für Um-, Ausbau und Renovierungsmaßnahmen zum idealen Baustoff.

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Wandkonstruktionen11

Wärmedurchgangskoeffizienten U von PORIT Außenwänden

Mit zweischaligen Außenwänden eröffnen sich für die Fassade, z. B. durch den Einsatz von KS-Verblendern, weitere Gestaltungs-möglichkeiten. Gerade in Gegenden mit extremen Witterungsbe-dingungen haben sich solche multifunktionalen Gebäudehüllen hervorragend bewährt und erfüllen heute insbesonders die hohen Ansprüche an den Wärme- und Schallschutz. In DIN EN 1996-2/NA sind die Bemessung und Ausführung zweischaliger Außenwandkon-struktionen geregelt. Sie bestehen aus zwei massiven Mauerschalen, die aus statischen Gründen mit sogenannten Drahtankern verbunden werden, sowie einer dazwischen liegenden Luft- und/oder Wärme-dämmschicht. Aus energetischen, konstruktiven und baupraktischen Gründen ist die zweischalige Außenwand mit Kerndämmung die Regelausführung. Der gesamte Hohlraum zwischen den beiden massiven Schalen wird vollständig mit geeignetem Wärmedämmstoff verfüllt.

Die Innenschale aus PORIT Porenbeton hat bei dieser Konstruk-tion in erster Linie statische Funktion, unterstützt aber zusätzlich wärme- und feuchteschutztechnische Belange. Die nichttragende Außenschale aus KS-Verblendern erfüllt die Aufgabe des Witterungs-schutzes. Solche massiven zweischaligen Außenwände erfüllen alle Anforderungen an eine energieeffiziente Gebäudehülle bis hin zum Passivhausniveau und bieten zudem einen hervorragenden Schutz gegen Außenlärm.

Monolithische Außenwände Bezeichnung U-Wert 10 mm Innenputz λR = 0,35 W/(m·K) 365 mm PORIT Plansteine/PORIT XL λR = 0,09 W/(m·K) 0,23 W/(m²·K) 15 mm Faserleichtputz λR = 0,26 W/(m·K) 10 mm Innenputz λR = 0,35 W/(m·K) 425 mm PORIT Plansteine/PORIT XL λR = 0,09 W/(m·K) 0,20 W/(m²·K) 15 mm Faserleichtputz λR = 0,26 W/(m·K) 10 mm Innenputz λR = 0,35 W/(m·K) 480 mm PORIT Plansteine/PORIT XL λR = 0,09 W/(m·K) 0,18 W/(m²·K) 15 mm Faserleichtputz λR = 0,26 W/(m·K)

Zweischalige Außenwände Bezeichnung U-Wert 10 mm Innenputz λR = 0,350 W/(m·K) 175 mm PORIT Plansteine/PORIT XL λR = 0,090 W/(m·K)

0,20 W/(m²·K) 100 mm Kerndämmung λR = 0,035 W/(m·K) 115 mm Verblendmauerwerk KS λR = 0,990 W/(m·K) 10 mm Innenputz λR = 0,350 W/(m·K) 240 mm PORIT Plansteine/PORIT XL λR = 0,090 W/(m·K)

0,17 W/(m²·K) 100 mm Kerndämmung λR = 0,035 W/(m·K) 115 mm Verblendmauerwerk KS λR = 0,990 W/(m·K)

5 7,5 10 11,5 15 17,5 20 24 30 36,5 40,0 42,5 48

0,35 0,08 – – – – – – – – – 0,21 0,19 0,18 0,16 0,35 0,09 – – – – – 0,45 0,40 0,34 0,28 0,23 0,21 0,20 0,18 0,40 0,10 1,25 0,95 0,77 0,69 0,56 0,49 0,43 0,38 0,31 0,26 0,24 0,22 0,20 0,50 0,12 1,40 1,08 0,88 0,80 0,65 0,57 0,51 0,44 0,36 0,30 0,28 0,26 0,24 0,50/0,55 0,13 1,46 1,14 0,94 0,84 0,69 0,61 0,54 0,48 0,39 0,33 0,30 0,28 0,25 0,50 0,14 1,52 1,20 0,99 0,89 0,73 0,65 0,58 0,51 0,42 0,35 0,32 0,30 0,27 0,60 0,16 1,63 1,30 1,08 0,98 0,81 0,72 0,65 0,57 0,47 0,40 0,36 0,34 0,31 0,65 0,18 1,73 1,40 1,17 1,07 0,88 0,79 0,71 0,63 0,52 0,44 0,40 0,38 0,34

Merkmale der Konstruktion

Rohdichteklasse

beidseitigerGipsputz 10 mm

WärmeleitfähigkeitλR [W/(m·K)]

Wandstärke Porenbeton (cm)

U-Werte in [W/(m2·K)]

innen Gipsputz 10 mm,außen Faserleichtputz 15 mm

Rechenwerte der Wärmeleitfähigkeit λR von PORIT Plansteinen und PORIT XL

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EnEV – viel Luft nach obenDass die Mindestanforderungen der EnEV bei Bauvorhaben zu erfül-len sind, ist selbstverständlich. Es kann sich jedoch durchaus lohnen, in punkto Energieeffizienz die Messlatte höher zu legen. Den höheren Baukosten stehen deutlich geringere Folgekosten gegenüber. Das liegt nicht nur an den Heizkosten, die von Anfang an günstiger sind, sondern ebenso an den attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“. Die monatliche Belastung ist daher in vielen Fällen trotz höherer Baukosten kleiner als bei einem Hausbau nach EnEV-Standard.

KfW-Effizienzhäuser – mehr für wenigerMit der EnEV 2009 hat die KfW neue Förderstandards ins Leben gerufen: Die sogenannten KfW-Effizienzhäuser haben sich inzwi-schen als Benchmark für Energieeffizienz am Markt etabliert. Die Förderung basiert auf dem Prinzip „Je besser die Energie-effizienz, desto attraktiver die Förderung“ und beinhaltet nicht nur ein zinsverbilligtes Darlehen von bis zu 50.000 € pro Wohneinheit, sondern ebenso einen Tilgungszuschuss von 5 oder 10 % – je nach Effizienzhausstandard. Die KfW bietet drei Förderstandards an: das Effizienzhaus 70, 55 und 40. Die angegebene Zahl beschreibt das relative Verhältnis der Primärenergieanforderung gegenüber einem gewöhnlichen EnEV-Neubau. Ein KfW-Effizienzhaus 40 benötigt demnach noch 40 % der Primärenergie eines Gebäudes, das (nur) nach EnEV-Vorgaben gebaut wurde.

Auch beim baulichen Wärmeschutz gelten höhere Anforderungen. Die H T-Nebenbedingung der KfW-Effizienzhäuser wird ebenso wie der Primärenergiekennwert über das Referenzgebäude mit seinen fest vorgegebenen U-Werten bestimmt. Hier weicht die KfW-Förderung momentan noch vom „normalen“ EnEV-Nachweisverfahren ab. Ab 2016 orientiert sich die EnEV bei der Anforderung zum baulichen Wärmeschutz auch an dem durch das Referenzgebäude vorgege-benen Ankerwert. Auf der folgenden Seite zeigen wir Ihnen Umset-zungsmöglichkeiten für den baulichen Wärmeschutz der einzelnen Effizienzhausstandards.

Der einfache Weg der AntragstellungHat man sich dafür entschieden eine KfW-Effizienzhausförderung in Anspruch zu nehmen, muss man vor Vorhabensbeginn einen entspre-chenden Antrag stellen. Hierzu ist es notwendig, dass ein zugelas-sener Sachverständiger ein Effizienzhauskonzept erarbeitet und die Ergebnisse und geometrischen Daten des geplanten Gebäudes in

die sogenannte KfW-Onlinebestätigung einträgt. Die Angaben werden dabei direkt geprüft. Wenn diese plausibel sind, kann die Bestätigung zum Antrag (BzA) unmittelbar erstellt werden. Diese BzA wird dann über die finanzierende Hausbank an die KfW weitergeleitet, die inner-halb kürzester Zeit eine Förderzusage erteilt.

Die Außenwand eines KfW-Effizienzhauses kann aus 36,5 cm

dicken Porenbeton-Plansteinen mit Dünnbettmörtel gebaut

werden. Die Plansteine weisen einen Wert der Wärmeleit-

fähigkeit von λ = 0,09 W/(m·K) auf. Der U-Wert einer solchen

Außenwand liegt bei 0,23 W/(m²·K). Alternativ könnte ein

48 cm Porenbeton-Planstein mit λ = 0,08 W/(m·K) verwendet

werden, der mit Faser-Leichtputz außen und Gipsputz innen

einen U-Wert von 0,16 W/(m²·K) erreicht.

Für die Einhaltung der KfW-Kriterien ist auf eine annähernd

wärmebrückenfreie Ausführung zu achten. Wärmebrücken sollten

vorab detailliert berechnet werden. Besonders Fensteranschlüsse

an Mauerwerk und Rollladenkästen sind wärmebrückenanfällig.

Hier gibt es einfache Lösungen. Das PORIT Bausystem bietet vor-

gefertigte Systembauteile wie z. B. gedämmte Rollladenkästen an,

um Wärmebrücken zu vermeiden. Auf Seite 20 stellen wir Ihnen

das Prinzip eines detaillierten Wärmebrückennachweises vor, bei

dem auch entsprechende PORIT Wärmebrückendetails geplant

wurden.

Weitere Voraussetzungen zur Einhaltung der vorgegebenen

Grenzwerte sind gut dämmende, nach Süden ausgerichtete

Fenster sowie eine entsprechende Heizungsanlagentechnik. Eine

kompakte Bauweise ist sinnvoll um den Gesamtenergieverlust

gering zu halten. Eine mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung

mit Wärmerückgewinnung hilft die KfW-Effizienzhausstandards

einfacher umzusetzen.

