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p.1 Relais du St Bernard Leitfaden für Aussteller Relais du Saint-Bernard Martinach

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Page 1: Guide exposants DE

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Relais du St Bernard

Leitfaden für Aussteller Relais du Saint-Bernard Martinach

Page 2: Guide exposants DE

INHALTSVERZEICHNIS

3 Relais du Saint-Bernard, eine beispielhafte Autobahnraststätte

4 Ziel der Gesellschaft der Walliser Autobahn-Raststätten AG

5 Ausstellungs- und Animationszone

6 Vorgehen bei der Organisation einer Ausstellung

8 Vorbereitung der Ausstellungsobjekte

11 Plan der Ausstellungszone

12 Nutzung der Ausstellungsfläche

14 Touch Screen Bildschirme

16 Plasma Bildschirme

18 Vitrinen

20 Aufdrucke auf den Vitrinen

22 Aufdrucke auf den Bodenplatten

24 Konditionen

25 Informationen und nützliche Adressen

27 Zur Erinnerung

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EINE BEISPIELHAFTE AUTOBAHNRASTSTÄTTE

Am Knotenpunkt mehrerer alpinen Verkehrsachsen gelegen, empfängt die Autobahnraststätte Relais du Saint-Bernard jährlich mehr als eine Million Besucher verschiedenster Herkunft. Sie gilt als Musterbeispiel in den Bereichen Tourismusinformation und Standortpromotion. Von Anfang an war es das Ziel der Initianten, aus dem Relais du Saint-Bernard etwas Anderes als nur eine herkömmliche Verpflegungsstätte zu machen. Ihre Absicht war es, ein Ort für Verpflegung und Erholung aber auch gleichzeitig eine Informations- und Ausstellungszone zu schaffen. Es genügte ihnen nicht, den Automobilisten den gewohnten, üblichen Service einer Autobahnraststätte anzubieten, sondern man wollte das Wallis an einer Autobahnstrecke aufbauen, welche den ganzen Kanton erschliesst.

Die Organisation des Relais du Saint-Bernard unterliegt in der Schweiz einzigartigen Regeln. Der Kanton Wallis hat seine Kompetenzen in Sachen Realisation und Geschäftsführung an eine gemischtwirtschaftliche Organisation abgetreten : die Gesellschaft der Walliser Autobahn-Raststätten AG. Ihre Aufgabe ist es, den Kanton Wallis auf kultureller, touristischer und wirtschaftlicher Ebene anzupreisen. Von den Betreibern (Relais du Saint-Bernard) zieht sie Gebühren ein.

Die Gesellschaft Relais du Saint-Bernard Martigny AG, welcher von der Gesellschaft der Walliser Autobahn-Raststätten AG das Baurecht erteilt wurde, war somit zuständig für die Errichtung und bewirtschaftet die Autobahnraststätte sowie die Tankstellen. Für die Erfüllung ihres Auftrages, sieht die Vereinbarung für die Gesellschaft der Walliser Autobahn-Raststätten AG im Innern der Raststätte eine bestimmte Anzahl m2 vor.

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ZIEL DER GESELLSCHAFT DER WALLISER AUTOBAHN-RASTSTÄTTEN AG

Entsprechend dem Dekret des Grossen Rates vom 16. November 1984, erfüllt die Gesellschaft der Walliser Autobahn-Raststätten AG die dem Kanton von Gesetz auferlegten Aufgaben in Zusam-menhang mit dem Bau und der Bewirtschaftung der an den Wal-liser Nationalstrassen gelegenen Verpflegungsstätten.

Die Gesellschaft hat folgende Ziele :

• Realisierung der Standorte der Verpflegungsstätten entlang der Nationalstrassen :Betreibung (im Rahmen der vom Kanton Wallis erteilten Bewilli-gungen) der Verpflegungsstätten wie Kiosks, mobile Verkaufswa-gen oder Verkaufsstände auf den Rastplätzen des Nationals-trassennetzes.

• Verwaltung (im vom Staat festgesetzten Rahmen) der Infor-mationen und Promotion des Kantons (Informationsstand, braune Signalementstafeln, etc.) entlang der Autobahn.

