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GEOTech GmbH & Co KG • Auf dem Bült 10 • D-49767 Twist
Tel. +49 (0) 59 36/93 60 19 • Fax +49 (0) 59 36/93 64 19
Registergericht Osnabrück • HRA 201827 • Geschäftsführer Ludwig Nyhuis
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GEOTech GmbH & Co KG
Informationen für den Zeichner des GEOTech-Zinses(gemäß § 312c BGB in Verbindung mit Artikel 246 §§1 und 2 EGBGB)
1. Informationen zum AnbieterAnbieter und Emittentin: GEOTech GmbH & Co KG
Grundkapital: 10.000 €
Sitz und Adresse: Auf dem Bült 10, 49767 Twist
Telefon: +49 (0)59 36/93 60-19
Telefax +49 (0)59 36/93 64-19
Handelsregister: Amtsgericht Osnabrück, HRA 201827
Rechtsordnung: Deutsches Recht
Gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer: Ludwig Nyhuis, Auf dem Bült 8, 49767 Twist
2. Die Hauptgeschäftstätigkeit der GEOTech GmbH & Co KGDie Haupttätigkeit der GEOTech GmbH & Co KG (im Folgenden: GEOTech) besteht in der Realisierung von Anlagen und
Projekten zur Erzeugung von Strom aus Tiefen-Geothermieanlagen. GEOTech verfügt dabei über patentgeschützte
Zusatztechnologien, die die bislang bekannten Wirkungsgrade auch bei niedrigeren Temperaturen deutlich erhöhen.
Die GEOTech unterliegt keiner besonderen Aufsicht.
3. VertriebspartnerDer Vertrieb erfolgt sowohl im Wege des Eigenvertriebes sowie durch selbstständige Vertriebspartner. Wenn ein
Vertriebspartner mit Ihnen in Kontakt getreten ist, finden Sie dessen Kontaktdaten im folgenden Stempelfeld.
4. Informationen zur FinanzdienstleistungBei der hier angebotenen Finanzdienstleistung handelt es sich um ein qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen.
Qualifiziert nachrangig bedeutet, dass der Zeichner mit seinen Forderungen in dem Umfang und so lange hinter die
Forderungen der übrigen Gläubiger der Gesellschaft zurücktritt wie die Geltendmachung seiner Forderungen einen
Vertriebspartner: Berater:
Name Vorname
Straße PLZ., Ort
Telefon Email
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Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der GEOTech herbeiführen würde. Demgemäß kann der Zeichner
die Begleichung der Forderungen nur insoweit verlangen, wie das nach unterstellter Rückzahlung der Forderungen
verbleibende Vermögen und die verbleibende Liquidität der GEOTech zur Begleichung sämtlicher Vorrangforderungen
ausreicht. In der Insolvenz haben die Forderungen des Zeichners den Rang der Einlagerückgewähransprüche der
Gesellschafter.
Das Darlehen ist partiarisch, weil dem Darlehensgeber (Zeichner) ein Festzins sowie ein partiarisches Recht zu stehen.
Das partiarische Recht besteht in einem Anteil am Gewinn der GEOTech als variabler Gewinnverzinsung.
5. VerwendungszweckDie GEOTech investiert die eingeworbenen Gelder hauptsächlich in die Erkundung des Erkundungsfeldes Vils und
konkret in den Geothermiestandort Weidenbach und in die Errichtung eines Kraftwerkes mit erhöhten Wirkungsgraden.
Die Gelder werden dabei beispielsweise auch zur Begleichung von Sachverständigenkosten, Versicherungskosten,
Reisekosten und ähnlichem verwendet.
6. AusgabetranchenDer GEOTech-Zins unterliegt keiner Schließungsgrenze. Es ist der GEOTech überlassen, wie viele GEOTech-Zinsen sie
einwerben möchte.
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7. Ausstattung des GEOTech-ZinsDer GEOTech-Zins ist wie folgt ausgestattet:
Die Zeichnungssumme wird mit einem Festzins von 4 % p.a. verzinst.
Darüber hinaus stehen 50 % des Jahresgewinns der GEOTech den Zeichnern als gewinnabhängige Verzinsung zu.
Eine Auszahlung der Zinsen erfolgt nur, soweit der in Ziffer 18 der Zeichnungsbedingungen vereinbarte qualifizierte
Nachrang nicht greift.
8. Handel des GEOTech-Zins an organisierten MärktenEin Handel des GEOTech-Zins an organisierten Märkten (Anleihemärkten) ist weder üblich noch geplant.
9. RisikohinweisDie angebotene Kapitalanlage ist mit spezifischen Risiken behaftet. Das maximale Risiko ist das Totalverlustrisiko
zuzüglich der Einkommenssteuer auf zurückzuzahlende Zinsen und thesaurierte Zinsen. Die ggf. in der Vergangenheit
erwirtschafteten Zinsen sind kein Indikator für zukünftige Zinsen. Eine ausführliche Risikodarstellung befindet sich auf
der Rückseite des Zeichnungsscheines.
10. Einzelheiten über das Zustandekommen des VertragesDer Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem der beiderseits unterschriebene Zeichnungsschein dem Zeichner
zugeht.
11. Mindestlaufzeit, Laufzeit und KündigungsmöglichkeitenDie Laufzeit beträgt für den Zeichner mindestens 5 Jahre ab Zahlungseingang auf dem Konto der GEOTech. Die Laufzeit
verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Zeichner nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Kalenderjahresende
kündigt.
Die GEOTech kann den GEOTech-Zins erstmals nach Ablauf von 10 Jahren ab dem Zahlungseingang der Zeichnungssumme
zzgl. Agio auf dem Konto der GEOTech mit einer Frist von 6 Monaten zum Kalenderjahresende ordentlich kündigen.
12. GesamtpreisDie Zeichnung erfolgt in Höhe der gewählten Zeichnungssumme zuzüglich des Agios. Daraus ergibt sich der Gesamtpreis,
in dem alle Kosten, Gebühren und Abgaben, insbesondere für Vertrieb und Platzierung der Kapitalanlage, enthalten sind.
Es fallen keine weiteren Kosten und Gebühren auf den Gesamtpreis an.
Die Zeichnung der Kapitalanlage ist von der Umsatzsteuer befreit, die Besteuerung der Erträge aus der Kapitalanlage
erfolgt nach dem Einkommensteuergesetz.
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13. Informationen zur Zahlung und wie die Erfüllung des Vertrages durch die GEOTech aussehen würde:Die Verzinsung beginnt mit dem auf die jeweilige Einzahlung folgenden Kalendermonat. Das Jahr wird mit 365 Zinstagen
berechnet. Die Berechnung der Gewinnverzinsung bei unterjähriger Einzahlung erfolgt pauschal auf der Grundlage des
zeitanteiligen Jahresgewinns. Die Festverzinsung für die ersten 5 Vertragsjahre wird für das abgelaufene Kalenderjahr
jeweils zum 01.01. des jeweiligen Folgejahres zur Thesaurierung fällig. Ab dem 6. Vertragsjahr wird die Festverzinsung
zum 01.01. des jeweiligen Folgejahres zur Auszahlung fällig. Eine Auszahlung erfolgt jedoch nur, soweit der in Ziffer 20 der
Zeichnungsbedingungen vereinbarte qualifizierte Nachrang nicht greift.
