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HESS EN B - Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda BAB A7 zw. NK 5223/020 u. 5324/038 Stat. 6,662 und NK 5223/020 u. 5324/038 Stat. 7,478 BAB A7 Ersatzneubau der Talbrücke Langenschwarz UF Tal und K 142 Bau-km 0+000 bis 0+816/ ASB 5223/649 Hessen-10: 22489 Unterlage 01 Erläuterungsbericht Aufgestellt: Fulda, den 24.02.2017 Hessen Mobil -Dezernat Planung Osthessen- i.A. gez. Egon Weß Dezernent Feststellungsentwurf Unterlage Nr. 1 zum Planfeststellun sbeschluss vom 25.4.2018 Gz. 061-k-04#2.188 Wiesbaden, den 09.5.2018 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Abt. VI

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B -Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda

BAB A7 zw. NK 5223/020 u. 5324/038 Stat. 6,662 und NK 5223/020 u. 5324/038 Stat. 7,478

BAB A7 Ersatzneubau der Talbrücke Langenschwarz UF Tal und K 142

Bau-km 0+000 bis 0+816/ ASB 5223/649 Hessen-10: 22489

Unterlage 01

Erläuterungsbericht

Aufgestellt: Fulda, den 24.02.2017 Hessen Mobil -Dezernat Planung Osthessen-

i.A. gez. Egon Weß

Dezernent

Feststellungsentwurf

Unterlage Nr. 1 zum

Planfeststellun sbeschluss vom 25.4.2018 Gz. 061-k-04#2.188 Wiesbaden, den 09 .5.2018

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr

und Landesentwicklung Abt. VI

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz . ERLÄUTERUNGSBERICHT

Inhaltsverzeichnis

1 DARSTELLUNG DES VORHABENS

Unterlage 1 Seite 1

3

1.1 PLANERISCHE BESCHREIBUNG ___________________ 3 1.2 STRAßENBAULICHE BESCHREIBUNG 5 1.3 STRECKENGESTALTUNG 6

6 BEGRÜNDUNG DES VORHABENS 7

2.1 VORGESCHICHTE DER PLANUNG, VORAUSGEGANGENE UNTERSUCHUNGEN UND VERFAHREN? 2.2 PFLICHT ZUR UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG 8 2.3 BESONDERER NATURSCHUTZFACHLICHER PLANUNGSAUFTRAG (BEDARFSPLAN) 9 2.4 VERKEHRLICHE UND RAUMORDNERISCHE BEDEUTUNG DES VORHABENS 9

2.4.1 ZIELE DER RAUMORDNUNG/ LAt-:JDESPLANUNG UND BAULEITPLANUNG 9 2.4.2 BESTEHENDE UND ZU ERWARTENDEVERKEHRSVERHÄLTNISSE 9 2.4.3 VERBESSERUNG DER VERKEHRSSICHERHEIT 1 0

2.5 VERRINGERUNG BESTEHENDER UMWELTBEEINTRÄCHTIGUNGEN 11 2.6 ZWINGENDE GRÜNDE DES ÜBERWIEGENDEN ÖFFENTLICHEN INTERESSES 12

~ VERGLEICH DER VARIANTEN UND WAHL DER LINIE 13

3.1 BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES ____________ 13 3.2 BESCHREIBUNG DER UNTERSUCHTEN V ARtANTEN 13

3.2.1 VARIANTENÜBERSICHT 14 3.3 BEURTEILUNG DER V ARtANTEN 14 3.4 GEWÄHLTE LINIE 14

.1 TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMAßNAHME 15

4.1 AUSBAUSTANDARD ______________________ 15 4.1.1 ENTWURFS- UND BETRIEBSMERKMALE 15 4.1.2 VORGESEHENE VERKEHRSQUALITÄT 16 4.1.3 GEWÄHRLEISTUNG DER VERKEHRSSICHERHEIT 17 4.1.4 BETRIEBSDIENSTAUDIT 18

4.2 NUTZUNG I ÄNDERUNG DES UMLIEGENDEN STRAßEN- BZW. WEGENETZES 18 4.3 LINIENFÜHRUNG 19

4.3.1 BESCHREIBUNG DES TRASSENVERLAUFS 19 4.3.2 ZWANGSPUNKTE 19 4.3.3 LINIENFÜHRUNG IM LAGEPLAN 19 4.3.4 LINIENFÜHRUNG IM HÖHENPLAN 21 4.3.5 RÄUMLICHE LINIENFÜHRUNG UND SICHTWEITEN 22

4.4 QUERSCHNITTSGESTALTUNG 22 4.'4.1 QUERSCHNITTSELEMENTE 22 4.4.2 FAHRBAHNBEFESTIGUNG 27 4.4.3 BÖSCHUNGSGESTALTUNG 28 4.4.4 HINDERNISSE IN SEITENRÄUMEN 29

4.5 KNOTENPUNKTE, WEGEANSCHLÜSSE UND ZUFAHRTEN 29 4.6 BESONDERE ANLAGEN 29 4.7 INGENIEURBAUWERKE 29 4.8 LÄRMSCHUTZANLAGEN 31

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

4.9 ÖFFENTLICHE VERKEHRSANLAGEN

Unterlage 1 Seite 2

31 ---------------------------------31 4.10 LEITUNGEN _______________________________________________ .

4.11 BAUGRUND/ERDARBEITEN -------------------------------------32

4.12 ENTWÄSSERUNG--------------~------------------~---------4.12.1 GEOHYDROLOGIE I VORFLUTVERHÄLTNISSE ______________________ _

38 38

4.12.2 VORHANDENE ENTWÄSSERUNG 39 --------------------------------39 4.12.3 VORGESEHENE ENTWÄSSERUNGSMAßNAHMEN ____________________ _ 42 4.13 STRAßENAUSSTATTUNG ----------------------------------------

§. ANGABEN ZU DEN UMWELT AUSWIRKUNGEN (§ 6 ABS. 3 NR. 3 UND 4 UVPG) 44

5.1 MENSCHEN EINSCHLIEßLICH DER MENSCHLICHEN GESUNDHEIT 44 ----------------5.1 .1 BESTAND------------------------------'--------------------44

44 5.1.2 UMWELTAUSWIRKUNGEN -------------------------------------5.2 NATURHAUSHALT ____________________________________________ __ 44

44 5.2.1 BESTAND ________ ,_------------------------------------------5.2.2 UMWEL TAUSWIRKUNG,EN -------------------------------------44

45 5.3 LANDSCHAFTSBILD --------------------------------------------45 5.3.1 BESTAND ______________________________________________ _

45 46

5.3.2 UMWELTAUSWIRKUNGEN -----=-----:::--------------------------------5.4 KULTURGÜTER UND SONSTIGE SACHGÜTER --------'----------,----------

5.4.1 BESTAND ______________________________________________ _ 46 46 5.4.2 UMWELTAUSWIRKUNGEN ----------------~--------------------46 5.5 ARTENSCHUTZ ______________________________________________ __

48 48

5.6 NATURA 2000-GEBIETE -----------------------------------------5.7 WEITERE SCHUTZGEBIETE----------------------------------------

§. MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN NACH DEN FACHGESETZEN 49

6.1 LÄRMSCHUTZMAßNAHMEN ________________________________________ 49

6.2 SONSTIGE IMMISSIONSSCHUTZMAßNAHMEN 49 6.3 MAßNAHMEN IN WASSERGEWINNUNGSGEBIETEN 49 6.4 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MAßNAHMEN 50 6.5 MAßNAHMEN ZUR EINPASSUNG IN BEBAUTE GEBIETE 51

Z KOSTEN 52

§ DURCHFÜHRUNG DER BAUMAßNAHME 53

HESSEN

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 3

1 Darstellung des Vorhabens

1.1 Planerische Beschreibung

Die vorliegende Planung umfasst den beidseitigen Abbruch und Neubau der ca. 326 m

langen Talbrücke Langenschwarz (alt ASB-Nr. 5223/507, neu ASB-Nr. 5223/649) an

der BAß A7 sowie die Streckenanschlüsse der BAß A7 mit einer Länge von ca. 305m

in Fahrtrichtung Kassel bzw. ca. 185 m in Fahrtrichtung Würzburg. Die betrachtete

Baustrecke weist eine Gesamtlänge von 816 m auf.

Der Ersatz des Bauwerks aus dem Jahr 1967 ist eine unabdingbare Folgemaßnahme,

da die Talbrücke Langenschwarz 2019 das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer er­

reichen wird.

Die Baumaßnahme befindet sich in Höhe · der Gemeinde Burghaun, Ortsteil Langen­

schwarz, an der Kreisgrenze zwischen Fulda (Gemeinde Burghaun) und Hersfeld­

Rotenburg (Gemeinde Haunetal).

Die Talbrücke Langenschwarz befindet sich zwischen den Anschlussstellen Niederaula

(Netzknoten (NK) 5223/020) und Hünfeld/Schlitz (NK 5324/038) mit der Stationierung

in Brückenmitte bei 7,130. Der bestehende Betriebskilometer (BAB-km) in der Mitte

des Bauwerkes liegt bei ca. km 541,0. Die Talbrücke der BABA7 überspannt das Tal

und die Kreisstraße FD K142 I HEF-ROF K 46. Die Kreuzungsstation der K142 liegt

zwischen den Netzknoten 5223/004 und 5223/022 bei der Station 1 ,422.

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Abbildung 1: Übersichtskarte Talbrücke Langenschwarz

Unterlage 1 Seite 4

Die Bundesautobahn (BAB) A7 ist mit 962,2 Kilometern die längste deutsche Bundes­

autobahn. Sie führt als Nord-Süd-Achse von der dänischen Grenze in Eilund durch die

Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Bayern und Ba~

den-Württemberg und endet an der Österreichischen Grenze bei Füssen.

Die BAB A7 ist Teil der Europastraßen 40 (von Calais in Frankreich nach Ridder in Ka­

sachstan nahe der Grenze zu China), 43 (von Deutschland über Österreich in die

Schweiz), 45 (von Finnland nach Italien) und 532 (von Memmingen in Bayern nach Ti­

rol in Österreich).

Innerhalb dieser Kategoriengruppe ist die BAB A7 (als Autobahn) gemäß den Richtli­

nien für integrierte Netzgestaltung (RIN)1 als Fernautobahn mit einer großräumigen

Verbindungsfunktion in die Kategorie AS 0/1 (großräumige Autobahn) einzuordnen.

Baulast- und Vorhabenträger der geplanten Maßnahme ist die Bundesrepublik

1 RIN: Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN), Ausg.2008, Forschungsgesellschaft I .Sir.- und Verkehrswesen, Köln 2008 (FGSV 121)

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 5

Deutschland ·- Bundesautobahnenverwaltung, endvertreten durch Hessen Mobil - Stra­

ßen- und Verkehrsmanagement

Die BAB A7 ist in dem vorgenannten Netzabschnitt nicht Bestandteil von Bedarfs -und

Ausbauplanungen. Es handelt sich bei dem Vorhaben um den Ersatzneubau der be­

stehenden Talbrücke aufgrund von Tragfähigkeits- und Dauerhaftigkeitsdefiziten. Hier­

durch ergeben sich hinsichtlich der zukünftigen Straßennetzgestaltung oder einer Be­

schränkung des Gemeingebrauches keine Änderungen. Folgemaßnahmen werden

nicht ausgelöst.

Das BMVI2 hat der Vergehensweise zum vorgezogenen Ersatzneubau der Talbrücke

Langenschwarz mit Baubeginn im Jahr 2018 aufgrund der vorläufigen Restnutzungs­

dauer bis 2019 mit Protokoll vom 27.02.2015 zugestimmt (Abstimmung Brückenpla­

nung BMVI StB 17- Hessen Mobil Dezernat BA 4).

1.2 Straßenbauliche Beschreibung

Die Maßnahme umfasst dem Ersatzneubau des Über- und Unterbaus der im Bestand

8-feldrigen Talbrücke Langenschwarz (Bauwerkslänge = 325,80 m) inklusive der An­

passung der nördlichen und südlichen Streckenanschlüsse der A7 mit einer Länge von

489,76m.

Die Baukilometrierung verläuft wie die Betriebs-Kilometrierung von Norden nach Süden·

und beginnt bei Station 0+000 (BAB-km 540,50) und endet bei der Station 0+816

(BAB-km 541 ,32). Der gesamte Bauabschnitt erstreckt sich auf einer Länge von insge­

samt 816 m.

Der Ausbau der Richtungsfahrbahn Würzburg erfolgt als RQ 36, in der Fahrtrichtung

Kassel als RQ 31 mit überbreitem Standstreifen.

Vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik

Im gesamten Verlauf südlich von Bad Hersfeld ist die BAB A7 5-streifig ausgebaut. Im

Zuge der Planfeststellung der BAB A 7 von 1965 wurde festgelegt, dass in den Stei­

gungsstrecken im Abschnitt Kirchheim - Fulda ein zusätzlicher 3. Fahrstreifen angelegt

wird, um eine Behinderung des schnellen Verkehrs durch den langsamen Schwerlast­

verkehr auszuschalten. Im Maßnahmenbereich verläuft die Richtungsfahrbahn nach

Kassel 2-streifig, die Richtungsfahrbahn nach Würzburg 3-streifig.

2 BMVI: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

HESSEN

BAB A? Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 6

Auf dem gesamten Abschnitt der BAB A7 hat die Richtungsfahrbahn Würzburg eine

Breite von 15,25 m, die Richtungsfahrbahn Kassel eine Breite von 11 ,50 m. Das Brü­

ckenbauwerk weist in Fahrtrichtung Würzburg im Gegensatz zur durchgehenden Stre~

cke keinen Standstreifen auf.

Vorgesehene Strecken- und Verkehrscharakteristik

Die Linien- und Höhenführung der BAB A7 im Bereich der Talbrücke "Langenschwarz"

wird nicht wesentlich verändert und entspricht der bestehenden BAB A7.

Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) kann für die BAB A7

aufgrund ihrer Autobahnkategorie AS 0/1 (großräumige Autobahn) die Entwurfsklasse

EKA 1 A (Fernautobahn) abgeleitet werden. Die Festlegung des Regelquerschnitts und

der Entwurfsparameter erfolgt ebenfalls nach RAA3•

Für die Planung wurde eine Achse entworfen, welche längs der Fahrtrichtung zwischen

den beiden Überbauten verläuft und aus Anschlussgründen auf beiden Seiten in den

Bestand der freien Strecke rqgt.

Die BAB A7 weist auf dem Bauwerk eine maximale Längsneigung von ca. 0,8 %, in

den Anschlussbereichen von ca. 0,2%- 2,6%, auf.

Um den Bau der Talbrücke zu vereinfachen, wurde die vorhandene Wendeklothoide

durch eine Gerade über den kompletten Bauwerksbereich ersetzt.

Im geplanten Baubereich kommt in Fahrtrichtung Kassel ein RQ 31 mit überbreitem

Standstreifen bzw. in Fahrtrichtung Würzburg ein RQ 36 zum Einsatz. ln Fahrtrichtung

Würzburg wird der bisher fehlende Standstreifen ergänzt.

Das Bauwerk beginnt am nördlichen Widerlager bei ca. Bau-km 0+304,865 und endet

am südlichen Widerlager bei ca. Bau-km 0+630,665. Die Brückenlänge zwischen den

Auflagerachsen beträgt ca. 325,80 m und wird durch die neue Planung nicht verändert.

