gewerbeaufsichtsamt nürnberg gor neubig stand: 11/04 betrsichv copyright: gaa nürnberg...

68
GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12 .November 2004 Nürnberg Zwei Jahre Betriebssicherheits-verordnung aus Sicht der Gewerbeaufsicht

Upload: emilie-bockrath

Post on 05-Apr-2015

114 views

Category:

Documents


2 download

TRANSCRIPT

Page 1: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Fachvereinigung Arbeitssicherheit

Vortrag am 12 .November 2004

Nürnberg

Zwei Jahre Betriebssicherheits-verordnung aus Sicht der

Gewerbeaufsicht

Page 2: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Dipl.-Ing.(Univ)

Andreas NeubigGewerbeoberrat

Tel.: 0911928-2909Fax.: 0911-928-2999Email: [email protected]

[email protected]

Homepage: www.gaa-n.bayern.de

Page 3: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Inhalt:  Aufbau der Betriebsicherheitsverordnung

Überblick, Arbeitsmittel (Abschnitt 2 u. Anhang 1), überwachungsbedürftige Anlagen (Abschnitt 3), Übergangsfristen

 Schwer- bzw. Knackpunkte aus Sicht der Aufsichtsbeamten,

Gefährdungsbeurteilung, Prüfungen durch beauftragte Person, befähigte Person oder zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), Änderungen im Bereich überwachungsbedürftigen Anlagen, sicherheitstechnische

Bewertung am Beispiel „Aufzüge“ Aktuelle Trends

Technisches Regelwerk, dateiführende Stelle, ZÜS Informationsquellen

Hilfreiche Internetadressen, bereits vorhandene Unterlagen, LASI-Fragenkatalog 

Page 4: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Betriebssicherheitsverordnung

Aus acht mach eins

Page 5: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

ArbStättVArbStättV

LastenhandhabVLastenhandhabV

BildscharbVBildscharbV

BaustellVBaustellV

BioStoffVBioStoffV

AMBV

NiederspannVNiederspannV

MaschinenVMaschinenV

ExSchutzVExSchutzV

AufzugsVAufzugsV

DruckgeräteVDruckgeräteV

DruckbehVDruckbehV

AufzVAufzV

VbFVbF

ElexVElexV

DampfkVDampfkV

BetrSichVBetrSichV

GSGGSGArbSchGArbSchG

GSGV‘enGSGV‘en

§ 11 § 3

Technische Arbeitseinrichtungen - alte/neue RechtsstrukturTechnische Arbeitseinrichtungen - alte/neue Rechtsstruktur

...

GPSGGPSG

GPSGV‘enGPSGV‘en

Page 6: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Ziel:

Einheitliches betriebliches Anlagen-sicherheitsrecht

Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Dritter (Anderer) gewährleisten

Anpassung an europäische Rechtssystematik

Sicherheitsniveau erhalten

Page 7: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Anwendungsbereich

– Bereitstellung durch Arbeit- geber und Benutzung durch Arbeit- nehmer von Arbeitsmitteln bei der Arbeit

– Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen (üA)

§ 1

Abschnitt 1

Page 8: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Werkzeuge, Geräte,

Maschinen oder Anlagen

bzw. überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 7 des GPSG

BetrSichV

§ 2 Abs. 1

Page 9: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

zu § 2 Abs. 1 „Medizinprodukte“

Sind Medizinprodukte Arbeitsmittel i. S. der BetrSichV?

Ja, sofern sie von der Definition nach § 2 Abs. 1 BetrSichV erfasst werden. Hinsichtlich der Anforderungen enthalten das Medizinproduktegesetz und die zugehörigen Verordnungen (insbesondere die Medizinprodukte-Betreiberverordnung) speziellere Vorschriften und gehen insofern der BetrSichV vor.

