hallo taxi 8 - 9 2009

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Das Magazin für Taxiunternehmer August / September 2009 PARTIKEL- FILTER NACH- RÜSTEN! S. 14 ISSN 0949-9288 • H 9461 1984 - 2009 DAS TAXI- GEWERBE IM UmbrUcH - Hallo TaXI IMMER DABEI cITroËN vor NEUANFANG „TAXIGEWERBE wIcHTIger PARTNER“ TAXIFREUND SIelINg aUf DEM WEG NacH berlIN: „ÖPNv STÄRKEN“ waHl-o-maT: alle ParTeIeN zUr waHl Im überblIck 26. Jahrgang • €1,80 Jubiläum: Hallo TAXI wird 25

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Hallo TAXI, das Magazin für den Taxiunternehmer, Ausgabe 8-9 / 2009

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Das Magazin für Taxiunternehmer August / September 2009

pArTikel-filTer nAch-rüSTen! S. 14

ISSN

094

9-92

88 •

H 9

461

1984 - 2009 Das taxi-gewerbe im UmbrUcH - Hallo TaXI immer Dabei

cITroËN vor neuanfang„taxigewerbe wIcHTIger partner“

taxifreunD SIelINg aUf Dem weg NacH berlIN:„ÖPNv stärken“

waHl-o-maT:alle ParTeIeN zUr waHl Im überblIck

26. Jahrgang • €1,80

Jubiläum:hallo TAXi

wird 25

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Es gibt viele Gründe, jetzt auf ein Volkswagen Taxi umzusteigen. Zum Beispiel die

komfortablen Sitze, das großzügige Raumkonzept oder die dynamischen Fahreigen-

schaften. Also all das, was Ihren Arbeitstag angenehmer macht. Aber in erster Linie

muss ein Taxi sich natürlich rechnen. Und was das angeht, sind Volkswagen dank geringer

Anschaffungskosten, sparsamer Motoren, niedrigen Unterhalts und eines hohen

Wiederverkaufswerts ganz weit vorne. Mehr Informationen: www.volkswagen-taxi.de

Besondere Bedürfnisse. Besondere Volkswagen.

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Machen Sie Ihren Beruf zum Hobby.

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...darf man alle 25 Jahre hoffent-lich auch einmal. Als 1984 die erste Ausgabe dieses Magazins

erschien, kostete ein Liter Diesel 66 Cent, eine E-Klasse (W123)

14344 Euro* und das brandneue Computerspiel „Space Taxi“

fesselte so manchen Knaben an eine Spielkonsole.

Schöne, heile Welt also? Mit-nichten. Hallo TAXI hat alle

Höhen und Tiefen der letzten 2 1/2 Jahrzehnte mitgemacht und weiß, dass man auch vor 25 Jahren für sein Geld arbei-

ten musste. Allerdings hat sich das Gewerbe massiv verändert.

Gutes Geld lässt sich als Unter-nehmer nicht mehr verdienen,

und Fahrer müssen mit Stunden-löhnen jenseits jeder

Mindeslohndebatte leben.

Endzeitstimmung ist nach 25 Jahren dennoch nicht

aufgekommen. Das Gewerbe hat schließlich noch so manche Idee in der Schublade. Vielleicht wer-

den die nächsten 25 unter dem

Zeichen der Ökologie stehen. Das Taxi entwickelt sich wo-

möglich auch zum alltäglichen Verkehrsmittel für Senioren.

Mit dem Thema „Taxi der Zukunft“ haben sich auch

Prof. Georg-Christof Bertsch und Diplom-Designer Darius Zieba

auseinandergesetzt. Sie berichten nun regelmäßig und unmittelbar vom ersten „Taxi-Lehrstuhl“ der Hochschule für

Gestaltung Offenbach. Wir freuen uns sehr über diese

Zusammenarbeit.

Entwicklungspotential hat das Gewerbe jedenfalls genauso wie

dieses Magazin. Wir werden kei-ne Mühen scheuen, Sie auch in

den nächsten 25 Jahren aus dem Gewerbe heraus zu informieren

und sind immer dankbar für eine Rückmeldung Ihrerseits.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Cassalette

Sich selber feiern...

*ABS kostete allerdings 1474 Euro Aufpreis,

ein Autotelefon sogar sagenhafte 9967 Euro!

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Der 42-jährige Fahrer wehrte sich aber, worauf der Angreifer das Taxi verließ und flüchtete. In einem Hin-terhof entdeckten Polizeibeamte

Taxiräuber stürzt in den Tod

Von

Jan Cassalette([email protected])

Ein junger Mann war in Berlin am Tiergarten in ein Taxi gestiegen und kam gegen 1 Uhr 20 in der Marien-burger Straße am Prenzlauer Berg an. Dort hielt er dem Taxifahrer ein Messer an den Hals und versuchte, dessen Geldbörse zu rauben.

später einen toten jungen Mann mit schweren Kopfverletzungen. Direkt über dem Fundort im vierten Stock-werk war im Treppenhaus ein Fenster geöffnet. Daneben lag die Jacke des Opfers. Mit Hilfe eines Ausweises konnte der Tote identifiziert werden. Das bei dem Überfall auf den Taxi-fahrer benutzte Messer konnte eben-falls sichergestellt werden. Warum der 19-Jährige so handelte, ist unklar. Er war polizeilich noch unbekannt. Eine Alkohol- oder Rauschgiftbeein-flussung war den ersten Ermittlungen nach nicht gegeben. Der Taxifahrer erlitt leichte Schnittverletzungen.

+++ nachrichten +++

Die lettische Airline hat mit Baltic Taxi ein eigenes Taxi-Unternehmen gegründet. Air Baltic reagiere damit auf die sich häufenden Betrugsfälle im Rigaer Taxigewerbe, heißt es in einer Aussendung. Mit einer offiziellen Feier startete der neue Service der Airline am Flughafen Riga. / Die „Black Cabs“ sind in London eine Institution - inklu-sive ihrer Fahrer, die die Straßen der britischen Hauptstadt wie ihre Westentasche kennen. Doch immer mehr Mietwagen machen den Fahrern der traditionellen Taxis die Rolle als Könige von Londons Straßen streitig. Diese geben sich selbstbewusst: Sie sehen die „ana-chronistischen Black Cabs“ im Hintertreffen, weil sie schlicht zu altmodisch seien.

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N

impressumRedaktion:

Hallo! TAXI Hallo! TAXIPostfach 10 11 67 Jakobistraße 2028011 Bremen 28195 Bremen

Telefon: 0421 / 170 470Telefax: 0421 / 170 473

[email protected]

Chefredakteur (V.i.S.d.P.):Jan Cassalette

[email protected] und BZP: Raimund Cassalette

[email protected]:

[email protected]

Verlag:

Hallo! TAXI FachverlagPostfach 10 11 67 28011 Bremen

Hallo! TAXI FachverlagJakobistraße 2028195 Bremen

Telefon: 0421 / 170 470Telefax: 0421 / 170 473

[email protected]

Herausgeber: Raimund Cassalette

[email protected]

ISSN 0949-9288

Layout: BremerVisKom, Harald Wanetschka,

www.Bremer-Vis-Kom.de

Druck:

Druckhaus Humburg GmbH & Co. KG

Am Hilgeskamp 51-57, 28325 Bremen

Telefon (04 21) 4 27 98- 0, Telefax -99

E-Mail [email protected]

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Datenfunk in seiner schönsten Form!

Das Opfer wurde über 80 Meter weit über die Fahrbahn geschleudert und war sofort tot. Wie es zu dem Unfall kommen konnte, ist noch völlig un-klar.Das Taxi war unterwegs auf der schnurgerade Strecke zwischen Bas-sum und Twistringen – erlaubt sind hier 100 km/h. Plötzlich erschien im Scheinwerferlicht des Taxis eine Person auf der Fahrbahn. Der Fah-rer hatte keine Chance, erfasst den Mann frontal. Durch die Aufprall-wucht wird die gesamte Front des Taxis zerschmettert, sogar das Dach teilweise aufgerissen.

Das Opfer landete 80 Meter hinter der Aufprallstelle am Straßenrand. Für den Mann kam jede Hilfe zu spät, er war auf der Stelle tot. Der Taxifahrer wird durch den Unfall schwer verletzt und kommt in eine Bremer Klinik. Die Fahrbahn war auf über 100 Metern übersäht von Trüm-mern, mühselig versucht die Polizei anhand der Spuren das Drama zu rekonstruieren. Bei dem Getöteten handelt es sich um einen 44-Jähri-gen, der ganz in der Nähe wohnte. Möglicherweise hatte er das Taxi stoppen wollen und war dabei direkt vor den Wagen gelaufen.

Tödlicher Unfall mit TaxiVon

Jan Cassalette([email protected])

Mysteriöser Horrorunfall am 30. August auf der Bundesstraße 51 im Landkreis Diepholz (Niedersachsen). Ein Taxifahrer erfasste dabei einen Mann mit voller Fahrt - dieser woll-te das Taxi womöglich anhalten.

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Manfred Dickmann, seit mehr als 25 Jahren Taxi- und Mietwagenunter-nehmer in Voerde und Wesel sowie Vorstandsmitglied der Fachvereini-gung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V., wurde das Ver-dienstkreuz am Bande des Verdienst-ordens der Bundesrepublik Deutsch-land von Bundespräsident Dr. Horst Köhler verliehen. In einer Feierstun-de im Voerder Rathaus wurden die Ordensinsignien durch den Landrat

des Kreises Wesel, Dr. Ansgar Müller, an Manfred Dickmann überreicht. In seiner Laudatio auf den Ordens-träger ging der Landrat auf die vie-len ehrenamtlichen Tätigkeiten ein, die Manfred Dickmann seit 1959 inne hatte. Aktiv in der Lebensret-tung beim Deutschen Roten Kreuz und bei der freiwilligen Feuerwehr Voerde, als Handballschiedsrichter und in einigen anderen sozialen Be-reichen war der Ausgezeichnete. Aus Gewerbesicht hervorzuheben sind

seine Benefizkonzerte, dreimal mit der Big Band der Bundeswehr, den Black Föös sowie Dr. Ludgar Strath-man zugunsten der Taxistiftung Deutschland, die er initiiert und mit Hilfe der FP Nordrhein, Mitarbeiter/innen und Freunden aktiv durchge-führt hat. Damit konnte er der Ta-xistiftung Deutschland annähernd 50.000 Euro an Spenden zuleiten. Aber auch in der Ausbildung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfän-

gern zu Taxifahrern hat sich Manfred Dickmann im Kreis Wesel und in der Stadt Voerde verdient gemacht. Da-neben ist er im Prüfungsausschuss zum Nachweis der fachlichen Eig-nung zur Führung von Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie im Verkehrsausschuss der niederrheini-schen Industrie- und Handelskam-mer Duisburg-Wesel zu Kleve seit mehreren Jahren tätig. In seinen Ausführungen ging Land-rat Dr. Ansgar Müller auf diese Tä-

tigkeiten und die Bedeutung des Ehrenamtes für das Sozialwesen der Bundesrepublik ein.Mit markigen Worten beschrieb Le-onhard Spitzer, Bürgermeister der Stadt Voerde, den Geehrten und stellte dabei in den Vordergrund, dass dieser durchaus positiv nervig sein könne, um seine sozialen Ziele umzusetzen. Fred Buchholz, Präsi-dent des Deutschen Taxi- und Miet-wagenverbandes e.V. (BZP) sowie

Vorsitzender der Ta-xistiftung Deutsch-land, stellte die Bedeutung der Ta-xistiftung Deutsch-land noch einmal besonders heraus und dankte Manfred Dickmann nicht nur für die Spen-denerlöse aus den 5 Konzerten, sondern auch für sein gesam-tes gewerbepoliti-sches Engagement, das er bereits 1981 als stellvertretender Delegierter der FP Nordrhein begon-nen habe. Peter Zander, Vorsit-zender der FP Nord-rhein, skizzierte den Werdegang des Taxiunternehmers

Manfred Dickmann und drückte sei-ne Freude darüber aus, dass ein Mit-glied der FP Nordrhein diese Aus-zeichnung des Bundespräsidenten verliehen bekommen habe.

In seinen Dankesworten führte Man-fred Dickmann aus, dass er dies alles nur habe erreichen können, weil ihm seine Frau Uschi stets den Rücken gestärkt habe und er die Hilfe seiner Mitarbeiter, Freunde und Vorstands-kollegen für seine Aktivitäten hatte.

Taximann bekommtBundesverdienstkreuz

Manfred Dickmann (Mitte) mit seiner Verleihungsurkunde

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rIcHTeN 25 Jahre

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25 Jahrehallo TAXi

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Der BZP gratuliert zu 25 Jahren „Hallo! TAXI“ - einer Erfolgsgeschichte aus Bremen

Das Taxigewerbe hat viele Gesichter. Eines davon feiert jetzt ein Jubiläum. Im Sommer 1984 (?) erschien zum ersten Mal eine Fachzeitschrift für das Gewerbe, die einfach anders war. Informativ, basisnah, sehr modern gestaltet. Und ganz eng mit einem Menschen verbunden, der praktisch im Alleingang das Informationswesen im Taxigewerbe aufmischte - Raimund Cassalette. Sein „Hallo! TAXI“ wählte als Mittelpunkt der Berichte immer den Unternehmer und die Mitarbeiter, die hinter den Unternehmen und Zentralen stecken - und ihre besonderen Leistungen. Durch die Reisefreudigkeit des Herausgebers erhielt das Taxigewerbe auf diese Weise nicht nur Einblick hinter die Kulissen des Taxigewerbes in Deutschland, sondern in ganz Europa und manchmal auch darüber hinaus. So diente das anerkannte Fachblatt schon einer ganzen Generation von Unternehmern und Funktionsträgern nicht nur als wertvolle Informations-, sondern auch als Ideenquelle.

Egal ob neueste Vermittlungs- oder Automobiltechnik – „Hallo! TAXI“ berichtet immer mit viel Engagement und Herz. Und auch ohne Blatt vor dem Mund. Hieran hat sich im Laufe der Jahrzehnte nichts geändert. Vor kurzem hat sich der Gründer Raimund Cassalette aus dem Alltagsgeschäft des Verlages zurückgezogen und seinem Sohn Jan das Feld überlassen. Befürchtungen, das „Hallo! TAXI“ damit die persönliche Note verlieren könnte, erwiesen sich glücklicherweise sehr schnell als unbegründet. Jan Cassalette setzt mit frischem Enthusiasmus und neuen Ideen die Arbeit seines Vaters vielversprechend fort. Die Prognosen stehen also gut, dass wir uns auf 25 weitere Jahre kurzweiliger, kritischer und auch immer wieder überraschender Berichterstattung aus der Taxiwelt freuen können.

Fred Buchholz RA Thomas Grätz

Von

Jan Cassalette([email protected])

Ob es nun ein angenehmer Tag im Sommer oder ein eisiger Abend im Winter 1984 war an dem die erste Ausgabe von Hallo TAXI fertigge-stellt wurde, lässt sich so nicht mehr rekonst-ruieren. Die erste Aus-gabe von Hallo TAXI ist nämlich niemals in un-serem Archiv gelandet.

25 Jahre hallo TAXi - Vom Gewerbe fürs Gewerbe

Zu groß war damals die Nachfrage nach der ersten Ausgabe des Magazins für den Taxi- und Mietwagenunter-nehmer. Oder zu klein die Auflage. Nur 7.500 Stück wurden damals gedruckt, offenbar zu wenig für ein

wissenshungriges Ge-werbe mit Informations-defizit. Und so wurden uns sämtliche Exemplare aus den Händen gerissen, ohne dass wir auch nur ein einziges für uns behal-ten konnten.

Seitdem ist viel passiert. Im Gewerbe ebenso wie bei Hallo TAXI. So manche Krise muss-te deutsche Taxler überstehen. Ebenso lässt sich aber auch auf erfolgreiche Ver-bandsarbeit, zahlrei-che vielversprechende Dienstleistungsansät-ze und eine fruchtbare

Zusammenarbeit mit der Automo-

bilindustrie zurückbli-cken, die uns viele tolle Taxis beschert hat. Langweilig ist unsere Arbeit jedenfalls nie geworden. Damit das auch so bleibt, wollen wir in Zukunft noch näher zum Leser. Mit Hallo TAXI-Regional-ausgaben, die vielleicht auch schon in Ihrer Region erscheint, und

einer verstärkten Berichterstattung aus den Ländern versuchen wir, Sie in Zukunft noch besser über das Ge-werbe zu informieren.Sollten Sie übrigens noch eine Erst-ausgabe von Hallo TAXI besitzen: Der Erste, der uns ein vollständiges Exemplar aus dem Jahr 1984 zusen-det, bekommt ein Navigationssys-tem TomTom ONE Classic Europe geschenkt.

Der BZp gratuliert zu 25 Jahren „hallo TAXi“ - einer erfolgsgeschichte aus Bremen

Das Taxigewerbe hat viele Gesich-ter. Eines davon feiert jetzt ein Ju-biläum. Im Jahr 1984 erschien zum ersten Mal eine Fachzeitschrift für das Gewerbe, die einfach anders war. Informativ, basisnah, sehr modern gestaltet. Und ganz eng mit einem Menschen verbunden, der praktisch im Alleingang das Informations-wesen im Taxigewerbe aufmischte - Raimund Cassalette. Sein „Hallo TAXI“ wählte als Mittelpunkt der Berichte immer den Unternehmer und die Mitarbeiter, die hinter den Unternehmen und Zentralen ste-cken - und ihre besonderen Leistun-gen. Durch die Reisefreudigkeit des

Herausgebers erhielt das Taxigewer-be auf diese Weise nicht nur Einblick hinter die Kulissen des Taxigewerbes in Deutschland, sondern in ganz Eu-ropa und manchmal auch darüber hinaus. So diente das anerkannte Fachblatt schon einer ganzen Gene-ration von Unternehmern und Funk-tionsträgern nicht nur als wertvolle Informations-, sondern auch als Ideenquelle. Egal ob neueste Vermittlungs- oder Automobiltechnik – „Hallo TAXI“ berichtet immer mit viel Engage-ment und Herz. Und auch ohne Blatt vor dem Mund. Hieran hat sich im Laufe der Jahrzehnte nichts geän-

dert. Vor kurzem hat sich der Grün-der Raimund Cassalette aus dem Alltagsgeschäft des Verlages zurück-gezogen und seinem Sohn Jan das Feld überlassen. Befürchtungen, das „Hallo TAXI“ damit die persönliche Note verlieren könnte, erwiesen sich glücklicherweise sehr schnell als unbegründet. Jan Cassalette setzt mit frischem Enthusiasmus und neuen Ideen die Arbeit seines Vaters vielversprechend fort. Die Progno-sen stehen also gut, dass wir uns auf 25 weitere Jahre kurzweiliger, kriti-scher und auch immer wieder über-raschender Berichterstattung aus der Taxiwelt freuen können.

Der BZP gratuliert zu 25 Jahren „Hallo! TAXI“ - einer Erfolgsgeschichte aus Bremen

Das Taxigewerbe hat viele Gesichter. Eines davon feiert jetzt ein Jubiläum. Im Sommer 1984 (?) erschien zum ersten Mal eine Fachzeitschrift für das Gewerbe, die einfach anders war. Informativ, basisnah, sehr modern gestaltet. Und ganz eng mit einem Menschen verbunden, der praktisch im Alleingang das Informationswesen im Taxigewerbe aufmischte - Raimund Cassalette. Sein „Hallo! TAXI“ wählte als Mittelpunkt der Berichte immer den Unternehmer und die Mitarbeiter, die hinter den Unternehmen und Zentralen stecken - und ihre besonderen Leistungen. Durch die Reisefreudigkeit des Herausgebers erhielt das Taxigewerbe auf diese Weise nicht nur Einblick hinter die Kulissen des Taxigewerbes in Deutschland, sondern in ganz Europa und manchmal auch darüber hinaus. So diente das anerkannte Fachblatt schon einer ganzen Generation von Unternehmern und Funktionsträgern nicht nur als wertvolle Informations-, sondern auch als Ideenquelle.

