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Fakultät für Wirtschaft und Verkehr Praktikantenamt Seite 1 von 21 Richtlinien & Informationen zum Praktischen Studiensemester für Studierende der Fakultät für Wirtschaft & Verkehr der Hochschule Heilbronn Alle Formulare und Informationsmaterialien rund um Ihr Praktisches Studiensemester stehen online unter www.hs-heilbronn.de/wv/praktikantenamt als Download zur Verfügung. (Stand 14.2.2019) 1. Rahmenbedingungen des Praktischen Studiensemesters 1.1 Zeitliche Lage im Studienplan & Umfang des Praktischen Studiensemesters 1.2 Möglichkeiten & Grenzen der Verlegung des Praktischen Studiensemesters 1.3 Praxissemester im In- und Ausland 1.4 Empfehlungen zur Planung von Praktischem Studiensemester & Auslands- studium 2. Teilnahme am Praktikantenkolloquium 1 3. Hinweise zur Bewerbung und den inhaltlichen Anforderungen an die Praktikumsstelle 3.1 Hinweise zur Bewerbung 3.2 Allgemeine und studiengangsspezifische Anforderungen an die Praktikumsstelle 4. Rückmeldung & Status im Rahmen des Praktischen Studiensemesters 5. Antrag auf Zulassung zum Praktischen Studiensemester 6. Betreuung & Kontakt während der Praxisphase 7. Abschluss des Praktischen Studiensemesters 7.1 Vorbereitung und Abgabe von Praxissemesterbericht, Arbeitszeugnis und Anwesenheitsbestätigung bei dem Betreuer 7.2 Teilnahme am Praktikantenkolloquium 2 7.2.1 Überblick über das Praktikantenkolloquium 2 7.2.2 Präsentation der Praktikumsstelle im Rahmen der Praktikantenbörse 7.2.3 Referat über die Praxisphase 7.3 Abschließende Anerkennung des Praktischen Studiensemesters Anhang: Stichwortverzeichnis FAQ Praktikantenamt der Fakultät für Wirtschaft und Verkehr Raum A403 / Postfach 174 Max-Planck-Straße 39 74081 Heilbronn

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Fakultät für Wirtschaft und Verkehr Praktikantenamt

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Richtlinien & Informationen zum Praktischen Studiensemester

für Studierende der Fakultät für Wirtschaft & Verkehr der Hochschule Heilbronn

Alle Formulare und Informationsmaterialien rund um Ihr Praktisches Studiensemester stehen online unter www.hs-heilbronn.de/wv/praktikantenamt als Download zur Verfügung.

(Stand 14.2.2019)

1. Rahmenbedingungen des Praktischen Studiensemesters

1.1 Zeitliche Lage im Studienplan & Umfang des Praktischen Studiensemesters 1.2 Möglichkeiten & Grenzen der Verlegung des Praktischen Studiensemesters 1.3 Praxissemester im In- und Ausland 1.4 Empfehlungen zur Planung von Praktischem Studiensemester & Auslands-

studium 2. Teilnahme am Praktikantenkolloquium 1 3. Hinweise zur Bewerbung und den inhaltlichen Anforderungen an die Praktikumsstelle

3.1 Hinweise zur Bewerbung 3.2 Allgemeine und studiengangsspezifische Anforderungen an die

Praktikumsstelle 4. Rückmeldung & Status im Rahmen des Praktischen Studiensemesters 5. Antrag auf Zulassung zum Praktischen Studiensemester 6. Betreuung & Kontakt während der Praxisphase 7. Abschluss des Praktischen Studiensemesters

7.1 Vorbereitung und Abgabe von Praxissemesterbericht, Arbeitszeugnis und Anwesenheitsbestätigung bei dem Betreuer

7.2 Teilnahme am Praktikantenkolloquium 2 7.2.1 Überblick über das Praktikantenkolloquium 2 7.2.2 Präsentation der Praktikumsstelle im Rahmen der Praktikantenbörse 7.2.3 Referat über die Praxisphase

7.3 Abschließende Anerkennung des Praktischen Studiensemesters Anhang: Stichwortverzeichnis

FAQ

Praktikantenamt der Fakultät für Wirtschaft und Verkehr Raum A403 / Postfach 174

Max-Planck-Straße 39 74081 Heilbronn

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1. Rahmenbedingungen des Praktischen Studiensemesters 1.1 Zeitliche Lage im Studienplan & Umfang des Praktischen Studiensemesters

Ein Hauptmerkmal der Studiengänge der Fakultät für Wirtschaft und Verkehr an der Hoch-schule Heilbronn ist der starke Praxisbezug. Deshalb ist in der Studien- und Prüfungsordnung nach Abschluss des Grundstudiums im 5. Fachsemester ein praktisches Studiensemester als Pflichtbestandteil des Studiums integriert, welches mit 30 ECTS entsprechend honoriert wird und nicht erlassen werden kann (s. unten). Die zeitliche Lage im 5. Studiensemester ermöglicht es zum einen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden, zum anderen sollen aber auch die dem Praxissemester nachfolgenden Studiensemester an der Hochschule und die Thesis von den Erfahrungen aus der Praxis profitieren. Zudem hätten Studierende mit einem Praktikum ganz am Ende des Studiums anstatt eines Praktikumsgehaltes schon eher ein Einsteigergehalt verdient. Darüber hinaus ließe ihnen ein Praktikum in Vollzeitbeschäftigung im letzten Studiensemester weniger Zeit und Flexibilität für ihre Bewerbungen für den Berufseinstieg nach Studienabschluss. Die Vorbereitung, Durchführung und Abschluss des praktischen Studiensemesters er-strecken sich jedoch insgesamt über 3 Semester: Abb. 1 : Einordnung des Praktischen Studiensemesters in den Regelstudienplan

Im 4. Fachsemester erhalten die Studierenden durch ihre Teilnahme am Praktikantenkollo-quium 1 (Pflichtveranstaltung) alle relevanten Informationen zur Vorbereitung ihres praktischen Studiensemesters sowie Kontakte zu möglichen Praktikumsstellen über die rückkehrenden Praktikanten (s. dazu auch Punkt 2). Wichtiger Hinweis: Bei beabsichtigtem Auslandsstudium und/oder Auslandspraktikum wird seitens des Praktikantenamtes dringend eine frühere Teilnahme am Praktikantenkolloquium 1 bereits im 3., ggf. auch schon im 2. Studiensemester empfohlen, da Auslandsstudium und Auslandspraktika i.d.R. eine gesonderte Studienplanung und einen längeren Vorlauf erfordern (s. dazu auch Punkt 1.3 und 1.4). Im 5. Fachsemester wenden die Studierenden ihre an der Hochschule erworbenen Kennt-nisse in der Praxis an und sammeln vielfältige Praxiserfahrung in einem Unternehmen im In- oder Ausland. Die Praxisphase dauert 26 Wochen/6 Monate (i.d.R. 01.03. bis 31.08. bzw. 01.09. bis 28.02., Abweichungen möglich), umfasst aber min. 100 Anwesenheitstage zusam-menhängend in einem Unternehmen. Eine Bestätigung dieser Mindestanwesenheit ist seitens des Unternehmens entweder im Zeugnis oder auf einem gesonderten Formblatt „Bestätigung der 100 Tage Anwesenheit im Pflichtpraktikum“ erforderlich. Die Praxisphase kann also nicht unterteilt in mehreren Unternehmen und/oder mehreren Teilabschnitten er-bracht werden.

