erhebung der öffentlichen abwasserentsorgung - klärschlamm · amt für statistik berlin...

20
Metadaten Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm EVAS: 32214 Berichtsjahr: 2016

Upload: others

Post on 22-Sep-2019

4 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Metadaten

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm

EVAS: 32214 Berichtsjahr: 2016

Impressum Metadaten Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung – Klärschlamm EVAS: 32214 Berichtsjahr: 2016 Erschienen im Februar 2019 Herausgeber Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Steinstraße 104 - 106 14480 Potsdam [email protected] www.statistik-berlin-brandenburg.de Tel. 0331 8173  - 1777 Fax 030 9028  -  4091 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Potsdam, 2019

Dieses Werk ist unter einer Creative Commons Lizenz vom Typ Namensnennung 3.0 Deutschland zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/

Inhaltsverzeichnis

A Erläuterungen

B Qualitätsbericht

C Erhebungsbogen

D Datensatzbeschreibung

Amt für Statistik Berlin Brandenburg 3

Erhebung der öffentlichen Abwasserent-sorgung - Klärschlamm

A Erläuterungen

Allgemeine Angaben

Die Erhebung zur Klärschlammbehandlung und Klär-schlammentsorgung ist Teil der Erhebung über die öf-fentliche Abwasserbehandlung und wird seit 2006 jähr-lich durchgeführt.

Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a UStatG sind die Inhaber/ Inha-berinnen oder die Leitungen der genannten Anlagen auskunftspflichtig.

Rechtsgrundlage für diese Erhebung ist das Um-weltstatistikgesetz (UStatG) in seiner jeweils geltenden Fassung.

Erhoben werden Angaben zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nr. 7 UStatG. Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dür-fen Einzelangaben übermittelt werden. Die Statistischen Ämter der Länder dürfen nach § 16 Absatz 2 UStatG die Ergebnisse der Erhebung § 7 veröffentlichen, auch so-weit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.

Nach § 15 Absatz 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Aus-kunftserteilung keine aufschiebende Wirkung.

Zweck und Ziele der Statistik

Die Erhebung dient der Darstellung der Verwertungs- und Entsorgungswege des Klärschlamms im Hinblick auf den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft.

Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), das Umweltbundesamt (UBA), das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat), die Fachbehörden der Länder, Forschungs-einrichtungen, Unternehmen und Institute sowie sonstige private Nutzer.

Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Auf-gabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelanga-ben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymi-siert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Perso-nen, die Empfänger von Einzelangaben sind.

Erhebungsmethodik

Es handelt sich um eine Kombination von Primärerhe-bung und der Nutzung von Sekundärdaten.

Die Auskunftspflichtigen werden auf elektronischem Weg von den zuständigen Statistischen Ämtern der Länder mittels standardisierten Erhebungsbogen be-fragt.

Die Angaben über Behandlung, Beschaffenheit und die für die Aufbringung genutzte Fläche im Rahmen der Berichtspflichtigen nach § 7 Klärschlammverordnung (AbfKlärV) werden bei den fachlich zuständigen Behör-den ermittelt und als Sekundärdaten genutzt.

Merkmale und Klassifikationen

Die Erhebung erfasst folgende Merkmale der Klär-schlammbehandlung und Klärschlammentsorgung: – Angaben zur Klärschlammbehandlung – Mengendaten über Verwertung und Verbleib des Klär-

schlamms

Klärschlamm Klärschlamm ist eine bei der Abwasserbehandlung an-fallende wässrige Suspension mit etwa 5% Trocken-masse.

Klärschlammbehandlung in der Anlage: – Biologische Schlammstabilisation – Sonstige Behandlung – Keine Behandlung

Klärschlammentsorgung – Direkte Entsorgungswege: – Stoffliche Verwertung – Thermische Entsorgung – Sonstige direkte Entsorgung

Klärstufen, Klärverfahren Rechen und Sandfang: einfachste mechanische Vorklärung durch Siebe, die grobe Bestandteile zurückhalten. Trockenmasse (TM) TM ist die Masse des Klärschlamms ohne Wasseranteil.