Egal ob neueste Vermittlungs- oder Automobiltechnik – „Hallo! TAXI“ berichtet immer mit viel Engagement und Herz. Und auch ohne Blatt vor dem Mund. Hieran hat sich im Laufe der Jahrzehnte nichts geändert. Vor kurzem hat sich der Gründer Raimund Cassalette aus dem Alltagsgeschäft des Verlages zurückgezogen und seinem Sohn Jan das Feld überlassen. Befürchtungen, das „Hallo! TAXI“ damit die persönliche Note verlieren könnte, erwiesen sich glücklicherweise sehr schnell als unbegründet. Jan Cassalette setzt mit frischem Enthusiasmus und neuen Ideen die Arbeit seines Vaters vielversprechend fort. Die Prognosen stehen also gut, dass wir uns auf 25 weitere Jahre kurzweiliger, kritischer und auch immer wieder überraschender Berichterstattung aus der Taxiwelt freuen können.

Fred Buchholz RA Thomas Grätz

Fred Buchholz Thomas Grätz

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Jubiläumsleserreise: hallo TAXi Trophy 2009

Golf - Ein Sport, der in jüngerer Ver-gangenheit sämtliche gesellschaft-liche Schichten überwinden konn-te und nun von Taxiunternehmern ebenso gespielt wird wie von vielen anderen Menschen auch.So haben wir unser eigenes Jubiläum zum Anlass genommen und eine Leserreise zusammen-gestellt, die insbesondere den in-zwischen zahlreichen Golfspielern unter unseren Leserinnen und Lesern gerecht werden soll. Reisen Sie in einer Gruppe von 15 - 30 Taxiunternehmern ins türkische Belek. Im 5-Sterne-Hotel Kaya Belek erleben Sie ALL-INCLUSIVE-Service auf höchstem Niveau. Sämtliche Speisen und regionale alkoholische sowie nichtalkoholische Getränke sind inklusive. Golfer kommen mit 4 Spielen auf 3 Plätzen voll auf ihre Kosten, aber auch an die Nicht-Golfer wurde ge-dacht. Das Hotel, direkt am Mittel-meer gelegen, lädt bei Temperaturen, die auch im November über 20 Grad liegen können, zum Entspannen ein. Preise: Hallo TAXI-typisch günstig!686,00 Euro pro Person inkl. Golf536,00 Euro pro Person exkl. Golf

Taxler treffen sich in diesem Jahr zum großen Hallo TAXI Golfturnier in der Türkei

Von

Jan Cassalette([email protected])

25 Jahre Hallo TAXI. Das ist ein Grund zu feiern. Wir tun dies mit einer Jubiläums-Leser-Golf-Reise in die Türkei.

8 Tage (7 Nächte) „all inclusive“, Flug z.B. ab Bremen, Frankfurt, Stuttgart, Berlin, inkl. 4 Greenfees (2x Kaya Eagles Golfclub, 1x TAT-Golf und 1x Carya). Im Paket ohne Golf entfallen die Greenfees.

Die Anmeldung kann bequem unter www.hallo-taxi.de/belek.pdf heruntergeladen werden. Faxen Sie diese bitte an 0421/14445. Telefonisch stehen wir Ihnen außerdem unter 0421 173 22 99 zur Verfügung.

hallo TAXi leserreise 2009reisezeit: 22.11. bis 29.11.2009Mit freundlicher Unterstützung von h&h-Golf, karlsruhe

1. Tag: Anreise ab Deutschland2. Tag: Ausflug*3. Tag: 18-loch im kaya eagles Golf4. Tag: 18-loch im TAT-Golf5. Tag: Ausflug*6. Tag: 18-loch im kaya eagles Golf, Turnier* inkl. Halfway- Verpflegung, Siegerehrung 7. Tag: 18-loch im carya-club8. Tag: rückreise*Ausflüge zzgl. 25 Euro, Turnier zzgl. 50 Euro.

686,00 euro pro person inkl. Golf536,00 euro pro person exkl. Golf

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Oben: Die Golfplätze von Belek gelten als die schönsten und modernsten der TürkeiUnten: hotel kaya ist bei Golfern sehr beliebt, bietet aber auch allen anderen luxus und entspannung pur

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Doch es ist Hilfe in Sicht: Ab sofort bekommen Taxiunternehmer, die ihr Fahrzeug mit einem Diesel-Partikel-filter nachrüsten, vom Staat einen Barzuschuss in Höhe von 330 Euro. Das Geld wird nach dem Vorbild der Abwrackprämie über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrol-le (BAFA) direkt auf die Konten der Fahrzeughalter überwiesen. Damit soll die stockende Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern beschleunigt werden. „Jetzt lohnt sich das Nachrüsten mehr denn je: Die staatliche Barprämie deckt rund die Hälfte der Kosten“, sagt Her-mann Josef Schulte, Inhaber der HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG. Den Zuschuss gibt es für Diesel-Partikelfilter, die in der Zeit vom 1. August 2009 bis 31. Dezember 2009 eingebaut werden. Dafür stehen 66 Millionen Euro bereit. Das reicht allerdings nur für 200.000 Filter. Weil Experten mit einem Ansturm ähnlich wie bei der Abwrackprämie rechnen, sollten Diesel-Halter die Nachrüstung also schleunigst in An-griff nehmen.

Für fast alle Diesel-Pkw gibt es mitt-lerweile Partikelfilter. Die Werkstatt stellt den Fahrzeugbesitzern eine Be-scheinigung über die Nachrüstung aus. Die Zulassungsstelle vermerkt den Einbau des Diesel-Partikelfilters im Fahrzeugschein. Anträge für den Barzuschuss können ab 1. September 2009 auf der Homepage des BAFA (www.bafa.de) abgerufen und bis ein-

schließlich 15. Februar 2010 einge-reicht werden. Sie sind rückwirkend auch für Einbauten gültig, die bereits im August vorgenommen werden. Fahrzeughalter schicken den ausge-füllten Antrag zusammen mit einer Kopie des Fahrzeugscheins sowie des letzten Kraftfahrzeugsteuerbescheids per Post an das BAFA. Die 330 Euro werden dann zügig ausgezahlt. Wei-tere Informationen zur Barprämie sind bei der BAFA-Hotline unter 030 - 346 465 480 oder per E-Mail an [email protected] erhält-lich.

Insgesamt fahren noch etwa sechs Millionen Diesel-Pkw ohne Partikel-filter auf Deutschlands Straßen. Sie sind mitverantwortlich für die hohe Feinstaubbelastung in den Städten. Feinstaub gilt als stark krebserre-gend. „Die Emission von Dieselruß muss dringend reduziert werden - deshalb hoffen wir, dass viele Tau-send Autobesitzer die Barprämie in Anspruch nehmen“, sagt Dr. Uwe

Lahl, Abteilungsleiter im Bundes-umweltministerium. „Mit jedem Diesel, der nachgerüstet wird, wird die Luft in den deutschen Städten ein bisschen sauberer.“ Für Diesel ohne Filter erwarten Fachleute ab dem kommenden Jahr außerdem einen deutlichen Wertverlust - insbesonde-re im Einzugsbereich der Umweltzo-nen. Denn nur mit Diesel-Partikel-filter ausgestattete Fahrzeuge haben dort langfristig freie Fahrt. Die Ab-wicklung der Nachrüst-Förderung über die Barprämie erfolgt in drei Schritten:

1. Der Autofahrer lässt sein Fahr-zeug in der Werkstatt nachrüsten, die ihm den Einbau bescheinigt.

2. Mit der Bescheinigung lässt der Halter die Nachrüstung bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugpa-pieren eintragen.

3. Zur Auszahlung der Barprämie muss ab dem 1. September nun ein entsprechender Antrag beim Bundes-amt für Wirtschaft und Ausfuhrkont-rolle (BAFA) in Eschborn gestellt wer-den ( www.bafa.de ). Die Auszahlung erfolgt rückwirkend für Einbauten ab 1. August 2009. Bis zum Jahresende steht Geld für 200.000 Nachrüstun-gen zur Verfügung. Dieselfahrer kön-nen seit 1. August ihr Fahrzeug mit einem Filter nachrüsten lassen und seit 1. September beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrol-le (BAFA) einen Antrag für die För-derung stellen. Dazu benötigen sie eine Bescheinigung über den Einbau des Rußfilters. Eine Liste der emp-fehlenswerten Filterhersteller finden Interessierte unter www.partikelfil-ter-nachruesten.de, die gemeinsam vom Verkehrsclub Deutschland und Zentralverband des Kfz-Gewerbes herausgegeben wird.

Umweltzonenimmunität durch Partikelfilter

nachrüstung wird nun gefördert / Aus für alte Taxis

Der Januar des Jahres 2010 bedeutet für zahlreiche Taxis in Großstädten das Aus - in einige Umweltzonen dürfen dann nur noch Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette. Selbst jün-gere Autos sind davon betroffen. Die grüne Plakette ist Autos mit Euro 4 (oder besser) vorbehalten.

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Die Spezial-Unfall-Versicherung für Taxi- undMietwagenfahrer.

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Der Taxi-Wahl-o-mat: Alle parteien im überblickAm 27. September werden die Weichen für das Taxigewerbe gestellt - zur Bundestags wahl 2009 exklusiv in Hallo TAXI der große BZP-Wahl-o-mat für das Taxigewerbe

Der BZp fragt

„Wird ihre partei an dem seit der Taxinovelle 1983 bestehenden Ordnungsrahmen festhalten oder nach dem 27. September Ände-rungen daran betreiben wollen? Wenn ja, bei welchen punkten?“

Die regelungen im pBefG erfül-len ihren Zweck. es gibt keinen Grund, vom Genehmigungssystem und von der Trennung von Taxi- und Mietwagenverkehr abzugehen und Veränderungen herbeizufüh-ren.

Das bestehende System hat sich bewährt und ist gut. Aus bundes-politischer Sicht gibt es diesbe-züglich keinen Änderungsbedarf.

Zwar besteht baldige novellie-rungsnotwendigkeit aufgrund der eU-Verordnung 1370/2007. es soll aber beim bewährten Ord-nungsrahmen des pBefG bleiben, insbesondere den eckpunkten des Genehmigungssystems. für die Abgrenzung von Taxi- und Miet-wagenverkehr sehen wir keinen neuregelungsbedarf.

Aufgrund der notwendigen An-passung an die eU-Verordnung 1370/2007 wird es zwar bald pBefG-Änderungen geben. Die regelungen für das Taxigewerbe sollen hiervon unberührt bleiben.

Der bestehende bundesgesetz-liche Ordnungsrahmen hat sich bewährt. eventuell vorhandenen konkurrenzsituationen zwischen Taxi- und Mietwagenbetrieben muss vor Ort begegnet werden.

„Wie steht ihre partei zu einer deklaratorischen Anerkennung des Taxis im pBefG als Teil des ÖpnV?“

in welchem Umfang Taxis die er-gänzung oder Verdichtung des li-nienverkehrs übernehmen, sollte der entscheidung der regionalen ÖpnV-Aufgabenträger überlassen werden. eine generelle Deklara-tion des Taxiverkehrs ÖpnV im rahmen des pBefG wird deshalb kritisch gesehen.

im Gegensatz zum standardi-sierten personentransport durch öffentliche Verkehrsmittel hat der Taxiverkehr den Vorteil der erfül-lung individueller einzelwünsche. Um diesen Vorteil zu wahren, sollte selbst eine deklaratorische Einbeziehung in die Definition des ÖpnV nicht erfolgen.

nach geltender rechtslage ist Taxiverkehr öffentlicher Verkehr. Sollte zur mitgetragenen Stärkung der verkehrspolitischen Geltung eine deklaratorische klarstellung im Zuge der novellierung des pBefG sinnvoll sein, wird man sich dem nicht verschließen.

Taxiverkehr gehört wie der Ver-kehr mit carsharingfahrzeugen (Teilautokonzepten) zum ÖpnV.

Der Taxi- wie der Mietwagenver-kehr gehört selbstverständlich zum öffentlichen (Nah-)Verkehr. für eine zusätzliche klarstellung im PBefG ist die Partei offen.

„Unterstützen Sie unsere position, dass es unbedingt bei einer bun-deseinheitlichen Taxifarbe bleiben sollte?“

es gibt derzeit keinen Grund, die einheitliche regelung in der BO-kraft zur farbgebung aufzuheben. Die Tendenz in einigen Bundes-ländern, mittels Allgemeinverfü-gungen die Taxifarbe freizugeben, sieht man kritisch und hält sie für mit den regelungen in der entsprechenden Verordnung auf Bundesebene nicht vereinbar.

Ja, denn die damit bezweckte erkennbarkeit trägt dazu bei, dass das Taxi im rahmen der gelten-den Beförderungspflicht seine funktion, Mobilitätsbedürfnisse individuell zu bedienen, erfüllen kann. Die Taxifarbe erleichtert die erkennbarkeit von Taxis.

Die einheitliche farbgebung für Taxen besitzt zweifellos insbe-sondere unter „Markenaspekten“ große Bedeutung. Letztlich muss es den Bundesländern überlassen bleiben, ob sie nach BOkraft mög-liche Ausnahmen zulassen.

eine einheitliche farbgebung ist aus Kundensicht zu begrüßen, allerdings ist dann der Wiederver-kaufswert des Taxis geringer. ein beleuchtetes Taxischild auf dem Dach reicht vollkommen aus, um Taxen von normalen fahrzeugen unterscheidbar zu machen.

Wegen des Verbraucherschut-zes ist es notwendig, dass Taxen sofort als solche erkennbar sind. Diese funktion erfüllt auch ein genormtes Dachschild.

„erklären Sie ihre Bereitschaft, die forderung der europäischen Branche nach einführung eines Mindestbetrages von 7.500 euro pro fahrzeug zum Beleg der leis-tungsfähigkeit bei Branchenein-stieg zu unterstützen?“

Taxiverkehre sind vorrangig nationale Verkehre, so dass der nationale Gesetzgeber gefragt ist, wenn es um die regelung der Wettbewerbsbedingungen für das Taxi- und Mietwagengewerbe geht.

eine cDU-geführte Bundesregie-rung wird sich – in enger Abstim-mung mit den betroffenen Ver-bänden – in diese Diskussion in Brüssel einbringen.

Die bisherige höhe der zur erfül-lung der finanziellen Leistungs-fähigkeit nachzuweisenden Mittel ist eher niedrig, anderseits sollen keine künstlichen Marktzugangs-hindernisse errichtet werden. es bedarf daher eines vernünftigen kompromisses.

Dieser Vorschlag soll gemeinsam mit den kollegen im europaparla-ment geprüft werden.

Die finanzielle Leistungsfähig-keit muss gewährleistet sein und „schwarze Schafe“ gehören aus dem Verkehr gezogen. keinesfalls dürfen kleine Taxiunternehmen und 1-Mann- oder 1-frau-Taxi-betriebe aus dem Markt gedrängt werden. Deshalb besteht noch Gesprächsbedarf.

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Der Taxi-Wahl-o-mat: Alle parteien im überblickAm 27. September werden die Weichen für das Taxigewerbe gestellt - zur Bundestags wahl 2009 exklusiv in Hallo TAXI der große BZP-Wahl-o-mat für das Taxigewerbe

Der BZp fragt

„Wird ihre partei an dem seit der Taxinovelle 1983 bestehenden Ordnungsrahmen festhalten oder nach dem 27. September Ände-rungen daran betreiben wollen? Wenn ja, bei welchen punkten?“

Die regelungen im pBefG erfül-len ihren Zweck. es gibt keinen Grund, vom Genehmigungssystem und von der Trennung von Taxi- und Mietwagenverkehr abzugehen und Veränderungen herbeizufüh-ren.

Das bestehende System hat sich bewährt und ist gut. Aus bundes-politischer Sicht gibt es diesbe-züglich keinen Änderungsbedarf.

Zwar besteht baldige novellie-rungsnotwendigkeit aufgrund der eU-Verordnung 1370/2007. es soll aber beim bewährten Ord-nungsrahmen des pBefG bleiben, insbesondere den eckpunkten des Genehmigungssystems. für die Abgrenzung von Taxi- und Miet-wagenverkehr sehen wir keinen neuregelungsbedarf.

Aufgrund der notwendigen An-passung an die eU-Verordnung 1370/2007 wird es zwar bald pBefG-Änderungen geben. Die regelungen für das Taxigewerbe sollen hiervon unberührt bleiben.

Der bestehende bundesgesetz-liche Ordnungsrahmen hat sich bewährt. eventuell vorhandenen konkurrenzsituationen zwischen Taxi- und Mietwagenbetrieben muss vor Ort begegnet werden.

„Wie steht ihre partei zu einer deklaratorischen Anerkennung des Taxis im pBefG als Teil des ÖpnV?“

in welchem Umfang Taxis die er-gänzung oder Verdichtung des li-nienverkehrs übernehmen, sollte der entscheidung der regionalen ÖpnV-Aufgabenträger überlassen werden. eine generelle Deklara-tion des Taxiverkehrs ÖpnV im rahmen des pBefG wird deshalb kritisch gesehen.

im Gegensatz zum standardi-sierten personentransport durch öffentliche Verkehrsmittel hat der Taxiverkehr den Vorteil der erfül-lung individueller einzelwünsche. Um diesen Vorteil zu wahren, sollte selbst eine deklaratorische Einbeziehung in die Definition des ÖpnV nicht erfolgen.

nach geltender rechtslage ist Taxiverkehr öffentlicher Verkehr. Sollte zur mitgetragenen Stärkung der verkehrspolitischen Geltung eine deklaratorische klarstellung im Zuge der novellierung des pBefG sinnvoll sein, wird man sich dem nicht verschließen.

Taxiverkehr gehört wie der Ver-kehr mit carsharingfahrzeugen (Teilautokonzepten) zum ÖpnV.

Der Taxi- wie der Mietwagenver-kehr gehört selbstverständlich zum öffentlichen (Nah-)Verkehr. für eine zusätzliche klarstellung im PBefG ist die Partei offen.

„Unterstützen Sie unsere position, dass es unbedingt bei einer bun-deseinheitlichen Taxifarbe bleiben sollte?“

es gibt derzeit keinen Grund, die einheitliche regelung in der BO-kraft zur farbgebung aufzuheben. Die Tendenz in einigen Bundes-ländern, mittels Allgemeinverfü-gungen die Taxifarbe freizugeben, sieht man kritisch und hält sie für mit den regelungen in der entsprechenden Verordnung auf Bundesebene nicht vereinbar.

Ja, denn die damit bezweckte erkennbarkeit trägt dazu bei, dass das Taxi im rahmen der gelten-den Beförderungspflicht seine funktion, Mobilitätsbedürfnisse individuell zu bedienen, erfüllen kann. Die Taxifarbe erleichtert die erkennbarkeit von Taxis.

Die einheitliche farbgebung für Taxen besitzt zweifellos insbe-sondere unter „Markenaspekten“ große Bedeutung. Letztlich muss es den Bundesländern überlassen bleiben, ob sie nach BOkraft mög-liche Ausnahmen zulassen.

eine einheitliche farbgebung ist aus Kundensicht zu begrüßen, allerdings ist dann der Wiederver-kaufswert des Taxis geringer. ein beleuchtetes Taxischild auf dem Dach reicht vollkommen aus, um Taxen von normalen fahrzeugen unterscheidbar zu machen.

