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Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel - Nr. 10/10 11.03.2010 In dieser Woche hat die Debatte über die Schaffung eines Euro- päschen Währungsfonds an Fahrt gewonnen. Ausgangspunkt dafür war ein von Artikel von Da- niel Gros, den der Direktor des Centre for European Policy Stu- dies in Brüssel im Februar dieses Jahres veröffentlicht hatte. Hinter dem Vorschlag von Daniel Gros steht die Einsicht, dass es eines zusätzlichen Instruments bedarf, um bei entsprechendem Staats- versagen (Überschuldung) in der EURO-Zone entsprechende fi- nanzielle Stützungen mit starken inhaltlichen Vorgaben zu verbin- den. Nur dadurch, so die Auto- ren, würde sichergestellt werden, dass nicht durch politischen Druck am Ende doch die EURO- Staaten den betreffenden Län- dern unter die Arme greifen müs- sen. Ob der Vorschlag Gestalt an- nehmen wird, hängt nunmehr nicht zuletzt vom Verlauf und vom Erfolg der Reformen in Grie- chenland ab. Thomas Wobben Aus den Institutionen (S. 2-4) KOM (I) Veränderungen im Zuschnitt KOM (II) 100 Millionen Euro für Haiti KOM (III) Mehr Freiheit beim Gen-Anbau SOLVIT Mehr Beratungsleistungen Rat Mikrofinanzierungsinstrument AdR Internationales Forum für junge Talente Aus den Fachbereichen (S. 5) IT EU setzt freie Browser-Wahl durch INFSO Kostenschutz für Handy-Gebühren Was - Wann - Wo (S. 6-8) EUSEW Europe Sustainable Energy Week Kultur Südosteuropa – Eine Kulturreise Satellitennavigation Galileo Application Days Ausschreibungen (S. 9-22) KOM Stellenausschreibung GEREK; DAPHNE; Straf- und Ziviljustiz; Drogenprävention; Unionsbürgerschaft; Stellenausschreibungen ECHA; Katastrophenschutz; EMA Stellenausschreibungen KOM END + TEN-E Kontaktbörse (S. 23) Es liegen keine aktuellen Anfragen vor Büro intern - TIPP (S. 24-25) Tipp Neuerscheinung Büro intern BBS I zu Gast in der LV Neu in der LV Gergely Katona So erreichen Sie uns (S. 26-28)

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Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel - Nr. 10/10 11.03.2010

In dieser Woche hat die Debatte über die Schaffung eines Euro-päschen Währungsfonds an Fahrt gewonnen. Ausgangspunkt dafür war ein von Artikel von Da-niel Gros, den der Direktor des Centre for European Policy Stu-dies in Brüssel im Februar dieses Jahres veröffentlicht hatte. Hinter dem Vorschlag von Daniel Gros steht die Einsicht, dass es eines zusätzlichen Instruments bedarf, um bei entsprechendem Staats-versagen (Überschuldung) in der EURO-Zone entsprechende fi-nanzielle Stützungen mit starken inhaltlichen Vorgaben zu verbin-den. Nur dadurch, so die Auto-ren, würde sichergestellt werden, dass nicht durch politischen Druck am Ende doch die EURO-Staaten den betreffenden Län-dern unter die Arme greifen müs-sen. Ob der Vorschlag Gestalt an-nehmen wird, hängt nunmehr nicht zuletzt vom Verlauf und vom Erfolg der Reformen in Grie-chenland ab. Thomas Wobben

Aus den Institutionen (S. 2-4)

KOM (I) Veränderungen im Zuschnitt

KOM (II) 100 Millionen Euro für Haiti

KOM (III) Mehr Freiheit beim Gen-Anbau

SOLVIT Mehr Beratungsleistungen

Rat Mikrofinanzierungsinstrument

AdR Internationales Forum für junge Talente

Aus den Fachbereichen (S. 5)

IT EU setzt freie Browser-Wahl durch

INFSO Kostenschutz für Handy-Gebühren

Was - Wann - Wo (S. 6-8)

EUSEW Europe Sustainable Energy Week

Kultur Südosteuropa – Eine Kulturreise

Satellitennavigation Galileo Application Days

Ausschreibungen (S. 9-22)

KOM Stellenausschreibung GEREK; DAPHNE; Straf-

und Ziviljustiz; Drogenprävention; Unionsbürgerschaft;

Stellenausschreibungen ECHA; Katastrophenschutz;

EMA Stellenausschreibungen

KOM END + TEN-E

Kontaktbörse (S. 23)

Es liegen keine aktuellen Anfragen vor

Büro intern - TIPP (S. 24-25)

Tipp Neuerscheinung

Büro intern BBS I zu Gast in der LV

Neu in der LV Gergely Katona

So erreichen Sie uns (S. 26-28)

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 2 von 28

Europäische Kommission (I) Veränderungen im Zuschnitt (EAG)

Die teilweise neuen Zuständigkeiten der neuen Kommissare haben zur Neustrukturierung einiger Generaldirektionen (GD) der Europäischen Kommission geführt. So wurde aus der bisherigen GD TREN (Transport und Energie) der Verkehrsbereich herausgelöst und zur DG MOVE (Mobilität und Verkehr) umgewandelt. Die Zuständigkeiten für Beihilfen wurde auf die DG COMP übertragen. Das Satellitennavigationsprogramm Galileo wurde an die DG ENTR abgegeben. Alle Energiefragen werden nunmehr von der DG ENER bearbeitet. In der neu gebildeten DG CLIM (Klimaschutz) werden entsprechende Aktivitäten der DG ENV, der DG RELEX und der DG ENTR zusammengeführt. Eine Übersicht der einzelnen DG finden Sie hier: http://ec.europa.eu/about/ds_de.htm Diese Seite wird der-zeit überarbeitet.

Europäische Kommission (II) 100 Millionen Euro für Haiti (EAG)

Die EU-Kommission hat in dieser Woche angekündigt, mit 100 Millionen Euro die Wiederherstellung der Infrastruktur des Landes zu unterstützen. Mit diesem Geld werden wesentliche Einrichtungen zur Grundversorgung der Bevölkerung, darunter Schulen, Verwaltungsgebäude und Zivilschutz, finan-ziert. Hauptziel ist, das Funktionieren des Staates wiederherzustellen. Die mit der haitianischen Re-gierung abgestimmten Hilfsleistungen werden bis Mai laufen. Sie sind der erste Teil von insgesamt über 300 Millionen Euro, die der Außenministerrat am 18. Januar als Hilfspaket für Haiti beschlossen hatte. http://ec.europa.eu/europeaid/where/acp/country-cooperation/haiti/haiti_en.htm

Quelle: EU Nachrichten 08/10

Europäische Kommission (III) Mehr Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten bei Gen-Anbau (EAG)

Der Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) soll in Europa neu geordnet werden. Künf-tig sollen die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, ob sie den Anbau einzelner Sorten zulas-sen wollen oder nicht. Bis Sommer will die Kommission einen Vorschlag machen, wie das beste-hende EU-Zulassungsverfahren um nationale Entscheidungsfreiheiten ergänzt werden kann. Außer-dem hat die EU-Kommission fünf Beschlüsse zu GVOs gefasst. Einer betrifft die Genehmigung des Anbaus der Genkartoffel Amflora zu industriellen Zwecken; ein weiterer die Verwendung der bei der Stärkegewinnung anfallenden Nebenerzeugnisse als Futtermittel. http://ec.europa.eu/food/food/biotechnology/index_en.htm

Quelle: EU Nachrichten 08/10

Aus den Institutionen

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 3 von 28

SOLVIT und Bürgerwegweiserdienst bieten immer mehr Hilfe (EAG)

Die Jahresberichte über SOLVIT und den Wegweiserdienst für Bürger zeigen, dass eine wachsende Zahl Europäer sich an die Beratungs- und Hilfestellen der EU wendet. Die beiden Dienste stehen für

konkrete Antworten und schnelle Lösungen für Fragen und Probleme zur Verfügung, die im Bin-nenmarkt auftreten können. Die Kommission ist daher entschlossen, weiter in die Verbesserung der Informationen und Hinweise sowie in effektive Lösungen für Probleme von Bürgern und Unternehmen zu investieren. Im Jahr 2009 wurden SOLVIT und der Wegweiserdienst enger zusammengeführt. http://ec.europa.eu/solvit

http://ec.europa.eu/citizensrights

Quelle: EU Nachrichten 08/10

Rat Mikrofinanzierungsinstrument der Europäischen Union (TR)

