gewerkschaft Öffentlicher dienst nÖ mitteilungsblatt wichtig •...

4
ichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wich Liebe Frau Kollegin! Lieber Herr Kollege! Unser 26. Mitteilungsblatt (März 2014) befasst sich mit verschiedenen Themen: mit der Information über die Details unserer Pensi- on auf dem Bankauszug, mit Fragen der Mobi- lität der Senioren, mit diversen Vergünstigun- gen für Senioren und weiteren interessanten Beiträgen von Mag. Luise Gerstendorfer und Kolle- gen Josef Strassner. Einige Themen wurden schon im newsletter behandelt, der nun schon von über 1.300 Kolleginnen und Kollegen empfangen werden kann. Sollten Sie Computer und Internet haben, können Sie unseren newsletter anfor - dern (unter www.pensionisten.goednoe. at) und unsere Informationen erreichen Sie öfter. Pensionsdetails auf Bank-Kontoauszug Verbesserung erreicht! Ab Mai 2014 übersichtliche Information Von Josef Strassner Bei den am 20. 2. 2014 und 17. 3. 2014 in kollegialer Atmosphäre geführten Gesprä- chen zwischen BVA-Pensionsservice, BM für Finanzen und der Bundesvertretung der GÖD- Pensionisten konnte erreicht werden, dass die Pensionskontodaten ab Mai 2014 über- sichtlicher auf den Kontoauszügen dargestellt werden. So werden z. B. die Höhe des Krankenver - sicherungsbeitrages und des Pensionssiche- rungsbeitrages (§ 13a) getrennt ausgewiesen. Außerdem wurde vereinbart, dass alle Bun- despensionistinnen und -pensionisten im Mai 2014 eine detaillierte Darstellung ihres Ruhebezuges samt Zusatzinformationen vom BVA-Pensionsservice per Post erhalten. Zukünftig wird an jedem Jahresbeginn eine ausführliche Information nach erfolgter Pensionsanpassung erfol- gen. Damit wurde seitens des BVA-Pensionsservices in Absprache mit dem BM für Finanzen den Wünschen der Bundesvertretung Pen- sionisten weitgehend ent - sprochen. Nähere Informati- onen finden Sie auf unserer Website: www.pensionisten.goednoe.at Was kann man jetzt tun? 1. Anruf bei der eingerichteten Hotline 050405 – 15. Die beim Pensionsservice errichtete Hotline informiert von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr über die Zusammensetzung Ihrer Pension und übermittelt auch auf telefonischen Wunsch einen Monatsbezugs-zettel per Post. 2. Ein Schreiben an das Pensionsservice der BVA, Barichgasse 38, 1031 Wien, Postfach 700, bzw. an pensionsservice@ bva.at, in dem ein Monatsbezugszettel mit allen Details gewünscht wird. Das Pensions- service schickt diesen Monatsbezugszettel umgehend per Post zu. 3. Elektronische Abfragemöglichkeit: Monatsbezugszettel sowie Jahreslohn- zettel (voraussichtlich ab April 2014). Sie müssten dazu eine Bürgerkarte, Handy- signatur oder Finanz-Online nutzen. In un- serem 24. Mitteilungsblatt (September 2013) wurde darüber informiert. Gewerkschaft Öffentlicher Dienst NÖ MITTEILUNGSBLATT der Landesvertretung Pensionisten 3100 St. Pölten • Julius-Raab-Promenade 27/I/2 • Tel. 02742/35 16 16/27 Fax 02742 / 35 16 16/36 • e-mail: [email protected] • www.pensionisten.goednoe.at

Upload: others

Post on 23-Jun-2020

3 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst NÖ MItteILuNGSBLAtt Wichtig • …pensionisten.goednoe.at/dokumente/Mitteilungsblaetter/26... · der Information über die Details unserer Pensi-on

