gew wählen: demokratisch – kompetent - streitbar
TRANSCRIPT
GEW wählen: demokratisch – kompetent - streitbar
Beschäftigte im Öffentlichen Dienst wählen den Personalrat. Das Hessische
Personalvertetungsgesetz (HPVG) regelt
Aufgaben/Rechte /und Pflichten des Personalrats
Jede Schule hat einen eigenen Schulpersonalrat, der die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter vertritt.
Schulpersonalrat
Personalrat des Studienseminars
Gesamtpersonalrat (GPRLL)
Hauptpersonalrat (HPRLL)
◦Information(§ 62,2 HPVG)◦Mitwirkung (§ 72 HPVG, § 78 HPVG, § 81 HPVG)
◦Mitbestimmung (§ 69 HPVG) in sozialen Angelegenheiten (§ 74 HPVG) u.Personalangelegenheiten (§ 77 HPVG)
◦Initiativrecht: Beantragung von Maßnahmen (§ 69,3 HPVG)
◦„vertrauensvolle Zusammenarbeit“ mit der Dienststelle“ (§ 60 HPVG)
Überwachung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zugunsten der Beschäftigten
Entgegennahmen von Beschwerden und Anregungen der Beschäftigten
Gleichstellung der Frauen
Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte
Teilnahme an Auswahlverfahren bei Funktionsstellenbesetzungen
Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen
Regelungen der Ordnung und des Verhaltens der Beschäftigten
allgemeine Grundsätze der Fortbildung Einstellung, Entlassung (oder Kündigung),
Beförderung Versetzung oder Abordnung Regelungen der Arbeitszeit Gestaltung der Arbeitsplätze
Schulpersonalrat lädt zur Personalversammlung ein
gibt Tätigkeitsbericht ab
Die Personalversammlung kann Anträge unterbreiten / zu Beschlüssen des Schulpersonalrates Stellung beziehen.
Die Personalversammlung kann somit Einfluss auf die Personalratsarbeit nehmen, sie kann den Schulpersonalrat kritisieren aber auch mit ihrem Votum den Rücken stärken.
Alle vier Jahre Rechtsgrundlage: Wahlordnung zum HPVG
http://gew-prwahl2012.de/ Wahlhandbuch Wahlrechtsfragen