Folgende Klassifikation wird angewendet:

Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Bundesgebiet, Bundesland, Regierungsbezirk, Kreis, Gemeinde.

Die regionalen Daten werden mit dem Gebietsstand vom 31.12.2016 erhoben.

4 Amt für Statistik Berlin Brandenburg

Seite 17KS

Falls Anschrift oder Firmierung nicht mehr zutreffen, bitte auf Seite 3 korrigieren.

Rücksendung bitte bis

Ansprechpartner / -in für Rückfragen ( freiwillige Angabe )Name:

Telefon oder Telefax:

E-Mail:

Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung 2016Klärschlamm aus biologischer Abwasserbehandlung

7KS

Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen die Erläuterungen zu 1 bis 4 auf Seite 3 in dieser Unterlage.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

XXXXXXXXXXXXX

FÜR IHRE UNTERLAGENBei Fensterbriefumschlag: postalische Anschrift der befragenden Behörde

Name des Amtes Org. Einheit Straße + Hausnummer PLZ, Ort

Sie erreichen uns überTelefon: Herr Xxxxxxxx-Xxxxxxxx XXXXXXXXXX-XXXXX Frau Xxxxxxxx XXXXXXXXXX-XXXXXTelefax: XXXXXXXXXX-XXXXXE-Mail: [email protected]

Name der befragenden Behörde

Beachten Sie folgende Hinweise: Für jede Abwasserbehandlungsanlage bitte einen Vordruck ausfüllen ( gegebenenfalls Vordrucke nachfordern ).

Nicht zu den Abwasserbehandlungsanlagen im Sinne der Erhebung zählen Rechen- und Siebanlagen, Fettabscheider und Leichtflüssigkeitsabscheider sowie Kleinkläranlagen. Angaben gegebenenfalls sorgfältig schätzen. Bitte auf ganze Zahlen runden.

Identnummer / Anlagennummer ( bei Rückfragen bitte angeben )

Klärschlammbehandlung und Klärschlammentsorgung 2016

A Klärschlammbehandlung in der Anlage

1 Biologische Schlammstabilisation

1.1 Simultan aerob .......................................................................................

1.2 Anaerob ....................................................................................................

2 Sonstige Behandlung ............................................................................

3 Keine Behandlung .................................................................................

MUSTEBitte beachten Sie bei Bitte beachten Sie beiErläuErläuterungen zu zu E1

Vielen DanDan

ERRxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx XXXXXXXxxxxxxxxx XXXXXXXXXXXXX

XXXXXX-XXXXXXXXXXX-XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX@XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX@XXXXXX

STr eider

te auf gan

dentnummer / Anlagennummer ( bei Rückfragetnummer / Anlagennummer ( bei RückfragERnd Klärschlammentsorgunnd Klärschlammentsorgun

ehandlung in der Anlagehandlung in der Anlage

he Schlammstabilisatione Schlammstabilisation

aerob aerob .........................................................

...........................................

7KSSeite 2

Identnummer / Anlagennummer ( bei Rückfragen bitte angeben )7KS

B Klärschlammentsorgung − Direkte Entsorgungswege ( einschließlich Bezug von anderen Abwasserbehandlungsanlagen, Position C,

jedoch ohne Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen, Position D )Trockenmasse 1 in vollen Tonnen

1 Stoffliche Verwertung zusammen .............................................

1.1 in der Landwirtschaft nach Klärschlammverordnung ............................................................ 2

1.2 bei landschaftsbaulichen Maßnahmen ( zum Beispiel Rekultivierung, Kompostierung ) ...

1.3 sonstige stoffliche Verwertung ( zum Beispiel Baustoffe, Vererdung ) ....................................

2 Thermische Entsorgung zusammen ........................................

2.1 Monoverbrennung ................................................................................................................................

2.2 Mitverbrennung ....................................................................................................................................

2.3 Unbekannt .............................................................................................................................................

