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Einladung zum Lehrgang Fachberater für Sanierung- und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) 2013 Deutsches Steuerberaterinstitut e.V. DStI Fachinstitut des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. und seiner regionalen Mitgliedsverbände Baden-Württemberg Bayern Berlin-Brandenburg Bremen Düsseldorf Hessen Köln Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Sachsen-Anhalt Rheinland-Pfalz Sachsen Schleswig-Holstein Thüringen Hamburg Westfalen-Lippe Mitgliedsverbände

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Einladung zum Lehrgang

Fachberater für Sanierung- und

Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) 2013

Deutsches Steuerberaterinstitut e.V.

DStI

Fachinstitut des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V.und seiner regionalen Mitgliedsverbände

baden­Württemberg

bayern

berlin­brandenburg

bremen

Düsseldorf

hessen

Köln

Mecklenburg­Vorpommern

NiedersachsenSachsen­Anhalt

Rheinland­Pfalz

Sachsen

Schleswig­holstein

Thüringen

hamburg

Westfalen­Lippe

Mitgliedsverbände

Fachberater_InsB_ohne_B.indd 1 16.01.2013 18:56:33

Die Gebühr umfasst den Lehrgang mit 120 Zeit­stunden, ein ausführliches Skript, den Zugang zum juris Fachportal Steuerrecht für vier Monate, Kaffee und Kaltgetränke sowie Snacks und ein Mittagessen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Lehrgangsgebühr (zzgl. Umsatzsteuer, derzeit 19 %)

Die Gebühr ist zahlbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung oder in 2 Teilbeträgen (jeweils 10 Tage vor der ersten und vierten Einheit).Sonderrabatt: 15% für den zweiten und weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei oder ehemalige Teilnehmer eines anderen DStI­Fachberaterlehrganges.

2 FAchbERATER 2013

gesamtLehrgang

ÒÒ 3.500,– eUr mitglieder der DstV-mitgliedsverbändeÒÒ 3.800,– eUr alle anderen teilnehmerÒÒ 120,– eUr teilnahme an den beiden Leistungskontrollen

Fachberater für sanierung und Insolvenzverwaltung (DstV e.V.)Die Änderung des Insolvenzrechtes 1999 hatte als grundanliegen, die Fortführung von Unternehmen in Krisensitu ationen zu erleichtern. entscheidend für den sanierungserfolg ist das rechtzeitige einleiten qualifizierter maßnahmen zur Krisenbewältigung (turnaround-management).Vielfach ist der Unternehmer hiermit aber selbst überfordert, eine professionelle begleitung ist in den meisten Fällen sinnvoll oder wird von externer Seite (z. b. banken) sogar gefordert.Von einem berater werden nicht nur ein profundes und umfassendes Fachwissen erwartet, sondern auch die Fähigkeit, unterschiedliche und vielfach gegenläufige Interessenlagen zu erkennen und auszugleichen.Unternehmensinsolvenzen sind jedoch nicht immer zu vermeiden. In diesen Fällen ist eine professionelle Insolvenz­verwaltung erforderlich, die unter den rechtlichen Rahmenbedingungen die vorhandenen wirtschaftlichen Möglich­keiten ausschöpft. Seit März 2012 ist zudem das ESUG in Kraft getreten, das im Sinne des § 270b InsO qualifizierten Steuerberatern die Möglichkeit eröffnet, auch aus einem bestehenden Mandatsverhältnis heraus die Sanierung eines Unternehmens als vorläufiger Sachverwalter oder gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter zu begleiten.

Lehrgangsorte / termIne

ÒÒ Insb1 hamburg 07.02. – 09.02.2013

ÒÒ Insb2 hamburg 14.02. – 16.02.2013

ÒÒ Insb3 hamburg 21.02. – 23.02.2013

ÒÒ Insb4 hamburg 11.04. – 13.04.2013

ÒÒ Insb5 hamburg 18.04. – 20.04.2013

ÒÒ Insb6 hamburg 25.04. – 27.04.2013

ÒÒ LK I Insb hamburg 23.03.2013

ÒÒ LK II Insb hamburg 08.06.2013

ÒÒ Insb1 Dresden 29.08. – 31.08.2013

ÒÒ Insb2 Dresden 05.09. – 07.09.2013

ÒÒ Insb3 Dresden 12.09. – 14.09.2013

ÒÒ Insb4 Dresden 07.11. – 09.11.2013

ÒÒ Insb5 Dresden 14.11. – 16.11.2013

ÒÒ Insb6 Dresden 21.11. – 23.11.2013

ÒÒ Insb1 hannover 15.08. – 17.08.2013

ÒÒ Insb2 hannover 22.08. – 24.08.2013

ÒÒ Insb3 hannover 29.08. – 31.08.2013

ÒÒ Insb4 hannover 31.10. – 02.11.2013

ÒÒ Insb5 hannover 07.11. – 09.11.2013

ÒÒ Insb6 hannover 14.11. – 16.11.2013

ÒÒ LK I Insb hannover + Dresden 12.10.2013

ÒÒ LK II Insb hannover + Dresden 14.12.2013

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LehrgangsUnterLagen (online zum Download)

InhaLte

FAchbERATER 2013 3

Sie können sich online anmelden und die Lehrgangsunterlagen unter: www.dstv.de Ò Für die Praxis Ò Fachberater Ò Lehrgangsunterlagen herunterladen.

