erneuerbare-energien-gesetz 3.0: konzept einer strukturellen eeg-reform auf dem weg zu einem neuen...
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Vortrag von Dr. Felix Chr. Matthes bei der Agora-Energiewende Fachtagung "Auf dem Weg zum EEG 3.0: Wie finanzieren sich Erneuerbare Energien innerhalb eines neuen Marktdesigns?", Berlin, 16. Oktober 2014TRANSCRIPT
Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0:
Konzept einer strukturellen
EEG-Reform auf dem Weg zu einem
neuen Strommarktdesign
Agora-Energiewende Fachtagung
» Auf dem Weg zum EEG 3.0: Wie finanzieren sich
Erneuerbare Energien innerhalb eines neuen Marktdesigns? «
Dr. Felix Chr. Matthes – für das Projekt-Team
Berlin, 16. Oktober 2014
Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0
Die materielle Ausgangsposition (1)
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1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050
TW
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Geothermie
Deponiegas
Abfall (biogen)
Biomasse
Fotovoltaik
Windkraft offshore
Windkraft onshore
Wasserkraft
HistorischeDaten
Nationale Ziele
EU-rechtlicheVerpflichtung
Mindest-AusbaupfadEnergiekonzept 2010/2011
Ausbaukorridor EEG 2014
Korridor für den Ausbau desAnteils erneuerbarer Stromerzeugung
auf 80 bis 100% im Jahr 2050
Öko-Institut 2014
Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0
Die materielle Ausgangsposition (1)
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1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050
TW
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Geothermie
Deponiegas
Abfall (biogen)
Biomasse
Fotovoltaik
Windkraft offshore
Windkraft onshore
Wasserkraft
HistorischeDaten
Nationale Ziele
EU-rechtlicheVerpflichtung
Mindest-AusbaupfadEnergiekonzept 2010/2011
Ausbaukorridor EEG 2014
Korridor für den Ausbau desAnteils erneuerbarer Stromerzeugung
auf 80 bis 100% im Jahr 2050
Öko-Institut 2014
2017-2037
Erneuerbare beginnen das System massiv zu prägen
Systemkosten gewinnen massiv an Bedeutung
Systemdienlichkeit (Flexibilitätsbedarf/-angebot)
als neue Herausforderung
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€2010
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Wh
Stunden
Preisdauerlinie 2015
Preisdauerlinie 2025
Preisdauerlinie 2035
Preisdauerlinie 2045
Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0
Die materielle Ausgangsposition (2)
Öko-Institut 2014
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Preisdauerlinie 2015
Preisdauerlinie 2025
Preisdauerlinie 2035
Preisdauerlinie 2045
Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0
Die materielle Ausgangsposition (2)
Öko-Institut 2014
Erneuerbare können sich in den meisten der
erwartbaren Strommarktentwicklungen (hier
eine der Varianten) über den Energy-only-Markt
(allein) nicht refinanzieren.
Ein Finanzierungsmechanismus zur Deckung
der Kapitalkosten bleibt langfristig erforderlich.