Die Gewinnverzinsung für die ersten 5 Vertragsjahre wird für das abgelaufene Kalenderjahr jeweils zum 30.03. des jeweiligen
Folgejahres zur Thesaurierung fällig. Die GEOTech rechnet jedoch nicht damit, dass in den ersten 5 Vertragsjahren Gewinne erzielt
werden. Ab dem 6. Vertragsjahr wird die Gewinnverzinsung für das abgelaufene Kalenderjahr jeweils zum 30.03. des jeweiligen
Folgejahres zur Auszahlung fällig. Eine Auszahlung erfolgt jedoch nur, soweit der in Ziffer 20 der Zeichnungsbedingungen
vereinbarte qualifizierte Nachrang nicht greift.
Thesaurierung bedeutet, dass die Zinsen nicht bei Fälligkeit an den Zeichner ausbezahlt, sondern zu dessen Zeichnungssumme
hinzugerechnet werden. Ab dem Zeitpunkt der Thesaurierung werden die Zinsen wie die Zeichnungssumme verzinst, das heißt
sie nehmen sowohl an der Festverzinsung als auch an der Gewinnverzinsung teil.
Die Tilgung erfolgt ausschließlich mit Rückzahlung nach Laufzeitende oder Kündigung. Eine Auszahlung erfolgt nur,soweit der
in Ziffer 20 der Zeichnungsbedingungen vereinbarte qualifizierte Nachrang nicht greift.
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Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,
E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser
Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine
Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift
der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung
gestellt worden ist, jedoch nicht vor Vertragsschluss und
auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und
2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu
richten an:
GEOTech GmbH & Co KG, Auf dem Bült 10, D-49767 Twist,
Faxnummer: +49(0)5936-936419, Email: [email protected]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen
(z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren
beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit
Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie
die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den
Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für
Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit
deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von
beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig
erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
14. Belehrung über das Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
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15. Gültigkeitsdauer des Angebotes der GEOTech und SchließungsgrenzeDas Angebot steht Darlehensgebern solange offen, bis die GEOTech entscheidet, keine weiteren GEOTech-Zinsen mehr
einzuwerben.
16. LeistungsersetzungsvorbehaltDie GEOTech behält sich nicht vor, die angebotene Leistung durch eine andere gleichwertige Leistung zu ersetzen.
17. Maßgebliches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, VertragsspracheAuf das Vertragsverhältnis ist sowohl vor Zeichnung als auch nach Vertragsschluss ausschließlich deutsches Recht
anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsort sind – soweit gesetzlich zulässig –Sitz der GEOTech.
Vertrags- und Kommunikationssprache ist deutsch.
Der GEOTech-Zins ist schriftlich abzuschließen.
18. Außergerichtliches Beschwerde- und RechtsbehelfsverfahrenUnbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, kann sich der Zeichner auch an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle
wenden, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist.
Die Kontaktdaten lauten:
Deutsche Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt
Telefon: +49(0) 69 2388 1907
+49(0) 69 2388 1919
Email: [email protected]
19. Garantiefonds oder andere EntschädigungsregelungEs besteht weder ein Garantiefonds noch kann der Zeichner sich im Falle von Zahlungsschwierigkeiten oder der Insolvenz
der GEOTech auf eine Entschädigungsregelung stützen.
20. Spezifische, zusätzliche Kosten der FernkommunikationsmittelEs gibt keine spezifischen, zusätzlichen Kosten bei Benutzung der Fernkommunikationsmittel.
Obwohl sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet ist, hat sich die GEOTech GmbH & Co. KG entschieden, den Zeichnern des
GEOTech-Zinses die folgende Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Verfügung zu stellen. Szenariorechnungen sind noch
keine Planrechnungen. Szenariorechnungen basieren lediglich auf einem angenommenen Szenario. Inwieweit sich das
Szenario tatsächlich realisiert ist offen. Tritt das angenommene Szenario nicht ein, kann dies erhebliche Auswirkungen
auf die Fähigkeit der GEOTech GmbH & Co. KG haben, den GEOTech-Zins zu bedienen.
Stand: 23.09.2013
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Wirtschaftlichkeit GEOTech Vils, Geothemie-Kraftwerk Weidenbach
Tiefe der Bohrung 2250/ 2200 Meter Kraftwerksleistung 12,45 MW Eigenkapital (st. Bet.) 25.000 T€Erwartete Temperatur 103 Grad Betriebsstunden p.a. 8.322 Std. Fremdkapital-Zinssatz 5,0% ProzentErwartete Schüttung 280 Liter/Sek. Einspeisevergütung 0,25 €/KWh Fremdkapital-Laufzeit 15 JahreThermische Energie 82.986 MW Investitionsvolumen 85.000 T€ Inbetriebnahme Jan 16
ErgebnisrechnungJahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
A. EinnahmenStromerzeugung in kWh 103.573.115 103.573.115 103.573.115 103.573.115 103.573.115 103.573.115 103.573.115 103.573.115 103.573.115 103.573.115Einspeisevergütung in T€ 25.893 25.893 25.893 25.893 25.893 25.893 25.893 25.893 25.893 25.893
Umsatzerlöse 25.893 25.893 25.893 25.893 25.893 25.893 25.893 25.893 25.893 25.893
B. betriebl. AusgabenKosten Strombezug 2.596 2.648 2.701 2.755 2.810 2.867 2.924 2.983 3.042 3.103Wart./Inst. Thermal 70 72 74 75 77 79 81 83 85 87Inst. Pumpe 150 154 158 162 166 170 174 178 183 187Wart./Inst. Elektro, Gebäude 30 31 32 32 33 34 35 36 37 37Wart./Inst. Kraftwerk 150 154 158 162 166 170 174 178 183 187Betriebskosten 120 122 125 127 130 132 135 138 141 143Betriebsführung 125 128 131 135 138 141 145 149 152 156Verwaltungskosten/Vers. 200 204 208 212 216 221 225 230 234 239
Betriebsausgaben 3.441 3.513 3.586 3.660 3.736 3.814 3.893 3.974 4.057 4.141EBITDA -85.000 22.452 22.380 22.307 22.233 22.157 22.079 22.000 21.919 21.837 21.752Abschreibung 5.051 5.051 5.051 5.051 5.051 5.051 5.051 5.051 5.051 5.051EBIT 0 17.400 17.329 17.256 17.182 17.106 17.028 16.949 16.868 16.785 16.701Zinskosten 3.000 2.911 2.732 2.554 2.375 2.196 2.018 1.839 1.661 1.482Zinserträge 24 57 75 93 103 113 135 157 181 195EBT 0 14.424 14.418 14.524 14.628 14.731 14.832 14.931 15.028 15.124 15.219Steuern,30 % 4.327 4.325 4.357 4.388 4.419 4.449 4.479 4.509 4.537 4.566Ergebnis nach Steuern 10.097 10.093 10.167 10.240 10.311 10.382 10.452 10.520 10.587 10.653
Investment 85.000 85.000 85.000 85.000 85.000 85.000 85.000 85.000 85.000 85.000IRR on Invest 11,88% 11,87% 11,96% 12,05% 12,13% 12,21% 12,30% 12,38% 12,46% 12,53%IRR on Invest (EBITDA) 26,41% 26,33% 26,24% 26,16% 26,07% 25,98% 25,88% 25,79% 25,69% 25,59%Eigenkapital 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000IRR on EK 40,39% 40,37% 40,67% 40,96% 41,25% 41,53% 41,81% 42,08% 42,35% 42,61%IRR on EK (EBT) 57,70% 57,67% 58,10% 58,51% 58,92% 59,33% 59,72% 60,11% 60,50% 60,87%
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Rahmendaten Rahmendaten Rahmendaten
Wirtschaftlichkeit GEOTech Vils, Geothemie-Kraftwerk Weidenbach
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Risikohinweise
A ALLGEMEINES
1 ÜberblickSie als Zeichner geben der GEOTech GmbH & Co KG (im Fol-
genden GEOTech), ein nachrangiges Darlehen, bezeichnet
als GEOTech-Zins. Die GEOTech investiert die eingewor-
benen Gelder hauptsächlich in die Erkundung des Erkun-
dungsfeldes Vils und konkret in den Geothermiestandort
Weidenbach und in die Errichtung unter Einsatz eines
Kraftwerkes mit besonders gutem el. Wirkungsgrad bei
niedrigeren Temperaturen. (Patentrechtl. geschützt)
Da das Darlehen nachrangig ist, handelt es sich beim
GEOTech-Zins um bedingt rückzahlbare Gelder. Das be-
trifft sowohl Zins als auch Tilgung. Sie haben daher nicht
die gleichen Rechte wie ein sonstiger Gläubiger. Lesen
Sie bitte die genauen Regelungen in den Zeichnungs-
bedingungen und Ziffer 1 dieser Risikohinweise.
