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Geschäftsverteilung für das Landgericht Frankfurt am Main 2 0 1 8 Gerichtsstraße 2 60313 Frankfurt am Main Postanschrift: Landgericht 60256 Frankfurt am Main Telefon: 069-1367-01 Telefax: 069-1367-6050 (in gerichtlichen Verfahren) Telefax: 069-1367-6553 (in Justizverwaltungssachen) www.lg-frankfurt-justiz.hessen.de Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: Informationen unter www.egvp.de E-Mail-Postfach der Justizverwaltung (nur in Verwaltungsangelegenheiten nutzbar): [email protected]sen.de Stand 01.04.2018

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Geschäftsverteilung

für das

Landgericht Frankfurt am Main

2 0 1 8

Gerichtsstraße 2 60313 Frankfurt am Main Postanschrift: Landgericht 60256 Frankfurt am Main Telefon: 069-1367-01 Telefax: 069-1367-6050 (in gerichtlichen Verfahren)

Telefax: 069-1367-6553 (in Justizverwaltungssachen) www.lg-frankfurt-justiz.hessen.de

Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: Informationen unter www.egvp.de E-Mail-Postfach der Justizverwaltung (nur in Verwaltungsangelegenheiten nutzbar): [email protected]

Stand 01.04.2018

2

Dienstgebäude:

Justizverwaltungs-angelegenheiten

Gebäude B

Gerichtsstraße 2

Zivilprozess

Gebäude B Gebäude E

Gerichtsstraße 2 Hammelsgasse 1

Strafprozess

Gebäude E

Hammelsgasse 1

Sitzungssäle

Gebäude A Gebäude B Gebäude C Gebäude E

Heiligkreuzgasse 34 Gerichtsstraße 2 Konrad-Adenauer-Str. 20 Hammelsgasse 1

Bewährungshilfe

Gebäude H

Heiligkreuzgasse 12-14

3

Inhaltsübersicht

Seite Teil 1 Gerichtsverwaltung, Gremien, besondere Beauftragte 4

Teil 2 Justizverwaltungsangelegenheiten 7

Teil 3 Allgemeine Bestimmungen in Zivilsachen 26

Teil 4 Allgemeine Bestimmungen in Strafsachen 36

Teil 5 Zivilkammern und Kammern für Handelssachen 44

Teil 6 Strafkammern 106

Teil 7 Hessisches Dienstgericht für Richter 148

Teil 8 Bewährungshilfe bei dem Landgericht Frankfurt am

Main 152

Teil 9 Wachtmeister-, Fahr-, Pforten- und Hausdienste 162

Teil 10 Informationstechnik 166

Teil 11 Sitzungssäle 168

Teil 12 Zuständigkeitsübersicht 171

Teil 13 Telefonliste Stand: 01/04/2018

177

Teil 14 Inhaltsverzeichnis 185

4

Teil 1 Gerichtsverwaltung, Gremien, besondere Beauftragte

A. Präsidium Dem Präsidium des Landgerichts Frankfurt am Main gehören an:

1. Präsident des LG Dr. Wolf (Vizepräsident des LG Möller) 2. Richter am LG Annen 3. Vors. Richter am LG El Duwaik 4. Vors. Richter am LG Köhler 5. Richter am LG Lehmann-Fritzsche 6. Vors. Richterin am LG Polster 7. Richter am LG Reuhl 8. Vors. Richter am LG Striegl 9. Richterin am LG Szustak

10. Richterin am LG Dr. Thoma 11. Vors. Richterin am LG Willoughby

B. Richterrat Dem Richterrat des Landgerichts Frankfurt am Main gehören an:

1. Richter am LG Dr. Konopatzki (Vorsitzender) 2. Vors. Richter am LG Dr. Kurth (stellv. Vorsitzender) 3. Richterin am LG Gesser 4. Richterin am LG Schlimbach

C. Personalrat Dem Personalrat des Landgerichts Frankfurt am Main gehören an:

1. Bewährungshelfer Ritzel (Vorsitzender) 702 H 3672 2. Amtsrat Krämer (stv. Vorsitzender) 235 B 2880 3. Bewährungshelfer Hanuschek 306 H 3636 4. Justizangestellte Heiber 352a B 8614 5. EJHW´in Koob ZVSt 8721/8711 6. EJHW Riegel 4.074 E 2089 7. Bewährungshelferin Zepf 308 H 3630

Personalratszimmer 6.103 E 2099

5

D. Vertrauensperson der schwerbehinderten Bediensteten a) Richterlicher Dienst:

Vors. Richter am LG Striegl Vertretung: Vors. Richter am LG Gröschel

b) Nichtrichterlicher Dienst: AR Hock Vertretung: JAe Peter JAe Höfer

222 B

5.089 E 2.051 E

2845 8680 2540

E. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte a) Richterlicher Dienst:

Vors. Richterin am LG Theimer Vertretung: Vors. Richterin am LG Natalello

b) Nichtrichterlicher Dienst: AR’in Rohloff Vertretung: JOI’in Herrmann

4.067 E 5.050 E

2399 8831

F. Besondere Beauftragte a) Datenschutzbeauftragter Vors. Richter am LG Hefter b) Beauftragter für den Haushalt gemäß § 9 LHO ROR Auernigg 242 B 2304 Vertretung: RD Scholtes 224 B 2374 c) Beauftragter des Arbeitgebers für die schwerbehin-

derten Menschen gemäß § 98 SGB IX

ROR Auernigg 242 B 2304 Vertretung: RD Scholtes 224 B 2374 d) IT-Sicherheitsbeauftragter JAM Käckell

JOI’in Herrmann 5.042 E 5.041 E

8133 8213

e) IT- Systemrevisor JOI Döttger 212 B 2637 f) Rationalisierungsbeauftragte AR’in Rohloff 4.067 E 2399 Vertretung: RD Scholtes 224 B 2374 g) Beauftragter für den Arbeits- und Gesundheitsschutz

(§ 13 Abs. 2 ArbSchG)

Bewährungshelfer Warsitz 235 B 2843 Vertretung: ROR Auernigg 242 B 2304 h) Suchtkrankenhelfer ROR Auernigg 242 B 2304 Vertretung: RD Scholtes 224 B 2374 i) Sicherheitsbeauftragter gemäß § 22 SGB VII

(Unfallversicherung)

AI Dorn 234 B 2859 JA Weitzel 222 B 2230 j) Sachbearbeiter für Feuersicherheit AI Dorn 234 B 2859 Vertretung: OS Rahn 232 B 2955 Bewährungshelfer Warsitz 235 B 2843 JA Weitzel 222 B 2230

6

k) Energiebeauftragter JA Weitzel 222 B 2230 Vertretung: Bewährungshelfer Warsitz 235 B 2843 l) Strahlenschutzbeauftragter AI Dorn 234 B 2859 Vertretung: OS Rahn 232 B 2955 m) Geheimschutzbeauftragter gemäß § 5a Abs. 1 HSÜG ROR Auernigg 242 B 2304 RD Scholtes 224 B 2374 n) Behördenselbstschutzleiter AI Dorn 234 B 2859 OS Rahn 232 B 2955 o) Beschwerdestelle nach § 13 AGG Der Präsident des Landgerichts

7

Teil 2 Justizverwaltungsangelegenheiten Behördenvorstand: Präsident des Landgerichts: Präsident des LG Dr. Wolf Vorzimmer: JAe Linnemann 228 B 2370 JAe Dorn 228 B 8696 Ständiger Vertreter: Vizepräsident des LG Möller Geschäftsleiter: RD Scholtes 224 B 2374 Vertreter: ROR Auernigg 242 B 2304

8

A. Referat I - Präsidialabteilung

Personalangelegenheiten der Richter, Disziplinarangelegenheiten, Grundsatz- und Präsidialangelegenheiten, allgemeine Justizverwaltungs-angelegenheiten

Referatsleiter:

Vizepräsident des LG Möller

1.

Personalangelegenheiten der Richter des Landgerichts und der Amtsge-richte Bad Homburg v.d.H. und Königstein i.Ts.

Vors. Richterin am LG Distler Vertretung: Vors. Richterin am LG Dr. Klinger Unterstützung in einzelnen Angelegenheiten sowie Stellenplan Richter: Hauptsachbearbeitung: JOI Döttger 212 B 2637 Vertretung: JI Diehl 223 B 2597 2. Beurteilungen anlässlich Bewerbungen und Abordnungen an das Oberlan-

desgericht sowie nach Anordnung des Präsidenten

Vizepräsident des LG Möller Vertretung: Vors. Richterin am LG Distler 3. Vorarbeit für Präsidium und Präsident bei der Geschäftsverteilung

Vizepräsident des LG Möller (Strafkammern) Vors. Richterin am LG Distler (Zivilkammern) Vertretung: Vors. Richterin am LG Dr. Klinger Zuständigkeitsstreitigkeiten Vorsitzender Richter am Landgericht Köhler Vertretung: N.N. Überlastungsanzeigen Vorsitzende Richterin am Landgericht Polster Richter am Landgericht Annen Turnusbeauftragter Strafrecht Vizepräsident des LG Möller 4. Dienstaufsichtsbeschwerden und Disziplinarangelegen-

heiten der Richter

Vors. Richter am LG Köhler (A-K) Vors. Richterin am LG Dr. Klinger (L-Z) - Vertretung gegenseitig - 5. Disziplinarangelegenheiten der Beamten einschließlich der Referendare

Vors. Richter am LG Köhler 6. Allgemeine Angelegenheiten sowie Rechtsfragen nach Anordnung des

Präsidenten Allgemeine Aufgaben Vors. Richterin am LG Natalello Vors. Richter am LG Iffländer Richterin am LG Kämpf Vors. Richterin am LG Polster

9

Aufgaben aufgrund Einzelanweisung des Präsidenten Vors. Richterin am LG Distler Vors. Richterin am LG Natalello Vors. Richter am LG Striegl Vors. Richter am LG Iffländer Richterin am LG Kämpf Vors. Richterin am LG Polster

7. Arbeitsgruppe „Besondere Aufgaben des Landgerichts Frankfurt am Main“

Vizepräsident des LG Möller Vors. Richterin am LG Götz-Tallner Vors. Richter am LG Dr. Immerschmitt Vors. Richter am LG Striegl Vors. Richter am LG Dr. Barthelmann Vors. Richter am LG Iffländer RD Scholtes

8. Bearbeitung von Petitionen

Vors. Richterin am LG Dr. Klinger

9. Personalstatistik

Hauptsachbearbeitung: JI Diehl 223 B 2597 Vertretung: AR’in Rohloff 4.067 E 2399 10. Schadensersatz- und Regressfragen

Richter am LG Dr. Landmann Vertretung: Richterin am LG Gräfin v. Bassewitz

11.

Pressestelle

Zivilrecht, Internet- und Intranetauftritt: Vorsitzende Richterin am LG Dr. Jahn

Vertretung: Richter am LG Dr. Nordmeier

Landesrechtsdatenbank (LaReDa): Richter am LG Dr. Nordmeier Hauptsachbearbeitung: JAe di Padova 251 B 2085 Vertretung: JFAe Spielmann-Herr 251 B 8768 Strafrecht: Vors. Richter am LG Gröschel Vertretung: Vors. Richter am LG Dr. Immerschmitt

Sachbearbeitung: JAe Linnemann 228 B 2370 Vertretung: JAe Dorn 228 B 8696

12.

Fortbildung der Richter (Allgemein und EDV)

Richterin am LG Dr. Frost Richterin am LG Schlimbach Vertretung gegenseitig Sachbearbeitung: JAe Linnemann 228 B 2370 Vertretung: JAe Dorn 228 B 8696

10

13. Stellungnahmen zu Gesetzes-, Verordnungs- und Richtlinienvorhaben so-wie Erfahrungsberichte über die Anwendung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien in der gerichtlichen Praxis

Zivilrecht:

Vors. Richter am LG Kurz

Vertretung: Richter am LG Hauer

Strafrecht:

Vors. Richter am LG Dr. Erhard Vertretung: Vors. Richter am LG Bach

14. Bücherei und Literatur für den Arbeitsplatz

Vors. Richter am LG El Duwaik (Strafsachen) Vors. Richter am LG Schnabel (Zivilsachen) - Vertretung gegenseitig - Verwaltung: JAe Stornfels 175 B 6101 Mitarbeit: EJHW'in Garbacziok 276 B 2566

Beschäftigter Aust 163 B 2063

15. Vertreter für Legalisationen

Vizepräsident des LG Möller Richterin am LG v. Bassewitz Vors. Richterin am LG Distler Richter am LG Dr. Conradi Vors. Richterin am LG Klinger Richterin am LG Folter Sachbearbeitung: AI’in Rink 250 B 2860 JAe di Padova 251 B 2085

JAe Höhne 249 B 6255 Vertretung: gegenseitig

16. Rechtshilfeverkehr in Strafsachen

Vors. Richterin am LG Stock Vertretung: Richterin am LG Kauffer

17. Betreuung ausländischer Gäste

Richterin am LG Voegeli Vertretung: Richterin am LG Knortz

18. Akteneinsichtsgesuche Dritter gemäß § 299 Abs. 2 ZPO

Akteneinsichtgesuche in am Landgericht Frankfurt am Main anhängigen Verfahren werden vom jeweiligen Kammervor-sitzenden bearbeitet.

In nicht anhängigen Verfahren: Richterin am LG Dr. Maushake Vertretung: Richter Dr. Lösekrug Sachbearbeitung: JAe Leger 4.027 E 2571 Vertretung: JFAe Krämer 5.018 E 8044 Akteneinsichtsgesuche von Behörden (Amtshilfe nach Art. 35 GG)

Richterin am LG Reuss Vertretung: Vors. Richterin am LG Bell Sachbearbeitung: JAe Leger 4.027 E 2571 Vertretung: JFAe Krämer 5.018 E 8044

11

19. Geschäftsprüfung bei den Bewährungshelfern Richterin am LG Kauffer Mithilfe: JAM Käckell 5.042 E 8133 20. Referendare und juristische Ausbildung

Ausbildungsleiter: Vors. Richter am LG Dr. Kurth Vertretung: Vors. Richterin am LG Dr. Klinger

Juristische Ausbildung einschließlich Personal- und Fortbildungsangele-genheiten der Referendare, Arbeitsgemeinschaften, praktische Studien-zeiten, Kapazitätsberechnungen:

Vors. Richter am LG Dr. Kurth Vertretung: Vors. Richterin am LG Dr. Klinger Sachbearbeitung: AI Dorn (A-D) 234 B 2859 JFA Eberhardt (E-Z) 237 B 8704 Vertretung: gegenseitig Nicht entlastete Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare

bei dem Landgericht Frankfurt am Main: Vors. Richter am LG Barthelmann, Dr. Richter am LG Bergmeister, Dr. Vors. Richterin am LG Bokelmann, Dr. Richter am OLG Burmeister Richterin am LG La Corte, Dr. Richterin am LG Distler, Dr. Vors. Richter am LG El Duwaik Vors. Richter am LG Grund Vors. Richter am LG a. D. Höhne, Dr. Vors. Richter am LG Iffländer Vors. Richter am LG Kaiser-Klan Richterin am LG Kauffer Vors. Richter am LG Kästner Vors. Richter am LG Kirschbaum, Dr. Vors. Richterin am LG Klinger, Dr. Vors. Richter am LG Kurth, Dr. Richter am LG Lehmann-Fritzsche Vors. Richterin am LG Lorenz, Dr. Richterin am LG Müntinga, Dr. Vors. Richterin am LG Raab-Rhein Vors. Richter am LG Reiter Richterin am LG Reuss Vors. Richter am LG Sauer Vors. Richter am LG Steuernagel Vors. Richter am LG Striegl Ministerialrat Sturm, Dr. Vors. Richter am LG Tiefmann Vors. Richter am LG Trosch, Dr. Vors. Richterin am LG Wagner, Dr. Vors. Richter am LG Zschieschack, Dr. Übersendung der Akten an das Justizprüfungsamt: N.N. Sachbearbeitung: AI Dorn 234 B 2859 Vertretung: JFA Eberhardt 237 B 8704

12

21. Angelegenheiten der Notare und Rechtsanwälte

Notarangelegenheiten einschließlich Dienstaufsichtssachen sowie rich-

terliche Stellungnahmen gemäß §§ 127, 128 GNotKG (außer richterliche Prüfung von Notargeschäften):

Vizepräsident des LG Möller Richter am LG Dr. Conradi (G) Richter am LG Dr. Bergmeister (M) Vertretung: gegenseitig Richterin am LG Kämpf (A - F und H - L) Richterin am LG Folter (N - Z) Vertretung: gegenseitig Sachbearbeitung (ohne Vertretungen und Beurlaubungen) JAe Schäfer, E. 237 B 6372 Vertretung: JFA Eberhardt 237 B 8704 Sachbearbeitung für Vertretungen und Beurlaubungen JAe Dorn (A - K) 228 B 8696 JAe Linnemann (L - Z) 228 B 2370 Vertretung: gegenseitig Richterliche Prüfungen von Notargeschäften: Vors. Richter am LG Bach Richterin am LG Bendrick Vors. Richter am LG El Duwaik Vors. Richterin am LG Englert Vors. Richter am LG Dr. Gebhardt Vors. Richter am LG Gröschel Richter am LG Hauer Vors. Richterin am LG Herrmann Vors. Richter am LG Dr. Kirschbaum Vors. Richterin am LG Natalello Richterin am LG Reuss Vors. Richter am LG Schnabel Richter am LG Nordmeier

Vors. Richter am LG Schmitt Richter am LG Reuhl Vors. Richterin am LG Herrmann

Geschäftsstelle für Notarprüfungen: JAe Klipper 5.038 E 2303 Vertretung: JAe Hering-Liebhart 5.038 E 8623

Angelegenheiten der Rechtsanwälte (soweit eine Zuständigkeit des Land-gerichts Frankfurt am Main gegeben ist):

Richterin am LG Kämpf

22. Angelegenheiten der Handelsrichter, Auslosung und Zuteilung von Schöf-

fen einschließlich Hilfsschöffen

Vizepräsident des LG Möller Handelsrichter: Sachbearbeitung: JAe Dorn (A - K) 228 B 8696 JAe Linnemann (L - Z) 228 B 2370 Vertretung: gegenseitig

Schöffen:

Sachbearbeitung: JAe Weinel 4.001 E 8144 Vertretung: AI’in Rosenmeier 4.001 E 2933

13

14

23. Dolmetscher, Übersetzer (Beeidigung, Ermächtigung, Verpflichtung)

Vizepräsident des LG Möller Vors. Richterin am LG Distler Richterin am LG Gräfin v. Bassewitz Sachbearbeitung JOS’in Pflock 240 B 8852 Vertretung: JAe Schnakenberg 240 B 6375

24. Führungsaufsichtsstelle bei dem Landgericht Frankfurt am Main

Leiter:

Vors. Richter am LG Kaiser-Klan (zgl. 21. StrK, Güterichter) bei Verfahren mit gerader Endziffer Vors. Richter am LG Rögler (zgl. 29. StrK) bei Verfahren mit ungerader Endziffer

Regelm. Vertr.: Richterin am LG Dr. Rillig (bei Verfahren mit gerader Endziffer) Richterin am LG Sudendorf (bei Verfahren mit ungerader Endziffer) Ist einer dieser beiden Vertreter verhindert, so vertritt an dessen Stelle Vors. Richterin am LG Stock

Geschäftsstelle: JAe Schwarz JAe Lodder Fax:

4.093 E 4.093 E

8010 8010 2849

15

B. Referat II - Geschäftsleitung und Leitung der Verwaltungsabteilung

Personalangelegenheiten und Personaleinsatz der nichtrichterlichen Bediensteten, Organisation, Leitung der Verwaltungsabteilung, Be-schaffungswesen, Informationstechnologie

Referatsleiter: Vertreter:

RD Scholtes 224 B 2374

ROR Auernigg 242 B 2304

1. Personalangelegenheiten aller Bediensteten Dienstjubiläen: Sachbearbeitung: JAe Dorn 228 B 8696 Vertretung: JAe Linnemann 228 B 2370 Dienstausweise: Sachbearbeitung: JAe Linnemann 228 B 2370

Vertretung: JAe Dorn 228 B 8696 Anordnung der Dienst- und Fortbildungsreisen: JAe Schnakenberg (A-K) 240 B 6375 JOS’in Pflock (L-Z) 240 B 8852 Fürsorgesachen, Wohnungsangelegenheiten: Sachbearbeitung: JAe Schnakenberg 240 B 6375 Vertretung: JOS’in Pflock 240 B 8852

2. Personalangelegenheiten der nichtrichterlichen Bediensteten, Beauftragte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Personalangelegenheiten: Hauptsachbearbeitung: JI Diehl (A-K) 223 B 2597 JOI Döttger (L-Z) 212 B 2637 Vertretung: gegenseitig Stellenplan des richterlichen Dienstes und

der Beamtinnen und Beamten

JOI Döttger 212 B 2637 Vertretung: JI Diehl 223 B 2597 Stellenplan der Tarifbeschäftigten JI Diehl 223 B 2597 Vertretung: JOI Döttger 212 B 2637

Weitere Sachbearbeitung zur Unterstützung in Personalangelegenhei-ten:

JAe Schnakenberg (A-K) 240 B 6375 JOS’in Pflock (L-Z) 240 B 8852 Vertretung: gegenseitig

BEM-Verantwortlicher: Bewährungshelfer Warsitz

235 B

2843

3. Personaleinsatz, Planung und Organisation (Teil 5,6,8-10 der Ge-schäftsverteilung)

Zivilkammern (nichtrichterlicher Dienst): Sachgebietsleitung: JAF Bollack 241 B 2861

16

Vertretung: AI’in Bertsch 4.089 E 8137 Assistenz: JAe Kleiner 247 B 6549 Strafkammern (nichtrichterlicher Dienst): Sachgebietsleitung: AI’in Bertsch 4.089 E 8137 Vertretung: AI Dorn 234 B 2859 JOI Döttger 212 B 2637 Bewährungshilfe, Zeugenbetreuung und Kinderbetreuung: Sachgebietsleitung: AR Nixdorff 608 H 3668 Vertretung: Bewährungshelfer Warsitz 301 H 3631 Wachtmeisterdienste:

Wachtmeisterleitung HS Debes 4.013 E 8107 Vertretung: OS Schiemann 4.013 E 8199 EJHW Heyer 4.013 E 6140 Informationstechnik (IT): Leitung: AR Rohloff 4.067E 2399 Vertretung: JI Diehl 223 B 2597 Archiv: Leitung: JA Weichelt 221 B

U1 E 2626 2801

Vertretung: JHelfer Prasser 4.083 E 2202/2047

4.

Leitung der Verwaltung

Verwaltungs- und Personalgeschäftsstelle

Geschäftsstellenleitung und Verwaltungsgeschäftsstelle JAe Dörfl 237 B 2372 Vertretung: JAe Schäfer, E. 237 B 6372 HeDok JFA Eberhardt 237 B 8704 Vertretung: JAe Schäfer, E. 237 B 6372 Personalregistratur I (Nichtrichterliche Bedienstete) JAe Schnakenberg (A-K) 240 B 6375

JOS’in Pflock (L-Z) 240 B 8852 Vertretung: gegenseitig Personalregistratur II (Richter, Notare) JAe Schäfer, E. 237 B 6372 Vertretung: JAe Dörfl 237 B 2372 Personalregistratur III (Referendare) JFA Eberhardt 237 B 8704 Vertretung: JAe Schäfer, E. 237 B 6372 Schreibdienst der Verwaltungsabteilung JAe Linnemann 228 B 2370 JAe Dorn 228 B 8696 JAe Schnakenberg 240 B 6375 JOS’in Pflock 240 B 8852 JAe Reddig 221 B 2516 JAe Schäfer, E. 237 B 6372 JFA Eberhardt 237 B 8704 Vertretung: gegenseitig nach besonderer Regelung

17

5. Bücherei

Verwaltung: JAe Stornfels 175 B 6101 Mitarbeit: EJHW’in Garbacziok 276 B 2566 Beschäftigter Aust 163 B 2063

6. Geschäftsübersichten, Statistiken, PEBB§Y

Verwaltung/Zivilprozess/Strafprozess/ PEBB§Y Hauptsachbearbeitung: JI Diehl 223 B 2597 Vertretung: AR´in Rohloff 4.067 E 2399

7.

Kleine Innenrevisionen (Zivilsachen, Strafsachen)

Hauptsachbearbeitung: Hauptsachbearbeitung: AI’in Bertsch 4.089 E 8137 JAF Bollack 241 B 2861 JI Diehl 223 B 2597 JOI Döttger 212 B 2637 AI Dorn 234 B 2859 JI`in Köberle 359 B 2809 JI Norbey 5.050 E 8831 JAM Popken 5.051 E 6724 JAF Rauwald 5.047 E 6167 JOI’in Reinhardt 307 B 2835 JI Rössel

377 B 8830

8.

Verwaltung und Verteilung von Räumen und Parkplätzen und Material

Bürobedarf, Materialausgabe Sachbearbeitung: EJHW Heyer 4.013 E 6140 Vertretung: AI’in Bertsch 4.089 E 8137 Materialausgabe: Mo., Do. (8

00 - 9

00Uhr) 4.032 E 8679

Mi. (1330

- 1430

Uhr) Vordruckwesen: Sachbearbeitung: AI’in Bertsch 4.089 E 8137 AR’in Rohloff 4.067 E 2399 Möbel, Umzüge, Sanitätsstelle: Sachbearbeitung: OS Rahn 232 B 2955 EJHW Kübler 232 B 2955 Mitarbeit: die Bediensteten der

Einsatzstelle 232 B 2955

Sitzungssäle: Sachbearbeitung: HS Debes 4.013 E 8107 Vertretung: OS Schiemann 4.013 E 8199

EJHW Heyer 4.013 E 6140

Dienstzimmer: Hauptsachbearbeitung: JA Weitzel 222 B 2230 Vertretung: AR Hock 222 B 2845

Unterrichtsräume:

Sachbearbeitung: AI Dorn 234 B 2859 Vertretung: JFA Eberhardt 237 B 8704

18

Parkplätze: Sachbearbeitung: JAe Schnakenberg 240 B 6375 Vertretung: JOS’in Pflock 240 B 8852 Mitarbeit: die Bediensteten der

Einsatzstelle 232 B 2955

9. Beglaubigungsstelle Beglaubigungen von Abschriften und Unterschriftsbeglaubigungen für internen Justizbereich nach §§ 33, 34 HVwVfG vom 01.12.1976 (GVBl. S. 454) i.V. mit § 1 Nr. 13 des HessVO v. 31.08.1978 (GVBl. S. 513):

Sachbearbeitung: AI Dorn 234 B 2859 JFA Eberhardt 237 B 8704 JAe Schäfer, E. 237 B 6372 JOS’in Pflock 240 B 8852 JAe Schnakenberg 240 B 6375

10. Aufbewahrungsstelle nach § 1 der Verwahrsachenanweisung

Zivilsachen: JFAe Zachskorn 368 B 2438 Strafsachen: AI’in Bertsch 4.089 E 8137

19

C. Referat III - Bezirk, Haushalt und Sicherheit

Haushalt und Finanzen, nichtrichterliche Personalangelegenhei-ten des Bezirks, Aus- und Fortbildung, Sicherheitsfragen, Ar-beitsschutz

Referatsleiter: ROR Auernigg 242 B 2304

Vertreter: RD Scholtes 224 B 2374

1. 1.

Haushalt

Haushaltsangelegenheiten und Budgetierung: ROR Auernigg 242 B 2304 Vertretung: RD Scholtes 224 B 2374 Beschaffungen, Dienstfahrzeuge; Sachmittel, Reise-

kosten, Bewegungsgelder der Bewährungshilfe, Ent-schädigung für Notarprüfer und Leiter von Referen-dar-AGs:

Hauptsachbearbeitung: AR Hock 222 B 2845 JA Weitzel 222 B 2230 Vertretung: gegenseitig EDV-Beschaffung und Verwaltung: AR Hock 222 B 2845 OS Kohlenberg 4.074 E 2673 OS Reddig 4.066 E 2573 JA Weitzel 222 B 2230 Vertretung: gegenseitig Personalkosten Hauptsachbearbeitung: JI Diehl (A-K) 223 B 2597 JOI Döttger (L-Z) 212 B 2637 Vertretung: gegenseitig

2. 2.

Neue Verwaltungssteuerung

Dienststellenplaner, Finanzstellenverantwortlicher in SAP: ROR Auernigg 242 B 2304 Vertretung: RD Scholtes 224 B 2374 Modulverantwortliche und fachliche Ansprechpartner: Modul HR (Personalverwaltung): Hauptsachbearbeitung: JOI Döttger 212 B 2637 Vertretung: JI Diehl 223 B 2597 Schwerbehindertenstatistik Hauptsachbearbeitung: AR Hock 222 B 2845 Modul CO (Controlling): Hauptsachbearbeitung: AR’in Rohloff 4.067 E 2399 AR’in Bleylöb 5.043 E 2577 JAF Bollack 241 B 2861 ZME-Verantwortliche: JAe Dorn 228 B 8696 JOS’in Pflock 240 B 8852 JAe Schnakenberg 240 B 6375 Modul FI (Finanzbuchhaltung): Modul EBP (EDV-katalogisierte Beschaffung): Hauptsachbearbeitung: AR Hock 222 B 2845 JA Weitzel 222 B 2230 Vertretung: gegenseitig

20

Modul AA (Anlagenbuchhaltung): Hauptsachbearbeitung: AR´in Rohloff 4.067 E 2399 Vertretung: OS Kohlenberg 4.074 E 2673 Modul FM (Haushaltsmanagement): ROR Auernigg 242 B 2304 Vertretung: RD Scholtes 224 B 2374 Buchungskräfte: AR Hock 222 B 2845 JA Weitzel 222 B 2230 JA Weichelt 221 B 2626 JAe Reddig 221 B 2516 JI Diehl 223 B 2597 JAe Stornfels 276 B 6101 Belegprüfung (SAP – IKS) Hauptsachbearbeitung: JA Weitzel 222 B 2230 Vertretung: AR Hock 222 B 2845 SAP-Anwendungsbetreuung (HR) undTechnische

Bearbeitung ESS

Hauptsachbearbeitung: AR Hock 222 B 2845 Vertretung: JFA Eberhardt 237 B 8704 AI Dorn 234 B 2859 SAP-Anwendungsbetreuung (Rewe) Hauptsachbearbeitung: AR Hock 222 B 2845 Vertretung: AR’in Rohloff 4.067 E 2399

Zur Zeichnungsbefugnis siehe Darstellung Seite 25

3. 3

.

Angelegenheiten der Amtsgerichte des Bezirks

Personalangelegenheiten der nichtrichterlichen Bediensteten des Be-

zirks einschließlich der Dienstaufsichtsbeschwerden:

Hauptsachbearbeitung: JI Diehl (A-K) 223 B 2597 JOI Döttger (L-Z) 212 B 2637 Vertretung: gegenseitig

Stellenplan des richterlichen Dienstes und der

Beamtinnen und Beamten

JOI Döttger 212 B 2637 Vertretung: JI Diehl 223 B 2597 Stellenplan der Tarifbeschäftigten JI Diehl 223 B 2597 Vertretung: JOI Döttger 212 B 2637

Große Innenrevision (GI) und Prüfung von Vormundschafts-, Betreu-ungs- und Nachlasssachen (PVBN)

Geschäftsstelle (PVBN): JAe Klipper

Vertretung: JAe Hering-Liebhart

5.038 E

5.038 E

2303

8623 Koordinator (PVBN): JAM Popken 5.051 E 6724

Hauptsachbearbeitung

AI’in Bertsch (GI) 4.089 E 8137 JAF Bollack (GI, PVBN) 241 B 2861 JI Diehl (GI, PVBN) 223 B 2597

21

JOI Döttger (GI, PVBN) 212 B 2637 AI Dorn (GI) 234 B 2859 JI`in Köberle (GI, PVBN) 359 B 2809 JI Norbey (GI, PVBN) 5.050 E 8831 JAM Popken (GI, PVBN) 5.051 E 6724 JAF Rauwald (GI, PVBN) 5.047 E 6167 JOI’in Reinhardt (GI, PVBN) 307 B 2835 JI Rössel (GI, PVBN)

359 B 8830

Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten

Hauptsachbearbeitung: Vertretung:

JI Diehl JOI Döttger

223 B 212 B

2597 2637

4. 4. Fort- und Ausbildungsangelegenheiten für nichtrichterliche Bedienstete

Zentral ausgeschriebene Fortbildungen: Sachbearbeitung: JAe Dorn 228 B 8696 Vertretung: JAe Linnemann 228 B 2370 Hospitation: Hauptsachbearbeitung: HS Debes 4.013 E 8107

Vertretung: OS Schiemann 4.013 E 8199 EJHW Heyer 4.013 E 2861

5. 5. Dienstaufsichtsbeschwerden gegen nichtrichterliche Bedienstete

ROR Auernigg 242 B 2304 Vertretung: RD Scholtes 224 B 2374

6. 6. Gleitende Arbeitszeit

Sachbearbeitung: JAe Dorn 228 B 8696 JOS’in Pflock 240 B 8852 JAe Schnakenberg 240 B 6375 Vertretung: gegenseitig

7. 7. Dienstunfallangelegenheiten

Sachbearbeitung: JAe Schnakenberg 240 B 6375 Vertretung: JOS’in Pflock 240 B 8852

8. Sicherheit:

Leitender Hauptsachbear-beiter: Vertretung:

AI Dorn Bewährungshelfer Warsitz

234 B 235 B

2859 2843

Einsatzstelle, organisatorische Begleitung von sicherheitsrelevanten Prozessen, sonstige Sicherheitsangelegenheiten

Sachbearbeitung: AI Dorn 234 B 2859 Vertretung: HS Debes 4.013 E 8107 OS Rahn 232 B 2955 Grundsatzfragen der Sicherheit, sicherheitstechnische Anlagen Hauptsachbearbeitung: AI Dorn 234 B 2859 Vertretung: Bewährungshelfer Warsitz 235 B 2843 OS Rahn 232 B 2955

22

Verschlusssachen: ROR Auernigg 242 B 2304 Vertretung: RD Scholtes 224 B 2374

9. Arbeitsschutz, Behördenselbstschutz, Gefährdungsbeurteilung: Sachbearbeitung: AI Dorn 234 B 2859 Bewährungshelfer Warsitz 235 B 2843 JA Weitzel 222 B 2230 JAF Bollack

OS Rahn 241 B 232 B

2861 2955

10. Gesundheitsmanagement: Hauptsachbearbeitung: JAF Bollack 241 B 2861 JAe Linnemann 228 B 2370 JAe Dorn 228 B 8696

11. Gebäudemanagement; bauliche Entwicklung des Justizstandortes Frank-furt am Main und Vertretung der Nutzerinteressen gegenüber dem Lan-desbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) für die Gerichtsgebäude sowie die angemieteten Liegenschaften

Hauptsachbearbeitung: JA Weitzel 222 B 2230 Vertretung: Bewährungshelfer Warsitz 235 B 2843 AR Krämer 248 B 2880 Werkmeister: OWM Nagel 089 B 2416 Mitarbeit: die Bediensteten der Ein-

satzstelle 232 B 2955

Dienstwohnungen, Telefonangelegenheiten Hauptsachbearbeitung: JA Weitzel 222 B 2230 Vertretung: AR Hock 222 B 2845

12.

Angelegenheiten der Schöffen, Ortsgerichte und Schiedsämter, der Dol-metscher, Übersetzer und Rechtsbeistände

Schöffen: Sachbearbeitung: JAe Weinel 4.001 E 8144 Vertretung: AI’in Rosenmeier 4.001 E 2933 Ortsgerichte und Schiedsämter: Sachbearbeitung: AI Dorn 234 B 2859 Vertretung: JFA Eberhardt 237 B 8704 Dolmetscher, Übersetzer, Rechtsbeistände Sachbearbeitung: JOS’in Pflock 240 B 8852 Vertretung: JAe Schnakenberg 240 B 6375

13. Rechtshilfeverkehr in Zivilsachen mit dem Ausland sowie Amtshilfe

Sachbearbeitung: AI’in Rink (Endziffer 7-9) 250 B 2860 JAe Höhne (Endziffer 0-2) 249 B 6255 JAe di Padova (Endziffer 3-6) 251 B 2085 Vertretung: Gegenseitig

14. Zuweisungsangelegenheiten für Buß- und Strafgelder

Sachbearbeitung: JAe Dorn 228 B 8696 Vertretung: JAe Linnemann

228 B 2370

23

15. Einführung des Dokumentationsmanagementsystems HeDok Projektleitung: ROR Auernigg 242 B 2304 Vertretung: JFA Eberhardt 237 B 8704

24

Dezernat Bezirksrevisoren - Vertretung der Staatskasse

1.

