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Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Bericht über die Anpassung der Bilanz der Gemeinde Klosters-Serneus per 1. Januar 2016

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Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)

Bericht über die Anpassung der Bilanz

der Gemeinde Klosters-Serneus

per 1. Januar 2016

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

2

Inhaltsverzeichnis

1. Ausgangslage ..............................................................................................................4

2. Bilanzierung .................................................................................................................5

3. Bewertung ...................................................................................................................6

4. Gliederung Bilanz HRM1 und HRM2 ..........................................................................7

5. Neubewertung der Bilanz per 1. Januar 2016 ............................................................8

5.1 Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 ............................................................................ 8

5.2 Finanzvermögen .......................................................................................................... 9

5.2.1 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen (100) ......................................... 9

5.2.2 Forderungen (101) .........................................................................................10

5.2.3 Kurzfristige Finanzanlagen (102) ...................................................................11

5.2.4 Aktive Rechnungsabgrenzungen (104) ..........................................................11

5.2.5 Vorräte und angefangene Arbeiten (106) .......................................................12

5.2.6 Langfristige Finanzanlagen (107)...................................................................12

5.2.7 Sachanlagen Finanzvermögen (108) .............................................................13

5.2.8 Forderungen gegenüber SF und Fonds im Fremdkapital (109) ......................15

5.2.9 Überführungen vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen .................................16

5.3 Verwaltungsvermögen .................................................................................................17

5.3.1 Sachanlagen Verwaltungsvermögen (140) ....................................................18

5.3.2 Immaterielle Anlagen (142) ............................................................................19

5.3.3 Darlehen (144)...............................................................................................20

5.3.4 Beteiligungen (145) .......................................................................................20

5.3.5 Investitionsbeiträge (146) ..............................................................................21

5.3.6 Überführungen vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen .................................21

5.4 Fremdkapital ...............................................................................................................22

5.4.1 Laufende Verbindlichkeiten (200) ..................................................................22

5.4.2 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (201) .....................................................23

5.4.3 Passive Rechnungsabgrenzungen (204) .......................................................23

5.4.4 Kurzfristige Rückstellungen (205) ..................................................................23

5.4.5 Langfristige Finanzverbindlichkeiten (206) .....................................................24

5.4.6 Langfristige Rückstellungen (208) ..................................................................24

5.4.7 Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds (209) ...........25

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

3

5.5 Eigenkapital.................................................................................................................27

5.5.1 Verpflichtungen, Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen (290) ..........27

5.5.2 Fonds (291) ...................................................................................................28

5.5.3 Vorfinanzierungen (293) ................................................................................28

5.5.4 Aufwertungsreserve aus der Umstellung auf HRM2 (295) .............................29

5.5.5 Neubewertungsreserve Finanzvermögen (296) .............................................30

5.5.6 Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag (299) ......................................................31

6. Kommentar ................................................................................................................ 32

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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1. Ausgangslage

Mit dem Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden (Finanzhaushaltsgesetz,

FHG, BR 710.100) und der Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden (FHVG, BR

710.200), die per 1. Dezember 2012 in Kraft traten, wurden die Grundlagen geschaffen, um

bei den Gemeinden das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) einzuführen. Den

Gemeinden wurde dabei eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2017 zur Anpassung ihres

Finanzhaushalts an das Gesetz eingeräumt. Das HRM2 bezweckt vor allem, die Transparenz

über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view) sowie die Vergleichbarkeit

der Rechnungen aller öffentlichen Gemeinwesen zu erhöhen. Zugleich werden die Rech-

nungslegungsmethoden der öffentlichen Hand an diejenige der Privatwirtschaft angeglichen.

Für die Bürgergemeinden gilt das neue Finanzhaushaltsgesetz sinngemäss, soweit nicht be-

sondere Bestimmungen gelten. Die Bürgergemeinden haben jährlich über ihren gesamten Fi-

nanzhaushalt selber Rechnung abzulegen (Art. 81a Abs. 1 GG). Die Rechnungsführung inner-

halb der Jahresrechnung der politischen Gemeinde ist nicht mehr zulässig.

Die Gemeinde Klosters-Serneus erstellte erstmals das Budget 2017 nach HRM2. In der Bilanz

wird die neue Rechnungslegung mit der Neubewertung der Bilanz vom 31. Dezember 2015

per 1. Januar 2016 umgesetzt. Die Neubewertung ist notwendig, um die Vermögens-, Finanz-

und Ertragslage den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen. Das bedingt ge-

mäss Art. 53 Abs. 1 FHG eine Neubewertung des Finanzvermögens, der Rückstellungen und

der Rechnungsabgrenzungen. Das bilanzierte Verwaltungsvermögen ist beim Übergang zu

HRM2 nicht neu zu bewerten. Es ist linear während längstens 12 Jahren abzuschreiben (Art.

32 FHVG).

Dieser Bericht dokumentiert und erläutert die Veränderungen, die sich per 1. Januar 2016

durch die Anwendung der neuen Rechnungslegungsgrundsätze (HRM2) auf die Bilanz der

Gemeinde Klosters-Serneus ergeben. Der Gemeindeversammlung bzw. dem Parlament wird

dieser Bericht zur Kenntnis gebracht.

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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2. Bilanzierung

Die Bilanz enthält auf der Aktivseite das Finanz- und das Verwaltungsvermögen und auf der

Passivseite das Fremd- und das Eigenkapital.

Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der Erfüllung

öffentlicher Aufgaben veräussert werden können. Das Verwaltungsvermögen umfasst jene

Vermögenswerte, die unmittelbar und auf längere Zeit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben die-

nen. Wird ein Vermögenswert für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dauern nicht mehr

benötigt, überträgt ihn die Exekutive in abschliessender Kompetenz ins Finanzvermögen (Art.

2 FAG).

Vermögenswerte werden in der Bilanz aktiviert, wenn sie einen künftigen wirtschaftlichen Nut-

zen hervorbringen oder ihre Nutzung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben vorgesehen ist und

ihr Wert zuverlässig ermittelt werden kann. Für das Verwaltungsvermögen gilt eine nach der

Gemeindegrösse abgestufte Aktivierungsgrenze (Art. 12 FHVG).

Verpflichtungen werden passiviert, wenn ihr Ursprung in einem Ereignis der Vergangenheit

liegt, ein Mittelabfluss zur Erfüllung sicher oder wahrscheinlich ist und dessen Höhe geschätzt

werden kann. Ist eine wesentliche Verpflichtung bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe un-

gewiss und ist der Mittelabfluss wahrscheinlich, werden dafür Rückstellungen gebildet. Liegt

die Wahrscheinlichkeit des Mittelabflusses unter 50 Prozent, erfolgt keine Passivierung, son-

dern die Offenlegung als Eventualverbindlichkeit im Anhang der Bilanz. Damit werden hängige

Risiken transparent ausgewiesen.

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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3. Bewertung

Während die Bilanzierungsgrundsätze die Frage beantworten, ob ein Sachverhalt in der Bilanz

auszuweisen ist, legen die Bewertungsgrundsätze fest, mit welchem Wert die Position bilan-

ziert wird.

Das Finanzvermögen wird nach kaufmännischen Grundsätzen bewertet.

Das Verwaltungsvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Sind

keine Kosten entstanden, wird es zum Marktwert bilanziert. Das Verwaltungsvermögen, das

durch Nutzung einem Wertverzehr unterliegt, wird ordentlich je Anlagekategorie nach der an-

genommenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Ist bei einer Position des Verwaltungs-

vermögens eine dauerhafte und die ordentliche Nutzung übersteigende Wertminderung ab-

sehbar, wird deren Buchwert berichtigt. Ertragsüberschüsse in der Erfolgsrechnung können

für zusätzliche Abschreibungen verwendet werden.

Das Fremdkapital und das Eigenkapital werden zum Nominalwert bewertet.

Die konkreten Bewertungs- und Abschreibungsvorschriften der einzelnen Vermögensbestand-

teile sind in Art. 26 und 27 FHG bzw. Art. 20 ff. FHVG festgehalten.

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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4. Gliederung Bilanz HRM1 und HRM2

Die Bilanz liefert einen Überblick über das Vermögen und die Schulden der Gemeinde. Mit der

Einführung vom HRM2 sind auch Änderungen in der Gliederung der Bilanz verbunden. Die

nachfolgende Übersicht zeigt die strukturellen Veränderungen.