Der GEOTech-Zins ist unbesichert. Ihnen stehen also kei-
ne Sicherheiten (z.B. eine Grundschuld, ein Pfandrecht
oder eine Sicherungsabtretung) zur Verfügung (vgl. Nä-
heres unter Ziffer 5).
Es ist in Ihr Ermessen gestellt, ob Sie den Geschäftsplan
der GEOTech für Erfolg versprechend halten. Dieser Ge-
schäftsplan sieht vor, dass Geothermiebohrungen vorge-
nommen werden. Obwohl es als wahrscheinlich gilt, dass
die Bohrungen zum erhofften Erfolg (sog. Fündigkeit)
führen, steht erst nach Durchführung der Bohrung fest,
ob die Erwartungen erfüllt werden. Die Risikofaktoren,
die die Fündigkeit gewöhnlich beeinflussen, haben wir
unten in Kapitel C gesammelt dargestellt.
Vor Ihrer endgültigen Anlageentscheidung sollten Sie
sich durch einen fachkundigen Dritten, beispielsweise ei-
nen Rechtsanwalt oder Steuerberater, beraten lassen.
2 Kumulation von EinzelrisikenDie nachfolgend genannten Risikofaktoren können nicht
nur einzeln, sondern auch kumuliert auftreten und sich
hierdurch gegenseitig verstärken. Dies kann dazu führen,
dass von einem Risikofaktor, dem Sie ursprünglich eine
geringere Eintrittwahrscheinlichkeit zugeordnet haben,
eine weit höhere Gefährdung ausgeht. Auch Ihre persön-
lichen Umstände, von denen die GEOTech keine Kenntnis
hat, können dazu führen, dass ein Risiko ein höheres Ge-
fährdungspotential entwickelt, als hier dargestellt.
3 MaximalrisikoDas maximale Risiko für Sie als Zeichner besteht haupt-
sächlich im vollständigen Verlust des investierten Kapitals
und der Zinsansprüche. Darüber hinaus kann unter Um-
ständen eine Pflicht zur Rückzahlung bereits erhaltener
Zins- und Tilgungsleistungen entstehen (vgl. Ziffer 15).
Zusätzlich können erhaltene Zins- und Tilgungsleistun-
gen trotz Pflicht zur Rückzahlung zu versteuern sein.
B DIE RISIKEN IM EINZELNEN
1 Besondere Risiken aus der NachrangigkeitIhrer AnsprücheDer GEOTech-Zins ist mit einer sogenannten qualifizier-
ten Nachrangigkeit ausgestattet. Das bedeutet, dass Sie
als Zeichner außerhalb der Insolvenz Ihre Ansprüche auf
Zinsen und Tilgung nur geltend machen können, wenn
das Aktivvermögen und die liquiden Geldmittel ausrei-
chen, um alle weiteren Forderungen gegen die GEOTech
auszugleichen. Bei ungünstiger geschäftlicher Entwick-
lung fallen Sie mit Ihren Ansprüchen also schon dann
aus, wenn andere Gläubiger noch Befriedigung erlangen
können. Sie tragen wie ein Gesellschafter in Höhe Ihrer
Anlage und der hier versprochenen Zinsen ein über das
allgemeine Insolvenzrisiko hinausgehendes unterneh-
merisches Risiko der nachteiligen Geschäftsentwicklung,
ohne Gesellschafter zu sein oder eine gesellschafterähn-
liche Position inne zu haben. Im Falle der Insolvenz und
Liquidation werden Ihre Forderungen im Rang wie Einla-
gerückgewähransprüche der Gesellschafter berichtigt.
2 Kein förmlicher Prospekt, nicht regulierter VertriebEs gibt keinen förmlichen Prospekt. Alle in Zusammen-
hang mit dem Angebot vorhandenen Broschüren, Ver-
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kaufsunterlagen etc. sind nicht als Prospekt zu werten
und stellen keine vollständige Information über die In-
vestition dar. Ein förmlicher Verkaufsprospekt nach dem
Vermögensanlagengesetz dient unter anderem dem
Verbraucherschutz. Er soll den Anleger vollständig über
alle wesentlichen Aspekte einer Geldanlage informieren.
Dazu gehören Informationen über den Anbieter ebenso
wie die mit dem Geschäftsmodell verbundenen Chancen
und Risiken. Bei dem hier angebotenen GEOTech-Zins
ist ein förmlicher Verkaufsprospekt gesetzlich nicht ge-
fordert. Es stehen Ihnen mithin nicht die Informations-
quellen zur Verfügung, die ein Anleger in vergleichbaren
Fällen nutzen kann. Der GEOTech-Zins ist kein Finanzin-
strument im Sinne des Kreditwesengesetzes. Deswegen
kann er von Vertrieben angeboten werden, die einer Zu-
lassung nach § 32 KWG, § 34f GewO nicht bedürfen. Er-
forderlich ist lediglich eine Erlaubnis nach § 34c GewO,
diese erlaubt das Vermitteln von Darlehen. Die GEOTech
bedient sich bei der Vermittlung des GEOTech–Zins der
Vermittlungsleistungen externer Vertriebspartner und
Vertriebsgesellschaften und fordert die Erlaubnis nach
§ 34c von diesen ein. Die staatliche Aufsicht dient unter
anderem auch dem Verbraucherschutz. Dieser wird u.a.
dadurch erreicht, dass nach § 32 KWG, § 34f GewO beauf-
sichtigte Vertriebe die Erfüllung von Beratungspflichten
dokumentieren müssen. Eine solche Dokumentierungs-
pflicht gibt es nicht für Vertriebe nach § 34c GewO. Sie
müssen sich als Zeichner darüber im Klaren sein, dass Sie
eine nicht regulierte Anlage tätigen.
