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  • www.fsw.at

    Ergänzende spezifische Richtlinie für „Wohnen und Pflege“ „Tarifkalkulationsmodell (TKM)“ Fonds Soziales Wien Gültig ab 1. September 2018

    Version 1.5, September 2018

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 2

    INHALTSVERZEICHNIS

    1. SINN UND ZWECK DES TARIFKALKULATIONSMODELLS 3

    2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE 3

    3. BEREICHSSPEZIFISCHE GRUNDSÄTZE 4

    3.1 ANWENDUNGSBEREICH 4

    3.2 KALKULATIONSGRUNDLAGEN 4

    3.3 DEFINITION DER TARIFKOMPONENTEN 5

    3.3.1 GRUNDTARIF 5

    3.3.2 PFLEGE- UND BETREUUNG 6

    3.3.3 MEDIZIN UND THERAPIE 7

    3.3.4 LEISTUNGEN 8

    4. BESCHREIBUNG DER TARIFKALKULATION 8

    5. DAS DECKBLATT 10

    6. DIE TARIFKALKULATION 12

    6.1 ERLÖSE 12

    6.2 KOSTEN 14

    7. BEIBLATT PERSONAL 18

    8. BEIBLATT ABSCHREIBUNGEN 20

    9. BEIBLATT GEMEINKOSTEN 21

    Abkürzungsverzeichnis 23

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 3

    1. Sinn und Zweck des Tarifkalkulationsmodells

    Das gemeinschaftlich im Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen (DV) erarbeitete Tarifkalkulationsmodell dient als Grundlage für die Berechnung der Förderung von Leistungen. Das Modell ist leistungsorientiert und im Sinne der Kostenwahrheit transparent gestaltet. Grundlage des Modells ist das Prinzip der Vollkostendeckung unter Beachtung einer angemessenen Leistungserbringung, einer angemessenen Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Qualität.

    Die Tarifkalkulation erfolgt aus Sicht des Trägers. Der damit ermittelte Preis der Leistung dient als Basis für Verhandlungen mit dem FSW. Die Kalkulation der Leistung hat nach Vorgabe der „Ergänzenden spezifischen Richtlinie für Wohnen und Pflege“ zu erfolgen.

    2. Allgemeine Grundsätze

    Für die Tarifkalkulation ist die im Internet zur Verfügung gestellte Vorlage zu verwenden (www.fsw.at). Änderungen der Vorlagen sind nicht möglich, Ergänzungen können bei Bedarf in der vorgegebenen Leerzeile vom Träger vorgenommen werden. Bei Nachfrage sind auch die Detailberechnungen und Detailinformationen zu den angeführten Kosten und Erträgen im TKM an den FSW zu liefern.

    Die Kalkulation erfolgt für ein Kalenderjahr. Der Zeitpunkt der Übermittlung wird vom jeweiligen Fachbereich bekannt gegeben. Die Kalkulation der einzelnen Leistungen ist elektronisch im Excel-Format an den FSW zu übermitteln.

    Außerdem ist für jedes Jahr eine Nachkalkulation je Leistung in der selben Form bis spätestens Ende Juni des Folgejahres zu übermitteln.

    Unter Nachkalkulation ist eine auf die Leistung bezogene Kalkulation (Kontrollrechnung) zu verstehen, der die tatsächlichen Ist-Kosten zu Grunde liegen. Die Nachkalkulation dient zur Beurteilung des im Vorjahr gewährten Tarifes hinsichtlich der Kostendeckung einzelner Leistungen.

    Ist eine Organisation umsatzsteuerpflichtig, sind die Beträge in der Kalkulation netto anzugeben. Bei nicht umsatzsteuerpflichtigen Organisationen gilt das Prinzip brutto für netto. Kalkulatorische Kosten können in der Kalkulation angesetzt werden, die Kosten sind zu kennzeichnen und die Grundlage für die Berechnung ist zu erläutern.

    http://www.fsw.at/

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 4

    3. Bereichsspezifische Grundsätze

    3.1 Anwendungsbereich

    Im Bereich „Wohnen und Pflege“ ist das TKM grundsätzlich pro Einrichtung und pro (mittels

    Subjektförderung geförderte) Leistung zu verwenden.

    Das TKM kann auch für Objekt- und Projektförderungen angewendet werden.

    3.2 Kalkulationsgrundlagen

    Im TKM wird zwischen Belagstagen und Verpflegstagen unterschieden. Die Belagstage (BT) sind

    sämtliche Tage, an denen ein Platz von einem/einer BewohnerIn belegt ist bzw. an denen der

    Abwesenheitstarif zur Geltung kommt. Die Verpflegstage (VT) sind sämtliche Tage, an denen

    der/die BewohnerIn den Platz tatsächlich belegt, einschließlich der ersten drei Tage bei

    Abwesenheit. Ist der/die BewohnerIn nicht anwesend (z.B. Urlaub, Krankenhaus), wird analog

    dem Konsumentenschutzgesetz ab dem vierten Tag der Abwesenheit ein Abwesenheitstarif

    verrechnet. Der Abwesenheitstarif beinhaltet den Grundtarif abzüglich der variablen Kosten.