Ein wichtiges Ergebnis der Tagung des Rates der Arbeits- und Sozialminister war in dieser Woche die Verabschiedung des neuen EU-Mikrofinanzierungsinstrumentes. Zielgruppe sind Personen, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind und Kleinstunternehmen. Insgesamt hat sich der Rat auf eine Mittelausstattung von 100 Millionen Euro geeinigt, als Kompromiss zwischen den Vorstellungen des Parlaments und der Kommission, die eine jeweils höhere bzw. geringe Mittelausstattung vorsahen. Gespeist wird der Fonds mit 60 Millionen Euro aus dem PROGRESS-Programm und mit 40 Millio-nen Euro aus dem allgemeinen Haushalt der EU. Deutschland hatte sich gegen den Fonds ausgesprochen, mit der Begründung, dass zum einen bezweifelt wird, ob die Maßnahmen, die damit angeschoben werden sollen, überhaupt auf europäis-cher Ebene vorgegeben werden können. Zum anderen hatte Deutschland selbst ein Mikrofinanzie-rungsinstrument aufgelegt, das sich in gleicher Höhe bewegt. Damit wird die Dimension des EU-Mikrofinanzierungsinstrumentes deutlich: Während aus dem Mikrofinanzierungsinstrument der Bun-desrepublik allein 100 Millionen Euro für Deutschland zur Verfügung stehen, müssen die 100 Millio-nen Euro des europäischen Programms auf alle 27 Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Bevor der Run auf die Finanzmittel jedoch losgehen kann, muss die Europäische Kommission erst noch ein Beantragungs- und Verteilungsverfahren erarbeiten, was bisher noch nicht geschehen ist. Soviel steht jedoch schon fest: Einen festen Verteilungsschlüssel für die EU-Mitgliedstaaten wird es nicht geben, wer zuerst kommt hat folglich auch die größten Chancen, in den Genuss der Fördermit-tel zu kommen.

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 4 von 28

AdR Internationales Forum für Junge Talente (EM)

Die spanische Region Extremadura hat im Ausschuss der Regionen (AdR) zur Vorstellung Junger Talente ein Forum organisiert, in dem die Akteure ausgezeichnet wurden. Ein besonders gelungenes Projekt, da zeigt, wie eine Region internationale Jugendpolitik mit verschiedenen Landesministerien koordiniert und die Bürgerbeteiligung junger Menschen im Sinne sozialer Verantwortung fördert. Im AdR stellten sich verschiedene Regionen wie auch talentierte Jugen-dliche mit Best-Practice Projekten vor. Die Flämische Region präsentierte ein Internetforum zur Förderung der unternehmerischer Kreativität. Die flämische Regierungsorganisation Flanders District of Creativity stimuliert politisch Tätige , Unternehmen und Schulen, ihr kreatives Potential zur Förderung von Unternehmen zu entdecken und umzusetzen. (www.flandersdc.be) Eine weitere Organisation, TakingITGlobal, die von einer italienischen Studentin der Politischen Wissenschaften in New York, ins Leben gerufen wurde, hat sich auf die Fahnen geschrieben, die Jugendlichen zwischen 13 und 30 über Internet den Zugang zu globalen interkultu-rellen Ereignissen mit Folge einer Partizipation zu ermöglichen. (www.tigweb.org) Beeindruckend war auch die Organisation Randomkid (www.randomkid.org), die nach dem Hurrikan Katrina von einer vierzehnjährigen Schülerin gegründet wurde, um Kindern durch Mobilisierung hel-fenden Einfluss auf Initiativen zu ermöglichen. Auf diese Weise hat Randomkid inzwischen 1o Millio-nen Dollar für Initiativen in über 20 Ländern gesammelt. Ein junger Zauberkünstler aus Spanien erhielt ebenfalls eine Auszeichnung. Er schlug nicht nur die Teilnehmer des Forums mit Magie in Bann sondern gilt als einer der besten jungen Redner auf in-ternationalen Diskussionswettbewerben (www.jorgeluengo.com )

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 5 von 28

Aus den Fachbereichen

IT EU setzt freie Browser-Wahl durch (EAG)

Dank der europäischen Wettbewerbskontrolle muss Microsoft jetzt Internetnutzern Browser verschiedener Unternehmen zur Auswahl anbieten. Den meisten Nutzern von Windows-PCs wird ab Anfang März ein Auswahlbildschirm angezeigt. Die Kunden können damit zwischen elf weiteren Webbrowsern wählen. Damit kommt Microsoft einer Verpflichtung der EU-Kommission nach. Diese hatte darauf bestanden, dass der Softwarehersteller seinen Webbrowser nicht an sein marktbeherrschendes Betriebssystem

Windows koppeln darf. www.browserchoice.eu/BrowserChoice/browserchoice_de.htm

Quelle: EU Nachrichten 08/10

Informationsgesellschaft Keine Schock-Rechnungen mehr für Handy-Gebühren (EAG)

Seit 1. März greift eine neue Regelung der europäischen Roaming-Vorschriften. Sie besagt, dass alle Mobilfunkanbieter einen Mechanismus einrichten müssen, der die Datenleitung unterbricht, so-bald ein Rechnungsbetrag von 50 Euro erreicht wird. Die Regelung ist Teil der neuen EU-Roamingvorschriften, auf die sich die EU im Juni 2009 geeinigt hatte. Die für die digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes wies darauf hin, „dass der Schutz vor dem Rechnungsschock beim Daten-Roaming das Vertrauen der Kunden stärken wird, mobile Dienste zum Surfen im Internet zu nutzen.“ Kunden können statt des Höchstbetrags in Euro auch eine Obergrenze für das Datenvolumen festlegen, das heruntergeladen werden kann. Wer möchte, kann den neuen Kostenschutz auch ausschalten. Die EU reagiert mit den Roaming-Regeln auf Fälle, bei denen Mobilfunkkunden unerwartet mehrere tausend Euro für das Internetsurfen im Ausland bezahlen mussten. Die Roamingvorschriften gelten zunächst bis zum Sommer 2012. Mitte 2010 wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über das Funktionieren der neuen Vorschriften vorlegen. Falls notwendig, könnte die Kommission dann bis Ende Juni 2011 weitere Regelungen vorschlagen. http://ec.europa.eu/information_society/activities/roaming/index_en.htm

Quelle: EU Nachrichten 08/10

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 6 von 28

EUSEW Europe an Sustainable Energy Week 2010 (EAG)

Vom 22. bis 26. März findet wieder europaweit die European Sustainable Energy Week statt. Allein in Brüssel sind rund 100 verschiedene Veranstaltungen aus den Bereichen Energieeffizienz, Gebäude, Transport, erneuerbare Energien und Europäische Energiepolitik geplant. In Deutschland organisiert unter anderem die Energieagentur Regensburg Veranstaltungen zu Themen wie „Elektromobilität“ oder „Finanzierungs- und Beteiligungsmöglichkeiten im Bereich der regenerativen Energien“. Auf der Webseite www.eusew.eu findet man eine Übersicht über alle Verans-taltungen, die im Rahmen dieser Woche in den einzelnen Mitgliedsländern der Europäischen Union organisiert werden. www.energieagentur-regensburg.de/veranstaltungen/sustainableenergy-week.html

Quelle: EU Nachrichten 08/10

Kultur Südosteuropa – Eine Kulturreise (EAG)

Bekannte Musiker, Autoren, Filmregisseure und Gastronomen aus den Ländern des westlichen Balkans und der Türkei präsentieren „ihr“ Südosteuropa auf einer Kulturreise durch acht europäische Städte. Die Reise führt von März bis Juni 2010 durch Deutschland, Österreich, Belgien und die Niederlande. Sie wird von der Generaldirektion Erweiterung der EU-Kommission organisiert. Vom 17.-19. März werden unter anderem das „Boban and Marko Markovic Orchestra“, die Schriftsteller Dragan Velikic und Fatos Kongoli zu Gast in Nürnberg sein. Eine weitere Station in Deutschland ist vom 19. bis 22. März 2010 Passau. www.southeast-europe.eu

Quelle: EU Nachrichten 08/10

Satellitennavigation Galileo Application Days (JT)

Die ersten Galileo Application Days fanden vom 3.-5.März in Brüssel statt. Diese Veranstaltungstage dienten den etwa 600 Teilnehmern aus Politik und Wirtschaft zur Ver-kaufsförderung und Wertschöpfung der Europäischen GNSS-Programme (GNSS ist ein System zur Positionsbestimmung und Navigation auf der Erde und in der Luft durch den Empfang von Satelli-tensignalen und Signalen von terrestrischen Sendern). Die Suche und Unterstützung von Kooperati-onen, insbesondere zwischen KMU’s und Grossunternehmen, bildete dabei das Hauptziel.