LASI A 2.4

Page 10: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Anlagen setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird

Page 11: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

BetrSichV

§§ 3 - 11

Gemeinsame Vorschriften für ArbeitsmittelGemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel

§ 3 Gefährdungsbeurteilung

§ 4 Anforderungen an die BereitstellungBereitstellung und Benutzung und Benutzung

§ 5 Explosionsgefährdete Bereiche

§ 6 Explosionsschutzdokument

§ 7 Anforderungen an die Beschaffenheit Beschaffenheit

§ 8 Sonstige Schutzmaßnahmen

§ 9 Unterrichtung und Unterweisung

§ 10 Prüfung der Arbeitsmittel

§ 11 Aufzeichnungen

Gemeinsame Vorschriften für ArbeitsmittelGemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel

§ 3 Gefährdungsbeurteilung

§ 4 Anforderungen an die BereitstellungBereitstellung und Benutzung und Benutzung

§ 5 Explosionsgefährdete Bereiche

§ 6 Explosionsschutzdokument

§ 7 Anforderungen an die Beschaffenheit Beschaffenheit

§ 8 Sonstige Schutzmaßnahmen

§ 9 Unterrichtung und Unterweisung

§ 10 Prüfung der Arbeitsmittel

§ 11 Aufzeichnungen

Abschnitt 2

Page 12: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

BetrSichV

§ 7Anforderungen an die

Beschaffenheit der

Arbeitsmittel

Anforderungen an die

Beschaffenheit der

Arbeitsmittel

Page 13: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Auszug aus Verordnung§ 7 Abs. 1 “Neuarbeitsmittel“

(1) Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nur Arbeitsmittel bereitstellen, die

1. solchen Rechtsvorschriften entsprechen, durch die Gemein- schaftsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, oder,

2. wenn solche Rechtsvorschriften keine Anwendung finden, den sonstigen Rechtsvorschriften entsprechen, mindestens jedoch den Vorschriften des Anhangs 1.

Page 14: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Auszug aus Verordnung§ 7 Abs. 2 “Altarbeitsmittel“

(2) Arbeitsmittel, die den Beschäftigten vor dem 3. Oktober 2002 erstmalig bereitgestellt worden sind, müssen

1. den im Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung geltenden Rechts- vorschriften entsprechen, durch die Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt worden sind, oder,

2. wenn solche Rechtsvorschriften keine Anwendung finden, den im Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung geltenden sonstigen Rechtsvorschriften entsprechen, mindestens jedoch den Anforderungen des Anhangs 1 Nr. 1 und 2.

Unbeschadet des Satzes 1 müssen die besonderen Arbeitsmittel nach Anhang 1 Nr. 3 spätestens am 1. Dezember 2002 mindestens den Vor-schriften des Anhangs 1 Nr. 3 entsprechen.

Page 15: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Bei Benutzung des AM besteht

keine Gefährdung für

Bei Benutzung des AM besteht

keine Gefährdung für

ebenso wirksame Maßnahme getroffen

ebenso wirksame Maßnahme getroffen

unverhältnismäßige Härte

Schutz gewährleistet

unverhältnismäßige Härte

Schutz gewährleistet

Grundlegende Anforderungen an neue Arbeitsmittel

Grundlegende Anforderungen an neue Arbeitsmittel AA

Anhang 1

bereits in Betrieb

genommeneArbeitsmittel

bereits in Betrieb

genommeneArbeitsmittel

oder

Page 16: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Auszug aus VerordnungAnhang 1 - 1 Vorbemerkung

Die Anforderungen dieses Anhangs gelten nach Maßgabe dieser Verordnung in den Fällen, in denen mit der Benutzung des betreffenden Arbeitsmittels eine entsprechende Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbunden ist.

Für bereits in Betrieb genommene Arbeitsmittel braucht der Arbeitgeber zur Erfüllung der nachstehenden Mindestvorschriften nicht die Maßnahmen gemäß den grundlegenden Anforderungen für neue Arbeitsmittel zu treffen, wenn a. der Arbeitgeber eine andere, ebenso wirksame Maßnahme trifft, oder b. die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist.

