haftung versicherung architekten

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Herzlich Willkommen beim heutigen Seminar! Haftung und Versicherung der Architekten und Ingenieure Referent: Ass. jur. Ulrich Langen Justiziar der AIA AG, Geschäftsführer der Dienstleistungsgesellschaft für Architekten und Ingenieure mbH

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Gastvortrag am Fachgebiet Planungs- und Bauökonomie, Herr Langen

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Page 1: Haftung Versicherung Architekten

Herzlich Willkommen beim heutigen Seminar!

Haftung und Versicherung der Architekten und Ingenieure

Referent: Ass. jur. Ulrich Langen

►Justiziar der AIA AG,

►Geschäftsführer der Dienstleistungsgesellschaft für Architekten und Ingenieure mbH

Page 2: Haftung Versicherung Architekten

Themenübersicht

Vorstellung der AIA AG

Haftung• Rechtsgrundlagen der Haftung• Haftung beim genehmigungsfreien Bauen• Haftung beim genehmigungsfreien Bauen• gesamtschuldnerische Haftung der

Baubeteiligten • Verjährungsfragen• Beweislastverteilung

mit Beispielen und Bauschadenforschungsergebnissen

Page 3: Haftung Versicherung Architekten

Themenübersicht

Versicherung• Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung

• Einschränkungen des • Einschränkungen des Versicherungsschutzes

• Verhalten im Schadenfall• Versicherungsmöglichkeiten

Page 4: Haftung Versicherung Architekten

die AIA AG

Architekten / Ingenieure

Versicherer

Page 5: Haftung Versicherung Architekten

die AIA AG

� 1976 gegründet� Europas größte Versichertengemeinschaft

mit rd. 70.000 Architekten/Ingenieuren� umfassende und transparente

VersicherungslösungenVersicherungslösungen� Schwerpunkt:

Berufshaftpflichtversicherung� hohe Beratungskompetenz� qualifizierte uns schnelle Hilfe im

Schadenfall

Page 6: Haftung Versicherung Architekten

unsere Serviceleistungen

� Rechtsdienstleistungen• Musterverträge• Vertragsprüfung• Bonitätsauskunft• Anwaltstelefon*• Anwaltstelefon*• außergerichtliche Streitbeilegung• Honorarberatung*• HonorarVerrechnungsStelle*• = nur durch die Dienstleistungsgesellschaft für

Architekten und Ingenieure mbH

Page 7: Haftung Versicherung Architekten

unsere Serviceleistungen

� Software

• Bautagebuch

• Büromanagement

• Mengenermittlung• Mengenermittlung� technische Dienstleistungen

• Bodengutachten

• Blower-Door-Test

• Gebäudethermografie

Page 8: Haftung Versicherung Architekten

Rechtsgrundlagen der Haftung

� Werkvertragsrecht §§ 631ff BGB� Garantien § 443 BGB analog� vorvertragliche Haftung § 311 II BGB� Verletzung von Nebenpflichten § 241 � Verletzung von Nebenpflichten § 241

II BGB� unerlaubte Handlung § 823 BGB� Überschreitung der Vollmacht § 179

BGB (falsus procurator)

Page 9: Haftung Versicherung Architekten

Rechtsgrundlagen der Haftung

Werkvertragsrecht §§ 631ff BGB• Vertragsabschluss• Mangelbegriff § 633 BGB• Rechtsfolgen § 634 BGB• Rechtsfolgen § 634 BGB

−Nacherfüllung § 635 BGB−Selbstvornahme und Aufwendungsersatz

§ 637 BGB−Rücktritt oder Minderung

§§ 636, 323, 326 V, 638 BGB−Schadenersatz

§§ 636,280,281,283,284, 311a BGB

Page 10: Haftung Versicherung Architekten

Rechtsgrundlagen der Haftung

Vertragsabschluss

• mündlicher / konkludenter Vertrag

• Formularvertrag

−−Maßstab: §§ 305 – 310 BGB

Schutz des Verbrauchers

vor einseitiger Benachteiligung

• Individualvertrag

Page 11: Haftung Versicherung Architekten

Rechtsgrundlagen der Haftung

Mangelbegriff § 633 BGB• Sachmangel

Das Werk ist frei von Mängeln, wenn es− die im Vertrag vereinbarte

Sollbeschaffenheit hatSollbeschaffenheit hat− sich für die nach dem Vertrag

vorausgesetzte Verwendung eignet− es sich für die gewöhnliche

Verwendung eignet

Page 12: Haftung Versicherung Architekten

Rechtsgrundlagen der Haftung

Mangelbegriff § 633 BGB• Rechtsmangel

Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte keine oder nur die im Vertrag geregelten Rechte gegen den Vertrag geregelten Rechte gegen den Besteller geltend machen können.

