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Die gemeinsame Agrarpolitik wird einerseits als Eckpfeiler des europischen Einigungswerkes gepriesen.

andererseits als abschreckendes Beispiel eines die Realitten des Marktes verkennenden zentralistischen Dirigismus gebrandmarkt.

Agrarpolitik

Alexander Talmon

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http://www.eu-programme.de/

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http://www.eu-programme.de/

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Die Situation Ende der 50er Jahre:

- Entwicklungs- und Einkommensrckstand gegenber anderen Wirtschaftszweigen

Agrarpolitik

Alexander Talmon

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Die Situation Ende der 50er Jahre:

- Entwicklungs- und Einkommensrckstand gegenber anderen Wirtschaftszweigen- EG produzierte nur 85% ihres Nahrungsmittelbedarfs selbst

Agrarpolitik

Alexander Talmon

Agrarpolitik

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Die Situation Ende der 50er Jahre:

- Entwicklungs- und Einkommensrckstand gegenber anderen Wirtschaftszweigen- EG produzierte nur 85% ihres Nahrungsmittelbedarfs selbst- EG war fr die wichtigen Agrarerzeugnisse noch nicht Selbstversorger

Agrarpolitik

Alexander Talmon

Agrarpolitik

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Die Situation Ende der 50er Jahre:

- Entwicklungs- und Einkommensrckstand gegenber anderen Wirtschaftszweigen- EG produzierte nur 85% ihres Nahrungsmittelbedarfs selbst- EG war fr die wichtigen Agrarerzeugnisse noch nicht Selbstversorger - Jeder der Staaten reglementierte die Landwirtschaft durch eine Flle marktlenkender Bestimmungen selbst.

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Agrarpolitik

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Folge:

Divergenzen!

Agrarpolitik

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Folge: Divergenzen!

- keine automatische Eingliederung der Landwirtschaft in den gemeinsamen Markt mglich.

=> kein gemeinsamer Markt ohne die Einbeziehung eines so bedeutenden Wirtschaftsbereichs wie der Landwirtschaft denkbar.

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Problemlsungsansatz:

Interessenausgleich zwischen den eher agrarisch und den eher industriell ausgerichteten Lndern

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Konferenz von Stresa im Juli 1958:

Empfehlungen und Forderungen: - Landwirtschaft ist ein zu integrierender Bestandteil der Wirtschaft- Man mu die Entwicklung eines inner- und auergemeinschaftlichen Handels bestrken- Man braucht eine gemeinsame Preispolitik.

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Reaktion: 1959, (erster) Mansholt-Plan

Inhalt: Verordnungen schaffen- die ersten Verordnungen zur schrittweisen Errichtung der gemeinsamen Marktordnungen, ber die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik, zur Anwendung bestimmter Wettbewerbsregeln auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen Erzeugnissen ausbenachteiligten Gebiete...

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Verordnungen haben gefhrt zu:- Seit 1967 gilt fr die wichtigsten Erzeugnisse ein gemeinsames Preisniveau!

- Fr die meisten Produkte (87% der landwirtschaftlichen Erzeugnisse) wurden gemeinsame Marktorganisationen errichtet (derzeit fallen ber 90% der Erzeugnisse unter gemeinsame Marktorganisationen; ausgenommen sind bislang Kartoffeln, Alkohol und Honig)

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Verordnungen haben gefhrt zu:1970: Grundregeln fr die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik

1972: Umsetzung des sog. zweiten Mansholt-Plan, gemeinsame Agrarstrukturpolitik zur Festsetzung soziostrukturellen Richtlinien

1975: Beschluss von ergnzenden Manahmen zugunsten der Berggebiete

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Zusammenfassung

Agrarpolitik

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Agrarpolitik

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Die Agrarregeln in der Systematik des EG-Vertrages:

Art.32 I 1 EGV ...umfat der Gemeinsame Markt auch die Landwirtschaft und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen....Gemeint sind die in Anhang I des EG-Vertrags aufgefhrten und spter vom Rat gem Art.32 EGV nachtrglich hinzugefgten Erzeugnisse. Eine interessante Sonderstellung nimmt Baumwolle ein, die zwar nie in den Anhang I aufgenommen wurde, seit dem Beitritt Griechenlands jedoch faktisch zum Gegenstand der europischen Agrarpolitik geworden ist; s. das Protokoll Nr.4 zum Beitrittsvertrag, ABl.1979, L 291.