Page 17: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Anhang19-Punkte-Katalog

1Nr. 2

BefehlseinrichtungenBefehlseinrichtungen1

IngangsetzenIngangsetzen2

StillsetzenStillsetzen3

Not - AusNot - Aus4

GefahrquellenGefahrquellen5

AufstellungStabilität

AufstellungStabilität6

BelastbarkeitBruchgefahrenBelastbarkeit

Bruchgefahren7

BeleuchtungBeleuchtung9

heiße/kalteOberflächenheiße/kalteOberflächen10

WarneinrichtungenKontrollanzeigen

WarneinrichtungenKontrollanzeigen11

InstandhaltungInstandhaltung12

Trennung vonEnergiequellenTrennung vonEnergiequellen13

KennzeichnungKennzeichnung14SchutzeinrichtungenSchutzeinrichtungen8

ArbeitsplätzeArbeitsplätze15

Brand EmissionenBrand Emissionen16

Ex - SchutzEx - Schutz17

elektr.Gefährdungenelektr.Gefährdungen18

andere Energienandere Energien19

Quelle: BGFE

Page 18: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

BetrSichV

§§ 12 - 23

überwachungsbedürftige

Anlangen

überwachungsbedürftige

Anlangen

Abschnitt 3

Page 19: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

ÜberwachungsbedürftigeÜberwachungsbedürftige AnlagenAnlagen

Aufzugsanlagen

Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Anlagen für entzündliche, leichtentzündliche oder

hochentzündliche Flüssigkeiten

Dampfkessel, Druckbehälter, Füllanlagen, Rohrleitungen

Page 20: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Anwendung der Abschnitte 2 und 3 auf überwachungsbedürftige AnlagenAnwendung der Abschnitte 2 und 3 auf überwachungsbedürftige Anlagen

Überwachungsbedürftige Anlage 1)

Abschnitt 2Abschnitt 3

Abschnitt 3

Arbeitnehmer betroffen ?

ja

nein

1) Gilt auch für Einrichtungen der üA die zum sicheren Betrieb erforderlich sind

Anwenden

BetrSichV

§ 1 Abs. 2

Page 21: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

31.12.2005 31.12.20071.1.20033.10.2002

1.12.200231.12.2004

Mühlenbremsfahrstühle

ab üA

Übergansvorschriften gem. § 27 BetrSichV

üA bis

30.6.2003

AM

Page 22: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

BetrSichV, Übergangsregelungen - üABetrSichV, Übergangsregelungen - üA

Erlaubnis vor dem 01.01.2003 erteiltErlaubnis gilt weiterhin i.S.d BetrSichV

Inbetriebnahme vor dem 01.01.2003Beschaffenheitsanforderungen der bisherigen Verordnungen bleiben maßgebend; Betriebsvorschriften bis spätestens 31.12.2007 anzuwenden; Pflichten nach § 15 Abs. 1 und 2 bis zu diesem Datum erfüllen (Prüffristen)

Überwachungsbedürftige Anlage ab dem 01.01.2003 Betriebsvorschriften bis spätestens 31.12.2005 anzuwenden

Das Technisches Regelwerk gilt bis zur Überarbeitung für den Betrieb sinngemäß fort.

Page 23: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Arbeitsschutzgesetz

Gefährdungsgruppen:

Mechanische Gefährdungenelektrische Gefährdungenbiologische GefährdungenGefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen (z.B. Lärm, Strahlung, Vibration, Temperaturen)Gefährdungen durch ergonomische Mängel des Arbeitssystems (Arbeitsplatzgestaltung)Gefährdung durch Mängel in der OrganisationGefährdungen durch psychomentale Belastungenweitere Gefährdungen

AMS

Page 24: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Gefährdungsbeurteilung

Ermittlung notwendiger Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel unter Berücksichtigung

Anhänge 1 bis 5

§ 16 GefStoffV

§ 4 ArbSchG

BetrSichV

§ 3

vor Bereitstellung !!!