3 Sonstige direkte Entsorgung ........................................................................................................ 3

4 Direkte Klärschlammentsorgung insgesamt ....................................

5 Teilmenge des direkt entsorgten Klärschlamms ( Position B4 ), die 4

5.1 in ein anderes Bundesland verbracht wurde ................................................................................

5.2 ins Ausland verbracht wurde .............................................................................................................

C Bezug von anderen Abwasserbehandlungsanlagen insgesamt = .................................................................................................

1 aus eigenem Bundesland ..................................................................................................................

2 aus fremdem Bundesland ..................................................................................................................

3 aus dem Ausland .................................................................................................................................

D Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen insgesamt = .................................................................................................

1 im eigenen Bundesland ......................................................................................................................

2 im fremden Bundesland .....................................................................................................................

3 im Ausland .............................................................................................................................................

E Bestandsveränderung Zwischenlager Bestand Zwischenlagerung zum 31.12.2016 minus Bestand

Zwischenlagerung zum 01.01.2016 .................................................................................................

MUSTER.............

RRRRRRRRRRR........................... RRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRR...............................................

ER3 RRRRRRRRRRRRRRRRRRRR............................................................. RRRRRRRRRRRB4 ), die B4 ), die

TE4

..........................................................................................................

................................................................................

ehandlungsanlagenandlungsanlage............................................................................................

...................................................................................................

and d .......................................................................................

d ......................................................................................................

e an andere Abwasserbehe an andere Abwasserb==

desland desland ......

Seite 37KS

Name und AnschriftBitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich.

BemerkungenZur Vermeidung von Rückfragen unsererseits können Sie hier auf besondere Ereignisse und Umstände hinweisen, die Einfluss auf Ihre Angaben haben.

Bitte zurücksenden an

Name der befragenden BehördeAnschrift

Erläuterungen zum Fragebogen Trockenmasse ist die Masse des Klärschlamms ohne

Wasseranteil.

Klärschlammverordnung ( AbfKlärV ) vom 15. April 1992 ( BGBl. I S. 912 ), die zuletzt durch Artikel 74 der Verord-nung vom 31. August 2015 ( BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist.

Hierzu zählt auch die Abgabe an Trocknungsanlagen, wenn die weitere Entsorgung nicht bekannt ist.

Angaben nach dem Standort des Betriebes, der den Klärschlamm übernimmt.

1

2

3

4

Identnummer / Anlagennummer ( bei Rückfragen bitte angeben )7KS

MUSTERl 1992 2

er Verord-r Verord-) geändert geändert

Hierzuu zählt auch die zählt auch die wenn die weitere Ee weitere E

Angaben nAng achKlärschlamKlärscT

3

STER4

Identnummer / Anlagennummer ( bei RückfraIdentnummer / Anlagennummer ( bei RERRRRER

Seite 17KS

Name der befragenden Behörde

Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung 2016Klärschlamm aus biologischer Abwasserbehandlung

7KS

Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz ( BStatG )1

Zweck, Art und Umfang der ErhebungDie Erhebung über Klärschlamm ist Teil der Erhebung über die öffentliche Abwasser- entsorgung und wird ab 2006 jährlich durchgeführt. Sie dient dem regelmäßigen Überblick über die Klärschlammbehandlung, die Verwertung und den Verbleib des Klärschlamms. Diese Erhebung umfasst die Mengendaten über Verwertung und Verbleib des Klärschlamms. In einem Teil der Bundesländer wird die Erhebung ausschließlich als Primärerhebung bei Anstalten und Körperschaften sowie Unternehmen und anderen Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung betreiben, durch- geführt. In den übrigen Ländern werden die Angaben mittels einer Sekundärerhebung oder einer Kombination aus Primär- und Sekundärerhebung durchgeführt. Soweit eine Sekundärerhebung durchgeführt wird, werden diese Angaben zusammen mit den Angaben nach § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 Umweltstatistikgesetz ( UStatG ) über Behandlung, Beschaffenheit und die für die Aufbringung genutzte Fläche im Rahmen der Berichtspflichten nach § 7 Klärschlammverordnung ( AbfKlärV ) als Sekundärdaten bei den für den Vollzug der AbfKlärV fachlich zuständigen Behörden ermittelt.