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Im Anschluss an die Praxisphase findet im 6. Fachsemester das Praktikanten- kolloquium 2 (Pflichtveranstaltung) statt. Dabei stellen die zurückkehrenden Praktikanten im Rahmen der Praktikumsbörse den künftigen Praktikanten ihre Praxisstelle vor und präsen-tieren ihre Erfahrungen durch ein Referat (s. dazu auch Punkt 7.2.2). Die Anmeldung der Thesis kann lt. SPO erst nach erfolgreichem Abschluss des Prakti-schen Studiensemesters erfolgen (§ 24 Abs. 3 SPO AT). Ein paralleles Ableisten von Praxissemester und Thesis ist nicht möglich. Dies ist unbedingt bei der individuellen Studien-planung zu beachten, insb. wenn vom Regelstudienplan abgewichen und/oder ein Auslands-studium angestrebt wird (s. dazu auch Punkt 1.4). Ein Erlass des Praktischen Studiensemesters ist nicht möglich, da es ein integraler Bestandteil des Curriculums ist. Eine eventuelle Berufsausbildung und ein Praktikum vor dem Studium oder im Grundstudium eines anderen Studienganges sind kein Äquivalent zum Praktischen Studiensemester und werden nicht als solches anerkannt. Ein bereits im Hauptstudium eines anderen Studiengangs absolviertes Praxissemester kann nach Prüfung des Einzelfalls evtl. anerkannt werden, sofern u.a. studiengangsspezifische Anforderungen nicht dagegen sprechen. Ein eventueller Antrag auf Anerkennung eines bereits im Haupt-studium eines anderen Studiengangs erbrachten Praktischen Studiensemesters muss beim Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaft und Verkehr gestellt werden. 1.2 Möglichkeiten & Grenzen der Verlegung des Praktischen Studiensemesters Die Praxisphase des Praktischen Studiensemesters ist grundsätzlich - wie im Studienplan vorgesehen - im 5. Studiensemester zu absolvieren. Das Grundstudium sollte vor der Praxisphase abgeschlossen sein (s. § 4 Abs. 6 SPO AT). Eine Verlegung des Praktischen Studiensemesters ist grundsätzlich nicht möglich. In begründeten und belegten Ausnahmefällen, wie ein nicht abgeschlossenes Grund-studium bzw. ein Studium im Ausland (s. dazu auch Punkt 1.4), ist auf Antrag eine einmalige Verlegung (Verschiebung bzw. Vorziehen) des Praxissemesters um ein Semester möglich. Eine Verschiebung ist auch für BU-Studierende mit Schwerpunkt Steuern/Rechnungswesen wegen der Tätigkeitskonzentration von Jahresabschlüssen vom SS auf das WS zulässig. Die fehlgeschlagene Suche nach einer Praktikumsstelle im Inland oder Ausland ist kein Grund für eine Verschiebung des Praxissemesters. Die Studierenden sind verpflichtet, bei ihren Bewerbungen eine Praktikumsmöglichkeit im Inland als Rückfallebene sicher-zustellen. Jeder Verlegungsantrag muss im Einzelfall durch das Praktikantenamt geprüft werden. Im Zweifelsfall findet durch das Praktikantenamt eine Rücksprache und Abstimmung mit dem jeweiligen Studiengangleiter statt. Verlegungsanträge (gelbes Formblatt „Antrag auf Verschiebung“ bzw. grünes Formblatt „Antrag auf Vorziehen“) müssen bis spätestens 15.4. bzw. 1.11. beim Praktikantenamt gestellt werden. Studierende, die mit nicht abgeschlossenem Grundstudium in die Praxisphase gehen wollen, müssen persönlich ebenfalls bis spätestens 15.4. bzw. 1.11. mit dem Praktikantenamt Kontakt aufnehmen.

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Sollte das Grundstudium wider Erwarten nicht abgeschlossen werden oder gar der Prüfungsanspruch verloren sein, ist das Praktikantenamt unverzüglich zu informieren. Bitte beachten Sie, dass während des Praxissemesters nur Wiederholungsprüfungen möglich sind (s. dazu auch 4.). 1.3 Praxissemester im In- und Ausland Das Praxissemester kann im In- und optional auch im Ausland absolviert werden. Auslands-praktika werden von der Fakultät begrüßt. Auslandspraktika haben erfahrungsgemäß einen deutlich längeren Vorlauf als Praktika im Inland. Es wird den Studierenden daher empfohlen, sich mit einem Vorlauf von bis zu einem Jahr für Auslandspraktika zu bewerben und parallel dazu auch Bewerbungen für Praktikumsstellen im Inland zu verfolgen. Eine nicht gefundene Praktikumsstelle im Ausland ist kein Grund für die Verschiebung des Praxissemesters. Die Studierenden sind verpflichtet, bei ihren Bewerbungen eine Praktikumsmöglichkeit im Inland als Rückfall-ebene sicherzustellen. Auslandspraktika werden nur als optional betrachtet. Um die speziellen Formalia für Auslandspraktika wie Visa, Arbeits- und Aufenthalts-genehmigung etc. haben sich die Studierenden selbständig zu kümmern und die evtl. dafür anfallenden Kosten zu tragen. Es besteht aber die Möglichkeit, Auslands-Bafög zu beziehen. Informationen hierzu sind beim Bafög-Amt des Studentenwerkes und/oder bei den rück-kehrenden Praktikanten während des Praktikantenkolloquiums erhältlich. Bitte informieren Sie sich auch in den Informationsveranstaltungen des International Office über mögliche Förderprogramme und Stipendien. Wichtiger Hinweis bei eventuell von Fristüberschreitung- und/oder Härtefall Betroffenen: Studierende, die während ihres Praxissemesters vom Zentralen Prüfungsamt bzgl. Fristüberschreitung und/oder wiederholt nicht bestandener Prüfung (Härtefall) angeschrieben werden müssen, haben sicherzustellen, dass diese Schreiben in Empfang genommen werden können. Bei einem evtl. Wohnortwechsel im Praktikum muss unbedingt eine Meldung der neuen Postanschrift an das Prüfungsamt erfolgen, damit die Schreiben an die korrekte Postadresse zugestellt werden können (Versand per Einschreiben). Bei Nicht-Zustellung der Schreiben erfolgt keine separate Information des Prüfungsamtes an die Studierenden. Wird dadurch die Frist für die Antragsstellung überschritten, droht die Gefahr einer Exmatrikulation.

