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_______________________________________________________________________________________________________________ Geotechnische Ing.-GmbH für Grundbau, Erd- und Tiefbau, Deponiebau, Boden- und Felsmechanik sowie Ingenieur- und Hydrogeologie, Registergericht Amtsgericht Augsburg HRB 21407, Inhaber Prof. Dr. Schuler, Dr.-Ing. Gödecke, Dipl.-Ing. Friderich, Dipl.-Ing. Thielemann und Dipl.-Ing. Gödecke, Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jörg-Henrik Gödecke und Dr.- Ing. Heinz- Joachim Gödecke, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Erd-, Deponie- und Grundbau, Spezialtiefbau, Boden und Felsmechanik. Steuernummer 103/127/31865 Finanzamt Augsburg-Stadt, Ust-IdNr. DE245309198. www.geotechnisches-buero.de ___ Fertigung Projekt-Nr.: B 1981.1502 Gewerbegebiet „Am Hergottsberg“, Thannhausen Baugrundgutachten Auftraggeber: Stadt Thannhausen, vertreten durch den 1. Bürgermeister Hr. Georg Schwarz Edm.-Zimmermann-Straße 3 86470 Thannhausen Baugrundgutachter: Geotechnische Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Schuler & Dr.-Ing. Gödecke Salzmannstraße 29/1 86163 Augsburg Anlagen: 1. Lageplan mit Untersuchungsstellen 2. Ergebnisse Felderkundung 2.1 Rammkern-Kleinbohrungen RKS 1-5 2.2 Baggerschürfe SCH 1-5 2.3 Sondierprofile DPH 1-9 3. Laborversuchsergebnisse 4. Charakteristische Bodenrechenwerte Augsburg, den 16.03.2015

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Geotechnische Ing.-GmbH für Grundbau, Erd- und Tiefbau, Deponiebau, Boden- und Felsmechanik sowie Ingenieur- und Hydrogeologie, Registergericht Amtsgericht Augsburg HRB 21407, Inhaber Prof. Dr. Schuler, Dr.-Ing. Gödecke, Dipl.-Ing. Friderich, Dipl.-Ing. Thielemann und Dipl.-Ing. Gödecke, Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jörg-Henrik Gödecke und Dr.- Ing. Heinz- Joachim Gödecke, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Erd-, Deponie- und Grundbau, Spezialtiefbau, Boden und Felsmechanik. Steuernummer 103/127/31865 Finanzamt Augsburg-Stadt, Ust-IdNr. DE245309198.

www.geotechnisches-buero.de

___ Fertigung

Projekt-Nr.: B 1981.1502

Gewerbegebiet

„Am Hergottsberg“, Thannhausen

Baugrundgutachten

Auftraggeber: Stadt Thannhausen, vertreten durch den 1. Bürgermeister Hr. Georg Schwarz Edm.-Zimmermann-Straße 3 86470 Thannhausen

Baugrundgutachter: Geotechnische Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Schuler & Dr.-Ing. Gödecke Salzmannstraße 29/1 86163 Augsburg

Anlagen: 1. Lageplan mit Untersuchungsstellen 2. Ergebnisse Felderkundung 2.1 Rammkern-Kleinbohrungen RKS 1-5 2.2 Baggerschürfe SCH 1-5 2.3 Sondierprofile DPH 1-9 3. Laborversuchsergebnisse 4. Charakteristische Bodenrechenwerte

Augsburg, den 16.03.2015

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Inhaltsverzeichnis

1.  Allgemeines .................................................................................................................... 3 1.1  Bauvorhaben ................................................................................................................... 3 1.2  Vorgang und Veranlassung ............................................................................................ 3 1.3  Unterlagen ...................................................................................................................... 4 

2.  Durchgeführte Untersuchungen ...................................................................................... 5 2.1  Rammkern-Kleinbohrungen RKS .................................................................................. 5 2.2  Baggerschürfe SCH ........................................................................................................ 5 2.3  Schwere Rammsondierungen DPH ................................................................................ 6 2.4  Laborversuche ................................................................................................................ 6 2.5  Lage- und Höheneinmessung ......................................................................................... 7 

3.  Untersuchungsergebnisse und Untergrundbeurteilung ................................................... 8 3.1  Geologischer Überblick .................................................................................................. 8 3.2  Aufschlussergebnisse und Untergrundbeurteilung ......................................................... 8 

3.2.1 Deck- und Verwitterungsböden ............................................................................. 8 3.2.2 Quartäre Kiese & Tieferes Tertiär ....................................................................... 13 

3.3  Hydrogeologische Verhältnisse .................................................................................... 16 3.4  Boden-Kennwerte ......................................................................................................... 17 

3.4.1 Bodenrechenwerte ............................................................................................... 17 3.4.2 Bodenklassen nach DIN 18300 ........................................................................... 17 3.4.3 Zulässige Bodenpressungen ................................................................................ 19 

3.5  Erdbebenzone nach DIN 4149 ...................................................................................... 19 

4.  Bautechnische Folgerungen Gewerbebau .................................................................... 20 4.1  Allgemeine Gründungsempfehlung für die Gewerbebauten ........................................ 20 

4.1.1 Tiefenverdichtung und Ortbetonsäulen ............................................................... 20 4.1.2 Flachgründung mit Setzungs- und Grundbruchnachweis .................................... 22 4.1.3 Flachgründung auf Magerbetonplomben ............................................................. 23 4.1.4 Tiefgründung mit Pfählen .................................................................................... 24 

5.  Bautechnische Folgerungen Straßen- und Kanalbau .................................................... 25 5.1  Frostempfindlichkeit der Planumsböden und Dicke des frostsicheren Aufbaus .......... 25 5.2  Gründung der Verkehrsflächen .................................................................................... 25 5.3  Kanal- und Leitungsbau ................................................................................................ 29 

6.  Ergänzende Hinweise zur Bauausführung .................................................................... 31 

7.  Schlussbemerkungen .................................................................................................... 36 

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1. Allgemeines

1.1 Bauvorhaben

Die Stadt Thannhausen plant die Erschließung des Gewerbegebietes „Am Herrgottsberg“ in Thannhausen, welches am nördlichen Ortsrand von Thannhausen beidseitig der Bahnhofstraße (St 2025) und südlich der B 300 entstehen soll. Geologisch gesehen kommt das geplante Gewerbegebiet in zwei unterschiedlichen Bereichen zu liegen: Die höher gelegenen Flächen östlich der Bahnhofstraße befinden sich am Rand des Terti-ären Hügellandes der sog. Oberen Süßwassermolasse bzw. deren Verwitterungs- und Schuttke-gel. Mit Ausnahme von örtlichen Deckenschottern stehen die festeren Tertiären Sand- und Schuffböden dort erst unterhalb von z.T. mächtigen Decklehmen bzw. unterhalb von stark ent-festigten Sanden an. Die tieferliegenden Flächen westlich der Bahnhofstraße liegen im Gegen-satz dazu überwiegend in der Talniederung der Mindel - dort stehen unterhalb von bindigen Deckböden und oberhalb der tieferen Tertiärhorizonte zunächst die Quartären Kiese und Sande des Mindeltals an. Die ungefähre Lage und Anordnung des geplanten Gewerbegebietes kann dem Lageplan in der Anlage 1 entnommen werden.

1.2 Vorgang und Veranlassung

Auf Grundlage unseres Angebotes vom 29.01.2015 wurde unsere Geotechnische Ingenieurge-sellschaft von der Stadt Thannhausen am 05.02.2015 mit der Durchführung und Auswertung einer Baugrunderkundung sowie mit der Ausarbeitung eines Baugrundgutachtens für das geplan-te Gewerbegebiet beauftragt. Unser Baugrundgutachten mit den Ergebnissen der durchgeführten Baugrunderkundung wird hiermit vorgelegt.

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1.3 Unterlagen

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Hergottsberg“ im Maßstab 1:1000, Vorentwurf von Architekt Dipl.-Ing. (FH) Glogger vom 11.11.2014, Einzeichnung unserer Untersuchungs-punkte in diesen Bebauungsplan gemäß Anlage 1

Ergebnisse unserer Bohr-, Schurf- und Sondiererkundung vom 26.02 und 27.02.2015 mitsamt den dazugehörigen Bohrprofilen RKS 1-5, den Schurfprofilen SCH 1+2 und den Sondierprofilen DPH 1-9 gemäß Anlagen 2.1 bis 2.3

Ergebnisse unserer bodenmechanischen Laboruntersuchungen an dem entnommenen Pro-benmaterial gemäß Anlage 3

Geologische Karte von Bayern, Maßstab 1:500.000, herausgegeben vom Bayer. Geologi-schem Landesamt, München 1996

Geologische Übersichtskarte CC 7926 Blatt Augsburg im Maßstab 1:200.000, herausgegeben von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover 2001

Bohrfreigabe des Landratsamt Günzburg gem. Schreiben vom 19.02.2015

Unsere Erfahrungen aus Bohr- Schurf-, Sondier- und Laborversuchsergebnissen früherer Bauvorhaben im Nahbereich der hier vorliegenden Baumaßnahme

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2. Durchgeführte Untersuchungen

Zur Erkundung der Untergrundverhältnisse wurden für die vorstehende Begutachtung die nach-folgenden Untersuchungen durchgeführt:

2.1 Rammkern-Kleinbohrungen RKS

Art: Rammkern-Kleinbohrungen RKS mit 50 mm

Anzahl: 5 Tiefen: RKS 1: 6,0 m

RKS 2: 5,0 m RKS 3: 4,5 m RKS 4: 4,0 m RKS 5: 4,0 m

Ausführungszeit: 26.02 und 27.02.2015 Bohrprofile: s. Anlage 2.1 Lage der Kleinbohrungen: s. Lageplan in Anlage 1

2.2 Baggerschürfe SCH

Anzahl: 5 Tiefen: SCH 1: 4,5 m

SCH 2: 3,3 m SCH 3: 3,7 m SCH 4: 1,7 m SCH 5: 2,1 m

Ausführungszeit: 27.02.2015 Schurfprofile: s. Anlage 2.2 Lage der Schürfe: s. Lageplan in Anlage 1

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2.3 Schwere Rammsondierungen DPH

Art: schwere Rammsondierungen DPH / SRS nach DIN 4094

Anzahl: 9 Tiefen: DPH 1: 6,3 m

DPH 2: 6,2 m DPH 3: 10,0 m DPH 4: 7,7 m DPH 5: 6,0 m DPH 6: 4,5 m DPH 7: 5,5 m DPH 8: 5,7 m DPH 9: 5,8 m

Ausführungszeit: 26.02 und 27.02.2015 Sondierprofile: s. Anlage 2.3 Lage der Sondierungen: s. Lageplan in Anlage 1

2.4 Laborversuche

Aus den durchgeführten Rammkern-Kleinbohrungen RKS 1-5 und den Baggerschürfen SCH 1-5 wurden im Zuge unserer Felderkundung am 26.02 und 27.02.2015 insgesamt 14 Bodenproben (der Güteklasse 3 nach DIN 4021) entnommen und in unserem bodenmechanischen Labor nach DIN 4022 angesprochen und beurteilt. Ergänzend dazu wurde in unserem bodenmechanischen Labor für eine Tertiärsandprobe aus SCH 3 / EP 1 (entnommen von 1,7 bis 3,7 m unter GOK) eine Kornverteilungsanalyse nach DIN 18123 mittels Nass-Siebung durchgeführt sowie nach dem rechnerischen Verfahren von KAUBISCH der aus der Sieblinien resultierende kf-Wert ab-geschätzt. Die Ergebnisse der durchgeführten Laborversuche mitsamt den resultierenden bodenmechani-schen Beurteilungen sind im nachfolgenden Kapitel 3 dieses Gutachtens beschrieben, die dazu-gehörigen Versuchsprotokolle findet sich in der Anlage 3.

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2.5 Lage- und Höheneinmessung Die Untersuchungspunkte wurden im Zuge der Feldarbeiten höhen- und lagemäßig eingemessen und sind im Lageplan in Anlage 1 kartiert. Die Ansatzhöhen der Untersuchungspunkte sind in die Bohr- und Sondierprofile der Anlagen 2.1 und 2.3 als mNN-Angaben eingetragen. Die Er-kundungstiefen sind in den Profilen in Meter unter GOK angegeben.

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3. Untersuchungsergebnisse und Untergrundbeurteilung

3.1 Geologischer Überblick

In Übereinstimmung mit den geologischen Kartenwerken kommt das geplante Gewerbegebiet in unterschiedlichen geologischen Formationen zu liegen: In den höher gelegenen Flächen etwa östlich der Bahnhofstraße sind unterhalb von z.T. mächtigen Decklehmablagerungen zumeist die Tertiärschichten der Oberen Süßwassermolasse (OSM) zu erwarten, welche in den oberen Ab-schnitten meist stark verwittert, entfestigt oder umgelagert sind. Besser tragfähige Tertiärschich-ten mit einer hohen Lagerungsdichte und guten Tragfähigkeit in Form von Wechsellagen aus Sanden, Kiesen, Schluffen, Tonen und Mergeln mit z.T. Sand-, Ton- und Mergelsteinausbildung stehen im diesem Bereich oftmals erst wesentlich tiefer ab z.T. erst ca. 5-10 m unter Gelände an; örtlich können die Tertiärböden jedoch auch von gründungstechnisch günstigeren Deckenschot-tern überlagert sein. In den tieferliegenden Flächen etwa westlich der Bahnhofstraße im dortigen Mindeltal sind unter bindigen Deckböden im Gegensatz dazu die Quartären Kiese und Kiessande der Mindeltalfüllung zu erwarten - das Liegende bilden dann aber auch dort die geologisch älte-ren Tertiärschichten der Oberen Süßwassermolasse (OSM-Schichten), die nach gesicherter Er-fahrung in Wechselfolgen von Sanden, Schluffen, Tonen und Mergeln mit z. T. Ton- und Mer-gelsteinausbildungen bis in große Tiefe anstehen. Die zu erwartenden Untergrundverhältnisse wurden von den durchgeführten Untersuchungen im Wesentlichen bestätigt. Nachfolgend werden die bei der Baugrunderkundung angetroffenen Bö-den im Einzelnen beschrieben und beurteilt.