Page 13: Haftung Versicherung Architekten

Rechtsgrundlagen der Haftung

Rechtsfolgen § 634 BGB• Nacherfüllung § 635 BGB Wahlrecht des

Unternehmers: Mangelbeseitigung oder Neuerstellung

• Selbstvornahme und Aufwendungsersatz §• Selbstvornahme und Aufwendungsersatz §637 BGB

• Rücktritt o. Minderung §§ 636, 323, 326V, 638 BGB

• Schadenersatz §§ 636,280,281,283, 284, 311a BGB

Page 14: Haftung Versicherung Architekten

Rechtsgrundlagen der Haftung

Rechtsfolgen § 634 BGB

In allen Fällen: angemessene Fristsetzung;

Ablehnungsandrohung ist im Gegensatz zur VOB beim BGB-Vertrag nicht erforderlich!

Page 15: Haftung Versicherung Architekten

Rechtsgrundlagen der Haftung

Garantien § 443 analog

•Beschaffenheitsgarantie

•Haltbarkeitsgarantie

Haftungsbeschränkung/-ausschluss

nicht möglich! § 444 BGB

Kein Versicherungsschutz!

Page 16: Haftung Versicherung Architekten

Bauschadenforschungsergebnis

Maß- / Be-rechnungsfehler

15%

mehrere Schäden

13% Risse / Einstürze12%

sonstiges10%

Bauschadenschwerpunkte

Feuchtigkeit 21%

vorschrifts- / auftragswidrig

17%

Genehmigungs-fähigkeit

5%

Materialver-änderungen

4%Personen-schäden

3%

Page 17: Haftung Versicherung Architekten

Schadenverteilung nach BauteilenDecken/

Fußböden10%mehrere Bauteile

14%

Wände13%

Dächer9%

Fenster/Türen/erdberührte

Bauteile

Bauschadenforschungsergebnis

Fenster/Türen/Wintergärten

6%

Haustechnik6%

wirtschaftliche Einbußen

5%Außenanlagen

4%

Wärme-/Schallisolierung

3%Terrassen/

Balkone3%

Garagen/Tiefgaragen

3%Treppen

2%

Lage des Gebaudes

2%

Bauteile16%

Baustellen-absicherung

2%

sonstigeBauteile

2%

Page 18: Haftung Versicherung Architekten

Rechtsgrundlagen der Haftung

�Werkvertragsrecht §§ 631ff BGB�Garantien § 443 BGB analog�vorvertragliche Haftung § 311 II BGB�Verletzung von Nebenpflichten § 241 �Verletzung von Nebenpflichten § 241 II BGB

�unerlaubte Handlung § 823 BGB�Überschreitung der Vollmacht § 179 BGB (falsus procurator)

Page 19: Haftung Versicherung Architekten

Rechtsgrundlagen der Haftung

Vorvertragliche Haftung § 311 II BGB...

(2) Ein Schuldverhältnis entsteht auch

durchdurch

1. die Aufnahme von

Vertragsverhandlungen,

2. die Anbahnung eines Vertrags ...,

3. ähnliche geschäftliche Kontakte.

Page 20: Haftung Versicherung Architekten

Rechtsgrundlagen der Haftung

Verletzung von Nebenpflichten § 241 II BGB...

(2) Das Schuldverhältnis kann nach (2) Das Schuldverhältnis kann nach

seinem Inhalt jeden Teil zur

Rücksicht auf die Rechte,

Rechtsgüter und Interessen des

anderen Teils verpflichten.

