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Gut beschützt, gut versorgt Gesetzliche Unfallversicherung Wir sind da, bevor Sie uns brauchen. Schüler-Unfallversicherung Informationen für Eltern von Schulanfängern

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Page 1: GUV-SI 8008 - Schul-Information 'Schüler ... · Kindes sollte der DIN 58124 entspre-chen und leicht genug sein, damit es sich schnell bewegen kann und nicht unter dem Gewicht leidet

Gut beschützt, gut versorgt

Gesetzliche

Unfallversicherung

Wir sind da, bevor Sie uns brauchen.

Schüler-UnfallversicherungInformationen für Eltern von Schulanfängern

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Herausgeber

Bundesverband der UnfallkassenFockensteinstraße 1, 81539 Münchenwww.unfallkassen.de

© Juni 2005Alle Rechte vorbehaltenPrinted in Germany

Fotos:Deutsche Verkehrswacht e.V.Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. BonnProject PhotosUnfallkasse Schleswig-Holstein

Zu beziehen unter Bestell-Nr. GUV-SI 8008 vomzuständigen Unfallversicherungsträger, siehevorletzte Umschlagseite.

Weitere Informationen zur Sicherheit Ihres Kindes erhalten Sie auf folgender Internet-Seite:www.unfallkassen.de

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Sie erwarten zu Recht, dass Ihr Kind in derSchule keine Unfälle erleidet und gesundbleibt. Die Lehrerinnen und Lehrer habendie Aufgabe, sich auch in dieser Hinsichtintensiv um Ihr Kind zu kümmern. Dieschulischen Einrichtungen sind in derRegel so gestaltet, dass die Unfallgefahrmöglichst gering ist.

Eine lückenlose Betreuung und Absiche-rung Ihres Kindes ist aber weder möglichnoch wünschenswert. Kinder brauchenihren Spielraum – im Unterricht, in Pausen,bei Klassenfahrten und auf dem Schulweg.

Deswegen sind – trotz aller Vorsorgemaß-nahmen – Unfälle nie völlig auszuschließen.Wir – die gesetzliche Schüler-Unfallver-sicherung – sorgen dafür, dass Sie nacheinem Unfall Ihres Kindes zumindestkeine finanziellen Belastungen haben.Denn die Kosten der Schüler-Unfallver-sicherung werden von den Städten, Ge-meinden und Ländern getragen. WederSie noch Ihr Kind müssen also etwasbezahlen.

Diese Broschüre soll Sie als Eltern darüberinformieren, wann, wo und wie gut IhrKind versichert ist. Sie will Ihnen darüberhinaus einige Anregungen geben, was Sieselbst dazu beitragen können, Ihr Kindvor Unfällen und Gesundheitsgefahren zuschützen.

Liebe Eltern,

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Betreuungsmaßnahmen teilnimmt (z.B. Mittagsbetreuung)

■ an rechtlich vorgeschriebenen Maß-nahmen für die Aufnahme an Schulenteilnimmt (Schultauglichkeitsunter-suchung)

Ihr Kind ist außerdem versichert, wenn esWege von und zu dem Ort, wo der Unter-richt oder andere schulische Veranstal-tungen stattfinden, zurücklegt. Für denVersicherungsschutz spielt es keine Rolle,ob der Schulweg zu Fuß, mit Bussen undBahnen, mit dem Fahrrad oder mit demAuto erfolgt. Dies gilt auch bei Fahrge-meinschaften. Der versicherte Weg mussnicht der kürzeste sein, wenn ein andererWeg gewählt wird, der verkehrstechnischgünstiger oder risikoärmer ist.

Wann ist Ihr Kind versichert?