1.3 Streckengestaltung

Die BAB A7 von Flensburg bis Füssen verläuft in dem geplanten Abschnitt durch das

Mittelgebirge Rhön. Die Linien- und Höhenführung sind den Erfordernissen für eine

Mittelgebirgsautobahn entsprechend. ln der näheren Umgebung ist die Stre­

ckencharakteristik durch mehrere Talbrücken und Einschnitte geprägt. Die Gestaltung

des Ersatzbauwerks orientiert sich am Bestandsbauwerk.

3 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

2 Begründung des Vorhabens

Unterlage 1 Seite 7

2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Ver­

fahren

Die vorhandene Talbrücke Langenschwarz der BAB A7 überspannt das Tal und die

Kreisstraße K142. Die 8-Feld-Spannbeton-Hohlkastenbrücke wurde im Jahr 1967 ge­

baut und für die Brückenklasse 60 gemäß DIN 1072 bemessen. Das Bauwerk wurde

im Jahr 2010 nach der Nachrechnungsrichtlinie4 für das Ziellastniveau nach

DIN FB 1 01 5 berechnet. Aufgrund erheblicher Querkraftdefizite soll der Überbau durch

einen Neubau bis spätestens Ende 2019 (vorläufige Restnutzungsdauer) ersetzt wer­

den. Um bis zum Ersatz des Überbaue~ die Verkehrssicherheit zu erhalten, wurden die

Koppelfugen in den Jahren 2013 - 2014 im Zuge der Notinstandsetzung durch nach­

träglich eingebrachte externe Spannglieder verstärkt. Mit der erfolgten Koppelfugen­

verstärkungwurde das Bauwerk auf die erforderliche 4+0-Verkehrsführung ausgelegt.

Im Januar 2015 wurde eine Bauwerksplanung (Vorskizze) mit einer Variantenuntersu­

chung verschiedener Überbauquerschnitte zur Entscheidungsfindung, ob es wirtschaft­

lich möglich ist die Unterbauten zu erhalten, erstellt. Aufgrund von statischen Defiziten

der Unterbauten und der notwendigen Umbaumaßnahmen zeigen die Ergebnisse,

dass es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist die Unterbauten zu erhalten. Hessen Mobil

schlägt auf Grundlage dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung, alternativ zur Erneuerung

der Überbauten bei Erhalt der Unterbauten einen vollständigen Ersatzneubau vor, mit

der Vorzugslösung eines einzelligen Spannbetonhohlkastens (Bauverfahren: Takt­

schieben). Der Ersatzneubau soll in der bestehenden Trasse erfolgen, mit Anbau des

fehlenden Standstreifens in Fahrtrichtung Würzburg.

Die Vorskizze zum Ersatzneubau der Talbrücke Langenschwarz wurde dem Bundes­

ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 27.02.2015 im Rahmen einer Pla­

nungsbesprechung vorgestellt. Das BMVI6 hat dem Vorschlag von Hessen Mobil, das

Bauwerk und die Unterbauten komplett durch eine Ersatzneubau zu ersetzten, zuge­

stimmt. Hessen Mobil wurde vom BMVI aufgegeben zu prüfen, ob dem Bauwerksent­

wurf nicht generell 12,80 m zwischen den Schrammborden zugrunde zu legen ist, um

künftigen bauzeitlichen "4+0"-Verkehrsführungen gerecht zu werden. Durch die Zentra-

4 Nachrechnungsrichtlinie: Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand, Ausgabe 05/2011 5 DIN FB 101: Lasten und Einwirkungen auf Brücken einschl. Kombinationsregeln 6 BMVI: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 8

le von Hessen Mobil, Abteilung PL 2 V, erfolgte die Festlegung im Mai 2015, dass eine

Fahrbahnbreite von 12,80 m zwischen den Schrammborden zu planen ist.

Seit Ende Oktober 2015 wurde auf Grundlage der Bauwerksvorplanung der Bauwerks­

entwurf erstellt, welcher im 2. Quartal 2016 abgeschlossen war.

Im 1. Bauabschnitt wird zunächst mit einer 4+0 Verkehrsführung der Verkehr in Fahrt­

richtung Kassel über das bestehende Bauwerk geführt, so dass das Teilbauwerk der

Fahrtrichtung Würzburg abgebrochen werden kann. Der Abbruch soll konventionell auf

einem bodengestützten Traggerüst erfolgen. Nach dem Rückbau des Bauwerks wer­

den die neuen Fundamente, Pfeiler und Widerlager hergestellt. Aufgrund der vorhan­

denen Bauwerksabmessungen bietet sich als Bauverfahren das Taktschieben zur Her­

stellung des Überbaues an. Der Vorschub erfolgt durch eine Hub,- Reibeanlage von

der Seite Würzburg in Richtung Kassel. Nach Fertigstellung des Überbaues wird im 2.

Bauabschnitt der Verkehr auf den fertiggestellten Überbau umgelegt, so dass das

zweite Teilbauwerk (Fahrtrichtung Kassel) abgebrochen werden kann. Der weitere Bau

erfolgt wie im 1. Bauabschnitt Die Gesamtbauzeit beträgt ca. 44 Monate.

Aufgrund der punktuellen Maßnahme (Ersatzneubau der Talbrücke) waren eine Li­

nienplanqng, Linienbestimmungsverfahren sowie Raumordnungsverfahren nicht erfor­

derlich. Im Zuge der Voruntersuchung wurden umweltfachliche und schalltechnische

Planungsbeiträge beauftragt.

Der vorliegende Planungsentwurf basiert auf den Voruntersuchungen der Maßnahme.

Der Vorentwurf wurde am 24.03.2016 genehmigt.

Aufgrund des durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens ist der Baubeginn erst im

2. Quartal 2018 möglich. Dadurch wird die Restnutzungsdauer bis Ende 2019 über­

schritten.

2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Bei der Planung handelt es sich um einen Ersatzneubau, der bezüglich der Umwelt­

auswirkungen nicht erheblich vom bestehenden Zustand abweicht.

Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c UVPG7 hat ergeben, dass durch

das oben genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu

7 UVPG: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

HESSEN

(_

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 9

erwarten sind, so dass keine Verpflichtung besteht, für dieses Vorhaben eine Umwelt­

verträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen.

Es wurde in der Veröffentlichung des Staatsanzeigers vom 02. Juni 2014 darauf hin­

gewiesen, dass diese Feststellung nach§ 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan)

Das vorliegende Projekt ist keine "Ökosternmaßnahme" des Bedarfsplans.

2.4 Verkehrliehe und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens

2.4.1 Ziele der Raumordnung/ Landesplanung und Bauleitplanung

Die BAß A7 ist für den regionalen Raum von ganz entscheidender Bedeutung, da die

Wirtschaftsräume Osthessen und Nordbayern über diese Fernautobahn ange­

schlossen sind.

Gemäß den Festsetzungen des Regionalplan Mittelhessen 201 0 entspricht die Maß­

nahme Iandes- und regionalplanerischen Zielen und Grundsätzen.

Insgesamt handelt es sich bei dem geplanten Ersatzneubau der Talbrücke Langen­

schwarz im Zuge der BAß A7 um kein raumbedeutendes Projekt.

2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse

Auf Grund ihrer Verbindungsfunktion ist die BAß A 7 eine sehr wichtige Fernverkehrs­

verbindung -im Netz der Bundesfernstraßen. Die BAß A7 wird weiterhin eine Fernauto­

bahn bleiben und bei der allgemein prognostizierten Verkehrszunahme noch mehr an

Bedeutung als Nord- Süd Trasse zunehmen.

Der Querschnitt besteht mindestens aus 4 Fahrstreifen, bedingt durch die Steigungs­

strecken abschnittsweise auch aus 5 bzw. 6 Fahrstreifen.

Die Verkehrsbelastung der BAß A7 im Bereich AS Niederaula bis AS Hünfeld I Schlitz

beträgt gemäß Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2010 - 40.029 Kfz/24h, der

Schwerverkehrsanteil beträgt mit 8.731 Fz/24h ca. 21,8 %.

An der Zählsteile bei Betriebs-km 537,527 wies die BAß A 7 im Jahr 2014 einen DTV8

von 44.379 Fz/24h bzw. ein DTV8v von 10.548 Fz/24 h (23,8%) auf. -

8 DTV: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 10

Als Prognose wurden für den DTV für das Jahr 2030 - 54.600 Kfz/24h und ein pt von

23,8% (Schwerverkehrsanteil am Tag) bzw. ein pn von 70,9% (Schwerverkehrsanteil in

der Nacht) ermittelt.

Der hohe Lkw-Nachtanteil resultiert aus der konstanten Lkw-Belastung über alle

24 Stunden eines Tages. Da auf der BAa A 7 sehr geringe PKW-Nachtbelastungen

auftreten, kommt dieser hohe prozentuale Lkw-Anteil zustande.

Auswertungen der Dauerzählsteile zeigen, dass die bemessungsrelevante 50. Stunde

bei ca. 9,5 %des richtungsbezogenen DTV liegt. Belastungen in der Größenordnung ·

der 50. Stunde treten sowohl am Freitag-Nachmittag als auch am Sonntag-Nachmittag

auf. Aufgrund des Sonntagsfahrverbotes für Lkw ist der Lkw-Anteil an Sonntagen deut­

lich geringer (< 5%, statt 15 % an Freitagen), sodass für die Bemessung der höhere

Wert vom Freitag angesetzt wird.

qs von 2.570 Kfz/h bei einem bsv von 15 %

Der 3. Fahrstreifen in Fahrtrichtung Süden hat auf die Kapazität des Querschnittes kei­

ne Auswirkungen, da er nicht von der AS Niederaula bis zur AS Hünfeld-Schlitz durch­

läuft. Die Dauerzählsteilen zeigen für diesen Bereich der A 7 eine nahezu symmetri­

sche Belastung. Dies wird sich auch in der Prognose nicht ändern, sodass für beide

Fahrtrichtungen die gleiche Bemessungsverkehrsstärke angesetzt werden kann.

Durch diesen DTV-Wert wird die Belastungsklasse Bk 100 für die Übergangsbereiche

nach RStO 129 gewählt.

Ein Prognose-Nulltall tritt aufgrund der Restnutzungsdauer der Brücke nicht ein und ist

somit für Vergleichsszenarien nicht relevant.

(

Durch den Brückenersatzbau wird keine weitere Verkehrsmengenzunahme generiert, (

die Zunahme beruht ausschließlich auf der allgemeinen Verkehrsentwicklung.

2.4.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit

Die Talbrücke Langenschwarz wurde im Rahmen des Neubaus der BAB A 7 1969 mit

einem 2-bzw. 3-streifigen Querschnitt errichtet.

Der vorhandene Überbauquerschnitt der Talbrücke in Fahrtrichtung Würzburg besitzt

keinen Standstreifen. Gemäß RAA ist dieser jedoc~ für 3-streifige Richtungsfahrbah­

nen erforderlich. Der neue Überbauquerschnitt der Talbrücke in Fahrtrichtung Würz-

9 RStO 12: Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 11

burg erhält einen zusätzlichen Standstreifen und entspricht somit dem Regelquer­

schnitt RQ 36B gemäß RAA10• Der zusätzliche Standstreifen ermöglicht somit das si­

chere Abstellen von Pannen- und Betriebsdienstfahrzeugen.

ln Fahrtrichtung Kassel wird der 2-streifige Querschnitt mit Standstreifen von 11,50 m

auf 12,00 m außerhalb des Bauwerkes bzw. 12,80 m auf dem Bauwerk verbreitert. Da­

durch wird die notwendige Fahrbahnbreite für 4+0 Verkehrsführung gemäß den Vorga­

ben des Baustellenmanagementhandbuch11 für Arbeitsstellen mit Längen L :::; 6 km

bzw. 6 km < L :::; 9 km (Bauwerk) erzielt. Durch die Einhaltung der Mindestbreite der

Behelfsfahrstreifen verbessert sich somit die Verkehrssicherheit bei Baustellen.

Das vorhandene Bauwerk (Bj. 1967) hat, neben vorgeschädigten und offenen Koppel­

fugen, ein erhebliches Querkraftdefizit, so dass die vorläufige Restnutzungsdauer

(RND) auf 2019 ausgewiesen ist. Um bis zum Ersatz des Überbaues die Verkehrssi­

cherheit zu erhalten, wurde das Bauwerk durch eine . Notinstandsetzung saniert und auf

die erforderliche 4+0 Verkehrsführung ausgelegt.

Die vorhandene Querneigung der Fahrbahn der Talbrücke Langenschwarz ist mit

2,0 % nicht mehr richtlinienkonform. Im Zuge des Ersatzneubaus wird die Querneigung

auf das richtlinienkonforme Minimum von 2,5% erhöht und somit werden wasserab­

flussschwache Zonen vermieden.

Die Auswertung der Unfallstatistik ergab im Bereich der Talbrücke Langenschwarz kei­

ne signifikanten Unfallhäufungen auf der von der Maßnahme betroffenen Hauptfahr­

bahn. Eine Unfallhäufung eines besonderen Unfalltyps konnte hier nicht festgestellt

werden.

Die passiven Schutzeinrichtungen werden durch den Neubau auf dem neuesten Stand

der Technik nach der neuen RPS12 hergestellt.

Durch den Ausbau und die Beseitigung der baulichen Mängel der Talbrücke Langen­

schwarz erfolgt eine wesentliche Verbesserung der derzeitigen Verkehrssicherheit.

2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen ·

Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um einen Ersatzneubau der beste­

henden Talbrücke Langenschwarz. Durch das Vorhaben treten keine zusätzlichen be­

lastenden Wirkungen im weiteren Verkehrsnetz auf.

10 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008 11 Handbuch zum Baustellenmanagement Hessen Mobil, Ausgabe 01/2016 12 RPS 2009: Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2009

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 12

Aufgrund der vorhandenen Breite der Überbauquerschnitte kann eine Behelfsver­

kehrsführung von 4+0 Führung bewältigt werden. Somit ist eine ca. 21 km lange Umlei­

tungsstrecke zwischen den Anschlussstellen AS Hünfeld/Schlitz bis zur AS Niederaula

auf der nahezu parallel verlaufenden Landesstraße L 3140 nicht erforderlich. Hierdurch

werden insbesondere die Immissionen auf das Schutzgut Mensch verringert, da die

Umleitungsstrecke durch mehrere Ortschaften führt.

Die Berücksichtigung der aktuellen technischen Vorgaben für die Entwässerung der

Brücke und die Rückhaltung und Vorklärung des anfallenden Oberflächenwassers im

Bereich. der Talbrücke und der benachbarten Tank- und Rastanlage Großenmoor führt

zu einer Verringerung der Einträge in das Gewässer und damit zu einer Verbesserung

der aktuellen Situation.

2.6 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses

Eine zusammenfassende Darstellung der zwingenden Gründe des überwiegenden öf­

fentlichen Interesses ist beim Ersatzneubau der Talbrücke Langenschwarz nicht erfor­

derlich, da keine Flora-Fauna-Habitate oder Vogelschutzgebiete (VSG) vorhanden sind

und auch keine Verbotstatbestände gemäߧ 44 Abs.1 BNatSchG13 erfüllt sind.

13 BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz

HESSEN

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

3 Vergleich der Varianten und Wahl der Linie

3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes

Unterlage 1 Seite 13

Das Untersuchungsgebiet (UG) liegt an der A7 Kassel-Würzburg im Regierungsbezirk

Kassel teils im Landkreis Fulda (Gemeinde Burghaun, Gemarkung Lang·enschwarz),

teils im Landkreis Hersfeld-Rotenburg (Gemeinde Haunetal, Gemarkung Wehrda).

