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Dr. phil. Sybille Bachmann Entscheidungsmodell für den Einsatz von Cloud Computing in Kommunen Universitäts- und Hansestadt Rostock 07. März 2011

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Dr. phil. Sybille Bachmann

Entscheidungsmodell für den Einsatz von

Cloud Computing in Kommunen

Universitäts- und Hansestadt Rostock 07. März 2011

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Inhaltsverzeichnis Einleitung 2 1. Cloud Computing

1.1 Begriffsklärung 4 1.2 Kommunen als Vorreiter von Cloud Computing 9 1.3 Einsatzbeispiele von Cloud Computing in Kommunen 14

2. Cloud Computing als Form von Outsourcing

und Kooperation

2.1 Generelle Bedeutung von IT 21 2.2 Bedeutung von IT-Outsourcing und IT-Kooperationen 24 2.3 Outsourcing- und Kooperationscharakter von Cloud

Computing 25 2.4 Chancen von Cloud Computing 29 2.5 Risiken von Cloud Computing 32

3. Cloud Computing und Sicherheit

3.1 Aktuelle Debatte 38 3.2 Private Cloud als Lösung 41

4. Politische und wirtschaftliche Implikationen

4.1 Politische Implikationen 45 4.2 Wirtschaftliche Effekte 49 4.3 Strategische Entscheidungen der Verwaltung der Hansestadt Rostock 57

5. Entscheidungsmodell für Cloud Computing von Kommunen

5.1 Betriebswirtschaftliche Entscheidungsmodelle 63 5.2 Entscheidungskriterien und Entscheidungsprozess für

das Outsourcing von IT 64 5.3 Entscheidungsmodell für Cloud Computing in

Unternehmen 70 5.4 Zusatzkriterien bei Cloud Computing von Kommunen 75 5.5 Entscheidungsmodell für Kommunen 79

Zusammenfassende Thesen 92 Quellennachweis 97

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Einleitung

Viele Gemeinden müssen derzeit kräftig sparen. Nicht selten setzt der Rotstift auch bei der IT an. Dabei lassen sich durch IT und in der IT Kosten senken, bei gleichzeiti-ger Verbesserung von Servicequalität und Arbeitsabläufen. Hinzu kommt: IT wird zunehmend zu einem strategischen Faktor, der neue Dienstleistungen ermöglicht und weit mehr ist als ein bloßes Unterstützungsinstrument.

Ein viel debattiertes und äußerst facettenreiches Thema der IT-Zukunft mit zugleich hohem Kostensenkungspotential ist das sog. Cloud Computing.

Der IT Security Forecast 2010 der scip AG konstatierte: “Die Jahre 2010 und 2011 werden voraussichtlich ganz im Zeichen von Cloud Computing (SaaS) stehen. Schon in 2009 konnte ein signifikanter Anstieg des Themas bei Herstellern, Nachrichten-portalen und Blogs beobachtet werden.“ (Vgl. scip 2010, S. 1)

In den USA wird nicht mehr die Frage von Cloud Computing als Hype oder Zukunfts-strategie debattiert, sondern die US-Regierung hat sich entschieden, Cloud Compu-ting für die Modernisierung der Verwaltungsinfrastrukturen aller Staatsebenen zu nutzen. Der neue Chief Information Office (CIO) der Obama-Administration, Vivek Kundra, hat mit „Apps.gov“ eine neue Website gestartet, auf der Regierungseinrich-tungen zertifizierte Cloud-Computing-Dienste buchen können. Anzumerken ist je-doch, dass in den USA deutlich bessere und billigere Web-Anschlüsse zur Verfügung stehen als in Deutschland, somit also bessere Voraussetzungen gegeben sind.

Im Herbst 2010 wechselte die Stadt Los Angeles als eine der ersten Verwaltungen der Welt in die Cloud. Vierzig Ämter nutzen Google Apps Suite mit E-Mail, Kalender, Dokumenten und Tabellen, Google Sites, Instant Messaging und Videokonferenzen. Darüber hinaus liefert der Anbieter CSC sog. Trusted Cloud Services, die Systemin-tegration, Systemsicherheit, Training, Migration und andere Endanwender-Services beinhalten. Es handelt sich um die bisher größte staatliche und kommunale Cloud-Computing-Implementierung, in die mehr als 15.000 städtische Mitarbeiter einbezo-gen sind. Neben dem eGovernment wird die neue elektronische Zusammenarbeit auch für Polizeiermittlungen verwendet. (Vgl. http://presseportal.de/pm/32390/ 1678849/csc)

Anfang 2011 soll die Pilotphase einer Cloud-Computing-Plattform speziell für Kom-munalverwaltungen in den USA seitens IBM starten (Municipal Shared Services Cloud). Verwaltungsdaten sollen besser verknüpft und eine effizientere Verwaltung der Services ermöglicht werden. Um den hohen Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden, erhält jede Verwaltung einen eigenen Platz auf der Plattform. Damit soll ein ungewollter Datenaustausch ausgeschlossen sein. Vorgesehen ist, bei Verwaltungen in den US-Bundesstaaten New York und Michigan zu starten und das Angebot dann auf weitere Städte auszudehnen. Mitte 2011 soll die Pilotphase abgeschlossen sein. (Vgl. http://www.ibm.com und http://www.govtech.com)

Im November 2010 hat die Stadt New York einen weit reichenden Rahmenvertrag mit dem Software-Konzern Microsoft abgeschlossen. Beide Seiten haben eine fünf-jährige Partnerschaft vereinbart, um die IT-Infrastruktur der US-amerikanischen Metropole zu modernisieren und in die Cloud zu überführen. In einem ersten Schritt sollen 30.000 der 100.000 Verwaltungsmitarbeiter über Cloud-Lösungen kommuni-zieren und zusammenarbeiten. Im Rahmen ihrer SimpliCity-Initiative will die Stadt mit Hilfe der Microsoft-Technologie zudem ihre Prozesse effizienter gestalten, Kosten reduzieren und den Dialog zwischen Verwaltung und Unternehmen vor Ort intensi-

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vieren. Binnen fünf Jahren sollen damit bis zu 50 Millionen US-Dollar eingespart werden. Zudem wird New York City die mehr als 40 Lizenzverträge unter einem Rahmenvertrag bündeln. (Vgl. http://www.nyc.gov und http://www. microsoft. com)

Ende November 2010 hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schles-wig-Holstein (ULD) mit 13 europäischen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft das Projekt Trustworthy Clouds (TClouds) gestartet. Ziel ist die Entwicklung einer datenschutzkonformen Cloud-Computing-Infrastruktur binnen drei Jahren. Diese soll die Verarbeitung personenbezogener Daten oder sensibler Firmendaten in der Cloud ermöglichen. Darüber hinaus sollen neue offene Sicherheitsstandards und ef-fektive Cloud-Management-Komponenten entwickelt werden. Das TClouds-Projekt wird von der EU mit 7,5 Millionen Euro gefördert. Das gesamte Projektvolumen be-trägt etwa 10,5 Millionen Euro. (Vgl. http://www.tclouds-project.eu)

Der Deutschland-Chef von Hewlett Packard Volker Smid meinte am 04.10.2010, die öffentliche Verwaltung könne beim Einsatz von Cloud-Computing-Angeboten eine Vorreiterrolle einnehmen. Sie könne zudem mit Cloud Computing Innovationspoten-zial erschließen, um IT-Kosten zu senken, die Verwaltungseffizienz zu steigern und Bürgerdienste weiter auszubauen. (Vgl. HP 2010, S. 1)

Eine gemeinsame Studie von Fraunhofer FOKUS und der Hertie School of Governance, die ISPRAT-Studie Kooperatives eGovernment - Cloud Computing für die öffentliche Verwaltung, die am 29.11.2010 im Vorfeld zum 5. Nationalen IT Gipfel in Berlin vorgestellt wurde, kam zu dem Schluss, dass Behörden zukünftig auf Cloud Computing setzen wollen. Cloud Computing verspreche ein großes Potenzial zur Modernisierung der behördlichen IT und den Rechenzentren sowie zur Konsoli-dierung von IT-Ressourcen. (Vgl. Cloud Computing 2010)

Anfang Dezember 2010 hat der IT-Dienstleister ITDZ Berlin eine Cloud-Computing-Testplattform für die Berliner Verwaltung aufgebaut (vgl. http://www.itdz-berlin.de).

Auf dem 5. Nationalen IT-Gipfel Deutschland wurde in der Dresdner Vereinbarung vom 07.12.2010 festgelegt, dass das Markenzeichen „Cloud Computing – Made in Germany“ geprägt werden soll. Es wurden Maßnahmen definiert, die zu einer ra-schen Umsetzung der Strategie „Deutschland Digital 2015“ der Bundesregierung bei-tragen sollen. (Vgl. BMWi 2010 c)

Bund, Länder und Kommunen verfügen schätzungsweise über ein IT-Budget von 17 Milliarden Euro im Jahr und könnten mit dem Einsatz von Cloud-Angeboten Einspa-rungen im zweistelligen Prozentbereich erzielen. Sie könnten eigene oder externe Re-chenzentren effizient einsetzen und redundante IT-Infrastruktur einsparen. „Bund, Länder und Kommunen könnten damit eine Vorreiterrolle einnehmen und die Ak-zeptanz bei den Verbrauchern fördern.“ (http:// www.computerwoche.de/ management/ cloud-computing/2354805) Fazit: Cloud Computing gewinnt immer größere Bedeutung. Eine Herausforde-rung für Verwaltungen ist die Entscheidung, welche Services zukünftig "aus der Wolke" bezogen werden sollen. Bisher fehlen fundierte Ent-scheidungsmodelle. Die nachfolgende Arbeit möchte Lösungsansätze bie-ten, beginnend mit der Klärung des Phänomens, fortsetzend mit der Ein-ordnung in die Outsourcing-Problematik und Fragen der Sicherheit, wei-tergehend zu Chancen und Risiken bis hin zu politischen Implikationen und letztlich Entscheidungskriterien.

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1. Cloud Computing

1.1 Begriffsklärung

In der Informationstechnologie dominierten bislang zwei klassische Modelle der Da-tenverarbeitung: Zum einen das zentrale Mainframe-Modell (Hochleistungscomputer in Rechenzentren), zum anderen das neuere Client/Server-Modell (Personal Compu-ter in Verbindung mit zentralen Servern). Als nächster Entwicklungsschritt ist nun ein drittes Modell hinzugekommen, das so genannte Cloud Computing. (Vgl. Singer 2010, S. 1)

Dabei werden Software und Daten nicht mehr lokal bearbeitet bzw. gespeichert (z.B. auf einem Tischrechner), sondern auf einer externen Infrastruktur. Grundprinzip ist das Auslagern von Software- oder sogar Hardwarefunktionen der Anwender, so dass in vielen Fällen gar nicht mehr genau feststellbar ist, wo sich die ausgelagerten In-formationen oder Anwendungen „in der Wolke“ befinden. Die zugrunde liegende Technologie ist nicht neu, doch die Konsequenzen für die Geschäftsmodelle von IT-Anwendern und IT-Anbietern sind kaum zu überschätzen: IT-Leistungen werden in Echtzeit als Service über das Internet bereitgestellt und nach Nutzung abgerechnet. Der Zugriff selbst erfolgt in der Regel über eine allgemein verfügbare Standardan-wendung, zumeist einen Webbrowser. (Vgl. ebd.)

Eine Zwischenstufe sind Managed Services, bei denen die IT beim Kunden steht, die Betriebsführung aber in der Hand eines Dientleisters liegt.

Vorreiter der Cloud-Entwicklung sind die zahlreichen Gratisangebote im Internet: Netzgestützte E-Mail-Dienste wie google-mail, gmx oder web.de, Fotografie-Plattformen wie Picasa (google) oder Flickr (Yahoos). Inzwischen verlagern auch immer mehr Unternehmen ihre Daten, Anwendungen und Netze auf Server von An-bietern wie Amazon, Google, IBM oder Microsoft. Eine Reihe von pragmatischen Definitionen versucht Cloud Computing zu charakte-risieren. Für Forrester Research steht Cloud Computing für einen Pool aus abstra-hierter, hochskalierbarer und verwalteter IT-Infrastruktur, die Kundenanwendungen vorhält und falls erforderlich nach Gebrauch abgerechnet werden kann. Bei Saugatuck Technology umfasst Cloud Computing On-Demand-Infrastruktur (Rech-ner, Speicher, Netze) und On-Demand-Software (Betriebssysteme, Anwendungen, Middleware, Management- und Entwicklungstools), die jeweils dynamisch an die Erfordernisse von Geschäftsprozessen angepasst werden. Dazu gehört auch die Fä-higkeit, komplette Prozesse zu betreiben und zu managen.

Die zahlreichen Definitionen von Cloud Computing widerspiegeln zumeist die unter-schiedliche Sicht, von der aus die jeweiligen Urheber am Markt agieren, d.h. die von Analystenhäusern, Anbietern verschiedenster Herkunft, Nutzern, Verbänden. Auch

Wellen in der IT-Entwicklung:

• 1990-er Jahre: PC • 2000-er Jahre: Internet • 2010-er Jahre: Cloud

Peter Arbitter, Senior Vice President bei T-Systems

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wissenschaftliche Einrichtungen beteiligten sich an der Diskussion um das Wesen von Cloud Computing. Im Laufe der Diskussion haben sich viele Definitionen weiter-entwickelt. Dabei veränderte sich der Fokus von der Produktionsmethode hin zum Geschäftsmodell.

Am 15. Mai 2009 veröffentlichte das National Institute of Standards and Technology (NIST) in den USA eine Definition, die innerhalb kurzer Zeit zu einer allseits aner-kannten Arbeitsgrundlage für Cloud Computing wurde. Im Oktober 2009 wurde die Definition, erarbeitet von Peter Mell und Tim Grance, letztmalig geringfügig verän-dert, so dass aktuell Version 15 maßgeblich ist:

Grafisch lässt sich das Modell wie folgt darstellen:

T-Systems 2010, S. 10

Als fünf wesentliche Kennzeichen von Cloud Computing gelten: • On-demand self-service: Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Ressourcen selb-

ständig und nach eigenem Wunsch zu ordern. • Broad network access: Nutzer sollen Zugriff auf ein Netz haben, das von ver-

schiedenen Endgeräten aus den Zugriff auf die benötigten Ressourcen ermöglicht.

NIST-Definition von Cloud Computing

Cloud computing is a model for enabling convenient on-demand network access to a shared pool of configurable computing resources (e. g. networks, servers, storage, applications, and services) that can be rapidly provisioned and released with minimal management effort or service provider interac-tion. This cloud model promotes availability and is composed of five essen-tial characteristics, three service models and four deployment models. (http://csrc.nist.gov/groups/SNS/cloud-computing)

Cloud Computing ist ein Modell für einen problemlosen, auf Abruf verfügba-ren Netzzugriff auf einen gemeinsamen Pool aus konfigurierbaren Rechen-ressourcen (z.B. Netze, Server, Speicher, Anwendungen und Dienste), der schnell bereitgestellt und mit geringfügigem Verwaltungsaufwand bzw. mi-nimalen Eingriffen durch den Dienstanbieter freigegeben werden kann. Die-ses Cloud-Modell besteht aus fünf wesentlichen Charakteristika, drei Ser-vicekategorien und vier Nutzungsmodellen. (T-Systems 2010, S. 10)

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• Resource pooling: Die Ressourcen müssen zusammengefasst und multimandan-tenfähig bereitgestellt werden.

• Rapid elasticity: Die Bereitstellung erfolgt elastisch, d.h. Ressourcen können zeitnah, im Idealfall automatisch, entsprechend der Anforderungen der Anwen-dungen, hoch und runter skaliert werden. Für den Kunden entsteht der Eindruck „unendlicher“ Ressourcen. Eine Parallele zur Lieferung von Strom wird betont (Software aus der Steckdose).

• Measured Service: Es muss einen Service der automatischen Kontrolle und Op-timierung der genutzten Ressourcen geben. Diese müssen quantitativ erfasst wer-den können, damit Anbieter und Nutzer vollständige Transparenz erhalten, was eine nutzungsabhängige Abrechnung ermöglicht.

(Vgl. T-Systems 2010, S. 11)

Als weiteres wesentliches Kriterium ist die Service-Sicherheit anzuführen, der ein gesonderter Abschnitt dieser Arbeit gewidmet ist.

Hinsichtlich der Servicekategorien greift das NIST auf die bekannten Ebenen zu-rück, im Sinne eines Schichtenmodells aufeinander aufsetzender Wertschöpfungs-ebenen:

• Infrastructure as a Service (IaaS): „rohe“ Infrastrukturressourcen wie Rechenleis-tung und Speicherplatz; Abrechnung nach Nutzung

• Platform as a Service (PaaS), z. B. Bereitstellung von Entwicklungs- und Be-triebsumgebungen für Anwendungen (Entwicklertools); Abrechungsmodus vari-iert nach Einsatz

• Software as a Service (SaaS): Nutzung spezifischer kompletter Anwendungen (Applikationen); Abrechnung nach Monatspauschalen pro Nutzer

Als weitere Ebenen werden diskutiert: • Business Process as a Service (BPaaS): Bereitstellung von physischen Dienstleis-

tungen realer Menschen ähnlich einem Business Process Outsourcing; nutzungs-abhängiger Bezahlmodus

• Everything as a Service (XaaS): Inzwischen versuchen Anbieter einen Bezug ihrer Services zu Cloud Computing mit der Begrifflichkeit „as a Service“ herzustellen. Dieser Trend wird als XaaS zusammengefasst.

(Forrester 2009. In: T-Systems 2010, S. 11) Die vier NIST-Nutzungsmodelle (Deployment Models) sind: • Private Cloud: Die Betreibung erfolgt für nur eine Organisation. Das Manage-

ment der Infrastruktur kann auch von einem Dritten übernommen werden. Da dieser an der Erzielung von Skaleneffekten interessiert ist, wird er bemüht sein, viele weitere Nutzer auf seine Plattform zu bringen. Es entstünde eine Sonder-form, die Virtual bzw. Shared Private Cloud. Diese Cloud-Form ist hoch standar-disiert und vielseitig einsetzbar.

• Community Cloud: Organisationen mit ähnlichen Interessen teilen sich die Res-sourcen

• Public Cloud: Die Cloud-Infrastruktur wird der Öffentlichkeit zugänglich ge-macht, unter Umsetzung maximaler Skaleneffekte (Consumer-Markt). Die Infra-struktur selbst gehört einem Unternehmen, das Cloud-Service darauf anbietet.

• Hybrid Cloud: Hierbei handelt es sich um eine Nutzungskombination verschie-dener Cloudformen und traditioneller IT-Umgebung, die einen gemeinsamen Da-ten- und Anwendungsaustausch ermöglichen.

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T-Systems 2010, S. 12

Vereinfacht kann das Konzept Cloud Computing wie folgt beschrieben werden: Teile der IT-Landschaft werden durch Anwender nicht mehr selbst betrieben, son-dern von einem oder mehreren Anbietern als Dienst gemietet. Die Anwendungen und Daten befinden sich nicht mehr auf dem lokalen Rechner oder im Rechenzentrum des Unternehmens, sondern in der „Wolke“. Das Bild der Wolke wird in Netzwerkdiagrammen häufig zur Darstellung eines nicht näher spezifizierten Teils des Internets verwendet. Der Zugriff auf die entfernten Sys-teme erfolgt über ein Netzwerk, z. B. das Internet, aber auch ein firmeninternes In-tranet.

Unter der Bedingung einer öffentlichen Verfügbarkeit, ähnlich dem öffentlichen Tele-fonnetz, kann Cloud Computing je nach Architektur auch als Summe von Software as a Service (SaaS) und Utility Computing ansehen werden (vgl. Berkeley University 2009). Die Service-Kategorien ergeben die sog. Cloud-Computing-Architektur:

SaaS = Bereitstellung, Betreuung und Betreibung kompletter spezifischer Anwendungen (Software)

IaaS / Cloud Hosting = Bereitstellung einer Umgebung von virtuellen Servern

PaaS = Bereitstellung von eigenen Entwicklungsanwendungen auf einem Server

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Bildlich anders ausgedrückt:

Peter Buxmann 2009, S. 18

Die Service-Kategorien bzw. -Ebenen stellen unterschiedliche Modelle der Koopera-tionsbeziehungen zur Art der Cloud-Dienstleistung dar:

Cloud Computing 2010, S. 138 SOA = Service Orientierte Architektur

Fazit: Cloud Computing stellt Anwendungsprogramme, virtuelle Systeme und komplette IT-Infrastrukturen als Service auf Abruf bereit, für einen be-grenzten Zeitraum, über große Distanzen sowie dynamisch skalierbar, in bedarfsgerechten Portionen mit individueller Konfiguration. Internet und Intranet entwickeln sich somit zu einer Art Baukasten für webbasierte Dienstleistungen.

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1.2 Kommunen als Vorreiter von Cloud Computing Der Einsatz von Informationstechnologie in der öffentlichen Verwaltung erfolgte stets unter Nutzung vorhandener Informationstechniken in Verbindung mit erforder-lichen Verwaltungsreformen:

Hagen 2003, S. 115

Das rund 40 Jahre alte Geschäftsmodell der kommunalen Gebietsrechenzentren (KGRZ) sieht Frank Wondrak, Vorsitzender der Geschäftsführung der Kommunalen Datenverarbeitung Region Stuttgart und des Rechenzentrums Region Stuttgart, als Vorreiter heutiger Cloud-Computing-Angebote. (Vgl. Wondrak 2010, S. 28) In den KGRZ seien bereits in den 1970-er Jahren IT-Prinzipien verwirklicht worden, die heute unter dem Begriff Cloud Computing zusammengefasst werden: Die ange-schlossenen Kommunen müssen für die in Anspruch genommene IT-Leistung keine eigenen Kapazitäten vorhalten, sondern greifen geschützt auf zentrale IT-Ressourcen zu, über die Rechnerleistungen, Speicher und Applikationen bereitgestellt werden. Das KGRZ betreibe dabei nicht nur die leistungsfähigeren und unter Nutzung von Skaleneffekten effizienteren Systeme, sondern verfüge auch über die entsprechenden Fachleute und Berater, um diese professionell administrieren sowie die Anwendun-gen betreuen und fortentwickeln zu können. (Vgl. ebd. S. 28 f.) Cloud Computing im KGRZ-Umfeld sei, so Wondrak, aber nicht alter Wein in neuen Schläuchen. Selbst wenn das Geschäftsmodell aus Sicht der Anwender den Paradig-men entspreche, müsse das kommunale Gebietsrechenzentrum intern eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, um von einer Private Cloud for Public Sector sprechen zu können. Dazu gehöre das Abrechnungsmodell. (Vgl. ebd., S. 29)

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Das Rechenzentrum Region Stuttgart (RZRS) hat im Jahr 2009 die ersten Software-as-a-Service (SaaS)-Angebote auf den Markt gebracht. Kommunale Kunden zahlen für IT-Lösungen im Bereich Jugend und Soziales eine monatliche User-Pauschale, mit der Lizenzen, Wartung, Anwendungssupport und Verfahrensbetrieb vollständig abgedeckt werden. Die Anzahl der Nutzer kann monatlich variieren. Das gleiche SaaS-Prinzip kommt bei allen neuen Verfahren des RZRS zum Einsatz. (Vgl. ebd.) Neben der Kosteneffizienz und -variabilität gehört es laut Wondrak zur Cloud des RZRS, neue Verfahren schnell, flexibel und effizient aufzusetzen und neue Nutzer einfach hochskalieren zu können. Der Schlüssel für diese Dynamik liege in einer kon-sequenten Strategie der Virtualisierung, Konsolidierung, Standardisierung und Au-tomatisierung, die letztlich zur Ausprägung echter Cloud-Architekturen sowie einer hervorragenden Energieeffizienz geführt habe. (Vgl. ebd.) Mittlerweile liegt der Virtualisierungsgrad von Servern, Storage und Netzwerken im Rechenzentrum der Region Stuttgart bei etwa 90 Prozent: Rund 1.000 virtuelle Ser-ver sind auf lediglich 50 physische Server-Einheiten verteilt, die mittelfristig auf 10 High-End-Server reduziert werden sollen. (Vgl. ebd.) Cloud Computing zielt im Rechenzentrum der Region Stuttgart darüber hinaus auf die Ausprägungen Infrastructure as a Service (IaaS), Platform as a Service (PaaS) und Business as a Service (BaaS). Während die Stuttgarter BaaS-Lösung für Personalabrechnung und -bewirtschaftung bereits rege in Anspruch genommen werde, befänden sich neue Angebote für eine Cloud basierte Kollaborationslösung auf Grundlage von Microsoft Exchange und Share Point erst in der Entwicklung. Mit den Partnerunternehmen IBM und Micro-soft werde zudem an einer Desktop-Virtualisierungslösung gearbeitet, die vor allem kleineren Kommunen in der Region Stuttgart zugute kommen soll. Darüber hinaus sei geplant, den Kommunen eine gehostete, standardisierte Plattform für die Ent-wicklung und Pflege von Kleinverfahren anzubieten. (Vgl. Wondrak 2010, S. 29) Kommunale IT-Dienstleister bieten heute schon Cloud ähnliche Leistungen an, doch kann man diese noch nicht wirklich als Cloud Computing bezeichnen, denn: IT-Ressourcen organisationsübergreifend bereitzustellen und zu managen (entschei-dender Aspekt einer IT-Government-Cloud) geht über die bisherigen Lösungen hin-aus. Ein Vergleich zwischen dem klassischen und einem Cloud basierten Rechenzent-rum ergibt folgendes Bild:

Cloud Computing 2010, S. 24

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Die öffentlichen IT-Dienstleister bringen eine Menge Erfahrungen mit, auf deren Ba-sis sie für Cloud Computing gewappnet sind, aber eine reale Government Cloud gibt es noch nicht. Es gibt allerdings erste Kommunen, die mit Cloud basierten Services experimentieren (vgl. http://www.fmm-magazin.de). Auf der CeBIT 2011 vom 01.-05. März 2011 in Hannover widmet sich einer der vier Themenkomplexe dem öffentlichen Bereich: Die CeBIT gov. Der Public Sector Parc ist die Leitmesse für die Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden. Kern ist die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. (Vgl. http://www.cebit.de) Einer der Ausstellungsschwerpunkte ist Cloud Computing unter dem Thema Work and Life with the Cloud. Der Hightech-Verband BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekom-munikation und Neue Medien e.V.) organisiert auf der CeBIT 2011 zwei große Son-derausstellungen zu den Topthemen Cloud Computing und Breitband. Unter den Ti-teln Cloud Computing World und Broadband World werden führende ITK-Anbieter ihre neuesten Lösungen und Technologien zeigen. Die Cloud Computing World (CCW) wird der zentrale Anlaufpunkt auf der Messe zu diesem Thema. Zugesagt für die CCW haben bislang u. a. Accenture, Alcatel-Lucent, Atos Origin, BioID, CA, Ciena, CSC, Dell, Deutsche Telekom/T-Systems, Equinix, Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie, FZI - Forschungszentrum Informatik an der Universität Karlsruhe, ITENOS, Lufthansa Systems, Microsoft, NetApp, PricewaterhouseCoopers, salesforce.com, Siemens IT Solutions and Ser-vices, visionapp, VMware. (Vgl. http://cloud-practice.de/cloud-computing-world) Die BITKOM Broadband World findet zum zweiten Mal auf der CeBIT statt. Sie wird 2011 rund 3.000 qm umfassen. Die drei Hauptthemen sind der Breitband-Ausbau im ländlichen Raum (insbesondere mit dem neuen Mobilfunkstandard LTE), Anwen-dungen für Breitband (etwa Videokonferenzen und Services im Public Sector) sowie umweltfreundliche Infrastruktur-Lösungen. Kooperationspartner sind der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Landkreistag. Die BITKOM Broadband World richtet sich an Kommunen, Planer, Hersteller, Netz-betreiber, Anwender und Politik. Gezeigt und diskutiert werden Lösungskonzepte, Technologien, konkrete Anwendungen und Fördermöglichkeiten für Kommunen. Aussteller sind u. a. Alcatel-Lucent, Deutsche Telekom, Nokia Siemens Networks, Siemens Enterprise Communications und Vodafone. Ergänzt wird die Sonderausstel-lung durch Veranstaltungen, Vorträge, Präsentationen konkreter Beispiele sowie Führungen für Besucher und Medienvertreter. (Vgl. www.bitkom.org/de/ veranstaltun-gen/102_64926.aspx). Anlässlich des 5. Nationalen IT-Gipfels hat der Deutsche Landkreistag die Chancen des Einsatzes von IT in der Verwaltung betont, aber auch vor bestehenden Risiken und Gefahren beim elektronischen Umgang mit Informationen hingewiesen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke erklärte am 14.12.2010: „In-novative IT-Angebote können Behördendienste der Kommunen vereinfachen und transparenter machen. Es liegt eine große Chance darin, Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen zu verbessern.“ E-Health-Anwendungen, Geodatendienste, der neue elektronische Personalausweis oder die beabsichtigte Erweiterung des Projektes der einheitlichen Behördenruf-nummer 115 auf das Internet seien Beispiele, wie elektronische Anwendungen die Angebotspalette der kommunalen Dienstleistungen bereichern.