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1.4 Empfehlungen zur Planung von Praktischem Studiensemester & Auslandsstudium Besteht Interesse an einem Auslandsstudium, sollten das Praktikantenkolloquium 1 und die einschlägigen Informationsveranstaltungen des Internationalisierungsreferats der Fakultät WV und des zentralen International Office der Hochschule bereits im 3. Studiensemester, ggf. aber auch schon im 2. Studiensemester besucht werden.

Der Beginn eines Auslandsstudiums ist für Bachelor-Studierende der Fakultät für Wirtschaft und Verkehr aufgrund der Semesterterminpläne der ausländischen Hochschulen nur zum Wintersemester (September/ Oktober) möglich.

Je nach Studienbeginn an der HHN zum Winter- oder Sommersemester sowie Dauer und Art des Auslandsstudiums ergeben sich unterschiedliche Ablaufpläne für das gesamte Studium.

Im Folgenden werden die Abläufe dargestellt, wie das Praktische Studiensemester bei einem Studium im Ausland geplant wird. Die Abläufe basieren auf der Annahme, dass das Grundstudium nach dem Regelstudienplan erfolgreich abgeschlossen wird. Eine individuelle Prüfung und Beratung ist in jedem Fall erforderlich! Falls Sie Interesse an einem Auslandsstudium haben, wenden Sie sich daher bitte möglichst frühzeitig zur individuellen Beratung an das Internationalisierungsreferat der Fakultät WV.

Bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen für das Auslandsstudium beim Internationali-sierungsreferat muss die Genehmigung des Praktikantenamtes zum Verlegen des Praktischen Studiensemesters gemäß der folgenden Abläufe als Kopie beigelegt werden.

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Ablauf WS-1: Studienplanung bei Studienbeginn an der HHN zum Wintersemester & einsemestrigem Auslandsstudium

Das Praktikantenkolloquium 1 wird auf das 3. Studiensemester (WS) und das Praxissemester auf das 4. Studiensemester (SS) vorgezogen, damit das Auslandsstudium im 5. Studien-semester (WS) stattfinden kann.

Studierende, die ihr Praxissemester wegen eines Auslandsstudiums vorziehen, stellen bis 1.11. einen Antrag auf Vorziehen des Praktischen Studiensemesters beim Praktikanten-amt (grünes Formular, s. www.hs-heilbronn.de/wv/praktikantenamt), um zu belegen, dass das Grundstudium bereits erfolgreich abgeschlossen wurde bzw. im laufenden Semester mit einer hohen Wahrscheinlichkeit erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dieser Antrag kann formlos zurückgezogen werden, sollten sich die Pläne in Bezug auf das Auslandsstudium oder das Praktikum ändern. Studierenden, die unmittelbar im Anschluss an ihr Praktisches Studiensemester im Ausland studieren, wird die Teilnahme am Praktikantenkolloquium 2 erlassen (zum sonstigen Ab-schluss des Praktischen Studiensemester s. Punkt 7).

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Ablauf SS-1: Studienplanung bei Studienbeginn an der HHN zum Sommersemester & einsemestrigem Auslandsstudium

Bei Studienbeginn an der HHN zum Sommersemester und einsemestrigen Auslandsstudium kann es in einigen Studiengängen von Vorteil sein, das 4. Studiensemester (WS) an der Partnerhochschule im Ausland zu studieren, weil bei einem frühzeitigen Auslandsstudium bessere Auswahlmöglichkeiten für die im Ausland zu belegenden Kurse (Learning Agreement) bestehen. Ist dies der Fall, erfolgt die Bewerbung für das Auslandsstudium im 2. Studiensemester (WS) und das Praktikantenkolloquium 1 wird auf das 3. Studiensemester (SS) vorgezogen. Das Praxissemester findet regulär im 5. Fachsemester (SS) und das Praktikantenkolloquium ebenso nach Plan im 6. Fachsemester (WS) statt. Zu beachten ist, dass sich die Bewerbung für die Praktikumsstelle aus dem Ausland evtl. schwieriger gestaltet und deshalb mit der Praktikumssuche bereits im 3. Studiensemester (SS) begonnen werden sollte. Alternative (nicht grafisch abgebildet): Wer sich erst später für ein Auslandsstudium interessiert, kann auch alternativ im 6. Studiensemester ein Auslandsstudium absolvieren. Praktikantenkolloquium 1 bzw. Praxissemester finden dann regulär im 4. (WS) bzw. 5. (SS) Studiensemester statt. Das Praktikantenkolloquium 2 im 6. Semester (WS) wird aufgrund des sich unmittelbar an das Praktikum anschließenden Auslandsstudiums erlassen (zum sonstigen Abschluss des Praktischen Studiensemester s. Punkt 7).

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Ablauf WS-2: Studienplanung bei Studienbeginn an der HHN zum Wintersemester & zweisemestriges Auslandsstudium mit Doppelabschluss

Das Praktikantenkolloquium 1 wird auf das 3. Studiensemester und das Praxissemester auf das 4. Studiensemester (SS) vorgezogen, damit das Auslandsstudium im 5. und 6. Studiensemester (WS und SS) stattfinden kann. Studierende, die ihr Praxissemester wegen des Auslandsstudiums vorziehen, stellen bis 1.11. einen Antrag auf Vorziehen des Praktischen Studiensemesters beim Praktikantenamt (grünes Formular unter www.hs-heilbronn.de/wv/praktikantenamt), um zu belegen, dass das Grundstudium bereits erfolgreich abgeschlossen wurde bzw. im laufenden Semester mit einer hohen Wahrscheinlichkeit erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dieser Antrag kann formlos zurückgezogen werden, sollten sich die Pläne in Bezug auf das Auslandsstudium oder das Praktikum ändern. Studierenden, die unmittelbar im Anschluss an ihr Praktisches Studiensemester im Ausland studieren, wird die Teilnahme am Praktikantenkolloquium 2 erlassen (zum sonstigen Ab-schluss des Praktischen Studiensemester s. Punkt 7).

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Ablauf SS-2: Studienplanung bei Studienbeginn an der HHN zum Sommersemester & zweisemestriges Auslandsstudium mit Doppelabschluss

Der o.g. Ablauf stellt den Idealfall dar, bei dem Studierende bereits im 2. Studiensemester ihr Studium im Hinblick auf ein Doppeldiplom planen. Das Learning Agreement sowie der weitere Verlauf des Studiums werden bereits im 2. Semester (WS) festgelegt, um den Doppelabschluss in Regelstudienzeit möglich zu machen. Das Praktikantenkolloquium wird im 4. Studiensemester besucht und das Praxissemester regulär im 5. Studiensemester absolviert. Das Auslandsstudium liegt im 6. und 7. Studien-semester. Studierenden, die unmittelbar im Anschluss an ihr Praktisches Studiensemester im Ausland studieren, wird die Teilnahme am Praktikantenkolloquium 2 erlassen. Stellt sich das Interesse an einem zweisemestrigen Auslandsstudium mit Doppel-abschluss erst später im Studium ein, ist eine Bewerbung für das Auslandsstudium auch im 4. Studiensemester parallel zur Bewerbung für das Praxissemester möglich. Wie oben wird dann das Praxissemester im 5. Studiensemester absolviert, das Auslandsstudium im 6. und 7. Semester eingeplant. Das Praktikantenkolloquium 2 wird hier ebenfalls erlassen. Bei diesem Studienverlauf muss aber damit gerechnet werden, dass ein Studienabschluss in der Regelstudienzeit wegen begrenzter Möglichkeiten, die noch offenen Kurse an der ausländischen Hochschule abzudecken, eventuell nicht möglich ist. Dafür schließt man aber sein Studium auch mit einem Doppeldiplom ab.