Es ist dem Naturraum 35 "Osthessisches Bergland" (Haupteinheitengruppe 35 "Ost­

hessisches Bergland", Haupteinheit 355 "Fulda-Haune-Tafelland", Untereinheit 355.3

"Haune-Hochflächen") zuzuordnen. Gemäß der geologischen Übersichtskarte von

Hessen stehen im Bereich des UG großflächig Formationen des Mittleren Buntsand­

steins an (Sandstein, z.T. mit Geröllen, Ton-Schluffstein, HUB14).

Die Flächen südlich der Kreisstraße K 142 liegen in einem Wasserschutzgebiet (Trink­

wasserschutzzone 111). Weitere Schutzgebiete befinden sich nicht im Untersu­

chungsgebiet

Die Waldflächen des UG sind im Regionalplan Nordhessen (RPN 2009) als "Vor­

ranggebiet für Forstwirtschaft" dargestellt. Flächen westlich der Autobahn sind als

"Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft" dargestellt. Eine kleine Fläche ist "Vorranggebiet

für Landwirtschaft" (westlich der Autobahn).

Die zu erneuernde Autobahnbrücke überspannt einen Talbereich, der überwiegend

bewaldet ist. Westlich an die Talbrücke grenzen Wiesenflächen mit Grünlandnutzung

an. Der Bereich unterhalb des Bauwerkes bzw. seitlich angrenzend weist teilweise auf

kleinstem Raum, unterschiedliche Durchfeuchtungsstufen und unterschiedliche Nut­

zungen auf. Etwa 1 km der K142 in westlicher Richtung folgend, liegt die Ortschaft

Langenschwarz.

3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten

Die Variantenbetrachtung entfällt.

14 HUB: (Geologische Übersichtskarte von Hessen 1:300 000.- Wiesbaden (1989)

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

3.2.1 Variantenübersicht

Unterlage 1 Seite 14

Durch die Tatsache, dass es sich um einen Ersatzneubau handelt, entfällt die Vari­

antenbetrachtung.

3.3 Beurteilung der Varianten

Die Beurteilung der Varianten entfällt.

3.4 Gewählte Linie

Es handelt sich hier um einen Ersatzneubau der bestehenden Talbrücke aufgrund ein­

geschränkter Tragfähigkeit.

Die Restnutzungsdauer für die Talbrücke Langenschwarz ist bis zum Jahresende 2019 (

angesetzt worden. Es lagen keine Gründe vor, die den Ersatzneubau der Autobahn

über eine grundlegend neue Trasse rechtfertigen. Die Neutrassierung würde erhebli-

che Nachteile nach sich ziehen (z. B. in den Belangen Eingriffe in Natur und Land­

schaft, Flächenbedarf, Wirtschaftlichkeit).

Der vorliegende Planungsabschnitt hält sich im Grund- und Aufriss weitestgehend an

die vorhandene Trassierung der bestehenden BAB A7.

Die erforderlichen Trassierungsgrenzwerte der technischen Regelwerke werden wei­

testgehend eingehalten.

Durch den Anschluss an die bestehende Autobahn ergeben sich in Lage und Länge zu

der mehr als 48 Jahre bestehenden Talbrücke keine wesentlichen Veränderungen. Die

Querschnittsgestaltung des Bauwerkes erfolgt nach den neuesten Richtzeichnungen

und Regelwerken.

Im südlichen Endfeld der Talbrücke wird die BAB A7 von der Kreisstraße K 142 unter­

quert. Die Fahrbahnbreite derK 142 unterhalb des Bauwerkes beträgt ca. 5,50 m. Die

lichte Höhe zur Unterkante des bestehenden Überbaues beträgt über die K142 ca.

8,90 m.

HESSE N

c

(

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

4 Technische Gestaltung der Baumaßnahme

4.1 Ausbaustandard

4.1.1 Entwurfs- und Betriebsmerkmale

Unterlage 1 Seite 15

Die BAB A7 ist als anbaufreie, zweibahnige Straße gemäß den Richtlinien für integrier­

te Netzgestaltung (RIN15) als Fernautobahn mit einer großräumigen Verbindungsfunk­

tion in die Kategoriengruppe AS 0/1 (großräumige Autob'ahn) einzustufen, die aus­

schließlich vom schnellen Kraftfahrzeugverkehr benutzt wird.

Zur Anwendung kommen die Entwurfsparameter der Entwurfsklasse EKA 1 A gemäß

Richtlinie für die Anlage von Autobahnen - RAA.

Die Verkehrsbelastung der BAB A7 im Bereich AS Niederaula bis AS Hünfeld I Schlitz

beträgt gemäß Straßenverkehrszählung 2010 40.029 Kfz/24h, der Schwerverkehrsan­

teil beträgt mit 8.731. Fz/24h ca. 21,8 %.

An der Zählsteile bei Betriebs-km 537,527 wies die BAB A 7 im Jahr 2014 eirien DTV

von 44.379 Fz/24h bzw. ein DTV8v von 1 0.548 Fz/24 h (23,8%) auf.

Als Prognose wurden für den DTV für das Jahr 2030 - 54.600 Kfz/24h und ein pt von

23,8% (Schwerverkehrsanteil am Tag) bzw. ein pn von 70,9% (Schwerverkehrsanteil in

der Nacht) ermittelt.

Der hohe Lkw-Nachtanteil resultiert aus der konstanten Lkw-Belastung über alle

24 Stunden eines Tages. Da auf der A 7 sehr geringe PKW-Nachtbelastungen auftre­

ten, kommt dieser hohe prozentuale Lkw-Anteil zustande.

Auswertungen der D~uerzählstelle zeigen, dass die bemessungsrelevante 50. Stunde

bei ca. 9,5 %des richtungsbezogenen DTV liegt. Belastungen in der Größenordnung

der 50. Stunde treten sowohl am Freitag-Nachmittag als auch am Sonntag-Nachmittag

auf. Aufgrund des Sonntagsfahrverbotes für Lkw ist der Lkw-Anteil an Sonntagen deut­

lich geringer (< 5%, statt 15 % an Freitagen), sodass für die Bemessung der höhere

Wert vom Freitag angesetzt wird.

Für die prognostizierte Verkehrsstärke von 54.600 Kfz/24h ist gemäß R~A 16, Abschnitt

4.4, der Regelquerschnitt RQ 31 für Autobahnen der Entwurfsklasse EKA 1 ausrei­

chend.

15 RIN: Richtlinien für integrierte Netzgestaltung, Ausgabe 2008 16 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 16

Aufgrund der vorhandenen Steigungsstrecken und dem hohen Schwerverkehrsanteil

wurde in der Planfeststellung von 1965 in Fahrtrichtung Würzburg ein zusätzlicher

Fahrstreifen angeordnet. Dieser entspricht gemäß RAA17 dem Regelquerschnitt RQ 36

und wird beibehalten.

Somit ergibt sich für den Planungsbereich ein Mischquerschnitt mit dem RQ 31 (RQ 31

B) für die Fahrtrichtung Kassel und dem RQ 36 (RQ 36 B) für die Fahrtrichtung Würz­

burg.

Gemäß RAA sind für die BAB A7 folgende Mindest- bzw. Grenzwerte für den Entwurf

maßgebend:

Stra Benkategorie

Entwurfsklasse

Entwurfsgeschwindigkeit

Länge von Geraden max L min L

AS 0/1

EKA 1 A

130 km/h

2 .. 000 m 400 m

(Länge von Zwischengeraden zwischen gleichsinnig gekrümmten Kurven) .

Radien

Klothoiden

Längsneigung

Kuppenhalbmesser

Wannenhalbmesser

Tangentenlänge

Querneigung

min R min L

minA

maxs

mins min s

min HK

min Hw

minT

q

4.1.2 Vorgesehene Verkehrsqualität

900 m 75 m

300m

4,0%

1 ,0 % im Verwindungsbereich (Ausnahme> 0,7%)

0,7% auf Bauwerken

13.000 m

8.800 m

150 m (Ausnahme: 120 m bei Um- und Ausbau)

2,5%<q<6%18

Gemäß den Vorgaben des Baulastträgers ist nach dem HBS19 für Neu-, Um- und Aus­

baumaBnahmen mindestens die Qualitätsstufe des Verkehrsablaufes (QSV) D einge­

halten. Entsprechend dem Leistungsfähigkeitsnachweis gemäß HBS wurde für den be­

reits im Bestand 2-streifigen Abschnitt der A7, Fahrtrichtung Kassel die Qualitätsstu-

17 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008 18 Bei Unterschreitung von min R kann q gem. RAA auf 7,0% erhöht werden. 19 Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS), Ausgabe 2015

HESSEN

(

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 17

fe C und für den 3-streifigen Abschnitt in Fahrtrichtung Würzburg die Qualitätsstufe B

ermittelt.

4.1.3 Gewährleistung der Verkehrssicherheit

Bauwerk

Durch die Erhöhung der Querneigung (von 2,0% auf 2,5%) auf der Talbrücke Langen­

schwarz wird eine bessere Entwässerung der Fahrbahn ermöglicht, die zur Optimie­

rung der Verkehrssicherheit beiträgt.

Durch den zusätzlichen Standstreifen in Fahrtrichtung Würzburg wird die Verkehrssi­

cherheit gegenüber der Bestandssituation weiter erhöht.

ln Fahrtrichtung Kassel wird der Standstreifen im Bauwerksbereich von 2,50 m auf

3,80 m aufgrund des hohen Schwerverkehrsanteiles verbreitert. Die Breite des linken

Behelfsfahrstreifens darf bei der 4+0 Baustellenverkehrsführung (Arbeitsstelle < 6km)

auf dem Bauwerk 3,00 m und die Breite des rechten Fahrstreifen 3,25 m nicht unter­

schreiten. Hintergrund ist die psychologische Wirkung des Bauwerksbereichs bei der

Baustellenverkehrsführung.

Entsprechend den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug­

Rückhaltesysteme (RPS) werden die Außenkappen jeweils um 5 cm vergrößert.

Strecke

Durch die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn in den Anschlussbereichen wird die

Verkehrssicherheit verbessert.

ln Fahrtrichtung Kassel wird der vorhandene Standstreifen außerhalb des Bauwerkes

von 2,50 m auf 3,00 m verbreitert, um eine 4+0-Verkehrsführung zu ermöglichen. ln

Fahrtrichtung Würzburg ist der 2,50 m breite Standstreifen im Gegensatz zum Bau­

werksbereich bereits vorhanden.

Die Standstreifen werden in Asphalt hergestellt (vorhandene Befestigung: Beton) und

sind somit zukünftig bei bauzeitigen Verkehrsführungen befahrbar. Dadurch wird eine

Verbesserung der Verkehrssicherheit für den laufenden Betrieb und bei Unterhal­

tungsmaßnahmen erzielt.

Im Mittelstreifen werden möglichst die vorhandenen Schutzeinrichtungen nach RPS

200920 wieder verwendet.

20 Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme 2009

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 18

Es ist nach produktneutralen Gesichtspunkten nur der Einsatz eines von der BASt21

positiv geprüften und zugelassenen Schutzsystemen der entsprechenden Aufhaltestufe

ohne Festlegung, ob Beton- oder Stahlsystem, zu verwenden.

Die äußeren Fahrbahnränder sowie das vorhandene Wasserschutzgebiet werden ent­

sprechend RPS 2009 und Schutzerfordernis gesichert.

4.1.4 Betriebsdienstaudit

Die Aspekte des unterhaltungsfreundlichen Entwerfens und Bauens aus Sicht des Be­

triebsdienstes wurden berücksichtigt, insbesondere wurden hier die Anregungen zur

Unterhaltung und Wartung der geplanten Regenrückehalte- und Absetzbecken unter­

halb der Talbrücke in die Planung einbezogen.

4.2 Nutzung I Änderung des umliegenden Straßen- bzw. Wegenetzes

Eine Änderung des angrenzenden klassifizierten Straßennetzes ist durch die BaumaB­

nahme nicht vorgesehen. Im Bereich des ländlichen Wegenetzes unterhalb der Talbrü­

cke Langenschwarz werden jedoch Anpassungen erforderlich.

Übersicht kreuzender Straßen und Wege

Kreuzende Querschnitt Querschnitt Bau-

Art der vorge-Straße/

vorhanden geplant klasse sehenen Kreu- Bau-km

kreuzender Weg zung

Wirtschaftsweg 3,00m 3,00m nach Planfreie Kreu- kreuzt Talbrücke

DWA- zung ohne Ver- Langenschwarz am nördlichen

A-904 knüpfung Widerlager bei Bau-km 0+417,962

Kreisstraße 5,50m 5,50m -- Planfreie Kreu- kreuzt Talbrücke FD K142nach zung ohne Ver- Langenschwarz Langenschwarz knüpfung am südlichen = HEF-ROF K46 Widerlager bei von Wehrda Bau-km 608,065,

wird bauzeitig in

l Richtung Süden verlegt

Tabelle 1: Übersicht kreuzender Straßen und Wege

Die Kreuzungsstation der Kreisstraße FD K142 liegt zwischen den Netzknoten

5223/004 und 5223/022 bei der Station 1 ,422.

21 BASt: Bundesanstalt für Straßenwesen

HESSEN

(

(

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Straßen und Wege parallel zur BAB A7

Unterlage 1 Seite 19

Auf der östlichen Seite verläuft parallel zur BAB A7 ein weiterer Wirtschaftsweg. Dieser

dient zukünftig als Zufahrt für das geplante Absetzbecken und die beiden geplanten

Regenrückhaltebecken (RRB) unter der Talbrücke und wird daher im Bereich zwischen

der K142 und dem die BAB kreuzenden Wirtschaftweg grundhaft ausgebaut.

4.3 Linienführung

4.3.1 Beschreibung des Trassenverlaufs

Der Ersatzneubau der Talbrücke Langenschwarz im Zuge der BAB A7 soll bestands­

gleich erfolgen. Abweichungen von der bestehenden Trassierung der A7 sind daher

nicht vorgesehen. Der Umbau- und Anpassungsbereich der A7 im Zuge des Ersatz­

neubaues der Talbrücke Langenschwarz beginnt ca. 305m nördlich der Talbrücke

Langenschwarz (BAß-km 540,50, Bau-km 0+000) und endet ca. 185 m südlich der

Talbrücke Langenschwarz (BAB-km 541,32, Bau-km 0+815,557) mit gleichzeitiger

grundhafter Erneuerung dieser Bereiche. Die BAB 7 verläuft im Planungsabschnitt in

Damm Iage.

4.3.2 Zwangspunkte

Zwangspunkte für die Trassierung sind die Lage und Höhe des vorhandenen Bauwer­

kes und die Anschlussbereiche an den Bestand:

• Vorgaben gem. RAA Abschnitt 8.4 hinsichtlich Linienführung im Lage- und Höhen­plan: vorzugsweise Lageplangerade (z.B. Möglichkeit zur Anwendung des Takt­schiebeverfahrens) und konstanter Längsneigung.

• Zur Gewährleistung der Straßenentwässerung Erhöhung der vorh. Längsneigung im Bauwerksbereich von 0,4% auf min. 0,7% gem. RAA22

• Beibehaltung der vorhandenen Mittelstreifenüberfahrten am Baubegin!J und am Bauende (Verkehrsführung)

• Prufauftrag des Straßenbaulastträgers zur Verbreiterung des Brückenquerschnittes in Fahrtrichtung Kassel von 11 ,50 m auf 12,80 m 7 Verziehung der Fahrbahnrän­der der Richtungsfahrbahn Kassel in östlicher Richtung

4.3.3 Linienführung im Lageplan

Die Linienführung in der Lage orientiert sich in erster Linie an der vorhandenen Tras­

sierung der A7. Die Anforderungen gemäß RAA Kapitel 5.2.1, 5.2.2 und 5.2.3 werden

22 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite ·2o

eingehalten. Der Mindestradius beträgt 900 m, die Mindestbogenlänge 75 m. Der Min­

destradius ist mit R=4000 m bzw. -6500 m eingehalten.