Page 25: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

§ 3

BetrSichV

§ 3

Anhang 2 Nr. 2

Info-BeschaffungUnterrichtung

Info-BeschaffungUnterrichtung11

Bereitstellung, bestimmungsgemäße

Benutzung

Bereitstellung, bestimmungsgemäße

Benutzung22

Benutzung von Schutzeinrichtungen

Benutzung von Schutzeinrichtungen33

Allg. Benutzungs-anforderungen

Allg. Benutzungs-anforderungen44

Qualifikation derBeschäftigten

Qualifikation derBeschäftigten55

Aufbewahrung derArbeitsmittel

Aufbewahrung derArbeitsmittel66

VerständigungWarnung

VerständigungWarnung77

Benutzer-anforde-rungen

Geeignete, unter-wiesene oder beauftragte Beschäftigte

Geeignete, unter-wiesene oder beauftragte BeschäftigteQuelle: BGFE

Page 26: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Gefährdungsbeurteilung

Zu berücksichtigende Wechselwirkungen

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel

ArbeitsstoffeArbeits-

umgebung

Arbeitsplatz

Page 27: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Bei der Gefährdungsbeurteilung ist u.a. zu berücksichtigen und festzulegen

- Wer darf bedienen?- Wer darf warten?- Wer darf prüfen?

Gefährdungsgradabhängig ! ! !

Page 28: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

BetrSichV

§ 7 Abs. 5

Arbeitsmittel müssen während

der gesamtengesamten Benutzungsdauer den

Anforderungen der Abs. 1 bis 4

entsprechen.

Arbeitsmittel müssen während

der gesamtengesamten Benutzungsdauer den

Anforderungen der Abs. 1 bis 4

entsprechen.

Page 29: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Arbeitsschutzgesetz

Als Erstbeurteilung an bestehenden Arbeitsplätzen,

bei jeder Änderung im Betrieb (z. B. Änderung von Arbeitsstoffen, Arbeitsverfahren oder Arbeitsorganisation),

bei Neubeschaffung von Maschinen Geräten und Einrichtungen,

in regelmäßigen Abständen (Änderung von Vorschriften),

nach Änderungen des Standes der Technik,

nach Auftreten von Arbeitsunfällen, Störfällen, Beinaheunfällen, Berufskrankheiten und anderen Erkrankungen.

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ?

Page 30: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Prüfungen

Ermittlung erforderlicher Prüfungen, insbesondere Art, Umfang, Fristen und Anforderungen an Prüfpersonen

BetrSichV

§ 3 Abs. 3

Page 31: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Prüfungen

Ziel: Sicheres Arbeitmittel, Schutz der Arbeitnehmer und Dritter

Befähigung

Fristen

Umfang

Art

BetrSichV

§ 3 Abs. 3

Page 32: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Prüfungen durch den

Arbeitgeber§ 3 Abs. 3

durch den

Arbeitgeber§ 3 Abs. 3

durch die

befähigte Person§§ 10, 14, 15 , 17

durch die

befähigte Person§§ 10, 14, 15 , 17

durch die

ZÜS§§ 14, 15 17

durch die

ZÜS§§ 14, 15 17

Prüfungennach der

BetrSichV

Prüfungennach der

BetrSichV

Page 33: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Gefährdungspotential

Qualität u.Anforderungen

Arbeitsmitte

l und Anlagen

Überwachungsbedürfti

ge Anlagen

ZÜS

befähigte Person

gering mittel hoch

befähigte Person

Arbeitgeber (beauftragte Person)

Page 34: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Prüfungen durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber oder eine von ihm angewiesene und geeignet unterwiesene Person1) führt Prüfungen 2) durch, die sich aus den Festlegungen der Gefährdungsbeurteilung aufgrund der Betriebserfahrung und von Herstellerinformationen ableiten.

