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Ethik und Qualitätssicherung - Zwei Seiten einer Medaille A.-R. Laireiter Fakultät für Psychologie Institut für Angewandte Psychologie: Gesundheit, Entwicklung, Förderung FB Psychologie, Universität Salzburg

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Ethik und Qualitätssicherung - Zwei Seiten einer Medaille

A.-R. Laireiter

Fakultät für Psychologie

Institut für Angewandte Psychologie: Gesundheit, Entwicklung, Förderung

FB Psychologie, Universität Salzburg

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Inhalt

•Psychologische Felder und Tätigkeiten

•Berufsethik

•Vorgaben und Rahmenbedingungen

• Berufsrechtliche Rahmenbedingungen

• Berufsethische Rahmenbedingungen

• Berufsethische Kodices

•Qualität, Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement

•12 Thesen zum Verhältnis von Ethik und Qualitätssicherung

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Berufsfelder der Psychologie • Gesundheits- und Sozialwesen

» Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Psychotherapie

» Psychosomatik, Verhaltensmedizin

» Notfall- & Traumapsychologie

• Erziehung, Bildung, Entwicklung, Förderung » Erziehungs-, Bildungs-, Schulpsychologie

» Familienpsychologie

• Arbeits- und beruflicher Kontext » Arbeits-, Wirtschafts-, Organisationspsychologie

• Juristischer und forensischer Bereich » Forensische und Kriminalpsychologie

» Psychologie in Strafvollzug

• Exekutive, Militär- und Heereswesen » Militärpsychologie, Heerespsychologie

» Polizeipsychologie

• Verkehrswesen » Verkehrspsychologie

• Freizeit, Sport, Leistung » Sportpsychologie

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Psychologische Tätigkeiten – nicht nur im Gesundheitswesen

• Kinder, Jugend, Erwachsene, Senioren

• Einzelpersonen, Paare, Familien, Gruppen, Organisationen

» Diagnostik, Befundung, Begutachtung

» Beratung, Coaching, Begleitung

» Therapie, Behandlung

» Notfall-, Krisenintervention, Krisenbegleitung

» Gesundheitsförderung, -entwicklung, -erhalt

» Prävention

» Rehabilitation

» Supervision

» Mediation

» Entwicklung, Förderung

» Begleitung, Unterstützung

» Programmentwicklung und Evaluation

» Forschung

• Persönlich, postalisch, telefonisch, Internet und andere Anwendung

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Berufsrechtliche Vorgaben (PG 2013, 4. Abschn., §§ 31-39)

• Meldepflicht

•Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen

• Fortbildungspflicht

•Aufklärungspflicht

•Dokumentationspflicht

•Auskunftspflicht

•Verschwiegenheitspflicht

•Werbebeschränkungen und Provisionsverbot • Berufshaftpflichtversicherung

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Berufsethische Richtlinien

• Berufsethische Kodices – allgemein » American Psychological Association – APA

• APA Ethical Principles of Psychologists and Code of Conduct

» European Federation of Psychologists‘ Associations – EFPA

• EFPA Meta-Code

» Bundesministerium für Gesundheit und Frauen – BMGF

• Ethikrichtlinie für Klinische Psycholog*innen und Gesundheitspsycholog*innen

• Spezifische ethische und fachliche Richtlinien, z.B. » Internationale Testkommission (ITC)

• Internationale Richtlinien für Testanwendungen

» DIN 33430 = Ö-NORM D 4000

» ISO-Norm 10667

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APA Ethik-Kodex –Allgemeine Prinzipien

1. Benevolenz und Schadensvermeidung: Psychologists strive to benefit those with whom they work and take care to do no harm.

2. Vertrauen und Verantwortung: Psychologists establish relationships of trust with those with whom they work. They are aware of their professional and scientific responsibilities to society and to the specific communities in which they work.

3. Integrität: Psychologists seek to promote accuracy, honesty and truthfulness in the science, teaching and practice of psychology.

4. Gerechtigkeit & Fairness: Psychologists recognize that fairness and justice entitle all persons to access to and benefit from the contributions of psychology and to equal quality in the processes, procedures and services being conducted by psychologists.

5. Respekt für das Recht und die Würde des Menschen: Psychologists respect the dignity and worth of all people, and the rights of individuals to privacy, confidentiality, and self-determination.

