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Page 1: European Re-integration Instrument (ERI) · Die ABH/ RBS erstellt gemeinsam mit dem Rückkehrer den Antrag auf Aufnahme in das Projekt ERI. Der Rückkehrer muss den Antrag für den

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ERI – European Re-integration Instrument

Co-funded by the European Return Fund

European Re-integration Instrument (ERI) (Informationsblatt)

ERI ist ein gemeinsames Rückkehr- und Reintegrationsprojekt mehrerer EU-Mitgliedstaaten. An diesem Projekt sind beteiligt: Niederlande (Federführung), Belgien, Frankreich, Schweden und Deutschland Das Projekt wird aus Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Rückkehrfonds) kofinanziert. Die individuellen Reintegrationshilfen tragen überwiegend e Mitgliedstaaten.

Projektziel: Unterstützung von Rückkehrern in ihre Heimatländer mit Hilfe

eines vor Ort tätigen Dienstleisters (Service Provider) Projektdauer: 01.06.2012 - 30.11.2013 (18 Monate)

Zielländer: Afghanistan*, Marokko, Nigeria, Pakistan

Zielgruppen: Freiwillige Rückkehrer und zurückgeführte Personen

Persönliche Voraussetzungen: Afghanische / Marokkanische / Nigerianische / Pakistanische Staatsangehörige oder sonsti-ge Drittstaatsangehörige mit Aufenthalts- bzw. Niederlassungsberechtigung für Afghanistan / Marokko / Nigeria / Pakistan,

• die noch keinen endgültigen Bescheid auf ihren Antrag auf internationalen Schutz in einem Mitgliedstaat erhalten haben und freiwillig nach Afghanistan / Marokko / Nige-ria Pakistan zurückkehren möchten (z.B. Asylbewerber)

• denen in einem Mitgliedstaat eine Form des internationalen Schutzes (Richtlinie 2004/83/EG) oder vorübergehender Schutz (Richtlinie 2001/55/EG) gewährt wurde und freiwillig nach Afghanistan / Marokko / Nigeria / Pakistan zurückkehren möchten (z.B. Asylberechtigte, Personen mit subsidiärem Schutzstatus)

• die die Voraussetzungen für eine Einreise in einen Mitgliedstaat und/oder einen dorti-gen Aufenthalt nicht/nicht mehr erfüllen und die gemäß der Verpflichtung, aus dem Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates auszureisen, freiwillig nach Afghanistan / Ma-rokko / Nigeria / Pakistan zurückkehren möchten (z.B. ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber)

• die die Voraussetzungen für eine Einreise in einen Mitgliedstaat und / oder einen dor-tigen Aufenthalt nicht / nicht mehr erfüllen.

Anm.: Nicht förderfähig sind Rückkehrer, die • sich zu Studienzwecken oder sonstigen Fortbildungsmaßnahmen in Deutschland aufhalten • sich grundsätzlich weniger als drei Monate in einem Asylverfahren befinden oder aus sonsti-

gen Gründen weniger als drei Monate seit ihrer Einreise in Deutschland aufhalten • nach Sachlage keinen erkennbaren Reintegrationsbedarf haben.

*Die ERI-Förderung gilt nur für freiwillige Rückkehrer nach Afghanistan.

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ERI – European Re-integration Instrument

Co-funded by the European Return Fund

Reintegrationshilfen: ERI bietet für die Wiedereingliederung individuelle Reintegrationshilfen an:

• Ankunftsservice: - Abholung/Empfang am Ankunftsort (z.B. Flughafen) - Kurzfristige Unterkunft am Ankunftsort (bis zu 2 Nächte) - Dringende medizinische Versorgung (Notfallversorgung)

• Unterstützung bei Wohnungssuche / Wohnraumbeschaffung (ggf. Mietzuschuss) • Unterstützung in medizinischen, rechtlichen und sozialen Angelegenheiten

(einschl. Suche nach Familienangehörigen) • Beratung bei der Suche und Vermittlung von Arbeitsstellen • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (gilt nur für freiwillige Rückkehrer) • Unterstützung bei Existenzgründungen • Sonstige individuelle Hilfsangebote zum Aufbau einer eigenen Existenz

Anm.: Kosten für Ausreisevorbereitungen in Deutschland (z.B. Beratung, Beschaffung von Doku-menten, Reisevorbereitungen) sind über ERI nicht förderfähig.

Anspruchsvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Reintegrationshilfen: Kontaktaufnahme mit dem Service Provider muss binnen eines Monats nach der Rück-kehr erfolgen!

Maximale Förderdauer der Reintegrationshilfen: 12 Monate nach Rückkehr.

Höhe der Reintegrationshilfen:

Reintegrationshilfen werden in Form von Sachleistungen (Ausnahme: Mietzuschuss) ge-währt. Geldleistungen sind grds. nicht zulässig. Freiwillige Rückkehrer erhalten höhere Förderbeträge als rückgeführte Personen. Maximale Förderhöhe je Person:

• freiwillige Rückkehrer: (bis zu) 1.250 EUR oder (bis zu) 2.000 EUR bei Existenzgründung (Höchstbetrag) Anm.: Freiwillige Rückkehrer erhalten Reintegrationshilfen zusätzlich zu einer evtl. Förderung aus REAG/GARP-Mitteln.

• Rückgeführte Personen: (bis zu) 750 EUR (gilt nicht für Afghanistan)

• Freiwillige Rückkehrer im Familienverbund: - Ehegatte: (bis zu) 1.250 EUR - je minderj. Kind zusätzl. (bis zu) 500 EUR.

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Verfahren: 1. Freiwillige Rückkehr

Bei freiwilliger Rückkehr nach Afghanistan / Marokko / Nigeria / Pakistan wird folgende Vor-gehensweise empfohlen:

• Der Rückkehrer wendet sich an eine Ausländerbehörde (ABH) oder Rückkehr-beratungsstelle (RBS) und teilt seine Rückkehrabsichten mit. Die ABH / RBS erstellt gemeinsam mit dem Rückkehrer den Antrag auf Aufnahme in das Projekt ERI. Der Rückkehrer muss den Antrag für den Leistungsbezug unterschreiben.

Die Antragsunterlagen (www.bamf.de/rueckkehrfoerderung) bestehen aus: - Antragsformular (z.B. Personendaten, Qualifizierungsbedarf) - Personaldokument (z.B. Identitätsdokument / Passersatzdokument) - Aufenthaltsstatus (z.B. Ausreiseaufforderung, Grenzübertrittsbescheinigung).

• Der unterzeichnete Antrag sowie alle weiteren Dokumente werden als gescannte

Dokumente elektronisch an das BAMF übersandt: [email protected]

• Das BAMF (Koordinierungsstelle Rückkehr und Reintegration) - prüft die Leistungsberechtigung / Förderfähigkeit des Rückkehrers - übermittelt die Entscheidung der anfragenden ABH / RBS - unterrichtet den Service Provider über die bevorstehende Ankunft des Rückkehrers.

Im Antrag sollte der Rückkehrer bereits seine sprachlichen / beruflichen Kenntnisse angeben und seinen Bedarf an Reintegrationshilfen benennen. Den tatsächlich benötigten Bedarf an Reintegrationshilfen stellt der Service Provider gemeinsam mit dem Rückkehrer nach der Einreise fest. Der Service Provider erstellt hierzu einen Rückkehr- / Reintegrationsplan.

Anmerkung:

Für die Rückkehrländer wurden in Absprache mit dem jeweiligen Service Provider individuel-le Antragsformulare gestaltet. Bei Nutzung des Ankunftsservice sollte der Antrag ca. 7 Tage vor der Ankunft dem Service Provider vorliegen.

2. Rückführungen

Personen, die nach Marokko / Nigeria / Pakistan zurückgeführt werden, stehen ebenfalls Reintegrationshilfen über das Projekt ERI zur Verfügung (jedoch mit verringertem Leistungs-umfang). Die für Rückführungen zuständigen Behörden können das Verfahren analog an

wenden. Daneben besteht auch die Möglichkeit, dass die rückgeführte Person nach der An-kunft im Zielland direkt mit dem Service Provider Kontakt aufnimmt. Für die Berücksichtigung über die Leistungen gelten die vorstehenden Verfahrensbedingungen analog.

Rückführungen nach Afghanistan werden nicht über das ERI-Projekt gefördert.

