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Firmenkunden-Vertrieb-Beratung/Referat für Rechtsfragen
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Innovative Finanzierungskonzepte für die betriebliche Altersversorgung
Stand April 2007L-F/MV-FVB Rechtsfragen
Kreative Lohngestaltung
Firmenkunden-Vertrieb-Beratung/Referat für Rechtsfragen
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Inhalt
Ausgangslage
Überblick über mögliche Lösungsansätze
Konzeption der Lösungsansätze und ihre praktische Umsetzung
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Firmenkunden-Vertrieb-Beratung/Referat für Rechtsfragen
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Ausgangslage
Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung (bAV)
- nach derzeitiger Gesetzeslage nur noch bis zum 31.12.2008 (§ 4 Abs. 2 SvEV)
- völliger Wegfall der Förderung auch vom Gesetzgeber nicht erwünscht; Ansätze für Kompromissmöglichkeiten (Trennung GKV/GRV/ALV; reduzierte Beitragssätze)
Ziele des Arbeitgebers:
- Optimierung der finanziellen Situation des Unternehmens vor dem Hintergrund des wachsenden Wettbewerbs- und Kostendrucks
- Reduktion von Lohnnebenkosten
- Zusatzeffekt: bAV als Motivationsinstrument für die Arbeitnehmer
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Ausgangslage
Entgeltumwandlung neben der arbeitgeberfinanzierten bAV weiterhin eine attraktive Option
- Steuerersparnis durch Umwandlung bleibt erhalten
- Neben privater Altersvorsorge und gesetzlicher Altersversorgung ist bAV zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter erforderlich
- Einrichtung beispielsweise über opting-out-Modell möglich
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Mögliche Lösungsansätze für Arbeitgeber
Umwidmung von Vermögenswirksamen Leistungen (VL)
bAV statt Gehaltserhöhung
Versorgungslohn statt Barlohn (Vereinbarung eines reduzierten Gehaltes bei Einstellung und arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat)
Arbeitsentgeltflexibilisierung (Gehaltsreduktion des laufenden Gehaltes und arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat; ggf. Kündigung/Aufhebung einer bestehenden Entgeltumwandlung)
Ziel: Alternative Lohngestaltung mit Einsparung von Lohnnebenkosten
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Mögliche Lösungsansätze für Arbeitgeber
Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich aber Ausgleich in Form einer arbeitgeberfinanzierten bAV
Arbeitgeberfinanzierte bAV abhängig vom Unternehmenserfolg/ von der individuellen Zielerreichung („Gratifikation“/“Bonus“ in Form der bAV)
Arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat für wegfallende freiwillige Sozialleistungen (z. B. Fahrtkostenzuschuss, Essensgeldzuschuss…)
Ziel: Alternative Lohngestaltung mit Einsparung von Lohnnebenkosten
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
Umwidmung von VL (1)
AN verzichtet auf seinen VL-Anspruch
AG erteilt statt dessen eine arbeitgeberfinanzierte Zusage
AG – Beitrag erhöht sich ggf. um ersparte
Sozialversicherungsbeiträge
AN und AG werden durch VL mit zusätzlichen Lohnnebenkosten belastet
– Optimierungspotential für AG und AN
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
Umwidmung von VL (2)
Arbeitgeber
Nicht tarifgebunden tarifgebunden
VL-Anspruch basiert auf
Arbeitsvertrag: individuelle Verzichtserklärung des AN erforderlich
Betriebsvereinbarung: individuelle Verzichtserklärung oder abändernde/ ablösende Betriebsvereinbarung erforderlich
Umwidmung nur im Rahmen der
tarifvertraglichen Regelungen zulässig
(ggf. Lösung über Haustarifvertrag);
kein Raum für individualvertragliche
Abmachungen
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
Umwidmung von VL (3)
Sozialversicherungsersparnis AG am Beispiel VL:
Vermögenswirksame LeistungenArbeitgeberfinanzierte bAV
Ersparnis (19,55 % Soz. Vers.)