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APA- Ethik-Kodex – Abschnitte ethischer Standards

1. Mithilfe bei der Lösung ethischer Probleme 2. Kompetenz und Grenzen der Kompetenz 3. Zwischenmenschliche Beziehungen 4. Schutz von Privatheit und Vertraulichkeit 5. Werbung und öffentliche Auftritte 6. Dokumentation und Bezahlung/Honorar 7. Ausbildung und Training 8. Forschung und Publikationen 9. Diagnostik und Begutachtung 10. Therapie, Beratung und Behandlung

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EFPA – Ethischer Meta-Kodex

•Achtung vor den Rechten und der Würde des Menschen

•Kompetenz und Kompetenzorientierung

•Verantwortung

• Integrität

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EFPA – Ethischer Meta-Kodex – allgemeine RL 1

•Achtung vor den Rechten und der Würde des Menschen »Allgemeiner Respekt

»Schutz von Privatsphäre und Vertraulichkeit

»Aufklärung und informierte Zustimmung

»Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts

•Kompetenz und Kompetenzorientierung »Ethisches Bewusstsein

»Wissen um die Grenzen der eigenen Kompetenz

»Kennen der Grenzen von Methoden und Vorgehensweisen

»Kontinuierliche berufliche Weiterbildung

»Wissen, wann Berufsunfähigkeit vorliegt

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EFPA – Ethischer Meta-Kodex – allgemeine RL 2

• Verantwortung » Allgemeine Verantwortung

» Förderung und Wahrung hoher Standards

» Vermeidung von Schaden

» Nachsorge

» Erweiterte Verantwortung für Supervisanden, Mitarbeiter, Assistenten etc.

» Verpflichtung zur Lösung ethischer Dilemmata

• Integrität » Anerkennung beruflicher Grenzen

» Ehrlichkeit und Korrektheit

» Aufrichtigkeit und Offenheit

» Wissen um die Probleme von Mehrfachbeziehungen

» Handlung von Kolleg*innen

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BMGF – Ethikrichtlinie - Allgemeine Grundsätze

1. Achtung der Person und der Würde des Menschen

2. Beitrag zur Entfaltung und zur Reduktion von Einschränkungen

3. Handlungsfreiheit und Orientierung an ethischen Grundsätzen

4. Achtung der Autonomie von Mitmenschen und der Freiheit von Information, Urteil und Entscheidung

5. Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit

6. Berücksichtigung von Grenzen des Wissens und der Kompetenzen Verpflichtung zu kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung

7. Orientierung am Stand der Forschung und Entwicklung

8. Kooperation mit Fachleuten der eigenen und anderer Disziplinen

9. Berufsausübung in adäquaten Rahmenbedingungen

10. Unterbindung inkompetenter Berufsausübung von Fachkollegen

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BMGF – Ethikrichtlinie - Spezifische Grundsätze • Spezifische Standards

»Beziehung zu Klient*innen und Patient*innen

»Verschwiegenheitsverpflichtung

»Beziehung zu Auftraggeber*innen

»Diagnostik und psychologische Gutachtenserstellung

»Beziehungen und Kontakte zu Mitarbeiter*innen

»Beziehungen und Kontakte zu wissenschaftlichen Institutionen

•Angebot psychologischer Leistungen in der Öffentlichkeit

• Forschung, Lehre, postgraduale Weiterbildung

•Beziehungen zu Berufskolleg*innen und Fachleuten anderer Professionen

»Kooperation

»Streitfälle und Konflikte

»Vergütungen und Honorare

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Internationale Diagnostik-RL (ITC)

1. VERANTWORTUNG FÜR ETHISCH KORREKTE TESTANWENDUNG »1.1 Handeln in professioneller und ethisch korrekter Weise

»1.2 Stellen sicher, dass sie für die Testanwendung fachkompetent sind

»1.3 Übernehmen Verantwortung für ihre Anwendung von Tests

»1.4 Gewährleisten die sichere Verwahrung von Testmaterial

»1.5 Gewährleisten die vertrauliche Behandlung von Testergebnissen

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Internationale Diagnostik-RL (ITC)

2. FACHLICH KOMPETENTE PRAXIS IN DER TESTANWENDUNG »2.1 Evaluation der möglichen Brauchbarkeit von Tests in einer

diagnostischen Situation

»2.2 Auswahl technisch einwandfreier und für die Situation angemessener Tests

»2.3 Beachtung von Fragen der Fairness bei der Testanwendung

»2.4 Notwendige Vorbereitungen für die Testdurchführung

»2.5 Fachlich kompetente Testvorgabe

»2.6 Akkurate Testauswertung und Analyse der Testergebnisse

»2.7 Angemessene Interpretation der Testergebnisse

»2.8 Klare und exakte Weitergabe der Testergebnisse

»2.9 Überprüfung der Angemessenheit eines Tests und seiner Anwendung

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Internationale Diagnostik-RL (ITC)