Rechtsgrundlagen, AuskunftspflichtRechtsgrundlage ist das Umweltstatistikgesetz ( UStatG ) in Verbindung mit dem BStatG.Erhoben werden die Angaben zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 UStatG.Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG sind die Inhaberinnen oder Inhaber oder die Leitungen der genannten Anlagen auskunftspflichtig.Nach § 11a Absatz 2 BStatG sind alle Unternehmen und Betriebe verpflichtet, ihre Meldungen auf elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln. Hierzu sind die von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online-Verfahren zu nutzen. Im begründeten Einzelfall kann eine zeitlich befristete Ausnahme von der Online-Meldung vereinbart werden. Dies ist auf formlosen Antrag möglich. Die Verpflichtung, die geforderten Auskünfte zu erteilen, bleibt jedoch weiterhin bestehen. Nach § 11a Absatz 1 BStatG sind Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und bereits standardisierte elektronische Verfahren nutzen, verpflichtet, diese auch für die Übermittlung von Daten an die statistischen Ämter zu verwenden. Soweit diese Stellen keine standardisierten Verfahren für den Datenaustausch einsetzen, sind elektronische Verfahren nach Absprache mit den statistischen Ämtern zu verwenden.Nach § 15 Absatz 7 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung.

GeheimhaltungDie erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Die statistischen Ämter der Länder dürfen nach § 16 Absatz 2 UStatG die Ergebnisse veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen, anonymisierten Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischen-staatlichen Aufgaben.

1 Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/.

MUSTERmen en rdaten ten

t.

ng mit dem BStatG.ng mit dem BStatGUStatG.StatG.

erbindung mit §erbindung mit §15 BStatG15 BStatG. . e Inhaberinnen oder Inhaber Inhaberinnen oder Inhaber

chtig.chtig.und Betriebe verpflichtet, ihre Betriebe verpflich

schen Ämter zu übermitteln. Hieschen Ämter zu übermittelgung gestellten Online-Verfahregung gestellten Online-Verfahr

zeitlich befristete Ausnahme voneitlich befristete Ausnahme vormlosen Antrag möglich. Die Veosen Antrag möglich.

t jedoch weiterhin bestehen. Najedoch weiterhin bestehener öffentlichen Verwaltung wahrnöffentlichen Verwaltung wah

he Verfahren nutzen, verpflichtefahren nutzen, verpflichtestatistischen Ämter zu verwendestatistischen Ämter zu verwende

hren für den Datenaustausch einen für den Datenaustaue mit den statistischen Ämtern ze mit den statistischen Ämte

tatG haben Widerspruch und AtatG haben Widerspruch und Askunftserteilung keine aufschienftserteilung keine aufschie

ggn Einzelangaben werden nachn Einzelangaben werden na

ich gesetzlich geregeltenich gesetzlich geregelte. Die statistischen Ä. Die statistischen

entlichen, aucentlichen, auc

üü

7KSSeite 2

Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass

sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können ( faktisch anonymisierte Einzelangaben ),

2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift ( formal anonymisierte Einzelangaben ) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden.

Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzel-angaben sind.

Hilfsmerkmale, Identnummer, Löschung, StatistikregisterName, Anschrift, Telefonnummern und Adressen für elektronische Post der Erhebungs-einheit sowie Name, Telefonnummern oder Adressen für elektronische Post der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen. In den Datensätzen mit den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen werden diese Hilfsmerkmale nach Abschluss der Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit gelöscht.Name und Anschrift der Erhebungseinheit sowie die Identnummer werden im Unternehmensregister für statistische Zwecke ( Statistikregister ) gespeichert ( § 13 Absatz 1 BStatG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Statistikregistergesetz ).Die verwendete Identnummer dient der Unterscheidung der in die Erhebung ein- bezogenen Erhebungseinheiten sowie der rationellen Aufbereitung und besteht aus einer frei vergebenen laufenden Nummer.