3.2 Aufschlussergebnisse und Untergrundbeurteilung 3.2.1 Deck- und Verwitterungsböden Unterhalb der Asphaltdecke und des bis ca. 1,0 m unter GOK reichenden Straßenunterbaus im Baggerschurf SCH 5 bzw. unterhalb einer Schluffauffüllung und einer sandig-schluffigen Kies-lage bis ebenfalls ca. 1,0 m unter GOK in der Kleinbohrung RKS 5 wurden an den im Mindeltal liegenden Untersuchungsstellen bis in unterschiedliche Tiefen von ca. 1,6 m (in SCH 5) und 1,4 m unter GOK (in RKS 5) zunächst jeweils bindig geprägte Deckböden angetroffen, welche in SCH 5 als schwach sandige bis sandige Schluffe mit einer nur weichen- bis steifen Konsistenz anzusprechen waren sowie in RKS 5 auch als schluffig-organische Decksandlage. Im Weiteren standen die bindigen Deckböden in der bereits höher gelegenen Kleinbohrung RKS 4 in Form eines nur weichkonsistenten sandigen Schluffbodens unterhalb der dort bis zu 3 m mächtigen

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schluffigen bis stark schluffigen Kiesauffüllungen von 3 m bis zur ohrendtiefe bei 4 m unter

GOK an. Nicht festzustellen waren bindig geprägte Deckböden im Bereich der Mindeltalniede-rung andererseits im Baggerschurf SCH 4; dort standen unterhalb einer ca. 40 cm dicken Mutter-bodendecke bis zur max. Schurftiefe bei 1,7 m unter GOK direkt die sandigen und schwach schluffigen bis schluffigen Kiese der Mindeltalfüllung an. Hangaufwärts östlich der Bahnhofstraße wurden bindige Decklehme im Baggerschurf SCH 3 unterhalb einer etwa 20 cm dicken Mutterbodendecke von ca. 0,2 bis 1,7 m unter GOK angetrof-fen und waren dort als sandiger bis stark sandiger Schluff mit einer nur weichen bis steifen Kon-sistenz anzusprechen. In der Kleinbohrung RKS 3 standen die Decklehme unter einer 20 cm di-cken Mutterbodendecke, einer ca. 1 m dicken Schluffauffüllung und einer ca. 1,7 m dicken schwach schluffigen bis schluffigen Decksandlage ab ca. 3 m unter GOK an, und waren dort von ca. 3,0 bis 4,0 m unter GOK zunächst als weichkonsistenter sandiger Schluff anzusprechen so-wie darunter von ca. 4,0 bis zur Bohrendtiefe bei ca. 4,5 m unter GOK als toniger Schluff mit einer dann zumindest steifen Konsistenz. Im Weiteren wurden besonderes ungünstige Deckbodenmächtigkeiten an den beiden östlichsten Untersuchungsstellen RKS 1 und SCH 2 festgestellt: Im Baggerschurf SCH 1 reichten die dorti-gen sandigen bis stark sandigen und ebenfalls nur weichen oder steifen Decklehme bis zur Schurfendtiefe bei ca. 4,5 m unter GOK und in der Rammkern-Kleinbohrung RKS 1 sogar bis 5,7 m unter GOK. Unterhalb von ca. 3,5 m (in RKS 1) und von ca. 4,0 m unter GOK (in SCH 1) waren die nur weich- bis steifkonsistenten stark sandigen Schluffböden in diesem östlichsten Teil des Untersuchungsgebietes dabei jeweils zunehmend kiesführend und ab diesen Tiefen je-weils als kiesig anzusprechen. Im Tiefsten der Kleinbohrung RKS 1 wurde von ca. 5,7 m bis zur dortigen Bohrendtiefe bei 6 m unter Gelände schließlich ein sandiger Kies angetroffen. An den beiden Erkundungspunkten SCH 2 und RKS 2 wurden jeweils keine bindigen Deckbö-den angetroffen, dort standen unterhalb einer ca. 30-40 cm dicken Mutterbodendecke bis zur Schurfendtiefe in SCH 2 bei ca. 3,3 m unter GOK und bis zur Bohrendtiefe in RKS 2 bei ca. 5 m unter GOK jeweils durchwegs Tertiäre Sandböden an, welche gemäß Bodenansprache nach DIN 4022 vorliegend zumeist als schwach schluffige bis schluffige Sande anzusprechen waren. In der weiter westlich gelegenen Kleinbohrung RKS 3 wurden solche Tertiärsande unterhalb der dorti-gen Schluffauffüllung von 1,3 m unter GOK bis zum Erreichen der ab 3 m unter GOK anstehen-den Decklehme mit einer Mächtigkeit von 1,7 m Schichtdicke festgestellt, und an der noch wei-ter süd-westlich gelegenen Schurfstelle SCH 3 standen die Tertiärsande unterhalb der Deckleh-me ab 1,7 m unter GOK bis zur dortigen Schurfendtiefe bei 3,7 m unter GOK an.

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Für eine in unserem bodenmechanischen Labor nach DIN 18123-5 untersuchte Tertiärsandprobe aus SCH 3 / 1,7 - 3,7 m unter GOK erbrachte die durch Nass-Siebung ermittelte Kornvertei-lungslinie einen Feinkorngehalt mit Korngrößen < 0,06 mm von 16,3%, einen Sandanteil von 51,1% sowie einen Kiesanteil von 32,6%. Die untersuchte Sandprobe ist somit als schluffiger und stark kiesiger Sand anzusprechen und nach DIN 18196 in die Bodengruppe der gemischt-körnigen Sand-Schluff-Gemische SŪ* einzuordnen. Bei geringeren Feinkorngehalten zwischen 5-15% würde sich auch eine Zuordnung zu den gemischtkörnigen Sand-Schluff-Gemischen SU ergeben und nur bei örtlich besonders geringen Feinkorngehalten < 5% auch eine Zuordnung als Grobkörniger Boden zu den Gruppen der Sande SE/SW/SI. Die aufgeschlossenen unterschied-lich sandigen Decklehme sind nach DIN 18196 meist den Bodengruppen der leicht- bis mittel-plastischen Schluffe UL/UM zuzuordnen. In Ergänzung zur vorstehend beschriebenen Bohr- und Schurferkundung wurden zur Ermittlung der Lagerungsdichten und Tragfähigkeiten die schweren Rammsondierungen DPH 1-9 durchge-führt. Sowohl in den bindigen Deckböden als auch in den Tertiären Sanden waren nennenswerte Sondierwiderstände in den Sondierungen DPH 1-9 hierbei zunächst nicht festzustellen, und ins-besondere in den östlich der Bahnhofstraße liegenden Rammsondierungen DPH 1-5 im Bereich des dortigen OSM-Hanges wurden bis in erhebliche Tiefen zwischen ca. 5,0 bis z.T. sogar 9,3 m unter GOK zunächst nur Schlagzahlen von meist deutlich unter 10 Schlag je 10 cm Eindringung festgestellt. In besonders ungünstigen Sondierungen wie z.B. in DPH 1 oder DPH 5 (sowie auch an der bereits tiefer gelegenen Sondierstelle DPH 6 mit den dort in RKS 4 aufgeschlossenen künstlichen Auffüllungen und der unterlagernden nur weichkonsistenten Decklehme) wurden im oberen ca. 4 m-Abschnitt sogar Schlagzahlen von fast durchwegs nur ca. 0-2 Schlag je 10 cm festgestellt. Die bei unserer Bohr- und Schurferkundung angetroffenen in der Regel nur weich- bis steifen Konsistenzen der Decklehme sind mit den durchgeführten Rammsondierungen somit bestätigt worden, und darüber hinaus muss bei den vorliegend festgestellten geringen Son-dierwiderstände in den Tertiären Sandböden - sowie auch in den aufgefüllten Kiesen in RKS 4 - mit ausgeprägten und tiefreichenden Lockerlagerungen gerechnet werden. Ein deutlicher Anstieg der Sondierwiderstände mit entsprechend besseren Konsistenzen bzw. höheren Lagerungs-dichten war in den Tertiären Böden des OSM-Hanges östlich der Bahnhofstraße erst in größerer Tiefe ab ca. 5,0 bis 9,3 m unter GOK festzustellen. Die weiteren Einzelheiten mit den detaillier-ten Sondierverläufen können den Sondierprofilen in der Anlage 2.3 entnommen werden.

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Beurteilung: Die aufgeschlossenen bindigen Decklehme und auch die aufgeschlossenen bindigen Auffüllun-gen mit den festgestellten zumeist nur weichen oder weich- bis steifen Konsistenzen sind als nur gering tragfähig einzustufen. Aufgrund der festgestellten ausgeprägten Lockerlagerungen sind vorliegend darüber hinaus auch die stärker aufgewitterten und dementsprechend entfestigten Ter-tiärsande sowie auch die in RKS 4 aufgeschlossenen Kiesauffüllungen nur als gering bis allen-falls mäßig tragfähig zu beurteilen. Wegen ihrer noch leichten Zusammendrückbarkeit und grö-ßeren Kompressibilität dürfen diese Böden, welche vorliegend z.T. bis in erhebliche Tiefe zwi-schen ca. 5,0 bis 9,3 m unter GOK festgestellt wurden, ohne weitere Zusatzmaßnahmen nicht als Gründungshorizont für eine Regelfallgründung nach DIN 1054 herangezogen werden und dürfen auch nicht mit den Bodenpressungen für Regelfallgründungen nach DIN 1054 belastet werden. Oberhalb oder in Lockerzonen wären insbesondere unter größeren dynamischen Lasten und Wechsellasten Korneinrüttlungen und Einschiebungn in höhere Lagerungsdichten mit den damit verbundenen auch größeren Setzungen und Setzungsdifferenzen zu besorgen, und insbesondere die geringkonsistenten Schluffböden würden auch unter nur geringen statischen Belastungen bereits größere Setzungen verursachen. Im Weiteren sind Auffüllböden in Schichtausbildung, Zusammensetzung und Verdichtung erfahrungsgemäß zudem oft sehr inhomogen. Selbst auf kurzen Distanzen sind signifikante Änderungen der Bodeneigenschaften möglich. Auch können ausgesprochene Lockerzonen, unterschiedliche Zusammensetzungen und höhere Anteile von Steinen und Blöcken sowie anthropogene Beimengungen wie z.B. Beton- und Mauerwerksreste, Stahl, Holz etc. nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund ihrer Kornabstufung und Gleichförmigkeit sind die schluffig-sandigen Deckböden sowie insbesondere auch die Tertiären Sande als ausgesprochen wasser-, fließ- und erosionsemp-findlich zu beurteilen, und darüber hinaus sind die schluffigen Auffüllungen wie auch die san-dig-schluffigen Deckböden je nach dem örtlichen Feinkorngehalt in der Regel nicht frostsicher entsprechend einer Zuordnung in die Frostempfindlichkeitsklasse F3 (sehr frostempfindlich). Mit einem ermittelten Feinkorngehalt mit Korngrößen < 0,06 mm von 16,3% ist vorliegend auch die im Labor näher untersuchte Tertiärsandprobe aus SCH 3 / 1,7 - 3,7 m unter GOK der Frost-empfindlichkeitsklasse F3 (sehr frostempfindlich) zuzuordnen; eine Zuordnung in die Klassen F 2 (gering bis mittel frostempfindlich) und F 1 (nicht frostempfindlich) wäre für die Tertiären Sande nur in Abschnitten mit geringeren Schlämmkornanteilen < 15 % zu erwarten. Bei solchen wasser- und frostempfindlichen Böden ist die Durchführung von Erdarbeiten bei ungünstiger niederschlagsreicher Witterung und bei Frost grundsätzlich nicht zu empfehlen.

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Mit Ausnahme von schlämmkornarmen Tertiärsandabschnitten sind sowohl die bindigen Deck-böden als auch Schluff-Sand-Gemische und tertiäre Sande mit mittleren bis höheren Schlämm-kornanteilen nicht gut verdichtbar und deshalb für den Wiedereinbau sowie für Wiederverfüllun-gen ohne aufwendige Zusatzmaßnahmen nicht zu empfehlen, sofern nicht stärkere Setzungen und Nachsackungen in Kauf genommen würden. Zur Schaffung einer Polsterschicht mit einer besonders hohen Tragfähigkeit müsste - mit Ausnahme von Tertiärsandlagen mit örtlich beson-ders geringen Schlämmkornanteilen - vorliegend deshalb in der Regel auf ein schlämmkornär-mes Ersatzmaterial wie z.B. einen nicht oder nur schwach schluffigen Kiessand ausgewichen werden. Die Wasserdurchlässigkeit der schluffigen Deckböden ist je nach Sandanteil als mäßig bis gering wasserdurchlässig und mit abnehmendem Grobkorn- und zunehmendem Feinkorngehalt auch als wasserstauend zu beurteilen, während die Wasserdurchlässigkeit der Tertiären Sande je nach Feinkornanteil zwischen meist ca. 1 x 10-4 bis 1 x 10-7 m/s schwankt entsprechend einer nur mäßigen Durchlässigkeit der Tertiären Sande - für die näher untersuchte Tertiärsandprobe aus SCH 3 / 1,7 - 3,7 m unter GOK würde sich die Wasserdurchlässigkeit nach dem Verfahren von KAUBISCH aus der im Labor ermittelten Sieblinie z.B. zu ca. 3,9 x 10-6 m/s berechnen. Bei feinkörnigeren Kornabstufungen und in stärker verlehmten Zonen würde die Wasserdurchlässig-keit entsprechend abnehmen, während in schlämmkornarmen Bereichen und in kiesigeren Schichtlagen auch deutlich größere Durchlässigkeiten auftreten können. Gesicherte Wasser-durchlässigkeiten könnten z.B. durch Pump- und Schluckversuche in-situ ermittelt werden. Auf die mit solchen Versickerungen verbundene und insbesondere in Hanglagen gegebene Gefahr einer Durchnässung der abstromigen Grundstücke und Gebäude wird hingewiesen. Den Bohr- und Sondierergebnissen zufolge lassen die oberen Bodenschichten mit den zumeist nur weich- bis allenfalls steifkonsistenten Deckböden wie auch die meist nur locker gelagerten Tertiärsande zunächst eine leichte bis mittlere Ramm- und Bohrbarkeit erwarten; schwere Ramm- und Bohrbarkeiten und ggf. auch Ramm- und Bohrhindernisse dürften in den oberen Bodenschichten allenfalls in Abschnitten mit örtlich dichter gelagerten Sand- oder Kieslagen zu erwarten sein. In den künstlichen Auffüllungen können Ramm- und Bohrhindernisse allerdings auch bereits oberflächennah auftreten.

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3.2.2 Quartäre Kiese & Tieferes Tertiär Unterhalb der geringkonsistenten bindigen und z.T. organisch geprägten Deckböden wurden an den im Mindeltal liegenden Untersuchungsstellen SCH 5 und RKS 5 in unterschiedlichen Tiefen ab ca. 1,6 m (in SCH 5) und 1,4 m unter GOK (in RKS 5) - und in SCH 4 auch direkt unterhalb einer dort ca. 40 cm dicken Mutterbodendecke - bis zur jeweiligen Bohr- und Schurfendtiefe bei maximal 4,0 m unter GOK (in RKS 5) erwartungsgemäß die Quartären Kiese der Mindeltalfül-lung aufgeschlossen, welche gemäß Bodenansprache des Bohrmeisters nach DIN 4022 vorlie-gend in der Regel als sandige und schwach schluffige bis schluffige Kiese anzusprechen waren. Der weitere Verlauf der Quartären Kiese und die unterlagernden tieferen und erfahrungsgemäß nur noch wenig verwitterten Tertiärböden wurden mit den durchgeführten Baggerschürfen und Kleinbohrungen im Bereich der Mindeltalniederung dann nicht mehr erkundet, erfahrungsgemäß wechselt die Ausbildung der tieferen tertiären Böden mit zunehmender Tiefe jedoch in z.T. dün-nen Schichtlagen zwischen enggestuften Sanden zu Schluffen, Tonen und Tonmergeln mit durchwegs guten Tragfähigkeiten. Im Bereich des OSM-Hanges wurde in der nord-östlichsten Kleinbohrung RKS 1 von ca. 5,7 m bis zur dortigen Bohrendtiefe bei 6 m unter Gelände darüber hinaus ein sandiger Kies - evtl. ein sog. Quartärer Deckenschotter - angetroffen. Je nach örtlichem Feinkorngehalt sind die Quartären Kiese nach DIN 18196 erfahrungsgemäß meist als Gemischtkörniger Boden in die Bodengruppe der Kies-Schluff-Gemische GU und GŪ* einzuordnen, bei örtlich besonders geringen Feinkorngehalten <5% könnte sich bereichsweise auch eine Zuordnung in die Hauptgruppe der Grobkörnigen Böden GI/GW/GE ergeben. Die un-terlagernden Tertiären Sande wären je nach dem örtlichen Feinkornanteil meist den Bodengrup-pen SU/SŪ und bei örtlich geringen Feinkorngehalten < 5% auch der Bodengruppe SE zuzuord-nen, und bei den tieferen bindigen tertiären Böden handelt es sich erfahrungsgemäß meist um Schluffe und Tone der Bodengruppen UM/UA und TM/TA. Zur Ermittlung der Lagerungsdichten und Tragfähigkeiten der Quartären Kiese stehen in Ergän-zung zur vorstehend beschriebenen Bohr- und Schurferkundung im Bereich der Mindeltalniede-rung die schweren Rammsondierungen DPM 7 bis 9 nach DIN 4094 zur Verfügung. Wie anhand der Sondierprofile in Anlage 2.3 ersichtlich wurden in diesen Rammsondierungen mit Schlag-zahlen von z.T. deutlich unter 10 Schlag je 10 cm Eindringung bis in unterschiedliche Tiefen zwischen ca. 4,0 m (in DPH 7) und 4,9 m unter GOK (in DPH 8) bereichsweise erhebliche Lo-cker- bzw. Schwächezonen aufgeschlossen. Besonders ausgeprägt und ungünstig war eine solche Schwächezone in der Sondierung DPH 9: im Tiefenabschnitt von ca. 1,9-2,6 m unter GOK wur-den dort nur Schlagzahlen von ca. 1-2 Schlag je 10 cm Eindringung festgestellt. Insgesamt muss den verfügbaren Sondierergebnissen zufolge in den Quartären Kiesen im Tiefenabschnitt bis ca.