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2. Teilnahme am Praktikantenkolloquium 1 Im 4. Studiensemester müssen alle Studierenden der Fakultät als zukünftige Praktikanten am Praktikantenkolloquium 1 teilnehmen. Diese Pflichtveranstaltung für Studierende des 4. Studiensemesters kann auch von Studierenden im 3., ggf. auch bereits im 2. Studiensemester freiwillig besucht werden, um sich noch frühzeitiger zu informieren, falls z.B. ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum angestrebt wird (s. dazu auch Punkte 1.3 & 1.4). Das Praktikantenkolloquium findet i.d.R. am Mittwochnachmittag in der 2. Vorlesungs-woche statt. Der Termin für das jeweilige Semester wird auf der Homepage des Praktikanten-amtes bzw. über den E-Mailverteiler der Studiengänge rechtzeitig bekannt gegeben. Das Praktikantenkolloquium 1 liefert wichtige Informationen und Kontakte rund um das Praktische Studiensemester und besteht aus drei Teilen:

Einführungsvortrag zu den Richtlinien & Tipps für die Bewerbung

Praktikumsbörse der rückkehrenden Praktikanten

Referate der rückkehrenden Praktikanten Die Teilnahme an den drei Teilen des Praktikantenkolloquiums müssen sich die Studierenden auf dem rosa Formblatt „Leistungsdokumentation für das Praktische Studiensemester“ (ehemals/ umgangssprachlich „Laufzettel“) jeweils durch Unterschrift des anwesenden Dozenten bestätigen lassen. Diese Leistungsdokumentation dient als Nachweis für die Ableistung aller Teilleistungen des Praktischen Studiensemesters und ist deshalb von den Studierenden sorgfältig aufzubewahren (zur Sicherheit empfiehlt sich auch eine zusätzliche elektronische Ablage (Scan, Foto). Bitte stellen Sie Ihre Teilnahme am Praktikantenkolloquium 1 sicher. Falls Sie kurzfristig erkrankt sind, informieren Sie bitte umgehend per Mail das Praktikantenamt, damit auch eine Lösung für eine alternative Ableistung vereinbart werden kann. Außerdem ist ein ärztliches Attest erforderlich. Dieses kann aber nachgereicht werden. 3. Hinweise zur Bewerbung und den inhaltlichen Anforderungen an die

Praktikumsstelle

3.1 Hinweise zur Bewerbung Die selbstständige Bewerbung um eine Praktikumsstelle ist Aufgabe der Studierenden und auch eines der Ausbildungsziele zur Vorbereitung auf die erfolgreiche Arbeitsplatzsuche nach Abschluss des Studiums. Praktikumsangebote finden sich u.a. in einschlägigen Online-Jobbörsen und auf den Home-pages vieler Unternehmen. Sehr hilfreich sind auch die Kontakte der rückkehrenden Prakti-kanten, die über Praktikantenbörse, Praktikumsreferate und Einsichtnahme in die Rückkehrer-fragebögen ehemaliger Praktikanten beim Praktikantenamt während der Sprechzeiten genutzt werden können. Das Career Center der HHN bietet eine Online-Stellenbörse unter https://www.hs-heilbronn.de/stellenboerse. Bei der Fakultät eingehende Stellenangebote werden über die

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Mailingliste [email protected] gestreut. Dieser Verteiler kann unter der URL http://lists.hs-heilbronn.de/sympa abonniert und abbestellt werden (Suchbegriff „wv-praktika“). Die Anmeldung dort muss zwingend mit der Hochschulemailadresse erfolgen. Betrachten Sie Ihre Bewerbung als Visitenkarte für sich selbst und für Sie als Vertreter Ihres Studiengangs und Ihrer Hochschule. Fehlerfreie, vollständige und benutzerfreundliche Bewer-bungsunterlagen sollten ebenso selbstverständlich sein wie ein freundliches und professionelles Bewerbungsfoto, eine namentliche Anrede des Adressaten, eine unternehmens- und stellenspezifische Argumentation im Anschreiben anstelle allgemeiner Floskeln sowie eine seriöse E-Mailadresse mit Bezug zu Ihrem Namen (Negativbeispiel: [email protected] oder [email protected]). Muster für Bewerbungsschrei-ben und Lebenslauf sowie Tipps für die Vorbereitung und das Durchführen von Vorstel-lungsgesprächen sind z.B. auf der Homepage des Praktikantenamtes sowie unter www.monster.de zu finden. Die größten Bewerbungssünden sind z.B. unter http://karriere-journal.monster.de/bewerbungs-tipps/vorbereitung-recherche/die-groessten-bewerbungssuenden-lebenslauf-33259/article.aspx, zusammengefasst. Bitte beurteilen Sie Ihre Ausgangssituation für die Bewerbungen realistisch anhand Ihres persönlichen Lebenslaufes und Ihrer persönlichen Studienleistungen. Generell gilt: Je schlechter die persönliche „Wettbewerbsposition“ im Vergleich zu anderen Bewerbern ist, desto flexibler sollte man sich inhaltlich & räumlich bei der Bewerbung verhalten, umso besser sollte man im Anschreiben argumentieren und desto mehr Bewerbungen sind erfahrungsgemäß leider oft auch erforderlich. Im Schnitt sind erfahrungsgemäß etwa 12-15 Bewerbungen als Untergrenze notwendig, um einen Praktikumsplatz zu erhalten. Sollten Sie trotz Ihrer Bemühungen das Gefühl haben, dass Sie nur Absagen erhalten und keine Praktikumsstelle in Sicht ist, kommen Sie bitte frühzeitig innerhalb der Sprechstunden beim Praktikantenamt vorbei oder vereinbaren Sie einen separaten Termin. Bitte bringen Sie dabei auf jeden Fall Ihren aktuellen Lebenslauf inkl. Bewerbungsfoto, Notenspiegel, bisher verwendete Anschreiben sowie eine Liste Ihrer bisherigen Bewerbungen mit. Wichtiger Hinweis: Die fehlgeschlagene Suche nach einer Praktikumsstelle ist kein Grund für eine Verschiebung des Praxissemesters. Im Falle mehrerer Praktikumszusagen denken Sie bitte daran, die Absage der von Ihnen nicht wahrgenommenen Angebote in möglichst frühzeitig und in möglichst positiver Form zu vermitteln, damit Sie für sich und Ihre Nachfolger im nächsten Semester „keine verbrannte Erde“ hinterlassen. Möglicherweise sind diese Arbeitgeber auch für Sie für freiwillige Praktika, die Thesis oder den Berufseinstieg weiterhin interessant.

