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Industriestudie Finanzwirtschaftliches Risikomanagement deutscher Industrie- und Handelsunternehmen Verfasser: Prof. Dr. Martin Glaum Justus-Liebig-Universität Giessen Schriftleitung: Prof. Dr. Gerhart Förschle PwC Deutsche Revision AG Fachverlag Moderne Wirtschaft

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Industriestudie

FinanzwirtschaftlichesRisikomanagementdeutscher Industrie- undHandelsunternehmenVerfasser:Prof. Dr. Martin GlaumJustus-Liebig-Universität Giessen

Schriftleitung:Prof. Dr. Gerhart FörschlePwC Deutsche Revision AG

FachverlagModerne Wirtschaft

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Fachverlag Moderne Wirtschaft

PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hrsg.)

Frankfurt am Main, Januar 2000

Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen, die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Mediensind ohne die Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet.

Layout und Satz: H&J-Satz GmbH, Frankfurt

Druck: Keipdruck, Dreieich

ISBN: 3-9805812-9-2

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Inhal t sverzeichnis

Die Herausgeber ....................................................................................................................................................................... 7

A. Einleitung ........................................................................................................................................................................... 9

B. Begriffsbestimmungen ....................................................................................................................................................... 13

C. Strategisches Risikomanagement ....................................................................................................................................... 15

1. Bedeutung und Management unterschiedlicher Risikoarten ........................................................................................ 15

2. Die Entwicklung von Risikomanagement-Systemen gemäß den Anforderungen des KonTraG ................................. 17

3. Organisation des Risikomanagement ........................................................................................................................... 18

4. Die Ziele des Risikomanagement ................................................................................................................................. 19

D. Finanzwirtschaftliche Risiken und Grundsätze ordnungsmäßigen Risikomanagement .................................................... 23

1. Einstellung gegenüber finanziellen Risiken ................................................................................................................. 23

2. Organisation des Finanzmanagement ........................................................................................................................... 24

3. Grundsätze ordnungsmäßigen Risikomanagement ...................................................................................................... 27

4. Systemunterstützung im Treasury-Management .......................................................................................................... 30

E. Derivative Finanzinstrumente ............................................................................................................................................ 33

1. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ......................................................................................................... 33

2. Probleme im Umgang mit derivativen Finanzinstrumenten ......................................................................................... 36

F. Das Management von Wechselkursrisiken ......................................................................................................................... 39

1. Theoretische Überlegungen .......................................................................................................................................... 39

2. Exposure-Konzepte und Wechselkursrisiko-Management ........................................................................................... 39

3. Strategien des Wechselkursrisiko-Management ........................................................................................................... 43

4. Der Einsatz von Wechselkursprognosen ...................................................................................................................... 50

5. Thesen zum Management von Wechselkursrisiken ...................................................................................................... 51

G. Das Management von Zinsrisiken ...................................................................................................................................... 55

1. Theoretische Überlegungen .......................................................................................................................................... 55

2. Exposure-Konzepte und Bedeutung des Zinsrisikos .................................................................................................... 56

3. Strategien des Zinsrisiko-Management ........................................................................................................................ 58

4. Thesen zum Management von Zinsrisiken ................................................................................................................... 61

H. Rechnungslegung für Finanzinstrumente und Risikomanagement .................................................................................... 63

1. Grundlagen der Bilanzierung für Finanzinstrumente nach HGB ................................................................................. 63

2. Grundlagen der Bilanzierung für Finanzinstrumente nach US-GAAP ........................................................................ 65

3. Grundlagen der Bilanzierung für Finanzinstrumente nach IAS ................................................................................... 67

4. Der Einfluß der deutschen Rechnungslegung auf das Risikomanagement .................................................................. 69

5. Die Einstellungen der Unternehmensvertreter zur Bilanzierung für Finanzinstrumente nach US-GAAP und IAS .... 73

6. Die Einstellungen der Unternehmensvertreter zur Einführung von Hedge-Accounting-Regelungenin das deutsche Bilanzierungsrecht ............................................................................................................................... 76

I. Zusammenfassung .............................................................................................................................................................. 81

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Anhang: Methodik der Untersuchung ...................................................................................................................................... 87

Anmerkungen und Literaturhinweise ...................................................................................................................................... 89

Literaturverzeichnis ................................................................................................................................................................. 95

Ihre Ansprechpartner ................................................................................................................................................................ 101

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Abbi ldungsverzeichnis

5

Abbildung 1: Welche Bedeutung haben folgende Risikoarten für Ihre Unternehmung?....................................................... 15

Abbildung 2: Verantwortlichkeit für das Risikomanagement ............................................................................................... 19

Abbildung 3: Bedeutung alternativer Ziele für das Risikomanagement der Unternehmung ................................................ 20

Abbildung 4: Wie schätzen Sie die Risikoeinstellung Ihrer Unternehmung gegenüber

den aufgeführten Finanzmarktrisiken ein? ...................................................................................................... 23

Abbildung 5: Grundsätze ordnungsmäßigen Devisen- und Derivatenmanagement ............................................................. 28

Abbildung 6: Welche Softwaresysteme kommen im Treasury-Management Ihrer Unternehmen zum Einsatz? ................. 31

Abbildung 7: Werden in Ihrer Unternehmung derivative Finanzinstrumente (Termingeschäfte, Optionen,

Swaps etc.) eingesetzt? ................................................................................................................................... 33

Abbildung 8: Einsatz derivativer Finanzinstrumente ............................................................................................................ 34

Abbildung 9: Mögliche Probleme im Umgang mit derivativen Finanzinstrumenten ........................................................... 37

Abbildung 10: Wechselkursrisiko-Management: Welcher Ansatz entspricht am ehesten der Kurssicherungspolitik

Ihrer Unternehmung? ...................................................................................................................................... 44

Abbildung 11: Wechselkursrisiko-Management: Zeitlicher Horizont der Kurssicherung ...................................................... 46

Abbildung 12: Absicherung der US-Dollar-Position zum Zeitpunkt der Befragung .............................................................. 47

Abbildung 13: Wechselkursprognosen: Wir setzen im Zusammenhang mit der Absicherung von Wechselkursrisiken … ... 50

Abbildung 14: Wechselkursprognosen: Welche Bedeutung haben die verschiedenen Verfahren für Ihre Unternehmung? .. 51

Abbildung 15: Thesen zum Management von Wechselkursrisiken ........................................................................................ 53

Abbildung 16: Welche Bedeutung haben unerwartete Zinsänderungen für die Unternehmungen? ....................................... 57

Abbildung 17: Welcher der folgenden Ansätze beschreibt am ehesten das Management des Zinsänderungsrisikos

in Ihrer Unternehmung? .................................................................................................................................. 59

Abbildung 18: Thesen zum Management von Zinsrisiken ..................................................................................................... 61

Abbildung 19: Die derzeitigen deutschen Rechnungslegungsvorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten ......... 71

Abbildung 20: Die folgenden Regelungen sollten in das deutsche Bilanzrecht eingeführt werden (Bilanzierung

für Finanzinstrumente) .................................................................................................................................... 75

Abbildung 21: Zur Bildung von Bewertungseinheiten (Hedge Accounting) .......................................................................... 77

Tabellenverzeichnis:

Tabelle 1: Erfassung und Steuerung unterschiedlicher Risikoarten ................................................................................ 16

Tabelle 2: Bedeutung unterschiedlicher Exposure-Konzepte im Wechselkursrisiko-Management ................................ 41

Tabelle 3: Das Management des Zinsänderungsrisikos ................................................................................................... 56

Tabelle 4: Größenangaben zu den befragten Unternehmungen ....................................................................................... 87

Tabelle 5: Branchenstruktur der teilnehmenden Unternehmungen ................................................................................. 88

Tabelle 6: Die Positionen der antwortenden Unternehmensvertreter .............................................................................. 88

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7

PwC Deutsche Revision/PricewaterhouseCoopers

PwC Deutsche Revision ist Mitglied

von PricewaterhouseCoopers Interna-

tional und zählt mit rund 9.500 Mitar-

beitern an mehr als 40 Standorten sowie

einem Umsatz von ca. DM 2 Mrd. aus

den Bereichen Wirtschaftsprüfung,

Unternehmensberatung, Steuer- und

Rechtsberatung, Corporate-Finance-

sowie Human Resource-Beratung zu

den führenden Dienstleistungsunterneh-

men in Deutschland.

Im Bereich Wirtschaftsprüfung

unterstützt die zentrale Fachabteilung

Recht, Rechnungslegung und Prüfung

Kollegen/-innen und Mandanten bei der

Lösung komplexer Problemstellungen

des Rechts, der nationalen und inter-

nationalen Rechnungslegung und

Prüfung. Herr Professor Dr. Gerhart

Förschle, bei PwC Deutsche Revision

verantwortlich für die Bereiche Inter-

nationale Rechnungslegung und Prü-

fung, hat in den vergangenen Jahren

zahlreiche Artikel veröffentlicht, Kom-

mentare und Broschüren herausge-

geben.

Die Herausgeber

Prof. Dr. Martin GlaumJustus-Liebig-UniversitätGiessen

Herr Professor Dr. Martin Glaum ist

seit Oktober 1999 Inhaber des Lehr-

stuhls für Allgemeine Betriebswirt-

schaftslehre, insbes. Internationales

Management und Kommunikation, an

der Justus-Liebig-Universität Giessen.

Von 1995 bis 1999 war er Professor für

Internationales Management an der

Europa-Universität Viadrina Frankfurt

(Oder). Er hatte Gastprofessuren an der

DePaul University, Chicago (1998),

und an der University of Michigan, Ann

Arbor (1999), inne. Seine Forschungs-

schwerpunkte liegen in den Bereichen

Internationales Finanzmanagement und

internationale Rechnungslegung. Er hat

zu diesen Gebieten mehrere Bücher und

zahlreiche Beiträge in deutschen und

internationalen Fachzeitschriften ver-

öffentlicht. Herr Professor Glaum hat

gemeinsam mit C&L Deutsche Revi-

sion AG in den vergangenen Jahren

bereits zwei Industriestudien erarbeitet

und publiziert (Harmonisierung der

Rechnungslegung, 1995; Kapitalmark-

torientierung deutscher Unternehmun-

gen, 1998).

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Das unternehmerische Risikomanagement hat in jüngerer Zeit stark an Bedeu-

tung gewonnen. Dafür sind eine Reihe von Faktoren ursächlich. Von grundlegender

Bedeutung ist zunächst die verstärkte Internationalisierung der Unternehmungen.

Die Betätigung auf Auslandsmärkten bringt für die Unternehmungen vielfältige

Chancen mit sich, aber auch erhebliche zusätzliche Verlustpotentiale aufgrund des

geringeren Informationsstandes, des politischen Risikos und des Wechselkursrisi-

kos.

Ausschlaggebend für die zunehmende Bedeutung des Risikomanagement ist

auch die allgemein erhöhte Dynamik an den Güter- und Finanzmärkten. Die Unter-

nehmungen sind gezwungen, in immer kürzeren Zeiten auf Datenänderungen in

ihrem Wettbewerbsumfeld zu reagieren. Dies ist nur möglich, wenn es ihnen

gelingt, Gefährdungen der Unternehmensentwicklung durch relevante Umweltver-

änderungen möglichst frühzeitig zu erkennen.

Wichtige Impulse für das unternehmerische Risikomanagement gingen in den

vergangenen zwei Jahrzehnten insbesondere von den Entwicklungen an den inter-

nationalen Finanzmärkten aus. Die hohe Volatilität von Devisenkursen, Zinssätzen

und Aktienpreisen hat zur Entwicklung von innovativen („derivativen“) Finanz-

instrumenten geführt. Diese Instrumente werden von Banken, aber auch von Indu-

strie- und Handelsunternehmungen eingesetzt, um ihre finanzwirtschaftlichen

Risikostrukturen bewußt und zielorientiert zu verändern.

Mit Hilfe von Termingeschäften, Swaps, Optionen und anderen Derivaten

können Risiken reduziert, aber auch zusätzliche spekulative Positionen aufgebaut

werden. Hohe Verluste, die eine Reihe von Unternehmungen im Umgang mit deri-

vativen Finanzinstrumenten erlitten haben, belegen, daß diese Instrumente daher

selbst wiederum als eine Quelle für Risiken angesehen werden müssen. Die Verluste

im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten haben in der Öffentlichkeit

sowie bei Entscheidungsträgern in den Unternehmungen für erhebliche Aufmerk-

samkeit gesorgt und auf diese Weise zu dem gestiegenen Stellenwert des finanz-

wirtschaftlichen Risikomanagement beigetragen. Die Verluste haben weiterhin

dazu geführt, daß Aufsichtsbehörden im In- und Ausland in den vergangenen

Jahren Richtlinien für den Handelsbereich von Banken erlassen haben. Diese

Richtlinien können auch auf den Umgang mit Finanzrisiken in größeren Industrie-

und Dienstleistungsunternehmungen übertragen werden.1)

Weitere Impulse für das Risikomanagement gehen in Deutschland von aktuellen

Änderungen des Aktien- und Handelsrechts aus. Mit dem im Frühjahr 1998 in

Kraft getretenen „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“

(KonTraG) wurde ein Passus in das Aktiengesetz eingefügt, der den Vorstand dazu

verpflichtet, „ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der

Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“ (§ 91 Abs. 2

AktG).2) Ferner muß der Vorstand infolge einer Erweiterung des § 289 Abs. 1 HGB

im Lagebericht die „Risiken der künftigen Geschäftsentwicklung“ darstellen. Die

A. E in le i tung

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10

zutreffende Darstellung dieser Risiken wird zum Gegenstand der Abschlußprüfung

(§ 317 Abs. 2 HGB). Bei Aktiengesellschaften, deren Aktien im amtlichen Handel

notiert sind, muß der Abschlußprüfer beurteilen, ob das Überwachungssystem in

geeigneter Form eingerichtet wurde und es seine Aufgaben erfüllen kann (§ 317

Abs. 4 HGB).3)

Schließlich hat auch die Entwicklung neuer betriebswirtschaftlicher Methoden

und Instrumente zum Bedeutungsanstieg des Risikomanagement beigetragen. Aus

einzelnen Ansätzen in der Finanztheorie (Portfolio Management), der Entschei-

dungstheorie und der Versicherungslehre hat sich in den vergangenen Jahren eine

eigenständige betriebswirtschaftliche Teildisziplin „Risikomanagement“ herausge-

bildet, die sich um eine Weiterentwicklung des Risikomanagement-Instrumen-

tariums bemüht. Beispielsweise sind die Möglichkeiten des unternehmerischen

Risikomanagement in jüngerer Zeit durch die Entwicklung von Maßgrößen für Ver-

lustpotentiale aus Risikopositionen (Value at Risk u.ä.) maßgeblich erweitert

worden.4)

Die dargestellten Entwicklungen bieten für viele Unternehmungen einen Anlaß,

die Praktiken und Strukturen ihres Risikomanagement kritisch zu überprüfen und

sie mit den aktuellen Anforderungen und (branchen-) üblichen Praktiken zu ver-

gleichen („best practices“). Es ist zu erwarten, daß sich diese Bemühungen künftig

noch intensivieren und daß sie längerfristig zur Etablierung von allgemein aner-

kannten „Grundsätzen ordnungsmäßigen Risikomanagement“ führen werden.5)

Auch die betriebswirtschaftliche Literatur beschäftigt sich seit einiger Zeit inten-

siv mit diesem Themenkreis. Zum einen gibt es viele theoretisch ausgerichtete

Beiträge zu einzelnen Teilfragen des Risikomanagement, zum anderen wird auch

die grundlegende Frage aufgeworfen, ob Unternehmungen überhaupt ein (finanz-

wirtschaftliches) Risikomanagement betreiben sollten bzw. unter welchen Voraus-

setzungen ein solches potentiell wertsteigernd sein kann.6) Daneben sind in den ver-

gangenen Jahren eine Reihe von empirischen Studien zum Risikomanagement, vor

allem zum Management finanzwirtschaftlicher Risiken, veröffentlicht worden.7)

Die bislang vorliegenden Beiträge beschäftigen sich in der Regel jedoch nur mit

einzelnen Aspekten dieses Gebiets, wie zum Beispiel mit dem Wechselkursrisiko-

Management oder mit dem Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten.8)

Empirische Untersuchungen zum Risikomanagement sind nicht nur von wissen-

schaftlichem Interesse. Da es aus theoretischer Sicht bislang keine klaren und

eindeutigen Aussagen darüber gibt, wie Unternehmungen ihr Risikomanagement

im einzelnen ausgestalten sollten, geben die empirischen Studien den verantwort-

lichen Führungskräften zumindest Anhaltspunkte über die derzeit vorherrschenden

Praktiken in anderen Unternehmungen. Sie können versuchen, aus diesen Informa-

tionen Rückschlüsse über die geeigneten Vorgehensweisen in ihren Unternehmun-

gen abzuleiten. In einem Bericht der US-amerikanischen Treasury Management

Association heißt es in diesem Zusammenhang:

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“Treasury executives want to know what the common practices are in the

different areas of treasury management and what firms are identified as

typifying best practices.” 9)

Die Fragen, die sich aus Sicht der Unternehmungen in diesem Zusammenhang

stellen, werden von Cohen/Wiseman (1997) mit Blick auf eine Studie über die

Praxis des Treasury-Management in US-Unternehmungen wie folgt formuliert:

“Companies should use this information to assess where they stand in

comparison with other companies. The survey findings do not necessarily

represent best practice, but they should be used as a guide for a treasury to

compare itself with other organizations and ask: Where are we similar?

Where are we different? Should we be different? What should we do about

it?” 10)

Mit der vorliegenden Studie wird der Versuch unternommen, eine umfassende

Darstellung der Praxis des finanzwirtschaftlichen Risikomanagement in großen

deutschen Industrie- und Handelsunternehmungen vorzulegen. Sie basiert auf einer

empirischen Untersuchung, die Ende 1998, Anfang 1999 durchgeführt wurde. Die

Befragung richtete sich an die Finanzvorstände großer deutscher Aktiengesellschaf-

ten; ausgenommen von der Befragung waren Banken und Versicherungen. Von den

insgesamt angeschriebenen 154 Unternehmungen nahmen 74 an der Untersuchung

teil. Die Rücklaufquote beträgt somit 48%; sie ist für Fragebogenuntersuchungen

vergleichsweise hoch, was mit der Aktualität und Brisanz des Themas zu erklären

ist. Die Methodik der Untersuchung sowie die teilnehmenden Unternehmungen

sind im Anhang genauer dargestellt.11)

Die Studie ist wie folgt gegliedert. In Teil B werden zunächst die Begriffe

„Risiko“ und „Risikomanagement“ näher erläutert. In den Abschnitten C bis H

werden sodann die Ergebnisse der Befragung dargestellt. In Teil C wird zuerst auf

den gesamtunternehmensbezogenen, strategischen Charakter des Risikomanage-

ment eingegangen. Dabei werden auch die Ziele des Risikomanagement sowie der

Stand der Bemühungen der Unternehmungen um den Aufbau eines Risikomanage-

ment-Systems gemäß den Anforderungen des KonTraG erörtert.

Die Abschnitte D bis G beziehen sich speziell auf das Management finanzwirt-

schaftlicher Risiken. Diesem Teilbereich des unternehmerischen Risikomanage-

ment wird bislang sowohl in der Literatur als auch in der Praxis die höchste Auf-

merksamkeit gewidmet. In Abschnitt D wird auf die Organisation des

Finanzmanagement eingegangen. Im anschließenden Abschnitt E wird der Einsatz

von derivativen Finanzinstrumenten behandelt, während die Abschnitte F und G

dem Management des Wechselkursrisikos und des Zinsrisikos gewidmet sind.

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In Abschnitt H, dem letzten Hauptteil, wird schließlich auf Fragen der Rech-

nungslegung für Finanzinstrumente und der Offenlegung in bezug auf das

Risikomanagement eingegangen. Den Abschluß der Studie bildet eine kurze

Zusammenfassung.

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Zentral für die vorliegende Studie sind die Begriffe „Risiko“ und „Risikomana-

gement“. Sie sollen daher an dieser Stelle kurz erläutert werden. Zunächst zum

Begriff Risiko:Mit diesem Begriff wird in der Statistik die Streuung einer zufalls-

abhängigen Variablen um ihren Mittel- bzw. Erwartungswert bezeichnet. In bezug

auf betriebswirtschaftliche Sachverhalte kann unter Risiko die Streuung der Ergeb-

nisse von Entscheidungen um erwartete oder angestrebte Werte verstanden werden.

Während dieses Begriffsverständnis sowohl mögliche positive wie auch negative

Abweichungen umfaßt (Risiko als Volatilität), wird in der Praxis mit Risiko häufig

nur die Möglichkeit künftiger negativer Entwicklungen bezeichnet (Risiko als

Verlustgefahr).

Risikomanagementkann als ein Prozeß verstanden werden, der (idealtypisch) in

die folgenden Phasen unterteilt werden kann: Identifikation, Analyse und Quanti-

fizierung sowie Steuerung und Kontrolle der Unternehmensrisiken.12) Im ersten

Schritt müssen die auf die Unternehmung einwirkenden Risiken erkannt und syste-

matisch beschrieben werden. Anschließend ist ihre Wirkungsweise zu analysieren,

um die möglichen Einflüsse auf die Unternehmung genauer abschätzen zu können.

Die Risiken müssen dazu quantifiziert werden, d.h. es muß ermittelt werden, wie

sensitiv die relevanten Ergebnisgrößen der Unternehmung (z.B. Gewinn, Cash

Flow) auf Veränderungen der betreffenden Risikoparameter (z.B. Zins- oder Wech-

selkursänderung) reagieren, und es muß die Eintrittswahrscheinlichkeit der Para-

meteränderungen beziffert werden. Schließlich geht es auch darum, Wechselwir-

kungen (Korrelationen) zwischen verschiedenen Risiken zu erkennen und die

aggregierte Gesamtwirkung zu bestimmen.

Nachdem die Risiken erkannt, analysiert und quantifiziert sind, muß im nächsten

Schritt über ihre Bewältigung entschieden werden. Die Unternehmung kann versu-

chen, unerwünschte Risiken gänzlich zu vermeiden, sie zu vermindern, zu begren-

zen oder auf andere zu übertragen. In der Regel werden diese Maßnahmen aller-

dings Kosten verursachen (z.B. Versicherungsprämien bei der Überwälzung;

entgangene Gewinnmöglichkeiten bei der Risikovermeidung).

Das Management von Risiken hat sich an den obersten Unternehmenszielen aus-

zurichten. Es ist Aufgabe der Unternehmensleitung, für die verschiedenen Risi-

kobereiche strategische Vorgaben zu entwickeln (Risikostrategie).13) Das Ziel des

unternehmerischen Risikomanagement kann sinnvollerweise nicht darin bestehen,

sämtliche Risiken zu minimieren. Da unternehmerisches Handeln stets mit der

Übernahme von Risiken verbunden ist, muß es vielmehr das Ziel sein, vor dem

Hintergrund der komparativen Vorteile der Unternehmung und der Risikoneigung

der Entscheidungsträger ein optimales Verhältnis aus Risiken und erwarteten Ren-

diten anzustreben.

B. Begr i f f sbes t immungen

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Als letzter Schritt schließt sich die Dokumentation und Kontrolle der Risiko-

management-Maßnahmen an. Die Kontrolle soll sicherstellen, daß die angestrebten

Ziele erreicht werden (Ergebniskontrolle). Treten Soll-Ist-Abweichungen auf,

müssen die Ursachen analysiert und gegebenenfalls die Planung bzw. Implementa-

tion verbessert werden. Ein weiterer Zweck der Kontrolle besteht in der Überwa-

chung der beteiligten Unternehmensbereiche und Personen. Es ist zu prüfen, ob die

Verfahren und Instrumente des Risikomanagement sachgerecht eingesetzt werden.

Damit sollen nach Möglichkeit Mißbrauch, Manipulation und andere Formen des

Fehlverhaltens verhindert werden (Prozeß- bzw. Verfahrenskontrolle).

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1. Bedeutung und Management unterschiedlicherRisikoarten

Obgleich in der Literatur der gesamtunternehmensbezogene, strategische Cha-

rakter des Risikomanagement betont wird,14) konzentrieren sich die bisherigen

empirischen Arbeiten zum unternehmerischen Risikomanagement auf das Manage-

ment der finanzwirtschaftlichen Risiken und auf den Einsatz von derivativen

Finanzinstrumenten. Über andere Risikoarten und über die relative Bedeutung, die

ihnen in den Unternehmungen beigemessen wird, ist relativ wenig bekannt. Um

Einblick in diese Fragestellung zu erhalten, wurden die Teilnehmer unserer Befra-

gung gebeten, die Relevanz unterschiedlicher Risikoarten zu beurteilen und anzu-

geben, in welcher Weise diesen Risiken in ihren Unternehmungen begegnet wird.

Abbildung 1

Zur Beurteilung der Relevanz der unterschiedlichen Risikoarten wurde den

Befragungsteilnehmern eine Skala von 0 (= keine Bedeutung) bis 4 (= sehr große

Bedeutung) vorgegeben; die Einzelantworten wurden anschließend zu Durch-

schnittswerten zusammengefaßt. Wie in Abbildung 1 dargestellt, werden branchen-

bezogene Wettbewerbsrisiken, also Beschaffungs-, Absatz-, F&E-Risiken u.ä., von

den Unternehmensvertretern als die bedeutsamsten Risiken angesehen (Durch-

schnittswert = 2,9). Finanzwirtschaftliche Risiken (Wechselkurs-, Zinsänderungs-,

Adressenausfallrisiken u.ä.) nehmen mit einigem Abstand den zweiten Rang ein

C. S t ra teg isches Ris ikomanagement

Welche Bedeutung haben folgende Risikoartenfür Ihre Unternehmung?

Branchenrisiken

FinanzwirtschaftlicheRisiken

Unternehmensrisiken

Allgemeine Umfeldrisiken

keine Bedeutung sehr große Bedeutung

0 2 3 4

2,9

2,4

2,2

2,0

1

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16

(Durchschnittswert = 2,4). Auf den dritten Platz kommen mit einem Durchschnitts-

wert von 2,2 die unternehmensspezifischen Risiken (Unfall-, Produktionsausfall-,

Produkt-, Verhaltensrisiken), während allgemeine Umfeldrisiken (politische Risi-

ken, Rechts- und Naturrisiken) als am wenigsten relevant angesehen werden

(Durchschnittswert = 2.0).

Risikomanagement kann, wie eingangs erläutert, als ein Prozeß verstanden wer-

den, der die folgenden Phasen umfaßt: Identifikation, Analyse und Quantifizierung

sowie Steuerung und Kontrolle der Unternehmensrisiken. Mit unserer zweiten

Frage wurden die Teilnehmer gebeten anzugeben, ob in ihren Unternehmungen in

diesem Sinne ein Management der oben genannten Risiken erfolgt, d.h. ob die ver-

schiedenen Risiken regelmäßig erfaßt, quantifiziert und zielorientiert gesteuert wer-

den. Der Formulierung unserer Frage lag die Annahme zugrunde, daß die verschie-

denen Phasen des Risikomanagement-Prozesses aufeinander aufbauen und daß

daher beispielsweise eine zielorientierte Risikosteuerung nicht ohne eine vorherige

Quantifizierung der Risikopositionen stattfinden kann (vgl. Tabelle 1).15) In nach-

folgenden Abschnitten der Studie wird sich allerdings zeigen, daß diese Systematik

in der Praxis nicht von allen Unternehmungen eingehalten wird, d.h. in einzelnen

Unternehmungen werden Risiken offenkundig „gesteuert“, ohne daß die betreffen-

den Risikopositionen zuvor quantifiziert werden.

Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 dargestellt; dabei entspricht die Reihenfolge, in

der die verschiedenen Risikoarten angeordnet sind, ihrer Bedeutung für die Unter-

nehmungen (vgl. Abb. 1).

Tabelle 1: Erfassung und Steuerung unterschiedlicher Risikoarten

Branchenbezogene Wettbewerbsrisiken, die nach Aussage der Führungskräfte

die bedeutsamste Risikokategorie sind, der sich die Unternehmungen gegenüber-

sehen, werden zwar von 38% der Unternehmungen erfaßt und in 28% der Unter-

nehmungen erfaßt und quantifiziert; eine zielorientierte Steuerung erfolgt jedoch

nur in knapp einem Viertel aller Fälle. In 10% der Unternehmungen erfolgt bislang

nicht einmal eine systematische Erfassung von Wettbewerbsrisiken.

(lediglich) regelmäßige, aktive, bislang keineregelmäßige und sytematische ziel- regelmäßige

systematische Erfassung und orientierte Erfassung undErfassung Quantifizierung Steuerung Steuerung

1. Branchenrisiken 38% 28% 24% 10%

2. Finanzwirtschaftliche

Risiken 18% 26% 52% 4%

3. Unternehmensrisiken 39% 12% 36% 13%

4. Allgemeine

Umfeldrisiken 24% 13% 7% 56%

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Der Grund für die Diskrepanz zwischen der wahrgenommenen Relevanz der

Risiken und der Intensität des Risikomanagement in vielen Unternehmungen dürfte

darin bestehen, daß für die branchen- oder marktbezogenen Wettbewerbsrisiken

bislang weder allgemein anerkannte Modelle zur Risikomessung noch standardi-

sierte Sicherungsmechanismen wie Versicherungen oder Hedging-Instrumente exi-

stieren. Eine systematische Erfassung, gegebenenfalls auch eine Quantifizierung

von Veränderungen im wettbewerblichen Umfeld der Unternehmungen kann durch

den Einsatz von unternehmensindividuellen Frühwarnsystemen erreicht werden.

Die betriebswirtschaftliche Literatur beschäftigt sich bereits seit längerem mit der-

artigen Systemen,16) und sie sind, wie unsere Ergebnisse zeigen, in der Praxis heute

weit verbreitet. Eine Steuerung von Wettbewerbsrisiken, beispielsweise also eine

Verringerung oder eine Verlagerung von Beschaffungs- oder Absatzrisiken, oder

auch eine zielorientierte Erhöhung derartiger Risiken kann demgegenüber nur im

Rahmen des allgemeinen Managementprozesses erfolgen. Zu den Instrumenten, die

hier zum Einsatz kommen können, zählen Kontingenzplanungen und Vertrags-

gestaltungen, das Eingehen von Kooperationen, aber auch Entscheidungen über

Investitionen und Desinvestitionen. Die Antworten der Führungskräfte im Rahmen

unserer Studie zeigen, daß diese Instrumente trotz der Anforderungen des KonTraG

in der überwiegenden Mehrzahl der Unternehmungen bislang nicht umfassend und

bewußt zur zielorientierten Steuerung von Wettbewerbsrisiken eingesetzt werden.