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4,9 m unter Gelände vorliegend somit großflächig mit nicht unerheblichen Lockerlagerungen sowie ggf. auch mit unregelmäßig verteilten, geringkonsistenten Lehmeinlagerungen gerechnet werden, und diese Lockerzonen und ggf. auch Lehmeinlagerungen können vorliegend ungünsti-gerweise z.T. noch deutlich unterhalb des Grundwasserspiegels liegen. Unterhalb von ca. 5 m unter GOK war in den Sondierungen im Bereich des Mindeltals dann je-weils eine deutliche Zunahme der Schlagzahlen zu beobachten, und für die tieferen Kieslagen und für die tieferen Tertiären Sande und Schluffe kann bei einem solchen Sondierergebnis im Bereich der Mindeltalniederung von einer in der Regel guten Tragfähigkeit mit einer mitteldich-ten bis auch dichten Lagerung der Kiese und Sande ausgegangen werden bzw. von einer zumin-dest halbfesten und tiefer auch festen Konsistenz des tieferen bindigen Tertiärs, während im Be-reich des ostseitigen OSM-Hanges die weniger verwitterten und gut tragfähigen Tertiärlagen den dort verfügbaren Sondierungen zufolge hingegen erst deutlich tiefer festgestellt wurden ab z.T. erst 9,3 m unter GOK; mitteldicht oder dicht gelagert war gemäß der Sondierung DPH 1 dort nur die in RKS 1 von ca. 5,7-6,0 m unter GOK aufgeschlossene Kieslage.

Beurteilung: Die Quartären Kiese sind aufgrund der festgestellten Lockerzonen als nur begrenzt tragfähig zu beurteilen und sollten ohne weitere Zusatzmaßnahmen nicht für eine Bauwerksgründung heran-gezogen werden. Gründungstechnisch noch ungünstiger wären etwaige in die Quartären Kiese eingelagerte z.B. breiig- oder weichkonsistente Schluffeinschaltungen. In solchen Bereichen wä-re der Untergrund nur äußerst gering tragfähig. Bei den hier angetroffenen ausgeprägten Locker-zonen - und den ggf. möglichen bindigen Schwächezonen - und der daraus resultierenden großen Zusammendrückbarkeit dürfen die vorliegend aufgeschlossenen Quartären Kiese ohne weitere Zusatzmaßnahmen nach DIN 1054 nicht mit den dort angegebenen zulässigen Bodenpressungen belastet werden bzw. die Gründungsdimensionierungen dürfen nicht mit den Bemessungswerten des Sohlwiderstands nach den Tabellenwerten der DIN 1054 vorgenommen werden, da solche Böden keinen Regelfall zur Gründung von Ingenieurbauwerken im Sinne dieser Norm darstellen. Andernfalls wären bei einer Bauwerksgründung in und über solchen Locker- und Schwächezo-nen entsprechende Setzungen und Setzungsdifferenzen in Kauf zu nehmen, und oberhalb oder in solchen Lockerzonen wären insbesondere unter größeren dynamischen Lasten und Wechsellas-ten Korneinrüttlungen und Einschiebungen in höhere Lagerungsdichten mit den damit verbunde-nen noch größeren Setzungen und Setzungsdifferenzen zu bedenken. Einheitlich bessere Tragfä-higkeiten und geringere Zusammendrückbarkeiten können im Bereich der Mindeltalniederung vorliegend erst in den tieferen zumindest mitteldichten oder dichten Lagerungsverbänden ab ca. 4,9 m unter Gelände erwartet werden.

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Ablagerungsbedingt zeigen die Quartären Kiese und Sande eine meist gebänderte Struktur mit einer dementsprechend variierenden Zusammensetzung der einzelnen Kornfraktionen. Neben den vorliegenden Untersuchungsstellen sind z.B. auch ausgeprägte Rollkieslagen, Steineinlage-rungen, lehmige Kiespartien, Schluff- oder Sandlinsen wie andererseits auch nagelfluhartig ver-festigte Zonen möglich. Bereichsweise können in den geologisch relativ jungen Quartärformati-onen der Mindel auch weichkonsistente Lehmeinschaltungen eingelagert sein und würden die Tragfähigkeit und Zusammendrückbarkeit dann dementsprechend verschlechtern. Insbesondere die oberen Sand- und Kieshorizonte könnten örtlich zudem mit organischen Beimengungen und Torflinsen oder Torfresten versetzt sein. Bei solchen geologischen Verhältnissen empfiehlt sich für alle Baumaßnahmen jeweils noch eine zielorientierte ergänzende Baugrunderkundung, so dass in Abstimmung mit diesem Erkundungsergebnis dann jeweils ein geeignetes Gründungs-konzept erarbeitet und das Risiko etwaig unerkannt gebliebener Schwächezonen im Untergrund entsprechend begrenzt werden kann. Insbesondere in oberen noch stärker verlehmten Schichtlagen sind die Quartären Kiese gemäß ZTVE-StB.94 erfahrungsgemäß oft der Frostempfindlichkeitsklasse F3 (sehr frostempfindlich) zuzuordnen, und darunter in nur noch schwach schluffigen Quartärkiesen je nach örtlichem Feinkornanteil erfahrungsgemäß auch den Klassen F2 (gering bis mittel frostempfindlich) und nur bei besonders geringen Schlämmkornanteilen lokal ggf. noch der Frostempfindlichkeitsklas-se F1 (nicht frostempfindlich). Solche weniger verlehmten Quartären Kiese sind dann als Wie-derverfüllungsmaterial gut geeignet und besitzen bei einem Einbau in ausreichend dünnen Schichtlagen und bei geeignetem Wassergehalt eine ausreichend gute Verdichtbarkeit, welche mit zunehmendem Feinkorngehalt jedoch entsprechend abnimmt. Im Weiteren reagieren gleich-körnige Kornfraktionen von Kiesen wie insbesondere Sande und schluffig-sandige Bodenberei-che bei Sickerwasser- und Strömungsdruck ausgesprochen fließ- und erosionsempfindlich. Im Gegensatz zu bindigen Böden sind die Quartären Kiese je nach der örtlichen Kornabstufung und je nach dem Schlämmkorngehalt meist gut bis sehr gut wasserdurchlässig mit kf-Werten meist zwischen ca. 1 x 10-2 m/s bis 1 x 10-4 m/s. In stärker verlehmten Zonen nimmt die Wasser-durchlässigkeit allerdings um 10er Potenzen ab, während in Rollkieslagen auch Größenordnun-gen von über 10-1 m/s auftreten können. Für Vordimensionierungen von Versickerungseinrich-tungen könnte in den Quartären Kiesen von mittleren Durchlässigkeitsbeiwerten um kf =10-3 bis 10-4 m/s ausgegangen werden. Zur genauen und gesicherten Angabe der Versickerungsfähigkeit ist jeweils eine Beurteilung direkt an der vorgesehenen Versickerungsstelle erforderlich z.B. auf Grundlage entsprechender in-situ Sickerversuche.

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Die Quartären Kiese sind bei den festgestellten Sondierwiderständen in den oberflächennahen Schichtbereichen meist leicht bis mittel ramm- und bohrbar zu erwarten. Mit zunehmender Tiefe und insbesondere im Tertiär lassen die Sondierverläufe dann jedoch zunehmend schwerere Ramm- und Bohrbarkeiten und in diagenetisch verfestigten Schichtlagen und bei nicht auszu-schließenden Stein- oder Blockeinlagerungen auch entsprechende Ramm- und Bohrhindernisse erwarten. In den künstlichen Auffüllungen können solche Ramm- und Bohrhindernisse auch bereits oberflächennah auftreten.

3.3 Hydrogeologische Verhältnisse Das Grundwasser wurde in den im Mindeltal liegenden Aufschlusspunkten zum Zeitpunkt unse-rer Felderkundung am 26.02.2015 in den Quartären Kiesen in unterschiedlichen Tiefen zwischen ca. 1,6 und 1,9 m unter GOK angetroffen entsprechend ca. Kote 491,41 mNN bis 491,85 mNN. Hangaufwärts im Bereich des östlichen OSM-Hanges wurde in den dortigen Schürfen und Kleinbohrungen im Zuge unserer Felderkundung jeweils kein Grundwasser angetroffen; zumin-dest zeitweise können auf den dortigen bindigen Schichtlagen jedoch Schichtwässer aufstehen. Die Grundwasserstände unterliegen grundsätzlich nicht unerheblichen jahreszeitlichen, klimabe-dingten wie auch anthropogen verursachten Schwankungen, so dass künftig durchaus auch höhe-re oder niedrigere Grundwasserspiegel möglich sind. Im Weiteren muss für die im Mindeltal liegenden Bauflächen aufgrund der hohen Wasserdurchlässigkeit der Quartären Kiese mit hoher

Wahrscheinlichkeit zudem von einer Korrespondenz des Grundwasserspiegels zum Wasserspiegel

der Mindel ausgegangen werden, und insbesondere bei Hochwasserereignissen können die Grund-wasserstände daher ggf. erheblich ansteigen. Bei solchen hydrogeologischen Verhältnissen soll-ten bei der weiteren Planung der einzelnen Baumaßnahmen grundsätzlich auch wesentlich höhe-re Wasserstände berücksichtigt werden und alle in das mögliche Grundwasser einbindenden Bauteile sollten grundsätzlich wasserundurchlässig z.B. als sog. „Weiße Wanne“ ausgeführt werden. Weitere Angaben zu den Schwankungsbreiten und Höchstständen der Grund- und Flusswasserspiegel liegen uns nicht vor und müssten bei Bedarf - z.B. durch Auswertung amtli-cher Pegel und durch Auswertung der Ganglinien von benachbarten GW-Messstellen - örtlich oder beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt beschafft werden.

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Alle in das Grundwasser einbindenden Bauteile und Gründungselemente wie z.B. Bohrpfähle oder RSV-Säulen sowie auch jegliche Wasserabsenkungen stellen einen Eingriff in den Grund-wasserhaushalt dar und bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung. Für solche Maßnahmen muss jeweils ein Wasserrechtsantrag gestellt und bei den zuständigen Behörden die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis erwirkt werden. Bei Ausführung von Bauteilen, welche dauerhaft in das Grundwasser einbinden, könnte sich vorsorglich die Entnahme einer Grundwasserprobe mit Untersuchung auf Betonaggressivität nach DIN 4030 empfehlen, soweit nicht auf der sicheren Seite liegende Annahmen getroffen werden sollen. 3.4 Boden-Kennwerte

3.4.1 Bodenrechenwerte

Anhand der vorliegenden Untersuchungsergebnisse wurden in Anlage 4 die charakteristi-schen Bodenrechenwerte für die aufgeschlossenen Bodenschichten erarbeitet. Die Werte gel-ten für den jeweils ungestörten Lagerungsverband, d.h. z.B. ohne baubedingte Auflockerung oder Vernässung wie andererseits auch ohne bautechnische Maßnahmen zur Verbesserung des Untergrundes. Die Werte stützen sich neben den Ergebnissen unserer Feld- und Laborer-kundung auf die Ausführungen der DIN 1055 sowie auf unsere allgemeine Erfahrung mit vergleichbaren Böden bzw. geologischen Schichten aus dem vorliegenden Untersuchungsge-biet. Im Regelfall kann mit den in Anlage 4 angeführten Mittelwerten gerechnet werden. In kriti-schen Lastfällen und in Einzelbereichen des Bauvorhabens sollten dagegen die jeweils un-günstigsten Werte in die Berechnung eingesetzt werden.

3.4.2 Bodenklassen nach DIN 18300 Mutterboden Klasse 1

Künstliche Auffüllungen, meist Klasse 4 bei schwachen Schlämmkornanteilen auch Klasse 3 bei Grobeinlagerungen oder höheren Steinanteilen auch Klasse 5 – 6/7 bei breiiger Konsistenz auch Klasse 2

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Deckböden / Schluffe bei höheren Schlämmkornanteilen Klasse 4 bei schwachen Schlämmkornanteilen Klasse 3 bei organischen und breiigen Einlagerungen auch Klasse 2 bei ausgeprägten Plastizitäten auch Klasse 5

Quartäre Kiessande überwiegend Klasse 3 bei Feinkornanteilen über 15 % auch Klasse 4 bei stärkeren Steinanteilen auch Klasse 5

Tertiäre Sande Klasse 3-4 Tertiäre Schluffe u. Tone Klasse 4-5 in verfestigten Schichten auch Klasse 6/7

Für die künstlichen Auffüllungen sowie wegen nicht auszuschließender Stein- und Blockein-lagerungen oder auch anderen Grobeinlagerungen insbesondere in den künstlichen Auffül-lungen können Bodenklassen nur bedingt angegeben werden. Auf die künstlichen Auffüllun-gen sollte daher generell gesondert hingewiesen werden. Wegen steiniger Einlagerungen und diagenetischer Verfestigungen sollten in der Ausschreibung zudem grundsätzlich stets auch die höheren Bodenklassen bis Klasse 7 sowie wegen Humus- und Deckschichtabschnitten auch die niedrigeren Bodenklassen bis Klasse 1 mit aufgeführt werden.

Grundsätzlich können Baugrundaufschlüsse an den jeweiligen Untersuchungsstellen nur punktförmig über Baugrund und Bodenklassen Aufschluss geben, so dass sich die genauen Zuordnungen erst im Zuge der Erdarbeiten ergeben. In Zweifelsfällen sollte der Baugrund-gutachter unverzüglich mit herangezogen werden, da sich nachträgliche Klärungen erfah-rungsgemäß als schwierig erweisen können.

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3.4.3 Zulässige Bodenpressungen Die im Zuge unserer Felderkundung aufgeschlossenen bindigen und z.T. aufgefüllten Deck-lehme mit Ihrer nur weichen bis allenfalls steifen Konsistenz sowie auch die im Mindeltal aufgeschlossenen Quartären Kiese und die im Bereich des OSM-Hanges aufgeschlossenen Tertiären Sandböden mit den dort festgestellten z.T. ausgeprägten und tiefreichenden Lo-ckerlagerungen sind nicht mit den zulässigen Bodenpressungen bzw. mit den Bemessungs-werten des Sohlwiderstands nach den Tabellen der DIN 1054 belastbar, da solche Böden keinen Regelfall zur Gründung von Ingenieurbauwerken im Sinne dieser Norm darstellen. Sowohl im Mindeltal als auch im Bereich des ostseitigen OSM-Hanges sind für Bauwerks-gründungen vorliegend mithin entsprechende Sondermaßnahmen vorzusehen. Die je nach der Lage der Baufläche bei den vorliegend aufgeschlossenen Boden- und Grundwasserver-hältnissen in Frage kommenden Gründungsmöglichkeiten für die zukünftigen Gewerbe-bebauungen werden im nachfolgenden Abschnitt 4.1.1 bis 4.1.4 dieses Gutachtens erörtert.