TIPP Ein KfW-Effizienzhaus aus Porenbeton

Energieoptimiertes Bauen 12

INFO Fördersystematik und -vorraussetzungen

Effizienzhaus-Standards Jahresprimär- Transmissions- energiebedarf QP wärmeverlust H T

Anforderungen als relatives Verhältnis zum Referenzgebäudeniveau gemäß EnEV 2014

70 % 85 %

55 % 70 %

40 % 55 %

die Förderung und Energieeinsparverordnung sind aufeinander abgestimmt

die Effizienzanforderungen sind anspruchsvoller als nach Energieeinsparverordnung

die Förderung ist technologieneutral (Heizungstechnik und Gebäudehülle)

die Einbindung eines qualifizierten Sachverständigen der Energieeffizienz-Expertenliste ist obligatorisch

für jedes Effizienzhaus ist eine energetische Fachplanung und Baubegleitung erforderlich

die maximale Förderung der Bauwerkskosten beträgt 50.000 €

jeder Investor ist antragsberechtigt

je höher die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung

eine Kombination mit anderen Fördermitteln bis zur Höhe der Bauwerkskosten ist möglich

der Förderantrag muss über die Hausbank bei der KfW eingereicht werden

eine Blower-Door-Messung ist bei jedem neu gebauten KfW-Effizienzhaus Fördervorraussetzung

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Die in der Tabelle angegebenen U-Werte der einzelnen Effizienzhaus-stufen sind nur exemplarische Beispiele. Sie wurden ausschließlich über das relative Verhältnis zum Referenzgebäude ermittelt. Die be-schriebenen Konstruktionen der einzelnen Bauteile, die sich auch als Effizienzhaus-Basisvarianten beschreiben lassen, können selbstver-ständlich durch andere, mit geänderten Dämmstandards ersetzt wer-den. Somit kann zum Beispiel ein besserer U-Wert der Außenwand weniger Dämmstoff im Dach ermöglichen. Insgesamt jedoch muss die Gebäudehülle den Wärmeschutzanforderungen der jeweiligen KfW-Förderstufe genügen.

Auf der folgenden Doppelseite haben wir drei unterschiedliche, häufig gebaute Gebäudetypen – ein freistehendes Einfamilienhaus (EFH), ein Reihenmittelhaus (RMH) und ein Mehrfamilienhaus (MFH) – mit 7 verschiedenen Heizsystemen kombiniert und dargestellt, ob mit den oben beschriebenen Wärmedämmkonstruktionen das angestrebte Effizienzhausziel erreicht werden kann. In einigen Fällen muss mit zusätzlichen Wärmeschutzmaßnahmen nachgebessert werden, damit man den erforderlichen Primärenergiebedarfskennwert für das geplan-te Effizienzhaus erreicht.Mit den 63 farblich hinterlegten Berechnungsergebnissen kann man sofort erkennen, welches energetische Konzept im Rahmen der KfW-Förderung erfolgreich ist, ein „Effizienzhaus-Easy“ sozusagen. Die jeweiligen Primärenergiekennwerte wurden mit Hilfe der DIN 4108-6 und DIN 4701-10 ermittelt.

In der folgenden Tabelle sind die geometrischen Daten der drei Beispielgebäude und die energetischen Kennwerte dargestellt, die für das entsprechende Effizienzhaus einzuhalten sind. Für Gebäude mit ähnlichen Grunddaten (A/V-Verhältnis, Nutz- und Fensterfläche, Heiz-wärmebedarf) lassen sich die Ergebnisse der Effizienzhausbeispiele der nächsten beiden Seiten im Wesentlichen übertragen.

Energieoptimiertes Bauen13

EFH RMH MFH ohne mit mit Keller beheiztem unbeheiztem Keller Keller Gebäudevolumen m³ 704,1 680,5 4896 Gebäudenutzfläche m² 225,3 217,8 1566,7 Therm. Gebäudehülle m² 519,3 272,1 2103 A/V-Verhältnis 1/m 0,74 0,40 0,43 Fensterfläche m² 45 32,6 316 Fläche Außentüren m² 3,3 3 28

QP-Referenzgebäude kWh/(m²·a) 75,3 53,3 58,3 H T-Referenzgebäude W/(m²·K) 0,379 0,404 0,458 QH-Referenzgebäude kWh/(m²·a) 52,0 31,0 38,9

QP-EH 70 kWh/(m²·a) 52,7 37,3 40,8 H T-EH 70 W/(m²·K) 0,322 0,343 0,389

QP-EH 55 kWh/(m²·a) 41,4 29,3 32,1 H T- EH 55 W/(m²·K) 0,265 0,283 0,321

QP-EH 40 kWh/(m²·a) 30,1 21,3 23,3 H T- EH 40 W/(m²·K) 0,208 0,222 0,252

Referenzgebäude KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 40

Bauteil

W/(m2·K)

W/(m2·K)

W/(m2·K)

W/(m2·K)

W/(m2·K)

W/(m2·K)W/(m2·K)W/(m2·K)

W/(m2·K)

0,35

0,35

0,28

0,28

0,20

1,801,301,40

0,050 0,043 0,035 0,028

0,25

0,25

0,20

0,20

0,14

1,300,910,98

0,30

0,30

0,23

0,24

0,17

1,501,101,20

0,19

0,19

0,15

0,15

0,11

0,990,720,77

Bodenplatte

Kellerdecke

Außenwand(monolithisch)

Außenwand(zweischalig)

Dach

Eingangstür

FensterDachflächen-fensterWärmebrücken-zuschlag

Konstruktion

Konstruktion

Konstruktion

Konstruktion

Konstruktion

Mögliche U-Werte und Konstruktionsbeispiele für die Umsetzung der jeweiligen Effizienzhausstufe

Vorgabe: EnEVTabelle 1,Anlage 1

9 cm PS-DämmungWLG 035

4+5 cm PS-DämmungWLG 035

30 cm PORIT Plansteinλ = 0,09 W/(m·K)

17,5 cm PORIT Plansteinλ = 0,09 W/(m·K)

+ 5 cm Kerndämmung+ Verblendmauerwerk

20 cm Zwischensparren-dämmung WLG 035

11 cm PS-DämmungWLG 035

4+7 cm PS-DämmungWLG 035

36,5 cm PORIT Plansteinλ = 0,09 W/(m·K)

17,5 cm PORIT Plansteinλ = 0,09 W/(m·K)

+ 7 cm Kerndämmung+ Verblendmauerwerk

24 cm Zwischensparren-dämmung WLG 035

20 cm Glasschaum-schotter + 5 cm

PS-Dämmung WLG 035

7 cm PUR-DämmungWLG 028 + 4 cm

PS-Dämmung WLG 035

42,5 cm PORIT Plansteinλ = 0,09 W/(m·K)

17,5 cm PORIT Plansteinλ = 0,09 W/(m·K)

+ 10 cm Kerndämmung+ Verblendmauerwerk

24 cm Zwischensparren-+ 6 cm Aufdachdämmung

WLG 035/045

30 cm Glasschaumschotter + 4 cm

PUR-Dämmung WLG 028

10 cm PUR-DämmungWLG 028 + 5 cm

PS-Dämmung WLG 035

48 cm PORIT Plansteinλ = 0,08 W/(m·K)

+ 3 cm Wärmedämmputz

17,5 cm PORIT Plansteinλ = 0,09 W/(m·K)

+ 15 cm Kerndämmung+ Verblendmauerwerk

28 cm Zwischensparren-+ 10 cm Aufdachdämmung

WLG 035/045

Vorgabe: 85 % des Referenz-

hauswertes

Vorgabe: 70 % des Referenz-

hauswertes

Vorgabe: 40 % des Referenz-

hauswertes

Übersicht Beispielgebäude

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EH 70

EFH

RMH

MFH

EH 70

EH 70

EH 55

EH 55

EH 55

EH 40

EH 40

EH 40

Heizungsvariante 3Fernwärme oder 70 % BHKW

(Primärenergiefaktor: 0,7)+

dezentrale Lüftungsanlagemit 60 % WRG

EH 70Basiskonzept

46,7 0,32

40,8 0,265

62 % 85 %

54 % 70 %

– –

– –

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

EH 70Basiskonzept

37,8 0,39

32,1 0,292

65 % 85 %

55 % 64 %

– –

– –

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

+3-Scheiben-WSV42,5 cm PORIT

Energieoptimiertes Bauen 14

EH 70Basiskonzept

+3-Scheiben-

WSV

52,6 0,311

53,4 0,208

70 % 82 %

53 % 55 %

– ––

– –

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 40Basiskonzept

EH 70Basiskonzept

+3-Scheiben-WSV42,5 cm PORIT

39,6 0,352

32,1 0,208

68 % 77 %

55 % 55 %

– ––

– –

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 40Basiskonzept

EH 70Basiskonzept

+3-Scheiben-WSV42,5 cm PORIT

37,3 0,315

– –

70 % 78 %

– –

– ––

– –

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 70Basiskonzept

30,1 0,343

25,3 0,283

57 % 85 %

48 % 70 %

20,7 0,222EH 40

Basiskonzept39 % 55 %

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

EH 70Basiskonzept

34,0 0,39

27,7 0,32

58 % 85 %

48 % 70 %

20,7 0,25EH 40

Basiskonzept36 % 55 %

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

EH 70Basiskonzept

34,6 0,343

29,3 0,245

65 % 85 %

55 % 61 %

– –

– –

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

+48 cm PORITOptimierung

Wärmebrücken(UWB=0,015)

Heizungsvariante 1Brennwerttechnik

+Große Solaranlage

(15 % Heizungsunterstützung)+

Abluftanlage

Heizungsvariante 2Brennwerttechnik

+Solaranlage für Trinkwasser

+Zu- und Abluftanlage

mit 90 % WRG

EH 70Basiskonzept

47,9 0,322

39,2 0,265

64 % 85 %

52 % 70 %

29,2 0,197

39 % 52 %

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

EH 40Basiskonzept

+Optimierung

Wärmebrücken(UWB=0,015)

QP-ReferenzkWh/(m2·a)

75,3

Nutzflächem2 225,3

H′T-ReferenzW/(m2·K)

0,379

Fensterflächem2 45

QP-ReferenzkWh/(m2·a)

53,3

Nutzflächem2 217,8

H′T-ReferenzW/(m2·K)

0,404

Fensterflächem2 32,6

QP-ReferenzkWh/(m2·a)

58,3

Nutzflächem2 1567

H′T-ReferenzW/(m2·K)

0,458

Fensterflächem2 316

Alle Gebäude wurden mit Fußbodenheizung (35°C/28°C) und Wärmeerzeuger innerhalb thermischer Hülle gerechnet. Beim Mehrfamilienhaus ist eine Trinkwasserzirkulation angesetzt, EFH und RMH wurden ohne Zirkulation gerechnet.

