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Zufahrtsbewilligung Langstrasse Zone West /Ost PARKKARTEN UND BEWILLIGUNGEN Stadt Zürich Dienstabteilung Verkehr Mühlegasse 18 Postfach 8021 Zürich www.stadt-zuerich.ch/dav 01.2015 Die Bewilligung erlaubt die Zufahrt rund um die Uhr in die Fuss- gängerzone zum Güterumschlag, zum Ein- und Aussteigen- lassen sowie zur Zufahrt zu privaten Garagen und Abstellplätzen. Die Bewilligung berechtigt nicht zum Parkieren. Bezugsberechtigt sind Anwohnende und Inhabende von Ge- schäftsbetrieben in der Zone sowie Inhabende von privaten Parkplätzen. Die Antragstellenden müssen ihre Berechtigung nachweisen. Ein schriftliches Gesuch ist bei der Bewilligungs- stelle der Dienstabteilung Verkehr einzureichen. Bemerkung Der Geltungsbereich der Zufahrtsbewilligung beschränkt sich auf die Fussgängerzone (12 bis 5 Uhr) innerhalb des Gebiets Bahn- hofstrasse (Teilstück Augustiner- bis Kuttelgasse), Oetenbach- gasse, Limmat, Münsterhof, Zeugwartgasse und St. Peterstrasse. Gebühren CHF 30.– pro Kalenderjahr Bezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr Die Bewilligung erlaubt die Zufahrt rund um die Uhr in die Fuss- gängerzone zum Güterumschlag, zum Ein- und Aussteigen- lassen sowie zur Zufahrt zu privaten Garagen und Abstellplätzen. Die Bewilligung berechtigt nicht zum Parkieren. Bezugsberechtigt sind Anwohnende und Inhabende von Ge- schäftsbetrieben in der Zone sowie Inhabende von privaten Parkplätzen. Die Antragstellenden müssen ihre Berechtigung nachweisen. Ein schriftliches Gesuch ist bei der Bewilligungs- stelle der Dienstabteilung Verkehr einzureichen. Bemerkung Zufahrtsbewilligung A1: Der Geltungsbereich der Zufahrtsbe- willigung beschränkt sich auf die Fussgängerzone (12 bis 5 Uhr) innerhalb des Gebiets Mühlegasse, Seilergraben, Hirschen- graben, Rämistrasse, Limmatquai. Zufahrtsbewilligung C1: Der Geltungsbereich der Zufahrtsbe- willigung beschränkt sich auf die Fussgängerzone (12 bis 5 Uhr) innerhalb des Gebiets Zähringerstrasse, Mühlegasse, Limmat- quai. Gebühren CHF 30.– pro Kalenderjahr Bezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr Die Bewilligung erlaubt, mit dem auf der Bewilligung eingetra- genen Fahrzeug die auf der Bewilligung aufgeführte Sperrzone (Fahrverbots- oder Fussgängerzone) beziehungsweise Strasse zwecks Güterumschlag oder Ein- und Aussteigenlassen zu be- fahren. Die Bewilligung berechtigt nicht zum Parkieren. Gebühren CHF 10.– pro Tagesbewilligung Bezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr alle Wachen der Stadtpolizei www.parkkarten.ch Bezugsberechtigt sind Anwohnende, Inhabende von Geschäfts- betrieben und Mieter von privaten Abstellplätzen in der Nacht- fahrverbotszone (von 22 bis 3 Uhr). Die Antragstellenden müssen ihre Berechtigung nachweisen. Ein schriftliches Gesuch ist bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr einzureichen. Bemerkung Der Geltungsbereich der Bewilligung beschränkt sich auf das Gebiet innerhalb des Perimeters Schöneggstrasse, Militär- strasse, Kanonengasse und Hohlstrasse. Gebühren CHF 30.– pro Kalenderjahr Bezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr Ärzte, Spitex usw. Ärzte mit einer eigenen Praxis, im ärztlichen Notfalldienst der Stadt Zürich eingeteilte Ärzte, öffentlich-rechtliche und private Spitexorganisationen sowie freiberuflich tätiges Spitexpersonal können Spezialbewilligungen beantragen. Parkkarten für gehbehinderte Personen, denen während län- gerer Zeit eine Fortbewegung zu Fuss nur für sehr kurze Stre- cken oder nur mit besonderen Hilfsmitteln möglich ist, werden durch das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich abgegeben. Diese Spezialbewilligung ermöglicht es, in einem erweiterten Umfeld der Blauen Zonen das Fahrzeug abzustellen. Bemerkung Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr beziehungsweise an das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich. Zufahrtsbewilligung Altstadt rechts der Limmat Zufahrtsbewilligung Altstadt links der Limmat Tagesbewilligung für die Zufahrt in die Sperrzone Parkkarten, Zufahrts- und Spezialbewilligungen auf einen Blick. Zufahrtsbewilligung Innerer Kreis 5 Bezugsberechtigt sind Anwohnende, Inhabende von Geschäfts- betrieben und Mieter von privaten Abstellplätzen in der Nacht- fahrverbotszone (von 22 bis 3 Uhr). Die Antragstellenden müssen ihre Berechtigung nachweisen. Ein schriftliches Gesuch ist bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr einzureichen. Bemerkung Der Geltungsbereich der Bewilligung beschränkt sich auf das Gebiet innerhalb des Perimeters Langstrasse, Limmatstrasse, Lettenviadukt und SBB-Gleisanlage. Gebühren CHF 30.– pro Kalenderjahr Bezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr

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Bewilligungen 2015

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  • ZufahrtsbewilligungLangstrasse Zone West /Ost

    PARKKARTEN UNDBEWILLIGUNGEN

    Stadt ZrichDienstabteilung VerkehrMhlegasse 18Postfach8021 Zrich

    www.stadt-zuerich.ch/dav 01.2015

    Die Bewilligung erlaubt die Zufahrt rund um die Uhr in die Fuss-gngerzone zum Gterumschlag, zum Ein- und Aussteigen-lassen sowie zur Zufahrt zu privaten Garagen und Abstellpltzen. Die Bewilligung berechtigt nicht zum Parkieren.Bezugsberechtigt sind Anwohnende und Inhabende von Ge-schftsbetrieben in der Zone sowie Inhabende von privaten Parkpltzen. Die Antragstellenden mssen ihre Berechtigung nachweisen. Ein schriftliches Gesuch ist bei der Bewilligungs-stelle der Dienstabteilung Verkehr einzureichen.

    BemerkungDer Geltungsbereich der Zufahrtsbewilligung beschrnkt sich auf die Fussgngerzone (12 bis 5 Uhr) innerhalb des Gebiets Bahn-hofstrasse (Teilstck Augustiner- bis Kuttelgasse), Oetenbach-gasse, Limmat, Mnsterhof, Zeugwartgasse und St. Peterstrasse.

    GebhrenCHF 30. pro KalenderjahrBezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr

    Die Bewilligung erlaubt die Zufahrt rund um die Uhr in die Fuss-gngerzone zum Gterumschlag, zum Ein- und Aussteigen-lassen sowie zur Zufahrt zu privaten Garagen und Abstellpltzen. Die Bewilligung berechtigt nicht zum Parkieren.Bezugsberechtigt sind Anwohnende und Inhabende von Ge-schftsbetrieben in der Zone sowie Inhabende von privaten Parkpltzen. Die Antragstellenden mssen ihre Berechtigung nachweisen. Ein schriftliches Gesuch ist bei der Bewilligungs-stelle der Dienstabteilung Verkehr einzureichen.

    BemerkungZufahrtsbewilligung A1: Der Geltungsbereich der Zufahrtsbe-willigung beschrnkt sich auf die Fussgngerzone (12 bis 5 Uhr) innerhalb des Gebiets Mhlegasse, Seilergraben, Hirschen-graben, Rmistrasse, Limmatquai.Zufahrtsbewilligung C1: Der Geltungsbereich der Zufahrtsbe-willigung beschrnkt sich auf die Fussgngerzone (12 bis 5 Uhr) innerhalb des Gebiets Zhringerstrasse, Mhlegasse, Limmat-quai.