3.5 Erdbebenzone nach DIN 4149

Gemäß Blatt 1 der alten DIN 4149 liegt das vorliegende Untersuchungsgebiet in Thannhausen in der früheren Erdbebenzone 0, in welcher der Lastfall Erdbeben den Ausführungen dieser Norm zufolge nicht berücksichtigt zu werden brauchte. Das Untersuchungsgelände liegt auch nach der neuen DIN 4149 (Ausgabe 2005) außerhalb der dort angegebenen Erdbebenzonen. Der Lastfall Erdbeben ist dementsprechend unwahrscheinlich und muss auch nach der neuen Norm nicht berücksichtigt werden.

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4. Bautechnische Folgerungen Gewerbebau

4.1 Allgemeine Gründungsempfehlung für die Gewerbebauten

Den Ergebnissen unserer Baugrunderkundung zufolge wurden vorliegend insgesamt ausgespro-chen ungünstige Untergrund- und Gründungsverhältnisse aufgeschlossen, mit künstlichen Auf-füllungen, geringkonsistenten Decklehmen und nur locker gelagerten Quartärkiesen im Bereich der Mindeltalniederung bis bereichsweise ca. 4,9 m unter GOK sowie mit künstlichen Auffül-lungen, geringkonsistenten Decklehmen und nur locker gelagerten Tertiärsanden im Bereich des OSM-Hanges zwischen ca. 5,0 bis z.T. sogar 9,3 m unter GOK. Solche geringkonsistenten oder locker gelagerten Böden dürfen den Ausführungen der DIN 1054 zufolge ohne weitere Zusatz-maßnahmen nicht mit den zulässigen Bodenpressungen nach den Tabellenwerten der DIN 1054 belastet werden, und eine Regelfall-Flachgründung von Baukörpern nach DIN 1054 käme somit nur dann in Frage, wenn alle Locker- und Schwächezonen tiefreichend beseitigt bzw. vollständig ersetzt würden. Da die bindigen Schwächezonen und die ausgeprägten Lockerlagerungen im Bereich des OSM-Hanges vorliegend jedoch eine erhebliche Tiefe bis z.T. 9,3 m unter GOK aufweisen, und da im Bereich der Mindeltalniederung die angetroffenen gründungstechnisch ungünstigen Lockerzonen zudem bereits bis deutlich in das Grundwasser reichen, wäre ein derart tiefreichender Bodenaustausch vorliegend mit einem zumeist erheblichen Erdbauaufwand ver-bunden und im Mindeltal darüber hinaus mit einem erheblichen Wasserhaltungsaufwand. Zur Vermeidung des Aufwandes und der bautechnischen Unwägbarkeiten für einen solchen tiefrei-chenden Bodenaustausch und eine solche Wasserhaltung ist bei den vorliegenden Untergrund- und Gründungsverhältnissen für die Gründung der neuen Gewerbebauten daher nach geeigneten Alternativen zu suchen. 4.1.1 Tiefenverdichtung und Ortbetonsäulen

Im Bereich der Mindeltalniederung sowie ggf. auch außerhalb im Bereich von locker gelagerten Tertiärsanden ohne bindige Deckböden (wie z.B. festgestellt in RKS 2 und SCH 2) könnte sich zur Ertüchtigung der dort festgestellten Lockerlagerungen vor allem eine klassische Tiefenver-dichtung anbieten: Bei früheren benachbarten Bauvorhaben in ähnlichen geologischen und hyd-rogeologischen Verhältnissen haben sich besonders günstige Tragfähigkeiten z.B. mit einge-stopften Kiesschottersäulen (RSV-Säulen) erzielen lassen. Alternativ dazu könnten vor allem bei höheren Bauwerkslasten oder bei etwaig breiig-weichen oder torfigen Schichteinschaltungen auch vermörtelte Rüttelstopf- oder Rüttel-Ortbeton-Säulen zum Einsatz kommen, welche nach DIN 1054 den unbewehrten Sonderpfahlausführungen zugeordnet werden und welche die Über-tragung auch größerer Bauwerkslasten bei gleichzeitig nur geringen Setzungen erlauben würden.

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Im Fall einer Tiefenverdichtung mit RSV-Säulen könnten die Fundamente und bei Bedarf auch die Bodenplatten der neuen Gewerbebauten dann auf die hergestellten Säulen aufgelagert wer-den. Zwischen den Säulen und den Bodenplatten wäre dazu jeweils eine hochverdichtete Kiestragschicht anzuordnen, und die auf diesem Bodenkoffer aufliegenden Bodenplatten könn-ten zweckmäßig nach einem Verfahren der elastischen Bettung dimensioniert werden. Nach Vor-liegen der Ausführungsplanung mit den endgültigen Lasten und Bodenpressungen müssten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Tiefenverdichtung dazu entsprechende Setzungs- und Bet-tungsmodulberechnungen durchgeführt werden, so dass mit den so ermittelten Bettungsmoduln durch den Tragwerkplaner dann die genaue Plattenbemessung vorgenommen werden kann. Die Herstellung der RSV-Säulen erfolgt mit einem Vibrations-Tiefenrüttler, der von der Gelän-deoberkante aus ohne Grundwasserabsenkung in den Untergrund auch unter Grundwasser einge-rüttelt werden kann und anschließend beim Ziehvorgang unter Schotterzugabe - mit ggf. auch Mörtel oder Betonzugabe - eine Tragsäule im Untergrund hinterlässt. Das Durchteufen von dich-teren Kiesabschnitten oberhalb der Lockerzonen könnte je nach Schichtdicke und Lagerungs-dichte solcher Kiesabschnitte dabei einen zusätzlichen Aufwand wie z.B. den Einsatz einer Vor-bohrhilfe erfordern. Ferner wären zur Sicherstellung einer ausreichenden Lastverteilung in den Untergrund auch randseitige Verdichtungssäulen mit einzukalkulieren, soweit nicht eine Ortbe-tonausfüllung der Tragsäulen vorgenommen würde.

Im Weiteren muss die Säulenherstellung üblicherweise von einem befestigten Arbeitsplanum aus erfolgen, welches etwa auf Höhe der späteren Fundamentunterkante angeordnet wird und eine Schichtdicke von meist mehreren Dezimetern besitzt. Bindiger Oberboden ist dazu zunächst ab-zuschieben und ggf. durch eine Geländeaufschüttung zu ersetzen. Im Zuge der Säulenherstellung kann je nach Herstellverfahren, in Abhängigkeit vom Grundwasserstand sowie insbesondere je nach Schlämmkorngehalt der Gründungsböden an der Arbeitsoberfläche dann eine aufgeweichte, schluffig-feinkörnige Deckschicht entstehen, welche im Anschluss an die Säulenherstellung zu-nächst entfernt werden muss. Nach Abtrag dieser schluffig-feinkörnigen Deckschicht und nach einer anschließenden Oberflächenverdichtung wäre dann das erforderliche lastverteilende Kiessandpolster aufzubauen. Das Herstellverfahren der Tiefenverdichtung wäre so zu wählen, dass die bei Rüttelverdich-tungsarbeiten entstehenden Erschütterungen von den bestehenden Bauwerken auch in der Nach-barschaft und im angrenzenden Straßenkörper mitsamt etwaiger Kanal- und Rohrleitungen stets schadlos aufgenommen werden können. Die je nach Herstellverfahren erforderlichen Mindestab-stände zur bestehenden Baulichkeiten und Anlagen wären im Vorfeld der Gründungsmaßnahmen möglichst frühzeitig abzuklären und im Zuge der Bauausführung unbedingt einzuhalten.

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4.1.2 Flachgründung mit Setzungs- und Grundbruchnachweis In den Bereichen des Gewerbegebietes, in welchen in und unterhalb der Gründungssohlen keine geringkonsistenten bindige Böden, sondern locker gelagerte ausschließlich rollige Böden anste-hen (d.h. z.B. im Bereich von RKS 2 und SCH 2 mit den dort aufgeschlossenen durchwegs lo-ckeren Tertiärsanden oder z.B. auch im Bereich der Mindeltalniederung an den Erkundungsstel-len SCH 4, SCH 5 und RKS 5 nach einem Austausch der dortigen vergleichsweise oberflächen-nahen und noch oberhalb des Grundwassers liegenden bindigen Schwächezonen) könnte auf die vorbeschriebene Tiefenverdichtung ggf. verzichtet werden und auf eine einfache Flachgründung der Streifen- und Einzelfundamente ausgewichen werden, wenn im Fall von ausreichend be-grenzten Fundamentpressungen für eine solche Gründungsausführung die erforderlichen Set-zungs- und Grundbruchnachweise gelingen und die damit verbundenen Setzungen und Set-zungsdifferenzen in Kauf genommen würden. Zur ausreichenden Begrenzung der Setzungen und zur Sicherstellung der erforderlichen Grundbruchsicherheit könnte je nach dem Ergebnis der weiteren erdstatischen Berechnungen unter den Fundamenten hierzu ggf. noch eine hochverdich-tete Polsterschicht vorgesehen werden. Im Bereich der Mindeltalniederung wäre die Dicke einer solchen Polsterschicht allerdings durch den hohen Grundwasserstand begrenzt - in diesem Be-reich dürften sich zur Realisierung von kostengünstigen Flachgründungen deshalb insbesondere geringe Gründungstiefen und Plattengründungen anbieten mit entsprechend stark bewehrten und lastverteilenden Beton-Bodenplatten. Sofern das vorbeschriebene Flachgründungskonzept - ohne weitere Tiefenverdichtung - in Teil-bereichen des Gewerbegebietes näher in Betracht gezogen wird, so wäre insbesondere im Be-reich des Mindeltals der Quartärkieshorizont hierfür unbedingt noch jeweils mittels ergänzenden detaillierteren Untergrunderkundungen näher zu untersuchen. Dabei wäre auch auf etwaige, der-zeit noch nicht auszuschließende und lokal besonders ungünstige geringkonsistente Lehmeinla-gerungen zu achten. Sofern hierbei keine nennenswerten bindigen Einlagerungen angetroffen würden, so könnten auf Grundlage einer Vorplanung mit zweckmäßig reduzierten Pressungen anschließend die im Weiteren erforderlichen Setzungs- und Grundbruchnachweise in Angriff genommen werden, und im Fall einer ausreichenden Grundbruchsicherheit könnte vom Bauherrn anschließend dann ggf. auch eine besonders kostengünstige Flachgründung auf einer Polster-schicht ohne eine Tiefenverdichtung entschieden werden, sofern die mit diesem Gründungskon-zept verbundenen Setzungen und Setzungsdifferenzen als Bestandteil einer insgesamt kosten-günstigen Bauausführung noch in Kauf genommen werden könnten.

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Hinzuweisen ist darauf, dass bei dem vorstehend beschriebenen Flachgründungskonzept eine Ertüchtigung der tieferen Lockerzonen nicht vorgenommen würde, d.h. unterhalb der im Einzel-nen noch zu dimensionierenden Polsterschichten würden im Untergrund jeweils unverbesserte Lockerzonen verbleiben. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Gründung nicht für nennenswerte dynamische Lasten ausgelegt werden muss. Unter solchen Lasteinwirkungen wür-den sich ansonsten nicht unerhebliche Kornumlagerungen und -einrüttlungen ergeben mit ent-sprechenden zusätzlichen Bauwerkssetzungen und Differenzsetzungen. Soweit solche Lastein-flüsse berücksichtigt werden müssten, wären grundsätzlich mithin auch solche tiefer liegenden Schwächezonen mit auszutauschen bzw. zu verdichten - in diesem Fall müsste in der Regel des-halb wieder auf eine Tiefenverdichtung oder auf eine Tiefgründung zurückgegriffen werden. 4.1.3 Flachgründung auf Magerbetonplomben

Abweichend von den vorstehend beschriebenen Gründungsmöglichkeiten könnte im östlichsten Teil des Gewerbegebietes ggf. auch noch die Gründung von Einzel- und Streifenfundamenten auf Magerbetonplomben näher untersucht werden und dann gelingen, wenn die dort z.B. in RKS 1 ab 5,7 unter GOK aufgeschlossenen Kiese sich im Zuge einer Detailerkundung als groß-flächig und ausreichend tiefe und tragfähige Kieslage herausstellen würden und wenn nach ei-nem vollständigen Aushub der Decklehme in den dortigen Kiesen eine zumindest mitteldichte oder dichte Lagerung der Gründungsböden erwartet werden könnte mit einer dementsprechend guten Tragfähigkeit und nur noch geringen Kompressibilität. In diesem Fall könnte sich dort eine Gründung mit Einzelfundamenten auf Betonplomben empfehlen und dazu der vollständige Aus-hub der ungeeigneten Decklehme bis zum Erreichen der besser tragfähigen Quartären Kiese bei z.B. ca. 5,7 m unter Gelände sowie anschließend der Einbau von ausreichend trag- und scherfes-ten Betonplomben bis zu den planmäßigen Fundamentunterkanten. Der so vorbereitete Grün-dungshorizont mit Betonplomben über zumindest mitteldicht gelagerten Kiesen könnte anschlie-ßend je nach der Setzungsempfindlichkeit des Bauwerks dann mit charakteristischen Lasten bis zu den zulässigen Bodenpressungen nach Tabelle A1 und A2 der DIN 1054:2005-01 belastet werden bzw. die Dimensionierung einer Regelfall-Flachgründung nach dem Teilsicherheitskon-zept mit den Bemessungswerten des Sohlwiderstands bis zu den Tabellenwerten A6.1 und A6.2 nach DIN 1054:2010-12 vorgenommen werden (für eine Fundamenttiefe von GOK bis zur UK des bewehrten Fundaments, nicht von GOK bis zur UK der Betonplombe).

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Näher zu untersuchen wäre bei der vorbeschriebenen Flachgründung von Einzelfundamenten auf Magerbetonplomben noch ein geeignetes Gründungskonzept auch für die Bodenplatten der ge-planten Gewerbebebauung - diese Bodenplatten müssten bei einem solchen Gründungskonzept entweder ebenfalls auf Betonplomben abgesetzt und freitragend gespannt ausgebildet oder alter-nativ ohne einen tiefreichenden flächigen Bodenaustausch der Decklehme jeweils auf einem be-grenzten Teilbodenaustausch gegründet werden. Unterhalb der Bodenplatten und unterhalb eines Bodenaustauschkoffers mit begrenzter Dicke würden dann jeweils geringkonsistente Decklehme im Untergrund verbleiben, und die daraus resultierenden Setzungen und Differenzsetzungen müssten bauwerksverträglich sein und als Bestandteil einer insgesamt kostengünstigen Grün-dungsausführung vom Bauherrn entsprechend in Kauf genommen werden können. Je nach den zu berücksichtigenden Lasten und den Bodenpressungen unter der Bodenplatte und je nach den zulässigen Setzungen und Differenzsetzungen müsste die Möglichkeit einer solchen Flachgrün-dung der Bodenplatten auf einem Teilbodenaustausch wie auch die jeweils zweckmäßige Dicke des Bodenaustauschkoffers unter den Bodenplatten deshalb jeweils im Einzelfall mit entspre-chenden Setzungs- und Bettungsmodulberechnungen untersucht werden. 4.1.4 Tiefgründung mit Pfählen Sofern mit den vorbeschriebenen Gründungskonzepten jeweils keine ausreichende Begrenzung der Bauwerkssetzungen und Setzungsdifferenzen möglich wäre, wenn die in RKS 1 von 5,7 bis 6,0 m unter GOK aufgeschlossenen Kiese sich im Zuge einer Detailerkundung nicht als ausrei-chend großflächig und tragfähige Kieslage herausstellen würde und wenn in Bereichen mit mächtigen Decklehmen ein Austausch der ungeeigneten Böden nicht mehr wirtschaftlich wäre, so könnte natürlich noch auf eine klassische Tiefgründung mit Pfählen ausgewichen werden. Die Anforderungen an die Setzungsarmut ließen sich mit einer Pfahlgründung üblicherweise ebenso erfüllen wie bei entsprechender Pfahldimensionierung ohne weiteres auch die erforderliche Ge-ländebruch- und Grundbruchsicherheit sichergestellt werden könnte. Bei kleineren Baumaßnah-men mit vergleichsweise noch begrenzten Bauwerkslasten dürften sich zur Vermeidung der Mo-bilisierung eines Großdrehbohrgerätes dabei vor allem kleinerdurchmessrige Verpresspfähle (sog. Micropiles) nach DIN 4128 oder alternativ auch Kleinrammpfähle wie z.B. Duktilpfähle anbieten; für größere Bauvorhaben mit höheren Lasten könnten sich auch Ortbetonbohrpfähle nach DIN 4014 / DIN EN 1536 anbieten. Für solche etwaig erforderlichen Tiefgründungen wür-de sich zum weiteren Entwurf der Pfahlgründung und zur Festlegung der jeweils erzielbaren Mantelreibung und des Spitzendruckes jeweils eine detaillierte Baugrunderkundung mit zusätz-lich auch tieferen Aufschlussbohrungen empfehlen.

