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Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft Dr. Klaus Kersting Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Page 1: Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft - VDRIvdri.de/fileadmin/downloads/fachinformationen/braunschweig_20.05.2015... · Grup Bezeichnung 333 1.000 unbe grenzt 3 1 2 1072 SAUERSTOFF,

Gefahrguttransporte

in der Bauwirtschaft

Dr. Klaus Kersting

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Gefährliche Güter im Sinne des

Gefahrgutbeförderungsgesetzes sind Stoffe und

Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer

Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit

der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit

oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für

wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von

Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.

Was sind gefährliche Güter?

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Wie – oder woran – erkenne ich es?

feuergefährlich ätzend

Gefahrgut

Gefahrstoffe

(Gefahrzettel)

3 8

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Woran erkenne ich Gefahrgut? - Gefahrzettel geben einen

Hinweis

Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit

Explosivstoff

Thermitanzünder,

Sicherheitszündschnur

Sprengstoff, Sprengschnur,

Sprengzünder

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Woran erkenne ich Gefahrgut? - Gefahrzettel geben einen Hinweis

Klasse 2: Gase

5.1

Flüssiggas, Acetylen, Sauerstoff

Spraydosen

3

Benzin, Diesel, Pflegemittel

Klasse 3: brennbare Flüssigkeiten

Klasse 6: giftige Stoffe

6

Holzschutzmittel, Abbeizer

2

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Woran erkenne ich Gefahrgut? - Gefahrzettel geben einen Hinweis

8

9

Batteriesäure, Härter von Epoxidharzen

Sanitärreiniger

Epoxidharze, Bitumen

Klasse 8: Ätzende Stoffe

Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe

Kennzeichen für

wassergefährdende Stoffe

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Kennzeichnung von Gefahrgütern

Gefahrgüter müssen mit dem Gefahrzettel und der UN-Nummer

gekennzeichnet werden!

+ UN 1805

für Sanitär-

reiniger

z.B.

UN 1805

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Kennzeichnung von Gefahrgütern

Bei zusammengesetzten

Verpackungen ist häufig

nur die Außenverpackung

(Karton) gekennzeichnet

2

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Informationen zur Klassifizierung

• Gebinde, Gefahrzettel und UN-Nummer

aber: diese Daten sind bei zusammengesetzten

Verpackungen meist nicht auf dem Gebinde

• Technisches Merkblatt

aber: Angaben sind auf dem Technischen Merkblatt

nicht erforderlich

• Sicherheitsdatenblatt

Punkt 14 'Angaben zum Transport'

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Angaben im Sicherheitsdatenblatt Punkt 14: Angaben zum Transport

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Verkehrsschilder beim Transport wassergefährdender Stoffe

Besondere Vorsicht beim Transport

wassergefährdender Stoffe

Verbot für Fahrzeuge mit

wassergefährdenden Stoffen

Freigrenze: 20l ansonsten

250€, ein Monat Führerscheinenzug

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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= Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und

Binnenschifffahrt

= Europäisches Abkommen über die

internat. Beförderung gef. Güter auf der Straße

= Gefahrgut-Ausnahmeverordnung

= GGVSEB-Durchführungsrichtlinien

GGVSEB + ADR + GGAV + RSEB

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Unterschiedliche Regelungen beim Gefahrguttransport

Kleinmengen "Große" Mengen

Beachtung sämtlicher

Vorschriften der

GGVSEB

Freistellungen

z.B. "erleichterte

Beförderung"

"Faktor 1000"

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Völlige Freistellung von den Vorschriften des ADR

Privatpersonen, die Gefahrgut befördern, das handelsgerecht verpackt ist („Baumarkt-Regel“) 1.1.3.1 a) ADR

Gefahrgut im inneren Aufbau von Maschinen und Geräten (z. B. eingebaute Akkumulatoren) 1.1.3.1 b) ADR

Weitgehende Freistellung von den Bestimmungen des ADR

„Kleine Mengen“ nach 1.1.3.6.3, befördert in Verbindung mit der Haupttätigkeit des Unternehmens oder

in Zusammenhang mit Wartungs- und Reparaturarbeiten – bis 450 l/Versandstück (z.B.