    Für die Tarifkalkulation ist von einer Soll-Auslastung von 98% der Kapazität (= Belagstagen)

    sowie von einer zusätzlichen Minderauslastung aufgrund von Abwesenheits- und/oder

    Räumtagen im Ausmaß von weiteren 2% (= Verpflegstage) auszugehen.

    Eine niedrigere Auslastung ist aufgrund besonderer Rahmenbedingungen möglich, muss vom

    Träger bzw. der Einrichtung allerdings argumentiert werden.

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 5

    3.3 Definition der Tarifkomponenten

    Die Tarife gliedern sich in vier verschiedene Tarifkomponenten:

    Grundtarif (pflegestufenunabhängig)

    Pflege- und Betreuungsleistung (pflegestufenabhängig gestaffelt)

    Medizinische Leistung (pflegestufenunabhängig)

    Zuschlag für spezielle Leistung (pflegestufenunabhängig)

    3.3.1 Grundtarif

    Im Grundtarif werden all jene Leistungen abgebildet, welche die Rahmenbedingungen für den

    Betrieb einer Einrichtung im Bereich „Wohnen und Pflege“ schaffen. Leistungskomponenten des

    Grundtarifs sind:

    Essensversorgung: Der/die BewohnerIn einer Einrichtung von "Wohnen und Pflege" hat

    gemäß § 4 Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz – WWPG i.d.g.F. das Recht auf eine den

    üblichen Lebensverhältnissen entsprechende Essensversorgung. Die Essensversorgung

    umfasst eine Vollpension bestehend aus Frühstück, Mittag-, Abendessen und

    Zwischenmahlzeiten. Zusätzlich sind eine bedarfsgerechte Diätversorgung und

    ausreichende Flüssigkeitsversorgung sicherzustellen. Die Kostenverantwortung von

    medizinisch begründeter Ergänzungsnahrung liegt bei der Sozialversicherung und ist nicht

    in die Kalkulation aufzunehmen.

    Wäscheversorgung: Die Leistungen der Wäscheversorgung umfassen neben der

    Zurverfügungstellung und Reinigung der Flachwäsche und Dienstkleidung auch die

    Reinigung und Durchführung kleiner Reparaturen der BewohnerInnenwäsche. Die Kosten,

    die bei einer etwaigen notwendigen chemischen Reinigung von BewohnerInnenwäsche

    anfallen, sind vom/von der BewohnerIn selbst zu tragen.

    Reinigung: Betreffend die Reinigungsleistungen wird davon ausgegangen, dass eine

    Reinigung nach den üblichen Standards vorgenommen wird (Unterhalts-, Sicht- und

    Grundreinigung lt. Hygieneplan und -konzept).

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 6

    Infrastruktur/Gebäude: Die Grundleistung Infrastruktur/Gebäude enthält ganz allgemein:

    • Infrastruktur – Miete, Versicherungen, Energiekosten, laufende Instandhaltung

    • Gebäude – Abschreibungen, Finanzierung

    • Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, z.B. Brandschutz, …

    • Grundausstattung

    • Notruf

    Management und Organisation: Dem Bereich „Management und Organisation“ werden im

    Wesentlichen jene Personal- und Sachkosten zugeordnet, die für eine dezentrale und

    zentrale administrative Unterstützung im Bereich "Wohnen und Pflege" notwendig sind.

    Hinsichtlich des Personals enthält der Bereich „Management und Organisation“ neben der

    Hausleitung und diversen Tätigkeiten in der Administration auch die Pflegedienstleitung

    und den im WWPG vorgeschriebenen medizinisch Verantwortlichen, die damit eindeutig

    dem Grundtarif zugerechnet werden. Darüber hinaus ist das Wirtschafts- und

    Versorgungspersonal dem Grundtarif zuzuordnen. Diese Positionen werden im Blatt

    "Kalkulation Gesamt" in der Position "Leitungs- und Administrationspersonal" bzw.

    "Wirtschafts- und Versorgungspersonal" subsumiert. Jene Personalkosten, die im Beiblatt

    Personal nicht explizit angeführt sind, werden unter der Position "Personalkosten

    Management" oder "Zentralmanagement" zugeordnet und ggf. erläutert.

    3.3.2 Pflege- und Betreuung

    In Pflege und Betreuung sind jene Leistungen enthalten, die grundsätzlich im Rahmen einer

    angemessenen Pflege und Betreuung nach den sieben Pflegegeldstufen gem.

