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Homepage: www.gemeinde-machern.de E-Mail Gemeindeblatt: [email protected] Redaktionsschluss: 26. März 2015 16. April 2015 Nr. 245 April 2015 21. Jahrgang aus dem INHALT • Gemeindeverwaltung Machern - Beschlüsse der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 09.03.2015 - Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 16.03.2015 und vom 23.03.2015 Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Gerichshain und Althen Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen Bürgerverein Machern-Mitte e.V.: Aufruf zum Fotowettbewerb Organisationskomitee 1000 Jahre Machern: Das wollen wir feiern! / Helfer gesucht BM Doreen Lieder: Jahreshauptversammlung 2014 unserer Gemeindefeuerwehr Öffnungszeiten Recyclinghof Machern R. Schmidt: Gesangverein „Germania“ - Woche der offenen Chöre Th. Greiner / H. Knop: Pokalsieg Knaben B Tresenwald A. Rotter: Die neue Glocke in Altenbach • Gemeindeblatt Machern: Redaktionsschluss der Ausgabe Nr. 246 24.04.2015, Zustellung ab 13.05.2015 Organisationskomitee 1000 Jahre Machern Gemeinde Machern – Schloßplatz 9 – 04827 Machern Tel.: 034292 – 68038 Mobil: 0177 – 4198078 E-Mail: [email protected] – www.machern-1000.de

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Homepage: www.gemeinde-machern.de • E-Mail Gemeindeblatt: [email protected]

Redaktionsschluss: 26. März 2015 16. April 2015

Nr. 245 April 2015 21. Jahrgang

aus dem INHALT• Gemeindeverwaltung Machern - Beschlüsse der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 09.03.2015 - Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 16.03.2015 und vom 23.03.2015• Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Gerichshain und Althen• Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

• Bürgerverein Machern-Mitte e.V.: Aufruf zum Fotowettbewerb

• Organisationskomitee 1000 Jahre Machern: Das wollen wir feiern! / Helfer gesucht

• BM Doreen Lieder: Jahreshauptversammlung 2014 unserer Gemeindefeuerwehr

• Öffnungszeiten Recyclinghof Machern

• R. Schmidt: Gesangverein „Germania“ - Woche der offenen Chöre

• Th. Greiner / H. Knop: Pokalsieg Knaben B Tresenwald

• A. Rotter: Die neue Glocke in Altenbach

• Gemeindeblatt Machern: Redaktionsschluss der Ausgabe Nr. 246 24.04.2015, Zustellung ab 13.05.2015

Organisationskomitee 1000 Jahre MachernGemeinde Machern – Schloßplatz 9 – 04827 Machern

Tel.: 034292 – 68038 Mobil: 0177 – 4198078E-Mail: [email protected] – www.machern-1000.de

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Beschluss-Nr. 3/15Neubau Einfamilienhaus

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses im Zeititzer Weg, Flurstück 351/1, zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 9 9 6 2 1

Doreen LiederBürgermeisterin

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGENGemeinde Machern

Folgende Beschlüsse wurden in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 09.03.2015 gefasst:

Beschluss-Nr. 1/15Bauantrag Neubau Einfamilienhaus mit zwei Stellplätzen

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen im Fichtengang/Eichenweg 11a zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 9 9 9 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

Beschluss-Nr. 2/15Ausbau und Bestandssicherung wertmäßige Verbesserung eines Wochenendhauses

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zum Ausbau und zur Bestandssicherung Püchauer Str. 47 in 04827 Machern zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 9 9 1 5 3

Doreen LiederBürgermeisterin

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Folgende Beschlüsse wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 16.03.2015 gefasst:

Beschluss-Nr. 1/6/15Widerruf sachkundiger Einwohner Herr Jens Lehmann

Der Gemeinderat stimmt der Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Herrn Jens Lehmann als sachkundiger Einwohner zu. Der Beschluss 10/3/14 wird insoweit aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 13 13 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

Beschluss-Nr. 2/6/15Aufhebung der Beschlüsse 10/3/14 und 1/5/15

Der Gemeinderat stimmt der Aufhebung des Beschlusses 10/3/14 vom 15.12.2014, soweit es um die Berufung von Herrn Wolfgang Herfurth als sachkundigen Einwohner geht, und der Aufhebung des Beschlusses 1/5/15 vom 23.02.2015 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 13 13 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

Beschluss-Nr. 3/6/15Einvernehmen Gemeinderat zur Einstellung Herr Herfurth

Der Gemeinderat stimmt der Einstellung des Herrn Herfurth mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG mit einer wöchentl. Arbeitszeit von 9 Std. zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 13 13 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

Folgende Beschlüsse wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 23.03.2015 gefasst:

Beschluss-Nr. 1/7/15Archivsatzung der Gemeinde Machern

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Der Gemeinderat stimmt dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf zur Archivsatzung der Gemeinde Machern, entsprechend des § 13 des Archivgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 17. Mai 1993 (rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Februar 2014) zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 17 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

Anlage 1Archivsatzung der Gemeinde Machern

Auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) vom 18. März 2003 in der jeweils gültigen Fassung und des § 13 Abs. 4 des Archivgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsArchivG) vom 17. Mai 1993 in der jeweils gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Machern in seiner Sitzung am 23.03.2015 folgende Archivsatzung:

Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Gemeinde Machern unterhält ein Archiv.(2) Durch diese Satzung werden die Archivierung von Unterlagen sowie die Benutzung der Bestände des Archivs geregelt.

§ 2 Begriffsbestimmung

(1) Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen mit den zu ihrer Nutzung notwendigen Hilfsmitteln.(2) Unterlagen sind Pläne, Urkunden, Amtsbücher, Akten, Einzelschriftstücke, Karten, Risse, Bilder, Filme, Tonträger, maschinell lesbare Datenträger, einschließlich der für die Auswertung der gespeicherten Daten erforderlichen Programme sowie andere Träger von Informationen.(3) Archivwürdig sind Unterlagen, denen ein bleibender Wert für die Rechtsprechung, Verwaltung, Wissen- schaft und Forschung und/oder für die Sicherung berechtigter Belege betroffener Personen und Instituti- onen oder Dritter zukommt.(4) Das Archivieren beinhaltet das Erfassen, Übernehmen, Bewerten, Verwahren, Erhalten, Erschließen sowie Nutzbarmachen und Auswerten von Archivgut.

§ 4 Aufgaben des Archivs

(1) Der Leiter des Bürgeramtes ist für sämtliche Fragen des gemeindlichen Archivwesens fachlich zuständig. Er trifft die Entscheidungen über die Archivwürdigkeit von Unterlagen und entscheidet über die Archiv- würdigkeit von Unterlagen und entscheidet über deren Aufbewahrung oder Kassation nach Ablauf bestimmter Aufbewahrungsfristen.(2) Das Archiv hat die Aufgabe, alle in der Verwaltung der Gemeinde Machern angefallenen Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden, zu überprüfen, und solche von bleibendem Wert sowie die entsprechenden Amtsdrucksachen zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen und allgemein nutzbar zu machen. Archiviert wird das Archivgut aller gemeindlichen Ämter und Sachgebiete, der gemeindlichen Einrichtungen sowie im Falle besonderer Vereinbarungen, der Zweckverbände und Be- teiligungsgesellschaften, in denen die Gemeinde Machern Mitglied bzw. Gesellschafter ist.

Diese Aufgabe erstreckt sich auch auf die Archivierung der Rechtsvorgänger der Gemeinde und der Funktionsvorgänger der in Satz 1 und 2 genannten Stellen, soweit keine anderweitigen gesetzlichen

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Zuständigkeiten bestehen. Außerdem sammelt das Archiv die für die Geschichte und Gegenwart der Gemeinde bedeutsamen Dokumentationsunterlagen.(3) Übernommenes Archivgut geht in das Verfügungsrecht des Archivs der Gemeinde Machern über. Dieses ist für dessen Archivierung nach archivwissenschaftlichen Grundsätzen verantwortlich.(4) Für übernommenes Archivgut gelten die Bestimmungen dieser Archivordnung und die gesetzlichen Bestimmungen, soweit die vertraglichen Vereinbarungen nichts anderes regeln.(5) Eine Übernahme von Archivgut kann auch aufgrund letztwilliger Verfügung erfolgen.

§ 5 Anbietung und Übernahme von Archivgut

(1) Das Archiv entscheidet über die Archivwürdigkeit der Unterlagen im Einvernehmen mit der anbietenden Stelle. Dem Archiv ist auf Verlangen zur Feststellung der Archivwürdigkeit Einsicht in die Unterlagen und die dazugehörigen Findhilfsmittel zu gewähren. Wird die Archivwürdigkeit festgelegt, übernimmt das Archiv die Unterlagen von der anbietenden Stelle mit der von der Stelle angefertigten Ablieferungs- verzeichnissen. Wird keine Archivwürdigkeit festgestellt, so kann die anbietende Stelle die Unterlagen vernichten, wenn rechts- und Verwaltungsvorschriften oder schutzwürdige Belange Betroffener dem nicht entgegenstehen. (2) Das Archiv kann Archivgut bereits vor Ablauf der für die abgebende Stelle jeweils geltenden Aufbewah- rungsfristen übernehmen, soweit Rechts- und Verwaltungsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Die in Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgelegten Aufbewahrungsfristen werden auch durch die Aufbewahrung im Archiv eingehalten. (3) Das Archiv hat nach der Übernahme, ebenso wie die abgebende Stelle, die schutzwürdigen Belange betroffener zu berücksichtigen, insbesondere hat es bei Unterlagen mit personenbezogenen Daten bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Vorschriften über die Verarbeitung und Sicherung dieser Unterlagen zu beachten, die für die abgebende Stelle gelten.

§ 6 Sicherung des Archivgutes

(1) Das Archivgut ist in geeigneten Räumen aufzubewahren, die den archivwissenschaftlichen Anforderun- gen entsprechen.(2) Für die Unterbringung des Archivs in entsprechenden Räumen ist die Gemeinde verantwortlich.

Benutzung des Archivs

§ 7 Benutzung des Archivs(1) Jeder Bürger hat das Recht, das Archiv auf Antrag zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen oder publizistischen Zwecken sowie zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Interessen zu benutzen, soweit gesetzliche Vorschriften oder Vereinbarungen mit dem früheren oder derzeitigen Eigentümer des Archivgutes nicht entgegenstehen. Die Benutzung bedarf der Genehmigung.(2) Als Benutzung des Archivs gelten Auskunft und Beratung durch das Archivpersonal, Einsichtnahme in die Findhilfsmittel, Einsichtnahme in das Archivgut.(3) Der Benutzer ist verpflichtet, von jeder Veröffentlichung, die auch auf der Benutzung von Archivalien des Stadtarchivs beruhen, unaufgefordert ein Belegexemplar unentgeltlich dem Archiv abzuliefern.

§ 8 Benutzungsantrag(1) Der Benutzer hat einen schriftlichen Antrag auf Nutzung von Archivgut zu stellen, der folgende Angaben zur Person des Antragstellers sowie zum Benutzungszweck enthalten muss: • Name und Vorname, • Wohnanschrift, • Staatsangehörigkeit, • Thematik und Zweck der Archivbenutzung, • Name und Anschrift des Auftraggebers, • bei minderjährigen Antragstellern Name und Vorname eines gesetzlichen Vertreters.

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(2) Bei Antragstellung durch Minderjährige ist die schriftliche Genehmigung eines gesetzlichen Vertreters notwendig.(3) Der Antragssteller hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen sowie den Zweck der Nutzung glaubhaft zu machen.(4) Der Einsatz von Computertechnik, Kameras und weiterer Technik bedarf einer gesonderten Geneh- migung. Ein Anspruch auf diese besteht nicht.(5) Mit der Antragsstellung verpflichtet sich der Benutzer zur Einhaltung der Archivordnung. Gleichzeitig gibt der Benutzer eine schriftliche Erklärung darüber ab, dass er bestehende Urheberrechte- und Personen- schutzrechte beachtet.

§ 9 Benutzungsgenehmigung

(1) Die Benutzungsgenehmigung beschränkt sich auf den Benutzungsantrag angegebenen Zweck bzw. Gegenstand.(2) Die Benutzungserlaubnis ist auf andere Personen nicht übertragbar und gilt nur für das angegebene Arbeitsthema sowie für einen vorbestimmten Zeitraum, längstens für ein Jahr.(3) Die Benutzung des Archivs kann eingeschränkt oder versagt werden, wenn • das Archivgut einer Schutzfrist oder Geheimhaltungspflicht unterliegt, • das Archivgut von Seiten des Eigentümers bei Abgabe an das Archiv mit Auflagen übergeben wurde, • Grund zu der Annahme besteht, dass das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde, • Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen, • der Erhaltungszustand des Archivgutes gefährdet würde, • ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand entstehen würde, • der Ordnungszustand des Archivgutes eine Benutzung nicht zulässt, • der Benutzer wiederholt oder schwerwiegend gegen die Archivordnung verstoßen oder ihm erteilte Auflagen nicht eingehalten hat.(4) Die Benutzung des Archivs kann auch aus anderen wichtigen Gründen eingeschränkt oder versagt werden.(5) Die Benutzungsgenehmigung kann mit Auflagen erteilt werden. Sie kann widerrufen oder zurückgenom- men werden, insbesondere wenn Angaben im Benutzungsantrag nicht oder nicht mehr zutreffen, nach- träglich Gründe bekannt werden, die zur Versagung der Benutzungsgenehmigung geführt hätten, der Benutzer Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte sowie schutzwürdige Belange Dritter nicht beachtet.

§ 10 Direktbenutzung des Archivs

(1) Das Archivgut kann nur während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und nur unter Aufsicht des Archivpersonals eigesehen werden.(2) Zur Benutzung wird das Archivgut im Original vorgelegt. In begründeten Ausnahmefällen kann das Archiv statt Originale Kopien vorlegen oder Auskünfte aus den Archivalien geben.(3) Die Vorlage des Archivgutes erfolgt in der Regel am selben Tag, doch besteht kein Anspruch darauf, Archivalien in einer bestimmten Zeit oder größere Mengen von Archivalien gleichzeitig vorgelegt zu bekommen. (4) Begehren mehrere Benutzer im Rahmen ihrer Genehmigung die Einsichtnahme in dasselbe Archivgut, so erfolgt die Benutzung in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Benutzungsersuchen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.(5) Die Benutzung des Archivgutes kann zeitlich begrenzt werden.(6) Sämtliches für die Benutzung vorgelegtes Archivgut ist vom Benutzer sorgfältig zu behandeln. Verände- rungen der inneren Ordnung, Radierungen, Schneiden, Durchpausen oder andere zustandsbeein- flussende Tätigkeiten sind untersagt. Nach Beendigung der Benutzung ist das Archivgut im ordnungs- gemäßen Zustand zurückzugeben.(7) Werden durch den Benutzer Schäden am Archivgut festgestellt, sind diese dem Archivpersonal unverzüg- lich anzuzeigen.

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(8) Beim Zurücklagen in die Archivmappe ist auf die korrekte Reihenfolge zu achten.(9) Bestelltes Archivgut, das 15 Öffnungstage nicht benutzt wurde, wird wieder eingelagert.(10) Der Benutzer hat sich im Benutzerraum so zu verhalten, dass kein anderer behindert oder belästigt wird. Zum Schutz des Archivgutes ist es insbesondere untersagt, im Benutzerraum zu rauchen, zu essen oder zu trinken. Handy oder Smartphone, Taschen, Mappen, Mäntel und dergleichen dürfen in den Benutzer- raum nicht mitgenommen werden.(11) Die Verwendung technischer Geräte bei der Benutzung wie Schreibmaschine, Diktiergerät, Computer, Fotoapparat, Handy oder Smartphone ist nur im Benutzerraum gestattet und bedürfen einer gesonderten Genehmigung.(12) Den Anordnungen des Archivpersonals ist Folge zu leisten.

§ 11 Auskunftserteilung

(1) Verbindliche Auskünfte werden nur schriftlich auf schriftliche Anfrage erteilt.(2) Auskünfte erstrecken sich vor allem auf Hinweise zu Art, Umfang und Zustand der benötigten Archivalien. Ein Anspruch auf die Bearbeitung von darüber hinausgehenden Anfragen besteht nicht.

§ 12 Anfertigung von Kopien

(1) Von den vorgelegten Archivalien können Kopien angefertigt werden, soweit der Erhaltungszustand der Archivalien dies erlaubt.(2) Das Fotografieren, Scannen, Filmen oder Kopieren mit eigenen Geräten ist nicht gestattet. Das Fotogra- fieren im Sinne von Vervielfältigungen des Originals stellt eine Reproduktion von Archivgut dar und bedarf der Zustimmung des Archivs.

§ 13 Versendung von Archivgut

Auf Versendung von Archivgut außerhalb des Archivs besteht kein Anspruch. Sie kann in begründeten Aus-nahmefällen erfolgen, insbesondere, wenn das Archivgut zu amtlichen Zwecken bei öffentlichen Stellen oder für Ausstellungszwecke benötigt wird. Die Versendung kann von Auflagen abhängig gemacht werden.

§ 14 Haftung

Für Schäden und Verluste, die bei der Benutzung während der Ausleihe eintreten, haftet der Benutzer. Die Kosten für eine eventuelle Restauration hat er zu übernehmen.

§ 15 Auswertung und Veröffentlichung

(1) Der Benutzer hat bei der Auswertung des Archivgutes die Rechte und schutzwürdigen Belange der Gemeinde Machern die Urheberrechte und die Persönlichkeitsrechte Dritter sowie deren schutzwürdige Interessen zu wahren. Belegstellen sind anzugeben. Der Benutzer hat die Gemeinde von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.(2) Werden Arbeiten unter wesentlicher Verwendung von Archivgut des Archivs verfasst, sind die Benutzer verpflichtet, dem Archiv kostenlos und unaufgefordert ein Belegexemplar zu überlassen. Das gilt auch für ungedruckte Arbeiten.(3) Beruht die Arbeit nur zum Teil auf Archivgut des Archivs, so hat der Benutzer die Drucklegung mit den genauen bibliographischen Angaben anzuzeigen und kostenlos Kopien der entsprechenden Seiten zur Verfügung zu stellen.