Jährlich
15,64 €
Aufwand 1 MA/Jahr 10 MA/Jahr 50 MA/Jahr
80 €
31,28 €
95,64 € 782,00 €
160 €
46,92 €
191,28 € 1.564,00 €
240 €
62,56 €
286,92 € 2.346,00 €
320 €
78,20 €
382,56 € 3.128,00 €
400 €
93,84 €
478,20 € 3.910,00 €
480 € 573,84 € 4.692,00 €
Soz. Vers.
15,64 €
31,28 €
46,92 €
62,56 €
78,20 €
93,84 €
156,40 €
312,80 €
469,20 €
625,60 €
782,00 €
938,40 €
(Beispiel: Mann, 30 Jahre, ledig, 30.000 € Jahresgehalt. Zahlen für 2007.)
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Vereinbarungen/Merkblätter/Vertriebsmaterial etc. im Überblick
Rechtliche Dokumente und Informationen: Merkblatt „Vermögenswirksame Leistungen und bAV“ Muster Verzichtserklärung individualvertraglich Muster Entgeltumwandlungsvereinbarung mit integrierter Verzichtserklärung Muster Betriebsvereinbarung arbeitgeberfinanziert und mischfinanziert Musterzusagen
Vertriebliche Dokumente und Informationen: Arbeitgeberansprache – Vertriebsdruckstück Arbeitnehmeransprache – Vertriebsdruckstück Kundenpräsentation (auch Entgeltumwandlung)
abrufbar unter AMIS Online/BAV-Beratung/Fit-per-Klick/bAV statt VL
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
bAV statt Gehaltserhöhung (1)
AG bietet (freiwillige) Gehaltserhöhung oder
arbeitgeberfinanzierte bAV
AN erklärt seine Wahl
AG erteilt arbeitgeberfinanzierte Zusage
AN und AG werden durch Gehaltserhöhung mit zusätzlichen Lohnneben-
kosten belastet – Optimierungspotential für AG und AN
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
bAV statt Gehaltserhöhung (2)
Gehaltserhöhung
Noch nicht vertraglich vorgesehen Vertraglich vorgesehen
Gehaltserhöhung (freiwillig) ist noch nicht vereinbart in
Arbeitsvertrag
Betriebsvereinbarung
Tarifvertrag
Wegfall des Anspruchs auf Gehaltserhöhung durch Verzicht des AN (ähnlich VL-Konzept), dann erst arbeitgeberfinanzierter Beitrag in bAV
bei tarifvertraglicher Gehaltserhöhung Verzicht nicht möglich!
AG kann wahlweise Gehaltserhöhung als Barlohn oder Beitrag in bAV anbieten
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung weitestgehend gesichert
Sozialversicherungsrechtlich eher kritisch
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
bAV statt Gehaltserhöhung (3)
Sozialversicherungsersparnis AG am Beispiel Gehaltserhöhung:
GehaltserhöhungArbeitgeberfinanzierte bAV
Ersparnis (19,55 % Soz. Vers.)
Jährlich
58,65 €
Aufwand 1 MA/Jahr 10 MA/Jahr 50 MA/Jahr
300 €
117,30 €
358,65 € 2.932,50 €
600 €
175,95 €
717,30 € 5.865,00 €
900 €
234,60 €
1.075,95 € 8.797,50 €
1.200 €
293,25 €
1.434,60 € 11.730,00 €
1.500 €
351,90 €
1.793,25 € 14.662,50 €
1.800 € 2.151,90 € 17.595,00 €
Soz. Vers.
58,65 €
117,30 €
175,95 €
234,60 €
293,25 €
351,90 €
586,50 €
1.173,00 €
1.759,50 €
2.346,00 €
2.932,50 €
3.519,00 €
(Beispiel: Mann, 30 Jahre, ledig, 30.000 € Jahresgehalt. Zahlen für 2007.)