In fast allen Unternehmungen erfolgt zumindest eine regelmäßige Erfassung der

finanzwirtschaftlichen Risiken. Allerdings verzichten neben den drei Unternehmun-

gen (= 4%), in denen Finanzrisiken nicht einmal erfaßt werden, 13 weitere Unter-

nehmungen (18%) auf eine Quantifizierung. Mehr als die Hälfte der Untersuchungs-

teilnehmer gaben an, finanzwirtschaftliche Risiken würden in ihren Unternehmungen

zielorientiert gesteuert. In welcher Weise dies geschieht, wird in den Abschnitten D

bis G der Studie genauer erörtert.

Vergleichsweise stark verbreitet ist auch das Management von unternehmens-

spezifischen Risiken, wie Unfall-, Produktionsausfall-, Produkt-, oder Verhaltens-

risiken. Nur in 13% aller Fälle wird gänzlich auf eine regelmäßige Erfassung solcher

Risiken verzichtet, und in insgesamt 36% der Unternehmungen erfolgt sogar eine

zielorientierte Steuerung.17) Die geringste Intensität weist schließlich das Manage-

ment der Umfeldrisiken auf. In mehr als der Hälfte aller Unternehmungen (56%)

erfolgt keinerlei Erfassung, eine Steuerung dieser Risikokategorie findet nur in 7%

der Unternehmungen statt.

2. Die Entwicklung von Risikomanagement-Systemen gemäß den Anforderungendes KonTraG

In Deutschland hat die Diskussion über das Risikomanagement einen wichtigen

Aufschwung durch die jüngsten Änderungen des Unternehmensrechts erhalten.

Wie eingangs erwähnt, wurde durch das KonTraG im Frühjahr 1998 das Aktien-

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18

gesetz geändert, so daß die Vorstände deutscher Aktiengesellschaften nunmehr ver-

pflichtet sind, adäquate Risikomanagement-Systeme einzurichten (§ 91 Abs. 2

AktG). Im Fall von Aktiengesellschaften, deren Aktien im amtlichen Handel notiert

sind, muß die Angemessenheit dieser Systeme von den Wirtschaftsprüfern beurteilt

werden (§ 317 Abs. 4 HGB). Nachdem wir in einer früheren C&L-Industriestudie

die Führungskräfte der deutschen Unternehmungen bereits nach ihrer Meinung zu

den verschiedenen Regelungen des KonTraG befragt hatten,18) ging es im Rahmen

der vorliegenden Studie darum, den Stand der Entwicklung des Risikomanagement

der Unternehmungen zu erheben.

Nur 14% der Unternehmungen gaben an, bereits über voll ausgebaute Risiko-

management-Systeme zu verfügen. In ebenfalls 14% der Unternehmungen befin-

den sich die Systeme noch vollständig in der Planung, und mit 72% gab die über-

wiegende Mehrzahl der Unternehmungen an, daß einzelne Teile eines

Risikomanagement-Systems bereits eingeführt seien, andere Teilbereiche sich aber

noch in der Planung bzw. im Aufbau befinden. Diese Angaben decken sich mit den

zuvor berichteten Ergebnissen, wonach wesentliche Risikoarten (z.B. Wettbe-

werbsrisiken) in vielen Unternehmungen bislang nicht quantifiziert und gesteuert,

zum Teil sogar noch nicht einmal regelmäßig erfaßt werden.

Auf die Frage nach Problemen bei der Entwicklung und Implementierung des

Risikomanagement-Systems erklärte knapp ein Viertel der Teilnehmer (23%), daß

der Aufbau eines solchen Systems keinerlei Probleme bereite bzw. bereitet habe.

Ungefähr drei Viertel der Unternehmensvertreter (77%) berichteten über zumeist

kleinere Probleme. Keine einzige Unternehmung sah sich danach vor große Pro-

bleme gestellt.

3. Organisation des Risikomanagement

Wesentlich für die Effektivität des Risikomanagement ist eine klare Zuordnung

der entsprechenden Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen zu Stellen bzw.

Personen innerhalb der Unternehmung.19) Um einen Eindruck von der organisatori-

schen Ausgestaltung des Risikomanagement-Systems in der Praxis zu erhalten,

wurden die Befragungsteilnehmer gebeten anzugeben, welche Funktionsbereiche

für das Risikomanagement der betreffenden Unternehmungen verantwortlich sind.

Wie in Abbildung 2 dargestellt, hat sich in der Praxis bislang keine einheitliche

organisatorische Ausgestaltungsform für das Risikomanagement herausgebildet.

37% der Teilnehmer gaben an, daß die Verantwortung für diese Aufgabe in ihren

Unternehmungen auf mehrere Abteilungen verteilt sei. In 40% der Fälle ist ein

bestimmter Unternehmensbereich für das Risikomanagement verantwortlich. In

21% der Unternehmungen entfällt die Zuständigkeit auf den Bereich Controlling,

in 12% der Fälle auf den Finanzbereich, in 3% auf den Bereich Rechnungswesen

und in 4% auf einen anderen Bereich.

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19

Abbildung 2

In 23% der Unternehmungen wird diese Aufgabe schließlich einer direkt dem

Vorstand unterstellten Stabsabteilung übertragen. Eine derartige Zuordnung ent-

spricht der in der Literatur bereits seit längerem vertretenen Auffassung, daß die

verschiedenen Risiken, mit denen eine Unternehmung konfrontiert ist, nicht isoliert

voneinander betrachtet werden dürfen. Damit die Zusammenhänge zwischen den

verschiedenen Einzelrisiken adäquat berücksichtigt werden können, ist eine „ganz-

heitliche“, gesamtunternehmensbezogene Perspektive erforderlich. Dies führt zu

der Schlußfolgerung, daß das Risikomanagement letztlich eine der Unternehmens-

leitung vorbehaltene Aufgabe ist.20)

4. Die Ziele des Risikomanagement

Von grundlegender Bedeutung ist die Frage, welches Ziel bzw. welche Ziele das

Risikomanagement verfolgen soll. Wir gaben den Teilnehmern einen Katalog mög-

licher Ziele vor und baten sie, die Bedeutung der verschiedenen Ziele für das Risi-

komanagement ihrer Unternehmung auf einer Skala von 0 (= unwichtig) bis 4

(= sehr wichtig) anzugeben. Die durchschnittlichen Bewertungen sind in Abbildung

3 zusammengefaßt.

Verantwortlichkeit für das Risikomanagement

Stabsabteilung/direkt Vorstand unterstellt

UnternehmensbereichControlling

UnternehmensbereichFinanzen/Treasury

UnternehmensbereichRechnungswesen

0%

andereUnternehmensbereiche

Verteilungauf zahlreiche Stellen

10% 20% 30% 40%

37%

4%

3%

12%

21%

23%

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20

Abbildung 3

Nach Angaben der Führungskräfte ist die „Sicherung des Fortbestands der

Unternehmung“ das bei weitem wichtigste Ziel des Risikomanagement in der

Unternehmenspraxis. Beinahe 80% der Teilnehmer bezeichneten dieses Ziel als

„sehr wichtig“, die durchschnittliche Bewertung liegt bei 3,7. Das Ziel „Steigerung

des Marktwerts der Unternehmung“ belegt mit einem deutlich geringeren Mittel-

wert von 3,0 den zweiten Rang. Andere wichtige Ziele (mit einem durchschnitt-

lichen Wert von mehr als 2,0) sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung die „Steue-

rung des Verhalten von Konzerntöchtern und Mitarbeitern“ (2,7), die „Steigerung

des Bilanzgewinns“ (2,6), die „Reduzierung der Volatilität des Bilanzgewinns“ und

die „Reduzierung der Volatilität des Cash Flow“ (jeweils 2,4).

In einer Anschlußfrage baten wir die Untersuchungsteilnehmer dasjenige der

aufgelisteten Ziele anzugeben, welches für das Risikomanagement ihrer Unterneh-

mungen am bedeutsamsten ist. In Übereinstimmung mit den zuvor genannten

Ergebnissen gaben zwei Drittel der Führungskräfte die „Sicherung des Fortbe-

stands der Unternehmung“ als das wichtigste Ziel an. Mit weitem Abstand wurde

die „Steigerung des Marktwerts“ von 18% der Befragten benannt. Für sechs bzw.

vier Prozent der Unternehmungen ist schließlich die Steigerung des Bilanzgewinns

bzw. die Reduzierung der Cash-Flow-Volatilität am wichtigsten.

Bedeutung alternativer Zielefür das Risikomanagement der Unternehmung

Sicherung des Fortbestandsder Unternehmung

Steigerung desMarktwertes derUnternehmung

Steigerungdes Bilanzgewinns

unwichtig sehr wichtig0 2 3 4

Steuerung des Verhaltensvon Konzerntöchternund Mitarbeitern

Reduzierung der Volatilitätdes Bilanzgewinns

Reduzierungder Cash-Flow-Volatilität

Reduzierungder Steuerbelastung

Bilanzpolitik (Beeinflussungvon Bilanzkennzahlen)

3,7

3,0

2,7

2,6

2,4

2,4

1,8

1,6

1

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21

Diese Ergebnisse unterscheiden sich von denen bisheriger Studien. Bodnar et al.

(1996) berichten, daß US-amerikanische Firmen, die Finanzderivate einsetzen, dies

primär mit dem Ziel tun, die Volatilität ihrer Cash Flow und ihrer Jahresergebnisse

zu reduzieren. Einer Untersuchung von Gebhardt/Ruß(1999) zufolge streben deut-

sche Unternehmungen beim Einsatz von Derivaten vor allem nach einer Reduzie-

rung der Volatilität der Jahresergebnisse. Ähnliche Befunde erzielten Berkman et al.

(1997) in einer Befragung von neuseeländischen Unternehmensvertretern. In allen

drei Studien war die Steigerung des Marktwerts für die überwiegende Mehrzahl der

Unternehmungen kein vordergründiges Ziel. Allerdings beschäftigten sich diese

Studien ausschließlich mit dem Einsatz von Finanzderivaten und nicht mit dem

gesamtunternehmensbezogenen Risikomanagement der Unternehmungen. Außer-

dem war das Ziel „Sicherung des Fortbestands der Unternehmung“ in keiner der

Untersuchungen Bestandteil des Fragebogens, so daß ein direkter Vergleich mit den

Ergebnissen der vorliegenden Studie nicht möglich ist.

Die dominante Stellung des Überlebensziels für das Risikomanagement kann

mit der deutschen Unternehmensverfassung und -philosophie erklärt werden. In

den anglo-amerikanischen Ländern ist es weitgehend akzeptiert, daß Unternehmun-

gen in erster Linie dazu dienen, Einkommen und Vermögen ihrer Eigentümer zu

mehren. Eine strikte Ausrichtung der Unternehmenspolitik am Ziel der Sharehol-

der-Value-Maximierung ist daher in der Regel unumstritten. Dies impliziert auch,

daß der Weiterbestand einer Unternehmung kein relevantes Ziel an sich ist; die Exi-

stenzberechtigung einer Unternehmung hängt vielmehr von seiner Rentabilität ab.

In Deutschland (bzw. in kontinentaleuropäischen Ländern insgesamt) ist demge-

genüber traditionell die Auffassung verbreitet, daß neben den Eigentümern auch

andere Personengruppen, darunter insbesondere die Mitarbeiter, im weitesten Sinne

sogar die Gesellschaft als ganzes, ein berechtigtes Interesse an der Unternehmens-

entwicklung haben („Stakeholder-Ansatz“). Dies führt dazu, die Unternehmungen

als eine Institution „an sich“ zu sehen. Das Management ist diesem Verständnis

zufolge nicht ausschließlich den Eigentümern verpflichtet, sondern muß das

„Unternehmensinteresse“ im Auge haben.21) Vor diesem Hintergrund überrascht es

nicht, daß das Ziel „Sicherung des Fortbestands der Unternehmung“, das in der

neoklassisch geprägten Finanztheorie keine Rolle spielt, von deutschen Führungs-

kräften als das wichtigste Ziel des Risikomanagement ihrer Unternehmungen iden-

tifiziert wird.

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1. Einstellung gegenüber finanziellen Risiken

In der Finanztheorie wird allgemein davon ausgegangen, daß Entscheidungs-

träger risikoavers eingestellt sind. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, daß sie

ein sicheres künftiges Einkommen einem unsicheren künftigen Einkommen mit

gleichem Erwartungswert vorziehen. Investoren werden daher für die Übernahme

von Risiken eine „Prämie“ verlangen.22) Um einen Eindruck von den Einstellungen

der Unternehmungen gegenüber finanzwirtschaftlichen Risiken zu erlangen, baten

wir die Untersuchungsteilnehmer anzugeben, wie risikoavers oder risikofreudig die

Einstellungen ihrer Unternehmungen in bezug auf die in Abbildung 4 aufgeführten

Risiken sind. Zur Beantwortung wurde den Teilnehmern eine siebenteilige Skala

vorgegeben (1 = sehr risikoavers; 7 = sehr risikofreudig). Mit dem Mittelwert von

4,0 wurde auf der Skala eine risikoneutrale Haltung bezeichnet.

Abbildung 4

Erwartungsgemäß schätzten sich die Unternehmungen im Durchschnitt nicht als

risikofreudig ein. Interessanterweise ist die hier zum Ausdruck gebrachte Einstel-

lung vieler Unternehmungen aber durchaus nicht so risikoavers, wie dies vielleicht

hätte erwartet werden können. Wie in Abbildung 4 dargestellt, gaben die befragten

Manager an, die Risikoaversion ihrer Unternehmungen sei mit Mittelwerten von

2,9 auf unserer Skala am stärksten in bezug auf Wechselkurs- und Adressenausfall-

risiken ausgeprägt. Die Mittelwerte für das Zinsänderungs- und das Rohstoffpreis-

D. Finanzwir t schaf t l iche Ris iken und Grund-sä tze ordnungsmäßigen Ris ikomanagement

Wie schätzen Sie die RisikoeinstellungIhrer Unternehmung gegenüber den aufgeführten

Finanzmarktrisiken ein?

Wechselkursrisiko

Zinsänderungsrisiko

Aktienkursrisiko

Adressenausfallrisiko

sehr risikoavers sehr risikofreudig1 4 7

Rohstoffpreisrisiko

2 3 5 6

3,3

3,4

3,3

2,9

2,9

risikoneutral

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risiko betragen 3,3, und der Wert für das Aktienkursrisiko liegt bei 3,4. Diese Werte

lassen im Mittel eher auf eine risikoneutrale Haltung als auf eine ausgeprägte

Risikoaversion schließen. In der Tat zeigt sich bei genauerer Untersuchung der Ant-

worten, daß die Modalwerte bei vier der fünf Risiken bei dem Neutralitätswert von

4 liegen (die Ausnahme mit einem Modalwert von 2 ist das Adressenausfallrisiko).

Zwischen einem Drittel und der Hälfte der Unternehmungen bezeichnen sich als

risikoneutral in bezug auf Wechselkurs-, Zinsänderungs-, Aktienkurs- und Roh-

stoffpreisrisiken, und bis zu 10% der Unternehmungen schätzen sich – mit den

Stufen 5 und 6 unserer Skala – sogar als eher risikofreudig ein.23)

Es ist zu konzedieren, daß die voranstehenden Ergebnisse nur einen gewissen

Indikator für die tatsächlichen Risikoeinstellungen der Unternehmungen bieten

können. Die Ergebnisse beruhen auf der Wahrnehmung der befragten Unterneh-

mensvertreter. Sie mögen darüber hinaus auch davon beeinflußt sein, daß die

Manager Fragen zur Risikoneigung als „politisch sensitiv“ ansehen und mit ihren

Antworten bei den Adressaten der Studie einen bestimmten Eindruck erwecken

möchten. Wissenschaftlich exakte Versuche zur Messung von Risikoeinstellungen

müssen daher an den tatsächlichen Handlungen der Wirtschaftssubjekte ansetzen,

nicht an Bekundungen im Rahmen von Befragungen.24) Allerdings wird sich auch

bei der Darstellung von Risikomanagement-Praktiken in den nachfolgenden

Abschnitten F und G zeigen, daß die deutschen Industrie- und Handelsunterneh-

mungen zumindest im Hinblick auf finanzwirtschaftliche Risiken nicht durch eine

ausgeprägt risikoaverse Haltung gekennzeichnet sind.25)

2. Organisation des Finanzmanagement

Die Organisation des Finanzmanagement großer (internationaler) Unternehmun-

gen ist in den letzten Jahren in der Literatur verstärkt diskutiert worden. Dabei ist

zum Teil die These formuliert worden, die allgemeine Verschärfung des Wettbe-

werbs und die daraus resultierende intensivere Effizienz- und Renditeorientierung

werde dazu führen, daß mehr und mehr Unternehmungen ihre Finanzbereiche als

Profit Center organisieren.26)

Um einen Überblick über die vorherrschenden Organisationsformen des

Finanzmanagement zu erlangen, baten wir die Untersuchungsteilnehmer anzuge-

ben, ob das Finanzmanagement ihrer Unternehmungen als Service Center, als Cost

Center oder als Profit Center ausgestaltet ist.

Um ein einheitliches Begriffsverständnis sicherzustellen, gaben wir vor, daß ein

Service Centerdadurch charakterisiert ist, daß das Finanzmanagement bestimmte

Aufgaben für die gesamte Unternehmung zu erfüllen hat, wobei weder ein Gewinn-

beitrag erwartet wird noch die Höhe der Kosten (z.B. Zinskosten, Kosten von

Kurssicherungsmaßnahmen) exakt vorgegeben werden kann. Auch bei einem Cost

Center wird kein Gewinnbeitrag erwartet; allerdings müssen die gestellten Aufga-

ben in diesem Fall unter Einhaltung budgetierter Kostenvorgaben erfüllt werden.

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25

Ist der Finanzbereich schließlich als Profit Centerorganisiert, wird neben der Auf-

gabenerfüllung ein eigenständiger, budgetierter Beitrag zum Unternehmensgewinn

erwartet. Problematisch ist dabei, daß es für Industrie- und Handelsunternehmun-

gen schwierig sein dürfte, auf hochliquiden und transparenten Finanzmärkten syste-

matische Gewinne zu erzielen.27) Gewinne können letztlich nur durch das Eingehen

risikobehafteter Positionen an den Märkten erzielt werden. Dabei ist zu bedenken,

daß hohe Gewinnvorgaben in der Praxis zu einem unerwünscht risikoorientierten

Verhalten der verantwortlichen Finanzmanager bzw. Händler führen können.28)

Nach den Ergebnissen unserer Studie ist der Finanzbereich der großen deutschen

Industrie- und Handelsunternehmungen überwiegend entweder als Service Center

(43%) oder als Cost Center (42%) organisiert. Lediglich 14% der befragten Firmen

betreiben ihr Finanzmanagement als Profit Center. Eine Price-Waterhouse-Studie

aus dem Jahr 1994, die sich ebenfalls an große deutsche Unternehmungen richtete,

erbrachte zu dieser Frage noch das Ergebnis, daß nur 4% der teilnehmenden Unter-

nehmungen ihr Finanzmanagement in der Form eines Profit Centers führen.29) Es

muß allerdings offen bleiben, ob die Differenz zwischen den beiden Ergebnissen

tatsächlich als ein Trend interpretiert werden kann, oder ob der höhere Anteil in der

vorliegenden Studie auf Unterschiede in den Samples zurückzuführen ist.

Ein organisatorisches Kernproblem des Finanzmanagement betrifft die Auftei-

lung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen den Finanz-

zentralen der Konzerne und den Finanzabteilungen der dezentralen Konzerneinhei-

ten. Uns interessierte insbesondere, welche Regelungen in bezug auf das

Management der finanzwirtschaftlichen Risiken vorherrschen. Frühere Untersu-

chungen deuten darauf hin, daß das finanzwirtschaftliche Risikomanagement deut-

scher Unternehmungen stark zentralisiert ist.30) Eine Vergleichsstudie in mehreren

Ländern durch Price Waterhouse(1995) zeigte, daß internationale Unternehmun-

gen insgesamt einen hohen Zentralisationsgrad in ihrem Treasury Management auf-

weisen, daß dabei allerdings Unterschiede zwischen Unternehmungen unterschied-

licher Herkunftsländer bestehen.31)

Wir differenzierten bei unserer Frage zwischen der Zentralisierung von Risiko-

management-Entscheidungen und der Zentralisierung der Ausführung von Absiche-

rungsmaßnahmen. Hinsichtlich der Entscheidungsfindunggaben wir als mögliche

Antworten drei Kategorien vor: (i) Alle Entscheidungen werden durch die Kon-

zernzentrale getroffen bzw. durch entsprechende Richtlinien festgelegt (hoher Zen-

tralisierungsgrad); (ii) innerhalb von Richtlinien, die von der Konzernzentrale fest-

gelegt worden sind, können die Konzerngesellschaften selbst über die Absicherung

von Risiken entscheiden (mittlerer Zentralisierungsgrad); und (iii) die Konzernge-

sellschaften können ohne jede Einschränkung selbst über die Absicherung von

Risiken entscheiden (geringer Zentralisierungsgrad).

Interessanterweise gibt es keine einzige Unternehmung, in der die Tochtergesell-

schaften autonom über Absicherungen entscheiden könnten. In 53% der Unterneh-

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26

mungen weist die Entscheidungsfindung einen mittleren Zentralisierungsgrad auf,

und 47% der Befragten gaben an, daß Risikomanagement-Entscheidungen in ihren

Unternehmungen stark zentralisiert sind.

Die Implementierung von Risikomanagement-Aktivitätenist im Durchschnitt

sogar noch etwas stärker zentralisiert. Wir gaben zur Beantwortung dieser Teilfrage

ebenfalls drei mögliche Antworten vor. (i) Die Konzerngesellschaften sind ver-

pflichtet, alle Hedging-Transaktionen mit der Konzernzentrale abzuschließen

(hoher Zentralisierungsgrad); (ii) unter Beachtung von durch die Zentrale festge-

legten Richtlinien können die Konzerngesellschaften Hedging-Transaktionen mit

unabhängigen Marktpartnern durchführen (mittlerer Zentralisierungsgrad); und

(iii) die Konzerngesellschaften können Hedging-Transaktionen ohne jede Ein-

schränkung selbständig mit unabhängigen Marktpartnern durchführen (geringer

Zentralisierungsgrad).

Wiederum gibt es keine Unternehmung, die ihren Konzerngesellschaften in

bezug auf die Absicherungsmaßnahmen eine völlige Autonomie zugestehen würde.

47% der Unternehmungen weisen einen mittleren Zentralisierungsgrad auf, d.h. die

Konzerneinheiten können Sicherungstransaktionen innerhalb bestimmter Richt-

linien (z.B. Pflicht zur Kontaktierung der Zentrale, Vorgaben bezüglich der Wahl

der Marktpartner) selbst am Markt durchführen. In 53% der Unternehmungen sind

die lokalen Finanzabteilungen schließlich verpflichtet, alle Sicherungstransaktionen

mit der Konzern-Treasury-Zentrale abzuschließen.

Ein hoher Zentralisierungsgrad des Risikomanagement bietet mehrere Vor-

teile.32) Zunächst werden durch den Abschluß interner Sicherungsgeschäfte die

finanzwirtschaftlichen (Transaktions-) Risiken bei der Konzernzentrale zusammen-

gefaßt. Dies erlaubt es, auf vergleichsweise einfache Weise einen konzernübergrei-

fenden Risikoausgleich durch „Netting“ von Long- und Short-Positionen (z.B. von

erwarteten Fremdwährungsein- und -auszahlungen) durchzuführen. In der Treasury-

Zentrale kann anschließend über die Absicherung der verbleibenden „Net Ex-

posure“ am Markt entschieden werden. Durch die Bündelung aller Positionen

sowie durch den Einsatz spezialisierter Fachkräfte können dabei bessere Konditio-

nen erzielt werden.

Diesen Vorteilen der Zentralisierung stehen die Kosten der Entwicklung eines

zentralen Risikomanagement sowie gegebenenfalls Widerstände seitens der Leitun-

gen der Tochtergesellschaften entgegen. Darüber hinaus sind Kapitalverkehrsbe-

schränkungen und andere rechtliche Restriktionen in einigen Ländern zu beachten,

die eine völlige Zentralisierung behindern oder unmöglich machen.

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27

3. Grundsätze ordnungsmäßigen Risiko-management

Wie eingangs erläutert, wurden in den vergangenen Jahren in den wichtigen

Industrieländern von den für die Überwachung der Banken verantwortlichen

Behörden spezielle Regelungen für den Handel und das Risikomanagement von

Finanzinstitutionen erlassen. Gegenstand dieser Regelungen sind insbesondere

Anforderungen an die Organisation des Handels sowie an Informations- und Kon-

trollsysteme. Diese Richtlinien können als „Grundsätze eines ordnungsmäßigen

Devisen- und Derivatemanagement“ verstanden werden, die sinngemäß auch auf

große Industrie- und Handelsunternehmungen übertragen werden können.33)

Uns interessierte, in welchem Maße die an der Befragung teilnehmenden Unter-

nehmungen heute bereits die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Unser

Fragenkatalog orientierte sich dabei an den Richtlinien für den Finanzmarkthandel

und das Risikomanagement von Banken, die 1995 vom Bundesaufsichtsamt für das

Kreditwesen (BAK) in Deutschland erlassen worden sind.34)

Die Ergebnisse zu dieser Frage sind in Abbildung 5 zusammengefaßt. Danach

verfügen bereits zwei Drittel der Unternehmungen über schriftlich von der Unter-

nehmensleitung festgelegte Richtlinien für das Management finanzwirtschaftlicher

Risiken.In weiteren 20% der Unternehmungen ist die Verabschiedung einer sol-

chen Richtlinie geplant. 13% der Teilnehmer gaben an, eine solche Richtlinie sei

für die betreffenden Unternehmungen nicht zweckmäßig. Bei diesen handelte es

sich in der Mehrzahl der Fälle um Unternehmungen, die (wie im folgenden berich-

tet) in ihrem Finanzmanagement keine derivativen Finanzinstrumente einsetzen.

Die „Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kredit-

institute“ des BAK verlangen aus Sicherheitsgründen eine strikte organisatorische

Trennung der Funktionen des Treasury-Management;insbesondere wird eine Tren-

nung von Disposition (Handel), Abwicklung und Kontrolle verlangt. Diese Anfor-

derung wird in 57% der an unserer Untersuchung teilnehmenden Unternehmungen

erfüllt. Eine Einführung der entsprechenden Maßnahmen ist in weiteren 7% der

Unternehmungen geplant. Immerhin 36% der Unternehmungen halten allerdings

eine Umsetzung dieser Bestimmung für nicht zweckmäßig. Darunter sind wie-

derum mehrere Unternehmungen, die angeben, keine Derivate einzusetzen. Zudem

ist zu bedenken, daß eine Trennung der Funktionen einen erheblichen Aufwand mit

sich bringt und daher erst ab einer bestimmten Mindestgröße der Treasury-

Aktivitäten angemessen erscheint.

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Abbildung 5

Die BAK-Regelungen verlangen, daß Banken ihre offenen Handelspositionen

täglich zu Marktpreisen bewerten. Da die entsprechenden Positionen in Industrie-

und Handelsunternehmungen in der Regel einen geringeren Umfang aufweisen

werden und Derivategeschäfte in der überwiegenden Zahl der Fälle der Risikoab-

sicherung und nicht dem reinen Handel dienen, wird eine tägliche Bewertung der

Positionen meist nicht unbedingt erforderlich sein. Unsere Frage lautete daher, ob

in den Unternehmungen zur Zeit eine zumindest monatliche Marktbewertung aller

offenen Grund- und Derivategeschäftedurchgeführt wird. Wie in Abbildung 5 dar-

gestellt, erfolgt eine solche regelmäßige Bewertung in immerhin 60% der Unter-

nehmungen. In 12% der Unternehmungen wird sie angestrebt, 28% der Unterneh-

mungen halten sie für nicht zweckmäßig.

Zur Quantifizierung der Verlustpotentialeaus offenen Grund- und Derivatege-

schäften bieten sich Sensitivitäts- und Szenarioanalysen, vor allem aber der Value-at-

Risk-Ansatzan, der sich im Bankenbereich bereits als Standard durchgesetzt hat und

seit einiger Zeit verstärkt auch in Industrie- und Handelsunternehmungen Anwen-

dung findet. Dabei wird, auf der Basis eines bestimmten Wahrscheinlichkeitsniveaus,

der maximale Verlust berechnet, der sich im Verlauf einer bestimmten Periode auf-

grund der historischen (bzw. einer angenommenen) Preisvolatilität aus den offenen

Positionen der Unternehmung ergeben kann. Zur Zeit findet unserer Erhebung

Grundsätze ordnungsmäßigenDevisen- und Derivatenmanagement

schriftliche Richtlinien

organisatorische Trennungder Funktionen

regelmäßige Markt-bewertung offener Grund-und Derivategeschäfte

regelmäßige Quantifizierungder Verlustpotentiale ausGrund- und Derivategeschäften

0%

regelmäßigeErfolgsermittlung

regelmäßige Berichterstattungüber Ergebnisse und überoffene Risikopositionen

40% 60% 80% 100%20%

Umsetzung geplantbereits umgesetzt für uns nicht zweckmäßig

67% 20% 13%

57% 7% 36%

60% 12% 28%

48% 23% 29%

48% 10% 42%

57% 19% 24%

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29

zufolge in knapp der Hälfte der Unternehmungen (48%) eine regelmäßige (minde-

stens monatliche) Berechnung von Verlustpotentialen aus offenen Positionen statt. In

23% der Unternehmungen ist die Entwicklung entsprechender Systeme geplant.