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3.2 Allgemeine und studiengangsspezifische Anforderungen an die Praktikumsstelle Die Praktikant(inn)en sollen im Praxissemester ein Unternehmen und seine Funktionsbereiche kennen lernen und ihr bisher erarbeitetes Wissen anwenden. Darüber hinaus sollen praktische Erfahrungen für die im Laufe des Studiums zu wählenden Fachgebiete und die Abschlussarbeit gewonnen werden. Die Mitarbeit an einem besonderen Projekt (z.B. Markteinführung eines neuen Produktes, Organisationsveränderungen, Einführung eines Qualitätsmanagements, Aufbau logistischer Systeme o. ä.) ist zu empfehlen. Ausbildungs-ziele sind dabei u.a:

Erkenntnisse über die Bedeutung des Betriebes als gesellschaftlicher Faktor

Verstehen des Verhältnisses von Mensch, Arbeit und Organisation

Kennenlernen der Stellung der Betriebe am Markt, der Markteinflüsse und der Markt-abhängigkeiten

Kennenlernen der wichtigsten betrieblichen Teilbereiche und ihres Zusammenwirkens Bei der Auswahl geeigneter Betriebe sind die Vorgaben Ihres Studiengangs zu beachten:

Geeignete Praktikumstellen BU: Im Studiengang BU kommen prinzipiell alle Wirt-schaftsbetriebe in Industrie, Handel, Banken, Versicherungen, Dienstleistung, Verbän-den, IHKs etc. in Betracht. Im praktischen Studiensemester sollen die Studierenden ihr bisher erarbeitetes Wissen anwenden und in einem (oder mehreren) ausgewählten betrieblichen Funktionsbereichen (z.B. Rechnungswesen, Organisation, Marketing, Vertrieb, etc.) qualifizierte praktische Arbeit leisten. Die Mitarbeit an einem größeren Projekt wird empfohlen. Praktika in Firmen mit weniger als 10 festangestellten Vollzeitkräften (FTE) werden nicht anerkannt. Andere, hier nicht ausdrücklich genannte Bereiche können nur in Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem Praktikantenamt gewählt werden.

geeignete Praktikumstellen WIN: Geeignet sind alle Unternehmen, die Praktika im Bereich Wirtschaftsinformatik (Unternehmensanwendungen/Entwicklungswerkzeuge, Softwareentwicklung, Information Systems, IT-Strategie/IT-Management, IT-Projekt-management, IT-Service Management, Business Intelligence/Data Science, Social Re-lationship Management, Online-Marketing/Social Media Management, Markt-forschung) in IT-/oder Fachabteilungen anbieten. Praktika in Firmen mit weniger als 10 festange-stellten Vollzeitkräften (FTE) werden nicht anerkannt. Andere, hier nicht ausdrücklich genannte Bereiche können nur in Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem Praktikanten-amt gewählt werden.

geeignete Praktikumsstellen VB: i.d.R. branchenbezogen bei Speditionen, Fluggesell-schaften, Reedereien, Eisenbahnverkehrsunternehmen (Güterverkehr), Güterkraftver-kehrsunternehmen mit mindestens 10 Fahrzeugen, Infrastrukturunternehmen des (Güter-)Verkehrssektors, Versand-/ Logistikbereich von Industrie- und Handels-unternehmen, Unternehmensberatungen, Softwarehäuser, Versicherungen mit Schwer-punkt Verkehr/ Logistik oder Verbandsorganisationen mit Schwerpunkt Verkehr/ Logistik. Mitarbeit bei einem größeren Projekt wird empfohlen. Praktika in Firmen mit weniger als 10 festangestellten Vollzeitkräften (FTE) werden nicht anerkannt. Andere, hier nicht ausdrücklich genannte Bereiche können nur in Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem Praktikantenamt gewählt werden.

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zu beachten bei VB: Zum Sammeln von Branchenerfahrungen & Branchenkontakten und im Interesse eines konsistenten Lebenslaufs bzgl. Studiengang- & Praktikawahl wird VB-Studierenden ein Praktikum mit o.g. Branchenbezug mit Nachdruck empfohlen. VB-Studierende wägen eine vom Branchenbezug abweichende Praxissemesterstelle vor der Zusage bitte gründlich ab. Bei Abweichen vom Branchenbezug ist beim Antrag auf Zu-lassung eine Begründung mit Umfang von ca. 2 Sätzen erforderlich.

geeignete Praktikumsstellen VBPV: Praktika bei Fluggesellschaften, Reedereien, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Busbetriebe mit mindestens 10 Bussen, Straßenbahnunternehmen, U-Bahn-Unternehmen, Reiseveran-stalter mit großem Beförderungsbereich, Verkehrsverbünde, Aufgabenträger des SPNV / ÖPNV, Flughafenbetreiber und sonstige Infrastrukturunternehmen des Verkehrs-sektors. Mitarbeit bei einem größeren Projekt wird empfohlen. Praktika in Firmen mit weniger als 10 festangestellten Vollzeitkräften (FTE) werden nicht anerkannt. Andere, hier nicht ausdrücklich genannte Bereiche können nur in Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem Praktikantenamt gewählt werden. zu beachten bei VBPV: Zum Sammeln von Branchenerfahrungen & Branchenkontakten und im Interesse eines konsistenten Lebenslaufs bzgl. Studiengang- & Praktikawahl wird VBPV-Studierenden ein Praktikum mit o.g. Branchenbezug mit Nachdruck empfohlen. VBPV-Studierende wägen eine vom Branchenbezug abweichende Praxissemesterstelle vor der Zusage bitte gründlich ab. Bei Abweichen vom Branchenbezug ist beim Antrag auf Zulassung eine Begründung mit Umfang von ca. 2 Sätzen erforderlich.