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Vereinbarungen/Merkblätter/Vertriebsmaterial etc. im Überblick
Rechtliche Dokumente und Informationen:
Muster Vereinbarung über Wahl Gehaltserhöhung oder bAV
Muster Betriebsvereinbarung
Musterzusagen
Vertriebliche Dokumente und Informationen:
Musterbrief – Arbeitgeberansprache
Kundenpräsentation
abrufbar unter AMIS Online/BAV-Beratung/Fit-per-Klick/Arbeitgeberansprache
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
AG und AN vereinbaren einvernehmlich bei Einstellung im Arbeitsvertrag ein reduziertes Gehalt
AG erteilt daneben eine arbeitgeberfinanzierte Zusage
Steuer- und Sozialabgabenersparnis für AG und AN
Originär arbeitgeberfinanzierte Versorgung, da nicht auf bestehenden Entgelt-
anspruch verzichtet werden muss
Versorgungslohn statt Barlohn
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
AG und AN vereinbaren einvernehmlich Reduzierung des arbeitsvertraglich vorgesehenen Gehaltes
AN kündigt eine ggf. bestehende
Entgeltumwandlungsvereinbarung (EUV)
AG erteilt statt dessen eine arbeitgeberfinanzierte
Zusage
Steuer- und ggf. Sozialabgabenersparnis (über 2008 hinaus) durch Reduzierung
Gehalt und Aufhebung der EUV.
Arbeitsentgeltflexibilisierung (1)
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
Arbeitsentgeltflexibilisierung (2)
Arbeitgeber
Nicht tarifgebunden tarifgebunden Gehaltsreduktion einvernehmlich möglich
gehaltsabhängige Leistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I, inner- betriebliche Zuwendungen) werden ggf. reduziert
ggf. Absinken des Gehalts unter Versicherungspflichtgrenze für GKV
Unbedingt erforderlich: Vorherige Abklärung mit Sozialversicherungs- träger!
Reduktion des tariflichen Entgelts nur
im Rahmen der tarifvertraglichen
Regelungen zulässig (ggf. Lösung über
Haustarifvertrag); kein Raum für
individualvertragliche Abmachungen
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
Arbeitsentgeltflexibilisierung (3)
Sozialversicherungsersparnis bei Aufhebung EUV*:
Beispiel: Mann, 30 Jahre, ledig, 30.000 € Jahresgehalt. Zahlen für 2007.
*Annahme: Entgeltumwandlungsbetrag wird ab 2009 voll sozialversicherungspflichtig; Änderungen durch Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge möglich
Entgeltumwandlung jährlich 1.200,00 €
234,60 €
248,40 €
Sozialversicherung AG*
Sozialversicherung AN*
Ersparnis AN bei Aufhebung EUV*
234,60 €
248,40 €
Ersparnis AG bei Aufhebung EUV*
Hinzu kommt die Sozialversicherungs- und Steuerersparnis aufgrund der Reduktion des Gehaltes
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Vertriebs- und AG-Unterstützung
Rechtliche Dokumente und Informationen:
Merkblatt „Arbeitsentgeltflexibilisierung“
Musterzusagen
Muster für Betriebsvereinbarungen
Unterstützung durch FVB bei Anfrage an Sozialversicherungsträger
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
AG erhöht Wochenarbeitszeit (in Arbeitsvertrag, per Betriebsvereinbarung) ohne Lohnausgleich
AG erteilt als Ausgleich eine arbeitgeberfinanzierte
Zusage
Alternative Lohngestaltung mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis für AN und
AG
Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich aber Ausgleich in Form einer arbeitgeberfinanzierten bAV (1)
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich aber Ausgleich in
Form einer arbeitgeberfinanzierten bAV (2)
Arbeitgeber
Nicht tarifgebunden tarifgebunden Erhöhung Wochenarbeitszeit über Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung
Erteilung der arbeitgeberfinanzierten Zusage
- unabhängig von der Erhöhung der Arbeitszeit (nur Zusage)
- verknüpft mit der Erhöhung der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag/in der Betriebsvereinbarung
Wird Wochenarbeitszeit tarifvertraglich
erhöht, können lediglich die Tarif-