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5. Bautechnische Folgerungen Straßen- und Kanalbau

5.1 Frostempfindlichkeit der Planumsböden und Dicke des frostsicheren Aufbaus

Hinsichtlich der Frostempfindlichkeit von Planums- und Gründungsböden sind die vorliegend aufgeschlossenen Decklehme sowie auch die im Labor näher untersuchte schluffige Tertiärsand-probe jeweils der Frostempfindlichkeitsklasse F 3 nach ZTVE zuzuordnen, in Abschnitten mit geringeren Schlämmkornanteilen < 15 % könnte in den Tertiären Sanden und den Quartären Kiesen örtlich auch eine Zuordnung in die Klassen F 2 (gering bis mittel frostempfindlich) sowie bereichsweise ggf. auch F 1 (nicht frostempfindlich) gegeben sein. Zur Vermeidung des erhebli-chen Aufwandes für jeweils kleinflächige Detailabgrenzungen ist bei solchen Verhältnissen zu bedenken zu geben, ob nicht vereinfachend und auf der sicheren Seite liegend einheitlich von der ungünstigeren Frostempfindlichkeitsklasse F 3 ausgegangen werden sollte. Gemäß RStO ergibt sich für Planumsböden der Frostempfindlichkeitsklasse F3 der Ausgangswert für die Mindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaus je nach Bauklasse z.B. mit 50-65 cm. Weiter sind für die Dickenbemessung des frostsicheren Aufbaus die einschlägigen Zu- und Abschläge der ZTVE zu berücksichtigen, wie z.B. in der vorliegenden Frosteinwirkungszone III ein Zuschlag von 15 cm. Bezüglich der weiteren straßenbautechnischen Planungsvorgaben kann auf die o.g. Vor-schriften und Richtlinien verwiesen werden. Darüber hinausgehende spezielle Untersuchungen oder Langzeiterfahrungen zur Frosteindringtiefe liegen uns für den Bereich der Erschließungsmaßnah-men nicht vor.

5.2 Gründung der Verkehrsflächen

Vorliegend müssen für die Gründung der Verkehrsflächen sehr unterschiedliche Untergrundver-hältnisse berücksichtigt werden, mit einerseits in den Planumsböden anstehenden vergleichswei-se günstigeren Tertiären Sandböden (z.B. in RKS 2 und SCH 2) und Quartären Kiesböden oder auch Kiesauffüllungen (z.B. in SCH 4 und RKS 4), mit andererseits jedoch auch wenig günsti-gen Decklehmen mit einer nur geringen Konsistenz, welche sowohl in der Mindeltalniederung angetroffen wurden sowie insbesondere auch im Bereich des östlichen OSM-Hanges mit einer dort z.T. erheblichen Mächtigkeit. Der für eine Standardausführung nach ZTVE auf dem Planum geforderte Verformungsmodul von mindestens Ev2 = 45 MN/m2 wird sich ohne Verbesserungs-maßnahmen in diesen geringkonsistenten Deckböden nicht erzielen lassen, und je nach der örtli-chen Ausbildung der Planumsböden ist zur Gründung der Verkehrsflächen vorliegend somit ein unterschiedlicher Bauaufwand zu berücksichtigen mit einem entsprechenden Zusatzaufwand für die Straßengründung insbesondere im Bereich der geringkonsistenten bindigen Böden.

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Die Gründungsböden mit den festgestellten nur weich- bis steifen Konsistenzen und mit einer dementsprechend mäßigen bis höheren Kompressibilität wie auch die aufgeschlossenen bindigen geringkonsistenten Auffüllungen stehen zwar seit längerem unter der Belastung des überlagern-den Bodeneigengewichtes, lassen unter dem Langzeiteinfluss der Auflastspannung jedoch zu-sätzliche Zusammendrückungen und in Anbetracht der wechselhaften Dicke und Ausbildung zudem entsprechende Setzungsdifferenzen befürchten. Angesichts der relativ geringen Lasten werden die Setzungen an der Geländeoberfläche bzw. im späteren Gründungsbereich der Er-schließungsstraßen zwar vergleichsweise begrenzt bleiben und werden sich zudem über längere Zeiträume erstrecken, gänzlich vermeiden lassen würden sich solche Setzungseinflüsse jedoch nur mit aufwendigen und auch tiefreichenden Bodenaustauschmaßnahmen oder Bodenverbesse-rungen. Unter Inkaufnahme der konzeptionsbedingt unvermeidbaren Verformungs- und Set-zungseinflüsse entscheidet sich die Bauherrschaft bei solchen Untergrundverhältnissen für die Straßengründungen zumeist für Flachgründungen mit einem in der Regel nur oberflächennah begrenzten Bodenaustausch. Zusätzlich zu den konzeptionsbedingt unvermeidbaren Verformungen und Setzungen müssen für ein solches Flachgründungskonzept im Bereich der aufgeschlossenen und z.T. tiefreichenden Lockerlagerungen in den Quartären Kiesen und den Tertiären Sanden auch dynamische Lastein-flüsse und Wechsellasten ausgeschlossen bzw. weitestgehend vermieden werden können. An-dernfalls würden solche Lasteinflüsse nicht unerhebliche zusätzliche Setzungen und Setzungsdif-ferenzen durch Korneinrüttlungen und Einschiebungen in höhere Lagerungsdichten verursachen. Sofern solche dynamischen Lasteinflüsse und Wechsellasten von der Bauherrschaft ausgeschlos-sen und die mit einem Flachgründungskonzept ohne tiefreichenden Bodenaustausch und ohne Tiefenverdichtung unvermeidbar verbundenen Setzungen in Kauf genommen würden, so könnte bei nicht zu großen Anforderungen an die Langzeit-Ebenheit der Fahrbahnoberfläche vorliegend dann eine kostengünstige Ausführung der Erschließungsstraßen mit einem nur oberflächennah begrenzten Bodenaustausch in Betracht gezogen werden - es müssten bei einem solchen Ausfüh-rungskonzept allerdings längerfristig entsprechende Erhaltungs- und Erneuerungsarbeiten an der Fahrbahnoberfläche in Kauf genommen werden. Zur Ausführung der oben erläuterten kostengünstigen Flachgründung ohne tiefreichende Boden-austauschmaßnahmen oder Bodenverbesserungen empfiehlt sich zunächst die abschnittsweise Freilegung des Planums (UK Frostschutzschicht). An einigen Untersuchungsstellen (wie z.B. im Bereich der Tertiärsande bei RKS 2 und SCH 2 oder auch im Bereich der Quartären Kiese oder Kiesauffüllungen bei SCH 4 und RKS 4) dürften im Tiefenbereich der Aushubsohle überwie-gend sandig-kiesige Böden anstehen. In solchen kiesig-sandigen Bereichen könnten die Grün-

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dungsböden bei ausreichend begrenztem Feinkorngehalt mit einer schweren Vibrationswalze in eine möglichst dichte Lagerung verdichtet werden; in Bereichen mit etwas stärker schluffighalti-gen Böden im Planum wäre die Verdichtung zweckmäßig ohne Vibrationseinwirkung statisch vorzunehmen. Der für eine konventionelle Gründung der Straßen-Verkehrsflächen in Standard-qualität nach RStO und ZTVE erforderliche Ev2-Mindestwert auf dem Planum von 45 MN/m2 könnte insbesondere in wenig verlehmten sandig-kiesigen Abschnitten dann evtl. auch ohne ei-nen zusätzlichen Bodenaustausch mit lediglich einer solchen einfachen Oberflächenverdichtung gelingen. Die ausreichende Tragfähigkeit wäre nach Durchführung der Verdichtungsarbeiten wie üblich mit statischen Plattendruckversuchen zu überprüfen.

Der für die Standard-Bauqualität geforderte Ev2-Wert von 45 MN/m2 dürfte mit der vorbeschrie-benen einfachen Oberflächenverdichtung vorliegend in der Regel nur in Abschnitten mit einer wenig verlehmten kiesig-sandigen Ausbildung der Planumsböden erreichbar sein, kann bei im Planum anstehenden nur weich- oder steifkonsistenten bindigen Böden wie auch bei unterla-gernden Schwächezonen ohne Verbesserungsmaßnahmen erfahrungsgemäß jedoch nicht erzielt werden. In diesen Bereichen, in denen die geforderten Verdichtungswerte ohne Sondermaßnah-men nicht mehr zu erreichen sind, empfiehlt sich jeweils ein Bodenaustausch, so dass die gefor-derten Sollwerte dann auf dem Bodenaustauschkoffer erfüllt werden. Als Austauschmaterial empfiehlt sich unter intensiver Verdichtung in Lagen von nicht über 30 cm Dicke in dichte Lage-rung einzubauendes gut kornabgestuftes Kies- und Sandmaterial ggf. zusammen mit gebroche-nem Schotter. Zur Erzielung der geforderten Ev2-Werte auf dem Austausch-Planum von 45 MN/m² dürfte in Decklehmen mit weicher Konsistenz in der Regel ein Bodenersatz von etwa 50-60 cm Stärke erforderlich werden und bei steifen Decklehmen noch eine Austauschmächtig-keit von ca. 30-40 cm.

Da mit dem vorliegenden Flachgründungskonzept (ohne einen tiefreichenden Bodenaustausch und ohne eine tiefreichende Bodenverbesserung) unterhalb der Austauschsohle noch geringkon-sistente Deckböden verbleiben, wären trotz des darüber liegenden Bodenaustausches langzeitlich entstehende Setzungsdifferenzen im Fahrbahnoberbau in Betracht zu ziehen. Eine Vergleichmä-ßigung und Begrenzung dieser Setzungen und Setzungsdifferenzen - keinesfalls aber eine Ver-meidung derselben - wäre bei der vorgenannten Bauausführung dadurch möglich, dass an der Austauschbasis eine zweiaxial hochzugfeste Geotextilbewehrung mit einer Mindestreißfestigkeit von z.B. 100 kN/lfm bei z.B. größenordnungsmäßig 6% Dehnungsbegrenzung sowie bei zusätz-licher Begrenzung der Kriechneigung auf möglichst nicht über 1 bis 2% pro Jahr eingebaut wird. Bei einer darauf aufzubauenden möglichst dicken Kiessand-Tragschicht wäre auf eine besonders hohe Einbaudichte bei gleichzeitig hoher Reibungsfestigkeit zu achten. Anstelle des o.g. zugfes-ten Geotextils könnte zur Vergleichmäßigung der Setzungen und Setzungsdifferenzen alternativ auch ein vergleichbares Geogitter eingebaut werden.

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Grundsätzlich ist eine chemische und mechanische Dauerhaftigkeit und Beständigkeit sämtlicher Geotextil-Materialien sowohl während des Einbauvorganges als auch im späteren Zustand bei den vorliegenden Verhältnissen sicherzustellen. Weiter ist auch eine ausreichende chemische und mechanische Widerstandsfähigkeit des Materials gegenüber dem hochverdichteten Boden-austausch unter Berücksichtigung von dessen Körnigkeit und ggf. Scharfkantigkeit zu gewähr-leisten. Der Qualitätsnachweis für das Geotextil sollte dabei von einem unabhängigen Prüfinsti-tut mittels Laborversuchen nach DIN 53857 erbracht werden. Schließlich wäre die Veranke-rungslänge des Geotextil statisch nachzuweisen unter Beachtung auch einer seitlichen Verbreite-rung des Bodenaustauschkoffers von 45° gegen die Horizontale. Die genauen Dicken des erforderlichen Austausch- bzw. Tragschichtkoffers zur Erzielung des geforderten Ev2-Moduls ggf. mit Einsatz einer Geotextil- oder Geogitterbewehrung wäre für die Bereiche mit wechselnden Gründungsböden zweckmäßig unter Einschaltung des Baugrundgut-achters entlang der Trassen mittels Einbau-Verdichtungs- und Plattendruckversuchen zu dimen-sionieren. Die in den bindigen Verwitterungsböden liegenden Planumssohlen sollten wegen ihrer Wasser-empfindlichkeit nur bei günstiger, niederschlagsarmer und frostfreier Witterung sowie im letzten Halbmeterbereich ausschließlich kurzzeitig und vor Kopf freigelegt werden. Bei begrenzten Nie-derschlagseinwirkungen könnten die Arbeiten in den wasserempfindlichen Abschnitten unter Zugabe und Einmischung von ca. 3 Gewichtsprozent Feinkalk erfahrungsgemäß zunächst noch fortgeführt werden, während bei anhaltenden und stärkeren Niederschlägen die Erdarbeiten in diesen Böden dann jedoch eingestellt werden müssten und erst wieder bei besserer Witterung und nach ausreichendem Abtrocknen der Oberfläche aufgenommen werden könnten. Dies gilt insbesondere für die Gründungsbereiche in wasserempfindlichen Schluff- und Lehmböden, wel-che bei ungünstiger Witterung vollständig aufweichen und eine Befahrung dann ohne Zusatz-maßnahmen nicht mehr ermöglichen. Im Weiteren sollten aufgrund Ihrer Fließempfindlichkeit auch die Tertiären Sande jeweils nur kurzzeitig freigelegt und zur Sicherung der verdichteten Planumssohle im Sand jeweils schnellstmöglich mit dem Frostschutzkies überbaut werden. Der Umfang der vorbeschriebenen witterungsbedingten Entfestigungen hängt naturgemäß vom im Einzelnen nicht vorhersehbaren Witterungsverlauf während der Bauarbeiten sowie von der Einstellung bzw. Weiterführung der Bauarbeiten bei schlechtem Wetter ab und kann daher gesi-chert und genau grundsätzlich nicht vorher bestimmt werden. Grundsätzlich ist auf ein stets aus-reichendes Sohlgefälle zu achten, damit jegliche Oberflächen- und Sickerwasserzuläufe schnellstmöglich abgeführt und Aufweichungen der Oberflächen weitestmöglich begrenzt gehal-ten werden können.