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Auf der anderen Seite müssten eGovernment-Anwendungen auch unter Daten-schutzgesichtspunkten sicher ausgestaltet werden. „Die Diskussionen um Google Street View oder die jüngsten Enthüllungen von WikiLeaks bringen ganz grundsätz-liche Fragen zum Schutz von Informationen der Bürger, Unternehmen und staatli-chen Stellen zum Vorschein. Diesen berechtigten Interessen muss Rechnung getra-gen werden, damit am Ende bessere und sicherere Systeme stehen. Transparenz öffentlicher Verwaltung darf nicht auf Kosten der Datensicherheit teuer erkauft werden.“ Daher stehe der Deutsche Landkreistag der Technologie des Cloud Computing für den Bereich der öffentlichen Verwaltung noch skeptisch gegenüber, solange Risiken nicht klar ausgeräumt sind. Allerdings gäbe es auch gute Beispiele: „Wir begrüßen, dass die Geodatenanbieter nunmehr einen Datenschutz-Kodex vorgelegt haben, der das Ziel hat, die Akzeptanz der Dienste zu fördern, indem er im Wege der Selbstverpflichtung Grundsätze für einen angemessenen Ausgleich der Interessen von Berechtigten, Nutzern und Anbie-tern festlegt.“ Das sei der richtige Weg in das digitale Zeitalter. (Deutscher Landkreis-tag. In: http://www.compliancemagazin.de/markt/hintergrund/deutsche-landkreistag 141210.html) Am 20. Juli 2010 wurde die Vitako-Facharbeitsgruppe „Cloud Computing“ in Saar-brücken gegründet. Ziel ist es eine Government Cloud auf der Basis des deutschen Verwaltungsnetzes DOI aufzubauen. Vitako ist die Bundesarbeitgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister in Deutschland mit Sitz in Berlin. Zurzeit gehören 54 IT-Dienstleister aus 14 Bundes-ländern dem bundesweiten Netzwerk an. Insgesamt betreuen die Mitgliedsunter-nehmen rund 500.000 IT-Arbeitsplätze in mehr als 10.000 Kommunen. (Vgl. http://www.saarbruecken.de/de/press/65277) Das sog. DOI-Netz ist ein Kommunikationsnetz, das die deutschen Verwaltungsnetze von Bund, Ländern und Kommunen flächendeckend miteinander verbindet. Planung, Vergabe und Betriebsführung werden von dem 2008 gegründete Verein Deutsch-land-Online Infrastruktur e.V. verantwortet. Der Verein unterstützt die Einführung moderner Netzwerktechnologie und die Standardisierung der Kommunikationsnetze der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Das DOI-Netz ist Bestandteil des Akti-onsplans Deutschland Online 2015.

www.doi-netz.de/doi-dateien/D21-Kongress_AG11_DOI_ Netzarchitektu-

ren_fuer_die_deutsche_Verwaltung_1-1_20091106.pdf

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Kommunale IT-Dienstleister haben beste Voraussetzungen, Daten sicher zu spei-chern und rechtmäßig zu verarbeiten. Zudem verfügen sie über ein schnelles und si-cheres Verwaltungsnetz untereinander, das DOI-Netz. Doch noch sind viele rechtli-che, finanzielle, organisatorische und technische Fragen im bundesweiten Umfeld zu klären: Wie gestaltet man rechtlich das Risikomanagement, die länderübergreifende Zusammenarbeit? Wie können Preise „nach Verbrauch“ gestaltet und wie kann eine „Cloud-Plattform“ technisch realisiert werden? Dies sind einige der Fragestellungen, die die Mitglieder der Arbeitsgruppe auf ihrer Agenda haben. (Vgl. ebd.) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) will mit dem Wett-bewerb Sichere Internet-Dienste - Sicheres Cloud Computing für Mittelstand und öffentlichen Sektor (Trusted Cloud) Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu ef-fizienten und innovativen Cloud-Strukturen sowie innovativen Cloud basierten Diensten fördern. Ziel ist es, deren Entwicklung zu beschleunigen und eine breiten-wirksame Nutzung voranzutreiben. Adressiert ist der Wettbewerb sowohl an Anwen-der als auch Anbieter dieser Technologien und Dienste. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sollen im Rahmen von Pilotprojekten zu Systemlösungen für den Mittelstand und den öffentlichen Sektor (insbesondere auf kommunaler und Landes-Ebene) führen. Erwartet werden Forschungsprojekte, die auf innovative Dienste abzielen. Dafür sind Lösungsansätze zur Beseitigung tech-nischer, struktureller, organisatorischer und rechtlicher Hemmnisse für den Einsatz von Cloud Computing im Mittelstand und im öffentlichen Sektor zu entwickeln und zu erproben. Das Forschungsprogramm Trusted Cloud hat eine Laufzeit von 2011 bis 2014 und umfasst ein Volumen von ca. 30 Mio. Euro. (Vgl. http://www.bmwi.de/ BMWi/Navigation/Ministerium/Projekte-und-Wettbewerbe/trusted-cloud.html) Fazit: Der Öffentliche Sektor kann als Vorreiter bei Cloud Computing betrach-tet werden, der eine jahrzehntelange Erfahrung mit Rechenzentren be-sitzt, die Services für viele Anwender bieten. Allerdings sind bestehende Rechenzentren weiter umzugestalten. Des Weiteren ist die Frage der be-sonderen Sensibilität hoheitlicher und personenbezogener Daten vor ei-ner großräumigen Nutzung von Cloud Computing zu klären.

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1.3 Einsatzbeispiele im kommunalen Bereich Um die Bedeutung des Themas für Kommunen weiter zu vertiefen sowie mögliche Zukunftspotentiale aufzuzeigen, sollen nachfolgend bereits bestehende Einsatzmög-lichkeiten benannt werden:

Webbasiertes eRecruting Das gesamte Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren wird elektronisch abgebil-det. Die Funktionen und Werkzeuge reichen von der Erstellung und Veröffentlichung der Stellenausschreibungen über die Bereitstellung individuell konfigurierbarer On-line-Bewerbungsformulare bis zum Abgleich der eingegangenen Bewerbungen gegen die Ausschreibung. Es stehen flexibel konfigurierbare Workflows und Automatisie-rungen zur Verfügung, es können einheitliche Bewerbermappen generiert werden, alle Daten und Anhänge eines Bewerbers erscheinen in einem einzigen pdf-Dokument. Das Bewerber-Frontend integriert sich in den eigenen Internetauftritt. Nach der Registrierung können die Nutzer Schritt für Schritt die geforderten Daten eingeben und Dokumente hoch laden. Dadurch kann die Bewerbung auch unterbro-chen und später fortgesetzt werden, wenn etwa noch eine Zeugniskopie fehlen sollte. Bereits gespeicherte Eingaben bleiben erhalten. Angebot: JobManager® von pitcom Nutzer: Ostdeutscher Sparkassenverband, IHK Chemnitz, Heimkehrerbörse der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH, Portal www.vogtlandjob.de der Struktur-förder-Gesellschaft mbH Auerbach. Quelle: http://www.pitcom.net/internet-solutions/saas-loesungen/erecruiting.html

Elektronische Lösungen für Einsatzleitstellen Hierbei geht es unter anderem um ein Mobiles Wächterkontrollsystem, ein Integrier-tes Einsatzleitsystem für Notrufleitstellen, Dienstzeiterfassung, Wegeverfolgung und Fahrzeugdisposition. Angeboten wird die Erfassung von Grunddaten (Benutzer-, Stammdaten-, Systemverwaltung, Meldungsmanagement), von Ereignisdaten (Kon-takt-, Zeitschemenverwaltung, Benachrichtigungs-, Objekt-, Ereignismanagement) sowie von Alarmdaten (Überwachungs-, Alarmmanagement). Ein Rollen- und Rechtekonzept steuert die Freigabe von Funktionen, Funktionsgruppen und Modu-len. Sämtliche Daten werden via VPN verschlüsselt übertragen. Es werden immer nur Personal-IDs oder Objekt-IDs übertragen, niemals Klartext Angebot: magicguard24ELS von pitcom Quelle: http://www.pitcom.net/mobile-solutions/rfid-heiratet-mobilfunk/ magicguard 24 els.html Elektronischer Nachrichtenaustausch mit Zustellungsurkunde Die auf der Askemos®-Technologie medienbruchfreie Geschäftsprozesslösung stellt das elektronische Äquivalent zum allgemein bekannten Postverfahren „Einschreiben mit Rückschein“ bzw. „Einschreiben mit Postzustellungsurkunde“ dar. In der praktischen Anwendung erhält der Absender eine vom System automatisch generierte vertrauenswürdige und rechtssichere Rückinformation über den Zustel-lungsstatus der Nachricht in Form eines elektronischen Laufzettels. Dieser ist fest mit dem Inhalt der Nachricht verknüpft und nicht fälschbar. Durch Nutzung unabhängi-ger und verschlüsselter Kommunikationskanäle wird eine sichere Authentifizierung des Empfängers beim Zugriff auf die Nachricht garantiert. Mit Hilfe von elektroni-schen Briefmarken, so genannten eStamps, wird das hinterlegte System abrech-nungsseitig unterstützt. Angebot: pitPOST von pitcom Quelle: http://www.pitcom.net/internet-solutions/saas-loesungen/pitpost.html

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Elektronische Termin- & Veranstaltungsdatenbank Die mandantenfähige Datenbank mit einem Rollen- und Rechtesystem wurde für Webportale entwickelt. Sie ist eine Online-Lösung für beliebige Veranstalter und Ver-anstaltungstypen. Websitebetreiber einer Region, ob nun die Veranstalter selbst oder Portalbetreiber wie zum Beispiel Kommunen, können beliebig gefilterte Veranstal-tungsdaten jeweils auf Ihren Websites in ihrem CI anzeigen. Anbieter: pitcom Quelle: http://www.pitcom.net/internet-solutions/saas-loesungen/termin-veranstaltungs datenbank. html

Elektronische Bußgeldakte, SMS-Parken, Altfahrzeugentsorgung Die Polizei Brandenburg verwaltet mit einer Scan- und Indiziersoftware sowie einem Archivsystem Verwarn- und Bußgeldangelegenheiten. In Berlin sorgt das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben für eine effiziente Bearbeitung der Altfahrzeugent-sorgung, inklusive Ordnungswidrigkeiten und Zahlungen. Die sunhill technologies GmbH realisiert eine Lösung für die Begleichung von Parkgebühren per SMS. Angebot: SC-Mobil® von SOFTCON Quelle: http://www.softcon.de/index.php?id=scmobil

Elektronisches Personenstandsregister ePR Ab 01.01.2014 müssen alle Standesämter ein elektronisches Personenstandsregister eingeführt haben. Es umfasst das Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburts- und Sterberegister. Die Verwaltung erfolgt durch einen ePR Server in einem Rechenzentrum. Der Server wird über die Fachanwendungen als Web-Service ange-sprochen. Citkomm z. B. stellt jedem Kunden einen Mandanten auf der zentralen ePR-Server-Infrastruktur zur Verfügung. Letztere besteht aus dem ePR-Server (Per-sonenstandsregister), einer zentralen Signaturprüfung sowie einer Verwaltung zur Integration eines Zeitstempeldienstes, dem abgesetzten Sicherungsregister und dem Autista-Server. Angebot: ePR von Citkomm Quelle: http://www.citkomm.de/site/index.php?id=935 Elektronische Kommunale Geoinformationssysteme (GIS) Verteilte Datenquellen, die Notwendigkeit Außenstellen anzubinden und der Druck zur Kostenreduzierung, zeigen in Richtung Web-GIS. Kominfo®.web ist ein Aus-kunftssystem, das die Arbeitsabläufe einer Kommune vereinfacht. Es beinhaltet die wichtigsten Funktionalitäten für die Themenbereiche ALK (Vermes-sungsverwaltung), ALB (Verwaltung von Grundstückeigentümern) und Fachdaten (Kanal, Wasser etc.). Zusätzliche Leistungen sind die grafische Darstellung von Ka-nal-Längsschnitten, die Erzeugung von grafischen Objekten, ein Verkehrszeichen- und Straßenlampenkataster. Angebot: Kominfo von geoinform AG Würzburg Quelle: http://www.kominfo.net

Elektronische Aktenführung Die MATERNA GmbH hat eine flexibel integrierbare Software zur professionellen elektronischen Aktenführung entwickelt. Die Lösung verbindet behördenspezifische Fachverfahren mit der Microsoft Office-Umgebung. So können Verwaltungen ihre Dokumente und zugehörige Daten aus der gewohnten Anwendungsoberfläche elekt-ronisch verwalten, archivieren, recherchieren und bereitstellen. Einsetzen lässt sich das eAkte-Basispaket als Add-On in Microsoft Office-Umgebungen mit Microsoft SharePoint® 2010. Das eAkte-Basispaket arbeitet aber

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auch mit anderen Plattformen, wie beispielsweise mit einem Dokumenten-Management-System (DMS) auf Basis des DOMEA-Konzeptes. Das eAkte-Basispaket richtet sich an Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen in Deutschland. Prozesse und fachliche Abläufe in Behörden lassen sich mit dieser Lösung einfacher, effektiver und kostengünstiger umsetzen. Beispielsweise können Anwender ihre Dokumente direkt aus einer Microsoft Office-Anwendung heraus in einer elektronischen Akte speichern oder neue Unterlagen von dort laden. Der Anwender bleibt hierbei immer innerhalb seiner gewohnten Office-Umgebung, kann also im Rahmen seiner üblichen Arbeitsoberfläche bleiben. MATERNA stellte das neue eAkte-Basispaket am 12. Bonner Microsoft®-Tag für Bundesbehörden am 19./20. Januar 2011 in Köln vor. Angebot: eAkte der MATERNA GmbH Quelle: http://www.cloud-practice.de/news/materna-entwickelt-eakte-basispaket-fuer-den- public-sector

iPhone-App für Kommune Als eine der ersten Kommunen in Deutschland bietet die Stadt Moers eine App für das iPhone der Firma Apple an. Mit Moers Direkt können die wichtigsten Angebote der städtischen Webpräsenz www.moers.de unterwegs genutzt werden. Nutzer kön-nen das Telefonbuch mit Nummern und E-Mail-Adressen aller städtischen Mitarbei-ter abrufen. Es gibt ein alphabetisches Dienstleistungsverzeichnis sowie einen Be-reich für das Ideen- und Beschwerdemanagement. Ein Foto vom iPhone und die Geodaten des Standortes können direkt mitgeschickt werden. Alle wichtigen Sehens-würdigkeiten sind enthalten, ein Terminkalender gibt Informationen über Veranstal-tungen in der Stadt. Eine Schnittstelle zum Routenplaner weist die Wege zu den je-weiligen Orten. Entstanden ist das Programm als Gemeinschaftsprojekt mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein. Moers Direkt ist im Apple App Store kos-tenlos erhältlich. Angebot: Moers Direct vom Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein Quelle: http://www.moers.de/C1257221003C7526/html/95174A00E8D6DE3AC12578080 0337E61?Open Document Elektronische Vergabe Interessant für die öffentliche Hand dürfte eine elektronische Vergabelösung sein. Healy Hudson, Fritz & Macziol bieten sie zusammen mit IBM im Rahmen einer SaaS-Partnerschaft an. Der über 5 Jahre geschlossene Vertrag hat ein Volumen von 5 Mio. Euro. IBM wird im Rahmen dieser Kooperation Healy Hudson durch Hosting der elektronischen Vergabelösung „Deutsche eVergabe“ unterstützen, bei deren Vertrieb auch Fritz & Macziol mitwirkt. Behörden, Kommunen oder Landkreise können ihre Ausschreibungen auf der Web-Plattform erstellen und veröffentlichen. Interessierte Anbieter haben die Möglichkeit, Ausschreibungen und Teilnahmeanträge auf elektronischem Wege einzusehen und Angebote elektronisch abzugeben. Der gesamte Vergabeprozess kann mit der Lösung webbasiert, also ohne Medienbrüche, durchgeführt werden. Die Ausschreibungs- und Vergabelösung Deutsche eVergabe ist inzwischen mit einer Schnittstelle zur Planungssoftware CALIFORNIA 3000 von G&W ausgestattet. Damit soll eine durchgehend elektronische Abwicklung von Vergaben bei Baumaßnahmen ermöglicht werden. Ausschreibungen können somit aus der Planungssoftware heraus direkt an die Vergabeplattform übermittelt werden, Daten und Ergebnisse von durchgeführten Ausschreibungen werden wiederum zur weiteren Bearbeitung in die CALIFORNIA-3000-Software eingespielt. Angebot: Deutsche eVergabe von Healy Hudson, Fritz & Macziol und IBM

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Nutzer: Hamburg, Duisburg, Region Freiburg, Bayern, Metropolregion Rhein-Neckar, Ostwestfalen-Lippe, Ortenaukreis, Hochsauerlandkreis/Märkischer Kreis, Mecklenburg-Vorpommern Quelle: http://www.deutsche-vergabe.de und http://www.vergabe-mecklenburg-vorpommern.de/Informationen.aspx

Gleiches bietet in NRW die Firma cosinex mit ihrem Vergabemarktplatz. Er ist eines der Kernmodule der Produktsuite zum Public E-Procurement. Ziel des Vergabe-marktplatzes ist die Unterstützung bei der Kommunikation und Transaktion im Rahmen förmlicher Vergabeverfahren von der Veröffentlichung der Bekanntma-chung und ihrer Weiterleitung an Submissionsanzeiger und Veröffentlichungsplatt-formen über die Bereitstellung der Verdingungsunterlagen und die Bieterkommuni-kation bis hin zur elektronischen Angebotsabgabe. Die IT-Architektur erlaubt neben der Umsetzung entsprechender Vergabemarktplät-ze auch die Trennung des Systems in Vergabezentralen und dezentrale Vergabe-marktplätze sowie den verteilten Betrieb des Systems über mehrere Rechenzentren oder IT-Dienstleister. So kann z. B. in einem Bundesland eine eigene Vergabezentrale für überregional tätige Lieferanten eingerichtet werden. Die Kommunen können mit der entsprechenden Technologie eigene kommunale bzw. regionale Vergabemarktplätze aufsetzen, diese in die eigenen E-Government-Aktivitäten einbinden und auch selbst betreiben. Angebot: Vergabemarktplatz VPM von cosinex Quelle: http://www.cosinex.de/vergabemarktplatz.html

Inzwischen gibt es ca. 50 Vergabeplattformen bundesweit. Daher entwickelte BIT-KOM zusammen mit dem subreport Verlag die verbindende Plattform EVA42. EVA steht für EINE. VIELE. ALLE. Die 42 ist die berühmte Antwort auf die Frage nach "life, the universe and everything" aus dem Roman Per Anhalter durch die Ga-laxis. Die Zahl 42 wird in der Softwareentwicklung häufig als magische Zahl, als Platzhalter, verwendet. Die neue Lösung soll keine ultimative Einheitsplattform sein. EVA möchte jedoch alle Vergabeplattformen integrieren bzw. miteinander vernetzen. Auf der Messe Moderner Staat in Berlin wurde im Oktober 2010 eine erste Ausbau-stufe vorgestellt. Angebot: EVA24 von subreport Quelle: http://www.subreport.de/965.html

Cloud Mail für die Öffentliche Verwaltung In Schleswig-Holstein wurde im Oktober 2010 eine Government Cloud Mail für die öffentliche Verwaltung ins Leben gerufen. Dataport, der IT-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen, will gemeinsam mit dem Unternehmen Microsoft Cloud-Computing-Lösungen für den öffentlichen Sektor entwickeln. In einem ersten Pilotprojekt wird die Government CloudMail als hoch standardisier-te Lösung für die E-Mail-Kommunikation erprobt. Dabei stünden zunächst zentrale Herausforderungen beim Vertrieb, der Skalierbarkeit und Datensicherheit sowie des Vertragsmanagements im Fokus. Künftig könnten über die Government CloudMail Infrastrukturen, Plattformen und Anwendungen in Echtzeit als Service über das Internet bereitgestellt, verwaltet und nach Nutzung abgerechnet werden. Jeder Kunde erhält eine eigene standardisierte und sichere IT-Umgebung (Private Cloud). Die Lösung richtet sich zunächst primär an kommunale Einrichtungen in Schleswig-Holstein, aber auch andere öffentliche Einrichtungen sollen von der Kooperation pro-fitieren. „Gemeinsam entwickeln wir die erste Private Cloud für die öffentliche Hand

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und schaffen damit das Fundament für das Cloud Computing in den deutschen Kommunen“, erklärte Microsoft-CEO Steve Ballmer. Angebot: Government Cloud von Dataport in Zusammenarbeit mit Microsoft Quelle: http://www.kommune21.de/web/de/wirtschaft,289_0_0_82.5,10913 Software für Sozialgesetzgebung Lämmerzahl ist einer der führenden Softwareanbieter für die Sozialgesetzgebung. Mit LÄMMkom arbeiten sämtliche Bereiche des Sozialwesens in rund 270 Städten, Krei-sen und Gemeinden mit einem einheitlichen Programm und einem gemeinsamen Datenbestand. Die voll integrierte, mandantenfähige Lösung verbindet alle Akteure via Internet oder auf Client-Server-Basis miteinander - trägerübergreifend, kommu-nenübergreifend, landesweit. Neben der Softwareentwicklung für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Wohngeld, Unterhaltssicherung, Pflegeberatung, Beschäftigungsgesellschaften und Kita-Verwaltung wird eine umfassende Anwenderbetreuung mit Schulungen direkt beim Kunden angeboten. Die Softwarewartung rundet das Leistungsprofil im Rah-men des Hostings ab. Angebot: LÄMMkom Direkt von Lämmerzahl System GmbH Quelle: http://www.laemmerzahl.de Community Cloud am Beispiel Kindertagesstätte Eine erste reale Implementierung der Process & Service Platform von T-Systems ist der „Kindergartenprozess“ in Friedrichshafen. Dieser erleichtert Eltern die Anmel-dung ihrer Kinder, unterstützt die Kita-Leitung bei der Erledigung der administrati-ven Aufgaben und gibt der kommunalen Verwaltung Transparenz über die Auslas-tung ihrer Einrichtungen. Ein Rechtekonzept verhindert den unrechtmäßigen Zugriff auf die Personendaten, die in einem deutschen Rechenzentrum entsprechend der gesetzlichen Datenschutz-bestimmungen vorgehalten werden. Eine dezentrale Datenhaltung, Papierschnittstel-len oder klärende Telefonate zwischen Verwaltung und Kitas gehören damit der Ver-gangenheit an. Auch Datenverlust ist durch die Auslagerung in die Cloud kein Prob-lem mehr. Alle Beteiligten profitieren von der Lösung: Die Eltern können sehr viel einfacher den Wunsch-Kita-Platz für ihre Kinder finden, die Kita-Leitungen einfacher planen und die Stadtverwaltung erhält auf Knopfdruck eine transparente Übersicht über die Aus-lastung der Kindertagesstätten:

T-Systems 2010, S. 21

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Die verschiedenen Nutzer (Eltern, Kitas, kommunale Verwaltung) der Community Cloud greifen über unterschiedliche Web-Portale auf die Lösung zu. Jeder Nutzerkreis darf allerdings nur auf die für ihn bestimmten Informationen zu-greifen. Eltern können z. B. auf die Standorte und Profile der Kitas sowie die Vormer-kungen zugreifen. Die Verwaltung dagegen nur auf Trägerdaten sowie Planungspa-rameter für das Kita-Jahr sowie andere Rahmenbedingungen. Nur die jeweiligen Er-zieher/innen haben Zugriff auf die Daten der jeweils betreuten Kinder. Und über das Administrationsportal können die Administratoren der Kommune das Ganze mana-gen, z.B. indem sie spezifische Benutzerrechte vergeben. Anbieter: T-Systems Quelle: T-Systems 2010, S. 22

Cloud Computing für Schulen In der Stadt Unna (NRW) sind 20 Schulen mit ca. 10.000 Schülern unter dem Dach von UNIT21 vernetzt und können von überall auf dieses Schulnetz zurückgreifen. Grundlage des Schulnetzes ist die Bildungslösung LernGate der AS Consulting GmbH, an der immer mehr Kommunen Interesse zeigen. Angebot: LernGate von AS Consulting Quelle: Behördenspiegel. In: http://www.citkomm.de/site/fileadmin/user_upload/Internet/ Rueckblick_e-nrw.pdf)

Das Modell sieht wie folgt aus:

http://www.e-nrw.info/2010/Ruthmann.pdf

Für die Verwaltung stellt man sich die Zukunft in NRW wie folgt vor:

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http://www.e-nrw.info/2010/Ruthmann.pdf

Frühwarnsystem zur Kindeswohlwahrung sowie Förderung der Kinder Der Verfahrenskomplex umfasst u. a. die Kontrolle der Einhaltung der Vorsorgeun-tersuchungen, die Sprachstandsfeststellung mit Sprachförderung, ein intelligentes Verfahren zur Ermittlung eventueller Auffälligkeiten, die Steuerung von Eskalations-prozessen und der erforderlichen Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden und Einrichtungen sowie die Dokumentation von Einzelmaßnahmen. Hinzu kommt eine zentrale Verwaltung aller direkt oder indirekt beteiligten Personen und ein Sys-tem mit der Möglichkeit, die Rechte dediziert (über Rollen) und verbunden mit ent-sprechenden Genehmigungsprozessen zuzuordnen, d.h. ein Identity Management. Angebot: iSM - Institut für Systemmanagement, Rostock Quelle: www.secu-sys.de

Schülermatrik-Online Die Stadt Wien verwaltet durch die IT-Lösung inzwischen alle Schüler der Stadt so-wie die Lehrer und Schulen. Anmeldung der Kinder, Schulwechsel etc. laufen über die Plattform des Dienstleisters. Weiterhin wird die Laufbahn jedes Schülers erfasst und einer zentralen Auswertung zugänglich gemacht. Über Schnittstellenprogramme erfolgt ein bidirektionaler Datenabgleich zu den einzelnen Schulverwaltungssyste-men, die in den einzelnen Schulen genutzt werden. Über das Intranet können die Schülerdaten der zentralen Datenbank durch die Schulen genutzt werden. Angebot und Quelle: ebd. Fazit: Zahlreiche Beispiele belegen, dass öffentliche Verwaltungen mit Konzep-ten von Cloud Computing die interne Erstellung von IT-Leistungen durch externe Leistungserstellungsprozesse ersetzen können. Dies stellt sowohl eine Reaktion auf Probleme als auch eine aktive Vermeidung von Prob-leme der Verwaltungspraxis dar. Je nach Zielsetzung und Ausgestaltung des konkreten Vorhabens besteht die Möglichkeit, durch den Einsatz von Cloud Computing Kostensenkungen, Qualitätsverbesserungen oder auch strategische Ziele umzusetzen.