vertragsparteien einen „Lohnausgleich“
regeln (ggf. Lösung über Haustarif-
vertrag); kein Raum für individual-
vertragliche Abmachungen
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
AG legt zu erreichenden Unternehmenserfolg/ individuelle Zielerreichung für AN fest
AG erteilt statt einer Barauszahlung in Form einer
Gratifikation/eines Bonus eine arbeitgeberfinanzierte
Zusage
Alternative Lohngestaltung mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis für AN und
AG
Arbeitgeberfinanzierte bAV abhängig vom Unternehmenserfolg/ von der
individuellen Zielerreichung („Gratifikation“/“Bonus“ in Form der bAV)
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
AG lässt bisherige freiwillige Sozialleistungen für die Zukunft entfallen
AG erteilt statt dessen eine arbeitgeberfinanzierte
Zusage
Alternative Lohngestaltung mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis für AN und
AG
Arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat für wegfallende freiwillige Sozialleistungen (z. B. Fahrtkostenzuschuss,Essensgeldzuschuss…) (1)
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
Arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat für wegfallende freiwillige Sozialleistungen (z. B. Fahrtkostenzuschuss, Essensgeldzuschuss…) (2)
Sozialleistung
Nicht über Tarifvertrag Über Tarifvertrag Anspruch auf Sozialleistung über Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung
einvernehmliche Änderung Arbeitsvertrag (Verzichtserklärung ähnlich VL)
ablösende/abändernde Betriebsvereinbarung
Basiert Sozialleistung auf Tarifvertrag,
können lediglich die Tarifvertrags-
parteien die Ersetzung der Sozial-
leistung regeln (ggf. Lösung über
Haustarifvertrag); kein Raum für
individualvertragliche Abmachungen
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Vertriebs- und AG-Unterstützung
Rechtliche Dokumente und Informationen:
Musterzusagen
Muster Betriebsvereinbarungen
Unterstützung durch FVB mit entsprechenden Formulierungshilfen
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
Umwidmung VL
bAV statt Gehaltserhöhung
Versorgungslohn statt Barlohn
Arbeitsentgeltflexibilisierung
Ausgleich für mehr Arbeit
bAV als Gratifikation/Bonus
bAV statt freiwilliger Sozialleistung
Entgeltumwandlung
Kombinationen in zahlreichen Formen möglich!
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
Allgemeine Hinweise
Wahlmöglichkeit des AN zwischen Entgelt oder bAV führt ggf. eher zu
Umgehungstatbestand
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten (allen
Arbeitnehmern die Option anbieten oder Unterscheidung von Gruppen nach
sachlichen Gründen)
Bei verschlechternden Abänderungen Arbeitsvertrag (z. B. Verzicht auf
Sozialleistungen; Reduktion des Gehaltes) Zustimmung AN erforderlich
Bei abändernder/ablösender Betriebsvereinbarung rechtliche Zulässigkeit
abklären
Firmenkunden-Vertrieb-Beratung/Referat für Rechtsfragen
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
Allgemeine Hinweise
Sofortige vertragliche Unverfallbarkeit empfehlenswert; teilweise vertretene
Ansicht, dass dadurch Umgehungstatbestand nahe liegt, teilen wir nicht
Wahl des Durchführungsweges entsprechend individueller Situation des
Unternehmens
Für eine dauerhafte Sozialversicherungsfreiheit, muss Umgehungstatbestand vermieden werden
Firmenkunden-Vertrieb-Beratung/Referat für Rechtsfragen
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Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung
Wichtige Hinweise
Geplante Änderung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der
Entgeltumwandlung ab 2009
Auswirkungen dieser Änderungen auf die zuvor genannten Konzepte noch
offen!
100%ige Rechtssicherheit nur durch Anfrage beim Sozialversicherungsträger
erreichbar!
Unterstützung durch die FVB
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