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4. Rückmeldung & Status im Rahmen des Praktischen Studiensemesters Bitte nehmen Sie die ordnungsgemäße und fristgerechte Rückmeldung für das folgende Semester unter Zahlung des Studentenwerksbeitrags und der Verwaltungsgebühr vor. Die Praktikant(inn)en sind auch während des Praxissemesters eingeschriebene Studieren-de an der Hochschule Heilbronn. Studierende, die im Rahmen des Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren, das in einer verpflichtenden Studien- und Prüfungsordnung verankert ist, fallen nicht unter das Mindestlohngesetz und sind nicht sozialversicherungspflichtig. Viele Unternehmen verlangen deshalb eine Bescheinigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung handelt. Diese Bestätigung des Pflichtpraktikums (Form-blatt) erhalten Sie im Rahmen des Praktikantenkolloquium 1. Ein Rechtsanspruch auf Arbeitsentlohnung und Urlaub besteht nicht. Eine angemessene Entlohnung und eine angemessene Anzahl an Urlaubstagen sind jedoch die Regel. Bezüge nach Bafög laufen grundsätzlich auch während des praktischen Studiensemesters weiter. Wird die Praktikantentätigkeit entlohnt, dann ist das Entgelt u. U. auf die Bezüge nach dem Bafög anzurechnen. Praktikantenbezüge sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i. S. des EStG. Die Höchstgrenze für das Kindergeld ist zu beachten. Hinweis: Freiwillige Praktika bis max. 3 Monate sind ebenfalls vom Mindestlohn aus-genommen, wenn sie zum Zweck der Orientierung für die Studien- und Berufswahl oder das Hochschulstudium begleitend abgeleistet werden, wenn nicht bereits zuvor ein derartiges Praktikantenverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden hat. Quelle/ weiterführende Informationen unter http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/ueberstunden-praktikanten-strafen-die-wichtigsten-antworten-zum-mindestlohn-seite-all/10213602-all.html. Familienversicherte, die im Praktikum mehr als 435 Euro/Monat verdienen, müssen sich für die Zeit des Praktikums in der studentischen Krankenversicherung versichern (ca. 80 Euro/Monat). Im praktischen Studiensemester ist die Wiederholung nicht bestandener Prüfungs-vorleistungen und Prüfungsleistungen möglich (s. § 14 Absatz 3 Satz 2 SPO AT). Ein erstmaliges Antreten von Prüfungsleistungen ist während des Praktischen Studiensemesters nicht möglich. 5. Antrag auf Zulassung zum Praktischen Studiensemester

Das Grundstudium sollte für die Zulassung zum Praktischen Studiensemester abge-schlossen sein (s. auch 1.2). Der Antrag auf Zulassung zum Praktischen Studiensemester (blaues Formblatt) muss zusammen mit den u.g. Dokumenten bis zum 1.2. für das folgende Sommersemester und bis zum 1.7. für das folgende Wintersemester beim Praktikantenamt (A403) eingereicht werden. Sollten zum Datum der Abgabe des Zulassungsantrags noch Leistungen aus dem

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Grundstudium offen sein, sind diese unter Angabe der Veranstaltungsnamen, Credit Points und SWS im Antragsformular aufzulisten. Der vollständige Antrag auf Zulassung zum Praktischen Studiensemester umfasst also folgende Dokumente:

Antrag auf Zulassung zum Praktischen Studiensemester (blaues Formblatt im Original)

Kopie des unterschriebenen Praktikantenvertrags (kann nachgereicht werden, falls Zusage erfolgt ist, aber Vertrag noch aussteht)

Nachweis über das Bestehen des Grundstudiums/ Kopie Zwischenzeugnis oder aktueller Notenauszug

Kopie des rosa Formblatts „Leistungsdokumentation des Praktischen Studien- semesters“ als Nachweis für die Teilnahme am Praktikantenkolloquium 1

Liste mit evtl. noch offenen Leistungen aus dem Grundstudium unter Angabe von Veranstaltungsnamen, Credit Points und SWS

Die Studierenden lassen sich die Abgabe der oben genannten Unterlagen auf ihrer Leistungsdokumentation abzeichnen. Das Original des Formblatts „Leistungsdokumenta-tion des Praktischen Studiensemesters“ verbleibt immer beim Studierenden und dient dem Studierenden als Nachweis. Die Zulassung kann nur erfolgen, wenn der Antrag auf Zulassung mit allen o.g. Unterlagen fristgerecht beim Praktikantenamt eingereicht wird und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Sie das Praxissemester ohne Zulassung antreten, gefährden Sie die Anerkennung für das Studium. Sollte nach Abgabefrist für den Antrag auf Zulassung (1.2. bzw. 1.7.) noch eine Praktikumsstelle gefunden werden, halten Sie bitte umgehend Rücksprache mit dem Praktikantenamt. Als spätester Arbeitsbeginn sind im Sommersemester der 1.4. und im Wintersemester der 15.9. noch möglich, solange 100 Präsenztage (ohne Krankheit, ohne Urlaub) abgeleistet werden können. Bitte beachten Sie, dass bei Unterschreitung dieser Mindestdauer die entsprechend Anzahl an fehlenden Arbeitstagen nachträglich abzuleisten ist, um das Praktische Studiensemester anerkennen zu lassen. 6. Betreuung & Kontakt während der Praxisphase In jedem Studiengang steht ein Betreuer aus dem Professorenkreis als fachlicher Ansprech-partner bei eventuellen Fragen und Problemen während der Praxisphase zur Verfügung. Die Bekanntgabe der Betreuer erfolgt i.d.R. Mitte März bzw. Mitte/Ende August durch das Praktikantenamt per Mail und über die Homepage des Praktikantenamtes. Nach Bekanntgabe stellen Sie bitte per E-Mail die Kontaktaufnahme mit ihrem Betreuer sicher und teilen ihm/ihr Ihre Aufgaben und Erreichbarkeit mit (Telefon, E-Mail,). Nur so kann sichergestellt werden, dass wichtige Mitteilungen der Hochschule Sie erreichen und Ihr Praxissemester später anerkannt wird. Der Betreuer muss diese Mail aber nicht unbedingt beantworten, es geht in erster Linie darum, dass Ihre Kontaktdaten vorliegen, falls die Hochschule Sie kontaktieren muss.

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7. Abschluss des Praktischen Studiensemesters 7.1 Abgabe von Praxissemesterbericht, Arbeitszeugnis und Anwesenheits-

bestätigung bei dem Betreuer Über Ihre Praxisphase ist ein Praktikumsbericht anzufertigen (6 Seiten inkl. Titelblatt zzgl. Anhang mit Zeugnis und 100-Tagebescheinigung). Der Aufbau orientiert sich am nachfolgenden Schema: Abb. 3 : Gliederung des Praxissemesterberichts

Titelblatt

u.a. Name, Matrikelnummer, Studiengang, Vertiefungsfach, Firmenname, Abteilung & Ort der Praktikumsstelle, Semester, Betreuer seitens der Hochschule

1 Seite

1. Überblick über die Firma

u.a. Geschäftsfelder, Standorte, Umsatz- und Mitarbeiterentwicklung

0,5-1,0 Seite/n

2. Aufgaben und organisatorische Einordnung der Abteilung(en)

0,5-1,0 Seite/n

3. Kurzbericht über die persönlichen Tätigkeitsfelder

u.a. Beschreibung und Bewertung der persönlichen Funktionen, Regelaufgaben und Projekte inkl. Aufenthaltsdauer in Tagen oder Wochen sowie der Zusammenarbeit