§ 16 Reproduktion und Editionen

(1) Die Fertigung von Reproduktionen (Nachbildungen einer Archivalie) sowie deren Publikation und die Edition (Publikation von Quellentexten) von Archivgut bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. Die Re- produktionen dürfen nur für den freigegebenen Zweck verwendet werden und unter Angabe der Herkunft und der Belegstellen veröffentlicht werden.(2) Von jeder Veröffentlichung einer Reproduktion ist dem Stadtarchiv kostenlos ein Belegexemplar zu über- lassen.

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(3) Die Verwendung von Archivgut für Reproduktionen und Editionen ist gebührenpflichtig.

§ 17 Gebühren

Die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Archives erfolgt auf der Grundlage der geltenden „Gebüh-rensatzung der Gemeinde Machern für das Archiv“.

§ 18 Inkrafttreten

Diese Archivsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Machern, den 24.03.2015

LiederBürgermeisterin

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvor-schriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind;3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat;4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b. die Verletzung der Verfahrens- oder Form Vorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des

Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Beschluss-Nr. 2/7/15Gebührensatzung der Gemeinde Machern für das Archiv der Gemeinde Machern und Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung der Gemeinde Machern für das Archiv

Der Gemeinderat stimmt dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf zur Gebührensatzung der Gemeinde Machern für das Archiv und der Anlage 2 dem Entwurf des Gebührenverzeichnisses für die Nutzung des Archivs zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 17 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

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Anlage 1Gebührensatzung der Gemeinde Machern für das Archiv

Auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) vom 18. März 2003 in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 25 Abs. 1 des Sächsischen Verwaltungskos-tengesetzes (SächsVwKG) vom 17. September 2003 in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 2 Abs. 1 und 9 Abs. 1 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 26. August 2004 in der jeweils gülti-gen Fassung und § 17 der Archivsatzung der Gemeinde Machern beschließt der Gemeinderat von Machern in seiner Sitzung am 23.03.2015 folgende Gebührensatzung:

§ 1 Gebührenpflicht

(1) Die Gemeinde Machern erhebt für die Benutzung des Archivs und für die von ihm erbrachten Leistungen Benutzungsgebühren und Auslagen (Kosten) nach dieser Satzung.(2) Mit der Benutzungsgebühr werden Amtshandlungen, die mit der Erbringung der Leistung in engem Zusammenhang stehen, abgegolten.(3) Auslagen sind Kosten, die dem Archiv durch die Benutzung oder durch sonstige Leistungen für einen Benutzer entstehen.

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, - wer die Amtshandlung veranlasst, im Übrigen derjenige, in dessen Interesse die Amtshandlung vor- genommen wird, - wer die Kosten einer Behörde gegenüber schriftlich übernommen hat oder für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet, - im Rechtsbehelfsverfahren und in streitentscheidenden Verwaltungsverfahren derjenige, dem die Kosten auferlegt werden.(2) Auslagen im Sinne des § 6 Abs. 1 dieser Satzung, die durch unbegründete Einwendungen eines Beteiligten oder durch Verschulden eines Beteiligten oder eines Dritten entstanden sind, können diesem auferlegt werden.(3) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Kostenhöhe

(1) Die Höhe der Kosten richtet sich unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes der an der Amts- handlung beteiligten Behörden und Stellen (Kostendeckungsgebot) nach dem als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis. Ausnahmen vom Kostendeckungsgebot sind nur zulässig, wenn dies aus Gründen der Billigkeit erforderlich ist. Die Gebühr darf nicht in einem Missverhältnis zu der Amtshandlung stehen.(2) Für Amtshandlungen, die nicht im Gebührenverzeichnis enthalten sind, wird eine Verwaltungsgebühr er- hoben, die nach den im Gebührenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist.

§ 4 Ermäßigung

(1) Für nachweisbar wissenschaftliche oder heimatkundliche gemeinnützige Vorhaben erfolgt eine Ermäßi- gung der Benutzungsgebühr bei der Einsichtnahme in Archivgut, insofern keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden. Der Nachweis ist durch schriftlichen Auftrag zu erbringen.(2) Bei der Einsichtnahme in Archivgut durch Schüler und Studenten sowie sonstige Benutzer, die sich in der Ausbildung befinden, wenn die Nutzung im Zusammenhang mit der Ausbildung steht. Ein schriftlicher Nachweis durch die Ausbildungseinrichtung ist vorzulegen.

§ 5 Nichterhebung von Kosten/Gebührenfreiheit

Für die Nichterhebung von Kosten sowie die Gebührenfreiheit findet das SächsVwKG entsprechend Anwendung.

§ 6 Entstehung, Fälligkeit und Zahlung der Gebühr

(1) Die Kosten entstehen mit der Inanspruchnahme der Leistungen des Archivs oder mit der Benutzung seiner Einrichtung unabhängig vom Ergebnis der Recherche.

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Bei der Zurücknahme oder Erledigung eines Antrages entstehen die Kosten mit der Zurücknahme oder Erledigung. Wird ein Antrag zurückgenommen oder erledigt sich auf andere Weise, bevor die Behörde mit der sach- lichen Bearbeitung begonnen hat, ist keine Gebühr zu erheben.(2) Die Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner fällig, wenn nicht die Behörde einen späteren Zeitpunkt bestimmt.(3) Gebühren sind grundsätzlich kostenfrei an die Gemeindekasse zu zahlen.(4) Schriftstücke und sonstige Sachen können bis zur Entrichtung der Gebühr zurückbehalten oder an den Gebührenschuldner auf dessen Kosten unter Nachnahme der Gebühr übersandt werden.(5) Die Vornahme einer Amtshandlung kann davon abhängig gemacht werden, dass die Gebühr ganz oder teilweise vorausgezahlt oder für sie Sicherheit geleistet wird. Von der Anforderung einer Voraus- zahlung oder der Anordnung einer Sicherheitsleistung ist abzusehen, wenn dadurch eine für den Gebührenschuldner unzumutbare Verzögerung entstehen würde oder dies aus sonstigen Gründen unbillig wäre.

§ 7 Auslagen

(1) Auslagen sind Aufwendungen, die im Einzelfall im Zusammenhang mit der Amtshandlung im Sinne von § 1 dieser Satzung entstehen.(2) Auslagen werden grundsätzlich in tatsächlich entstandener Höhe erhoben.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Machern, den 24.03.2015

LiederBürgermeisterin

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvor-schriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn5. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;6. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind;7. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat;8. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist c. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder d. die Verletzung der Verfahrens- oder Form Vorschrift gegenüber der Gemeinde

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

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Anlage 2Gebührenverzeichnis

als Anhang zur Gebührensatzung der Gemeinde Machern für das Archiv

Lfd. Nr. Gebühr1. Mündliche oder schriftliche Auskünfte, die über Hinweise zu Art, Umfang und Benutz- barkeit des einschlägigen Archivgutes hinausgehen, einschließlich der dazu erforder- lichen Ermittlung von Archivgut für alle Nutzungszwecke pro angefangener Arbeitsviertelstunde 10,00 €

2. Anfertigung von Kopien nach § 12 Archivsatzung2.1 Ausgaben von analogen Reproduktionen (Kopie je Seite auf Normalpapier) A4-Format schwarz/weiß 1,00 € A4-Format farbig 2,00 € A3-Format schwarz/weiß 1,50 € A3-Format farbig 3,00 € Bei Anfertigung besonders zeitintensiver Vervielfältigungen kann die Gebühr bis auf das Zehnfache erhöht werden. 2.2 Anfertigungen digitaler Reproduktionen2.2.1 Gebühren für fotografische Reproduktionen und Vergrößerungen mit Digitalkamera (bis zu 5 Abbildungen) 10,00 €

3. Veröffentlichung von Archivgut (Urheberechte verbleiben beim Archiv) 3.1 Veröffentlichungen von Archivalien in Druckwerken oder auf elektronischen Speicher- medien, je Reproduktion Auflagenhöhe bis zu 5.000 Stück 40,00 € Auflagenhöhe bis zu 50.000 Stück 80,00 € Auflagenhöhe über 50.000 Stück 160,00 €3.2 Veröffentlichungen von Archivalien in audiovisuellen Medien (Hörfunk, Fernsehen, Kino)3.2.1 je Reproduktion von Dokumenten, Fotos und Ähnlichem lokale Ausstrahlung 25,00 € regionale Ausstrahlung 50,00 € nationale oder internationale Ausstrahlung 100,00 €3.2.2 je angefangene Wiedergabeminute bei audiovisuellem Archivgut lokale Ausstrahlung 25,00 € regionale Ausstrahlung 50,00 € nationale oder internationale Ausstrahlung 100,00 €3.2.3 Wiederholungen innerhalb von 48 Stunden sind kostenfrei. Danach wird für jede für jede weitere Wiederholung die Hälfte der Gebühr nach Nummer 3.2.1 und 3.2.2 erhoben.3.3 Veröffentlichungen von Archivalien im Internet und anderen Online-Diensten, je Repro- duktion von Dokumenten, Fotos und Ähnlichem oder angefangener Wiedergabeminute bei audiovisuellem Archivgut bis sechs Monate 50,00 € über sechs Monate 100,00 €

4. Beglaubigungen von Abschriften, Reproduktionen und dgl. vom Archivgut je Beglaubigung 0,50 € mindestens jedoch 5,00 €

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Beschluss-Nr. 3/7/15Annahme und Verwendung von Spenden für die 1000 Jahr-Feier der Gemeinde Machern im Jahr 2015

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und der Verwendung einzelner Spenden für die 1000-Jahr-Feier der Gemeinde Machern im Jahr 2015 zu.

Uwe Kretzschmar 30,00 EuroThomas Menzel 20,00 EuroKirstin Martin 50,00 EuroBärbel Berkner 100,00 Euro

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 17 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

Beschluss-Nr. 4/7/15Annahme und Verwendung von Spenden für die 1000 Jahr-Feier der Gemeinde Machern im Jahr 2015

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und der Verwendung der Spende von Herrn Oliver Zschau für die 1000-Jahr-Feier der Gemeinde Machern im Jahr 2015 in Höhe von 250,00 € zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 17 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

Beschluss-Nr. 5/7/15Annahme und Verwendung von Spenden für die 1000 Jahr-Feier der Gemeinde Machern im Jahr 2015

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und der Verwendung der Spende der Firma Farben-Schultze GmbH & Co.KG für die 1000-Jahr-Feier der Gemeinde Machern im Jahr 2015 in Höhe von 250,00 € zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 17 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

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Beschluss-Nr. 6/7/15Änderung des Beschlusses 10/45/14 vom 28.04.2015 in Bezug auf den Verwendungszweck der Spende von Herrn Dr. Michael Frege und Herrn Robert Steinbauer

Der Gemeinderat stimmt der Aufhebung des Beschlusses 10/45/14 Annahme und Verwendung der Spende für die 135-Jahrfeier der FFW Machern von Herrn Dr. Michael Frege und Herrn Robert Steinbauer zu.

Der Gemeinderat stimmt der Verwendung der Spende von Herrn Dr. Michael Frege in Höhe von 500 Euro und von Herrn Robert Steinbauer in Höhe von 1.000 Euro für sonstige Verwendung für die Ortsfeuerwehr Machern zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 16 0 1

Doreen LiederBürgermeisterin

Beschluss-Nr. 7/7/15Annahme und Verwendung von Spenden für die 1000-Jahr-Feier der Gemeinde Machern im Jahr 2015

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und der Verwendung der Spende der Firma Oberflächenzentrum Leipzig für die 1000-Jahr-Feier der Gemeinde Machern im Jahr 2015 in Höhe von 500,00 € zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 17 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

Beschluss-Nr. 8/7/15Annahme und Verwendung von Spenden für die 1000-Jahr-Feier der Gemeinde Machern im Jahr 2015

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und der Verwendung der Spende der Firma Schollglas GMBH für die 1000-Jahr-Feier der Gemeinde Machern im Jahr 2015 in Höhe von 500,00 € zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 17 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

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Beschluss-Nr. 9/7/15Annahme und Verwendung einer Sachspende zur Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr der Gemeinde Machern am 23. Januar 2015

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und der Verwendung der Sachspende der Firma „Gasthaus und Pension Zum Wagner Hof“ in Machern, für die Speisen zur Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr am 23. Januar 2015 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 17 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

Beschluss-Nr. 10/7/15Annahme und Verwendung von Spenden für die 1000-Jahr-Feier der Gemeinde Machern im Jahr 2015

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und der Verwendung der Spende von Frau Ute Grumbt Allianz Versicherung für die 1000-Jahr-Feier der Gemeinde Machern im Jahr 2015 in Höhe von 150,00 € zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 17 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

Beschluss-Nr. 11/7/15Annahme und Verwendung von Spenden für die 1000-Jahr-Feier der Gemeinde Machern im Jahr 2015

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und der Verwendung der Spende von Herrn Detlef Keller Bäckerei für die 1000-Jahr-Feier der Gemeinde Machern im Jahr 2015 in Höhe von 500,00 € zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 16 0 1

Doreen LiederBürgermeisterin

Beschluss-Nr. 12/7/15Annahme der Spende einer Dienstleistung zum Ausrichten, zum Abbau und zur Entsorgung des Weihnachtsbaumes für die Gemeinde Machern im Jahr 2014

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Beschluss-Nr. 13/7/15Verkauf des gemeindeeigenen Flurstücks 1504 der Gemarkung Gerichshain

Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des gemeindeeigenen Flurstücks 1504 der Gemarkung Gerichshain zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 17 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

Beschluss-Nr. 14/7/15Verkauf des gemeindeeigenen Flurstücks 1467 und einer unvermessenen Teilfläche des Flurstücks 1510/7 der Gemarkung Gerichshain

Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des gemeindeeigenen Flurstücks 1467 sowie einer unvermessenen Teilfläche von ca. 33 m² des Flurstücks 1510/7 der Gemarkung Gerichshain zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 17 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende in Form einer Dienstleistung von der Firma Macherner Grünprofi für die Ausrichtung, den Abbau und die Entsorgung des Weihnachtsbaumes für das Jahr 2014 in Höhe von 713,79 € zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 16 0 1

Doreen LiederBürgermeisterin

Beschluss-Nr. 15/7/15Verkauf der gemeindeeigenen Flurstücke 1465 und 1466 der Gemarkung Gerichshain

Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf und der Grundschuldbestellung nach § 83 der SächsGemO zu.

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 17 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

Beschluss-Nr. 16/7/15Herstellen des Einvernehmens in Personalangelegenheiten

Der Gemeinderat beauftragt die Bürgermeisterin mit Frau Angela Bartosch einen befristeten Arbeitsvertrag über 1 Monat, mit 0,8 VzÄ zum 01.04.2015 zu schließen. Die Vergütung erfolgt nach TVöD Entgeltgruppe 5.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 17 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

Beschluss-Nr. 17/7/15Aufhebung Beschluss Nr. 6/4/15 Instandsetzung Agnestempel

Der Gemeinderat stimmt zu, dass der Beschluss Nr. 06/04/2015 vom 26.01.2015 über die Annahme und Verwendung einer Spende für die erhebliche Werterhaltungsmaßnahme des Agnestempels im Schloßpark Machern aufgehoben wird.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 2 15 0

Doreen LiederBürgermeisterin

Beschluss-Nr. 18/7/15Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Tauchaer Weg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Machern beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Tauchaer Weg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm- Befangen-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung heit 17 17 14 0 2 1

Doreen LiederBürgermeisterin

Beschluss-Nr. 19/7/15Vergabe Bauleistungen Hochwasserschadenbeseitigung ID 5685 Gewässerinstandsetzung Binnengraben in Dögnitz

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Bürgermeisterin den Auftrag an die Firma ECOSOIL OST GmbH aus Bitterfeld gemäß Angebot des Bieters über 126.022,06 € für die Maßnahme Hochwasserschadenbeseitigung ID 5685 Gewässerinstandsetzung Binnengraben in Dögnitz erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimm-stimmen (GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung 17 17 17 0 0

Doreen LiederBürgermeisterin

Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für die Friedhöfe Gerichshain und Althen der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Gerichshain-Althen

Aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABl. S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung und § 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Evan-gelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (Amtsblatt 1995, S. A 81) hat der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Gerichshain-Althen die folgende Gebüh-renordnung für ihre Friedhöfe in Gerichshain und Althen beschlossen:

§ 1 Allgemeines

Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares Verhalten ausgelöst hat,2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat,3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

(2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird,

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2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehen der GebührenschuldDie Gebührenschuld entsteht - für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung.- für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungs- rechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte.- für Bestattungsgebühren mit der Bestattung.- für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshandlung.

§ 4 Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten.

(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden.

(3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.

(4) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist bis zum 30.06. des jeweiligen Erhebungsjahres fällig. Die wird jähr-lich erhoben.

§ 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren

(1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten.

(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstre-ckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen.

§ 6 Stundung und Erlass von Gebühren

Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestun-det sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

§ 7 Gebührentarif

I. Nutzungsgebühren (Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten)

1. Reihengrabstätten1.1 für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre) 175,00 €1.2 für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre)1.2.1 Für Sargbestattung 350,00 €1.2.2 Für Urnenbestattung 350,00 €2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre)2.1 für Sargbestattungen2.1.1 Einzelstelle 450,00 €2.1.2 Doppelstelle 900,00 €2.2 für Urnenbeisetzungen 2.2.1 Einzelstelle 450,00 €2.2.2 Doppelstelle 900,00 €2.3 Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr für Grabstätten nach 2.1.1 22,50 €

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nach 2.1.2 45,00 € nach 2.2.1 22,50 € nach 2.2.2 45,00 €

II. Gebühren für die Bestattung (Verwaltungs- u. Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.)

1. Beisetzungsgebühren1.1 Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre) gem. § 81.2 Sargbestattung (Verstorbene ab 5 Jahre) 505,00 € Trägergebühr 235,00 €1.3 Urnenbestattung (einschl. Trägergebühr) 295,00 €1.4 Dekorationsgebühr Kirche 28,00 €2. Umbettungen, Ausbettungen1.1 Umbettung/ Ausbettung von Erdbestattungen und Urnen gem. § 8

III. Friedhofsunterhaltungsgebühr Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt pro Grablager: 20,50 €

IV. Gebühr für die Benutzung der Kirche - Gebühr für die Benutzung der Kirche in Althen im Ausnahmefall bei weltlichen Bestattungen pro Benutzung 150,00 € - Gebühr für Heizungsbenutzung 40,00 €

V. Verwaltungsgebühren / Sonstige Gebühren1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen) 32,00 €2. Genehmigung für die Veränderung eines Grabmales oder der Ergänzung von Inschriften oder anderer baulicher Maßnahmen 32,00 €3. Erteilung einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden 32,00 €4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung 2,50 €5. Umschreibung von Nutzungsrechten 16,00 €6. Mahngebühr 15,00 €

§ 8 Besondere zusätzliche Leistungen

Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet.