MUSTERtz ).z ).bung ein- ung ein

nd besteht aus nd besteht aus

Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung

- Maschinelle Aufbereitung - Datensatzbeschreibung

Aufgabengebiet: Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung ab BZR 2016 Blatt Nr. von 3 1 von 1

Datensatz-/Nr. -Name lt. Ersteller: xyz - Klärschlamm - (§ 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG) Datum: 31.10.2016

Datensatz-Nr./ -Name: Datensatz-Nr. / - name lt. Ersteller: Stand: 31.10.2016

Materialbezeichnung(en) OEKS01 Bearbeiter: Klinger

Land: 09

ggf. Sortierung: Berichtszeitraum:

(Archivmaterial) ab 2016

Bemerkungen: Datensatz ab BZR 2016 für Import in die PL-Ablaufumgebung Satzformat: CSV

Datei hat CSV-Format mit Strichpunkt als Trennzeichen Satztyp 2):

Satzlänge in Bytes:

Feldbez. Satzstellen Feldformat 1) Inhalt / Bemerkungen

EF - Nr.

von - bis Anzahl allg. Intern

EF1 12 C ALN Ident-Nr. der Abwasserbehandlungsanlage Stellen 1-9: Identitäts-Nummer aus GLUES-SA A Stellen 10-12: Anlagen-Nummer aus GLUES-SA E A Klärschlammbehandlung in der Anlage

A.1 Biologische Schlammstabilisation

EF2 1 C ALN A.1.1 simultan aerob (1=Ja,0=Nein) EF3 1 C ALN A.1.2 anaerob (1=Ja,0=Nein) EF4 1 C ALN A.2 sonstige Behandlung (1=Ja,0=Nein) EF5 1 C ALN A.3 keine Behandlung (1=Ja,0=Nein) B Klärschlammentsorgung - Direkte Entsorgungswege

(Trockenmasse in vollen Tonnen)

EF6 11 C NOV11K00 B.1 Stoffliche Verwertung zusammen EF7 11 C NOV11K00 B.1.1 in der Landwirtschaft nach Klärschlammverordnung EF8 11 C NOV11K00 B.1.2 bei landschaftsbaulichen Maßnahmen (z.B. Rekultivierung, Kompostierung) EF9 11 C NOV11K00 B.1.3 sonstige stoffliche Verwertung (z.B. Baustoffe, Vererdung) EF10 11 C NOV11K00 B.2 Thermische Entsorgung zusammen EF11 11 C NOV11K00 B.2.1 Monoverbrennung EF12 11 C NOV11K00 B.2.2 Mitverbrennung EF13 11 C NOV11K00 B.2.3 Unbekannt EF14 11 C NOV11K00 B.3 Sonstige direkte Entsorgung EF15 11 C NOV11K00 B.4 Direkte Klärschlammentsorgung insgesamt B.5 Teilmenge des direkt entsorgten Klärschlamms, die EF16 11 C NOV11K00 B.5.1 in ein anderes Bundesland verbracht wurde EF17 11 C NOV11K00 B.5.2 ins Ausland verbracht wurde EF18 11 C NOV11K00 C Bezug von anderen Abwasserbehandlungsanlagen insgesamt EF19 11 C NOV11K00 C.1 aus eigenem Bundesland EF20 11 C NOV11K00 C.2 aus fremdem Bundesland EF21 11 C NOV11K00 C.3 aus dem Ausland EF22 11 C NOV11K00 D Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen insgesamt EF23 11 C NOV11K00 D.1 im eigenen Bundesland EF24 11 C NOV11K00 D.2 im fremden Bundesland EF25 11 C NOV11K00 D.3 im Ausland EF26 11 C NMV11K00 E Bestandsveränderung Zwischenlager (Bestand Zwischenlagerung zum 31.12. des BZR minus Bestand Zwischenlagerung zum 01.01. des BZR) Anmerkung: Bei einem negativen Wert in EF26 ist das Vorzeichen "_" dem Wert voranzustellen (z. B. -100).