ca. 3,0 Seiten

4. Zusammenfassende Bewertung des Praktischen Studiensemesters

0,5 Seiten

Anhang

Zeugnis, 100-Tage-Anwesenheits-Bescheinigung

2 Seiten

Im Mittelpunkt des Berichts stehen Ihre Tätigkeiten und Erfahrungen im Praktikum. Der Überblick über die Firma, d.h. Informationen zu Zahlen, Daten, Fakten und ggf. Historie, ist in der Einleitung auf eine Seite zu beschränken. Beschreiben Sie bitte detailliert im Hauptteil, was Sie wo und wie lange gemacht haben, was Sie dabei für Ihr Studium gelernt haben, welche Kenntnisse Sie anwenden konnten und wie Sie das Praktikum abschließend als Ausbildungsabschnitt bewerten. Der Praktikumsbericht kann, muss aber nicht seitens des Unternehmens unterschrieben werden. In der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters reichen Sie Ihren Praktikumsbericht, Ihr Arbeitszeugnis sowie die 100-Tage-Anwesenheitsbescheinigung bei dem in Ihrem Studiengang betreuenden Professor/Mitarbeiter ein (BU & WIN: Upload in Ilias, VB & VBPV: persönliche Abgabe beim Betreuer, wie genau diese Einreichung je nach Studiengang zu erfolgen hat, erfahren Sie in einer vorausgehenden Email). Die Ableistung dieser Teil-leistungen lassen Sie sich auf dem rosa Formblatt „Leistungsdokumentation für das Praktische Studiensemester“ durch Unterschrift bestätigen. Sollten Zeugnis und/oder 100-Tage-Bescheinigung bis zur 1. Vorlesungswoche noch nicht durch den Arbeitgeber ausgestellt sein, bitte nach Erhalt umgehend nachreichen. Der Praxissemesterbericht verbleibt beim betreuenden Professor/Mitarbeiter oder wird an Sie nach der Durchsicht zurückgegeben. Studierende, die im Anschluss an ihr Praktikum im Ausland studieren, können ihrem Betreuer die o.g. Unterlagen nach Rücksprache i.d.R. auch elektronisch zukommen lassen bzw. in Ilias hochladen (je nach Studiengang).

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7.2 Teilnahme am Praktikantenkolloquium 2 7.2.1 Überblick über das Praktikantenkolloquium 2 Wie auch das Praktikantenkolloquium 1 ist das Praktikantenkolloquium 2 integraler Bestandteil des Praktischen Studiensemesters und damit eine Pflichtveranstaltung, wobei die rückkehrenden Praktikanten bei der Praktikumsbörse und bei den Referaten aktive Rollen einnehmen. Das Praktikantenkolloquium 2 findet i.d.R. am Mittwochnachmittag der 2. Vorlesungswoche statt. Der Termin wird frühzeitig über die Homepage des Praktikanten-amtes und über die E-Mailverteiler bekannt gegeben. Bitte stellen Sie Ihre Teilnahme am Praktikantenkolloquium 2 sicher. Falls Sie kurzfristig erkrankt sind, informieren Sie bitte umgehend per Mail das Praktikantenamt, damit auch eine Lösung für eine alternative Ableistung vereinbart werden kann. Außerdem ist ein ärztliches Attest erforderlich. Dieses kann aber nachgereicht werden. Studierenden, die unmittelbar im Anschluss an ihr Praktisches Studiensemester ein Auslandsstudium antreten, wird das Praktikantenkolloquium 2 mit Praktikumsbörse sowie Praktikumsreferat inkl. Erstellung einer PowerPoint-Präsentation erlassen. Sobald Sie die Unterschriften Ihres Betreuers für Ihren Praktikumsbericht, Ihre 100-Tage-Bescheinigung und Ihr Zeugnis auf der Leistungsdokumentation (rosa Formblatt) erhalten haben, schicken Sie bitte die Leistungsdokumentation und den ausgefüllten Rückkehrerfragebogen elektronisch per Mail an [email protected]. Dies ersetzt die Unterschriften für die Teilnahme an Börse und Referat sowie die finale Unterschrift. Das Praktikantenamt meldet die erfolgreich abgeschlossenen Praktika immer zum Monatsende zur Gutschrift der 30 ECTS an das Prüfungsamt. 7.2.2 Präsentation der Praktikumsstelle im Rahmen der Praktikantenbörse Die rückkehrenden Praktikanten präsentieren ihre ehemalige Praktikumsstelle im Rahmen der Praktikumsbörse. Zur Praktikumsbörse muss der Rückkehrerfragebogen (Formblatt) ausgefüllt und in min-destens 12-facher Kopie für Interessenten mitgebracht werden. Zwei Exemplare des Rückkehrerfragebogens geben Sie bei der Praktikumsbörse bei einem Vertreter des Praktikantenamtes ab und lassen sich die Teilnahme an der Praktikumsbörse auf dem rosa Formblatt „Leistungsdokumentation für das Praktische Studiensemester“ durch Unterschrift bestätigen. Zu den gesonderten Regelungen für Studierende, die unmittelbar im Anschluss an ihr Praktisches Studiensemester ein Auslandsstudium antreten, s. Punkt 7.2.1. 7.2.3 Referat über die Praxisphase Im Anschluss an die Praktikumsbörse finden die Referate der Rückkehrer über ihre Praxis-phasen in studiengangsspezifischen Gruppen statt. Aus organisatorischen Gründen kann es sein, dass der Dozent, der das Referat abnimmt, nicht mit dem Betreuer während des Praxissemesters identisch ist.

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Für das Referat von max. 10 Minuten ist eine PowerPoint-Präsentation (8 Folien inkl. Titel- und Schlussfolie) nach dem folgenden Schema vorzubereiten auf einem USB-Stick oder dem eigenen Laptop mitzubringen. Studierende mit gleichem Arbeitgeber innerhalb der gleichen Referatsgruppe werden vorab gebeten, ihre Präsentationen abzustimmen und dadurch zu kürzen (2 Studierende insg. max. 15 Min., 3 Studierende insg. max. 20. Min., 4 Studierende insg. max. 25 Min. etc.). Abb. 4 : Gliederung des Praktikumsreferats

Titelblatt

u.a. Name, Matrikelnummer, Studiengang, Vertiefungsfach, Firmenname, Abteilung & Ort der Praktikumsstelle, Semester, Betreuer der Hochschule

1 Folie

1. Überblick über die Firma

u.a. Geschäftsfelder, Standorte, Umsatz- und Mitarbeiterentwicklung

1 Folie

2. Aufgaben und organisatorische Einordnung der Abteilung(en)

1 Folie

3. Kurzbericht über die persönlichen Tätigkeitsfelder

u.a. Beschreibung und Bewertung der persönlichen Funktionen, Regelaufgaben und Projekte inkl. Aufenthaltsdauer in Tagen oder Wochen sowie der Zusammenarbeit

ca. 2 Folien

4. Konditionen

u.a. Arbeitszeit, Gehalt, Nebenleistungen, sonstige Unterstützung

1 Folie

5. Zusammenfassende Bewertung des Praktischen Studiensemesters

1 Folie

Abschlussfolie 1 Folie

Die Referenten sprechen sich je Gruppe ab, damit min. ein studentisches Laptop für die Präsentationen zur Verfügung steht. Außerdem muss ein Ausdruck der Präsentation für den das Referat abnehmenden Dozenten mitgebracht werden. Die Bestätigung der Teilnahme erfolgt wieder auf dem rosa Formblatt „Leistungsdokumen-tation für das Praktische Studiensemester“ durch Unterschrift des anwesenden Dozenten. Zu den gesonderten Regelungen für Studierende, die unmittelbar im Anschluss an ihr Praktisches Studiensemester ein Auslandsstudium antreten, s. auch Punkt 7.2.1.