    Bundespflegegeldgesetz (BPGG) zu gewährleisten sind. Die einschlägigen Gesetze z.B. Wiener

    Wohn- und Pflegeheimgesetz (WWPG) sowie Verordnung zum Wiener Wohn- und

    Pflegeheimgesetz, Pflegegeldgesetz, Berufsgesetze wie Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

    (GuKG) oder das Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz (WSBBG) bilden die Grundlage für eine

    zeitgemäße Pflege und Betreuung.

    In der Kostenkalkulation sind die Personalkosten für das Pflege- und Betreuungspersonal sowie

    die Sachkosten für Pflegematerial aufzunehmen und entsprechend auszuweisen.

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 7

    Bei der Anzahl an Pflege- und Betreuungspersonal, die sich aus der Durchführungsverordnung

    zum Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz (WWPG) ergibt und den daraus abgeleiteten,

    geförderten Tagsätzen für Leistungen des Fachbereichs Pflege und Betreuung, wird

    grundsätzlich ein Personalschlüssel gemäß der Verordnung der Wiener Landesregierung

    betreffend Mindeststandards von Pflegeheimen und Pflegestationen anerkannt.

    Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Personalstand an den unter Punkt 4.2. beschriebenen

    Kalkulationsgrundlagen sowie den Pflegegeldstufen der BewohnerInnen orientiert.

    3.3.3 Medizin und Therapie

    Die Kernaufgaben von Einrichtungen des Bereichs „Wohnen und Pflege“ beschränken sich auf

    die Pflege und Betreuung von BewohnerInnen. Eine medizinische, therapeutische sowie

    psychologisch/psychotherapeutische Betreuung ist lediglich sicherzustellen.

    Hinsichtlich der therapeutischen Betreuung wird darüber hinaus Folgendes festgehalten:

    Die Kostenverantwortung für alle notwendigen medizinisch/therapeutischen Personal- und

    Sachkosten liegt im Sinne des ASVG bei der Sozialversicherung und ist von der Einrichtung auch

    dort einzufordern.

    Kosten für Therapiepersonal können in Form eines Personalrichtwertes (1 VZÄ : 100

    BewohnerInnen) aufgenommen werden.

    Die Kosten für die Leistungen des medizinischen Verantwortlichen müssen ebenfalls in die

    Kostenkalkulation einfließen, allerdings als Bestandteil des Grundtarifs.

    Handelt es sich beim medizinischen Verantwortlichen nicht um eine Person mit

    Anstellungsverhältnis so wird das Ausmaß der Inanspruchnahme der Leistung einer externen

    MedizinerIn im Personalblatt in VZÄ umgerechnet und im Blatt "Kalkulation Gesamt" dem

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 8

    Personal II im Grundtarif zugeordnet. Wir bitten ggf. um entsprechende Ergänzung von

    Erläuterungen.

    3.3.4 Leistungen

    Bedarfslagen, welche über das Allgemeine Angebot hinausgehen, sind als spezielle Leistungen

    vom FSW definiert und setzen entsprechende Konzepte voraus.

    Aufgrund von (Mehr-) Leistungen ist eine eigene, vollumfängliche Kalkulation zu legen.

    Der Tarif rechnet sich aus einem pflegegeldstufenabhängigen Tarif für die jeweilige Allgemeine

    Leistung sowie einem pflegegeldstufenunabhängigen Zuschlagsatz.

    Die Kosten für den Tarifanteil sind in den Spalten „Grundtarif, Pflege/Betreuung und Medizin“ zu

    erfassen, die zusätzlich anfallenden Mehrkosten (z.B. Mehrbedarf an Personal) sind in der Spalte

    „Mehrkosten spezielle Leistung“ auszuweisen und bilden den pflegegeldstufenunabhängigen

    Zuschlagsatz.

    4. Beschreibung der Tarifkalkulation

    Das TKM besteht aus sechs Tabellenblättern:

    das Deckblatt

    die Tarifkalkulation gesamt

    die Tarifkalkulation auf Tagsatzebene

    das Beiblatt Personal

    das Beiblatt Abschreibungen

    das Beiblatt Gemeinkosten

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 9

    Nachstehend werden die sechs Tabellenblätter im Einzelnen erläutert. Es werden zudem die

    wichtigsten Kostenartengruppen mit den Kostenpositionen/-arten dargestellt und erläutert. Die

    Aufzählungen sind beispielhaft und nicht vollzählig.