Ebenfalls in 48% der Unternehmungen findet eine regelmäßige, mindestens

monatliche Ermittlung des Erfolgs des Treasury-Managementstatt. Nur 10% der

Unternehmungen planen die Entwicklung eines Systems zur Performance-Beurtei-

lung. Angesichts der Tatsache, daß ein deutlich größerer Anteil der Unternehmungen

versucht, ihre Wechselkurs- und insbesondere die Zinsänderungsrisiken auf der Basis

von Kurs- bzw. Zinsprognosen zu steuern (siehe unten, Abschnitte F und G), ist es

erstaunlich, daß 42% der Unternehmungen eine Erfolgsermittlung für nicht erforder-

lich halten. Auch frühere Untersuchungen hatten auf Defizite bei der Performance-

Beurteilung des unternehmerischen Risikomanagement hingewiesen.35) In diesem

Zusammenhang ist allerdings (selbst-) kritisch zu vermerken, daß sich auch die

betriebswirtschaftliche Literatur bislang kaum mit dem Problem der Erfolgskontrolle

im Treasury-Management auseinandergesetzt hat. In einer der wenigen Publikatio-

nen, die überhaupt auf diese Fragestellung eingehen, schreibt Buckley(1996):

„[T]he literature on treasury management is virtually devoid of serious

articles on performance measurement. … The topic is an important one

which is currently at the cutting edge of treasury research.”36)

Unsere letzte Frage zur Umsetzung der BAK-Anforderungen bezieht sich auf

die schriftliche Unterrichtung der Unternehmensleitung über die Ergebnisse des

Treasury-Management und über die offenen Risikopositionen.Für Banken sehen

die BAK-Richtlinien eine tägliche Berichterstattung vor. Unsere Frage an die

Unternehmensvertreter lautete, ob eine regelmäßige, mindestens monatliche Unter-

richtung der Unternehmensleitung erfolgt. Den Angaben der Teilnehmer zufolge ist

dies in 57% der Unternehmungen der Fall. Weitere 19% der Unternehmungen pla-

nen die Einführung einer solchen regelmäßigen Berichterstattung, 24% halten sie

für nicht erforderlich.

Dieses Teilergebnis kann einerseits dahingehend bewertet werden, daß die BAK-

Anforderung der regelmäßigen Berichterstattung an die Unternehmensleitung

bereits in mehr als der Hälfte der Unternehmungen umgesetzt ist. Gleichzeitig

ist allerdings zu vermuten, daß die Berichterstattung über „die Ergebnisse des

Treasury-Management und über die offenen Risikopositionen“ sich inhaltlich

zumindest in einigen Unternehmungen (derzeit noch) auf eher allgemeine und

unbestimmte Angaben beschränken wird, da der Anteil von 57% deutlich größer ist

als die Anteile jener Unternehmungen, die angeben, überhaupt eine regelmäßige

Quantifizierung ihrer Risikopositionen bzw. eine regelmäßige Erfolgsermittlung

durchzuführen (jeweils 48%, siehe Abbildung 5).

Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß wichtige Anforderungen an die

Organisation und die Prozesse des finanzwirtschaftlichen Risikomanagement

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bereits in etwa der Hälfte der an der Untersuchung teilnehmenden Unternehmungen

umgesetzt sind und daß in zahlreichen Unternehmungen derzeit an der Einführung

der entsprechenden Regelungen gearbeitet wird. Naturgemäß erlaubt eine auf

Fragebögen basierende Untersuchung keine Aussage darüber, ob die vorhandenen

Strukturen tatsächlich den Anforderungen des KonTraG entsprechen. Es ist zu

erwarten, daß in diesem Bereich auch in Zukunft eine intensive Diskussion zwi-

schen Unternehmungen, Wirtschaftsprüfern und Vertretern der betriebswirtschaft-

lichen Theorie stattfinden wird.37)

Zu vermerken ist schließlich, daß mehr als ein Viertel der Unternehmungen es

nicht für erforderlich hält, wesentliche Bestandteile der Anforderungen umzuset-

zen. Vor allem angesichts der Tatsache, daß viele Unternehmungen im Währungs-

und im Zinsmanagement auf eine Absicherung von Risiken verzichten und stattdes-

sen gewinnorientierte und auf Prognosen beruhende Strategien einsetzen, ist diese

Haltung sehr kritisch zu sehen.

4. Systemunterstützung im Treasury-Management

Risikomanagement wurde definiert als ein Prozeß, der die Phasen der Identifika-

tion, der Analyse und Quantifizierung sowie der Steuerung und Kontrolle der

Unternehmensrisiken umfaßt. Die Effizienz des Prozesses hängt in allen Phasen

von der Leistungsfähigkeit der Informationssysteme der Unternehmungen ab.

Frühere Untersuchungen in den USA und in Deutschland ergaben, daß die System-

unterstützung im Treasury-Management in vielen Unternehmungen noch unzurei-

chend ist. Zahlreiche Unternehmungen verzichteten danach vor allem im Zins- und

Währungsmanagement auf eine wirksame Unterstützung, und bei den Systemen,

die eingesetzt wurden, handelte es sich vielfach um selbstentwickelte, isoliert von-

einander eingesetzte „Insellösungen“.38)

Zumindest in großen, internationalen Unternehmungen lassen sich durch den Ein-

satz moderner, integrierter Treasury-Informationssysteme erhebliche Vorteile erzie-

len. Auch die zuvor diskutierten „Grundsätze eines ordnungsmäßigen Risikomanage-

ment“, wie die regelmäßige Marktbewertung offener Positionen, die Quantifizierung

von Risiken, die Erfolgsermittlung und die Berichterstattung an die Unternehmens-

leitungen, lassen sich ohne adäquate Systemunterstützung kaum erfüllen. Dies gilt

ebenfalls für die umfangreichen externen Berichtspflichten, die in der anglo-amerika-

nischen Rechnungslegung (US-GAAP, IAS) in bezug auf den Einsatz von Finanzin-

strumenten und das Risikomanagement gelten.39) Die bereits zitierte Price-Water-

house-Studie aus dem Jahr 1994 bezeichnete den verstärkten Systemeinsatz im

Treasury-Management daher auch als „Mega-Trend“40), und Moffett/Mills (1997)

stellen ebenfalls fest:

„The role of information technology in treasury, either domestic or interna-

tional, is likely the single largest area of concern to treasury organizations

today.“41)

Page 31: Finanzwirtschaftliches Risikomanagement deutscher ...g21142/limteam/ma/workingpaper/frm.pdf · Risikomanagement in jüngerer Zeit durch die Entwicklung von Maßgrößen für Ver-

31

Uns interessierte aus diesem Grund, welche Softwaresysteme derzeit im Trea-

sury-Management deutscher Unternehmungen zum Einsatz kommen, welche

Probleme dabei auftreten und welche Überlegungen in bezug auf künftige Inve-

stitionen angestellt werden. Die verschiedenen Fragen und die Antworten, die wir

erhielten, sind in Abbildung 6 zusammengefaßt. Danach werden in etwa drei Vier-

tel der Unternehmungen umfangreiche Tabellenkalkulationsprogramme eingesetzt.

34% der Unternehmungen berichten, daß sie im Treasury-Management vor allem

mit selbstentwickelten Software-Programmen arbeiten. Von professionellen Anbie-

tern entwickelte Systeme zur Quantifizierung von Risikopositionen (Value-at-Risk

u.ä.) werden nur von 37% der Unternehmungen genutzt. 29% der Unternehmungen

gaben an, daß sie im Treasury-Management zur Zeit zahlreiche unterschiedliche

Programme einsetzen und daß die mangelnde Integration dieser Programme ein

Problem für sie darstellt. Ein umfassendes und voll integriertes Informationssystem

existiert nur in einem Viertel der Unternehmungen.

Abbildung 6

Welche Softwaresysteme kommen im Treasury-Management Ihrer Unternehmen zum Einsatz?

selbst entwickelteProgramme

umfangreicheTabellenkalkulations-programme

von professionellenAnbietern entwickelteSoftwaresysteme zurQuantifizierung vonRisikopositionen

verschiedene Programme,die mangelnde Integrationstellt ein Problem dar

0%

Wir setzen bereits einumfassendes und vollintegriertes Informations-system ein

Wir werden künftigerhebliche Investitionenin neue Treasury-Informationssysteme tätigen

20% 40% 60% 80%

34%

74%

27%

25%

29%

37%

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32

Überraschen mag vor diesem Hintergrund, daß nur 27% der Unternehmungen

beabsichtigen, künftig umfangreiche Investitionen in neuere Treasury-Informations-

systeme zu tätigen. Bemerkenswert ist auch, daß nur etwa die Hälfte derjenigen

Unternehmungen, die angeben, zur Zeit unterschiedliche Systeme mit mangelhafter

Integration einzusetzen, Investitionen in diesem Bereich planen. Es kann vermutet

werden, daß die Schlußfolgerung der Price-Waterhouse-Studie von 1994, die zu

einem ähnlichen Ergebnis gelangte, noch immer Gültigkeit hat:

„In vielen Unternehmen scheint also das Potential eines Systemeinsatzes im

Bereich Treasury erkannt worden zu sein. Wie und mit welchen Systemen

dieses Potential realisiert werden kann, scheinen allerdings nur wenige

Unternehmen identifiziert zu haben, weshalb auch noch keine konkreten

Pläne zur Einführung vorliegen.“42)

Page 33: Finanzwirtschaftliches Risikomanagement deutscher ...g21142/limteam/ma/workingpaper/frm.pdf · Risikomanagement in jüngerer Zeit durch die Entwicklung von Maßgrößen für Ver-

33

1. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten

Eine Reihe von empirischen Untersuchungen haben sich in den vergangenen

Jahren mit dem Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten (Termingeschäfte,

Optionen, Swaps etc.) in Industrie- und Handelsunternehmungen auseinanderge-

setzt. Bodnar et al.(1998) berichten in ihrer jüngsten „Wharton-Studie“, daß nur

etwa die Hälfte der großen US-amerikanischen Unternehmungen Derivate einset-

zen. Frühere Untersuchungen derselben Autoren ergaben zum Teil noch geringere

Anteile.43) In einer Vergleichsstudie für deutsche Unternehmungen, deren Ergeb-

nisse von Bodnar/Gebhardt(1999) und Gebhardt/Ruß(1999) vorgestellt werden,

gaben 78% der befragten Unternehmungen an, Derivate einzusetzen.

Abbildung 7

In der vorliegenden Untersuchung ist der Anteil derjenigen Unternehmungen,

die in ihrem Finanzmanagement derivative Instrumente nutzen, mit 90% deutlich

höher (vgl. Abbildung 7). Der Unterschied zur Studie von Gebhardt/Ruß(1999)

mag in der unterschiedlichen Stichprobenauswahl der beiden Befragungen begrün-

det sein. Einige der größten Unternehmungen im Sample von Gebhardt/Rußsind

deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne. Diese Gesellschaften set-

zen keine Derivate ein, da sie in das zentrale Risikomanagement der jeweiligen

Konzerne eingebunden sind.44)

E. Der ivat ive Finanzins t rumente

Werden in Ihrer Unternehmung derivative Finanz-instrumente (Termingeschäfte, Optionen,

Swaps etc.) eingesetzt?

Ja Nein

10%

90%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

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34

Knapp drei Viertel (74%) der Benutzer von Derivaten gaben an, nur sogenannte

„Plain-Vanilla-Instrumente“ einzusetzen. Die verbleibenden 26% nutzen dagegen

auch komplexere Instrumente. Um genauere Informationen darüber zu erlangen,

welche Rolle die verschiedenen Derivate in der Unternehmenspraxis spielen, baten

wir die Befragungsteilnehmer auf einer Skala von 0 (= nie) bis 3 (= sehr häufig)

anzugeben, mit welcher Häufigkeit die wichtigsten Instrumente in den Unterneh-

mungen eingesetzt werden. Die Ergebnisse sind in Abbildung 8 dargestellt.

Abbildung 8

Mit einem Durchschnittswert von 2,1 sind Devisentermingeschäfte das am

intensivsten genutzte Instrument. 95% aller Unternehmungen, die überhaupt Deri-

vate einsetzen, nutzen auch Devisentermingeschäfte, und 40% davon geben an, sie

„sehr häufig“ zu nutzen. Mit deutlichem Abstand sind Zinsswaps das zweitwichtig-

ste Finanzderivat (Durchschnittswert = 1,6). Zinsswaps werden von 90% der Deri-

vatenutzer eingesetzt; allerdings gaben nur 16% der Unternehmungen an, Zins-

swaps „sehr häufig“ zu nutzen.

Weitere Instrumente, die ebenfalls mit einem gewissen Häufigkeitsgrad einge-

setzt werden, sind Währungsswaps (Durchschnittswert: 1,3), Caps und Floors (1,2)

sowie Forward Rate Agreements und Devisenoptionen (jeweils 1,0).45) Allerdings

werden Devisenoptionen von nur 8% aller Unternehmungen, die Derivate nutzen,

„sehr häufig“ eingesetzt; 17% nutzen dieses Instrument „häufig“, 41% „selten“; ein

Einsatz derivativer Finanzinstrumente

Devisentermingeschäfte

Zinsswaps

Währungsswaps

Caps/Floors

nie eingesetzt sehr häufig eingesetzt

0 2 31

Forward Rate Agreements

OTC-Devisenoptionen

Waren/Commodity-Derivate

Currency Futures

Aktien-Derivate

BörsengehandelteZinsfutures

BörsengehandelteDevisenoptionen

2,1

1,6

1,3

1,2

1,0

1,0

0,4

0,3

0,2

0,2

0,2

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Drittel gibt an, Devisenoptionen „nie“ einzusetzen. Beinahe identische Anteile

ergeben sich für den Einsatz von Forward Rate Agreements.

Die restlichen in Abbildung 8 aufgeführten derivativen Finanzinstrumente, also

alle börsengehandelten Instrumente sowie Aktienderivate und Commodity-Deri-

vate, spielen in der Praxis eine untergeordnete Rolle. Mehr als die Hälfte der Unter-

nehmungen (54%), die Derivate in ihrem Finanzmanagement einsetzen, geben an,

diese Instrumente „nie“ zu nutzen, und auch von den anderen Derivate-Nutzern

werden sie in der überwiegenden Zahl der Fälle nur selten eingesetzt. Eine gewisse

Ausnahme stellen Commodity-Derivate dar, die von insgesamt 12% der Derivate-

Nutzer „häufig“ oder sogar „sehr häufig“ genutzt werden.

Mit Hilfe von derivativen Finanzinstrumenten werden Risiken handelbar

gemacht. Unternehmungen können auf diese Weise bestehende Risiken auf andere

Akteure verlagern. Mit Hilfe von Derivaten können allerdings auch zusätzliche,

spekulative Positionen aufgebaut werden. Wir baten die Führungskräfte der Unter-

nehmungen, die Derivate nutzen, um Angaben darüber, ob die Instrumente (i) aus-

schließlich zur Absicherung offener Positionen eingesetzt werden; (ii) ob sie in

geringem Maßeauch eingesetzt werden, um durch den gezielten Aufbau offener

Positionen Gewinne an den Finanzmärkten zu erzielen; oder (iii) ob sie sogar in

größerem Maßezur Gewinnerzielung eingesetzt werden. Nach Angaben der Befra-

gungsteilnehmer werden Derivate in 88% der Unternehmungen ausschließlich zur

Absicherung von Risiken genutzt. 12% der Teilnehmer sagten aus, in ihren Unter-

nehmungen würden Derivate „in geringem Maße“ genutzt, um Gewinne an den

Finanzmärkten zu erzielen. Keine einzige Unternehmung setzt diesen Angaben

zufolge Derivate in größerem Maße zur Gewinnerzielung ein.

Gegen diese Ergebnisse kann eingewandt werden, daß es sich hierbei „lediglich“

um Aussagen von Managern handelt und nicht um Beobachtungen des tatsäch-

lichen Verhaltens der betreffenden Unternehmungen. Dieser Einwand kann letztlich

gegen alle Daten vorgebracht werden, die mit Hilfe von Fragebögen erhoben wer-

den. Ohne Zweifel ist er allerdings in bezug auf die vorliegende Fragestellung

besonders ernst zu nehmen, denn: „Understandably, firms that speculate might be

reluctant to admit doing so in a survey.“46) Die vorliegenden Ergebnisse werden

allerdings dadurch gestützt, daß sie sich recht genau mit denen früherer Untersu-

chungen sowohl in den USA als auch in Deutschland decken. Auch empirische

Studien, die sich anderer Methoden bedienen (Auswertungen von Jahresabschlüs-

sen, branchenbezogene Falluntersuchungen), gelangen zu vergleichbaren Erkennnt-

nissen über die Häufigkeit des Einsatzes derivativer Finanzinstrumente und über

die Ziele ihres Einsatzes.47)

Zusammengenommen sprechen die empirischen Befunde somit dafür, daß Deri-

vate in der Tat in der überwiegenden Zahl der Unternehmungen dazu eingesetzt

werden, Risiken zu reduzieren. Es muß allerdings betont werden, daß dies keines-

wegs gleichbedeutend ist mit der Aussage, daß diese Unternehmungen grundsätz-

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36

lich bestrebt sind, ihre finanzwirtschaftlichen Risiken vollständig abzusichern. Die

an der Befragung teilnehmenden deutschen Industrie- und Handelsunternehmungen

verfolgen in ihrem finanzwirtschaftlichen Risikomanagement sehr unterschiedliche

Strategien, und wie in den nachfolgenden Abschnitten genauer zu zeigen sein wird,

versucht die Mehrzahl der Unternehmungen durchaus, mit Hilfe offener Positionen

an den Finanzmärkten Gewinne zu erzielen.

2. Probleme im Umgang mit derivativenFinanzinstrumenten

Frühere Untersuchungen haben sich intensiv mit den Problemen auseinanderge-

setzt, die beim Einsatz derivativer Finanzinstrumente auftreten können. Wir baten

daher die Teilnehmer unserer Befragung ebenfalls, die Bedeutung möglicher Pro-

bleme beim Umgang mit Derivativen zu beurteilen. Die Skala der möglichen Ant-

worten reichte von „ohne Bedeutung“ (= 0) bis „sehr große Bedeutung“ (= 4).

Diese Frage richtete sich an alle Teilnehmer, unabhängig davon, ob in ihren Unter-

nehmungen Derivate eingesetzt werden oder nicht. Um Vergleiche mit den Ergeb-

nissen vorangegangener Studien zu ermöglichen, benutzten wir einen ähnlichen

Katalog an potentiellen Problemen wie Bodnar et al.(1996) und Bodnar/Gebhardt

(1999) bzw. Gebhardt/Ruß(1999).

Abbildung 9 zeigt eine Zusammenfassung der Ergebnisse. Man erkennt, daß die

„Beurteilung der Risiken der Derivate“ und die „deutschen Rechnungslegungsvor-

schriften“ mit Durchschnittswerten von jeweils 2,4 als die wichtigsten Probleme

empfunden werden. Mehr als die Hälfte der Unternehmensvertreter bezeichneten

diese Probleme als „bedeutungsvoll“ oder „sehr bedeutungsvoll“ (Stufe 3 bzw. 4

auf der fünfteiligen Skala). Zur Wahrnehmung des erstgenannten Problems dürften

ohne Zweifel die zahlreichen spektakulären Verlustfälle in der jüngeren Vergangen-

heit beigetragen haben, die unter anderem dadurch verursacht wurden, daß die

betreffenden Unternehmungen nicht in der Lage waren, die Preisbildung und die

Risiken der eingesetzten Instrumente zuverlässig zu beurteilen.48) Von besonderem

Interesse ist die Tatsache, daß die deutschen Rechnungslegungsvorschriften in

bezug auf Derivate als ein vorrangiges Problem bezeichnet werden. Der nachfol-

gende Abschnitt H wird sich genauer mit diesem Themenkreis auseinandersetzen.

Weitere Probleme im Umgang mit Derivaten sind, mit abnehmender Bedeutung

(siehe Abbildung 9): „fehlendes Wissen bezügl. Derivate innerhalb der eigenen

Unternehmung“ (Durchschnittswert: 2,2); „ungenaue Kenntnis der Risikopositio-

nen der eigenen Unternehmung“ (2,2); „Preisbildung / Bewertung der Derivate“

(2,0); „die internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS/US-GAAP)“ (1,9);

und „die Heterogenität der Rechnungslegungsvorschriften“ (1,9). Die übrigen in

Abbildung 9 aufgeführten potentiellen Probleme werden von den Unternehmens-

vertretern als deutlich weniger wichtig wahrgenommen.

Page 37: Finanzwirtschaftliches Risikomanagement deutscher ...g21142/limteam/ma/workingpaper/frm.pdf · Risikomanagement in jüngerer Zeit durch die Entwicklung von Maßgrößen für Ver-

37

Abbildung 9

Interessanterweise unterscheiden sich diese Ergebnisse von denen, die

Bodnar/Gebhardt(1999) bzw. Gebhardt/Ruß(1999) für ihr Sample deutscher

Unternehmungen berichten, während sie Ähnlichkeiten zu den Befunden der US-

amerikanischen Umfrage von Bodnar et al.(1998) aufweisen. Bodnar/Gebhardt

(1999) berichten, daß die deutschen Befragten insgesamt nur wenige Probleme im

Umgang mit Derivaten sehen.49) Der einzige Aspekt, dem eine größere Anzahl der

deutschen Unternehmungen in dieser Studie eine hohe oder zumindest mittlere

Bedeutung beimaß, war die „Wahrnehmung in der Öffentlichkeit“. In unserer Stu-

die erreichten eine Reihe der potentiellen Probleme immerhin mittlere bis relativ

hohe Werte auf der Beurteilungsskala. Die „Wahrnehmung in der Öffentlichkeit“

erzielte demgegenüber den niedrigsten Durchschnittswert aller möglichen Pro-

bleme. Gleichzeitig wurden die deutschen Rechnungslegungsvorschriften von

unseren Befragungsteilnehmern als vergleichsweise problematisch eingeschätzt.

Dieser Punkt fand in der Studie von Bodnar/Gebhardt(1999) hingegen nur wenig

Beachtung. Diese Differenzen mögen wiederum auf die unterschiedliche Stichpro-

Mögliche Probleme im Umgang mit derivativenFinanzinstrumenten

Beurteilung der Risikender Derivate

deutsche Rechnungs-legungsvorschriften

fehlendes Wissen bezügl.Derivate im Unternehmenungenaue Kenntnisder Risikopositionen derUnternehmung

ohne Bedeutung sehr große Bedeutung

0 2 3 41

Preisbildung/Bewertungder Derivate

internationale Rechnungs-legungsvorschriften

Heterogenität der Rech-nungslegungsvorschriften

Liquiditätsrisiken

Adressenausfallrisiken

Offenlegungspflicht

Transaktionskosten

Steuerliche Probleme

Wahrnehmung in derÖffentlichkeit

2,4

2,4

2,2

2,2

2,0

1,9

1,9

1,5

1,5

1,4

1,4

1,4

1,3

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38

benauswahl der zwei Befragungen zurückzuführen sein. Denkbar ist allerdings

auch, daß sich das Bewußtsein für mögliche Probleme beim Umgang mit Derivaten

in dem Zeitraum zwischen der Befragung von Bodnar/Gebhardt (1999) und unse-

rer Umfrage in Deutschland verändert hat.50)

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39

1. Theoretische Überlegungen

Seit dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems fixer Wechselkurse

Anfang der 70er Jahre sind international tätige Unternehmungen mit dem Problem

schwankender Wechselkurse konfrontiert. Diese Schwankungen sind Ursache für

Risiken, wenn der Erfolg von Unternehmensentscheidungen von der Höhe künfti-

ger Wechselkurse abhängig ist und die Entscheidungsträger in den Unternehmun-

gen künftige Wechselkursänderungen nicht vorhersehen können.

Über das „richtige“ Verhalten von Unternehmungen gegenüber dem Wechsel-

kursrisiko gibt es in der Literatur unterschiedliche Auffassungen. Die praxisorien-

tierte Literatur unterstellt in der Regel ohne weitere Diskussion, grenzüberschrei-

tend tätige Unternehmungen sollten dem Wechselkursrisiko gegenüber eine

risikoaverse Haltung einnehmen. Die Autoren beschränkten sich dann weitgehend

auf Beschreibungen der Instrumente und Techniken zur Absicherung dieses Risi-

kos. In neoklassisch-kapitalmarkttheoretisch geprägten Veröffentlichungen ist dem-

gegenüber teilweise postuliert worden, ein Management von Wechselkursrisiken

sei unnötig oder sogar schädlich.

Seit Mitte der 80er Jahre findet in der Literatur nun eine differenziertere und kri-

tischere Auseinandersetzung mit dieser Frage statt. In verschiedenen Beiträgen sind

eine Reihe von Bedingungen erarbeitet worden, unter denen eine Absicherung von

Wechselkurs- und anderen finanzwirtschaftlichen Risiken wertsteigernd sein kann.

Dabei geht es letztlich um Marktunvollkommenheiten, die in neoklassischen Kapi-

talmarktmodellen nicht berücksichtigt werden, wie etwa um die Kosten einer ange-

spannten Liquiditätssituation (“cost of financial distress”), die Probleme bei der

Abstimmung von Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, Agency-Kon-

flikte zwischen Managern und Aktionären sowie steuerliche Faktoren.51)

Obgleich diese Überlegungen eine theoretische Begründung für ein Manage-

ment finanzwirtschaftlicher Risiken bieten, liefern sie noch keine Hinweise darauf,

wie dieses Management gegebenenfalls im einzelnen ausgestaltet sein sollte.

Unsere Befragung zielte darauf ab zu erfahren, wie die großen deutschen Industrie-

und Handelsunternehmungen sich derzeit gegenüber Wechselkurs- und Zinsrisiken

verhalten, d.h. welche Konzepte sie zur Messung der Risiken verwenden, welche

Strategien sie zu ihrer Bewältigung anwenden und welche Probleme sich dabei

stellen. Im folgenden sollen die Ergebnisse dargestellt und kritisch gewürdigt wer-

den.

2. Exposure-Konzepte und Wechselkursrisiko-Management

In der Literatur werden üblicherweise drei Konzepte unterschieden, mit deren

Hilfe die Wirkungen unerwarteter Wechselkursveränderungen auf Unternehmungen

gemessen werden können. Das Konzept des Accounting Exposure (Umrechnungs-,

F. Das Management von Wechselkurs r i s iken

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40

Translations-Exposure) erfaßt die Wirkungen der Wechselkursveränderungen auf

die Höhe des Jahresergebnisses und des Eigenkapitals einer Unternehmung. Insbe-

sondere in der anglo-amerikanischen Literatur wird allerdings seit langem betont,

daß dieses Konzept ungeeignet ist, die Grundlage für Entscheidungen des Wechsel-

kursrisiko-Management zu bilden. Es basiert auf vergangenheitsbezogenen Buch-

werten, die so ermittelten Risikogrößen sind abhängig von Bilanzierungsmethoden,

und die mit dem Accounting-Exposure-Konzept gemessenen Währungsgewinne

und -verluste stellen daher auch keine realen Erfolge dar. Ein Management des

Accounting Exposure sollte aus diesen Gründen unterbleiben.52)

Nach dem Konzept der Transaction Exposure(Transaktions-, Umwechslungs-

Exposure) sind Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie die zum

Umtausch bestimmten Fremdwährungsbestände einer Unternehmung dem Wech-

selkursrisiko ausgesetzt. Die Gefahr, daß der in Heimatwährung ausgedrückte

Gegenwert offener Positionen während ihrer Laufzeit durch Paritätenänderungen

beeinträchtigt wird, kann durch Kurssicherungsmaßnahmen (“Hedging”) neutrali-

siert werden. Beispielsweise kann einer Fremdwährungsforderung eine Verbind-

lichkeit gleicher Währung und Laufzeit gegenübergestellt werden (z.B. durch einen

Devisenterminverkauf oder durch die Aufnahme eines Fremdwährungskredites), so

daß sich nun die Wirkungen von Wechselkursveränderungen auf Forderung und

Verbindlichkeit gegenseitig ausgleichen.53)

Seit einigen Jahren weist die Literatur darauf hin, daß auch dem Transaction-

Exposure-Konzept Schwächen innewohnen. Wechselkursveränderungen führen zu

Verschiebungen der relativen Preise auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten der

Unternehmung. Die hierdurch hervorgerufene Begünstigung oder Beeinträchtigung

der Wettbewerbsfähigkeit schlägt sich in den künftigen operativen Cash Flows und

damit im Zukunftserfolgswert der Unternehmung nieder. Eine Beschränkung auf

ein Management der Transaction Exposures ignoriert diese fundamentalen Wirkun-

gen von Wechselkursänderungen. Mit Hilfe des Konzepts des Economic Exposure

(ökonomisches Exposure) sollen diese Wirkungen sichtbar gemacht werden. Man

versucht mit Hilfe von Sensitivitäts- bzw. Regressionsrechnungen zu analysieren,

wie die künftigen Ein- und Auszahlungen der Unternehmung - und damit letztlich

der Unternehmenswert – auf mögliche künftige Änderungen der Wechselkurse rea-

gieren werden.54)

Unsere erste Frage zum Wechselkursrisiko-Management der Unternehmungen

richtete sich auf die Bedeutung der verschiedenen Exposure-Konzepte für die

Unternehmenspraxis. Die Ergebnisse zeigen erwartungsgemäß, daß das Transac-

tion-Exposure-Konzept die wichtigste Grundlage für das Risikomanagement der

Unternehmungen darstellt. Wie in Tabelle 2 dargestellt, geben knapp zwei Drittel

der Unternehmungen an, ihre Transaction Exposure zielorientiert zu steuern. 27%

der Unternehmungen beschränken sich auf eine regelmäßige und systematische

Beobachtung, und 9% ergreifen keinerlei Maßnahmen.

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41

Die anderen beiden Exposure-Konzepte weisen eine etwa gleichrangige Bedeu-

tung auf. Nach Aussagen der Führungskräfte verzichtet in beiden Fällen etwa ein

Drittel der Unternehmungen auf jegliche Maßnahmen, etwa die Hälfte der Unter-

nehmungen führt eine regelmäßige, systematische Beobachtung durch, und 15%

bzw. 16% der Unternehmungen geben an, die entsprechenden Exposure gezielt zu

steuern.

Tabelle 2: Bedeutung unterschiedlicher Exposure-Konzepte im Wechselkursrisiko-Management

Zur Präzisierung der vorangegangenen Angaben – und um mögliche begriffliche

Mißverständnisse auszuschließen – wurden die Teilnehmer in einer Anschlußfrage

gebeten anzugeben, wie sich die Fremdwährungsposition zusammensetzt, die in

den Unternehmungen (gegebenenfalls) gegen Wechselkursrisiken abgesichert wird.