Wic

hti

g •

Wic

hti

g •

Wic

hti

g •

Wic

hti

g •

Wic

hti

g •

Wic

hti

g •

Wic

hti

g •

Wic

hti

g •

Wic

hti

g •

Wic

h

Liebe Frau Kollegin! Lieber Herr Kollege!Unser 26. Mitteilungsblatt (März 2014)

befasst sich mit verschiedenen Themen: mit der Information über die Details unserer Pensi-on auf dem Bankauszug, mit Fragen der Mobi-lität der Senioren, mit diversen Vergünstigun-gen für Senioren und weiteren interessanten Beiträgen von Mag. Luise Gerstendorfer und Kolle-gen Josef Strassner. Einige Themen wurden schon im newsletter behandelt, der nun schon von über 1.300 Kolleginnen und Kollegen empfangen werden kann. Sollten Sie Computer und Internet haben, können Sie unseren newsletter anfor-dern (unter www.pensionisten.goednoe.at) und unsere Informationen erreichen Sie öfter.

Pensionsdetails auf Bank-KontoauszugVerbesserung erreicht! ab Mai 2014 übersichtliche information

Von Josef Strassner

Bei den am 20. 2. 2014 und 17. 3. 2014 in kollegialer Atmosphäre geführten Gesprä-chen zwischen BVA-Pensionsservice, BM für Finanzen und der Bundesvertretung der GÖD-Pensionisten konnte erreicht werden, dass die Pensionskontodaten ab Mai 2014 über - sichtlicher auf den Kontoauszügen dargestellt werden.

So werden z. B. die Höhe des Krankenver-sicherungsbeitrages und des Pensionssiche-rungsbeitrages (§ 13a) getrennt ausgewiesen.

Außerdem wurde vereinbart, dass alle Bun-

despensionistinnen und -pensionisten im Mai 2014 eine detaillierte darstellung ihres ruhebezuges samt Zusatzinformationen vom BVA-Pensionsservice per post erhalten.

Zukünftig wird an jedem Jahresbeginn eine ausführliche Information nach erfolgter

Pensionsanpassung erfol-gen.

Damit wurde seitens des BVA-Pensionsservices in Absprache mit dem BM für Finanzen den Wünschen der Bundesvertretung Pen-sionisten weitgehend ent-sprochen.

nähere informati-onen finden sie auf unserer Website: www.pensionisten.goednoe.at

Was kann man jetzt tun?

1. anruf bei der eingerichteten hotline 050405 – 15. Die beim Pensionsservice errichtete Hotline informiert von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr über die Zusammensetzung Ihrer Pension und übermittelt auch auf telefonischen Wunsch einen Monatsbezugs-zettel per Post.

2. ein schreiben an das pensionsservice der BVa, Barichgasse 38, 1031 Wien, postfach 700, bzw. an [email protected], in dem ein Monatsbezugszettel mit allen Details gewünscht wird. Das Pensions-service schickt diesen Monatsbezugszettel umgehend per Post zu.

3. elektronische abfragemöglichkeit: Monatsbezugszettel sowie Jahreslohn-zettel (voraussichtlich ab april 2014). Sie müssten dazu eine Bürgerkarte, Handy-signatur oder Finanz-Online nutzen. In un-serem 24. Mitteilungsblatt (September 2013) wurde darüber informiert.

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst NÖ

MItteILuNGSBLAttder Landesvertretung Pensionisten3100 St. Pölten • Julius-Raab-Promenade 27/I/2 • Tel. 02742/35 16 16/27 Fax 02742 / 35 16 16/36 • e-mail: [email protected] • www.pensionisten.goednoe.at

Page 2: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst NÖ MItteILuNGSBLAtt Wichtig • …pensionisten.goednoe.at/dokumente/Mitteilungsblaetter/26... · der Information über die Details unserer Pensi-on

Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wich

ÖGB-Senioren nun auch offiziell im Seniorenrat vertretenVon Josef Strassner

Die Vollversammlung des Österreichischen seniorenrates (Ösr) hat bei ihrer Tagung am 23. Oktober 2013 im Parlament neben anderen wich-tigen Entscheidungen auch eine Statutenänderung des ÖSR beschlossen. Durch diese Änderung wurde einer langjährigen Forderung der ÖGB-Pensionis-ten-Abteilung Rechnung getragen, sie vom ÖSR als Seniorenorganisation anzuerkennen. Dies bewirkt, dass ab diesem Zeitpunkt (23. 10. 2013) Funktionäre der ÖGB-Pensionisten-Abteilung nun kraft Statut im ÖSR vertreten sind.

