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Erschließungsgesellschaft Salzdahlumer Straße GmbH & Co. KG Braunschweig Baugebiet »Salzdahlumer Straße« in Sickte Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zur Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung einschließlich Fachbeitrag zum besonderen Artenschutz Bearbeitungsstand: Oktober 2015 Bearbeitung: Dipl. Biol. M. Fischer Dipl. Biol.T. Müncheberg MSc. Geoökologin J. Haensch Biol. AdL D. Poethke

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ErschließungsgesellschaftSalzdahlumer Straße GmbH & Co. KG

Braunschweig

Baugebiet »Salzdahlumer Straße« in Sickte

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag

zur Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung

einschließlich

Fachbeitrag zum besonderen Artenschutz

Bearbeitungsstand: Oktober 2015

Bearbeitung:

Dipl. Biol. M. Fischer Dipl. Biol.T. MünchebergMSc. Geoökologin J. Haensch Biol. AdL D. Poethke

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B i o d a t a G b RBiologische Gutachten

Landschaftsplanung • Eingriffsregelung • Naturschutzplanung

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Erschließungsgesellschaft Salzdahlumer Straße GmbH & Co. KGBaugebiet »Salzdahlumer Straße« in SickteLFb zur Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung einschließlich Fachbeitrag zum besonderen Artenschutz Biodata

Biodata GbR, Braunschweig I

INHALT

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Biodata GbR, Braunschweig - 1 -

1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG

Die Doormorgen Erschließungs-GmbH, 38100 Braunschweig, beabsichtigt, am südlichen Orts-rand von Sickte, Ortsteil Niedersickte, Landkreis Wolfenbüttel ein Baugebiet für Einfamilienhäu-ser zu erschließen, welches die vorhandene Wohnbebauung am südwestlichen Ortsrand er-gänzt (s. Abb. 1-1). Das Vorhaben macht die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Abb. 1-1: Lage und räumliche Abgrenzung desPlanungsgebietes am südlichen Orts-rand von (Nieder-)Sickte

Nach § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen dieBelange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zubeachten, speziell nach § 1a Abs. 2 BauGB [in Übereinstimmung mit § 14 Bundesnaturschutz-gesetz (BNatSchG)] die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträch-tigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushal-tes in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB bezeichneten Bestandteilen. Zu Berück-sichtigen sind weiterhin die Belange des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG.

Mit Datum 12.03.2015 beauftragte die Doormorgen Erschließungs-GmbH die Biodata GbR,Braunschweig, mit der Erstellung eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages, in welchem dieBelange von Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere die Eingriffsregelung nach den§§ 14 ff BNatSchG und die Aspekte zum besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu-sammengestellt sind.

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2 GEGENWÄRTIGER ZUSTAND VON NATUR UND LANDSCHAFT

2.1 Abiotische Schutzgüter

2.1.1 Boden 1

Überwiegend steht im B-Plangebiet als Bodentyp Pseudogley-Braunerde an, als Bodenart einmit sandigem Lehm bzw. schluffigem Ton überlagerter Tonstein, hervorgegangen aus Fließerdeüber Verwitterungsmaterial. Lediglich auf einem schmalen Streifen am Nordrand kommt im Be-reich der früheren Wabe-Niederung Gley-Vega vor, ein toniger Schluff über Kies aus Auenlehmüber fluviatilen Ablagerungen. Vor dem Hintergrund, dass die Bachniederung in der Ortslagevon Sickte durch Überbauung weitgehend zerstört ist und auch die Wasserführung des Bachesnicht mehr den ursprünglichen Gegebenheiten entspricht, erscheint es allerdings als sehr frag-lich, ob an der angegebenen Stelle noch Gley-Vega als Bodentyp vorhanden ist.

Das standortbezogene ackerbauliche Ertragspotential wird für die Pseudogley-Braunerde mit»mittel« angegeben, für den Gley-Vega-Boden mit »sehr hoch«. Nach der Bodenschätzung wirdeinheitlich eine Bodenwertzahl von 72 und einer Ackerzahl von 73 erreicht. Die potentielle Ero-sionsgefährdung durch Wasser und Wind wird als sehr gering eingestuft.