    GebhrenCHF 30. pro KalenderjahrBezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr

    Die Bewilligung erlaubt, mit dem auf der Bewilligung eingetra-genen Fahrzeug die auf der Bewilligung aufgefhrte Sperrzone (Fahrverbots- oder Fussgngerzone) beziehungsweise Strasse zwecks Gterumschlag oder Ein- und Aussteigenlassen zu be-fahren. Die Bewilligung berechtigt nicht zum Parkieren.

    GebhrenCHF 10. pro TagesbewilligungBezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr alle Wachen der Stadtpolizei www.parkkarten.ch

    Bezugsberechtigt sind Anwohnende, Inhabende von Geschfts-betrieben und Mieter von privaten Abstellpltzen in der Nacht-fahrverbotszone (von 22 bis 3 Uhr). Die Antragstellenden mssen ihre Berechtigung nachweisen. Ein schriftliches Gesuch ist bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr einzureichen.

    BemerkungDer Geltungsbereich der Bewilligung beschrnkt sich auf das Gebiet innerhalb des Perimeters Schneggstrasse, Militr-strasse, Kanonengasse und Hohlstrasse.

    GebhrenCHF 30. pro KalenderjahrBezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr

    rzte, Spitex usw.rzte mit einer eigenen Praxis, im rztlichen Notfalldienst der Stadt Zrich eingeteilte rzte, ffentlich-rechtliche und private Spitexorganisationen sowie freiberuflich ttiges Spitexpersonal knnen Spezialbewilligungen beantragen.Parkkarten fr gehbehinderte Personen, denen whrend ln-gerer Zeit eine Fortbewegung zu Fuss nur fr sehr kurze Stre-cken oder nur mit besonderen Hilfsmitteln mglich ist, werden durch das Strassenverkehrsamt des Kantons Zrich abgegeben. Diese Spezialbewilligung ermglicht es, in einem erweiterten Umfeld der Blauen Zonen das Fahrzeug abzustellen.

    BemerkungFr weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr beziehungsweise an das Strassenverkehrsamt des Kantons Zrich.

    ZufahrtsbewilligungAltstadt rechts der Limmat

    ZufahrtsbewilligungAltstadt links der Limmat

    Tagesbewilligung fr die Zufahrt in die Sperrzone

    Parkkarten, Zufahrts- und Spezialbewilligungen auf einen Blick.

    Zufahrtsbewilligung Innerer Kreis 5Bezugsberechtigt sind Anwohnende, Inhabende von Geschfts-betrieben und Mieter von privaten Abstellpltzen in der Nacht-fahrverbotszone (von 22 bis 3 Uhr). Die Antragstellenden mssen ihre Berechtigung nachweisen. Ein schriftliches Gesuch ist bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr einzureichen.

    BemerkungDer Geltungsbereich der Bewilligung beschrnkt sich auf das Gebiet innerhalb des Perimeters Langstrasse, Limmatstrasse, Lettenviadukt und SBB-Gleisanlage.

    GebhrenCHF 30. pro KalenderjahrBezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr

  • Mit Parkkarte 8032unbeschrnkt

    Blaue ZonenLeichte Motorwagen knnen in Blauen Zonen nur fr bestimmte Zeit und gemss der am Fahrzeug anzubringenden Parkscheibe abge-stellt werden. Das Parkieren mit Anwohner-parkkarten und Tagesbewilligung ist jedoch zeitlich unbeschrnkt erlaubt.

    Falls Sie noch Fragen habenFragen bezglich Bewilligungen beantworten wir Ihnen gerne auch persnlich in unserer Bewilligungsstelle:

    Bewilligungsstelle der Dienstabteilung VerkehrMhlegasse 18Postfach, 8021 Zrich Tel. 044 411 89 16, Fax 044 411 89 53

    ffnungszeitenMontag Donnerstag: 7.30 16 Uhr durchgehendFreitag: 7.30 12 Uhr und 13 16 Uhr

    InternetWeiterfhrende Informationen zu den verschiedenen Bewilligungs-typen und zum Online-Bezug von Bewilligungen sowie Antrags-formulare erhalten Sie unter: www.parkkarten.ch

    Sichtbarkeit der BewilligungenDie Bewilligung muss (anstelle der Parkscheibe) hinter der Front-scheibe angebracht werden. Sie muss von aussen jederzeit voll-stndig sichtbar sein.