Werner thum - Vorsitzender des ÖGB-Pensionis-ten-Forums – wurde von der Vollversammlung als stellvertretender Präsident in das Präsidium des ÖSR gewählt. gÖd-pensionisten im Ösr: dr. otto Benesch – Vorsitzender der Bundesvertretung der GÖD-Pen-sionisten – erhielt auf Basis des neuen Statuts ein Mandat im Vorstand des ÖSR. Somit sind wir GÖD-Pensionisten mit Dr. Otto Benesch und Kurt Kum-hofer im ÖSR vertreten.

Behinderung? - Bundessozialamt!Von Mag. Luise Gerstendorfer

Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindes-tens 50%, die in Österreich ihren Wohnsitz oder ge-wöhnlichen Aufenthalt haben. Den Antrag auf Aus-stellung kann man mit dem Antragsformular, den aktuellen medizinischen Befunden, einem aktuellen Lichtbild (3,5 x 4 cm) und dem Meldenachweis bei der nÖ Landesstelle des Bundessozialamtes (3100 St. Pölten, Daniel Gran Straße 8/3. Stock, 02742 / 312 224), stellen. Wenn man nun an Erkrankungen des Bewegungsapparates, psychischen Störungen, Demenz, Herzerkrankungen, Bypass-OP, leidet, hat man erhöhte Auslagen wegen der Krankheiten. Ein ärztlicher Sachverständiger beim Bundessozialamt stellt nach einer Untersuchung den Grad der Behin-derung fest. Ab 50% Behinderung wird der Behin-dertenpass ausgestellt. Liegt der Grad der Behinde-rung unter 50%, stellt das Bundessozialamt einen abschlägigen Bescheid aus, aus dem jedoch der Grad der Behinderung ersichtlich ist. Liegt dieser Grad

über 25%, können alle Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, als außergewöhn-liche Belastungen bei der Einkommenssteuerer-klärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden und führen zu einer Verringerung des zu versteuernden Einkommens. Die steuerliche Absetzung der Mehrbelastung kann wahlweise als pauschaler Freibetrag oder durch nachweis der tatsächlichen Kosten durchgeführt werden. Es gibt also folgende steuerliche absetzmöglichkeiten und Vergünstigungen: Jährliche Pauschalbeträge, Freibeträge für Krankendiätverpflegung, Freibetrag wegen Behinderung eines Kindes, Steuerbefreiung bei dauernder starker Gehbehinderung, Versiche-rungssteuer-Befreiung.

Bei Bezug von Pflegegeld können die vorgesehe-nen steuerlichen Pauschalbeträge nicht gewährt werden, in diesem Fall können nur die Mehraufwen-dungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, die die Höhe des Pflegegeldes übersteigen. Pensionisten können die behinderungs-bedingten Freibeträge entweder direkt beim Pensi-onsversicherungsträger beantragen oder im Veranla-gungsweg beim Wohnsitzfinanzamt. Leidet man an Diabetes, TBC, Zöliakie, hat man ein Gallen-, Leber-, nierenleiden, eine Magenkrankheit oder andere innere Krankheiten können zusätzlich zur Pauscha-le für Körperbehinderung für Krankendiätverpfle-gung Freibeträge geltend gemacht werden (z. B. bei Diabetes monatlich 3 70,-). Körperbehinderte, die im Behindertenpass den Eintrag haben, dass ihnen öf-fentliche Verkehrsmittel unzumutbar sind, und die über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, können die nachgewiesenen Aufwendungen für Taxifahrten bis zu monatlich 3 153,- steuerlich abschreiben.