Im Speziellen erfüllt die Gesellschaft der Walliser Auto-bahn-Raststätten AG ihr Ziel durch den Besitz und die Nutzung von Info-Wallis, eine zentraler Ort der Raststätte von Martina-ch, bestehend aus einer Empfangszone, einer Informationszone und einer Ausstellungszone. Info-Wallis verbreitet ununterbrochen nützliche Informationen für den sich auf der Durchreise befinden-den Automobilisten. Folgende Informationen stehen zur Verfü-gung: Tourismusangebote, Veranstaltungskalender, Reiserouten, Schneebericht, Wetterbericht, Strassenzustandsbericht, Lawinen-bulletin, Wirtschaftsaktualitäten, Sehenswürdigkeiten, Kulturan-lässe. Es handelt sich somit um ein « Empfangszentrum » wo ein erster Kontakt mit dem Kanton Wallis hergestellt wird: der Reisende geniesst das Walliser Ambiente, informiert sich über das touristische Angebot, erhält Auskünfte, nimmt Reservationen vor, etc. Info-Wallis bringt aber auch die regionalen Produkte, das Handwerk und die Industrie zur Geltung und erfüllt so auch die Rolle der « Vitrine des Wallis ». Diese Werbung richtet sich sowohl an den Besucher als auch auf den Durchreisenden der keine Zeit hat die Region zu besuchen. Das Ziel ist es, den Automobilisten dazu zu bringen, im Wallis einen Zwischenhalt einzuschalten und in ihm das Verlangen zu wecken, die Landschaft und die touris-tischen Sehenswürdigkeiten der Region zu erkunden.

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AUSSTELLUNGS-UND ANIMATIONSZONE

Die Ausstellungs- und Animationszone von 150m2, welche sich an zentraler Lage der Raststätte befindet, zeichnet sich vor allem durch seine Wandlungsfähigkeit aus. Die 15 Würfel, welche Bes-tandteil des Fussbodens sind, können bei Bedarf mittels Hydraulik ausgefahren werden. Bei Nichtgebrauch werden sie einfach im Boden versenkt.

11 davon sind Ausstellungsvitrinen, durchsichtig und beleuchtet, die restlichen 4 mit einem taktilen Flachbildschirm ausgestattet. Dieser strahlt unter anderem eine Serie von Bildern über das Wal-lis aus, ausgesucht aus einer Palette von sechs charakteristischen Themen : Region, Tourismus, Kultur, Sport, Freizeit und Tradition.

Die gewählten Materialien unterstreichen die Beziehung zwischen Identität und Moderne : Holz für den Boden, Stahl und Licht für die mobilen Vitrinen. Die Anordnung der Vitrinen begünstigt den Be-sucherfluss vom Eingang Richtung See und vom Laden Richtung Restaurant. Die würfelförmigen Vitrinen passen zum architekto-nischen Konzept des Gebäudes.

Die matte Oberfläche der Vitrinen, welche den Inhalt nicht so-fort preisgibt, regt die Neugier und den Entdeckungsdrang des Besuchers. Die Beleuchtung im Innern bekräftigt den wertvollen Aspekt der Ausstellungsobjekte. Wie bei einer Tischvitrine werden die Objekte hauptsächlich von oben betrachtet.

...EINE KOSTENLOSE PROMOTIONSPLATTFORM

Die Ausstellungszone und die dazugehörigen Einrichtungen (Auss-tellungs- und Projektionsvitrinen, Plasmabildschirme, Ausstel-lungstafeln, Beleuchtungsspots, etc.), sowie die Serviceleistungen der Techniker des Ausstellungsservice der Gesellschaft der Walli-ser Autobahnraststätten AG werden den Ausstellern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Nach Ablauf der Ausstellungsperiode, wird das für die Touch Screen Bildschirme zur Verfügung gestellte Bildmaterial unter der Rubrik « Ausstellungen » archiviert und steht den Besuchern der Raststätte noch während einem Monat zur Ansicht zu Verfügung.

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RESERVATION DER AUSSTELLUNGSFLÄCHE

• Frist : Grundsätzlich werden die Ausstellungen sechs Monate im Voraus oder nach speziellen Vereinbarung angekündigt.