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2. Cloud Computing als Form von Outsourcing und Kooperation

2.1 Generelle Bedeutung von IT

Die in der Literatur debattierten gegensätzlichen Grundpositionen zur Bedeutung von IT lauten:

• IT als strategisches Instrument (strategy) • IT als Gebrauchsgegenstand (commodity).

(Vgl. Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 9).

In öffentlichen Verwaltungen gilt die IT bisher nicht als zentrale strategische Res-source, dennoch dürfte sie wesentlich mehr sein als bloße Commodity, wie z.B. die Strom- und Wasserlieferung, der man sich nicht groß zu widmen braucht. Eine kon-krete Einschätzung der Bedeutung hat die Chancen und Risiken zu bewerten, aus de-nen sich eine strategische Ausrichtung der IT ergibt:

Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 27

Betrachtet man die kommunale IT, so dürften sich alle vier Modi zeigen: Zum einen als generelle (Weiter-)Entwicklungsstufen der kommunalen IT vom Supportmodus über den Fabrikmodus zum Umstrukturierungsmodus bis hin zum Strategischen Modus in ausgewählten Bereichen. Zum anderen dürfte sich in größeren Kommunen fast jeder dieser Modi in ein und derselben Verwaltung finden lassen. Im Supportstadium sind die Aufgaben der Verwaltung zwar nicht ohne IT durchführ-bar, aber der Ausfall eines Systems für einige Stunden oder auch Tage würde nicht zu einer dramatischen Störung der Geschäftsabläufe führen. In diesem Stadium werden Anwendungssysteme in erster Linie für administrative Prozesse eingesetzt, während beratungsintensive Prozesse nur in geringem Umfang IT-gestützt ablaufen. Als Ma-nagementaufgaben stellen sich:

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Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 31 f.

Im Fabrikmodus haben alle „Wettbewerber“, hier Kommunen, einen einheitlich ho-hen Stand der IT-Unterstützung in den Geschäftsprozessen etabliert, so dass sich nur geringe Differenzierungsvorteile ergeben. „Andererseits sind die Geschäftsprozesse bei Ausfall der IT nicht mehr durchführbar. Die Abhängigkeit von etablierten Sys-temen ist extrem hoch, und deshalb muss das damit verbundene Risiko besonders gemanagt werden.“ (Ebd., S. 29) Führungsaufgaben sind:

Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 29 f.

Der Umstrukturierungsmodus ist gegeben, wenn erstmalig neue IT-Anwendungen zum Einsatz kommen, die bisher manuell durchgeführte Prozesse automatisieren. „Die geringen Risiken lassen sich dadurch begründen, dass durch den IT-Einsatz vorerst nur eine zusätzliche Möglichkeit geboten wurde, die Prozesse effizienter, schneller und kundenorientierter durchzuführen. Der Einsatz integrierter Systeme … stellte eine hohe Chance dar, bei Ausfall der Anwendungen war jedoch jederzeit ein Rückgriff auf die bestehenden manuell gestützten Prozesse möglich. Die Abhän-gigkeit von der Systemverfügbarkeit und Systemeffizienz war noch relativ gering.“ (Ebd. S. 32) Managementaufgaben in diesem Stadium sind:

Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 29 f.

Im strategischen Modus ist jede Gelegenheit zu nutzen, um Prozesse, Serviceleistun-gen und Kosten im IT-Umfeld zu optimieren. IT-Investitionen erhalten eine hohe Priorität. Dies betrifft alle Bereiche mit informationsintensiven Dienstleistungen, de-ren Erbringung ohne IT nicht denkbar ist. (Vgl. ebd., S. 27 f.) Daraus ergeben sich die folgenden Implikationen für das Management:

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Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 28

„Mit zunehmender strategischer Bedeutung der IT wächst auch die Bedeutung des IT-Reifegrades, so dass sich die >ideale< Positionierung eines Unternehmens in et-wa zwischen den beiden gestrichelten Linien befindet“:

Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 49

Diese Einschätzung trifft meines Erachtens auch auf die IT von Kommunen zu.

Fazit: IT entwickelt sich auch in Kommunen von einer Commodity hin zu einer strategischen Ressource, deren Potential bisher unzureichend genutzt wird. Um die bürgernahe Verwaltung Wirklichkeit werden zu lassen, müssen alle Prozesse die strategischen Ziele unterstützen. Das genutzte IT-System muss es der Verwaltung gestatten, die Prozesse zu optimieren und damit den strategischen Wandel ohne Abhängigkeiten zu gestalten.

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2.2 Bedeutung von IT-Outsourcing und IT-Kooperationen Der öffentliche Sektor unterliegt derzeit einem umfassenden Strukturwandel. Auslö-sende Faktoren sind unter anderem:

• hoher Kostendruck der öffentlichen Hand, verstärkt durch neue Belastungen aus der Finanzkrise sowie der Schuldenbremse im Grundgesetz: daraus resultierende Anforderung, mittels IT Verwaltungsprozesse effektiver zu gestalten, Prozesskos-ten zu senken oder IT-Leistungen selbst kostengünstiger zu erbringen oder einzu-kaufen, um Spielraum für die Haushaltskonsolidierung zu schaffen

• demografische Entwicklung bei den „Kunden“ der Verwaltung: Alterung der Ge-sellschaft (geringere Mobilität) und Entvölkerung ganzer Landstriche in einigen neuen Bundesländern bis 2050 (M-V, Brandenburg) muss zu innovativen Model-len staatlicher Leistungserbringung führen

• beschleunigter sozialer und technischer Wandel: Anspruchsänderungen durch soziale Medien, mobile Kommunikation, Leben im digitalen Netz

• globale Themen: Klimawandel, Finanzkrise, Terrorismus erfordern den kreativen Einsatz von IT im öffentlichen Sektor.

(Vgl. ISPRAT 2010 a, S. 8 f.)

Zugleich gibt es folgende strukturelle Probleme der IT des öffentlichen Sektors:

• eine hohe Fragmentierung der IT-Dienstleister sowohl in den Kommunen als auch den Bundesländern

• geringe Standardisierung der Verfahren und Plattformen trotz ca. 12.000-fach bzw. 16-fach gleichartiger Aufgaben bei Kommunen und Ländern

• organisches Gewachsensein der IT-Strukturen mit hohen Unterhaltungskosten sowie Verbesserungserfordernissen bei Betriebsstabilität, Sicherheit und Konti-nuität; fehlende finanzielle Spielräume für neue Lösungen

• Fachkräftemangel (15 % der kommunalen IT-Mitarbeiter sind über 54 Jahre alt) und Wissensverlust durch ausscheidende Mitarbeiter.

(Vgl. ebd., S. 10-12)

Um den Strukturwandel zu meisten, bei gleichzeitiger Bewältigung der strukturellen Probleme, sind Kooperationen und Outsourcing im IT-Bereich unumgänglich. Laut ISPRAT haben IT-Kooperationen im öffentlichen Sektor jedoch größere Startschwie-rigkeiten als in der Privatwirtschaft. Ursachen werden in wechselnden, an Legislatur-perioden gebundenen politisch Verantwortlichen, der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, im Wettbewerbsrecht, einem rigide verstandenen Ressortprinzip und einer nicht klar vereinbarten IT-Governance gesehen. (Vgl. Ebd., S. 4)

Mit der Grundgesetzänderung von 2009 (Artikel 91 c), in der die Kooperation von Bund und Ländern für die Planung und den Betrieb von informationstechnischen Systemen ermöglicht wird, wurden aber die Voraussetzungen für die Etablierung ei-nes IT-Planungsrates geschaffen. Er hat die Aufgabe, eine nationale E-Government-Strategie zu erarbeiten. Fazit: Outsourcing und Kooperationen im IT-Bereich werden in den kommen-den Jahren für den öffentlichen Sektor weiter zunehmen. Eine Ursache hierfür ist die Entwicklung der IT zu einem Kernelement der Leistungs-erbringung und des Strukturwandels des öffentlichen Sektors.

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2.3 Outsourcing- und Kooperationscharakter von Cloud Computing

Beim Cloud Computing findet eine Auslagerung von Funktionen oder Prozessen an Dritte statt. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags definierte im März 2010 Cloud Computing daher als Form des Outsourcings: „Cloud Computing ist im Kern eine Outsourcing-Technik, bei der bisher typischerweise organisationsin-tern erledigte Aufgaben an ein externes Unternehmen vergeben werden.“ (Dt. Bundestag 2010, S. 2)

Für den Ursprung des ökonomisch verwendeten Begriffs Outsourcing gibt es zwei Erklärungen:

• Ableitung aus den englischen Begriffen out und source • Zusammenfassung des englischen Begriffs Outside resource using.

Die zweite Erklärung wird jedoch als reine deutsche und fehlerhafte Erfindung kriti-siert. (Mair 2006)

„Auch der Begriff selbst wird in der Literatur uneinheitlich benutzt. So verstehen einige Autoren jeglichen Fremdbezug von Leistungen als Outsourcing, andere wie-derum nur den Fremdbezug von Leistungen, die einst unternehmensintern erstellt wurden. Ebenso wird Outsourcing auch teilweise nach dem sächlichen Inhalt defi-niert und nur der Fremdbezug von Dienstleistungen als Outsourcing betrachtet.“ (Wikipedia Outsourcing)

Die IHK Baden-Württemberg führte 2007 aus, dass bei der Diskussion betriebswirt-schaftlicher Fragestellungen der Begriff Outsourcing oftmals sehr undifferenziert zum Einsatz gebracht werde. Selbst in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur sei eine allgemein gültige Definition nicht existent, was zu erheblichen Interpretations-möglichkeiten führe. Die IHK wählte den weitest möglichen Begriff: „Outsourcing wird … als externe Inanspruchnahme von Dienstleistungen definiert, wobei eine vorausgegangene Eigenerstellung der Leistung nicht notwendig ist.“ Diese weite Definition entspreche nicht nur dem aktuellen Stand der Outsourcing-Theorie, son-dern berücksichtige auch die Interpretationen des Begriffes in der unternehmeri-schen Praxis. (IHK 2007 a, S. 6)

Im Kern geht es beim Outsourcing um die kontinuierliche Nutzung von Ressourcen außerhalb des eigenen Unternehmens mittels Inanspruchnahme eines Dienstleisters.

IT-Leistungen werden in der Privatwirtschaft zumeist organisatorisch getrennt von den Fachprozessen erbracht. Entwicklung und Betrieb der IT übernimmt entweder eine zentralisierte interne IT-Einheit oder ein externer Dienstleister. Dies erfolgt auf Grundlage eines Outsourcing-Vertrages oder in Form einer strategischen Partner-schaft. Die Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Nachfrager ließe sich laut ISPRAT mit dem Begriff der IT-Kooperation gut fassen. Dieser Begriff betone, im Gegensatz zum Begriff Outsourcing, „dass der Bezug von IT-Leistungen unternehmensintern oder von Externen wegen der hohen Komplexi-tät der IT-Leistungen andere Prozesse erfordert als einfache Beschaffung und Be-triebsvorgänge.“ (ISPRAT 2010 a, S. 2)

Kooperation könne „gleichzeitig im doppelten Sinn verstanden werden. Zum einen als Kooperation zwischen Facheinheit und IT-Leistungserbringer, zum anderen als Kooperation zwischen verschiedenen IT-Dienstleistern, die im Zuge der Professiona-

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lisierung der IT-Leistungserbringung organisatorisch zusammengeführt werden.“ (Ebd. , S, 2)

Der öffentliche Sektor sei laut ISPRAT in puncto IT-Kooperationen bisher weitaus zurückhaltender als die Privatwirtschaft (ebd.). Für die beiden grundsätzlich mögli-chen PPP-Modelle ÖÖP (Öffentlich-öffentliche Partnerschaft) und ÖPP (Öffentlich-private Partnerschaft) gäbe es zugleich bereits prägnante Beispiele: Öffentlich-Öffentliche Partnerschaft (ÖÖP): • Dataport: Dienstleister für die vier Bundesländer Bremen, Hamburg, Schleswig-

Holstein, Mecklenburg-Vorpommern (nur Steuerverfahren); 2004 entstanden durch Fusion der Datenzentale Schleswig-Holstein mit dem Landesamt für In-formationstechnik und der Abteilung für Kommunikationstechnik des Senatsam-tes für Bezirksangelegenheiten der Freien und Hansestadt Hamburg; seit 2006 eine Vierländeranstalt; Niedersachsen beabsichtigt den Beitritt

• Hessische Zentrale für Datenverarbeitung: Bündelung der IT-Leistungserbringung für alle Ressorts der hessischen Landesverwaltung; Betrei-bung wesentlicher Verfahren des hessischen E-Government-Masterplans

• ekom21: versorgt 30.000 Anwender aus 550 Verwaltungen mit Komplettlösun-gen für den öffentlichen Dienst

• krz (Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe in Lemgo): Be-treuung von ca. 7.000 PC-Arbeitsplätzen, Betreibung von Verfahren und Erbrin-gung anderer IT-Leistungen.

Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP): • WIVERTIS GmbH: Erbringung von Rechenzentrums-, Netz- und Endgeräte-

leistungen für die Stadt Wiesbaden, entstanden aus der IT-Abteilung der hessi-schen Landeshauptstadt Wiesbaden durch eine Kooperation mit der Siemens IT Solutions and Service; eine der größten IT-Dienstleister der Rhein-Main-Region

• Service Birmingham Limited: Joint Venture, das IT-Services für den Birmin-gham City Council erbringt; Kooperation der Stadtverwaltung mit ihrem IT-Outsourcing-Dienstleister Capita.

(Vgl. ISPRAT 2010 a, S. 2-4)

Als Varianten des Outsourcings bzw. der Kooperation im IT-Bereich können ange-wandt werden:

• Schaffung einer IT-Zentrale im Unternehmen • konzerninternes Outsourcing (Eigenbetrieb, GmbH) • externes Outsourcing.

Outsourcing / Kooperation im IT-Bereich

Inhouse-Lösung

IT-Zentrale im Unternehmen

Ausgründung Gründung eines Eigenbetriebes / einer GmbH

Kooperation privat-öffentliche oder öffentlich-öffentliche Zu-sammenarbeit

Externer Dienstleister

externes Rechen-

zentrum

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Jede dieser Varianten kann als selektives (partielles) Outsourcing, komplettes Out-sourcing oder Business Process Outsourcing erfolgen. Ein Gesamtüberblick ergibt folgendes Bild, je nach Schwerpunktsetzung:

IHK 2007 b, S. 4

Hinsichtlich der Outsourcing-Tiefe im IT-Bereich können Ebenen unterschieden werden:

• komplette Rechenzentren an einen externen Dienstleister, z. T. mit Personalüber-gang � klassisches Outsourcing

• IT-Infrastruktur wie PC-Arbeitsplätze und Rechenzentrumsleistungen � IaaS • Management Services: Übergabe des Managements von IT-Infrastrukturen

(Desktop oder Netzwerk Management) an einen Provider � PaaS • Business Process Outsourcing: Übernahme von ganzen Geschäftsprozessen, d.h.

Unternehmensfunktionen wie Gehaltsabrechnung, Reisekosten, Finanzbuchhal-tung �BPaaS

• Application Services: Übernahme des Anwendungsbetriebes durch einen Service Provider � SaaS.

Auch die Cloud-Betriebsmodelle stellen in der Mehrzahl Outsourcing-Modelle dar:

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Cloud Computing 2010, S. 21 Fazit: Cloud Computing stellt eine kontinuierliche Nutzung von Ressourcen au-ßerhalb des eigenen Unternehmens mittels Inanspruchnahme eines Dienstleisters dar. Somit handelt es sich im Kern um Outsourcing. Da die Beziehung zwischen Anbieter und Nachfrager über die gewöhnli-che Beschaffung hinausgeht, ist die Zusammenarbeit im Rahmen von Cloud Computing besser als Kooperation zu fassen. Da Cloud Computing eine Form von Outsourcing darstellt, bedeutet dies in der Konsequenz, dass sich einige potenzielle Vor- und Nachteile der Nutzung grundsätzlich aus denen des Outsourcings ableiten lassen.

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2.4 Chancen von Cloud Computing Für das Outsourcing von IT gelten generell folgende Chancen:

• Kostensenkung, insbesondere Fixkostenabbau • Planbarkeit der Kosten • bedarfsgerechte Anpassung / Erhöhung der Flexibilität • Vermeidung von IT-Investitionen • Abwälzung von Risiken • erhöhte Innovationsfähigkeit • professionelle Leistungserbringung • Zugang zu speziellem Know-how • Zugang zu modernen Technologie / Best Practices • Konzentration auf das Kerngeschäft • Entlastung von Routineaufgaben • reduzierte Mitarbeiterabhängigkeit • Zuführung liquider Mittel (Übergang der IT-Anlagen)

Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 210 Bei Cloud-Lösungen handelt es sich in der Regel um Standardsoftware. Daher führt die Nutzung grundsätzlich zu den gleichen potenziellen Vorteilen, die der Einsatz von Standardsoftware im Vergleich zur Nutzung von Individualsoftware verspricht:

• tendenziell geringere Kosten • schnellere Verfügbarkeit • höherer Reifegrad • periodisch konstante Kosten für Betrieb, Support und Wartung • in der Regel keine Kosten bei einem Update der Software.

(vgl. Buxmann/Lehmann 2008, S. 501) Allerdings sind zusätzlich zur „Miete“ der Software Implementierungskosten zu be-rücksichtigen. Sie fallen bei der technischen und organisatorischen Integration der gemieteten Lösung an. Eine besondere Herausforderung besteht in der Integration in bestehende Inhouse-Systeme. Beim klassischen Modell des Softwarekaufs sind neben den Kosten der Implementie-rung einmalige Lizenzgebühren zu zahlen. Hinzu kommen jährliche Support- und Wartungskosten, die in der Regel etwa 20 % der Lizenzkosten betragen. Darüber hin-aus sind im klassischen Modell Updatekosten zu berücksichtigen, die etwa alle 7 -10 Jahre anfallen. In der Regel werden die Implementierungskosten (Hardware, Soft-ware, Geschäftsprozessanwendungen, Personalkosten), einschließlich Lizenzen, für eine klassische Standardsoftwarelösung höher sein als für eine SaaS-Lösung. Dies liegt u. a. daran, dass aufgrund der Betriebssystem- und Plattformunabhängigkeit in den meisten Fällen keine oder nur geringe zusätzliche IT-Kosten anfallen. Aus diesem Grund ist tendenziell auch von einer schnelleren Verfügbarkeit von SaaS-Lösungen auszugehen. (Vgl. Buxmann/Lehmann 2008, S. 501) Darüber hinaus wird häufig als Vorteil für SaaS angeführt, dass diese Lösungen zu einer geringeren Abhängigkeit vom Softwareanbieter führen. Grundsätzlich ließe sich dieser Vorteil mit den tendenziell geringeren Implementie-rungskosten begründen. Für einen Anwender ist der Wechsel seiner Standardsoft-

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warelösung in vielen Fällen mit hohen Switching-Costs verbunden, weshalb ein Wechsel des Anbieters in der Praxis relativ selten zu beobachten ist. In erster Linie stehen aber nicht Lizenzkosten einer alternativen Softwarelösung entgegen. Vielmehr bildet die Software auch die Geschäftsprozesse der Anwender ab und hat sie evtl. so-gar gestaltet. Ein Wechsel des Anbieters würde deshalb auch erhebliche Kosten für Organisationsänderungen nach sich ziehen. (Vgl. ebd.) Dieser Zusammenhang ist grundsätzlich auch bei SaaS-Lösungen zu beobachten. So-bald diese Lösungen in die IT-Landschaft der Anwender integriert werden, ist ein solcher Lock-in-Effekt nicht zu vermeiden. Dabei gilt, dass der entsprechende Lock-in und die damit verbundene Abhängigkeit vom Anbieter umso höher sind, je mehr in diese Integration investiert wurde (Buxmann/Diefenbach/Hess 2008, S. 31). Aufgrund der geringeren Möglichkeiten zur Kundenanpassung sowie dem häufigen Einsatz offener Standards im Rahmen von serviceorientierten Architekturen ist im Vergleich zu klassischer Standardsoftware tendenziell ein geringerer Integrations-aufwand zu erwarten. Ein einfacher Anbieterwechsel wird aber dadurch erschwert, dass die Migration der Daten als sehr aufwändig eingeschätzt wird. (Ebd.) Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages sah die Vorteile von Cloud Computing in diesen Aspekten:

• Die Nutzer müssen Server und Softwarelösungen nicht selbst anschaffen, son-dern mieten die nötigen Kapazitäten für Daten, Rechenleistung und Anwendun-gen bei professionellen Anbietern.

• Aus Investitionen werden somit variable Kosten. Dies spart Geld und Aufwand und sorgt außerdem für hohe Flexibilität.

• Hinzu kommt die Reduzierung der Personalkapazitäten durch den zu erwarten-den geringeren Verwaltungsaufwand von Hard- und Software-Bereitstellung. Personal- und kostenintensive Test- und Implementierungsphasen lassen sich vermeiden.

• Gleichzeitig sinkt der Bedarf an technischer Infrastruktur-Expertise. (Dt. Bundestag 2010, S. 2)

Als weitere Vorteile und Chancen können genannt werden:

• Beitrag zur Vereinfachung und Flexibilisierung des IT-Managements beim An-wender (z.B. aktuellste Version der Applikation; leichtere Erfüllung rechtlicher Rahmenbedingungen)

• Möglichkeiten, Speicher- oder Serverkapazität zu besorgen, wenn sie benötigt werden

• Bezahlung entsprechend der Nutzungsdauer des Dienstes • Einsparung lokaler Ressourcen (Software und Hardware) • Möglichkeit des Verzichts auf teure Netzwerkrechner und Anmietung von ent-

sprechenden Kapazitäten „in der Wolke“ • statt teurer Bürosoftware und Festplatten ist nur noch ein Internetanschluss er-

forderlich, der die Verbindung zu den Netzwerkrechnern der Wolke herstellt • Skalierbarkeit: beliebige Erweiterung oder Verkleinerung der Instanzen der

Hardware je nach Anforderungen; voller Zugriff auf die virtuelle Hardware und Selbstinstallation der Anwendungen; dafür muss er die Server selbst administrie-ren

• Übernahme aller EDV-relevanter Vorgänge vom Dienstleister • Einsatzmöglichkeit bei dezentraler Unternehmensstruktur und Ortsunabhängig-

keit.