Mindestanforderung an den baulichen Wärmeschutz ist ausreichend

Geringfügige Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes

Größere Wärmeschutzanpassung

Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes um mindestens eine Förderstufe

Nicht zu empfehlende Variante; erforderlicher Wärmeschutz unter 50 % Referenzgebäudeniveau

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Heizungsvariante 4Luft-/Wasser-Wärmepumpe

+Zu- und Abluftanlage

mit 90 % WRG

EH 70Basiskonzept

43,7 0,322

37,2 0,265

58 % 85 %

49 % 70 %

29,7 0,197

40 % 52 %

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

EH 40Basiskonzept

+Optimierung

Wärmebrücken(UWB=0,015)

Heizungsvariante 5Luft-/Wasser-Wärmepumpe

+PV-Anlage

(EFH: 6 kWpeak; RMH: 4 kWpeak; MFH: 20 kWpeak)

+Abluftanlage

EH 70Basiskonzept

32,7 0,32

26,8 0,265

43 % 85 %

36 % 70 %

20,9 0,208

28 % 55 %

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

EH 40Basiskonzept

Heizungsvariante 6Sole-/Wasser-Wärmepumpe

+Solaranlage für Trinkwasser

+Abluftanlage

EH 70Basiskonzept

37,8 0,322

33,2 0,265

50 % 85 %

44 % 70 %

28,8 0,208

38 % 55 %

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

EH 40Basiskonzept

Heizungsvariante 7Holzpellet-Zentralheizung

+Abluftanlage

EH 70Basiskonzept

28,3 0,322

26,1 0,265

38 % 85 %

35 % 70 %

23,9 0,208

32 % 55 %

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

EH 40Basiskonzept

Energieoptimiertes Bauen15

EH 70Basiskonzept

28,4 0,343

25,9 0,283

53 % 85 %

49 % 70 %

– –

– –

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

EH 70Basiskonzept

34,0 0,39

29,6 0,32

58 % 85 %

51 % 70 %

23,5 0,25EH 40

Basiskonzept40 % 55 %

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

EH 70Basiskonzept

30,3 0,39

25,7 0,32

52 % 85 %

44 % 70 %

21,4 0,25EH 40

Basiskonzept37 % 55 %

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

EH 70Basiskonzept

29,0 0,39

25,9 0,32

50 % 85 %

44 % 70 %

23,5 0,25EH 40

Basiskonzept40 % 55 %

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

EH 70Basiskonzept

22,9 0,39

21,4 0,32

39 % 85 %

37 % 70 %

21,3 0,25EH 40

Basiskonzept36 % 55 %

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

EH 70Basiskonzept

23,7 0,343

22,5 0,283

45 % 85 %

42 % 70 %

21,3 0,222EH 40

Basiskonzept40 % 55 %

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

EH 70Basiskonzept

30,5 0,343

26,9 0,283

57 % 85 %

50 % 70 %

– –

– –

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

EH 70Basiskonzept

24,3 0,34

20,9 0,283

46 % 85 %

39 % 70 %

17,9 0,222EH 40

Basiskonzept34 % 55 %

WärmeschutzQP

(relativ zumReferenzg.)

H′T(relativ zumReferenzg.)

EH 55Basiskonzept

Alle Gebäude wurden mit Fußbodenheizung (35°C/28°C) und Wärmeerzeuger innerhalb thermischer Hülle gerechnet. Beim Mehrfamilienhaus ist eine Trinkwasserzirkulation angesetzt, EFH und RMH wurden ohne Zirkulation gerechnet.

Mindestanforderung an den baulichen Wärmeschutz ist ausreichend

Geringfügige Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes

Größere Wärmeschutzanpassung

Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes um mindestens eine Förderstufe

Nicht zu empfehlende Variante; erforderlicher Wärmeschutz unter 50 % Referenzgebäudeniveau

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Alle Varianten der vorangegangenen Doppelseite, mit denen ein Effizi-enzhausniveau erreicht wird, bewegen sich auf der sicheren Seite, da hier mit standardisierten Normkennwerten bilanziert wurde. Für eine vorläufige Konzeptentwicklung, bei der noch nicht alle Details und Besonderheiten des Bauvorhabens geklärt sind, ist die Herangehens-weise mit den drei Planungsschritten

1. Festlegung der gewünschten Wärmeschutzbasisvariante (EH 70, 55 oder 40)2. Berücksichtigung der heizungstechnischen Bauherrenpräferenz3. Nachbessern des baulichen Wärmeschutzes (falls nötig) eine optimale Voraussetzung, um zügig und problemlos einen KfW-Effizienzhausantrag stellen zu können.

Sobald man in die konkrete Projektplanung einsteigt, sollte man neben der Energieeffizienz auch die Kosteneffizienz im Blick haben. Ein Leitsatz für energieoptimiertes Bauen lautet: „Die EnEV belohnt planerischen Sachverstand und eine qualitätsgerechte Bauausfüh-rung!“ Als Planer sollte man die Effizienzhausbilanzierung stets mit herstellerspezifischen Produktkennzahlen sowie den konkreten Ob-jektdaten und Baudetails vornehmen. Besonders bei Wärmepumpen und Lüftungsanlagen lohnt sich die Berücksichtigung der Produktan-gaben des Herstellers. Eine Ertragssimulation von thermischen Solar-anlagen ist zur Verbesserung des Berechnungsergebnisses genauso hilfreich wie die Aufnahme der tatsächlich geplanten Rohrleitungslän-gen oder die genaue Bewertung von Wärmebrückenverlusten über eine detaillierte Berechnung. Bei einer genauen EnEV-Bilanzierung mit Berücksichtigung der genannten Optimierungsschritte lässt sich ein Effizienzhausprojekt primärenergetisch häufig um mehr als 15 % verbessern. Kluge Planungsansätze können ein Gebäude somit leicht

Nachfolgend einige Beispiele, mit welchen Maßnahmen die Anfor-derungen der EnEV zum 1.1.2016 erreicht werden können. Bei den drei vorgestellten Haustechnikvarianten handelt es sich um sehr weit verbreitete Neubaukonzepte, bei denen mindestens ein Anforderungs-wert als energetische Punktlandung erreicht wird und somit die Min-destausführung darstellt.Aus der Tabelle lässt sich erkennen, dass bei der ersten Variante, die fast der Referenztechnik entspricht, die EnEV nur eingehalten wird, wenn der bauliche Wärmeschutz 27 % besser als die Referenz-ausstattung ausgeführt wird. Somit ist annähernd eine Effizienzhaus 55 Gebäudehülle erforderlich, um mit dieser Heizung die EnEV einzuhalten. Wenn man diese Variante mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ausstattet, reicht es dagegen aus,

nur die U-Werte des Referenzgebäudes umzusetzen, um dem EnEV-Anforderungswert zu entsprechen. Kommt eine Luft-/Wasser-Wärmepumpe statt Brennwerttechnik zum Einsatz, erreicht man mit der Referenzgebäudehülle ohne Trinkwassersolaranlage dagegen eine 14 %ige Unterschreitung der QP-Anforderung nach EnEV.

Es sei aber noch einmal darauf hingewiesen, dass das primärener-getische Niveau eines Gebäudes noch nichts über die zukünftigen Energiekosten aussagt. Die erste Variante mit dem wesentlich bes-seren Wärmeschutz fällt bei den jährlichen Betriebskosten ca. € 600 günstiger aus als die Wärmepumpenvariante. Allerdings könnte man in Kombination mit einer Photovoltaikanlage die Stromkosten für den Wärmepumpenbetrieb auch weit nach unten korrigieren.

um eine Förderstufe besser machen. Allerdings ist darauf hinzuwei-sen, dass eine vollständige EnEV-Berechnung für jeden individuell gewählten Ansatz auch den entsprechenden Nachweis und nachvoll-ziehbare Unterlagen benötigt. Neben Vor-Ort-Kontrollen von Effizienz-häusern führt die KfW auch verstärkt Prüfungen von Antragsunterla-gen durch, die immer eine vollständige Effizienzhausbilanzierung mit sämtlichen Nachweisen beinhaltet.

KfW-Bestätigung zum Antrag „Energieeffizientes Bauen“ (BzA,Nr. 153)

vollständiger EnEV-Nachweis mit Beachtung der techni-schen FAQ der KfW

nachvollziehbare und vollständige Gebäudepläne (Ansicht, Grundriss, Schnitt)

solarthermische Simulation bei Ansatz eines mehr als 10 %igen Deckungsanteils bei der Heizungsunterstützung

Wärmebrückennachweis bei Ansatz des reduzierten Wärme-brückenzuschlages

entsprechendes Längenaufmaß bei Berücksichtigung ver-kürzter Rohrleitungslängen

Herstellerbestätigungen bei Verwendung produktspezifi-scher Kennwerte

detaillierte Beschreibung des Anlagenkonzeptes für Hei-zung und Lüftung

Herstellerzertifikat oder Produktdatenblatt bei Fenster mit UW-Wert unter 0,85 W/(m²·K) und hohen g-Werten

Erläuterungen zum Luftdichtheitskonzept und Beschrei-bung des Lüftungskonzeptes

INFO Erforderliche Nachweise und Unterlagen zum KfW-Effizienzhaus

16

Angenommene Energiekosten:Gas: 7 Cent/kWh; Strom: 25 Cent/kWh

Energetisches Grundkonzept:Fußbodenheizung, keine Trinkwasser-zirkulation, Wärme-

erzeuger innerhalb der thermischen Hülle

54,7 kWh/(m²·a)

QP

0,379W/(m²·K)

H′T

54,7 kWh/(m²·a)

54,7 kWh/(m²·a)

47,1 kWh/(m²·a)

0,277W/(m²·K)

0,379W/(m²·K)

0,379W/(m²·K)

QP

QP

QP

H′T

H′T

H′T

EnEV Anforderung 2016

Wärmeerzeuger

Variante 1:Gas-Brennwert

Trinkwassersolar-anlage

Abluftanlage

Variante 2:Gas-Brennwert

Trinkwassersolar-anlage

Zu-/Abluftanlage90 % WRG

Variante 3:Wärmepumpe(Luft/Wasser)

HeizstabAbluftanlage

Ergebnis relativ zurAnforderung

100 %

73 %

100 %

100 %

86 %

100 %

Endenergiebedarf

43,3 kWh/(m²·a)

3,9kWh/(m²·a)

QE GAS

41,6 kWh/(m²·a)

4,9kWh/(m²·a)

26,2kWh/(m²·a)

Betriebskostengemäß EnEV

ca. € 900

ca. € 930

ca. € 1480

Energieoptimiertes Bauen

QE GAS

QE GAS

QE STROM

QE STROM

QE STROM

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17

Energetische Fachplanung und BaubegleitungFür Fachplaner, Architekten und Ingenieure, die sich hauptsächlich auf die Energieeffizienz von Wohngebäuden konzentrieren, hat es 2014 neben der Novellierung der EnEV ein weiteres einschneidendes Ereignis gegeben. Seit 1.6.2014 können nur noch Sachverständige, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind, KfW-Effizienzhausanträge für ihre Bauherren erstellen. Um auf dieser Liste eingetragen zu werden, muss jeder Fachplaner bzw. Architekt eine entsprechende Qualifikation vorwei-sen. Diese besteht aus der Grundqualifikation, im Rahmen der EnEV Energieausweise erstellen zu dürfen (Nachweisberechtigung gemäß § 21 EnEV), sowie einer von der Deutschen Energieagentur (dena) festgelegten Zusatzqualifikation für den Nachweis einer entsprechen-den Fachkompetenz für energieeffizientes Bauen und Sanieren.Die erhöhten Vorgaben an die Energieeffizienz bedingen gleichzeitig wesentlich höhere Ansprüche an die Planung und Ausführung der Baumaßnahme. Damit die zugesicherten Eigenschaften und somit die Fördervoraussetzung eines KfW-Effizienzhauses auch eingehalten werden, ist ein bestimmtes Qualitätsniveau des gesamten Bauprozes-ses erforderlich. Häufig zeigt die Praxis allerdings, dass der geforderte Anspruch beim Bau von hocheffizienten Häusern nicht erreicht wird, da die dafür erforderliche projektbezogene Qualitätssicherung bezüg-lich Planung und Ausführung nur lückenhaft oder gar nicht durchge-führt worden ist.