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Bei uns ist ihr Kind gut versichert – sei es in der Schule …

Ihr Kind ist versichert, wenn es:

■ am Unterricht teilnimmt – einschließlichder Pausen

■ schulische Arbeitsgemeinschaften,Neigungs- und Förderungsgruppenbesucht

■ in der Schülermitverwaltung tätig ist■ an sonstigen Schulveranstaltungen

außerhalb der Schule teilnimmt. Dazugehören z. B. Wanderungen, Ausflüge,Besichtigungen, Schulfeiern und Thea-terbesuche, Aufenthalte in Schulland-heimen und Auslandsfahrten, die vonSchulen im Rahmen des Lehrplansdurchgeführt werden (z.B. Schüler-Skikurse)

■ an unmittelbar vor oder nach demUnterricht von der Schule oder imZusammenwirken mit ihr durchgeführten

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Ihr Kind ist nicht gesetzlich gegen Unfallversichert, wenn es

■ im häuslichen Bereich Hausaufgabenmacht

■ sich zu Hause auf den Unterrichtvorbereitet

■ am Nachhilfeunterricht teilnimmt – essei denn, er wird als schulische Ver-anstaltung durchgeführt

■ sich außerhalb des Unterrichts auf demSchulgelände aufhält

■ andere private Tätigkeiten ausübt (wie z.B. Schlafen oder Essen auf einerKlassenfahrt)

Kein Versicherungsschutz besteht außer-dem, wenn Ihr Kind

■ den Schul- oder Heimweg unterbricht,z.B. um einzukaufen oder ein Lokal zubesuchen

■ aus privaten Gründen Umwege macht,z.B. um Freunde zu besuchen

■ den Schul- oder Heimweg aus privatenGründen mehr als zwei Stunden unter-bricht. In diesem Fall ist der restlicheWeg nicht mehr versichert.

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Wann ist Ihr Kind nicht versichert? Wann ist Ihr Kind nicht versichert?

… oder auf dem Schulweg

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Vorrangige Aufgabe der gesetzlichenUnfallversicherung ist die Prävention vonUnfällen und Gesundheitsgefahren. Wirberaten die Schulen und überwachen diesicherheitstechnischen Maßnahmen zurPrävention sowie zur Ersten Hilfe. Darü-ber hinaus unterstützen wir Programmezur Bewegungs- und Gesundheitsförde-rung sowie vieles mehr.

Nach einem Unfall werden unter anderemdie Kosten folgender Leistungen über-nommen:

■ Ärztliche und zahnärztliche Behandlungohne zeitliche Begrenzung

■ Behandlung in Krankenhäusern undRehabilitationseinrichtungen

■ Arznei-, Verband- und Heilmittel(z.B. Krankengymnastik und andereTherapieformen)

■ Pflege zu Hause oder in Heimen■ Einzelunterricht im Krankenhaus oder

zu Hause■ Versorgung mit Hilfsmitteln und Ersatz

von beschädigten Hilfsmitteln (z.B. Brille)

■ Ausstattung mit technischen Unter-richts- und Lernhilfen

■ Hilfen zu einer angemessenen Schulbil-dung sowie Leistungen zur Teilhabe amArbeitsleben

■ Verletztengeld erhalten Schüler, dieaußerhalb der Schulzeit einer bezahltenBeschäftigung nachgegangen sind,wenn kein Arbeitsentgelt gezahlt wird

■ Kinderpflege-Verletztengeld erhaltenberufstätige Eltern, wenn es erforder-lich ist, zur Beaufsichtigung, Betreuung

oder Pflege eines Kindes unter zwölfJahren zu Hause zu bleiben

■ Versichertenrente, wenn 26 Wochennach dem Unfall noch wesentlicheGesundheitsschäden bestehen.

Dies sind nur einige Beispiele, die zeigensollen, dass Ihr Kind nach einem Unfallbestmöglich versorgt ist. Über denGesamtumfang unserer Leistungen unddie gesetzlichen Voraussetzungen, dieerfüllt sein müssen, informieren wir Siegerne ausführlich. Wie Sie uns erreichen,entnehmen Sie bitte der vorletzten Seite.

Was leistet die Schüler-Unfallversicherung?