Gemäß Planfeststellung von 1965 ist im Bereich der Talbrücke Langenschwarz eine

Wendeklothoide vorhanden. Statt einer langgezogenen Klothoide wurde im Bereich

des Brückenbauwerks in der Planung eine Gerade trassiert, da sich Übergangsbögen

nicht für alle Bauverfahren eignen. Gemäß RAA23 kann auf Übergangsbögen verzichtet

werden, wenn aufgrund einer geringen Winkeländerung der Kurve (y<1 0 gon, Flach- .

bogen) die Elementfolge Übergangsbogen - Kreisbogen - Übergangsbogen nicht mög­

lich ist. Die Richtungsänderungen der Kurven betragen bei dem Radius R=4000 m

4,95 gon, für den Radius R=-6500 m -1,95 gon und .schließen südlich und nördlich der

Talbrücke an die vorhandenen Trassierungsparameter an.

Bei einem Verzicht auf den Übergangsbogen soll die Mindestbogenlänge Lmin = 300 m

betragen. Die Kreisbögen haben eine Länge von L = 311 ,250 m (R=4000 m) bzw.

L=329,835 m (R= - 6500 m).

Die maximale Länge der Geraden soll 2.000 m betragen, dies wurde mit L = 395,760 m

eingehalten.

Parameter im Lageplan Parameter nach RAA Verwendeter Mindest- bzw. fürEKA 1A Maximalwert

maximale Geradenlänge 2.000m 395,760m

max L[m]

Klothoidenmindestparameter 300m --min A {ml

Mindestradius R [m] 900m 4.000m

Winkeländerung der Kurve bei y < 10 gon R=4000 m- y =4,95 gon Verzicht auf Klothoide R=- 6500 m - y =-1,95 gon

Mindestbogenlänge Lm;n [m] bei 300m R=4000 m- L=311,250 m Verzicht auf Klothoide R= - 6500 m- L=329,835 m

Tabelle 2: Übersicht der verwendeten Parameter

Zusätzlich erfolgen Anpassungen der Richtungsfahrbahnen in der Lage durch

Verziehungen des Mittelstreifens (im Anschluss an das Bauwerk) oder als Verziehung

des Fahrbahnrandes für die Anlage des überbreiten Standstreifens auf dem Bauwerk

der Richtungsfahrbahn Kassel.

23 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008

HESSEN

c

(

BAB A? Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

4.3.4 Linienführung im Höhenplan

Unterlage 1 Seite 21

Die Trassierung im Höhenplan orientiert sich genauso wie die Trassierung im Lageplan

am Bestand. Die getrennt trassierten Gradienten der beiden Fahrtrichtungen verlaufen

nahezu gleich. Die linke Gradiente Richtung Kassel liegt höhenmäßig zumeist unter

der Gradiente Richtung Würzburg.

Die Strecke steigt ab Beginn der Baustrecke mit ca. 0,2% bis 0,4% an, wobei sich die

Längsneigung im Bereich der Talbrücke Langenschwarz auf 0,810% (FR Würzburg)

bzw. 0,807% (FR Kassel) erhöht. Im Anschluss an die Talbrücke wird Strecke mit einer

Längsneigung von ca. 2,6% fortgeführt.

Die Forderung der RAA zur Sicherstellung der Entwässerung auf Brückenbauwerken

hinsichtlich der Mindestlängsneigung der Gradiente von S=O, 7% wurde eingehalten.

Da der gesamte Baubereich keine Verwindungsstrecke aufweist, kann die Mindest­

längsneigung von s;;::: 1,0% (bzw. s;;::: 0,7 %) gemäß RAA24 außerhalb des Bauwerkes

unterschritten werden. Die Unterschreitung der Längsneigung in den Anschlussberei­

chen von 0,2 % - 0,4 % resultiert aus der erforderlichen Anpassung an den Bestand

und der vorhandenen Längsneigung in diesem Bereich von 0,4%.

Aus bautechnischen Gründen wurden die Gradienten der Richtungsfahrbahnen so

trassiert, dass der Wannenhalbmesser nun außerhalb des Bauwerks, vor dem nördli­

chen Widerlager liegt. Der erforderliche Mindestwannenhalbmesser gem. RAA wurde

eingehalten.

ln den Anpassungsbereichen am Bauanfang und Bauende werden die Mindesttangen­

tenlängen um 42 bis 95 m unterschritten. Diese kurzen Tangentenlängen resultieren

aus der Gradiente der vorhandenen A7 und können unter der Maßgabe der Erforder­

nisse für den Bestandsanschluss nicht auf das richtlinienkonforme Maß vergrößert

werden. Da die Neigungsänderung an den TS-Punkten gering ist (::;; 0,204 %) und das

Stichmaß f = 0,01 m bzw. 0,08 m beträgt, ergeben sich aus den kurzen Tangentenlän­

gen keine nachteiligen Auswirkungen hinsichtlich der optischen Wirkung und fahrdy­

namischen Eigenschaften für den Verkehrsteilnehmer.

Die nach der RAA für die Entwurfsklasse EKA 1 A empfohlenen Trassierungsparameter

des Höhenplanes sind in der nachfolgenden Tabelle den verwendeten Parametern. der

A7 gegenübergestellt:

24 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Parameter im, Höhenplan

Höchstlängsneigung max s [%}

Mindestlängsneigung in Verwin-dungsbereichen min s [%}

Mindestlängsneigung auf Brü-ckenbauwerken min s [%}

. KUppenhalbmesser HK [m}

Wannenhalbmesser Hw [m}

Mindesttangentenlänge min T[m]

Parameter nach RAA für EKA 1A

4,0

1,0

0,7

13.000

8.800

150 {120 bei Um- und Ausbau)

Tai:Jelle 3: Trassierungsparameter Höhenplan

4.3.5 Räumliche Linienführung und Sichtweiten

Unterlage 1 Seite 22

Verwendeter Mindest-bzw. Maximalwert

2,590

keine Verwindung im Baube-reich

0,807 / 0,810

--

8.800

25,44 ... 78,34

Aus folgenden Gründen sind keine Defizite in der' räumlichen Linienführung durch

Sichtschatten und verdeckte Kurvenanfänge nicht zu erwarten:

• Gerade im Bereich der Talbrücke

• die sich anschließenden großzügigen Radien von R=4.000 m bzw. R ~6 .500 m

• die geringen Längsneigungsänderungen innerhalb der Baustrecke

• die Einhaltung der Mindesthalbmesser der Wannenausrundungen

Die erforderliche Haltesichtweite nach der RAA25 beträgt für die maßgebende Richtge­

schwindigkeit v = 130 km/h, in Abhängigkeit der Längsneigung; max. 262 m. Die erfor­

derlichen Haltesichtweiten auf der A7 werden im gesamten Planungsabschnitt einge­

halten.

4.4 Querschnittsgestaltung

4.4.1 Querschnittselemente

Als Prognose wurden für den DTV 2030 54.600 Kfz/24h und ein pt von 23,8%

(Schwerverkehrsanteil am Tag) bzw. ein pn von 70,9% (Schwerverkehrsanteil in der

Nacht) ermittelt.

25 RAA: Richllinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008

HESSEN

(_

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 23

Gemäß RAA26 ergibt sich entsprechend der Entwurfsklasse EKA 1 A keine Verände­

rung des vorhandenen Querschnitts RQ 31 I RQ 36. Die Anzahl der Fahrstreifen orien­

tiert sich an den bestehenden Verhältnissen.

Das vorhandene Brückenbauwerk weist insgesamt 5 Fahrstreifen auf (3 in Fahrtrich­

tung Würzburg, 2 in Fahrtrichtung Kassel).

Der Regelquerschnitt in Fahrtrichtung Kassel wird gemäß RAA, EKA 1A als RQ 31

bzw. RQ 31 B, in Fahrtrichtung Würzburg mit einem RQ 36 bzw. RQ 36B geplant. Ge­

mäß Abstimmung BMVI27 I Hessen Mobil vom 27.02.2015 sollte im Zuge der Bau­

werksplanung geprüft werden, ob im Zuge der A 7 generell eine Breite von 12,80 m

zugrunde zu legen ist.

Aufgrund des hohen SV-Anteiles wird die Breite der Richtungsfahrbahn Kassel im

Bauwerksbereich auf 12,80 m festgelegt, damit bei einer 4+0 Baustellenverkehrsfüh­

rung die Breite des linken Behelfsfahrstreifens von 3,00 m und des rechten Fahrstrei­

fens von 3,25 m nicht unterschritten werden. Hieraus ergibt sich ein überbreiter Stand­

streifen von 3,80 m statt 3,00 m. Der psychologischen Wirkung des Bauwerksberei­

ches bei der Baustellenverkehrsführung wird somit RechnÜng getragen

Die Mindestbreite .bei einer 4+0-Behelfsverkehrsführung von 12,00 m gem. RAA ist in

beiden Fahrtrichtungen gewährleistet.

Im Zuge des Ersatzneubaus der Talbrücke werden die Anschlussbereiche an den neu­

en Brückenquerschnitt gemäß RAA angepasst:

Da die lichte Weite zwischen den Widerlagern mehr als 100 m beträgt, werden die Mit­

telkappen (Mittelstreifen) auf dem · Bauwerk gemäß RAA mit einer Gesamtbreite von

3,50 m ausgeführt, im Anschluss an das Bauwerk wird der Mittelstreifen auf 4,00 m

verbreitert.

Die Querschnittsanpassungen an den Bestand werden innerhalb des vorhandenen

Straßenquerschnitts vollzogen.

Querschnitt auf dem Bauwerk

Fahrtrichtung Würzburq:

Der bestehende Überbauquerschnitt der Talbrücke in Fahrtrichtung Würzburg ent­

spricht mit seinen 3 Fahrstreifen gemäß RAA dem Regelquerschnitt RQ 36B für Auto­

bahnen der EKA 1 auf Brückenbauwerken. Da der bestehende Querschnitt keinen

26 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008 27 BMVI: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

HESSEN

BAB A? Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 24

Standstreifen aufweist, wird der neue Überbauquerschnitt um 1, 75 m verbreitert (von

12,75 m auf 14,50 m) und erhält einen zusätzlichen Standstreifen.

Fahrtrichtung Kassel:

Der Überbauquerschnitt in Fahrtrichtung Kassel weist 2 Fahrstreifen auf und entspricht

gern. RAA28 dem Regelquerschnitt RQ 31 B. Die Breite zwischen den Kappen wird aus

Verkehrssicherheitsgründen bei 4+0 Baustellenverkehrsführungen auf 12,80 m festge­

legt. Hierzu wird der Standstreifen von 3,0 m auf 3,80 m verbreitert .

• • ••• 0 75 0 75 0 75 0 0

,, "

2.05 3.80 375 375 350 350 350 3.15 2.5 205

1280 14 50

Abbildung 2: Systemskizze Regelquerschnitt mit überbreitem Standstreifen

Da die lichte Weite zwischen den Widerlagern mehr als 100 m beträgt, werden die Mit­

telkappen gemäß RAA mit einer Gesamtbreite von 3,50 m ausgeführt.

Entsprechend den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug­

Rückhaltesysteme (RPS 2009) werden die Außenkappen jeweils um 5 cm vergrößert.

Die nachfolgende Skizze stellt die neue Querschnittsaufteilung (Neuer Querschnitt =

schwarz, Bestandsquerschnitt =orange) dar.

Fahrtrichtung Kassel Fahrtrichtung Würzburg

Abbildung 3: Regelquerschnitt Talbrücke Langenschwarz (Planung I Bestand)

28 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008

HESSEN

(

c

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Querschnitte in den Anschlussbereichen

Unterlage 1 Seite 25

Der vorhandene, bisherige Querschnitt der A7 weist folgende Abmessungen auf:

•• •••

Abbildung 4: Systemskizze Bestandsquerschnitt

Der neue Mischquerschnitt der BAß A7 gern. RAA setzt sich aus dem RQ 31 und

RQ 36 wie folgt zusammen:

RQ36

RQ31

, ..... ---14,50----.-:

'""I ~~~-"'--12;0---

t J Jz.soj"l 3,75J-3.5o~s.so# 4.t o 1,50 0,50 0,75 •

FR Kassel- RQ 31

I 31 ;.00

I ~

FR Würzburg - RQ 36

t t t

, 3.sJ-s.soJ-3.75 Jl.z.soJ J 0,75 0,50 1,50

n

12,00 71 ~9,00"'

~ n t t . n . IILIHIIII :1 r 1 '1111111111

w 3•00 JJ 3,75j_3,75-ll

r 4.~-JJ_ 3.7sJ-3,75 J J 3·

00 J J 1,50 0,75 0,75 0.75 0.75 1,50

I Abbildung 5: Zusammensetzung Mischquerschnitt RQ 31 und RQ 36

Somit ergibt sich folgender Regelquerschnitt RQ 31/36 gemäß RAA:

• • • • • /i 0. 0 ~

150 300 3.75 3.75 4.00 350 3.50 3.75 25 150

1200 14 50

Abbildung 6: Regelquerschnitt RQ31/RQ36

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Fahrtrichtung Kassel - Anpassungslänge 304,865 m:

Unterlage 1 Seite 26

Gemäß RAA29 RQ 31 wird die vorhandene Fahrbahnbreite vor dem Bauwerk von

11,50 m auf 12,00 m und anschließend auf 12,80 m verbreitert, um eine spätere 4+0

Baustellenverkehrsführung über das Bauwerk zu gewährleisten.

Die Querschnittsbreite auf dem Bauwerk beträgt 12,80 m. Der überbreite Standstreifen

von 3,80 m auf dem Bauwerk wird in nördlicher Richtung ca. 146 m und in südlicher

Richtung ca. 85 m über das Bauwerk hinaus, bis zu den Mittelstreifenüberfahrten ver­

längert, damit bei einer 4+0-Verkehrsführung aus Gründen der Verkehrssicherheit kei­

ne Fahrstreifenbreitenänderung erforderlich wird. Die Verziehung des Standstreifens

erfolgt auf einer Länge von 60,00 m.

Fahrtrichtung Würzburg- Anpassungslänge 184,892 m:

Die vorhandene Fahrbahnbreite wird vor dem Bauwerk gemäß RQ 36 um 0,75 m von

15,25 m auf 14,50 m Breite reduziert. Der Standstreifen hat in Fahrtrichtung Würzburg

durchgehend eine Breite von 2,50 m.

Mittelstreifen:

Der Mittelstreifen weist in den Anschlussbereichen eine Breite von 4,00 m auf. Er wird

auf einer Länge von 30,00 m bzw. 50,00 m von 3,50 m (Bauwerk) auf 4,00 m (freie

Strecke) verzogen.

Die Qualität des Verkehrsablaufs nach HBS30 wurde im Leistungsfähigkeitsnachweis

gemäß HBS der A7 im Bereich der Talbrücke Langenschwarz (Unterlage 22.1, Teil D,)

nachgewiesen.