Dezernat I

- Koordinierung der Dezernate I – III und der beige-ordneten Prüfkraft

- Prüfungen und Vertretung der Staatskasse nach der BezRevGO bei a) der Verwaltung, den Zivilkammern und den Kammern für Handelssachen b) dem Amtsgerichts Königstein i.Ts.

c) dem Hessischen Dienstgericht für Richter (§ 49 HRiG)

- Stellungnahmen der Dienstaufsichtsbehörde bei Anträgen auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 127, 128 GNotKG

- Prüfung des Kostenansatzes der Notarinnen und Notaren - Prüfung gem. Rd. Vfg. des Präsidenten des OLG v. 28.10.2009 (3800 E-IR-

2096/08)

- Allgemeines Kostenwesen und Kostenerlassgesuche

Besetzung: JAM Käckell 5.042 E 8133

2.

Dezernat II

- Prüfungen und Vertretung der Staatskasse nach der BezRevGO bei a) den Strafkammern des Landgerichts b) der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main c) dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

- Prüfung gem. Rd. Vfg. des Präsidenten des OLG v. 28.10.2009 (3800 E-IR-2096/08)

- Schriftwechsel mit den Rechnungsprüfungsbehörden, soweit er Einnahmen oder Ausgaben in Rechtssachen betrifft

- Allgemeines Kostenwesen und Kostenerlassgesuche

Besetzung: AR’in Bleylöb 5.043 E 2577

3. Dezernat III

- Prüfungen und Vertretung der Staatskasse nach der BezRevGO bei a) dem Landgericht Frankfurt am Main b) der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main c) dem Amtsgerichts Königstein i.Ts.

- Prüfung gem. Rd. Vfg. des Präsidenten des OLG v. 28.10.2009 (3800 E-IR-2096/08)

- Stellungnahmen der Dienstaufsichtsbehörde bei Anträgen auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 127, 128 GNotKG

- Prüfung des Kostenansatzes der Notarinnen und Notaren

Besetzung: JOI’in Herrmann 5.041 E 8213

4.

Beigeordnete Prüfkraft Prüfungen und Vertretung der Staatskasse nach der BezRevGO bei dem Landgericht Frankfurt am Main, den Amtsgerichten Bad Homburg und Königstein und der Staats-anwaltschaft Frankfurt am Main

Besetzung: JHS’in Müller 5.111 E 6350

5.

Geschäftsstelle der Bezirksrevisoren

JAe Klipper 5.038 E 2303 Vertretung: JAe Hering-Liebhart 5.038 E 8623

25

Anordnung und Ausführung von Zahlungen (Zeichnungsbefugnis) Zu Abschnitt III 1., 2. Haushalt, Neue Verwaltungssteuerung

Ko

ste

nart

en

Kreditorischer Vor-gang

1. Feststellung d. sachlichen u. rechnerischen Richtigkeit bzw. Einkäufer

2. Anord-nung der Buchung bzw. Ge- nehmiger

3. Erfassung und Buchung in SAP

4. Nacher- fassung (Beträge über 500,00 €)

Verf

ah

ren

sko

ste

n

Sachverständige, Zeu-gen, Schöffen, Dolmet-scher im lfd. Verfahren

Bedienstete der Gebühren-anweisung

Weitzel Hock M. Reddig Weichelt Stornfels

Weitzel Hock M. Red-dig Weichelt Diehl Stornfels

PKH- und Pflichtvertei-digerkosten, Kosten bei Freispruch gegen die Staatskasse

Rechtspfleger(-in)

RH-Ausland, Geb. d. ausl. Gerichtsvollzieher

Höhne di Padova

Rink

Besuchsüberwachung, Gefangenenpost

Weitzel Hock

M. Reddig

Verw

alt

un

g

Reisekosten der Bewäh-rungshelfer, sonstige Reisekosten Leiter Ref.-AG, Notarprüfer

Hock Weitzel Bollack Döttger Diehl

Auernigg Scholtes Hock Weitzel

Allg. Beschaffung

Hock Weitzel

Auernigg Scholtes Hock Weitzel

Bibliothek Stornfels Diehl Döttger Bollack

Auernigg Scholtes

EDV-katalogisierte Be-schaffung (EBP) Non-IT

Heyer Bertsch Weichelt

Auernigg Scholtes Hock Weitzel

HCC

HCC

EDV-katalogisierte Be-schaffung (EBP) IT

S. Reddig Rohloff Kohlenberg

Die Wahrnehmung von mehreren Verantwortlichkeiten in einer Person ist ausge-schlossen. Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit und Anordnung der Bu-chung der Verfahrenskosten können von einer Person getroffen werden.

26

Teil 3 Allgemeine Bestimmungen in Zivilsachen Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Neueingänge ab dem 1. Januar 2018, so-

fern nichts Abweichendes bestimmt ist. Soweit zuzuteilende Zivilsachen nicht einzelnen Kammern im Rahmen einer Spezialzustän-digkeit ohne Turnusbeteiligung vorab zugewiesen sind (z.B. Verfahren 22. und 29. Zivilkam-mer), erfolgt ihre Zuteilung bei den Zivilkammern und den Kammern für Handelssachen im Turnus gemäß den nachfolgenden Regelungen.

I. Sämtliche Neueingänge in Zivilsachen sind unverzüglich der Eingangsstelle (Zentrale Post-

stelle) zuzuleiten.

II. Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes werden von der Ein-gangsstelle ausgesondert. Sie erhalten in der Reihenfolge ihres Eingangs - neben einem be-sonderen Eingangsstempel - eine fortlaufende Kennzahl (Turnusstempel rot). Die übrigen Eingänge in erst- und zweitinstanzlichen Zivilsachen erhalten ebenfalls neben dem Eingangsstempel nach der Reihenfolge des Eingangs eine fortlaufende Kennzahl (Tur-nusstempel schwarz). Die Turnusstempel bestehen jeweils aus dem Datum und einer täglich neu mit 001 beginnen-den Kennzahl.

III. Nach Vergabe des Turnusstempels werden die Verfahren von der Eingangsstelle an die Ver-teilungsstelle abgegeben. Verfahren, die bei der Eingangsstelle gleichzeitig eingehen, erhal-ten aufeinander folgende Kennzahlen nach der Reihenfolge der Bearbeitung.

IV. Die Zuteilung erfolgt nach einem Turnussystem. Hierfür werden bei den erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Zivilkammern und Kammern für Handelssachen die unter Buchst. A und B bestimmten Turnuskreise gebildet:

A. Turnuskreise der Zivilkammern

I. Stammturnus Zivil: (O, OH, S, T, AR)

- alle Kammern mit Ausnahme der 22. und 29. Zivilkammer –

Im Stammturnus werden alle Verfahren der Registerzeichen O, OH, S, T und AR erfasst, soweit nachfolgend nicht Abweichendes bestimmt ist.

II. Sonderturnus Bank (O, OH)

- 2., 5., 7., 10., 12., 18., 19., 21., 25., 27 und 28. Zivilkammer -

Im Sonderturnus Bank werden alle erstinstanzlichen mit den Registerzeichen O und OH ge-führten

1. Verfahren aus Bank- und Finanzgeschäften gem. § 72a GVG 2. Verfahren, bei denen Kläger oder Beklagter zum Zeitpunkt der Klageeinreichung über

eine Erlaubnis gem. § 32 KWG oder gem. §§ 20 bis 22 bzw. §§ 57, 58 oder 113 KAGB verfügt

3. Verfahren, bei denen Kläger oder Beklagter zum Zeitpunkt der Klageeinreichung seinen Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums hat und im Rahmen der erlaubnisfreien Tätigkeit gem. § 53b KWG bzw. § 13 InvG oder § 51 KAGB tätig ist

4. Verfahren, bei denen der Insolvenzverwalter oder der Liquidator eines unter vorstehender Ziff. 2. oder 3. genannten Rechtssubjekts, das zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bzw. des Beginns der Liquidation über eine Erlaubnis gemäß § 32 KWG oder §§ 7 bzw. 97 InvG oder gem. §§ 20 bis 22 bzw. §§ 57, 58 oder 113 KAGB verfügt oder einer solchen gemäß § 53b KWG bzw. § 13 InvG oder § 51 KAGB nicht bedurfte, klagt oder verklagt wird,

5. Verfahren, bei denen der Kläger eine Forderung eines der unter vorstehender Ziff. 2. oder 3. genannten Unternehmen aufgrund abgetretenen Rechts geltend macht,

6. Verfahren aufgrund von § 1 UKlaG betreffend Allgemeine Geschäftsbedingungen eines

27

Unternehmens, soweit dieses im Zeitpunkt der Klageerhebung über eine Erlaubnis gem. § 32 KWG oder §§ 7 bzw. 97 InvG oder §§ 20 bis 22 bzw. 57, 58, 113 KAGB verfügt oder gem. §§ 53b KWG oder § 13 InvG oder gem. § 51 KAGB erlaubnisfrei tätig ist,

7. erstinstanzliche Verfahren aus Schuldverschreibungen, bei denen ein ausländischer Staat verklagt wird.

8. Regressprozesse gegen Rechtsanwälte aufgrund ihrer außergerichtlichen und gerichtli-chen Tätigkeit in Verfahren gem. Ziff. 1. bis 7. erfasst.

III. Sonderturnus Bau (O, OH)

- 20., 26., 31., 32. und 33. Zivilkammer -

Im Sonderturnus Bau werden alle mit den Registerzeichen O und OH geführten

1. Verfahren aus Bau-, Kauf-, Bauträger-, Architekten- und Ingenieurverträgen, soweit sie im

Zusammenhang mit Bauleistungen stehen, 2. Verfahren aus Bürgschaften und Ansprüchen, die auf Grund des Gesetzes über die Si-

cherung von Bauforderungen (BauFordSiG) geltend gemacht werden, 3. Verfahren nach § 1 UKlaG, soweit die Verfahren Angelegenheiten gem. Ziff. 1 betreffen, 4. Regressprozesse gegen Rechtsanwälte aufgrund ihrer außergerichtlichen und gerichtli-

chen Tätigkeit in Verfahren gem. Ziff. 1. bis 3. erfasst. IV. Sonderturnus Berufung (S und T)

- 1., 15. und 16. Zivilkammer -

Im Sonderturnus Berufung werden alle Berufungs- und Beschwerdever-

fahren (Registerzeichen S und T), einschließlich der in die Spezialzu-ständigkeit der 16. Zivilkammer fallenden Beschwerden (S. 61), erfasst, soweit diese Verfahren nicht einem der Sonderturnusse Heilbehandlung, Personenversicherung oder Wettbewerb oder der Sonderzuständigkeit einer anderen Kammer (z.B. 9. oder 13. Zivilkammer) unterliegen. Die Kammern sind auch zuständig für Berufungen in Verfahren, die erst-instanzlich dem Sonderturnus Bank oder Bau unterliegen.

V. Sonderturnus Heilbehandlung (O, OH, S, T)

- 4. und 14. Zivilkammer -

Im Sonderturnus Heilbehandlung werden alle unter den Registerzeichen

O, OH, S und T geführten Verfahren und – unabhängig von dem Grund der Unwirksamkeit der verwandten Bestimmung – nach § 1 UKlaG erfasst

1. über Ansprüche aus Heilbehandlung – auch im Wege der Widerklage, der Einrede oder der Aufrechnung -,

2. die der Sonderzuständigkeit der 4. Zivilkammer gemäß Ziff. 4 der Zu-ständigkeitsbeschreibung unterliegen (sog. Fiskussachen), in denen zugleich Ansprüche aus Heilbehandlung geltend gemacht werden.

3. Regressprozesse gegen Rechtsanwälte aufgrund ihrer außergerichtli-chen und gerichtlichen Tätigkeit in Verfahren gem. Ziff. 1. und 2..

VI. Sonderturnus Personenversicherung (O, OH, S, T)

- 23. und 30. Zivilkammer -

Im Sonderturnus Personenversicherung werden alle unter den Registerzei-chen O, OH, S und T geführten

1. Verfahren, in denen Ansprüche aus Personenversicherungsverhältnis-sen (z. B. Krankenversicherungen, Lebensversicherungen, Rentenver-sicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Berufsunfähigkeitszu-satzversicherungen, Arbeitsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversi-

28

cherungen) geltend gemacht werden, 2. Verfahren nach § 1 UKlaG, soweit die Verfahren Angelegenheiten

gem. Ziff. 1. betreffen, 3. Regressprozesse gegen Rechtsanwälte aufgrund ihrer außergerichtli-

chen und gerichtlichen Tätigkeit in Verfahren gem. Ziff. 1. und 2. erfasst. VII. Sonderturnus Einstweilige Verfügungen und Arreste Zivil - Alle Zivilkammern mit Ausnahme der 3., 6., 9., 22. und 29. Zivilkam-

mer - Im Sonderturnus Einstweilige Verfügungen und Arreste Zivil werden

1. Antragsverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, soweit die-se nicht der Sonderzuständigkeit einer Kammer unterliegen,

2. Antragsverfahren auf Erlass eines Arrestes, soweit diese nicht der Sonderzuständigkeit einer Kammer unterliegen.

3. Freigabeverfahren nach §§ 246a, 327 II, 319 AktG und 16 III UmwG

erfasst.

VIII. Sonderturnus Wettbewerb Zivil (O, OH, S, T)

- 3. und 6. Zivilkammer –

Im Sonderturnus Wettbewerb Zivil werden mit Ausnahme von Anträgen auf

Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes (s. IX) alle unter den Registerzeichen O, OH, S und T geführten Verfahren

1. für die die Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt am Main nach § 87 GWB begründet ist, aus dem Markenrecht, aus dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb, dem Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen ferner gemäß Art. 81, 82 EG-Vertrag und Art. 101, 102 AEUV;

2. über das Geschmacksmuster- und Designrecht und nach dem Schrift-zeichengesetz,

3. über Urheberrecht und Verlagsrecht, 4. über Olympiaschutzstreitsachen, 5. über namensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Streitigkei-

ten über Internetdomains, 6. wegen verbraucherschutzgesetzwidriger Praktiken gemäß § 2 UKlaG, 7. die der Sonderzuständigkeit der 3. Zivilkammer gem. Ziff. 4 und 5.

(S. 48) oder der 6. Zivilkammer (S. 51) unterliegen, 8. sowie Regressprozesse gegen Rechtsanwälte aufgrund ihrer außerge-

richtlichen und gerichtlichen Tätigkeit in Verfahren 1. bis 7. betreffend. auch soweit diese Ansprüche im Wege der Aufrechnung, Einrede oder

Widerklage geltend gemacht werden, erfasst. IX. Sonderturnus Einstweilige Verfügungen und Arreste Wettbewerb Zivil - 3. und 6. Zivilkammer -

Im Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste Wettbewerb Zivil werden

1. Antragsverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, soweit die-se nicht der Sonderzuständigkeit einer Kammer unterliegen,

. 2. Antragsverfahren auf Erlass eines Arrestes

erfasst, soweit es sich um Verfahren handelt, die der Zuständigkeit der 3. und 6. Zivilkammer entsprechend dem Sonderturnus Wettbewerb Zivil (VIII. Ziff. 1 – 8) unterliegen.

29

B. Turnuskreise der Kammern für Handelssachen

Es werden bei den Kammern für Handelssachen jeweils folgende Turnuskreise gebil-det:

I. Stammturnus KfH (O, OH, S, T, AR)

- 3., 5., 6., 8., 9., 10., 11., 13., 14. und 15. KfH -

Im Stammturnus KfH werden Verfahren der Registerzeichen O, OH, S, T, AR vor der Kammer

für Handelssachen erfasst, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. II. Sonderturnus Einstweilige Verfügungen und Arreste KfH

- 3., 5., 9., , 11., 13., 14. und 15. KfH –

Im Sonderturnus Einstweilige Verfügungen und Arreste KfH werden

1. Antragsverfahren auf Erlass einer einstweilige Verfügung, soweit diese nicht der Sonderzuständigkeit der 6., 8. und 10. KfH unterliegen,

2. Freigabeverfahren nach §§ 246a, 327 II, 319 AktG und 16 III UmwG

3. Antragsverfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 49 FamFG in Verfahren, für die gem. § 38 Hessische Justizzustän-digkeitsverordnung die Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt am Main begründet ist,

erfasst.

III. Sonderturnus Wettbewerb KfH (O, OH, S, T)

- 6., 8. und 10. KfH –

Im Sonderturnus Wettbewerb KfH werden mit Ausnahme von Anträgen auf

Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes alle unter den Registerzeichen O, OH, S und T geführten Verfahren

1. für die die Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt am Main nach § 87 GWB begründet ist, aus dem Markenrecht, aus dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb, dem Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen ferner gemäß Art. 81, 82 EG-Vertrag und Art. 101, 102 AEUV;

2. über das Geschmacksmuster- und Designrecht und nach dem Schrift-zeichengesetz;

3. über Urheberrecht und Verlagsrecht, 4. über Olympiaschutzstreitsachen, 5. über namensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Streitigkeiten

über Internetdomains 6. wegen verbraucherschutzgesetzwidriger Praktiken gemäß § 2 UKlaG; 7. sowie Regressprozesse gegen Rechtsanwälte aufgrund ihrer außerge-

richtlichen und gerichtlichen Tätigkeit in den Verfahren gem. Ziff. 1 bis 6

auch soweit diese Ansprüche im Wege der Aufrechnung, Einrede oder Widerklage geltend gemacht werden, erfasst.

IV. Sonderturnus Einstweilige Verfügungen und Arreste Wettbewerb KfH - 6., 8. und 10. KfH –

Im Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste Wettbewerb KfH werden mit Ausnahme von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfü-gung oder eines Arrestes erfasst

1. Antragsverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, soweit diese nicht der Sonderzuständigkeit einer Kammer unterliegen,

. 2. Antragsverfahren auf Erlass eines Arrestes.

soweit es sich um Verfahren handelt, die der Zuständigkeit der 6., 8 und 10. Kammer für Handelssachen entsprechend dem Stammturnus Wettbe-

30

werb KfH (s. III) unterliegen.

C. Zuteilungsverfahren I. In der Verteilungsstelle werden alle Verfahren nach der Reihenfolge der Kennzahl des

Turnusstempels in Eureka Zivil erfasst und zugeteilt. Für jede Kammer, die an einem der o.g. Turnuskreise teilnimmt, wird in Eureka Zivil ein Punktekonto geführt. Für jede Zuteilung erhält die Kammer auf dem Punktekonto Gut-schriften nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

II. Ein Verfahren, für das mehrere Kammern zuständig sein können, für das aber keine Sonderzuständigkeit besteht (allgemeine Zivilsache), wird der Kammer zugeteilt, deren Punktestand im Zeitpunkt der Zuteilung dieser Sache auf dem Punktekonto des Stamm-turnus am niedrigsten ist. Bsp.: Ein Schadensersatzprozess aufgrund eines Verkehrsunfalls unterliegt keiner Son-derzuständigkeit. Die Zuständigkeit der Kammer bestimmt sich danach, welche Kammer den geringsten Punktestand im Stammturnus hat.

III. Ein Verfahren, das in die Sonderzuständigkeit einer einzigen Zivilkammer fällt, die am Stammturnus teilnimmt, wird dieser Kammer unmittelbar unter Anrechnung auf den Stammturnus zugeteilt. Bsp: Eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Kassel in WEG-Sachen, das der ausschließlichen Zuständigkeit der 13. Zivilkammer unterliegt, wird zugunsten der 13. Zi-vilkammer nur im Stammturnus verbucht.

IV. Ein Verfahren, das in die Sonderzuständigkeit einer einzigen Zivilkammer fällt, die am Stammturnus teilnimmt, hinsichtlich dessen aber die Anrechnung auf einen Sonderturnus bestimmt wurde, wird dieser Kammer unmittelbar unter Anrechnung auf den Sonder- und den Stammturnus zugeteilt. Bsp.:

Ein Verfahren, in dem Amtshaftungsansprüche und zugleich Ansprüche aus Heilbe-handlung geltend gemacht werden, das in die alleinige Zuständigkeit der 4. Zivil-kammer fällt, wird zunächst kraft ausdrücklicher Regelung dem Sonderturnus Heil-behandlung und sodann dem Stammturnus gutgeschrieben.

Ein Verfahren, in dem Ansprüche nach presserechtlichen Vorschrift geltend ge-macht werden, das in die alleinige Zuständigkeit der 3. Zivilkammer fällt, wird zu-nächst kraft ausdrücklicher Regelung dem Sonderturnus Wettbewerb und sodann dem Stammturnus gutgeschrieben.

V. Ein Verfahren, für das eine Sonderzuständigkeit mehrerer Zivilkammern besteht, wird im jeweiligen Sonderturnus zugeteilt. Es wird der Kammer zugeteilt, deren Punktestand auf dem Punktekonto des Sonderturnus im Zeitpunkt der Zuteilung dieser Sache am nied-rigsten ist. Die Zuweisung eines Verfahrens in einen der Sonderturnusse

1. Bank 2. Bau 3. Berufung 4. Heilbehandlung 5. Personenversicherung 6. Wettbewerb Zivil 7. Wettbewerb KfH 8. Einstweilige Verfügungen und Arreste Zivil 9. Einstweilige Verfügungen und Arreste KfH 10. Einstweilige Verfügungen und Arreste Wettbewerb Zivil 11. Einstweilige Verfügungen und Arreste Wettbewerb KfH

hat eine Gutschrift im Stammturnus Zivil bzw. Stammturnus KfH zur Folge.

31

Bsp.: Ein Verfahren, das in die Zuständigkeit der Baukammer fällt, wird zunächst über den Sonderturnus Bau der Kammer zugewiesen, die den geringsten Punktestand im Sonderturnus hat. Die für das Verfahren zu vergebenden Punkte werden der zuständi-gen Kammer zunächst im Sonderturnus Bau und sodann im Stammturnus Zivil gutge-schrieben.

VI. Die Gutschrift der Zuweisungspunkte im Sonder- und im Stammturnus richtet sich nach der Wertigkeit der Sache und den der Kammer zugewiesenen Arbeitskraftanteilen (AKA). Sie erfolgt im Zeitpunkt der Zuweisung eines Verfahrens durch die Verteilungsstelle. Nach der Gutschrift und Zuweisung erfolgt die Zuteilung der nächsten Sache.

VII. Die Zuweisungspunkte (ZP) errechnen sich daraus, dass die Wertigkeit des zugewiese-nen Verfahrens (W) durch die Arbeitskraftanteile der Kammer (AKA) geteilt wird:

ZP = W : AKA. Nach jeder Division wird dabei auf Hundertstel mathematisch gerundet. Nach der letzten Zuteilung eines jeden Arbeitstages dokumentiert die Verteilungsstelle den jeweils aktuel-len Punktestand in Papierform.

D. Arbeitskraftanteil (AKA)

I. Soweit das Präsidium keine abweichende Regelung getroffen hat, gelten als AKA die tatsächlich der Kammer zur Verfügung gestellten Arbeitskraftanteile gemäß den Bestim-mungen unter Abschnitt B. „Kammerübersicht Zivilkammern“ (S. 46) oder D. „Kammerübersicht Kammern für Handelssachen“ (S. 83). Ist in Abschnitt B. „Kammerübersicht Zivilkammern“ (S. 46) oder D. „Kammerübersicht Kammern für Handelssachen“ (S. 83) kein Arbeitskraftanteil genannt, entspricht die Zu-weisung einer vollen Arbeitskraft (10/10).

II. Wird die einer Kammer zugewiesene Arbeitskraft während des laufenden Geschäftsjah-res verändert, werden die turnuswirksamen Arbeitskraftanteile der Kammer ab dem vom Präsidium bestimmten Zeitpunkt dem Umfang der Veränderung angepasst.

III. Im Falle der Dienstunfähigkeit oder der Wiedereingliederung verringert sich der Ar-beitskraftanteil der jeweiligen Kammer um den entfallenden Arbeitskraftanteil in der Kammer ab der 5. Woche der Dienstunfähigkeit bis zur Wiederaufnahme des Dienstes, im Fall der Wiedereingliederung ab deren Beginn, in Mutterschutzfällen oder im Fall ei-nes Beschäftigungsverbots jeweils für deren Dauer.

E. Wertigkeit (W)

I. Wertigkeit (W) einzelner Verfahren Geschäfte, die im Folgenden nicht genannt sind, erhalten die Wertigkeit „10“. Im Üb-rigen werden die Geschäfte wie folgt bewertet: O-Verfahren: Arzthaftungssachen gemäß Sonderturnus Heilbehandlung 15 Bausachen gemäß Sonderturnus Bau 15 Bausachen der KfHs 15 Berufsunfähigkeitsversicherung 15 Fiskussachen gem. Ziff. 4 der Zuständigkeitsbeschreibung der 4. Zivilkammer, wenn zugleich Ansprüche aus Heil- behandlung geltend gemacht werden 15 Kartellverfahren 15 Patent 15 Verfahren in englischer Sprache vor der 2. KfH 15 OH-Verfahren

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– selbständige Beweisverfahren – auch soweit eine Son-derzuständigkeit begründet ist 10 OH-Verfahren der 17. Zivilkammer 10 sonstige OH-Verfahren 7 S-Verfahren 10 T-Verfahren 3,3 AR-Verfahren 0 Spruchverfahren i.S.d. SpruchG (22. Zivilkammer, 5. KfH): die ersten 20 Neueingänge, die den gleichen gesellschafts- rechtlichen Sachverhalt betreffen jeweils 10 Verfahren auf Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel 10

II. Sonderregelungen

1. Im Falle einer gerichtsinternen Abgabe oder Verweistung ist das Verfahren un-verzüglich der Eingangsstelle zuzuleiten, wo es eine neue Kennzahl erhält. Es ist sodann unverzüglich der Verteilungsstelle zur Neuverteilung und Korrektur des jeweiligen Turnusses zuzuleiten. Im Falle einer Abgabe oder Verweisung werden der abgebenden Kammer – vorbehaltlich nachfolgender Regelungen - von der Verteilungsstelle unverzüglich die Zuweisungspunkte abgezogen, welche sie durch das Verfahren erhalten hat. Die Kammer, welche das Verfahren erhält, wird so behandelt, als sei es zu dem Zeitpunkt, als es mit Abgabevermerk bei der Verteilungsstelle eingegangen ist, als neues Verfahren eingegangen. Die Geschäftsstelle der übernehmenden Kammer teilt die erfolgte Übernahme unverzüglich unter Vorlage der Akten der Verteilungsstelle und nachrichtlich der abgebenden Kammer schriftlich mit. Entsprechendes gilt bei der mehrfachen Eintragung eines Verfahrens (z.B. ver-sehentliche Doppelteintragung nach Eingang per Fax und im Original).

2. Im Falle der Entscheidung des Präsidiums über einen Zuständigkeitsstreit ge-mäß Buchst. I (S. 41) oder im Fall einer Entscheidung nach § 36 ZPO über Zu-ständigkeitsstreitigkeiten zwischen Kammern des Landgerichts Frankfurt am Main wird entsprechend Abs. 1 verfahren, wobei als Zeitpunkt des Neueingangs der Zeitpunkt gilt, in dem das Verfahren mit der Präsidiumsanordnung oder dem Beschluss nach § 36 ZPO der Eingangsstelle vorgelegt wird.

3. Wird ein Verfahren nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil oder Wider-spruch gegen einen Beschluss nach § 924 ZPO an eine andere Kammer des Landgerichts Frankfurt am Main abgegebenoder verwiesen, werden der abge-benden/verweisenden Kammer abweichend von Ziff. 1 die Zuweisungspunkte nicht abgezogen, welche sie für das Verfahren erhalten hat.

III. Zweifelsfälle Bei Zweifelsfällen über die Wertigkeit hat die Verteilungsstelle den niedrigsten in Be-tracht kommenden Wert festzusetzen; der/die Vorsitzende bzw. Einzelrichter/in kann das Geschäft dem Präsidium zur Festsetzung der Wertigkeit vorlegen. Setzt das Präsi-dium eine andere Wertigkeit fest, berücksichtigt die Verteilungsstelle diese unverzüg-lich, sobald ihr der Präsidiumsbeschluss vorgelegt wird.

F. Besondere Zuständigkeitsbestimmungen

I. Geht in einem Verfahren zeitgleich eine Berufung und eine Beschwerde ein, so ist für bei-de Verfahren die Kammer zuständig, der die Berufung turnusmäßig zuzuteilen ist. Ist oder war eine Kammer bereits mit der Berufung oder einer Beschwerde befasst, so ist diese Kammer auch für eine nachfolgend eingelegte Berufung oder Beschwerde in der gleichen Sache – unter Anrechnung auf den Turnus - zuständig. Dies gilt nicht, wenn es sich bei der vorausgegangenen Beschwerde um eine solche gemäß Ziff. 4 der Zuständigkeitsbeschrei-bung der 16. Zivilkammer gehandelt hat.

II. Die Sonderzuständigkeit einer Kammer für die Entscheidung über Beschwerden erfasst auch

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1. Entscheidungen über die Kosten nach §§ 91a, 93, 269 Abs. 3 ZPO, 2. über den Streitwert in Verfahren über die Prozesskostenhilfe (§ 127 Abs. 2 ZPO) 3. über vorläufige Maßnahmen nach den §§ 707, 719, 769 und 771 Abs. 3 ZPO 4. über Anträge auf Erlass von Arresten und einstweiligen Verfügungen.

III. Die Zuständigkeit für einen Urkunden-, Scheck- oder Wechselprozess begründet auch -

ohne Punktegutschrift im Turnus - die Zuständigkeit für das jeweilige Nachverfahren.. Steht bereits fest (etwa wegen schon vorgebrachter Einwendungen), dass nur für das Nachverfah-ren eine Sonderzuständigkeit begründet ist, so gilt diese Zuständigkeit bereits für den Ur-kunden-, Scheck- oder Wechselprozess.

IV. Ist oder war bereits ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Ar-restes anhängig, so ist für einen in der gleichen Sache später anhängig werdenden Eilan-trag sowie für das Hauptsacheverfahren – unter Punktegutschrift im Turnus - die Kammer zuständig, die mit dem Eilverfahren befasst war oder ist, sofern diese Kammer noch besteht und ihr Geschäftsbereich Neueingänge erstinstanzlicher Verfahren erfasst. Ist bereits ein Hauptsacheverfahren anhängig, so wird ein Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz von derselben Kammer bearbeitet. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Klagen nach § 64 ZPO und § 945 ZPO sowie Anträge und Klagen nach §§ 926 und 927 ZPO.

V. Ist oder war bereits ein Klagezulassungsverfahren nach § 148 AktG anhängig, so ist für ein in der gleichen Sache später anhängig werdendes Klagezulassungsverfahren sowie für das Hauptsacheverfahren - unter Punktegutschrift im Turnus - die Kammer zuständig, die mit dem Klagezulassungsverfahren befasst war oder ist, sofern diese Kammer noch besteht und ihr Geschäftsbereich Neueingänge erstinstanzlicher Verfahren erfasst. Ist bereits ein Haupt-sacheverfahren anhängig, so ist für ein Klagezulassungsverfahren dieselbe Kammer zu-ständig.

VI. Für Anträge auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens ist bei Anhängigkeit des Streitverfahrens - unter Punktegutschrift im Turnus - die Kammer zuständig, die mit dem Hauptsacheverfahren befasst ist. Ist oder war bereits ein selbständiges Beweisverfahren an-hängig, so ist die hiermit befasste Kammer auch für ein später anhängig werdendes Haupt-sacheverfahren zuständig, sofern diese Kammer noch besteht und ihr Geschäftsbereich Neueingänge erstinstanzlicher Verfahren umfasst.

VII. Ausgesetzte, ruhende und weggelegte Verfahren bleiben, auch wenn eine neue Zählkar-te zu verteilen ist - ohne Punktegutschrift im Turnus - bei der Kammer anhängig, bei welcher sie ursprünglich anhängig waren, sofern die Kammer noch besteht und für die Instanz und sachlich noch zuständig ist. Das gleiche gilt, wenn ein Verfahren nach einer Abgabe oder Verweisung an ein anderes Gericht erneut anhängig wird. Es handelt sich auch dann um die gleiche Sache, wenn der ursprüngliche Streitgegenstand z.B. durch Klageerhöhung oder Verfahrensverbindung erwei-tert wird.

VIII. Für zurückverwiesene Verfahren ist - ohne Punktegutschrift im Turnus - die Kammer zu-ständig, bei der das Verfahren ursprünglich zuletzt anhängig war, soweit nicht ausdrücklich die Zuständigkeit einer anderen Kammer bestimmt ist.

IX. Wird ein Verfahren mehrfach eingetragen (z.B. bei Einreichung einer Klage per Fax und Original) oder werden Verfahren nach § 147 ZPO - kammerübergreifend - verbunden, so ist - ohne Punktegutschrift im Turnus - die Kammer zuständig, der die frühere Eingangskenn-zahl zugewiesen wurde.

X. Werden gegen eine Mehrheit von Antragsgegnern als Gesamtschuldner geführte Mahnver-fahren an das Landgericht Frankfurt am Main abgegeben, ist - unter Punktegutschrift im Tur-nus - die Kammer zuständig, bei der das erste Verfahren anhängig geworden ist. Ist für das später anhängige Verfahren die Zuständigkeit einer Spezialkammer begründet, ist diese auch für das zuerst anhängig gewordene Verfahren zuständig.

XI. Übernimmt eine Partei vor dem Güterichter i.S.v. § 278 Abs. 5 ZPO eine Verpflichtung zur Beendigung des verwiesenen Verfahrens oder wird ein an den Güterichter verwiesenes Ver-fahren vor dem Güterichter beendet, so teilt die Geschäftsstelle der Güterichter dies der Ver-teilungsstelle mit.

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XII. Durch eine Abgabe wird die Zuteilung der bis zum Eingang der abgegebenen Sache in der Verteilungsstelle bereits einer bestimmten Kammer zugewiesenen Verfahren nicht berührt. Gleiches gilt für eine irrtümlich erfolgte Falschzuteilung und alle danach zugewiesenen Ver-fahren.

XIII. Eine Kammer, die mit der Bearbeitung eines Verfahrens begonnen hat, bleibt grundsätzlich dafür weiter zuständig, auch wenn sich die Unzuständigkeit nachträglich ergibt. Dies gilt nicht,

1. wenn sich die Unzuständigkeit daraus ergibt, dass für eine im Wege der Aufrech-nung, Einrede oder Widerklage geltend gemachte Forderung die Spezialzuständig-keit einer Kammer begründet wurde,

2. für den Fall der Mehrfacheintragung nach Ziff. IX. oder 3. wenn für Geschäfte einer bestimmten Art eine Sonderzuständigkeit besteht.

Als Beginn der Bearbeitung gilt, wenn Gütetermin oder früher erster Termin anberaumt, das schriftliche Vorverfahren angeordnet, das schriftliche Verfahren angeordnet oder der Streit-wert – auch vorläufig – festgesetzt wird. In Berufungsverfahren, Beschwerdeverfahren und in selbständigen Beweisverfahren gilt als Beginn der Bearbeitung jede an einen Verfahrensbeteiligten gerichtete Verfügung, in Beru-fungs- und Beschwerdeverfahren jedoch erst, nachdem die erstinstanzlichen Akten dem Richter vorliegen. Die Erledigung notwendiger Eilmaßnahmen gilt nicht als Beginn der Bearbeitung, wenn die Erörterung der Zuständigkeitsfrage sich unmittelbar daran anschließt.

XIV. Bei Änderung der Geschäftsverteilung werden bereits anhängige Verfahren in der bisheri-gen Zuständigkeit weiterbearbeitet, soweit keine Sonderregelung erfolgt.

XV. Eine Kammer, die ein Verfahren abtrennt, bleibt auch für das abgetrennte Verfahren – ohne Punktegutschrift im Turnus – zuständig, sofern für das abgetrennte Verfahren nicht die Son-derzuständigkeit einer anderen Kammer begründet ist. Der aufnehmenden Kammer werden die für das Verfahren angesetzten Punkte gutgeschrieben.