• Die Energiewirtschaft ist (und bleibt) wettbewerblich strukturiert
Ist-Situation (in der EU!) und Zielmodell für ein koordinations-
intensives Stromsystem
Koordination in maßgeblichem Umfang über Preissignale und
Finanzierung über (neue) Märkte
längerfristige Finanzierungszusagen nur durch den Regulator möglich
Risiko-Asymmetrien für die verschiedenen Segmente (nicht nur für
erneuerbare Energien und fossile Erzeugung sondern auch für
Nachfrageflexibilität und Speicher!) nur noch begrenzt legitimierbar
• Längerfristig wirkende Richtungsentscheidungen des EEG 2014
verpflichtende Direktvermarktung als Standardmodell
Ausschreibungen als (kommendes) Standardverfahren
(beginnende) Etablierung des Börsenpreissignals als Grundlage für
Betriebsentscheidungen
• Das Finanzierungsmodell für erneuerbare Energien sollte sich an
einem langfristig nachhaltigen Strommarktdesign orientieren
Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0
Die regulatorische Ausgangsposition
Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0
Zielmodell eines Strommarkts der Energiewende
Regenerativ-(Kapazitäts-) Markt**
Nachfragesegmentdes Stromsystems
Erzeugungssegmentdes Stromsystems
Infrastruktursegmentdes Stromsystems
Infrastruktur-Regulierung
Marktsegmente (nach Primärfunktion):
* Koordinations-segmente
** Finanzierungs-segmente
Energy-only-Markt*
SDL-Märkte*
Kapazitäts- undFlexibilitäts-Markt**
Klare Separierung der (Rest-) Finanzierungsmechanismen
von den Koordinationsmechanismen (möglichst geringe
Preisverzerrungen) Öko-Institut 2014
1. Unverzerrte Preissignale des Energy-only-Marktes
Direktvermarktung und feste Prämie als Standardfall
variable Einspeise-Vergütungskomponente als Sonderfall (spiegelt
Preis der Strombörse)
Optimierung des Betriebs – auch zwischen Energy-only- und
Systemdienstleistungsmärkten
2. Schließung der Refinanzierungslücke durch eine feste Prämie auf
systemdienliche Kapazität, die über 20 Jahre gezahlt wird
Kapazitätszahlungen auf die systemdienliche Bezugsleistung
• einlastbare Stromerzeugungsoptionen: installierte Leistung
• Wind- und Solarenergie: Durchschnitt der stündlichen
Einspeiseleistung für die mittleren 80% der Jahresstunden
Windenergie: Anpassung der Standard-Kapazitätsprämie an die
Standortgüte mit einem Standort-Indexierungsverfahren (weiter
entwickeltes Referenzertragsmodell o.ä.) zur regionalen Vergleich-
mäßigung des Ausbaus und zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten
Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0
Zentrale Elemente des Modells (1)
Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0
Zentrale Elemente des Modells (2)
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MW
)
Anteil der Jahresstunden
Standard-Anlage
Optimierte Anlage
Preis-Dezile (2015)
13% der Erzeugung inwerthaltigere Stunden
verschoben
Einspeisespitze um 75% höher
Öko-Institut 2014
Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0
Zentrale Elemente des Modells (2)
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Str
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MW
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Anteil der Jahresstunden
Standard-Anlage
Optimierte Anlage
Preis-Dezile (2015)
13% der Erzeugung inwerthaltigere Stunden
verschoben
Einspeisespitze um 75% höher
Die 10% höchsten und die 10% niedrigsten
stündlichen Einspeiseleistungen (im Jahr)
werden nicht berücksichtigt. Der Mittelwert der
Einspeisung für die verbleibenden 80% bildet
die Bezugsbasis für die Kapazitätsprämie.
Weniger Spitzeneinspeisung und gleich-
mäßigeres Produktionsprofil werden honoriert.
Die Anreize zur systemdienlichen Auslegung
werden (deutlich) verstärkt.
Öko-Institut 2014
Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0
Zentrale Elemente des Modells (3)
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Offshore-Windenergie Wind Onshore PV < 10 MW Biomasse Biogas
€/k
W
Sonderzahlung
Standortdifferenzierung
Grundvergütung
Mittelfristige Konvergenz der Kapazitätsprämien für Wind & Solar
Öko-Institut 2014
Illustrative Parametrisierung für das Jahr 2015 (Basis EEG 2014)
3. (Innovations-) Sonderziele werden über einen (temporären)
Kapazitätszuschlag berücksichtigt
10 GW-Offshore-Wind-Programm