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Die Agrarregeln in der Systematik des EG-Vertrages:Die Schaffung einer eigenstndigen gemein-schaftlichen Agrarpolitik gem den Artikeln 32 bis 38 EGV war nicht selbstverstndlich.

Die Art.32 bis 38 befinden sich im Dritten Teil des Vertrages zwischen den Regelungs-komplexen Freier Warenverkehr (Titel I) und Freizgigkeit, freier Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (Titel III)

Agrarpolitik

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Zielkanon der GAP (Art.33 EGV):-die Produktivitt der Landwirtschaft durch Frderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbes. der Arbeitskrfte, zu steigern;- auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevlkerung, insbes. durch Erhhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft ttigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gewhrleisten;- die Stabilisierung der Mrkte (unabhngig von Schwankungen der Preise und Erntemengen auf den Weltmrkten);- die Versorgung sicherzustellen;- fr die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen.

Agrarpolitik

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Zielkanon -die Produktivitt der Landwirtschaft zu steigern- auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevlkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewhrleisten- die Stabilisierung der europischen Mrkte - die Versorgung sicherzustellen- fr die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen.

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WIE?

Die sachliche Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Erreichung des Zielkanons

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Die sachliche Ausgestaltung der GAP zur Erreichung des Zielkanons

- Angleichung durch Richtlinien auf den Gebieten des Gesundheits- und Verbraucherschutzes- Qualittspolitik

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Die sachliche Ausgestaltung der GAP zur Erreichung des Zielkanons

- Angleichung durch Richtlinien auf den Gebieten des Gesundheits- und Verbraucherschutzes- Qualittspolitik

Im Mittelpunkt des agrarpolitischen Handelns vor allem Art.34 EGV:- Schaffung einer gemeinsamen Organisation der Agrarmrkte, d.h. Regulierung des Marktes der betref. Erzeugnisse unter hoheitl. Aufsicht zu stellen.

Agrarpolitik

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Instrumentarium ist durch Art.34II EGV vorgezeichnet und lt sich grob in die folgenden Manahmen gliedern:

-Interventionsmanahmen im Binnenraum

-Interventionsmanahmen gg Drittstaaten

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Interventionsmanahmen im Binnenraum:Gewhrung von Direktbeihilfen

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Interventionsmanahmen im Binnenraum:Gewhrung von Direktbeihilfender ffentliche Ankauf

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Interventionsmanahmen im Binnenraum:Gewhrung von Direktbeihilfender ffentliche Ankaufdie Lagerung und der Verkauf berschssiger Produkte zu festgelegten Preisen

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Interventionsmanahmen im Binnenraum:Gewhrung von Direktbeihilfender ffentliche Ankaufdie Lagerung und der Verkauf berschssiger Produkte zu festgelegten Preisendie Frderung priv. Marktentlastungsmanahmen sowie die Einfhrung von nationalen und individuellen Produktions- und Ablieferungsquoten (Milchquotenregime) in Verbindung mit der Auferlegung produktionsabhngiger Abgaben zur Beeinflussung des Verhaltens der Marktteilnehmer (Bsp.: Sonderabgabe bei berschreitung der individuellen Milchquote)

Agrarpolitik

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Interventionsmanahmen im Binnenraum:- Herkmmliche Preissttzung; Gewhrleistung, da sich die Preise, unabhngig von der Preisent- wicklung auf dem Weltmarkt, auf einem Niveau be- wegen, das den Landwirten die nach Art.33 lit. b EGV geforderte angemesseneLebenshaltung ermglicht.