1) (z.B. Verwender, Instandhalter) benötigen keine Qualifikation als befähigte Person

2) besteht keine Dokumentationspflicht

Page 35: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Prüfungen durch den Arbeitgeber

Inaugenscheinnahme der Arbeitsmittel vor Aufnahme und während der Arbeit

Routinemäßige Sichtprüfungen und Funktionsprüfungen von Arbeitsmitteln

Page 36: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Prüfung der Arbeitsmittel

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel

deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt

nach der Montage vor der ersten Inbetriebnahme

nach jeder Montage auf einer Baustelle oder neuem Standort

nach Instandsetzungsarbeiten

nach außergewöhnlichen Ereignissen

bei schädigenden Einflüssen

durch „befähigte Personen“ geprüft bzw. erprobt werden.

BetrSichV

§ 10

z.B.: Unfälle, Zeit der Nichtbenutzung

z.B.: Dauerbelastung

Page 37: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Prüfungen

Abgrenzung der Prüfungen befähigte Personen gegenüber Prüfungen durch den Arbeitgeber

Prüfungen durch befähigte Personen von Arbeitsmitteln aufgrund „Schäden verursachenden Einflüssen“ sind nicht erforderlich, wenn diese Schäden nicht zu gefährlichen Situationen führen können.

Solche Schäden können z.B. immer dann nicht zu gefährlichen Situationen führen, wenn sie bei Prüfungen durch den Arbeitgeber offensichtlich sind.

Page 38: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Prüfungen durch befähigte Personen

Prüfungen durch befähigte Personen sind in den §§ 10, 14, 15 und 17 BetrSichVfestgelegt.

Anforderungen an die Fachkenntnisse werden in Technischen Regelen ( hier TRBS 1203) fest-gelegt.

Page 39: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Einfache Druckbehälter(RL 87/404/EWG)

Geräte und Schutzsystemein Ex-Bereichen (RL 94/9/EG)

Prüfungen im Betrieb alle 3 Jahre

Tanklageranlagen/FüllstellenTankstellen

Prüfungen im Betrieb alle 5 Jahre

Aufzüge (RL 95/16/EG) Prüfungen im Betrieb alle 2 Jahre

Aufzugsanlagen zum Hebenvon Personen (RL 98/37/EG)

Prüfungen im Betrieb alle 4 Jahre

Innere Prüfung alle 5 JahreFestigkeitsprüfung alle 10 Jahre

Höchstprüffristen für üA lt. BetrSichV

Page 40: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Druckgeräte (RL 97/23/EG)

Innere Prüfung alle 5 JahreFestigkeitsprüfung alle 10 Jahre

äußere Prüfung alle 2 Jahre

Innere Prüfung alle 3 JahreFestigkeitsprüfung alle 9 Jahre

äußere Prüfung jedes Jahr

äußere Prüfung alle 5 JahreFestigkeitsprüfung alle 5 Jahre

Druckbehälter

Dampfkessel

Rohrleitungen

Höchstprüffristen für üA lt. BetrSichV

Page 41: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

§ 15 Wiederkehrende Prüfungen

(1) Eine überwachungsbedürftige Anlage und ihre Anlagenteile sind in bestimmten Fristen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich des Betriebs durch eine zugelassene Über- wachungsstelle zu prüfen. ... § 14 Abs. 3 Satz 1 bis 3 (2) findet ent- sprechende Anwendung.

(3) ... 2Setzt sich eine überwachungsbedürftige Anlage ausschließlich aus Anlagenteilen nach Satz 1 Nr. 2 und 3 zusammen, so können die Prüfungen der Anlage nach den Absätzen 1 bis 3 durch eine befähigte Person erfolgen. ...

§ 14 Prüfungen vor Inbetriebnahme

Erstmalige Prüfung u. nach wesentlicher Änderung

Page 42: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

§ 14 (3) 1

...3. Druckbehälter im Sinne der Richtlinie 87/404/EWG, sofern das Produkt aus maximal zulässigem Druck PS und maßgeblichem Volumen V nicht mehr als 200 bar*Liter beträgt, ...

