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Fragen & Antworten anders als andere Ihre Krankenversicherung rund um Ihren Kranken- versicherungsschutz

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Fragen & Antworten

anders als andere

anders als andere

Ihre Krankenversicherung

rund um Ihren Kranken-versicherungsschutz

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Wo erhalte ich das Formular für einen Leistungsauftrag?

Auf der Internetseite www.debeka.defi nden Sie unter dem Schnellzugriff „Service-Formulare“ ein Leistungs-auft ragsformular mit automatischer Summenbildung. Wenn Sie dieses auf Ihrem Computer abspeichern, können Sie Ihre Rechnungsbeträge bequem nach und nach erfassen, digital archi-vieren und gesammelt einreichen. Sie haben keinen Internetanschluss? Dann stellen wir Ihnen die Vordrucke für Ihre Leistungsauft räge natürlich auch gerne in Papierform zur Verfü-gung. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Ansprechpartner im Außendienst, an Ihre Geschäft sstelle oder telefonisch an das Service-Center der Debeka.

Wie übermittle ich Leistungsaufträge?

Anders als in der Gesetzlichen Kran-kenversicherung (GKV) erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese senden Sie uns bitte zusammen mit einem Leistungsauft ragsformular zu. Füllen Sie das Formular bitte vollständig und möglichst deutlich aus – so können wir Ihren Auft rag zügig bearbeiten. Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln (z. B. Einlagen) fügen Sie bitte immer auch die ärztliche Verordnung bzw. das Rezept bei.

Mit der Debeka Leistungs-App für Ihr Smartphone können Sie uns Ihre Leistungsauft räge übrigens auch online übermitteln: Einfach Belege scannen oder fotografi eren und per App schnell und sicher an die Debeka senden – mit minimalem Aufwand und ohne Portogebühren. Sie erhalten die App kostenlos im Apple App Store oder Google Play Store. Nähere Informationen fi nden Sie auch unter www.debeka.de/leistungs-app.

Wissenswertes für Debeka-Mitglieder

Erfahrungsgemäß haben geradeMitglieder, die erst seit Kurzem privat versichert sind, noch einige Fragen zu ihrem neuen Versiche-rungsschutz. Diese Broschüre beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen – unabhängig davon, ob Sie bei der Debeka „vollversichert“ oder „zusatzversichert“ sind.

Die Informationen in dieser Bro-schüre sind nicht abschließend. Alle Einzelheiten zu den Versicherungs-leistungen und Leistungsvorausset-zungen fi nden Sie in den Versiche-rungsbedingungen. Die Broschüre ersetzt nicht die fundierte Beratung durch unsere Mitarbeiter im Außen-dienst, in den Kundenzentren oder in unserem Service-Center.

Erhalte ich von der Debeka eine Versichertenkarte?

Die Versichertenkarten anderer Un-ternehmen dienen meist nur dazu, die persönlichen Daten des Patienten auf die Soft ware der Arztpraxen zu über-tragen. Angesichts des bisher geringen Nutzens haben wir uns gegen eine Versichertenkarte entschieden.

Wann bekomme ich eine Leistungsmitteilung?

Wenn Sie einen Leistungsauft rag per App oder per Post eingereicht haben, erhalten Sie nur im Ausnahmefall eine Mitteilung darüber, welche Leistungen wir erstatten. Denn sogenannte Leis-tungsmitteilungen versenden wir aus Kostengründen nur dann, wenn wir noch Fragen haben oder ergänzende Hinweise geben möchten. Hören Sie nichts von uns, erhalten Sie die tarifl iche Leistung.

Ich muss ins Krankenhaus, was ist zu tun?

Informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich, wenn ein stationärer Auf-enthalt geplant ist. Gerne senden wir dem Krankenhaus (auf Wunsch auch elektronisch) eine Kostenübernahme-erklärung, um direkt abzurechnen.

Sie möchten den Antrag auf Kosten-übernahme online stellen? Unter www.debeka.de/krankenhausaufenthalt fi nden Sie das passende Online-For-mular.

Aufwendungen für Chefarztbehand-lungen können nicht direkt abgerech-net werden. Sind Sie vollversichert und haben sich für einen Tarif ohne Wahlleistungen entschieden (z. B. Tarif NW, NW-SB, PNW, PNWS, ...)? Dann denken Sie bitte daran, dass wir wie vereinbart weder Kosten für Chefarzt-behandlungen noch für die Unterbrin-gung in Ein- bzw. Zweibettzimmern erstatten können.