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 10

    5. Das Deckblatt

    TARIFKALKULATION Jahr

    TKM_einrichtungen_stationaere_pflege_betreuung ; Ver.: 1.0

    Träger:

    Standort:

    Leistung:

    Ansprechperson:

    Erstellungsdatum:

    kalkulierte Pflegegeldstufe:

    Angaben zur Kalkulation:

    Berechnung Verpflegstage/Belagstage Auslastung Plätze Tage Bezeichnung

    Anzahl gesamte Plätze einer Einrichtung 100% 0 = Kapazität

    Minderauslastung* 0 0

    Auslastung 100% 0 0 = Belagstage

    Sonstige Abwesenheiten* (Räumtage etc.) 0 0

    Sollauslastung 100% 0 0 = Verpflegstage

    Berechnung Tage: Plätze x 365

    * Minderauslastung und sonstige Abwesenheiten bitte mit negativen Vorzeichen eintragen

    kalkulierte Kosten (in €): Summe

    Leistung

    Grundtarif Pflege/

    Betreuung

    Medizin Mehrkosten

    spezielle Leistung

    Kalkulation Gesamt

    Erlöse -

    Kosten variabel - - - - -

    Kosten fix - - - - -

    erforderliche Mittel - - - - -

    Kalkulation Tagsatz

    Erlöse -

    Kosten variabel #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

    Kosten fix #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

    erforderliche Mittel #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

    Abwesenheitstarif

    Grundtarif #DIV/0!

    - variable Kosten #DIV/0!

    Abwesenheitstarif #DIV/0!

    Pflegegeldstufe Schlüssel Grundtarif Pflege/

    Betreuung

    Medizin Mehrkosten

    spezielle Leistung

    Gesamttarif

    Pflegegeldstufe 1 8,80% #DIV/0! - #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

    Pflegegeldstufe 2 25,00% #DIV/0! - #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

    Pflegegeldstufe 3 87,50% #DIV/0! - #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

    Pflegegeldstufe 4 100,00% #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

    Pflegegeldstufe 5 116,70% #DIV/0! - #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

    Pflegegeldstufe 6 140,00% #DIV/0! - #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

    Pflegegeldstufe 7 175,00% #DIV/0! - #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

    kalkulierter Tarifvorschlag

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 11

    Auf dem Deckblatt sind u.a. folgende Zellen vom Träger auszufüllen:

    das Jahr, für welches die Kalkulation erstellt wird

    Name der Trägerorganisation

    Name und Standort der Einrichtung

    die Leistung, die kalkuliert wird

    die Ansprechperson

    das Erstellungsdatum der Kalkulation

    Angaben zu Kapazität (Plätze) und Auslastung (%) der kalkulierten Leistung

    die kalkulierte, durchschnittliche Pflegestufe der KundInnen der kalkulierten Leistung

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 12

    6. Die Tarifkalkulation

    Nachstehend werden die inhaltlichen, bereichspezifischen Rahmenbedingungen zur Befüllung

    des TKM formuliert.

    6.1 Erlöse

    Erläuterung

    ERLÖSE

    Erlöse aus Tätigkeit (leistungsbezog.)

    SelbstzahlerInnen

    FSW Subjektförderung

    andere Erlöse

    Erlöse aus Tätigkeit (nicht leistungsbezog.)

    Erlöse

    Erlöse

    Spenden

    Mitgliedsbeiträge

    Wirtschaftliche Tätigkeiten

    Personalbezogene Einnahmen (Essen, Miete, …)

    Erlöse aus Kostenerstattung

    Kostenerstattung BM.I für Zivildienstleistende

    AMS Arbeitskostenzuschuss personenbezogen

    andere Erlöse

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 13

    Nachstehend finden sich einige Erläuterungen zu den Erlöspositionen (keine abschließenden

    Angaben):

    Erlöse aus der Tätigkeit

    (leistungsbezogen)

    Erläuterungen

    SelbstzahlerInnen Erlöse SelbstzahlerInnen (KundInnen,

    die keine FSW-Förderbewilligung

    haben); nur in der Nachkalkulation

    auszufüllen. In der Kalkulation werden

    die gesamten Kapazitäten der

    Leistung am Standort betrachtet.

    FSW Subjektförderung Erlöse FSW; ist nur in der

    Nachkalkulation auszufüllen

    andere Erlöse Einnahmen, die direkt mit der

    kalkulierten Leistung in

    Zusammenhang stehen und von

    anderen erbracht werden,

    Refundierungen von Krankenkassen,

    Eigenbeiträge,

    Fehltageentschädigungen, Erlöse aus

    Pflegegeld

    Erlöse aus der Tätigkeit (nicht

    leistungsbezogen)

    Erläuterungen

    Erlöse alle Einnahmen, die mit der Tätigkeit

    der Organisation zusammenhängen,

    (unabhängig von Leistungsmenge) wie

    Zuschüsse und Subventionen, Objekt-

    /Projektförderungen FSW

    Spenden Spenden, die zur Unterstützung der

    anerkannten Einrichtung für diese

    Leistung eingenommen werden z.B.

    Spenden bei Veranstaltungen

    Mitgliedsbeiträge Beiträge, die für diese Leistung

    eingenommen werden

    Wirtschaftliche Tätigkeit Einnahmen, die von der anerkannten

    Einrichtung unabhängig von der

    kalkulierten Leistung erwirtschaftet

    werden, wie z.B. Einnahmen aus

    Kaffeehaus

    Personalbezogene Erlöse Beiträge des Personals für bezogene

    Leistungen wie Essen, Miete

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 14

    Vom FSW gewährte Objekt- und Projektförderungen sind – entweder als Ganzes oder mit dem

    jeweiligen Erlösanteil - separat auszuweisen und entsprechend zu kennzeichnen.