1 Aktiven 1 Aktiven

10 Finanzvermögen 10 Finanzvermögen

100 Flüssige Mittel 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen

110 Guthaben 101 Forderungen

120 Anlagen 102 kurzfristige Finanzanlagen

130 Transitorische Aktiven 104 Aktive Rechnungsabgrenzungen

14 Verwaltungsvermögen 106 Vorräte und angefangene Arbeiten

140 Sachgüter 107 Langfristige Finanzanlagen

150 Darlehen und Beteiligungen 108 Sachanlagen Finanzvermögen

160 Investitionsbeiträge 109 Forderungen SF und Fonds im Fremdkapital

170 Übrige aktivierte Ausgaben 14 Verwaltungsvermögen

18 Spezialfinanzierungen 140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen

180 Vorschüsse für Spezialfinanzierungen 142 Immaterielle Anlagen

19 Bilanzfehlbetrag 144 Darlehen

145 Beteiligungen

146 Investitionsbeiträge

148 Kumulierte zusätzliche Abschreibungen

2 Passiven 2 Passiven

20 Fremdkapital 20 Fremdkapital

200 Laufende Verpflichtungen 200 Laufende Verbindlichkeiten

210 Kurzfristige Schulden 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

220 Mittel- und langfristige Schulden 204 Passive Rechnungsabgrenzungen

240 Rückstellungen 205 Kurzfristige Rückstellungen

250 Transitorische Passiven 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten

28 Spezialfinanzierungen 208 Langfristige Rückstellungen

280 Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen 209 Verbindlichkeiten SF und Fonds im FK

29 Eigenkapital 29 Eigenkapital

290 Verpflichtungen, Vorschüsse Spezialfinanz.

291 Fonds

293 Vorfinanzierungen

295 Aufwertungsreserve aus Umstellung auf HRM2

296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen

298 Übriges Eigenkapital

299 Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag

Bilanz HRM1 Bilanz HRM2

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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5. Neubewertung der Bilanz per 1. Januar 2016

5.1 Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016

Die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016, die gestützt auf das Finanzhaushaltsgesetz (FHG)

und die Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden (FHVG) erstellt worden ist, zeigt fol-

gendes Bild:

Aktiven 149'278 Aktiven 160'229

10 Finanzvermögen 75'380 10 Finanzvermögen 84'767

100 Flüssige Mittel 38'060 100 Flüssige Mittel, kurzfristige Geldanlagen 38'616

110 Guthaben 20'172 101 Forderungen 20'126

120 Anlagen 15'652 102 kurzfristige Finanzanlagen 8'970

130 Transitorische Aktiven 1'496 104 Aktive Rechnungsabgrenzungen 1'496

106 Vorräte und angefangene Arbeiten 21

107 Langfristige Finanzanlagen 340

108 Sachanlagen Finanzvermögen 15'198

109 Forderungen SF und Fonds im FK 0

14 Verwaltungsvermögen 73'898 14 Verwaltungsvermögen 75'463

140 Sachgüter 66'077 140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen 68'100

150 Darlehen und Beteiligungen 0 142 Immaterielle Anlagen 3'062

160 Investitionsbeiträge 2'417 144 Darlehen 0

170 Übrige aktivierte Ausgaben 5'403 145 Beteiligungen 1'883

146 Investitionsbeiträge 2'417

148 Kumulierte zusätzliche Abschreibungen 0

18 Spezialfinanzierungen 0

180 Vorschüsse für Spezialfinanzierungen 0

19 Bilanzfehlbetrag 0

Passiven 149'278 Passiven 160'229

20 Fremdkapital 22'148 20 Fremdkapital 45'178

200 Laufende Verpflichtungen 7'462 200 Laufende Verpflichtungen 7'552

210 Kurzfristige Schulden 0 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0

220 Mittel- und langfristige Schulden 7'604 204 Passive Rechnungsabgrenzungen 6'651

240 Rückstellungen 431 205 Kurzfristige Rückstellungen 320

240 Transitorische Passiven 6'651 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 7'604

208 Langfristige Rückstellungen 0

209 Verbindlichkeiten SF, Fonds im FK 23'051

28 Spezialfinanzierungen 70'214

280 Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen 70'214

29 Eigenkapital 56'916 29 Eigenkapital 115'051

290 Verpflichtungen, Vorschüsse SF 42'408

291 Fonds 0

293 Vorfinanzierungen 4'755

295 Aufwertungsreserve Umstellung HRM2 -572

296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 11'544

298 Übriges Eigenkapital 56'916

299 Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag 0

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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5.2 Finanzvermögen

Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der Erfüllung

öffentlicher Aufgaben veräussert werden können (Art. 2 Abs. 1 FHG). Es wird per Bilanzstich-

tag (31. Dezember) nach kaufmännischen Grundsätzen bewertet. Ausgenommen sind Grund-

stücke und Gebäude, deren Bewertung mindestens alle 10 Jahre erfolgt (Art. 26 FHG und Art.

20 FHVG). Ist bei einer Position des Finanzvermögens eine dauerhafte Wertminderung ab-

sehbar, wird deren bilanzierter Wert berichtigt (Art. 21 FHVG). Dauerhaft ist die Wertminde-

rung dann, wenn aller Voraussicht nach angenommen werden kann, dass der bilanzierte Wert

auf absehbare Zeit nicht mehr erreicht werden kann, oder dann, wenn die Position durch Zer-

störung, Alterung oder ähnliche Umstände den Wert teilweise oder ganz verloren hat bezie-

hungsweise er nicht mehr im bisherigen Ausmass genutzt werden kann.

5.2.1 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen (100)

Die Flüssigen Mittel und kurzfristigen Geldanlagen werden zum Nominalwert (Nennwert) be-

wertet (Art. 20 FHVG). Die Fremdwährungen werden zum Kurswert bewertet.

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

1000 Kasse 24'063 24'063 0

1001 Post 3'163'619 3'163'619 0

1002 Bank 34'872'190 35'413'854 541'663

1003 Kurzfristige Geldmarktanlagen 0 0

1004 Debit- und Kreditkarten 0 0

1009 Übrige flüssige Mittel 0 14'750 14'750

Total 38'059'872 38'616'285 556'413

Begründung Veränderung

In der Rechnungslegung HRM1 wurden Sparkonti in der Kontogruppe 120 Langfristige Anla-

gen bilanziert. Die neue Rechnungslegung HRM2 bilanziert Sparkonten als flüssige Mittel un-

ter der Kontogruppe 1002. Die Veränderung widerspiegelt die Sparkonti des Forstdepositums

sowie Tourismuswesen.

Geldähnliche Mittel wie Reka-Checks, die als Zahlungsmittel zugelassen sind, werden neu

unter der Kontogruppe 1009 bilanziert (gemäss HRM1 als Langfristige Anlagen).

Sparkonto Forst CHF 518‘426.45

Sparkonto Tourismus CHF 23‘236.65

Reka-Checks CHF 14‘750.00

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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5.2.2 Forderungen (101)

Sämtliche Guthaben sind laufend nach dem Sollprinzip zu erfassen (Art. 25 Abs. 2 FHG). Beim

Sollprinzip werden die Erträge nicht im Augenblick der Zahlung, sondern bei der Stellung der

Rechnung verbucht. Forderungen werden zum Nominalwert (Nennwert) bewertet (Art. 20

FHVG). Liegt bei den Forderungen ein Verlustrisiko vor, ist ein Delkredere zu bilden.

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

1010 Forderungen aus Lieferungen + Leistungen 3'344'792 2'222'099 -1'122'693

1011 Kontokorrente mit Dritten 630'281 1'301'378 671'097

1012 Steuerforderungen 16'197'252 16'271'716 74'465

1013 Anzahlungen an Dritte 0 0 0

1014 Transferforderungen 0 0 0

1015 Interne Kontokorrente 0 330'060 330'060

1016 Vorschüsse 0 0 0

1019 Übrige Forderungen 0 270 270

Total 20'172'324 20'125'523 -46'802

Begründung Veränderung

Wertberichtigungen auf Forderungen wurden im HRM1 als Rückstellungen der Laufenden

Rechnung im Fremdkapital bilanziert. Diese werden neu direkt als Minus-Aktivkonto in den

Forderungen aufgeführt. Die ehemalige Gemeinde Saas i.P. führte das Sparkonto Tourismus-

wesen sowie die Vorräte an Containerplomben und Kehrichtsäcken als Guthaben bei den For-

derungen. Wie bereits unter Punkt 5.2.1 werden Sparkonto neu in den flüssigen Mitteln aufge-

führt, Vorräte sind in der Kontengruppe 106 anzufinden.