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5.3 Kanal- und Leitungsbau Bei den vorliegend festgestellten Untergrund- und Grundwasserverhältnissen wird auch die Gründung der Kanal- und Rohrleitungen in unterschiedlichen Bodenschichten zu liegen kom-men, mit einer Gründung der Kanal- und Rohrleitungen sowohl in geringkonsistenten Deckleh-men als auch in nur locker gelagerten Tertiärsanden und Quartärkiesen. Eine ausreichende Fes-tigkeit der Gründungsböden mit einer zumindest mitteldichten Lagerung, um die Gründung der Kanalleitung nach ausreichender Baugrubensicherung entsprechend den Vorschriften der DIN 4033 sowie nach intensiver Verdichtung der Gründungsböden ohne besondere Untergrundstabi-lisierungen vornehmen zu können, dürfte vorliegend allenfalls lokal in den Quartären Kiesen der Mindeltalniederung vorliegen - auch dort muss den Ergebnissen unserer Baugrunderkundung zufolge jedoch vielfach mit Lockerlagerungen gerechnet werden. Bei solchen in den Gründungs-sohlen zu erwartenden geringkonsistenten oder locker gelagerten Böden sind für die Gründung der Kanal- und Rohrleitungen entsprechende zusätzlichen Gründungsmaßnahmen zu berücksich-tigen wie z.B. die Schaffung eines Bodenaustauschkoffers, und ohne einen tiefreichenden Bo-denaustausch bzw. ohne eine tiefreichende Bodenverbesserung müssen konzeptionsbedingt so-mit auch beim Kanal- und Leitungsbau die resultierenden unvermeidbaren Verformungen und Setzungen in Kauf genommen werden. Sofern im Bereich der locker gelagerten Tertiärsande und Quartärkiese auf eine Tiefenverdichtung solcher Lockerzonen verzichtet werden soll, so müssen zur Vermeidung von etwaigen Korneinrüttlungen und Einschiebungen in höhere Lagerungsdich-ten von der Bauherrschaft wieder alle größeren dynamischen Lasteinflüsse und Wechsellasten ausgeschlossen werden können. Je nach den Anforderungen an die zulässigen Setzungen könnte in diesem Fall seitens der Bauherrschaft dann ggf. auch für die Kanal- und Rohrleitungsgrün-dungen eine kostengünstige Flachgründung mit einem nur begrenztem Bodenaustausch entschie-den werden - längerfristig wäre dann allerdings auch hier das Risiko entsprechender Erhaltungs- und Erneuerungsarbeiten in Kauf zu nehmen. Grundsätzlich sind die Empfehlungen der DIN 4033 wie auch die Verlegevorschriften der Rohr-hersteller insbesondere im Hinblick auf die erforderliche Rohrbettung zu beachten. Prinzipiell empfiehlt sich bei Rohrdurchmessern > DN 600 zur Lagesicherung und Setzungsvergleichmäßi-gung durchwegs die Ausführung eines Betonauflagers. Bei besonderen Anforderungen des Rohrherstellers wären diese mit entsprechend zusätzlichen Maßnahmen zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist bei den vorliegend wechselnden Gründungsböden für die Rohrleitungsgrün-dung auf eine möglichst flexible Ausführung mit möglichst kurzen Rohrschüssen zu achten, damit die aus der Zusammendrückung unterschiedlich kompressibler Zonen unvermeidlichen Setzungen und Setzungsdifferenzen schadlos aufgenommen werden können. Im Zweifel würden sich vorherige Setzungsberechnungen empfehlen.

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Im Fall eines Bodenaustausches sollte dieser mit einer seitlichen Verbreiterung von 45° gegen die Horizontale durchgeführt werden. Auf dem Bodenaustausch könnte die Gründung der Kanal-rohre oder Schächte den Vorschriften und Empfehlungen der DIN 4033 entsprechend wie auf gewachsenem Boden erfolgen. Die Durchführung des Austausches und die lagenweise ausrei-chende Verdichtung des Austauschmateriales wäre sorgfältig zu überwachen und zu dokumen-tieren. Im Bereich des OSM-Hanges könnten die erforderlichen Baugruben für den Kanal- und Leitungsbau bei kleineren Aushubtiefen kostengünstig frei geböscht oder alternativ auch mittels Verbautafeln ausgeführt werden - im Bereich des Mindeltals wäre dies jedoch nur bei oberhalb des Grundwasserspiegels liegenden Aushubsohlen möglich, für tiefere Aushubsohlen unterhalb des Grundwassers müsste dort notfalls auch ein wasserdichter Baugrubenverbau wie z.B. ein im Schloss geschlagener Spundwasserkasten und/oder eine Grundwasserabsenkung in Kauf ge-nommen werden. Im Zuge der Leitungsgrabenverfüllung ist sicherzustellen, dass das Bodenmaterial intensiv in eine dichte Lagerung und dazu nur jeweils in dünnen Schichtlagen sorgfältig eingebracht und lagenweise ausreichend verdichtet wird. Schließlich eignen sich zur Wiederverfüllung aus-schließlich gut verdichtbare Böden wie z.B. weitgestufte Kiessande, wenn nicht später entspre-chende Setzungen und Nachsackungen in Kauf genommen werden sollen. Im Übrigen kann auf die Empfehlungen des „Merkblattes für das Verfüllen von Leitungsgräben“ der Deutschen For-schungsgesellschaft für das Straßenwesen e.V., Köln 1979 insbesondere mit Hinblick auf die zu erreichenden Verdichtungsgrade DPr (Proctordichte) verwiesen werden.

Fri
Hervorheben
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6. Ergänzende Hinweise zur Bauausführung Grundsätzlich sind folgende DIN-Vorschriften und Richtlinien zugrunde zu legen: - DIN 1054 Baugrund und Gründungen - DIN 4017 Grundbruchberechnungen - DIN 4084 Geländebruch, Böschungsbruch - DIN 4094 Dränung zum Schutz baulicher Anlagen - DIN 4033 Entwässerungskanäle und Leitungen - DIN 4150 Erschütterungen im Bauwesen - DIN 4124 Baugruben/ Gräben - Empfehlungen des Arbeitskreises Baugruben - ZTVE-StB 94 Bodenaustausch

Ungeeignete, vernässte und aufgeweichte Böden wie z.B. Auffüllungen oder auch stark verlehm-te Kiessande oder Schlufflinsen im Kiessand innerhalb und unterhalb der Gründungssohlen sind für Flachgründungen ungeeignet und durch geeignetes, gut verdichtbares Ersatzmaterial wie z.B. kornabgestufter Kiessand (Bodengruppe GW, GU der DIN 18196) auszutauschen. Das Boden-austauschmaterial sollte in Lagen von < 0,3 m Dicke eingebracht und mindestens auf 100 % der einfachen Proctordichte verdichtet werden.

Zur Sicherstellung einer ausreichenden Lastausbreitung sollte eine Verbreiterung des Aus-tauschmateriales mit zunehmender Tiefe unter einem Winkel von 45° gegen die Horizontale vorgenommen werden. Beim Austausch mit Magerbeton kann bei ausreichender Zugfestigkeit die Verbreiterung entfallen.

Verdichtung Gründungssohlen

Die Aushub- und Gründungssohlen sind sorgfältig zu verdichten. Dabei können sich ungünstige Einlagerungen (wie z.B. Schlufflinsen) durch seitliche Verdrückung des Bodens und Nach-schwingungen bemerkbar machen, wenn die Schwächezonen in geringer Tiefe unter der Aus-hubsohle anstehen. Solche Einlagerungen sind in gleicher Weise wie ggf. andere gestörte oder ungünstige Bereiche vollständig auszuheben und durch geeignetes Ersatzmaterial wie z.B. ver-dichteten Kiessand zu ersetzen.

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Unmittelbar nach Durchführung und Überprüfung der Verdichtung empfiehlt sich das Aufbrin-gen einer mindestens 5 cm dicken Magerbetonschutzschicht zur Sicherung gegen eventuelle Stö-rung und Auflockerung der Gründungssohlen.

Der Wasserstand muss bei den Verdichtungsarbeiten mindestens 50 cm unter die Aushubsohle abgesenkt sein, um eine effektive Verdichtung zu ermöglichen. Ansonsten würde die Verdich-tungsenergie weitgehend vom Wasser absorbiert und würde die gewünschte Verdichtung des Untergrundes nicht ermöglichen. Baugruben

Freie Böschungen von Baugruben über 1,25 m Tiefe bzw. bei Kantenabschrägung über 1,75 m Tiefe dürfen gemäß DIN 4124 in den künstlichen Auffüllungen und Deckschichten sowie in den Quartären Kiesen und Tertiären Sanden nicht mit einer steileren Neigung als 45° angelegt werden. Bei abweichend ungünstigeren Untergrundverhältnissen sowie bei Lasteinflüssen aus Kranbahnen, Stapellasten o.ä. an der Böschungskrone wie auch bei Grund- oder Sickerwas-sereinfluss wären ausreichend auf der sicheren Seite liegende Böschungsabflachungen vorzu-nehmen, oder die Standsicherheit mittels erdstatischer Berechnungen nach DIN 4084 nachzuwei-sen. Aufgrund der erosions- und fließempfindlichen Sand- und Schluffböden sollten vorliegend alle Böschungen zudem gegen Witterungseinflüsse geschützt werden (z.B. Folien). Hinterfüllung

Bei der Bauwerkshinterfüllung ist darauf zu achten, dass nur ausreichend schlämmkornarme Bö-den verwendet werden. Günstig hinsichtlich der Wasserdurchlässigkeit sind schlämmkornarme Kiese und Sande mit weniger 5 Gewichtsprozent Schluff. Wasserstauende und kompressible Einlagerungen wie Lehm, Bauschutt etc. sind aus der Hinterfüllung fernzuhalten.

Zur Hinterfüllung und Verdichtung von Bodenmaterial hinter Bauwerksteilen können die ein-schlägigen und erprobten Vorschriften z.B. der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen, Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke, Köln 1994, herangezogen werden. Auch wird auf die ZTVE-StB 94 verwiesen. Auf eine ordnungsgemäße lagenweise Verfüllung und Verdichtung des hinterfüllten Bodenmateriales einschl. der durchzuführenden Verdich-tungskontrollen ist zu achten. Korn- und Filterstabilität

Bei allen Drainage- und Wasserhaltungsarbeiten sowie auch beim Einbau von Bodenaustausch-material ist auf eine ausreichende Kornfilterstabilität nach DIN 4095 ggf. unter Anordnung von Filtervliesen oder Mehrstufenfiltern zu achten.

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Böschungsbruchsicherheit

Für alle Baumaßnahmen in Hanglage ist sowohl für den Endzustand sowie insbesondere auch für alle Bauzustände z.B. während dem Baugrubenaushub eine ausreichende Gelände- bzw. Bö-schungsbruchsicherheit nach DIN 4084 sicherzustellen. Angesichts der vorliegend festgestellten ausgeprägten Locker- und Schwächezonen empfehlen sich insbesondere im Einflussbereich des nach Osten beginnenden OSM-Hanges für alle Baumaßnahmen mithin die Durchführung ent-sprechender Standsicherheitsnachweise, und je nach den Ergebnissen dieser Berechnungen müs-sen vorliegend dann ggf. auch entsprechende Maßnahmen zur Gelände- und Böschungsstabilisie-rung in Kauf genommen werden. Versickerung / Bauwasserhaltung Bei der Versickerung von größeren Wassermengen aus der Oberflächenentwässerung wie auch bei der Versickerung von größeren Pumpmengen im Fall etwaiger Bauwasserhaltungen wäre der entstehende GW-Aufstau und die damit verbundene Gefahr einer Durchnässung der abstromigen Gebäude je nach Erfordernis mittels gesonderter Aufstauberechnungen zu untersuchen. Auf eine ausschließliche Versickerung aller Wässer erst unterhalb von künstlichen Auffülllagen sowie auf eine möglichst frühzeitige behördliche Abklärung aller Versickerungsmaßnahmen und der dabei zu beachtenden Umweltschutzauflagen wird hingewiesen. Bei Bauwasserhaltungen sollten alle Pumpwässer generell über Absetzbecken geführt werden, so dass bei einem etwaigen Sand- und Feinkornaustrag unmittelbar die erforderlichen Maßnahmen zur Filterstabilisierung getroffen werden könnten. Bei der Errichtung der Versickerungsanlagen ist darauf zu achten, dass die Versickerung aus-schließlich in gewachsenen Quartären Kiesböden oder Tertiären Sandböden unterhalb von Deck-schichten und Auffüllungen erfolgt. Vor der Herstellung von Versickerungsanlagen ist die Zu-stimmung der Fach- und Genehmigungsbehörden einzuholen, da Versickerungsmaßnahmen ei-nen Eingriff in den Grundwasserhaushalt darstellen und auch der maßgebliche Höchstgrundwas-serstand berücksichtigt werden muss. Weiterhin sind insbesondere die Ausführungen des ATV-DVWK-A 138 zu beachten.

Isolierung/Trockenhaltung:

Alle in den Untergrund einbindenden Baukörper und Bauteile sind nach DIN 18195 zu isolieren und trocken zu halten. Hierzu wird auf DIN 18195, Teil 4/5 zur Abdichtung oberhalb des Grundwasserstandes sowie insbesondere auf Teil 6 zur Abdichtung gegen drückendes Wasser verwiesen.

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Frostsicherheit

Die Gründungstiefe muss für alle Bauteile stets frostsicher ausgeführt werden. Beim Bauen in kalter Jahreszeit sind ausreichende Maßnahmen gegen das Eindringen des Frostes in die frostge-fährdeten Gründungsbereiche zu treffen. Entlang von nicht-unterkellerten Gewerbebauten kön-nen sich erfahrungsgemäß oftmals Frostschürzen empfehlen. Erschütterungen Bei der Ausführung der Bauarbeiten sind unzulässige Erschütterungen zu vermeiden. Im Zweifel sowie zur Beweissicherung empfehlen sich Schwingungs- und Erschütterungsmessungen, um unerwünschte Einflüsse auf den Bestand und die Nachbarschaft ausschließen zu können und mit Sicherheit nur unbedenkliche Herstellverfahren zum Einsatz zu bringen. Die DIN 4150, Erschüt-terungen im Bauwesen, ist in allen Teilen zu beachten.

Konstruktions- und Ausführungshinweise Kanalbau

Bei der Planung und Bauausführung der Kanalrohrleitungen sind generell die Ausführungen der DIN 4033 sowie die firmenspezifischen Einbau- und Verlegevorschriften von Rohr- und Fertig-teilherstellern zu beachten. Wir empfehlen die Leitungsanschlüsse so spät als möglich vorzu-nehmen, um die Setzungsdifferenzen soweit als möglich vorher abklingen zu lassen. Grundsätz-lich sind Anschlüsse zu neuen Bauwerken - notfalls auch mittels Gelenkverbindungen oder z.B. mittels Schleppplatten - ausreichend flexibel zu gestalten, um nachträgliche Sanierungen und Undichtigkeiten in jedem Fall ausschließen zu können. Beweissicherung An benachbarten möglicherweise im Einflussbereich liegenden Bauwerken wird die Durchfüh-rung einer Beweissicherung empfohlen. Damit können etwaig bestehende Bauwerksschäden be-reits im Vorfeld der Baumaßnahme dokumentiert, etwaige Schadensersatzansprüche dem Verur-sacher eindeutiger zugeordnet und unberechtigte Ansprüche besser abgewendet werden.

Im Zuge der Bauausführung wird eine sorgfältige und fortlaufende Überwachung der Bauarbei-ten empfohlen, um etwaige unplanmäßige Entwicklungen und Auswirkungen frühzeitig vorab erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Unabhängig davon wird unmittelbar ab Baubeginn generell eine Dokumentation der sich einstellenden Setzungen bis zum Abklingen der Setzungen empfohlen. Soweit erforderlich wären in jedem Fall rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Vermeidung jeglicher Setzungs- und Bauschäden zu ergreifen.