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7.3 Abschließende Anerkennung des Praktischen Studiensemesters Nach der erfolgreichen Teilnahme am Praktikantenkolloquium 2 sollten alle Teilleistungen des Praktischen Studiensemester auf dem rosa Formblatt „Leistungsdokumentation für das Praktische Studiensemester“ jeweils durch die Unterschrift eines Dozenten abgezeichnet sein. Ohne die vollständigen Unterschriften für alle einzelnen Teilleistungen des praktischen Studiensemesters kann die Anerkennung nicht erfolgen. Zur abschließenden Anerkennung des praktischen Studiensemester muss das rosa Formblatt „Leistungsdokumentation für das Praktische Studiensemester“ beim Praktikantenamt eingereicht werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Studierenden, nicht bei den Betreuern. Die erfolgreich abgeschlossenen Praxissemesterleistungen werden gesammelt und immer zum Monatsende gebündelt an das Prüfungsamt weitergeleitet, um die 30 ECTS für das Praktische Studiensemester gutschreiben zu lassen. Sollte ca. 6 Wochen nach Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen rosa Formblatts „Leistungsdokumentation für das Praktische Studiensemester“ das Praktische Studiensemester noch nicht in Ihrem Notensiegel, kontaktieren Sie bitte das Praktikantenamt. Zu den gesonderten Regelungen für Studierende, die unmittelbar im Anschluss an ihr Praktisches Studiensemester ein Auslandsstudium antreten, s. auch Punkt 7.2.1.

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Stichwortverzeichnis

A

Anerkennung .......................................... 14, 18 Anforderungen ..................................... 3, 10, 12 Antrag auf Verlegung ....................................... 3 Antrag auf Verschiebung ................................. 3 Antrag auf Vorziehen ................................... 6, 8 Antrag auf Zulassung ............................. 13, 14 Anwesenheitsbestätigung............................. 15 Arbeitszeugnis ............................................... 15 Attest ........................................................ 10, 16 Ausbildungsziele ...................................... 10, 12 Auslandspraktikum .................................... 2, 10 Auslandsstudium 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 16, 17,

18

B

Bafög ......................................................... 4, 13 Berufsausbildung ............................................. 3 Betreuung ...................................................... 14 Bewerbung ........................................2, 3, 4, 11

D

Dauer ............................................................... 2

E

ECTS ......................................................... 2, 18

F

Familienversicherte ....................................... 13 Formblatt............... 2, 10, 13, 14, 15, 16, 17, 18 Fristüberschreitung .......................................... 4

G

Grundstudium ..................... 3, 4, 5, 6, 8, 13, 14

H

Härtefall ........................................................... 4

K

Kindergeld...................................................... 13

L

Leistungsdokumentation . 10, 14, 15, 16, 17, 18

M

Mindestanwesenheit ....................................... 2

P

Pflichtpraktikum ............................................... 2 Pflichtveranstaltung ......................... 2, 3, 10, 16 Postanschrift ................................................... 4 Praktikantenkolloquium 1 ... 1, 2, 6, 7, 8, 10, 13,

14, 16 Praktikantenkolloquium 2 .... 1, 6, 7, 8, 9, 16, 18 Praktikantenvertrag ....................................... 14 Praktikumsbörse ................................. 3, 10, 16 Praxissemesterbericht ................................. 15 Projekt ........................................................... 12 Prüfungsanspruch ........................................... 4 Prüfungsausschuss ......................................... 3

R

Rahmenbedingungen...................................... 2 Referat ............................................... 3, 16, 17 Regelstudienplan ........................................ 2, 3 Rückfallebene ............................................. 3, 4 Rückkehrerfragebogen ................................. 16 Rückkehrerfragebögen ................................. 10 Rückmeldung ................................................ 13

S

Sozialversicherung ........................................ 13 Status ............................................................ 13 Studentenwerksbeitrag ................................. 13 Studienplanung ........................... 2, 3, 6, 7, 8, 9

T

Thesis.................................................... 2, 3, 11

V

Verwaltungsgebühr ....................................... 13

W

Wiederholungsprüfungen ................................ 4 Wohnortwechsel ............................................. 4

Z

Zeitliche Lage .................................................. 2 Zulassung ......................................... 13, 14, 20

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FAQ

Wo finde ich alle Formulare rund um das Praxissemester? Auf der Homepage des Praktikantenamtes der Fakultät für Wirtschaft & Verkehr!

Kann ich mir praktische Berufserfahrung als Pflichtpraktikum anerkennen lassen? Antwort s. Punkt 1.1!

Kann ich ohne abgeschlossenes Grundstudium zum Praxissemester zugelassen werden? Antwort s. Punkt 1.1!

Meine Firma möchte eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt! Antwort s. Punkt 1.1!

Mein Praktikantenvertrag erfüllt nicht den empfohlenen Vertragszeitraum, aber ich habe meine 100 Präsenztage erfüllt. Wird mir das Praktikum jetzt nicht anerkannt? Antwort s. Punkt 1.1!

Kann ich das Praxissemester vorziehen (z.B. wegen eines Auslandsstudiums)? Antwort s. Punkt 1.2 und 1.4!

Wann kann ich das Praxissemester verschieben? Antwort s. Punkt 1.2! Auf was ist zu achten, wenn ich während meines Praktikums einen Antrag wegen Fristüberschreitung und/oder zweiter Wiederholungsprüfung stellen muss? Antwort s. Punkt 1.3!

Was ist zu tun, wenn ich kann krankheitsbedingt nicht am Praktikantenkolloquium 1 oder 2 nicht teilnehmen kann? Antwort s. Punkt 2 bzw. Punkt 7.2!

Was ist zu tun, wenn ich wegen eines Auslandsstudiums nicht am Praktikantenkolloquium 1 oder 2 nicht teilnehmen kann? Antwort s. Punkt 2 bzw. Punkt 7.2!

Was tun, wenn meine Bewerbungen um eine Praktikumsstelle nicht erfolgreich sind? Antwort s. Punkt 3.1!

Wie ändert sich mein Status als Familienversicherter im Praktikum? Antwort s. Punkt 4 Kann ich während des Praxissemesters Prüfungen an der Hochschule ablegen? Antwort s. Punkt 4.!

Ich möchte meine Online-Rückmeldung durchführen, aber im System sind noch immer die Studiengebühren zuzüglich der Verwaltungsgebühren sichtbar? Antwort s. Punkt 4.!

Ich habe meine Vertragsunterlagen noch nicht bekommen, soll ich den Antrag auf Zulassung dennoch abgeben oder noch warten? Antwort s. Punkt 5!

Wie erfolgt die Betreuung während des Praxissemesters? Antwort s. Punkt 6.!

Ich finde das bestandene Praxissemester nicht in meinem Notenspiegel? Antwort s. Punkt 7.3!