Sttzung ber die Preise ist Dreh- und Angelpunkt der gesamten Marktorganisationen.

Zentraler Bezugsfaktor ist der Orientierungspreis. Er wird gemeinschaftseinheitlich jhrlich vom Rat gem. Art.37 EGV in Preisrunden festgelegt.

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Interventionsmanahmen im Binnenraum:Intervention (im engeren Sinne):- Ankauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch die zustndigen mitgliedstaatlichen Interventionsstellen zu produktspezifische Ankaufsbedingungen (zeitliche Beschrnkungen der Intervention innerhalb des Wirtschaftsjahres, Beachtung von Mindestqualitten, Zu- und Abschlge fr von Standardqualitten abweichende Erzeugnisse)

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Interventionsmanahmen im Binnenraum:Einkommensbeihilfen - Es wird fr die betreffenden Erzeugnisse von einem (ausdrcklich vorgesehenen oder implizit der Berechnung direkter Beihilfen zugrunde gelegten) Richtpreis ausgegangen.

. gibt nicht den vom Gemeinschaftsgesetzgeber erwnschten Marktpreis wieder, sondern reflektiert das fr den Erzeuger wnschenswerte Einkommen, das sich aus dem Marktpreis zuzglich der von der Gemeinschaft gewhrten Einkommensbeihilfe zusammensetzt.

. werden mengen- oder flchenbezogen gewhrt

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Interventionsmanahmen im Binnenraum:Begrenzung der ErzeugungIn den 1970er wurden enorme berschsse erwirtschaftet => Entstehung von Marktungleichgewichte

Es wird zw. freiwilligen (finanzieller Anreiz zur Produktionsdrosselung), finanziell abschreckenden sowie zwingenden Manahmen unterschieden.

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Interventionsmanahmen im Binnenraum:Quotenregelungen

- beschrnken die Erzeugung auf best. Mengen durch Sanktionen (z.B. Vermarktungsverbot in der Gemeinschaft, Abgabe)

Magabe: Bedrfnissen der betreffenden Produkte. Problem: Komplizierte Mechanismen, die die Verwaltungen der Mitgliedstaaten beim Vollzug nicht selten an den Rand ihrer administrativen Mglichkeiten fhren. Wegen weitreichender Eingriffe kommt es zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene

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Interventionsmanahmen im Binnenraum:

- Verbote Neuanpflanzungen- restriktive Regelung fr Wiederanpflanzungen

Problem: Eingriffe in Eigentumsrecht und Verhltnismigkeit

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Interventionsmanahmen im Binnenraum:attraktive Vergnstigungen

Ziel: Minderung/Umstellung der landw. Produktion

Manahmen: Nichtvermarktungs-, Extensivierungs-, Stillegungs-, Umstellungs- und Aufgabeprmien.

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Interventionsmanahmen im Binnenraum:

- Preissttzung- Ankauf- Einkommensbeihilfen - Begrenzung der Erzeugung- Quotenregelungen- Anbauverbote- Vergnstigungen fr Minderung/Umstellung der Produktion

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Interventionsmanahmen gg Drittstaaten:

bei der Einfuhr von Agrarerzeugnissen zu zahlenden Einfuhrbelastungen

Ausfuhrerstattungen, durch deren Zahlung die Konkurrenzfhigkeit von Gemeinschaftserzeugnissen auf den Weltmrkten gewhrleistet werden soll.

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Artikel 37 EGV (=agrarrechtl. Kompetenznorm)(1) [] die Kommission [beruft] [] eine Konferenz der Mitgliedstaaten ein, um einen Vergleich ihrer Agrarpolitik, [] vorzunehmen.(2) [] die Kommission [legt] nach Anhrung [] Vorschlge vor, welche unter anderem die Ablsung der einzelstaatlichen Marktordnungen [] vorsehen. [] Der Rat erlt [] Verordnungen, Richtlinien oder Entscheidungen,[] (3) Der Rat kann [] einzelstaatlichen Marktordnungen [] ersetzen[]

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EuGH (EuGHE 1988, 855):Art.37 EGV die Rechtsgrundlage fr alle Regelungen ber die Produktion und die Vermarktung der im Anhang II des Vertrages aufgefhrten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die zur Verwirklichung eines oder mehrerer der in Art.33 EGV genannten Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik beitragen. Selbst wenn solche Regelungen neben Zielen der Agrarpolitik auch andere Ziele anstreben, die in Ermangelung besonderer Bestimmungen auf der Grundlage von Art.94 EGV verfolgt werden, knnen sie die Harmonisierung der innerstaatlichen Bestimmungen auf diesem Gebiet einschlieen, ohne da es des Rckgriffs auf diesen Artikel bedarf

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Kompetenzverteilung zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten:Es gilt das Subsidiarittsprinzip. d.h. nicht von Anfang an die Zustndigkeit zur Schaffung agrarrechtlicher Regelungen vorbehalten und die Mitgliedstaaten von jedem gesetzgeberischen Handeln in diesem Sektor ausgeschlossen.Art.34 und 37 EGV sind dogmatisch vielmehr als den an die Gemeinschaft gerichteten und mit den dazugehrigen Befugnissen verbundenen Auftrag zu verstehen. Auf bewut ausgesparten Gebieten knnen die MG-Staaten Vorschriften erlassen, wogegen es ihnen auf den vom Agrargemeinschaftsrecht besetzten Feldern verwehrt ohne Ermchtigung hierfr ttig zu werden.

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Kompetenzverteilung zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten:- Durch Wandlung im Zuge einer legislativen Ausschpfung durch den Gemeinschaftsgesetzgeber liegt zunehmend eine ausschlielich gemeinschaftlichen Gesetzgebung vor- Innerhalb der Marktordnungen werden den Mitgliedstaaten dennoch in vielen Fllen Wahlfreiheit zwischen versch. Handlungsalternativen und zum Teil auch die nhere Ausgestaltung von Manahmen berlassen.Anm.: Dies wird bisweilen nicht ganz zu Unrecht als eine schleichende Renationalisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik gewertet, aus der sich Diskriminierungen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten entwickeln knnen.

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Kompetenzverteilung zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten:- Mitgliedstaaten haben vielfaltige Einflumglichkeiten auf die LW, eigene Rahmenbedingungen zu gestalten. Eigentumsordnung allgemeine Manahmen der Wirtschafts- und Konjunkturpolitik Steuerrecht Recht der sozialen Sicherheit Planungs- und Baurecht Umwelt- und Naturschutzrecht Zivil- und Strafrecht

Vorbehaltlich: Kein Verstoss gg Gemeinschaftsrecht

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ZusammenfassungInterventionsmanahmen

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Vielfalt der Marktorganisationen

- gemeinsame Organisation der Agrarmrkte Art.34I EGV, unterteilt in Marktorganisationen

- Derzeit bestehen mehr als 25 Marktorganisationen oder marktordnungshnliche Regelungen. Fr einige Erzeugnisse (Kartoffeln, Alkohol, Honig) konnten noch keine Marktorganisationen erlassen werden.

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Vielfalt der Marktorganisationen

- Marktorganisationen greifen mit unterschiedlicher Intensitt in das Marktgeschehen ein.

- Einige suchen Herstellung und Vermarktung von Erzeugnissen detailliert und abschlieend zu regeln. Andere belassen den Mitgliedstaaten in wichtigen Fragen Regelungsspielrume (z.B. Qualittsweinregelungen).