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Service Provider: Der Service Provider ist regelmäßig eine im Rückkehrland tätige (inländische) Betreuungs-organisation, die eine aktive Hilfestellung bei der beruflichen und sozialen Wiedereingliede-rung anbietet. Er soll die anfänglichen Hürden nach einer Rückkehr deutlich minimieren und die notwendigen Reintegrationsmaßnahmen initiieren und begleiten. Der Service Provider erstellt mit dem Rückkehrer einen individuellen Rückkehr- und Reintegrationsplan. Dieser Plan bildet die verbindliche Grundlage für den Reintegrationsprozess (ggf. unter Nutzung weiterer Partnerorganisationen). Der Service Provider trägt die Verantwortung für die Umset-zung der Maßnahmen, Überprüfung der Erfolgsaussichten und die regelmäßige Berichts-pflicht.

Die Reintegrationshilfen sind personengebunden. Eine Überschreitung der o.g. Ansätze bei höherem Individualbedarf ist nicht zulässig. Dies gilt auch, sofern Reintegrationshilfen ande-rer Rückkehrer nicht vollständig ausgeschöpft sind.

Service Provider für:

• Afghanistan: International Organization for Migration

Kontakt: Herr Shah ZAMAN E-mail: [email protected] Tel.: +93 700 185 963

Öffnungszeiten: Sonntag - Donnerstag (08:00 Uhr – 17:00 Uhr)

(März-Oktober: + 21/2 Std; November-Februar: +31/2 Std)

• Marokko: Caritas International Belgium Kontakt: Frau Sandra Fernandez (Korrespondenz in Englisch) Tel: +32 / (2) 229 36 02 E-Mail:[email protected] Lokaler Partner in Marokko: Fondation Occident-Oriental (FOO) E-Mail: [email protected] Tel: (212) 05 37 79 36 37 Fax: (212) 05 37 29 15 43

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Service Provider:

Service Provider für:

• Nigeria: Maatwerk bij Terugkeer (niederländische NGO, die in Nigeria mit der nigerianischen NGO Idia Renaissance kooperiert) Kontakt: Frau Eefje Smet (Korrespondenz in Deutsch und Englisch) Tel: + 31 / 30 75 51 580 Fax: + 31 / 30 75 51 582 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.maatwerkbijterugkeer.nl Anschrift: Goeman Borgesiuslaan 77

3515 ET Utrecht (Niederlande) Öffnungszeiten / Telefonzeiten: 09.00 Uhr - 17.00 Uhr (MEZ)

…………………………………………………………………………………

Idia Renaissance: (nigerianische NGO, Kooperationspartner von Maatwerk bij Terugkeer) Tel: +234 / (0) 806 293 2409 +234 / (0) 805 612 8927

+234 / (0) 805 086 3729 +234 / (0) 802 237 9844 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.idia-renaissance.org Anschrift: 2, Ihama Road, G.R.A., Benin City, Edo State (Nigeria) Niederlassungen: Benin City (Hauptbüro) und Lagos

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ERI – European Re-integration Instrument

Co-funded by the European Return Fund

Service Provider:

Service Provider für:

• Pakistan: WELDO (Women Empowerment, Literacy & Development Organization) Kontakt: Frau Sijal Aziz (Korrespondenz in Englisch, Landessprachen) E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] Tel: +92 / (0) 51 251 8350 Fax: +92 / (0) 51 570 4366 www.weldo.org Anschrift: Islamabad WELDO H 46, St 21, Lane 2, Chaklala Scheme 3, Rawalpindi, 46000, (Pakistan) Weitere Niederlassungen: Lahore

WELDO 13M, Lucky Center, Jail Road Near Mozang Chungi, Lahore Karachi WELDO A-30/31, Sheet No 25,Model Colony,

Karachi Öffnungszeiten: Mo. - Do. 09.00 Uhr - 17.00 Uhr (Ortszeit)

Fr. 09.00 Uhr - 16.00 Uhr (lokale Zeit: MEZ +4, MESZ + 3)

Anm.: Bitte geben Sie im Schriftverkehr die Bezeichnungen ERI, das Zielland (Afghanistan, Marokko, Nigeria, Pakistan) sowie den Namen des Rückkehrers an (z.B.: ERI-Marokko-Name).

Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier:

Deutsch: http://www.bamf.de/DE/Rueckkehrfoerderung/ProjektERI/projekt_eri-node.html

Englisch: http://www.bamf.de/EN/Rueckkehrfoerderung/ProjektERI/projekt_eri-node.html

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg) - Koordinierungsstelle Rückkehr und Reintegration - Kontakt: Johann Ehrnsperger (Tel. 0911/943-4322) E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]