ÖBB Fahrgastrechte Von Mag. Luise Gerstendorfer

Wenn man mit der Bahn fährt, kann es passieren, dass diese Verspätung hat, der Zug ausfällt oder man den Anschlusszug versäumt. Je nachdem, ob man eine Österreichcard, Jahres-, Monats- oder Wochenkarte oder einen Einzelfahrschein hat, hat man dann gegenüber der ÖBB unterschiedliche Rechte. Wichtig ist, dass man sich die Verspätung von der ÖBB-Personenverkehr AG auf dem Formu-lar „Antrag auf Entschädigung und Refundierung bei Zugverspätungen“ entweder durch den Zugbe-gleiter der Züge oder nach Ankunft des Zuges an der Personenkasse des Bahnhofs bestätigen lässt. Dieses Formular kann auf der Website der ÖBB her-untergeladen, im verspäteten Zug beim Zugbeglei-

Page 3: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst NÖ MItteILuNGSBLAtt Wichtig • …pensionisten.goednoe.at/dokumente/Mitteilungsblaetter/26... · der Information über die Details unserer Pensi-on

Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wich

ter oder bei einer Personenkasse auf dem Bahnhof verlangt werden.

Besitzer einer Österreichcard 2. Klasse erhal-ten nach je drei erfolgten Verspätungen von mehr als 60 Minuten eine pauschale Entschädigung von 3 20,-, Besitzer einer Österreichcard 1. Klasse 3 30,-, jedoch höchstens zehn Prozent des Verkaufspreises der jeweiligen Österreichcard pro Jahr.

Jahreskartenbesitzer erhalten nur dann eine Entschädigung, wenn sie sich am Verspätungsent-schädigungsverfahren der ÖBB beteiligen. Dazu müssen sie Angaben zu ihren Ein- und Aussteige-bahnhöfen und zu ihrer Bankverbindung machen. Die ÖBB ermittelt dann monatlich den Pünktlich-keitsgrad der genutzten Strecke, auf der diese Bahn-höfe liegen. Erreicht die ÖBB im jeweiligen Monat nicht den gesetzlich vorgesehenen Pünktlichkeits-grad von 95%, erhält der Jahreskartenbesitzer zehn Prozent des auf die Bahnverbindung entfallenden Monatskartenpreises gutgeschrieben. nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte wird der so ermittelte Gesamtbetrag als Verspätungsentschädi-gung auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Jahreskarten, welche ausschließlich für Stadtverkehr oder Kernzonen ausgestellt sind, unterliegen keiner Entschädigungsregelung, ebenso nicht ein allfälliger Anteil einer Busstrecke.

Als Inhaber einer Wochen- oder Monatskarte erhält man dann eine Verspätungsentschädigung, wenn man bei der Zugfahrt eine Verspätung von mehr als 30 Minuten erlitten hat und diese Ver-spätung vom Zugsbegleiter oder nach Ankunft bei der Personenkassa am Bahnhof bestätigt wird. Ist kein Zugbegleiter im Zug und gibt es auch keine offene Personenkasse kann man diese Bestätigung beim ÖBB Kundenservice 05-1717 anfordern. Die Entschädigung pro Verspätung beträgt einheitlich 3 0,75. Damit man aber tatsächlich Geld ausbe-zahlt erhält, müssen innerhalb der Geltungsdauer der Zeitkarte (also in dieser Woche oder in diesem Monat) mindestens sechs bestätigte Verspätungen stattgefunden haben, da eine Auszahlung unter 3 4,- nicht stattfindet!

Bei einzelfahrkarten hat man bei Verspätungen ab 60 Minuten Anspruch auf eine Entschädigung von 25% des Fahrpreises, bei Verspätungen ab 120 Minuten auf 50%. Aber auch hier werden Beträge unter 3 4,- nicht ausbezahlt. Auch bei ausschließli-cher nutzung von Zügen des nah- und Regionalver-kehres (Regionalzug, Regionalexpress, S-Bahn) ohne dass diese aufgrund einer gemeinsamen Fahrkarte in Verbindung mit Zügen des Fernverkehrs genützt werden, besteht im Verspätungsfall kein Anspruch

auf eine Entschädigung. Ebenso besteht kein An-spruch auf Entschädigung, wenn der Reisende vor Kauf der Fahrkarte über mögliche Verspätungen in-formiert wurde.