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Kritische Betrachtung

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Kritische Betrachtung:

die Folgen der berschussproduktion (insbes. Vernichtung, Lagerung, Umwandlung und subventionierte Exporte der Agrarprodukte)

die ausufernde Belastung des EU-Haushaltes, wodurch die Weiterentwicklung anderer Politiken (z.B. Regional-, Struktur- oder Sozialpolitik) gefhrdet werden (Anfang der 1980er Jahre umfasste der Agrarsektor 75% des gesamten Haushaltes)

die Belastung des Weltmarktes durch subventionierte Agrarprodukte aus der EU (z.B. Handelskonflikte im Rahmen der WTO)

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Kritische Betrachtung:die Einkommenslage der Landwirte mit ihren krassen Einkommensunterschieden (Nutznieer der GAP sind zu 80% die Grobetriebe)

die Subventionsprioritt fr investierende Wachstumsbetriebe, die ihre Produktivitt erhhen (Entwicklung zur Agrarindustrie)

der Fleischmarkt, der zu Massentierhaltung und Seuchen (insbes. Schweinepest, BSE) fhrte

die Umweltschden durch eine intensivere Nutzung der Agrarflchen aufgrund erhhten Dngemittel- und Pestizideinsatzes

die Lagerbestnde der EU

das Interventionspreissystem, da sich die Landwirtschaft kaum um Absatzmglichkeiten fr ihre Produkte kmmern muss.

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Kritische Betrachtung:

Lsung: Reformen

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Die Reform 2003 (Agrarwende)Im Kern sieht die Reform vor, dass die meisten Beihilfen fr Landwirte unabhngig vom Produktionsvolumen gewhrt werden Betriebsprmien sind an die Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz gebundenZahlungen unabhngig davon, was sie anbauen oder wie viele Tiere sie halten (produktionsentkoppelte Zahlungen).

Damit werden auch strukturelle Ziele verfolgt: Stopp der Landflucht und Erhalt des lndlichen Erbes. Jhrlich werden z.B. 1,2Mrd. Euro zur Entwicklung des lndlichen Raumes bereitgestellt.

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Die Reform 2003 (Agrarwende):

1. Einheitliche Betriebsbeihilfe (als ergnzende Leistung zum Einkommen Anspruch auf Direktzahlungen)

2. Gewhrung der Direktzahlungen (gekoppelt an Umwelt- und Tierschutzauflagen)

3. Flchenstilllegungen (Die stillgelegten Flchen sind in gutem landwirtschaftlichem und kologischem Zustand zu erhalten und drfen in den Fruchtwechsel einbezogen werden. Auerdem sind die Landwirte berechtigt, hierauf lsaaten anzubauen oder Biomasse zu gewinnen, die vorrangig nicht fr Nahrungsmittel verwendet werden.)

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Die Reform 2003 (Agrarwende):

4. Zusatzprmien fr ausgewhlte Agrarprodukte

5. Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) eines jeden MG-Staates (elektronische Datenbank, ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen, ein System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprchen, die Beihilfeantrge, ein integriertes Kontrollsystem, ein einheitliches System zur Erfassung der Betriebsinhaber, die einen Beihilfeantrag stellen.

6. Cross Compliance (Volle Beihilfe bei Einhaltung anderer Verpflichtungen)

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Die Reform 2003 (Agrarwende):

7. Reform des Zuckermarktes (ZuckermarktVO)

Anm.: Seit 1970 nicht verndert. Konsumenten bezahlten zu hohe Preise; nicht wettbewerbsfhig zum Weltmarkt und schaffte dazu Umweltprobleme; Kurz: Angebot und Nachfrage nicht im Gleichgewicht. Die EU muss daher erhebliche Mengen Zucker exportieren und subventioniert dies mit 1,3Mrd. Euro jhrlich (2004).

Senkung des Sttzungspreises fr Zucker, Senkung der Mindestpreise fr Zuckerrben, Verringerung der Exportsubventionen. Zur Kompensation sollen die Rbenbauern Ausgleichszahlungen erhalten.

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FAZIT/Diskussion