3 Keine Prüfung durch einen WirtschaftsprüferDer GEOTech-Zins ist nicht von einem Wirtschaftsprüfer
(WP) geprüft worden. Grundsätzlich dienen solche WP-
Gutachten der Einschätzung der Erfolgsaussichten des
geplanten Vorhabens. Bei einer solchen Prüfung werden
oft sogar schwerwiegende Planungs- oder Berechnungs-
fehler aufgedeckt. Ohne ein WP-Gutachten ist das Risiko,
dass derartige Mängel in der Planung oder Berechnung
bestehen, aber unentdeckt bleiben, wesentlich größer.
4 Kein externes Rating, keine SolvenzaufsichtUnter externem „Rating“ versteht man im Allgemeinen
die Einschätzung der Bonität eines Unternehmens durch
eine sog. Ratingagentur. Unter Bonität versteht man in
der Regel die Fähigkeit eines Unternehmens, seine Schul-
den zeitgerecht zurückzahlen zu können (Kreditwürdig-
keit). Da ein externes Rating nicht zur Verfügung steht, ist
es der persönlichen Einschätzung des Zeichners überlas-
sen, die Bonität der GEOTech zu beurteilen. Die GEOTech
unterliegt keiner staatlichen oder sonstigen Solvenzauf-
sicht. Es existiert keine gesetzliche oder private Einlagen-
sicherung für das in den GEOTech-Zins investierte Kapital.
5 Keine BesicherungDer GEOTech-Zins ist nicht besichert. Eine Besicherung
dient dazu, die Anlage gegen Verluste abzusichern. Eine
solche Besicherung steht Ihnen nicht zur Verfügung.
Kann die GEOTech die Zinsen oder das Darlehen ganz
oder teilweise nicht bedienen, kann der Zeichner nicht
auf eine Sicherheit zurückgreifen.
6 VerflechtungsrisikoDer Geschäftsführer der GEOTech GmbH, Herr Ludwig
Nyhuis, ist Gesellschafter der GAZ Tech AG, die 100% der
GEOTech hält. Aufgrund der bestehenden Verflechtung
besteht das Risiko, dass die Geschäftsführung Entschei-
dungen trifft oder treffen lässt, bei denen nicht vorran-
gig die Interessen der GEOTech, sondern Belange der
verflochtenen Gesellschaften im Vordergrund stehen.
So kann es insbesondere zu sogenannten Gewinnver-
schiebungen kommen, etwa durch überhöhte oder zu
niedrige Verrechnungspreise. Es besteht das Risiko, dass
diese Interessenskonflikte zum Nachteil der Zeichner ge-
löst werden, mit der direkten Folge dass die gewinnab-
hängige Verzinsung geringer wird. Bei entsprechendem
Umfang können solche Verflechtungsrisiken auch zur
Aushöhlung der wirtschaftlichen Substanz der GEOTech
GmbH führen. Der Zeichner muss letztlich ohne die Mög-
lichkeit einer wirksamen Kontrolle darauf vertrauen, dass
die Interessenskonflikte in transparenter und angemesse-
ner Weise gelöst werden. Der Zeichner muss aber wissen,
dass man das systematische Risiko, das in Verflechtungen
steckt, nicht egalisieren kann.
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7 Erwartete GewinneGewinnausschüttungen werden in der Investitionsphase,
die voraussichtlich 5 Jahre gerechnet ab 30.03.2013 be-
tragen wird, nicht entstehen, da die Geothermieanlagen
noch zu errichten sind. Dabei ist nicht sicher, ob sich über-
haupt je Gewinne erwirtschaften lassen werden.
8 ExpansionsphaseDie GEOTech ist ein junges Unternehmen, das seit
18.11.2009 tätig ist und sich in der Expansionsphase be-
findet. Junge Unternehmen unterliegen einem höheren
Risiko zu scheitern als Firmen, die die erste Expansions-
phase schon hinter sich gebracht haben.
9 Finanzierung Ihrer EinzahlungEine Fremdfinanzierung Ihrer Zeichnung wird von der
GEOTech nicht empfohlen oder gar angeboten. Bei ei-
ner vollständigen oder teilweisen Fremdfinanzierung
der Kapitalanlage besteht für Sie als Zeichner das Risiko,
dass die von der GEOTech erhaltenen Auszahlungen Ihre
Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht oder nicht voll-
ständig decken. Sie müssen Ihre Finanzierung auch dann
bedienen, wenn die GEOTech keine Zinsen oder Tilgung
bezahlt.
10 Risiko bei fehlender Diversifizierung des Vermögens des ZeichnersWenn Sie als Zeichner außer dem GEOTech-Zins keine
weiteren Kapitalanlagen im Portfolio haben, gehen Sie
ein sogenanntes Klumpenrisiko ein. Das heißt, Sie set-
zen insofern alles auf eine Karte. Das Klumpenrisiko wird
umso höher, je weniger sonstige Kapitalanlagen Sie ha-
ben. Die GEOTech ist nicht für die Strukturierung und die
Allokation Ihres Vermögens verantwortlich.
11 Zweckbindung des GEOTech-ZinsesDer GEOTech-Zins unterliegt keiner Zweckbindung. Die
Geschäftsleitung ist durch die Zeichnungsbedingungen
nicht gehalten, den GEOTech-Zins für Substanz bildende
Investitionen (zum Beispiel Kauf und Errichtung von Geo-
thermieanlagen) zu verwenden. Zwar ist geplant, den
ganz überwiegenden Teil der Gelder aus dem GEOTech-
Zins für Substanz bildende Investitionen zu verwenden.
Werden aber keine geeigneten Objekte gefunden oder
weniger Kapital eingeworben als geplant, steht gegebe-
nenfalls nicht genügend Kapital für Substanz bildende In-
vestitionen zur Verfügung, weil die laufenden Geschäfts-
kosten z.B. Marketingkosten für den GEOTech-Zins, einen
überproportionalen Anteil der durch den GEOTech-Zins
eingeworbenen Gelder verbrauchen.
12 PlatzierungsrisikoGeplant ist die Platzierung eines Volumens zwischen min.
10 Millionen Euro und max. 20 Millionen Euro. Sollte
nicht das Gesamtvolumen, Darlehen und Kommanditka-
pital in Höhe von 25 Millionen Euro, eingeworben werden
können, kann dies zum Gesamtverlust des bereits einge-
worbenen Kapitals führen.
13 FungibilitätsrisikoEs existiert kein Handelsplatz für den GEOTech-Zins, so
dass Sie von einer Bindungsdauer von mindestens 5 Jah-
ren ausgehen müssen. Eine Übertragung an Dritte im
Rahmen eines privaten Verkaufs ist zwar rechtlich jeder-
zeit möglich, kann aber in Ermangelung eines Marktes zu
erheblichen finanziellen Nachteilen führen.
14 InflationsrateInsbesondere bei Anlagen aus dem Bereich der Erneuer-
baren Energien in Deutschland findet keine Anpassung
der gesetzlich geregelten Höhe der Einspeisevergütung
entsprechend dem allgemeinen Preisniveau bzw. eine
Anpassung entsprechend der Höhe der vom statistischen
Bundesamt bekanntgegebenen Inflationsrate statt, so dass
bei einem überproportionalen steigenden Preisniveau der
allgemeinen Betriebs- und Verwaltungskosten eine nach-
teilige Entwicklung der Ertragslage der GEOTech nicht
auszuschließen ist. Die Inflationsrate kann von besonderer
Bedeutung sein, weil der GEOTech-Zins für mindestens 5
Jahre angelegt ist.