XVI. Wird ein Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen, ohne dass die Geschäftsverteilung eine Regelung enthält, so greift bei Zivilkammern deren Vertretungs-regelung über die Vertretung der Mitglieder in den Zivilkammern: (S. 80), bei Kammern für Handelssachen die Regelungen über die Vertretung bei den Kammern für Handelssachen (S. 100) ein.

XVII. Vorstehende Vorschriften zu C. und E. gelten sinngemäß für Verfahren, die vor dem 01.01.2018 eingegangen sind, d.h. für solche, für die eine Kammer tatsächlich keine Zuwei-sungspunkte erhalten hat.

G. Güterichtertätigkeit i.S.v. § 278 Abs. 5 ZPO 1. Für die Tätigkeit als Güterichter i.S.v. § 278 Abs. 5 ZPO in der Fassung des Gesetzes zur

Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.07.2012 werden folgende Dezernate gebildet:

Dezernat I: Vors. Richter am LG Kaiser-Klan Dezernat II: Vors. Richterin am LG Götz-Tallner (0,05/10) Dezernat III Vors. Richterin am LG Willoughby Dezernat IV Richterin am LG Dr. Thoma (0,05/10) Dezernat V Richterin am LG Szustak (0,05/10) Geschäftsstelle:

Sitzungssäle

JFAe Nounouh-Al Berdahi

Tel. 2627 Fax 6847

247 B 176 B, 255 B

Im Falle der Verhinderung wird Dezernat I durch Dezernat II, Dezernat II durch Dezernat III, Dezernat III durch Dezernat IV, Dezernat IV durch Dezernat V und Dezernat V durch Dezer-nat I vertreten.

2. Die Zuteilung der Güterichtersachen auf die entsprechenden Dezernate erfolgt nach den folgenden Bestimmungen:

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Sämtliche Verweisungen an den Güterichter i.S.v. § 278 Abs. 5 ZPO sind unverzüglich der Geschäftsstelle der Güterichter zuzuleiten. Die Regelungen unter Teil 3, A bis E finden keine Anwendung. Sie erhalten dort in der Reihenfolge ihres Eingangs - neben einem besonderen Eingangs-stempel - eine fortlaufende Kennzahl. Sachen, die bei der Eingangsstelle gleichzeitig einge-hen, erhalten aufeinander folgende Kennzahlen nach der Reihenfolge der Bearbeitung. Die Kennzahl besteht aus dem Datum und einer täglich neu mit 001 beginnenden Zahl. Nach Vergabe der Kennzahl werden die Sachen von der Geschäftsstelle zugeteilt. Die Zuteilung auf die einzelnen Dezernate richtet sichdem Turnusblatt „Güterichter“:

Dezernat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

I

II

III

IV

V

Nach der Reihenfolge der Kennzahl werden die Verfahren in jeder Zeile dem jeweils nächs-ten Dezernat mit einem zu belegenden freien Feld zugeteilt. Wenn die jeweils letzte Reihe erschöpft ist, beginnt der Turnus in gleicher Weise von vorne. Wird eine Sache wiederholt dem Güterichter vorgelegt, so wird sie unter Anrechnung auf den Turnus dem Dezernat zugewiesen, in dem die Sache erstmals bearbeitet worden ist.

Sofern die Parteien übereinstimmend erklären, dass sie die Güteverhandlung in englischer Sprache führen wollen und auf einen Dolmetscher verzichten, ist das Dezernat III zuständig.

3. Für jeden Eingang in den Dezernaten I und III erfolgt folgende Entlastung: Für einen Eingang im Dezernat I werden im Turnuskreis C in der Anlage 5 zur Geschäftsver-teilung in der Zeile der 21. Strafkammer an den nächstbereiten 3 Stellen Freikreuze einge-tragen. Für jeden Eingang im Dezernat III erhält die 3. KfH im Stammturnus KfH Zuweisungspunkte gutgeschrieben, wobei Eingänge, sofern die Güteverhandlung in englischer Sprache zu führen ist, mit der Wertigkeit 15, im übrigen mit der Wertigkeit 10 bewertet werden. Die Höhe der Gutschrift errechnet sich nach der Formel ZP = W : AKA. Sie erfolgt jeweils nachträglich am 5. Werktag eines Quartals (Jan., Apr., Juli, Okt).

H. Internationale Kammer für Handelssachen

Verfahren, die der Zuständigkeit der Kammern für Handelssachen gemäß Stammturnus KfH unterliegen und für die keine Sonderzuständigkeit einer anderen Kammer begrün-det ist, werden, soweit der Rechtsstreit einen internationalen Bezug aufweist und die Parteien bis zum Ablauf der Klageerwiderungsfrist übereinstimmend erklären, dass sie die mündliche Verhandlung in englischer Sprache führen wollen und auf einen Dolmet-scher verzichten, vor der 2. Kammer für Handelssachen verhandelt. Für jedes an die 2. Kammer für Handelssachen abgegebene Verfahren werden der ab-gebenden Kammer die für das Verfahren erteilten Zuweisungspunkte abgezogen und der 3. Kammer für Handelssachen Zuweisungspunkte entsprechend Teil 3, Buchst. C und D gutgeschrieben. Die Höhe der Gutschrift errechnet sich nach der Formel ZP = W : AKA. Sie erfolgt jeweils am 5. Werktag eines Quartals (Jan., Apr., Juli, Okt).

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Teil 4 Allgemeine Bestimmungen in Strafsachen Die Zuteilung der eingehenden Strafsachen erfolgt, soweit sie nicht aufgrund der nachstehenden

Regelungen unter V. der Geschäftsverteilung einzelnen Kammern im Rahmen einer Sonderzustän-digkeit zugewiesen werden, im Turnus. Für die Zuteilung im Turnus gelten unter Berücksichtigung der Anrechnung der Sonderzuständigkeiten auf den Turnus die nachfolgenden Regelungen

I. Turnus der großen Strafkammern

1. Eingangsstelle

a) Alle neu eingehenden Verfahren aus dem Zuständigkeitsbereich der großen Strafkammern

sind - soweit nicht die Sonderzuständigkeit der 9. und der 23. Strafkammer gegeben ist - un-verzüglich der Eingangsstelle zuzuleiten. Hierzu gehören (abschließende Aufzählung):

Anklagen

Anträge im Sicherungsverfahren (§ 413 StPO)

Anträge auf Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche An-ordnung der Sicherungsverwahrung in den Fällen des § 74f Abs. 2 GVG

Anträge im selbständigen Einziehungsverfahren (§§ 440ff. StPO) und im Verfahren über die Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personen-vereinigung (§ 444 StPO)

Berufungen gegen Urteile des Jugendschöffengerichts

Beschwerden

AR-Verfahren

sowie an das Landgericht verwiesene oder diesem übertragene Verfahren nach oder in entsprechender Anwendung der §§ 12 Abs. 2, 15, 19, 209 Abs. 1, 270, 354 Abs. 2 S. 1 2. Alt. StPO.

b) In der Eingangsstelle erhalten die Verfahren in der Reihenfolge ihres Eingangs einen be-sonderen Eingangsstempel mit einer Kennzahl. Die Kennzahl besteht aus dem Datum und einer täglich neu mit 001 beginnenden Zahl. Getrennte Verfahren, die als getrennte Vorgänge eingehen, sind auch dann getrennt zu be-handeln, wenn sie dasselbe Aktenzeichen führen. Beschwerden, die als nicht getrennte Vorgänge gleichzeitig bei der Eingangsstelle eingehen und dasselbe Aktenzeichen führen, zählen als ein Eingang. Verfahren, die bei der Eingangsstelle gleichzeitig eingehen, erhalten aufeinander folgende fortlaufende Kennzahlen nach der Reihenfolge der Bearbeitung. Sodann werden die Verfah-ren an die für die Großen Strafkammern zuständige Verteilungsstelle abgegeben.

2. Verteilungsstelle

In der Verteilungsstelle werden die in die Zuständigkeit der Staatsschutzkammer sowie

die in eine Sonderzuständigkeit einer Kammer fallenden und nicht zur Zuteilung im Tur-nus anstehenden Verfahren getrennt. Hierüber ist eine Liste zu führen. Die übrigen Verfahren werden nach ihrer Zugehörigkeit zu einem der nachfolgend aufge-führten Turnuskreise sortiert.

a) Turnuskreis A: Haftsachen (Anlage 5a)

Anklagen und Anträge im Sicherungsverfahren (§ 413 StPO) und die an das Landgericht verwiesenen oder diesem übertragenen Verfahren (§§ 12 Abs. 2, 15, 19, 209 Abs. 1, 270, 354 Abs. 2 S. 1, 2. Alt. StPO auch in entsprechender An-wendung – abschließende Aufzählung), soweit zum Zeitpunkt des Eingangs der Akte bei dem Landgericht Frankfurt am Main mindestens gegen einen der Be-schuldigten die Untersuchungshaft oder die einstweilige Unterbringung in der eingegangenen Sache vollzogen wird

Anträge auf Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsver-wahrung in den Fällen des § 74f Abs. 2 GVG.

b) Turnuskreis B: Nichthaftsachen (Anlage 5)

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Alle übrigen Anklagen und Anträge im Sicherungsverfahren (§ 413 StPO) und die an das Landgericht verwiesenen oder diesem übertragenen Verfahren (§§ 12 Abs. 2, 15, 19, 209 Abs. 1, 270, 354 Abs. 2 S. 1, 2. Alt. StPO, auch in entspre-chender Anwendung – abschließende Aufzählung),

ferner Anträge im selbständigen Einziehungsverfahren (§ 440f StPO) und im Ver-fahren über die Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung (§ 444 StPO).

c) Turnuskreis C: Beschwerden (Qs-Verfahren) (Anlage 5).

a)

d) Turnuskreis D: AR-Verfahren (Anlage 5) Alle sonstigen Eingänge in erstinstanzlichen Strafsachen (insbesondere Ent-scheidungen nach §§ 14, 27 Abs. 4, 81, 141 Abs. 4, 153 Abs. 1 S.1, 153a Abs. 1, 153b Abs. 1, 161a Abs. 3, 163a Abs. 3, 406e, 406g, 478 StPO, ferner Wiederauf-nahmeanträge und Zuständigkeitsbestimmungen), bei denen es sich nicht um nachträgliche Entscheidungen oder um AR-Verfahren handelt, die ein bereits an-hängiges Verfahren betreffen oder der Spezialzuständigkeit einer Strafkammer unterliegen.

e) Turnuskreis E (nur Jugendkammer): Berufungen gegen Urteile des Jugendschöf-fengerichts (Anlage 7).

3. Verteilung

a) Die Zuteilung innerhalb der einzelnen Turnuskreise richtet sich für Verfahren, für die keine Sonderzuständigkeit einer Strafkammer begründet ist – sogenannte allgemeine Strafverfahren - nach den Turnusblättern gemäß Anlage 5 (für die Turnuskreise B bis D), Anlage 5a für den Turnuskreis A . Soweit die Zuständigkeit des Schwurgerichts, der Jugendkammer oder der Wirt-schaftsstrafkammer gegeben ist, richtet sich die Zuteilung nach den Turnusblättern gem. Anlagen 7 (Jugend), 8 (Schwurgericht) und 9 (Wirtschaft) zur Geschäftsvertei-lung. Nach der Reihenfolge der Kennzahl werden die Verfahren in jeder Spalte, beginnend mit der ersten Reihe, jeweils von oben nach unten der jeweils nächsten Kammer mit einem zu belegenden freien Feld zugeteilt. Wenn die letzte Spalte erschöpft ist, beginnt der Turnus in gleicher Weise von vorne. Unabhängig von vorstehender Reihenfolge wird im Turnuskreis A und B der Wirt-schaftsstrafkammern ein Eingang einer Wirtschaftsstrafsache der Wirtschaftsstraf-kammer an nächstbereiter Stelle zugeteilt, bei der bereits ab dem 01.01.2011 bei glei-chem staatsanwaltlichem Aktenzeichen eine Beschwerde anhängig geworden war. Ebenfalls unabhängig von vorstehender Reihenfolge wird im Turnuskreis C der Wirt-schaftsstrafkammern ein Eingang der Wirtschaftsstrafkammer an nächstbereiter Stelle zugeteilt, bei der bereits ab dem 01.01.2011 bei gleichem staatsanwaltlichem Akten-zeichen eine Beschwerde anhängig geworden war. Dies gilt nicht, wenn die Wirt-schaftsstrafkammer als allgemeine Strafkammer vorbefasst war.

b) Verfahren, die falsch in die Anlagen eingetragen sind, werden der Eingangsstelle zu-geleitet, die ihnen eine neue Kennzahl zuteilt und sie an die Verteilungsstelle weiterlei-tet. Dort werden die Verfahren erneut gemäß Buchst a). zugeteilt. Der abgebenden Kammer werden bei der nächsten, dieser nach dem Turnus zu-stehenden Zuteilung zwei Eingänge zugewiesen. Dies gilt entsprechend, wenn eine Kammer eine ihr im Turnus zugeteilte Sache wegen einer Sonderzuständigkeit über die Verteilungsstelle an die dafür zuständige Strafkammer abgibt. Durch eine irrtümlich erfolgte Falschzuteilung wird die Zuteilung der danach zugeteil-ten Verfahren nicht berührt. Eine Kammer, die eine Entscheidung nach den §§ 202 bis 204 und § 225a StPO ge-troffen hat, bleibt mit der jeweiligen Sache auch dann weiter befasst, wenn sich ihre Unzuständigkeit nachträglich ergibt, es sei denn, es handelt sich um die gesetzliche Zuständigkeit einer anderen Kammer oder eines anderen Gerichts.

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c) Als Eingang auf den Turnus werden angerechnet:

bei der 27. Strafkammer (Staatsschutzkammer) Verfahren aus dem Zuständigkeits-

bereich der Kammer zu Ziff. 2. sowie

die in die Sonderzuständigkeit einer anderen Strafkammer fallende Verfahren.

Die Verfahren werden bei der zuständigen Kammer unter Anrechnung auf den Turnus an der nächstbereiten Stelle eingetragen;

d) im Turnuskreis A oder B:

alle gemäß V.C.1. der Geschäftsverteilung an eine andere Kammer des Land-gerichts zurückverwiesenen Verfahren

die im Turnuskreis D zugeteilten Wiederaufnahmesachen, soweit eine Ent-scheidung über die Zulässigkeit nach § 368 StPO getroffen ist

die zur Übernahme nach § 209 Abs. 2, 225a Abs. 2 StPO, 40 Abs. 4 JGG vor-gelegten Verfahren, sobald ein entsprechender Übernahmebeschluss ergan-gen ist

Verfahren, die durch Verbindung von einer anderen Kammer des Landgerichts oder einem anderen Gericht übernommen werden

Anträge auf Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgli-che Anordnung der Sicherungsverwahrung in den Fällen des § 74f Abs. 1 GVG

Verfahren, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu Buchst. d) außerhalb des Tur-nus zugewiesen, bearbeitet oder übernommen worden sind, werden der Eingangsstelle zugeleitet, die ihnen eine Kennzahl zuteilt und sie an die Verteilungsstelle weiterleitet. Dort werden die Verfahren bei der zuständigen Kammer an nächstbereiter Stelle einge-tragen und auf den Turnus als Eingang angerechnet. Abweichend davon, werden zurück-verwiesene Verfahren in dem entsprechenden Turnuskreis A oder B bei der zuständigen Kammer schon dann eingetragen, wenn die Vorabmitteilung des Bundesgerichtshofs über die Zurückverweisung eingegangen ist.

e) Eine Kammer bleibt ohne Anrechnung auf den Turnus zuständig für

bereits zugeteilte Anklagen und Anträge im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, die nach Zurücknahme nach § 156 StPO wegen derselben Tat im Sinne des § 264 StPO erneut erhoben werden; dies gilt auch dann, wenn in das jeweils andere Verfahren übergeleitet wird, sich die Zahl der Beschuldigten ändert und/oder die Anklage erweitert wird, soweit nicht die Sonderzuständig-keit einer anderen Kammer gegeben ist,

abgetrennte und verbundene Verfahren, wenn beide Verfahren bei derselben Kammer anhängig bleiben,

Verfahren, die nach Eröffnung von oder vor einem Gericht niedriger oder ande-rer Ordnung oder nach Abgabe an eine andere Kammer erneut vorgelegt oder an das Landgericht Frankfurt am Main verwiesen werden,

Verfahren, die lediglich nach der Aktenordnung als neues Verfahren zählen (z.B. nach vorläufiger Einstellung nach § 205 StPO),

Nachtragsentscheidungen z.B. nach den §§ 51, 114, 116, 124, 453, 454, 462, 463 StPO.

f) Zu Beginn des neuen Geschäftsjahrs beginnt der Turnus von vorne. Mit Wirkung vom 01.01. eines jeden Geschäftsjahres erhält eine Kammer für jedes in ihrer Reihe beleg-te Feld in nicht erschöpften Reihen des letzten Turnusblattes aller Turnuskreise des vorangegangenen Geschäftsjahres ein Freikreuz an nächstbereiter Stelle eingetragen.

II. Turnus der kleinen Strafkammern

1. Alle neu eingehenden Verfahren aus dem Zuständigkeitsbereich der kleinen Strafkammern

sind unverzüglich der Eingangsstelle zuzuleiten. Dort erhalten sie in der Reihenfolge ihres Eingangs einen besonderen Eingangsstempel mit ei-ner Kennzahl. Die Kennzahl besteht aus dem Datum und einer täglich neu mit 001 beginnen-den Zahl. Getrennte Verfahren, die als getrennte Vorgänge eingehen, sind auch dann getrennt zu be-

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handeln, wenn sie dasselbe Aktenzeichen führen. Verfahren, die bei der Eingangsstelle gleichzeitig eingehen, erhalten aufeinander folgende fort-laufende Kennzahlen nach der Reihenfolge der Bearbeitung.

2. Sodann werden die Verfahren an die Verteilungsstelle abgegeben.

3. War bereits bei einer kleinen Strafkammer ein Verfahren gegen einen Angeklagten eingegan-gen, so ist diese Strafkammer für alle Neueingänge zuständig, die diesen Angeklagten betref-fen, sofern sie a) binnen einer Frist von 12 Monaten nach dem Eingang des früheren Verfahrens eingehen, b) dasselbe Sachgebiet (Spezialzuständigkeit oder allgemeine Zuständigkeit) betreffen und c) sich nur gegen eine Person richten.

4. In der Verteilungsstelle werden die in die Spezialzuständigkeit einer Kammer fallenden Ver-

fahren sowie die zurückverwiesenen Verfahren aussortiert, und zwar getrennt nach a) Berufungen gegen Urteile des Strafrichters, b) Berufungen gegen Urteile des Schöffengerichts,

5. Die übrigen Verfahren werden in der Reihenfolge der Kennzahlen zugeteilt auf

a) den Turnuskreis 1: (Straf/Haft) Berufungen gegen Urteile des Strafrichters, soweit zum Zeitpunkt des Eingangs der Akte bei dem Landgericht Frankfurt am Main mindestens gegen einen der Beschuldigten die Untersuchungshaft oder die einstweilige Unterbringung in der eingegangenen Sache voll-zogen wird

b) den Turnuskreis 1a): (Straf/Nichthaft) alle nicht unter den Turnuskreis 1 fallenden Berufungen gegen Urteile des Strafrichters

c) den Turnuskreis 2: (Schöffen/Haft) Berufungen gegen Urteile des Schöffengerichts, soweit zum Zeitpunkt des Eingangs der Akte bei dem Landgericht Frankfurt am Main mindestens gegen einen der Beschuldigten die Untersuchungshaft oder die einstweilige Unterbringung in der eingegangenen Sache vollzogen wird.

d) den Turnuskreis 2a: (Schöffen/Nichthaft) alle nicht unter den Turnuskreis 2 fallenden Berufungen gegen Urteile des Schöffenge-richts.

6. Die Zuteilung nach Spezialzuständigkeit geht der Zuteilung im Turnus vor. Aus einem Zutrag

werden zunächst die unter 3. und 4. genannten Verfahren bei der zuständigen Kammer an der nächst bereiten Stelle eingetragen und auf den Turnus als Eingang angerechnet. Sodann werden die unter 5. genannten Verfahren auf alle kleinen Strafkammern zugeteilt, die (auch) für allgemeine Strafsachen zuständig sind.

7. Die Zuteilung innerhalb der einzelnen Turnuskreise richtet sich nach Anlage 6 zur Geschäfts-

verteilung. Nach der Reihenfolge der Kennzahlen werden die Verfahren in jeder Spalte, be-ginnend mit der ersten Reihe, jeweils von oben nach unten der jeweils nächsten Kammer mit einem zu belegenden freien Feld zugeteilt. Wenn die letzte Spalte erschöpft ist, beginnt der Turnus in gleicher Weise von vorne.

8. Bei den einzelnen Kammern werden die Verfahren als Eingang auf den jeweiligen Turnuskreis

angerechnet, die a) durch Verbindung oder b) durch Vertretung eines infolge Ablehnung (§§ 22 bis 30 StPO) ausgeschiedenen Kam-

mervorsitzenden oder c) alle gem. Teil 5, E, der Geschäftsverteilung an eine andere Kammer des Landgerichts

zurückgewiesenen Verfahren übernommen werden.

9. Die Zuteilung der Eingänge mit der Spezialzuständigkeit „Verfahren über Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters“ erfolgt nach der Zuständigkeitsregelung der 7. Strafkammer au-ßerhalb der Turnuskreise der kleinen Strafkammern. Für jeweils 1 Eingang mit der vorgenann-ten Spezialzuständigkeit erhält die 7. Strafkammer ein Freikreuz in Turnuskreis 1 oder 1a der Anlage 6) zur Geschäftsverteilung jeweils an nächstbereiter Stelle eingetragen.

10. Für jeden Eingang mit der Spezialzuständigkeit der 32. Strafkammer zu 1. erhält die

32. Strafkammer zwei Freikreuze im Turnuskreis 2, Anlage 6, soweit zum Zeitpunkt des Ein-gangs der Akte bei dem Landgericht Frankfurt am Main mindestens gegen einen der Beschul-digten die Untersuchungshaft oder die einstweilige Unterbringung in der eingegangenen Sa-

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che vollzogen wird, im Übrigen im Turnuskreis 2a). Für jeden Eingang mit der Spezialzuständigkeit der 32. Strafkammer zu 2. der Zuständigkeits-beschreibung erhält die 32. Strafkammer ein Freikreuz in der Anlage 6 unter entsprechender Anwendung von Ziff. 5.

11. Verfahren, die falsch in der Anlage 6 eingetragen oder nach Ziff. 8. umzuverteilen sind, wer-

den vorbehaltlich der Regelung zu Ziff. 12 der Eingangsstelle zugeleitet, die ihnen eine neue Kennzahl zuteilt und sie an die Verteilungsstelle weiterleitet. Dort werden die Verfahren der zuständigen Kammer gemäß den vorstehenden Bestimmungen zugeteilt. Der abgebenden Kammer werden bei der nächsten ihr nach dem Turnus zustehenden Zuteilung zwei Eingänge zugewiesen.

12. Eine Kammer, die mit der Bearbeitung eines Verfahrens begonnen hat, bleibt grundsätzlich

damit weiter befasst, auch wenn sich nachträglich ergibt, dass die Sache falsch eingetragen war. Als Beginn der Bearbeitung gelten nur die Entscheidung über die Annahme der Berufung, jede Haftentscheidung und Anordnung weiterer Beweiserhebung sowie die Bestimmung des Termins zur Berufungshauptverhandlung. Dies gilt nicht, wenn eine Spezialzuständigkeit einer anderen Kammer besteht.

13. Zu Beginn des neuen Geschäftsjahrs beginnt der Turnus von vorne. Mit Wirkung vom 01.01. eines jeden Geschäftsjahres erhält eine Kammer für jedes in ihrer Reihe belegte Feld in nicht erschöpften Reihen des letzten Turnusblattes aller Turnuskreise des vorangegangenen Ge-schäftsjahres ein Freikreuz an nächstbereiter Stelle eingetragen.

III. Verteilung außerhalb des Turnus 1. Für die Zuständigkeit gelten folgende Grundsätze:

a) Bis zur Erhebung der öffentlichen Klage (§ 170 Abs. 1 StPO) ist der Name des

Beschuldigten maßgebend, bei mehreren Beschuldigten der Name des ältes-ten. Maßgebend ist der Eigenname (nicht Vorname), hierbei bleiben Adelstitel so-wie die Zusätze van, von, de, St, Abu, Al, Ali, Ben, El, Mac, Mc, O (abschlie-ßende Aufzählung, sowohl klein als auch groß geschrieben) außer Betracht. Richtet sich das Verfahren gegen mehrere Beschuldigte und sind Name und Alter eines Beschuldigten nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten fest-stellbar, wird die Zuständigkeit ohne Rücksicht auf diesen bestimmt. Lässt sich nicht feststellen, welcher der Beschuldigten der ältere ist, ist maßgeblich dem dem Alphabet nach erste Beschuldigte; kommt bei gleichen Familiennamen die Zuständigkeit von zwei Kammern in Betracht, so sind die Vornamen (Rufna-men) maßgebend. Wenn ein Beschuldigter nicht angegeben ist, gilt der Name des Verletzten (Geschädigten), bei mehreren Verletzten der Name des ältesten von ihnen. Sind mehrere Verletzte vorhanden und sind Name und Alter eines Verletzten nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten feststellbar, wird die Zuständig-keit ohne Rücksicht auf diesen bestimmt. Satz 4 des vorstehenden Absatzes gilt entsprechend.

b) Von der Einreichung der Anklageschrift an richtet sich die Zuständigkeit nach

dem darin angegebenen Namen des Angeschuldigten, bei mehreren Ange-schuldigten nach dem Namen des ältesten. Richtet sich das Verfahren gegen mehrere Angeschuldigte und sind Namen und Alter eines Angeschuldigten nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten feststellbar, wird die Zuständigkeit ohne Rücksicht auf diesen bestimmt. Die Regelung zu 1a) Satz 3 gilt entspre-chend. Sind ausnahmsweise für einen Angeschuldigten mehrere Namen gleichberech-tigt nebeneinander genannt, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem im Alp-habet vorgehenden Namen. Im Privatklageverfahren ist die Erhebung der Pri-vatklage der Anklageerhebung gleichzusetzen.

c) Für Beschwerden, die vor Erhebung der öffentlichen Klage (§ 170 Abs. 1 StPO)

41

eingelegt worden sind, gilt die Regelung unter 1a. und von der Einreichung der Anklageschrift an die Regelung unter 1b. ohne Rücksicht darauf, wer das Rechtsmittel eingelegt hat. Für die Berufungsinstanz sowie für Wiederaufnah-meverfahren gilt die Regelung zu b) ohne Rücksicht darauf, wer das Rechtsmit-tel eingelegt hat.

d) In Strafverfahren über die Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische

Person oder eine Personenvereinigung (§ 444 StPO i.V.m. § 30 OWiG) gelten für die Bezeichnung des Namens die Bestimmungen Ziff. 1a entsprechend. Soweit sich das Verfahren gleichzeitig gegen eine oder mehrere natürliche Per-sonen richtet, bestimmt sich die Zuständigkeit nur nach diesen Namen.

e) In internationalen Rechtshilfesachen ist der Name des im Rechtshilfeersuchen aufgeführten Beschuldigten maßgeblich, bei mehreren Beschuldigten der im Alphabet führende Name.

f) Die 2. Strafkammer bearbeitet alle neu eingehenden Verfahren, die von den Regelungen unter III.1. a)-e) nicht erfasst werden.

2. a) Eine Kammer, die über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden oder

eine Anordnung nach § 202 StPO getroffen oder nach Verweisung der Sache gemäß § 270 StPO oder im Berufungsverfahren Termin zur Hauptverhandlung bestimmt hat, bleibt damit grundsätzlich bis zur Erledigung weiter befasst, auch wenn sich ihre Unzuständigkeit nachträglich ergibt. Gesetzliche Zuständigkeits-regelungen bleiben hiervon unberührt.

b) Wird nach Erhebung der öffentlichen Klage das Hauptverfahren nur gegen ei-nen Teil der Angeschuldigten eröffnet und gegen die übrigen abgetrennt, wird das Verfahren gegen einen Angeklagten zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung abgetrennt oder wird die Anklage teilweise zurückgenommen, ändert sich die Zuständigkeit nicht.

c) Wird die öffentliche Klage insgesamt zurückgenommen und nachträglich erneut

erhoben, so richtet sich die Zuständigkeit nach der neuen Anklage.

3. Bei Änderungen der Geschäftsverteilung werden bereits anhängige Verfahren grund-sätzlich in der bisherigen Zuständigkeit weiter bearbeitet, soweit keine Sonderregelung erfolgt. Jedoch sind erledigte Verfahren (nach Beendigung der Strafvollstreckung), die später zur Bearbeitung Anlass geben, von der dann zuständigen Kammer zu bearbei-ten.

IV. Allgemeine Zuständigkeitsbestimmungen 1. Sollte ein Name nur aus einem Buchstaben bestehen, so richtet sich die Zuständigkeit in

Zivil- und Strafsachen nach diesem Buchstaben mit a (z.B. B=Ba, C=Ca). 2. Ä, ö und ü werden behandelt wie ae, oe und ue. 3. Ziffern werden so behandelt, als wären sie ausgeschrieben. 4. Die Zeichen & und + bleiben unberücksichtigt. 5. Die Kammern sind auch für solche Verfahren zuständig, die ihnen im Wege eines ge-

sonderten Präsidiumsbeschlusses übertragen werden.

I. Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Geschäftsverteilungsplans entscheidet das Präsidium, soweit nicht eine Entscheidung nach § 36 ZPO erforder-lich ist. Vorläufige Maßnahmen trifft der Präsident des Landgerichts in entsprechen-der Anwendung des § 21i Abs. 2 GVG. Meinungsverschiedenheiten über die Ge-schäftsverteilung dürfen unter keinen Umständen zu einer Verzögerung notwendiger Eilmaßnahmen führen.

42

J. Sitzungskollision

1. Bei Kammermitgliedern, die zugleich einer Strafkammer angehören, geht an dem ersten Regelsitzungstag der Zivilkammer eines jeden Monats (wobei Feiertage nicht mitzählen) die Sitzungstätigkeit in der Zivilkammer in Kammersachen, im Übrigen die Sitzungstätigkeit der Strafkammer vor. Regelsitzungstag ist hierbei der sich aus dieser Geschäftsverteilung ergebende Sit-zungstag.

2. Die Sitzungstätigkeit in der eigenen Kammer (Zivil- oder Strafkammer) geht immer einer Inanspruchnahme als Vertreter vor. Als eigene Kammer gilt auch die Kammer, in der ein Richter Ergänzungsrichter ist.

K. Eildienst bei dem Landgericht Frankfurt am Main

An Samstagen, mit Ausnahme von Feiertagen sowie des 24.12. und des 31.12., ist bei dem Landgericht Frankfurt am Main in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr ein Eil-dienst eingerichtet, der wie folgt besetzt ist: Drei Richter (Kammerbesetzung) Ein Rechtspfleger Ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Die richterliche Besetzung des Eildienstes erfolgt durch Beschluss des Präsidiums des Landgerichts, die Einteilung der nichtrichterlichen Bediensteten durch Verfügung des Präsidenten des Landgerichts. Der Eildienst im Bereich der Rechtspfleger wird in Form einer Rufbereitschaft wahr-genommen. Der zuständige Rechtspfleger ist unter 0170/6367015 oder unter 4777 (Hausanschluss) zu erreichen. Die jeweilige Eildienstbesetzung kann am vorhergehenden Werktag auf der Verwal-tungsgeschäftsstelle des LG (Zi. 237 B, Tel. 1367-2372) oder bei dem Pförtner im Gerichtsgebäude B (Tel. 1367-2201) erfragt werden.

43

L. Turnusblätter Strafkammern Anlage 5 (Große Strafkammer / Allgemein, Nichthaft)

Felder 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

3. StrK 2

4. StrK 10

6. StrK 10

8. StrK 2

17. StrK 8

21. StrK 1

22. StrK 1

27. StrK 10

30. StrK 10

31. StrK 5

Anlage 5a (Große Strafkammern / Allgemein, Haft)

Felder 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

2. StrK 3

3. StrK 2

4. StrK 10

6. StrK 10

8. StrK 2

12. StrK 3

14. StrK 3

17. StrK 8

21. StrK 1

22. StrK 1

24. StrK 3

26. StrK 3

27. StrK 10

28. StrK 3

29. StrK 3

30. StrK 10

31. StrK 5

Anlage 6 (Kleine Strafkammern)

Felder 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

5. StrK 20

7. StrK 20

10. StrK 16

11. StrK 20

20. StrK 2

32. StrK 13

Anlage 7 (Jugendkammern)

Kammer Felder 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

3. StrK 12

8. StrK 11

Anlage 8 (Schwurgericht) Kammer Felder 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

21. StrK 12

22. StrK 12

Anlage 9 (Große Strafkammern, Wirtschaft) Kammer Felder 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

2. StrK

12. StrK

14. StrK

24. StrK

26. StrK

28. StrK

29. StrK

44

Teil 5 Zivilkammern und Kammern für Handelssachen

Vorbemerkung

Die in den Geschäftskreisen der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen beschlos-

senen sachlichen Veränderungen gelten für alle Neueingänge ab 01. Januar 2018, sofern

nichts Abweichendes bestimmt ist.

Soweit in einem Verfahren bereits ein Verkündungstermin gemäß § 310 ZPO bestimmt ist,

bleiben die Kammern für die zu verkündenden Entscheidungen in ihrer bisherigen Beset-

zung zuständig.

Dies gilt auch für Wechsel in der Besetzung der Kammern während des Kalenderjahres,

soweit das wechselnde Kammermitglied weiterhin einem Spruchkörper des Landgerichts

Frankfurt am Main zugewiesen ist.

A. Sachgebietsleitung und Geschäftsstellen

Sachgebietsleitung: Dienstzimmer: Telefon JAF Bollack 241 B 2861 Vertretung: AI`in Bertsch 4.089 E 8137 Assistenz: JAe Kleiner 247 B 6549 Zentrale Eingangsstelle bei den Zivilkammern und Kammern für Han-delssachen:

Wachtmeisterei 4.008 E 2513 Verteilungsstelle (Turnus), Schutzschriftenregister, Akteneinsichtsge-suche Dritter, Notfristanfragen, Bearbeitung nicht unterzubringender Verfahrenseingänge und Anfragen

JS’in Hock

4.018 E

6802

JAe Leger JAe Maßholder

4.027 E 4.019 E

2571 8005

JFAe Quardon 4.018 E 6801 JAe Szesny 4.027 E 8036

45

Übersicht Geschäftsstellen der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen

Stand: 01.04.2018

Kammer Zimmer Name Telefon Fax

1. ZK 365 B Viehmann 2862 6735

2. ZK 5.024 E Fromm 6742 2049

3. ZK 368 B Ritz 8850 6567

4. ZK 361 B Schmied / Kah 2417 / 6303 6265

5. ZK 347 B Friemel / Kampe 2442 / 2820 6736

6. ZK 368 B Zachskorn 2438 6680

7. ZK 5.007/5.003 E Linden / Müller B. 2385 / 8035 6734

8. ZK 305 B Thomas 8832 6268

9. ZK 5017 E Zamarija 8043 6748

10. ZK 324 B Göbhardt / Vigelius 2675 / 2350 6728

11. ZK 5.081 E Grün 2420 6560

12. ZK 247 B/251 B Buttiglione / Kleiner / Spielmann-Herr 6549 6845

13. ZK 5.083 E Fleck 8138 6737

14. ZK 5.085 E Jezeck / McCue 2447 / 2823 6269

15. ZK 247 B Nounouh-Al Berdahi 2627 6845

16. ZK 247 B Nounouh Al-Berdahi 2627 6845

17. ZK 364 B/352a B Volo Miceli / Heiber 8006 / 8614 6265

18. ZK 5.020/5.085 E Koch / Jezeck 2601 / 2447 2049

19. ZK 5004 E Freund 6731 6734

20. ZK 352 B Pich / Martin-Bergmann 8964 / 2649 6811

21. ZK 325 B Daschdamirow / Guidi 2339 / 6806 6264

22. ZK 5.018 E Krämer 8044 6699

23. ZK 312 B Riedel / Bajut-Mahouch 2938 / 2235 6268

24. ZK 5.007/5.003 E Zimmer / Müller, B. 6280 / 8035 6734

25. ZK 5.081 E Noé 2644 6560

26. ZK 340 B Rudolph / Siebenlist 2863 / 2876 6736

27. ZK 5.018 E Wallisch 2044 6699

28. ZK 5.013 E Küpelikilinc 6658 6699

29. ZK 5.017 E Zamarija 8043 6748

30. ZK 5.094 E Brand 2040 2049

31. ZK 312 B Pfau / NN 6175 / 6846 6268

32. ZK 4.019/4.018 E Maßholder / Quardon / Hock 8005 / 6801 / 6802 0611/327618164 33. ZK 322 B Appel 8606 6736

1. KfH 322 B Rosenstein 2879 6267

2. KfH 5.004 E Freund 6731 6734

3. KfH 5.024 E Fromm 6742 2049

4. KfH 5.094 E Brand 2040 2049

5. KfH 5.018 E Krämer 8044 6699

6. KfH 4.027 E Szesny 8036 0611/327618164

7. KfH 4.027 E Szesny 8036 0611/327618164

8. KfH 5.018 E Krämer 8044 6699

9. KfH 365 B Viehmann 2862 6735

10. KfH 322 B Rosenstein 2879 6267

11. KfH 322 B Rosenstein 2879 6267

12. KfH 322 B Rosenstein 2879 6267

13. KfH 4.027 E Leger 2571 0611/327618164

14. KfH 5.083 E Meyer, A. 2672 6737

15. KfH 322 B Rosenstein 2879 6267

16. KfH 5.018 E Krämer 8044 6699

Güterichter 247 B Nounouh-Al Berdahi 2627 6845

46

B. Kammerübersicht Zivilkammern 1. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für alle Verfahren gemäß 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Berufung 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste Zivil

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Dr. Jahn 7,5/10 (zgl. Verw.)