Wegen des Verbraucherschut-zes ist es notwendig, dass Taxen sofort als solche erkennbar sind. Diese funktion erfüllt auch ein genormtes Dachschild.

„erklären Sie ihre Bereitschaft, die forderung der europäischen Branche nach einführung eines Mindestbetrages von 7.500 euro pro fahrzeug zum Beleg der leis-tungsfähigkeit bei Branchenein-stieg zu unterstützen?“

Taxiverkehre sind vorrangig nationale Verkehre, so dass der nationale Gesetzgeber gefragt ist, wenn es um die regelung der Wettbewerbsbedingungen für das Taxi- und Mietwagengewerbe geht.

eine cDU-geführte Bundesregie-rung wird sich – in enger Abstim-mung mit den betroffenen Ver-bänden – in diese Diskussion in Brüssel einbringen.

Die bisherige höhe der zur erfül-lung der finanziellen Leistungs-fähigkeit nachzuweisenden Mittel ist eher niedrig, anderseits sollen keine künstlichen Marktzugangs-hindernisse errichtet werden. es bedarf daher eines vernünftigen kompromisses.

Dieser Vorschlag soll gemeinsam mit den kollegen im europaparla-ment geprüft werden.

Die finanzielle Leistungsfähig-keit muss gewährleistet sein und „schwarze Schafe“ gehören aus dem Verkehr gezogen. keinesfalls dürfen kleine Taxiunternehmen und 1-Mann- oder 1-frau-Taxi-betriebe aus dem Markt gedrängt werden. Deshalb besteht noch Gesprächsbedarf.

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Der BZp fragt

„Wird ihre partei sich dafür ein-setzen, dass der angehende Taxifahrer in einer prüfung nach-zuweisen hat, dass er über die für seine Berufsausübung wesentli-chen Grundkenntnisse verfügt?“

Die forderung nach einführung einer „kleinen fachkunde“ wird unterstützt und geprüft, in wel-cher form diese rechtlich umge-setzt werden kann. Vorausset-zung muss aber sein, dass die Unternehmen nicht aus ihrer ei-genverantwortung für Qualitäts-sicherung vollständig entlassen werden und die neuregelung in die bestehende rechtssystematik eingepasst wird.

Die forderung, dass Taxifahrer sich künftig einer obligatorischen „kleinen fachkunde“ unterziehen müssen und dabei eine mündliche und schriftliche Ortskenntnisprü-fung in deutscher Sprache able-gen, wird geteilt. Darüber hinaus sind die Taxiunternehmer gefragt, durch qualifizierte Auswahl und einsatz von fahrpersonal ein ser-viceorientiertes Unternehmen zu betreiben, das auch vom fahrgast angenommen wird.

Qualifizierte und mit wesentlichen Grundkenntnissen ausgestattete Taxifahrer sind ein maßgebliches Qualitätsmerkmal für das Taxige-werbe, sodass initiativen für eine Verbesserung der fahrerausbil-dung unterstützt werden. interes-sant ist auch, die Qualifikations-anforderungen über ein zunächst freiwilliges Zertifizierungsverfah-ren zu sichern.

eine Steigerung der Qualität im Taxigewerbe wird positiv gese-hen. ein zusätzlicher bürokrati-scher Aufwand ist zu vermeiden.

Die forderung ist sinnvoll. Wert ist auf die Behandlung „beson-derer Beförderungsfälle“, so von Menschen mit Behinderungen, kleinen kinder und vor allem Babys, zu legen. ein besonderes problem sind schlecht gewartete fahrzeuge, hier wären ggf. kür-zere kontrollintervalle präventiv wirksam.

„Wie steht ihre partei zu der forderung, per Verordnung auf Bundesebene eine generelle fah-rerausweispflicht einzuführen?“

Die Partei ist offen für die ver-bindliche einführung einer fah-rerausweispflicht.

Die partei setzt sich dafür ein, dass künftig ein bundesweit einheitlicher fahrerausweis gut sichtbar im Taxi angebracht wer-den muss.

Die einführung einer fahreraus-weispflicht ist aus Verbraucher-schutzgründen durchaus nahelie-gend. Die partei setzt sich dafür ein, dass der Vorschlag des BZp vom Bundesverkehrsministerium geprüft und beurteilt wird.

Die forderung nach der einfüh-rung einer generellen fahreraus-weispflicht wird ausdrücklich un-terstützt, allerdings zunächst als freiwillige Selbstverpflichtung des Taxigewerbes. erst bei fehlender Umsetzung wäre einer ordnungs-rechtlicher rahmen vorzugeben.

eine solche Verordnung würde begrüßt, die neben der Förderung des Dienstleistungsgedankens auch das individuelle Sicherheits-empfinden der Fahrgäste steigert.

„Unterstützen Sie unsere forde-rung, eine generelle Anschnall-pflicht in Taxis und Mietwagen einzuführen?“

Anschnallpflicht hat für das Selbstverständnis vieler Taxifah-rer eine große Bedeutung. Unter dem Aspekt der Verkehrssicher-heit wird jedoch die forderung nach einer Wiedereinführung der generellen Anschnallpflicht unter-stützt.

künftig soll die generelle An-schnallpflicht auch für Taxi- und Mietwagenfahrer gelten.

Die Beurteilung eines risikos im konkreten fall und die jeweilige entscheidung sollte eigentlich beim fahrer verbleiben. Deshalb unterstützt die partei eine über-prüfung unter Beteiligung aller Betroffenen und steht dem Vor-schlag des BZP offen gegenüber.

Unbedingt, sowohl aus Verkehrs-sicherheitsgründen aber auch aus Gründen der Vorbildfunktion für die fahrgäste ist die generelle Anschnallpflicht dringend gebo-ten.

Wichtig wird es sein, zuerst die Taxifahrerinnen und Taxifahrer selbst davon zu überzeugen, denn verboten ist das Anschnallen ja derzeit auch nicht. Bei einigkeit des Gewerbes wird die einfüh-rung an der partei auf keinen fall scheitern.

„Unterstützen Sie in der kommen-den legislaturperiode die forde-rung, dass von dem fahrer von freigestellten Beförderungen von kindergartenkindern, Schülern und Menschen mit Behinderungen zwingend die fahrerlaubnis zur fahrgastbeförderung vorausge-setzt wird?“

Die einhaltung von hohen Si-cherheitsstandards hat ebenso einen hohen Stellenwert, wie für die partei die Unterstützung von karitativen und ehrenamtlichen Strukturen in der Gesellschaft von wichtiger Bedeutung ist.

Durch hinzuziehen externen Sachverstands wird zu prüfen sein, ob aufgrund der rechtslage Auffälligkeiten aus der Unfallsta-tistik abzuleiten sind. Sollte dies der fall sein, sind die notwendi-gen politischen konsequenzen zu ziehen.

eine Verschärfung der Vorschrif-ten darf nicht zu unzumutbaren und unfinanzierbaren Hürden etwa im Schülerverkehr führen. eine kompromisslösung könnte in ausreichend dimensionierten übergangsfristen bestehen.

im rahmen der angestrebten Gesamtrevision des pBefG will die partei diese forderung prüfen. Auf jeden fall ist die Sicherheit und leichtigkeit des (Taxi-) Verkehrs zu gewährleisten.

Die forderung, dass der – ge-werbliche – Transport der ge-nannten Gruppen nicht ohne personenbeförderungsschein er-folgen sollte, wird unterstützt. Die Auswüchse durch Mietwagen mit fahrern mit niedrigeren Standards sollen unterbunden werden.

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Der BZp fragt

„Wird ihre partei sich dafür ein-setzen, dass der angehende Taxifahrer in einer prüfung nach-zuweisen hat, dass er über die für seine Berufsausübung wesentli-chen Grundkenntnisse verfügt?“

Die forderung nach einführung einer „kleinen fachkunde“ wird unterstützt und geprüft, in wel-cher form diese rechtlich umge-setzt werden kann. Vorausset-zung muss aber sein, dass die Unternehmen nicht aus ihrer ei-genverantwortung für Qualitäts-sicherung vollständig entlassen werden und die neuregelung in die bestehende rechtssystematik eingepasst wird.

Die forderung, dass Taxifahrer sich künftig einer obligatorischen „kleinen fachkunde“ unterziehen müssen und dabei eine mündliche und schriftliche Ortskenntnisprü-fung in deutscher Sprache able-gen, wird geteilt. Darüber hinaus sind die Taxiunternehmer gefragt, durch qualifizierte Auswahl und einsatz von fahrpersonal ein ser-viceorientiertes Unternehmen zu betreiben, das auch vom fahrgast angenommen wird.

Qualifizierte und mit wesentlichen Grundkenntnissen ausgestattete Taxifahrer sind ein maßgebliches Qualitätsmerkmal für das Taxige-werbe, sodass initiativen für eine Verbesserung der fahrerausbil-dung unterstützt werden. interes-sant ist auch, die Qualifikations-anforderungen über ein zunächst freiwilliges Zertifizierungsverfah-ren zu sichern.

eine Steigerung der Qualität im Taxigewerbe wird positiv gese-hen. ein zusätzlicher bürokrati-scher Aufwand ist zu vermeiden.

Die forderung ist sinnvoll. Wert ist auf die Behandlung „beson-derer Beförderungsfälle“, so von Menschen mit Behinderungen, kleinen kinder und vor allem Babys, zu legen. ein besonderes problem sind schlecht gewartete fahrzeuge, hier wären ggf. kür-zere kontrollintervalle präventiv wirksam.

„Wie steht ihre partei zu der forderung, per Verordnung auf Bundesebene eine generelle fah-rerausweispflicht einzuführen?“

Die Partei ist offen für die ver-bindliche einführung einer fah-rerausweispflicht.

Die partei setzt sich dafür ein, dass künftig ein bundesweit einheitlicher fahrerausweis gut sichtbar im Taxi angebracht wer-den muss.

Die einführung einer fahreraus-weispflicht ist aus Verbraucher-schutzgründen durchaus nahelie-gend. Die partei setzt sich dafür ein, dass der Vorschlag des BZp vom Bundesverkehrsministerium geprüft und beurteilt wird.

Die forderung nach der einfüh-rung einer generellen fahreraus-weispflicht wird ausdrücklich un-terstützt, allerdings zunächst als freiwillige Selbstverpflichtung des Taxigewerbes. erst bei fehlender Umsetzung wäre einer ordnungs-rechtlicher rahmen vorzugeben.

eine solche Verordnung würde begrüßt, die neben der Förderung des Dienstleistungsgedankens auch das individuelle Sicherheits-empfinden der Fahrgäste steigert.

„Unterstützen Sie unsere forde-rung, eine generelle Anschnall-pflicht in Taxis und Mietwagen einzuführen?“

Anschnallpflicht hat für das Selbstverständnis vieler Taxifah-rer eine große Bedeutung. Unter dem Aspekt der Verkehrssicher-heit wird jedoch die forderung nach einer Wiedereinführung der generellen Anschnallpflicht unter-stützt.

künftig soll die generelle An-schnallpflicht auch für Taxi- und Mietwagenfahrer gelten.

Die Beurteilung eines risikos im konkreten fall und die jeweilige entscheidung sollte eigentlich beim fahrer verbleiben. Deshalb unterstützt die partei eine über-prüfung unter Beteiligung aller Betroffenen und steht dem Vor-schlag des BZP offen gegenüber.

Unbedingt, sowohl aus Verkehrs-sicherheitsgründen aber auch aus Gründen der Vorbildfunktion für die fahrgäste ist die generelle Anschnallpflicht dringend gebo-ten.

Wichtig wird es sein, zuerst die Taxifahrerinnen und Taxifahrer selbst davon zu überzeugen, denn verboten ist das Anschnallen ja derzeit auch nicht. Bei einigkeit des Gewerbes wird die einfüh-rung an der partei auf keinen fall scheitern.

„Unterstützen Sie in der kommen-den legislaturperiode die forde-rung, dass von dem fahrer von freigestellten Beförderungen von kindergartenkindern, Schülern und Menschen mit Behinderungen zwingend die fahrerlaubnis zur fahrgastbeförderung vorausge-setzt wird?“

Die einhaltung von hohen Si-cherheitsstandards hat ebenso einen hohen Stellenwert, wie für die partei die Unterstützung von karitativen und ehrenamtlichen Strukturen in der Gesellschaft von wichtiger Bedeutung ist.

Durch hinzuziehen externen Sachverstands wird zu prüfen sein, ob aufgrund der rechtslage Auffälligkeiten aus der Unfallsta-tistik abzuleiten sind. Sollte dies der fall sein, sind die notwendi-gen politischen konsequenzen zu ziehen.

eine Verschärfung der Vorschrif-ten darf nicht zu unzumutbaren und unfinanzierbaren Hürden etwa im Schülerverkehr führen. eine kompromisslösung könnte in ausreichend dimensionierten übergangsfristen bestehen.

im rahmen der angestrebten Gesamtrevision des pBefG will die partei diese forderung prüfen. Auf jeden fall ist die Sicherheit und leichtigkeit des (Taxi-) Verkehrs zu gewährleisten.

Die forderung, dass der – ge-werbliche – Transport der ge-nannten Gruppen nicht ohne personenbeförderungsschein er-folgen sollte, wird unterstützt. Die Auswüchse durch Mietwagen mit fahrern mit niedrigeren Standards sollen unterbunden werden.

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Inzwischen liegen alle Stellungnah-men vor. Die konkreten Antworten auf die verschiedenen Fragen sind auch im Internet des BZP unter www.bzp.org nachzulesen.

Vorweg etwas Allgemeines: Zwei-felsfrei ist zu erkennen, dass die Antworten von Politikern stammen – fast jede Antwort ist so formuliert, dass irgendwie ein „Hintertürchen“ offen bleibt. Keine Partei ist bei allen Fragen an unserer Seite, um-gekehrt steht auch keine Partei all unseren Belangen absolut ablehnend gegenüber. Was können wir nun aus den Antworten ableiten.

Viele Antworten offenbaren, wie wenig Fach- und Detailwissen bei unseren Politikern vorhanden ist. Selbstkritisch ist festzustellen, dass wir hier noch viel intensiver aufklä-ren und informieren müssen. Trotz verbesserter Kontakte sind wir ge-fordert, die politische Arbeit auch weiterhin noch deutlich zu inten-sivieren und sie kontinuierlich zu pflegen.

Da die Abfrage keine Partei als 100%-igen Freund oder Feind ausmacht, müssen wir genau abwägen. Hierbei sind neben den Antworten auch die

„Es gibt keinen Grund, vom Geneh-migungssystem und von der Tren-nung von Taxi- und Mietwagenver-kehr abzugehen und Veränderungen

herbeizuführen.“

Grundpositionen der Parteien zu be-achten.

So finden wir z.B. bei DIE LINKE viel Übereinstimmung, jedoch hat sich diese Partei auch Themen wie „Mindestlohn“ und „höhere soziale Absicherung“ zu Lasten der Arbeits-kosten auf die Fahnen geschrieben.Die FDP steht allgemein für weitest-gehende Liberalisierung der Märkte, weshalb uns deren Antworten auch besonders überrascht haben. Dem Taxi- und Mietwagengewerbe droht unter dem Prinzip „der Markt wird schon alles richten“ erheblicher Schaden. Wir erleben doch bereits heute wohin uns das führt, wenn der bestehende Ordnungsrahmen gar nicht oder nur unzureichend kont-rolliert wird. Zudem hat gerade das Prinzip unkontrollierter Märkte die weltweite Finanzkrise mit milliar-denschwerem volkswirtschaftlichen Schaden überhaupt erst ermöglich.

„Taxiverkehr gehört zum ÖPNV.“

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wie-derum stehen für Verkehrskonzep-te wie zum Beispiel „Carsharing“ oder das von unserem Präsidenten berichtete „Car2Go“, insgesamt zu Zukunftslösungen, die Individual-verkehr deutlich verteuern und mit-tels dieser „Abschreckung“ vermin-dern wollen. Vergessen wir nicht, dass die Ökosteuer doch gerade Ver-kehrsdienstleister besonders traf und trifft. Bei den Auswüchsen durch „Umweltzonen“, zu denen selbst von Experten der Sinn und insbeson-dere die Kausalität des Straßenver-kehrs bezweifelt werden, stehen wir erst an den Anfängen.

Und auch gegenüber den großen Volksparteien SPD und CDU sind nach den Antworten erhebliche Zweifel geboten. Die eigenwillige Begründung, mit der unsere langjäh-rige und berechtigte Forderung nach formaler Anerkennung als ÖPNV abgewiesen wurde, gibt zumindest mir zu denken. Noch beim „Rauch-verbot“ galten Taxen für beide Par-teien wie selbstverständlich zum ÖPNV, wenn es jedoch um die mit dem ÖPNV verbundenen Sonder-rechte wie z.B. Busspurnutzung und den ermäßigten Umsatzsteuersatz geht, wird unserer Anspruch jedes Mal abgewiesen.

Darüber hinaus gibt es hinsichtlich der kommenden Wahl nur eine ein-zige Gewissheit: keine Partei wird al-lein eine regierungsfähige Mehrheit

Michael Müller: „Schwierige Wahl“

Überraschung bei der großen Parteienumfrage / Wahl Ende September

Von

Michael Müller([email protected])

Am 27.09.2009 sind wir alle aufgeru-fen, über die Zusammensetzung des Bundestages für die neue Legislatur-periode zu entscheiden. Aus diesem Grund hat der BZP wie schon in der Vergangenheit alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zur Stellungnahme zu verschiedenen gewerbepolitischen Kernfragen auf-gefordert.

Südseeträume? Jamaica...

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„ Die Auswüchse durch Mietwagen mit Fahrern mit niedrigeren Stan-

dards sollen unterbunden werden.“

erreichen. Es wird also wieder eine Koalition kommen, ganz gleich ob schwarz-gelb, Trinidad, rot-rot-grün oder schwarz rot. Und wie schnell vorher eindeutige Positionen aufge-geben werden, wenn ansonsten der Verlust der Regierungsbeteiligung droht, ist uns allen doch hinlänglich bekannt. Im „Koalitionsdeal“ blei-ben – wenn überhaupt – nur die ab-soluten Grundpositionen der Partei-en erhalten und ich kann, selbst bei bestem Willen, nicht erkennen, dass die Belange des Deutschen Taxen und Mietwagensgewerbes bei irgend-einer Partei zu den unverzichtbaren „Essentials“ gehören.

„Die Partei setzt sich dafür ein, dass künftig ein bundesweit einheitli-

cher Fahrerausweis gut sichtbar im Taxi angebracht werden muss.“

Zusammenfassung: Selbst für klare Aussagen gilt ohne Einschränkung der Satz Konrad Adenauers: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“, zu-mal Sprachforscher bisher nicht ab-schließend ermitteln konnten, ob der Begriff „Wahlversprechen“ von einem „Versprechen“ oder einem „Versprecher“ abgeleitet ist.

„Qualifizierte und mit wesentli-chen Grundkenntnissen ausgestat-tete Taxifahrer sind ein maßgeb-liches Qualitätsmerkmal für das

Taxigewerbe.“

Abschließend hoffe ich einerseits, dass Sie nach meinen Ausführungen noch weniger als vorher wissen, wel-cher Partei Sie am 27.09.2009 Ihre Stimme geben werden, andererseits aber auch, Ihnen ausreichend darge-legt zu haben, welche gewerbepoliti-schen Erwartungen an die verschie-denen Parteien geknüpft werden können. Eine konkrete Wahlempfeh-lung kann und wird der BZP nicht

abgeben.