Es zeigt sich, daß in 50% aller an der Untersuchung teilnehmenden Unternehmun-

gen sowohl die zum jeweiligen Zeitpunkt bilanzierten Fremdwährungsforderungen

und -verbindlichkeiten als auch erwartete künftige Fremdwährungsein- und -aus-

zahlungen in die für Kurssicherungszwecke relevante Position eingehen (zum zeit-

lichen Horizont der Hedging-Geschäfte siehe unten, Abschnitt 3). 23% der Unter-

nehmungen hedgen nur bilanzierte Fremdwährungsforderungen und -verbind-

lichkeiten, und 27% geben an, nur erwartete künftige Fremdwährungs-Cash-Flows

bei der Absicherung zu berücksichtigen. In 8% der Unternehmungen umfaßt die

abzusichernde Position auch die Nettovermögenspositionen der ausländischen

Tochtergesellschaften; allerdings werden in allen diesen Unternehmungen daneben

auch bilanzierte Forderungen und Verbindlichkeiten oder erwartete Fremd-

währungs-Cash-Flows in die Hedging-Strategie einbezogen.

Unternehmungen, die eine Absicherung gegen das Wechselkursrisiko anstreben,

können einzelne Wechselkursrisiko-Positionen, wie z.B. Exportforderungen oder

Fremdwährungskredite, individuell durch Termingeschäfte, Devisenoptionen etc.

hedgen (Brutto- bzw. Micro-Hedge-Ansatz). Alternativ können die Unternehmun-

gen jedoch zunächst für jede Währung ihre Nettoposition aus offenen Forderungen

und Verbindlichkeiten ermitteln. Nur dieses “Net Exposure” ist effektiv dem Risiko

keinerlei regelmäßige, zielorientierteAuswirkungen von Maßnahmen sytematische SteuerungWechselkursänderungen auf… Beobachtung (Hedging)

…bilanzielles Eigenkapital und

Ergebnis (Accounting Exposure) 35% 49% 16%

…DM-Gegenwerte von Fremd-

währungsforderungen und -verbind-

lichkeiten (Transaction Exposure)9% 27% 64%

…die Wettbewerbsfähigkeit und

damit auf die Höhe der erwarteten

künftigen Cash Flows (Economic

Exposure)

33% 52% 15%

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42

ausgesetzt, da sich die Wirkungen von Wechselkursänderungen auf Forderungen

und Verbindlichkeiten gegenseitig kompensieren. Nur die Netto-Position muß

daher (gegebenfalls) abgesichert werden (Netto- bzw. Macro-Hedge-Ansatz). Vor

allem in Unternehmungen mit einem hohen Internationalisierungsgrad ermöglicht

ein Management auf Basis der Net Exposure erhebliche Ersparnisse, da sich das

Volumen der Absicherungsgeschäfte entsprechend verringert. Voraussetzung ist

allerdings eine Zentralisierung des Währungsmanagement und ein leistungsfähiges

Informationssystem.

44% derjenigen Unternehmungen unseres Samples, die eine Absicherung von

Wechselkursrisiken betreiben (siehe unten), führen diese auf Basis des Brutto-

Ansatzes durch, d.h. einzelne Fremdwährungsposten werden individuell durch ein-

zelne Kurssicherungsgeschäfte abgesichert. In 48% der Unternehmungen werden

die Einzelpositionen je Währung zu einer Gesamtposition zusammengefaßt; diese

Netto-Größe ist dann Gegenstand der Kurssicherung. Die verbleibenden 8% gaben

an, sowohl eine Net-Exposure- als auch eine Einzelabsicherung zu betreiben. Dies

kann so interpretiert werden, daß die routinemäßig (z.B. aus Import- und Exportge-

schäften) anfallenden Fremdwährungspositionen zu Netto-Positionen saldiert wer-

den, während außerordentliche Fremdwährungs-Transaktionen, z.B. Großbeträge

aufgrund von Akquisitionen oder Exposure in ungewöhnlichen Währungen, jeweils

für sich durch individuelle Hedge-Geschäfte abgesichert werden.

Die voranstehenden Ergebnisse können wie folgt kommentiert werden.

(1) Zunächst ist auf eine Unzulänglichkeit der in der Literatur üblichen

Begriffssystematikhinzuweisen. In der Literatur wird zwischen dem Transaction

Exposure, d.h. den offenen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten,

und dem Economic Exposure unterschieden, wobei letzteres als die Wechselkurs-

sensitivität der künftigen Cash Flows der Unternehmungen definiert ist. In der Pra-

xis werden in einem Großteil der Unternehmungen (65% unseres Sample) die über

einen bestimmten Horizont (meist über 12 Monate) erwarteten künftigen Fremd-

währungs-Cash-Flows in die Hedging-Entscheidung einbezogen. Dies könnte als

Annäherung an das Economic-Exposure-Konzept verstanden werden. Im Gegen-

satz zum Grundgedanken dieses Konzepts wird dabei jedoch nicht die Wirkung

künftiger Paritätenverschiebungen auf die Wettbewerbssituation der Unternehmung

in ihren Märkten analysiert, sondern es werden - im Sinne eines „erweiterten Trans-

action-Exposure-Konzepts“ – die budgetierten Fremdwährungsein- und -auszahlun-

gen der kommenden Perioden in die Absicherung einbezogen. Diese in der Praxis

häufig anzutreffende Form des Exposure Management wird von den in der Litera-

tur diskutierten Konzepten nur unzureichend erfaßt.

(2) Die zweite Anmerkung betrifft die geringe praktische Relevanz des (eigent-

lichen) Economic-Exposure-Konzepts.Erklären läßt sich der Verzicht der meisten

Unternehmungen auf ein Economic-Exposure-Management mit der Komplexität

der Zusammenhänge in der Realität. Die Ermittlung der ökonomischen Wechsel-

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kursabhängigkeit setzt eine eingehende Analyse der Elastizitäten der Nachfrage auf

Beschaffungs- und Absatzmärkten, der Flexibilität der Produktionsverfahren sowie

der Risikostrategien der Konkurrenten voraus. Auch die Steuerung des Economic

Exposure ist mit Schwierigkeiten verbunden, da es sich einer einfachen funktiona-

len und hierarchischen Zuordnung innerhalb der Unternehmung entzieht. Das Eco-

nomic-Exposure-Management setzt eine gesamtunternehmensbezogene, strategi-

sche Sichtweise voraus. Mögliche Ansatzpunkte für ein Economic-Exposure-

Management sind währungsorientierte Entscheidungen im Bereich von Beschaf-

fung, Produktion und Absatz. Beispielsweise kann mit diesen Maßnahmen ein

Ausgleich der Währungsstruktur von operativen Ein- und Auszahlungen erzielt und

so ein „natürlicher“ Schutz der Unternehmung vor Wechselkursrisiken hergestellt

werden. Stehen diesen Eingriffen im operativen Bereich der Unternehmung andere

strategische Überlegungen entgegen, kann die Währungsstruktur der Cash Flows

der Unternehmung jedoch auch mit Hilfe von langfristig wirksamen Finanzinstru-

menten (z.B. Währungsswaps) beeinflußt werden.

(3) Angesichts der Tatsache, daß in der Literatur seit Jahren die Unzulänglich-

keit des Accounting-Exposure-Konzeptesbetont wird, mag es überraschen, daß

immer noch eine Reihe von Unternehmungen bestrebt ist, diese Exposure-Katego-

rie durch Hedging-Maßnahmen zu beeinflussen. Bei derartigen Maßnahmen

besteht die Gefahr, daß zur Absicherung von Cash-Flow-unwirksamen Bilanz-

posten Cash-Flow-wirksame Gegenposten aufgebaut werden, die in der Folge zu

realen Verlusten für die Unternehmung führen können. Die Untersuchung der

Beweggründe für das Management von Accounting Exposure in den betreffenden

Unternehmungen sollte Gegenstand künftiger Forschungsarbeiten sein. Insbeson-

dere ist zu prüfen, ob – wie in der Literatur zum Teil angenommen55) – in der Praxis

Anreize für Manager existieren, sich gegen mögliche negative bilanzielle Auswir-

kungen von Wechselkursveränderungen abzusichern.

(4) Schließlich ist es erstaunlich, daß beinahe die Hälfte der Unternehmungen

(44%) ihre Kurssicherung auf der Basis individueller Wechselkursrisiko-Positionen

betreiben und auf die Vorteile einer Net-Exposure-Bestimmung verzichten. Eine

genauere Analyse der Antworten zeigt zwar, daß die Neigung zur Verwendung des

Netto-Ansatzes mit der Größe der Unternehmungen korreliert; dennoch befinden

sich unter der Gruppe derjenigen Unternehmungen, die keine Saldierung ihrer Posi-

tionen vornehmen, auch einige sehr große Unternehmungen mit hohem Internatio-

nalisierungsgrad. Es ist zu vermuten, daß in diesen Unternehmungen durch eine

entsprechende Umstrukturierung ihres Währungsmanagement Einsparungspoten-

tiale erzielt werden könnten.

3. Strategien des Wechselkursrisiko-Management

Das Kernstück des Wechselkursrisiko-Management in der Praxis ist letztlich die

Strategie zur Absicherung offener Positionen. Basierend auf den Erkenntnissen

einer früheren interview-gestützten Studie56) gaben wir den Teilnehmern Beschrei-

Page 44: Finanzwirtschaftliches Risikomanagement deutscher ...g21142/limteam/ma/workingpaper/frm.pdf · Risikomanagement in jüngerer Zeit durch die Entwicklung von Maßgrößen für Ver-

44

bungen alternativer Ansätze für das unternehmerische Wechselkursrisikomanage-

ment vor und baten sie anzugeben, welcher Ansatz am ehesten der Kurssicherungs-

politik Ihrer Unternehmung entspricht. Die Ergebnisse sind in Abbildung 10 darge-

stellt.

Abbildung 10

● Insgesamt 11% der Untersuchungsteilnehmer, oder in absoluten Zahlen ausge-

drückt: acht Unternehmungen, verzichten grundsätzlich auf eine Absicherung

offener Währungspositionen.Von den acht betreffenden Unternehmensvertretern

gaben fünf in Zusatzbemerkungen zum Ausdruck, daß ihre Unternehmungen

keine (nennenswerten) Wechselkurs-Exposure aufweisen.

● 22% der Unternehmungen verfolgen die Strategie, alle offenen Fremdwährungs-

positionen sofort abzusichern.

● In 12% der Unternehmungen findet sich eine regelgebundene partielle Absiche-

rung der offenen Fremdwährungspositionen(z.B. eine 50-%ige Absicherung

aller Exposure durch Termingeschäfte oder ein sog. „Drittel-Mix“, bei dem stets

ein Drittel der offenen Position durch Termingeschäfte abgesichert wird, ein

weiteres Drittel mit Optionen, während das restliche Drittel ungesichert ver-

bleibt). Die partielle Absicherung kann damit begründet werden, daß die Termin-

kurse und die (zeitverschobenen) Kassakurse im Zeitablauf zufällige Unter-

Wechselkursrisiko-Management: Welcher Ansatzentspricht am ehesten der Kurssicherungspolitik

Ihrer Unternehmung?

keineAbsicherung

sofortigeAbsicherung

regel-gebundene

Absicherung

60%

50%

40%

30%

20%

10%

0%selektive

AbsicherunggewinnorientiertesEingehen offenerFremdwährungs-

positionen

54%

11%

22%

12%

1%

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45

schiede aufweisen; aus portfoliotheoretischer Sicht ist es daher zweckmäßig, das

Preisrisiko auf beide Märkte zu verteilen.57) Aus Sicht der verantwortlichen

Finanzmanager weist diese Strategie darüber hinaus den Vorteil auf, daß die

Unternehmung zumindest partiell an vorteilhaften Kursentwicklungen partizi-

piert und „auffällige“ (Opportunitäts-) Verluste, die aus einer vollständiger Absi-

cherung resultieren können, vermieden werden.

● Mit insgesamt 54% wendet schließlich die Mehrheit der Unternehmungen eine

sog. „selektive Kurssicherungsstrategie“an. Dabei werden diejenigen Positionen

abgesichert, für die ein Währungsverlust befürchtet wird, während Positionen,für

die ein Währungsgewinn erwartet wird, unbesichert bleiben. Wie unschwer zu

erkennen ist, basiert die Strategie selektiver Kurssicherung auf Wechselkurspro-

gnosen: Die verantwortlichen Manager müssen vorhersagen, welche Währungen

im Laufe der Zahlungsfristen von Forderungen und Verbindlichkeiten im Ver-

gleich zur Heimatwährung der Unternehmung voraussichtlich aufgewertet wer-

den und welche eine Abwertung erfahren werden. Knapp ein Drittel der Unter-

nehmungen, die eine selektive Kurssicherungsstrategie anwenden, verfolgt die

Regel, stets eine gewisse Mindestabsicherung einzuhalten (z.B. 50-%ige Ab-

sicherung) und die jeweilige Restposition in Abhängigkeit von Wechselkurs-

prognosen entweder ebenfalls abzusichern oder offen zu belassen. In den ver-

bleibenden zwei Dritteln existiert keine Pflicht zur Mindestabsicherung, d.h. die

Entscheidungsträger können bis zu 100% der Positionen unbesichert belassen.

● Nur eine einzige Unternehmung verfolgt eine Wechselkursrisikostrategie, bei der

in Abhängigkeit von Wechselkursprognosen offene Fremdwährungspositionen

auch über die aus Grundgeschäften resultierenden Positionen hinaus aufgebaut

werden können.

Weiterhin wurden die Untersuchungsteilnehmer befragt, über welchen Zeitraum

hinweg offene Fremdwährungspositionen in ihren Unternehmungen regelmäßig

abgesichert werden. Wie in Abbildung 11 dargestellt, erklärten 39% der Unterneh-

mungen, eine feste Regel für den Zeithorizont der Kurssicherungexistiere nicht.

19% sichern offene Positionen regelmäßig über drei Monate hinweg ab, also über

den Zeitraum der in vielen Branchen üblichen Zahlungsziele. 39% der Unterneh-

mungen führen Absicherungsmaßnahmen über 12 Monate hinweg durch; dieser

Zeitraum korrespondiert mit dem Zeitrahmen der operativen Planung in den mei-

sten Unternehmungen. Nur eine kleine Minderheit von Unternehmungen nimmt

regelmäßig Kurssicherungsmaßnahmen über längere Zeiträume vor.

Page 46: Finanzwirtschaftliches Risikomanagement deutscher ...g21142/limteam/ma/workingpaper/frm.pdf · Risikomanagement in jüngerer Zeit durch die Entwicklung von Maßgrößen für Ver-

46

Abbildung 11

Um eine genauere Einsicht in die Kurssicherungspraktiken der Unternehmungen

zu gewinnen, baten wir um detaillierte Angaben zur Absicherung der US-Dollar-

Exposure. Wir fragten die Teilnehmer zunächst, ob ihre Unternehmungen aus ihren

operativen Geschäften bedeutende Exposure gegenüber dem US-Dollar aufweisen

und ob diese Exposure gegebenenfalls in „Long-Positionen“ (Netto-Einzahlungs-

überschüsse) oder in „Short-Positionen“ (Netto-Auszahlungsüberschüsse) bestehen.

Wie vor dem Hintergrund der traditionellen Exportorientierung deutscher Unter-

nehmungen zu erwarten war, erklärte die Mehrheit der Befragten (55%), daß ihre

Unternehmungen in der Regel Netto-Einzahlungsüberschüsse in US-Dollar erzie-

len. 19% der Unternehmungen weisen demgegenüber Netto-Auszahlungsüber-

schüsse in US-Dollar auf, und die verbleibenden 26% haben kein bedeutendes US-

Dollar-Exposure.

Die Sicherungspolitik der Unternehmungen gegenüber dem US-Dollar zum

Zeitpunkt der Umfrage ist in Abbildung 12 zusammengefaßt. Von den Unterneh-

mungen, die Angaben zu dieser Frage machten,58) gaben 13% an, keinerlei Kurs-

sicherungsmaßnahmen gegenüber dem US-Dollar ergriffen zu haben. Mit einer

Ausnahme handelt es sich dabei allerdings um Unternehmungen, die nach eigenen

Aussagen keine signifikanten US-Dollar-Positionen aufweisen. Jeweils 10% hatten

ihre US-Dollar-Positionen bis zu 25% bzw. bis zur Hälfte abgesichert. Mit 23%

Wechselkursrisiko-Management:Zeitlicher Horizont der Kurssicherung

drei Monate

zwölf Monate

drei Jahre

länger als drei Jahre

0%

unregelmäßig,kein bestimmterZeithorizont

10% 20% 30% 50%40%

39%

2%

2%

39%

19%

Page 47: Finanzwirtschaftliches Risikomanagement deutscher ...g21142/limteam/ma/workingpaper/frm.pdf · Risikomanagement in jüngerer Zeit durch die Entwicklung von Maßgrößen für Ver-

47

und 29% hatte sich schließlich die Mehrzahl der Unternehmungen für Absiche-

rungsquoten zwischen 51 und 75% bzw. zwischen 76 und 99% entschieden,

während nur eine Minderheit von 16 % der Unternehmungen ihr US-Dollar-Position

vollständig gehedgt hatte. Auffällig war, daß Unternehmungen mit Long-Positionen

eher zu relativ hohen Absicherungsquoten tendierten, während Unternehmungen

mit Short-Positionen tendenziell niedrige Quoten aufwiesen.

Abbildung 12

Eine weitere Beobachtungist anzufügen: Wie zuvor aus Abbildung 10 ersicht-

lich war, gaben 22% der Unternehmungen, oder in absoluten Zahlen ausgedrückt:

16 Unternehmungen an, die Strategie zu verfolgen, offene Fremdwährungspositio-

nen grundsätzlich sofort vollständig abzusichern. Von diesen 16 Unternehmungen

sagten jedoch nur sieben Unternehmungen aus, daß ihre US-Dollar-Position zum

Zeitpunkt der Umfrage tatsächlich vollständig gehedgt war. Von den übrigen neun

Unternehmungen machte eine Unternehmung keine Angaben zum Absicherungs-

grad, fünf gaben an, eine Absicherung zwischen 75 und 99% vorgenommen zu

haben, zwei hatten ihre US-Dollar-Position zwischen 51 und 75% gesichert und

eine weitere Unternehmung sogar nur zwischen 1 und 25%. Jede dieser neun

Unternehmungen wies bedeutsame US-Dollar-Exposure auf. Diese mehr oder

weniger großen Abweichungen der realisierten Absicherungsquoten von den zuvor

angegebenen Absicherungstrategien werfen offenkundig Zweifel auf, zum einen an

der Verläßlichkeit von Umfrageergebnissen, die nicht durch möglichst intensive

Absicherung der US-Dollar-Position zum Zeitpunktder Befragung

0% 1 bis25%

26 bis50%

30%

25%

20%

15%

10%

5%

0%51 bis75%

76 bis99%

100%

13%

23%

10% 10%

16%

29%

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48

Kontrollfragen abgesichert sind, zum anderen aber auch an der Umsetzung interner

Richtlinien (an denen sich die obigen Angaben zur generellen Absicherungsstrate-

gie möglicherweise orientieren).

Insgesamt bestätigen die voranstehenden Befunde die Ergebnisse früherer

Untersuchungen zum unternehmerischen Wechselkursrisiko-Management.59) Es

zeigt sich, daß nur eine kleine Minderheit von Unternehmungen keinerlei Maßnah-

men gegenüber Wechselkursrisiken ergreift, daß aber ebenfalls nur eine Minderheit

eine Strategie der Vollabsicherung verfolgt. Das aus Sicht der Theorie sicherlich

erstaunlichste Ergebnis besteht jedoch darin, daß eine Mehrzahl der Unternehmun-

gen gewinnorientierte, selektive Hedging-Strategien verwendet, die auf Wechsel-

kursprognosen basieren. Die Entscheidungsträger dieser Unternehmungen glauben,

durch den bewußten Verzicht auf eine Absicherung offener Positionen im Zeit-

ablauf gegenüber einer Strategie der Vollabsicherung einen höheren Cash Flow

erzielen zu können; sie nehmen dabei die Möglichkeit von Währungsverlusten in

Kauf. Sehr prägnant wird das spekulative Element der selektiven Kurssicherungs-

strategie von Lessard/Nohria(1990) kritisiert. Sie führen aus:

“In fact, to the extent that it includes a speculative element by factoring

possible gains into the hedging decision, [selective hedging] differs little

from staking the assistant treasurer with a sum of money to be used to

speculate on stock options, pork bellies or gold.”60)

Die selektive Kurssicherungbasiert darauf, daß die verantwortlichen Finanz-

manager prognostizieren, welche Währungen im Planungszeitraum auf- und welche

abgewertet werden. Genauer: Da alle rational handelnden Marktteilnehmer künf-

tige Ereignisse antizipieren und da diese Erwartungen Eingang in den gegenwär-

tigen Kassa- und Terminkursen finden, müssen die Finanzmanager bessere Progno-

sen über die Richtung künftiger Wechselkursänderungen erstellen als der Markt als

Ganzes, um mit ihren Strategien erfolgreich zu sein. Wie im folgenden genauer

gezeigt wird, kann der Terminkurs unter bestimmten Annahmen als „Marktprog-

nose“ des künftigen Kassakurses angesehen werden. Bei der selektiven Wechsel-

kurssicherungsstrategie erstellen die Finanzmanager jedoch „Individualprognosen“,

die von der Marktprognose abweichen.

Die Manager stellen sich damit gegen eine der Grundannahmen der modernen

Finanztheorie, nämlich gegen die These, die Finanzmärkte seien informationseffizient.

Diese These besagt, daß sich die Preise an den Märkten jederzeit sofort an neue

Informationen anpassen, so daß es individuellen Marktteilnehmern nicht möglich

ist, durch Ausnutzen ihres Informationsstandes systematisch erfolgreiche Progno-

sen zu erstellen. Eine sehr strikte Auslegung dieser These erscheint zwar wenig

plausibel, da in diesem Fall keinerlei Anreize bestünden, in die Beschaffung und

Auswertung neuer Informationen zu investieren. Vielmehr ist umgekehrt zu erwar-

ten, daß gerade durch die intensiven Bemühungen sehr vieler privater und vor

allem professioneller Marktteilnehmer, sich möglichst frühzeitig Zugang zu rele-

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49

vanten Informationen zu verschaffen und diese möglichst sorgfältig auszuwerten,

in der Realität zumindest die großen, liquiden Finanzmärkte einen hohen Grad an

Informationseffizienz aufweisen.61)

Die These der Informationseffizienz der Devisenmärkte war in den vergangenen

beiden Jahrzehnten Gegenstand sehr vieler wissenschaftlicher Untersuchungen.62)

Dabei wurde meist die Terminmarkteffizienzgetestet, d.h. die These, daß sich in

den Terminkursen die Erwartungen des Marktes über die künftigen Kassakurse

niederschlagen und die Terminkurse daher unverzerrte Schätzer künftiger Wechsel-

kurse darstellen („unbiased forward rate hypothesis“). Während frühere Unter-

suchungen diese Hypothese zu bestätigen schienen, wurde in jüngeren Studien

nachgewiesen, daß die Terminkurse im statistischen Sinne keine unverzerrten

Schätzer darstellen. Anders ausgedrückt: es zeigten sich systematische Unter-

schiede zwischen den Terminkursen und den zeitverschobenen Kassakursen. Wäre

es Spekulanten möglich, diese Unterschied zu prognostizieren, könnten sie durch

Wetten „gegen den Terminkurs“ Gewinne erzielen.63)

Allerdings sind die Ergebnisse der Untersuchungen zur Terminmarkteffizienz

nur eingeschränkt interpretierbar, da Abweichungen des Kassakurses von früheren

Terminkursen sowohl auf Ineffizienzen als auch auf die Existenz von Risikoprä-

mien zurückgeführt werden können. Die Höhe der Abweichungen („bias“) wie

auch ihr Vorzeichen schwanken im Zeitablauf, so daß eine „time varying risk

premium“ als Erklärung diskutiert wird. In jüngerer Zeit wird allerdings auch

immer häufiger die Auffassung vertreten, die Ergebnisse seien als Ineffizienzen

(systematische Erwartungsfehler) zu interpretieren.64) Die Diskussion über die Effi-

zienz der Devisenterminmärkte ist noch nicht abgeschlossen; es gibt derzeit kein

Modell, mit dessen Hilfe die Abweichungen der Terminkurse von den künftigen

Kassakursen schlüssig erklärt werden könnten. Da folglich weder die Höhe noch

das Vorzeichen der Abweichungen prognostiziert werden kann, die Prognosefehler

zudem relativ klein sind und im Zeitablauf ihr Vorzeichen wechseln, stellt die

Annahme, der Terminkurs sei ein unverzerrter Schätzer künftiger Kassakurse, für

die praktischen Zwecke des Währungsmanagement industrieller Unternehmungen

eine sinnvolle Approximation dar. In den Worten von Shapiro (1999, S. 233):

“However, the premium appears to change signs - being positive at some

times and negative at others – and averages near zero. … In effect, we wind

up with the same conclusion: … That is, on average, the forward rate is

unbiased.”65)

Die Schlußfolgerung lautet, daß es außerordentlich schwierig sein dürfte, durch

Kursprognosen Gewinne an den Devisenmärkten zu erzielen. Die Finanzmanager

von Industrie- und Handelsunternehmungen müssen folglich sehr genau prüfen, ob

ihre Unternehmungen in diesem Bereich tatsächlich komparative Vorteile aufwei-

sen (Zugang zu privilegierten Informationen, bessere Fähigkeit der Interpretation

Page 50: Finanzwirtschaftliches Risikomanagement deutscher ...g21142/limteam/ma/workingpaper/frm.pdf · Risikomanagement in jüngerer Zeit durch die Entwicklung von Maßgrößen für Ver-

50

öffentlich verfügbarer Informationen), die es sinnvoll erscheinen lassen, Risikoka-

pital einzusetzen, um auf den Devisenmärkten Gewinne zu erzielen.

4. Der Einsatz von Wechselkursprognosen

Wie empirische Untersuchungen zeigen, erfreuen sich Wechselkursprognosen

ungeachtet der kritischen Haltung der Literatur in der Praxis großer Beliebtheit. Im

voranstehenden Abschnitt war bereits implizit deutlich geworden, daß dies auch für

die von uns befragten Unternehmungen gilt. Um die Verbreitung noch präziser

bestimmen zu können, bezog sich eine weitere Frage direkt auf den Einsatz von

Wechselkursprognosen. Wie in Abbildung 13 dargestellt, gaben 73% aller Teilneh-

mer an, Wechselkursprognosen im Zusammenhang mit ihren Absicherungsent-

scheidungen einzusetzen. Wie bereits ausgeführt, bedeutet dies, daß fast drei Viertel

der verantwortlichen Finanzmanager davon ausgehen, daß die Devisenmärkte nicht

informationseffizient sind und sie systematisch erfolgreiche Kursprognosen erstellen

können.

Abbildung 13

Wechselkursprognosen:Wir setzen im Zusammenhang mit der Absicherung

von Wechselkursrisiken …

… regelmäßigWechselkursprognosen ein.

… grundsätzlich keineWechselkursprognosen ein.

80%

60%

40%

20%

0%

27%

73%

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Abbildung 14 gibt Aufschluß über die Informationsquellen und Prognoseverfah-

ren,die in der Praxis verwandt werden. Die wichtigste Informationsquelle, die bei

der Erstellung von Wechselkursprognosen herangezogen wird, sind unentgeltliche

Informationen, die den Unternehmungen von Banken und Beratern zur Verfügung

gestellt werden. Die durchschnittliche Bewertung dieser Informationsquelle lag auf

einer Skala von 0 (= keine Bedeutung) bis 4 (= sehr große Bedeutung) bei 2,9. An

zweiter Stelle steht die Fundamentalanalyse, also die Auswertung von makroöko-

nomischen Daten, die als wichtige Wechselkursdeterminanten angesehen werden

(2,7). Mit einigem Abstand folgen schließlich „persönliche Erwartungen“, d.h. die

subjektiven, nicht auf formalen Analysen beruhenden Meinungen der Finanz-

manager über die künftige Richtung von Wechselkursen (2,1), sowie die technische

Analyse, also die Auswertung der historischen Kursverläufe (1,9). Kaum eine Rolle

spielen entgeltlich erworbene Kursvorhersagen von Banken oder spezialisierten

Beratern (0,8).

Abbildung 14

5. Thesen zum Managementvon Wechselkursrisiken

Abschließend konfrontierten wir die Untersuchungsteilnehmer mit einer Reihe

von Thesen zum Management von Wechselkursrisiken. Wir baten sie, ihre Zustim-

mung auf einer Skala von 0 (= stimme überhaupt nicht zu) bis 3 (= stimme voll zu)

Wechselkursprognosen:Welche Bedeutung haben die verschiedenen Verfahren

für Ihre Unternehmung?

persönliche Erwartungen(ohne formale Analysen)

technische Analysen(Chart-Technik)

Fundamentalanalysen(auf Basis makroökonom.Variablen)

unentgeltlicheInformationen von Banken,Beratern etc.

keine Bedeutung sehr große Bedeutung

0 2 3 41

entgeltliche Kurs-vorhersagen von Banken,Beratern etc.

1,9

2,7

2,9

0,8

2,1

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zum Ausdruck zu geben. Abbildung 15 gibt einen Überblick über die Thesen und

über die durchschnittlichen Zustimmungswerte.

● Die ersten Thesen beschäftigten sich mit möglichen Einflußgrößen auf die Kurs-

sicherungsentscheidungen der Unternehmungen. Die These, eine überdurch-

schnittlich günstige Gewinnsituation könne dazu veranlassen, Wechselkursrisi-

ken weniger umfassend abzusichern als in ungünstigeren Perioden, wurde sehr

ablehnend beurteilt (durchschnittlicher Zustimmungswert = 0,5).

● Vor allem in der US-Literatur wird häufig die These vertreten, die Hedging-Ent-

scheidungen von Unternehmungen würden durch steuerliche Überlegungen

bedingt. Aufgrund konvexer Steuerfunktionen sei eine Gewinnglättung durch

Risikomanagement vorteilhaft. Zudem erlaube die Verminderung finanzwirt-

schaftlicher Risiken einen höheren Verschuldungsgrad, was erhebliche steuerli-

che Vorteile erbringe.66) Die deutschen Unternehmensvertreter lehnten die Aus-

sage, die Reduzierung der erwarteten Steuerlast sei ein wichtiges Ziel bei

Absicherungsentscheidungen, eindeutig ab (Zustimmungswert = 0,5).