Infolge der seit über 250 Jahren bestehenden Ackernutzung (HISTORISCHE KARTE DES LANDES

BRAUNSCHWEIG; Erscheinungsjahr: 1746–1784) und der langjährigen intensiven Bewirtschaf-tungsweise ist bei Ackerflächen von einer gewissen Degradierung des Bodens insbesondereaufgrund der wiederholten mechanischen Störung des Bodengefüges und des Eintrags diverserChemikalien, die das Bodenleben beeinträchtigen, auszugehen.

Erhebliche Bodenbelastungen sind für den betrachteten Bereich nicht bekannt. Das Planungs-gebiet oder unmittelbar angrenzende Bereiche sind nicht als Verdachtsfläche für Altablagerun-gen eingestuft.

2.1.2 Wasser 1

Das überplante Gebiet befindet sich im Bereich des Grundwasserkörpers »Wolfenbütteler Hü-gelland«. Dieser liegt im Hydrogeologischen Raum »Mitteldeutsches Bruchschollenland«, Teil-raum »Nordwestdeutsches Bergland«. Flussablagerungen, Hang- und Schwemmablagerungenbilden einen Porengrundwasserleiter mit stark variabeler Durchlässigkeit aus. Nach NLfB (1997)beträgt im Bereich der Gley-Vega der mittlere Grundwasserhochstand 5 dm unter Gelände, dermittlere Grundwassertiefstand in 16 dm. Aus o. g. Gründen sind diese Werte allerdings frag-würdig. Bei den Flächen unter Pseudogley-Braunerde werden keine Angaben zu den Grund-wasserständen gemacht.

1 Soweit nicht anders angegeben nach NIBIS-Kartenserver des LBEG (Abfragedatum: 12.05.2015).

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Die Grundwasserneubildung liegt im Plangebiet bei 71 mm/a, das Schutzpotenzial der Grund-wasserüberdeckung wird überwiegend mit »hoch« eingestuft, geht Richtung West und Nord aufeinen mittleren Wert zurück. Weitere Daten zum Grundwasser finden sich in der ausgewertetenDatenquelle nicht.

Natürliche Oberflächengewässer sind im B-Plangebiet und den unmittelbar angrenzenden Be-reichen nicht vorhanden. Von der früheren Wabe-Niederung ist im Gelände nichts mehr zu er-kennen. Unmittelbar westlich angrenzend an das Planungsgebiet verläuft ein offener Entwässe-rungsgraben, der aber nur sporadisch Wasser führt.

2.1.3 Klima / Luft

Der betrachtete Landschaftsraum ist bei vorherrschend westlichen Winden durch ein maritimesKlima geprägt, wobei aufgrund der nach Osten hin vorgeschobenen Lage kontinentale Einflüssemerklich in Erscheinung treten. Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 9 °C, die Jahressummeder Niederschläge erreicht im Mittel einen Wert von knapp über 600 mm. Bei einer mittlerenVerdunstung von 559 mm im Jahr ist die klimatische Wasserbilanz mit 47 mm leicht im positivenBereich.

Lokalklimatisch ist das B-Plangebiet entsprechend seiner Lage, Biotopausstattung und Land-schaftsstruktur als Belastungsraum einzustufen (vgl. BÜRO FÜR KLIMA UND LANDSCHAFTSÖKOLO-

GIE ZIMMERMANN 1988). Die Klima ausgleichende Wirkung der nächstgelegenen Waldgebietenördlich von Sickte – Großes Holz, Veltheimer Forst – wird im überplanten Gebiet kaum wirk-sam: zum einen bestehen zwischen den Bereichen für den Luftaustausch ungünstige topogra-phische Verhältnisse mit nur schwach entwickelten natürlichen Leitbahnen, weiterhin befindensich ausschließlich weitere Belastungsräume zwischen den Wäldern als Ausgleichsräume unddem Planungsgebiet als Belastungsraum, wobei besonders der vorhandenen Bebauung eineBarrierewirkung hinsichtlich des Luftaustausches zukommt.