Was - Wann - Wo

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 7 von 28

Die Galileo Application Days stellten in der Folge eine Präsentationsplattform für vielversprechende, bereits auf dem Markt befindliche und zukünftige Anwendungen dar, deren Entwicklung in sechs Hauptbereichen zu fördern war und auch in Zukunft immer noch ist: Standortbezogene Dienste, Anwendungen für Fahrzeuge, exakte Positionsbestimmung, öffentliche Dienstleistungen, Entwick-lung von Geräten für die Freizeitgestaltung und die Navigation. Neben den Veranstaltungen und Konferenzen im Charlemagne-Building wurden im 'Application Village' auf einer Freilichtanlage ver-schiedenartige topaktuelle GNSS-Applikationen und Dienste im Einsatz an verschiedenen Örtlichkei-ten wie einem Land, einer Stadt, einem Hafen oder einem Spielplatz vorgeführt. Zahlreiche dieser technischen Neuerungen wurden von den zuständigen Entwicklern bzw. Vertretern, zusammen mit ihrer Erfolgsgeschichte präsentiert, so dass die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme und Informations-austausch stets gegeben war. Es wurde eine Kooperationsplattform eingerichtet wodurch auch An-fänger durch Kurzeinführungen Einblicke in die globale Entwicklung der Anwendungen erhalten konnten. Des Weiteren war es möglich, über Vorstellungen und Diskussionen von Fachleuten und Experten am Runden Tisch und in Plenarveranstaltungen, sich selbst zu informieren und sich auch aktiv an der Debatte zu beteiligen. Als eines des noch in der Entwicklungsphase befindlichen Projekte aus dem Bereich „Verkehr“ wurde die so genannte „Smart-Way“ Applikation vorgestellt, die gezielt den vorherrschenden Trend des immer weiter wachsenden Marktes für Mobile Applikationen aufgreift. Diese Anwendung bildet ein auf dem Galileo-Programm basierendes Navigationssystem für die Nut-zung im Öffentlichen Personennahverkehr mit zusätzlicher Interaktionsmöglichkeit des Nutzers. Entwickelt und vorgestellt wurde dieses Projekt von Dipl.-Ing. Andreas Küster aus dem Bereich In-termodale Verkehrsinformations- und Managementsysteme des Fraunhofer Instituts für Verkehrs- und Infrastruktursysteme (kurz IVI). Im Detail basiert dieses Projekt auf der Nutzung der Vorteile des Galileo-Systems zur Lokalisierung der Nutzer, wie sie beispielsweise als Passagiere in öffentlichen Verkehrsmitteln vorzufinden sein sollen. Im Fokus stehen hierbei der Passagier und dessen Bedürf-nisse nach Sicherheit, angemessenem Zeitaufwand und Flexibilität. Auch wenn noch einige Fragen offen stehen, wie bspw. die der Entwicklung eines geeigneten Navigationssystems, so konnte die „Smart-Way“ Applikation bereits erfolgreich an verschiedenen Projekten wie bspw. „MOSAIQUE“ teilnehmen. „MOSAIQUE“ steht dabei für Mitteldeutsche Offensive für ein Strategisches, Anwenderübergreifendes, Intermodales Verkehrsmanagementnetzwerk mit Qualitätsausrichtung Und Effizienzorientierung und ist das größte Verkehrsforschungsprojekt in Mitteldeutschland, mit besonderem Bezug auf die Bundesländer Sachsen (Region Leipzig) und Sachsen-Anhalt (Region Magdeburg). Unter diesem Gemeinschaftsprojekt tritt dabei das Teilpro-jektprojekt „easy.Go“ auf, dessen Entwicklung und Bearbeitung in den Bereich des Fraunhofer IVI fällt. Im Konkreten liegt das Ziel bei der Entwicklung und dem Angebot mobiler Dienste zum Öffent-lichen Personennahverkehrsmanagement zum Zwecke der schnelleren und effektiveren Bewälti-gung von Problemsituationen in den jeweiligen Bereichen der ÖPNV. Wie bereits erwähnt, befindet sich die Entwicklung des eigentlichen fahrtbegleitenden Navigationssystems für Passagiere im

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 8 von 28

ÖPNV noch im Aufbau. Dennoch bildet dieses das final zu erreichende Ziel des Teilprojektes „ea-sy.Go“ in Form der beschriebenen „Smart-Way“ Applikation. Die Galileo Application Days wurden von der Europäischen Kommission ausgerichtet und von der Europäischen GNSS Aufsichtsbehörde (GSA), dem Anwendungszentrum für Satellitennavigation in Oberpfaffenhofen - der Managementorganisation sowohl für die European Satellite Navigation Com-petition als auch die ESA BIC Oberpfaffenhofen - organisiert. Informationen und Anmeldungen: http://www.application-days.eu Links: http://www.esa.int/ttp; http://esamultimedia.esa.int/multimedia/publications/BR-280/pageflip.html

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 9 von 28

Die Ausschreibungen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht, diese Dokumente sind unter folgender Webseite nachzulesen: http://europa.eu.int/eur-lex/lex/de/index.htm

Gegenstand: Europäische Kommission - Stellenausschreibung für einen Verwaltungsdirektor

(m/w) (Besoldungsgruppe AD 14) des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstel-

len für elektronische Kommunikation (GEREK-Büro) - KOM/2010/01 Das GEREK-Büro wird eingerichtet zur administrativen und fachlichen Unterstützung des neuen

Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK). Das Büro

wird zunächst in Brüssel angesiedelt sein. Sein endgültiger Sitz bleibt noch festzulegen.

Das GEREK besteht aus einem Regulierungsrat, dem die Leiter der 27 nationalen Regulierungsbe-

hörden angehören. Das GEREK soll die Europäische Kommission und die nationalen Regulierungs-

behörden beraten und das Europäische Parlament und den Rat in Fragen der Anwendung des EU-

Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation unterstützen. Das GEREK wird insbesondere fai-

ren Wettbewerb und einheitliche Regelungen im Binnenmarkt für elektronische Kommunikation för-

dern, indem es fachkundige Beratung anbietet zu Marktdefinitionen, zu Analysen und Problemlö-

sungen, zur Definition länderübergreifender Märkte, zu grenzüberschreitenden Streitigkeiten und zu

Nummerierungsfragen.

Das GEREK-Büro unterstützt das GEREK in fachlicher und administrativer Hinsicht. Das GEREK-

Büro mit seinen bis zu 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird von einem Verwaltungsdirektor

geleitet, und zwar unter Aufsicht eines Verwaltungsausschusses, der sich aus den Leitern der 27

nationalen Regulierungsbehörden und einem Vertreter der Europäischen Kommission zusammen-

setzt.

Das GEREK-Büro wird insbesondere Informationen von nationalen Regulierungsbehörden sammeln

sowie Informationen zu Rolle und Aufgaben des GEREK weiterleiten, bewährte Regulierungsprakti-

ken unter den nationalen Regulierungsbehörden verbreiten, den Vorsitz des GEREK-

Regulierungsrats bei der Vorbereitung seiner Arbeiten unterstützen sowie Sachverständigen-

Arbeitsgruppen einrichten und in ihrer Tätigkeit unterstützen.

Für das Personal des Büros, einschließlich des Verwaltungsdirektors, gelten das Statut der Beamten

der Europäischen Gemeinschaften, die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten

der Europäischen Gemeinschaften sowie die von den Gemeinschaftsorganen einvernehmlich erlas-

senen Regelungen für die Anwendung des Statuts und der Beschäftigungsbedingungen.