1) ALN = alphanumerisch, NOV = numerisch ohne Vorzeichen, NMV = numerisch mit Vorzeichen, GEP = gepackt, GLD = Gleitkomma X = hexadezimal, PO = gepackt ohne Vorzeichen, C = charakter (Zeichen), P = gepackt 2) leer = normaler Datensatz, V = Vorlaufinformation, S = Sonderfall, A = ASP- Beschreibung FORM DB100 02.11.92

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ist für beide Länder die zentrale Dienst-leistungseinrichtung auf dem Gebiet der amtlichen Statistik. Das Amt erbringt Ser-viceleistungen im Bereich Information und Analyse für die breite Öffentlichkeit, für al-le gesellschaftlichen Gruppen sowie für Kunden aus Verwaltung und Politik, Wirt-schaft und Wissenschaft. Kerngeschäft des Amtes ist die Durchführung der ge-setzlich angeordneten amtlichen Statisti-ken für Berlin und Brandenburg. Das Amt erhebt die Daten, bereitet sie auf, inter-pretiert und analysiert sie und veröffent-licht die Ergebnisse. Die Grundversor-gung aller Nutzer mit statistischen Infor-mationen erfolgt unentgeltlich, im Wesent-lichen über das Internet und den Informa-tionsservice. Daneben werden nachfrage- und zielgruppenorientierte Standardaus-wertungen zu Festpreisen angeboten. Kundenspezifische Aufbereitung / Bera-tung zu kostendeckenden Preisen ergänzt das Spektrum der Informationsbereitstel-lung.

Amtliche Statistik im Verbund Die Statistiken werden bundesweit nach einheitlichen Konzepten, Methoden und Verfahren arbeitsteilig erstellt. Die statisti-schen Ämter der Länder sind dabei grundsätzlich für die Durchführung der Erhebungen, für die Aufbereitung und Veröffentlichung der Länderergebnisse zuständig. Durch diese Kooperation in ei-nem „Statistikverbund“ entstehen für alle Länder vergleichbare und zu einem Bun-desergebnis zusammenführbare Erhe-bungsresultate.

Produkte und Dienstleistungen Informationsservice

[email protected] mit statistischen Informationen für jedermann und Beratung sowie maßge- schneiderte Aufbereitungen von Daten über Berlin und Brandenburg. Auskunft, Beratung, Pressedienst sowie Fachbibliothek.

Standort Potsdam Steinstraße 104 - 106, 14480 Potsdam Tel. 0331 8173 - 1777 Fax 030 9028 - 4091 Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr

Standort Berlin Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin

Bibliothek Tel. 030 9021 - 3540 Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr

Internet-Angebot

www.statistik-berlin-brandenburg.de mit aktuellen Daten, Pressemitteilungen, Statistischen Berichten zum kostenlosen Herunterladen, regionalstatistischen Informa-tionen, Wahlstatistiken und -analysen sowie einem Überblick über das gesamte Leis-tungsspektrum des Amtes.

Statistische Jahrbücher

mit einer Vielzahl von Tabellen aus nahezu allen Arbeitsgebieten der amtlichen Statistik.

Statistische Berichte

mit Ergebnissen der einzelnen Statistiken in Tabellen in tiefer sachlicher Gliederung und Grafiken zur Veranschaulichung von Entwick-lungen und Strukturen.

Datenangebot aus dem Sachgebiet Informationen zu dieser Veröffentlichung

Referat 24 Tel. 0331 8173 - 1240 Fax 030 9028 - 4037 [email protected]

Weitere Veröffentlichungen zum Thema

Statistische Berichte: • Wasserversorgung und Abwasserentsor-

gung Q I 1 - 3j

• Umweltökonomische Gesamtrechnungen Basisdaten und ausgewählte Ergebnisse P V 1 - j