Beisitzer:

Richterin am LG Dittrich 8/10 - stellv. Vors. -

Richterin am LG

Dr. Maushake 5/10 (zgl. 8. ZK, Verw.)

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JOI’in Reinhardt 307 B 2835 Kostenbeamte/r: AI Dauber 344a B 8828 Geschäftsstelle: JAe Viehmann 365 B 2862 Fax: 6735 Sitzungstag: Mo Mi Sitzungssaal: 391 B 391 B

47

2. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für alle Verfahren gemäß 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Bank 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste Zivil

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Raab-Rhein 7,5/10

Beisitzer: Richterin am LG

Dr. Urban - stellv. Vors. - 5/10

Richterin

Dr. Schlegel 2,5/10 (zgl. 26. StrK)

Richter k.A.

Steinmetz 2,5/10 (zgl. 22. StrK)

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JAM Popken 5.051 E 6724 Kostenbeamte/r: AI Leier 5.058 E 2854 Geschäftsstelle: JAe Fromm 5.024 E 6742 Fax: 2049 Sitzungstag: Mo Mo. Do Sitzungssaal: 337 B 201 B 308 B

48

3. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig 1. für alle Verfahren gemäß Stammturnus Zivil 2. für alle Verfahren gemäß Sonderturnus Wettbewerb und Sonderturnus Einstweilige Ver-

fügungen und Arreste Wettbewerb, 3. für alle Verfahren im ersten und zweiten Rechtszug einschließlich der Beschwerden

bezüglich Ansprüchen, a) die darauf beruhen, dass eine Partei sich persönlichkeitsrechtsverletzende Veröf-

fentlichungen in Schriften, Druckerzeugnissen, auf Bild- und Tonträgern, im Inter-net sowie in Sendungen von Rundfunk und Fernsehen bedient oder bedienen will einschließlich aller Ansprüche nach Pressegesetzen

b) sowie aus § 14 Abs. 4 TMG 4. für Regressprozesse gegen Rechtsanwälte und Patentanwälte aufgrund ihrer außerge-

richtlichen und gerichtlichen Tätigkeit in Verfahren gem. Ziff. 2. und 3, 5. für die Vollstreckbarkeitserklärung ausländischer Titel. zu Ziff. 3. und 4. unter Anrechnung auf den Sonderturnus Wettbewerb

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Dr. Kurth (zgl. 16. StrK, Verw.)

Beisitzer:

Richter am LG Dr. Mantz - stellv. Vors. – (zgl. 16. StrK, Verw.)

Richter

Heiser

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI Rössel 377 B 8830 Kostenbeamte/r: AI Dauber 344a B 8828 Geschäftsstelle JAe Ritz, T. 368 B 8850 . Fax: 6567 Sitzungstag: 1. Di im Monat Do Sitzungssaal: 116 B 391 B

49

4. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig: 1. für alle Verfahren gemäß Stammturnus Zivil 2. für alle Verfahren gemäß Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste Zivil 3. für alle Verfahren gemäß Sonderturnus Heilbehandlung 4. für alle Verfahren im ersten Rechtszug, soweit diese nicht den übrigen Kammern als be-

sondere Sachgebiete zugewiesen sind, die zum Gegenstand haben: a) Ansprüche aus § 839 BGB; b) Entschädigungsforderungen im Sinne des Art. 14 GG; c) nur sonstige nichtvertragliche Ansprüche gegen juristische Personen des öffentlichen

Recht, soweit nicht die Zuständigkeit der 3. oder 6. Zivilkammer gegeben ist; d) die Verfahren der Knappschaft Bahn-See, der Krankenversorgung der Bundesbahn-

beamten, der Postbeamtenkrankenkasse oder der AOK (als Kläger oder Beklagte); 5. für Regressprozesse gegen Rechtsanwälte aufgrund ihrer außergerichtlichen und gericht-

lichen Tätigkeit in Verfahren gem. Ziff. 3. und 4.,

- zu Ziff. 4. unter Anrechnung auf den Sonderturnus Heilbehandlung, sofern zugleich Ansprü-che aus Heilbehandlung geltend gemacht werden.

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Hefter (zgl. Verw.)

Beisitzer: Richterin am LG

Dr. Nebeling - stellv. Vors. -

Richter am LG

Günthner 3/10

Richterin

Bruce-Sach

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JOI Döttger 212 B 2637 Kostenbeamte/r: JOS’in Röhrig 363a B 2839 Geschäftsstelle JS’in Schmied (Ziff. 1-6)

JAe Kah (Ziff. 7-0) 361 B 361 B

2417 6303

Fax: 6265 Sitzungstag: Mo Mi Mi 1. und 3. Fr. im

Monat Sitzungssaal: 394 B 114 B 392 B 147 B

50

5. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für: 1. für alle Verfahren gemäß Stammturnus Zivil 2. für alle Verfahren gemäß Sonderturnus Bank 3. für alle Verfahren gemäß Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste Zivil 4. alle Vertragshilfesachen gemäß dem Gesetz vom 26.03.1952 - BGBl. S. 98 - soweit nicht

die Kammern für Handelssachen zuständig sind; 5. die gemäß dem Gesetz zur Ausführung des Abkommens über deutsche Auslandsschul-

den vom 24.08.1953 - BGBl. I S. 1003 - anfallenden Verfahren; 6. alle in dieser Geschäftsverteilung nicht erwähnten Angelegenheiten, für die eine Zivil-

kammer zuständig ist, einschließlich der Verfahren nach § 50 ZKG; zu Ziff. 4. bis 6. unter Anrechnung auf den Stammturnus Zivil

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Sommer

Beisitzer: Richter am LG

Dr. Landmann - stellv. Vors. - (zgl. Verw.)

Richterin am LG

Schweigmann 5/10

Richter

Laux 5/10 (zgl. 27. ZK)

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI Rössel 377 B 8830 Kostenbeamte/r: AI’in Schöner 343 B 2920 Geschäftsstelle:

JAe Friemel (Ziff. 6-0) JS’in Kampe (Ziff. 1-5)

347 B 347 B

2442 2820

Fax: 6736 Sitzungstag: 1. und 3. Do

im Monat Do Fr

Sitzungssaal: 392 B 394 B 337 B

51

6. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig 1. für alle Verfahren gemäß Stammturnus Zivil 2. für alle Verfahren gemäß Sonderturnus Wettbewerb und Sonderturnus einstweilige Ver-

fügungen und Arreste/Wettbewerb, 3. für alle Verfahren im ersten und zweiten Rechtszug einschließlich der Beschwerden

a) über Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und nach dem Halbleiterschutzgesetz nebst Verträgen hierüber;

b) aus Verträgen über die Benutzung eines Geheimverfahrens oder über die aus-schließliche Verwertung nicht geschützter gewerblicher Erzeugnisse;

c) aus dem Gebiet der Arbeitnehmererfindungen; d) aufgrund des Gesetzes über den Schutz von Pflanzensorten (Sortenschutzgesetz);

e) 4. für Regressprozesse gegen Rechtsanwälte und Patentanwälte aufgrund ihrer außerge-

richtlichen und gerichtlichen Tätigkeit in Verfahren gemäß Ziff. 2. und 3., zu Ziff. 3. und 4. unter Anrechnung auf den Sonderturnus Wettbewerb

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Kästner

Beisitzer:

Richterin am LG Butscher - stellv. Vors. -

Richter

Heberer

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JOI’in Reinhardt 307 B 2835 Kostenbeamte/r: AI Dauber 344a B 8828 Geschäftsstelle

JFAe Zachskorn

368 B

2438

Fax: 6680 Sitzungstag: Mi Fr Sitzungssaal: 301 B 147 B

52

7. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für alle Verfahren gemäß 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Bank 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste Zivil

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Stein-Ihle

Beisitzer:

Richter am LG Riebell - stellv. Vors. –

Richter

Dr. Görlich 2,5/10 (zgl. 12. StrK)

Richterin

Dr. Haneke 2,5/10 (zgl. 3. StrK)

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JAF Rauwald 5.047 E 6167 Kostenbeamte/r: AI’in Schöner 343 B 2920 Geschäftsstelle:

JFAe Linden JAe Bakinbarin

5.007 E 5.003 E

2385 8035

Fax: 6734 Sitzungstag: Di Di 2., 4. Di. im Monat Sitzungssaal: 147 B 112 B 176 B

53

8. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig 1. für alle Verfahren gemäß Stammturnus Zivil 2. für alle Verfahren gemäß Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste Zivil 3. für alle Verfahren im ersten und zweiten Rechtszug - einschließlich der Beschwerden

aus Versicherungsvertragsverhältnissen, soweit diese Verfahren nicht der 23. und 30. Zivilkammer zugeteilt sind,

4. für alle Verfahren gemäß im ersten und zweiten Rechtszug - einschließlich der Be-schwerden nach § 1 UKlaG, soweit die Verfahren Angelegenheiten gem. Ziff. 3 betref-fen,

5. für Regressprozesse gegen Rechtsanwälte aufgrund ihrer außergerichtlichen und ge-richtlichen Tätigkeit in Verfahren gem. Ziff. 3. und 4.,

zu Ziff. 3. bis 5. unter Anrechnung auf den Stammturnus Zivil

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Steuernagel 7,5/10

Beisitzer:

Richterin am LG Dr. Maushake - stellv. Vors. - 5/10 (zgl. 1. ZK, Verw.)

Richter

Kirsch

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI’in Köberle 359 B 2809 Kostenbeamte/r: AI Dauber 344a B 8828 Geschäftsstelle: JAe Thomas 305 B 8832 Fax: 6268 Sitzungstag: Mo Fr Fr Sitzungssaal: 304 B 304 B 261 B

54

9. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für: 1. alle Verfahren gemäß Stammturnus Zivil, 2. alle Berufungen und Beschwerden, auch gegen Entscheidungen über die Kostenfestset-

zung nach § 104 ZPO, in Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz aus dem Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main;

3. alle übrigen Beschwerden - einschließlich der Beschwerden gemäß § 127 Abs. 2 ZPO aus den Sachgebieten FamFG und Zwangsvollstreckung - mit Ausnahme der der 1., 3., 4., 6., 8., 11., 14., 15., 16., 17., 23., 24., 29. und 30. Zivilkammer und der Kammer für Wertpapierbereinigung zugeteilten aus dem Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main

zu Ziff. 2. und 3. unter Anrechnung auf den Stammturnus Zivil

Besetzung: Vorsitz: Vorsitzende Richterin am LG

Dr. Lorenz 5/10

Beisitzer: Richterin am LG

Schütz - stellv. Vors. - 6/10

Richterin am LG

Bendrick 5/10 (zgl. Verw.)

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI Norbey 5.050 E 8831 Kostenbeamte/r: JHS’in Müller 5.111 E 6350 Geschäftsstelle: JS’in Freund 5.017 E 8043 Fax: 6748 Sitzungstag: 2., 3., 4., 5. Di im Monat Sitzungssaal: 116 B

55

10. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für alle Verfahren gemäß 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Bank 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste Zivil Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Reiter (zgl. 23. StrK)

Beisitzer: Richterin am LG Knortz

(5/10) - stellv. Vors. - (zgl. Verw.)

Richter am LG N.N.

Richterin am LG

Klösel 3/10 (zgl. 6. StrK)

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI Rössel 377 B 8830 Kostenbeamte/r: JOS`in Röhrig 363a B 2839 Geschäftsstelle: JFAe Göbhardt (Endz. 6-0)

JFA Vigelius (Endz. 1-5) 324 B 324 B

2675 2350

Fax: 6728 Sitzungstag: Mo Mi Do Sitzungssaal: 122 B 337 B 116 B

56

11. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig: 1. für alle Verfahren gemäß Stammturnus Zivil 2. für alle Verfahren gemäß Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste/Zivil 3. alle Berufungen in Räumungssachen und in Verfahren aus Miet- und Pacht-

verhältnissen über Wohnraum, Geschäftsraum oder andere Räume, Garagen, Stellplät-ze, einschließlich der Klagen gegen Bürgen des Mieters sowie zusätzlich der Klagen auf Einräumung des Besitzes an einer Wohnung;

4. einschließlich aller Beschwerden aus den in Ziff. 3 genannten Verfahren - über die Kosten nach den §§ 91a, 93, 93b, 269 Abs. 3 ZPO sowie über den Streit-

wert - im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (§ 127 Abs. 2 ZPO) - über vorläufige Maßnahmen nach den §§ 707, 719, 769 und 771 Abs. 3 ZPO - über Vollstreckungsschutz (§ 765a ZPO) und Räumungsfristen (§§ 721, 794a ZPO) - über Erinnerungen gemäß § 766 ZPO, soweit sie Räumungsanordnungen betreffen - über Anträge auf Erlass von Arresten und einstweiligen Verfügungen - in selbständigen Beweisverfahren einschließlich der Ablehnung von Sachverständi-

gen - in Verfahren gemäß § 283a ZPO,

zu Ziff. 3. und 4. aus dem Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main; zu Ziff. 3. und 4. unter Anrechnung auf den Stammturnus Zivil

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Götz-Tallner 8/10

Beisitzer: Richterin am LG

Teychené - Stell. Vors. - 7/10

Richter am LG Müller, G. 5/10 (zgl. 19. ZK)

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JAF Rauwald 5.047 E 6167 Kostenbeamte/r: JHS’in Müller 5.111 E 6350 Geschäftsstelle: JFAe Grün 5.081 E 2420 Fax: 6560 Sitzungstag: Mo Di Sitzungssaal: 392 B 161 B

57

12. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für alle Verfahren gemäß 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Bank 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste/Zivil

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Dr. Klinger 9/10 (zgl. Verw.)

Beisitzer:

Richter am LG Dr. Conradi 4/10 - stellv. Vors. - (zgl. 16. ZK, 23. StrK, Verw.)

Richterin am LG

Hübner (bis 03.01.) o.T.

Richter

Dr. Lösekrug (5/10) zgl. 28. ZK

Richterin

Seigis

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JOI’in Reinhardt 307 B 2835 Kostenbeamte/r: JOS`in Röhrig 363a B 2839 Geschäftsstelle:

JFAe Buttiglione (Ziff.1-5) JAe Kleiner (Ziff. 6-0)

247 B 247 B

6549 6549

JFAe Spielmann-Herr 251 B 8768 Fax: 6845 Sitzungstag: Di Mi Do Sitzungssaal: 201 B 176 B 261 B

58

13. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für: 1. für alle Verfahren gemäß Stammturnus Zivil, 2. für alle Verfahren gemäß Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste Zivil, 3. alle Berufungen (auch gegen Entscheidungen über die Kostenfestsetzung nach § 104

ZPO) in Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz, soweit diese nicht der 9. Zivilkammer zugewiesen sind,

4. alle Beschwerden (auch gegen Entscheidungen über die Kostenfestsetzung nach § 104 ZPO) in Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz, soweit diese nicht der 9. oder der 16. Zivilkammer zugewiesen sind;

zu 3. und 4. unter Anrechnung auf den Stammturnus Zivil

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Dr. Zschieschack

Beisitzer: Richterin am LG

Dr. Dr. Sormani-Bastian - stellv. Vors. -

Richter

Wielk

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in:

JAM Popken 5.051 E

6724

Kostenbeamte/r:

JHS’in Krätzschmar 5.016 E 2361

Geschäftsstelle: JS`in Fleck 5.083 E 8138 Fax: 6269 Sitzungstag: Mi Mi Do Sitzungssaal: 201 B 118 B 176 B

59

14. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für: 1. für alle Verfahren gemäß Stammturnus Zivil 2. für alle Verfahren gemäß Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste Zivil 3. für alle Verfahren gemäß Sonderturnus Heilbehandlung, soweit nicht die Sonderzustän-

digkeit der 4. Zivilkammer begründet ist.

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Scholderer 7,5/10

Beisitzer:

Richterin am LG Gesser - stellv. Vors. - (zgl. 22. ZK)

Richterin Reiter

5/10

Richter

Franssen

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI Norbey

5.050 E 8831

Kostenbeamte/r: AI Leier 5.058 E 2854

Geschäftsstelle JA Jezeck (Ziff. 9,0) JAe McCue (Ziff. 1-8)

5.085 E 5.085 E

2447 2823

Fax: 6269 Sitzungstag: Mo Di Do Sitzungssaal: 112 B 394 B 147 B

60

15. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für alle Verfahren gemäß:

1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Berufung 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste Zivil

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Distler 2/10 (zgl. Verw.)

Beisitzer: Richterin am LG

Gräfin von Bassewitz - stellv. Vors. - 5/10 (zgl. 22. ZK, Verw.)

Richter am LG

Dr. Bergmeister 5/10 (zgl. 31. StrK., Verw.)

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI’in Köberle 359 B 2809 Kostenbeamte/r: JOS`in Röhrig 363a B 2839 Geschäftsstelle: JFAe Nounouh-Al Berdahi 247 B 2627 Fax: 6845 Sitzungstag: Mi Sitzungssaal: 261 B

61

16. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für: 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Berufung 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste Zivi 4. alle sofortigen Beschwerden gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen

Amtsrichter (§ 46 Abs. 2 ZPO), Rechtspfleger (§ 10 RPflG) oder Urkundsbeamte der Geschäftsstellen (§ 49 ZPO) sowie alle Ablehnungsgesuche gegen Amtsrichter, soweit hierfür die Zuständigkeit des Landgerichts begründet ist

zu Ziff. 4. unter Anrechnung auf den Sonderturnus Berufung

Besetzung: Vorsitz: Präsident des LG

Dr. Wolf 2/10 (zgl. Verw.)

Beisitzer:

Richterin am LG Kämpf - stellv. Vors. - 5/10 (zgl. 16. StrK, Verw.)

Richter am LG

Dr. Conradi 5/10 (zgl. Verw.)

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI’in Köberle 359 B 2809 Kostenbeamte/r: AI`in Schöner 343 B 2920 Geschäftsstelle: JFAe Nounouh-Al Berdahi 247 B 2627 Fax: 6845 Sitzungstag: Mi Sitzungssaal: 161 B

62

17. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für: 1. für alle Verfahren gemäß Stammturnus Zivil 2. für alle Verfahren gemäß Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste 3. wie 11. Zivilkammer zu Ziff. 3. und 4. aus den Amtsgerichtsbezirken Bad Homburg

v.d.H., Königstein (Ts.), und den ehemaligen Amtsgerichtsbezirken Bad Vilbel und Usin-gen,

4. alle Entscheidungen über Anträge von Notaren 5. alle Anträge in Notarkostensachen und alle Beschwerden in Notarsachen; zu Ziff. 3. bis 5. unter Anrechnung auf den Stammturnus Zivil

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Steck-von der Lühe

Beisitzer:

Richterin am LG Beckert 5/10 - stellv. Vors. –

Richter

Dr. Laux

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI’in Köberle 359 B 2809 Kostenbeamte/r: JHS’in Krätzschmar 5.016 E 2361 Geschäftsstelle: JAe Volo Miceli (Ziff. 4-0)

JAe Heiber (Ziff. 1-3) 364 B

352a B 8006 8614

Fax: 6702 Sitzungstag: Mo Di Fr Sitzungssaal: 308 B 114 B 201 B

63

18. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für alle Verfahren gemäß 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Bank 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Kurz (zgl. Verw.)

Beisitzer: Hauer

- stellv. Vors. - 5/10 (zgl. Verw.)

Richter Dr. Clauß

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI Norbery 5.050 E 8831 Kostenbeamte/r: AI Leier 5.058 E 2854 Geschäftsstelle: JFAe Koch (Ziff. 1-8)

JAe Jezeck (Ziff. 9-0) 5.020 E 5.085 E

2601 2447

Fax: 2049 Sitzungstag: 1., 3. Mo

im Monat Di Mi

Sitzungssaal: 164 A 122 B 112 B

64

19. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für alle Verfahren gemäß 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Bank 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Rodrian

Beisitzer:

Richter am LG Müller, G. - stellv. Vors. - 5/10 (zgl. 11. ZK)

Richterin am LG

Keßler 2,5/10 (zgl. 3. StrK)

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JAM Popken 5.051 E 6724 Kostenbeamte/r: JHS’in Krätzschmar 5.016 E 2361 Geschäftsstelle: JAe Müller, B 5.004 E 6731 Fax: 6734 Sitzungstag: Mi Do 1., 3. Do im

Monat

Sitzungssaal: 116 B 118 B 112 B

65

20. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für alle Verfahren gemäß: 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Bau 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Lenz

Beisitzer:

Richterin am LG Loskamp - stellv. Vors. -

Richter Dr. Löhr

2,5/10 (zgl. 29. StrK)

Richterin Höhne

2,5/10 (zgl. 28. StrK)

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI’in Köberle 359 B 2809 Kostenbeamte/r: JOS’in Röhrig 363a B 2839 Geschäftsstelle:

JAe Pich (Ziff. 3, 5-9) JAe Martin-Bergmann (Ziff. 0, 1, 2, 4)

352 B 352 B

8964 2649

Fax: 6811 Sitzungstag: 1., 3., 5. Mi im Monat Do Fr Sitzungssaal: 304 B 161 B 308 B

66

21. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für alle Verfahren gemäß 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Bank 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Iffländer (zgl. Verw., HDGRi)

Beisitzer:

Richter am LG Schaller - stellv. Vors. -

Richter

Wolz

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JOI Döttger 212 B 2637 Kostenbeamte/r: AI`in Schöner 343 B 2920 Geschäftsstelle: JFAe Daschdamirow

(Ziff. 1-5) 325 B 2339

JFAe Guidi (Ziff. 6-0) 325 B 6806 Fax: 6264 Sitzungstag: Di Fr Fr Sitzungssaal: 164 A 164 A 360 B

67

22. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für: 1. Spruchverfahren gemäß Verordnung über die Zuweisung von gesellschaftsrechtlichen

Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz sowie über Verfahren nach § 10 des Umwandlungsgesetzes vom 16.09.2008 (GVBl. I S. 822) bzw. § 1 des Spruchver-fahrensneuordnungsgesetzes sowie Bestellungen der Prüfer und Sachverständigen gemäß §§ 10 UmwG, 293c, 320b Abs. 3, 327c Abs. 2 AktG, Art. 22, 32, Art. 37 Abs. 6 EU-VO 2157/2001 (SE-VO) und 146 SAG;

2. alle bürgerlich-rechtlichen Verfahren im ersten Rechtszug nach nebst Freigabeverfahren nach § 38 Justizzuständigkeitsverordnung, soweit dafür die Zivilkammern zuständig;

3. alle Verfahren über Ansprüche gegen Notare aus Amtspflichtverletzungen; 4. Klagen gegen Beschlüsse von Gläubigerversammlungen von Schuldverschreibungen

nebst Freigabeverfahren für solche Beschlüsse; 5. die Abwicklung der anhängigen Verfahren aus dem ersten Rechtszug. 6. Verfahren nach §§ 142 Abs. 5 und 145 Abs. 5 des Aktiengesetzes; 7. Verfahren über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bzw. Verwaltungsrats nach

§ 98 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes, § 27 des Einführungsgesetzes zum Aktienge-setz, § 6 Abs. 2 Satz 2 und § 99 Abs. 1 des Investmentgesetzes, § 35 Abs. 3 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, § 6 Abs. 2 Satz 1 des Mitbestimmungsgesetzes und § 26 des SE-Ausführungsgesetzes;

8. Verfahren über die richtige Ermittlung des maßgeblichen Umsatzverhältnisses durch die Abschlussprüfer nach § 98 Abs. 3 des Aktiengesetzes.

zu Ziff. 1. bis 8. ohne Anrechnung auf einen Turnus

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Dr. M. Müller (zgl. 4., 5. KfH, 16. KfH)

Beisitzer:

Richterin am LG Gräfin von Bassewitz - stellv. Vors. - (zgl. 15. ZK, Verw.)

Richterin am LG

Gesser (zgl. 14. ZK)

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JAF Rauwald 5.047 E 6167 Kostenbeamte/r: AI’in Schöner 343 B 2920 Geschäftsstelle: JFAe Krämer 5.018 B 8044 Fax: 6737 Sitzungstag: Do. Sitzungssaal: 122 B

68

23. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für Verfahren gemäß: 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste 3. Sonderturnus Personenversicherung Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Dr. Gebhardt 8/10 (zgl. Verw.)

Beisitzer:

Richterin am LG Szustak - stellv. Vors. - 6/10 (zgl. Güterichterin)

Richterin am LG

Voegeli 7/10 (zgl. Verw)

Richter

Clausnitzer

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in:

JI Diehl (Endziffer 1-5) JAF Bollack (Endziffer 6-0)

223 B 241 B

2597 2861

Kostenbeamte/r:

AI Dauber 344a B 8828

Geschäftsstelle:

JFAe Riedel (Ziff. 6-0) JFAe Bajut-Mahouch (Ziff. 1-5)

312 B 312 B

2938 2235

Fax: 6268 Sitzungstag: 2., 4. Di im Monat Di Mi Do Sitzungssaal: 308 B 360 B 360 B 304 B

69

24. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für: 1. alle Verfahren (einschließlich Beschwerden) gemäß Stammturnus Zivil; 2. alle Verfahren (einschließlich Beschwerden) im ersten und zweiten Rechtszug über An-

sprüche des Reisenden oder gegen den Reisenden aus Reiseveranstaltung oder Reisevermittlung sowie aus Personenluftbeförderung;

3. alle Verfahren (einschließlich Beschwerden) unabhängig von dem Grund der Unwirk-samkeit der verwandten Bestimmung – nach § 1 UKlaG, soweit nicht die Zuständigkeit der 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 10., 12., 14., 18., 19., 20., 21., 23., 25., 26., 27., 28., 30., 31., 32. oder 33. Zivilkammer begründet ist;

4. alle Verfahren (einschließlich Beschwerden) betreffend alle Verfahren nach der EU-Verordnung Nr. 861/2007 und dem Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreiten-den Forderungsdurchsetzung und Zustellung betreffend die Einführung eines - alternativ zum bisherigen Verfahren - neuen eigenen europäischen Erkenntnisverfahrens für Ba-gatellforderungen in grenzüberschreitenden Fällen bis € 2.000,00;

5. Regressprozesse gegen Rechtsanwälte aufgrund ihrer außergerichtlichen und gerichtli-chen Tätigkeit in Verfahren gem. Ziff. 2. bis 4.; zu Ziff. 2. bis 5. unter Anrechnung auf den Stammturnus Zivil.

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Sauer

Beisitzer: Richterin am LG

Dr. Frost - stellv. Vors. - 7,5/10 (zgl. Verw.)

Richter am LG

Boehe o.T. (bis 11.01.2018)

Richter

Dr. Hermann (3/10)

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JAM Popken 5.051 E 6724 Kostenbeamte/r: JHS’in Krätzschmar 5.016 E 2361 Geschäftsstelle: JAe Zimmer 5.007 E 6280 JAe Bakinbarin 5.003 E 8035 Fax: 6734 Sitzungstag: Di Mi Do Sitzungssaal: 118 B 394 B 337 B

70

25. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für alle Verfahren gemäß 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Bank 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Köhler (zgl. Verw.)

Beisitzer: Richterin am LG

Reuss - stellv. Vors. -

Richter k.A.

Dr. Pöttker

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JAM Popken 5.051 E 6724 Kostenbeamte/r: AI Leier 5.058 E 2854 Geschäftsstelle:

JAe Noé

5.081 E

2644

Fax: 6560 Sitzungstag: Mo Mi Fr Sitzungssaal: 114 B 308 B 223 A

71

26. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für alle Verfahren gemäß: 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Bau 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste

4.

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Schmitt (zgl. Verw.)

Beisitzer:

Richter am LG Lehmann-Fritzsche - stellv. Vors. - 6,5/10 (zgl. 18., 23. StrK)

Richterin

Dr. Kocak

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI’in Köberle 359 B 2809 Kostenbeamte/r: AI’in Schöner 343 B 2920 Geschäftsstelle: JAe Rudolph (Ziff. 7-0)

JAe Siebenlist (Ziff. 1-6) 340 B 340 B

2863 2876

Fax: 6265 Sitzungstag: Mo Di Do Sitzungssaal: 360 B 392 B 201 B

72

27. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für alle Verfahren gemäß 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Bank 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Dr. Kögler

Beisitzer: Richter am LG

Dziuk - stellv. Vors. -

Richter

Laux 5/10 (zgl. 5. ZK)

Richter

Dr. Wegmer 2,5/10 (zgl. 14. StrK)

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JAF Rauwald 5.047 E 6167 Kostenbeamte/r:

JHS’in Krätzschmar 5.016 E 2361

Geschäftsstelle:

JFAe Wallisch 5.018 E 2044

Fax: 6699 Sitzungstag: Mo 1., 3. Di im

Monat Fr Fr

Sitzungssaal: 118 B 261 B 116 B 122 B

73

28. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für alle Verfahren gemäß 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Bank 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste Besetzung: Vorsitz:

Vors. Richterin am LG Dr. Bokelmann 7,5/10

Beisitzer: Richterin am LG

Dr. Zorembsky - stellv. Vors. - 5/10 (zgl. 11. KfH)

Richter

Dr. Lösekrug 5/10 (zgl. 12. ZK)

Richterin

Blumentritt 2,5/10 (zgl. 24. StrK)

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI Norbey 5.050 E 8831 Kostenbeamte/r: JHS’in Müller 5.111 E 6350 Geschäftstelle: JAe Küpelikilinc 5.013 E 6658 Fax: 6699 Sitzungstag: Mo 1., 3., 5 Di

im Monat Mi Fr

Sitzungssaal: 161 B 176 B 1 E 112 B

74

29. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für: 1. alle Beschwerden in Betreuungs- und Unterbringungssachen; 2. alle Beschwerden in Freiheitsentziehungssachen nach dem FamFG (bzw. soweit Altrecht zur

Anwendung kommt, nach dem FGG); 3. Entscheidungen nach dem Therapieunterbringungsgesetz. - ohne Anrechnung auf einen Turnus – Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Steitz 2/10 (zgl. 8. StrK)

Beisitzer

Richter am LG Büttner - stellv. Vors. - 2,5/10 (zgl. 8. StrK)

Richterin

Kling 2,5/10 (zgl. 8. StrK)

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI Norbey 5.050 E 8831 Kostenbeamte/r: JHS’in Krätzschmar 5.016 E 2361 Geschäftsstelle: JS’in Freund 5.017 E 8043 Fax: 6748 Sitzungstag: 1., 3. Mi im

Monat

Sitzungssaal: 18 E

75

30. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für Verfahren gemäß: 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste 3. Sonderturnus Personenversicherung Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am Landgericht

Brückmann 5/10

Beisitzer: Richter am LG

Dr. Konopatzki 7,5/10 - stellv. Vors. -

Richterin

Kassel 3/10 (zgl. 2. StrK)

Richterin

Dr. v. Plettenberg 5/10

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JAM Popken 5.051 E 724 Kostenbeamte/r: JHS’in Müller 5.111 E 6350 Geschäftsstelle: JOS’in Brand 5.094 E 2040 Fax: 2049 Sitzungstag: Mo Mi Do Sitzungssaal: 261 B 164 A 114 B

76

31. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für alle Verfahren gemäß: 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Bau 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Barthelmann

Beisitzer:

Richterin am LG Dethlefsen - stellv. Vors. - 5/10

Richter am LG

Dr. Sommer

Richter

Dr. Puhle

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JOI’in Reinhardt 307 B 2835 Kostenbeamte/r: AI’in Schöner 343 B 2920 Geschäftsstelle: JOS’in Pfau 312 B 6175 JFAe Zebrowski 312 B 6846 Fax: 6736 Sitzungstag: Di 2., 4. Do

im Monat Fr 2, 4. Fr. im

Monat

391 B 112 B 1 E 147 B

77

32. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für: Die Kammer ist zuständig für alle Verfahren gemäß: 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Bau 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Dieler 7,5/10

Beisitzer Richterin am LG

Becker - stellv.Vors. - 5/10

Richterin am LG

Dr. Rillig 5/10 (zgl. Verw.)

Richter

Dr. Orthmann 3/10 (zgl. 4. StrK)

Richterin Bonitz

5/10

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI Norbey 5.050 E 8831 Kostenbeamte/r: AI Leier 5.058 E 2854 Geschäftsstelle:

JAe Maßholder (Ziff. 9,0) JFAe Quardon (Ziff. 5-8) JS’in Hock (Ziff. 1-4)

4.019 E 4.018 E 4.018 E

8005 6801 6802

Fax: 2049 Sitzungstag: Do Do Fr Fr Sitzungssaal: 164 A 360 B 392 B 118 B

78

33. Zivilkammer Die Kammer ist zuständig für: Die Kammer ist zuständig für alle Verfahren gemäß: 1. Stammturnus Zivil 2. Sonderturnus Bau 3. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Haselmann

Beisitzer Richterin am LG

Benger - stellv. Vors. - 5/10

Richter

Hahner-Schmidt 2,5/10 (zgl. 21. StrK) Richter Dr. Friedhoff

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JOI`in Reinhardt 307 B 2835 Kostenbeamte/r: JOS’in Röhrig 363a B 2839 Geschäftsstelle: JFAe Appel 323 B 8606 NN ab 1.6.18 Fax: Sitzungstag: Mo Fr Fr Sitzungssaal: 176 B 161 B 176 B

79

80

C. Vertretung der Mitglieder in den Zivilkammern:

I. Vertretung der Spruchkörper

1. Es vertreten sich gegenseitig die Mitglieder der 1. und 21. Zivilkammer, die Mitglieder der 2. und 19. Zivilkammer, die Mitglieder der 3. und 6. Zivilkammer, die Mitglieder der 4. und 5. Zivilkammer, die Mitglieder der 7. und 25. Zivilkammer, die Mitglieder der 8. und 23. Zivilkammer, die Mitglieder der 9. und 13. Zivilkammer, die Mitglieder der 10. und 12. Zivilkammer, die Mitglieder der 11. und 17. Zivilkammer, die Mitglieder der 14. und 30. Zivilkammer, die Mitglieder der 15. und 16. Zivilkammer, die Mitglieder der 18. und 27. Zivilkammer, die Mitglieder der 20. und 31. Zivilkammer, die Mitglieder der 24. und 32. Zivilkammer die Mitglieder der 26. und 33. Zivilkammer, die Mitglieder der 28. und 29. Zivilkammer,

2. Die Mitglieder der 22. Zivilkammer werden von den Mitgliedern der 21. Zivilkammer vertreten.

3. Bei Verhinderung der nach 1. bzw. 2. zunächst berufenen Vertreter werden die Mit-glieder einer Zivilkammer durch die übrigen Zivilkammern in aufsteigender Reihen-folge, beginnend mit der nächsten Zivilkammer, jedoch unter Ausschluss der Mit-glieder der 22. und 29. Zivilkammer vertreten. So werden z.B. vertreten: die Mitglieder der 25. Zivilkammer von den Mitgliedern der 7., 8., 9., 10. Zivilkammer usw.