    Eine Doppelförderung ist nicht zulässig.

    6.2 Kosten

    In der Tarifkalkulation werden die gesamten Kosten dargestellt, welche für die kalkulierte Leistung

    und die im Beiblatt „Personal“ angeführten BewohnerInnenstruktur (durchschnittliche Pflegestufe)

    anfallen.

    Die Kosten für das Personal und für jene Gemeinkosten, die nicht mittels internen

    Umlageverfahrens umgelegt werden konnten, werden separat auf den Detailblättern dargestellt

    und in die Tarifkalkulation übernommen.

    Die Kostenpositionen sind, soweit möglich, in fixe und variable Bestandteile zu trennen. Kosten

    für das Pflege- und Betreuungspersonal sowie Kosten für Verpflegung sind grundsätzlich als

    variable Kosten auszuweisen.

    Können die Details zu einzelnen Kostenarten nicht befüllt werden, so sind als Minimalanforderung

    die fettgedruckten Überschriftzeilen der Kostenarten zu befüllen.

    Erlöse aus Kostenerstattung Erläuterungen

    Kostenerstattung für Zivildienst-

    leistende

    Beiträge des BM.I für

    Zivildienstleistende

    Arbeitskostenzuschüsse personen-

    bezogen

    Zuschüsse AMS,

    Sozialministeriumservice

    andere Erlöse weiterverrechnete Kosten KundInnen

    (Telefon, Medikamente, Frisör usw.),

    Refundierung Weiterbildungskosten

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 15

    variabel fix variabel fix variabel fix variabel fix variabel fix

    KOSTEN - - - - - - - - - -

    Personal I - - - - - - - - - -

    Pflege- und Betreuungspersonal - -

    medizin./therapeut. Personal - -

    Leitungs- und Administrationspersonal - -

    Wirtschafts- und Versorgungspersonal - -

    Sonstiges Personal - -

    Hilfskräfte - - - - - - - - - -

    Sonstige Hilfskräfte - -

    - -

    Personal II - - - - - - - - - -

    Pflege- und Betreuungspersonal - -

    medizin./therapeut. Personal - -

    Leitungs- und Administrationspersonal - -

    Wirtschafts- und Versorgungspersonal - -

    Fremdpersonal - -

    Sonstiges Personal - -

    Hilfskräfte - - - - - - - - - -

    Sonstige Hilfskräfte - -

    - -

    Material - - - - - - - - - -

    Lebensmittel - -

    Material für Wäscheversorgung - -

    Pflege- und Therapiematerial - -

    Verbrauchsmaterial - -

    - -

    - -

    Fremdleistung - - - - - - - - - -

    Medizinische Fremdleistung - -

    Reinigung - -

    Wäsche - -

    Essen/Verpflegung - -

    - -

    - -

    Verwaltungs- und Betriebskosten - - - - - - - - - -

    Miete - - - - - - - - - -

    Gebäude - -

    Betriebs- und Geschäftsausstattung - -

    Parkplätze - -

    - -

    Leasing - -

    - -

    - -

    Energie - - - - - - - - - -

    Energie - -

    Müll - -

    Wasser - -

    - -

    - -

    Versicherung - - - - - - - - - -

    Gebäudeversicherung - -

    Haftpflichtversicherung - -

    - -

    - -

    Instandhaltung - - - - - - - - - -

    Reparaturen - -

    Instandhaltung Gebäude - -

    Instandhaltung Anlagen - -

    - -

    - -

    Abschreibungen - - - - - - - - - -

    GWG - -

    Abschreibung Immat. Anlagevermögen - -

    Abschreibung Gebäude - -

    Abschreibung Betriebs- und Geschäftsausstattung - -

    Abschreibung sonstiges - -

    - -

    sonstiges - - - - - - - - - -

    Personalkosten Management - -

    Zentralmanagement - -

    Büromaterial - -

    Porto - -

    Mitgliedsbeiträge - -

    Mobilität - -

    Telekommunikation - -

    Gebühren (z. B. Fernsehen) - -

    Rechts- und Beratungskosten - -

    Buchführungskosten - -

    Spesen Geldverkehr - -

    Veranstaltung/Öffentlichkeitsarbeit - -

    Logistik - -

    technische Betriebsführung - -

    Schulung - -

    Fortbildung - -

    Supervision - -

    - -

    - -

    Finanzierungskosten - - - - - - - - - -

    - -

    - -

    - -

    Gemeinkosten - -

    Mehrkosten spezielle LeistungPflege/Betreuung MedizinGrundtarifErläuterung Summe Leistung

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 16

    Folgend finden sich einige Erläuterungen zu den Kostenpositionen (keine abschließenden

    Angaben):

    Personal I Leistungsstruktur Erläuterungen

    Pflege- und Betreuungspersonal Pflege und Betreuung bzw. spezielle

    LeistungMedizin./ therapeutisches Personal Medizin und Therapie bzw. spezielle

    Leistung

    Leitungs- und Admin.personal Grundtarif

    Wirtschafts- u. Versorgungspersonal Grundtarif

    Hilfskräfte

    Zuordnung der Personalkosten jener

    MitarbeiterInnen, die ein

    Dienstverhältnis mit der Organisation

    haben. Die Summen werden aus den

    Personalblättern übernommen.