• Dauer : 2 – 4 Wochen, abhängig von Thema, Aktualität oder Verfügbarkeit der Ausstellungsfläche.

MATERIAL DER AUSSTELLER

• Anlieferung : Dienstagmorgen um 09.00 (Datum des verein-barten Ausstellungsstarts).

• Rücknahme : Dienstagmorgen von 08.00 bis 09.00 (Datum des vereinbarten Ausstellungsende).

• Das angelieferte Material kann aus folgenden Gründen zurückgewiesen werden :

> die Qualität entspricht nicht den in diesem Leitfaden beschriebenen Anforderungen> sein Inhalt verfolgt reine Werbezwecke (Markennamen, etc.)> sein Volumen überschreitet die Grösse und Verfügbarkeit der Vitrinen

EINSCHRÄNKUNGEN BETREFFEND ELEKTRONISCHE DATEN

• Die Aussteller sind für die Urheberrechtsabgaben für die gezeig-ten Bilder und Filme verantwortlich.

• Der Ausstellungsservice der Gesellschaft der Walliser Auto-bahn-Raststätten AG hat die freie Auswahl welche Bilder gezeigt werden.

• Das für die Touch Screen und Plasma Bildschirme verwen-dete Anschauungsmaterial (elektronische Dateien oder andere Datenträger) muss 2 Wochen vor Beginn der Ausstellung dem technischen Ausstellungsdienst (Créactif) zugestellt werden.

• Die Dateien werden auf Inhalt (uneingeschränktes Zielpublikum) und Qualität überprüft und dann zur Ausstrahlung freigegeben. Korrekturen und Anpassungen können von den Ausstellern ver-lang werden.

• Die eingereichten Unterlagen können in folgenden Fällen zurückgewiesen werden :

> die Qualität entspricht nicht den in diesem Leitfaden erwähnten Anforderungen> der Inhalt dient zu Werbezwecken (Marken von Produkten, Gegenständen, etc.)> die gezeigten Bilder und Filme stehen nicht in Übereinstimmung mit der Grundphilosophie der Autobahnraststätte> Auszüge könnten die Sensibilität von Besuchern verletzen

VORGEHEN BEI DER ORGANISATION EINER AUSSTELLUNG

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MONTAGE

Die Ausstellungsfläche sowie deren Einrichtungen (Ausstellungsvi-trinen, Bildprojektoren, Plasmabildschirme, Ausstellungstafeln, Beleuchtung, etc.) und die Dienste des Ausstellungsservice der Gesellschaft der Walliser Autobahn-Raststätten AG werden den Ausstellern kostenlos zur Verfügung gestellt.

WICHTIG

Wegen des grossen Besucherandrangs während der Wintermo-nate (Skitourismus) kann während des ersten Trimesters im Jahr nur eine reduzierte Ausstellungs- und Animationszone zur Verfü-gung gestellt werden.

KATEGORIEN VON AUSSTELLERN

Einrichtungen der öffentlichen Hand (kantonale Museen, Me-diathek, Kantonsbibliothek), Wirtschaftsdachverbände, Berufs- und Kulturverbände und regionale Verkehrsvereine nutzen die Ausstellungs- und Animationszone regelmässig als Werbeplatt-form für das Wallis.

Personen, welche an der Durchführung einer Ausstellung in-teressiert sind, oder das Ausstellungsprogramm des Relais du Saint-Bernard kennen möchten, erhalten unter folgender Adresse Auskunft :

CréActif Ltd.Gaël PapilloudRue du Léman 4 / Postfach 7931920 MartinachTél. 027 722 19 [email protected]

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VORBEREITUNG DER AUSSTELLUNGSOBJEKTE

AUSSTELLUNGSVITRINEN

Die 11 Ausstellungsvitrinen stellen die Hauptelemente der Ausstel-lungseinrichtung dar. Sie enthalten die Ausstellungsobjekte jeder neuen Ausstellung. Die Platzierung der Objekte erfolgt durch den Ausstellungsdienst der Autobahnraststätte (in Anwesenheit des Ausstellers oder einer von diesem beauftragten Person), basierend auf dem von der Gesellschaft der Walliser Autobahn-Raststätten AG ausgearbeiteten Ausstellungsprogramm.