Dennoch kann bezüglich der Luftschadstoffbelastung von einer Situation ausgegangen werden,die weitgehend derjenigen in weiten Teilen des Landkreises entspricht. Quellen mit erheblichemAusstoß an Luftschadstoffen sind im Plangebiet und dessen direktem Umfeld nicht vorhanden.Als Hauptbelastungsfaktor ist der Straßenverkehr auf den durch die Ortslage von Sickte führen-den Landesstraßen anzusehen. Kritische lufthygienische Konstellationen sind im Bereich desOrtes bislang nicht bekannt geworden; durch die weitgehende Offenheit der Landschaft ist einintensiver Luftaustausch vor allem in östliche und südliche Richtung möglich. Allerdings fehlenim Bereich des Planungsgebietes Gehölzbestände mit nachhaltig wirksamer Immissionsschutz-funktion.

Gebiete mit besonderer Funktion im Klimahaushalt oder für die Luftreinhaltung sind im Betrach-tungsraum nicht ausgewiesen.

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2.2 Biotopausstattung, Vegetation und Landschaftsstruktur

2.2.1 Erfassungsmethodik

Biotopausstattung und Landschaftsstruktur im Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie derunmittelbar angrenzenden Bereiche sind im Mai 2015 durch Geländebegehung aufgenommenworden. Als Kartiergrundlage ist ein Auszug aus dem ALK-Datensatz bzw. ein Echtfarben-Luft-bild der LGLN verwendet worden. Die Determinierung der Biotoptypen basiert auf dem Kartier-schlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (v. DRACHENFELS 2011); erfasst worden ist bis zuEbene der Untereinheit. Die entsprechende drei Buchstaben-Codierung ist in der nachstehen-den Bestandsbeschreibung in eckigen Klammern mit aufgeführt.

2.2.2 Bestandssituation

Der größere Teil des Planungsgebietes unterliegt gegenwärtig der Nutzung als Acker. Aufgrundder konventionell-intensiven Bewirtschaftungsweise fehlt eine charakteristische Ackerbegleitfloraweitestgehend; Restvorkommen finden sich auf schmalen Streifen an den Außenrändern. wobeiausschließlich in Niedersachsen häufige und weit verbreitete Arten mit weiter ökologischer Am-plitude anzutreffen sind. Die Zuordnung zum Biotoptyp »Basenarmer Lehm- / Tonacker« [AL]erfolgt daher nach edaphischen Merkmalen (vgl. Pkt. 2.1.1).

Ein Teilstück eines größeren Ackers ist seit längerem als Landwirtschaftliche Lagerfläche [EL]abgetrennt. An den Rändern der Fläche stehen ein Einzelbaum [HBE] und ein natürlich aufge-kommener Einzelbusch [BE]. Als Landwirtschaftliche Lagerfläche ist auch ein kleiner Bereichaufgenommen, auf dem seit längerem Oberboden abgelagert ist, der mittlerweile mit einer starkruderal geprägten Gras- und Staudenflur bewachsen ist. Randlich steht ein einzelner Baum.

Getrennt werden die Ackerschläge durch Wirtschaftswege [OVW], die teils eine Oberflächenbe-festigung mit sandig-kiesigem Material [TFW] aufweisen, teilweise auch mit einer fragmentari-schen Halbruderalen Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte [UHM] bewachsen sind. DieserBiotoptyp kommt auch auf den schmalen Säumen beiderseits eines asphaltierten Feldwegs vor,der direkt östlich des B-Plangebietes verläuft und die Erschließung einer älteren Feldscheune[ODL] und einer Neuzeitlichen Hofstelle [ODN sicherstellt.

Östlich und südlich des B-Plangebietes setzt sich die offene Feldflur fort. An der Westseite desüberplanten Landschaftsausschnittes verläuft die Landesstraße (L) 631 [OVS], die an ihrer Ost-seite einen Fahrradweg [OVW] aufweist. Zwischen Straße und Fahrradweg ist auf einem sehrschmalen Streifen ein Ziergehölz aus überwiegend nicht heimischen Arten [BZN] angepflanzt.Weiterhin verläuft parallel zur Straße bzw. zum Fahrradweg ein Sonstiger Graben [FGZ], der zuden Kartierterminen kein Wasser führt. Gewässerbett und Ufer sind mit einer HalbruderalenGras- und Staudenflur mittlerer Standorte [UHM] bewachsen.

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Abb. 2-1: Biotoptypen im Vorhabensbereich.

