erklärung des csu ake zum bundesratsantrag bürgerenergie

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Page 1: Erklärung des CSU AKE zum Bundesratsantrag Bürgerenergie

Erklärung des AKE zum Bundesratsantrag Bürgerenergie

Der CSU Arbeitskreis Energiewende (AKE) begrüßt den Bundesratsantrag des

Freistaats Bayern, sowie der Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und

Schleswig-Holstein für eine bessere Stellung von Bürgerenergieprojekten in der

Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Der Landesvorsitzende des AKE, Martin Ehrenhuber sagt: “Mehr Wettbewerb im

EEG darf nicht dazu führen, dass kleine, regional verwurzelte

Bürgerenergieprojekte verdrängt werden. Gerade die Bürgerenergie ist eine

tragende Säule der Energiewende und sorgt neben dem Ausbau der

Erneuerbaren Energien auch für Akzeptanz und Wertschöpfung vor Ort.”

Laut AKE ist der Vorschlag der Länder sinnvoll, den im EEG-Entwurf

vorgesehenen räumlichen Bezugspunkt der "lokalen Verankerung" von

Bürgerenergieprojekten dahingehend zu überprüfen, ob statt einem Landkreis

besser ein landkreisübergreifender "Umkreis" verwendet werden sollte. Bisher

verlangt der EEG-Referentenentwurf als Bedingung für ein Bürgerenergieprojekt,

dass mindestens die Hälfte der Mitglieder oder Gesellschafter in dem Landkreis

ihren Wohnsitz haben müssen, in dem das Vorhaben realisiert werden soll. Laut

AKE ist dieser Landkreisbezug eine Hürde für viele Bürgerenergieprojekte.

Des weiteren unterstützt der AKE die Bundesratsforderung nach einem

“Trittbrettfahrer”-Vorschlag, dass kleine Akteure sich an Ausschreibungen für

Erneuerbaren-Projekte beteiligen können, ohne ein eigenes Gebot abgeben zu

müssen. Wenn Bürger ein Projekt zu gleichen Preisen wie kommerzielle Anbieter

unterbreiten können, dann sollten diese den Zuschlag auch ohne

Ausschreibungsverfahren bekommen können.

Ebenso befürwortet der AKE den Vorschlag des Bundesratsantrags, dass die

Vorteile in den Ausschreibungen für Bürgerenergiegesellschaften für alle

erneuerbaren Energien gewährt werden. Bisher ist das Landkreis-Modell im EEG-

Entwurf nur für die Windkraft an Land vorgesehen. Bei der Photovoltaik soll

zudem eine Bagatellgrenze von einem Megawatt gelten, bis zu der nicht

ausgeschrieben werden muss.

Page 2: Erklärung des CSU AKE zum Bundesratsantrag Bürgerenergie

Das Bundeswirtschaftsministerium unter Sigmar Gabriel lehnt bisher die drei

verlangten Änderungen bereits in der Bundesratsdebatte ab. Ein Bezug der

Bürgerenergie-Projekte auf einen "Umkreis" würde die zuständige

Bundesnetzagentur zwingen, einen “Zirkel” um die Anlage zu ziehen, um zu

prüfen, ob die verlangten Mindestanteile eingehalten würden. Das würde auch für

die Bürgerenergieprojekte einen hohen Aufwand und unter Umständen

"Rechtsunsicherheit" bedeuten, so die Bundesregierung

Ebenso lehnt die Bundesregierung das "Trittbrettfahrer"-Modell bei den

Ausschreibungen mit der Begründung an, dass auch von einer

Bürgerenergiegesellschaft verlangt werden könne, dass sie ein Angebot vorlege.

Ebenso sei es aus Sicht der Bundesregierung nicht notwendig, die regionale

Bevorzugung von Bürgerenergie-Projekten auf andere Techniken über Windkraft

an Land hinaus auszuweiten.

Der AKE kritisiert die aktuelle ablehnende Haltung der Bundesregierung

gegenüber den drei Vorschlägen und fordert die Bundesregierung auf,

Bürgerenergieprojekten eine bestmögliche Stellung im der EEG 2016 Novelle

einzuräumen und die Vorschläge des Bundesrats umzusetzen.

München, 6. Mai 2016