Richtlinie 87/404/EWG... des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglied-staaten für einfache Druckbehälter , ungesetzt in

Sechste Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern 6. GPSGV)

Page 43: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Prüfungen durch den

Arbeitgeber§ 3 Abs. 3

durch den

Arbeitgeber§ 3 Abs. 3

durch die

befähigte Person§§ 10, 14, 15 , 17

durch die

befähigte Person§§ 10, 14, 15 , 17

durch die

ZÜS§§ 14, 15 17

durch die

ZÜS§§ 14, 15 17

Prüfungennach der

BetrSichV

Prüfungennach der

BetrSichV

Page 44: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Prüfungen

Prüfungen durch denArbeitgeber

Übertragbar auf geeignete Personen:Nutzer, Instandhalter,usw.

Prüfungen durch denArbeitgeber

Übertragbar auf geeignete Personen:Nutzer, Instandhalter,usw.

Prüfungen durch diebefähigte Person§§ 10, 14, 15 , 17

gem. Technischer Regel

Prüfungen durch diebefähigte Person§§ 10, 14, 15 , 17

gem. Technischer Regel

Prüfung durch die ZÜS§§ 14, 15, 17

Abschnitt 3 derBetrSichV

Prüfung durch die ZÜS§§ 14, 15, 17

Abschnitt 3 derBetrSichV

Unterwiesene Person

Sachkundiger

Sachverständiger

Page 45: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Erlaubnisvorbehalt

• Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen• gutachterliche Stellungnahme muss

beigefügt sein– von zugelassener Überwachungsstelle– außer bei bF-Anlagen

• Behörde muss innerhalb von 3 Monaten entscheiden sonst gilt Erlaubnis als erteilt

BetrSichV

§ 13

Page 46: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

 Erlaubnisvorbehalt

Dampfkesselanlagen und Druckgeräte zu Erzeugung von Dampf/Heißwasser

Füllanlagen mit Druckgeräten zum Abfüllen von Druckgasen in ortsbewegliche Druckgeräte mit einer Füllkapazität von > 10 kg/h

Lageranlagen > 10000 l bF

Tankstellen

Füllstellen > 1000 l/h

Flugfeldbetankungsanlagen

leicht- u. hochentzündliche Flüssigkeiten

leicht- u. hochentzündliche oder entzündliche Flüssigkeiten

BetrSichV

§ 13

Page 47: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Neuerungen bei der Anlagenprüfung

Ganzheitliche Betrachtung der Anlage Sicherheitstechnische Bewertung durch den Betreiber

zur Ermittlung der Prüffrist Überprüfung der vom Betreiber ermittelten Prüffrist

durch zugelassene Überwachungsstelle wenn Anlage wiederkehrend durch diese zu prüfen

Mitteilung der Prüffrist an Behörde nach 6 Monaten bei bestimmten Anlagen

Im Konfliktfall Entscheidung durch Behörde Höchstfristen in der Verordnung

entsprechen den bisherigen Prüffristen

Page 48: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Pflichten des Pflichten des BetreibersBetreibers

• Betrieb nach dem Stand der Technik

• Erlaubnis für bestimmte Dampfkessel, Füllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen

• Prüfung vor Inbetriebnahme, wiederkehrend und angeordnet

• Unfall- und Schadensanzeige

• Gefährdungsbeurteilung / sicherheitstechnische Bewertung

Page 49: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Pflichten des Arbeitgebers:

• Ermittlung der Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung

• Beschaffung richtlinienkonformer Arbeitsmittel, sonst Beschaffenheit mindestens entsprechend Anhang 1

• Festlegen der Art, des Umfangs und der Fristen erforderlicher Prüfungen sowie der Anforderungen an den Prüfer

• Prüfung durch befähigte Personen an bestimmten Arbeitsmitteln, sowie nach sicherheitsrelevanten Instandsetzungsarbeiten

• Unterrichten und Unterweisen der Arbeitnehmer

• Ermittlung der explosionsgefährdeten Bereiche, Einteilung von Zonen und Einhaltung der Maßnahmen nach Anhang 4

Page 50: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Umsetzung der BetrSichV im Betrieb – wie?