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Arbeitsschutzmaßnahmen Bei allen Erd- und Gründungsarbeiten sind die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbeson-dere diejenigen der Tiefbauberufsgenossenschaft und die Ausführungen der DIN 4124 zu beach-ten. Es sind weiterhin die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie die einschlägigen arbeits-medizinischen Richtlinien zu berücksichtigen.

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Anlage 1

Lageplan mit Untersuchungsstellen

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Anlage 2.1

Kleinbohrungen RKS 1-5

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DC

Geotechnische Ing.-Ges. mbH Projekt : Gewerbegebiet "Am Hergottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1982.1502D 86163 Augsburg Datum : 26.2.15Tel 0821/26728-0 Fax 0821/26728-29 Maßstab : 1: 50

Ds 1 1.00m

0.00mM u M u

0.30m Mutterboden, braun

3.50m

Schluff, stark sandig, weich, dunkelbraun

5.70m

Schluff, stark sandig, kiesig, weich bis steif, hellbraun

6.00m Kies, sandig, rotbraun

Endtiefe

RKS 1Ansatzpunkt: 506.55 m

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DC

Geotechnische Ing.-Ges. mbH Projekt : Gewerbegebiet "Am Hergottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1982.1502D 86163 Augsburg Datum : 27.2.15Tel 0821/26728-0 Fax 0821/26728-29 Maßstab : 1: 50

Ds 1 1.00m

0.00mM uM u

M uM u 0.40m

Mutterboden, braun

1.20m

Sand, schluffig, braun

3.50m

Sand, schwach schluffig bis schluffig, braun

5.00m

Sand, schwach schluffig bis schluffig, graubraun

Endtiefe

RKS 2Ansatzpunkt: 513.20 m

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DC

Geotechnische Ing.-Ges. mbH Projekt : Gewerbegebiet "Am Hergottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1982.1502D 86163 Augsburg Datum : 26.2.15Tel 0821/26728-0 Fax 0821/26728-29 Maßstab : 1: 50

Ds 1 1.00m

0.00mM u M u

0.30m Mutterboden, braun

A

A

A

A

A 1.30m

Auffüllung: Schluff, sandig, Ziegelspuren, weich, braun

3.00m

Sand, schwach schluffig bis schluffig, rotbraun

4.00m

Schluff, sandig, weich, olivbraun

4.50mSchluff, tonig, steif, olivgrau

Endtiefe

RKS 3Ansatzpunkt: 501.04 m

Fri
Beschriftung
Parkplatz
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DC

Geotechnische Ing.-Ges. mbH Projekt : Gewerbegebiet "Am Hergottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1982.1502D 86163 Augsburg Datum : 26.2.15Tel 0821/26728-0 Fax 0821/26728-29 Maßstab : 1: 50

Ds 1 2.00m

0.00mM u

M u

M u

M u 0.50mMutterboden, braun

A

A

A

A

A

A 2.00m

Auffüllung: Kies, sandig, schluffig, Ziegelspuren, schwarz

A

A

A

A

3.00m

Auffüllung: Kies, stark schluffig, sandig, Ziegelspuren, braun

4.00m

Schluff, sandig, weich, braun

Endtiefe

RKS 4Ansatzpunkt: 497.70 m

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DC

Geotechnische Ing.-Ges. mbH Projekt : Gewerbegebiet "Am Hergottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1982.1502D 86163 Augsburg Datum : 26.2.15Tel 0821/26728-0 Fax 0821/26728-29 Maßstab : 1: 50

Ds 1 0.60m

Ds 2 1.00m

Ds 3 1.40m

GW 1.80m

0.00mM u M u

0.30m Mutterboden, braun

A 0.60m Auffüllung: Schluff, humos, sandig, kiesig, Ziegelspuren, braun

1.00mKies, sandig, schluffig, graubraun

1.40mSand, schluffig, org. Beimengung, graubraun

4.00m

Kies, sandig, schwach schluffig bis schluffig, grau bis braun

Endtiefe

RKS 5Ansatzpunkt: 493.21 m

Fri
Beschriftung
Versickerungsbecken
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Anlage 2.2

Baggerschürfe SCH 1-5

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DC

Geotechnische Ing.-Ges. mbH Projekt : Gewerbegebiet "Am Hergottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1982.1502D 86163 Augsburg Datum : 26.2.15Tel 0821/26728-0 Fax 0821/26728-29 Maßstab : 1: 50

EP 1 4.00m

EP 2 4.50m

0.00mM u M u

0.30m Mutterboden, braun

4.00m

Schluff, sandig, weich bis steif, dunkelbraun

4.50mSchluff, stark sandig, kiesig, weich bis steif, hellbraun

Endtiefe

SCH 1Ansatzpunkt: 507.10 m

Fri
Beschriftung
Wendeplatte
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DC

Geotechnische Ing.-Ges. mbH Projekt : Gewerbegebiet "Am Hergottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1982.1502D 86163 Augsburg Datum : 26.2.15Tel 0821/26728-0 Fax 0821/26728-29 Maßstab : 1: 50

EP 1 3.30m

0.00mM u M u

0.30m Mutterboden, braun

3.30m

Sand, schwach schluffig bis schluffig, braun

Endtiefe

SCH 2Ansatzpunkt: 504.79 m

Fri
Beschriftung
Anschluß Feldweg
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DC

Geotechnische Ing.-Ges. mbH Projekt : Gewerbegebiet "Am Hergottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1982.1502D 86163 Augsburg Datum : 26.2.15Tel 0821/26728-0 Fax 0821/26728-29 Maßstab : 1: 50

EP 1 3.70m

0.00mM u M u 0.20m Mutterboden, braun

1.70m

Schluff, sandig bis stark sandig, weich bis steif, dunkelbraun

3.70m

Sand, schluffig, stark kiesig, braun

Endtiefe

SCH 3Ansatzpunkt: 501.43 m

Fri
Beschriftung
Anschluß Bahnh.str.
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DC

Geotechnische Ing.-Ges. mbH Projekt : Gewerbegebiet "Am Hergottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1982.1502D 86163 Augsburg Datum : 26.2.15Tel 0821/26728-0 Fax 0821/26728-29 Maßstab : 1: 50

GW 1.60m(26.02.2015)

EP 1 1.70m

0.00mM uM u

M uM u 0.40m

Mutterboden, braun

1.70m

Kies, sandig, schwach schluffig bis schluffig, grau bis braun

Endtiefe

SCH 4Ansatzpunkt: 493.45 m

Fri
Beschriftung
Knick GG West
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DC

Geotechnische Ing.-Ges. mbH Projekt : Gewerbegebiet "Am Hergottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1982.1502D 86163 Augsburg Datum : 26.2.15Tel 0821/26728-0 Fax 0821/26728-29 Maßstab : 1: 50

EP 1 1.00m

GW 1.90m(26.02.2015)

EP 2 2.10m

0.00m 0.10m Ashaltdecke (genaue Schichtdicke wurde nicht ermittelt)

A

A A

1.00m

Auffüllung: Kies, sandig, schwach schluffig, grau

1.60mSchluff, schwach sandig bis sandig, weich bis steif, dunkelbraun

2.10mKies, sandig, schluffig, braun bis grau

Endtiefe

SCH 5Ansatzpunkt: 493.37 m

Fri
Beschriftung
südl. BE bei Mindel
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Anlage 2.3

Sondierprofile DPH 1-9

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DC

Geotechnisches Büro Projekt : Gewerbegebiet "Am Herrgottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1981.1502D 86163 Augsburg Datum : 26.2.15Tel 0821/267280 Fax 0821/2672829 Maßstab : 1: 50

0 10 20 30 40Anzahl Schläge je 10 cm Eindringung

0

1

2

3

4

5

6

7

Ein

drin

gtie

fe in

m

Tiefe N Tiefe N Tiefe N10 10 10

0.10 0.20 0.30 0.40 0.50 0.60 0.70 0.80 0.90 1.00 1.10 1.20 1.30 1.40 1.50 1.60 1.70 1.80 1.90 2.00 2.10 2.20 2.30 2.40 2.50 2.60 2.70 2.80 2.90 3.00 3.10 3.20 3.30 3.40 3.50 3.60 3.70 3.80 3.90 4.00 4.10 4.20 4.30 4.40 4.50 4.60 4.70 4.80 4.90 5.00 5.10 5.20 5.30 5.40 5.50 5.60 5.70 5.80 5.90 6.00

6.10 6.20 6.30

1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 1 2 1 1 2 1 1 0 1 0 1 1 1 1 2 1 1 2 2 1 2 3 2 4 3 3 4 3 3 3 3 4 4 4 4 5 5 6 7 12 19 25 28

33 34 37

DPH 1Ansatzpunkt: 506.55 m

506.00m

505.00m

504.00m

503.00m

502.00m

501.00m

500.00m

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DC

Geotechnisches Büro Projekt : Gewerbegebiet "Am Herrgottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1981.1502D 86163 Augsburg Datum : 27.2.15Tel 0821/267280 Fax 0821/2672829 Maßstab : 1: 50

0 10 20 30 40Anzahl Schläge je 10 cm Eindringung

0

1

2

3

4

5

6

7

Ein

drin

gtie

fe in

m

Tiefe N Tiefe N Tiefe N10 10 10

0.10 0.20 0.30 0.40 0.50 0.60 0.70 0.80 0.90 1.00 1.10 1.20 1.30 1.40 1.50 1.60 1.70 1.80 1.90 2.00 2.10 2.20 2.30 2.40 2.50 2.60 2.70 2.80 2.90 3.00 3.10 3.20 3.30 3.40 3.50 3.60 3.70 3.80 3.90 4.00 4.10 4.20 4.30 4.40 4.50 4.60 4.70 4.80 4.90 5.00 5.10 5.20 5.30 5.40 5.50 5.60 5.70 5.80 5.90 6.00

6.10 6.20

1 0 1 0 1 1 1 1 1 0 1 1 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 3 5 3 3 4 4 5 4 4 4 5 5 7 6 6 6 7 7 6 6 7 7 8 8 10 10 10 11 15 20 24 30

33 40 DPH 2

Ansatzpunkt: 507.10 m

507.00m

506.00m

505.00m

504.00m

503.00m

502.00m

501.00m

Fri
Beschriftung
Wendeplatte
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DC

Geotechnisches Büro Projekt : Gewerbegebiet "Am Herrgottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1981.1502D 86163 Augsburg Datum : 27.2.15Tel 0821/267280 Fax 0821/2672829 Maßstab : 1: 50

0 10 20 30 40Anzahl Schläge je 10 cm Eindringung

0

1

2

3

4

5

6

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9

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Ein

drin

gtie

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m

Tiefe N Tiefe N Tiefe N10 10 10

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6.10 6.20 6.30 6.40 6.50 6.60 6.70 6.80 6.90 7.00 7.10 7.20 7.30 7.40 7.50 7.60 7.70 7.80 7.90 8.00 8.10 8.20 8.30 8.40 8.50 8.60 8.70 8.80 8.90 9.00 9.10 9.20 9.30 9.40 9.50 9.60 9.70 9.80 9.90 10.00

1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 2 1 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 2 2 3 3 3 2 3 3 3 2 2 2 2 3 5 5 5 5 5 5 5 5 5 6 5 5 7 12 15 16 12 10 8 7 7 6 7 3

3 6 7 8 8 8 8 6 5 4 5 6 6 6 5 7 6 7 7 7 6 7 7 6 6 6 8 6 5 5 7 7 8 11 13 15 15 22 23 24

DPH 3Ansatzpunkt: 513.20 m

513.00m

512.00m

511.00m

510.00m

509.00m

508.00m

507.00m

506.00m

505.00m

504.00m

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Geotechnisches Büro Projekt : Gewerbegebiet "Am Herrgottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1981.1502D 86163 Augsburg Datum : 26.2.15Tel 0821/267280 Fax 0821/2672829 Maßstab : 1: 50

0 10 20 30 40Anzahl Schläge je 10 cm Eindringung

0

1

2

3

4

5

6

7

8

Ein

drin

gtie

fe in

m

Tiefe N Tiefe N Tiefe N10 10 10

0.10 0.20 0.30 0.40 0.50 0.60 0.70 0.80 0.90 1.00 1.10 1.20 1.30 1.40 1.50 1.60 1.70 1.80 1.90 2.00 2.10 2.20 2.30 2.40 2.50 2.60 2.70 2.80 2.90 3.00 3.10 3.20 3.30 3.40 3.50 3.60 3.70 3.80 3.90 4.00 4.10 4.20 4.30 4.40 4.50 4.60 4.70 4.80 4.90 5.00 5.10 5.20 5.30 5.40 5.50 5.60 5.70 5.80 5.90 6.00

6.10 6.20 6.30 6.40 6.50 6.60 6.70 6.80 6.90 7.00 7.10 7.20 7.30 7.40 7.50 7.60 7.70

1 1 0 2 3 3 6 7 3 4 4 4 4 5 6 7 7 8 9 8 7 8 8 9 8 7 8 7 5 5 4 3 3 2 3 3 4 7 13 10 8 7 7 5 5 4 4 5 4 5 6 6 6 6 6 5 5 4 2 2

6 6 7 7 4 5 4 6 7 7 7 9 11 23 31 37 40

DPH 4Ansatzpunkt: 504.79 m

504.00m

503.00m

502.00m

501.00m

500.00m

499.00m

498.00m

497.00m

Fri
Beschriftung
Anschluß Feldweg
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0 10 20 30 40Anzahl Schläge je 10 cm Eindringung

0

1

2

3

4

5

6

Ein

drin

gtie

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m

Tiefe N Tiefe N Tiefe N10 10 10

0.10 0.20 0.30 0.40 0.50 0.60 0.70 0.80 0.90 1.00 1.10 1.20 1.30 1.40 1.50 1.60 1.70 1.80 1.90 2.00 2.10 2.20 2.30 2.40 2.50 2.60 2.70 2.80 2.90 3.00 3.10 3.20 3.30 3.40 3.50 3.60 3.70 3.80 3.90 4.00 4.10 4.20 4.30 4.40 4.50 4.60 4.70 4.80 4.90 5.00 5.10 5.20 5.30 5.40 5.50 5.60 5.70 5.80 5.90 6.00

1 0 1 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 2 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 4 6 7 7 7 7 8 10 11 8 18 23 17 17 23 18 24 30 37 39

DPH 5Ansatzpunkt: 501.04 m

501.00m

500.00m

499.00m

498.00m

497.00m

496.00m

Fri
Beschriftung
Parkplatz
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0 10 20 30 40Anzahl Schläge je 10 cm Eindringung

0

1

2

3

4

5

Ein

drin

gtie

fe in

m

Tiefe N Tiefe N Tiefe N10 10 10

0.10 0.20 0.30 0.40 0.50 0.60 0.70 0.80 0.90 1.00 1.10 1.20 1.30 1.40 1.50 1.60 1.70 1.80 1.90 2.00 2.10 2.20 2.30 2.40 2.50 2.60 2.70 2.80 2.90 3.00 3.10 3.20 3.30 3.40 3.50 3.60 3.70 3.80 3.90 4.00 4.10 4.20 4.30 4.40 4.50

1 0 1 0 1 1 1 1 2 3 2 1 0 1 0 1 0 1 1 2 2 1 2 2 1 2 3 3 3 3 3 1 1 1 0 2 1 2 2 2 5 25 30 32 36

DPH 6Ansatzpunkt: 497.70 m

497.00m

496.00m

495.00m

494.00m

493.00m

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0 10 20 30 40Anzahl Schläge je 10 cm Eindringung