Es ist ja auch nicht Aufgabe eines gewerbepolitischen Bundesverban-des, seinen Mitgliedern die Verant-wortung bei Ihrer Stimmabgabe ab-zunehmen.

Allerdings unterliegen Sie, die Sie als Unternehmer in diesem Land po-litisch gesetzte Rahmenbedingungen nutzen, um Ihre Firma zu betreiben, einer besonderen Verantwortung – nämlich der durch ihre Stimmabgabe auf die politische Zukunft Einfluss zu nehmen. Sie als Unternehmer ha-ben weniger ein Wahlrecht, sondern vielmehr eine Wahlpflicht.

Treffen Sie Ihre Wahlentscheidung bewusst. Schlussendlich hat bzw. erhält jedes Volk die Regierung, die es verdient.

Auf der BZp-Versammlung in freiburg (wir berichten in der nächsten Ausgabe) stelle Michael Müller die Umfrage vor

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...und Trinidad und Tobago

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Große Bedeutung kommt hierbei dem Faktor Sprache hinzu. Das Sprechvermögen ist das vielleicht charakteristischste Merkmal des Menschseins. Im Auto jedoch sind wir zur fast völligen Stummheit ver-dammt.Anstelle der Möglichkeit, sich durch Bedienung eines reichhaltigen Wort-schatzes und vielfältiger Mimik ver-ständlich zu machen, bleibt uns nur die Sprache des Straßenverkehrs. Und diese ist beschränkt auf weni-ge einfache formelle und informelle Zeichen.

Erschwerend kommt hinzu, dass besonders die informellen Zeichen missverstanden werden können. Ge-rade Fahranfänger irren sich in dieser Hinsicht leicht. Um dies an einem Beispiel zu verdeutlichen: Man ist gemütlich im eigenen Fahrzeug un-terwegs und entdeckt zufällig den „Iron Maiden“-Aufkleber an der

hergebrachte Überzeugung „Man fährt so wie man lebt“ scheint zu-mindest teilweise ihre Berechtigung zu haben. So konnte etwa bestätigt werden, dass geringe Kreditwürdig-keit und hohe Versicherungsschä-den durchs Autofahren statistisch zusammen hängen. Warum das so ist weiß bis jetzt niemand. Die Er-gebnisse müssen auch mit Vorsicht behandelt werden, da sie meist auf Fragebögen zur Selbsteinschätzung basieren. Und soll man sich selbst beurteilen, ist eine Verzerrung der Ergebnisse durch Fehleinschätzung der eigenen Person meist unver-meidlich.

Interessant ist jedoch nicht nur, wa-rum manche Menschen zu mörde-rischem Wahnsinn neigen, sobald sie am Steuer sitzen. Viel wichtiger kann folgende Frage sein: Warum verhalten wir alle uns als Autofahrer anders als sonst?

kommunikationsprobleme und Aggressionen

Ein Grund für diese Voreingenom-menheit könnten territoriale An-sprüche sein, die sich in die Quere kommen, etwa wenn sich Fußgänger und Radfahrer den Bürgersteig teilen müssen.

Doch zusätzlich geschieht mit uns eine weit grundlegendere Verände-rung, wenn wir vom gehenden zu fahrenden Menschen werden. Eine französische Studie hat gezeigt, dass tödliche Verkehrsunfälle häufig gerade dann passieren, wenn eine Änderung des Fortbewegungsmo-dus’ vom Autofahren zum Laufen stattgefunden hat. Wahrscheinlich fühlen sich die gerade aus ihrem si-cheren Fahrzeug Gestiegenen auch als Fußgänger noch eine Weile un-verwundbar – so vermuten zumin-dest die Wissenschaftler.

Psychologen haben bereits detaillier-te Persönlichkeitsprofile erstellt, um die Eigenschaften zu bestimmen, die jemanden zum potenziellen Ver-kehrsrowdy machen. Auch die alt-

Oder „hupe kaputt, achten Sie auf meinen finger“ (heckaufkleber)

Von

Dana Berghäuser([email protected])

Es ist eine allgemein bekannte, je-doch merkwürdige Tatsache: Wir sind, wie wir uns fortbewegen. Ge-hen wir zu Fuß oder Radeln, betrach-ten wir Autos als laute Belästigung, mit mehr oder minder Verrückten am Steuer, die zu allem Überfluss noch durch ein Handytelefonat abge-lenkt sind. Als Autofahrer hingegen ärgern wir uns über die Fußgänger und Radfahrer, für die wir Mitden-ken müssen, wenn sie beispielswei-se ohne jegliche Vorwarnung die Fahrbahn kreuzen. Man nennt die-ses Phänomen „modale Voreinge-nommenheit“.

Aggression ist auch im Taxigewerbe keine Seltenheit

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Heckscheibe des Vordermanns, den man dort selbst ebenfalls kleben hat. Es folgt ein spontanes Hupen aus So-lidarität. Die Antwort des Anderen, der nur das Hupen hört, den Aufkle-ber aber nicht sehen kann: Ein deut-licher Stinkefinger.Sogar offizielle Zeichen sind manch-mal mehrdeutig. Wenn jemand stän-dig links blinkt, will er dann tatsäch-lich abbiegen, oder vergaß er nur, seinen Blinker wieder auszuschal-ten? Leider können wir nicht nach-fragen, und so entsteht leicht Ge-reiztheit. Im Angesicht des Mangels verbaler Ausdruckmöglichkeiten bedient man sich schnell hektischen Gestikulierens oder ganz einfach der Hupe. Und diese Signale können wie-derum missverstanden werden. Die meisten haben sich schon mal über einen hupenden Vorbeifahrer geär-gert, bis sie beim nächsten Halt ent-deckten, dass der eigene Tankdeckel aus Versehen offen gelassen wurde – und der Hupende nur freundlich und hilfsbereit sein wollte.

Ein weiteres Problem im Straßenver-kehr: Man sieht viele andere Fahrer, wie sie Fehler machen, kann sich aber selbst nicht dabei beobachten. Auch wird die Kommunikation da-durch sehr einseitig. Während man viele Autofahrer betrachten kann, sehen diese einen meist nicht. Wir

schauen praktisch immer nur auf das Hinterteil der Anderen, und das ist keine Situation, in der Menschen dazu neigen, ihre Kommunikations-möglichkeiten auszuschöpfen.Die Stummheit gegenüber den Vor-dermännern oder Hintermännern macht rasend, manchmal auch im wortwörtlichen Sinne. Wir möchten uns gerne mitteilen, können das aber nicht. Diese Beschränkung führt zu Selbstgesprächen, denn laut einer Studie erfolgt auf Hupen von Hinten bei 75% der Autofahrer eine verbale Reaktion, obwohl die Hupenden sie gar nicht hören konnten.

Es gibt sogar eine Straßenverkehrsva-riante des in der Psychologie weithin bekannten fundamentalen Attribu-tionsfehlers. Dieser Fehler umfasst die Neigung, Handlungen anderer auf ihre Persönlichkeitsmerkma-le zurückzuführen, unser eigenes Handeln jedoch durch situationsbe-dingte äußere Zwänge zu begründen. Zum Beispiel so: „Das da vorn muss doch eine Frau sein, kein Mann würde jemals so dermaßen schlecht rückwärts einparken“. Mangelt es einem selbst jedoch mal an Eleganz beim Einparken, hat man nur einen schlechten Tag oder die Parklücke war unvorteilhaft.Vielleicht auch deshalb haben Fah-rer auf der gesamten Welt ihre per-

sönlichen Intimfeinde: dies sind für einige Deutsche zum Beispiel die Holländer.

Der fundamentale Atrributionsfeh-ler greift auch bei unterschiedlichen Arten der Fortbewegung (die moda-len Voreingenommenheit kennen wir ja nun bereits): Wenn man Auto fährt und Radfahrer gegen die Ver-kehrsordnung verstoßen, sieht man sie als rücksichtslose Anarchisten. Passiert einem selbst mal ein Fehler, sucht man die Ursachen in der Situ-ation.

Interessanterweise betreffen all diese Probleme ausschließlich den Fahrer selbst. Andere Insassen regen sich selten auf, der Beifahrer zieht so manches Mal sogar Sichtweise des Fahrers in Zweifel. Und ist man ganz allein im Auto unterwegs, neigt man in Ermangelung menschlicher Gemeinschaft zu aggressiverem Fah-ren. Unser Schamgefühl schwindet, wenn es keine Zeugen für unsere kleinen Vergehen gibt.

Im Straßenverkehr bleiben im Ge-gensatz zum normalen Leben die ersten Eindrücke zumeist die ein-zigen. Die damit verbundene An-onymität sorgt dafür, dass das In-nere des Wagens als geeigneter Ort der Selbstentfaltung gesehen wird. Manch einer fährt gern täglich eine längere Strecke und sehnt sich nach der einsamen Zeit für sich, wenn das Auto einige Zeit in der Reparatur ist. Im Fahrzeug kann der Mensch beruf-liche und häusliche Zwänge hinter sich lassen. Laut einer Studie wei-nen manche Leute sogar am liebsten im Auto. Auch ausführliches Nase-bohren erfreut sich einer gewissen Beliebtheit.

Die Kehrseite der Anonymität: Sie fördert Aggression. Andere werden weniger als Menschen wahrgenom-men als bei sonstigen Begegnungen. Von der eigenen Identität befreit, können die Fahrer die Beschränkun-gen des normalen Lebens hinter sich lassen. Meist haben sie keine Konse-quenzen für unhöfliches Verhalten zu befürchten: Man zeigt Stinkefin-ger und braust von dannen.

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hingewiesen, dass das Fahrpersonal von Taxis und Mietwagen bei dem zu befürchtenden epidemischen Ver-lauf einem besonders hohen Exposi-tionsrisiko ausgesetzt und deshalb in besonders hohem Maße gefährdet ist – und wiederum auch Dritte ge-fährdet. In den Schreiben weist der BZP darauf hin, dass ein und die-selben Fahrzeuge und Fahrer nicht

nur im allgemeinen Reise- und Geschäfts-verkehr, sondern auch beispielsweise bei Schüler- und Kinder-gartenverkehren und bei nicht betreuten Krankenfahrten ein-gesetzt werden und so einen „hervorragen-den Multiplikator“ für den Virus abgeben. Die logische Forderung des BZP lautet, dass die Gruppe der Taxi- und Mietwagenfahrer auf der Liste der bevorzugt zu impfenden Risiko-gruppen Eingang fin-det. In der Hoffnung, dass diese Forderung Gehör gefunden hat, bitten wir Sie, auch gegenüber ihren Lan-desgesundheitsminis-terien aktiv zu wer-den. Den Ablauf der Massenimpfung legen nämlich im Detail die Länder fest. Es ist also möglich, dass z.B. in Berlin die Massenimp-fung anders struktu-riert ist als in Hessen,

Bayern oder Nordrhein-Westfalen. Je nach medizinischer Infrastruktur kommen neben Gesundheitsämtern sowie niedergelassenen Ärzten auch Kliniken in Betracht.

arztpraxen, Einrichtungen der stati-onären und ambulanten Pflege oder stationären Rehabilitation, Apothe-ken, privaten Krankentransportun-ternehmen nach den Rettungsdienst-gesetzen und Gesundheitsämtern als primär für die Impfung vorgesehene Kreise genannt. Zur Aufrechterhal-tung der öffentlichen Ordnung sollen darüber hinaus Beschäftigte der Po-

lizeibehörden und Feuerwehren bei den Massenimpfungen bevorzugt be-rücksichtigt werden.Der BZP hat das Bundesgesundheitsministerium am 31.07.2009 angeschrieben und darauf

BZP empfiehlt Schweinegrippeimpfung

Die angekündigten Mas-senimpfungen gegen die sogenannte Schweinge-rippe – offiziell Influen-za A/H1N1 oder auch „Neue Grippe“ – ver-unsichern auch die An-gehörigen des Taxi- und Mietwagengewerbes und werfen viele Fragen auf. So ist z.B. fraglich, wer geimpft wird und wer das bestimmt. Das Infektionsschutzge-setz sieht grundsätzlich vor, dass die Länder öf-fentliche Empfehlun-gen dazu aussprechen sollen, wer sich impfen lassen soll. Nach unse-ren Informationen wird derzeit im Rahmen des nationalen Pandemie-planes auf der Basis der Empfehlungen der Welt-gesundheitsorganisati-on WHO eine Liste mit bevorzugt zu impfenden Bevölkerungs- und Ri-sikogruppen erarbeitet, über dessen Entwurf am 12. August im Bundes-gesundheitsministerium entschie-den werden soll. Neben Risikopati-enten und Schwangeren werden in diesem Zusammenhang Beschäftigte in Krankenhäusern, Arzt- und Zahn-

Bisher kaum Bereitschaft, Taxifahrer vor anderen Berufsgruppen zu impfen

Von

Thomas Grätz([email protected])

Neue Grippe oder „Schweinegrip-pe“: Berücksichtigung von Taxi- und Mietwagenfahrern als Gruppe mit besonders hohem Expositionsrisiko – BZP-Organisationen sollten sich an ihre Landesgesundheitsministe-rien wenden!

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ware nutzen oder zu einem kosten-günstigen monatlichen Festpreis neue Geräte leasen möchten.

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natlich gespart werden können. Mit dem Aktionspaket sichern sich die Unternehmen nicht nur einen Telefon- und Breitband-Anschluss inkl. Festnetz- und Internet-Flatrate, sondern auch erstklassigen Entstör-service für IT-Hardware und Netz-leistungen.Business Complete ist die Doppel-flatrate für Festnetz und Internet zu günstigen Fixpreisen. Die „Quasi-IT-Versicherung“ nennt sich Desktop Services Plus. Mit diesem günstigen Angebot wird Ihre IT im Schadens-fall innerhalb von 24 Stunden wieder zum Laufen gebracht inkl. eines ggf. erforderlichen Hardwaretausches - und das ohne weitere Zusatzkosten. Sie haben die Wahl, ob Sie Desktop Services Plus für Ihre eigene Hard-

Mehr Vorteile für Mitglieder

Die Kooperation zwischen dem BZP und der Deutschen Telekom AG zahlt sich für das Gewerbe immer stärker aus. Jüngster Spross ist ein speziel-les Angebot für BZP-Mitglieder, bei der durch die Bündelung einer Tele-fon- und Internet-Flatrate mit einer „Quasi-IT-Versicherung“ z.B. am Mehrgeräteanschluss 10 Euro mo-

BZp-partner mit neuen Angeboten

Von

Thomas Grätz([email protected])

Sonderaktion der Deutschen Tele-kom: BZP-Mitglieder sparen durch die Bündelung von „Business Com-plete“ und „Desktop Services Plus“ zu einem exklusiven Aktionsange-bot!

Das in Mecklenburg-Vorpommern angewendete Videosystem „VKS“ werde bundesweit von der Polizei eingesetzt , zum Beispiel in NRW, berichtet der DAV. Wahrscheinlich fehle auch in ande-ren Bundesländern die vom Verfas-sungsgericht geforderte gesetzliche Grundlage, um den Grundrechtsein-griff bei Videoaufnahmen zu recht-fertigen. Auf andere Messmetho-den, etwa die Radarmessung durch mobile oder stationäre Anlagen, hat die Entscheidung allerdings keine Auswirkung, warnen die Anwälte. Dabei würden nämlich nur Personen erfasst, die tatsächlich im Verdacht stehen, eine Geschwindigkeitsüber-schreitung begangen zu haben.

fassungsgerichts (Az: 2 BvR 941/08) vom 11.08.2009. In dem Fall war ein Autofahrer auf der A 19 in Fahrtrich-tung Rostock gefilmt worden und sollte ein Bußgeld wegen Geschwin-digkeitsüberschreitung zahlen. Das BVerG folgte im Revisionsverfah-ren dem Argument des Autofahrers, dass die Videoaufzeichnung mangels konkreten Tatverdachts ohne ausrei-chende Rechtsgrundlage angefertigt worden sei. Dadurch werde in das Recht der informationellen Selbst-bestimmung eingegriffen, wozu ein formelles Gesetz erforderlich sei. Eine Verwaltungsvorschrift allein, auf die sich in diesem Fall der Land-kreis Güstrow berief, reiche hinge-gen nicht aus, befand das BVerfG.

Anwälte fordern: Schluss mit Videokontrollen

„Diese Kontrollen sind umgehend einzustellen, wenn durch diese Vi-deoüberwachung auch Verkehrsteil-nehmer, die alle Verkehrsregeln ein-halten, gefilmt werden“, erläutert Rechtsanwalt Michael Bücken, Vor-sitzender des DAV-Ausschusses Ver-kehrsrecht. Er bezieht sich auf einen aktuellen Beschluss des Bundesver-

Vom

Auto- und Reiseclub Deutschland([email protected])

Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) müsse in Deutschland sofort Schluss sein mit Geschwindigkeitskontrollen mittels Video.

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Willkommen in der Ruhezone. Entspannt unterwegs im neuen E-Klasse Taxi.Nehmen Sie Platz in der neuen Generation der E-Klasse. Umgeben von umfangreicher innovativer Technik für sicheres und wirtschaftliches Fahren, erleben Sie das beruhigende Gefühl, Hektik und Stress hinter sich zu lassen. Als Fahrer genauso wie als Fahrgast. Mercedes. Das Taxi.

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Willkommen in der Ruhezone. Entspannt unterwegs im neuen E-Klasse Taxi.Nehmen Sie Platz in der neuen Generation der E-Klasse. Umgeben von umfangreicher innovativer Technik für sicheres und wirtschaftliches Fahren, erleben Sie das beruhigende Gefühl, Hektik und Stress hinter sich zu lassen. Als Fahrer genauso wie als Fahrgast. Mercedes. Das Taxi.

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Von

Jan Cassalette([email protected])

1960 stellte das Bundesverfassungs-gericht klar: Das Taxi ist schützens-wertes Allgemeingut. Dem scheinen sich Bund und Länder nicht (mehr) bewusst zu sein. In Bremen startet das Parlament nun eine Gesetzesin-itiative.

Dieser soll ein rechtssicheres Regel-werk erarbeiten, dass so womöglich exemplarisch im gesamten Bundes-gebiet Anwendung findet.

Rückenwind verspürt auch Fred Buchholz, Präsident des Bundesver-bandes der Taxi- und Mietwagen-unternehmer BZP: „Wir arbeiten seit Jahren im Interesse der Unter-nehmerinnen und Unternehmer in Deutschland und an der Verbesserung der Marktbedingungen. Tatsächlich scheint das Urteil des Verfassungs-gericht von 1960 bei Behörden und in der Politik nicht immer in Ver-ordnungen und Gesetze einzuflie-ßen. Wir haben daher den Vorstoß des SPD-Fraktionsvorsitzenden der Bremischen Bürgerschaft sehr wohl-wollend zur Kenntnis genommen und setzen große Hoffnung in Dr. Carsten Sieling, der seit langer Zeit

durch konstruktive Zusammenar-

beit mit dem Taxigewer-be postitiv aufge fa l -len ist. “

S e i n e r M e i n u n g nach habe das Taxige-

werbe nun die Mög-

lichkeit, ganz neue Kon-

z e p t e z u

anderen Formen des ÖPNV statt.