Werkstattwagen, Baggerführer mit 200l-Dieselfass zum Nachtanken, Dachdecker mit 132 kg FG)

1.1.3.1 c) ADR

Flüssige Kraftstoffe in - Kfz-Tanks bis 1500 l, bei Anhängern bis 500 l

- tragbaren Behältern bis 60 l

- Behältern von als Ladung beförderten Fahrzeugen

1.1.3.3 ADR

Begrenzte Mengen bestimmter Güter (z. B. Spraydosen im Karton mit „UN 1950-Zettel“) 1.1.3.4.2 ADR

Ungereinigte leere Verpackungen, die Güter der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8, 9 enthielten, wenn Keine

Gefahren vom Gut ausgehen können (z.B. leere Gasflaschen, leere Benzinkanister usw.) 1.1.3.5 ADR

Eingeschränkte Freistellung von den Bestimmungen des ADR

„Kleine Mengen“ nach 1.1.3.6.3, befördert zur Versorgung oder über 450l Versandstück

(z. B. Disponent holt 132 kg Propan vom Händler und bringt die Gasflaschen zum Lagerplatz, LKW-Fahrer

befördert IBC mit 850 l Diesel zur Baustelle

1.1.3.6.2 ADR

Freistellungen in der Übersicht

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Transport gefährlicher Güter - Kleinmengenregelung Stoffe/Zubereitungen Höchstmengen

Faktoren

Klasse UN-Nr.

Verp.Grup

Bezeichnung 333 1.000 unbe grenzt

3 1

2 1072 SAUERSTOFF, VERDICHTET

1965 KOHLENWASSERSTOFFGAS, GEMISCH, VERFLÜSSIGT, N.A.G. GEMISCH C

1001 ACETYLEN, GELÖST

1950 DRUCKGASPACKUNGEN

3 1133 II KLEBSTOFF

1133 III KLEBSTOFF

1202 III DIESELKRAFTSTOFF

1203 II BENZIN

1263 II FARBE

1263 III FARBE

4.1 3175 II FESTE STOFFE, DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE ENTHALTEN, N.A.G. (z.B. ölgetränkte Putzlappen)

6.1 1593 III DICHLORMETHAN

2810 III GIFTIGER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.

2853 III MAGNESIUMFLUORIDSILICAT

2902 III PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, N.A.G.

8 1719 II ÄTZENDER ALKALISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.

1719 III ÄTZENDER ALKALISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.

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Maßeinheiten der Kleinmengenreglung

Höchstmengen werden angegeben für:

Feststoffe und verflüssigte Gase in kg netto

Flüssigkeiten in l (transportierte Menge nicht Nennvolumen des Gefäßes !)

verdichtete Gase das Volumen der Flasche in l

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Faustformel zur Berechnung mehrerer Gefahrgüter

Menge des

Stoffes 1 (kursive Zahl in der Tabelle)

Faktor für Stückgutbeförderung X

+ Menge des

Stoffes 2

Faktor für Stückgutbeförderung

(kursive Zahl in der Tabelle) X

= Ergebnis

Ergebnis < 1000 = Auflagen der Klein-

mengenbeförderung

Ergebnis > 1000 = alle Auflagen der

Gefahrgutverordnung

Dieser Transport fällt unter die Bedingungen der

Kleinmengenbeförderung

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Benzin

60 l 3

Faktor für Stückgutbeförderung X (= 180)

+

= 378

Ergebnis < 1000 = Auflagen der Klein- mengenbeförderung

Ergebnis > 1000 = alle Auflagen der

Gefahrgutverordnung

Dieser Transport fällt unter die Bedingungen der Kleinmengenbeförderung

Flüssiggas

66 kg

Faktor für Stückgutbeförderung

3

X (= 198)

Rechenbeispiel

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Berechnung und Nachweis der Einhaltung der Höchstmenge nach 1.1.3.6 ADR

Firma (Absender): Maulwurf GmbH & Co. KG

87999 Baudorf

Fahrer: Fritz Mauser

Kfz – Kennzeichen A – DR 2015 Datum 23.04.2015

Art der

Versandstücke

UN-Nr. Bezeichnung des Gutes nach ADR

(zusätzliche Kennzeichnungen)