> Die ausgestellten Objekte müssen auf den diesem Dokument angehängten Listen aufgeführt sein.> Die Grösse der Ausstellungsobjekte darf die Dimensionen der Vitrinen nicht überschreiten; L 600mm x B 600mm x H 200mm (oder 400mm)> Die Ausstellungsvitrinen sind abgeschlossen.> Ausgestellte Bücher können am Informationsstand zu Verkauf angeboten werden.> Zugelassene Maximallast: 10kg

FUSSBODEN

Die Ausstellungsfläche misst 5m x 10m = 50m2

> Die nicht benötigten Ausstellungs- und/oder Touch-Screen Vi-trinen können im Boden der Ausstellungszone versenkt werden.> Zugelassene Maximallast des Fussbodens: 300kg/m2

• Die Kosten für die Bereitstellung der Ausstellungsobjekte gehen zu Lasten des Ausstellers. Die Anfertigung von Ausstellungsgestellen, das Ausführung von Druckaufträgen (Plakaten), das Zuschneiden von Ausstellungsunterlagen sowie das Zusammenstellen von Text, etc. ist im kostenlosen Angebot der Ge-sellschaft der Walliser Autobahn-Raststätten AG nicht enthalten. Diese Arbeiten können vom technischen Ausstellungsdienst, der Firma CréActif, ausgeführt

werden. Die Aufwendungen werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.

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Vitrinen Touchscreen Bildschirme

PLAN DER AUSSTELLUNGSFLÄCHE

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Touch-Screen Terminal

Ausstellungsvitrine nach Bedarf ausfahrbar

bzw. versenkbar

Präsentationszone für Objekte, Modelle...

Cré

Act

if 20

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DimensonBodenplatten EINGANG

Mar

ché

Val

aisa

n

Mar

ché

Res

taura

nt

815 mm

600 m

m

600 mmDimension

Vitrine innen Tiefe 200 mm

Höhe Vitrine 800 mm

815 m

m

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AUSSTELLUNGSZONE

Vitrinen für allgemeine Informationen (Prospekte, Bücher, Objekte, etc.)

Vier Touch Screen Bildschirme für eine interaktive und didaktische Präsentation.

Selbstklebender Schriftzug mit dem Titel der Ausstellung und/oder dem Logo des Ausstellers.

Plasma Bildschirme für die Aussteller.

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Ausdruck auf selbstklebender, rutschfester Folie für die Bodenplatten.

11 Ausstellungsvitrinen

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TOUCH SCREEN BILDSCHIRME

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TOUCH SCREEN BILDSCHIRME

Die vier Touch Screen Terminals bestehen aus mehreren Rubriken. Mindestens 4 Themen sind vom Aussteller zu definieren. Jedes Thema enthält auf der 1. Seite eine Präsentation (Text) Format A3, gefolgt von ca. 10 Fotos. Drei zusätzliche Rubriken sind möglich, die erste erhält den Link zur Homepage des Ausstellers, die zweite ist für die Präsentation einer Pdf Datei vorgesehen (Flyer, Broschüre) und die letzte beinhaltet ein Puzzle.

Einzureichendes Datenmaterial für die Rubriken :- Logo/s - Titel- 1 Foto pro Rubrik

Einzureichendes Datenmaterial pro Thema : - 10 Fotos (hohe Qualität) - Textdatei Pdf A3, Vorstellung des Themas - 1 bis 2 Videos mit hoher Auflösung

Einzureichende Informationen für den Link zur Internetseite :- Internetadresse des Ausstellers

Einzureichende Dokumente für den Pdf Viewer :- Pdf Datei/en

Einzureichende Dateien für das Puzzle :- 4 Fotos in hoher Qualität

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PLASMA BILDSCHIRME

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PLASMA BILDSCHIRME

Drei grosse Plasma Bildschirme stehen Ihnen für Präsentationen zur Verfügung.