Die zu besetzende Stelle:

Dem Verwaltungsdirektor obliegt die Leitung des Büros und die Gesamtverantwortung für die lau-

fenden Arbeiten im Zusammenhang mit der fachlichen und administrativen Unterstützung des

GEREK. Er arbeitet mit dem GEREK zusammen und stellt die Koordinierung mit dessen Arbeiten

Ausschreibungen

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 10 von 28

sicher. Er übt seine Aufgaben in voller Unabhängigkeit aus und ist gegenüber dem Verwaltungsaus-

schuss rechenschaftspflichtig. Zu seinen Zuständigkeiten gehört insbesondere,

• unter der Aufsicht des Verwaltungsausschusses die für das Funktionieren des Büros erforderli-

chen Maßnahmen zu treffen;

• den Verwaltungsausschuss bei der Aufstellung des Haushaltsplans des Büros und bei der Aus-

arbeitung des Jahresarbeitsprogramms des Büros zu unterstützen;

• in seiner Eigenschaft als Anweisungsbefugter unter der Aufsicht des Verwaltungsausschusses

den Haushaltsplan des Büros auszuführen und Rechenschaftspflicht und Verantwortung gegen-

über der Haushaltsbehörde auszuüben;

• unter Anleitung des Regulierungsrats die Durchführung des Jahresarbeitsprogramms des Büros

zu überwachen;

• bei der Aufstellung der Tagesordnungen des Regulierungsrats, des Verwaltungsausschusses

und der Sachverständigen-Arbeitsgruppen mitzuwirken;

• an der Ausarbeitung des Entwurfs des jährlichen Tätigkeitsberichts des GEREK mitzuwirken;

• an den Arbeiten des Regulierungsrats des GEREK und des Verwaltungsausschusses teilzu-

nehmen, wobei er jedoch kein Stimmrecht besitzt;

• als Ansprechpartner für EU-Organe, Verbände, einschlägige Akteure und interessierte Dritte zu

fungieren;

• den Vorsitz zu unterstützen mit Blick auf die Beziehungen des GEREK zu den EU-Organen und

auf die Teilnahme an Veranstaltungen auf geeigneter Ebene im Auftrag des Vorsitzes.

Auswahlkriterien

• Bei der Auswahl des Verwaltungsdirektors werden folgende Kriterien angelegt:

• sehr solide Kenntnis der Regulierungspolitik und -praxis im Bereich der elektronischen Kommu-

nikation und einschlägige Managementerfahrung;

• gründliche Kenntnis der EU-Organe, ihrer Arbeitsweise und ihres Zusammenwirkens sowie der

EU-Politikbereiche und internationaler Aktivitäten, die für die Tätigkeiten des GEREK von Belang

sind;

• nachgewiesene Managementfähigkeiten sowohl auf dem Gebiet der Politik-

/Strategieentwicklung als auch in administrativen Belangen;

• Berufserfahrung in leitender Stellung;

• Fähigkeit, in einem europäischen, multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld ein Team zu

führen und zu motivieren;

• Fähigkeit, mit den europäischen Institutionen und der Öffentlichkeit zu kommunizieren und mit

den einschlägigen Akteuren (europäische, internationale, nationale und kommunale Behörden,

internationale Organisationen usw.) zusammenzuarbeiten;

• gründliche Kenntnis des Englischen als Arbeitssprache.

Von Vorteil wären:

• Erfahrung in Haushalts-, Finanz-und Personalverwaltung in einem nationalen, europäischen

und/oder internationalen Kontext;

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 11 von 28

• ausgezeichnete mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsge-

schick;

• in jüngster Zeit erworbene praktische Erfahrung in Regulierungsbelangen im Bereich der elekt-

ronischen Kommunikation, insbesondere Erfahrung, die in einer nationalen Regulierungsbehör-

de erworben wurde.

Voraussetzungen für eine Bewerbung

Um zur Auswahlphase zugelassen zu werden, müssen Bewerber/-innen vor Ablauf der Bewer-

bungsfrist folgende Kriterien erfüllen:

• Staatsangehörigkeit: Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union;

• Hochschulabschluss:

• Ausbildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium bei einer Regelstudienzeit

von mindestens vier Jahren entspricht, nachzuweisen durch ein entsprechendes Zeugnis, oder

• Ausbildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium bei einer Regelstudienzeit

von mindestens drei Jahren entspricht, nachzuweisen durch ein entsprechendes Zeugnis, sowie

mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (diese einjährige Berufserfahrung kann

nicht auf die weiter unten geforderte, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfah-

rung angerechnet werden); Berufserfahrung: Nach Erwerb der obengenannten Qualifikationen

mindestens 15 Jahre Berufserfahrung;

• Für die Stelle relevante Berufserfahrung: Von den 15 Jahren Berufserfahrung sollten mindestens

fünf Jahre von unmittelbarer Relevanz für die zu besetzende Stelle sein und im Bereich der e-

lektronischen Kommunikation erworben worden sein;

• Managementerfahrung: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einer Managementfunktion;

• Sprachen: Gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Gemeinschaft und ausreichende Kennt-

nis einer weiteren Amtssprache;

• Altersgrenze: Die Bewerber müssen in der Lage sein, die volle dreijährige Amtszeit vor Errei-

chen des Rentenalters abzuleisten. Für Zeitbedienstete der Europäischen Gemeinschaften ist

das Rentenalter am Ende des Monats erreicht, in dem die betreffende Person das 65. Lebens-

jahr vollendet.

Der Verwaltungsdirektor muss eine Erklärung abgeben, in der er/sie sich verpflichtet, unabhängig

und im öffentlichen Interesse zu handeln, sowie eine Erklärung zum Bestehen etwaiger Interessen,

die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Bewerber müssen in ihrer Bewerbung bestäti-

gen, dass sie hierzu bereit sind.

Berücksichtigt werden können nur Bewerbungen, die Folgendes umfassen:

1. ein Anschreiben, in dem kurz die Gründe für die Bewerbung dargelegt werden, und

2. einen Lebenslauf, der nach Möglichkeit unter Verwendung des Europass-Lebenslauf-

Formats zu erstellen ist. Die Bewerber werden ausdrücklich gebeten, einen kurzen Überblick

über einschlägige Berufserfahrung und Fachkenntnisse zu geben. Es werden nur Bewerbungen

berücksichtigt, die das beigefügte Bewerbungsformular enthalten (ebenfalls auf der Website

EUROPA verfügbar: http://ec.europa.eu/gs/personnel_administration/working_senior_mgt_de.htm

Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 12 von 28

Weitere Unterlagen (z. B. beglaubigte Kopien von Zeugnissen, Diplomen, Referenzen und Nachwei-

sen der Berufserfahrung) sind in einem späteren Stadium des Verfahrens auf Verlangen einzurei-

chen.

Zur Vereinfachung des Auswahlverfahrens wird der gesamte Schriftverkehr im Zusammenhang mit

der vorliegenden Stellenausschreibung in englischer Sprache abgewickelt.

Bewerbungen sind — vorzugsweise in englischer, französischer oder deutscher Sprache per E-Mail

zu richten an: [email protected]

Bewerber, die nicht in der Lage sind, ihre Bewerbung per E-Mail zu übermitteln, können sie per Ein-

schreiben oder durch einen Kurierdienst an folgende Anschrift senden:

Europäische Kommission Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien KOM/2010/ Stelle

des Verwaltungsdirektors des GEREK-Büros Referat INFSO.R.„Humanressourcen“ Büro BU25

04/187 1049 Brüssel Belgien

Bewerber werden gebeten, jede Adressenänderung unverzüglich der obengenannten Stelle schrift-

lich mitzuteilen.

Wichtiger Hinweis für Bewerber

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass die Arbeiten der Auswahlausschüsse vertraulich

sind. Es ist Bewerbern und in ihrem Namen handelnden anderen Personen untersagt, direkt oder

indirekt Kontakt zu den Mitgliedern dieser Ausschüsse aufzunehmen.

Schutz personenbezogener Daten

Kommission und GEREK-Büro werden dafür Sorge tragen, dass die persönlichen Daten der Bewer-

ber im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Ver-

arbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und

zum freien Datenverkehr verarbeitet werden.

Fundstelle: Abl. C 53 A vom 03.03.10

Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsfrist endet in der Regel einen Monat nach Veröffentlichung der

Stellenausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Bewerbungen sind spätestens bis zum 6. April 2010 per E-Mail oder per Einschreiben (maßgebend

ist das Datum der E-Mail oder im Falle eines Einschreibens das Datum des Poststempels) einzurei-

chen.

Per Kurierdienst übermittelte Bewerbungen müssen ebenfalls an diesem Tag bei der obengenann-

ten Adresse abgegeben werden, und zwar spätestens bis 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit).