Codierung der BiotoptypenAL Basenarmer LehmackerBE EinzelstrauchBZN Ziergebüsch aus überwiegend nicht heimischen ArtenEL Landwirtschaftliche LagerflächeFGR Nährstoffreicher GrabenFGZ Sonstiger GrabenHBE EinzelbaumODL Alte FeldscheuneODN Neuzeitliche HofstelleOVS StraßeOVW WegTFK Fläche mit wassergebundener DeckeUHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

Grenze des VorhabensbereichesGrenze von Biotopen

gleicher Biotoptypüber Flurstücksgrenzen hinweg

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2.3 Artenschutzrelevante Farn- und Blütenpflanzen

2.3.1 Erfassungsmethodik

Zur Erfassung möglicher Wuchsstellen von Farn- und Blütenpflanzen, welche dem gesetzlichenArtenschutz unterliegen bzw. landesweit1 als bestandsgefährdet gelten (Arten der Roten Listefür Niedersachsen und Bremen – GARVE 2004), sind die Randstreifen der Ackerflächen sowiealle übrigen zugänglichen Bereiche innerhalb des B-Plangebietes in zwei GeländebegehungenEnde Mai und Mitte August 2015 auf entsprechende Vorkommen kontrolliert worden.

2.3.2 Bestandssituation

Im Vorhabensbereich sind keine Farn- und Blütenpflanzenarten gefunden worden, die dem ge-setzlichen Artenschutz unterliegen bzw. nach GARVE (2004) in Niedersachsen und Bremen alsim Bestand bedroht gelten.

2.4 Artenschutzrelevante Tierarten

2.4.1 Säuger

2.4.1.1 Erfassungsmethodik

Nach NLWKN (2011) befindet sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes inner-halb des Hauptverbreitungsgebietes des Feldhamsters (Cricetus cricetus) in Niedersachsen.Zur Überprüfung der aktuellen Besiedlung der Ackerflächen im Plangebiet ist im Mai 2015 aufden ackerbaulich genutzten Flächen innerhalb des Plangebietes eine Sichtkontrolle hinsichtlichgeöffneter Winterbaue des Feldhamsters vorgenommen worden. Auf Vorkommen andere Artenist im Rahmen weiterer Geländearbeiten geachtet worden.

2.4.1.2 Artvorkommen

Auf den Ackerflächen im Planungsgebiet sind keine Baue des Feldhamsters festgestellt wor-den. Es ist daher davon auszugehen, dass aktuell keine Tiere der Art diesen Bereich besiedeln.

Hinweise auf beständige Vorkommen anderer Säugerarten, die dem gesetzlichen Schutz unter-liegen, z. B. Maulwurf (Talpa europaea), Feldspitzmaus (Crocidura leucodon) oder Igel (Erina-ceus europaeus) haben sich nicht ergeben.

Früh ausfliegende Fledermäuse bei der Jagd oder im Überflug / bei der Passage sind nicht ge-sichtet worden.

1 Auf die Verwendung der Roten Liste für Deutschland (KORNECK et al. 1996) wird verzichtet, da diese alsnicht mehr aktuell anzusehen ist.

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2.4.2 Brutvögel

2.4.2.1 Erfassungsmethodik

Zur Erfassung der Brutvogelfauna wurden vier Geländebegehungen im Zeitraum Mai bis Juli2015 durchgeführt. Dabei wurden Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie, Arten diein den einschlägigen Roten Listen verzeichnet sind sowie bioindikatorisch wertgebende Artenpunktgenau erfasst, alle weiteren Brutvogelarten wurden jeweils zusammenfassend in Größen-klassen aufgenommen. Weitere unsystematische Hinweise auf mögliche Brutvogelvorkommenhaben sich während der Kartierungen zu den Biotopen und anderen Artengruppen ergeben.

2.4.2.2 Artvorkommen

2.4.3 Andere artenschutzrelevante Tierarten

Während der Geländearbeiten sind keine weiteren Tierarten mit Bedeutung für den Artenschutz(gesetzlich geschützte bzw. landes- oder bundesweit bestandsgefährdete Arten) innerhalb desräumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes oder den unmittelbar angrenzenden Be-reichen festgestellt worden.