6 Trotz aller Vorsorgemaßnahmen sind Unfälle nie auszuschließen

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Falls Ihr Kind in der Schule oder bei schu-lischen Veranstaltungen einen Unfallhatte, wissen die Lehrerinnen und Lehrer,was zu tun ist.Verunglückt Ihr Kind auf dem Schulweg,teilen Sie dem Arzt/der Ärztin unbedingtmit, dass es sich um einen Schulweg-unfall handelt. Ihr Kind kommt dann beiBedarf schnellstmöglich in fachärztlicheBehandlung oder in ein Krankenhaus, das

auf Unfallverletzungen spezialisiert ist.Ihre Krankenversicherungskarte bzw.Angaben zu Ihrer privaten Krankenver-sicherung sind nicht erforderlich, dennÄrzte und Krankenhäuser rechnen direktmit uns ab. Nach einem Schulunfall fälltauch keine Praxisgebühr an. Bitte infor-mieren Sie nach dem Unfall so schnell wiemöglich die Schule Ihres Kindes, damit sieuns den Unfall melden kann.

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Was ist zu tun, wenn Ihr Kind einen Unfall hatte?

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Erfahrene Kinderpsychologen, Pädagogenund Verkehrssicherheitsexperten habenfür Sie die folgenden Hinweise zusam-mengestellt. Sie erheben natürlich keinenAnspruch auf Vollständigkeit, sondernsollen Ihnen lediglich einige Anregungengeben, wie Sie Ihr Kind vor Gefahrenbewahren können.

Was können Sie selbst tun, um Ihr Kind zu schützen?

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Lob oder Belohnung fördern sicherheitsbewusstes Verhalten

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■ Versuchen Sie, Ihrem Kind ein gutesVorbild zu sein. Denn Ihr richtiges (undleider auch falsches) Verhalten prägt IhrKind am stärksten.

■ Zeigen Sie Ihrem Kind in Alltagssitua-tionen, wie man Gefahren erkennt,vermeidet oder bewältigt.

■ Loben oder belohnen Sie Ihr Kind, wennes sich richtig und sicherheitsbewusstverhält.

■ Unterweisen Sie Ihr Kind in kleinenSchritten, damit es nicht überfordert ist.

■ Wiederholen Sie Ihre Hinweise immerwieder, und üben Sie richtiges Verhal-ten konsequent ein.

■ Geben Sie Ihrem Kind möglichst kon-krete Handlungstipps und verzichtenSie auf allgemeine Gefahrenhinweise.

■ Bringen Sie Ihrem Kind gezielt bei, wiees mit Risiken umgeht. Denn Sie kön-nen es nicht ständig vor allen Gefahrenschützen.

■ Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind einGespür für Gefahren bekommt, richtigreagieren und sich entsprechend be-wegen kann.

■ Achten Sie darauf, dass die Spiel- undSportgeräte Ihres Kindes sowie andereGegenstände, mit denen es umgeht,sicher sind.

■ Informieren Sie sich (z. B. bei den Leh-rern), welche Kleidung für Ihr Kind –besonders im Sportunterricht – zweck-mäßig ist.

■ Auf Kordeln, Schlüsselbänder und langeSchals sollte verzichtet werden.

■ Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind füralles, was es tut, genügend Zeit hat.Denn Zeitdruck kann Angst und Stresserzeugen.

■ Stellen Sie sich, wenn es Ihnen zeitlichmöglich ist, als Schulweghelfer oderSchulbusbegleiter zur Verfügung.

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Sicher in der Schule und Zuhause

Ihr Kind sollte immer genügend Zeit haben,

sonst können Angst und Stress entstehen

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■ Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kindden Schulweg mehrfach ab. Zeigen Sieihm, wo man geht, wie man Straßensicher überquert und dass Fußgänger-überwege am sichersten sind.

■ Suchen Sie für Ihr Kind den sichersten –und nicht unbedingt den kürzesten –Schulweg.

■ Üben Sie mit Ihrem Kind immer wieder,wie es Gefahren auf dem Schulwegerkennt, vermeidet oder bewältigt.

■ Achten Sie darauf, dass Ihr Kind aufdem Schulweg helle, auffallende Klei-dung trägt.

■ Sorgen Sie dafür, dass in der dunklenJahreszeit an der Kleidung und derSchultasche Ihres Kindes Reflektorenangebracht sind, damit es von Auto-und Zweiradfahrern rechtzeitig gesehenwird.

■ Die Schultasche/der Schulranzen IhresKindes sollte der DIN 58 124 entspre-chen und leicht genug sein, damit essich schnell bewegen kann und nichtunter dem Gewicht leidet (höchstensein Zehntel des Körpergewichts).