Aus diesem Grund wurden von der KfW in den technischen Mindest-anforderungen an KfW-Effizienzhäuser zum 1.6.2014 zusätzlich zu den Qualitätsanforderungen auch von Sachverständigen zu erbringen-de Leistungen im Rahmen der energetischen Fachplanung und Bau-begleitung festgelegt. Die dort beschriebenen Mindestanforderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Leistungen des Sachver-ständigen, mit denen die Einhaltung der energetischen Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus sichergestellt wird. Die geforderten Leistun-gen und Nachweise können auch grundsätzlich von Dritten erbracht werden – entweder im Rahmen von Unteraufträgen oder durch vom Bauherren beauftragte Planer sowie bauüberwachende Architekten/Bauleiter.

Sorgfältige Dokumentation aller BauphasenDer für das KfW-Effizienzhaus verantwortliche Sachverständige muss zum Projektabschluss diese Leistungen für die Berücksichtigung der entsprechenden Nachweise, wie z. B. die „Bestätigung nach Durch-führung“ oder für die erforderliche Baudokumentation, prüfen und anerkennen. Wichtig ist dabei, dass für alle Phasen des Bauprozes-ses eine begründbare, dem Vorhaben angemessene und für Dritte nachvollziehbare Vorgehensweise angewendet wird. Als Hilfestellung für die Baubegleitung eines KfW-Effizienzhauses haben wir Ihnen auf Seite 27 einen Übersichtsbogen zur Erstellung einer Hausakte für die energetisch relevanten Sachverhalte zur Verfügung gestellt. Neben der Dokumentation der Planungs- und Bauzeit sollte eine Hausakte auch stets die Verträge mit Planern und Kreditgebern sowie Hinweise und Empfehlungen für den Bauherren zur Gebäudenutzung, Wartung und Verbrauchserfassung beinhalten. Eine gut geführte Hausakte erleichtert spätere Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen und ist ein sehr hilfreiches Instrument zur Wertermittlung der Immobilie.

Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung

energetisches Gesamtkonzept im Rahmen der Effizienz-hausberechnung planen

Erstellung Wärmebrückenkonzept und Luftdichtheits-konzept

die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung bestätigen

Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen

bei Ausschreibung/Angebotseinholung mitwirken

Umsetzung hydraulischer Abgleich prüfen

Bauherreneinweisung in die Heizungstechnik

Baustellenbegehung, Überprüfung der Ausführung

Ausführung gemäß Effizienzhausberechnung prüfen

Dokumentation der Fachplanung und Baubegleitung

INFO Mindestleistungen im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung

Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Pläne und baurechtliche Vorgaben

Baubeschreibung von Gebäudehülle und Anlagentechnik

Liste Ansprechpartner Planung und Ausführung

usw.

nachvollziehbare Gebäudebilanzierung

Wärmebrückenbewertung u. rechnerische Nachweise

Lüftungs- und Luftdichtheitskonzept

usw.

Dämmstoffe, ggf. mit bauaufsichtlicher Zulassung

Fensterzertifikat über detaillierte UW-Wert-Berechnung

Herstellerangaben und Produktdeklarationen

usw.

Abnahmeprotokolle und Bauleitertagebuch

Blower-Door-Mess-ergebnisse, ggf. mit Thermografie

Dokumentation hydrau-lischer Abgleich

usw.

Kostenbelege, Lieferscheine, Fachunternehmer-erklärungen

Einweisung Heizungs-technik u. Wartungs-empfehlungen

Energieausweis und Fotodokumentation

usw.

Grundlagen ErgebnisseEnergetischeKennwerte

Materialien Meilenstein-prüfungen

INFO Mögliche Gliederung und Inhalte einer Effizienzhausdokumentation

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Das Effizienzhaus plus18

Eine positive EnergiebilanzNicht zuletzt um zu demonstrieren, dass das ambitionierte Ziel, ab 2021 Niedrigstenergiehäuser zum verbindlichen Standard in Europa werden zu lassen, durchaus realistisch ist, werden in Deutschland seit Jahren Modellprojekte durchgeführt und wissenschaftlich begleitet. Diese belegen, dass es mit dem heutigen Fachwissen und den verfüg-baren Baumaterialien und Technologien sogar möglich ist, ein Haus mit negativem Energieverbrauch zu bauen: das Effizienzhaus Plus.Hierbei müssen sowohl die Bedingung „Jahres-Primärenergiebedarf < 0 kWh/(m2·a)“ als auch die Bedingung „Jahres-Endenergiebedarf < 0 kWh/(m2·a)“ erfüllt sein. Dabei sind über die von der EnEV vorgeschriebenen Bilanzteile hinaus auch die Bedarfswerte für Wohnungsbeleuchtung sowie Haushaltsgeräte miteinzubeziehen. Unlängst belegte das von der Bundesregierung geförderte Projekt „Effizienzhaus Plus mit Elektromobilität“ eindrucksvoll, dass bei Ausnutzung aller Potenziale ein Effizienzhaus einen solchen Energieüberschuss produzieren kann, dass damit noch zwei Elektroautos betrieben werden können – eine schöne Vorstellung für urbanes Wohnen.

Ausnutzung aller Energieeffizienzpotenziale bei NeubautenEin erster Schritt zur Erzielung einer positiven Energiebilanz ist die Reduktion des Energiebedarfs. Ein guter Teil der Energieeffizienz lässt sich schon bei der Gebäudeplanung optimieren. Bei der Kon- struktion steht neben der bestmöglichen Positionierung eines kom-pakten Gebäudekörpers vor allem eine hochwertige Verarbeitung im Vordergrund, die weitgehende Wärmebrückenfreiheit und Luftdicht-heit garantiert. Ein weiterer wichtiger Baustein ist der Wärmeschutz, der durch spezielle Wärmeschutzsysteme für die Gebäudehülle und

hocheffiziente Fenster optimiert werden kann. Weitere Einsparpotenzi-ale lassen sich durch niedrige Systemtemperaturen in der Heizanlage und kurze Leitungswege bei Heiz- und Lüftungsanlagen realisieren, da hierdurch die Wärmeverluste reduziert werden. Auch Wärmerück-gewinnungssysteme für Lüftung und Abwasser tragen zur Steigerung der Energieeffizienz bei.

Energiebewussteres Verbraucherverhalten durch Smart MeteringUm den Bewohnern eines Effizienzhauses die bedarfsgerechte Steuerung aller Heiz- und Lüftungsprozesse zu erleichtern, bieten intelligente Zähler und Geräte zur Verbrauchsvisualisierung einen besseren Überblick des Verbrauchs und der entstehenden Kosten. Gebäudeautomatisierungssysteme ermöglichen über ein hausinternes Funknetzwerk eine optimale Heizungssteuerung.

Auch das „Innenleben“ optimierenRund 30 kWh/(m2·a) werden von deutschen Familien jährlich durch Haushaltsgeräte und Beleuchtung verbraucht. 10 % davon entfallen auf die Beleuchtung, bei der recht einfach Energieeinsparpotenziale realisiert werden können: Setzt man statt herkömmlicher Glüh- und Halogenlampen LED- und Kompaktleuchtstofflampen ein, lässt sich eine bis zu fünffache Lichtleistung erzielen. Für Haushaltsgeräte, de-ren Einsatz immerhin ein Drittel des Gesamtverbrauchs bei Haushalts-

Wenn ein Haus mehr Energie produziert als verbraucht

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Das Effizienzhaus plus19

prozessen ausmacht, besteht zum Großteil Kennzeichnungspflicht durch ein Energielabel. Dadurch ist es auch ohne Fachkenntnisse einfach, die jeweils energieeffizientesten Komponenten auszuwählen. Den mit Abstand größten Verbrauch – und damit auch das größte Energieeinsparpotenzial – bei Haushaltsgeräten verzeichnen Wäsche-trockner, gefolgt von Gefrier- und Kühlschränken. Nicht zu unterschätzen ist auch das Einsparpotenzial durch konse-quente Minimierung von Stand-by-Zeiten von elektrischen Geräten, wie z. B. Unterhaltungselektronik. Ein Stromverbrauch von bis zu 350 kWh kann in einem durchschnittlichen Haushalt somit vermieden werden.

Konzepte zur Gewinnung erneuerbarer EnergienNeben einer optimalen Energienutzung und Verbrauchsminimierung muss ein Effizienzhaus Plus selbst Energie produzieren, um unter dem Strich eine positive Energiebilanz zu gewährleisten. Dazu emp-fiehlt sich primär die Energiegewinnung über Photovoltaik. Auch hier gibt es große Unterschiede in den erzielbaren Wirkungsgraden, abhängig von den verwendeten Materialien. Während Dünnschicht-module auf Basis anamorphen Siliziums einen Wirkungsgrad von 5 –13 % erreichen, weisen Solarzellen aus polykristallinem Silizium einen Wirkungsgrad von 13 – 18 % aus und Zellen aus monokris-tallinem Silizium einen Wirkungsgrad zwischen 14 – 24 %. Für die Leistungsermittlung ausschlaggebend ist der Systemleistungsfak-tor, der das Verhältnis zwischen Nutzertrag und Sollertrag einer Photovoltaikanlage beschreibt. Hierbei werden vom produzierten Strom die Verluste durch Umwandlung im Wechselrichter, die Länge der Stromleitungen und weitere Faktoren berücksichtigt. Während durchschnittliche Anlagen einen Wert von mindestens 70 % erreichen, können optimierte Systeme einen Systemleistungsfaktor bis zu 90 % realisieren. Alternativ zur Photovoltaik eignen sich kleine Windkraft-anlagen, die für urbane Nutzung allerdings unüblich sind. Außerdem muss ein Eigenverbrauch der erzielten Energie von mindesten 50 % nachgewiesen werden, um hierfür eine Baugenehmigung zu erhalten. Um den Eigenverbrauch zu maximieren, sollte in der Regel stets ein Energiespeichersystem vorgesehen werden. Inzwischen gibt es am Markt viele geeignete Batteriespeichersysteme, die unter bestimmten Vorraussetzungen auch von der KfW im Programm „Erneuerbare Energien“gefördert werden.