Die Kommission behält sich das Recht vor, die Bewerbungsfrist — ausschließlich durch Veröffentli-

chung im Amtsblatt der Europäischen Union zu verlängern.

Antragsunterlagen: Weitere Auskünfte erteilen:

Herr Bernd Langeheine, Direktor INFSO.B: „Politik im Bereich der elektronischen Kommunikation“

Tel. +32 22991855 E-Mail: [email protected]

Frau Anne Bucher, Direktorin INFSO.R: „Ressourcen“

Tel. +32 22993456 E-Mail: [email protected]

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 13 von 28

Gegenstand: Europäische Kommission – DAPHNE III

Die Europäische Kommission ruft im Rahmen des Programms „Daphne III“ zum Einreichen von Pro-

jektvorschlägen auf. Das Daphne–Programm zielt auf die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt

gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen.

Unterstützt werden können beim aktuellen Aufruf spezifische länderübergreifende Projekte, an de-

nen Organisationen aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten beteiligt sein müssen. Die Projekte

müssen eine Laufzeit zwischen 12 und 24 Monaten haben.

Fundstelle: Abl. Internet

Bewerbungsfrist: 30.04.10

Antragsunterlagen: http://ec.europa.eu/justice_home/funding/daphne3/doc/ag_call_2010_en.pdf http://ec.europa.eu/justice_home/funding/daphne3/funding_daphne3_en.htm

Gegenstand: Europäische Kommission – Arbeitsprogramme 2010 - Spezifische Programme

„Strafjustiz“ und „Ziviljustiz“ Die EU-Kommission hat für die spezifischen Programme „Strafjustiz“ und „Ziviljustiz“ – beides Teile

des Rahmenprogramms „Grundrechte und Justiz“ (2007-2013)- die Arbeitsprogramme für 2010

angenommen.

Das Programm „Strafjustiz“ zielt auf die Förderung der justiziellen Zusammenarbeit als Beitrag zur

Schaffung eines echten europäischen Rechtsraums in Strafsachen auf der Grundlage gegenseitiger

Anerkennung und gegenseitigen Vertrauens. Gefördert werden verschiedene Arten von Maßnah-

men, u. a. länderübergreifende und einzel-staatliche Projekte, europäische E-Justiz-Projekte,

Betriebskostenzuschüsse für Nichtregierungsorganisationen.

Die Ziele des Programms „Ziviljustiz“ umfassen die Förderung der justiziellen Zusammenarbeit

als Beitrag zur Schaffung eines echten europäischen Rechtsraums in Zivilsachen auf der Grundlage

gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigen Vertrauens; die Förderung der Beseitigung von Hin-

dernissen für das reibungslose Funktionieren grenzüberschreitender Zivilverfahren in den Mitglied-

staaten und die Erleichterungen für Privatpersonen und Unternehmen im Alltag, insbesondere durch

besseren Zugang zur Justiz, um ihnen die Durchsetzung ihrer Rechte innerhalb der gesamten EU zu

ermöglichen; die Verbesserung der Kontakte, des Informationsaustauschs und der Vernetzung zwi-

schen Behörden der Legislative, Exekutive und Judikative und den Rechtsberufen, insbesondere

durch Förderung der juristischen Aus- und Fortbildung, im Hinblick auf ein besseres Verständnis

zwischen diesen Behörden und den Angehörigen der Rechtsberufe. Unterstützt werden können

auch hier u. a. länderübergreifende Projekte und Tätigkeiten von Nichtregierungsorganisationen.

Fundstelle: Abl. Internet

Bewerbungsfrist: Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen erfolgt in kürze.

Antragsunterlagen: http://ec.europa.eu/justice_home/funding/jpen/doc/awp_jpen_2010_de.pdf http://ec.europa.eu/justice_home/funding/jpen/funding_jpen_en.htm

Gegenstand: Europäische Kommission – Spezifisches Programm „Drogenprävention und –

aufklärung“

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 14 von 28

Im Rahmen des spezifischen Programms „Drogenprävention und –aufklärung“ ruft die Europäische

Kommission zum Einreichen von Projektvorschlägen auf.

Das Programm zielt auf die Prävention und Reduzierung des Drogenkonsums, der Drogenabhän-

gigkeit und drogenbedingter Schädigungen; auf den Beitrag zur Verbesserung der Aufklärung über

Drogenkonsum sowie auf die Förderung der Umsetzung der EU-Drogenstrategie. Mit dem aktuellen

Aufruf können spezifische grenzübergreifende Projekte von gemeinschaftlichem Interesse unter-

stützt werden, an denen Organisationen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten der EU beteiligt sind.

Die Projekte müssen eine Laufzeit zwischen 12 und 24 Mona-ten haben.

Fundstelle: Abl. Internet

Bewerbungsfrist: 28.04.10

Antragsunterlagen: http://ec.europa.eu/justice_home/funding/drugs/doc/ag_call_2010_en.pdf http://ec.europa.eu/justice_home/funding/drugs/funding_drugs_en.htm

Gegenstand: Europäische Kommission – Spezifisches Programm „Grundrechte und Unions-

bürgerschaft“ Im Rahmen des spezifischen Programms „Grund-rechte und Unionsbürgerschaft“ ruft die EU-

Kommission zum Einreichen von Projektvorschlägen auf.

Die Ziele des Programms sind die Förderung der Entwicklung einer europäischen Gesellschaft, die

auf der Achtung der Grundrechte beruht; die Stärkung der Zivilgesellschaft und Förderung eines

offenen, transparenten und regelmäßigen Dialogs mit der Zivilgesellschaft über die Grundrechte; die

Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie Förderung eines bes-

seren gegenseitigen Verständnisses zwischen den Religionen und Kulturen und von mehr Toleranz

in der EU; die Verbesserung der Kontakte, des Informationsaustauschs und der Vernetzung zwi-

schen Justiz- und Verwaltungsbehörden und den Rechtsberufen mit dem Ziel eines besseren ge-

genseitigen Verständnisses.

Mit dem aktuellen Aufruf können spezifische transnationale Projekte unterstützt werden, an denen

mindestens zwei Organisationen aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt sind und die eine

Laufzeit von 12-24 Monaten haben.

Fundstelle: Abl. Internet

Bewerbungsfrist: 29.04.10

Antragsunterlagen: http://ec.europa.eu/justice_home/funding/rights/doc/ag_call_2010_en.pdf http://ec.europa.eu/justice_home/funding/rights/funding_rights_en.htm

Gegenstand: Europäische Kommission – AUFFORDERUNG ZUR INTERESSENSBEKUNDUNG

FÜR DAS AMT DES STELLVERTRETENDEN VORSITZENDEN (M/W) DER

WIDERSPRUCHSKAMMER DER EUROPÄISCHEN CHEMIKALIEN- AGENTUR -

KOM/2010/10232 Die Europäische Chemikalienagentur wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäi-

schen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung

und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für che-

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 15 von 28

mische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG)

Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie

76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien

91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und

2000/21/EG der Kommission errichtet.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die am 1. Juni 2007 in Kraft trat, wurde in der Europäischen

Union ein neuer rechtlicher Rahmen für chemische Stoffe geschaffen. Die durch die Verordnung

geschaffene Agentur ist zuständig für die Verwaltung der technischen, wissenschaftlichen und ad-

ministrativen Aspekte von REACH und die Gewährleistung der diesbezüglichen Einheitlichkeit der

Anwendung. Sie erteilt den Mitgliedstaaten und den Organen der Gemeinschaft den bestmöglichen

wissenschaftlichen und technischen Rat in Bezug auf Fragen zu chemischen Stoffen im Zusam-

menhang mit REACH.

Die Agentur hat ihren Sitz in Helsinki, Finnland.

Die Widerspruchskammer Die Artikel 89 bis 94 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten die Bestimmungen über Wider-

sprüche. Artikel 89 sieht die Einsetzung einer Widerspruchskammer vor. Diese Kammer ist zustän-

dig für Entscheidungen über Widersprüche gegen bestimmte Einzelentscheidungen der Agentur im

Sinne von Artikel 91 der genannten Verordnung.