§ 9 Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen der öffentlichen Bekanntmachung.

(2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut im Gemeindeblatt Machern.

(3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme in der Friedhofsver-waltung, 04827 Gerichshain, Seitenstraße 1 aus. Ein Aushang erfolgt im Schaukasten der Friedhofsverwal-tung auf dem Friedhof Gerichshain.

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

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(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom 28.12.2001 außer Kraft.

Gemeinde Machern – Friedensrichter –Mario Neubacher • Schloßplatz 09 • 04827 Machern

Sprechzeiten jeweils 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Machern, Schloßplatz 09, 04827 Machern, 2. Etage, Sitzungssaal.

Folgende Termine stehen Ihnen für das 1. Halbjahr 2015 zur Verfügung: 28.04.2015, 05.05.2015, 19.05.2015, 02.06.2015 und 23.06.2015

In „Dringlichkeitsfällen“ können Sie mich unter der Rufnummer 034292 / 66325 erreichen!

Selbstverständlich können Sie mir Ihr Anliegen auch schriftlich unter der oben angegebenen Anschrift zukom-men lassen. Ich werde mich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Friedensrichter Mario Neubacher

Gemeindeblatt Machern Preisanfragen zur Veröffentlichung von Anzeigen bitte nur an die Gemeindeverwaltung Machern richten. Telefon: 034292/85011 oder [email protected]

Redaktion Gemeindeblatt Machern

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Öffentliche Bekanntmachungüber das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die

Erteilung von Wahlscheinen für die

Landratswahl am 07. Juni 2015

mit ggf. 2. Wahlgang am 28. Juni 20151. Das Wählerverzeichnis für die Landratswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Machern liegt in der Zeit vom 18.05.2015 bis 22.05.2015 während der allgemeinen Öffnungszeiten jeweils am Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie am Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Rathaus Machern – Einwohnermeldeamt – 04827 Machern, Schloßplatz 9, Zimmer 0.07 – barrierefrei – zu jedermanns Einsichtnahme aus. Jeder Wahlberechtigte hat innerhalb dieser Frist das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsicht- nahme kann sich auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerver- zeichnisses hinsichtlich dieser Person ergibt. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist aus- geschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein für die Landrats- wahl hat. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 22.05.2015 bis 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Machern – Einwohnermeldeamt, 04827 Machern, Schlossplatz 9, deren Berichtigung beantragen. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die in diesem Antrag behaupteten Tatsachen nicht offen- kundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizufügen. Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) sowie die der Kommunalwahlordnung (KomWO).

3. Wahlberechtigte, die in die Wählerverzeichnisse eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 17.05.2015 eine Wahlbenachrichtigung. Diese gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlichen 2. Wahl- gang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt. Wer keine Wahlbenachrichti- gung erhalten hat und nicht im Wählerverzeichnis steht, kann Antrag auf Berichtigung des Wählerver- zeichnisses stellen, da er ohne diese sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden, erhalten nachträglich eine Wahlbenachrichti- gung. Wenn bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt wurden, erhalten diese keine Wahl- benachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahl- bezirk) der Gemeinde oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Wahlscheine erhält auf Antrag - ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. Das Gleiche gilt für den Wahlberechtigten der

aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist. - ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wäh-lerverzeichnisses zu beantragen,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme, bzw. erst nach Ablauf der Fristen entstanden ist oder

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

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Wahlscheine dürfen nicht vor Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge erteilt werden. Sie können von in das Wählerverzeichnis aufgenommenen Wahlberechtigten für die Landratswahl bis zum 05.06.2015, 16.00 Uhr bei der Gemeindebehörde mündlich oder schriftlich beantragt werden, bei Antragstellung nur für den ggf. 2. Wahlgang ist dies bis zum 26.06.2015, 16.00 Uhr möglich. Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die das Aufsuchen des Wahlraumes verbietet oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag bzw. Tag des 2. Wahlgangs 15.00 Uhr beantragt werden. Verlorene gegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl bzw. des 2. Wahlgangs 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Auf §§ 13 und 14 der KomWO wird hinge-wiesen.

6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er zugleich für die Landratswahl - einen Wahlschein, - einen amtlichen Stimmzettel - einen amtlichen Stimmzettelumschlag -gelb - - einen amtlichen Briefumschlag - orange -, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, - und ein Merkblatt für die Briefwahl,

Diese Wahlunterlagen werden ihm von der Gemeinde auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangs-berechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Sie hat sich auf Verlangen auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzei-tig an die angegebene Stelle absenden, dass dieser dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.

Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbriefe ohne besondere Versendungs-form unentgeltlich befördert. Die Auslieferung der im Bereich der Deutschen Post eingelieferten Wahlbriefe erfolgt ausnahmslos werktags. Sie können auch bei der auf dem jeweiligen Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.

Die Briefwahl kann frühestens nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung und dem Vorliegen aller Stimmzettel erfolgen. Möchten Sie als Wahlberechtigte/r die Briefwahl direkt vor Ort ausüben, so können Sie dies in der Gemeindeverwaltung ab dem 18.05.2015 während der allgemeinen Öffnungszeiten - wie unter Punkt 1 dieser Bekanntmachung angegeben – und am 05.06.2015 bis 16:00 Uhr tun.

Damit wird ab diesem Zeitpunkt den Wahlberechtigten, welche aus vorgenannten Gründen einen Wahlschein beantragt haben, die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle (§ 14 (6) KomWO) gegeben.

Machern, den 11.03.2015

Doreen LiederBürgermeisterin

KWL – Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbHZentrale Leitwarte der KWL für alle Störungsmeldungen: Tel. 0341 969 - 2100Kundenservice: Tel. 0341 969 - 2222

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

April / Mai 2015

Machern15.04. Elfriede Stoecklein 73. Geburtstag15.04. Monika Peters 72. Geburtstag15.04. Margot Grunert 86. Geburtstag15.04. Karl-Heinz Kürzel 78. Geburtstag16.04. Bernd Seyfert 74. Geburtstag16.04. Anita Ulbrich 87. Geburtstag17.04. Ursula Burghardt 71. Geburtstag17.04. Gerhardt Ulbricht 71. Geburtstag17.04. Eva Wolter 94. Geburtstag18.04. Christa Birnbaum 88. Geburtstag18.04. Marie Luise Richter 82. Geburtstag19.04. Erika Herbst 79. Geburtstag19.04. Axel Rubitzsch 75. Geburtstag20.04. Günter Meyer 72. Geburtstag20.04. Brigitte Goritzka 70. Geburtstag21.04. Renate Adam 70. Geburtstag21.04. Gerlinde Gumprecht 88. Geburtstag22.04. Wolf-Dierk Lohnitz 70. Geburtstag22.04. Jochen Müller-Berndorff 72. Geburtstag23.04. Undine Schöne 72. Geburtstag23.04. Renate Kunath 81. Geburtstag23.04. Lothar Donath 77. Geburtstag25.04. Horst Keitel 81. Geburtstag25.04. Annemarie Loth 88. Geburtstag25.04. Hans Burckhardt 78. Geburtstag26.04. Gisela Lorenz 78. Geburtstag27.04. Günter Uszkoreit 77. Geburtstag29.04. Christa Zschiebsch 84. Geburtstag30.04. Käthe Gontard 76. Geburtstag01.05. Achim Seibt 75. Geburtstag01.05. Maritta Kühn 73. Geburtstag01.05. Annerose Haupt 70. Geburtstag01.05. Rainer Müller 76. Geburtstag01.05. Roland Dr. Jäger 80. Geburtstag01.05. Wolfgang Dr. Franke 75. Geburtstag02.05. Christian Schwarze 74. Geburtstag02.05. Marlies Mehlhose 70. Geburtstag02.05. Dr. Hans-Jürgen Michel 72. Geburtstag02.05. Gerda Esch 75. Geburtstag03.05. Rolf Müller 77. Geburtstag

04.05. Ulrich Röder 76. Geburtstag08.05. Edith Girke 81. Geburtstag05.05. Christa Malz 79. Geburtstag05.05. Ella Kasper 73. Geburtstag05.05. Peter Wiegleb 73. Geburtstag07.05. Regina Goldberg 70. Geburtstag08.05. Inge Hortig 78. Geburtstag08.05. Horst Krumbiegel 74. Geburtstag09.05. Lothar Richter 76. Geburtstag09.05. Manfred Keil 76. Geburtstag10.05. Renate Hinsdorf 73. Geburtstag10.05. Josef Mayer 73. Geburtstag12.05. Horst Gruner 80. Geburtstag12.05. Hans-Jürgen Zöhler 77. Geburtstag13.05. Ulrich Glaner 78. Geburtstag14.05. Rudolf Zeiger 70. Geburtstag14.05. Doris von Durschefsky 77. Geburtstag

Gerichshain16.04. Wolfgang Ortak 72. Geburtstag16.04. Ursula Jung 75. Geburtstag17.04. Hannelore Güther 72. Geburtstag18.04. Melanie Naumann 79. Geburtstag21.04. Erika Döhler 74. Geburtstag21.04. Elke Fischer 80. Geburtstag22.04. Eva Götz 81. Geburtstag25.04. Helmut Rübner 74. Geburtstag25.04. Gerhard Däberitz 82. Geburtstag28.04. Wolfgang Koschny 74. Geburtstag28.04. Willi Hampel 94. Geburtstag29.04. Inge Weitze 78. Geburtstag29.04. Gertraude Schiertz 75. Geburtstag30.04. Jürgen Lungwitz 73. Geburtstag01.05. Kurt Jung 77. Geburtstag02.05. Regina Richter 70. Geburtstag02.05. Gertraute Schmidt 89. Geburtstag04.05. Peter Ober 77. Geburtstag08.05. Eberhard Klösel 82. Geburtstag12.05. Katharina Possienke 78. Geburtstag14.05. Ursula Dube 70. Geburtstag14.05. Heinz Estel 75. Geburtstag

Die Bürgermeisterin sowie die Gemeindeverwaltung Machern gratulieren unseren Seniorinnen und Senioren, die 70 Jahre oder älter werden.

Wir wünschen alles Gute zum Geburtstag.

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Püchau25.04. Ursula Hänsch 86. Geburtstag26.04. Werner Kleeberg 78. Geburtstag

Lübschütz17.04. Hans-Jürgen Bretsch 74. Geburtstag27.04. Hofmann Siegfried 74. Geburtstag27.04. Gisela Nicolaus 85. Geburtstag03.05. Gerda Nicolaus 74. Geburtstag

Posthausen15.04. Marianne Salwender 75. Geburtstag04.05. Lothar Krüger 74. Geburtstag

Plagwitz23.04. Gisela Naundorf 78. Geburtstag

Dögnitz05.05. Elfriede Stets 80. Geburtstag

Medaille zum 1000-jährigen Jubiläum von MachernMachern feiert sein 1000 jähriges Bestehen mit einer Festwoche vom 15.-21.Juni dieses Jahres.Zu diesem festlichen Anlass hat der Gemeinderat beschlossen, dass 250 Medaillen aus Feinsilber ge-prägt werden sollen. Eine Medaille hat ein Gewicht von einer Feinunze (31,1 g), weist einen Durchmes-ser von 38,6 mm auf und verfügt über einen gerif-felten Rand. Die Vorderseite zeigt das Schloss Ma-chern und die Rückseite das Wappen der Gemeinde mit dem Verweis auf die Ersterwähnung im Jahr 1015. Bürgermeisterin Doreen Lieder und der GF der Geiger Edelmetalle GmbH Espenhain unterzeichneten am 11.3.15 im Macherner Rathaus die Vertragsverein-barung. Die Bürgermeisterin freut sich, dass sie mit der Medaille aus reinem Silber den Bürgern und Gästen Macherns die Möglichkeit bieten kann, ein wertvolles und attraktives Sammlerstück zu erwerben, welches auch in ferner Zukunft Zeugnis für dieses besondere Jubiläum sein wird. Der Erwerb der Medaille ist voraus-sichtlich ab Mitte April im Rathaus möglich. Doreen Lieder - Bürgermeisterin

Bürgerverein Machern-Mitte e.V.: Aufruf zum Fotowettbewerb

Anlässlich der 1000-Jahr-Feier der Gemeinde Machern vom 15.06.2015 bis 21.06.2015 ruft der Bürgerverein Machern-Mitte e.V. alle Einwoh-ner und Freunde der Gemeinde Machern auf, ihr schönstes Fotomo-tiv unter dem Motto „Machern entdecken“ zur Verfügung zu stellen. Alle eingesandten Bilder werden am 20.06.2015 auf dem Fest der Vereine am Stand des Bürgervereins aus-gestellt. Mit Ihrer Hilfe werden die drei schönsten Fotos ausgewählt und anschließend gekürt. Es erwarten Sie tolle Sachpreise von Unternehmen aus der Gemeinde. Einsendeschluss ist der 31.05.2015. Ausgestellt werden nur Fotos im Format 15 x 20, dies ist unbedingt zu beachten. Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen. Die Anschrift finden Sie unter www.buergerverein-machern-mitte.de.Nachdem der „Platz der Generationen“ 2014 bei der Fanta-Spielplatz-Initiative durch die Unterstützung zahl-reicher Onlinevoter einen der vordersten Plätze erreicht hat und sich die Kinder im Wohngebiet Schloßblick/ Zum Wiesengrund nun über ein weiteres Spielgerät freuen können, wollen wir in diesem Jahr mit unserer Teilnahme bei der Online-Aktion einen weiteren Beitrag zur Verschönerung unserer Gemeinde leisten. Dazu brauchen wir jedoch Ihre Unterstützung! Teilen Sie uns per Mail an [email protected] mit, welcher Spielplatz Ihrer Meinung nach Sanierungsbedarf hat. Angemeldet werden können alle Spielplätze der Gemeinde sowie deren Ortsteile. Im Juni ist es dann wieder soweit: Geben Sie täglich Ihre Stimme für unseren Spielplatz und ermöglichen Sie damit eine Modernisierung im Wert von bis zu 20.000 Euro. Geben Sie unseren Kindern die Chance auf mehr Spaß und Kreativität beim Spielen!

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... so ist es, unser Maskottchen! Beerenstark war die Teilnahme an unserem Wettbewerb: Insgesamt haben 71 Kinder von der Grundschule Machern und dem Schweizerhaus Püchau e.V., sowie vier Erwachsene aus unserer

Gemeinde teilgenommen. Auch nach zwei Stimmdurchgängen konnten sich zwei Entwürfe mit gleicher Stimmanzahl durchsetzen. Je 23 von 103 Stimmen haben die Entwürfe erhalten. Wir gratulieren Jasmin Jähnichen und Heinz Schönherr aus dem

Ortsteil Machern! Für die beiden gibt es natürlich auch einen Preis. Wir werden uns melden!

Was haben denn nun eine Erdbeere und eine Pyramide mit Machern zu tun? Die Erklärung zur Pyramide ist nicht schwer, vermutlich hat sie jeder schon einmal in unserem Park gesehen. Zu Zeiten Graf von Lindenaus herrschte eine große Begeisterung für ägyptische und griechische Bauten, die die Gestaltung des Landschaftsgartens stark beeinflusste. In dieser Zeit ist die Pyramide entstanden, die für die Familie des Grafen als letzte Ruhestätte genutzt werden sollte. Der „Ruhm von Machern“, eine Erdbeersorte, ist vermutlich vielen unbekannt. Die Züchtung der dunkelroten, saftigen Beere begann Anfang des 20. Jahrhunderts. Die damaligen Zuchtplantagen sind heute noch am Schloßblick zu entdecken. "Von den Gästen fürstlicher Tafeln wurde die Erdbeere täglich telephonisch begehrt und bestellt.", heißt es in den Ausführungen "Wo Könige und Dichter tafelten..." des Schmidt-Buch-Verlages. Wir freuen uns sehr, dass sich die BürgerInnen der Gemeinde für diese beiden Entwürfe entschieden haben und wir unser Fest mit einem solch tollen Maskottchen bereichern können! In zwei Monaten findet unser 1000-jähriges Jubiläum statt. Vielleicht haben Sie schon an der einen oder anderen Ecke unsere Plakate gesehen. Wir laden Sie herzlich ein! Gern können Sie auch Freunde und Bekannte zur Festveranstaltung einladen. Dazu finden Sie auf der nächsten Seite eine Postkarte, die sich natürlich freut, verschickt zu werden! Einfach heraustrennen und ab damit in die Welt! Mit Hilfe der anderen Karte sind wir auf der Suche nach Helfern. Wer unser Fest unterstützen möchte, kann sich gern bei uns melden! Auf der Rückseite finden Sie Bereiche, in denen wir dringend Unterstützung benötigen. Gern können Sie sich natürlich auch telefonisch oder per Mail an uns wenden, die Kontaktdaten befinden sich auf der Karte.

Wir freuen uns auf ein tolles Fest! – Organisationskomitee 1000 Jahre Machern

Beerenstark!

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Organisationskomitee 1000 Jahre Machern – Gemeinde Machern – Schloßplatz 9 – 04827 Machern Tel.: 034292 – 68038 Mobil: 0177 – 4198078 E-Mail: [email protected] – www.machern-1000.de

Festwoche: Führungen im Stasi Bunker, Buchpräsentation, Kirchenführung & Volleyballtraining,...

Programmpunkte für das Wochenende: Seifenkistenrennen, klassisches Konzert, Damenradrennen, Fußballspiele, Theatervorführung, Gottesdienst, Musik & Tanz, Festumzug, Vereinsfest mit Auftritten der Vereine unserer Gemeinde, Autoscooter, Kinderattraktionen wie Kinderschminken, Hüpfburg, Losbuden, und vieles mehr!