Die PhotovoltaikbilanzDie drei dargestellten Diagramme beschreiben den Strombedarf und Photovoltaikertrag für das auf Seite 18 gezeigte Gebäude. Es handelt sich hierbei um ein KfW-Effizienzhaus 40, das mit einer Luft-/Wasser-Wärmepumpe und einer Lüftungsanlage mit Wärmerückge-winnung sowie einer 6 kWpeak-Photovoltaik ausgestattet ist. Übers Jahr gesehen hat das Gebäude einen Strombedarf von ca. 3.300 kWh wovon ca. 2.200 kWh auf Grundlage einer EnEV-Monatsbilanzierung über die Photovoltaikanlage bereitgestellt werden können. Von März bis Oktober werden Sonnenstromüberschüsse bereitgestellt, so dass über das ganze Jahr gesehen 2.755 kWh mehr Strom von der Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt wird, als das Gebäude für Heizung und Trinkwasser benötigt. Erreicht ein Gebäude mindestens einen Jahresüberschuss von 2.500 kWh pro Wohneinheit, der für die Nutzung des Haushaltsstroms bilanztechnisch benötigt wird, dann spricht man in diesem Fall nach aktueller Definitionen der Bundesre-gierung von ein Effizienzhaus PLUS.

0

2000

1500

3500

-500

Jan Mrz Aug SepJun NovFeb Mai OktApr Jul Dez

1000

3000

-1000

500

2500

2755 kWhJahresüberschuss

Kummulierte Photovoltaikbilanz in kWh

Jan Mrz Aug SepJun NovFeb Mai OktApr Jul Dez0

600

200

400

800

kWh / Monat

PhotovoltaikbilanzDefizit

Überschuss

Jan Mrz Aug SepJun NovFeb Mai OktApr Jul Dez0

600

200

400

800

1000

Photovoltaikertrag

Strombedarf und PhotovoltaikertragStrombedarf Heizen

Strombedarf Lüften

Strombedarf Trinkwasser

kWh / Monat

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Hüllflächenspezifischer Wärmebrückenverlust

ΔUWB ➔ ( 6,49 W/K / 418 m² ) = 0,016 W/(m²·K)

gWBVGebäude-hüllfläche

A

20

Wärmebrücken: Gefahr und ChanceWärmebrücken sind Transmissionsverlustquellen, die umso stärker ins bilanzenergetische Gewicht fallen, je besser die Dämmqualität der Außenhülle eines Bauvorhaben ist. Deshalb sind sie laut § 7 der EnEV – in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen– so auszuführen, dass der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf so gering wie möglich ausfällt. Die EnEV bietet für die Primärenergiebedarfsberechnung von Gebäuden verschiedene Ansätze zur Wärmebrückenberücksichtigung an. Bei Neubauvorhaben üblich ist die Verwendung eines pauschalen Wärmebrückenzuschlag von 0,05 W/(m²·K) auf die gesamte thermische Gebäudehülle bei der Energiebilanz. In diesem Fall müssen sämtliche Wärmebrücken nach den Konstruktionsbeispielen der DIN 4108 Beiblatt 2 geplant und ausgeführt werden. Die dort vorgegebenen wärmetechnischen Mindestanforderungen, die sich aus der Baustoffwahl und der Art der Konstruktion ergeben, müssen eingehalten werden; die letztlich aus-geführten Wärmebrückendetails müssen „gleichwertig“ sein.

Intelligente Dämmkonzepte machen detaillierte Berechnung lohnenswertDurch gute Planung hinsichtlich Baukonstruktion und Baustoffwahl können Wärmebrücken minimiert werden – so stark, dass sie die EnEV-Mindeststandards deutlich übertreffen können. So lassen sich mit Außenwänden aus Porenbeton Wärmebrücken weitgehend vermeiden; mit bereits gedämmten Rollladenkästen, Deckenrand-steinen und U-Schalen-Elementen, wie sie das PORIT Bausystem bietet, gehören Wärmebrücken an diesen Stellen der Vergangenheit an. Dieses Vorgehen verbessert nicht nur die Energiebilanz und führt später zu geringeren Energiekosten, es wird von der EnEV auch bei der Primärenergiebedarfsberechnung belohnt: Statt mit dem in einem solchen Fall ungünstigen pauschalen Wärmebrückenzuschlag zu

arbeiten, können Bauplaner über eine detaillierte Berechnungsweise diese exakt ermitteln. Bei dieser Berechnungsmethode müssen sämt-liche Längen der Wärmebrücken aufgemessen und mit dem konkreten längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten ψi des betreffen-den Wärmebrückendetails multipliziert werden.Diese Vorgehensweise empfiehlt sich grundsätzlich für KfW-Effizienz-häuser, da sonst teilweise unwirtschaftliche Dämmkonzepte für den je-weiligen Förderstandard erforderlich sind bzw. das KfW-Effizienzhaus 40 vermutlich gar nicht umgesetzt werden kann.Das folgende Beispiel zeigt Ihnen, dass bei guter Planung und Zu-rückgreifen auf vorgefertigte Elemente der zusätzliche Wärmeverlust über Wärmebrücken gegenüber dem Standardwert mehr als halbiert werden kann.

Wärmebrückenoptimierung

Detailauflistung und Zusammenstellung Wärmebrückenverluste

Abb. Lage Zuordnung Fx W/K

1 Bodenplatte Außenwand (Sockel) -0,149 x 24,70 1,0 -3,68 2 Bodenplatte Innenwand 0,123 x 23,20 0,4 -1,14 – Bodenplatte Bodentiefes Fenster 0,030 x 11,40 1,0 0,34 3 Bodenplatte Eingangstür -0,020 x 2,60 1,0 -0,05 4 Außenwand Außenwand (Ecke) -0,132 x 25,20 1,0 -3,33 5 Außenwand Fensterlaibung 0,037 x 82,40 1,0 3,05 6 Außenwand Fensterbrüstung 0,055 x 18,50 1,0 1,02 – Außenwand Fenstersturz 0,174 x 29,90 1,0 5,20 7 Außenwand Geschossdecke 0,090 x 43,80 1,0 3,94 – Außenwand Türlaibung 0,040 x 9,00 1,0 0,36 8 Außenwand Türsturz (Seiteneing.) 0,087 x 1,10 1,0 0,10 9 Außenwand Türsturz (Isokorb) 0,241 x 1,50 1,0 0,36 11 Dach Außenwand (Ortgang) -0,017 x 17,80 1,0 -0,30 12 Dach Außenwand (Traufe) -0,029 x 10,60 1,0 -0,31 13 Dach Außenwand (First) -0,128 x 10,60 1,0 -1,36 Gesamtsumme Wärmebrückenverluste (gWBV): 6,49

ψ-WertW/(m·K)

Wärmebrücken-verlustLänge

m

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21

1

10

11

3

42 5

10 Rollokasten

10 PORIT RG Kasten, raumseitig geschlossen11 Fenster Uw = 0,95 W/(m2 · K)ψ = +0,174 W/(m·K)

1

68

7

3

42 5

8 Sturz Seiteneingang

1 PORIT d = 42,5 cm PP 2 WLZ 0,092 PORIT Dämmschalung d = 15 cm3 Zementestrich 65 mm4 Dämmung 5 cm WLG 0355 Betondecke 20 cmψ = +0,09 W/(m·K)

7 Decke

1

3

42 5

1

Bodenplatte ohne Keller – Außenwand

1 2 3Bodenplatte ohne Keller – Innenwand

Bodenplatte ohne Keller – Haustür

1 PORIT d = 42,5 cm PP 2 WLZ 0,092 Glasschaumschotter WLZ 0,1153 Zementestrich 50 mm4 Dämmung 5 cm WLG 0355 Bodenplatte d = 25 cm6 Dämmplatte d= 10 cm / 6 cm WLG 035ψ = -0,149 W/(m·K)

8 Haustür Uw = 1,10 W/(m2 · K)9 Eingangspodestψ = -0,149 W/(m·K)

7 PORIT d = 24 cm PP 4 WLZ 0,12ψ = +0,123 W/(m·K)1 7

8

934

6

6 6

4 43 3

5 5 5

2 2 2

Ortgang11 12 Traufe 13 First

1 PORIT d = 42,5 cm PP 2 WLZ 0,092 PORIT Ringbalkenschalung 8 cm / 3,5 cm WLG 0353 Zwischensparrendämmung d = 20 cm WLG 0354 Aufsparrendämmung d = 10 cm WLG 0255 Trapezblech auf Unterkonstruktion6 Betonringankerψ = -0,017 W/(m·K)

7 Dämmplatte WLG 035ψ = -0,0291 W/(m·K)

7 Dämmplatte WLG 035ψ = -0,128 W/(m·K)

1

5

6 3

1

5

6

3

7 1

5

63

72

2 2

22

2

4

4

4

5 Fensterlaibung 6 Fensterbrüstung4 Außenecke

PORIT 42,5 cmPP 2 WLZ 0,09ψ = -0,132 W/(m·K)

PORIT 42,5 cmPP 2 WLZ 0,09Fenster Uw = 0,95 W/(m2 · K)ψ = +0,037 W/(m·K)

PORIT 42,5 cmPP 2 WLZ 0,09Fenster Uw = 0,95 W/(m2 · K)ψ = +0,055 W/(m·K)

Tripexband

9 Türsturz – Isokorb

9 Schöck-Isokorb mit Balkonplatteψ = +0,241 W/(m·K)

1

3

49 5

1 PORIT d = 42,5 cm PP 2 WLZ 0,09 2 PORIT Dämmschalung d = 15 cm 3 Zementestrich 65 mm 4 Dämmung 5 cm WLG 035 5 Betondecke 20 cm 6 PORIT Fertigsturz 17,5 + 2 x 11,5 cm + 2 cm PS 7 Haustür Uw = 1,10 W/(m2 · K) 8 Sturzübermauerung PP 2 WLZ 0,09 – 12,5 cm hoch ψ = +0,087 W/(m·K)

Wärmebrückendetails

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Luftdichtheit (Lüftungskonzept) / Blower-Door-Messung22

Luftdichtheit und Lüftung optimal aufeinander abstimmenAuch wenn die Begriffe Lüftung und Luftdichtheit zunächst einmal wie Gegensätze klingen, sind sie bei der Planung von Neubauten oder energisch motivierten Sanierungsmaßnahmen von Bestandsimmobilien untrennbar miteinander verbunden. Durch die Vorgaben der EnEV sind die Hüllen moderner Gebäude deutlich dichter als früher. Lüften im traditionellen Sinn reicht längst nicht mehr aus, um das Nachströmen von ausreichend Frischluft sicherzustellen. Deshalb sollten bereits im Frühstadium jeder Konzeption eines neu zu bauenden Hauses gut aufeinander abgestimmte Konzepte zur Lüftung und Luftdichtheit ent-wickelt werden. Bei den KfW-Effizienzhäusern stellen diese Konzepte planerische Mussleistungen dar und sind klare Fördervoraussetzungen.