Die Abrechnungskonten mit der Steuerverwaltung werden je nach Saldo in den Passiven oder

Aktiven bilanziert. Bei der Umstellung ins HRM2 wurden diese Konten korrigiert d.h. das Ab-

rechnungskonto HOST ist neu in den Forderungen anstelle in den Verbindlichkeiten bilanziert.

Delkredere: CHF - 111‘020.00

Sparkonto Tourismus: CHF - 23‘236.65

Abrechnungskonto HOST (ehem. Passiven) CHF 74‘464.53

KK Quellensteuern (ehem. Passiven) CHF 15‘641.00

Containerplomben/Kehrichtsäcke CHF - 2‘650.60

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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5.2.3 Kurzfristige Finanzanlagen (102)

Finanzanlagen mit Laufzeiten bis 1 Jahr. Finanzanlagen werden zum Nominalwert (Nennwert)

bewertet (Art. 20 FHVG).

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

1020 Kurzfristige Darlehen Finanzvermögen 339'840 0 -339'840

1022 Verzinsliche Anlagen 11'376'376 8'970'290 -2'406'085

1023 Festgelder 0 0 0

1029 Übrige kurzfristige Finanzanlagen 3'935'756 0 -3'935'756

Total 15'651'972 8'970'291 -6'681'681

Begründung Veränderung

In der Rechnungslegung HRM1 wurden Liegenschaften, Darlehen, Sparkonten sowie Vorräte

als Finanzanlagen bilanziert. In der Rechnungslegung HRM2 finden wir diese unter eigenen

Kontengruppen.

Sparkonten Forst: neu in Kontengruppe 100 CHF 518‘426.45

Darlehen: neu in Kontengruppe 107 CHF 339‘840.00

Reka-Checks: neu in Kontengruppe 100 CHF 14‘750.00

Vorräte: neu in Kontengruppe 106 CHF 18‘413.65

Aktien mit politischem Hintergrund: neu in Kontengruppe 145 CHF 1‘888‘088.90

Liegenschaften: neu 108 Finanz- oder 140 Verwaltungsvermögen CHF 3‘902‘162.75

5.2.4 Aktive Rechnungsabgrenzungen (104)

Aktive Rechnungsabgrenzungen werden bilanziert für vor dem Bilanzstichtag getätigte Aus-

gaben oder Aufwände, wenn die Leistung in der folgenden Rechnungsperiode bezogen wird

sowie Einnahmen oder Erträge, die der Rechnungsperiode vor dem Bilanzstichtag zuzuordnen

sind, aber erst in der folgenden Rechnungsperiode fakturiert werden (Art. 15 FHVG). Die akti-

ven Rechnungsabgrenzungen werden zum Nominalwert (Nennwert) bewertet (Art. 20 FHVG).

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

1040 Aktive RA Erfolgsrechnung 1'495'733 1'495'733 0

Total 1'495'733 1'495'733 0

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

12

5.2.5 Vorräte und angefangene Arbeiten (106)

Im Finanzvermögen werden Vorräte bilanziert wie Heizöl, Holz, Streusalz. Mit der Bilanzierung

ist sicherzustellen, dass pro Rechnungsperiode ein Jahresverbrauch abgebildet wird. Vorräte

und angefangene Arbeiten werden zum Anschaffungswert bzw. zu Herstellungskosten oder

zum Marktwert, wenn dieser darunter liegt, bewertet (Art. 20 FHVG).

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

1060 Vorräte und angefangene Arbeiten 0 21'064 21'064

Total 0 21'064 21'064

Begründung Veränderung

Umgliederung der Vorräte gemäss neuer Rechnungslegung HRM2. Diese wurden in der Ge-

meinde Klosters-Serneus in den Finanzanlagen (102) und in der Gemeinde Saas i.P. in den

Forderungen (101) bilanziert.

Vorräte Containerplomben/Kehrichtsäcke CHF 21‘064.25

5.2.6 Langfristige Finanzanlagen (107)

Finanzanlagen mit Gesamtlaufzeit über 1 Jahr. Finanzanlagen werden zum Nominalwert

(Nennwert) bewertet. Die Wertschriften mit Kurswert werden zum Kurswert bewertet. Die Wert-

schriften ohne Kurswert werden zum Anschaffungswert bewertet (Art. 20 FHVG).

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

1070 Aktien und Anteilscheine 0 0 0

1071 Verzinsliche Anlagen 0 339'840 339'840

1072 Langfristige Forderungen 0 0 0

1079 Übrige langfristige Forderungen 0 0 0

Total 0 339'840 339'840

Begründung Veränderung

Das Darlehen, welche nach der Rechnungslegung HRM1 als kurzfristige Anlage bilanziert

wurde, ist gemäss HRM2 neu in der Kontengruppe 107 zu finden.

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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5.2.7 Sachanlagen Finanzvermögen (108)

Die Grundstücke und Gebäude sind mindestens alle 10 Jahre zum Marktwert am Bilanzie-

rungsstichtag zu bewerten (Art. 26 Abs. 2 FHG, Art. 20 FHVG). Es ist grundsätzlich auf den

Verkehrswert gemäss amtlicher Schätzung abzustellen. Abweichungen vom Verkehrswert

sind im Anhang zur Jahresrechnung zu begründen. Der Marktwert von im Baurecht genutzten

Grundstücken ergibt sich aus dem indexierten Basiswert, der im entsprechenden Baurechts-

vertrag festgelegt ist. Mobilien, Maschinen, Geräte, Einrichtungen sowie Fahrzeuge des Fi-

nanzvermögens (Art. 20 FHVG) werden zum Marktwert bewertet.

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

1080 Grundstücke Finanzvermögen 0 9'057'049 9'057'049

1084 Gebäude Finanzvermögen 0 6'140'951 6'140'951

1086 Mobilien Finanzvermögen 0 0 0

1089 Übrige Sachanlagen Finanzvermögen 0 0 0

Total 0 15'198'000 15'198'000

Begründung Veränderung

Nicht überbaute Grundstücke, Grundstücke die für Realersatz gehalten werden und ähnliche

Grundstücke, im Baurecht abgetretene Grundstücke werten neu in der Kontogruppe Sachan-

lagen Finanzvermögen (108) bilanziert. Dies gilt ebenfalls für Liegenschaften inkl. deren

Grundstücke, welche zu Anlagezwecken oder im Rahmen der Siedlungspolitik für einen Wie-

derverkauf gehalten werden sowie Liegenschaften, welche für die öffentliche Aufgabenerfül-

lung nicht mehr benötigt werden (Entwidmungen).

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

14

Folgende Grundstücke und Gebäude sind betroffen:

Konto Bezeichnung 31.12.2015 01.01.2016 Veränderung

10800.01 Grundstücke Finanzvermögen

700017 Bodenparzelle Nr. 1999 Doggiloch 1 960'000 959'999

700019 Bodenparzelle Nr. 413 Doggiloch 0 95'800 95'800

700021 Bodenparzelle Nr. 414 Sand 0 234'900 234'900

700022 Bodenparzelle Nr. 452 Kohlplatz 0 58'750 58'750

700023 Bodenparzelle Nr. 810 Ganda 0 309'500 309'500

700025 Bodenparzelle Nr. 860 Obere Ganda 0 138'700 138'700

700026 Bodenparzelle Nr. 860 Obere Ganda 0 45'200 45'200

700027 Bodenparzelle Nr. 896 Silvapinaw eg 0 185'100 185'100

700028 Bodenparzelle Nr. 916 In den Erlen 0 420'600 420'600

700029 Bodenparzelle Nr. 924 Dörfji 0 175'500 175'500

700030 Bodenparzelle Nr. 1182 Chlüschi / Bündi 0 237'100 237'100

700034 Bodenparzelle Nr. 1183 Bündi / Ganda 0 1'154'700 1'154'700

700036 Bodenparzelle Nr. 1807 Leusücka 0 476'500 476'500

700038 Bodenparzelle Nr. 1866 Rufena 0 126'750 126'750

700039 Bodenparzelle Nr. 1873 Loch / Selfranga 0 180'083 180'083

700040 Bodenparzelle Nr. 2263 Monbieler Mälcheti 0 241'000 241'000

700045 Bodenparzelle Nr. 2841 Selfranga (Beriboden) 0 1 1

700046 Bodenparzelle Nr. 2847 Rufena 0 177'333 177'333

700047 Bodenparzelle Nr. 2869 Leusücka 0 35'250 35'250

700048 Bodenparzelle Nr. 3095 Walki / Auji 0 686'600 686'600

700050 Bodenparzelle Nr. 3095 Auji 0 37'500 37'500

700052 Bodenparzelle Nr. 3105 Walki 0 7'733 7'733

700053 Bodenparzelle Nr. 3109 Walki 0 241'500 241'500

700054 Bodenparzelle Nr. 3113 Capeira 0 250'000 250'000

700055 Bodenparzelle Nr. 3188 Walki (Badstrasse) 0 235'600 235'600

700056 Bodenparzelle Nr. 3191 Walki / Conzetten Au 0 14'450 14'450

700057 Bodenparzelle Nr. 3194 Gruoben 0 700'000 700'000

700058 Bodenparzelle Nr. 3214 Walki / Au 0 106'900 106'900

700059 Bodenparzelle Nr. 3214 Walki / Au 0 84'800 84'800

700061 Bodenparzelle Nr. 3431 Rütenä / Gaura (Löserw eg) 0 164'050 164'050

700063 Bodenparzelle Nr. 3513 Pagrüeg 0 42'267 42'267

700064 Bodenparzelle Nr. 4513 Capeira 0 97'250 97'250

700065 Bodenparzelle Nr. 4516 Capeira 0 234'300 234'300

700066 Bodenparzelle Nr. 4742 Capeira 0 104'250 104'250

Bodenparzelle Nr. 3468, 3647, 3648 19'620 0 -19'620

Div. Bodenparzellen 6 0 -6

TOTAL 19'627 8'259'967 8'240'340

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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Konto Bezeichnung 31.12.2015 01.01.2016 Veränderung

10801.01 Grundstücke Finanzvermögen mit Baurechten

700031 Bodenparzelle Nr. 1182 Chlüschi / Bündi (uBR, Läser) 0 100'667 100'667

700032 Bodenparzelle Nr. 1182 Chlüschi/Bündi (BR 2922, Jud) 0 255'417 255'417

700033 Bodenparzelle Nr. 1182 Chlüschi / Bündi (BR 4810) 1 63'592 63'591

700035 Bodenparzelle Nr. 1769 Beriboden (BR 4604,Golf) 0 1 1

700037 Bodenparzelle Nr. 1818 Schw endi (BR 4604, Golf) 0 1 1

700041 Bodenparzelle Nr. 2413 Aertja (BR 4604, Golf) 0 1 1

700042 Bodenparzelle Nr. 2421 Aertja (BR 4604, Golf) 0 1 1

700043 Bodenparzelle Nr. 2424 Chneubüel (BR 4604, Golf) 0 1 1

700044 Bodenparzelle Nr. 2841 Beriboden (BR 4604, Golf) 0 1 1

700049 Bodenparzelle Nr. 3095 Walki / Auji (BR 3653, Boner) 0 117'183 117'183

700060 Bodenparzelle Nr. 3214 Walki / Au (BR 4601, Weber) 0 253'950 253'950

700062 Bodenparzelle Nr. 3503 Pagrüeg (BR 4527, Villiger) 0 6'267 6'267

TOTAL 1 797'082 797'081

TOTAL SACHANLAGEN FINANZVERMÖGEN 19'628 9'057'049 9'037'421

10840.01 Gebäude Finanzvermögen

700002 Ehem. Bürgerheim 47'158 500'000 452'842

700003 Ehem. Bürgerheim, Golf BR 4604, Golfplatzzone 0 1 1

700004 Ehem. Schlegel 100'001 990'000 889'999

700006 Ehem. Schellenberg 1'643'666 1'942'000 298'334

700007 Haus Chött 566'394 432'000 -134'394

700009 Wohnhaus Genelin 79'504 780'000 700'497

700010 Wasenhaus 1 154'000 153'999

700051 Bodenparzelle Nr. 3101 Walki (ehem. Gantlokal) 0 84'700 84'700

700070 Montana 1'197'186 1'258'250 61'064

TOTAL 3'633'909 6'140'951 2'507'042

5.2.8 Forderungen gegenüber SF und Fonds im Fremdkapital (109)

Spezialfinanzierungen werden geführt, wenn Mittel gesetzlich zur Erfüllung bestimmter öffent-

licher Aufgaben zweckgebunden sind (Art. 22 FHG). Sie müssen durch eine gesetzliche

Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierungen sind in solche im Fremdkapital und sol-

che im Eigenkapital zu unterscheiden (Art. 17 FHVG). Je nach Art der Zweckbindung der

Fonds (Legate und Stiftungen) werden sie wie die Spezialfinanzierungen im Fremd- oder Ei-

genkapital bilanziert. Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdka-

pital werden zu Nominalwerten bewertet (Art. 20 FHVG).

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

16

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

1090 Forderungen gegenüber Spezialf inanzierungen 0 0 0

1091 Forderungen gegenüber Fonds 0 0 0

Total 0 0 0

5.2.9 Überführungen vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen

Mit dem Übergang zum HRM2 ist die Zuteilung der Vermögenswerte zum Finanz- bzw. Ver-

waltungsvermögen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang erforderliche Überführungen

von Vermögenswerten vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen werden ohne weiteres Ausga-

benbewilligungsverfahren über die Bilanz vorgenommen (Art. 52 FHG). Es wurden folgende

Überführungen vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen vorgenommen.

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

700116 Rhätische Bahn AG 2 1 -1

700117 Repower AG 12'886 12'886 0

700118 Davos Klosters Bergbahnen AG 57'500 57'500 0

700119 Klosters-Madrisa Bergbahnen AG 1'812'801 1'812'801 0

700120 Grischelectra AG 200 1 -199

700121 PP Graubündner Kantonalbank 2'000 1 -1'999

700122 Skilift Selfranga 1'000 1 -999

700123 Schweizerische Reisekasse 1'000 1 -999

700124 Raiba Prättigau-Davos 200 200 0

Prättigau/Davos Forst GmbH 500 0 -500

Total 1'888'089 1'883'392 -4'697

Liegenschaften Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

700000 Geschäftshaus ehem. Haus Christ 567'000 0 -567'000

700001 Liegenschaft Altes Rathaus (Haus Jeuch) 480'530 480'530 0

700005 Gastwirtschaftsbetrieb Alp Garfiun 355'834 355'834 0

700008 Liegenschaft ehem. Hitz 1 0 -1

700011 Ehem. Armeegebäude Rüggenhütte 4'886 4'886 0

700012 Ehem. Armeegebäude Magazin Grünbödeli 1 1 0

700013 Ehem. Armeegebäude Carnäira Schlappin 5'657 5'657 0

700014 Ehem. Armeegebäude Pischa Mönchalptal 6'054 6'054 0

700015 Ehem. Armeegebäude Gross Schilt 5'954 5'954 0

700016 Ehem. Armeegebäude Obere Falle 1 1 0

700018 Bodenparzellen Nr. 2936, 4383 19'900 19'900 0

Total 1'445'817 878'816 -567'001

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

17

Begründung Veränderung

Die Aktien und Anteilsscheine der Gemeinde wurden in der Vergangenheit als kurzfristige Fi-

nanzanlagen bilanziert. Wertpapiere, welche mit einem politischen Hintergrund gekauft wur-

den, werden im HRM2 unter der Kontengruppe 145 im Verwaltungsvermögen aufgeführt. Be-

wertet werden diese Beteiligungen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Die oben aufgeführten Liegenschaften sind jene, die zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben

dienen und nicht veräussert werden können. Aus diesem Grunde werden diese vom Finanz-

vermögen (HRM1) ins Verwaltungsvermögen (HRM2) überführt.

5.3 Verwaltungsvermögen

Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar und auf längere

Zeit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen (Art. 2 Abs. 2 FHG). Es kann nicht veräussert

werden, solange es einer durch die Gemeinde zu erfüllenden Aufgabe dient. Verzichtet die

Gemeinde auf die Weiterführung der Aufgabe, muss sie das damit zusammenhängende Ver-

waltungsvermögen ins Finanzvermögen übertragen. Vermögenswerte des Verwaltungsver-

mögens werden bilanziert, wenn sie über mehrere Jahre genutzt werden können und sie die

folgende Aktivierungsgrenze übersteigen:

Gemeinden bis 1'000 Einwohner CHF 25'000

Gemeinden über 1'000 bis 5'000 Einwohner CHF 50'000

Gemeinden über 5'000 bis 10'000 Einwohner CHF 75'000

Gemeinden über 10'000 Einwohner CHF 100'000

Die Aktivierung von Vermögenswerten des Verwaltungsvermögens erfolgt immer über die In-

vestitionsrechnung. Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens bzw. deren Ver-

änderungen sind unabhängig vom Betrag in der Investitionsrechnung zu erfassen bzw. zu bi-

lanzieren (Art. 12 Abs. 2 FHVG). Die Bilanzierung des Nutzungsvermögens erfolgt gemäss

rechtmässigem Eigentum. Wo das Nutzungsvermögen der politischen Gemeinde nicht im Ver-

waltungsvermögen bilanziert ist, ist es im Anhang aufzuführen (Art. 27 FHVG).

Das Verwaltungsvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Sind

keine Kosten entstanden, wird es zum Marktwert bilanziert. Das Verwaltungsvermögen, das

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

18

durch Nutzung einem Wertverzehr unterliegt, wird ordentlich je Anlagekategorie nach der an-

genommenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Ist bei einer Position des Verwaltungs-

vermögens eine dauerhafte und die ordentliche Nutzung übersteigende Wertminderung ab-

sehbar, wird deren Buchwert berichtigt (Art. 27 Abs. 4 FHG). Darlehen, Beteiligungen und

Grundstücke werden nicht abgeschrieben, solange keine Wertminderung eintritt.

5.3.1 Sachanlagen Verwaltungsvermögen (140)

Das beim Übergang zum HRM2 bilanzierte Verwaltungsvermögen ist nicht neu zu bewerten

(Art. 53 Abs. 3 FHG, Art. 32 FHVG). Es ist linear während längstens 12 Jahren abzuschreiben.

Folgende aktivierte Investitionen werden linear während längstens 12 Jahren abgeschrieben:

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

1400 Grundstücke Verw altungsvermögen unüberbaut 5 19'901 19'896

1401 Strassen, Verkehrswege 16'027'811 16'640'143 612'333

1402 Wasserbau 7'482'700 7'482'700 0

1403 Übrige Tiefbauten 19'480'111 16'202'388 -3'277'724

1404 Hochbauten 19'244'378 17'752'980 -1'491'399

1405 Waldungen 2'649'872 1'789'641 -860'231

1406 Mobilien Verwaltungsvermögen 1'192'291 1'192'291 0

1407 Anlagen im Bau Verwaltungsvermögen 0 5'734'187 5'734'187

1409 Übrige Sachanlagen 0 1'285'934 1'285'934

Total 66'077'169 68'100'165 2'022'996

Begründung Veränderung

Bei der Umstellung auf das Rechnungslegungsmodell HRM2 wurden die verschiedenen Posi-

tionen neu gegliedert. Dies verursacht Veränderungen innerhalb der einzelnen Kontengrup-

pen. Die Liegenschaft Montana wurde vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen so-

wie die bereits oben unter Punkt 5.2.9.erwähnten Positionen vom Finanzvermögen ins Ver-

waltungsvermögen überführt.

Innerhalb der Kontengruppen wurden aufgrund der Umstellung auf HRM2 einzelne Verschie-

bungen von Positionen vorgenommen.

Strukturverbesserung von Saas neu in Kontengruppe 142 CHF -49‘148.75

Kehrichtkonzept neu in Kontengruppe 1404 CHF 717‘029.56

Schulraumschaffung neu in Kontengruppe 1407 CHF 470‘859.89

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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Wanderwege, Parkanlagen u. Loipen neu in Kontengruppe 1409 CHF 1‘202‘627.14

Liegenschaft Montana neu in Kontengruppe 108 CHF -1‘197‘185.67

Liegenschaften von FV ins VV (Details siehe Punkt 5.2.9) CHF 878‘816.00

Wesentliche Investitionen der letzten 5 Jahre vor Einführung von HRM2 oder solche, deren

Restnutzungsdauer wesentlich über die Übergangsphase von 12 Jahre hinausreicht, können

gesondert behandelt werden. Sie sind dies falls zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu

bewerten und gemäss der entsprechenden Anlagekategorie (Art. 23 FHVG) über die Restnut-

zungsdauer linear abzuschreiben.

Es werden folgende vorhandenen aktivierten Investitionen gesondert behandelt.

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2 Abschr.satz

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 pro Jahr

14031 Wasserversorgungsanlage 7'696'878 7'696'878 1'539'376

14041 VW Tal 570'104 570'104 114'021

14032 Leitungsnetz Kanalisation 7'249'644 7'249'644 1'449'929

14043 Kehrichtkonzept 717'030 717'030 143'406

Total 7'696'878 7'696'878 3'246'731

In den Spezialfinanzierungen Wasser / Abwasser und Kehricht wurden über Jahrzehnte Inves-

titionen aktiviert. Bei einer Erneuerung der Leitungen wurden jedoch die alten aktivierten Be-

träge nicht abgeschrieben, sondern weiterhin im Verwaltungsvermögen aufgeführt. Dies hatte

zur Folge, dass diese Positionen sehr hohe Bestände aufweisen. Gemäss Vorstandsbe-

schluss vom 15.03.2016 wurde beschlossen, dass diese Spezialfinanzierungen ausseror-

dentlich innert 5 Jahren linear abzuschreiben sind, erstmals bereits per 31.12.2015.

5.3.2 Immaterielle Anlagen (142)

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

1420 Software 0 0 0

1421 Lizenzen, Nutzungsrechte 0 0 0

1429 Übrige immaterielle Anlagen 5'403'420 3'062'052 -2'341'368

Total 5'403'420 3'062'052 -2'341'368

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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Begründung Veränderung

Strukturverbesserungsmassnahmen der Gemeinde Saas i.P. werden im HRM2 in der Konten-

gruppe 142 Immaterielle Anlagen bilanziert. Positionen, welch nach HRM1 als übrige aktivierte

Aufwendungen geführt wurden, werden nach HRM2 in den Sachanlagen des Verwaltungsver-

mögens geführt.

Strukturverbesserung Saas i.P. ehemals Sachgüter CHF 49‘149.00

Kehrichtkonzept neu in Kontengruppe 1404 CHF 717‘029.56

Schulraumschaffung neu in Kontengruppe 1407 CHF 470‘859.89

Wanderwege, Parkanlagen neu in Kontengruppe 1409 CHF 589‘833.79

Loipen und andere Einrichtungen neu in Kontengruppe 1409 CHF 612‘793.35

5.3.3 Darlehen (144)

Darlehen des Verwaltungsvermögens bzw. deren Veränderungen sind unabhängig vom Be-

trag in der Investitionsrechnung zu erfassen und zu bilanzieren (Art. 12 Abs. 2 FHVG). Darle-

hen werden nicht abgeschrieben, solange keine Wertminderung eintritt (Art. 22 Art. 6 FHVG).

5.3.4 Beteiligungen (145)

Beteiligungen des Verwaltungsvermögens bzw. deren Veränderungen sind unabhängig vom

Betrag in der Investitionsrechnung zu erfassen und zu bilanzieren (Art. 12 Abs. 2 FHVG). Be-

teiligungen werden nicht abgeschrieben, solange keine Wertminderung eintritt. Sie sind auf

ihre Werthaltigkeit hin zu überprüfen und im Beteiligungsspiegel aufzuführen (Art. 22 Art. 6

FHVG).

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

145 Beteiligungen an private Unternehmen 0 1'883'392 1'883'392

Total 0 1'883'392 1'883'392

Begründung Veränderung

Wie bereits unter 5.2.9 erwähnt, wurden die Aktien/Anteilsscheine der Gemeinde vom Finanz-

vermögen (HRM1) ins Verwaltungsvermögen (HRM2) transferiert. Die Beteiligungen werden

zu Anschaffungskosten bilanziert. Wertpapiere, welche keinen realen Wert mehr aufweisen,

wurden auf CHF 1.00 wertberichtigt.

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

21

5.3.5 Investitionsbeiträge (146)

Investitionsbeiträge sind geldwerte Leistungen, mit denen beim Empfänger der Beiträge dau-

erhafte Vermögenswerte mit Investitionscharakter begründet werden. Bei Investitionsbeiträ-

gen richtet sich die Nutzungsdauer nach der Art der Investition. Die Nutzungsdauer bzw. der

Abschreibungssatz ist so zu wählen, wie wenn es sich um eine eigene Investition handelt (Art.

22 Abs. 5 FHVG).

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

146 Investitionsbeitrag an priv. Unternehmen 2'417'040 2'417'040 0

Total 2'417'040 2'417'040 0

5.3.6 Überführungen vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen

Mit dem Übergang zum HRM2 ist die Zuteilung der Vermögenswerte zum Finanz- bzw. Ver-

waltungsvermögen zu überprüfen. Wird ein Vermögenswert für die Erfüllung einer öffentlichen

Aufgabe dauernd nicht mehr benötigt, überträgt ihn die Exekutive in abschliessender Kompe-

tenz ins Finanzvermögen (Art. 2 Abs. 3 FHG). Es wurden folgende Überführungen vom Ver-

waltungs- ins Finanzvermögen vorgenommen und neu bewertet.

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

700070 Liegenschaft Montana 1'197'186 1'258'250 61'064

Total 1'197'186 1'258'250 61'064

Begründung Veränderung

Die Liegenschaft liegt teils in der Kernzone (Wert CHF 350.00 pro m2), teilweise besteht eine

Baubeschränkung auf der Liegenschaft. Der Zeitwert der Immobilie liegt bei CHF 1‘167‘000.00

Gemäss HRM2 wird das Finanzvermögen per Marktwert berechnet. Die Liegenschaft besteht

aus 3‘595m2; gemessen mit CHF 350.00/m2 ergibt dies einen neuen Buchwert von

CHF 1‘258‘250.00.

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

22

5.4 Fremdkapital

Sämtliche Verpflichtungen sind laufend nach dem Sollprinzip zu erfassen (Art. 25 Abs. 2 FHG).

Das Fremdkapital wird zum Nominalwert bewertet (Art. 26 Abs. 4 FHG).

5.4.1 Laufende Verbindlichkeiten (200)

Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen oder anderen betrieblichen Aktivitäten, die

innerhalb eines Jahres fällig sind oder fällig werden können.

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

2000 Laufende Verbindlichkeiten 6'802'099 6'802'099 0

2001 Kontokorrente mit Dritten 460'492 476'133 15'641

2002 Steuern -49'148 25'316 74'465

2003 Erhaltene Anzahlungen von Dritten 0 0 0

2004 Transfer-Verbindlichkeiten 0 0 0

2005 Interne Kontokorrente 180'095 180'095 0

2006 Depotgelder und Kautionen 68'710 68'710 0

2009 Übrige laufende Verpflichtungen 0 0 0

Total 7'462'248 7'552'354 90'105

Begründung Veränderung

Die Abrechnungskonten mit der Steuerverwaltung werden je nach Saldo in den Passiven oder

Aktiven bilanziert. Bei der Umstellung ins HRM2 wurden diese Konten korrigiert d.h. das Ab-

rechnungskonto HOST ist neu in den Forderungen anstelle in den Verbindlichkeiten bilanziert.

KK Quellensteuern neu in Kontogruppe 101 CHF 15‘641.00

Abrechnungskonto HOST neu in Kontogruppe 101 CHF 74‘464.53

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

23

5.4.2 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (201)

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften bis 1 Jahr Laufzeit.

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

2010 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten 0 0 0

2011 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinwesen 0 0 0

2019 Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0

Total 0 0 0

5.4.3 Passive Rechnungsabgrenzungen (204)

Passive Rechnungsabgrenzungen werden bilanziert für vor dem Bilanzstichtag fakturierte o-

der bereits eingegangene Einnahmen oder Erträge, die der folgenden Rechnungsperiode gut-

zuschreiben sind sowie vor dem Bilanzstichtag bezogene Leistungen (Ausgaben oder Auf-

wände), die erst in der neuen Rechnungsperiode in Rechnung gestellt werden (Art. 15 FHVG).

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

2040 Passive RA Erfolgsrechnung 6'650'756 6'650'756 0

2041 Passive RA Investitionsrechnung 0 0 0

Total 6'650'756 6'650'756 0

5.4.4 Kurzfristige Rückstellungen (205)

Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn es sich um eine gegenwärtige Verpflichtung handelt,

deren Ursprung in einem Ereignis vor dem Bilanzstichtag liegt, der Mittelabfluss zur Erfüllung

der Verpflichtung wahrscheinlich ist, die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden

kann und der Betrag wesentlich ist (Art. 14 FHVG). Mittelabfluss in der folgenden Rechnungs-

periode erwartet oder wahrscheinlich.

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

2050 Kurzfristige Rückstellungen Personal 319'902 319'902 0

Kurzfristige Rückstellungen Forderungen 111'020 0 -111'020

Total 430'922 319'902 -111'020

Begründung Veränderung

Wertberichtigungen auf Forderungen wurden im HRM1 als Rückstellungen der Laufenden

Rechnung im Fremdkapital bilanziert. Diese werden im HRM2 direkt als Minus-Aktivkonto in

den Forderungen 101 aufgeführt (siehe Punkt 5.2.2.).

5.4.5 Langfristige Finanzverbindlichkeiten (206)

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften über 1 Jahr Laufzeit.

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

2060 Hypotheken 0 0 0

2061 Schuldscheine 0 0 0

2063 Anleihen 0 0 0

2064 Darlehen 7'604'000 7'604'000 0

2067 Leasingverträge 0 0 0

2069 Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0

Total 7'604'000 7'604'000 0

5.4.6 Langfristige Rückstellungen (208)

Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn es sich um eine gegenwärtige Verpflichtung handelt,

deren Ursprung in einem Ereignis vor dem Bilanzstichtag liegt, der Mittelabfluss zur Erfüllung

der Verpflichtung wahrscheinlich ist, die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden

kann und der Betrag wesentlich ist (Art. 14 FHVG). Mittelabfluss in einer späteren Rechnungs-

periode erwartet oder wahrscheinlich.

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

208 Rückstellungen für xxx 0 0 0

Total 0 0 0

5.4.7 Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds (209)

Spezialfinanzierungen werden geführt, wenn Mittel gesetzlich zur Erfüllung bestimmter öffent-

licher Aufgaben zweckgebunden sind (Art. 22 FHG). Sie müssen durch eine gesetzliche

Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierungen sind in solche im Fremdkapital und sol-

che im Eigenkapital zu unterscheiden (Art. 17 FHVG). Je nach Art der Zweckbindung der

Fonds (Legate und Stiftungen) werden sie wie die Spezialfinanzierungen im Fremd- oder Ei-

genkapital bilanziert. Es sind folgende Spezialfinanzierungen (SF) und Fonds im Fremdkapital

bilanziert.

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

2090 Verbindlichkeiten gegenüber SF 70'214'100 0 -70'214'100

2091 Verbindlichkeiten gegenüber Fonds 0 23'050'677 23'050'677

Total 70'214'100 23'050'677 -47'163'423

Begründung Veränderung

In der Vergangenheit wurden die Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen nach HRM1 im

Fremdkapital geführt.

Gemäss HRM2 werden Spezialfinanzierungen dem Eigenkapital zugordnet, wenn für sie die

Rechtsgrundlage von der Gemeinde geändert werden kann, oder die Rechtsgrundlage zwar

auf übergeordnetem Recht basiert, dieses aber der Gemeinde einen erheblichen Gestaltungs-

spielraum offen lässt.

Unter Fonds wird allgemein ein "Sondervermögen" verstanden, das aus dem allgemeinen Ver-

mögen des Gemeinwesens ausgeschieden ist und einem mehr oder weniger bestimmten

Zweck dient. Sind die Zweckbestimmungen präzis und einschränkend umschrieben, so sind

die Kapitalien als Fonds im Fremdkapital zu führen.

Ist die Zweckverwendung der Mittel hingegen offen formuliert und hat die Gemeinde entspre-

chend einen grösseren Handlungs- und Entscheidungsspielraum, wie sie die Gelder einset-

zen will, sind sie unter den Fonds im Eigenkapital

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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Folgende Positionen werden im HRM2 neu als Fonds und nicht mehr als Spezialfinanzierung

im Fremdkapital behandelt:

Ersatzabgaben für Schutzraumbauten CHF 698'452.91

Bodenerwerbsfonds CHF 5'000'000.00

Personalfürsorgefonds CHF 463'323.10

Fonds Projekte zur nachhaltigen Entwicklung CHF 16'011'513.10

Verpflichtungen für Raumplanerische Massnahmen CHF 75'000.00

Forstdepositen CHF 802'387.65

Folgende Spezialfinanzierungen und Vorfinanzierungen werden gemäss HRM2 nicht mehr

dem Fremdkapital sondern dem Eigenkapital zugeordnet:

Verpflichtungen Wasserversorgung CHF 11'298'094.85

Verpflichtungen Abwasserbeseitigung CHF 8'099'520.61

Verpflichtungen Abfallwirtschaft CHF 2'525'322.44

Ersatzbeiträge Parkplätze CHF 6'337'390.15

Tourismuswesen (Einlage aus Vereinsvermögen ehem. Tourismus Saas) CHF 23'236.65

Bodenerlöskonto CHF 14‘124‘858.70

Vorfinanzierung Schulraumschaffung CHF 500'000.00

Vorfinanzierung Sportzentrum und Eventhalle CHF 2'455'000.00

Vorfinanzierung Sanierung Turnhalle SH Platz CHF 500'000.00

Vorfinanzierung Wald-Erschliessung/Gotschna CHF 1'300'000.00

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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5.5 Eigenkapital

Das nach HRM2 buchhalterisch ausgewiesene Eigenkapital per 1. Januar 2016 beläuft sich

auf CHF 115‘051‘695.70. Gegenüber dem Stand 31. Dezember 2015 in der Höhe von CHF

56‘915‘504.47 nach HRM1 erfolgte durch das Restatement netto insgesamt eine Zunahme

von CHF 58‘136‘191.23. Ein allfälliger Bilanzfehlbetrag wird unter HRM2 ebenfalls im Eigen-

kapital geführt. Es ist kein Bilanzfehlbetrag vorhanden.

Diese hohe Zunahme lässt sich wie folgt erklären:

Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen (290) CHF 42‘408‘423.40

Vorfinanzierungen (293) CHF 4‘755‘000.00

Aufwertungsreserve aus der Umstellung HRM2 (295) CHF -571‘695.00

Neubewertungsreserve Finanzvermögen (296) CHF 11‘544‘462.83

5.5.1 Verpflichtungen, Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen (290)

Spezialfinanzierungen werden geführt, wenn Mittel gesetzlich zur Erfüllung bestimmter öffent-

licher Aufgaben zweckgebunden sind (Art. 22 FHG). Sie müssen durch eine gesetzliche

Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierungen sind in solche im Fremdkapital und sol-

che im Eigenkapital zu unterscheiden (Art. 17 FHVG). Es sind folgende Spezialfinanzierungen

im Eigenkapital bilanziert.

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

29001 Wasserwerk 0 11'298'095 11'298'095

29002 Abwasserbeseitigung 0 8'099'521 8'099'521

29003 Abfallbeseitigung 0 2'525'322 2'525'322

29004 Energieversorgung 0 0 0

29009 Ersatzbeiträge Parkplätze 0 6'337'390 6'337'390

29009 Tourismuswesen ehem. Tourismus Saas 0 23'237 23'237

29099 Bodenerlöskonto 0 14'124'859 14'124'859

Total 0 42'408'423 42'408'423

Begründung Veränderung

Gemäss HRM2 werden Spezialfinanzierungen dem Eigenkapital zugordnet, wenn für sie die

Rechtsgrundlage von der Gemeinde geändert werden kann, oder die Rechtsgrundlage zwar

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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auf übergeordnetem Recht basiert, dieses aber der Gemeinde einen erheblichen Gestaltungs-

spielraum offen lässt. Aufgrund dieser Vorgaben wurden obgenannte Spezialfinanzierungen

neu im Eigenkapital bilanziert (siehe auch Punkt 5.4.7.).

5.5.2 Fonds (291)

Unter Fonds wird allgemein ein "Sondervermögen" verstanden, das aus dem allgemeinen Ver-

mögen des Gemeinwesens ausgeschieden ist und einem mehr oder weniger bestimmten

Zweck dient.

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

2910 Fonds im Eigenkapital 0 0 0

2911 Legate und Stiftungen 0 0 0

Total 0 0 0

5.5.3 Vorfinanzierungen (293)

Vorfinanzierungen sind zweckgebundene Mittel für noch nicht beschlossene Investitionsvor-

haben. Damit die finanzielle Belastung von grossen Investitionsvorhaben auf mehrere Jahre

verteilt werden kann, können Vorfinanzierungen unter gewissen Voraussetzungen gebildet

werden (Art. 18 FHVG).

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.20xx per 01.01.20xx Veränderung

2930 Vorfinanzierung Schulraumschaffung 0 500'000 500'000

2930 Vorfinanzierung Sportzentrum & Eventhalle 0 2'455'000 2'455'000

2930 Vorfinanzierung Sanierung Turnhalle SH Platz 0 5'000'000 5'000'000

2930 Vorfinanzierung Wald-Erschliessung/Gotschna 0 1'300'000 1'300'000

Total 0 9'255'000 9'255'000

Begründung Veränderung

Vorfinanzierungen wurden nach HRM1 als Unterkonto der Spezialfinanzierungen im Fremd-

kapital geführt. Gemäss HRM2 werden Vorfinanzierungen dem Eigenkapital zugeordnet.

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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5.5.4 Aufwertungsreserve aus der Umstellung auf HRM2 (295)

Das beim Übergang vorhandene Verwaltungsvermögen ist nicht neu zu bewerten (Art. 53 Abs.

3 FHG, Art. 32 FHVG). Es ist linear während längstens 12 Jahren (8.33 % pro Jahr) abzu-

schreiben. Wesentliche Investitionen der letzten 5 Jahre vor Einführung von HRM2 oder sol-

che, deren Restnutzungsdauer wesentlich über die Übergangsphase von 12 Jahre hinaus-

reicht, können gesondert behandelt werden. Sie sind dies falls zu Anschaffungs- oder Herstel-

lungskosten zu bewerten und gemäss der entsprechenden Anlagekategorie (Art. 23 FHVG)

über die Restnutzungsdauer linear abzuschreiben. Ein allfälliger Neubewertungsgewinn des

Verwaltungsvermögens ist in der Eröffnungsbilanz dem Konto "Aufwertungsreserve aus der

Umstellung auf HRM2" zuzuweisen und der Saldo am Ende des ersten Rechnungsjahres auf

das Konto "Bilanzüberschuss/-fehlbetrag" umzubuchen. Ein allfälliger Neubewertungsgewinn

aus gebührenfinanziertem Verwaltungsvermögen, wie z. B. Wasserversorgung, Abwasserent-

sorgung ist am Ende des ersten Rechnungsjahres auf das entsprechende Verpflichtungskonto

im Eigenkapital umzubuchen. Aus Transparenzgründen sind die Konto "Aufwertungsreserve

aus der Umstellung auf HRM2" und "übriges Eigenkapital" bei Bedarf zu unterteilen. Beim

Übergang zum HRM2 ist auch eine Neubewertung der Rückstellungen und der Rechnungs-

abgrenzungsposten vorzunehmen (Art. 53 FHG).

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

2950 Aufwertungsreserve aus Umstellung HRM2 0 -571'695 -571'695

Total 0 -571'695 -571'695

Begründung Veränderung

Landwirtschaftsland CHF 1.00

Diverse Strassen & Trottoirs CHF 1.00

Alpen & Weiden CHF 1.00

Geschäftshaus Haus Christ CHF -567‘000.00

Ehem. Haus Hitz CHF -1.00

Aktien Rhätische Bahn CHF -1.00

Aktien Grischelectra AG CHF -199.00

PP Graubündner Kantonalbank CHF -1‘999.00

Anteilsschein Skilift Selfranga CHF -999.00

Schweizerische Reisekasse CHF -999.00

Stammeinlage Prättigau/Davos Forst GmbH CHF -500.00

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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5.5.5 Neubewertungsreserve Finanzvermögen (296)

Das Finanzvermögen ist beim Übergang zum HRM2 neu zu bewerten (Art. 31 FHVG). Die

Verbuchung der Neubewertung erfolgt erfolgsneutral über die Bilanz. Die Bewertungskorrek-

turen werden beim Übergang zum HRM2 über das entsprechende Anlagekonto und auf der

Passivseite über das Konto "Neubewertungsreserve Finanzvermögen" verbucht. Der Neube-

wertungsgewinn oder –verlust des Finanzvermögens wird in der Eröffnungsbilanz im Konto

"Neubewertungsreserve Finanzvermögen" ausgewiesen. Am Ende des ersten Rechnungsjah-

res wird der Saldo der "Neubewertungsreserve Finanzvermögen" auf das Konto "Bilanzüber-

schuss/-fehlbetrag" umgebucht und somit aufgelöst.