18
15 Rückzahlung bereits ausgezahlter Zins- und TilgungsleistungenEine Pflicht zur Rückzahlung erhaltener Zins- oder Til-
gungsleistungen kann im Fall der Insolvenz der GEOTech
entstehen, wenn Zins- und Tilgungsleistungen unter Ver-
stoß gegen den im Darlehensvertrag enthaltenen quali-
fizierten Nachrang an den Zeichner ausgezahlt wurden.
Auch außerhalb der Insolvenz sind Zins- und Tilgungsleis-
tungen zurückzuzahlen, wenn diese unter Verstoß gegen
den in Ziffer 20 der Zeichnungsbedingungen vereinbar-
ten qualifizierten Nachrang ausgezahlt wurden. Darüber
hinaus ist es möglich, dass die erhaltenen Zinszahlungen
auch dann versteuert werden müssen, wenn der Anleger
zur Rückzahlung verpflichtet ist.
16 Kapitalmarktrechtliche RisikenDas Geschäftsmodell des GEOTech-Zins beruht auf den
rechtlichen, steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Rah-
menbedingungen zum Zeitpunkt der Erstellung der Ver-
kaufsunterlagen. Von besonderer Bedeutung ist dabei,
dass die derzeitige Gesetzeslage Bestand hat, wonach
die Annahme qualifiziert nachrangiger Darlehen für das
beschriebene Geschäftsmodell der GEOTech nicht als Ein-
lagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG be-
trachtet wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass
sich die rechtlichen, steuerlichen und/oder aufsichtsrecht-
lichen Gegebenheiten zum Nachteil der GEOTech verän-
dern. Dies könnte zur Folge haben, dass der Zeichner keine
oder eine geringere Verzinsung erhält oder die Tilgung des
Darlehens nicht oder nicht wie geplant erfolgen kann.
17 Subventionen und staatliche EingriffeDer Energiemarkt wird im Allgemeinen in erheblichem
Maße von Subventionen und staatlichen Eingriffen ge-
prägt, so dass eine Investitionssicherheit durch die hier-
durch entstehende Komplexität nicht prognostiziert
werden kann. Subventionen könnten gestrichen werden,
jetzt noch nicht bekannte Sondersteuern, Umweltaufla-
gen, Netzentgelte und dergleichen mehr könnten erheb-
liche negative Folgen für das Geschäftsmodell der GEO-
Tech haben.
18 Risiken aus der ThesaurierungDie Festverzinsung und die gewinnabhängige Verzin-
sung werden in den ersten fünf Jahren der Vertragslauf-
zeit thesauriert. Dies kann dazu führen, dass bei einer Ver-
schlechterung der Vermögenssituation der GEOTech zum
Ende der Laufzeit Ihres GEOTech-Zinses eine Auszahlung
der angesparten Zinsen nicht möglich ist, obwohl dies im
Zeitpunkt ihrer Entstehung möglich gewesen wäre.
19 Ansteigen des Insolvenzrisikos bei Aufnahmen von BankdarlehenDa der GEOTech-Zins wirtschaftlich wie Eigenkapital
wirkt, ist das Insolvenzrisiko vergleichsweise gering. Denn
es entspricht der allgemeinen Erfahrung, dass ausschließ-
lich mit Eigenkapital finanzierte Unternehmen einem be-
deutend geringeren Insolvenzrisiko unterliegen. Wenn
das Insolvenzrisiko auch vergleichsweise gering ist, so ist
doch zu beachten, dass Zins und Tilgung aus dem GEO-
Tech-Zins auch ohne Insolvenz ausfallen können. Das ist
die Folge des in den Zeichnungsbedingungen vereinbar-
ten Nachrangs (s. dazu oben Ziffer 1) Der Geschäftsplan
der GEOTech sieht zur Zeit vor, dass die Investitionsob-
jekte durch normale (Bank-)Darlehen fremdfinanziert
werden, solange diese Darlehen günstiger sind als der
GEPTech Zins (siehe Wirtschaftlichkeitsberechnung Seite
8-13). Mit Ansteigen der Fremdfinanzierung steigt auch
das Risiko einer Insolvenz.
C DIE SPEZIELLEN RISIKEN AUS DER EXPLORATION UND DEM BETRIEB EINER GEOTHERMIEANLAGE
Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung eines
hydrothermalen Geothermieprojektes stammen aus un-
terschiedlichen Bereichen. Hierzu zählen geologische,
technische und ökonomische Risiken aber auch Manage-
mentrisiken. Nachfolgend sollen die nach Auffassung der
GEOTech wichtigsten Risiken aufgeführt werden.
1 FündigkeitsrisikoBis die Bohrung niedergebracht und abgeschlossen ist,
kann niemand exakt bestimmen, ob und wie viel Thermal-
wasser gewonnen werden kann. Die Menge und die Tem-
19
peratur des thermischen Wassers ist ausschlaggebend für
den wirtschaftlichen Erfolg und die Durchführbarkeit ei-
nes geothermischen Energieerzeugungsprojektes.
2 VersicherungsausfallrisikoEs besteht zwar die Möglichkeit das Fündigkeitsrisiko zu
versichern. Mit der Fündigkeitsversicherung können die
Kosten einer Fehlbohrung jedenfalls teilweise abgesi-
chert werden. Die GEOTech geht fest davon aus, dass zu
den üblichen Konditionen eine Versicherung abgeschlos-
sen werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Versi-
cherungsvertrag jedoch noch nicht abgeschlossen.
3 Gefährdungshaftung Nach § 114 ff. BBergG besteht für Personen- und Sach-
schäden eine Gefährdungshaftung. Demnach besteht
für die GEOTech das Risiko, wenn beispielsweise eine
Seismizität durch deren Bohrung ausgelöst wird, hierfür
Schadensersatz leisten zu müssen. Die GEOTech wird al-
lerdings in wirtschaftlich sinnvoller Höhe eine Haftpflicht-
versicherung abschließen. Sollte eine Absicherung nicht
möglich sein oder Schäden von der Versicherung nicht
getragen werden, kann dies negative Folgen auf die Wirt-
schaftlichkeit haben und zur Insolvenz führen.
4 Umsetzung des ProjektesZur Umsetzung eines Geothermie-Projektes ist eine Ab-
stimmung von geologischen, technischen, wirtschaftli-
chen, rechtlichen und organisatorischen Aufgabenbe-
reichen unerlässlich. Aufgrund der gegenseitigen Beein-
flussung ist nicht auszuschließen, dass es aufgrund man-
gelhafter Zusammenarbeit zu erheblichen und damit
kostenintensiven Verzögerungen kommt.
D STEUERLICHE RISIKENDie Konzeption des GEOTech-Zins ist nicht auf Steuerer-
sparnis ausgerichtet. Es liegen ihm keine besonderen
steuerlichen Erwägungen zugrunde. Die Zinserträge sind
vom Zeichner nach den Vorschriften für Erträge aus Kapi-
tal zu versteuern. Diese variieren von Staat zu Staat. Die
GEOTech wird bis auf Weiteres die Zinsabschlagssteuer
nicht direkt abführen.
D RECHTLICHE HINWEISE
1. Der zur Zeichnung angebotene GEOTech-ZINS ist kein
Finanzinstrument i. S. des § 1 Abs. 11 KWG. Daher ist eine
vollständige Beschreibung der Zeichnungsmöglichkeit in
einem förmlichen Prospekt aufsichtsrechtlich nicht gefor-
dert. Es liegt auch keine vergleichbare Publikation vor, in
der die hier beworbene Zeichnungsmöglichkeit vollstän-
dig beschrieben ist.