Page 21: Haftung Versicherung Architekten

Rechtsgrundlagen der Haftung

Schadensersatzpflicht § 823 BGB (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das

Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zu Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Page 22: Haftung Versicherung Architekten

Rechtsgrundlagen der Haftung

Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht § 179 BGB (1) Wer als Vertreter einen Vertrag ge-

schlossen hat, ist, sofern er nicht seine schlossen hat, ist, sofern er nicht seine

Vertretungsmacht nachweist, dem an-

deren Teile nach dessen Wahl zur Er-

füllung oder zum Schadensersatz

verpflichtet, wenn der Vertretene die

Genehmigung des Vertrages verweigert.

Page 23: Haftung Versicherung Architekten

Haftung beim genehmigungsfreien Bauen

Risiken & Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung • Einhaltung öffentlich-rechtlicher

BauvorschriftenBauvorschriften• länderübergreifende Tätigkeit• Teilleistungen

Page 24: Haftung Versicherung Architekten

Haftung beim genehmigungsfreien Bauen

Risiken & Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung • Aufklärungs- und Beratungspflichten

− Auswahl des richtigen Verfahrens− Auswahl des richtigen Verfahrens− Befreiungsantrag bei Abweichung vom

Bebauungsplan− bei Rechtsfragen: Einschaltung eines

Rechtsanwalts

Page 25: Haftung Versicherung Architekten

Haftung beim genehmigungsfreien Bauen

Risiken und Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung • Nachbarwiderstand

−Wegfall der Schutzfunktion der Baugenehmigung Baugenehmigung

−psychologischer Effekt durch fehlende hoheitliche Bestätigung

−Verzögerung der Baumaßnahme −zusätzliche Kosten durch Prozessverfahren −Abrissverfügung−auf Dauer gestörtes Nachbarverhältnis

Page 26: Haftung Versicherung Architekten

gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten

GrundlagenArchitektSonderfachleute BauherrIngenieur für HaustechnikBodengutachterStatikerStatikerHandwerkerRohbauunternehmerZimmermannDachdeckerMalerFliesenlegerElektrikerSchreinerHeizungs- / Sanitärinstallateur

Page 27: Haftung Versicherung Architekten

gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten

Ausgleichspflicht gem. § 426 BGB(1)Die Gesamtschuldner sind im Verhältnisse zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den übrigen zur Ausgleichung verpflichteten Schuldnern zu tragen.(2) Soweit ein Gesamtschuldner den Gläubiger befriedigt und von den übrigen Schuldnern Ausgleichung verlangen kann, geht die Forderung des Gläubigers gegen die übrigen Schuldner auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum Nachteile des Gläubigers geltend gemacht werden.

Page 28: Haftung Versicherung Architekten

gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten

Folgerungen:

• Haftung auch für Fehler anderer

• Konkursrisiko• Konkursrisiko

• Regress

Page 29: Haftung Versicherung Architekten

Verjährung

Fristen

• 2 Jahre gemäß Architektenvertrag ???

• 4 Jahre gemäß § 13 Ziff. 4 VOB Teil B

• 5 Jahre gemäß § 634a BGB• 5 Jahre gemäß § 634a BGB

• 3 Jahre gemäß § 195 BGB

• 10 Jahre gemäß § 199 III Ziff. 1 BGB

• 30 Jahre gemäß § 199 II BGB

• 30 Jahre gemäß § 199 III Ziff. 2 BGB

Page 30: Haftung Versicherung Architekten

Verjährung

Werkvertragsrecht § 634a BGB• grundsätzlich: 2 Jahre• bei Bau-, Planungs- und Objektüber-wachungsleistungen an einem Bauwerk:

5 Jahre5 Jahre• im übrigen (regelmäßige Verjährung):

3 Jahre

• Beginn: Abnahme

Page 31: Haftung Versicherung Architekten

Verjährung

Regelmäßige Frist gem. § 195 BGB�Frist: 3 Jahre�Beginn: am Schluss des Jahres, in dem

• der Anspruch entstanden ist und• der Gläubiger von den den Anspruch • der Gläubiger von den den Anspruch

begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

�Höchstfrist: ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis 10 Jahre ab Entstehung des Anspruchs; ohne Rücksicht hierauf 30 Jahre ab Schadenverursachung