2.5 Landschaftsbild

Das B-Plangebiet befindet sich innerhalb des niedersächsischen Hügel- und Berglandes in dernaturräumlichen Region »Börden«. Der Landschaftsraum ist im Umfeld des Vorhabensbereichsgeprägt durch eine sehr gleichförmige Topographie ohne auffälligen Wechsel der Reliefformen.Das Gelände weist natürlicherseits eine nur geringe Strukturierung auf; prägnante Landschafts-formen wie Hügelkuppen oder Bachtäler existieren nicht, ebenso fehlen größere natürliche odernaturnahe Landschaftselemente (Wälder, Gebüsche, Hecken etc.), die die Landschaft gliedernund beleben.

Die natürliche Gleichförmigkeit des Geländes im betrachteten Landschaftsausschnitt wird durchdie Nutzungssituation noch zusätzlich verstärkt. Kennzeichnend ist eine ackerbauliche Bewirt-schaftung auf meist großflächigen Schlägen bei wenig abwechslungsreicher Fruchtfolge. DieAusstattung des betrachteten Landschaftsausschnittes mit zumindest naturnahen Elementen istgegenwärtig nur sehr schwach entwickelt, beschränkt sich auf die schmalen Wegsäume, aufdenen sich eine ruderal geprägte Gras- und Staudenflur etabliert hat. Die Tier- und Pflanzen-welt ist stark verarmt. Jahreszeitlich wechselnde Lebenszyklen oder auch dynamische Prozes-

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se in der Natur sind demzufolge in nur eingeschränktem Maße erkenn- und erlebbar. Charakte-ristische Lautäußerungen typischer Tierarten, z. B. Gesänge von Vögeln oder Heuschrecken,werden vom Lärm des Straßenverkehrs – zumindest phasenweise – in nicht unerheblichemMaße überlagert.

Im Nahbereich des B-Plangebietes trifft die weiträumig offene, ländliche Eigenart des betrachte-ten Landschaftsausschnitts auf ein geschlossenes Siedlungsgebiet, in welchem eine dörflichgeprägte, historische Bebauung (alte Hofstelle) in Quartiere mit städtisch geprägter Wohnbe-bauung ohne Übergang aneinandergrenzt. Trotz hohem Durchgrünungsgrad mit diversen Ge-hölzen zeichnet auch diesen Bereich eine geringe Naturnähe aus.

Abb. 2-2: Landschaftliche Situation im Vorhabensbereich.Am Westrand des B-Plangebietes stoßen offene Landschaft und bebauter Ortslage mit stak unterschied-lichen Bauformen übergangslos aufeinander.

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Geowissenschaftlich schutzwürdige Objekte sind auf der Vorhabensfläche und im direkten Um-feld nicht vorhanden.

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3 BEWERTUNG INCL. AUSSAGEN ZUM ARTENSCHUTZ

3.1 Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

3.1.1 Biotope

Bei der Bewertung der Biotope innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs-planes werden nur diejenigen betrachtet, die vegetationsgeprägt sind. Bauliche Anlagen, Wegeu. ä. bleiben unberücksichtigt, da ihnen als Biotop in aller Regel ein sehr geringer naturschutz-fachlicher Wert zukommt. In der nachstehenden tabellarischen Übersicht sind für die zu bewer-tenden Biotope die jeweilige Wertstufe nach der fünfstufigen Skala gemäß BIERHALS et al.(2004) sowie der Gefährdungsstatus in Niedersachsen1 nach v. DRACHENFELS (2012) zusam-mengestellt. Dabei ist die aktuelle Ausprägung der Biotope im untersuchten Landschaftsteil miteingeflossen, sofern die Datenquelle bei den Wertstufen mehrere Möglichkeiten (Wertstu-fenspanne) angibt.

Tab. 3-1: Wertstufen und landesweiter Gefährdungsstatus der nachgewiesenen Biotoptypen.

Wertstufe nach BIERHALS et al. (2004)III = von allgemeiner Bedeutung II = von allgemeiner bis geringer BedeutungI = von geringer Bedeutung E = keine allgemeine Bewertung; Einzelfallbetrachtung

RL = Gefährdungsstatus gemäß Rote Liste für Niedersachsen (v. DRACHENFELS 2012)

– = landesweit nicht gefährdet d = entwicklungsbedürftiges Degenerationsstadium

Biotoptyp Code RL Wst.