Einzureichende Dateien :- je ein Präsentationsvideo in hoher Auflösung pro Bildschirm- Logound / oder- je 10 Fotos in hoher Qualität pro Bildschirm- Logo

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VITRINEN

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Dem Aussteller stehen 11 Ausstellungsvitrinen zur Verfügung. Der Aussteller enscheidet wieviele er davon be-nutzen will. Es gibt 4 verschiedene Arten diese zu nutzen :

1. Ausdruck auf lichtdurchlässiger Selbstklebefolie zur Anbringung auf der Oberfläche der Vitrine. 2. Präsentation von Ausstellungsobjekten im Innern der Vitrine (Innenmasse L. 700 x B. 700 x H. 200/400 mm). 3. Ausdruck auf lichtdurchlässiger Selbstklebefolie zur Anbringung auf der Oberfläche der Vitrine mit Ausschnitten, welche die Sicht auf die in der Vitrine platzierten Ausstellungsobjekte zulassen. 4. Ausdruck auf lichtdurchlässiger Selbstklebefolie zur Anbringung auf der Oberfläche der Vitrine mit Ausschnitten, welche Blick auf Druckbilder im Innern der Vitrine zulassen.

1. Einzureichende Dateien :- Pdf für Ausdruck im Format 700 x 700 mmoder- Foto mit hoher Auflösung

2. Einzureichende Informationen :- Dimensionen der Ausstellungsobjekte und gewünschte Anordnung

3. Einzureichende Dateien :- Pdf für Ausdruck im Format 700 x 700 mm- Dimension der Ausstellungsobjekte und gewünschte Anordnung- Fotos der Objekteoder- Fotos in hoher Auflösung- Dimension der Ausstellungsobjekte und gewünschte Anordnung- Fotos der Objekte

4. Einzureichende Dateien :- Pdf für Ausdruck im Format 700x 700 mm für die Oberfläche der Vitrine- Pdf für Ausdruck im Format 690 x 690 mm für die innere Flächeoder- Fotos in hoher Auflösung

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AUFDRUCKE AUF DER AUSSENSEITE DER VITRINEN

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AUFDRUCKE AUF DER AUSSENSEITE DER VITRINEN

Es besteht die Möglichkeit, ihr Logo und/oder den Titel der Ausstellung auf der Aussenseite der Vitrinen in Form eines selbstklebenden Foliendrucks anzubringen.

Einzureichende Dateien :- Pdf für Ausdruck im Format Breite 700mm und bis Höhe 700mm oder - Logo im Format vektoriell, Fotos, Text, etc.

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AUFDRUCKE AUF DEN BODENPLATTEN

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Es besteht die Möglichkeit eine graphische Präsentation auf dem Fussboden, ausgedruckt auf rutschfester Selbstklebefolie (bis 12 Platten), anzubringen.

Einzureichende Dateien :- Pdf zum Ausdruck im Formt 815 x 815 mm oder- Foto mit hoher Auflösung

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ANIMATION

Die Aussteller haben die Möglichkeit, die Ausstellung mit der Zustimmung der Gesellschaft der Walliser Autobahn-Rastätten AG zu animieren.

VERKAUF

Ohne spezielle Genehmigung der Gesellschaft der Walliser Autobahnraststätten AG ist es den Ausstellern nicht erlaubt, in Zusammenhang mit der Ausstellung stehende Produkte selber zu verkaufen. Die Angestellten des Informationss-tandes der Autobahnraststätte sind ermächtigt, Produkte die im Zusammen-hang mit der touristischen Vermarktung des Wallis stehen zu verkaufen. Dazu gehören: Karten und Abonnemente Wallis Ski-Card, Autobahnvignetten, Wan-derkarten oder Tourismusbroschüren. Ausserdem fungiert Info-Wallis auch als Wechselstube. Der Schalter von Info-Wallis ist zudem auch ermächtigt, Produkte die im Zusammenhang mit der aktuellen Ausstellung stehen sowie die Produkte aus den Vitrinen des Walliser Handwerks zu verkaufen.

WERBUNG

Ausstellungen und Animationen welche zu Werbezwecken dienen sind verboten.

VERSICHERUNG

Sachschäden, Diebstahl :Die Betreiber und die Benutzer verfügen über eine der Nutzung ihrer Fläche bzw. Ihren Ausstellungsobjekten entsprechende Versicherung.