Die Widerspruchskammer besteht aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Ihnen

sind Stellvertreter beigegeben, die sie bei Abwesenheit vertreten. Die erforderlichen Qualifikationen

des Vorsitzenden und der Mitglieder sind in der Verordnung (EG) Nr. 1238/2007 der Kommission

vom 23. Oktober 2007 zur Festlegung der Vorschriften für die Qualifikation der Mitglieder der Wider-

spruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur festgelegt. Gemäß dieser Verordnung der

Kommission setzt sich die Widerspruchskammer aus technisch und juristisch qualifizierten Mitglie-

dern zusammen.

Der Vorsitzende und alle übrigen Mitglieder der Widerspruchskammer genießen Unabhängigkeit.

Bei ihren Entscheidungen sind sie an keinerlei Weisungen gebunden. Sie dürfen in der Agentur kei-

ne sonstigen Tätigkeiten wahrnehmen.

Die Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden Wird der stellvertretende Vorsitzende zur Mitwirkung an den Arbeiten der Widerspruchskammer

aufgefordert, übernimmt er insbesondere folgende Aufgaben:

• Prüfung und Entscheidung über Widersprüche in unabhängiger und unparteiischer Weise;

• Gewährleistung der Einhaltung der rechtlichen Grundsätze und Vorschriften im Rahmen des

Verfahrens;

• Gewährleistung einer effizienten und fristgerechten Bearbeitung der Widersprüche;

• Gewährleistung der Qualität und Kohärenz der Entscheidungen der Widerspruchskammer;

• falls erforderlich, Einberufung weiterer Mitglieder und Stellvertreter;

• Zuteilung der Bearbeitung eines Widerspruchs an eines der Mitglieder der Kammer oder an sich

selbst als Berichterstatter auf der Grundlage objektiver Kriterien;

• Beaufsichtigung der Arbeit der zusätzlichen Mitglieder und Stellvertreter;

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 16 von 28

• Entscheidungen über die Zulässigkeit von Widersprüchen;

• Vorsitz der Kammer und der zusätzlichen Kammern;

• Durchführung von Voruntersuchungen zu den Widersprüchen;

• Vorsitz bei mündlichen Anhörungen;

• Verfügung von Maßnahmen zur Gestaltung des Verfahrens;

• Ausarbeitung von Mitteilungen an die Parteien;

• Abfassen von Entscheidungsentwürfen.

Die Bewerber müssen Folgendes nachweisen:

• Erfahrung mit Regelungsverfahren;

• Arbeitserfahrung in einer öffentlichen Einrichtung oder in Ämtern, die eine unparteiische und

objektive Herangehensweise erfordern;

• Erfahrung als Richter oder als Mitglied von gerichtsähnlichen Beschwerdeinstanzen;

• Arbeitserfahrung in einem multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld;

• Kenntnis der Gemeinschaftssprachen (Hauptverkehrssprache innerhalb der Agentur ist Eng-

lisch).

Voraussetzungen für eine Bewerbung

• Staatsangehörigkeit: Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union

• Hochschulabschluss:

• entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens

vier Jahren oder

• ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie eine einschlägige, mindestens einjährige Berufs-

erfahrung, wenn die entsprechende Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt (diese ein-

jährige Berufserfahrung kann nicht auf die nachstehend verlangte, nach dem Hochschulab-

schluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden),

• falls der Hochschulabschluss kein Jura-Abschluss ist, muss der Bewerber auch eine Berufsqua-

lifikation besitzen, die ihn zur Ausübung der Anwaltstätigkeit berechtigt;

• Berufserfahrung: nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung

im juristischen Bereich;

• Einschlägige Berufserfahrung: Von den 15 Jahren Berufserfahrung müssen mindestens fünf

Jahre im Bereich des Gemeinschaftsrechts und mindestens drei Jahre im Rahmen einer juristi-

schen oder ähnlichen Tätigkeit an einem internationalen und/oder nationalen Gericht und/oder

bei einer der Widerspruchskammer vergleichbaren Beschwerdeeinrichtung erworben worden

sein;

• Sprachkenntnisse: gründliche Kenntnis einer der Amtssprachen der Europäischen Union (3)

sowie ausreichende Kenntnis einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union, soweit dies

für die Ausübung des Amtes erforderlich ist;

• Altersbeschränkung: Die Bewerber sollten vor Erreichen des Pensionsalters das gesamte fünf-

jährige Mandat erfüllen können. Für Zeitbedienstete der Europäischen Gemeinschaften beginnt

der Ruhestand am Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 17 von 28

Die vom Verwaltungsrat erstellte Eignungsliste bleibt fünf Jahre gültig, gerechnet ab dem Tag, an

dem der Beschluss des Verwaltungsrats über die Erstellung dieser Liste ergangen ist.

Dienstort ist die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki.

Fundstelle: Abl. C 56 A vom 06.03.10

Bewerbungsfrist: Die vollständige Bewerbung, d. h. der Bewerbungsfragebogen, das Motivations-

schreiben und der Lebenslauf,

ist spätestens am 02. April 2010 — es gilt der Poststempel — per Einschreiben an folgende Adres-

se zu senden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Unternehmen und Industrie

EUROPÄISCHE CHEMIKALIENAGENTUR — WIDERSPRUCHSKAMMER

Büro: BREY 12/106

1049 Brüssel

Belgien

Sie kann auch durch einen Kurierdienst bis spätestens 2. April 2010, 15.00 Uhr, bei folgender Ad-

resse abgegeben werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Unternehmen und Industrie

EUROPÄISCHE CHEMIKALIENAGENTUR — WIDERSPRUCHSKAMMER

Büro: BREY 12/106

c/o Courrier Central

3, avenue du Bourget

1140 Brüssel

Belgien

Der Umschlag muss auf der Außenseite mit dem deutlich lesbaren Vermerk „CONFIDENTIAL — DO

NOT OPEN“ (vertraulich — bitte nicht öffnen) versehen werden.

Elektronische Bewerbungen werden nicht angenommen.

Antragsunterlagen: Ansprechpartner für weitere Auskünfte:

S. McLaughlin Tel.: +32 22959955 E-Mail: [email protected]

Gegenstand: Europäische Kommission – AUFFORDERUNG ZUR INTERESSENSBEKUNDUNG

FÜR DIE POSITION EINES TECHNISCH QUALIFIZIERTEN MITGLIEDS (M/W) DER

WIDERSPRUCHSKAMMER DER EUROPÄISCHEN CHEMIKALIENAGENTUR - KOM/2010/10233

Die Aufgaben des technisch qualifizierten Mitglieds Das technisch qualifizierte Mitglied des

Widerspruchsausschusses ist insbesondere für

folgende Aufgaben zuständig:

• Prüfung und Entscheidung über Widersprüche in unabhängiger und unparteiischer Weise;

• Einhaltung der rechtlichen Grundsätze und Vorschriften im Rahmen des Verfahrens;

• Tätigkeit als Berichterstatter bei Widersprüchen;

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 18 von 28

• Durchführung von Voruntersuchungen zu den Widersprüchen;

• Ausarbeitung von Mitteilungen an die Parteien;

• Teilnahme an mündlichen Anhörungen;

• rechtzeitige und sachgerechte Abfassung von Entscheidungen über Widersprüche;

• Mitwirkung an Entscheidungen über interne Vorschriften für die Bearbeitung von Widersprüchen

und die Organisation der Kammer und ihrer Arbeit;

• Mitwirkung an Entscheidungen über praktische Anweisungen verfahrenstechnischer Art an die

Parteien;

• Einbringung von Fachkenntnissen über chemische Stoffe, die Sicherheit von Chemikalien und

das Chemikalienmanagement und/oder ähnliche Themen.

Die Bewerber müssen Folgendes nachweisen:

• Anerkannte Sachkenntnis vorzugsweise auf einem oder mehreren für REACH bedeutsamen

(wissenschaftlichen, technischen, sozialen und/oder wirtschaftlichen) Gebieten, einschließlich

Sicherheit von Chemikalien und/oder Naturwissenschaften, sowie im Bereich der Gefahren- und

Risikobewertung;

• sehr gute Kenntnis und sehr gutes Verständnis von REACH und den seiner Anwendung zugrun-

de liegenden wissenschaftlichen, technischen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen;

• Erfahrung mit der Arbeit in einer öffentlichen Einrichtung oder in Ämtern, die eine unparteiische

und objektive Herangehensweise erfordern;

• Berufserfahrung von mindestens drei Jahren auf dem Gebiet der Rechtsanwendung auf chemi-

sche Stoffe oder auf ähnlichen Rechtsanwendungsgebieten

Es können auch berücksichtigt werden:

• Kenntnis und Verständnis im Bereich der Widerspruchs- und/oder Streitbeilegungsverfahren im

Zusammenhang mit der Rechtsanwendung;

• Erfahrung bei der Abfassung von Entscheidungsentwürfen;

• Erfahrung mit der Arbeit in einem multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld;

• Kenntnis der Gemeinschaftssprachen (Hauptverkehrssprache innerhalb der Agentur ist Eng-

lisch).