    ErsatzfahrzeugeBewilligungsinhabende, die ein Ersatzfahrzeug beanspruchen, erhalten kostenlos eine befristete Ersatzbewilligung. Die Ersatz-bewilligung muss zusammen mit der Originalbewilligung gut sichtbar hinter der Frontscheibe im Ersatzfahrzeug angebracht werden.Ersatzbewilligungen knnen online unter www.parkkarten.ch oder bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr bezogen werden.

    Tagesbewilligung Blaue ZonenDie Bewilligung berechtigt zum zeitlich unbeschrnkten Parkie-ren des Fahrzeugs am aufgefhrten Tag in allen Blauen Zonen der Stadt Zrich.Die Bewilligungen werden einzeln oder blockweise (Block mit 10 Bewilligungen) abgegeben. Die Benutzenden haben die blanko abgegebenen Tagesbewilligungen selbst auszufllen. Auf der Vorderseite muss das Datum (Tag der Gltigkeit) und die Kon-trollschildnummer gut lesbar mit Kugelschreiber eingetragen werden. Ebenfalls ist der betreffende Wochentag anzukreuzen.

    GebhrenCHF 15. pro TagesbewilligungCHF 150. pro Block mit 10 BewilligungenBezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr alle Wachen der Stadtpolizei www.parkkarten.ch

    Anwohnerparkkarte fr Private und FirmenAnwohnende sowie domizilierte Geschftsbetriebe knnen fr jeden auf ihren Namen und ihre Adresse immatrikulierten leich-ten Motorwagen eine Parkbewilligung fr die Blaue Zone ihres Postleitzahlkreises beantragen.Halter von Fahrzeugen mit Zrcher Nummernschildern knnen die Parkkarten online, telefonisch oder schriftlich bei der Bewil-ligungsstelle anfordern.Wochenaufenthalter, Halter von Fahrzeugen mit ausserkanto-nalen oder auslndischen Nummernschildern und Geschfts-betriebe mssen die Parkkarten schriftlich bei der Bewilligungs-stelle beantragen.

    BemerkungIm Postleitzahlkreis 8001 gibt es keine Blauen Zonen. Bewilli-gungsinhabende aus diesem Kreis drfen ihr Fahrzeug in den Blauen Zonen eines anliegenden Postleitzahlkreises parkieren.

    GebhrenCHF 300. pro KalenderjahrBezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr www.parkkarten.ch

    Parkkarte fr CarsharingIn der Stadt Zrich schriftenpolizeilich gemeldete Anwohnende, die zusammen nur ber ein Fahrzeug verfgen, erhalten eine Car-sharing-Parkkarte. Die Carsharing-Teilnehmenden drfen nach-weislich nicht Halter eines zweiten leichten Motorfahrzeuges sein.

    BemerkungHaltergemeinschaften haben ein schriftliches und begrndetes Gesuch (inkl. Kopien des Fahrzeugausweises und des Fhrer-ausweises von jedem Carsharing-Mitglied) bei der Bewilligungs-stelle der Dienstabteilung Verkehr einzureichen.ErneuerungDie Parkkarte des Fahrzeughaltenden wird jhrlich automatisch erneuert. Alle brigen Mitglieder der Carsharing-Gemeinschaft mssen jhrlich einen neuen Antrag fr den Erwerb einer Park-karte einreichen.

    GebhrenCHF 300. pro Kalenderjahr und ParkkarteBezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr

    Die Bewilligung berechtigt, das Fahrzeug am aufgefhrten Tag zeitlich unbeschrnkt in allen Blauen Zonen und auf Parkfeldern mit Parkzeitbeschrnkung (60 Minuten und mehr) abzustellen. Sofern diese Mglichkeit nicht gegeben ist, kann das Fahrzeug vorbergehend innerhalb der markierten Gterumschlagsflchen abgestellt werden; ausgenommen sind Gterumschlagsfelder mit der Aufschrift Taxi, Polizei usw. Auf den Fliessverkehr, die Gterumschlagsverhltnisse und Zufussgehende ist Rcksicht zu nehmen. Beim Fahrzeug muss es sich nachweislich um einen zu Gewerbezwecken verwendeten Werkstatt-, Liefer- oder Ser-vicewagen handeln.