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Ein Vorteil ist ebenfalls das erwähnte Preismodell: Bei Cloud Computing sind alle anfallenden Kosten für Software, Infrastruktur und Betrieb durch eine meist fixe monatliche Rate abgedeckt. Der Dienstleister über-nimmt somit das Risiko und sämtliche Fixkosten für den Kunden, wie z.B. das für Hardware-Ausfälle, Beschaffung von Ersatzgeräten, Auslastung der Infrastruktur, Wartung, Stromversorgung und Datensicherung. Varianten der Bezahlung sind Kosten in Abhängigkeit der Anzahl der User oder in Abhängigkeit von der Nutzung, erfolgsbasierte oder auch umsatzabhängige Bezah-lung. Gerade hier bestehen vor allem für Gelegenheitsnutzer große Vorteile. Man kann auch von der Variabelisierung der Fixkosten sprechen. Die Vorteile von Cloud Computing auf einen Blick:

• keine Investitionskosten (Lizenz), da kein Erwerb (auch Bilanzauswirkung) • großer Funktionsumfang zu kalkulierbaren günstigen Mietgebühren • pay-as-you-grow-Prinzip: Zahlung nur für genutzte Funktionalität • Backup- und Update-Service inklusive • Nutzung on Demand, d.h. keine langfristigen vertraglichen Bindungen • keine Kapitalbindung für Software, Hardware (Server) • keine Kosten für eigenes Administrationspersonal für die Wartung der Hard-

ware/Software • hohe Sicherheit, Stabilität, Skalierbarkeit durch moderne IT-Technologie • hoch standardisierte Services, die eine Selektion und (Re-) Kombinationen

ermöglichen • mehr Interoperabilität und Offenheit für die IT • Umwandlung langfristig fixer Investitionskosten in variable Kosten, da eine

gemeinschaftliche Nutzung erfolgt • Verursacher gerechte Verrechnung der Services • Ermöglichung neuer Arbeitszeitmodelle.

Fazit: Cloud Computing bietet Vorteile bei Kosten, Funktionalität, Aktualität, Standardisierung, Technologie, Qualität und Flexibilität.

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2.5 Risiken von Cloud Computing „Den Outsourcing-Risiken kommt angesichts der zunehmenden Verlagerung von IT-Serviceleistungen zu externen Anbietern eine steigende Bedeutung zu. Durch ganz-heitliche oder selektive Outsourcing-Strategien der Unternehmen entstehen neue Abhängigkeiten und Beziehungsnetzwerke, die professionell gemanagt werden müssen.“ (Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 21 f.) Die Risiken eines IT-Outsourcings sind wie folgt zusammenzufassen:

• hohe Abhängigkeit vom Dienstleister • Verzicht auf eigene IT-Kompetenz / strategische Optionen • hohe Umstellungskosten • hoher Aufwand bei unvorhergesehenen Anforderungen • erhöhter Kommunikations-/Koordinationsaufwand • schlechtere Verständigung zwischen IT und Fachabteilungen • Intransparenz der Preise • langfristige Wirkung / Irreversibilität der Entscheidung • Datenschutz • Demotivation, Verlust von Schlüsselpersonen • Unvereinbarkeit der Unternehmenskulturen

Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 210 Ein weiterer Überblick ergibt folgende mögliche Outsourcing-Risiken:

Abegglen 2008, S. 18

Bei Cloud-Lösungen handelt es sich in der Regel um Standardsoftware. Dementspre-chend sind mit der Anwendung im Vergleich zu Individualsoftware in der Regel auch die entsprechenden Nachteile von Standardsoftware verbunden. Hierzu gehören die höhere Diskrepanz zwischen unternehmensspezifischen Anforde-rungen und der Softwarelösung (geringe Customizing-Möglichkeiten) sowie fehlende Wettbewerbsvorteile. Insofern wird der Kostenvorteil von Lösungen aus der Cloud

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durch eine geringere Anpassung an die organisatorischen Anforderungen relativiert. (Vgl. Buxmann/Lehmann 2008, S. 501) Dass die Implementierungskosten für Cloud-Lösungen in der Regel niedriger sein werden, liegt daran, dass die Möglichkeiten für eine Anpassung der Softwarelösungen an Kundenwünsche meistens geringer sind als bei klassischen Standardsoftwarelö-sungen. Insofern wird der Kostenvorteil insbesondere von SaaS-Lösungen durch eine geringere Anpassung an die organisatorischen Anforderungen relativiert. (Vgl. ebd.) Eine weitere Herausforderung in der Cloud ist die Abhängigkeit vom jeweiligen Cloud-Anbieter (Lock-in-Effekt), da die angebotenen Schnittstellen meist sehr her-stellerspezifisch sind. Während der Vertragslaufzeit besteht eine Abhängigkeit vom Dienstleister. (Vgl. Wikipedia Cloud Computing) Die Übertragung von Daten über die Internetanbindung eines Unternehmens bringt Einschränkungen in der Übertragungsgeschwindigkeit mit sich. Für Anwendungen, die eine schnelle Datenübertragung benötigen, ist oft eine Lösung im lokalen Unter-nehmensnetz zu bevorzugen. (Buxmann/Lehmann 2008, S. 501) Hinzu kommen Sicherheitsprobleme, wie die Absicherung des Zugriffs auf die An-wendungsdaten beim Transfer zwischen lokalem Nutzer und entferntem Server, die bisher nicht befriedigend gelöst wurden. Es existieren jedoch zahlreiche Entwicklun-gen im Bereich der Datensicherheit, wie beispielsweise SSL/TLS-Verschlüsselung. (Vgl. Wikipedia Cloud Computing) Ebenso wird befürchtet, dass die Kontrolle privater Daten von Nutzern durch markt-dominante Anbieter überhand nimmt (vgl. ebd.). Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags führt zu den Nachteilen aus:

• Diese betreffen vor allem Sicherheit und Zuverlässigkeit der Cloud-Dienstleistungen.

• Probleme zeigen sich unter Umständen auch beim Wechsel zu einem anderen Anbieter (Lock-In-Effekt).

• Die Interoperabilität zwischen den Cloud Services muss deshalb sichergestellt werden, damit ein Cloud Computing-Nutzer nicht dauerhaft an einen einzelnen Anbieter gebunden ist.

• Als weitere Schwachstelle gilt die fehlende Kontrollierbarkeit der Daten auf den fremden Servern.

• Hinzu kommt das Problem der Absicherung des Zugriffs auf die Daten beim Transfer zwischen Nutzer und dem web-basierten Server.

(Dt. Bundestag 2010, S. 2) Marc Ruef von der scip AG hat die folgenden 10 sicherheitsrelevanten Gründe gegen Cloud Computing herausgearbeitet:

1. Fehlende Transparenz Durch die Abstrahierung wird es für einen Nutzer nicht mehr möglich zu erkennen, wo sich seine Daten genau befinden und wie mit diesen umgegangen wird. Bran-chenspezifische Anforderungen an Sicherheitsüberprüfungen werden nur sehr schwer umsetzbar. Damit wird die Grundlage für alle weiter genannten Probleme geschaffen.

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2. Vermengung von Nutzern/Diensten/Daten Durch das Teilen von Ressourcen findet eine Vermengung von Nutzern, Diensten und Daten statt, wodurch ungleich klassifizierte Assets (Vermögensgegenstände) in gleicher Weise behandelt werden.

3. Verlust der Kontrolle über Daten/Prozesse Die fehlende Transparenz und das Teilen der Ressourcen führen dazu, dass ein Ver-lust über die Nutzdaten und Aktivitäten stattfindet. Ein Anbieter könnte diese uner-laubt selbst weiterverwenden oder an einen Mitbewerber oder eine Behörde weiter-reichen.

4. Abhängigkeit vom Anbieter Man ist in direkter Weise vom Angebot und der Qualität des Dienstleisters abhän-gig. Ausfälle des Dienstes können sich als sofortige Einbuße der Produktivität aus-wirken.

5. Schwierigkeit von Backups Das Erstellen von Backups könnte maßgeblich erschwert sein. Nur mit erheblichem Aufwand lassen sich diese selbstständig umsetzen. Will man diesen Aufwand nicht in Kauf nehmen, ist man erneut vom Anbieter abhängig. Die kompetente Umsetzung dieses Prozesses sowie unter Einhaltung branchen-/unternehmensspezifischer Vor-haben lässt sich oftmals nur schwer durchsetzen.

6. Schwierigkeit bei Migration Durch komplexe Abhängigkeiten und Inkompatibilitäten kann ein Wechsel zu einem anderen Anbieter nur mit viel Aufwand möglich sein. Die Abhängigkeit zum Partner führt eine ständige Trägheit mit sich. Bei Differenzen in der Zusammenarbeit ist man lange Zeit der Willkür des Partners unterworfen.

7. Juristische Konflikte bezüglich Datenschutz Es ist denkbar, dass sich eine Cloud über verschiedene Länder erstreckt. Diese kön-nen ihrerseits unterschiedliche Rechtsgrundlagen aufweisen. Durch ein dynami-sches Verteilen eines Dienstes ins Ausland können juristische Probleme auftreten (z. B. bei Exportverbot oder bzgl. des Datenschutzes).

8. Juristische Eigenverantwortung Ein Unternehmen kann sich durch das Auslagern von Daten und Prozessen nicht gänzlich von der Eigenverantwortung lossprechen. Selbst eine strukturierte Evalua-tion und Prüfung des Partners sowie eine solide vertragliche Vereinbarung lassen ein derartiges Abtreten von Verantwortung nicht zu.

9. Einbuße bei Know-how Das Auslagern von Prozessen und Technologien wird meist umgesetzt, um hinsicht-lich interner Ressourcen eine Kostenersparnis zu erreichen. Der Abbau von ausge-bildetem Personal hat längerfristig die Einbuße von Know-how und Kompetenzen zur Folge. Im schlimmsten Fall ist bei Verhandlungen und Problemen niemand mehr intern anwesend, der dem Sachverhalt ansatzweise ein Verständnis entge-genbringen kann. Ein etwaiges Insourcing würde sich dann als Neuaufbau einer gesamten Abteilung (inkl. Personal, Prozesse, Strukturen) gestalten.

10. Zentraler Angriffspunkt Cloud Computing wird als Distributed Computing verstanden, womit ein zentraler Angriffspunkt geschaffen wird: Je mehr Mechanismen in eine spezifische Cloud ausgelagert werden, desto fokussierter kann sich ein Angreifer eben diesem Kon-

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strukt annehmen. Eine Kompromittierung der Cloud hat theoretisch die Kompro-mittierung sämtlicher ausgelagerter Mechanismen zur Folge.

Cloud Computing kombiniert die unliebsamen Risiken von Virtualisierung und Out-sourcing. Von der pauschalen Nutzung von Cloud Computing ist deshalb in Umge-bungen mit hohen Ansprüchen an die Sicherheit abzusehen.

(Ruef 2010) Die Analysten von Kuppinger Cole haben in einer Studie vom September 2009 die folgenden Risiken benannt (Kuppinger Cole 2009):

1. Verfügbarkeit von Cloud-Diensten: Internet-Verbindung; Dauer der Existenz des Anbieters

2. Flexibilität von Anwendungen: viele Cloud-Services nur in standardisierter Form verfügbar und nicht/nur mit hohem Kostenaufwand anpassbar; Verlust spezifi-scher Anpassungen bei Wechsel des Cloud-Anbieters; Risiko der Abhängigkeit von einem Provider (Vendor Lock-in).

3. Flexibilität bei der Anbieterwahl: Komplikationen bei Anbieterwechsel hinsicht-lich Schnittstellen und Notwendigkeit des manuellen Eingreifens, um beispiels-weise Daten zu konvertieren

4. Integration: eingeschränkte APIs, die eine Integration mit eigenen internen An-wendungen oder anderen Cloud-Services nicht oder nur mit Einschränkungen er-lauben; oftmals zusätzlicher Aufwand beim Wechsel von Cloud-Services

5. Sicherheit: fehlende einheitliche Authentifizierung und Steuerung der Autorisie-rung bis hin zu Cloud Service übergreifenden SoD-Regeln (Segregation of Duties)

6. Nachvollziehbarkeit: eine verteilte IT-Infrastruktur, die sich über unterschiedliche Cloud Services mehrerer Anbieter erstreckt, erschwert die Nachvollziehbarkeit.

(Vgl.http://www.computerwoche.de/management/cloud-computing/1904964/index4.html) Unterm Strich sehen die Experten im Bereich Cloud Computing noch erheblichen Standardisierungsbedarf. Dies gelte sowohl im Hinblick auf die Schnittstellen für das Management von Cloud-Umgebungen als auch für die Datenformate auf Anwen-dungsebene. (Vgl. ebd.) Hinzu kommen organisatorische Herausforderungen, vor denen Unternehmen ste-hen, wenn sie IT-Ressourcen in der Wolke nutzen wollen. Die größte besteht darin, dass Cloud Computing, mehr noch als klassische Outsourcing-Vorhaben, die IT-Organisation grundlegend verändert. (Vgl. ebd.) Bei Outsourcing übernimmt in der Regel der Outsourcer die administrativen Mitar-beiter. Wird auf Cloud-Services umgestellt, werden weniger interne Mitarbeiter benö-tigt. Gleichzeitig verändern sich die Anforderungen an die interne IT, deren Schwer-punkt nicht mehr auf dem IT-Betrieb und der Administration liegt, sondern auf der Steuerung und Kombination von Services aus der Cloud, sowohl zwischen Cloud Ser-vices als auch innerhalb der internen IT. (Vgl. ebd.) Ein Entscheidungskonzept muss daher zahlreiche Aspekte berücksichtigen, wie:

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Erfolgsfaktoren beim Einsatz virtueller Infrastrukturen

Gull 2010, S. 24 45 % der IT-Verantwortlichen in US-Firmen sehen Cloud Computing noch skeptisch. Für sie bringt die Technik mehr Risiken als Vorteile. 38 % sehen eine ausgeglichene Balance zwischen Risiken und Vorteilen. Für nur 17 % überwiegen die Vorteile. Das ist das Resultat einer Online-Umfrage vom April 2010. (http://www.zdnet.de/ news/wirtschaft_unternehmen_business_umfrage_risiken_von_cloud_computing_ueberwiegen_story-39001020-41530184-1.htm) Die IT-Verantwortlichen ziehen aus ihrer Einschätzung durchaus auch Konsequen-zen: Nur 10 % wollen unternehmenskritische IT-Dienste in die Cloud verlagern, 15 % nur Dienste mit geringem Risiko. 26 % planen, Cloud Computing überhaupt nicht zu nutzen. Fast die Hälfte ist sich noch nicht sicher. (Ebd.) Hinzu kommt das formale Problem des Standortes der Daten. Es ist unzulässig, Per-sonendaten außerhalb der EU zu „lagern“, in einigen Ländern sogar außerhalb des Landes. Beim Outsourcing aber hat der Daten-Besitzer die Hoheit über seine Daten im Prinzip verloren. Daher muss im Outsourcingvertrag eine nachvollziehbare Ver-einbarung getroffen werden. Des Weiteren stellt es ein Problem dar, das eigene Risi-ko-Management auf einen Dienstleister auszuweiten. Datensicherheit ist somit der primäre Aspekt, der Unternehmen und Organisationen bisher von der Einführung von Cloud Computing abhält. Dies belegt auch die Studie Cloud Vendor Benchmark 2010 der Experton Group, die Sicherheits- und Compli-ance-Bedenken zusammen mit Intransparenz und Performance-Befürchtungen als Hauptgründe für die Zurückhaltung gegenüber Cloud-Computing-Technologien an-führt:

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http://www.all-about-security.de/artikel/10566-risiken-bei-cloud-computing Fazit: In den meisten Unternehmen sind die IT-Systeme in einem eigenen Re-chenzentrum untergebracht. Jetzt sollen IT-Aktivitäten zunehmend in die „Internet-Wolke“ verlagert werden, gegen die man sich zuvor mit Firewall geschützt hat. Bedenken sind somit vorprogrammiert. Neben den allgemeinen Outsourcing-Risiken steht vor allem die Datensi-cherheit im Fokus dieser Bedenken.

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3. Cloud Computing und Sicherheit im öffentlichen Sektor

3.1 Aktuelle Debatte Im Oktober 2010 fand in Berlin die Public IT-Security 2010 (PITS) statt, Deutsch-lands wichtigster Fachkongress für IT-Sicherheit im öffentlichen Sektor. Das Motto lautete Sicherheit in virtualisierten Welten. Im Mittelpunkt standen Chancen und Risiken von Cloud Computing und Managed Services für die öffentliche Hand. Der Chefredakteur des Behördenspiegel, Uwe Proll, forderte bei der IT-Sicherheit das Verursacherprinzip ein und sprach von einer „Anschnallpflicht auf Datenautobah-nen“. Vor allem im Cloud Computing bei öffentlichen Einrichtungen gelte: „Nicht al-les ist IT-Sicherheit, aber alles ist nichts ohne IT-Sicherheit.“ (http://www.eleven-securityblog.de/2010/10/pits-2010-cloud-computing-und-e-mail-sicherheit-imoffentlichen-sektor) Auf dem Fachkongress überwog die Skepsis, ob Cloud-Konzepte im öffentlichen Be-reich großflächig einsetzbar sind. Generell, so der Tenor, seien Cloud-Lösungen nur punktuell und in klar eingegrenzten Bereichen denkbar und sinnvoll. Dabei stelle sich weniger die Frage, ob bestimmte Daten Cloud fähig sind, sondern ob es Prozesse gibt, sie Cloud fähig zu machen. Als einen Sektor, in dem dies sinnvoll sein könnte, wurde der E-Mail-Bereich genannt. (Vgl. ebd.) Cloud Computing bietet große Einsparpotenziale. Doch sie bleiben oft ungenutzt. Un-ternehmen und öffentliche Hand sind skeptisch, ihre Daten in fremden Rechenzen-tren zu speichern. Sie fürchten fremden Zugriff und arbeiten lieber mit eigenen Ser-vern. Die eigenen Daten im eigenen Hause zu wissen und zu sichern, hat oftmals Pri-orität. Befürchtet werden ein höherer Verwaltungsaufwand und eine noch schwieri-gere Kontrolle der Zugangsberechtigten. Außerdem wird die Abhängigkeit vom In-ternet gescheut. Gerade bei ländlicher Infrastruktur ist die Übertragung nicht immer sichergestellt. Ebenso ist die Geschwindigkeit von großer Bedeutung. (Vgl. Buchhard 2009) Tatsächlich sind diese Vorbehalte nicht unberechtigt, ist dem Public-Cloud-Computing-Ansatz doch inhärent, dass nicht mehr genau gesagt werden kann, auf welchen Servern, in welchen Rechenzentren und auf welchem Erdteil Daten und An-wendungen des Nutzers verteilt sind. Damit beginnen aber auch die Schwierigkeiten des Geschäftsmodells Public Cloud im öffentlichen Bereich. Denn die besondere Sen-sibilität hoheitlicher und personenbezogener Daten der öffentlichen Verwaltung steht der großräumigen Nutzung von Public Clouds diametral entgegen. Ämter und Behör-den können sensible und sicherheitsrelevante Daten und Anwendungen nicht einfach nach Effizienzkriterien über die Welt verteilen, da diese gesetzlich einem besonderen Schutz unterliegen. Die Gewährleistung des Datenschutzes ist eines der wichtigsten Probleme beim Cloud Computing der öffentlichen Hand. Die Verwaltung verarbeitet und nutzt eine Vielzahl teils hoch sensibler personenbezogener Daten. Deshalb hat der Datenschutz eine ganz besondere Bedeutung, auch politisch. Daneben gibt es Gefahren wie Stromaus-fall, Hacker, Viren, Spams, Online-Betrüger und den Faktor Mensch.

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Die Verwaltung als Nutzer Cloud basierter IT-Leistungen behält die datenschutz-rechtliche Verantwortung für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Da-ten. Der Anbieter hat nur die Aufgabe, die Datenverarbeitung technisch durchzufüh-ren. Bei Auftragsdatenverarbeitung müssen strenge Kriterien erfüllt sein, u. a. muss der Auftraggeber Verwaltung eine Kontrollmöglichkeit haben. Diese hohen Anforderungen sind bei Auftragsvergabe an Betreiber von so genannten Public Clouds kaum einzuhalten, auch weil personenbezogene Daten je nach freier Kapazität irgendwo auf der Welt flexibel gespeichert werden. Daher ist es für den Auftraggeber Verwaltung schier unmöglich, den Ort der Speicherung und damit der Verarbeitung zu kennen. Die Einhaltung der eigenen datenschutzrechtlichen, techni-schen und organisatorischen Vorgaben ist somit faktisch nicht kontrollierbar.

Die großen globalen Service-Provider wie Google, Microsoft oder Amazon agieren von vornherein weltweit. Aber auch bei regionalen Anbietern gibt es keine Gewiss-heit, ob sie nicht eines Tages in einem großen internationalen Rechenzentrum aufge-hen. Diese Problematik lässt sich selbst durch vertragliche Vereinbarungen nur schwer abfangen, denn wenn Provider ihrerseits Ressourcen in der Cloud zuweisen, haben sie selbst keinen Einfluss mehr auf deren Verteilung. Zudem liefe eine Regelung der physischen Verteilung von Daten dem Grundgedanken des Cloud Computing zuwider: „Die Effizienz des Cloud Computing entsteht ja gera-de dadurch, dass die Ressourcen umfassend virtualisiert und von deren physischer Verteilung abgekoppelt sind“, meint Dell-Manager Schramm (zit. in: Eriksdotter 2010).

Mit Stand 27.09.2010 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen Leitfaden BSI-Mindestanforderungen an Cloud-Computing-Anbieter als Entwurf herausgegeben. Behandelt werden folgende Anforderungen:

• Vertraulichkeitsbedarf für firmenvertrauliche und personenbezogene Daten • Sicherheitsmanagement beim Anbieter: definiertes Vorgehensmodell der IT-

Prozesse (z.B. nach ITIL, CoBIT), Implementierung eines Information Security Management System (z. B. nach BSI-Standard 100-2)

• Sicherheitsarchitektur: Infrastruktur, technische Aspekte, Systemkomponenten • ID- und Rechte-Management: sichere Identifizierung, Zugangskontrolle • Monitoring und Security Incident Management: Verfügbarkeit, Überwachung • Notfallmanagement: z.B. auf Basis des BSI-Standards 100-4 • Sicherheitsprüfung und Sicherheitsnachweis: regelmäßige Penetrationstests-Tests

und Audits • Anforderungen an das Personal: geschult, vertrauenswürdig – „inner Sicherheit“ • Transparenz: Standort der Daten und Anwendungen, Zugriff durch Dritte • Organisatorische Anforderungen: Sicherheitsleistung vertraglich vereinbaren,

(SLA) • Kontrollmöglichkeiten für Nutzer: Qualität des Services, Audits • Portabilität von Daten und Anwendungen: Import und Export der Daten • Interoperabilität: unabhängige Plattform, standardisierte, offene Schnittstellen • Datenschutz/Compliance: Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach deut-

schem Recht • Cloud-Zertifizierung: Nachweis des Sicherheitsniveaus • Zusatzforderungen an Public Cloud-Anbieter für die Bundesverwaltung.

(Vgl. BSI 2010)

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Aus Sicht des BMWi bedürfen Anbieter und Anwender:

BMWi 2010 b, S. 10

Bereits Ende 2009 hat die European Network and Information Security Agency (ENISA), die „Internetsicherheitsagentur“ der Europäischen Union, einen umfassen-den Bericht über Cloud Computing: Vorteile, Risiken und Empfehlungen für die In-formationssicherheit (ENISA 2009) vorgelegt. Der Report beschäftigt sich mit technischen, politischen und rechtlichen Auswirkun-gen von Cloud Computing und gibt konkrete Empfehlungen, wie man Risiken ver-meidet und den maximalen Nutzen für öffentliche Verwaltungen sowie Unternehmen erzielen kann. Er stellt einen Überblick über Sicherheits- und Datenschutzfragen, denen sich Behörden und Unternehmen vor dem Einzug in die Wolke stellen müssen, dar. Neben den Vorteilen nennen die EU-Sicherheitsexperten 35 Sicherheitshürden. Auf diese wird mittels detaillierter Checklisten geantwortet. Der Report nennt vor allem mögliche Probleme bei der Trennung der Daten und An-wendungen unterschiedlicher User sowie rechtliche Risiken, etwa bei der Nichtbe-achtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Laut Studie kann Cloud Computing zugleich ein Sicherheitsgewinn für die Anwender sein, aufgrund von Skalierbarkeit, Flexibilität und sofortigem Einsatz zusätzlicher Filterung. (ENISA 2009) Fazit: Die Vorteile des Outsourcings sind gegen die Risiken zur Sicherheit der Daten der Bürger aufzuwiegen. Cloud Computing ist nur dort denkbar, wo es das Vertrauen des Bürgers nicht gefährdet. Öffentliche Clouds kommen für Kommunen in der Regel derzeit nicht in Frage. Ausnahmen für einzelne Services sind an die Anwendung von Verfahren gebunden, die das Lesen nur Berechtigten ermöglichen (Datensegmentierung und -verschlüsselung).

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3.2 Private Cloud als Lösung Zwischen dem öffentlichen Kunden und dem Dienstleistungsanbieter liegt regelmä-ßig ein Fall von Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vor. Der öffentliche Kunde ist verpflichtet, den Anbieter sorgfältig auszuwäh-len, regelmäßig zu kontrollieren und das Ergebnis der Kontrollen zu dokumentieren. Der öffentliche Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verant-wortlich. Verträge über die Erbringung von Cloud-Computing-Leistungen müssen den 10-Punkte-Katalog des § 11 BDSG umsetzen, sonst drohen dem Kunden Bußgel-der bis zu 50 TEUR (§ 43 Abs. 1 Nr. 2b BDSG). Datenschutzbeauftragte empfehlen einen Anbieter zu wählen, der garantiert, dass seine Daten auf Servern in Deutschland oder innerhalb der EU bleiben. SAP hostet seine On-demand-Anwendung zum Beispiel im Rechenzentrum in St. Leon-Rot bei Walldorf. Schon die USA kommt für viele Kunden als Alternative nicht in Frage, denn dort sind die Datenschutzgesetze nicht so streng wie die in der EU. (Vgl. Buchhardt 2009) Vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung an Da-tenschutz und IT-Sicherheit gilt eine Private Cloud für die öffentliche Verwaltung als die Lösung. Dies wäre eine Government Cloud. Sie beschreibt einen beschränkten Zugang wie in einem Intranet. IT-Services befinden sich entweder in einem verwal-tungseigenen Rechenzentrum oder bei einem IT-Dienstleister, der kundenindividuell den IT-Betrieb übernimmt. (Vgl. Wulff 2010)

BITKOM Leitfaden S. 30

Voraussetzung für eine funktionsfähige Government Cloud ist der politische Wille, die potenziellen Effekte der Government Cloud gemeinsam mit anderen umzusetzen. Hierzu bedarf es eines tragfähigen und transparenten Business- und Geschäftsmo-dells sowie eines umsetzbaren, pragmatischen Organisations- und Technikkonzepts. (Vgl. Wulff 2010) Die öffentlichen IT-Dienstleister gelten als gute Partner für Aufbau und Betrieb einer Government Cloud, denn sie können ihren Kunden die Vorteile dieser Services anbie-

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ten und gleichzeitig die Risiken auf ein Minimum reduzieren: Die öffentlichen IT-Dienstleister sind öffentlich kontrolliert, arbeiten ausschließlich in abgeschotteten Rechenzentren und können auf der Basis eines eigenen Netzes sicher miteinander kommunizieren. Zudem erfüllen sie seit Jahrzehnten die Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz und arbeiten ständig an weiteren Verbesserungen. (Vgl. ebd.) Bei diesem Konzept geht es zugleich nicht um Abschottung von privaten Anbietern. Vielmehr ist sorgsam zu prüfen, ob und für welche Anwendungsfelder sich Public Clouds für die Nutzung durch die öffentliche Verwaltung eignen, um größtmöglichen Nutzen für die Verwaltungen zu erzielen. (Vgl. ebd.)