    Geringfügig angestelltes Personal ist

    unter Personal I auszuweisen.

    Personal II Leistungsstruktur Erläuterungen

    Pflege- und Betreuungspersonal Pflege und Betreuung bzw. spezielle

    Leistung

    Medizin./ therapeutisches Personal Medizin und Therapie bzw. spezielle

    Leistung

    Management- und Admin.personal Grundtarif

    Wirtschafts- u. Versorgungspersonal Grundtarif

    Fremdpersonal

    Hilfskräfte

    Zuordnung der Personalkosten jener

    MitarbeiterInnen, die kein festes

    Dienstverhältnis mit der Organisation

    haben (z.B. freiberufliche

    MitarbeiterInnen).

    Material Leistungsstruktur Erläuterungen

    Lebensmittel Grundtarif Lebensmittel (keine zugekauften

    Mahlzeiten)

    Material für die Wäscheversorgung Grundtarif

    Pflege- und Therapiematerial Pflege- und Betreuung bzw. Medizin,

    bzw. spezielle Leistung

    Verbrauchsmaterial Grundtarif

    Fremdleistung Leistungsstruktur Erläuterungen

    Medizinische Fremdleistung Pflege und Betreung, Medizin und

    Therapie bzw. spezielle Leistung

    Fremdpersonal wie Pooldienste,

    Honorare ÄrztInnen, Honorar

    TherapeutInnen

    ACHTUNG: ohne medizinisch

    Verantwortlichen (Personal I oder II)

    Reinigung Grundtarif Reinigung durch Fremdfirmen

    Wäsche Grundtarif Wäsche durch Fremdfirmen

    Essen/Verpflegung Grundtarif zugekaufte Mahlzeiten

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 17

    Verwaltungs- und Betriebskosten Leistungsstruktur Erläuterungen

    Miete / Leasing Grundtarif Gebäudemieten, Betriebskosten,

    Miete Betriebs- und

    Geschäftsausstattung

    Leasing Grundtarif

    Energie Grundtarif Strom, Gas, Fernwärme, Müll, Wasser

    Versicherungen Grundtarif

    Reparaturen Grundtarif Reparatur = Behebung von Defekten

    Instandhaltungen Grundtarif Instandhaltung = regelmäßiger

    Aufwand/Wartung

    GWG Grundtarif geringwertige Wirtschaftsgüter (unter

    € 400)

    Abschreibungen Grundtarif

    Personalkosten Management Grundtarif Geschäftsführung, Verwaltung/Admin.,

    internes Rechnungswesen usw.

    Zentralmanagement Grundtarif

    Büromaterial Grundtarif

    Porto Grundtarif

    Mitgliedsbeiträge Grundtarif

    Mobilität Grundtarif KFZ-Kosten, KFZ-Leasing

    Telekommunikation Grundtarif

    Gebühren (z. B. Fernsehen) Grundtarif

    Rechts- und Beratungskosten Grundtarif

    Buchführungskosten Grundtarif externes Rechnungswesen usw.

    Spesen Geldverkehr Grundtarif

    Veranstaltung/Öffentlichkeitsarbeit Grundtarif

    Logistik Grundtarif Transporte durch Fremdfirmen

    technische Betriebsführung Grundtarif

    Schulung Grundtarif

    Fortbildung Grundtarif

    Supervision Grundtarif

    andere

    Zinskosten Leistungsstruktur Erläuterungen

    Fremdkapitalzinsen Grundtarif

    kalk. Zinsen Grundtarif

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 18

    7. Beiblatt Personal

    Mit dem Beiblatt „Personal“ sollen u.a. die Personalstruktur, die Entwicklung des Personalstandes

    – auch in Hinsicht auf die Erfüllung von Personalanforderungen nach dem Wiener Wohn- und

    Pflegeheimgesetz (WWPG) und SWÖ-KV bzw. anderen Kollektivverträgen - sowie die

    Entwicklung der Gehälter dargestellt werden. Aus diesem Grund sind die Personal- bzw.

    Berufsgruppen auch detaillierter aufgelistet.

    Im Zusammenhang mit der Erfüllung der Mindest-Personal-Anforderungen nach WWPG werden

    auch Angaben zur durchschnittlichen Anzahl der BewohnerInnen je Pflegegeldstufen benötigt.