Gemäß den Vorgaben des Baulastträgers ist nach dem HBS für Neu-, Um- und Aus­

baumaBnahmen mindestens die Qualitätsstufe des Verkehrsablaufes (QSV) D ist so­

wohl für den RQ 36 als_;wch für den RQ 31 eingehalten. Entsprechend dem Leis­

tungsfähigkeitsnachweis wurde für den bereits im Bestand 2-streifigen Abschnitt der

A7, Fahrtrichtung Kassel die Qualitätsstufe C und für den 3-streifigen Abschnitt in

Fahrtrichtung Würzburg die Qualitätsstufe B ermittelt.

Die Querneigung beträgt für beide Richtungsfahrbahnen über die gesamte Planungs­

strecke durchgängig 2,50% zur Fahrbahnaußenseite. Die Mindestradien nach RAA3\

Tabelle 17 für die Anlage einer zur Kurvenau Benseite gerichteten Querneigung wurden

eingehalten (R = min R = 4.000 m).

, 29 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008 30 Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS); Ausgabe 2015 31 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008

HESSEN

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 27

Fahrbahnverbreiterungen in Kurven sind aufgrund der gewählten Radien der Kreisbö- ·

gen nicht erforderlich.

Die Entwässerung der Fahrbahnflächen der freien Strecke der RF Kassel und Würz­

burg erfolgt breitflächig ungesammelt über die angrenzenden Bankette und Böschun­

gen. Im Bereich der TB Langenschwarz werden die bisher frei rieselnden Straßenab­

wässer über Abläufe gefasst und unterhalb der Talbrücke über neu zu errichtende Ab­

setz- bzw. Rückhaltebecken gereinigt und dem rvorhandenen unbenannten oberirdi­

schen Gewässer mit der Kennnummer 425292 (Gewä~ser 3. Ordnung) zugeführt.

4.4.2 Fahrbahnbefestigung

Die Berechnungen zur Ermittlung der Bauklasse und der Mindestdicke des frostsiche­

ren Oberbaues sind in l.Jnterlage 14.1 enthalten.

Gemäß dem Baugrundgutachten zu dem vorhanden Fahrbahnaufbau und nach Ermitt­

lung der Verkehrsbelastungszahl wird nach den Richtlinien für die Standardisierung

des Oberbaus (RStO 1232), die Belastungsklasse Bk 100 mit 75,0 cm Gesamtdicke

vorgesehen.

Der Untergrund wird in die Frostempfindlichkeitsklasse F3 eingestuft. Die Maßnahme

liegt nach den RStO 12 in der Frosteinwirkungszone II.

Aufbau für Fahrstreifen in Richtung Würzburg sowie in Richtung Kassel:

nach RStO 12, Tafel 1, Zeile 2.2

3,5cm Gussasphalt MA 11 S, 20/30-NV 8,5cm

18,0 cm Asphaltbinderschicht AC 16BS, "Typ SMA", Bindemittel PmB 10/40-65 A Asphalttragschicht AC 22TS, 50/70, 2-lagig (9 cm)

15,0 cm Verfestigung, Durchgang 22mm 2: 25 M.-% 30,0 cm Frostschutzmaterial 0/32 75,0 cm Gesamtaufbaustärke

Aufbau für Mittelstreifenüberfahrt

nach RStO 12. Tafel 1, Zeile 1, aus technologischen Gründen ohne Verfestigung

3,5 cm SMA 88, 25/55-55A (nur Basalt) 8,5 cm Asphaltbinderschicht AC .16BS, "Typ SMA", Bindemittel PmB 10/40-65 A

22,0 cm Asphalttragschicht AC 22TS, 50/70, 2-lagig (11 cm) 41 ,0 cm Frostschutzmaterial 0/32 75,0 cm Gesamtaufbaustärke

32 RStO 12 - Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues, Stand 2012

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Aufbau für Standstreifen:

nach RStO 12. Tafel 1. Zeile 2.2

SMA 8S, 25/55-55 A (nur Basalt)

Unterlage 1 Seite 28

3,5 cm 8,5cm

18,0 cm 15,0 cm 30,0 cm

Asphaltbinderschicht AC 16BS, "Typ SMA", Bindemittel PmB 10/40-65 A Asphalttragschicht AC 22TS, 50/70, 2-lagig (9cm) Verfestigung, Durchgang 22mm ~25M.-% Frostschutzmaterial 0/32

75,0 cm Gesamtaufbaustärke

Aufbau Talbrücke Langenschwarz:

4,0cm 3,5cm 0,5cm

8,0cm

Gussasphaltdeckschicht MA 1.1 S Gussasphaltschutzschicht MA 11 S Bitumenschweißbahn Versiegelunq Asphaltbelag

4.4.3 Böschungsgestaltung

Die BAB A7 verläuft im Baubereich in Dammlage mit Böschungshöhen von ca. 12 m

bis 17 m. Im Zuge des Ersatzneubaus der Talbrücke Langenschwarz sind keine Ände­

rungen an den Dammhö~en vorgesehen.

Die Dammböschungen ab 2,00 m Höhe werden entsprechend den Vorgaben der

RAA33 mit einer Regelböschungsneigung 1 :n = ~1 :1 ,5 ausgebildet. Die Verbreiterung

des Standstreifens der Richtungsfahrbahn Kassel in östlicher Richtung erfolgt durch

Anschüttungen an die vorhandene Dammböschung mittels Abtreppungen gemäß

ZTV E- StB34, Abs. 4.3.1.2. Die Stufen haben hierbei eine Höhe von 0,60 m und eine

Länge von 1,00 m. Die Anschüttung erfolgt lagenweise in zwei Lagen a'0,30 m.

Zur ausreichenden Entwässerung des Verzahnungsbereiches sind die Stufen zur Bö­

schungsau Benkante geneigt.

Der Übergang zwischen Böschung und Gelände wird ausgerundet Am Fuß der

Dammböschungen werden analog zum Bestand Mulden ausgebildet. Die Böschungen

erhalten eine neue Bepflanzung gemäß den Vorgaben des LBP35•

33 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008 34 ZTV E-StB: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009 35 LBP: Landschaftspflegerischer Begleitplan

HESSEN

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

4.4.4 Hindernisse in Seitenräumen

Unterlage 1 Seite 29

Aufgehende Bauteile wie Pfosten und Pfeiler von Schilderbrücken, Masten, Notrufsäu­

len, Schilderpfosten u. ä. werden hinter den Schutzeinrichtungen errichtet.

Der Abstand der geplanten Bäume zum Fahrbahnrand beträgt 7,50 m, der erforderli·

che Abstand gemäß ESAB36 wird eingehalten.

Die Notrufsäulenstandorte (jeweils in beiden Fahrtrichtungen) befinden sich kurz vor

dem Bauende (BAB-km 541,3) in Fahrtrichtung Würzburg und kurz hinter dem Bauen­

de in Fahrtrichtung Kassel. Seide Notrufsäulenstandorte sind ·nicht Bestandteil dieser

Planungsmaßnahme.

4.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten

Im Planungsbereich befinden sich keine Anschlussstellen.

4.6 Besondere Anlagen

Im Planungsbereich' befinden sich keine besonderen Anlagen.

4.7 Ingenieurbauwerke

Außer der Talbrücke Langenschwarz und den vorgesehenen Regenrückhaltebecken/

Absetzbecken unterhalb der Talbrücke sind im Planungsabschnitt keine weiteren Inge­

nieurbauwerke vorgesehen.

Das Talbauwerk befindet sich im Zuge der BAB A7 bei ca. BAB-km 541,0 (Brückenmit­

te) und überbrückt die Kreisstraße K 142, welche von Langenschwarz nach Wehrda

führt. Die Talbrücke überführt die beiden Richtungsfahrbahnen FR Kassel (Teilbau­

werk 1) und FR Würzburg (Teilbauwerk 2) auf zwei getrennten Überbauten. Es handelt

sich um eine 8-feldrige Spannbetonbrücke. Das Bauwerk wird in etwa an gleicher Stel­

le durch einen Neubau ersetzt.

Auf dem Brückenbauwerk verläuft die neue Achse in einer Geraden und geht dann ab

Bau-km 0+690,600 in einen Radius R = 6.500 m über. Vor dem Bauwerk schließt an

die Gerade in Bau-km 0+249,840 ein Radius R = 4.000 m an. Das Quergefälle beträgt

im Bauwerksbereich konstant 2,5 %. Das Längsgefälle der Talbrücke beträgt konstant

ca. 0,80 %.

36 ESAB- Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB), Ausgabe 2006

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 30

Die Widerlager werden so in der Böschung angeordnet, dass diese in einem Kreu­

zungswinkel von 1 00 gon zu der Achse der Autobahn stehen. Die Pfeiler, -und Wider­

lagerstellungen werden wie die ursprünglichen Standorte gewählt.

Das Bauwerk wird in zwei Bauabschnitten hergestellt. Im 1. Bauabschnitt wird der Ver­

kehr auf ein Teilbauwerk (4+0) in Fahrtrichtung Kassel geführt, so dass die Fahrtrich­

tung Würzburg abgebrochen werden kann. Nach Herstellung des neuen Teilbauwerkes

in Fahrtrichtung Würzburg erfolgt der weitere Bau in umgekehrter Reihenfolge.

Nach Umlegung des Verkehrs auf den neuen Überbau in Richtungsfahrbahn Würzburg

wird das restliche Bauwerk abgebrochen. Der Rückbau des Überbaues erfolgt konven­

tionell auf einem bodengestützten Traggerüst

Das neue Bauwerk wird wieder als Durchlaufträger über 8-Feldern mit einem Hohlkas-

tenquerschnitt geplant. Mit einer Konstruktionshöhe von ·2,90 m und einer max. Stütz- (

weite von 42,00 m ergibt sich ein Stützweit~nverhältnis von 1/h = 42,00 m I 2,90 m =

14,5. Die gewählte Schlankheit liegt damit im üblichen Bereich von taktgeschobenen

Hohlkastenbrücken.

Der Überbau wird nur in Längsrichtung vorgespannt. Die Vorspannung erfolgt in

Mischbauweise.

Aufgrund der vorhandenen Bauwerksabmessungen bietet sich als Bauverfahren das

Taktschieben zur Herstellung des Überbaues an. Der Vorschub erfolgt durch eine

Hub,- Reibeanlage von der Seite Würzburg in Richtung Kassel. Die Achse des Neu­

baus verläuft im Bauwerksbereich in einer Geraden. Das Längsgefälle und das Quer­

gefälle werden konstant ausgeführt und betragen ca. 0,80% bzw. 2,5%.

Der neue Überbauquerschnitt wird in Anlehnung an die RAA37 ausgebildet und erhält (

einen zusätzlichen Standstreifen in der Fahrrichtung Würzburg. Dadurch kommt es zu

·einer Veränderung der Fahrbahnquerschnitte gegenüber dem Bestand.

37 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008

HESSEN

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz . ERLÄUTERUNGSBERICHT

Bauwerkskenndaten Bestand I Neubau

Bestand

ASBNr. 5223-507

Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.) 3015

Bauwerksname Talbrücke Langenschwarz

Bestand

Brückenklasse · 60 (DIN 1 072)

Stützweiten 36,90 + 6 x 42 + 36,90 m

Gesamtlänge 325,80m

Breite zwischen den Geländern 31,35 m

Brückenfläche 10214,83 m2

Tabelle 4: Bauwerkskenndaten Bestand I Neubau

4.8 Lärmschutzanlagen

Neubau

5223-649

3015

Unterlage 1 Seite 31

Talbrücke Langenschwarz

Neubau

Eurocode

36,90 + 6 x 42 + 36,90 m

325,80m

34,40m

11207,52 m2

Im betrachteten Bauabschnitt befinden sich keine Lärmschutzanlagen. Gemäß der

lärmtechnischen Berechnung (Unterlage 17) sind im Bereich der Talbrücke Langen­

schwarz keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.

4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen

Anlagen für den öffentlichen Personennahverkehr sind im Bereich der Baumaßnahme

nicht vorhanden.

4.10 Leitungen

Im Trassenbereich der BAB A7 ist eine Vielzahl von Ver- und Entsorgungsleitungen

·vorhanden, die in Abstimmung mit dem jeweiligen Leitungsträger unterschiedlichsten

Maßnahmen (z.B. Sicherung) unterzogen werden müssen. Die von den Maßnahmen

des Ersatzneubaus der Talbrücke Langenschwarz im Zuge der A 7 betroffenen Ver­

und Entsorgungsleitungen und die mit den Leitungsbetreibern abgestimmten erforderli­

chen Maßnahmen sind nachfolgend tabellarisch zusammengefasst. Der im

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 32

Trassenbereich vorhandene Leitungsbestand und die erforderlichen Maßnahmen an

den einzelnen Leitungen sind ebenfalls im Lageplan der Unterlage 5 enthalten.

Folgende Leitungstrassen der öffentlichen Versorgung befinden sich im Maßnahmen­

bereich:

Versor-gungs-

Lage der Leitung erforderliche unterneh- · Bezeichnung

(Bau-km) Maßnahme Begründung

men/ Betreiber

VZH Hessen Streckenfernmeldeka- östlich, längs der BAß Ggf. Sicherung Mobil, Frank- bel, erdverlegt Al in FR Kassel furt = KC Neuverlegung Telematik neu geplante, mehrzü- soll östlich der BAß entlang Mulde

gige VZH-Kabeltrasse Al in FR Kassel ver- am Böschungs-in Fahrtrichtung Kassel laufen, Verlegung vor fuß, 0,80 m 2016 im Bau

(SDH - Ring inkl. L WL dieserBM Überdeckung, - TrasseAD Querung für Hattenbach -LGr neuen Standort Hessen I Bayern) Notrufsäule

Osthessen- Elektroleitungen Querung der BAß Al Ggf. Sicherung NETZ, Fulda ( MS-Kabel) im Bereich südliches

Widerlager (Zement-rohr), Bau-km 0+675

Querung der K 142 (Zementrohr) und Verlauf am Fbr (unter der Ta/brücke)

Telekom Telekommunikation an der Talbrücke Neue Leerrohr- BündeJung mit Langenschwarz quert trasse mit Stre- Maßnahme KC Leitung die BAB7 ckenfernmeldeka Telematik Bau-km 0+612 bel

Osthessen- Errichtung Trafo- ca. bei Bau-km Errichtung Trafo- künftig stationä-NETZ, Fulda I Station und Zuleitung 0+620, unter der Station re statt mobile Hessen Mobil für Stromanschluss Talbrücke Stromversor-

Talbrücke gung

Tabelle 5: Übersicht querende Leitungen

4.11 Baugrund/Erdarbeiten

Im Planungsabschnitt wurden durch Hessen Mobil bisher folgende wesentliche Bau­

grund- und Fahrbahnuntersuchungen für den Streckenabschnitt durchgeführt:

321-2895/64 F/HM Gutachten des Hessischen Landesamtes für Bodenforschung:

Baugrunderkundung und Gründungsberatung für die Talbrücke

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

E 233/15

F YA 32/14/01

F Y A 32/14/02

F Y A 32/15/03

Unterlage 1 Seite 33

Langenschwarz, BW 425, im Zuge der BAB Bad Hersfeld -

Heilbronn (21.12.1964)

Untersuchung des Baugrundes, Baugrundbeurteilung und

Grqndungsberatung für das Brückenbauwerk (09.1 0.2015)

Fahrbahngutachten, ·A 7 AS Hünfeld- AS Niederaula, FR Nord,

BAB-km 544,700- BAB-km 0 540,500

Gutachten Entsorgung Straßenausbaustoffe, A 7 AS Hünfeld­

AS Niederaula, FR Nord, BAB-km 544,700- BAB-km6540,500

Fahrbahngutachten, A 7 AS Niederaula - AS Hünfeld I Schlitz,

FR Süd

BAB-km 540,500 - BAB-km 0 544, 700

Nach der geologischen Karte wird das Grundgebirge im Bereich der Talbrücke Lan­

genschwarz generell von Gesteinen des Mittleren Buntsandsteins der - Rhön­

Wechselfolge aus Sandstein und mit unregelmäßig eingelagerten Tonschichten aufge­

baut. Der Sandstein ist in seiner Festigkeit einem sehr großen Wechsel unterworfen

und besitzt eine unterschiedlich dicke Aufwitterungszone, in der die Gesteine entfestigt

oder zu Sand und Ton zersetzt sind.