● Ebenfalls auf sehr weitgehende Ablehnung stieß die Aussage, die (vermutete)

Kurssicherungspolitik wichtiger Konkurrenten spiele eine Rolle bei den Hed-

ging-Entscheidungen der Unternehmungen (0,4).

● Eine weitere These besagte, daß die Korrelationen zwischen dem Wechselkurs-

risiko und anderen Risiken, denen die Unternehmungen ausgesetzt sind, ihre

Hedging-Entscheidungen nicht beeinflussen. Idealerweise sollten die Korrelatio-

nen eine Rolle spielen. Aus theoretischer Sicht sind Wechselkursrisiken nur

insofern von Bedeutung, als sie zur Gesamtstreuung der Cash Flows der Unter-

nehmung beitragen. Bei einer nur unvollkommenen positiven Korrelation erge-

ben sich Diversifikationseffekte, und im Falle einer negativen Korrelation mit

anderen Risiken kann eine isolierte Absicherung der Wechselkursrisiken sogar

zu einer Erhöhung des Gesamtrisikos der Unternehmung führen. Vor diesem

Hintergrund ist es erstaunlich, daß etwa die Hälfte der Teilnehmer unserer These

zustimmte. Allerdings waren die Antworten zu dieser These beinahe gleich-

mäßig über die vierwertige Skala verteilt, so daß sich insgesamt ein durch-

schnittlicher Zustimmungswert von 1,6 ergibt.

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53

Abbildung 15

● In den zuvor diskutierten Teilbereichen unserer Studie zeigte sich, daß zahlrei-

che Unternehmungen erwartete künftige Zahlungen in ihre Hedging-Strategien

einbeziehen; wie erläutert, kann dies als Annäherung an ein Management des

Economic Exposure interpretiert werden. Zu einer weiteren Frage hatten zahlrei-

che Unternehmungen angegeben, ihr Economic Exposure regelmäßig und syste-

matisch zu beobachten (52%) bzw. es sogar zielorientiert zu steuern (15%; vgl.

Tabelle 2). Eine unserer Thesen zum Währungsmanagement bezog sich nun ein

weiteres Mal auf das Konzept des Economic Exposure. Sie besagte, daß die

Unternehmungen den Einfluß von Wechselkursveränderungen auf den Aktien-

kurs ihrer Unternehmungen systematisch untersuchen. Die Antworten, die wir zu

dieser These erhielten, belegen, daß dem Kerngedanken des Economic-Expo-

sure-Konzepts in der Praxis kaum Beachtung geschenkt wird. Insgesamt 91%

der Teilnehmer stimmen der These nicht zu; nur 8% stimmen der These in der

Tendenz zu, ein einziger Untersuchungsteilnehmer stimmt ihr voll zu (durch-

schnittlicher Zustimmungswert = 0,6).

Thesen zum Management von Wechselkursrisiken

In Perioden mit relativ hohem Gewinn,sichern wir weniger stark ab als sonst.

Die Reduktion der erwarteten Steuerlaststellt ein wichtiges Ziel beiAbsicherungsentscheidungen dar.

Die (vermutete) Kurssicherungspolitikunserer Konkurrenten spielt bei unserenEntscheidungen eine große Rolle.

stimme überhaupt nicht zu stimme voll zu

0 2 31

Die Korrelation des Wechselkursrisikoszu anderen Unternehmensrisikenspielt bei unseren Kurssicherungs-entscheidungen keine Rolle.

Wir untersuchen systematisch denEinfluß von Wechselkursveränderungenauf den Aktienkurs unserer Unter-nehmung.

Aufgrund der Informationseffizienz anden Finanzmärkten sind Terminpreisestets die zuverlässigste Informations-quelle für Absicherungsentscheidungen.

Mit unseren Wechselkursprognosenliegen wir in den meisten Fällen richtig;wir haben daher in den vergangenenJahren durch unsere selektive Hedging-Strategie (im Vergleich zur Strategieder Vollabsicherung) hohe Erträgeerzielt.

1,4

1,3

0,6

1,6

0,4

0,5

0,5

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● Als nächstes konfrontierten wir die Untersuchungsteilnehmer mit der Aussage,

daß Terminkurse aufgrund der Informationseffizienz der Finanzmärkte die

zuverlässigste Informationsquelle für Absicherungsentscheidungen darstellen.

Diese Aussage basierte auf der zuvor bereits erörterten These, daß Terminkurse

als unverzerrte Schätzer künftiger Wechselkurse anzusehen sind (siehe oben,

Abschnitt 3). Die von den Unternehmungen in der Realität verfolgten Strategien,

vor allem der hohe Verbreitungsgrad von Wechselkursprognosen, zeigten

bereits, daß die Praktiker in ihrer Mehrzahl nicht von der Gültigkeit der „for-

ward market efficiency“-These überzeugt sind. Dies schlägt sich auch in den

vorliegenden Antworten nieder. Nur eine Minderheit von 6% der Teilnehmer

stimmte der These voll zu, auf der anderen Seite wurde sie von immerhin 22%

völlig abgelehnt. Die verbleibenden Teilnehmer votierten zu gleichen Teilen für

„stimme eher zu“ bzw. „stimme eher nicht zu“ (durchschnittlicher Zustim-

mungswert = 1,3).

● Die letzte These zielte auf den Erfolg der auf Wechselkursprognosen basieren-

den selektiven Hedging-Strategie, die von der Mehrzahl der Unternehmungen

verfolgt wird. Die These lautete: „Mit unseren Wechselkursprognosen liegen wir

in den meisten Fällen richtig; wir haben daher in den vergangenen Jahren durch

unsere selektive Hedging-Strategie (im Vergleich zur Strategie der Vollabsiche-

rung) hohe Erträge erzielt.“ Der in Abbildung 15 ausgewiesene durchschnittliche

Zustimmungswert von 1,4 beruht auf den Antworten derjenigen Unternehmun-

gen, die in einer vorangegangenen Frage angegeben hatten, eine selektive Hed-

ging-Strategie zu verfolgen. Interessanterweise stimmte keine einzige Unterneh-

mung der Aussage voll zu. Die Hälfte der betreffenden Unternehmungen

stimmten der These „eher zu“. Die andere Hälfte stimmte der Aussage, mittels

einer selektiven Hedging-Strategie hohe Erträge erzielt zu haben, nicht zu: 42%

der Unternehmungen stimmten „eher nicht“ zu; 8% stimmten „überhaupt nicht“

zu.

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1. Theoretische Überlegungen

Sowohl bei der Aufnahme von Fremdkapital als auch bei der Anlage liquider

Mittel müssen Unternehmungen darüber entscheiden, ob sie kurzfristige oder lang-

fristige Verträge bzw. Verträge mit einer kurzen oder einer langen Zinsbindungsfrist

eingehen sollen (z.B. „Floating Rate“ versus Fixed Rate Debt). Bei einer kurzen

Zinsbindung partizipiert die Unternehmung im Fall der Kreditaufnahme von fallen-

den Zinsen; sie geht allerdings gleichzeitig das Risiko höherer Finanzierungskosten

bei steigenden Zinsen ein. Eine langfristige Festlegung des Zinssatzes schützt die

Unternehmung vor einer steigenden Zinsbelastung in der Zukunft, sie verhindert

jedoch ein Fallen der Zinszahlungen bei möglichen künftigen Zinssenkungen.

Die Frage nach der „richtigen“ Strategie gegenüber Zinsrisiken, wird von Giddy

(1994) mit dem folgenden „fundamental principle“ beantwortet:

“Principle 1: Other things being equal, it pays firms to choose the compo-

sition of debt that minimizes the probability of financial distress.” 67)

Welche Zusammensetzung des Fremdkapitals zu einer Minimierung der Kon-

kurswahrscheinlichkeit führt, hängt vom Grundgeschäft der Unternehmung ab.

Unternehmungen, deren Cash Flows stark von der Zinsentwicklung abhängen, soll-

ten kurzfristige Zinsbindungen bevorzugen; Unternehmungen, deren Cash Flows

nicht bzw. nur wenig von der Höhe der Zinsen beeinflußt werden, sollten hingegen

längere Zinsbindungen eingehen.

Unternehmungen haben die Möglichkeit, offene Zinsrisiko-Positionen durch

verschiedene derivative Finanzinstrumente abzusichern.68) Mit Hilfe von Zins-

swapskönnen variable Zinsverpflichtungen von Krediten (analog für Kapitalanla-

gen) in fixe Zinszahlungen umgewandelt werden (und umgekehrt). Forward Rate

Agreements (FRAs)sind Terminkontrakte über künftige Zinsverpflichtungen. Mit

ihrer Hilfe können die Finanzierungskosten künftiger Kredite abgesichert werden.

Beispielsweise kann eine Unternehmung vereinbaren, daß sie in 12 Monaten eine

Ausgleichszahlung erhält, wenn der Marktzinsatz zu diesem Zeitpunkt über einem

im FRA festgelegten Referenzzinsatz liegt; die Unternehmung muß hingegen ihrer-

seits eine Ausgleichszahlung leisten, wenn der Marktzins unter den vereinbarten

Referenzzinssatz fällt (Long Position). Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt zum

einen von der Differenz zwischen Markt- und Referenzzinssatz ab, zum anderen

von dem im FRA festgelegten (Kredit-) Volumen, auf das die Zinssätze zu beziehen

sind.

Während FRAs beidseitig verbindliche Verpflichtungen darstellen, bieten Zins-

optioneneine Absicherung gegen ungünstige künftige Zinsentwicklungen; die

Inhaber sind jedoch - wie im Fall der Devisenoptionen - nicht gezwungen, die Kon-

trakte auszuüben. Als weitere Instrumente des Zinsrisikomanagement sind Caps,

Floors und Collars zu nennen. Capsstellen vertragliche Vereinbarungen dar, mit

G. Das Management von Zinsr i s iken

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56

denen die Zinshöhe variabel verzinslicher Kredite begrenzt werden kann; steigt der

Marktzins über den Referenszinssatz, erhält die Unternehmung eine Ausgleichszah-

lung vom Vertragspartner. Bei einem Floor verpflichtet sich der Verkäufer demge-

genüber, Ausgleichszahlungen an den Partner zu zahlen, falls der Mindestzinssatz

unter einen vereinbarten Referenzzins fällt.

Caps und Floors werden häufig zu sogenannten Collars kombiniert. Die Unter-

nehmung erwirbt einen Cap, um das Zinsrisiko eines variabel verzinslichen Kredits

zu begrenzen. Gleichzeitig verkauft sie einen Floor, um durch den Erlös die Kosten

der Zinsabsicherung (zumindest partiell) zu kompensieren. Die Unternehmung par-

tizipiert daher von fallenden Zinsen nur noch bis zum Erreichen des im Floor fest-

gelegten Referenzzinssatzes. Insgesamt bewirkt der Collar, daß die Verzinsung des

Kredits lediglich innerhalb der Referenzzinssätze von Cap und Floor schwanken

kann.

2. Exposure-Konzepte und Bedeutungdes Zinsrisikos

Während das unternehmerische Wechselkursrisiko-Management in der jüngeren

Vergangenheit in Literatur und Praxis erhebliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen

hat und eine Reihe von empirischen Studien zu diesem Gebiet veröffentlicht wor-

den sind, ist nur wenig über die Praxis des Zinsrisiko-Management bekannt. Unsere

Studie zielte daher darauf ab, genauere Informationen über die Wahrnehmung und

Bewältigung des Zinsrisikos in der Praxis deutscher Unternehmungen zu erlangen.

Wie in Tabelle 3 ersichtlich, gaben etwas mehr als ein Viertel der Untersuchungs-

teilnehmer an, daß Zinsänderungsrisiken in ihren Unternehmungen bislang noch

nicht regelmäßig erfaßt und gesteuert werden. In weiteren 20% der Unternehmun-

gen erfolgt zwar eine regelmäßige Erfassung, allerdings ohne daß die Risiken dabei

quantifiziert würden. In 16% der Unternehmungen erfolgt auch eine Quantifizie-

rung, und 36% der Unternehmungen geben an, ihre Zinsrisiken zielorientiert zu

steuern.69)

Tabelle 3: Das Management des Zinsänderungsrisikos

Das Zinsänderungsrisiko wird in unsererUnternehmung zur Zeit…

● noch nicht regelmäßig erfaßt und gesteuert. 27%

● regelmäßig und systematisch erfaßt. 20%

● regelmäßig, systematisch erfaßt und quantifiziert. 16%

● aktiv zielorientiert gesteuert. 36%

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57

Um Aufschluß über die Bedeutung des Zinsrisikos für die Unternehmungen zu

erlangen, baten wir die Untersuchungsteilnehmer einzuschätzen, in welchem Aus-

maß unerwartete Zinsänderungen ein Risiko für ihre Unternehmungen konsti-

tuieren; die Skala der möglichen Antworten reichte von 0 (= stellt für uns kein

Risiko dar) bis 4 (= stellt für uns ein erhebliches Risiko dar). Änderungen des

Marktzinses können sich unmittelbar auf die Kosten der Kapitalbeschaffung und

auf die Rendite auswirken, die bei der Anlage liquider Mittel erzielt wird; daneben

können Zinsänderungen längerfristige Wirkungen auf die operativen Cash Flows

(Umsätze, Kosten) der Unternehmung haben und so – analog zum Economic

Exposure bei Wechselkursveränderungen – den Unternehmenswert beeinflussen.

Abbildung 16

Wie in Abbildung 16 dargestellt, sehen die Unternehmungen die längerfristig

wirksamen Effekte von Zinsänderungen auf den Cash Flow mit einer durchschnitt-

lichen Bewertung von 2,2 auf unserer fünfteiligen Skala als am bedeutsamsten an.

Mögliche Zinserhöhungen in bezug auf bevorstehende Kapitalbeschaffungen stel-

len mit einem Durchschnittswert von 2,1 ebenfalls ein substantielles Risikopoten-

tial dar. Ein möglicher Zinsrückgang in bezug auf bereits erfolgte Kapitalbeschaf-

fungen wird hingegen als deutlich weniger bedeutsam angesehen (durchschnittliche

Bewertung = 1,2). Offenkundig werden Opportunitätsverluste, die mit einer Zins-

senkung nacheiner Kapitalbeschaffung verbunden sind, nicht so problematisch

gesehen wie eine Erhöhung der tatsächlich anfallenden Finanzierungskosten, die

Welche Bedeutung haben unerwarteteZinsänderungen für die Unternehmungen?

Zinserhöhungen in bezugauf bevorstehendeKapitalbeschaffungen

Zinssenkung in bezug auferfolgte Kapitalbeschaffung

Zinssenkung in bezug aufdie bevorstehende Anlageliquider Mittel

Zinserhöhung in bezug aufdie erfolgte Anlage liquiderMittel

stellt für unskein Risiko dar

stellt für uns einerhebliches Risiko dar

0 2 3 41

Langfristige Auswirkungenvon Zinsänderungen aufoperative Cash Flows(Erlöse, Kosten)

2,1

1,2

1,5

1,3

2,2

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durch einen Zinsanstieg vor einer Kapitalbeschaffung bewirkt wird. Der gleiche

Effekt ist, wenn auch weniger ausgeprägt, in bezug auf die Anlage liquider Mittel

festzustellen: Auch hier wird das Risiko, das aus Zinssenkungen vor einer Anlage

von Mitteln resultiert, höher bewertet (1,5) als das Risiko von Zinserhöhungen

nachder Anlage (1,3).

3. Strategien des Zinsrisiko-Management

Wie im Fall des Wechselkursrisiko-Management waren wir daran interessiert zu

erfahren, welche Strategien die Unternehmungen zur Bewältigung des Zinsrisikos

verfolgen. Als mögliche Antworten gaben wir vor: (i) grundsätzlich keine Absiche-

rung offener Zinspositionen; (ii) grundsätzlich sofortige Absicherung aller offenen

Zinspositionen; (iii) grundsätzlich partielle bzw. Mindestabsicherung; (iv) selektive

Absicherung offener Zinspositionen in Abhängigkeit von Zinserwartungen/-prog-

nosen; (v) gewinnorientiertes Eingehen offener Zinspositionen in Abhängigkeit von

Zinserwartungen/-prognosen.

Die Ergebnisse sind in Abbildung 17 zusammengefaßt. 11% der Unternehmun-

gen verzichten vollständig auf eine Absicherung offener Zinspositionen. Nur 3%,

oder in absoluten Zahlen ausgedrückt: zwei Unternehmungen gaben an, daß sie

offene Zinspositionen grundsätzlich sofort absichern. Knapp ein Fünftel (18%) der

Unternehmungen sichern grundsätzlich einen Mindestanteil ihrer Zins-Exposure

ab. 61% der Unternehmungen, und damit eindeutig die Mehrheit der Unter-

suchungsteilnehmer, verfolgen eine Strategie des selektiven Hedging: offene Posi-

tionen, für die aufgrund prognostizierter künftiger Marktzinsveränderungen Verluste

erwartet werden, werden abgesichert; Positionen, für die aufgrund erwarteter

Zinsänderungen Gewinne erwartet werden, bleiben unbesichert. Weitere 7% der

Unternehmungen sind schließlich bereit, in Abhängigkeit von Zinsprognosen über

die bestehenden Positionen hinaus gezielt weitere offene Positionen einzugehen.

Die voranstehenden Ergebnisse zum Management des Zinsrisikos können wie

folgt kommentiert werden.

● Die Tatsache, daß nur eine sehr kleine Minderheit von 3% der Industrie- und

Handelsunternehmungen Zinsrisiken grundsätzlich absichern und daß auf der

anderen Seite mehr als zwei Drittel der Unternehmungen selektive bzw. spekula-

tive Zinsrisiko-Management-Strategien verfolgen, ist ein überraschender

Befund. Offenkundig ist die Neigung der Unternehmenspraxis zu gewinnorien-

tierten und auf Prognosen beruhenden Strategien im Bereich des Zinsrisikos

noch deutlich stärker ausgeprägt als im Fall des Wechselkursrisikos.

● Die Ergebnisse erscheinen schwer vereinbar mit den Aussagen der finanzwirt-

schaftlichen Literatur. Erstens steht die ausgeprägte Neigung der Unternehmun-

gen zu gewinnorientierten Strategien im Zinsrisiko-Management in einem

gewissen Widerspruch zur üblicherweise in der Literatur vertretenen Annahme

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Abbildung 17

risikoaverser Entscheidungsträger. Zweitens stehen dem außerordentlich hohen

Verbreitungsgrad von Zinsprognosen die eher ernüchternden Ergebnisse der

empirischen Forschung zur Informationseffizienz der Fremdkapitalmärkte und

zur Prognostizierbarkeit von Zinsen entgegen.

Die wissenschaftliche Literatur setzt sich in jüngerer Zeit verstärkt mit diesem

Thema auseinander. Wie im Fall der Devisenmärkte kann zwischen

Individualprognosen und Marktprognosen unterschieden werden. Bei Marktpro-

gnosen werden Vorhersagen künftiger Preise bzw. Kurse an den Finanzmärkten

aus gegenwärtigen Marktdaten (z.B. Terminkurse) abgeleitet. Individualprogno-

sen sind von Marktprognosen abweichende Vorhersagen, die einzelne Marktteil-

nehmer erstellen. Während sich die Erwartungen der Marktteilnehmer über

künftige Entwicklungen auf den Devisenmärkten annahmegemäß in den Termin-

kursen widerspiegeln, lassen sich auf den Fremdkapitalmärkten Informationen

über erwartete künftige Zinsen möglicherweise aus der Zinsstrukturkurve

gewinnen: Der Erwartungshypothese der Zinsstrukturzufolge entsprechen die

langfristigen Zinsen den Erwartungen des Marktes über die künftigen kurzfristi-

gen Zinsen (implizite Zinsterminsätze).70)

Welcher der folgenden Ansätze beschreibt amehesten das Management des Zinsänderungsrisikos

in Ihrer Unternehmung?

keineAbsicherung

sofortigeAbsicherung

partielle bzw.Mindest-

absicherung

70%

50%

40%

30%

20%

10%

0%selektive

Absicherunggewinn-

orientiertesEingehen offenerZinspositionen

61%

11%

3%

18%

7%

60%

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60

Die Erwartungshypothese der Zinsstruktur war Gegenstand zahlreicher Tests.

Die Ergebnisse der Studien zeigen, daß die Zinsstruktur zwar Informationen

über die Änderung der kurzfristigen Zinsen in der Zukunft enthält; die Progno-

següte ist jedoch stark abhängig vom Prognosehorizont. Darüber hinaus ist es

kaum möglich, kurzfristige Veränderungen langfristiger Zinssätze vorherzusa-

gen. Insgesamt gilt die Erwartungshypothese daher als abgelehnt. Ähnlich wie

im Fall der Terminmarkteffizienz am Devisenmarkt ist allerdings unklar, ob die

Ablehnung auf die Existenz von zeitvariablen Risikoprämien oder auf Markt-

ineffizienzen zurückzuführen ist.

Neben der Strukturhypothese wurden auch zahlreiche alternative Verfahren der

Zinsprognose getestet (Individualprognosen auf Basis historischer Zinsdaten

und/oder anderer makroökonomischer Variablen). Vereinfachend können die

Ergebnisse der empirischen Untersuchungen wie folgt zusammengefaßt werden:

(i) In der überwiegenden Zahl der Studien zeigt sich, daß mit den getesten Ver-

fahren am Kapitalmarkt keine „übernormalen“ Renditen erzielt werden können;

(ii) jüngere Studien deuten darauf hin, daß kurzfristige Zinssätze mit einer höhe-

ren Zuverlässigkeit vorausgesagt werden können als die – für die Unterneh-

mensfinanzierung vor allem interessierenden – langfristigen Zinssätze; (iii) von

„Experten“ publizierte Zinsprognosen weisen in der Regel eine eher schlechte

Performance auf.71)

Zusammenfassend muß die Prognose von Zinssätzen als außerordentlich proble-

matisch angesehen werden. Ähnlich wie im Fall der Devisenkursprognose soll-

ten sich Finanzmanager von Industrie- und Handelsunternehmungen daher die

Frage stellen, ob sie über komparative Vorteile verfügen, die es ihnen erlauben,

das künftige Geschehen an den Kapitalmärkten zuverlässig zu antizipieren.72)

● Weiterhin kann ein gewisser Widerspruch in den Antworten der Untersuchungs-

teilnehmer festgestellt werden. Einerseits gaben nur 36% der Untersuchungsteil-

nehmer zu einer der oben erörterten Fragen an, in ihren Unternehmungen wür-

den Zinsrisiken zielorientiert gesteuert. Weitere 16% gaben an, in ihren

Unternehmungen würde das Zinsrisiko regelmäßig erfaßt und quantifiziert. Im

Umkehrschluß ergibt sich, daß in etwa der Hälfte der Unternehmungen eine

Quantifizierung des Zinsrisikos unterbleibt. Dennoch gaben nicht weniger als

68% der Teilnehmer an, in ihren Unternehmungen würden Zinspositionen selek-

tiv abgesichert bzw. gewinnorientierte Zinspositionen aufgebaut. Diese Erkennt-

nisse sind ein Hinweis darauf, daß zumindest in einigen Unternehmungen aktive

Zinsrisikostrategien verfolgt werden, ohne daß die erforderliche Datenbasis in

Form einer systematischen Erfassung und Quantifizierung der Risikopositionen

gegeben wäre. Am stärksten ist diese Problematik bei denjenigen Unternehmun-

gen ausgeprägt, in denen keinerlei regelmäßige Erfassung von Zinsrisiken

erfolgt, in denen aber dennoch Zinspositionen auf der Basis von Prognosen

„gesteuert“ werden. Von den insgesamt 20 Unternehmungen, die nach eigenen

Angaben ihre Zinsrisiken bislang nicht regelmäßig erfassen, gaben acht an, ihre

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61

Zinsrisiken auf der Basis von Zinsprognosen selektiv zu hedgen bzw. gewinn-

orientiert zusätzliche Zinspositionen aufzubauen.

● Abschließend bleibt festzuhalten, daß in bezug auf das unternehmerische Zins-

risiko-Management ein erheblicher Bedarf an weiterer Forschung besteht. Erfor-

derlich sind vor allem Fallstudien, die genaueren Aufschluß über die in der

Praxis verfolgten Strategien und Techniken bieten. Nur aus solchen Detailunter-

suchungen werden sich im Laufe der Zeit Erkenntnisse über „best practices“,

aber auch über Defizite und Lernbedarfe ableiten lassen.

4. Thesen zum Management von Zinsrisiken

Abschließend baten wir die Untersuchungsteilnehmer, Stellung zu nehmen zu

einigen Thesen zum Management von Zinsrisiken. Zur Beantwortung wurde wie-

derum eine Skala von 0 (= stimme überhaupt nicht zu) bis 3 (= stimme voll zu)

vorgegeben. Die Thesen und die zu durchschnittlichen Zustimmungswerten aggre-

gierten Antworten sind in Abbildung 18 zusammengefaßt.

Abbildung 18

● Unser erste These lautete, das Zinssatzrisiko-Management sei in den Unter-

nehmungen bislang noch nicht so weit entwickelt wie das Wechselkursrisiko-

Management. Wie der durchschnittliche Zustimmungswert von 1,2 zeigt, lehnten

Thesen zum Management von Zinsrisiken

Das Zinsrisiko-Management ist inunserer Unternehmung (noch) nichtso weit entwickelt wie das Wechsel-kursrisiko-Management.

Zinsrisiko- und Wechselkursrisiko-Management sind unterschiedlicheAufgaben und werden vonverschiedenen Abteilungen wahr-genommen.

Mit unseren Zinsprognosen liegen wirin den meisten Fällen richtig;wir haben daher in den vergangenenJahren durch unsere selektiveHedging-Strategie des Zinsänderungs-risikos (im Vergleich zur Strategie derVollabsicherung) hohe Erträge erzielt.

stimme überhaupt nicht zu stimme voll zu

21 30

1,2

0,6

1,4

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die Unternehmensvertreter diese These mehrheitlich ab; immerhin ein Drittel der

Befragten stimmten sogar der Aussage „überhaupt nicht“ zu.

● Noch weniger Unterstützung erhielt die Aussage, Zinsrisisko- und Wechselkurs-

risiko-Management seien getrennte Aufgaben, die in den Unternehmungen von

unterschiedlichen Abteilungen wahrgenommen würden. Der sehr niedrige

Zustimmungswert von 0,6 deutet darauf hin, daß die beiden Teilbereiche des

Risikomanagement in der Praxis eng miteinander verbunden sind.

● Die dritte und letzte These richtete sich schließlich auf den Erfolg des auf Prog-

nosen beruhenden, selektiven Hedging von Zinsrisiken. Wie zuvor im Fall des

Wechselkursrisikos lautete die Aussage, die Unternehmung liege mit ihren Zins-

prognosen meist richtig und habe daher in der Vergangenheit im Vergleich zur

Strategie der Vollabsicherung hohe Erträge erzielt. Wiederum wurden zur

Ermittlung des durchschnittlichen Zustimmungswerts nur die Antworten derjeni-

gen Unternehmungen herangezogen, die tatsächlich eine auf Prognosen beru-

hende, selektive bzw. spekulative Zinsrisiko-Strategie verfolgen. Der durch-

schnittliche Zustimmungswert liegt – genau wie im Fall des Wechselkursrisikos

– bei 1,4. Weniger als die Hälfte der betreffenden Unternehmensvertreter (46%)

stimmten der Aussage zu, ihre Unternehmungen hätten mit Hilfe der selektiven

Zinsrisiko-Strategie substantielle Erfolge erzielt; nur 6% stimmten in vollem

Maße zu.

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63

1. Grundlagen der Bilanzierung für Finanz-instrumente nach HGB

Wie in den vorangegangenen Abschnitten der vorliegenden Studie deutlich

wurde, hat das Risikomanagement in der Praxis stark an Bedeutung gewonnen. Vor

allem das finanzwirtschaftliche Risikomanagement hat mit der Verbreitung innova-

tiver Techniken und Instrumente und mit dem dramatischen Anstieg des Einsatzes

von derivativen Finanzinstrumenten eine geradezu stürmische Entwicklung genom-

men. Die Rechnungslegung hat mit dieser Dynamik nicht Schritt halten können: In

bezug auf die bilanzielle Erfassung von Finanzinstrumenten gibt es zahlreiche

offene Fragen. Probleme bereiten vor allem die Bilanzierung derivativer Finanzin-

strumente sowie das sogenannte „Hedge Accounting“, d. h. die Berücksichtigung

von Kurssicherungsmaßnahmen in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

(GuV).

In Deutschland gibt es – abgesehen von einigen Sondervorschriften für Kreditin-

stitute73) – keine speziellen handelsrechtlichen Regelungen für die Bilanzierung

und Bewertung von Finanzinstrumenten. Ihre bilanzielle Behandlung muß vielmehr

aus den allgemeinen Grundsätzen der Rechnungslegung abgeleitet werden.

Über die Vor- und Nachteile, die sich aus der Anwendung der traditionellen

deutschen Bilanzierungsgrundsätze auf Finanzinstrumente ergeben, wird seit gerau-

mer Zeit kontrovers debattiert.74) Dabei geht es vor allem um die Frage, ob und auf

welche Weise die Konsequenzen von Risikomanagement-Maßnahmen innerhalb

der Rechnungslegung sichtbar gemacht werden können. Eine strikte imparitätische

Einzelbewertung hat beispielsweise bei einer im Exportgeschäft tätigen Unterneh-

mung zur Folge, daß diese auch dann Verluste ausweisen muß, wenn sie ihre

Fremdwährungsforderungen durch Termingeschäfte abgesichert hat: Bei einer

Abwertung der Fremdwährung muß sie ihre Forderungen abschreiben, bei einer

Aufwertung muß sie Rückstellungen für drohende Verluste aus den Termingeschäf-

ten bilden.75) Die Anwendung des Imparitätsprinzips und der Einzelbewertung führt

bei kursgesicherten Positionen somit zu Erfolgsausweisen, die im Widerspruch zur

Zielsetzung stehen, wonach der Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften ein den

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und

Ertragslage vermitteln soll.

Zur Lösung dieses Problems hat es sich in Deutschland – ausgehend von der

Bilanzierungspraxis der Kreditinstitute – zunehmend durchgesetzt, risikobehaftete

Grundgeschäfte und die zugehörigen Sicherungsgeschäfte als Einheiten zu bewer-

ten. Das Imparitätsprinzip wird nun auf die Bewertungseinheit und nicht mehr auf

die Einzelpositionen angewandt. Abschreibungen bzw. Drohverlustrückstellungen

sind nur dann erforderlich, wenn aus der Zusammenfassung von Grundgeschäft

und Hedge-Position ein Verlust droht.