Am Samstagabend findet ein ganz besonderes Highlight auf dem Parkteich statt!

Du bist Machern! – Das wollen wir feiern!

Organisationskomitee 1000 Jahre Machern – Gemeinde Machern – Schloßplatz 9 – 04827 Machern Tel.: 034292 – 68038 Mobil: 0177 – 4198078 E-Mail: [email protected] – www.machern-1000.de

Helfer gesucht! Zur Absicherung unserer Festveranstaltung benötigen wir viele fleißige Hände! Auf der Rückseite der Karte finden Sie die Bereiche, in denen wir Unterstützung benötigen. Wenn Sie auch dazu beitragen möchten, dass unser Fest besonders wird, dann melden Sie sich bei uns! Entweder mit dieser Karte, per Mail oder Telefon! Herzlichen Dank!

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Kommst du auch?

⃝ Aufbau (Bühne, Zelte, Buden, etc.) ⃝ Abbau (Bühne, Zelte, Buden, etc.) ⃝ Parkplatzbetreuung/ -einweisung ⃝ Ordnung und Sauberkeit ⃝ Absicherung der

Seifenkistenstrecke ⃝ Markierung der Festumzugsstrecke ⃝ Plakatverteiler ⃝ Platzverantwortliche (Markt und

Schloss) ⃝ Fachpersonal (Elektrik, Wasser) ⃝ Anbringung der Bilderleine/

Laternen der Kitas ⃝ Darsteller für den Umzug

Kontaktdaten: Name ______________________________________ Telefonnummer/ Mail-Adresse ______________________________________

Ich mache mit! Meldet euch bei mir!

Gemeindeverwaltung Machern

1000 Jahre Machern

Schlossplatz 9

04827 Machern

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HäuserschmückenLiebe Bürgerinnen und Bürger, ein Höhepunkt in diesem Jahr ist die 1000-Jahrfeier vom 15.06.2015 bis 21.06.2015 von Machern. Das Vorbereitungsteam arbeitet mit Hochdruck an der Ausgestaltung der einzelnen Tage. Mitwirkende und Helfer werden dringend benötigt. Viele Partner gestalten und arbeiten kreativ mit. Es soll ein Fest für alle Einwohner unserer Gemeinde werden.Eine große Bitte hätten wir. Wir sollten unsere Grundstücke entsprechend schmücken. Originelle Ideen sind gefragt, die der Festwoche gerecht werden. Unser Ort soll bunt werden und damit auch viele auswärtige Besucher anlocken.Wir danken Ihnen und hoffen auf eine breite Bereitschaft zur Gestaltung des Festes.

Vorbereitungsteam „1000 Jahre Machern“ U. Richter

Doreen Lieder, Bürgermeisterin

Lebensraum Biber vs. HochwasserschadensbeseitigungWährend der Maßnahmen zur Hochwasserschadensbeseitigung müssen sich die planenden und ausführen-den Unternehmen immer wieder auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen und entsprechend reagieren. Die Tatsache, dass der Bereich Seebach die Heimat des Elbebibers ist, weist die ausführenden Unternehmen aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen in ihre Grenzen. Herr Knoblich vom Büro.Knoblich Landschaftsarchitekten äußerte auf Nachfrage der Gemeindeverwaltung, dass „im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung vorgesehen war u.a. im Seebach im Abschnitt zwi-schen Olgabrücke und Auenbrücke die eingetragenen Sedimente und sonstige Hindernisse zu beräumen, die den ordnungsgemäßen Wasserabfluss behindern. Solche Leistungen sind als nachholende Unterhaltung gegenüber der unteren Wasserbehörde anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgte am 30.06.2014.In einer Gesamtstellungnahme des Landratsamtes verweist das Amt u.a. darauf, dass der Seebach eine Fortpflanzungs- und Ruhestätte u.a. für den Elbebiber darstellt. Gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG greift damit das Verbot Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie zu beschädigen oder zu zerstören. Ausnahmen sind nur zur Abwendung sonsti-ger erheblicher wirtschaftlicher Schäden möglich. Solche wirtschaftlichen Schäden sind [nach Ansicht des Landratsamtes] derzeit vor Ort jedoch nicht absehbar. Dem folgend wurde bei einer gemeinsamen Vorort-begehung festgelegt, dass im Bereich des Biberdammes und seiner Stauwurzel keine Eingriffe im Gewässer zulässig sind. Diese Situation ist der aktuellen Rechtslage geschuldet. Ungeachtet dessen sind die übrigen Maßnahmen jedoch trotzdem sinnvoll gewesen, um den ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu gewährleisten – das und nur das ist darf das Ziel einer fachgerechten Gewässerunterhaltung sein. Gewässerprofilierungen, -eintiefungen, -begradigungen und dergleichen entsprechen heute weder den allgemein anerkannten Regeln der Technik, noch den gesetzlichen Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Wasser-haushaltsgesetztes und sind daher zu unterlassen.“

Mit freundlichen GrüßenRübner, Amtsleiter Bürgeramt

Monat Gemeinderat Verwaltungsausschuss Technischer Ausschuss

April 27.04.15 20.04.15 13.04.15 19.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr

Mai 18.05.15 11.05.15 04.05.15 19.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr

Juni 22.06.15 15.06.15 08.06.15 19.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr

Sitzungskalender des Gemeinderates und der Ausschüsse 2015 (Änderung vorbehalten!)

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Ansprechpartner:Mirko Engelberg

Thomas Mitreuther

malibu – Das Haus.Service.TeamEichenweg 0104827 Machern

Tel.: 0177 – 530 35 62 Fax: 034292 – 7 43 80Mail: [email protected]

� Garten- & Pflanzarbeiten (Rasenmähen,

Hecken- und Baumpflanzung, Umgrabe-Arbeiten)

� Garten- und Montagearbeiten inkl. Streich- und

Pflegearbeiten

� Baumfällung

� Heckenverschneiden

� Kleinreparaturen

� Privater Winterdienst (Hofeinfahrten, etc.)

Das Rundum-Sorglos Paket!Wir unterstützen Sie bei Ihren Arbeiten im Haus & Garten!

Andere Arbeiten nach Absprache!

Ein Projekt der kinderheim machern GEMEINNÜTZIGE GMBH

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Wir brauchen Ihre Hilfe!Die kinderheim machern GEMEINNÜTZIGE GMBH möchte ein Patenschaftsprojekt für Kinder und Jugendliche psy-chisch erkrankter Eltern in Leipzig etablieren. Der Träger gehört zu den Verbandsmitgliedern, die sich den Anforderungen zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen konse-quent stellen. Unser Kooperationspartner für das Projekt ist AURYN unter dem Träger WEGE e.V., eine Kinder-, Jugend- und Familienbe-ratungsstelle für Kinder und Jugendliche psychisch erkrankter Eltern. Die Idee des Patenschaftsprojektes ist eine ganzheitliche Unterstüt-zung der betreffenden Kinder, Jugendlichen und Familien. Damit richtet sich das Patenschaftsprojekt nicht nur an die Kinder und Jugendlichen, sondern entlastet gleichzeitig die Eltern. Um die Projektidee hier in Leipzig verwirklichen zu können, sind wir auf ver-schiedene Formen von Unterstützung angewiesen.

Wir benötigen• preisgünstige Räumlichkeiten

• finanzielle Mittel in Form von Spenden

• Fachkräfte, die bereit sind, ihre Ideen einfließen zu lassen

und aktiv bei der Umsetzung mitzuwirken

Geldspenden überweisen Sie bitte auf folgende Bankverbindung: kinderheim machern GEMEINNÜTZIGE GMBHVerwendungszweck „Patenschaftsprojekt Leipzig“Konto Nr.: 510 000 966 0BLZ: 860 954 84, Volks- und Raiffeisenbank Muldental eGIBAN: DE 45 8609 5484 5100 0096 60 | BIC: GENOD EF 1GMV

Für Fragen oder Anregungen haben wir immer ein offenes Ohr. Sie erreichen uns über unsere Homepage www.kinderheim-machern.de oder die Ansprechpartnerin Frau Sandra Schröter un-ter Telefon 0176-72277963 oder per Mail [email protected]

Wir freuen uns, mit Ihrer Hilfe das Projekt realisieren zu können.

PaProLe ist ein Projekt unter der Trägerschaft von

kinderheim machern GEMEINNÜTZIGE GMBH Mitglied im Deutschen Paritätischen WohlfahrtsverbandEichenweg 104827 Machern

Geschäftsführer: Sebastian Kalamorz

Telefon 03 42 92-6 85 74Fax 03 42 92-7 43 80

[email protected]

Handelsregister: Leipzig, Nummer: 7260Gerichtsstand: Amtsgericht Leipzig

Projektkoordinatorin für PaProLe: Sandra Schröter Mail: [email protected]

Unser Kooperationspartner:

Patenschaftsprojekt für Kinder psychisch erkrankter Eltern

PaProLe

Bildnachweis: Meltem M M (Titelfoto), Ines Friedrich, Franz Mai-ringer, S. Hofschlaeger, erysipel, jutta rotter, alle www.pixelio.de

Grundstücksangebote der Gemeinde Machern Stand 31. März 2015

unbebaute Wohngrundstücke im B-Plangebiet Gerichshain „Am Sportplatz“, II. Bauabschnitt

Anschrift Flst.- Größe Anschrift Flst. Größe Nr. m² Nr. m²

Johannesring 69 1319 708 Charlottenweg 31 1472 403 Johannesring 67 1320 452 Charlottenweg 35 1474 443 Johannesring 65 1321 457 Mariannenweg 2 1475 402 Johannesring 51 1330 591 Mariannenweg 30 1494 348 Johannesring 49 1331 491 Mariannenweg 14 1484/2 403 Charlottenweg 1 1457 322

Für Rückfragen und Besichtigungstermine steht Frau Barthelmann unter Telefon 01 63 / 6 53 29 03 oder [email protected] zur Verfügung.

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Jahreshauptversammlung 2014 unserer GemeindefeuerwehrDie Jahreshauptversammlung der FFW der Gemeinde Machern fand am 06.März 2015 in der Kastanie Gerichs-hain statt. Es war eine Veranstaltung, in der die Anerkennung des Ehrenamtes der Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden im Mittelpunkt stand.Folgende Ehrungen sind durch die Gemeindewehrleitung, durch den stellvertretenden Kreisbrandmeister Bernd Lienert, das Vorstandmitglied des Kreisfeuerwehrverbandes des Landkreises Leipzig Ingolf Szech und die Bürgermeisterin vorgenommen worden:• Verleihung des Ehrenkreuzes der Gemeinde Machern für „besondere Verdienste im Ehrenamt“ Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr waren die Ersten, die diese hohe Auszeichnung erhalten haben. Für ihren besonderen Verdienst um die Entwicklung des Feuerwehrwesens in der Gemeinde Machern sind damit geehrt worden:

Hartmut FreitagHeinz EstelSven AlbrechtHeinz FuhrmannJochen ScheuflerLutz HirschJürgen SackVolker MüllerDietmar Müllerund postum Heinz Sdralek – Entgegennahme durch seinen Sohn Bernd Sdralek.

• Beförderung vom Oberbrandmeister zum Hauptbrandmeister Kamerad Manuel Mayer und David Kolodziej• Auszeichnung im Auftrag des Feuerwehrkreisverbandes für 10 Jahre treue Dienste an die Kameradinnen

Karolin Blumrich und Sandra Bürger, für 60 Jahre treue Dienste an die Kameraden Rolf Kohlmann, Günther Zschiesche und Werner Kleeberg

Die Gemeinderäte, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und die Bürgermeisterin gratulieren allen ausgezeichneten Kameradinnen und Kameraden recht herzlich. Vor Heinz Sdralek verneigen wir uns mit hohem Respekt und Anerkennung. Er gehörte 73 Jahre der FFW an. Für ihn galt: einmal Feuerwehrmann, immer Feuerwehrmann. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Heinz Sdralek wird im Gedächtnis seiner Kameradinnen und Kameraden unter ihnen bleiben. Jahrelang im Dienst für die Allgemeinheit zu stehen, kann nicht hoch genug gewürdigt werden.Wir sind stolz und danken unseren Kameradinnen und Kameraden für ihre Leistungen und Einsatzbereitschaft Tag und Nacht in unserer Gemeinde. Unser Dank gilt auch den Familien und Freunden, die oft die Kameradinnen und Kameraden entbehren müssen. Ohne ihr Verständnis und ihre Unterstützung würde unsere Feuerwehr nicht auskommen.In der Jahreshauptversammlung sind die neuen Ortswehrleiter und Stellvertreter durch die Bürgermeisterin verpflichtet worden.Außerdem fand die Wahl des neuen Gemeindewehrleiters David Kolodziej statt. Herzlichen Glückwunsch, David und alles Gute für dieses verantwortungsvolle Amt!Herzlichen Dank an Manuel Mayer für seine bisher geleistete engagierte Arbeit als Gemeindewehrleiter, dessen Amt nun geendet hat.Für die Zukunft wünschen wir alles Gute. Möge die Kraft nicht nachlassen bei der Bewältigung der Aufgaben in den Reihen der Feuerwehren in unseren Ortsteilen.

Doreen LiederBürgermeisterin

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Terrassen und Höfe sollen besser aussehen!Milko Härtel und sein Team lässt Höfe und Terrassen

mit Steinfresh „wie neu“ erstrahlenGepflasterte Flächen und Wege bedürfen nachhaltiger Pflege. Viele Hausbesitzer versuchen seit Jahren mit Hochdruckreinigern oder chemischen Keulen ihre Pflasterflächen wieder ansehnlich zu machen. Doch der Erfolg währt nur kurze Zeit – danach sieht alles schlimmer aus als vorher. Steine Pflegen – nicht zerstörenDas Reinigen von Steinflächen, dass oft in Eigeninitiative mit dem Hochdruckreiniger vorgenommen wird zerstört die Steine an der Oberfläche, so dass Flechten Moos und Algen eine hervorragende Grundlage zum Wachstum bekommen. Gepflasterte Flächen sehen dadurch nach kurzer Zeit fürchterlich aus.Die Firma Härtel setzt mit dem neuartigen Aufbereitungs- und Pflegesystem „Steinfresh“ Maßstäbe. Verschmutzte, und oft verblasste Pflasterflächenerhalten durch eine Steinfresh - Veredelung wieder ein frisches Aussehen.Störender Befall mit Flechten und unschöner Bewuchs auf den Steinflächen werden ebenfalls zu 100 % umweltfreundlich beseitigt. Mit dem seit Jahren im gesamten Bundesgebiet erfolgreichen Steinfresh -System werden die Steinflächen nicht einfach abgespritzt, sondern mit einer hochwertigen Steinfresh Veredelung ausgerüstet. „Dadurch können sich Flechten und Moosbewuchs nicht mehr auf den Steinen verankern“, erklärt Milko Härtel, Inhaber vom Unternehmen Steinfresh-Leipzig. „Das verhindert nicht nur Vergrünungen sondern die Steine lassen sich auch viel leichter reinigen“ fügt Härtel noch hinzu. Das innovative Steinfresh-System lässt sich auf alten Steinen genauso wie auf neu verlegten Pflasterflächen anwenden.Dazu bietet er allen Hausbesitzern in Ort und Umgebung eine völlig kostenlose Beratung und Angebot seiner Leistung an.Testen sie unsere Leistungsfähigkeit, rufen uns an oder schicken sie eine E-Mail.

Terrassen und Höfe sollen besser aussehen! Milko Härtel und sein Team lässt Höfe und Terrassen mit Steinfresh „wie neu“ erstrahlenGepflasterte Flächen und Wege bedürfen nachhaltiger Pflege. Viele Hausbesitzer versuchen seit Jahren mit Hochdruckreinigern oder chemischen Keulen ihre Pflasterflächen wieder ansehnlich zu machen. Doch der Erfolg währt nur kurze Zeit – danach sieht alles schlimmer aus als vorher.

Steine Pflegen – nicht zerstörenDas Reinigen von Steinflächen, dass oft in Eigeninitiative mit dem Hochdruckreiniger vorgenommen wird zerstört die Steine an der Oberfläche, so dass Flechten Moos und Algen eine hervorragende Grundlage zum Wachstum bekommen. Gepflasterte Flächen sehen dadurch nach kurzer Zeit fürchterlich aus.Die Firma Härtel setzt mit dem neuartigen Aufbereitungs- und Pflegesystem „Steinfresh“ Maßstäbe. Verschmutzte, und oft verblasste Pflasterflächen erhalten durch eine Steinfresh - Veredelung wieder ein frisches Aussehen. Störender Befall mit Flechten und unschöner Bewuchs auf den Steinflächen werden ebenfalls zu 100 % umweltfreundlich beseitigt. Mit dem seit Jahren im gesamten Bundesgebiet erfolgreichen Steinfresh-System werden die Steinflächen nicht einfach abgespritzt, sondern mit einer hochwertigen Steinfresh Veredelung ausgerüstet. „Dadurch können sich Flechten und Moosbewuchs nicht mehr auf den Steinen verankern“, erklärt Milko Härtel, Inhaber vom Unternehmen Steinfresh-Leipzig. „Das verhindert nicht nur Vergrünungen sondern die Steine lassen sich auch viel leichter reinigen“ fügt Härtel noch hinzu. Das innovative Steinfresh-System lässt sich auf alten Steinen genauso wie auf neu verlegten Pflasterflächen anwenden.Dazu bietet er allen Hausbesitzern in Ort und Umgebung eine völlig kostenlose Beratung und Angebot seiner Leistung an.Testen Sie unsere Leistungsfähigkeit, rufen uns an oder schicken Sie eine E-Mail.

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Wir suchen Wahlhelferinnen / Wahlhelfer für die Wahl am 7. Juni 2015Am Sonntag, dem 7. Juni 2015, mit ggf. 2. Wahlgang am 28.06.2015, findet die

Landratswahlstatt.

Sie können uns helfen, indem Sie am Wahltag in den Wahlvorständen der Wahlbezirke als Wahlhelfer mitwirken.