Versäumt man aufgrund der Zugverspätung den letzten Anschlusszug zum auf der Fahrkarte angege-benen Zielort, hat man Anrecht auf Ersatz der Kos-ten für die Benachrichtigung der Angehörigen. Man erhält entweder die Kosten für eine Hotelübernach-tung bis maximal 3 80,- oder die Kosten für die Wei-terfahrt mit einem anderen öffentlichen Verkehrs-mittel, bzw. wenn kein solches mehr zur Verfügung steht, mit einem Taxi (bis maximal 3 50,-).

Sollten Sie Probleme als Bahnkunde haben und mit dem Bahnunternehmen oder dem Verkehrs-verbund keine oder keine für Sie zufriedenstellen-de Antwort erhalten haben, können Sie sich an die schlichtungsstelle der schienen-control wen-den. Diese wird als unabhängiger Vermittler versu-chen, zwischen dem Eisenbahnunternehmen und dem Kunden ohne Beschreiten des Gerichtsweges, dem Kunden zu seinem Recht zu verhelfen. Schie-nen-Control GmbH, z. H. Schlichtungsstelle, 1020 Wien, Praterstraße 62-64. Fax: +43 1 050707 180.

NÖ-CardVon Mag. Luise Gerstendorfer

Ab 1. April startet die neue Saison der nÖ-Card. Es werden 319 Ausflugsziele in niederösterreich, Wien, Burgenland und der Steiermark angeboten. Die Ver-längerung einer bestehenden nÖ-Card kostet 3 49,-, eine neue Karte 3 54,-. Als Card-Besitzer kann man über 3 2.300,- an Eintrittsgeldern sparen, außerdem kann man Bonuspunkte mit der nÖ Wirtshauskultur und den Vinotheken der Weinstraße nÖ sammeln und diese gegen Wirtshauskultur-Gutscheine einlö-sen. Fährt man mit der Bahn zu den Ausflugszielen, erhält man zu 82 Bahnhöfen, welche in der nähe dieses Ausflugszieles liegen, 25% Ermäßigung. Das nÖ-Card-Ticket erhält man entweder online www.event.oebb.at unter „Event-Ticket-Kalender“ und am Ticketschalter der Personenkassen der ÖBB, je-doch nicht bei den Fahrkartenautomaten oder beim Zugbegleiter. Man kauft ein Hin- und Rückfahrticket, die Rückfahrt muss innerhalb von drei Tagen ange-treten werden. Bei der Rückfahrt weist man die nÖ-Card und die Eintrittskarte des besuchten Ausflugs-zieles vor. Auf der Mariazellerbahn bekommt man mit der nÖ-Card 25% Preisnachlass. „Genießerzim-mer“ mancher Gastgeber sind mit der Card um 10% billiger. nähere Informationen zur niederösterreich Card unter www.niederoesterreich-card.at

Page 4: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst NÖ MItteILuNGSBLAtt Wichtig • …pensionisten.goednoe.at/dokumente/Mitteilungsblaetter/26... · der Information über die Details unserer Pensi-on

Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wichtig • Wich

sprechtage in der gÖd-nÖ:

• auskünfte und Beratung in Dienst-rechts-, Pen sions- und Besoldungsan-gelegenheiten

• privatrechtliche anfragen - Bera-tung durch einen GÖD-Vertragsan-walt

• Fragen zu Unterhalt, Scheidung, Be-suchsrecht, Erbrecht u.a. Beratung durch eine Juristin der Landesvertre-tung Pensionisten

termine unter: http://noe.goed.at,telefon: 02742 / 35 16 16

personal shop

Kooperations-partner der gÖd

Beilagen: Verkaufskatalog

Personalshop ermöglicht mit

dieser Aussendung die kostenlose

Kontaktnahme mit61.000 GÖD-nÖ

Mitgliedern!