H. Rechnungs legung für Finanzins t rumenteund Ris ikomanagement

Page 64: Finanzwirtschaftliches Risikomanagement deutscher ...g21142/limteam/ma/workingpaper/frm.pdf · Risikomanagement in jüngerer Zeit durch die Entwicklung von Maßgrößen für Ver-

64

In Abhängigkeit davon, welche Geschäfte zu Bewertungseinheiten zusammen-

gefaßt werden, können drei Formen des Hedge Accounting unterschieden werden

(die auf verschiedene Weise buchungstechnisch umgesetzt werden können): Wer-

den Grundgeschäfte durch einzelne, genau bestimmte Hedge-Transaktionen abge-

sichert und werden die Grund- und Sicherungsgeschäfte anschließend gemeinsam

bewertet, spricht man von „Micro Hedges“.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es allerdings meist zweckmäßig, Risiken

nicht isoliert, sondern in aggregierter Form, d.h. auf der Ebene von Portefeuilles

oder sogar auf der Ebene der gesamten Unternehmung, zu erfassen und zu steuern.

Soll der (partielle) gegenseitige Wertausgleich innerhalb von Gruppen gleichartiger

Geschäfte bilanziell berücksichtigt werden, liegt ein „Portfolio Hedge“ vor. Im

Unterschied zum Micro Hedge kann dabei der Wertzuwachs eines Geschäfts nicht

der Wertminderung eines anderen, genau identifizierbaren Geschäfts zugeordnet

werden.

Im Treasury-Management von Industrie- und Handelsunternehmungen werden

Risikopositionen schließlich häufig gesteuert, indem durch Aufrechnung von Long-

und Short-Positionen zunächst die Netto-Risikoposition für die Gesamtunterneh-

mung (oder für größere Unternehmenssubsysteme) bestimmt wird; dieses Net

Exposure wird sodann gegebenenfalls durch Termingeschäfte, Optionen etc. abge-

sichert. Die bilanzielle Berücksichtigung dieser Vorgehensweise wird als „Macro

Hedge“ bezeichnet. Eine Zuordnung der Wertentwicklung von Sicherungsgeschäf-

ten zur Wertentwicklung einzelner Grundgeschäfte ist hier, wie bereits beim Port-

folio Hedge, nicht möglich.

Die Hedge-Accounting-Verfahren implizieren, daß drohende Verluste bei

bestimmten (gesicherten) Positionen nicht antizipiert werden bzw. daß sie durch die

Antizipation von unrealisierten Gewinnen ausgeglichen werden. Im Interesse eines

den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilanzausweises wird folglich auf

eine strenge (bzw. starre) Anwendung des Imparitätsprinzips auf Ebene der einzel-

nen Posten verzichtet. Die Bewertung von Grundgeschäften und (derivativen)

Finanzinstrumenten – bzw. die Erfolgswirksamkeit von Wertänderungen – ist nun

abhängig davon, ob sie bestimmten Sicherungszusammenhängen oder Portfolios

zugeordnet werden. Dies führt in der Praxis zu schwierigen Abgrenzungsfragen,

denn Intentionen und Zurechnungen sind naturgemäß subjektiver Natur, und sie

können sich im Zeitablauf ändern, ohne daß dies von Außenstehenden nachgeprüft

werden könnte. Anders ausgedrückt: Hedge Accounting bietet dem Management

der Unternehmungen Spielräume für Bilanz- und Ergebnispolitik.76)

Die Bildung von Bewertungseinheiten war in Deutschland lange umstritten,

heute gelten sie allgemein als akzeptiert. Auch Portfolio Hedges werden zuneh-

mend als Bewertungseinheiten akzeptiert, während Macro Hedges weiterhin nach

herrschender Meinung mit dem geltenden deutschen Bilanzrecht nicht vereinbar

sind.77)

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65

2. Grundlagen der Bilanzierungfür Finanzinstrumente nach US-GAAP

Die Vorschriften für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten und die Publi-

zitätsanforderungen in bezug auf das Risikomanagement sind in den letzten Jahren

auch in den USA sowie im International Accounting Standards Committee (IASC)

Gegenstand intensiver Diskussionen gewesen. Sowohl beim US-amerikanischen

Standard-Setter, dem Financial Accounting Standards Board (FASB), als auch beim

IASC wird bereits seit den 80er Jahren an Projekten zu Finanzinstrumenten gear-

beitet. Das FASB hat seit Anfang der 90er Jahre zunächst mehrere Standards verab-

schiedet, in denen die Offenlegungspflichten der Unternehmungen in bezug auf

Finanzinstrumente und die mit ihnen verbundenen Risiken deutlich erweitert wur-

den (SFAS 105, 107, 119). Im Jahr 1993 wurde die Bilanzierung von Wertpapieren

geregelt (SFAS 115), und 1998 wurde schließlich – nach langen Vorarbeiten und

einer außerordentlich kontroversen Debatte – ein Standard verabschiedet, der

detaillierte Vorschriften für die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten

sowie für das Hedge Accounting enthält (SFAS 133).

Die wesentlichen Grundzüge der US-Rechnungslegung zur Bilanzierung von

Finanzinstrumenten können wie folgt zusammengefaßt werden. Bei Wertpapieren

werden nach SFAS 115 drei Kategorien unterschieden:78)

● Held-to-Maturity Securities:Hierzu zählen Fremdkapitaltitel, bei denen die

begründete Absicht besteht, sie bis zur Fälligkeit zu halten; diese Papiere werden

zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

● Trading Securities: Das können Fremd- oder Eigenkapitaltitel sein, die kurz-

fristig zu Handelszwecken gehalten werden; Trading Securities werden zu

Marktwerten bewertet.

● Available-for-Sale Securities:Das sind Papiere, die nicht eindeutig einer der bei-

den anderen Kategorien zugerechnet werden können. Sie werden ebenfalls zu

Marktwerten bewertet. Während Marktwertänderungen aber bei den Trading

Securities stets erfolgswirksam behandelt werden, erfolgt bei den Available-for-

Sale Securities eine erfolgsneutrale Verrechnung mit dem Eigenkapital.

Mit SFAS 133 sind vom FASB schließlich detaillierte Regelungen zur Bilanzie-

rung von derivativen Finanzinstrumenten und zur bilanziellen Berücksichtigung

von Kurssicherungsmaßnahmen verabschiedet worden. SFAS 133 basiert auf zwei

zentralen Grundsätzen:79) Erstens stellen derivative Finanzinstrumente nach

Ansicht des FASB Rechte bzw. Verpflichtungen dar, die als Vermögenswerte

(„Assets“) bzw. Schulden („Liabilities“) anzusehen sind; Derivate sind daher in

der Bilanz auszuweisen. Zweitens ist das FASB der Auffassung, Finanzinstrumente

sollten zum Fair Valuebewertet werden, d.h. zu Marktwerten bzw. im Falle von

Instrumenten, für die keine Marktwerte vorliegen, zu entsprechenden Modellwer-

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66

ten. Zur Begründung führt das FASB an, der Fair Value weise einen höheren Infor-

mationswert auf als die Anschaffungskosten. Für derivative Finanzinstrumente sei

der Fair Value der einzig relevante Bewertungsmaßstab.

Die Vorschriften des SFAS 133 zur Bilanzierung und Bewertung sehen vor, daß

derivative Finanzinstrumente grundsätzlich zum Fair Value bewertet und Wertände-

rungen grundsätzlich erfolgswirksam behandelt werden. Umfangreiche Ausnahme-

regelungen bestehen allerdings für Derivate, die zu Kurssicherungszwecken einge-

setzt werden. Dabei werden verschiedene Kategorien von Sicherungsgeschäften

unterschieden, für die jeweils unterschiedliche Detailregelungen gelten:80)

● Fair Value Hedges:Bei dieser Form der Kurssicherung werden die Fair Values

von Grundgeschäften gegen Marktpreisrisiken (bzw. gegen Ausfallrisiken) abge-

sichert. Im einzelnen müssen umfangreiche Anforderungen erfüllt sein, damit

die Bildung von Fair Value Hedges anerkannt wird. Dazu zählen Anforderungen

an die zu hedgenden Grundgeschäfte, an die zur Sicherung eingesetzten In-

strumente, an die Effektivität und an die Dokumentation der Sicherungsbe-

ziehungen.81) Sind die Anforderungen gegeben, werden die Wertänderungen des

Sicherungsinstruments (wie bei allen Derivaten) erfolgswirksam ausgewiesen;

gleichzeitig werden aber auch die Wertänderungen des Grundgeschäfts durch

Zu- oder Abschreibung des Bilanzwerts erfolgswirksam berücksichtigt.

● Cash Flow Hedges: Bei diesem Sicherungskonzept wird nicht der Fair Value,

sondern die Höhe der künftigen Zahlungsströme einer Position abgesichert.

Gegenstand der Sicherung können bereits bilanzierte Positionen sein (z.B. varia-

bel verzinsliche Anleihen) oder antizipierte Transaktionen künftiger Perioden.

Wie bei Fair Value Hedges werden an die Bildung von Cash Flow Hedges detail-

lierte Anforderungen gestellt.82) Sind diese erfüllt, werden die Wertänderungen

des Sicherungsgeschäfts in einen “effektiven” und einen „ineffektiven“ Teil auf-

gespalten. Der effektive Teil der Wertänderungen bezieht sich auf das jeweils

gesicherte Risiko, der ineffektive Teil auf Wertänderungen, die aus anderen Fak-

toren resultieren.83) Der ineffektive Teil der Wertänderung wird erfolgswirksam

in der GuV erfaßt, während der effektive Teil erfolgsneutral über das Statement

of Other Comprehensive Incomeausgewiesen wird. Die erfolgsneutral abge-

grenzten Beträge sind zu einem späteren Zeitpunkt erfolgswirksam zu verein-

nahmen, nämlich dann wenn auch die gesicherten Transaktionen die GuV beein-

flussen bzw. bei einem früheren Auslaufen der Kurssicherungen oder bei

Wegfall einer der Voraussetzungen der Bildung der Cash Flow Hedges.

● Foreign Currency Hedges:Mit Foreign Currency Hedges wird die Absicherung

von Positionen gegenüber dem Wechselkursrisiko bezeichnet. Innerhalb der

Foreign Currency Hedges werden wiederum drei Kategorien unterschieden:for-

eign currency fair value hedges, foreign currency cash flow hedgesund hedges

of a net investment in a foreign entity. Die Regelungen für die ersten beiden

Kategorien entsprechen im wesentlichen denen der zuvor dargestellten „allge-

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67

meinen“ Fair Value Hedges und Cash Flow Hedges.84) Bei der letztgenannten

Kategorie handelt es sich um ein Hedging von Translation Exposures (siehe

oben, Abschnitt F.2.). Die bilanzielle Behandlung derartiger Kurssicherungs-

maßnahmen waren bislang bereits durch SFAS 52 geregelt; das FASB hat sich

nach längerer Diskussion entschlossen, die entsprechende Regelung beizubehal-

ten; bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können daher sowohl die

Umrechnungsdifferenzen als auch die Ergebnisse aus den Sicherungsgeschäften

erfolgsneutral in einem translation adjustment abgegrenzt werden.85)

Neben diesen Regelungen zu Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten

gibt es, wie schon erwähnt, weitere US-GAAP Regelungen, die die Offenlegung

betreffen. Nach diesen Vorschriften müssen die Unternehmungen umfangreiche

quantitative und qualitative Angaben über ihre Finanzmarktpositionen, über die

Risiken, die von diesen Positionen ausgehen, sowie über ihre Risikomanagement-

Strategien publizieren.86)

Die Vorschriften der US-Rechnungslegung zur Bilanzierung von Finanzinstru-

menten sind sehr detailliert und kompliziert. Wie bereits angedeutet, sind insbeson-

dere die Regelungen des SFAS 133 heftig angegriffen worden. Kritiker befürchten

eine erhöhte Volatilität von Jahresergebnissen und Eigenkapitalausweisen, eine

Verunsicherung der Anleger, einen erheblichen Aufwand auf seiten der Unterneh-

mungen sowie negative Auswirkungen auf ihre Risikomanagement-Praktiken.87)

Das FASB weist diese Kritikpunkte zwar zurück; allerdings hat es in einer Ent-

scheidung vom Juni 1999 das Inkrafttreten von SFAS 133 um ein Jahr verschoben,

so daß das Statement nun erst für Geschäftsjahre verbindlich wird, die nach dem

15. Juni 2000 beginnen (SFAS 137).

Im übrigen vertritt das FASB die Auffassung, daß die gegenwärtigen Regelun-

gen nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer umfassenden, konsistenten und

einfacheren Regelung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten sein werden. Diese

Regelung wird nach seiner Meinung langfristig darin bestehen, alle Finanzinstru-

mentezum Fair Value zu bewerten.88) Da in diesem Falle Wertänderungen von

Grund- und von Kurssicherungsgeschäften in der Regel gleichzeitig bilanziell

erfaßt würden, könnte auf spezielle Hedge-Accounting-Regelungen weitgehend

verzichtet werden. Gegenwärtig arbeitet das FASB in einer Joint Working Group

mit dem IASC und anderen nationalen Rechnungslegungsgremien an einem Stan-

dard, der eine „konsensfähige, langfristige Lösung der Bilanzierungsfragen für

financial instruments“89) darstellen soll.

3. Grundlagen der Bilanzierung für Finanz-instrumente nach IAS

Das International Accounting Standards Committee(IASC) begann ebenfalls in

der zweiten Hälfte der 80er Jahre, an einem Standard für die Bilanzierung von

Finanzinstrumenten zu arbeiten. Auch diese Arbeit war sehr umstritten, und zwei

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Entwürfe für Rechnungslegungsstandards (E40/1991; E48/1994) trafen auf starken

Widerstand von seiten der Unternehmenspraxis. Man entschied sich daraufhin beim

IASC, das Projekt in zwei Phasen aufzuteilen und die Frage des Ausweises und der

Offenlegung vom Problem der Bilanzierung und Bewertung abzutrennen. Im Früh-

jahr 1995 konnte dann die erste Phase durch die Verabschiedung eines Standards

IAS 32 „Financial Instruments: Disclosure and Presentation“abgeschlossen wer-

den.

Die Erarbeitung eines Standards zur Bilanzierung und Bewertung gestaltete sich

weiterhin schwierig. 1997 wurde ein neuer Entwurf vorgelegt, der jedoch nur den

Charakter eines Discussion Paper hatte. Die Vorschläge, die in diesem Diskussi-

onspapier unterbreitet wurden, waren ebenso einfach wie radikal: Vorgeschlagen

wurde, daß nach IAS alle Finanzinstrumente zum Fair Value bewertetund daß

grundsätzlich alle Wertveränderungen erfolgswirksamerfaßt werden sollten. Auch

dieser Entwurf des IASC stieß auf heftigen Widerstand der Praxis. Es wurde unter

anderem auf die konzeptionellen Schwierigkeiten der Ermittlung von Fair Values

nicht marktgängiger Instrumente (z.B. Kredite), auf die Kosten der Umsetzung

sowie vor allem auf die erhebliche Volatilität verwiesen, die von der Fair-Value-

Bewertung und der Erfolgswirksamkeit der Wertänderungen auf Gewinn und

Eigenkapital ausgehen würde.

Das IASC stand 1997 unter erheblichem Druck, seine Zusammenarbeit mit der

International Organization of Securities Commissions (IOSCO),einem Zusammen-

schluß nationaler Börsenaufsichtsbehörden, erfolgreich abzuschließen. Die Verein-

barung zwischen dem IASC und der IOSCO bestand (und besteht) darin, daß die

IOSCO in Aussicht gestellt hat, die IAS weltweit als Voraussetzung für die Börsen-

zulassung von Wertpapieren zu empfehlen. Voraussetzung für die Akzeptanz der

IAS durch die IOSCO war allerdings, daß das IASC seine bereits bestehenden,

älteren Standards grundlegend überarbeitete und durch Verabschiedung neuer Stan-

dards ein alle wichtige Bereiche abdeckendes, einheitliches Rechnungslegungs-

system schuf. Das IASC hatte sich gegenüber der IOSCO verpflichtet, ein solches

„Core Set of Standards“bis 1998 vorzulegen.

Die heftige negative Reaktion auf die Veröffentlichung des Diskussionspapiers

zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten machte schnell deutlich, daß das IASC

nicht damit rechnen konnte, auf dieser Grundlage die Verabschiedung eines Stan-

dards innerhalb des Zeitrahmens der IOSCO-Vereinbarung erreichen zu können.

Das IASC zog daher das Diskussionspapier zurück und beschloß, einen sog. „Inte-

rim Standard“ zu verabschieden, der sich eng an die entsprechenden US-GAAP-

Regelungen, d.h. an SFAS 115 und SFAS 133 anlehnt. Der betreffende Standard -

IAS 39 – wurde im Dezember 1998 verabschiedet.

Die Regelungen von IAS 39 können an dieser Stelle nur in ihren Grundlinien

angedeutet werden. Grundsätzlich gilt, daß nach IAS 39 „Financial Assets“ zum

Fair Value zu bewerten sind. Ausgenommen sind davon lediglich selbstgeschaffene

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69

Kreditinstrumente, „Held-to-Maturity Investments“ und Instrumente, für die ein

Fair Value nicht zuverlässig bestimmt werden kann. IAS 39 macht deutlich, daß

diese Ausnahmen sehr restriktiv zu handhaben sind.90) Auf der Passivseite werden

Finanzinstrumente grundsätzlich zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanziert.

Ausnahmen sind hier die sog. „Trading Liabilities“ und Derivate, die aufgrund

ihres negativen Marktwerts den Charakter einer Verbindlichkeit angenommen

haben. Die Marktwertänderungen von Finanzinstrumenten, die zu Handelszwecken

gehalten werden („Trading Instruments“), sind erfolgswirksam auszuweisen. Bei

anderen Instrumenten, die zum Fair Value geführt werden („Available-for-Sale

Instruments“), besteht ein Wahlrecht: Die Unternehmungen können Marktwertän-

derungen hier entweder erfolgswirksam über die GuV oder aber erfolgsneutral über

das „Statement of Changes in Equity“ausweisen; dabei ist das Stetigkeitsprinzip

zu beachten.

Schließlich enthält IAS 39 umfangreiche Regelungen zum Hedge Accounting.

Auch nach IAS 39 werden dabei Fair Value Hedges, Cash Flow Hedges und

Foreign Currency Hedges unterschieden, für die jeweils Voraussetzungen zu ihrer

Bildung und Regelungen für die Bewertung der Grund- und Sicherungsgeschäfte

sowie für die Behandlung der Wertänderungen definiert werden. Diese Regelungen

lehnen sich eng an die Vorschriften des SFAS 133 an; im Detail bestehen jedoch

einige (für die Performance unter Umständen bedeutsame) Unterschiede, auf die

hier allerdings nicht weiter eingegangen werden kann.91)

Wie erwähnt, wurde IAS 39 vom IASC als „Interim Standard“ verabschiedet,

um die Vereinbarung mit der IOSCO zur Erarbeitung eines Core Set of Standards

zeitgerecht einzuhalten. Dieses (Zwischen-) Ziel hat das IASC erreicht: Das IAS-

Rechnungslegungswerk wird derzeit von einer Arbeitsgruppe der IOSCO (sowie

parallel dazu von der SEC) geprüft. Mit einem raschen Ergebnis dieser Prüfung ist

allerdings nicht zu rechnen; eine Anerkennung der IAS für die weltweite Börsenzu-

lassung von Unternehmungen ist daher noch nicht absehbar.92)

Die Kontroverse um die Bilanzierung für Finanzinstrumente ist für das IASC

ebenfalls noch nicht beendet. Es ist zu erwarten, daß auch die Arbeiten in der Joint

Working Group, in der das IASC gemeinsam mit dem FASB und anderen nationa-

len Standard Settern nach einer langfristig tragfähigen Lösung dieses Rechnungs-

legungsproblems sucht, schwierig und konfliktreich sein werden.

4. Der Einfluß der deutschen Rechnungslegungauf das Risikomanagement

Im Rahmen unserer Befragung baten wir die Untersuchungsteilnehmer, Stellung

zu drei Themenkreisen zu nehmen: (i) zum Einfluß der derzeitigen deutschen

Rechnungslegungsnormen auf die Praxis des Risikomanagement; (ii) zu den

wesentlichen Regelungen der Bilanzierung für Finanzinstrumente nach US-GAAP

und IAS, d.h. zu SFAS 133 und IAS 39; und (iii) zur Einführung von Hedge-

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Accounting-Regelungen in das deutsche Bilanzierungsrecht. In diesem und in den

folgenden beiden Abschnitten werden nun die Befragungsergebnisse zu diesen The-

men vorgestellt.

Wie in Abschnitt E.2. der vorliegenden Studie berichtet wurde, stellen die deut-

schen Rechnungslegungsvorschriften nach Ansicht der befragten Finanzmanager

ein bedeutsames Problem im Umgang mit derivativen Finanzinstrumenten dar.

Über die Hälfte der Manager maßen der Rechnungslegung als Problem große oder

sogar sehr große Bedeutung zu, so daß dieser Punkt – gemeinsam mit der Beurtei-

lung der Risiken von Derivaten – in der Wahrnehmung der Teilnehmer die erste

Stelle in einer Liste von insgesamt 13 potentiellen Problemen einnahm.

Im weiteren Verlauf der Untersuchung fragten wir genauer, ob und in welcher

Form die deutschen Rechnungslegungsvorschriften Probleme für das Risiko-

management der Unternehmungen bereiten. Wie in Abbildung 19 dargestellt, waren

die Fragen als Thesen formuliert. Die Skala der möglichen Antworten reichte von

0 (= stimme überhaupt nicht zu) bis 3 (= stimme voll zu).

Unsere erste These besagte, daß die derzeitigen deutschen Rechnungslegungs-

vorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten unklar sind und den Unter-

nehmungen Probleme bei der Umsetzung ihres Risikomanagement bereiten. Wie

Abbildung 19 zeigt, war die Einstellung der Unternehmensvertreter zu dieser Aus-

sage im Mittel eher zurückhaltend bis indifferent (durchschnittlicher Zustimmungs-

wert = 1,3). Nur 7% der Teilnehmer stimmten der Aussage voll zu, 28% stimmten

eher zu, 50% stimmten eher nicht zu und 14% stimmten überhaupt nicht zu.

Eine etwas stärkere Zustimmung erzielte demgegenüber die zweite Aussage,

wonach die Rechnungslegungsvorschriften keinerlei Einfluß auf das Risikomanage-

ment der Unternehmungen haben. Etwa 45% der Teilnehmer stimmte dieser Aus-

sage eher zu, 20% sogar vollkommen. Offenbar fühlen sich nur wenige Unterneh-

mungen durch die deutschen Rechnungslegungsnormen merklich in der Praxis

ihres Risikomanagement eingeschränkt.

Dieser Eindruck verstärkt sich noch erheblich, wenn man die weiteren Ergeb-

nisse mit berücksichtigt. Unseren Befunden zufolge haben die deutschen Rech-

nungslegungsnormen nur in wenigen Fällen konkrete Auswirkungen auf Risiko-

management-Praktiken:

● Nur 8,5% der Unternehmungen stimmten zumindest tendenziell zu, daß die Vor-

schriften sie veranlassen, einen kleineren Anteil ihrer Exposure zu hedgen, als

sie ohne diese Vorschriften hedgen würden.

● Noch kleiner ist der Anteil der Unternehmungen (5,7%), die durch die Bilanzie-

rungsnormen veranlaßt werden, einen größeren Anteil ihrer Exposures abzu-

sichern.

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71

● Immerhin 11,4% der Unternehmungen stimmten voll oder zumindest tendenziell

der Aussage zu, wonach die Rechnungslegungsnormen das Timing ihrer Hed-

ging-Aktivitäten beeinflussen, und

● in 12,7% der Unternehmungen sind die Vorschriften der Anlaß, einzelne Hed-

ging-Instrumente nicht einzusetzen.

● Praktisch keinerlei Zustimmung verzeichnete schließlich die Aussage, die Bilan-

zierungsnormen seien ursächlich dafür, bestimmte Kurssicherungsinstrumente

einzusetzen, die ansonsten nicht eingesetzt würden.

Wie Abbildung 19 zeigt, liegen die durchschnittlichen Zustimmungswerte zu

allen voranstehenden Aussagen zwischen 0,4 und 0,7 und damit ganz eindeutig im

Ablehnungsbereich.

Abbildung 19

Die derzeitigen deutschen Rechnungslegungsvor-schriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten …sind unklar und bereiten uns Problemebei der Umsetzung unseres Risiko-management.

haben keinerlei Einfluß auf das Risiko-management in unserer Unternehmung.

veranlassen uns, einen größeren Teilder Exposures zu hedgen, als wir sonsthedgen würden.

stimme überhaupt nicht zu stimme voll zu2

veranlassen uns, einen kleineren Teilder Exposures zu hedgen, als wir sonsthedgen würden.

veranlassen uns, das Timing unsererHedging-Aktivitäten zu verändern.

veranlassen uns, einige Hedging-Instrumente nicht einzusetzen, die wirsonst einsetzen würden.

veranlassen uns, einige Hedging-Instrumente einzusetzen, die wir sonstnicht einsetzen würden.und die Vorschriften zur Offenlegungin bezug auf das Risikomanagementsind ausreichend und sollten nichtgeändert werden.

1 30

1,3

1,7

0,5

0,4

0,6

0,7

0,4

1,2

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72

Für die überwiegende Mehrzahl der Unternehmungen scheinen die derzeitigen

deutschen Normen für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten somit keine deutli-

chen Nachteile mit sich zu bringen. Man kann die Ergebnisse zwar auch umgekehrt

deuten: Die derzeitigen Bilanzierungsvorschriften sind nicht völlig neutral, sie

beeinflussen zumindest einige Unternehmungen in wichtigen Teilfragen ihres

Risikomanagement. Vor dem Hintergrund des zuvor erwähnten, früheren Ergebnis-

ses – der Wahrnehmung der Rechnungslegung als sehr wichtiges Problem im

Umgang mit Derivaten – überrascht allerdings der geringe Anteil der Unterneh-

mungen, die über konkrete Auswirkungen der Bilanzierungsnormen berichten.

Überraschend sind die Befunde auch, wenn man sie mit den Ergebnissen der

Umfrage von Gebhardt/Ruß(1999) vergleicht. In dieser Studie wurden die teilneh-

menden deutschen Unternehmungen ebenfalls gefragt, welchen Einfluß die Bilan-

zierungsregeln auf die Hedging-Aktivitäten haben.93) Nur knapp 50% der Unter-

nehmungen (gegenüber 65% in der vorliegenden Studie) gaben an, die Normen

hätten keinerlei Einfluß. Knapp 30% der Unternehmungen berichteten, aufgrund

der Bilanzierungsnormen werde ein geringerer Prozentsatz der Exposure abge-

sichert (vorliegende Studie: 8,5%); einen Einfluß auf das Timing stellten 58,3% der

Unternehmungen fest (vorliegende Studie: 11,4%); und einen Verzicht auf den Ein-

satz gewisser Instrumente sogar 60,4% (vorliegende Studie: 12,7%).94) Die Diskre-

panz zwischen den Ergebnissen der beiden Untersuchungen ist erheblich, und es

fällt schwer, eine Erklärung für sie zu finden. Allenfalls könnten Sample-Unter-

schiede sowie der zeitliche Abstand zwischen der beiden Erhebungen eine

Erklärung bieten.

Aber auch die Interpretation des Antwortverhaltens innerhalb der vorliegenden

Studie ist schwierig. Einerseits scheinen die deutschen Regeln zur Bilanzierung

von Finanzinstrumenten nur in wenigen Unternehmungen zu konkreten Beeinträch-

tigungen des Risikomanagement zu führen. Anderseits werden die aktuellen deut-

schen Rechnungslegungsvorschriften offenkundig als Problem wahrgenommen.

Dies zeigt sich auch in den Antworten zur letzten in Abbildung 19 aufgeführten

Aussage: Nur eine Minderheit von 32% der Teilnehmer vertritt die Auffassung, die

gegenwärtigen deutschen Rechnungslegungsvorschriften zur Bilanzierung von

Finanzinstrumenten seien ausreichend und sollten beibehalten werden. Der geringe

durchschnittliche Zustimmungswert von 1,2 bringt zum Ausdruck, daß die befrag-

ten Finanzmanager in ihrer Mehrheit eine Änderung des gegenwärtigen Bilanz-

rechts in diesem Bereich für notwendig erachten.

Eine mögliche Interpretation dieser nicht völlig konsistent erscheinenden Ergeb-

nisse mag darin bestehen, daß in bezug auf die Bilanzierung von Finanzinstrumen-

ten in Deutschland faktisch ein rechtsfreier Raum besteht. Es gibt keine expliziten

Normen, und in der Praxis haben sich in den vergangenen Jahren zahlreiche Prakti-

ken etabliert, die jeweils sachlich zwar begründet sein mögen, die aber im Grunde

nur schwer mit dem geltenden Bilanzrecht vereinbar sind (z.B. Bewertungseinhei-

ten auf Portfolio-Ebene oder das Hedge Accounting für antizipierte Transaktionen).

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Gleichzeitig wurden im internationalen Raum (US-GAAP, IAS) Regelungen ent-

wickelt, die sowohl den traditionellen Grundsätzen der deutschen Bilanzierung

widersprechen als auch mit den europäischen Bilanzierungsrichtlinien kaum kom-

patibel erscheinen.95) All dies mag dazu führen, daß die deutschen Finanzmanager

durch das gegenwärtige Bilanzrecht – bzw. durch das Fehlen einer klaren und ver-

läßlichen rechtlichen Regelung – zwar nicht in ihrer Praxis des Risikomanagement

beeinträchtigt werden, daß sie aber durch die ständige kontroverse Diskussion des

Sachverhalts in der Fachpresse verunsichert sind und sich eine baldige Klärung

erhoffen. In jedem Fall erscheint es erforderlich, den Einfluß der Rechnungsle-

gungsnormen auf die Praxis des unternehmerischen Risikomanagement zum

Gegenstand detaillierter empirischer Untersuchungen zu machen.