Basenarmer Lehmacker AL – I

Einzelstrauch BE – E

Landwirtschaftliche Lagerfläche EL – I

Einzelbaum HBE – E

Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte UHM –d III

Für Einzelsträucher und -bäume gibt die zitierte Datenquelle keine allgemeine Wertstufe an,vielmehr ist nach Art, Alter und Zustand eine Einzelfallbetrachtung durchzuführen. Für den Ein-zelstrauch im B-Plangebiet kann dementsprechend eine mittlere Bedeutung zugrunde gelegtwerden, beim Einzelbaum aufgrund des noch geringen Alters eine niedrigere Wertstufe.

Die im Vorhabensbereich und dessen näherem Umfeld vorhandenen Biotope unterliegen wederdem gesetzlichen Schutz nach § 30 BNatSchG, noch nach § 22 NAGBNatSchG. Auch eineKorrelation zu einem Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie besteht nicht.

1 Die analoge Rote Liste für Deutschland (RIECKEN et al. 2006) bleibt unberücksichtigt, da deren Biotop-typen-Systematik nicht in jedem Fall kompatibel ist mit der des niedersächsischen Kartierschlüssels.

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3.1.2 Artenschutzrelevante Farn- und Blütenpflanzen

Der größere Teil des Planungsgebietes unterliegt gegenwärtig der Nutzung als Acker. Aufgrundder konventionell intensiven Bewirtschaftungsweise sind wildlebende Blütenpflanzenarten nur insehr geringer Artenzahl und Individuenhäufigkeit vertreten. Dabei handelt es sich ausschließlichum häufige und in Niedersachsen weit verbreitete Arten mit vergleichsweise geringen Standort-ansprüchen.

Da weder dem gesetzlich Schutz unterliegende Farn- und Blütenpflanzenarten noch solche, diein der landesweiten Roten Liste verzeichnet sind, im Planungsgebiet vorkommen, erlangt diesesin Bezug auf den Pflanzenartenschutz eine geringe bis sehr geringe Bedeutung.

Die überwiegende Mehrzahl der dem gesetzlichen Artenschutz unterliegenden Farn- und Blüten-pflanzen zeigt eine relativ enge Bindung an bestimmte Biotope bzw. standörtliche Gegebenhei-ten. Diese sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Biotopausprägungen sowie insbesonderedie gegenwärtige Form der Nutzung schließt beständige Vorkommen solcher Arten speziell aufden Ackerflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit aus. Möglichkeiten für eine dauerhafte Ansied-lung bestehen für geschützte bzw. landesweit gefährdete Arten so gut wie nicht. Bei den mehroder weniger stark ruderal geprägten Gras- und Staudenfluren lässt die insgesamt sehr dichteVegetationsschicht kaum Keimmöglichkeiten für neue Arten zu.

3.1.3 Artenschutzrelevante Tierarten

Landschaftsstruktur und Nutzungssituation bedingen, dass nur sehr wenige Tierarten innerhalbdes überplanten Bereiches vorkommen. Vertreten sind fast ausschließlich Arten mit geringenLebensraumansprüchen. Arten mit einer engen Bindung an bestimmte Biotopausprägungenoder spezifische Habitatstrukturen besiedeln das Gebiet nicht.

3.2 Schutzgut Boden

GUNREBEN & BOESS (2008) benennen als wesentliche Bewertungskriterien zum Schutzgut Bo-den:

– die Archivfunktion (natur- bzw. kulturgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit).– Naturnähe (fehlende bzw. sehr geringe anthropogene Überformung),– besondere Standorteigenschaften (Extremstandorte),– die Lebensraumfunktion für Pflanzen:– eine natürliche Bodenfruchtbarkeit,

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Die im B-Plangebiet überwiegend anstehende Mittlere Pseudogley-Braunerde wird weder aufregionaler Ebene (Landkreis Wolfenbüttel), noch landesweit als seltener Bodentyp angesehen.Signifikante Standorteigenschaften sind ihr nicht zu Eigen, so dass ihr keine besondere Lebens-raumfunktion für spezifische Pflanzenarten zukommt. Analoges gilt für die Gley-Vega.