Für Rückfragen steht Ihnen das Büro der GÖD-NÖ, Landessekretär KR Harald Sterle DW 13und Ltd. Sekretär Bruno Mölzer DW 12, unter o. a. Telefonnummer gerne zur Verfügung.

schallaburg

„JUBel & elend. leben mit dem großen Krieg 1914-1918“

29. März bis 9. november 2014

nähere informa tionen im Büro der gÖd-nÖ

exklusiv für gÖd-Mitglieder

15% nachlass auf „3-tarife“

sowieentfall von 49,- aktivierungs-

entgelt

nähere informa tionen im Büro der gÖd-nÖtelefon: 02742 /

35 16 16

Aktiv Plus KarteVon Mag. Luise Gerstendorfer

Ab 2014 werden keine ÖBB-Vorteilscard-Kombi-karten mehr ausgestellt, die bis 14. 12. 2013 von den ÖBB ausgestellten ÖBB-aktivplus Kombikarten behal-ten jedoch bis zum Ablaufdatum der ÖBB-Vorteilskar-te ihre Gültigkeit. Wenn also Ihre ÖBB-Vorteilscard (auf welcher auf der Rückseite aktiv plus aufgedruckt ist) heuer ausläuft, müssen Sie sich – wenn Sie weiter die Vorteile und Angebote der aktivplus-Karte nut-zen wollen – an das Seniorenreferat des Landes nÖ (02742/9005-9060) wenden und dort eine aktivplus-Einzelkarte bestellen. Die Jahresgebühr für die Karte kostet 3 7,-. Dafür haben Sie den aktivplus-Unfallver-sicherungsschutz inklusive Hubschraubertransport bei der nÖ Versicherung, die aktivplus-Magazine mit vielen Informationen und Tipps und weitere Vortei-le bei über 400 aktivplus-Partnerbetrieben in ganz niederösterreich. Außerdem erhält man 20% Rabatt auf den regulären Fahrpreis beim Partnerbetrieb nÖ-VOG z. B. für die Strecken Waldviertelbahn, Maria-zellerbahn, Reblaus Express (Retz-Drosendorf) und Wachaubahn.

Wichtig! SeniorInnen- Jahreskarte - Österreich Von Mag. Günther Gronister

Die Tariflandschaft im öffentlichen Verkehr in Österreich ist von einer Vielzahl von Verkehrsverbün-den gekennzeichnet (z. B. VOR oder VVnB).

Als Hürde für die Benützung öffentlicher Verkehrs-

mittel erweist sich gerade bei der älteren Genera-tion der Fahrkartenkauf über Automaten bei Einzel-fahrten.

Die Gewerkschaft fordert deshalb eine „seniorin-nen-Jahreskarte-Österreich“, die leistbar und so-zial gestaffelt sein soll.

Wir sind der Meinung, dass dem Bund als Auftrag-geber für eine Grundsicherung des Verkehrsange-botes hier eine entscheidende Rolle zukommt.

Es wurde daher eine „Bürgerinitiative Mitbestim-mung“ geschaffen betreffend: gesetzliche einfüh-rung einer seniorinnen-Jahreskarte – Österreich. Diese Bürgerinitiative führt eine Unterschriftenakti-on in ganz Österreich durch. Wir unterstützen diese Aktion und bitten Sie um Ihre Unterschrift. Fordern Sie bei uns Unterschriftenlisten an und werben in Ihrem Bekanntenkreis. (telefonisch: Donnerstag zwi-schen 9 und 12 Uhr! E-Mail: jederzeit)

Die Listen können Sie auch von unserer Homepage (www.pensionisten.goednoe.at) herunterladen.

Vors. stellvertreter ar. i. r. rudolf singer feierte kürzlich seinen 90. geburtstag. er ist somit der älteste noch aktive gewerk-schaftsfunktionär in der gÖd. Wir gratulieren!

Mit freundlichen Grüßen,Ihre Landesleitung der Pensionistenin der GÖD-NÖ