Sie erreichen uns montags bis freitags von 8:00 bis 19:00 Uhr unter der Rufnummer (02 61) 4 98 - 45 70.

Ihre Leistungsauft räge und sonstige schrift liche Fragen rund um das Th ema Kostenerstattung senden Sie bitte an:Debeka Krankenversicherungsverein a. G.Leistungszentrum KoblenzPostfach 30 03 5556027 Koblenz

Fax-Anfragen: (02 61) 4 98 - 55 55 E-Mail: [email protected]

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Wann brauche ich einen Heil- und Kostenplan?

Bei Ihnen ist eine Zahnbehandlung geplant? Dann empfehlen wir Ihnen, uns vorab einen Heil- und Kostenplan einschließlich detailliertem Kostenvor-anschlag des externen oder praxiseige-nen Labors zu senden. Dazu sind Sie keineswegs verpfl ichtet – es hilft Ihnen aber, vorab den etwaigen Eigenanteil abzuschätzen und ggf. gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt eine alternative Lösung zu fi nden.

Bei umfangreichen Zahnbehandlungen raten wir Ihnen außerdem, den Kosten-voranschlag eines zweiten Zahnarztes einzuholen. Denn ein alternatives Angebot ist eine gute Grundlage für ein Gespräch mit dem eigenen Zahnarzt.

Was sind Hilfsmittel und was muss ich beachten?

Als Hilfsmittel gelten medizinisch-technische Mittel, Körperersatzstücke und Geräte, die der Diagnostik oder Th erapie des Patienten bzw. dessen Lebenserhaltung dienen. Sie mildern Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen bzw. gleichen diese aus. In unseren Tarifen fi nden Sie einen Hilfsmittelkatalog, der zwar nicht alle verfügbaren, aber doch die gängigsten Hilfsmittel aufl istet.

Eine Erstattung von Hilfsmitteln in angemessener Höhe ist immer dann möglich, wenn das Hilfsmittel medizi-nisch notwendig sowie wissenschaft lich allgemein anerkannt ist und nicht der allgemeinen Lebenshaltung dient.

Tipp: Bei Hilfsmitteln ab 2.000 Euro sollten Sie vorab einen Kostenvoran-schlag einholen und von uns prüfen lassen. Gerne sagen wir Ihnen dann vorab verbindlich zu, welche Leistungen Sie erhalten.

Wie fi nde ich den rich-tigen Arzt?

Welcher Arzt, Th erapeut oder Spezi-alist ist der richtige für Ihre Erkran-kung? Welche Kureinrichtung ist die passende? Oder ist bei Ihnen ein stationärer Eingriff geplant und Sie benötigen noch einige Klinikinforma-tionen? Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche und stellen Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Auswahl zur Verfügung. Auf www.debeka.de/arztsuche fi nden Sie das Online-Formular.

Was kann ich noch für meine Gesundheit tun?

Das Debeka Gesundheitsmanagement proGesundheit setzt sich dafür ein, dass Sie gesund bleiben oder schnell genesen. Denn es liegt uns am Herzen, nicht nur als reiner Kostenerstatter, sondern auch als kompetenter Ansprechpartner für Sie da zu sein.

Unter www.debeka.de/progesundheitfi nden Sie alle Service- und Bonus-Angebote sowie die Versorgungspro-gramme von proGesundheit. Schauen Sie doch mal rein und werden Sie aktiv! So fördern Sie gezielt Ihr eigenes Wohlbefi nden – und entlasten ganz nebenbei obendrein die Versicherten-gemeinschaft .

Auch lohnend: Ein Besuch unseres Gesundheitsportals gesund & fi t. Dort haben wir viele fundierte Informationen rund um das Th ema Gesundheit für Sie zusammengestellt. Das Gesundheits-portal erreichen Sie über die Internet-seite von proGesundheit.

Krank im Ausland – was nun?

Beinhaltet Ihr Versicherungsschutz gesonderte Leistungen für Auslandsauf-enthalte (wie etwa die Tarife PNE, BE, NC, NG, BC, BG, Nmed, AR, ARL...)? Dann kontaktieren Sie bei einer Erkran-kung oder einem Unfall bitte unsere Notrufzentrale mit 24-Stunden-Service − auch an Sonn- und Feiertagen.

Wo ist eine (bestenfalls englisch- oder sogar deutschsprachige) Behandlung im Aufenthaltsland möglich? Welche Kli-nik hat den notwendigen Standard und wo behandeln Sie Fachärzte? Unsere Notrufzentrale hilft Ihnen bei sämtli-chen Fragen und leitet alles Nötige in die Wege – natürlich in Absprache mit Ihnen und Ihren Angehörigen.

Erfahrungsgemäß müssen Sie am-bulante Arztbesuche im Ausland bar bezahlen. Nehmen Sie daher zu Arztbe-suchen im Ausland ausreichend Bargeld mit oder nutzen Sie Ihre Kreditkarte. Nach Ihrer Rückkehr senden Sie uns die Rechnungen, damit wir die Kosten umgehend erstatten können.

Für Mitglieder der Gesetzlichen Kran-kenversicherung: Bitte legen Sie Ihren Rechnungen aus dem europäischen Ausland einen Vorleistungsvermerk Ihrer Krankenkasse bei.

Debeka Auslands-AppIm Apple App Store oder Google Play Store fi nden

Sie unter dem Suchbegriff „Debeka“ unsere kostenfreie App „Auslands-SOS“ – Ihr Sofortkontakt zu unserer Notrufzentrale.

Was die App sonst noch bietet: weltweites Verzeichnis sowie

Direktwahlmöglichkeit zum örtlichen Rettungsdienst, Standort-Übermittlung per E-Mail, nützliche Länderinformationen und

Impfempfehlungen, Tipps zur Ersten Hilfe und bei Reise-

erkrankungen.

Auslands- Notrufzentrale:

+49 (0)2 61 4 98 99 01

Schmökern Sie doch mal online in unserer Infothek. Dort fi nden Sie u. a. auch eine Im Fokus-Ausgabe zu Brillen & Kontaktlinsen:

www.debeka.de/infothek

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BerufswechselWechseln Sie vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit (bzw. umgekehrt) oder sollten Sie einmal arbeitslos werden, hat das Einfluss auf die Krankentagegeld-versicherung. Informieren Sie uns daher bitte umgehend. Denn möglicherweise können wir Ihnen alternative Tarifmo-delle anbieten, die besser zu Ihrer neuen Lebenssituation passen.

Für Beamte gilt hier: Der Wechsel des Bundeslandes/Dienstherrn hat oft auch Einfluss auf den bestehenden Beihilfe-anspruch.

Bescheinigungen: Wofür benötige ich welche?

ArbeitgeberbescheinigungAls freiwillig GKV-Versicherter oderPKV-Versicherter erhalten Sie unterUmständen einen Zuschuss IhresArbeitgebers zum Beitrag. Dafürstellen wir Ihnen eine Bescheinigung(nach § 257 Sozialgesetzbuch FünftesBuch – SGB V) aus. Diese erhalten Siefür alle berücksichtigungsfähigenTarife jeweils am Jahresende bzw.sobald sich Ihre Beitragshöhe ändert.

Eine Krankenvollversicherung haben Sie, wenn Sie als Beamter, Selbstständiger oder Angestellter über die Private Krankenversi-cherung (PKV) und nicht über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgesichert sind.

Wann muss Ihr Vertrag geändert oder angepasstwerden?

FamilienstandSind Sie Beamter? Dann kann sich Ihr Beihilfeanspruch und der Ihrer mit-versicherten Familienangehörigen z. B. ändern, wenn Sie heiraten, ein Kind bekommen oder zuvor mitversicherte Angehörige nicht länger berücksichtigt werden können. Beamte, aber auch Angestellte und Selbstständige können neugeborene Kinder bereits ab dem Tag der Geburt anmelden.

EinkommenMit einer Krankentagegeldversicherung können Angestellte oder Selbststän-dige mögliche Einkommensausfälle bei längerer Krankheit ausgleichen. Um Versorgungslücken zuverlässig zu schlie-ßen, müssen Sie uns bitte außerdem sofort informieren, wenn sich dauerhaft Ihr Nettoeinkommen oder die Dauer der Gehaltsfortzahlung ändert.

Krankheitskostenvollversicherung

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Folgende Kriterien müssen dafür erfüllt sein:

Die Versicherung nach einem berück-sichtigungsfähigen Tarif bestand im abgelaufenen Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) ununterbrochen vollbeitragspfl ichtig.

Für das abgelaufene Kalenderjahr haben wir keine Leistungen ausgezahlt.

Die für das abgelaufene Kalenderjahr fälligen Beiträge wurden bis spätestens 15. Januar des Folgejahres bezahlt.

Die Versicherung bestand vollbei-tragspfl ichtig bis zum 30. Juni des Folge-jahres nach berücksichtigungsfähigen Tarifen fort.

Weitere Informationen fi nden Sie unter www.debeka.de/BRE sowie in Ihrem jeweiligen Tarif. Bei Fragen schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne!

Wenn Sie für Behandlungen z. B. im Kalenderjahr 2016 (1. Januar - 31. Dezember) keine Rechnungenbei uns eingereicht haben, Ihr Beitragskonto bis zum 15. Januar 2017 ausgeglichen ist und Ihr Ver-trag bis zum 30. Juni 2017 besteht, dann sind die Teilnahmevoraus-setzung zur BRE gegeben.

Sammeln Sie Ihre Belege undprüfen Sie einfach am Ende desKalenderjahres, ob die BRE für Siegünstiger ist. Der Auszahlungs-termin liegt im September des Folgejahres.

Bescheinigung über Vorsorge-aufwendungenDie Bescheinigung der Vorsorgeauf-wendungen für die Krankenversi-cherung dient dem Arbeitgeber nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuerge-setz (EStG) zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren. Diese ist für die Berechnung der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber an das Finanzamt abführen muss, bestimmt. Die Vorsor-gebescheinigung wird vom Versicherer bei Neuabschluss und bei Beitragsän-derungen im Hinblick auf den abzugs-fähigen Vorsorgeanteil ausgestellt.

Darüber hinaus erstellt der Versicherer jedes Jahr im Februar eine Information über die gezahlten Beiträge und die Bei-tragsrückerstattung (BRE) des Vorjahres für den Versicherungsnehmer. Diese bestätigt die an die Deutsche Renten-versicherung Bund (hier als Dienstleis-ter der Finanzbehörden tätig) nach § 10 Abs. 2a Satz 9 EStG gemeldeten Daten. Dann können Vorsorgeaufwen-dungen im Rahmen der Steuererklä-rung zur Reduzierung der steuerlichen Belastung berücksichtigt werden.

Wie funktioniert dieBeitragsrückerstattung?

Haben Sie Ihre Rechnungen aus eige-ner Tasche bezahlt? Dann könnten Siein den Genuss einer Beitragsrückerstat-tung (BRE) kommen, d. h. Sie erhalten Geld von uns zurück.

Schon seit Jahren zahlen wir unseren Mitgliedern eine BRE, die deutlich über dem Marktniveau liegt. Jährlich legt die Mitgliedervertreterversamm-lung die teilnahmeberechtigten Tarife sowie die jeweilige Höhe fest. Die Teilnahmevoraussetzungen zur BRE sind in den jeweiligen Tarifb edingun-gen geregelt.

Bescheinigung über meine AnschlussversicherungSeit 1. Januar 2009 besteht bei einem Wechsel der Krankenversicherung eine Nachweispfl icht. Die „neue“ Versi-cherung erstellt mit der Police eine Bestätigung, die der „alten“ Versiche-rung vorgelegt werden muss. Eine Kündigung beim Vorversicherer ist erst wirksam, wenn der Versicherungsneh-mer innerhalb der Frist den Nachweis der „neuen“ Versicherung vorlegt.

VorversicherungsbescheinigungDie Vorversicherungsbescheinigung dient als Nachweis für die Beendigung der vorherigen Krankenversicherung und muss der „neuen“ Versicherung vorgelegt werden. Je nach Versicherungs-tarif können Ihnen dank der Vorversi-cherungsbescheinigung außerdem die Wartezeiten bei einem unmittelbaren Wechsel zu einem neuen Versicherer erlassen werden.