Page 32: Haftung Versicherung Architekten

Verjährung

Frist gem. § 199 II BGB

• Anwendung: Personenschäden

• Frist: 30 Jahre• Beginn: ab Begehung der

Handlung,Pflichtverletzung oder dem schadenauslösenden Ereignis

Page 33: Haftung Versicherung Architekten

Verjährung

Vereinbarungen über Verkürzung

• nicht zulässig bei Haftung wegen

VorsatzVorsatz

• in AGB unzulässig

− bei Bauwerken / Baumaterialien

− bei Personenschäden

Page 34: Haftung Versicherung Architekten

Verjährung

Hemmung der Verjährung §§ 203 ff BGB

• Stundung

• gerichtliches Beweissicherungsverfahren

• Mahnbescheid

• Klageerhebung

• Streitverkündung

Page 35: Haftung Versicherung Architekten

Verjährung

17,1

34,3

17,212,5

8,420

30

40

% d

er S

ch

äden

Zeitpunkt des Schadeneintritts

12,58,4 5,8

2,2 1,5 0,8 0,2

0

10

20

% d

er S

ch

äden

0 1 2 3 4 5 6 7 8 90 = während der Bauzeit1 = bei Abnahme / innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung2 - 9 = Anzahl Jahre nach Fertigstellung

Page 36: Haftung Versicherung Architekten

Beweislastverteilung

Grundsatz:Jede Partei trägt die Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Vorausset-zungen der ihr günstigen Rechtsnorm.zungen der ihr günstigen Rechtsnorm.• objektive Beweislast: Risiko der

Beweislosigkeit• subjektive Beweislast: Beweisführungslast

Page 37: Haftung Versicherung Architekten

Beweislastverteilung

Beweisregeln:

• Anscheinsbeweis

• Umkehr der Beweislast

• Gegenbeweis• Gegenbeweis

Page 38: Haftung Versicherung Architekten

Beweis-wert

Beweismittel Zeit / Kosten

Sachverständigen-gutachten

Zeugen / Parteien

die wichtigsten Beweismittel

Zeugen / Parteien

schriftliche Dokumente

- einseitig

schriftliche Dokumente

- beiderseitig

Page 39: Haftung Versicherung Architekten

Versicherung

Leistung des Versicherers

• Prüfung der Haftpflichtfrage

• Abwehr unberechtigter

Schadensersatzansprüche

• Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatz-verpflichtungen

Page 40: Haftung Versicherung Architekten

Versicherung

Verhalten im Schadenfall (Obliegenheiten) • Anzeigepflicht

- allgemein- in besonderen Fällen wie z. B. Beweissiche-- in besonderen Fällen wie z. B. Beweissiche-

rungsverfahren, Mahnbescheid, Streitver-kündung, Klage

• Aufklärungspflicht• Schadenminderungspflicht• (Anerkenntnis)

Page 41: Haftung Versicherung Architekten

Versicherung

Rechtsfolgen

bei Obliegenheitsverletzung:

• Einschränkung bzw. • Einschränkung bzw. • Verlust des Versicherungsschutzes

Page 42: Haftung Versicherung Architekten

Versicherung

Grenzen des Versicherungsschutzes

• Verstöße vor Vertragsbeginn / während

der Vertragslaufzeit / nach Vertragsende

• bewusste Verstöße gegen Gesetze,• bewusste Verstöße gegen Gesetze,

Vorschriften / pflichtwidriges Verhalten

• Überschreitung des Berufsbildes

Page 43: Haftung Versicherung Architekten

Abhandenkommen von

Sachen

Bis 10% der Versicherungssumme mit SB

250,- € ist die gesetzliche Haftpflicht bei

Sachen der Betriebsangehörigen und

Besuchern sowie Schlüsselverlust

mitversichert

Allmählichkeits-, mitversichert

Leistungsumfang und Zusatzklauseln

Allmählichkeits-,

Tätigkeits-

/Leitungsschäden

mitversichert

Arbeitsgemeinschaften,

Planungsringe

mitversichert

Asbestschäden mitversichert

Page 44: Haftung Versicherung Architekten

Auslandsschäden EU Mitgliedsstaaten, Schweiz, Norwegen,

Island mitversichert; Zusatzklausel möglich

außergerichtliche

Streitbeilegung

alle Formen der außergerichtlichen

Streitbeilegung (wie z.B. Mediation,

Schlichtung, Schiedsgerichtsverfahren,

Adjudikation) sind mitversichert

Leistungsumfang und Zusatzklauseln

Adjudikation) sind mitversichert

Bauausführungs-

leistungen

Zusatzklausel möglich

Bauherrenbeteiligung Zusatzklausel möglich

Datenaustausch, -über-

mittlung, -

bereitstellung

ohne Einschränkung mitversichert

Page 45: Haftung Versicherung Architekten

Fristen, Termine mitversichert, soweit nicht als

Beschaffenheit vereinbart oder garantiert

Generalplanertätigkeit mitversichert

Leistungsumfang und Zusatzklauseln

Gewässerschäden mitversichert

Indexierung Versicherungssummen und Beiträge

werden nach Baupreisindex angepasst

Kosten für Architekten-

/ Ingenieurleistungen

Zusatzklausel möglich

Page 46: Haftung Versicherung Architekten

Kostenüberschreitungen mitversichert , soweit nicht als

Beschaffenheit vereinbart oder garantiert

Lizenzvergabe mitversichert

Maximierung 3-fach

Leistungsumfang und Zusatzklauseln

Mietsachschäden mitversichert

Mitarbeiter Leistungen angestellter / freier Mitarbeiter

sind mitversichert

Nachhaftung bei

Versichererwechsel

mitversichert über Spätschadenklausel

Page 47: Haftung Versicherung Architekten

Nachhaftung unbegrenzt

Strahlenschäden ohne Einschränkung mitversichert.

Selbstbeteiligung 2.500,- € bei sonstigen Schäden aus der

beruflichen Tätigkeit; max. 2mal je

Leistungsumfang und Zusatzklauseln

beruflichen Tätigkeit; max. 2mal je

Bauvorhaben

Strafrechtsschutz Kostenübernahme ohne Selbstbeteiligung

bei Straf- oder Ordnungswidrigkeitenver-

fahren, die einen unter den Versicherungs-

schutz fallenden Haftpflichtanspruch zur

Folge haben könnten

Page 48: Haftung Versicherung Architekten

Subunternehmer die Vergabe von Leistungen an

Subunternehmer ist mitversichert

Umweltschäden mitversichert

Untersuchungsarbeiten bei Sachverständigen mitversichert;

ansonsten Zusatzklausel möglich

Leistungsumfang und Zusatzklauseln

ansonsten Zusatzklausel möglich

Urheberrechts-

verletzungen

mitversichert

Verjährung bei

Leistungen an

Grundstücken

mit Zustimmung des Versicherers im

Rahmen der vertraglichen Haftung

mitversichert

Page 49: Haftung Versicherung Architekten

versichertes

Leistungsbild

gemäß vereinbarter Risikobeschreibung

vertragliche Haftpflicht mitversichert

Leistungsumfang und Zusatzklauseln

Vorsorgeversicherung in Höhe der vereinbarten

Versicherungssummen

Zeitpunkt des

Schadeneintritts

Verstoß

Zusatzrisiken Bürohaftpflicht; alle anderen Risiken

optional

Page 50: Haftung Versicherung Architekten

Versicherung

Unser Angebot:berufliche Risiken

• Berufshaftpflicht• Honorarrechtsschutz• Honorarrechtsschutz• Büro, Betriebsunterbrechung, Elektronik• Kraftfahrzeug, Rechtsschutz

private Risiken

• Wohngebäude, Hausrat, Glas, Kunst• private Haftpflichtrisiken• Bauleistungen, Bauherrenhaftpflicht

Page 51: Haftung Versicherung Architekten

Versicherung

Unser Angebot:

persönliche Vorsorge• Berufsunfähigkeit, Risikoleben• Altersvorsorge• Altersvorsorge• Krankheit, Pflege• Unfall

Page 52: Haftung Versicherung Architekten

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse!

Bitte denken Sie an den Fragebogen!

Ihr Ansprechpartner: Lutz MatthesStrasse 52 A, Nr. 63 A, 13158 Berlin Email: [email protected] Tel.: +49 30 4766611Mobil: +49 172 2437719 Fax: +49 30 47611997