außerhalb oder innerhalb des EEG 3.0 zu finanzieren
4. Risikobegrenzung durch einen Risiko-Bandbreiten-Mechanismus
Änderung des Risikoprofils: Übernahme des Strompreisrisikos durch
die Anlagenbetreiber, dafür Abbau des Wetter-Risikos, Netto-
Risikozuwachs bleibt begrenzt
Risiko-Bandbreiten-Mechanismus
• konservative Erlösprognose
• auf dieser Basis Definition eines Ausübungspreises für
Abschöpfung (bei Ausschreibungen: Bekanntgabe vor Auktion)
• Abschöpfung der Erlöse bei Überschreitung eines bestimmten
Erlösniveaus der Flotte
Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0
Zentrale Elemente des Modells (4)
Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0
Zentrale Elemente des Modells (5)
Öko-Institut 2014
5. Ausschreibungen
schrittweise Einführung von Ausschreibungsverfahren, zunächst
möglichst weitgehende Ausnutzung der De-Minimis-Freistellungs-
optionen der EU-Beihilfeleitlinien
für nicht von Ausschreibungen erfasste Anlagen Umsetzung von
administrativ festgelegten Kapazitätsprämien
Bekanntgabe des Ausübungspreises für den Risiko-Bandbreiten-
Mechanismus vor der Auktion: Wettbewerb um Strompreisprognose
bzw. Übernahme von Strompreisrisiken bleibt erhalten
Descending-Clock-Verfahren mit Einheitspreis
spezielle Regelungen für kleine Projekte (z.B. aus dem Bereich der
Bürgerenergie)
Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0
Zentrale Elemente des Modells (6)
• Strategische und ökonomische Partizipation der Bürger ist ein
eigenständiges (politisches) Ziel
• Das Stromsystem wird bei hohen Anteilen erneuerbarer Energien
komplexer, damit werden notwendigerweise die Regelungen des
Systems komplexer, damit müssen alle Beteiligten umgehen (können)
• Bürgerenergieprojekte haben durchaus perspektivische Vorteile
geringere Anforderungen an die Eigenkapitalverzinsung
geringere (lokale) Umsetzungsrisiken
• Möglichst transparente Regelungen sind eine wesentliche
Erfolgsbedingung für Bürgerenergie (aber: Spannungsfelder zu
anderen Zielen bzw. Mechanismen beachten)
direkt: transparente und möglichst gut handhabbare Regelungen
indirekt: Herausbildung entsprechender, vertrauenswürdiger
Dienstleistungsangebote
• Sonderfall Kleinanlagen: De-minimis-Regelung für Anlagen bis
40/100 kW mit Beibehaltung der Festvergütung
Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0
Die Rolle der Bürgerenergie
• Ein Schritt auf dem Weg vom Förderinstrument zu einem Segment
eines ökonomisch nachhaltigen Marktdesigns
• Unter besonderer Berücksichtigung der Systemdienlichkeit als neue
Anforderung zur Gewährleistung möglichst niedriger Systemkosten
• Klare Separierung von Finanzströmen, die der Koordination und der
(verbleibenden) Investitionsrefinanzierung dienen, möglichst geringe
Preisverzerrungen in den verschiedenen Marktsegmenten
• Volle Berücksichtigung des Börsenpreissignals als Koordinations-
mechanismus für systemdienlichen Betrieb
• Feste Prämienzahlungen über 20 Jahre auf Basis der system-
dienlichen Kapazität als Mechanismus zur Anreizung einer system-
dienlichen Anlagenauslegung
• Perspektive für weniger technologiespezifische Kapazitätsprämien ist
mittelfristig durchaus gegeben
• Vergabe der Prämienzahlungen über schrittweise eingeführte
Ausschreibungen
• Risiko-Bandbreiten-Mechanismus als Flankierungsmechanismus
Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0
Das Reformmodell im Überblick (1)
Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0
Das Reformmodell im Überblick (2)
Ggf. Zahlungen für Sonderziele:
Innovationsprämie (temporär)
Zuständige Stelle (Netzbetreiber)
Ggf. Bar-
ausgleich
Vermarktungserlöse
Erl
ös
fes
tste
llu
ng
Erneuerbare-Energien-
Anlagenbetreiber
Einkommen aus der
Vermarktung (direkt/indirekt)
Fixe technologiespezifische
Kapazitätsprämie
auf Basis einer systemdienlichen
Bezugskapazität
Barausgleich
bei
Flottenerlösen
über dem
Ausübungspreis
Ein
ko
mm
en
au
s
Kap
azit
äts
prä
mie
Fixe
Kapazitätsprämie
Meldung von Kapazität &
stündlicher Einspeisung
Gg
f. E
rlö
s-
Ab
sc
hö
pfu
ng
Strommengen- (Energy-only-)
und Regelenergie-Märkte
Risiko-Bandbreiten-
Mechanismus
Öko-Institut 2014
Besten Dank
für Ihre Aufmerksamkeit
Dr. Felix Chr. Matthes
Energy & Climate Division
Büro Berlin
Schicklerstraße 5-7
D-10179 Berlin
www.oeko.de
twitter.com/FelixMatthes