4. a) Es vertreten zuerst

aa) bei Kammern mit 2 zur Vertretung heranzuziehenden Mitgliedern von die-sen: - in der 1. Woche des Jahres und sodann alle 2 Wochen, d.h. in der

3., 5., 7. Woche des Jahres etc., das dem Lebensalter nach jüngste Kammermitglied,

- in der 2. Woche des Jahres und sodann alle 2 Wochen, d.h. in der 4., 6., 8. Woche des Jahres etc., das dem Lebensalter nach nächstälte-re Mitglied,

bb) bei Kammern mit 3 zur Vertretung heranzuziehenden Mitgliedern von diesen:

- in der 1. Woche des Jahres und sodann alle 3 Wochen d.h. in der 4., 7., 10. Woche des Jahres etc., das dem Lebensalter nach jüngste Kammermitglied,

- in der 2. Woche des Jahres und sodann alle 3 Wochen d.h. in der 5., 8., 11. Woche des Jahres etc., das dem Lebensalter nach nächstäl-tere Kammermitglied,

- in der 3. Woche des Jahres und sodann alle 3 Wochen d.h. in der

6., 9., 12. Woche des Jahres etc., das dem Lebensalter nach älteste Kammermitglied.

cc) bei Kammern mit 4 zur Vertretung heranzuziehenden Mitgliedern von diesen:

81

- in der 1. Woche des Jahres und sodann alle 4 Wochen, d.h. in der 5., 9., 13. Woche des Jahres etc., das dem Lebensalter nach jüngste Kammermitglied,

- in der 2. Woche des Jahres und sodann alle 4 Wochen, d.h. in der 6., 10., 14. Woche des Jahres etc., das dem Lebensalter nach nächst ältere Kammermitglied,

- in der 3. Woche des Jahres und sodann alle 4 Wochen, d.h. in der 7., 11., 15. Woche des Jahres etc., das dem Lebensalter nach nächst ältere Kammermitglied,

- in der 4. Woche des Jahres und sodann alle 4 Wochen, d.h. in der 8., 12., 16. Woche des Jahres etc., das dem Lebensalter nach älteste Kammermitglied.

dd) Bei Kammern mit 5 zur Vertretung heranzuziehenden Mitgliedern von die-sen:

- gilt die Regelung zu a) bzw. b) entsprechend, so dass das dem Lebensalter nach viertälteste Kammermitglied in der 4. Woche und das älteste Kammermitglied in der 5. Woche des Jahres vertreten und sich die Vertretung bei allen Kammermitgliedern alle 5 Wochen wiederholt.

Die Zählung beginnt mit der ersten Kalenderwoche des Jahres. Die erste Kalender-woche ist die Woche, in der der 1. Januar liegt. Maßgebend für die Ermittlung der Besetzungsstärke ist der Zeitpunkt des Vertretungsfalles.

b) Ist der erste nach der obigen Regelung berufene Vertreter verhindert, so vertritt für diesen der in der oben festgelegten Reihenfolge nächste Vertreter. Ist dieser eben-falls verhindert, so vertritt der in der oben festgelegten Reihenfolge nächste Vertreter etc. Hierdurch wird jedoch die oben festgelegte Reihenfolge im Übrigen nicht be-rührt.

c) Bei Kollisionen hat diejenige Vertretung den Vorrang, deren Notwendigkeit dem Richter, der als Vertreter herangezogen werden soll, zuerst verbindlich mitgeteilt worden ist. Wird einem Richter die Notwendigkeit einer Vertretung gleichzeitig für zwei oder mehr Zivilkammern mitgeteilt, hat er in der Zivilkammer mit der niedrigsten Ordnungsnummer mitzuwirken.

5. Kammermitglieder, die zugleich zwei Zivilkammern angehören, werden lediglich in den Vertretungskreis der Zivilkammer mit der niedrigeren Ordnungsnummer einbezogen.

6. Von der Vertretungsregelung sind ausgenommen: a) Der Präsident des Landgerichts

b) Kammermitglieder, die zusätzlich neben einer Zivilkammer mit mehr als 5/10 ihres

Arbeitskraftanteils einer Strafkammer angehören mit Ausnahme aa) der Mitglieder der 28. und 29. Zivilkammer im Verhältnis zu den Kammern, zu

deren Vertreter sie gemäß Ziff. 1. oder 2. berufen sind; bb) der Mitglieder der 16. und 23. Strafkammer.

c) Vorsitzende Richter, die zugleich den Vorsitz in einer Kammer für Handelssachen

führen; dies gilt nicht für die Vorsitzenden der 21., 22., und 32. Zivilkammer.

7. Sind sowohl der Vorsitzende als auch alle zu seiner Vertretung berufenen Mitglieder einer Kammer verhindert, führt der Vorsitzende der nach Ziff. 1. berufenen Vertreter-kammer und im Falle von dessen Verhinderung sein nach dieser Geschäftsverteilung zuständiger Vertreter den Vorsitz. Ist auch dieser verhindert, vertritt der nächste nach der allgemeinen Vertretungsregelung zuständige nicht verhinderte Lebenszeitrichter. Dies gilt nicht für die Vertretung in Einzelrichtersachen. Insoweit ergibt sich die Zustän-digkeit aus der allgemeinen Vertretungsregelung.

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II. Vertretung der Rechtspfleger in den Zivilkammern:

Die Vertretung der Rechtspfleger in den Zivilkammern erfolgt nach der von dem Prä-sidenten des Landgerichts Frankfurt am Main festgelegten Vertretungsregelung in dem Verwaltungsvorgang 320 Eb – LG – 57 – 21.

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D. Kammerübersicht Kammern für Handelssachen 1. Kammer für Handelssachen Die Kammer ist zuständig: Abwicklung der noch anhängigen Verfahren. Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Iffländer (zgl. 21. ZK, HDGRi)

Beisitzer: Handelsrichter Geppert Jeweils in der für das Geschäftsjahr im Vo-

raus festgelegten Reihenfolge

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI’in Köberle 359 B 2809 Kostenbeamte/r: AI Leier 5.058 E 2854 Geschäftsstelle: JFA Rosenstein 322 B

Fax-Nebenstelle

2879

6267

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2. Kammer für Handelssachen – Internationale Kammer für Handelssachen Die Kammer ist zuständig für: Englischsprachige Verfahren gemäß Teil 3, Buchst. H Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am Landgericht

Willoughby (zgl. 3. KfH, Güterichterin)

Richterin am Landgericht

Dr. Frost - stellv. Vors. – (zgl. 24. Zivilkammer)

Beisitzer: Handelsrichter

Behrends Belz Ruoff Foster Jüttner Henrich

Jeweils in der für das Geschäftsjahr im Voraus fest-

gelegten Reihenfolge

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI`in Köberle 359 B 2809 Kostenbeamte/r: AI’in Schöner 343 B 2920 Geschäftsstelle: JS’in Freund 5.017 E 8043 Fax: 6737 Sitzungstag: Mi Sitzungssaal: 147 B

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3. Kammer für Handelssachen Die Kammer ist zuständig für:

1. Verfahren gemäß Stammturnus KfH 2. Verfahren gemäß Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste KfH

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Willoughby 8/10 (zgl. 2. KfH, Güterichterin)

Beisitzer: Handelsrichter

Arnold, Gert Heinz Behrends Belz Geiss Neubauer Ruoff Jüttner

Henrich

Jeweils in der für das Geschäftsjahr im Voraus festgelegten Reihenfolge

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI Rössel 359 B 8830 Kostenbeamte/r: AI Leier 5.058 E 2854 Geschäftsstelle: JAe Fromm 5.024 E 6742 Fax: 6737 Sitzungstag: Mi Sitzungssaal: 122 B

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4. Kammer für Handelssachen Die Kammer ist zuständig für: Abwicklung der noch anhängigen Verfahren. Besetzung: Vorsitz:

Vors. Richter am LG Dr. Müller (zgl. 22. ZK, 5. KfH, 16. KfH)

Beisitzer: Handelsrichter

Arnold, Gert Heinz Becker Belz Moog

Jeweils in der für das Geschäftsjahr im

Voraus festgelegten Reihenfolge

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JAF Rauwald 5.047 E 6167 Kostenbeamte/r: AI Dauber 344a B 8828 Geschäftsstelle: JOS’in Brand 5.094 E 2040 Fax: 6737 Sitzungstag: Do Sitzungssaal: 122 B

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5. Kammer für Handelssachen Die Kammer ist zuständig für: 1. Verfahren gemäß Stammturnus KfH 2. Verfahren gemäß Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste KfH 3. Spruchverfahren gemäß Verordnung über die Zuweisung von gesellschaftsrechtlichen

Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz sowie über Verfahren nach § 10 des Umwandlungsgesetzes vom 16.09.2008 (GVBl. I S. 822) bzw. § 1 des Spruchver-fahrensneuordnungsgesetzes sowie Bestellungen der Prüfer und Sachverständigen gemäß §§ 10 UmwG, 293c, 320b Abs. 3, 327c Abs. 2 AktG, Art. 22, 32, Art. 37 Abs. 6 EU-VO 2157/2001 (SE-VO) und §§ 70, 146 SAG;

4. alle bürgerlich-rechtlichen Verfahren im ersten Rechtszug nebst Freigabeverfahren, soweit dafür die Kammern für Handelssachen zuständig sind (§ 38 der Justizzustän-digkeitsverordnung)

5. Klagen gegen Beschlüsse von Gläubigerversammlungen von Schuldverschreibungen nebst Freigabeverfahren;

6. alle Beschwerden, soweit dafür die Kammern für Handelssachen zuständig sind und diese nicht der 6., 8. und 10. Kammer für Handelssachen zugeteilt sind;

7. Verfahren nach §§ 142 Abs. 5 und 145 Abs. 5 des Aktiengesetzes; 8. Verfahren über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 98 Abs. 1 Satz 1 des

Aktiengesetzes, § 27 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz, § 6 Abs. 2 Satz 2 und § 99 Abs. 1 des Investmentgesetzes, § 35 Abs. 3 Satz 1 des Versicherungsauf-sichtsgesetzes, § 6 Abs. 2 Satz 1 des Mitbestimmungsgesetzes und § 26 des SE-Ausführungsgesetzes;

9. Verfahren über die richtige Ermittlung des maßgeblichen Umsatzverhältnisses durch die Abschlussprüfer nach § 98 Abs. 3 des Aktiengesetzes;

Zu Ziff. 3. bis 9. unter Anrechnung auf den Stammturnus KfH Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Dr. M. Müller (zgl. 4. KfH, 16. KfH, 22. ZK)

Beisitzer: Handelsrichter

Ambrosius Arnold, Karl Michael Hellriegel Juretzek Kubitzki Löffler Mükusch Spranger Strack Szameit

Jeweils in der für das Geschäftsjahr im Voraus festgelegten Reihenfolge

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI Norbey 5.050 E 8831 Kostenbeamte/r: AI’in Schöner 343 B 2920 Geschäftsstelle: JFAe Krämer 5.018 E 8044 Fax: 6737 Sitzungstag: Do Sitzungssaal: 122 B

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6. Kammer für Handelssachen Die Kammer ist zuständig für: 1. Verfahren gemäß Stammturnus KfH 2. Verfahren gemäß Sonderturnus Wettbewerb KfH 3. Verfahren gem. Sonderturnus Einstweilige Verfügungen und Arreste Wettbewerb KfH

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Theimer 7/10 (zgl. 7. KfH, KfW, Verw.)

Beisitzer: Handelsrichter

Fey Forster Grimberg Knapp Dr. Kramer Ladewig

Jeweils in der für das Geschäftsjahr im

Voraus festgelegten Reihenfolge

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JAM Popken 5.051 E 6724 Kostenbeamte/r: JOS`in Röhrig 363a B 2839 Geschäftsstelle: JAe Szesny 4.027 E 8036 Fax: 6737 Sitzungstag: Di Sitzungssaal: 304 B

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7. Kammer für Handelssachen Die Kammer ist zuständig für: alle Verfahren im ersten Rechtszug im Sinne von § 32b ZPO, mit denen a) der Ersatz eines aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapi-

talmarktinformationen verursachten Schadens oder b) ein Erfüllungsanspruch aus Vertrag, der auf einem Angebot nach dem Wertpapierer-

werbs- und Übernahmegesetz beruht, geltend gemacht wird, soweit es sich um Verfahren der Deutschen Telekom AG (als Klägerin oder Beklagte) handelt. - ohne Anrechnung auf einen Turnus Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Theimer 0,5/10 (zgl. 6. KfH, KfW, Verw.)

Beisitzer: Handelsrichter

Buch Jäger Spranger Werth-Oster

Jeweils in der für das Geschäftsjahr im

Voraus festgelegten Reihenfolge

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in:

JAF Rauwald 5.047 E 6167

Kostenbeamte/r: JOS`in Röhrig 363a B 2839 Geschäftsstelle: JAe Szesny 4.027 E 8036 Fax: 6737 Sitzungstag: Di Sitzungssaal: 304 B

90

8. Kammer für Handelssachen Die Kammer ist zuständig für: 1. Verfahren gemäß Stammturnus KfH 2. Verfahren gemäß Sonderturnus Wettbewerb KfH 3. Verfahren gem. Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste Wettbewerb KfH Besetzung: Vorsitz:

Vors. Richter am LG Nickel

Beisitzer: Handelsrichter

Balmes Benner Eilers Fiedler Fröbe Geppert Meier-Preschany Moog Stams Vogelsang

Jeweils in der für das Geschäftsjahr im

Voraus festgelegten Reihenfolge

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI’in Köberle 359 B 2809 Kostenbeamte/r: AI Dauber 344a B 8828 Geschäftsstelle: JFAe Krämer 5.018 E 8044 Fax: 6737 Sitzungstag: 2., 4. Mi im Monat Sitzungssaal: 304 B

91

9. Kammer für Handelssachen Die Kammer ist zuständig für: 1. Verfahren gemäß Stammturnus KfH 2. Verfahren gemäß Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste KfH Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Schnabel (zgl. KfW, Verw.)

Beisitzer: Handelsrichter

Bollin-Flade Christmann Fischer Hentsch Kneisel Lucht Pfüller Dr. Schöler

Jeweils in der für das Geschäftsjahr im Voraus festgelegten Reihenfolge

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JOI Döttger 212 B 2637 Kostenbeamte/r: AI’in Schöner 343 B 2920 Geschäftsstelle: JAe Viehmann 365 B 2862 Fax: 6267 Sitzungstag: Di Sitzungssaal: 337 B

92

10. Kammer für Handelssachen Die Kammer ist zuständig für: 1. alle Verfahren gemäß Stammturnus KfH 2. alle Verfahren gemäß Sonderturnus Wettbewerb KfH 3. Verfahren gem. Sonderturnus Einstweilige Verfügungen und Arreste Wettbewerb KfH Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Urbach (zgl. 12. KfH)

Beisitzer: Handelsrichter

Apell Baums Dietrich Eckert Eick Dr. Eube Reichert Schlenker Wittmann

Jeweils in der für das Geschäftsjahr im

Voraus festgelegten Reihenfolge

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI Rössel 359 B 8830 Kostenbeamte/r: AI Dauber 344a B 8828 Geschäftsstelle: JFA Rosenstein 322 B 2879 Fax: 6267 Sitzungstag: Fr Sitzungssaal: 114 B

93

11. Kammer für Handelssachen Die Kammer ist zuständig für: 1. Verfahren gemäß Stammturnus KfH 2. Verfahren gemäß Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste KfH Besetzung: Vorsitz: N. N.

Richterin am LG

Dr. Zorembsky - stellv. Vors. - (5/10) (zgl. 28. ZK)

Beisitzer: Handelsrichter

Dietrich Fey Fröbe Groß

Jeweils in der für das Geschäftsjahr im Voraus festgelegten Reihenfolge

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI Rössel 359 B 8830 Kostenbeamte/r AI Dauber 344a B 8828 Geschäftsstelle: JFA Rosenstein 322 B 2879 Fax: 6737 Sitzungstag: 1., 3. Mo im

Monat

Sitzungssaal: 147 B

94

12. Kammer für Handelssachen Die Kammer ist zuständig für: -Verfahren gemäß Stammturnus KfH- Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Herrmann (5,5/10) (zgl. 2/10 Verw.)

Beisitzer: Handelsrichter

Buch Fröbe Hofmeister

Jeweils in der für das Geschäftsjahr im

Voraus festgelegten Reihenfolge

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI Köberle 359 B 2809 Kostenbeamte/r: JOS`in Röhrig 363a B 2839 Geschäftsstelle: JFA Rosenstein 322 B 2879 Fax: 6267 Sitzungstag: Fr Sitzungssaal: 114 B

95

13. Kammer für Handelssachen Die Kammer ist zuständig für: 1. Verfahren gemäß Stammturnus KfH 2. Verfahren gemäß Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste KfH Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Grund (zgl. 2. KfH, HDGRi)

Beisitzer: Handelsrichter

Dieler Erhart Frericks Gehring Grellier Karpa Marliére Dr. Winkler

Jeweils in der für das Geschäftsjahr im Voraus festgelegten Reihenfolge

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JAM Popken 5.051 E 6724 Kostenbeamte/r: JOS`in Röhrig 363a B 2839 Geschäftsstelle: JAe Leger 4.027 E 2571 Fax: 6267 Sitzungstag: Mi Sitzungssaal: 147 B

96

14. Kammer für Handelssachen Die Kammer ist zuständig für: 1. Verfahren gemäß Stammturnus KfH 2. Verfahren gemäß Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste KfH Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Kopke 7,5/10

Beisitzer: Handelsrichter

Ahlf Kirchhofer Kobberger Müermann Dr. Vornhusen Wagner Weiß

Jeweils in der für das Geschäftsjahr im

Voraus festgelegten Reihenfolge

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI Norbey 5.050 E 8831 Kostenbeamte/r: AI Leier 5.058 E 2854 Geschäftsstelle: JAe Meyer, A.

5.083 E

2672

Fax: 6737 Sitzungstag: Fr Sitzungssaal: 394 B

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15. Kammer für Handelssachen Die Kammer ist zuständig für: 1. Verfahren gemäß Stammturnus KfH 2. Verfahren gemäß Sonderturnus einstweilige Verfügungen und Arreste KfH. Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Weychardt (5/10)

Beisitzer: Handelsrichter

von Graeve Hofmeister Rehberg Gräfin zu Stollberg Schreiber

Jeweils in der für das Geschäftsjahr im

Voraus festgelegten Reihenfolge

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JI’in Köberle 359 B 2809 Kostenbeamte/r: AI Dauber 344a B 8828 Geschäftsstelle: JFA Rosenstein 322 B 2879 Fax: 6267 Sitzungstag: Mo Sitzungssaal: 147 B

98

16. Kammer für Handelssachen Die Kammer ist zuständig für: die Abwicklung noch anhängiger Verfahren Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Dr. M. Müller (zgl. 4. KfH, 5. KfH, 22. ZK)

Beisitzer: Handelsrichter

Forster Radünz

Jeweils in der für das Geschäftsjahr im

Voraus festgelegten Reihenfolge

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JAM Popken 5.051 E 6724 Kostenbeamte/r: AI Leier 5.058 E 2854 Geschäftsstelle: JFAe Krämer 5.018 E 8044 Fax: 6734 Sitzungstag: Do Sitzungssaal: 122 B

99

Kammer für Wertpapierbereinigung Die Kammer ist zuständig für: 1. alle Geschäfte nach dem Wertpapierbereinigungsgesetz vom 19.08.1949 nebst Ergän-

zungsgesetzen und nach dem Auslandswertpapierbereinigungsgesetz vom 29.08.1952; 2. alle Geschäfte nach dem AKG (Allgem. Kriegsfolgengesetz); 3. alle Rechtshilfeersuchen in Wertpapierbereinigungsverfahren. unter Anrechnung auf den Stammturnus KfH Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Theimer (zgl. 6., 7. KfH, Verw.)

Vertreter: Vors. Richter am LG

Schnabel (zgl. 9. KfH, Verw.)

Ehrenamtliche Richter

Geppert Spranger

Dienstzimmer: Telefon: Rechtspfleger/in: JAM Popken 5.051 E 6724 Kostenbeamte/r: JHS’in Müller 5.111 E 6350 Geschäftsstelle: JAe Szesny 4.027 E 8036 Fax: 6737 Sitzungstag: Di Sitzungssaal: 304 B

100

E. Vertretung bei den Kammern für Handelssachen

I. Vertretung der Spruchkörper 1. Soweit in vorstehendem Buchstaben D keine andere Regelung getroffen wurde, vertre-

ten sich gegenseitig: Die Vorsitzenden und die Beisitzer der 1. und 2. Kammer für Handelssachen, die Vorsitzenden und die Beisitzer der 7. und 16. Kammer für Handelssachen, die Vorsitzenden und die Beisitzer der 9. und 13. Kammer für Handelssachen, die Vorsitzenden und die Beisitzer der 11. und 15. Kammer für Handelssachen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Vorsitzende der 15. Kammer für Handelssachen wird zunächst durch die in Teil D bestimmte stellvertretende Vorsitzende vertreten.

2. Die Vorsitzende und die Beisitzer der 3. Kammer für Handelssachen werden von der Vorsitzenden der 14. Kammer für Handelssachen, der Vorsitzende und die Beisitzer der 4. und 5. Kammer für Handelssachen werden von der Vorsitzenden und den Beisitzen-den der 3. Kammer für Handelssachen, die Vorsitzende und die Beisitzenden der 14. Kammer für Handelssachen durch den Vorsitzenden und die Beisitzenden der 5. Kammer für Handelssachen vertreten.

3. Die Vorsitzende und die Beisitzer der 6. Kammer für Handelssachen werden durch den Vorsitzenden und die Beisitzer der 8. Kammer für

Handelssachen, bei deren Verhinderung durch die Vorsitzende und die Beisitzer der 10. Kammer für Handelssachen vertreten. Der Vorsitzende und die Beisitzer der 8. Kammer für Handelssachen werden durch den Vorsitzenden und die Beisitzer der 10. Kammer für Handelssachen, bei deren Verhinderung von der Vorsitzenden und den Beisitzern der 6. Kammer für Handelssachen vertreten. Der Vorsitzende und die Beisitzer der 10. Kammer für Handelssachen werden durch den Vorsitzenden und die Beisitzer der 6. Kammer für Handelssachen, bei deren Verhinderung durch die Vorsitzende und die Beisitzer der 8. Kammer für Handelssachen vertreten. Der Vorsitzende und die Beisitzer der 12. Kammer für Handelssachen werden durch den Vorsitzenden und die Beisitzer der 8. Kammer für Handelssachen, bei deren Verhinderung durch die Vorsitzende und die Beisitzer der 6. Kammer für Handelssachen vertreten.

4. Bei Verhinderung der zunächst berufenen Vertreter werden die Richter einer Kammer für Handelssachen durch die Richter der übrigen Kammern für Handelssachen in aufstei-gender Reihenfolge, beginnend mit der nächsten Kammer für Handelssachen nach der nach den vorstehenden Regeln berufenen Vertreterkammer nach folgender Vertreterket-te vertreten: 3. KfH 5. KfH 6. KfH 8. KfH 9. KfH 10. KfH 11. KfH 13. KfH 14. KfH 15. KfH3. KfH 5. KfH usw.. Ist die Vertreterkette unter den Kammern für Handelssachen erschöpft, trifft das Präsidi-um eine Regelung. Die 1., 2., 4., 7., 12. und 16. KfH sind von dieser Vertretung ausge-nommen.

5. Ist ein Mitglied der Kammer in einem Rechtsstreit Partei oder deren gesetzlicher Vertre-ter, tritt an die Stelle des Kammermitglieds dessen Vertreter gemäß vorstehenden Best-

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immungen.

6. Wird der Vorsitzende einer Kammer abgelehnt, so tritt an seine Stelle der Vorsitzende der nachfolgend bezeichneten Vertreterkammer Insoweit ist Vertreterkammer der 1. Kammer die 11. Kammer für Handelssachen 2. Kammer die 11. Kammer für Handelssachen 3. Kammer die 16. Kammer für Handelssachen 4. Kammer die 3. Kammer für Handelssachen 5. Kammer die 6. Kammer für Handelssachen 6. Kammer die 10. Kammer für Handelssachen 7. Kammer die 9. Kammer für Handelssachen 8. Kammer die 7. Kammer für Handelssachen 9. Kammer die 11. Kammer für Handelssachen 10. Kammer die 8. Kammer für Handelssachen 11. Kammer die 5. Kammer für Handelssachen 12. Kammer die 8. Kammer für Handelssachen 13. Kammer die 14. Kammer für Handelssachen 14. Kammer die 4. Kammer für Handelssachen 15. Kammer die 13. Kammer für Handelssachen 16. Kammer die 15. Kammer für Handelssachen. Hinsichtlich der Vertretung abgelehnter Beisitzer gilt zunächst die kammerinterne Ge-schäftsverteilung. Bei deren Erschöpfung sind Beisitzer der zuvor genannten Vertreter-kammer heranzuziehen.

II. Vertretung der Rechtspfleger in den Kammern für Handelssachen

Die Vertretung der Rechtspfleger in den Kammern für Handelssachen erfolgt nach der von dem Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main festgelegten Vertretungsre-gelung (320 Eb - LG - 57 - 21).

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III. Mitarbeiter/innen der „Service-Einheiten“ bei den Zivilkammern und Kammern für Handelssachen

Serviceeinheit I Mitarbeiter/innen: Zimmer/Tel.: Kammerzuweisung: JFAe Linden 5.007 E – 2385 7. ZK JAe Bakinbarin 5.003 E – 8035 7., 24. ZK JAe Müller, B. 5.004 E – 6731 19. ZK, JAe Zimmer 5.007 E – 6280 24. ZK JAe Gottschalk-Schmidt

5.093 E – 2046 Schreibdienst SE I

JAe Hering-Liebhart 5.038 E – 8632 Schreibdienst SE I Serviceeinheit II Mitarbeiter/innen: Zimmer/Tel.: Kammerzuweisung: JAe Küpelikilinc 5.013 E – 6658 28. ZK JFAe Wallisch 5.018 E – 2044 27. ZK JS’in Freund 5.017 E – 8043 9., 29. ZK, 2. KfH JFAe Krämer 5.018 E – 8044 5., 8., 16. KfH, 22. ZK JAe Maier, G. 5.116 E – 2829 Schreibdienst SE II JAe Stein 5.022 E – 2836 Schreibdienst SE II JAe Kokanovic 4.021 E – 2036 Schreibdienst SE II Serviceeinheit III Mitarbeiter/innen: Zimmer/Tel.: Kammerzuweisung: JAe Fromm 5.024 E – 6742 2. ZK, 3. KfH JFAe Koch 5.020 E – 2601 18. ZK JAe Jezeck 5.085 E – 2447 14., 18. ZK JAe McCue 5.085 E – 2823 14. ZK JOS’in Brand 5.094 E – 2040 30. ZK, 4. KfH JAe Peter 5.089 E – 8680 Schreibdienst SE III JAe Weitzel 5.091 E – 8008 Schreibdienst SE III Serviceeinheit IV Mitarbeiter/innen: Zimmer/Tel.: Kammerzuweisung: JS’in Fleck 5.083 E – 8138 13. ZK JAe Meyer, A. 5.083 E – 2672 14. KfH JAe Noé 5.081 E – 2644 25. ZK JFAe Grün 5.081 E – 2420 11. ZK JAe Meyer, K. 5.118 E – 8626 Schreibdienst SE IV JAe Hering-Liebhart 5.038 E – 8623 Schreibdienst SE IV JAe Göbel 4.003 E – 8357 Schreibdienst SE IV Serviceeinheit V Mitarbeiter/innen: Zimmer/Tel.: Kammerzuweisung: JAe Thomas 305 B – 8832 8. ZK JFAe Riedel 312 B – 2938 23. ZK JFAe Bajut-Mahouch 312 B – 2235 23. ZK JOS’in Pfau 312 B – 6175 31. ZK JAe Zebrowski 312 B – 6846 31. ZK JAe Schneider, A. 346 B – 6163 Schreibdienst SE V JAe Burghardt 317 B – 8630 Schreibdienst SE V

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Serviceeinheit VI Mitarbeiter/innen: Zimmer/Tel.: Kammerzuweisung: JS’in Schmied 361 B – 2417 4. ZK JAe Kah 361 B – 6303 4. ZK JAe Ritz 368 B – 8850 3. ZK JFAe Zachskorn 368 B – 2438 6. ZK JAe Lunk 317 B – 8637 Schreibdienst SE VI Serviceeinheit VII Mitarbeiter/innen: Zimmer/Tel.: Kammerzuweisung: JFAe Daschdamirow 325 B – 2339 21. ZK JFAe Guidi 325 B – 6806 21. ZK JFAe Göbhardt 324 B – 2675 10. ZK JFA Vigelius 324 B – 2350 10. ZK JFA Rosenstein 322 B – 2879 1., 10., 11., 12., 15. KfH JAe Rudolph 340 B – 2863 26. ZK JAe Siebenlist 340 B – 2876 26. ZK JAe Stornfels Bücherei – 6101 Schreibdienst SE VII Serviceeinheit VIII Mitarbeiter/innen: Zimmer/Tel.: Kammerzuweisung: JAe Pich 352 B – 8964 20. ZK JAe Martin-Bergmann 352 B – 2649 20. ZK JAe Viehmann 365 B – 2862 1. ZK, 9. KfH JAe Heiber 352a B – 8614 17. ZK JAe Volo-Miceli 364 B – 8006 17. ZK JAe Genetin 344 B – 2567 Schreibdienst SE VIII JAe Schmidt, S. 362 B – 6154 Schreibdienst SE VIII Serviceeinheit IX Mitarbeiter/innen: Zimmer/Tel.: Kammerzuweisung: JAe Friemel 347 B – 2442 5. ZK JS’in Kampe 347 B – 2820 5. ZK JFAe Buttiglione 247 B – 6549 12. ZK JAe Kleiner 247 B – 6549 12. ZK JFAe Spielmann-Herr 251 B – 8768 12. ZK JFAe Nounouh- Al Berdahi

247 B – 2627 15., 16. ZK

JFAe Appel 322 B – 8606 33. ZK N.N. ab 01.06.18 JAe Sand 395 B – 2019 Schreibdienst SE IX Serviceeinheit X Mitarbeiter/innen: Zimmer/Tel.: Kammerzuweisung: JAe Szesny 4.027 E – 8036 6., 7. KfH, KfW JAe Leger 4.027 E – 2571 13. KfH JAe Maßholder 4.019 E – 8005 32. ZK JFAe Quardon 4.018 E – 6801 32. ZK JS`in Hock 4.018 E – 6802 32. ZK JAe Biermann 4.029 E – 6506 Schreibdienst SE X Restschreibdienst: JAe Gruda über 2374 JAe Dreßler 5.111 E – 6350

104

IV. Sachliche Aufgabenzuweisung für die Mitarbeiter der „Service-Einheiten“ Den Mitarbeitern der „Service-Einheiten“ werden folgende Aufgabenbereiche zur Einheitssachbearbeitung zugewiesen: Die Aufgaben der Geschäftsstellen und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach den Bestimmungen der GVG, der ZPO, der AktO, der GO sowie anderer einschlägiger Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Verfügungen, soweit sie nicht Aufgaben des Kosten- und An-weisungsbeamten betreffen und sie nicht ausdrücklich den Beamten des gehobenen Justiz-dienstes vorbehalten sind. Vertretungsregelung: Die Vertretung der Serviceeinheiten in den Zivilkammern und in den Kammern für Handels-sachen erfolgt nach der von dem Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main festge-legten Vertretungsregelung (146E

a – 13 – 14 (SB).

105

F. ZP-Statistik - Aufstellung Aufstellung über die bei dem Landgericht Frankfurt am Main eingerichteten Zivilkam-mern und Kammern für Handelssachen (hier Erhebungseinheiten) mit der Zuweisung der Schlüsselzahl für die jeweilige Erhebungseinheit nach der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) vom 1.1.2012

a) Zivilkammer: Kennzahl der Erhebungseinheit 1. Zivilkammer ............................. = 10022 2. Zivilkammer …………………… = 10010 3. Zivilkammer ............................. = 10011 4. Zivilkammer ............................. = 10012 5. Zivilkammer ............................. = 10013 6. Zivilkammer ............................. = 10014 7. Zivilkammer ............................. = 10015 8. Zivilkammer ............................. = 10016 9. Zivilkammer ............................. = 10023 10. Zivilkammer ............................. = 10017 11. Zivilkammer ............................. = 10024 12. Zivilkammer ............................. = 10018 13. Zivilkammer ............................. = 10019 14. Zivilkammer ............................. = 10020 15. Zivilkammer ............................. = 10021

16. Zivilkammer ............................. = 10033 17. Zivilkammer ............................. = 10034 18. Zivilkammer ............................. = 10035 19. Zivilkammer ............................. = 10036 20. Zivilkammer ............................. = 10037 21. Zivilkammer ............................. = 10038 22. Zivilkammer = 10041 23. Zivilkammer ............................. = 10045 24. Zivilkammer ............................. = 10046 25. Zivilkammer ............................. = 10050 26. Zivilkammer ............................. = 10051 27. Zivilkammer ............................. = 10052 28. Zivilkammer ............................. = 10053 29. Zivilkammer ............................. = 10054 30. Zivilkammer ............................. = 10055 31. Zivilkammer ............................. = 10056 32. Zivilkammer.............................. = 10059 33. Zivilkammer = 10060 b) Kammer für Handelssachen 1. Kammer für Handelssachen .... = 20025 2. Kammer für Handelssachen .... = 20026 3. Kammer für Handelssachen .... = 20027 4. Kammer für Handelssachen .... = 20028 5. Kammer für Handelssachen .... = 20029 6. Kammer für Handelssachen .... = 20030 7. Kammer für Handelssachen .... = 20032 8. Kammer für Handelssachen .... = 20039 9. Kammer für Handelssachen .... = 20040 10. Kammer für Handelssachen .... = 20042 11. Kammer für Handelssachen .... = 20043 12. Kammer für Handelssachen .... = 20044 13. Kammer für Handelssachen .... = 20047 14. Kammer für Handelssachen .... = 20048 15. Kammer für Handelssachen .... = 20057 16. Kammer für Handelssachen .... = 20058 c) WKa (19. ZK).................................. = 30531 Vorgegebene Schlüsselzahl für das Landgericht Frankfurt am Main = 1200

106

Teil 6 Strafkammern

Die in den Geschäftskreisen der Strafkammern beschlossenen sachlichen Veränderungen

gelten für alle Neueingänge ab 1. Januar 2018, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist.

Ein Richter, der eine Kammer wechselt, bleibt für ein Verfahren, in der die Hauptverhandlung

unter seiner Beteiligung begonnen hat, zuständig. Dies gilt auch für einen Kammerwechsel

während des laufenden Geschäftsjahrs.

Sachgebietsleitung: Dienstzimmer: Telefon AI’in Bertsch

4.089 E

8137

Vertretung:

AI Dorn JOI Döttger

234 B 212 B

2859 2637

Eingangsstelle für Strafsachen: Wachtmeisterei

4.008 E 2513

Verteilungsstelle für Strafsachen JFAe Ludwig

4.006 E

8145 Vertretung: JFAe Bassauer 4.006 E 8146 JAe Weinel 4.001 E 8144 Rechtspfleger/in: JOI’in Reinhardt (Endziffer 1 – 2) 307 B 2835 JI’in Köberle (Endziffer 3 – 5) 359 B 2809 JOI Norbey (Endziffer 6 – 7) 5.050 E 8831 JI Rössel (Endziffer 8 – 0) 377 B 8830 Schöffengeschäftsstelle

JAe Weinel

4.001 E

8144

Vertretung: AI’in Rosenmeier 4.001 E 2933 Ladungsgeschäftsstelle

JA Asweh

4.091 E

8007

JAe Ruzzinenti 4.018 E 8009 Vertretung: gegenseitig Urkundsbeamter

JAe Lodder

4.093 E

8010

JAe Schwarz 4.093 E 8010 Vertretung: gegenseitig Kostenbeamtin

AI’in Bertsch

4.089 E

8137

Vertretung: N.N.