Für folgende Wahlbezirke benötigen wir Wahlhelfer

• für den Ortsteil Machern- Rathaus Machern, Schloßplatz 9- Seniorenraum Machern, Schloßplatz 3- Kindergarten Machern, Robinienweg 1

• für die Ortsteile Gerichshain und Posthausen - der Versammlungsraum der FFW Gerichshain, Brandiser Str. 1

• für die Ortsteile Püchau, Plagwitz, Lübschütz und Dögnitz - der Mehrzweckraum der Grundschule Püchau, Hauptstr. 4

• Briefwahl

Ich bitte Sie, sich bei Interesse im Einwohnermeldeamt unter 034292-85016 oder per E-Mail unter [email protected] zu melden.

Die Entschädigung für den Einsatz am Wahltag erfolgt entsprechend der gültigen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.

Machern, den 21.01.2015

Doreen LiederBürgermeisterin

Gesamtübersicht über die Wahlergebnisse

der Wahlen der Feuerwehr der Gemeinde Machern

05.12.2014 – Wahl in Gerichshain des Ortswehrleiters Kamerad Manuel Mayer und dessen Stellvertreter Kamerad Ivo Hennig

23.01.2015 – Wahl in Machern des Ortswehrleiters Kamerad David Kolodziej und dessen Stellvertreter Kamerad Hans-Joachim Liepold

30.01.2015 – Wahl in Lübschütz des Ortswehrleiters Kamerad Steffen Bernhardt – kein Stellvertreter, da mangels Bewerber ➜ kommissarisch wurde Kamerad Uwe Nicolaus als Stellvertreter eingesetzt und wird nach Abschluss der Zugangsvoraussetzung in das Amt berufen.

27.02.2015 – Wahl in Püchau ausgefallen, da mangels Bewerber ➜ Kamerad Lutz Hirsch wird das Amt des Ortswehrleiters sowie Stellvertreter Kamerad Harald Schmidt bis zur endgültigen weiterführen.

06.03.2015 – Wahl des Gemeindewehrleiters der Gemeinde Machern – Kamerad David Kolodziej, kein Stellvertreter aus Mangel an Bewerber

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ÖFFNUNGSZEITEN Recyclinghof Machern, Dorfstraße 18

ausschließlich Annahme von Pappe und Papier, Glas, Schrott und Textilien in haushalttypischen Mengen

Entsorgung andere Abfallarten gemäß der Veröffentlichung des Kommunalen Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Landkreis Leipzig, z.B. Brandis OT Beucha, Geb.-Helfmann-Str. 19, Gewerbegebiet Beucha

Dienstag 10.00-17.00 Uhr (im Sommer bis 18.00 Uhr),Mittwoch 14.00-17.00 Uhr,Freitag 09.00-12.00 Uhrund 3. Samstag im Monat 08.00-13.00 Uhr

Recyclinghof Machern:Montag: 17.00 Uhr-18.30 UhrDienstag: geschlossenMittwoch: 16.30 Uhr -19.00 UhrDonnerstag: 16.30 Uhr -18.00 UhrFreitag: 10.00 Uhr -11.00 Uhr und 15.00 Uhr -19.30 UhrSamstag: 09.00 Uhr -13.00 Uhr

Doreen Lieder – Bürgermeisterin

Kinder- und Jugendhaus MachernZum Start in die Frühlingszeit, geht es im Jugendhaus bunt und kreativ zu. Es wurde gebastelt und gewerkelt. Die kleineren waren mit Osterbasteln und der Dekoration des Jugendhauses beschäftigt. Natürlich ging zu Ostern, jeder mit einer kleinen Überraschung nach Hause. Die größeren sind am werkeln für den Festumzug unserer 1000 Jahr Feier in Machern. Unsere jüngeren gestalteten Lampions und viele Bilder für unser Fest. In den Osterferien ging es sportlich und kulinarisch zu. So standen ein Billard-, Tischtennis - und Badmintonturnier auf dem Programm, was auch von den zahlreichen Besuchern gut angenommen wurde.Unser wichtigster Termin des Jahres ist in der Zeit vom 20.07. – 25.07.15 und vom 27.07. – 01.08. 15.Packt eure Zelte ein, es geht wieder ins Zeltlager nach Schildau. Hier erlebt ihr spannende Tage mit zahlreichen Sport – und Spielangeboten. Freibad und Bootstouren auf dem See, Radtouren, Lagerfeuerabende mit Knüppelkuchen und Gruselgeschichten. Egal ob groß oder klein hier ist für jeden was dabei. Wenn ihr zwei aufregende Wochen erleben wollt, dann meldet euch im Kinder- und Jugendhaus Machern an.Unsere Jugendlichen unterstützten unsere ältere Generation bei der Senioren Modenschau am 19.03.15 in der Gaststätte Kastanie. Hier möchten wir uns noch mal ganz lieb für die Spende bedanken, die für unsere Hilfe gesammelt wurde.

Zeltlager Schildau

Liebe Leser des Gemeindeblattes MachernBitte beachten Sie den Redaktionsschluss (siehe Titelblatt unten). Später zugestellte Anzeigen, Beiträge können wir sonst nicht mehr für die gewünschte Ausgabe berücksichtigen. RGB

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DiE KiNdErSeItE vOm HoRt MaChErN - Nachrichten, Wissenswertes und Interessantes für Kids - Unsere Kinderseite soll alle Kinder und Erwachsene informieren,

was bei uns los ist und was uns gerade beschäftigt.

Kleine Ostereierei Am Freitag freuten sich alle Kinder, denn endlich war es soweit. Die ganze Woche sammelten wir fleißig ausgeblasene Hüh-nereier. Nun hatten wir genügend zusammen, so dass wir mit dem Anmalen beginnen konnten. Schnell standen die Farben auf dem Tisch, wunderschöne Frühlingsfarben suchten wir uns aus. Auf den Eiern entstanden viele verschie-dene Muster und jedes bemalte Ei war besonders hübsch. Unsere Kinder waren so begeistert bei

der Arbeit, dass die Hühnereier schnell alle waren. Zum Glück „zauberte“ Frau Trompelt noch viele Plastikeier aus ihrem Schrank, damit wir fleißig weiter anmalen konnten. An einem quer aufgehangenen Weidenzweig wirkten unsere bunten Ostereier richtig toll und alle anderen Kinder können sie auch sehen. So geht ein ganz besonderer Tag zu Ende. Wir hatten nicht nur einen schönen Bastelnachmittag, es war auch Frühlingsanfang und am spannendsten war die Sonnenfinsternis an diesem 20. März. Unser Moritz hatte eine Spezialbrille mit und alle Kinder durften sich damit das besondere Ereignis anschauen.

Hortgruppe 1a und Frau Trompelt Zeit zum Basteln

In der Osterwerkstatt der Hort-gruppe der 4b entstanden schö-ne Geschenke, die bei den Eltern hoffentlich wieder Gefallen fin-den.

Begegnung mit einem jüdischen Kind

Eine Hortstunde besonderer Art erlebten die Kinder der 4a am 23. März 2015. Der Großvater von Timmy Reinert stellte das Buch von Inge Auerbacher "Ich bin ein Stern" vor. Aufgrund der persönlichen Bekanntheit mit der achtzigjährigen jüdischen Autorin schilderte er deren leidvolle Erfahrungen im Konzentrationslager Theresienstadt. Sie gehört zu den wenigen jüdischen Kin-dern, die den Holocaust überlebt haben.

Timmy und sein Großvater Osterferien Gerade eben sind die Winterferien verstrichen und schon waren die nächsten Ferien da. Ein tolles Programm stand im Hort wieder für die Kinder bereit und lud zum Spaß haben ein. Am Donnerstag, dem ersten Ferientag, wurden aus hart gekochten Eiern lustige Ostereiertiere hergestellt. Nach dem langen Osterwochenende wartete am Dienstag ein sportlicher Tag auf die Kids. Es hieß: auf mit dem Bus nach Nischwitz in die Sportmühle. Nach Staffelspielen, Badminton, Bowling und anderen Aktivitäten stärken sich die Kinder mit Fischstäbchen oder Spaghetti Bolognese. Erschöpft und mit guter Laune ging es zurück nach Machern in den Hort. Am Mittwoch besuchten wir im Rahmen des Projektes "1000 Jahre Machern" unser Schloss. Für die Leckermäulchen unter uns gab es am Donnerstag genau das Richtige: Spiegeleierku-chen. Mit Eifer wogen, maßen und rührten die Kinder die Zutaten zusammen und ließen es sich nach getaner Arbeit schmecken. Zwischendurch gab es wieder das beliebte Kissenkino. Zum Abschluss der Ferienwoche spazierten wir in den Frühling.

Bis zur nächsten Ausgabe! Die Hortkinder der Grundschule am Schlosspark Machern und das Erzieherteam

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Ferienzeit - Erlebniszeit Der Winterferienbe-ginn stand ganz im Zeichen der Sinne. Dazu lud der Hort Andreas Nordheim mit seinen 18 Trommeln ein. Es waren kleine und große, dicke und dünne, laute und leise, sowie Trom-meln mit hohen und tiefen Tönen. In drei Gruppen durften sich die Kinder an jeder Trommel ausprobieren und gemeinsam verschiedene rhythmische Aufgaben lösen. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank an den Förderverein des Hortes, der dieses tolle Erlebnis finanziert hat. Weiter ging es am Dienstag und Mittwoch mit Fr. Hofmann und dem Angebot Töpfern. Hier entstanden viele schöne Sachen aus den kreativen Köpfen der Kinder. Nach dem anfertigen von Futterscheiben für die Vögel am Donnerstag, folgte der lang ersehnte Freitag. Trotz dessen das es Freitag, der 13. war feierten wir ausgelassen Fasching in der Eilenburger Schwimmhalle.

Jede Menge Spiele und Animatio-nen bot das als "Zirkusteam" ver-kleidete Schwimmhallenpersonal den Kindern, sodass zweieinhalb Stunden wie im Flug vergingen. Egal ob mit oder ohne Kostüm, alle Kinder hatten riesigen Spaß an diesem Tag. Und es gab etwas, was es sonst nicht in der Schwimmhalle gibt: Pfannkuchen und Limo für alle! Bei der Kostüm-prämierung räumte der Hort aus Machen alle 3 Plätze ab. Die tolls-ten Verkleidungen hatten: Fleder-maus Ben Gäbler, Meerjungfrau Emily Krosse und Clown Curt Dehn.

Die 2. Ferienwoche startete wieder sinnlich. Hier brauchten die Kinder zur Abwechslung mal nicht zu hören. Dieser Sinn sollte ausgeschalten wer-den und die Kinder sich nur mittels Zeichen verständigen. Die Gebärdendolmetscherin Fr. Kober vom Berufsbildungswerk aus Leipzig erklärte den Kids wie Menschen ohne Gehör die Welt wahrnehmen und sich verständigen. Ein kleines Quiz zum Thema regte zum nach-denken an. Erstaunliche Er-kenntnisse an diesem Tag waren, dass Gehörlose sprechen und extrem tiefe und laute Töne spüren können. "Bis auf die Tatsache, dass sie nicht hören können sind es ganz normale Men-schen wie du und ich", betonte Fr. Kober zum Abschluss.

Am Dienstag war das Gehör bei der Disco wieder voll im Einsatz. Viele Kinder kamen traditionell am Fa-schingsdienstag mit Kostüm und tanzten zu aktuellen Beats durch den Nebelschwaden durchzogenen Raum. Zwischendurch gab es lustige Spiele und es flog jede Menge Ka-melle durch die Luft. Am Mittwoch waren Popcorn, Natchos und Film schauen im Kino Grimma angesagt. Die Kids konnten sich zwischen "Fünf Freunde 4" oder "Baymax" entscheiden. Donnerstag ging es sportlich zu. Die Ferienkinder be-suchten den Sportpark Tresenwald, wo Bowling, Kegeln, Federball, Fuß-ball und Bewegungsspiele für Kurz-

weile sorgten. Zum Ferienabschluss trafen sich alle zu einer Winterwanderung. Zwei Förster begleiteten uns in den Wald und erzählten uns viel Wissenswertes über die Tier und Pflanzen-welt. Neues Projekt im Hort Am 10. März startet im Hort das GTA Projekt zum aktuellen Anlass "1000 Jahre Machern". Kleine Künstler begeben sich mit der Macherner Künstlerin Haike Espenhain auf Entdeckertour und werden anschließend Motive aus ihrer Heimatgemeinde auf die Leinwand zaubern. Zu bestaunen werden die Werke auf dem Gemeindefest vom 15. - 21.06.2015 sein. Weiterhin sind Exkursionen in die verschiedenen Ortsteile der Gemeinde geplant, um Interessantes aus Ge-schichte und Gegenwart zu erfahren. Zu gegebenem Zeitpunkt werden wir darüber berichten und begeben uns somit auf Spurensuche.

Bis zur nächsten Ausgabe! Die Hortkinder der Grundschule am Schlosspark Machern und das Erzieherteam

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Kleine Ostereierei Am Freitag freuten sich alle Kinder, denn endlich war es soweit. Die ganze Woche sammelten wir fleißig ausgeblasene Hüh-nereier. Nun hatten wir genügend zusammen, so dass wir mit dem Anmalen beginnen konnten. Schnell standen die Farben auf dem Tisch, wunderschöne Frühlingsfarben suchten wir uns aus. Auf den Eiern entstanden viele verschie-dene Muster und jedes bemalte Ei war besonders hübsch. Unsere Kinder waren so begeistert bei

der Arbeit, dass die Hühnereier schnell alle waren. Zum Glück „zauberte“ Frau Trompelt noch viele Plastikeier aus ihrem Schrank, damit wir fleißig weiter anmalen konnten. An einem quer aufgehangenen Weidenzweig wirkten unsere bunten Ostereier richtig toll und alle anderen Kinder können sie auch sehen. So geht ein ganz besonderer Tag zu Ende. Wir hatten nicht nur einen schönen Bastelnachmittag, es war auch Frühlingsanfang und am spannendsten war die Sonnenfinsternis an diesem 20. März. Unser Moritz hatte eine Spezialbrille mit und alle Kinder durften sich damit das besondere Ereignis anschauen.

Hortgruppe 1a und Frau Trompelt Zeit zum Basteln

In der Osterwerkstatt der Hort-gruppe der 4b entstanden schö-ne Geschenke, die bei den Eltern hoffentlich wieder Gefallen fin-den.

Begegnung mit einem jüdischen Kind

Eine Hortstunde besonderer Art erlebten die Kinder der 4a am 23. März 2015. Der Großvater von Timmy Reinert stellte das Buch von Inge Auerbacher "Ich bin ein Stern" vor. Aufgrund der persönlichen Bekanntheit mit der achtzigjährigen jüdischen Autorin schilderte er deren leidvolle Erfahrungen im Konzentrationslager Theresienstadt. Sie gehört zu den wenigen jüdischen Kin-dern, die den Holocaust überlebt haben.

Timmy und sein Großvater Osterferien Gerade eben sind die Winterferien verstrichen und schon waren die nächsten Ferien da. Ein tolles Programm stand im Hort wieder für die Kinder bereit und lud zum Spaß haben ein. Am Donnerstag, dem ersten Ferientag, wurden aus hart gekochten Eiern lustige Ostereiertiere hergestellt. Nach dem langen Osterwochenende wartete am Dienstag ein sportlicher Tag auf die Kids. Es hieß: auf mit dem Bus nach Nischwitz in die Sportmühle. Nach Staffelspielen, Badminton, Bowling und anderen Aktivitäten stärken sich die Kinder mit Fischstäbchen oder Spaghetti Bolognese. Erschöpft und mit guter Laune ging es zurück nach Machern in den Hort. Am Mittwoch besuchten wir im Rahmen des Projektes "1000 Jahre Machern" unser Schloss. Für die Leckermäulchen unter uns gab es am Donnerstag genau das Richtige: Spiegeleierku-chen. Mit Eifer wogen, maßen und rührten die Kinder die Zutaten zusammen und ließen es sich nach getaner Arbeit schmecken. Zwischendurch gab es wieder das beliebte Kissenkino. Zum Abschluss der Ferienwoche spazierten wir in den Frühling.

Bis zur nächsten Ausgabe! Die Hortkinder der Grundschule am Schlosspark Machern und das Erzieherteam

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Nachbarschaftshilfe24 e.V.

Vorsitzender Hr. H. Windolf 034345 288833 Schatzmeister Hr. S. Michel 034345 603596 Mail: [email protected] www.Nachbarschaftshilfe24-web.de Skype: nachbarschaftshilfe24 Fax.-Nr.: 0 32 12 - 100 44 88

Nicolaiplatz Nr. 5 D- 04668 Grimma

Mach mal Pause Auszeit für pflegende Angehörige

Die Betreuung durch pflegende Angehörige wird häufig als selbstverständlich erachtet und immer noch viel zu wenig anerkannt. Pflegende Angehörige brauchen Anerkennung und Unterstützung für ihre wert- und anspruchsvolle Aufgabe. Um pflegende Angehörige in dieser Aufgabe unterstützen, stärken und entlasten zu können, sind vor allem zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote nötig. Durch das „Pflegestärkungsgesetz “ vom 01.01.2015 sind Verbesserungen für Versicherte und pflegende Angehörige wirksam geworden. Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen beträgt monatlich 104 bzw. 208 EUR. Es wurde der Begriff der niedrigschwelligen Entlastungsangebote neu ins SGB XI aufgenommen. Alle Versicherten mit Pflegestufe (einschließlich Null) und deren pflegende Angehörige haben einen Rechtsanspruch diese Leistungen bei uns, als einem der zugelassenen Leistungserbringer, abzurufen.

Diese Angebote umfassen zusätzlich zu den Betreuungsleistungen nun auch die Unterstützung im Haushalt. Beispielsweise: Haushalt reinigen, Pflege der Wäsche und Bekleidung, Versorgung der Zimmerpflanzen und der Haustiere, kleine „Hausmeistertätigkeiten, Gartenpflege, Winterdienst,… .

Dies bedeutet für Sie: Sie können in jedem Monat Leistungen im Umfang von mindestens 8 Stunden von uns erhalten. Diese Leistungen werden direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet und sind somit für Sie kostenfrei! Die Betreuung wird von unseren geschulten ehrenamtlichen Betreuer/innen durchgeführt. Die ehrenamtlichen Betreuer/innen werden von einer (Pflege-)Fachkraft geschult und angeleitet. Es erfolgt jedoch keine Übernahme von Pflegeleistungen

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen sehr gern zur Verfügung.