ÜbertragungswertbescheinigungDer Übertragungswert ist der Teil der Alterungsrückstellung, den Sie bei einem Wechsel zur neuen Versicherung „mitnehmen“. Meist werden die Über-tragungswerte zwischen den Unterneh-men einige Zeit nach dem Kündi-gungstermin automatisch abgerechnet. Darüber erhalten Sie als Versicherter anschließend eine Bestätigung Ihres neuen Versicherungsunternehmens.

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Krankenzusatzversicherung

Eine Zusatzversicherung haben Sie, wenn Sie als Mitglied der Gesetz-lichen Krankenversicherung (GKV) bestimmte Leistungen bei uns absichern.

GKV-Vorleistungsvermerk

Bevor Sie uns einen Leistungsauft rag zusenden, lassen Sie sich bitte immer erst von Ihrer Krankenkasse auf den Rechnungen bescheinigen, ob und ggf. welche Kosten diese bereits übernom-men hat. Anschließend reichen Sie die Unterlagen bei uns ein.

Beim Zahnarzt

ZahnersatzBeim Th ema Zahnersatz bleiben Sie gelassen – zumindest wenn es um das Finanzielle geht. Denn mit Ihrer Zahnzusatzversicherung haben Sie für den Ernstfall vorgesorgt. Achten Sie bitte darauf, dass aus den Ihrem Leistungs-auft rag beigefügten Unterlagen auch die Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse hervorgeht.

Wünschen Sie bereits vor der Behand-lung eine Auskunft zu den Leistungen? Dann senden Sie uns bitte Kopien Ihres Heil- und Kostenplans ein-schließlich aller Anlagen.

Kommt es doch einmal zu einem Krankenhausaufenthalt, achten Sie bitte darauf, dass die Bescheinigung folgende Informationen enthält: Zeitraum (Beginn und Ende) der

Krankenhausbehandlung Name des Krankenhauses Aufenthaltsgrund (Diagnose)

Erstattung von Wahlleistungen Sie haben sich für eine Zusatzversiche-rung für Wahlleistungen im Kranken-haus entschieden (z. B. mit dem Tarif WKplus)? Dann erstatten wir Ihnen die Kosten für Chefarztbehandlungen oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Bitte reichen Sie uns neben den Original-Rechnungen der Chefärzte und denen für Zimmerzu-schläge auch immer die Wahlleistungs-vereinbarung ein.

Sie möchten keine Wahlleistungen in Anspruch nehmen? Dann zahlen wir Ihnen ein Ersatzkrankenhaustagegeld. Bitte senden Sie uns dazu die Beschei-nigung des Krankenhauses mit Angabe der Diagnose.

Kurze Wege für BKK-Mitglieder Sind Sie Mitglied der Debeka BKK? Dann nutzen Sie den Leisungs-/Prüfantrag der BKK. Damit können Sie der Debeka BKK den Auft rag zur Weiterlei-tung an uns erteilen:

www.debeka-bkk.de

Im Krankheitsfall

Ambulante BehandlungSie haben eine Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen bei uns abge-schlossen? Diese kann z. B. Leistungen für Heil- und Hilfsmittel, Medikamente sowie für Heilpraktiker und Ärzte mit dem Zusatz „Naturheilverfahren“ ent-halten. Damit wir diese erstattenkönnen, senden Sie uns auch hierzubitte einen Leistungsauft rag.

KrankentagegeldIm Krankheitsfall lassen sich mit einersolchen Versicherung mögliche Ein-kommensausfälle ausgleichen. Wichtig ist allerdings, dass Sie uns so schnell wie möglich informieren, falls Sie mehr als sechs Wochen lang arbeitsunfähig sein sollten.

Im Krankenhaus

Was sind Krankenhaustagegelder?Bei vollstationärer Krankenhausbe-handlung fallen zahlreiche zusätzliche Kosten an (z. B. die gesetzliche Zuzah-lung für jeden Tag des Krankenhaus-aufenthalts, Telefon, Fernseher oder auch Fahrtkosten der Angehörigen). Mit der Zusatzversicherung der Debe-ka müssen Sie sich darum aber keine Gedanken machen.

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Ihr/e Debeka-Ansprechpartner/in DebekaKrankenversicherungsverein a. G.Lebensversicherungsverein a. G.Allgemeine Versicherung AGPensionskasse AGBausparkasse AG

56058 KoblenzTelefon (08 00) 8 88 00 82 00www.debeka.de

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