harmonisiertes rechnungslegungsmodell 2 (hrm2) · 2017. 2. 10. · buchwert hrm1 buchwert hrm2...
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Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)
Bericht über die Anpassung der Bilanz
der Gemeinde Klosters-Serneus
per 1. Januar 2016
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
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Inhaltsverzeichnis
1. Ausgangslage ..............................................................................................................4
2. Bilanzierung .................................................................................................................5
3. Bewertung ...................................................................................................................6
4. Gliederung Bilanz HRM1 und HRM2 ..........................................................................7
5. Neubewertung der Bilanz per 1. Januar 2016 ............................................................8
5.1 Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 ............................................................................ 8
5.2 Finanzvermögen .......................................................................................................... 9
5.2.1 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen (100) ......................................... 9
5.2.2 Forderungen (101) .........................................................................................10
5.2.3 Kurzfristige Finanzanlagen (102) ...................................................................11
5.2.4 Aktive Rechnungsabgrenzungen (104) ..........................................................11
5.2.5 Vorräte und angefangene Arbeiten (106) .......................................................12
5.2.6 Langfristige Finanzanlagen (107)...................................................................12
5.2.7 Sachanlagen Finanzvermögen (108) .............................................................13
5.2.8 Forderungen gegenüber SF und Fonds im Fremdkapital (109) ......................15
5.2.9 Überführungen vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen .................................16
5.3 Verwaltungsvermögen .................................................................................................17
5.3.1 Sachanlagen Verwaltungsvermögen (140) ....................................................18
5.3.2 Immaterielle Anlagen (142) ............................................................................19
5.3.3 Darlehen (144)...............................................................................................20
5.3.4 Beteiligungen (145) .......................................................................................20
5.3.5 Investitionsbeiträge (146) ..............................................................................21
5.3.6 Überführungen vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen .................................21
5.4 Fremdkapital ...............................................................................................................22
5.4.1 Laufende Verbindlichkeiten (200) ..................................................................22
5.4.2 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (201) .....................................................23
5.4.3 Passive Rechnungsabgrenzungen (204) .......................................................23
5.4.4 Kurzfristige Rückstellungen (205) ..................................................................23
5.4.5 Langfristige Finanzverbindlichkeiten (206) .....................................................24
5.4.6 Langfristige Rückstellungen (208) ..................................................................24
5.4.7 Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds (209) ...........25
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5.5 Eigenkapital.................................................................................................................27
5.5.1 Verpflichtungen, Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen (290) ..........27
5.5.2 Fonds (291) ...................................................................................................28
5.5.3 Vorfinanzierungen (293) ................................................................................28
5.5.4 Aufwertungsreserve aus der Umstellung auf HRM2 (295) .............................29
5.5.5 Neubewertungsreserve Finanzvermögen (296) .............................................30
5.5.6 Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag (299) ......................................................31
6. Kommentar ................................................................................................................ 32
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
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1. Ausgangslage
Mit dem Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden (Finanzhaushaltsgesetz,
FHG, BR 710.100) und der Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden (FHVG, BR
710.200), die per 1. Dezember 2012 in Kraft traten, wurden die Grundlagen geschaffen, um
bei den Gemeinden das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) einzuführen. Den
Gemeinden wurde dabei eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2017 zur Anpassung ihres
Finanzhaushalts an das Gesetz eingeräumt. Das HRM2 bezweckt vor allem, die Transparenz
über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view) sowie die Vergleichbarkeit
der Rechnungen aller öffentlichen Gemeinwesen zu erhöhen. Zugleich werden die Rech-
nungslegungsmethoden der öffentlichen Hand an diejenige der Privatwirtschaft angeglichen.
Für die Bürgergemeinden gilt das neue Finanzhaushaltsgesetz sinngemäss, soweit nicht be-
sondere Bestimmungen gelten. Die Bürgergemeinden haben jährlich über ihren gesamten Fi-
nanzhaushalt selber Rechnung abzulegen (Art. 81a Abs. 1 GG). Die Rechnungsführung inner-
halb der Jahresrechnung der politischen Gemeinde ist nicht mehr zulässig.
Die Gemeinde Klosters-Serneus erstellte erstmals das Budget 2017 nach HRM2. In der Bilanz
wird die neue Rechnungslegung mit der Neubewertung der Bilanz vom 31. Dezember 2015
per 1. Januar 2016 umgesetzt. Die Neubewertung ist notwendig, um die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen. Das bedingt ge-
mäss Art. 53 Abs. 1 FHG eine Neubewertung des Finanzvermögens, der Rückstellungen und
der Rechnungsabgrenzungen. Das bilanzierte Verwaltungsvermögen ist beim Übergang zu
HRM2 nicht neu zu bewerten. Es ist linear während längstens 12 Jahren abzuschreiben (Art.
32 FHVG).
Dieser Bericht dokumentiert und erläutert die Veränderungen, die sich per 1. Januar 2016
durch die Anwendung der neuen Rechnungslegungsgrundsätze (HRM2) auf die Bilanz der
Gemeinde Klosters-Serneus ergeben. Der Gemeindeversammlung bzw. dem Parlament wird
dieser Bericht zur Kenntnis gebracht.
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2. Bilanzierung
Die Bilanz enthält auf der Aktivseite das Finanz- und das Verwaltungsvermögen und auf der
Passivseite das Fremd- und das Eigenkapital.
Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der Erfüllung
öffentlicher Aufgaben veräussert werden können. Das Verwaltungsvermögen umfasst jene
Vermögenswerte, die unmittelbar und auf längere Zeit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben die-
nen. Wird ein Vermögenswert für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dauern nicht mehr
benötigt, überträgt ihn die Exekutive in abschliessender Kompetenz ins Finanzvermögen (Art.
2 FAG).
Vermögenswerte werden in der Bilanz aktiviert, wenn sie einen künftigen wirtschaftlichen Nut-
zen hervorbringen oder ihre Nutzung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben vorgesehen ist und
ihr Wert zuverlässig ermittelt werden kann. Für das Verwaltungsvermögen gilt eine nach der
Gemeindegrösse abgestufte Aktivierungsgrenze (Art. 12 FHVG).
Verpflichtungen werden passiviert, wenn ihr Ursprung in einem Ereignis der Vergangenheit
liegt, ein Mittelabfluss zur Erfüllung sicher oder wahrscheinlich ist und dessen Höhe geschätzt
werden kann. Ist eine wesentliche Verpflichtung bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe un-
gewiss und ist der Mittelabfluss wahrscheinlich, werden dafür Rückstellungen gebildet. Liegt
die Wahrscheinlichkeit des Mittelabflusses unter 50 Prozent, erfolgt keine Passivierung, son-
dern die Offenlegung als Eventualverbindlichkeit im Anhang der Bilanz. Damit werden hängige
Risiken transparent ausgewiesen.
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3. Bewertung
Während die Bilanzierungsgrundsätze die Frage beantworten, ob ein Sachverhalt in der Bilanz
auszuweisen ist, legen die Bewertungsgrundsätze fest, mit welchem Wert die Position bilan-
ziert wird.
Das Finanzvermögen wird nach kaufmännischen Grundsätzen bewertet.
Das Verwaltungsvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Sind
keine Kosten entstanden, wird es zum Marktwert bilanziert. Das Verwaltungsvermögen, das
durch Nutzung einem Wertverzehr unterliegt, wird ordentlich je Anlagekategorie nach der an-
genommenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Ist bei einer Position des Verwaltungs-
vermögens eine dauerhafte und die ordentliche Nutzung übersteigende Wertminderung ab-
sehbar, wird deren Buchwert berichtigt. Ertragsüberschüsse in der Erfolgsrechnung können
für zusätzliche Abschreibungen verwendet werden.
Das Fremdkapital und das Eigenkapital werden zum Nominalwert bewertet.
Die konkreten Bewertungs- und Abschreibungsvorschriften der einzelnen Vermögensbestand-
teile sind in Art. 26 und 27 FHG bzw. Art. 20 ff. FHVG festgehalten.
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4. Gliederung Bilanz HRM1 und HRM2
Die Bilanz liefert einen Überblick über das Vermögen und die Schulden der Gemeinde. Mit der
Einführung vom HRM2 sind auch Änderungen in der Gliederung der Bilanz verbunden. Die
nachfolgende Übersicht zeigt die strukturellen Veränderungen.
1 Aktiven 1 Aktiven
10 Finanzvermögen 10 Finanzvermögen
100 Flüssige Mittel 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen
110 Guthaben 101 Forderungen
120 Anlagen 102 kurzfristige Finanzanlagen
130 Transitorische Aktiven 104 Aktive Rechnungsabgrenzungen
14 Verwaltungsvermögen 106 Vorräte und angefangene Arbeiten
140 Sachgüter 107 Langfristige Finanzanlagen
150 Darlehen und Beteiligungen 108 Sachanlagen Finanzvermögen
160 Investitionsbeiträge 109 Forderungen SF und Fonds im Fremdkapital
170 Übrige aktivierte Ausgaben 14 Verwaltungsvermögen
18 Spezialfinanzierungen 140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen
180 Vorschüsse für Spezialfinanzierungen 142 Immaterielle Anlagen
19 Bilanzfehlbetrag 144 Darlehen
145 Beteiligungen
146 Investitionsbeiträge
148 Kumulierte zusätzliche Abschreibungen
2 Passiven 2 Passiven
20 Fremdkapital 20 Fremdkapital
200 Laufende Verpflichtungen 200 Laufende Verbindlichkeiten
210 Kurzfristige Schulden 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
220 Mittel- und langfristige Schulden 204 Passive Rechnungsabgrenzungen
240 Rückstellungen 205 Kurzfristige Rückstellungen
250 Transitorische Passiven 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten
28 Spezialfinanzierungen 208 Langfristige Rückstellungen
280 Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen 209 Verbindlichkeiten SF und Fonds im FK
29 Eigenkapital 29 Eigenkapital
290 Verpflichtungen, Vorschüsse Spezialfinanz.
291 Fonds
293 Vorfinanzierungen
295 Aufwertungsreserve aus Umstellung auf HRM2
296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen
298 Übriges Eigenkapital
299 Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag
Bilanz HRM1 Bilanz HRM2
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5. Neubewertung der Bilanz per 1. Januar 2016
5.1 Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016
Die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016, die gestützt auf das Finanzhaushaltsgesetz (FHG)
und die Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden (FHVG) erstellt worden ist, zeigt fol-
gendes Bild:
Aktiven 149'278 Aktiven 160'229
10 Finanzvermögen 75'380 10 Finanzvermögen 84'767
100 Flüssige Mittel 38'060 100 Flüssige Mittel, kurzfristige Geldanlagen 38'616
110 Guthaben 20'172 101 Forderungen 20'126
120 Anlagen 15'652 102 kurzfristige Finanzanlagen 8'970
130 Transitorische Aktiven 1'496 104 Aktive Rechnungsabgrenzungen 1'496
106 Vorräte und angefangene Arbeiten 21
107 Langfristige Finanzanlagen 340
108 Sachanlagen Finanzvermögen 15'198
109 Forderungen SF und Fonds im FK 0
14 Verwaltungsvermögen 73'898 14 Verwaltungsvermögen 75'463
140 Sachgüter 66'077 140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen 68'100
150 Darlehen und Beteiligungen 0 142 Immaterielle Anlagen 3'062
160 Investitionsbeiträge 2'417 144 Darlehen 0
170 Übrige aktivierte Ausgaben 5'403 145 Beteiligungen 1'883
146 Investitionsbeiträge 2'417
148 Kumulierte zusätzliche Abschreibungen 0
18 Spezialfinanzierungen 0
180 Vorschüsse für Spezialfinanzierungen 0
19 Bilanzfehlbetrag 0
Passiven 149'278 Passiven 160'229
20 Fremdkapital 22'148 20 Fremdkapital 45'178
200 Laufende Verpflichtungen 7'462 200 Laufende Verpflichtungen 7'552
210 Kurzfristige Schulden 0 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0
220 Mittel- und langfristige Schulden 7'604 204 Passive Rechnungsabgrenzungen 6'651
240 Rückstellungen 431 205 Kurzfristige Rückstellungen 320
240 Transitorische Passiven 6'651 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 7'604
208 Langfristige Rückstellungen 0
209 Verbindlichkeiten SF, Fonds im FK 23'051
28 Spezialfinanzierungen 70'214
280 Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen 70'214
29 Eigenkapital 56'916 29 Eigenkapital 115'051
290 Verpflichtungen, Vorschüsse SF 42'408
291 Fonds 0
293 Vorfinanzierungen 4'755
295 Aufwertungsreserve Umstellung HRM2 -572
296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 11'544
298 Übriges Eigenkapital 56'916
299 Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag 0
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5.2 Finanzvermögen
Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der Erfüllung
öffentlicher Aufgaben veräussert werden können (Art. 2 Abs. 1 FHG). Es wird per Bilanzstich-
tag (31. Dezember) nach kaufmännischen Grundsätzen bewertet. Ausgenommen sind Grund-
stücke und Gebäude, deren Bewertung mindestens alle 10 Jahre erfolgt (Art. 26 FHG und Art.
20 FHVG). Ist bei einer Position des Finanzvermögens eine dauerhafte Wertminderung ab-
sehbar, wird deren bilanzierter Wert berichtigt (Art. 21 FHVG). Dauerhaft ist die Wertminde-
rung dann, wenn aller Voraussicht nach angenommen werden kann, dass der bilanzierte Wert
auf absehbare Zeit nicht mehr erreicht werden kann, oder dann, wenn die Position durch Zer-
störung, Alterung oder ähnliche Umstände den Wert teilweise oder ganz verloren hat bezie-
hungsweise er nicht mehr im bisherigen Ausmass genutzt werden kann.
5.2.1 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen (100)
Die Flüssigen Mittel und kurzfristigen Geldanlagen werden zum Nominalwert (Nennwert) be-
wertet (Art. 20 FHVG). Die Fremdwährungen werden zum Kurswert bewertet.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
1000 Kasse 24'063 24'063 0
1001 Post 3'163'619 3'163'619 0
1002 Bank 34'872'190 35'413'854 541'663
1003 Kurzfristige Geldmarktanlagen 0 0
1004 Debit- und Kreditkarten 0 0
1009 Übrige flüssige Mittel 0 14'750 14'750
Total 38'059'872 38'616'285 556'413
Begründung Veränderung
In der Rechnungslegung HRM1 wurden Sparkonti in der Kontogruppe 120 Langfristige Anla-
gen bilanziert. Die neue Rechnungslegung HRM2 bilanziert Sparkonten als flüssige Mittel un-
ter der Kontogruppe 1002. Die Veränderung widerspiegelt die Sparkonti des Forstdepositums
sowie Tourismuswesen.
Geldähnliche Mittel wie Reka-Checks, die als Zahlungsmittel zugelassen sind, werden neu
unter der Kontogruppe 1009 bilanziert (gemäss HRM1 als Langfristige Anlagen).
Sparkonto Forst CHF 518‘426.45
Sparkonto Tourismus CHF 23‘236.65
Reka-Checks CHF 14‘750.00
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5.2.2 Forderungen (101)
Sämtliche Guthaben sind laufend nach dem Sollprinzip zu erfassen (Art. 25 Abs. 2 FHG). Beim
Sollprinzip werden die Erträge nicht im Augenblick der Zahlung, sondern bei der Stellung der
Rechnung verbucht. Forderungen werden zum Nominalwert (Nennwert) bewertet (Art. 20
FHVG). Liegt bei den Forderungen ein Verlustrisiko vor, ist ein Delkredere zu bilden.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
1010 Forderungen aus Lieferungen + Leistungen 3'344'792 2'222'099 -1'122'693
1011 Kontokorrente mit Dritten 630'281 1'301'378 671'097
1012 Steuerforderungen 16'197'252 16'271'716 74'465
1013 Anzahlungen an Dritte 0 0 0
1014 Transferforderungen 0 0 0
1015 Interne Kontokorrente 0 330'060 330'060
1016 Vorschüsse 0 0 0
1019 Übrige Forderungen 0 270 270
Total 20'172'324 20'125'523 -46'802
Begründung Veränderung
Wertberichtigungen auf Forderungen wurden im HRM1 als Rückstellungen der Laufenden
Rechnung im Fremdkapital bilanziert. Diese werden neu direkt als Minus-Aktivkonto in den
Forderungen aufgeführt. Die ehemalige Gemeinde Saas i.P. führte das Sparkonto Tourismus-
wesen sowie die Vorräte an Containerplomben und Kehrichtsäcken als Guthaben bei den For-
derungen. Wie bereits unter Punkt 5.2.1 werden Sparkonto neu in den flüssigen Mitteln aufge-
führt, Vorräte sind in der Kontengruppe 106 anzufinden.
Die Abrechnungskonten mit der Steuerverwaltung werden je nach Saldo in den Passiven oder
Aktiven bilanziert. Bei der Umstellung ins HRM2 wurden diese Konten korrigiert d.h. das Ab-
rechnungskonto HOST ist neu in den Forderungen anstelle in den Verbindlichkeiten bilanziert.
Delkredere: CHF - 111‘020.00
Sparkonto Tourismus: CHF - 23‘236.65
Abrechnungskonto HOST (ehem. Passiven) CHF 74‘464.53
KK Quellensteuern (ehem. Passiven) CHF 15‘641.00
Containerplomben/Kehrichtsäcke CHF - 2‘650.60
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5.2.3 Kurzfristige Finanzanlagen (102)
Finanzanlagen mit Laufzeiten bis 1 Jahr. Finanzanlagen werden zum Nominalwert (Nennwert)
bewertet (Art. 20 FHVG).
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
1020 Kurzfristige Darlehen Finanzvermögen 339'840 0 -339'840
1022 Verzinsliche Anlagen 11'376'376 8'970'290 -2'406'085
1023 Festgelder 0 0 0
1029 Übrige kurzfristige Finanzanlagen 3'935'756 0 -3'935'756
Total 15'651'972 8'970'291 -6'681'681
Begründung Veränderung
In der Rechnungslegung HRM1 wurden Liegenschaften, Darlehen, Sparkonten sowie Vorräte
als Finanzanlagen bilanziert. In der Rechnungslegung HRM2 finden wir diese unter eigenen
Kontengruppen.
Sparkonten Forst: neu in Kontengruppe 100 CHF 518‘426.45
Darlehen: neu in Kontengruppe 107 CHF 339‘840.00
Reka-Checks: neu in Kontengruppe 100 CHF 14‘750.00
Vorräte: neu in Kontengruppe 106 CHF 18‘413.65
Aktien mit politischem Hintergrund: neu in Kontengruppe 145 CHF 1‘888‘088.90
Liegenschaften: neu 108 Finanz- oder 140 Verwaltungsvermögen CHF 3‘902‘162.75
5.2.4 Aktive Rechnungsabgrenzungen (104)
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden bilanziert für vor dem Bilanzstichtag getätigte Aus-
gaben oder Aufwände, wenn die Leistung in der folgenden Rechnungsperiode bezogen wird
sowie Einnahmen oder Erträge, die der Rechnungsperiode vor dem Bilanzstichtag zuzuordnen
sind, aber erst in der folgenden Rechnungsperiode fakturiert werden (Art. 15 FHVG). Die akti-
ven Rechnungsabgrenzungen werden zum Nominalwert (Nennwert) bewertet (Art. 20 FHVG).
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
1040 Aktive RA Erfolgsrechnung 1'495'733 1'495'733 0
Total 1'495'733 1'495'733 0
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5.2.5 Vorräte und angefangene Arbeiten (106)
Im Finanzvermögen werden Vorräte bilanziert wie Heizöl, Holz, Streusalz. Mit der Bilanzierung
ist sicherzustellen, dass pro Rechnungsperiode ein Jahresverbrauch abgebildet wird. Vorräte
und angefangene Arbeiten werden zum Anschaffungswert bzw. zu Herstellungskosten oder
zum Marktwert, wenn dieser darunter liegt, bewertet (Art. 20 FHVG).
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
1060 Vorräte und angefangene Arbeiten 0 21'064 21'064
Total 0 21'064 21'064
Begründung Veränderung
Umgliederung der Vorräte gemäss neuer Rechnungslegung HRM2. Diese wurden in der Ge-
meinde Klosters-Serneus in den Finanzanlagen (102) und in der Gemeinde Saas i.P. in den
Forderungen (101) bilanziert.
Vorräte Containerplomben/Kehrichtsäcke CHF 21‘064.25
5.2.6 Langfristige Finanzanlagen (107)
Finanzanlagen mit Gesamtlaufzeit über 1 Jahr. Finanzanlagen werden zum Nominalwert
(Nennwert) bewertet. Die Wertschriften mit Kurswert werden zum Kurswert bewertet. Die Wert-
schriften ohne Kurswert werden zum Anschaffungswert bewertet (Art. 20 FHVG).
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
1070 Aktien und Anteilscheine 0 0 0
1071 Verzinsliche Anlagen 0 339'840 339'840
1072 Langfristige Forderungen 0 0 0
1079 Übrige langfristige Forderungen 0 0 0
Total 0 339'840 339'840
Begründung Veränderung
Das Darlehen, welche nach der Rechnungslegung HRM1 als kurzfristige Anlage bilanziert
wurde, ist gemäss HRM2 neu in der Kontengruppe 107 zu finden.
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5.2.7 Sachanlagen Finanzvermögen (108)
Die Grundstücke und Gebäude sind mindestens alle 10 Jahre zum Marktwert am Bilanzie-
rungsstichtag zu bewerten (Art. 26 Abs. 2 FHG, Art. 20 FHVG). Es ist grundsätzlich auf den
Verkehrswert gemäss amtlicher Schätzung abzustellen. Abweichungen vom Verkehrswert
sind im Anhang zur Jahresrechnung zu begründen. Der Marktwert von im Baurecht genutzten
Grundstücken ergibt sich aus dem indexierten Basiswert, der im entsprechenden Baurechts-
vertrag festgelegt ist. Mobilien, Maschinen, Geräte, Einrichtungen sowie Fahrzeuge des Fi-
nanzvermögens (Art. 20 FHVG) werden zum Marktwert bewertet.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
1080 Grundstücke Finanzvermögen 0 9'057'049 9'057'049
1084 Gebäude Finanzvermögen 0 6'140'951 6'140'951
1086 Mobilien Finanzvermögen 0 0 0
1089 Übrige Sachanlagen Finanzvermögen 0 0 0
Total 0 15'198'000 15'198'000
Begründung Veränderung
Nicht überbaute Grundstücke, Grundstücke die für Realersatz gehalten werden und ähnliche
Grundstücke, im Baurecht abgetretene Grundstücke werten neu in der Kontogruppe Sachan-
lagen Finanzvermögen (108) bilanziert. Dies gilt ebenfalls für Liegenschaften inkl. deren
Grundstücke, welche zu Anlagezwecken oder im Rahmen der Siedlungspolitik für einen Wie-
derverkauf gehalten werden sowie Liegenschaften, welche für die öffentliche Aufgabenerfül-
lung nicht mehr benötigt werden (Entwidmungen).
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Folgende Grundstücke und Gebäude sind betroffen:
Konto Bezeichnung 31.12.2015 01.01.2016 Veränderung
10800.01 Grundstücke Finanzvermögen
700017 Bodenparzelle Nr. 1999 Doggiloch 1 960'000 959'999
700019 Bodenparzelle Nr. 413 Doggiloch 0 95'800 95'800
700021 Bodenparzelle Nr. 414 Sand 0 234'900 234'900
700022 Bodenparzelle Nr. 452 Kohlplatz 0 58'750 58'750
700023 Bodenparzelle Nr. 810 Ganda 0 309'500 309'500
700025 Bodenparzelle Nr. 860 Obere Ganda 0 138'700 138'700
700026 Bodenparzelle Nr. 860 Obere Ganda 0 45'200 45'200
700027 Bodenparzelle Nr. 896 Silvapinaw eg 0 185'100 185'100
700028 Bodenparzelle Nr. 916 In den Erlen 0 420'600 420'600
700029 Bodenparzelle Nr. 924 Dörfji 0 175'500 175'500
700030 Bodenparzelle Nr. 1182 Chlüschi / Bündi 0 237'100 237'100
700034 Bodenparzelle Nr. 1183 Bündi / Ganda 0 1'154'700 1'154'700
700036 Bodenparzelle Nr. 1807 Leusücka 0 476'500 476'500
700038 Bodenparzelle Nr. 1866 Rufena 0 126'750 126'750
700039 Bodenparzelle Nr. 1873 Loch / Selfranga 0 180'083 180'083
700040 Bodenparzelle Nr. 2263 Monbieler Mälcheti 0 241'000 241'000
700045 Bodenparzelle Nr. 2841 Selfranga (Beriboden) 0 1 1
700046 Bodenparzelle Nr. 2847 Rufena 0 177'333 177'333
700047 Bodenparzelle Nr. 2869 Leusücka 0 35'250 35'250
700048 Bodenparzelle Nr. 3095 Walki / Auji 0 686'600 686'600
700050 Bodenparzelle Nr. 3095 Auji 0 37'500 37'500
700052 Bodenparzelle Nr. 3105 Walki 0 7'733 7'733
700053 Bodenparzelle Nr. 3109 Walki 0 241'500 241'500
700054 Bodenparzelle Nr. 3113 Capeira 0 250'000 250'000
700055 Bodenparzelle Nr. 3188 Walki (Badstrasse) 0 235'600 235'600
700056 Bodenparzelle Nr. 3191 Walki / Conzetten Au 0 14'450 14'450
700057 Bodenparzelle Nr. 3194 Gruoben 0 700'000 700'000
700058 Bodenparzelle Nr. 3214 Walki / Au 0 106'900 106'900
700059 Bodenparzelle Nr. 3214 Walki / Au 0 84'800 84'800
700061 Bodenparzelle Nr. 3431 Rütenä / Gaura (Löserw eg) 0 164'050 164'050
700063 Bodenparzelle Nr. 3513 Pagrüeg 0 42'267 42'267
700064 Bodenparzelle Nr. 4513 Capeira 0 97'250 97'250
700065 Bodenparzelle Nr. 4516 Capeira 0 234'300 234'300
700066 Bodenparzelle Nr. 4742 Capeira 0 104'250 104'250
Bodenparzelle Nr. 3468, 3647, 3648 19'620 0 -19'620
Div. Bodenparzellen 6 0 -6
TOTAL 19'627 8'259'967 8'240'340
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
15
Konto Bezeichnung 31.12.2015 01.01.2016 Veränderung
10801.01 Grundstücke Finanzvermögen mit Baurechten
700031 Bodenparzelle Nr. 1182 Chlüschi / Bündi (uBR, Läser) 0 100'667 100'667
700032 Bodenparzelle Nr. 1182 Chlüschi/Bündi (BR 2922, Jud) 0 255'417 255'417
700033 Bodenparzelle Nr. 1182 Chlüschi / Bündi (BR 4810) 1 63'592 63'591
700035 Bodenparzelle Nr. 1769 Beriboden (BR 4604,Golf) 0 1 1
700037 Bodenparzelle Nr. 1818 Schw endi (BR 4604, Golf) 0 1 1
700041 Bodenparzelle Nr. 2413 Aertja (BR 4604, Golf) 0 1 1
700042 Bodenparzelle Nr. 2421 Aertja (BR 4604, Golf) 0 1 1
700043 Bodenparzelle Nr. 2424 Chneubüel (BR 4604, Golf) 0 1 1
700044 Bodenparzelle Nr. 2841 Beriboden (BR 4604, Golf) 0 1 1
700049 Bodenparzelle Nr. 3095 Walki / Auji (BR 3653, Boner) 0 117'183 117'183
700060 Bodenparzelle Nr. 3214 Walki / Au (BR 4601, Weber) 0 253'950 253'950
700062 Bodenparzelle Nr. 3503 Pagrüeg (BR 4527, Villiger) 0 6'267 6'267
TOTAL 1 797'082 797'081
TOTAL SACHANLAGEN FINANZVERMÖGEN 19'628 9'057'049 9'037'421
10840.01 Gebäude Finanzvermögen
700002 Ehem. Bürgerheim 47'158 500'000 452'842
700003 Ehem. Bürgerheim, Golf BR 4604, Golfplatzzone 0 1 1
700004 Ehem. Schlegel 100'001 990'000 889'999
700006 Ehem. Schellenberg 1'643'666 1'942'000 298'334
700007 Haus Chött 566'394 432'000 -134'394
700009 Wohnhaus Genelin 79'504 780'000 700'497
700010 Wasenhaus 1 154'000 153'999
700051 Bodenparzelle Nr. 3101 Walki (ehem. Gantlokal) 0 84'700 84'700
700070 Montana 1'197'186 1'258'250 61'064
TOTAL 3'633'909 6'140'951 2'507'042
5.2.8 Forderungen gegenüber SF und Fonds im Fremdkapital (109)
Spezialfinanzierungen werden geführt, wenn Mittel gesetzlich zur Erfüllung bestimmter öffent-
licher Aufgaben zweckgebunden sind (Art. 22 FHG). Sie müssen durch eine gesetzliche
Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierungen sind in solche im Fremdkapital und sol-
che im Eigenkapital zu unterscheiden (Art. 17 FHVG). Je nach Art der Zweckbindung der
Fonds (Legate und Stiftungen) werden sie wie die Spezialfinanzierungen im Fremd- oder Ei-
genkapital bilanziert. Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdka-
pital werden zu Nominalwerten bewertet (Art. 20 FHVG).
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
16
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
1090 Forderungen gegenüber Spezialf inanzierungen 0 0 0
1091 Forderungen gegenüber Fonds 0 0 0
Total 0 0 0
5.2.9 Überführungen vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen
Mit dem Übergang zum HRM2 ist die Zuteilung der Vermögenswerte zum Finanz- bzw. Ver-
waltungsvermögen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang erforderliche Überführungen
von Vermögenswerten vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen werden ohne weiteres Ausga-
benbewilligungsverfahren über die Bilanz vorgenommen (Art. 52 FHG). Es wurden folgende
Überführungen vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen vorgenommen.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
700116 Rhätische Bahn AG 2 1 -1
700117 Repower AG 12'886 12'886 0
700118 Davos Klosters Bergbahnen AG 57'500 57'500 0
700119 Klosters-Madrisa Bergbahnen AG 1'812'801 1'812'801 0
700120 Grischelectra AG 200 1 -199
700121 PP Graubündner Kantonalbank 2'000 1 -1'999
700122 Skilift Selfranga 1'000 1 -999
700123 Schweizerische Reisekasse 1'000 1 -999
700124 Raiba Prättigau-Davos 200 200 0
Prättigau/Davos Forst GmbH 500 0 -500
Total 1'888'089 1'883'392 -4'697
Liegenschaften Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
700000 Geschäftshaus ehem. Haus Christ 567'000 0 -567'000
700001 Liegenschaft Altes Rathaus (Haus Jeuch) 480'530 480'530 0
700005 Gastwirtschaftsbetrieb Alp Garfiun 355'834 355'834 0
700008 Liegenschaft ehem. Hitz 1 0 -1
700011 Ehem. Armeegebäude Rüggenhütte 4'886 4'886 0
700012 Ehem. Armeegebäude Magazin Grünbödeli 1 1 0
700013 Ehem. Armeegebäude Carnäira Schlappin 5'657 5'657 0
700014 Ehem. Armeegebäude Pischa Mönchalptal 6'054 6'054 0
700015 Ehem. Armeegebäude Gross Schilt 5'954 5'954 0
700016 Ehem. Armeegebäude Obere Falle 1 1 0
700018 Bodenparzellen Nr. 2936, 4383 19'900 19'900 0
Total 1'445'817 878'816 -567'001
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
17
Begründung Veränderung
Die Aktien und Anteilsscheine der Gemeinde wurden in der Vergangenheit als kurzfristige Fi-
nanzanlagen bilanziert. Wertpapiere, welche mit einem politischen Hintergrund gekauft wur-
den, werden im HRM2 unter der Kontengruppe 145 im Verwaltungsvermögen aufgeführt. Be-
wertet werden diese Beteiligungen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Die oben aufgeführten Liegenschaften sind jene, die zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben
dienen und nicht veräussert werden können. Aus diesem Grunde werden diese vom Finanz-
vermögen (HRM1) ins Verwaltungsvermögen (HRM2) überführt.
5.3 Verwaltungsvermögen
Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar und auf längere
Zeit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen (Art. 2 Abs. 2 FHG). Es kann nicht veräussert
werden, solange es einer durch die Gemeinde zu erfüllenden Aufgabe dient. Verzichtet die
Gemeinde auf die Weiterführung der Aufgabe, muss sie das damit zusammenhängende Ver-
waltungsvermögen ins Finanzvermögen übertragen. Vermögenswerte des Verwaltungsver-
mögens werden bilanziert, wenn sie über mehrere Jahre genutzt werden können und sie die
folgende Aktivierungsgrenze übersteigen:
Gemeinden bis 1'000 Einwohner CHF 25'000
Gemeinden über 1'000 bis 5'000 Einwohner CHF 50'000
Gemeinden über 5'000 bis 10'000 Einwohner CHF 75'000
Gemeinden über 10'000 Einwohner CHF 100'000
Die Aktivierung von Vermögenswerten des Verwaltungsvermögens erfolgt immer über die In-
vestitionsrechnung. Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens bzw. deren Ver-
änderungen sind unabhängig vom Betrag in der Investitionsrechnung zu erfassen bzw. zu bi-
lanzieren (Art. 12 Abs. 2 FHVG). Die Bilanzierung des Nutzungsvermögens erfolgt gemäss
rechtmässigem Eigentum. Wo das Nutzungsvermögen der politischen Gemeinde nicht im Ver-
waltungsvermögen bilanziert ist, ist es im Anhang aufzuführen (Art. 27 FHVG).
Das Verwaltungsvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Sind
keine Kosten entstanden, wird es zum Marktwert bilanziert. Das Verwaltungsvermögen, das
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
18
durch Nutzung einem Wertverzehr unterliegt, wird ordentlich je Anlagekategorie nach der an-
genommenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Ist bei einer Position des Verwaltungs-
vermögens eine dauerhafte und die ordentliche Nutzung übersteigende Wertminderung ab-
sehbar, wird deren Buchwert berichtigt (Art. 27 Abs. 4 FHG). Darlehen, Beteiligungen und
Grundstücke werden nicht abgeschrieben, solange keine Wertminderung eintritt.
5.3.1 Sachanlagen Verwaltungsvermögen (140)
Das beim Übergang zum HRM2 bilanzierte Verwaltungsvermögen ist nicht neu zu bewerten
(Art. 53 Abs. 3 FHG, Art. 32 FHVG). Es ist linear während längstens 12 Jahren abzuschreiben.
Folgende aktivierte Investitionen werden linear während längstens 12 Jahren abgeschrieben:
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
1400 Grundstücke Verw altungsvermögen unüberbaut 5 19'901 19'896
1401 Strassen, Verkehrswege 16'027'811 16'640'143 612'333
1402 Wasserbau 7'482'700 7'482'700 0
1403 Übrige Tiefbauten 19'480'111 16'202'388 -3'277'724
1404 Hochbauten 19'244'378 17'752'980 -1'491'399
1405 Waldungen 2'649'872 1'789'641 -860'231
1406 Mobilien Verwaltungsvermögen 1'192'291 1'192'291 0
1407 Anlagen im Bau Verwaltungsvermögen 0 5'734'187 5'734'187
1409 Übrige Sachanlagen 0 1'285'934 1'285'934
Total 66'077'169 68'100'165 2'022'996
Begründung Veränderung
Bei der Umstellung auf das Rechnungslegungsmodell HRM2 wurden die verschiedenen Posi-
tionen neu gegliedert. Dies verursacht Veränderungen innerhalb der einzelnen Kontengrup-
pen. Die Liegenschaft Montana wurde vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen so-
wie die bereits oben unter Punkt 5.2.9.erwähnten Positionen vom Finanzvermögen ins Ver-
waltungsvermögen überführt.
Innerhalb der Kontengruppen wurden aufgrund der Umstellung auf HRM2 einzelne Verschie-
bungen von Positionen vorgenommen.
Strukturverbesserung von Saas neu in Kontengruppe 142 CHF -49‘148.75
Kehrichtkonzept neu in Kontengruppe 1404 CHF 717‘029.56
Schulraumschaffung neu in Kontengruppe 1407 CHF 470‘859.89
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
19
Wanderwege, Parkanlagen u. Loipen neu in Kontengruppe 1409 CHF 1‘202‘627.14
Liegenschaft Montana neu in Kontengruppe 108 CHF -1‘197‘185.67
Liegenschaften von FV ins VV (Details siehe Punkt 5.2.9) CHF 878‘816.00
Wesentliche Investitionen der letzten 5 Jahre vor Einführung von HRM2 oder solche, deren
Restnutzungsdauer wesentlich über die Übergangsphase von 12 Jahre hinausreicht, können
gesondert behandelt werden. Sie sind dies falls zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu
bewerten und gemäss der entsprechenden Anlagekategorie (Art. 23 FHVG) über die Restnut-
zungsdauer linear abzuschreiben.
Es werden folgende vorhandenen aktivierten Investitionen gesondert behandelt.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2 Abschr.satz
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 pro Jahr
14031 Wasserversorgungsanlage 7'696'878 7'696'878 1'539'376
14041 VW Tal 570'104 570'104 114'021
14032 Leitungsnetz Kanalisation 7'249'644 7'249'644 1'449'929
14043 Kehrichtkonzept 717'030 717'030 143'406
Total 7'696'878 7'696'878 3'246'731
In den Spezialfinanzierungen Wasser / Abwasser und Kehricht wurden über Jahrzehnte Inves-
titionen aktiviert. Bei einer Erneuerung der Leitungen wurden jedoch die alten aktivierten Be-
träge nicht abgeschrieben, sondern weiterhin im Verwaltungsvermögen aufgeführt. Dies hatte
zur Folge, dass diese Positionen sehr hohe Bestände aufweisen. Gemäss Vorstandsbe-
schluss vom 15.03.2016 wurde beschlossen, dass diese Spezialfinanzierungen ausseror-
dentlich innert 5 Jahren linear abzuschreiben sind, erstmals bereits per 31.12.2015.
5.3.2 Immaterielle Anlagen (142)
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
1420 Software 0 0 0
1421 Lizenzen, Nutzungsrechte 0 0 0
1429 Übrige immaterielle Anlagen 5'403'420 3'062'052 -2'341'368
Total 5'403'420 3'062'052 -2'341'368
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
20
Begründung Veränderung
Strukturverbesserungsmassnahmen der Gemeinde Saas i.P. werden im HRM2 in der Konten-
gruppe 142 Immaterielle Anlagen bilanziert. Positionen, welch nach HRM1 als übrige aktivierte
Aufwendungen geführt wurden, werden nach HRM2 in den Sachanlagen des Verwaltungsver-
mögens geführt.
Strukturverbesserung Saas i.P. ehemals Sachgüter CHF 49‘149.00
Kehrichtkonzept neu in Kontengruppe 1404 CHF 717‘029.56
Schulraumschaffung neu in Kontengruppe 1407 CHF 470‘859.89
Wanderwege, Parkanlagen neu in Kontengruppe 1409 CHF 589‘833.79
Loipen und andere Einrichtungen neu in Kontengruppe 1409 CHF 612‘793.35
5.3.3 Darlehen (144)
Darlehen des Verwaltungsvermögens bzw. deren Veränderungen sind unabhängig vom Be-
trag in der Investitionsrechnung zu erfassen und zu bilanzieren (Art. 12 Abs. 2 FHVG). Darle-
hen werden nicht abgeschrieben, solange keine Wertminderung eintritt (Art. 22 Art. 6 FHVG).
5.3.4 Beteiligungen (145)
Beteiligungen des Verwaltungsvermögens bzw. deren Veränderungen sind unabhängig vom
Betrag in der Investitionsrechnung zu erfassen und zu bilanzieren (Art. 12 Abs. 2 FHVG). Be-
teiligungen werden nicht abgeschrieben, solange keine Wertminderung eintritt. Sie sind auf
ihre Werthaltigkeit hin zu überprüfen und im Beteiligungsspiegel aufzuführen (Art. 22 Art. 6
FHVG).
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
145 Beteiligungen an private Unternehmen 0 1'883'392 1'883'392
Total 0 1'883'392 1'883'392
Begründung Veränderung
Wie bereits unter 5.2.9 erwähnt, wurden die Aktien/Anteilsscheine der Gemeinde vom Finanz-
vermögen (HRM1) ins Verwaltungsvermögen (HRM2) transferiert. Die Beteiligungen werden
zu Anschaffungskosten bilanziert. Wertpapiere, welche keinen realen Wert mehr aufweisen,
wurden auf CHF 1.00 wertberichtigt.
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
21
5.3.5 Investitionsbeiträge (146)
Investitionsbeiträge sind geldwerte Leistungen, mit denen beim Empfänger der Beiträge dau-
erhafte Vermögenswerte mit Investitionscharakter begründet werden. Bei Investitionsbeiträ-
gen richtet sich die Nutzungsdauer nach der Art der Investition. Die Nutzungsdauer bzw. der
Abschreibungssatz ist so zu wählen, wie wenn es sich um eine eigene Investition handelt (Art.
22 Abs. 5 FHVG).
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
146 Investitionsbeitrag an priv. Unternehmen 2'417'040 2'417'040 0
Total 2'417'040 2'417'040 0
5.3.6 Überführungen vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen
Mit dem Übergang zum HRM2 ist die Zuteilung der Vermögenswerte zum Finanz- bzw. Ver-
waltungsvermögen zu überprüfen. Wird ein Vermögenswert für die Erfüllung einer öffentlichen
Aufgabe dauernd nicht mehr benötigt, überträgt ihn die Exekutive in abschliessender Kompe-
tenz ins Finanzvermögen (Art. 2 Abs. 3 FHG). Es wurden folgende Überführungen vom Ver-
waltungs- ins Finanzvermögen vorgenommen und neu bewertet.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
700070 Liegenschaft Montana 1'197'186 1'258'250 61'064
Total 1'197'186 1'258'250 61'064
Begründung Veränderung
Die Liegenschaft liegt teils in der Kernzone (Wert CHF 350.00 pro m2), teilweise besteht eine
Baubeschränkung auf der Liegenschaft. Der Zeitwert der Immobilie liegt bei CHF 1‘167‘000.00
Gemäss HRM2 wird das Finanzvermögen per Marktwert berechnet. Die Liegenschaft besteht
aus 3‘595m2; gemessen mit CHF 350.00/m2 ergibt dies einen neuen Buchwert von
CHF 1‘258‘250.00.
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
22
5.4 Fremdkapital
Sämtliche Verpflichtungen sind laufend nach dem Sollprinzip zu erfassen (Art. 25 Abs. 2 FHG).
Das Fremdkapital wird zum Nominalwert bewertet (Art. 26 Abs. 4 FHG).
5.4.1 Laufende Verbindlichkeiten (200)
Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen oder anderen betrieblichen Aktivitäten, die
innerhalb eines Jahres fällig sind oder fällig werden können.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
2000 Laufende Verbindlichkeiten 6'802'099 6'802'099 0
2001 Kontokorrente mit Dritten 460'492 476'133 15'641
2002 Steuern -49'148 25'316 74'465
2003 Erhaltene Anzahlungen von Dritten 0 0 0
2004 Transfer-Verbindlichkeiten 0 0 0
2005 Interne Kontokorrente 180'095 180'095 0
2006 Depotgelder und Kautionen 68'710 68'710 0
2009 Übrige laufende Verpflichtungen 0 0 0
Total 7'462'248 7'552'354 90'105
Begründung Veränderung
Die Abrechnungskonten mit der Steuerverwaltung werden je nach Saldo in den Passiven oder
Aktiven bilanziert. Bei der Umstellung ins HRM2 wurden diese Konten korrigiert d.h. das Ab-
rechnungskonto HOST ist neu in den Forderungen anstelle in den Verbindlichkeiten bilanziert.
KK Quellensteuern neu in Kontogruppe 101 CHF 15‘641.00
Abrechnungskonto HOST neu in Kontogruppe 101 CHF 74‘464.53
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
23
5.4.2 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (201)
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften bis 1 Jahr Laufzeit.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
2010 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten 0 0 0
2011 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinwesen 0 0 0
2019 Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0
Total 0 0 0
5.4.3 Passive Rechnungsabgrenzungen (204)
Passive Rechnungsabgrenzungen werden bilanziert für vor dem Bilanzstichtag fakturierte o-
der bereits eingegangene Einnahmen oder Erträge, die der folgenden Rechnungsperiode gut-
zuschreiben sind sowie vor dem Bilanzstichtag bezogene Leistungen (Ausgaben oder Auf-
wände), die erst in der neuen Rechnungsperiode in Rechnung gestellt werden (Art. 15 FHVG).
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
2040 Passive RA Erfolgsrechnung 6'650'756 6'650'756 0
2041 Passive RA Investitionsrechnung 0 0 0
Total 6'650'756 6'650'756 0
5.4.4 Kurzfristige Rückstellungen (205)
Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn es sich um eine gegenwärtige Verpflichtung handelt,
deren Ursprung in einem Ereignis vor dem Bilanzstichtag liegt, der Mittelabfluss zur Erfüllung
der Verpflichtung wahrscheinlich ist, die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden
kann und der Betrag wesentlich ist (Art. 14 FHVG). Mittelabfluss in der folgenden Rechnungs-
periode erwartet oder wahrscheinlich.
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
24
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
2050 Kurzfristige Rückstellungen Personal 319'902 319'902 0
Kurzfristige Rückstellungen Forderungen 111'020 0 -111'020
Total 430'922 319'902 -111'020
Begründung Veränderung
Wertberichtigungen auf Forderungen wurden im HRM1 als Rückstellungen der Laufenden
Rechnung im Fremdkapital bilanziert. Diese werden im HRM2 direkt als Minus-Aktivkonto in
den Forderungen 101 aufgeführt (siehe Punkt 5.2.2.).
5.4.5 Langfristige Finanzverbindlichkeiten (206)
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften über 1 Jahr Laufzeit.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
2060 Hypotheken 0 0 0
2061 Schuldscheine 0 0 0
2063 Anleihen 0 0 0
2064 Darlehen 7'604'000 7'604'000 0
2067 Leasingverträge 0 0 0
2069 Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0
Total 7'604'000 7'604'000 0
5.4.6 Langfristige Rückstellungen (208)
Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn es sich um eine gegenwärtige Verpflichtung handelt,
deren Ursprung in einem Ereignis vor dem Bilanzstichtag liegt, der Mittelabfluss zur Erfüllung
der Verpflichtung wahrscheinlich ist, die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden
kann und der Betrag wesentlich ist (Art. 14 FHVG). Mittelabfluss in einer späteren Rechnungs-
periode erwartet oder wahrscheinlich.
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
25
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
208 Rückstellungen für xxx 0 0 0
Total 0 0 0
5.4.7 Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds (209)
Spezialfinanzierungen werden geführt, wenn Mittel gesetzlich zur Erfüllung bestimmter öffent-
licher Aufgaben zweckgebunden sind (Art. 22 FHG). Sie müssen durch eine gesetzliche
Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierungen sind in solche im Fremdkapital und sol-
che im Eigenkapital zu unterscheiden (Art. 17 FHVG). Je nach Art der Zweckbindung der
Fonds (Legate und Stiftungen) werden sie wie die Spezialfinanzierungen im Fremd- oder Ei-
genkapital bilanziert. Es sind folgende Spezialfinanzierungen (SF) und Fonds im Fremdkapital
bilanziert.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
2090 Verbindlichkeiten gegenüber SF 70'214'100 0 -70'214'100
2091 Verbindlichkeiten gegenüber Fonds 0 23'050'677 23'050'677
Total 70'214'100 23'050'677 -47'163'423
Begründung Veränderung
In der Vergangenheit wurden die Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen nach HRM1 im
Fremdkapital geführt.
Gemäss HRM2 werden Spezialfinanzierungen dem Eigenkapital zugordnet, wenn für sie die
Rechtsgrundlage von der Gemeinde geändert werden kann, oder die Rechtsgrundlage zwar
auf übergeordnetem Recht basiert, dieses aber der Gemeinde einen erheblichen Gestaltungs-
spielraum offen lässt.
Unter Fonds wird allgemein ein "Sondervermögen" verstanden, das aus dem allgemeinen Ver-
mögen des Gemeinwesens ausgeschieden ist und einem mehr oder weniger bestimmten
Zweck dient. Sind die Zweckbestimmungen präzis und einschränkend umschrieben, so sind
die Kapitalien als Fonds im Fremdkapital zu führen.
Ist die Zweckverwendung der Mittel hingegen offen formuliert und hat die Gemeinde entspre-
chend einen grösseren Handlungs- und Entscheidungsspielraum, wie sie die Gelder einset-
zen will, sind sie unter den Fonds im Eigenkapital
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
26
Folgende Positionen werden im HRM2 neu als Fonds und nicht mehr als Spezialfinanzierung
im Fremdkapital behandelt:
Ersatzabgaben für Schutzraumbauten CHF 698'452.91
Bodenerwerbsfonds CHF 5'000'000.00
Personalfürsorgefonds CHF 463'323.10
Fonds Projekte zur nachhaltigen Entwicklung CHF 16'011'513.10
Verpflichtungen für Raumplanerische Massnahmen CHF 75'000.00
Forstdepositen CHF 802'387.65
Folgende Spezialfinanzierungen und Vorfinanzierungen werden gemäss HRM2 nicht mehr
dem Fremdkapital sondern dem Eigenkapital zugeordnet:
Verpflichtungen Wasserversorgung CHF 11'298'094.85
Verpflichtungen Abwasserbeseitigung CHF 8'099'520.61
Verpflichtungen Abfallwirtschaft CHF 2'525'322.44
Ersatzbeiträge Parkplätze CHF 6'337'390.15
Tourismuswesen (Einlage aus Vereinsvermögen ehem. Tourismus Saas) CHF 23'236.65
Bodenerlöskonto CHF 14‘124‘858.70
Vorfinanzierung Schulraumschaffung CHF 500'000.00
Vorfinanzierung Sportzentrum und Eventhalle CHF 2'455'000.00
Vorfinanzierung Sanierung Turnhalle SH Platz CHF 500'000.00
Vorfinanzierung Wald-Erschliessung/Gotschna CHF 1'300'000.00
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
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5.5 Eigenkapital
Das nach HRM2 buchhalterisch ausgewiesene Eigenkapital per 1. Januar 2016 beläuft sich
auf CHF 115‘051‘695.70. Gegenüber dem Stand 31. Dezember 2015 in der Höhe von CHF
56‘915‘504.47 nach HRM1 erfolgte durch das Restatement netto insgesamt eine Zunahme
von CHF 58‘136‘191.23. Ein allfälliger Bilanzfehlbetrag wird unter HRM2 ebenfalls im Eigen-
kapital geführt. Es ist kein Bilanzfehlbetrag vorhanden.
Diese hohe Zunahme lässt sich wie folgt erklären:
Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen (290) CHF 42‘408‘423.40
Vorfinanzierungen (293) CHF 4‘755‘000.00
Aufwertungsreserve aus der Umstellung HRM2 (295) CHF -571‘695.00
Neubewertungsreserve Finanzvermögen (296) CHF 11‘544‘462.83
5.5.1 Verpflichtungen, Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen (290)
Spezialfinanzierungen werden geführt, wenn Mittel gesetzlich zur Erfüllung bestimmter öffent-
licher Aufgaben zweckgebunden sind (Art. 22 FHG). Sie müssen durch eine gesetzliche
Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierungen sind in solche im Fremdkapital und sol-
che im Eigenkapital zu unterscheiden (Art. 17 FHVG). Es sind folgende Spezialfinanzierungen
im Eigenkapital bilanziert.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
29001 Wasserwerk 0 11'298'095 11'298'095
29002 Abwasserbeseitigung 0 8'099'521 8'099'521
29003 Abfallbeseitigung 0 2'525'322 2'525'322
29004 Energieversorgung 0 0 0
29009 Ersatzbeiträge Parkplätze 0 6'337'390 6'337'390
29009 Tourismuswesen ehem. Tourismus Saas 0 23'237 23'237
29099 Bodenerlöskonto 0 14'124'859 14'124'859
Total 0 42'408'423 42'408'423
Begründung Veränderung
Gemäss HRM2 werden Spezialfinanzierungen dem Eigenkapital zugordnet, wenn für sie die
Rechtsgrundlage von der Gemeinde geändert werden kann, oder die Rechtsgrundlage zwar
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
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auf übergeordnetem Recht basiert, dieses aber der Gemeinde einen erheblichen Gestaltungs-
spielraum offen lässt. Aufgrund dieser Vorgaben wurden obgenannte Spezialfinanzierungen
neu im Eigenkapital bilanziert (siehe auch Punkt 5.4.7.).
5.5.2 Fonds (291)
Unter Fonds wird allgemein ein "Sondervermögen" verstanden, das aus dem allgemeinen Ver-
mögen des Gemeinwesens ausgeschieden ist und einem mehr oder weniger bestimmten
Zweck dient.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
2910 Fonds im Eigenkapital 0 0 0
2911 Legate und Stiftungen 0 0 0
Total 0 0 0
5.5.3 Vorfinanzierungen (293)
Vorfinanzierungen sind zweckgebundene Mittel für noch nicht beschlossene Investitionsvor-
haben. Damit die finanzielle Belastung von grossen Investitionsvorhaben auf mehrere Jahre
verteilt werden kann, können Vorfinanzierungen unter gewissen Voraussetzungen gebildet
werden (Art. 18 FHVG).
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.20xx per 01.01.20xx Veränderung
2930 Vorfinanzierung Schulraumschaffung 0 500'000 500'000
2930 Vorfinanzierung Sportzentrum & Eventhalle 0 2'455'000 2'455'000
2930 Vorfinanzierung Sanierung Turnhalle SH Platz 0 5'000'000 5'000'000
2930 Vorfinanzierung Wald-Erschliessung/Gotschna 0 1'300'000 1'300'000
Total 0 9'255'000 9'255'000
Begründung Veränderung
Vorfinanzierungen wurden nach HRM1 als Unterkonto der Spezialfinanzierungen im Fremd-
kapital geführt. Gemäss HRM2 werden Vorfinanzierungen dem Eigenkapital zugeordnet.
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
29
5.5.4 Aufwertungsreserve aus der Umstellung auf HRM2 (295)
Das beim Übergang vorhandene Verwaltungsvermögen ist nicht neu zu bewerten (Art. 53 Abs.
3 FHG, Art. 32 FHVG). Es ist linear während längstens 12 Jahren (8.33 % pro Jahr) abzu-
schreiben. Wesentliche Investitionen der letzten 5 Jahre vor Einführung von HRM2 oder sol-
che, deren Restnutzungsdauer wesentlich über die Übergangsphase von 12 Jahre hinaus-
reicht, können gesondert behandelt werden. Sie sind dies falls zu Anschaffungs- oder Herstel-
lungskosten zu bewerten und gemäss der entsprechenden Anlagekategorie (Art. 23 FHVG)
über die Restnutzungsdauer linear abzuschreiben. Ein allfälliger Neubewertungsgewinn des
Verwaltungsvermögens ist in der Eröffnungsbilanz dem Konto "Aufwertungsreserve aus der
Umstellung auf HRM2" zuzuweisen und der Saldo am Ende des ersten Rechnungsjahres auf
das Konto "Bilanzüberschuss/-fehlbetrag" umzubuchen. Ein allfälliger Neubewertungsgewinn
aus gebührenfinanziertem Verwaltungsvermögen, wie z. B. Wasserversorgung, Abwasserent-
sorgung ist am Ende des ersten Rechnungsjahres auf das entsprechende Verpflichtungskonto
im Eigenkapital umzubuchen. Aus Transparenzgründen sind die Konto "Aufwertungsreserve
aus der Umstellung auf HRM2" und "übriges Eigenkapital" bei Bedarf zu unterteilen. Beim
Übergang zum HRM2 ist auch eine Neubewertung der Rückstellungen und der Rechnungs-
abgrenzungsposten vorzunehmen (Art. 53 FHG).
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
2950 Aufwertungsreserve aus Umstellung HRM2 0 -571'695 -571'695
Total 0 -571'695 -571'695
Begründung Veränderung
Landwirtschaftsland CHF 1.00
Diverse Strassen & Trottoirs CHF 1.00
Alpen & Weiden CHF 1.00
Geschäftshaus Haus Christ CHF -567‘000.00
Ehem. Haus Hitz CHF -1.00
Aktien Rhätische Bahn CHF -1.00
Aktien Grischelectra AG CHF -199.00
PP Graubündner Kantonalbank CHF -1‘999.00
Anteilsschein Skilift Selfranga CHF -999.00
Schweizerische Reisekasse CHF -999.00
Stammeinlage Prättigau/Davos Forst GmbH CHF -500.00
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
30
5.5.5 Neubewertungsreserve Finanzvermögen (296)
Das Finanzvermögen ist beim Übergang zum HRM2 neu zu bewerten (Art. 31 FHVG). Die
Verbuchung der Neubewertung erfolgt erfolgsneutral über die Bilanz. Die Bewertungskorrek-
turen werden beim Übergang zum HRM2 über das entsprechende Anlagekonto und auf der
Passivseite über das Konto "Neubewertungsreserve Finanzvermögen" verbucht. Der Neube-
wertungsgewinn oder –verlust des Finanzvermögens wird in der Eröffnungsbilanz im Konto
"Neubewertungsreserve Finanzvermögen" ausgewiesen. Am Ende des ersten Rechnungsjah-
res wird der Saldo der "Neubewertungsreserve Finanzvermögen" auf das Konto "Bilanzüber-
schuss/-fehlbetrag" umgebucht und somit aufgelöst.
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
2960 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 0 11'544'463 11'544'463
Total 0 11'544'463 11'544'463
Begründung Veränderung
Konto Bezeichnung 31.12.2015 01.01.2016 Veränderung
10800.01 Grundstücke Finanzvermögen
700017 Bodenparzelle Nr. 1999 Doggiloch 1 960'000 959'999
700019 Bodenparzelle Nr. 413 Doggiloch 0 95'800 95'800
700021 Bodenparzelle Nr. 414 Sand 0 234'900 234'900
700022 Bodenparzelle Nr. 452 Kohlplatz 0 58'750 58'750
700023 Bodenparzelle Nr. 810 Ganda 0 309'500 309'500
700025 Bodenparzelle Nr. 860 Obere Ganda 0 138'700 138'700
700026 Bodenparzelle Nr. 860 Obere Ganda 0 45'200 45'200
700027 Bodenparzelle Nr. 896 Silvapinaweg 0 185'100 185'100
700028 Bodenparzelle Nr. 916 In den Erlen 0 420'600 420'600
700029 Bodenparzelle Nr. 924 Dörfji 0 175'500 175'500
700030 Bodenparzelle Nr. 1182 Chlüschi / Bündi 0 237'100 237'100
700034 Bodenparzelle Nr. 1183 Bündi / Ganda 0 1'154'700 1'154'700
700036 Bodenparzelle Nr. 1807 Leusücka 0 476'500 476'500
700038 Bodenparzelle Nr. 1866 Rufena 0 126'750 126'750
700039 Bodenparzelle Nr. 1873 Loch / Selfranga 0 180'083 180'083
700040 Bodenparzelle Nr. 2263 Monbieler Mälcheti 0 241'000 241'000
700045 Bodenparzelle Nr. 2841 Selfranga (Beriboden) 0 1 1
700046 Bodenparzelle Nr. 2847 Rufena 0 177'333 177'333
700047 Bodenparzelle Nr. 2869 Leusücka 0 35'250 35'250
700048 Bodenparzelle Nr. 3095 Walki / Auji 0 686'600 686'600
700050 Bodenparzelle Nr. 3095 Auji 0 37'500 37'500
700052 Bodenparzelle Nr. 3105 Walki 0 7'733 7'733
700053 Bodenparzelle Nr. 3109 Walki 0 241'500 241'500
700054 Bodenparzelle Nr. 3113 Capeira 0 250'000 250'000
700055 Bodenparzelle Nr. 3188 Walki (Badstrasse) 0 235'600 235'600
700056 Bodenparzelle Nr. 3191 Walki / Conzetten Au 0 14'450 14'450
700057 Bodenparzelle Nr. 3194 Gruoben 0 700'000 700'000
700058 Bodenparzelle Nr. 3214 Walki / Au 0 106'900 106'900
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
31
Konto Bezeichnung 31.12.2015 01.01.2016 Veränderung
700059 Bodenparzelle Nr. 3214 Walki / Au 0 84'800 84'800
700061 Bodenparzelle Nr. 3431 Rütenä / Gaura (Löserweg) 0 164'050 164'050
700063 Bodenparzelle Nr. 3513 Pagrüeg 0 42'267 42'267
700064 Bodenparzelle Nr. 4513 Capeira 0 97'250 97'250
700065 Bodenparzelle Nr. 4516 Capeira 0 234'300 234'300
700066 Bodenparzelle Nr. 4742 Capeira 0 104'250 104'250
Bodenparzelle Nr. 3468, 3647, 3648 19'620 0 -19'620
Div. Bodenparzellen 6 0 -6
TOTAL 19'627 8'259'967 8'240'340
10801.01 Grundstücke Finanzvermögen mit Baurechten
700031 Bodenparzelle Nr. 1182 Chlüschi / Bündi (uBR, Läser) 0 100'667 100'667
700032 Bodenparzelle Nr. 1182 Chlüschi/Bündi (BR 2922, Jud) 0 255'417 255'417
700033 Bodenparzelle Nr. 1182 Chlüschi / Bündi (BR 4810) 1 63'592 63'591
700035 Bodenparzelle Nr. 1769 Beriboden (BR 4604,Golf) 0 1 1
700037 Bodenparzelle Nr. 1818 Schwendi (BR 4604, Golf) 0 1 1
700041 Bodenparzelle Nr. 2413 Aertja (BR 4604, Golf) 0 1 1
700042 Bodenparzelle Nr. 2421 Aertja (BR 4604, Golf) 0 1 1
700043 Bodenparzelle Nr. 2424 Chneubüel (BR 4604, Golf) 0 1 1
700044 Bodenparzelle Nr. 2841 Beriboden (BR 4604, Golf) 0 1 1
700049 Bodenparzelle Nr. 3095 Walki / Auji (BR 3653, Boner) 0 117'183 117'183
700060 Bodenparzelle Nr. 3214 Walki / Au (BR 4601, Weber) 0 253'950 253'950
700062 Bodenparzelle Nr. 3503 Pagrüeg (BR 4527, Villiger) 0 6'267 6'267
TOTAL 1 797'082 797'081
10840 Gebäude Finanzvermögen
700002 Ehem. Bürgerheim 47'158 500'000 452'842
700003 Ehem. Bürgerheim, Golf BR 4604, Golfplatzzone 0 1 1
700004 Ehem. Schlegel 100'001 990'000 889'999
700006 Ehem. Schellenberg 1'643'666 1'942'000 298'334
700007 Haus Chött 566'394 432'000 -134'394
700009 Wohnhaus Genelin 79'504 780'000 700'497
700010 Wasenhaus 1 154'000 153'999
700051 Bodenparzelle Nr. 3101 Walki (ehem. Gantlokal) 0 84'700 84'700
700070 Montana 1'197'186 1'258'250 61'064
TOTAL 3'633'909 6'140'951 2'507'042
TOTAL FINANZVERMÖGEN 3'653'537 15'198'000 11'544'463
Die Neubewertungen im Finanzvermögen führen zu einem Bewertungsgewinn von
CHF 11‘544‘463.00.
5.5.6 Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag (299)
Saldo aus den kumulierten Überschüssen und Defiziten der Erfolgsrechnung. Wird ein Fehl-
betrag ausgewiesen, verbleibt der Posten auf der Passivseite.
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden
32
Buchwert HRM1 Buchwert HRM2
Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung
2990 Jahresergebnis 0 0 0
2999 Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre 56'915'504 56'915'504 0
Total 56'915'504 56'915'504 0
6. Kommentar
Die neue Rechnungslegung und das Restatement der Bilanzpositionen führen nun zu einem
massiv höher ausgewiesenen Eigenkapital. Die Vermögenslage wird durch diese Bilanzan-
passungen jedoch in keiner Weise verändert. Auch hat sich die Liquiditätssituation nicht ver-
ändert. Die Gemeinde ist nicht reicher geworden. Die Erhöhung des Eigenkapitals ist mehr-
heitlich auf die Neubewertung des Finanzvermögens zurückzuführen. Das bisher tiefer ausge-
wiesene Vermögen war jedoch bereits unter HRM1 vorhanden.
Details aus der Neubewertung der Liegenschaften und Grundstücke der Gemeinde Klosters-
Serneus können dem beigefügten Verzeichnis der Grundstücke und Liegenschaften per 31.
Dezember 2015 entnommen werden.