2. Eine Zeichnungsentscheidung sollte nur nach entspre-
chender Beratung durch rechtliche, steuerliche und sons-
tige Berater des potenziellen Zeichners getroffen werden.
3. Da es sich um ein Nachrangdarlehen handelt, werden
alle Veröffentlichungen auch die im Internet und in dieser
Broschüre etc. genannten Zins,-und Tilgungsleistungen
nur dann an den Zeichner ausgezahlt, wenn und soweit
die bilanziellen Voraussetzungen für eine solche Auszah-
lung vorliegen. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf
die Allgemeinen Zeichnungsbedingungen, insbesondere
auf Ziffer 20.
21
Ich, der/die Unterzeichnende
Name/Firma Vorname geb./gegründet am
Straße PLZ Wohnort
Telefon Telefax E-Mail
Kontoinhaber Bank Bankleitzahl
Kontonummer IBAN BIC
zeichne auf der Grundlage der Zeichnungsbedingungen hiermit den GEOTech-Zins (nachrangiges partiarisches
Darlehen) der GEOTech GmbH & Co KG. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 Euro zzgl. Agio. Höhere Beträge
müssen ohne Rest durch 5.000 teilbar sein.
Ich investiere den nachfolgend bezeichneten Betrag:
Zeichnungssumme:
Agio bezogen auf die Zeichnungssumme:
insgesamt einzuzahlender Betrag:
Die Höhe des Agios ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:
Höhe der Zeichnungssumme bis einschließlich Agio bezogen auf die Zeichnungssumme
bis einschl. 15.000 € 5 %
ab 20.000 € 4 %
ab 50.000 € 3 %
ab 100.000 € 2 %
ab 1.000.000 € 1,5 %
Mit meiner Zeichnung erlange ich die Rechte auf Fest- und Gewinnverzinsung nach Maßgabe der Zeichnungsbedingungen.
Bezüglich des Nachrangs verweisen wir auf Ziffer 4 der Zeichnungsbedingungen. Auszahlungen erfolgen nur, soweit der
in Ziffer 20 der Zeichnungsbedingungen vereinbarte qualifizierte Nachrang nicht greift.
Ort, Datum Unterschrift der/des Zeichnerin/Zeichners
Zeichnungsschein Fernabsatz
Foto
: www
.foto
lia.d
e
22
Zeichnungsschein Fernabsatz
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14
Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief,
Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt
dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen
auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder
eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags
zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor
Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung
mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der
Widerruf ist zu richten an:
GEOTech GmbH & Co KG,
Auf dem Bült 10, D-49767 Twist,
Faxnr.: +49 (0)59 36-93 64 19, Email: [email protected]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen
(z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren
beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit
Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie
die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den
Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt
für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für
uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von
beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig
erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Widerrufsbelehrung
Ort, Datum, Unterschrift des Verbrauchers
Name des Kontoinhabers: GEOTech GmbH & Co KG
Bank: Sparkasse Emsland
Kontonummer: 10 8000 4169
BLZ: 266 500 01
BIC: NOLADE 21 EMS
IBAN: DE 94 266500011080004169
Der Zeichner hat die von ihm einzuzahlenden Beträge (Zeichnungssumme + Agio) bei Fälligkeit auf folgendes
Konto der GEOTech zu überweisen:
23
Zeichnungsschein Fernabsatz
Die Rückzahlung der Zeichnungssumme, die Auszahlung des Festzinses sollen auf folgendes Bankkonto erfolgen (falls
von der oben genannten Kontoverbindung abweichend):
Name des Kontoinhabers:
Bank:
Kontonummer:
BLZ:
BIC:
IBAN:
Datenspeicherung
Die GEOTech GmbH & Co KG nutzt und speichert Ihre vorstehend aufgeführten personenbezogenen Daten im Rahmen
der Vertragserfüllung.
Empfangsbestätigung
Vor Unterzeichnung der Vertragserklärung auf diesem Zeichnungsschein sind mir folgende Unterlagen zur Verfügung
gestellt worden:
die Zeichnungsbedingungen des GEOTech-Zins,
die Risikohinweise,
die Informationen für den Fernabsatz.
Ich stimme zu, dass die GEOTech GmbH & Co KG mit mir per E-Mail kommuniziert.
Ich wünsche Kommunikation per Brief.
(Ort, Datum, Unterschrift des Zeichners)
Email:
24
Präambel:Die GEOTech GmbH & Co. KG (im Folgenden: GEOTech)
wurde 2009 gegründet, um Anlagen und Projekte zur
Erzeugung von Strom aus Tiefen-Geothermieanlagen
zu realisieren.
Die GEOTech ist im Bereich der geothermischen Strom-
erzeugung tätig. GEOTech verfügt dabei über patentge-
schützte Zusatztechnologien, die die bislang bekannten
Wirkungsgrade auch bei niedrigeren Temperaturen deut-
lich erhöhen.
Soweit die GEOTech in mehrere Geothermieanlagen in-
vestiert, wird sie den Geschäftsbetrieb so organisieren,
dass jede Anlage von einer eigenen Kommanditgesell-
schaft geführt wird, die jeweils eine 100%ige Tochterge-
sellschaft der GEOTech sein wird, sofern dies unter wirt-
schaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedin-
gungen sinnvoll ist.
Die Rückführung des GEOTech-Zins soll planmäßig ent-
weder aus den laufenden Einnahmen oder aus Realisie-
rungsüberschüssen aus der Investitionsphase erfolgen.
Die maximale Höhe des zeichenbaren GEOTech-Zins ist
auf 80 % des ausgewiesenen Eigenkapitals begrenzt, mit-
hin auf 20 m€.
1 RechtsverhältnisseMaßgebliche rechtliche Grundlagen sind diese Zeich-
nungsbedingungen sowie der Zeichnungsschein.
2 RechtsnaturBei dem hier eingeworbenen Darlehen handelt es sich um
ein partiarisches Darlehen mit qualifiziertem Nachrang.
Alle Ansprüche des Zeichners sind qualifiziert nachran-
gig. Der Zeichner ist nicht am Verlust der GEOTech betei-
ligt. Dem Darlehensgeber (Zeichner) stehen ein Festzins
sowie ein partiarisches Recht zu. Das partiarische Recht
besteht in einem Anteil am Gewinn der GEOTech als vari-
abler Gewinnverzinsung.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die Ziffer 17
„Qualifizierter Nachrang und Liquiditätsvorbehalt“.
Eine über die Zeichnungssumme hinausgehende Nach-
schusspflicht besteht nicht.
3 Die Bedeutung des qualifizierten Nachrangs Forderungen des Zeichners werden nur bedient, soweit
der in Ziffer Qualifizierter Nachrang und Liquiditätsvor-
behalt vereinbarte qualifizierte Nachrang nicht greift.