Ein Aspekt des gesellschaftlichen Lebens wurde bisher jedoch sträflich vernachlässigt. Älteren, körperlich beeinträchtigen oder anderweitig mobilitätseingeschränkten Men-schen wird die Nutzung des ÖPNV im Allgemeinen und des Taxis im Speziellen dadurch erschwert, dass es Taxifahrern häufig nicht möglich ist, ihren Fahrgästen die nötige und gebotene Aufmerksamkeit und Zeit schenken zu können, da sie sich wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch an die Straßenverkehrsordnung halten müssen. In einigen wenigen und sehr speziellen Fällen wäre es aber angebracht, Ausnahmen zu ge-währen, wenn genannten Bevölke-rungsgruppen so die Teilnahme am öffentlichen Leben erleichtert wer-den kann. Dr. Carsten Sieling, Mitglied der Bre-mischen Bürgerschaft (Parlament) und Vorsitzender der SPD-Frak-tion, wird nun einen entspre-chenden Antrag (siehe rechte Seite) federführend noch zur nächsten Sitzung in die Bür-gerschaft einbringen, damit dieser schnell umgesetzt werden kann. Bremer Taxi-fahrer sollen damit straffrei auch in Halte- oder Parkver-botszonen mobilitätseinge-schränkten Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen helfen oder z.B. Einkäufe bis zur Haustür des Gastes bringen dürfen.

Die Fachvereini-gung Personenver-kehr Bremen e.V. wird hierfür zu-sammen mit dem Bremer Senat ei-nen Expertenaus-schuss gründen.

Bremen hat sich als Stadtstaat in der Geschichte der individuellen Personenbeförderung schon oft als treibende Kraft hervorgetan. Ob Hellelfenbein, der Behindertensitz, das Dachkennzeichen oder die Sach- und Fachkundeprüfung für Taxiun-ternehmer, einige Innovationen im Taxigewerbe haben ihren Ursprung in Bremen. Nun geht von Bremen die nächste Initiative aus, die auf absehbare Zeit die Bundespolitik erreichen wird: Taxis sollen unter bestimmten Um-ständen auch in Halteverbotszonen halten dürfen, wenn dies für ein si-cheres Ein- und Aussteigen mobili-tätseingeschränkter Menschen nötig sein sollte.

Was zunächst wie die banale No-vellierung einer Vorschrift anmutet, stellt tatsächlich einen Meilenstein in der ÖPNV-Politik dar. Denn be-reits 1960 hat das Bundesverfas-sungsgericht festgestellt, dass das Taxi als Teil des Öffentlichen Perso-nennahverkehrs besondere Privilegi-en genießt bzw. genießen muss. Auf teilweise vorbildhafte Art und Weise floss diese höchstrichterliche Feststellung in die Gesetzgebung des Bundes und der Länder ein. So dür-fen Taxis heute vielerorts Busspuren mitbenutzen, auch findet oft eine enge Zusammenarbeit zwischen dem örtlichen Taxigewerbe und der

Bundestagskandidat nimmt Urteil des Bundesverfassungsgerichts wörtlich

Sieling betont besondere rolle des Taxis

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SpD Bürgerschaftsfraktion

Antrag der fraktionen der SpD

Mehr Bewegungsfreiheit für mobilitätseingeschränkte Menschen

Das Taxigewerbe ist ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Personenbeförderung. Die Taxi-fahrerinnen und Taxifahrer gewährleisten, dass alle Menschen zu jeder Tages- und nachtzeit ihre individuellen Ziele erreichen können. Mobilitätseingeschränkte personen bedürfen während der Beförderung der besondere rücksichtnahme und Aufmerksamkeit seitens der Taxifahrerinnen und Taxifahrer.

Dazu muss den fahrerinnen und fahrern des Taxigewerbes Gelegenheit gegeben werden. es ist nur recht und billig, Taxifahrern zu ermöglichen, ihren kunden den angemessenen und notwendi-gen Service bieten zu können. Auch auf nicht dafür ausgewiesenen flächen sollte es erlaubt sein, zu Halten und zu Parken, um bei der Bewältigung einer Treppe oder anderer Barrieren behilflich sein zu können.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit der fachvereinigung personenverkehr die Vorausset-zungen zu erarbeiten, die nötig sind, um Ausnahmegenehmigungen erlassen zu können, mit denen Taxen die Haltevorschriften im öffentlichen Straßenverkehr bei der Beförderung von mobilitätsein-geschränkten Menschen erweitert auslegen dürfen.

2. Durch einen zu entwickelnden Auflagenkatalog für die Ausnahmegenehmigung ist einem Miss-brauch vorzubeugen.

3. Der Bürgerschaft ist bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten, welche Möglichkeiten der Senat sieht, auf diesem Wege die Mobilität und damit das leben von mobilitätseingeschränkten personen zu verbessern.

reimund kasper, Dr. carsten Sieling und fraktion der SpD

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entwickeln, um auf den demogra-phischen Wandel zu reagieren. „Mit dem „Bremer Vorstoß“ können wir das Taxigewerbe nun als senioren-freundliche Dienstleistung etablie-ren“, so Fred Buchholz. Als Anbieter der „Letzten Meile“ in der Kette des ÖPNV sei das Taxi häufig das einzige Verkehrsmittel, dass Senioren oder gesundheitlich eingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern Mobilität garantiere.Ewald Launspach, langjähriges ge-schäftsführendes Vorstandsmitglied des Taxi-Rufs in Bremen und so-mit Vorgänger von Fred Buchholz, war zwanzig Jahre selbst Mitglied der Bremischen Bürgerschaft und hat zusammen mit Politlegende Hans Koschnik zahlreiche taxirele-vante Entwicklungen angestoßen. „Tatsächlich hat man das Taxi in den letzten Jahren auf Landes- und Bundesebene etwas stiefmütter-lich behandelt. Das Taxi ist immer weiter in den öffentlichen Bereich

vorgedrungen, der Bürger aber blieb auf der Strecke. Da ist die Entwick-lung in den letzten 50 Jahren stehen geblieben. Damit ist nun endlich Schluss. Dr. Carsten Sieling, Bre-mer Bundestagskandidat, nimmt die berechtigten Interessen des Taxige-werbes ernst und will diese auch auf

Bundesebene durchsetzen.“ Im Falle eines guten Abschneidens der SPD im kleinsten Bundesland würde Dr. Carsten Sieling in den Bundestag „vorrücken“. Das bundes-deutsche Taxigewerbe hätte endlich wieder einen echten „Taxi-Mann“ auf höchster politischer Ebene.

Bürgermeister hans koschnik machte sich um das Taxigewerbe verdient

„ich bin ein freund des Taxis“ - Dr. carsten Sieling verspricht, sich auch auf Bundesebene für das Gewerbe einzusetzen

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Kläger damit jedoch nicht dar, dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des VG-Urteils bestehen. Folgendes stellt es fest: 1. § 39 Abs. 2 Satz 1 PBefG bestim-me, dass die Genehmigungsbehörde die Beförderungsentgelte insbeson-dere daraufhin zu prüfen hat, ob sie unter Berücksichtigung der wirt-schaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwick-lung angemessen sind. Bei der ent-sprechenden Anwendung des § 39 Abs. 2 PBefG sei zu berücksichtigen, dass nicht ein beantragtes Beförde-rungsentgelt genehmigt wird, son-dern umfassend für den gesamten Taxenverkehr Beförderungsentgelte und -bedingungen durch Rechts-verordnung festgesetzt werden. Die Initiative zur Festsetzung der Beför-derungsentgelte stehe allein der Lan-desregierung bzw. in Hamburg dem Hamburgischen Senat zu (vgl. Fie-litz/Grätz, Personenbeförderungsge-setz, Kommentar, Stand: November 2008, PBefG § 51 Rn. 15).

2. Zweck des Regelung sei es, die öf-fentlichen Verkehrsinteressen und das Gemeinwohl mit den berechtig-ten Gewinninteressen der Taxenun-ternehmer im Wege eines Interessen-ausgleichs in Einklang zu bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.05.1976 in BVerfGE 42, 191). Die Entgelte müs-sen dazu mindestens kostendeckend sein und sollen insgesamt so festge-setzt werden, dass sie eine angemes-sene Gewinnspanne und Aufwen-dungen für notwendige technische Entwicklungen enthalten, wobei es dem Verordnungsgeber obliege, wie er die Einzelheiten der Regelung für Entgelte oder Beförderungsbedin-gungen festlegt und welche tatsäch-

heit und nicht isoliert für die einzel-nen Tarifkomponenten zu beurteilen. Gerichtlich sei nur zu überprüfen, ob die Genehmigungsbehörde den für die Festsetzung des konkreten Tarifs maßgeblichen Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt habe und ob die Prognose über den möglichen Verlauf der weiteren Ent-wicklung der wirtschaftlichen Lage der Taxenunternehmer erkennbar fehlerhaft sei. Gesetzliche Vorgaben für die Ermittlung der Wirtschaft-lichkeit der Tarife gebe es nicht; insbesondere sei die Beklagte nicht verpflichtet gewesen, ein Sachver-ständigengutachten über die Wirt-schaftlichkeit der Tarife einzuholen. Nicht entscheidend sei, ob die fest-gesetzten Tarife auch für den Kläger wirtschaftlich seien.

In dem nun veröffentlichten Be-schluss des OVG Hamburg wurde die Berufung gegen dieses Urteil nicht zugelassen, weil das klägerische Be-gehren jedenfalls nicht begründet ist.

Seinen Hauptvortrag, dass der Taxi-tarif unangemessen sei, wollte der Kläger damit belegen, dass das zwi-schenzeitlich in Auftrag gegebene Gutachten über die wirtschaftliche Lage des Hamburger Taxigewer-bes ein eindeutiger Hinweis dafür sei, dass die beklagte Behörde ihre Ermittlungsdefizite mittlerweile selbst erkannt habe. Der Zwischen-bericht des Gutachtens vom Febru-ar/März 2006 komme zu dem Ergeb-nis, dass die nach § 39 Abs. 2 PBefG geforderte Wirtschaftlichkeit nicht gegeben sei. Trotz des eingeschränk-ten Prüfungsmaßstabs hätte das Ver-waltungsgericht dem Beweisangebot nachgehen müssen, dass die Beför-derungsentgelte unangemessen sei-en. Nach Ansicht des OVG legt der

hamburger OVG spricht zugunsten des Gewerbes

Ein Hamburger Taxi-Unternehmer begehrte die gerichtliche Feststel-lung, dass er nicht verpflichtet sei, die von ihm mit seinen Taxen durch-geführten Personenbeförderungen nach dem Taxitarif abzurechnen. Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass nach der hamburgischen Taxen-ordnung vom 18. Januar 2000 für den Verkehr mit Taxen von Unterneh-mern mit Betriebssitz in Hamburg, die in § 2 Abs. 2 bis 5 TaxO bestimm-ten Beförderungsentgelte gelten. Als-bald nach dem Inkrafttreten der Ta-xenordnung gab es Forderungen von Taxenverbänden, die Beförderungs-entgelte zu erhöhen. Andere Taxi-Unternehmen, die Funkzentralen angeschlossen waren, lehnten eine Erhöhung dagegen ab. Die Beförde-rungsentgelte wurden sodann ab 1. November 2004 im Durchschnitt um 3,96 % erhöht.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Klage, die damit begrün-det wurde, dass der Taxitarif nicht den Anforderungen des § 39 Abs. 2 PBefG genüge, mit dem Urteil vom 14. Dezember 2005 abgewiesen: Die Tariffestsetzung erfordere eine aktu-elle und eine prognostische Gesamt-wirtschaftlichkeitsbetrachtung aller betroffenen Unternehmer durch die Behörde. Die Wirtschaftlichkeit der Tarife sei dabei nach ihrer Gesamt-

Gericht begrenzt behördliche Möglichkeiten bei Tariferhöhungen

Von

Thomas Grätz([email protected])

Beschluss des Hamburgisches Ober-verwaltungsgerichts: Der Tarifver-ordnungsgeber ist nicht gehalten, zum Zwecke der Taxitariffestset-zung die Einkommenssituation der Taxenunternehmer durch die Einho-lung eines Sachverständigengutach-tens zu ermitteln!

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lichen Ermittlungen oder welche betriebswirtschaftlichen Überlegun-gen er anstellt. Insbesondere dürfe der Verordnungsgeber auch berück-sichtigen, dass eine Tariferhöhung zu Nachfrageeinbußen führen kann (vgl. Fielitz/Grätz, a. a. O., PBefG § 51 Rn. 14). Im Hinblick auf diesen Beurteilungs- und Bewertungsspiel-raum des Verordnungsgebers bei der Handhabung der generellen Be-wertungsmaßstäbe des § 39 Abs. 2 PBefG sei die Überprüfung der Wirt-schaftlichkeit der Taxitarife im ver-waltungsgerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt möglich (vgl. VGH München, Urt. v. 13.05.1996 in NZV 1996, 384; Urt. v. 18.12.2000 in NZV 2001, 230).

3. Der Umstand, dass der Verord-nungsgeber kein Sachverständigen-gutachten über die wirtschaftliche Lage der Taxenunternehmen in Ham-burg eingeholt hat, sei vom Verwal-tungsgericht in Übereinstimmung mit der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu-treffend dahin gewürdigt worden, dass die Einholung eines solchen Gutachtens nicht zwingend erfor-derlich war. Im Übrigen hätte eine solche Verpflichtung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Folge, dass der Verordnungsgeber bis zum Vorliegen des Gutachtens, dessen Erstellung längere Zeit dau-ern kann, keine Erhöhung der Beför-derungsentgelte vornehmen könnte. Diese Folge würde weder den Inter-essen der Taxenunternehmen an ei-nem wirtschaftlichen Betrieb noch dem öffentlichen Interesse an einem funktionierenden Taxensystem ge-recht.

4. Es sei Sache des Verordnungsge-bers, welche Ermittlungen und Er-hebungen er anstellt, um den An-forderungen des § 39 Abs. 2 PBefG zu genügen. Angemessene Beför-derungsentgelte bzw. deren Anpas-sung an eine veränderte Kosten- und Nachfragesituation ließen sich willkürfrei auch ohne Kenntnis der genauen Einnahmesituation aller hamburgischen Taxenunternehmer bzw. einer repräsentativen Auswahl festsetzen. Entscheidend sei, ob die

Festsetzung im Ergebnis den Anfor-derungen des § 39 Abs. 2 PBefG ge-nügt, d. h. kostendeckend ist und die wirtschaftliche Lage der Unterneh-mer, eine ausreichende Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und die notwendige technische Entwick-lung angemessen berücksichtigt.

5. Das Betriebsergebnis einzelner Ta-xiunternehmen gibt hierfür nichts her, weil die Beförderungsentgelte insgesamt für das Taxengewerbe in Hamburg angemessen sein müssen, was nicht ausschließt, dass einzelne Taxenunternehmen z.B. aufgrund der Wettbewerbssituation oder un-ternehmerischer Entscheidungen kein auskömmliches Betriebsergeb-nis erzielen.

6. Dass von der Behörde für Stadtent-wicklung und Umwelt am 21. De-zember 2004 ein Gutachten über die wirtschaftliche Lage des Hamburger Taxigewerbes in Auftrag gegeben wurde, sei kein Indiz für ein Ermitt-lungsdefizit des Verordnungsgebers. Dem Verordnungsgeber stehe es frei, über die sachgerechte Methode zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Taxenunternehmen jeweils neu mit dem Ziel zu befinden, repräsen-tative Erfahrungswerte verfügbar zu haben.

7. Zudem ließen sich aus den Zwi-schenberichten dieses Gutachtens auch keine Anhaltspunkte dafür ent-nehmen, dass die Entscheidung des Verordnungsgebers über die Ange-messenheit der damals festgesetzten Beförderungsentgelte beurteilungs-fehlerhaft gewesen sein könnte. Zwar werde im Zwischenbericht aus-geführt, dass die professionell arbei-tenden Hamburger Taxis im Durch-schnitt der Jahre 2001 bis 2003 - wie in anderen Städten - nur einen un-zureichenden Jahresüberschuss von ca. 3.700 Euro erwirtschaftet hätten, wodurch kein finanzieller Spielraum für eine angemessene Unternehme-rentlohnung oder gar für Investiti-onen geblieben sei. Aber selbst ein solcher Erkenntnisstand hätte den Verordnungsgeber im September 2004 nicht zu einer anderen Tarif-entscheidung führen müssen. Der

Verordnungsgeber hat sachlich sei-ner Entscheidung zugrunde gelegt, dass sich die Einnahmeentwicklung der Taxenunternehmer im Zeitraum vor der Erhöhung konjunkturbedingt verschlechtert, die Kosten dagegen erhöht hatten. Um einen Nachfra-geeinbruch zu vermeiden, hat der Verordnungsgeber sich im Rahmen seines Bewertungs- und Beurtei-lungsspielraums entschieden, nur die Entwicklung der Verbraucher-preise nachzuvollziehen und Fehl-gewichtungen im Tarif abzubauen. Damit sei er den Anforderungen des § 39 Abs. 2 S. 1 PBefG in der damaligen Situation gerecht gewor-den. Dass eine erhebliche Zahl von Taxenunternehmen wegen einer zu geringen Tariferhöhung den Betrieb einstellen mussten, sei weder akten-kundig noch dargelegt.

8. Die vom Kläger für klärungsbe-dürftig angesehene Frage, „welches die Anforderungen für eine vollstän-dige und zutreffende Ermittlung des Sachverhaltes für die Prüfung der Beförderungsentgelte nach § 39 Abs. 2 PBefG sind“, sei nicht klärungsbe-dürftig, sondern im Grundsätzlichen bereits durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1976 und des Verwaltungs-gerichtshofs München vom 13. Mai 1996 und 18. Dezember 2000 geklärt. § 39 Abs. 2 Satz 1 PBefG verpflichtet den Verordnungsgeber bei der Fest-setzung der Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenver-kehr lediglich dazu, die wirtschaft-liche Lage der Taxenunternehmer, eine ausreichende Verzinsung und Tilgung ihres Anlagekapitals und die notwendige technischen Entwick-lung angemessen zu berücksichti-gen. § 39 Abs. 2 PBefG lege nicht fest, auf welchem Wege der Verordnungs-geber die für diese Beurteilungsfak-toren maßgeblichen tatsächlichen Umstände in Erfahrung bringt.

Fazit: Diese Entscheidung stellt sehr instruktiv die wesentlichen Elemen-te zu wichtigen Fragen der Tariffest-stellung zusammen, deshalb ist sie sehr interessant. Juristische Über-raschungen werden mit diesem Be-schluss nicht mitgeteilt!

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darauf hin, dass Sie Teilnehmer des 4. Taxizentralenkongresses des BZP sind. Die Teilnehmerzahl ist auf 150 Teilnehmer begrenzt, sodass Sie sich dementsprechend zur Sicherung Ih-rer Teilnahme schnell mit Hilfe des Anmeldeformulars anmelden soll-ten. Reservierungsschluss für das Hotel ist der 16.09.09. Das Formular finden Sie auch auf der Internetseite des BZP www.bzp.org.

Noch ein wichtiger Hinweis: Am 31. Oktober 2009 findet direkt nach dem vierten Taxizentralen-Kongress des BZP dann in denselben Räum-lichkeiten, also ebenfalls im Con-vention Center auf dem Messegelän-de in Hannover, zum ersten Mal der Norddeutsche Taxi- und Mietwagen-tag statt. Eingeladen dazu sind alle Taxi- und Mietwagenunternehmer aus Niedersachsen, Bremen, Ham-burg, Schleswig-Holstein, Meck-lenburg-Vorpommern, Berlin und Sachsen-Anhalt und selbstverständ-lich interessierte Unternehmer aus dem ganzen Bundesgebiet. Von einer Ausstellung mit Taxifahrzeugen bis zu Anbietern von Abrechnungssoft-ware für Patientenfahrten greifen die Veranstalter unter Federführung des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in Foren und Vorträgen mit ausgewiesenen Exper-ten zukunftsweisende Themen wie Betriebsprüfungspraxis, Taxizugäng-lichkeit, Fortbildung und Sicherheit sowie Einzelfragen zum Arbeits-recht auf. Eine Abendveranstaltung mit Rahmenprogramm gibt zum Abschluss reichlich Gelegenheit zu Gesprächen mit den Vertretern der Industrie und Kolleginnen oder Kol-legen aus ganz Norddeutschland.

Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls im Internet, hierzu unter www.taxitag.de.

der Firmen FMS, Gefos, HALE elec-tronic, Heedfeld, Kienzle Argo Taxi International, Seibt und Straub so-wie Deutsche Telekom dort zur Ver-fügung stehen. Die Fördermitglieder Daimler AG, Volkswagen AG und Opel GmbH werden begleitend ihre neuesten Taxi-Modelle ausstellen.Der zweite Kongresstag, Freitag, der 30.10.09, wird sich dann folgenden Themen zur Zentralen- und Unter-nehmenstechnik widmen: Integra-tion der Videoüberwachung im Ver-mittlungssystem, Push to Talk als günstige und sichere Funktechnik für kleine und mittlere Unterneh-men, Vorschläge für eine bessere Aus-richtung des Taxigeschäfts auf die Generation 60+ und auf Menschen mit Behinderungen, Akzeptanz und Marktchancen für Fahrgast-Informa-tionssysteme, die Struktur moderner Kommunikationsnetze und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für ein optimales Störungsmanagement, Chancen und erste Anwendungen der neuen Standard-Schnittstelle CiA 447 für die Taxi-Technik. Die Tagungsgebühr beträgt 189,-- Euro für Mitglieder von BZP-Orga-nisationen sowie 239,-- für die an-deren Teilnehmer. In diesem Betrag ist nicht nur die Kongressteilnahme, sondern auch die Verpflegung wäh-rend der Tagung sowie die Teilnah-me an einer geselligen Abendveran-staltung am 29.10.09 enthalten. Als Förderer der Veranstaltung konnten erfreulicherweise die Firmen Daim-ler AG, Volkswagen AG und Opel GmbH gewonnen werden. Die Buchung der Hotelübernach-tung liegt in Ihren Händen: Für die Kongressteilnehmer ist im Hotel Radisson Blu, EXPO Plaza 5, 30539 Hannover, Tel. 0511-383830 ein Kon-tingent zum Sonderpreis von 96 Euro (im Einzelzimmer) vereinbart. Weisen Sie bitte bei der Buchung

Taxizentralenkongressin hannover

Der 4. Taxizentralenkongress des BZP findet vom 29. – 30. Oktober 2009 im Convention Center auf dem Expo-Gelände der Deutschen Messe in Hannover statt. Die Unterkunft erfolgt im wenige Meter nahen Ho-tel Radisson Blu Hannover.

Am Donnerstag, den 29.10.09, wird der erste Vortragsblock v. A. zum Themenbereich „Zentralenverwal-tung“ in der Zeit von 10.30 h bis 14.30 h stattfinden. In diesem ersten Themenblock werden der Daten-schutz im Taxigewerbe behandelt sowie Funk- und Fahrdienstordnun-gen für Vermittlungssysteme vorge-stellt. Anschließend an diesem Donners-tag werden in der Zeit von 14.30 h bis 18.30 h in separaten Räumen Fir-menpräsentationen erfolgen, bei de-nen Sie Ihre individuellen Frage- und Problemstellungen zu allen Fragen der Zentralenausrüstung und -aus-stattung ansprechen können. Wir gehen davon aus, dass die Vertreter

Im Anschluss findet der 1. Norddeutsche Taxitag statt

Von

Thomas Grätz([email protected])

Nach den sehr erfolgreich verlaufe-nen vorherigen drei Taxizentralen-kongressen waren die für die The-matik zuständigen Fachausschüsse „Technik und Software“ sowie „Ta-xizentralen, Verwaltung und Tarife“ ebenso wie der BZP-Vorstand der Ansicht, dass auch 2009 ein solcher Kongress stattfinden sollte. Dem-entsprechend läuft bereits seit ei-niger Zeit die Vorbereitung in den federführenden Ausschüssen und nachdem jetzt die organisatorischen Veranstaltungsdaten feststehen, können wir Ihnen nun auch den ent-sprechenden Anmeldebogen zukom-men lassen.

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4. TAXIZENTRALEN

-KONGRESS IN

HAN

NOVER

Zeitplan der 2-tägigen Veranstaltung am 29. und 30. Oktober in Hannover

Donnerstag, den 29. Oktober 200909.30 Uhr- 10.00 Uhr

Registrierung10.00 Uhr- 10.05 Uhr

Eröffnung des ersten Kongresstages10.05 Uhr- 11.30 Uhr

Vorsicht, Falle(n): Datenschutz im Taxigewerbe!

Datenschutz als gesetzliche Pflicht und unternehmerische Notwendigkeit

11.30 Uhr- 13.00 UhrFunk- und Fahrdienstordnungen für Verm

ittlungssysteme

Vorschlag für eine Muster-Betriebsordnung

13.00 Uhr- 14.30 UhrM

ittagspause 14.30 Uhr- 18.30 Uhr

Ausstellung von Hard- und Software EDV und Datenfunk sowie Taxifahrzeugenab 19.00 Uhr

Abendveranstaltung

Freitag, den 30. Oktober 200910.00 Uhr- 10.30 Uhr

Integration der Videoüberwachung in das Vermittlungssystem

: Das Brem

er Videoprojekt – bezahlbare Sicherheit und die Akzeptanz10.30 Uhr- 11.00 Uhr

Push to Talk – günstiger und sicherer Bündelfunk-NachfolgerFunktechnik für kleine und m

ittlere Unternehmen

11.00 Uhr- 12.00 UhrBessere Ausrichtung des Taxigeschäfts auf die Generation 60+

und Menschen

mit Behinderungen – Taxiangewiesenheit als M

arktchance der Zukunft 12.00 Uhr- 12.30 Uhr

Fahrgast-Informationssystem

e – Win-win für Alle?

Akzeptanz und Marktchancen für Taxi-Video

12.30 Uhr- 14.00 UhrM

ittagspause14.00 Uhr- 14.20 Uhr

Die Struktur moderner Kom

munikationsnetze

Konsequenzen für ein optimales Störungsm

anagement

14.20 Uhr- 15.45 UhrDie einheitliche Schnittstelle CiA 447 – Chancen und erste Anwendungen Ein entscheidender Schritt zum

Taxi-Standard 15.45 Uhr- 16.00 Uhr

Fragen der Teilnehmer – Diskussionen – Schlusswort

Anmeldung:

Die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung beträgt für M

itglieder des BZP189.– Euro

(+ M

wSt.), für Nichtmitglieder 239.– Euro (+

MwSt.). Die Tagungsverpflegung und die

Abendveranstaltung sind in den Teilnahmegebühren enthalten. Die Hotelübernachtung ist

von den Kongressteilnehmern selbst zu buchen. Die Übernachtung im

Einzelzimm

er imKongresshotel kostet 96.– Euro (incl. Frühstücksbuffet). Zim

merreservierung: Radisson Blu, EXPO Plaza 5, 30539 Hannover, Tel. 0511-383830

Reservierungsschluss 16. 9. 2009

Ich/Wir nehm

en mit 1 ❏

2 ❏3 ❏

Personen am Kongress teil.

Name(n) des/derTeilnehm

er (für Namensschild)

Name

Vorname

Name

Vorname

Name

Vorname

Bitte schicken Sie die Tagungsunterlagen an folgendeAdresse*

Sind der/die Teilnehmer M

itglied(er) des BZP?

Ja ❏Nein ❏

Teilnahmegebühr pro Person:189.– Euro 239.– Euro

Zusätzliche Begleitpersonen ohne Kongressteilnahme:(Anzahl) _____ (Abendveranstaltung 50.– Euro/Person)

Falls Mitglied(er) des BZP, in welchem

Landesverband/welcher Zentrale?

Faxen Sie bitte diese Anmeldung an 069 - 95 96 15 - 20, wir senden Ihnen dann 2 W

ochen vor derVeranstaltung weitere Inform

ationen und die Rechnung über die Teilnahmegebühr zu.

* ACHTUNG!Sollte die Rechnungsadresse nicht mit der obigen Adresse identisch sein, teilen Sie uns diese

Adresse bitte auf einem gesonderten Blatt m

it.

Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e. V. (BZP)

Zeißelstraße 11 • 60318 Frankfurt am M

ainTelefon: 069/95 96 15 - 0Telefax: 069/95 96 15 - 20e-m

ail: [email protected]

Internet: www.bzp.org

Firm

enstempel oder leserliche B

lockschrift

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CITROËN‘s Taxi-Offensivemit komplettpreisangeboten

Es kommt Bewegung in den Taxi-markt. Dafür sorgt CITROËN mit der Ankündigung, noch bis zum Ende des Jahres die drei auf dem Ta-ximarkt erfolgreichen Modelle zum Komplettpreis anbieten zu wollen. So will CITROËN die Nummer 3 auf dem deutschen Taxi Markt werden. Die wichtigsten Taxi-Modelle von CITROËN , der C5 Tourer, der Grand C4 PICASSO und der JUMPY Kom-bi werden ab September 2009 als CITROËN TAXI EDITION mit einer taxispezifischen und fest definier-ten Ausstattung inklusive INTAX-Taxipaket zu einem sehr attraktiven Komplettpreis angeboten.So wird der 7-sitzige C4 PICASSO mit einem 1,6 Liter großen Com-

mon-Rail-Diesel mit 109 PS und automatisiertem Schaltgetriebe zum Komplettpreis von 19.990 Euro (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteu-er) inklusive Taxipaket angeboten. Dieses Paket beinhaltet eine elekt-ronische Einparkhilfe hinten, elekt-risch anklappbare Außenspiegel und Sitzheizung für die Vordersitze. Das

Drei erfolgstaxis werden auf der Taxi-Tour bundesweit vorgestellt

Von

Jan Cassalette([email protected])

Mit einem völlig neuen Taxi-Kon-zept startet CITROËN in den Herbst 2009. Für diese wichtige und image-fördernde Kundengruppe geht der Hersteller mit ganz neu definierten Angeboten auf den Markt.

citroen Taxi Tour 2009 vom 25.09.-17.10.2009

(jeweils zusätzlich in der jeweiligen innenstadt)

Do., 24.9.2009: köln (cDag)fr., 25.9.2009: köln (flughafen)Sa., 26.9.2009: Düsseldorf (flughafen)mo., 28.9.2009: frankfurt (flughafen)Di., 29.9.2009: frankfurt (Hauptbahnhof)mi., 30.9.2009: Dortmund (Hbf.)Do., 1.10.2009: Hannover (Hbf.)fr., 2.10.2009: bremen (Hauptbahnhof)mo., 5.10.2009: Hamburg (flughafen)Di., 6.10.2009: Hamburg (flughafen)mi., 7.10.2009: berlin (flughafen)Do., 8.10.2009: berlin (flughafen)fr., 9.10.2009: Dresden (flughafen)Sa., 10.10.2009: leipzig (flughafen)mo., 12.10.2009: Nürnberg (Hauptbahnhof)Di., 13.10.2009: münchen (flughafen)mi., 14.10.2009: münchen (flughafen)Do., 15.10.2009: Stuttgart (flughafen)fr., 16.10.2009: Saarbrücken (flughafen und Hauptbahnhof)

Citroën Grand C4 Picasso & Citroën C4 PicassoDie großzügigen Taxi-Vans.Dynamisch, wirtschaftlich und inklusive aller Van-Vorteile: hoher Einstieg, erhöhte Sitzposition, großzügiges Platzangebot und hervorragende Innenraumvariabilität.

Fakten: • Dynamische Silhouette und kompakte Abmessungen beim Citroën C4 Picasso • Zwei leicht versenkbare Sitze in Reihe 3 beim Citroën Grand C4 Picasso • Sehr wirtschaftlich dank verbrauchsarmer Dieselmotorisierungenund modernster Getriebetechnik besonders als HDi 110 FAP EGS 6 • Überdurchschnittliche Ellenbogen- und Beinfreiheit in Reihe 2 • Hervorragende Sicht und Helligkeit im Innenraum dank Weitwinkel-Panorama-Frontscheibe • Sehr gute Qualitätsanmutung und Ausstattung • Innovative Fahrhilfen, wie elektrische Parkbremse und Berganfahr-hilfe • Als Exclusive besonders hoher Fahrkomfort durch Luftfederung an der Hinterachse mit automatischer Niveau-regulierung • Entsprechen strengsten Sicherheitskriterien (5 EuroNCAP Sterne in der Kategorie Insassenschutz Erwach-sene für Grand C4 Picasso)

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besonders sparsame „Airdream“-Modell begnügt sich (kombiniert) mit 5,4 Litern Diesel und stellt den Einstieg in die CITROËN-Taxiwelt dar. Der Einstieg für Fahrgäste wie-derum ist dank der steilen C-Säule in die vorderen beide Sitzreihen be-quem, die Beinfreiheit trotz der Fahr-zeuglänge von 4,46m ausreichend. Für 23.490 Euro ist der C4 PICASSO in der Ausstattungsvariante Exclu-sive zu haben. Serienmäßig ist hier neben einem 135-PS-Diesel und und automatisiertem Schaltgetriebe zusätzlich Metallic-Lackierung, Navigationssystem „My Way“mit Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Sitzheizung für die Vordersitze so-wie ein Ledersitzpaket. In die „Business-Taxi-Class“ startet man bei CITROËN nun mit dem C5 Tourer 5-Sitzer. Bereits in der Ein-stiegsversion für 23.990 Euro sind u.a. Automatik, 7 Airbags, Spuras-sistent, Einparkhilfe vorn und hin-ten, elektrische Parkbremse und Fahrwerk „Hydractive III+“ serien-mäßig.Noch mehr Platz verspricht der CITROËN JUMPY L2 „confort“

mit 120-PS-Diesel und 9 Sitzen für 22.950 Euro. Enthalten sind be-reits eine elektronische Einparkhil-fe hinten, anheb- und absenkbare Luftfederung an der Hinterachse, Navigationssystem „My Way“ mit Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Zweiersitzbank und Einzelsitz in Reihe 3 sowie Zusatzaggregate für Klimatisierung vorn und hinten.24.950 Euro kostet der JUMPY Kom-bi Club mit 135-PS-Diesel für 8 Personen. Geschwindigkeitsregler, Kopfairbags, Seitliche Schiebetür links, Zweiersitzbank und Einzelsitz in Reihe 3 sind hier serienmäßig.Das Taxipaket ist jeweils im Preis enthalten und macht die drei CITROËNs ohne Umwege zu ei-nem vollwertigen Taxi: Folierung in RAL 1015, Taxameter-Vorrüstung, Taxameter-Konsole/-Halterung (je nach Modell), Funk-Vorrüstung (ohne separat bestellbare Antenne/Antennenleitung), Kienzle Argo Dachzeichen mit stillem Alarm, Dachzeichen-Schalter beleuchtet, Taxi-Notalarmanlage mit integrier-tem stillen Alarm, Zentral-Innen-lichtschaltungsowie Taxi- und Miet-

wagen-Kurzbedienungsanleitung.Zusätzlich besteht die Möglichkeit, für die Taxi-Edition eine Taxi-Ga-rantie-Plus über 36 Monate/200.000 km zu einem absoluten Sonderpreis abzuschließen: Bei Barzahlung zum Preis von 990,- Euro zzgl. MwSt. oder in Verbindung mit einer Finanzierung zu einer monatlichen Rate von 29,- Euro zzgl. MwSt. Für die Modelle der Taxi-Edition gelten die Konditionen des Taxi-Car-Credit mit Schlussrate. Für alle andere Modelle bleibt es bei der Sonderzinskampagne 3,99 % der CITROËN BANK.„Durch die Errichtung von 12 Profi-Stützpunkten hat CITROEN einen weiteren Schritt getan, den Bedürf-nissen der Taxi Kunden sowohl im Verkauf als auch im Service ge-recht zu werden. Mehr Profi-Stütz-punkte werden Folgen“, sagt Valérie Hochedém, Vertriebsberaterin für Nutz- und Sonderfahrzeuge bei CITROEN. Somit möchte CITROEN eine dauerhafte und tragfähige Part-nerschaft mit den Taxi-Fahrer auf-bauen. Wir werden diese Entwick-lung aufmerksam verfolgen und hierüber intensiv berichten.

Das c5-Tourer-Taxi erfreut sich wachsender Beliebtheit

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Überwachungssystem für Fahrzeuge im Toten Winkel. Weitere Einzelhei-ten will Ford auf der IAA bekannt-geben.

Kia

Gleich mit fünf Premieren tritt der koreanische Hersteller in Frankfurt an und präsentiert den Kia Venga. Das Multi Purpose Vehicle (MPV) im neue B-Segment wird in fünf Ver-sionen einer eigenen „Venga Zone“ zu sehen sein. Darüber hinaus zeigt die koreanische Marke auf der IAA den in Design und Technik überar-beiteten Kia cee’d, den neuen Kia Sorento mit bis zu sieben Sitzen und die ersten Modelle mit dem Kia-Um-welt-Labels „Eco Dynamics”, darun-ter den Kia Forte LPI Hybrid, der in Frankfurt sein Europadebüt erleben wird.Seine Europa-Premiere feiert auf der IAA das Kia-Label „Eco Dynamics“. Diese Bezeichnung tragen künftig die jeweils umweltfreundlichsten Versi-onen der Kia-Modellreihen, für die zunehmend neue kraftstoffsparende und schadstoffarme Technologien eingeführt werden. Die in Frank-furt präsentierten „Eco Dynamics“-Fahrzeuge sind ausgerüstet mit dem Start-Stopp-System ISG, einer ener-giesparenden Lichtmaschine, einer Gangwechselanzeige, die den Fah-rer auf den ökonomisch günstigsten Schaltzeitpunkt beim Fahren hin-weist, sowie mit Leichtlaufreifen von Michelin.

Mercedes-Benz

stellt mit dem T-Modell der neu-en E-Klasse die Karosserieform vor, auf die viele Unternehmer gewartet haben. Schwer vorzustellen, dass

100 km/h in 4,8 Sekunden und dabei ein Durchschnittsverbrauch von nur knapp 3,8 Litern Diesel auf 100 Kilo-meter verspricht BMW für sein Kon-zeptauto Vision Efficient Dynamics. Der 250 km/h schnelle 2+2-Sitzer wird von einem von einem Dreizy-linder-Turbodiesel und zwei Elektro-motoren angetrieben. Die Gesamt-systemleistung beträgt 262 kW/356 PS. Der Sportwagen verfügt durch den Einsatz je eines Elektromotors an der Vorder- und der Hinterachse über Allradantrieb. Der Kraftstoff-verbrauch im EU-Testzyklus von 3,76 l/100 km entspricht einem CO2-Ausstoß von 99 g/km.

Citroën

Mitsubishi und PSA haben ein Abkommen zur weiteren Zusam-menarbeit bei der Entwicklung von Elektrofahrzeugen unterzeichnet. Darin haben beide Unternehmen die Entwicklung eines Elektrofahrzeugs für den europäischen Markt auf Basis des Mitsubishi i-MiEV vereinbart.