BITKOM Leitfaden S. 31

An einem Cloud-Computing-Angebot speziell für die öffentliche Verwaltung arbeiten derzeit unter anderem der IT-Dienstleister Dataport und das Unternehmen Micro-soft. Nach Angaben der beiden Partner wird die Government CloudMail in einem ersten Pilotprojekt als hoch standardisierte Lösung für die E-Mail-Kommunikation erprobt. Künftig könnten darüber dann weitere Anwendungen, Infrastrukturen sowie Plattformen bereitgestellt, verwaltet und nach Nutzung abgerechnet werden. (Vgl. auch Kapitel 1.3) Außerdem arbeiten Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister Vitako an einer Government Cloud. Das Informations- und Kommuni-kationsinstitut der Landeshauptstadt Saarbrücken entwickelt im Rahmen der Fach-arbeitsgruppe das Geschäftsmodell sowie das technische Konzept. 2011 sollen erste Tests beginnen, die Government Cloud könnte 2012 oder 2013 in Produktion gehen. (Vgl. http://www.vitako.de/termine/archiv/modernerstaat/themen/ Seiten/default.aspx) Durch eine Government Cloud können IT-Services künftig zu niedrigeren Kosten oder in attraktiverer Form zum gleichen Preis angeboten werden. Die Risiken der Cloud-Technologie können die kommunalen IT-Dienstleister dagegen auf ein Mini-mum reduzieren. Für einheitliche Standards und eine internationale Angleichung von Datenschutzbe-stimmungen plädierte im Rahmen einer BITKOM-Konferenz zu Cloud Computing Telekom-Chef René Obermann. Des Weiteren steht er für die staatliche Zertifizierung von Cloud-Angeboten. Von einer internationalen, gesetzlichen Regulierung für Cloud Computing sei man aber noch weit entfernt. (Vgl. http://www.bitkom.org/ 65433_65427.aspx) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat bereits einen ers-ten Schritt getan und ein Eckpunktepapier zur Informationssicherheit bei Cloud Computing veröffentlicht. Dieses stellt die Verarbeitung von besonders schützens-

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werten Informationen, etwa personenbezogenen Daten, in der Rechenwolke in den Fokus. Gemeinsam mit Anbietern und Anwendern sollen auf Grundlage des Dokuments sachgerechte Sicherheitsanforderungen an Cloud-Computing-Lösungen erarbeitet werden, die künftig zur sicheren Bereitstellung solcher Dienstleistungen herangezo-gen werden sollen. (Vgl. http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/ PDF/ Publikatio-nen/Technologie-und-Innovation/ aktionsprogramm-cloud)

Die ISPRAT-Studie Cloud Computing für die öffentliche Verwaltung vom November 2010 belegte, dass das Sicherheits- und datenschutzrechtliche Risko „grundsätzlich beherrschbar ist.“ Handlungsbedarf besteht jedoch bei der rechtlich-organisatorischen Ausgestaltung von Verträgen zwischen Auftraggeber und Dienst-leister für wiederkehrende Dienstleistungen (SLA-Standards) und Verfahrensrecht. Auch sind Fragen zur Zertifizierung von Cloud-Dienstleistungen und zur Schaffung von Kontrollgremien zu konkretisieren. (Vgl. http://www.cloud-practice.de/news/cloud-computing-fuer-die-oeffentliche-verwaltung-isprat-studie-november -2010)

Die erste Private Cloud für die öffentliche Verwaltung bietet das Kommunale Re-chenzentrum (krz) Minden-Ravensberg/Lippe, das die Sicherheitsanforderungen erfüllt:

krz 2010, S. 24

Eine entsprechende Zertifizierung ist erfolgt:

krz 2010, S. 25

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Fazit: Private Clouds für die öffentliche Verwaltung, und damit sog. Govern-ment Clouds, können ein exklusives und sicheres Angebot für einen ge-schlossenen Nutzerkreis bereitstellen. Die angeschlossenen Behörden als mittelbare Betreiber kontrollieren dabei die Verteilung der Ressourcen. Der einzelne Teilnehmer dieser geschlossenen Gruppe nutzt IT-Dienstleistungen und bezahlt sie entsprechend der jeweiligen Inan-spruchnahme. „Die Cloud braucht Standards, Vertrauen und Leucht-turmprojekte.“ (Prof. Dr. Radu Popescu-Zeletin Institutsleiter Fraunhofer-Institut FO-KUS. In: Fraunhofer FOKUS 2010, S. 5)

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4. Politische und wirtschaftliche Implikationen 4.1 Politische Implikationen Politik und Verwaltung funktionieren nicht wie privatwirtschaftliche Unternehmen. Daraus ergeben sich andere Rahmenbedingungen für die IT, die laut ISPRAT im Whitepaper IT vom Juli 2010 in folgenden Punkten gesehen werden können:

Leitprinzip Aufgabenerfüllung statt Gewinnmaximierung In Verwaltungen steht die Aufgabenerfüllung im Vordergrund. Der öffentliche Sek-tor handelt grundsätzlich nach politischen Vorgaben. Erfolg wird für Handelnde nicht in betriebswirtschaftlichen Kennzahlen gemessen, sondern in der Zeitdauer einer Legislaturperiode, einer Art „business case of reelection“. Erfolg der Politik ist dann das Einwerben von Wählerstimmen. Politik und Verwaltung versuchen deshalb Risiken zu minimieren, weil Fehler sofort eine Angriffsfläche bieten würden. Von daher ist die IT mit ihrem hohen Risiko-Potenzial für Politik generell ein schwieriges Terrain. Hinzu kommt, dass politisches Handeln sichtbar sein muss. IT muss deshalb, um überhaupt wahrnehmbar zu sein, an eine „political story“ gekoppelt werden, wie z. B. Bürgernähe der Verwaltung an-stelle konsequenter Verwaltungsmodernisierung. Monopolstellung der Verwaltung für verwaltungsfachliche Leistungserbringung Öffentliche Verwaltungen kennen in der Regel keine Konkurrenz. Verwaltungshan-deln ist vielfach ein Monopol. Für Unternehmen kann die Geschwindigkeit der Ertei-lung einer Baugenehmigung ein Grund für die Ansiedlung in einer anderen Kommu-ne sein, für Bürger aber sind weder Geschwindigkeit noch Qualität der Stadtverwal-tung ein Grund für die Wahl des Wohnortes. Die Dienstleistungsqualität ist demzu-folge für einen „business case of reelection“ von nachrangiger Bedeutung, mit Aus-nahme wirklich öffentlichkeitswirksam gescheiterter Maßnahmen.

Hohes Maß an Regulierung Die Orientierung an Gesetzen, Verordnungen und politischen Gremienbeschlüssen schränkt den Spielraum der Verwaltung ein, das Handeln ist in hohem Maße regu-liert. Gleiches gilt aufgrund der Vertraulichkeit personenbezogener Daten. IT muss besondere Anforderungen erfüllen, konkret im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht, den Datenschutz und die Datensicherheit. Die Sensibilität der Bevölkerung für dieses Thema wird weiter zunehmen. Die Beauftragung von Privaten unterliegt in vielen Fällen dem Vergaberecht, mit der Intention eines hohen Maßes an Nachvollziehbarkeit, der Stärkung des Wettbewerbs und des nachweisbaren wirtschaftlichen Handelns. Dadurch entstehen zeitliche Ver-zögerungen. Zudem ist die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an privatwirtschaftli-che Anbieter in der Regel nicht möglich. Grundgesetzlich vorgegebene Rahmenbedingungen wie Föderalismus und Ressort-prinzip bilden für Kooperationen zusätzliche Herausforderungen. Die Aufgabenvielfalt der öffentlichen Verwaltung bewirkt auf IT-Seite den Betrieb vieler Kleinverfahren, die nicht einfach aus dem Portfolio genommen werden kön-nen, um die Effizienz zu steigern. Dies ist ein Hauptgrund für die Komplexität von IT-Systemen in Behörden.

Dynamik des politischen Prozesses Vorgaben und Regeln können von Politik und Verwaltung nicht mit derselben Ge-schwindigkeit angepasst werden wie die Geschäftsstrategie eines Unternehmens an neue Entwicklungen. Vielmehr sind Regeln in einem politischen, oftmals parlamen-

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tarischen Prozess neu zu verhandeln. „Die Folge sind politische Prozesse, die von Tauschhändeln, Systemblockaden und Kompromissen geprägt sind.“ (ISPRAT 2010 a, S. 24) Hinzu kommt, dass Gesetzesänderungen oft auch einer Prüfung durch Ver-fassungsgerichte standhalten müssen.

Erforderliche Steuerung und Know-how des IT-Leistungserbringers IT-Kooperationen sind dauerhaft nur erfolgreich, wenn sie steuerbar sind. Hierzu ist ein gewisses Maß an Transparenz und Eingriffsmöglichkeiten seitens des Auftragge-bers erforderlich. Die Anforderungen an die Steuerbarkeit sind seitens des Auftrag-gebers öffentliche Verwaltung hoch. Und aufgrund der großen Zahl und Ausdifferen-zierung der Fachverfahren erwartet der öffentliche Sektor von IT-Leistungserbringern zudem ein hohes verwaltungsfachliches Know-how.

(Vgl. ISPRAT 2010, S. 21. f.) Der Nutzen von IT-Kooperationen muss für die Politik somit nicht nur im wahr-nehmbaren, operativen Nutzen liegen, also Verwaltung befähigen, die Herausforde-rungen der Zeit zu bewältigen, sondern auch einen politischen Nutzen aufweisen. „Der Nutzen einer IT-Kooperation muss im Sinne eines political case kommunizier-bar sein. Im Gegensatz zum business case der Privatwirtschaft ist die Währung hier jedoch nicht Geld (größerer Umsatz oder geringere Kosten), sondern politische Glaubwürdigkeit.“ (Ebd. S. 15) Ein political case muss außerdem vermittelt werden können. Beispiele für politi-schen Nutzen sind größere Bürgernähe, Förderung der digitalen Gesellschaft, Unter-stützung der Standortattraktivität und Leistung eines Beitrags zur Haushaltskonso-lidierung. Ein neues Denken in den Kommunalverwaltungen ist überfällig. Doch welches ist die Konsequenz für den politischen Bereich? Stellt eine IT-Integration von Kommunen und Bundesländern bis hin zur nationalen Ebene eine Schwächung der politischen Teilhabe auf kommunaler Ebene dar oder ist dieser Prozess vielleicht sogar ein Weg, Kommunen politische Handlungsfähigkeit zurückzugeben? Die Zusammenarbeit im Bereich der IT steht exemplarisch für die vielfältigen opera-tiven Unterstützungsleistungen, auf die eine Verwaltung zum Vollzug der Sachent-scheidungen angewiesen ist, d.h. zur eigentlichen und originären Aufgabenerfüllung. Gemeinsam betriebene Servicezentren (Shared Service Center) erscheinen somit als Gebot der Stunde. Die Frage, ob und inwieweit IT bzw. ihre Verlagerung auf Dritte oder die gemeinschaftliche Erbringung sich auf die Verwaltungsentscheidung aus-wirkt, hat in Politik und Verwaltung sowie den Rechts- und Verwaltungswissenschaf-ten gerade erst eingesetzt. (Vgl. Schulz 2010 b) Nach bisheriger Bewertung beginnt die verfassungsrechtlich unzulässige Preisgabe von Entscheidungskompetenzen erst dort, wo den beteiligten Verwaltungsträgern eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung unmöglich gemacht wird. (Rechtliche 2010, Schulz 2010 b) „Angesichts der Hintergründe von rechtsstaatlicher Verantwortungsklarheit und demokratienotwendiger Legitimation staatlichen Handelns sind als (unzulässige) Mischverwaltung lediglich Verwaltungstätigkeiten zu klassifizieren, bei denen die sachlichen Entscheidungen in einem irgendwie gearteten Zusammenwirken getrof-fen werden. Soweit sich die zuständigen Behörden nur einer gemeinsamen Struktur zur Erfüllung des verwaltungstechnischen Vollzugs bedienen, können derartige Konflikte hingegen nicht auftreten. Die Wahrnehmung dieser Funktionen – ein-

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schließlich des Aufbaus und Betriebs von IT-Infrastrukturen – wirkt sich nicht auf den Inhalt des Gesetzesvollzugs aus, so dass in diesem Kontext eine echte Koopera-tion nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern mit dem Ziel der Nutzung von Synergieeffekten angezeigt ist.“ (Schulz 2010 b) Eine Studie der Universität Kiel und von ISPRAT kam hinsichtlich der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu dem Schluss, dass die Umsetzung dieser Richtlinie im Bereich IT „ein Motor der Verwaltungsmodernisierung sein kann, wenn eGovern-ment nicht isoliert betrachtet und umgesetzt, sondern der Intention der Richtlinie folgend mit anderen Projekten verknüpft wird.“ Als Elemente hierfür werden gese-hen:

• Begünstigung der Funktionalreform und Aufgabenkritik • Hinterfragung von Verwaltungsabläufen und Verteilung von Zuständigkeiten • Optimierung der inner- und transbehördlichen Prozesse • ganzheitliche Betrachtung der Verwaltungsabläufe als Arbeitsprozesse bzw.

zweckbezogen verknüpfte wertschöpfende Aktivitäten • Prozessoptimierung als zwingende Voraussetzung für eine effiziente Implemen-

tierung von eGovernment-Anwendungen und einzig Erfolg versprechender An-satz zum Bürokratieabbau

• Prozessdarstellung als Basis des zwingend notwendigen Wissensmanagements • eGovernment als verbindendes Element zahlreicher Modernisierungsbestre-

bungen. „Vor allem bei der Einbindung mehrerer Behörden im Back-Office und umfangrei-chen Genehmigungsverfahren ist die zeit- und ortsunabhängige Bearbeitung bspw. mittels Einsatzes einer elektronischen Akte, zumindest aber des elektronischen Aus-tausches von Antragsunterlagen unabdingbar. Auch ein europäisches Behörden-netzwerk kann die erforderliche Flexibilität, Schnelligkeit und Aktualität nur si-cherstellen, wenn dieses elektronisch ausgestaltet wird.“ (Rechtliche 2010, S, VI f.) Die IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der öffentlichen Verwaltung verdeutlicht die Notwendigkeit „eGovernment“ als Rechtsbegriff zu etablieren, um dessen rechtliche Besonderheiten gegenüber der klassischen Verwaltung in einem allgemeinen Rechtsrahmen sachgerechten Lösungen zuzuführen. (Ebd., S. VII) Damit ist die Problematik des Open Government angesprochen, ganz im Sinne des Regierungsprogramms „Vernetzte und transparente Verwaltung“ vom September 2010 (vgl. Bundesregierung 2010). Entsprechend der Dresdner Vereinbarung vom De-zember 2010 werden Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsame Open-Government-Ziele für Deutschland formulieren. Als nächster Schritt ist in enger Abstimmung mit allen Beteiligten bis 2013 der Auf-bau einer zentral zugänglichen, den Interessen der Nutzer an einem einheitlichen, leichten und benutzerfreundlichen Zugriff gerecht werdenden Open-Data-Plattform vorgesehen. Sie soll die Plattformen von Bund, Ländern und Kommunen vernetzen und den Anforderungen sowie fachlichen Qualitätserwartungen der Nutzer gerecht werden. Die Plattform soll einen Beitrag zum Zugang zu Daten und Informationen der Verwaltung sowie zum weiteren Ausbau des prozessorientierten E-Government leisten. (Vgl. BWMi 2010 c, S. 7)

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Es geht somit nicht nur um überzeugende Lösungen für aktuelle und zukünftige strukturelle Probleme einer modernen und handlungsfähigen Verwaltung, sondern auch und vor allem um Wertschöpfung für Bürger und Wirtschaft. IT kann und muss sich von einer rein unterstützenden Funktion zu einem wesentlichen Faktor für neue Dienstleistungsmodelle des Staates wandeln. Auf diese Weise wird auch Politik für den Strukturwandel begeistert. Damit steht die Entwicklung von IT zum Kanon der Daseinsvorsorge auf der Agenda. (Vgl. ISPRAT 2010, S. 16) Der Begriff Daseinsvorsorge, der sich aus grundrechtlichen Schutzpflichten und aus dem Sozialstaatsprinzip ergibt, umfasst Leistungen der so genannten Grundversor-gung, wie z.B. Gas, Wasser, Elektrizität, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Nahver-kehr sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen. Der Begriff E-Daseinsvorsorge weitet diese Idee auf die Grundversorgung in einer hoch technisierten Welt aus und schließt z. B. eine flächendeckende Breitbandver-sorgung mit ein. (Vgl. Luch/Schulz 2009) Politische Verantwortung ist nicht teilbar. Sie fördert derzeit eher die Tendenz zur Aufgabenerledigung durch Verwaltungseinheiten. Dies aber wird sich ändern. Daher muss zugleich die direkte Einflussnahme der politisch Verantwortlichen auf IT-Kooperationen sichergestellt werden, auch damit staatliche Kontrollorgane (Rech-nungshöfe und Datenschützer) ihren Aufgaben nachkommen können. IT-Kooperationen müssen so organisiert werden, dass Probleme auf der Leistungsebene nicht die politische Gesamtführung in Frage stellen. Die organisatorische Stabilität und Ausfallsicherheit des IT-Dienstleisters hat für Politik und Verwaltung eine her-ausragende Bedeutung und wird daher immer eine der wesentlichen Messlatten für Strukturveränderungen sein. (Vgl. ISPRAT 2010 a, S. 27) Fazit: Politische Rahmenbedingungen sind bei allen IT-Aktivitäten der öffentli-chen Verwaltung zu berücksichtigen. Aufgabenerfüllung steht im Vor-dergrund, selbst bei Prozessen der Verwaltungsmodernisierung ist ein political case zu berücksichtigen. IT-Kooperationen müssen so organisiert werden, dass Probleme auf der Leistungsebene nicht die politische Gesamtführung in Frage stellen. Zukunftsziel für die Verwaltung ist ein Open Government, das mit seinen drei Aspekten Transparenz, Teilhabe und Kooperation den Zusammen-halt aller gesellschaftlichen Gruppen fördern und die Demokratie unter-stützen kann. Letztlich steht die Entwicklung von IT als weiteres Element des Daseinsvorsorge-Kanons auf der Tagesordnung. E-Daseinsvorsorge wird genauso wichtig wie die Versorgung mit Wasser, Energie, Nahver-kehr und Wohnraum.

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4.2 Wirtschaftliche Effekte Nach einer Schätzung der International Data Corporation (IDC) wird der Branchen-umsatz europäischer Cloud-Dienste von 971 Millionen Euro im Jahre 2008 auf etwa 6 Milliarden Euro im Jahre 2013 ansteigen (Vgl. Singer 2010, S. 1).

Laut BITKOM ist mit folgenden Umsätzen bei Cloud Computing in Deutschland in den kommenden fünf Jahren zu rechnen:

http://www.bitkom.org/files/documents/Download_Cloud_Computing.jpg

Die Analysten von Pierre Audoin Consultants (PAC) meinen, dass der Umsatz mit Private Clouds im Jahr 2025 etwa 10 Milliarden Euro betragen werde, zusammen mit den Public Clouds könnte eine Größenordnungen von bis zu 30 Milliarden Euro er-reicht werden (vgl. www.saasmagazin.de/mobile/cellphone/saasondemandmarkt/index. html).

Die weltweiten Umsätze, mit entsprechender volkswirtschaftlicher Bedeutung, betru-gen 2009:

DIW econ 2010, S. 3

Die Erfahrungen aus der Privatwirtschaft zeigen, dass Services aus der Cloud kosten-günstig, flexibel, schnell und hochverfügbar bereitgestellt werden können.

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Diese Effekte sollten und können auch für öffentliche Verwaltungen erzielt werden. Gerade die Finanznot auf der einen Seite und die hohe Abhängigkeit von hoch funk-tionalen und hoch verfügbaren IT-Systemen werden für Kommunen zum Problem: Geld ist nicht vorhanden, aber die Anforderungen an die IT steigen ständig - und da-mit wachsen potenziell auch die Kosten. Cloud Computing kann helfen zu konsolidie-ren, Synergien zu nutzen und erhebliche Einsparungen zu realisieren. Im öffentlichen Sektor bestehen vielfältige Datenbeziehungen: Vertikal zwischen Gemeinden, Ländern und Bund sowie horizontal zwischen Fachverwaltungen und in die Wirtschaft hinein. Viele gleichartige Aufgaben wie Zahlungswesen, Führerschein- und Kfz-Angelegenheiten, Einwohnerwesen und Bürgerportale werden in ganz Deutschland benötigt. Diese gleichartigen Prozesse können zusammengefasst und von einer oder mehreren zentralen Stellen erbracht werden. Die anbietende Stelle wird in der Regel als Shared Service Center bezeichnet, im kommunalen Bereich oftmals die Rechenzentren. Shared Services durch Cloud Com-puting können für alle Beteiligten Vorteile bei Kosten, Qualität der Leistungserbrin-gung, Dienstleistungsorientierung und IT-Sicherheit ermöglichen. Dabei sind Koope-rationsmodelle zwischen öffentlichen Partnern (ÖÖP) sowie zwischen öffentlichen und privaten Partnern (ÖPP) realisierbar. (Vgl. BMWi 2010 a, S. 18) Kooperationsmo-delle zwischen öffentlichen und privaten Partnern können zu effizienten Lösungen auf beiden Seiten führen.

Laut einer Pressemitteilung des Interdisziplinäre Studien zu Politik, Recht, Admi-nistration und Technologie e.V. vom 1. Juli 2010 könnten durch Fusion oder Reorga-nisation öffentlich‐rechtlicher Rechenzentren bis zu 20 % der Kosten eingespart wer-den. IT‐Kooperationen würden die öffentlichen Haushalte entlasten, da sie Synergien schaffen und die Leistung der Verwaltung steigern. (ISPAT 2010 b, S. 1)

Matthias Kammer, Vorstandsvorsitzender von ISPRAT, betonte die Notwendigkeit zu mehr staatlicher IT‐Kooperation: „Der Staat steht in Zeiten der Finanzkrise finanzi-ell mit dem Rücken zur Wand. Jeder Bereich ist gezwungen, massiv zu sparen. Kon-solidierung tut weh, besonders wenn Haushälter meinen, diese durch Zusammen-streichen von staatlichen Leistungen für die Bürger oder Minimieren von Ser-vice‐Qualität erreichen zu müssen. Das verärgert die meisten Bürger. Mehr Legiti-mation von Sparmaßnahmen ist indes zu erwarten, wenn sie merken: Der Staat spart nicht nur bei Kindergärten oder Öffnungszeiten der Bürgerbüros – sondern vor allem auch an unnötigen Kosten in der Binnenverwaltung. Zum Beispiel, indem er die Organisation seiner IT, einem zentralen geschäftskritischen Faktor, auf den Prüfstand stellt.“ (Ebd.) ISPRAT ist der Auffassung, dass IT-Kooperationen Politik und Verwaltung in der Haushaltsnot neuen strategischen Spielraum verschaffen, um die knappen Mittel nachhaltig einzusetzen und gute Dienstleistungen ohne Qualitätsabstriche zu bieten. Gemeinsame Basis-Infrastrukturen wie Rechenzentren sowie standardisierte IT-Infrastrukturen und Fachverfahren würden die Grundkosten auf mehrere Schultern verteilen. Die Partner können laufend anfallende Kosten für Personal, Betrieb und Support reduzieren. Durch neue Größenklassen ist zudem mehr Qualität in der Leis-tungserbringung und besserer Bürger-Service möglich. (Vgl. ebd., S. 2) Demzufolge wäre es sowohl ökonomisch als auch fachlich unverständlich, wenn auf kommunaler Ebene hunderte von Rechenzentren betrieben würden. Cloud Compu-ting kann bei der Reorganisierung und Konsolidierung der zahlreichen Rechenzen-

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tren helfen. Langfristiges Ziel muss eine gemeinsame Private Cloud der kommunalen IT-Dienstleister sein, die eine extrem hohe Verfügbarkeit, hervorragende Services, gute Preise und höchste Sicherheit bietet. Auf einer solchen Community Cloud basie-rende Modelle zur rechenzentrumsübergreifenden Kooperation würden wie folgt aus-sehen:

Cloud Computing 2010, S. 137

Die Potenziale für den öffentlichen Sektor als Anwender von Cloud Computing liegen laut BMWi in einer homogenen, modularen IKT-Infrastruktur zur Verbesserung der Verwaltungsprozesse innerhalb und zwischen staatlichen, kommunalen und sonsti-gen behördlichen Institutionen. Besonders interessant sind auch Dienste an der Schnittstelle zwischen Verwaltungen, Unternehmen und „Lebenslagen“ der Bürger. Zudem wird eine Bündelung und Wiederverwendbarkeit IT-gestützter administrati-ver Verfahren an verschiedenen Stellen erleichtert. Verwaltungsbereiche, in denen große Datenmengen verarbeitet oder Transaktionsprozesse mit einer Vielzahl von Nutzern effizient verwaltet werden müssen, können in ihrer Leistungsfähigkeit ver-bessert, Serviceorientierung und Innovationsfähigkeit gestärkt werden. (BMWi 2010 a, S. 32) Hinsichtlich der ökonomischen Vorteile von Cloud Computing für öffentliche Verwal-tung kam das Faunhofer-Institut zu folgenden Ergebnissen:

• Die intelligente Cloud: Ganzheitliche Cloud-Ansätze gewährleisten Kosteneinspa-rungen, hohe Qualität und Sicherheit. Für die Reaktionsfähigkeit von Behörden ist ein bedarfsgerechter Zugang zu relevanten Informationen und Daten wichtig. Das allgegenwärtige Web und die gemeinschaftliche Nutzung von IT-Plattformen durch Virtualisierung macht dies von jedem Standort aus und über nahezu jedes Endgerät möglich.