• ANHANG A: RICHTLINIEN FÜR DEN ENTWURF VON GRUNDSÄTZEN IN DER TESTANWENDUNG

• ANHANG B: RICHTLINIEN FÜR VEREINBARUNGEN ZWISCHEN DEN AN EINEM TESTPROZESS BETEILIGTEN

• ANHANG C: GESICHTSPUNKTE, DIE BEI TESTS MIT BEHINDERTEN ODER IN ANDERER WEISE BEEINTRÄCHTIGTEN PERSONEN BEACHTET WERDEN SOLLTEN

• Weitere Richtlinien (Guidelines) der Internationalen Testkommission betreffen

• die Adaptation von Tests (Übertragung in andere Sprachen bzw. Kulturen)

• das computerbasierte und internetgestützte Testen

• die Qualitätskontrolle bei Testauswertung, Testanalyse und Ergebnisbericht

• die Sicherheit von Tests, Prüfungen und anderen Messungen ("Testschutz")

• Practitioner Use of Test Revisions, Obsolete Tests, and Test Disposal (dt. Testrevision, veraltete Tests und Testentsorgung)

• In Vorbereitung ist eine Guideline zum Testen nicht in der Muttersprache

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Qualität

• Definition Qualität (lat.: qualitas = Beschaffenheit, Merkmal, Eigenschaft, Zustand)

• Qualität wird laut der Norm EN ISO 9000:2005, als „Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale erfüllt….“, definiert.

• Qualität gibt also an, in welchem Maße eine (psychologische) Dienstleistung den in sie gesetzten Anforderungen entspricht. Die Bezeichnung Qualität kann zusammen mit Adjektiven wie schlecht, gut oder ausgezeichnet verwendet werden.

•Qualität = Beschaffenheit einer (psychologischen) Dienstleistung zur Erfüllung ihrer Aufgaben

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Qualität

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Qualitätsdimensionen (Donabedian, 1966)

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Dimensionen der Qualität

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Qualitätssicherung

• Gesamtheit aller Methoden und Maßnahmen, die die Erbringung der geforderten oder erwarteten Merkmale einer Dienstleistung kontinuierlich sicherstellen und verbessern (DIN-ISO, 2000)

•Ziele »Qualitätsplanung »Frühzeitige Fehlererkennung (Diskrepanz zw. IST und SOLL)

»Sicherung der Qualitätsstandards bzgl. • Struktur (z.B. Kompetenz, Einrichtung etc.) • Prozess (Durchführung, Dokumentation, informed

consent) • Ergebnis

•Modelle »Kontrollmodell Ausscheiden von bad apples »Kybernetisches Regelkreismodell Qualitätssicherung »Dynamisches QM-Modell Qualitätsmanagement

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P D C A – Zyklus (Deming, 1982)

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Schritte des PDCA-Zyklus

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Qualitätsverbesserung durch Setzung neuer Standards

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Methoden der Qualitätssicherung

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QS psychologischer Leistungen •QS psychologischer Leistungen in Österreich nur partiell in

rechtliche Rahmenbedingungen integriert

»Intramural verschiedene QM-Systeme, u.a. auch TQM/EFQM/DIN-ISO

»Extramural keine spezifische Verpflichtung

•QS im PG 2013

»Berufspflichten als Qualitäts-Standards

»Berufsethische Kriterien als Qualitätsstandard

»Keine systematische Evaluation oder Qualitätssicherung gefordert

•Gesetzliche Situation in D

»QS/QM im Rahmen der Psychologischen Psychotherapie gesetzlich seit 2010 verpflichtend

§ 16 Qualitätssicherung:

1. Psychotherapeut*innen sind dafür verantwortlich, dass ihre Berufsausübung aktuellen Qualitätsanforderungen entspricht. Hierzu haben sie angemessene qualitätssichernde Maßnahmen zu ergreifen.