Der Nachrang greift nicht, soweit die Liquidität und das
Vermögen der GEOTech die Forderungen aller übrigen
nicht nachrangigen Gläubiger übersteigen. Der Zeichner
muss sich also mit seinen Forderungen hinten anstellen
und steht auf einer Stufe mit den Gesellschaftern, die Ei-
genkapital gegeben haben. Das gilt gleichermaßen für
sämtliche Forderungen des Zeichners, ob es Festzinsen,
gewinnabhängige Zinsen, Tilgungen oder Nebenforde-
rungen sind. Soweit Zinsen des Zeichners jedoch the-
sauriert werden, hat die Nachrangigkeit zunächst keine
Auswirkungen. Die zu thesaurierenden Zinsen werden
dem Zeichner auch dann unbar gutgeschrieben, wenn
sie zu dem Zeitpunkt der Thesaurierung nicht ausgezahlt
werden dürften. Die Nachrangigkeit wirkt sich also erst in
dem Zeitpunkt aus, in dem die Forderung des Zeichners
bedient werden müsste.
4 ZeichnungssummeDie Zeichnungssumme ist der Betrag, den der Zeichner
der GEOTech als Darlehen zur Verfügung stellt. Das AGIO
zählt nicht zur Zeichnungssumme.
5 MindestzeichnungDie Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 € zzgl.
Agio.
Höhere Zeichnungssummen müssen durch 5.000 ohne
Rest teilbar sein.
6 AgioAuf die Zeichnungssumme ist ein Agio zu entrichten, des-
sen Höhe von der Zeichnungssumme abhängt.
ZEICHNUNGSBEDINGUNGEN – GEOTech GmbH & Co. KG
Höhe der Zeichnungssumme Agio bezogen auf die Zeichnungssumme
bis einschl. 15.000 € 5 %
ab 20.000 bis 45.000 € 4 %
ab 50.000 € bis 95.000 € 3 %
ab 100.000 € 2 %
ab 1.000.000 € 1,5 %
25
7 EinzahlungZahlungen müssen innerhalb von zehn Tagen nach An-
nahme des Zeichnungsangebotes auf dem Konto der
GEOTech eingegangen sein.
Zustandekommen des VertragesDer Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem
der beiderseits unterschriebene Zeichnungsschein dem
Zeichner zugeht.
8 ThesaurierungSowohl Festverzinsung als auch Gewinnverzinsung wer-
den in den ersten 5 Vertragsjahren thesauriert. Das be-
deutet, dass die Zinsen bei Fälligkeit nicht an den Zeich-
ner ausbezahlt, sondern zu dessen Zeichnungssumme
hinzugerechnet werden. Ab dem Zeitpunkt der Thesau-
rierung werden die Zinsen wie die Zeichnungssumme
verzinst, das heißt sie nehmen sowohl an der Festverzin-
sung als auch an der Gewinnverzinsung teil.
9 FestverzinsungDie Höhe der Festverzinsung beträgt 4,0 % p.a. bezogen
auf die Zeichnungssumme.
Die Festverzinsung wird nur bedient, soweit der in Ziffer
Qualifizierter Nachrang und Liquiditätsvorbehalt verein-
barte qualifizierte Nachrang nicht greift (siehe Ziffer Die
Bedeutung des qualifizierten Nachrangs).
10 Gewinnabhängige Verzinsung50 % des Jahresgewinns der GEOTech stehen den Zeich-
nern als Gewinnverzinsung zu begrenzt auf die Höhe der
vollen Zeichnungssumme und in Bezug auf die Gesamt-
summe des gezeichneten GEOTech Zins Kapitals (siehe
auch Pkt 22). Die GEOTech rechnet jedoch nicht damit, dass
in den ersten 5 Vertragsjahren Gewinne erzielt werden.
11 Ermittlung der GewinnbeteiligungFür die Gewinnverzinsung ist von dem Jahresergeb-
nis gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 20 / Abs. 3 Nr. 19 HGB vor
Ertragsteuer und vor gewinnabhängiger Verzinsung
auszugehen.
Soweit darin enthalten, sind dem Gewinn hinzu zu ad-
dieren:
• Zinsen, die den Gesellschaftern der GEOTech belastet
worden sind;
• eine über der branchenüblichen Vergütung liegende
Vergütung der Organe und der damit verbundenen
Steuern und Abgaben;
• außerordentliche Aufwendungen, soweit sie aus
Geschäftsvorfällen herrühren, die vor Zeichnung
erfolgt sind;
• Verluste aus Veräußerung oder Zerstörung von
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit diese
Wirtschaftsgüter im Zeitpunkt der Zeichnung bereits
vorhanden waren.
Soweit darin Erträge enthalten, sind diese vom Jahreser-
gebnis abzuziehen.
• Tätigkeitsvergütungen oder Zinsen, die den
Gesellschaftern gutgeschrieben wurden;
• außerordentliche Erträge, soweit sie auf Geschäfts-
vorfällen beruhen, die vor Zeichnung erfolgt sind;
• Erträge aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern
des Anlagevermögens, soweit diese Wirtschaftsgüter
im Zeitpunkt des Beginns der Emission bereits
vorhanden waren.
12 Berechnung der Verzinsung bei unterjährigerEinzahlungDie Verzinsung beginnt mit dem auf die jeweilige Einzah-
lung folgenden Kalendermonat. Das Jahr wird mit 365
Zinstagen berechnet.
Die Berechnung der Gewinnverzinsung bei unterjähriger
Einzahlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittli-
chen zeitanteiligen Jahresgewinns.
13 Fälligkeit der Festverzinsung ab dem6. VertragsjahrDie Festverzinsung für das abgelaufene Kalenderjahr
wird jeweils zum 01.03. des jeweiligen Folgejahres zur
Auszahlung fällig.
14 Fälligkeit der Gewinnverzinsung während der ersten 5 VertragsjahreDie Gewinnverzinsung für das abgelaufene Kalenderjahr
wird zum 30.03. des jeweiligen Folgejahres zur Thesaurie-
rung fällig.
26
15 Fälligkeit der Gewinnverzinsung ab dem 6. VertragsjahrDie Gewinnverzinsung für das abgelaufene Kalenderjahr
wird jeweils zum 30.03. des jeweiligen Folgejahres zur
Auszahlung fällig. Eine Auszahlung erfolgt jedoch nur, so-
weit der in Ziffer Qualifizierter Nachrang und Liquiditäts-
vorbehalt vereinbarte qualifizierte Nachrang nicht greift
(siehe Ziffer Die Bedeutung des qualifizierten Nachrangs).
16 Laufzeit, KündigungDie Laufzeit beträgt für den Zeichner mindestens 5 Jah-
re ab Zahlungseingang auf dem Konto der GEOTech. Die
Laufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der
Zeichner nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Kalen-
derjahresende kündigt.
Die GEOTech kann den GEOTech-Zins erstmals nach Ab-
lauf von 10 Jahren ab dem Zahlungseingang der Zeich-
nungssumme zzgl. Agio auf dem Konto der GEOTech mit
einer Frist von 6 Monaten zum Kalenderjahresende or-
dentlich kündigen.
Die Tilgung erfolgt ausschließlich mit Rückzahlung nach
Laufzeitende oder Kündigung.
17 Qualifizierter Nachrang und LiquiditätsvorbehaltDer Zeichner tritt für den Fall eines etwaigen Insolvenz-
Verfahrens über das Vermögen der GEOTech mit seinen
Forderungen auf Tilgung und Zinsen unwiderruflich im
Rang hinter sämtliche Forderungen aus dem GEOTech-
Zins gegenwärtiger und zukünftiger anderer Gläubiger
(mit Ausnahme der gleichrangigen Gläubiger) und im
Rang hinter den Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr.