Lehrgangseinheit 1 schwerpunkt bankrecht; Insolvenzrecht I

ÒÒ Rechtliche Aspekte der UnternehmensfinanzierungÒÒ Anforderungen an SanierungskonzepteÒÒ Regelung des ESUGÒÒ Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Dozenten Achsnick / Pape

Lehrgangseinheit 2 schwerpunkt gesellschafts- und arbeitsrecht

ÒÒ haftung von Geschäftsführern, Vorständen und AufsichtsrätenÒÒ Kapitalaufbringung/­erhaltung und EigenkapitalersatzÒÒ Kapitalmarktrechtliche besonderheiten in Krise und InsolvenzÒÒM&A in Sanierung und InsolvenzÒÒ Arbeitsrechtliche Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Insolvenz

Dozenten Pape / Krüger

Lehrgangseinheit 3 schwerpunkt Insolvenzrecht II; turn around management I

ÒÒ Insolvenzplanverfahren, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Stilllegung/LiquidationÒÒ Grundlagen und Erfolgsfaktoren des Turnaround­ManagementsÒÒMethoden der Erstanalyse (case Study)

Dozenten hanken / Grabow

Lehrgangseinheit 4 schwerpunkt turnaround-management II

ÒÒ Kurzfristiges SanierungsmanagementÒÒ Ziele, Analyse und Konzeption von SanierungskonzeptenÒÒ Umsetzung von Turnaround­MaßnahmenÒÒ Nachhaltigkeit, Früherkennung zur Krisenprophylaxe

Dozenten Grabow

Lehrgangseinheit 5 schwerpunkt Finanzierer in der Unternehmenssanierung, Insolvenzverwaltung I

ÒÒ beurteilung von Sanierungskonzepten und Sanierungsbeiträge von bankenÒÒ Rolle und beiträge von Kreditversicherungen und Factoringgesellschaften in der Sanierung ÒÒ Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von InsolvenzverfahrenÒÒ Rolle und Funktion des Stb in Krise und Insolvenz des Mandanten

Dozenten Ifftner / holtkötter / Reich / hunkemöller

Lehrgangseinheit 6 schwerpunkt Insolvenzverwaltung II; steuern in der Insolvenz

ÒÒ Insolvenz von Selbständigen und FreiberuflernÒÒ Vergleichende Darstellung und bewertung von Verfahrens­ und SanierungsalternativenÒÒ SanierungsalternativenÒÒ Steuern und Rechnungslegung in der Insolvenz

Dozenten hunkemöller / Schmittmann

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anmeLDUng Absender

Fax an das Deutsche steuerberaterinstitut

030 24 62 66 99Deutsches steuerberaterinstitut e.V.Littenstraße 10, 10179 berlin(Vr 21062 b)

£ Mitglied im Steuerberaterverband: Mitgliedsnummer:

£ Nicht­Verbandsmitglied

£ bitte informieren Sie mich über die Vorteile einer Verbandsmitgliedschaft.

£ Einwilligung: Ich willige ein, dass meine Daten zur Durchführung des Lehrgangs, für eigene Werbezwecke des DStI und für hinweise auf Produkte (Seminare, Dienstleistungen, Literatur etc.) seiner Partnerverbän­de verwendet werden dürfen. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen übermitteln wir die Daten an den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) und die DStV­Mitgliedsverbände, damit auch diese Ihnen Angebote zukommen lassen können. Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)£ hamburg £ Dresden £ hannover £ mit LK

teILnehmer/Innen

Name, Vorname berufsbezeichnung, Titel

Name, Vorname berufsbezeichnung, Titel

E­Mail­Adresse

Ort/Datum Firmenstempel / Unterschrift

AUCH ONLINE

BUCHBAR

www.dstv.de

Lehrgangseinheiten finden statt von: 9:00 – 10:30 Uhr, 10:45 – 12:15 Uhr, 13:30 – 15:00 Uhr, 15:15 – 17:30 Uhr

Kaffeepausen: 10:30 – 10:45 Uhr, 15:00 – 15:15 Uhr; Mittagspause: 12.15 – 13:30 Uhr

teILnahmebeDIngUngen1. Nach der Anmeldung erhalten Sie vom DStI eine bestätigung und die Rechnung über die Lehrgangsgebühr.

Mit der bestätigung wird Ihre Anmeldung verbindlich und verpfl ichtet zur Zahlung der Lehrgangsgebühren.2. Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Sie kann in zwei gleichen Teilbeträgen nach Erhalt der Rechnung und 10 Tage vor der vierten Lehrgangseinheit erfolgen.3. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. 4. Die Anmeldung kann kostenfrei bis vier Wochen vor beginn der ersten Lehrgangseinheit schriftlich storniert werden. bei späterer Stornierung ist die gesamte Lehrgangsgebühr zu zahlen oder ein Ersatz­ teilnehmer zu benennen.5. Ein kostenloser Wechsel zwischen den Lehrgangsorten innerhalb eines Lehrgangs ist möglich.6. Der Unterrichtsvertrag kann nach jeder Lehrgangseinheit schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall wird nur die anteilige Lehrgangsgebühr berechnet. Soll der Lehrgang zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden, wird nur die dann anteilige Lehrgangsgebühr berechnet. 7. Das DStI ist berechtigt, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl den Lehrgang abzusagen. In diesem Falle werden gezahlte Lehrgangsgebühren mit der Absage erstattet. Weitere Ansprüche der angemel­ deten Teilnehmer sind ausgeschlossen. 8. Fällt der Unterricht aus vom DStI nicht zu vertretenen Gründen aus, wird der jeweils ausgefallene Termin zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausge­ schlossen.9. Das DStI ist berechtigt, den Lehrgangsort zu ändern.

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