2. Dies schließt gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen für Mitarbeiter ein.

3. Psychotherapeut*innen müssen diese Maßnahmen gegenüber der Kammer nachweisen können.

Berufsordnung für PPT/D

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QM-Richtlinie/D

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und

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Ethik und Qualitätssicherung

•Beide Konzepte beziehen sich auf das psychologische Handeln in seiner vielfältigen Ausgestaltung •Beide Konzepte beinhalten Anforderungen an dieses Handeln •Diese Anforderungen sind

»identisch »unterschiedlich »stehen in vielfältiger Beziehung zueinander

•Beide Konzepte haben die kontinuierliche Verbesserung des psychologischen Handelns zum Gegenstand •Beide Konzepte sind auf den Umgang der Psycholog*innen mit

ihren Kund*innen, Klient*innen, Patient*innen bezogen • Eine Verbindung beider Konzepte fehlt in der bisherigen

Diskussion allerdings weitestgehend!

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12 Thesen zum Verhältnis und zur Integration von Qualitätssicherung und Ethik in der

Psychologie

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These 1

Berufsrecht = kanonisierte Berufsethik »Berufsrechtliche Vorgaben sind zentrale Komponenten der Qualität

psychologischer Dienstleistungen (§§ 31-39 PG 2013)

• Aufklärungspflicht

• Fortbildungspflicht

• Dokumentationspflicht

• …

»Ministerielle Richtlinien dienen der Formalisierung und Explikation psychologischer Tätigkeits-Qualität

• Ethikrichtlinie

• Fort- und Weiterbildungsrichtlinie

• Dokumentationsrichtlinie

• Diagnostik- und Gutachterrichtlinie

»Berufsrecht und Richtlinien haben nicht nur im Gesundheitswesen Anwendung und Berücksichtigung zu finden!

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These 2

Ethische Prinzipien sind zentrale Komponenten psychologischer Qualität » Strukturqualität: z.B. Ethische Kompetenz als Teil der Psychologischen Kompetenz

• Persönliche Kompetenz

• Prozessuale Kompetenz

• Fachlich-methodische Kompetenz

• Interaktionelle Kompetenz

• Ethische Kompetenz

» Ethische Prinzipien sind zentrale Kriterien der psychologischen Prozessqualität

• Aufklärung und informed consent

• Freiwilligkeit psychologischer Leistungen

• Spezifische Beziehungsgestaltung

• Ausreichende Ausbildung und Erfahrung mit angewandten Methoden

• Kompetenzgrenzen und Einsatz adäquat erworbener Methoden

» Ethische Prinzipien sollten Kriterien der psychologischen Ergebnisqualität sein

• Primum non nocere

• Benevolenz

• Verbesserung der Lebensqualität und individuellen Freiheit

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Thesen 3 und 4

Qualitätssicherung und Ethik beziehen sich in gleicher Weise auf alle Ebenen des Qualitätsbegriffs

»Strukturebene Räumlichkeiten, Abgrenzung zwischen Privatheit und Professionalität, Kompetenz etc.

»Prozessebene Applikation psychologischer Leistungen, „Geschäftsprozess“ (Abrechnung, Terminvereinbarung, Dokumentation etc.)

»Ergebnisebene Outcomes, Zufriedenheit, Ziel- und Lösungsorientierung, Gutachten etc.

Qualitätssicherung und Ethik beziehen sich auf alle Altersstufen und alle Anwendungsbereiche der Psychologie

»Bei Minderjährigen, Pflegebedürftigen, alten, gebrechlichen Menschen sowie bei Menschen mit psychischen Störungen ist besondere Aufmerksamkeit vonnöten und

»sind z.T. spezielle Kriterien anzuwenden

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These 5

Qualitätssicherung und Ethik beziehen sich auch auf Strukturen, Prozesse und Ergebnisse des Kompetenzerwerbs Ausbildung

»Ausbildungsstruktur, Räumlichkeiten, Preis-Leistungs-Verhältnis, Leistungsdumping durch Preisdumping

»Ausbildungsdurchführung, Qualität der Seminare, Kriterien für Prüfungen

»Ausbildungsergebnis Strukturqualität psychologischer Dienstleistungen

Qualitätssicherung und ethische „Beschau“ und Reflexion sind in diesem Bereich daher besonders wichtig

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These 6

Ethik und Qualitätssicherung beziehen sich in gleicher Weise auf handelnde Personen (Psycholog*innen) wie auch auf (die Anwendung) psychologische(r) Methoden

»Testfairness

»Invalide, veraltete Testverfahren

»Projektive Verfahren

»„Bestrafungsmethoden“

»Negative Effekte und Nebenwirkungen von Verfahren

»Nicht nachgewiesene Wirksamkeit von Verfahren

»Anwendung von Methoden in Indikationsbereichen, für die diese explizit nicht vorgesehen/indiziert und/oder evaluiert sind „non-evidence based“