1. Schritt

2. Schritt

3. Schritt

4. Schritt

Erfassen alleraller Arbeitsmittel - AM - (einschl. überwachungs- bedürftiger Anlagen).

Ermittlung der von den AM ausgehenden Gefährdungen und Bewertung dieser (Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG);Betrachtung der Wechselwirkungen zu anderen AM, Arbeitsstoffen bzw. der Arbeitsumgebung;Alles kritisch hinterfragen und Gefährdungsbeurteilung (nach BetrSichV) ergänzen.

Maßnahmen nach dem Stand der Technik festlegen, dass die Benutzung der AM die ganze Lebensdauer gewähr- leistet ist;Festlegung der notwendigen Prüfungen.

Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren, ggf. anpassen.

AMS

Page 51: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Aufbau des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS)

Hauptausschuss

Koordinierungsgremium

Unterausschüsse

Druck-Geräte-anlagen

Aufzugs-anlagen

Brand- u.Explosions-

Schutz

Gefährdungendurch die Wechsel-

wirkung von Arbeitsmitteln

MechanischeGefährdungen

Elektro-magnetische

Felder und thermische

Gefährdungen

Allge-meinesGrund-lagen

Einzelarbeits-kreise

Einzelarbeits-kreise

BAuA

Geschäfts-führung

KonstituierendeSitzung 16.01.2003

KonstituierendeSitzung 16.01.2003

Page 52: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Anpassung der Regelwerke

Strukturiertes, einheitliches Regelwerk für alle Arbeitsmittel einschließlich überwachungs-bedürftiger Anlagen mit Vermutungswirkung

UVV

TRB

„xy“TRBS

Bekanntgegeben im:

Page 53: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Ergebnis des Workshops am 30.09.2003

Das Regelwerk wird nicht mehr wie bisher arbeitsmittel-, sondern gefährdungsbezogen aufgebaut.

Mit dieser grundsätzlichen Änderung kommt man der Anforderung der BetrSichV und auch des Arbeitsschutzgesetzes nach, die vom Arbeitgeber eine ganzheitliche Betrachtung seiner speziellen betrieblichen Situation im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung verlangen.

Der Inhalt einer Leitlinie wurde festgelegt , die das Vorgehen des ABS bei der Erstellung des neuen technischen Regelwerkes beschreibt.

Zukünftiges Regelwerk – Technische Regeln für Betriebssicherheit

Page 54: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

(Aufbau des neuen Regelwerks - UA1)

I. Allgemeine Regeln zur Konkretisierung

der Inhalte der Verordnung

II. Gefährdungsbezogene Regeln – fassen

allgemeingültige Maßnahmen zusammen

III. Spezifische Regeln für Arbeitsmittel,

Anlagen, Tätigkeiten – sofern erforderlichQuelle: Aich

Page 55: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

1. Ziffer 2. Ziffer 3. Ziffer 4. Ziffer

Überge-

ordnetes Themenfeld

Themen-schwer-

punkt

Bereich innerhalb des Themen-schwerpunktes

Laufende Numme-rierung

Beispiel: 2-0-0-0 Gefährdungen

2-1-0-0 Arbeitsmittel, allgemein

2-1-1-0 Mechanische Gefährdungen

2-1-1-1 ungeschützt bewegte Maschinenteile

Quelle: Aich

(Aufbau des neuen Regelwerks - UA1)

Page 56: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

0 Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Ermittlung von Gefährdungen

4 Bewertung von Gefährdungen

5 Maßnahmen und beispielhafte Lösungen

6 Literaturhinweise

Aufbau der TRBS‘en

(Aufbau des neuen Regelwerks - UA1)

Page 57: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

zu § 15 Abs. 1, 3 und 4 „Reihenfolge Prüffristabstimmung – Betreibermitteilung “

Wie ?