■ Achten Sie darauf, dass Ihr Kind genü-gend Zeit für den Schulweg hat.

■ Erkundigen Sie sich in der Schule oderbei der Gemeinde/Stadt/Polizei nachSchulwegplänen bzw. regen Sie dieErstellung solcher Pläne an.

Tipps für den Schulweg zu Fuß

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Helle Kleidung und Reflektoren an der Schultasche machen Ihr Kind besser sichtbar

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Tipps für den Schulweg mit Bussen oder Bahnen

■ Begleiten Sie Ihr Kind mehrfach, falls esmit öffentlichen Verkehrsmitteln zurSchule fährt.

■ Sagen und zeigen Sie Ihrem Kind ins-besondere, dass es� nicht an der Bordsteinkante auf den

Bus wartet,� sich beim Ein- und Aussteigen vom

Gedränge fern hält,� erst an den Bus herantritt, wenn sich

die Türen geöffnet haben,� während der Fahrt nicht aufsteht oder

herumtollt,

� sich, falls kein Sitzplatz vorhanden ist,während der Fahrt festhält,

� nicht vor oder hinter dem Bus dieStraße überquert, sondern wartet, bisder Bus abgefahren ist,

� bei Straßenbahnen erst auf die Straßetritt, wenn die Bahn gehalten hat unddie Autos stehen geblieben sind,

� bei S- und U-Bahnen nie an der Bahn-steigkante warten darf.

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Kinder sollten erst an den Bus herantreten, wenn sich die Türen geöffnet haben

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■ Kaufen Sie Ihrem Kind ein Fahrrad, dasin jeder Beziehung verkehrssicher istund auf dem die Schultasche sicherbefördert werden kann.

■ Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind auf demFahrrad immer helle, auffallende Klei-dung trägt, damit es frühzeitig vonAutofahrern gesehen wird.

■ Üben Sie mit Ihrem Kind Aufsteigen,Absteigen, Kurvenfahren usw. zunächstaußerhalb des Straßenverkehrs undanschließend im Verkehr.

■ Kaufen Sie gemeinsam mit Ihrem Kindeinen Fahrradhelm und tragen Sie stetsauch selbst einen Helm.

■ Nutzen Sie gemeinsame Fahrradaus-flüge dafür, Ihr Kind immer wieder aufmögliche Gefahren hinzuweisen.

■ Grundschulkinder als Radfahrer sind inder Regel den komplexen Anforderun-gen des Straßenverkehrs nicht gewach-sen. Sie sollten daher erst nach derschulischen Radfahrausbildung mitdem Fahrrad zur Schule fahren.

■ Wählen Sie für Ihr Kind den sichersten –und nicht unbedingt den kürzesten –Weg zur Schule (möglichst nur Rad-wege und verkehrsarme Straßen).

■ Üben Sie mit Ihrem Kind mehrfach denSchulweg ein.

Tipps für den Schulweg mit dem Fahrrad

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Fahrradhelm und auffallende Kleidung verbessern die Sicherheit Ihres Kindes

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■ Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind durchkindgerechte Rückhaltesysteme (Kin-dersitze/-gurte) im Auto gesichert ist.Die Schultasche sollte im Fußbereichoder im Kofferraum transportiert wer-den.

■ Lassen Sie Ihr Kind immer auf der Geh-steigseite ein- und aussteigen.

■ Verhalten Sie sich auf der Fahrt zurSchule und zurück stets vorbildlichgegenüber anderen, vor allem gegen-über „schwächeren“ Verkehrs-teilnehmern (Fußgänger, Radfahrer,Kinder, ältere Menschen).

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Tipps für den Schulweg mit dem Auto

Achten Sie auf der Fahrt auf Kinder und andere „schwächere“ Verkehrsteilnehmer

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Ihr Kind ist nicht nur in der Schule bei unsversichert, sondern bereits während desBesuches von Tageseinrichtungen.Wenn Ihr Kind später eine beruflicheSchule besucht oder an einer Hochschuleoder Fachhochschule studiert, steht esebenfalls unter unserem Versicherungs-schutz.