    Zusätzlich dienen diese Angaben als Information über die zu erwartende durchschnittliche

    Pflegegeldstufe der in der betreffenden Einrichtung betreuten und gepflegten BewohnerInnen.

    Bei Trägern mit mehreren Einrichtungen/Standorten, können die Personalangaben mit einem

    durchschnittlichen Wert über alle Einrichtungen/Standorte gerechnet werden.

    Bei der Nachkalkulation ist die durchschnittliche Anzahl der BewohnerInnen je PGST des

    darzustellenden Jahres anzuführen.

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 19

    BEIBLATT PERSONAL

    Träger

    Standort

    Leistung

    Jahr

    Pflegegeldstufen PGST 1 PGST 2 PGST 3 PGST 4 PGST 5 PGST 6 PGST 7 Gesamt

    Durchschnittliche Anzahl

    BewohnerInnen/Pflegegeldstufe 0,00

    Personal Vollzeitäquivalente

    Anz. VZÄ

    (40 Wochenstd.)

    Anz. VZÄ

    (KV-Wochenstd.)

    durchschn.

    Kosten je VZÄ

    (40 Wochenstd.)

    durchschn.

    Kosten je VZÄ

    (KV-Wochenstd.)

    Anz. VZÄ

    (40 Wochenstd.)

    Anz. VZÄ

    (KV-Wochenstd.)

    durchschn.

    Kosten je VZÄ

    (40 Wochenstd.)

    durchschn.

    Kosten je VZÄ

    (KV-Wochenstd.)

    Pflege- und Betreuungspersonal

    - - - - - - - -

    Diplomierte Gesundheits- und

    KrankenpflegerInnen

    PflegefachassistenInnen

    PflegeassistentInnen

    Betreuungspersonal: - - - - - - - -

    - Diplomsozialbetreuung

    - Fachsozialbetreuung

    - Heimhilfen

    Medizinisches

    Betreuungspersonal - - - - - - - -

    ÄrztInnen

    Therapeutisches

    Betreuungspersonal - - - - - - - -

    PhysiotherapeutInnen

    ErgotherapeutInnen

    LogotherapeutInnen

    Musik-, Mal- und TiertherapeutInnen

    Psychol./psychotherap.

    Betreuungspersonal - - - - - - - -

    Psychologisches Betreuungspersonal

    Psychotherapeutisches

    Betreuungspersonal

    Leitungs- und Adminpersonal - - - - - - - -

    Hausleitung

    Pflegedienstleitung

    med. Verantwortliche

    Administration/Sonstiges

    Wirtschafts- und

    Versorgungspersonal - - - - - - - -

    Küche

    Reinigung

    Wäsche

    Hausbesorgung / Techn. Dienst

    Hilfskräfte - - - - - - - -

    Zivildienstleistende

    Auszubildende

    PraktikantInnen

    sonstiges Personal - - - - - - - -

    SozialarbeiterInnen

    SeniorenbetreuerInnen

    Animation

    Ehrenamtliche / Freiwillige

    Fremdpersonal - - - - - - - -

    Diplomierte Gesundheits- und

    KrankenpflegerInnen

    PflegefachassistenInnen

    PflegeassistentInnen

    Betreuungspersonal (z.B. Heimhilfen,

    Abteilungshilfen,

    Sozialbetreuungspersonal etc.)

    Sonstiges Fremdpersonal

    Personal GESAMT - - - - - - - -

    Ist-Personalkosten

    Anmerkung: Der Durchschnitt bezieht sich auf den Zeitraum 01.01. bis 31.08. des der Kalkulation vorangehenden Jahres.

    Anmerkung: Der Durchschnitt bezieht sich auf den Zeitraum 01.01. bis 31.08. des der Kalkulation vorangehenden Jahres.

    Kalkulation Personalkosten lt. Kalkulation Ist-Stand

    Fre

    mdpers

    onal

    Pflege-

    und B

    etr

    euungs-

    pers

    onal

    Mediz

    inis

    ches/T

    hera

    peutisches

    Betr

    euungspers

    onal

    Leitungs-

    und

    Adm

    inpers

    onal

    Wirts

    chaft

    s-

    und

    Vers

    org

    ungs-

    pers

    onal

    Hilf

    skrä

    fte

    sonstiges

    Pers

    onal

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 20

    8. Beiblatt Abschreibungen

    Abschreibungen von Anlagevermögen, welche im Tarif berücksichtigt werden sollen, sind auf dem

    Beiblatt „Abschreibungen“ aufzulisten. Anlagen über € 50.000 sind einzeln anzuführen. Anlagen

    unter € 50.000 können in einer Anlagengruppe pro Leistung zusammengefasst werden.

    Die Spalten „finanziert durch“ ist bei neuen Investitionen zwingend auszufüllen, bei bestehendem

    Anlagegut soweit wie möglich.