Nachbarschaftshilfe24 e. V. Vorsitzender Hr. H. Windolf Nicolaiplatz 5 04668 Grimma Tel.: 034345 288833 und 034345 603596 E-Mail: [email protected] Internet: www.Nachbarschaftshilfe24-web.de

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VEREINSMITTEILUNGEN • VERANSTALTUNGENVeranstaltungskalender der Gemeinde MachernDo. 16.04.15 14:00 Uhr Seniorenclub Harmonie Gerichshain: Treff in der “Kastanie” mit VHS Vortrag unter dem Thema „Auf den Spuren von Fürst Pückler“Do. 23.04.15 OG der VS Püchau: Helferversammlung in der FFW PüchauMi. 06.05.15 14:00 Uhr OG der VS Püchau: Diavortrag in der FFW Lübschütz „Mit Arznei- und Gewürzpflanzen durch das Jahr“ 08.05.15 – 10.05.15 Markfest in PurgstallDo. 14.05.15 ANTONYM Projektmanagement Plagwitz: 2. Plagwitzer SeifenkistenrennenDi. 19.05.15 19:00 Uhr Gesangverein Germania Gerichshain. Programm im NRZ Bennewitz Mi. 20.05.15 OG der VS Machern: HT-Fahrt Triebischtalbaude Tanneberg mit Streichelzoo und RhododendronparkDo. 21.05.15 9:30 Uhr Seniorenclub Harmonie Gerichshain:Fahrt mit dem RB nach Moritzburg bei Dresden mit Veranstaltung und MittagessenDo. 21.05.15 OG der VS Püchau: Helferversammlung in der FFW LübschützMi. 27.05.15 OG der VS Machern: Stadtrundfahrt Leipzig Mi. 27.05.14 OG der VS Püchau: Stadtrundfahrt Leipzig mit Schifffahrt Karl-Heine-KanalMo. 01.06.15 OG der VS Püchau: Spargelessen im Spreewald. Abfahrt: siehe LVZ 05.06.15 – 07.06.15 120 Jahre Feuerwehr GerichshainSo. 14.06.15 OG der VS Machern: Muko Leipzig „Der Zigeunerbaron“ 15.06.15 – 21.06 15 Machern mit seinen Ortsteilen: Festwoche 1000 Jahre Machern 19./20./21.06.15 Festwochenende 1000 Jahre MachernMi. 17.06.15 19:00 Uhr Regionalverein Machern e.V.: Präsentation des Buches „Wille Schmidt – Machern im Zeitgeschehen“Di. 07.07.15 19:00 Uhr Gesangverein Germania Gerichshain: Chorauftritt im NRZ BennewitzSa. 11.07.15 OG der VS Machern: Tagesfahrt „Magdeburg - Wasserstraßenkreuz“ 23./24.07.-03.08.15 Japanische Jugendliche besuchen Machern (mit Teilnahme am Jugendlager) 23.07.15 – 03.08.15 Japanische Jugenddelegation als Gast 25.07.15 – 29.07.15 Internationales Jugendlager in Machern 01.08.15 – 03.08.15 Parkfest in Purgstall 07.08.15 – 09.08.15 Stadtfest in unserer Partnerstadt Linden 04.09.15 – 06.09.15 Tag der Sachsen in Wurzen 08.09.15 – 12.09.15 Seniorentreffen in Purgstall / ÖsterreichSa. 12.09.15 14:00 Uhr Bürgerverein Machern- Mitte e.V. : Herbstfest; Ort: Platz der Generationen, Wohngebiet Schlossblick / Zum WiesengrundDi. 15.09.15 19:00 Uhr Gesangverein Germania Gerichshain: Chorauftritt im NRZ BennewitzSa. 19.09.15 15:30 Uhr Gesangverein Germania Gerichshain: Chorauftritt im Pflegeheim AlthenSa./So. 28.11./29.11.15 Weihnachtsmarkt auf Schloß MachernSo. 06.12.15 14:00 Uhr Förderverein Freiwillige Feuerwehr Gerichshain e.V.: 3. Gerichshainer WeihnachtsmarktSo. 06.12.15 15:30 Uhr Gesangverein Germania Gerichshain: Chorauftritt im Pflegeheim AlthenDo. 24.12.15 14:00 Uhr Gesangverein Germania Gerichshain: Weihnachtsliedersingen im NRZ Bennewitz Dezember 2015 Weihnachtskonzert des GV Germania in Machern

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OG der VS Machern: Anmeldungen für alle Veranstaltungen bei Frau T. Reichel Tel. 034292-73811

Regionalverband der VS - Sitz Wurzen - 03425 8523609 - Achtung! Neue Telefonnummer! Bitte weitere Veranstaltungen telefonisch erfragen. Mi. 20.05.15 Triebischtalbaude in Tanneberg mit Streichelzoo, Rhododendronpark

Bitte beachten Sie auch die Veranstaltungen kultureller Einrichtungen im Gemeindegebiet!(Gemeindeblatt / Homepage der Gemeinde Machern)- Kinder- und Jugendhaus Machern - Bürgerkomitee Leipzig e.V. - Schweizerhaus Püchau e.V.- Schloß zu Machern/Hotel im Kavalierhaus - Gemeindebibliothek - Sportpark Tresenwald

Monatlich feststehende VeranstaltungenOG der VS Machern: Clubnachmittage Montag, Dienstag, Mittwoch jede Woche.OG der VS Püchau: Clubnachmittage 14-18 Uhr immer am letzten Mittwoch im Monat in der FFW Lübschütz.Gesangverein Germania Gerichshain: dienstags 20:00 Uhr Übungsstunden in Gerichshain „Weißes Haus“.Gemeindebibliothek Machern: Jeden letzten Donnerstag im Monat 16:30 Uhr findet das Lesecafé statt.

Fr. 17.04.15 16.30 Uhr: öffentliche Führung durch die Sonderausstellung „Leipzig auf dem Weg zur Friedlichen Revolution“. Treffpunkt: Museum in der „Runden Ecke“ ehemaliger Stasi-Kinosaal.

Sa. 18.04.15 14.00 Uhr Stadtrundgang „Auf den Spuren der Friedlichen Revolution”. Treffpunkt: Hauptportal Nikolaikirche.

Sa. 18.04.15 16.30 Uhr öffentliche Führung durch die Sonderausstellung „Leipzig auf dem Weg zur Friedlichen Revolution“. Treffpunkt: Museum in der „Runden Ecke“ ehemaliger Stasi-Kinosaal.

Fr. 24.04.15 16.30 Uhr öffentliche Führung durch die Sonderausstellung „Leipzig auf dem Weg zur Friedlichen Revolution“. Treffpunkt: Museum in der „Runden Ecke“ ehemaliger Stasi-Kinosaal.

Sa. 25.04.15 14.00 Uhr Stadtrundgang „Auf den Spuren der Friedlichen Revolution”. Treffpunkt: Hauptportal Nikolaikirche.

Sa. 25.04.15 16.30 Uhr öffentliche Führung durch die Sonderausstellung „Leipzig auf dem Weg zur Friedlichen Revolution“. Treffpunkt: Museum in der „Runden Ecke“ ehemaliger Stasi-Kinosaal.

Sa. & So., 25. & 26.04.15 Museum im Stasi-Bunker (ehemalige Ausweichführungsstelle des MfS) je 13.00 bis 16.00 Uhr in Machern geöffnet. Ständig Führungen.

Sa. 25.04.15 16-23 Uhr 16. Leipziger Museumsnacht im Museum im Stasi-Bunker Ständig Führungen durch die original erhaltene unterirdische Anlage.

Sa. 25.04.15 18-1 Uhr 16. Leipziger Museumsnacht in der zentralen Hinrichtungsstätte der DDR Ständig Führungen durch die authent. Räume d. ehemaligen Hinrichtungsstätte

Sa. 25.04.15 18-1 Uhr 16. Leipziger Museumsnacht in der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ unter dem Motto „Kopfkino“.

Bürgerkomitee Leipzig e.V.für die Auflösung der ehemaligen Staatssicherheit (MfS)

Telefon: 0341 9612443 • Fax: 0341 9612499

Träger der GedenkstätteMuseum in der „Runden Ecke“ mit dem Museum im Stasi-Bunker

[email protected] • www.runde-ecke-leipzig.de

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am14. Mai 2015ab 13 Uhr Vorstellung der MannschaftenStartschuss 14 Uhr

Startnummern bekommen, Startgeld bezahlen, weitere Infos erhalten unter [email protected] ... und Pokal gewinnen!

Rennstrecke:��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

Seifenkisten: rüttelsicher, mit Lenkung und Bremsen (Bedingung!)

����������������������������������������������������������������������������zünftiger Ausstellung von historischem landwirtschaftlichem Gerät aus dem letzten Jahrhundert sowie allerlei Plagwitzer Kost-Barkeiten an unserem Dorfstand.

Parkmöglichkeiten sind ausgeschildert �������������������������������������������������

Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer und Gäste!

die Organisatoren

2. Plagwitzer Seifenkistenrennen

Herzliche Einladung zum

2. Plagwitzer Seifenkistenrennen

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Atelier Haike EspenhainBrandiser Straße 7 - 04827 Machern - Tel. 03429276403 - www.haikesatelier.de

Malkurs-Termine wöchentlich (außer Ferienzeiten)Montag 16.15 Uhr – 17.15 UhrMittwoch 16.15 Uhr – 17.15 UhrSamstag 9.30 Uhr – 10.30 Uhr und 11.00 Uhr – 12.00 Uhr

Einladung zur JahreshauptversammlungDer Vorstand der Jagdgenossenschaft Machern lädt alle Grundeigentümer

jagdbarer Flächen in den Gemarkungen Machern, Püchau, Dögnitz, Lübschütz, Plagwitz sowie Gerichshain zur Jahreshauptversammlung ein.

Termin: 08.05.2015Beginn: 18.00 Uhr

Ort: „Zur Kastanie“ in GerichshainWir freuen uns, auch unsere Jagdpächter begrüßen zu können.

Beschlüsse:• Verwendung des Reinertrages aus den Verpachtungen

• Wahl des Vorstandes der Jagdgenossenschaft• Annahme der Mustersatzung für Jagdgenossenschaften im Freistaat Sachsen

Der Vorstand - i.A. Stammwitz

Einladung zur 6. Regionaltagung des Forstbezirkes Leipzig Am 17.04.2015 findet die 6. Regionaltagung in Wermsdorf statt. Sie richtet sich an private und körperschaftliche Waldbesitzer sowie Fachpublikum aus Verwaltung und Forstunternehmerschaft. Der Forstbezirk Leipzig lädt alle Interessierten herzlich ein ab 13.00 Uhr im ehemaligen Schloss Hubertusburg an der Veranstaltung teilzunehmen.Anlass zur Tagung bieten aktuelle Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur, der Befragung Sächsischer Waldbesitzer zur Beratung im Nichtstaatswald sowie das Vorliegen der neuen Förderrichtlinie Wald- und Forstwirtschaft 2014. Letztere bildet einen Schwerpunkt der Veranstaltung. In Vorträgen und auf einer anschließenden Exkursion wird die Förderung vorgestellt und das Vorgehen zur Antragstellung erläutert. So können Waldbesitzer bei der Waldverjüngung oder beim Wegebau attraktive Fördersätze von bis zu 90 % in Anspruch nehmen. Darüber hinaus stellt die Richtlinie finanzielle Unterstützung bei der Erstaufforstung, Holzvermarktung, Erstellung von Fachplanungen und für forstliche Zusammenschlüsse in Aussicht. Die gesamte Richtlinie sowie aktuelle Anträge zu dieser können bereits jetzt im Internet heruntergeladen werden. Auskunft bietet das Förderprotal des Freistaates Sachsen (http://www.smul.sachsen.de/foederung) sowie die Webseite des Staatsbetriebes Sachsenforst (http://www.sachsenforst.de). Wem das zu kompliziert ist, kann sich zur Förderung und allen anderen Themen rund um den Wald auch vor Ort durch seinen zuständigen Revierförster beim Forstbezirk Leipzig beraten lassen. Die Kontaktdaten finden Sie im Infokasten anbei oder direkt über die Zentrale des Forstbezirkes Leipzig, der unter der Telefonnummer 0341/86080 0 zu erreichen ist.

Andreas Padberg – Forstdirektor / Leiter des Forstbezirkes Leipzig

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Vor Ort betreut Sie das Team vomHaema Blutspendezentrum Leipzig-MarktMarkt 9 | 04109 Leipzig | Fon 0341 212 006 0

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Strom 166,9 kWh/(m²a), Bj. 1992, GasEFH / DHH neuwertig oder saniert

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Unser aktuelles Schwerpunk�hema: Krimis aus ItalienWir können Ihnen folgende Titel zur Ausleihe anbieten:

Massimo Carlo�o – Banditenliebe; Der FlüchtlingDonna Leon – Auf Treu und Glauben; Beweise, dass es böse ist;

Blu�ge Steine; Das goldene Ei; Das Mädchen seiner TräumeMichele Giu�ari – Blutsverwandt; Das Monster von Florenz

Gianrico Carofiglio – Das Gesetz der Ehre; Die Vergangenheit ist ein gefährliches Land; In freiem Fall

Andrea Camillieri – Das Ritual der Rache; Der Tanz der Möwe; Die schwarze Seele des Sommers

Paolo Riversi – Die linke Hand des Teufels; Milano CriminaleMargherita Oggero – Espresso mit Todesfolge;

Mord zum Aperi�voGiuseppe Fava – Ehrenwerte Leute

Liaty Pisani – Das Tagebuch der Signora; Die rote AgendaGiorgio Fale� – Der Frauenhändler; Falsches Spiel

Und vieles mehr !!!

Regelmäßige Veranstaltungen

LesecaféJeden letzten Donnerstag im Monat um 16.30 Uhr. Das nächste Lesecafé wird am 30. April 2015veranstaltet.

Spieleabende finden zwischen Oktober und Juni eines Jahres jeweils am 1. Sonnabend eines Monats sta�. Der nächste Spieleabend wird am 2. Mai 2015 um 19 Uhr durchgeführt.

Die Veranstaltungen finden in den Räumen der Gemeinde-bibliothek sta�. Alle Interessenten sind herzlich willkommen.

Gemeindebibliothek Machern*

Schlossplatz 304827 MachernTelefon: 034292 / 733 63

Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 14 bis 18 Uhraußerdem Dienstag 10 bis 12 Uhr

Homepage: www. gemeindemachern.de/gemeindebibliothek

Im Internet rund um die Uhr:h�p://machern.dyndns.org/iopac

Email: [email protected]

* In Koopera�on mit dem Bürgerverein ZUKUNFT MACHE(R)N e.V.

SCHWEIZERHAUS PÜCHAU|||Büro: Förderverein Soziokultur e.V. Lehdenmühle Püchau Dögnitzer Straße 7 04828 Machern OT Püchau Leipziger Land|||Kontakt: Tel.: 03425-85 10 56 Mobil: 0157- 822 16 363 [email protected]|||Programm: www.schweizerhaus-puechau.de

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Gesangverein „Germania“ Gerichshain e.V.In der Woche vom 20. bis 26. April 2015 führt der Sächsische Chorverband wieder die

„Woche der offenen Chöre“durch.

Alle Mitgliedschöre (unser Chor gehört auch dazu) haben die Gelegenheit, sich in öffentlichen Proben zu präsentieren.

Unter dem Motto „Singen bringt Freude ins Herz“ laden wir recht herzlich ein amDienstag, 21. April 2015, von 20.00 bis 22.00 Uhr

ins „Weiße Haus“ in Gerichshain ein.

Natürlich werden wir an diesem Abend nicht nur proben, sondern wir werden auch einen kleinen Ausschnitt aus unserem aktuellen Konzertprogramm darbieten.

Über zahlreiche neugierige Gäste würden wir uns sehr freuen und hoffen, doch einige sangesfreudige Einwohner unserer Gemeinde und der näheren Umgebung

für unseren Verein gewinnen zu können.

Also dann, bis bald!

Renate Schmidt - Vorstand

Schloß Machern Betriebsgesellschaft mbH • 04827 Machern • Schloßplatz 1Tel.: 03 42 92 / 7 20 79 • E-Mail: [email protected] • www.schlossmachern.de

Donnerstag, 30. April 2015 - 19:30 UhrWalpurgisnacht und Tanz in den Mai auf Schloß Machern

Eine teuflisch gute Mixtur zur Begrüßung wartet auf Sie! Bei Einbruch der Dunkelheit tanzen die Hexen im Schloßhof um das Feuer. Anschließend tanzen Sie ab 21.00 Uhr im Lindenausaal mit Diskomusik in den

Mai hinein. Preis pro Person: 29.50 €

Sonntag, 10. Mai 2015Muttertag auf Schloß Machern

Brunch von 10 - 14 Uhr inklusive 1 Glas Sekt, Kaffee, Tee, Saft, Mineralwasser. Preis: 23,50 €, Kinder 4-12 Jahre: 10,75 €, Kinder 0-3 Jahre: frei

16:00 Uhr - Festliche Kaffeetafel mit Musical-Melodien arrangiert von MUSICAL mobil Preis pro Person: 25,00 €

14. Mai 2015 & 24. Mai 2015 jeweils ab 12.00 UhrChristi Himmelfahrt, 14. Mai 2015 & Pfingstsonntag, 24. Mai 2015 jeweils Schloßterrassen- Grillbuffet: Bunt wie der Sommer So viel Sie vertragen - es erwartet Sie ein reich gedecktes

Grill- Buffet mit erlesenen Speisen auf unserer Schloßterrasse.Preis pro Person: 24.50 €

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Filmprojekt für Kinder„Glaub nicht alles was du siehst! Kinder machen Filme für Kinder“

Von der ersten Idee bis zum fertigen Film und Werbespot könnt ihr in diesem Projekt alles selbst gestalten und ausprobieren. Vor und hinter der Kamera werdet ihr dabei von

Marie Luise Stoll und Martina Jacobi-Wilhelm begleitet.