1 - Nr. 5 InsO zurück. Seine Forderungen sind im Rang von
§ 39 Abs. 2 InsO zu berichtigen. Der Zeichner kann seine
Forderungen aus dem GEOTech-Zins nicht vor, sondern
nur gleichrangig mit den Einlagerückgewähransprüchen
der Gesellschafter der GEOTech verlangen.
Außerhalb der Insolvenz verpflichtet sich der Zeichner,
seine Forderungen so lange und soweit nicht geltend
zu machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedi-
gung dieser Forderungen zu einer zum Insolvenzantrag
verpflichtenden Überschuldung (§ 19 InsO) oder Zah-
lungsunfähigkeit (§ 17 InsO) der GEOTech führen würde.
Die Forderungen des Zeichners können außerhalb eines
Insolvenzverfahrens nur nachrangig und erst nach Be-
endigung der jeweiligen Krise aus einem etwaigen künf-
tigen Jahresüberschuss, Liquidationsüberschuss oder
aus sonstigem freien Vermögen, das nach unterstellter
Befriedigung aller anderen Gläubiger der GEOTech (mit
Ausnahme anderer gleichrangiger Gläubiger) verbleibt
und bei werbender Gesellschaft nicht zur Erhaltung des
satzungsmäßigen Stammkapitals erforderlich ist, geltend
gemacht werden. Der Zeichner erklärt sich damit einver-
standen, dass er hinsichtlich aller seiner Forderungen so
behandelt wird als handele es sich um statutarisches Ei-
genkapital der GEOTech.
Unterbleibt die Auszahlung aufgrund der Bestimmungen
ganz oder teilweise so tritt der Zeichner für den Fall der In-
solvenz hiermit mit seinen Forderungen unwiderruflich im
Rang hinter sämtliche Forderungen gegenwärtiger und zu-
künftiger anderer Gläubiger (mit Ausnahme der gleichran-
gigen Gläubiger) und im Rang hinter die Forderungen im
Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 - Nr. 5 InsO zurück. Seine Forde-
rungen sind im Rang von § 39 Abs. 2 InsO zu berichtigen. Der
Zeichner kann seine Forderungen aus dem GEOTech-Zins
nicht vor, sondern nur gleichrangig mit den Einlagerückge-
währansprüchen der Gesellschafter der GEOTech verlangen.
und Außerhalb der Insolvenz verpflichtet sich der Zeichner,
seine Forderungen so lange und soweit nicht geltend zu
machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung
dieser Forderungen zu einer zum Insolvenzantrag verpflich-
tenden Überschuldung (§ 19 InsO) oder Zahlungsunfähig-
keit (§ 17 InsO) der GEOTech führen würde. Die Forderungen
des Zeichners können außerhalb eines Insolvenzverfahrens
nur nachrangig und erst nach Beendigung der jeweiligen
Krise aus einem etwaigen künftigen Jahresüberschuss, Li-
quidationsüberschuss oder aus sonstigem freien Vermögen,
das nach unterstellter Befriedigung aller anderen Gläubiger
der GEOTech (mit Ausnahme anderer gleichrangiger Gläu-
biger) verbleibt und bei werbender Gesellschaft nicht zur
Erhaltung des satzungsmäßigen Stammkapitals erforder-
lich ist, geltend gemacht werden. Der Zeichner erklärt sich
damit einverstanden, dass er hinsichtlich aller seiner Forde-
rungen so behandelt wird als handele es sich um statutari-
sches Eigenkapital der GEOTech. ganz oder teilweise, wird
der betreffende Betrag nachgezahlt. Die Nachzahlung wird
mit 3 % p.a. verzinst. Zu den Forderungen im Sinne von Zif-
fer Qualifizierter Nachrang und Liquiditätsvorbehalt zählen
auch Nebenforderungen.
27
18 VerlustbeteiligungDer Zeichner ist nicht am Verlust der GEOTech beteiligt.
19 Übertragung der RechteDie dem Zeichner zustehenden Rechte sind nach den
Vorschriften des BGB zur Übertragung von Forderungen
frei übertragbar.
Die Rechte können nach Maßgabe der Ausgabebedin-
gungen geteilt werden. Mehrere Berechtigte haben eine
gemeinsame Adresse anzugeben.
20 Auflösung der GEOTech Die Zeichner sind nachrangig im Sinne der Ziffer Quali-
fizierter Nachrang am Liquidationserlös beteiligt. Dies
bedeutet, dass sie nach den übrigen Gläubigern (mit Aus-
nahme der gleichrangigen Gläubiger) befriedigt werden.
Die Ansprüche der Zeichner stehen im Rang der Einla-
genrückgewähransprüche der Gesellschafter gleich.
Die Zeichner haben keinen Anspruch auf eine über die
Rückzahlung der Zeichnungssumme und ausstehender
Zinsen und Nebenforderungen hinausgehende Teilnah-
me am Liquidationserlös.
21 Keine GesellschafterrechteDer Zeichner ist kein Gesellschafter.
Er hat weder Rechte noch Pflichten eines Gesellschafters.
Den Zeichnern stehen also auch keine gesellschaftsrecht-
lichen Mitwirkungsrechte zu. Insbesondere sind sie nicht
zur Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen be-
rechtigt und haben auch keine Stimmrechte.
Gesetzliche Auskunftsansprüche bleiben unberührt.
22 Ausgabe weiterer ZeichnungenDie GEOTech ist nicht berechtigt, weitere Tranchen über
80 % des ausgewiesenen Eigenkapitals auszugeben.
Alle einzeln gezeichnete Anlagen sind im Hinblick auf ge-
winnabhängige Verzinsung und Ausschüttung unterein-
ander im Rang gleichberechtigt. Das heißt, dass die Aus-
schüttungen gleichmäßig auf das insgesamt gezeichnete
Kapital verteilt werden.
23 SonstigesDer GEOTech-Zins ist schriftlich abzuschließen. Änderun-
gen dieser Zeichnungsbedingungen bedürfen der Text-
form. Auch diese Textformklausel kann nur in Textform
geändert werden. Mündliche Nebenabreden wurden
nicht getroffen.
Die Zeichnungsbedingungen sowie alle sich daraus erge-
benden Rechte und Pflichten bestimmen sich ausschließ-
lich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - soweit zulässig - der
Sitz der GEOTech.
GEOTech kann diese Zeichnungsbedingungen jederzeit
ohne Angabe von Gründen ändern, sofern zwingende
aufsichtsrechtliche Gründe dies erforderlich machen.
Die geänderten Zeichnungsbedingungen werden dem
Zeichner in Textform spätestens 1 Monat vor ihrem In-
krafttreten zugesandt. Widerspricht der Zeichner den
neuen Zeichnungsbedingungen nicht innerhalb von
zwei Wochen nach Empfang, gelten sie als angenommen.
Die GEOTech weist den Zeichner in der Zusendung ge-
sondert auf die Bedeutung des Schweigens bzw. Nicht-
Widersprechens im konkreten Fall und die zweiwöchige
Frist hin. Zusätzlich veröffentlicht GEOTech die geänder-
ten Nutzungsbedingungen auf ihrer Homepage (www.
geotech.de).
24 Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung dieser Zeichnungsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Viel-
mehr gilt in diesem Falle eine solche Bestimmung als ver-
einbart, durch die der mit der unwirksamen Bestimmung
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck rechtswirksam wei-
testgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn bei
Durchführung dieser Bedingungen eine regelungsbe-
dürftige Lücke offenbar wird.
Stand 23.09.2013