107

A. Übersicht Geschäftsstellen der Strafkammern Stand: 01.04.2018

Kammer Zimmer Name Telefon Fax

2. StrK 4.001 E Weinel 8144 6738

3. StrK 4.001 E Weinel 8144 6738

4. StrK 4.001 E Weinel 8144 6738

5. StrK 4.006 E Bassauer 8146 8506

6. StrK 4.070 E Boufrik 8149 8436

7. StrK 4.070 E Boufrik 8149 8436

8. Strk 4.070 E Weiße 8582 8436

9. StrK 4.070 E Weiße 8582 8436

10. StrK 4.076 E Schäfer 2272 8436

11. StrK 4.006 E Bassauer 8146 8506

12. StrK 4.001 E Rosenmeier 2933 6738

14. StrK 4.076 E Schäfer 2272 8436

16. StrK 4.003 E Göbel/Mühleck 8357/2073 6738

17. StrK 4.070 E Weiße 8582 8436

18. StrK 4.077 E Hoinkis 8147 2853

19. StrK 4.077 E Engert 8143 2853

20. StrK 4.005 E Höfer 2540 6481

21. StrK 4.006 E Konietzka 8145 8506

22. StrK 4.001 E Rosenmeier 2933 6738

23. StrK 221 B Weichelt 2626 6559

24. StrK 4.006 E Bassauer 8146 8506

25. StrK 4.006 E Konietzka 8145 8506

26. StrK 4.003 E Göbel/Mühleck 8357/2073 6738

27. StrK 4.005 E Höfer 2540 6481

28. StrK 4.001 E Rosenmeier 2933 6738

29. StrK 4.076 E Schäfer 2570/2272 8436

30. StrK 4.006 E Konietzka 8145 8506

31. StrK 4.001 E Rosenmeier 2933 6738

32. StrK 4.076 E Schäfer 2272 8436

33. StrK 4.003 E Göbel/Mühleck 8357/2073 6738

35. StrK 4.001 E Rosenmeier 2933 6738

FA 4.093 E Lodder/Schwarz 8010 2849

108

B. Kammerübersicht Strafkammern

2. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) Die Kammer ist zuständig für: 1. alle Anklagen, Beschwerden und AR-Verfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung,

auch wenn zugleich sonstige Steuer- oder andere Delikte Verfahrensgegenstand sind, soweit die Beschwerde oder Anklage keine Vorwürfe nach § 266a StGB umfassen, so-weit nicht die Zuständigkeit der 12. Strafkammer zu Ziff. 1. oder die Zuständigkeit der 26. Strafkammer zu Ziff. 2. gegeben ist, unter Anrechnung auf die Turnusregelung Anla-ge 9;

2. alle erst- und zweitinstanzliche Strafsachen gem. § 74c GVG - außer Berufungen -, so-weit nicht die Zuständigkeit der 12. Strafkammer zu Ziff. 1. oder der 26. Strafkammer zu Ziff. 2. gegeben ist, gemäß Turnusregelung Anlage 9;

3. alle Nichtwirtschaftsstrafverfahren nach § 261 StGB – außer Berufungen -, soweit der Gegenstand aus einer Straftat herrührt, die nach einer der in § 74c GVG genannten Straftatbestände strafbar ist, soweit nicht die 12. Strafkammer zu Ziff. 1. zuständig ist, unter Anrechnung auf die Turnusregelung Anlage 9;

4. alle zur Zuständigkeit der Strafkammer gehörenden Geschäfte im Turnuskreis A, soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Strafkammer bestimmt ist, gemäß Turnus-regelung Anlage 5a.

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Bach (zgl. 35. StrK, Verw.)

Beisitzer:

Richter am LG Reuhl - stellv. Vors. - 7,5/10 (zgl. 19., 35. StrK)

Richterin

Kassel 7,5/10 (zgl. 30. ZK, 35. StrK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle

JAe Weinel

4.001 E

Fax:

8144

6738

Sitzungstag: Mo Do Sitzungssaal: 21 E 21 E

109

3. Strafkammer (Jugendkammer) Die Kammer ist zuständig für: 1. alle Jugendsachen gemäß §§ 41, 108 JGG und die bei der Jugendkammer anfallenden

Jugendschutzsachen einschließlich der Beschwerdesachen gemäß Turnusregelung An-lage 7;

2. alle nach § 77 Abs. 3 GVG anfallenden Geschäfte;

3. alle zur Zuständigkeit der Strafkammer gehörenden Geschäfte, soweit nicht die Sonder-zuständigkeit einer anderen Strafkammer bestimmt ist, gemäß Turnusregelung Anlage 5 und 5a.

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Dr. Wagner

Beisitzer:

Richterin am Landgericht Keßler - stellv. Vors. - 7,5/10 (zgl. 19. ZK)

Richterin

Dr. Haneke 7,5/10 (zgl. 7. ZK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle:

JAe Weinel

5.001 E

Fax:

144

6738

Sitzungstag zu 1.: Di Do Sitzungstag zu 3.: Jeder 1. und 3. Dienstag im Monat Sitzungssaal: 10 E 10 E

110

4. Strafkammer Die Kammer ist zuständig: alle zur Zuständigkeit der Strafkammer gehörenden Geschäfte, soweit nicht die Sonderzu-ständigkeit einer anderen Strafkammer bestimmt ist, gemäß Turnusregelung Anlage 5 und 5a. Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Eckhardt

Beisitzer:

Richterin am LG Dr. Schröder - stellv. Vors. - 7/10

Richter Dr. Orthmann 7/10 (zgl. 32. ZK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: JAe Weinel 4.001 E

Fax:

8144

6738

Sitzungstag: Di Fr Sitzungssaal: 7 E 7 E

111

5. Strafkammer (kleine Strafkammer) Die Kammer ist zuständig für: Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts einschließlich aller das Berufungsverfahren betreffenden Entscheidungen, soweit sie nicht der 7. Strafkammer (dort Ziff. 2.), der 32. oder 33. Strafkammer zugewiesen sind, gemäß Turnusregelung Anlage 6 zur Geschäftsverteilung. Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Natalello (zgl. Verw.)

Regelm. Vertr.:

Vors. Richterin am LG Schwarzer

Bei Verhinderung als jeweils weiterer Vertreter: Vors. Richter am LG

Dr. Trosch

Vors. Richter am LG

Dr. Kirschbaum

und zwar

in der 1. Woche des Jahres und sodann alle 2 Wochen, d.h., in der 3., 5. und 7. Woche des Jahres usw. Vors. Richter am LG Dr. Trosch in der 2. Woche des Jahres und sodann alle 2 Wochen, d.h., in der 4., 6. und 8. Woche des Jahres usw. Vors. Richter am LG Dr. Kirschbaum; die regelmäßigen Vertreter vertreten sich gegenseitig in der genannten Reihenfolge. Bei Verhinderung dieser beiden Vertreter vertreten die Mit-glieder der großen Strafkammern, beginnend mit der 2. Strafkammer, –in aufsteigender Reihenfolge, wobei in der Vertretungskette nach der 31. Strafkammer die 2. Strafkammer folgt. Die 16. und 23. Strafkammer sind von der Vertretung ausgenommen. Teil C.1.g) gilt entsprechend.

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: JFAe Bassauer 4.076 E

Fax:

8146

8506 Sitzungstag: Mo Mi Sitzungssaal: 20 E 20 E

112

6. Strafkammer Die Kammer ist zuständig für: alle zur Zuständigkeit der Strafkammer gehörenden Geschäfte, soweit nicht die Sonderzu-ständigkeit einer anderen Strafkammer bestimmt ist, gemäß Turnusregelung Anlage 5 und 5a. Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Dr. Böcher

Beisitzer:

Richter am LG Meier - stellv. Vors. - 7/10 (zgl. 19. StrK)

Richterin am LG

Klösel 7/10 (zgl. 10. ZK)

Richter

Dr. Hermann 7/10 (zgl. 24. ZK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle:

JFAe Boufrik

4.070 E

Fax:

8149

8436

Sitzungstag: Mi Fr Sitzungssaal: 9 E 9 E

113

7. Strafkammer (kleine Strafkammer, kleine Jugendkammer) Die Kammer ist zuständig für: 1. Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts einschließlich aller

das Berufungsverfahren betreffenden Entscheidungen, soweit sie nicht der 32. oder 33. Strafkammer zugewiesen sind gemäß Turnusregelung Anlage 6 zur Geschäftsvertei-lung;

2. Verfahren über Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters. Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Schwarzer

Regelm. Vertr.:

Vors. Richterin am LG Natalello

bei Verhinderung als weiterer Vertreter: Vors. Richter am LG

Dr. Trosch

Bei Verhinderung des weiteren Vertreters vertreten die Mitglieder

der großen Strafkammern, beginnend mit der 8. Strafkammer in aufsteigender Reihenfolge, wobei in der Vertretungskette nach der 31. Strafkammer die 2. Strafkammer folgt. Die 16. und 23. Straf-kammer sind von der Vertretung ausgenommen. Teil C.1.g) gilt entsprechend.

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: JFAe Boufrik

4.070 E

Fax:

8149

8436

Sitzungstag zu 1: Di Do Sitzungstag zu 2: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat Sitzungssaal: 1 E 17 E

114

8. Strafkammer (Jugendkammer) Die Kammer ist zuständig für: 1. alle Jugendsachen gemäß §§ 41, 108 JGG und die bei der Jugendkammer anfallenden

Jugendschutzsachen einschließlich der Beschwerdesachen gemäß Turnusregelung An-lage 7;

2. für Entscheidungen nach § 92 II JGG;

3. alle zur Zuständigkeit der Strafkammer gehörenden Geschäfte, soweit nicht die Sonder-zuständigkeit einer anderen Strafkammer bestimmt ist, gemäß Turnusregelung Anlage 5 und 5a.

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Steitz 8/10 (zgl. 29. ZK)

Beisitzer: Richter am LG

Büttner - stellv. Vors. - 7,5/10 (zgl. 29. ZK)

Richterin

Kling 7,5/10 (zgl. 29. ZK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle:

JFAe Weiße

4.070 E

Fax:

8582

8436

Sitzungstag zu 1.: Mi Fr Sitzungstag zu 3. Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat Sitzungssaal: 18 E 18 E

115

9. Strafkammer (Kammer für Bußgeld- und Führerscheinsachen) Die Kammer ist zuständig für: alle nach § 46 Abs. 7 OWiG anfallenden Geschäfte und alle Beschwerden nach § 111a StPO. Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Striegl (zgl. 17. StrK, Verw.)

Beisitzer:

Richterin am LG Schips - stellv. Vors. - (zgl. 17. StrK)

Richter

Steding (zgl. 17. StrK)

Dienstzimmer: Telefon:

Geschäftsstelle Bußgeldsachen, Führerscheinsachen:

JFAe Weiße

4.070 E

Fax:

8582

8436

116

10. Strafkammer (kleine Strafkammer, auch kleine Jugendkammer) Die Kammer ist zuständig für:

Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts einschließlich aller das Berufungsverfahren betreffenden Entscheidungen, soweit sie nicht der 7. Strafkammer (dort Ziff. 2), der 32. oder 33. Strafkammer zugewiesen sind, gemäß Turnusregelung Anlage 6 zur Geschäftsverteilung. Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Menhofer-Woitaschek 8/10

Regelm. Vertr.:

Vors. Richterin am LG Bell

bei Verhinderung als weiterer Vertreter:

Richter am LG Annen

Vors. Richter am LG

Dr. Trosch

und zwar

in der 1. Woche des Jahres und sodann alle 2 Wochen, d.h., in der 3., 5. und 7. Woche des Jahres usw. Richter am LG Annen in der 2. Woche des Jahres und sodann alle 2 Wochen, d.h., in der 4., 6. und 8. Woche des Jahres usw. Vors. Richter am LG Dr. Trosch; die regelmäßigen Vertreter vertreten sich gegenseitig in der ge-nannten Reihenfolge. Bei Verhinderung dieser beiden Vertreter vertreten die Mitglieder der großen Strafkammern, beginnend mit der 21. Strafkammer, wobei in der Vertretungskette nach der 31. Strafkammer die 2. Strafkammer folgt. Die 16. und 23. Straf-kammer sind von der Vertretung ausgenommen. Teil C.1.g) gilt entsprechend.

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle:

JFAe Schäfer

4.006 E

Fax:

2272

8436 Sitzungstag: Di Fr Sitzungstag (Jugendkammer)

Jeden 1. Freitag im Monat

Sitzungssaal: 17 E 17 E

117

11. Strafkammer (kleine Strafkammer) Die Kammer ist zuständig für:

Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts einschließlich aller das Berufungsverfahren betreffenden Entscheidungen, soweit sie nicht der 7. Strafkammer (dort Ziff. 2), der 32. oder 33. Strafkammer zugewiesen sind, gemäß Turnusregelung Anlage 6 zur Geschäftsverteilung. Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Bell

Regelm. Vertr.: Vors. Richterin am LG

Menhofer-Woitaschek

bei Verhinderung als weitere Vertreter: Vors. Richter am LG

Gröschel

Richterin am LG

Dr. Thoma

und zwar in der 1. Woche des Jahres und sodann alle 2 Wochen, d.h., in der 3., 5. und 7. Woche des Jahres usw. Vorsitzender Richter am LG Gröschel in der 2. Woche des Jahres und sodann alle 2 Wochen, d.h., in der 4., 6. und 8. Woche des Jahres usw. Richterin am Landgericht Dr. Thoma die regelmäßigen Vertreter vertreten sich gegenseitig in der genannten Rei-henfolge. Bei Verhinderung dieser beiden Vertreter vertreten die Mitglieder der großen Strafkammern, beginnend mit der 25. Strafkammer, in aufsteigender Reihenfolge, wobei in der Vertretungskette nach der 31. Strafkammer die 2. Strafkammer folgt. Die 16. und 23. Strafkammer sind von der Vertretung ausgenommen. Teil C.1.g) gilt entsprechend.

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: JFAe Bassauer

4.076

Fax:

8146

8506

Sitzungstag: Di Do Sitzungssaal: 20 E 20 E

118

12. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) Die Kammer ist zuständig für: 1. erst- und zweitinstanzliche Strafsachen - außer Berufungen - nach den Vorschriften der

§§ 108b, 265 c-e und 331 bis 338 StGB, auch soweit zur Beurteilung des Falles beson-dere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind (§ 74 c Abs. 1 Nr. 6 GVG) und auch soweit diese Vorschriften gemäß EUBestG und IntBestG Anwendung finden sowie nach den §§ 298 - 302 StGB (§ 74c Abs. 1 Nr. 5a GVG); unter Anrechnung auf die Tur-nusregelung Anlage 9

2. alle gem. § 74c GVG anfallenden Geschäfte - ausgenommen Beschwerden (Qs-Verfahren) -, soweit nicht die Zuständigkeit der 26. Strafkammer zu Ziff. 2. und der 2. Strafkammer zu Ziff. 1. gegeben ist, gemäß Turnusregelung Anlage 9;

3. alle Strafverfahren nach § 261 StGB – außer Berufungen -, soweit der Gegenstand aus einer Straftat herrührt, für die die Zuständigkeit der 12. Strafkammer nach Ziff. 1 begrün-det wäre - unter Anrechnung auf die Turnusregelung Anlage 9.

4. alle zur Zuständigkeit der Strafkammer gehörenden Geschäfte im Turnuskreis A, soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Strafkammer bestimmt ist, gemäß Turnus-regelung Anlage 5a;

5. die Abwicklung anhängiger Verfahren, die in die Zuständigkeit der ehemaligen 13. Strafkammer fallen.

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Dr. Erhard (zgl. Verw.)

Beisitzer Richterin am LG

Dr. Zander - stellv. Vors. - 7,5/10

Richter

Dr. Görlich 7,5/10 (zgl. 7. ZK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: AI’in Rosenmeier

4.001 E

Fax:

2933

6738 Sitzungstag: Mo Mi Sitzungssaal: 9 E 21 E

119

14. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) Die Kammer ist zuständig für: 1. alle gem. § 74c GVG anfallenden Geschäfte – außer Berufungen -, soweit nicht die Zu-

ständigkeit der 2. Strafkammer zu Ziff. 1., der 12. Strafkammer zu Ziff. 1 oder der 26. Strafkammer zu Ziff. 2. gegeben ist, gemäß Turnusregelung Anlage 9;

2. alle Nichtwirtschaftsstrafverfahren nach § 261 StGB – außer Berufungen -, soweit der Gegenstand aus einer Straftat herrührt, die nach einer der in § 74c GVG genannten Straftatbestände strafbar ist, soweit nicht die 12. Strafkammer zu Ziff. 1. zuständig ist, unter Anrechnung auf die Turnusregelung Anlage 9;

3. alle zur Zuständigkeit der Strafkammer gehörenden Geschäfte im Turnuskreis A, soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Strafkammer bestimmt ist, gemäß Turnus-regelung Anlage 5a.

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Polster (zgl. Verw.)

Beisitzer:

Richterin am LG Dr. Thoma - stellv. Vors. – 7,5/10 (zgl. Güterichterin)

Richter

Dr. Wegmer 7,5/10 (zgl. 27. ZK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: JFAe Schäfer 4.006 E

Fax:

2272

8436

Sitzungstag: Mo Mi Sitzungssaal: 18 E 123 A

120

16. Strafkammer Die Kammer ist zuständig für die Abwicklung anhängiger Verfahren. Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Dr. Kurth (zgl. 3. ZK, Verw.)

Beisitzer:

Richterin am LG Kämpf - stellv. Vors. - (zgl. 16. ZK, Verw.)

Richter am Landgericht

Dr. Mantz (zgl. 3. ZK, Verw.)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: N.N.

JAe Göbel 4.003 E 4.003 E

2073 8357

Fax: 6738

121

17. Strafkammer Die Kammer ist zuständig für: alle zur Zuständigkeit der Strafkammer gehörenden Geschäfte, soweit nicht die Sonderzu-ständigkeit einer anderen Strafkammer bestimmt ist, gemäß Turnusregelung Anlage 5 und 5a. Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Striegl (zgl. 9. StrK, Verw.)

Beisitzer:

Richterin am LG Schips - stellv. Vors. - (zgl. 9. StrK)

Richter

Steding (zgl. 9. StrK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: JFAe Weiße 4.070 E 8582 Fax: 8436 Sitzungstag: Di Do Sitzungssaal: 12 E 12 E

122

18. Strafkammer (Strafvollstreckungskammer) Die Kammer ist zuständig für: alle Geschäfte der Strafvollstreckungskammer gem. §§ 78a, 78b GVG - mit den Anfangsbuchstaben I - Z (ohne L und S) - sowie für alle vor dem 01.01.2018 anhängig gewordenen Geschäfte mit dem Anfangs-

buchstaben L und Neueinänge, die einen Verurteilten mit dem Anfangsbuchstaben L be-treffen, zu dem ein vor dem 01.01.2018 eingegangenes Verfahren anhängig ist.

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

El Duwaik 1,5/10 (zgl. 28. StrK., Verw.)

Beisitzer:

Richter am LG Lehmann-Fritzsche - stellv. Vors. - 3,5/10 (zgl. 26. ZK, 23. StrK)

Richterin am LG

Kauffer 1,25/10 (zgl. 19., 26. StrK, Verw.)

Richter am LG

Annen 3/10 (zgl. 27. StrK, Verw.)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: JS Hoinkis

4.077 E

Fax:

8147

2853

123

19. Strafkammer (Strafvollstreckungskammer) Die Kammer ist zuständig für: alle Geschäfte der Strafvollstreckungskammer gem. §§ 78a, 78b GVG - mit den Anfangsbuchstaben A – H, und S, - sowie für Neueingänge mit dem Anfangsbuchstaben L, soweit nicht die Zuständigkeit der

18. Strafkammer begründet ist. Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Dr. Immerschmitt 1,5/10 (zgl. 26., 33. StrK, Verw.)

Beisitzer:

Richterin am LG Kauffer - stellv. Vors. - 1,25/10 (zgl. 18., 26. StrK, Verw.)

Richter am LG

Reuhl 2,5/10 (zgl. 2. u. 35. StrK)

Richter am LG

Meier 3/10 (zgl. 6. StrK)

Vors. Richter am LG

Dr. Trosch 1/10 (zgl. 32. StrK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: JAe Engert

4.077 E

Fax:

8143

2853

124

20. Strafkammer (kleine Strafkammer) Die Kammer ist zuständig für: Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts einschließlich aller das Berufungsverfahren betreffenden Entscheidungen, soweit sie nicht der 7. Strafkammer (dort Ziff. 2), der 32. oder 33. Strafkammer zugewiesen sind, gemäß Turnusregelung Anlage 6 zur Geschäftsverteilung. Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Tiefmann 1/10 (zgl. Bezirksrichterrat)

Regelm. Vertr.: Vors. Richterin am LG

Bell

bei Verhinderung als weitere

Vertreter:

Richter am LG

Annen

Richter am LG

Reuhl

und zwar in der 1. Woche des Jahres und sodann alle 2 Wochen, d.h., in der 3., 5. und 7. Woche des Jahres usw. Richter am LG Annen in der 2. Woche des Jahres und sodann alle 2 Wochen, d.h., in der 4., 6. und 8. Woche des Jahres usw. Richter am LG Reuhl die regelmäßigen Vertreter vertreten sich gegenseitig in der ge-nannten Reihenfolge. Bei Verhinderung dieser beiden Vertreter vertreten die Mitglieder der großen Strafkammern, beginnend mit der 12. Strafkammer, wobei in der Vertretungskette nach der 31. Strafkammer die 2. Strafkammer folgt. Die 16. und 23. Straf-kammer sind von der Vertretung ausgenommen. Teil C.1.g) gilt entsprechend.

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: JAe Höfer 4.005 E 2540 Fax: 6841 Sitzungstag: Mi 1., 3. Fr im Monat Sitzungssaal: 17 E 12 E

125

21. Strafkammer (Schwurgericht) Die Kammer ist zuständig für: 1. alle Geschäfte der Strafkammer als Schwurgericht gem. § 74 Abs. 2 GVG einschließlich

der Beschwerden, gemäß Turnusregelung Anlage 8;

2. alle zur Zuständigkeit der Strafkammer gehörenden Geschäfte, soweit nicht die Sonder-zuständigkeit einer anderen Strafkammer bestimmt ist, gemäß Turnusregelung Anlage 5 und 5a.

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Kaiser-Klan (zgl. Führungsaufsicht, Güterichter)

Beisitzer:

Richter am LG Dr. Nordmeier 7,5/10 (zgl. Verw.)

Richter

Hahner-Schmidt 7,5/10 (zgl. 33. ZK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: JFAe Konietzka 4.006 E 8145

Fax: 8506 Sitzungstag: Di Do Sitzungssaal: 9 E 9 E

126

22. Strafkammer (Schwurgericht) Die Kammer ist zuständig für: 1. alle Geschäfte der Strafkammer als Schwurgericht gem. § 74 Abs. 2 GVG einschließlich

der Beschwerden gemäß Turnusregelung Anlage 8;

2. alle zur Zuständigkeit der Strafkammer gehörenden Geschäfte, soweit nicht die Son-derzuständigkeit einer anderen Strafkammer bestimmt ist, gemäß Turnusregelung An-lage 5 und 5a.

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richterin am LG

Stock (zgl. Verw.)

Beisitzer:

Richterin am LG Möhrle - stellv. Vors. - 7,5/10

Richter k.A.

Dr. Steinmetz 7,5/10 (zgl. 2. ZK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: AI’in Rosenmeier 4.001 E 2933 Fax: 6738 Sitzungstag: Mi Fr Sitzungssaal: 10 E 10 E

127

23. Strafkammer (Wohnraumüberwachungskammer) Die Kammer ist zuständig für: alle gemäß § 74a Abs. 4 GVG anfallenden Geschäfte. Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Reiter (zgl. 10. ZK)

Beisitzer: Richter am LG

Lehmann-Fritzsche - stellv. Vors. - (zgl. 26. ZK, 18. StrK)

Richter am LG

Dr. Conradi (zgl. 12. und 16. ZK, Verw.)

Richterin am LG

Dr. Maushake (zgl. 1., 8. ZK, Verw.)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle:

JA Weichelt

221 B

Fax:

2626

6200

128

24. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) Die Kammer ist zuständig für: 1. alle gem. § 74c GVG anfallenden Geschäfte – außer Berufungen -, soweit nicht die Zu-

ständigkeit der 2. Strafkammer zu Ziff. 1., der 12. Strafkammer zu Ziff. 1. oder der 26. Strafkammer zu Ziff. 2. gegeben ist, gemäß Turnusregelung Anlage 9;

2. alle Nichtwirtschaftsstrafverfahren nach § 261 StGB – außer Berufungen -, soweit der Gegenstand aus einer Straftat herrührt, die nach einer der in § 74c GVG genannten Straftatbestände strafbar ist, soweit nicht die 12. Strafkammer zu Ziff. 1. zuständig ist, unter Anrechnung auf die Turnusregelung Anlage 9;

3. alle zur Zuständigkeit der Strafkammer gehörenden Geschäfte im Turnuskreis A, soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Strafkammer bestimmt ist, gemäß Turnus-regelung Anlage 5a.

Besetzung:

Vorsitz:

Vors. Richter am LG Gröschel 8/10 (zgl. Verw.)

Beisitzer: Richterin am LG

Dr. Winter - stellv. Vors. - 7,5/10

Richterin Blumentritt 7,5/10 (zgl. 28. ZK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle:

JFAe Bassauer

4.076 E

Fax:

8146

8506 Sitzungstag: Mo Do Sitzungssaal: 12 E 7 E

129

25. Strafkammer (Schwurgericht) Die Kammer ist zuständig für: die Abwicklung anhängiger Verfahren Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Kulik (zgl. 30. StrK)

Beisitzer:

Richter am LG Günthner 7/10 - stellv. Vors. - (zgl. 4. ZK. und 30. StrK)

Richterin am LG

König 7/10 (zgl. 30. StrK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: JFAe Konietzka

4.006 E

Fax:

8145

8506

Sitzungstag: 1.Mi im Monat Sitzungssaal: 8 E

130

26. Strafkammer (Umwelt- und Wirtschaftsstrafkammer; auch Staatsschutzkammer) Die Kammer ist zuständig für: 1. erst- und zweitinstanzliche Verfahren - außer Berufungen –

a) nach den Vorschriften des 29. Abschnitts des StGB, der §§ 307, 309 bis 312 StGB, b) Verfahren nach dem Antidoping-, Apotheken-, Arzneimittel-, Heilmittelwerbe-, Heil-

praktiker-, Infektionsschutz-, Medizinprodukte-, Neue-Psychoaktive-Stoffe und Transplantationsgesetz,

c) nach den in Nr. 262 und 268 Abs. 1 RiStBV vom 01.01.1977 in der Fassung vom 01.11.2007 aufgeführten Gesetzen und Verordnungen;

d) gegen Ärzte und Apotheker, sofern die Strafsache im Zusammenhang mit ihrer Be-rufsausübung steht,

2. alle Wirtschaftsstrafsachen – außer Berufungen - (§ 74c GVG) a) bei denen gleichzeitig Straftaten wie unter Ziff. 1. aufgeführt angeklagt sind; b) in Verfahren gegen Ärzte und Apotheker, sofern nicht die Zuständigkeit der

12. Strafkammer gegeben ist

3. alle Nichtwirtschaftsstrafverfahren nach § 261 StGB – außer Berufungen -, soweit der Gegenstand aus einer Straftat herrührt, die nach einer der in § 74c GVG genannten Straftatbestände strafbar ist, soweit nicht die 12. Strafkammer zu Ziff. 1. zuständig ist,

zu Ziff. 1 bis 3 unter Anrechnung auf die Turnusregelung Anlage 9 4. alle gem. § 74c GVG anfallenden Geschäfte – außer Berufungen -, soweit nicht die Zu-

ständigkeit der 12. Strafkammer zu Ziff. 1. und der 2. Strafkammer zu Ziff. 1. gegeben ist, gemäß Turnusregelung Anlage 9;

5. alle zur Zuständigkeit der Strafkammer gehörenden Geschäfte im Turnuskreis A, soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Strafkammer bestimmt ist, gemäß Turnus-regelung Anlage 5a.

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Dr. Immerschmitt (zgl. 19., 33. StrK, Verw.)

Beisitzer:

Richterin am LG Kauffer - stellv. Vors. - 7,5/10 (zgl. 18., 19. StrK, Verw.)

Richterin

Dr. Schlegel 7,5/10 (zgl. 2. ZK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: JAe Mühleck

JAe Göbel

4.003 E 4.003 E

Fax:

2073 8357

6738

Sitzungstag: Mo Mi Sitzungssaal: 8 E 7 E

131

27. Strafkammer (Staatsschutzkammer) Die Kammer ist zuständig für: 1. alle zur Zuständigkeit der Strafkammer gehörenden Geschäfte, soweit nicht die Sonder-

zuständigkeit einer anderen Strafkammer bestimmt ist, gemäß Turnusregelung Anlage 5 und 5a,

2. alle gem. § 74a GVG anfallenden Geschäfte, soweit nicht die 23. Strafkammer zuständig ist, unter Anrechnung auf die Turnusregelung Anlage 5 und 5a.

Besetzung: Dienstzimmer: Telefon: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Dr. Kirschbaum

Beisitzer: Richter am LG

Annen - stellv. Vors. - 7/10 (zgl. 18. StrK, Verw.)

Richter

Dr. Czarnecki 7/10 (zgl. 28. ZK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: JAe Höfer

4.005 E

Fax:

2540

6841

Sitzungstag: Di Do Sitzungssaal: 8 E 8 E

132

28. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) Die Kammer ist zuständig für:

1. alle gem. § 74c GVG anfallenden Geschäfte – außer Berufungen -, soweit nicht die Zu-

ständigkeit der 2. Strafkammer zu Ziff. 1., der 12. Strafkammer zu Ziff. 1. oder der 26. Strafkammer zu Ziff. 2. gegeben ist, gemäß Turnusregelung Anlage 9;

2. alle Nichtwirtschaftsstrafverfahren nach § 261 StGB – außer Berufungen -, soweit der Gegenstand aus einer Straftat herrührt, die nach einer der in § 74c GVG genannten Straftatbestände strafbar ist, soweit nicht die 12. Strafkammer zu Ziff. 1. zuständig ist, unter Anrechnung auf die Turnusregelung Anlage 9;

3. alle zur Zuständigkeit der Strafkammer gehörenden Geschäfte im Turnuskreis A, soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Strafkammer bestimmt ist, gemäß Turnus-regelung Anlage 5a.

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

El Duwaik (zgl. 18. StrK, Verw.)

Beisitzer:

Richterin am LG Jost - stellv. Vors. - 7/10

Richterin Höhne 7,5/10 (zgl. 20. ZK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: AI’in Rosenmeier

4.001 E

Fax:

2933

6738

Sitzungstag: Di Do Sitzungssaal: 18 E 18 E

133

29. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) Die Kammer ist zuständig für: 1. alle gem. § 74c GVG anfallenden Geschäfte – außer Berufungen -, soweit nicht die Zu-

ständigkeit der 2. Strafkammer zu Ziff. 1., der 12. Strafkammer zu Ziff. 1. oder der 26. Strafkammer zu Ziff. 2. gegeben ist, gemäß Turnusregelung Anlage 9;

2. alle Nichtwirtschaftsstrafverfahren nach § 261 StGB – außer Berufungen -, soweit der Gegenstand aus einer Straftat herrührt, die nach einer der in § 74c GVG genannten Straftatbestände strafbar ist, soweit nicht die 12. Strafkammer zu Ziff. 1. zuständig ist, unter Anrechnung auf die Turnusregelung Anlage 9;

3. alle zur Zuständigkeit der Strafkammer gehörenden Geschäfte im Turnuskreis A, soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Strafkammer bestimmt ist, gemäß Turnus-regelung Anlage 5a.

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Rögler (zgl. Führungsaufsicht)

Beisitzer:

Richterin am LG Sudendorf - stellv. Vors. – 7,5/10 (zgl. Verw.)

Richter am LG

Dr. Löhr 7,5/10 (zgl. 20. ZK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: JFAe Schäfer

4.006

Fax:

2272

8436 Sitzungstag: Mo Mi Sitzungssaal: 7 E 12 E

134

30. Strafkammer Die Kammer ist zuständig für: alle zur Zuständigkeit der Strafkammer gehörenden Geschäfte, soweit nicht die Sonderzu-ständigkeit einer anderen Strafkammer bestimmt ist, gemäß Turnusregelung Anlage 5 und 5a. Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Kulik (zgl. 25. StrK)

Beisitzer:

Richter am LG Günthner - stellv. Vors. - 7/10 (zgl. 4. ZK und 25. StrK)

Richterin am LG

König 7/10 (zgl. 25. StrK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: JFAe Konietzka

4.006 E

Fax:

8145

8506

Sitzungstag: Mo Mi Sitzungssaal: 10 E 8 E

135

31. Strafkammer (auch Jugendkammer) Die Kammer ist zuständig für: alle zur Zuständigkeit der Strafkammer gehörenden Geschäfte, soweit nicht die Sonderzu-ständigkeit einer anderen Strafkammer bestimmt ist, gemäß Turnusregelung Anlage 5 und 5a. Besetzung: Vorsitz: Vizepräsident des LG

Möller 4/10 (zgl. Verw.)

Beisitzer: Richter am LG

Dr. Bergmeister - stellv. Vors. - 4/10 (zgl. 15. ZK, Verw.)

Richterin am LG

Folter 4/10 (zgl. Verw.)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: AI’in Rosenmeier

4.001 E

Fax:

2933

6738

Sitzungstag: Di Do Sitzungstag (Jugendsachen)

Jeden 1. Dienstag im Monat

Sitzungssaal: 21 E 21 E

136

32. Strafkammer (kleine Strafkammer, kleine Wirtschaftsstrafkammer) Die Kammer ist zuständig für:

1. Berufungen gegen Urteile wegen Straftaten, die nach einem der in § 74c GVG genann-

ten Straftatbestände strafbar sind, soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kennt-nisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind,

2. Berufungen gegen Urteile wegen Straftaten nach dem PflVersG,

3. Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts einschließlich aller das Berufungsverfahren betreffenden Entscheidungen, soweit sie nicht der 7. Strafkammer (dort Ziff. 2) oder der 33. Strafkammer zugewiesen sind, gemäß Turnus-regelung Anlage 6 zur Geschäftsverteilung.

Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Dr. Trosch 6,5/10 (zgl. 19. StrK)

Regelm. Vertr.:

Richterin am LG Dr. Zander

Bei Verhinderung als weiterer Vertreter:

Richter am LG Reuhl

Bei Verhinderung der o.g. Vertreter vertreten die Mitglieder der großen

Strafkammer, beginnend mit der 26. Strafkammer, wobei in der Vertre-tungskette nach der 31. Strafkammer die 2. Strafkammer folgt. Die 16. und 23. Strafkammer sind von der Vertretung ausgenommen. Teil C.1.g) gilt entsprechend.

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: JFAe Schäfer 4.006 E 2272 Fax: 8436 Sitzungstag: Mo Mi Sitzungssaal: 1 E 223 A

137

33. Strafkammer (kleine Umweltstrafkammer) Die Kammer ist zuständig für: Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts in den bei der 26. Strafkammer unter Ziff. 1. und Ziff. 2. aufgeführten Strafsachen. Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Dr. Immerschmitt (zgl. 19., 26. StrK, Verw.)

Regelm. Vertr.:

Richterin am LG Kauffer

Bei Verhinderung als weiterer Vertreter: Vors. Richterin am LG

Dr. Wagner

Bei Verhinderung der o.g. Vertreter vertreten die Mitglieder der großen

Strafkammer, beginnend mit der 27. Strafkammer, wobei in der Vertre-tungskette nach der 31. Strafkammer die 2. Strafkammer folgt. Die 16. und 23. Strafkammer sind von der Vertretung ausgenommen. Teil C.1.g) gilt entsprechend.

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: JAe Mühleck

JAe Göbel

4.003 E 4.003 E

Fax:

2073 8357

6738

Sitzungstag: 1., 3. Mi im Monat Sitzungssaal: 5 E

138

35. Strafkammer (Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen) Die Kammer ist zuständig für: alle Verfahren gem. § 95 Abs. 1 i.V.m. § 73 Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes in der Fas-sung vom 04.11.1975. Besetzung: Vorsitz: Vors. Richter am LG

Bach (zgl. 2. StrK, Verw.)