Termine Filmkurse:Zeit: ab 15.04.2015 von 15-17 Uhr Ort: Netzwerk für demokratische Kultur e.V., Domplatz 5, Wurzen

Und: ab 8 Jahren, kostenfrei

Filmaktionstage:In der ersten Sommerferienwoche und in den Herbstferien finden wieder Filmaktionstage statt. Eine Woche lang Ideen entwickeln, filmen und schneiden was das Zeug hält. Außerdem gemeinsame Zeit verbringen und Spaß haben. Alle Termine auf der Homepage oder telefonisch. Anmeldung ab jetzt

möglich!

Theater für Kinder„Cool bleiben – Fair streiten“

Streit schlichten und gemeinsam Lösungen finden. Wie das geht und was das bringt, könnt ihr mit unserem Theaterpädagogen

Larsen Sechert erproben.

Termin Theaterprojekt:Zeit: ab 14.04.2015 von 15-17 Uhr Ort: Familienzentrum FRITZ, Am Frauenkirchhof 1 in Grimma

Und: ab 8 Jahren, kostenfrei

NaturferienwerkstattKreativ sein mit Naturmaterial und gemeinsam Spaß haben in der Muldenaue.

Ort: Lehdenmühle Püchau Zeit: 1. Sommerferienwoche jeweils 9-15 UhrTermine Ferienprogramm: Für Kinder ab 8 Jahren Anmeldungen ab jetzt möglich!

(Wochenplanung siehe Homepage unter: Kurse in der Lehdenmühle)

Büro | Atelier Lehdenmühle Püchau, Dögnitzer Straße 7, 04828 Machern OT PüchauTelefon: 0157 822 163 63, E-Mail: [email protected]

Mehr Informationen zu weiteren Kursen und Angeboten:www.schweizerhaus-puechau.de

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- Aktuell - Fußball - - Aktuell - Fußball -Kreisoberliga des Fußballverbandes Muldental/Leipziger Land

Saison 2014/2015 - 2. HalbserieSamstag 18.04.15 15:00 Uhr SV Tresenwald - Einheit FrohburgSonntag 26.04.15 15:00 Uhr TSV Burkartshain - SV TresenwaldSamstag 02.05.15 15:00 Uhr SV Tresenwald - TSV GroßsteinbergSamstag 09.05.15 15:00 Uhr SG Gnandstein 49 - SV Tresenwald

Fußball kompakt auf www.fussball-tresenwald.de

Thomas Quauck

Kreisliga B NordSonntag 19.04.15 15:00 Uhr SV Machern II - ATSV Frisch Auf Wurzen lllSonntag 19.04.15 15:00 Uhr SV Blau-Weiß Altenhain - SV MachernSamstag 25.04.15 15:00 Uhr SV Machern - SV Machern llSonntag 03.05.15 15:00 Uhr SV Machern ll - TSV RöcknitzSonntag 03.05.15 15:00 Uhr SV Blau-Weiss Bennewitz ll - SV MachernSamstag 16.05.15 13:00 Uhr ESV Lok Beucha ll - SV Machern llSamstag 16.05.15 15:00 Uhr SV Machern - TSV Burkartshain ll

SV Sachsen Püchau2. Kreisliga B

Sonntag 19.04.15 15:00 Uhr SV Sachsen Püchau - TSV RöcknitzSamstag 25.04.15 15:00 Uhr ESV Lok Beucha ll - SV Sachsen PüchauSonntag 03.05.15 15:00 Uhr SV Sachsen Püchau - SSV Thallwitz / Nischwitz llSonntag 17.05.15 15:00 Uhr SV Sachsen Püchau - Hohburger SV ll

SV Machern 90 e.V. Abteilung: Fußball

SPORT IN UNSEREN VEREINEN

Pokalsieg Knaben B TresenwaldNach einer eher durchwachsenen Saisonleistung lief das Knaben B-Team des SV Tresenwald Machern bei der Mitteldeutschen Pokalendrunde am 21.03.2015 zu Höchstform auf. In Meerane hießen die beiden Grup-pengegner Erfurter HC und SV Motor Meerane.

Im ersten Spiel gegen den SV Motor Meerane konn-ten die Tresenwalder noch nicht überzeugen, so dass das Spiel 1:1 endete. Gegen den Erfurter HC musste ein Sieg mit 5 Toren Unterschied folgen, denn man wollte unbedingt der spielstarken SG Osternienburg im Halbfinale aus dem Weg gehen. Trotz einer guten Leistung gelang dies nicht ganz. Viele Chancen wurden heraus gespielt, aber auch teils kläglich vergeben. Das Spiel endete 5:1. Damit musste der SV Tresenwald im Halbfinale gegen den Favoriten Osternienburg antreten. Die mitgereisten

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Fans dachten schon an ein Spiel um Platz 3 – aber es kam ganz anders. Zuerst besiegte Meerane die Jungs aus Jena im ersten Halbfinale nach 7m-Schießen. Dann folgte das 2. Halbfinale SV Tresenwald gegen Oster-nienburg. Toll eingestellt von ihrer Trainerin Natalie Hanschmann legten die Jungs aus Machern los. Durch konsequentes Pressing wurde der Gegner unter Druck gesetzt, machte Fehler und der SVT führte 2:0. Aber die Strafecken der Osternienburger waren gefürchtet und so kamen diese mit dem Pausenpfiff zum 2:2 Aus-gleich.Die 2. Halbzeit war sehr eng. Als Osternienburg in Führung ging, glaubten viele nicht mehr an eine Wende. Aber die Jungs von Natalie Hanschmann rissen sich zusammen und kamen kurz vor Spielschluss zum viel umjubelten Ausgleich.Damit musste auch im 2. Halbfinale das 7m-Schießen entscheiden. Es wurde der große Auftritt des Macher-ner Torwart Jonas Greiner, der alle drei 7m mit tollen Paraden hielt. Daher reichte ein 7m-Knaller von Robin Großmann zum Sieg und Paul Ondrej musste gar nicht mehr antreten. Die ganze Mannschaft stürmte zu ihrem Torwart und freute sich über den Finaleinzug.Im Finale standen sich dann der SV Motor Meerane und der SV Tresenwald – analog dem Eröffnungs-spiel - gegenüber. Für eine tolle und jederzeit faire Stimmung war gesorgt, denn die Meeraner hatten gemerkt, dass der zahlreich aus Machern angereiste Anhang ein Riesenrückhalt der Jungs auf dem Feld war. Daher kamen nun im Finale zwei große Pauken der Meeraner Fans zum Einsatz – ein unbeschreib-licher Lärm.Das Spiel war sehr spannend. Schon nach 5 Minuten ging Meerane in Führung, doch die Tresenwalder konnten schnell zum 1:1 Pausenstand ausgleichen. In der 2. Halbzeit gab es viele Chancen auf beiden Seiten (Norman Beykirch, Paul Ondrej, Richard Mende), aber die tolle Abwehr um Robin Großmann und Markus Taubert hielt das Ergebnis bis zum Schlusspfiff. Es kam also zum Showdown mit erneutem 7m-Schießen. Die beiden sehr guten Torhüter von Meerane und Tresenwald hielten alle abgegebenen drei 7m (für SVT traten Robin Großmann, Norman Beykirch und Paul Ondrej an). Was für eine Spannung.Nun musste das Kampfgericht beraten, denn niemand wusste, wie es weiter geht. Schließlich wurde ent-schieden, dass die gleichen 3 Schützen nochmals nacheinander bis zur Entscheidung antreten müssen und die Reihenfolge der Torhüter wechselt.So trat der erste Schütze aus Meerane gegen Jonas Greiner an und der hielt wieder! Jonas hat also alle sieben 7m-Schüsse im Halbfinale und Finale gehalten!Jetzt lag die gesamte Verantwortung bei Robin Großmann. Der behielt die Nerven und knallte den Ball links unten ins Eck.Danach lagen sich die Tresenwalder überglücklich in den Armen. Die mitgereisten Eltern, Großeltern und Fans jubelten laut.Bei der Siegerehrung nahm Kapitän Paul Ondrej stolz den Siegerpokal in Empfang und der erfolgreiche Tag endete mit zahlreichen Glückwünschen, Umarmungen und Siegerfotos.Den Erfolg für den SV Tresenwald Machern erkämpften folgende Spieler: Jonas Greiner, Paul Ondrej (1 Tor), Robin Großmann (2 Tore), Marcus Taubert, Moritz Kroschky, Richard Mende (5 Tore), Lennart Mende, Fynn Stansch, Norman Beykirch (4 Tore), Jonas Kaden, Alfred Mäß, Moritz Schwarz, Niclas Schmidt und Richard Zinecker (in der Endrunde leider verletzt.)Ein ganz besonderes Dankeschön gebührt neben den zahlreich anwesenden Eltern und Angehörigen Trainerin Natalie Hanschmann, Ersatz-Co-Trainer und Schiedsrichter Tobias Greiner (Stamm-Trainerin Friederike Moer-ke konnte leider nicht teilnehmen) und auch den so genannten Auswechselspielern, die teils nur wenig zum Einsatz kamen. Sie feuerten die anderen immer lautstark an und unterstützen ihre Teamkameraden. Ganz nach dem Motto: Wir sind ein Team und wir gewinnen zusammen! Einfach toll!Thomas Greiner / Henry Knop

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Trainingsmöglichkeiten im VereinFolgende Trainingsmöglichkeiten bietet der Verein von Montag bis Freitag in Deuben an:

Karate, Vorschulsport, Rehasport-Orthopädie

Nähere Informationen erhalten Sie unter: Tel.: 034293 379538 (Mo-Mi 9:00-14:00 Uhr) E-Mail: [email protected] - Internet: http://www.as-saxonia.de

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• preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten • Jugendcamp mit Bungalows für bis zu 30 Personen

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Die neue Glocke in AltenbachDie von außen recht unscheinbare kleine Altenbacher Kirche fiel das vergangene halbe Jahr den vorbei fahrenden und laufenden Menschen vor allem durch das Gerüst am Turm ins Auge. In monatelanger Arbeit wurde der alte Turm von Grund auf stabilisiert und der historische Glockenstuhl überarbeitet, damit sich der jahrelange Traum zahlreicher Kirchgemeindeglieder, aber auch vieler nichtkirchlicher Ortsansässiger verwirklichen kann: das Geläut unserer Kirche wieder zweistimmig erklingen zu lassen.Die zwei Weltkriege des vergangenen Jahrhunderts forderten immer wieder auch unter den Kirchenglocken Opfer, die als Bronzelieferanten für die Waffenproduktion herhalten mussten und eingeschmolzen wurden. Auf diese Weise verlor die Kirche in Altenbach ihre beiden alten Glocken von 1701 und 1751 sowie die größere der zwei 1934 neu geweihten Glocken. Zahlreiche Spender aus Altenbach, Machern und darüber hinaus ermöglichten es, dass bereits Ende August ver-gangenen Jahres in der Glockengießerei C. Mark-Maas in Brockscheid in der Eifel eine neue Glocke gegossen werden konnte. Dem waren intensive Gespräche über Widmungstext und Glockenzier vorausgegangen. „Gott des Lebens, weise uns den Weg zu Gerechtigkeit und Frieden“ – das auch heute noch hochaktuelle Thema der 10. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen 2013 in Busan, Südkorea, mahnt nun, festgehalten in bronzenen Lettern, all diejenigen, die dem Glockengeläut lauschen und bildet damit bewusst ein Gegengewicht zur Aufschrift „Mit Gott für Glaube und Volkstum / Gemeinnutz geht vor Eigennutz“, die auf der im Dritten Reich 1934 gegossenen und im Krieg übrig gebliebenen Glocke prangt. Zusätzlich dazu schmücken ein Kugelkreuz und je ein typischer Bewohner und ein typisches lebendes Tier eines jeden Kontinentes die neue Glocke. Diese interessante und außerordentlich detailreiche Darstellung ist der Macherner Künstlerin Maria Ondrej zu verdanken. Mit Festumzug, einem kleinen Gottesdienst, Kaffee und Kuchen sowie einer Ausstellung zu den Glocken feierte die Kirchgemeinde gemeinsam mit zahlreichen Altenbacher Einwohnern und Gästen am 1. März die Ankunft der neuen Glocke, die in naher Zukunft an Sonn- und Feiertagen oder zu besonderen Anlässen mit ihrem volltönendem „c“ zu hören sein wird. Die Kirchgemeinde möchte allen, die für das Gelingen dieses Projektes gebetet und gespendet haben, ganz herzlich DANKE sagen. Wer sich die Glocke gern selbst anschauen möchte, sei schon jetzt herzlich zum Tag des offenen Denkmals am 13. September 2015 nach Altenbach eingeladen. Da unsere Kirche zur Kirchgemeinde Machern gehört, können Sie sich ebenfalls im Rahmen der 1000-Jahr-Feier in Machern anhand von ausgestelltem Bildmaterial zum Entstehungsprozess der zweiten Altenbacher Glocke in-formieren.Doch auch wenn die Glocke nun an ihrem Platz hängt, ist die aufwändige Sanierung des Turmes, der altersbedingte größere Schäden aufwies, noch nicht vollständig finanziert. Deshalb freuen wir uns über weitere Unterstützung. Spenden können Sie gerne im Pfarrbüro Machern (Di 10-12/ Do 15-17 Uhr) oder per Banküberweisung (Empfän-ger: Kassenverwaltung Grimma; IBAN: DE61 3506 0190 1670 4090 38; BIC: GENODED1DKD (Bank f. Kirche u. Diakonie), Verwendungszweck: RT 3122 Spende Glocke Altenbach (bei Spendenquittungswunsch bitte Namen und Adresse angeben.) Angelika Rotter

Erinnerungen sindkleine Sterne, die tröstend

in das Dunkelunserer Trauer

leuchten.

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Feuerbestattung 1.390,- € inkl. MwSt. zzgl. Redner – Arzt – Blumen – Friedhofsgebühren

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KPoststraße 14b, 04821 Brandiswww.bestattungen-knöfel.de

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Das Beste kommt nochEiner Frau wurde eine unheilbare Krankheit diagnostiziert. Der Arzt sagte, sie hätte nur noch drei Monate zu leben. Sie fing also an, alles in Ordnung zu bringen und alles zu organisieren. Sie rief auch den Pastor an, und bat ihn zu ihr zu kommen, um ihre Wünsche für die Beerdigung abzusprechen. Sie sagte ihm, welche Lieder gesungen werden sollten, welche Bibeltexte gelesen werden sollten und in welchem Kleid sie beerdigt werden wollte. Sie sagte auch, dass sie ihre Bibel in der linken Hand halten wolle. Als der Pastor gehen wollte, erinnerte sich die Frau an ein wichtiges Detail, das sie vergessen hatte. „Herr Pastor, eins noch….", sagte sie aufgeregt. „Das ist auch noch sehr wichtig für mich! Ich möchte, dass ich eine Gabel in meiner rechten Hand halte, wenn ich im Sarg aufgebahrt werde." Dem Pastor fehlten buchstäblich die Worte. „Das überrascht Sie sicher." fuhr die Frau ruhig fort. „Oh ja!", stammelte der Geistliche. Die Frau fing an zu erklären: „In all den Jahren, in denen ich an den vielen Empfängen teilnahm, wurde ich immer mal wieder daran erinnert, meine Gabel zu behalten, wenn das Geschirr abgeräumt wurde. 'Behalten Sie ihre Gabel' – irgendeiner sagte es bestimmt. Und ich freute mich dann immer, denn ich wusste, dass noch etwas Besseres kommen würde! Leckere Schokoladendesserts, Kuchen, Apfelstrudel oder Eis. Irgend etwas wunderbares, was das große Mahl perfekt abrundete." Der Pastor lächelte. „Ich möchte", fuhr die Frau fort, „dass die Leute, die mich im Sarg sehen, sich wundern, warum ich die Gabel in der Hand halte. Und ich will, dass Sie ihnen sagen: 'Behalten Sie ihre Gabel – das Beste kommt erst noch!'" Der Pastor fing beinahe an zu weinen , als er die Frau beim Abschied umarmte. Er wusste, dass es eines der letzten Male war, bevor sie sterben würde. Aber er wusste auch, dass die Frau eine bessere Vorstellung vom Himmel hatte, als er selbst. Sie wusste und vertraute, dass noch etwas Besseres auf sie wartete. An der Beerdigung gingen die Menschen an ihrem Sarg vorbei und sahen ihr schönes Kleid, ihre Bibel in der linken Hand und die Gabel in der Rechten! Und immer wieder hörte der Pastor die Frage: „Warum hat sie eine Gabel in der Hand?" und sein Lachen wurde größer und freudiger bei jedem Mal. Während der Predigt, berichtete der Pastor von der Unterhaltung, die er vor kurzem noch mit der Frau hatte. Er erklärte, was die Gabel in der Hand sollte und was sie der Frau bedeutete, dass er nicht mehr aufhören konnte, an die Gabel zu denken und dass er hoffe, dass auch die Anwesenden die Gabel nie mehr vergessen würden. (Verfasser unbekannt)

Vorbereitungskurs zum Erstabendmahl für Kinder, 09. Mai MachernGetaufte Kinder sind in unseren Gemeinden eingeladen, am Abendmahl teilzunehmen. Dafür gibt es in diesem Jahr wieder einen Vorbereitungskurs für Kinder der 1. bis 3. Klassen. Wir treffen uns am Samstag, dem 09. Mai von 10:00 bis 15:00 Uhr im Gemeindesaal Machern. Am Sonntag, dem 10. Mai sind die Kinder dann zu ihrem

ersten Abendmahl mit der Gemeinde eingeladen.Haben Sie Fragen zum Thema Abendmahl mit Kindern sprechen Sie bitte die

Gemeindepädagogen oder PfarrerInnen an.