    BemerkungEs knnen nur fr Fahrzeuge, die bei der Dienstabteilung Verkehr vorgngig als Werkstatt-, Liefer- oder Servicewagen registriert worden sind, Bewilligungen online bezogen werden.

    GebhrenCHF 30. pro TagesbewilligungCHF 300. pro Block mit 10 BewilligungenBezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr www.parkkarten.ch

    Tagesbewilligung fr Handwerkende und Servicebeauftragte

    GewerbeparkkarteHandwerker, Servicemonteure und Dienste der ffentlichen Ver-waltung knnen fr ihre Fahrzeuge (leichte Motorwagen) eine Gewerbeparkkarte beantragen. Die Parkierungsbewilligungen werden nur fr Firmenfahrzeuge erteilt, die mit einer Werkstatt-einrichtung ausgerstet sind oder zum Transport von Werk-zeugen verwendet werden.Die Parkkarte fr bis zu maximal 6 Firmenfahrzeuge ist nur fr dasjenige Fahrzeug gltig, in dem die Bewilligung angebracht ist.

    GebhrenCHF 360. pro Kalenderjahr (Parkkarte fr 1 Kontrollschild-Nummer)CHF 480. pro Kalenderjahr (Parkkarte fr 2 bis 6 Kontrollschild-Nummern)Bezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr

    Spezialbewilligung fr MarktfahrerDie Bewilligung berechtigt Marktfahrer, das Fahrzeug whrend der Dauer des Marktes auf den von der Marktpolizei zugewie-senen Parkfeldern abzustellen.Auf der Parkkarte drfen maximal 6 Kontrollschildnummern auf-gefhrt werden. Die Parkkarte ist aber nur fr jenes Fahrzeug gltig, in dem die Originalkarte aufliegt.Fr den Erhalt der Bewilligung ist ein schriftliches und durch die Marktpolizei besttigtes Gesuch an die Bewilligungsstelle zu richten.

    GebhrenCHF 30. pro KalenderjahrBezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr

    Schichtbewilligung fr Blaue ZonenPersonen, die Schichtarbeit leisten und denen gemss schrift-lichem Nachweis durch den Arbeitgeber vor beziehungsweise nach Ausbung der Schichtarbeit kein ffentliches Verkehrs-mittel fr den Arbeitsweg zur Verfgung steht, erhalten eine Spezialbewilligung. Mit dieser knnen die Schichtarbeitenden in der Blauen Zone im auf der Bewilligung vermerkten Postleit-zahlkreis parkieren.Ebenfalls eine Schichtbewilligung beantragen knnen schriften-polizeilich gemeldete Taxichauffeure, die Nachtdienst leisten und ber ein beim Strassenverkehrsamt immatrikuliertes Taxi verfgen.Das schriftliche Gesuch fr eine Schichtbewilligung muss vom Arbeitgeber gestellt werden.

    GebhrenCHF 50. pro Block mit 10 BewilligungenBezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr

    Bezugsberechtigt sind Institutionen, die nachweislich einem ge meinntzigen Zweck dienen und ohne Gewinnorientierung arbeiten. Das Fahrzeug, fr das ein Bewilligungsblock beantragt wird, muss auf den Namen eines Mitarbeitenden der Institution immatrikuliert sein.Die Bewilligung berechtigt, das Fahrzeug am aufgefhrten Tag unbeschrnkt in allen Blauen Zonen der Stadt Zrich abzustellen. Die Bewilligungen knnen nur blockweise (Block mit 10 Bewil-ligungen) bezogen werden. Der Block wird auf eine bestimmte Kontrollschildnummer ausgestellt.Das schriftliche Gesuch fr eine Bewilligung ist an die Bewilli-gungsstelle der Dienstabteilung Verkehr zu richten.Unbenutzte Tagesbewilligungen werden nicht rckvergtet.

    GebhrenCHF 80. pro Block mit 10 BewilligungenBezug Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr

    Tagesbewilligung fr die Blauen Zonenzum Sozialtarif