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• Kosteneffizienz bei hoher Qualität: Mit Hilfe moderner Cloud-Lösungen kann der Aufwand der öffentlichen Hand für IT-Infrastruktur und zugehörigem Endbenut-zersupport bedeutend verringert werden. Gegen Zahlung einer Gebühr werden IT-Services auf der Basis eines einfachen, nutzungsabhängigen Modells erbracht, wodurch keine Infrastruktur-Vorabaufwendungen mehr entstehen. Zusätzlich lässt sich durch Cloud Computing die Qualität von IT-Leistungen steigern: Ser-vices und Anwendungen können schnell und unkompliziert an veränderte Men-genanforderungen angepasst und durch neue Versionen ersetzt werden. Hoch-qualifizierte IT-Experten der Anbieter helfen, die von ihnen angebotenen Cloud-Services zu optimieren und stehen bei Problemen mit Fachkompetenz zur Verfü-gung.

• Sicherheit wird groß geschrieben: Neben einer notwendigen Standardisierung und Automatisierung der IT und den damit verbundenen Kosteneinsparungen müssen öffentliche Verwaltungen dem Schutz sensibler Daten eine besondere Rolle beimessen. Ziel ist sichere „Wolke“. Der Aufbau einer Private Cloud gewähr-leistet eine vollständige Kontrolle des Nutzers über seine Daten. Die Vertraulich-keit von Daten, die adäquate Verfügbarkeit der Services und die Integrität der Transaktionen schaffen wichtige Voraussetzungen für die Akzeptanz von Cloud Computing. Sind diese Grundlagen gelegt, kann auch der öffentliche Sektor von den zahlreichen Vorteilen der „Wolke“ profitieren.

(Vgl. Fraunhofer FOKUS 2010, S. 6) Rückt die physische Hardware am Arbeitsplatz in den Hintergrund, verlagern sich die Einsätze von IT-Dienstleistern ins Rechenzentrum. Das reduziert Kosten, erhöht je-doch auch die Komplexität, aufgrund der Einbindung neuer Technologien. Kosten und Komplexität bei Betrieb und Wartung entwickeln sich entsprechend des Grades der Virtualisierung wie folgt:

Gull 2010, S. 24

Das heißt: Eine große Heterogenität aufgrund des Einsatzes verschiedener Konzepte kann das intern existierende IT-Know-how übersteigen, was Risiken in sich birgt.

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Erst eine weitere Vereinheitlichung und Virtualisierung kann neben den Kosten auch die Komplexität verringern. IT-Kooperationen wirken laut ISPRAT durch vier wesentliche Effekte: Bündelung der Leistungserbringung, Kompetenztransfer, Trennung von Angebot und Nachfrage so-wie erhöhte Leistungstransparenz (vgl. ISPRAT 2010, S. 16-18). Im Einzelnen:

(Zusammengestellt nach ISPRAT 2010 a, S. 16-18)

IT-Kooperationen haben nur dann Erfolg, wenn wesentliche Faktoren berücksichtigt werden. Diese Faktoren wirken auf verschiedenen Ebenen:

Ebene

Klärungsbedarf

Produktionsfaktoren

Personal/Personalübergang Kapitalausstattung der Kooperation

Übergang von materiellen/immateriellen Anlagegütern (Hard-/Software)

Leistungsumfang

Produktkatalog/Leistungsschnitt Servicelevel

Mengen und Preise operative Steuerung (Trennung

Angebot/Nachfrage) Umsetzbarkeit der angestrebten

technischen Lösung

Effekt

Vorteile

Bündelung der Leistungserbringung

Vorteile durch Mengen-, Verbund- und Qualifikationseffekte (economy of scales, scope and skill): Effektivität, Effizienz, externe Kompetenz, neue Leistungsbereiche, geringere Feh-lerquote, Standardisierung, Kostenreduzierung, Verringe-rung von Durchlaufzeiten, schnellere Einführung neuer Pro-dukte, Schaffung von Voraussetzungen für Kooperationen mit der Privatwirtschaft

Kompetenztransfer

kontinuierlicher Zugang zu aktuellem Know-how qualifizier-ter Spezialisten sowie deren Erfahrungswissen, Einbringen internen Wissens in die Kooperation

Trennung von Ange-bot und Nachfrage

klare Artikulation der IT-Bedarfe durch die Fachverwaltung plus einheitlicher Produktkatalog seitens des Anbieters bei gleichzeitigem Handlungsspielraum für IT-Leistungs-erbringer

Leistungs- transparenz

Möglichkeit der Einführung von Kennzahlen und von Wirt-schaftlichkeitsvergleichen, Schaffung fundierter Entschei-dungsgrundlagen für die Finanzplanung der öffentlichen Hand

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Betriebswirtschaft

Geschäftsmodell Risikoverteilung

Führung /

strategische Steuerung

Strategie der Kooperation Gesamtsteuerung der Zusammenarbeit

Implizierte Bedingungen (psychological contracts) Zusammenführung der Unternehmenskulturen

(Zusammengestellt nach ISPRAT 2010 a, S. 18-20) Die Kostensenkungspotenziale virtualisierter IT-Infrastrukturen werden derzeit in-tensiv diskutiert und von den Anbietern Cloud basierter Services in den Vordergrund gerückt. Dabei wird zur Bewertung der ökonomischen Attraktivität von IT-Clouds üblicherweise die Analyse der Total Cost of Ownership (TCO) vorgeschlagen (vgl. Strebel/Stage 2010). Im Hinblick auf die in Literatur und Praxis verbreiteten Modelle zur TCO-Analyse sind allerdings deutliche methodische Defizite festzustellen. So finden in herkömmli-chen TCO-Modellen Finanzierungseffekte und steuerliche Konsequenzen von IT-Clouds keine Berücksichtigung, obwohl gerade diesen Effekten bei IT-Investitionsentscheidungen hohe Bedeutung beizumessen ist. (Vgl. Bensberg 2009) Diese Problematik ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass zur TCO-Modellierung in der Regel nur ein kurzfristiger Planungshorizont zugrunde gelegt wird. Darüber hinaus ignorieren herkömmliche Modelle nahezu regelmäßig, dass langfristige Investitionsentscheidungen für komplexe IT-Leistungsbündel durch Un-sicherheit gekennzeichnet sind und folglich ein adäquates IT-Risikomanagement er-fordern. Damit in der Praxis eine rationale Entscheidungsfindung über die Investiti-on in Cloud basierte Lösungen erfolgen kann, schlägt Frank Bensberg ein dynami-sches, investitionstheoretisches Modell vor. Grundlage bildet das Konzept des Voll-ständigen Finanzplans (VOFI), das sowohl die Finanzierungseffekte als auch die steuerlichen Wirkungen von Investitionsalternativen systematisch erfasst (Grob/Bensberg 2009). Eine langfristige TCO-Betrachtung soll die Möglichkeit eröffnen, die wirtschaftliche Attraktivität von Cloud basierten Lösungen gegenüber der unternehmensinternen Erstellung von IT-Leistungen transparenter zum Ausdruck zu bringen und an die be-trieblichen Entscheidungsträger zu kommunizieren:

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Frank Bensberg: Exemplarisches Risikoprofil für zwei Investitionsalternativen Cloud vs. IT-Center, Zielwert Total Cost of Ownership

http://www1.hft-leipzig.de/bensberg

Ein anderes Beispiel führte 2007 an der TU Darmstadt zu folgendem Ergebnis:

Unstrittig ist der Beitrag von Cloud Computing zum Unternehmenserfolg, in welcher Variante auch immer: Versteht ein Unternehmen den Wertbeitrag von IT als Kostenposition, werden auch Cloud-Computing-Projekte eher als Mittel zur Kostensenkung verstanden, um kurz-fristige Effekte und schnelle Rückzahlung von Investitionen zu erzielen. Dazu eignet

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sich der Bezug von IT-Infrastrukturen wie Rechenleistung, Speicherkapazität oder E-Mail-Service aus der Cloud. Erhält IT in einem Unternehmen die Rolle als Ermöglicher von Effizienz- und Effek-tivitätssteigerungen, werden weitere Cloud-Services berücksichtigt. Der Return on Investment (ROI) ist in solchen Projekten kurz- bis mittelfristig realisierbar. Wer seiner IT generell eine strategische Rolle in der Verwirklichung der Geschäfts-modelle beimisst, wird auf individuelle Bedürfnisse und Geschäftsmodelle abge-stimmte „End-to-end Cloud-Services“ einsetzen. Der Return on Investment stellt sich in solchen Projekten mittel- bis langfristig ein.

Wie Cloud Computing 2010, S. 67

Fazit: Cloud Computing kann auch und gerade öffentlichen Verwaltungen hel-fen zu konsolidieren, Synergien zu nutzen und erhebliche Einsparungen zu realisieren. Durch Fusion oder Reorganisation öffentlich‐rechtlicher Rechenzentren können Kosten eingespart werden. IT-Kooperationen verschaffen Politik und Verwaltung neuen strategi-schen Spielraum in Zeiten von Haushaltsdefiziten. Gemeinsame Basis-Infrastrukturen wie Rechenzentren sowie standardisierte IT-Infrastrukturen und Fachverfahren verteilen die Grundkosten auf meh-rere Schultern. Durch neue Größenklassen ist zudem mehr Qualität in der Leistungserbringung und besserer Bürger-Service möglich. Langfristiges Ziel wird eine gemeinsame Private bzw. Government Cloud der kommunalen IT-Dienstleister sein, die eine extrem hohe Verfügbar-keit, hervorragende Services, gute Preise und höchste Sicherheit bietet. Zugleich müssen IT-Kooperationen nicht automatisch zu derartigen räumlichen Konzentrationen führen. Denkbar ist ebenso die Koopera-tion von Spezialisten, die nach dem SOA-Konzept (Service Orientierte Architektur) zusammenarbeiten und dadurch ein virtuelles Zentrum bil-den, das sich anforderungsbedingt dynamisch umstrukturieren lässt.

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4.3 Strategische Entscheidungen der Verwaltung der Hansestadt Rostock Für die Sitzung der Rostocker Bürgerschaft am 9. März 2011 hat die Verwaltung der Hansestadt Rostock den Beitritt der Stadt zum Zweckverband Elektronische Verwal-tung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) zur Entscheidung vorgelegt. (Vgl. Han-sestadt Rostock 2011 b) Angesichts von demografischem Wandel, Globalisierung und defizitärem Haushalt sowie der Anforderungen von EU, Bund und Land ließen sich die Aufgaben nur mit-tels Kooperationen lösen. Das zentrale Ziel der Kooperation im Rahmen des Zweck-verbandes besteht in der „Erweiterung der Handlungsspielräume durch das Er-schließen von Handlungsressourcen auf den Feldern, die mit eigenen zur Verfügung stehenden Mitteln nicht oder nur schwer erreichbar wären.“ (Ebd., S. 1) Der Zweckverband Elektronische Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) wurde 2006 gegründet und hat inzwischen 82 Mitglieder. Der Verband versteht sich als Interessenvertreter der kommunalen Ebene gegenüber Land, Bund und EU. Er möchte E-Government-Lösungen für die Mitgliedsverwaltungen suchen und deren Verbreitung befördern. (Vgl. ebd.) Der Aufgabenkatalog des Zweckverbandes wächst ständig. Im Juni 2010 übernahm er die Einrichtung der Dienste und Pflege der Zertifikate für M-V im Deutschen Ver-waltungsdiensteverzeichnis, einer zentralen Infrastrukturkomponente für die sichere Adressierbarkeit von Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung in Deutschland, wie Meldewesen, elektronischer Personalausweis, Personenstandswesen und Auslän-derwesen. (Vgl. ebd.) Der Verband setzt im Auftrag des Landes Projekte um, wie den Aufbau eines Formu-larservices mit landeseinheitlichen Formularen. Er koordiniert und unterstützt den Anschluss seiner Mitglieder an das Dienstleistungsportal des Landes, der durch das Einheitliche Ansprechpartner Errichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 17.12.2009 (in Umsetzung des Bundesziels One-Stop-Government) zwingend erfor-derlich ist. (Vgl. ebd.) Auch Projekte, die für die Hansestadt Rostock von Interesse sind, werden umgesetzt, wie z. B. ein zentraler Webdienst zur Online-Beantragung von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder ein Webdienst zur Erstellung eines zentralen Fundsa-chenregisters. (Vgl. ebd.) Als Vorteile für den Beitritt zum Zweckverband eGo-MV werden seitens der Stadt-verwaltung Rostock genannt:

• Bündelung von Interessen u. a. gegenüber Anbietern von E-Government-Lösungen

• Moderieren und Durchführen konzeptioneller Phasen bei neuen Services • Reduzierung personeller und anderer Aufwendungen für Konzeption, Aus-

schreibung, Einführung und Betrieb • lukrative Konditionen bei den einzelnen Dienstleistungen • kostenfreie Nutzung landeseinheitlicher Formulare.

(Vgl. Hansestadt Rostock 2011 b, S. 2 f.)

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Als weitere Vorteile werden aufgezählt:

• Verteilung der Projekt- und Betriebskosten auf mehrere „Schultern“ und Aus-bleiben von Einbußen des Leistungsangebotes

• unentgeltliche Nutzung von Konzepten für verschiedene Verwaltungsaufgaben (IT-Musterstruktur, Rahmensicherheitskonzept, Handlungsleitfaden DMS)

• Nutzung eines im Aufbau befindlichen Service Centers des Zweckverbandes • finanzielle Vorteile durch die Bereitstellung von Software für die Mitglieder • kostengünstige Schulungen und Workshops, z. B. für das Ratsinformationssys-

tem Allris • Unterstützung bei der Zertifizierung von Finanzsoftware (Doppik) • Teil-Werden einer verbesserten Kommunikation zwischen den Verwaltungsebe-

nen in Mecklenburg-Vorpommern, • Kompetenzgewinn, Wissenstransfer, gemeinsame Problemlösungen.

(Vgl. ebd., S. 3) Der Zweckverband eGo-MV versucht, so weit wie möglich einheitliche IT-Lösungen einzuführen (Standardisierung, gemeinsamer Betrieb, gegenseitige Hilfeleistungen). Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt dem Verband hierfür umfassende finan-zielle Mittel zur Verfügung, von denen in erster Linie die Mitglieder durch Preisnach-lässe profitieren. Für Kommunen mit mehr als 40.000 Einwohnern ergeben sich fol-gende Vorteile:

Hansestadt Rostock 2011 b, Anlage 2

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Die Mitgliedschaft im Zweckverband war bis zum 31.12.2010 kostenfrei, auf Grund von Sonderbedarfszuweisungen des Landes. Ab 2011 erfolgt die Finanzierung über bezogene Leistungen und Umlagen. Die Umlage beträgt für Kommunen über 30.000 Einwohnern 6 TEUR/Jahr und rentiert sich damit sehr schnell. (Vgl. Hansestadt Rostock 2011 b, S. 3) Ob die Vorteile, die der Zweckverband gerade kleineren Gemeinden bietet, am Ende auch für eine Großstadt wie Rostock mit über 200.000 Einwohnern zum Tragen kommen, ist derzeit offen. Ein Großteil der Dienstleistungen ist auf kleinere Gemein-den ausgerichtet und Rostock muss nach wie vor zahlreiche Services selbst entwi-ckeln oder von woanders beziehen. Mehr noch: Die Hansestadt Rostock hätte sogar das Potential, mit ihrer IT selbst zur Keimzelle eines kommunalen Rechenzentrums zu werden, in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und/oder privaten Partnern, wie z.B. T-Systems. Der Zeckverband ermöglicht auch eine Zusammenarbeit im Bereich E-Government. Die Vorteile werden seitens der Stadtverwaltung in Folgendem gesehen:

• Vernetzung der Verwaltungen mit Schaffung durchgängiger Prozesse • Kostenteilung • gemeinsame Erfüllung gleichartiger Aufgaben • Nutzen aus gemeinsamen Projekten.

(Vgl. ebd., S. 2) Die Beurteilung von E-Government-Vorhaben soll nach Auffassung der Stadtverwal-tung jedoch nicht nur monetär erfolgen, sondern auch Aspekte berücksichtigen wie Dringlichkeit (Herstellerunterstützung, gesetzliche Vorgaben, Landesauflagen), qua-litativ-strategische Gründe, externe Effekte (Pilotprojekte, Bürgerfreundlichkeit, Qualitätsverbesserung, Transparenz). „Daher können E-Government-Projekte nicht losgelöst von den Prozessen der Ver-waltungsmodernisierung betrachtet werden und sollten inhaltlich, personell und auch organisatorisch mit den Verwaltungsmodernisierungsprojekten verknüpft werden. Das ist aktuell durch die strikte Trennung von Organisation, IT und E-Government nur sehr eingeschränkt zu realisieren. Um den Erfolg von E-Government sicher zu stellen, ist es erforderlich, die benötigten Kapazitäten deutlich zu erhöhen.“ (Hansestadt Rostock 2011 a, S. 3) Neben dem Zweckverband eGov M-V hat Rostock auch die Möglichkeit, Angebote der DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH zu nutzen. Das DVZ ist zentraler IT-Dienstleister für die Verwaltung von M-V. Alleiniger Gesellschaf-ter ist das Land. Es handelt sich, im Gegensatz zu kommunalen DVZ in anderen Bun-desländern, um einen Landesdienstleister, der jedoch auch Kommunen Infrastruktur und Services zur Verfügung stellt. Folgende Organisationsformen bei der Nutzung ergeben sich:

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Innenministerium M-V 2010, S. 14

(WK = Wirkungskreis) Das breit gefächerte Servicespektrum des Landes DVZ deckt sämtliche technologi-schen und konzeptionellen Aufgabenfelder ab. Neben IT-Fachverfahren für Ministe-rien, Finanzverwaltung, Polizei und Meldewesen gehören dazu insbesondere Betrieb und Weiterentwicklung des Landesnetzwerks CN LAVINE. (Vgl. http://www. egovern ment-computing.de/ index. cfm ?pid=7476&pk=235451& print =true... + DVZ 2005)

DVZ 2007, S. 13

Die ambitionierten Ziele des Landesnetzwerks CN LAVINE sind eine verbesserte Kommunikation, effizientere Verwaltungsprozesse, Einsparungen, Optionen für künftige Collaboration-Anwendungen, eine ausbaufähige Plattform für eGovernment, maximale Skalierbarkeit und hoher Investitionsschutz. Direkte Schnittstellen zu den

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zentralen eGovernment-Diensten des Landes M-V verstärken das bereichsübergrei-fende Zusammenspiel der unterschiedlichen Komponenten. (Vgl. http://www. egov-ernment-computing.de/index.cfm?pid=7476&pk=235451& print =true... sowie DVZ 2005) Als Vorteile ergeben sich eine Effektivierung der Zusammenarbeit, Steigerung der Produktivität, Beschleunigung von Verwaltungsentscheidungen, das Entfallen kost-spieliger und zeitraubender Konfigurationen an dezentral verteilten Telefonanlagen, Gebührenfreiheit bei verwaltungsinternen Telefonaten über das Landesnetz, effizien-tere Administration und Wartung der vereinheitlichten Infrastruktur sowie günstige-re Leitungs- und Verbindungskosten. Der Haushalt des Landes M-V soll in den kommenden Jahren dadurch um Millionenbeträge entlastet werden. (Vgl. ebd.)

CN LAVINE wird als Netzinfrastruktur exklusiv für die Landes- und Kommunalver-waltung M-V betrieben. Zur Umsetzung differenzierter Sicherheitsniveaus in einzel-nen, sicher voneinander getrennten Anwendergruppen wird die gesamte Kommuni-kation in geschlossenen Nutzergruppen geführt. Jeder Nutzergruppe stehen indivi-duell für sie eingerichtete Übertragungskanäle gemäß definierter Sicherheitsrichtli-nien und Service Level zur Verfügung. Zu den derzeitigen E-Government-Fachkomponenten des CN LAVINE zählen:

• EPOS: Elektronisches Personal-, Organisations- und Stellenmanagementsys-tem der Landesverwaltung

• eGVP: elektronischer Geschäftsverteilungsplan • RUBIKON: rechenunterstütztes Haushaltsbewertungs- und Informationssys-

tem der Kommunen • TMS: Zentrales Dienstreisemanagement • eVergabe: landeseinheitliches System zur elektronischen Unterstützung des

Beschaffungswesens. (Vgl. Innenministerium M-V 2010, S. 7)

Bisherige Basisangebote des CN LAVINE sind:

Innenministerium M-V 2010, S. 9

62

Für Kommunen sind insbesondere eGovernment-Basistechnologien und Projekte, IT-Sicherheitsinfrastrukturen und Geoinformationssyteme von Interesse. Inzwischen sind alle Kommunen des Landes an CN LAVINE angeschlossen, wodurch unter ande-rem folgende Chancen und Vorteile entstehen:

• Zugriff auf zentrale Fachverfahren • Anschluss der bereitgestellten Dienste an die entsprechende Fachanwen-

dung unabhängig vom Ort der Leistungserbringung • gemeinsame Nutzung von Anwendungen unterschiedlicher Verwaltungs-

ebenen • gesicherte Kommunikation zwischen den angeschalteten Dienststellen.

(Hansestadt Rostock 2011 a, S. 5) Fazit: Der Beitritt der Hansestadt Rostock zum Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) ist politisch ziel-führend, hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Effekte jedoch noch offen. Die Stadtverwaltung Rostock hat mit dem Zweckverband e Go-MV, der DVZ M-V GmbH (Datenverarbeitungszentrum des Landes) sowie dessen Netzwerk CN LAVINE öffentliche Kooperationspartner im eigenen Land. Dies schließt zugleich weitere Partner, auch aus der Privatwirtschaft, nicht aus, die sich jedoch auf einzelne Dienstleistungen, insbesondere im Rahmen von SaaS beschränken werden. E-Government-Projekte sind inhaltlich, personell und organisatorisch mit den Verwaltungsmodernisierungsprojekten zu verknüpfen. Die bis-herige strikte Trennung von Organisation, IT und E-Government ist auf-zuheben. Die Aufgabenkritik der Verwaltung ist Grundvoraussetzung für die Analyse der Geschäftsprozesse, die letztlich mittels IT gesteuert wer-den (sollen). Auf dieser Basis hätte die Hansestadt Rostock das Potential, mit ihrer IT selbst zur Keimzelle eines kommunalen Rechenzentrums zu werden, in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und/oder privaten Partnern, wie z.B. T-Systems.

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5. Entscheidungsmodell für Cloud Computing von Kommunen

5.1 Betriebswirtschaftliche Entscheidungsmodelle In der Betriebswirtschaft wird die Entscheidungstheorie als Instrument der strategi-schen Unternehmensführung betrachtet. Ausgangspunkt ist die Unsicherheit im Zu-sammenhang mit Planungen. Als Entscheidung gilt die Auswahl von Handlungsalternativen, die dem Entschei-dungsträger zur Verfügung stehen, um ein Ziel umzusetzen. Ein Entscheidungsmodell stellt die Elemente jeder Entscheidung dar, d.h. Ziele, Al-ternativen und prognostizierte Ergebnisse je Alternative. Des Weiteren können, je nach Entscheidungssituation, Zielgewichte und Umweltzustände einbezogen werden. Liegen Wahrscheinlichkeiten für das Eintreffen dieser Umweltzustände vor, werden diese zusätzlich in den Entscheidungsprozess einbezogen. Umweltzustände wie rechtliche, sachliche, finanzielle und personelle Rahmenbedin-gungen beeinflussen als Entscheidungsparameter zwar eine Entscheidung, können von den Entscheidungsträgern in der Regel aber nicht beeinflusst werden. (Vgl. Kuhlmann/Sauter 2009) Aus dem Vorgenannten ergeben sich folgende Schritte einer Entscheidungsfindung:

1. Feststellung eines Entscheidungsbedarfs 2. Analyse des Entscheidungsumfeldes 3. Aufzeigen der Entscheidungsalternativen 4. Bewertung der Konsequenzen jeder Alternative 5. Treffen der Entscheidung 6. Umsetzung der gewählten Alternative 7. Kontrolle der Entscheidung 8. Beibehaltung oder Revision der Entscheidung sowie Folgeentscheidungen.

Cloud Computing ist als Form selektiven IT-Outsourcings charakterisierbar (vgl. Ab-schnitt 2.3). Für das Outsourcing von IT gibt es eine Reihe von Modellen zur Ent-scheidungsunterstützung. Doch keines berücksichtigte bisher die Spezifik von Cloud Computing. Erst Matthias Henneberger, Jörg Strebel und Fabio Garzotto haben im Oktober 2010 eine „multikriterielle Entscheidungsunterstützungsmethodik“ vorge-legt (vgl. Abschnitt 5.3), indem sie auf existierende Arbeiten in der SaaS- und Out-sourcing-Forschung aufbauten. Das Modell berücksichtigt jedoch nicht die Spezifik öffentlicher Verwaltungen, sondern zielt auf die Privatwirtschaft ab. (Henneber-ger/Strebel/Garzotto 2010, S, 76-84) Fazit: Entscheidungstheorien sind Instrumente strategischer Unternehmens-führung, die Planungsprozesse unterstützen. Entscheidungsmodelle lie-fern die erforderlichen Elemente für das Treffen von Entscheidungen, das jeweils in Schritten erfolgt. Während für das Outsourcing von IT zahlreiche Entscheidungsmodelle existieren, ist für Cloud Computing in Kommunen keines bekannt.