Klasse

Verpa-ckungs-gruppe

Klassi-fizie-

rungs-code

Einzel- Gesamt- Risiko-

menge x Stückzahl = menge x Faktor = Index

Kanister

Kanister

Kanister

Fass

IBC

UN 1203 BENZIN (Ottokraftstoff)

UN 1203 BENZIN

(Mischung 1 : 50)

UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF

UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF (200-l-Fass)

UN 1202 Dieselkraftstoff (IBC-Tankstelle)

3

3

3

3

3

II

II

III

III

III

F1

F1

F1

F1

F1

20 l

20 l

20 l

200 l

800 l

3

1

60

800

3

3

1

1

1

180

800

Die Summe aller Einzelprodukte (Indexsumme) ist: 980 Indexsumme 1000 = Beförderung begrenzter Mengen nach 1.1.3.6 ADR

Beförderung nach 1.1.3.1 c) ADR im Rahmen der Haupttätigkeit

Hilfe bei der Berechnung

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Mögliche Transporte

Bauhof Baustelle

Eingeschränkte Freistellung von

den Vorschriften Weitgehende Freistellung von

den Vorschriften

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Kleinmengentransport (weitgehende Freistellung)

Hinweis auf den Transport von Gefahrgütern an den Fahrer

Eignung der Verpackung

Sicherung der Ladung (gesamte Ladung)

Der Umgang mit Feuer, offenem Licht sowie das Rauchen ist

bei Ladearbeiten und im Fahrzeug verboten

Bei Unfall unverzüglich Meldung an die zuständige Behörde

Transport dürfen nicht zur internen und externen

Versorgung dienen und transportierte Menge darf 450 l pro

Gebinde nicht überschreiten

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Mögliche Transporte

Bauhof Baustelle

Eingeschränkte Freistellung von

den Vorschriften Weitgehende Freistellung von

den Vorschriften

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Kleinmengentransport (eingeschränkte Freistellung)

Hinweis auf die Gefahrgüter

Bauartzulassung der Gebinde

Gefahrzettel und UN-Nummern müssen angebracht sein

Feuerlöscher (2kg für einen Motorbrand)

Sicherung der Ladung (gesamte Ladung)

Ausreichende Lüftung beim Transport von Gasen

Der Umgang mit Feuer, offenem Licht sowie das Rauchen ist bei Ladearbeiten und im Fahrzeug verboten

Betrieb des Motors bei Be- und Entladen verboten

Die Ladefläche muss gereinigt werden, wenn sie verunreinigt ist

Bei Unfall unverzüglich Meldung an die zuständige Behörde

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Der Unternehmer muss

bei geschlossenen Fahrzeugen, mit denen Gase transportiert werden, Lüftungseinrichtungen oder die erforderliche Beschriftung anbringen lassen

dafür sorgen, dass nur Verpackungen verwendet werden, die für die Beförderung der gefährlichen Güter zugelassen und geeignet sind

Ausrüstung für die Ladungssicherung zur Verfügung stellen

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Der Verlader muss

den Fahrzeugführer darauf hinweisen, dass Gefahrgut verladen wird.

darauf achten, dass die Gefahrgüter richtig gekennzeichnet sind.

die Gefahrgüter auf Dichtheit und Beschädigung überprüfen.

beim Transport von Gasflaschen sicherstellen, dass das Fahrzeug über eine

ausreichende Belüftung verfügt.

zusammen mit den Fahrzeugführer die Ladungssicherung durchführen (in

Fahrzeuge ohne Ladungssicherungsausrüstung darf er nicht verladen).

vor der Verladung die Ladefläche auf Sauberkeit prüfen.

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Der Fahrzeugführer muss

mögliche Beschränkungen bei der Zusammenladung beachten (z.B. bei Sprengstoffe),

die gesamte Ladung gegen Verrutschen sichern,

beschädigte Versandstücke von Fahrzeug nehmen,

wenn Gefahrgut freigesetzt wurde, die Ladefläche reinigen,

bei Unfällen, bei denen eine Gefährdung durch die Gefahrgüter besteht, die

zuständigen Behörden benachrichtigen

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

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Hilfestellung der BGBau

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft