handbuch für bildungsbegleiter_innen

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In Kooperation mit: NETZWERK BILDUNG BEGLEITUNG BERUF Handbuch für Bildungsbegleiter_innen JUNI 2009

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Ziel dieses Handbuchs ist es, den aktiven Bildungsbegleiter_innen in unserem Projekt alle wichtigen Hinweise zu geben, um eine gute Betreuung der Jugendlichen zu gewährleisten. Unser Anspruch ist es, dass Handbuch auf einen aktuellen Stand zu halten. Deshalb laden wir Sie ein, uns Rückmeldungen und Anregungen zu geben.

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Page 1: Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Unterstützung und rechtliche Grundlagen

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7.

In Kooperation mit:

In Kooperation mit:

NETZWERK BILDUNG BEGLEITUNG BERUF

Handbuch für

Bildungsbegleiter_innen

JUNI 2009

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NETZWERK BILDUNG, BEGLEITUNG,BERUF

Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

Impressum und Kontakt

Zu diesem Handbuch

Ziel dieses Handbuchs ist es, den aktiven Bildungsbegleiter_innen in unserem Projekt alle wichtigen Hinweise zu geben, um eine gute Betreuung der Jugendlichen zu gewährleisten. Unser Anspruch ist es, dass Handbuch auf einen aktuellen Stand zu halten. Deshalb laden wir Sie ein, uns Rückmeldungen und Anregungen zu geben.

Sind die Inhalte und Adressen noch aktuell? Fehlen wichtige Hinweise? Was würde das Handbuch noch besser machen? Hinweise bitte an Netzwerk Bildung • Begleitung • Beruf.

In dem Handbuch wurde der Unterstrich „_“ zwischen männlicher und weiblicher Form als geschlechtsneutraler Schreibweise verwendet (z.B. „Bildungsbegleiter_innen“). Damit wollen wir deutlich machen, dass neben dem männlichem und weiblichem Geschlecht auch weitere Geschlechtsformen existieren.

IMPRESSUM

Autor_innen:

Kirsten Genenger, Martina Nees, Eckart Riechmann

Wir bedanken uns herzlich bei dem Projekt energon der ver.di JugendBildungsstätte Berlin-Konradshöhe das uns als Quelle für viele Texte das „energon. Handbuch für Mentor_innen" zur Verfügung gestellt hat.

Außerdem bei Sonja Austermühle (Rechtsanwältin) für die fachliche Beratung.

Gestaltung und Layout: Jens Marquardt

KONTAKT

Kirsten Genenger, Projektleiterin Martina Nees, Bildungsreferentin Eckart Riechmann, Bildungsreferent Netzwerk Bildung • Begleitung • Beruf Keithstr. 1-3 10787 Berlin Telefon: 030 21918360 Fax: 030 21918364 E-Mail: [email protected] Internet www.netzwerk-bbb.de

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NETZWERK BILDUNG, BEGLEITUNG,BERUF

Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

- 1 -

Inhalt

Vorstellung Netzwerk BBB

mit „Aktiv für meine Ausbildung“ S. 02

Aktuelles zum Thema Ausbildung S. 05

Berufsbildungssystem S. 28

Bewerbung S. 33

Unterstützung und

rechtliche Grundlagen S. 44

Zusammenarbeit Jugendliche und

Bildungsbegleiter_innen S. 54

Kommentierte Linkliste S. 60

7.

5.

1.

6.

2.

3.

4.

5.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Vorstellung Netzwerk BBB mit „Aktiv für meine Ausbildung“

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1.

1| Vorstellung Netzwerk BBB mit „Aktiv für meine Ausbildung“

Herzlich willkommen beim

Netzwerk Bildung Begleitung Beruf

Dieses Handbuch umfasst die wichtigsten Informationen für Sie als BildungsbegleiterIn – von Informationen zum Berufsbildungssystem über gesetzliche Grundlagen im Bereich Ausbildung bis hin zu aktuellen Hinweisen rund ums Thema Bewerbung.

Wir freuen uns, dass Sie sich in unserem Projekt als BildungsbegleiterIn engagieren!

Kirsten Genenger

Eckart Riechmann

Martina Nees

Das Netzwerk

Jugendliche an Berliner Oberstufenzentren

Bildungsbegleiterinnen und Bildungsbegleiter

Praxistage an Berliner Betrieben

Zertifikat „Aktiv für meine Ausbildung“

Seminarangebote Vernetzung und Reflexion

Bildungsbausteine

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Vorstellung Netzwerk BBB mit „Aktiv für meine Ausbildung“

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1.

Projektbeschreibung

Das Netzwerk Bildung ▪ Begleitung ▪ Beruf ist ein Kooperationsprojekt des Vereins zur Jugendförderung des DGB, der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Handwerkskammer (HWK). Unsere Angebote richten sich an Schülerinnen und Schüler der Berliner Oberstufenzentren (OSZ), die am Übergang von einer schulischen Maßnahme in die Berufsausbildung stehen.

Unsere Idee:

Wir unterstützen Jugendliche dabei, aus ihren beruflichen Wünschen konkrete Ideen zu entwickeln

Wir bieten ihnen dabei eine individuelle Begleitung durch ehrenamtliche Bildungsbegleiterinnen und Bildungsbegleiter

Wir haben Bildungsmodule entwickelt, wodurch die Jugendlichen das Zertifikat „Aktiv für meine Ausbildung“ in verschiedenen Stufen erwerben können

Wir vernetzen Menschen und schaffen neue Synergien

Warum ein solches Projekt?

Die Jugendlichen, die wir mit unserem Projekt unterstützen wollen, befinden sich in einer schulischen Maßnahme an einem der Oberstufenzentren Berlins.

Es sind genau die Jugendlichen, die nach Abschluss ihrer Schule keinen Ausbildungsplatz bekommen haben. Das mag unterschiedliche Gründe haben, sicherlich spielt der eventuell nicht vorhandene bzw. schlechte Schulabschluss eine Rolle.

Ein weiterer Grund ist mit Sicherheit die fehlende Unterstützung bei dem nicht

einfachen Übergang von der Schule ins Erwerbsleben.

Häufig kommen die Jugendlichen aus Familien, in denen das Erwerbsleben nicht zum Alltag gehört, die Eltern selbst nicht über die nötigen Netzwerke verfügen und vielleicht mit der Unterstützung ihrer Kinder überfordert sind.

Die Auseinandersetzung mit den eigenen Stärken und Fähigkeiten, mit beruflichen Wünschen und Anforderungen findet oft nicht in der Schule statt, sondern erst im Rahmen einer Maßnahme von Arbeitsamt oder Jobcenter.

Auch bei den Oberstufenzentren hängt die Förderung der Jugendlichen in diesen Bereichen oft vom Engagement einzelner Lehrkräfte ab – im Curriculum sind Berufsorientierung oder Bewerbungstraining nicht vorgesehen.

Auch wenn Jugendlichen einen Ausbildungsplatz gefunden haben, gibt es keine weitere Unterstützung. Die hohe Abbruchquote in Berlin (25% im 1. Ausbildungsjahr) zeigt jedoch, dass auch hier eine gezielte Förderung und Begleitung der Jugendlichen notwendig ist: Für einige junge Auszubildende ist es eine hohe Anforderung regelmäßig pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen und einen konstruktiven Umgang mit Konflikte am Arbeitsplatz zu finden.

Unterstützung bieten wir mit unserem Projekt:

Wir ermöglichen den Jugendlichen Praxiserfahrung, qualifizieren sie im Bereich der Softskills (Kommunikation, soziale und interkulturelle Kompetenzen, Umgang mit Konflikten) und bieten Berufsorientierung und Bewerbungstraining

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Vorstellung Netzwerk BBB mit „Aktiv für meine Ausbildung“

- 4 -

1.

Wir geben den Jugendlichen einen Bildungsbegleiter an die Hand, der seine persönlichen Netzwerke und seine Berufserfahrung zur Verfügung stellt, der zuhört und Zeit hat, dem Jugendlichen über Motivationslöcher hinweghilft und konkret bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz behilflich ist.

Wir kooperieren im Schuljahr 2008/2009 mit dem OSZ für Logistik, Touristik, -Immobilien und Steuern sowie dem OSZ Wirtschaft und Sozialversicherung. Die von uns durchgeführten Seminare laufen rechtlich gesehen als schulische Veranstaltung.

Der Ablauf

Im ersten Schritt nehmen die Jugendlichen an unseren Seminaren teil. Der Ablauf und die Dauer der Seminare werden sich je nach Kooperation verändern.

In regelmäßigen Abständen organisieren wir das Zusammenfinden von tragfähigen Tandems, bestehend aus je einer/einem Bildungsbegleiter/in und einer/einem Jugendlichen. Mit einem Fragebogen versuchen wir Kompetenzen und Erwartungen beider Seiten abzuklären und möglichst gut passende Teams zusammen zu stellen.

In der Regel findet ein Mal im Monat ein fakultativer Themenabend statt. Dort erhalten sie weiteres Wissen und es ist Raum werden Referate für Reflexion und Austausch. Den Jugendlichen steht es frei, ebenfalls zu diesen Terminen zu kommen.

Grundlagen der Zusammenarbeit

Jugendliche und Bildungsbegleiter gestalten ihre Zusammenarbeit individuell, je nach Bedarf und in der Regel ohne Rückkopplung an uns. Sie als Bildungsbegleiter bringen zahlreiche Kompetenzen und Erfahrungswerte mit, so dass sie die Kooperation im Tandem angemessen und erfolgreich gestalten können, ohne dass es unserer Anleitung bedarf. Dennoch sind uns einige Grundsätze als Basis für die Arbeit mit den Jugendlichen wichtig:

Kommunikation auf Augenhöhe: d.h. es geht darum sich auf die Lebensrealität der Jugendlichen einzulassen und in einem partnerschaftlichen Verhältnis die Probleme gemeinsam zu lösen

Verbindlichkeit: für die Jugendlichen ist es wichtig, sich auf seinen Bildungsbegleiter verlassen zu können. Termine sollten nach Möglichkeit auch verlässlich eingehalten werden, ebenso ist eine Erreichbarkeit zwischen den Treffen wichtig für die Jugendlichen

Offene Klärung von Konflikten: bei Problemen sind wir als Team jederzeit ansprechbar. Wir bitten um rechtzeitiges Feedback, falls es Schwierigkeiten mit der/dem Jugendlichen geben sollte oder es fachliche Fragen gibt.

Ziel der Unterstützung ist es, die Eigenverantwortlichkeit der Jugendlichen zu stärken und sie zu befähigen, sich selbstständig um ihren beruflichen Werdegang zu kümmern und Problemlösungsstrategien zu entwickeln.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Aktuelles zum Thema Ausbildung

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2.

2| Aktuelles zum Thema Ausbildung

Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung

(Auszug aus dem Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2009)

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge betrug zum 30.09.2008 rund 616.000 und ist damit im Vergleich zum Vorjahr (rund 626.000) um 1,5 % zurückgegangen. In den beiden zurückliegenden Jahren hatte es dagegen noch deutliche Zuwächse gegeben. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass auch die Zahl der Jugendlichen abgenommen hat. Als Ergebnis der demografischen Entwicklung hat sich die Ausbildungsmarktlage trotz des Rückgangs der Ausbildungsverträge deshalb weiter zugunsten der Jugendlichen entspannt. Als wesentliche Ursache für den Rückgang der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist der Abbau an außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen zu nennen.

Die Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge verlief in West- und Ostdeutschland sehr unterschiedlich. Während in den neuen Ländern die Zahl der neuen Ausbildungsverträge deutlich um 9 % auf 113.800 zurückging, stieg die Zahl der Ausbildungsverträge in den alten Ländern nochmals an (auf 502.400) und erreichte den höchsten Stand seit 1992.

Trotz der insgesamt für die Jugendlichen verbesserten Ausbildungsplatzsituation registrierte die Bundesagentur für Arbeit (BA) zum 30.09.2008 noch rund 84.000 Ausbildungsstellen-bewerber_innen, die sich nicht in einer Berufsausbildung befanden und für die die Vermittlungsbemühungen weiterliefen. Ebenso ist auf die nach wie vor hohe Zahl von Bewerbern und Bewerberinnen aufmerksam zu machen, die sich bereits in den Vorjahren um einen Ausbildungsplatz beworben hatten (Altbewerber).

Im Jahr 2009 wird es erneut weniger Absolvent_innen aus allgemeinbildenden Schulen geben. Ebenso wird auch die Zahl der Entlassenen aus beruflichen Schulen rückläufig sein. Demzufolge wird das Nachfragepotenzial um rund 39.000 auf 780.000 Jugendliche sinken. Zurückgehen wird aber auch das Angebot an Ausbildungsplätzen. Die Prognose des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) geht für das Jahr 2009 von einem Angebot von 580.000 bis 600.000 Ausbildungsplätzen aus (2008: 635.000). Voraussetzung hierfür ist aber, dass es gelingt, mit dem Konjunkturprogramm die Wirtschaft zu stabilisieren. Sonst könnte der Ausbildungsrückgang noch deutlicher ausfallen.

Aus einer Analyse der Befragung von Schulabgänger_innen geht hervor, dass das Interesse der Jugendlichen an einer dualen Ausbildung weiterhin sehr hoch ist. Allerdings konnte unmittelbar nach Abschluss der Schule nur rund die Hälfte der Jugendlichen eine duale Ausbildung beginnen. Bei denjenigen Jugendlichen, die nicht in eine duale Ausbildung einmünden konnten, handelt es sich insbesondere um solche mit Hauptschulabschluss. Ebenfalls stark betroffen sind Jugendliche mit Migrationshintergrund.

Nach Auswertungen aus der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2008 ist die regionale Mobilitätsbereitschaft von Jugendlichen dann besonders hoch, wenn die Ausbildungsplatzsituation vor Ort angespannt ist. Außerdem spielen personenspezifische Merkmale eine Rolle bei der regionalen Mobilität.

Altbewerber_innen haben nach Ergebnissen dieser Befragung eine geringere Chance, in eine betriebliche Berufsausbildung einzumünden, obwohl sie sich in ihren schulischen Qualifikationen kaum von Schulabgänger_innen unterscheiden, die erst vor Kurzem die allgemeinbildende Schule verlassen haben.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Aktuelles zum Thema Ausbildung

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2.

Die Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe betrug im Jahr 2008 349 und ist damit im längerfristigen Trend gesunken. In den Jahren zwischen 1998 und 2008 wurden insgesamt 224 Ausbildungsberufe neu geordnet oder modernisiert. 62 hiervon waren neue Ausbildungsberufe.1

Analysen der berufsstrukturellen Entwicklung zeigen eine fortschreitende Tertiarisierung* des dualen Systems. Die überwiegende Zahl der Auszubildenden erlernt Dienstleistungsberufe. Dies gilt ebenso für eine Betrachtung nach Wirtschaftszweigen. Auch hier hat sich die relative Bedeutung entsprechender Bereiche weiter erhöht. Die Entwicklung der dualen Ausbildung folgt somit gleichlaufenden Veränderungen in der Beschäftigungsstruktur.

Die duale Berufsausbildung weist deutliche geschlechtsspezifische Besonderheiten auf. Frauen sind nicht nur in geringerem Ausmaß in der dualen Berufsausbildung vertreten, die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge konzentriert sich zudem auf weniger Ausbildungsberufe als bei männlichen Jugendlichen.

493.000 Betriebe beteiligten sich im Jahr 2007 an der beruflichen Ausbildung, und der Bestand lag damit um 1,6 % bzw. 7.600 Betriebe höher als im Vorjahr. Die Ausbildungsbetriebsquote hat sich seit 1999 um 2,4 % verbessert. Diese Entwicklung gilt allerdings ausschließlich für die alten Länder. In den neuen Ländern ist die Ausbildungsbetriebsquote dagegen gesunken.

Aufgrund der in den letzten Jahren besseren wirtschaftlichen Entwicklung haben sich die Übernahmequoten von Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung stetig erhöht. Im Jahr 2007 wurden 59 % aller Auszubildenden von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen.

Nach den in der Vergangenheit zum Teil deutlichen Anstiegen der Schülerzahlen in schulischen Bildungsgängen ist hier aufgrund der demografischen Entwicklung nun generell ein Rückgang zu beobachten. Der stärkste Rückgang zeigte sich bei den

1 Weitergehende Informationen zu den neuen

Ausbildungsberufen und dem Neuordnungsverfahren gibt es unter www.bibb.de/de/846.htm

Berufsfachschulen. Die Schülerzahl ist im Schuljahr 2008 um rund 36.000, das entspricht 6,3 %, gesunken.

Die Ungelerntenquote in der Bevölkerung ist mit 14,9 % (Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen) nach wie vor sehr hoch. Aufgrund des deutlich höheren Arbeitslosigkeitsrisikos von Ungelernten gibt es hier offensichtlichen Handlungsbedarf. Wie Analysen zeigen, verfügen Ungelernte häufiger über schlechtere schulische Bildungsvoraussetzungen und kommen auch aus Elternhäusern mit niedrigeren Bildungsabschlüssen. Ebenso sind junge Menschen mit Migrationshintergrund häufiger vertreten.

Dass sich eine eigene Ausbildung für die weitaus überwiegende Mehrheit der Ausbildungsbetriebe wirtschaftlich lohnt, zeigen die jüngsten Ergebnisse der Erhebung zu Kosten und Nutzen der betrieblichen Ausbildung des BIBB für das Jahr 2007. Es handelt sich hierbei um die einzige Erhebung, die eine repräsentative Ermittlung von Kosten und Nutzen der Ausbildung für Deutschland erlaubt.

*Grundsätzlich versteht man unter „Tertiariserung“ die Umwandlung einer Industriegesellschaft in eine Dienstleistungsgesellschaft.

(Günter Walden)

Rahmenbedingungen in Berlin (Stand Juni 2008)

ca. 12% der Jugendlichen sind ohne Schulabschluss

1 Jahr nach Schulende haben 50% der Hauptschüler_innen keine Ausbildung; nach 2,5 Jahren noch 40%

ca. 15% der Jugendlichen im Alter zwischen 20 und 29 Jahren bleiben ohne abgeschlossene Berufsausbildung

die Gruppe mit der höchsten Ungelerntenquote stellen die Jugendlichen mit Migrationshintergrund; unter diesen Jugendlichen kann mehr als jeder Dritte (38%) keinen Berufsabschluss

vorweisen

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Aktuelles zum Thema Ausbildung

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2.

Ausbildungsstatistik 2007

Ausbildungsstatistik von Berlin

(Quelle: DGB-Jugend, Ausbildungsreport 2007)

Unbesetzte Berufsausbildungsstellen und unversorgte Bewerber_innen

Unbesetzte Berufsausbildungsstellen in Betrieben auf der Angebots- und unversorgte Bewerber_innen auf der Nachfrageseite stellen die bei der Vermittlung nicht zum Zuge gekommenen Restgrößen des Ausbildungsstellenmarkts dar. Damit gehen beide Größen in die Berechnung des Gesamtangebots sowie der Nachfrage ein.

Bei der Bundesagentur für Arbeit zählen nur diejenigen Jugendlichen als „unversorgt“, die nicht in eine Alternative eingemündet sind und noch für das bereits angelaufene Ausbildungsjahr eine Ausbildungsstelle suchen. Insofern bildet die Zahl der unversorgten Bewerber_innen

nur einen Teil der erfolglosen Lehrstellenbewerber_innen ab.

Die Zahl der unversorgten Bewerber_innen hat sich in den letzten zwei Jahren erheblich verringert. Gleichzeitig stieg die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen nach ihrem Tiefpunkt 2005 langsam, aber stetig an, sodass sie im Geschäftsjahr 2007/2008 erstmals seit 2001 wieder über der Zahl der unversorgten Bewerber_innen liegt.

Zum Stichtag am 30.09.2008 gab es bundesweit 19.507 noch unbesetzte Ausbildungsplätze bei 14.479 unversorgten Bewerber_innen. Damit beträgt im Geschäftsjahr 2007/2008 die Stellen-Bewerber_innen-Relation 1,3. Das heißt, einem unversorgten Bewerber bzw. einer unversorgten Bewerberin stehen rechnerisch noch 1,3 Ausbildungsstellen zur Verfügung – eine deutliche Steigerung

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| Aktuelles zum Thema Ausbildung

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2.

gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr (+0,6).

In den neuen Ländern wurden Ende September 2.769 unbesetzte Ausbildungsplätze registriert, rund 400 Stellen mehr als im Vorjahr. Die Zahl der unversorgten Bewerber_innen hatte sich in den alten Ländern gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert, sodass 4.352 junge Frauen und Männer unversorgt verblieben. Trotz des Rückgangs bei den unversorgten Bewerber_innen und der Steigerung bei den noch offenen Berufsausbildungsstellen standen in diesem Jahr 100 unversorgten Bewerber_innen in den neuen Ländern lediglich 64 noch nicht besetzte

Ausbildungsplätze zur Verfügung. Die Ausbildungsplätze des Bund-Länder-Programms und der Landesergänzungsprogramme waren zu diesem Zeitpunkt bereits weitgehend besetzt.

Dagegen standen in den alten Ländern 100 unversorgten Bewerber_innen noch 165 freie Ausbildungsplätze gegenüber, was einer Quote von 1,6 entspricht. Ein deutlicher Überhang an unbesetzten Ausbildungsstellen zeigte sich in Baden-Württemberg (+6,0), Bayern (+5,7) und dem Saarland (+6,4)

Abschätzung des Nachfragepotenzials für 2009

Für die neuen Länder und Berlin ergibt sich folgende Lage: Mit einer Größenordnung von 113.400 liegt das hier errechnete Nachfragepotenzial bereits niedriger als das in 2008 registrierte Ausbildungsplatzangebot von 116.587. Ein entsprechend hohes Angebot in 2009 wäre durch dieses Nachfragepotenzial somit nicht mehr abgedeckt. Selbst wenn in die Berechnung des ostdeutschen Nachfragepotenzials Personen mit

eingerechnet werden, die allgemeinbildende oder berufliche Schulen ohne Abschluss verlassen werden, übertrifft das erweiterte Nachfragepotenzial (134.200) das Ausbildungsangebot des Jahres 2008 (116.587) nur noch knapp. Zudem ist es fraglich, in welchem Ausmaß ostdeutsche Betriebe bereit sein werden, schwächere Schulabgänger_innen einzustellen.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Aktuelles zum Thema Ausbildung

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2.

Übersicht: Gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen je 100 gemeldete Bewerber_innen im Berichtsjahr 2007/2008

Allerdings fiel 2008 der Anteil des außerbetrieblichen Ausbildungsangebots in den neuen Ländern und Berlin immer noch recht hoch aus, und das betriebliche Ausbildungsangebot dürfte 2008 bei nur etwa 88.100 gelegen haben. Insofern könnte durch eine Verringerung des außerbetrieblichen Angebotsvolumens die Marktlage für die Betriebe verbessert werden. Doch ungeachtet dessen werden es die ostdeutschen Betriebe selbst unter diesen Umständen deutlich schwerer haben, Bewerber_innen für ihre Ausbildungsplätze zu finden, als dies für westdeutsche Betriebe gilt.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein Abbau des außerbetrieblichen Ausbildungsvolumens nur in begrenztem Maße möglich ist, da benachteiligte Jugendliche selbst bei der Gewährung

ausbildungsbegleitender Hilfen nicht immer für eine betriebliche Berufsausbildung infrage kommen.

Regionale Mobilität von Ausbildungsstellenbewerber_innen - Ergebnisse der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2008

Trotz einer insgesamt leichten Entspannung auf dem Ausbildungsstellenmarkt – die vor allem auf den demografisch bedingten Rückgang bei den gemeldeten Bewerber_innen zurückzuführen ist – war im Geschäftsjahr 2007/2008 die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt regional sehr unterschiedlich.

So gab es auf der einen Seite Bundesländer, in denen den gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber_innen ein hohes betriebliches Ausbildungsplatzangebot gegenüberstand (Übersicht A3.2-1). Auf der anderen Seite gab es jedoch auch Länder, in denen die gemeldeten betrieblichen Stellen weit unter der Zahl der gemeldeten Bewerber_innen blieben.

Beispielsweise fielen in Berlin auf 100 gemeldete Bewerber_innen lediglich 38,5 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen. Bewerber_innen aus Regionen, in denen das Ausbildungsplatzangebot nicht ausreichte, mussten also zwangsläufig im Rahmen ihrer Ausbildungsplatzsuche auch Angebote außerhalb der Heimatregion in Betracht ziehen.

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| Aktuelles zum Thema Ausbildung

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2.

Übersicht: Ausmaß der regionalen Mobilität unter den gemeldeten Bewerber_innen des Geschäftsjahres 2007/2008 nach Bundesländern

FAZIT und FORDERUNGEN der DGB Jugend Berlin-Brandenburg

1. Die Entspannung am Ausbildungsmarkt ist das Ergebnis des „Geburtenknicks“.

Im Klartext: Wirtschaft und Politik der Region Berlin-Brandenburg haben mit ihrer Strategie des Aussitzens keine nennenswerten Anteil an der spürbaren Verbesserung der Ausbildungsplatzbilanz. Denn nach wie vor muss die Ausbildungsverweigerung der Unternehmen mit enormen öffentlichen Finanzspritzen beantwortet werden.

2. Die – leider unvermeidbare – öffentliche Förderung von nicht-

betrieblichen Ausbildungsplätzen muss einer grundlegenden Revision unterzogen werden!

Die bisherige Form der Förderung setzt bei Auszubildenden und Ausbilder/innen eine soziale Abwärtsspirale in Bewegung, an deren Ende die völlige Prekarisierung aller Beteiligten steht. Preis- und Lohndumping dürfen nicht öffentlich gefördert werden!

3. Die DGB-Jugend Berlin-Brandenburg fordert eine Mindestausbildungsvergütung von 500 Euro!

Die vernünftigen tariflichen Vereinbarungen geraten durch die festgelegten Vergütungssätze der nicht-betrieblichen Ausbildung unter starken Druck. Nur eine Mindestvergütung kann der „Anpassungsdruck nach unten“ stoppen.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Aktuelles zum Thema Ausbildung

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2.

Das Lohndumping durch öffentlich geförderte Ausbildungsplätze führt zur bedrohlichen Beschneidung der Selbstbestimmung von jungen Menschen.

4. Das notwendige Geld für eine nachhaltige öffentliche Förderung der beruflichen Ausbildung muss mit einer Umlagefinanzierung eingenommen werden!

Die Mehrzahl der ausbildungsberechtigten Betriebe bildet nicht aus, profitiert aber von Fachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung. Deswegen fordert die DGB-Jugend nach wie vor eine finanzielle Unterstützung für ausbildende Betriebe und eine finanzielle Bestrafung für alle Unternehmen, die sich der Ausbildung verweigern! Die Devise „Wer nicht ausbildet, muss zahlen!“ beugt nicht zuletzt auch dem Schmarotzertum vieler Betriebe vor, die selbst nicht ausbilden aber Fachkräfte bei ausbildenden Betrieben abwerben.

5. Die praktische Ausgestaltung von nichtbetrieblichen Ausbildungen hat zahlreiche Schwachstellen, deren Konsequenzen die betroffenen Auszubildenden zu tragen haben.

Grundlegende, dem Berufsbildungsgesetz folgende Ausbildungsrechte müssen für die Anwendung in der nicht-betrieblichen Ausbildung anwendbar gemacht werden. Die Ausgestaltung eindeutiger rechtlicher Rahmenbedingungen zur Kontrolle der Ausbildung durch Mitbestimmungsgremien ist hierfür ein erster Schritt.

6. Junge Mädchen müssen in der Ausbildung bedarfsorientiert gefördert und unterstützt werden!

Dies muss in der Berufsorientierung beginnen, da dort die Grundsteine für das Ausbildungs- und Arbeitsleben gelegt werden. Es ist fatal und nicht akzeptabel, wenn sich weibliche Auszubildende viel weniger mit ihrer Ausbildung identifizieren können, als ihre männlichen Kollegen.

7. Wir begrüßen die beabsichtigte Wiedereinsetzung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) zum 1. August 2009.

Die Aussetzung der AEVO im Jahr 2003 vermochte es nicht, entscheidende Impulse zur Verbesserung der Ausbildungsplatzbilanz zu setzen. Vielmehr ist aber zu konstatieren, dass der Ausbildungserfolg von Betrieben ohne AEVO-qualifiziertem Personal geringer ist. Wir werden den Wiedereinsetzungsprozess sehr genau beobachten und uns gegebenenfalls lautstark einmischen. Denn mit einer AEVO, die die Ausbildungsqualität nicht nachhaltig anhebt, ist niemandem geholfen.

8. Die DGB-Jugend Berlin-Brandenburg fordert den Berliner Senat und die Brandenburger Landesregierung auf, Initiativen zur Verbesserung der Ausbildungsbedingungen voranzutreiben!

Die von uns konstatierte Anpassung der Ausbildungsqualität von Berlin und Brandenburg auf einem schlechten Niveau kann nicht im Interesse der politisch Verantwortlichen sein. Der Aufbau von arbeitgeberunabhängigen Anlaufstellen in beiden Bundesländern würde es Auszubildenden erleichtern, bei Problemen schnelle, kostenfreie und kompetente Unterstützung zu erhalten. Denn je besser die Rahmenbedingungen der Ausbildung sind, desto eher werden Jugendliche ausgebildet, die in der Region bleiben.

Auf den folgenden Seiten finden Sie nun die wichtigsten Ergebnisse des

Ausbildungsreports 2008 des DGB!

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Page 23: Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

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Page 24: Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

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Page 26: Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

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| Aktuelles zum Thema Ausbildung

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| Berufsbildungssystem

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3.

3| Berufsbildungssystem

Aufbau des Berliner Schulsystems

Grafik:

Pusch Grafik Design, Berlin

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Berufsbildungssystem

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3.

Berufsqualifizierende Maßnahmen

Berufsqualifizierender Lehrgang BQL

Gesetzesgrundlage: § 29.3 SchulG (Berliner Schulgesetz)

Voraussetzungen: Schulabgänger_innen aus Klasse 10 ohne Schulabschluss oder mit Hauptschulabschluss (HSA) oder erweitertem HSA

Inhalt: Berufsqualifizierender Lehrgang im 11. Schuljahr. Berufsvorbereitung in einem freiwillig besuchten Lehrgang.

Abschluss: einfacher oder erweiterter HSA

Vergütung: keine

Informationen: Oberstufenzentrum und das Berufsbildungswerk

Anmerkung: Gibt es in Teilzeitform (TZ) und Vollzeitform (VZ)

Berufsqualifizierender Lehrgang BQL FL

Gesetzesgrundlage: § 29.4 SchulG (Berliner Schulgesetz)

Voraussetzungen: für Schulabgänger_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus Klasse 10 ohne Schulabschluss oder mit HSA

Inhalt: Berufsqualifizierender Lehrgang im 11. und 12. Schuljahr. Berufsvorbereitung in einem freiwillig besuchten Lehrgang.

Abschluss: einfacher oder erweiteter HSA

Vergütung: keine

Informationen: Oberstufenzentrum

Berufsvorbereitender Lehrgang BvB

Gesetzesgrundlage: SGB III (Sozialgesetzbuch, III)

Voraussetzungen: für benachteiligte Jugendliche unter 25 Jahren, die die Schulpflicht erfüllt haben

Inhalt: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme in verschiedenen Berufsfeldern.

Abschluss: Erwerb von HSA

Vergütung: 192 Euro

Informationen: Berufsberatung, Agentur für Arbeit

Modulare Duale Qualifizierungsmaßnahme MDQM II (jetzt

BQL / TZ)

Erstes Modul des Berufsqualifizierungslehrgangs BQL

Voraussetzungen: kein Abschluss oder HSA, kein 11. Schuljahr absolviert

Inhalt: Berufsvorbereitung

Abschluss: HSA oder eHSA

Informationen: www.bbw-gruppe.de, Genetstr.5-6,10829 Berlin

Modulare Duale Qualifizierungsmaßnahme (MDQM II)

Zweites Modul des Berufsqualifizierungslehrgangs BQL

Voraussetzungen: Jeder Schüler/in der/die mit 10. Klasse Schulabschluss oder erfolgreicher Abschluss von MDQM I

Inhalt: Schulische Berufsausbildung, dual mit Kooperationspartnern

In 19 Ausbildungsberufen z.Zt. möglich z.B. in Metalltechnik, Holztechnik, Textiltechnik, Körperpflege

Besuch einer mehrjährigen Berufsfachschule

Abschluss: HSA oder eHSA, Berufsvorbereitung in verschiedenen Berufsfeldern

Informationen: www.bbw-gruppe.de, Genetstr.5-6,10829 Berlin

TRIDEM I

Modellprojekt des Berliner Senats seit 1.1.2006

Voraussetzung: erweiterter Hauptschulabschluss oder MSA

Inhalt: einjährige praxisorientierte Berufsvorbereitung. Schulische Berufsvorbereitung mit 18 Wochen Praktikum in einem Betrieb, in den Branchen Wirtschaft und Verwaltung, Gastgewerbe, Bautechnik, Holz- und

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Berufsbildungssystem

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3.

Glastechnik, Elektro-, Metall- oder Kraftfahrzeugtechnik. Die Palette der Berufe wird erweitert.

Informationen: Oberstufenzentrum Internetseite: www.tridem-eins-berlin.de/

TRIDEM II

Voraussetzung: Jugendliche ohne Schulabschluss oder mit einfachen Hauptschulabschluss.

Inhalt: berufsqualifizierender Lehrgang im 11. Schuljahr. Drei mehrwöchige Praktika in den Branchen Holztechnik, Körperpflege, Farbtechnik und Raumgestaltung, Konstruktionsbautechnik, Gastgewerbe und Versorgungstechnik

Abschluss: HSA

Informationen: Oberstufenzentrum

Einjährige Berufsfachschule (OBF 1)

Voraussetzungen: mindestens erweiterter Hauptschulabschluss

Inhalt: Im Beruf der Wahl eine berufliche Grundbildung, Fachpraxis und Fachtheorie, Allgemeinbildung.

Abschluss: Mittlerer Schulabschluss (MSA) Informationen: Oberstufenzentrum

Anmerkung: Gibt es auch in der dreijährigen Form

Zwei oder dreijährige Berufsfachschule (OBF 2 / OBF 3)

Voraussetzung: mindestens erweiterter Hauptschulabschluss

Inhalt: Vollzeitschulische Berufsausbildung

Abschluss: Vergleichbarer Berufsabschluss, anerkannt nur mit Prüfung

Informationen: Oberstufenzentren

Fachoberschule

Gesetzesgrundlage: § 31 SchulG

Voraussetzungen: MSA, Praktikumsstelle, bis 21 Jahre alt

Inhalt: Berufsfachschule und Arbeit im Betrieb (Praktikum)

Abschluss: Allgemeine Fachhochschulreife

Informationen: Oberstufenzentrum

Gymnasiale Oberstufe am OSZ (GOST)

Voraussetzung: Empfehlung für Gymnasium

Inhalt: Berufsbezogenes Leistungsfach

Abschluss: Allgemeine Fachhochschulreife

Hier gibt es zusätzliche Hilfe:

Das Jugendamt kann bei festgestelltem individuellem Bedarf eine Berufsvorbereitung nach SGB VIII anbieten. Diese Möglichkeit ist für junge Menschen gedacht, die während des Lehrgangs zusätzlich sozialpädagogische Unterstützung benötigen.

Es ist immer eine Prüfung des individuellen Unterstützungsbedarfes notwendig. Die Entscheidung erfolgt durch das zuständige Jugendamt.

Informationen

Die Adressen der Oberstufenzentren unter www.oberstufenzentrum.de

Die bbw Berufsvorbereitungs- und Ausbildungsgesellschaft

www.bbw-gruppe.de

Geneststraße 5-6,10829 Berlin

Ausbildungen

Ausbildung betrieblich

Gesetzesgrundlage: BBiG Berufsbildungsgesetz

Dauer: zwei bis dreieinhalb Jahre

Voraussetzungen: Jugendliche ab 15 Jahren mit Schulabschluss

Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung nach Ausbildungsordnung (BBiG) und (HwO)

Abschluss: anerkannten Berufsausbildung

Vergütung: je nach Tarif, entsprechend dem Ausbildungsvertrag

Page 33: Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Berufsbildungssystem

- 31 -

3.

Informationen: Agentur für Arbeit, Beruf aktuell, www.arbeitsagentur.de (JobBörse, BerufeNet) Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Anzeigen, ...

Ausbildung:im Rahmen des dualen Systems in Betrieb und Berufsschule

Hinweis: große Unternehmen treffen Auswahl frühzeitig, ca. ein Jahr vorher! Nachvermittlung Anfang Oktober durch IHK und HWK unter Begleitung der Agentur für Arbeit.

Ausbildung im Verbund

Gesetzesgrundlage: BBig Berufsbildungsgesetz

Dauer: zwei bis dreieinhalb Jahre

Voraussetzungen: Jugendliche 16-25 Jahre mit Schulabschluss, Vermittlung über die Berufsberatung und das JobCenter.

Inhalt: Kooperation von Betrieben und Bildungsträgern. In den Bezirken existieren regionale Ausbildungsverbünde.

Abschluss: anerkannten Berufsausbildung

Vergütung: Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) möglich

Informationen: Berufsberatung der Agentur für Arbeit, JobCenter

Ausbildung außerbetrieblich (a)

Gesetzesgrundlage: SGB II (Leistungsgesetz für den Bereich der Job Center) und SGB III (Leistungsgesetz für den Bereich der Agentur für Arbeit)

Dauer: zwei bis dreieinhalb Jahre

Voraussetzungen: für benachteiligte Jugendliche von 16-25 Jahren

Abschluss: anerkannten Berufsausbildung

Vergütung: ca. 280 Euro monatlich, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) möglich

Informationen: über die Berufsberatung der Agentur für Arbeit und berufliche Beratung der Jobcenter

Ausbildung außerbetrieblich (b)

Gesetzesgrundlage: SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

Voraussetzungen: Benachteiligte Jugendliche 16-21 Jahre

Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung

Vergütung: ca. 280 Euro monatlich, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) möglich

Informationen: Jugendberatungshäuser, Jugendamt

Ausbildung überbetrieblich

Gesetzesgrundlage: nach jeweiliger Ausbildungsordnung

Voraussetzungen: Auszubildende aus Berufen, in denen

überbetriebliche Ausbildungsabschnitte vorgeschrieben sind, z.B. Lehrbauhöfe, Betriebstechnik etc.

Kurse werden von Kammern, Innungen bzw Fachverbänden organisiert und durchgeführt

Vergütung: keine

Informationen: Handwerkskammer, Industrie und Handelskammer, Innungen

Ausbildung schulisch

Gesetzesgrundlage: BBiG Berufsbildungsgesetz

Dauer: zwei bis drei Jahre

Voraussetzungen: ab 16 Jahren mit Schulabschluss

Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung

Vergütung: BAföG möglich

Informationen: bei den jeweiligen Oberstufenzentren. Private Akademien und Berufsfachschulen sind in der Regel kostenpflichtig!

Modulare Duale Qualifizierungsmaßnahme MDQM II

Dauer: 3 Jahre

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von MDQM I, HSA, erw. HSA, MSA

Inhalt: Berufsausbildung in z.Zt. 20 Berufen

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Berufsbildungssystem

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3.

Informationen: Oberstufenzentrum und bbw Berufsvorbereitungs- und Ausbildungsgesellschaft

Praktika und Freiwillige Dienste

Einstiegsqualifizierung EQ

Gesetzesgrundlage: nach SGB III

Voraussetzungen: Jugendliche unter 25 Jahren, die die Schulpflicht erfüllt haben

Inhalt: Praktika mit einer Dauer von sechs bis zwölf Monaten in einem Betrieb

Vergütung: 192 Euro

Informationen: über Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder das Jobcenter

Maximal 6 Monate Praktikum in dieser Maßnahme können angerechnet werden auf eine spätere Berufsausbildung!

Freiwillige Dienste

Freiwillige Dienste können im Sinne eines Praktikums genutzt werden, um eine Berufswahlentscheidung zu treffen. Jugendliche können in einer Einrichtung, Organisation oder in einem Projekt im In- und Ausland mitarbeiten und dabei erste Erfahrungen in der Berufswelt sammeln und Sprachkenntnisse erweitern.

Langzeitfreiwilligendienste (zw. drei und zwölf Monaten) sind oft eine sinnvolle Überbrückung zwischen Schulzeit und Ausbildung bzw. Studium. Diese bieten die Möglichkeit, eines Auslandsaufenthaltes und Erfahrungserweiterung. Bei Langzeiteinsätzen unterscheidet man zwischen geförderten und nicht geförderten Freiwilligendiensten. Um einen geförderten Freiwilligendienst sollte man sich mindestens sechs bis neun Monate im Voraus bemühen.

Voraussetzungen: 16-30 Jahre alt.

Vergütung: Taschengeld, trägerabhängig und Sozialversicherungsbeiträge.

Informationen: Verschiedene Organisationen siehe Linkliste.

Freiwilliges Soziales / Ökologisches Jahr im In- und Ausland (FSJ/FÖJ)

Gesetzesgrundlage: Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)

Voraussetzungen: Jugendliche unter 27 Jahren, die die Schulpflicht erfüllt haben.

Dauer: mindestens 6 bis maximal 24 Monate, auch mehrere Dienste kombinierbar

Inhalt: ganztägiges Bildungs- und berufspraktisches Orientierungsjahr mit pädagogischer Begleitung; teilweise als Praktikum für spätere Ausbildungsberufe anrechenbar

Einsatz in den Bereichen: Soziales, Ökologie, Sport, Kultur und Denkmalpflege, Politik

Vergütung: Taschengeld, freie Unterkunft und Verpflegung oder Pauschalbetrag; außerdem gesetzliche Versicherung bei Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

Beginn: jährlich zum 1. September, spätere Aufnahmen eventuell auch möglich, kann bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern auch als Zivildienst anerkannt werden (§14c Zivildienstgesetz)

Informationen: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/Freiwilliges-Engagement/fsj-foej.html

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Bewerbung

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4.

4| Bewerbung

Allgemeine Hinweise zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen

Mit der Bewerbung stellt der/die Bewerber_in sich einem (Ausbildungs-)Betrieb vor und möchte ihn davon überzeugen, dass er/sie sich für den bestimmten Ausbildungsplatz besonders gut eignet.

Bewerbungen werden in schriftlicher Form verlangt. Neben der Papierform findet sich in zunehmendem Maße die Onlinebewerbung. In beiden Fällen spielt die äußere Form eine entscheidende Rolle.

Bei der Erstellung von Bewerbungen ist es ratsam, sich an die Richtlinien der DIN 5008 des deutschen Norminstituts zu halten, da sie die Grundlagen der gültigen Schreib- und Gestaltungsregeln der Textverarbeitung festlegt.

Auch wenn vielleicht nicht jeder Personalchef die aktuellen Richtlinien im Kopf hat oder mit dem Lineal Zeilenabstände abmisst, entscheidet oft schon der erste Eindruck beim Überfliegen der Bewerbungsunterlagen über den Erfolg oder Misserfolg.

Dazu ist es wichtig, Folgendes zu beachten:

Die Bewerbung wird im DIN A 4 Format erstellt und ungefaltet versandt.

Der Briefumschlag wird so beschriftet, dass die Lasche rechts liegt. Auf der vorderen Seite wird der Umschlag mit der Adresse und dem Absender normgerecht und mit einer möglichst guten Handschrift beschriftet.

Die Reihenfolge der Bewerbungsunterlagen im Brief liegt wie folgt:

1. das Anschreiben mit Begründung

2. der Lebenslauf

3. die letzten beiden Zeugnisse

4. weitere Nachweise (beispielsweise absolvierte Praktika)

Im Einzelnen: Obenauf liegt lose das Anschreiben, darauf folgt die Bewerbungsmappe mit Deckblatt, dem Lebenslauf, der handschriftlich unterschrieben ist. Hier ist oben rechts auch das Bewerbungsfoto aufgeklebt. Es folgen die letzten beiden Zeugnissen, sortiert nach Datum, das jüngste obenauf und den Nachweisen (Praktikanachweisen, Nachweisen wie Schülerfirma, besondere Qualifikationen wie Schülerlotse, etc.).

Die Blätter werden im Anschreiben als Anlage mit ihren Themen genannt.

Besondere Unterlagen, die der Ausbildungsbetrieb sehen möchte, müssen ggf. noch beigelegt werden. Normalerweise werden die oben erwähnten Unterlagen erwartet.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Bewerbung

- 34 -

4.

Viele Ausbildungsbetriebe schicken die Unterlagen nur zurück, wenn ein ausreichend frankierter Umschlag mit der eigenen Adresse beigelegt wird. Dies ist vor allem von Interesse, wenn eine aufwändige Bewerbungsmappe erstellt wurde. Wenn dieses nicht der Fall ist, entfällt der frankierte Umschlag.

Die bei der Agentur für Arbeit gemeldeten Jugendlichen können die Kostenrückerstattung für Bewerbungen beantragen.

Briefumschlag

Der Bereich für die gesamte Anschrift heißt Anschriftfeld. Das Anschriftfeld darf insgesamt nicht mehr als neun Zeilen bzw. 40 mm hoch und 85 mm breit sein. Es ist aufgeteilt ist in

die obere Zusatz- und Vermerkzone (maximal drei Zeilen)

sowie die Anschriftzone (maximal sechs Zeilen).

Letztere wurde verkleinert, so dass die bislang übliche Leerzeile zwischen Straße und Ort wegfällt. Desweiteren ist es nicht mehr üblich, die Länderkennzahl vor die Postleitzahl zu setzen. Hier reicht die ausgeschriebene Angabe des Empfängerlandes. Firmennamen werden direkt angegeben ohne den Zusatz Firma vorweg. Wenn der Brief persönlich adressiert wird, dann wird die korrespondierende Person in der Zeile nach der Firma mit Anrede angegeben.

Anschriftenfeld

Schröder GmbH Herrn Klaus Reiter

Havelweg 12

19234 Brandenburg

Absenderfeld:

Franz Kaufmann Sandstr. 89 13245 Berlin

Die Anschrift steht immer im Adressfeld des Briefes. Um dieses optimal zu platzieren startet man die Adresse am Mittelpunkt des Briefumschlags, also quasi im Schwerpunkt des Briefes.

Das Adressfeld erstreckt sich damit über das untere rechte Viertel und lässt am unteren Rand noch Platz für die Briefcodierung.

Der Absender steht oben links in der Ecke mit dem üblichen Randabstand gemäß DIN, also von der linken Kante 2,41 cm und von der oberen Kante 1,7 cm entfernt. Er beginnt mit dem eigenen Namen ohne Vorsätze wie Absender

Das Anschreiben

Das Anschreiben einer Bewerbung ist das oberste Blatt, es entscheidet über den ersten Eindruck. Der/die Bewerber_in stellt sich in diesem Anschreiben dem Ausbildungsbetrieb vor und wirbt mit seinen Qualifikationen. Hier wird besonderer Wert auf die Einhaltung der formalen Kriterien gelegt.

Das Anschreiben sollte nach der DIN 5008 gestaltet sein. Der Aufbau ist folgendermaßen gestaltet:

Absender

Empfänger

Datum

Betreffzeile

Anrede

Der eigentliche Text ist die erste Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen und sollte perfekt gestaltet sein. Hilfreich ist es, wenn der Text wie folgt gegliedert wird.

1. Abschnitt: Hier wird der Bezug zur ausgeschriebenen Stelle formuliert: In Ihrer Anzeige vom…

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Bewerbung

- 35 -

4.

2. Abschnitt: Eine kurze Eigendarstellung:

Ich bin Schüler_in der ….

3. Abschnitt: Dieser Abschnitt ist der wichtigste, da hier begründet wird, warum man als Bewerber_in über die optimal zum Beruf passenden Eigenschaften und Fähigkeiten verfügt.

4. Abschnitt: In der Schlussformulierung wird nochmals die Motivation deutlich gemacht und um einen Gesprächstermin gebeten

Bitte auch auf folgende Hinweise achten:

Immer eine individuelle Bewerbung erstellen (keine Serienbriefe erstellen oder aus einschlägigen Handbüchern eins zu eins abschreiben).

Es ist hilfreich eine/n konkreten Ansprechpartner/in zu haben. Diese Person wird oft in der Ausschreibung genannt, ansonsten telefonisch beim Unternehmen erfragen. Den Namen des Gesprächspartners lässt man sich am besten buchstabieren, Rechtschreibfehler im Namen sollten unbedingt vermieden werden.

Das Anschreiben ist kurz, prägnant und optisch übersichtlich. Es sollte eine Seite nicht überschreiten.

Den eigenen Namen, Adresse und Telefonnummer und falls vorhanden die Email-Adresse angeben.

Telefonnummern werden nicht mehr gegliedert, die Vorwahl wird nur noch mit einem Leerzeichen abgetrennt (030 21918360)

Die Angabe des Datums ist nicht genormt, es empfiehlt sich die ausgeschriebene Monatsform (9. November 2009).

Die Betreffzeile wird nicht mit Betreff oder mit einer abgekürzten Form eingeleitet, es steht nur das Betreffthema dort. Die Zeile kann optisch durch farbige Schrift und/oder Fettdruck hervorgehoben werden.

Die Anrede wird mit einem Komma abgeschlossen, der fortlaufende Text wird nach einer Leerzeile klein weitergeführt.

Es gibt in der Gliederung keine Einrückungen.

Die Unterschrift wird handschriftlich in blauer Schrift mit nochmaligem Wiederholen des Namens in Computerschrift eingefügt.

Bitte auf die neue Rechtschreibung und Zeichensetzung achten.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Bewerbung

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4.

Beispiel Bewerbungsanschreiben (nach DIN 5008)

Hans Mustermann Bernsteinstraße 23 13245 Berlin 030 23323456 [email protected]

Schröder GmbH 23.Oktober 2009 Herrn Hans Hansen Kurze Str . 234 13188 Berlin

Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Mechatroniker oder/und

Gespräch vom 10. Oktober 2009

Sehr geehrter Hans Hansen,

Informationen worum es geht und woher du von dem Ausbildungsplatz weißt? Bezugnahme auf Anzeige, eventuell Telefongespräch.

Motivation für den Berufswunsch. Was mache ich zurzeit. Derzeitige Tätigkeit, besuchte Schule, angestrebter

Schulabschluss. Begründung: Zu dem Ausbildungsberuf passende eigene Interessen, Begabungen und

Erfahrungen darstellen, so dass deutlich wird warum man der/die geeignete Bewerber_in ist. Korrekte Kurzbeschreibung von Tätigkeiten unter Verwendung von Fachbegriffen.

Besonderes Interesse an dem Unternehmen.

Für weitere Informationen über meine Person füge ich die gewünschten Unterlagen bei. Gerne stelle ich mich Ihnen in einem persönlichen Gespräch vor.

Mit freundlichen Grüßen

(handschriftliche Unterschrift)

Hans Mustermann

Anlagen

Lebenslauf Lichtbild Kopie der letzten Schulzeugnisse Praktikanachweise

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Bewerbung

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4.

Lebenslauf

Der Lebenslauf gibt einen Überblick über die wichtigen beruflichen und schulischen Stationen im

Leben des Bewerbers/der Bewerberin.

Er sollte in tabellarischer Form klar gegliedert sein, um einen schnellen Überblick zu ermöglichen. Im deutschen Raum ist es allgemein üblich, den Lebenslauf zeitlich aufsteigend zu gestalten, also angefangen von der Grundschule bis zum heutigen Datum.

Grundsätzlich ist der Lebenslauf in folgende Themen gegliedert:

persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum und –ort, Familienstand, evtl. auch Angaben über Nationalität und ggf. Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung)

Schulbildung (Schulname, Ort, Zeitraum, ggf. erzielter Abschluss)

Praktika (Zeitraum, Betrieb, evtl. Bezeichnung der Tätigkeit)

besonderen Kenntnisse/Zusatzqualifikationen/Fortbildungen (Zeitraum, Bildungsträger, erreichte Qualifikation bzw. Abschluss)

evtl. ehrenamtliche Tätigkeiten

Hobbys.

Folgendes gilt es für die Erstellung zu beachten:

Der Lebenslauf ist gut strukturiert und auf das wichtigste konzentriert aufzubauen. Da die Jugendlichen in der Regel noch keinen eigenen Berufsweg vorweisen können, wird hier vor allem Wert auf Hinweise zur familiären, schulischen und sozialen Situation gelegt.

Die Schullaufbahn lückenlos darstellen, zur Not alte Zeugnisse

heraussuchen und Lücken nachtragen.

Bitte den angestrebten Schulabschluss mit genauer Bezeichnung sowie Monat und Jahr des Abschlusses angeben.

Der Lebenslauf wird mit normgerechtem Bewerbungsfoto versehen und mit wiederablösbarem Fotokleber auf den Bogen oben rechts aufgeklebt. Das Bild wird auf der Rückseite mit Name und Anschrift versehen damit es immer zu zuordnen ist, auch wenn es versehentlich abgehen sollte.

Bewerbungsfotos sind etwas anderes als Passfotos! Am besten in Bilder vom Fotografen investieren. Dort werden die Fotos gleich in der richtigen Größe entwickelt und oft bekommt man gute Tipps.

Die Angabe von Eltern und Geschwistern ist nicht immer üblich, bei Erwachsenen wird dies weglassen, bei Jugendlichen kommt es drauf an, ob dadurch soziale Kompetenzen nachgewiesen werden können. Immer den Namen und den Beruf angeben in dem sie jetzt arbeiten. Bei Arbeitslosigkeit bitte den letzten ausgeübten Beruf angeben.

Telefonnummern werden nicht mehr gegliedert, die Vorwahl wird nur noch mit einem Leerzeichen abgetrennt: 030 21918360

Die Unterschrift nicht vergessen! Damit die Eigenhändigkeit nachgewiesen werden kann bitte in blauer Schrift (gerne mit Füller) unterschreiben. Bei schwarzem Kugelschreiber kann das Original oft nicht von einer Kopie unterschieden werden. Der Lesbarkeit halber die Unterschrift gedruckt wiederholen, Vor- und Nachnamen immer ausschreiben.

Das Wort „Anlage“ wird fett geschrieben und nicht

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Bewerbung

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4.

unterstrichen, danach steht kein Doppelpunkt.

Bespiel für einen tabellarischen Lebenslauf

Lebenslauf Zur Person

Name Hans Mustermann

Geburtsdatum 25. Januar 1993 Geburtsort Berlin Staatsangehörigkeit deutsch

Anschrift Bernsteinstraße 23

13234 Berlin 030 2455678 [email protected]

Familienstand ledig Eltern Frauke Hering, Einzelhandelskauffrau

Holger Mustermann, Automechatroniker Geschwister Carlos, 15 Jahre alt

Schulbildung

Grundschule 1999 – 2005: Lindgren Grundschule, Berlin Pankow Oberschule seit 2005: Hermann Kant Gesamtschule, Berlin Neukölln Lieblingsfächer Englisch, Sport und Kunst

Schulabschluss im Juli 2009

voraussichtlich erweiterter Hauptschulabschluss

Praktika vierwöchiges Schulpraktikum Mediendesign Montreal, Berlin Mitte

2 Wochen in den Sommerferien 2008 im Britzer Müllerverein, Berlin Neukölln Ehrenamtliche Tätigkeit seit 2007 Fußballverein Kicker08, Berlin Lichtenberg,

ehrenamtlicher Trainer Zusatzqualifikationen Computerkurs an der VHS Neukölln, Mediendesign Compass: Internetführerschein Sprachen und Kenntnisse Englisch fließend in Wort und Schrift

Russisch Grundkenntnisse MS Office Photoshop Hobbys Zeichnen und malen, Handball

Berlin, den 10. Oktober 2009 Vor- und Zuname

Lichtbild in

Normgröße

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Bewerbung

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4.

Unterschrift

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Bewerbung

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4.

Der Einstellungstest / Assessment Center (AC)

Wenn die Bewerbungsunterlagen einen guten Eindruck hinterlassen haben, laden viele Betriebe die Bewerber_innen zu einem Einstellungstest ein.

Vor allem größere Betriebe führen einen Einstellungstest durch um aus der Menge der Bewerber_innen in einem ersten Auswahlverfahren

die möglichen Kandidat_innen auszuwählen. Die Tests sind in der Regel auf den einzelnen Ausbildungsbetrieb und die Tätigkeiten im Ausbildungsberuf zugeschnitten. Getestet werden Kenntnisse und Fähigkeiten aus einem umfassenden Feld, um einen vielseitigen Einblick in das Wissen und das Können der Bewerber_innen zu bekommen.

In den Einstellungstests werden die Bereiche Leistung und Konzentration, Rechtschreibung, sprachliches Ausdrucksvermögen, Allgemeinwissen und mathematische Kenntnisse geprüft. Meist finden sie unter hohem Stresseinfluss statt. Durch sehr knappe zeitliche Vorgaben, eine vorgegeben Sitzordnung, Taschenkontrollen am Eingang und den gezielten Aufbau von Konkurrenzdruck sollen Stressresistenz und Belastbarkeit der Bewerber_innen getestet werden.

Darüber hinaus werden Persönlichkeitstests durchgeführt, durch die Soft Skills wie Geduld, Kreativität und Kontaktfreudigkeit herausgearbeitet werden. Das räumliche Vorstellungsvermögen sowie die Fähigkeit logische Schlussfolgerungen zu ziehen können getestet werden, Fähigkeiten also, die auch bei technischen Ausbildungsberufen weit verbreitet sind. Speziell im akademischen Bereich werden die Einstellungstests in einem sogenannten Assessment Center (AC) durchgeführt.

Sie untersuchen das Verhalten von Einzelnen in Gruppensituationen und können mehrere Tage dauern. Ziel ist es, eine Aussage über die Teamfähigkeit, das Organisationstalent, das (nonverbale) Kommunikationsverhalten, das Diskussions- und Konfliktverhalten der Bewerber_innen zu bekommen.

Durch eine gute Vorbereitung kann das Ergebnis der Einstellungstest erheblich verbessert werden. Wie auch beim Vorstellungsgespräch sollten sich die Bewerber_innen im Vorfeld ausführlich mit den Zielen und Schwerpunkten des Unternehmens befassen, sowie grundsätzliche Inhalte und Anforderungen an die Ausbildung kennen. Allgemeinwissen, Rechtschreibung, räumliches Vorstellungsvermögen, logisches Denken und kreatives Schreiben können geübt werden.

Im Internet gibt es mehrere Seiten, auf denen Einstellungstests mit unterschiedlichen Inhalten und Schwerpunkten angeboten werden, wie zum Beispiel.

http://www.schule-insight.de/html/einstellungstest.html,

http://www.ausbildung.info/index.php?id=145

http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/ausbildung_berufseinstieg/bewerbung/2_bewerbungeinstellungstest.jsp

Die Bundesagentur für Arbeit bietet in ihrer Broschüre „Orientierungshilfe für Auswahltests. Informationen für Jugendliche, Training, Tipps und Taktik“ Testaufgaben zum Üben an. Außerdem können sich Schüler_innen mit Hilfe von Kursen und Seminaren auf einen Einstellungstest vorbereiten.

Online-Bewerbung

Vermehrt setzen sich Onlinebewerbungen durch. Dabei unterscheidet man zum einen die Bewerbung als solches, also sämtliche Unterlagen in digitaler Form. Zum anderen können auch Einstellungstests in einem mehrstufigen Verfahren Online durchgeführt werden. Beide Verfahren haben den Vorteil, dass sie ortsunabhängig und meist ohne Zeitdruck durchgeführt werden können. Die digitale Form der Bewerbung ist für die Bewerber_innen zunächst vielleicht zeitintensiver, da sämtliche Zeugnisse und Praktikanachweise

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Bewerbung

- 41 -

4.

eingescannt werden müssen. Doch ist diese Form der Bewerbung wesentlich kostengünstiger und, hat man einmal alle Unterlagen in Dateiformat, auch meist schneller zusammengestellt. Auch hier sind die gleichen Formalien zu beachten, wie bei einer „normalen“ Bewerbung in Papierform.

Das Anschreiben wird als Email-Text verschickt, die Anlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und sonstige gewünschte Unterlagen) als Anhang im pdf-Format.

Die digitale Form ist auch für die Ausbildungsbetriebe die kostengünstigere und Umweltfreundlichere Variante der Vorauswahl.

Vor allem der Onlinebewerbungstest kann von dem Bewerber_innen auch als Testrunde genutzt werden, gute Beispiele finden sich bei

http://www.focus.de/karriere/bewerbung/einstellungstest/

BEWERBER-KNIGGE

Die Wunschliste der Unternehmen

Von Bärbel Schwertfeger

www.spiegel.de

Auch bei Online-Bewerbungen gelten Regeln - was bei Personalabteilungen gut ankommt und was gar nicht geht.

1. Beachten Sie die Präferenzen

Bewerber sollten möglichst auf Bedürfnisse des Unternehmens eingehen. Gibt es ein Online-Formular, sollte man es auch nutzen - oder nachfragen, wenn entsprechende Hinweise fehlen.

2. Konkreter Ansprechpartner

Schicken Sie Ihre Bewerbung nur an eine konkrete Person oder Adresse. Bewerbungen an allgemeine Adressen wie [email protected] verschwinden oftmals

im Cyberspace und erschweren die Nachfrage.

3. Genug Sorgfalt

Für Internet-Bewerbungen gelten dieselben Spielregeln wie für die Papierbewerbung. Orthografie und Grammatik müssen stimmen. Die Anrede sollte formal und korrekt, der Text kurz und prägnant sein. Flapsige Formulierungen oder Duzen sind tabu. Bei Online-Formularen sollten auch die Freitext-Felder sorgfältig ausgefüllt werden. Schließlich ist das die einzige Möglichkeit, der Bewerbung eine individuelle Note zu geben.

4. Gängige Formate

Verwenden Sie für Ihre Anhänge nur die gängigen Office-Formate. Lösen Sie Umlaute wie ä in ae auf und verzichten Sie auf Sonderzeichen.

5. Seriöse Adresse

Namen, Anschrift und Telefonnummer gehören ebenso in die Online-Bewerbung wie eine persönliche und seriöse E-Mail-Adresse. [email protected] klingt zwar witzig, trifft aber nicht jeden Geschmack.

6. Weniger ist mehr

Ob E-Mail- oder Online-Bewerbung: Anschreiben und Lebenslauf genügen in der Regel (es sei denn, es wird mehr gewünscht). Der Hinweis auf die eigene Homepage ist nur sinnvoll, wenn diese auf den Job abgestimmt ist. Verschicken Sie keine Mails, die größer als ein Megabyte sind. Sonst riskieren Sie, dass der Server des Unternehmens streikt oder die Firewall dicht macht.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Bewerbung

- 42 -

4.

Vorstellungsgespräch

Vorbereitung auf das Gespräch

Das Gespräch sollte unbedingt telefonisch oder schriftlich bestätigt werden. Dabei ist es hilfreich wenn schon mit dem richtigen Ansprechpartner Kontakt aufgenommen wird. Beim Telefonat sollte der/die Bewerber_in auf jeden Fall den Namen des Gesprächspartners/der Gesprächspartnerin notieren und auch auf die richtige Schreibweise achten. Auf diesen Telefonkontakt kann hinterher Bezug genommen werden.

Wenn der Termin aus wichtigen Gründen nicht eingehalten werden kann, dann unbedingt rechtzeitig im Ausbildungsbetrieb anrufen und einen neuen Termin vereinbaren.

Äußeres Erscheinen

Die Kleidung muss zum Arbeitsumfeld passen, sauber und ordentlich sein. Wichtig ist außerdem, dass sich der/die Bewerber_in darin wohlfühlt. Falls Hemd und Anzugshose oder Kostüm ungewohnt sind, vielleicht einige Tage vorher schon mal probetragen und ausprobieren, wie man sich am besten hinsetzt oder läuft.

Informationen

Je besser der/die Bewerber_in informiert ist umso mehr Interesse signalisiert er/sie an der Ausbildungsstelle. Informationen über den Ausbildungsbetrieb finden sich im Internet, in Zeitungen und Broschüren. Hilfreich ist es Bekannte zu fragen, die den Betrieb kennen.

Manchmal hilft es auch den Betrieb selber anzurufen und dort nachzufragen. Größere Unternehmen haben dazu ein Referat für Öffentlichkeitsarbeit oder Pressestelle.

Die eigene Bewerbung vor dem Gespräch noch einmal durchlesen (vor allem der Begründungsteil sollte präsent sein!), da hier bestimmt nachgefragt wird.

Weg zum Gespräch

Der/die Bewerber_in sollte den Weg zu dem Bewerbungstermin genau planen. Eventuell jemanden Vertrauten wie den Bildungsbegleiter_in mitnehmen. Vor Ort sollte man eine Viertelstunde vorher sein, um pünktlich im angegebenen Büro zu klopfen, bzw. beim Pförtner oder Sekretariat angemeldet zu sein und evtl. die Zeit zu haben auf der Toilette den Sitz der Kleidung oder das Make Up zu überprüfen.

Es erleichtert den Einstieg, wenn man sich vorher den Satz überlegt, mit dem man sich an der Pforte, im Sekretariat und dann im Gespräch vorstellt: Guten Tag, mein Name ist Hans Mustermann, ich hab um 10 Uhr hier ein Vorstellungsgespräch als Einzelhandelskaufmann.

Die eventuell zusätzlich angeforderten Unterlagen mitnehmen.

Gesprächablauf

Der erste Eindruck ist auch im Gespräch der Wichtigste. Also sollte man die ersten Schritte rund um das Eintreten ins Zimmer vorher überlegen und üben.

Die wichtigsten Punkte:

Zwei mal klar und bestimmt klopfen

Abwarten bis man ein eindeutiges Herein gehört hat.

Wenn man nichts hört, dann nicht einfach eintreten, sondern zur Anmeldung gehen und dort nachfragen.

Wenn man eine Eintrittsaufforderung hört, die Tür öffnen. Dabei den Blick zum Gesprächspartner wenden und die Tür hinter sich leise schließen

Dann zwei Schritte nach vorne gehen und dort stehen bleiben.

Dann der Satz: Guten Tag, mein Name ist Hans Mustermann, ich hab um 10 Uhr hier ein Vorstellungsgespräch als Einzelhandelskaufmann.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Bewerbung

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4.

Danach ist der/die Chef_in am Zug. Er/sie bestimmt, ob er dem/der Bewerber_in die Hand gibt, wo sich der/die Bewerber_in hinsetzt, ob das Gespräch in einen Nebenraum weitergeht etc.

Wenn ein Stuhl am Schreibtisch angeboten wird, dann ist der Tisch Revier des Chefs/der Chefin. Nicht auflehnen oder irgendetwas darauf ablegen.

Die Füße werden auf dem Boden aufgesetzt, man sitzt aufrecht an der Stuhllehne und nicht auf der vorderen Kannte. Die Hände liegen auf dem Schoß. Bitte ruhig halten und nicht die Finger kneten, das verrät Nervosität.

Bei der Verabschiedung sich für die Möglichkeit des persönlichen Gesprächs bedanken.

In dem Gespräch sollte der/die Bewerber_in seine Motivation und Interesse an der Ausbildung deutlich machen. Seine eigenen Eigenschaften und Fähigkeiten müssen klar werden und mit den Eigenschaften und Fähigkeiten, die der Ausbildungsplatz verlangt, in Einklang gebracht werden. Je mehr Übereinkunft hier deutlich wird, desto besser ist der/die Bewerber_in für die Stelle geeignet.

Weitere Themen, die häufig abgefragt werden sind die Erfahrungen, die der/die angehende Auszubildende bereits gemacht hat, welche berufliche Zielstellung er/sie hat, die Selbsteinschätzung, das Freizeitverhalten sowie die persönliche und familiäre Situation.

Zu diesen Punkten sollte sich der/die Bewerber_in im Vorfeld Gedanken machen. Hilfreich ist es hier, wenn der/die Bildungsbegleiter_in ein kleines Übungsrollenspiel ausprobiert. Es kann viel Spaß machen und ist vor allem sehr nützlich, wenn der/die Bewerber_in hier nochmal in einer Außensicht Hinweise bekommt, wie er/sie in dem simulierten Vorstellungsgespräch gewirkt hat. Hier können Formulierungen gesucht und eingeübt werden und der/die Jugendliche kann etwas Sicherheit erlangen.

Zudem sollten sich die Bewerbenden eigene Fragen zurechtlegen, die sie an den Arbeitgeber stellen wollen. Diese könnten den zukünftigen Arbeitsplatz betreffen, die

Aufgaben die damit verbunden sind, die Frage zum Arbeitsplatz (mit der Bitte ihn anschauen zu können), Fragen zum Eintrittstermin und zu Arbeitsmitteln, Probezeit, Vertragsdauer, Arbeitszeit, Urlaub oder soziale Leistungen des Betriebs.

Bewerber_innen sollten nicht die Frage stellen wie viel Geld sie denn bekommen, dies kann in den einsehbaren Tarifverträgen nachgeschaut werden und verrät nur die Unwissenheit des Bewerbers / der Bewerberin.

Es gibt unzulässige Fragen des Arbeitgebers, die nicht beantwortet werden müssen oder sogar falsch beantwortet werden dürfen.

Fragen nach der Gesundheit: Nur solche Krankheiten mitteilen, die aus medizinischer Sicht die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen

Fragen nach Schwangerschaft

Fragen nach Zugehörigkeit zu Gewerkschaften, Parteien, Religionszugehörigkeiten, Tätigkeiten im Betriebsrat und der Jugendvertretung (JAV).

Indiskrete Fragen, die die Intimsphäre und Persönlichkeit verletzen.

Fragen nach Vorstrafen: Nur akzeptabel bei berechtigtem Interesse in Arbeitszusammenhängen und bei einschlägigen Vorstrafen.

Hinweis: Bei einigen Berufen ist das polizeiliche Führungszeugnis gesetzlich vorgeschrieben. Dies wird aber schon in der Ausschreibung ersichtlich und wird den Bewerbungsunterlagen beigelegt.

Enttäuschung und Motivation

Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz gehören Absagen von Ausbildungsbetrieben zum Alltag. Und es gibt erste Anzeichen, dass die absoluten Zahlen an Ausbildungsplätzen 2009 zurückgehen wird.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

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4.

(Quelle: [http://www.zeit.de/2009/19/Wie-gehts-Deutschland].)

Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz gehören Absagen von Ausbildungsbetrieben zum Alltag. Und es gibt erste Anzeichen, dass die absoluten Zahlen an Ausbildungsplätzen 2009 zurückgehen.

Wichtig ist, dass man sich nicht von der Enttäuschung über eine Absage beherrschen lässt, sondern die Motivation für weitere Bewerbungen behält.

Es hilft möglicherweise sich von Zeit zu Zeit die Situation auf dem Ausbildungsmarkt zu vergegenwärtigen, auf dem es für die Anzahl der Bewerber_innen nicht die genügende Anzahl von Ausbildungsplätzen gibt. Daher bedeutet eine Absage nicht automatisch das persönliche Versagen, sondern spiegelt auch das Ungleichgewicht zwischen Ausbildungsplatzsuchenden und Ausbildungsplätzen wider, mit denen die Bewerber_innen konfrontiert sind. Es ist keine Seltenheit, dass Ausbildungsplatzsuchende bis zu 60 Bewerbungen und mehr schreiben müssen bis sie Erfolg haben.

Viele Entscheidungen der Personalverantwortlichen sind willkürlich und erfolgen nach Kriterien, die den Bewerber_innen nicht bekannt sind. Daher haben sie auch nur wenig Einfluss auf sie. Die Formulierungen von Absagen sind meistens standardisiert und enthalten wenig persönliche Aussagen zur Bewerbung, die dem/der Bewerber_in weiterhelfen könnten. Falls eine Begründung gegeben wird, entspricht sie kaum der wahren Ursache, meist wird darauf verwiesen dass Mitbewerber_innen die besseren Qualifikationen vorweisen konnten.

Grundsätzlich ist zu bedenken, dass die Chancen der Bewerber_innen steigen, wenn

sich weniger Interessierte auf einen Ausbildungsplatz bewerben. Daher kann es helfen sich schon im Vorfeld mit der Größe der eigenen Chancen auseinander zu setzen. Beliebte Ausbildungsberufe bei angesehenen Ausbildungsbetrieben sind schwerer zu bekommen.

Statistisch wählt der größte Teil aller Ausbildungssuchenden aus einem Spektrum von Ausbildungsberufen nur die zehn Traumberufe aus, in denen dann die Nachfrage besonders hoch ist. In den verwandten Ausbildungsberufen ist die Chance einen Ausbildungsberuf zu bekommen jedoch oft um ein vielfaches höher.

Daher sollte man sich unbedingt auch auf diesen Feldern bewerben. Höhere Aussicht auf Erfolg haben auch Bewerbungen bei kleineren Ausbildungsbetrieben oder in wenigen bekannten Ausbildungsberufen.

Zusätzlich kann positiver Einfluss auf die schriftliche Bewerbung ausgeübt werden: Gut ist es sich im Vorfeld telefonisch über die Ausbildungsstelle zu erkundigen und sich in der schriftlichen Bewerbung darauf zu beziehen. Wer die schriftliche Bewerbung persönlich übergibt, stellt sich schon einmal vor und kann einen ersten Eindruck vom Ausbildungsbetrieb gewinnen. In der Masse der Bewerber_innen kann es auch manchmal hilfreich sein positiv aufzufallen, etwa durch ein außergewöhnliches Design der Bewerbungsmappe oder einer wirkungsvollen Formulierung im Anschreiben.

Dies ist aber nur ausbildungsadäquat einzusetzen, so kann die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Werkzeugmacher mit einem außergewöhnlichen Design auch schnell nach hinten losgehen.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Unterstützung und rechtliche Grundlagen

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5.

5| Unterstützung und rechtliche Grundlagen

In diesem Kapitel wird zusammengefasst, welche staatliche Einrichtungen Unterstützung bieten können. Es wird auch auf gesetzliche Grundlagen verwiesen und die damit einhergehenden Einschränkungen benannt.

Diese Thematik ist insgesamt jedoch zu umfassend, um hier ausführlich behandelt zu werden. Daher handelt es sich um einen Überblick, der eine erste Orientierung bietet. Im individuellen Fall sollte unbedingt eine kompetente Beratung erfolgen. Bei der Auswahl einer geeigneten Beratungsstelle helfen die Jugendberatungshäuser, einige Hinweise finden sich auch in der kommentierten Linkliste.

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung sowie für Leistungsgewährung u.a. des Arbeitslosengeldes zuständig.

Aufgaben sind z.B. Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Zahlung von Arbeitslosengeld, , Unterstützung der Beratung und Vermittlung z.B. durch Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen oder Bewerbungskosten. Zur Bundesagentur für Arbeit gehört auch das Berufsinformationszentrum (BIZ) mit Medien- und Veranstaltungsangebot, sowie PC-Arbeitsplätzen mit Internetzugang. Eine Anmeldung für einen Besuch ist nicht erforderlich.

Berufsberatung der Agentur für Arbeit

Berufsberater_innen unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahl, während der Ausbildung und zu Beginn ihres Berufslebens.

Zusätzlich gibt es Beratungsteams, die sich um die Belange von Abiturient_innen und Studienberechtigten sowie Menschen mit Behinderung kümmern.

Beratungen zu persönlichen Fragen der Berufs- und Studienwahl, Vermittlung von Ausbildungsstellen, Sprechstunden in Schulen.

Termine werden telefonisch über die Service Agentur vereinbart oder persönlich in der Agentur für Arbeit.

Jobcenter

Die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe sind seit dem 1.1.2005 zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zusammengeführt worden. Zuständig dafür ist das JobCenter. Ausgezahlt wird diese Geldleistung von Kommunen und Agenturen für Arbeit gemeinsam. Dafür wurden Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) gegründet, welche dann JobCenter einrichten. Für Jugendliche (ab 15 Jahren) die selbst oder deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen, ist das Job Center auch bei der Ausbildungsplatzsuche zuständig. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit wird nur auf besonderen Wunsch des Job Centers tätig. Das Jobcenter ist außerdem zuständig für die Integration von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden in Arbeit.

Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Ausbildungssuchende können zu Beratung und Vermittlung Leistungen wie z.B. Bewerbungs-, Umzugskostenbeihilfe und Reisekosten erhalten. Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung ausgegeben.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Unterstützung und rechtliche Grundlagen

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5.

Finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit

Bewerber_innen, die sich bei der Agentur für Arbeit melden, weil sie eine Ausbildungsstelle suchen, können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Leistungen erhalten:

Bewerbungskosten, auch für email- Bewerbungen

Reisekosten Übergangsbeihilfe Arbeitskleidung und Arbeitsgerät Umzugskostenbeihilfe Reisekostenbeihilfe Bewerbungstrainings

Anträge sind bei der Agentur für Arbeit in der Berufsberatung zu stellen. Wichtig ist, dass der Antrag fristgerecht gestellt wird, also bevor eine Aufwendung stattfindet.

Berufsausbildungsbeihilfe BAB

BAB wird während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sowie während einer beruflichen Ausbildung geleistet. Auszubildende erhalten BAB, wenn ise während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Für Menschen mit Behinderung gibt es gesonderte Regelungen.

Informationen und den Antrag gibt es bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit.

Sie wird nur für die vorgeschriebene Dauer der Ausbildung bzw. Berufsvorbereitung gezahlt. Das eigene Einkommen, das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners wird zum Teil mit angerechnet.

Die BAB wird nicht denen Auszubildenden gezahlt, die bereits eine berufliche Erstausbildung (auch an einer Berufsfachschule) absolviert haben.

Berufsausbildungsförderung (BaföG)

BaföG wird gezahlt zur Unterstützung eines Schulbesuchs, einer Ausbildung oder eines Studiums. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Grundsätzlich muss die Ausbildung vor Vollendung des 30.

Lebensjahres begonnen werden. Bafög ist bis auf wenige Ausnahmefälle abhängig von dem Einkommen der Eltern und ein Darlehen.

BaföG für Auszubildende mit Migrationshintergrund

Wer keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber bereits langfristig aufenthaltsberechtigt ist oder eine dauerhafte Bleibeperspektive hat, dem wird auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern BaföG gezahlt.

Auszubildende mit Kindern werden durch einen Kinderbetreuungszuschlag beim ersten Kind in Höhe von 113 Euro unterstützt, für jedes weitere Kind mit 85 Euro.

Förderungsbedingungen

Betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen (Ausbildungen im dualen System) können nach dem BAföG nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule.

Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den Besuch von

1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],

2. Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],

3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],

4. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Unterstützung und rechtliche Grundlagen

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5.

berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln [§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG],

5. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG],

Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs [§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG],

Höhere Fachschulen und Akademien [§ 2 Abs. 1 Nr. 5 BAföG],

Hochschulen [§ 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG].

Schüler_innen, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.

Das bedeutet, wenn

von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte z. B. wegen der Entfernung) nicht erreichbar ist,

Sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren,

Sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.

Im Einzelnen gelten folgende Bedarfssätze

(ohne Kosten für Unterkunft):

Ausbildungsstätte:

a) Weiterführende allgemeinbildende Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen (ohne abgeschlossene Berufsausbildung)

bei den Eltern wohnend: keine Förderung nicht bei den Eltern wohnend: 383 €

b) Zweijährige Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (ohne abgeschlossene Berufsausbildung)

bei den Eltern wohnend: 212 € nicht bei den Eltern wohnend: 383 €

c) Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen (mit abgeschlossener Berufsausbildung)

bei den Eltern wohnend: 383 € nicht bei den Eltern wohnend: 459 €

d) Fachschulen (mit abgeschlossener Berufsausbildung), Abendgymnasien, Kollegs

bei den Eltern wohnend: 389 € nicht bei den Eltern wohnend: 443 €

e) Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen

bei den Eltern wohnend: 412 € nicht bei den Eltern wohnend: 512 €

Dem Bedarf wird das Einkommen der Eltern gegenübergestellt. Nur wenn dieses zu gering ist, wird die Höchstförderung gezahlt.

Elterneinkommen wird nur ausnahmsweise nicht angerechnet. In diesen Fällen wird nur das Einkommen und Vermögen der/des Auszubildenden und das des/der Ehegatten/in berücksichtigt. Eine elternunabhängige Förderung erhält man a) wenn der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist oder sie im Ausland leben und dort rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, Unterhalt im Inland zu leisten, b) bei Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs, c) bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 30. Lebensjahres, d) bei fünfjähriger Erwerbstätigkeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres vor Beginn des Ausbildungsabschnitts oder e) wenn dem Beginn des Ausbildungsabschnitts eine dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung und eine anschließende Erwerbstätigkeit von drei Jahren vorausgegangen sind. Bei einer kürzeren Ausbildung muss die Erwerbstätigkeit entsprechend länger sein, so dass insgesamt immer mindestens sechs Jahre erreicht werden. (Umgekehrt führt eine verlängerte Ausbildung aber nicht zu einer Verkürzung der für die Erwerbstätigkeit geforderten Zeit.) Zur Erwerbstätigkeit zählen auch Zeiten des Wehrdienstes und des Wehrersatzdienstes sowie Zeiten, in denen Arbeitslosengeld

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Unterstützung und rechtliche Grundlagen

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5.

oder Arbeitslosenhilfe bezogen wurden, wenn diese ausgereicht haben den eigenen Unterhalt zu bestreiten.

Schüler_innen - BAföG

Schüler - BAföG wird als vollständiger Zuschuss bezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Auch hier sind die bezirklichen Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Eltern. Wohnen diese in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dem der/die Schüler_in wohnt.

Beim Besuch eines Kollegs richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Kollegs.

Auslands - BAföG

Auslands - BAföG wird für ein Studium im Ausland gezahlt. Die zuständigen Ämter sind den unterschiedlichen Ländern zugeordnet. Ein Auslands(teil)studium oder eine vollständige Ausbildung ist ab Herbst 2008 im europäischen Ausland und der Schweiz förderungsfähig. Ab dem Schuljahr 2008/2009 werden zudem auch Auslandspraktika, die beim Besuch von Berufsfachschulen vorgeschrieben sind, förderungsfähig. Darüber hinaus können Praktika im außereuropäischen Ausland einfacher gefördert werden.

Näheres zum Thema

Auslands–BAföG:

www.auslandsbafoeg.de

BAföG-Hotline (gebührenfrei):

0800-223 63 41 (Mo-Fr 8-20Uhr)

www.das-neue-bafoeg.de

Zusätzlich informieren auch die Jugendberatungshäuser oder andere unabhängige Beratungsstellen zum Thema BAföG.

Berliner Ämter für Ausbildungsförderung

Die Aufgaben des kommunalen Amtes für Ausbildungsförderung:

Für die Bezirke

Charlottenburg-

Wilmersdorf

Spandau

Mitte

Friedrichshain-

Kreuzberg

Steglitz-

Zehlendorf

Tempelhof-

Schöneberg

Neukölln

Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf von Berlin -Amt für Ausbildungsförderung- Otto-Suhr-Allee 100 (Rathaus Charlottenburg) 10585 Berlin (Postanschrift 10617 Berlin) Tel. 9029-10 Fax 9029-13460, -13470

Sprechzeiten: Di 9-13, Do 14-18

Pankow

Reinickendorf

Bezirksamt Pankow von Berlin -Amt für Ausbildungsförderung- Fröbelstr. 17, Haus 3 10405 Berlin (Postanschrift: Postfach 7300113, 13062 Berlin) Tel. 90295-0 Fax 90295-5322

Sprechzeiten: Di 9-12, Do 14-18 und nach Vereinbarung

Lichtenberg

Marzahn-

Hellersdorf

Treptow-Köpenick

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin -Amt für Ausbildungsförderung- Alt-Friedrichsfelde 60 10360 Berlin (Postanschrift: 10360 Berlin) Tel. 90296-0 Fax 90296-8389

Sprechzeiten: Di 9-13, Do 14-18

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Unterstützung und rechtliche Grundlagen

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5.

Zuständig für die Hochschulen im Land Berlin:

Studentenwerk Berlin

-Amt für Ausbildungsförderung-

Behrenstr. 40/41

10117 Berlin

Tel.: 93939-70

Fax: 93939-6002

[email protected]

www.studentenwerk-berlin.de

Bestimmungen für Migrant_innen

Im Folgenden werden die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Migrant_innen zusammengefasst. Sie beruhen auf dem Artikel 16a des Grundgesetzes der BRD, auf §60 Aufenthaltsgesetz und auf verschiedenen EU-Regelungen. Diese Gesetze regeln nicht nur den Aufenthaltsstatus, sondern auch die Möglichkeiten für Migrant_innen eine Arbeit aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen.

Asylrecht

Personen, die wegen ihrer ethnischen Herkunft, Religion, Staatsangehörigkeit oder politischen Überzeugung im Herkunftsland bedroht werden, erhalten Asyl. Um dies festzustellen wird ein gerichtliches Anerkennungsverfahren durchgeführt, während dessen der Aufenthalt in der BRD gestattet ist; die Ausübung von Erwerbstätigkeit ist jedoch ausgeschlossen. Asylsuchende unterliegen der Residenzpflicht. Sie müssen in einem zugewiesenen Landkreis wohnen, den sie nur mit besonderer Erlaubnis verlassen dürfen. Die ersten drei Monate und oft darüber hinaus sind sie gezwungen, in einer sogenannten Aufnahmeeinrichtung zu verbringen.

Bei einer gerichtlichen Anerkennung können Asylsuchende unterschiedlich starke Aufenthaltstitel erhalten. Insgesamt sind die Anerkennungschancen jedoch sehr schlecht, nur ca. 1,1% aller

Antragssteller_innen erhalten Asyl. (einfügen: aktuelle Zahl Angenommener für 2008)

Aufenthaltsrecht

Das Aufenthaltsrecht regelt die verschiedenen Formen eines Aufenthaltes in der BRD. Ist ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten geplant entscheidet die „Ausländerbehörde“ über den Aufenthaltstitel. Dazu muss ein gültiger Pass vorliegen und es darf kein ALG II bezogen werden. Das Aufenthaltsrecht ist in den meisten Fällen mit einer Arbeitserlaubnis verbunden. Nach Ablauf von bestimmten Fristen kann ein Aufenthaltsrecht in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden.

Folgende Aufenthaltstitel werden unterschieden:

Zum Zweck der Ausbildung

Dieser Aufenthaltstitel kann Studierenden, für die Teilnahme an Sprachkursen, für einen Arbeitsplatz nach dem Studium und im Ausnahmefall für eine nicht-universitäre Ausbildung erteilt werden. Damit ist eine Arbeitsberechtigung verbunden, die jedoch nicht in Vollzeit ausgeübt werden darf.

Zum Zweck der Erwerbstätigkeit

Diese Aufenthaltserlaubnis erhalten Personen, die hochqualifiziert sind, sich zu Forschungszwecken in der BRD aufhalten oder eine selbstständige Tätigkeit ausführen, wenn sie den Interessen der BRD entsprechen. Bedingungen sind dafür, dass mindestens 500.000 Euro investiert und oder fünf Arbeitsplätze geschaffen werden.

Aus humanitären Gründen

Anerkannte Flüchtlinge oder Personen, denen eine Rückkehr in ihr Herkunftsland nicht zugemutet werden kann, erhalten das Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen. Je nach Ursache der Erteilung dieses Aufenthaltstitels ist es möglich, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Zum Zweck der Familienzusammenführung

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Unterstützung und rechtliche Grundlagen

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5.

Ehegatten und minderjährige Kinder von Deutschen, EU Angehörigen und Personen mit Niederlassungserlaubnis erhalten in der Regel die Aufenthaltserlaubnis. Eine Bedingung für diese nachziehenden Personen ist es, einfaches Deutsch zu sprechen. Als Grundlage für diesen Aufenthaltstitel wird die eheliche Lebensgemeinschaft angesehen. Wird diese vor Ablauf von zwei Jahren getrennt, entfällt die Aufenthaltserlaubnis für die „Familie“.

Ausweisung und Abschiebung

Eine bestehende Aufenthaltsberechtigung kann aus verschiedenen Gründen beendet werden. Die Behörden können ihre Zustimmung widerrufen, sie können die Verlängerung nach Ablauf der Aufenthaltsfrist verweigern oder eine Ausweisung beschließen. Diese Entscheidungen beruhen unter anderem auf der Einschätzung, inwiefern eine Person die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der BRD gefährdet.

Das Aufenthaltsgesetz bestimmt, dass Personen ohne Aufenthaltstitel verpflichtet sind, die BRD zu verlassen. Wer das nicht freiwillig tut, wird abgeschoben. Wenn die „Ausländerbehörde“ annimmt, dass die Person vor der Abschiebung flüchten will, kann sie über eine Abschiebehaft verfügen.

Duldung

Eine Abschiebung kann nur erfolgen, wenn die betroffene Person einen Pass besitzt, der Nationalität und Identität nachweist. Damit wird die „Rücknahmepflicht“ des Aufnahmestaates begründet. Wenige andere Gründe können eine Abschiebung verhindern. In diesen Fällen verfügt die Behörde über eine Duldung. Der Duldungsstatus berechtigt nicht dazu, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Nach sechs Jahren kann der Duldungsstatus in eine befristete Aufenthaltsberechtigung umgewandelt werden, wenn in dieser Zeit keine strafrechtliche Verfolgung stattgefunden hat. Weitere Bedingungen sind unter anderem der Nachweis eines Arbeitsplatzes und Deutschkenntnisse.

Informationen und Beratung gibt es beim Flüchtlingsrat:

Flüchtlingsrat Berlin e. V.

Georgenkirchstr. 69-70

10249 Berlin

Tel.: (0 30) 243 445 762

www.fluechtlingsrat-berlin.de

Weitere Infos:

Joliba- Interkulturelles Netzwerk in Berlin e.V.

Neustart- Berufliche Integration von bleibeberechtigten Flüchtlingen und Migranten

Görlitzer Str. 70

10997 Berlin

Tel. (030) 610 768 02

www.joliba-online.de

Hilfe und Beratung: Jugendberatungshäuser, Beratungseinrichtungen zur Berufsfindung

Ziel der Jugendberatungshäuser ist die Beratung und Begleitung in die soziale Integration der jungen Menschen im Sinne einer selbständigen, unabhängigen und eigenverantwortlichen Lebensführung unter Berücksichtigung von individuellen

Lebensentwürfen.

Sie beinhaltet Hilfen bei der Entscheidung für den beruflichen Weg, internetgestützte Suche von

Ausbildungs-, Arbeits- und Praktikumsplätzen. Die Beratung und Begleitung der jungen Menschen erfasst die gesamte Lebenssituation, die auch die Probleme mit einbezieht, die das Engagement des jungen Menschen für eine berufliche Qualifizierung bis dato be- oder verhinderten. Sie geht damit im Bedarfsfall weit über die reine Berufswegeplanung hinaus.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

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5.

Kreuzberg-Friedrichshain

Jugendberatungshaus Standort / Kontakt Ansprechpartner

Kompetenzagentur kompaX:mentos

BeratungsCenter Ost

Reichenberger Str. 88

10999 Berlin Kreuzberg

Kreuzberg-Ost

269 315 115/122

[email protected]

Katharina Byczynski

Thorsten Voss

Kompetenzagentur kompaX:mentos

im Rathaus Kreuzberg

Yorckstr. 4-11

10965 Berlin Kreuzberg

Kreuzberg West

90298-3899

[email protected]

Petra Walter

Kompetenzagentur kompaX:mentos

BeratungsCenter Ostkreuz

Laskerstr. 6-8

10245 Berlin Friedrichshain

Friedrichshain

297 726 27

[email protected]

Maria Warmbier

Lichtenberg

netWORK: starthilfe!

Ahrenshooper Str. 7

13051 Berlin Hohenschönhausen

Hohenschönhausen

962 09 55-5

[email protected]

Anette Beyer

Marzahn - Hellerdorf

Jugendberatunghaus XXL

Landsberger Allee 565

12679 Berlin Marzahn

/ -54

Marzahn

936 699-25/ -54

[email protected]

Jugendberatung:

Andrea Ullrich

Angela Kersten

Jugendberufshilfe:

Karin Lobert

JAO e.V. Jobclearing

JAO e.V. Globus 2004

Landsberger Allee 565

12679 Berlin Marzahn

Marzahn

930 240-18 / 992 772-60/ -61

[email protected]

Christin Lesinski

Kompetenzagentur Lock

ABU gGmbH

Landsberger Allee 565

12679 Berlin

Marzahn

930 235 91

930 237 74

Sabine Braese

Thomas Fischer

Sybille Denkovski

Weitere Infos unter:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-jugend/jugendsozialarbeit_jugendberufshilfe/bestand_1_beratung.pdf

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

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5.

Rechtliches für Bildungsbegleiter_innen

Im Rahmen des Projektes Netzwerk Bildung ▪

Begleitung ▪ Beruf wird es des Öfteren dazu kommen, dass sich die Bildungsbegleiter/innen auch einzeln mit einer/einem Jugendlichen beispielsweise in Cafés oder im privaten Bereich treffen.

Auch hierbei sind zur eigenen Absicherung der Bildungsbegleiter/innen, aber auch zur Absicherung der Projektveranstalter einige rechtliche Faktoren zu beachten.

Nachfolgend sind hierzu die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

Die Aufsichtspflicht

Sobald ein/e Bildungsbegleiter/in sich im Rahmen des Projektes mit einer/m Jugendlichen trifft, obliegt ihm/ihr auch die Aufsichtspflicht, sofern der/die Jugendliche noch unter 18 Jahren alt ist. Dies bedeutet, dafür zu sorgen, dass der/dem Jugendlichen kein Schaden zugefügt wird und dass niemandem Schaden zufügt.

Der Grad der Aufsichtspflicht, d.h. auch wie viel Freiraum gewährt werden kann bzw. wie weit der/dem Jugendlichen „Vertrauen geschenkt“ werden kann, orientiert sich an verschiedenen Faktoren. Hierzu gehören u.a. das Alter, die Reife und der Erziehungsstand, die Art der Beschäftigung und die räumliche und örtliche Situation.

Je älter und je reifer ein/e Jugendliche/r ist, desto mehr Freiheiten können ihr/ihm auch gewährt werden und desto mehr Vertrauen kann ihr/ihm auch entgegen gebracht werden, verantwortungsbewusst selbst entscheiden und handeln zu können.

Folgen der Aufsichtspflichtverletzung

Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung können sein, dass ein Schadensersatzanspruch des/der Jugendlichen oder einer/s geschädigten

Dritten gegen den/die Bildungsbegleiter/in und/oder den Projektveranstalter entsteht.

Gleichzeitig kann sich der/die Bildungsbegleiter/in auch strafbar machen, wenn der/die Jugendliche zu Schaden kommt oder aber jemand anderes durch den/die Jugendliche geschädigt wird, so beispielsweise wegen Sachbeschädigung, fahrlässiger Körperverletzung, Körperverletzung durch Unterlassen u.ä.

Aus diesem Grund ist es wichtig, sich auch als Bildungsbegleiter/in in jeder Phase des Projektes diese Verantwortung vor Augen zu führen.

Erfüllung der Aufsichtspflicht

Zur Erfüllung der Aufsichtspflicht hat sich in der Rechtsprechung im Wesentlichen ein „Dreiklang“ entwickelt:

Belehrung / Mahnung:

Die/der Jugendliche muss auf die Gefahrenquellen, -situationen und Regeln hingewiesen und aufmerksam gemacht werden.

Ge- und Verbote:

Es sollen Regeln aufgestellt werden, die klar und verständlich sind.

Überwachung:

Das Einhalten der Regeln, Ge- und Verbote soll auch regelmäßig überwacht werden.

Diese drei Schritte müssen nicht zwangsläufig immer angewandt werden. Sie können sowohl nebeneinander aber auch aufeinander aufbauend nacheinander erfolgen als eine Art Steigerung der Intensität der Beaufsichtigung.

Im Wesentlichen gilt für die Erfüllung der Aufsichtspflicht der gesunde Menschenverstand als Maßstab. Wenn der/die Bildungsbegleiter/in erkennt, dass die/der Jugendliche noch nicht in der Lage ist, selbst verantwortungsbewusst zu handeln, muss der/die Bildungsbegleiter/in

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5.

entsprechend erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen bzw. auch entsprechend öfter Regeln aufstellen. Ein reiner „Laissez-faire-Stil“ ist nicht ausreichend. Beobachtet der/die Bildungsbegleiter/in beispielsweise einen erhöhten, gesundheitsgefährdenden Alkoholkonsum im Rahmen einer von ihm betreuten Aktion, so verletzt sie/er ihre/seine Aufsichtspflicht, wenn sie/er denkt, dass Jugendliche irgendwann schließlich einmal ihre Erfahrungen mit Alkohol sammeln müssen.

Aufsichtspflicht bei Wegen zum/vom Treffen mit dem/der Bildungsbegleiter/in

Grundsätzlich obliegt die Aufsichtspflicht hin zu dem Treffen mit einem/r Bildungsbegleiter/in nicht dessen Aufsichtspflicht sondern der Aufsichtspflicht der Eltern. Die Teilnahme an dem Projekt bzw. auch die Betreuung innerhalb des Projektes kommt jedoch durch einen privatrechtlichen Vertrag zustande, so dass dessen Bedingungen grundsätzlich frei verhandelbar sind.

Um sowohl den/die Bildungsbegleiter/in als auch den Projektveranstalter rechtlich abzusichern, empfiehlt es sich, gegenüber den Eltern generell schriftlich zu erklären, dass keine Aufsichtspflicht seitens des Projektveranstalters und der Bildungsbegleiter/innen für die Wege übernommen wird, und sich diese Erklärung von den Eltern auch gegenzeichnen zu lassen. Dies muss nicht

vor jedem einzelnen Treffen erfolgen, sondern kann in Form einer generellen Erklärung vorab vor Start des Projektes für den/die einzelne/n Jugendliche/n erfolgen.

Wesentliches zum Jugendschutz

Für das Zusammensein mit der/dem Jugendlichen ist es auch hilfreich, die wichtigsten Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu kennen.

Der/die Bidungsbegleiter/in hat sich ebenso wie gegebenenfalls der/die Wirt/in einer Gaststätte oder aber der/die Verkäufer/in im Supermarkt an dessen Regelungen zu halten und auf seine Einhaltung zu achten. Wichtige Begriffe in diesen Regelungen sind die Wörter „erziehungsbeauftragte Person“ und „personensorgeberechtigte Person“.

Bei der „personensorgeberechtigten Person“ handelt es sich um die Eltern oder den Vormund. Bei der „erziehungsberechtigten Person“ kann es sich um jede volljährige Person handeln, die im Einverständnis mit den Eltern die Aufsicht über das Kind ausübt.

Neben den oben genannten Regelungen gibt es noch zahlreiche weitere Bestimmungen im Jugendschutzgesetz. Die oben genannten Vorschriften sind nicht abschließend. Es dürfte sich hierbei jedoch im Wesentlichen um die Regelungen handeln, die am häufigsten für Bildungsbegleiter/innen von Relevanz sein könnten.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

| Unterstützung und rechtliche Grundlagen

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5.

Art der Aktivität Alter Ge- und Verbot

Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs

unter 18 Jahren

generelles Verbot, auch nicht in Begleitung der personensorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person zulässig

Discobesuch unter 16 Jahren

Nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person gestattet

ab 16 und unter 18

bis 24 Uhr ist die Anwesenheit auch allein erlaubt, danach nur in Begleitung der personensorgeberechtigten oder

erziehungsberechtigten Person

„starke Alkoholika“ (Schnaps,

Branntwein…)

unter 18 verboten, selbst wenn personensorgeberechtigte oder erziehungsberechtigte Person dies erlaubt

Andere Alkoholika (Wein, Bier u.ä.)

unter 14 generell verboten, selbst wenn personen-sorgeberechtigte oder erziehungsberechtigte Person dies erlaubt

ab 14 unter 16

Nur mit Erlaubnis einer personensorgeberechtigte Personen

ab 16 erlaubt

Abgabe und Konsum von Tabak

unter 18 generell in der Öffentlichkeit verboten, selbst wenn personen-sorgeberechtigte oder erziehungsberechtigte Person dies erlaubt

Exkurs

Interkulturelle Sensibilität

Mehr als ein Viertel aller Kinder und jungen Menschen bis 25 Jahre in Deutschland ist zugewandert oder hat mindestens einen Elternteil, der zugewandert ist. Migration hat in hohem Maße zu der kulturellen Vielfalt beigetragen, die wir heute bei uns vorfinden.

In unserem Projekt begegnen wir Jugendlichen unterschiedlicher kultureller Herkunft und Lebenslagen. Dabei begeben wir uns auf eine Gratwanderung: Einerseits den Migrationshintergrund nicht zur Erklärung für jegliches Verhalten in den Vordergrund zu stellen und andererseits genau diesen nicht zu ignorieren, vor allem nicht die damit verbundenen Ausgrenzungen, die Migrant/innen erleben.

Für diese Gratwanderung gibt es keine Rezepte. Interkulturelle Pädagogik gleicht

einem Forschungsauftrag, interkulturelle Kompetenz entwickelt sich in einem Prozess des neugierigen und respektvollen Fragens. Eben nicht immer wieder spontan auf typisierende Zuschreibungen zu verfallen, erfordert vor allem die Bereitschaft zur (Selbst-)Reflexion und den Abschied von scheinbaren Gewissheiten über „die anderen“.

Was wir brauchen, ist die Anerkennung: von Differenz und von Übereinstimmung. Dabei dürfen – bei aller Hinwendung zum pädagogischen Auftrag – politische und strukturelle Versäumnisse und Hürden, insbesondere im Bildungsbereich, nicht vergessen werden. Außerdem ist es wichtig auch die elternhausbezogenen Rahmenbedingungen zu beachten und diese zu berücksichtigen.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

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6.

6| Zusammenarbeit Jugendliche und Bildungsbegleiter_innen

Unser Grundverständnis

„Erfolg ist die Bewegung des Potenzials in die richtige Richtung.“

Andreas Tenzer

In unserem Bildungsverständnis gehen wir davon aus, dass in jeder/m Jugendlichen Potential steckt. Manchmal ist es sichtbar, manchmal muss es erst noch freigelegt werden.. Das Projekt zielt darauf ab, die Jugendlichen zu unterstützen, ihr eigenes Potential zu entdecken und eine Idee zu bekommen, wie sie diese beruflich umsetzen können.

Wir glauben daran, dass es für jede_n Jugendliche_n einen Weg und somit auch Chancen gibt. Manchmal sieht der Weg vielleicht anders aus, als es auf den ersten Blick scheint. Durch die intensive Auseinandersetzung mit sich selbst und der gezielten Unterstützung von außen finden wir mögliche Wege für die Jugendlichen. Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen bereit sind aktiv zu werden.

Wir arbeiten mit der biografischen Lebensgeschichte der jungen Menschen. Mit vielfältigen Methoden finden die Jugendlichen eigene Stärken und Wünsche heraus. Wir begleiten sie auf unterschiedlichen Ebenen wertschätzend und eindeutig parteiisch für sie, hinterfragen dabei jedoch kritisch.

Mit unserem methodischen Ansatz laden wir dazu ein, eine starre Sichtweise, die in der Regel die Abfolge feststehender Tatsachen ist, aufzulösen. Denn diese ist in der Regel meist negativ belegt und führt zu Schlussfolgerungen wie „aussichtslos“, „gescheiterte Biografie“ oder ähnlichem. Stattdessen fordern wir die Jugendlichen

auf sich für etwas, bzw. für sich, zu positionieren und zu erkennen, dass es unterschiedliche Blickwinkel gibt. Sie lernen ihre Biografie als wertvoll wahrzunehmen und merken, dass Übergänge und Brüche in Lebensläufen keine Seltenheit sind und auch Chancen bieten.

Mit diesem gestärkten Selbstbewusstsein und gezielter Unterstützung entstehen neue Möglichkeiten für einen positiven Zugang zu Ausbildung und Beruf.

Bei der Stärkung dieses Blickes spielen die Bildungsbegleiter_innen eine große Rolle. Sie übernehmen mögliche Vorbildfunktionen und zeigen durch ihre Biografie, dass ein Beruf und das Berufsleben auch ein interessanter und im optimalen Fall erfüllender Lebensweg ist.

In manchen Fällen ersetzen sie durch die individuelle Unterstützung Aufgaben, die vom Elternhaus nicht übernommen werden oder übernommen werden können.

In unserer Arbeit gehen wir respektvoll mit den Jugendlichen um und fordern sie ebenso zu respektvollem Verhalten heraus. Wir bieten den Jugendlichen die Möglichkeit, sich neu und frei von schulischen oder elternhausbezogenen Vorerlebnissen zu präsentieren. Somit kann eine neue Perspektive auf sie selbst und ihre Möglichkeiten entstehen.

Wir sehen das als Chance, die insbesondere Jugendliche mit bisher wenig Bildungsaffinität, haben sollten.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

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6.

Grundlagen der Zusammenarbeit

Jugendliche und Bildungsbegleiter_innen gestalten ihre Zusammenarbeit individuell, je nach Bedarf und in der Regel ohne Rückkopplung an uns.

Sie als Bildungsbegleiter_in bringen zahlreiche Kompetenzen und Erfahrungswerte mit, so dass Sie die Kooperation im Tandem angemessen und erfolgreich gestalten können, ohne dass es unserer Anleitung bedarf.

Dennoch sind uns einige Grundsätze als Basis für die Arbeit mit den Jugendlichen wichtig:

Kommunikation auf Augenhöhe: Wollen wir die Jugendlichen erreichen müssen wir uns auf ihre Lebensrealität einlassen und in einem partnerschaftlichen Verhältnis die Probleme gemeinsam lösen.

Verbindlichkeit: Für die Jugendlichen ist es wichtig, sich auf seine_n Bildungsbegleiter_in verlassen zu können. Termine sollten nach Möglichkeit verlässlich eingehalten werden, ebenso ist eine Erreichbarkeit zwischen den Treffen wichtig für die Jugendlichen.

Parteilichkeit: Wir setzen uns für die Jugendlichen ein. Wir gehen

davon aus, dass die Jugendlichen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen. Sollte etwas nicht klappen, motivieren wir die Jugendlichen weiter zu machen und finden mit ihnen die besten Wege heraus.

Offene Klärung von Konflikten: Bei Problemen sind wir als Team jederzeit ansprechbar. Wir bitten um rechtzeitiges Feedback, falls es Schwierigkeiten mit der/dem Jugendlichen geben sollte oder es fachliche Fragen gibt.

Ziel der Unterstützung ist es, die Eigenverantwortlichkeit der Jugendlichen zu stärken und sie zu befähigen, sich selbstständig um ihren beruflichen Werdegang zu kümmern und Problemlösungsstrategien zu entwickeln.

Dabei ist es wichtig, die Jugendlichen so zu nehmen wie sie sind und ihrer Biografie respektvoll zu begegnen. In der Begleitung setzen wir auf einen partnerschaftlichen Umgang, der frei von Bevormundung oder dem Überstülpen eigener (Wert-)Vorstellungen ist.

Aufgrund unseres Bildungsverständnisses gehen wir davon aus, dass alle Beteiligten Lehrende und Lernende zugleich sind. Durch das Einlassen aufeinander entstehen wertvolle Prozesse im Miteinander, die das gegenseitige Verständnis fördern. Dadurch wird die Empathie gestärkt, lebenslanges Lernen auf allen Ebenen realisiert und Verantwortung für gesellschaftliche Prozesse übernommen.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

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6.

Fragebogen für Bildungsbegleiterinnen und Bildungsbegleiter

Wir behandeln Ihre Angaben streng vertraulich und geben die Daten nicht an Dritte weiter. Sie dienen ausschließlich der Zusammenstellung von optimalen Teams.

Name, Vorname Kontaktdaten

Alter Haben Sie Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen? Wenn ja, welche?

Warum möchten Sie gerne einen Jugendlichen begleiten?

Welche besonderen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten können Sie in die Tätigkeit als Bildungsbegleiter bzw. Bildungsbegleiterin einbringen?

Wie viel Zeit können Sie für die Begleitung erübrigen?

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

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6.

Was ist Ihnen in der Zusammenarbeit mit dem/der Jugendlichen wichtig?

Welchen Netzwerken/ Vereinen/ Verbänden gehören Sie an?

In welcher Branche sind/ waren Sie tätig?

Wie viele Jugendliche möchten Sie unterstützen?

Welches Geschlecht sollte der Jugendliche haben?

O weiblich O männlich O egal Welche Wünsche/ Erwartungen haben Sie an „Ihren“ Jugendlichen?

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

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6.

Fragebogen für Jugendliche

Wir behandeln eure Angaben streng vertraulich und geben die Daten nicht an Dritte weiter. Sie dienen ausschließlich der Zusammenstellung von optimalen Teams. Name, Vorname Kontaktdaten

Alter Warum wünschst du dir eine/n Bildungsbegleiter/in?

Was erwartest du von einer solchen Person?

In welchem Bereich möchtest strebst du eine Berufsausbildung an?

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

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6.

Wie viel Zeit planst du für die Begleitung ein?

Was ist dir in der Zusammenarbeit mit dem/der Bildungsbegleiter/in wichtig?

Was sollte dir die Person konkret anbieten können?

Welchen Netzwerken/ Vereinen/ Verbänden gehörst du an?

Welches Geschlecht sollte der/die Bildungsbegleiter/in haben?

O weiblich O männlich O egal

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

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6.

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

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7.

Kommentierte Linkliste

Internetadresse Betreiber_in Inhalt

Berufsorientierung und Beratung, Bewerbungstipps

http://www.dgb-jugend.de/ausbildung

Deutscher Gewerkschaftsbund

Ausbildung

http://www.hwk-berlin.de/bildung.html

Handwerkskammer Aus-, Fort- und Weiterbildung

http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/aus_und_weiterbildung/index.jsp

Industrie- und Handelskammer

Aus- und Weiterbildung

http://www.arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit Berufsbilder, Informationen

http://www.bibb.de Bundesinstitut für Berufsbildung

Berufsbilder, Informationen, Statistiken

http://www.perspektive-plus.de

Ver.di Berufswahl, Bewerbungstipps

https://www.wege-zum-beruf.de

Arbeit und Bildung e.V. (AuB) Berufsbilder, Informationen

http://www.berufenet.de Bundesagentur für Arbeit Informationen über Berufe

http://www.berufswahlnavigator.de

Bert Wollersheim, Berufsberater

Informationen über Berufe

http://www.machs-richtig.de

Bundesagentur für Arbeit Berufe finden, Bewerbungstipps etc.

http://www.aubi-plus.de/suchmaschine/index.html?r=start

Aubi-plus GmbH Berufsbilder, Ausbildungsplatzbörse, Jobs

http://www.orientiere-dich.de

Adicor Medienservice Linksammlung zu Berufen

http://www.handwerksberufe.de

AG der Bayer. Handwerkskammern

Infos zu Handwerksberufen

http://www.jobteam-berlin.de

Gangway e.V. Berufswahl, Bewerbung, Infos, Linkliste

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

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- 63 -

7.

http://www.zukunftschancen.de

WEKA Info Verlag Bewerbung, Links

http://www.bildungsberatung-berlin.de

DGB Bildungswerk Bildungsberatungsstellen in Berlin, auch online Beratung

http://www.formyourself.de

BKK Gesundheit Bewerbungstipps

Kompetenzagenturen

Kompetenzagentur kompaX:mentos

BeratungsCenter Ost

Reichenberger Str. 88

10999 Berlin Kreuzberg

Kreuzberg-Ost

[email protected]

Katharina Byczynski

Thorsten Voss

Kompetenzagentur kompaX:mentos

im Rathaus Kreuzberg

Yorckstr. 4-11

10965 Berlin Kreuzberg

Kreuzberg West

� -3899

[email protected]

Petra Walter

Kompetenzagentur kompaX:mentos

BeratungsCenter Ostkreuz

Laskerstr. 6-8

10245 Berlin Friedrichshain

Friedrichshain

[email protected]

Maria Warmbier

Kompetenzagentur Lock

ABU gGmbH

Landsberger Allee 565

12679 Berlin

Marzahn

930 237 74

Sabine Braese

Thomas Fischer

Sybille Denkovski

Ausbildungsplatzsuche

http://www.arbeitsagentur.de/

Bundesagentur für Arbeit Stellenbörse, Informationen zur Ausbildung

http://www.ihk-berlin.de Industrie- und Handelskammer

Ausbildungsplatzbörse

http://www.hwk-berlin.de Handwerkskammer Ausbildungsplatzbörse

http://www.oberstufenzentrum.de

Hans Jürgen Keller Emil-Fischer-Schule

Berufliche Schulen + Ausbildungen berlinweit

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Handbuch für Bildungsbegleiter_innen

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7.

http://www.zukunftschancen.de

WEKA Info Verlag Ausbildungsplätze, Bewerbungstipps

http://www.azubitage.de Messe und Marketing GmbH Ausbildungsplatzbörse

http://www.azubi-topline.de

Jobware Online Service Ausbildungsplatzbörse

http://www.handwerks-power.de

Baden-Württemberg. Handwerkstag

Ausbildungsstellen, Praktika, Infos

http://www.ausbildungsatlas-lichtenberg.de

Bildungsmarkt Vulkan gGmbH in Koop. mit Bezirksamt Lichtenberg

Ausbildungsplätze Lichtenberg

http://www.nrav.de SPI Consult GmbH in Koop. mit verschiedenen Senatsverwaltungen

Ausbildungsverbünde berlinweit

http://www.bildungsserver.de

Gemeinschaftsservice von Bund und Ländern

Infos und Linkliste zu Ausbildung

Spezielle Ausbildungsplätze

http://www.aerztekammer-berlin.de

Ärztekammer Ausbildungsplatzbörse für medizinische Fachangestellte

http://www.hotel-career.de yourcareer Group Ausbildung im Hotelgewerbe

http://www.aim-mia.de SK Stiftung Jugend und Medien

Medienberufe, Bildungsweg

http://www.infoportal-medienberufe.de/

Medienkulturzentrum Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH

Berufswahl, Ausbildung

http://www.zfamedien.de Zentralfachausschuss Berufsbildung Druck und Medien

Ausbildung Medienbereich

Praktikum

http://www.werkbank-berlin.de

Lokales berufliches Orientierungszentrum

Praktikumsplätze vor allem Mitte und Marzahn Hellersdorf

http://www.praktikuss.de Kooperationsprojekt Stiftung demokratische Jugend, jugendnetz-berlin.de

Praktika im sozialen Bereich

http://www.corvus.bbj.de Verein zur Förderung kultureller und beruflicher Bildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen e.V.

Praktika in Juniorenfirmen

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7.

Jobsuche

http://www.zitty.de Stadtmagazin Praktika, Jobs berlinweit

http://www.arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit Berlin und bundesweit

http://www.meinestadt.de allesklar.com AG Berlin und bundesweit

http://www.jobs3000.net Dynamo Deutschland Mediengesellschaft

Europaweit, mit Anmeldung

http://www.kijiji.de kijiji International limited Berlinweit

http://www.berliner-rundfunk.de

Berliner Rundfunk Jobzentrale

http://www.arbeit-regional.de

Job4you Jobs, Praktikum

http://www.stepstone.de/home_fs.cfm

Stepstone Deutschland AG deutschlandweit

http://www.mopo-job.de Berliner Morgenpost Stellenangebote und Suche

http://www.jobworld.de Internext GmbH Stellenangebote und Suche

http://www.stellenanzeigen.de

Stellenanzeigen GmbH und Co KG

Stellenangebote und Suche

http://www.monster.de Monster Worldwide Deutschland GmbH

Stellenangebote und Suche

http://de.gigajob.com/index.html

Netzmarkt Internetservice GmbH und Co. KG

Stellenangebote und Suche

Freiwillige Dienste

http://www.dsj.de Deutsche Sportjugend Freiwilliges soziales Jahr Sport

http://www.foej.de FÖJ Bundesarbeitsgemeinschaft

Freiwilliges ökologisches Jahr

http://www.oekojobs.de Jugend Umwelt Projektwerkstatt

FSJ und Praktika, bundesweit

http://www.dieeinewelt.de Die Eine Welt e.V. Freiwillige Dienste Ausland

http://www.rausvonzuhaus.de

Fachstelle für internationale Jugendarbeit in der BRD e.V.

Freiwillige Dienste In- u. Ausland

http://www.bmz.de/de/service/foerderprogramme/index.html

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Internationale Austauschprogramme

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7.

http://www.kulturweit.de Deutsche UNESCO-Kommission e.V. »kulturweit«

Internationales Austauschprogramm

http://www.bmfsfj.de Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen, Jugend

Infos Freiwillige Dienste

Angebote für Frauen und Mädchen

http://www.taste-for-girls.de

Life e.V. Berufl. Orientierung Mädchen Berlin

http://www.tio-berlin.de Treff und Information türkischer Frauen e.V.

Berufsvorbereitung, Beratung

http://www.isi-ev.de Initiative selbstständiger Immigrantinnen e.V.

Bildung und Beratung, Berlin

http://www.frauenzukunft-ev.de/noflashindex.html

Frauenzukunft e.V. Berufsvorbereitende Kurse Berlin

http://www.lizzynet.de lizzynet GmbH und Co KG Online Bewerbungstraining

Sonstige

http://www.ziz-berlin.de Zukunft im Zentrum Verschiedene Förderprogramme etc.

http://www.bbw-berlin.de Bildungswerk der Wirtschaft in Berlin und Brandenburg

Qualifizierungsangebote, z.B. MDQM

http://www.ausbildung-in-sicht.de

arge Servicegesellschaften Berlin GbR

Qualifizierungsangebote berlinweit für Jugendliche mit Migrationshintergrund

http://www.jobstarter.de Bundesministerium für Bildung und Forschung

Ausbildungsstrukturprogramm

http://www.wdb-berlin.de Berliner Datenbank für Weiterbildung

Termine für Bildungsmessen in Berlin

http://www.bildungsberatung-berlin.de

DGB Bildungswerk Bildungsberatungsstellen in Berlin auch online Beratung

http://www.jugend-mentoring.de

Nikolas Kruse, Jan Ehlers Informationen zum Mentoring

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7.

© JUNI 2009