Beisitzer: Richter am LG

Reuhl - stellv. Vors. - (zgl. 2., 19. StrK)

Richterin Kassel (zgl. 2. StrK, 30. ZK)

Dienstzimmer: Telefon: Geschäftsstelle: AI’in Rosenmeier 4.001 E

Fax:

2933

6738 Sitzungstag: 2., 4., 5. Fr im Monat Sitzungssaal: 20 E

139

140

C. Vertretungen in Strafsachen 1. Vertretungen in den großen Strafkammern ,9. und 35. Strafkammer

a) Allgemeine Strafkammern

Es werden vertreten die beisitzenden Mitglieder der 4. Strafkammer von den Mitgliedern der 31. Strafkammer, bei deren Ver-hinderung von den Mitgliedern der 8. Strafkammer, der 6. Strafkammer von den Mitgliedern der 17. Strafkammer, bei deren Ver-hinderung von den Mitgliedern der 30. Strafkammer, der 17. Strafkammer von den Mitgliedern der 6. Strafkammer, bei deren Ver-hinderung von den Mitgliedern der 12. Strafkammer, der 27. Strafkammer von den Mitgliedern der 30. Strafkammern, bei deren Verhinderung von den Mitgliedern der 3. Strafkammer, der 30. Strafkammer von den Mitgliedern der 27. Strafkammern, bei deren Verhinderung von den Mitgliedern der 22. Strafkammer, der 31. Strafkammer von den Mitgliedern der 4. Strafkammer bei deren Ver-hinderung von den Mitgliedern der 6. Strafkammer,

b) Wirtschaftsstrafkammern Es werden vertreten die beisitzenden Mitglieder der 2. Strafkammer von den Mitgliedern der 29. Strafkammer, bei deren Ver-hinderung von den Mitgliedern der 6. Strafkammer, der 12. Strafkammer von den Mitgliedern der 14. Strafkammer, bei deren Ver-hinderung von den Mitgliedern der 21. Strafkammer, der 14. Strafkammer von den Mitgliedern der 24. Strafkammer, bei deren Ver-hinderung von den Mitgliedern der 31. Strafkammer, der 24. Strafkammer von den Mitgliedern der 26. Strafkammer, bei deren Ver-hinderung von den Mitgliedern der 28. Strafkammer, der 26. Strafkammer von den Mitgliedern der 28. Strafkammer, bei deren Ver-hinderung von den Mitgliedern der 2. Strafkammer, der 28. Strafkammer von den Mitgliedern der 2. Strafkammer, bei deren Ver-hinderung von den Mitgliedern der 17. Strafkammer, der 29. Strafkammer von den Mitgliedern der 12. Strafkammer, bei deren Ver-hinderung von den Mitgliedern der 14. Strafkammer,

c) Schwurgericht Es werden vertreten die beisitzenden Mitglieder der 21. Strafkammer von den Mitgliedern der 22. Strafkammer, bei deren Ver-hinderung von den Mitgliedern der 26. Strafkammer, der 22. Strafkammer von den Mitgliedern der 21. Strafkammer, bei deren Ver-hinderung von den Mitgliedern der 24. Strafkammer, der 25. Strafkammer von den Mitgliedern der 21. Strafkammer, bei deren Ver-hinderung von den Mitgliedern der 4. Strafkammer.

d) Jugendkammern

141

Es werden vertreten die beisitzenden Mitglieder der 3. Strafkammer von den Mitgliedern der 8. Strafkammer, bei deren Verhin-derung von den Mitgliedern der 31. Strafkammer, der 8. Strafkammer von den Mitgliedern der 3. Strafkammer, bei deren Ver-hinderung von den Mitgliedern der 4. Strafkammer,

e) Es werden vertreten die beisitzenden Mitglieder der 35. Strafkammer von den Mitgliedern der 29. Strafkammer, bei deren Ver-hinderung durch die Mitglieder der 6. Strafkammer, Der 9. Strafkammer durch die Mitglieder der 6. Strafkammer, bei deren Ver-hinderung durch die Mitglieder der 2. Strafkammer.

f) Bei Verhinderung der zunächst berufenen Vertreter werden die beisitzenden

Richter durch die übrigen großen Strafkammern in aufsteigender Reihenfolge, beginnend mit der auf die zweite Vertreterkammer folgenden großen Straf-kammer, vertreten. Dabei sind die Mitglieder der 16., 23., 25. und 35. Straf-kammer von der weiteren Vertretungsregelung ausgenommen. Danach werden z.B. nach Erschöpfung der Vertretungsregelung die Beisitzer der 2. Strafkammer vertreten von den Mitgliedern der 8., 12., 14., 17. usw. Strafkammer, der 3. Strafkammer vertreten von den Mitgliedern der 2., 4., 6. usw. Strafkam-mer.

g) Es vertreten zuerst

in der 1. Woche des Jahres und sodann alle 3 Wochen, d.h., in der 4., 7., 10. Woche des Jahres etc., das dem Lebensalter nach jüngste Kammermitglied,

in der 2. Woche des Jahres und sodann alle 3 Wochen, d.h., in der 5., 8., 11. Woche des Jahres etc., das dem Lebensalter nach nächstälte-re Kammermitglied,

in der 3. Woche des Jahres und sodann alle 3 Wochen, d.h., in der 6., 9., 12. Woche des Jahres etc., das dem Lebensalter nach älteste Kammermitglied.

Die Zählung beginnt mit der ersten Kalenderwoche des Jahres; erste Kalen-derwoche ist die Woche, in der der 01. Januar eines jeden Jahres liegt.

h) Ist der erste nach der obigen Regelung berufene Vertreter verhindert, so ver-

tritt für diesen der in der Reihenfolge nächste Vertreter. Ist dieser ebenfalls verhindert, so vertritt der in der Reihenfolge nächste Vertreter etc. Hierdurch wird jedoch die oben festgelegte Reihenfolge im Übrigen nicht berührt.

i) Sind sowohl der Vorsitzende als auch alle zu seiner Vertretung berufenen

Mitglieder einer Kammer verhindert, führt der Vorsitzende der nach Ziff. 1. berufenen Vertreterkammer und im Fall von dessen Verhinderung sein nach dieser Geschäftsverteilung zuständiger Vertreter den Vorsitz. Ist auch dieser verhindert, vertritt der nächste nach der allgemeinen Vertretungsregelung zu-ständige nicht verhinderte Lebenszeitrichter.

j) Bei Kollisionen hat diejenige Vertretung den Vorrang, deren Notwendigkeit

dem Richter, der als Vertreter herangezogen werden soll, zuerst verbindlich mitgeteilt worden ist. Wird einem Richter die Notwendigkeit einer Vertretung gleichzeitig für zwei oder mehr Strafkammern mitgeteilt, hat er in der Straf-kammer mit der niedrigsten Ordnungsnummer mitzuwirken. Wird einem Richter gleichzeitig für eine kleine und eine große Strafkammer die Notwendigkeit einer Vertretung mitgeteilt, dann hat die Vertretung in der klei-nen Strafkammer den Vorrang.

142

k) Sofern einem Vorsitzenden der Vorsitz in mehreren Spruchkörpern übertragen

ist, geht die Sitzungstätigkeit in der großen Strafkammer der in der kleinen Strafkammer vor. Dies gilt auch dann, wenn es sich um einen Fortsetzungs-termin in der großen Strafkammer handelt.

2. Vertretungen in den Vollstreckungskammern:

Die Richter der beiden Strafvollstreckungskammern vertreten sich gegenseitig. Im Übrigen gilt die Regelung zu 1h) entsprechend.

3. Die beisitzenden Mitglieder der 23. Strafkammer werden von den Mitgliedern

der 16. Strafkammer in der Reihenfolge entsprechend der Regelung unter vorstehend 1.g) vertreten.

D. Ergänzungsrichter: In den Fällen des § 192 Abs. 2 GVG ist zur Beiwohnung an der Hauptverhandlung je-

der weitere Beisitzer einer Strafkammer bestimmt, der dem Spruchkörper angehört, ohne zur Mitwirkung in dem Strafverfahren aufgrund der Geschäftsverteilung der Kam-mer und/oder eines Beschlusses nach § 76 Abs. 2 Halbs. 1 und 2 GVG berufen zu sein. Beisitzer in anderen Strafkammern oder Richter, die zum Zeitpunkt der Anord-nung Beisitzer in laufender Hauptverhandlung sind, sind von der Ergänzungsrichtertä-tigkeit ausgenommen. Im Übrigen wird zur Beiwohnung an der Hauptverhandlung der im Zeitpunkt der Anord-nung dienstjüngste Beisitzer (ohne Richter auf Probe, kraft Auftrags, abgeordnete Rich-ter) herangezogen, bei Verhinderung der jeweils nächst dienstjüngste. Bei gleichem Dienstalter nach § 20 DRiG entscheidet das Lebensalter, wobei der Lebensjüngere dem Lebensälteren vorgeht. Beisitzer bleiben unberücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Anordnung bereits in einem laufenden Verfahren als Ergänzungsrichter an der Hauptverhandlung teilnehmen oder hierzu herangezogen sind oder die innerhalb der zurückliegenden zwei Jahre vor einer solchen Anordnung bereits als Ergänzungsrichter berufen waren und länger als drei Monate an der Hauptverhandlung teilgenommen haben. Nach Bestimmung des Ergänzungsrichters geht bei sich überschneidenden Sitzungen die Tätigkeit als Ergänzungsrichter gegenüber der Tätigkeit in den Kammern, denen der Richter aufgrund des Geschäftsverteilungsplans angehört, vor. Bezieht sich die Anordnung des Vorsitzenden auf den Beginn einer Hauptverhandlung im neuen Geschäftsjahr, so ist für alle Heranziehungskriterien der 1. Januar maßge-bend.

E. Zurückverweisungen 1. a) Verweist das Revisionsgericht ein Verfahren gemäß § 354 Abs. 2 StPO oder

das Beschwerdegericht ein Verfahren gemäß § 210 Abs. 3 StPO an eine an-dere Kammer des Landgerichts zurück, ohne diese zu bestimmen, werden die Verfahren wie folgt bearbeitet: Allgemeine Strafkammern: Verfahren der von der 3. Strafkammer 8. Strafkammer, 4. Strafkammer 30. Strafkammer, 6. Strafkammer 17. Strafkammer, 8. Strafkammer 3. Strafkammer 17. Strafkammer 4. Strafkammer, 25. Strafkammer 27. Strafkammer 30. Strafkammer 6. Strafkammer

143

27. Strafkammer 31. Strafkammer 31. Strafkammer 27. Strafkammer

- soweit es sich um Allgemeine Strafsachen i.S.v. Ziff. 4 der Zuständigkeitsbeschrei-bung der 2. Strafkammer handelt -

Schwurgericht: Verfahren der von der 21. Strafkammer 22. Strafkammer, 22. Strafkammer 21. Strafkammer, 25. Strafkammer 22. Strafkammer nur Schwurgerichtssachen Wirtschaftsstrafkammern Verfahren der von der 2. Strafkammer 24. Strafkammer, 12. Strafkammer 26. Strafkammer, 14. Strafkammer 2. Strafkammer 24. Strafkammer 28. Strafkammer, 26. Strafkammer 29. Strafkammer, 28. Strafkammer 12. Strafkammer, 29. Strafkammer 14. Strafkammer, - jeweils einschließlich der Zuständigkeiten in allgemeinen Strafsachen gem. Ziff. 4 der Zuständigkeitsbeschreibung der 2. Strafkammer. Jugendkammern Verfahren der von der 3. Strafkammer 8. Strafkammer, 8. Strafkammer 3. Strafkammer, 27. Strafkammer 3. Strafkammer 31. Strafkammer 8. Strafkammer - soweit es sich um Jugendsachen gem. Ziff. 1 der Zuständigkeitsbeschrei-bung der 3. Strafkammer handelt. Staatsschutzsachen Verfahren der von der 26. Strafkammer 30. Strafkammer, 27. Strafkammer 26. Strafkammer, 30. Strafkammer 26. Strafkammer, 23. Strafkammer 30. Strafkammer, - soweit es sich um Staatsschutzsachen i.S.v. § 74a GVG handelt -

b) Im Falle einer erneuten Zurückverweisung ist die in der Ordnungszahl der

Ursprungskammer nachfolgende große Strafkammer für die weitere Bearbei-tung zuständig, soweit diese nicht bereits tätig war oder dieser die nötige Spe-zialzuständigkeit fehlt. Die 16., 23. und 35. Strafkammer bleiben dabei unbe-rücksichtigt. Im Falle der erneuten Zurückverweisungen von Verfahren der 21. und 22. Strafkammer ist die 25. Strafkammer für die weitere Bearbeitung zuständig; im Falle der erneuten Zurückverweisung von Verfahren der 3. und 8. Strafkammer ist die 31. Strafkammer für die weitere Bearbeitung zuständig. Für jede an die 25. Strafkammer erneut zurückverwiesene Sache erhält die 30. Strafkammer im Turnuskreis A, Anlage 5, an nächstbereiter Stelle ein Frei-kreuz. Für jede an die 31. Strafkammer erneut zurückverwiesene Sache erhält die 31. Strafkammer im Turnuskreis A, Anlage 5, an nächstbereiter Stelle ein Frei-kreuz.

144

c) Für zurückverwiesene Verfahren ist die 26. Strafkammer auch Staatsschutz-kammer.

2. a) Verweist das Revisionsgericht ein Verfahren an eine allgemeine Strafkammer

zurück, die vor einer Schwurgerichtskammer oder einer Jugendkammer ver-handelt wurde, so wird die Sache über die Eingangsstelle, die ihr eine Kenn-zahl zuteilt, der Verteilungsstelle zugeleitet, die sie der nach dem Turnus zu-ständigen Kammer zuteilt, soweit diese nicht bereits tätig war.

b) Verweist das Revisionsgericht ein Verfahren an eine Schwurgerichtskammer

zurück, die von einer allgemeinen Strafkammer oder einer Jugendkammer verhandelt wurde, so wird das Verfahren von der nach dem Turnus zuständi-gen Schwurgerichtskammer weiterbearbeitet.

3. Verweist das Revisionsgericht eine von einer allgemeinen Strafkammer ent-

schiedene Sache aus dem bei der 26. Strafkammer unter Ziff. 1 genannten Bereich an eine andere Kammer des Landgerichts zurück, ohne diese zu be-stimmen, so wird die Sache von der 26. Strafkammer weiterbearbeitet.

4. Verweist das Revisionsgericht ein Verfahren, das vor einem anderen Gericht

verhandelt wurde, an das Landgericht Frankfurt am Main, so gelten die Best-immungen unter Teil 4 der Geschäftsverteilung.

5. a) Bei den kleinen Strafkammern erfolgt die Weiterbearbeitung wie folgt:

die Verfahren der ehemaligen 15. Strafkammer von der 10. Strafkammer; die Verfahren der 5. Strafkammer, soweit es sich um eine Wirtschaftsstrafsa-che gem. § 74c GVG handelt, von der 32. Strafkammer, im Übrigen von der 7. Strafkammer; die Verfahren der 7. Strafkammer, soweit es sich um Jugendsachen handelt, von der 10. Strafkammer, im Übrigen von der 11. Strafkammer, die Verfahren der 10. Strafkammer von der 5. Strafkammer; die Verfahren der 11. Strafkammer von der 10. Strafkammer; die Verfahren der 20. Strafkammer von der 11. Strafkammer; die Verfahren der 24. Strafkammer von der 10. Strafkammer, soweit es sich um Verfahren vor der kleinen Strafkammer handelt; die Verfahren der 32. Strafkammer von der 33. Strafkammer; die Verfahren der 33. Strafkammer von der 32. Strafkammer; die Verfahren der 34. Strafkammer, soweit es sich um Jugendsachen handelt, von der 7. Strafkammer, im Übrigen von der 10. Strafkammer.

b) Im Falle einer erneuten Zurückverweisung ist die in der Ordnungszahl der

Ursprungskammer nachfolgende kleine Strafkammer für die weitere Bearbei-tung zuständig, soweit sie nicht bereits tätig war oder ihr die nötige Spezialzu-ständigkeit fehlt. Die 20., 32., 33. und 34. Strafkammer bleiben dabei unbe-rücksichtigt. Verweist das Revisionsgericht eine von einer großen Strafkammer entschie-dene Berufungssache zurück, wird das Verfahren wie ein Neueingang behan-delt.

c) Für zurückverwiesene Verfahren ist die 33. Strafkammer auch (kleine) Wirt-

schaftsstrafkammer.

F. Berufungen gegen Urteile des erweiterten Schöffengerichts Bei Verfahren über Berufungen gegen Urteile des erweiterten Schöffengerichts

ist als zweiter Richter der nach der Geschäftsverteilung zuständige weitere Vertreter, soweit kein weiterer Vertreter bestimmt ist, der regelmäßige Vertre-ter heranzuziehen (vgl. § 76 Abs. 3 GVG).

G. Vertretung der Rechtspfleger in den Strafkammern Die Vertretung der Rechtspfleger in den Strafkammern erfolgt nach der von

145

dem Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main getroffenen Vertre-tungsregelung (320 Eb - LG - 57 - 21).

H. Protokollführung und Restschreibdienst JAe Biermann 4.029 E 6506 JAe Drago 4.020 E 8132 JAe Frieske 4.022 E 2939 JAe Hamoudi 4.092 E 2932 JS Hoinkis 4.029 E 6506 JAe Jung-Biyad 4.026 E 2934 JAe Kiontke 4.025 E 2618 JAe Kokanovic 4.021 E 2036 JA Petry 4.024 E 8370

I. StP/OWi-Statistik Aufstellung über die bei dem Landgericht Frankfurt am Main in Strafsachen gebildeten Erhebungseinheiten mit der Zuweisung der Kennzahl für die jeweilige Erhebungseinheit nach § 2 der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Buß-geldverfahren (StP/OWi-Statistik) vom 01.01.2006.

1. Kleine Strafkammern für Berufungen gegen Strafrichterurteile Strafkammer: Kennzahl d. Erhebungseinheit 5. Strafkammer .................... = 10005 7. Strafkammer .................... = 10007 10. Strafkammer .................... = 10010 11. Strafkammer .................... = 10011 20. Strafkammer .................... = 10020 32. Strafkammer = 10032 33. Strafkammer .................... = 10033 2. a) Große Strafkammern für erstinstanzliche Verfahren 2. Strafkammer .................... = 20002 3. Strafkammer …………….. = 20003 4. Strafkammer .................... = 20004 6. Strafkammer .................... = 20006 8. Strafkammer .................... = 20008 12. Strafkammer .................... = 20012 13. Strafkammer …………….. = 20013 14. Strafkammer …................. = 20014 16. Strafkammer = 20016 17. Strafkammer …................. = 20017 18. Strafkammer …................. = 20018 19. Strafkammer …................. = 20019 21. Strafkammer …................. = 20021 22. Strafkammer …................. = 20022 23. Strafkammer …................. = 20023 24. Strafkammer……………… = 20024 25. Strafkammer …................. = 20025 26. Strafkammer …................. = 20026 27. Strafkammer (Staatsschutz) = 20027 28. Strafkammer …................. = 20028 29. Strafkammer …................. = 20029 30. Strafkammer …................. = 20030 31. Strafkammer …................. = 20031 35. Strafkammer …................. = 20035 2. b) Kleine Strafkammern für Berufungen (Schöffengerichtsurteile) 5. Strafkammer …................. = 20005 7. Strafkammer …................. = 20007 10. Strafkammer …................. = 20010 11. Strafkammer …................. = 20011

146

20. Strafkammer …................. = 20020 32. Strafkammer = 20032 33. Strafkammer …................. = 20033

3. Schwurgericht 21. Strafkammer …................. = 30021 22. Strafkammer …................. = 30022 25. Strafkammer …................. = 30025 4. a) Große Wirtschaftsstrafkammern für

erstinstanzliche Verfahren:

2. Strafkammer …................. = 40002 12. Strafkammer …................. = 40012 14. Strafkammer …................. = 40014 21. Strafkammer ……………... = 40021 24. Strafkammer ……............. = 40024 26. Strafkammer .................... = 40026 28. Strafkammer .................... = 40028 29. Strafkammer .................... = 40029 4. b) Kleine Wirtschaftsstrafkammern für Berufungsverfahren: 5. Strafkammer …………….. = 40005 32. Strafkammer …................. = 40032 5. a) Große Jugendkammern für erstinstanzliche Verfahren: 3. Strafkammer …................... = 50003 8. Strafkammer …................... = 50008 27. Strafkammer …................. = 50027 31. Strafkammer = 50031 5. b) Große Jugendkammern für Berufungen (Jugendschöffengerichtsurteile): 3. Strafkammer …................. = 50103 8. Strafkammer …................. = 50108 27. Strafkammer …................. = 50127 31. Strafkammer = 50131 6. Kleine Jugendkammern für Berufungen (Jugendrichterurteile): 7. Strafkammer …................. = 60007 7. Kammer für Bußgeld- und Führerscheinsachen 9. Strafkammer ………………. = 20009 8. Verwahrstelle für Überführungsstücke in Straf- und Bußgeldsachen nach

§ 9 AktO Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main 4/5 C 8136 Vorgegebene Kennzahl für das Landgericht Frankfurt am Main = 1200

147

148

Teil 7 Hessisches Dienstgericht für Richter (Amtszeit bis 31.12.2018) 1. Kammer des Hess. Dienstgericht für Richter Geschäftskreis: Alle Eingänge mit den Buchstaben A bis K, und zwar bei Diszipli-

narsachen der Name des Beschuldigten, bei Versetzungs- und Prüfungssachen der Name des Richters bzw. Staatsanwalts oder des Mitglieds des Rechnungsho-fes. Bei mehreren Betroffenen ist die für Strafsachen bestehende Regelung der Allgemeinen Bestimmungen der Geschäftsverteilung maßgebend.

Vorsitzende: Vorsitzende Richterin am VG Schild

- Verwaltungsgericht Darmstadt - 1. stellv. Vorsitzender: Vorsitzender Richter am LG Dr. Griem

- Landgericht Darmstadt - 2. stellv. Vorsitzender: Vors. Richter am Hess. FG Bechtel

- Hess. Finanzgericht Kassel - Ständiger Beisitzer: Direktor des AG Horn

- Amtsgericht Langen - 1. Vertreter: Richter am Hess. FG Dr. Olbrich

- Hess. Finanzgericht Kassel - 2. Vertreterin: Richterin am SG Hesemann

- Sozialgericht Gießen - 3. Vertreterin: Direktorin des Arbeitsgerichts Merz-Gintschel

- Arbeitsgericht Kassel - 2. Kammer des Hess. Dienstgerichts für Richter Geschäftskreis: Wie 1. Kammer mit den Anfangsbuchstaben L bis Z. Vorsitzender: Vorsitzender Richter am LG Iffländer

- Landgericht Frankfurt am Main - 1. stellv. Vorsitzender: Richter am ArbG Oberbossel

- Arbeitsgericht Kassel - - als ständiger Vertreter der Direktorin - 2. stellv. Vorsitzende: Richterin am SG Lindner

- Sozialgericht Kassel - - als ständige Vertreterin des Direktors - Ständiger Beisitzer: Richter am VGH Gasper

- Verwaltungsgerichtshof Kassel - 1. Vertreter: Richter am ArbG Salmon

- Arbeitsgericht Frankfurt am Main - 2. Vertreter: Vorsitzender Richter am LG Grund

- Landgericht Frankfurt am Main - Die Vertreter haben bei Verhinderung des Vorsitzenden oder ständigen Beisitzers

nacheinander im Wechsel und in der Reihenfolge ihrer Benennung einzutreten. Für laufende Verfügungen, insbesondere2 für Anordnungen der Zustellung und Aktenüber-sendung, vertreten sich die Vorsitzenden der beiden Kammern gegenseitig.

149

A. Für die Heranziehung als nichtständiger Beisitzer sind in den nach § 56 Abs. 1 HRiG eingereichten Vorschlagslisten folgende Richter benannt:

1. ordentliche Gerichtsbarkeit: a) Vorsitzender Richter am LG Söhnel

- LG Gießen - b) Richterin am AG – a.w.R. - Eilzer

- AG Hanau - c) Richter am OLG Hundt

- OLG Frankfurt am Main - d) Vorsitzender Richter am LG Kästing

- LG Darmstadt - e) Richter am AG Waßmuth

- AG Offenbach - f) Richter am AG Grzechca

- AG Offenbach - g) Richterin am AG Duttine

- AG Offenbach - h) Richter am AG Dr. Ganster

- AG Darmstadt - - als weiterer aufsichtsführender Richter -

i) Richterin am LG Kuschel-Kirchner - LG Kassel -

j) Richterin am LG Kauffer - LG Frankfurt am Main -

k) Vors. Richterin am LG Willoughby - LG Frankfurt am Main -

l) Vors. Richter am LG Steuernagel - LG Frankfurt am Main -

m) Richter am OLG Dr. Menhofer - OLG Frankfurt am Main -

n) Vors. Richter am LG Schmitt - LG Frankfurt am Main -

o) Direktor des AG Dr. Wachter - AG Eschwege -

2. Verwaltungsgerichtsbarkeit: a) Vorsitzende Richterin am VG Förster

- Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - b) Vors. Richter am VG Habel

- Verwaltungsgericht Wiesbaden - c) Vorsitzender Richter am VG Dr. Krekel

- Verwaltungsgericht Gießen - d) Richter am VG Dr. Rumpf

- Verwaltungsgericht Darmstadt - 3. Sozialgerichtsbarkeit: a) Richter am SG Meelfs

- Sozialgericht Kassel - b) Richterin am SG Dr. Arndt

- Sozialgericht Wiesbaden - c) Richterin am SG Enes

- Sozialgericht Darmstadt - d) Richterin am SG Niehues

- Sozialgericht Fulda -

150

4. Arbeitsgerichtsbarkeit: a) Richter am ArbG Dylla

- Arbeitsgericht Fulda - b) Richter am ArbG Münz

- Arbeitsgericht Offenbach - c) Richterin am ArbG Blech

- Arbeitsgericht Gießen - d) Vors. Richter am LAG Dr. Horcher

- Hess. Landesarbeitsgericht - e) Richterin am ArbG Wenz

- Arbeitsgericht Wiesbaden - 5. Finanzgerichtsbarkeit: a) Richter am Hess. FG Dr. Berninghaus

- Hess. Finanzgericht Kassel - b) Richterin am Hess. FG Rubow-Kricke

- Hess. Finanzgericht Kassel - c) Richter am Hess. FG Scherb

- Hess. Finanzgericht Kassel - 6. Rechnungshof des Landes Hessen: a) Direktorin beim Hessischen Rechnungshof Brillmann

- Hess. Rechnungshof - b) Direktor beim Hessischen Rechnungshof Dr. Nowak

- Hess. Rechnungshof - Die nichtständigen Beisitzer der einzelnen Gerichtsbarkeiten vertreten einander in der

gleichen Reihenfolge, in der sie für die Heranziehung benannt sind. B. Die nichtständigen Beisitzer werden für beide Kammern zur Mitwirkung in der zeitlichen

Reihenfolge der Eingänge herangezogen. Sind alle nichtständigen Beisitzer eines der unter A. Ziff. 1. bis 5. genannten Geschäftszweige verhindert, so sind die Beisitzer aus den in der numerischen Reihenfolge folgenden Vorschlagslisten heranzuziehen. Für die Liste A. Ziff. 6. gilt § 5 des Gesetzes über den Hessischen Rechnungshof.

C. Die vom Hessischen Minister der Justiz mit Erlass vom 16.11.2006, 2200/I – I/A 3 –

2006/6468 – I/A 2, gemäß § 77 Abs. 1 S. 1 HRiG bestellten nichtständigen Beisitzer des Hessischen Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Frankfurt am Main sind in folgender Reihenfolge heranzuziehen:

1. Oberstaatsanwalt Frenkler

- Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - 2. Oberstaatsanwalt Hildner

- Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Vertreter/in: zu 1: Oberstaatsanwalt Späth

- Staatsanwaltschaft Gießen - zu 2: Staatsanwältin Hucke-Labus

- Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main - D. Rechtspfleger: AR Hock, Zimmer 222 B, Telefon 2845 E. Geschäftsstelle: JAe Dörfl, Zimmer 237 B, Telefon 2372

Vertreter: JAe Schäfer, E., Zimmer 237 B, Telefon 6372 F. Schreibdienst: JAe Schäfer, Zimmer 237 B, Telefon 6372

151

152

Teil 8 Bewährungshilfe bei dem Landgericht Frankfurt am Main Gebäude H, Heiligkreuzgase 12 – 14, 60313 Frankfurt am Main

Empfang:

Herr Cherniak Herr Fubel

3601 3601

A. Sachgebietsleitung: Dienstzimmer: Telefon: Herr Nixdorff 608 H 3668

Vertretung: Herr Warsitz

301 H

3631

B.

Gemeinsame Geschäftsstelle:

Geschäftsstelle: Name: Dienstzimmer: Telefon:

Posteingang

JA Winter

603 H

3663

Fachbereich I – V

JA Zänger

605 H

3665

Fachbereiche I – V

JAe Longo

604 H

3664

Fax:

3670

C.

Zeugenbetreuung: Die Zeugenbetreuung und Kinderbetreuung ist zuständig für die Betreuung von Personen, die als Zeugen vor Gericht geladen sind und Beratungs- bzw. Betreuungsbedarf haben. Sie kümmert sich auch um Kinder, die z.B. in Familienangelegenheiten bei Gericht gehört werden.

Zeugenbetreuung

Herr Holschuh

1.118 E

2636

Zeugenbetreuung:

Frau Wenz

1.118 E

2636

153

D. Fachbereiche der Bewährungshilfe :

1. Fachbereich I: Allgemeine Bewährungshilfe Die Allgemeine Bewährungshilfe ist zuständig für Hilfe, Betreuung und Überwachung der ihr durch das Gericht unterstellten Verurteilten für die Dauer oder einen Teil der Bewährungszeit (§§ 56 d, 57 StGB, § 36 BtMG).

Besetzung: Bewährungshelfer(in): Dienstzimmer:

Telefon:

Fachbereichsleitung: Herr Kistner Vertretung:

Herr Ritzel

701 H

702 H

3671

3672

Bewährungshelfer(in): Bezirk/Stadtbezirk Dienstzimmer:

Telefon:

Frau Junker

10, 30-80, 90, 510-520

705 H

3675

Herr Kistner

140, 251-252

701 H

3671

Frau Königs

271-290, 390, 680

708 H

3678

Frau Mendryk-Heß

151-162

707 H

3677

Frau Perricone

163, 341-362, 401-402

704 H

3674

Frau Poggensee

164-165, 170-180, 191-192

607 H

3667

Herr Ritzel

Usingen, Neu Anspach, Grävenwiesbach, Wehrheim, Friedrichs-dorf, Glashütten, Sch-mitten, Weilrod/Rod an der Weil

702 H

3672

Frau Yedikat

120, 130, 201-203, 211-213, 221-240

606 H

3666

Herr Yilmaz

Bad Homburg, Bad Vilbel, Karben, Oberur-sel, Steinbach, Königs-tein

706 H

3676

Sopart-Anwenderbetreuung: Frau Yedikat

604 H

3666

Vertretung: Frau Königs 708 H 3678

154

2. Fachbereich II: Allgemeine Bewährungshilfe Die Allgemeine Bewährungshilfe ist zuständig für Hilfe, Betreuung und Überwachung der ihr durch das Gericht unterstellten Verurteilten für die Dauer oder einen Teil der Bewährungszeit (§§ 56 d, 57 StGB, § 36 BtMG).

Fachbereichsleitung: Dienstzimmer:

Telefon:

Frau Brand

401 H

3641

Vertretung: Herr Hanuscheck

306 H

3636

Bewährungshelfer(in):

Bezirk/Stadtbezirk Dienstzimmer: Telefon:

Frau Brand

531-533, 570-602, 604-623, Sulzbach

408 H

3648

Frau Brückner

Liederbach, O Kriftel, Krif-tel, Hofheim, Hattersheim

401 H

3641

Herr Chalas

261-262, 442, 461-470

409 H

3649

Herr Hanuschek

640, 650-651, 660, 670

402 H

3642

Frau Heese

300-332, 491, 500

407 H

3647

Frau Michels

426-432, 451-452, 492

403 H

3643

Frau Orfanidis

371-372, 380

406 H

3646

Frau Pabel

541-542, 551-552, 561-562, 631-632

607 H

3667

Frau Vogt

410, 422-425, 441, 481-484, Eschborn

609 H

3669

Frau Weinz

Bad Soden, Kelkheim, Schwalbach, Eppstein

405 H

3645

Sopart-Anwenderbetreuung:

Frau Brand 408 H 3648 Vertretung:

Frau Michels

403 H

3643

155

3. Fachbereich III: Konzentrierte Führungsaufsicht/Sicherheitsmanagement II Der Fachbereich ist zuständig für Hilfe, Betreuung und Überwachung der ihr durch das Gericht unterstellten Verurteilten für die Dauer der Führungsaufsicht (§ 68a StGB) sowie für hoch rückfallgefährdete Gewaltstraftäter.

Fachbereichsleitung: Dienstzimmer:

Telefon:

Frau Frey Vertretung:

Frau Buch

108 H

105 H

3618

3615

Bewährungshelfer(in)

Frau Agatay

102 H

3612

Frau Buch

105 H

3615

Frau Ewald

103 H

3613

Frau Frey

108 H

3618

Herr Görlich

107 H

3617

Frau Mayer

106 H

3616

Frau Ricker

109 H

3619

Herr Wagner

101 H

3611

Sopart-Anwenderbetreuung: Frau Buch

105 H

3615 Vertretung:

Frau Frey

108 H

3618

156

4. Fachbereich IV: Sonderdienste

Entlassungsmanagement (EMA), Jugendbewährungshilfe (JugBwh) und Elektronische Präsenzkontrolle (EPK), Zeugenbetreuung

a) Das Entlassungsmanagement ist zuständig für solche Personen, für die nach der

Vollzugsplanung eine Unterstellung unter die Aufsicht und Leitung eines Bewäh-rungshelfers nach Haftentlassung erfolgen wird (§§ 57 Abs. 3, 56d, 68a Abs. 1 StGB).

b) Die Jugendbewährungshilfe ist zuständig für Jugendliche und Heranwachsende, die zum Zeitpunkt der Tat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und innerhalb der festgesetzten Bewährungs- oder Führungsaufsicht das 25. Lebensjahr nicht überschreiten werden. Ferner betreut die Jugendbewährungshilfe alle Personen, die nach Teilverbüßung aus einer Jugendarrestanstalt, Jugendstrafanstalt oder bedingt aus dem Maßregelvollzug entlassen werden. Abweichungen von diesem Grundsatz sind zulässig, wenn Einvernehmen der Beteiligten besteht (§§ 21, 27, 61, 88 JGG, § 16 HessJStVollzG, § 69a StGB).

c) Die elektronische Präsenzkontrolle ist zuständig für die Überwachung aller Proban-den, die im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main eine elektronische Fußfessel tragen.

Fachbereichsleitung: Dienstzimmer:

Telefon:

Herr Warsitz 301 H 3631 Vertretung:

N. N.

Sonderdienst Bewährungshelfer(in) Dienstzimmer: Telefon: EMA (JVA IV), EPK, JugBwh

Herr Benbrahim

305 H

3635

JugBwh

Herr Berg

307 H

3637

EMA (JVA IV). JugBwH

Frau Desch

306 H

3636

JugBwh, EPK

Herr Gregarek

309 H

3639

JugBwh

Frau Moneke

302 H

3632

EPK (Koordinatorin) JugBwh,

Frau Salkovic

303 H

3633

JugBwh, EMA, EPK

Herr Warsitz

301 H

3631

JugBwh, EMA (JVA III)

Frau Zepf

308 H

3630

Sopart-Anwenderbetreuung:

Frau Salkovic

303 H

3633 Vertretung:

Herr Gregarek

309 H

3639

157

5. Fachbereich V: Sicherheitsmanagement Das Sicherheitsmanagement ist für folgende Probanden zuständig

a) Alle wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (mit Ausnahme

der §§ 184 e, 184 f StGB) und gegen das Leben verurteilte Personen, bei de-nen eine sexuelle oder unklare Motivlage festgestellt wurde.

b) Verurteilte, die aus anderem Anlass unter Bewährungsaufsicht stehen, aber bei denen eine Strafaussetzung ohne Beiordnung eines Bewährungshelfers in der einschlägigen Sache gemäß lit. a) noch nicht durch Straferlass beendet worden ist.

c) Verurteilte, die nach der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer Unter-bringung namentlich in der Sicherungsverwahrung unter Führungsaufsicht stehen oder bei denen die Strafvollstreckung nach § 455 Abs. 4 StPO unter-brochen ist, soweit von einer fortbestehenden Gefährlichkeit ausgegangen werden muss (sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen).

d) Alle Verurteilten, bei denen eine Elektronische Aufenthaltsüberwachung nach § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 12 StGB angeordnet ist.