5. Die Einstellungen der Unternehmensvertreterzur Bilanzierung für Finanzinstrumente nachUS-GAAP und IAS

Die Grundzüge der Bilanzierung für Finanzinstrumente nach US-GAAP und

IAS wurden in den obigen Abschnitten 2 und 3 skizziert. Diese Normen sind direkt

relevant für jene deutschen Unternehmungen, die ihre Konzernabschlüsse nach US-

GAAP oder IAS erstellen; von größter Bedeutung sind sie naturgemäß für Banken,

die nach international anerkannten Standards bilanzieren (z.B. Deutsche Bank,

Dresdner Bank).Darüber hinaus haben die Entwicklungen in der anglo-amerikani-

schen Rechnungslegung auch eine Ausstrahlung auf die Diskussion um die Reform

des deutschen Bilanzrechts insgesamt. Der aktuellen Debatte über die Bilanzierung

für Finanzinstrumente kommt dabei eine besondere (Vorreiter-) Rolle zu, da in die-

sem Zusammenhang konzeptionelle Fragen aufgeworfen werden, die in anderen

Gebieten der Bilanzierung erst später erörtert werden.96)

Es ist aus diesen Gründen von großem Interesse, wie die deutschen Finanzmana-

ger die neuen anglo-amerikanischen Normen beurteilen. Wir fragten daher, ob die

Untersuchungsteilnehmer gegebenenfalls einer Einführung der entsprechenden

Regelungen in die deutsche Rechnungslegung zustimmen würden. Die Skala der

möglichen Antworten reichte von 0 (= würde einer Einführung in die deutsche

Rechnungslegung überhaupt nicht zustimmen) bis 3 (= würde einer Einführung …

voll zustimmen). Da sich die Fragen mit vergleichsweise detaillierten Regelungen

der anglo-amerikanischen Rechnungslegung auseinandersetzen, während sich der

Fragebogen insgesamt vorwiegend an Führungskräfte des Bereichs Finanzen rich-

tete, enthielt der Fragebogen eine weitere Antwortkategorie, mit der die Teilnehmer

angeben konnten, daß sie sich mit den betreffenden Vorschriften noch nicht inten-

siv auseinandergesetzt hatten. Allerdings wurde diese Möglichkeit von keinem der

Beteiligten wahrgenommen.

Die neueren Regelungen der anglo-amerikanischen Bilanzierung für Finanzin-

strumente basieren auf dem Grundsatz, daß derivative Finanzinstrumente bilanzie-

rungspflichtige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten sind. Die deutschen Unter-

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74

nehmensvertreter nahmen zu diesem Grundsatz mit einem durchschnittlichen

Zustimmungswert von 1,7 eine indifferente bis leicht zustimmende Haltung ein.

Allerdings pflichteten immerhin 62% der Untersuchungsteilnehmer diesem Grund-

satz bei bzw. befürworteten seine Einführung in die deutsche Rechnungslegung:

44% stimmten „eher“ zu, 18% der Teilnehmer äußerten sogar ihre volle Zustim-

mung.

Eine zweite Grundaussage der US-GAAP- und IAS-Rechnungslegung für

Finanzinstrumente lautet, daß Derivate zum Fair Value bewertet werden sollen.

Interessanterweise wurde die – international außerordentlich kontrovers diskutierte

– Fair-Value-Bewertung der Derivate von den Unternehmensvertretern sehr positiv

bewertet. Der Zustimmungswert liegt bei 1,9; insgesamt 73% der Teilnehmer

äußerten sich zustimmend, 27% sogar mit voller Zustimmung.

Werden derivative Finanzinstrumente in der Bilanz zu Marktwerten angesetzt,

stellt sich die Frage, wie Veränderungen von Marktwerten an Bilanzstichtagen zu

behandeln sind. Eine Möglichkeit besteht darin, Wertänderungen erfolgswirksam in

der GuV zu berücksichtigen. Wie zuvor erläutert, ist damit eine radikale Abkehr von

traditionellen Bilanzierungsprinzipien verbunden, insbesondere vom Realisations-

und Imparitätsprinzip. Alternativ können die Wertänderungen zunächst erfolgsneutral

im Eigenkapital ausgewiesen werden; bei einer späteren Realisierung werden sie

dann als Erträge oder Aufwendungen in das Jahresergebnis übernommen.

Sowohl SFAS 133 als auch IAS 39 sehen vor, daß Wertänderungen von Deriva-

ten grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV erfaßt werden. Ausnahmen bestehen

für Instrumente, die zur (Cash-Flow-) Kurssicherung eingesetzt werden, sowie für

Instrumente, für die ein Fair Value nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Die

Untersuchungsteilnehmer stehen dem Vorschlag, eine erfolgswirksame Vereinnah-

mung der Wertänderungen von Derivaten in die deutsche Rechnungslegung ein-

zuführen, vergleichsweise offen gegenüber. Befürworter und Gegner halten sich

(beinahe) die Waage, der Zustimmungswert liegt bei 1,4.

Etwas reservierter reagierten die Teilnehmer auf den Vorschlag, alle Finanzin-

strumente,also auch die originären Instrumente, in der Bilanz mit ihrem Fair Value

zu bewerten und Wertänderungen stets sofort als Aufwand oder Ertrag in der GuV

auszuweisen (durchschnittlicher Zustimmungswert 1,3). Auch hier äußerten sich

jedoch immerhin 40% der Teilnehmer zustimmend; allerdings lehnten 21% der

Teilnehmer die Regelung völlig ab. Die Fair-Value-Bewertung aller Finanzinstru-

mente wird sowohl vom FASB als auch vom IASC als längerfristiges Ziel ange-

strebt. Angesichts des heftigen Widerstands und der Kritik, auf die bereits die –

nicht so weitreichenden – derzeitigen Regelungen des SFAS 133 und des IAS 39

international gestoßen sind, sowie vor dem Hintergrund der deutschen Bilanzie-

rungstradition mit ihrer starken Betonung des Vorsichtsprinzips hätte man eine

noch deutlich negativere Haltung der Unternehmensvertreter in dieser Frage erwar-

ten können.

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75

Abbildung 20

Sehr breit war schließlich die Zustimmung der Untersuchungsteilnehmer in

bezug auf die Einführung verschärfter Offenlegungspflichten. 80% der Teilnehmer

würden die Einführung einer Regelung befürworten, nach der die Unternehmungen

künftig im Anhang detaillierte qualitative Angaben über ihre Strategien gegenüber

Finanzmarktrisiken veröffenlichen müßten, d.h. Angaben über die Ziele ihres

Risikomanagement, über die zugrundeliegenden Exposure-Konzepte, die zur Kurs-

sicherung eingesetzten Instrumente, die Bilanzierungsmethoden etc. (Durch-

schnittswert = 2,0). Derartige Angaben werden, wie in den Abschnitten H.2. und

H.3. dargestellt, sowohl nach US-GAAP als auch nach IAS von den Unternehmun-

gen verlangt.

Eine beinahe ebenso große Zustimmung (Durchschnittswert = 1,9) ergab sich für

den Vorschlag, auch die Veröffentlichung quantitativer Angaben über Verlustpoten-

tiale aus Finanzmarktrisiken (Value at Risk o.ä.) im Anhang verbindlich vorzu-

schreiben. Für die Einführung einer solchen Regelung sprachen sich 74% der Teil-

Die folgenden Regelungen sollten indas deutsche Bilanzrecht eingeführt werden.

Derivate sind Vermögenswerte bzw.Schulden und sollten daherbilanzierungspflichtig sein.

Derivate sollten zum Fair Valuebewertet werden.

stimme überhaupt nicht zu stimme voll zu

21

Veränderungen des Fair Value solltensofort als Aufwand bzw. Ertrag in derGuV berücksichtigt werden.

Alle Finanzinstrumente sollten mitIhrem Fair Value bewertet werden.Änderungen des Fair Value sollten alsAufwand bzw. Ertrag in der GuVberücksichtigt werden.

Im Anhang sollten detaillierte qualitativeAngaben über die Strategien der Unter-nehmung gegenüber Finanzmarktrisikenverpflichtend sein.

Im Anhang sollten quantitative Angabenüber die Verlustpotentiale der Unter-nehmung aus Finanzmarktrisikenverpflichtend sein.

30

1,7

1,4

1,9

2,0

1,3

1,9

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nehmer aus. Nach IAS besteht derzeit keine Verpflichtung, Angaben über Verlust-

potentiale aus Finanzmarktpositionen zu veröffentlichen. In den USA haben Rege-

lungen des FASB über entsprechende Angaben zwar nur empfehlenden

Charakter.97) Die Börsenaufsichtsbehörde SEC ist jedoch der Auffassung, Investo-

ren benötigten quantitative Informationen über die Marktrisiken, denen die Unter-

nehmungen ausgesetzt sind. Sie hat daher eigene Vorschriften erlassen, mit denen

börsennotierte Unternehmungen zur Publikation solcher Angaben verpflichtet

werden.98) Die sehr positive Einstellung der deutschen Finanzmanager zu den

Veröffentlichungspflichten mag erstaunen, da entsprechende Vorschriften in den

USA umstritten sind und eine Einführung der Informationspflichten für die Unter-

nehmungen nicht unerhebliche Kosten mit sich bringen würde.

6. Die Einstellungen der Unternehmensvertreter zurEinführung von Hedge-Accounting-Regelungenin das deutsche Bilanzierungsrecht

Der abschließende Fragenkomplex der Studie ist der Einführung von Hedge-

Accounting-Regelungen in das deutsche Bilanzierungsrecht gewidmet. Wie zuvor

erläutert, führt eine strikte Anwendung der traditionellen Bilanzierungsprinzipien

(imparitätische Einzelbewertung) bei Unternehmungen, die Kurssicherungsmaß-

nahmen betreiben, zu einer Verzerrung des Erfolgsausweises: Obwohl offene Risi-

kopositionen abgesichert werden, müssen bei Marktpreisänderungen Aufwendun-

gen gebucht werden; diesen Verlusten stehen aperiodische Erträge aus der

Auflösung der Positionen in späteren Perioden gegenüber. Das Problem kann durch

die Anwendung von Hedge-Accounting-Verfahren vermieden werden. Man faßt

risikobehaftete Grundgeschäfte und Sicherungsgeschäfte zusammen (Bewertungs-

einheiten) und schreibt lediglich dann ab, wenn der Gesamtwert der Position unter

die (gesamten) Anschaffungskosten fällt.

Wie in Abschnitt H.1. dargestellt, können drei unterschiedliche Formen des

Hedge Accounting unterschieden werden: Werden Grundgeschäfte jeweils nur mit

einzelnen Sicherungsgeschäften gemeinsam bewertet, liegen Micro Hedgesvor.

Bei Portfolio Hedgeswerden Gruppen gleichartiger Geschäfte zu Portefeuilles

zusammengefaßt, so daß sich Wertänderungen innerhalb dieser Geschäfte gegenseitig

ausgleichen. Werden Risiken schließlich auf Unternehmens- bzw. Bereichsebene

global abgesichert, spricht man von Macro Hedges.

Unsere Fragen zielten darauf ab festzustellen, welche Positionen die an der

Befragung teilnehmenden Unternehmensvertreter in der Diskussion um die Zuläs-

sigkeit des Hedge Accounting in der deutschen Rechnungslegung einnehmen. Den

Teilnehmern wurden fünf Thesen vorgelegt; zur Beantwortung stand eine Vier-

Punkte-Skala zur Verfügung, die von 0 (= stimme überhaupt nicht zu) bis 3

(= stimme voll zu) reichte.

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Die erste Aussage lautete: „Grund- und Sicherungsgeschäfte sollten in der exter-

nen Rechnungslegung stets einzeln und imparitätisch bewertet werden.“ Befürwor-

ter einer solchen Haltung treten für die strikte Beibehaltung der traditionellen

Bilanzierungsprinzipien ein; sie lehnen Hedge-Accounting-Regelungen grundsätz-

lich ab. In den Vordergrund treten dabei die Argumente, die gegen einen Ausweis

unrealisierter Gewinne sprechen, sowie die Tatsache, daß mit Hedge-Accounting-

Regelungen stets auch Möglichkeiten für Bilanzpolitik verbunden sind. Schwächer

gewichtet wird hingegen das Argument, daß die strikte imparitätische Einzelbewer-

tung zu Verzerrungen des Erfolgsausweises führt.

Abbildung 21

Wie in Abbildung 21 ersichtlich, sprach sich die überwältigende Mehrheit der

Untersuchungsteilnehmer gegendie Beibehaltung der imparitätischen Einzelbewer-

tung aus. 83,1% der Teilnehmer äußerten sich ablehnend zu der vorgegebenen Aus-

sage, knapp die Hälfte lehnte sie sogar vollkommen ab. Der niedrige Zustimmungs-

wert von 0,8 zeigt im Umkehrschluß, daß die Einführung von Hedge-

Accounting-Regelungen in die deutsche Rechnungslegung auf breite Zustimmung

trifft bzw. träfe.99)

Wie bereits dargestellt, besteht in der deutschen Literatur heute weitgehende

Einigkeit über die Zulässigkeit von Micro Hedges. Umstritten ist allerdings, ob es

bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Pflicht zu ihrer Bildung

Zur Bildung von Bewertungseinheiten(Hedge Accounting)

Grund- und Sicherungsgeschäfte solltenstets einzeln und imparitätisch bewertetwerden.

Bei Vorliegen genau definierter Voraus-setzungen sollte die Bildung von Mikro-Bewertungseinheiten zwingendvorgeschrieben sein.

Bei Vorliegen genau definierter Voraus-setzungen sollte die Bildung von Portfolio-Bewertungseinheiten zwingend vorge-schrieben sein.

Die Nichtbewertung von Sicherungsge-schäften bzw. die Abgrenzung von Auf-wendungen und Erträgen sollte auch beiAbsicherung erwarteter künftigerCash-Flows möglich sein.

stimme überhaupt nicht zu stimme voll zu

1 2

Bezüglich der Bildung von Bewertungs-einheiten sollten möglichst umfangreicheBilanzierungswahlrechte eingeräumtwerden.

0 3

0,8

1,8

1,8

1,5

1,3

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gibt.100) Wir fragten die Untersuchungsteilnehmer daher, ob bei Vorliegen genau

definierter Voraussetzungen die Bildung von Micro-Bewertungseinheiten zwingend

vorgeschrieben sein sollte. Zwei Drittel der Teilnehmer befürworteten eine Ver-

pflichtung zur Bildung von Bewertungseinheiten. Ein Drittel äußerte sich ableh-

nend, wobei allerdings nur 6% der Teilnehmer eine völlige Ablehnung zum Aus-

druck brachten. Der durchschnittliche Zustimmungswert zu dieser Frage liegt bei

1,8. Diese Zustimmung ist insofern bemerkenswert, als sie von den leitenden

Finanzmanagern der großen Industrie- und Handelsunternehmungen geäußert wird

und damit genau von denjenigen Personen, die bei Einführung einer verpflichten-

den Regelung Handlungsspielräume für Bilanzpolitik verlieren würden.

Im Gegensatz zu Micro Hedges ist bei Portfolio Hedges, also bei der Bildung

von Bewertungseinheiten auf der Ebene von Gruppen gleichartiger Transaktionen,

eine eindeutige Zuordnung von Bewertungsgewinnen und -verlusten zwischen ein-

zelnen Positionen nicht möglich. Darüber hinaus eröffnen auch Portfolio Hedges

dem Management Spielräume für Bilanzpolitik. Wie erwähnt, setzt sich die Bil-

dung von Bewertungseinheiten auf Portfolio-Ebene in der Bilanzierungspraxis

zunehmend durch. Dennoch ist ihre Vereinbarkeit mit dem deutschen Bilanzrecht

nach wie vor umstritten.

Unsere Frage lautete hier ebenfalls, ob bei Vorliegen von genau definierten Vor-

aussetzungen die Bildung von Portfolio Hedges zwingend vorgeschrieben sein

sollte. Auch diesem Vorschlag folgte die überwiegende Mehrheit der Unterneh-

mensvertreter, der Zustimmungswert liegt wiederum bei 1,8.

Zurückhaltender war die Reaktion auf die Frage, ob ein Hedge Accounting künf-

tig auch in bezug auf erwartete künftige Transaktionen zulässig sein sollte (antizi-

patives Hedging). Wie im obigen Abschnitt F.2. dargestellt, verfolgen zahlreiche

Unternehmungen die Strategie, erwartete künftige Fremdwährungsumsätze gegen

Änderungen der Wechselkurse abzusichern. Bei Anwendung der traditionellen

Bilanzierungsprinzipien muß am Bilanzstichtag geprüft werden, ob die hierzu ein-

gesetzten Finanzinstrumente auf einen niedrigeren beizulegenden Wert abzuwerten

sind bzw. ob Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu

bilden sind. Unrealisierte Gewinne aus den Sicherungsgeschäften bleiben aufgrund

des Realisationsprinzips unberücksichtigt. Es kann nun argumentiert werden, daß

den zu antizipierenden Währungsverlusten Währungsgewinne bei den gesicherten

künftigen Fremdwährungsumsätzen gegenüberstehen und die Bilanzierungspraxis

daher durch falsche Periodisierung von Aufwendungen und Erträgen zu einem ver-

zerrten Gewinnausweis führt: In der ersten Periode werden zu hohe Aufwendungen

und in der nächsten Periode zu hohe Erträge ausgewiesen. Gegen eine Aufrechnung

der Verluste bei den Sicherungsgeschäften mit den erwarteten Gewinnen bei den

künftigen Transaktionen spricht, daß letztere noch ungewiß sind, während die Ver-

luste sich auf bereits kontrahierte Positionen beziehen.

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Sowohl SFAS 133 als auch IAS 39 sehen – unter detailliert dargelegten Voraus-

setzungen – die Berücksichtigung des antizipativen Hedging als Cash Flow Hedges

in der Bilanz vor. Dabei werden die Aufwendungen und Erträge, die aus der Ab-

sicherung von Marktrisiken erwarteter künftiger Cash Flows resultieren, zunächst

erfolgsneutral im Eigenkapital erfaßt. In späteren Perioden, in denen die Wertände-

rungen der gesicherten Grundgeschäfte erfolgswirksam werden, werden die Auf-

wendungen und Erträge aus dem Hedging in die Gewinn- und Verlustrechnung

übertragen („recycling“).

Bei antizipativem Hedging werden Wertänderungen von bilanzierten Transaktio-

nen mit fiktiven Wertänderungen von noch nicht kontrahierten, erwarteten

Geschäften verrechnet. Es ist offensichtlich, daß eine solche Regelung dem Mana-

gement von Unternehmungen erhebliche Gestaltungsspielräume bietet. Vor allem

aus Sicht der deutschen Rechnungslegung, die traditionell das Ziel verfolgt, einen

„objektivierten“, ausschüttungsfähigen Gewinn zu ermitteln, erscheint ein Hedge

Accounting bei antizipativen Kurssicherungen höchst problematisch. Dennoch

standen die Teilnehmer unserer Studie dieser Möglichkeit insgesamt vergleichs-

weise offen gegenüber, Befürworter und Gegner hielten sich exakt die Waage

(Durchschnittswert: 1,5).

Die abschließende Frage lautete, ob den Unternehmungen bezüglich der Bildung

von Bewertungseinheiten möglichst umfangreiche Bilanzierungswahlrechte einge-

räumt werden sollten. Für einen solchen Vorschlag könnte angeführt werden, daß in

der Praxis sehr unterschiedliche Risikomanagement-Praktiken verbreitet sind und

daß eine adäquate bilanzielle Abbildung dieser Vorgehensweisen flexible Regelun-

gen voraussetzt. Allerdings führen „flexible Regelungen“ in der Praxis stets auch

zu Spielräumen für Bilanz- und Ergebnispolitik. Diesem Gegenargument wird

offenkundig von den Befragungsteilnehmern Gewicht beigemessen, denn der

durchschnittliche Zustimmungswert liegt bei dieser Frage nur bei 1,3 und damit im

Ablehnungsbereich. Knapp zwei Drittel der Teilnehmer sprachen sich gegen

umfangreiche Bilanzierungswahlrechte aus; diese Ablehnung ist umso bemerkens-

werter, als sie von Finanzmanagern und damit (zumindest bei vordergründiger

Betrachtung) von den potentiellen Nutznießern solcher Wahlrechte ausgesprochen

wird.

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In Industrie- und Handelsunternehmungen wird dem Bereich des Risikomanage-

ment zunehmende Aufmerksamkeit gewidmet. Verantwortlich dafür sind Entwick-

lungen im Marktumfeld der Unternehmungen (Globalisierung, erhöhte Wettbe-

werbsdynamik, Volatilität an den Finanzmärkten), Änderungen von Gesellschafts-

und Bilanzrecht sowie die Entwicklung neuer betriebswirtschaftlicher Methoden

und Instrumente.

Auch die betriebswirtschaftliche Literatur setzt sich seit einigen Jahren intensiv

mit Fragen des Risikomanagement auseinander. Eine Vielzahl von Beiträgen

beschäftigt sich auf theoretische Weise mit unterschiedlichen Teilbereichen des

Risikomanagement. Besondere Beachtung wurde dabei dem Management finanz-

wirtschaftlicher Risiken gewidmet. Zu diesem Fragenkreis sind darüber hinaus eine

Reihe von empirischen Studien vorgelegt worden. Da sich aus den theoretischen

Arbeiten bislang keine eindeutigen Handlungsanweisungen für die Ausgestaltung

des Risikomanagement in der Praxis ableiten lassen, bieten die empirischen Stu-

dien den verantwortlichen Führungskräften wertvolle Informationen über die vor-

herrschenden Praktiken in anderen Unternehmungen.

Die vorliegende Arbeit möchte zur Diskussion um das Risikomanagement bei-

tragen. Dargestellt werden die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung über die

Praxis des finanzwirtschaftlichen Risikomanagement in großen deutschen Indu-

strie- und Handelsunternehmungen. Die Ergebnisse der Befragung werden den

Befunden früherer Studien sowie den Positionen der theoretischen Literatur

gegenübergestellt. Die Untersuchung richtete sich an alle börsennotierten deut-

schen Aktiengesellschaften, die bestimmte Größenkriterien erfüllten und nicht

ihrerseits Tochtergesellschaften anderer Konzerne waren; ausgenommen von der

Befragung wurden Banken und Versicherungen. Von den angeschriebenen 154

Unternehmungen nahmen 74 an der Untersuchung teil (Rücklaufquote = 48%). Die

Methodik sowie das Untersuchungssample sind im Anhang näher dargestellt.

Im einzelnen wurden die Teilnehmer zu den folgenden Fragenkomplexen

befragt:

(1) zur Bedeutung unterschiedlicher Risikokategorien sowie zur Organisation und

zu den Zielen des Risikomanagement (Teil C);

(2) zur Organisation des Finanzmanagement (Teil D);

(3) zum Einsatz derivativer Finanzinstrumente (Teil E);

(4) zum Management von Wechselkurs- und Zinsrisiken (Teile F und G);

(5) und zur Rechnungslegung für Finanzinstrumente (Teil H).

I . Zusammenfassung

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ad (1) Aus Sicht der Unternehmungen stellen branchenbezogene Wettbewerbs-

risiken die bedeutsamste Kategorie an Risiken dar. Die zweitwichtigste Risikokate-

gorie sind finanzwirtschaftliche Risiken. Allerdings zeigte sich, daß in vielen

Unternehmungen noch keine regelmäßige und systematische Erfassung von Unter-

nehmensrisiken erfolgt. Am weitesten verbreitet ist die Erfassung und Steuerung

von finanzwirtschaftlichen Risiken. Im Einklang mit diesen Befunden gab Ende

1998, Anfang 1999 nur eine Minderheit von 14% der Unternehmungen an, bereits

über ein voll ausgebautes Risikomanagement-System gemäß den Anforderungen

des KonTraG zu verfügen. In der überwiegenden Mehrzahl der Unternehmungen

befindet sich ein derartiges System derzeit im Aufbau.

Die Organisation des gesamtunternehmensbezogenen Risikomanagement ist

in den Unternehmungen auf unterschiedliche Weise geregelt. In mehr als einem

Drittel der Unternehmungen sind die Aufgaben und Kompetenzen auf mehrere

Abteilungen aufgeteilt. In knapp einem Viertel der Unternehmungen ist eine dem

Vorstand direkt unterstellte Stabsabteilung für Fragen des Risikomanagement

zuständig. Andere häufig anzutreffende Ausgestaltungsformen sind die Zuordnung

zum Unternehmensbereich Controlling sowie – mit einigem Abstand – zum

Bereich Finanzen/Treasury.

Das dominierende Ziel des Risikomanagement in deutschen Unternehmungen ist

die Sicherung des Fortbestands der Unternehmung. Weitere wichtige Ziele sind die

Steigerung des Marktwerts, die Verhaltensbeeinflussung von Konzernsubsystemen

und die Steigerung des Ergebnisses. Üblicherweise wird in der betriebswirtschaftli-

chen Literatur unterstellt, Unternehmensentscheidungen würden mit dem Ziel der

Marktwertmaximierung getroffen (Shareholder-Value-Perspektive). Die zentrale

Bedeutung des Überlebensziels in der Praxis kann mit der spezifisch deutschen

Unternehmensphilosophie erklärt werden. Danach haben nicht nur die Eigentümer

(Aktionäre), sondern auch andere Interessengruppen legitime Ansprüche an die

Unternehmung (Stakeholder-Perspektive). Die Unternehmensleitung muß versu-

chen, diese Interessen zu einem Ausgleich zu bringen. Dies geschieht, indem sie

mit ihren Entscheidungen das Wohl der Unternehmung „an sich“ verfolgt.

ad (2) Der zweite Teil der Befragung widmete sich den Zielen und der Organi-

sation des Finanzmanagement der Unternehmungen. Die Teilnehmer wurden

zunächst gebeten, die Einstellungen ihrer Unternehmungen gegenüber finanzwirt-

schaftlichen Risiken einzuschätzen. Die Antworten zeigen insgesamt, daß die

Unternehmungen gegenüber den verschiedenen Risikoarten eine leicht risikoaverse

bis risikoneutrale Haltung einnehmen. Am stärksten ausgeprägt ist die Risikoabnei-

gung gegenüber Wechselkurs- und Adressenausfallrisiken.

Nur in 14% der an der Untersuchung teilnehmenden Unternehmungen sind die

Finanzbereiche als Profit Center organisiert. In den übrigen Unternehmungen sind

sie entweder als Cost oder als Service Center eingerichtet. Ein weiteres wichtiges

organisatorisches Problem ist die Verteilung von Aufgaben und Kompetenzen zwi-

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schen der Konzernzentrale und den Finanzabteilungen der (ausländischen) Tochter-

gesellschaften. Die Befragungsergebnisse zeigen, daß sowohl die Entscheidungs-

findung als auch die Ausführung von Risikomanagement-Maßnahmen in hohem

Maße zentralisiert sind.

Es ist zu erwarten, daß sich aus der intensiven Diskussion in Praxis und Literatur

im Zeitablauf „Grundsätze eines ordnungsmäßigen Risikomanagement“ herausbilden

werden. Diese Grundsätze können in Anlehnung an die aufsichtsrechtlichen Anforde-

rungen an den Handel und das Risikomanagement in Banken abgeleitet werden.

Unsere Befragung zeigt, daß die entsprechenden Regelungen (schriftliche Richtlinien

für den Handel, Trennung von Funktionen, regelmäßige Bewertung von Positionen

etc.) in etwa der Hälfte der Unternehmungen bereits eingeführt sind, in zahlreichen

weiteren Unternehmungen wird derzeit an ihrer Umsetzung gearbeitet. Kritisch ist zu

vermerken, daß etwa ein Viertel der Befragungsteilnehmer die Auffassung vertritt,

derartige Regelungen seien in ihren Unternehmungen nicht erforderlich.

Nur etwa ein Viertel der befragten Unternehmungen setzt derzeit bereits

ein umfassendes und voll integriertes Informationssystem zur Unterstützung der

Treasury-Management-Aktivitäten ein. Mehr als ein Drittel der Unternehmungen

setzen in größerem Ausmaß selbst entwickelte Programme ein, und knapp 30% der

Teilnehmer berichten, daß die mangelnde Integration der verschiedenen von ihnen

genutzten Programme zu Problemen führe. Allerdings plant nur etwa ein Viertel der

Unternehmungen größere Investitionen in Treasury-Informationssysteme.

ad (3) 90 % der an der Umfrage teilnehmenden Unternehmungen gaben an,

derivative Finanzinstrumente einzusetzen. Am häufigsten werden Devisentermin-

geschäfte genutzt. Weitere praktisch bedeutsame Derivate sind Zinsswaps,

Währungsswaps, Caps und Floors, Forward Rate Agreements und Devisenoptio-

nen. Exotische und komplexe Instrumente werden von den meisten Unternehmun-

gen nicht oder nur sehr selten genutzt. Nach Angaben der Unternehmensvertreter

werden die Derivate in der überwiegenden Zahl der Fälle zur Absicherung von

Risiken eingesetzt. Nur 12% der Befragten erklärten, Derivate würden in geringem

Maße auch genutzt, um durch den gezielten Aufbau offener Positionen Gewinne an

den Finanzmärkten zu erzielen.

Die wichtigsten Probleme im Umgang mit derivativen Finanzinstrumenten sind

nach unseren Ergebnissen die Beurteilung der Risiken der Instrumente und die

deutschen Bilanzierungsvorschriften. Weiterhin wurden mangelnde Kenntnisse in

bezug auf Derivate, die ungenaue Kenntnis der Risikopositionen der Unternehmun-

gen sowie die Bewertung der Derivate als bedeutsame Probleme genannt. Insge-

samt ist auffällig, daß alle genannten Probleme im Durchschnitt über alle Antwor-

ten hinweg als nur wenig bedeutsam eingeschätzt wurden. Anders ausgedrückt: Die

Finanzmanager der großen Unternehmungen sehen im Umgang mit Derivaten

keine wirklich gravierenden Probleme (mehr).

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ad (4) Ein wesentlicher Teilbereich unserer Befragung beschäftigte sich mit dem

Management von Wechselkurs- und Zinsrisiken. Im Hinblick auf Wechselkursrisi-

ken zeigte sich, daß nur eine kleine Minderheit von Unternehmungen keinerlei

Absicherungsmaßnahmen ergreift, daß aber ebenfalls nur eine Minderheit (22%)

eine Strategie der vollständigen Absicherung ihrer Exposure verfolgt. Die Mehrheit

der Unternehmungen (54%) verfolgt eine Strategie der „selektiven Kurssicherung“,

bei der in Abhängigkeit von Wechselkursprognosen nur solche Positionen abge-

sichert werden, für die Kursverluste erwartet werden.