Dies bestätigen auch die vorliegen geologischen Gutachten E 223/15 des Kompetenz­

centers (KC) Geotechnik von Hessen Mobil in Kassel aus dem Jahre 2015 und das

Gutachten 321-2895/64 des Hessischen Landesamtes für Bodenforschung von 1964.

Dem Gutachten E 223/15 des KC Geotechnik wurde das alte geotechnische Gutachten

der Talbrücke Langenschwarz von 1964 zur Beurteilung der Gründung des neuen Tal­

bauwerkes zugrunde gelegt. ln Ergänzung zu den in 1964 durchgeführten Schürfgru­

ben wurden drei Kernbohrungen BK1 bis BK3 mit Erkundungstiefen von 10 - 30 m ab­

geteuft.

Geologie, Bodenarten ·

Im Bereich der Talbrücke wurde bei den ausgeführten Schürfgruben folgender Boden­

aufbau vorgefunden:

Unter einer 0,1-0,2 m dicken Oberbodenschicht ist Lehm als schluffiger Sand und san­

diger Lehm (Schluff) in steifer Zustandsform bis in Tiefen von 0,4 - 1 ,3 m zu erwarten.

Unter dieser Schicht schließt sandig-steiniger Sandsteinschutt (Hangschutt) an. Ab ei-

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 34

ner Tiefe von 1, 7 -3,2 m unter Geländeoberkante ist laut Gutachten Buntsandstein vor­

zufinden.

Bei den durchgeführten Kernbohrungen in den vorhandenen Dammschüttungen der A7

im Bereich der Widerlager wurde folgender Bodenaufbau erkundet:

Die Dammschüttung besteht vorwiegend aus einer Auffüllung aus Buntsandstein der

sich aus Sand und Sandsteinbrocken zusammensetzt. Ab einer Tiefe von 18 m (nördli­

ches Brückenwiderlager) bzw. 14,35m (südliches Brückenwiderlager) steht der Bunt­

sandstein bis zur Erkundungstiefe von 30m an. Laut Gutachten liegen ab einer Tiefe

von ca. 19,75 m bis 20,6 m im Norden und 20,4m bis 21 ,25ni im Süden, Toneinlage­

rungen vor, bei denen es sich um zersetzten Tonstein handelt. Am südlichen Widerla­

ger wurde zwischen der Auffüllung und dem Buntsandstein eine Lehmschicht vorge­

funden.

Grundsätzlich weisen die Buntsandsteine nur verhältnismäßig geringe Gesteinsfestig­

keiten auf. Die anstehenden Böden, Dammschüttung, der gewachsene Lehm und der

Hangschutt sind gem. ZTVE38 in die Bodenklassen 3+5 einzuordnen. Der Buntsand­

stein ist der Felsklasse 6+7 nach ZTVE und DIN 1830039 zuzuordnen.

Wasser

Der Bodenaufbau im Bereich der Talbrücke ist sicker- und schichtwasserführend. Die

Sicker und Schichtwässer stehen in Abhängigkeit der Niederschlagsverhältnisse. Bei

den durchgeführten Schürfungen ist gemäß dem Gutachten 321-2895/64 des Hessi­

schen Landesamtes für Bodenforschung kein Grundwasser bis zu den Sohltiefen der

Schürfgruben zwischen 2,1 m und 5,0m unter OK Gelände angetroffen worden. Bei den

im März 2015 durchgeführten Bohrarbeiten an den Widerlagern im Dammbereich stell­

te sich Schichtwasser ein. Eine durchgängige Grundwasserführung wird im Bereich der

Talbrücke laut Gutachten erst in größeren Tiefen unterhalb des Einflussbereiches der

Brückengründungen vorhanden sein. Laut dem Gutachten sind rezente Erdfälle sehr

unwahrscheinlich. Das Gebirge ist insgesamt stark aufgelockert. Die Senkungsgefähr­

dung des Gebirges ist sehr gering.

38 ZTVE -StB 09- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009 39 DIN 18300: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen- Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistun­gen (ATV)- Erdarbeiten

HESSEN

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Bautechnische Hinweise

Unterlage 1 Seite 35

Für die neuen Brückenwiderlager innerhalb der 17 m bzw. 14 m hohen Dammschüt­

tungen wird vorgeschlagen die neuen Brückenwiderlager als hochgesetzte Widerlager

auszuführen. Weiterhin wird empfohlen die Gründung der Brückenwiderlager mit Tief­

gründung über Bohrpfähle in den tragfähigen Buntsandstein unterhalb der der verblei­

benden Altfundamente durchzuführen. Die Einbindung in den felsigen Buntsandstein

ist mit mindestens 2,50 m (Pfahlfußeinbindung) einzuhalten.

Für die Pfahlbemessung wird ein Pfahlspitzendurck von qb,m = 30MN/m2 angegeben.

Eine Lastabtragung über Mantelreibung kann nur in Einbindebereiche des felsigen

· Buntsandsteins angesetzt werden. Hierfür wird eine positive Mantelreibung von

qs,k=0,250 MN/m2 zugelassen. Laut Gutachten sind als Gründungstiefe der Bohrpfähle

folgende Höhen einzuhalten:

329,50 mNN - Brückenwiderlager Nord,

336,00 mNN- Brückenwiderlager Süd

Weiterhin ist eine negative Mantelreibung in Bereich der neuen Hinterfüllung der Brü­

ckenwiderlager zu berücksichtigen.

Die Gründung der Brückenpfeiler wird als Flachgründung in den anstehenden tragfähi­

gen Buntsandstein unterhalb der abgängigen Altbrückenfundamente empfohlen. Zur

Durchfahrung von Auflockerungen des Untergrundes sind die neuen Brückenfunda­

mente in einer Tiefe von 0,3m unterhalb der Unterkanten der abgängigen Altfundamen­

te zu gründen. Sollte aufgrund von Schwankungen der Oberfläche des tragfähigen

Buntsandsteins noch kein für die Talbrücke ausreichend tragfähiger Baugrund ange­

troffen werden, so sind die Fundamente bis auf den tragfähigen Buntsandstein tiefer zu

gründen.

Da die neuen,Brückenpfeiler unmittelbar an den Standorten der vorhandenen abgängi­

gen Pfeiler errichtet werden, kann davon ausgegangen werden, dass der Baugrund un­

terhalb der vorhandenen Brückenfundamente als ausreichend konsolidiert ist. Für die

Flachgründungen kann durch die Vorbelastung durch das Altbauwerk von Setzungs­

verformungen von 1 ,5cm - 2 cm ausgegangen werden. Laut Gutachten können Mit­

nahmesetzungen durch die Erstellung der Teilbauwerke in zwei Bauabschnitten auftre­

ten.

Für . die Verbauarbeiten im Bereich des Mittelstreifens wird die Ausführung einer

Trägerbohlwand empfohlen.

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT ·

Dammverbreiterung

Unterlage 1 Seite 36

Bei einer Verbreiterung des Dammes mittels Anschüttung sind zur besseren Verzah­

nung des Anschüttmaterials mit dem Damm, Stufen entsprechend den ZTV E-StB 0940,

Abschnitt 4.3.1.2, herzustellen. Die Dammverbreiterung ist mit einer untersten Schütt­

lage aus gebrochenem, wasserdurchlässigem und verwitterungsbeständigem, gut ab- .

gestuftem Steinmaterial der Körnung 0/150 - 0/250 in einer Dicke von ~ 0,5 m auf

Vliesstoff der Geotextilrobustheitsklasse 5 als kapillarbrechende Schicht herzustellen.

Der weitere Aufbau der Dammverbreiterung kann mit Dammschüttmaterial gemäß

ZTV E-StB 0941 erfolgen. Insbesondere ist zu beachten, dass gemäß ZTV E-StB 09,

Abschnitt 4.3.1.4 das Größtkorn des einzubauenden Baustoffes nicht größer als 2/3

der zulässigen Schütthöhe betragen darf. Um eine ausreichende Verdichtung zu ge­

währleisten, ist die Anschüttung zunächst mindestens 1 m über das Sollprofil hinaus zu

schütten (s. ZTV E-StB 09, Abschnitt 4.3.1.5). Die Böschung des Dammes ist maximal (

mit einer Neigung von 1 :1 ,5 herzustellen.

Fahrbahntechnische Hinweise:

Gemäß den vorliegenden Fahrbahngutachten FYA032-01 bis 03 (BAB-km 544,700 -

BAB-km 0 540,500) aus dem Jahr 2014 wurden vom Kompetenzcenter (KC) Bautechnik­

Fahrbahn von Hessen Mobil in Wetzlar folgender Fahrbahnaufbau festgestellt:

Die Befestigung des Fahrstreifens weist einen mindestens dreischichtigen Aufbau auf.

Die Dicke der gebundenen Schichten beträgt zwischen 27,0 cm und 30,0 cm auf einer

Verfestigung. Der Seitenstreifen ist aus Betonplatten aufgebaut, die eine Dicke von

18,5 bis 21 ,0 cm aufweisen. Unterhalb der Betonplatten wurde ein kiesiger Sand ange­

troffen. An der Unterseite der Betonplatten haftete eine Folie.

Vorhandener Straßenaufbau:

• 1 . Schicht: MA 11

• 2. Schicht: Abi 0/22

• 3. Schicht: ATS 0/32

• Verfestigung

• Unterlage: Sand, kiesig

40 ZTVE -StB 09- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009 41 ZTVE -StB 09- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009

HESSEN

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Abbildung 7: Vorhandener Straßenaufbau (Ausbaustücke)

Unterlage 1 Seite 37

Der Untergrund wird in die Frostempfindlichkeitsklasse F3 eingestuft. Die Maßnahme

liegt nach den RStO 12 in der Frosteinwirkungszone II.

Altlasten

Der anfallende Ausbauasphalt der untersuchten Fläche kann für die Verwertungsklas­

se A gemäß RuVA-StB 01/0542 wieder verwertet werden, wobei auf die Anforderungen

gemäß TL AG-StB 0943 hingewiesen wird.

Das Betonmaterial ~er Entwässerungseinrichtungen wurde als Z 1.1 bzw. Z 1.2 nach

LAGA Bauschutt eingestuft und ist bevorzugt in einer Recyclinganlage zu verwerten.

Gemäß der Auskunft aus dem Altflächeninformationssystem Hessen (AL TIS) liegen für

das Planungsgebiet keine Eintragungen vor.

Im Zuge der grundhaften Fahrbahnerneuerung der A7 wurden zwischen BAß-km

541,32 und 544,78 im Bankettbereich und in den Mulden als beurteilungsrelevante Pa­

rameter zur Einstufung nach LAGA TR M2044 unter anderem Chlorid und PCB45 fest­

gestellt. Eine Verwertung nach der Hessischen Verfüllrichtlinie vom 17.02.2014 ist für

dieses Material nicht zulässig. Als abfalltechnische Beurteilung Nach LAGA wurden die

Böden in die Deponieklassen DK I, DK 0 und Z1.2 (teilweise DK II) eingestuft.

42 RuVA-StB 01/05 ·Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer/pechtypischen Bestandteilen sowie die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, Ausgabe 2005 43 TL AG-StB 09 ·Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat im Straßenbau, Ausgabe 2009 44 LAGA TR M20 • Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Technische Regeln Boden, Mittteilung Nr. 20, Ausgabe 2003 45 PCB: Polychlorierte Biphenyle

HESSE N

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 38

Gemäß der Stellungnahme des RP Darmstadt I Kampfmittelräumdienst Hessen befin­

det sich der Baubereich in einem Bombenabwurfgebiet sowie in einem Bereich, in dem

Kampfmittel unsachgemäß gesprengt wurden. Daher ist vor Beginn der Baumaßnahme

auf den Flächen, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, eine systema­

tische Überprüfung (Kampfmittelsondierung) erforderlich.

4.12 Entwässerung

4.12.1 Geohydrologie I Vorflutverhältnisse

Im Planungsgebiet befindet sich das Gewässer "ohne Namen", das direkt unterhalb der

"Talbrücke Langenschwarz" die Autobahn BAB A 7 von Ost nach Westkreuzt und der

Aufnahme I Ableitung von Niederschlagswasser aus dem zu betrachtenden Entwässe­

rungsabschnitt einschließlich der "Talbrücke Langenschwarz" und einem Teilbereich

(Straßenseitengraben) der K 142 dient.

Gemäß der vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie herausgegebenen

Trinkwasserschutzgebietskarte durchquert die geplante Maßnahme von BAB-km

541,000 bis BAB-km 542,000 ein Wasserschutzgebiet der Zone 111 der Trinkwasserge­

winnungsanlage Langenschwarz.

HESSEN

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

• Brunnen D Stollen.Qu.etlen.Schürfung

6 Gewinnungsanlagen {Slchtbar zwischen 1:1.000 und 1 :400.000)

INffiJ Trinkwasserschutzgebiete, Zone I

MI Trlnkwasserschu.tzgebiete 1 Zone II

Trinkwa.sserschutzgebiete, Zone 111/IJIA

C l lrinkwassorschutzgebiete, Zone 1118

Abbildung 8: Übersichtskarte der Trinkwasserschutzgebiete 46

4.12.2Vorhandene Entwässerung

Unterlage 1 Seite 39

Im Bestand wird die Talbrücke Langenschwarz durch eine Vielzahl von Einzelabläufen

(Straßenabläufen) entwässert, die über die gesamte Brückenlänge verteilt sind, welche

unterhalb der Brücke diffus in den Taleinschnitt und letztendlich in ein namenloses par­

zelliertes Gewässer entwässern. Dies ist nicht mehr zulässig.

Die Ableitung der Streckenentwässerung erfolgt beidseitig der Fahrstreifen in beiden

Richtungsfahrbahnen mittels Straßenabläufen und einer Sammelkanalisation (ON 400

und ON 500). Am südlichen Widerlager wird dem Kanalsystem noch die Straßenent­

wässerung (rechter Straßenseitengraben der K 142 in Fahrtrichtung Wehrda) zugelei­

tet und zusammen mit dem Niederschlagswasser der BAB A 7 dem Gewässer "ohne

Namen" zugeführt.