Das vierstufige LüftungskonzeptDie zuletzt 2009 aktualisierte Lüftungsnorm DIN 1946-6 sieht vier Lüftungsstufen vor, an denen sich Lüftungskonzepte für Wohngebäu-de orientieren müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass trotz der heute üblichen Situation – der Lüftungsstrom über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle ist geringer als der zum Feuchteschutz not-wendige Luftwechsel – ein Haus ausreichend belüftet wird. Die vier Lüftungsstufen unterscheiden verschiedene Ansprüche und gliedern sich nach aufsteigender Lüftungsintensität. Die erste Stufe beschreibt die Lüftung zum Feuchteschutz. Die Feuchteabfuhr und damit der Bautenschutz muss nutzerunabhängig in einem Maße sicherge-stellt werden, dass keine Schimmelbildung aufgrund von Kondens-wasserniederschlag entstehen kann. Die zweite Stufe, „reduzierte Lüftung“ genannt, gibt die Bedingungen für die Erfüllung hygienischer Mindeststandards zur weitgehend nutzerunabhängigen Abfuhr von Schadstoffen vor. Die „Nennlüftung“ als dritte Stufe umfasst hygie-nisch-gesundheitliche Anforderungen und den Bautenschutz, wobei sich die Bewohner aktiv beteiligen können. Die letzte Stufe schließlich beschreibt die Vorgaben bei „Intensivlüftung“ angesichts von Belas-tungsspitzen wie Kochen oder Wäschetrocknen, bei denen Bewohner durch aktive Fensterlüftung einbezogen werden können. Die Lüftungsnorm DIN 1946-6 legt dabei nicht nur Grenzwerte fest, sondern definiert auch die Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung der notwendigen Lüftungskomponenten und -geräten im Wohnungsbau. Dadurch erleichtert sie die Planung und Dimensionierung der Komponenten für freie Lüftung sowie für mechanisch gestützte Lüftungssysteme und legt für diese ein Kenn-zeichnungsschema fest.

Luftdichtheit frühzeitig planenEine möglichst luftdichte Gebäudehülle bzw. umfangreiche luftdichte Bereiche in einem Wohnhaus garantieren nicht nur die Reduktion von Lüftungswärmeverlusten und damit einen niedrigeren Heizbedarf, sondern leisten einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Anforderun-gen für ein KfW-Effizienzhaus. Außerdem wird die Luftdichtheit einer Gebäudehülle zunehmend als Qualitätsmerkmal verstanden, das einen höheren thermischen Komfort, Schallschutz sowie nachhalti-ge Bauqualität verspricht und sich dementsprechend werterhaltend auswirkt.

Um eine hundertprozentige und dauerhafte Luftdichtheit sowie optima-le Bedingungen für Lüftungsanlagen sicherzustellen, müssen neben Wärmebrücken auch alle Quellen für Leckagen in der wärmeübertra-genden Umfassungsfläche beseitigt werden. Dass dieses anspruchs-volle Vorhaben die Erstellung eines Luftdichtheitskonzepts möglichst in der Entwurfsphase, spätestens aber während der Detailplanung erfordert, ist nicht nur folgerichtig, sondern wird von DIN 4108-7 klar gefordert und geregelt. So müssen Planung, Ausschreibung und Bau-überwachung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Luftdichtheit der Gebäudehülle ebenso Teil des Luftdichtheitskonzepts sein. Ebenso die exakte Planung und Dokumentation sämtlicher Bauteilanschlüs-se mit Konstruktions- bzw. Materialwechseln sowie die Zuordnung entsprechender Gewerke im Rahmen der Ausschreibungen. Eine baubegleitende Überwachung sollte mit eingeplant werden.

Die Norm DIN 4108-7 definiert den Begriff „luftdichte Gebäudehülle“ genau. Sie muss den gesamten beheizten Bereich eines Wohnge-bäudes umschließen, im Falle einer Geschosswohnung jede beheizte Einheit einzeln, um mögliche Leckagen durch Treppenhäuser oder Versorgungsschächte auszuschließen. Wegen der zahlreichen kon-struktionsbedingten Durchstoßpunkte bieten ausgebaute Dach-geschosse mit Pfettendach und Kehlgebälk viele Leckagequellen.Hier ist die Luftdichtheit besonders schwer zu erreichen. Beim Mauer-werksbau stellen unverputzte Mauersteine mit unvermörtelten Stoß-fugen eine Herausforderung an die Sicherstellung der Luftdichtheit dar. Hier schafft ein Innenputzauftrag in aller Regel Abhilfe. Auch auf die Luftdichtheit der umlaufenden Anschlüsse muss geachtet werden. Hier bietet die DIN 4108-7 umfangreiche Planungs- und Ausführungs-empfehlungen an.

Die Grafiken zeigen mögliche Umsetzungsvarianten eines Lüftungskonzeptes. Es wird grundsätzlich zwischen freier und mechanischer Lüftung un-terschieden. Die Praxis zeigt, dass die mechanische Lüftung in energetischer, hygienischer und feuchtetechnischer Sicht der freien Lüftung überlegen ist. (Grafik: BMVBS-Broschüre "Energie-effizient Bauen und Modernisieren")

Mechanische Lüftung (RLT-Anlagen)

Abluft Einzelventilator Zentralventilator

Zu- und Abluftmit WRG

Einzelgeräte Zentralventilator

Freie Lüftung

Querlüftung

Schacht-lüftung

Einzelschächte Sammelschächte

Lüftung über Fenster.Türen und andere Undichtigkeiten

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ungedämmterAltbau

260 % RG

Referenz-gebäude

(RG)

Effizienzhaus 7085 % RG

Effizienzhaus 4055 % RG

109 109 109 109 526 202 142 111

106 106 106 106 262 99,3 70 55

635 368 311 205,3 251 176 220 161

83 %

71 %

48 % 40 % 34 %

65 %57 % 50 %

17 %

29 %

52 % 60 % 66 %

35 %43 % 50 %

EFH-Transmission

RMH-TransmissionEFH-Lüftung

RMH-Lüftung

LüftungskonzeptAnteilige Lüftungswärmeverluste

Luftdichtheit (Lüftungskonzept) / Blower-Door-Messung23

Luftdichtheitsmessung – Fördervoraussetzung für KfW-EffizienzhäuserDie DIN 4108-7 definiert neben den Planungs- und Ausführungsbe-dingungen auch die „ausreichende Luftdichtheit“ exakt, wobei für Wohnhäuser mit mechanischer Lüftungsanlage strengere Grenzwerte gelten, da diese nur bei bestmöglicher Luftdichtheit optimal arbeiten können. Zur Bewertung der thermischen Qualität und Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben muss eine Luftdichtheitsmessung durch-geführt werden, der sogenannte Blower-Door-Test. Hierbei wird durch eine Unterdruckmessung festgestellt, ob alle Anschlüsse luftdicht ausgeführt wurden. Durch Schließen aller Fenster und Außentüren bei gleichzeitigem Offenlassen aller Innentüren wird ein sogenanntes Einraumgebäude geschaffen. Zur Messung erzeugt ein in eine Tür- oder Fensteröffnung eingebautes Gebläse eine Druckdifferenz von 50 Pascal, was ungefähr Windstärke 5 entspricht. Dadurch kann ein mitt-lerer Luftwechsel ermittelt werden, der die Luftdichtheit des Gebäudes beschreibt. Der Test dient jedoch nicht nur der Qualitätsmessung der beauftragten Baufirmen, sondern eignet sich auch hervorragend, um etwaige noch bestehende Leckagen aufzuspüren und zu eliminieren.

Maßnahmen zur Reduzierung der Lüftungswärmeverluste versprechen dann relativ hohe Einsparungen gegenüber dem Referenzgebäudeni-veau (RG), wenn deren Anteil am Gesamtenergieverlust eines Gebäu-des ebenso hoch sind. Aus dem Diagramm lässt sich erkennen, dass bei einem Reihenmittelhaus (RMH) mit einem Wärmeschutz gemäß Effizienzhaus 40-Vorgaben die Lüftungswärmeverluste einen Anteil von 66 % ausmachen. Bei diesem Objekt würde sich der Energiebedarf beim Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung fast hal-bieren. Bei einem freistehenden ungedämmten Altbau (EFH) dagegen sind hauptsächlich Dämmmaßnahmen für eine hohe Einsparung gegen-über dem unsanierten Zustand verantwortlich. Die Lüftungsanlage im Altbau wird hauptsächlich zur Bauschadens- und Schimmelvermeidung empfohlen.

Die Wahl des Lüftungskonzeptes ist nicht nur maßgebend für den hygienisch und feuchte bedingten Mindestfrischluftwechsel, sondern hat auch sehr großen Einfluss auf die Primärenergieeinsparung eines Gebäudes. Das Diagramm zeigt für ein Referenzgebäude eine Ein-sparung von bis zu 20 % beim Einsatz einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Kann man für ein Gebäude auf Referenz-niveau dagegen keine ausreichende Luftdichtheit nachweisen, erhöht sich der QP-Wert um ca. 10 %.