Ford

Ford stellt den neuen C-Max vor. Das Design orientiert sich stärker als bisher an der Kinetic-Formensprache der Kölner und nimmt leichte Anlei-hen an die Studie Iosis Max, die Ford im Frühjahr auf dem Genfer Auto-mobilsalon gezeigt hat.Die zweite Generation des Ford C-Max kommt in der zweiten Hälfte 2010 auf den europäischen Markt. Die Silhouette mit nach hinten ab-fallender Dachlinie erinnert an den Kuga. Der Kompaktvan erhält unter anderem die neue Eco-Boost-Techno-logie mit Benzindirekteinspritzung und Sicherheitsmerkmale wie ein

iAA 2009 - Alle neuen Taxis

Audi

Der Audi A4 3.0 TDI Clean Diesel Quattro arbeitet mit der Harnstofflö-sung AdBlue, um die Stickoxide über einen DeNox-Katalysator in Stick-stoff und Wasser aufspaltet. Der Motor erfüllt die Abgasnorm Euro 6 und verbraucht im Schnitt 6,7 Liter (Avant: 6,8 Liter) Kraftstoff pro 100 km. Das Fahrzeuge beschleunigt von null auf 100 km/h in 6,2 Sekunden (Avant: 6,3 Sekunden) und erreicht abgeregelte 250 km/h Höchstge-schwindigkeit.Beim A3 erweitert der 77 kW / 105 PS starke 1.2 TFSI das Motorenan-gebot. Das kleine Antriebsaggregat bietet 175 Nm Nm zwischen 1500 und 3500 U/min. In der Vergangen-heit wurden Motoren einzelner Her-steller auch in anderen Fahrzeugen der Volkswagen-Gruppe eingesetzt. So ist dieser neue „Minimotor“ auch im A4, A6 oder im Passat denkbar.Die Auslieferung des A3 1.2 TFSI be-ginnt im ersten Quartal 2010

BMW

800 Newtonmeter Drehmoment, eine Beschleunigung von null auf

Auch die diesjährige Automobilausstellung wartet mit spannenden Taxis auf

Zum Auftakt der Delegiertenver-sammlung gedachten die Vertreter dem niedersächsischen Taxi- und Mietwagenunternehmer Werner Janssens. Werner Janssen war von 1986 bis 1998 Delegierter der Fach-gruppe Taxi und Mietwagen im GVN-Bezirk Aurich-Ostfriesland und von 1986 bis 2001 stellvertre-tender Fachgruppenvorsitzender für diesen Bereich. Außerdem war er lange Jahre Beisitzer im Prüfungs-ausschuss der IHK Emden für die Abnahme der Sach- und Fachkunde-prüfung Personenverkehr.

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17. - 27. SEPTEMBER 2009 iN FRANKFURT / MAiN

ERlEBEN, wAS BEwEgT. 63. iNTERNATioNAlE AUToMoBil-AUSSTEllUNg

www.iaa.de

VDA-W-001_Plakat_Hand-dt-a4_09061 1 09.06.2009 17:58:42 Uhr

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sie enttäuscht werden, schließlich ist die neue E-Klasse in den ersten Monaten nach Markteinführung im positiven Sinne sehr unauffällig und spielt qualitativ in einer anderen Liga als die E-Klasse von 2002. Und da sich T-Modell und Limousi-ne abgesehen vom Heck weitestge-hend ähnlich sind, ist eben auch kei-ne böse Überraschung beim Kombi zu erwarten. Für Langzeitkomfort sorgt beim T-Modell das neu entwickelte DIRECT CONTROL-Fahrwerk mit adaptivem Dämpfungssystem. Darüber hinaus stellt die ebenfalls serienmäßige Luftfederung an der Hinterachse si-cher, dass die Kombilimousine auch bei voller Zuladung stets ihr Niveau hält. Insgesamt wurde die Fahr-werksabstimmung des T-Modells an die geänderte Karosseriegeome-trie angepasst, Stoßdämpfung und Drehstab-Stabilisa toren sind etwas straffer ausgelegt.Mit einem Ladevolumen von bis zu 1.950 Litern setzt das neue E-Klas-se T-Modell (Länge/Breite/Höhe: 4.895/1.854/1.471 Millimeter) den Maßstab in seiner Klasse. Nicht nur im Laderaum konnten die großzügi-gen Abmessungen des Vorgängers in vielen Bereichen abermals verbessert werden. Nur zwei Beispiele für den Innenraum: Die Ellenbogenbreite hinten steigt um 50 Millimeter auf 1.505 Millimeter an. Auch die Kopf-freiheit im Fond mit großem Schie-be-/Hebedach verbessert sich um 50 Millimeter und fällt mit 1.010 Mil-limetern nun nahezu ebenso üppig aus wie bei Versionen ohne Schiebe-dach (1.012 mm).

Mitsubishi

Mitsubishi und PSA haben im Vor-geld der IAA Abkommen zur wei-teren Zusammenarbeit bei der Ent-wicklung von Elektrofahrzeugen unterzeichnet. Darin haben beide Unternehmen die Entwicklung ei-nes Elektrofahrzeugs für den europä-ischen Markt auf Basis des Mitsubi-shi i-MiEV vereinbart.Das Fahrzeug soll in Europa in ei-ner Peugeot- und Citroën-Version angeboten werden. Die Produktion

des Elektrofahrzeugs ist für Oktober 2010 geplant und die Fahrzeuge sol-len Ende 2010 auf dem Markt kom-men.Mitsubishi hat im Juni 2009 das Elektrofahrzeug i-MiEV auf den ja-panischen Markt eingeführt. Noch in diesem Jahr startet der weltweite Verkauf der rechtsgelenkten Versi-on, die Linkslenker-Modelle werden 2010 angeboten.

Opel

Opel hat sein Angebot umwelt-freundlicher Ecoflex-Modelle um den Zafira mit Autogas-Technik er-weitert. Alle LPG-Fahrzeuge (Lique-fied Petroleum Gas) verfügen zusätz-lich zum serienmäßigen Benzintank auch über einen Autogastank. Er ist unter dem Fahrzeugboden installiert, Stauraum und Ladevolumen bleiben damit unverändert erhalten, an Stel-le des Ersatzrades ist ein Reifenrepa-raturset an Bord. Neben der Weltpremiere des neuen

Opel Astra auf der IAA präsentiert der Automobilhersteller eine hocheffizi-ente Motorenpalette mit bemerkens-wert niedrigen Verbrauchswerten in der Kompaktklasse. Vorgestellt wird auch der rein elektrisch angetriebe-ne Opel Ampera. Das viersitzige Fa-milienauto soll 2011 auf den europä-ischen Markt kommen. Im Gegensatz zu konventionellen Elektroautos eignet er sich für Fahr-ten jederzeit in jeder Entfernung; denn Herzstück des fünftürigen Opel Ampera ist das Voltec-Konzept, das sich grundlegend von anderen alter-nativen Antriebsformen unterschei-det. Bei diesem Elektro-Fahrzeug mit verlängerter Reichweite (Exten-ded-Range Electric Vehicle = E-REV) ist Strom die primäre Energiequelle. Der Strom, der ausschließlich und in jedem Betriebszustand als Antriebs-kraft an die Räder gelangt, wird bedarfsweise von einem Verbren-nungsmotor mit Generatorfunktion erzeugt.Opel bietet für den Insigina 2.0 CDTI Ecoflex außerdem eine günstigere

erste Stromtankstellen werden in frankfurt gezeigt

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Einstiegsmotorisierung an. Sie leis-tet 96 kW / 130 PS und ist 1100 Euro günstiger als die bekannte 160-PS-Version. Wie das stärkere Modell verbraucht auch die neue Variante nach EU-Norm 5,2 Liter Diesel auf 100 Kilometer und emittiert 136 g/km.

Peugeot

Peugeot hat sein Modellprogramm Tepee um den Bipper erweitert. Den Einstieg in die Pkw-Variante des kleinen Transportes bildet der Bip-per Tepee 75 ab 12 490 Euro (Outdoor ab 13 040 Euro). Die Dieselvariante ist ab 13 990 Euro (Outdoor ab 14 450 Euro) erhältlich.

Renault

Den Reisekomfort einer Mittelklas-se soll Renaults neue kompakte Stu-fenhecklimousine Fluence bieten, die auf der IAA Weltpremiere hat und Anfang 2010 in Westeuropa auf den Markt kommt. Basis für das 4,62 lange Fahrzeug ist der Mégane. An-geboten werden je zwei Diesel- und zwei Benzinmotoren nach Euro 5.

Škoda

Škoda wird in Frankfurt die Weltpre-miere des Superb Combi feiern. Ob-wohl das neue Modell genauso lang ist wie die Limousine (4,84 Meter) soll es über ein Kofferraumvolumen von 1900 Litern verfügen. Weite-re technische Einzelheiten nannte Škoda vorerst noch nicht.Für die Limousine der zweiten Su-perb-Generation, die seit Juli 2008 auf dem Markt ist, haben sich bisher mehr als 42 000 Kunden entschie-den. Für sie stehen aktuell Motoren mit einem Leistungsspektrum von 77 kW / 105 PS bis 191 kW / 260 PS zur Verfügung.

Volkswagen

Volkswagen zeigt die neue Genera-tion des Passat Blue Motion. Dieser

ist weltweit einer der sparsamsten Modelle seiner Größenklassen und feiern ihre Weltpremiere als Serien-version auf der IAA. Die Fahrzeuge sollen ab Herbst 2009 bestellbar sein. Der Durchschnittsverbrauch des Pas-sat Blue Motion liegt bei 4,4 Litern Diesel (114 g/km CO2). Mit seinem 70-Liter-Tank liegt seine Reichweite bei 1591 Kilometer. Das Modell wird ab Anfang Oktober bestellbar und einen Monat später sowohl als Li-mousine als auch als Variant bei den Händlern sein. Seinen 77 kW / 105 PS starken Common-Rail-TDI teilt sich der Passat mit dem Golf Blue-motion. Die Höchstgeschwindigkeit liegt beim Passat bei 193 km/h und für den Sprint von Null auf 100 km/h benötigt er 12,5 Sekunden.Volkswagen überarbeitet außerdem den T5. Das aufgefrischte Modell trägt künftig das neue Familienge-sicht der Marke und erhält sparsa-mere Common-Rail-Dieselmotoren. Außerdem wurde der Komfort wei-ter erhöht. Der Verkauf beginnt im Oktober.Die neuen, sparsameren und extrem leisen Turbodiesel verfügen nun über eine Common-Rail-Einspritzung. Dank der neuen TDI sinken die Ver-brauchswerte um bis zu 1,9 Liter und die CO2-Emissionen analog um 52 Gramm je Kilometer. Alle Moto-ren erfüllen die EU-5-Abgasnorm. Darüber hinaus kommt weltweit erstmalig optional in dieser Klasse ein 7-Gang-Doppelkupplungsgetrie-be (DSG) zum Einsatz. Ebenfalls als Option steht zudem ein neuer, elektronisch gesteuerter Allradantrieb (4Motion mit Haldex-Kupplung der 4. Generation) zur Verfügung, der auch jenseits befes-tigter Straßen das Durchkommen ermöglicht. Auch diese Modellver-sion kann zum Jahreswechsel auf Wunsch mit DSG bestellt werden.

Erdgas

Erdgas mobil präsentiert auf einer Fläche von knapp 700 Quadratme-ter Bio-Erdgas und Erdgas als kli-mafreundliche Kraftstoffe für eine saubere Zukunft. Daneben erhalten die Besucher Informationen über die

Erdgasfahrzeugpalette der Hersteller Fiat, Ford, Opel, Mercedes-Benz und Volkswagen. In Halle 10 bietet erdgas mobil allen Besuchern nach vorheri-ger Anmeldung am Messestand auf der Freifläche Agora die Möglichkeit die vorgestellten Fahrzeuge bei einer Probefahrt auf Herz und Nieren zu testen.Durch die zunehmende Einspeisung von Bio-Erdgas als regenerativem Kraftstoff in das bestehende Netz wird Erdgas in doppelter Hinsicht zum Zukunftsthema. Bio-Erdgas geht von allen Biokraftstoffen einer-seits besonders nachhaltig mit unse-ren natürliche Rohstoffen um, an-dererseits handelt es sich um einen Bio-Kraftstoff, der durch beliebige Beimischungsverhältnisse langfris-tig einen flexiblen und intelligenten Weg hin zur voll regenerativen, kli-mafreundlichen Mobilität ermög-licht.

Elektro

Im Masterplan der Bundesregierung, in den politischen Gremien der EU genauso wie in den USA und in Asi-en - überall wurden die Wegweiser für die automobile Entwicklung in Richtung Elektroauto gestellt.

Die Bundesregierung möchte Deutschland bis 2020 sogar zur füh-renden europäischen Nation in Sa-chen Elektromobilität machen. Das Manager-Magazin schätzt, dass bis zum Jahr 2020 über 2,5 Millionen Elektroautos allein auf deutschen Straßen fahren. Im Jahre 2025 wird nach Meinung von Ferdinand Du-denhöffer, Direktor des Center of Automotive Research an der FH Gelsenkirchen, wohl kein Auto mehr verkauft, das nicht mindestens über einen Hybridantrieb verfügt. Deshalb arbeiten alle führenden Au-tomobilhersteller mit Hochdruck daran, das Elektroauto serienreif zu entwickeln. Parallel wird an Lösun-gen für leistungsfähige kompakte Batterien gearbeitet.

Der deutsche Zulieferer Mennekes zeigt in Frankfurt eine Ladesteck-vorrichtungen (siehe Bild links).

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Verkehrsleitsysteme aus“, sagte er. Auf 210 Kilometer Länge könnten die Länder in Spitzenzeiten die Au-tobahnseitenstreifen für den Verkehr freigeben.

Taxi- und Busverkehr will der Mi-nister binnen fünf Jahren „klima-schonend“ auf spritfreie Antriebs-techniken umstellen. „Das muss intelligent mit finanziellen Anrei-zen kombiniert werden“, sagte er. Der öffentliche Nahverkehr solle zügig ausgebaut werden und vor al-lem die Versorgung der ländlichen Bevölkerung sichern. Um die Ver-kehrssysteme und -politik von Bund, Ländern und Kommunen besser zu verzahnen, schwebt dem Minister ein „Masterplan Personenverkehr“ vor.

Die vom Verkehrsclub ADAC ver-langte Anhebung der jährlichen In-vestitionen für Bundesfernstraßen von jetzt 6,3 Mrd. auf 7 Mrd. Euro wies der Minister angesichts der Kassenlage jedoch zurück. Er den-ke eher an den Ausbau moderner Verkehrsleitsysteme, Entlastung an Baustellen sowie an erweiterte Satelliten- und Mauttechnologien. Eine Pkw-Maut stehe dagegen nicht auf der Tagesordnung, bekräftigte Tiefensee.Derzeit existieren Telematiksys-teme für Umleitungen und andere Maßnahmen über insgesamt 1300 Kilometer. Weitere sollen laut Tie-fensee dort entstehen, wo die Ge-fahr für Unfälle und Staus groß ist. „40 Millionen Euro geben wir jedes Jahr für hochmoderne elektronische

Tiefensee verspicht Geld für elektrotaxis

Der Kampf gegen tägliche Staus auf deutschen Straßen soll nach dem Willen von Bundesverkehrsminis-ter Wolfgang Tiefensee (SPD) in der nächsten Legislaturperiode verstärkt werden. Zum Ausbau und zur Sanie-rung von Autobahnen bleibe ein ho-hes Niveau an öffentlichen Investiti-onen erforderlich, so Tiefensee.

Von

Jan Cassalette([email protected])

Kurz vor der Bundestagswahl am 27. September verspricht Bundes-verkehrsminister Tiefensee dem Gewerbe eher beiläufig, Elektrotaxis finanziell zu fördern. Wird dieses Versprechen tatsächlich umgesetzt, wäre das eine kleine Sensation.

ExRam bietet seit mehr als 10 Jahren das bewährte TAXIKOMM System zur vollautomatischen Fahrtenver-mittlung an. Das System wird stän-dig weiterentwickelt und an die Bedürfnisse des Marktes angepasst. Mit TAXIKOMM24 stellt das Un-ternehmen jetzt einen neuen Dienst zur Fahrtenvermittlung vor. Ziel ist es, den Taxiunternehmen einen risi-kolosen und vor allem kostengünsti-gen Einstieg in die vollautomatische Fahrtenvermittlung mit TAXIKOMM zu ermöglichen und somit die Kos-ten der Zentrale zu reduzieren. TAXIKOMM24 benötigt für den Ba-sisbetrieb keine teure Hardware vor Ort, sondern kann mit der vorhan-den Telefontechnik genutzt werden. Die Anrufe der Kunden werden per

Anrufweiterschaltung an den TA-XIKOMM24 Server weitergeleitet und von dort aus auf alle am System angemeldeten Fahrer verteilt. Dank einer einfachen Zoneneinteilung und der Statusverwaltung der Fah-rer kann das System den optimalen Fahrer für den Kunden ermitteln und das Gespräch an diesen weiterleiten. TAXIKOMM24 löst somit alle Pro-bleme einer klassischen Rufumlei-tung auf ein Fahrerhandy, die z.B. am Wochenende oder Nachts einge-setzt wird, wenn die Zentrale nicht besetzt ist. TAXIKOMM24 sorgt dafür, dass keine Aufträge verloren gehen, da bei „nicht erreichen“ ei-nes Fahrers umgehend der nächste Fahrer angerufen wird. Zusätzlich ist TAXIKOMM24 in der Lage, mehr

als einen Anruf gleichzeitig zu be-arbeiten, so dass jeder Kunde direkt bedient werden kann. Neben der vollautomatischen Fahrtenvermitt-lung seht dem Taxiunternehmer der TAXIKOMM-WebAdmin zur Verfü-gung. Über dieses Tool lassen sich alle vermittlungsbezogenen Daten durch den Unternehmer überprü-fen, so dass dieser immer die volle Kontrolle hat und im Gegensatz zur einfachen Anrufweiterschaltung detaillierte Informationen über die Kundenanrufe abfragen kann. Die Nutzung von TAXIKOMM24 ist denkbar einfach und risikolos, da es keine Vertragsbindung und keinen Mindestumsatz gibt. Weitere Infor-mationen finden sie auf der Website www.taxikomm24.de

Technik ersetztMinizentralen

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ab 2002 sowie eine Leistungs- und Gewichtsklasse entsprechend der E-Klasse. Mit adaptiven Front-Airbags und Gurtkraftbegrenzern, die sich der jeweiligen Aufprallschwere an-passen können, Überschlagsensor, serienmäßigen Windowbags und ei-ner intelligent konstruierten Karos-seriestruktur, die den Insassen auch bei schweren Kollisionen sehr guten Schutz bietet, war die E-Klasse bei ihrer Weltpremiere 2002 der neue Schrittmacher für Pkw-Sicherheit.

Prozent niedriger als bei vergleich-baren Fahrzeugen anderer Marken.In einer Untersuchung wurde da-bei noch gar nicht berücksichtigt, dass Mercedes-Benz Fahrzeuge sel-tener in Unfälle verwickelt werden als Autos anderer Marken – unter anderem, weil Mercedes-Benz als erster Hersteller flächendeckend ESP einführte. In die Untersuchung der Unfallschwere sind nur Unfälle mit Personenschäden eingegangen. Kriterien waren eine Erstzulassung

Taxifahrer fahren besonders sicher

Betrachtet wurden 18.748 Unfälle mit Personenschäden im Zeitraum 2003 bis 2007. Danach ist das Risiko, in einer E-Klasse als Fahrer schwer oder tödlich verletzt zu werden, um 10,4

Mercedes-Fahrer sind sicherer un-terwegs als Fahrer anderer Marken. Dies ist das Ergebnis einer Untersu-chung der Mercedes-Unfallforschung auf Basis offizieller, anonymisierter Datenstichproben des Statistischen Bundesamtes.