Von der Gesellschaft der Walliser Autobahnraststätten AG abgeschlossene Versi-cherungen :

Liegenschaftsversicherung : Feuer, Wasserschäden, Diebstahl mit Einbruch, Glas-bruch Maschinenbruchversicherung : extern verursachte Schäden und Nutzungsschäden an den 15 Ausstellungsvitrinen der Autobahnraststätte (gem. Liste). Deckung von Feuerrisiko, Diebstahl und Wasserschäden durch die Grunddeckung der Lie-genschaftsversicherung. Versicherung der Informatikanlagen IETI : Schäden verursacht durch menschliches Verschulden, Sabotage, Kurzschluss/Überspannung, Fremdkörper, Vibration, Umsturz, Fall, als Folge von Feuer, Diebstahl, oder Wasserschäden an den Plas-mabildschirmen und TFT und an anderen Geräten gem. Liste Betriebshaftpflichtversicherung : Körperverletzung und Materialschäden; Selbst-behalt bei Materialschäden

Die ausgestellten Objekte und das von Dritten zur Verfügung gestellte Ausstellungs-material stehen unter derer Verantwortung und sind durch die Gesellschaft der Walliser Autobahn-Raststätten AG nicht versichert.

VERTRAG

Die Aussteller schliessen mit der Gesellschaft der Walliser Autobahn-Raststätten AG einen Ausstellungsvertrag ab. Dieser regelt die Art, den Titel und die Dauer der Ausstellung. Das vorliegende Dokument ist Bestandteil dieses Vertrages. Ein Muster des Rahmenvertrags liegt bei.

VERSCHIEDENES

Das vorliegende Dokument unterliegt den Gesetzen, Reglementen und Verträ-gen welche die Autobahnrasstätte Relais du Saint-Bernard regeln. Die Benutzer und Organisatoren von Ausstellungen verpflichten sich, sämtliche in diesem Re-glement behandelten Punkte sowie im Laufe der Ausstellung eventuell auftre-tende Fragen direkt mit der Gesellschaft der Walliser Autobahn-Raststätten AG zu regeln.

KONDITIONEN

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INFORMATIONEN UND NÜTZLICHE ADRESSEN

ÖFFNUNGSZEITEN DER RASTSTÄTTE

Die Autobahnraststätte ist vom 1. Januar bis 31. Dezember täglich geöffnet, Sonntage und Feiertage eingeschlossen.

ÖFFNUNGSZEITEN INFO-VALAIS, TANKSTELLE UND RESTAURANT

« Marché Valaisan » / Valocto AG von 06.00 bis 22.00Restaurant « Marché » Coop von 06.00 bis 23.00Stand Wallis-Information von 08.00 bis 19.00Tankelle und Tankstellenshop Shell von 06.00 bis 22.00Tankautomaten von 22.00 bis 06.00

PROGRAMM UND RESERVATIONEN, TECHNISCHER AUSSTELLUNGSDIENST

CréActif Ltd.Gaël PapilloudRue du Léman 4 / Postfach 7931920 MartinachTél. 027 722 19 [email protected]

TOURISMUSINFORMATION

Stand Valais-Information-WallisLe Restoroute1920 MartinachTél. 027 723 25 [email protected]

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ZUR ERINNERUNG

Die Dateien sind in bestmöglichem Format und Auflö-sung einzureichen, sie werden bei Bedarf vom tech-nischen Ausstellungsdienst bearbeitet.

Die Dateien sind zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn an den technischen Ausstellungsdienst einzureichen. Die Ausstellungsobjekte, Prospekte, Flyer, etc. sind am Aufbautag direkt in die Raststätte Relais du Saint-Ber-nard zu liefern.

Es dürfen nur die vorhandenen technischen Einrich-tungen für die Präsentation der Ausstellung verwendet werden.

Der Auf- und Abbau der Ausstellungen geht zu Lasten der Gesellschaft der Walliser Autobahn-Raststättten AG.

Die Ausstellungszone und die technischen Einrichtun-gen werden den Ausstellern gratis zur Verfügung ges-tellt.

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Ausgabe 2016

CréActifRue du Léman 4 • 1920 Martigny • Tél. 027/722 19 30 • [email protected]