INFO Schwachstellen der luftdichten Gebäudehülle

Dach- / Wandanschlüsse (Konstruktionswechsel)

Fensteranschlüsse

Rollokästen

unverputzte Wandflächen hinter Vorwandinstallationen

Bodenluken und Einschubtreppen

Dach- und Wanddurchdringungen

Dachflächenfenster

Anschluss Geschossdecken/Mauerwerk

Deckenaussparungen und –durchbrüche

Schornsteindurchführung

Elektro- und Sanitärinstallationen

Anschluss Dachfläche / Kehlbalkenlage

ohne Luft-dichtheitstest

0 0

40

80

20

EFH

RMH60

100

120

Fenster-lüftung oderAbluftanlage

bedarfs-geregelte

Abluftanlage(Bsp. CO2-

Sensor)

dezentrale Lüftungs-anlage mit 60 % WRG

zentrale Lüftungs-anlage mit 80 % WRG

rela

tives

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[%]

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kWh/

m2 a

]

Lüftungskonzept

EFH relativ

RMH relativ

120

100

80

60

40

20

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24Solares Bauen und sommerlicher Wärmeschutz

Die Sonne: Vorteile nutzen, vor Nachteilen schützen

Lage und Ausrichtung richtig wählenEnergieeffizientes Bauen beginnt bereits mit der Standortwahl eines Hauses: Der Nutzungsgrad erneuerbarer Energien hängt von Fak-toren wie lokalem Mikroklima und Verschattung, vor allem aber der Ausrichtung des Neubaus ab. So ermöglicht eine Süddachneigung von 30° mit entsprechender Fensterplanung optimale Wirkungsgrade und höchste Erträge für Photovoltaik und Warmwasserkollektoren. Auch auf die zukünftige Verschattung durch Nachbarbebauung oder neu gepflanzter Bäume sollte geachtet werden.

Die Architektur entscheidet mitZur Erzielung optimaler und kostenfreier Wärmegewinne spielt vor allem die richtige Wahl von Fensterflächen mit wirksamem Sonnen-schutz eine Rolle, um das bestmögliche Verhältnis von Energieeintrag und Wärmeschutz zu erreichen, und eine intelligente Gebäudezonie-rung, die sicherstellt, dass die solaren Gewinne möglichst verlustfrei dort genutzt werden können, wo sie wirklich gebraucht werden. So sollten zum einen Räume mit geringerem Heizbedarf – Küche, Schlaf-zimmer – auf der Nordseite des Hauses geplant werden und zum anderen bei der Anordnung der Räume im Grundriss darauf geachtet werden, dass Trennwandflächen zwischen beheizten und unbeheiz-ten Räumen auf ein Minimum reduziert werden, um gebäudeinterne Wärmeverluste zu minimieren.

Sommerlicher Wärmeschutz kein LuxusGerade in modernen, gut gedämmten Wohnhäusern kann es im Sommer schnell unangenehm warm werden – ein Zustand, der die Energieeffizienz eines Gebäudes negativ beeinflussen kann, wenn nämlich Kühlungsmaßnahmen zur Sicherstellung einer angenehmen Innentemperatur ergriffen werden müssen. Deshalb gibt die EnEV auch mit der DIN 4108-2 hier klare Grenzwerte in Form von Sonnen-eintragskennzahlen vor, die bei Neubauten nicht überschritten werden dürfen. Andernfalls sind umfangreiche Verschattungsmaßnahmen oder zusätzliche Kühlung Pflicht. In den letzten Jahren haben sich diese Normwerte deutlich verschärft, um dem Klimawandel mit spür-bar wärmeren Sommermonaten in Deutschland Rechnung zu tragen. Der Deutsche Wetterdienst hat zur Dokumentation dieser Entwick-lung hierfür eigens eine neue Wetterkarte der Sommerklimaregionen erstellt.

Vereinfachter rechnerischer Nachweis möglichSofern die grundflächenbezogenen Fensterflächenanteile für die süd- oder westlich ausgerichteten Räume eines Neubaus 10 % nicht übersteigen – eine eher unrealistische Annahme –, muss für diese Räume der Nachweis erbracht werden, dass der sommerliche Wär-meschutz ausreichend gewährleistet ist. Dabei werden einfach die vorhandenen Sonneneintragswerte mit den zulässigen Sonnenein-tragskennwerten verglichen. Dabei spielen die Fensterflächenanteile eine entscheidende Rolle. Um sicherzustellen, dass die Sonnenein-tragskennwerte nicht überschritten werden, sollten im Stadium der Bauplanung jedoch nicht nur die Fensterflächenanteile entsprechend dimensioniert werden, sondern auch zusätzliche Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes vorgesehen werden. Hier sind beispielsweise Fenster mit geringen g-Werten, zusätzliche Verschat-tungsmaßnahmen und insbesondere eine massive Bauweise zu nennen, die bei der Bewertung positiv berücksichtigt wird.

Nachweis per GebäudesimulationAlternativ zur Berechnung der Sonneneintragswerte kann auch eine Gebäudesimulation durchgeführt werden. Diese ermöglicht im Regel-fall eine etwas günstigere Nachweisführung. Allerdings ist diese ge-genüber dem vereinfachten Nachweisverfahren deutlich aufwändiger.

Grafik: BMVBS-Broschüre "Energieeffizient Bauen und Modernisieren"

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25Fazit

FazitWer heute ein Haus für die Zukunft bauen möchte, ist gut beraten, wenn er auf Energieeffizienz setzt. Eine lösungsorientierte Partner-schaft und Know-How sorgen dabei für einen Mehrwert sowie für einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.Bei der Bauentscheidung und Gebäudeplanung sollen folgende Punk-te berücksichtigt werden:1. Effizienz senkt den Energieverbrauch eines Gebäudes und macht somit unabhängiger von den künftigen Preisentwicklungen für Gas, Öl oder Strom.2. Die zusätzlichen Kosten für Wärmedämmung und energieeffi- ziente Haustechnik finanzieren sich durch eingesparte Heiz- und Betriebskosten.3. Sollte ein Gebäude eines Tages verkauft oder vermietet werden, gilt ein geringer Energiebedarf als wertsteigernd.4. Ein Effizienzhaus bietet einen hohen Wohnkomfort und ein angenehmes Wohnklima.5. Energieeffiziente Häuser sind in der Praxis bestens erprobt und lassen sich mit gängigen Techniken wirtschaftlich umsetzen.

Handeln ist erforderlich Die immer stärker erwärmte Erdatmosphäre ist in der Lage, mehr Feuchtigkeit aufzunehmen. Trockene Sommer, verregnete Winter, Sturm, Hagel und schwere Gewitter sind die Folgen der veränderten Klimabedingungen. Eine lebenswerte Umgebung für unsere Kinder können wir nur schaffen, indem wir jetzt handeln und die CO2-Emissi-onen jedes einzelnen Haushaltes minimieren.

NormenwegweiserNachfolgend sind die wichtigsten Normen aufgeführt, die im Rahmen von EnEV-Nachweisen und bei der Bilanzierung von Effizienzhäusern beachtet werden müssen. Ein sicherer Umgang mit den entsprechenden Regelwerken ist für die reibungslose Nachweisführung grundsätzlich zu empfehlen.

DIN 1946-6 / 2009-06 ...........................Bemessung von Lüftungsmaßnahmen bei WohngebäudenDIN 4108-2 / 2013-02 ..........................u. a. Nachweisführung zum sommerlichen WärmeschutzDIN 4108-3 / 2001-07 ...........................Berechnungsmethoden zur DampfdiffusionDIN 4108-4 / 2013-02 ...........................Bemessungswerte genormter DämmstoffeDIN V 4108-6 / 2003-6..........................u. a. Randbedingungen EnEV-NachweisverfahrenDIN 4108-7 / 2011-01 ..........................u. a. Luftdichtheitsdetails, Anforderungen DichtheitsprüfungDIN 4108 Bbl 2 / 2006-3 .......................Wärmebrückendetails, Gleichwertigkeitsnachweis etc.DIN 4701-10 / 2008-08 .........................Rechenverfahren zur Heizungstechnik, AnlagenaufwandzahlDIN EN ISO 6946 / 2008-04 .................Berechnung Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte)DIN EN ISO 10077-1 / 2010-06 ............Fensterberechnung - Scheiben, Rahmen, AbstandshalterDIN EN ISO 10456 / 2010-05 ...............Verfahren zur detaillierten WärmebrückenberechnungDIN EN ISO 13829 / 2001-02 ...............Messverfahren zur Dichtheitsprüfung (Blower-Door-Messung)DIN EN ISO 14683 / 2008-04 ...............Vereinfachtes Verfahren zur Bewertung von WärmebrückenDIN V 18599 / 2011-12 .........................Energetische Bewertung von Gebäuden, EnEV-Hauptverfahren

Ansprechpartner und InformationsstellenIm Planungsprozess oder zur Entscheidungsfindung ist es sehr sinnvoll, sich zusätzlicher Hilfestellung zu bedienen. Zum Abschluss haben wir Ihnen daher einige Internetadressen rund ums energieeffiziente Bauen zusammen gestellt.

Allgemeine Infos Deutsche Energie-Agentur……………………………………www.dena.deBundesministerium für Wirtschaft und Energie……………. www.bmwi.deBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit……………………………………….. www.bmub.deBundesverband Energieagenturen………………………….www.ea-d.net

Förderung KfW-Förderbank………………………………………………… www.kfw.deBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle……………. www.bafa.deVerbraucherzentrale Bundesverband……………………….. www.vzbv.deAllgemeine Fördermittelauskunft…………………….. www.foerderdata.de

ExpertensucheExpertendatenbank des Bundes…….www.energie-effizienz-experten.deDeutsches Energieberater Netzwerk……………………… www.den-ev.deGIH Bundesverband…………………. www.energieberater-datenbank.de

Wissen Infoplattform Energieeffizienz……………………... www.zukunft-haus.infoDeutsches Institut für Bautechnik…………………………….. www.dibt.deKompetenzzentrum kostengünstig qualitätsbewusst Bauen ………………………….……………….. www.kompetenzzentrum-iemb.deExpertenportal zur EnEV und EEWärmeG………… www.enev-online.deInformationsdienst zur Energeieeffizienzforschung……….. www.bine.info

Anhang

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Glossar und Fachbegriffe26

Anlagen-Aufwandszahl ep:beschreibt die Gesamteffizienz eines Heizsystems. Dabei werden die zum Einsatz kommenden Energieträger inklusive Hilfsenergien berücksichtigt.

Blower-Door-Test:ist ein standardisiertes Verfahren zur quantitativen Messung der Luftdichtheit einer Gebäudehülle. Dabei wird ein Gebäude unter Unter- und Überdruck gesetzt. An Leckagestellen kann Luft eindringen bzw. entweichen, daher sollte eine (Zwischen-)Messung während der Bauphase erfolgen. Undichtigkeiten können dann einfach geschlossen und somit die Anforderungen aus der EnEV 2014 an dauerhaft luftdichte Konstruktionen erfüllt werden.