4.12.3Vorgesehene Entwässerungsmaßnahmen

Entwässerungsabschnitte

Abschnitt 1 (Bau-km 0+000 bis 0+325)

Streckenentwässerung vor der Talbrücke:

breitflächige Entwässerung über die Böschung, Ableitung über Böschungs­tu ßgrabenmulde und weiter über Raubettgrabenmulde

Einleitung in das unparzellierte Gewässer ohne Namen

Abschnitt 2 (Bau-km 0+325 bis 0+623)

Entwässerung der Talbrücke:

Entwässerung der Talbrücke über Straßenabläufe

Ableitung am 2. Pfeilerpaar (nördl. Brückenhälfte) mit Einleitung in das ge­plante Absetzbecken und das geplante RRB 1 unter der Talbrücke

46 Quelle: Hessisches Landesani für Umwelt und Geologie; www.hlug.de

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 40

Ableitung am 6. Pfeilerpaar (südl. Brückenhälfte) mit Einleitung in das ge-plante RRB 2 unter der Talbrücke ·

Einleitung in das unparzellierte Gewässer ohne Namen

Abschnitt 3 (Bau-km 0+623 bis 0+816):

Entwässerung über die Böschungen und neu herzustellende Raubettmulden am Böschungsfuß ·

Zuleitung der Streckenentwässerung ab der Tank- und Rastanlage Großenmoo'r ·

Einleitung in das geplante Absetzbecken und das geplante RRB 1 unter der Talbrücke

Einleitung in das unparzellierte Gewässer ohne Namen

Die Festlegung der Einzugsgebietsflächen ist aus der Unterlage 18.4, Blatt 1 ersicht­

lich.

Entwässerung der Talbrücke und Streckenentwässerung

Die Talbrücke Langenschwarz wird über Straßenabläufe Ueweils halbe Brückenfläche)

mit Ableitung zu den nördlichen Pfeilerpaaren Nr. 2 und zu den südlichen Pfeilerpaaren

Nr. 6, über Fallrohrleitungen DN 200 an den Pfeilern und Tosschächten entwässert.

Das Niederschlagswasser der südlichen Brückenhälfte wird vor der Einleitung in das

RRB 1 zunächst dem Absetzbecken zugeführt, das Niederschlagswasser der nördli­

chen Brückenhälfte wird am 2. Brückenpfeilerpaar abgeleitet und direkt dem RRB 2

zugeleitet.

Die Rasenmulden werden nach RiStWag47 mit 20 cm Oberboden ausgebildet. Wegen

des großen Höhenabstandes zum Grundwasserleiter (> 4 m) und der geringen Durch­

lässigkeit des Boden (k1-Wert < 1 *1 0-6 m/s) sind keine zusätzlichen Abdichtungsmaß­

nahmen der Mulde erforderlich.

Entwässerungsmulden mit einer Längsneigung > 10% werden gemäß RAS-EW48 als

Raubettmulden ausgeführt.

Bereich südliches Widerlager:

Die Streckenentwässerung der BAß A 7 von der TRA49 Großenmoor bis zur Talbrücke

Langenschwarz wird am Bauende in die geplanten Raubettmulden eingeleitet. Die

47 RiStWag: Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten RiStWag, Ausgabe 2002 48 RAS-EW: Richtlinien für die Anlage von Straßen Teil: Entwässerung, Ausgabe 2005

HESSEN

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 41

Weiterführung erfolgt mit Einlaufbauwerken und Querung der K 142 ·I K 46 in der

. Nennweite ON 600 zusammen mit dem anfallenden Niederschlagswasser von der Tal­

brücke- Bereich südliches Pfeilerpaar Nr. 6 zum geplanten Absetzbecken (Entwässe- .

rungsabschnitt 2).

Die Entwässerung der Fahrbahn erfolgt breitflächig über die Böschungen in Raubett­

mulden am Böschungsfuß.

Bereich nördliches Widerlager:

Im Bereich des nördlichen Widerlagers wird der Böschungsfußgraben - Fahrtrichtung

Kassel auf ca. 155 m als Raubettgrabenmulde neu profiliert - in ein Beton­

Muldengerinne eingeleitet und über eine Raubettgrabenmulde dem Gewässer "ohne

Namen" zugeführt. ( Entwässerungsabschnitt 1)

Das Niederschlagswasser der Fahrtrichtung Kassel- Würzburg ·im Bereich des nördli­

chen Widerlagers wird wie bisher, über die Böschung breitflächig versickert bzw. abge­

leitet. Am Fuß des Böschungskegels wirdauf ca. 60 m eine Raubettgrabenmulde neu

angelegt.

Das Niederschlagswasser der K 142 nebst Zufluss einer Au Bengebietsfläche wird von

den Entwässerungseinrichtungen der BAß A 7 getrennt und kann ohne weitere Be­

handlungsmaßnahmen dem Vorfluter direkt zugeführt werden.

Planung Absetzbecken

Das Absetzbecken wurde für den südlichen Streckenabschnitt der BAß A 7 und einen

Teil der neuen Talbrücke (halbe Brückenfläche) bemessen und wird zwischen dem 5.

und 7 in Höhe des 6. Pfeilerpaares der neuen Talbrücke angeordnet.

Das Absetzbecken hat ein Volumen von rd . 305 m3, und eine Oberfläche von rd.

143 m2 und wird mit einer wassergebundenen Zufahrt versehen und umzäunt.

Über die ca. 6,0 m lange Überlaufschwelle wird das mechanisch vorbehandelte Nie­

derschlagswasser über einen Kanal ON 600 in das erste von zwei Regenrückhaltebe­

cken abgeleitet.

Im Ablaufbauwerk des Absetzbeckens befindet sich zudem ein Grundablass mit Schie­

ber ON 300 für eine vollständige Beckenentleerung z.B. zu Reinigungszwecken. Das

Ablaufbauwerk erhält ebenso ein Geländer I Fallschutzeinrichtung und wird mit einem

Stahlgitterrost abgedeckt.

49 TRA: Tank- und Rastanlage

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Planung der Regenrückhaltebecken

Unterlage 1 Seite 42

Das ~rforderliche Rückhaltevolumen beträgt rd. 1.715 m3 bei einem maßgeblichen

Drosselabfluss von 45 1/s.

Die Aufteilung in zwei RRB und die Anordnung der Becken erfolgte in Abstimmung mit

der Unteren Wasserbehörde und ergibt sich aus den geringen zur Verfügung stehen­

den Flächen unter der Talbrücke zwischen den Pfeilerpaaren Nr. 3 und den Pfeilerpaa­

ren Nr. 5 und der kurzen Entfernung zum Vorfluter . .

Die Becken werden als Trockenbecken mit Spritz-Rasenansaat (nicht gedichtete Erd­

becken ohne Dauerstau) mit jeweils einem Drosselschacht mit Drossel- Schieber kon­

zipiert.

Wie beim Absetzbecken ist auch beim Regenrückhaltebecken insbesondere beim

RRB 2 vor der Überlastungs- Überlaufschwelle eine Tauchwand angeordnet um die

Leichtflüssigkeiten zurückhalten.

Die Bedienung der Becken zu Wartungs- und Reinigungsarbeiten wird durch einen

wassergebundenen Zufahrtsweg mit vollständiger Umfahrung und Zaunanlage sowie

eine befestigte Zufahrtsrampe gewährleistet.

Die Zufahrt zu den Becken unter der Talbrücke ist von der K 142 I K 46 über den vor­

handenen ostwärts gelegenen Forst-Wirtschaftsweg gegeben.

Bauzeitige Entwässerung

Während der Bauphase - vor Fertigstellung der Absetz- und Regenrückhaltebecken -

wird das Oberflächenwasser provisorisch über mobile Absetzbecken einer Vorbehand­

lung zugeführt.

4.13 Straßenausstattung

Der Streckenabschnitt der BAB 7 erhält die Grundausstattung mit Markierung sowie,

Schutz- und Leiteinrichtungen.

Die äußeren Fahrbahnränder werden entsprechend RPS 200950 mit einem Rückhalte­

system der jeweils erforderlichen Rückhaltestufe gesichert.

50 RPS 2009: Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2009

HESSEN

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 43

Für den Endzustand werden im Mittelstreifen und auf den Au Benkappen H2-

Schutzeinrichtungen vorgesehen. Die Vor- und Nachlauflängen werden außerhalb des

Brückenbauwerkes gemäß RPS angepasst. Da im angrenzenden Streckenbereich in

Fahrtrichtung Würzburg sowohl im Mittelstreifen als auch am Fahrbahnrand bereits ein

Stahlsystem verwendet wird, soll dies auch für das Brückenbauwerk zum Einsatz

-kommen.

Am Baubeginn wird der Übergang von der geplanten Stahlschutzplanke auf die vor­

handene Betonschutzwand im Anschluss an die MÜF auf einer Länge von 51 m reali­

siert. Die vorhandene BSW wird zur Einhaltung der RPS bis ca. 40 m vor dem Baube­

ginn zurückgebaut

Die wegweisende Beschilderung der A7 erfolgt nach den RWBA51 bzw. dem LWBA52•

Die verkehrsregelnde Beschilderung erfolgt nach der StV053•

Die Fahrbahnen erhalten eine Markierung entsprechend der Vorgaben der RMS-1 54

und der RMS-255•

Des Weiteren werden die vorhandenen Wildschutzzäune entlang der BAB A7 erneuert

bzw. wiederhergestellt. Zudem werden das Absetzbecken und die Regenrückhaltebe­

cken zum Schutz umzäunt. Für den Betriebs- und Unterhaltungsdienst sind Tore vor­

gesehen.

51 RWBA: Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen, Ausgabe 2000 52 LWBA: Leitfaden zur wegweisenden Beschilderung auf Autobahnen, Version 1 .2, Stand Januar 2007, Hessen Mobil 53 StVO: Straßenverkehrsordnung, Stand 2013 . · 54 Richtlinien für die Markierung von Straßen- Teil1 : Abmessungen und geometrischeAnordnungvon Markierungszeichen (RMS-1 ), Ausga­be 1993 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsführung und Verkehrssicherheit 55 Richtlinien für die Markierung von Straßen- Teil2: Anwendung von Fahrbahnmarkierungen (RMS-2), Ausgabe 1993 Forschungsgesell­Schaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsführung und Verkehrssicherheit

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 44

5 Angal:len zu den Umweltauswirkungen (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 und 4

UVPG56)

5.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit

5.1.1 Bestand I

Das Maßnahmengebiet befindet sich außerhalb bebauter Gebiete.

5.1.2 Umweltauswirkungen

Die Baumaßnahme hat keine negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut

Mensch zur Folge.

5.2 Naturhaushalt

5.2.1 Bestand

Die BAB A7 quert ein Trinkwasserschutzgebiet der Zone 111.

Im Umgriff der Talbrücke Langenschwarz befinden sich Nadel- und Mischwälder, Ge­

büsche und Hecken I Ackerflächen und Wiesenbrachen. Im Bereich des südlichen Wi­

derlagers befindet sich ein Orchideenstandort (Geflecktes Knabenkraut I Großes Zwei­

blatt). Der Hohlkörper der Brücke wird als Paarungsquartier des Großen Mausohr ge­

nutzt. Die Gehölzbestände und Waldrandsäume sind Lebensraum der Haselmaus.

5.2.2 Umweltauswirkungen

Darstellunq der Umweltauswirkungen

ln der Talbrücke befinden sich Paarungsquartiere des Großen Mausohr. Durch den

Abbruch der Brücke werden diese zunächst beseitigt.

ln den Waldranqbereichen befinden sich im Bereich des Baufeldes nachgewiesene

Lebensräume der Haselmaus. Dementsprechend geht auf diesen Flächen der Le­

bensraum verloren.

Im Bereich des im Baufeld liegenden Grünlands sind Orchideenbestände betroffen.

56 UVPG: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Vermeidung Und Ausgleichbarkeil von Umweltauswirkungen

Unterlage 1 Seite 45

Es werden möglichst nur Flächen innerhalb des Baufeldes in Anspruch genommen. Als

Baustraßen wird das vorhandene Straßen- und Wegenetz benutzt.

Die Hohlkästen d.er Brücke dienen in der Sommerzeit als Lebensraum für Fledermäuse

(Großes Mausohr). Der Abbruch und Neubau findet jeweils für eine Richtungsfahrbahn

statt, über die andere Richtungsfahrbahn wird der Verkehr abgewickelt. Vor Abbruch

einer Brückenhälfte wird durch Verschließen der Brückenöffnungen eine Nutzung der

Brücke als Mausohrquartier verhindert. Der Quartierausgleich kann durch aufwertende

Maßnahmen auf der anderen Brückenseite erreicht werden. Durch diese Vermei­

dungsmaßnahmen werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44

BNatSchG57 nicht ausgelöst.

Bezüglich der artenschutzrechtlichen Betroffenheit von Haselmäusen kann das Ein­

treten von Verbotstatbeständen durch Vergrämungsmaßnahmen, Bauzeitenregelung

und Ausgleichsmaßpahmen im angrenzenden Bereich vermieden werden.

Die Beeinträchtigung von Orchideenbeständen werden durch Umsiedelungsmaßnah­

men angeglichen

Die verbleibenden Umweltauswirkungen beschränken sich auf kleinflächige temporäre

Inanspruchnahme von Waldrandbereichen sowie Grünland- und Ackerstandorten. Die

entsprechenden Nutzungstypen sind wiederherstellbar.

5.3 Landschaftsbild

5.3.1 Bestand

Das Landschaftsbild der näheren Umgebung ist durch die vorhandene BAB A7 durch

. Talbrücken und Einschnitte geprägt.

5.3.2 Umweltauswirkungen

Durch die Planungsmaßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf das Land­

schaftsbild.

. 57 BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

5.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter

5.4.1 Bestand

Sonstige Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Planungsraum nicht bekannt.

5.4.2 Umweltauswirkungen

Es ergeben sich keine Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter.

5.5 Artenschutz

Unterlage 1 Seite 46

Es wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Unter der Berücksichtigung

von Vermeidungs- und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen sind die Zugriffsverbote

des BNatschG58 nicht erfüllt. Einzelheiten sind dem Fachbeitrag und dem LBP59 .zu

entnehmen.

Für di.e Haselmaus sind dort für die Vermeidung des Tötungstatbestandes Vermei­

dungsmaßnahme festgesetzt worden. Zur Wahrung der Funktion der Fortpflanzungs­

und Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang sind Ausgleichsmaßnahmen festge­

setzt worden. Zur Vermeidung der Erfüllung der Zugriffsverbote für das große

Mausohr, welches den Brückenhohlkörper als Paarungsquartier nutzt, sind umfangrei­

che Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen60 festgesetzt worden. Auf Einzelheiten wird

aus Gründen der Vermeidung von Redundanzen an dieser Stelle verzichtet. Die Maß­

nahmen sind dem LBP und dem Artenschutzbeitrag zu entnehmen. Zur Vermeidung

des Tötungstatbestandes bei Vögeln erfolgt eine Bauzeitenregelung.

Als Übersicht der Maßnahmenplanung dient die Tabelle im Folgenden. Es gelten je­

doch allein die Festsetzungen im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und im Land­

schaftspflegerischen Begleitplan.

58 BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz 59 LBP: Landschaftspflegerischer Begleitplan 6° CEF-Maßnahme: continuous eco/ogical functionality-measures, Übersetzung etwa Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion

HESSEN

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Übersicht der Vermeidungsmaßnahmen

Nummer Bezeichnung der der Vermeidungsmaßnahme Maßnahme

1 VAs Das Fällen von Gehölzen darf nur außerhalb der Brutzeit von Vögeln, also zwischen 30.9. und 1.3. eines jeden Jahres durchgeführt werden.

10.4 VAs Vermeidung der Tötung von Individuen der Haselmaus: Vor-gaben für eine schonende Baufeldfreiräumung.

Eine schonende Fällung der Gehölze erfolgt wie üblich in der Zeitspanne zwischen 30.9. - 1.3 .. Die Gehölze sind entweder motormanuell dicht über dem Boden abzuschneiden oder müssen von außen z.B. mit einem Harvester entnommen werden. Die Entfernung der Gehölze von der Fläche kann manuell, von außen mit einem Harvester oder mit einer Seil-winde erfolgen. Die Rodungsfläche darf nicht mit Maschinen befahren werden.