Gut versichert – von der Kinderkrippe

bis zum Studienabschluss

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Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an den örtlich zuständigen Träger der Schüler-Unfallversicherung:

Baden-Württemberg

Unfallkasse Baden-Württemberg,Hauptsitz Stuttgart:Augsburger Straße 700, 70329 Stuttgart,Tel. (07 11) 93 21-0, Fax (07 11) 93 21-500.Sitz Karlsruhe:Waldhornplatz 1, 76131 Karlsruhe, Tel. (07 21) 60 98-1, Fax (07 21) 60 98-400

Bayern

Bayerischer Gemeindeunfallversicherungs-verband, Ungererstraße 71, 80805 München,Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-135

Bayerische Landesunfallkasse,gleiche Anschrift

Unfallkasse München,Müllerstraße 3, 80469 München,Tel. (0 89) 2 33-2 80 94, Fax (0 89) 2 33-2 64 84

Berlin

Unfallkasse Berlin,Culemeyerstraße 2, 12277 Berlin-Marienfelde,Tel. (0 30) 76 24-0, Fax (0 30) 76 24-11 09

Brandenburg

Unfallkasse Brandenburg,Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,Tel. (03 35) 52 16-0, Fax (03 35) 54 73 39

Bremen

Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen,Walsroder Straße 12–14, 28215 Bremen,Tel. (04 21) 3 50 12-0, Fax (04 21) 3 50 12-14

Hamburg

Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg, Spohrstraße 2, 22083 Hamburg,Tel. (0 40) 2 71 53-0, Fax (0 40) 2 70 69 87

Hessen

Unfallkasse Hessen,Opernplatz 14, 60313 Frankfurt,Tel. (0 69) 2 99 72-233, Fax (0 69) 2 99 72-207

Mecklenburg-Vorpommern

Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern,Wismarsche Straße 199, 19053 Schwerin,Tel. (03 85) 51 81-0, Fax (03 85) 51 81-111

Niedersachsen

Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband, Berliner Platz 1C, 38102 Braunschweig, Tel. (05 31) 2 73 74-0, Fax (05 31) 2 73 74-40

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,Tel. (05 11) 87 07-0, Fax (05 11) 87 07-188

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg, Gartenstraße 9, 26122 Oldenburg,Tel. (04 41) 77 90 90, Fax (04 41) 7 79 09 50

Landesunfallkasse Niedersachsen,Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,Tel. (05 11) 87 07-0, Fax (05 11) 87 07-202

Nordrhein-Westfalen

Rheinischer Gemeindeunfallversicherungs-verband, Heyestraße 99, 40625 Düsseldorf, Tel. (02 11) 28 08-0, Fax (02 11) 28 08-119

Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe, Salzmannstraße 156, 48159 Münster,Tel. (02 51) 21 02-0, Fax (02 51) 21 85 69

Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen,Ulenbergstraße 1, 40223 Düsseldorf,Tel. (02 11) 90 24-0, Fax (02 11) 90 24-180

Rheinland-Pfalz

Unfallkasse Rheinland-Pfalz,Orensteinstraße 10, 56626 Andernach,Tel. (0 26 32) 9 60-0, Fax (0 26 32) 9 60-311

Saarland

Unfallkasse Saarland,Beethovenstraße 41, 66125 Saarbrücken, Tel. (0 68 97) 97 33-0, Fax (0 68 97) 97 33-37

Sachsen

Unfallkasse Sachsen,Rosa-Luxemburg-Straße 17a, 01662 Meißen,Tel. (0 35 21) 7 24-0, Fax (0 35 21) 7 24-111

Sachsen-Anhalt

Unfallkasse Sachsen-Anhalt,Käsperstraße 31, 39261 Zerbst,Tel. (0 39 23) 7 51-0, Fax (0 39 23) 7 51-333

Schleswig-Holstein

Unfallkasse Schleswig-Holstein,Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel,Tel. (04 31) 64 07-0, Fax (04 31) 64 07-250

Thüringen

Unfallkasse Thüringen,Humboldtstraße 111, 99867 Gotha,Tel. (0 36 21) 7 77-0, Fax (0 36 21) 7 77-111

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Bestell-Nr. GUV-SI 8008 (bisher GUV 20.47)