Letztere erlangt jedoch eine besondere Bedeutung und Schutzwürdigkeit aufgrund der hohennatürlichen Bodenfruchtbarkeit bzw. des im landesweiten Vergleich äußerst hohen Ertragspo-tenzials (vgl. NIBIS-Datenserver des LBEG). Der Teil des Bebauungsplangebietes, in dem die-ser Bodentyp vorkommt, befindet sich demzufolge auch im landesweiten Suchgebiet für schutz-würdige Böden.

Aufgrund der langjährigen Ackernutzung ist bei beiden Bodentypen von einer Beeinträchtig derNatürlichkeit auszugehen. Bei der Gley-Vega kommt dabei noch hinzu, dass der Bereich mitdiesem Bodentyp durch die bestehende Bebauung von der Gewässeraue getrennt ist, so dassdie natürlichen Prozesse der Bodenbildung nicht mehr ablaufen können.

Im Planungsgebiet ergibt sich für das Schutzgut folglich eine geteilte Wertigkeit: das Areal mitPseudogley-Braunerde erlangt einen mittleren Wert, dem Bereich mit Gley-Vega kommt einehohe Bedeutung zu.

3.3 Schutzgut Wasser

Das gesamte hydraulische System im Umfeld des Planungsgebietes muss aufgrund diverseranthropogener Veränderungen wie Überbauung, Verlegung bzw. Begradigung resp. Verrohrungvon Fließgewässer als erheblich vorbelastet eingestuft werden. Die Grundwasserstände ent-sprechen heute nicht mehr den ursprünglichen Gegebenheiten; insbesondere im nordwestlichenTeil des Plangebietes mit Gley-Vega als Boden ist von einer deutlichen Absenkung des Grund-wasserspiegels auszugehen, die sich durch den Ausbau der Wabe – besonders innerhalb derOrtslage von Sickte – und die Einschränkung der Grundwasserbewegung zwischen Planungs-gebiet und Wabeniederung durch die vorhandene Bebauung ergibt.

Bei einer bodenbedingt geringen Grundwasserneubildungsrate und einem hohen Schutzpoten-zial bei anthropogen nicht verränderten Grundwasserüberdeckung erlangt das Planungsgebiet beieiner im Bezug auf den Grundwasserkörper geringen Ausdehnung für die Neubildung und Rein-haltung des Grundwassers keine besondere Bedeutung.

Eine Beurteilung hinsichtlich Oberflächengewässer entfällt, da solche im räumlichen Geltungs-bereich des Bebauungsplanes sowie den direkt angrenzenden Bereichen nicht vorhanden sind.

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In Bezug auf das Schutzgut Wasser kommt dem B-Plangebiet nach Datenlage insgesamt einemittlere Bedeutung zu.

3.4 Schutzgut Klima / Luft

Die Bedingungen bezüglich des Schutzgutes Klima / Luft weichen im Bereich des Planungsge-bietes nicht grundsätzlich von denen im übrigen Klimaraum ab. Belastungs- und Ausgleichs-räume sind jedoch funktional vor allem durch die bebaute Ortslage von Sickte von einander ge-trennt, Für den Luftaustausch und Klimaausgleich bedeutsame Kalt- und Frischluftbahnen vonden nördlich von Sickte gelegenen Wäldern als Ausgleichs- und Ergänzungsräume sind ent-sprechend den topographischen Bedingungen und aufgrund der Bebauung wenig wirksam bzw.sind sie nicht mehr existent. Lokalklimatisch extreme Belastungssituationen sind indes bislangnicht aufgetreten, auch da keine erheblich beeinträchtigend wirkenden Emittenten im Umfelddes Planungsgebietes vorhanden sind. Die Schadstoffbelastung erreicht in der Regel keine kri-tischen Werte, da aufgrund der weitgehenden Offenheit des Geländes gerade mit der Haupt-windrichtung ein nur wenig eingeschränkter Luftaustausch möglich ist.

Vegetationsbestimmte Landschaftselemente, die entsprechend ihrer Ausprägung zur Luftrein-haltung und Frischluftentstehung beitragen, sind im Planungsgebiet und dessen näherem Um-feld nicht vorhanden.

In Bezug auf das Schutzgut erlangt das Gebiet folglich nur eine durchschnittliche Bedeutung.