Diese Schlösser arbeiten mit mathe-matischen Methoden, die teilwei-se vor Jahrzehnten entwickelt und seitdem nicht geknackt wurden. Für Ihre Daten bedeutet das also: Haben Sie diese ordentlich verschlüsselt, gibt es niemanden, der auf diese Da-ten zugreifen kann. Im Extremfall bedeutet das aber auch: Sollten Sie Ihren persönlichen Schlüssel verges-sen, sind Ihre Daten verloren.Inzwischen gibt es diese Schlös-ser für alle gängigen Systeme (Win-dows, MacOS, Linus) kostenlos. Ein verbreitetes Werkzeug ist True-Crypt (siehe Bild rechts) und er-hältlich unter der Internetadresse www.truecrypt.org. Für die Ein-richtung sollte die Dokumentation studiert werden, weil bei der Instal-lation der Grad der Sicherheit ein-gestellt werden kann und der Nut-zer hier genau wissen sollte, was er tut. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Daten so zu ver-

schlüsseln, dass ein Außenste-hender gar nicht erst auf die Idee kommen kann, dass überhaupt Daten existieren. Speichermedien offenbaren sich Unbefugten als leer bzw. als ge-füllt mit zufäl-ligen Daten, die aber keinen Sinn ergeben. Externe, also z.B. auf dem Schreib-tisch liegende Festplatten können ebenso verschlüsselt werden wie interne Festplatten (also solche, die fest in den Computer eingebaut sind) oder USB-Sticks. Die Daten sind auf allen Speichermedien gleich sicher. Taxiunternehmen, die ihre Daten etwa vor Konkurrenten unter Ver-schluss halten möchten, haben mit modernen Verschlüsselungsprogram-men also die Möglichkeit, dies mit einfachen und vor allem kostenlosen Mitteln zu erreichen. Oft genug wur-den in der Vergangenheit Festplatten mit sensiblen Daten gestohlen und sind später unter unerwünschten Bedingungen wieder aufgetaucht.

für fremde kein ZugangStellen Sie sich ein Schloss vor, das niemand auf der Welt knacken kann. Selbst der Hersteller des Schlosses und alle Staaten der Welt wären nicht in der Lage, das Schloss zu öff-nen. Gibt es nicht? Gibt es doch. Al-lerdings im Computer.

Wie funktioniert Verschlüsselung?

Schon in der Antike nutzte man Verschlüsselung, indem man etwa die Buchstaben des Alphabetes verrückte. Aus ABC wurde zum Beispiel BCD. Nur wenn man weiß, dass alle Buchstaben um eine Stel-le im Alphabet verrückt wurden, ergibt sich aus dem ver- der ent-schlüsselte Text. Das funktioniert heute prinzipiell ganz ähnlich. Die Komplexität ist allerdings sehr viel höher. Man geht davon aus, dass viele Millionen Computer viele Milliarden Jahre brauchen, um ei-nen modernen Schlüssel zu erraten und so Daten zu entschlüsseln.

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tektur, die bereits aus der A- und B-Klasse bekannt ist. Der Vorteil: Die Antriebskomponenten liegen ge-schützt und Platz sparend im Sand-wichboden, sodass der Innenraum ohne Einschränkung nutzbar ist und ein Kofferraumvolumen von 416 Li-tern zur Verfügung steht.

Auch in punkto Ausstattung kann sich die B-Klasse F-CELL sehen lassen. Auffällig ist die Sonderla-

Strecken zur Realität.„2009 ist das Jahr, in dem wir weite-re Meilensteine in Sachen nachhal-tiger Mobilität setzen. Die B-Klasse F-CELL übernimmt dabei eine Pio-nierrolle als weltweit erstes Brenn-stoffzellen-Automobil, das unter Se-rienbedingungen produziert wird“, so Dr. Thomas Weber, Mitglied des Vorstands der Daimler AG, verant-wortlich für Konzernforschung und Entwicklung Mercedes-Benz Cars. Technologisches Herzstück ist die neue Generation des kompakten und leistungsstarken Brennstoffzellen-systems. Dort reagiert das mit 700 bar an Bord gespeicherte Wasserstoff-gas mit Luftsauerstoff. Dabei ent-steht der Strom für den Elektromo-tor und reiner Wasserdampf. Selbst bei Temperaturen bis minus 25 Grad Celsius zeichnet sich das Brennstoff-zellensystem der B-Klasse F-CELL durch eine sehr gute Kaltstartfähig-keit aus. Das Antriebssystem wurde im Vergleich zur 2004 vorgestellten F-CELL A-Klasse komplett neu ent-wickelt. So haben die Ingenieure von Mercedes-Benz Leistung, Drehmo-ment, Reichweite, Zuverlässigkeit, Startverhalten und Komfort deutlich verbessert. Die B-Klasse F-CELL bie-tet nun Fahrspaß und Alltagstaug-lichkeit auf Mercedes Niveau - ohne lokale Emissionen.Zum Boosten und zur Bremsener-gierückgewinnung kommt wie bei einem verbrennungsmotorischen Hybrid eine Lithium-Ionen Batterie mit einer Leistung von 35 kW und einer Kapazität von 1,4 kWh zum Einsatz. Vorteile der Lithium-Ionen Technologie gegenüber herkömmli-chen Batterien sind ihre kompakten Abmessungen, hohe Leistungsfähig-keit, großer Ladewirkungsgrad und lange Lebensdauer.Die B-Klasse F-CELL basiert auf der einzigartigen Sandwichboden-Archi-

endlich: cO2-neutrale B-klasse geht in Serie

Dabei begnügt sich der emissions-freie Antrieb mit einem NEFZ-Ver-brauch (Neuer Europäischer Fahrzy-klus) von umgerechnet 3,3 Litern Kraftstoff je 100 Kilometer (Diesel-Äquivalent). Die Produktion der B- Klasse F-CELL startet Ende 2009 mit einer Kleinserie. Anfang nächsten Jahres werden die ersten der rund 200 Fahrzeuge an Kunden in Europa und den USA ausgeliefert.Das neue Brennstoffzellenfahrzeug bietet alles, was man von einem Mercedes-Benz erwartet: Viel Kom-fort und Sicherheit sowie ein unein-geschränktes Platzangebot in Innen- und Kofferraum. Und auch auf den Fahrspaß müssen die Kunden nicht verzichten denn der Elektromotor entwickelt eine Spitzenleistung von 100 kW/136 PS und ein maxima-les Drehmoment von 290 Newton-metern, das bereits von der ersten Umdrehung an zur Verfügung steht. Damit tritt die B-Klasse F-CELL aus-gesprochen souverän an und beein-druckt mit dynamischen Fahreigen-schaften, die zum Teil deutlich über dem Niveau eines Zweiliter-Benzi-ners liegen. Dennoch begnügt sich der emissionsfreie Brennstoffzellen-Antrieb umgerechnet mit nur 3,3 Li-tern Kraftstoff (Diesel-Äquivalent) je 100 Kilometer im NEFZ. Dank ihrer großen Reichweite von rund 400 Ki-lometern und kurzen Betankungszei-ten von rund drei Minuten wird lo-kal emissionsfreie Mobilität mit der B-Klasse F-CELL auch auf längeren

Das Taxi wird klimaneutral / Marktchancen jetzt nutzen

Mit der B-Klasse F-CELL bringt Mer-cedes-Benz seinen ersten unter Seri-enbedingungen gefertigten Brenn-stoffzellen-PKW auf die Straße. Das umwelt-freundliche Elektroauto überzeugt mit souveränen Fahrleis-tungen auf dem Niveau eines 2,0-Li-ter-Benziners und gleichzeitig voller Alltagstauglichkeit.

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ckierung in Bonamitsilber sowie die exklusiven Leichtmetallräder im 10-Speichen Design. Und im In-nenraum sorgen Lederausstattung, Sitzheizung, Klimaautomatik oder COMAND-System sowie weitere Ausstattungsfeatures für einen un-verändert hohen Komfort.Die Betriebssicherheit der B-Klasse F-CELL liegt unter allen Bedingun-gen auf dem gleichen hohen Niveau wie das von Mercedes-Fahrzeugen mit konventionellen Verbrennungs-motoren. Das integrierte Sicher-heitskonzept der B-Klasse F-CELL trägt den spezifischen Eigenschaften des innovativen Antriebssystems Rechnung. Dabei flossen unter an-derem die langjährigen Erfahrungen von Mercedes-Benz bei Brennstoff-zellen-Antrieben und Hochvolt-An-wendungen mit ein. Die Sicherheit

der antriebsspezifischen Komponen-ten der B-Klasse F-CELL haben die Mercedes-Ingenieure durch mehr als 30 zusätzliche Crashtests geprüft und optimiert.

Mit über 100 Testfahrzeugen und nach mehr als 4,5 Millionen ge-fahrenen Testkilometern verfügen Daimler und Mercedes-Benz über die weltweit umfassendste Erfah-rung mit Brennstoffzellenfahrzeu-gen. Die B-Klasse F-CELL ist ein weiterer Beleg dafür, welchen ho-hen Reifegrad diese Technologie im Automobil bereits erreicht hat. Um das lokal emissionsfreie Fahren im größeren Umfang Realität werden zu lassen, ist nun noch der Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Wasserstoff-Tankstellen notwendig. Dafür engagiert sich das Unterneh-

men unter anderem im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten mit der öf-fentlichen Hand, Energieerzeugern und Mineralölindustrie beispiels-weise in Hamburg und Stuttgart so-wie in Kalifornien.Mercedes-Benz sieht die Entwick-lung von Elektroautos mit Batterie- und Brennstoffzellenantrieb für das lokal emissionsfreie Fahren der Zu-kunft als Ergänzung zu den Fahrzeu-gen mit High-Tech Verbrennungsmo-toren. Moderne Diesel und Benziner werden auch noch auf längere Sicht eine wichtige Antriebsform für das Automobil bleiben - im Individual-verkehr mit Personenwagen, insbe-sondere auf Langstrecken, und vor allem beim Güterverkehr mit Last-wagen. Im städtischen Verkehr wer-den zunehmend Elektrofahrzeuge zum Einsatz kommen.

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Das Projekt wurde vergeben von dem japanischen Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie sowie der Agentur für Energie und natürliche Rohstoffe. Bereits im Mai 2009 präsentierte Better Place in Ja-pan die erste Batteriewechselstation für Elektroautos.Obwohl japanische Taxen nur zwei Prozent des PKW-Bestandes ausma-chen, sind sie aufgrund ihrer durch-

Better Place wurde von der japa-nischen Regierung beauftragt, ein Pilotprojekt für elektrisch ange-triebene Taxen mit Batteriewech-selkonzept zu starten. Dies erfolgt gemeinsam mit dem größten Taxi-Unternehmen in Tokio, Nihon Kot-su. Geplant ist, dass ab Januar 2010 elektrisch betriebene Taxen mit aus-wechselbarer Batterie im Stadtgebiet von Tokio im Einsatz sind.

60.000 Taxis in Tokyo / 4 davon nutzen bald ein einzigartiges Batteriesystem

Oben: Der Tausch der Batterie funktioniert automatisch Unten: nie hat eine Taxizentrale mehr Aufmerksamkeit auf sich gezogen

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schnittlich zurückgelegten Tages-strecke für den Ausstoß von rund 20 Prozent der CO2-Emissionen ver-antwortlich. Allein in Tokio fahren schätzungsweise 60.000 Taxen, weit mehr als in Großstädten wie New York, Paris oder Hong Kong. Die in Tokio durch das Pilotprojekt gewon-nenen Erfahrungen könnten auch für

vergleichbare Ballungszentren neue Möglichkeiten aufzeigen. Darüber hinaus helfen die Erfahrungswerte aus der Taxi-Industrie bei der Ent-wicklung eines massenmarktfähigen Konzepts für Elektrofahrzeuge.Das Pilotprojekt für Elektro-Taxen wird anschaulich darstellen, wie das Better Place-Modell im Alltag funk-tioniert. Im Zentrum von Tokio wird Better Place in der Nähe von Rop-pongi Hill eine Batteriewechselstati-on errichten. Geplant ist, dass bis zu vier elektrisch angetriebene Taxen zum Einsatz kommen.Den Umbau von Fahrzeugen auf die Batteriewechseltechnologie soll das japanische Unternehmen Tokyo R-D Co., ein Spezialist für Kfz-Ent-wicklung und -Produktion, überneh-men. Weiterhin wird Tokyo R-D am Aufbau der Batteriewechselstation beteiligt sein und die Diagnose-Soft-ware für das System zur Verfügung stellen.Das Taxi-Unternehmen Nihon Kotsu wird die Fahrzeuge in den regulären Fahrgastbetrieb aufnehmen. Reich-weiten, Batterielebensdauer sowie die Wechselzeiten für Batterien wer-den anschließend im täglichen Be-trieb getestet.In den nächsten Jahren werden zahl-reiche Mobilitätskonzepte am Markt geprüft. Elektromobilität wird dabei vorraussichtlich eine Schlüsselrolle spielen. Alle Hersteller von Taxis haben Konzepte in der Schublade oder bereits angekündigt, (Klein-)

Serien auf die Straße bringen zu wol-len. Noch scheint das Taxigewerbe die Chance allerdings nicht zu nut-zen, sich als ökologisch vorteilhaftes Verkehrsmittel zu etablieren. Dabei bleibt dafür nicht mehr viel Zeit.

links: Sagenhafte 60.000 Taxis gibt es in Tokyo. 2% aller Autos in Japan sind Taxis. Allerdings emittieren diese 20% des im Straßenverkehr ausgestoßenen CO2.

Unten: Shai Agassi (links), Gründer von „Better place“ mit Angela Merkel (2. v. rechts) und Jose Manuel Barroso, präsident der europäische kommission (rechts)

portrait

Better Place ist der führende Mobi-lity Operator, der mit einem nach-haltigen Mobilitätskonzept den Aufbau einer Alternative für den Personentransport beschleunigen möchte. Dafür plant, installiert und betreibt das Unternehmen eine Infrastruktur und ein intel-ligentes Netzwerk, um Autofah-rern einen komfortablen Service zu bieten, die breite Einführung von Elektrofahrzeugen zu ermög-lichen und den Energieverbrauch zu optimieren. Das Better Place Netzwerk begegnet damit histori-schen Einschränkungen, indem es nahezu unbegrenzte Reichweiten auf komfortable Weise bietet. Das Unternehmen arbeitet dazu mit allen Akteuren des Verkehrssys-tems zusammen, darunter Auto-mobilhersteller, Batterielieferan-ten, Energieunternehmen sowie der öffentliche Sektor, um eine überzeugende Lösung zu schaffen. Better Place hat seinen Unterneh-menssitz in Kalifornien und be-treibt Büros in Israel, Dänemark, und Australien.

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TaxivisionenStudenten der Hochschule für Gestaltung Offenbach

entwerfen zukunftsweisende Taxi-konzepte

Von

Prof. Georg-Christof Bertsch([email protected])

und

Dipl.Des. Darius Zieba, MTD([email protected])

Prof. Georg-Christof Bertsch (*1959) lehrt interkulturelle Designprojekte an der HfG Offenbach sowie Design-management an der Istanbul Teknik Üniversitesi und der Bezalel Aca-demy of Art & Design, Jerusalem. www.bertsch-bertsch.de

Dipl.Des. Darius Zieba, (*1981), gra-duierte als „Master of Transportati-on Design“ in Pforzheim, arbeitete an diversen Projekten für Mercedes-Benz und VW. 2009 Lehrbeauftrag-ter an der HfG Offenbach.

Heute sind Taxis meist nachgerüste-te Serienmodelle großer Hersteller. Ausnahmen wie das London LTI-Taxi bestätigen die Regel. Der Fachbereich Produktgestaltung der Hochschule für Gestaltung Offenbach (HfG) be-schäftigt sich seit zwei Jahren mit möglichen Konzepten für professi-onelle Gruppentransportfahrzeuge. Der Titel des Gesamtprojekt lautet TAXI als nachhaltiges Gruppentrans-portmittel. Für einen Teilschritt des Projektes wurde die Daimler For-schung und Vorentwicklung in Sin-delfingen als Beratungspartner ge-wonnen, andere Teilschritte wurden an den internationalen Partnerhoch-

schulen der HfG, in Rio des Janeiro und Istanbul, durchgeführt. Das Pro-jekt geht von Offenbach aus, Rio de Janeiro und Istanbul spielen dabei jedoch eine besondere Rolle, weil sich in diesen Riesenstädten Verkehr ganz anders darstellt. Diese Metro-polen sind zugleich Krisenherde und Experimentallabore für Städte der Zukunft. Superstädte mit 10, 20, 30 Millionen Einwohnern werden die Regel sein und diese Städte werden enormen Ausdehnungen annehmen. Istanbul gilt weltweit als die erste dieser so genannten „100 Mile Ci-ties“. In diesen Städten wird es nach wie vor öffentliche Straßen geben,

aber – das zeigt sich schon heute in Südamerika – auch nicht-öffentliche Viertel. Es wird Viertel ohne jede Kontrolle geben aber auch strikteste Umweltzonen. Und vor allem wird es sehr viel überdachten Verkehrs-raum geben, wie etwa die South Chi-na Shopping Mall in Schanghai mit 1.000.000 Quadratmeter Fläche. Das nennen wir „Indoor-Cities“. Diese neuen Situationen und Bedingungen, die Einschränkungen und Möglich-keiten fordern dazu heraus, komplett neu zu denken. Die Autokrise tut ihr Übriges. Wer jetzt nicht über eine al-ternative Verkehrzukunft nachdenkt ist selbst dran schuld.

Wir freuen uns daher, dass Hal-lo TAXI als wichtiges Branchen- medium uns die Chance gibt ab jetzt ein über Zukunftskonzepte, Forschung, Designideen und neue Nutzungskonzepte zu berichten.

Einerseits , um klar zu machen, dass Taxi-Systeme DAS Verkehrssystem schlechthin der Zukunft sind, vor allem in Städten, die sich den Bau großer ÖPNV-Systeme gar nicht leisten können. Andererseits möch-ten wir über innovative Telekommu-nikationsideen, Arbeitsplatzthemen und den Status des Taxifahrers sch-reiben.

ein Tuk-Tuk im alltäglichen einsatz

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Was sind Tuk Tuks? Zunächst mal sehen sie ganz drollig aus. Aber ihre funktionalen und ökonomischen Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen. Sie sind leicht reparier-bar, sie stellen kein allzu großes Investment für den Betreiber dar und sie sind, aufgrund der oft laxen rechtlichen Rahmenbedingungen in ihren Haupteinsatzländern, va-riabel umgestaltbar. Die aktuellen Modelle haben jedoch Nachteile wie unsichere Fahrerarbeitsplät-ze und problematisches Beladen bei schwerer Fracht. Der Student Benjamin Veit hat TukTuk3.0 ent-worfen und, betreut von Darius Zieba, entwickelt. Um aus dem aktuellen Tuk Tuk ein Zukunfts-modell zu entwickeln, wurde die Beladehöhe deutlich herabgesetzt sowie eine auf Schienen um- und hochklappbare Sitzbank einge-führt. Das Gefährt wurde auf vier Räder gestellt, denn nicht selten liegen heutige Tuk Tuks flach auf der Seite. Dieses offenen Fahrzeug für große Innenräume und warme Länder nutzt den Fahrtwind zur Kühlung und vermeidet damit die oft chronischen Atemwegs-Erkrankungen der Fahrer durch Klimaanlagen. Es stellt einen neuen Entwicklungsstrang dar. Es zeigt, wie ein vermeintlich antiquierter Fahrzeugtyp zurück an die Spitze kommen könnte.

Oben: neuinterpretation des Tuk Tuk in leichtbauweise, angetrieben von elektromotoren in den rädern. Unten: Bei Bedarf kann die

Sitzbank hoch geschoben werden wodurch frachtraum entsteht

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