Endenergie:beschreibt diejenige Energie, welche die Hausbewohner einkaufen und verbrau-chen, wie z. B. Strom, Erdgas, Heizöl, Holzpellets oder Fernwärme.

Endenergiebedarf QE:beschreibt die notwendige Energiemenge inklusive Hilfsenergie, die den Anlagen für Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Kühlung zur Verfügung gestellt werden muss, um die nominierte Rauminnentemperatur sowie die Erwärmung des Warmwassers ganzjährig sicherzustellen. Die benötigte Hilfsenergie wird einbezogen.

Energieausweis:bescheinigt die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes, wobei zwischen bedarfsorientierten und verbrauchsorientierten Energieausweisen unterschieden wird. Grundlagen, Grundsätze, Art und Ausstellung regelt die EnEV.

Energieträger:bezeichnet die Art des fossilen Brennstoffs oder den elektrischen Strom zum Betreiben eines Wärmeerzeugers bzw. von Hilfsaggregaten.

Fortluft:beschreibt die ins Freie über eine Lüftungsanlage entlassene Luft.

Gebäudenutzfläche AN:umfasst die Gesamtfläche der nutzbaren Räume eines Gebäudes und ist ca. 20 % größer als die beheizte, tatsächliche Nutz- oder Wohnfläche, da z. B. auch indirekt beheizte Flure und Treppenhäuser einbezogen werden.

Gesamtenergieeffizienz:beschreibt die tatsächlich verbrauchte bzw. die geschätzte Menge Energie eines Gebäudes zur Abdeckung der unterschiedlichen Bedürfnisse in Verbindung mit der standardisierten Nutzung des Gebäudes wie z. B. Heizung, Warmwasserer-zeugung, Kühlung, Ventilation, Beleuchtung oder Hilfsenergien.

Hausakte:ist i. d. R. ein Ordner zur Zusammenstellung, Ordnung und Aufbewahrung der Unterlagen zu einer Immobilie.

Lüftungswärmeverlust HV:beschreibt den Anteil der Wärmeverluste, der durch notwendigen Luftaustausch in der Heizperiode stattfindet.

Luftdichtheit:wird bei der Gebäudehülle zur Vermeidung unkontrollierter Infiltrationsluft- wechsel und eines konvektiven Feuchtedurchgangs durch die Konstruktion nach DIN 4108-7 gefordert.

Luftdichtheitsmessung (siehe Blower-Door-Test):erlaubt mittels eines Druckdifferenzverfahrens (siehe Blower-Door-Test) die Identi-fizierung von Undichtheiten der Gebäudehülle.

Mindestwärmeschutz:legt die bauphysikalischen Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von flächi-gen Bauteilen von Aufenthaltsräumen fest.

n50-Wert:kennzeichnet die Luftdichtheit eines Gebäudes. Werte müssen mindestens < 3,0/h sein, besser ist < 1,5/h, sehr gut ist < 0,6/h.

Opake Bauteile:sind die lichtundurchlässigen Bauteile wie z. B. Mauerwerke und Türen.

Primärenergie:bezeichnet die komplette eingesetzte Energiemenge zur Bereitstellung der Endenergie. Hierzu zählen beispielsweise Transport, Kraftwerksabwärme bei der Stromerzeugung sowie der Energieaufwand für Förderung und Transport von Rohstoffen.

Primärenergiebedarf QP:kennzeichnet die Energiemenge, die für die Bereitstellung von Heizungswärme und Trinkwasserwärme unter Berücksichtigung aller Aufwendungen bei der Her-stellung und der Verluste zwischen Energiegewinnung und –nutzung nötig ist.

Primärenergiefaktor fP:beziffert die sogenannte „Vorkette“ der jeweils eingesetzten Energieträger, d. h. den Energieverbrauch, der anfällt, um die Energie dem Gebäude zuzuführen, wie die Erkundung, Gewinnung, Verteilung und Umwandlung der Energie. Unterschie-den wird dabei zwischen dem Gesamtfaktor und dem nicht erneuerbaren Anteil.

Referenzgebäude:bezeichnet ein Gebäude mit gleicher Geometrie, Ausrichtung und Nutzfläche wie das zu berechnende Gebäude. Dabei werden standardisierte Werte für die Gebäudehülle und die Anlagentechnik eingesetzt. Das Referenzgebäude bildet die Grundlage für die nach EnEV einzuhaltenden Grenzwerte wie den zulässigen Primärenergiebedarf und den maximalen Transmissionswärmeverlust.

Rücklauf:beschreibt das von Heizkörpern zurück zum Kessel fließende Heizwasser.

Solarthermie:beschreibt die Nutzung der thermischen Energie der Sonnenstrahlung zur Was-sererwärmung, z. B. über Solarkollektoren. Dabei wird die Solarwärme über einen Solarkreislauf vom Flach- oder Röhrenkollektor zum Wärmespeicher transportiert. Der Einsatz der Solarthermie bedeutet in den meisten Fällen die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zur Nutzung regenerativer Energien.

Sole:ist ein Wasser-Glykol-Gemisch im geschlossenen Kreislauf einer Wärmepumpe zur Wärmeübertragung. Erdreich dient dabei als Wärmequelle.

Sommerlicher Wärmeschutz:muss nach DIN 4108-2 nachgewiesen werden und dient zur Vermeidung von überhöhten Temperaturen in Innenräumen.

Transmissionswärmeverlust (HT):entsteht durch die Wärmeverluste von beheizten Räumen über die Um-schließungsflächen, wie z. B. Wände, Fußboden, Decke, Fenster. Er gibt die Energiemenge an, die bei üblicher Nutzung durch alle Bauteile abfließt. Der Transmissionswärmeverlust (W/K) ergibt sich aus dem Produkt von Wärmedurch-gangskoeffizient W/(m²·K), Temperaturkorrekturfaktor f (-) und Bauteilfläche A (m²). Die Wärmeverluste aller Bauteile bezogen auf die gesamte thermische Hüllfläche nennt man spezifischer Transmissionswärmeverlust H´T. Durch Verbesserung der Wärmedämmwirkung lässt sich der Transmissionswärmeverlust reduzieren und die energetische Qualität des Gebäudes steigern.

Trinkwasserzirkulation:ist erforderlich für eine konstante Temperatur in den Warmwasserleitungen. Dabei ist ein zusätzlicher Energieaufwand bei der Trinkwassererwärmung rechnerisch zu berücksichtigen. Die Trinkwasserzirkulation ist in vielen Fällen gesetzlich vorge-schrieben, wobei bei sehr kurzen Leitungssystemen im Einfamilienhausbau auf die Zirkulation zugunsten der Energieeinsparung verzichtet werden kann.

Wärmebrücken:beschreiben die Schwachstellen in Bauteilen eines Gebäudes, durch die Wärme schneller nach außen transportiert wird als durch die angrenzenden Bauteile.

Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert):kennzeichnet den Wärmestrom, der durch 1 m2 Bauteilfläche bei 1 K Temperatur-differenz der angrenzenden Lufttemperaturen fließt [W/(m2·K)]. Dabei gilt: Je nied-riger der U-Wert ausfällt, desto besser ist die Wärmedämmung eines Gebäudes.

Wärmeleitfähigkeit in W/(m·K):gibt an, welche Wärmemenge durch 1 m2 und eine 1 m dicke Schicht eines Stoffs bei einer Temperaturdifferenz von 1 °C pro Stunde transportiert wird.

Zuluft:bezeichnet die einem Raum zugeführte Luft über Fenster oder mechanische Lüftungsanlagen.

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Hausakte zur Begleitung eines KfW-Effizienzhauses 55/70 Bauort

Straße

Bauherr

Ausreichende Fotodokumentation der einzelnen Schritte aller Gewerke, beim Bau zur späteren Überprüfung und Bestätigung gegenüber der KfW.

Einmaliger Baustellenbesuch durch Energieberater, oder Dokumentation durch den verantwortlichen Bauleiter, vor Betonieren der Bodenplatte. Als Alternative, wenn die Dachisolierung eingebaut und die Dampfsperre aufgebracht ist.

Bodenplatte Glasschaumschotter (Lieferschein, Rechnung) Beim Einbau Höhenmaße festhalten (Maßstab einstechen und mehrere Fotos machen)

Bodenplatte Extruderschaum (Lieferschein, Rechnung, Materialkennzeichnung mittels Beipackzettel) Beim Einbau mehrere Fotos machen

Außenwände KG Perimeterdämmung (Zulassungsbescheid)

Außenwände Lieferscheine, Rechnungen (mehrere Fotos beim Vermauern machen, Maßstab anlegen Wandstärke)

Rollokästen Lieferscheine, Rechnung (Fotos machen beim Einbau)

Dachdämmung Mineralwolle (Lieferschein, Rechnungen, Beipackzettel, mehrere Fotos machen beim Einbau)

Fenster Rechnung des Lieferanten (RAL-Montage, Fotos machen) UW < 0,85 – Herstellerzertifikat

Estrichdämmung Rechnung, Lieferscheine, Materialkennzeichnung mittels Beipackzettel Beim Einbau Höhenmaße festhalten (Maßstab einstechen und mehrere Fotos machen)

Heizung Rechnung des Lieferanten mit genauer Produktbeschreibung (Fotos machen)

Blower Door Test Protokolle des Tests vorlegen

Bestätigung hydraulischer Abgleich des Heizsystems

Lüftungsanlage Einregulierungsprotokoll des Anlagenbauers

Einweisungsprotokoll zur Heizungsinbetriebnahme

Datum Unterschrift Bauleiter

Datum Unterschrift Bauherr © PORIT – Technischer Support

Hausakte / Checkliste27

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PORIT kann das. www.porit-kann-das.de

CirkelGmbH & Co. KGFlaesheimer Straße 60545721 HalternTelefon (02364) 93 81-0Telefax (02364) 93 [email protected]

Baustoffwerke HavellandGmbH & Co. KGVeltener Straße 12-1316515 Oranienburg-GermendorfTelefon (03301) 59 68-0Telefax (03301) 53 07-02info@baustoffwerke-havelland.dewww.baustoffwerke-havelland.de

Rodgauer BaustoffwerkeGmbH & Co. KGAm Opel-Prüffeld 363110 RodgauTelefon (06106) 28 09-0Telefax (06106) 28 09-40kontakt@rodgauer-baustoffwerke.dewww.rodgauer-baustoffwerke.de

PORIT GmbHAm Opel-Prüffeld 363110 RodgauTelefon (06106) 28 09-99Telefax (06106) 28 [email protected]

Porenbetonwerk LaussnitzGmbH & Co. KGWerkstraße 901936 LaussnitzTelefon (035205) 5 14-0Telefax (035205) 5 [email protected]

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