64

5.2 Entscheidungskriterien und Entscheidungsprozess für das Outsourcing von IT

Zu den wichtigsten Entscheidungskriterien, IT-Leistungen selbst durchzuführen oder von Dritten zu erwerben, zählen:

• Unternehmensspezifität der IT-Aufgaben • Bedeutung für das Kerngeschäft • strategische Bedeutung der IT-Aufgaben • Beitrag zur Differenzierung • Dynamik / Änderungen in der Leistungserbringung • Häufigkeit der Leistungserbringung • Höhe der Transaktionskosten • Erzielbarkeit von Skaleneffekten / Kostensenkungspotentiale • Auswirkungen auf die Risikolage.

Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 214 f.

Diese Kriterien können auch auf Kommunen angewandt werden, mit Ausnahme des Punktes Beitrag zur Differenzierung, da es dem „Kunden“ Bürger relativ egal sein dürfte, wie sich eine Gemeinde verwaltungstechnisch von anderen unterscheidet. Vorhandene Unterschiede würden in der Regel nicht zu einem Wechsel des Dienst-leisters führen, d.h. zu einem Wegzug aus der Gemeinde.

Um Entscheidungen treffen zu können, sollten zunächst die IT-Bereiche identifiziert werden, die besonders für eine Ausgliederung geeignet sind. Bei einem Abgleich mit existierenden Angeboten können auf diese Weise IT-Cluster des jeweiligen Unter-nehmens bzw. einer Verwaltung gebildet werden. (Vgl. ebd., S. 215 f.)

Danach sollte eine Beantwortung der folgenden Fragen zur Attraktivität einer mögli-chen Ausgliederung von IT-Leistungen, bezogen auf die Cluster, erfolgen:

Schröder 2010, S. 29

65

Ebenso ist der Reifegrad der gebildeten IT-Cluster in Bezug auf eine Outsourcing-Eignung zu prüfen:

Schröder 2010, S. 30

Auf dieser Basis können die jeweiligen IT-Bereiche definiert werden, für die ein Out-sourcing oder Insourcing in Frage kommt (vgl. Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 215 - 222). Als Ergebnis der Analyse ergibt sich ein Portfolio in Form dieses Beispiels:

Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 221

66

Bei der Entscheidung sollte ebenso der Beitrag des analysierten IT-Bereiches für die gesamte Verwaltungsdienstleistung beleuchtet und eine Analyse der eigenen IT-Kompetenzen vorgenommen werden:

IHK 2007 b, S. 49

Für den Outsourcing-Prozess gibt es folgendes Phasenkonzept:

IHK 2007 b, S. 20

67

Die Elemente der Ist-Analyse sind mindestens die folgenden:

IHK 2007 b, S. 22

Für die Make-or-Buy-Entscheidung sind neben den bereits genannten folgende wei-tere Kriterien zu beachten:

IHK 2007 b, S. 35

68

Letztlich ergibt sich folgender Gesamtprozess:

Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 212

Während des gesamten Outsourcing-Prozesses sind die Mitarbeiter umfassend ein-zubeziehen:

IHK 2007 b, S. 127

69

Fazit: Ausgangsbaustein für eine Entscheidungsfindung zu Cloud Computing in einer Kommune sollten die allgemeinen Entscheidungskriterien für das Outsourcing von IT sein. Der Entscheidungsprozess besteht aus den Grundelementen provider-unabhängige Planung und Partnerauswahl sowie providerbezogener Umsetzung und Betreibung. Im gesamten Prozess sind die Mitarbeiter laufend und umfassend einzubeziehen.

70

5.3 Entscheidungsmodell für Cloud Computing in Unternehmen Das bisher einzige vorliegende Modell von Henneberger/Strebel/Garzotto aus Okto-ber 2010 kann wie folgt zusammengefasst werden:

Ausgangspunkt ist die Problemstellung, dass Cloud Computing als neues Para-digma für die Nutzung von IT-Ressourcen aller Art, die als Service über das Internet bereitgestellt werden, zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Anschließend wird das Thema Cloud Computing – Definition und Anforde-rungen an das Modell behandelt. Aus den unterschiedlichen Cloud-Computing-Servicemodellen (IaaS, PaaS, SaaS) würden sich unterschiedliche Szenarien für eine Übertragung einer Anwendung in die Cloud ergeben:

Henneberger/Strebel/Garzotto 2010, S. 77

Die Ebene System Platforms & Data Storage umfasst Infrastrukturdienste. Die nächst höhere Ebene bilden Middleware & Data Management-Services. Die dritte Ebene SW-Development stellt Softwareentwicklungswerkzeuge und -plattformen dar. Auf Ebene vier und fünf befinden sich Anwendungen, wobei zwischen Business Pro-cess Specific IT-Solutions (geschäftsprozessspezifischen Anwendungen) und Basic Solutions, also unspezifischen Anwendungen unterschieden wird. Eine Anwendung auf Ebene vier oder fünf nutzt im Allgemeinen darunter liegende Dienste. Jedes dieser Szenarien besitzt laut Henneberger/Strebel/Garzotto ein spezifisches Chancen- und Risikoprofil. Zielsetzung sei daher eine Entscheidungsunterstützung im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung möglicher Cloud-Szenarien. Basis hierfür ist die IT-Landschaft des jeweiligen Unternehmens. Geeignete Szenarien seien zu identifizieren und zu bewerten. Bei dem anschließenden Modell beschränkten sich die Autoren aus Gründen der Übersichtlichkeit auf das SaaS- sowie ausgewählte IaaS-Szenarien. Im Entscheidungsprozess erfolgt durch die Autoren eine stufenweise Auswahl. Dadurch soll die Komplexität verringert und der Bewertungsaufwand begrenzt wer-den. In jedem Schritt wird die Anzahl der Anwendungen verringert und der Detaillie-rungsgrad der Betrachtung erhöht:

71

Henneberger/Strebel/Garzotto 2010, S. 78

Der erste Schritt umfasst eine Analyse des strategischen Wertes und der Kritikalität einer Anwendung, d.h. zweier Kriterien aus der Outsourcing-Literatur. Festgestellt werden soll, welche Servicemodelle grundsätzlich geeignet erscheinen. Für die im ersten Schritt ausgewählten Anwendungen werden im zweiten Schritt konkrete Cloud-Szenarien abgeleitet und der grobe Aufwand für die Einführung so-wie das damit verbundene Nutzen- und Risikopotenzial anhand eines Kriterienkata-logs abgeschätzt. Ergibt sich ein günstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis, können potentielle Anbieter für Cloud-Services ausgewählt und ein detaillierter Business Case ausgearbeitet werden. Auf dieser Basis erfolgt dann eine endgültige Entscheidung. Strategischer Wert / Kritikalität

Der strategische Wert beschreibt für Henneberger/Strebel/Garzotto die Bedeutung, die eine Anwendung für ein Unternehmen besitzt. Ein hoher strategischer Wert wird veranschlagt, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien zutreffen:

• wettbewerbsdifferenzierende Anwendung • Wettbewerbsvorteil bietende Anwendung.

Die Kritikalität erfasst den potenziellen Schaden, der bei Ausfall oder Fehlerhaftigkeit der Anwendung entstehen kann. Eine hohe Kritikalität wird veranschlagt, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien zutreffen:

• sicherheitsrelevante Anwendung • hoher wirtschaftlicher Schaden bei Ausfall der Anwendung. Das Ergebnis dieses Entscheidungsschrittes ist die Vorauswahl bestimmter Anwen-dungen, die sich für Cloud Computing bzw. bestimmte Cloud-Servicemodelle eignen. Auf dieser Basis entsteht ein strategisches Portfolio. Beispielhaft führen die Autoren für eine Human-Recources- sowie Proposal-Erstellungsanwendung aus:

72

Henneberger/Strebel/Garzotto 2010, S. 80

Aufwand sowie Nutzen- und Risikopotenziale

Bewertet werden jeweils konkrete Cloud-Szenarien, die sich aus den jeweils identifi-zierten Cloud-Servicemodellen ableiten lassen. Um die Vergleichbarkeit zu erleich-tern, können laut Henneberger/Strebel/Garzotto verschiedene szenariospezifische Treiberkriterien den Dimensionen Nutzen, Risiko und Aufwand zugeordnet werden:

Henneberger/Strebel/Garzotto 2010, S. 80

Die Bewertung der Treiber erfolgt anhand einer Skala (sehr niedrig bis sehr hoch). Der Skalierung werden anschließend Zahlenwerte hinterlegt (von 0,0 bis 1,0). Der gemittelte Zahlenwert über die Treiber wird genutzt, um die jeweilige Dimension (Nutzen, Risiko, Aufwand) zu bewerten. Diese Vorgehensweise ermögliche eine grobe Richtungsaussage und sei auch für umfangreiche Anwendungslandschaften mit ver-

73

tretbarem Aufwand durchführbar. Für die beiden Fälle Human-Resources-Anwendung sowie Anwendung zur Proposal-Erstellung ergibt sich:

Henneberger/Strebel/Garzotto 2010, S. 83

Eine oben beschriebene Quantifizierung führt hier zu folgenden Werten:

Henneberger/Strebel/Garzotto 2010, S. 80

Diese Werte können nach Vorschlag der Autoren in Form einer Nutzen-Risiko-Matrix visualisiert werden. Der Aufwand wird hier als Kreisgröße für die jeweilige Anwen-dung abgetragen. Je nach Einordnung werden spezifische Strategien für die weitere Bewertung vorgeschlagen:

Henneberger/Strebel/Garzotto 2010, S. 83

74

Business Case Die Anwendungen, die als besonders Erfolg versprechend eingeschätzt werden, kön-nen nach Auffassung von Henneberger/Strebel/Garzotto anschließend in Form eines Business Case und einer Marktbetrachtung detailliert analysiert werden. Für ausführ-liche Modelle zur Business-Case-Rechnung könnten Arbeiten aus dem Bereich der Investitionsrechnung herangezogen werden (z.B. ROI oder Net-Present-Value-Modelle). In den beiden konkret untersuchten Beispielen wurde die Anwendung zur Mitarbei-terentwicklung (HR) als Sourcing-Option im Rahmen von SaaS identifiziert und tat-sächlich auch umgesetzt. Die Anwendung zur Proposal-Erstellung hingegen wurde kritisch betrachtet, insbesondere aufgrund des hohen potenziellen Risikos durch Cloud Sourcing im Rahmen von IaaS. Dieses Szenario wurde vom Unternehmen nicht weiter verfolgt. Fazit: Das Entscheidungsmodell von Henneberger/Strebel/Garzotto aus Okto-ber 2010 mit den Elementen

• Strategischer Wert/Kritikalität • Überprüfen von Aufwand, Nutzen, Risiken • Auswahl Cloud-Services und Anbieter • Endentscheidung mittels Business Case

bietet eine gute Ausgangsbasis für Cloud-Computing-Entscheidungen in allen Bereichen. Für Kommunen ist dieses Modell jedoch um Aspekte der Spezifik von Entscheidungen in öffentlichen Verwaltungen zu ergänzen.

75

5.4 Zusatzkriterien bei Cloud Computing von Kommunen

Eine Umsetzung von Cloud-Computing-Ansätzen für die öffentliche Verwaltung muss • die besonderen Rahmenbedingungen berücksichtigen (z.B. Datenschutz) • ein praktikables Modell finden, um Cloud-Services in die örtliche Infrastruktur zu

integrieren (ist in komplexen IT-Landschaft von Kommunen kompliziert) • prüfen, welche Services tatsächlich lukrativ sind (nicht alle eingesetzten Fachver-

fahren der Verwaltung sind/werden Cloud fähig) • tragfähige und umsetzbare Businesspläne und Geschäftsmodelle entwickeln. Um die Auswirkungen für die öffentliche Hand beim Eintritt in das Cloud Computing einschätzen zu können, empfiehlt das Fraunhofer-Institut FOKUS eine Betrachtung der Wechselwirkungen nach folgenden Modellen: • Ökonomisches Modell: Welche Einsparungen und erweiterten Dienstleistungen

auf welcher Ebene sind möglich? Welche Grundschutzziele sind notwendig? • Betriebsmodell: Welche Investitionen und Kompetenzen sind erforderlich? Wel-

che Ausstattung bietet welches Angebot? • Teilhaber- oder Teilnehmermodell: Welche Vorteile, Chancen und Risiken bieten

eigene Zulieferungen von IT-Dienstleistungen in den Verbund, welche ein reines Konsumentenverhalten?

• Betreibermodell: Wie wird der Versorgungsanspruch gewährleistet, wie wird Leistung bepreist? Welche Domäne kann angewandt werden?

• Sicherheitsmodell: Welche Daten- und Personenschutzanforderungen müssen erfüllt werden?

• Lieferantenmodell: Welche Infrastrukturlieferanten können gewählt werden? • Akquisemodell: Wie erfolgt die Bewerbung zukünftiger Teilnehmer? Wie werden

die erforderlichen Skaleneffekte erzielt? (Vgl. Fraunhofer FOKUS 2010, S. 11)

Bereits am 23.05.2007 veröffentlichte die Computerwoche die folgenden Entschei-dungskriterien für klassische Inhouse- und SaaS-Lösungen:

76

http://www.computerwoche.de/_misc/article/element/

index.cfm?pk=592668&id=d2e639-table

Danach ergibt sich als Tendenz: „Wer schnell eine weitgehend standardisierte Anwendung aufsetzen will, die aber von häufig wechselnden Nutzern an einer Vielzahl von Standorten genutzt werden soll, wobei die zugrunde liegende Hardware- und Software-Infrastruktur ohne gro-ßen internen Aufwand immer auf dem neuesten Stand sein sollte, der tut gut daran, intensiv über On-Demand-Anwendungen nachzudenken. Wer aber seine Ressourcen eher in die Einführung und laufende Weiterentwicklung einer sehr spezifischen An-wendung auf einer stabilen Infrastruktur stecken will, um sie seinem relativ kon-stanten Nutzerkreis über einen langen Zeitraum zur Verfügung zu stellen, der wird wahrscheinlich eher bei den klassischen Inhouse-Anbietern fündig.“ (Ebd.)

Entscheidungsgrundlage für oder gegen Cloud-Services in einer Kommune sollte so-mit eine Einteilung der Geschäftsprozesse sein:

• standardisierte/standardisierbare Prozesse • spezialisierte sowie datenschutzsensible Prozesse.

In den Fällen, in denen es vorrangig um standardisierte und standardisierbare Pro-zesse und die Möglichkeit der Kostenreduktion geht, können Cloud-Services eine in-teressante Alternative für eigene Hauslösungen darstellen. Geht es jedoch um spezialisierte und besonders datenschutzsensible Prozesse und somit innovative organisationsspezifische IT-Lösungen, bedarf es mehr als standar-disierter Cloud-Services. Auch in diesem Fall sind die neuen, mittels Cloud-Services entstehenden Möglichkeiten zu nutzen.

Hinsichtlich der bereits behandelten Cloud-Formen ergeben sich für Kommunen die folgenden Optionen:

BITKOM 2009, S. 31

77

Eine Private Cloud kann im eigenen Unternehmen mit eigenem Personal betrieben werden. Bei einer Managed Private Cloud erfolgt der Betrieb durch einen externen Dienst-leister, die IT-Infrastruktur verbleibt dabei jedoch bei der Kommune und in deren Eigentum. Der externe Partner trägt die Betriebsverantwortung auf Basis definierter Service Level Agreements. Im Falle einer Outsourced Private Cloud übernimmt ein externer IT-Dienstleister eine dezidierte Cloud-Infrastruktur (oder baut sie auf) und betreibt sie vollautoma-tisch. Die Infrastruktur steht physisch beim externen Partner, der auch Eigentümer der Anlagen ist. Hierbei finden alle Kriterien, Bedingungen, Prozesse und Regeln des „normalen“ IT-Outsourcings Anwendung. Eine Public Cloud ist stets ein Outsourcing-Modell. Sie ist eine Sonderform des IT-Outsourcings: virtualisiert, standardisiert, on Demand, ohne Anlagen- und Personal-übertragung. Eine Kommune wäre weder Eigentümer der Infrastruktur noch der Anwendungslösungen. Ort und Form der Datenhaltung wären ihr unbekannt, eine Mitbestimmungsmöglichkeit über den Ablauf der Prozesse in der Public Cloud gäbe es nicht. Die Kommune würde sich mit vielen anderen Nutzern eine IT-Umgebung teilen, sie erhielte ein temporäres Nutzungsrecht an den genutzten Anwendungen, den darunter liegenden Plattform- und Infrastrukturkomponenten und teilweise ge-wisse Basis-Service Level Agreements. (Vgl. ebd. 31 f.) Ein Blick über die Ländergrenzen zeigt einen Trend zur Private Cloud bei Behörden:

Bereits aus Gründen der Datensicherheit dürften Public Clouds für Kommunen nicht in Frage kommen, so dass folgende Varianten zur Entscheidung stehen:

• Outsourcing: die kompletten Daten liegen auf den Servern eines kommunalen Rechenzentrums

• Inhouse: Intranet-Lösung; die Daten befinden sich im eigenen Haus auf einem Server

• Outsourcing & Inhouse (Hybridlösung): einige Daten liegen auf den Servern ei-nes kommunalen Rechenzentrums, andere Daten liegen lokal (z.B. Geodaten und Beitragsdaten)

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• Inhouse: Intranet- & Desktoplösung (Hybridlösung): die Daten liegen auf dem eigenen Server im Haus und die Kommune greift mit einer Desktoplösung auf die gleichen Daten zu.

(Vgl. www.kominfo.net) Fazit: Klassische Inhouse- sowie On-Demand-Lösungen haben sich in den letz-ten Jahren einander angenähert. Daher muss die spezifische Situation des Anwenders, hier der jeweiligen Kommune, betrachtet werden, um den optimalen Lösungsansatz zu ermitteln. Bei standardisierter Anwendung, häufig wechselnden Nutzern an vielen Standorten und dem Bedürfnis nach laufender Aktualisierung liegt das Outsourcing von IT in einer Private Cloud nahe. Geht es um sehr spezifische Anwendung auf einer stabilen Infrastruktur für einen relativ konstanten Nutzerkreis über einen langen Zeitraum er-scheint eine Inhouse-Lösung empfehlenswert.

79

5.5 Entscheidungsmodell für Kommunen I. Feststellung eines Handlungs- und Entscheidungsbedarfs Kommunen sehen sich folgenden Herausforderungen gegenüber, aus denen sich Handlungsbedarf ergibt, entsprechend der unterschiedlichen Ausprägung in den je-weiligen Gemeinden:

Ziel: Schaffung einer

zuverlässigen, sicheren und kostengünstigen Verwaltung

unter Berücksichtigung der

Bürgersicht: Wo und wie Verwaltung ihre Dienstleistungen erbringt, ist egal,

Hauptsache sie erfolgen zur Zufriedenheit. Gefragt sind Bürgernähe, Qualität, Zuverlässigkeit und Transparenz.

mit daraus resultierenden

Kernfragen:

Sparen an oder mit der IT? Welche notwendigen Prozesse werden erst durch IT möglich?

E-Government und Cloud Computing als Standort- und Imagefaktor? Beitrag der IT zu einer Bürgerkommune?

Optimierung komplexer werdender Geschäftsprozesse

Produktivität / Effektivität bei Mitarbeiterzufriedenheit

Wissensmanagement Zusammenarbeit Mitarbeiter + Verwaltungspartner

Defizit öffentlicher Haushalte und Schuldenbremse im GG Demografischer Wandel

IT-Fachkräftemangel

Anspruchsänderung der Bürger durch sozialen und technologischen Wandel

heterogene IT-Landschaften

IT in unterkritischer Größe

Handlungsbedarf

80

II. Analyse des Entscheidungsumfelds

Politisch

• Bundesregierung: Strategie Deutschland Digital 2015 • Festlegungen 5. Nationaler IT-Gipfel 07.12.2010 (Dresdner Vereinbarung): Open Government, Kooperatives E-Government, Vertrauen, Schutz und Selbstverantwortung in der digitalen Welt

• Open Government Data: vermehrte Bereitstellung von Verwaltungsdaten mit den Kriterien vollständig, zugäng-lich, maschinenlesbar, weiterverarbeitbar sowie lizenzfrei, mit den Zielen Transparenz, Partizipation und Kooperation

• Erfordernis eines politischen Nutzens von IT, wie größere Bürgernähe, Förderung der digitalen Gesellschaft, Unter-stützung der Standortattraktivität

• Föderalismusreform II: bund-länder-übergreifende IT-Koordinierung

• One-Stop-Government: für jedes Anliegen eine Behörde als Ansprechpartner

Ökonomisch

• Überschuldung der Kommunen • Schuldenbremse im Grundgesetz • Aufgabenerfüllung anstelle von Gewinnmaximierung • Rückgewinnung der politischen Handlungsfähigkeit der Kom-munen durch Haushaltskonsolidierung auch mittels IT

• Verwaltungsprozesse effektiver gestalten, Prozesskosten senken • IT-Leistungen selbst kostengünstiger erbringen oder einkaufen

Sozial

• demografischer Wandel • veränderte Bürgeransprüche hinsichtlich Verwaltungsservice

und Datensicherheit • digitale soziale Netzwerke

Technologisch

• kommunale und Landesrechenzentren • DOI-Netz, CN LAVINE in Mecklenburg-Vorpommern • Cloud-Angebote für Verwaltungen

Ökologisch

• EU: Code of Conduct for Data Centres • Aktionsplan Green IT (3. Nationaler IT-Gipfel 2008) • Informationsplattform der Green IT-Allianz (2011) • Technologieprogramm Green2IT • Bundesstrategie Green Office Computing (2011)

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Rechtlich

• Europäische Dienstleistungsrichtlinie RL 2006/123/EG: Prinzip der Einheitlichkeit der Verwaltung (One-Stop-Government) und elektronische Verfahrensabwicklung

• Änderung Grundgesetz Artikel 91 c (01.08.2009): Ermöglichung einer Kooperation von Bund und Ländern bei Planung, Errich-tung und Betrieb von informationstechnischen Systemen, Er-möglichung der Festlegung von Standards und Sicherheitsan-forderungen, Errichtung eines Verbindungsnetzes

• IT-NetzG (2010): Gesetz über die Verbindung der informations-technischen Netze des Bundes und der Länder

• IT-Staatsvertrag (2010): IT-Planungsrat, IT-Infrastrukturen (Netz), IT-Standards und Sicherheitsanforderungen

• Bundesdatenschutzgesetz: Auftragsdatenverarbeitung (§ 11) • Vergaberecht/Inhouse-Voraussetzungen nach dem EuGH: Grundsatz der Ausschreibung bei Vergaben; Inhouse-Zusammenarbeit von Verwaltungen nur bei gemeinsamer Er-richtung der Verwaltungen mit gemeinsamer Trägerschaft, Be-herrschung der gemeinsamen Errichtung durch die Träger wie eine eigene Behörde, Geschäfte im Wesentlichen mit den Trä-gern und nur unwesentlich mit Dritten (bis zu 10 %), keine Be-teiligung Privater

Ein weiteres wichtiges Element des Entscheidungsumfeldes ist das Selbstverständnis der Verwaltung, von dem die Rolle, die der IT zuerkannt wird, wesentlich abhängt, sei es nun auf der Ebene des Staates oder einer Kommune. Entscheidungen zum Ein-satz von IT bedürfen somit einer Debatte zum Grundverständnis der jeweiligen Kommunalverwaltung, und zwar sowohl hinsichtlich der Position zum Zeitpunkt der Entscheidung als auch hinsichtlich der beabsichtigten Entwicklung (Vision), wobei eine Kombination nachfolgender Grundmodelle möglich erscheint:

Bubeck/Fuchs 2003, S. 5

Zum übergreifenden Element des Entscheidungsumfeldes wird somit die Entwick-lung der IT von einer Commodity hin zu einer strategischen Ressource. Aus takti-schen werden strategische Fragestellungen der Verwaltungsführung:

82

Abegglen 2008, S. 4

Des Weiteren gehört eine Betrachtung des Strukturwandels der Verwaltung sowie der Vorteile und Mängel der bisherigen IT-Struktur zur Analyse des Entscheidungs-umfelds:

Strukturwandel öffentlicher Verwaltungen

IT öffentlicher Verwaltungen

• Globalisierung • Demografischer Wandel • Wertewandel • Veränderung der Arbeits- und

Lebenswelt • Virtualisierung • Verwaltungsmodernisierung • Bürokratieabbau • Verwaltung als Dienstleister • Good Governance • Haushaltskonsolidierung • Einführung der Doppik • Deutschland digital 2015 • Open Data • E-Government • Entwicklung der IT zu einem

Kernelement von Leistungser-bringung und Strukturwandel

• jahrzehntelange Erfahrungen öffentli-cher IT-Dienstleister

• gemeinsame Datenverarbeitungszen-tren und Kooperationen

• hohe Fragmentierung der IT-Dienstleister sowohl in den Kommu-nen als auch den Bundesländern

• geringe Standardisierung der Verfah-ren und Plattformen trotz gleichartiger Aufgaben

• organisches Gewachsensein der IT-Strukturen mit hohen Unterhaltungs-kosten sowie Verbesserungserforder-nissen bei Betriebsstabilität, Sicher-heit und Kontinuität

• fehlende finanzielle Spielräume für neue Lösungen

• Fachkräftemangel und Wissens-verlust durch ausscheidende Mit-arbeiter

83

Ein Großteil der Aufgaben- und Handlungsfelder kann nur teilweise direkt beein-flusst werden. Zumeist handelt es sich um Rahmenbedingungen, die ausschließlich indirekt und/oder langfristig beeinflussbar sind. Somit ist eine Gleichzeitigkeit von Freiraum und Beschränkung bei den einzelnen Handlungsfeldern gegeben. „Da in allen Handlungsfeldern unterschiedliche Akteure agieren, z.B. Verwaltungen unter-schiedlicher Gebietskörperschaften und Zuständigkeiten, wird das koordinierte Handeln aller das höchste gemeinsame Ziel… Es liegt jedoch … in der Natur der Sa-che, dass dieses Ziel nur äußerst selten erreicht wird.“ (Hagen 2003, S. 118)

Freiräume (hell) und Rahmenbedingungen (dunkel) bei Handlungsfeldern

am Beispiel von E-Government Hagen 2003, S. 118

Die Analyse der internen und externen Situation ist zusammenzuführen:

Kargl/Kütz 2007, S. 9

84

III. Aufzeigen von Entscheidungsalternativen Aus dem Handlungs- und Entscheidungsbedarf ergeben sich, unter Berücksichtigung des Entscheidungsumfelds, folgende Möglichkeiten der Aufgabenerfüllung mittels IT:

Handlungsbedarf

Diese Handlungsmöglichkeiten müssen sich zugleich nicht ausschließen, es besteht auch die Möglichkeit, dass Inhouse- und Outsourcingvarianten nebeneinander beste-hen oder zeitlich nacheinander umgesetzt werden, z. B.:

Innenministerium M-V 2010, S. 22

Inhouse-Lösung

IT-Zentrale im Unternehmen

totales Insourcing

Ausgründung

Eigenbetrieb GmbH

totales betriebsin-ternes Outsour-

cing

Kooperation

Öffentlich-öffentliche oder öffentlich-private Zusammenarbeit

selektives / totales ÖÖP/ÖPP

Externen Dienstleister

externes Rechen-zentrum (privat oder öffentlich)

selektives / totales Outsourcing

Aufgabenerfüllung durch

85

Für alle Formen des In- und Outsourcings der IT-Aufgabenerfüllung können Angebo-te von Cloud Computing genutzt werden, wobei Cloud Computing selbst eine Form strategischen Outsourcings darstellt. Entscheidungsbedarf besteht hinsichtlich der Tiefe des Outsourcings:

Unabhängig von der Outsourcing-Tiefe ist eine Entscheidung hinsichtlich der Nut-zung einer Cloud-Art zu treffen: Hinsichtlich von IT-Kooperationen im kommunalen Bereich ist eine Entscheidung zu folgenden Alternativen zu treffen:

• Zusammenarbeit mit Partnerkommunen über Einzelvertrag • Zusammenarbeit mit Privatunternehmen über Einzelvertrag • Bildung / Nutzung eines kommunalen Zweckverbands • Nutzung von Landesdatenverarbeitungszentren • Errichtung / Nutzung eines kommunalen Datenverarbeitungszentrums • Anbieten eines eigenen Rechenzentrums für andere Kommunen.