KIRCHEN - NACHRICHTENDER EV.-LUTH. KIRCHGEMEINDEN MACHERN, GERICHSHAIN-ALTHEN UND PÜCHAU

JAHRESLOSUNG 2015: Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob. Römer 15,7

Monatsspruch: MAI 2015Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt. Philipper 4,13

GOTTESDIENSTE DER KIRCHGEMEINDE MACHERNSamstag 18. April – 10:00 Uhr Gottesdienst für kleine Leute in Machern

– 17:00 Uhr Orgelkonzert „Orgel spezial“ in MachernSonntag – Miserikordias Domini 19. April – 10:15 Uhr Gottesdienst in Machern (KiGo) Samstag 25. April – 17:50 Uhr Leulitzer KirchturmgedankenSonntag – Jubilate 26. April – 10:15 Uhr Vorstellung der Konfirmanden in Machern (KiGo)Samstag 02. Mai – 16:00 Uhr GD mit Taufe 1. Läuten d. neuen Glocke in AltenbachSonntag – Kantate 03. Mai – 11:00 Uhr Andacht zum Gedenkmarsch am Parkplatz/BäckerSonntag – Rogate 10. Mai – 11:00 Uhr Gottesdienst der Region & Erstabendmahl in MachernDonnerstag – Himmelfahrt 14. Mai – 10:00 Uhr Waldgottesdienst in Dögnitz, bei Regen in Püchau

GOTTESDIENSTE DER KIRCHGEMEINDE GERICHSHAIN-ALTHENSonntag – Jubilate 26. April – 10:00 Uhr Sakramentsgottesdienst in BorsdorfSonntag – Kantate 03. Mai – 10:00 Uhr Andacht zum Gedenkmarsch mit Chor Parkplatz/KastanieDonnerstag – Himmelfahrt 14. Mai – 14:00 Uhr Gottesdienst in der Scheune & Kaffe in AlthenJeden Sonntag, 10 Uhr, Gottesdienst im Diakonissenhaus Borsdorf (Pfrn. Müller) & Kirche Panitzsch (Pfr.i.R. Freier)

Bei Bedarf wird während der Gottesdienste eine Kinderbetreuung angeboten.

GOTTESDIENSTE DER KIRCHGEMEINDE PÜCHAU Sonntag – Miserikordias Domini 19. April – 09:00 Uhr Predigtgottesdienst in BennewitzSonntag – Jubilate 26. April – 09:00Uhr Predigtgottesdienst in Nepperwitz Sonntag – Kantate 03. Mai – 09:00 Uhr Predigtgottesdienst in PüchauSonntag – Rogate 10. Mai – 11:00 Uhr Gottesdienst der Region & Erstabendmahl in MachernDonnerstag – Himmelfahrt 14. Mai – 10:00 Uhr Waldgottesdienst in Dögnitz, bei Regen in Püchau

Zu den Gottesdiensten in Nepperwitz und Püchau wird ein Kindergottesdienst angeboten.

GEMEINDEVERANSTALTUNGEN UND GEMEINDEKREISEMACHERN

Weibliches Allerlei 16. April, Donnerstag, 19:30 Uhr in MachernGemeindesingen 24. April, 19:00 Uhr im Gemeindesaal MachernKinderkreis 16. April, 30. April, Donnerstag,16:00 – 17:30 Uhr in MachernBibel im Gespräch 7. Mai, Donnerstag, 19:00 Uhr in MachernFrauendienst 15. April, 13. Mai, Mittwoch, 14:00 Uhr in MachernJunge Gemeinde Dienstag, 19:15 Uhr Gemeindesaal Machern

Pfadfinder - Schlaue Naturfüchse 14tägig Grundschule Püchau, nächster Termin: 26. März- Kanalarbeiter 14tägig Gemeindesaal Machern, nächster Termin: 27. März

GERICHSHAIN-ALTHENFrauendienst: jeden ersten Dienstag im Monat um 14:30 UhrJunge Gemeinde: MITTWOCHS 18:00 Uhr IN BORSDORF mit Gem.päd. Frau GroßmannBibelkreis: jeden Donnerstag um 20:00 Uhr - Ort im Pfarramt erfragenKirchenchor: jeden Donnerstag 19:00 – 20:30 Uhr im Pfarrhaus Gerichshain

PÜCHAU21.04.2015 Männerwerk 19.30 Uhr in Nepperwitz 21.04.2015 Frauendienst 14.00 Uhr in Nepperwitz22.04.2015 Frauendienst 15.00 Uhr in Püchau

Spielenachmittag: 17. & 24. April von 16.00-18.00 Uhr Pfarrhaus Nepperwitz

HINWEIS DER KIRCHGEMEINDENGERICHSHAIN-ALTHEN

Geänderte Sprechzeiten von Frau Angelika Mayer:Montag: 9:00 – 12:00 Uhr in Borsdorf (Schulstr. 17), 16:00 – 18:00 Uhr in GerichshainMittwoch: 9:00 – 12:00 Uhr in Gerichshain, 15:00 – 18:00 Uhr in Borsdorf (Schulstr. 17)

MACHERN

PFARRÄMTERPfarramt Machern ��� Dorfstr. 15 ��� 04827 Machern

Dienstag: 10:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr,Tel.: (auch Friedhofsverwaltung) 03 42 92 / 7 20 82 ��� Fax: 03 42 92 / 6 60 50 Email: [email protected]

Pfarramt Püchau ��� Hauptstr. 18 ��� 04828 Püchau ��� Tel.: 0 34 25 / 81 52 38 ��� 0 34 25 / 81 49 06 (Bennewitz)Sprechzeiten: Dienstag 15:00 – 17:00 Uhr ��� Fax: 0 34 25 / 81 52 39

Pfarramt Gerichshain-Althen ��� Seitenstr. 1 ��� 04827 GerichshainKirchgemeinde- u. Friedhofsverwaltung: Montag: 9:00 – 12:00 Uhr (Borsdorf), 16:00–18:00 Uhr (G’hain); Mittwoch: 09:00–12:00 Uhr (G’hain), 15:00 – 18:00 Uhr (Borsdorf), Tel./Fax: 03 42 92 / 7 33 96

NACHDENKLICHES

Im Namen der Kirchvorstände grüßt Sie Ihr Pfr. M. Handschuh, Ihre Pfrn. B. Lötzsch.

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Das Beste kommt nochEiner Frau wurde eine unheilbare Krankheit diagnostiziert. Der Arzt sagte, sie hätte nur noch drei Monate zu leben. Sie fing also an, alles in Ordnung zu bringen und alles zu organisieren. Sie rief auch den Pastor an, und bat ihn zu ihr zu kommen, um ihre Wünsche für die Beerdigung abzusprechen. Sie sagte ihm, welche Lieder gesungen werden sollten, welche Bibeltexte gelesen werden sollten und in welchem Kleid sie beerdigt werden wollte. Sie sagte auch, dass sie ihre Bibel in der linken Hand halten wolle. Als der Pastor gehen wollte, erinnerte sich die Frau an ein wichtiges Detail, das sie vergessen hatte. „Herr Pastor, eins noch….", sagte sie aufgeregt. „Das ist auch noch sehr wichtig für mich! Ich möchte, dass ich eine Gabel in meiner rechten Hand halte, wenn ich im Sarg aufgebahrt werde." Dem Pastor fehlten buchstäblich die Worte. „Das überrascht Sie sicher." fuhr die Frau ruhig fort. „Oh ja!", stammelte der Geistliche. Die Frau fing an zu erklären: „In all den Jahren, in denen ich an den vielen Empfängen teilnahm, wurde ich immer mal wieder daran erinnert, meine Gabel zu behalten, wenn das Geschirr abgeräumt wurde. 'Behalten Sie ihre Gabel' – irgendeiner sagte es bestimmt. Und ich freute mich dann immer, denn ich wusste, dass noch etwas Besseres kommen würde! Leckere Schokoladendesserts, Kuchen, Apfelstrudel oder Eis. Irgend etwas wunderbares, was das große Mahl perfekt abrundete." Der Pastor lächelte. „Ich möchte", fuhr die Frau fort, „dass die Leute, die mich im Sarg sehen, sich wundern, warum ich die Gabel in der Hand halte. Und ich will, dass Sie ihnen sagen: 'Behalten Sie ihre Gabel – das Beste kommt erst noch!'" Der Pastor fing beinahe an zu weinen , als er die Frau beim Abschied umarmte. Er wusste, dass es eines der letzten Male war, bevor sie sterben würde. Aber er wusste auch, dass die Frau eine bessere Vorstellung vom Himmel hatte, als er selbst. Sie wusste und vertraute, dass noch etwas Besseres auf sie wartete. An der Beerdigung gingen die Menschen an ihrem Sarg vorbei und sahen ihr schönes Kleid, ihre Bibel in der linken Hand und die Gabel in der Rechten! Und immer wieder hörte der Pastor die Frage: „Warum hat sie eine Gabel in der Hand?" und sein Lachen wurde größer und freudiger bei jedem Mal. Während der Predigt, berichtete der Pastor von der Unterhaltung, die er vor kurzem noch mit der Frau hatte. Er erklärte, was die Gabel in der Hand sollte und was sie der Frau bedeutete, dass er nicht mehr aufhören konnte, an die Gabel zu denken und dass er hoffe, dass auch die Anwesenden die Gabel nie mehr vergessen würden. (Verfasser unbekannt)

Vorbereitungskurs zum Erstabendmahl für Kinder, 09. Mai MachernGetaufte Kinder sind in unseren Gemeinden eingeladen, am Abendmahl teilzunehmen. Dafür gibt es in diesem Jahr wieder einen Vorbereitungskurs für Kinder der 1. bis 3. Klassen. Wir treffen uns am Samstag, dem 09. Mai von 10:00 bis 15:00 Uhr im Gemeindesaal Machern. Am Sonntag, dem 10. Mai sind die Kinder dann zu ihrem

ersten Abendmahl mit der Gemeinde eingeladen.Haben Sie Fragen zum Thema Abendmahl mit Kindern sprechen Sie bitte die

Gemeindepädagogen oder PfarrerInnen an.

KIRCHEN - NACHRICHTENDER EV.-LUTH. KIRCHGEMEINDEN MACHERN, GERICHSHAIN-ALTHEN UND PÜCHAU

JAHRESLOSUNG 2015: Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob. Römer 15,7

Monatsspruch: MAI 2015Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt. Philipper 4,13

GOTTESDIENSTE DER KIRCHGEMEINDE MACHERNSamstag 18. April – 10:00 Uhr Gottesdienst für kleine Leute in Machern

– 17:00 Uhr Orgelkonzert „Orgel spezial“ in MachernSonntag – Miserikordias Domini 19. April – 10:15 Uhr Gottesdienst in Machern (KiGo) Samstag 25. April – 17:50 Uhr Leulitzer KirchturmgedankenSonntag – Jubilate 26. April – 10:15 Uhr Vorstellung der Konfirmanden in Machern (KiGo)Samstag 02. Mai – 16:00 Uhr GD mit Taufe 1. Läuten d. neuen Glocke in AltenbachSonntag – Kantate 03. Mai – 11:00 Uhr Andacht zum Gedenkmarsch am Parkplatz/BäckerSonntag – Rogate 10. Mai – 11:00 Uhr Gottesdienst der Region & Erstabendmahl in MachernDonnerstag – Himmelfahrt 14. Mai – 10:00 Uhr Waldgottesdienst in Dögnitz, bei Regen in Püchau

GOTTESDIENSTE DER KIRCHGEMEINDE GERICHSHAIN-ALTHENSonntag – Jubilate 26. April – 10:00 Uhr Sakramentsgottesdienst in BorsdorfSonntag – Kantate 03. Mai – 10:00 Uhr Andacht zum Gedenkmarsch mit Chor Parkplatz/KastanieDonnerstag – Himmelfahrt 14. Mai – 14:00 Uhr Gottesdienst in der Scheune & Kaffe in AlthenJeden Sonntag, 10 Uhr, Gottesdienst im Diakonissenhaus Borsdorf (Pfrn. Müller) & Kirche Panitzsch (Pfr.i.R. Freier)

Bei Bedarf wird während der Gottesdienste eine Kinderbetreuung angeboten.

GOTTESDIENSTE DER KIRCHGEMEINDE PÜCHAU Sonntag – Miserikordias Domini 19. April – 09:00 Uhr Predigtgottesdienst in BennewitzSonntag – Jubilate 26. April – 09:00Uhr Predigtgottesdienst in Nepperwitz Sonntag – Kantate 03. Mai – 09:00 Uhr Predigtgottesdienst in PüchauSonntag – Rogate 10. Mai – 11:00 Uhr Gottesdienst der Region & Erstabendmahl in MachernDonnerstag – Himmelfahrt 14. Mai – 10:00 Uhr Waldgottesdienst in Dögnitz, bei Regen in Püchau

Zu den Gottesdiensten in Nepperwitz und Püchau wird ein Kindergottesdienst angeboten.

GEMEINDEVERANSTALTUNGEN UND GEMEINDEKREISEMACHERN

Weibliches Allerlei 16. April, Donnerstag, 19:30 Uhr in MachernGemeindesingen 24. April, 19:00 Uhr im Gemeindesaal MachernKinderkreis 16. April, 30. April, Donnerstag,16:00 – 17:30 Uhr in MachernBibel im Gespräch 7. Mai, Donnerstag, 19:00 Uhr in MachernFrauendienst 15. April, 13. Mai, Mittwoch, 14:00 Uhr in MachernJunge Gemeinde Dienstag, 19:15 Uhr Gemeindesaal Machern

Pfadfinder - Schlaue Naturfüchse 14tägig Grundschule Püchau, nächster Termin: 26. März- Kanalarbeiter 14tägig Gemeindesaal Machern, nächster Termin: 27. März

GERICHSHAIN-ALTHENFrauendienst: jeden ersten Dienstag im Monat um 14:30 UhrJunge Gemeinde: MITTWOCHS 18:00 Uhr IN BORSDORF mit Gem.päd. Frau GroßmannBibelkreis: jeden Donnerstag um 20:00 Uhr - Ort im Pfarramt erfragenKirchenchor: jeden Donnerstag 19:00 – 20:30 Uhr im Pfarrhaus Gerichshain

PÜCHAU21.04.2015 Männerwerk 19.30 Uhr in Nepperwitz 21.04.2015 Frauendienst 14.00 Uhr in Nepperwitz22.04.2015 Frauendienst 15.00 Uhr in Püchau

Spielenachmittag: 17. & 24. April von 16.00-18.00 Uhr Pfarrhaus Nepperwitz

HINWEIS DER KIRCHGEMEINDENGERICHSHAIN-ALTHEN

Geänderte Sprechzeiten von Frau Angelika Mayer:Montag: 9:00 – 12:00 Uhr in Borsdorf (Schulstr. 17), 16:00 – 18:00 Uhr in GerichshainMittwoch: 9:00 – 12:00 Uhr in Gerichshain, 15:00 – 18:00 Uhr in Borsdorf (Schulstr. 17)

MACHERN

PFARRÄMTERPfarramt Machern ��� Dorfstr. 15 ��� 04827 Machern

Dienstag: 10:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr,Tel.: (auch Friedhofsverwaltung) 03 42 92 / 7 20 82 ��� Fax: 03 42 92 / 6 60 50 Email: [email protected]

Pfarramt Püchau ��� Hauptstr. 18 ��� 04828 Püchau ��� Tel.: 0 34 25 / 81 52 38 ��� 0 34 25 / 81 49 06 (Bennewitz)Sprechzeiten: Dienstag 15:00 – 17:00 Uhr ��� Fax: 0 34 25 / 81 52 39

Pfarramt Gerichshain-Althen ��� Seitenstr. 1 ��� 04827 GerichshainKirchgemeinde- u. Friedhofsverwaltung: Montag: 9:00 – 12:00 Uhr (Borsdorf), 16:00–18:00 Uhr (G’hain); Mittwoch: 09:00–12:00 Uhr (G’hain), 15:00 – 18:00 Uhr (Borsdorf), Tel./Fax: 03 42 92 / 7 33 96

NACHDENKLICHES

Im Namen der Kirchvorstände grüßt Sie Ihr Pfr. M. Handschuh, Ihre Pfrn. B. Lötzsch.

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MÖLLERBestattungsdienst

www.moeller-bestattungsdienst.de

Beuchaer Straße 39 • Brandis • 034292 / 68 22 7

Mit dem Tod eines Menschen verliert man Vieles,niemals aber die mit ihm verbrachte Zeit.

D A N K S A G U N G

Lieselotte Tschöpegeb. Klengel

Es schmerzt, einen so guten Menschen zu verlieren.Es gibt uns aber Trost zu wissen, dass so viele sie gern hatten.Danke der Familie, den Freunden, Nachbarn und Bekannten

für ihr Mitgefühl, für die tröstenden Worte, gesprochen oder geschrieben, für den Händedruck, wenn die Worte fehlten.

Danke auch für alles Dargebrachte und das persönliche, ehrende Geleit.

In Liebe und DankbarkeitRenate Stammwitz und Familie

Plagwitz im März 2015

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Dirk DylongRechtsanwalt undFachanwalt für Familienrecht

Tätigkeitsschwerpunkte• Ehescheidungsrecht• Arbeitsrecht• Erbrecht

Interessenschwerpunkte• Grundstücksrecht• Straf- und Bußgeldsachen

Braustraße 32 • 04821 Brandis 034292 / 77691 • Fax 77692

E-Mail: [email protected]

„Zum alten Zollhaus“Gasthof - EisCafé - Catering�����������������������������������

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Es ist wieder Eiszeit!������������������������

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IMPRESSUM Gemeindeblatt MachernHerausgeber: Gemeindeverwaltung Machern, Schlossplatz 9, 04827 Machern, www.gemeinde-machern.deVerbreitungsgebiet: Machern, Püchau, Lübschütz, Plagwitz, Dögnitz, Gerichshain, PosthausenAuflage: 3.400 ExemplareVerantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teils: Bürgermeisterin Doreen Lieder, Schlossplatz 9, 04827 Machern, Tel.: 034292 8500, Fax: 85023Redaktion/Anzeigenannahme: J. Stirn, Tel.: 034292 85026, Fax: 85023, [email protected]: MERKUR Druck- und Kopierzentrum GmbH & Co.KG – Filiale: Schloß-DRUCKEREI zu Püchau, Schloßstraße 20, 04828 Machern/OT Püchau,Tel.: 03425 816233, Fax: 816235, www.merkurdruck.deAnsprechpartnerin: K. Schlosser, Tel.: 03425 816233, Fax: 816235, [email protected] Vertrieb: MSM Machern

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