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

2960 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 0 11'544'463 11'544'463

Total 0 11'544'463 11'544'463

Begründung Veränderung

Konto Bezeichnung 31.12.2015 01.01.2016 Veränderung

10800.01 Grundstücke Finanzvermögen

700017 Bodenparzelle Nr. 1999 Doggiloch 1 960'000 959'999

700019 Bodenparzelle Nr. 413 Doggiloch 0 95'800 95'800

700021 Bodenparzelle Nr. 414 Sand 0 234'900 234'900

700022 Bodenparzelle Nr. 452 Kohlplatz 0 58'750 58'750

700023 Bodenparzelle Nr. 810 Ganda 0 309'500 309'500

700025 Bodenparzelle Nr. 860 Obere Ganda 0 138'700 138'700

700026 Bodenparzelle Nr. 860 Obere Ganda 0 45'200 45'200

700027 Bodenparzelle Nr. 896 Silvapinaweg 0 185'100 185'100

700028 Bodenparzelle Nr. 916 In den Erlen 0 420'600 420'600

700029 Bodenparzelle Nr. 924 Dörfji 0 175'500 175'500

700030 Bodenparzelle Nr. 1182 Chlüschi / Bündi 0 237'100 237'100

700034 Bodenparzelle Nr. 1183 Bündi / Ganda 0 1'154'700 1'154'700

700036 Bodenparzelle Nr. 1807 Leusücka 0 476'500 476'500

700038 Bodenparzelle Nr. 1866 Rufena 0 126'750 126'750

700039 Bodenparzelle Nr. 1873 Loch / Selfranga 0 180'083 180'083

700040 Bodenparzelle Nr. 2263 Monbieler Mälcheti 0 241'000 241'000

700045 Bodenparzelle Nr. 2841 Selfranga (Beriboden) 0 1 1

700046 Bodenparzelle Nr. 2847 Rufena 0 177'333 177'333

700047 Bodenparzelle Nr. 2869 Leusücka 0 35'250 35'250

700048 Bodenparzelle Nr. 3095 Walki / Auji 0 686'600 686'600

700050 Bodenparzelle Nr. 3095 Auji 0 37'500 37'500

700052 Bodenparzelle Nr. 3105 Walki 0 7'733 7'733

700053 Bodenparzelle Nr. 3109 Walki 0 241'500 241'500

700054 Bodenparzelle Nr. 3113 Capeira 0 250'000 250'000

700055 Bodenparzelle Nr. 3188 Walki (Badstrasse) 0 235'600 235'600

700056 Bodenparzelle Nr. 3191 Walki / Conzetten Au 0 14'450 14'450

700057 Bodenparzelle Nr. 3194 Gruoben 0 700'000 700'000

700058 Bodenparzelle Nr. 3214 Walki / Au 0 106'900 106'900

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HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

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Konto Bezeichnung 31.12.2015 01.01.2016 Veränderung

700059 Bodenparzelle Nr. 3214 Walki / Au 0 84'800 84'800

700061 Bodenparzelle Nr. 3431 Rütenä / Gaura (Löserweg) 0 164'050 164'050

700063 Bodenparzelle Nr. 3513 Pagrüeg 0 42'267 42'267

700064 Bodenparzelle Nr. 4513 Capeira 0 97'250 97'250

700065 Bodenparzelle Nr. 4516 Capeira 0 234'300 234'300

700066 Bodenparzelle Nr. 4742 Capeira 0 104'250 104'250

Bodenparzelle Nr. 3468, 3647, 3648 19'620 0 -19'620

Div. Bodenparzellen 6 0 -6

TOTAL 19'627 8'259'967 8'240'340

10801.01 Grundstücke Finanzvermögen mit Baurechten

700031 Bodenparzelle Nr. 1182 Chlüschi / Bündi (uBR, Läser) 0 100'667 100'667

700032 Bodenparzelle Nr. 1182 Chlüschi/Bündi (BR 2922, Jud) 0 255'417 255'417

700033 Bodenparzelle Nr. 1182 Chlüschi / Bündi (BR 4810) 1 63'592 63'591

700035 Bodenparzelle Nr. 1769 Beriboden (BR 4604,Golf) 0 1 1

700037 Bodenparzelle Nr. 1818 Schwendi (BR 4604, Golf) 0 1 1

700041 Bodenparzelle Nr. 2413 Aertja (BR 4604, Golf) 0 1 1

700042 Bodenparzelle Nr. 2421 Aertja (BR 4604, Golf) 0 1 1

700043 Bodenparzelle Nr. 2424 Chneubüel (BR 4604, Golf) 0 1 1

700044 Bodenparzelle Nr. 2841 Beriboden (BR 4604, Golf) 0 1 1

700049 Bodenparzelle Nr. 3095 Walki / Auji (BR 3653, Boner) 0 117'183 117'183

700060 Bodenparzelle Nr. 3214 Walki / Au (BR 4601, Weber) 0 253'950 253'950

700062 Bodenparzelle Nr. 3503 Pagrüeg (BR 4527, Villiger) 0 6'267 6'267

TOTAL 1 797'082 797'081

10840 Gebäude Finanzvermögen

700002 Ehem. Bürgerheim 47'158 500'000 452'842

700003 Ehem. Bürgerheim, Golf BR 4604, Golfplatzzone 0 1 1

700004 Ehem. Schlegel 100'001 990'000 889'999

700006 Ehem. Schellenberg 1'643'666 1'942'000 298'334

700007 Haus Chött 566'394 432'000 -134'394

700009 Wohnhaus Genelin 79'504 780'000 700'497

700010 Wasenhaus 1 154'000 153'999

700051 Bodenparzelle Nr. 3101 Walki (ehem. Gantlokal) 0 84'700 84'700

700070 Montana 1'197'186 1'258'250 61'064

TOTAL 3'633'909 6'140'951 2'507'042

TOTAL FINANZVERMÖGEN 3'653'537 15'198'000 11'544'463

Die Neubewertungen im Finanzvermögen führen zu einem Bewertungsgewinn von

CHF 11‘544‘463.00.

5.5.6 Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag (299)

Saldo aus den kumulierten Überschüssen und Defiziten der Erfolgsrechnung. Wird ein Fehl-

betrag ausgewiesen, verbleibt der Posten auf der Passivseite.

Page 32: Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) · 2017. 2. 10. · Buchwert HRM1 Buchwert HRM2 Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung 1010 Forderungen aus Lieferungen

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Bündner Gemeinden

32

Buchwert HRM1 Buchwert HRM2

Konto Bezeichnung per 31.12.2015 per 01.01.2016 Veränderung

2990 Jahresergebnis 0 0 0

2999 Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre 56'915'504 56'915'504 0

Total 56'915'504 56'915'504 0

6. Kommentar

Die neue Rechnungslegung und das Restatement der Bilanzpositionen führen nun zu einem

massiv höher ausgewiesenen Eigenkapital. Die Vermögenslage wird durch diese Bilanzan-

passungen jedoch in keiner Weise verändert. Auch hat sich die Liquiditätssituation nicht ver-

ändert. Die Gemeinde ist nicht reicher geworden. Die Erhöhung des Eigenkapitals ist mehr-

heitlich auf die Neubewertung des Finanzvermögens zurückzuführen. Das bisher tiefer ausge-

wiesene Vermögen war jedoch bereits unter HRM1 vorhanden.

Details aus der Neubewertung der Liegenschaften und Grundstücke der Gemeinde Klosters-

Serneus können dem beigefügten Verzeichnis der Grundstücke und Liegenschaften per 31.

Dezember 2015 entnommen werden.