Voraussetzungen für eine Bewerbung

• Staatsangehörigkeit: Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union

• Hochschulabschluss:

• entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens

vier Jahren oder

• ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie eine einschlägige, mindestens einjährige Berufs-

erfahrung, wenn die entsprechende Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt (diese ein-

jährige Berufserfahrung kann nicht auf die nachstehend verlangte, nach dem Hochschulab-

schluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden), oder

• eine gleichwertige Qualifikation;

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 19 von 28

• Berufserfahrung: nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung

auf für REACH maßgeblichem wissenschaftlichen oder technischen Gebiet, einschließlich Ge-

fahrenbewertung, Expositionsbewertung oder Risikomanagement in Bezug auf die menschliche

Gesundheit oder in Bezug auf Umweltgefährdung durch chemische Stoffe oder in damit ver-

wandten Bereichen;

• Einschlägige Berufserfahrung: Von den 15 Jahren Berufserfahrung müssen mindestens drei

Jahre auf dem Gebiet der Rechtsanwendung auf chemische Stoffe oder ähnlicher Systeme der

Rechtsanwendung erworben worden sein;

• Sprachkenntnisse: gründliche Kenntnis einer der Amtssprachen der Europäischen Union sowie

ausreichende Kenntnis einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union, soweit dies für die

Ausübung des Amtes erforderlich ist;

• Altersbeschränkung: Die Bewerber sollten vor Erreichen des Pensionsalters das gesamte fünf-

jährige Mandat erfüllen können. Für Zeitbedienstete der Europäischen Gemeinschaften beginnt

der Ruhestand am Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.

Fundstelle: Abl. C 56 A vom 06.03.10

Bewerbungsfrist: Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn die Bewerber das beigefügte

Bewerbungsformular verwenden. Das Bewerbungsformular ist auszufüllen, zu unterzeichnen und

mit einem Motivationsschreiben und einem Lebenslauf an die unten angegebene Adresse zu sen-

den. Der Lebenslauf sollte möglichst unter Verwendung des einschlägigen EU-Standardformats

erstellt werden. Sollte eines dieser Dokumente nicht in englischer Sprache erstellt sein, ist eine eng-

lische Übersetzung beizufügen. Beglaubigte Kopien von Abschlüssen, Diplomen, Zeugnissen, Refe-

renzen und Nachweisen der Berufserfahrung usw. sind erst in einem späteren Stadium des Verfah-

rens auf Verlangen einzureichen.

Europäische Kommission Generaldirektion Unternehmen und Industrie EUROPÄISCHE

CHEMIKALIENAGENTUR — WIDERSPRUCHSKAMMER Büro: BREY 12/106 1049 Brüssel Belgien

Sie kann auch durch einen Kurierdienst bis spätestens 02. April 2010, 15.00 Uhr, bei folgender Ad-

resse abgegeben werden:

Europäische Kommission Generaldirektion Unternehmen und Industrie EUROPÄISCHE

CHEMIKALIENAGENTUR — WIDERSPRUCHSKAMMER Büro: BREY 12/106 c/o Courrier Central

3, avenue du Bourget 1140 Brüssel Belgien

Der Umschlag muss auf der Außenseite mit dem klar lesbaren Vermerk „CONFIDENTIAL — DO

NOT OPEN“ (vertraulich — bitte nicht öffnen) versehen werden.

Elektronische Bewerbungen werden nicht angenommen.

Werden nicht alle oben angegebenen Unterlagen vor Ablauf der Frist eingereicht, so führt dies au-

tomatisch zur Ablehnung der Bewerbung.

Antragsunterlagen: Ansprechpartner für weitere Auskünfte:

S. McLaughlin Tel.: +32 22959955 E-Mail: [email protected]

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 20 von 28

Gegenstand: Europäische Kommission – Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2010

— Übungen, Unionsverfahren für den Katastrophenschutz Das für Katastrophenschutz

zuständige Referat der

Generaldirektion Humanitäre

Hilfe der Europäischen

Kommission veröffentlicht eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zwecks Bestimmung

der Übungen, die für Finanzhilfen im Rahmen der Entscheidung 2007/162/EG, Euratom ( 1 ) des

Rates vom 5. März 2007 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz

und der Entscheidung 2007/779/EG, Euratom ( 2 ) des Rates vom 8. November 2007 über ein Ge-

meinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung) in Frage kommen. Die Finanzhilfen

werden in Form von Zuschüssen gewährt.

Die betroffenen Bereiche sowie Art und Inhalt der Vorschläge und die Bedingungen für die Bewilli-

gung der Finanzhilfen sind im einschlägigen Leitfaden für die Beantragung von Finanzhilfen darge-

legt, der auch ausführliche Hinweise dazu enthält, wo und wann die Vorschläge einzureichen sind.

Fundstelle: Abl. C 60 vom 11.03.10

Bewerbungsfrist: Die Vorschläge können bis zum 30 April 2010, 17 Uhr, auch persönlich bei der

im Leitfaden für die Beantragung von Finanzhilfen angegebenen Adresse abgegeben werden (es gilt

das

Datum der vom zuständigen Beamten datierten und unterzeichneten Empfangsbestätigung).

Per Fax oder elektronischer Post unterbreitete Vorschläge, unvollständige Anträge und Anträge, die

in mehreren Teilen übermittelt werden, können nicht angenommen werden.

Antragsunterlagen: Der Leitfaden sowie die Antragsformulare können von der Europa-Website

herunter geladen werden: http://ec.europa.eu/echo/civil_protection/civil/prote/finance.htm

Gegenstand: Europäische Arzneimittelagentur – STELLENAUSSCHREIBUNG FÜR DIE

EUROPÄISCHE ARZNEIMITTEL-AGENTUR (LONDON) Aufgabe der Agentur ist es, die Beurteilung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln in

der Europäischen Union zu koordinieren (siehe Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 31. März 2004, Amtsblatt der Europäischen Union L 136 vom 30.

April 2004, S. 1). Die Agentur nahm im Januar 1995 ihre Tätigkeit auf. Ihre Arbeit bedingt zahlreiche

enge Kontakte zur Europäischen Kommission, zu den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

den EWR-/EFTA-Ländern und vielen anderen staatlichen und privatwirtschaftlichen Stellen.

Nähere Informationen über die Agentur und ihre Tätigkeiten sind im Internet auf ihrer Website unter

http://www.ema.europa.eu abrufbar.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur führt ein Auswahlverfahren zur Bildung einer Einstellungsre-

serve für folgende Stelle durch:

• EMA/AD/304: Verwaltungsrat (wissenschaftlich) (m/w), Bereich „Einhaltung von Vorgaben

und Inspektion“, Referat Patientenschutz (AD 8);

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 21 von 28

• EMA/AD/305: Verwaltungsrat (wissenschaftlich) (m/w), Tierarzneimittel (AD 6);

• EMA/AST/306: Assistent (m/w), Datenzentrum, Infrastruktur, Informations- und Kommuni-

kationstechnologie (AST 3);

• EMA/AST/307: Assistent (m/w), Unified Collaboration, Infrastruktur, IKT (AST 3). Die ausgewählten Bewerber

werden in eine Eignungsliste

aufgenommen; in Abhängigkeit

von der Haushaltslage wird ihnen gegebenenfalls ein fünfjähriger verlängerbarer Arbeitsvertrag in

Übereinstimmung mit den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäi-

schen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968) angeboten.

Dienstort ist London.

Die Bewerber müssen Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Staats-

angehörige Islands, Norwegens oder Liechtensteins sein und die staatsbürgerlichen Rechte besit-

zen.

Fundstelle: Abl. C 60 A vom 11.03.10

Bewerbungsfrist: Bewerbungsschluss ist der 22. April 2010, 24.00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass das System aufgrund der hohen Anzahl der eingehenden Bewerbungen vor

Bewerbungsschluss Probleme bei der Bewältigung des hohen Datenanfalls haben kann. Daher

empfehlen wir Ihnen, Ihre Bewerbung deutlich vor Ablauf der Bewerbungsfrist einzureichen.

Wenn Sie über Veröffentlichungen von Stellenausschreibungen elektronisch benachrichtigt werden

möchten, tragen Sie sich bitte online unter folgender Adresse ein: http://www.ema.europa.eu/ „Online

Mailing Service“.

Antragsunterlagen: Die vollständigen Bedingungen und die Stellenbeschreibungen sind von der

Agentur Website herunter zu laden:

http://www.ema.europa.eu/htms/general/admin/recruit/recruitnew.htm

Gegenstand: Europäische Kommission – Stellenausschreibungen für nationale Sachverständi-

ge END

GD Einsenderist

für Bewerbun-

gen

Unternehmen und Industrie B4 – Ökonomische Analyse und Folgenabschät-

zung

NN

ENISA – European Network and Information Security Agency

31.03.10

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 22 von 28

Fundstelle: Abl. Rundschreiben vom Länderbeobachter

Bewerbungsfrist: siehe Tabelle

Auskunft erteilt: Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU

Frau Sulzer

Tel.: ++32-2-787.10.39

E-Mail: [email protected]

Die Bewerbungen sind ausschlieβlich durch die Ständige Vertretung an die Dienststelle für nati-

onale Sachverständige unter folgender elektronischen Adresse [email protected]. zu richten und

sollten nicht direkt bei den Generaldirektionen eingereicht werden.

Papierformbewerbungen sind nicht mehr erforderlich. Die Ständigen Vertretungen werden gebeten,

diese Bewerbungen ausschlieβlich per elektronischer Post an o. g. Adresse zu senden.

Für die Erstellung des Lebenslaufes und damit er für alle leicht zugänglich ist, werden die Bewerber

gebeten, das Europäische Lebenslauf-Muster zu benutzen (Word- oder PDF- Format), welches un-

ter folgender Adresse in Deutsch, Französisch oder Englisch zu finden ist: http://www.cedefop.eu.int/transparency/cv.asp. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Abordnung unter den Beschluss der Kommission vom

12.11.2008 über die Regelung für zur Kommission abgeordnete oder sich zu Zwecken der berufli-

chen Weiterbildung bei der Kommission aufhaltende nationale Sachverständige fallen wird. Der Text

dieses Beschlusses ist auf http://ec.europa.eu/civil_service/job/sne/index_en.htm verfügbar.

Ausschreibung zu Energieprojekten (TR)

Die Europäische Kommission hat jetzt eine Ausschreibung von Projekten im Rahmen der Transeu-ropäischen Energienetze (TEN-E) gestartet. Bis zum 30. April 2010 können Projektvorschläge ein-gereicht werden. Gefördert werden können beispielsweise die Energieübertragung und die Entwic-klung transeuropäischer Energienetze. Dazu gehören die Erhöhung der Übertragungskapazitäten ebenso wie Projekte zur Energiesicherheit und zur Einbindung erneuerbarer Energien. Der Pro-grammumfang beläuft sich auf ca. 20 Millionen Euro. Nähere Informationen: http://ec.europa.eu/energy/infrastructure/grants/2010_04_30_ten_e_en.htm

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 23 von 28

Der Vertretung liegen derzeit keine aktuellen Partnerschaftsgesuche für europäische Projekte vor.

Kontaktbörse

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 24 von 28

Tipp Wie sieht die Welt für die nächste Generation aus? (EAG)

Nachkrisenzeit? Ist das Schlimmste schon überwunden oder steht uns der ganz große Crash noch bevor? Daniel Gros, Direktor des Centre for European Policy Studies (CEPS) und Sonja Sagemeis-ter, Wirtschaftsjournalistin des ORF, wagen einen Blick in die Zukunft. Sie erklären, warum die Kinder der Welt-Elite in Zukunft nicht mehr in den USA, sondern aus Prestigegründen an Universitäten der neuen Supermacht China studieren werden. Sie erläutern, warum Afrika vom Selbstbedienungsladen zur neuen Boom-Region aufsteigen wird. Und sie sagen voraus, dass Deutschland in den kommenden 20 Jahren selbstzufrieden absteigen und am Ende nicht verstehen wird, wieso sein Nachbarland Polen so viel besser dasteht. Daniel Gros/ Sonja Sagmeister, Nachkrisenzeit, Salzburg 2010 Quelle: EU Nachrichten 08/10

Büro intern Besuchergruppen in der LV (EAG)

In dieser Woche hat eine 45köpfige Delegation der Berufsbildenden Schulen I Magdeburg Brüssel aus Anlass einer Studienreise besucht. Die Lehrer und Auszubildenden haben ihren Aufenthalt in der

europäischen Metropole mit dem Besuch der Landesvertretung Sachsen-Anhalt begonnen. Es folgten dann Arbeitsbesuche und Gespräche in der Europäischen Kommission, im Ausschuss der Regionen sowie im Europäischen Parlament. In Brügge stand eine Visite des Europa College auf dem Programm. Abschließend haben die Gäste aus Magdeburg die Stadt Antwerpen erkundet.

Büro intern - TIPP

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 25 von 28

Neu in der LV Gergely Katona (GK)

Mein Name ist Gergely Katona, ich komme aus Ungarn, aus der Region „Eszak-Alföld“ (Nördliche Tiefebene). Ich arbeite für die Regionale Entwicklungsagentur, mein Fachbereich ist Tourismusent-wicklung. Im Rahmen von Leonardo da Vinci – Mobilität kann ich einen Monat bei der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt verbringen. Während meines Aufenthaltes in Brüssel möchte ich meine Kenntnisse zum Thema „Internationale Beziehungen“ anreichern. Ich möchte verschiedene neue Methoden und exemplarische Lösungen kennen lernen. Mein Ziel ist es, an möglichst vielen Veranstaltungen teil-zunehmen, aber auch die EU-Institutionen besuchen. Darüber hinaus erhoffe ich mir einen Einblick in die Arbeit der EU-Institutionen und würde außerdem gern meine Fremdsprachenkenntnisse weiter ausbauen. Darüber hinaus bietet mir das internationa-le Brüssel die Möglichkeit andere Kulturen und Menschen kennen zu lernen und viele neue Erfah-rungen sammeln.

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 26 von 28

Ansprechpartner

Leiter des Büros Thomas Wobben (Wo) Grundsatzangelegenheiten der EU

...30 E-Mail

Stellvertretender Leiter Peter Schwägele (PS)

Presse ÖA,

Info-Gesellschaft, Medien

...33 E-Mail

Dr. Gábor Spuller (GS) Landwirtschaft, Umwelt

...12 E-Mail

Susanne Lüders (SL)

Bildung, Kultur, Forschung

...19 E-Mail

Carmen Johannsen (Jo) Justiz, Innen u. AdR

...18 E-Mail

Elke Andrea Große (EAG)

Redaktion Wochenspiegel, Besucherbetreuung, Tourismus

...32

E-Mail

So erreichen Sie uns

Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU Boulevard Saint Michel 80 B-1040 Brüssel Tel (Sekretariat) ++32.2.741.09.31 Fax ++32.2.741.09.39

www.lv-bruessel.stk.sachsen-anhalt.de

[email protected]

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EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 27 von 28

Thomas Rieke (TR) Wirtschaft, Arbeit

...10 E-Mail

Ermano Meichsner (EM)

Gesundheit, Soziales

...16 E-Mail

Christine Bormann (CBn) Finanzen, Landesentwicklung, Verkehr

...38 E-Mail

Céline Liessem (CL)) Assistenz Leiter und Sekretariat

...31 E-Mail

Doris Bergner (DB)

Verwaltung

...36 E-Mail

Gergely Katona (GK) Hospitation Ungarn

...23 E-Mail

Félix Coloma (FC)

Hospitation Valencia

...34

E-Mail

Praktikantin Stefanie Wüstenhagen (SW)

...14 E-Mail

Praktikantin

Karen Spöttle (KS)

...21 E-Mail

Praktikant Christoph Sinnecker (CS)

...22 E-Mail

Praktikant

Johannes Thim (JT)

...22 E-Mail

Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

EU-Wochenspiegel Nr. 10/10 11.03.2010 Seite 28 von 28

I m p r e s s u m Herausgeber: Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union Boulevard Saint Michel 80 1040 Brüssel

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