SaaS

Geschäfts-prozesse

Fachverfahren CRM / ERP / HR

PaaS

Entwicklungs-tools

Laufzeit-umgebung Datenbanken Datenlogistik E-Mail / De-Mail

Iaas

Server Speicherplatz Rechenleistung Langzeit-

archivierung

Private Cloud

Betreibung für eine Organi-

sation

Community Cloud

Organisationen teilen sich Ressourcen

Public Cloud

öffentlicher Zugang zur Infrastruktur

Hybrid Cloud

Nutzungskombi-nation verschie-dener Cloud-formen und tra-ditioneller IT-Umgebungen

Alternativen zur Outsourcingtiefe bei Cloud Computing (Servicekategorien)

Nutzungsmodelle von Cloud Computing

Managed Private Cloud

Outsourced Private Cloud

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IV. Bewertung der Entscheidungsalternativen

In-/Outsourcing von IT Varianten von Cloud Computing

Bewertung mittels

Nutzung existierender Entscheidungsmodelle zum Outsourcing von Dienstleistungen

unter Abwägung von Vor- und Nachteilen in Bezug auf Unternehmensstrategie Kernkompetenzen

Leistung Kosten

Ressourcen Personal Sicherheit

bei Anwendung von Methoden wie strategische Betrachtungen

(Ressourcen, Prozesse, Leistungstiefe, Kerngeschäft) Stärken-Schwächen-Analyse

Szenario-Analyse Sollprofil

Kostenvergleiche Portfoliomodelle Argumentenbilanz Nutzwertanalyse Flussdiagramme

Prozesskostenrechnung Transaktionskostentheorie

Als zusätzliche und zugleich Ausschlusskriterien für die Nutzung von Cloud Compu-ting in öffentlichen Verwaltungen (und damit Kommunen) sind zu berücksichtigen:

rechtliche Zulässigkeit wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit

Steuerbarkeit und Risikobeherrschbarkeit

Als konkrete Fragestellungen ergeben sich für Kommunalverwaltungen u. a.:

Strategisch

Rechtlich

Technisch

Autonomieverlust Prozessstandardisierung Abhängigkeit von exter-nem Dienstleister Geschäftsmodell Transparenz Akzeptanz

Datenschutz/Datensicherheit Ordnungsrecht Vergaberecht Vertragsrecht

Know-how-Einbuße interne Integration

Migration Verfügbarkeit Skalierbarkeit

Standardisierbarkeit von Aufgaben

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Entscheidungen in Bezug auf die Beteiligung einer Kommune an IT-Kooperationen haben folgende Bewertungskriterien zu berücksichtigen:

• politische Notwendigkeit • Einsparmöglichkeiten • Möglichkeit der Erweiterung von Dienstleistungen • Investitionserfordernisse • Erzielung von Skaleneffekten • Kompetenzen • Ausstattung der einzelnen Angebote • Gewährleistung des Versorgungsanspruchs • Preisbildung • Datenschutzgewährung • Auswahl der Infrastrukturlieferanten • Aufnahmeregelungen für künftige Teilnehmer • Vorteile, Chancen und Risiken eigener Zulieferung in die Kooperation • Vorteile, Chancen und Risiken bei reinem Konsumentenverhalten

Wählen Kommunen eine Variante unter Beteiligung eines privaten Dritten, ist die Bewertung des Partners von besonderer Bedeutung. Hierbei sollten folgende Min-destauswahlkriterien berücksichtigt werden:

• Stabilität und „Langlebigkeit“ • passende Größe • Marktposition / Referenzen • Branchenkenntnisse („Business Level Agreements“) • ggf. eigene Nutzung der Technologie (z.B. SAP) • räumliche Nähe • Projektimplementierung und Betrieb aus einer Hand • Technologie • Nutzung von Standards • Prozessorientierung • Flexibilität • Preis / Vertragsgestaltung.

(Schröder 2010, S. 34) V. Treffen einer Entscheidung Zum Treffen einer Entscheidung zu Inhouse oder Outsourcing ist das folgende Vor-gehen empfehlenswert:

• Erfassung der vorhandenen IT in Verbindung mit einer Analyse der eigenen IT-Kompetenzen (IT-Portfolio einer Kommune)

• Identifizierung, Beschreibung und Abgrenzung von Leistungsbereichen, d.h. Bündelung von IT-Aufgaben zu IT-Clustern nach - aktueller und zukünftig-strategischer Bedeutung der IT-Aufgabe für das

Kerngeschäft der Verwaltung - Beitrag der IT-Aufgabe zu Leistungserbringung und Image der Verwaltung - Häufigkeit der Nutzung sowie Dynamik der IT-Leistungserbringung - Erreichbarkeit von Kostensenkungen bei Outsourcing der IT-Aufgabe

88

- Auswirkungen eines Outsourcings der IT-Aufgabe auf Strategie, Autonomie und Risiken für die Kommune

- Transaktionskosten und Kosten des Lock-in-Effekts - Eignung der IT-Aufgabe für Outsourcing unter Berücksichtigung des IT-

Reifegrades • Dokumentation von Schwachstellen und Handlungsbedarfen • Ableitung erwarteter bzw. benötigter Leistungsmerkmale • Erstellen eines IT-Portfolios zur zukünftigen Aufgabenerfüllung durch

- Inhouse-Lösungen - Outtasking - Outsourcing - Kooperationen

Eine Entscheidung zu Make or Buy kann nach folgendem Muster erfolgen:

Abegglen 2008, S. 13

Für eine nachfolgende Entscheidung zur Nutzung von Cloud-Computing-Modellen in einer Kommune empfehlen sich folgende Entscheidungsschritte:

• Einteilung der Geschäftsprozesse in standardisierte/standardisierbare sowie spezialisierte und datenschutzsensible Prozesse

• Einteilung der Geschäftsprozesse sein Auswahl von Anwendungen unter Be-rücksichtigung ihres strategischen Wertes (Bedeutung für Verwaltungskernaufgabe und Image)

• Prüfung der ausgewählten Anwendung hinsichtlich ihres kritischen Wertes (Schaden bei Fehlerhaftigkeit/Ausfall der Anwendung)

• Auswahl möglicher Cloud-Servicemodelle aufgrund ihrer Charakteristika • Prüfung von Aufwand und Nutzen sowie Risiken der ausgewählten Modelle • Abwägung der Kosten und Einsparungen • Endauswahl der Cloud-Services und Anbieter

Für das Treffen von Entscheidungen im kommunalen Bereich sind unbedingt kom-munalverfassungsrechtliche Vorschriften sowie Festlegungen in den jeweiligen Hauptsatzungen der Kommunen zu berücksichtigen. Es ist möglichst eindeutig festzustellen, welche Entscheidungen noch Geschäft der laufenden Verwaltung sind und welche darüber hinausgehen und einer Entscheidung von Gremien bedürfen.

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Ebenso ist eine Prüfung der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze vorzuneh-men, denn sofern mit Entscheidungen zur IT Organisationsveränderungen erfolgen und/oder Regelungen zum Verhalten von Mitarbeitern getroffen werden, können mitbestimmungspflichtige Tatbestände vorliegen.

VI. Umsetzung der gewählten Alternative

Die fachliche Umsetzung der gewählten Alternative sollte mittels Change Manage-ment begleitet werden. Geeignet ist das 8-Schritte-Modell von John Kotter aus 1995:

1. Bewusstsein für Dringlichkeit schaffen 2. Führungskoalition aufbauen (Verantwortliche mit Veränderungsbereitschaft

gewinnen und zusammenbringen) 3. Zukunftsvision formulieren und Strategie entwickeln 4. Vision des Wandels kommunizieren 5. Empowerment: Ermöglichung des Handelns im Sinne der neuen Vision/Ziele 6. Planung und Herbeiführung kurzfristiger Erfolge 7. Erfolge konsolidieren und weitere Veränderungen ableiten 8. Verankern des Neuen in der Unternehmenskultur

(Vgl. Kotter 1997) Sollte für die Umsetzung des Veränderungsprozesses externe Beratung erforderlich sein, würde deren Aufgabe hinsichtlich der Stufen in Folgendem bestehen:

www.admin.bdu.de/docs/downloads/FG/pe/Langfassungen/Langversion_Change.pdf Für das Gelingen des fachlichen Veränderungsprozesses ist die frühzeitige Einbezie-hung der Personalvertretung sowie Mitarbeiter zwingend erforderlich, unabhängig davon, ob mitbestimmungspflichtige Gegebenheiten vorliegen oder nicht.

Der Veränderungsprozess muss mögliche Barrieren im Auge behalten und ihnen be-gegnen, wie z. B.

• Gewohnheiten und Ängste • Existierende Organisation • soziale Faktoren / Menschen • Defizite bei der Implementierung.

90

Des Weiteren ist eine erfolgreiche Umsetzung ohne Verknüpfung mit der Verwal-tungsreform, den politischen Entscheidungsträgern und den Stakeholdern der Ver-waltung undenkbar.

Ordnet man E-Government und Cloud Computing informationssystemtheoretisch als „Online-Transaktionssystem“ ein, ergibt sich folgender Gesamthandlungsrahmen bzw. Umsetzungsprozess:

Hagen 2003, S. 116

VII. Kontrolle der Entscheidung

Als Kritische Erfolgsfaktoren können genannt werden:

• Leitbild und Strategie der Verwaltung • Leitbild des IT-Bereichs • Synchronisierung von Verwaltungs- und IT-Strategie/Leitbild • Organisation sowie Projekt- und Change Management • Auswahl der Anwendungen • Nutzen und Kosten • Kompetenzen, Motivation und Qualifizierung der Mitarbeiter • Schaffung von Akzeptanz • Kooperationen und Partnerschaften • nachhaltige Sicherung der Ressourcen • Service Level Agreements mit den Dienstleistern • Verfügbarkeit und Qualität der Leistungen • Rechtmäßigkeit • Steuerbarkeit.

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Eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der getroffenen Entscheidungen sollte einen Vergleich von erreichten und nicht erreichten monetären und nicht monetären Zielen umfassen:

Kargl/Kütz 2007, S. 45 Als mögliche Controlling-Instrumente seien genannt:

• Earned Value Kennzahlen • Analyse des Return on Invest • Analyse/Vergleich erwarteter und tatsächlicher Wirkungsketten • Ermittlung der Bürger- und Mitarbeiterzufriedenheit • Ressourcenverbrauch • Bilanzveränderungen im IT-Bereich nach Einführung der Doppik.

Letztlich sind die getroffenen Entscheidungen laufend zu kontrollieren, d.h. sowohl in der Phase der Planung als auch Umsetzung und Nutzung, mit den entsprechenden Aktivitäten:

Abegglen 2008, S. 15

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Zusammenfassende Thesen 1. Cloud Computing stellt eine Form arbeitsteiliger Leistungserbringung dar, bei der

Anwendungsprogramme, virtuelle Systeme und komplette IT-Infrastrukturen als Service eines Dienstleisters auf Abruf bereitgestellt werden. Die Anwendungen und Daten befinden sich nicht mehr auf dem lokalen Rechner oder im Rechen-zentrum des Unternehmens/der Verwaltung, sondern in der „Wolke“.

2. Internet und Intranet entwickeln sich zu einer Art Baukasten für webbasierte

Dienstleistungen. 3. Die Art des Einsatzes von Informationstechnologien in der öffentlichen Verwal-

tung wird bestimmt durch die allgemeine Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik in Verbindung mit Erfordernissen von Verwaltungsre-formen.

4. Das Verhältnis von Verwaltung und IT hat sich grundlegend gewandelt: Aus einer

IT-gestützten Verwaltung wurde eine IT-abhängige Verwaltung. Kommunale IT entwickelt sich von einer Commodity hin zu einer strategischen Ressource, deren Potential bisher unzureichend genutzt wird.

5. Kommunale IT-Dienstleister bieten teilweise seit Jahrzehnten Cloud ähnliche

Leistungen an und können somit als ein Vorreiter von Cloud Computing genannt werden. Zugleich geht das organisationsübergreifende Bereitstellen und Managen von IT-Ressourcen über bisherige Lösungen hinaus. Die Erfahrung des öffentli-chen Sektors mit Rechenzentren, die Services für viele Anwender bieten, ist um-fassend nutzbar. Klärungsbedarf vor einer großräumigen Nutzung von Cloud Computing besteht insbesondere hinsichtlich der besonderen Sensibilität hoheit-licher und personenbezogener Daten.

6. Öffentliche Verwaltungen können mit Konzepten von Cloud Computing die inter-

ne Erstellung von IT-Leistungen durch externe Leistungserstellungsprozesse er-setzen, sowohl als Strategie der Problembeherrschung als auch Problemvermei-dung.

7. Je nach Zielsetzung und Ausgestaltung des konkreten Vorhabens besteht die Mög-

lichkeit für Kommunen, durch den Einsatz von Cloud Computing Kostensenkun-gen, Qualitätsverbesserungen oder auch strategische Ziele umzusetzen. Insbeson-dere kann eine Optimierung der Geschäftsprozesse erfolgen, wodurch geordnete Workflows entstehen, mit Parallelität und Nachvollziehbarkeit bis hin zur Leis-tungsmessung.

8. Um die politische Vision der Bürgerkommune Wirklichkeit werden zu lassen,

müssen alle Prozesse dieses strategische Ziel unterstützen. Das genutzte IT-System muss es der Verwaltung gestatten, den strategischen Wandel ohne Abhän-gigkeiten zu gestalten. IT wird dadurch zu einem Kernelement der Leistungser-bringung und des Strukturwandels der öffentlichen Verwaltungen.

9. Cloud Computing stellt eine Form des Outsourcings dar, weil kontinuierlich Res-

sourcen von außerhalb des eigenen Unternehmens/ der eigenen Verwaltung mit-tels Inanspruchnahme eines Dienstleisters genutzt werden.

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10. Da die Beziehung zwischen Anbieter und Nachfrager über die gewöhnliche Be-schaffung hinausgeht, ist die Zusammenarbeit im Rahmen von Cloud Compu-ting besser als Kooperation zu fassen.

11. Cloud Computing bietet Vorteile bei Kosten, Funktionalität, Aktualität, Stan-

dardisierung, Technologie, Qualität und Flexibilität. 12. Bedenken zu Cloud Computing ergeben sich aus den allgemeinen Outsourcing-

Risiken sowie in Bezug auf die Datensicherheit. 13. Die Vorteile des Outsourcings sind gegen die Risiken zur Sicherheit der Daten

der Bürger aufzuwiegen. Cloud Computing ist nur dort denkbar, wo es das Ver-trauen des Bürgers nicht gefährdet.

14. Öffentliche Clouds kommen für Kommunen derzeit nicht in Frage. Ausnahmen

für einzelne Services sind an die Anwendung von Verfahren gebunden, die das Lesen nur Berechtigten ermöglichen (Datensegmentierung und Datenverschlüs-selung).

15. Für öffentliche Verwaltungen gilt angesichts der hohen Anforderungen an Da-

tenschutz und IT-Sicherheit eine Private Cloud als die Lösung. Die IT-Services befinden sich dabei entweder in einem verwaltungseigenen Rechenzentrum o-der bei einem IT-Dienstleister, der kundenindividuell den IT-Betrieb über-nimmt. Der Zugang wäre beschränkt wie in einem Intranet.

16. Bei einem Zusammenschluss mehrerer Kommunen würde es sich um eine

Community Cloud, im Falle des Staates um eine Government Cloud handeln. Der Aufbau derartiger Cloud-Formen bedarf des politischen Willens, potenzielle Effekte gemeinsam mit anderen umzusetzen, eines tragfähigen und transparen-ten Business- und Geschäftsmodells sowie eines umsetzbaren, pragmatischen Organisations- und Technikkonzepts.

17. Bei allen IT-Aktivitäten der öffentlichen Verwaltung sind politische Rahmenbe-

dingungen zu berücksichtigen. Aufgabenerfüllung und nicht Gewinnmaximie-rung steht im Vordergrund. Selbst bei reinen Prozessen der Verwaltungsmoder-nisierung ist ein political case zu berücksichtigen.

18. IT-Prozesse und -Kooperationen müssen so gestaltet werden, dass Probleme auf

der Leistungsebene nicht die politische Gesamtführung gefährden. 19. Bundespolitisches Zukunftsziel für die Verwaltung ist Open Government. Mit

seinen drei Aspekten Transparenz, Teilhabe und Kooperation soll der Zusam-menhalt aller gesellschaftlichen Gruppen gefördert und die Demokratie unter-stützt werden.

20. Auf der politischen Tagesordnung steht die Anerkennung von IT als weiteres

Element des Kanons der Daseinsvorsorge. E-Daseinsvorsorge wird genauso wichtig wie die Versorgung mit Wasser, Energie, Nahverkehr und Wohnraum.

21. Ökonomisch kann Cloud Computing in seinen Ausprägungen SaaS, PaaS und

IaaS öffentlichen Verwaltungen helfen Haushalte zu konsolidieren, Synergien zu nutzen und Einsparungen zu realisieren.

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22. Neuer strategischer Spielraum für Politik und Verwaltungen in Zeiten von Haushaltsdefiziten wird durch das Eingehen von Kooperationen im IT-Bereich ermöglicht. Gemeinsame Basis-Infrastrukturen wie Rechenzentren sowie stan-dardisierte IT-Infrastrukturen und Fachverfahren verteilen die Grundkosten auf mehrere Schultern. Durch Synergien wird der Steuerzahler entlastet. Durch neue Größenklassen ist mehr Qualität in der Leistungserbringung und besserer Bürger-Service möglich.

23. Wenn durch Fusion oder Reorganisation öffentlich‐rechtlicher Rechenzentren

auch Kosten eingespart werden können, ist zugleich die Entwicklung zu Mono-polen und damit neuen Abhängigkeiten nicht aus den Augen zu verlieren.

24. IT-Kooperationen nicht automatisch zu räumlichen Konzentrationen führen.

Denkbar ist ebenso die Kooperation von Spezialisten, die nach dem Konzept der Service Orientierten Architektur (SOA) zusammenarbeiten und dadurch ein vir-tuelles Zentrum bilden, das sich anforderungsbedingt dynamisch umstrukturie-ren lässt.

25. Für Kommunen ist die Zusammenarbeit mit Landesrechenzentren hinsichtlich

des Bezugs von Basisdienstleistungen wie Infrastruktur, Speicherplatz, Rechen-leistungen, bundesweite Anwendungen und die Archivierung empfehlenswert. Für konkrete Fachanwendungen empfiehlt sich die Nutzung kommunaler Re-chenzentren oder Zweckverbände.

26. Der Beitritt der Hansestadt Rostock zum Zweckverband Elektronische Verwal-

tung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) ist politisch zielführend, hinsicht-lich möglicher wirtschaftlicher Effekte jedoch offen.

27. Die Stadtverwaltung Rostock hat mit dem Zweckverband e Go-MV, dem Daten-

verarbeitungszentrum des Landes (DVZ M-V GmbH) sowie dessen Netzwerk CN LAVINE öffentliche Kooperationspartner im eigenen Land. Dies schließt zu-gleich weitere Partner inner- und außerhalb des Bundeslandes, sowohl aus der Kommunal- als auch Privatwirtschaft, nicht aus. Eine Dienstleistungserbringung durch Private wird sich jedoch mindestens vorerst auf das Cloud-Service-Modell Software as a Service (SaaS) beschränken.

28. In der Stadtverwaltung Rostock sind IT, Verwaltung und E-Government eng

miteinander zu verzahnen. Die bisherige strikte Trennung ist aufzuheben. Eine Aufgabenkritik der Verwaltung ist Grundvoraussetzung für eine Analyse der Ge-schäftsprozesse, die letztlich mittels IT gesteuert werden. E-Government-Projekte sind inhaltlich, personell und organisatorisch mit der Verwaltungsmo-dernisierung zu verknüpfen.

29. Die Hansestadt Rostock hat das Potential mit ihrer IT selbst zur Keimzelle eines

kommunalen Rechenzentrums zu werden, in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und/oder privaten Partnern.

30. Eine Entscheidung für die Nutzung von Cloud Services sollte mit Hilfe eines

Entscheidungsmodells als Instrument strategischer Verwaltungsführung erfol-gen, um Planungsprozesse zu unterstützen. Während für das Outsourcing von IT zahlreiche Entscheidungsmodelle existieren, ist für Cloud Computing in Kommunen keines bekannt.

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31. Als Ausgangspunkt für eine Entscheidungsfindung zu Cloud Computing in einer

Kommune können die allgemeinen Entscheidungskriterien für das Outsourcing von IT in Anwendung gebracht werden.

32. Der Entscheidungsprozess besteht aus den beiden Grundelementen providerun-

abhängige Planung und Partnerauswahl sowie providerbezogene Umsetzung und Betreibung. Im gesamten Prozess sind die Mitarbeiter laufend und umfas-send einzubeziehen.

33. Das bisher einzig existierende Entscheidungsmodell für die Privatwirtschaft von

Henneberger/Strebel/Garzotto (Oktober 2010) mit den Elementen a) Strategi-scher Wert/Kritikalität b) Überprüfen von Aufwand, Nutzen, Risiken c) Auswahl Cloud-Services und Anbieter d) Endentscheidung mittels Business Case bietet eine gute Ausgangsbasis für Cloud-Computing-Entscheidungen in allen Berei-chen. Für Kommunen ist dieses Modell um Aspekte der Spezifik von Entschei-dungen in öffentlichen Verwaltungen zu ergänzen.

34. Die spezifische Situation einer Kommune ist zu betrachten, um den optimalen

Lösungsansatz zu ermitteln. Bei standardisierter Anwendung, häufig wechseln-den Nutzern an vielen Standorten und einem Bedürfnis nach laufender Aktuali-sierung liegt das Outsourcing von IT in einer Private oder Community Cloud nahe. Geht es um sehr spezifische Anwendung auf einer stabilen Infrastruktur für einen relativ konstanten Nutzerkreis über einen langen Zeitraum erscheint eine Inhouse-Lösung empfehlenswert, insbesondere, wenn die IT der Kommune eine hierfür erforderliche kritische Größe besitzt.

35. Die Feststellung eines Entscheidungs- und Handlungsbedarfs sollte sich an der

Zielstellung Bürgerkommune mit einer zuverlässigen, sicheren und kostengüns-tigen Verwaltung ausrichten.

36. Das Entscheidungsumfeld ist mit den Methoden von PESTEL (politische, öko-

nomische, soziale, technologische, ökologische, rechtlichte Rahmenbedingun-gen) und SWOT (Stärken-Schwächen- sowie Chancen-Risiko-Analyse der kom-munalen IT) erfassbar. Hinzu kommen Erfordernisse des allgemeinen Struk-turwandels öffentlicher Verwaltungen und das Selbstverständnis der jeweiligen Kommunalverwaltung.

37. Handlungsalternativen zur Aufgabenerfüllung durch IT (Make or Buy), zu Out-

sourcingtiefen bei Cloud Computing (Servicemodelle), zu Nutzungsmodellen (Cloud-Arten) sowie zu IT-Kooperationen sind zu benennen und in ihren Aus-wirkungen zu bewerten.

38. Bei der Bewertung der Alternativen sind gängige Methoden der Betriebswirt-

schaft sowie bestehende Entscheidungsmodelle zum Outsourcing nutzbar. Als Ausschlusskriterien für die Nutzung von Cloud Computing in Kommunen sind zu berücksichtigen: rechtliche Zulässigkeit, wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit, Steuerbarkeit und Risikobeherrschbarkeit. Bei einer Beteiligung an öffentlichen Rechenzentren sowie kommunalen Zweckverbänden ist auch eine politische Komponente zu berücksichtigen.

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39. Zu den allgemein gängigen Entscheidungsschritten des Make or Buy sowie des Cloud-Computing-Einsatzes sind im kommunalen Bereich zusätzlich kommu-nalverfassungsrechtliche Vorschriften, Festelegungen in den Hauptsatzungen der jeweiligen Kommune und Landespersonalrechtliche Bestimmungen zu be-rücksichtigen.

40. Bei der Umsetzung der getroffenen Entscheidung kann das Change Manage-

ment angewandt werden, u. a. die 8 Schritte von John P. Kotter. Die umfassende und laufende Einbindung des Personals und seiner Vertretung sollte dabei ebenso selbstverständlich sein wie eine Verknüpfung mit der Verwaltungsre-form, den politischen Entscheidungsträgern und den Stakeholdern der Verwal-tung.

41. Die Kontrolle der Entscheidung ist mit den gängigen betriebeswirtschaftlichen

und IT-Controlling-Instrumenten realisierbar.

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