Fachbereichsleitung: Dienstzimmer:

Telefon:

Herr Yildirim

208 H

3628

Vertretung: Herr Juretzek 206 H 3626 Fax:

3610 Bewährungshelfer(in): Dienstzimmer:

Telefon:

Frau Hartmann

207 H

3627

Herr Juretzek

206 H

3626

Frau Perricone

205 H

3625

Herr Yildirim

208 H

3628

Sopart-Anwenderbetreuung:

Frau Perricone

205 H

3625 Vertretung:

Herr Yildirim

208 H

3628

158

E.

Örtliche Zuständigkeit für die Allgemeine Bewährungshilfe 1. Innerhalb des Stadtbezirks von Frankfurt am Main Die Einteilung der Stadtbezirke in Frankfurt am Main ist ersichtlich aus dem Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt (Stand 31. März 2014) 21. Auflage. Für die nachfolgenden Anschriften gilt die Zuständigkeit für Wohnsitzlose (s. Abschnitt VII C.3.) Elbestraße 38, Weserstraße 3+5, Rudolfstraße 18, Klingerstraße 8, CASA 21, Mainzer Landstraße 93 (La Strada), Villa unter den Linden - Weinbergstraße 9, Schielestraße 22, 24, 26 und Ostpark 16, The-rapieeinrichtungen Eppstein, Eppenhain und W-W-Haus, Kelkheim. Nr. des Stadtbezirks:

Stadtteil: Bewährungs-helfer(in)

Fachbereich

10 Altstadt Junker I 30 – 80 Innenstadt Junker I 90 Bahnhofsviertel * Junker I 100 – 110 Westend-Süd Poggensee I 120 Nordend-West Yedikat I 130 Nordend-Ost Yedikat I 140 Ostend Kistner I 151 – 162 Gutleut /Gallus * Mendryk-Hess I 163 Bockenheim Perricone I 164 – 165 Gallus Poggensee I 170 – 180 Westend-Süd Poggensee I 191 – 192 Westend-Nord Poggensee I 201 – 203 Nordend-West Yedikat I 211 – 213 Nordend-West Yedikat I 221 – 240 Nordend-Ost Yedikat I 251 – 252 Ostend Kistner I 261 – 262 Osthafen, Ostpark, Riederwald * Chalas II 271 – 290 Bornheim Königs I 300 – 332 Sachsenhausen-Nord + Süd Heese II 341 – 362 Bockenheim Perricone I 371 – 372 Niederrad Orfanidis II 380 Oberrad Orfanidis II 390 Seckbach Königs I 401 – 402 Rödelheim Perricone I 410 Hausen Vogt II 422 – 425 Praunheim/Westhausen Vogt II 426 – 432 Nordweststadt/Heddernheim Michels II 441 Ginnheim Vogt II 442 Dornbusch-West Chalas II 451 – 452 Eschersheim Nord + Süd Michels II 461 – 462 Eckenheim + Dornbusch-Nord Chalas II 463 – 470 Eschersheim/Preungesheim Chalas II 481 – 484 Niederursel Vogt II 491 Bonames Heese II 492 Frankfurter Berg Michels II 500 Berkersheim Heese II 510 – 520 Fechenheim Junker I 531 – 533 Schwanheim/Goldstein Brand II 541 – 542 Griesheim-Ost Pabel II 551 – 552 Griesheim-West Pabel II 561 – 562 Nied Pabel II 570 – 602 Höchst/Sindlingen/Unterliederbach Brand II 604 – 612 Zeilsheim Brand II 621 – 623 Unterliederbach Brand II 631 – 632 Sossenheim Pabel II 640 Nieder-Erlenbach Desch II 631 – 632 Sossenheim Pabel I 640 Nieder-Erlenbach Desch II 650 – 651 Kalbach / Riedberg Desch II 660 Harheim Desch II 670 Niedereschbach Desch II 680 Bergen-Enkheim Königs I

159

2. Außerhalb des Stadtgebietes von Frankfurt

Amtsgerichts- bezirk:

Gemeinde: Gemarkung: Bewährungs-helfer(in)

Fachbereich

Frankfurt Bad Vilbel

Massenheim, Dortelweil, Gronau Yilmaz I

Karben Kloppenheim, Okarben, Burg-Gräfenrode, Klein-Karben, Groß-Karben, Rendel

Yilmaz I

Frankfurt, Außenstelle Höchst

Eschborn Niederhöchstadt Vogt II

Liederbach

Oberliederbach, Niederhofheim Brückner II

Okriftel, Kriftel Brückner II

Hofheim a.T. Marxheim, Diedenbergen, Wal-lau, Langenhain, Wildsachsen, Lorsbach

Brückner II

Sulzbach/Ts. Brand II

Hattersheim Eddersheim

Brückner II

Bad Homburg v.d.Höhe

Bad Homburg Incl. Ortsteile Yilmaz I

Usingen

Kransberg, Wilhelmsdorf, Mi-chelbach, Eschbach, Wern-born, Merzhausen

Ritzel I

Neu-Anspach

Hausen-Arnsbach, Rod am Berg, Westerfeld

Ritzel I

Gräven- wiesbach

Hundstadt, Heinzenberg, Lau-bach, Naunstadt, Mönstadt

Ritzel I

Wehrheim

Obernhain, Pfaffenwiesbach, Friedrichsthal

Ritzel I

Oberursel/Ts.

Oberstedten, Stierstadt, Weiß-kirchen, Bommersheim

Yilmaz I

Steinbach/Ts.

Yilmaz I

Friedrichsdorf

Köppern, Seulberg, Burgholz-hausen

Ritzel I

Königstein/Ts. Königstein/Ts.

Falkenstein, Mammolshain, Schneidhain

Weinz II

Bad Soden/Ts. Weinz

I

Kronberg/Ts.

Schönberg, Oberhöchstadt Yilmaz I

Glashütten

Schlossborn, Oberems Ritzel I

Kelkheim/Ts.

Münster, Eppenhain, Fisch-bach, Ruppertshain, Hornau

Weinz II

Schwalbach/Ts. Weinz

II

Eppstein *

Brehmtal, Ehlhalten, Niederjos-bach, Vockenhausen

Weinz II

Schmitten Arnoldshain, Seelenberg, Nie-derreifenberg, Brombach, Oberreifenberg, Dorfweil, Hu-noldstal, Treisberg

Ritzel I

Weilrod/ Rod an der Weil

Ritzel I

160

3. Zuordnung für Wohnsitzlose Die Zuordnung richtet sich nach dem Familiennamen des Probanden Buchstaben Fachbereich A – K I L – Z II

161

162

Teil 9 Wachtmeister-, Fahr-, Pforten- und Hausdienste

A. Leitung Wachtmeisterleitung: Dienstzimmer:

Telefon:

HS Debes Vertretung:

EJHW Heyer OS Schiemann

4.013 E

4.013 E 4.013 E

8107

8107/6140 8107/8199

B. Wachtmeisterdienste:

1. Einsatzstelle für den Sicherheitsdienst

Leitung Dienstzimmer:

Telefon:

OS Rahn Vertretung:

EJHW’in Damm, P.

232 B

232 B

2955

2955

Wachtmeister(in)

Dienstzimmer Telefon

EJHW Bosa

434 B 8013

EJHW Doll

434 B 8013

JHW Habermann

434 B 8013

EJHW Kübler

434 B 8013

JHW’in Remhof

434 B 8013

JHelfer Ruppert

434 B 8013

EJHW Schmandt

434 B 8013

JHelferin Schröder

434 B 8013

JHW Sen

434 B

8013

JHelfer Tollkühn

434 B 8013

163

2. Zentrale Vorführstelle

Leitung Dienstzimmer:

Telefon:

EJHW Damm, G. Vertretung:

EJHW Deblond

ZVSt. E

ZVSt. E

8721/8711

8721/8711

Wachtmeister(in) Dienstzimmer Telefon EJHW Bejenke

ZVSt. E

8721/8711

EJHW Hämmerling

ZVSt. E

8721/8711

EJHW’in Koob

ZVSt. E

8721/8711

EJHW’in Russo Alza Tubio

ZVSt. E

8721/8711

JHW Wolf

ZVSt. E

8721/8711

Gefangenanlieferung im Erdgeschoss

ZVSt. E

8721 Kanzlei im Untergeschoss

ZVSt. E

8711 3. Wachtmeisterdienste allgemein

Wachtmeister(in)

Dienstzimmer:

Telefon:

EJHW Alsmann

4.085 E 8016

JHelfer Aubry

4.083 E 8107

EJHW Bastian

4.088 E 8019

EJHW’in Berres

4.015 E 8020

JHelferin Bouzidi

4.015 E 8020

JHelfer Cichon

4.083 E 8012

JHW’in Faust 4.087 E 8017

JHelferin Feistner

4.015 E 8020

JHelfer Giampapa 4.083 E 8107

EJHW’in Garbacziok (Bücherei)

276 B 2566

JHW Geßner (Stv.Hausmeisterdienst)

4.083 E 8012

JHelfer Grammersbach

4.083 E 8012

EJHW’in Hampf

4.087 E 8017

JHelfer Heuser

4.083 E 8012

JHW Hoyer 4.085 E 8016

EJHW Kala 4.085 E 8016

OS Kohlenberg (EDV)

4.074 E 2673

164

JHelfer Kühne

4.088 E 8019

EJHW’in Löw

4.086 E 8017

JHelfer Matussek

4.083 E 8107

JHelfer Orth 4.013 E 8107

JHW‘in Pauer 4.086 E 8017

JHelfer Raschke

4.083 E 8012

OS Reddig (EDV)

4.066 E 2573

EJHW Riegel (EDV) 4.074 E 2089

EJHW Scherer

4.088 E 8019

EJHW Schneider

4.085 E 8016

EJHW Seifert

4.088 E 8019

EJHW Tavli

4.088 E 8019

4. Poststelle der Zivilkammern, der Kammern für Handelssachen und der Strafkammern sowie Elektronisches Gerichtspostfach (EGVP)

EJHW Jordan JHW‘in Keinath

4.008 E

4.086 E

2121

8017

C. Wachtmeister im Hausdienst, Arbeiter, Werkmeister

EJHW Fischer

2202/2047

JHelfer Prasser

2202/2047

JHelfer Weis

2202/2047

Werkmeister Nagel (OWM) 089 B 2416

Beschäftigter Aust

163 B 2063

Hausmeisterbüro gegenüber Pforte B

2202/2047

D. Pfortendienst:

EJHW Albert

(Geb. A/B/C/E) 2444/2201/8200/8059

EJHW Duckhorn

(Geb. A/B/C/E) 2444/2201/8200/8059

EJHW’in Gerstner-Volk

(Geb. A/B/C/E) 2444/2201/8200/8059

EJHW Seebacher

(Geb. A/B/C/E) 2444/2201/8200/8059

JHelferin Yanik

(Geb. A/B/C/E) 2444/2201/8200/8059

EJHW Driesen (Geb. F) 6400

165

E. Fahrdienst:

JHelfer Cichon

4.083 E 8012/ 2955

Vertreter OS Schiemann 4.013 E 8199

EJHW Bosa 434 B 8013

F. Rufbereitschaftsdienst: (Einteilung erfolgt nach gesondertem Plan)

Bewährungshelfer Warsitz

4.083 E 7171

EJHM Fischer 4.013 E 7171

JHelfer Prasser JHelfer Weis JHelfer Cichon JHelfer Heuser

4.081 E

4.081 E

4.083 E

4.083 E

7171

7171

7171

7171

G. Tarifbeschäftigte mit Sonderaufgaben: (Empfang Geb. H, Scannen, Bücherei, Archiv usw.)

Beschäftigter Cherniak

Pforte H 3601

Beschäftigter Fubel

Pforte H 3601

Beschäftigter Jekel

Pforte H 3601

166

Teil 10 Informationstechnik

Planung, Einrichtung und Betreuung der EDV-Anlagen, Systemadministration

Service-Telefon 8004 E-Mail-Postfach: [email protected]

A. Leitung

Zimmer: Telefon AR’in Rohloff 4.067 E 2399 Vertretung: JI Diehl

223 B

2597

B. IT-Referent Richter am LG Dr. Mantz 396 B 2804

C. Internet- und Intranetauftritt, Landesrechtsprechungsdatenbank: Vors. Richter am LG Dr. Jahn 389 B 2038 Vertretung: Richter am LG Dr. Nordmeier

4.099 E

2872

D. Anwender- und Hardware-Betreuung

OS Kohlenberg 4.074 E 2673 OS Reddig 4.066 E 2573 EJHW Riegel 4.074 E 2089

E. System-Betreuung: Eureka-Zivil: JAe Leger 4.027E 2571 Vertretung: AR’in Rohloff 4.067 E 2399 Eureka-Straf: JFAe Konietzka 4.006 E 8145 Vertretung: JFAe Schäfer, A. 4.006 E 2272 HeDok: JFA Eberhardt 237 B 8704 Vertretung: JAe Schäfer, E. 237 B 6372

F. Internetauftritt, Intranet, Angelegenheiten des EGVP OS Kohlenberg 4.074 E 2673 OS Reddig 4.066 E 2573

G. Videokonferenzanlage:

Einsatzstelle 232 B 2955

167

168

Teil 11 Sitzungssäle

A. Zivilkammern und Kammern für Handelssachen

Mo Di Mi Do Fr

112 B 6162 14. ZK 7. ZK 18. ZK 19. ZK / 31. ZK 28. ZK

114 B Beratung

6251 25. ZK 17. ZK 4. ZK 30. ZK 10. KfH, 12.KfH

116 B 6252 3. ZK (1.) 9. ZK

(2.-5.) 19. ZK 10. ZK 27. ZK

118 B 6253 27. ZK 24. ZK 13. ZK 19. ZK 32. ZK

122 B Beratung

6254

10. ZK 18. ZK 3. KfH 5. KfH 27. ZK

147 B

Beratung

2856 11. KfH / 15. KfH 7. ZK 13. KfH 14. ZK 31. ZK / 4. ZK

161 B Beratung

2867

28. ZK 11. ZK 16. ZK 20. ZK 33. ZK

176 B 6004 33. ZK 7. ZK (2. und 4.)

28. ZK (1., 3. und 5.) 12. ZK 13. ZK 33. ZK

201 B 8856 2. ZK (1/2) 12. ZK 13. ZK 26. ZK 17. ZK

261 B 8822 30. ZK 27. ZK 15. ZK 12. ZK 8. ZK

301 B 6174 Ref. AG Ref. AG 6. ZK Ref. AG Ref. AG

304 B

Beratung 2072 2885

8. ZK 6./7.KfH 8. KfH (2. und 4.)

23. ZK 8. ZK 20 ZK. (1.,3.,5.)

308 B 6249 17. ZK 23. ZK 25. ZK 2. ZK 20. ZK

337 B* 6502 2419

2. ZK 9. KfH 10. ZK 24. ZK 5. ZK

360 B 6274 26. ZK 23. ZK 23. ZK 32. ZK 21. ZK

391 B 6003 1. ZK 31. ZK 1. ZK 3. ZK 6. ZK

392 B 2840 11. ZK 26. ZK 4. ZK 5. ZK (1/2) 32. ZK

394 B 6248 4. ZK 14. ZK 24. ZK 5. ZK 14. KfH

164 A

Beratung

2822 32. ZK / 18. ZK 21. ZK 30. ZK (1/2) 32. ZK 21. ZK

123 A** 2247

223 A** 2656

25. ZK

1 E

Beratung** 8644 8586

28. ZK

31. ZK

*Videokonferenzausstattung ** zugleich Strafkammersaal

169

170

B. Sitzungssäle Strafkammern

* Techniksaal: Der Saal ist mit Beamer, Leinwand und Lautsprecher ausgestattet. Bei Be-darf erfolgt gesonderte Buchung über die Wachtmeisterleitung.

1 2., 4., 5. Freitag im Monat

2 1. und 3. Freitag im Monat

3 1. und 3. Mittwoch im Monat

4 1. Mittwoch im Monat

5 2. Dienstag im Monat

6 1. und 3. Dienstag im Monat

Saal Telefon Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

123 A Beratung

2247

14. StrK (25. ZK1)

146 A Beratung

2401

223 A Beratung

2656 32. StrK

(7.ZK1) (25. ZK2)

165 C* Beratung

2065 8161

1 E Kl. S. / Beratung

8640 8584 32. StrK 7. StrK (31. ZK)

5 E Kl. S. / Beratung

8644 8586 33. StrK3

7 E* Gr. S. / Beratung

8645 8588 29. StrK 4. StrK 26. StrK 24. StrK 4. StrK

8 E* Gr. S. / Beratung

8646 8589 26. StrK 27. StrK

30. StrK 25. StrK4

27. StrK

9 E* Gr. S. / Beratung

8647 8590 12. StrK 21. StrK 6. StrK 21. StrK 6. StrK

10 E Gr. S. / Beratung

8648 8591 30. StrK 3. StrK 22. StrK 3. StrK 22. StrK

12 E Gr. S. / Beratung

8650 8593 24. StrK 17. StrK 29. StrK 17. StrK 20.StrK2

17 E Kl. S. / Beratung

8655 8597 10. StrK 20. StrK 7. StrK 10. StrK

18 E Gr. S. / Beratung

8656 8598 14. StrK 28. StrK

(29. ZK3) 8. StrK

28. StrK 8. StrK

19 E Kl. S. / Beratung

8657 8599 OLG OLG5 OLG OLG OLG

20 E Kl. S. / Beratung

8658 6015 5. StrK 11. StrK6 5. StrK 11. StrK 35. StrK1

21 E Gr. S. / Beratung

8659 6016 2. StrK 31. StrK 12. StrK

2. StrK 31. StrK

171

172

Teil 12 Zuständigkeitsübersicht der Kammern

- nicht amtlich, dient lediglich der Übersicht -

A. Zuständigkeit in Zivilsachen

Kammer

Geschäftsschäfts-

stelle Tel.

Beschwerden gegen die Zurückweisung eines Ableh-nungsgesuchs gegen Amtsrichter (§ 46 Abs. 2 ZPO), Rechtspfleger (§ 10 RPflG) oder Urkundsbeamte der Geschäftsstellen (§ 49 ZPO) sowie alle Ablehnungsge-suche gegen Amtsrichter,

16. ZK 247 B 2627

Amtshaftungsklagen / Ansprüche aus § 839 BGB, Entschädigungsansprüche i.S.d. Art. 14 GG, nicht ver-tragliche Ansprüche gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts

4. ZK 361 B 2417

Ansprüche gegen Notare aus Amtspflichtverletzun-gen

22. ZK 5.083 E 8138

Verfahren gegen die AOK oder die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (als Kläger oder Beklagte) 4. ZK 361 B 2417

Verfahren im 1. und 2. Rechtszug aus Bank- und Finanzgeschäften gem. § 72a GVG sowie Klagen von oder gegen dem KWG, dem InvG oder dem KAGB unterworfenen Unternehmen

nach Turnusregelung 2. ZK 5.022 E 6742

nach Turnusregelung 5. ZK 347 B 2442 nach Turnusregelung 7. ZK 5.007 E 2385 nach Turnusregelung 10. ZK 324 B 2675 nach Turnusregelung 12. ZK 247 B 6549 nach Turnusregelung 18. ZK 5.020 E 2601 nach Turnusregelung 19. ZK 5.004 E 6731 nach Turnusregelung 21. ZK 325 B 2339 nach Turnusregelung 25. ZK 5.081 E 2644 nach Turnusregelung 27. ZK 5.018 E 2044 nach Turnusregelung 28. ZK 5.013 E 6658

Verfahren im 1. und 2. Rechtszug aus Bau-, Kauf-, Bauträger-, Architekten- und Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen ste-hen,

nach Turnusregelung 20. ZK 352 B 8964 nach Turnusregelung 26. ZK 361 B 2863 nach Turnusregelung 31. ZK 345 B 8965 nach Turnusregelung 32. ZK 5.023 E 2040 nach Turnusregelung 33. ZK

Sonstige Berufungen und Beschwerden aus den Amtsgerichtsbezirk Ffm., Bad Homburg und Königstein (mit Ausnahme ausgewiesener Sonderzuständigkei-ten)

Nach Turnusregelung 1. ZK 377 B 2862 Nach Turnusregelung 15. ZK 247 B 2627 Nach Turnusregelung 16. ZK 247 B 2627

173

Gerichtliche Anordnungen nach § 14 Abs. 4 TMG (Be-standsdaten)

3. ZK 368 B 8850

Alle Beschwerden in Betreuungssachen, zivilrechtli-chen Freiheitsentziehungssachen sowie gegen Ent-scheidungen gemäß §§ 1632, 1634, 1666, 1666a, 1667 BGB

29. ZK 5.017 E 8043

Beschwerden aus FamFG und Zwangsvollstreckung (mit Ausnahme zugewiesener Sonderzuständigkeiten)

9. ZK 5.017 E 8043

Verfahren im 1. und 2. Rechtszug aus dem GWB, dem Markenrecht, dem UWG, Art. 81, 82 EGV und Art. 101 ff. AEUV, dem Geschmacksmuster- und Design-recht, dem Urheber- und Verlagsrecht, § 2 UKlaG sowie Regressprozesse gegen Rechtsanwälte aus ihrer Tätigkeit nach den vorgenannten Verfahren

3. ZK 6. ZK

368 B 365 B

8850 2438

Verfahren im 1. und 2. Rechtszug wegen Gebrauchs-mustersachen

6. ZK 365 B 2438

Verfahren im 1. und 2. Rechtszug, in denen Schadens-ersatzansprüche aus Heilbehandlung geltend gemacht werden, soweit sie nicht ohnehin der 4. Zivilkammer zugewiesen sind,

4. ZK 14. ZK

361 B 5.087 E

2417 2823

Verfahren gegen die Knappschaft Bahn (als Kläger oder Beklagte)

4. ZK 361 B 2417

Berufungen und Beschwerden in Miet- und Räumungssachen aus dem AG-Bezirk Ffm aus den AG-Bezirken Bad Homburg und Königstein

11. ZK 17. ZK

5.081 364 B

2672 8006

Beschwerden in Notarkosten- und Anträge in Notar-sachen

17. ZK 364 B 8006

Verfahren im 1. und 2. Rechtszug in Patentsachen 6. ZK 365 B 2438

Verfahren im 1. und 2. Rechtszug aus Personenversi-cherungsvertragsverhältnissen nach Turnusrege-lung

23. ZK 30. ZK

312 B 5.094 E

2235 2040

Verfahren gegen die Postbeamtenkasse (als Kläger oder Beklagte)

4. ZK 361 B 2417

Verfahren nach Presserecht 3. ZK 368 B 8850

Ansprüche aus Reiseveranstaltung oder –vermittlung 1. und 2. Instanz

24. ZK 5.007 E 6280

Verfahren nach dem Sortenschutzgesetz 6. ZK 365 B 2438

Verfahren im 1. und 2. Rechtszug aus anderen Versi-cherungsverhältnissen als Personenversicherungs-verträgen

8. ZK 312 B 8832

Berufungen und Beschwerden in WEG-Verfahren aus dem Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main

9. ZK 5.017 E 8043

174

Berufungen und Beschwerden in WEG-Verfahren aus anderen Landgerichtsbezirken

13. ZK 5.087 E 2447

Vertragshilfesachen 5. ZK 347 B 2442

Vollstreckbarkeitserklärungen ausländischer Schuld-titel

3. ZK 368 B 8850

Klagen nach § 50 Zahlungskontengesetz 5. ZK 347 B 2442

B. Zuständigkeit in Handelssachen

Beschwerden, soweit nicht der 6., 8.und 10. KfH zugeteilt

5.KfH 5.004 E 6731

Ansprüche aufgrund des BörsG, des VerkProspG so-wie des WpHG soweit die Telekom AG beteiligt ist

7. KfH 5.083 E 6389

Allgemeine erstinstanzliche Verfahren in englischer Sprache

2. KfH

Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Verlags-recht

gemäß Turnusregelung gemäß Turnusregelung gemäß Turnusregelung

6. KfH 8. KfH

10. KfH

5.083 E 5.083 E

322 B

6389 8034 2879

Spruchverfahren, Prüferbestellungen, Verfahren nach Art. 1 § 38 der Verordnung über gerichtliche Zu-ständigkeiten in der Justiz und zur Änderung der Ver-ordnung zur Übertragung von Ermächtigungen im Be-reich der Rechtspflege vom 03.06.2013 (GVBl. 2013, S. 386ff.); alle Klagen nach §§ 246, 249 bis 257 AktG

5. KfH 5.083 E 8138

Ansprüche aufgrund des WpÜG 5. KfH 5.083 E 8138

C. Zuständigkeit in Allgemeinen Strafsachen

Große Strafkammer - 1. Instanz sowie Beschwerden -

Die Zuteilung erfolgt – soweit keine Sonderzuständigkeiten bestehen – im Turnus.

Kleine Strafkammer - 2. Instanz -

Die Zuteilung erfolgt – soweit keine Sonderzuständigkeiten bestehen – im Turnus.

175

D. Zuständigkeit in Wirtschaftsstrafsachen

1. Instanz

nach Turnusregelung 2. StrK 4.001 E 8144 nach Turnusregelung 12. StrK 4.006 E 8146 nach Turnusregelung 14. StrK 4.070 E 8149 nach Turnusregelung 24. StrK 4.006 E 8146 nach Turnusregelung 26. StrK 4.006 E 8145 nach Turnusregelung 28. StrK 4.001 E 8144 nach Turnusregelung 29. StrK 4.076 E 2272

E. 2. Instanz (alle Berufungen gegen Urteile des Schöf-fengerichts aus § 74c GVG) A – Z

32. StrK 4.076 E 2272

F. Besondere Zuständigkeiten in Strafsachen

Bußgeldsachen sowie Führerscheinsachen 9. StrK 4.070 E 8582

Jugend- und Jugendschutzsachen (einschließlich Beschwerdesachen)

1. Instanz sowie Berufungen gegen Urteile des Jugendschöffengerichts

nach Turnusregelung 3. StrK 4.001 E 8144 nach Turnusregelung 8. StrK 4.070 E 8149

2. Instanz

Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters 7. StrK 4.070 E 8149

Schwurgerichtssachen (einschließlich Beschwerden)

nach Turnusregelung 22. StrK 4.001 E 2933 nach Turnusregelung 21. StrK 4.006 E 8145

Staatsschutzsachen 27. StrK 4.001 E 2933

Strafvollstreckungssachen

Alle Geschäfts der Strafvollstreckungskammer gemäß §§ 78a, 78b GVG

A – H und S 19. StrK 4.077 E 8143 I – Z (ohne S) 18. StrK 4.077 E 8147

Verfahren nach § 95 Abs. 1 i.V. mit § 73 Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes

35. StrK 4.001 E 2933

Erst- und zweitinstanzliche Verfahren - außer Beru-fungen – in Umweltschutzsachen und nach den Vorschriften des 29. Abschnitts des StGB, der §§ 307, 309 bis 312 StGB, Verfahren nach dem Apotheken-, Arzneimittel-, Heilmittelwerbe-, Heil-praktiker-, Infektionsschutz-, Medizinprodukte- und Transplantations, Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz sowie den in Nr. 262 und 268 Abs. 1 RiStBV aufgeführten Gesetzen und Verordnungen sowie alle Wirtschaftsstrafsachen (§ 74 e GVG) bei denen

26. StrK 4.006 E 8145

176

gleichzeitig Straftaten wie unter a) aufgeführt, ange-klagt werden A - Z

Zweitinstanzliche Umweltschutzsachen - Berufun-gen gegen Urteile des

Strafrichters und des Schöffengerichts - in zu Ziff. 7a) und 7b) aufgeführten Strafsachen A - Z

33. StrK 4.003 E 2073

Führungsaufsichtsstelle FA 4.001 E 2933

Alle nach § 77 Abs. 3 GVG anfallenden Geschäfte 3. StrK 4.001 E 8144

Erst- und zweitinstanzliche Verfahren - außer Beru-fungen - nach den §§ 331 - 335 StGB, § 74 c Abs. 1 Ziff. 6 GVG sowie nach den §§ 298 - 302 StGB (§ 74 c Abs. 1 Nr. 5 a GVG und nach § 12 UWG a.F.)

12. StrK 4.006 E 8146

Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts

nach Turnusregelegung 5. StrK 4.006 E 8146 nach Turnusregelegung 7. StrK 4.070 E 8149 nach Turnusregelegung 10. StrK 4.070 E 8582 nach Turnusregelegung 11. StrK 4.006 E 8146 nach Turnusregelegung 20. StrK 4.070 E 8149

177

178

Landgericht Frankfurt am Main

Teil 13 Telefonliste Stand: 01/04/2018

179

Teil 14 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Gerichtsverwaltung, Gremien, besondere Beauftragte ............................................ 4

A. Präsidium ..................................................................................................................... 4

B. Richterrat ...................................................................................................................... 4

C. Personalrat ................................................................................................................... 4

D. Vertrauensperson der schwerbehinderten Bediensteten ............................................. 5

E. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ...................................................................... 5

F. Besondere Beauftragte ................................................................................................ 5

Teil 2 Justizverwaltungsangelegenheiten .......................................................................... 7

A. Referat I - Präsidialabteilung ...................................................................................... 8

B. Referat II - Geschäftsleitung und Leitung der Verwaltungsabteilung ....................... 15

C. Referat III - Bezirk, Haushalt und Sicherheit ............................................................ 19

Angelegenheiten der Schöffen, Ortsgerichte und Schiedsämter, der Dolmetscher, Übersetzer und Rechtsbeistände.................................................................................... 22

Dezernat Bezirksrevisoren - Vertretung der Staatskasse ............................................ 24

Teil 3 Allgemeine Bestimmungen in Zivilsachen .............................................................. 26

A. Turnuskreise der Zivilkammern .................................................................................. 26

I. Stammturnus Zivil: (O, OH, S, T, AR) .................................................................... 26

II. Sonderturnus Bank (O, OH) ................................................................................... 26

III. Sonderturnus Bau (O, OH) ..................................................................................... 27

IV. Sonderturnus Berufung (S und T) .......................................................................... 27

V. Sonderturnus Heilbehandlung (O, OH, S, T) ......................................................... 27

VI. Sonderturnus Personenversicherung (O, OH, S, T) .............................................. 27

VII. Sonderturnus Einstweilige Verfügungen und Arreste Zivil ................................. 28

VIII. Sonderturnus Wettbewerb Zivil (O, OH, S, T) .................................................... 28

IX. Sonderturnus Einstweilige Verfügungen und Arreste Wettbewerb Zivil ................ 28

B. Turnuskreise der Kammern für Handelssachen ........................................................ 29

I. Stammturnus KfH (O, OH, S, T, AR) ...................................................................... 29

II. Sonderturnus Einstweilige Verfügungen und Arreste KfH ..................................... 29

III. Sonderturnus Wettbewerb KfH (O, OH, S, T) ........................................................ 29

IV. Sonderturnus Einstweilige Verfügungen und Arreste Wettbewerb KfH ................. 29

C. Zuteilungsverfahren .................................................................................................... 30

D. Arbeitskraftanteil (AKA) .............................................................................................. 31

E. Wertigkeit (W) ............................................................................................................. 31

I. Wertigkeit (W) einzelner Verfahren ........................................................................ 31

II. Sonderregelungen .................................................................................................. 32

III. Zweifelsfälle ............................................................................................................ 32

F. Besondere Zuständigkeitsbestimmungen .................................................................. 32

G. Güterichtertätigkeit i.S.v. § 278 Abs. 5 ZPO .............................................................. 34

H. Internationale Kammer für Handelssachen ................................................................ 35

Teil 4 Allgemeine Bestimmungen in Strafsachen ............................................................ 36

I. Turnus der großen Strafkammern .......................................................................... 36

II. Turnus der kleinen Strafkammern .......................................................................... 38

III. Verteilung außerhalb des Turnus ........................................................................... 40

IV. Allgemeine Zuständigkeitsbestimmungen .............................................................. 41

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I. Meinungsverschiedenheiten ....................................................................................... 41

J. Sitzungskollision ......................................................................................................... 42

K. Eildienst bei dem Landgericht Frankfurt am Main ...................................................... 42

L. Turnusblätter Strafkammern ....................................................................................... 43

Teil 5 Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ................................................... 44

Vorbemerkung .................................................................................................................... 44

A. Sachgebietsleitung und Geschäftsstellen .................................................................. 44

B. Kammerübersicht Zivilkammern ................................................................................. 46

C. Vertretung der Mitglieder in den Zivilkammern: ......................................................... 80

I. Vertretung der Spruchkörper .................................................................................. 80

II. Vertretung der Rechtspfleger in den Zivilkammern: ............................................... 82

D. Kammerübersicht Kammern für Handelssachen ....................................................... 83

E. Vertretung bei den Kammern für Handelssachen .................................................... 100

I. Vertretung der Spruchkörper ................................................................................ 100

II. Vertretung der Rechtspfleger in den Kammern für Handelssachen .................... 101

III. Mitarbeiter/innen der „Service-Einheiten“ bei den Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ............................................................................................................. 102

IV. Sachliche Aufgabenzuweisung für die Mitarbeiter der „Service-Einheiten“ ......... 104

F. ZP-Statistik - Aufstellung .......................................................................................... 105

Teil 6 Strafkammern ....................................................................................................... 106

A. Übersicht Geschäftsstellen der Strafkammern ......................................................... 107

B. Kammerübersicht Strafkammern .............................................................................. 108

C. Vertretungen in Strafsachen ..................................................................................... 140

D. Ergänzungsrichter: ................................................................................................... 142

E. Zurückverweisungen ................................................................................................ 142

F. Berufungen gegen Urteile des erweiterten Schöffengerichts ................................... 144

G. Vertretung der Rechtspfleger in den Strafkammern ................................................. 144

H. Protokollführung und Restschreibdienst................................................................... 145

I. StP/OWi-Statistik ...................................................................................................... 145

Teil 7 Hessisches Dienstgericht für Richter ................................................................... 148

Teil 8 Bewährungshilfe bei dem Landgericht Frankfurt am Main ................................... 152

Örtliche Zuständigkeit für die Allgemeine Bewährungshilfe ......................................... 158

Teil 9 Wachtmeister-, Fahr-, Pforten- und Hausdienste ................................................. 162

A. Leitung ...................................................................................................................... 162

B. Wachtmeisterdienste: ............................................................................................... 162

C. Wachtmeister im Hausdienst, Arbeiter, Werkmeister ............................................... 164

D. Pfortendienst: ........................................................................................................... 164

E. Fahrdienst: ................................................................................................................ 165

F. Rufbereitschaftsdienst: (Einteilung erfolgt nach gesondertem Plan) ....................... 165

G. Tarifbeschäftigte mit Sonderaufgaben: (Empfang Geb. H, Scannen, Bücherei, Archiv usw.)) ................................................................................................................................ 165

Teil 10 Informationstechnik .............................................................................................. 166

A. Leitung ...................................................................................................................... 166

B. IT-Referent ............................................................................................................... 166

C. Internet- und Intranetauftritt, Landesrechtsprechungsdatenbank: ........................... 166

D. Anwender- und Hardware-Betreuung....................................................................... 166

E. System-Betreuung: ................................................................................................... 166

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F. Internetauftritt, Intranet, Angelegenheiten des EGVP .............................................. 166

G. Videokonferenzanlage:............................................................................................. 166

Teil 11 Sitzungssäle ......................................................................................................... 168

A. Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ..................................................... 168

B. Sitzungssäle Strafkammern ..................................................................................... 170

Teil 12 Zuständigkeitsübersicht der Kammern ................................................................. 172

Teil 13 Telefonliste ........................................................................................................... 178

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