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These 7

Qualitätssicherung ist ethisches Gebot »Ethische Prinzipien legen die Notwendigkeit/Verpflichtung zur

Qualitätssicherung nahe, allerdings … »realisiert nur in wenigen Bereichen der Strukturqualität, z.B.:

• Kompetenz- und Kompetenzverbesserung Fortbildung

»und Prozessqualität, z.B. • Anwendung nach bestem Wissen und Gewissen • Berücksichtigung des Standes der Forschung

»Aber in Österreich nach wie vor keine Vorgabe für … • Kontinuierliches Monitoring der Qualität der

Anwendung/Durchführung psychologischer Methoden • Kontinuierliches Ergebnis-/Outcome-Monitoring • Qualitätsverbesserung durch Supervision und Intervision, obwohl

ethische Prinzipien und Standards das nahelegen würden, z.B. – APA Standard 2.01 – Kompetenzgrenzen,

Kompetenzverbesserung – APA Standard 10 - Therapy

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Thesen 8 bis 10

Ethische Analyse und Reflexion ist eine Methode der Qualitätssicherung psychologischer Leistungen

» Monitoring und Reflexion eigenen Handelns unter ethischen Gesichtspunkten

Kontinuierliche „ethische“ Reflexion eigenen Handelns „Ethische“ Selbstreflexion „Ethische“ Supervision/Intervision

Befolgung ethischer Prinzipien und Standards ist qualitätssichernd » Harm prevention – primum non nocere » Beachtung der Grenzen der eigenen Kompetenz » Kompetenzentwicklung für spezifische Probleme

Ethische Kriterien und Diskurse können helfen, psychologische Qualitätsprobleme – insbesondere durch Konflikte – zu lösen

» Zielkonflikte » Konflikte mit Klienten » Konflikte zwischen Auftraggeber, Klient*in und Psycholog*in » Ethische Dilemmata

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These 11

Qualitätsdenken in der Psychologie schließt Ethik ein »Berufsethisches Denken und Handeln ist Gegenstand psychologischer

Qualität und Qualitätssicherung • Entwicklung und Aufrechterhaltung ethischer Kompetenz als

zentrales Qualitätsziel – Ausbildung ethischer Kompetenz als wichtige Aufgabe der

Ausbildung in Psychologie, ebenso wie – Erwerb von Kenntnissen und Anwendungen berufsethischer

Prinzipien • Ethisches Handeln als Gegenstand der QS Entwicklung,

Monitoring, Sicherung, Verbesserung etc. – Fortbildung, Wissenserwerb etc. – Monitoring und Selbst-/Reflexion – Ethische und rechtliche Aspekte als Gegenstand der

Supervision • Verbesserung ethischen Handelns durch Setzung neuer Standards

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These 12

Eigenverantwortung »Der/die Psycholog*in ist für die qualitätsgerechte und ethische

Integrität seiner Dienstleistungen selbst verantwortlich

»Er/sie orientiert sich bei der Übernahme und Durchführung psychologischer Dienstleistungen und Handlungen sowohl an ethischen wie auch an qualitätsbezogenen Kriterien

»Bei ethischen und Qualitätsdilemmata – d.h., wenn wichtige ethische, Rechts- oder prozedural-methodische Kriterien nicht eingehalten werden können – nimmt er/sie eine Güterabwägung vor und entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen

• Drohender Schaden ist dabei in jedem Fall abzuwenden

• Sind Kinder involviert, stellt Kindeswohl das primäre Rechtsgut dar und ist oberstes ethisches und Qualitätsgebot

• Ethische, Rechts- und fachliche Beratung sollten gesucht werden

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Schluss

• Berufsrecht, Ethik und Qualitätssicherung sind drei zentrale, sich ergänzende Prinzipien der Gestaltung psychologischer Kompetenz und Dienstleistungen

• Sie beziehen sich auf alle Felder der Psychologie gleichermaßen, nicht nur auf das Gesundheitswesen

• Sie beziehen sich auch auf alle Rahmenbedingungen, Handlungen, Dienstleistungen und Ergebnisse in diesen Feldern

• Sie sind auf alle Altersgruppen psychologischer Kund*innen und Klient*innen anzuwenden

• Sie unterliegen der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung, wie alle anderen Komponenten psychologischer Dienstleistungen auch

• Für deren adäquate und fachgerechte Anwendung/Umsetzung ist jede/r psychologische Professionist*in selbst verantwortlich

• Aber: Externe Kontrolle ist durchaus nötig – gesetzliche Vorgaben hilfreich