3.5 Schutzgut Landschaftsbild

Das Planungsgebiet und dessen näheres Umfeld als betrachteter Landschaftsausschnitt weiseninsgesamt eine merkliche anthropogene Überformung auf. Die natürlicherweise insgesamt nichtsonderlich hohe landschaftliche Vielfalt an charakteristischen Geländeformen und natürlichen –oder zumindest naturnahen – Landschaftselementen ist seit längerem beseitigt und wird insbe-sondere durch die intensive landwirtschaftliche Nutzungsweise weitgehend überdeckt. DerLandschaftsteil wirkt insgesamt recht monoton, lässt eine Natürlichkeit weitestgehend missen.

Die landschaftliche Eigenart wird auch in der bestehenden Bebauung am Rand der Ortslagevon Sickte wird kaum noch erkennbar, da sich in den Gebäuden eine spezifische Eigenart desLandschaftsraumes nicht widerspiegelt, andererseits Baustile unterschiedlicher Epochen über-gangslos aufeinander treffen.

Beeinträchtigt ist das Landschaftserleben zusätzlich durch die Verarmung der Fauna. Akustischtritt besonders der Kraftfahrzeugverkehr von der Landesstraße in den Vordergrund; typische

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Lautäußerungen von Tieren wie Gesänge von Vögeln oder Heuschrecken lassen sich deshalbphasenweise in nur sehr eingeschränktem Maße wahrnehmen. Eine jahreszeitlich wechselndeAspektfolge wird sowohl hinsichtlich der Vegetation als auch bei der Fauna in nur noch sehreingeschränktem Umfang erkennbar.

Nach dem Bewertungsrahmen in KÖHLER & PREISS (2000) kommt dem überplanten Gebiet be-züglich des Schutzgutes insgesamt eine geringe Bedeutung zu.

3.6 Naturschutzfachliche und -rechtliche Festsetzungen

Das B-Plangebiet befindet sich nicht in einem naturschutzrechtlich geschützten Landschaftsteil,auch grenzt ein solcher nicht direkt an. Insbesondere ist kein nach europäischem Naturschutz-recht (FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie) geschütztes Gebiet im näheren Umfeld des über-planten Bereiches ausgewiesen. Der kürzeste Abstand zu einem solchen Landschaftsteil, demnordwestlich des B-Plangebietes liegenden Schutzgebiet nach der FFH-Richtlinie »Wälder undKleingewässer zwischen Mascherode und Cremlingen«, beträgt annähernd 2,5 km. Zwischendiesem Schutzgebiet und dem Planungsgebiet liegen die bebauten Ortslagen von Niedersickteund Hötzum.

Nach § 30 BNatSchG bzw. § 24 NAGBNatSchG) gesetzlich geschützte Biotope sind weder imPlanungsgebiet selbst, noch in den direkt angrenzenden Bereichen vorhanden.

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4 KONFLIKTANALYSE

4.1 Angaben zum Vorhaben

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieAusweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO für die Errichtung von Einzel-oder Doppelhäusern geschaffen werden. Art und Grenzwerte der Bebauung werden im Bebau-ungsplan durch zeichnerische Darstellung und textliche Festlegungen geregelt. Bestimmt sindu. a.:

– eine Grundflächenzahl von 0,4;

– eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern in offener Bauweise mit einem Vollgeschoß,bei begrenzter First- bzw. Traufhöhe;

– ein Grenzabstand (Baugrenze) von allseits mindestens 3 m.

Andere gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO zulässige Nutzungen (Gartenbaubetriebe,Tankstellen) werden durch textliche Festsetzung ausgeschlossen.

4.2 Eingriffsbetrachtung

4.2.1 Schutzgut »Arten und Lebensgemeinschaften«

4.2.2 Schutzgut »Boden«

4.2.3 Schutzgut »Wasser«

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4.2.4 Schutzgut »Klima / Luft«

4.2.5 Schutzgut »Landschaftsbild«

4.3 Maßnahmen zur Eingriffsverminderung bzw. -vermeidung

4.4 Empfehlungen zum Ausgleich des Eingriffs

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Gesetzliche Bestimmungen

BArtSchV – BundesartenschutzverordnungVerordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten.Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durchArtikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist.vom 21. Januar 2013 BGBl I S. 95