Der Betreiber hat 1. die Prüffristen der Anlagenteile und der Gesamtanlage zu ermitteln 2. die zugelassene Überwachungsstelle zu beauftragen, die Ermittlung der Prüffrist zu überprüfen. Diese bestätigt die Prüffristen oder korrigiert, schaltet ggf. zuständige Behörde ein. Erst nach dieser Überprüfung gibt es die zutreffenden (endgültigen) Prüffristen der Anlagenteile und der Gesamt- anlage. 3. teilt die Prüffristen der Anlagenteile und der Gesamt- anlage unter Beifügung anlagenspezifischer Daten innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage der zuständigen Behörde mit.

LASI B 15.11

Page 58: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Prüfbescheinigungen und Anzeigen: Wie, wohin ? ? ?

BetrSichV macht hier keine genauen Angaben

§ 15 Abs. 3: „zuständige Behörde“

Hierzu : Absprache der Länder erforderlich

Geplant: Dateiführende Stelle z.B: UMEG

Derzeitige Probleme: KostenDoppelmeldungen

Änderung der BetrSichV

Page 59: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

GSG-Novelle 2000GSG-Novelle 2000 Modernisierung des Prüfmarktes Modernisierung des Prüfmarktes

Prüforganisationen (TÜ/TÜV)

mit amtlichen / amtlich anerkannten Sachverständigen

Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)

mit erforderlichem Prüfpersonal

Page 60: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

GSG-Novelle 2000GSG-Novelle 2000 Übergangsregelungen Übergangsregelungen

Phase I: bis 31.12.2005 (amtlich oder amtlich anerkannte Sachverständige;

Vorbereitung des Akkreditierungs- und Benennungsverfahrens)

Phase II: bis 31.12.2007 Neuanlagen (EG-Beschaffenheit) können von zugelassenen Überwachungsstellen geprüft werden (auch von SV der Phase I)

Phase III: ab 01.01.2008 freier Wettbewerb (bisheriges Prüfmonopol entfällt)

Page 61: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Wie wird man ZÜS ?

Zweistufiges Verfahren

Akkreditierung

Benennung

durch ZLS nach Antrag

beschränkt auf jeweiliges Bundesland

durch zuständige Behördein Bayern z.B. StMUGV

Page 62: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

www.zls-muenchen.de

Unterlagen zur Akkreditierung der ZÜS erhalten Sie unter

ZLSZentralstelle der Länder für SicherheitstechnikBayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und VerbraucherschutzAbteilung 7

Postfach 810740, 81901 München

Page 63: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

www.lfas.bayern.de

Unterlagen zum Arbeitsschutz erhalten Sie u.a. unter

Bayerisches Landesamtfür Arbeitsschutz, Arbeitsmedizinund Sicherheitstechnik

Pfarrstr. 3, 80538 München

www.bmwi.de (www.bmwa.bund.de)

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Page 64: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Information zum Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS)

unter

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

www.baua.de

dann

www.baua.de/prax/abs/abs.htm

Praxis

Ausschuss für Betriebssicherheit

Page 65: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)LASI–Leitfaden vom 8. Juli 2003 (überarbeitet/ergänzt: 30.09.2004)

Entsprechend dem Beschluss des Unterausschusses 4 des Länderausschusses für Anlagensicherheit (LASI)

www.osha.de

dann

Anlagen- und Betriebssicherheit auf einem Blick

Leitlinien

Themen

Page 66: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Information zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Mitteilung Nr. 11/2002 des Landesamtes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin des Freistaates Sachsen

www.arbeitsschutz-sachsen.de

dann Publikationen Liste der Publikationen nach Jahrgängen2002Mitteilung 11/2002Informationen zurBetriebs... zum download

2004Mitteilung 2/2004Arbeitsmappe Anlagen-sicherheit zum download

Page 67: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Page 68: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg GOR Neubig Stand: 11/04 BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg Fachvereinigung Arbeitssicherheit Vortrag am 12.November 2004 Nürnberg

GOR NeubigStand: 11/04

BetrSichV Copyright: GAA Nürnberg

Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg

Dankefür Ihre

Aufmerksamkeit