für wein- und obstbau weinsberg - regierungspräsidien bw · nach § 3 (2) düv - erstellung des...
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Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt
für Wein- und Obstbau Weinsberg
Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt
für Wein- und Obstbau Weinsberg
Das neue Düngerecht - Vorgaben und Lösungen für
den Anbau von Sonderkulturen - Auswirkungen auf den Obstbau,
insbesondere Erdbeeren
Dr. Dietmar Rupp
Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg
www.lvwo-bwl.de
Freiburg-Tiengen 14.11.2017
Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt
für Wein- und Obstbau Weinsberg
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für Wein- und Obstbau Weinsberg
Flächen mit Baumobst und Strauchbeeren verringern ebenso
wie Flächen mit Zierpflanzen, Weihnachtsbäumen, nicht im
Ertrag stehenden Wein- und Obstkulturen sowie Baum- und
Rebschulflächen die relevante Fläche des Betriebes (§ 8 (6))
→ 15 ha Grenze !
Achtung:
Streuobstwiesen mit weniger als 330 Bäumen/ha gelten im Sinne
der DüV als Grünland und gehören damit nicht zum Baumobst
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für Wein- und Obstbau Weinsberg
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Die Pflicht zur
- Ermittlung und Dokumentation des Düngebedarfs bei N und P
nach § 3 (2) DüV
- Erstellung des Nährstoffvergleichs nach § 8 (1) DüV
gilt nicht für Baumobst (= Kernobst, Steinobst, Schalenobst) und
Strauchbeeren (= Stachel-, Johannis-, Him- und Heidelbeeren)
Die entsprechenden Vorgaben gelten nicht für Erdbeeren, wenn
- max. 2 ha Erdbeeren, Gemüse, Hopfen oder Wein im Anbau,
- die LF des Betriebes unter 15 ha liegt,
- betriebliche Wirtschaftsdünger maximal 750 kg N liefern
- und keine Wirtschaftsdünger, organisch-mineralische Dünger oder
Gärreste (Biogas) aufgenommen werden
oder auf keinem Schlag mehr als 50 kg N/ha/Jahr gedüngt werden
(analog 30 kg P2O5/ha/Jahr)
→ bei der Erdbeerpflanzung zählt ggf. die N-Gabe zur Vorkultur mit !
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für Wein- und Obstbau Weinsberg
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Herbst Frühjahr
40 kg N/ha 60 kg N/ha
0 - 30 cm 0 - 60 cm
Düngung Erdbeere
N-Bedarfswerte
Soll- bzw. Bedarfswerte
Beratung BaWü (aktuell+bisher)
Herbst Frühjahr
60 kg N/ha 60 kg N/ha
0 - 30 cm 0 - 30 cm
Bedarfswerte DüV (ab 2017)
→ Anlage 4 Tabelle 4
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für Wein- und Obstbau Weinsberg
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N-Düngebedarfsermittlung Erdbeere: mit EXCEL oder online
Nmin-Werte als Basis
- aus Beprobung oder
- als Referenzwert (NID)
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für Wein- und Obstbau Weinsberg
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Erdbeere, Frühjahr
60
140
170
30
-20
+20
0
0
0
0
= 60
N-Düngebedarfsermittlung Erdbeere: in Papierform
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für Wein- und Obstbau Weinsberg
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Häufige Fragen:
Muss man jährlich auch auf Grundnährstoffe untersuchen?
P2O5: nicht jährlich nötig, Untersuchung bei Schlägen > 1 ha, alle
6 Jahre → § 4 (4) Ziff. 2
Wie ist das bei Erdbeeren mit den Sperrzeiten ?
Zu Gemüse-, Erdbeer- und Beerenobstkulturen dürfen auf Ackerland
Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff bis zum
1. Dezember ausgebracht werden → §6 (9) Ziff. 2
Sperrzeit endet am 31. Januar → §6 (8) Ziff. 1
Muss man für Stickstoff pro Schlag und Jahr eine Probe ziehen ?
Flächen mit jeweils < 0,5 ha können bis zu einer Gesamtgröße von 2 ha
zusammengefasst werden → § 3 (2)
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§ 3(2) DüV Düngebedarfsermittlung: Zusammenfassung von Flächen
0,3 ha 0,2 ha
0,4 ha
maximal 2 ha
0,4 ha
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Häufige Fragen :
Wie kann/ muss ein Landwirt für die DBE einen erhöhten
Erdbeerertrag (ha-Ertrag über dem Durchschnitt)
nachweisen?
Letztlich nur über Lieferscheine/Lieferbelege, ansonsten nur
über eine eigene Dokumentation, die im Zweifelsfall begründbar
zu widerlegen wäre
Wie kann man für die DBE an Referenzwerte kommen ?
- Nitratinformationsdienst
- ggf. organisierte Probenahme innerhalb Vermarktungsorganisation
(Möglichkeit wird geprüft)
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→ Berücksichtigung von
- Standortbedingungen
- Nährstoffvorräten im Boden
- Bedarfszeitraum
Kein Eintrag in oberirdische Gewässer und Grundwasser !
Vermeidung gasförmiger Verluste !
Es geht aber nicht nur um Erdbeeren !
Die Grundsätze nach § 3 DüV gelten für alle Obstkulturen
düngung-bw.de bietet Berechnungsmöglichkeiten für alle Obstkulturen