Eine weitere Frage bezog sich speziell auf die Absicherung der US-Dollar-Posi-

tionen der Unternehmungen. Nur 16% der Unternehmungen gaben an, ihre Dollar-

Position vollständig abgesichert zu haben; am anderen Ende des Spektrums hatten

13% der Unternehmungen keinerlei Kurssicherung ergriffen. Die Absicherungs-

quote lag in den meisten Unternehmungen zwischen 50 und 100%.

Die weite Verbreitung der selektiven Kurssicherungsstrategie impliziert, daß

sehr viele Finanzmanager glauben in der Lage zu sein, systematisch gewinnbrin-

gende Wechselkursprognosen zu erstellen. Insgesamt gaben 73% der Teilnehmer

an, daß sie im Zusammenhang mit Kurssicherungsmaßnahmen regelmäßig

Wechselkursprognosen einsetzen. Sie stellen sich damit gegen die These der Infor-

mationseffizienz der Finanzmärkte, die in der finanzwirtschaftlichen Literatur eine

zentrale Stellung einnimmt.

Die Ergebnisse über das Wechselkursrisiko-Management der Unternehmungen

stehen im Einklang mit früheren empirischen Untersuchungen zu diesem Thema.

Demgegenüber ist bislang nur sehr wenig über die Praxis des Zinsrisiko-Manage-

ment bekannt. Unserer Befragung zufolge werden Zinsrisiken in vielen Unterneh-

mungen bislang noch nicht systematisch erfaßt oder quantifiziert. Als wichtigste

Ausprägung des Zinsrisikos werden die längerfristigen Auswirkungen von Zinsän-

derungen auf den operativen Cash Flow der Unternehmungen genannt. Im übrigen

resultieren bedeutsame Risiken aus möglichen Zinserhöhungen, die vor geplanten

Kapitalbeschaffungen eintreten. Insgesamt fällt auf, daß mögliche Opportunitäts-

verluste (aus Zinssenkungen nach Kapitalbeschaffungen bzw. aus Zinserhöhungen

nach der Anlage liquider Mittel) als nicht so problematisch eingeschätzt werden

wie die tatsächliche Erhöhung der Finanzierungskosten bzw. die Verminderung der

Rendite bei der Kapitalanlage.

Die Befunde zu den Sicherungsstrategien zeigen, daß die Unternehmungen in

noch stärkerem Maße als im Wechselkursrisiko-Management bereit sind, offene

Zinspositionen in der Hoffnung auf Gewinne unbesichert zu belassen. Aus dem

gesamten Untersuchungssample sind nur zwei Unternehmungen bestrebt, ihre Zins-

risiken vollständig abzusichern. Mit 61% führt die große Mehrheit der Unterneh-

mungen eine auf Prognosen beruhende selektive Zinsrisiko-Sicherung durch, und

immerhin 7% sind sogar bereit, in der Hoffnung auf Gewinne gezielt offene Zins-

positionen einzugehen.

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ad (5) Die Ergebnisse der Studie zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten und

zur Offenlegung in bezug auf das Risikomanagement können wie folgt zusammen-

gefaßt werden. Die gegenwärtigen deutschen Rechnungslegungsnormen haben in

der überwiegenden Mehrzahl der befragten Unternehmungen keine konkreten Aus-

wirkungen auf das Risikomanagement. Dennoch bringen die Unternehmensvertre-

ter ihre Unzufriedenheit mit den gegenwärtigen Regelungen zum Ausdruck, nur

eine Minderheit spricht sich für ihre Beibehaltung aus.

Die Einstellungen der Unternehmensvertreter gegenüber den aktuellen interna-

tionalen Rechnungslegungsstandards in diesem Bereich (SFAS 133, IAS 39) sind

zwar nicht einheitlich, angesichts der international sehr umstrittenen Materie aber

bemerkenswert offen. Insgesamt stehen die Unternehmensvertreter einer Bilanzie-

rungspflicht für derivative Finanzinstrumente vorsichtig positiv gegenüber, eine

deutliche Mehrzahl spricht sich für die Bewertung der Derivate zum Fair Value aus.

Indifferent bis eher skeptisch stehen sie dem Vorschlag gegenüber, alle Finanzin-

strumente zum Fair Value zu bewerten und Marktwertänderung stets erfolgswirk-

sam zu behandeln. Die große Mehrzahl der Befragten würde schließlich eine deutli-

che Ausweitung der Offenlegungspflichten in bezug auf Finanzinstrumente und

finanzwirtschaftliches Risikomanagement begrüßen.

Die Meinungen der Manager zur bilanziellen Berücksichtigung von Kurssiche-

rungsmaßnahmen in der deutschen Rechnungslegung fallen sehr deutlich aus: Mit

deutlicher Mehrheit sprechen sich die Befragten dafür aus, bei Vorliegen von klar

festgelegten Voraussetzungen eine Pflicht zur Bildung von Bewertungseinheiten für

Micro- und Portfolio-Hedges in das deutsche Bilanzrecht einzuführen. Nur eine

kleine Minderheit möchte strikt an den traditionellen Bilanzierungsprinzipien, d.h.

an der imparitätischen Einzelbewertung festhalten.

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Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse beruhen auf der Auswertung von

Fragebögen, die Ende 1998 an die Finanzvorstände deutscher Aktiengesellschaften

versandt wurden. Die Grundgesamtheit bestand aus den größten börsennotierten

deutschen Aktiengesellschaften; Banken und Versicherungen wurden von der

Befragung ausgenommen. Angeschrieben wurden alle Gesellschaften, deren Aktien

im DAX-100 enthalten sind. Darüber hinaus wurden alle weiteren deutschen

börsennotierten Unternehmungen in die Untersuchung einbezogen, die im

Geschäftsjahr 1997 einen Umsatz von mindestens 300 Mio. DM erzielt hatten und

ihrerseits nicht Tochtergesellschaften anderer Konzerne waren.

Von den insgesamt angeschriebenen 154 Gesellschaften antworteten 74. Die

Rücklaufquote beträgt somit 48%. Sie ist für Fragebogen-Untersuchungen ver-

gleichsweise hoch, was mit der Aktualität und Brisanz des Themas erklärt werden

kann.

Tabelle 4 beschreibt die befragten Unternehmungen durch wichtige Kennzahlen.

Der Vergleich der Merkmale von antwortenden und nicht-antwortenden Unterneh-

mungen zeigt, daß die Teilnahmebereitschaft positiv mit der Größe der Unterneh-

mungen korreliert: Die antwortenden Unternehmungen erzielten einen durch-

schnittlichen Jahresumsatz in Höhe von etwa 12,5 Mrd. DM, während die

entsprechende Kennzahl bei den nicht-antwortenden Unternehmungen nur 6,1 Mrd.

DM betrug. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der antwortenden Unternehmun-

gen lag bei 36.762, gegenüber 17.906 bei den nicht-antwortenden. Angesichts der

insgesamt hohen Rücklaufquote können die Untersuchungsergebnisse somit als

repräsentativ für den Kreis der größten deutschen Industrie- und Handels-

unternehmungen gelten.

Tabelle 4: Größenangaben zu den befragten Unternehmungen

Anm.: (i) Die Angaben für Umsatz- und Mitarbeiterzahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 1996.Für manche Unternehmungen ist das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr identisch, so daß sichdie Zahlenangaben nicht alle auf denselben Zeitraum beziehen.(ii) Mitarbeiterzahlen: Durchschnitt des Jahres 1996.(iii) Der Marktwert wurde aus den Börsenwerten zum 31.12.1997 des gesamten Stamm- und Vorzugs-kapitals berechnet.Quellen: (i) Geschäftsberichte; telefonische Auskünfte; (ii) für Marktwerte: Börse online, Nr. 52/1997.

Anhang: Methodik der Untersuchung

Antwortende Nicht-antwortendeUnternehmungen (n = 74) Unternehmungen (n = 80)

Mittel- Standard- Mittel- Standard-wert abweichung wert abweichung

Umsatz (Mio. DM) 12.492,7 23.845,2 6.111,7 12.243,0

davon im Ausland 44,36% 31,30% 38,89% 26,65%

Mitarbeiterzahl 36.762 72.237 17.906 30.298

davon im Ausland 38,77% 23,01% 32,32% 26,19%

Martwert (Mio. DM) 7.352,6 15.282,9 2.441,8 5.054,3

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In der folgenden Tabelle 5 ist die Branchenverteilung der befragten Unterneh-

mungen dargestellt. Man erkennt, daß Unternehmungen aus allen bedeutsamen

Branchen in der Stichprobe vertreten sind. Der Branchenstruktur der deutschen

Wirtschaft entsprechend liegen die Schwerpunkte bei Unternehmungen der

Chemie- und Pharmaindustrie, der Bau- und Bauzulieferindustrie, der Elektro-

industrie, im Maschinenbau, der Automobilbranche sowie bei Handels- und Dienst-

leistungsunternehmungen.

In Tabelle 6 sind schließlich die Positionen aufgeführt, die die antwortenden

Personen innerhalb ihrer Unternehmungen innehaben. Es zeigt sich, daß in einem

Viertel aller Fälle der Fragebogen von Vorstandsmitgliedern ausgefüllt wurde;

nahezu alle Fragebögen wurden von leitenden Mitarbeitern beantwortet.

Tabelle 5: Branchenstruktur der teilnehmenden Unternehmungen

Branche Anzahl Anteil

Chemie- und Pharmaindustrie 11 14,9%

Bau- und Bauzulieferindustrie 11 14,9%

Handel und Dienstleistungen 8 10,8%

Elektroindustrie 6 8,1%

Anlagen- und Maschinenbau 5 6,8%

Automobilbau und Autozulieferer 5 6,8%

Nahrungsmittel und Getränke 5 6,8%

Bekleidungsindustrie 4 5,4%

Sonst. Konsumwerte 4 5,4%

Eisen- und Stahlindustrie 4 5,4%

Energiewirtschaft 3 4,1%

Sonstige (incl. Holdingges.) 8 10,8%

Gesamt 74 100,0%

Position Anzahl Anteil

Vorstandsmitglied 19 25,7%

Bereichsleiter 28 37,8%

Hauptabteilungsleiter 9 12,2%

Abteilungsleiter 14 18,9%

Sonstige Position 2 2,7%

keine Angaben 2 2,7%

Gesamt 74 100,0%

Tabelle 6: Die Positionen der antwortenden Unternehmensvertreter

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1 Vgl. C&L Deutsche Revision AG1998a, S. 15f.

2 Vgl. z.B. Lück1998; Kromschröder/Lück1998; Klees1998; Emmerich1999; Füser et al.1999; siehe auchC&L Deutsche Revision AG1998b.

3 Vgl. z.B. Giese1998; Jacob1998; Dörner/Bischof1999; Pollanz1999; siehe hierzu auch IDW 1999.

4 Vgl. zum Value-at-Risk-Ansatz Stocks 1997; detailliert: Jorion 1997.

5 Vgl. Glaum/Wirth1998, S. 209.

6 Vgl. bspw. Smith/Stulz1985; Nance et al.1993; Froot et al.1993; siehe hierzu auch die Literaturstudienvon Fenn et al.1997 und Pritsch/Hommel1997 sowie die dort jeweils zitierte Literatur.

7 Die Studie von Price Waterhouse(1994) beschäftigt sich mit dem Treasury Management deutscher (Groß-)Unternehmungen; Price Waterhouse(1995) legen eine internationalen Vergleich von Treasury-Manage-ment-Praktiken vor. Die empirischen Studien von Belk/Glaum(1990); Lessard/Zaheer(1990); Edelshain(1992); Glaum/Roth(1993), Batten et al.(1993), Aabo(1999) sowie Greenwich Treasury Advisors(1999)konzentrieren sich auf das Wechselkursrisiko-Management internationaler Unternehmungen in unter-schiedlichen Ländern. Zu nennen sind schließlich auch die Studien von Tufano(1998a) und Petersen/Thiagarajan (1998), die sich speziell mit dem Risikomanagement von Goldminen-Unternehmungenbeschäftigen.

8 Zum Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten in Industrie- und Handelsunternehmungen vgl. Bodnar etal. 1995, 1996, 1998; Grant/Marshall1997; Berkman et al.1997; Howton/Perfect1998; Bodnar/Gebhardt1999; Gebhardt/Ruß1999; Association for Financial Professionals1999; De Ceuster et al.1999. Sieheauch Nance et al.1993; Mian 1996; Jalilvand et al. 1997; Geczy et al.1997, die versuchen, mit Hilfe vonDaten über den Einsatz von Derivaten in Unternehmungen die theoretischen Erklärungsansätze des unter-nehmerischen Risikomanagement zu testen.

9 Phillips 1997, S. 80.

10 Cohen/Wiseman1997, S. 25.

11 Siehe unten, S. 87.

12 Vgl. Karten1993, Sp. 3829-3834; Rudolph1995, S. 23; Hommel/Pritsch1998, S. 7f.; Sauerwein/Thurner1998, S. 28f.; Lück 1998, S. 1926f.; Klees1998, S. 94-96; Füser et al.1999, S. 753; Emmerich1999, S. 1079-1085; detailliert C&L Deutsche Revision AG1998b, S. 11ff.

13 Vgl. Klees1998, S. 94; C&L Deutsche Revision AG1998b, S. 11.

14 Vgl. z.B.Glaum1990, S. 69; Sauerwein/Thurner1998, S. 25; Hommel/Pritsch1998, S. 7; siehe hierzuauch C&L Deutsche Revision AG1998b, S. 28 sowie S. 22–25.

15 Vgl. hierzu auch Klees1998, S. 95.

16 Vgl. hierzu z.B. Krystek/Müller-Stevens 1999 sowie die dort zitierte Literatur. Zur Analyse und Bewertungvon Risiken in Industrieunternehmungen siehe auchEmmerich1999, S. 1082f.

17 Interessanterweise kann aus theoretischer Sicht argumentiert werden, daß ein Management der unterneh-mensspezifischen Risiken für Publikumsaktiengesellschaften nicht notwendig bzw. sogar schädlich ist. Beiunternehmensspezifischen Risiken handelt es sich definitionsgemäß um unsystematische, diversifizierbareRisiken. Halten Investoren ein ausreichend breit diversifiziertes Aktienportefeuille, so gleichen sich unter-nehmensindividuelle Renditeschwankungen gegenseitig aus. Aus Aktionärssicht sind daher nur die markt-bedingten, nicht-diversifizierbaren Schwankungen der Renditen relevant (systematisches Risiko), und lautKapitalmarkttheorie gehen daher auch nur diese Risiken in die Bewertung von Aktien ein. Anders ausge-drückt werden Aktionäre für die Übernahme von unsystematischen Risiken nicht durch eine Risikoprämieentschädigt. Daraus aber folgt, daß das Management von Unternehmungen durch die Verminderung,Verlagerung oder die Erhöhung von unternehmensspezifischen Risiken den Unternehmenswert nicht ver-ändern kann. In dem Maße, in dem ein Management derartiger Risiken Kosten verursacht, wird derUnternehmenswert sogar vermindert.

18 Vgl. C&L Deutsche Revision AG1998c.

19 Zur Organisation des Risikomanagement vgl. auch Füser et al.1999, S. 757f.; detailliert hierzu C&LDeutsche Revision AG1998b, S. 22ff.

20 Allerdings kann die Unternehmensleitung nicht alle Aufgaben des Risikomanagement selbst wahrnehmen.Sie muß allerdings durch klare Zielvorgaben sowie durch eine geeignete Kontrolle sicherstellen, daß dievon ihr delegierten Aufgaben in der Unternehmung durchgeführt werden; vgl. C&L Deutsche Revision AG1998b, S. 22.

21 Vgl. hierzu auch Schmidt/Spindler1997; zur Diskussion um die Shareholder-Value-Orientierung deutscherUnternehmungen siehe C&L Deutsche Revision AG1998c.

Anmerkungen und L i tera turhinweise

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22 Vgl. z.B. Franke/Hax 1999, S. 294ff.

23 Ähnliche Ergebnisse wurden in einer früheren Price-Waterhouse-Untersuchung erzielt. Siehe PriceWaterhouse1994, S. 11.

24 Zu den Schwierigkeiten der wissenschaftlichen Messung von Risikoeinstellungen siehe Krahnenet al.1997 sowie die dort zitierte Literatur.

25 Vgl. auch Price Waterhouse (1994, S. 11), die in ihrer Untersuchung zu dem Schluß gelangen, daß die„Risikoneigung der Unternehmungen höher [ist] als in ihrer Selbsteinschätzung.“

26 Vgl. Zimmermann1992, S. 701; Maier/Lengefeld1996, S. 358.

27 Im theoretischen Grenzfall völlig informationseffizienter Märkte ist dies sogar unmöglich; auf dieseFragestellung wird in Kapitel F. der Studie nochmals genauer eingegangen.

28 Dies gilt insbesondere dann, wenn die Finanzmanager bzw. Händler gewinnorientiert entlohnt werden.Einer Erhebung der Greenwich Treasury Advisors(1999, S. 3) zufolge ist dies zumindest in einigen inter-nationalen Industrieunternehmungen der Fall.

29 Vgl. Price Waterhouse1994, S. 8; ähnliche Ergebnisse erbrachte eine international ausgerichtete Studiedurch Price Waterhouse1995.

30 Vgl. Glaum/Roth 1993, S. 1198f; Price Waterhouse1994, S. 9; Gebhardt/Ruß1999, S. 45f.

31 Vgl. Price Waterhouse1994, S. 6f.; siehe auch Greenwich Treasury Advisors1999, S. 9.

32 Vgl. Greenwich Treasury Advisors(1999, S. 1), die die Zentralisierung des Risikomanagement als „CorePrinciple for Managing Multinational FX Risk“bezeichnen.

33 Vgl. Glaum/Wirth1999, S. 210f.; C&L Deutsche Revision AG 1998a, S. 15f.

34 Vgl. BAK1995.

35 Vgl. z.B. Glaum/Roth1993, S. 1192f.; Price Waterhouse1994, S. 15.

36 Buckley1996, S. 510.

37 Vgl. hierzu genauer Glaum/Wirth1999.

38 Price Waterhouse1994, S. 18; siehe hierzu auch Price Waterhouse1995; Cohen/Wiseman1997.

39 Siehe hierzu genauer Abschnitt H. der vorliegenden Studie.

40 Price Waterhouse1994, S. 22.

41 Moffet/Mills 1997, S. 4.

42 Price Waterhouse1994, S. 18.

43 Howton/Perfect(1998) berichten über ähnlich niedrige Quoten für US-Unternehmungen. VergleichbareErgebnisse werden darüber hinaus auch von Jalilvand et al.(1997) für kanadische sowie von De Ceuster etal. (1999) für belgische Unternehmungen erzielt. Eine jüngere Umfrage der Association for FinancialProfessionals(1999) in den USA erbrachte demgegenüber, daß 63% der teilnehmenden UnternehmungenDerivate nutzen. Studien von Grant/Marshall(1997) in Großbritannien und von Berkman et al.(1997) inNeuseeland erbrachten ebenfalls deutlich höhere Anteile von Unternehmungen, die Derivate einsetzen.

44 Vgl. Gebhardt/Ruß 1999, S. 37.

45 Zum Einsatz dieser Instrumente im Währungsrisiko- und im Zinsrisiko-Management siehe auch die nach-folgenden Abschnitte F. und G. der vorliegenden Studie.

46 Fenn et al.1997, S. 22.

47 Vgl. hierzu den Überblick über aktuelle empirische Untersuchungen in Fenn et al.1997.

48 Ein sehr „eindrucksvolles“ Beispiel dafür ist Allied Lyons, ein britisches Unternehmen derNahrungsmittelindustrie. Allied Lyonserlitt 1991 Währungsverluste in Höhe von ca. 450 Mio. DM durchSpekulationen mit Devisenoptionen. Der Finanzvorstand der Unternehmung mußte hierzu auf einerPressekonferenz einräumen, “that the loss stemmed from the use of complex instruments which the com-pany’s financial experts failed to understand.” Vgl.Financial Timesv. 04.05.1991, S. 9.

49 Siehe hierzu auch Gebhardt/Ruß1999, S. 38f.

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50 Die Umfrage von Bodnar/Gebhardt1999 fand im Februar/März 1997 statt, die vorliegende Umfrage knappzwei Jahre später (Ende 1998, Anfang 1999).

51 Vgl. Smith/Stulz1985; Nance et al.1993; Froot et al.1993; siehe hierzu auch die Literaturübersichten vonFenn et al.1997 und Pritsch/Hommel1997.

52 Vgl. bspw. Eun/Resnick1997, S. 381.

53 Zu den Instrumenten und Techniken des Transaction Exposure Management vgl. bspw. Dufey/Giddy1997;Stapleton/Subrahmanyam1997; ausführlich: Eun/Resnick1997, S. 335ff.; Shapiro1999, S. 283ff.

54 Eine praxisorientierte Anwendung dieses Konzepts auf das Wechselkursrisiko-Exposure desAutomobilherstellers Volvo bieten Oxelheim/Wihlborg1995.

55 Vgl. z.B. Tufano 1998b.

56 Vgl. Glaum/Roth1993.

57 Vgl. Spremann1991.

58 Sechs Unternehmungen machten keine Angaben zur Frage der Absicherung ihrer US-Dollar-Positionen.

59 Vgl. Belk/Glaum1990; Lessard/Zaheer1990; Edelshain1992; Glaum/Roth1993; Batten et al.1993; Aabo1999; siehe auch Bodnar et al.1998c; Gebhardt/Ruß1999.

60 Lessard/Nohria1990, S. 198f.

61 Vgl. genauer hierzu Glaum1994.

62 Vgl. Frenkel1994; Frankel/Rose1995; Lewis 1995; Taylor1995 sowie die dort jeweils zitierte Literatur.

63 Vgl. Frenkel1994, S. 59.

64 Vgl. Frenkel1994; Lewis1995.

65 Shapiro1999, S. 233. Siehe ebenfalls Glaum1994, S. 74; Dufey/Giddy1997, S. 21.

66 Vgl. detailliert Ross1996; siehe auch Graham/Smith1998.

67 Vgl. Giddy1994, S. 477.

68 Vgl. im folgenden Stapleton/Subrahmanyam1997.

69 Der Konstruktion unserer Frage lag die Annahme zugrunde, daß eine „zielorientierte Steuerung“ vonZinsänderungsrisiken eine systematische Erfassung und Quantifizierung der Risiken voraussetzt. Wie dienachfolgenden Befunde zeigen, entspricht diese Annahme allerdings nur bedingt den Gegebenheiten derPraxis: Offenkundig versuchen einige Unternehmungen, ihre Zinspositionen auf der Basis vonZinsprognosen zu steuern, ohne ihre Zinsrisiko-Positionen exakt zu erfassen.

70 Vgl. hier und im folgenden Ahrens1999, S. 105ff.

71 Vgl. Ahrens1999, S. 127ff., sowie die dort zitierte Literatur.

72 Giddy (1994, S. 477) formuliert in diesem Zusammenhang ein weiteres „Fundamentalprinzip“ des Zins-management: “Principle 2: It pays a company to deviate from the minimum-risk debt composition if andonly if the firm can ‘beat the market’ when the firm’s prediction differ from forecasts implied by marketprices.”

73 Vgl. § 340h HGB; Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) v. 10.02.1992;siehe auch Ausschuß für Bilanzierung des Bundesverbandes deutscher Banken (AfB)1996; sowieScharpf/Lutz 1996; C&L Deutsche Revision AG1997.

74 Vgl. Scheffler1994; Göttgens1995; Steiner/Tebroke/Wallmeier1995; Windmöller 1995; Brackert/Prahl/Naumann1995; Prahl 1996; Scharpf/Lutz1996; Gebhardt1995; Mauritz 1997; Herzig/Mauritz1997; Ordelheide1998; Herzig/Mauritz1998, Anstett/Husemann1998; C&L Deutsche Revision AG1998a;zur Praxis der externen Berichterstattung siehe Gebhardt1997.

75 Vgl. hierzu genauer Glaum1997.

76 Vgl. z.B. Steiner/Wallmeier1998, S. 311f. u. 314. Anzumerken ist, daß die Spielräume für Bilanz- undErgebnispolitik durch die Dokumentationspflichten des Management eingeschränkt werden.

77 Vgl. Langenbucher1995, S. 318 ; Adler/Düring/Schmalz1995, S. 128; Förschle1999, S. 95-108;Clemm/Erle1999, S. 442; kritisch Herzig/Mauritz1998.

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78 Vgl. SFAS 115, Tz. 6 ff.

79 Vgl. SFAS 133, Tz. 3.

80 Vgl. SFAS 133, Tz. 20ff., 28ff., 36ff.

81 Vgl. SFAS 133, Tz. 20f.

82 Vgl. SFAS 133, Tz. 28f.

83 Vgl. hierzu SFAS 133, Tz. 30; siehe hierzu auch Appendix A, Tz 63.

84 Vgl. SFAS 133, Tz. 36ff.

85 Vgl. SFAS 133, Tz. 42 i.V.m. SFAS 52.

86 Vgl. hierzu SFAS 107, SFAS 133, Tz. 44f.; siehe auch SFAS 133, Appendix C, Tz. 502ff. Zur Relevanz derAnhangangaben über die Derivate-Positionen der Unternehmungen für die Bewertung von Aktien amKapitalmarkt siehe auch Venkatachalam 1996. Neben den vom FASB erarbeiteten Accounting Statementsgibt es zu einzelnen Bereichen auch Publizitätspflichten, die direkt von der US-BörsenaufsichtsbehördeSEC erlassen werden. Zum Einsatz derivativer Finanzinstrumente hat die SEC 1997 eigene Anforderungenerlassen, die deutlich über die FASB-Regelungen hinausgehen. Vgl. hierzu SEC 1997. Kommentiert wer-den diese Vorschriften von Laupenmühlen/Münz1998.

87 Vgl. zu dieser Diskussion Rasch/Wilson1998; Boughey 1999; siehe hierzu auch Willis 1998 sowie dieErwiderung durch Schildbach1999.

88 In den Erläuterungen zu einem Entwurf von SFAS 133 wurde sehr deutlich ausgeführt, daß es das Ziel desFASB ist, “that all financial instruments should be carried in the statement of financial position at fair valuewhen the conceptual measurement issues are resolved.” FASB1996, Exposure Draft 162-D, Tz. 91.

89 Pape/Breker1999, S. 1f.

90 Vgl. IAS 39, Tz. 70.

91 Vgl. hierzu Pacter 1999.

92 Zum gegenwärtigen Stand der Zusammenarbeit zwischen dem IASC und der IOSCO vgl.http://www.iasc.org.uk/news/cen8_141.htm (Stand: Januar 2000).

93 Siehe hierzu auch Gebhardt/Ruß1999, S. 46f.

94 In der 1995 Wharton Surveywurden sogar noch höhere Anteile von US-Unternehmungen festgestellt, dieüber konkrete Einflüsse der Bilanzierung auf ihre Risikomanagement-Praktiken berichten; vgl. Bodnar etal. 1996, S. 126. Danach berichten nicht weniger als 57% der Unternehmungen, daß sie infolge derBilanzierungsvorschriften einen geringeren Anteil hedgen, und sogar 70% der Untersuchungsteilnehmersagen aus, daß sie aus diesem Grund bestimmte Instrumente nicht einsetzen. Interessant ist in diesemZusammenhang auch ein Befund der aktuellen Studie der Association for Financial Professionals(1999);danach erwarteten 19% der befragten Unternehmungen, daß die neuen Regelungen des SFAS 133 denUmfang ihrer Hedging-Aktivitäten beeinflussen werden; 15% der Unternehmungen erwarten Einflüsse aufdas Timing der Hedging-Aktiväten und 19 % Einflüsse auf die Wahl der Kurssicherungsinstrumente; vgl.Association for Financial Professionals 1999, S. 14. Über weit stärkere erwartete Beeinträchtigungen desRisikomanagement durch die neuen FASB-Regelungen berichteten demgegenüber Bodnar et al. (1998) inihrer 1998 Wharton Survey.

95 Die 4. EG-Richtlinie läßt eine Bewertung oberhalb der Anschaffungs- bzw. der Herstellungskostengrundsätzlich nicht zu (Art. 35, 39); darüber hinaus ist ein Ausweis unrealisierter Gewinne nicht erlaubt(Art. 31 Abs. 1 c, aa). Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)vertritt allerdingsdennoch die Auffassung, die Regelungen von IAS 39 sowie SFAS 115 und 133 seien mit den EG-Richtlinien vereinbar, obwohl diese Standards die Fair-Value-Bewertung von derivativen Finanz-instrumenten und von Trading Instruments und einen erfolgswirksamen Ausweis der Wertänderungen die-ser Instrumente grundsätzlich vorschreiben. Zur Begründung verweist das DRSC auf die Zulässigkeit(bzw. Duldung) der Zeitwertbewertung von Finanzinstrumenten in einzelnen europäischen Ländern undauf eine geplante Änderung der 4. EG-Richtlinie; vgl. Deutscher Standardisierungsrat:Entwurf, DeutscherRechnungslegungsstandard Nr. 1 (Befreiender Konzernabschluß nach § 292a HGB), September 1999, Tz.70ff. u. 145ff.

96 Vgl. Gebhardt/Naumann1999, S. 1461.

97 Vgl. SFAS 133, Tz. 45.

98 Vgl. SEC1997.

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99 Es sei an dieser Stelle nochmals angemerkt, daß die internationalen Standard Setter (FASB, IASC) eineFair-Value-Bewertung aller Finanzinstrumente anstreben, mit der spezielle Hedge-Accounting-Regelungen weitgehend obsolet würden. Die derzeit in Deutschland noch intensiv diskutierten Hedge-Accounting-Verfahren sind international daher als “Auslaufmodell” anzusehen.

100 Zur Frage, ob bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Wahlrecht oder eine Pflicht zurBildung von Bewertungseinheiten besteht, vgl. Gebhardt1995, S. 570 f.; Adler/Düring/Schmalz1995, S.128; Steiner/Wallmeier1998, S. 310; Clemm/Erle1999, S. 442. Für eine Pflicht der Bildung von Micro-Hedges siehe AK „Externe Unternehmensrechnung“ der Schmalenbach-Gesellschaft 1997, S. 639.

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