0

1

2

3

4

5

6

Ein

drin

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m

Tiefe N Tiefe N Tiefe N10 10 10

0.10 0.20 0.30 0.40 0.50 0.60 0.70 0.80 0.90 1.00 1.10 1.20 1.30 1.40 1.50 1.60 1.70 1.80 1.90 2.00 2.10 2.20 2.30 2.40 2.50 2.60 2.70 2.80 2.90 3.00 3.10 3.20 3.30 3.40 3.50 3.60 3.70 3.80 3.90 4.00 4.10 4.20 4.30 4.40 4.50 4.60 4.70 4.80 4.90 5.00 5.10 5.20 5.30 5.40 5.50

1 0 0 0 0 1 6 13 15 16 20 24 28 24 20 19 10 6 7 8 8 8 10 12 13 13 14 14 8 5 6 4 4 5 10 13 11 8 5 5 12 13 16 17 10 10 11 14 19 20 22 25 30 34 33

DPH 7Ansatzpunkt: 493.45 m

493.00m

492.00m

491.00m

490.00m

489.00m

488.00m

Fri
Beschriftung
Knick GG West
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DC

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0 10 20 30 40Anzahl Schläge je 10 cm Eindringung

0

1

2

3

4

5

6

Ein

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m

Tiefe N Tiefe N Tiefe N10 10 10

0.10 0.20 0.30 0.40 0.50 0.60 0.70 0.80 0.90 1.00 1.10 1.20 1.30 1.40 1.50 1.60 1.70 1.80 1.90 2.00 2.10 2.20 2.30 2.40 2.50 2.60 2.70 2.80 2.90 3.00 3.10 3.20 3.30 3.40 3.50 3.60 3.70 3.80 3.90 4.00 4.10 4.20 4.30 4.40 4.50 4.60 4.70 4.80 4.90 5.00 5.10 5.20 5.30 5.40 5.50 5.60 5.70

2 2 2 2 3 1 4 4 6 2 2 3 3 4 6 10 16 10 14 10 10 11 11 10 12 9 8 5 3 5 10 10 9 7 7 6 4 4 5 11 13 13 10 9 8 8 6 4 5 12 14 17 22 27 34 36 40

DPH 8Ansatzpunkt: 493.37 m

493.00m

492.00m

491.00m

490.00m

489.00m

488.00m

Fri
Beschriftung
südl. BE bei Mindel
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DC

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0 10 20 30 40 50Anzahl Schläge je 10 cm Eindringung

0

1

2

3

4

5

6

Ein

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m

Tiefe N Tiefe N Tiefe N10 10 10

0.10 0.20 0.30 0.40 0.50 0.60 0.70 0.80 0.90 1.00 1.10 1.20 1.30 1.40 1.50 1.60 1.70 1.80 1.90 2.00 2.10 2.20 2.30 2.40 2.50 2.60 2.70 2.80 2.90 3.00 3.10 3.20 3.30 3.40 3.50 3.60 3.70 3.80 3.90 4.00 4.10 4.20 4.30 4.40 4.50 4.60 4.70 4.80 4.90 5.00 5.10 5.20 5.30 5.40 5.50 5.60 5.70 5.80

1 0 1 0 1 2 2 17 19 9 3 3 3 4 4 5 4 4 3 1 1 1 1 2 1 3 9 11 11 15 11 11 11 13 20 19 15 8 4 8 12 12 13 11 11 14 14 15 15 18 20 16 19 20 22 30 37 42

DPH 9Ansatzpunkt: 493.21 m

493.00m

492.00m

491.00m

490.00m

489.00m

488.00m

Fri
Beschriftung
Versickerungsbecken
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Anlage 3

Laborversuchsergebnisse

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Anlage 4

Charakteristische Bodenrechenwerte

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Geotechnische Ing.-GmbH für Grundbau, Erd- und Tiefbau, Deponiebau, Boden- und Felsmechanik sowie Ingenieur- und Hydrogeologie, Registergericht Amtsgericht Augsburg HRB 21407, Inhaber Prof. Dr. Schuler, Dr.-Ing. Gödecke, Dipl.-Ing. Friderich, Dipl.-Ing. Thielemann und Dipl.-Ing. Gödecke, Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jörg-Henrik Gödecke und Dr.- Ing. Heinz- Joachim Gödecke, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Erd-, Deponie- und Grundbau, Spezialtiefbau, Boden und Felsmechanik. Steuernummer 103/127/31865 Finanzamt Augsburg-Stadt, Ust-IdNr. DE245309198.

www.geotechnisches-buero.de

___ Fertigung

Projekt-Nr.: B 1981.1502

Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit für das BV

„Gewerbegebiet Am Herrgottsberg, Thannhausen“

Gutachterlicher Ergebnisbericht mit kf-Wert-Berechnungen

Auftraggeber: Stadt Thannhausen Edm.-Zimmermann-Straße 3 86470 Thannhausen

Planung: IB Thielemann & Friderich Dammstraße 1 86424 Dinkelscherben

Baugrundbegutachtung: Geotechnische Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Schuler & Dr.-Ing. Gödecke Salzmannstraße 29/1 86163 Augsburg

Anlagen: 1. Lageplan mit Schurfstellen 2. Schurfprofile SCH 101-106 3. Laborversuchsergebnisse

Augsburg, den 25.09.2018

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25.09.2018 Projekt-Nr. B 1981.1502

Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit für das BV „Gewerbegebiet Am Herrgottsberg, Thannhausen“

Seite: 2

Geotechnische Ing.-GmbH für Erd- und Grundbau, Ingenieur- und Hydrogeologie Telefon 0821/26 7 28-0 * Telefax 0821/26 7 28-29

D 86163 Augsburg * Salzmannstr. 29/1 www.geotechnisches-buero.de

Inhaltsverzeichnis

1.  Allgemeines .................................................................................................................... 3 1.1  Vorgang und Veranlassung ............................................................................................ 3 1.2  Unterlagen ...................................................................................................................... 3 

2.  Durchgeführte Untersuchungen .................................................................................. 4 2.1  Baggerschürfe ................................................................................................................. 4 2.2  Laborversuche ................................................................................................................ 4 

3.  Untersuchungsergebnisse ............................................................................................. 5 

4.  Ergebniszusammenfassung .......................................................................................... 5 

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25.09.2018 Projekt-Nr. B 1981.1502

Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit für das BV „Gewerbegebiet Am Herrgottsberg, Thannhausen“

Seite: 3

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1. Allgemeines

1.1 Vorgang und Veranlassung

Die Stadt Thannhausen plant die Erschließung des Gewerbegebietes „Am Herrgottsberg“ in Thannhausen - für diese Erschließungsmaßnahme wurde von unserer Geotechnischen Ingenieur-gesellschaft am 16.03.2015 ein Baugrundgutachten vorgelegt. Als Grundlage für die weitere Entwässerungsplanung im Bereich des Tertiärhanges östlich der Staatsstraße 2025 sollte von unserer Ingenieurgesellschaft nun noch eine ergänzende geotechni-sche Feld- und Laboruntersuchung durchgeführt und hiermit die zu erwartende Wasserdurchläs-sigkeit im Bereich des Tertiärhanges näher untersucht werden. Auf Grundlage unseres Ergänzungsangebots vom 14.08.2018 wurde unsere Geotechnische Inge-nieurgesellschaft von der Stadt Thannhausen am 20.08.2018 mit der gutachterlichen Aufnahme und Beprobung von 6 ergänzenden Baggerschürfen sowie mit der Durchführung von entspre-chenden bodenmechanischen Laboruntersuchungen beauftragt. Die Ergebnisse unserer Feld- und Laborerkundung werden hiermit vorgelegt. 1.2 Unterlagen Auszug aus dem Bebauungsplan, überstellt vom IB Thielemann & Friderich am 13.08.2018;

Einzeichnung der Baggerschürfe SCH 101-106 in diesen Lageplan gemäß Anlage 1

Ergebnisse unserer ergänzenden Schurferkundung vom 17.09.2018 mit den Schurfprofilen SCH 101 bis SCH 106 gemäß Anlage 2

Ergebnisse unserer bodenmechanischen Laboruntersuchungen und kf-Wert-Bestimmungen gemäß Anlage 3

Unser Baugrundgutachten „Gewerbegebiet Am Hergottsberg, Thannhausen“ vom 16.03.2015

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2. Durchgeführte Untersuchungen Zur ergänzenden Erkundung der Untergrundverhältnisse wurden für die vorstehende Begutach-tung noch folgende Untersuchungen durchgeführt:

2.1 Baggerschürfe

Anzahl: 6

Tiefen: SCH 101: 3,8 m SCH 102: 4,2 m SCH 103: 3,2 m SCH 104: 2,7 m SCH 105: 3,0 m SCH 106: 3,0 m

Ausführungszeit: 17.09.2018

Schurfprofile: s. Anlage 2

Lage der Schürfe: s. Lageplan in Anlage 1

2.2 Laborversuche

Im Zuge unserer Schurferkundung am 17.09.2018 wurden aus den angelegten Baggerschürfen ins-gesamt 6 Bodenproben (der Güteklasse 3 nach DIN 4021) entnommen und beurteilt. Für 2 ent-nommene Bodenproben wurden in unserem bodenmechanischen Labor anschließend die Kornver-teilungskurven nach DIN 18123 mittels Nass-Siebung ermittelt und aus den Sieblinien nach den Verfahren von KAUBISCH die dazugehörigen kf-Werte berechnet. Die Ergebnisse der durchgeführten Laborversuche mitsamt den dazugehörigen Versuchsprotokollen finden sich in der Anlage 3.

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3. Untersuchungsergebnisse

Mit Ausnahme der Schurstelle SCH 102, an welcher bis zur Schurfendtiefe von 4,2 m unter GOK durchwegs nicht sickerfähige Schluffe anstanden, wurden im Zuge unserer Schurferkundung am 17.09.2018 in allen 6 Baggerschürfen SCH 101-106 unterhalb einer zumeist ca. 0,8-1,6 m dicken Decklehmlage jeweils unterschiedlich kornabgestufte Tertiäre Sandböden angetroffen: An den bei-den nördlichen Schurfstellen SCH 101 und SCH 105 waren die Sande jeweils stärker verlehmt und nach DIN 4022 als stark schluffig anzusprechen, an den beiden südlichen Schurfstellen SCH 103 und SCH 106 jeweils als schluffig, und an der mittigen Schurfstelle SCH 104 als schwach schluffig. Abschnittsweise (wie z.B. an in SCH 101 von ca. 2,7-3,5 m unter GOK und in SCH 106 von ca. 1,6 m bis zur Schurfendtiefe bei ca. 3,0 m unter GOK) waren die Sande darüber hinaus kieskorn-führend und als kiesig (in SCH 101) oder schwach kiesig (in SCH 106) anzusprechen. Für die beiden stärker verlehmten Sandproben aus den beiden Schürfen SCH 101 und SCH 105 wurde in unserem bodenmechanischen Labor jeweils die Kornverteilungskurve nach DIN 18123 mittels Nass-Siebung bestimmt und aus den Sieblinien nach den Verfahren von KAUBISCH an-schließend jeweils der resultierende kf-Wert berechnet - dabei haben sich zusammenfassend folgen-de Untersuchungsergebnisse ergeben:

4. Ergebniszusammenfassung Als Ergebnis der durchführten ergänzenden Schurf- und Laborerkundung sind für den untersuchten Tertiärhang östlich der Staatsstraße 2025 zusammenfassend damit unterschiedliche Wasserdurch-lässigkeiten und dementsprechend unterschiedliche Versickerungsverhältnisse zu erwarten, mit

• weniger günstigen Versickerungsverhältnissen an den beiden Schurfstellen SCH 101+105 mit kf-Werten in den dortigen stark schluffigen Sanden um zumeist nur ca. 1 x 10-6 m/s, mit

Schurf / Probe Entnahmetiefe (m unter GOK)

Bodenansprache nach DIN 4022

Feinkorngehalt < 0,06 mm

kf-Wert nach KAUBISCH

(in m/s)

SCH 101 / EP 1 2,7 – 3,5 Sand, kiesig, stark schluffig 22,4 % 9,3 x 10-7 m/s SCH 105 / EP 1 1,5 – 3,0 Sand, stark schluffig 20,1 % 1,6 x 10-6 m/s

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Anlage 1

Lageplan mit Schurfstellen

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Anlage 2

Schurfprofile SCH 101-106

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DC

Geotechnische Ing.-GmbH Projekt : Gewerbegebiet "Am Herrgottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1981.1502D 86163 Augsburg Datum : 17.09.2018Tel 0821/26728-0 Fax 0821/26728-29 Maßstab : 1: 50

EP 1 3.50m

0.00mM u M u

0.30m Mutterboden

1.60m

Schluff, sandig bis stark sandig, weich

2.70m

Sand, schluffig, schwach kiesig (durchzogen mit verbackenen Schluff-Sand-Lagen)

3.50m

Sand, stark schluffig, kiesig

3.80m Sand, stark schluffig

Endtiefe

SCH 101Ansatzpunkt:GOK 0.00m

-1.00 m

-2.00 m

-3.00 m

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DC

Geotechnische Ing.-GmbH Projekt : Gewerbegebiet "Am Herrgottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1981.1502D 86163 Augsburg Datum : 17.09.2018Tel 0821/26728-0 Fax 0821/26728-29 Maßstab : 1: 50

EP 1 4.20m

0.00mM u M u

0.30m Mutterboden

1.00m

Schluff, stark sandig, weich

4.20m

Schluff, schwach tonig, schwach sandig bis sandig, weich bis steif

Endtiefe

SCH 102Ansatzpunkt:GOK 0.00m

-1.00 m

-2.00 m

-3.00 m

-4.00 m

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DC

Geotechnische Ing.-GmbH Projekt : Gewerbegebiet "Am Herrgottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1981.1502D 86163 Augsburg Datum : 17.09.2018Tel 0821/26728-0 Fax 0821/26728-29 Maßstab : 1: 50

EP 1 2.50m

0.00mM uM u

M uM u 0.40m

Mutterboden

1.20m

Schluff, stark sandig, weich bis steif

3.20m

Sand, schluffig

Endtiefe

SCH 103Ansatzpunkt:GOK 0.00m

-1.00 m

-2.00 m

-3.00 m

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DC

Geotechnische Ing.-GmbH Projekt : Gewerbegebiet "Am Herrgottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1981.1502D 86163 Augsburg Datum : 17.09.2018Tel 0821/26728-0 Fax 0821/26728-29 Maßstab : 1: 50

EP 1 2.00m

0.00mM uM u

M uM u 0.40m

Mutterboden

0.80mSchluff, sandig bis stark sandig, weich bis steif

2.70m

Sand, schwach schluffig

Endtiefe

SCH 104Ansatzpunkt:GOK 0.00m

-1.00 m

-2.00 m

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DC

Geotechnische Ing.-GmbH Projekt : Gewerbegebiet "Am Herrgottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1981.1502D 86163 Augsburg Datum : 17.09.2018Tel 0821/26728-0 Fax 0821/26728-29 Maßstab : 1: 50

EP 1 3.00m

0.00mM u M u

0.30m Mutterboden

1.50m

Schluff-Sand-Gemisch

3.00m

Sand, stark schluffig

Endtiefe

SCH 105Ansatzpunkt:GOK 0.00m

-1.00 m

-2.00 m

-3.00 m

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DC

Geotechnische Ing.-GmbH Projekt : Gewerbegebiet "Am Herrgottsberg", ThannhausenSalzmannstr. 29/1 Projektnr.: B 1981.1502D 86163 Augsburg Datum : 17.09.2018Tel 0821/26728-0 Fax 0821/26728-29 Maßstab : 1: 50

EP 1 3.00m

0.00mM u M u

0.30m Mutterboden

1.60m

Schluff, sandig bis stark sandig, weich bis steif

3.00m

Sand, schluffig, schwach kiesig

Endtiefe

SCH 106Ansatzpunkt:GOK 0.00m

-1.00 m

-2.00 m

-3.00 m

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Anlage 3

Laborversuchsergebnisse

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