Ist eine maschinelle Baufeldfreiräumung erforderlich, darf diese erst ab Ende April, wenn die Haselmäuse die Winter-quartiere verlassen haben, erfolgen. Da dann schon Vogelar-ten auf der noch nicht beräumten Fläche brüten könnten, ist vorher eine Kontrolle durch einen Ornithologen durchzufüh-ren .. Die Beräumung ist dann nur zulässig, wenn keine Vögel auf der Fläche brüten.

11.1 VAs Vermeidung der Tötung von Individuen des Großen Mausohrs in den Brückenhohlkörpern durch rechtzeiti-ges Verschließen der Einflugmöglichkeiten.

Es ist vorgesehen, dass im Jahr vor dem Abriss der jeweili-gen Brückenhälfte rechtzeitig vor Einsetzen der Paarungszeit das zugehörige Hohlkammersystem verschlossen wird, so dass keine Tiere mehr einfliegen können.

Tabelle 6: Übersicht der Vermeidungsmaßnahmen

Unterlage 1 Seite 47

Betroffene Arten

Vögel

Haselmaus

Großes Mausohr

Übersicht der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahm~m {CEF-Maßnahmen)

Nummer Bezeichnung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen Betroffene Arten der Maßnahme

Säugetiere

10.1ACEF Entfernung des Nadelwaldes nahe der Autobahnbrücke in Haselmaus Teilbereichen, Pflanzung von Sträuchern; Laubbäume, insbe-sondere die älteren Eichen, bleiben stehen

10.2Acef Entfernung der Nadelbäume im Bereich der Baumhecke + Haselmaus Pflanzung von Sträuchern

10.3Acef Aufhängen von Haselmausnesttubes sowie Futterstationen Haselmaus

11.2ACEF Montage zusätzlicher Hohlblocksteine in den Hohlkörpern der Großes Mausohr jeweils verbleibenden Brückenhälfte

Tabelle 7: Ubers1cht der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz . ERLÄUTERUNGSBERICHT

5.6 Natura 2000-Gebiete

Im Wirkbereich des Vorhabens befinden sich keine Natura 2000 Gebiete

5. 7 Weitere Schutzgebiete

Im Maßnahmengebiet befinden sich keine weiteren Schutzgebiete.

Unterlage 1 Seite 48

Im westlichen Rand des Baufeldes ist ein Wasserschutzgebiet (Zone 111) betroffen.

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT,

Unterlage 1 Seite 49

6 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich

erheblicher Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen

6.1 Lärmschutzmaßnahmen

Es handelt sich bei der vorliegenden Maßnahme nicht um eine wesentliche Änderung

gemäß § 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV61- Verkehrslärmschutz­

verordnung vom 12.06.1990 (veröffentlicht: Bundesgesetzblatt (BGBI) 1990, S. 1 036ff).

Es sind demnach weder aktive noch passive Maßnahmen des Schallschutzes im

Rahmen der Lärmvorsorge notwendig.

6.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen

Es sind keine sonstigen Immissionsschutzmaßnahmen vorgesehen.

6.3 Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten

Die Maßnahme liegt teilweise in einem Wassergewinnungsgebiet der Zone 111. Die

Vorgaben nach RiStWag62 werden eingehalten. Das auf den Verkehrsflächen am nörd­

lichen Widerlager anfallende Niederschlagswasser wird ungesammelt breitflächig über

standfeste Bankette und bewachsene Böschungen (20 cm Oberboden gemäß

RiStWag) abgeführt. Für die Ableitung des gesammelten Oberflächenwassers sind

Straßengräben bzw. Straßenmulden mit 20 cm bewachsenem Oberboden vorgesehen.

Wegen des großen Höhenabstandes zum Grundwasserleiter (> 4 m) und der geringen

Durchlässigkeit des Boden (kr~Wert < 1 *1 o-6 m/s) sind keine zusätzlichen Abdichtungs­

maßnahmen der Mulde erforderlich.

Anschließend wird das Oberflächenwasser Regenrückhaltebecken mit vorgeschalte­

tem Absetzbecken zugeführt und außerhalb der Wasserschutzzone 111 gereinigt in den

Vorfluter eingeleitet.

61 BlmSchV: Bundes-Immissionsschutzverordnung 62 RIStWag: Richtlinie für die Anlage von Straßen in Wasserschutzgebieten, Ausgabe 2002

HESSEN

BAB A? Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 50

6.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen

Laut dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) sind folgende Maßnahmen

(Nr. laut LBP) vorgesehen:

' Nr. Maßnahme

1VAS Baumfä/1- und Rodungszeiten außerhalb der Brutzeit von Vögeln, also zwischen 30.9. und 1.3. eines jeden Jahres.

10.VAS Die Gehölze werden manuell, d.h. ohne den Einsatz von Maschinen, auf den Stock gesetzt. Ein Befahren der Flächen ist bis einschließlich April zum Schutz der überwinternden Ha-selmäuse nicht möglich.

3A Einsaat der unter der Brücke liegenden Flächen mit einer Regiosaatgut-Mischung (trockene Standorte); Zielbiotop: 06.930 naturnahe Grünlandeinsaat

5 Wiederherstellung von Lebensräumen der Haselmaus

5.1A Bepflanzung der Autobahnböschung mit (vorwiegend beerentragenden) Sträuchern (Zielbi-otop: 02.600, straßenbegleitende Gehölze)

5.2A Anlage von Hecken unterhalb der Brücke mit (vorwiegend beerentragenden) Sträuchern (Zielbiotop: 02.600, straßenbegleitende Gehölze)

5.3A Aufbau eines naturnahen Waldrandes mit Beeren tragenden Sträuchern (Zielbiotop: 01. 117 Aufbau naturnaher Waldränder)

6A Aufforstung der vorübergehend in Anspruch genommenen Waldflächen mit Eichen (Zielbio-top: 01.127 Eichenaufforstung vor Kronenschluss)

8 Grünlandextensivierung und Gewässeranlage am Schwarzbach

8.1A Umwandlung von intensiv genutzter Frischwiese in extensiv genutztes Mähgrünland (Zielbi-otop: 06.310 extensiv genutzte Frischwiese)

8.2A Umwandlung von intensiv genutzter Feuchtwiese in nährstoffreiche Feuchtwiese (Zielbio-top: 06.120 extensiv genutzte Frischwiese)

8.3A Umsiedlung von Orchideen (Geflecktes Knabenkraut)

Umsetzung der Maßnahme erfolgt rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme

8.4A Umwandlung von intensiv genutzter Weide in extensiv genutzte Weide (Zielbiotop: 06.210 extensiv genutzte Weiden)

"

Nr. Maßnahme

8.5A Umwandlung von intensiv genutzter Feuchtwiese in extensiv genutzte Feuchtweide (Zielbio-top: 06.020 extensiv genutzte Feuchtweide)

8.6E Neuanlage von Kleingewässern ( Zielbio top: 05.339 Neuanlage naturnaher Stillgewässer in naturnaher Umgebung)

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 51

9E Umwandlung von mehrjähriger Ackerbrache in extensiv genutztes Mähgrünland (Zielbiotop: 06.310 extensiv genutzte Frischwiese) und Anlage von Teichen.

10 CEF-Maßnahmen Haselmaus (befristete Maßnahmen)

10.1AcEF Entfernung des Nadelwaldes in Teilbereichen, Pflanzung von Sträuchern; Laubbäume, insbesondere die älteren Eichen, bleiben stehen (CEF-Maßnahme Haselmaus)

10.2AcEF Entfernung der Nadelbäume im Bereich der Baumhecke + Pflanzung von Sträuchern

10.3AcEF Aufhängen von Haselmausnesttubes sowie Futterstationen

11VAs Vermeidung der Zerstörung oder Schädigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Großen Mausohrs in den Brückenhohlkörpern

Tabelle 8. Maßnahmen lt. LBP

V As = Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme,

Acet = Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme, s.g. CEF-Maßnahme

Näheres ist dem LBP zu entnehmen.

6.5 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete

Die Maßnahme befindet sich außerhalb bebauter Gebiete.

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

7 Kosten

Unterlage 1 Seite 52

Die Gesamtkosten für den beidseitigen Abbruch und Neubau der326m langen Talbrü­

cke Langenschwarz, die Anpassung des nördlichen und südlichen Streckenanschlüsse

der BAB A 7 mit einer Länge von 489 m, die Herstellung der Entwässerungsanlagen

(Absetzbecken, zwei Regenrückhaltebecken, Mulden und Leitungen) einschl. Ausbau

der Wirtschaftswege wurden berechnet und wie folgt beziffert:

Der wesentliche Teil der Kostenmasse beträgt dabei der Ersatzneubau der Talbrücke:

Zusammenstellung Kosten (brutto):

1 Grunderwerb

2 Baustelleneinrichtung

3 Verkehrssicherung an Arbeitsstellen

4 Erdbau (Untergrund, Unterbau, Entwässerung, etc.)

5 Oberbau

6 Konstruktiver Ingenieurbau

7 Landschaftsbau

8 Ausstattung

9 Bauzeitige Verlegung der Kreisstraße FD 142 I HEF-ROF 46

Gesamtkosten (brutto)

0,070 Mio. €

0,071 Mio. €

0,833 Mio. €

0,430 Mio. €

1,169 Mio. €

22,960 Mio. €

0,184 Mio. €

0,136 Mio. €

0,148 Mio. €

26,001 Mio. € (

Kostenträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschlan.d, Bundesautobahnen­

verwaltung,- endvertreten durch Hessen Mobil- Straßen- und Verkehrsmanagement,

als Baulastträger der BAB A7. Dritte sind an der Brückenbaumaßnahme nicht beteiligt

Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf ca. 26,001 Mio € (brutto).

HESSEN

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

8 Durchführung der Baumaßnahme

Die CEF-Maßna,hmen63 Haselmaus wurden Ende 2015 umgesetzt:

Unterlage 1 Seite 53

• Entfernung des Nadelwaldes in Teilbereichen, Pflanzung von Sträuchern; Laub­bäume, insbesondere die älteren Eichen, bleiben stehen (CEF-Maßnahme Ha­selmaus)

• Entfernung der Nadelbäume im Bereich der Baumhecke + Pflanzung von Sträu­chern

• Aufhängen von Haselmaus-Nesttubes sowie Futterstationen

• Vermeidung der Zerstörung oder Schädigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Großen Mausohrs in den Brückenhohlkörpern

Die Baudurchführung des Ersatzneubaues ist für den Zeitraum von 2018 bis 2021 ge­

plant. Die Gesamtbauzeit für beide Teilbauwerke beträgt ca. 44 Monate.

Dabei soll das Teilbauwerk in Fahrtrichtung Würzburg im Zeitraum von 2018 .bis 2020,

in Fahrtrichtung Kassel von 2020 bis 2022 ~rneuert werden.

Zur .Gewährleistung der bauzeitlichen Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der BAB A7

erfolgt der Bauablauf wie folgt:

2018 - 2020: Abriss und Neubau der Talbrücke Langenschwarz in Fahrtrichtung

Würzburg inkl. Streckenanschlüsse (geschätzte Bauzeit 24 Monate)

2020 - 2022: Abriss und Neubau der Talbrücke Langenschwarz in Fahrtrichtung

Kassel inkl. Streckenanschlüsse (geschätzte Bauzeit 20 Monate)

Bauzeitliche Verkehrsführung

Der Ersatzneubau der Talbrücke Langenschwarz in Fahrtrichtung Würzburg erfolgt im

1. Bauabschnitt unter Einrichtung einer 4+0 Verkehrsführung auf der Richtungsfahr­

bahn Kassel, um den Verkehr auf der A 7 während der gesamten Bauzeit aufrecht zu

erhalten.

Die Überleitung der 2 bauzeitlichen Fahrspuren der Richtungsfahrbahn Würzburg auf

die Richtungsfahrbahn Kassel erfolgt an der vorhandenen Mittelstreifenüberfahrt nörd­

lich der Talbrücke Langenschwarz am Baubeginn.

63 CEF-Maßnahmen: continuous eco/ogical functionality-measures, Übersetzung etwa Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion "

HESSEN

BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Unterlage 1 Seite 54

Nach Fertigstellung des Überbaues in Fahrtrichtung Kassel wird im 2. Bauabschnitt der

Verkehr auf den fertiggestellten Überbau umgelegt, so dass das zweite Teilbauwerk

(Fahrtrichtung Würzburg) erneuert werden kann.

Die bauzeitlichen Breiten der Behelfsfahrstreifen betragen für den ersten Bauabschnitt

3,25 m für die rechten Fahrstreifen und 2,725 m für die linken Überholfahrstreifen. Zur

Trennung der bauzeitlichen Richtungsfahrbahnen und Absicherung des Arbeitsberei­

ches werden transportable Schutzeinrichtungen aus Stahl oder Beton entsprechend

der RSA64 und der RPS65 eingesetzt.

Die Erschließung und Andienung der Baustelle erfolgt vorrangig über die gesperrten

Bereiche der Autobahn. Es ist vorgesehen, den Baustellenverkehr weitestgehend au­

ßerhalb der 4+0-Verkehrsführung zu organisieren.

Zum Abbruch und zum Ersatzneubau wird die Kreisstraße vor der Baumaßnahme (

temporär in Richtung des südlichen Widerlagers verlegt, um die offenen Baugruben

des Pfeilers Achse 80 herstellen zu können. Nach der Fertigstellung der Gesamtbau­

maßnahme wird die Kreisstraße wieder in ihre ursprüngliche Lage zurückverlegt und

die in Anspruch genommene Fläche renaturiert.

Für die Dauer der Bauarbeiten wird die Kreisstraße K142 I K46 mittels Schutzgerüst

geschützt.

64 Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen das Straßen, Ausgabe 1995 65 RPS 2009: Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2009

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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT

Tabellenverzeichnis

Unterlage 1 Seite 55

Tabelle 1: Übersicht kreuzender Straßen und Wege ................ : ..... .... .................................. 18 Tabelle 2: Übersicht der verwendeten Parameter ...... ......................... , ..... ........ ................... 20 Tabelle 3: Trassierungsparameter Höhenplan .. ... ....... ... .... .............. ..... ... .. ............. .... ......... 22 Tabelle 4: Bauwerkskenndaten Bestand I Neubau ............................................. ..... ............. 31 Tabelle 5: Übersicht querende Leitungen ..... ... ................................................. .. ........ .......... 32 Tabelle 6: Übersicht der Vermeidungsmaßnahmen ....... ... .................... .... ............... ..... .. ..... 47 Tabelle 7: Übersicht der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) .......... 47 Tabelle 8: Maßnahmen lt. LBP ..... ; ................................................................. ... ..... .............. 51

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Übersichtskarte Talbrücke Langenschwarz ........ ........ .... ... ................................ 4 Abbildung 2: Systemskizze Regelquerschnitt mit überbreitem Standstreifen ........... .. ..... ..... 24 Abbildung 3: Regelquerschnitt Talbrücke Langenschwarz (Planung I Bestand) ................... 24 Abbildung 4: Systemskizze Bestandsquerschnitt ...................................................... ... ...... .. 25 Abbildung 5: Zusammensetzung Mischquerschnitt RQ 31 und RQ 36 ..... ....... ......... .. .. ..... ... 25 Abbildung 6: Regelquerschnitt RQ31IRQ36 .... .. ................................. .................................. 25 Abbildung 7: Vorhandener Straßenaufbau (Ausbaustücke) .................................................. 37 Abbildung 8: Übersichtskarte der Trinkwasserschutzgebiete ........ .............. .............. ........... 39

HESSEN