    Wenn verfügbar, kann dem Tarifkalkulationsmodell auch ein Anlagespiegel beigelegt werden. Es

    muss jedoch gewährleistet sein, dass die Anlagen bzw. die Abschreibungen nachvollziehbar sind.

    Werden Investitionen, die über Förderungen finanziert wurden, über Bewertungsreserven geführt

    und ist eine eindeutige Zuordnung zu einem Investitionsgut nicht möglich, so sind die gesamten

    Abschreibungen anzusetzen und die Auflösung der Bewertungsreserve gesondert unter den

    Erlösen aus Leistungstätigkeit auszuweisen.

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 21

    9. Beiblatt Gemeinkosten

    Kosten sind – sofern eine nachvollziehbare Aufteilung durchführbar ist – den Leistungen soweit

    wie möglich zuzurechnen.

    Kosten, die nicht eindeutig (zumindest mittels internen Umlageverfahrens) einer Leistung

    zuzuordnen sind (z.B. Rechts- und Beratungskosten, Kosten Rechnungswesen,....), sind im

    Beiblatt Gemeinkosten anzuführen.

    Der Aufteilungsschlüssel der Umlage ist im jeweiligen Erläuterungsfeld anzugeben. Als Beispiel

    sei hier die Umlage der Miete nach Quadratmetern genannt.

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 22

    absolut Schlüssel absolut Schlüssel absolut Schlüssel absolut Schlüssel absolut Schlüssel absolut Schlüssel

    KOSTEN - - - - - - - - - - - -

    Personal I - - - - - - - - - - - -

    Pflege- und Betreuungspersonal - -

    medizin./therapeut. Personal - -

    Leitungs- und Administrationspersonal - -

    Wirtschafts- und Versorgungspersonal - -

    Sonstiges Personal - -

    Hilfskräfte - - - - - - - - - - - -

    Sonstige Hilfskräfte - -

    - -

    Personal II - - - - - - - - - - - -

    Pflege- und Betreuungspersonal - -

    medizin./therapeut. Personal - -

    Leitungs- und Administrationspersonal - -

    Wirtschafts- und Versorgungspersonal - -

    Fremdpersonal - -

    Sonstiges Personal - -

    Hilfskräfte - - - - - - - - - - - -

    Sonstige Hilfskräfte - -

    - -

    Material - - - - - - - - - - - -

    Lebensmittel - -

    Material für Wäscheversorgung - -

    Pflege- und Therapiematerial - -

    Verbrauchsmaterial - -

    - -

    - -

    Fremdleistung - - - - - - - - - - - -

    Medizinische Fremdleistung - -

    Reinigung - -

    Wäsche - -

    Essen/Verpflegung - -

    - -

    - -

    Verwaltungs- und Betriebskosten - - - - - - - - - - - -

    Miete - - - - - - - - - - - -

    Gebäude - -

    Betriebs- und Geschäftsausstattung - -

    Parkplätze - -

    - -

    Leasing - -

    - -

    - -

    Energie - - - - - - - - - - - -

    Energie - -

    Müll - -

    Wasser - -

    - -

    - -

    Versicherung - - - - - - - - - - - -

    Gebäudeversicherung - -

    Haftpflichtversicherung - -

    - -

    - -

    Instandhaltung - - - - - - - - - - - -

    Reparaturen - -

    Instandhaltung Gebäude - -

    Instandhaltung Anlagen - -

    - -

    - -

    Abschreibungen - - - - - - - - - - - -

    GWG - -

    Abschreibung Immat. Anlagevermögen - -

    Abschreibung Gebäude - -

    Abschreibung Betriebs- und Geschäftsausstattung - -

    Abschreibung sonstiges - -

    - -

    sonstiges - - - - - - - - - - - -

    Personalkosten Management - -

    Zentralmanagement - -

    Büromaterial - -

    Porto - -

    Mitgliedsbeiträge - -

    Mobilität - -

    Telekommunikation - -

    Gebühren (z. B. Fernsehen) - -

    Rechts- und Beratungskosten - -

    Buchführungskosten - -

    Spesen Geldverkehr - -

    Veranstaltung/Öffentlichkeitsarbeit - -

    Logistik - -

    technische Betriebsführung - -

    Schulung - -

    Fortbildung - -

    Supervision - -

    - -

    - -

    Finanzierungskosten - - - - - - - - - - - -

    - -

    - -

    - -

    Erläuterung Summe Einrichtung ...Pflegeplatz - Allgemeine Pflege

    und Betreuung

    Betreutes Wohnen - Allgemeines

    Wohnen mit Betreuung und

    Pflege

    ... ...

  • Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 23

    Abkürzungsverzeichnis

    DV Dachverband

    FSW Fonds Soziales Wien

    GK Gemeinkosten

    GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter

    Σ Summe

    TKM Tarifkalkulationsmodell

    VZÄ Vollzeitäquivalent

    WWPG Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz