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K+S Aktiengesellschaft Antrag auf Planfeststellung Hartsalzwerk Siegfried-Giesen Planfeststellungsunterlage zum Rahmenbetriebsplan Unterlage F Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Erstellung der Unterlage: ………………………………. Dr. S. Kuhn Fugro Consult GmbH Wolfener Straße 36 U 12681 Berlin Aufgestellt: Hildesheim, den 17.12.2014 Antragsteller / Vorhabensträger K+S Aktiengesellschaft Bertha-von-Suttner-Straße 7 34131 Kassel/Deutschland vertreten durch: K+S KALI GmbH Projektgruppe Siegfried-Giesen Kardinal-Bertram-Straße 1 31134 Hildesheim K+S Aktiengesellschaft

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K+S Aktiengesellschaft

Antrag auf Planfeststellung

Hartsalzwerk Siegfried-Giesen

Planfeststellungsunterlage zum

Rahmenbetriebsplan

Unterlage F – Umweltplanungen F-4 – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Erstellung der Unterlage:

……………………………….

Dr. S. Kuhn Fugro Consult GmbH Wolfener Straße 36 U 12681 Berlin

Aufgestellt: Hildesheim, den 17.12.2014

Antragsteller / Vorhabensträger

K+S Aktiengesellschaft Bertha-von-Suttner-Straße 7 34131 Kassel/Deutschland

vertreten durch:

K+S KALI GmbH

Projektgruppe Siegfried-Giesen

Kardinal-Bertram-Straße 1 31134 Hildesheim

K+S Aktiengesellschaft

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Hartsalzwerk Siegfried-Giesen

Planfeststellungsunterlage zum Rahmenbetriebsplan

Unterlage F - Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan

Antragsteller/ Vorhabensträger:

K+S Aktiengesellschaft

Bertha-von-Suttner-Straße 7 34131 Kassel/Deutschland

vertreten durch:

K+S KALI GmbH

Projektgruppe Siegfried-Giesen

Kardinal-Bertram-Straße 1 31134 Hildesheim

Erstellung der Unterlage:

Fugro Consult GmbH Wolfener Straße 36 U 12681 Berlin

Datum: Hildesheim, den 17.12.2014

K+S Aktiengesellschaft

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K+S Aktiengesellschaft, Projektgruppe SG

Hartsalzwerk Siegfried-Giesen Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Unterlage F – Umweltplanungen F-1 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite I

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ................................................................................... 1

1.1 Anlass ................................................................................................................................ 1

1.2 Methodisches Vorgehen .................................................................................................... 2

2 Charakterisierung des Vorhabensgebietes ........................... 3

2.1 Abgrenzung des vorgesehenen Untersuchungsraumes .................................................... 3

2.2 Naturräumliche Gliederung und potenziell natürliche Vegetation ....................................... 4

2.3 Geologie, Relief.................................................................................................................. 5

2.4 Fachliche und planerische Vorgaben und Ziele ................................................................. 5

2.4.1 Aussagen der Landschaftsplanung .................................................................................... 5

2.4.2 Maßgaben der landesplanerischen Feststellung .............................................................. 11

2.4.3 Vorhandene Nutzungen und Planungen anderer Vorhabensträger ................................. 12

3 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen

Wirkungen ................................................................................ 14

3.1 Beschreibung des Gesamtvorhabens .............................................................................. 14

3.1.1 Standort Siegfried Giesen ................................................................................................ 14

3.1.2 Standort Glückauf-Sarstedt .............................................................................................. 15

3.1.3 Standort Fürstenhall ......................................................................................................... 15

3.1.4 Standort Rössing-Barnten ................................................................................................ 15

3.1.5 Hafen Harsum .................................................................................................................. 15

3.1.6 Gleisanschlusstrasse einschließlich Übergabebahnhof ................................................... 16

3.1.7 110 kV - Stromtrasse ....................................................................................................... 16

3.1.8 20 kV - Ringleitung ........................................................................................................... 17

3.1.9 Rückstandshalde.............................................................................................................. 17

3.1.10 Grubenbetrieb .................................................................................................................. 17

3.2 Projektbezogene Wirkungen ............................................................................................ 18

3.2.1 Baubedingte Wirkungen ................................................................................................... 18

3.2.2 Anlagebedingte Wirkungen .............................................................................................. 21

3.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen ............................................................................................ 23

3.2.4 Nachbetriebsphase .......................................................................................................... 26

4 Beschreibung und Bewertung von Natur und Landschaft 27

4.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ........................................................................... 27

4.1.1 Bewertungsgrundlagen .................................................................................................... 27

4.1.2 Datengrundlagen.............................................................................................................. 28

4.1.3 Schutzgebiete, geschützte Gebietskategorien ................................................................. 28

4.1.3.1 Europäisches Schutzgebietsnetz Natura 2000 [FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete (SPA)] .............................................................................................................................. 28

4.1.3.2 Schutzgebiete und geschützte Biotope gem. BNatSchG i.V.m. NAGBNatSchG.............. 37

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K+S Aktiengesellschaft, Projektgruppe SG

Hartsalzwerk Siegfried-Giesen Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Unterlage F – Umweltplanungen F-1 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite II

4.1.3.3 Bereiche mit verbindlichen Festlegungen ........................................................................ 39

4.1.4 Bestandsdarstellung und Bewertung ................................................................................ 39

4.1.4.1 Schutzgut Tiere ................................................................................................................ 39

4.1.4.2 Schutzgut Biotope und Pflanzen ...................................................................................... 77

4.1.5 Vorbelastungen ................................................................................................................ 88

4.1.6 Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber vorhabensbedingten Wirkungen ................... 89

4.2 Boden ............................................................................................................................... 90

4.2.1 Bewertungsgrundlagen .................................................................................................... 90

4.2.2 Datengrundlagen.............................................................................................................. 91

4.2.3 Schutzgebiete, geschützte Gebietskategorien ................................................................. 91

4.2.4 Bereiche mit verbindlichen Festlegungen ........................................................................ 92

4.2.5 Bestandsdarstellung und Bewertung ................................................................................ 92

4.2.5.1 Übersicht der Böden im Untersuchungsgebiet ................................................................. 92

4.2.5.2 Bodenfunktionsbewertung ................................................................................................ 94

4.2.6 Vorbelastungen ................................................................................................................ 98

4.2.7 Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber vorhabensbedingten Wirkungen ................... 98

4.3 Wasser ............................................................................................................................. 99

4.3.1 Bewertungsgrundlagen .................................................................................................... 99

4.3.2 Datengrundlagen............................................................................................................ 100

4.3.3 Schutzgebiete, geschützte Gebietskategorien ............................................................... 100

4.3.4 Bereiche mit verbindlichen Festlegungen ...................................................................... 101

4.3.5 Bestandsdarstellung ....................................................................................................... 101

4.3.5.1 Grundwasser .................................................................................................................. 101

4.3.5.2 Oberflächenwasser – Fließgewässer ............................................................................. 109

4.3.5.3 Oberflächengewässer – Standgewässer ........................................................................ 121

4.3.6 Vorbelastungen .............................................................................................................. 122

4.3.6.1 Grundwasser .................................................................................................................. 122

4.3.6.2 Oberflächengewässer .................................................................................................... 122

4.3.7 Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber vorhabensbedingten Wirkungen ................. 123

4.3.7.1 Grundwasser .................................................................................................................. 123

4.3.7.2 Oberflächenwasser ........................................................................................................ 123

4.4 Luft und Klima ................................................................................................................ 124

4.4.1 Bewertungsgrundlagen .................................................................................................. 124

4.4.2 Datengrundlagen............................................................................................................ 124

4.4.3 Schutzgebiete, geschützte Gebietskategorien ............................................................... 125

4.4.4 Bereiche mit verbindlichen Festlegungen ...................................................................... 125

4.4.5 Bestandsdarstellung ....................................................................................................... 125

4.4.5.1 Luft ................................................................................................................................. 125

4.4.5.2 Schutzgut Klima ............................................................................................................. 127

4.4.6 Vorbelastungen .............................................................................................................. 128

4.4.7 Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber vorhabensbedingten Wirkungen ................. 128

4.4.7.1 Luft ................................................................................................................................. 128

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K+S Aktiengesellschaft, Projektgruppe SG

Hartsalzwerk Siegfried-Giesen Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Unterlage F – Umweltplanungen F-1 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite III

4.4.7.2 Klima .............................................................................................................................. 129

4.5 Landschaft ..................................................................................................................... 130

4.5.1 Bewertungsgrundlagen .................................................................................................. 130

4.5.2 Datengrundlagen............................................................................................................ 131

4.5.3 Landschaftsbildanalyse .................................................................................................. 131

4.5.3.1 Abgrenzung der visuellen Wirkzone des Vorhabens ...................................................... 131

4.5.3.2 Ästhetischer Eigenwert der Landschaft .......................................................................... 133

4.5.3.3 Visuelle Verletzlichkeit der Landschaft ........................................................................... 139

4.5.3.4 Schutzwürdigkeit ............................................................................................................ 139

4.5.3.5 Vorbelastungen .............................................................................................................. 142

4.5.3.6 Ästhetische Empfindlichkeit der Landschaft ................................................................... 142

4.6 Kultur- und sonstige Sachgüter ...................................................................................... 145

4.6.1 Bewertungsgrundlagen .................................................................................................. 145

4.6.2 Datengrundlagen............................................................................................................ 145

4.6.3 Schutzgebiete, geschützte Gebietskategorien ............................................................... 146

4.6.4 Bereiche mit verbindlichen Festlegungen ...................................................................... 146

4.6.5 Bestandsdarstellung ....................................................................................................... 146

4.6.5.1 Kulturgüter ..................................................................................................................... 146

4.6.5.2 Sachgüter ....................................................................................................................... 147

4.6.5.3 Flächen eingeschränkter Verfügbarkeit .......................................................................... 148

4.6.6 Vorbelastungen .............................................................................................................. 148

4.6.7 Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber vorhabensbedingten Wirkungen ................. 148

5 Konfliktanalyse ...................................................................... 149

5.1 Detaillierte Beschreibung der eingriffsrelevanten Wirkfaktoren ...................................... 162

5.1.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ......................................................................... 162

5.1.1.1 Biotopverlust durch baubedingte Flächeninanspruchnahme .......................................... 162

5.1.1.2 Biotopverlust durch anlagebedingte Flächeninanspruchnahme ..................................... 162

5.1.1.3 Lebensraumverlust durch baubedingte Flächeninanspruchnahme ................................ 162

5.1.1.4 Baubedingte Zerschneidung von faunistischen Funktionsräumen und damit verbundene Erhöhung der Kollisionsgefährdung ........................................................... 163

5.1.1.5 Wirkkomplex baubedingte optische und akustische Wirkfaktoren .................................. 163

5.1.1.6 Lebensraumverlust durch anlagebedingte Flächeninanspruchnahme ........................... 169

5.1.1.7 Anlagebedingte Zerschneidung von faunistischen Funktionsräumen und damit verbundene Erhöhung der Kollisionsgefährdung ........................................................... 169

5.1.1.8 Anlagebedingte Beeinträchtigung faunistischer Lebensräume und Arten durch optische Veränderungen /anlagebedingte Kulisseneffekte / Verschattung .................... 170

5.1.1.9 Betriebsbedingte Lärmemissionen ................................................................................. 171

5.1.1.10 Beeinträchtigung von faunistischen Arten durch betriebsbedingte optische Wirkfaktoren ................................................................................................................... 172

5.1.1.11 Betriebsbedingte Kollisionsgefahr durch Zerschneidungs- und Barrierewirkung ........... 174

5.1.2 Boden ............................................................................................................................. 175

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K+S Aktiengesellschaft, Projektgruppe SG

Hartsalzwerk Siegfried-Giesen Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Unterlage F – Umweltplanungen F-1 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite IV

5.1.2.1 Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme .................................................................... 175

5.1.3 Wasser ........................................................................................................................... 175

5.1.3.1 Anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme Grundwasser ............................................ 175

5.1.3.2 Veränderungen des Überschwemmungsgebietes der Innerste durch bergbaubedingte Senkungen ......................................................................................... 177

5.1.4 Luft und Klima ................................................................................................................ 178

5.1.5 Landschaft ..................................................................................................................... 178

5.1.5.1 Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme von landschaftsbildwirksamen Strukturen, erholungswirksamen Flächen sowie kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftselemente ..................................................................................................... 178

5.1.5.2 Optische Wirkungen der Baustelle ................................................................................. 179

5.1.5.3 Anlagebedingter Flächenverlust von landschaftsbildwirksamen Strukturen, erholungswirksamen Flächen sowie kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftselemente ..................................................................................................... 179

5.1.5.4 Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderung und Kulisseneffekte ............................................................................................................... 179

5.2 Standort Siegfried Giesen .............................................................................................. 183

5.2.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen .......................... 183

5.2.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ............................................ 183

5.2.2.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ......................................................................... 183

5.2.2.2 Boden ............................................................................................................................. 191

5.2.2.3 Wasser ........................................................................................................................... 192

5.2.2.4 Luft und Klima ................................................................................................................ 192

5.2.2.5 Landschaft ..................................................................................................................... 192

5.2.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG .............................................................................................................. 196

5.2.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG ............................................................. 196

5.2.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie ....................................................................... 196

5.2.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG) ......................................... 202

5.3 Standort Glückauf-Sarstedt ............................................................................................ 202

5.3.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen .......................... 202

5.3.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ............................................ 202

5.3.2.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ......................................................................... 202

5.3.2.2 Boden ............................................................................................................................. 205

5.3.2.3 Wasser ........................................................................................................................... 206

5.3.2.4 Luft und Klima ................................................................................................................ 206

5.3.2.5 Landschaft ..................................................................................................................... 207

5.3.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG .............................................................................................................. 209

5.3.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG ............................................................. 209

5.3.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie ....................................................................... 209

5.3.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG) ......................................... 210

5.4 Standort Fürstenhall ....................................................................................................... 210

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K+S Aktiengesellschaft, Projektgruppe SG

Hartsalzwerk Siegfried-Giesen Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Unterlage F – Umweltplanungen F-1 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite V

5.4.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen .......................... 210

5.4.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ............................................ 210

5.4.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG .............................................................................................................. 210

5.4.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG ............................................................. 211

5.4.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie ....................................................................... 211

5.4.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG) ......................................... 211

5.5 Standort Rössing-Barnten .............................................................................................. 211

5.5.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen .......................... 211

5.5.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ............................................ 211

5.5.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG .............................................................................................................. 212

5.5.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG ............................................................. 212

5.5.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie ....................................................................... 212

5.5.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG) ......................................... 212

5.6 Hafen Harsum ................................................................................................................ 212

5.6.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen .......................... 212

5.6.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ............................................ 213

5.6.2.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ......................................................................... 213

5.6.2.2 Boden ............................................................................................................................. 216

5.6.2.3 Wasser ........................................................................................................................... 217

5.6.2.4 Luft und Klima ................................................................................................................ 217

5.6.2.5 Landschaft ..................................................................................................................... 217

5.6.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG .............................................................................................................. 218

5.6.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG ............................................................. 219

5.6.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie ....................................................................... 219

5.6.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG) ......................................... 219

5.7 Gleisanschlusstrasse einschließlich Übergabebahnhof ................................................. 219

5.7.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen .......................... 219

5.7.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ............................................ 220

5.7.2.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ......................................................................... 220

5.7.2.2 Boden ............................................................................................................................. 228

5.7.2.3 Wasser ........................................................................................................................... 229

5.7.2.4 Luft und Klima ................................................................................................................ 229

5.7.2.5 Landschaft ..................................................................................................................... 229

5.7.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG .............................................................................................................. 232

5.7.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG ............................................................. 232

5.7.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie ....................................................................... 233

5.7.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG) ......................................... 233

5.8 110 kV - Stromtrasse ..................................................................................................... 233

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K+S Aktiengesellschaft, Projektgruppe SG

Hartsalzwerk Siegfried-Giesen Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Unterlage F – Umweltplanungen F-1 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite VI

5.8.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen .......................... 233

5.8.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ............................................ 234

5.8.2.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ......................................................................... 234

5.8.2.2 Boden ............................................................................................................................. 236

5.8.2.3 Wasser ........................................................................................................................... 237

5.8.2.4 Luft und Klima ................................................................................................................ 237

5.8.2.5 Landschaft ..................................................................................................................... 237

5.8.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG .............................................................................................................. 237

5.8.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG ............................................................. 238

5.8.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie ....................................................................... 238

5.8.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG) ......................................... 238

5.9 20 kV - Ringleitung ......................................................................................................... 238

5.9.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen .......................... 238

5.9.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ............................................ 239

5.9.2.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ......................................................................... 239

5.9.2.2 Boden ............................................................................................................................. 241

5.9.2.3 Wasser ........................................................................................................................... 241

5.9.2.4 Luft und Klima ................................................................................................................ 241

5.9.2.5 Landschaft ..................................................................................................................... 241

5.9.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG .............................................................................................................. 241

5.9.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG ............................................................. 241

5.9.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie ....................................................................... 241

5.9.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG) ......................................... 241

5.10 Rückstandsmanagement ............................................................................................... 242

5.10.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen .......................... 242

5.10.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ............................................ 243

5.10.2.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ......................................................................... 244

5.10.2.2 Boden ............................................................................................................................. 248

5.10.2.3 Wasser ........................................................................................................................... 249

5.10.2.4 Luft und Klima ................................................................................................................ 251

5.10.2.5 Landschaft ..................................................................................................................... 251

5.10.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG .............................................................................................................. 256

5.10.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG ............................................................. 257

5.10.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie ....................................................................... 257

5.10.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG) ......................................... 261

5.11 Wirkungen des untertägigen Bergbaus (standortübergreifend) ...................................... 262

5.11.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen .......................... 262

5.11.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ............................................ 263

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K+S Aktiengesellschaft, Projektgruppe SG

Hartsalzwerk Siegfried-Giesen Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Unterlage F – Umweltplanungen F-1 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite VII

5.11.2.1 Veränderungen des Überschwemmungsgebietes der Innerste durch bergbaubedingte Senkungen ......................................................................................... 263

5.12 Kumulative Wirkungen ................................................................................................... 263

5.13 Zusammenfassende Darstellung der Auswirkungen ...................................................... 264

5.14 Wirkungen der Nachbetriebsphase ................................................................................ 273

5.15 Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten ........................................................................ 274

5.16 Artenschutzrechtliche Belange ....................................................................................... 275

6 Landschaftspflegerische Maßnahmen ............................... 277

6.1 Methodik, Konzeption und Ziele der Maßnahmenplanung ............................................. 277

6.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung ................................................................ 279

6.3 Gestaltungsmaßnahmen ................................................................................................ 283

6.4 Kompensationsmaßnahmen .......................................................................................... 284

6.4.1 Bestimmung des Kompensationsbedarfs ....................................................................... 284

6.4.1.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ......................................................................... 285

6.4.1.2 Boden ............................................................................................................................. 295

6.4.1.3 Wasser ........................................................................................................................... 295

6.4.1.4 Luft und Klima ................................................................................................................ 296

6.4.1.5 Landschaft ..................................................................................................................... 296

6.4.1.6 Bedarf an Ersatzaufforstungsmaßnahmen nach Waldrecht ........................................... 297

6.4.2 Kompensation unvermeidbarer Beeinträchtigungen ...................................................... 303

6.4.2.1 Methodische Aussagen zur Anrechenbarkeit von Maßnahmen ..................................... 303

6.4.2.2 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ......................................................................... 306

6.4.2.3 Boden ............................................................................................................................. 322

6.4.2.4 Wasser ........................................................................................................................... 324

6.4.2.5 Luft und Klima ................................................................................................................ 324

6.4.2.6 Landschaft ..................................................................................................................... 325

6.4.3 Maßnahmenbeschreibungen ......................................................................................... 326

6.5 Zusammenfassende Maßnahmenübersicht ................................................................... 337

6.6 Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung ...................................................................... 339

7 Zusammenfassung ................................................................ 341

7.1 Ergebnisse der Bestandserfassung und –beurteilung .................................................... 341

7.2 Ergebnisse der Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung ............................................. 343

7.3 Ergebnisse der Landschaftspflegerischen Maßnahmenplanung .................................... 350

7.4 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz ............................................................................................. 352

7.4.1 Vergleichende Gegenüberstellung der Eingriffe und der Kompensationsmaßnahmen .. 352

7.4.2 Waldbilanz ..................................................................................................................... 370

7.4.3 Kompensation der Eingriffe in geschützte Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG .............................................................................................................. 370

7.5 Einhaltung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie ............................................... 371

7.6 Kultur- und Sachgüter .................................................................................................... 373

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7.7 Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung ............................................................. 374

7.8 Ergebnisse der FFH-Vorprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung................................ 375

7.8.1 FFH-Gebiet „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“ (DE 3825-301) . 376

7.8.2 FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ (DE 3624-331) ........................ 377

8 Quellenverzeichnis ................................................................ 379

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Baubedingte Wirkfaktoren und ihre Auswirkungen auf die Schutzgüter ................................ 19

Tab. 2: Anlagebedingte Wirkfaktoren und ihre Auswirkungen auf die Schutzgüter ........................... 21

Tab. 3: Betriebsbedingte Wirkfaktoren und ihre Auswirkungen auf die Schutzgüter ......................... 24

Tab. 4: Naturdenkmale im Untersuchungsraum ................................................................................ 38

Tab. 5: Wertgebende Fledermausarten des Untersuchungsgebietes ............................................... 42

Tab. 6: Wertgebende Brutvögel des Untersuchungsgebietes ........................................................... 46

Tab. 7 Bewertung der Gastvogellebensräume im Untersuchungsgebiet nach (Krüger, Ludwig, Südbeck, Blew, & Oltmanns, 2013) ....................................................................................... 54

Tab. 8: Wertgebende Amphibien des Untersuchungsgebietes ......................................................... 59

Tab. 9: Wertgebende Fischarten des Untersuchungsgebietes .......................................................... 63

Tab. 10: Wertgebende Libellenarten des Untersuchungsgebietes ...................................................... 65

Tab. 11: Wertgebende Heuschreckenarten des Untersuchungsgebietes ........................................... 67

Tab. 12: Wertgebende Tagfalterarten des Untersuchungsgebietes .................................................... 68

Tab. 13 Faunistische Lebensräume mit besonderer Bedeutung ........................................................ 72

Tab. 14: Auswertung der floristischen Bestandserfassungen (OVH & NABU, 2008) (Biodata, 2014) . 84

Tab. 15: Wertstufen zur Bewertung der Biotoptypen (Drachenfels O. , 2012), (Bierhals, Drachenfels, & Rasper, 2004) .................................................................................................................... 85

Tab. 16: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet ...................................... 85

Tab. 17: Bodenausstattung im Untersuchungsgebiet (nach BÜK 50) ................................................. 93

Tab. 18: Bewertung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit ..................................................................... 95

Tab. 19: Zusammenfassende Bodenbewertung .................................................................................. 96

Tab. 20: Ableitung und Bewertung der Speicher- und Reglerfunktion in Abhängigkeit von der Bodenart ............................................................................................................................... 96

Tab. 21: Bewertung der Speicher- und Reglerfunktion ....................................................................... 97

Tab. 22: Geschützte Gebiete im Untersuchungsgebiet– Schutzgut Wasser ..................................... 101

Tab. 23: Grundwasserkörper nach WRRL (MU, 2014)...................................................................... 103

Tab. 24: Ökologischer Zustand (NLWKN, 2012b) ............................................................................. 114

Tab. 25: Auswertung gewässerbiologischer Daten der Innerste (Ecoring, 2014) .............................. 116

Tab. 26: Chemischer Zustand (NLWKN, 2012b) ............................................................................... 120

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Tab. 27: Messergebnisse ausgewählter Niedersächsischer Messstationen sowie die entsprechenden Immissions(grenz)werte gemäß TA Luft ............................................................................. 126

Tab. 28: Klimatope des Untersuchungsgebietes (in Anlehnung an (Heimer + Herbstreit Umweltplanung, 2000)) ....................................................................................................... 127

Tab. 29: Immissions(grenz)werte zum Schutz der menschlichen Gesundheit nach TA Luft bzw. 39. BImschV ........................................................................................................................ 129

Tab. 30 Bewertungskriterien Landschaftsbild [in Anlehnung an JESSEL, B. (1998) und KÖHLER, B. & PREISS, A. (2000)] ............................................................................................................... 135

Tab. 31: Bewertung des ästhetischen Eigenwertes der Landschaftsbildeinheiten ............................ 136

Tab. 32: Visuelle Verletzlichkeit der Landschaftsbildeinheiten .......................................................... 139

Tab. 33: Schutzgebiete mit landschaftsbezogenen Schutzzielen ...................................................... 140

Tab. 34 Zusammenfassende Darstellung der in der UVS betrachteten Wirkfaktoren ...................... 150

Tab. 35 Fluchtdistanzen zur Beurteilung baubedingter optischer und akustischer Wirkungen auf die Avifauna .............................................................................................................................. 168

Tab. 36 Artspezifisch definierte kritische Schallpegel zur Beurteilung betriebsbedingter Lärmemissionen auf die Avifauna ....................................................................................... 172

Tab. 37 Baubedingte Biotopverluste am Standort Siegfried-Giesen ................................................ 184

Tab. 38 Anlagebedingte Biotopverluste am Standort Siegfried-Giesen ........................................... 185

Tab. 39 Anlagebedingte Bodeninanspruchnahme am Standort Siegfried-Giesen ........................... 191

Tab. 40 Baubedingte Biotopverluste am Standort Glückauf-Sarstedt .............................................. 203

Tab. 41 Anlagebedingte Biotopverluste am Standort Glückauf-Sarstedt.......................................... 204

Tab. 42 Anlagebedingte Bodeninanspruchnahme am Standort Glückauf-Sarstedt ......................... 206

Tab. 43 Baubedingte Biotopverluste am Standort Hafen Harsum .................................................... 214

Tab. 44 Anlagebedingte Biotopverluste am Standort Hafen Harsum ............................................... 215

Tab. 45 Anlagebedingte Bodeninanspruchnahme am Standort Hafen Harsum ............................... 217

Tab. 46 Baubedingte Biotopverluste entlang der Gleisanschlusstrasse ........................................... 221

Tab. 47 Anlagebedingte Biotopverluste entlang der Gleisanschlusstrasse ...................................... 223

Tab. 48 Anlagebedingte Bodeninanspruchnahme entlang der Gleisanschlusstrasse ...................... 229

Tab. 49 Baubedingte Biotopverluste entlang der 110 kV-Leitung .................................................... 235

Tab. 50 Anlagebedingte Biotopverluste entlang der 110 kV-Leitung ................................................ 236

Tab. 51 Baubedingte Biotopverluste entlang der 20 kV-Ringleitung ................................................ 239

Tab. 52 Anlagebedingte Biotopverluste entlang der 20 kV-Ringleitung ........................................... 240

Tab. 53 Anlagebedingte Biotopverluste im Bereich der Rückstandshalde ....................................... 244

Tab. 54 Anlagebedingte Bodeninanspruchnahme im Bereich der Rückstandshalde einschließlich Infrastruktur ......................................................................................................................... 249

Tab. 55 Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Beeinträchtigungen des Vorhabens Hartsalzwerk Siegfried-Giesen ............................................................................................ 265

Tab. 56: Ermittlung des Kompensationsbedarfes für die beeinträchtigten Tierarten ......................... 286

Tab. 57: Ermittlung des Kompensationsbedarfes für den Biotoptypenverlust (KB 1) ........................ 291

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Tab. 58: Ermittlung des Kompensationsbedarfes für den Verlust von Bäumen ................................ 294

Tab. 59: Vorhabensbedingt beanspruchte Waldbestände ................................................................ 298

Tab. 60: Ermittlung der Kompensationshöhe eines Waldbestandes gemäß Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG ........................................................................ 299

Tab. 61: Zusammenfassende Darstellung des Bedarfs an Ersatzaufforstungsmaßnahmen nach Waldrecht ............................................................................................................................ 303

Tab. 62: Kompensation der Beeinträchtigungen faunistischer Lebensräume durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unter Berücksichtigung von Vermeidung und Minimierung .................. 311

Tab. 63: Kompensation der Biotoptypenverluste [Konflikt KB 1 (SG, GS, HH, GA, 110 kV, 20 kV, RM)] durch Ausgleichs- und Ersatzmaßmaßnahmen .................................................................. 317

Tab. 64: Kompensation der Eingriffe in den Boden- und Wasserhaushalt [KBo 1 (SG, GS, HH, GA, RM)] durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ................................................................. 323

Tab. 65: Übersicht zu den geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ....................................... 326

Tab. 66: Zusammenfassende Übersicht zu den geplanten Maßnahmen ........................................... 337

Tab. 67: Übersicht zu den Vermeidungsmaßnahmen ........................................................................ 350

Tab. 68: Übersicht zu den Gestaltungsmaßnahmen .......................................................................... 351

Tab. 69: Übersicht zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ......................................................... 351

Tab. 70: Zusammenfassende Gegenüberstellung der vorhabensbedingten Eingriffe und der geplanten Maßnahmen ....................................................................................................... 353

Tab. 71 Gegenüberstellung des vorhabensbedingten Waldverlustes, der erforderlichen Kompensationshöhe sowie der vorgesehenen Maßnahmen .............................................. 370

Tab. 72 Nachweisführung der Kompensation des vorhabensbedingten Eingriffs in besonders geschützte Biotope .............................................................................................................. 371

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Lage des Untersuchungsraumes ............................................................................................ 4

Abb. 2: Bodenausstattung im Untersuchungsgebiet .......................................................................... 93

Abb. 3: Hydrogeologische Einheiten (LBEG, 2014) ......................................................................... 102

Abb. 4: Hydrostratigrafische Einheiten im Untersuchungsgebiet [nach (Reutter, 2011) angepasst] 104

Abb. 5: Schematischer Schnitt der hydrostratigrafischen Einheiten ................................................ 106

Abb. 6: Gewässerstrukturgüte (Stand 2000) des Einzugsgebietes der Innerste (NLWKN, 2014) ... 112

Abb. 7: Abgrenzung der visuellen Wirkzonen des Vorhabens ......................................................... 143

Abb. 8: Landschaftsästhetischer Eigenwert, visuelle Verletzlichkeit und Schutzwürdigkeit ............. 144

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Kartenverzeichnis

F-4.1 Bestandsübersichtsplan M 1 : 25.000

F-4.2 Bestands- und Konfliktplan

Blatt 1 bis 3 M 1 : 5.000

F-4.3 Maßnahmenübersichtsplan M1 : 25.000

F-4.4 Landschaftspflegerische Maßnahmenpläne

Blatt SG-1 und SG-2 (Siegfried-Giesen) M 1 : 1.000

Blatt GS-1 (Glückauf-Sarstedt) M 1 : 1.000

Blatt RM-1 (Rückstandsmanagement) RM-1 A – Betriebsphase (Betriebsjahr 6) M 1 : 2.500 RM-1 B – Nachbetriebsphase M 1 : 2.500

Blatt HH-1 (Hafen Harsum) M 1 : 1.000

Blatt GA-1 bis GA-9 (Gleisanschlusstrasse) M 1 : 1.000

Blatt 110kV-1 bis 110kV-7 (110 kV-Leitung) M 1 : 1.000

Blatt 20kV-1 bis 20kV-19 (20 kV-Ringleitung) M 1 : 500

Blatt VF-1 bis VF-10 (Vorhabensferne Maßnahmen) M 1 : 1.000 M 1 : 1.500 M 1 : 2.000 M 1 : 2.500

Anhangsverzeichnis

Anhang 1 Maßnahmenverzeichnis

Anhang 2 Baumerfassung

Anhang 3 Punktuelle Altlastenstandorte und Altablagerungen im Untersuchungraum

Anhang 4 Bodendenkmale im Untersuchungraum

Anhang 5 Liste der Baudenkmale gemäß § 3 NDSchG

Anhang 6 3D-Landschaftssimulation

Anhang 7 Darstellung der vorhabensbedingten Waldumwandlung

Anhang 8 Gutachterliche Stellungnahme „Bodenfunktionsbewertung Neuhalde Siegfried-Giesen“

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1 Einleitung

1.1 Anlass

Die K+S Aktiengesellschaft plant zur Sicherung ihrer Rohstoffbasis die Reaktivierung der Kalisalzge-winnung und -verarbeitung des seit 1987 ruhenden Bergwerkes Siegfried-Giesen. Der Zweck des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen (SG) ist die Herstellung natürlicher Mineraldünger durch bergmänni-schen Abbau und anschließende Aufbereitung von Kalirohsalz, überwiegend Hartsalz. Die aus dem Hartsalz gewonnenen Wertstoffe Kaliumchlorid und Kieserit sollen in unterschiedlichen Formulierun-gen, in granulat- oder feinkörniger Form, als Mehrnährstoff- oder Einzeldünger (vor allem Korn-Kali® und ESTA®-Kieserit) in bestehende Märkte abgegeben werden.

Für die Reaktivierung soll zum einen die Infrastruktur des bereits erschlossenen, jedoch aktuell nur im Verwahrungsbetrieb fahrenden Bergwerksbetriebs ertüchtigt und zum anderen eine neue Fabrikanla-ge mit zugehöriger Infrastruktur errichtet werden.

Die geplanten Vorhabenbestandteile sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Die Re-gelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), konkretisiert durch die landesrechtlichen Be-sonderheiten und Abweichungen der §§ 5 - 7 und § 1 Satz 2 des Niedersächsischen Ausführungsge-setz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG), bilden die Grundlage für die Anwendung der Eingriffsregelung. Ihr grundsätzliches Ziel besteht darin, eine Verschlechterung des aktuellen Zustan-des von Natur und Landschaft zu verhindern und eine dauerhafte Sicherung zu erreichen.

Der Eingriffsregelung liegt das Verursacherprinzip zugrunde. Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet den Vorhabenträger:

– vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen,

– zu prüfen, ob Eingriffe an einer anderen Stelle mit geringeren Beeinträchtigungen durchge-führt werden können,

– und wenn ein damit verbundener Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht, unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen in einer angemessenen Frist auszuglei-chen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen),

– ist eine Kompensation erheblicher Eingriffe nicht möglich oder nicht zumutbar, hat der Verur-sacher Ersatz in Geld zu leisten

Mit dem vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan werden die durch das Vorhaben auftreten-den baubedingten, anlagenbedingten und betriebsbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft ermit-telt, beschrieben und bewertet und damit die erforderlichen Angaben zur Beurteilung des Eingriffes gemacht, um die Rechtsfolgen gemäß § 14 ff. BNatSchG im Verfahren bestimmen zu können.

Die Landschaftspflegerische Begleitplanung dient des Weiteren dazu, die erforderlichen Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, die Ausgleichs- und ggf. Ersatzmaßnahmen sowie die sonstigen landschaftspflegerischen Maßnahmen mit gestalterischen und bautechnischen Funktionen zu erarbeiten, zu begründen und darzustellen.

Ergänzend zu den aus der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung resultierenden Prüf- und Arbeits-schritten sind zulassungsrelevante Anforderungen aus dem NATURA 2000-Gebietsschutz (Prüfung der FFH-Verträglichkeit gem. § 34 BNatSchG) sowie dem Artenschutz (Prüfung der Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG) in die landschaftspflegerische Begleitplanung zu integrieren.

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1.2 Methodisches Vorgehen

Die folgende grafische Darstellung gibt einen Überblick über die methodische Vorgehensweise im vor-liegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Hartsalzwerk Siegfried-Giesen. (vgl. (NLT, 2011)). Nähere Angaben zu den einzelnen methodischen Schritten sind den entsprechenden Kapitelnd des Landschaftspflegerischen Begleitplans zu entnehmen.

Abgrenzung des Untersu-chungsraumes

Ermitteln der vom Vorhaben direkt und indirekt beanspruchten Grundfläche einschließlich geeigneter Flächen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Beschreibung der Projektwir-kungen

Darstellung der voraussichtlich zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen der Maßnahme

Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft des UR

(Bestandsanalyse)

Ermitteln, Darstellen und Bewerten von Naturhaushalt (Boden, Wasser, Klima, Luft, Biotope, Arten) und Landschaftsbild hinsicht-lich ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit gegenüber zu erwartenden Wirkungen

Konfliktanalyse

Ermitteln und Darstellen der erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds unter Berücksichtigung der Entwurfsoptimierung sowie technischer Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung

Vermeidung von Beeinträchti-gungen

Erarbeiten von Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen; Optimierung der Planung und der Bauausfüh-rung

Ermittlung der Ausgleichbar-keit erheblicher Beeinträchti-

gungen

Ermitteln von unvermeidbaren bzw. nicht weiter minimierbaren erheblichen Beeinträchtigungen und von Möglichkeiten des Aus-gleiches

Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Darstellen von Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz von erhebli-chen Beeinträchtigungen unter Beachtung des Ableitungszusam-menhanges von Eingriffsfolgen und Eingriffsfolgenbewältigung

Festlegung von Ersatz-zahlungen für nicht kompen-

sierbare erhebliche Beein-trächtigungen

Darstellen von nicht durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensierbaren Beeinträchtigungen

Festlegung des Höhe der Ersatzzahlung entsprechend der Dauer und Schwere des Eingriffs

Eingriffs-Ausgleich-Bilanz

Gegenüberstellen der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Bauvorhabens und der Maßnahmen, die zur Kompensation vorge-sehen sind.

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2 Charakterisierung des Vorhabensgebietes

2.1 Abgrenzung des vorgesehenen Untersuchungsraumes

Das Vorhabensgebiet befindet sich im Süden Niedersachsens südlich von Hannover im Norden des Landkreises Hildesheim.

Die administrative Zuordnung der Siedlungsgebiete innerhalb des Vorhabensgebietes stellt sich wie folgt dar:

Gemeinde/ Stadt Ortslage

Stadt Sarstedt Sarstedt, Giften

Gemeinde Giesen Giesen, Ahrbergen, Groß Förste

Gemeinde Harsum Klein Förste, Harsum

Die grafische Darstellung der administrativen Grenzen erfolgt in der Unterlage F-4.1 - Bestandsüber-sichtsplan.

Für die Abgrenzung des Untersuchungsraumes (vgl. Abb. 1) wurden die Lage der Vorhabensbestand-teile im Raum sowie die voraussichtlich zu erwartende Reichweite der Auswirkungen auf die Schutz-güter einbezogen. Darüber hinaus wurde die zu betrachtende Fläche so gewählt, dass ein regionaler Überblick über das Umfeld des Vorhabens entsteht und auch Flächen für die erforderlichen natur-schutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen abgedeckt werden.

Der Untersuchungsraum für den LBP hat eine Fläche von etwa 25 km² und umfasst Teile der Ortsla-gen Ahrbergen, Giesen, Groß- und Klein Förste, Giften, Sarstedt und Harsum.

Einzelne Schutzgüter werden über die Grenzen des Untersuchungsgebietes LBP hinaus betrachtet. Diese Vorgehensweise wurde dann gewählt, wenn Wirkpfade über die Untersuchungsgebietsgrenzen hinaus zu erwarten sind.

So wurde der Untersuchungsraumes zur Beurteilung der Auswirkungen auf das Vorkommen von Gastvogelarten an die Lage der Gastvogellebensräume regionaler, landesweiter und nationaler Be-deutung angepasst.

Für das Schutzgut Grundwasser wird das Untersuchungsgebiet der Umweltverträglichkeitsstudie her-angezogen, da die Grundwasserströmung aufgrund der geologischen und geomorphologischen Ver-hältnisse dem Oberflächenrelief folgend auf die Vorfluter Innerste und Leine ausgerichtet ist. Über das Untersuchungsgebiet der UVS hinaus wird die Mündung der Innerste in die Leine in die Betrachtun-gen mit einbezogen.

Bei der Betrachtung des Schutzgutes Oberflächenwasser sind die potenziellen Auswirkungen vorha-bensbedingter Einträge salzhaltiger Wässer in die Innerste und damit in die Leine darzustellen und zu bewerten. Potenzielle Auswirkungen dieser Einträge können für den Verlauf der Fließgewässer ein-schließlich deren Überschwemmungsgebiete nicht ausgeschlossen werden. Die potenziellen Auswir-kungen salzhaltiger Wässer innerhalb des Leinelaufes und daran anschließender Überschwem-mungsbereiche werden in ihrer maximalen Reichweite verbal beschrieben und bewertet.

Der Untersuchungsradius des Schutzgutes Landschaft orientiert sich an der visuellen Wirksamkeit der Rückstandshalde sowie der Standorte Siegfried-Giesen und Glückauf-Sarstedt. Die Abgrenzung der visuellen Wirkzone des Vorhabens ist in Kapitel 4.5.3.1 ausführlich beschrieben.

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Legende: 1 Standort Siegfried-Giesen 2 Standort Glückauf-Sarstedt 3 Standort Rössing-Barnten 4 Standort Fürstenhall 5 Rückstandshalde 6 110 kV – Leitung (Erdkabel) 7 20 kV - Ringleitung 8 Grubenanschlussbahn einschließlich Übergabebahnhof 9 Hafen Harsum

Abb. 1: Lage des Untersuchungsraumes

2.2 Naturräumliche Gliederung und potenziell natürliche Vegetation

Der überwiegende Teil des Planungsgebietes ist entsprechend den Naturräumlichen Regionen in Niedersachsen der Naturräumlichen Region der Börden (Region 7) und hier der Unterregion „Börden, Westteil“ (Region 7.1) zugeordnet. Fruchtbare Lössböden mit ausgedehnter landwirtschaftlicher Nut-zung sind charakteristisch für diesen Raum. Kleinflächig sind auch staunasse Standorte vorhanden. Höhere Erhebungen sind teilweise mit naturnahen Laubwäldern bestanden.

Die Börden weisen insgesamt einen Übergangscharakter zwischen Tief- und Bergland auf. Dies wird im Süden des Untersuchungsraumes deutlich. Im Bereich der Giesener Berge und der südlich daran anschließenden Bereiche des Naturschutzgebietes „Lange Dreisch und Osterberg“ schiebt sich ein Ausläufer der naturräumlichen Region „Weser und Weser-Leinebergland“ (Region 8) und hier der Unterregion „Weser-Leinebergland“ (Region 8.2) in die lössdominierten Flächen der Börden. Für das „Weser-Leinebergland“ typisch ist ein vielfältiger Wechsel von lössbedeckten, ackerbaulich genutzten Becken und von oft steil aufragenden, meist aus Kalk- oder Sandstein aufgebauten, waldreichen Bergzügen. (Drachenfels O. , 2010)

In Niedersachsen bildeten Wälder die vorherrschende Vegetation. Ausnahme waren die vormals sehr großen baumfreien Hochmoore des Tieflands, die Wasserflächen sowie wenige Sonderstandorte wie Felsfluren und Küstendünen. Auch die potenziell natürliche Vegetation Niedersachsens würde nahezu ausschließlich von natürlichen Waldgesellschaften gebildet. (Weber & Preising, 2003)

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 5

In den Niederungen von Innerste und Leine wären Eichen-Hainbuchen- und Eichen-Ulmen-Auwaldkomplexe zu erwarten, außerhalb des Überflutungsbereiches dieser Fließgewässer Waldmeis-ter-Buchenwald. Der überwiegende Bereich der Giesener Berge und ihrer nordwestlichen Ausläufer wäre durch Hainsimsen-Buchenwald des Hügel- und Berglandes bestockt. Im Gebiet des Osterberges und nordöstlichen Teilbereichen der Giesener Berge bildet Waldhaargersten-Buchenwald des Hügel- und Berglandes die natürliche Waldgesellschaft. Die Niederung des Bruchgrabens, das Tal des Un-sinnbaches, die Niederung nördlich des Hollenmeerholzes, schmale Korridore südlich von Klein Förs-te sowie der Niederungsbereich des Rössingbaches würden von einem Bach-Erlen-Eschenwald-Komplex des Hügel- und Berglandes dominiert. Die großen, durch landwirtschaftliche Nutzung domi-nierten Offenlandbereiche des Untersuchungsraumes wären durch einen Waldmeister-Buchenwald des Hügel- und Berglandes, welcher sich im Übergang zum Flattergras-Buchenwald befindet, be-stockt. (Kaiser & Zacharias, 2003)

2.3 Geologie, Relief

Das Gebiet der Hildesheimer und Kalenberger Lössbörde sowie die ebeneren Bereiche des Innerste Berglandes sind durch Lössablagerungen des jüngeren Diluviums gekennzeichnet. Hier treten insbe-sondere oberflächlich entkalkter und verlehmter Löss sowie Löss über Kiesen und Sanden auf. Ver-einzelt ist Löss über Geschiebelehm oder Geschiebemergel anzutreffen.

Alluviale Schlickaufschüttungen prägen die Aueniederung der Innerste. Im Hochwasserfall erfolgt in den Überschwemmungsbereichen auch heute noch eine fortschreitende Schichtenbildung. Deck-schicht im Bereich der Innersteniederung sind humose Tone bis tonige Feinsande.

Die Aufwerfung der Giesener Berge besteht aus leicht zusammengepressten Buntsandsteinrücken. An der Oberfläche spielen hier vornehmlich Muschelkalkflanken eine Rolle. Neben faserigem Kalk, mürbem Mergel und Zellendolomit treten hier harte, kristalline Kalkbänke und Kalkplatten mit Lehmla-gen an die Bodenoberfläche. (Heimer + Herbstreit Umweltplanung, 2000)

Das Relief der Hildesheimer Börde stellt sich als leicht gewellte Landschaft mit Geländehöhen zwi-schen 60 und 160 m NN dar. Die Fließgewässer verlaufen in leicht hügeligen Niederungen. In der Region finden sich nur wenige höhere Erhebungen. Eine hohe Reliefvielfalt bietet das Innerste Berg-land mit dem bewaldeten Höhenzug der Giesener Berge. Die bis zu 162,6 m hohen Giesener Berge fallen nach Osten zur Innerste in Richtung Westen allmählich zur Leine hin ab.

2.4 Fachliche und planerische Vorgaben und Ziele

2.4.1 Aussagen der Landschaftsplanung

Die in den vorliegenden rechtskräftig verabschiedeten raumordnerischen Planungen des Landes Nie-dersachsen sowie des Landkreises Hildesheim als Träger der Regionalplanung formulierten Ziele und Grundsätze stellen verbindliche Vorgaben für das geplante Vorhaben dar. Die für den Planungsraum vorliegenden übergeordneten, umweltbezogenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind zu benennen und im Rahmen der Bestandsbeschreibung sowie der Auswirkungsanalyse ebenso zu be-rücksichtigen und zu beachten wie bei der Festlegung von Kompensationsmaßnahmen. Umweltbezo-gene Festlegungen, welche einzelne Flächen betreffen, werden innerhalb der einzelnen Schutzgutka-pitel benannt.

Aussagen zu umweltbezogenen Zielen der Raum- und Landesplanung wurden folgenden Grundlagen entnommen:

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– Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08.05.2008 einschließlich Anlagen

– Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Nie-dersachsen (LROP) vom 24. September 2012

– Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Hildesheim (2001)

– 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (2006)

– Landschaftsrahmenplan Landkreis Hildesheim (1993)

Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen trifft verbindliche Aussagen zu raumbedeutsa-men Nutzungen wie Siedlung, Verkehr oder Rohstoffgewinnung sowie deren Entwicklungen. Dies erfolgt mit dem Ziel, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Interessen an den Raum mitei-nander abzustimmen.

Das Landes-Raumordnungsprogramm legt Ziele und Grundsätze der Raumordnung sowie inhaltliche Regelungen zu deren Umsetzung in den Regionalen Raumordnungsprogrammen fest.

Wesentliche umweltrelevante Ziele und Grundsätze der Raumordnung lassen sich wie folgt zusam-menfassen:

Freiräume sind zu einem landesweiten Freiraumverbund weiterzuentwickeln. Die Funktionsvielfalt

des landesweiten Freiraumverbundes ist zu sichern und zu entwickeln. In den Regionalen Raum-

ordnungsprogrammen sollen klimaökologisch bedeutsame Freiflächen gesichert und entwickelt

werden.

Inanspruchnahme von Freiräumen für die Siedlungsentwicklung, den Ausbau von Verkehrswe-

gen und sonstigen Infrastruktureinrichtungen ist zu minimieren.

Böden als Lebensgrundlage und Lebensraum sind sparsam zu beanspruchen

Für den Naturhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt und das Landschaftsbild wertvolle Gebiete,

Landschaftsbestandteile und Lebensräume sind zu erhalten und zu entwickeln.

Zur nachhaltigen Sicherung heimischer Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen ein-

schließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften sowie zur Bewahrung, Wiederherstel-

lung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen ist ein landesweiter Bi-

otopverbund aufzubauen.

In Gebieten mit nicht naturbedingter Biotop- und Artenarmut ist die Vielfalt der Biotope und Arten

zu erhöhen.

Sicherung und Entwicklung extensiv entstandener oder nicht genutzter Flächen durch land- und

forstwirtschaftliche Nutzung.

Natura 2000-Gebiete sind entsprechend der jeweiligen Erhaltungsziele zu sichern.

Bewirtschaftungsformen, durch die die Landwirtschaft eine besondere Funktion für den Natur-

haushalt, die Landschaftspflege, die Erholung und die Gestaltung und Erhaltung der ländlichen

Räume hat, sollen erhalten und weiterentwickelt werden.

U.a. aufgrund seiner Bedeutung für die Umwelt sowie für die Erholung soll Wald erhalten und

vermehrt werden. Dazu soll in waldarmen Teilräumen der Waldanteil erhöht werden. Wald soll

nicht zerschnitten werden. Waldränder sollen von störenden Nutzungen freigehalten werden.

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Die ökologischen Funktionen des Naturhaushalts und das Landschaftsbild sollen durch die Nut-

zung von Natur und Landschaft für Erholung und Tourismus nicht beeinträchtigt werden. In Ge-

bieten geringer landschaftlicher Strukturvielfalt sollen landschaftspflegerische Maßnahmen dazu

beitragen, dass die Voraussetzungen für eine Erholungsnutzung verbessert werden.

Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung des Zustandes der Ge-

wässer vermieden und Verbesserungen erreicht werden. Einträge von Nähr- und Schadstoffen in

Gewässer, insbesondere diffuse Einträge in das Grundwasser, sind zu verringern, bei oberirdi-

schen Gewässern sind biologische Durchgängigkeit und Gewässerstruktur zu verbessern. Bei

Festlegungen über den Ort einer Abwassereinleitung ist zu beachten, dass Belastungen, die den

Zustand der Gewässer beeinträchtigen, vermieden und, wenn dies nicht möglich ist, verringert

werden. Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass keine nachteiligen Veränderungen des

mengenmäßigen Zustandes und der hieraus gespeisten oberirdischen Gewässer und grundwas-

serabhängigen Landökosysteme entstehen.

Landschaftsrahmenplan Landkreis Hildesheim

Der Landschaftsrahmenplan stellt gem. § 10 BNatSchG i.V.m. § 3 NAGBNatSchG die „überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ für den Landkreis Hildesheim dar. Planaussagen basieren auf einer zielorientierten Erfassung und Bewertung der Schutzgüter. In einem Zielkonzept erfolgt die integrierte und räumlich konkrete Darstel-lung der angestrebten Entwicklung des Plangebiets. In einem Maßnahmen- und Entwicklungsplan werden die Bereiche des Plangebietes dargestellt, welche zu sichern, zu verbessern und zu entwi-ckeln sind (bspw. Gebiete, welche die Voraussetzung zur Ausweisung von Schutzgebieten erfüllen; Entwicklungsschwerpunkträume hinsichtlich Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen).

Die raumordnerisch relevanten Ziele des Landschaftsrahmenplanes erreichen ihre Wirksamkeit ge-genüber raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen durch die mit anderen Belangen abgestimm-te Übernahme in das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Hildesheim (vgl. RROP Landkreis Hildesheim). Raumordnerisch relevante Darstellungen des Landschaftsrahmenplanes wur-den in die Gebietskategorien der Raumordnung (Vorrang-, Vorsorgegebiete etc.) übertragen und sind damit Inhalt des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Hildesheim.

Die relevanten Ziele des Landschaftsrahmenplanes werden somit ebenfalls im folgenden Abschnitt dargestellt.

Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Hildesheim

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) ist gemäß Niedersächsischem Raumordnungsge-setz durch den Landkreis Hildesheim als Träger der Regionalplanung aufzustellen. Dieses stellt die Grundsätze und Ziele der räumlichen und strukturellen Entwicklung des Planungsraumes dar. Im RROP sind die Ziele der Raumordnung festgelegt, die durch das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen den RROPs vorbehalten sind. Diese sind, soweit es erforderlich ist und das Landes-Raumordnungsprogramm dies nicht ausschließt, näher festzulegen. Es können weitere Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt werden, wenn diese mit den Grundsätzen der Raumordnung sowie den Zielen und Grundsätzen des Landes-Raumordnungsprogrammes im Einklang stehen.

Die zusammenfassende Darstellung der wesentlichen raumordnerisch relevanten Umweltziele orien-tiert sich an der Struktur des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Hildesheim. Im Fol-genden werden wesentliche Umweltziele des Regionalen Raumordnungsprogramms benannt.

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Folgende Gebiete oder Standorte sind im Untersuchungsraum als Vorrang- bzw. Vorsorgegebiete (einschließlich zeichnerischer Darstellung) festgelegt:

Vorranggebiete (Gebiete, die auf Grund raumstruktureller Erfordernisse eine Aufgabe vorrangig vor anderen Aufgaben zu erfüllen haben):

– Vorranggebiet „Freiraumfunktionen“: Innersteaue südlich Sarstedt, Innersteaue zwischen Ahr-bergen und Hildesheim; Naturschutzgebiete einschließlich Pufferzone

– Vorranggebiet Natur und Landschaft: Gebiet des NSG „Entenfang“, Ahrberger Holz / Groß Förster Holz, Lauf der Innerste

– Vorranggebiet Erholung mit starker Inanspruchnahme durch die Bevölkerung: Gebiet der Gif-tener Teiche

– Vorranggebiet Rohstoffgewinnung – Kies: Bereiche in der Innersteaue südlich Sarstedt, west-lich Ahrbergen sowie südlich des NSG „Ahrberger Holz / Groß Förster Holz“

– Vorranggebiet Rohstoffgewinnung – Kiessand: Fläche zwischen Ahrbergen und der B 6, Be-reich zwischen Bruchgraben, A 7, Klein Förste und B 6

– Vorranggebiet Trinkwassergewinnung: westlicher Bereich der Giesener Berge

Vorsorgegebiete (Gebiete, die auf Grund ihrer jeweiligen Eignung für die räumliche und strukturelle Entwicklung von besonderer Bedeutung sind):

– Vorsorgegebiet „Natur und Landschaft“: Ahrberger Holz / Groß Förster Holz, Hollenmeerholz westlich Harsum

– Vorsorgegebiet Forstwirtschaft: alle Waldgebiete im Planungsraum

– Vorsorgegebiet Landwirtschaft aufgrund des hohen natürlichen standortgebundenen Er-tragspotenzials: überwiegender Teil landwirtschaftlich genutzter Gebiete des Untersuchungs-raumes

– Vorsorgegebiet Landwirtschaft aufgrund besonderer Funktionen der Landwirtschaft: Gebiet des Entenfangs

– Vorsorgegebiet Erholung: Innerste-Niederung nordwestlich Ahrbergen

– Vorsorgegebiet Rohstoffgewinnung – Kiessand: Flächen zwischen Giften und Entenfang

Weitere Festlegungen mit zeichnerischer Darstellung:

– Gebiete zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes: Lauf des Un-sinnbaches nördlich Harsum, Innersteaue zwischen Giesen und Ahrbergen

– Gebiet zur Vergrößerung des Waldanteils: Flächen nordwestlich des Hollenmeerholzes

– Regional bedeutsamer Radwanderweg: entlang Innerstelauf

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Folgende weitere textliche Festlegungen werden durch das Regionale Raumordnungsprogramm ge-troffen:

Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes

– Im Naturraum „Börden“ ist das besonders hochwertige Naturgut Boden in vorrangigem Maße zu sichern und zu schützen. Durch geeignete landschaftspflegerische und agrarstrukturelle Maßnahmen ist eine Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes zu erreichen. Vor allem noch vorhandene Eichen-Mischwälder und Hartholzauewälder sind zu erhalten sowie die Bachniederungen zu naturnahen Auelandschaften zu entwickeln – ein Entwicklungsschwer-punkt ist die Entenfang-Niederung.

– Im Naturraum „Innerste – Bergland“ (Bereich Giesener Berge) ist die Sicherung der gesamt-raumtypischen Waldökosysteme in der gesamten Vielfalt einschließlich der durch traditionelle Waldnutzungsformen entstandenen Waldgesellschaften vorrangig. Die oft im Kontakt zu den Wäldern stehenden naturbetonten Ökosysteme wie Magerrasen, Heiden- und Streuobstwie-sen sind ebenfalls vordringlich zu erhalten und zu pflegen.

Naturschutz und Landschaftspflege

– Bei agrarstrukturellen Maßnahmen ist die Entwicklung eines differenzierteren Landschaftsbil-des und eines leistungsfähigen Naturhaushaltes zu fördern. Feldhecken und Feldgehölze sind einschließlich ihrer Säume weiter auszubauen und zu vernetzen.

– (…) Aufschüttungen sind nach Beendigung der Maßnahme unter Beachtung der Funktionsfä-higkeit des Naturhaushaltes zu gestalten und zu nutzen. Sie sind nach Möglichkeit einer na-turschutzgerechten Nutzung zuzuführen.

– Gebiete zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes sind hinsichtlich ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit und des Landschaftsbildes zu sichern und zu entwi-ckeln. Diese Gebiete sollen auch zur großräumigen Biotopvernetzung beitragen.

– Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind aus den naturschutzfachlichen Leitbildern für die Naturräume sowie aus dem Zielkonzept des Landschaftsrahmenplanes für den jeweiligen Naturraum abzuleiten.

Bodenschutz

– Bei Nutzung des Bodens sind seine ökologische Funktion, die Grenzen seiner Belastbarkeit und seine Unvermehrbarkeit zu beachten.

– Bei raumbedeutsamen Planungen ist auf eine sparsame Inanspruchnahme und möglichst ge-ringe zusätzliche Versiegelung des Bodens hinzuwirken. Vorrangig sind brachgefallene Ge-werbe- und Industrieflächen zu nutzen. Es ist eine Entsiegelung des Bodens anzustreben.

– Auf den höchstwertigen Böden der Börden sind der Bewirtschaftung entgegenstehende Nut-zungen auf den unbedingt notwendigen Umfang zu beschränken.

– Bei nicht vermeidbarer Inanspruchnahme von Waldflächen und der damit verbundenen Beein-trächtigung der Funktionen für Klima sowie Boden- und Wasserhaushalt sind Ersatzauffors-tungen im engeren räumlichen Bereich durchzuführen.

Gewässerschutz

– Ober- und unterirdische Gewässer sind nachhaltig zu schützen. Gewässer sollen nicht verun-reinigt, ihre natürliche Struktur und Funktion sollen erhalten oder wiederhergestellt werden.

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Grundwasser ist flächendeckend vor Beeinträchtigungen zu schützen, die Grundwasserneu-bildung soll gefördert werden.

– Naturnahe Oberflächengewässer und ihre Uferbereiche sind zu erhalten, Überschwem-mungsgebiete sind frei zu halten. Technisch ausgebaute Gewässer sollen, soweit möglich, wieder in einen naturnahen Zustand versetzt werden.

– Für den Bruchgraben und seine Nebengewässer ist eine Verbesserung der Güteklasse anzu-streben.

– Naturnahe oberirdische Gewässer sind soweit möglich zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Langfristig sind alle Gewässer durch Renaturierungsmaßnahmen zu verbessern. Die anzu-strebende Ausweisung und Schaffung von Uferrandstreifen ist vorrangig an den Gewässern II. und den Gewässern III. Ordnung erforderlich.

Luftreinhaltung, Lärmschutz

– Bei raumbedeutsamen Maßnahmen sollen Emissionen vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden (Vorsorgeprinzip).

– Wohn- und Erholungsgebiete sollen vorrangig vor Lärm geschützt werden.

– Bei raumbedeutsamen Planungen sind die Ergebnisse gebietsbezogener Immissionsuntersu-chungen von Luftverunreinigungen zu berücksichtigen.

Schutz der Erdatmosphäre, Klima

– Wald ist im Hinblick auf seine Klimaschutzfunktion zu erhalten, an geeigneten Standorten zu vermehren und nachhaltig zu nutzen.

Schutz der Kulturlandschaft und kultureller Sachgüter

– Eine hervorgehobene Bedeutung besitzende Einzelobjekte oder Ensembles historischer Sachgüter oder Kulturdenkmale sind zu schützen

Landwirtschaft

– Bodenbeanspruchende Maßnahmen in Vorsorgegebieten für Landwirtschaft sind vorrangig auf geringerwertigen Böden vorzusehen.

Forstwirtschaft

– Wald ist aufgrund seiner wichtigen ökologischen Funktionen, (…) und seiner Bedeutung als Erholungsraum zu erhalten, zu entwickeln und vor nachteiligen Einwirkungen zu bewahren.

– Der Waldanteil soll insbesondere in waldarmen Gebieten und dichter besiedelten Gebieten vermehrt werden (bspw. durch Arrondierung bestehender Waldbestände).

– Aufforstungen sind in erosionsgefährdeten Gebieten, in starken Hanglagen, ehemaligen Ab-bau- und Ablagerungsflächen sowie nicht mehr genutzten, weniger wertvollen Landwirt-schaftsflächen anzustreben.

– Es ist eine Vernetzung vorhandener Waldflächen untereinander und mit anderen Landschaft-selementen anzustreben. In Gewässerauen sollen Auwälder etabliert werden, solange der Hochwasserabfluss gewährleistet bleibt.

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Rohstoffgewinnung

– Der Abbau von Lagerstätten soll in räumlich zusammenhängender Abfolge erfolgen, die auf eine Optimierung der Transportwege sowie auf eine frühzeitige abschnittsweise Rekultivie-rung ausgerichtet ist. Bei der Festlegung von Transportwegen sind störungsempfindliche Siedlungs- und Außenbereiche zu berücksichtigen.

Energie

– Möglichkeiten einer Minimierung energietrassenbedingter Auswirkungen sind auszuschöpfen

2.4.2 Maßgaben der landesplanerischen Feststellung

Für das Hartsalzwerk Siegfried-Giesen wurde gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 9 ff des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 18.Juli 2012 vom Landkreis Hildesheim als zuständiger Unterer Landesplanungsbehörde ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt (Landkreis Hildesheim, 2013d).

Als Ergebnis wird festgestellt, dass das von der K+S Aktiengesellschaft geplante Gesamtvorhaben „Hartsalzwerk Siegfried Giesen“ mit den Erfordernissen der Raumordnung einschließlich der Belange des Umweltschutzes vereinbar ist. Für den Übergabebahnhof wird die Variante G2b, für die Strom-trasse die Variante Erdkabel und für das Rückstandsmanagement die Variante Flachhalde westlich Schachtstraße mit optimierter Höhe als mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar festge-stellt. Die Landesplanerische Feststellung gilt unter den im Folgenden genannten Maßgaben:

1. Um den Schutzanspruch der Wohnbebauung und den Anforderungen an gesunde Wohn- und Lebensbedingungen im Bereich der Schachtstraße (Siegfried Giesen) zu gewährleisten, sind bei Erforderlichkeit geeignete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

2. Um den Schutzanspruch der Wohnbebauung und den Anforderungen an gesunde Wohn- und Lebensbedingungen im Bereich der Glückaufstraße Sarstedt zu gewährleisten, ist die Zufahrt von der Glückaufstraße zum Werksstandort durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Dementsprechend ist die neue Zufahrtsstraße bereits vor Baubeginn des Werkes einzurich-ten.

3. Zur Schonung des Gehölzbestandes südlich der Kleingärten und dem damit verbundenen faunistisch bedeutsamen Lebensraum ist zu prüfen, ob die Zufahrtsstraße zum Werkstandort Glückauf-Sarstedt weiter nach Süden verlegt werden kann.

4. Beim Standort Glückauf-Sarstedt ist die Einrichtung einer Regenwasserbewirtschaftung ana-log zum Standort Siegfried-Giesen zu prüfen.

5. Für die durch die Vorhabensbestandteile „Siegfried-Giesen“, „Hafen Harsum“ und „Rück-standsmanagement-Halde“ zerschnittenen „Regional bedeutsamen Wanderwege – Radfah-ren“ sowie weiterer wichtiger Wegebeziehungen der Freizeit- und Erholungsnutzung sind rechtzeitig adäquate Ersatzwege herzustellen.

6. Zur Vermeidung unnötiger LKW- und Zugfahrten ist eine frühzeitige Nutzung des Hafens Har-sum anzustreben.

7. In der Ortschaft Ahrbergen sind insbesondere im Bereich Kapellenweg, Birkenweg und Erlen-weg geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz zu prüfen und ggf. umzusetzen.

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8. Zur Vermeidung von Eingriffen in den Gehölzbestand ist die Ertüchtigung des Gleisanschlus-ses nach Möglichkeit in Vor-Kopf-Bauweise durchzuführen.

9. Zur Reduzierung von Umwegfahrten von landwirtschaftlichen Fahrzeugen sind im Bereich des Übergabebahnhofs geeignete Ersatzübergänge zu schaffen.

10. Zur Minimierung der Beeinträchtigungen des Biotops im Bereich der ehemaligen Klärteiche nördlich Harsum ist zu prüfen, ob eine Verschiebung der nördlichen Anschlusstrasse insge-samt zu einer geringeren Belastung führt.

11. Bei der Detailplanung des 110 kV-Erdkabels ist eine weitest mögliche Vermeidung von Eingrif-fen in wertvolle Biotopstrukturen bzw. Waldflächen anzustreben.

12. Bei der Detailplanung des 110 kV-Erdkabels ist die Vermeidung einer Beeinträchtigung des Bodendenkmals südlich der Innerste/südöstlich der Kläranlage anzustreben.

13. Bei der Detailplanung der Ringleitung ist eine verträgliche Trassierung im Bereich des Vor-ranggebietes Rohstoffgewinnung (Kies) westlich Ahrbergen zu finden.

14. Die Grundfläche der Rückstandshalde ist insbesondere durch größtmöglichen Versatz der Rückstände unter Tage sowie durch eine optimierte Höhe weitest möglich zu reduzieren.

15. Die Menge der Haldenwässer ist durch eine frühzeitige Abdeckung der Halde, die verbleiben-den Abwässer durch eine größtmögliche Nutzung im Betrieb weitest möglich zu reduzieren.

16. Zur Reduzierung der Inanspruchnahme weiterer landwirtschaftlicher Flächen durch Kompen-sationsmaßnahmen sind auch Maßnahmen zur Flächenentsiegelung sowie der produktionsin-tegrierten Kompensation zu prüfen.

17. Folgen von möglichen Geländesenkungen auf das Überschwemmungsgebiet der Innerste und andere davon potenziell betroffene Nutzungen sind zu prüfen.

2.4.3 Vorhandene Nutzungen und Planungen anderer Vorhabensträger

Nutzungen

Die Hildesheimer Lössbörde wird aufgrund ihrer besonderen Bodengüte traditionell intensiv ackerbau-lich genutzt. Die noch bis in die frühen siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts in den Niederungsbe-reichen vorhandene kleinflächig ausgeprägte Grünlandnutzung mit Milchviehhaltung ist völlig ver-schwunden.

Im Gebiet sind nur wenige und vergleichsweise kleine Waldflächen vorhanden, die einer langjährigen Nutzung als bäuerlicher Wirtschaftswald (Niederwald bzw. Mittelwald) unterlagen. Westlich von Har-sum befindet sich das Hollenmeerholz und südlich Ahrbergen das Ahrberger Holz / Groß Förster Holz.

Während Sarstedt am nordwestlichen Rand des Untersuchungsgebietes städtisch geprägt ist, besit-zen die weiteren, teilweise in das Untersuchungsgebiet hineinreichenden Ortschaften Giesen, Ahrber-gen, Groß und Klein Förste und Harsum, eher ländlichen Charakter.

Die Leineaue westlich der Untersuchungsgebietsgrenze sowie Bereiche nördlich von Ahrbergen sind durch ehemaligen Kiesabbau geprägt. Hier befinden sich heute zahlreiche Abgrabungsrestgewässer. Der randlich im Untersuchungsraum des LBP liegende Giftener See wird als Bade- und Wassersport-gewässer genutzt.

Unterhalb von Koldingen in Höhe Rethen erfolgt eine Wasserentnahme aus der Leine zur Grundwas-seranreicherung für das Wasserwerk Grasdorf der Stadtwerke Hannover.

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Der beidseitig von alten Gehölzbeständen gesäumte Hildesheimer Stichkanal bindet den Hildesheimer Hafen an das Netz der Binnenwasserstraßen an.

Planungen

Der Untersuchungsraum der UVS betrifft geringfügig das derzeit laufende Flurbereinigungsverfah-ren Algermissen nach § 86 FlurbG. Ziel des Verfahrens ist u.a. die Erhaltung und Stärkung einer funktionsfähigen- und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft, die Verbesserung der Erschließungsver-hältnisse und die Renaturierung des Bruchgrabens und des Alpebaches. Der Plan ist nach § 41 FlurbG teilweise umgesetzt, die vorläufige Besitzzuweisung erfolgte bereits. Im Bereich des Bruchgrabens und Alpebaches wurden in diesem Zusammenhang schon Kompensationsmaßnahmen umgesetzt. Die Schlussfeststellung ist für das Jahr 2015 geplant.

Das Projekt "SuedLink" soll ab dem Jahr 2022 Windstrom auf einer Länge von 800 Kilometern von Schleswig-Holstein über Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen bis nach Bayern transpor-tieren. Innerhalb des Vorhabens SuedLink sind aktuell zwei Verbindungen – zwischen Wilster bei Hamburg und Grafenrheinfeld in Bayern sowie zwischen Brunsbüttel in Schleswig-Holstein und Groß-gartach in Baden-Württemberg – in den Bundesbedarfsplan aufgenommen worden. SuedLink befindet sich derzeit noch vor Beginn des behördlichen Planungs- und Genehmigungsverfahrens. In dieser Vorbereitungsphase wurden mögliche Trassenkorridore erarbeitet. Der Trassenkorridorvorschlag für die SuedLink-Verbindung Wilster-Grafenrheinfeld verläuft dabei in Ost-West-Richtung durch das Un-tersuchungsgebiet und tangiert nördlich den Standort Siegfried-Giesen.

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3 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkungen

3.1 Beschreibung des Gesamtvorhabens

Das Gesamtvorhaben Hartsalzwerk Siegfried-Giesen liegt auf dem Salzstock Sarstedt. Dieser umfasst eine Fläche von ca. 16 km2 zwischen den Ortschaften Giesen, Ahrbergen, Sarstedt und Barnten.

Zum Gesamtvorhaben Hartsalzwerk Siegfried-Giesen gehören vier Standorte, die alle über jeweils einen Schacht verfügen. Das geplante Hartsalzwerk Siegfried-Giesen setzt sich aus folgenden Vorha-bensbestandteilen zusammen:

Standort Siegfried-Giesen einschließlich Umspannwerk und Vorbahnhof zwischen Giesen und Ahrbergen

Standort Glückauf-Sarstedt am Südrand von Sarstedt

Standort Fürstenhall im Gewerbegebiet Ahrbergen

Standort Rössing-Barnten östlich von Barnten

Hafen Harsum am Stichkanal Hildesheim nordwestlich von Harsum

Gleisanschluss vom Werk zum Übergabebahnhof an DB-Strecke mit Errichtung eines neuen Übergabebahnhofes

110 kV - Stromtrasse

20 kV-Ringleitung

Rückstandshalde

Grubenbetrieb

Die detaillierten technischen Planungen zu den einzelnen Vorhabensbestandteilen sind dem Rah-menbetriebsplan (Unterlage B) und der Unterlage E der Gesamtunterlage zu entnehmen. Die nachfol-genden Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die Vorhabensbestandteile.

3.1.1 Standort Siegfried Giesen

Der Standort Siegfried-Giesen soll zukünftig als Förderschacht, Produktions- und Logistikstandort ausgebaut werden. Hierzu sind oberirdische Gebäude wie Fördergerüst mit Schachthalle und Förder-maschinengebäude, Produktions-, Logistikanlagen, Sozialgebäude mit den Waschkauen, ein Büroge-bäude, ein Werkstätten- und Magazinbereich für Übertage und einige Garagen mit einer Tankstelle, ein Kraftwerk/ Heizhaus sowie ein Werksbahnhof der Grubenanschlussbahn vorgesehen. Für die Be-legschaft (etwa 300 bis 400 Mitarbeiter) sind Stellplätze für PKW geplant. Das neue Werksgelände Siegfried-Giesen ist auf dem bereits vorhandenen ruhenden Standort östlich der Schachtstraße und westlich der Althalde geplant. Zusätzlich ist eine Erweiterung nördlich der Wohngebäude und westlich des momentanen Verlaufs der Schachtstraße vorgesehen.

Die Werkszufahrt wird über die Schachtstraße erfolgen, welche im nördlichen Bereich in das Werk als Werkstraße weitergeführt wird. Als Ersatz und zur Erhaltung der Straßenverbindung ist eine Verlegung der Schachtstraße um das neue Werksgelände vorgesehen.

Außerhalb des Werksgeländes des Standorts SG zwischen der nördlichen Werksausfahrt und der Innerste wird ein zweigleisiger Vorbahnhof errichtet. Im Vorbahnhof werden die Züge für den Trans-port zum Hafen oder zum Übergabebahnhof bereitgestellt. Durch den Vorbahnhof werden ein Neubau der vorhandenen Fluss- und Flutbrücken sowie eine Verbreiterung des Dammes erforderlich.

Das vom Vorbahnhof kommende Anschlussgleis der Grubenbahn weitet sich auf dem Werksgelände in einen aus sechs Gleisen bestehenden Werksbahnhof auf, welcher der Verladung der Produkte

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dient. Weiterhin sind Gleise für eine Tankstelle und einen Lokschuppen vorgesehen. Das Rangieren und Beladen erfolgt auf dem Gleiskörper im Werk.

Das geplante Umspannwerk südlich des Standortes Siegfried-Giesen dient zur Umspannung von 110.000 Volt (110 kV) auf 20.000 Volt (20 kV) sowie zur Verteilung der eingespeisten elektrischen Energie auf der Mittelspannungsebene (20 kV). Es besteht im Wesentlichen aus Leistungstransforma-toren, Schaltanlagen und weiteren Einrichtungen zur Mess- und Regeltechnik. Die Abmessungen des Gebäudes betragen in der Länge ca. 35 m und in der Breite ca. 25 m. Die Attikahöhe liegt auf ca. 9 m.

3.1.2 Standort Glückauf-Sarstedt

Der Standort Glückauf-Sarstedt soll zukünftig als Seilfahrtanlage (Personenbeförderung) ausgebaut werden. Hierzu müssen Gebäude wie Fördergerüst mit Schachthalle und Fördermaschinengebäude, das Sozialgebäude mit den Waschkauen, ein Bürogebäude sowie ein Werkstätten- und Magazinbe-reich errichtet werden. Für die Belegschaft sind Parkplätze für PKW vorgesehen. Für die notwendigen baulichen Anlagen ist die vorhandene Grundstücksfläche nicht ausreichend. Eine Erweiterung in Rich-tung Süden ist deshalb erforderlich. Zusätzlich entsteht Flächenbedarf für die neue Verkehrsanbin-dung von der westlich verlaufenden L 410 entlang der Kleingartenanlage bis zum Werksgelände.

3.1.3 Standort Fürstenhall

Der Standort Fürstenhall ist zurzeit der einzige ständig über eine Seilfahrtanlage befahrbare Zugang zum Bergwerk Siegfried-Giesen. Die Anlage besteht aus fünf Gebäuden und teilweise befestigten Flächen. Die dauerhafte Nutzung ist als ausziehender Wetterschacht vorgesehen. Für die Übergangs-zeit bis zur geplanten Einsatzbereitschaft des Seilfahrtschachtes Glückauf-Sarstedt sollen hier die Seilfahrt und der Schwerlasttransport durchgeführt werden. Hierzu sind bauliche und maschinen-technische Änderungen erforderlich. Am Standort Fürstenhall ist keine Erweiterung der bestehenden baulichen Anlagen vorgesehen, so dass kein zusätzlicher Flächenbedarf entsteht.

3.1.4 Standort Rössing-Barnten

Der Standort Rössing-Barnten wird ausschließlich als einziehender Wetterschacht genutzt. Dazu wird für die geplante einziehende Wettermenge ein neuer Wettereinlasstrichter auf die vorhandenen Schienen und Fundamente montiert. Weitere bauliche Anlagen sind nicht geplant. Es entsteht kein zusätzlicher Flächenbedarf.

3.1.5 Hafen Harsum

Bis zur Einstellung der Logistikfunktion des Werkes 1997 war der Hafen Harsum als Verladeort zwi-schen Bahn und Binnenschiff in Betrieb. Im Hafen Harsum sind die Gleistrasse und das Uferbauwerk noch erhalten. Die Gleistrassen folgen dem Bogen der Kanalaufweitung, um in die Trasse in Richtung Ahrbergen zu münden. Der im Eigentum von K+S stehende Hafen soll wieder für die Verladung eines Teils der im Hartsalzwerk SG produzierten Schüttgüter ausgebaut werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Gleistrassen und das Uferbauwerk ertüchtigt sowie ein vollständig eingehaustes Verlade-bauwerk errichtet werden.

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3.1.6 Gleisanschlusstrasse einschließlich Übergabebahnhof

Grundvoraussetzung für den Betrieb des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen ist ein Anschluss an das Eisenbahnnetz der Deutschen Bahn AG sowie an den Hafen Harsum. Von Norden erschließt eine vorhandene Gleistrasse das Gelände des Standortes Siegfried-Giesen. Sie führt über den Ort Ahrber-gen zum Hafen am Stichkanal Hildesheim und weiter zum Bahnhof im Ort Harsum mit Anschluss an die Strecke 1770 der Deutschen Bahn AG (DB). Die Gleistrasse vom Bahnhof Harsum bis zum Werk Siegfried-Giesen hat eine Gesamtlänge von 8,5 km.

Die vorhandenen Gleisnutzlängen im vorhandenen Übergabebahnhof Harsum genügen mit max. 320 m nicht mehr den heutigen Zuglängen und Leistungsanforderungen für einen wirtschaftlichen Betrieb des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen. Aus diesem Grund muss ein neuer Übergabebahnhof geschaffen werden.

Der Gleisanschluss des Werkes Siegfried-Giesen wurde umfassend planerisch bearbeitet hinsichtlich möglicher Varianten untersucht. Die jeweiligen Alternativen wurden zunächst hinsichtlich ihrer techni-schen Machbarkeit und wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit bewertet. (vgl. Unterlage B sowie E-7) Alternati-ven, welche nicht bereits aus technischen Gründen aus den weiteren Betrachtungen ausgeschieden werden mussten, wurden in der Umweltverträglichkeitsstudie (vgl. Unterlage F-1) hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen sowie ihrer Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Umweltverträglichkeit ge-prüft. Zur Ableitung der Vorzugsvariante erfolgte für die Varianten der Gleisanschlusstrasse eine Ab-wägung technischer, wirtschaftlicher und Umweltkriterien. Unter Abwägung der betriebstechnischen Vorteile und der Umweltauswirkungen wird die Variante G 2b als Vorzugsvariante und Gegenstand der vorliegenden Planfeststellungsunterlage abgeleitet. Diese sieht grundlegend eine Reaktivierung der vorhandenen Gleistrasse zwischen dem Standort Siegfried-Giesen und der DB-Strecke vor. Es erfolgt die Errichtung eines Übergabebahnhofes zwischen dem Stichkanal und dem Bahnhof Har-sum mit optimierter Ausfahrt auf die Strecke 1770 in Richtung Nord sowie einer zusätzlichen Ausfahrmöglichkeit in Richtung Süd.

3.1.7 110 kV - Stromtrasse

Für die gesamte Stromversorgung des Werkes einschließlich der Grubenversorgung und der Außen-schächte muss ein neuer Stromanschluss errichtet werden, da der derzeit verfügbare begrenzt ist und nicht ausreichend erweitert werden kann. Es ist der Anschluss an das 110 kV-Verteilnetz geplant.

Für die 110 kV-Leitung wurden im Zuge des Planungsprozesses Alternativen erarbeitet und neben der Prüfung hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Kriterien auch hinsichtlich ihrer Umweltauswir-kungen beschrieben, bewertet und verglichen. (vgl. Unterlage B, Unterlage E 8 sowie F-1) Die mit der vorliegenden Planfeststellungsunterlage planerisch umgesetzte Variante eines Erdkabels ist gegen-über der im Planungsprozess geprüften Variante einer Freileitung mit den geringeren Auswirkungen auf Natur und Landschaft verbunden.

Der Anschluss der geplanten 110 kV-Leitung an die 110-kV-Freileitung Algermissen – Steuerwald erfolgt im Bereich des Mastes Nr. 28N. Die Trasse hat eine Länge von ca. 3.775 m, verläuft überwie-gend entlang vorhandener Wege und Straßen und endet am neuen Umspannwerk des Vorhabensträ-gers am Standort Siegfried-Giesen.

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3.1.8 20 kV - Ringleitung

Das gesamte Hartsalzwerk Siegfried-Giesen muss mit einer Leistung von insgesamt 40 MW versorgt werden. Davon wird der Hauptanteil am Produktionsstandort Siegfried-Giesen benötigt und der restli-che Teil zur Versorgung der weiteren Standorte erfolgt über eine erdverlegte 20 kV-Ringleitung. Die 40 MW Einspeisung in die 20 kV-Ringleitung erfolgt über eine Netzübergabestelle (Umspannwerk am Standort Siegfried-Giesen). Die 20 kV-Leitung wird überwiegend auf Ackerflächen entlang von Wege-flurstücken verlegt und verläuft in einem Ring zwischen dem Umspannwerk, Glückauf-Sarstedt und Fürstenhall.

3.1.9 Rückstandshalde

Bei der Aufbereitung der Rohsalze fallen ca. 1,65 Mio. t/a feste Rückstände als bergbaulicher Abfall an, die zu entsorgen sind.

Für das geplante Vorhaben steht grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahinge-hend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. auf Mensch, Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß reduziert werden. Die Entsorgung der Rückstände orientiert sich am jeweiligen Stand der Technik und den geltenden rechtlichen Regelungen. Im Rahmen des Konzeptes für das Rück-standsmanagement wurden Möglichkeiten untersucht, den Rückstandsanfall zu minimieren und den untertägigen Versatz zu optimieren. Dennoch ist eine vollständige Verbringung der festen Rückstände unter Tage nicht möglich (vgl. Unterlage B), so dass sich die Notwendigkeit ergibt, ca. ⅓ des Rück-standes über Tage zur Aufhaldung zu verbringen.

Mit dem Ziel, die mit der Aufhaldung fester Rückstände verbundenen Umweltwirkungen wirkungsvoll zu minimieren, wurden im Rahmen des Planungsprozesses verschiedene Haldenstandorte und Hal-dentypen betrachtet. (vgl. Unterlage B sowie F-1)

Diese wurden hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Kriterien geprüft und hinsichtlich ihrer Um-weltauswirkungen beschrieben, bewertet und verglichen. Die mit der vorliegenden Planfeststellungs-unterlage planerisch umgesetzte Vorzugsvariante einer abdeck- und begrünbaren Flachhalde westlich der Schachtstraße ist gegenüber den im Planungsprozess weiteren geprüften Varianten mit den ge-ringeren Auswirkungen auf Natur und Landschaft verbunden.

3.1.10 Grubenbetrieb

Im Hartsalzwerk Siegfried-Giesen sollen aus dem Salzstock Sarstedt durch bergmännische Gewin-nung Kalirohsalze, überwiegend Hartsalz, gewonnen und anschließend in der übertägigen Fabrik zu natürlichen Mineraldüngern aufbereitet werden.

Die untertägige Gewinnung von Kali- und Magnesiasalzen und die Auffahrung von Infrastrukturgru-benbauen im Bergwerk Siegfried-Giesen erfolgt vorzugsweise durch Anwendung der Sprengtechnik. Bei der Anwendung eines 3-Schicht-Betriebes werden in der Regel in jeder Schicht und zwar gegen Schichtende Gewinnungssprengungen durchgeführt.

Mögliche geplante Sprengzeiten:

Frühschicht: 13:00 Uhr – 14:00 Uhr

Spätschicht: 21:00 Uhr – 22:00 Uhr

Nachtschicht: 5:00 Uhr – 6:00 Uhr

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3.2 Projektbezogene Wirkungen

Umweltrelevante Auswirkungen des Vorhabens „Hartsalzwerk Siegfried-Giesen“ können durch alle Lebensphasen des geplanten Vorhabens hervorgerufen werden. Der vorliegende Landschaftspflege-rische Begleitplan ermittelt, beschreibt und bewertet die in

der Errichtungsphase (baubedingte Wirkungen),

der Betriebsphase (anlage- und betriebsbedingte Wirkungen) sowie

der Nachbetriebsphase (rückbaubedingte Wirkungen bzw. verbleibende anlagebedingte Wir-kungen)

auftretenden Eingriffe in Natur und Landschaft. Mit der Beurteilung des Eingriffes erfolgen die erfor-derlichen Angaben, um die Rechtsfolgen gemäß § 14 ff. BNatSchG im Verfahren bestimmen zu kön-nen.

Wirkungen der Errichtungsphase sind i.d.R. auf die Bauzeit beschränkt. Wirkungen der Betriebsphase sind in anlage- und betriebsbedingte Wirkungen zu differenzieren. Anlagebedingte Wirkungen werden durch die direkte Flächeninanspruchnahme einzelner Vorhabensbestandteile hervorgerufen und treten während der Betriebsphase dauerhaft auf. Betriebsbedingte Wirkungen sind ebenfalls von dauerhaf-tem Charakter und treten durch den Betrieb des Vorhabens (Förderung, Produktion, Logistik, Energie-versorgung, Rückstandsmanagement) auf. Die Nachbetriebsphase des Vorhabens wird durch einen Rückbauprozess der Tagesanlagen sowie durch Rekultivierungsaktivitäten geprägt und ist mit den in der Errichtungsphase auftretenden Wirkungen, d.h. den baubedingten Wirkungen, vergleichbar. Rückbaubedingte Wirkungen sind auf die Rückbauphase der einzelnen Vorhabensbestandteile be-schränkt. Die mit der Anlage der Rückstandshalde verbundenen Wirkungen (Flächeninanspruchnah-me, Zerschneidungswirkung, optische Wirkung, Anfall mineralisierter Wässer) werden auch in der Nachbetriebsphase wirksam bleiben.

Am Standort Rössing-Barnten sind weder bau-, anlage- noch betriebsbedingt Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten. Der Standort wird ausschließlich als einziehender Wetterschacht genutzt. Dazu wird für die geplante einziehende Wettermenge ein neuer Wettereinlasstrichter auf die vorhan-denen Schienen und Fundamente montiert. Weitere bauliche Anlagen sind nicht geplant.

3.2.1 Baubedingte Wirkungen

Baubedingte Wirkungen werden während der Errichtungsphase des Vorhabens hervorgerufen. Sie beschränken sich zeitlich auf die Bauphase und werden durch die ausschließlich baulich bedingte Flächeninanspruchnahme, den Baustellenbetrieb und die damit verbundenen Umweltauswirkungen der eingesetzten Technik verursacht. Wirkfaktoren, die der Bauphase zugerechnet werden, sind nicht Bestandteil der technischen Anlage bzw. Voraussetzung für den Betrieb der Anlage. Zu den baube-dingten Wirkungen zählen

– Flächeninanspruchnahme für Baufeld, Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sowie Baustraßen,

– Optische Wirkungen durch den Baustellenbetrieb (Fahrzeuge, Baumaschinen, Lagerflächen mit Aufschüttungen und Materialdepots),

– Lärmemissionen durch den Baustellenbetrieb, Baufahrzeuge und Transportfahrten,

– Anwesenheit des Menschen und Bewegungen von Fahrzeugen,

– Zerschneidungswirkungen und Barriereeffekte durch Erdbauarbeiten, Baustraßen, Baustel-leneinrichtungsflächen,

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– Stoff- und Staubemissionen durch Abbrucharbeiten, Erd- und Maschinenbewegungen, Trans-portfahrten,

– Aushub und Umlagerung von Boden,

– bauzeitliche Wasserhaltung sowie

– Erschütterungen.

Baubedingte Vorhabenswirkungen werden entsprechend der vorgesehenen Bauphasen (vgl. Unterla-ge B) zeitlich und räumlich versetzt auftreten. In der folgenden Tabelle werden die vom Bau der Vor-habensbestandteile ausgehenden Wirkungen schutzgutbezogen zusammengefasst dargestellt.

Tab. 1: Baubedingte Wirkfaktoren und ihre Auswirkungen auf die Schutzgüter

Wirkfaktor Auswirkung Vorhabensbestandteil

Schutzgut Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt

Flächeninanspruchnahme für Baufeld, Baustelleneinrich-tungs- und Lagerflächen sowie Baustraßen

(temporärer) Verlust von Vegetationsstruktu-ren, Biotopen bzw. Biozönosen, Verlust faunistischer Lebensräume, (temporäre) Auswirkungen auf Schutzgebiete von Natur und Landschaft

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

Zerschneidungs- und Barriere-effekte durch Baustellenein-richtungs- und Lagerflächen, Erdbauarbeiten und Baustel-lenverkehr

Zerschneidung von Schutzgebieten, Zer-schneidung von Teilhabitaten und funktiona-len Beziehungen, Kollisionsgefährdung

Kulisseneffekte durch die Baustelleneinrichtung

Verkleinerung der Habitatfläche, Minderung der Raumnutzungsintensität bei empfindli-chen Arten, ggf. Unterschreitung von Min-destarealgrößen

Stoff- und Staubemissionen Änderung der Standortbedingungen und damit verbundene Änderung der typischen Vegetationszusammensetzung; Beeinträchti-gung von Habitaten und faunistischen Arten

Lärmemissionen durch Bau-stellenverkehr und eingesetzte Geräte und Technologien

(temporäre) Beeinträchtigung von Tierlebens-räumen durch Lärmemissionen, Habitatver-lust durch Flucht- oder Meidungsreaktionen

Lichtemissionen durch nächtli-chen Baubetrieb

Beeinträchtigung von faunistischen Habitaten und Arten durch Lichtemissionen

Anwesenheit von Menschen und Bewegungen von Bau-fahrzeugen

Beeinträchtigung faunistischer Arten durch Störungen, Scheucheffekte

Erschütterungen durch Bautä-tigkeiten und Baustellenver-kehr

(temporäre) Beeinträchtigung faunistischer Arten

Bauzeitliche Wasserhaltung Beeinträchtigungen der Wasserversorgung der Pflanzen durch Absenkung des Grund-wasserspiegels

Standort Siegfried-Giesen Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof

Schutzgut Boden

Flächeninanspruchnahme im Bereich von Baufeldern und Lagerflächen

Mechanische Belastung des Bodens, Ver-dichtung, Störung des natürlichen Hori-zontaufbaus, Verlust bzw. Beeinträchtigung von Bodenfunktionen

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

Stoff- und Staubemissionen Beeinträchtigungen des Boden- und Wasser-haushaltes

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 20

Wirkfaktor Auswirkung Vorhabensbestandteil

Wasserhaltung Veränderung des Bodenwasserhaushaltes und der Bodenfunktionen

Standort Siegfried-Giesen Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof

Schutzgut Wasser

Flächeninanspruchnahme im Bereich von Baufeldern und Lagerflächen

Beeinträchtigung von Funktionen des Was-serhaushaltes (Erhöhung des Oberflächenab-flusses und Reduzierung der Grundwasser-neubildung durch Verdichtung), Minderung der Schutzfunktion für das Grundwasser durch Bodenabtrag und Verlagerung; Verän-derung des Abflussverhaltens und der Ge-wässerdurchgängigkeit sowie Strukturverän-derungen von Fließgewässern

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

Stoff- und Staubemissionen Funktionsbeeinträchtigung durch stoffliche Einwirkungen, Sediment- und Schwebstoffe-inträge in Gewässer

Wasserhaltung Veränderung des Grundwasserspiegels; Beeinträchtigung von Oberflächengewässern durch Eintrag vorbelasteten Grundwassers bei Wasserhaltung

Standort Siegfried-Giesen Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof

Schutzgut Luft und Klima

Flächeninanspruchnahme Funktionsverlust bzw.- minderung von Flä-chen mit lokalklimatischer Bedeutung (Kalt- und Frischluftentstehung); Verlust oder Be-einträchtigung klimarelevanter Strukturen

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

Stoff- und Staubemissionen Beeinträchtigung der lokalen Luftqualität

Schutzgut Landschaft

Flächeninanspruchnahme im Bereich von Baufeldern und Lagerflächen

Verlust bzw. Beeinträchtigung landschafts-bildwirksamer Flächen und Strukturen; Beein-trächtigung von Flächen mit Erholungswert, Verlust bzw. Beeinträchtigung kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftselemente

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

Optische Veränderungen und Zerschneidungswirkungen

Einschränkung der visuellen Wahrnehmbar-keit von Landschaftsbereichen, Beeinträchti-gung von Flächen mit Erholungswert durch optische Wirkungen; Trennung von Wegebe-ziehungen und Beeinträchtigung der Erreich-barkeit von Flächen mit Erholungswert

Lärmemissionen durch Bau-stellenverkehr, Geräte und Technologien

Überlagerung charakteristischer Land-schaftsgeräusche, Beeinträchtigung der Erho-lungseignung der Landschaft

Stoff- und Staubemissionen Beeinträchtigung der Erlebbarkeit der Land-schaft (Erholungsfunktion) durch Staubemis-sion

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Flächeninanspruchnahme im Bereich von Baufeldern und Lagerflächen

Verlust oder Beeinträchtigung von Kultur- und Sachgütern; Verlust oder Beeinträchtigung der Archiv- / Informationsfunktion und von Flächen potentieller archäologischer / kultur-historischer Bedeutung

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

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Wirkfaktor Auswirkung Vorhabensbestandteil

Optische Wirkungen durch den Baustellenbetrieb

Beeinträchtigung kulturhistorischer Land-schaftselemente durch optische Überprä-gung, visuelle Beeinträchtigung des Erschei-nungsbildes von Kulturdenkmalen und –landschaften

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

Erschütterungen durch Bautä-tigkeiten, Transport- und Bau-stellenverkehr

Oberflächenschäden, Rissbildung und Ge-fährdung der Standsicherheit

Wasserhaltung Setzungsgefahr bei Gebäuden durch Grund-wasserabsenkung

Stoff- und Staubemissionen Substanzschäden durch Korrosion, Verwitte-rung, Verfärbungen

Lärmemissionen durch Bau-stellenverkehr, Geräte und Technologien

Akustische Störung der Erlebbarkeit von Kulturgütern

3.2.2 Anlagebedingte Wirkungen

Anlagebedingte Wirkungen werden durch die direkte Flächeninanspruchnahme einzelner Vorhabens-bestandteile hervorgerufen und treten dauerhaft auf. Zu anlagebedingten Wirkungen zählen

– Flächeninanspruchnahme,

– Zerschneidungswirkungen und Barriereeffekte,

– Optische Wirkungen, Kulisseneffekte,

– mineralisierte Wässer durch die Anlage einer Rückstandshalde.

In der folgenden Tabelle werden die anlagebedingten Wirkungen schutzgutbezogen zusammenge-fasst dargestellt.

Tab. 2: Anlagebedingte Wirkfaktoren und ihre Auswirkungen auf die Schutzgüter

Wirkfaktor Auswirkung Vorhabensbestandteil

Schutzgut Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt

Flächeninanspruchnahme durch Versiegelung bzw. Überbauung/ Überdeckung

Verlust von Vegetationsstrukturen, Biotopen bzw. Biozönosen; Verlust faunistischer Le-bensräume, Auswirkungen auf Schutzgebiete von Natur und Landschaft

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

Zerschneidungs- und Barriere-wirkungen

Zerschneidung von faunistischen Teilhabita-ten und funktionalen Beziehungen und damit verbundene Erhöhung der Kollisionsgefähr-dung; Zerschneidung von Schutzgebieten; Verinselung von Biotopen; Kollisionsgefähr-dung durch Leitungsanflug

Optische Veränderungen / Kulisseneffekte durch betriebli-che Anlagen

Verkleinerung der Habitatfläche, Minderung der Raumnutzungsintensität bei empfindli-chen Arten, ggf. Unterschreitung von Min-destarealgrößen; Verschattung von Lebens-räumen

Mineralisierte Wässer Auswirkungen mineralisierter Wässer auf Biotope und faunistische Lebensräume

Rückstandshalde

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 22

Wirkfaktor Auswirkung Vorhabensbestandteil

Schutzgut Boden

Flächeninanspruchnahme durch betriebliche Anlagen

Mechanische Belastung des Bodens, Ver-dichtung, Störung des natürlichen Hori-zontaufbaus; Verlust bzw. Beeinträchtigung von Bodenfunktionen

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

Mineralisierte Wässer Auswirkungen mineralisierter Wässer auf Bodenfunktionen

Rückstandshalde

Schutzgut Wasser

Flächeninanspruchnahme durch betriebliche Anlagen

Verlust bzw. Beeinträchtigung von Funktionen des Wasserhaushaltes (Erhöhung des Ober-flächenabflusses und Reduzierung der Grundwasserneubildung) und damit ggf. verbundene Sekundärwirkungen; Verlust bzw. Beeinträchtigung der Gewässerfunktion, -struktur von Oberflächengewässern

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

Durch Flächeninanspruchnah-me hervorgerufene Barriere-wirkung

Beeinträchtigung eines Überschwemmungs-gebietes

Mineralisierte Wässer Auswirkungen mineralsierter Wässer auf das Grundwasser sowie auf Oberflächengewäs-ser

Rückstandshalde

Setzungen durch Auflast der Rückstandshalde

Veränderung des Überschwemmungsgebie-tes; Auswirkungen auf Oberflächengewässer

Rückstandshalde

Schutzgut Luft und Klima

Flächeninanspruchnahme Funktionsverlust bzw.- beeinträchtigung von Flächen mit lokalklimatischer Bedeutung (Kalt- und Frischluftentstehung); Verlust oder Beeinträchtigung klimarelevanter Strukturen

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

Barrierewirkung Funktionsbeeinträchtigung im Bereich von Luftaustauschsystemen

Schutzgut Landschaft

Flächeninanspruchnahme Verlust bzw. Beeinträchtigung landschafts-bildwirksamer Flächen und Strukturen, Beein-trächtigung von Flächen mit Erholungswert; Verlust kulturhistorisch bedeutsamer Land-schaftselemente

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

Optische Veränderungen, Kulisseneffekte

Überprägung landschaftstypischer Oberflä-chenformen; Verfremdung vorhandener, gewachsener Landschaftsstrukturen; Beein-trächtigung von Sichtachsen und Blickbezie-hungen; Einschränkung der visuellen Wahr-nehmbarkeit von Landschafsbereichen; Be-einträchtigung des Erholungswertes der Landschaft

Barriere- und Zerschnei-dungswirkungen

Trennung von Wegebeziehungen und Beein-trächtigung der Zugänglichkeit der Landschaft und von Flächen mit Erholungswert

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 23

Wirkfaktor Auswirkung Vorhabensbestandteil

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Flächeninanspruchnahme durch betriebliche Anlagen

Verlust oder Beeinträchtigung von Kultur- und Sachgütern; Verlust oder Beeinträchtigung der Archiv- / Informationsfunktion und von Flächen potentieller archäologischer / kultur-historischer Bedeutung

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

Optische Veränderungen, Kulisseneffekte

Beeinträchtigung kulturhistorischer Land-schaftselemente durch optische Überprä-gung, visuelle Beeinträchtigung des Erschei-nungsbildes von Kulturdenkmalen und –landschaften

Zerschneidungs- und Barriere-effekte

Beeinträchtigung der Erreichbarkeit und Nutzbarkeit durch Zerschneidung vorhande-ner Wegebeziehungen

Setzungen durch Auflast der Rückstandshalde

Substanzschäden an Gebäuden, Gefährdung der Standsicherheit

Rückstandshalde

3.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen

Betriebsbedingte Wirkungen sind wie anlagebedingte Wirkungen ebenfalls von dauerhaftem Charak-ter und treten durch den Betrieb des Vorhabens (Förderung, Produktion, Logistik, Energieversorgung, Rückstandsmanagement) auf. Zu betriebsbedingten Wirkungen zählen:

– Lärmemissionen,

– Anwesenheit des Menschen und Bewegungen von Fahrzeugen,

– Stoff-/ Staubemissionen,

– Lichtemissionen,

– Sprengerschütterungen,

– Erschütterungen durch betriebsbedingten Verkehr

– Kollisionsgefährdung durch Zerschneidungs- und Barrierewirkung,

– Bergbaubedingte Senkungen,

– mineralisierte Wässer sowie

– betriebsbedingte Wirkungen einer Stromleitung (Koronareffekt, elektrische und magnetische Felder, Wärmeentwicklung).

In der folgenden Tabelle werden die betriebsbedingten Wirkungen schutzgutbezogen zusammenge-fasst dargestellt.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 24

Tab. 3: Betriebsbedingte Wirkfaktoren und ihre Auswirkungen auf die Schutzgüter

Wirkfaktor Auswirkung Vorhabensbestandteil

Schutzgut Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt

Stoff- und Staubemissionen durch betriebsbedingten Ver-kehr und eingesetzte Techno-logien

Beeinträchtigung von Habitaten und faunisti-schen Arten durch Änderung der Standortbe-dingungen

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

Lärmemissionen durch be-triebsbedingten Verkehr und eingesetzte Technologien

Beeinträchtigung von Tierlebensräumen durch Lärmemissionen, Habitatverlust durch Flucht- oder Meidungsreaktionen

Zerschneidungs- und Barrier-ewirkung

Kollisionsgefahr im Bereich von Verkehrsinf-rastruktur

Lichtemissionen Beeinträchtigung von faunistischen Habitaten und Arten durch Lichtemissionen

Anwesenheit von Menschen und Bewegungen von Fahr-zeugen

Beeinträchtigung faunistischer Arten durch Störungen, Scheucheffekte

Leitungsanflug, elektrische und elektromagnetische Felder, Koronareffekte

Beeinträchtigung faunistischer Arten, Indivi-duenverluste

Standort Siegfried-Giesen (Umspannwerk)

Gleisanschlusstrasse inkl. Übergabebahnhof (Fahrlei-tung)

110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung

Wärmeentwicklung im Bereich von Erdkabeln

Veränderung von Standorteigenschaften und damit der Vegetation

110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung

Mineralisierte Wässer

Auswirkungen mineralisierter Wässer auf Biotopstrukturen und damit faunistische (Teil-)Lebensräume, Auswirkungen auf Schutzge-biete von Natur und Landschaft

Standort Siegfried-Giesen

Sprengerschütterungen Beeinträchtigung faunistischer Arten untertägiger Bergbau

Schutzgut Boden

Stoff- und Staubemissionen durch betriebsbedingten Ver-kehr und eingesetzte Techno-logien

Beeinträchtigungen des Boden- und Wasser-haushaltes

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

Mineralisierte Wässer Auswirkungen mineralisierter Wässer auf Bodenfunktionen

Standort Siegfried-Giesen

Wärmeentwicklung im Bereich von Erdkabeln

Veränderung von Standorteigenschaften des Bodens

110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung

Schutzgut Wasser

Stoff- und Staubemissionen durch betriebsbedingten Ver-kehr und eingesetzte Techno-logien

Funktionsbeeinträchtigung durch stoffliche Einwirkungen, Sediment- und Schwebstoffe-inträge in Gewässer

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 25

Wirkfaktor Auswirkung Vorhabensbestandteil

Mineralisierte Wässer

Auswirkungen mineralisierter Wässer auf Oberflächenwasser einschließlich deren Qqualität, Gewässerchemie sowie der Le-bensraumfunktion des Oberflächenwassers, Auswirkungen mineralisierter Wässer auf das Grundwasser

Standort Siegfried-Giesen

Bergbaubedingte Senkungen

Veränderungen des Grundwasserflurabstan-des und damit ggf. verbundene Sekundärwir-kungen; Auswirkungen auf das Über-schwemmungsgebiet der Innerste und damit ggf. verbundene Sekundärwirkungen; Aus-wirkungen auf Oberflächengewässer

untertägiger Bergbau

Schutzgut Luft und Klima

Stoff- und Staubemissionen durch betriebsbedingten Ver-kehr und eingesetzte Techno-logien

Beeinträchtigungen der lokalen Luftqualität

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

Schutzgut Landschaft

Stoff- und Staubemissionen betriebsbedingten Verkehr und eingesetzte Technologien

Beeinträchtigung der Erlebbarkeit der Land-schaft (Erholungsfunktion)

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof Rückstandshalde

Lichtemissionen Beeinträchtigung der Erlebbarkeit der Land-schaft (Erholungsfunktion)

Lärmemissionen durch be-triebsbedingten Verkehr und eingesetzte Technologien

Überlagerung charakteristischer Land-schaftsgeräusche; Beeinträchtigung der Erho-lungseignung der Landschaft

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

Sprengerschütterungen Beeinträchtigung der Erlebbarkeit der Land-schaft (Erholungsfunktion)

untertägiger Bergbau

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Stoff- und Staubemissionen betriebsbedingten Verkehr und eingesetzte Technologien

Substanzschäden durch Korrosion, Verwitte-rung, Verfärbungen

Standort Siegfried-Giesen Standort Glückauf-Sarstedt Standort Fürstenhall Hafen Harsum Gleisanschlusstrasse

inkl. Übergabebahnhof 110 kV – Stromtrasse 20 kV – Ringleitung Rückstandshalde

Lärmemissionen durch be-triebsbedingten Verkehr und eingesetzte Technologien

Akustische Störung der Erlebbarkeit von Kulturgütern

Erschütterungen durch be-triebsbedingten Verkehr

Oberflächenschäden, Rissbildung und Ge-fährdung der Standsicherheit

Sprengerschütterungen Oberflächenschäden, Rissbildung und Ge-fährdung der Standsicherheit

untertägiger Bergbau

Bergbaubedingte Senkungen Substanzschäden an Gebäuden, Gefährdung der Standsicherheit

untertägiger Bergbau

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3.2.4 Nachbetriebsphase

Die Nachbetriebsphase des Vorhabens wird durch einen Rückbauprozess der Tagesanlagen sowie durch Rekultivierungsaktivitäten geprägt sein und ist mit den in der Errichtungsphase auftretenden Wirkungen, d. h. den baubedingten Wirkungen, vergleichbar. Rückbaubedingte Wirkungen sind auf die Rückbauphase der einzelnen Vorhabensbestandteile beschränkt. Grundlegend werden Rückbau- und Rekultivierungsprozesse nach dem Stand der Technik unter Einhaltung geltender Regelwerke erfolgen. Damit können Auswirkungen durch geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen minimiert werden.

Mit Ausnahme der Rückstandshalde können in der Nachbetriebsphase alle Vorhabensbestandteile zurückgebaut werden. Die mit der Anlage der Rückstandshalde verbundenen Wirkungen (Flächenin-anspruchnahme, Zerschneidungswirkung, optische Wirkung, Anfall mineralisierter Wässer) werden auch in der Nachbetriebsphase wirksam bleiben.

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4 Beschreibung und Bewertung von Natur und Landschaft

4.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

4.1.1 Bewertungsgrundlagen

Neben dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) stellen das Bundesnaturschutz-gesetz (BNatSchG) i.V.m. dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG), die FFH-Richtlinie (FFH-RL) sowie die Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) den wesentli-chen gesetzlichen Hintergrund zur Beschreibung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt.

Hinsichtlich des Schutzgutes „Tiere und deren Lebensräume“ wird der Schwerpunkt der Erfassung auf besonders aussagekräftige und gegenüber den zu erwartenden Projektwirkungen empfindliche Arten-gruppen und Arten gesetzt. Die Tiefe der Erfassungen ist abhängig von den im Hinblick auf bestimmte Artengruppen relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens. Die faunistischen Untersuchungen berücksich-tigen die durch spezielle Artenschutzprogramme der niedersächsischen Landesnaturschutzverwaltung erfassten Arten Niedersachsens bzw. die für die Fauna und für Brut- und Gastvögel wertvollen Berei-che (Daten des NLWKN).

Bestandserfassungen im Gelände erfolgten für folgende Artengruppen bzw. Arten: Feldhamster, Fle-dermäuse, Brutvögel, Rastvögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Heuschrecken, Tagfalter, Totholzkä-fer sowie Stechimmen. Des Weiteren erfolgte insbesondere zur Artengruppe der Fische die Auswer-tung vorhandener Bestandsdaten.

Das Schutzgut „Pflanzen“ wird im Wesentlichen durch eine flächendeckende Geländeerfassung der Biotoptypen und damit durch die Schaffung einer einheitlichen Datenbasis hinsichtlich der im Untersu-chungsraum vorhandenen Vegetationsstrukturen berücksichtigt. Teilbereiche, insbesondere die Salz-biotope am Fuße der Althalde, die trockenwarmen Lebensräume entlang der Gleistrasse sowie das Groß Förster Holz wurden auf das Vorkommen von gefährdeten bzw. geschützten Farn- und Blüten-pflanzen untersucht (Biodata, 2014). Gleichzeitig wird mit der Biotoptypenkartierung die Vorausset-zung geschaffen, um auf potenzielle Lebensräume/ Funktionsräume faunistischer Arten schließen zu können.

Hinsichtlich der Erfassung der „Biologischen Vielfalt“ wird der Schwerpunkt auf das auf EU-Recht so-wie auf nationalen Bestimmungen basierende Schutzgebietssystem gelegt. Das Europäische Schutz-gebietsnetz Natura 2000 sowie nach Bundesnaturschutzgesetz ausgewiesene Schutzgebiete sowie geschützte Kleinstrukturen (NSG, LSG, GLB, ND, geschützte Biotope) zielen ebenso wie Verbundpla-nungen (bspw. Gewässerentwicklungspläne) darauf ab, die biologische Vielfalt zu schützen und zu erhalten. Da auch der Schutz der Arten und ihrer Lebensräume wesentlich zur Sicherung der Arten-vielfalt und damit der Biologischen Vielfalt beitragen, wird das Schutzgut ebenso durch die Themati-sierung des Artenschutzrechtes gem. § 44 BNatSchG, die Betrachtung der faunistischen Lebens- und Funktionsräume von Arten mit besonderer Schutzbedürftigkeit (bspw. Arten einer Gefährdungskatego-rie der Roten Listen) sowie die Benennung von für spezialisierte faunistische Arten besonders geeig-neten Habitatstrukturen (bspw. „für die Fauna wertvolle Bereiche Niedersachsens“ des NLWKN) be-rücksichtigt.

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4.1.2 Datengrundlagen

Die Datenerhebung und –bewertung erfolgt auf Grundlage folgender Datengrundlagen:

– Hartsalzwerk Siegfried-Giesen, Biologische Untersuchungen: Endbericht zum Planfeststel-lungsverfahren (Biodata, 2014), Unterlage I-2),

– Hartsalzwerk Siegfried-Giesen, Biologische Untersuchungen: Endbericht zum Raumord-nungsverfahren (Biodata, 2013),

– Artenliste der Vögel des Ornithologischen Vereins zu Hildesheim (aus der Datenbank Orni-tho.de) (OVH, 2014),

– Ergebnisse und Auswertung vorhandener Fischbestandsuntersuchungen (Ecoring, 2014),

– Daten zur Fischfauna (LAVES, 2012),

– Daten der für den Naturschutz in Niedersachsen wertvollen Bereiche (Stadt Hildesheim, 1984),

– Daten zu Schutzgebieten gem. BNatSchG sowie des Europäischen Schutzgebietsnetzes Na-tura 2000 (Landkreis Hildesheim - Marienburg, 1967a), (Landkreis Hildesheim - Marienburg, 1967b), (Landkreis Hildesheim, 1974), (Landkreis Hildesheim, 1990a), (Landkreis Hildesheim, 1990b), (Landkreis Hildesheim, 1996), (Landkreis Hildesheim, 2008a), (Landkreis Hildesheim, 2013a), (Stadt Hildesheim, 1984), (Stadt Hildesheim, 2011a) sowie (NLWKN, 2011a), (NLWKN, 2012a), (NLWKN, o.J.),

– Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Hildesheim (RROP) sowie 1. Änderung

(Landkreis Hildesheim, 2001) sowie (Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, 2013b),

– UVS zum Ausbau des Stichkanals (alw, 2010),

– Digitale Daten der Waldfunktionenkartierung (Niedersächsische Landesforsten, 2014),

– Digitale Orthofotos (LGLN, 2012),

– Digitale Topografische Karten (DTK 25) (LGLN, 2012) sowie

– Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten (NLWKN, 2010).

4.1.3 Schutzgebiete, geschützte Gebietskategorien

4.1.3.1 Europäisches Schutzgebietsnetz Natura 2000 [FFH-Gebiete, Vogelschutzge-biete (SPA)]

Durch die Schutzgebiete der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) sowie der EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rats vom 30. November 2009) soll ein kohärentes europaweites Netz von Schutzgebieten mit der Bezeichnung Natura 2000 entwickelt werden. Damit sollen natürliche und naturnahe Lebensräume sowie gefährdete wild lebende Tiere und Pflanzen geschützt und erhalten werden.

Die Ausweisung der genannten Schutzgebiete zielt dabei auf unterschiedliche Schwerpunkte ab. FFH-Gebiete dienen dem Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten sowie ausgewählter Lebensräume.

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Europäische Vogelschutzgebiete, auch als SPA (Special Protection Area) bezeichnet, dienen dem Schutz der europäischen Vogelarten.

§ 34 BNatSchG regelt, „dass Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets zu überprüfen“ sind. Diese Prüfung erfolgt für die im Vorhabensgebiet sowie des-sen Umkreis vorhandenen Gebiete der NATURA 2000 – Gebietskulisse, für welche Auswirkungen durch die mit den Vorhabensbestandteilen verbundenen Wirkprozesse nicht ausgeschlossen werden können.

Zur Natura 2000–Schutzgebietskulisse zählen folgende im näheren Umkreis des Untersuchungsrau-mes liegende FFH- und SPA-Gebiete:

– FFH-Gebiet „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“ (DE 3825-301)

– FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ (DE 3624-331)

– SPA-Gebiet „Hildesheimer Wald“ (DE 3825-401)

Unter Berücksichtigung des Wirkpfades „Einleitung mineralisierter Wässer in die Innerste“ wird zudem das FFH-Gebiet „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ (DE 3021-331), welches sich im Bereich der Leineaue stromab des FFH-Gebietes „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ befindet, in die Betrachtung einbezogen.

Weitere Natura 2000-Schutzgebiete befinden sich in einem Mindestabstand von > 8 km zu den Vor-habensbestandteilen. Auswirkungen auf diese Gebiete können aufgrund der Lage und Entfernung zu den Vorhabensbestandteilen und der von diesen ausgehenden Wirkprozessen ausgeschlossen wer-den.

Aussagen und Daten zu den vier genannten Schutzgebieten wurden den Vollständigen Gebietsdaten des NLWKN (2011), Daten zur „Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU (92/43/EWG) in Niedersach-sen“ (Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, 2004) zum FFH-Gebiet „Leineauen zwischen Hannover und Ruthe“ sowie dem Entwurf zu Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“ (NLWKN, o.J.) entnommen. Die Lage der genannten Schutzgebiete ist der Unterlage F-4.1: Bestandsübersichtsplan zu entnehmen.

FFH-Gebiet „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“

(Gebietsnummer: DE 3825-301; Landesinterne Nummer: 115)

Das im Bereich der Giesener Berge und des südlich anschließenden Naturschutzgebietes „Lange Dreisch und Osterberg“ liegende Schutzgebiet hat eine Größe von 742 ha.

Das aus zwei Teilflächen bestehende Gebiet, welches nördlich sowie südlich des Hildesheimer Stadt-teiles Himmelsthür liegt, wird in den vollständigen Gebietsdaten als vielfältiges Hügelland auf Kalk, Mergel, Sandstein und Löss mit Buchenwäldern, nutzungsbedingten Eichen-Mischwäldern, Kalk-Magerrasen, mesophilem Grünland, Quellsümpfen, Teichen, Tümpeln sowie artenreichem Hartholz-auwald an der Innerste beschrieben. Eine Teilfläche im Bereich der Giesener Berge wird von Keuper, Buntsandstein, Muschelkalk, Löß und der Bereich des innerhalb der Innersteaue liegenden Haseder Busches von Auelehm charakterisiert.

Das Gebiet des Naturschutzgebietes „Lange Dreisch und Osterberg“ südlich der Giesener Berge wur-de bis Ende 2007 als Standortübungsplatz genutzt.

Als schutzwürdig werden insbesondere die bedeutsamen Vorkommen von Waldmeister- und Orch-ideen-Buchenwald, Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald, Hartholzauwald, Kalktrockenrasen, mageren Flachland-Mähwiesen, Kalk-Quellsümpfen, von Kammmolch, Schmaler Windelschnecke u.a. einge-

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stuft. Kulturhistorische Bedeutung weisen die Relikte historischer Waldnutzungsformen (Mittelwälder, Schneitel-Hainbuchenbestände) auf.

Der Standarddatenbogen (NLWKN, 2011a) benennt für das Gebiet folgende Lebensräume des An-hangs I der Richtlinie 92/43/EWG:

– Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen (FFH-Lebensraumtyp 3140),

– Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* teil-weise prioritäre Ausprägung - besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) (FFH-Lebensraumtyp 6210),

– Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (FFH-Lebensraumtyp 6430),

– Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (FFH-Lebensraumtyp 6510),

– Kalkreiche Niedermoore (FFH-Lebensraumtyp 7230),

– Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (FFH-Lebensraumtyp 9110),

– Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) (FFH-Lebensraumtyp 9130),

– Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) (FFH-Lebensraumtyp 9150),

– Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (FFH-Lebensraumtyp 9170),

– Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (FFH-Lebensraumtyp 91E0) sowie

– Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) (FFH-Lebensraumtyp 91F0).

Darüber hinaus wurden im Bereich des Osthanges am Osterberg 2005 zudem Schlucht- und Hang-mischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180) kartiert (Entwurf Erhaltungsziele FFH-Gebiet DE 3825-301 – NLWKN). Abweichend von den Daten des Standarddatenbogens wird im Entwurf zu den Erhal-tungszielen zudem der Lebensraumtyp „Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopo-tamion oder Hydrocharition“ (LRT 3150) anstelle des Lebensraumtyps „Oligo- bis mesotrophe kalkhal-tige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen“ (LRT 3140) benannt.

Weiterhin werden folgende Arten des Anhangs II der Richtlinie 92/43/EWG angegeben:

– Triturus cristatus (Kammmolch) sowie

– Vertigo angustior (Schmale Windelschnecke).

Zudem dient das FFH-Gebiet folgenden Fledermausarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie als Jagd-revier: Großes Mausohr (Myotis myotis), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) sowie Teichfleder-maus (Myotis dasycneme) (Entwurf Erhaltungsziele FFH-Gebiet DE 3825-301 – NLWKN).

Als allgemeine Erhaltungsziele im Natura 2000-Gebiet werden der Schutz und die Entwicklung

– naturnaher Eichen-Eschen-Auwälder im Komplex mit Erlen-Eschen-Wald,

– naturnaher Waldmeister- und Orchideen-Buchenwälder im Komplex mit nutzungsbedingten Eichen-Hainbuchenwäldern, kleinflächigen Erlen-Eschenwäldern an Quellbächen sowie weite-ren naturnahen Waldtypen, u.a. auch als Jagdgebiet des Großen Mausohrs,

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– von Kalk-Quellsümpfen und sonstigen Sumpfbereichen, u.a. als Lebensraum der Schmalen Windelschnecke,

– von artenreichen Kalk-Magerrasen, teilweise im Komplex mit mageren Weidelgrasweiden und Flachland-Mähwiesen oder Gebüschen,

– extensiv genutzter Glatthaferwiesen im Komplex mit Feuchtgrünland in der Innerste-Aue so-wie

– artenreicher Kalkäcker am Gallberg

benannt (Entwurf Erhaltungsziele FFH-Gebiet DE 3825-301 – NLWKN). Für die Lebensraumtypen sowie Tierarten werden weitere spezielle Erhaltungsziele benannt.

Für das FFH-Gebiet DE 3825-301 wurde eine FFH-Vorprüfung erstellt mit dem Ergebnis, dass die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Haseder Busch, Giesener Ber-ge, Gallberg, Finkenberg“ nicht erforderlich ist. (Unterlage F-2 der Gesamtunterlage).

FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“

(Gebietsnummer: DE 3624-331; Landesinterne Nummer: 344)

Das etwa 968 ha große Schutzgebiet befindet sich nordwestlich des Untersuchungsraumes. Der mi-nimale Abstand zu den Vorhabensbestandteilen beträgt etwa 3.000 m (Standort Glückauf-Sarstedt), der Abstand zum zentralen Vorhabensbestandteil „Standort Siegfried-Giesen“ beträgt etwa 5.200 m.

Das Gebiet wird als von Auwaldresten und Hochstaudenfluren begleitete Fließgewässerabschnitte der Leine und Alten Leine charakterisiert. Zum Gebiet zählen durch Bodenabbau entstandene Stillgewäs-ser mit z.T. gut ausgeprägter Wasservegetation. Im Bereich der Terrassenkante kommen Kalktuffquel-len vor. Offenlandbereiche werden als Grünland oder Acker bewirtschaftet.

Die Schutzwürdigkeit des Gebietes ergibt sich insbesondere aus den repräsentativen Vorkommen von naturnahen eutrophen Stillgewässern und von Kalktuffquellen im Bereich der Niedersächsischen Bör-den (Naturraum D32). Zudem sind die Vorkommen von Auwäldern, Hochstaudenfluren, Fließgewäs-sern mit flutender Vegetation und Feuchtgrünland als bedeutsam einzustufen.

Der Standarddatenbogen (NLWKN, 2011) benennt für das Gebiet folgende Lebensräume des An-hangs I der Richtlinie 92/43/EWG:

– Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions (FFH-Lebensraumtyp 3150),

– Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion (FFH-Lebensraumtyp 3260),

– Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (FFH-Lebensraumtyp 6430),

– Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (FFH-Lebensraumtyp 6510),

– Kalktuffquellen (Cratoneurion) (prioritärer FFH-Lebensraumtyp 7220),

– Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (FFH-Lebensraumtyp 91E0) sowie

– Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) (FFH-Lebensraumtyp 91F0).

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Nach Aussage der Daten zur „Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU (92/43/EWG) in Niedersachsen“ (Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, 2004) bedarf die Zuordnung von naturnahen Fließgewässerabschnitten im Schutzgebiet zum Lebensraumtyp „Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion“ (FFH-Lebensraumtyp 3260) der Überprüfung im Gelände.

Weiterhin werden folgende Arten des Anhangs II der Richtlinie 92/43/EWG angegeben:

– Triturus cristatus (Kammmolch) sowie

– Myotis myotis (Großes Mausohr).

Als Erhaltungsziel wird jeweils der anzustrebende günstige Erhaltungszustand der im Gebiet vorkom-menden Lebensraumtypen gem. Anhang I der FFH-RL sowie Arten gem. Anhang II der FFH-RL ge-nannt (Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, 2004).

Für das FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ (DE 3825-301) wurde eine FFH-Vorprüfung erstellt, mit dem Ergebnis dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Diese befindet sich als Unterlage F-2 der Gesamtunterlage.

FFH-Gebiet „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“

(Gebietsnummer: DE 3021-331; Landesinterne Nummer: 90)

Der Abschnitt der Leine des etwa 18.030 ha großen, sich entlang von unterer Leine, unterer Oker und Aller erstreckenden FFH-Gebietes befindet sich in etwa 22 km Entfernung zum zentralen Vorhabens-bestandteil „Standort Siegfried-Giesen“.

Das Gebiet umfasst die Niederungen relativ naturnaher Tieflandflüsse mit vielfältigem Biotopmosaik. Es weist ein oft durch Flutmulden und Dünen bewegtes Gelände und zahlreiche Altwässer, Auengrün-land, Sandmagerrasen, gehölzfreie Sumpfvegetation und Auwälder auf.

Das Gebiet gilt ist der bedeutendste Flussniederungskomplex im Weser-Aller-Flachland. Die Schutz-würdigkeit ergibt sich u.a. aus dem Vorkommen von feuchten Hochstaudenfluren, eutrophen Seen, Hartholz-Auenwäldern, mageren Flachland-Mähwiesen sowie der Arten Fischotter, Biber, Mausohr und Grüne Keiljungfer.

Der Standarddatenbogen (NLWKN, 2011) benennt für das gesamte Gebiet folgende Lebensräume des Anhangs I der Richtlinie 92/43/EWG:

– Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland]

– Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland]

– Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea

– Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

– Dystrophe Seen und Teiche

– Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

– Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p

– Trockene europäische Heiden

– Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und –rasen

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– Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Si-likatböden

– Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion cae-ruleae)

– Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe

– Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

– Übergangs- und Schwingrasenmoore

– Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae

– Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)

– Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)

– Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion be-tuli) [Stellario-Carpinetum]

– Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur

– Moorwälder

– Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

– Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)

Weiterhin werden für das Gesamtgebiet folgende Arten des Anhangs II der Richtlinie 92/43/EWG an-gegeben:

– Triturus cristatus (Kammmolch)

– Aspius aspius (Rapfen)

– Cobitis taenia (Steinbeißer)

– Cottus gobio (Groppe)

– Lampetra fluviatilis (Flußneunauge)

– Lampetra planeri (Bachneunauge)

– Misgurnus fossilis (Schlammpeitzger)

– Petromyzon marinus (Meerneunauge)

– Rhodeus sericeus amarus [= Rhodeus amarus (Bitterling)]

– Salmo salar (Lachs)

– Castor fiber (Biber)

– Lutra lutra (Fischotter)

– Myotis bechsteini (Bechsteinfledermaus)

– Myotis dasycneme (Teichfledermaus)

– Myotis myotis (Großes Mausohr)

– Aeshna viridis (Grüne Mosaikjungfer)

– Leucorrhinia pectoralis (Große Moosjungfer)

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 34

– Ophiogomphus cecilia (Grüne Keiljungfer)

– Arnica montana (Arnika, Berg-Wohlverleih)

Als für die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes maßgebliche Lebensraumtypen nach Anhang I werden alle benannten Lebensraumtypen angegeben. Maßgebliche Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sind alle benannten Arten mit Ausnahme von Rapfen, Lachs, Grüner Mosaikjungfer sowie Arnika.

Das FFH-Gebiet „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ umfasst den Abschnitt der Leine zwischen Hannover und der Mündung in die Aller bei Schwarmstedt sowie den Flusslauf der Aller von Wolfsburg bis zur Mündung in die Weser ca. 25 km (Luftlinie) vor Bremen. Des Weiteren ist der Fluß-lauf der Oker zwischen Braunschweig und der Mündung in die Aller in das FFH-Gebiet eingeschlos-sen. Das Gebiet befindet sich ca. 8 km (Luftlinie) flussabwärts des FFH-Gebietes „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“, für welches eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (siehe Unterlage F-2) durchge-führt wurde.

Aufgrund der räumlichen Entfernung und der Lage zu den Vorhabensbestandteilen sowie der prog-nostizierten Reichweite projektbedingter Wirkungen wird nachfolgend auf die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsstudie zum FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ Bezug genommen und begründet, weshalb eine FFH-Vorprüfung bzw. –Verträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist.

In der FFH-Verträglichkeitsstudie für die „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" wird dargelegt, dass Beeinträchtigungen des Gebietes ausschließlich über den Wasserpfad (Eintrag mineralisierter Wässer in das Oberflächengewässer) und über den Luftpfad (Stickstoffeinträge) entstehen können. Beeinträchtigungen durch alle weiteren Wirkfaktoren konnten dagegen ausgeschlossen werden (vgl. Unterlage F-2).

Die Einleitung mineralisierter Abwässer erfolgt in die Innerste, welche in die Leine mündet. Die Leine durchfließt das FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ und ist weiter flussabwärts Teil des FFH-Gebietes „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“.

Für das FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ wird in der FFH-Verträglichkeitsprüfung dargelegt, dass die Einleitung mineralisierter Wässer in die Innerste, welche dann in die Leine mündet, ausschließlich den Lebensraumtyp „Flüsse der planaren bis montanen Stu-fe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion“ innerhalb des FFH-Gebietes betrifft. Alle weiteren Lebensraumtypen sind entweder vom Wasserkörper der Leine unab-hängig oder kommen ausschließlich bei Überschwemmungen mit dem Wasser der Leine in Berüh-rung. Im Hochwasserfall ist die Salzkonzentration in der Leine aufgrund der Verdünnung jedoch un-wesentlich.

Diese Feststellung ist auf das FFH-Gebiet „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ übertrag-bar, jedoch tritt hier neben dem LRT „Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ra-nunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion“ der LRT „Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetati-on des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p“ auf und ist in die Betrachtung einzubeziehen. Während für das FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ keine fließgewässergebun-denen Arten des Anhangs II der Richtlinie 92/43/EWG benannt sind, so kommen in „Aller (mit Barn-bruch), untere Leine, untere Oker“ neun Fischarten des Anhang II der FFH-RL, drei Libellenarten so-wie Fischotter und Biber vor.

Die für das geplante Vorhaben erstellten limnologischen Untersuchungen der Innerste (vgl. Unterlage I-3) geben ein Prognose über die biozönotische Entwicklung von Innerste und Leine ab. Die biozönoti-sche Entwicklung der Leine nach Inbetriebnahme des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen wird gemäß Unterlage I-3 wie folgt prognostiziert:

Ab dem 5. Betriebsjahr des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen weisen die aus der Anwendung des Flussgebietsmodells (Unterlage I-13) abgeleiteten simulierten Konzentrationen für die Parameter

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Chlorid, Kalium und Magnesium einen signifikanten Rückgang der Salzbelastung der Leine bei Neu-stadt – der Pegel Neustadt befindet sich innerhalb des FFH-Gebietes „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ - gegenüber der heutigen Situation aus. Dies betrifft sowohl die ausgewiesenen Median- als auch die 90-Perzentil-Angaben. Die vom Runden Tisch (Runder Tisch, 2010) angegebe-nen Wertebereiche für „Lebensbedingungen naturnaher Lebensgemeinschaften“ für die Parameter Chlorid, Kalium und Magnesium werden ab dem Betriebsjahr 5 durchgängig erfüllt. Im Vergleich zu der heutigen Situation ist aus der prognostizierten Entlastung eine signifikante Verbesserung der salz-bezogenen abiotischen Lebensbedingungen sowohl für die Fauna als auch die Flora der Leine bei Neustadt abzuleiten.

Die getroffenen Aussagen zur biozönotischen Wirksamkeit der Salzentlastung wären, abgeleitet aus den Ergebnissen des Flussgebietsmodells, im Fall einer möglichen Produktionseinstellung des Wer-kes Sigmundshall bereits ab dem Betriebsjahr 2 wirksam. Bei einer zeitlich begrenzten Überschnei-dung in den Produktionszeiten der Werke Sigmundshall sowie Siegfried-Giesen weist das Flussge-bietsmodell kaum messbare Veränderungen in der Salzbelastung der Leine für die Betriebsjahre 2 und 4 des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen aus. Die statistischen Kennwerte der simulierten Konzent-rationen für die Parameter Chlorid, Kalium und Magnesium in der Leine bei Neustadt unterscheiden sich für dieses Szenario so geringfügig, dass negative Veränderungen der aquatischen Lebensge-meinschaften gegenüber dem jetzigen Zustand weitgehend ausgeschlossen werden können. Gleich-zeitig ist für diesen begrenzten Zeitraum auch kein Verbesserungspotential bezüglich der Salzbelas-tung der Leine erkennbar.

Zusammengefasst ist aus der durch das Flussgebietsmodell (Unterlage I-13) prognostizierten Entlas-tung der salzbezogenen abiotischen Lebensbedingungen eine signifikante Verbesserung sowohl für die Fauna als auch die Flora der Leine bei Neustadt spätestens ab dem Betriebsjahr 5 abzuleiten. Im Fall einer möglichen Produktionseinstellung des Werkes Sigmundshall wäre diese Verbesserung be-reits ab dem Betriebsjahr 2 wirksam. Damit können, in Abhängigkeit vom eintretenden Szenario, ab dem Betriebsjahr 5 bzw. bereits ab dem Betriebsjahr 2 Beeinträchtigungen der aquatischen Flora und Fauna in der Leine vollständig ausgeschlossen werden. Für das Szenario einer zeitlich begrenzten Überschneidung in den Produktionszeiten der Werke Sigmundshall sowie Siegfried-Giesen können auf Grundlage der simulierten Konzentrationen für die Parameter Chlorid, Kalium und Magnesium in der Leine bei Neustadt negative Veränderungen der aquatischen Lebensgemeinschaften gegenüber dem jetzigen Zustand weitgehend ausgeschlossen werden. Dennoch potenziell zu erwartende gering-fügige Veränderungen der aquatischen Flora und Fauna in der Leine werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der „Limnologischen Untersuchungen der Innerste“ als unerhebliche Beeinträchtigun-gen bewertet.

Die Prognosen zeigen, dass es durch Vermischung und Verdünnung bis zum Erreichen des FFH-Gebietes keinen signifikanten Einfluss mehr auf die Gewässerökologie geben wird. Dabei ist berück-sichtigt, dass es nach Inbetriebnahme kurzzeitig zu einer Erhöhung der Salzfracht kommen wird. Langfristig wird es dagegen zu einer Reduzierung der Salzfracht und somit zur Entlastung des Ge-wässers kommen. Es kann somit festgestellt werden, dass Beeinträchtigungen der Erhaltungs- oder Entwicklungsziele des FFH-Gebietes durch die Salz-Einleitung in die Innerste ausgeschlossen werden können.

Stickstoffverbindungen können über den Luftpfad das FFH-Gebiet erreichen. Der Umfang der jährli-chen Stickstoffdeposition hängt vorwiegend von der Entfernung zur Emissionsquelle, der Windrichtung und topografischen Merkmalen ab.

Lang anhaltende Stickstoffeinträge können bereits in niedrigen Dosen zu nachteiligen Verschiebungen im Artenspektrum von Lebensräumen führen. Für das FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" wurde festgestellt, dass die maximale Zusatzbelastung durch das Vorhaben für das FFH-Gebiet unterhalb der Bagatellgrenze liegt. Die Immissionszusatzbelastung durch Stickstoffverbindun-

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gen ist für die Schutz- und Erhaltungsziele dieses FFH-Gebietes irrelevant. Eine Beeinflussung des FFH-Gebietes durch Stoff- und Staubemissionen ist damit ausgeschlossen. Da sich das hier betrach-tete FFH-Gebiet „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ in weiterer Entfernung zum Emit-tent befindet, kann auch eine Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele dieses Natura2000-Schutzgebietes ausgeschlossen werden.

Zusammenfassend ist als Ergebnis festzustellen, dass Beeinträchtigungen der Erhaltungs- oder Ent-wicklungsziele des FFH-Gebietes DE 3021-331 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ durch das Vorhaben Hartsalzwerk Siegfried-Giesen ausgeschlossen werden können.

SPA-Gebiet „Hildesheimer Wald“

(Gebietsnummer: DE 3825-401; Landesinterne Nummer: V44)

Das 1.247 ha große Vogelschutzgebiet liegt südlich des geplanten Vorhabens und befindet sich voll-ständig außerhalb des Untersuchungsraumes. Der minimale Abstand zu den Vorhabensbestandteilen beträgt etwa 4.700 m (potenzieller Haldenstandort Flachhalde), der Abstand zum zentralen Vorha-bensbestandteil „Standort Siegfried-Giesen“ beträgt etwa 6.000 m.

Die Schutzwürdigkeit des Gebietes ergibt sich insbesondere aus der hohen Bedeutung von im Gebiet vorhandenen Laubmischwaldbeständen und naturnahen Bachläufen für Brutvogelarten. Die großflä-chigen, störungsarmen und altholzreichen Laubwälder mit hohem Alteichenanteil sind insbesondere bedeutender Lebensraum für Mittelspecht, Schwarzstorch und Wespenbussard.

Folgende wertgebende Vogelarten werden für das Gebiet benannt:

– Ciconia nigra (Schwarzstorch),

– Dendrocopos medius (Mittelspecht),

– Dryocopus martius (Schwarzspecht),

– Ficedula parva (Zwergschnäpper),

– Milvus milvus (Rotmilan),

– Pernis apivorus (Wespenbussard),

– Picus canus (Grauspecht) sowie

– Scolopax rusticola (Waldschnepfe).

Als allgemeine Erhaltungsziele für das Natura 2000 – Gebiet werden

– Erhalt und Entwicklung strukturreicher Laubaltholzbestände,

– Erhalt und Förderung von Alteichenbeständen,

– Schutz und Förderung der naturnahen Entwicklung von Fließgewässern als wichtige Nah-rungshabitate des Schwarzstorches sowie

– Erhalt und Entwicklung störungsarmer Waldgebiete

benannt (Entwurf Erhaltungsziele SPA-Gebiet DE 3825-401 – NLWKN).

Für die als Brutvogel wertbestimmenden Arten Schwarzstorch, Wespenbussard und Mittelspecht wer-den weitere spezielle Erhaltungsziele genannt.

Das SPA-Schutzgebiet wird aufgrund der räumlichen Entfernung und der Lage zu den Vorhabensbe-standteilen sowie der prognostizierten Reichweite projektbedingter Wirkungen aus der weiteren Be-trachtung ausgeschlossen. Eine SPA-Vorprüfung wurde nicht durchgeführt.

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4.1.3.2 Schutzgebiete und geschützte Biotope gem. BNatSchG i.V.m. NAGBNatSchG

Naturschutzgebiete (NSG gem. § 23 BNatSchG i.V.m. § 16 NAGBNatSchG)

Zwei Naturschutzgebiete befinden sich vollständig innerhalb des Untersuchungsraumes. Die Lage der Naturschutzgebiete ist in der Unterlage F-4.1: Bestandsübersichtsplan bzw. der Unterlage F-4.2: Be-stands- und Konfliktplan dargestellt.

NSG „Entenfang“

Das 18,5 ha große Naturschutzgebiet mit zwei Teilflächen befindet sich zwischen dem Standort Sieg-fried-Giesen und dem Standort Rössing-Barnten und damit vollständig innerhalb des Untersuchungs-raumes. Das NSG wird durch zwei vernässte Senken gebildet, welche sich innerhalb intensiv genutz-ter Ackerflächen befinden. Beide Teilflächen werden durch naturnahe Stillgewässer mit Verlandungs-zonen (Röhrichte, Hochstaudenfluren), gehölzbestandene Uferzonen und extensiv genutzte Grün-landbestände auf Niedermoorstandorten charakterisiert. Gemäß Verordnung über das NSG „Enten-fang“ dient das Gebiet einer Vielzahl von teilweise bedrohten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften als Lebensraum. (Landkreis Hildesheim, 1990b)

NSG „Ahrberger Holz / Groß Förster Holz“

Das Ahrberger und das Groß Förster Holz sind ein ehemals zusammenhängender Auwaldrest im Tal der Innerste. Das 44 ha große NSG, welches vollständig im Untersuchungsraum liegt, besteht aus zwei Teilflächen, welche durch das Ahrberger Gewerbegebiet „Im Hasenwinkel“ getrennt werden. Die Waldbestände stocken auf basen- und nährstoffreichem Standort, welcher aus tonigem Auelehm über Niederterrassen-Sand aufgebaut ist. Die Auwaldreste zeichnen sich durch eine sehr arten- und struk-turreiche Baum-, Strauch- und Krautschicht aus. Im Gelände sind Reste alter Flutrinnen erhalten. Ge-mäß Verordnung über das NSG "Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz" sind das Ahrberger und das Groß Förster Holz als Auwaldrest, welcher eine äußerst selten gewordene Lebensgemeinschaft der Hartholzaue darstellt, zu erhalten und zu entwickeln. (Landkreis Hildesheim, 1996)

Landschaftsschutzgebiete (LSG gem. § 26 BNatSchG i.V.m. § 19 NAGBNatSchG)

Innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich vollständig bzw. mit Teilflächen drei Landschafts-schutzgebiete. Die Lage der Landschaftsschutzgebiete ist in Unterlage F-4.1: Bestandsübersichtsplan bzw. der Unterlage F-4.2: Bestands- und Konfliktplan dargestellt.

LSG „Entenfang bei Giften“ (HI 008)

Das Landschaftsschutzgebiet ergänzt die südwestliche Teilfläche des Naturschutzgebietes „Enten-fang“ und beinhaltet u.a. ein hier liegendes naturnahes Stillgewässer mit begleitenden Verlandungsbe-reichen, Weidengebüsch und weiteren Gehölzen. Das Gebiet dient allgemein dem Schutz von Natur, Landschaftsbild und Erholung (vgl. § 2 LSG-Verordnung). (Landkreis Hildesheim - Marienburg, 1967b)

LSG „Ahrberger und Groß Förster Holz“ (HI 009)

Die Flächen des LSG ergänzen das zwischen Groß Förste und Ahrbergen liegende NSG gleichen Namens, welches insbesondere die Auwaldreste im Tal der Innerste umfasst, in seinen Randberei-chen. Das Gebiet dient allgemein dem Schutz von Natur, Landschaftsbild und Erholung (vgl. § 2 LSG-Verordnung). (Landkreis Hildesheim - Marienburg, 1967b)

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LSG „Harsumer Holz“ (HI 011)

Der nördliche Teil des Landschaftsschutzgebietes befindet sich innerhalb des Untersuchungsraumes. Das Gebiet erstreckt sich westlich von Harsum entlang des Stichkanals Hildesheim und umfasst das Saubecksholz im Süden und das Hollenmeerholz im Norden. Das Gebiet beinhaltet die hier stocken-den Waldbestände sowie darin eingestreute Offenlandbereiche, welche überwiegend einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen. Das Gebiet dient allgemein dem Schutz von Natur, Land-schaftsbild und Erholung (vgl. § 2 LSG-Verordnung). (Landkreis Hildesheim - Marienburg, 1967b)

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB gem. § 29 BNatSchG i.V.m. § 22 NAGB-NatSchG)

Innerhalb des Untersuchungsraumes befindet sich ein Geschützter Landschaftsbestandteil. Die Lage des Gebietes ist in Unterlage F-4.1: Bestandsübersichtsplan bzw. der Unterlage F-4.2: Bestands- und Konfliktplan dargestellt.

GLB „Im Meere“

Die als GLB „Im Meere“ festgesetzten Geländemulden weisen eine Größe von etwa 2,5 ha auf und liegen ungefähr zwischen dem NSG „Entenfang“ und den südlichen Stadtrandlagen Sarstedts im Be-reich des Standortes Glückauf-Sarstedt.

Aufgrund oberflächennah anstehenden Grundwassers weisen die Geländemulden Gleyböden mit Einzelgehölzen und Gebüschen, Wasserflächen und Ruderalfluren auf. Die genannten Elemente sind durch einen Graben mit begleitenden Uferstrukturen verbunden. Aufgrund ihrer Lage innerhalb inten-siv landwirtschaftlich genutzter Flächen stellen sie für den Naturschutz bedeutsame Lebensräume dar. Sie beleben und gliedern das Landschaftsbild und tragen als Lebensraum faunistischer und floristi-scher Arten zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei. (Landkreis Hildesheim, 1990a)

Naturdenkmale (ND bzw. FND gem. § 28 BNatSchG i.V.m. § 21 NAGBNatSchG)

Im Untersuchungsraum befindet sich ein Naturdenkmal. (Landkreis Hildesheim, 2013a). Die grafische Darstellung des Naturdenkmals erfolgt in Unterlage F-4.1: Bestandsübersichtsplan bzw. in Unterlage F-4.2: Bestands- und Konfliktplan.

Tab. 4: Naturdenkmale im Untersuchungsraum

Lfd. Nummer Bezeichnung Stadt/ Gemeinde

ND HI 39 Linde Giesen

Geschützte Biotope (gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 24 NAGBNatSchG)

Im Untersuchungsraum befinden sich zudem gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 24 NAGBNatSchG ge-schützte Biotope. Zu diesen liegen Erfassungsdaten des Landkreises Hildesheim (Landkreis Hildesheim, 2013a) sowie des NLWKN (Übergabe durch Waldfunktionenkartierung, (Niedersächsische Landesforsten, 2014)) vor. Zudem wurden die Biotoptypen im Rahmen der Bio-toptypenkartierung zum Vorhaben (Biodata, 2013) hinsichtlich ihres Schutzstatus überprüft.

Die grafische Darstellung der gem. § 30 BNatSchG geschützten Biotope erfolgt in F-4.2: Bestands- und Konfliktplan.

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4.1.3.3 Bereiche mit verbindlichen Festlegungen

Die im rechtskräftigen Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, 2008) sowie näher im Regionalen Raumordnungsprogramm Landkreis Hildesheim (Landkreis Hildesheim, 2001), (Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, 2013b) formulierten Ziele und Grundsätze stellen verbindliche Vorgaben für raumbedeutsame Planungen ebenso wie für Einzelvorhaben dar. Es wird daher benannt, welche auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt und die mit diesem verbundenen Teilaspekte bezogenen Ziele in den Instrumenten der Raumordnung für den Untersu-chungsraum vorliegen und welche Gebietsteile mit diesen Zielfestlegungen belegt sind.

Das RROP benennt das Gebiet des NSG „Entenfang“, das Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz und den Lauf der Innerste als Vorranggebiete Natur und Landschaft. Vorsorgegebiete Natur und Land-schaft sind das Ahrberger Holz / Groß Förster Holz sowie das Hollenmeerholz westlich Harsum (vgl. auch 2.4.1).

Für die genannten Bereiche zielen die raumordnerischen Aussagen „auf eine an ökologischen Belan-gen orientierte Nutzung der sich fortlaufend veränderten Kulturlandschaften sowie auf eine weitrei-chende Erhaltung der verbliebenen naturbetonten Landschaftsteile“ (Landkreis Hildesheim, 2001), (Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, 2013b) ab.

Weitere Bereiche mit verbindlichen Vorgaben sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden.

4.1.4 Bestandsdarstellung und Bewertung

4.1.4.1 Schutzgut Tiere

Für die Darstellung der Bestandssituation zum Schutzgut Tiere erfolgte die Erfassung von besonders aussagekräftigen und gegenüber den zu erwartenden Projektwirkungen empfindlichen Artengruppen und Arten.

Bestandskartierungen im Gelände wurden für folgende Tierarten(-gruppen) durchgeführt: Feldhams-ter, Fledermäuse, Brutvögel, Rastvögel, Amphibien, Reptilien, Libellen, Totholzkäfer, Hymenopteren, Heuschrecken sowie Tagfalter.

Die im Rahmen der UVS zum Raumordnungsverfahren durchgeführten faunistischen Bestandserfas-sungen aus den Jahren 2011/2012 (Biodata, 2013) wurden durch Nachkartierungen bzw. die Erfas-sung zusätzlicher Artengruppen in den Jahren 2013/2014 ergänzt (Biodata, 2014). Auf die Zeiträume der Kartierungen zu den einzelnen Tierarten(-gruppen) wird in den jeweiligen Unterkapiteln eingegan-gen.

Weitere Daten, welche zur Beschreibung der Bestandsituation und der Bedeutung faunistischer Le-bensräume herangezogen werden, sind vorhandene Fischbestandsuntersuchungen (Ecoring, 2014) sowie Daten zu „Für Brutvögel, Gastvögel bzw. den Naturschutz wertvollen Bereichen in Niedersach-sen“ (NLWKN, 2012a).

Für die einzelnen Tierartengruppen wurden wertgebende Arten definiert, die in die Konfliktanalyse im Rahmen der Eingriffsregelung einbezogen werden. Die Auswahl und Beschreibung der Vorkommen erfolgt in den nachfolgenden Kapiteln.

Des Weiteren wurden im Rahmen der Bestandserhebung und -bewertung tiergruppenbezogen und -übergreifend Lebensräume besonderer Bedeutung ermittelt. Berücksichtigt wurden dabei Flä-chen und Strukturen mit einer hohen Anzahl an gefährdeten bzw. geschützten Arten. Alle weiteren

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aufgrund ihrer Biotopausstattung als faunistischer Lebensraum geeigneten Bereiche werden als Le-bensräume allgemeiner Bedeutung in der Auswirkungsanalyse berücksichtigt.

Alle Nachweise wertgebender Arten, die räumlich zugeordnet werden können, sowie die Lebensräu-me besonderer Bedeutung sind im Bestands- und Konfliktplan im Maßstab 1 : 5.000 (Unterlage F-4.2) dargestellt.

In den nachfolgenden Kapiteln werden tiergruppenbezogen die wertgebenden Arten mit ihrem jeweili-gen Schutzstatus sowie der Angabe des Fundortes tabellarisch dargestellt. Eine Gesamtartenliste der nachgewiesenen Tierarten ist in Anhang 1.1 der UVS (Unterlage F-1) enthalten. Die in der folgenden Beschreibung genannten Angaben zur Gefährdung der Arten beziehen sich, soweit nicht anders an-gegeben, auf die Einstufung der jeweils landesweiten Roten Liste Niedersachsens.

4.1.4.1.1 Säugetiere (Mammalia)

Feldhamster (Cricetus cricetus)

Das Planungsgebiet befindet sich im Bereich des Verbreitungsschwerpunktes des Feldhamsters (RL 2) in Niedersachsen. Dieser liegt im Bereich der Hildesheimer und Braunschweiger Börden, da das Vorkommen der Art in Niedersachsen auf tiefgründige, bindige Böden beschränkt ist.

Die Erfassung der Feldhamster erfolgt in einem 927 ha großen Areal im Mai 2012 durch flächende-ckende systematische Suche nach Hamsterbauen. Eine zusätzliche Fläche von 56 ha wurde im Mai 2014 kartiert.

Das Planungsgebiet dient dem Feldhamster als Ganzjahreslebensraum. Die Verteilung der im Rah-men der Erfassungen festgestellten Feldhamsterbaue ist sehr inhomogen. In Teilbereichen, wie nörd-lich von Groß und Klein Förste, sind deutliche Besiedlungsschwerpunkte mit hohen Besiedlungsdich-ten und zum Teil geklumpten Vorkommen zu erkennen. Eine zerstreute Verteilung von Hamsterbauen wurde nordwestlich von Giesen erfasst. In den Gemarkungen nordwestlich von Harsum, östlich von Ahrbergen und südlich von Sarstedt sind nur geringe Besiedlungsdichten zu verzeichnen, wobei hier größere Teilbereiche gar keine Baue aufweisen.

Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 106 Hamsterbaue nachgewiesen. Daraus ergibt sich eine Besiedlungsdichte von 0,12 Bauen pro Hektar, was für den Verbreitungsschwerpunkt dieser Art in Niedersachsen sehr gering ist.

Der Feldhamster (RL NI 2, RL D 1, FFH-RL Anh. IV, §§) wird als wertgebende Art für die weiteren Betrachtungen im Rahmen der Eingriffsregelung definiert.

In Niedersachsen liegt der Verbreitungsschwerpunkt des Feldhamsters in den Hildesheimer und Braunschweiger Börden. Die Nachweislage im Untersuchungsraum macht deutlich, dass die Art das Gebiet verbreitet besiedelt. Bereiche mit kleineren Schlägen und einem im Vergleich zur umliegenden Landschaft höheren Anteil an vernetzten Randstrukturen werden offensichtlich bevorzugt besiedelt. Die Besiedlungsschwerpunkte im Untersuchungsgebiet werden als Lebensräume besonderer Be-deutung definiert. Dies trifft insbesondere auf:

– Ackerfläche nördlich Flussgraben,

– Ackerflächen östlich und westlich der Schachtstraße,

– Feldflur östlich der B 6/ südl. Kiesabbaugebiet/ Schießplatz,

– Feldflur westlich der A 7/ nördlich Klein Förste sowie

– Ackerfläche nordöstlich Bahnhof Harsum zu.

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Fledermäuse (Microchiroptera)

Die Erfassung der Fledermausfauna im Untersuchungsraum zielte insbesondere auf die Ermittlung potenzieller Quartiere im Baumbestand ab. Ergänzend erfolgte durch stichprobenartige Kartierungen die Erfassung von Jagdhabitaten und Flugstraßen. Untersucht wurde das Gebiet des Ahrberger Hol-zes/ Groß Förster Holzes, das NSG „Entenfang“ sowie der Bereich der Schachtstraße.

Kartiert wurde zwischen Mai und September 2012 mittels Detektorerfassung. Gleichzeitig wurde an potenziellen Quartierbäumen eine Ausflugkontrolle durchgeführt. Im Juli 2013 fand mittels Bat-Detektor und Sichtbeobachtung eine Schwärmkontrolle im Bereich der Siedlung an der Schachtstraße statt. Im Ahrberger Holz wurde 2013 im Suchraum für die 110 kV-Hochspannungsleitung eine Baum-kontrolle durchgeführt. Dazu wurde der Baumbestand auf das Vorhandensein von potenziellen Quar-tieren abgesucht und die Eignung als Winter- oder Sommerquartier für Fledermäuse eingeschätzt.

Das Gebiet des NSG „Entenfang“ mit seinem angrenzenden strukturreichen Umfeld weist eine klein-räumige Gliederung mit Baum-Strauch-Hecken, Hochstaudenfluren, Grünland und kleineren Stillge-wässern auf. Das Gebiet besitzt ein geringes Quartierpotenzial und eine schlechte Anbindung an die umgebenden Bereiche. Für das Gebiet konnte nur eine Nutzung als Nahrungshabitat nachgewiesen werden. Wochenstuben wurden im NSG nicht erfasst, jedoch können Einzelquartiere in alten Weiden und Pappeln in den Uferbereichen der Teiche nicht ausgeschlossen werden.

Das Gebiet Ahrberger Holz / Groß Förster Holz umfasst die strukturreichen Laubwälder, das Gewer-begebiet Hasenwinkel, die südlich daran anschließenden Bereiche sowie angrenzende Abschnitte der Innerste. Das Gebiet weist viele Altbäume mit Höhlen sowie windgeschützte, insektenreiche Säume auf. Für die Waldbereiche wurden Hinweise auf je eine Wochenstube der Wasserfledermaus (ca. 20 Individuen) und des Großen Abendseglers (ca. 15 Individuen) gefunden. Zudem wurden drei Balz-quartiere des Großen Abendseglers nachgewiesen. Neben den genannten Arten nutzen Bartfleder-maus, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Rauhautfledermaus sowie Zwergfledermaus das Gebiet als Nahrungshabitat sowie Strukturen als Flugrouten. Aufgrund des großen Höhlenangebotes insbesondere mit Sommerquartiereignung können zudem Quartiere von Rauhaut-, Bart- und Fransen-fledermaus vermutet werden.

Im Siedlungsbereich an der Schachtstraße wurden bei einer Schwärmkontrolle ausschließlich Ein-zelindividuen von Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und Großem Abendsegler bei der Jagd bzw. auf Transferflügen festgestellt. Hinweise auf eine Wochenstube konnten nicht erbracht werden, die Gebäudestrukturen und die vorhandenen Aktivitäten der Fledermäuse lassen jedoch Einzelquar-tiere in diesem Bereich vermuten.

Am Stichkanal Hildesheim wurden bei der Erfassung zur UVS zum Ausbau des Stichkanals (Februar bis November 2008) (Biodata, 2009b) im Bereich der Brücke der L 467 elf Fledermausarten nachge-wiesen. Erfasst wurden Wasserfledermaus, Teichfledermaus, Große Bartfledermaus, Bartfledermaus,

Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Zwergfledermaus,

Rauhautfledermaus und Breitflügelfledermaus. Der Stichkanal mit seinen begleitenden Gehölzbestän-den hat sich dabei als ausgeprägte Flugstraße und Jagdraum erwiesen.

Aufgrund ihrer Schutz- und Gefährdungsstatus werden alle elf im Gebiet vorkommenden Fledermaus-arten als wertgebend eingestuft.

In der Tab. 5 werden die Fledermausarten aufgeführt. Für jede Art wird der Schutz- und Gefährungs-grad angegeben sowie ihr Vorkommen im Untersuchungsgebiet lokalisiert.

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Tab. 5: Wertgebende Fledermausarten des Untersuchungsgebietes

Fledermausarten RL NI RL D FFH-RL BNatSchG Vorkommen im Untersuchungsgebiet

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)

2 G IV §§ NSG Entenfang: Nachweis als Jagdhabitat (gerin-ge Individuenzahlen im gesamten Gebiet) Ahrberger/ Groß Förster Holz: Nachweis der Art im Nahrungshabitat sowie im Bereich von Flugrouten Siedlung Schachtstraße: Transferflüge, Jagdhabi-tat, Einzelquartiere im Bereich der Gebäudestruk-turen vermutet Stichkanal Hildesheim: Flugroute, Jagdhabitat

Fransenfledermaus (Myotis nattereri)

2 IV §§ NSG Entenfang: vereinzelte Nachweise (Nah-rungshabitat) Ahrberger/ Groß Förster Holz: Quartiere der Art können vermutet werden, wurden jedoch nicht nachgewiesen; Nachweis der Art im Nahrungsha-bitat sowie im Bereich von Flugrouten Stichkanal Hildesheim: Flugroute, Jagdhabitat

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)

2 V IV §§ NSG Entenfang: Nachweis als Jagdhabitat (gerin-ge Individuenzahlen im gesamten Gebiet), mög-licherweise Einzelquartiere in den alten Weiden und Pappeln an den Ufern der Teiche Ahrberger/ Groß Förster Holz: Hinweis auf Wo-chenstube der Art (ca. 15 Individuen); Nachweis von drei Balzquartieren; Nachweis der Art im Nah-rungshabitat sowie im Bereich von Flugrouten Siedlung Schachtstraße: Transferflüge, Jagdhabi-tat Stichkanal Hildesheim: Flugroute, Jagdhabitat

Große Bartfledermaus (Myotis brandtii)

2 V IV

§§ NSG Entenfang: vereinzelte Nachweise (Nah-rungshabitat) Ahrberger/ Groß Förster Holz: Quartiere der Art können vermutet werden, wurden jedoch nicht nachgewiesen; zudem nachgewiesene Flugrouten Stichkanal Hildesheim: Flugroute, Jagdhabitat

Großes Mausohr (Myotis myotis)

2 2 II, IV §§

Stichkanal Hildesheim: Flugroute, Jagdhabitat

Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)

1 2 IV §§ Nachweise im Ahrberger/ Groß Förster Holz (nach

Auskunft des Landkreises Hildesheim), Stichkanal Hildesheim: Flugroute, Jagdhabitat

Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)

2 V IV §§ NSG Entenfang: vereinzelte Nachweise (Nah-rungshabitat) Ahrberger/ Groß Förster Holz: Quartiere der Art können vermutet werden, wurden jedoch nicht nachgewiesen; zudem nachgewiesene Flugrouten Stichkanal Hildesheim: Flugroute, Jagdhabitat

Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)

2 IV §§ NSG Entenfang: Nachweis als Jagdhabitat (Ein-zelindividuen) Ahrberger/ Groß Förster Holz: Quartiere der Art können vermutet werden, wurden jedoch nicht nachgewiesen; Nachweis der Art im Bereich von Flugrouten Stichkanal Hildesheim: Flugroute, Jagdhabitat

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Fledermausarten RL NI RL D FFH-RL BNatSchG Vorkommen im Untersuchungsgebiet

Teichfledermaus (Myotis dasycneme)

II, IV §§

Stichkanal Hildesheim: Flugroute, Jagdhabitat

Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)

3 IV §§ NSG Entenfang: vereinzelte Nachweise (Nah-rungshabitat), möglicherweise Einzelquartiere in den alten Weiden und Pappeln an den Ufern der Teiche Ahrberger/ Groß Förster Holz: Hinweis auf Wo-chenstube der Art (ca. 20 Individuen) in der west-lich angrenzenden Bebauung; zudem Jagdhabitat in Einzelstrukturen Stichkanal Hildesheim: Flugroute, Jagdhabitat

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

3 IV §§ NSG Entenfang: Nachweis als Jagdhabitat (gerin-ge Individuenzahlen im gesamten Gebiet), Einzel-quartiere werden am Einzelgehöft vermutet Ahrberger/ Groß Förster Holz: Nachweis der Art im Nahrungshabitat sowie im Bereich von Flugrouten, Wochenstube im Siedlungsbereich Ahrbergen vermutet Siedlung Schachtstraße: Transferflüge, Jagdhabi-tat, Einzelquartiere werden im Bereich der Gebäu-destrukturen vermutet Stichkanal Hildesheim: Flugroute, Jagdhabitat

Legende:

RL NI = Rote Liste Niedersachsen (Heckenroth, 1991)

RL D = Rote Liste Deutschland (Meinig, Boye, & Hutterer, 2009)

Kategorien der Roten Listen: 0 = ausgestorben oder verschollen 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = Arten der Vorwarnliste

FFH-RL = Flora-Fauna-Habitatrichtlinie 92/43/EWG IV = Art nach Anhang IV II = Art nach Anhang II

BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz §§ = streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG

Das Untersuchungsgebiet weist insgesamt wenige Strukturen auf, die Fledermäusen als (Teil-) Le-bensraum dienen. Anhand der Artnachweise sind folgende Lebensräume für die Artengruppe von besonderer Bedeutung:

– Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz

– NSG „Entenfang“

– Siedlung Schachtstraße

– Stichkanal.

Dem Gebiet des Ahrberger Holzes/ Groß Förster Holzes, welches eine konstant hohe Artenvielfalt und Aktivitätsdichte aufweist, kommt eine sehr hohe Bedeutung für Fledermäuse zu. Neben der Funktion als Fortpflanzungshabitat (Wochenstuben und Balzquartiere von mindestens zwei Arten) ist das Ge-biet ein sehr bedeutendes Nahrungshabitat, auch für klassische „Siedlungsfledermäuse“, wie bspw. Zwerg- oder Breitflügelfledermaus, aus den Siedlungsbereichen der Umgebung.

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Das Gebiet des NSG „Entenfang“ weist eine mittlere bis hohe Bedeutung für die lokale Fledermaus-fauna auf. Nachgewiesen wurde das gleiche Artenspektrum wie im Bereich Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz, jedoch konnten hier zumeist nur jagende Einzelindividuen erfasst werden. Es liegen keine Hinweise für Wochenstuben oder Balzquartiere vor. Aufgrund der Altersstruktur der Baumbe-stände in den Uferbereichen können Einzelquartiere jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Im Bereich der Siedlung Schachtstraße wurden Jagd- und Transferflüge von Zwergfledermäusen, Breitflügelfledermäusen und Großen Abendseglern nachgewiesen. In den Gebäuden werden Einzel-quartiere von Zwerg- und Breitflügelfledermaus vermutet.

In der Umweltverträglichkeitsstudie zum Ausbau des Stichkanals (alw, 2010) wird dem Kanal mit sei-nen begleitenden Gehölzbeständen und den angrenzenden alten Wäldern, eine herausragende Be-deutung als Lebensraum für Fledermäuse zu gesprochen.

Wild

Die Angaben zum Wildvorkommen beruhen auf Zufallsbeobachtungen während der Geländebefah-rungen im Jahr 2014.

Die landwirtschaftlichen Nutzflächen des Untersuchungsgebietes sind Einstandsgebiete insbesondere für Rehwild. Es konnten im Untersuchungsgebiet mehrere Rudel beobachtet werden. Neben den grö-ßeren Gehölzbeständen des Entenfangs, des Ahrberger Holzes/ Groß Förster Holzes und dem Hol-lenmeerholz liegen eingestreut in die weitläufige Agrarflur einzelne Hegebüsche (bspw. am Hohen Innerste-Ufer, Im Meere) die als Zufluchtsstätten und Ruhezonen genutzt werden.

4.1.4.1.2 Vögel (Aves)

Da die Artengruppe der Vögel eine hohe Zahl stenöker Arten und damit strukturabhängiger Biotop-komplexbewohner mit teilweise hohem Requisitenanspruch aufweist, eignet sie sich als Indikator zur Beurteilung der mit dem Vorhaben und seiner einzelnen Bestandteile verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt.

Im Rahmen der faunistischen Gutachten zum geplanten Vorhaben wurden Brut- und Rastvögel er-fasst. Die Erfassung der Brutvogelfauna fand von März bis Juni 2012 statt. Ergänzend dazu stammt aus dem Jahr 2013 die Beobachtung eines Wanderfalkenbrutpaares im Bereich des Werksgelände Siegfried-Giesen. Der Kartierzeitraum der Rastvögel erstreckt sich über die Winterhalbjahre 2011/2012 sowie 2013/2014 jeweils ab Mitte August bis April. Der Gesamtbericht der Biologischen Untersuchungen liegt der Planfeststellungsunterlage als Unterlage I-2 bei.

Als zusätzliche Datenquelle wurden Daten des Ornithologischen Vereins zu Hildesheim e.V. ausge-wertet. Diese Daten wurden über die Datenbank Ornitho.de erfasst und stammen aus den Jahren 2009 – 2014. Die Einträge in der Datenbank melden für das Untersuchungsgebiet 154 Vogelarten.

Brutvögel

Im Rahmen der Brutvogelkartierungen (Biodata, 2014) wurden insgesamt 94 Vogelarten nachgewie-sen. 52 Arten davon können als Brutvögel des Untersuchungsraumes eingestuft werden, drei weitere Arten sind zu den Brutvögeln der unmittelbaren Umgebung zu zählen. 24 der erfassten Arten sind als Gastvögel einzustufen, welche während des Erfassungszeitraumes auf dem Durchzug (Durchzügler während der Zugzeit) waren oder das Gebiet als Rast- und Nahrungsraum (Nahrungsgäste während der Brutzeit = Brutvögel in angrenzenden Bereichen) nutzten. Die ausschließlich als Durchzügler wäh-rend der Zugzeit erfassten Arten werden in den weiteren Betrachtungen den Rastvögeln zugeordnet. Dies betrifft die Kornweihe, den Kranich, den Schwarzmilan, den Weißstorch und den Ziegenmelker.

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In den weiteren Ausführungen werden nur Arten mit eindeutigem Brutstatus berücksichtigt. Dazu zäh-len die Brutnachweise (BN), die auf einem Nestfund bzw. der Beobachtung von fütternden Altvögeln und dem Nachweis von Jungvögeln beruhen. Weiterhin werden die Nachweise wertgebender Arten berücksichtigt, die bei mindestens zwei Begehungen ein Territorialverhalten zeigten oder als Paar beobachtet wurden. In diesem Fall erfolgte die Einstufung als Brutverdacht (BV). Für Tiere, die nur einmal während der Brutzeit in potenziellen Habitaten beobachtet wurden (Brutzeitfeststellung), ist eine sichere Einschätzung, ob es sich bei den Nachweisen um Reviere handelt nicht möglich, so dass diese nicht als Brutvogel eingestuft werden und in der Bewertung unberücksichtigt bleiben.

Gleiches gilt für die Daten des Ornithologischen Vereins zu Hildesheim e.V.. Auch hier fließen nur die Daten in die Unterlagen ein, die eindeutig auf ein nachgewiesenes Brutpaar hinweisen und den Brut-platz lokalisieren. Wird eine Art zwar als Brutvogel im Gebiet ausgewiesen, in den Datenbankeinträ-gen ist jedoch kein Hinweis auf einen Brutnachweis gegeben, so kann die Art aufgrund der fehlenden Informationen zum konkreten Brutplatz nicht berücksichtigt werden.

Arten, die das Gebiet als Nahrungsraum während der Brutzeit nutzten und mit hoher Wahrscheinlich-keit in den angrenzenden Bereichen brüten, werden gesondert aufgeführt.

Für die weiteren Betrachtungen der Brutvögel im Rahmen der Eingriffsregelung werden als wertge-bende Brutvögel folgende Arten definiert:

– Arten der Roten Listen (einschließlich Vorwarnliste) Deutschland und Niedersachsen

– Arten des Anhang I der VSchRL

– streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG.

Als wertgebend können im Untersuchungsraum 34 Brutvögel sowie 11 Nahrungsgäste eingestuft wer-den.

Entsprechend der vorhandenen Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet können einige der pla-nungsrelevanten Brutvögel biotopspezifischen Artengemeinschaften zugeordnet werden. Diese zeigen eine Präferenz für einen oder wenige Landschaftstypen bzw. Biotoptypenkomplexe. Hervorzuheben ist die starke Präsenz der Arten der offenen und halboffenen Feldflur. Das Offenland ist im Planungs-gebiet sehr gut ausgeprägt und nahezu flächig verbreitet. Aufgrund der Vielfalt an Biotopen im Unter-suchungsgebiet kommen aber auch Arten der Wälder, Gewässer, Röhrichte und Siedlungen vor. Bei Arten, die nicht an die genannten Landschafttypen gebunden sind, handelt es sich zumeist um ubiqui-täre Arten. Des Weiteren stellt das Untersuchungsgebiet aufgrund seiner Biotopausstattung einen Lebensraum für zahlreiche Greifvogelarten dar. Diese sind aufgrund der engen Verzahnung von offe-nen Flächen zur Nahrungssuche und kleinflächigen, höherwüchsigen Gehölzen bzw. Röhrichten als Horststandort sowohl als Nahrungsgäste als auch als Brutvögel anzutreffen.

In der Tab. 6 werden die wertgebenden Brutvögel entsprechend ihrer Zuordnung zu den biotopspezifi-schen Artengemeinschaften aufgeführt. Für jede Art wird der Schutz- und Gefährungsgrad angegeben sowie ihr Vorkommen im Untersuchungsgebiet lokalisiert.

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Tab. 6: Wertgebende Brutvögel des Untersuchungsgebietes

Brutvogelarten

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Vorkommen im Untersuchungsgebiet

Arten des Offenlandes

Feldlerche 3 3 2 BN: Feldflur zwischen NSG Entenfang und Siegfried-Giesen (Biodata, 2013) 243 BV: NSG Entenfang, alle landwirtschaftlichen Nutzflächen im Un-tersuchungsgebiet (Biodata, 2013) 77 BV: Feldflur westlich Giesen (nördlich K 510), Feldflur südlich Sarstedt (Biodata, 2014)

Kiebitz 3 2 §§ 2 BN: Feldflur südlich Standort Glückauf-Sarstedt (Biodata, 2013) 2 BV: Feldflur südlich Standort Glückauf-Sarstedt (Biodata, 2013) 3 BV: Feldflur westlich Giesen (nördlich K 510) (Biodata, 2014)

Im Jahr 2013 Brutversuche von mindestens 7 Paaren, 2014 mindes-tens 14 Paare im Bereich Entenfang und der nördlich anschließenden Agrarlandschaft bis Sarstedt, weitere Brutpaare (1 bis 2) nordwestlich Giesen, Brutverdacht von 1 bis 2 Paaren zwischen Ahrbergen, Klein Förste und der A 7 (OVH, 2014)

Rebhuhn 3 2 1 BN: Standort Siegfried-Giesen/ Althalde (Biodata, 2013) 12 BV: NSG Entenfang, Feldflur zwischen Siegfried-Giesen und Ahr-berger Holz/ Groß Förster Holz, Rückstandshalde/ Schachtanlage Siegfried-Giesen, Feldflur zwischen Ahrbergen und A 7, Feldflur süd-lich Standort Glückauf-Sarstedt (Biodata, 2013) 2 BV: Feldflur westlich Giesen (nördlich K 510), Feldflur südlich Sarstedt (Biodata, 2014)

Wachtel 3 14 BV: Feldflur zwischen NSG Entenfang und Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz, Feldflur zwischen Ahrbergen und Harsum (Biodata, 2013) 6 BV: Feldflur westlich Giesen (nördlich K 510) (Biodata, 2014)

Wiesenpieper 3 V 3 BN: Feldflur östlich Rückstandshalde (Biodata, 2013) 13 BV: Feldflur zwischen NSG Entenfang und Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz, Standort Siegfried-Giesen/ Althalde, Feldflur zwischen A 7 und Harsum (Biodata, 2013) 1 BN, 2 BV: Feldflur westlich Giesen (nördlich K 510) (Biodata, 2014)

Arten des Halboffenlandes

Bluthänfling V V 7 BV: Feldflur zwischen Siegfried-Giesen und Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz, Standort Siegfried-Giesen/ Althalde, Ortslage Ahrbergen, Bereich Kiesabbau/ Schießplatz östlich der B 6 (Biodata, 2013) 2 BV: Feldflur südlich Sarstedt (Biodata, 2014)

Feldschwirl 3 V 15 BV: NSG Entenfang, Standort Siegfried-Giesen/ Althalde, Feldflur zwischen Siegfried-Giesen und Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz, Bereich Kiesabbau/ Schießplatz östlich der B 6, Teiche der ehem. Zuckerfabrik nördlich Harsum (Biodata, 2013) 1 BV: Feldflur südlich Sarstedt (Biodata, 2014)

Feldsperling V V 3 BN: Feldflur südlich Sarstedt (Biodata, 2014)

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Brutvogelarten

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Vorkommen im Untersuchungsgebiet

Kuckuck 3 V 5 BV: NSG Entenfang, Feldflur zwischen Siegfried-Giesen und Ahrber-ger Holz/Groß Förster Holz (am Mühlgraben), Schlammteiche der ehem. Zuckerfabrik nördlich Harsum, Feldflur südlich Standort Glück-auf-Sarstedt, Ortslage Ahrbergen (Biodata, 2013) 2 BV: Feldflur westlich Giesen (nördlich K 510), Feldflur südlich Sarstedt (Biodata, 2014)

Nachtigall 3 13 BV: NSG Entenfang, Gehölzbestände am nördlichen Ende der Schachtstraße, Innerste südlich Groß Förster Holz, Mühlgraben östlich von Groß Förste, Stichkanal nördlich Hafen Harsum, Unsinnbach so-wie Schlammteiche ehem. Zuckerfabrik nördlich Harsum, Feldflur und Kiesteiche südlich Sarstedt (Biodata, 2013)

Neuntöter 3 I 2 BV: NSG Entenfang, Standort Siegfried-Giesen/ Althalde (Biodata, 2013)

Vorkommensschwerpunkte im Bereich Entenfang (2 bis 3 Brutpaare) und der Sandkühle Ahrbergen – Klein Förste, weitere Nachweise in der der Feldmark zwischen Emmerke und Giesen sowie ein Brutpaar im Bereich des Standortes Siegfried-Giesen (OVH, 2014)

Schwarzkehlchen V 3 BN und 1 BV: Standort Siegfried-Giesen/ Althalde (Biodata, 2013)

Arten der Wälder

Grünspecht 3 §§ 2 BV: NSG Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz (Biodata, 2013)

Kleinspecht 3 V 1 BV: NSG Groß Förster Holz (Biodata, 2013)

Waldkauz V §§ 1 BN: NSG Ahrberger Holz 1 BV: Hollenmeerholz (Biodata, 2013)

Arten der Binnengewässer

Eisvogel 3 V I 1 BN: Innerste südlich Groß Förster Holz (Biodata, 2013)

Eisvogel gilt als sicherer Brutvogel im Gebiet, Nachweise ohne Angabe des Status in der Feldflur südlich Entenfang, in den Sarstedt-Giftener Teichen, im Bierbruchteich sowie nördlich Groß Förste (OVH, 2014)

Flussregenpfeifer 3 §§ 1 BN: Schlammteiche ehem. Zuckerfabrik nördlich Harsum (Biodata, 2013)

Haubentaucher V 2 BP: Schlammteiche der ehem. Zuckerfabrik nördlich Harsum, Kies-teiche südlich Sarstedt (Biodata, 2013)

Teichhuhn V V §§ 1 BN: Innerste südwestlich Ahrbergen (Biodata, 2013)

Zwergtaucher 3 1 BN: Schlammteiche der ehem. Zuckerfabrik nördlich Harsum (Biodata, 2013)

Arten der Röhrichte

Teichrohrsänger V 7 BV: NSG Entenfang, Schlammteiche der ehem. Zuckerfabrik nördlich Harsum, Kiesteiche südlich Sarstedt (Biodata, 2013)

Arten der Siedlungen und Siedlungsränder

Haussperling V V BN (> 11 BP): NSG Entenfang, nahezu alle Ortslagen (Biodata, 2013)

Mehlschwalbe V V 15 BN: Standort Siegfried-Giesen/ Althalde (Biodata, 2013)

Brutnachweise am Standort Siegfried-Giesen sowie am Sportplatz Giesen (OVH, 2014)

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Brutvogelarten

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Vorkommen im Untersuchungsgebiet

Rauchschwalbe 3 V 13 BN: NSG Entenfang, Standort Siegfried-Giesen/ Althalde, Kläranla-ge Harsum (Biodata, 2013)

Brütet nur innerhalb von Siedlungen und Ortschaften. 1 – 2 Brutpaare im Bereich des Standortes Siegfried-Giesen/ Siedlung Schachtstraße; in der offenen Landschaft werden Nahrungsflüggen unternommen und Schlafplätze in der Nachbrützeit (OVH, 2014)

Greifvögel

Mäusebussard §§ 1 BN: NSG Entenfang je 1 BN: Groß Förster Holz sowie südlich Hafen Harsum (Biodata, 2013)

Rohrweihe 3 I §§ 2 BV: NSG Entenfang (Biodata, 2013)

Brutverdacht am Osterberg, in der Feldflur zwischen Emmerke, Giesen, Rössing und Barnten 1 bis 2 Paare beobachtet, 1 bis 2 Paare im NSG Entenfang (OVH, 2014)

Rotmilan 2 I §§ 1 BV: NSG Entenfang (Biodata, 2013)

Turmfalke V §§ je 1 BN: Standort Siegfried-Giesen/ Althalde, Ortslage Sarstedt 3 BV: Ortslagen Giesen, Groß Förste, Harsum (Biodata, 2013)

Brutnachweis am Standort Siegfried-Giesen, Brutverdacht am Enten-fang, Brutverdacht Giesener Berge/ Osterberg, Jagdhabitat Feldmark Entenfang und Standort Siegfried-Giesen (OVH, 2014)

Wanderfalke 2 3 I §§ 1 NG: Standort Siegfried-Giesen/ Althalde (Biodata, 2013) 1 BN: Standort Siegfried-Giesen/ Althalde (Biodata, 2014)

Brutnachweis am Standort Siegfried-Giesen (OVH, 2014)

Habicht §§ Brutverdacht im Ahrberger Holz (OVH, 2014)

Ubiquitäre Arten

Gelbspötter V BN (4 – 7 BP): NSG Entenfang, NSG Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz, Feldflur zwischen A 7 und Harsum, Ortslage Harsum (Biodata, 2013)

Girlitz V BN (3 – 4 BP): Ortslagen Sarstedt und Harsum (Biodata, 2013)

Grauschnäpper V BN (5 – 7 BP): NSG Entenfang, Ortslagen Sarstedt, Standort Siegfried-Giesen, Harsum (Biodata, 2013)

Star V BN (4 – 5 BP): NSG Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz, Feldflur und Kiesteiche südlich Sarstedt, Ortslage Ahrbergen (Biodata, 2013)

Brutvogel im Entenfang und im Ahrberger Holz (OVH, 2014)

Sonstige Arten

Uferschwalbe V V §§ 110 BN: Kiesabbaugebiet östlich B 6 (Nähe Schießplatz (Biodata, 2013)

Kolonie in der Sandkühle Feldmark Entenfang West mit ca. 200 Röh-ren, keine Beobachtungen am Standort Siegfried-Giesen, Brutkolonie im Kiesabbaugebiet westlich B 6 (Nähe Schießplatz) (OVH, 2014)

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Brutvogelarten

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BN

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Vorkommen im Untersuchungsgebiet

Nahrungsgäste

Baumfalke 3 3 §§ Nachweis in der Feldmark im Bereich Entenfang und der nördlich an-grenzenden Argrarlandschaft, Standort Siegfried-Giesen sowie östlich anschließende Innersteaue und Feldmark im Bereich der Wüsten Mark Beelte (OVH, 2014)

Habicht §§ Nachweise in der Feldmark zwischen Emmerke und Giesen, am En-tenfang, am Standort Siegfried-Giesen, nordöstlich Ahrbergen und im Bereich Giesener Berge/ Osterberg (OVH, 2014)

Mäusebussard Feldflur zwischen NSG Entenfang und A 7 (Biodata, 2013)

Rohrweihe 3 I Feldflur zwischen NSG Entenfang und Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz (Biodata, 2013)

Nahrungsgast am Standort Siegfried-Giesen, Feldflur nordwestlich von Ahrbergen (OVH, 2014)

Rotmilan 2 I Feldflur zwischen NSG Entenfang und Harsum (Biodata, 2013)

Schwarzstorch 2 I §§ Sommergast in der Feldmark südwestlich Entenfang (OVH, 2014)

Sperber Feldflur zwischen NSG Entenfang und Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz (einschl. Rückstandshalde) (Biodata, 2013)

Wanderfalke 2 3 I §§ Sichtbeobachtungen in der Feldmark zwischen Giesen, Entenfang und Rössing und bei Ahrbergen (OVH, 2014)

Weißstorch 2 3 I §§ Sommergast am Entenfang und am Standort Siegfried-Giesen (OVH, 2014)

Wiesenweihe 2 2 I §§ Sommergast in der Feldmark zwischen Emmerke und Giesen, am Entenfang, am Standort Siegfried-Giesen und nordöstlich Ahrbergen (OVH, 2014)

Wespenbussard 3 V I Feldflur zwischen NSG Entenfang und Siegfried-Giesen sowie Feldflur zwischen Ahrbergen und A 7 (Biodata, 2013)

Beobachtungen nordwestlich Giesen und Feldmark nordöstlich Ahr-bergen (OVH, 2014)

Legende:

RL NI = Rote Liste Niedersachsen (Krüger & Oltmanns, 2007)

RL D = Rote Liste Deutschland (Südbeck, Bauer, Boschert, Boye, & Knief, 2007)

Kategorien der Roten Listen: 0 = ausgestorben oder verschollen 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = Arten der Vorwarnliste

VSchRL = Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG I = Art nach Anhang I (in Schutzgebieten zu schützende Arten)

BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz §§ = streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG

Brutstatus = BN = Brutnachweis BV = Brutverdacht

Die Bewertung der räumlichen Bedeutsamkeit der Brutvogelfauna des Untersuchungsgebietes erfolgt auf der Grundlage des Vorkommens von Rote-Liste-Arten nach dem in Niedersachsen allgemein an-erkannten Bewertungsansatz von (Wilms, Behm-Berkelmann, & Heckenroth, 1997). Dazu wurden im

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 50

Rahmen der Brutvogelkartierung anhand der vorhandenen landschaftlichen Gegebenheiten und Strukturen Teilgebiete abgegrenzt und eine Bestimmung der Bedeutung eines Teilgebietes als Brut-vogellebensraum vorgenommen. Entsprechend dem Bewertungsschema erfolgte die Einstufung der Bedeutung eines Teilgebietes in folgende Wertstufen:

– Grundbedeutung,

– lokale Bedeutung,

– regionale Bedeutung,

– landesweite Bedeutung sowie

– nationale Bedeutung.

Anhand dieser Bewertung werden für die Brutvogelfauna bedeutsame Lebensräume abgegrenzt. Be-rücksichtigung finden dabei die Brutvogellebensräume mit regionaler bzw. landesweiter Bedeutung. Bereiche mit nationaler Bedeutung sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. Diese Lebensräu-me weisen eine hohe Strukturvielfalt bzw. Habitate mit besonderen Standorteigenschaften (bspw. trockene Standorte) auf und werden von zahlreichen gefährdeten bzw. geschützten Arten besiedelt.

Die Lebensräume mit lokaler Bedeutung bzw. einer Grundbedeutung für Brutvögel werden damit als Lebensräume allgemeiner Bedeutung definiert. Eine Grundbedeutung für die Brutvogelfauna besit-zen die Ortslagen. Hier brüten vor allem ubiquitäre Arten ohne Gefährdungsgrad. Lokal bedeutsame Brutvogellebensräume stellen die landwirtschaftlich genutzten Flächen dar. Die Einstufung in diese Bewertungskategorie basiert auf dem flächendeckenden Vorkommen der Feldlerche mit hoher Brut-platzdichte. Da die offenen Feldfluren im Untersuchungsgebiet weder eine hohe Struktur- noch Arten-diversität zu Eigen haben, stellen sie keine Lebensräume besonderer Bedeutung dar. Lebensräume allgemeiner Bedeutung werden in der Auswirkungsanalyse sowie der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung über die Biotopverluste und deren Kompensation berücksichtigt. Für Nachweise von wertgebenden Arten in den Lebensräumen allgemeiner Bedeutung werden Einzelartbetrachtungen durchgeführt, so dass Beeinträchtigungen dieser Arten Berücksichtigung in der Eingriff-Ausgleichsplanung finden.

Neben der intensiv ackerbaulich genutzten Feldflur weist der Raum kleinere reich strukturierte Gebiete auf, welche Lebensraum einer Vielzahl gefährdeter Arten sind. Anhand der Artnachweise und der Bewertung der Bedeutung der Lebensräume für Brutvögel können folgende Lebensräume besonde-rer Bedeutung für diese Artengruppe abgegrenzt werden:

– NSG „Entenfang“,

– Feldflur südlich des Standortes Glückauf-Sarstedt,

– Standort Siegfried-Giesen und Althalde sowie

– Feldflur westlich Giesen (nördlich der K 510)

Der Bereich des NSG „Entenfang“ sowie unmittelbar angrenzende Flächen werden von Arten des Anhang I der VSchRL sowie weiteren nach den Roten Listen gefährdeten Vogelarten wie Rotmilan, Rohrweihe, Neuntöter, Rebhuhn, Nachtigall, Teichrohrsänger als Lebensraum genutzt. Insgesamt wurden 14 wertgebende Arten nachgewiesen. Der durch eine hohe Strukturvielfalt (naturnahe Stillge-wässer mit Röhrichten und Hochstaudenfluren, gehölzbestandene Uferzonen, extensiv genutzte Grün-landbestände) gekennzeichnete Niedermoorstandort besitzt eine landesweite Bedeutung als Brutvo-gellebensraum (vgl. Unterlage I-2).

Die Feldflur südlich des Standortes Glückauf-Sarstedt wird vom Kiebitz als Bruthabitat aufgesucht. Gemeinsam mit dem Brutvorkommen von Feldlerche und Rebhuhn in den Ackerflächen sowie Ku-ckuck und Nachtigall in randlichen Gehölzbeständen resultiert daraus eine Einstufung als regional bedeutsamer Lebensraum. (vgl. Unterlage I-2)

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 51

Das Gebiet um den Standort Siegfried-Giesen sowie die Althalde wird von trockenen, ruderalisierten Gras- und Staudenfluren dominiert und dient damit zahlreichen Offenlandarten als Lebensraum. Das Areal wird von Feldschwirl, Neuntöter, Wiesepieper, Dorngrasmücke und Schwarzkehlchen als Brut-habitat genutzt. Außerdem wurde der landes- und bundesweit vom Aussterben bedrohte Stein-schmätzer auf dem Gelände beobachtet. Es gab jedoch keine Hinweise auf einen Brutversuch. Des Weiteren werden die noch vorhandenen alten Werksgebäude bzw. –anlagen als Brutplatz genutzt. So brütet an den Wassertanks auf dem Werksgelände der Wanderfalke sowie Rauchschwalben. An dem verbliebenen Backsteingebäude im Eingangsbereich des Geländes befindet sich eine Mehlschwal-benkolonie sowie ein Brutplatz des Turmfalken. Aufgrund des Vorkommens von Arten des Anhangs I der VSchRL sowie weiteren biotopspezifischen Arten der Roten Listen wird der Bereich als regional bedeutsamer Brutvogellebensraum eingestuft. (vgl. Unterlage I-2)

Die offene Feldflur westlich Giesen (nördlich der K 510) wird von den Offenlandarten Feldlerche, Kie-bitz, Rebhuhn, Wachtel und Wiesenpieper als Bruthabitat benutzt. Ihre Bestandszahlen im Gebiet führen zu einer Einstufung des Bereiches als regional bedeutsamer Brutvogellebensraum.

Im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms erfolgt eine Datensammlung von ehrenamtlichen und z. T. beauftragten Bestandserfassungen. Die aus einem Zeitabschnitt von fünf Jahren vorliegenden Daten werden zur Ableitung „Avifaunistisch wertvoller Bereiche in Nie-dersachsen“ nach dem Bewertungsansatz von (Wilms, Behm-Berkelmann, & Heckenroth, 1997) bewertet ( (NLWKN, 2012a), Erfassungen 2006 und 2010). Die aus diesem Erfassungsprogramm für den Untersuchungsraum vorliegenden Bewertungen aus den Jahren 2006 und 2010 weisen für den Bereich der Althalde und umgebender Bereiche eine mit den Erfassungen zum Vorhaben 2012

(Biodata, 2013), Unterlage I-2) vergleichbare Wertigkeit auf (2006 - landesweite Bedeutung; 2010 – regionale Bedeutung).

Eine grafische Darstellung der Lebensräume besonderer Bedeutung befindet sich in Unterlage F-4.2: Bestands- und Konfliktplan.

Rastvögel

Die Erfassung der Rastvögel erfolgte im Winterhalbjahr 2011/2012 sowie 2013/2014 (Biodata, 2013), (Biodata, 2014). Als Rastvögel gelten Vögel, die sich in einem Gebiet außerhalb des Brutterritoriums meist über einen längeren Zeitraum aufhalten, z.B. zur Mauser, Nahrungsaufnahme, Ruhe und Über-winterung (Deutsche Ornithologen-Gesellschaft, 1995). Die Kartierung schließt Durchzügler auf dem Flug zwischen Brutgebiet und Überwinterungsgebiet, Überwinterungsgäste, Strich- und Teilzieher mit ein. Somit wurden neben den auf der Durchreise rastenden Wasser- und Watvögeln auch größere Ansammlungen von Kleinvögeln (u.a. Strichzieher, Teilzieher) und Greifvögel (Überwinterungsgäste, Nahrungsgäste) registriert. Insbesondere unter den Greifvögeln befinden sich auch etliche Arten, die nicht ausschließlich während der Wintermonate den Raum nutzen, sondern die ganzjährig im unter-suchten Gebiet Nahrung suchen und in der weiteren Region brüten.

Im Rahmen der Rastvogelkartierung (Biodata, 2013), (Biodata, 2014) wurden insgesamt 55 Vogelarten nachgewiesen. Die Anzahl erfasster Rastvogelarten in den einzelnen Teilbereichen des Untersuchungsraumes lag zwischen 6 und 29 Arten.

Die höchste Zahl an Arten wurde für die weithin offene Agrarlandschaft nördlich Harsum sowie die offene Agrarlandschaft zwischen dem Stichkanal Hildesheim und der B 6 erfasst. Die geringsten Ar-tenzahlen von Rastvögeln liegen für die kleinräumigen Teilgebiete zwischen der A 7 und Groß Förste sowie zwischen der B 6 und dem Standort Siegfried-Giesen (einschließlich Innersteaue) vor.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 52

Zusätzlich zu den in der Rastvogelkartierung nachgewiesenen Arten, werden an dieser Stelle die im Rahmen der Brutvogelkartierung (Biodata, 2013) ausschließlich als Durchzügler während der Zugzeit erfassten Arten berücksichtigt. Dies betrifft Kornweihe, Kranich, Schwarzmilan, Weißstorch und Zie-genmelker.

Als weitere Datenquelle werden die zur Verfügung gestellten Rastvogeldaten des Ornithologischen Vereins zu Hildesheim e.V. aus den Jahren 2009 – 2014 ausgewertet (OVH, 2014). Diese werden in der Beschreibung der Lebensräume besonderer Bedeutung berücksichtigt. In der Bewertung der räumlichen Bedeutung der Gastvogellebensräume können die Daten aus methodischen Gründen nicht einbezogen werden.

Die Bewertung der räumlichen Bedeutung des Gastvogellebensraumes erfolgt auf Basis des in Nie-dersachsen allgemein anerkannten Bewertungsansatzes von (Burdorf, Heckenroth, & Südbeck, 1997) sowie der aktualisierten Version von (Krüger, Ludwig, Südbeck, Blew, & Oltmanns, 2013). Darin wer-den Kriterien für eine Bewertung von lokal, regional, landesweit, national und international bedeutsa-men Gastvogellebensräumen in Niedersachsen benannt.

Das im Bewertungsschema von (Krüger, Ludwig, Südbeck, Blew, & Oltmanns, 2013) berücksichtigte Artenspektrum setzt sich aus den typischen Wasser- und Watvögeln zusammen. Da das Untersu-chungsgebiet keine größeren Stillgewässer und Flachwasserbereiche aufweist, sind die Artenzahlen der Wasser- und Watvögel dementsprechend gering. Für die Bewertung wurden im Rahmen der Gastvogelkartierung anhand der vorhandenen landschaftlichen Gegebenheiten und Strukturen Teil-gebiete abgegrenzt und eine Bestimmung der Bedeutung eines Teilgebietes als Lebensraum vorge-nommen. Entsprechend dem Bewertungsschema erfolgte die Einstufung der Bedeutung eines Teilge-bietes in folgende Wertstufen:

– Grundbedeutung,

– lokale Bedeutung,

– regionale Bedeutung,

– landesweite Bedeutung,

– nationale Bedeutung sowie

– internationale Bedeutung.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Gastvogelarten aufgeführt, für die Teilbereiche (RV 1 bis RV 7) des Untersuchungsgebietes nach (Krüger, Ludwig, Südbeck, Blew, & Oltmanns, 2013) mindestens eine lokale Bedeutung erlangen. Es werden die Schwellenwerte den Erfassungsergebnissen gegen-übergestellt und die Gesamtbewertung abgeleitet.

Das Hauptaugenmerk der Untersuchung lag auf den beiden Arten Goldregenpfeifer und Kiebitz. Für diese beiden Arten wurden im Untersuchungsgebiet durch den Ornithologischen Verein zu Hildesheim e.V. in den Jahren 2003 und 2004 Rastgebiete von nationaler und landesweiter Bedeutung ermittelt. Dieses Ergebnis wird in der Bewertung der Gastvogellebensräume auf Basis der aktuellen Erfassun-gen berücksichtigt.

Laut (Krüger, Ludwig, Südbeck, Blew, & Oltmanns, 2013) gilt prinzipiell für alle Bewertungsstufen, dass ein Gebiet nur dann eine bestimmte Bedeutung erreicht, wenn wenigstens für eine Art das ent-sprechende Kriterium in der Mehrzahl der untersuchten Jahre registriert wurde. Bei nur kurzzeitiger Untersuchungsdauer muss jedoch im Sinne des Vorsorgeprinzips davon ausgegangen werden, dass eine Bedeutung des Gebietes auch bei nur einmaligem Überschreiten des Kriterienwertes gegeben ist.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 53

Demnach ergibt sich die abschließende Gesamtbewertung der einzelnen Rastvogelgebiete aus der jeweils höchsten erreichten Bewertungsstufe der Teilfläche.

Die vom (NLWKN, 2012a) als „Avifaunistisch wertvoller Bereich für Gastvögel in Niedersachsen“ be-werteten Giftener Teiche befinden sich außerhalb des Untersuchungsgebietes LBP.

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Tab. 7 Bewertung der Gastvogellebensräume im Untersuchungsgebiet nach (Krüger, Ludwig, Südbeck, Blew, & Oltmanns, 2013)

Art Schwellenwerte nach Krüger et. al. (2013)

Artbezogene Bewertung

inte

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Altdaten OVH 2003/2004

Erfassungsergebnisse 2011/2012

Erfassungsergebnisse 2013/2014

Gesamtbewertung der Teilflächen

Bekassine 20.000 500 60 30 15 k.A Bestandshöchstzahlen:

15 Ind. in RV 5 = lokale Bedeutung

Bestandshöchstzahl: 4 Ind. in RV 5

RV 1: regionale Bedeutung als Gastvogellebensraum

RV 2: Grundbedeutung als Gastvogellebensraum

RV 3: nationale Bedeutung als Gastvogellebensraum

RV 4: Grundbedeutung als Gastvogellebensraum

RV 5: landesweite Bedeutung als Gastvogellebensraum

RV 6: nationale Bedeutung als Gastvogellebensraum

RV 7: landesweite Bedeutung als Gastvogellebensraum

Goldregenpfeifer 7.500 2.200 310 160 80 RV 6: lokale Bedeutung

kein Nachweis der Art Bestandshöchstzahl: 12 Ind. in RV 5

Höckerschwan 2.500 700 20 10 5 k.A Bestandshöchstzahl:

25 Ind. in RV 3 = landesweite Bedeutung

Bestandshöchstzahl: 33 Ind. in RV 5 = landesweite Bedeutung

Kiebitz 20.000 7.500 680 340 170

RV 3: nationale Bedeutung RV 6: nationale Bedeutung RV 7: landesweite Bedeutung

Bestandshöchstzahlen: 245 Ind. in RV 3 = lokale Bedeutung 607 Ind. in RV 5 = regionale Bedeutung Bestandshöchstzahlen in RV 1, 4, 6 und 7 < 170 Ind.

Bestandshöchstzahlen: 255 Ind. in RV 5 = lokale Bedeutung 200 Ind. in RV 7 = lokale Bedeutung Bestandshöchstzahlen in RV 1, 3, 4 und 6 < 170 Ind.

Reiherente 12.000 3.250 180 90 45 k.A Bestandshöchstzahl:

15 Ind. in RV 3 Bestandshöchstzahl: 50 Ind. in RV 3 = lokale Bedeutung

Saatgans 6.000 4.000 300 150 75 k.A kein Nachweis der Art Bestandshöchstzahl:

300 Ind. in RV 6 = landesweite Bedeutung

Fortsetzung siehe nachfolgende Seite

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Art Schwellenwerte nach Krüger et. al. (2013)

Artbezogene Bewertung

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Altdaten OVH 2003/2004

Erfassungsergebnisse 2011/2012

Erfassungsergebnisse 2013/2014

Gesamtbewertung der Teilflächen

Schnatterente 600 460 10 5 - k.A Bestandshöchstzahl:

5 Ind. in RV 1 = regionale Bedeutung

kein Nachweis der Art

Silbermöwe 5.900 2.000 260 130 65 k.A Bestandshöchstzahl:

32 Ind. in RV 3 Bestandshöchstzahl: 100 Ind. in RV 7 = lokale Bedeutung

Silberreiher 470 50 10 5 - k.A. Bestandshöchstzahl:

2 Ind. in RV 5 Bestandshöchstzahl: 20 Ind. in RV 3 = landesweite Bedeutung

Sturmmöwe 20.000 1.800 250 130 65 k.A Bestandshöchstzahl:

70 Ind. in RV 3 und RV 6 = lokale Bedeutung

Bestandshöchstzahl: 500 Ind. in RV 7 = landesweite Bedeutung

Legende:

Untersuchte Rastvogelgebiete – Teilflächen: RV 1 – Agrarlandschaft nordwestlich Harsum einschließlich Stichkanal und Schlammteiche der ehemaligen Zuckerfabrik Harsum RV 2 – Agrarlandschaft zwischen Groß Förste und Stichkanal Hildesheim (im Bereich Klein Förste) RV 3 – Agrarlandschaft zwischen B 6 und Stichkanal Hildesheim RV 4 – Innerste Niederung zwischen Groß Förster Holz und Standort Siegfried-Giesen RV 5 – Agrarlandschaft nördlich Flussgraben mit Teilen des NSG Entenfang RV 6 – Agrarlandschaft südlich Flussgraben bis K 510 mit Teilen des NSG Entenfang RV 7 – Agrarlandschaft südlich der K 510

Die Individuenzahlen geben die jeweilige Bestandshöchstzahl der Art bezogen auf den benannten Rastvogellebensraum an. In Rastvogelgebiete die nicht benannt wurden liegen die Bestandszahlen darunter bzw. die Art wurde nicht nachgewiesen.

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Anhand der Bewertung werden für die Gastvögel bedeutsame Lebensräume abgegrenzt. Berücksich-tigung finden dabei die Lebensräume mit regionaler, landesweiter und nationaler Bedeutung. Bereiche mit internationaler Bedeutung sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.

In der verbalen Beschreibung der Lebensräume besonderer Bedeutung werden die im jeweiligen Raum rastenden Vögel aufgeführt, die mind. eins der folgenden Kriterien erfüllt:

– Art der Roten Liste wandernder Vogelarten Deutschlands (Mammen, et al., 2013),

– Art des Anhang I der VSchRL,

– streng geschützte Art gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG sowie

– Art, deren Gastvogellebensräume im Untersuchungsgebiet nach der Bewertungsmethode von (Krüger, Ludwig, Südbeck, Blew, & Oltmanns, 2013) mindestens eine lokale Bedeutung erlan-gen.

Die Lebensräume mit lokaler Bedeutung bzw. einer Grundbedeutung für Gastvögel werden als Le-bensräume allgemeiner Bedeutung definiert. Lebensräume allgemeiner Bedeutung werden in der Auswirkungsanalyse sowie der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung über die Biotopverluste und deren Kompensation berücksichtigt.

Anhand der Bewertung der Bedeutung der Gastvogellebensräume können folgende Lebensräume besonderer Bedeutung für diese Artengruppe abgegrenzt werden:

– RV 1 – Agrarlandschaft nordwestlich Harsum einschließlich Stichkanal und Schlammteiche der ehemaligen Zuckerfabrik Harsum,

– RV 3 – Agrarlandschaft zwischen B 6 und Stichkanal Hildesheim,

– RV 5 – Agrarlandschaft nördlich Flussgraben mit Teilen des NSG Entenfang,

– RV 6 – Agrarlandschaft südlich Flussgraben bis K 510 mit Teilen des NSG Entenfang sowie

– RV 7 – Agrarlandschaft südlich der K 510.

In der Agrarlandschaft nordwestlich Harsum (RV 1) wurden 2011/2012 28 Arten und 2013/2014 29 Arten erfasst. Wertgebende Art für die regional bedeutsame Einstufung des Rastvogelgebietes stellt die Schnatterente dar.

Folgende Rastvögel wurden nachgewiesen: Alpenstrandläufer, Höckerschwan, Kiebitz, Krickente, Kornweihe, Mäusebussard, Merlin, Reiherente, Rohrweihe, Rotmilan, Schnatterente, Silbermöwe, Silberreiher, Sperber, Steinschmätzer, Sturmmöwe, Teichhuhn, Turmfalke.

Die landwirtschaftlichen Nutzflächen zwischen der B 6 und dem Hildesheimer Stichkanal (RV 3) wurde im Erfassungszeitraum 2011/2012 von 27 Gastvogelarten genutzt. Im Jahr 2013/2014 waren es 29 Arten. Im Bereich Bierbruch (in der Nähe der B 6) wurden 2011/2012 hohe Höckerschwan-Rastbeständen ermittelt. Im Erfassungszeitraum 2013/2014 wurden am nördlichen Rand entlang des Bruchgrabens landesweit bedeutsame Bestände des Silberreihers festgestellt. Auch Kiebitze wiesen in diesem Teilgebiet in beiden Erfassungszeiträumen eine hohe Stetigkeit auf. Im Vergleich zu den Altdaten ist die räumlich Verteilung der rastenden Kiebitztrupps zwar sehr ähnlich, jedoch sind die Individuenzahlen mit 245 in 2011/2012 und lediglich 10 in 2013/2014 im Vergleich zu den 2003/2004 7.700 gezählten Individuen deutlich geringer. Aus den Daten des OVH e.V. gehen Nachweise von Ansammlungen mit bis zu 2.000 Individuen im Frühjahr 2013 hervor. Des Weiteren wurden bis zu 1.000 Kraniche im Frühjahr 2013 beobachtet ( (OVH, 2014). Weitere bedeutsame Rastvogelbestände wurden für die Möwenarten Sturmmöwe und Silbermöwe nachgewiesen. Auf dem Angelteich am Bierbruch wurden Reiherenten beobachtet. Das Gebiet wird von zahlreichen Greifvogelarten in den Wintermonaten als Rast- und Nahrungshabitat genutzt. Aufgrund der hohen Kiebitzrastbestände in

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den Altdaten (2003/2004) des Ornithologischen Vereins Hildesheim e.V. wird das Rastvogelteilgebiet RV 3 als national bedeutsam eingestuft.

Folgende Rastvögel wurden nachgewiesen: Berghänfling, Bluthänfling, Braunkehlchen, Fischadler, Habicht, Heidelerche, Höckerschwan, Kiebitz, Kornweihe, Kranich, Kurzschnabelgans, Mäusebus-sard, Merlin, Reiherente, Rohrweihe, Rostgans, Rotmilan, Saatgans, Saatkrähe, Silbermöwe, Silber-reiher, Singschwan, Sperber, Steinschmätzer, Sturmmöwe, Turmfalke, Waldwasserläufer, Wanderfal-ke, Weißstorch, Zwergsäger.

Im Bereich nördlich des Flussgrabens (RV 5) ist das Vorkommen von Höckerschwänen für die Wertig-keit der Flächen ausschlaggebend. Insgesamt nutzten in den Erfassungsjahren 20 (2011/2012) bzw. 22 (2013/2014) Arten den Bereich als Rastplatz. Aus den bekannten Bestandshöchstzahlen von Be-kassine und Kiebitz lässt sich ebenfalls eine regionale Bedeutung des Gebietes ableiten. Rastende Kiebitze weisen in dem Areal eine hohe Stetigkeit auf. Im Bereich des GLB „Im Meere“ wurde die Be-kassine beobachtet. Der Goldregenpfeifer wurde mit 12 Individuen nachgewiesen. Der OVH meldete für den Raum Entenfang im Frühjahr 2013 11.300 bis 11.500 rastende Kiebitze. Weiterhin wurden Silberreiher, Steinschmätzer, Raubwürger, Saatgans, Kornweihe und Merlin nachgewiesen.

Folgende Rastvögel wurden nachgewiesen: Bekassine, Bluthänfling, Goldregenpfeifer, Großer Brach-vogel, Habicht, Heidelerche, Höckerschwan, Kiebitz, Krickente, Kornweihe, Mäusebussard, Merlin, Rotmilan, Saatgans, Saatkrähe, Silbermöwe, Silberreiher, Sperber, Sperbergrasmücke, Steinschmät-zer, Sturmmöwe, Turmfalke, Wanderfalke

Die Feldflur südlich des Flussgrabens (RV 6) zwischen Schachtstraße und Barnten wurde 2011/2012 von 22 Arten als Rastgebiet genutzt. Die Kartierung im Winterhalbjahr 2013/2014 ergab 27 Gastvo-gelarten. Aus den bekannten Bestandshöchstzahlen des Kiebitz lässt sich eine nationale Bedeutung des Gebietes ableiten (vgl. auch Angaben zum Kiebitz in der Beschreibung RV 5). Im Vergleich mit den für diese Fläche bekannten Altdaten (Erfassungen aus dem Winter 2003/2004) waren die Indivi-duenzahlen in den beiden aktuellen Erfassungszeiträumen jedoch deutlich geringer (2011/2012 - 80 Individuen, 2013/2014 - 150 Individuen, 2003/2004 > 7.500 Individuen).

Im Winterhalbjahr 2013/2014 hielten sich in der Leineniederung > 1.000 Saat- und Blässgänse auf, die regelmäßig zwischen den Gewässern wechselten und die Umgebung zur Nahrungssuche nutzten. So wurden in den östlichen Teilgebieten des Untersuchungsgebietes öfter überfliegende Gänseschwärme registriert werden. Einmalig wurde ein größerer Trupp rastender Saatgänse mit 300 Individuen im Rastvogelteilgebiet RV 6 beobachtet.

Vom OVH e.V. wurden im Frühjahr 2013 ca. 620 Kraniche erfasst.

Folgende Rastvögel wurden nachgewiesen: Bluthänfling, Braunkehlchen, Großer Brachvogel, Ha-bicht, Heidelerche, Höckerschwan, Kiebitz, Kornweihe, Kranich, Mäusebussard, Merlin, Raubwürger, Rohrweihe, Rotmilan, Saatgans, Saatkrähe, Silbermöwe, Silberreiher, Singschwan, Sperber, Sper-bergrasmücke, Steinschmätzer, Sturmmöwe, Turmfalke, Wanderfalke

Die Agrarlandschaft südlich der K 510 (RV 7) wurde von 21 (2011/2012) bzw. 20 (2013/2014) Arten zur Rast genutzt. Wertgebende Arte für die landesweit bedeutsame Einstufung des Rastvogelgebietes stellen die Sturmmöwe (Erfassungszeitraum 2013/2014) und der Kiebitz (2013/2014) dar. Weiterhin wurden bedeutsame Rastvogelbestände der Silbermöwe beobachtet. Gemäß den Daten des OVH ist in diesem Raum die Saatgans mit hohen Individuenzahlen von bis zu 1.500 Tieren vertreten.

Folgende Rastvögel wurden nachgewiesen: Bluthänfling, Braunkehlchen, Habicht, Heidelerche, Kie-bitz, Kornweihe, Mäusebussard, Merlin, Rohrweihe, Rotmilan, Saatgans, Saatkrähe, Silbermöwe, Sperber, Steinschmätzer, Sturmmöwe, Turmfalke, Wanderfalke.

Eine grafische Darstellung der beschriebenen Rastvogelvorkommen erfolgt in Unterlage F-4.2: Be-stands- und Konfliktplan.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 58

4.1.4.1.3 Kriechtiere (Reptilia)

Da Reptilien zu den vergleichsweise ortstreuen Tiergruppen zählen, zielt die Erfassung insbesondere auf die als Lebensraum von Reptilien geeigneten Vorhabensbestandteilen ab. Um die für die Arten-gruppe potenziell zu erwartenden Auswirkungen beurteilen zu können, erfolgte von April bis Septem-ber 2012 (Biodata, 2013) eine Erfassung der Reptilien im Bereich potenziell geeigneter Habitatstruktu-ren. Untersucht wurden das Umfeld der Rückstandshalde am Standort Siegfried-Giesen sowie Ab-schnitte im Korridor der vorhandenen Gleisanschlusstrasse zwischen Siegfried-Giesen und dem An-schluss an die Bahnstrecke bei Harsum.

Im Bereich aller Probestellen wurde die Waldeidechse (Lacerta vivipara) nachgewiesen. Reprodukti-onsnachweise konnten für sechs der sieben Probestellen erbracht werden. Die einzelnen Teilab-schnitte entlang der Gleistrasse wiesen meist nur kleine Bestände auf. Hintergrund dafür ist wahr-scheinlich die schmale, lineare Ausprägung der Habitatstrukturen entlang der Gleistrasse. Die höchs-ten Bestände wurden im Umfeld der Rückstandshalde nachgewiesen. Für den Bereich des Harsumer Hafens liegen zudem weitere Beobachtungen von Individuen der Waldeidechse (19 Tiere) vor (Erfas-sungen zum Ausbau des Stichkanals Hildesheim in (Biodata, 2009a)).

Im Jahr 2014 (Biodata, 2014) wurde zufällig eine Zauneidechse (Lacerta agilis) im Bereich Bahnhof Harsum beobachtet.

Weitere Reptilienarten wurden nicht erfasst.

Aufgrund ihres Gefährdungs- und Schutzstatus ist die Zauneidechse eine wertgebende Art. Die Art ist im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt. Die Beobachtung des einen Individuums der Art beruht auf einer Zufallsbeobachtung. Die Kartierungen der geeigneten Lebensräume im Untersuchungsge-biet haben hingegen keine Nachweise der Art ergeben, so dass für das Untersuchungsgebiet nicht von einer zusammenhängenden Population auszugehen ist. Der Zufallsfund wird daher als nicht ein-griffsrelevant bewertet. Eine weitere Betrachtung der Art in der Konfliktanalyse erfolgt nicht.

Die Ergebnisse der Reptilienerfassung legen nahe, dass die untersuchte Gleistrasse und das Umfeld der Rückstandshalde Lebensraum einer zusammenhängenden Population der Waldeidechse sind. Die Waldeidechse ist eine weit verbreitete Art (kein Rote Liste Status) und wird daher nicht als wert-gebende Art definiert. Die von der Waldeidechse besiedelten Lebensräume im Untersuchungsgebiet stellen jedoch einen wichtigen lokalen Verbindungskorridor dar. So ermöglicht insbesondere die Gleistrasse eine Verbindung zu anderen Ausbreitungskorridoren der Art, wie dem Hildesheimer Stich-kanal. Die Lebensräume der Waldeidechse entlang der Gleistrasse werden als Lebensraum beson-derer Bedeutung eingestuft.

Eine grafische Darstellung der Lebensräume besonderer Bedeutung befindet sich in Unterlage F-4.2: Bestands- und Konfliktplan.

4.1.4.1.4 Lurche (Amphibia)

Ziel der im Frühjahr 2012 im Planungsgebiet durchgeführten Amphibienerfassung ist die Ermittlung von Amphibienlaichgewässern sowie darauf basierend funktional zusammenhängender Landlebens-räume. Dazu wurden potenziell geeignete Gewässer auf die Anwesenheit von Amphibien untersucht. Zu diesen Gewässern zählen die Stillgewässer im Bereich um das NSG „Entenfang“, die Senke „Im Meere“ südlich Sarstedt, Gewässer im Bereich des Ahrberger sowie des Hollenmeerholzes, der Be-reich um die ehemaligen Klärteiche der Zuckerfabrik Harsum sowie einzelne, zum Teil weiträumig isolierte Stillgewässer in den offenen landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Insgesamt wurde im Untersuchungsraum ein Artenspektrum von sechs Arten erfasst. Die Erdkröte (Bufo bufo) weist von den im Untersuchungsraum nachgewiesenen Amphibienarten die höchste Ste-

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tigkeit auf. Große Vorkommen der Art wurden in zwei Kleingewässern des NSG „Entenfang“, im Be-reich des GLB „Im Meere“ sowie in einem aufgelassenen Fischteich nördlich des Hollenmeerholzes erfasst. Im Gebiet ebenfalls weit verbreitet ist der Grasfrosch (Rana temporaria), Schwerpunkte seines Vorkommens liegen im westlichen Bereich des Untersuchungsraumes. Die größte Population wurde im Bereich des GLB „Im Meere“ (ca. 500 Tiere) nachgewiesen. Eine weite Verbreitung und große Stetigkeit im Untersuchungsraum weist zudem der Teichfrosch (Pelophylax kl. esculentus) auf. Nach-weise gelangen insbesondere im Bereich des „Entenfangs“, des GLB „Im Meere“ sowie in zwei isoliert in der Ackerlandschaft östlich und westlich der BAB 7 liegenden Kleingewässern.

Der Teichmolch (Rana kl. esculanta) wurde als häufigste Molchart in den Gewässern des Entenfangs (westliche Bereiche) sowie in zwei isoliert in der Ackerlandschaft östlich und westlich der BAB 7 lie-genden Kleingewässern nachgewiesen. Der Kammmolch (Triturus cristatus, RL 3) weist im Untersu-chungsraum zwei Schwerpunktvorkommen auf. Das größte Vorkommen wurde in den westlichen Pro-bestellen im Bereich des NSG „Entenfang“ nachgewiesen. Ein weiteres, isoliertes Vorkommen liegt im Bereich eines Kleingewässers in der offenen Feldflur nördlich Klein Förste. Der Bergmolch (Triturus alpestris, RL 3) konnte trotz seiner wenig spezifischen Lebensraumansprüche nur im Bereich eines Kleingewässers nachgewiesen werden (isoliertes Kleingewässer in der offenen Feldflur nördlich Klein Förste).

Für die weiteren Betrachtungen der Amphibien im Rahmen der Eingriffsregelung werden als wertge-bende Amphibien folgende Arten definiert:

– Arten der Roten Listen (einschließlich Vorwarnliste) Deutschland und Niedersachsen,

– Arten des Anhang IV der FFH-RL sowie

– streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG.

Als wertgebend können im Untersuchungsraum 2 Arten eingestuft werden.

In der Tab. 8 werden die wertgebenden Amphibien aufgeführt. Für jede Art wird der Schutz- und Ge-fährungsgrad angegeben sowie ihr Vorkommen im Untersuchungsgebiet lokalisiert.

Tab. 8: Wertgebende Amphibien des Untersuchungsgebietes

Amphibienart RL NI RL D FFH-RL BNatSchG Vorkommen im Untersuchungsgebiet

Bergmolch 3 Kleingewässer in der offenen Feldflur nördlich Klein Förste (A 18)

Kammmolch 3 V IV §§ Nachweis in 5 Kleingewässern im NSG „Entenfang“ (A 3, A 4, A 5, A 7, A 8), Kleingewässer in der offenen Feldflur nördlich Klein Förste (A 18)

Legende:

RL NI = Rote Liste Niedersachsen (Podloucky & Fischer, 1994)

RL D = Rote Liste Deutschland (Kühnel, Geiger, Laufer, Podloucky, & Schlüpmann, 2009)

Kategorien der Roten Listen: 0 = ausgestorben oder verschollen 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = Arten der Vorwarnliste

FFH-RL = Flora-Fauna-Habitatrichtlinie 92/43/EWG IV = Art nach Anhang IV

BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz §§ - streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG

Vorkommen im Untersuchungsgebiet= Die in Klammern aufgeführten Nummern (A X) beziehen sich auf die Probestellen der Amphibienkartierung (vgl. (Biodata, 2013) sowie UVS (Unterlage F-1))

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Die Bewertung der Bedeutung der von Amphibien besiedelten Gewässer im Untersuchungsgebiet erfolgt nach (Fischer & Podloucky, 1997). Anhand dieser Bewertung (Biodata, 2013) werden für die Amphibienfauna bedeutsame Lebensräume abgegrenzt. Berücksichtigung finden dabei die Vorkom-men mit besonders hoher Bedeutung bzw. hoher Bedeutung für den Naturschutz. Die besonders hohe bzw. hohe Bedeutung einzelner Kleingewässer beruht vor allem auf den Nachweisen des Kammmol-ches. Die Art ist für das Gebiet als wertgebend eingestuft.

Folgende Lebensräume besonderer Bedeutung können für die Artengruppe abgegrenzt werden:

– Kleingewässer in der offenen Feldflur nördlich Klein Förste,

– NSG „Entenfang“ sowie

– GLB „Im Meere“.

In einem Kleingewässer in der offenen Feldflur nördlich Klein Förste wurde ein einzelnes, isoliertes Vorkommen des Kammmolches nachgewiesen. Es wurden mindestens 11 Individuen der in Nieder-sachsen gefährdeten Art nachgewiesen. Des Weiteren siedeln Bergmolch, Teichmolch und Teich-frosch in dem Gewässer (Nachweis von jeweils 2 – 5 Individuen). Das Kleingewässer besitzt eine besonders hohe Bedeutung für den Naturschutz.

Für fünf Kleingewässer im Bereich des NSG „Entenfang“ kann eine hohe Bedeutung für den Natur-schutz abgeleitet werden. In den Gewässern befindet sich ein Schwerpunktvorkommen des Kamm-molches. Die Fundstellen der Art liegen alle innerhalb eines 300 m Radius, so dass zu vermuten ist, dass es sich um eine zusammenhängende Population handelt. Es wurden insgesamt 28 Individuen festgestellt. Neben dem Kammmolch wurden der Teichmolch, die Erdkröte, der Grasfrosch und der Teichfrosch nachgewiesen.

Für das Kleingewässer im GLB „Im Meere“ führt der Fund von etwa 500 Laichballen des Grasfrosches zur Einstufung in die Wertstufe „hohe Bedeutung“. Neben dem Laich von ca. 500 Grasfröschen wur-den die Erdkröte (> 50 Individuen) und der Teichfrosch nachgewiesen (2 – 5 Individuen). Alle drei Arten weisen eine hohe Stetigkeit im Gebiet auf.

Die Lebensräume mit mittlerer Bedeutung bzw. einer Grundbedeutung für Amphibien werden als Le-bensräume allgemeiner Bedeutung definiert. Lebensräume allgemeiner Bedeutung werden in der Auswirkungsanalyse sowie der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung über die Biotopverluste und deren Kompensation berücksichtigt.

Eine grafische Darstellung der Lebensräume besonderer Bedeutung befindet sich in Unterlage F-4.2: Bestands- und Konfliktplan.

4.1.4.1.5 Fische (Pisces)

Daten zur Bestandssituation der Fischfauna im Untersuchungsraum liegen für die Innerste und die Leine vor. Nachfolgend werden die im Rahmen der UVS zum Raumordnungsverfahren Hartsalzwerk Siegfried-Giesen sowie die im Rahmen der limnologischen Untersuchungen der Innerste (Ecoring, 2014) abgefragten Daten zur Fischfauna des Fachdezernats Binnenfischerei - Fischereikundlicher Dienst des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES, 2012) ausgewer-tet. Die Daten zum Stichkanal wurden der UVS zum Ausbau des Stichkanals (alw, 2010) entnommen.

Die vorliegenden Daten charakterisieren den aktuellen Zustand der Fischfauna der Innerste und der Leine. Sie spiegeln insbesondere die Wirkungen der derzeit kontrolliert in die Innerste abgegebenen salzhaltige Haldenwässer von der Althalde (gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis vom 26.06.1995) wi-der und bilden die Basis für die Prognose der Auswirkungen veränderter Salzwassereinleitungen auf die Biologie und den Zustand der Gewässer. Die Leine ist unterhalb des Zusammenflusses mit der

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Innerste als FFH-Gebiet ausgewiesen („Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“, DE 3624-331). Der Standarddatenbogen benennt die Leine als FFH-Lebensraumtyp 3260 „Flüsse der planaren bis mon-tanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion“, dessen günsti-ger Erhaltungszustand zu gewährleisten ist. Eine Betrachtung des Schutzgebiets erfolgt gesondert in der FFH-Verträglichkeitsstudie (Unterlage F-2 der Gesamtunterlage).

Die im Untersuchungsgebiet befindlichen Fließgewässerabschnitte der Innerste und Leine sind fisch-regional der Barben-Region des Berglandes zuzuordnen, deren Referenzzönosen artenreich sind und von Cypriniden dominiert werden. Entsprechend den natürlichen morphologischen Gegebenheiten sind kieslaichende und strömungsliebende Arten typisch. Charakterarten der Referenzzönose sind Barbe, Döbel, Flussbarsch, Gründling, Bachforelle, Hasel und Hecht. (Ecoring, 2014)

Sowohl die Leine als auch die Innerste stellen wichtige überregionale Wanderroute sowie Laich- und Aufwuchsgewässer für das Flussgebiet der Weser dar. Sowohl für anadrome Wanderfische (Lachs und Flußneunauge) als auch für „regionale“ Wanderfische (Äsche, Bachforelle) besitzen beide Ge-wässer eine wichtige vernetzende Funktion. (Ecoring, 2014)

Innerste

Die Fischbestandsuntersuchungen basieren auf der am 13.10.2010 im Rahmen des Monitorings zur WRRL durchgeführten Befischung. Bei dieser Untersuchung wurden 12 Fischarten nachgewiesen.

Von den Leitarten der Referenzzönose treten lediglich Gründling und Döbel mit der entsprechenden Dominanz auf. Die größte Biomasse erreichen Aale und Brassen. Zusammen mit dem Gründling tritt der Aal in der höchsten Individuendichte auf. (Ecoring, 2014)

Die Fischzönose des untersuchten Gewässerabschnittes wird hauptsächlich durch euryöke Arten geprägt. Lediglich die Barbe stellt als kieslaichende, strömungsliebende Art etwas größere Ansprüche an Wasserqualität und Gewässerstruktur. Ihr Anteil an der Gesamtzönose liegt jedoch mit 3% unter-halb der leitarttypischen Abundanzklasse. Die anspruchsvolleren Arten der Leitartzönose fehlen gänz-lich (Äsche, Groppe, Elritze) oder stehen stark im Hintergrund (Bachforelle, Hasel). Auch die Artenzu-sammensetzung der Begleitarten sowie der typspezifischen Arten entspricht der Referenzzönose al-lenfalls in Ansätzen. Auffällig ist vor allem das starke Vorkommen von Aalen. Da die natürlichen Be-stände dieser Art stark rückläufig sind, ist die dominante Verbreitung in der Innerste wahrscheinlich auf intensive Besatzmaßnahmen zurückzuführen. (Ecoring, 2014)

Von den 12 nachgewiesenen Arten sind in Niedersachsen drei Spezies bestandsgefährdet. Die Barbe hat den höchsten Gefährdungsgrad (Kategorie 2, stark gefährdet). Hecht und Bachforelle sind als gefährdet (Kategorie 3) eingestuft. (Ecoring, 2014)

Zwischen Frühjahr und Herbst 2011 wurden Aufstiegskontrollen an den Fischpässen der Mühle Malz-feld in Sarstedt sowie der Mühle Hasede durchgeführt. Dabei wurden die Leitfischarten Gründling, Hasel, Bachforelle und Döbel nachgewiesen. Nachweise der anspruchsvolleren Arten der Leitartzöno-se Groppe, Äsche und Elritze fehlen. Im Gegensatz zu der Aufstiegsanlage an der Mühle Hasede wurde in Sarstedt zusätzlich Nachweise der Barbe erbracht. Das im Rahmen der Aufstiegskontrollen festgestellte Artenspektrum ähnelt dem der Abschnittsbefischung. (Ecoring, 2014)

Leine

Letztmalig am 02.10.2012 wurde im Rahmen des WRRL Monitoring ein ca. 2,5 km Abschnitt der Leine oberhalb der Einmündung der Innerste (Poppenburg) befischt. Dabei wurden 19 Fischarten gefangen. Die höchsten Individuendichten erreichen Elritze, Groppe, Gründling Hasel und Barbe. (Ecoring, 2014)

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Bei der Befischung wurden sämtliche Leitarten der Referenzzönose nachgewiesen. Bis auf Döbel und Aal, die deutlich unterrepräsentiert vorkommen, treten alle weiteren Leitarten in der entsprechenden Dominanz auf. Die typspezifischen Arten sind teilweise unterrepräsentiert (Bachforelle, Ukelei) oder fehlen gänzlich (Zährte).

Insgesamt ist die Fischzönose aufgrund des Vorkommens anspruchsvoller Arten (Äsche, Bachforelle, Elritze, Querder von Bachneunauge/ Flussneunauge) als höherwertig einzustufen. Das Vorkommen typischer Kieslaicher (Barbe) sowie weiterer strömungsliebender Arten (Hasel, Döbel und Gründling, Groppe) deutet darauf hin, dass die Leine im Untersuchungsabschnitt grundsätzlich auch höheren Habitatansprüchen genügt. (Ecoring, 2014)

Von den 19 nachgewiesenen Arten sind in Niedersachsen zehn Spezies bestandsgefährdet, darunter die vom Austerben bedrohten Arten (Kategorie 1) Lachs und Bitterling. Als stark gefährdet (Kategorie 2) gelten Barbe, Elritze, Groppe und Bachneunauge/Flussneunauge. Die übrigen Arten (Äsche, Bach-forelle, Ukelei, Hecht) sind in der Kategorie 3 (gefährdet) der Roten Liste aufgeführt. Die Arten Grop-pe, Lachs, Bitterling sowie Bachneunauge/ Flussneunauge werden zudem als schützenswerte Arten im Anhang II der FFH Richtlinie genannt. (Ecoring, 2014)

Unterhalb der Innerstemündung (bei Laatzen) wurden bei einer Befischung der Leine am 08.10.2008 im Rahmen des WRRL Monitoring 10 Fischarten nachgewiesen. Die höchsten Individuendichten er-reichen Gründling, Aal und Döbel. Bezogen auf die Biomasse ist der Gewässerabschnitt durch den Aal dominiert. Die deutliche Dominanz dieser Art kann auf intensive Besatzmaßnahmen hindeuten. Insgesamt ist die Zönose als artenarm einzuschätzen. Von den Leitarten treten lediglich Aal, Döbel und Gründling in der entsprechenden Dominanz auf. Die weiteren Leitarten sind unterrepräsentiert (Barbe, Hasel, Groppe) oder fehlen gänzlich (Elritze, Rotauge). Mit Ausnahme des Flussbarsch fehlen alle weiteren typspezifischen Arten. (Ecoring, 2014)

Von den 10 nachgewiesenen Arten sind in Niedersachsen vier Spezies bestandsgefährdet. Die Grop-pe, Barbe und Bachneunauge werden in der Roten Liste Niedersachsen in der Kategorie 2 (stark ge-fährdet) geführt. Der Hecht ist als gefährdet (Kategorie 3) eingestuft. Groppe und Bachneunauge sind im Anhang II der FFH Richtlinie gelistet. (Ecoring, 2014)

Stichkanal Hildesheim

Für den Stichkanal liegen keine aktuellen Daten vor. Im Zuge der Umweltverträglichkeitsstudie zum Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim wurden durch (alw, 2010) Daten aus den Gutachten von (Brunken, Brümmer, & Kolster, 1995) und (Borchard, 1991) sowie des Sportfischerverein Hildesheim e. V. (Besatz- und Fangdaten von 1996 bis 2003) ausgewertet.

Insgesamt wurden für den Stichkanal Hildesheim 14 Fischarten nachgewiesen. Besonders weit ver-breitet sind Fischarten mit geringen Ansprüchen an ihre Laichplätze, wie Rotauge und Flussbarsch. Die Bestandsstärken der Arten Aal, Zander und Karpfen werden im Wesentlichen durch Besatzmaß-nahmen gesteuert. Das Artenspektrum ist reduziert, da für die meisten Jungfische und anspruchsvol-leren Arten geeignete Lebensräume fehlen. Es fehlen geschützte Flachwasserbereiche. Selten wach-sen Schilf und Unterwasserpflanzen, die den Fischen Unterstände und Schatten bieten könnten. Die Gewässersohle ist monoton.

Drei der nachgewiesenen Arten werden in den Roten Listen gefährdeter Arten für Deutschland und Niedersachsen geführt (Hecht, Karausche, Zander). Diese waren jedoch nur in geringen Individuen-zahlen vertreten oder haben nur einen geringen Gefährdungsstatus.

In der nachfolgenden Tabelle werden die im Innerste, Leine und Stichkanal nachgewiesenen wertge-bende Fischarten gelistet, ihr Gefährdungs-und Schutzstatus angegeben sowie das Vorkommen im Untersuchungsgebiet benannt. Als wertgebende Fischarten werden folgende definiert:

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– Arten der Roten Listen (einschließlich Vorwarnliste) Deutschland und Niedersachsen

– streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG.

Als wertgebend können im Untersuchungsraum 17 Fischarten eingestuft werden.

Tab. 9: Wertgebende Fischarten des Untersuchungsgebietes

Art RL NI RL D FFH-RL BNatSchG Vorkommen im Untersuchungsgebiet

Äsche 3 2 Innerste (Sarstedt), Leine

Bachforelle 3 Innerste (Giesen, Sarstedt), Leine

Bachneunauge 2 II Leine

Barbe 2 Innerste (Giesen, Sarstedt), Leine

Bitterling 1 II Innerste (Sarstedt), Leine

Elritze 2 Leine

Groppe 2 II Innerste (Sarstedt), Leine

Hecht 3 Bruchgraben, Innerste(Giesen, Sarstedt),

Leine, Stichkanal

Karausche 3 Stichkanal

Lachs 1 1 Leine

Moderlieschen 4 V Innerste (Sarstedt)

Quappe 3 V Innerste (Sarstedt)

Querder (Bachneun-auge, Flussneunauge)

2 2 II Leine

Rapfen 3 Innerste (Sarstedt)

Schmerle 3 Innerste (Giesen)

Ukelei 3 Innerste (Giesen, Sarstedt), Leine

Zander 4 Innerste (Giesen), Stichkanal

Legende:

RL NI = Rote Liste Niedersachsen (Gaumert & Kämmereit, 1993)

RL D = Rote Liste Deutschland (Bundesamt für Naturschutz, 2009)

Kategorien der Roten Listen: 0 = ausgestorben oder verschollen 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet 4 = potenziell gefährdet

FFH-RL = Flora-Fauna-Habitatrichtlinie 92/43/EWG II = Art nach Anhang II

BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz §§ - streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG

Die Wertigkeit der Fischfauna im Untersuchungsraum wird sowohl durch die Bewertung der Fischfau-na als Bewertungskomponente zur Einstufung des ökologischen Zustands eines Gewässers entspre-chend WRRL als auch anhand der Vorkommen gefährdeter Arten beschrieben.

Auf der Grundlage eines fischbasierten Bewertungssystems werden aktuelle Befischungsdaten eines Gewässers mit einer gewässerspezifischen Referenzzönose, welche den potenziell natürlichen Zu-stand widerspiegelt, verglichen. Bei dieser Bewertung werden das Arten- und Gildeninventar, Arten- und Gildenstruktur, Altersstruktur, Migration, Fischregion sowie dominante Arten als fischökologische Qualitätsmerkmale herangezogen. Sowohl die Innerste als auch die Leine weist entsprechend der vorläufigen Bewertung der niedersächsischen Fließgewässer mit dem fischbasierten Bewertungssys-

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tem (fünfstufig zwischen sehr gut und schlecht) einen mäßigen ökologischen Zustand bzw. ein mäßi-ges ökologisches Potenzial bezogen auf die Qualitätskomponente Fische auf. (Ecoring, 2014)

Aufgrund des Vorkommens zahlreicher gefährdeter Arten, welche zugleich Charakterarten der Refe-renzzönose darstellen, werden unabhängig von der Einstufung nach WRRL die Innerste und die Leine für die Fischzönosen als Lebensräume besonderer Bedeutung eingestuft.

Der Stichkanal Hildesheim weist eine relativ naturferne Fischfauna mit einem deutlichen Artenfehlbe-trag und einseitiger Dominanzstruktur auf. Die Ergebnisse lassen sich überwiegend auf die Armut an für die Fischfauna geeigneten Strukturen zurückführen.

Eine grafische Darstellung der Lebensräume besonderer Bedeutung befindet sich in Unterlage F-4.2: Bestands- und Konfliktplan.

4.1.4.1.6 Libellen (Odonata)

Zahlreiche Libellenarten sind Indikatoren für die Gewässerqualität und die Gewässerstruktur. Libellen sind insbesondere für die ökologische Bewertung von Gewässer-Umland-Beziehungen und potenziel-ler Beeinträchtigungen dieser geeignet. Im Untersuchungsraum wurden Libellen an insgesamt zehn Probestellen erfasst (davon je fünf Fließgewässer- sowie Stillgewässerprobestellen).

Insgesamt wurden während der Untersuchungen 23 Libellenarten nachgewiesen. Für fast alle Arten konnten Nachweise der Bodenständigkeit erbracht werden. Die Mehrzahl der nachgewiesenen Arten hat spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum. Ausgesprochene Spezialisten, welche eng auf be-stimmte Habitate angewiesen sind, wurden nicht nachgewiesen.

Für die weiteren Betrachtungen der Libellen im Rahmen der Eingriffsregelung werden folgende wert-gebende Arten definiert:

– Arten der Roten Listen (einschließlich Vorwarnliste) Deutschland und Niedersachsen,

– Arten des Anhang IV der FFH-RL sowie

– streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG.

Als wertgebend können im Untersuchungsraum 4 Arten eingestuft werden.

In der Tab. 10 werden die wertgebenden Libellen aufgeführt. Für jede Art wird der Schutz- und Gefäh-rungsgrad angegeben sowie ihr Vorkommen im Untersuchungsgebiet lokalisiert.

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Tab. 10: Wertgebende Libellenarten des Untersuchungsgebietes

Art RL NI RL D FFH-RL BNatSchG Vorkommen im Untersuchungsgebiet

Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens)

V Innerste: Eisenbahnbrücke Ahrbergen, Stra-ßenbrücke Klärwerk sowie im angrenzenden Abschnitt flussaufwärts; Mühlenbach (L 4, L 5, L 6, L 7)

Gemeine Winterlibelle (Sympecma fusca)

3 östl. Schlammteich der ehem. Zuckerfabrik Harsum, NSG Entenfang (L 1, L 8, L 9)

Südliche Binsenjungfer (Lestes barbarus)

2

NSG Entenfang (L 9)

Braune Mosaikjungfer (Aeshna grandis)

V Schlammteiche der ehem. Zuckerfabrik Har-

sum, Innerste im Bereich der Eisenbahnbrücke Ahrbergen, NSG Entenfang (L 1, L 2, L 7, L 8)

Legende:

RL NI = Rote Liste Niedersachsen (Altmüller & Clausnitzer, 2007)

RL D = Rote Liste Deutschland (Ott & Piper, 1998)

Kategorien der Roten Listen: 0 = ausgestorben oder verschollen 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet

FFH-RL = Flora-Fauna-Habitatrichtlinie 92/43/EWG

BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz §§ - streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG

Vorkommen im Untersuchungsgebiet= Die in Klammern aufgeführten Nummern (L X) beziehen sich auf die Probestellen der Libellenkartierung (vgl. (Biodata, 2013) sowie UVS (Unterlage F-1))

Die Bewertung der Bedeutung der Gewässer im Untersuchungsgebiet für die Libellenfauna und erfolgt anhand der erfassten Arten- und Individuenzahlen. Anhand der Bedeutung werden folgende Lebens-räume besonderer Bedeutung für diese Artengruppe abgegrenzt:

– Schlammteiche der ehem. Zuckerfabrik Harsum,

– NSG „Entenfang“ sowie

– Innerste.

Im Bereich der Schlammteiche der ehemaligen Zuckerfabrik Harsum wurden die höchsten Arten- und Individuenzahlen erfasst. Der östliche der beiden Klärteiche, verlandet, mit ausgeprägter Submersve-getation, Schilfgürtel und Wechselwasserzone kann aufgrund seiner hohen Artenvielfalt und der all-gemeinen Seltenheit von Gewässern in der Region als Gewässer mit mittlerer bis hoher Bedeutung eingestuft werden.

Im NSG „Entenfang“ finden die Gemeine Winterlibelle und die Südliche Binsenjungfer optimale Fort-pflanzungshabitate, so dass dieser Bereich ebenfalls eine mittlerer bis hoher Bedeutung für Libellen besitzt.

Die Fließgewässerteilgebiete waren zumeist deutlich artenärmer und besonders spezialisierte oder in ihrem Bestand gefährdete Arten wurden hier nicht nachgewiesen. Gleichwohl wies vor allem die In-nerste sehr große Bestände der häufigen und insbesondere an Fließgewässern vorkommenden Ge-bänderten Prachtlibelle auf, so dass auch die Innerste einen Lebensraum besonderer Bedeutung dar-stellt.

Weitere Stillgewässer des Untersuchungsraumes sind bspw. aufgrund vorhandener Verschattung, aufgrund ihres Fischbesatzes oder steiler Uferbereiche wenig als Libellenlebensraum geeignet. Diese

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Gewässer stellen Lebensräume allgemeiner Bedeutung dar und werden in der Auswirkungsanalyse sowie der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung über die Biotopverluste und deren Kompensation berück-sichtigt.

Eine grafische Darstellung der Lebensräume besonderer Bedeutung befindet sich in Unterlage F-4.2: Bestands- und Konfliktplan.

4.1.4.1.7 Heuschrecken (Saltatoria)

Heuschrecken umfassen eine Vielzahl von Indikatorarten insbesondere für offene bis halboffene, ma-gere bzw. nasse Lebensräume. Infolge ihrer Bindung an bestimmte Mikroklimate und Vegetations-strukturen reagieren sie sensibel auf Veränderungen in ihrem Lebensraum. Sie stellen damit geeigne-te Indikatoren für Entwicklungsprognosen oder Zustandsbeurteilungen von terrestrischen Lebensräu-men dar.

Die Erfassung der Heuschrecken erfolgte zwischen Mai und August 2013. Untersucht wurden poten-ziell wertvolle Trockenlebensräume in den eingriffsrelevanten Bereichen Standort Siegfried-Giesen, Südrand Althalde, Gleistrasse, Hafen Harsum und Bahnhof Harsum.

In den Probestellen konnten insgesamt 13 Heuschreckenarten nachgewiesen werden. Die Probestel-len am Standort Siegfried-Giesen und am Bahnhof Harsum weisen mit acht bzw. neun Arten die höchste Artenvielfalt auf. Am Hafen Harsum wurden lediglich drei Arten nachgewiesen.

Für die weiteren Betrachtungen der Heuschrecken im Rahmen der Eingriffsregelung werden folgende wertgebende Arten definiert:

– Arten der Roten Listen (einschließlich Vorwarnliste) Deutschland und Niedersachsen,

– Arten des Anhang IV der FFH-RL sowie

– streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG.

Als wertgebend können im Untersuchungsraum 4 Arten eingestuft werden.

In der Tab. 11 werden die wertgebenden Heuschrecken aufgeführt. Für jede Art wird der Schutz- und Gefährungsgrad angegeben sowie ihr Vorkommen im Untersuchungsgebiet lokalisiert.

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Tab. 11: Wertgebende Heuschreckenarten des Untersuchungsgebietes

Art

RL

NI

RL

D

FF

H-R

L

BN

atS

chG

Pri

ori

tät

Vorkommen im Untersuchungsgebiet

Westliche Beißschrecke Platycleis albopunctata

2 ! Bahnhof Harsum (2 – 5 Ind.)

Blauflügelige Ödlandschrecke Oedipoda caerulescens

2 V ! Standort Siegfried-Giesen (> 50 Ind.)

Blauflüglige Sandschrecke Sphingonotus caerulans

1 2 ! Standort Siegfried-Giesen (> 50 Ind.)

Wiesen-Grashüpfer Chorthippus dorsatus

3

Standort Siegfried-Giesen (6 – 10 Ind.), Südrand Althalde (21 – 50 Ind.), Gleistrasse (21 – 50 Ind.), Hafen Harsum (2 – 5 Ind.), Bahnhof Harsum (6 – 10 Ind.)

Legende:

RL NI = Rote Liste Niedersachsen (Grein, 2005)

RL D = Rote Liste Deutschland (Maas, Detzel, & Staudt, 2011)

Kategorien der Roten Listen: 0 = ausgestorben oder verschollen 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = Arten der Vorwarnliste

FFH-RL = Flora-Fauna-Habitatrichtlinie 92/43/EWG

BNatSchG = streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG

Priorität = prioritäre Arten für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Niedersachsen (NLWKN, 2011b)

Die Bewertung der Habitatstrukturen für die Heuschreckenfauna erfolgte nach (Brinkmann, 1998). Die Habitatstrukturen, die entsprechend ihrem Artvorkommen eine hohe bzw. sehr hohe Bedeutung auf-weisen, werden als Lebensräume besonderer Bedeutung eingestuft. Folgende Lebensräume kön-nen abgegrenzt werden:

– Standort Siegfried-Giesen einschließlich Althalde

– Gleistrasse einschließlich Bahnhof Harsum und Hafen Harsum

Am Standort Siegfried-Giesen wurden die Blauflügelige Ödlandschrecke (RL NI 2) und die Blauflügeli-ge Sandschrecke (RL NI 1) nachgewiesen. Beide Arten sind charakteristisch für vegetationsarme Bereiche trockenwarmer Biotope und besiedeln u.a. auch Industriebrachen. Mit voranschreitender Sukzession werden die Arten verdrängt.

Am Bahnhof Harsum besiedelt die Westlich Beißschrecke (RL NI 2) das Mosaik aus lückigen Gras- und Staudenfluren und offenen Bodenstellen.

Der landesweit gefährdete Wiesen-Grashüpfer (RL NI 3) wurde ebenfalls am Standort Siegfried-Giesen und am Bahnhof Harsum erfasst. Zusätzlich zu den genannten Bereichen erfolgte der Nach-weis der an wechseltrockenen, mesophile Flächen gebundenen Art am Südrand der Althalde, im Be-reich der Gleistrasse sowie am Hafen Harsum.

Eine grafische Darstellung der Lebensräume besonderer Bedeutung befindet sich in Unterlage F-4.2: Bestands- und Konfliktplan.

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4.1.4.1.8 Tagfalter (Lepidoptera)

Tagfalter eignen sich als Zeigerarten für bestimmte Biotopstrukturen, Biotopkomplexe und besondere kleinklimatische Bedingungen. Sie reagieren empfindlich und schnell auf Veränderungen ihrer Le-bensbedingungen. Sie zeigen im Allgemeinen eine enge Bindung an bestimmte Nahrungspflanzen und sind abhängig von der Nutzung, der Raumstruktur, von Interaktionen mit anderen Arten (z.B. Ameisen) und einzelnen Habitatbestandteilen. Die Tagfalterfauna des Untersuchungsgebietes wurde von April bis September 2013 erfasst.

Untersucht wurden potenziell wertvolle Lebensräume in den eingriffsrelevanten Bereichen Standort Siegfried-Giesen, Südrand Althalde, Gleistrasse, Hafen Harsum und Bahnhof Harsum.

In den Probestellen konnten insgesamt 18 Tagfalterarten nachgewiesen werden. Die Probestellen am Standort Siegfried-Giesen wies dabei mit 18 Arten die größte Artenvielfalt auf. An allen weiteren Pro-bestellen konnten zwischen 7 bis 10 Arten erfasst werden.

Für die weiteren Betrachtungen der Tagfalter im Rahmen der Eingriffsregelung werden folgende wertgebende Arten definiert:

– Arten der Roten Listen (einschließlich Vorwarnliste) Deutschland und Niedersachsen,

– Arten des Anhang IV der FFH-RL sowie

– streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG.

Als wertgebend können im Untersuchungsraum 3 Arten eingestuft werden.

In der Tab. 12 werden die wertgebenden Tagfalter aufgeführt. Für jede Art wird der Schutz- und Ge-fährungsgrad angegeben sowie ihr Vorkommen im Untersuchungsgebiet lokalisiert.

Tab. 12: Wertgebende Tagfalterarten des Untersuchungsgebietes

Art

RL

NI

RL

D

FF

H-R

L

BN

atS

chG

Vorkommen im Untersuchungsgebiet

Schwalbenschwanz Papilio machaon

2 Standort Siegfried-Giesen, Gleistrasse (je 2-5 Ind.)

Weißklee-Gelbling Colias hyale

V Standort Siegfried-Giesen (11-20 Ind.), Südrand Althalde (6-10 Ind.), Hafen Harsum (2-5 Ind.)

Kleiner Perlmutterfalter Issoria lathonia

V Standort Siegfried-Giesen (Einzeltier), Gleistrasse (2-5 Ind.)

Legende:

RL NI = Rote Liste Niedersachsen (Lobenstein, 2004)

RL D = Rote Liste Deutschland (Reinhardt & Bolz, 2011)

Kategorien der Roten Listen: 0 = ausgestorben oder verschollen 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = Arten der Vorwarnliste

FFH-RL = Flora-Fauna-Habitatrichtlinie 92/43/EWG

BNatSchG = streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG

Die Bewertung der Habitatstrukturen für die Tagfalterfauna erfolgte nach (Brinkmann, 1998). Die Habi-tatstrukturen, die entsprechend ihrem Artvorkommen eine hohe bzw. sehr hohe Bedeutung aufweisen,

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werden als Lebensräume besonderer Bedeutung eingestuft. Folgender Lebensraum kann abge-grenzt werden:

– Standort Siegfried-Giesen.

Neben den verbreitet und häufig vorkommenden Ubiquisten unter den nachgewiesen Tagfaltern wur-den am Standort Siegfried-Giesen in den verbuschten Randbereichen drei Charakterarten der gehölz-reichen Übergangsbereiche nachgewiesen (Zitronenfalter, Faulbaum-Bläuling, Kleiner Perlmutterfalter – RL NI V). Die Fläche stellt des Weiteren den Vorkommensschwerpunkt der mesophilen Arten des Offenlandes dar. Es wurden Reproduktionsnachweise des Schwalbenschwanzes (RL NI 2) erbracht. Raupenfutterpflanzen und Eibablagehabitate sind aber auch für alle weiteren biotopspezifischen Arten vorhanden (Weißklee-Gelbling – RL NI V, Gemeiner Bläuling, Kleines Wiesenvögelchen, Schornstein-feger, Schachbrettfalter, Braunkolbiger Braundickkopffalter).

4.1.4.1.9 Totholzkäfer (Coleoptera)

Ihre hohen Ansprüche an ihren Lebensraum machen die Totholzkäfer zu einem Indikator für die Be-stimmung des Naturnähegrades von Gehölzbeständen.

Die Erfassung der Totholzkäfer erfolgte von Mai bis Juli 2013 im unmittelbaren Umfeld des Standortes Siegfried-Giesen und im Ahrberger Holz (Biodata, 2014).

In den Biotopstrukturen im Bereich des Standortes Siegfried-Giesen befinden sich nur wenige ältere Bäume mit ausschließlich einzelnen abgestorbenen Ästen. Baumhöhlen oder Mulm in den Bäumen wurden nicht gefunden. Aufgrund der ungünstigen Habitatbedingungen kann ein Vorkommen der Ar-ten des Anhang II bzw. IV der FFH-Richtlinie – Heldbock, Eremit und Hirschkäfer – ausgeschlossen werden (Biodata, 2014). Die Kartierung im Bereich der blütenreichen Gehölzbestände (Rosen, Weiß-dorn) entlang der Gütergleisstrecke nördlich des Standortes Giesen ergab jedoch einzelne Exemplare blütenbesuchender Totholzkäfer wie Moschusbock (Aromia moschata), Gemeiner Rosenkäfer (Ceto-nia aurata), Mattschwarzer Blütenbock (Grammoptera ruficornis) und Kleiner Schmalbock (Stenurella melanura). Die Larven dieser Arten entwickeln sich in morschem Holz und bevorzugen dabei vor allem dünne, abgestorbene Zweige u.a. von Pappel und Weide. Die Imagines ernähren sich vom Blütenpol-len u.a. von Rosengewächsen.

Im Ahrberger Holz ist Totholz nur an wenigen Stellen vorhanden. Als stehendes Totholz existieren zwei mächtige Buchenstämme von drei und zehn Metern Höhe. Noch lebende Bäume mit Mulmhöh-len konnten nicht nachgewiesen werden. Damit finden sich auch im Ahrberger Holz keine geeigneten Habitatbedingungen für die Arten des Anhangs II bzw. IV der FFH-Richtlinie. Der Heldbock besiedelt ausschließlich alte, mächtige Eichen, der Hirschkäfer benötigt alte, morsche Wurzelstöcke und der Eremit ist auf Mulmhöhlen angewiesen. Die Untersuchung der beiden Buchentorsi ergab u.a. den Nachweis von drei in Deutschland bestandsbedrohten Totholzkäfern. So wurden der Schwarzflügelige Holz-Buntkäfer (Tillus elongatus), der Schmal-Pflanzenkäfer (Allecula morio) und der Mulm-Pflanzenkäfer (Prionychus ater) gefunden.

Die untersuchten Gebiete Standort Siegfried-Giesen und Ahrberger Holz weisen für Totholzkäfer nur wenige geeignete Habitatstrukturen auf, so dass für die Artengruppe keine Lebensräume besonderer Bedeutung abgegrenzt werden. Berücksichtigung in der Eingriffsregelung finden die Totholzkäfer durch die bereits für andere Artengruppen definierten tiergruppenübergreifenden Lebensräume be-sonderer Bedeutung, die sowohl die Gleistrasse nördlich des Standortes Siegefried-Giesen als auch das Ahrberger Holz abdecken.

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4.1.4.1.10 Stechimmen (Hymenoptera Aculeata)

Die Artengruppe der Stechimmen und hier insbesondere die Bienen, Sandwespen und Wegwespen sind sehr gute Indikatoren für naturnahe Offenlandschaften. Die Arten sind bspw. auf das Vorhanden-sein bestimmter Nahrungspflanzen bzw. spezifischer Nistplätze angewiesen.

Die Erfassung und Bewertung der Stechimmen erfolgte von Juni bis August 2013 sowie von April bis Mai 2014 in den im Untersuchungsraum vorhandenen geeigneten Lebensräumen am Standort Sieg-fried-Giesen, am Hafen Harsum sowie am Bahnhof Harsum. Insbesondere blühende Doldenblüten-gewächse, Schmetterlingsblütengewächse, Asterngewächse sowie Glockenblumengewächse wurden untersucht, da diese oftmals von sehr spezialisierten Arten zur Nahrungssuche aufgesucht werden.

Insgesamt wurden 128 Stechimmen-Arten nachgewiesen, darunter einige in Niedersachsen seltene bzw. sehr seltene Arten. Der Standort Siegfried-Giesen diente 36 Arten als Lebensstätte, am Hafen Harsum gelang der Nachweis von 13 Arten und am Bahnhof Harsum ergab die Erfassung 33 Arten.

Am Standort Siegfried-Giesen weisen vereinzelte Steinklee-Fluren, ein Frühlings-Greiskraut-Bestand sowie wenig bewachsene ebene Stellen im Umfeld der Althalde geeignete Habitatbedingungen auf. Nistmöglichkeiten finden sich u.a. in den hölzernen Bahnschwellen der alten Grubenanschlußbahn. Ein Vorkommensschwerpunkt befindet sich auf der Ostseite der Althalde an einem kleinen, nahezu vegetationslosen Böschungsabschnitte. Dort befinden sich die Nistplätze mehrerer Wegwespen, einer Bienenart, der Goldwespe sowie der in Deutschland gefährdeten Faltenwespe (Odynerus melanoce-phalus). Auf der Westseite der Althalde sowie nach Norden hin wurden die meisten Individuen im Be-reich der Bahnschwellen und angrenzenden Steinkleefluren erfasst.

Am Hafen Harsum bieten ebenfalls die noch vorhandenen Bahnschwellen der ruhenden Grubenan-schlußbahn sowie das kleine Backstein-Gebäude geeignete Nisthabitate. In den Fugenlücken des Backsteinbaus wurden u.a. Wegwespen nachgewiesen. Nahrungsquellen stellen die Steinkleefluren, blütenreichen Gebüsche sowie die Schmetterlingsblütenbestände dar.

Im Bereich des Bahnhofes Harsum existieren nur wenige für Stechimmen geeignete Lebensräume. Bemerkenswert ist der Bestand an Weißem Mauerpfeffer (Sedum album) auf dem Gleisschotter am Südrand des alten Übergabebahnhofes. Auf den Blüten des Mauerpfeffers wurden vorwiegend kleine Bienenarten festgestellt. Die meisten Individuen, vorwiegend Wespenartige, wurden an den Gehölzen auf einer Bahnböschung im Bereich der Schlammteiche der ehemaligen Zuckerfabrik Harsum erfasst.

Entsprechend dem Gutachten zur Erfassung der Stechimmen (Biodata, 2014) weisen aufgrund des Nachweises einer Vielzahl in Niedersachsen seltenen Arten die Bereiche Hafen Harsum und Bahnhof Harsum eine regionale Bedeutung für die Stechimmenfauna auf. Der Standort Siegfried-Giesen er-reicht eine landesweite Bedeutung.

Aufgrund dieser Bewertung werden

– der Standort Siegfried-Giesen sowie

– die Gleistrasse insbesondere am Hafen Harsum und am Bahnhof Harsum

für die Stechimmenfauna als Lebensräume besonderer Bedeutung eingestuft.

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4.1.4.1.11 Zusammenfassende Darstellung der Lebensräume besonderer Bedeutung

Im Rahmen der Bestandserhebung und -bewertung werden tiergruppenbezogen und -übergreifend Lebensräume besonderer Bedeutung ermittelt. Berücksichtigt wurden dabei Flächen und Strukturen mit einer hohen Anzahl an gefährdeten bzw. geschützten Arten.

Die folgende Tab. 13 stellt die Lebensräume mit besonderer Bedeutung einschließlich ihrer Biotop-ausstattung und wertgebenden Arten zusammenfassend dar.

Legende:

RL NI = Rote Liste Niedersachsen RL D = Rote Liste Deutschland Feldhamster (Heckenroth, 1991) Feldhamster (Meinig, Boye, & Hutterer, 2009) Fledermäuse (Heckenroth, 1991) Fledermäuse (Meinig, Boye, & Hutterer, 2009) Brutvögel (Krüger & Oltmanns, 2007) Brutvögel (Südbeck, Bauer, Boschert, Boye, & Knief, 2007) Amphibien (Podloucky & Fischer, 1994) Rastvögel (Mammen, et al., 2013) Reptilien (Podloucky & Fischer, 1994) Amphibien (Kühnel, Geiger, Laufer, Podloucky, & Schlüpmann, 2009) Libellen (Altmüller & Clausnitzer, 2007) Reptilien (Kühnel, Geiger, Laufer, Podloucky, & Schlüpmann, 2009) Heuschrecken (Grein, 2005) Libellen (Ott & Piper, 1998) Tagfalter (Lobenstein, 2004) Totholzkäfer (Geiser, 1998) Fische (Gaumert & Kämmereit, 1993) Stechimmen (Schmid-Egger, 2011) Heuschrecken (Maas, Detzel, & Staudt, 2011) Tagfalter (Reinhardt & Bolz, 2011) Fische (Bundesamt für Naturschutz, 2009)

Kategorien der Roten Listen: 0 = ausgestorben oder verschollen 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = Arten der Vorwarnliste 4 = potenziell gefährdet

FFH = Flora-Fauna-Habitatrichtlinie 92/43/EWG IV = Art nach Anhang IV II = Art nach Anhang II

VSRL = Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG I = Art nach Anhang I (in Schutzgebieten zu schützende Arten)

§§ = streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG

! = prioritäre Arten für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Niedersachsen (NLWKN, 2011b)

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Tab. 13 Faunistische Lebensräume mit besonderer Bedeutung

Lebensraum Biotopausstattung/ Lebensraumfunktion

Wertgebende Tierarten (mit Angabe des jeweiligen Schutz- und Gefährdungsstatus)

Tiergruppenübergreifende Lebensräume besonderer Bedeutung

Feldflur südlich des Standortes Glückauf-Sarstedt einschließlich GLB „Im Meere“

landwirtschaftliche Nutzfläche mit randlichen Ge-büschstrukturen und Baumreihen, Bruthabitate der offenen Feldflur sowie für gebüschbewohnende Ar-ten, Geländemulden des GLB „Im Meere“ mit ober-flächennah anstehendem Grundwasser, Gebüschen, Wasserflächen und Ruderalfluren, Verbindung der Geländemulden durch Graben mit begleitenden Ufer-strukturen, große Grasfroschpopulation (> 500 Tiere)

Brutvögel: Kiebitz (RL NI 3, RL D 2), Rebhuhn (RL NI 3, RL D 2), Kuckuck (RL NI 3, RL D V) Amphibien: Grasfrosch (Art als nicht wertgebend eingestuft)

NSG „Entenfang“ Naturschutzgebiet mit hoher Strukturvielfalt, Biotop-mosaik aus naturnahen Stillgewässern mit Röhrich-ten und Hochstaudenfluren, gehölzbestandene Ufer-zonen, extensiv genutzten Grünlandbeständen, rude-ralisierten Gras- und Staudenfluren, enge Verzah-nung zur umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflä-che, Niedermoorstandort, Lebensraumkomplex dient als Jagdhabitat für Fledermäuse, Bruthabitat sowie Lebensraum des Kammolches, bietet gute Habitat-bedingungen für die Libellenfauna

Fledermäuse: Bartfledermaus (RL NI 2, RL D V, FFH IV, §§), Breitflügelfleder-maus (RL NI 2, RL D G, FFH IV, §§), Fransenfledermaus (RL NI 2, FFH IV, §§), Großer Abendsegler (RL NI 2, RL D V, FFH IV, §§), Rauhautfledermaus (RL NI 2, FFH IV, §§), Wasserfledermaus (RL NI 3, FFH IV, §§), Zwergfledermaus (RL NI 3, FFH IV, §§). Brutvögel: Feldlerche (RL NI 3, RL D 3), Rebhuhn (RL NI 3, RL D 2), Feldschwirl (RL NI 3, RL D V), Kuckuck (RL NI 3, RL D V), Nachtigall (RL NI 3), Neuntöter (RL NI 3, VSRL I), Teichrohrsänger (RL NI V), Haussperling (RL NI V, RL D V), Rauchschwalbe (RL NI 3, RL D V), Baumfalke (RL NI 3, RL D 3, §§), Mäusebus-sard (§§), Rohrweihe (RL NI 3, VSRL I, §§), Rotmilan (RL NI 2, VSRL I, §§), Gelbspötter (RL NI V), Grauschnäpper (RL NI V) Amphibien: Kammmolch (RL NI 3, RL D V, FFH IV, §§) Libellen: Gemeine Winterlibelle (RL D 3), Südliche Binsenjungfer (RL D 2), Brau-ne Mosaikjungfer (RL D V)

Innerste mäßig ausgebauter Fluss mit Feinsubstrat, welcher begradigt ist, aber noch einen schwach geschwun-genen Verlauf aufweist; Ufer weisen abschnittsweise eine naturnah entwickelte Vegetation auf; Bruthabitat des Eisvogels in den steilen Uferkanten der Innerste sowie des Teichhuhns, große Bestände der Gebän-derten Prachtlibelle, Fischlebensraum

Brutvögel: Eisvogel (RL NI 3, RL D V, VSRL I), Teichhuhn (RL NI V, RL D V) Libellen: Gebänderte Prachtlibelle (RL D V) Fische: Äsche (RL NI 3, RL D 2), Bachforelle (RL NI 3), Barbe (RL NI 2), Bitter-ling (RL NI 1, FFH II), Groppe (RL NI 2, FFH II), Hecht (RL NI 3), Moderlieschen (RL NI 4, RL D V), Quappe (RL NI 3, RL D V), Rapfen (RL NI 3), Schmerle (RL NI 3), Ukelei (RL NI 3), Zander (RL NI 3)

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Lebensraum Biotopausstattung/ Lebensraumfunktion

Wertgebende Tierarten (mit Angabe des jeweiligen Schutz- und Gefährdungsstatus)

Fortsetzung Tiergruppenübergreifende Lebensräume besonderer Bedeutung

Standort Siegfried-Giesen und Althalde

brachliegender Werksstandort mit trockenen, rudera-lisierten Gras- und Staudenfluren und kleinflächig voranschreitender Vegetation, dient zahlreichen Offenlandarten verschiedener Artengruppen als Le-bensraum, Falken- und Schwalbenbruthabitate in den alte Werksgebäude und –anlagen, Landlebensraum für Amphibien

Fledermäuse: Breitflügelfledermaus (RL NI 2, RL D G, FFH IV, §§), Großer Abendsegler (RL NI 2, RL D V, FFH IV, §§), Zwergfledermaus (RL NI 3, FFH IV, §§). Brutvögel: Rebhuhn (RL NI 3, RL D 2), Wiesenpieper (RL NI 3, RL D V), Blut-hänfling (RL NI V, RL D V), Feldschwirl (RL NI 3, RL D V), Neuntöter (RL NI 3, VSRL I), Schwarzkehlchen (RL D V), Mehlschwalbe (RL NI V, RL D V), Rauch-schwalbe (RL NI 3, RL D V), Turmfalke (RL NI V, §§), Wanderfalke (RL NI 2, RL D 3, VSRL I, §§), Grauschnäpper (RL NI V) Heuschrecken: Blauflügelige Ödlandschrecke (RL NI 2, RL D V, !), Blauflügelige Sandschrecke (RL NI 1, RL D 2, !), Wiesengrashüpfer (RL 3) Tagfalter: Schwalbenschwanz (RL NI 2), Weißklee-Gelbling (RL NI V), Kleiner Perlmutterfalter (RL NI V) Amphibien: Erdkröte, Teichmolch (Arten als nicht wertgebend eingestuft) Stechimmen: seltene und gefährdete Arten der Goldwespen, Keulenwespen, Wegwespen, Faltenwespen und Bienen

NSG „Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz“

größter zusammenhängender Eichen-Hainbuchenmischwaldbestand im Untersuchungsge-biet, Relikt des Innerste-Auwaldes auf basischem, nährstoffreichem Standort mit ausgeprägter Strauch- und Krautschicht, Fledermausquartiere baumbewoh-nender Arten sowie Fledermausjagdhabitat und –flugroute, Bruthabitat Höhlenbrüter

Fledermäuse: Bartfledermaus (RL NI 2, RL D V, FFH IV, §§), Breitflügelfleder-maus (RL NI 2, RL D G, FFH IV, §§), Fransenfledermaus (RL NI 2, FFH IV, §§), Großer Abendsegler (RL NI 2, RL D V, FFH IV, §§), Rauhautfledermaus (RL NI 2, FFH IV, §§), Wasserfledermaus (RL NI 3, FFH IV, §§), Zwergfledermaus (RL NI 3, FFH IV, §§) Brutvögel: Grünspecht (RL NI 3), Kleinspecht (RL NI 3, RL D V), Waldkauz (RL NI V, §§), Mäusebussard (§§), Gelbspötter (RL NI V), Star (RL NI V) Totholzkäfer: Schmal-Pflanzenkäfer (Allecula morio) (RL D 3), Dunkle Zierbock (Anaglyptus mysticus), Echter Widderbock (Clytus arietis), Eichen-Blütenbock (Grammoptera ustulata), Mulm-Pflanzenkäfer (Prionychus ater) (RL D 3), Variable Schönbock (Phymatodes testaceus), Schwarzfleckige Zangenbock (Rhagium mordax), Schwarzflügeliger Holz-Buntkäfer (Tillus elongatus) (RL D 3)

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Lebensraum Biotopausstattung/ Lebensraumfunktion

Wertgebende Tierarten (mit Angabe des jeweiligen Schutz- und Gefährdungsstatus)

Fortsetzung Tiergruppenübergreifende Lebensräume besonderer Bedeutung

Gleistrasse einschließlich Bahn-hof Harsum und Hafen Harsum sowie ehemalige Gleistrasse zwischen den Schächten Sieg-fried-Giesen und Rössing-Barnten

aufgelassene Gleisanlage, lineares Strukturelement als Rückzugsraum und Ausbreitungskorridor in der landwirtschaftlich genutzten Börde, Biotopmosaik aus Gebüschen, Einzelgehölzen, dichten Gehölzreihen, Magerrasen, trockenen Gras- und Staudenfluren sowie Ruderalflächen; wichtige Habitatstrukturen für trockenheitsliebende Arten, Landlebensraum für Amphibien

Brutvögel: Feldschwirl (RL NI 3, RL D V), Nachtigall (RL NI 3), Rebhuhn (RL NI 3, RL D 2), Bluthänfling (RL NI V, RL D V) Amphibien: Erdkröte, Teichmolch (Arten als nicht wertgebend eingestuft) Reptilien: Waldeidechse (Art als nicht wertgebend eingestuft) Heuschrecken: Westliche Beißschrecke (RL NI 2, !), Wiesengrashüpfer (RL 3) Tagfalter: Weißklee-Gelbling (RL NI V), Kleiner Perlmutterfalter (RL NI V) Totholzkäfer: Moschusbock (Aromia moschata), Gemeiner Rosenkäfer (Ce-tonia aurata), Mattschwarzer Blütenbock (Grammoptera ruficornis), Kleiner Schmalbock (Stenurella melanura) Stechimmen: seltene und gefährdete Arten der Goldwespen, Keulenwespen, Wegwespen, Faltenwespen, Grabwespen und Bienen

Schlammteiche der ehem. Zuckerfabrik Harsum

Areal zeichnet sich durch Habitatvielfalt aus, Vorhan-densein von offenen Wasserflächen, Submersvege-tation, Röhricht- und Schilfgürteln, Staudenfluren, Schlammbänken, Wechselwasserzonen und Wei-dengebüschen in enger Verzahnung mit der umlie-genden landwirtschaftlichen Nutzfläche und dem Unsinnbach, Bruthabitat für gewässerbewohnende Vogelarten sowie Arten des Halboffenlandes, gute Habitatbedin-gungen für die Libellenfauna

Brutvögel: Feldschwirl (RL NI 3, RL D V), Kuckuck (RL NI 3, RL D V), Nachtigall (RL NI 3), Flussregenpfeifer (RL NI 3), Haubentaucher (RL NI V), Zwergtaucher (RL NI 3), Teichrohrsänger (RL NI V) Libellen: Gemeine Winterlibelle (RL D 3), Braune Mosaikjungfer (RL D V) Amphibien: Teichmolch, Erdkröte, Grasfrosch, Teichfrosch (Arten als nicht wert-gebend eingestuft)

Tiergruppenbezogene Lebensräume besonderer Bedeutung

Feldflur westlich Giesen offene Agrarlandschaft, Bruthabitat für Arten des Offenlandes

Brutvögel: Wiesenpieper (RL NI 3, RL D V), Feldlerche (RL NI 3, RL D 3), Reb-huhn (RL NI 3, RL D 2), Kuckuck (RL NI 3, RL D V), Kiebitz (RL NI 3, RL D 2), Wachtel (RL NI 3)

Rastvogelgebiet Agrarlandschaft nordwestlich Harsum einschließ-lich Stichkanal und Schlammtei-che der ehemaligen Zuckerfabrik Harsum (RV 1)

regional bedeutsamer Gastvogellebensraum Gastvögel: Alpenstrandläufer (§§), Höckerschwan, Kiebitz (RL D V), Kornweihe

(RL D 2, VSRL I, §§), Krickente (RL D 3), Mäusebussard (§§), Merlin (RL D 1, VSRL I, §§), Reiherente, Rohrweihe (VSRL I, §§), Rotmilan (RL D 3, VSRL I, §§), Schnatterente, Silbermöwe, Silberreiher (VSRL I, §§), Sperber (§§), Steinschmät-zer (RL D V), Sturmmöwe, Turmfalke (§§)

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Lebensraum Biotopausstattung/ Lebensraumfunktion

Wertgebende Tierarten (mit Angabe des jeweiligen Schutz- und Gefährdungsstatus)

Fortsetzung Tiergruppenbezogene Lebensräume besonderer Bedeutung

Rastvogelgebiet Agrarlandschaft zwischen B 6 und Stichkanal Hildesheim (RV 3)

national bedeutsamer Gastvogellebensraum Gastvögel: Berghänfling (RL D 3), Bluthänfling (RL D V), Braunkehlchen (RL D V), Fischadler (VSRL I, §§), Habicht (§§), Heidelerche (VSRL I, §§), Hö-ckerschwan, Kranich (VSRL I, §§), Kiebitz (RL D V), Kornweihe (RL D 2, VSRL I, §§), Kurzschnabelgans (RL D 2), Mäusebussard (§§),Merlin (RL D 1, VSRL I, §§), Reiherente, Rohrweihe (VSRL I, §§), Rostgans (VSRL I, §§), Rotmilan (RL D 3, VSRL I, §§), Saatgans, Saatkrähe (RL D V), Silbermöwe, Silberreiher (VSRL I, §§), Singschwan (VSRL I, §§), Sperber (§§), Steinschmätzer (RL D V), Sturmmö-we, Turmfalke (§§),Waldwasserläufern (§§), Wanderfalke (RL D V, VSRL I, §§), Weißstorch (RL D 3, VSRL I, §§), Zwergsäger (VSRL I, §§)

Rastvogelgebiet Agrarlandschaft nördlich Flussgraben mit Teilen des NSG Entenfang (RV 5)

landesweit bedeutsamer Gastvogellebensraum Gastvögel: Bekassine (RL D V), Bluthänfling (RL D V), Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel (§§), Habicht (§§),Heidelerche (VSRL I, §§), Höckerschwan, Kiebitz (RL D V), Kornweihe (RL D 2, VSRL I, §§), Krickente (RL D 3), Mäusebussard (§§), Merlin (RL D 1, VSRL I, §§), Rotmilan (RL D 3, VSRL I, §§), Saatgans, Saatkrähe (RL D V), Silbermöwe, Silberreiher (VSRL I, §§), Sperber (§§),Sperbergrasmücke (RL D V, VSRL I, §§), Steinschmätzer (RL D V), Sturm-möwe, Turmfalke (§§), Wanderfalke (RL D V, VSRL I, §§)

Rastvogelgebiet Agrarlandschaft südlich Flussgraben bis K 510 mit Teilen des NSG Entenfang (RV 6)

national bedeutsamer Gastvogellebensraum Gastvögel: Bluthänfling (RL D V), Braunkehlchen (RL D V), Großer Brachvogel (§§), Habicht (§§), Heidelerche (VSRL I, §§), Höckerschwan, Kiebitz (RL D V), Kornweihe (RL D 2, VSRL I, §§), Kranich (VSRL I, §§), Mäusebussard (§§), Mer-lin (RL D 1, VSRL I, §§), Raubwürger (RL D 2), Rohrweihe (VSRL I, §§), Rotmilan (RL D 3, VSRL I, §§), Saatgans, Saatkrähe (RL D V), Silbermöwe, Silberreiher (VSRL I, §§), Singschwan (VSRL I, §§), Sperber (§§), Sperbergrasmücke (RL D V, VSRL I, §§), Steinschmätzer (RL D V), Sturmmöwe, Turmfalke (§§), Wanderfalke (RL D V, VSRL I, §§)

Rastvogelgebiet Agrarlandschaft südlich der K 510 (RV 7) (Lage außerhalb des Untersu-chungsgebietes LBP)

landesweit bedeutsamer Gastvogellebensraum Gastvögel: Bluthänfling (RL D V), Braunkehlchen (RL D V), Habicht (§§), Heide-lerche (VSRL I, §§), Kiebitz (RL D V), Kornweihe (RL D 2, VSRL I, §§), Mäuse-bussard (§§), Merlin (RL D 1, VSRL I, §§), Rohrweihe (VSRL I, §§), Rotmilan (RL D 3, VSRL I, §§), Saatgans, Saatkrähe (RL D V), Silbermöwe, Sperber (§§), Steinschmätzer (RL D V), Sturmmöwe, Turmfalke (§§), Wanderfalke (RL D V, VSRL I, §§)

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Lebensraum Biotopausstattung/ Lebensraumfunktion

Wertgebende Tierarten (mit Angabe des jeweiligen Schutz- und Gefährdungsstatus)

Fortsetzung Tiergruppenbezogene Lebensräume besonderer Bedeutung

Fischlebensraum Leine (Lage außerhalb des Untersu-chungsgebietes LBP, keine grafi-sche Darstellung)

von Auwaldresten und Hochstaudenfluren begleitetes Fließgewässer, Fischlebensraum

Fische: Äsche (RL NI 3, RL D 2), Bachforelle (RL NI 3), Bachneunauge (RL NI 2, FFH II), Barbe (RL NI 2), Bitterling (RL NI 1, FFH II), Elritze (RL NI 2), Groppe (RL NI 2, FFH II), Hecht (RL NI 3), Lachs (RL NI 1, RL D 1), Ukelei (RL NI 3), Querder von Bachneunauge bzw. Flussneunauge (RL NI 2, FFH II)

Kammmolchlebensraum Klein-gewässer in der offenen Feldflur nördlich Klein Förste

von Gehölzen gesäumtes Kleingewässer innerhalb landwirtschaftlicher Nutzfläche, Lebensraum von Kamm- und Bergmolch

Amphibien: Bergmolch (RL NI 3), Kammmolch (RL NI 3, RL D V, FFH IV, §§)

Fledermausleitstruktur und Jagdhabitat Stichkanal

von Gehölzen gesäumter Verbindungskanal zwi-schen Hildesheim und dem Mittellandkanal, die Ge-hölzstrukturen dienen als Fledermausjagdhabitat und –flugroute, tiergruppenübergreifende Verbindungs-funktion zwischen den Ausbreitungskorridoren Bruchgraben und Gleistrasse Grubenanschlußbahn

Fledermäuse: Bartfledermaus (RL NI 2, RL D V, FFH IV, §§), Breitflügelfleder-maus (RL NI 2, RL D G, FFH IV, §§), Fransenfledermaus (RL NI 2, FFH IV, §§), Großer Abendsegler (RL NI 2, RL D V, FFH IV, §§), Große Bartfledermaus (RL NI 2, RL D V, FFH IV, §§), Großes Mausohr (RL NI 2, RL D V, FFH II+IV, §§), Klein Abendsegler (RL NI 1, RL D V, FFH IV, §§), Rauhautfledermaus (RL NI 2, FFH IV, §§), Teichfledermaus (FFH II+IV, §§), Wasserfledermaus (RL NI 3, FFH IV, §§), Zwergfledermaus (RL NI 3, FFH IV, §§),

Besiedlungsschwerpunkte Feld-hamster - Ackerfläche nördlich Flussgra-

ben - Ackerflächen östlich und west-

lich der Schachtstraße - Feldflur östlich der B 6/ südl.

Kiesabbaugebiet/ Schießplatz - Feldflur westlich der A 7/ nörd-

lich Klein Förste - Ackerfläche nordöstlich Bahnhof

Harsum (grafische Darstellung der Hams-terbaue, keine separate Abgren-zung des Lebensraumes)

hohe Besiedlungsdichte im Bereich landwirtschaftli-cher Nutzflächen auf tiefgründigen, bindigen Böden

Feldhamster (RL NI 2, RL D 1, FFH IV, §§)

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4.1.4.2 Schutzgut Biotope und Pflanzen

Im Rahmen der Bestanderfassung zur UVS des ROV wurde eine terrestrische Biotoptypenkartierung (Biodata, 2013) (siehe Unterlage I-2) auf Basis des „Kartierschlüssels für Biotoptypen in Niedersach-sen“ (Drachenfels O. , 2011) durchgeführt. Aufgrund der Größe des zu betrachtenden Gebietes erfolg-te diese in zwei differierenden Untersuchungsintensitäten.

Für das gesamte Untersuchungsgebiet der UVS, welches rund 61 km² umfasste, erfolgte eine Über-sichtskartierung im Maßstab 1:25.000. Diese dient der lagegenauen Darstellung der Biotopausstat-tung/ Landschaftsstruktur und umfasst die Erfassung der Biotoptypen-Obergruppe (1. Buchstabe der Codierung nach genanntem Kartierschlüssel), ggf. der Hauptgruppe (1. und 2. Buchstabe der Codie-rung).

Für das Untersuchungsgebiet des LBP erfolgte eine lagegenaue Erfassung der Biotoptypen im Maß-stab 1:5.000. Diese erfasst die Ebene der Biotoptypen-Untereinheit (3. Buchstabe der Codierung).

Im Zuge der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlage wurden zur Darstellung der Flächennutzung in den Lageplänen des LBP die Kartierergebnisse auf Basis der vorliegenden Vermessungen an den Maßstab 1:1.000 angepasst und in Teilbereichen vor Ort überprüft.

Die textliche Beschreibung der Biotopausstattung des Untersuchungsraumes basiert auf dem Endbe-richt „Biotoptypen“ der Biologischen Untersuchungen zum geplanten Vorhaben (Biodata, 2014) (siehe Unterlage I-2).

4.1.4.2.1 Biotoptypenbeschreibung

Wälder

Der überwiegende Teil der im Untersuchungsraum stockenden Wälder wird aus Beständen von Ei-chen-Hainbuchenmischwäldern feuchter, basenreicher Standorte (WCR) gebildet. Die größten zu-sammenhängenden Flächen dieses Waldtyps (ca. 33 ha) sind im NSG „Ahrberger Holz / Groß Förster Holz“ vorhanden. Hier stellt dieser Waldtyp den flächenmäßig dominierenden Biotoptyp. Das NSG beherbergt ein Relikt des Innerste-Auwaldes auf basischem, nährstoffreichem Standort mit ausge-prägter Strauch- und Krautschicht. Die erste Baumschicht wird hier von starken Stieleichen, Rotbu-chen und Eschen (Alter >100 Jahre) dominiert, die 2. Baumschicht ist durch Hainbuche und Ahorn geprägt. Die Krautschicht des Waldbestandes wird im Frühjahr durch Hohlen Lerchensporn und Buschwindröschen geprägt. Des Weiteren wurden die Hohe Schlüsselblume (Primula elatior) und Märzenbecher (Leucojum vernum) nachgewiesen. Eine hohe Bedeutung kommt den zahlreichen Vor-kommen von Spechthöhlen, Astabbrüchen und Holzspalten zu.

Aus dem Pflanzenartenerfassungsprogramm des NLWKN lagen Altdaten vor, die im Groß Förster Holz einen Bestand des Kleine Gelbsterns (Gagea minima, RL NI 2) ausweisen. Die eingriffsrelevan-ten Randbereiche des Groß Förster Holzes wurden im Frühjahr 2014 auf Vorkommen dieser Art un-tersucht. Es gelang kein Nachweis der Art.

Ein weiterer größerer Bestand dieses Waldtyps (ca. 7 ha) stockt im Bereich des Hollenmeerholzes östlich des Stichkanals Hildesheim, nördlich und südlich der vorhandenen Grubenanschlussbahn. Die hier vorhandenen Waldbestände sind überwiegend durch mittleres, teils auch schwaches Baumholz geprägt und weisen eine gut ausgeprägte Strauch- und Krautschicht auf. Letztgenannte ist jedoch deutlich artenärmer und weniger durch Bodenfeuchte beeinflusst als bspw. im Bereich des Ahrberger

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Holzes. In einer feuchten Senke konnte sich dennoch kleinräumig ein Schilf-Landröhricht (NRS) aus-bilden.

Westlich des Stichkanals Hildesheim schließt sich auf Höhe des Hollenmeerholzes ein ca. ein Hektar großer Laubwald an. Dieser wurde ebenfalls als Eichen- und Hainbuchen - Mischwald feuchter, ba-senreicher Standorte (WCR) aus mittlerem und schwachem Baumholz klassifiziert. Die hier vorhande-ne Strauchschicht ist nur gering ausgeprägt und Totholz ist nur in geringen Mengen vorhanden.

Nördlich der vorhandenen Grubenanschlussbahn, östlich an die BAB A 7 angrenzend befindet sich das Waldstück „Lohrbeek“. Der etwa drei Hektar große Eichen- und Hainbuchen – Mischwald (WCR) ist nahezu vollständig von Acker umgeben. Im südlichen Teil des Bestandes befinden sich ein Wald-tümpel (STW) mit Verlandungsvegetation [Schilfröhricht nährstoffreicher Stillgewässer (VERS)] und ein Verlandungsbereich nährstoffreicher Stillgewässer mit wurzelnden Schwimmblattpflanzen (VES) und Weidengebüsch (BAZ). Neben meist älteren Eichen der ersten Baumschicht ist innerhalb des Bestandes eine nur sehr gering ausgeprägte zweite Baum- und Strauchschicht vorhanden. Die Kraut-schicht ist recht artenarm und wird im Frühjahr von weitläufigen Reinbeständen des Buschwindrös-chens dominiert.

Innerhalb des NSG „Ahrberger Holz / Groß Förster Holz“ stockt in südlicher Randlage ein kleiner Be-reich (etwa 0,2 ha) mit dem einzigen Edellaubmischwald feuchter, basenreicher Standorte (WGF) innerhalb des Untersuchungsraumes.

In den feuchten Senken des NSG „Entenfang“ (westlicher Teil), im GLB „Im Meere“ sowie in Wald-randbereichen des NSG „Ahrberger Holz / Groß Förster Holz“ stocken jeweils klein dimensionierte Hybridpappelforste (WXP) mit einer Gesamtgröße von etwa zwei Hektar.

In den Uferbereichen des Mühlgrabens bei Groß Förste wurde kleinflächig (0,2 ha) ein Weidenauwald der Flussufer (WWA) erfasst. Gehölze der Flussufer sind innerhalb des Untersuchungsraumes insge-samt nur geringfügig ausgeprägt. Vereinzelt sind Einzelbäume (Weiden) oder Feuchtgebüsche vertre-ten. In den zeitweilig überfluteten Uferbereichen von drei Kleingewässern im westlichen Teil des NSG „Entenfang“ stocken Weiden-Sumpfwälder (WNM) mit einer Ausdehnung von etwa 1,5 ha.

Gebüsche und Gehölzbestände

Die großflächigen, durch eine landwirtschaftliche Nutzung geprägten Gebiete des Untersuchungsrau-mes, zeichnen sich insgesamt durch eine ausgeprägte Gehölzarmut aus. In der Offenlandschaft sind lineare Strukturen wie Strauchhecken (HFS), Strauch-Baumhecken (HFM) und vereinzelt auch natur-nahe Feldgehölze (HN) vorhanden, aufgrund ihrer geringen Anzahl und Ausdehnung haben diese jedoch kaum eine gliedernde Wirkung für die Landschaft. Insbesondere der östliche Teil des Untersu-chungsraumes weist nahezu ausschließlich lineare Gehölzstrukturen entlang der hier vorhandenen Infrastrukturlinien wie BAB A 7, Hildesheimer Stichkanal sowie Strecke der Regionalbahn auf. Die vorhandenen Gehölzbestände haben überwiegend ein mittleres Alter und ein heterogenes Artenspekt-rum mit teils standortheimischen (HPS: Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand), teils standort-fremden Bäumen und Sträuchern (HPX: Sonstiger nicht standortgerechter Gehölzbestand).

Ein bemerkenswerter Gehölzbestand befindet sich am Ende der Schachtstraße. Ein ehemaliges Gar-ten-/Parkgrundstück wird von z.T. alten Bäumen wie Buchen, Birken, Linden, Eichen, Kastanien, Kir-schen, Pappeln und Robinien gesäumt. Im Unterholz stocken Hasel, Holunder, Flieder und Liguster.

Nördlich des Garten-/Parkgrundstückes verläuft der Flussgraben, der in diesem Abschnitt ebenfalls von einem dichten Gehölzbestand gesäumt wird. Auch hier sind zahlreiche Altbäume z.B. Stieleichen zu finden.

Der Unsinnbach und die Innerste werden abschnittsweise durch Baumreihen (HBA) oder Einzelbäume (HBE), meist Erlen und Weiden, begleitet. Punktuell stocken im Bereich des Innersteufers wechsel-

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feuchte Weiden-Auengebüsche (BAA). Weitere Weiden-Ufergebüsche (BAZ) wurden kleinräumig im Bereich des steilen Ostufers am Giftener See sowie im Randbereich des Waldtümpels (STW) im „Lohrbeek“ erfasst.

In über einen längeren Zeitraum nicht mehr bewirtschafteten Bereichen haben sich häufig aus halbru-derale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (UHM) und halbruderalen Gras- und Staudenfluren feuchter Standorte (UHF) flächige Sukzessionsgebüsche [Ruderalgebüsch (BRU), Rubus-/Lianengestrüpp (BRR), Sonstiges naturnahes Sukzessionsgebüsch (BRS)] herausgebildet oder kommen in Kombination mit diesen, bspw. im Uferbereich der Innerste bei Ahrbergen (BRU/UHM) vor.

Entlang einiger der Ortsverbindungsstraßen, bspw. zwischen Groß und Klein Förste bzw. Giften und Sarstedt befinden sich Alleen (HBA). An der B 6 zwischen Groß Förste und Sarstedt geht die vorhan-dene Allee auch in straßennahe, standortgerechte Gehölzpflanzungen [Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand (HPS) und Standortgerechte Gehölzpflanzung (HPG)] über. Die Altersstruktur der Alleebäume liegt im Bereich von mittlerem bis schwachem Baumholz.

Baumreihen (HBA) und Strauch-Baumhecken (HFM), welche sich im agrarisch genutzten Offenland erstrecken, sind nördlich von Groß Förste und im Westen des Untersuchungsraumes vorhanden, je-doch nicht häufig. Im Osten des Untersuchungsraumes sind sie selten. Eine Baumreihe (HBA) aus Obstbäumen und eine kurze Kopfweidenreihe (HBKW) der Altersklasse zwei finden sich lediglich im Bereich des NSG „Entenfang“.

Mehrere kleinflächige Streuobstwiesen verschiedener Altersklassen [Junger Streuobstbestand (HOJ), Mittelalter Streuobstbestand (HOM) und Alter Streuobstbestand (HOA)] liegen punktuell im Offenland, bspw. nördlich von Klein Förste, teils aber auch im Bereich von Siedlungen (Ahrbergen, Groß Förste).

Binnengewässer

Fließgewässer des Binnenlandes

Die Fließgewässer des Untersuchungsraums sind insgesamt stark anthropogen überprägt bzw. mehr oder weniger stark begradigt und ausgebaut.

Die Innerste ist innerhalb des Untersuchungsraumes ein überwiegend mäßig ausgebauter Fluss des Berg- und Hügellands mit Feinsubstrat (FVL), welcher begradigt ist, aber noch einen schwach ge-schwungenen Verlauf aufweist. Die Ufer weisen abschnittsweise eine in Richtung Naturnähe entwi-ckelte Vegetation auf, bspw. im Bereich der Kirchstraße in Ahrbergen. Abschnittsweise werden sie jedoch auch von einer Neophytenflora aus Staudenknöterichgestrüpp (UNK), einer Goldrutenflur (UNG) bzw. Beständen des Drüsigen Springkrauts (UNS) begleitet. Weiden-Auengebüsche (BAA) treten entlang des Flusslaufes nur vereinzelt auf. Staueinrichtungen oder Überlaufbauwerke sind im Abschnitt des Untersuchungsgebiets nicht vorhanden.

Das zweite, größere Fließgewässer des Untersuchungsraumes ist der Stichkanal Hildesheim (FKG: Großer Kanal). Seine stark ausgebaute Uferbefestigung sowie strukturarme Ufer- und fehlende Was-servegetation weisen ihn als naturfernes Gewässer aus.

Der Unsinnbach (FMH: Mäßig ausgebauter Bach des Berg- und Hügellands mit Feinsubstrat) nördlich von Harsum ist im gesamten Verlauf begradigt und ausgebaut. Nur in wenigen Abschnitten ist das Ufer einseitig von Gehölzen bestanden bzw. ist eine mehr oder weniger ausgeprägte Ufervegetation (insbesondere artenarme Schilf- und Rohrglanzgras-Röhrichte) vorhanden, welche dem Gewässer in diesen Abschnitten einen naturnäheren Charakter geben.

Auf dem Gelände des Kaliwerks Siegfried entwässert ein salzreicher Graben (FGS: Salzreicher Gra-ben des Binnenlandes) die hier vorhandene Althalde. An den durch offene Schlammflächen geprägten

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Ufern des Grabens hat sich stellenweise eine halophile Vegetation (NHZ: Sonstiger Salzbiotop des Binnenlandes) angesiedelt.

Die ackerbaulich genutzten Flächen des gesamten Untersuchungsraumes werden von nährstoffrei-chen Gräben (FGR) durchzogen, welche im Sommerhalbjahr regelmäßig trocken fallen bzw. nur sehr wenig Wasser führen. Ihre Uferbereiche sind überwiegend von halbruderalen Gras- und Staudenfluren mittlerer oder feuchter Standorte (UHM bzw. UHF) bewachsen. Nur vereinzelt sind Abschnitte mit Röhrichtvegetation vorhanden.

Stillgewässer des Binnenlandes (inkl. Verlandungsbereiche)

Im Untersuchungsraum sind verschiedene Stillgewässer überwiegend anthropogenen Ursprungs vor-handen.

Die größten Stillgewässer am westlichen Rand des UG sind Teil der Giftener Seen, einem ehemaligen Kiesabbaugebiet. Diese haben sich zu naturnahen nährstoffarmen Gewässern (SOA: Sonstiges na-turnahes nährstoffarmes Abbaugewässer) entwickelt, welche heute als Naherholungsgebiet dienen.

Östlich von Ahrbergen ist ein weiteres naturnahes jedoch nährstoffreiches ehemaliges Abbaugewäs-ser (SEA) zu finden. Die Ufer der genannten Gewässer sind meist mit Gehölzen bewachsen, welche oftmals von Weiden gebildet werden. Verlandungsbereiche sind aufgrund der Steilheit der Ufer nur sehr schmal ausgeprägt oder fehlen gänzlich.

Die weiteren Gewässer sind ausnahmslos als Kleingewässer zu bezeichnen. Im NSG „Entenfang“ und den angrenzenden Bereichen sind mehrere, naturnahe, nährstoffreiche Stillgewässer (SEZ) mit der deutlichen Tendenz zur Verlandung zu finden. Einige dieser Gewässer sind im Uferbereich mit Be-ständen von Hybridpappeln (WXP) und Weiden der Altersklasse 3 bewachsen. Diese beschatten die Gewässer stark und abgeworfene Blätter bilden eine dicke Schicht auf dem jeweiligen Gewässergrund aus. Im Laufe des Sommers kommt es zu einer deutlichen Absenkung des Wasserspiegels der relativ flachen Gewässer, vereinzelt auch zur Austrocknung. Die meist flachen Ufer sind von einer Verlan-dungsvegetation überwiegend aus Röhricht (VER) bewachsen, an welche sich teilweise eine Landröh-richtzone (NRS) anschließt. Ein Verlandungsbereich mit Schwimmblatt (VES) wurde nur für ein Ge-wässer festgestellt, welches im Ostteil des Entenfangs südlich des Flussgrabens liegt. Ein Kleinge-wässer in Intensivgrünland des südlichen Entenfangs zeigte eine Verlandungszone mit Tauchblatt-pflanzen (VET).

Die beiden nährstoffreichen Stillgewässer (SEZ) im GLB „Im Meere“ südlich Sarstedt weisen eine recht vielfältige Verlandungsvegetation aus Binsenriedern und Röhrichten auf. Die flachen Gewässer zeigen starke Verlandungstendenzen, was sich neben der ausgeprägten Verlandungsvegetation (VER) auch dadurch zeigt, dass sich das ursprüngliche Gewässer im Sommer durch Ausbildung eines Mitteldamms in zwei kleinere Gewässer teilt. Das ufernahe Weidensumpfgebüsch (BNR) mit teilweise flächiger Ausdehnung und der im Süden angrenzende kleine Hybridpappelforst [WXP(3)] beschleuni-gen die Verlandung durch ein weiteres Absenken der Wasserlinie weiter. An die Verlandungsvegetati-on schließt sich ein ausgedehnter Bereich mit Schilf- (NRS) bzw. Rohrkolben- (NRR) Landröhricht an. Ein ufernahes Weidensumpfgebüsch (BNR) mit teilweise flächiger Ausdehnung begrenzt das Gebiet im Norden, während sich im Süden ein kleiner Hybridpappelforst (WXP3) anschließt.

Ein Waldtümpel (STW) befindet sich im Eichen-Hainbuchenmischwald „Lohrbeek“ westlich der BAB A 7. Trotz Beschattung durch umliegende Gehölzvegetation hat sich hier eine Schwimmblattve-getation (VES) herausgebildet. Innerhalb des Eichen-Hainbuchenmischwaldes (WCR) östlich des Hildesheimer Stichkanals befinden sich zwei angelegte nährstoffreiche Stillgewässer (SEZ). Aufgrund von Freizeitnutzung und Pflege konnten sich hier nur sehr kleine Verlandungsbereiche entwickeln. In der Umgebung der Kleingewässer befinden sich einige standortgerechte (HP) und nicht standortge-rechte (HPX) Gehölzpflanzungen, Rasenflächen [Artenarmer Scherrasen (GRA)] und ungenutzte ru-

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deralisierte Bereiche [Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (UHM)] und Ruderalge-büsch (BRU).

Nördlich von Harsum befinden sich zwei aufgelassene Klärteiche [Sonstiges naturnahes nährstoffrei-ches Stillgewässer (SEZ)] einer ehemaligen Zuckerfabrik mit zum Teil sehr ausgeprägten Röhricht-Verlandungsbereichen (VER). Im östlichen, sehr flachen Gewässer ist die Verlandung bereits weit fortgeschritten und neben breiten Rohrkolben-Röhrichten mit landwärts anschließenden Brennnessel-fluren bilden sich im Sommer auf freifallenden Schlammbänken ausgedehnte Annuellenfluren aus. Die dauerhaft wasserführenden Bereiche weisen eine ausgeprägte submerse Vegetation auf. Im westl i-chen Teich ist die Verlandung aufgrund der höheren Wassertiefe und steilerer Ufer weniger stark fort-geschritten. An den Ufern und auf den kleinen Inseln im Gewässer bilden sich schmale und meist lückige, Schilf dominierte Röhrichte aus, Unterwasservegetation und Schlammbänke sind nur margi-nal vorhanden. Ein weiterer ehemaliger Klärteich, welcher sich im Westen anschließt, scheint bereits seit einigen Jahren kein Wasser mehr zu führen und wird vollständig von Brennnessel dominierten halbruderalen Gras- und Staudenfluren (UHF) bedeckt.

Ein sehr kleines, möglicherweise zur jagdlichen Nutzung angelegtes eher naturnahes Gewässer (SEZ), liegt im Steinfeld nördlich von Klein Förste. Neben einer dichten Unterwasservegetation bilden sich an den steilen Ufern lediglich schmale Inseln von Binsen- und Schilfröhrichten aus. In weiteren Bereichen reichen die dichten, überwiegend standortfremden Gehölzpflanzungen (HPX) größtenteils bis an die Ufer heran oder es finden sich durch Wildtritt geprägte Offenbodenbereiche.

Nördlich des Kaliwerkes Siegfried befinden sich zwei Folien-Staugewässer, welche seit mehreren Jahren trocken gefallen sind und aktuell eine halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte (UHF) mit der Tendenz zur Verbuschung [Ruderalgebüsch (BRU)] aufweisen.

In Ahrbergen bzw. Harsum befinden sich je ein Klär- und Absetzteich (SXK), welche an die hier vor-handenen Klärwerke angeschlossen sind.

Gehölzfreie Biotope der Sümpfe und Niedermoore

Größere flächige Schilf-Landröhrichte (NRS) befinden sich im NSG „Entenfang“ bzw. im GLB „Im Mee-re“. Sie bilden verhältnismäßig große Röhrichte, welche sich an die Röhricht-Verlandungszonen (VER) der Gewässer anschließen und teilweise in ruderalisierte Mischbiotope mit halbruderalen Gras- und Staudenfluren feuchter Standorte übergehen (NRS/UHF).

Weitere kleinflächige Schilf-Landröhrichte haben sich entlang von Gräben und in feuchteren Randbe-reichen des Geländes des ruhenden Kaliwerks Giesen entwickelt. Eine Besonderheit sind hier die Binnenland-Salzbiotope (NHZ) in direkter Nähe zur hier vorhandenen Althalde. In diesen Bereichen erfolgte der Nachweis einiger obligater Halophyten in lückigen Beständen. Erfasst wurden Schlitzblätt-rige Schwarzwurzel (Scorzonera laciniata, RL NI 2, RL D 2), Gemeiner Queller (Salicornia europaea ssp. brachystachya), Strand-Wegerich (Plantago maritima ssp. maritima), Strand-Aster (Aster tripolium ssp. tripolium), Salz-Hasenohr (Bupleurum tenuissimum, RL NI 2, RL D 2) und Großes Flohkraut (Pu-licaria dysenterica ssp. dysenterica RL NI 3).

Fels-, Gesteins und Offenbodenbiotope

Ein großes und nahezu vegetationsfreies Offenbodenbiotop ist die Althalde des Kalibergwerkes Sieg-fried (Kali-/Salzhalde (DOK), in deren angrenzenden Bereichen teils halophytische Pflanzengesell-schaften [Sonstige Salzvegetation des Binnenlandes (NHZ)] entstanden sind.

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Grünland

In der durch Ackernutzung geprägten Agrarlandschaft des Untersuchungsraumes befinden sich nur mittlere bis kleine Grünlandinseln, welche ohne Ausnahme als nährstoffreiche, artenarme Intensiv-grünländer (GI) einzustufen sind.

Größere, zusammenhängende Grünländer sind nur im Bereich des NSG „Entenfang“ vorhanden. Im Ostteil des Schutzgebietes erfolgt eine Beweidung durch Rinder, einige Flächen des südlichen Enten-fangs werden als Mähweide bewirtschaftet. Der überwiegende Teil der weiteren zumeist kleinen In-tensivgrünländer befindet sich in siedlungsnahen Bereichen und dient häufig als Pferdeweide.

Trockene bis feuchte Stauden- und Ruderalfluren

Die Ufer der Innerste sind überwiegend mit einer recht naturnahen Uferstaudenflur der Stromtäler (UFT) bewachsen. In diese mischen sich von Höhe des Ahrberger Holzes in Richtung Süden immer wieder Neophytenbestände aus Drüsigem Springkraut (UFT/UNS). Bei Ahrbergen wird das Ufer der Innerste in einem kurzen Abschnitt von einer Staudenknöterich-Flur (UNK) begleitet.

In nicht bewirtschafteten Bereichen mit eher feuchten Verhältnissen haben sich vielerorts halbruderale Gras- und Staudenfluren feuchter Standorte (UHF) ausgebildet. Die Gräben der Agrarbereiche (insbe-sondere nordwestlich Harsum) sind teilweise durch diese bewachsen. Flächig schließen sie sich auch an Verlandungsbereiche im NSG „Entenfang“ sowie im GLB „Im Meere“ an. Hier bilden sie auch Übergangsformen zu Schilf-Landröhrichten (UHF/NRS) oder Mischtypen mit Goldruten-(UHF/UNG) bzw. Drüsiges Springkraut- (UHF/UNS) Neophytenfluren.

In Bereichen mit geringerer Bodenfeuchte haben sich in ungenutzten Bereichen häufig halbruderale Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte (UHM) gebildet, bspw. entlang von Wegesäumen an Wirtschaftswegen, in trockenen Gräben, in weniger feuchten Bereichen des NSG „Entenfang“ sowie großflächig auch auf den gewerblich genutzten Flächen (bspw. Abbauflächen). Oft treten diese Gras- und Staudenfluren auch in Kombination mit Neophytenfluren auf (UHN/UNG).

Halbruderale Gras- und Staudenfluren trockener Standorte (UHT) wurden ausschließlich auf dem ruhenden Werksgelände des Kaliwerkes Siegfried nachgewiesen. Hier bilden sie große zusammen-hängende Flächen, welche in einigen Bereichen auch Übergänge zu Ruderalfluren trockenwarmer Standorte (URT) aufweisen und oft in enger Verzahnung mit Pionier- und Ruderalgehölzen stehen.

In ackerbaulich genutzten Bereichen nordöstlich des GLB „Im Meere“ sowie im Bereich der Abbauflä-chen östlich Ahrbergen wurden ebenfalls größere Flächen von Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte (URF) erfasst.

Acker- und Gartenbaubiotope

Die im Untersuchungsraum vorhandenen Ackerflächen (A) sind überwiegend konventionell bewirt-schaftete, d. h. intensiv genutzte Biotope, welche zumeist nur Reste einer Ackerbegleitflora aufweisen. Die im Gebiet vorhandenen Schläge sind zumeist mittelgroß und nur vereinzelt durch Strukturen wie Feldhecken oder Baumreihen gegliedert. Die Agrarflächen werden von einem relativ dichten Netz von zumeist befestigten Wirtschaftswegen durchzogen.

Grünanlagen, Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen

Die Ortschaften des durch landwirtschaftliche Nutzung geprägten Untersuchungsraumes weisen zu-meist einen historischen Dorfkern mit ländlich geprägter Einzelhausbebauung [Ländlich geprägtes Dorfgebiet (ODL)], teils mit alten Gutshöfen (ODG) oder historischen Gebäuden wie Kirchen (ONK) mit den in Verbindung stehenden Friedhöfen auf. Die Friedhöfe sind unterschiedlich ausgeprägt. Z. T.

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sind sie gehölzarm bzw. mit jungen Bäumen bestanden (PFA) wie bspw. in den randlich im UG gele-genen Ortschaften Giesen und Sarstedt oder als Parkfriedhof (PFP) ausgeprägt wie in Ahrbergen.

An den Ortsrändern schließt sich zumeist eine neuere dichte oder lockere Einzel- oder Reihenhaus-bebauung (OED/OEL in Klein Förste) an. Zeilenhausbebauung (OZ) ist im Untersuchungsraum nur kleinräumig in Ahrbergen ausgeprägt. Mit den Ortschaften verknüpft sind eine Vielzahl überwiegend kleinflächiger Grünanlagen wie Haus- und Gemüsegärten (PHG/PHO), artenarme Scherrasen (GRA), Ziergebüsche aus einheimischen und nicht einheimischen Gehölzarten (BZE/BZN), Siedlungsgehölze [Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen / nicht heimischen Baumarten (HSE/HSN)] und Alleen und Baumgruppen des Siedungsbereiches (HEA/HEB). Am Ortsrand von Giesen und Sarstedt schließen sich strukturreiche bzw. strukturarme Kleingartenanlagen (PKR/PKA) an. In den Gemeinden Ahrbergen und Harsum nehmen verhältnismäßig große Gewerbegebiete (OG/OGG) Teile des Sied-lungsbereiches ein.

4.1.4.2.2 Floristische Erfassungen

Floristische Erfassungen fanden in der Vegetationsperiode 2008 durch die Botanische Arbeitsgemein-schaft des Ornithologischen Vereins Hildesheim zwischen der Bolzumer Schleuse und dem Hafen Hildesheim statt (OVH & NABU, 2008). Im Rahmen der biologischen Untersuchungen wurden Teilbe-reiche, insbesondere die Salzbiotope am Fuße der Althalde, die trockenwarmen Lebensräume entlang der Gleistrasse sowie das Groß Förster Holz auf das Vorkommen von gefährdeten bzw. geschützten Farn- und Blütenpflanzen untersucht (Biodata, 2014).

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten gefährdeten Pflanzenarten kommen im Untersu-chungsgebiet vor. Die grafische Darstellung erfolgt in Unterlage F-4.2: Bestands- und Konfliktplan.

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Tab. 14: Auswertung der floristischen Bestandserfassungen (OVH & NABU, 2008) (Biodata, 2014)

Artname RL NI RL D BNatSchG Vorkommen im Untersuchungs-gebiet

Durchwachsenes Laichkraut

Potamogeton perfoliatus 3 Stichkanalabschnitte im gesamten Untersuchungsgebiet

Flatterulme Ulmus laevis 3 Gleistrasse westlich A 7 bzw. westlich Stichkanal

Gemeine Ochsenzunge Anchusa officinalis V Gleistrasse westlich Stichkanal

Gewöhnliche Hundszunge

Cynoglossum officinale 3 Stichkanalböschungen nördlich Hafen Harsum

Großes Flohkraut Pulicaria dysenterica ssp. dysenterica

3 Randbereiche Althalde

Märzenbecher Leucojum vernum 3 Groß Förster Holz

Salz-Hasenohr Bupleurum tenuissimum 2 2 Randbereiche Althalde

Schlitzblättrige Schwarzwurzel

Scorzonera laciniata 2 2 Randbereiche Althalde

Spiegelndes Laichkraut Potamogeton lucens 3 Stichkanalabschnitte im gesamten Untersuchungsgebiet

Legende:

RL NI = Rote Liste Niedersachsen (Garve, 2004)

RL D = Rote Liste Deutschland (Korneck, Schnittler, & Vollmer, 1996)

Kategorien der Roten Listen: 0 = ausgestorben oder verschollen 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = Arten der Vorwarnliste

BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz §§ = streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG

4.1.4.2.3 Bewertung der Biotoptypen

Die Bewertung erfolgt für die Biotoptypen des Untersuchungsgebietes nach (Drachenfels O. , 2012). Als Kriterien für die Einstufung in die fünf Wertstufen gemäß (Bierhals, Drachenfels, & Rasper, 2004) werden die Naturnähe der Vegetation und ihrer Standorte, Gefährdung und Seltenheit sowie die Be-deutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere herangezogen. Nachfolgende Tabelle benennt die fünf Wertstufen und beschreibt die jeweils dazugehörigen Biotopzuordnungen.

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Tab. 15: Wertstufen zur Bewertung der Biotoptypen (Drachenfels O. , 2012), (Bierhals, Drachenfels, & Rasper, 2004)

Wertstufe Erläuterung

Wertstufe V von besonderer Bedeutung

- naturnahe bzw. halbnatürliche Biotoptypen - FFH-Lebensraumtypen bzw. gesetzlich geschützte Biotopty-

pen - Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Arten

Wertstufe IV von besonderer bis allgemeiner Bedeutung

- struktur- und artenärmere Ausprägungen von Biotoptypen der Wertstufe V

- mäßig artenreiches Dauergrünland oder verschiedene stand-ortgemäße Gehölzbiotope des Offenlandes

Wertstufe III von allgemeiner Bedeutung

- durch Land- und Forstwirtschaft geprägte Biotope - extensiv genutzte Biotope auf anthropogen erheblich verän-

derten Standorten - diverse Sukzessionsstadien

Wertstufe II von allgemeiner bis geringer Bedeutung

- stark anthropogen geprägte Biotope mit Bedeutung als Le-bensraum wild lebender Tier- u./o. Pflanzenarten

Wertstufe I von geringer Bedeutung

- intensiv genutzte, artenarme Biotope - Grünanlagen - bebaute Bereiche

Insbesondere gefährdete und geschützte Biotoptypen weisen eine besondere (Wertstufe V) oder eine besondere bis allgemeine Bedeutung (IV) auf. Die Mehrzahl der hochwertigen Biotoptypen (Wertstu-fen IV und V) konzentriert sich auf wenige Bereiche des Untersuchungsgebietes. Insbesondere im Bereich des NSG „Entenfang“, des GLB „Im Meere“, des NSG „Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz“ sowie im nördlichen Bereich des Hollenmeerholzes treten gehäuft Biotoptypen höherer Wertigkeiten auf. Den im Bereich von „Entenfang“ und „Im Meere“ vorkommenden Biotoptypen kommt aufgrund ihrer Lage innerhalb der intensiv genutzten und von Acker dominierten Landschaft eine hohe Bedeu-tung als Trittsteinbiotop für an Feuchtgebiete gebundene Arten zu. Eine wichtige Vernetzungsfunktion für Biotope und Artengemeinschaften weist zudem die Innerste [Mäßig ausgebauter Fluss des Berg- und Hügellandes mit Feinsubstrat (FVL), Wertstufe III] auf, welche den Untersuchungsraum in Nord-Süd-Richtung quert und das Hügelland mit dem Flachland verbindet.

Die nachfolgende Tabelle fasst die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Biotoptypen zusammen und benennt deren Wertigkeit und Regenerationsfähigkeit.

Tab. 16: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet

Biotoptyp Wertstufe Regenerier-barkeit Biotopcode Bezeichnung

A Acker I

BAA Wechselfeuchtes Weiden-Auengebüsch IV *

BAZ Sonstiges Weiden-Ufergebüsch III *

BE Einzelstrauch E *

BFR Feuchtgebüsch nährstoffreicher Standorte III *

BMH Mesophiles Haselgebüsch IV *

BMR Mesophiles Rosengebüsch III *

BMS Mesophiles Weißdorn-/Schlehengebüsch III *

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Biotoptyp Wertstufe Regenerier-barkeit Biotopcode Bezeichnung

BNR Weiden-Sumpfgebüsch nährstoffreicher Standorte V *

BRR Rubus-/Lianengestrüpp III *

BRS Sonstiges naturnahes Sukzessionsgebüsch III *

BRU Ruderalgebüsch III *

BZE Ziergebüsch aus überwiegend einheimischen Gehölzarten I .

BZN Ziergebüsch aus überwiegend nicht heimischen Gehölzarten I .

DOK Kali-/Salzhalde I .

DOL Lehmig-toniger Offenbodenbereich II .

DOS Sandiger Offenbodenbereich II *

EL Landwirtschaftliche Lagerfläche I .

FGR Nährstoffreicher Graben II *

FGS Salzreicher Graben des Binnenlands III *

FKG Großer Kanal II .

FMH Mäßig ausgebauter Bach des Berg- und Hügellands mit Feinsubstrat III (*)

FVL Mäßig ausgebauter Fluss des Berg- und Hügellands mit Feinsubstrat III (*)

GI Artenarmes Intensivgrünland

GIT Intensivgrünland trockener Mineralböden II (*)

GRA Artenarmer Scherrasen I .

GW Sonstige Weidefläche I .

HBA Allee/Baumreihe E */**

HBE Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe E */**

HBKW Kopfweiden-Bestand E *

HEA Allee/Baumreihe des Siedlungsbereichs E *

HEB Einzelbaum/Baumgruppe des Siedlungsbereichs E **

HFM Strauch-Baumhecke III **

HFS Strauchhecke III *

HN Naturnahes Feldgehölz IV */**

HOA Alter Streuobstbestand V **

HOJ Junger Streuobstbestand III *

HOM Mittelalter Streuobstbestand IV *

HPF Nicht standortgerechte Gehölzpflanzung I .

HPG Standortgerechte Gehölzpflanzung II .

HPS Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand II *

HPX Sonstiger nicht standortgerechter Gehölzbestand I .

HSE Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumarten III *

HSN Siedlungsgehölz aus überwiegend nicht heimischen Baumarten II .

NHZ Sonstiger Salzbiotop des Binnenlands III (*)

NRR Rohrkolben-Landröhricht IV *

NRS Schilf-Landröhricht V **

OD Dorfgebiet/landwirtschaftliches Gebäude

ODG Alter Gutshof II .

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Biotoptyp Wertstufe Regenerier-barkeit Biotopcode Bezeichnung

ODL Ländlich geprägtes Dorfgebiet/Gehöft II .

ODP Landwirtschaftliche Produktionsanlage I .

OE Einzel- und Reihenhausbebauung

OED Verdichtetes Einzel- und Reihenhausgebiet I .

OEL Locker bebautes Einzelhausgebiet I .

OFG Sonstiger gewerblich genutzter Platz I .

OFL Lagerplatz I .

OFZ Befestigte Fläche mit sonstiger Nutzung I .

OG Industrie- und Gewerbekomplex

OGG Gewerbegebiet I .

OKG Biogasanlage I .

OMN Natursteinmauer I .

ONK Kirche/Kloster I .

ONS Sonstiges Gebäude im Außenbereich I .

ONZ Sonstiger öffentlicher Gebäudekomplex I .

OSK Kläranlage I .

OVA Autobahn/Schnellstraße I .

OVB Brücke I .

OVE Gleisanlage I .

OVF Flugplatz I .

OVP Parkplatz I .

OVS Straße I .

OVW Weg I .

OVZ Sonstige Verkehrsanlage I .

OZ Zeilenbebauung

PF Friedhof

PFA Gehölzarmer Friedhof I .

PFP Parkfriedhof III **

PHF Freizeitgrundstück I .

PHG Hausgarten mit Großbäumen II **

PHO Obst- und Gemüsegarten I .

PK Kleingartenanlage

PKA Strukturarme Kleingartenanlage I .

PKR Strukturreiche Kleingartenanlage II **

PSP Sportplatz I .

PSZ Sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage I .

PZA Sonstige Grünanlage ohne Altbäume I .

PZR Sonstige Grünanlage mit altem Baumbestand III **

SEA Naturnahes nährstoffreiches Abbaugewässer V *

SEZ Sonstiges naturnahes nährstoffreiches Stillgewässer V *

SOA Sonstiges naturnahes nährstoffarmes Abbaugewässer V *

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Biotoptyp Wertstufe Regenerier-barkeit Biotopcode Bezeichnung

SXK Naturferner Klär- und Absetzteich I .

SXS Sonstiges naturfernes Staugewässer II .

UFT Uferstaudenflur der Stromtäler IV *

UFZ Sonstige feuchte Staudenflur III *

UHF Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte III *

UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III (*)

UHT Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte III (*)

UNG Goldrutenflur I .

UNK Staudenknöterichgestrüpp I .

UNS Bestand des Drüsigen Springkrauts I .

URF Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte III *

URT Ruderalflur trockener Standorte III *

VERS Schilfröhricht nährstoffreicher Stillgewässer V *

VES Verlandungsbereich nährstoffreicher Stillgewässer mit wurzelnden Schwimmblattpflanzen

V *

VET Verlandungsbereich nährstoffreicher Stillgewässer mit sonstigen Tauchblattpflanzen

V *

VORS Verlandungsbereich nährstoffarmer Stillgewässer mit Röhricht V *

WCR Eichen- und Hainbuchenmischwald feuchter, basenreicher Standorte V ***

WGF Edellaubmischwald feuchter, basenreicher Standorte IV (**)

WJL Laubwald-Jungbestand III *

WNW Weiden-Sumpfwald IV **

WW Weiden-Auwald (Weichholzaue)

WWA Weiden-Auwald der Flussufer IV **

WXH Laubforst aus einheimischen Arten

WXP Hybridpappelforst I .

WZF Fichtenforst

Erläuterungen:

Regenerierbarkeit: ** = nach Zerstörung schwer regenerierbar; * = bedingt regenerierbar; () = meist/häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes; . = keine Angabe

Wertstufe: V = von besonderer Bedeutung; IV = von besonderer bis allgemeiner Bedeutung; III = von allgemeiner Bedeutung; II = von allgemeiner bis geringer Bedeutung; I = von geringer Bedeutung

4.1.5 Vorbelastungen

Vorbelastungen der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt gehen insbesondere von anthropogenen Nutzungen und Strukturen aus. Neben Vorbelastungen, die mit der Inanspruchnahme von Lebensräumen durch Flächen für Siedlung, Gewerbe und Industrie und die von diesen ausge-henden Lärm- und Schadstoffbelastungen verbunden sind, gehen Vorbelastungen in erster Linie von den überregionalen Verkehrsachsen

– BAB 7 Hamburg – Hannover - Süddeutschland

– B 6 Hannover - Groß Förste - Hasede - Hildesheim – Goslar

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– Bahnstrecke Lehrte - Hildesheim

– Bahnstrecke Hannover – Göttingen

aus.

Diese verursachen zum einen Lärm- und Schadstoffbelastungen in direkt angrenzenden Lebensräu-men. Zum anderen bewirken sie eine Zerschneidung von (Teil-)Lebensräumen, insbesondere für bo-dengebundene Arten wie verschiedene Säuger und Amphibien.

Vorbelastungen für den Feldhamster sind neben den Landschaftsveränderungen durch die direkte Inanspruchnahme von Lebensräumen insbesondere Landschaftsveränderungen durch Nutzungsän-derungen, vornehmlich Intensivierung, in der Landwirtschaft.

Im Bereich der Althalde ist insgesamt von einer Vorbelastung durch salzhaltiges Grundwasser auszu-gehen. Dabei ist Chlorid als Hauptparameter zu nennen. Nach bisherigem Kenntnisstand treten höchste Salzgehalte insbesondere im nördlichen Abstrom von Werksgelände und Althalde in tieferen grundwasserführenden Horizonten auf. Dichtebedingt konnte das Salzwasser jedoch in tiefere Berei-che absinken. Oberflächennah erfolgt eine Aufschichtung von Süßwasser aus der Grundwasserneu-bildung. Damit ergibt sich nur eine geringe Beeinflussung des oberflächennahen Grundwassers durch salzhaltiges Grundwasser und über die durchwurzelbaren Bodenschichten erfolgt kein beeinträchti-gender Einfluss auf die Vegetationsbestände. (vgl. Hydrogeologisches Gutachten, Unterlage I-7).

Als Vorbelastung insbesondere im Hinblick auf die Biodiversität im Untersuchungsgebiet ist die inten-sive Form der Flächenbewirtschaftung auf den ackerbaulich genutzten Flächen zu nennen. In Folge der Bewirtschaftungsmethoden und der Entwässerungsmaßnahmen fehlen Randstrukturen, Trittstein-biotope und Vernetzungselemente in der freien Landschaft. Dies führt zur Verarmung der Arten- und Biotopvielfalt.

4.1.6 Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber vorhabensbedingten Wirkungen

Die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt weisen eine erhöhte Empfindlichkeit gegen-über einer mit den Bestandteilen des Vorhabens verbundenen Flächeninanspruchnahme auf. Diese geht mit einem vollständigen Verlust vorhandener Vegetationsbestände und der mit diesen verbunde-nen faunistischen Lebensräumen einher. Insbesondere sehr hochwertige, schwer regenerierbare Bio-toptypen sowie Vegetationsstrukturen mit besonderer Lebensraumfunktion weisen eine hohe Empfind-lichkeit gegenüber einer vorhabensbedingten Flächeninanspruchnahme auf.

Verbunden mit der flächigen Inanspruchnahme durch Vorhabensbestandteile werden in Abhängigkeit von der Ausprägung einzelner Vorhabensbestandteile Zerschneidungswirkungen hervorgerufen. Eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Zerschneidungswirkungen weisen insbesondere faunistische Arten auf, für welche mit einer Zerschneidung die Beeinträchtigung von Lebensraumfunktionen oder beste-hender funktionaler Beziehungen verbunden ist.

Vom Vorhaben ausgehende bau- und betriebsbedingte Wirkfaktoren (Lärm-, Stoff-/Staub-, Lichtemis-sionen, Anwesenheit des Menschen sowie Bewegungen von Fahrzeugen) können artspezifisch und je nach örtlicher Situation zu einer Verdrängung empfindlicher Arten aus den vorhabensnahen Bereichen führen. Durch die Überlagerung verschiedener Störfaktoren kommt es dabei zu Summationseffekten. Die Reichweite eines einzelnen Faktors ist dabei in der Regel kaum bestimmbar. Artengruppenbezo-gen sind zur Beurteilung der Empfindlichkeit unterschiedliche Beurteilungsmaßstäbe heranzuziehen.

Insgesamt liegen über die Störwirkungen betriebsbedingter Wirkfaktoren auf Tiere wenige Untersu-chungen vor. Negative Wirkungen sind jedoch ausreichend belegt. Ein hohes Konfliktpotenzial besteht in der Maskierung der akustischen Kommunikation sowie von akustisch orientierten Wahrnehmungen

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(Herrmann, 2001), (Reck, Herden, Rassmus, & Walter, 2000) durch akustische Signale. Für die Ar-tengruppe der Vögel liegen durch das FuE-Vorhaben des BMVBS „Vögel und Verkehrslärm“ (Garniel, A. et al, 2007) geschätzte Schwellen zur Beurteilung der betriebsbedingten Lärmemissionen von Schienenverkehr vor. Diese Werte bilden Orientierungswerte, um im Bereich des Vorhabensbestand-teiles Grubenanschlussbahn Auswirkungen durch Lärmemissionen auf die Avifauna beurteilen zu können.

Avifaunistische Arten können zudem empfindlich auf mit einzelnen Vorhabensbestandteilen verbun-denen Änderungen der Landschaftskulisse reagieren (Werksstandort Siegfried-Giesen, Rückstands-halde). In Abhängigkeit von der tatsächlichen Wirkweite können Änderungen der Landschaftskulisse für empfindliche Arten zu einer Meidung vorhabensnaher Bereiche führen.

Lebensgemeinschaften der aquatischen Flora und Fauna können empfindlich auf die mit einer Einlei-tung mineralisierter Wässer verbundene Konzentrationsänderungen von Chlorid-, Kalium- und Mag-nesiumionen reagieren. Zunehmende Konzentrationen, unausgeglichene Ionenzusammensetzungen oder starke Konzentrationsschwankungen können hier zu einer Änderung der Artenzusammenset-zung führen

4.2 Boden

4.2.1 Bewertungsgrundlagen

Böden erfüllen eine Vielzahl verschiedener Funktionen. Sie sind Basis für den Lebensraum von Pflan-zen, Tieren und Menschen und Grundlage für die Nahrungsmittelproduktion sowie die Produktion organischer Rohstoffe. Böden fungieren als Speicher für Pflanzennährstoffe und Niederschlagswasser und regulieren den Wasserhaushalt der Landschaft. Zudem stellen sie ein wirkungsvolles Filter-, Puf-fer- und Transformatorsystem für die Grundwasserneubildung und -reinhaltung dar.

Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG sind „Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaus-halt erfüllen können“. Gemäß § 1 BBodSchG sind die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. „Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürli-chen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.“ Landesrechtlich werden die gesetzlichen Regelungen zum Schutz des Bodens durch das Niedersächsische Bodenschutzgesetz (NBodSchG) ergänzt.

Bei der Auswahl der zu ermittelnden entscheidungserheblichen Funktionen des Bodens, welche ins-besondere die Empfindlichkeit des Bodens gegenüber den zu erwartenden Vorhabenswirkungen be-rücksichtigt, sind sowohl die natürlichen als auch die nutzungsbezogenen Bodenfunktionen einzube-ziehen.

Bewertet werden die Böden hinsichtlich ihrer besondere Werte und Funktionsfähigkeit anhand folgen-der Kriterien:

– Natürliche Bodenfruchtbarkeit,

– Besondere Standorteigenschaften/ Biotopentwicklungspotenzial,

– Naturnähe,

– Speicher- und Reglerfunktion,

– Sickerwasserrate sowie

– Archivfunktion für Natur- und Kulturgeschichte.

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Mit der „Zusammenfassenden Bodenfunktionsbewertung für den Landkreis Hildesheim“ (LBEG, 2013) liegt für einen Teil wichtiger Bodenfunktionen ein Bewertungsinstrument vor.

4.2.2 Datengrundlagen

Die Darstellung von Vorkommen und Verbreitung der im Planungsgebiet vorkommenen Bodentypen und Bodenarten erfolgt durch nachrichtliche Übernahme der bodenkundlichen Kartenwerke und unter Hinzuziehung weiterer Datenquellen (Landschaftsrahmenplan, Biotopkartierung).

– Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:50.000 (BÜK 50), ergänzende Auswertungskarten (LBEG, 2012),

– Arbeitshefte Boden (NLfB, 2004),

– Verordnung zum „Bodenplanungsgebiet Innersteaue im Landkreis Hildesheim“ (Landkreis Hildesheim, 2008b),

– Digitale Daten der Waldfunktionenkartierung (Niedersächsische Landesforsten, 2014),

– Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Hildesheim (RROP) sowie 1. Änderung (Landkreis Hildesheim, 2001), (Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, 2013b),

– Landschaftsplan Hildesheim (Heimer + Herbstreit Umweltplanung, 2000),

– Zuarbeit (Unterlagen und Bilder) zur Aufschlusssituation einer fossilen Schwarzerde im Be-reich einer Kiesgrube in Barnten (LBEG, 2012a),

– Zusammenfassende Bodenfunktionsbewertung für den Landkreis Hildesheim (LBEG, 2013),

– Daten zu archäologischen Bodendenkmalen (Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, 2013a) sowie

– Altlastenverdachtsflächen im Untersuchungsraum Hartsalzwerk Siegfried-Giesen (Landkreis Hildesheim, 2013b).

4.2.3 Schutzgebiete, geschützte Gebietskategorien

Im Untersuchungsraum zum Vorhaben befindet sich eine Vielzahl an Bodendenkmalen, welche nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG) geschützt sind. Eine Auflistung dieser be-findet sich im Anhang 4 des LBPs. Nähere Angaben können zudem dem Kapitel 4.6.5.1 entnommen werden.

Nach Aussagen des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege (Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, 2013a) bedarf „die Denkmallandschaft im Kartenbild immer auch der Interpretation durch einen Denkmalpfleger“. Dies bedeutet, dass „relevante Informationen auch „zwi-schen den Denkmalen“ verborgen sein können.

Weitere geschützte Gebietskategorien zum Schutzgut Boden sind im Untersuchungsraum nicht vor-handen.

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4.2.4 Bereiche mit verbindlichen Festlegungen

Der Untersuchungsraum befindet sich innerhalb des Teilbereiches Nord des „Bodenplanungsgebietes Innersteaue im Landkreis Hildesheim“ (BPG-VO). Die dazu am 30.06.2008 ergangene Verordnung (Landkreis Hildesheim, 2008b) legt die Regelungen dieser Verordnung für die Innersteaue im Land-kreis Hildesheim, ohne das Stadtgebiet Hildesheim, fest.

Gemäß § 1 Abs. 1 BPG-VO „… treten entlang der Innerste harztypische Bodenbelastungen insbeson-dere durch die Schadstoffe Blei, Cadmium und Zink auf. Die Schadstoffgehalte überschreiten in Teil-gebieten die gefahrenbezogenen Prüf- und Maßnahmenwerte des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) in Verbindung mit der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverodnung (BBodSchV). Durch die Überschreitung treten für Kinderspielflächen, Wohngebiete einschließlich Nutzgärten, Park- und Freizeitanlagen, Industrie- und Gewerbegrundstücke sowie Ackerbau- und Grünlandflächen schädli-che Bodenveränderungen … auf oder sind zu erwarten.“

Zweck der Verordnung ist gem. § 1 Abs. 2 BPG-VO „… die Festsetzung eines Bodenplanungsgebie-tes im Landkreis Hildesheim sowie die einheitliche Festsetzung und Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen des Bodenschutzes nach den Maßstäben des Zweiten Teils des Bundes-Bodenschutzgesetzes in Form von Sanierungsmaßnahmen als auch von Schutz- und Beschrän-kungsmaßnahmen.“ Zudem regelt die BPG-VO „… die Art und Weise der Verwendung und Entsor-gung von ausgehobenem oder abgeschobenem harztypisch belastetem Bodenmaterial einheitlich …“.

4.2.5 Bestandsdarstellung und Bewertung

4.2.5.1 Übersicht der Böden im Untersuchungsgebiet

Das Gebiet der Hildesheimer und Kalenberger Lössbörde sowie die ebeneren Bereiche des Innerste Berglandes sind durch Lössablagerungen des jüngeren Diluviums gekennzeichnet. Hier treten insbe-sondere oberflächlich entkalkter und verlehmter Löss sowie Löss über Kiesen und Sanden auf. Ver-einzelt ist Löss über Geschiebelehm oder Geschiebemergel anzutreffen.

Alluviale Schlickaufschüttungen prägen die Aueniederung der Innerste. Im Hochwasserfall erfolgt in den Überschwemmungsbereichen auch heute noch eine fortschreitende Schichtenbildung. Deck-schicht im Bereich der Innersteniederung sind humose Tone bis tonige Feinsande.

Die Aufwerfung der Giesener Berge besteht aus etwas zusammengepressten Buntsandsteinrücken. An der Oberfläche spielen hier vornehmlich Muschelkalkflanken eine Rolle. Neben faserigem Kalk, mürbem Mergel und Zellendolomit treten hier harte, kristalline Kalkbänke und Kalkplatten mit Lehmla-gen an die Bodenoberfläche. (Heimer + Herbstreit Umweltplanung, 2000)

Gemäß der Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:50.000 (BÜK 50) des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG, 2012) kommen im Untersuchungsraum die in der folgenden Tab. 17 aufgeführten Bodentypen vor. Im Bereich dieser treten überwiegend einheitliche, z. T. unterschiedli-che „Bodenartliche Profiltypen“, d. h. die im Profil auftretende Bodenartenschichtung, auf. Diese stellt eine generalisierte Kurzfassung der Bodenartenschichtung dar (NLfB, 2004) und zeigt die Verteilung der Böden im Untersuchungsgebiet.

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Tab. 17: Bodenausstattung im Untersuchungsgebiet (nach BÜK 50)

Bodentyp Auftretende „Bodenartli-che Profiltypen“

Vorkommen im Untersuchungsraum

Braunerde Lehme und Tonlehme über Schluffstein Lehmschluffe und Schluffto-ne über Kalkstein

kleine Bereich westlicher der Giesener Berge mit Ausläufern bis zur Wüste Mark Beelte

Gley Lehmschluffe Niederungsbereiche des Unsinnbaches, nördlich des Hollenmeerholzes; schmale Korridore westlich Klein Förste

Gley - Schwarzerde Lehmschluffe Flussgraben im Bereich des Entenfangs

Gley - Vega Sandschluffe über Kies Schmale Korridore im Bereich der Inners-te-Niederung

Parabraunerde Lehmschluffe, Tonschluffe und Sandschluffe über San-den

großflächige Bereiche der landwirtschaftli-chen Nutzflächen zwischen Innerste- und Leineaue, zwischen Innersteaue und Stichkanal Hildesheim sowie zwischen Innersteaue und den Giesener Bergen

Pseudogley - Schwarzerde Lehmschluffe über Lehmto-nen

überwiegender Teil der Flächen östlich des Stichkanals Hildesheim; im Schnitt 1.400 m breiter und 4.000 m langer Korri-dor westlich der Giesener Berge

Vega Lehmschluffe und Schluffto-ne über Kies

überwiegender Teil der Innersteniederung

Legende:

Abb. 2: Bodenausstattung im Untersuchungsgebiet

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4.2.5.2 Bodenfunktionsbewertung

Böden erfüllen eine Vielzahl verschiedener Funktionen. Sie sind Basis für den Lebensraum von Pflan-zen, Tieren und Menschen und Grundlage für die Nahrungsmittelproduktion sowie die Produktion organischer Rohstoffe. Böden fungieren als Speicher für Pflanzennährstoffe und Niederschlagswasser und regulieren den Wasserhaushalt der Landschaft. Zudem stellen sie ein wirkungsvolles Filter-, Puf-fer- und Transformatorsystem für die Grundwasserneubildung und -reinhaltung dar.

Mit der „Zusammenfassenden Bodenfunktionsbewertung für den Landkreis Hildesheim“ (LBEG, 2013) liegt für einen Teil wichtiger Bodenfunktionen ein Bewertungsinstrument vor. Zudem wurden alle Tei l-bewertungen zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst. Folgende Bodenfunktionen wurden in der Bodenfunktionsbewertung des Landkreises bewertet:

– Natürliche Bodenfruchtbarkeit,

– Besondere Standorteigenschaften/ Biotopentwicklungspotenzial sowie

– Naturnähe.

Über die in der „Zusammenfassenden Bodenfunktionsbewertung für den Landkreis Hildesheim“ (LBEG, 2013) bewerteten Bodenfunktionen hinaus sind folgende Funktionen für das Schutzgut Boden relevant und werden ebenfalls nachfolgend beschrieben: Speicher- und Reglerfunktion, Sickerwasser-rate sowie Archivfunktion für Natur- und Kulturgeschichte auf.

Natürliche Bodenfruchtbarkeit

Als natürliche Bodenfruchtbarkeit wird die natürliche Leistungsfähigkeit (Ertragsfähigkeit für höhere Pflanzen) beschrieben. Diese kann als standortgebundenes natürliches Ertragspotenzial definiert werden, welches dem nachhaltigen durchschnittlichen Leistungsvermögen des Bodens entspricht. Für das Ertragspotenzial sind eine Reihe natürlicher Standortfaktoren, wie Wasser- und potenzielle Nähr-stoffversorgung, die Durchwurzelbarkeit und das Klima, von Bedeutung. Die in der Auswertung der BÜK 50 abgeleiteten Ertragspotenzialklassen charakterisieren die Bodeneinheiten hinsichtlich ihrer natürlichen Leistungsfähigkeit für Ackerbau, bei welchem eine optimale, d. h. die Leistungsfähigkeit erhaltende Bewirtschaftung ohne darüber hinausgehende ertragssteigernde Bewirtschaftungsmaß-nahmen angenommen wird. Die Klassifizierung erfolgt auf Grundlage der BÜK 50 in Abhängigkeit von der im Bezugsraum Niedersachsen auftretenden Spannweite des Ertragspotenzials in 7 Klassen (Klasse 1 = äußerst gering; Klasse 7 = äußerst hoch).

Die mit der „Zusammenfassenden Bodenfunktionsbewertung für den Landkreis Hildesheim“ (LBEG, 2013) vorliegende Bewertung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit basiert, wenn vorhanden, auf den Ackerzahlen der Bodenschätzung (Maßstab 1:5.000) und stellt damit, abweichend von den Daten der BÜK, eine sehr detaillierte Datengrundlage dar. Für Flächen ohne vorliegende Bodenschätzung wurde auf die Auswertungsmethode des „standortgebundenen natürlichen Ertragspotenzials“ auf Basis der BÜK 50 zurückgegriffen.

Die Zuordnung der Böden zu einer zusammenfassenden Bewertung der Teilfunktion „Natürliche Bo-denfruchtbarkeit“ erfolgt damit entsprechend der Ackerzahlen der Bodenschätzung bzw. entsprechend der Auswertungsmethode des LBEG auf Basis des Ertragspotenzials ( (LBEG, 2012b) - vgl. Tab. 18).

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Tab. 18: Bewertung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit

Wertstufe Zuordnung der Ackerzahlen zu Wertstufen

Zuordnung der Ertragspotenzial-klassen (7 Klassen) zu Wertstufen

Ackerzahl Ertragspotenzialklassen

1 (sehr gering) 1 - 61 1 und 2

2 (gering) 62 - 73 3 und 4

3 (mittel) 74 - 81 5

4 (hoch) 82 - 91 6

5 (sehr hoch) 92 - 104 7

Zusammenfassend dominieren im Untersuchungsraum Böden mit hoher bis sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit. Böden sehr hoher Fruchtbarkeit befinden sich insbesondere nördlich und östlich von Harsum sowie in einem etwa 2.000 m breiten Korridor westlich der Giesener Berge, welcher sich zwischen dem NSG „Entenfang“ und der südlichen Untersuchungsraumgrenze erstreckt. Die Gebiete zwischen Ahrbergen und der BAB A 7 werden von Böden mittlerer Bodenfruchtbarkeit dominiert. Ins-besondere Abschnitte der Niederungen von Innerste und des NSG „Entenfang“ werden durch Böden mit geringer bzw. sehr geringer Bodenfruchtbarkeit geprägt.

Böden mit besonderen Standorteigenschaften

Das Biotopentwicklungspotenzial als Teilkriterium der Lebensraumfunktion für Pflanzen ist besonders für Standorte mit extremen Eigenschaften von Bedeutung, da hier bei Wegfall der anthropogenen Beeinflussung die Entwicklung einer spezialisierten Vegetation zu erwarten ist. Insbesondere trocke-ne, nährstoffarme Böden und grundwasserbeeinflusste Böden weisen Potenzial hinsichtlich der Ent-wicklung besonders schutzwürdiger Vegetationsgesellschaften auf.

Gemäß Auswertungskarten der BÜK 50 herrschen in Teilen der Niederungsbereiche des Unsinnba-ches, in kleinflächigen Bereichen der Niederungen südlich Klein Förste sowie nördlich des Hollen-meerholzes schwach feuchte und nährstoffreiche Bodenverhältnisse.

In den verbleibenden Bereichen des Untersuchungsraumes dominieren schwach bis stark frische Verhältnisse.

Zusammenfassend werden insbesondere trockene, feuchte und nährstoffarme Standorte als von be-sonderer Bedeutung für das Biotopentwicklungspotenzial eingestuft. Entsprechend der „Zusammen-fassenden Bodenfunktionsbewertung für den Landkreis Hildesheim“ (LBEG, 2013) sind im Untersu-chungsraum keine Böden mit einer hohen bzw. sehr hohen Bedeutung hinsichtlich besonderer Stan-dorteigenschaften vorhanden. Der überwiegende Teil des Untersuchungsraumes weist eine sehr ge-ringe Bedeutung hinsichtlich dieses Teilkriteriums der Lebensraumfunktion auf. Teilflächen entlang des Stichkanals Hildesheim sind als geringwertig einzustufen.

Naturnähe

Aufgrund des menschlichen Einflusses sind naturnahe Standorte selten geworden und deshalb be-sonders schützenswert. Auf Grundlage der Biotoptypenkartierung des Landkreises Hildesheim bzw. der ATKIS Landnutzungsdaten (Maßstab 1:25.000) sowie Historischer Landnutzungsdaten des LBEG werden im Rahmen der „Zusammenfassenden Bodenfunktionsbewertung für den Landkreis Hildes-heim“ (LBEG, 2013) die vorhandenen Nutzungen/ Biotoptypen einer Stufe der Naturnähe von eins bis fünf zugewiesen.

Im Untersuchungsgebiet dominieren Böden mit mittlerer Naturnähe. Dies sind Böden mit gewachse-nen, aber z. B. durch Oberbodenabtrag, Entwässerung, Tiefumbruch (Acker und Grünland) relativ

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stark veränderten Profilen, (Stufe 3; (LBEG, 2013)). Böden mit einer sehr geringen sowie geringen Naturnähe (Stufe 1 und 2) konzentrieren sich insbesondere auf die Bereich der Siedlungen. Standorte mit einer hohen und sehr hohen Naturnähe (natürlich gewachsene, geringfügig bis unveränderte Profi-le, Stufe 4 und 5) liegen im Bereich der alten Waldstandorte Hollenmeerholz sowie Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz.

Zusammenfassende Bodenbewertung

Die für die Bodenteilfunktionen vorgenommenen Bewertungen wurden in der „Zusammenfassenden Bodenfunktionsbewertung für den Landkreis Hildesheim“ (LBEG, 2013) abschließend zu einer fünfstu-figen Gesamtbewertung zusammengefasst. Neben den genannten maßgeblichen Bodenfunktionen, fließt die Archivfunktion der Böden in diese Bewertung ein. Für Böden der Naturnäheklassen 1 und 2 erfolgt keine zusammenfassende Bodenfunktionsbewertung. Für diese Böden wird nur die Naturnähe-klasse dargestellt. Im Untersuchungsraum überwiegen Böden mit einer hohen Gesamtbewertung.

Tab. 19: Zusammenfassende Bodenbewertung

Gesamtbewertung Vorkommende Böden im Planungsgebiet

sehr gering im Bereich der Siedlungen

gering kleinflächig, vorwiegend im Bereich der Siedlungen, Bereich NSG Entenfang

mittel im Bereich der Innersteaue, im Umfeld der Giesener Berge

hoch Böden östlich und nördlich Harsum, westlich des Stichkanals, zwischen Groß Förste und Ahrbergen sowie westlich des Verlaufes der Innerste

sehr hoch Bereich des Hollenmeerholzes

Über die in der „Zusammenfassenden Bodenfunktionsbewertung für den Landkreis Hildesheim“ (LBEG, 2013) bewerteten Bodenfunktionen hinaus weisen Böden die im Folgenden beschriebenen weiteren wichtigen Funktionen auf.

Speicher- und Reglerfunktion

Die Speicher- und Reglerfunktion und damit die Einstufung der Filterwirkung von Böden, d.h. der Fä-higkeit der Böden, Stoffe umzuwandeln, anzulagern oder abzupuffern, werden anhand des Anteils an Feinsubstanz bewertet. Je höher der Anteil an Feinsubstanz ist, desto höher sind die Kationenaus-tauschkapazität und das Wasserhaltevermögen des Bodens. Die Filter- und Puffereigenschaften wer-den wesentlich durch die Bodenart, d.h. durch die vorwiegende Kornfraktion, bestimmt. (Ad-hoc-AG Boden, 2005) Böden mit sehr hoher und hoher Speicher- und Reglerfunktion (Tone und Lehme) schützen tiefer liegende Bodenschichten und anstehende Grundwasserleiter verhältnismäßig gut vor Stoffeinträgen. In Tab. 20 erfolgt die Darstellung der Ableitung und Bewertung der Speicher- und Reg-lerfunktion der Böden anhand der Bodenart.

Tab. 20: Ableitung und Bewertung der Speicher- und Reglerfunktion in Abhängigkeit von der Bodenart

Wertstufe der Speicher- und Reglerfunktion Bodenart

1 (sehr gering) Kies

2 (gering) Sand (Fein- und Mittelsand)

3 (mittel) sandige Schluffe; schwach lehmige, schluffige und tonige Sande, Hoch- und Niedermoortorfe

4 (hoch) lehmige und tonige Schluffe; schluffige und tonige Lehme; mittel und stark lehmige Sande

5 (sehr hoch) Tone

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Aufgrund der im Gebiet auftretenden „Bodenartlichen Profiltypen“ ist für einzelne Bodentypen eine eindeutige Zuordnung zu den fünf Wertstufen der Speicher- und Reglerfunktion nicht möglich. Für diese werden ergänzende Wertstufen (mittel – hoch bzw. hoch – sehr hoch) in die Bewertung inte-griert.

Tab. 21: Bewertung der Speicher- und Reglerfunktion

Bodentyp Bodenart Bewertung Speicher- und Reglerfunktion*

Braunerde Lehme und Tonlehme Lehmschluffe und Schlufftone

hoch bis sehr hoch

Gley Lehmschluffe hoch

Gley - Schwarz-erde

Lehmschluffe hoch

Gley - Vega Sandschluffe mittel

Parabraunerde Lehmschluffe, Tonschluffe und Sandschluffe mittel bis hoch

Pseudogley - Schwarzerde

Lehmschluffe hoch

Vega Lehmschluffe und Schlufftone hoch bis sehr hoch (*Ab- und Zuschläge der Wertstufen sind auf Grund der Länge der Filterstrecke bis zur Grundwasseroberfläche sowie durch die Wasserverfügbarkeit zu berücksichtigen)

Im Untersuchungsraum bewegt sich die Speicher- und Reglerfunktion aufgrund der hier vorhandenen Bodenarten zwischen einer mittleren und sehr hohen Bedeutung, wobei der überwiegende Teil des Untersuchungsraumes eine hohe Speicher- und Reglerfunktion aufweist. Bodentypen mit sehr hoher bzw. hoher bis sehr hoher Bedeutung der Speicher- und Reglerfunktion im Untersuchungsraum sind Vegen sowie die kleinflächig vorhandenen Braunerden.

Sickerwasserrate

Die Sickerwasserrate (mm/Jahr) stellt die wesentliche Größe für die Grundwasserneubildung eines Bodens und die Verlagerung von Stoffen dar. Sie bestimmt, wie viel Wasser den Wurzelraum des Bodens verlässt und damit auch, wie viele wasserlösliche Stoffe aus dem Boden in das Grundwasser transportiert werden können. Die Sickerwasserrate ist abhängig von der jeweiligen Nutzung der Flä-chen (Acker, Grünland oder Forst), dem Klima sowie den Bodeneigenschaften. Wesentlicher Boden-kennwert für die Sickerwasserrate ist die pflanzenverfügbare Bodenwassermenge. Wichtige Klimapa-rameter sind Niederschlag und potentielle Verdunstung. In Deutschland ist die Sickerwasserrate in erster Linie vom Niederschlag abhängig, erst danach wird sie von den Einflussgrößen Nutzungsart und Bodeneigenschaften bestimmt (BGR o. J.). Keine Berücksichtigung bei der Berechnung der Si-ckerwasserrate findet die Versiegelung von Böden.

Im Untersuchungsraum dominieren gemäß Auswertungskarten der BÜK 50 Sickerwasserraten bis 200 mm/a. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen des Gebietes, überwiegend durch Ackernutzung ge-prägt, weisen Sickerwasserraten zwischen 101 und 200 mm/a auf. Im Bereich von Siedlungsgebieten, sowie der vorhandenen Rückstandshalde am Standort Siegfried-Giesen liegt die Sickerwasserrate zwischen 1 und 50 mm/a.

Eine bodenfunktionale Bewertung und Klassifizierung der Sickerwasserrate wird nicht vorgenommen.

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Archivfunktion für Natur- und Kulturgeschichte

Böden sind von besonderer natur- und kulturhistorischer Bedeutung, wenn sie im Profilaufbau Zeugnis ablegen über vergangene Epochen und deren Klima- und Vegetationsverhältnisse bzw. über die Ent-wicklung des Menschen oder seines Einflusses auf die Natur. Dies können sein:

– Böden mit repräsentativer Ausprägung und besonderer Bedeutung als Anschauungs- und Forschungsobjekt der Bodenentwicklung, z. B. fossile Böden, Reliktböden sowie

– Denkmale im Boden von erdgeschichtlicher oder archäologischer Bedeutung, z. B. Reste früherer Besiedlung oder Nutzungsform, Gräber, Fundstätten.

Landschaftsgeschichtlich von großer Bedeutung ist lediglich der Fund einer fossilen Schwarzerde an der Südwand einer Kiesgrube in Barnten. Fossile Schwarzerden sind bisher nicht bekannt, vergleich-bare fossile Böden finden sich nur vereinzelt im Bergland. Der Fund zeigt, dass bereits im Präholozän vergleichbare Böden im Landkreis vorkamen. (LBEG, 2012a)

Die nach Auskunft des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege (Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, 2013a) vorhandenen Bodendenkmale sind kulturhistorisch bedeutsa-me und schutzwürdige Areale. (vgl. Kapitel 4.6)

4.2.6 Vorbelastungen

Vorbelastungen des Bodens bestehen insbesondere durch die im Untersuchungsraum vorhandenen Altablagerungen und Altstandorte. Diese werden als Altlasten verstanden, „wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden“. (Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, 2013)

Eine detaillierte Auflistung der für den Untersuchungsraum bekannten punktuellen Altstandorte ist dem Anhang 3 des LBPs zu entnehmen. Die grafische Darstellung erfolgt in Unterlage F-4.2: Be-stands- und Konfliktplan. Dominierende Branchen, welchen quantitativ die größte Zahl der punktuellen Altstandorte im Untersuchungsraum zuzuordnen ist, sind Baumaschinenhandel, Fahrzeugbranche (Werkstätten, Fahrzeugbaubetriebe), holzverarbeitende Betriebe, metallbearbeitendes Handwerk, Schreinereien, Speditionen, Stahlbaubranche, Tankstellen, Werkzeugfabriken und Ziegeleien.

4.2.7 Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber vorhabensbedingten Wirkungen

Zu bewerten ist insbesondere die Empfindlichkeit des Schutzgutes Boden gegenüber einer mit den Bestandteilen des Vorhabens verbundenen Flächeninanspruchnahme sowie gegenüber mit dem Vor-haben verbundenen Stoffeinträgen.

Eine Flächeninanspruchnahme kann eine Versiegelung bzw. eine Überformung von Böden nach sich ziehen. Die Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung wird für alle natürlichen Böden als hoch einge-stuft, da eine Versiegelung den vollständigen Verlust aller Bodenfunktionen bewirkt. Empfindlich sind natürliche Böden gegenüber vorhabensbedingter Überformung (Verdichtung, Abgrabung, Aufschüt-tung), da damit eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen bzw. der Verlust von Teilfunktionen des Bodens verbunden ist.

Böden sind empfindlich gegenüber vorhabensbedingten Stoffeinträgen. Insbesondere Böden mit einer geringen Speicher- und Reglerfunktion weisen hinsichtlich des Stoffeintrages in das Grundwasser eine hohe Empfindlichkeit diesbezüglich auf. Die Böden im Untersuchungsraum besitzen aufgrund der vorherrschenden Bodenarten überwiegend eine hohe bis sehr hohe Speicher- und Reglerfunktion, d.h. Stoffeinträge werden im Boden zurückgehalten. Damit ist das Grundwasser gegenüber Stoffein-

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trägen relativ gut bis sehr gut geschützt. In kleineren Teilflächen weisen die Böden eine mittlere Ge-schütztheit auf. Neben direkt vorhabensbedingt hervorgerufenen Stoffeinträgen geht potenziell eine Gefährdung des Boden-Wasserhaushaltes durch Stoffeinträge auch durch die flächige Beanspru-chung von Altlastenstandorten und eine damit verbundene Freisetzung von Schadstoffen aus.

Böden sind zudem empfindlich gegenüber vorhabensbedingt potenziell möglichen Salzeinträgen. Salzeinträge können sich nachteilig auf die chemische und physikalische Beschaffenheit von Böden auswirken.

4.3 Wasser

4.3.1 Bewertungsgrundlagen

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Nieder-sächsische Wassergesetz (NWG), welches das WHG ergänzt bzw. z. T. von den bundesrechtlichen Regelungen abweicht, bilden die gesetzlichen Grundlagen zur Beschreibung des Schutzgutes Was-ser.

Gemäß § 1 WHG sind „ […] die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.“

Mit der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 (WRRL) wurde ein Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik geschaffen. Die Umsetzung der Ziele der WRRL in nationales Recht erfolgt über das WHG sowie über ergänzende Festlegungen im NWG.

Entsprechend den „Umweltzielen“ des Artikels 4 WRRL benennt das WHG Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer, Küstengewässer, Meeresgewässer sowie das Grundwasser.

Um den Anforderungen der gesetzlichen Grundlage Folge zu leisten, sind für die Beschreibung des Schutzgutes Wasser das Grundwasser sowie fließende und stehende Oberflächengewässer relevant.

Wesentliche Sachverhalte zur Beschreibung des Schutzgutes Wasser und seiner Funktion sind:

Grundwasser:

– Grundwasserdargebot und –menge als Bestandteil des Naturhaushaltes,

– Grundwasserbeschaffenheit, Grundwassergeschütztheit, Flurabstände, Grundwasserfließrich-tung,

– Grundwasserkörper, mengenmäßiger und chemischer Zustand des Grundwassers

– Trink- und Brauchwasserversorgung sowie Wasserschutzgebiete.

Oberflächengewässer:

– Vorhandene Oberflächengewässer (einschl. Ufer- und Auenbereiche) sowie deren Eigen-schaften (biologisch-chemische Gewässergüte; Gewässermorphologie und damit verbundene ökologische Gewässerfunktion – Struktur, Durchgängigkeit und Ausbauzustand, Naturnähe und ökologisches Potential; hydrologische Eigenschaften – Einzugsgebiete, Überschwem-mungsgebiete) sowie

– Zustand der Oberflächenwasser nach WRRL.

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4.3.2 Datengrundlagen

Grundwasser

Die Bewertung des Schutzgutaspekts Grundwasser basiert im Wesentlichen auf dem Hydrogeologi-schen Gutachten, welches als Unterlage I-7 der Gesamtunterlage beigefügt ist. Für die Bearbeitung des Hydrogeologischen Gutachtens wurden folgende Daten verwendet:

– allgemeine hydrogeologische Daten des LBEG (NIBIS-Datenserver), (LBEG, 2008), (LBEG, 2014),

– im Auftrag der K+S ausgeführte Grund- und Oberflächenwassermonitorings, Unterlage I-9 der Gesamtunterlage sowie

– Digitale Umweltkarten zur WRRL (MU, 2014).

Oberflächenwasser

Die Datenerhebung und –bewertung erfolgt auf Grundlage folgender Datengrundlagen:

– Digitale Daten der Landesdatenbank (NLWKN, 2012b),

– Daten zu Oberflächengewässern des Untersuchungsraumes (NLWKN, 2012c) sowie

– Limnologische Untersuchungen der Innerste (Ecoring, 2014).

4.3.3 Schutzgebiete, geschützte Gebietskategorien

Die im Untersuchungsraum vorhandenen Schutzgebiete hinsichtlich Grund- und Oberflächenwasser sind in Unterlage F-4.2: Bestands- und Konfliktplan dargestellt sowie in der Tab. 22 aufgeführt.

Wasserschutzgebiete gem. § 51 Abs. 1 Satz 1 WHG i.V.m. § 91 NWG

Im westlichen Bereich der Giesener Berge befinden sich die Schutzzonen I – III des Trinkwasserge-winnungsgebietes Giesen. Das Gebiet gilt gleichzeitig als geschütztes Gebiet nach WRRL. Das Was-serwerk nutzt einen Flachbrunnen innerhalb einer isolierten Quartärmulde und besitzt keine hydrauli-sche Anbindung an die relevanten quartären Grundwasserleiter im Vorhabensbereich.

Außerhalb des Untersuchungsraumes befindet sich ca. 9,5 km nördlich des Standortes Siegfried-Giesen das Schutz(- und Einzugs)gebiet des Wasserwerkes Grasdorf der Stadtwerke Hannover. Die Wasserfassung besteht aus sieben Horizontalbrunnen sowie neun Vertikalbrunnen. Im Umfeld des Brunnens bilden die gut durchlässigen Schichten der Niederterrasse den Grundwasserleiter. Bei Be-darf kann das Grundwasser zusätzlich mit Oberflächenwasser der Leine angereichert werden. Dieses wird über ein Schöpfwerk in mehrere Versicherungsbecken geleitet.

Heilquellenschutzgebiete existieren im Untersuchungsraum nicht, das nächstliegende Gebiet befindet sich westlich in > 30 km Entfernung (Osterwald).

Weitere Grundwassernutzungen mit Schutzstatus bestehen nicht. Eine private Wasserfassung mit Nutzung zu Trinkwasserzwecken befindet sich in einem isolierten Gehöft im Bereich Entenfang. Be-züglich weiterer privater Haus- oder Gartenbrunnen bzw. landwirtschaftlicher Nutzbrunnen liegen kei-ne Kenntnisse vor.

Überschwemmungsgebiete gem. § 76 WHG i.V.m. § 115 NWG

Gemäß § 76 WHG i.V.m. § 115 NWG sind für Gewässer oder Gewässerabschnitte, für welche „durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind“, durch Verordnung als

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Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Als Bemessungshochwasser ist das HQ(100) anzusetzen. Durch Verordnung festgelegte Überschwemmungsgebiete im Untersuchungsraum sind die Über-schwemmungsgebiete der Innerste sowie der Leine.

Die Aueflächen von Innerste und Leine sind im Bereich Hildesheim - Sarstedt - Nordhannover kom-plett als Überschwemmungsgebiete (Verordnungsflächen NDS bzw. vorläufige Überschwemmungs-gebiete) ausgewiesen. Weiterhin wird entlang des Bruchgrabens sowie den Lauf des Unsinnbaches ein vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet ausgehalten.

Tab. 22: Geschützte Gebiete im Untersuchungsgebiet– Schutzgut Wasser

Schutzgebiet Entfernung zum Werksgelände SG

Trinkwassergewinnung:

Trinkwassergewinnungsgebiet / geschütztes Gebiet nach WRRL Gebietsname: Giesen / Gebietsnr.: 03254017101

ab ca. 1 km südlich, Wasserschutzzonen I - III des Wasserwerkes Giesen

Überschwemmungsgebiete:

Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (ÜSG – NDS) (ÜSG-ID 278)

ca. 2,5 km nördlich, Aue des Bruchgrabens

Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (ÜSG – NDS) (ÜSG-ID 463) / Verordnungsfläche NDS (ÜSG-ID 220)

3 – 4 km westlich, Flussaue der Leine

Verordnungsfläche NDS (ÜSG-ID 193) nordöstlich angrenzend, Flussaue der Innerste

4.3.4 Bereiche mit verbindlichen Festlegungen

Das Trinkwassergewinnungsgebiet im Bereich der Giesener Berge ist im RROP Landkreis Hildesheim (Landkreis Hildesheim, 2001) sowie (Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, 2013b) als Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung ausgewiesen.

Weitere Bereiche mit verbindlichen Festlegungen zum Schutzgut Wasser sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden.

4.3.5 Bestandsdarstellung

4.3.5.1 Grundwasser

4.3.5.1.1 Hydrogeologische Verhältnisse

Das Untersuchungsgebiet gehört nach der Gliederung des LBEG (Elbracht, Meyer, & Reutter, 2010) zum Hydrogeologischen Großraum 05 - Mitteldeutsches Bruchschollenland und hier zum Raum 051 - Nordwestdeutsches Bergland.

Die beherrschenden hydrogeologischen Einheiten nach LBEG (LBEG, 2012c) sind:

– Flussablagerungen, Hang- und Schwemmablagerungen sowie

– Löss und Sandlöss (siehe Abb. 3).

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Abb. 3: Hydrogeologische Einheiten (LBEG, 2014)

Hinsichtlich der Grundwasserführung sind im Untersuchungsgebiet überwiegend sowohl Poren- als auch Kluft-/Karstgrundwasserleiter ausgebildet. Die Verbreitung der Porengrundwasserleiter ist dabei im Wesentlichen an die Flussablagerungen sowie die Hang- und Schwemmablagerungen gebunden. Die Kluft- bzw. Karstgrundwasserleiter treten in der mesozoischen Schichtenfolge auf, wobei die Mächtigkeit sehr unterschiedlich sein kann. Im Untersuchungsgebiet sind sie südlich Giesen und nordöstlich Sarstedt ausgebildet. Die Grundwasserleiter werden von geringleitenden Ton-, Schluff- und Mergelsteinschichten unter- bzw. überlagert. Die quartären Porengrundwasserleiter bilden das oberste Grundwasserstockwerk mit gut durchlässigen Schmelzwassersanden, Rinnenablagerungen sowie Mittel- und Niederterrassenschottern. Die Schichtmächtigkeiten können mehrere Meter errei-

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chen. Insbesondere die Mittel- und Niederterrassenablagerungen sind im Bereich der größeren Tal-auen (Leine, Innerste) bis einige zehn Meter mächtig und bilden ergiebige Grundwasserleiter, die wasserwirtschaftlich sehr bedeutsam sind. Die Flurabstände sind meist gering und das Grundwasser ist bei Überdeckung durch Löss, Schwemmlöss oder Auenablagerungen i. d. R. leicht gespannt. In Subrosionssenken, wie im Bereich des Salzstockes Sarstedt, kann die Mächtigkeit quartärer Bildun-gen erheblich ansteigen.

Das Untersuchungsgebiet ist durch fünf Grundwasserkörper (GWK) gekennzeichnet, wobei die GWK 56 und 86 nur randlich berührt werden. Die Grenzen der Grundwasserkörper sind im Hydrogeo-logischen Gutachten (Unterlage I-7) dargestellt.

Tab. 23: Grundwasserkörper nach WRRL (MU, 2014)

GWK ID-Nr. Länderbezeichnung Name des Grundwasserkörpers

4_2001 56 NI08_16 Leine Lockergestein links

4_2002 86 NI08_02 Leine mesozoisches Festgestein rechts 4

4_2003 98 NI08_03 Innerste mesozoisches Festgestein rechts

4_2005 103 NI08_05 Innerste mesozoisches Festgestein links

4_2006 104 NI08_06 Leine mesozoisches Festgestein rechts 3

Der mengenmäßige und chemische Zustand des Grundwassers wird durch das Land Niedersachsen wie folgt bewertet (MU, 2014):

– Hinsichtlich der Menge weisen alle betreffenden Grundwasserkörper gemäß der Bestands-aufnahme zur EG-WRRL einen guten Zustand auf.

– Bezüglich der Beschaffenheit besteht innerhalb des GWK 103, in dem sich auch das ehemali-ge (und geplante) Kaliwerk Siegfried-Giesen mit der Althalde und der Standort der zu errich-tenden Rückstandshalde befindet, eine Vorbelastung für das Vorhaben durch Punktquellen und diffuse Quellen. Sowohl der GWK 103 als auch GWK 86 befinden sich in einem schlech-ten chemischen Zustand.

Im Untersuchungsgebiet lässt sich anhand der vorliegenden Bohrergebnisse und Erkundungsdaten ein Stockwerksbau mit teilweise getrennten Grundwasserleitern feststellen (siehe Abb. 4). Die Zuord-nung der Stockwerke erfolgte in Anlehnung an die hydrostratigrafische Gliederung Niedersachsens (Reutter, 2011) (L - Grundwasserleiter, H - Grundwassergeringleiter bzw. -hemmer).

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Schwemmlöss (Lou)

Hanglehm (hg)

Auelehm

qw H2.1 Lösslehm (Lol)

qw H2.1 Niederterrassenschluff (qN/U)

qw L1.3 Niederterrassensande und -kiese (qN/S-G)

qD L3a Schmelzwassersande

qD H3 Geschiebelehm / -mergel (qD/Lg, Mg)

qD L3 Mittelterrassensande und -kiese (qM)

qe H4 Geschiebelehm / -mergel (qe/Lg, Mg)

qe H4 Beckenablagerungen (qe/b)

qe L4 Oberterrassensande und -kiese (qO)

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qpa L4 älteste Schotter (qpa/f)

Tone (ungegl.)

schluffige Feinsande ("Grünsande")

Schluffe (ungegl.)

kr Hx Tonstein

j Hx Ton / Tonstein

mo Lx Kalkstein

mm H23 Salinarfolge (Gips, Anhydrit)

mu Lx Kalkstein

sm Lx Tonstein-Schluffstein-Sandstein WF

suB

/ z7Hx

Ton, Tonstein ("Bröckelschiefer"/ "Mölln-

Folge")

1 Quelle: Symbolschlüssel Geologie, Hrsg.: NLfB und BGR, 2001

2 Quelle: Hydrostratigraphische Gliederung Niedersachsens, Hrsg.: LBEG, 2011

t H5-9

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Abb. 4: Hydrostratigrafische Einheiten im Untersuchungsgebiet [nach (Reutter, 2011) angepasst]

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Das engere Vorhabensgebiet ist durch drei hydrogeologisch zu differenzierende Bereiche geprägt:

– Im Niederungsbereich wird der Hauptgrundwasserleiter durch weichselkaltzeitliche Nieder-terrassenkiese und -sande gebildet, die von holozänen Auelehmen und Schwemmlößhorizon-ten bedeckt sind. Teilweise sind darunter weitere grundwasserleitende Schichten (saalekalt-zeitliche Mittelterrassenkiese, altpleistozäne Sande und Kiese) vorhanden, die durch nicht durchgängig verbreitete Grundwasserhemmer (Geschiebemergel) lokal voneinander getrennt sind. Der tiefere Untergrund wird im Wesentlichen durch grundwasserhemmende Schichten gebildet (toniges Hutgestein).

– Im südlich anschließenden höher gelegenen Mittelterrassen- und Übergangsbereich prä-gen die saalekaltzeitlichen Ablagerungen den hydrogeologischen Aufbau. Unter weichselkalt-zeitlicher Lössdecke und holozänen Schichten als oberflächennaher Grundwasserhemmer folgen größtenteils schluffig ausgebildete Schmelzwassersande, die einen geringmächtigen Grundwasserleiter ausbilden. Darunter stellt der Geschiebemergel des Drenthe-Stadiums der Saale-Kaltzeit einen Grundwasserhemmer dar, dem Mittelterrassensande und -kiese als Hauptgrundwasserleiter folgen. In Subrosionssenken werden die Schichten von tertiären zu-meist grundwasserhemmenden Sedimenten unterlagert. Anderenfalls lagert die Mittelterrasse im Bereich des Salzstocks auf dem tonigen Hutgestein auf (Grundwasserhemmer).

– Im weiter südlich z. T. bereits außerhalb des Salzstockes Sarstedt gelegenen Bereich der Hanglage sind keine saalekaltzeitlichen Bildungen abgelagert. Hier sind unter Lößüberde-ckung größtenteils verwitterte grundwasserhemmende Schichten (toniges Hutgestein, Verwit-terungstone des Buntsandsteins) ausgebildet. Bereichsweise liefern Feinsandstein-/Tonstein-Wechselfolgen eine mäßige, kluftgebundene Grundwasserführung. Im südlichsten Randbe-reich des Haldenstandortes westlich der Schachtstraße stehen Kalksteine bzw. Anhydrit und Gips des Muschelkalks an.

Die Hauptgrundwasserleiter in der Aue (Niederterrasse) und im Übergangsbereich (Mittelterrasse) stehen vermutlich in größeren Teilbereichen in unmittelbarer hydraulischer Verbindung.

Im nördlichen Teil des Übergangsbereiches (Übergang zur Innersteaue) ist der trennende Geschiebe-mergel nicht flächendeckend vorhanden, so dass von hydraulischen Fenstern zwischen oberen und tieferen grundwasserleitenden Horizonten ausgegangen werden kann. Im südlichen Teil des Über-gangsbereiches ist eine wirksame Trennung zwischen einem oberen und einem unteren grundwasser-führenden Horizont wahrscheinlich. Der Grundwasserhemmer ist mit einigen Dezimetern bis etwa 10 m Mächtigkeit im Vorhabengebiet nahezu flächendeckend vorhanden.

Im Hangbereich (Südteil des Gebietes) ist aufgrund der bindigen Schichten keine Grundwasserfüh-rung im eigentlichen Sinne gegeben. Das versickernde Niederschlagswasser bewegt sich zumeist auf der Oberkante der stauenden Schichten in der Bodenzone und Lössdecke talwärts und sickert hier dem quartären Grundwasserleiter zu (bzw. wird über Drainagen und Gräben abgeleitet).

In Abb. 5 ist für das Vorhabensgebiet die hydrostratigrafische Gliederung vereinfacht als schemati-scher Schnitt in Süd-Nord-Richtung dargestellt (vgl. auch Unterlage I-7).

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Abb. 5: Schematischer Schnitt der hydrostratigrafischen Einheiten

4.3.5.1.2 Grundwasserverhältnisse

Die großräumigen Grundwasserströmungsverhältnisse sind aus den südlichen Festgesteinsberei-chen in die mit quartären Sedimenten gefüllten Niederungen gerichtet. Die Grundwasserfließrichtung verläuft generell hin zu den großen Vorflutern Leine und Innerste etwa S - N bis SE - NW, wobei der Wasserspiegel von > 70 m NN im Raum Giesen auf etwa 60 m NN in der Aue bei Sarstedt abfällt.

Die Grundwasserströmungsverhältnisse zeigen eine dem Oberflächenrelief folgende Abflusssituation und sind auf die Vorfluter nach Norden bis Nordwesten ausgerichtet. Der Südteil des Untersuchungs-gebietes als Randausläufer der Giesener Berge ist dadurch geprägt, dass versickernde Wässer sich zumeist in der Bodenzone auf der Oberfläche der stauenden Schichten (Verwitterungstone/ Residual-tone) talwärts bewegen. Überprägt und unterstützt wird der unterirdische Abfluss durch Felddrainagen und offene Entwässerungsgräben, die das Sickerwasser talwärts leiten. Diese Verhältnisse sind zu-mindest für den südlichen Teil des Haldenstandortes prägend.

Ausgehend von der reliefabhängigen Zusickerung aus südlicher Richtung bewegt sich der Grundwas-serabstrom in den quartären Grundwasserleitern vom Bereich der geplanten Rückstandshalde vor-wiegend nach Nordwesten auf den Vorfluter Leine zu. Im östlichen Teil (nordöstlich von Werksgelände und Althalde) überwiegt eine nach Norden bis Nordosten direkt zur Innerste ausgerichtete Grundwas-serströmung, während im westlichen Teil das hydraulische Gefälle mehr in nordwestliche Richtung (Entenfanggebiet und weiter in Richtung Giften/ Sarstedt auf Innerste und Leine ausgerichtet) weist.

Die Grundwasserflurabstände sind im Untersuchungsgebiet überwiegend flurnah ausgebildet, wobei zumeist mittlere Grundwasserflurabstände zwischen 1 bis 5 m vorherrschen.

H2.1

H1.2

H1.2H2.1

L1.3

L3a

H3

L3

H4L4

H5-9

Hx

Schematisches Süd-Nord-Profil der hydrostratigraphischen Einheiten im Bereich Siegfried-Giesen

Bereich Hanglage Übergangsbereich Innerste-Niederung

We

rksg

elä

nde

Sie

gfri

ed G

iese

n

Inne

rste

Haldensuchraum (Vorzugsstandort)

S N

Löss (qw)Residualgebirge

Niederterrassensand / -kies (qw)

Mittelterrassensand / -kies (qD)

Hanglehm, Schwemmlöss (qh) Schmelzwassersande (qD)

Geschiebemergel (qD) Feinsande/Schluffe/Tone (t)

Beckenschluff / Geschiebemergel (qe)

Oberterassenkies (qe/qpa)

Auelehm (qh) Niederterrassenschluff (qw)

H2.1Hx

L1.3

L3

H1.2 L3a

H3 H5-9

H4

L4

H1.2 H2.1

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Im Bereich des Entenfangs liegen die mittleren Flurabstände zwischen 1 und 2 m, wobei diese in nördliche Richtung abnehmen und teilweise artesische Verhältnisse mit Druckspiegelhöhen oberhalb des Geländes vorliegen.

Im Südostteil der geplanten Rückstandshalde beschränkt sich die Grundwasserführung auf lokal schwebendes Grundwasser innerhalb der grundwasserhemmenden Schichten. Im zentralen und nörd-lichen Teil der geplanten Rückstandshalde liegen die Flurabstände zumeist zwischen 2 und 4 m, nur am Westrand sind Flurabstände < 2 m festzustellen.

Nördlich des geplanten Haldenstandortes nehmen die Flurabstände immer mehr ab und liegen nur noch zwischen 1 und 2 m. Aufgrund der hohen Schwankungsbreiten von ca. 2 m werden hier jedoch bei teils gespannten Verhältnissen auch Druckspiegelhöhen von 0,5 m u GOK erreicht.

Die Umgebung des Werksgeländes und der Althalde ist gekennzeichnet von mittleren Grund-wasserflurabständen um 4 m im Werksgelände Siegfried-Giesen und Althaldenumfeld und geringeren Abständen um 2 m im Bereich der Innersteaue. Aufgrund der innerjährlichen Schwankungen können hier jedoch auch Flurabstände von weniger als 1 m erreicht werden. Im Bereich Standorte Glückauf-Sarstedt liegen die mittleren Flurabstände um 4 und 5 m bzw. bei 7 bis 8 m in Rössing-Barnten.

Die Grundwasserstände im Untersuchungsgebiet weisen jahreszeitenabhängige, dem Niederschlags-verlauf folgende Schwankungen auf. Der Schwankungsbereich am Entenfang liegt zwischen 1 und 2 m, in der Umgebung der Althalde zwischen 1 – 2,7 m und im nordöstlichen Umfeld der geplanten Rückstandshalde zwischen 2 – 3 m.

Die Grundwasserneubildung (nach (LBEG, 2012c)) ist im Gebiet kleiner 200 mm/a. In den Vor-flutauen erfolgt aufgrund der flurnahen Wasserspiegel die geringste Neubildung (< 50 mm/a). Demge-genüber ist in den lössbedeckten Gebieten mit flurferneren Grundwasserspiegeln mit höheren Neubil-dungsraten zu rechnen (ca. 100 bis 200 mm/a).

Für den Schutz der Grundwasserressourcen in den oberflächennahen Grundwasserleitern spielt die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung eine wichtige Rolle. Diese resultiert aus dem Grund-wasserflurabstand und dem Vorhandensein und der Mächtigkeit bindiger Deckschichten. Einen groß-räumigen Überblick über das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung gibt die für Niedersach-sen vorliegende Karte der HÜK 200 des LBEG (LBEG, 2014). Die Grundwasserleiter werden weit-räumig von Fließerde und Löss mit einer Mächtigkeit von mehreren Metern überlagert. Die Grundwas-sergeschütztheit für das Untersuchungsgebiet ist überwiegend als mittel bis hoch einzuordnen. Die Schutzfunktion ist nur im Bereich der Höhenzüge (Festgesteins-Grundwasserleiter) auf Grund fehlen-der quartärer Deckschichten gering.

Weitere vertiefende Darstellungen zu den Grundwasserverhältnissen sind dem Hydrogeologischen Gutachten in Unterlage I-7 zu entnehmen.

4.3.5.1.3 Grundwasserbeschaffenheit

Die konkrete Situation der Grundwasserbeschaffenheit ist im Hydrogeologischen Gutachten (Unterla-ge I-7) dargestellt. Danach zeigt sich, dass auf dem Werksgelände und im nordöstlichen Abstrombe-reich der Althalde erhöhte Salzgehalte in dort abgeteuften Grundwassermessstellen festgestellt wur-den. Die festgestellten Salzbelastungen sind sowohl auf anthropogene Tätigkeiten durch Lagerung und Umschlag der Produkte im ehemaligen Werksgelände, als auch auf Sickerwässer aus der Althal-de zurückzuführen. Außerdem können am Vorhabensstandort durch den natürlichen Kontakt des Grundwassers zum Salzstock auch geogene Versalzungen - zumindest anteilig - die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen.

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Im oberen grundwasserführenden Horizont ist im Bereich Werksgelände und Althalde eine Chlorid-konzentration von etwa 1.400 bis 1.700 mg/l zu beobachten, die im weiteren Abstrom nach Norden in Richtung Innerste auf < 400 mg/l zurückgeht. Demgegenüber zeigt sich im Abstrombereich in den tieferen grundwasserführenden Schichten ein Anstieg der Chloridkonzentrationen bis auf max. 19.000 mg/l. Die natürlichen Hintergrundkonzentrationen liegen im oberflächennahen Grund-wasser bei ca. 30 bis 50 mg/l Chlorid und im tieferen Grundwasser bei etwa 100 mg/l Chlorid. Lokal sind in Subrosionssenken mit Kontakt zum Salzstock geogen deutlich höhere Chloridkonzentrationen zu erwarten.

Innerhalb des durch die vorliegenden Salze betroffenen Bereichs ist Chlorid das prägendste Anion. Gleichfalls anthropogen erhöht ist die Konzentration von Sulfat. Bei den Kationen fallen vor allem die Parameter Calcium und Magnesium auf.

Hinsichtlich der Sulfatkonzentrationen entspricht die räumliche Verteilung in etwa der von Chlorid. Die Maxima von bis ca. 20.000 mg/l Sulfat liegen im Umfeld der Althalde sowie im oberflächennahen Grundwasserleiter nördlich des Haldenstandortes.

Bei der räumlichen Verteilung der Ergebnisse für die Parameter Calcium und Magnesium ist offen-sichtlich, dass im Abstrom der Althalde vorrangig höhere Magnesiumkonzentrationen enthalten sind. Magnesium ist als Rückstandsprodukt Bestandteil der Althalde. Außerhalb des Haldenabstroms wur-den vor allem höhere Calciumkonzentrationen gemessen. Im Gegensatz zur anthropogenen Beein-flussung der Magnesiumskonzentration im Grundwasser ist die Calciumkonzentration auf eine geoge-ne Beeinflussung zurückzuführen.

Im Untersuchungsgebiet zeigt sich außerdem lokal an erhöhten Nitratwerten mit bis zu 100 mg/l eine auf die Landwirtschaft zurückzuführende Beeinflussung. Die Nitratgehalte in der Innersteaue liegen unterhalb der Nachweisgrenze.

Die Schwermetallkonzentrationen liegen meist unterhalb der Bestimmungsgrenzen bzw. der Gering-fügigkeitsschwellen der LAWA. Leicht erhöhte Zinkgehalte treten in den Messstellen am Entenfang auf, hier sind Vorbelastungen des Grundwassers durch die ehemalige Klärschlammdeponie gegeben.

Der organische Summenparameter DOC als Indikator für mögliche Einträge oder Belastungen durch organische Substanzen liegt mit Werten zwischen 1 mg/l und 4 mg/l im unauffälligen Bereich und da-mit innerhalb der Hintergrundwerte.

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4.3.5.2 Oberflächenwasser – Fließgewässer

4.3.5.2.1 Übersicht über die Fließgewässer im Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet für das Schutzgut Oberflächenwasser gehört zum Flussgebiet der Leine, welche im Nordwesten des Untersuchungsraums mit mäandrierendem Erscheinungsbild und nördli-cher Fließrichtung verläuft. Das Flussgebiet der Leine umfasst die folgenden Einzugsgebiete:

Nummer (WRRL) Name

21068 Leine, Despe-Innerste

21069 Leine, Innerste-Ihme

20001 Innerste

20002 Bruchgraben

20003 Unsinnbach

20007 Flussgraben

21050 Rössingbach

20042 Stichkanal Hildesheim

Der zentrale Vorfluter des Untersuchungsgebietes ist die Innerste. Sie verläuft entlang der tektonischen Leitlinien von Südost nach Nordwest ca. 600 m nordwestlich des Standortes Siegfried-Giesen und mündet westlich von Sarstedt bei Ruthe in die Leine. Das Einzugsgebiet der Innerste umfasst ca. 1.264 km². Die Innerste ist im Bereich des Untersuchungsraumes dem Fließgewässertyp 15 „Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse“ (Pottgießer & Sommerhäuser, 2004) zuzuordnen.

Das Fließgefälle der Innerste ist künstlich reguliert. Es erfolgt innerhalb des Untersuchungsgebietes ein Aufstau am Wehr Sarstedt und im Oberlauf eine Abflussregulierung durch die Innerste- und Granetalsperre.

Die Morphologie dieses Typs ist geprägt durch einen gewundenen bis mäandrierenden Verlauf mit ausgeprägten Prall- und Gleithängen. Als Substrat dominieren Sand bzw. Lehm sowie Kies. Sekundärsubstrate wie Totholz, Wurzeln und Wasserpflanzen sind natürlicherweise zahlreich vorhanden. Der gesamte Unterlauf zwischen Hildesheim und der Mündung in die Leine (Wasserkörper 20001) ist deutlich anthropogen überformt und wurde als erheblich veränderter Wasserkörper (Status HMWB = Heavily Modified Water Bodies) ausgewiesen. (Ecoring, 2014) Aktuell erfolgt basierend auf der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 26.06.1995 eine Einleitung von Haldenwasser, Niederschlagswasser und Kühlwasser in die Innerste mit einem Überwachungswert von 400 mg/l Chlorid und einem Zielwert von 350 mg/l Chlorid.

Neben den großen Fließgewässern erfolgt der Oberflächenwasserabfluss über mehrere Gräben und Bäche. Im Südwesten des Untersuchungsgebietes verlaufen der Prozessionsgraben und der Rössingbach, die der Leine zufließen. Im Norden, in weiten Teilen außerhalb des Untersuchungsgebietes, verläuft der von Osten nach Westen fließende Bruchgraben. Um das anfallende Wasser aus den Feldgräben und Drainagen aus dem Senkungsgebiet Entenfang nach Nordosten abzuführen, wurde der Flußgraben künstlich angelegt und teilweise verrohrt.

Beide Gräben münden in die Innerste. Im östlichen Bereich des Untersuchungsgebietes verlaufen jeweils in Süd-Nord-Richtung der Stichkanal Hildesheim, welcher vom nördlichen Stadtgebiet Hildesheim bis zum Mittellandkanal führt, sowie der Unsinnbach und der Grenzgraben Borsum-Harsum, die in den Bruchgraben entwässern.

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Der aus dem Zusammenfluss der Dingelber und Dinklarer Klunkau entstehende Bruchgraben hat ein Gesamteinzugsgebiet von 236 km2. Der künstlich angelegte Flussgraben verläuft ca. 50 m nördlich des Standortes Siegfried-Giesen. Er entwässert das Gebiet zwischen dem Schacht Rössing-Barnten und dem Kaliwerk Siegfried (Ackerflächen und Bereich NSG „Entenfang“) und dient im Wesentlichen der Abführung der Niederschlagswässer bzw. der in Feuchtzeiträumen in Drainagen aufgenommenen Sickerwässer der umliegenden Landwirtschaftsflächen.

Der Stichkanal ist ein künstliches, fast durchgehend mit Steinschüttungen befestigtes Oberflächengewässer, dessen Sedimente punktuell höhere Schwermetallbelastungen aufweisen (alw, 2010).

Aus wasserrechtlicher Sicht sind die Oberflächengewässer Innerste, Bruchgraben, Grenzgraben und Unsinnbach als Gewässer zweiter Ordnung klassifiziert.

Die Fließgewässer Innerste, Bruchgraben, Unsinnbach, Flussgraben sowie Rössingbach sind nach EG-WRRL als erheblich veränderte Wasserkörper eingestuft (Status HMWB = Heavily Modified Water Bodies).

Die Aueflächen von Innerste und Leine sind im Bereich Hildesheim - Sarstedt - Nordhannover komplett als Überschwemmungsgebiete (Verordnungsflächen NDS bzw. vorläufige Überschwemmungsgebiete) ausgewiesen. Weiterhin wird entlang des Bruchgrabens und Unsinnbaches ein vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet ausgehalten (siehe auch Kapitel 4.3.3).

4.3.5.2.2 Wechselwirkungen Grund- und Oberflächenwasser

Die Fließgewässer Innerste und Leine wirken als regionale Hauptvorfluter für den Grundwasser-abfluss. Die in die Niederterrasse als oberer Grundwasserleiter eingeschnittenen Vorfluter stehen größtenteils in direkter hydraulischer Verbindung mit dem Grundwasser. Für die Innerste ist teilweise die hydraulische Verbindung zum Grundwasser aufgrund mächtiger Auelehmbedeckung einge-schränkt. Die hydraulische Beziehung wird durch die in der Aue in allen Grundwasserleitern relativ ausgeglichenen Wasserspiegel belegt. Großräumig erfolgt auch die Entwässerung der tieferen quartä-ren Grundwasserleiter in Richtung der Hauptvorfluter.

Der Flussgraben ist bereichsweise an das Grundwasser angebunden, teilweise ist die Verbindung jedoch auch stark eingeschränkt. Eine verminderte Wechselwirkung ist im Bereich des Entenfangs sowie im Abschnitt zwischen dem Entenfang und der Verrohrung anzunehmen. Hier unterscheiden sich die Wasserstände zwischen Grund- und Oberflächenwasser insbesondere bei der Frühjahrsbe-probung deutlich. Der Flussgraben dient in diesem Bereich primär der Abführung der Niederschlags-wässer sowie der in Feuchtzeiträumen aufgenommenen Sickerwässer der oberen Bodenzone. Diese fließen entweder direkt in den Graben oder werden indirekt über die Anbindung von Felddrainagen zugeleitet. Im Bereich der Aue ist der Flussgraben mit Sicherheit an den oberen Grundwasserleiter angebunden, da es hier zu einer Infiltration ins Grundwasser verbunden mit einem periodischen Tro-ckenfallen des Grabens in der Nähe der Innerste kommt. Eine erhöhte Mineralisation am Auslauf des verrohrten Bereichs seit Herbst 2013 deutet auf zumindest teilweise Wechselwirkungen zwischen Grundwasser und Flussgraben innerhalb des verrohrten Bereiches hin.

Die weiteren künstlich angelegten kleinen Entwässerungsgräben im südlichen Untersuchungsgebiet (Bereich Entenfang sowie Umfeld der geplanten Rückstandshalde) sind nicht an das Grundwasser angebunden. Eine periodische Wasserführung existiert infolge von Zuläufen aus Felddrainagen oder Zusickerungen aus der oberen Bodenzone in niederschlagsreichen Zeiträumen.

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4.3.5.2.3 Strukturgütekartierung

Die Strukturgüte dokumentiert die ökologische Funktionsfähigkeit der Fließgewässer, wobei der heuti-ge potenziell natürliche Zustand, das morphologische Leitbild für den jeweiligen Gewässertyp, als Bewertungsmaßstab dient. Unter Gewässerstruktur wird das ökologisch-morphologische Erschei-nungsbild eines Gewässers mit seinem Bett, seinen Ufern und Auen verstanden.

Die Strukturgüte ist also ein Maß für die ökologische Qualität des Gewässers und bewertet seine Fä-higkeit zur Anpassung an natürliche dynamische Landschaftsprozesse, z.B. durch die Herausbildung von Sandbänken, eine Flusslaufverlegung oder die Überschwemmung der Aue. Ist die Gewäs-serstruktur durch den Menschen beeinflusst worden, ist diese Fähigkeit oftmals eingeschränkt oder ganz genommen.

Der morphologisch-strukturellen Zustand der Fließgewässer in Niedersachsen wurde erstmalig im Jahr 2000 durch die Landesstrukturgütekartierung nach dem Verfahren der Übersichtskartierung er-fasst. Dieses Verfahren berücksichtigt relevante Parameter für die Bewertung eigendynamischer Pro-zesse.

Die Gewässerstrukturgüte stellt in einem siebenstufigen Bewertungsverfahren die ökomorphologische Struktur des Gewässerbettes, des Uferbereiches und des Umlandes dar. Die Bewertung orientiert sich am natürlichen Entwicklungspotenzial des Fließgewässers und erfolgt entsprechend dem Grad der Beeinträchtigung in 7 Klassen.

Für das Teileinzugsgebiet Innerste Nord stellt sich die Gewässerstruktur wie in Abb. 6 dar:

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Bildrechte: NLWKN, http://www.nlwkn.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=8630&article_id=38585&_psmand=26, © 2014 Niedersach-sen.de | Alle Rechte vorbehalten - Vervielfältigung nur mit unserer Genehmigung

Abb. 6: Gewässerstrukturgüte (Stand 2000) des Einzugsgebietes der Innerste (NLWKN, 2014)

Gemäß der Gewässerstrukturgütekarte weisen die Innerste und ihre Zuflüsse vorwiegend starke bis sehr starke Strukturveränderungen auf.

Im Bereich des Untersuchungsgebietes weist lediglich der Unsinnbach ein Querbauwerk auf. Hierbei handelt es sich um einen Absturz mit einer Höhe von 0,35 m und einer Breite von 3 m.

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4.3.5.2.4 Ökologischer Zustand/ Ökologisches Potenzial nach EG-WRRL

In der Vergangenheit ist die biologische und chemische Wasserqualität der Fließgewässer des Lan-des Niedersachsen in Form von Gewässergüteberichten dokumentiert worden. Seit 2005 erfolgen die Untersuchungen, Bewertungen und Dokumentationen der Wasserqualität nach den Kriterien der Eu-ropäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL).

Mit dem in Kraft treten der EG-Wasserrahmenrichtlinie am 22.12.2000 wurde die Bewertung des „öko-logischen Zustandes“ unter Einbeziehung von biologischen, hydromorphologischen und chemisch-physikalischen Komponenten eingeführt. Der ökologische Zustand eines Flusses wird hauptsächlich über die im Wasser lebenden Organismen definiert, da die Zusammensetzung der aquatischen Le-bensgemeinschaft des jeweiligen Gewässertyps die Gesamtheit aller Einflussfaktoren und Störgrößen widerspiegelt. Zur Beurteilung und Einstufung in eine Zustandsklasse werden die folgenden vier Or-ganismengruppen untersucht, die in der Wasserrahmenrichtlinie als biologische Qualitätskomponen-ten bezeichnet werden:

– Makrozoobenthos (wirbellose Kleintiere im Substrat),

– Makrophyten und Phytobenthos (fest sitzende Pflanzen und Algen),

– Phytoplankton (frei schwebende Algen) sowie

– Fische.

Gesamtbewertungen des ökologischen Zustands/ Ökologischen Potenzials Niede r-sachsens

Das Land Niedersachsen bewertet den ökologischen Zustand bzw. das ökologische Potenzial nach EG-WRRL für die Gewässer im Untersuchungsgebiet wie in Tab. 24 dargestellt. Der Stand der Bewer-tung entspricht der im Jahr 2005 an die Europäische Kommission übergebenen Bestandsaufnahme über den Zustand der Gewässer. Die Zielerreichung für das gute ökologische Potenzial ist für alle aufgeführten Fließgewässer nicht bis 2015 möglich. Die Ausnahme zur Fristverlängerung hinsichtlich der Ökologie wird mit der technischen Durchführbarkeit und natürlichen Gegebenheiten begründet.

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Tab. 24: Ökologischer Zustand (NLWKN, 2012b)

Gewässer/ Wasserkörper

Öko

log

isch

er

Zu

stan

d

Öko

log

isch

es

Po

ten

zial

Zu

stan

d/

Po

ten

zial

P

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kto

n

Zu

stan

d/

Po

ten

zial

M

akro

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Zu

stan

d/

Po

ten

zial

M

akro

zoo

ben

tho

s

Zu

stan

d/

Po

zen

tial

F

isch

e

Leine unterhalb Sarstedt / 21068

mäßig mäßig gut mäßig gut mäßig

Leine oberhalb Sarstedt / 21069

erheblich verändert

unbefrie-digend

unklassifiziert/ erheblich verändert

unklassifiziert/ erheblich verändert

unbefriedigend/ erheblich verändert

mäßig/ erheblich verändert

Innerste/ 20001

erheblich verändert

mäßig unklassifiziert/ erheblich verändert

mäßig, erheblich verändert

mäßig, erheblich verändert

mäßig, erheblich verändert

Bruchgraben/ 20002

erheblich verändert

schlecht unklassifiziert/ erheblich verändert

unbefriedigend/ erheblich verän-dert

schlecht/ erheblich verändert

mäßig/ erheblich verändert

Unsinnbach / 20003

erheblich verändert

unbefrie-digend

unklassifiziert/ erheblich verändert

unklassifiziert/ erheblich verändert

unbefriedigend/ erheblich verändert

mäßig/ erheblich verändert

Flussgraben/ 20007

erheblich verändert

schlecht unklassifiziert/ erheblich verändert

unbefriedigend/ erheblich verändert

schlecht/ erheblich verändert

mäßig/ erheblich verändert

Rössingbach/ 21050

erheblich verändert

unbefrie-digend

unklassifiziert/ erheblich verändert

unbefriedigend/ erheblich verändert

unbefriedigend/ erheblich verändert

unklassifiziert/ erheblich verändert

Stichkanal Hildenheim/ 20042

künstlich mäßig unklassifiziert/ künstlich

unklassifiziert/ künstlich

unklassifiziert/ künstlich

unbefriedigend künstlich

Ergebnisse der limnologischen Untersuchungen zum Vorhaben (Ecoring, 2014)

Um den aktuellen Gewässerzustand der Innerste darzustellen und zu bewerten, wurden 2013 gewäs-serökologische Untersuchungen in der Innerste zwischen Hildesheim und der Mündung in die Leine bei Ruthe durchgeführt (Ecoring, 2014). Dabei wurden insbesondere die Wirkungen der derzeit kon-trolliert in die Innerste abgegebenen salzhaltigen Haldenwässer von der Althalde (gemäß wasser-rechtlicher Erlaubnis vom 26.06.1995) einbezogen.

Die limnologischen Untersuchungen berücksichtigen insbesondere die für die Bewertung des ökologi-schen Gewässerzustands nach EG-WRRL relevanten

– biologischen Qualitätskomponenten: Makrozoobenthos, Diatomeen, Makrophyten, Fische,

– physikalisch-chemische Parameter (Unterstützungskomponente): Leitfähigkeit, pH-Wert, Sau-erstoff, Temperatur, Chlorid, Nährstoffverhältnisse sowie

– flussgebietsspezifischen Schadstoffen nach Anlage 7 zum § 5 OGewV.

Das Gutachten umfasst:

– die Auswertung vorhandener langjähriger Daten (NLWKN-Messstellen) zur biologischen und chemischen Wasserqualität in den relevanten Fließgewässerabschnitten von Innerste und Leine,

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– die Auswertung vorhandener Fischbestandsuntersuchungen an Innerste und Leine,

– die Erfassung und Bewertung der biologischen Wasserqualität der Innerste anhand von Mak-rozoobenthos, Diatomeen und Makrophyten sowie

– Messungen der chemisch-physikalischen Beschaffenheit des Innerstewassers.

Nachfolgend werden die Ergebnisse des Gutachtens zusammenfassend dargestellt. Dabei wird unter-schieden zwischen der Auswertung vorhandener Daten und den im Rahmen des Gutachtens durchge-führten Beprobungen in der Innerste. Das vollständige limnologische Gutachten von (Ecoring, 2014) ist Bestandteil der Unterlage I-3.

Auswertung vorhandener gewässerbiologischer und -chemischer Daten

In die Ergebnisse der limnologischen Untersuchungen wurden langjährige gewässerbiologische und gewässerchemische Daten des Zeitraums 2005 – 2012 einbezogen. Für die Innerste wurden dabei die Ergebnisse der ober- bzw. unterhalb der Salzeinleitstelle gelegenen NLWKN-Messstellen in Hein-de und Sarstedt ausgewertet. Zusätzlich zur Innerste wurden Daten der Leine betrachtet. Dabei wurde die oberhalb der Innerstemündung gelegene Messstelle Poppenburg sowie die unterhalb der In-nerstemündung gelegenen Messstellen Bordenau/ Ricklingen (unterhalb des Stadtgebiets Hannover) und Neustadt (unterhalb der Einmündung Westaue) berücksichtigt.

Die Ergebnisse der Auswertung der Datenreihen der biologischen Qualitätskomponenten aus den Jahren 2005 – 2012 sind in Tab. 25 dargestellt. Für die Qualitätskomponente Fische lagen für die einzelnen Messstellen keine Daten vor. Für die Fischfauna erfolgte eine separate Datenauswertung auf Basis der im Rahmen des EU-WRRL-Monitorings durchgeführten Befischung (Innerste – 2010, Leine - 2012) durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersach-sens (LAVES).

Die Befischungsdaten von Innerste und Leine wurden auf der Grundlage des fischbasierten Bewer-tungssystems mit der gewässerspezifischen Referenzzönose, welche den potenziell natürlichen Zu-stand widerspiegelt, verglichen. Bei dieser Bewertung werden das Arten- und Gildeninventar, Arten- und Gildenstruktur, Altersstruktur, Migration, Fischregion sowie dominante Arten als fischökologische Qualitätsmerkmale herangezogen. Sowohl die Innerste als auch die Leine weisen entsprechend der vorläufigen Bewertung der niedersächsischen Fließgewässer mit dem fischbasierten Bewertungssys-tem (fünfstufig zwischen sehr gut und schlecht) einen mäßigen ökologischen Zustand bzw. ein mäßi-ges ökologisches Potenzial bezogen auf die Qualitätskomponente Fische auf. (Ecoring, 2014)

Die Auswertung der allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (Ecoring, 2014) zeigt eine Belastung von Innerste und Leine mit Phosphat und Stickstoff. Die Einleitung des salzhaltigen Haldenwassers in die Innerste wird durch das Ansteigen des Chlorid- und Sulfatgehalts zwischen den Messstellen in Heinde und Sarstedt aber auch zwischen der Leine-Messstelle Poppenburg oberhalb der Innerstemündung und der Leine-Messstelle Bordenau unterhalb der Innerstemündung deutlich. Die Jahresmittelwerte der Chloridkonzentration in Sarstedt und der Leine bleiben jedoch dauerhaft unterhalb des RaKon-Orientierungswertes1 von 200 mg/l Chlorid. Nach der chemischen LAWA Güte-klassifikation (LAWA, 1998) indizieren die Messwerte sowohl für die Chlorid- als auch die Sulfatkon-zentration eine deutliche Belastung. Die langjährige Auswertung der Messwerte der Salzparameter zeigt einen Anstieg der Ionenkonzentration in Innerste und Leine unterhalb der Einleitstelle bzw. In-nerstemündung. Analog zum Anstieg der Ionenkonzentration steigt auch der Wert der elektrischen Leitfähigkeit. Diese ist als erhöht einzustufen.

1 Hintergrund- und Orientierungswerte der Rahmenkonzeption Monitoring (RaKon) der Oberflächengewässerverordnung (OGewV)

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Die Auswertung der gewässerchemischen Daten aus dem Monitoringprogramm der Gewässerüber-wachung Niedersachsen (GÜN) ergab für den flussgebietsspezifischen Schadstoff Zink (nach An-lage 7 zur § 5 OGewV) eine Überschreitung der Umweltqualitätsnorm in der Innerste. Dies lässt sich auf die Bergbautätigkeit der vergangenen Jahrhunderte im Harz zurückführen. Alle weiteren Umwelt-qualitätsnormen der flussgebietsspezifischen Schadstoffe in Innerste und Leine werden erfüllt.

Tab. 25: Auswertung gewässerbiologischer Daten der Innerste (Ecoring, 2014)

Komponente 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Innerste, Messstelle Heinde (oberhalb Kaliwerke)

Diatomeen k.D. k.D. k.D. gut k.D. k.D. mäßig k.D.

Phytobenthos o.D. k.D. k.D. k.D. k.D. k.D. k.D. k.D. k.D.

Makrophyten k.D. k.D. k.D. schlecht** k.D. k.D. k.D. k.D.

Endbewertung Flora k.D. k.D. k.D. gut k.D. k.D. mäßig k.D.

Makrozoobenthos k.D. gut k.D. k.D. k.D. k.D. gut k.D.

Innerste, Messstelle Sarstadt (unterhalb Kaliwerke)

Diatomeen k.D. unbefried. k.D. mäßig unbefried. k.D. k.D. mäßig

Phytobenthos o.D. k.D. k.D. k.D. k.D. mäßig k.D. k.D. k.D.

Makrophyten mäßig mäßig k.D. unbefried. unbefried. k.D. k.D. k.D.

Endbewertung Flora mäßig mäßig k.D. unbefried. mäßig k.D. k.D. k.D.

Makrozoobenthos k.D. gut k.D. k.D. gut k.D. k.D. gut

Leine, Messstelle Poppenburg (oberhalb Innerstemündung)

Diatomeen k.D. gut k.D. mäßig gut k.D. k.D. mäßig

Phytobenthos o.D. k.D. k.D. k.D. k.D. gut k.D. k.D. k.D.

Makrophyten mäßig mäßig k.D. k.D. gut k.D. k.D. mäßig

Endbewertung Flora mäßig gut k.D. mäßig gut k.D. k.D. mäßig

Makrozoobenthos k.D. gut k.D. k.D. gut k.D. k.D. gut

Leine, Messstelle Bordenau

Diatomeen k.D. k.D. gut** k.D. k.D. k.D. k.D. mäßig

Phytobenthos o.D. k.D. k.D. k.D. k.D. k.D. k.D. k.D. k.D.

Makrophyten k.D. k.D. unbefried.** k.D. k.D. k.D. k.D. unbefried.

Endbewertung Flora k.D. k.D. unbefried.** k.D. k.D. k.D. k.D. mäßig

Makrozoobenthos k.D. unbefried. k.D. k.D. k.D. mäßig k.D. unbefried.

Leine , Messstelle Neustadt

Diatomeen gut/ mäßig unbefried.* k.D. mäßig mäßig k.D. k.D. schlecht*

Phytobenthos o.D. k.D. k.D. k.D. k.D. mäßig k.D. k.D. k.D.

Makrophyten mäßig mäßig k.D. k.D. unbefried. k.D. k.D. unbefried.

Endbewertung Flora mäßig unbefried. k.D. mäßig unbefried. k.D. k.D. schlecht*

Makrozoobenthos k.D. mäßig k.D. k.D. unbefried. k.D. k.D. mäßig

k.D. – keine Daten * - Abwertung aufgrund von Versalzung (Halobienindex > 15) ** - Ergebnis nicht gesichert

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Gewässerökologische Erfassungen in der Innerste

Zur Bewertung des ökologischen Zustands der Innerste nach EG-WRRL erfolgte die Erfassung und Bewertung der Wasserqualität anhand der biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos, Diatomeen und Makrophyten.

Die Untersuchungen des Makrozoobenthos und der Diatomeen (Kieselalgen) wurden an folgenden Probestellen im Untersuchungsgebiet durchgeführt:

– Kläranlage Ahrbergen (oberhalb der aktuellen Salzeinleitstelle),

– Bahnbrücke Ahrbergen (in Höhe der aktuellen Salzeinleitstelle)sowie

– Friedhof Ahrbergen (unterhalb der aktuellen Salzeinleitstelle).

Bei der Datenerfassung und -auswertung der Diatomeengesellschaften wurde ein besonderes Au-genmerk auf das Auftreten halophiler Arten und die daraus ableitbaren negativen Auswirkungen der aktuellen Salzeinleitung in die Innerste gelegt. Um Versalzungserscheinungen in der Innerste zu indi-zieren wird der Halobienindex nach (Ziemann, Nolting, & Rustige, 1999) zur Klassifizierung versalzter Oberflächengewässer eingesetzt.

Ebenfalls auf Basis der Analyse der Diatomeengesellschaften erfolgt die Einstufung der Gewässertro-phie im Bereich der Probestellen. Hierbei findet der Trophieindex nach (Coring, Hamm, & Schneider, 1999) Verwendung.

Für die Makrophyten wurden 10,5 km Fließgewässerstrecke alle 500 m beprobt, davon 8 Probepunkte oberhalb, 13 Probepunkte unterhalb der aktuellen Salzeinleitstelle.

Begleitend zu den biologischen Probenahmen wurden Messungen der chemisch-physikalischen Be-schaffenheit des Innerstewassers (pH-Wert, Sauerstoff, Temperatur) durchgeführt. Um Rückschlüsse auf das Vermischungsverhalten des eingeleiteten Haldenwassers zu ermöglichen, erfolgten im De-zember 2013 in einem 900 m langen Abschnitt der Innerste Leitfähigkeitsmessungen. Dazu wurde die Einleitmenge salzhaltiger Haldenwässer bis auf den maximal zulässigen Grenzwert der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis von 400 mg/l erhöht.

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Beprobungen zusammenfassend dargestellt.

Hinsichtlich der Diatomeen und Makrozoobenthos wurden alle Messstellen als gut bewertet.

Die Probestelle Kläranlage Ahrbergen weist eine arten- und relativ individuenreiche Makro-zoobenthoszönose (45 – 55 Taxa) auf mit einem hohen Anteil EPT-Taxa (Eintags-, Stein-, Köcherflie-gen) auf. Über 90 % der berücksichtigten Indikatortaxa wurden aufgrund ihrer Präferenz als Süßwas-serarten eingestuft.

Die Probestelle wird auf Basis der Diatomeen als „sehr gut“ bis „mäßig“ bewertet. Der Salzstatus der Probestelle auf Basis der Diatomeen (Ziemann, Nolting, & Rustige, 1999) kann hauptsächlich als „ty-pisches Süßwasser“ klassifiziert werden. Die Trophiestufen nach (Coring, Hamm, & Schneider, 1999) weichen z. T. deutlich von der Referenztrophie (mesotroph) des Fließgewässertyps ab und weisen auf deutliche Eutrophierungserscheinungen hin. Der trophische Zustand variiert zwischen „sehr gut“ und „unbefriedigend“.

Die Probestelle Bahnbrücke Ahrbergen im Bereich der Einleitstelle salzhaltigen Oberflächenwassers zeigt eine mäßig artenreiche, relativ individuenarme Makrozoobenthoszönose (39 – 49 Taxa) mit ei-nem hohen Anteil Trichoptera-Arten. Demgegenüber sind EPT-Taxa insgesamt nur mäßig ausge-prägt. Der Anteil Süßwasser präferierender Arten liegt durchgängig oberhalb von 90 %. Indikatorarten mit einer Präferenz für oligohaline Gewässer erreichen maximal einen Anteil von 5 %.

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Die Auswertung der Diatomeengesellschaft hinsichtlich ihrer autökologischen Präferenz zeigt einen deutlichen Unterschied zwischen den beiden Uferseiten. Im Bereich der Einleitung dominieren links-seitig halophile Taxa (Summenanteil zwischen 50 % und 85 %).

Das auf der gegenüberliegenden Seite gewonnene Probenmaterial zeigt eine deutliche Dominanz limnischer Diatomeen. Als halophil klassifizierte Diatomeen sind im Mai und Juli lediglich subdominant vorhanden (<5 %).

Die Bewertung ergibt eine gute bis mäßige ökologische Zustandsklasse/ Potential.

Die Bewertung der linken Uferseite (Einleitstelle) auf Basis der Diatomeen erfolgt als „mäßig“ bis „schlecht“. Für den Monat Juli erfolgte eine Abwertung des Moduls Diatomeen um eine Klasse auf-grund potenziell wirksamer Versalzungserscheinungen (Phylib Halobienindex > 15). Der Salzstatus der Probestelle auf Basis der Diatomeen (Ziemann, Nolting, & Rustige, 1999) ist am linken Ufer als „Süßwasser mit erhöhtem Salzgehalt“ bis „mäßig versalzt“, am rechten Ufer als „typisches Süßwasser bis „Süßwasser mit erhöhtem Salzgehalt“ einzustufen.

Die auf Basis der Diatomeen ermittelten Trophiestufen nach (Coring, Hamm, & Schneider, 1999) wei-chen deutlich von der Referenztrophie (mesotroph) des Fließgewässertyps ab und weisen auf deutli-che Eutrophierungserscheinungen hin.

Die Probestelle Friedhof Ahrbergen weist eine mäßig artenreiche, individuenarme Makrozoo-benthoszönose (30-43 Taxa) und hauptsächlich ubiquitär verbreitete Taxa auf. Anspruchsvolle EPT-Taxa sind unterrepräsentiert. Der Anteil der Litoral-Besiedler ist hoch. Über 75 % der berücksichtigten Indikatortaxa werden aufgrund ihrer Präferenz als Süßwasserart eingestuft. Bei den Beprobungen im Juli und September lag der Anteil an Süßwasserarten jeweils über 90 %. Arten, die oligohaline Bedin-gungen präferieren, waren in diesen Proben mit maximal 16 % vertreten. Für die Probestelle ergibt sich eine mäßige bis unbefriedigende ökologische Zustandsklasse / ein mäßiges bis unbefriedigendes ökologisches Potenzial.

Auf Basis der Diatomeen wird die Probenstelle durchgehend in eine mäßig ökologische Zustandsklas-se eingestuft. Die Diatomeengesellschaft der Probestelle wird durch limnische Taxa dominiert. Oligo-halobe bzw. indifferente Arten stellen durchgehend über 60 % der nachgewiesenen Kieselalgen. In der Sammelgruppe der salztoleranten Taxa dominieren die als halophil eingestuften Diatomeen. Ihr Summenanteil übersteigt bei keiner Probe 10 %.

Der Salzstatus auf Basis der Diatomeen (Ziemann, Nolting, & Rustige, 1999) ist hauptsächlich als „typisches Süßwasser“ zu klassifizieren (Ausnahme September, rechtes Ufer „Süßwasser mit erhöh-tem Salzgehalt“. Die Trophiestufen nach (Coring, Hamm, & Schneider, 1999) weichen vor allem im September deutlich von der Referenztrophie (mesotroph) des Fließgewässertyps ab und zeigen deut-liche Eutrophierungserscheinungen an.

Die Makrophytengesellschaft ist innerhalb der Beprobungsstrecke entlang der Innerste insgesamt wenig divers und untereinander weitgehend ähnlich geprägt. Es wurden acht aquatische Makrophyten sowie drei Helophyten nachgewiesen. Störzeiger wie Sparganium emersum (Einfacher Igelkolben) sowie die Schwimmblattarten Lemna minor (Kleine Wasserlinse) und Spirodela polyrhiza (Vielwurzlige Teichlinse) deuten auf eutrophe Verhältnisse und eine strukturelle Degradation (Reduzierung der Fließgeschwindigkeit) hin. Es waren keine wesentlichen Veränderungen hinsichtlich der Artenzusam-mensetzung und Abundanzsummen oberhalb und unterhalb der Einleitung erkennbar. Insgesamt werden vier der bewerteten Probestellen in einen „schlechten“ ökologischen Zustand / Potenzial, zwei Probestellen als „ungenügend“, fünf als „mäßig“ eingestuft. Der angestrebte gute ökologische Zu-stand/ Potenzial wird an sieben Probestellen erreicht.

Der Wirkungsbereich der Einleitung salzhaltiger Haldenabwässer ist durch die Profilmessungen der elektrischen Leitfähigkeit entlang des Längsverlaufs dokumentiert. Ca. 300 - 350 m unterhalb der

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Einleitstelle haben sich die Messwerte der Leitfähigkeit zwischen der linken und der rechten Uferseite sowie innerhalb der Wassersäule angeglichen, so dass von einer vollständigen Durchmischung aus-gegangen werden kann.

Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse

Die Gesamtauswertung aller biologischen Qualitätskomponenten nach OGewV indiziert aktuell einen mäßigen bis unbefriedigenden ökologischen Zustand/ Potential der Innerste. (ecoring, 2014) Das Er-gebnis deckt sich mit der Auswertung der langjährigen Datenerfassung an der Messstelle Sarstedt. Die biozönotischen Auswirkungen der Einleitung salzhaltiger Haldenwässer sind lokal kleinräumig begrenzt. Im Einzelnen kommt die limnologische Untersuchung zu folgenden Ergebnissen:

– Die Auswertung der Makrozoobenthoszönose zeigt keine signifikant negativen Auswirkungen der Salzeinleitung. Indikatorarten, die eine erhöhte Salinität indizieren, nehmen nur einen ge-ringen Anteil an de Gesamtzönosen ein. Oberhalb der Salzeinleitung wurde die Artenzusam-mensetzung durchgehend mit „gut“ bewertet, unterhalb der Salzeinleitung wurde eine deutl i-che quantitative und qualitative Verschlechterung festgestellt, die jedoch auf Defizite in der Gewässerstruktur hindeutet. Die Innerste ist in diesem Bereich staureguliert und weist ein dementsprechend vereinheitlichtes Abflussverhalten in einem ausgebauten Profil auf.

– Aus fischökologischer Sicht ist die Innerste als anthropogen beeinflusstes und beeinträchtig-tes Gewässer einzustufen. Es dominieren euryöke und anpassungsfähige Taxa. Die Arten-gruppe der Fische reagiert weniger sensibel auf eine erhöhte Salinität als die anderen unter-suchten Lebensgemeinschaften. Der negative Einfluss der Salzeinleitung tritt aus fischökolo-gischer Sicht hinter gewässermorphologischen Defiziten zurück.

– Die Analyse der Gewässerflora zeigt, dass Vorkommen salztoleranter Organismen weitge-hend auf den unmittelbaren Bereich der Salzeinleitstelle beschränkt sind.

– Am deutlichsten reagieren die Diatomeen auf die Einleitung salzhaltigen Oberflächenwassers. Unmittelbar im Bereich der Salzeinleitung stellen als halophil eingestuften Taxa die dominante Gruppe dar. Die Halobienindizes auf Basis der Diatomeen sind im direkten Umfeld der Einlei-tung erhöht. Das Vorkommen salztoleranter Organismen ist auf den unmittelbaren Bereich der Einleitstelle beschränkt. In flussabwärts gelegenen Fließgewässerabschnitten gehen die Hal-obienindizes deutlich zurück, so dass eine Einstufung als „typisches Süßwasser“ erfolgen kann. Es hat eine vollständige Vermischung des eingeleiteten Salzwassers stattgefunden.

– Die Makrophytengesellschaft der Innerste wird von Störanzeigern dominiert, die auf eine hohe Nährstoffbelastung und ein verändertes Abflussverhalten hindeuten. Die Auswertung der lang-jährigen gewässerchemischen Messwerte zeigen eine Belastung mit Stickstoff und Phosphat. Einen Hinweis auf die Versalzungserscheinungen liefert das ausschließlich auf den Nahbe-reich der Salzeinleitstelle beschränkte Vorkommen der stark salztoleranten Makroalge Ente-romorpha interstinalis.

– Die Untersuchungen der Leitfähigkeit zeigen, dass sich bereits 350 Meter unterhalb der Salz-einleitstelle die Messwerte der Leitfähigkeit zwischen der linken und der rechten Uferseite an-geglichen haben. Auch innerhalb der Wassersäule hat an dieser Stelle eine vollständige Durchmischung stattgefunden.

Sonstige Daten

Für den Stichkanal Hildesheim liegen Daten für das Makrozoobenthos vor. Diese wurden im Rahmen der UVS zum Ausbau des Kanals (alw, 2010) erhoben. Insgesamt konnten 70 Taxa an neun Probe-stellen nachgewiesen werden, darunter waren 12 Arten der Roten Liste Deutschlands oder Nieder-

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sachsens. Damit weist der Stichkanal eine Artenzahl auf, die vergleichbar strukturierten und wenig befahrenen Kanälen entspricht. Insgesamt ist der Stichkanal als Lebensraum von allgemeiner bis besonderer Bedeutung eingestuft, die ökologische Wertigkeit ist mittel.

4.3.5.2.5 Chemischer Zustand nach EG-WRRL

Neben dem ökologischen Zustand bzw. Potenzial wird der chemische Zustand seit 2005 in Nieder-sachsen nicht mehr in Form von Gewässergüteberichten, sondern anhand der Kriterien der EG-WRRL dokumentiert.

Erhöhte Konzentrationen von Schadstoffen können zu akuter und chronischer Toxizität bei der aquati-schen Fauna und zur Akkumulation von Schadstoffen in den Ökosystemen führen. Der chemische Zustand eines Gewässers wird unabhängig vom Gewässertyp ermittelt. Untersucht wird dabei eine EU-weit einheitliche Liste von derzeit 33 prioritären Stoffen (gemäß Anlage 7 zu § 6 OGewV). Für diese Stoffe müssen zum Erreichen des guten Zustands Grenzwerte (Umweltqualitätsnormen) einge-halten werden. Der chemische Zustand wird entweder mit gut oder nicht-gut bewertet.

Gesamtbewertungen des chemischen Zustands Niedersachsens

Das Land Niedersachsen bewertet den chemischen Zustand nach EG-WRRL für die Gewässer im Untersuchungsgebiet wie in Tab. 26 dargestellt. Der Stand der Bewertung entspricht der im Jahr 2005 an die Europäische Kommission übergebenen Bestandsaufnahme über den Zustand der Gewässer. Die Zielsetzung für den guten chemischen Zustand/ wird erreicht.

Tab. 26: Chemischer Zustand (NLWKN, 2012b)

Gewässer / Wasserkörper

Chemischer Status

Schwermetalle Pestizide Industrielle Schadstoffe

Andere Schad-stoffe

Leine unterhalb Sarstedt / 21068

gut (gemessen) gut (<=0,5 UQN) gut (<=0,5 UQN) gut (<=0,5 UQN) unklassifiziert

Leine oberhalb Sarstedt / 21069

gut (übertragen) gut ((<=0,5 UQN übertragen)

gut ((<=0,5 UQN übertragen)

gut ((<=0,5 UQN übertragen)

unklassifiziert

Innerste/ 20001

gut (gemessen) gut gut (<=0,5 UQN) gut (<=0,5 UQN) gut (<=0,5 UQN)

Bruchgraben/ 20002

gut (gemessen) gut gut (<=0,5 UQN) gut (<=0,5 UQN) gut (<=0,5 UQN)

Unsinnbach / 20003

gut (übertragen) gut gut (<=0,5 UQN) gut (<=0,5 UQN) gut (<=0,5 UQN)

Flussgraben/ 20007

gut (übertragen) gut gut (<=0,5 UQN) gut (<=0,5 UQN) gut (<=0,5 UQN)

Rössingbach/ 21050

gut gut gut (<=0,5 QN) gut (<=0,5 UQN) gut (<=0,5 UQN)

Stichkanal Hil-desheim/ 20042

gut gut gut (<=0,5 UQN) gut (<=0,5 UQN) gut (<=0,5 UQN)

Auswertung gewässerchemischer Daten im Rahmen der limnologischen Untersuchun-gen zum Vorhaben (Ecoring, 2014)

Im Rahmen der 2013 durchgeführten gewässerökologischen Untersuchungen (Ecoring, 2014) wurden neben den in Kapitel 4.3.5.2.4 beschriebenen allgemeinen physikalisch-chemischen Parametern und den flussgebietsspezifischen Schadstoffen auch die prioritäre Stoffe nach Anlage 7 zu § 6 OGewV

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betrachtet. Die Auswertung basiert auf den gewässerchemischen Daten des Monitoringprogramms der Gewässerüberwachung Niedersachsens (GÜN).

Die Datenauswertung ergab eine Jahresdurchschnittskonzentration an Cadmium über der zulässigen Umweltqualitätsnorm. Dies lässt sich ebenso wie die erhöhte Zinkkonzentration bei den flussge-bietsspezifischen Schadstoffen (vgl. Kapitel 4.3.5.2.4) auf die Bergbautätigkeit der vergangenen Jahr-hunderte im Harz zurückführen. Alle weiteren Umweltqualitätsnormen der prioritären Schadstoffe in Innerste und Leine werden erfüllt.

Ergebnisse des hydrogeologischen Gutachtens zur Oberflächenwasserbeschaffenheit

Für die Erarbeitung der Planfeststellungsunterlage wurde das als Bestandteil der Antragsunterlage zum Raumordnungsverfahren erarbeitete Hydrogeologische Gutachten fortgeschrieben. Ein Bestand-teil dieses Gutachtens sind Bestandsaufnahmen zu den Oberflächengewässern. Im Folgenden wer-den die Ergebnisse kurz zusammengefasst:

Die Chloridkonzentration in der Innerste entspricht an den zwei Messpunkten Brücke Kläranlage und Bahnbrücke vor dem Einleitpunkt des Haldenwassers (Niederschlagswasser der Althalde) mit etwas mehr als 100 mg/l weitgehend derjenigen des Hintergrundes. Damit bestehen keine Hinweise für dif-fuse Einträge von mineralisierten Wässern aus dem Grundwasser in das Oberflächenwasser. Der unterhalb nächstgelegene Messpunkt nach der Einleitung des Haldenwassers (Brücke Friedhof) zeigt nach vollständiger Durchmischung Chloridkonzentrationen bis max. 200 mg/l und liegt damit noch unterhalb der zugelassenen Grenzwerte der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung (Unterlage I-7).

In der Innerste sind teilweise LAWA-Prüfwertüberschreitungen für Blei, Cadmium und Zink festgestellt worden, die aus der flussaufwärts liegenden Harzregion stammen dürften (Unterlage I-7). Ebenso lagen erhöhte DOC-Gehalte im Wasser der Innerste sowie in einigen Standgewässern und im Fluss-graben vor. Vorrangig kommen hier landwirtschaftlich beeinflusste Wässer als Ursache in Betracht. Ein Bezug zum Kaliwerk ist nicht gegeben.

4.3.5.3 Oberflächengewässer – Standgewässer

Größere Standgewässer finden sich vorwiegend in den westlichen und nördlichen Randbereichen des Untersuchungsgebietes. Die Seen bei Giften und Ahrbergen sind durch den ausgedehnten Kiesabbau entstanden, was u. a. anhand der Konturen ersichtlich ist. Die Giftener Teiche, ca. 2,5 km nordwest-lich des Standortes Siegfried-Giesen werden als Badeteiche genutzt.

Innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen des Vorhabensgebietes kommen lokal kleinere Stillge-wässer vor. Insbesondere im Bereich des Naturschutzgebietes Entenfang sowie des Geschützten Landschaftsbestandteils „Im Meere“ befinden sich mehrere Kleingewässer. Im Bereich des Natur-schutzgebietes gibt es zudem kleinere Teiche mit temporärer Wasserführung.

Die Wasserflächen des Entenfangs sind unterschiedlich stark an das Grundwasser angebunden. Auf-grund der erhöhten Mineralisation kann für die Wasserfläche II zumindest eine teilweise Beeinflussung durch vermutlich geogene Tiefenwässer des Hutgesteins angenommen werden. Die beiden weiteren Wasserflächen im Entenfang (WF I neu und WF III) sind deutlich geringer mineralisiert, so dass hier von einer verminderten Anbindung ausgegangen werden kann.

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4.3.6 Vorbelastungen

4.3.6.1 Grundwasser

Eine Vorbelastung des Grundwassers am Vorhabensstandort ist insbesondere durch Stoffeinträge aus dem Bereich der Althalde gegeben. Im Rahmen des früheren Betriebes des Kaliwerks Siegfried-Giesen wurden die Rückstände entsprechend den seinerzeitigen Vorgaben ohne den Einbau einer zusätzlichen Basisabdichtung aufgehaldet. Für den inneren Teil der Althalde (Haldenkern) wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Auflast eine derartige Verdichtung erfolgt ist, dass dadurch der größ-te Teil des Haldenkörpers als undurchlässig anzunehmen ist. Nur im Haldenmantelbereich fließt versi-ckernder Niederschlag ab. Diese Einschätzung basiert auf verschiedenen Untersuchungen an Halden, bei denen anhand von Haldenbohrungen diese Schichtung nachgewiesen wurde. Im Haldenmantel wird dabei zunächst das Niederschlagswasser zwischengespeichert und später zeitverzögert wieder abgegeben und im Haldengraben gesammelt.

Der Haupteintrag von Stoffen in den Untergrund und damit in das Grundwasser ist aus dem früheren Werksbetrieb in der Beschickungsphase der Rückstandshalde erfolgt.

Auch wenn der Haupteintrag von Stoffen in das Grundwasser bereits viele Jahre zurückliegt, ist zum derzeitigen Zustand für die konsolidierte Althalde immer noch von einem Eintrag des nicht im Halden-randgraben gefassten Niederschlagswassers der Althalde in das Grundwasser auszugehen. Dieser Zustand ist im Moment unvermeidbar und nicht durch technische Maßnahmen zu unterbinden. Er wirkt als Vorbelastung für das Vorhaben.

Insgesamt ist am Standort des geplanten Vorhabens in Teilbereichen von einer Vorbelastung durch mineralisierte Grundwässer auszugehen, wobei Chlorid und Sulfat als Hauptparameter zu nennen sind. Die höchsten Mineralisationen als anthropogene Vorbelastung treten im nördlichen Abstrom von Werksgelände und Althalde vor allem in den tieferen grundwasserführenden Horizonten auf. Dieses bestätigt die Annahme der nicht flächenhaften Ausbildung von Zwischenstauern und der hydrauli-schen Verbindung der Grundwasserleiter. Das stärker mineralisierte Wasser konnte von den Eintrags-quellen dichtebedingt in die tieferen Bereiche absinken. Oberflächennah schichtet sich Süßwasser auf, so dass über die durchwurzelbare Bodenzone keine schädlichen Einflüsse auf die Vegetation aufgetreten.

4.3.6.2 Oberflächengewässer

Das von der Haldenoberfläche der Althalde abfließende salzbelastete Niederschlagswasser wird in Haldenrandgräben aufgefangen und gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis in die Innerste eingeleitet.

Diffuse Einträge stärker mineralisierter Wässer in die Innerste wurden nicht festgestellt (vgl. Hydrogeo-logisches Gutachten, Unterlage I-7).

Weiterhin bestehen Vorbelastungen im Oberflächengewässer Innerste hinsichtlich der Konzentratio-nen der Schwermetalle Zink und Cadmium, die als Austräge aus der Harzregion sowohl geogen als auch anthropogen (Halden des historischen Erzbergbaus) die Beschaffenheit des Fließgewässers beeinflussen.

Als weitere vorbelastende Aspekte sind Einleitungen von Kläranlagen zu nennen. Diffuse Einträge von Nährstoffparametern aus landwirtschaftlichen Nutzungen (Düngemittel, Nitrat) über das Grundwasser in das Fließgewässer sind ebenfalls zu verzeichnen. Sowohl die Innerste als auch die Leine zeigen eine erhöhte Stickstoff- und Phosphatbelastung.

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4.3.7 Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber vorhabensbedingten Wirkungen

Grundlage für die Bewertung der Empfindlichkeit sind die Zielvorgaben des WHG, die für Oberflä-chengewässer ein Verschlechterungsverbot des Gewässerzustandes, die Reduzierung der Ver-schmutzung sowie die Einstellung von Einleitungen beinhalten. Die Grundwasserkörper sind zu schüt-zen und sanieren, wobei ebenso das Verschlechterungsverbot gilt. Für die Bewertung der Bedeut-samkeit/ Empfindlichkeit des Grundwassers besitzt die Ergiebigkeit der Grundwasserleiter sowie der Geschütztheitsgrad des jeweils oberen Grundwasserleiters besondere Bedeutung. Die Beurteilung der generellen Empfindlichkeit von Oberflächengewässern ist i. d. R. identisch mit deren Bedeutungsein-stufung: die Empfindlichkeit wird reduziert mit abnehmender Natürlichkeit des Gewässers. Bezüglich der Verschmutzung durch Einleitung schadstoff- oder nährstoffhaltiger Abwässer ist daher davon aus-zugehen, dass die Empfindlichkeit steigt, je besser die Wasserqualität eines Gewässers ist. Ebenso ist die Empfindlichkeit von Lebewesen in unbelasteten bis gering belasteten Gewässern vergleichs-weise höher als die Empfindlichkeit von Lebewesen in mäßig bzw. kritisch belasteten Gewässern

4.3.7.1 Grundwasser

Grundwasservorkommen weisen generell eine hohe Bedeutung auf. Da die Grundwasserneubildung für das Vorhabensgebiet mit Werten kleiner 200 mm/a generell als relativ gering einzuschätzen ist, besteht eine hohe Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber einer Reduzierung der Grundwas-serneubildung durch eine mit dem Vorhaben und seinen Bestandteilen verbundenen Oberflächenver-siegelung.

Zudem ist vorhabensbedingt eine qualitative Beeinträchtigung der Grundwasserleiter in Form von Stoffeinträgen (bau-, betriebs- und rückbaubedingte Stoffe) möglich. Die Verschmutzungsempfindlich-keit eines Grundwasservorkommens bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, ob ein bestimmter Anteil ei-nes Schadstoffes in einer bestimmten Zeit das Grundwasser erreicht bzw. erreichen kann. Die Emp-findlichkeit der Grundwasserleiter ist dabei abhängig von der Geschütztheit gegenüber Stoffeinträgen, welche von Art und Mächtigkeit der Deckschichten bestimmt wird. Für die Bewertung der Empfindlich-keit des Grundwassers ist daher der Geschütztheitsgrad der jeweils obersten Grundwasserleiter von Bedeutung. Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung liegt im Untersuchungsraum überwie-gend zwischen mittel und hoch (Unterlage I-7).

4.3.7.2 Oberflächenwasser

Generell weisen Fließgewässer eine hohe Empfindlichkeit gegenüber direkter Inanspruchnahme bzw. Zerschneidung des Gewässers selbst sowie ihrer Randstreifen auf. Die Fließgewässer des Untersu-chungsgebietes sind geprägt durch morphologische Veränderungen (Gewässerstrukturgüte mäßig bis stark verändert) und Stoffeinträge. Beide Parameter führen zu einer Beeinträchtigung des ökologi-schen Zustandes nach WRRL, der sich als überwiegend unbefriedigend bis mäßig darstellt. Der funk-tionale Wert und die Empfindlichkeit ist dementsprechend gering bis mittel.

Der chemische Zustand der Fließgewässer im Untersuchungsraum ist gut, die Umweltqualitätsnormen (UQN) gem. UQN-Richtlinie 2008/105 werden eingehalten, so dass diesbezüglich der funktionale Wert und die Empfindlichkeit hoch sind. Diese Aussage deckt sich mit den Aussagen des Landschaftspla-nes Hildesheim (Heimer + Herbstreit Umweltplanung, 2000), wonach die Empfindlichkeit der Innerste gegenüber Stoffeinträgen als hoch einzuschätzen ist.

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4.4 Luft und Klima

4.4.1 Bewertungsgrundlagen

Zur Beschreibung der Schutzgüter Luft und Klima bilden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImSchV) die gesetzlichen Grundlagen. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG sind „Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt insbe-sondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluf-tentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen“. Ziel des BImSchG ist es gemäß § 1 Abs. 1 „[…] , die Atmosphäre […] vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen“. Zudem dient das Gesetz nach § 1 Abs. 2 „Soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, […] auch der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft […], um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen“. Gemäß § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzbedürftige Gebiete, „ […] ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und unter dem Gesichts-punkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete […], so weit wie möglich […]“ zu vermeiden. „[…] bei der Abwägung der betroffenen Belange“ ist „die Erha ltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen“.

Durch das geplante Vorhaben und seine Bestandteile sind neben dem Verlust klimawirksamer Flä-chen Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima durch Staub- und Stoffimmissionen zu erwarten. Bei der Bestandsdarstellung zum Schutzgut ist damit die Ermittlung der Vorbelastung hinsichtlich der Luftgüte erforderlich.

Hinsichtlich des Schutzgutes Klima sind in erster Linie das regionale sowie das lokale Klima zu be-trachten. Neben allgemeinen Klimadaten, welche eine Einordnung des Untersuchungsraumes in den regionalklimatischen Zusammenhang ermöglichen, sind insbesondere klimatisch wirksame Strukturen innerhalb des Untersuchungsraumes zu beschreiben. Dazu zählen bspw. klimatisch wirksame Wald-flächen, Frischluftsammelgebiete bzw. Frischluftabflussbahnen sowie Kaltluftentstehungsgebiete.

4.4.2 Datengrundlagen

Die Datenerhebung und –bewertung basiert auf folgenden Datengrundlagen:

– Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Hildesheim sowie 1. Fortschreibung 2012 (Stadt Hildesheim, 2008), (Stadt Hildesheim, 2012),

– Ausgabe der Klimadaten - Mittelwerte bezogen auf den Standort für den Zeitraum 1961-1990 (DWD, 2013),

– Wetterdaten Hannover (Datenbasis 1991-2010) unter http://www.wetterdienst.de/Klima/Hannover/Klima/ (Wetterdienst.de, 2014),

– Gutachterliche Stellungnahme über die erforderlichen Schornsteinhöhen sowie Emissionen und Immissionen durch die Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen der K + S AG (TÜV Nord - Umweltschutz GmbH & Co.KG, 2014),

– Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, 2008) einschließlich Änderung 2012 (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, 2012),

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– Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Hildesheim (Landkreis Hildesheim, 2001),

– Digitale Daten der Waldfunktionenkartierung (Niedersächsische Landesforsten, 2014),

– Digitale Orthofotos (LGLN, 2012),

– Digitale Topografische Karten (DTK 25) (LGLN, 2012),

– Hartsalzwerk Siegfried-Giesen, Biologische Untersuchungen: Endbericht (Biodata, 2013), (Un-terlage I-2) sowie

– Landschaftsplan Hildesheim, Erläuterungsbericht (Heimer + Herbstreit Umweltplanung, 2000).

4.4.3 Schutzgebiete, geschützte Gebietskategorien

Für das Stadtgebiet von Hildesheim liegen ein Luftreinhalteplan sowie die 1. Fortschreibung dieser Unterlage (Stadt Hildesheim, 2008), (Stadt Hildesheim, 2012) vor. Maßnahmen, welche in diesen Unterlagen zur Verbesserung der Luftqualität festgesetzt wurden, beziehen sich zum überwiegenden Teil auf das bebaute Stadtgebiet von Hildesheim und liegen außerhalb des Untersuchungsgebietes.

4.4.4 Bereiche mit verbindlichen Festlegungen

Die Waldfunktionskarte Niedersachsen (Niedersächsische Landesforsten, 2014) weist Waldbereiche mit besonderen Schutzfunktionen, ohne förmliche Festsetzung, auf, welche auf das Schutzgut Luft abzielen. Waldflächen im Bereich des Ahrberger und Groß Förster Holzes sowie im Bereich des Hol-lenmeerholzes sind als Immissionsschutzwald um Städte ausgewiesen. Diese Waldflächen schützen insbesondere Wohn-, Arbeits- und Erholungsstätten durch Minderung schädlicher oder belästigender Immissionen (Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 2003)

Im rechtskräftigen Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen sowie im Regionalen Raumord-nungsprogramm Landkreis Hildesheim (RROP) sind für den Untersuchungsraum keine Ziele und Grundsätze formuliert, welche auf die Schutzgüter Klima und Luft und die mit diesen verbundenen Teilaspekte abzielen.

4.4.5 Bestandsdarstellung

4.4.5.1 Luft

Die Konzentration verschiedener Luftbeimengungen ist im Allgemeinen in Stadtgebieten deutlich hö-her als in ländlichen Bereichen. Typische Luftschadstoffe sind Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NO, NO2), Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2), Ozon (O3) und Schwebstaub. Zur erhöhten Freiset-zung von Luftverunreinigungen tragen Hausbrand (Heizungen mit fossilen Brennstoffen), Industrie und Kraftfahrzeugverkehr bei.

Zur Hintergrundbelastung von PM2,5 und PM10 (Schwebstäube) liegen Messungen der Lufthygieni-schen Überwachung vom Land Niedersachsen vor. Grundsätzlich gibt es Gebietsmessstationen, de-ren Messwerte aufgrund ihres Standortes repräsentativ für die jeweilige Region sind, und spezielle Messstationen, die aufgrund ihres Standortes der speziellen Überwachung der Lufthygiene dienen. Die nächstgelegene Gebietsmessstation „Weserbergland, Rinteln Burgsfeldweide“ repräsentiert den vorstädtischen Hintergrund und ist vergleichbar mit dem Charakter des Untersuchungsgebietes (TÜV

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Nord - Umweltschutz GmbH & Co.KG, 2014), (Unterlage I-18). Tab. 27 enthält die an der genannten Station gemessenen Jahresmittelwerte von PM2,5 und PM10 sowie die entsprechenden Immissions-werte der TA Luft, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt wurden.

Tab. 27: Messergebnisse ausgewählter Niedersächsischer Messstationen sowie die entsprechenden Immissi-ons(grenz)werte gemäß TA Luft

Schadstoff Jahresmittelwerte Messstation

Weserbergland,Rinteln Burgsfeldweide

Immissions(grenz)werte gemäß TA Luft (Jahr)

NO2*

2009 2010 2011 2012

15 µg/m³ 14 µg/m³ 14 µg/m³ 14 µg/m³

40 µg/m³

NOx*

2009 2010 2011 2012

20 µg/m³ 19 µg/m³ 19 µg/m³ 18 µg/m³

O3*

2009 2010 2011 2012

45 µg/m³ 48 µg/m³ 46 µg/m³ 46 µg/m³

Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit bezieht sich auf die Überschrei-tung des 8-Stunden-Wertes von 120 μg/m³. Der Zielwert soll pro Kalenderjahr gemittelt über drei Jahre nicht häufiger als 25-mal überschritten werden.

PM2,5

2009 2010 2011 2012*

13,6 µg/m³ 14,5 µg/m³ 14 µg/m³ 11 µg/m³

25 µg/m³

PM10

2009 2010 2011 2012*

18 µg/m³ 19 µg/m³ 21 µg/m³ 18 µg/m³

40 µg/m³

* LÜN-Jahresbericht 2012, Jahresmittelwerte, Verlauf Anhang C, keine Daten für SO2 und CO Quellen: (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, 2009), (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, 2010), (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, 2012), (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, 2013)

Bewertung

Die jährlichen mittleren SO2-Immissionen der in Niedersachsen gemessenen Stationen verlaufen seit Jahren auf sehr niedrigem Niveau und liegen sicher unterhalb der Grenzwerte. Diese Aussage gilt auch für die Konzentrationen des Schadstoffes Kohlenmonoxid (CO). (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, 2012)

Die Jahresmittelwerte für die Stickoxide (NO2, NOX) sowie die Partikel (PM2,5 und PM10) verlaufen im dargestellten Zeitraum im Wesentlichen auf gleichbleibend niedrigem Niveau unterhalb des zulässigen Grenzwertes.

Die über das Jahr gemittelte Belastung durch bodennahes Ozon war im Zeitraum 2009 bis 2012 etwa gleichbleibend. Die von Jahr zu Jahr auftretenden geringfügigen Unterschiede sind meteorologisch bedingt. Die zulässige Anzahl der Tage mit Überschreitungen des Achtstundenmittelwertes für Ozon von 120 μg/m³ (25 Tage pro Jahr gemittelt über die letzten drei Jahre) wurde an der Station Weser-bergland nicht überschritten [13 Tage mit Überschreitungen (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, 2012)].

Entsprechend den festgelegten Grenzwerten gemäß TA Luft liegen für das Planungsgebiet damit für keinen Parameter Überschreitungen der zulässigen Höchstwerte an der Messstation vor.

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4.4.5.2 Schutzgut Klima

Die großklimatischen Verhältnisse des Untersuchungsgebietes lassen sich als kontinental beeinflusste Klimaregion charakterisieren, was sich in stärkeren Temperaturunterschieden zwischen Sommer- und Winterhalbjahr sowie einer schwankenden Niederschlagsverteilung äußert.

Für die Klimastation Hildesheim liegen die korrigierten (tatsächlichen) Niederschlagsdaten des Deut-schen Wetterdienstes für den Zeitraum von 1981 bis 2007 vor (DWD, 2013), siehe auch (Unterlage I-11). Die mittleren korrigierten Niederschlagssummen für diesen Zeitraum betragen 810 mm/Jahr.

Des Weiteren können zur Orientierung die meteorologischen Daten der Station Hannover (Messreihe 1991-2010 (Wetterdienst.de, 2014)) herangezogen werden. Die mittlere Jahresdurchschnittstempera-tur liegt bei etwa 9,8 °C. Die Hauptwindrichtungen sind West bis Süd (ca. 38 % der Winde im Jahr). Der mittlere jährliche Niederschlag beträgt hier 644 mm (unkorrigiert). Auch unter Berücksichtigung eines üblichen Zuschlages als Korrektur für den Messfehler von 10 %, liegt der mittlere Jahresnieder-schlag mit 708 mm deutlich niedriger als an der Klimastation Hildesheim.

Zur Beurteilung der klimatischen Leistungsfähigkeit der Landschaft hinsichtlich ihrer Schutz-, Aus-gleichs- und Regenerationsfunktion für das Wohlbefinden und die Lebensbedingungen des Menschen wurden mittels Vegetationsstruktur/ Realnutzung, Topographie und räumliche Lage für das Untersu-chungsgebiet Klimatope abgegrenzt. Die in der nachfolgenden Tab. 28 aufgeführten Klimatope konn-ten für das Untersuchungsgebiet abgeleitet werden (in Anlehnung an (Heimer + Herbstreit Umweltplanung, 2000)).

Tab. 28: Klimatope des Untersuchungsgebietes (in Anlehnung an (Heimer + Herbstreit Umweltplanung, 2000))

Klimatop Klimatische Funktion Vorkommen im Untersuchungsgebiet

Waldklimatope extreme Dämpfung aller Klimaelemente hohe Luftfilterfunktion leicht erhöhte Feuchtewerte

Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz, Hollenmeerholz

Gewässer- und Flussniederungsklimatope

stark dämpfender Einfluss auf die Tem-peratur

starker Feuchteproduzent windoffen

Niederungsgebiete der Innerste, Stich-kanal

Freilandklimatope ungestörter, extremer Temperatur- und Feuchteverlauf

normale Strahlung potentielle Entstehungsgebiete von klein-

räumig bis hin zu lokal bedeutsamen Luftzirkulationssystemen

Kaltluftentstehung und -abfluß in Hang-bereichen

im Ackerbereich zeitweise hohe Staube-missionen

Möglichkeit der Schadstoffanreicherung im Bereich von Kaltluftsenken und wäh-rend ausgeprägter Bodeninversionen, z.B. im Einflussbereich der vielbefahre-nen Straßen

offene Agrarlandschaft

Klimatope großflächig versiegelter Bereiche (Hauptverkehrsstraße, Autobahn)

Freisetzung und Verwehung von Luft-schadstoffen aus Verbrennungsprozes-sen, Reifenabrieb, Treibstoff- und Ölver-lusten

Bundesautobahn A 7 Bundesstraße B 6 Landesstraße L 410

Dorf-/Stadtrandklimatope (Klimatope gering verdich-teter Baugebiete)

leichte Dämpfung aller Klimaelemente in der Regel mäßige nächtliche Abküh-

lung und tagsüber nur geringe Überwär-mung

stark unterschiedliche Verteilung der klimatischen Erscheinungen

Siedlungsgebiete von Ahrbergen und Harsum, Ortsränder von Klein Förste, Groß Förste, Giesen, Giften

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Klimatop Klimatische Funktion Vorkommen im Untersuchungsgebiet

Stadtklimatope (Klimatope stark verdichte-ter Baugebiete)

erhebliche Dämpfung der Klimaelemente starke Veränderung des Strahlungs-

haushaltes geringe nächtliche Abkühlung starke Veränderung des Windfeldes höhere Belastungen der Luft mit Schad-

stoffen durch die Emittenten Hausbrand und Verkehr

-

Bewertung

Flächen mit klimaökologischer Ausgleichsfunktion, die eine wirksame Verbesserung von anthropogen beeinflussten klimatischen/ lufthygienischen Zuständen und Prozessen hervorrufen, konnten im Un-tersuchungsgebiet wie folgt erfasst und bewertet werden:

– Waldflächen mit klimatisch-lufthygienischer Bedeutung Die bewaldeten Flächen im Untersuchungsgebiet (Waldklimatope, siehe Tab. 28) haben eine Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet. Zusätzlich wirken die Waldbestände durch die Fil-terung der Luft als passiver Immissionsschutz (Immissionsschutzwald). Hervorzuheben ist da-bei die abschirmende Funktion des Hollenmeerholzes westlich Harsum gegenüber der Lärm- und Staubemission der BAB A 7 sowie die Immisionsschutzfunktion des Ahrberger und Groß Förster Holzes an der B 6.

– Kaltluftentstehungsgebiet Die offene Agrarlandschaft des Untersuchungsgebietes (Freilandklimatope, siehe Tab. 28) ist ein effektives nächtliches Kaltluftentstehungsgebiet. Durch die bestehenden funktionalen Be-ziehungen zu klimatischen Belastungsräumen tragen diese Flächen zum Abbau bioklimati-scher Wärmebelastungen bei. Aufgrund des z. T. flachwelligen Reliefs kommt es zum Kaltluft-abfluss in Richtung Innersteniederung sowie Leineaue, die als Kalt- und Frischluftabflussbah-nen fungieren. Durch die großräumigen Gewässerniederungen kann die auf den umliegenden Freiflächen produzierte Frischluft abfließen.

– Kalt-/ Frischluftabflussbahn Die Innersteniederung stellt eine Frischluftschneise dar. Durch die großräumige Gewässer-niederung kann die auf den umliegenden Freiflächen produzierte Frischluft abfließen.

4.4.6 Vorbelastungen

Für die das Untersuchungsgebiet querenden Hauptverkehrsachsen BAB A 7, B 6 und L 410 kann von einer lufthygienischen Belastung mit höheren Luftschadstoffimmissionen ausgegangen werden.

Konkrete Messdaten liegen für das Untersuchungsgebiet nicht vor.

4.4.7 Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber vorhabensbedingten Wirkungen

4.4.7.1 Luft

Für die Bewertung des Schutzgutes Luft werden die in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) festgelegten Immissionswerte für Luftschadstoffe zum Schutz der menschlichen Ge-sundheit herangezogen. Für Kohlenmonoxid (CO) legt die TA Luft ausschließlich einen Emissions-

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grenzwert jedoch keinen Immissionswert fest, so dass die Beurteilung der Luftschadstoffbelastung für CO auf Grundlage der bestehenden Grenzwerte der 39. BImSchV erfolgt. (TÜV Nord - Umweltschutz GmbH & Co.KG, 2014), (Unterlage I-18)

Tab. 29 enthält für die untersuchten Schadstoffe die Immissionswerte, die zum Schutz der menschli-chen Gesundheit festgelegt wurden.

Tab. 29: Immissions(grenz)werte zum Schutz der menschlichen Gesundheit nach TA Luft bzw. 39. BImschV

Schadstoff Immissions(grenz)wert (µg/m³) Mittelungszeitraum Zulässige

Überschreitungshäufikeit

SO2 50 µg/m³

125 µg/m³ 350 µg/m³

Jahr 24 Stunden 1 Stunde

- 3

24

NO2 40 µg/m³

200 µg/m³ Jahr

1 Stunde -

18

PM10 40 µg/m³ 50 µg/m³

Jahr 24 Stunden

- 35

PM2,5 25 µg/m3 Jahr -

CO 10 mg/m3 8 Stunden -

Der Zielwert von Schwebstaub PM2,5 gilt ab dem 1. Januar 2015 als verbindlicher Grenzwert.

Für die mit Immissionswerten geregelten Stoffe werden im Abschnitt 4 der TA Luft Irrelevanzschwellen festgelegt. Sie betragen 3 % der in Tab. 29 aufgeführten Immissionsjahreswerte. Die Bewertung von Kohlenmonoxid (CO) wird anhand des Grenzwertes der 39. BImSchV durchgeführt. Die Irrelevanz-schwelle der TA Luft wird sinngemäß angewendet. Wenn die berechneten Zusatzbelastungen die Irrelevanzgrenzen unterschreiten, kann davon ausgegangen werden, dass schädliche Umwelteinwir-kungen durch die Anlage nicht hervorgerufen werden können. (TÜV Nord - Umweltschutz GmbH & Co.KG, 2014), Unterlage I-18)

Das Schutzgut Luft weist eine sehr hohe Empfindlichkeit gegenüber den zu erwartenden vorhabens-bedingten Wirkungen auf. Für die mit Immissionswerten geregelten Stoffe werden im Abschnitt 4 der TA Luft Irrelevanzschwellen festgelegt. Sie betragen 3 % der in Tab. 29 aufgeführten Immissionsjah-reswerte. Die Irrelevanzschwelle der TA Luft wird sinngemäß auch für die Bewertung von Kohlenmo-noxid (CO) angewendet. Wenn die berechneten Zusatzbelastungen die Irrelevanzgrenzen unter-schreiten, kann davon ausgegangen werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch die Anlage nicht hervorgerufen werden können. (TÜV Nord - Umweltschutz GmbH & Co.KG, 2014), Unterlage I-18)

Eine wesentliche Bedeutung für das lufthygienische Regenerationsvermögen besitzen großflächige Vegetationsstrukturen, wie z. B. Wälder und Parkanlagen, die hohe Filterfunktionen erfüllen. Insbe-sondere Waldflächen, die > 1 ha groß sind, weisen ein eigenes Bestandsklima auf und besitzen durch Windbremsung, Erhöhung der Luftfeuchtigkeit, Verbesserung der Luftqualität und das Vermögen des Temperaturausgleichs eine ausgleichende Wirkung und haben daher eine hohe Bedeutung für das Lokalklima.

4.4.7.2 Klima

Auch die Empfindlichkeit des lokalen Klimas besteht in erster Linie gegenüber Schadstoffeintrag und Schadstoffanreicherung. So ist die Häufigkeit des Auftretens von Smogsituationen (Inversionswetter-lagen, Nebel) sowie die Fähigkeit von Morphologie und Vegetation, Immissionsschutzfunktionen zu

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übernehmen, von Bedeutung. Alle Bereiche, die aufgrund ihrer Struktur und Vegetation Belastungen entgegenwirken bzw. mindern, werden als hochempfindlich eingestuft. Dies betrifft Waldflächen mit klimatisch-lufthygienischer Ausgleichsfunktion, Kaltluftentstehungs- und Kaltluftsammelgebiete sowie Kalt- und Frischluftabflussbahnen.

4.5 Landschaft

4.5.1 Bewertungsgrundlagen

Neben dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bilden das BNatSchG, das Bun-deswaldgesetz sowie das Raumordnungsgesetz (ROG) die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen zur Darstellung des Schutzgutes Landschaft.

Bei der Beschreibung des Schutzgutes Landschaft steht der landschaftsästhetische Aspekt im Vor-dergrund. Der ästhetische Eigenwert der Landschaft bildet den ästhetischen Zusammenhang der Landschaft ab, der durch die Wahrnehmung des Menschen erlebbar wird. Hierzu zählt auch die Eig-nung der Landschaft für die Erholung des Menschen, da diese sich aus Parametern wie Land-schaftsästhetik, Ungestörtheit, etc. ableitet.

Die Beschreibung des Schutzgutes Landschaft erfolgt mittels folgender Parameter:

– Landschaftsbildqualität und Erholungseignung,

– charakterisierende und gliedernde Landschaftselemente,

– Sichtbeziehungen,

– naturraumspezifische Besonderheiten,

– landschafts- bzw. erholungsbezogene Schutzgebietsausweisungen gemäß BNatSchG (Land-schaftsschutzgebiete, Naturparks),

– Wald mit Erholungsfunktion gemäß Niedersächsischem Gesetz über den Wald und die Land-schaftsordnung (NWaldLG),

– Vorranggebiete/Vorsorgegebiete für Erholung (Regionales Raumordnungsprogramm Land-kreis Hildesheim) sowie

– bestehende Vorbelastungen, bspw. landschafts(bild)störende/beeinträchtigende Elemente.

Um die Auswirkungen des geplanten Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen auf die Landschaftsästhetik beurteilen zu können und entsprechende Kompensationsmaßnahmen zu entwickeln, erfolgt eine raumdifferenzierte Analyse des Landschaftsbildes, die sich im Wesentlichen an der Methodik von W. Nohl ( (Adam, Nohl, & Valentin, 1987), (Nohl, 1991), (Nohl, 1993), (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Nordrhein-Westfalen, 2006)) orientiert.

Die Landschaftsbildanalyse beinhaltet folgende Arbeitsschritte:

– Abgrenzung visueller Wirkzonen des Vorhabens,

– Ermittlung des landschaftsästhetischen Eigenwertes anhand der Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft, Bildung von Land-schaftsbildeinheiten,

– Definition der visuellen Verletzlichkeit der Landschaftsbildeinheiten gegenüber Eingriffen,

– Darstellung der Schutzwürdigkeit der Landschaft.

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Die Ermittlung der ästhetischen Erheblichkeit des Eingriffs sowie die Ableitung der Kompensations-maßnahmen wird in den Kapiteln 5 und 5.14 beschrieben.

4.5.2 Datengrundlagen

Folgende Datengrundlagen wurden für die Darstellung des Landschaftsbildes herangezogen:

– Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (2008) einschließlich Änderung 2012 (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, 2008), (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, 2012),

– Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Hildesheim (Landkreis Hildesheim, 2001),

– Daten zu Schutzgebieten gem. BNatSchG sowie des Europäischen Schutzgebietsnetzes Na-tura 2000 (Landkreis Hildesheim - Marienburg, 1967a; Landkreis Hildesheim - Marienburg, 1967b; Landkreis Hildesheim, 1990a; Landkreis Hildesheim, 1990b; Landkreis Hildesheim, 1996; Landkreis Hildesheim, 2008a; NLWKN, 2011a; Landkreis Hildesheim, 1974),

– Digitale Daten der Waldfunktionenkartierung (Niedersächsische Landesforsten, 2014),

– Digitale Orthofotos (LGLN, 2012),

– Digitale Topografische Karten (DTK 25) (LGLN, 2012) sowie

– Hartsalzwerk Siegfried-Giesen, Biologische Untersuchungen (Biodata, 2014)

4.5.3 Landschaftsbildanalyse

4.5.3.1 Abgrenzung der visuellen Wirkzone des Vorhabens

Durch das geplante Vorhaben werden mehrere hohe Objekte in die Landschaft eingeführt, deren vi-suelle Wirksamkeit sehr viel größer als die der traditionellen Kulturlandschaft ist. Dabei ist die visuelle Wirksamkeit insbesondere abhängig von der Höhe des Eingriffsobjektes. Die Planung sieht eine ma-ximale Höhe der Rückstandshalde von 80,5 m über GOK vor. Das geplante Hartsalzwerk am Standort Siegfried-Giesen wird eine Gebäudehöhe von 64 m erreichen. Ein weiteres aufgrund der Höhe land-schaftsbildwirksames Objekt ist die Schachtförderanlage am Standort Glückauf-Sarstedt mit einer Höhe von ca. 40 m. Alle weiteren Vorhabensbestandteile sind von geringerer Höhe und haben eine nur eingeschränkte visuelle Wirksamkeit. Die nachfolgende Ableitung des Untersuchungsradius sowie der Sichtzonen beziehen sich daher auf die landschaftsbildwirksamen Bestandteile Rückstandshalde, Standort Siegfried-Giesen und Standort Glückauf-Sarstedt. Für die anderen Vorhabensbestandteile erfolgt ausschließlich eine verbal-argumentative Ableitung der Auswirkungen auf die Landschaft in der Konfliktanalyse.

Gemäß der Methodik von Nohl ( (Adam, Nohl, & Valentin, 1987), (Nohl, 1991), (Nohl, 1993), (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Nordrhein-Westfalen, 2006)) ist bei einer Höhe des Eingriffsobjektes von über 30 m über dem Gelände von einer potenziellen Reichweite der Beeinträchtigungen von 10 km auszugehen. Vor diesem Hintergrund wird für die Bestandsdarstel-lung und –bewertung des Schutzgutes Landschaft der Untersuchungsradius um die landschaftsbild-wirksamen Vorhabensbestandteile auf 10 km ausgedehnt. Ins Zentrum des Untersuchungsradius werden dabei die Rückstandshalde und der Standort Siegfried-Giesen gelegt. Der Standort Glückauf-Sarstedt befindet sich in unmittelbarer Ortsrandlage von Sarstedt. Wirkungen auf das Landschaftsbild

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sind hier in südliche Richtung zu erwarten. Dieser Bereich wird durch den 10 km-Untersuchungsradius abgedeckt.

Wahrnehmungspsychologisch wirkt ein Eingriffsobjekt umso weniger störend, je weiter entfernt es sich vom Betrachter befindet. Es erscheint perspektivisch kleiner und seine Wirkung wird von der Vielfalt der Landschaftsstrukturen im „Zwischenraum“ abgemildert. Die störende Wirkung wird mit zunehmen-der Entfernung geringer. Um diese Tatsache in der weiteren Analyse des Landschaftsbildes berück-sichtigen zu können, erfolgt entsprechend der Verfahrensweise von W. Nohl die Abgrenzung von Sichtzonen unterschiedlicher Wirkintensität. Neben der Höhe der Eingriffsobjekte spielen dabei auch der Umfang und die Massivität eine Rolle.

Aufgrund des Volumens und der Rauminanspruchnahme des geplanten Vorhabens werden in Anleh-nung an (Nohl, 1991) die nachfolgend beschriebenen Sichtzonen mit unterschiedlicher Wirkintensität definiert:

– bis 1.500 m = Nahzone,

– 1.500 m – 4.000 m = Mittelzone sowie

– 4.000 bis 10.000 m = Fernzone.

In der Nahzone erscheinen die Eingriffsobjekte plastisch, dreidimensional und sind in der „richtigen“ Größe erkennbar. Sowohl die Landschaftsbildelemente als auch die Vorhabensbestandteile (Eingriffs-objekte) sind im Detail erkennbar und wirken aufgrund der kurzen Entfernung psychologisch-ästhetisch übermächtig. Neben der visuellen Wirksamkeit werden akustische und olfaktorische Sinne wirksam.

In der Mittelzone beginnen die Elemente ineinander zu fließen und Details treten zurück.

In der Fernzone zeichnen sich Hintergrundeffekte durch große Vereinfachung aus. Aus den Land-schaftsbildelementen und Eingriffsobjekte werden Umrisse und Silhouetten, die ineinander überge-hen. Die Fernwirkung lässt Elemente kleiner erscheinen, es spielt ausschließlich der visuelle Sinn eine Rolle.

Die Nah- und Mittelzone werden um die landschaftsbildwirksamen Vorhabensbestandteile Rück-standshalde, Siegfried-Giesen und Glückauf-Sarstedt abgegrenzt. Die äußere Begrenzung der Fern-zone entspricht dem 10 km-Untersuchungsradius.

Um in der Konfliktanalyse die durch das Vorhaben beeinträchtigten Landschaftsteile hinreichend be-schreiben zu können, wurden gemäß der Verfahrensweise von Nohl ( (Adam, Nohl, & Valentin, 1987), (Nohl, 1991), (Nohl, 1993), (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Nordrhein-Westfalen, 2006)) die Teile des Gebietes herausgearbeitet, in denen die landschaftsbildwirksamen Vorhabensbestandteile Rückstandshalde, Siegfried-Giesen und Glückauf-Sarstedt optisch sichtbar sind bzw. die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sichtverstellt bzw. sichtverschattet sind.

Als sichtverstellte Bereiche werden alle Flächen betrachtet, aus denen heraus die ästhetische Fern-wirkung der Eingriffsobjekte nicht wahrgenommen werden kann. Dazu gehören geschlossene Sied-lungsbereiche, Wälder und Forsten.

In den sichtverschatteten Bereiche ist die ästhetischen Fernwirkung eines Objektes durch andere Objekte in der Landschaft unterbrochen (Nohl, 1993). Dies tritt hinter geschlossenen Siedlungsberei-chen und Wäldern auf, kann aber auch durch das Relief bedingt sein. Bei der Festlegung der Ver-schattungsflächen werden Baumreihen, Hecken und kleine Gehölzinseln in der offenen Landschaft nicht berücksichtigt.

Innerhalb der als sichtverstellt und –verschattet dargestellten Räume ist eine Wahrnehmung der ho-hen Bauwerke nicht zwangsläufig ausgeschlossen, da es sich um einen modellhaften Ansatz handelt.

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Die Wahrnehmung wird jedoch zumindest durch die vorhandenen Strukturen abgeschwächt und im Idealfall abgedeckt.

Die Wirkzonen sowie die sichtverschatteten und –verstellten Flächen sind in der Abb. 7 dargestellt. Die verbleibenden Flächen sind unabhängig von der Nutzbarkeit oder Erreichbarkeit durch den Men-schen sichtbeeinträchtigte Flächen. Der Grad der Sichtbeeinträchtigung wird in der Konfliktanalyse erörtert.

4.5.3.2 Ästhetischer Eigenwert der Landschaft

Die leicht gewellte Landschaft der Hildesheimer Börde wird aufgrund ihrer fruchtbaren Lössböden großflächig als Agrarlandschaft genutzt. Gegliedert wird das Landschaftsbild von vereinzelten Bäu-men, Baumreihen, Sträuchern und Hecken. Größere bewaldete Flächen befinden sich meist auf den wenigen höheren Erhebungen der Region, wie bspw. den Giesener Bergen.

Vorherrschende historische dörfliche Siedlungsform ist das Haufendorf. Dessen gedrängte, unregel-mäßig angeordnete Grundstücke sind ebenfalls auf die intensive landwirtschaftliche Nutzung zurück-zuführen. Um eine flächige Ausdehnung der Dörfer auf den wertvollen Bördeböden zu vermeiden, fand eine Verdichtung der Dorfkerne statt.

Um das Landschaftsbild in seiner Wertigkeit und auch in seiner Funktion für die landschaftsbezogene Erholung zu beschreiben, erfolgt innerhalb der 10 km-Wirkzone um das Vorhaben eine Abgrenzung von Landschaftsbildeinheiten.

Als Ergebnis der Auswertung von Luftbildern, topografischen Karten, Biotop- und Landnutzungskartie-rung sowie eigener Geländebegehungen erfolgte die Abgrenzung der nachfolgend genannten Land-schaftsbildeinheiten.

Landschaftsbildeinheiten:

I – Leineaue

II – Siedlungsbereich östlich der Leine

III – Strukturierte Feldflur südlich Sarstedt

IV – Weitläufige Agrarlandschaft zwischen Giesen, Rössing und Emmerke

V – Weser-Leinebergland

VI – Weitläufige Agrarlandschaft östlich der B 6

VII – Strukturierte Feldflur nördlich des Leineberglands

VIII – Strukturierte Feldflur westlich der Leine

IX – Siedlungsbereich Hildesheim

Eine Kurzbeschreibung der einzelnen Landschaftsbildeinheiten ist in Tab. 31 enthalten. Die graphi-sche Darstellung erfolgt in der Abb. 8. Die Abbildung beinhaltet die Bestandsdarstellung des Schutz-gutes Landschaft aus der UVS (Unterlage F-1).

Zur Ermittlung und Einschätzung der mit dem Vorhaben verbundenen Auswirkungen auf das Land-schaftsbild und den Erholungswert der Landschaft ist eine Bewertung der Qualität des Landschafts-raumes erforderlich. Die qualitative Bewertung für die einzelnen Landschaftsbildeinheiten erfolgt mit Hilfe der im § 1 BNatSchG genannten Parameter Vielfalt, Eigenart und Schönheit nach der für Nieder-sachsen eingeführten Methodik von (Köhler & Preiss, 2000), ergänzt um Kriterien nach (Jessel, 1998).

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Die Vielfalt einer Landschaft lässt sich mit Hilfe von visuell erfassbaren Landschaftselementen z. B. Bäume, Hecken, Felsen und Gebäuden greifbarer machen.

Der Begriff Eigenart steht für das typische Erscheinungsbild, die Unverwechselbarkeit und Identität einer Landschaft. Darunter sind nicht nur natürliche, sondern auch vom Menschen geschaffene Struk-turen sowie kulturhistorische Bauten zu verstehen.

Der Begriff Schönheit ist aufgrund seiner subjektiven und individuellen Wahrnehmung der am schwie-rigsten fassbare Begriff. Er drückt sich als Ergebnis von Vielfalt und Eigenart des Naturraums aus, wird aber auch durch den Begriff Naturnähe ersetzt.

Die Bewertungskriterien sind in der folgenden Tab. 30 zusammenfassend dargestellt. Die Bewertung des ästhetischen Eigenwertes der Landschaft erfolgt in Tab. 31.

Vorbelastungen wie Straßen- und Schienenwege, Hochspannungsleitungen, die visuell bzw. akustisch störend wirken, sind in die Bewertung mit eingeflossen. Vorhandene Beeinträchtigungen des Land-schaftsbildes tragen in Abhängigkeit von ihrem Ausmaß zu einer Herabstufung der Landschaftsbild-qualität bei.

Neben den optisch-ästhetischen Kriterien fließt die für das Landschaftserleben (natürliche Erholungs-eignung) relevante Zugänglichkeit der Landschaft mit ein, welche die Nutzbarkeit der Landschaft wi-derspiegeln.

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Tab. 30 Bewertungskriterien Landschaftsbild [in Anlehnung an JESSEL, B. (1998) und KÖHLER, B. & PREISS, A. (2000)]

Bewertung der Landschaftsbildes

Vielfalt Eigenart Schönheit

Bedeutung für das Landschaftsbild sehr hoch/ hoch

Auftreten vieler verschiedener naturnaher, artenreicher Biotoptypen und (extensiven) Nutzungsarten

vertikale und horizontale Staffelung der Vege-tation

Erlebbarkeit naturraumtypischer Tierpopulati-onen

Möglichkeit des Erlebens vielfältiger Sinnes-eindrücke

hohe Dichte an naturraumtypischen Land-schaftselementen

mosaikartiger Übergang zwischen Siedlungs-rand und freier Landschaft

Reliefvielfalt

hohe Dichte naturraumtypischer Landschaft-selemente

natürliche landschaftsbildprägende Oberflä-chenformen

Vorhandensein von historischen Kulturland-schaften bzw. historischen Landnutzungsfor-men und kulturhistorischen Siedlungs- und Bauformen

Erlebbarkeit der naturraumtypischen Ausstat-tungselemente und kultureller Entwicklungen

subjektiv empfundene Harmonie eines Land-schaftsbildes

hohes Maß an Vielfalt und Eigenart fehlende oder nur schwache störende Ein-

flüsse, wie überdimensionierte Bauwerke, ge-störte Bodenoberflächen, Landschaftsver-drahtung, Verkehrswege, Lärm, Gestank

nahezu ungestörte Erlebbarkeit der Land-schaft

Bedeutung für das Landschaftsbild mittel

in geringem Umfang vorhandene Vielfalt an Flächennutzungen und Landschaftselemen-ten

nur noch zum Teil Elemente der naturraumty-pischen Kulturlandschaft

vereinzelte landschaftsgliedernde Elemente vorhanden, die intensive Landnutzung hat zu einer fortgeschrittenen Nivellierung der Nut-zungsformen geführt

Sichtbeziehungen vorhanden

deutliche Überprägung durch die menschliche Nutzung, natürlich wirkende Biotoptypen sind in geringem Umfang vorhanden, die natürli-che Eigenentwicklung der Landschaft ist ver-einzelt erlebbar

trotz deutlich störender Einflüsse (visuell, akustisch, olfaktorisch) ist die Erlebbarkeit der Landschaft noch möglich

Bedeutung für das Landschaftsbild gering/ sehr gering

sehr geringer Anteil oder fehlende natürlich wirkende Biotoptypen

großräumig einheitliche (intensive) Nutzungs-struktur (ausgeräumte, monotone Landschaft)

gliedernde Landschaftselemente nur noch vereinzelt oder nicht mehr vorhanden

die naturraumtypische Eigenart ist durch die intensive Nutzung weitgehend überformt oder zerstört worden

der Landschaftscharakter ist durch intensive menschliche Nutzung geprägt

wenige oder keine kulturhistorischen Land-schaftselemente

dörfliche oder städtische Siedlungsbereiche ohne regional- oder ortstypische Bauformen

geringes Maß an Vielfalt und Eigenart der Landschaft

technogene Strukturen dominieren Erlebbarkeit der Landschaft wird von stören-

den Einflüssen (visuell, akustisch, olfakto-risch) stark beeinträchtigt

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Tab. 31: Bewertung des ästhetischen Eigenwertes der Landschaftsbildeinheiten

Landschafts-bildeinheit Kurzbeschreibung

Beschaffenheit der Landschaft Erholungswert der Landschaft Bewertung des ästheti-schen Eigenwertes der Landschaft

Vielfalt Eigenart Schönheit Zugänglichkeit der freien Landschaft

I Leineaue Gewässerbereiche, Flussniederung der Leine

sehr hoch/ hoch hohe Strukturvielfalt (Ge-hölze, Stillgewässer), Flussniederung mit natur-nahen und artenreichen Biotoptypen

sehr hoch/ hoch naturraumtypische Land-schaftsraum, Eigenentwick-lung der Landschaft erleb-bar

mittel trotz Zerschneidungswirk-ung und störender Einflüs-se der Bahntrasse ist die Erlebbarkeit der Landschaft möglich, hohes Maß an Eigenart und Vielfalt

Wirtschafts-/ Radwegenetz vorhanden, Aussichtspunkt am Giftener See, touristi-sche Infrastruktur für land-schaftsbezogene Erholung

sehr hoch/ hoch

II Siedlungsbereich östlich der Leine Bebaute bzw. anth-ropogen überformte Flächen

gering/ sehr gering anthropogene Nutzungs-strukturen, Siedlungsbe-reich

gering/ sehr gering fehlende naturraumtypische Eigenart, für den ländlichen Raum untypische Wohnbe-bauung in Sarstedt, Ge-werbeansiedlungen, durch Kiesabbau anthropogen überformte Flächen mit Entwicklungspotenzial

gering/ sehr gering deutlich anthropogen be-einflusster Landschaftscha-rakter

Straßen- und Wirtschafts-wegenetz vorhanden

ohne Bewertung (Landschaftsbildeinheit umfasst weitestgehend bebautes Gebiet)

III Strukturierte Feld-flur südlich Sarstedt Landschaftlich ge-nutzter Raum mit Kleingewässern, Gräben, Baumrei-hen, Hecken und Feldgehölzen

mittel in geringem Umfang vor-handene Vielfalt an Flä-chennutzungen und Land-schaftselementen, verein-zelte landschaftsgliedernde Elemente vorhanden, die intensive Landnutzung hat zu einer fortgeschrittenen Nivellierung der Nutzungs-formen geführt

mittel intensive Landnutzung mit einzelnen naturraumtypi-schen Landschafts-elementen (Baumreihen, Hecken, Kleingewässer und eingestreute Gehölzin-seln)

mittel Erlebbarkeit der Landschaft möglich, keine störenden Einflüsse, Blickbeziehun-gen ins Umland, Vielfalt und Eigenart vorhanden

Wirtschafts-/ Radwegenetz vorhanden

mittel

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Landschafts-bildeinheit Kurzbeschreibung

Beschaffenheit der Landschaft Erholungswert der Landschaft Bewertung des ästheti-schen Eigenwertes der Landschaft

Vielfalt Eigenart Schönheit Zugänglichkeit der freien Landschaft

IV Weitläufige Agrar-landschaft zwi-schen Giesen, Rössing und Em-merke Intensiv genutzte Ackerflächen

gering/ sehr gering monotone Ackerflächen, nahezu ohne struktur-ierende Elemente, Relief-vielfalt vorhanden

gering/ sehr gering Giesen als kulturhistorisch bedeutsames Haufendorf, Siedlungen von intensiv genutzter Agrarlandschaft umgeben, keine naturraum-typischen Landschaftsele-mente

mittel monotones Landschafts-bild, Althalde als Land-schaftsmerkmal aber auch Vorbelastung im Sinne der Natürlichkeit der Land-schaft, Blickbeziehungen ins Umland, Zerschneidung durch Bahndamm und L 460, geringes Maß an Vielfalt und Eigenart

Wirtschafts-/ Radwegenetz vorhanden

gering/ sehr gering

V Weser-Leinebergland Bewaldetes Mittel-gebirgsland, offene Heidelandschaft

sehr hoch/ hoch naturnahe, vielfältige Vege-tationsbestände, hohe Reliefvielfalt

sehr hoch/ hoch natürliche Oberflächenform, naturraumtypische Ausstat-tung, Vorhandensein kul-turhistorischer Zeugnisse (Hügelgräber)

sehr hoch/ hoch keine störenden Einflüsse, ungestörte Erlebbarkeit der Landschaft , hohes Maß an Vielfalt und Eigenart, Aus-sichtspunkte mit Blickbe-ziehungen ins Umland

Wanderwegnetz vorhan-den, Bereich des ehem. Truppenübungsplatzes Hildesheim nicht zugäng-lich

sehr hoch/ hoch

VI Weitläufige Agrar-landschaft östlich der B 6 Intensiv genutzte Ackerflächen östlich der B 6 nördlich Hil-desheim

gering/ sehr gering monotone Ackerflächen, nahezu ohne struktur-ierende Elemente, kaum naturnahe Räume (Hollen-meerholz, Saubecks Holz, Borsumer Holz)

gering/ sehr gering Verlust der Eigenart durch intensive Nutzung,

gering/ sehr gering monotones Landschafts-bild, die Gehölzstrukturen am Stichkanal und am Hollenmeerholz harmo-nisieren das Landschafts-bild in diesem Bereich, Zer-splitterung der Landschaft durch BAB A 7, Bahntrasse und Hochspannungs-leitung, starke Verlärmung durch die BAB A 7

Wirtschafts-/ Radwegenetz vorhanden

gering/ sehr gering

VII Strukturierte Feld-flur nördlich des Leineberglands Intensiv genutzte Ackerflächen

mittel in geringem Umfang vor-handene Vielfalt an Flä-chennutzungen und Land-schaftselementen, verein-zelte landschaftsgliedernde Elemente und hohe Relief-vielfalt vorhanden

mittel intensive Landnutzung mit einzelnen naturraumtypi-schen Landschafts-elementen (Baumreihen, Hecken und kleine Waldflä-chen)

mittel Erlebbarkeit der Landschaft möglich, wenige störende Einflüsse (Zerschneidung durch B 1, ), Vielfalt und Eigenart vorhanden

Wirtschafts-/ Radwegenetz vorhanden

mittel

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Landschafts-bildeinheit Kurzbeschreibung

Beschaffenheit der Landschaft Erholungswert der Landschaft Bewertung des ästheti-schen Eigenwertes der Landschaft

Vielfalt Eigenart Schönheit Zugänglichkeit der freien Landschaft

VIII Strukturierte Feld-flur westlich der Leine Intensiv genutzte Ackerflächen, er-höhter Waldanteil

mittel in geringem Umfang vor-handene Vielfalt an Flä-chennutzungen und Land-schaftselementen, verein-zelte landschaftsgliedernde Elemente vorhanden, Reli-efvielfalt und Sichtbezie-hungen vorhanden

mittel intensive Landnutzung mit einzelnen naturraumtypi-schen Landschafts-elementen (Baumreihen, Hecken), vereinzelt land-schaftsbildprägende Ober-flächenformen (Schulen-burger Berg mit Marien-berg)

mittel Erlebbarkeit der Landschaft möglich, wenig störenden Einflüsse (Windenergiean-lagen, B 3, Hochspan-nungsleitung), Blickbezie-hungen ins Umland, Vielfalt und Eigenart vorhanden

Wirtschafts-/ Radwegenetz vorhanden

mittel

IX Siedlungsbereich Hildesheim Bebaute bzw. anth-ropogen überformte Flächen, Inner-steaue

gering/ sehr gering anthropogene Nutzungs-strukturen, großstädtischer Siedlungsbereich, geringer Anteil natürlich wirkender Biotoptypen (Innersteaue, Steinberg)

mittel starke anthropogene Über-prägung, historischer Stadtkern, Gewerbeansied-lungen

gering/ sehr gering deutlich anthropogen be-einflusster Landschaftscha-rakter, Dominanz techno-gener Strukutren, starke Verlärmung durch B 1, B 6 und A 7

Straßen- und Wirtschafts-wegenetz vorhanden

ohne Bewertung (Landschaftsbildeinheit umfasst ausschließlich bebautes Gebiet)

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4.5.3.3 Visuelle Verletzlichkeit der Landschaft

Unter der visuellen Verletzlichkeit einer Landschaft ist die Empfindlichkeit ihres Erscheinungsbildes gegenüber menschlichen Eingriffen zu verstehen. Eine reich strukturierte Landschaft kann Eingriffe in visueller Hinsicht leichter abpuffern als eine offene, weithin einsehbare Landschaft mit einer großen visuellen Transparenz. Die visuelle Verletzlichkeit wird anhand der Grob- und Feinreliefierung des Geländes, der Strukturvielfalt der Elemente und der Vegetationsdichte abgeleitet.

Für die Landschaftsbildeinheiten im Untersuchungsradius ergeben sich folgende visuelle Verletzlich-keiten.

Tab. 32: Visuelle Verletzlichkeit der Landschaftsbildeinheiten

Landschaftsbildeinheit Visuelle Verletzlichkeit

I Leineaue Gewässerbereiche, Flussniederung der Leine

geringe visuelle Verletzlichkeit nicht weithin einsehbare Flussniederung/ -senke, Kleingliedrig-keit, hohe Strukturvielfalt insbesondere durch Gehölzstrukturen

II Siedlungsbereich östlich der Leine Bebaute bzw. anthropogen überformte Flächen

keine visuelle Verletzlichkeit dicht bebauter Siedlungsbereich

III Strukturierte Feldflur südlich Sarstedt Landschaftlich genutzter Raum mit Kleingewässern, Gräben, Baumreihen, Hecken und Feldgehölzen

hohe visuelle Verletzlichkeit weitläufige Feldflur mit vereinzelten landschaftsgliedernden Ele-mente

IV Weitläufige Agrarlandschaft zwi-schen Giesen, Rössing und Emmer-ke Intensiv genutzte Ackerflächen

hohe visuelle Verletzlichkeit weitläufige Ackerflächen, nahezu ohne strukturierende Elemente

V Weser-Leinebergland Bewaldetes Mittelgebirgsland, offene Heidelandschaft

geringe visuelle Verletzlichkeit bewaldeter Höhenzug mit hoher Reliefvielfalt

VI Weitläufige Agrarlandschaft östlich der B 6 Intensiv genutzte Ackerflächen der B 6 nördlich von Hildesheim

hohe visuelle Verletzlichkeit weit einsehbare Ackerflächen, nahezu ohne strukturierende Elemente

VII Strukturierte Feldflur nördlich des Leineberglands Intensiv genutzte Ackerflächen

hohe visuelle Verletzlichkeit weitläufige Agrarlandschaft, vereinzelte landschaftsgliedernde Elemente, hohe Reliefvielfalt vorhanden

VIII Strukturierte Feldflur westlich der Leine Intensiv genutzte Ackerflächen, erhöh-ter Waldanteil

mittlere visuelle Verletzlichkeit weitläufige Agrarlandschaft mit vereinzelten landschafts-gliedernden Elemente, einzelne Waldbereiche mit großer Vege-tationsdichte, hohe Reliefvielfalt und weitreichende Sichtbezie-hungen vorhanden

IX Siedlungsbereich Hildesheim Bebaute bzw. anthropogen überformte Flächen, Innersteaue

keine visuelle Verletzlichkeit dicht bebauter Siedlungsbereich

4.5.3.4 Schutzwürdigkeit

Neben dem ästhetischen Eigenwert der Landschaft sowie der visuellen Verletzlichkeit ist die Schutz-würdigkeit einer Landschaft ein weiteres Kriterium zur Beurteilung der ästhetischen Empfindlichkeit. Die Schutzwürdigkeit einer Landschaft ergibt sich aus der Seltenheit von Landschaften mit hohem ästhetischem Wert und ist insbesondere durch das bestehende Schutzsystem des Natur- und Denk-

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 140

malschutzes definiert. Je wertvoller eine Landschaft im Sinne des Natur- und Denkmalschutzes ist, desto größer ist auch ihre ästhetische Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen.

Weiterhin wird den Bereichen eine Schutzwürdigkeit zugesprochen, die als Instrumente der Raumord-nung für den Untersuchungsraum verbindliche Festlegungen hinsichtlich des Schutzgutes Landschaft treffen.

Im Folgenden werden die relevanten Schutzgebiete sowie die Bereiche verbindlicher Festlegungen benannt und beschrieben. Die graphische Darstellung erfolgt in der Abb. 8. Die Abbildung beinhaltet die Bestandsdarstellung des Schutzgutes Landschaft aus der UVS.

4.5.3.4.1 Schutzgebiete, geschützte Gebietskategorien

Benannt werden insbesondere nach BNatSchG i.V.m. NAGBNatSchG ausgewiesene Schutzgebiete, wenn als Grund der Ausweisung die Landschaft, deren kulturhistorischer Aspekt oder Erholungseig-nung explizit in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung genannt wird. Dies ist im Untersuchungsraum bei Naturschutzgebieten gem. § 23 BNatSchG i.V.m. § 16 NAGBNatSchG sowie Landschaftsschutz-gebieten gem. § 26 BNatSchG i.V.m. § 19 NAGBNatSchG gegeben.

Folgende Schutzgebiete zielen in ihren Schutzgebietsverordnungen (vgl. auch Kapitel 4.1.3) explizit auf das Schutzgut Landschaft und die mit diesem verbundenen Teilaspekte ab:

Tab. 33: Schutzgebiete mit landschaftsbezogenen Schutzzielen

Schutzgebiet Landschaftsbezogenes Schutzziel

Naturschutzgebiete

NSG „Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz“ Schutz des Landschaftsbildes

NSG „Entenfang“ Schutz des Landschaftsbildes

NSG „Finkenberg/Lerchenberg“

Erhaltung, Pflege und Entwicklung der besonderen Eigenart, hervorra-genden Schönheit und Vielfalt naturnaher Buchenwälder und Eichen-Hainbuchenwälder basenreicher Standorte sowie der lichten Wälder trockenwarmer Kalkstandorte

NSG „Gallberg“

Erhaltung, Pflege und Entwicklung von besonderer Eigenart und hervor-ragender Schönheit des durch überwiegend offene Weide- und Acker-landschaft sowie einen lichten Hangwald geprägten NSG; Erhaltung der historischen Kulturlandschaft offener Weideberg

NSG „Giesener Teiche“ Schutz des Landschaftsbildes

NSG „Haseder Busch“ Schutz des Landschaftsbildes

NSG „Lange Dreisch und Osterberg“ Schutz der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des durch überwiegend offene Hutelandschaft und lichte Wälder geprägten NSG

NSG „Leineaue zwischen Ruthe und Koldingen“

Erhalt, die Pflege und die Entwicklung der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Auen- und Seenlandschaft

NSG „Wemholz“ Schutz des Landschaftsbildes in seiner besonderen Eigenart und her-vorragenden Schönheit

Landschaftsschutzgebiete

LSG „Ahrberger und Groß Förster Holz“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Algermissen Kippe“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Aseler Busch“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Bergholz“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

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Schutzgebiet Landschaftsbezogenes Schutzziel

LSG „Bodenabbaugebiet bei Heisede“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Borsumer Holz“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Calenberger Leinetal“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Entenfang bei Giften“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Gaim – Bockmer Holz“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Gallberg, Finkenberg und Ler-chenberg“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Giesener Berge und Teiche“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Hallerburger Holz“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Harsumer Holz“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Hassel“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Heiseder Rotten“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Hottelner Rotten“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Innersteau Nord“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Innersteniederung südlich Hildes-heim einschließlich des Lönsbruches“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Kiesgrubengebiet Gleidingen“ Erhaltung oder Wiederherstellung des kleinflächig strukturierten vielfäl-tigen Landschaftsbildes

LSG „Kiesgrubengebiet Heisede – Gleidingen“ (HI 057) Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Klein Förster Holz“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Klingenberg“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Limberg und Jeinser Holz“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Lühnder Rotten“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Obere Leine“ (H 021) Schutz von Landschaftsbild und Erholung („Erhaltung des vielfältigen und schönen Landschaftsbildes; die Erhaltung der Landschaftsvielfalt für die Erholung“)

LSG „Rottsberghang“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Steinberg“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Teiche und Hölzchen in Marien-rode“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Unterer Bruchgraben“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Wallanlagen“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Steinberg auf dem Kreisgebiet“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

LSG „Vorholzer Bergland“ Schutz von Landschaftsbild und Erholung

Im Untersuchungsraum befinden sich keine als Erholungswald nach Bundeswaldgesetz bzw. Nieder-sächsischem Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung ausgewiesenen Waldflächen.

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4.5.3.4.2 Bereiche mit verbindlichen Festlegungen

Die im rechtskräftigen Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, 2008) sowie näher im Regionalen Raumordnungsprogramm Landkreis Hildesheim (Landkreis Hildesheim, 2001) formulierten Ziele stellen verbindliche Vorgaben für raumbedeutsame Planungen ebenso wie für Ein-zelvorhaben dar. Es wird daher benannt, welche auf das Schutzgut Landschaft und die mit diesem verbundenen Teilaspekte bezogenen Ziele in den Instrumenten der Raumordnung für den Untersu-chungsraum vorliegen und welche Gebietsteile mit diesen Zielfestlegungen belegt sind.

Neben den im Kapitel 2.4.1 beschriebenen Vorrang- und Vorsorgegebieten Erholung weist das Regi-onale Raumordnungsprogramm (Landkreis Hildesheim, 2001) Vorranggebiete für die Freiraumfunkti-on aus. Die festgelegten Flächen der Siedlungsrandbereiche von Giesen, Harsum und Sarstedt die-nen der siedlungsstrukturellen Gliederung und der Sicherung kleinklimatisch wertvoller Freiräume. Weiterhin sind Gebiete zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes festgelegt, die der Sicherung und Entwicklung ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit und des Landschaftsbildes dienen.

4.5.3.5 Vorbelastungen

Zu den Vorbelastungen im Untersuchungsgebiet, die visuell bzw. akustisch störend auf das Land-schaftsbild und den Erholungswert der Landschaft wirken, gehören die BAB A 7, die B 6, die B 1, die L 410, die Bahntrassen, die Hochspannungsleitung östlich der B 6 sowie die Zuckerfabrik Nordstem-men. Des Weiteren beeinflusst die vorhandene Althalde am Standort Siegfried-Giesen das Land-schaftsbild. Wenngleich sie ein charakteristisches Element in der vom Kalibergbau geprägten Region darstellt und aufgrund ihres über 30jährigen Bestehens von der Bevölkerung der Region als zugehöri-ges Landschaftsmerkmal verstanden wird, so ist die Althalde unter naturräumlichen Aspekten, hier insbesondere Natürlichkeit/ Naturnähe der Landschaft, als landschaftsbildbeeinträchtigende Vorbelas-tung zu bewerten.

4.5.3.6 Ästhetische Empfindlichkeit der Landschaft

Die Empfindlichkeit einer Landschaft gegenüber den vorhabensbedingten Wirkungen ergibt sich aus ihrem landschaftsästhetischen Eigenwert, ihrer visuellen Verwundbarkeit sowie ihrer ästhetischen Schutzwürdigkeit.

Die ästhetische Empfindlichkeit einer Landschaft gegen störende Eingriffe ist umso ausgeprägter, je höher der ästhetische Eigenwert der Landschaft (Vielfalt, Eigenart, Schönheit, Vorbelastungen, Zu-gänglichkeit), je größer ihre visuelle Verletzlichkeit (Einsehbarkeit) und je größer ihre Schutzwürdigkeit (Natur- und Denkmalschutzwerte) ist.

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F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 143

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F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 144

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4.6 Kultur- und sonstige Sachgüter

4.6.1 Bewertungsgrundlagen

Gemäß BNatSchG fallen Kultur- und Sachgüter grundlegend nicht unter das Schutzregime der Ein-griffsregelung, da diese sich auf die Projektfolgen beschränkt, die den Naturhaushalt und/oder das Landschaftsbild betreffen. Die im § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes formulierten Ziele schließen neben der Sicherung der Biologischen Vielfalt sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur-haushalts auch die Sicherung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft ein. Zur Sicherung des letztgenannten Grundsatzes „ […] sind insbesondere Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor […] Beeinträchtigungen zu bewahren“. Vor dem genannten Hintergrund sind Kultur- und Sachgüter Gegenstand des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplanes.

Schutz und Pflege der Kulturdenkmale werden durch das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) geregelt. Als Kulturgüter werden insbesondere denkmalschutzrelevante Flächen und Ob-jekte sowie archäologische Fundstätten erfasst.

Abhängig von den Verhältnissen im Untersuchungsraum liegt der Schwerpunkt bei der Darstellung der Sachgüter auf den Objekten, welche dem Umweltschutz dienen sowie eine hohe funktionale Bedeu-tung für die Allgemeinheit haben und für welche vorhabensbedingte Auswirkungen nicht auszuschlie-ßen sind. Sachgüter oder Objekte mit vorrangig wirtschaftlicher Bedeutung und sonstigen allgemeinen Funktionen, an denen kein besonderes öffentliches Interesse besteht, sind nicht Gegenstand der Be-trachtung.

Die Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Kulturgüter und sonstige Sachgüter erfolgt mittels folgender Parameter:

– Bau- und Kulturdenkmale,

– archäologische Denkmale,

– Infrastruktureinrichtungen (Straßen- und Bahntrassen, Ver- und Entsorgungsleitungen),

– Gebäude sowie

– Flächen eingeschränkter Verfügbarkeit (bspw. Altlasten, Abgrabungsgebiete).

4.6.2 Datengrundlagen

Die Datenerhebung und –bewertung basiert auf folgenden Datengrundlagen:

– Denkmallisten des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege (Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, 2013a), (Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, 2013b),

– Altlastenverdachtsflächen im Untersuchungsraum Hartsalzwerk Siegfried-Giesen (Landkreis Hildesheim, 2013b),

– Karte zu den aktuellen Abgrabungen im Landkreis Hildesheim (Landkreis Hildesheim, 2013c) sowie

– Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Hildesheim (Landkreis Hildesheim, 2001).

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4.6.3 Schutzgebiete, geschützte Gebietskategorien

Gemäß Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz (NDSchG) sind Kulturdenkmale zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Kulturdenkmale im Sinne des Gesetzes (§ 3 NDSchG) sind Baudenkmale, Bodendenkmale, bewegliche Denkmale und Denkmale der Erdgeschichte.

Baudenkmale sind bauliche Anlagen (§ 2 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung), Teile baulicher Anlagen, Grünanlagen und Friedhofsanlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künst-lerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Baudenkmal ist auch eine Gruppe baulicher Anlagen, die aus den genannten Gründen erhaltenswert ist, unabhängig davon, ob die einzelnen baulichen Anlagen für sich Baudenkmale sind.

Bodendenkmale sind mit dem Boden verbundene oder im Boden verborgene Sachen, Sachgesamt-heiten und Spuren von Sachen, die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Auf-schluss über menschliches Leben in vergangener Zeit geben.

Die Beschreibung der im Untersuchungsgebiet vorhandenen Bau- und Bodendenkmale erfolgt im Kapitel 4.6.5. Bewegliche Denkmale und Denkmale der Erdgeschichte kommen im Untersuchungsge-biet nicht vor.

4.6.4 Bereiche mit verbindlichen Festlegungen

Für Kultur- und Sachgüter sind keine relevanten Bereiche mit verbindlichen Festlegungen im Vorha-bensgebiet vorhanden.

4.6.5 Bestandsdarstellung

4.6.5.1 Kulturgüter

Bau- und Kulturdenkmale

Baudenkmale sind nach Angaben des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege sowohl als Einzeldenkmale als auch als Denkmale in Gruppen baulicher Anlagen im Untersuchungsgebiet vor-handen.

Bei den insgesamt 16 Einzeldenkmalen gemäß dem Verzeichnis der Baudenkmale nach § 3 NDSchG handelt es sich um die Kirche und den Friedhof Ahrbergen, die Kirche von Groß Giesen, das Rathaus von Ahrbergen, die alten Mühle in Groß Förste, den Stichkanal, ehemalige Bahnhofsgebäude in Har-sum sowie Wegekreuze und Bildstöcke.

Der Hildesheimer Stichkanal ist aufgrund seiner wirtschafts- und technikgeschichtlichen Bedeutung als Gruppenbaudenkmal ausgewiesen. Weitere Denkmale in Gruppen baulicher Anlagen stellen Kir-che und Friedhof Ahrbergen sowie Kirche und Kriegerdenkmal Groß Giesen dar.

Die baulichen Kulturdenkmäler befinden sich mit Ausnahme des Hildesheimer Stichkanals innerhalb bzw. in Randlage der Ortschaften.

Bodendenkmale

Die Aussagen zu den archäologischen Denkmalen basieren auf der Liste der Bodendenkmale des (Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, 2013a). Im Untersuchungsgebiet befinden sich 16

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verzeichnete archäologische Denkmale. Dabei handelt es sich um Siedlungsspuren verschiedener zeitlicher Epochen (Einzelfunde von Werkzeugen, Waffen und Münzen).

Im Vorhabensgebiet befindet sich westlich von Groß Giesen die Wüste Mark Beelte. Der Name dieses Landschaftsteils ist auf eine menschliche Besiedlung im Mittelalter zurückzuführen. Auf dem ehemali-gen Kirchhügel erinnert heute die Beelter Linde an das ehemalige Dorf Groß Beelte. In der umliegen-den Feldflur treten immer wieder archäologische Funde zu tage. So sind lt. Aussage der Gemeinde Giesen Funde aus der römischen Kaiserzeit sowie steinzeitliche Siedlungsreste bekannt.

In den Anhänge 4 und 5 des LBPs befinden sich tabellarische Zusammenstellungen der Bau- bzw. Bodendenkmale im Untersuchungsgebiet. Die grafische Darstellung erfolgt in der Unterlage F-4.2: Bestand - und Konfliktplan.

Bewertung

Eine Einteilung der Denkmale in unterschiedliche Wertstufen wurde nicht vorgenommen. Denkmale sind als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und prägende Bestandteile der Kulturland-schaft nach den Bestimmungen des Denkmalschutzes im Land Niedersachsen (NDSchG) zu schüt-zen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Allen Denkmalen, den entdeckten und den un-entdeckten, wird aus kultureller Sicht eine sehr hohe Bedeutung zugeschrieben.

4.6.5.2 Sachgüter

Gebäudesubstanz

Die gesamte, im Vorhabensgebiet vorhandene, Gebäudesubstanz wird als Sachgut definiert.

Kläranlage

An der Ortsverbindungsstraße Giesen – Ahrbergen unmittelbar an der Innerste sowie nördlich von Harsum am Unsinnbach befinden sich die zentralen Kläranlagen der Gemeinden Giesen und Harsum.

Biogasanlage

Nördlich der Althalde wird seit Ende 2011 eine Biogasanlage betrieben. Neben der Strom- und Wär-meproduktion erfolgt die Einspeisung von Biomethan ins Erdgasnetz.

Verkehrliche Infrastruktur

Die Verkehrsanbindung des Untersuchungsgebietes erfolgt über die BAB A 7, die B 6, zahlreiche Landes- und Kreisstraßen, die Bahnstrecken Lehrte – Hildesheim und Hannover - Göttingen. Über den Stichkanal Hildesheim als schiffbare Wasserstraße ist eine Anbindung an das Netz der Binnen-wasserstraßen gegeben.

Versorgungsleitungen

Im Untersuchungsgebiet verlaufen folgende gemeindeübergreifende Versorgungsleitungen: Hoch-spannungsleitung 110kV, Rohrfernleitung für Erdgas sowie Fernwasserleitung.

Die grafische Darstellung der Sachgüter erfolgt in der Unterlage F-4.2: Bestands- und Konfliktplan.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 148

4.6.5.3 Flächen eingeschränkter Verfügbarkeit

Altlasten

Eine detaillierte Auflistung der bekannten punktuellen Altstandorte und Altablagerungen (Landkreis Hildesheim, 2013b) ist dem Anhang 3 des LBPs zu entnehmen. Die grafische Darstellung erfolgt in Unterlage F-4.2: Bestands- und Konfliktplan. Dominierende Branchen, welchen quantitativ die größte Zahl der punktuellen Altstandorte im Untersuchungsraum zuzuordnen ist, sind Baumaschinenhandel, Fahrzeugbranche (Werkstätten, Fahrzeugbaubetriebe), holzverarbeitende Betriebe, metallbearbeiten-des Handwerk, Schreinereien, Speditionen, Stahlbaubranche, Tankstellen, Werkzeugfabriken und Ziegeleien.

Abgrabungen und Aufschüttungen

Östlich und nördlich von Ahrbergen sowie östlich von Barnten (außerhalb des UG) befinden sich Kies- und Sandabbaugebiete. Die Abbaufelder nördlich von Ahrbergen sowie ein kleiner Bereich östlich von Barnten werden derzeit rekultiviert. Die Bereiche befinden sich z.T. außerhalb der Untersuchungsge-bietsgrenze des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans.

Östlich der Schachtstraße im Giesener Ortsteil Siegfried-Giesen liegt die ca. 80 m hohe Althalde, des bis 1987 betriebenen Kaliwerkes.

4.6.6 Vorbelastungen

Relevante Vorbelastungen von Kultur- und Sachgütern sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.

4.6.7 Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber vorhabensbedingten Wirkungen

Eine Einteilung der Denkmale in unterschiedliche Wertstufen wird nicht vorgenommen. Allen Denkma-len, den entdeckten und den unentdeckten, wird aus kultureller Sicht eine sehr hohe Bedeutung/ Emp-findlichkeit zugeschrieben.

Ebenso wird die Bedeutung/ Empfindlichkeit der Sachgüter hinsichtlich ihrer Funktion und Nutzbarkeit als sehr hoch bewertet.

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5 Konfliktanalyse

Umweltrelevante Auswirkungen des Vorhabens „Hartsalzwerk Siegfried-Giesen“ können durch alle Lebensphasen des geplanten Vorhabens hervorgerufen werden. Im Rahmen der Umweltverträglich-keitsstudie zum Hartsalzwerk Siegfried-Giesen (Unterlage F-1 der Gesamtunterlage) wurden die mit den einzelnen Vorhabensbestandteilen verbundenen unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf die Umwelt für:

– die Errichtungsphase (baubedingte Wirkungen),

– die Betriebsphase (anlage- und betriebsbedingte Wirkungen) sowie

– die Nachbetriebsphase (Wirkungen von Rückbauprozessen sowie dauerhafte Auswirkungen der Rückstandshalde

ermittelt, beschrieben und bewertet.

Dabei wurden die folgenden vom Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren geprüft (vgl. Kap. 3.2):

– bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme,

– baubedingte optische Wirkungen (visuelle Wirkungen der Baustelleneinrichtung und des Baustellenbetriebes durch die Anwesenheit und die Bewegung von Menschen und Fahrzeu-gen)

– anlagebedingte optische Wirkungen der errichteten Anlagen

– betriebsbedingte Anwesenheit von Menschen und Fahrzeugen,

– Bau- und betriebsbedingte Lärmemissionen,

– Bau-, anlage- und betriebsbedingte Zerschneidungswirkungen durch Kulisseneffekt, Barriere-wirkung sowie erhöhter Kollisionsgefahr,

– Bau- und betriebsbedingte Stoff- und Staubemissionen,

– Bauzeitliche Wasserhaltung,

– Bau- und betriebsbedingte Erschütterungen durch Verkehr und Baumaschinen,

– Anlage- und betriebsbedingte mineralisierte Wässer (anlage- und betriebsbedingte Wässer im Bereich der Rückstandshalde sowie des Werksstandortes Siegfried-Giesen),

– Auflastbedingte Setzungen durch die Rückstandshalde,

– Bau- und betriebsbedingte Lichtemissionen,

– Koronaeffekte, elektrische und magnetische Felder sowie Wärmeentwicklung im Bereich von Stromleitungen sowie

– Sprengerschütterungen und bergbaubedingte Senkungen durch den untertägigen Grubenbe-trieb.

Die Prüfung der von den Wirkfaktoren ausgehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft erfolgte in der UVS (Unterlage F-1) in zwei Schritten. In einem ersten Schritt erfolgte die detaillierte Beschreibung der vom Vorhaben grundlegend hervorgerufenen Umweltveränderungen nach Art und Umfang und die Darstellung der zur Ermittlung der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter her-angezogenen Prognosemethoden.

Im Ergebnis dieser Beschreibung wurden Wirkfaktoren als für die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der von den einzelnen Vorhabensbestandteilen ausgehenden zu erwartenden Um-weltauswirkungen relevant oder nicht relevant herausgearbeitet.

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Die folgende Tabelle fasst die Ergebnisse der detaillierten Beschreibung der Wirkfaktoren in der UVS schutzgutbezogen zusammen.

Tab. 34 Zusammenfassende Darstellung der in der UVS betrachteten Wirkfaktoren

Wirkfaktoren Ergebnis der grundlegenden detaillierten Beschreibung der Wirkfaktoren

Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit

Baubedingte Wirkungen

Baubedingte Flächeninanspruchnahme relevanter Wirkfaktor

Verlust von Waldflächen mit Schutzfunktion für das Schutzgut Mensch

relevanter Wirkfaktor ausschließlich für die Gleisanschlusstrasse

Zerschneidungswirkung der Baustelle relevanter Wirkfaktor

Optische Wirkungen der Baustelle relevanter Wirkfaktor

Baubedingte Stoff- und Staubemissionen kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Baubedingte Lärmemissionen relevanter Wirkfaktor

Baubedingte Lichtemissionen relevanter Wirkfaktor

Baubedingte Erschütterungen relevanter Wirkfaktor

Anlagebedingte Wirkungen

Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme relevanter Wirkfaktor

Verlust von Waldflächen mit Schutzfunktion für das Schutzgut Mensch

relevanter Wirkfaktor ausschließlich für die Gleisanschlusstrasse

Anlagebedingte optische Wirkungen relevanter Wirkfaktor

Anlagebedingte Zerschneidungseffekte relevanter Wirkfaktor

Betriebsbedingte Wirkungen

Betriebsbedingte Stoff- und Staubemissionen relevanter Wirkfaktor

Betriebsbedingte Lärmemissionen relevanter Wirkfaktor

Betriebsbedingte Lichtemissionen relevanter Wirkfaktor

Verkehrsbedingte Erschütterungen relevanter Wirkfaktor

Betriebsbedingte Sprengerschütterungen relevanter Wirkfaktor

Bergbaubedingte Senkungen relevanter Wirkfaktor

Elektrische und magnetische Felder sowie Koronareffekte kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Schutzgut Pflanzen und Tiere, Biologische Vielfalt

Baubedingte Wirkungen

Biotopverlust durch baubedingte Flächeninanspruchnahme relevanter Wirkfaktor

Lebensraumverlust durch baubedingte Flächeninanspruchnahme relevanter Wirkfaktor

Verlust und Zerschneidung von Schutzgebieten/ -objekten relevanter Wirkfaktor ausschließlich für die Gleisanschlusstrasse und die 110 kV-Leitung

Zerschneidung von faunistischen Funktionsräumen und damit verbundene Erhöhung der Kollisionsgefährdung

relevanter Wirkfaktor

Baubedingte Stoff- und Staubemissionen kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Baubedingte Lärmemissionen

Säugetiere kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Kriechtiere kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Lurche kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Fische kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 151

Wirkfaktoren Ergebnis der grundlegenden detaillierten Beschreibung der Wirkfaktoren

Libellen, Heuschrecken, Tagfalter, Totholzkäfer und Hymenopteren

kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Optische Wirkfaktoren - Anwesenheit des Menschen, Lichtemis-sionen, Bewegungen durch Baufahrzeuge

Feldhamster relevanter Wirkfaktor - Licht

Wild relevanter Wirkfaktor

Fledermäuse relevanter Wirkfaktor - Licht

Kriechtiere kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Amphibien kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Libellen, Heuschrecken, Tagfalter und Hymenopteren kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Totholzkäfer kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Wirkkomplex baubedingte optische und akustische Wirkfaktoren

Brutvögel relevanter Wirkfaktor

Baubedingte Erschütterungen Beurteilungsrelevanter Wirkfaktor ausschließlich für Fische durch Rammarbeiten im Rahmen der Gleisanschlusstrasse (BW 260)

Beeinträchtigungen der Wasserversorgung von Biotopstrukturen durch bauzeitliche Wasserhaltung

relevanter Wirkfaktor, wenn Wasserhaltung erforderlich

Anlagebedingte Wirkungen

Biotopverlust durch anlagebedingte Flächeninanspruchnahme relevanter Wirkfaktor

Lebensraumverlust durch anlagebedingte Flächen-inanspruchnahme

relevanter Wirkfaktor

Verinselung von Biotopen kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Verlust und Zerschneidung von Schutzgebieten/ -objekten relevanter Wirkfaktor ausschließlich für die Gleisanschlusstrasse und die 110 kV-Leitung

Zerschneidung von faunistischen Funktionsräumen und damit verbundene Erhöhung der Kollisionsgefährdung

relevanter Wirkfaktor

Kollisionsgefährdung durch Leitungsanflug (Freileitungen) relevanter Wirkfaktor ausschließlich für die Gleisanschlusstrasse

Beeinträchtigung faunistischer Lebensräume und Arten durch optische Veränderungen /anlagebedingte Kulisseneffekte / Ver-schattung

relevanter Wirkfaktor

Auswirkungen mineralisierter Wässer auf Biotope und faunisti-sche Lebensräume

relevanter Wirkfaktor ausschließlich für die Rückstandshalde

Betriebsbedingte Wirkungen

Betriebsbedingte Stoff- und Staubemissionen

Flüssigkeiten und verkehrsbedingte Emissionen kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Staubemissionen relevanter Wirkfaktor ausschließlich für Vorha-bensbestandteil Rückstandshalde

Betriebsbedingte Emissionen luftgetragener Stoffe relevanter Wirkfaktor für Siegfried-Giesen, Fürs-tenhall und Rückstandshalde

AHS - Reinstoffe kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

gelöste AHS relevanter Wirkfaktor ausschließlich für die Rückstandshalde

Betriebsbedingte Lärmemissionen

Säugetiere kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

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Hartsalzwerk Siegfried-Giesen Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 152

Wirkfaktoren Ergebnis der grundlegenden detaillierten Beschreibung der Wirkfaktoren

Brutvögel relevanter Wirkfaktor (für empfindliche Arten)

Kriechtiere kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Amphibien kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Libellen, Heuschrecken, Tagfalter, Totholzkäfer und Hymenopteren

kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Beeinträchtigung von faunistischen Arten durch optische Wirkfak-toren

Feldhamster relevanter Wirkfaktor - Licht

Wild relevanter Wirkfaktor

Fledermäuse relevanter Wirkfaktor - Licht

Brutvögel, Rastvögel relevanter Wirkfaktor

Kriechtiere kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Amphibien kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Libellen, Heuschrecken, Tagfalter und Hymenopteren kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Totholzkäfer kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Auswirkungen mineralisierter Wässer auf Biotope und faunisti-sche Lebensräume

relevanter Wirkfaktor ausschließlich für den Standort Siegfried-Giesen

Sprengerschütterungen kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Beeinträchtigung faunistischer Arten durch elektrische und elekt-romagnetische Felder sowie Koronareffekte, Individuenverluste durch Stromschlag

kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Wärmeentwicklung im Bereich von Erdkabeln kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Schutzgut Boden

Baubedingte Wirkungen

Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme relevanter Wirkfaktor für die Archivfunktion des Bodens

Bauzeitliche Wasserhaltung kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Baubedingte Stoff-/ Staubemission kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Anlagebedingte Wirkungen

Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme relevanter Wirkfaktor

Auswirkungen mineralisierter Wässer auf Bodenfunktionen relevanter Wirkfaktor ausschließlich für die Rückstandshalde

Betriebsbedingte Wirkungen

Betriebsbedingte Stoff-/ Staubemissionen

Flüssigkeiten und verkehrsbedingte Emissionen kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Staubemissionen relevanter Wirkfaktor ausschließlich für Vorha-bensbestandteil Rückstandshalde

Betriebsbedingte Emissionen luftgetragener Stoffe relevanter Wirkfaktor für Siegfried-Giesen, Fürs-tenhall und Rückstandshalde

AHS - Reinstoffe kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

gelöste AHS relevanter Wirkfaktor ausschließlich für die Rückstandshalde

Auswirkungen mineralisierter Wässer auf Bodenfunktionen kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Wärmeentwicklung im Bereich von Erdkabeln kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 153

Wirkfaktoren Ergebnis der grundlegenden detaillierten Beschreibung der Wirkfaktoren

Schutzgut Wasser

Baubedingte Wirkungen

Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme Grundwasser kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Bauzeitliche Wasserhaltung kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Bauzeitliche Stoff-/ Staubemission kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Anlagebedingte Wirkungen

Anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme Grundwasser relevanter Wirkfaktor

Sekundärwirkung auf Biotopstrukturen und faunisti-sche Lebensräume

relevanter Wirkfaktor ausschließlich für Rück-standshalde

Sekundärwirkung auf das Schutzgut Boden relevanter Wirkfaktor ausschließlich für Rück-standshalde

Sekundärwirkung auf Oberflächengewässer relevanter Wirkfaktor ausschließlich für Rück-standshalde

Sekundärwirkung auf Kultur- und Sachgüter relevanter Wirkfaktor ausschließlich für Rück-standshalde

Beeinträchtigung eines Überschwemmungsgebietes durch Flä-cheninanspruchnahme und Barrierewirkung

relevanter Wirkfaktor ausschließlich für die Gleisanschlusstrasse

(bau- und anlagebedingte) Flächeninanspruchnahme Oberflä-chenwasser

relevanter Wirkfaktor

Auswirkungen mineralsierter Wässer auf das Grundwasser sowie auf Oberflächengewässer

relevanter Wirkfaktor ausschließlich durch die Rückstandshalde

Veränderungen des Überschwemmungsgebietes aufgrund auf-lastbedingter Setzungen im Bereich der Rückstandshalde

relevanter Wirkfaktor

Auswirkungen auflastbedingter Setzungen im Bereich der Rück-standshalde auf Oberflächengewässer

relevanter Wirkfaktor

Betriebsbedingte Wirkungen

Betriebsbedingte Stoff-/ Staubemissionen

Flüssigkeiten und verkehrsbedingte Emissionen kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Staubemissionen relevanter Wirkfaktor ausschließlich für Vorha-bensbestandteil Rückstandshalde

Betriebsbedingte Emissionen luftgetragener Stoffe relevanter Wirkfaktor für Siegfried-Giesen, Fürs-tenhall und Rückstandshalde

AHS - Reinstoffe kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

gelöste AHS relevanter Wirkfaktor für das Grundwasser aus-schließlich durch die Rückstandshalde

Auswirkungen mineralisierter Wässer auf die Gewässerqualität von Oberflächengewässern

relevanter Wirkfaktor für das Oberflächenwasser ausschließlich durch den Standort Siegfried-Giesen

Veränderungen des Überschwemmungsgebietes der Innerste durch bergbaubedingte Senkungen

relevanter Wirkfaktor

Sekundärwirkung auf Kultur- und Sachgüter relevanter Wirkfaktor

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 154

Wirkfaktoren Ergebnis der grundlegenden detaillierten Beschreibung der Wirkfaktoren

Veränderung des Grundwasserflurabstandes durch bergbaube-dingte Senkungen

relevanter Wirkfaktor

Sekundärwirkung auf Biotope und faunistische Le-bensräume

relevanter Wirkfaktor

Sekundärwirkung auf Boden relevanter Wirkfaktor

Sekundärwirkung auf Kultur- und Sachgüter relevanter Wirkfaktor

Auswirkungen bergbaubedingter Senkungen auf Oberflächen-gewässer

relevanter Wirkfaktor

Schutzgut Klima und Luft

Baubedingte Wirkungen

Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme klimarelevanter Struktu-ren

Funktion Kaltluftentstehung des Schutzgutes Klima/ Luft

kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Funktion Frischluftentstehung (Waldflächen) des Schutzgutes Klima/ Luft

relevanter Wirkfaktor

Baubedingte Stoff-/ Staubemissionen kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Anlagebedingte Wirkungen

Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme klimarelevanter Struk-turen

relevanter Wirkfaktor

Funktionsbeeinträchtigung im Bereich von Luftaustausch-systemen durch Barrierewirkung

relevanter Wirkfaktor ausschließlich für die Gleisanschlusstrasse

Betriebsbedingte Wirkungen

Beeinträchtigung der Luftqualität durch Stoff-/ Staubemissionen Betrachtung im Rahmen des Schutzgutes Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit

Schutzgut Landschaft

Baubedingte Wirkungen

Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme von landschaftsbildwirk-samen Strukturen, erholungswirksamen Flächen sowie kultur-historisch bedeutsamen Landschaftselementen

Flächen mit Erholungswert kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Landschaftsbildwirksame sowie kulturhistorisch be-deutsame Landschaftselemente

relevanter Wirkfaktor

Optische Wirkungen der Baustelle relevanter Wirkfaktor

Zerschneidungswirkung der Baustelle relevanter Wirkfaktor

Baubedingte Lärmemissionen kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Baubedingte Stoff-/ Staubemission kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Anlagebedingte Wirkungen

Anlagebedingter Flächenverlust von landschaftsbildwirksamen Strukturen, erholungswirksamen Flächen sowie kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftselementen

relevanter Wirkfaktor

Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Verän-derung und Kulisseneffekte

relevanter Wirkfaktor

Beeinträchtigung von Flächen mit Erholungseignung durch Zer-schneidungswirkungen

relevanter Wirkfaktor

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 155

Wirkfaktoren Ergebnis der grundlegenden detaillierten Beschreibung der Wirkfaktoren

Betriebsbedingte Wirkungen

Betriebsbedingte Lärmemissionen relevanter Wirkfaktor

Betriebsbedingte Stoff- und Staubemissionen relevanter Wirkfaktor ausschließlich für die Rückstandshalde (optische Wirkungen)

Betriebsbedingte Lichtemissionen relevanter Wirkfaktor

Beeinträchtigung der Erholungsfunktion der Landschaft durch Sprengerschütterungen

kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Schutzgut Kultur und Sachgüter

Baubedingte Wirkungen

Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme von Kultur- und Sachgü-tern

Biogasanlage, Kläranlage sowie vorhandene Versor-gungsleitungen

kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

verkehrliche Infrastruktur, Gebäudesubstanz, Bau- und Kulturdenkmale, Bodendenkmale sowie Altlasten-flächen

relevanter Wirkfaktor

Bauzeitliche optische Veränderungen relevanter Wirkfaktor für die Vorhabensbestand-teile Hafen Harsum (Stichkanal) und Rück-standshalde (Beelter Linde)

Baubedingte Erschütterungen

Straßen, erdverlegte Versorgungsleitungen sowie im Boden befindliche Kultur- und Sachgüter

kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Biogasanlage, Kläranlage, Kulturdenkmale sowie Ge-bäudesubstanz

relevanter Wirkfaktor

Bauzeitliche Wasserhaltung kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Bauzeitliche Stoff-/ Staubemissionen kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Bauzeitliche Lärmemissionen relevanter Wirkfaktor für Kulturdenkmale

Anlagebedingte Wirkungen

Anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme Kultur- und Sachgü-ter

Biogasanlage, Kläranlage sowie vorhandene Versor-gungsleitungen

kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

verkehrliche Infrastruktur, Gebäudesubstanz, Bau- und Kulturdenkmale, Bodendenkmale sowie Altlasten-flächen

relevanter Wirkfaktor

Anlagebedingte optische Veränderungen relevanter Wirkfaktor für die Vorhabensbestand-teile Hafen Harsum (Stichkanal) und Rück-standshalde (Beelter Linde)

Zerschneidungs- und Barrierewirkungen relevanter Wirkfaktor

Substanzschäden durch auflastbedingte Setzungen im Bereich der Rückstandshalde

relevanter Wirkfaktor ausschließlich für die Rückstandshalde

Betriebsbedingte Wirkungen

Stoff- und Staubemissionen kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Betriebsbedingte Lärmemissionen relevanter Wirkfaktor für Kulturdenkmale

Verkehrsbedingte Erschütterungen

Straßen, erdverlegte Versorgungsleitungen sowie im Boden befindliche Kultur- und Sachgüter

kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Biogasanlage, Kläranlage der Gemeinde Giesen, Kul- relevanter Wirkfaktor

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Wirkfaktoren Ergebnis der grundlegenden detaillierten Beschreibung der Wirkfaktoren

turdenkmale sowie Gebäudesubstanz

Bergbaubedingte Sprengerschütterungen

Straßen, erdverlegte Versorgungsleitungen sowie im Boden befindliche Kultur- und Sachgüter

kein beurteilungsrelevanter Wirkfaktor

Biogasanlage, Kläranlage der Gemeinde Giesen, Kul-turdenkmale sowie Gebäudesubstanz

relevanter Wirkfaktor

Bergbaubedingte Senkungen relevanter Wirkfaktor

Legende: Wirkfaktor kann als beurteilungsrelevant ausgeschlossen werden

Wirkfaktor ist nur für einen Teil der Vorhabensbestandteile relevant und zu prüfen

Wirkfaktor ist für alle Vorhabensbestandteile relevant und zu prüfen

Die Prüfung der von den relevanten Wirkfaktoren ausgehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft erfolgte in einem zweiten Schritt einzeln für jeden Vorhabensbestandteil.

Für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile steht grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. auf Natur und Landschaft sowie die sonstigen Schutzgüter des § 2 Abs. 1 UVPG auf ein Mindestmaß reduziert wer-den. Vor diesem Hintergrund hat der Vorhabensträger für einzelne übertägige Vorhabensbestandteile im Rahmen des Planungsprozesses Alternativen entwickelt (vgl. Unterlage B sowie Unterlage F-1, Umweltverträglichkeitsstudie). Ausgenommen sind die Vorhabensbestandteile, für welche die Nutzung der vorhandenen Schachtanlagen erforderlich ist, da es für diese vorhandene Grundstruktur keine zweckentsprechenden Alternativen gibt. Die Wahl der unter Abwägung technischer, wirtschaftlicher und Umweltkriterien abgeleiteten Vorzugsvariante einzelner Vorhabensbestandteile trägt dem Ver-meidungsgebot nach BNatSchG i.V.m. NAGBNatSchG Rechnung, da bereits mit dieser Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die sonstigen Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG vermieden werden. (vgl. Unterlage F-1, Ergebnisse der Variantenvergleiche in der Umweltverträglichkeitsstudie)

Verbunden mit dem Ziel, Beeinträchtigungen auf die Umwelt auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sind zudem die mit der Planung des Entwurfes der einzelnen Vorhabensbestandteile verbundene Optimie-rung sowie bautechnische Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung. Dies beinhaltet insbeson-dere die Anwendung von technischen Methoden, Verfahren und Anlagen nach dem Stand der Tech-nik. Berücksichtigung im Rahmen der Entwurfsoptimierung fanden zudem die Maßgaben der Landes-planerischen Feststellung des Landkreises Hildesheim (Landkreis Hildesheim, 2013d), welche auf die Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen abzielen. (vgl. Unterlage B) Auf Grundlage der bereits in der Umweltverträglichkeitsstudie zum Vorhaben (vgl. Unterlage F-1) erarbeiteten Auswir-kungsprognose und der damit bekannten voraussichtlich zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wurden im Planungsprozess des Landschaftspflegerischen Begleitplanes weite-re Möglichkeiten zu Vermeidung und Minderung geprüft und mit den am Projekt beteiligten Planern erörtert. Im Ergebnis dieses iterativen Planungsprozesses wurde die technische Planung in Detaillö-sungen mit dem Ziel der Vermeidung konkretisiert bzw. modifiziert.

Die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der von den Vorhabensbestandteilen ausgehenden Wir-kungen erfolgt unter Berücksichtigung der Planoptimierung sowie der technischen Maßnahmen zur Vermeidung. Berücksichtigung finden zudem die Ergebnisse von für das Vorhaben erarbeiteten Bear-beitungsgrundlagen (Unterlagen I der Gesamtunterlage). Diese sind zum einen Basis für die Darstel-lung der Bestandssituation, welche die Grundlage für eine Bewertung von vorhabensbedingten Aus-wirkungen bildet. Zum anderen sind die auf Grundlage des technischen Entwurfes einzelner Vorha-bensbestandteile erarbeiteten Prognosen hinsichtlich der mit Bau, Anlage und Betrieb der Vorhabens-

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bestandteile verbundenen Auswirkungen wesentliche Basis für die Auswirkungsanalyse im Rahmen der Umweltplanungen zum Vorhaben (Unterlagen F der Gesamtunterlage) und damit des Land-schaftspflegerischen Begleitplanes.

Aus der vorhabensbestandteil- und schutzgutbezogenen Auswirkungsanalyse resultieren die im Fol-genden zusammengefasst dargestellten Ergebnisse.

Ausgeschlossen bzw. als unerheblich eingestuft werden konnten von den Vorhabensbestandteilen Fürstenhall und Rössing-Barnten ausgehende Beeinträchtigungen.

Insbesondere mit der Flächeninanspruchnahme und den optischen Wirkungen sind erhebliche Beeinträchtigungen für alle Schutzgüter mit Ausnahme des Schutzgutes Luft und Klima verbunden.

Die Inanspruchnahme von Flächen führt zum Verlust von Biotopen und Tierlebensräumen, zur Ver-siegelung bzw. Überformung von Böden und damit zur Reduzierung der Grundwasserneubildung, zum Verlust landschaftsbildprägender Elemente sowie zur Überbauung eines Bodendenkmals. Die Flächen werden sowohl temporär während der Bauzeit als auch dauerhaft durch die Vorhabensbe-standteile Siegfried-Giesen, Glückauf-Sarstedt, Hafen Harsum, Gleisanschlusstrasse und Übergabe-bahnhof, 110 kV- und 20 kV-Stromleitung sowie die Rückstandshalde in Anspruch genommen.

Durch das geplante Vorhaben entstehen Elemente, die in ihrer Beschaffenheit untypisch für den be-troffenen Landschaftsraum sind und eine technogene Kulisse schaffen, die sich beeinträchtigend auf die Landschaft und deren Erholungseignung sowie empfindliche Tierarten wie Ackerbrüter und Rast-vögel auswirken.

Die für die Aufschüttung des Vorhabensbestandteiles Rückstandshalde als Flachhalde bereits ab dem 4. Betriebsjahr vorgesehene sukzessive Abdeckung und Begrünung kann die technogene Wirkung der Halde in einem Mindestmaß minimieren. Durch die zeitnahe Abdeckung und Begrünung wird die maximal freiliegende Salzoberfläche der Halde begrenzt. Damit können auch potenzielle Blendwir-kungen durch an der Oberfläche des Salzkörpers mit heller Oberfläche hervorgerufene Sonnenlichtre-flexion weitestgehend vermieden werden.

Eng mit der visuellen Wahrnehmung sind auditive Einflüsse verknüpft. Neben der optischen Beein-trächtigung der Landschaft durch das Vorhaben führen die vom Standort Siegfried sowie der Rück-standshalde ausgehenden akustischen Belastungen und im Fall der Rückstandshalde emittierten Stäube zu einer Beeinträchtung der Landschaft und ihrer Nutzung zu Erholungszwecken.

Bau-, anlage- und betriebsbedingte Zerschneidungswirkungen durch Kulisseneffekt, Barrierewir-kung sowie erhöhter Kollisionsgefahr spielen für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Landschaft eine Rolle. Von der Rückstandshalde geht aufgrund ihrere Ausdehnung eine zerschneidende Wirkung auf die umliegenden Feldhamsterhabitate aus. Damit verbunden ist in der Bauphase ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit dem Baustellenverkehr. Des Weiteren besteht für die im Schotterbett der Gleistras-se überwinternden Kammmolche und weiteren Amphibienarten eine erhöhte Tötungsgefahr während der Ertüchtigung der Gleise. Für die Erholungsnutzung der Landschaft besteht ggf. eine Funktionsein-schränkung während der Bauphase, die mit temporären Umwegen verbunden ist, die nicht als erheb-lich zu bewerten sind, da nach Abschluss der Bauarbeiten die vorhandenen Wege ihre Verbindungs-funktion wieder vollständig erfüllen. Der dauerhafte Verlust einer Wegeverbindung durch die Rück-standshalde und die Notwendigkeit von Umwegen für den Erholungssuchenden wird unter Berück-sichtigung der Annehmbarkeit dieser als unerhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Mit der Anlage der Rückstandshalde und der Verwertung der dort anfallenden mineralisierten Wäs-ser im Produktionsprozess des Werkes Siegfried-Giesen konnten Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden und Wasser nicht grundsätzlich ausgeschlossen wer-den. Die Prüfung der mit dem mineralisierten Wasser potenziell verbundenen Wirkprozesse ergab abschließend jedoch keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter.

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Für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile steht grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Mindestmaß reduziert, d.h. unter Verwendung von technischen Methoden, Verfahren und Anlagen nach dem Stand der Technik weitestgehend minimiert werden. (vgl. Unterlage B) Im Hinblick auf die genannte Zielset-zung werden der Haldenaufbau, das Zwischenlager sowie das Haldenentwässerungssystem (Entwäs-serungsgräben und Speicherbecken) so ausgeführt, dass durch ein in den genannten Bereichen ent-sprechend vorhandenes Dichtungssystem ein Eintrag mineralisierter Wässer in die Bodenzone und das Grundwasser verhindert wird (vgl. Unterlagen E-10 sowie I-30). Durch die Ausstattung der Haldenaufstandsfläche mit einer qualifizierten Basisabdichtung und die Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde wird die mögliche Restdurchsickerung auf das ein Mindestmaß begrenzt. Die Dichtheit für beide Dichtungssysteme wird u.a. durch einen entsprechenden kf-Wert dokumentiert.

Um die allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung gem. § 6 WHG zu erreichen, werden in § 47 WHG Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser definiert. Diese beinhalten ein Verschlechte-rungsverbot des Grundwassers, d.h. des mengenmäßigen und chemischen Zustandes des Grund-wassers. Entsprechend den Vorgaben des BVerwG (EugH-Vorlage vom 11. Juli 2013, Az. 7 A 20.11,juris, Rn. 43) steht das Verschlechterungsverbot unter einem Bagatellvorbehalt. Dem-nach ist ein Überschreiten der Bagatellgrenze dann auszuschließen, wenn jegliche Beeinträchtigun-gen der Gewässerfunktionen des Wasserkörpers, die sich aus § 1 WHG ergeben, sicher ausge-schlossen werden können. Vor dem genannten Hintergrund wurde eine Veränderung des Grundwas-serzustandes durch den Eintrag mineralisierter Wässer hinsichtlich potenzieller Auswirkungen auf die Gewässerfunktionen des Grundwassers gem. § 1 WHG beschrieben und bewertet. Eine Restdurchsi-ckerung der Basisabdichtung der Rückstandshalde führt nicht zu signifikanten Auswirkungen auf die Funktionen des Grundwassers nach § 1 WHG. Ein Überschreiten der Bagatellgrenze und damit eine Verschlechterung des Wasserkörpers kann ausgeschlossen werden.

Durch das spezielle Produktionsverfahren des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen ist es möglich, einen großen Teil der anfallenden Haldenwässer in der Aufbereitung zu verarbeiten. (vgl. Unterlage B) Zu-sätzlich ist vorgesehen, Überschuss- und Reinigungswässer aus dem Produktionsprozess, ggf. anfal-lende Grubenwässer sowie vor Inbetriebnahme des Werkes die Haldenwässer in die Innerste einzulei-ten. Um die zu erwartenden Auswirkungen der Einleitung in die Innerste unter Berücksichtigung des zeitlichen und mengenmäßigen Anfalls der mineralisierten Haldenwässer zu ermitteln wurde eine Flussgebietsmodellierung für die Leine / Innerste (Unterlage I-13) erstellt. Dazu wurden die entspre-chenden Konzentrationen und Frachten ermittelt und verschiedene Einleitszenarien unter Berücksich-tigung der Speicher- und Rückhaltekapazitäten sowie verschiedener Betriebszustände untersucht. Berücksichtigung fand insbesondere eine dahingehende Optimierung des Einleitregimes und des er-forderlichen Speichervolumens, dass unter Berücksichtigung der natürlichen Schwankungsbreite der Niederschläge die Salzkonzentrationen in den Vorflutern möglichst niedrig gehalten und starke Schwankungen vermieden werden können.

Zusammengefasst ist aus der durch das Flussgebietsmodell (Unterlage I-13) prognostizierten Entlas-tung der salzbezogenen abiotischen Lebensbedingungen eine signifikante Verbesserung sowohl für die Fauna als auch die Flora der Innerste spätestens ab dem Betriebsjahr 7 abzuleiten. Damit können ab dem Betriebsjahr 7 Beeinträchtigungen der biologischen Qualitätskomponenten und damit des ökologischen Zustands der Innerste vollständig ausgeschlossen werden. Die insgesamt geringfügige Erhöhung der Salzbelastung zu Beginn der Betriebsphase wird gemäß Unterlage I-3 zu keiner signifi-kanten Verschlechterung des biologisch-ökologischen Zustands führen bzw. wird mit biologisch-ökologischen Bewertungsverfahren kaum messbar sein. Die zu Beginn der Betriebsphase potenziell zu erwartenden Veränderungen der aquatischen Flora und Fauna in der Innerste werden unter Be-rücksichtigung der Ergebnisse der „Limnologischen Untersuchungen der Innerste“ als unerhebliche Beeinträchtigungen der biologischen Qualitätskomponenten und damit des ökologischen Zustands der Innerste bewertet.

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Für die Leine bei Neustadt ist zusammengefasst spätestens ab dem Betriebsjahr 5 aus der durch das Flussgebietsmodell (Unterlage I-13) prognostizierten Entlastung der salzbezogenen abiotischen Le-bensbedingungen eine signifikante Verbesserung sowohl für die Fauna als auch die Flora abzuleiten. Im Fall einer möglichen Produktionseinstellung des Werkes Sigmundshall wäre diese Verbesserung bereits ab dem Betriebsjahr 2 wirksam. Damit können, in Abhängigkeit vom eintretenden Szenario, ab dem Betriebsjahr 5 bzw. bereits ab dem Betriebsjahr 2 Beeinträchtigungen der biologischen Qualitäts-komponenten und damit des ökologischen Zustands der Leine vollständig ausgeschlossen werden. Für das Szenario einer zeitlich begrenzten Überschneidung in den Produktionszeiten der Werke Sig-mundshall sowie Siegfried-Giesen können auf Grundlage der simulierten Konzentrationen für die Pa-rameter Chlorid, Kalium und Magnesium in der Leine bei Neustadt negative Veränderungen der aqua-tischen Lebensgemeinschaften gegenüber dem jetzigen Zustand weitgehend ausgeschlossen wer-den. Dennoch potenziell zu erwartende geringfügige Veränderungen der aquatischen Flora und Fauna und damit verbunden der biologischen Qualitätskomponenten und des ökologischen Zustand der Lei-ne werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der „Limnologischen Untersuchungen der Innerste“ (Unterlage I-3) als unerhebliche Beeinträchtigungen bewertet.

Mit dem Eintrag mineralisierter Wässer in die Innerste kann eine Erhöhung der Salzfracht und damit eine Veränderung der Wasserbeschaffenheit für die Innerste und ggf. für die Leine nicht ausgeschlos-sen werden. Der Schutz des Oberflächenwassers dient gem. § 1 WHG insbesondere dem Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut. Damit ist der Schutz des Oberflächenwassers funktional insbe-sondere auf die Erreichung von Schutzzielen ausgerichtet. Gemäß allgemeiner Grundsätze der Ge-wässerbewirtschaftung (§ 6 Abs. 1 WHG) zählt zu diesen Zielen insbesondere der Schutz der Funkti-ons- und Leistungsfähigkeit des Oberflächengewässers als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und in diesem Zusammenhang als Grundlage für gewässerab-hängige Landökosysteme und Feuchtgebiete. Um die allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirt-schaftung gem. § 6 WHG zu erreichen, werden in § 27 WHG Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer definiert. Diese beinhalten ein Verschlechterungsverbot des Gewässerzustandes, d.h. des ökologischen und chemischen Zustandes des Oberflächengewässers. Entsprechend den Vorgaben des BVerwG (EugH-Vorlage vom 11. Juli 2013, Az. 7 A 20.11,juris, Rn. 43) steht das Verschlechte-rungsverbot unter einem Bagatellvorbehalt. Demnach ist ein Überschreiten der Bagatellgrenze dann auszuschließen, wenn jegliche Beeinträchtigungen der Gewässerfunktionen des Wasserkörpers, die sich aus § 1 WHG ergeben, sicher ausgeschlossen werden können. Vor dem genannten Hintergrund wurde eine Veränderung des Gewässerzustandes durch den Eintrag mineralisierter Wässer hinsicht-lich potenzieller Auswirkungen auf die Gewässerfunktionen des Oberflächengewässers gem. § 1 WHG beschrieben und bewertet. Der Eintrag mineralisierter Wässer in die Innerste führt nicht zu signi-fikanten Auswirkungen auf die Funktionen des Oberflächenwassers von Innerste und Leine nach § 1 WHG. Ein Überschreiten der Bagatellgrenze und damit eine Verschlechterung des Gewässerzustands kann ausgeschlossen werden.

Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaft durch Stoffemissionen konnten anhand der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme (vgl. Unterlage I-18) ausgeschlossen werden. Eben-falls ausgeschlossen werden konnten aufgrund der eingesetzten Technologien, der verwendeten Ma-terialien bzw. der prognostizierten Verkehrszahlen (erheblich) beeinträchtigende Wirkungen durch bauzeitliche Wasserhaltung, durch betriebsbedingte Erschütterungen sowie die von Stromleitun-gen ausgehenden Koronaeffekte, elektrischen und magnetischen Felder sowie die Wärmeent-wicklung im Bereich von Erdkabeln.

Verbunden mit der Auflast der Rückstandshalde sind potenzielle Setzungen im Bereich der Halden-aufstandsfläche und angrenzender Bereiche. In Abhängigkeit von der Reichweite potenzieller Setzun-gen kann es zu Auswirkungen auf Oberflächengewässer kommen. Die Abschätzung des Setzungs-verhaltens wird in Unterlage I-27 „Geotechnisches Gutachten Rückstandshalde“ beschrieben. Die

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Reichweite der auflastbedingten Setzungen beschränkt sich auf den unmittelbaren Haldenbereich, so dass Auswirkungen auf Fließgewässer ausgeschlossen werden können.

Als relevante potenzielle Umweltauswirkungen, die vom Abbau der untertägigen Salzlagerstätte Sarstedt ausgehen, wurden die Senkungen an der Tagesoberfläche (vgl. Unterlage I-29) infolge der unter Tage entstehenden Hohlräume sowie die durch Sprengungen ausgelösten Schwingungen (vgl. Unterlage I-20) an der Tagesoberfläche hinsichtlich ihrer Wirkungen auf die Schutzgüter Men-schen, einschließlich der menschlichen Gesundheit sowie Kultur- und Sachgüter betrachtet.

Dabei ist zu beachten, dass die Senkungsprozesse sehr langsam und gleichmäßig verlaufen. Mit Ausnahme der geringfügigen Veränderungen des Überschwemmungsgebietes der Innerste durch mögliche bergbaubedingte Senkungen und die damit verbundenen geringfügigen Auswirkungen auf die Wassertiefenänderungen im Hochwasserfall im Bereich Sarstedt aufgrund des geänderten Re-tentionsvolumens des Überschwemmungsgebietes ergeben sich durch den untertägigen Grubenbe-trieb keine erheblichen Umweltauswirkungen. Durch ggf. erforderliche Ergänzungen bestehender oder in Planung befindlicher Hochwasserschutzmaßnahmen kann der Hochwasserschutz dennoch gewähr-leistet werden.

Die Nachbetriebsphase, welche zeitlich nach der Betriebsphase von ca. 40 Jahren anzusetzen ist (vgl. Unterlage B), wird unter Tage mit der Verfüllung durch Flutung und dem Verschluss sämtlicher untertägiger Hohlräume sowie aller Tagesschächte (Wetterschächte, Transport- und Förderschächte) verbunden sein. Übertage wird die Nachbetriebsphase nach Prüfung einer möglichen Nachnutzung der vorhandenen Betriebsanlagen durch einen Rückbauprozess der nicht nachnutzbaren Übertage-einrichtungen und durch Rekultivierungsaktivitäten geprägt sein.

Rückbaubedingte Wirkungen sind mit den baubedingten Wirkungen der Errichtungsphase ver-gleichbar und räumlich auf den jeweiligen Vorhabensbestandteil und zeitlich auf den Rückbau- und Rekultivierungsprozess beschränkt.

Mit einem Rückbauprozess potenziell verbundene Wirkungen sind:

– Flächeninanspruchnahme während des Rückbauprozesses,

– optische Veränderungen durch den Rückbauprozess,

– durch den Rückbauprozess hervorgerufene Zerschneidungswirkungen sowie

– während des Rückbauprozesses auftretende akustische, stoffliche sowie optische Wirkungen.

Eine differenzierte Auswirkungsprognose der rückbaubedingten Wirkungen ist im Rahmen der vorlie-genden Unterlage nicht möglich. Für die Abläufe während der Nachbetriebsphase ist bei feststehen-dem Zeitpunkt des Betriebsendes ein Abschlussbetriebsplan aufzustellen, der eine genaue Darstel-lung der technischen Durchführung der beabsichtigten Betriebseinstellung enthält. Grundlegend wird der Baustellenbetrieb während des Rückbau- und Rekultivierungsprozesses nach dem Stand der Technik unter Einhaltung geltender Regelwerke erfolgen. Damit können Auswirkungen durch geeigne-te Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen minimiert werden.

Eine Ausnahme hinsichtlich des für die übertägigen Betriebsanlagen vorgesehenen Rückbaus stellt die Rückstandshalde dar. Für diese beginnt nach Ende der Aufhaldung, einem teilweisen Halden-rückbau und damit verbundener vollständiger Abdeckung und Begrünung voraussichtlich 2-3 Jahre nach Einstellung der Produktion die Nachbetriebsphase.

Die mit der Flächeninanspruchnahme und Kulisse der Rückstandshalde verbundenen Wirkungen bleiben auch in der Nachbetriebsphase dauerhaft wirksam. Durch die vollständige Abdeckung und Begrünung der Haldenoberfläche kann die Verdunstungsrate sehr stark erhöht werden. Damit ver-bunden fallen nur noch sehr geringe Mengen an niederschlagsbedingtem Haldenwasser an, wel-che in die Innerste eingeleitet werden müssen. Die gegenüber der Ist-Situation deutliche Verbesse-

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rung der Situation in der Innerste in Bezug auf den Salzgehalt, welche bereits mit Beginn des Regel-betriebes während der Betriebsphase erreicht werden kann, bleibt damit auch in der Nachbetriebs-phase bestehen.

Für einzelne oder mehrere Vorhabensbestandteile ergeben sich daraus folgende erhebliche Beein-trächtigungen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, die im Rahmen der Eingriffsregelung berücksichtigt werden:

– Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme (KB 1),

– Verlust von Lebenräumen gehölz- und gebüschbewohnender Brutvögel (KT 1),

– Verlust von Lebenräumen offen- und halboffenlandbewohnender Brutvögel (KT 2),

– Lebensraumverlust für Brutvögel der offenen Agrarlandschaft (KT 3),

– Brutplatzverlust für Rauch- und Mehlschwalben (KT 4),

– Verlust eines Horststandortes des Wanderfalken (KT 5),

– Verlust eines Horststandortes des Turmfalken (KT 6),

– Verlust von Rastvogelflächen (KT 7),

– Beeinträchtigung von Brutvogellebensräumen in der offenen Agrarlandschaft (KT 8),

– Beeinträchtigung eines Brutplatzes des Mäusebussards (KT 9),

– Beeinträchtigung von Brutrevieren des Rebhuhns (KT 10),

– Beeinträchtigung von Brutrevieren des Bluthänflings (KT 11),

– Beeinträchtigung von Rastvogelflächen (KT 12),

– Verlust von Lebensraum des Feldhamsters (KT 13),

– Zerschneidung von Feldhamsterlebensräumen (KT 14),

– Erhöhte baubedingte Kollisionsgefahr für den Feldhamster (KT 15),

– Verlust von Einzelquartieren, Jagdhabitaten und Leitstrukturen von Fledermäusen (KT 16),

– Verlust von Unterschlupf- und Deckungsmöglichkeiten für Wild (KT 17),

– Beeinträchtigung von Unterschlupf- und Deckungsmöglichkeiten für Wild (KT 18),

– Verlust von Landlebensräumen für Amphibien (KT 19),

– Erhöhte baubedingte Kollisionsgefahr für den Kammmolch (KT 20),

– Verlust von Lebensräumen trockenheitsliebender Heuschrecken, Tagfalter und Stechimmen (KT 21),

– Bodeninanspruchnahme durch Versiegelung, Teilversiegelung und Überformung (KBo 1),

– Beeinträchtigung der Archivfunktion des Bodens (KBo 2),

– Reduzierung der Grundwasserneubildung durch Flächenversiegelung (KW 1),

– Veränderungen des Überschwemmungsgebietes der Innerste durch bergbaubedingte Sen-kungen (KW 2),

– Verlust landschaftsbildprägender Strukturen (KL 1) sowie

– Kumulative Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderungen, akusti-sche Belastung und/oder Staubentwicklung (KL 2).

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Die eingriffsrelevanten Wirkfaktoren werden schutzgutbezogen im nachfolgenden Kapitel beschrie-ben. Daran anschließend erfolgt die Ableitung der erheblichen Beeinträchtigung für die jeweils be-troffenen Vorhabensbestandteile.

Die ausführliche Beschreibung aller Wirkfaktoren ist der UVS (Unterlage F-1 der Gesamtunterlage) zu entnehmen.

5.1 Detaillierte Beschreibung der eingriffsrelevanten Wirkfaktoren

5.1.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

5.1.1.1 Biotopverlust durch baubedingte Flächeninanspruchnahme

Im Bereich des Baufeldes, von Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sowie Baustraßen kommt es zu einer vollständigen Beseitigung der vorhandenen Vegetationsbestände. Bei der Erheblichkeitsbe-wertung der Vegetationsverluste durch Flächeninanspruchnahme findet die Bewertung der jeweils betroffenen Biotopstruktur nach (Drachenfels O. , Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen - Regenerationsfähigkeit, Wertstufen, Grundwasserabhängigkeit, Nährstoffempfindlichkeit, Gefährdung, 2012) Berücksichtigung. Diese zieht als Kriterien die Naturnähe der Vegetation und ihrer Standorte, Gefährdung und Seltenheit sowie die Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere heran. (vgl. Kap. 4.1.4.2) Verluste von Biotoptypen der Wertstufen I (Biotope von geringer Bedeutung) sowie II (Biotope von allgemeiner bis geringer Bedeutung) werden als nicht erheblich gewertet. Der Verlust von Biotoptypen der Wertstufen III (Biotope von allgemeiner Bedeutung), IV (Biotope von besonderer bis allgemeiner Bedeutung) und V (Biotope von besonderer Bedeutung) stellt eine erhebliche Beein-trächtigung dar.

5.1.1.2 Biotopverlust durch anlagebedingte Flächeninanspruchnahme

Innerhalb der durch die Vorhabensbestandteile dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen kommt es zu einer vollständigen Beseitigung der vorhandenen Vegetationsbestände. Bei der Erheblichkeits-bewertung der Vegetationsverluste durch Flächeninanspruchnahme findet die Bewertung der jeweils betroffenen Biotopstruktur nach (Drachenfels O. , Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen - Regenerationsfähigkeit, Wertstufen, Grundwasserabhängigkeit, Nährstoffempfindlichkeit, Gefährdung, 2012) Berücksichtigung. Diese zieht als Kriterien die Naturnähe der Vegetation und ihrer Standorte, Gefährdung und Seltenheit sowie die Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere heran. (vgl. 4.1.4.2) Verluste von Biotoptypen der Wertstufen I (Biotope von geringer Bedeutung) sowie II (Biotope von allgemeiner bis geringer Bedeutung) werden als nicht erheblich gewertet. Der Verlust von Bio-toptypen der Wertstufen III (Biotope von allgemeiner Bedeutung), IV (Biotope von besonderer bis all-gemeiner Bedeutung) und V (Biotope von besonderer Bedeutung) stellt eine erhebliche Beeinträchti-gung dar.

5.1.1.3 Lebensraumverlust durch baubedingte Flächeninanspruchnahme

Der mit der baubedingten Flächeninanspruchnahme verbundene Vegetationsverlust ist mit einem Lebensraumverlust für faunistische Arten verbunden.

Für den Untersuchungsraum sind Gebiete ableitbar, welchen aufgrund ihrer Ausprägung und Struktu-rierung und der Anzahl nachgewiesener geschützter und gefährdeter Arten verschiedener Tierarten-

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gruppen eine besondere Bedeutung als faunistische Lebensräume zukommt. (vgl. Kapitel 4.1.4.1.11) Eine Flächeninanspruchnahme im Bereich dieser Lebensräume wird jeweils separat beschrieben und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit bewertet.

Für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Nahrungsgäste (Vögel) während der Brutzeit und der Überwinterungszeit kann eine Beeinträchtigung durch den Verlust von Lebensräumen aufgrund bau-bedingter Flächeninanspruchnahme ausgeschlossen werden. Bei den nachgewiesenen Arten in den betroffenen Gebieten handelt es sich ausschließlich um Greifvögel, die große Gebiete zur Jagd nut-zen. Werden vorhabensnahe Bereiche gemieden bzw. gehen als Jagdrevier verloren, so können die Nahrungsgebiete innerhalb des angrenzenden Landschaftsraumes verlagert werden.

Der Verlust der Lebensraumfunktion von Lebensräumen allgemeiner Bedeutung wird durch den infol-ge der direkten Inanspruchnahme hervorgerufenen Verlust von Biotoptypen und damit faunistischen Lebensräumen beschrieben. Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn ein Biotoptyp und damit faunistischer Lebensraum der Wertstufen III bis IV beansprucht wird.

5.1.1.4 Baubedingte Zerschneidung von faunistischen Funktionsräumen und damit verbundene Erhöhung der Kollisionsgefährdung

Neben dem direkten Verlust von faunistischen Funktionsräumen kann es infolge von Zerschneidungs-effekten (Barrierewirkung) durch Lebensraumverkleinerungen und -verinselungen zur Unterschreitung von Mindestarealgrößen sowie zur Isolierung von Teillebensräumen und –populationen mit nachteili-gen Auswirkungen auf die Populationsentwicklung kommen. Faunistische Funktionsräume umfassen zumeist mehrere einzelne Biotoptypen, die zu einer einheitlich bewerteten Einheit zusammengefasst werden. Die Einstufung der Erheblichkeit erfolgt in Abhängigkeit von dem jeweils betroffenen faunisti-schen Funktionsraum, der Größe desselben, der hier nachgewiesenen charakteristischen Artengrup-pen und Populationen und ihrer bekannten Minimumareale.

Auch Verbundachsen und Wanderkorridore einzelner Tierartengruppen weisen eine besondere Emp-findlichkeit gegenüber der durch baubedingte Inanspruchnahme verursachten Barriere- und Isolati-onswirkung auf. Eine Zerschneidungswirkung bedingt für einzelne Artengruppen eine Erhöhung der Kollisionsgefährdung.

Des Weiteren kann in Abhängigkeit von der artspezifischen Empfindlichkeit sowie der konkreten räum-lichen Konstellation der Baustellenverkehr für einzelne Artengruppen, insbesondere nicht flugfähige, zu einer erhöhten Kollisionsgefahr führen.

5.1.1.5 Wirkkomplex baubedingte optische und akustische Wirkfaktoren

Mit dem Bau der Vorhabensbestandteile ist ein Wirkkomplex verschiedener optischer und akustischer Wirkfaktoren verbunden. Diese umfassen neben Lärm und optischen Wirkungen (Anwesenheit des Menschen, Bewegung durch Baufahrzeuge, Lichtemissionen) ebenso Kulisseneffekte, welche mit einer Änderung der Landschaftskulisse verbunden sind.

Im Anschluss erfolgt eine differenzierte Beschreibung der genannten einzelnen Wirkfaktoren. Auf-grund der sich überlagernden Wirkungen der einzelnen Faktoren wird für die abschließende Beschrei-bung und Bewertung der Wirkungen auf eine losgelöste Betrachtung der einzelnen Wirkfaktoren ver-zichtet. Basis dafür ist die im Anschluss an die Beschreibung der einzelnen Wirkfaktoren zusammen-fassende Darstellung zum Wirkkomplex.

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Baubedingte Lärmemissionen

Lärmemissionen treten baubedingt durch Baustellenverkehr (Baufahrzeuge, Pkw) sowie die zum Ein-satz kommenden Baugeräte und Technologien auf. Die im Baufeld ausgelösten akustischen Signale sind von den durch Verkehr im Bereich der Baustraßen verursachten Lärmwirkungen zu unterschei-den. Durch Lärmemissionen kann es zu Beeinträchtigungen von Tierlebensräumen kommen. Artspe-zifisch und je nach örtlicher Gegebenheit und Situation kann es zu einer Meidung vorhabensnaher Bereiche durch empfindliche Arten und damit zu Beeinträchtigungen faunistischer Funktionen kom-men.

Für die Artengruppen der Säugetiere, Kriechtiere, Lurche, Fische, Libellen, Heuschrecken, Tagfalter, Totholzkäfer und Hymenopteren konnten Beeinträchtigungen durch baubedingte Lärmemissionen in der UVS, Kapitel 6 (Unterlage F-1 der Gesamtunterlage) ausgeschlossen werden.

Für die Artengruppe der Vögel ist bekannt, dass Vogelarten unterschiedlich empfindlich auf den Wirk-faktor Lärm reagieren. Spezifische Untersuchungen zu lärmbedingten Störungen während vorhabens-bedingter Bauzeiten liegen nicht vor. Empfindlichkeiten einzelner Vogelarten sind insbesondere ge-genüber auftretendem Dauerlärm bekannt (Garniel & Mierwald, 2010). Im Baufeld auftretender Lärm, welcher zeitweilig unterbrochen und in unterschiedlichen Intensitäten auftritt, spielt in der Regel eine untergeordnete Rolle.

Da vom Baufeld ausgehender Lärm keine kontinuierliche Schallkulisse, wie bspw. durch verkehrs-bedingten Lärm, erzeugt und zu einem Komplex baubedingter Wirkfaktoren zu zählen ist, werden zur Beurteilung lärmbedingter Beeinträchtigungen auf Brutvögel die in der Fachliteratur angegebenen Fluchtdistanzen (Gassner, Winkelbrandt, & Bernotat, UVP und strategische Umweltprüfung: rechtli-che und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung, 2010) herangezogen. Diese zeigen demnach die Reaktion von Vögeln auf Störungen, an die diese sich nicht oder kaum gewöhnen.

Für die Baustelle des Standortes Siegfried-Giesen, der Standort mit dem höchsten prognostizierten Verkehrsaufkommen während der Bauphase, ist während der vierjährigen Bauphase mit einem werktäglichen Verkehrsaufkommen von bis zu 620 Kfz-Fahrten/24 h zu rechnen. (vgl. Unterlage I-22) Bei Verkehrsmengen bis einschließlich 10.000 Kfz/24 h wird keine kontinuierliche Schallkulisse durch den Straßenverkehr erzeugt (Garniel & Mierwald, 2010). Für den Baustellenverkehr werden aus-schließlich vorhandene Straßen- und Wegeverbindungen genutzt, die auch im aktuellen Zustand einer Nutzung durch Fahrzeuge einschließlich landwirtschaftlicher Maschinen unterliegen. Aufgrund der Ist-Situation auf den für den Baustellenverkehr genutzten Straßen und der Unterschreitung der Ver-kehrsmenge von 10.000 Kfz/24 h gehen vom Baustellenverkehr keine Störungen aus, die einen beur-teilungsrelevanten Wirkfaktor darstellen.

Wie stark die Minderung der Lebensraumeignung ausfällt, hängt neben der artspezifischen Empfind-lichkeit auch von der konkreten Situation im betroffenen Landschaftsraum ab (Habitatgröße und -qualität, Vorbelastungen etc.). Die artspezifischen Fluchtdistanzen stellen somit keine pauschal über-tragbare Erheblichkeitsschwelle dar, sondern sind mit der gebietsspezifischen Empfindlichkeit einer Art in Beziehung zu setzen. Die Beurteilung der Erheblichkeit erfolgt in Abhängigkeit von der Empfind-lichkeit der in diesen Gebieten nachgewiesenen planungsrelevanten Arten sowie von der Ausprägung des konkret betroffenen Lebensraumes. Die Erheblichkeitsbeurteilung erfolgt dabei verbal-argumentativ.

Die vom Baulärm ausgehenden Wirkungen auf die Brutvogelvorkommen im Untersuchungsgebiet stehen in engem Zusammenhang mit den optischen Wirkungen wie Kulisseneffekt, Lichtemissionen, Anwesenheit von Menschen und Fahrzeugbewegungen. Aufgrund der überlagernden Wirkungen die-ser Faktoren werden die akustischen und optischen baubedingten Wirkfaktoren am Ende dieses Kapi-tels in einem Wirkkomplex zusammengefasst. An dieser Stelle sind auch die Fluchtdistanzen der im Untersuchungsgebiet vorkommenden planungsrelevanten Brutvögel aufgeführt.

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Rastvögel nehmen Gefahren hauptsächlich optisch wahr. Das Bedürfnis an einer weitreichenden und daher maskierungsanfälligen akustischen Kommunikation ist bei rastenden Vogeltrupps nicht gegeben (Garniel & Mierwald, 2010). Auf eine Betrachtung der Auswirkungen baubedingter Lärmemissionen auf Rastvögel wird verzichtet.

Baubedingte Kulisseneffekte

Mit der Bautätigkeit (Baufahrzeuge, Baugeräte) sowie der durch die Bautätigkeit anwachsenden Kulis-se der Vorhabensstandorte, hier insbesondere des mit einer maximalen Ausdehnung von etwa 450 m und einer maximalen Gebäudehöhe von 64 m verbundenen Standortes Siegfried-Giesen, sind Ände-rungen der Landschaftskulisse verbunden. In Abhängigkeit der Empfindlichkeit der jeweiligen Arten kann dies zu einer Beeinträchtigung dieser führen. Horizontale Kulissen können bspw. für avifaunisti-sche Offenlandarten wie Wiesenbrüter, Ackerbrüter oder auch rastende Gänse, Schwäne sowie Limi-kolen dazu führen, dass diese betroffene Habitatstrukturen meiden.

Während der Bautätigkeit treten Kulisseneffekte in einem Wirkkomplex mit anderen Störungen, insbe-sondere in Verbindung mit Lärm und optischen Wirkungen (Anwesenheit des Menschen, Bewegung durch Baufahrzeuge, Lichtemissionen) auf.

Aufgrund der sich überlagernden Wirkungen der genannten Wirkfaktoren wird auf eine losgelöste Betrachtung der baubedingten Kulisseneffekte für die im Untersuchungsraum nachgewiesenen Arten verzichtet.

Optische Wirkfaktoren - Anwesenheit des Menschen, Lichtemissionen, Bewegungen durch Baufahrzeuge

Optische Wirkfaktoren können einzeln, zumeist jedoch im Komplex mit anderen Störungen, in Abhän-gigkeit von der Empfindlichkeit der jeweiligen Arten bzw. Artengruppen Beeinträchtigungen auslösen.

Die Wirkfaktoren Anwesenheit des Menschen und Bewegung von Baufahrzeugen werden, in Verbin-dung mit den Wirkfaktoren Lärm und Licht, durch die Bautätigkeit wirksam.

Baubedingt hervorgerufene optische Wirkfaktoren können zu Scheuchwirkungen führen. Bei allge-mein verbreiteten Arten führen diese in der Regel nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen. Für be-standsgefährdete Arten können vorhabensbedingte Scheuchwirkungen in Abhängigkeit von der jewei-ligen Empfindlichkeit jedoch zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Zur Ermittlung des tatsächli-chen Störpotenzials ist im betroffenen Landschaftsraum eine vertiefende Betrachtung in Abhängigkeit von der konkreten Ausprägung des Landschaftsraumes erforderlich, da landschaftsspezifische Be-sonderheiten die Reichweite optischer Störungen reduzieren können.

Säugetiere

Feldhamster

Der nachtaktive Hamster scheut insbesondere grelles Licht. Vorhabensbedingte Bautätigkeiten wer-den in der Regel zwischen 6 und 20 Uhr stattfinden. Zur Aufhellung der Baustellenflächen wird wäh-rend der Bauphase die Einrichtung einer Baustellenbeleuchtung erforderlich, um die Arbeitssicherheit im Baubetrieb zu gewährleisten.

Bei der Beurteilung von Lichtimmissionen zu betrachtende Faktoren sind insbesondere die Raumauf-hellung sowie die Blendung. Durch das Bauvorhaben potenziell wirkende Lichtimmissionen sind zu bewerten, wenn in der näheren Umgebung Hamsterhabitate vorhanden sind.

Scheuchwirkungen durch die Anwesenheit des Menschen sowie durch Fahrzeugbewegungen spielen für die Art keine Rolle.

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Wild

Für das im Untersuchungsgebiet vorkommende Rehwild ist eine Scheuchwirkung aufgrund der Anwe-senheit von Menschen im Bereich der Baustelle nicht ausgeschlossen. Bei der Beurteilung der Aus-wirkungen durch optische Störreize sind insbesondere die potenziellen Äsungsflächen und Unter-schlupfmöglichkeiten zu berücksichtigen.

Fledermäuse

Die Anwesenheit des Menschen kann insbesondere in Verbindung mit dem Wirkfaktor Licht für Fle-dermäuse zu Störungen führen, welche zu Beeinträchtigungen der Tiere in ihren Quartieren oder wäh-rend der Jagd führen können. Als Reaktionen auf intensive Lichtwirkungen sind bei Fledermäusen insbesondere Meidereaktionen zu erwarten. Es kann aufgrund der Minderung der Qualität eines Jagdgebietes zu einer Verschiebung von Jagdgebieten kommen oder bspw. ist die zeitweilige Aufga-be von Flugwegen oder Quartieren nicht auszuschließen.

Gegenüber Licht empfindliche Fledermausarten, welche im Untersuchungsgebiet nachgewiesen wur-den, sind: Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Teichfledermaus (Brinkmann, et al., 2008). Die ebenfalls vorkommenden Arten Zwergfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler und auch die Breitflügelfledermaus wurden bei der Jagd nahe von Beleuchtungskörpern beobachtet. Diese Arten weisen eine weniger starke Lichtempfindlichkeit auf, bevorzugen aber generell dunkle Bereiche.

Brut- und Rastvögel

Vögel reagieren in Abhängigkeit von einer Vielzahl von Faktoren (bspw. Berechenbarkeit des Störer-eignisses, Strukturierung des Geländes, freie Landschaft oder städtisches Umfeld) unterschiedlich auf optische Störreize (Gassner, E., Winkelbrandt, A., & Bernotat, D., 2010). Einzelne Vogelarten, wie z.B. scheue Großvögel und Vögel in Brutkolonien verhalten sich besonders empfindlich im Hinblick auf optische Signale innerhalb ihrer Fluchtdistanz. Letztgenannte werden hilfsweise als Maßstab zur Be-urteilung der im Baufeld ausgelösten optischen Signale und damit verbundenen Beeinträchtigun-gen auf Brutvögel herangezogen (ebd.). Fluchtdistanzen charakterisieren die Reaktion der Vögel auf sich nähernde Menschen oder natürliche Feinde, d.h. auf Störungen, an die sich die Tiere nicht oder kaum gewöhnen.

Die mit der Anwesenheit des Menschen im Baufeld ausgelösten optischen Signale lösen deutlich stär-kere Störungen (Scheuchwirkungen) aus, als die durch Fahrzeugbewegungen verursachten Vergrä-mungseffekte. Die vom Baufeld ausgehenden optischen Reize der Baufahrzeuge stellen keine zusätz-liche relevante Vorhabenswirkung dar.

Dagegen gehen von den Baustellenzuwegungen keine relevanten Vorhabenswirkungen durch die Anwesenheit des Menschen aus. Die Zuwegungen werden vorhabensbedingt während der Bauphase ausschließlich mit Fahrzeugen befahren. Für die Baustelle des Standortes Siegfried-Giesen, der Standort mit dem höchsten prognostizierten Verkehrsaufkommen während der Bauphase, ist wäh-rend der vierjährigen Bauphase mit einem werktäglichen Verkehrsaufkommen von bis zu 620 Kfz-Fahrten/24 h zu rechnen. (vgl. Unterlage I-22) Für den Baustellenverkehr werden mit Ausnahme der neuen Zufahrt zum Standort Glückauf-Sarstedt ausschließlich vorhandene Straßen- und Wegeverbin-dungen genutzt, die auch im aktuellen Zustand einer Nutzung durch Fahrzeuge einschließlich land-wirtschaftlicher Maschinen unterliegen. Aufgrund der Ist-Situation auf den für den Baustellenverkehr genutzten Straßen und der geringen Verkehrsmenge von unter 10.000 Kfz/24 h gehen vom Baustel-lenverkehr keine Störungen aus, die einen beurteilungsrelevanten Wirkfaktor darstellen. Für die neue Zufahrtsstraße werden die Beeinträchtigungen der Avifauna durch die optisch wahrnehmbaren Fahr-zeugbewegungen anhand der Fluchtdistanzen der in diesem Bereich vorkommenden Arten bewertet.

Rastvögel nehmen Gefahren hauptsächlich optisch wahr. Von Landschaftsstrukturen, die das freie Blickfeld beschränken, halten Vogeltrupps Abstand (Wirkfaktor „Baubedingte Kulisseneffekte“). Insbe-

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sondere die Anwesenheit des Menschen und die damit verbundenen optischen Störreize können für die Meidung von bestimmten Landschaftsbereichen verantwortlich sein. Für Rastvögel und Überwinte-rungsgäste werden als Orientierungswerte Störradien angenommen, welche zur Beurteilung der mit optischen Beunruhigungen verbundenen Beeinträchtigungen herangezogen werden. (Garniel & Mierwald, 2010) Diese differieren artspezifisch zwischen 100 und 500 m und sind grundlegend der lokalen Situation anzupassen.

Für Zug- und Rastvögel können während der Bauphase auftretende optische Wirkfaktoren zu einer eingeschränkten Nutzbarkeit von Rastflächen führen. Eine besondere Rolle für Zug- und Rastvögel kann der Wirkfaktor Licht spielen. Stark gebündelte oder auch direkt auf den Himmel zielende Licht-quellen können zu einer Blendwirkung für ziehende Vogelarten führen.

Die optischen Wirkungen auf die Brutvogelvorkommen im Untersuchungsgebiet stehen in engem Zu-sammenhang mit den akustischen Einflüssen. Aufgrund der überlagernden Wirkungen dieser Fakto-ren werden die akustischen und optischen baubedingten Wirkfaktoren am Ende dieses Kapitels in einem Wirkkomplex zusammengefasst. An dieser Stelle sind auch die Fluchtdistanzen der im Unter-suchungsgebiet vorkommenden planungsrelevanten Brutvögel aufgeführt.

Für die Artengruppen der Kriechtiere, Lurche, Libellen, Heuschrecken, Tagfalter, Totholzkäfer und Hymenopteren konnten Beeinträchtigungen durch den Wirkkomplex der baubedingten optischen Wirk-faktoren bereits in der UVS, Kapitel 6 (Unterlage F-1 der Gesamtunterlage) ausgeschlossen werden.

Zusammenfassende Darstellung des Wirkkomplexes baubedingte optische und akus-tische Wirkfaktoren

Aufgrund der sich überlagernden Wirkungen der baubedingten akustischen und optischen Wirkfakto-ren Lärm, Kulisseneffekt, Lichtemissionen, Anwesenheit des Menschen und Bewegungen durch Bau-fahrzeuge werden diese im Folgenden zusammengefasst.

Für die Artengruppen der Kriechtiere, Lurche, Fische, Libellen, Heuschrecken, Tagfalter, Totholzkäfer und Hymenopteren konnten in der UVS, Kapitel 6 (Unterlage F-1 der Gesamtunterlage) Beeinträchti-gungen durch den Wirkkomplex der baubedingten optischen und akustischen Wirkfaktoren ausge-schlossen werden. Nicht ausgeschlossen werden können Auswirkungen auf die Brut- und Rastvögel sowie den Feldhamster, die Fledermäuse und den Rehwildbestand. Diese Arten(gruppen) sind vorha-bensbestandteilbezogen zu prüfen und zu bewerten.

Für die Brut- und Rastvögel wird als Beurteilungsinstrument die planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz nach (Gassner, Winkelbrandt, & Bernotat, UVP und strategische Umweltprüfung: rechtli-che und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung, 2010) herangezogen. Diese cha-rakterisiert den Abstand, den die Vögel zu Störquellen, zu denen die Baustellen der einzelnen Vorha-bensbestandteile gehören, einhalten, ohne dass sie die Flucht ergreifen. Für Arten, deren Bruthabitate in Bezug auf die baubedingten Störquellen außerhalb der jeweiligen artspezifischen Fluchtdistanz liegen, können vorhabensbedingte Beeinträchtigungen durch akustische und optische Störreize damit vollständig ausgeschlossen werden.

Für im Untersuchungsgebiet als Brutvögel, Nahrungsgäste und Rastvögel nachgewiesenen Vogelar-ten, werden folgende artspezifische Fluchtdistanzen berücksichtigt:

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Tab. 35 Fluchtdistanzen zur Beurteilung baubedingter optischer und akustischer Wirkungen auf die Avifauna

Art Fluchtdistanz nach (Gassner, Winkelbrandt, & Bernotat, UVP und strategische Umweltprüfung: rechtli-che und

fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung,

2010)

Art Fluchtdistanz nach (Gassner, Winkelbrandt, & Bernotat, UVP und strategische Umweltprüfung: rechtli-che und

fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung,

2010)

Arten des Offenlandes Arten des Halboffenlandes

Feldlerche 20 m Bluthänfling k.A.

Kiebitz 100 m Feldschwirl 20 m

Rebhuhn 100 m Feldsperling 10 m

Wachtel 50 m Kuckuck k.A.

Wiesenpieper 20 m Nachtigall 10 m

Arten der Binnengewässer Neuntöter 30 m

Eisvogel 80 m Schwarzkehl-

chen 40 m

Flussregenpfeifer 30 m Arten der Wälder

Haubentaucher 100 m Grünspecht 60 m

Teichhuhn 40 m Kleinspecht 30 m

Zwergtaucher 100 m Waldkauz 20 m

Arten der Röhrichte Rastvögel

Teichrohrsänger 10 m Bekassine k.A.

Arten der Siedlungen und Siedlungsränder Goldregenpfeifer 250 m

Haussperling 5 m Höckerschwan 300 m

Mehlschwalbe 20 m Kiebitz 250 m

Rauchschwalbe 10 m Kranich 500 m

Ubiquitäre Arten Reiherente 250 m

Gelbspötter 10 m Saatgans 400 m

Girlitz 10 m Schnatterente 250 m

Grauschnäpper 20 m Silbermöwe 200 m

Star 15 m Silberreiher k.A.

Greifvögel Sturmmöwe 200 m

Mäusebussard 100 m Sonstige Arten

Rohrweihe 200 m Uferschwalbe 50 m (Kolonie), sonst 10 m

Rotmilan 300 m

Turmfalke 100 m

Wanderfalke 200 m

Habicht 200 m

Für die Säugetiere werden anhand der in der Fachliteratur angegebenen Empfindlichkeiten die Aus-wirkungen verbal-argumentativ beschrieben und bewertet.

Für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Nahrungsgäste (Vögel) während der Brutzeit und der Überwinterungszeit kann eine Beeinträchtigung durch baubedingte optische und akustische Wirkun-gen ausgeschlossen werden. Bei den nachgewiesenen Arten in den betroffenen Gebieten handelt es sich ausschließlich um Greifvögel, die große Gebiete zur Jagd nutzen. Werden vorhabensnahe Berei-

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che gemieden, so können die Nahrungsgebiete innerhalb des angrenzenden Landschaftsraumes ver-lagert werden.

5.1.1.6 Lebensraumverlust durch anlagebedingte Flächeninanspruchnahme

Der mit der dauerhaften anlagebedingten Flächeninanspruchnahme verbundene Vegetationsverlust ist mit einem Lebensraumverlust für faunistische Arten verbunden.

Für den Untersuchungsraum sind Gebiete ableitbar, welchen aufgrund ihrer Ausprägung und Struktu-rierung und der Anzahl nachgewiesener geschützter bzw. gefährdeter Arten verschiedener Tierarten-gruppen eine besondere Bedeutung als faunistische Lebensräume zukommt. (vgl. Kapitle 4.1.4.1.11) Eine Flächeninanspruchnahme im Bereich dieser Lebensräume wird jeweils separat beschrieben und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit bewertet.

Für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Nahrungsgäste (Vögel) während der Brutzeit und der Überwinterungszeit kann eine Beeinträchtigung durch den Verlust von Lebensräumen aufgrund anla-gebedingter Flächeninanspruchnahme ausgeschlossen werden. Bei den nachgewiesenen Arten in den betroffenen Gebieten handelt es sich ausschließlich um Greifvögel, die große Gebiete zur Jagd nutzen. Werden vorhabensnahe Bereiche gemieden bzw. gehen als Jagdrevier verloren, so können die Nahrungsgebiete innerhalb des angrenzenden Landschaftsraumes verlagert werden.

Der Verlust der Lebensraumfunktion von Lebensräumen allgemeiner Bedeutung wird durch den infol-ge der direkten Inanspruchnahme hervorgerufenen Verlust von Biotoptypen und damit faunistischen Lebensräumen beschrieben. Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn ein Biotoptyp und damit faunistischer Lebensraum der Wertstufen III bis IV beansprucht wird.

5.1.1.7 Anlagebedingte Zerschneidung von faunistischen Funktionsräumen und damit verbundene Erhöhung der Kollisionsgefährdung

Neben dem direkten Verlust von faunistischen Funktionsräumen kann es infolge von Zerschneidungs-effekten (Barrierewirkung) durch Lebensraumverkleinerungen und -verinselungen zur Unterschreitung von Mindestarealgrößen sowie zur Isolierung von Teillebensräumen und –populationen mit nachteili-gen Auswirkungen auf die Populationsentwicklung kommen. Faunistische Funktionsräume umfassen zumeist mehrere einzelne Biotoptypen, die zu einer einheitlich bewerteten Einheit zusammengefasst werden. Die Einstufung der Erheblichkeit erfolgt in Abhängigkeit von dem jeweils betroffenen faunisti-schen Funktionsraum, der Größe desselben, der hier nachgewiesenen charakteristischen Artengrup-pen und Populationen und ihrer bekannten Minimumareale.

Auch Verbundachsen und Wanderkorridore einzelner Tierartengruppen weisen eine besondere Emp-findlichkeit gegenüber der durch die vorhabensbedingte Inanspruchnahme verursachten Barriere- und Isolationswirkung auf.

Mit der Zerschneidungs- und Barrierewirkung verbunden kann für einzelne Artengruppen eine Erhö-hung der Kollisionsgefährdung sein. Kollisionsrisiken können durch die Neuanlage oder –verlegung von verkehrlich genutzten Flächen bzw. durch die Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Bereich bestehender Verkehrsflächen hervorgerufen werden. Aufgrund der Verknüpfung mit der anlagebe-dingten Zerschneidungswirkung erfolgt die Betrachtung des betriebsbedingten Wirkfaktors „Kollisions-gefährdung“ im Komplex mit dieser.

Vom Betrieb des Vorhabens ausgehende Wirkfaktoren, welche ein potenzielles Kollisionsrisiko hervor-rufen, sind insbesondere der werktägliche Pkw-Verkehr im Bereich der Vorhabensbestandteile Sieg-fried-Giesen und Glückauf-Sarstedt, der an diesen Standorten zu erwartende Transportverkehr durch

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Lkw (vgl. Unterlagen I-22 sowie I-23), der für den Aufbau des Basisabdichtungssystems sowie des Oberflächenabdecksystems der Rückstandshalde erforderliche Lkw-Transportverkehr sowie der Be-trieb der Gleisanschlusstrasse zwischen Werksstandort Siegfried-Giesen und dem Hafen Harsum bzw. dem Anschluss an das Streckennetz der DB Netz AG in Harsum.

In Abhängigkeit von der artspezifischen Empfindlichkeit sowie der konkreten räumlichen Konstellation kann der betriebsbedingte Verkehr für einzelne Artengruppen zu einer erhöhten Kollisionsgefahr füh-ren. Gefährdet sind insbesondere Tiere hoher Mobilität mit großen Territorien, langsamer Fortbewe-gung, schlechtem Hör- und Sehvermögen, geringerem Anpassungsvermögen und mit sonstigen nach-teiligen Verhaltenseigenschaften (Anziehung durch Lichtquellen, Verharren bei Blendung, saisonale Wanderungen) sowie alle flugfähigen Arten, die den Luftraum unmittelbar über dem Boden nutzen.

Die Gefährdung von Tierartengruppen durch Verkehrstod ist abhängig vom Vorkommen und der Be-deutung der faunistischen Funktionsräume sowie dem Ausmaß der zu erwartenden Individuenverlus-te.

5.1.1.8 Anlagebedingte Beeinträchtigung faunistischer Lebensräume und Arten durch optische Veränderungen /anlagebedingte Kulisseneffekte / Verschattung

Die Änderung der Landschaftskulisse durch den Neubau von Vorhabensbestandteilen, hier des mit einer maximalen Ausdehnung von etwa 450 m und Gebäudehöhen bis 64 m verbundenen Standortes Siegfried-Giesen, der nach Abschluss der 44jährigen Betriebsphase auf eine Größe von max. 940 m Länge, max. 705 m Breite sowie Höhen von ca. 73,5 m ü. GOK im südöstlichen Teil und ca. 80,5 m ü. GOK im nordwestlichen Plateaubereich anwachsenden Rückstandshalde sowie des Standortes Glückauf-Sarstedt mit der Schachtförderanlage von ca. 40 m (vgl. Unterlage B sowie Unterlage E-10) kann in Abhängigkeit von der Empfindlichkeit der jeweiligen Arten zu Beeinträchtigungen führen. Alle weiteren Vorhabensbestandteile sind von geringerer Höhe und haben eine nur eingeschränkte visuel-le Wirksamkeit.

Die Änderung der Landschaftskulisse stellt ausschließlich für die Avifauna einen beurteilungsrelevan-ten Wirkfaktor dar. Für alle weiteren Artengruppen ist eine Empfindlichkeit gegenüber optischen Ver-änderungen durch horizontale und vertikale Kulissen nicht bekannt.

Horizontale und vertikale Kulissen können für einzelne Vogelarten zu einer Meidung der betroffenen Habitatstrukturen führen. Betroffen können insbesondere Offenlandarten wie Ackerbrüter (Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel), Kleinvögel (u.a. Feldlerche, Schafstelze) oder auch rastende Gänse, Schwäne sowie Limikolen sein. Nicht bei jeder der potenziell empfindlichen Arten muss die Kulissenwirkung zwangsläufig zu Beeinträchtigungen führen, da auch andere Faktoren das Verteilungsmuster der Vö-gel erklären können. Die tatsächliche Wirkung und Wirkweite sind abhängig vom regelmäßig genutz-ten Aktionsraum der jeweiligen Art (bei kleineren Aktionsräumen ist eine stärkere Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit zu erwarten), den vorhandenen landschaftsspezifischen Besonder-heiten sowie der horizontalen Dimensionierung der neu zu erwartenden Kulisse. Bei der Beurteilung der Wirkungen sind Vorbelastungen für gegenüber horizontalen Kulissen empfindliche Arten zu be-rücksichtigen.

In Abhängigkeit von der Dimension der mit dem Vorhaben entstehenden horizontalen und vertikalen Kulissen können diese zur Verschattung angrenzender Biotopstrukturen und damit Lebensräumen führen. Für Biotopstrukturen besonderer Bedeutung, bspw. sonnenexponierte trockene Standorte, kann eine Veränderung wertgebender Standortcharakteristik und eine damit verbundene Beeinträch-tigung faunistischer Lebensräume durch Verschattung nicht ausgeschlossen werden.

Für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Nahrungsgäste (Vögel) während der Brutzeit und der Überwinterungszeit kann eine Beeinträchtigung durch optische Veränderungen und Kulissenwirkung

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ausgeschlossen werden. Bei den nachgewiesenen Arten in den betroffenen Gebieten handelt es sich ausschließlich um Greifvögel, die große Gebiete zur Jagd nutzen. Werden vorhabensnahe Bereiche gemieden bzw. gehen als Jagdrevier verloren, so können die Nahrungsgebiete innerhalb des angren-zenden Landschaftsraumes verlagert werden.

5.1.1.9 Betriebsbedingte Lärmemissionen

Betriebsbedingte Lärmemissionen werden durch den Betrieb der einzelnen Vorhabensbestandteile (bspw. Werksbetrieb Siegfried-Giesen, Glückauf-Sarstedt, Betrieb der Grubenanschlussbahn und des Übergabebahnhofes, Aufhaldung von Rückständen) sowie durch den betriebsbezogenen Verkehr (Mitarbeiter, Zulieferer, innerbetrieblicher Verkehr) hervorgerufen. Auswirkungen, welche mit betriebs-bedingten Lärmemissionen verbunden sind, sind während der Betriebsphase von dauerhaftem Cha-rakter.

Betriebsbedingter Lärm kann zu Beeinträchtigungen von faunistischen Lebensräumen führen. Artspe-zifisch und je nach örtlicher Gegebenheit und Situation kann es zu einer Verdrängung empfindlicher Arten aus den vorhabensnahen Bereichen und damit zu Beeinträchtigungen faunistischer Funktionen kommen.

Für die Artengruppen der Säugetiere, Kriechtiere und Lurche, Fische, Libellen, Heuschrecken, Tagfal-ter und Hymenopteren sowie Totholzkäfer können Beeinträchtigungen durch betriebsbedingt hervor-gerufene akustische Wirkfaktoren bereits in der UVS, Kapitel 6 (Unterlage F-1 der Gesamtunterlage) ausgeschlossen werden.

Für die Artengruppe der Vögel ist bekannt, dass Vogelarten unterschiedlich empfindlich auf den Wirk-faktor Lärm reagieren. Empfindlichkeiten einzelner Vogelarten sind insbesondere gegenüber auftre-tendem Dauerlärm bekannt (Garniel & Mierwald, 2010). In der „Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr“ (Garniel & Mierwald, 2010) wurden anhand der Verteilungsmuster von Vögeln entlang von Straßen Arten herausgearbeitet, die besonders lärmempfindlich sind. Für diese Arten spielt der Austausch von maskierungsanfälligen akustischen Signalen zur Partnerfindung, zur Gefahrenwahrnehmung oder zur Kontaktkommunikation eine wichtige Rolle. Eine Überschreitung der in (Garniel & Mierwald, 2010) artspezifisch definierten kritischen Schallpegel führt zur Einschränkung der akustischen Kommunikati-on und damit von wesentlichen Lebensfunktionen der Brutvogelart. Der Raum, in dem der kritische Schallpegel überschritten wird, wird anhand seiner berechneten Isophone abgegrenzt.

Basierend auf den Empfehlungen des FuE-Vorhaben des BMVBS „Vögel und Verkehrslärm“ (Garniel, A. et al, 2007) und der „Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr“ (Garniel & Mierwald, 2010) wurde in den schalltechnischen Gutachten zum Vorhaben (Unterlage I-15 und I-16 und I-19) die Lärmbelastung an den Standorten Siegfried-Giesen, Glückauf-Sarstedt und Fürstenhall sowie im Bereich der Rück-standshalde und entlang der Gleistrasse ermittelt. Die dabei berücksichtigten Geräuschemissionen bestehen sowohl aus dem von den Anlagen verursachten Lärm als auch aus dem innerbetrieblichen Verkehrslärm. Die schalltechnischen Untersuchungen zeigen, dass im Bereich der untersuchten Vor-habensbestandteile Siegfried-Giesen, Glückauf-Sarstedt und Rückstandshalde lärmbedingte Störwir-kungen auftreten können. Am Standort Fürstenhall können Lärmbeeinträchtigungen von avifaunisti-schen Lebensräumen ausgeschlossen werden. Entlang der Gleistrasse besteht keine kontinuierliche Lärmkulisse, die geeignet ist, die akustische Kommunikation von Vögeln zu beeinflussen. Hier treten vielmehr unregelmäßige Lärmereignisse bei der Durchfahrt von max. sechs Zügen pro Werktag (drei leere im Werk SG eingehend und drei beladene, im Werk ausgehende Züge) auf, so dass einer Abfol-ge von intensiven Schallereignissen von kurzer Dauer jeweils eine Ruhephase folgt. Für diskontinuier-lich auftretende Lärmemissionen wird die Beeinträchtigung nicht anhand des artspezifisch definierten kritischen Schallpegels beurteilt, sondern auf Basis der artspezifischen Fluchtdistanzen (Garniel & Mierwald, 2010).

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In der folgenden Tabelle sind die im Untersuchungsgebiet vorkommenden gefährdeten und/ oder ge-schützten lärmempfindlichen Brutvögel einschließlich ihrer kritischen Schallpegel aufgeführt. Die für die Beurteilung der Lärmemissionen der Gleistrasse relevanten Fluchtdistanzen sind der Tab. 35 im Kapitel 5.1.1.5 zu entnehmen.

Tab. 36 Artspezifisch definierte kritische Schallpegel zur Beurteilung betriebsbedingter Lärmemissionen auf die Avifauna

Art kritischer Schallpegel nach (Garniel & Mierwald, 2010)

Arten des Offenlandes

Kiebitz 55 dB(A)tags

Rebhuhn 55 dB(A)tags

Wachtel 52 dB(A)tags

Arten des Halboffenlandes

Kuckuck 58 dB(A)tags

Arten der Wälder

Waldkauz 58 dB(A)tags

Für alle weiteren Arten spielt Lärm eine untergeordnete Rolle. Für diese Arten sind insbesondere opti-sche Wirkungen wie Kulisseneffekt, Lichtemissionen, die Anwesenheit von Menschen und Fahrzeug-bewegungen als Störfaktoren relevant (vgl. Kapitel 5.1.1.10).

Artspezifisch und je nach örtlicher Gegebenheit und Situation kann es aufgrund von Lärmemissionen zu einer Meidung vorhabensnaher Bereiche durch empfindliche Arten und damit zu Beeinträchtigun-gen faunistischer Funktionen kommen.

Die Betrachtung der Beeinträchtigung von Brutvogellebensräumen durch Verlärmung erfolgt getrennt von den Rastvogelgebieten. Rastvögel nehmen Gefahren hauptsächlich optisch wahr. Das Bedürfnis an einer weitreichenden und daher maskierungsanfälligen akustischen Kommunikation ist bei rasten-den Vogeltrupps nicht gegeben (Garniel & Mierwald, 2010). Auf eine Betrachtung der Auswirkungen betriebsbedingter Lärmemissionen auf Rastvögel wird verzichtet.

Für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Nahrungsgäste (Vögel) während der Brutzeit und der Überwinterungszeit kann eine Beeinträchtigung durch den Verlust von Lebensräumen aufgrund be-triebsbedingter Lärmemissionen ausgeschlossen werden. Bei den nachgewiesenen Arten in den be-troffenen Gebieten handelt es sich ausschließlich um Greifvögel, die große Gebiete zur Jagd nutzen. Werden vorhabensnahe Bereiche gemieden bzw. gehen als Jagdrevier verloren, so können die Nah-rungsgebiete innerhalb des angrenzenden Landschaftsraumes verlagert werden.

5.1.1.10 Beeinträchtigung von faunistischen Arten durch betriebsbedingte optische Wirkfaktoren

Optische Wirkfaktoren können einzeln, zumeist jedoch im Komplex mit anderen Wirkfaktoren, in Ab-hängigkeit von der Empfindlichkeit der jeweiligen Arten bzw. Artengruppen, Beeinträchtigungen auslö-sen. Die optischen Wirkfaktoren Licht, Anwesenheit des Menschen und Bewegung von Baufahrzeu-gen werden zumeist in Verbindung mit dem Wirkfaktor Lärm wirksam und sind während der Betriebs-phase von dauerhaftem Charakter.

Betriebsbedingt hervorgerufene optische Wirkfaktoren können zu Scheuchwirkungen führen. Bei all-gemein verbreiteten Arten führen diese in der Regel nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen. Für bestandsgefährdete Arten können vorhabensbedingte Scheuchwirkungen in Abhängigkeit von der

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jeweiligen Empfindlichkeit jedoch zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Zur Ermittlung des tat-sächlichen Störpotenzials ist im betroffenen Landschaftsraum eine vertiefende Betrachtung in Abhän-gigkeit von der konkreten Ausprägung des Landschaftsraumes erforderlich, da landschaftsspezifische Besonderheiten die Reichweite optischer Störungen reduzieren können.

Für die Artengruppen der Kriechtiere und Lurche, Libellen, Heuschrecken, Tagfalter und Hymenopte-ren sowie Totholzkäfer können Beeinträchtigungen durch betriebsbedingt hervorgerufene optische Wirkfaktoren bereits in der UVS, Kapitel 6 (Unterlage F-1 der Gesamtunterlage) ausgeschlossen wer-den.

Säugetiere

Feldhamster

Der nachtaktive Hamster scheut insbesondere grelles Licht. Zur Aufhellung des Werksgeländes ist es erforderlich, Beleuchtungsanlagen für das Werksgelände vorzusehen. Die Helligkeit der Beleuchtung richtet sich dabei nach den Anforderungen an eine Arbeitsplatzbeleuchtung bzw. an den für die Ver-kehrssicherung vorgeschriebenen Werten.

Bei der Beurteilung von Lichtimmissionen zu betrachtende Faktoren sind insbesondere die Raumauf-hellung sowie die Blendung. Potenzielle betriebsbedingte Lichtimmissionen sind zu bewerten, wenn in der näheren Umgebung Hamsterhabitate vorhanden sind.

Scheuchwirkungen durch die Anwesenheit des Menschen sowie durch Fahrzeugbewegungen spielen für die Art keine Rolle.

Wild

Für das im Untersuchungsgebiet vorkommende Rehwild ist eine Scheuchwirkung aufgrund der Anwe-senheit von Menschen im Bereich der Betriebsflächen nicht ausgeschlossen. Bei der Beurteilung der Auswirkungen durch optische Störreize sind insbesondere die potenziellen Äsungsflächen und Unter-schlupfmöglichkeiten zu berücksichtigen.

Fledermäuse

Die Anwesenheit des Menschen kann insbesondere in Verbindung mit dem Wirkfaktor Licht für Fle-dermäuse zu Störungen führen, welche zu Beeinträchtigungen der Tiere in ihren Quartieren oder wäh-rend der Jagd führen können. Als Reaktionen auf intensive Lichtwirkungen sind bei Fledermäusen insbesondere Meidereaktionen zu erwarten. Es kann aufgrund der Minderung der Qualität eines Jagdgebietes zu einer Verschiebung von Jagdgebieten kommen oder bspw. ist die zeitweilige Aufga-be von Flugwegen oder Quartieren nicht auszuschließen.

Gegenüber Licht empfindliche Fledermausarten, welche im Untersuchungsgebiet nachgewiesen wur-den, sind: Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Teichfledermaus (Brinkmann, et al., 2008). Die ebenfalls vorkommenden Arten Zwergfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler und auch die Breitflügelfledermaus wurden bei der Jagd nahe von Beleuchtungskörpern beobachtet. Diese Arten weisen eine weniger starke Lichtempfindlichkeit auf, bevorzugen aber generell dunkle Bereiche.

Brut- und Rastvögel

Vögel reagieren in Abhängigkeit von einer Vielzahl von Faktoren (bspw. Berechenbarkeit des Störer-eignisses, Strukturierung des Geländes, freie Landschaft oder städtisches Umfeld) unterschiedlich auf optische Störreize (Gassner, E., Winkelbrandt, A., & Bernotat, D., 2010). Einzelne Vogelarten, wie z.B. scheue Großvögel und Vögel in Brutkolonien verhalten sich besonders empfindlich im Hinblick auf optische Signale innerhalb ihrer Fluchtdistanz. Letztgenannte wird hilfsweise als Maßstab zur Beurtei-lung der betriebsbedingt ausgelösten optischen Signale und damit verbundenen Beeinträchtigun-gen auf Brutvögel herangezogen (ebd). Fluchtdistanzen charakterisieren die Reaktion der Vögel auf

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sich nähernde Menschen oder natürliche Feinde, d.h. auf Störungen, an die sich die Tiere nicht oder kaum gewöhnen.

Die mit der Anwesenheit des Menschen auf den Betriebsflächen ausgelösten optischen Signale lösen deutlich stärkere Störungen (Scheuchwirkungen) aus, als die durch Fahrzeugbewegungen verursach-ten Vergrämungseffekte.

Die Zuwegungen zu den Betriebsflächen führen mit Ausnahme der neuen Zufahrt zum Standort Glückauf-Sarstedt ausschließlich über vorhandene Straßen- und Wegeverbindungen, die auch im aktuellen Zustand einer Nutzung durch Fahrzeuge einschließlich landwirtschaftlicher Maschinen unter-liegen. Aufgrund der Ist-Situation auf den genutzten Straßen und der geringen Verkehrsmenge von unter 10.000 Kfz/24 h gehen vom Verkehr entlang der Zufahrtsstraßen keine Störungen aus, die einen beurteilungsrelevanten Wirkfaktor darstellen. Für die neue Zufahrtsstraße werden die Beeinträchti-gungen der Avifauna durch die optisch wahrnehmbaren Fahrzeugbewegungen anhand der Fluchtdis-tanzen der in diesem Bereich vorkommenden Arten bewertet.

Rastvögel nehmen Gefahren hauptsächlich optisch wahr. Von Landschaftsstrukturen, die das freie Blickfeld beschränken, halten Vogeltrupps Abstand (Wirkfaktor „Beeinträchtigung faunistischer Le-bensräume und Arten durch optische Veränderungen /anlagebedingte Kulisseneffekte / Verschat-tung“). Insbesondere die Anwesenheit des Menschen und die damit verbundenen optischen Störreize können für die Meidung von bestimmten Landschaftsbereichen verantwortlich sein. Für Rastvögel und Überwinterungsgäste werden als Orientierungswerte ebenfalls die Fluchtdistanzen nach (Gassner, Winkelbrandt, & Bernotat, UVP und strategische Umweltprüfung: rechtli-che und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung, 2010) angenommen, welche zur Beurteilung der mit optischen Beunruhigungen verbundenen Beeinträchtigungen herangezogen werden. Eine besondere Rolle für Zug- und Rastvögel kann der Wirkfaktor Licht spielen. Stark gebündelte oder auch direkt auf den Himmel zielende Lichtquellen können zu einer Blendwirkung für ziehende Vogelarten führen.

Die artspezifischen Fluchtdistanzen der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen gefährdeten und/oder geschützten Vogelarten sind der Tab. 35 im Kapitel 5.1.1.5 zu entnehmen. Für Arten, deren Brut- und Rasthabitate in Bezug auf die Störquellen des Vorhabens außerhalb der jeweiligen artspezi-fischen Fluchtdistanz liegen, können vorhabensbedingte Beeinträchtigungen durch optische Störreize vollständig ausgeschlossen werden.

Für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Nahrungsgäste (Vögel) während der Brutzeit und der Überwinterungszeit kann eine Beeinträchtigung durch optische Wirkungen ausgeschlossen werden. Bei den nachgewiesenen Arten in den betroffenen Gebieten handelt es sich ausschließlich um Greif-vögel, die große Gebiete zur Jagd nutzen. Werden vorhabensnahe Bereiche gemieden bzw. gehen als Jagdrevier verloren, so können die Nahrungsgebiete innerhalb des angrenzenden Landschafts-raumes verlagert werden.

5.1.1.11 Betriebsbedingte Kollisionsgefahr durch Zerschneidungs- und Barrierewir-kung

Vom Betrieb des Vorhabens ausgehende Wirkfaktoren, welche ein potenzielles Kollisionsrisiko hervor-rufen, sind insbesondere der werktägliche Pkw-Verkehr im Bereich der Vorhabensbestandteile Sieg-fried-Giesen und Glückauf-Sarstedt, der an diesen Standorten zu erwartende Transportverkehr durch Lkw (vgl. Unterlagen I-22 sowie I-23), der für den Aufbau des Basisabdichtungssystems sowie des Oberflächenabdecksystems der Rückstandshalde erforderliche Lkw-Transportverkehr sowie der Be-trieb der Gleisanschlusstrasse zwischen Werksstandort Siegfried-Giesen und dem Hafen Harsum bzw. dem Anschluss an das Streckennetz der DB Netz AG in Harsum.

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Aufgrund der Verknüpfung mit der anlagebedingten Zerschneidungswirkung erfolgt die Betrachtung des betriebsbedingten Wirkfaktors „Kollisionsgefährdung“ im Komplex mit dieser im Kapitel 5.1.1.7.

Eine erhöhte signifikante Kollisionsgefährdung durch Leitungsanflug im Bereich von Freileitungen konnte bereits in der UVS, Kapitel 6 (Unterlage F-1 der Gesamtunterlage) ausgeschlossen werden.

5.1.2 Boden

5.1.2.1 Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme

Durch das Vorhaben kommt es im überwiegenden Bereich der Vorhabensflächen zu einem Abtrag des belebten Oberbodens und zur vollständigen bzw. teilweisen Versiegelung dieser Flächen. Im Be-reich der betroffenen Flächen wird je nach Versiegelungsart von einem vollständigen bzw. teilweisen Verlust der Funktionen für den Boden- und Wasserhaushalt ausgegangen. Es kommt zu einer Isolati-on der tiefergelegenen Bodenschichten und zur Unterbindung des vertikalen Stoffaustausches z. B. in Form von Niederschlägen, Nährstoffen und Organismen. Des Weiteren wird der Boden als Lebens-raum für Pflanzen und Tiere zerstört.

Da Boden eine nur begrenzt vorhandene und in überschaubaren Zeiträumen nicht regenerationsfähi-ge Ressource darstellt, ist der Funktionsverlust durch Versiegelung als erhebliche Beeinträchti-gung des Naturhaushalts zu bewerten.

Neben Voll- und Teilversiegelung kommt es vorhabensbedingt zu einer Bodenüberdeckung bzw. zum Bodenabtrag und zur mechanischen Belastung des Bodens, bspw. im Bereich neuer Grabenstruktu-ren, im Bereich von Böschungen und Geländeanpassungen. Mit diesen Bodeninanspruchnahmen kommt es zu Veränderungen der physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften des natürlich anstehenden Bodens. Es kommt zu Änderungen des Wasser-, Stoff- und Lufthaushaltes.

Die Beeinträchtigungen in den überformten Bereichen sind daher als erheblich zu werten, wobei sie in der Intensität geringer sind als bei der Versiegelung.

Werden bereits versiegelte Flächen, bspw. Straßen, Plätze, Wirtschaftswege oder die Gleistrasse, durch die Vorhabensbestandteile in Anspruch genommen, ist diese Beanspruchung als nicht erheb-lich einzustufen. Aufgrund der bereits bestehenden Versiegelung und Verdichtung weisen diese Flä-chen nur sehr geringe bis keine Funktionen für den Boden- und Wasserhaushalt auf.

Die Voll- und Teilversiegelung bzw. Bodenüberdeckung oder Bodenabtrag im Bereich von ausgewie-senen Bodendenkmalen stellt einen direkten Eingriff in Böden mit Archivfunktion dar. Vorhabensbe-dingte erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen von Böden mit Archivfunktion können nicht ausgeschlossen werden.

5.1.3 Wasser

5.1.3.1 Anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme Grundwasser

Funktional sind für das Schutzgut Wasser enge Beziehungen zum Schutzgut Boden vorhanden, da der Boden als Ort der Grundwasserneubildung direkt auf den Wasserhaushalt einwirkt. Im Bereich versiegelter und verdichteter Flächen ist grundlegend von einer Reduzierung der Infiltrationsrate des Niederschlagswassers auszugehen. Dadurch wird die Grundwasserneubildungsrate reduziert und gleichzeitig der Oberflächenabfluss erhöht. In Abhängigkeit von der Art der Bodeninanspruchnahme

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sowie der im Bereich der Vorhabensstandorte vorgesehenen Niederschlagswasserbewirtschaftung sind die Auswirkungen auf das Grundwasser unterschiedlich stark ausgeprägt.

Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen der Funktion Grundwasserneubildung durch anlage-bedingte Flächeninanspruchnahme können nicht ausgeschlossen werden. Damit verbunden kann aufgrund der Erhöhung des Oberflächenabflusses eine Beeinträchtigung des Abflussverhaltens der im Vorhabensgebiet vorhandenen Vorfluter nicht ausgeschlossen werden.

Durch eine Reduzierung der Grundwasserneubildung kann es zu einer spürbaren Reduzierung der im Untergrund abströmenden Grundwassermenge kommen. Aufgrund der vielfältigen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern können durch eine vorhabensbedingte Reduzierung der Grundwasser-menge Sekundärwirkungen auf weitere Schutzgüter nicht ausgeschlossen werden.

Sekundärwirkungen sind nur für die Vorhabensbestandteile relevant, mit denen eine spürbare Grund-wasserabsenkungen verbunden ist und werden nur für diese beschrieben.

Sekundärwirkung auf Biotopstrukturen und faunistische Lebensräume

Die Reduzierung der Grundwassermenge kann zu einer Veränderung des pflanzenverfügbaren Was-sers im Boden und damit zu Wirkungen für die örtliche Vegetation führen.

Grundlegende Kriterien bei Beschreibung und Bewertung von potenziellen Beeinträchtigungen von Vegetationsbeständen durch eine Reduzierung der Grundwassermenge sind die Quantität dieser, die natürlich auftretenden Schwankungen des Grundwassers, die Abhängigkeit der potenziell betroffenen Vegetationsbestände von Grundwasservorkommen sowie deren Empfindlichkeit gegenüber einer Absenkung des Grundwassers.

Flach wurzelnde Pflanzen (z. B. Gräser und die meisten Feldfrüchte) nutzen hauptsächlich das aus Bewässerung und Niederschlägen im Boden versickernde Oberflächenwasser und sind weniger auf Grundwasservorkommen im Wurzelbereich angewiesen. Tief wurzelnde Pflanzen wie Bäume nutzen das Grundwasser entweder direkt oder über den ggf. vorhandenen Kapillarsaum und können daher auch von Schwankungen der Grundwasseroberfläche beeinträchtigt werden. Da die Wurzeln dieser Pflanzen meist einen größeren Tiefenbereich abdecken, kann davon ausgegangen werden, dass erst extreme Grundwasserabsenkungen zu Beeinträchtigungen der Wasserversorgung der Pflanzen füh-ren. Ein Sonderfall sind Auswirkungen auf Feuchtbiotope, in denen die vorkommenden Pflanzenarten an die nassen Bedingungen angepasst sind. Derartige Biotope reagieren i. A. sehr empfindlich auf Grundwasserabsenkungen.

Beeinträchtigungen grundwassergeprägter Vegetationsstrukturen können nicht grundlegend aus-geschlossen werden.

Sekundärwirkung auf das Schutzgut Boden

Durch eine Reduzierung der Grundwassermenge kann es zu Veränderungen des Bodenwasser-haushaltes kommen. Oberhalb des Grundwasserspiegels bildet sich, wenn der Porendurchmesser des Bodens klein genug ist, der sogenannte „Kapillarsaum“. Dieser entsteht, wenn Wasser durch Ka-pillarkräfte vom Grundwasserspiegel aus nach oben „gesaugt“ wird. Dieser Kapillarsaum reicht in san-digen Böden bis zu etwa 10 dm über den Grundwasserspiegel hinaus. In Böden mit geringem Poren-durchmesser (Ton oder Lehm) kann der Kapillarsaum auch deutlich höher reichen. Durch die Redu-zierung der Grundwassermenge können Bodenschichten trocken fallen. Sie verlieren dadurch den Auftrieb durch das Wasser und der Boden wird stärker verdichtet. Zudem kann es zu einer Ausspü-lung von feinen Bodenteilchen aus dem Korngerüst des Bodens kommen, wodurch die gröberen Kör-ner zusammen sacken. Je nach Bodenbeschaffenheit erfolgt eine Setzung, deren Ausprägung klein-

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räumig unterschiedlich sein kann. Hierdurch können Brüche im Boden auftreten, die teils bis an die Erdoberfläche reichen.

In grundwasserbeeinflussten Böden kann es zudem bei längerer Absenkung des Grundwasserspie-gels zur Verschiebung der grundwasserzeichnenden Horizonte Go/Gr kommen. Ehemalige Merkmale (Eisen- und Manganflecken) des Go- Horizontes (Oxidationshorizont) sind durch die eintretende Belüf-tung im ehemaligen Gr-Horizont (Reduktionshorizont) zu finden.

Beeinträchtigungen des Bodens können nicht grundlegend ausgeschlossen werden.

Sekundärwirkung auf Oberflächengewässer

Ein Teil der Fließgewässer des Untersuchungsraumes steht in hydraulischer Verbindung mit dem Grundwasser bzw. ist bereichsweise an dieses angebunden (vgl. Unterlage I-7). Beeinträchtigungen des Abflussverhaltens von Oberflächengewässern durch eine Reduzierung der Grundwassermenge können nicht grundlegend ausgeschlossen werden.

Sekundärwirkung auf Kultur- und Sachgüter

Veränderungen des Grundwasserstandes können für Gebäude, d.h. für die Gebäudesubstanz und Kulturdenkmale zu Setzungsschäden führen, welche sich zumeist als Risse im Mauerwerk zeigen. Setzungsrisse können je nach Bodenbeschaffenheit bereits bei Grundwasserabsenkungen von ein bis zwei Metern entstehen.

Grundlegende Kriterien bei Beschreibung und Bewertung von potenziellen Beeinträchtigungen von Gebäuden durch eine Reduzierung der Grundwassermenge sind die Quantität dieser sowie die im Gebiet natürlich auftretenden Schwankungen des Grundwassers.

Beeinträchtigungen der Gebäudesubstanz durch Veränderungen des Grundwassersstandes können nicht grundlegend ausgeschlossen werden.

5.1.3.2 Veränderungen des Überschwemmungsgebietes der Innerste durch bergba u-bedingte Senkungen

Beim Abbau untertägiger Lagerstätten, wie bei der vorhabensbedingt geplanten Gewinnung von Hart-salz aus dem Salzstock Sarstedt, sind durch die entstehenden Hohlräume Senkungen an der Tages-oberfläche nicht auszuschließen.

Damit verbunden kann es zu Auswirkungen auf das Überschwemmungsgebiet der Innerste kommen. Beeinträchtigungen, bspw. durch einen Verlust von Retentionsraum, nachteilige Veränderungen des Wasserstandes oder des Abflussverhaltens bei Hochwasser, können nicht grundlegend ausge-schlossen werden.

Für das geplante Vorhaben wurden in der Unterlage I-32, Teil 1 die „Auswirkungen der Senkungs-prognose auf den Hochwasserschutz“ analysiert und bewertet. Die in der genannten Prognose ge-troffenen Aussagen werden im Rahmen der Auswirkungsanalyse herangezogen.

Verbunden mit nachteiligen Auswirkungen auf das Überschwemmungsgebiet der Innerste können Sekundärwirkungen auf weitere Schutzgüter nicht ausgeschlossen werden.

Sekundärwirkung auf Kultur- und Sachgüter

Nachteilige Veränderungen des Überschwemmungsgebietes der Innerste, bspw. der Verlust von Re-tentionsraum oder Veränderungen des Wasserstandes können im Hochwasserfall zu Auswirkungen

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im Bereich von Siedlungsgebieten und damit von vorhandener Gebäudesubstanz (Kultur- und Sach-güter) führen.

Beeinträchtigungen von Kultur- und Sachgütern können nicht grundlegend ausgeschlossen wer-den.

5.1.4 Luft und Klima

Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft und Klima durch die mit den Vorhabensbestandteilen des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen verbundenen Wirkungen können ausgeschlossen werden. (vgl. Unterlage F-1, Umweltverträglichkeitsstudie)

5.1.5 Landschaft

5.1.5.1 Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme von landschaftsbildwirksamen Struk-turen, erholungswirksamen Flächen sowie kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftselemente

Die baubedingte Inanspruchnahme von Flächen, bedingt durch die Einrichtung von Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen, Baufelder bzw. –streifen sowie Lagerflächen kann zur Beeinträchti-gung von Flächen mit Erholungswert führen. Zudem kann durch die Inanspruchnahme die Beeinträch-tigung landschaftsbildwirksamer Flächen hervorgerufen und der Verlust landschaftsbildwirksamer Strukturen nicht ausgeschlossen werden.

Die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme ist von temporärem Charakter und räumlich auf den Vor-habensstandort begrenzt. Die zur Erholung genutzten Bereiche sind von flexiblem Charakter. Für den Erholungssuchenden besteht die Möglichkeit, der Baustelle auszuweichen und den „Erholungsraum“ vorübergehend zu verlagern. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die beanspruchten Flächen durch Rekultivierung wiederhergestellt und stehen wieder als Flächen zur Erholungsnutzung zur Ver-fügung.

Aufgrund der Möglichkeit zur Wiederherstellung der beanspruchten Flächen durch eine fachgerechte Rekultivierung werden Beeinträchtigungen von Flächen mit Erholungswert durch die baubedingte Flächeninanspruchnahme als unerheblich bewertet.

► Die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme kann für Flächen mit Erholungswert als beurtei-lungsrelevanter Wirkfaktor ausgeschlossen werden.

Die baubedingte Inanspruchnahme landschaftsbildwirksamer Strukturen sowie kulturhistorisch be-deutsamer Landschaftselemente kann nicht ausgeschlossen werden.

Kulturhistorisch bedeutsame Elemente stellen bspw. die Baudenkmale im Untersuchungsgebiet dar. Im Bereich der durch das Bauvorhaben betroffenen Flächen befindet sich lediglich der Stichkanal als nach § 3 NDSchG geschütztes kulturhistorisches Element. Als weiteres kulturhistorisch bedeutsames Landschaftselement wird die Beelter Linde betrachtet, die auf dem ehemaligen Kirchhügel stehend an das Dorf Groß Beelte erinnert. Weitere kulturhistorisch bedeutsame Landschaftselemente sind nicht vom Bauvorhaben betroffen.

Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen der genannten Strukturen können nicht ausge-schlossen werden. Die Wirkungsrelevanz ist jeweils abhängig von der Größe der tatsächlich bean-spruchten Fläche und der damit verbundenen Auswirkung auf die Gesamtstruktur.

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5.1.5.2 Optische Wirkungen der Baustelle

Mit der Anlage von Baufeldbereichen, Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen sowie dem akti-ven Baustellenbetrieb können Beeinträchtigungen von Landschaftsräumen durch optische Wirkungen verbunden sein.

Zeitlich und räumlich begrenzt können baubedingte Wirkungen zu visuellen Veränderungen der zur Erholung genutzten Landschaft sowie zu einer Zerschneidung von Sichtbeziehungen führen.

Der Wirkraum umfasst den Raum, in dem die Baumaßnahme visuell wahrnehmbar ist. Dies ist abhän-gig von der Oberflächengestalt des Geländes, von der Offenheit und Strukturierung des Raumes so-wie von der Dimension der Baustelle.

5.1.5.3 Anlagebedingter Flächenverlust von landschaftsbildwirksamen Strukturen, erholungswirksamen Flächen sowie kulturhistorisch bedeutsamen Land-schaftselemente

Die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme im Bereich der Vorhabensbestandteile kann zu einem dauerhaften Verlust von landschaftsbildwirksamen Strukturen sowie kulturhistorisch bedeutsamer Elemente führen. Landschaftsbildwirksame Strukturen sind in der offenen Landschaft des Untersu-chungsgebietes insbesondere Baumreihen und Alleen, Hecken, Waldränder, Einzelbäume und Ge-hölzinseln aber auch die Geländekante der Innerste. Kulturhistorisch bedeutsame Elemente stellen bspw. die Baudenkmale im Untersuchungsgebiet dar. Im Bereich der durch das Bauvorhaben be-troffenen Flächen befindet sich lediglich der Stichkanal als nach § 3 NDSchG geschütztes kulturhisto-risches Element. Die Beeinträchtigungen durch eine anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sind in der Auswirkungsanalyse zum Hafen Harsum beschrieben. Als weiteres kulturhistorisch bedeutsames Landschaftselement wird die Beelter Linde betrachtet, die auf dem ehemaligen Kirchhügel stehend an das Dorf Groß Beelte erinnert. Weitere kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftselemente sind nicht vom Bauvorhaben betroffen.

Mit dem Verlust bzw. der Beeinträchtigung der Landschaftselemente können in der wenig strukturier-ten Landschaft des Untersuchungsgebietes erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes nicht ausgeschlossen werden. Die vorhandenen Strukturen bereichern und struk-turieren die Landschaft und verbessern ihren ästhetischen Eigenwert. Die Wirkungsintensität ist dabei abhängig von der Qualität des Landschaftsraumes, der Größe der tatsächlich beanspruchten Fläche und der damit verbundenen Auswirkung auf die Gesamtstruktur.

5.1.5.4 Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderung und Kulisseneffekte

Mit dem Vorhaben Hartsalzwerk Siegfried-Giesen werden technische Bauwerke in der freien Land-schaft errichtet, die zu einer Verfremdung der vorhandenen Landschaftsstrukturen sowie einer Über-prägung landschaftstypischer Oberflächenformen führen. Gleichzeitig kommt es durch die Unterbre-chung von Sichtachsen und Blickbeziehungen zu einer Einschränkung der visuellen Wahrnehmbarkeit von Landschaftsbereichen.

Die sich daraus ergebende Beeinträchtigung des visuellen Empfindens der Landschaft führt gleichzei-tig zu einer Beeinträchtigung des Erholungswertes.

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch ein Vorhaben sind dann gegeben, wenn Vielfalt, Naturnähe und Eigenart in ihrer Gesamtheit vermindert werden. Dabei sind Landschaftseinheiten, die in den zurückliegenden Jahren nur wenig Eigenartsverlust hinnehmen mussten, stärker durch Eingriffe

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gefährdet, als solche mit großen Eigenartsverlusten in der jüngsten Zeit. Landschaft unterliegt einer ständigen Entwicklung durch den technischen Fortschritt. Eine Generation empfindet immer die unmit-telbar zurückliegenden Änderungen als störend und bedrängend.

Den Grad der Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderungen und Kulissen-effekte bestimmt neben der Dimension der zu errichtenden Anlage (Intensitätsgrad der Eingriffsmaß-nahme) insbesondere die Wertigkeit der betroffenen Landschaft [ästhetische Qualität (vgl. Kap. 4.5.3.2), die visuelle Verletzlichkeit (vgl. Kap. 4.5.3.3) und die Schutzwürdigkeit (vgl. Kap. 4.5.3.4)].

Der Intensitätsgrad einer Eingriffsmaßnahme lässt sich anhand folgender Kriterien ( (Adam, Nohl, & Valentin, 1987), (Nohl, 1991), (Nohl, 1993), (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Nordrhein-Westfalen, 2006)) ableiten:

– Größe/ Dimension neuer Elemente Ein Eingriff beeinträchtigt umso stärker das Landschaftsbild, je größer die dabei entstehenden untypischen Elemente sind bzw. je massiver solche Elemente auftreten.

– Oberflächenbeschaffenheit (Farbe, Form, Textur, Oberflächengliederung) Eine Landschaft wird bei einem Eingriff visuell umso stärker beeinträchtigt, je mehr Elemente mit untypischer Oberflächenbeschaffenheit mit dem Eingriff verbunden sind.

– Lage neuer Element im Raum, Störung des Landschaftsbildes durch untypische Lage im Raum; Lage berücksichtigt bspw. nicht die landschaftlich vorgegebenen Linienführungen, das vorhandene Relief bzw. die Hori-zontlinie

Bestehen aus Sicht des Landschaftsbildes bereits Vorbelastungen oder kommt es zu einer Bündelung ähnlicher Bauwerke so fällt der Grad der Beeinträchtigung ggf. geringer aus. Hier ist einzelfallbezogen zu prüfen, inwieweit die ästhetische Erheblichkeit durch die Vorbelastung abgemildert wird.

Ein Eingriff ist umso erheblicher, je stärker die Intensität des Eingriffs und je empfindlicher der Erleb-nisraum in ästhetischer Hinsicht (vgl. Kapitel 4.5.3.2) ist. Dabei ist die Landschaftsbildbeeinträchtigung insbesondere abhängig von der Sichtbarkeit des beeinträchtigenden Objektes. Ästhetische Beein-trächtigungen werden nur in den einsehbaren Bereichen der Landschaft wirksam. Dabei verringert sich die Wahrnehmbarkeit mit zunehmender Entfernung vom Objekt bis zur Unerheblichkeit.

Zur Erheblichkeitsabschätzung werden daher die im Kapitel 4.5.3.1 definierten Wirkzonen (Fernzone, Mittelzone, Nahzone) und Sichtbereiche herangezogen.

Aufgrund von Höhe und Ausdehnung wirken insbesondere die Rückstandshalde, der Werksstandort Siegfried-Giesen sowie Einzelobjekte des Standortes Glückauf-Sarstedt beeinträchtigend auf die um-liegenden Landschaftsbildräume. Alle weiteren Vorhabensbestandteile sind von geringerer Höhe und haben eine nur eingeschränkte visuelle Wirksamkeit.

Wahrnehmungspsychologisch wirkt ein Eingriffsobjekt umso weniger störend, je weiter entfernt es sich vom Betrachter befindet. Es erscheint perspektivisch kleiner und seine Wirkung wird von der Vielfalt der Landschaftsstrukturen im „Zwischenraum“ abgemildert. Die störende Wirkung wird mit zunehmen-der Entfernung geringer. Um diese Tatsache in der weiteren Analyse des Landschaftsbildes berück-sichtigen zu können, wurden im Kapitel 4.5.3.1 in Anlehnung an (Nohl, 1991) folgende Wirkzonen mit unterschiedlicher Wirkintensität definiert:

– bis 1.500 m = Nahzone (Eingriffsobjekte im Detail erkennbar, aufgrund der kurzen Entfernung übermächtige Wirkung im psychologisch-ästhetischen Sinn)

– 1.500 m – 4.000 m = Mittelzone (Elemente fließen ineinander und Details treten zurück)

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– 4.000 bis 10.000 m = Fernzone (Wahrnehmung der Eingriffsobjekte als Umriss oder Silhouette, Elemente erscheinen kleiner)

Unabhängig von den Wirkzonen kann davon ausgegangen werden, dass die Eingriffsobjekte nicht von jedem Standort im Untersuchungsgebiet sichtbar sind. Für die Standorte Siegfried-Giesen, Glückauf-Sarstedt und die Rückstandshalde erfolgte in Kapitel 4.5.3.1 die Abgrenzung der sichtverstellten und –verschatteten Räume. Die verbleibenden Flächen sind unabhängig von der Nutzbarkeit oder Erreich-barkeit durch den Menschen sichtbeeinträchtigte Flächen, wobei der Grad der Sichtbeeinträchtigung in Abhängigkeit von den Wirkzonen variiert.

Zur Abschätzung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Landschaft wurde für die zentralen Vorha-bensbestandteile Standort Siegfried-Giesen und Rückstandshalde (siehe Anhang 6 zum LBP) eine Fotosimulation erstellt.

5.1.5.4.1 Betriebsbedingte Lärmemissionen

Die Landschaft hat heutzutage fast überall eine Erholungsfunktion zu übernehmen. Das Bedürfnis nach Erholung kann am besten in einer Landschaft gestillt werden, die frei ist von Lärmbelastungen. Wenngleich dem visuellen Sinn eine besondere Bedeutung zukommt, da über ihn mehr als 90% der Informationen aus der Außenwelt den Menschen erreichen, so sind für die Erholung in der Landschaft auch die auditiven Einflüsse relevant. Vor dem genannten Hintergrund sind bei der Beurteilung von Beeinträchtigungen der Erlebbarkeit der Landschaft die Wirkungsüberlagerungen visueller Wirkungen (anlagebedingte Veränderungen der Landschaft ebenso wie betriebsbedingte Wirkungen, bspw. Lichtemissionen) und auditiver Wirkungen zu berücksichtigen.

Betriebsbedingte Lärmemissionen werden durch den Betrieb der einzelnen Vorhabensbestandteile (bspw. Werksbetrieb Siegfried-Giesen, Glückauf-Sarstedt, Betrieb der Grubenanschlussbahn und des Übergabebahnhofes, Aufhaldung von Rückständen) sowie durch den betriebsbezogenen Verkehr (Mitarbeiter, Zulieferer, innerbetrieblicher Verkehr) hervorgerufen. Auswirkungen, welche mit betriebs-bedingten Lärmemissionen verbunden sind, sind während der Betriebsphase von dauerhaftem Cha-rakter.

Zur Beurteilung der durch betriebsbedingte Lärmemissionen potenziell hervorgerufenen Auswirkungen auf die landschaftsbezogene Erholung liegen keine gesetzlichen Grenzwerte vor. (Bosch & Partner; TU Berlin; Planco Consulting GmbH; Dr. Dammert & Steinforth Rechtsanwälte, 2010) schlagen vor, aus aktueller Perspektive bei der Festlegung von Zielpegeln die Diskussion um den Schutz ruhiger Gebiete aus der Umgebungslärmrichtlinie zu berücksichtigen. Zur EG-Umgebungslärmrichtlinie liegen verschiedene Arbeitshilfen vor. Nach diesen und bisher vorliegenden Lärmaktionsplänen bewegen sich die Vorschläge für die Abgrenzung ruhiger Gebiete überwiegend bei Lärmschwellenwerten von 50 bis 55 dB(A) (Dauerschallpegel, tags). (LK Argus GmbH, 2012) Unter Berücksichtigung dieser Wer-te und unter Orientierung an der 16. BImSchV, welche Immissionsrichtwerte zum Schutz vor schädli-chen Umwelteinwirkungen durch Geräusche benennt, wird für die Betrachtung von Lärmemissionen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die landschaftsbezogene Erholung als Grenzpegel vorhabensbe-zogen der für reine Wohngebiete maßgebliche Immissionswert von 50 dB(A) herangezogen.

Demnach sind im Rahmen der Beurteilung von Auswirkungen betriebsbedingter Lärmemissionen auf die landschaftsbezogene Erholung Gebiete zu beschreiben und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit zu be-werten, in denen der prognostizierte vorhabensbedingte Beurteilungspegel 50 dB(A) überschreitet.

Für das geplante Vorhaben wurden Schalltechnische Gutachten für den Standort Siegfried-Giesen (vgl. Unterlage I-15), den Standort Glückauf-Sarstedt (vgl. Unterlage I-16), den Wetterauslass Schacht Fürstenhall (vgl. Unterlage I-17) sowie zum Betrieb der Gleisanschlusstrasse (vgl. Unterlage I-19) erarbeitet, in welchen die durch den Betrieb der jeweiligen Vorhabensbestandteile verursachten Ge-

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räuschimmissionen in der Wohnnachbarschaft ermittelt und beurteilt werden. Im Rahmen der stand-ortbezogenen Auswirkungsanalyse werden die Ergebnisse der genannten Gutachten herangezogen.

5.1.5.4.2 Betriebsbedingte Stoff- und Staubemissionen

Betriebsbedingte Stoff-/ Staubemissionen werden durch den Betrieb einzelner Vorhabensbestandteile (Werksbetrieb Siegfried-Giesen, ausziehender Wetterschacht Fürstenhall, Aufhaldung von Rückstän-den im Bereich der Rückstandshalde) sowie durch den betriebsbezogenen Verkehr, insbesondere im Bereich der Vorhabensbestandteile Siegfried-Giesen und Glückauf-Sarstedt hervorgerufen. Auswir-kungen, welche mit betriebsbedingten Stoff-/ Staubemissionen verbunden sind, sind während der Betriebsphase von dauerhaftem Charakter.

Während für das Schutzgut Menschen Luftschadstoffe und deren Wirkungen auf die menschliche Gesundheit im Mittelpunkt der Betrachtung stehen, sind hinsichtlich der Erholungsnutzung insbeson-dere Stäube geeignet, die sinnliche Wahrnehmung der Landschaft für den Erholungssuchenden zu beeinträchtigen.

► Betriebsbedingt hervorgerufene Stoffemissionen können als beurteilungsrelevanter Wirk-faktor für das Schutzgut Landschaft und deren Erholungseignung ausgeschlossen werden.

Durch optisch deutlich wahrnehmbare Staubentwicklungen kann eine Beeinträchtigung des sinnli-chen Erfassens der Landschaft für den Erholungssuchenden nicht ausgeschlossen werden.

Eine optisch deutlich wahrnehmbare Staubentwicklung durch den Umschlag und die Bewegung von Schüttgütern oder Erdbaustoffen durch Aufwirbelung oder windinduzierte Abwehung kann vorhabens-bedingt für den Bereich der Rückstandshalde nicht ausgeschlossen werden. Im Bereich der weiteren Vorhabensbestandteile kann eine optisch deutlich wahrnehmbare Staubentwicklung ausgeschlossen werden.

► Betriebsbedingte Staubemissionen können als beurteilungsrelevanter Wirkfaktor mit Aus-nahme des Vorhabensbestandteiles Rückstandshalde ausgeschlossen werden.

5.1.5.4.3 Betriebsbedingte Lichtemissionen

Um Anforderungen an eine Arbeitsplatzbeleuchtung bzw. an die Verkehrssicherheit zu gewährleisten wird es erforderlich, Betriebsstandorte des geplanten Hartsalzwerkes zu beleuchten.

Lichtimmissionen nach Einbruch der Dunkelheit sind im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Immissionen, welche nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, erhebliche Belästigun-gen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

Hinsichtlich der Erholungsfunktion der Landschaft können Lichtemissionen zum einen den visuellen Eindruck eines optisch beeinträchtigend wirkenden Vorhabensbestandteiles auch über den Einbruch der Dunkelheit hinaus erhalten und zum anderen eine Aufhellung der Landschaft um den Vorhabens-bestandteil während Dämmerung und Dunkelheit bewirken. Damit verbunden kann eine Beeinträch-tigung der abendlichen Erholungsnutzung nicht ausgeschlossen werden.

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5.2 Standort Siegfried Giesen

5.2.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

Wie in Kapitel 5 beschrieben steht für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. auf Mensch, Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Damit verbunden ist die Planung der Vorhabensbestandteile Ergebnis einer Entwurfsoptimierung, verbunden mit der Umsetzung bautechnischer Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie der Anwendung von technischen Methoden, Verfahren und Anlagen nach dem Stand der Technik.

Bei der Entwicklung des Werkslayoutes Siegfried-Giesen wurden Standortzwangspunkte sowie tech-nologische und logistische Zwangspunkte ebenso wie die Aspekte Immissionen und Flächenbedarf berücksichtigt und zu einer optimierten Planung zusammengeführt. (vgl. Unterlage B) Berücksichti-gung im Rahmen der Entwurfsoptimierung fand zudem die Maßgabe 5 der Landesplanerischen Fest-stellung (Landkreis Hildesheim, 2013d), welcher zufolge die Schachtstraße westlich um das Werksge-lände verlegt wird und damit als öffentliche Verbindung und Teil der Erholungsstruktur im Vorhabens-gebiet erhalten bleibt. Im Ergebnis des iterativen Planungsprozesses erfolgte zudem eine Modifizie-rung der Lösung zur Verlegung der Schachtstraße, um den Eingriff in den im Winkel zwischen beste-hender Schachtstraße und Flussgraben vorhandenen Gehölzbestand eines ehemaligen Garten-/Parkgrundstücks mit z.T. alten Bäumen und dessen Verbund mit dem Flußgraben auf das erforderli-che Mindestmaß zu reduzieren.

Der geplante Betrieb des Hartsalzwerkes erfolgt unter Anwendung von technischen Methoden, Ver-fahren und Anlagen nach dem Stand der Technik. (vgl. Unterlage B sowie E-1) Insbesondere die Mög-lichkeit, das gesamte im Bereich der Rückstandshalde anfallende sowie einen Teil des an der Althalde anfallenden Haldenwassers im Regelbetrieb im Produktionsprozess zu nutzen, trägt in Verbindung mit der Ausbildung einer Rückstandshalde als abdeck- und begrünbare Flachhalde und damit verbunden der grundlegenden Reduzierung anfallender Haldenwässer dem Vermeidungsgebot nach BNatSchG i.V.m. NAGBNatSchG Rechnung. Im Regelbetrieb kann der erforderliche Eintrag mineralisierter Wäs-ser in die Innerste deutlich reduziert werden und die Situation in der Innerste hinsichtlich des Salzgeh-altes wird sich deutlich verbessern. „Eine weitest mögliche“ Reduzierung „der Menge der Haldenwäs-ser ... durch eine frühzeitige Abdeckung der Halde“ und „eine größtmöglich Nutzung im Betrieb“ (Landkreis Hildesheim, 2013d) entspricht der Maßgabe 15 der Landesplanerischen Feststellung.

Entwurfsoptimierung und technische Maßnahmen zur Vermeidung finden im Rahmen der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der vom Vorhabensbestandteil Siegfried-Giesen ausgehenden Wirkun-gen in der Umweltverträglichkeitsstudie (vgl. Unterlage F-1) und im vorliegenden Landschaftspflegeri-schen Begleitplan Berücksichtigung.

5.2.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

5.2.2.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

5.2.2.1.1 Biotopverlust durch baubedingte Flächeninanspruchnahme

Innerhalb der baubedingt in Anspruch genommenen Flächen am Standort Siegfried-Giesen kommt es zur Beseitigung vorhandener Vegetationsbestände. Als erhebliche Beeinträchtigung werden Verluste von Biotoptypen der Wertstufen III – V gewertet. Betroffen sind auf einer Flächen von ca. 2,1 ha vor-rangig Gebüsche und Gehölzbestände sowie Gras- und Staudenfluren.

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In der nachfolgenden Tabelle sind die betroffenen Biotope einschließlich Wertigkeit, Regenerierbar-keit, Schutzstatus und baubedingtem Flächenverlust dargestellt.

Der Verlust von Biotopstrukturen durch baubedingte Inanspruchnahme am Standort Siegfried-Giesen wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KB 1 (SG) Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme

Tab. 37 Baubedingte Biotopverluste am Standort Siegfried-Giesen

Biotopcode Bezeichnung

Bew

ertu

ng

Reg

ener

ierb

arke

it

Sch

utz

stat

us

nac

h §

30

BN

atS

chG

i.V

.m.

§ 24

N

AG

BN

atS

chG

Verlust (m²)

BRS Sonstiges naturnahes Sukzessionsgebüsch III * 94

BRU Ruderalgebüsch III * 908

BRU/UHM

Ruderalgebüsch/Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

III/III

*/(*)

291

HFM Strauch-Baumhecke III

**

34

HFS Strauchhecke III * 63

HPS Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand III * 919

NHZ Sonstiger Salzbiotop des Binnenlands III (*) 655

UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

III

(*)

3.702

UHT Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte

III

(*)

7.954

URT Ruderalflur trockener Standorte III * 2.389

UHF/BRU Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte/Ruderalgebüsch

III/III

*/*

755

UHM/BRU Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte/ Ruderalgebüsch

III/III

(*)/*

522

UHT/BRS Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte/ Sonstiges naturnahes Sukzessionsgebüsch

III/III (*)/* 28

OFZ/URT Befestigte Fläche mit sonstiger Nutzung/ Ruderalflur trockener Standorte

I/III ./* 2.544

Summe 20.858

Zeichenerklärung Regenerierbarkeit: ** = nach Zerstörung schwer regenerierbar;

* = bedingt regenerierbar; () = meist/häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes; . = keine Angabe.

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5.2.2.1.2 Biotopverlust durch anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme

Innerhalb der dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen am Standort Siegfried-Giesen kommt es zur Beseitigung vorhandener Vegetationsbestände. Als erhebliche Beeinträchtigung werden Verluste von Biotoptypen der Wertstufen III – V gewertet. Betroffen sind auf einer Flächen von ca. 8,9 ha vor-rangig Gebüsche und Gehölzbestände, Gras- und Staudenfluren sowie 10 Einzelbäume.

In der nachfolgenden Tabelle sind die betroffenen Biotope einschließlich Wertigkeit, Regenerierbar-keit, Schutzstatus und anlagebedingtem Flächenverlust dargestellt.

Der Verlust von Biotopstrukturen durch anlagebedingte Inanspruchnahme am Standort Siegfried-Giesen wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KB 1 (SG) Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme

Tab. 38 Anlagebedingte Biotopverluste am Standort Siegfried-Giesen

Biotopcode Bezeichnung B

ewer

tun

g

Reg

ener

ierb

arke

it

Sch

utz

stat

us

nac

h

§ 30

BN

atS

chG

i.

V.m

. §

24 N

AG

B-

Verlust (m²)

BRS Sonstiges naturnahes Sukzessionsgebüsch III * 1.808

BRU Ruderalgebüsch III * 4.648

BRU/UHM Ruderalgebüsch/Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

III/III */(*) 259

HFM Strauch-Baumhecke III ** 395

HFS Strauchhecke III * 20

HPS Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand III * 1.669

HSE

Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumarten

III

*

477

HSE/GRA

Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumarten/ Artenarmer Scherrasen

III/I

*/.

733

NHZ Sonstiger Salzbiotop des Binnenlands III (*) 225

UHM

Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

III

(*)

21.849

UHT

Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte

III

(*)

49.644

URT Ruderalflur trockener Standorte III * 3.821

UHF/BRU

Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte/Ruderalgebüsch

III/III

*/*

760

UHM/BRU Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte/ Ruderalgebüsch

III/III (*)/* 663

UHT/BRS Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte/ Sonstiges naturnahes Sukzessionsgebüsch

III/III (*)/* 1.405

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OFZ/URT Befestigte Fläche mit sonstiger Nutzung/ Ruderalflur trockener Standorte

I/III ./* 396

OVE/UHM Gleisanlage/ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

I/III ./(*) 124

Summe 88.896

Zeichenerklärung Regenerierbarkeit: ** = nach Zerstörung schwer regenerierbar;

* = bedingt regenerierbar; () = meist/häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes; . = keine Angabe.

5.2.2.1.3 Lebensraumverlust durch baubedingte Flächeninanspruchnahme

Innerhalb der baubedingt in Anspruch genommenen Flächen am Standort Siegfried-Giesen kommt es zu Eingriffen in die tiergruppenübergreifenden Lebensräume der Gleistrasse und des ruhenden Werksstandortes Siegfried-Giesen. Die baubedingt durch den Vorhabensbestandteil Standort Sieg-fried-Giesen verursachten Lebensraumverluste stehen in engem Zusammenhang mit der anlagebe-dingten Überbauung der genannten Tierlebensräume und werden zusammen mit diesem im Kapi-tel 5.2.2.1.6 beschrieben.

5.2.2.1.4 Baubedingte Zerschneidung von faunistischen Funktionsräumen und damit verbundene Erhöhung der Kollisionsgefährdung

Aufgrund der engen Verzahnung der Bauphase am Standort Siegfried-Giesen mit der Betriebsphase (anlage-und betriebsbedingte Wirkungen) werden die vom Vorhabensbestandteil Siegfried-Giesen ausgehenden potenziellen Zerschneidungswirkungen und Kollisionsrisiken zusammen mit den anlage- und betriebsbedingten Wirkungen betrachtet.

► Beschreibung im Zusammenhang mit anlagebedingten Zerschneidungswirkungen siehe Kap. 5.2.2.1.8

5.2.2.1.5 Wirkkomplex baubedingte optische und akustische Wirkfaktoren

Die Errichtung des Standortes Siegfried-Giesen ist auf eine Zeitspanne von 4 Jahren terminiert. Nach Einrichtung der Baustelle im ersten Jahr werden im zweiten Jahr die Schachthalle, das Fördermaschi-nengebäude sowie das Umspannwerk errichtet. Im Jahr darauf folgen Magazin- und Werkstattgebäu-de, Kesselhaus, Erdgasübergabestation und Schuppen. Für das dritte Baujahr ist die Errichtung der Produktionsgebäude und Verladegebäude geplant. Im vierten Baujahr werden die Bandbrücken, die Silos und die Flutbrücken der Gleistrasse gebaut. (vgl. Unterlage B)

Aufgrund der Dimension der Baustelle und der gestaffelten Fertigstellung der Gebäudestrukturen be-steht eine enge Verzahnung zwischen der optischen Wirkung der Baustelle und den anlagebedingten und betriebsbedingten optischen und akustischen Wirkungen des Standortes Siegfried-Giesen. Auf-grund des fließenden Übergangs von baubedingten optischen Wirkungen und anlagebedingten opti-schen Wirkungen sowie betriebsbedingten optischen und akustischen Wirkungen im Bereich des Standortes Siegfried-Giesen werden in der vorliegenden Unterlage die Wirkungen gemeinsam in ei-nem Komplex unter den anlagedingten Wirkungen und betriebsbedingten Wirkungen betrachtet.

► Beschreibung im Zusammenhang mit betriebsbedingten optischen Wirkungen und siehe Kap. 5.2.2.1.9

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5.2.2.1.6 Lebensraumverlust durch anlagebedingte Flächeninanspruchnahme

Innerhalb der durch den Standort Siegfried-Giesen in Anspruch genommenen Flächen kommt es zu Eingriffen in die tiergruppenübergreifenden Lebensräume der Gleistrasse und des ruhenden Werks-standortes Siegfried-Giesen.

Nördlich des Werksstandortes Siegfried-Giesen ist der Ausbau der ruhenden Gleistrasse zum Vor-bahnhof geplant. Die vorhandene Gleistrasse gehört zum tiergruppenübergreifenden Lebensraum besonderer Bedeutung „Gleistrasse einschließlich Bahnhof Harsum und Hafen Harsum sowie ehema-lige Gleistrasse zwischen den Schächten Siegfried-Giesen und Rössing-Barnten und besitzt neben seiner Verbindungsfunktion innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen in diesem Bereich insbe-sondere Habitatfunktion für Gehölz- und Gebüschbrüter. Durch die Wiederherstellung der bahnbeglei-tenden Saumstrukturen nach Beendigung der Baumaßnahme kann die Verbindungsfunktion der Gleisanlage wiederhergestellt werden. Der Verlust der im Bereich der aufgelassenen Gleise sowie daran angrenzend vorhandenen Gehölzbestände mit einer Größe von 0,6 ha ist von dauerhaftem Charakter und wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet. Die betroffenen Gehölzbestände werden von Nachtigall und Bluthänfling als Bruthabitat sowie vom Rehwild als Unterschlupf und Deckung ge-nutzt.

Konfliktschwerpunkt KT 1 (SG) Verlust von Lebenräumen gehölz- und gebüschbewohnender Brutvögel

Konfliktschwerpunkt KT 17 (SG) Verlust von Unterschlupf- und Deckungsmöglichkeiten für Wild

Der derzeit brachliegende Werksstandort stellt für zahlreiche gefährdete und geschützte Offenlandar-ten verschiedener Artengruppen einen Lebensraum besonderer Bedeutung dar. Der Standort Sieg-fried-Giesen und das Areal um die Althalde werden von trockenen, ruderalisierten Gras- und Stauden-fluren dominiert. Mit der Flächeninanspruchnahme durch den Bau des Hartsalzwerkes am Standort Siegfried-Giesen gehen 8,3 ha Habitatfläche verloren. Betroffen sind die Artengruppen der Brutvögel, der Heuschrecken, Tagfalter und Stechimmen. Die betroffenen Vegetationsbestände werden von Neuntöter, Wiesenpieper, Schwarzkehlchen, Rebhuhn, Feldschwirl, Blauflügeliger Ödlandschrecke, Blauflügeliger Sandschrecke, Wiesengrashüpfer, Schwalbenschwanz, Weißklee-Gelbling, Perlmutter-falter sowie seltenen und gefährdeten Arten der Goldwespe, Keulenwespe, Wegwespe, Faltenwespe und Bienen besiedelt.

Des Weiteren dienen die Schotterbetten der ruhenden Gleisanlagen insbesondere den Amphibienar-ten Erdkröte und Teichmolch als Landlebensraum.

Konfliktschwerpunkt KT 2 (SG) Verlust von Lebenräumen offen- und halboffenlandbewohnender Brutvögel

Konfliktschwerpunkt KT 21 (SG) Verlust von Lebensräumen trockenheitsliebender Heuschrecken, Tagfalter und Stechimmen

Konfliktschwerpunkt KT 19 (SG) Verlust von Landlebensräumen für Amphibien

Auf dem ruhenden Werksstandort befinden sich im Ist-Zustand noch mehrere alte Werksgebäude sowie die Intze-Tanks zur Sammlung des mineralisierten Haldenwassers. Die Gebäude und die Tanks dienen Gebäudebrütern, wie dem Turmfalken, der Rauchschwalbe und der Mehlschwalbe als Brut-platz. Weiterhin wird eine künstliche Nisthilfe an den Intze-Tanks vom Wanderfalken als Horststandort

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genutzt. Mit der Errichtung des neuen Werksstandortes wird die vorhandene Gebäudesubstanz abge-rissen und damit die Brutplätze der genannten Arten beseitigt.

Konfliktschwerpunkt KT 4 (SG) Brutplatzverlust für Rauch- und Mehlschwalben

Konfliktschwerpunkt KT 5 (SG) Verlust eines Horststandortes des Wanderfalken

Konfliktschwerpunkt KT 6 (SG) Verlust eines Horststandortes des Turmfalken

Das derzeitige Betriebsgelände wird nach Richtung Westen erweitert. Dabei werden Ackerflächen in Anspruch genommen, die innerhalb eines Rastvogelgebietes nationaler Bedeutung liegen. Aufgrund der vorhandenen Kulissenwirkung durch die Althalde und den Siedlungsbereich Schachtstraße besit-zen die überbauten Bereiche eine untergeordnete Relevanz für Rastvögel. Mit der Flächeninan-spruchnahme der Ackerbereiche kommt es zu keiner Beeinträchtigung der Rastvögel.

Des Weiteren werden die offenen Flächen des ruhenden Werksstandortes sowie die Schachtstraße von einzelnen Fledermäusen als Jagdhabitat genutzt. Beide Bereiche werden überbaut oder baulich derart verändert, dass sie nur noch bedingt als Nahrungsfläche für Fledermäuse geeignet sind.

In den Gebäudestrukturen an der Schachtstraße werden Einzelquartiere vermutet. Insbesondere die alten Backsteinbauten auf dem ruhenden Betriebsgelände scheinen aufgrund ihrer Bausubstanz ge-eignet zu sein, Fledermäusen Versteck zu bieten. Mit der Errichtung des neuen Werksstandortes wer-den die alten Gebäude abgerissen und damit auch potenzielle Quartiere beseitigt.

Der Verlust der Flächen und Strukturen mit Lebensraumfunktion wird als erhebliche Beeinträchti-gung gewertet.

Konfliktschwerpunkt KT 16 (SG) Verlust von Einzelquartieren, Jagdhabitaten und Leitstrukturen von Fledermäusen

Nach Abschluss der Baumaßnahmen steht die Nord-Süd gerichtete Schneise des Werksbahnhofes zwischen den Gebäuden des Hartsalzwerkes und der Althalde sowie die östlich daran anschließenden wiederhergestellten Gras- und Staudenfluren den Fledermäusen wieder als Jagdhabitat und Flug-schneise zur Verfügungen.

5.2.2.1.7 Anlagebedingte Beeinträchtigung faunistischer Lebensräume und Arten durch optische Veränderungen /anlagebedingte Kulisseneffekte / Verschat-tung

Das geplante Hartsalzwerk am Standort Siegfried-Giesen nimmt eine Grundfläche von 23,7 ha ein und wird eine maximale Gebäudehöhe von 64 m erreichen. Der Standort Siegfried-Giesen ist als zu-sammenhängender Gebäudekomplex bestehend aus Fördergerüst mit Schachthalle und Förderma-schinengebäude, Produktions-, Logistikanlagen, Sozialgebäuden mit den Waschkauen, Bürogebäude, Werkstätten- und Magazinbereich für Übertage und einige Garagen mit Tankstelle, Kraftwerk/ Heiz-haus sowie dem Werksbahnhof und Vorbahnhof der Grubenanschlussbahn geplant. (vgl. Unterlage E-1 und Unterlage B)

Mit dem neuen Werksstandort Siegfried-Giesen wird eine horizontale Kulisse erzeugt, die den Kulis-seneffekt der Althalde verstärkt und zusätzliche Brutreviere für empfindlich auf optische Barriere rea-

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gierende Brutvögel beeinträchtigt. Am Standort Siegfried-Giesen ist insbesondere die Feldlerche mit zwei Brutplätzen betroffen. Die Aufgabe der Neststandorte aufgrund der optischen Veränderungen wird als erhebliche Beeinträchtigung gewertet.

Konfliktschwerpunkt KT 8 (SG) Beeinträchtigung von Brutvogellebensräumen in der offenen Agrarlandschaft

Rastvögel reagieren ebenso empfindlich auf optische Barrieren in der Landschaft. Sie zeigen ein Meideverhalten in Bezug auf Kulissen. Die an den Werksstandort angrenzenden Ackerflächen liegen innerhalb eines Rastvogelgebietes nationaler Bedeutung. Aufgrund der vorhandenen Kulissenwirkung durch die Althalde und den Siedlungsbereich Schachtstraße besitzen die betroffenen Bereiche eine untergeordnete Relevanz für Rastvögel. Durch die vom Standort Siegfried-Giesen ausgehende Kulis-senwirkung kommt es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der Rastvögel.

Die hohe Gebäudekulisse des Standortes Siegfried-Giesen ist prinzipiell geeignet, angrenzende Bio-topstrukturen und Lebensräume derart zu verschatten, dass damit eine für Flora und Fauna nachteil i-ge Veränderung der Standortbedingungen verbunden ist. Die im Tagesverlauf vom Schlagschatten der Gebäude betroffenen Bereiche befinden sich innerhalb der vom Vorhaben in Anspruch genomme-nen Flächen, so dass keine Biotop- und Habitatstrukturen betroffen sind.

5.2.2.1.8 Anlagebedingte Zerschneidung von faunistischen Funktionsräumen und damit verbundene Erhöhung der Kollisionsgefährdung

Der Standort Siegfried-Giesen befindet sich im Bereich der Ortslage Siegfried-Giesen und des vor-handenen Betriebsgeländes des ruhenden Kaliwerkes. Die Erweiterung des Werksgeländes befindet sich im Bereich von Ackerflächen. Die Schachtstraße wird von den Fledermausarten Großer Abend-segler, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus als Flugroute und Jagdhabitat genutzt. Die Umver-legung der Schachtstraße und die baulichen Veränderungen im Bereich der Flugrouten führen zu einer Unterbrechung der Flugschneise. Aufgrund des Mangels an geeigneten Leitstrukturen für Fle-dermäuse wird die Beeinträchtigung in diesem Bereich als erhebliche Beeinträchtigung gewertet.

Konfliktschwerpunkt KT 16 (SG) Verlust von Einzelquartieren, Jagdhabitaten und Leitstrukturen von Fledermäusen

Weitere Zerschneidungseffekte und Barrierewirkungen für die Fauna sind nicht zu erwarten. Arten für die ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit dem Betriebsverkehr besteht, kommen im Bereich dieses Vorha-bensbestandteils nicht vor.

5.2.2.1.9 Beeinträchtigung von faunistischen Arten durch betriebsbedingte optische Wirkfaktoren

Beeinträchtigungen durch anlagebedingte optische Wirkfaktoren durch den Standort Siegfried-Giesen sind für die Arten(gruppen) Feldhamster, Fledermäuse, Wild sowie Brut- und Rastvögel zu prüfen.

In der näheren Umgebung des Standortes Siegfried-Giesen konnten keine Feldhamsterbaue nachge-wiesen werden, so dass eine Beeinträchtigung der Art ausgeschlossen werden kann.

Relevante Beeinträchtigungen für die Artengruppe der Fledermäuse können insbesondere durch die Lichtemissionen der Betriebsfläche hervorgerufen werden. Als Reaktionen auf intensive Lichtwirkun-gen können bei Fledermäusen insbesondere Meidereaktionen auftreten. Eine detaillierte Planung der

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Beleuchtung erfolgt in den Planungsphasen nach Erhalt der Baugenehmigung. Grundlegend erfolgen Planung und Ausführung der Beleuchtungsanlagen nach dem Stand der Technik und mit dem Ziel, belästigende Wirkungen auf die umliegende Landschaft zu vermeiden. Die Beleuchtungsanlagen wer-den auf auszuleuchtende Flächen ausgerichtet. Undifferenziert abstrahlende Leuchten sind nicht vor-gesehen. Alle Leuchten erhalten Reflektoren mit vollständiger Abschirmung der Abstrahlungen nach oben und fast vollständiger Reduktion des seitlichen Streulichtanteiles. Lichtpunkthöhen und Abstände zwischen den Leuchten werden so gewählt, dass steile und nicht weitreichende Lichtkegel entstehen und außerhalb des Werksgeländes keine Blendwirkung auftritt.

Die im Umfeld des Standortes Siegfried-Giesen vorkommenden Arten Zwergfledermaus, Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus weisen eine weniger starke Lichtempfindlichkeit auf und wur-den bei der Jagd nahe von Beleuchtungskörpern beobachtet. Unter Berücksichtigung des vorkom-menden Artenspektrums und der Minimierung von Lichtemissionen durch die lichttechnische Planung werden Beeinträchtigungen der Fledermäuse am Standort Siegfried-Giesen als unerheblich beur-teilt.

Scheuchwirkungen auf Wild können durch die Anwesenheit des Menschen auf dem Betriebsgelände hervorgerufen werden, so dass es zu einer Meidung vorhabensnaher Bereiche kommen kann. Das im Untersuchungsgebiet beobachtete Rehwild nutzt große Gebiete als Äsungsflächen. Werden vorha-bensnahe Bereiche gemieden, so können die Nahrungsgebiete innerhalb des angrenzenden Land-schaftsraumes verlagert werden. Die Gehölze am nördlichen Ende der Schachtstraße im Bereich des Flussgrabens dienen dem Wild zur Deckung und als Unterschlupf. Aufgrund der künftigen Nähe zum Werksgelände sowie zur umverlegten Schachtstraße ist mit einer Meidung des 0,7 ha großen Berei-ches aufgrund der optischen Störwirkungen zu rechnen. Die mit den anlagebedingten optischen Rei-zen verbundenen Beeinträchtigungen für Wild werden als erheblich eingestuft.

Konfliktschwerpunkt KT 18 (SG) Beeinträchtigung von Unterschlupf- und Deckungsmöglichkeiten für Wild

Nördlich des Werksstandortes Siegfried-Giesen ist der Ausbau der ruhenden Gleistrasse zum Vor-bahnhof geplant. In den Saumstrukturen befindet sich ein Brutrevier des Rebhuhns. Unter Berücksich-tigung der Fluchtdistanz der Art von 100 m sind Störungen am Brutplatz durch die Anwesenheit von Menschen und Fahrzeugen im Bereich der Gleisharfe und den angrenzenden Wirtschaftswegen zu erwarten. Eine Aufgabe des Brutplatzes kann nicht ausgeschlossen werden.

Konfliktschwerpunkt KT 10 (SG) Beeinträchtigung von Brutrevieren des Rebhuhns

Weitere wertgebende Brutvogelarten kommen ausschließlich außerhalb ihrer artspezifischen Flucht-distanzen gegenüber den betriebsbedingten optischen Wirkungen des Standortes Siegfried-Giesen vor.

Für Rastvögel besitzen die an den Standort Siegfried-Giesen angrenzenden Ackerflächen eine unter-geordnete Bedeutung. Die Althalde und der Siedlungsbereich entlang der Schachtstraße werden be-reits aufgrund ihrer Kulissenwirkung im Ist-Zustand gemieden. Beeinträchtigungen von Rastvogelbe-ständen durch betriebsbedingte optische Wirkungen sind nicht zu erwarten.

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5.2.2.2 Boden

5.2.2.2.1 Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme

Da Boden eine nur begrenzt vorhandene und in überschaubaren Zeiträumen nicht regenerationsfähi-ge Ressource darstellt, ist der anlagebedingte Funktionsverlust von ca. 13,9 ha Boden durch Ver-siegelung, Teilversiegelung sowie Überformung als erhebliche Beeinträchtigung des Natur-haushalts zu bewerten, wobei die Beeinträchtigungsintensität im Fall einer Teilversiegelung geringer ist als bei einer Vollversiegelung und bei einer Überformung/ Verdichtung geringer als bei einer Teil-versiegelung.

Am Standort Siegfried-Giesen kommt es zu einer Beanspruchung und damit verbundenem (Funkti-ons-)Verlust von Pseudogley-Schwarzerden und Parabraunerden sowie kleinflächiger von Vegen.

Die beanspruchten Böden weisen eine hohe und untergeordnet mittlere Bewertung gemäß Zusam-menfassender Bodenfunktionsbewertung für den Landkreis Hildesheim (LBEG, 2013) auf. Der ruhen-de Werksstandort Siegfried-Giesen, durch dessen Beanspruchung die Neuinanspruchnahme von Böden minimiert werden kann, wurde als Bergbaugelände nicht bewertet. Die Bodenfruchtbarkeit im Bereich der beanspruchten Böden liegt überwiegend bei hoch und sehr hoch, untergeordnet bei mittel. Die Naturnähe der bisher nicht bergbaulich beanspruchten Böden wurde mit mittel bewertet.

Voll- und Teilversiegelung bzw. Bodenüberdeckung oder Bodenabtrag führen zu Veränderungen des natürlich anstehenden Bodens, welche Beeinträchtigungen archäologischer Kulturdenkmale (Boden-denkmale) und damit der Archivfunktion des Bodens nach sich ziehen können.

Im Bereich des Standortes Siegfried-Giesen befinden sich keine Bodendenkmale. Beeinträchtigun-gen der Archivfunktion des Bodens durch anlagebedingte Inanspruchnahme am Standort Siegfried-Giesen können ausgeschlossen werden.

Konfliktschwerpunkt KBo 1 (SG) Bodeninanspruchnahme durch Versiegelung, Teilversiegelung und Überformung

In der nachfolgenden Tabelle ist die anlagebedingte Bodenbeanspruchung, getrennt nach Beeinträch-tigungsintensität, dargestellt.

Tab. 39 Anlagebedingte Bodeninanspruchnahme am Standort Siegfried-Giesen

Vollversiegelung (dauerhafte Beanspruchung) Fläche in m²

Vollversiegelung gesamt 134.457

Vollversiegelung bereits versiegelter Flächen -25.564

Vollversiegelung (netto) 108.893

Teilversiegelung (dauerhafte Beanspruchung) Fläche in m²

Teilversiegelung gesamt 16.301

Teilversiegelung bereits versiegelter Flächen -3.649

Teilversiegelung (netto) 12.652

Überformung von Boden (dauerhafte Beanspruchung) Fläche in m²

Überformung gesamt 19.346

Überformung bereits versiegelter Flächen -2.182

Überformung (netto) 17.164

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5.2.2.3 Wasser

5.2.2.3.1 Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme Grundwasser

Mit der Anlage des Standortes Siegfried-Giesen ist als wesentlicher Wirkfaktor für das Grundwasser die entfallende Grundwasserneubildung infolge der Flächenversiegelung verbunden.

Aufgrund der Standortverhältnisse ist eine Versickerung des Regenwassers am Standort Siegfried-Giesen nicht möglich. Für den Standort ist eine Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers in das Regenwasser-Kanalnetz vorgesehen. Um den maßgeblichen Drosselabfluss vom Werksgelände in den Regenwasserkanal der Gemeinde Giesen bzw. in die Innerste gewährleisten zu können, ist die Anlage eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen. (vgl. Unterlage B)

Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate können aufgrund mangelnder Versickerungsmög-lichkeiten nicht minimiert werden. Die Flächenversiegelung am Standort Siegfried-Giesen führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Funktion Grundwasserneubildung des Schutzgutes Grundwasser.

Konfliktschwerpunkt KW 1 (SG) Reduzierung der Grundwasserneubildung durch Flächenversiegelung

5.2.2.4 Luft und Klima

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft und Klima durch die mit demVorhabensbe-standteil Siegfried-Giesen verbundenen Wirkungen konnen ausgeschlossen werden.

5.2.2.5 Landschaft

5.2.2.5.1 Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme von landschaftsbildwirksamen Struk-turen, erholungswirksamen Flächen sowie kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftselemente

Durch die baubedingte Inanspruchnahme im Bereich des Standortes Siegfried-Giesen gehen land-schaftsbildprägende Strukturen verloren. Betroffen sind insbesondere Gehölzstrukturen im Bereich des Flussgrabens, des südlich daran anschließenden Gartens sowie zwischen Flussgraben und ge-plantem Vorbahnhof.

Der Verlust landschaftsbildprägender Gehölze am Standort Siegfried-Giesen wird als erhebliche Be-einträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KL 1 (SG) Verlust landschaftsbildprägender Strukturen

5.2.2.5.2 Optische Wirkungen der Baustelle

Die Errichtung des Standortes Siegfried-Giesen ist auf eine Zeitspanne von 4 Jahren terminiert. Nach Einrichtung der Baustelle im ersten Jahr werden im zweiten Jahr die Schachthalle, das Fördermaschi-nengebäude sowie das Umspannwerk errichtet. Im Jahr darauf folgen Magazin- und Werkstattgebäu-de , Kesselhaus, Erdgasübergabestation und Schuppen. Für das dritte Baujahr ist die Errichtung der

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Produktionsgebäude und Verladegebäude geplant. Im vierten Baujahr werden die Bandbrücken, die Silos und die Flutbrücken der Gleistrasse gebaut. (vgl. Unterlage B)

Aufgrund der Dimension der Baustelle und der gestaffelten Fertigstellung der Gebäudestrukturen be-steht eine enge Verzahnung zwischen der optischen Wirkung der Baustelle und der anlagebedingten Wirkung des Standortes Siegfried-Giesen. Aufgrund des fließenden Übergangs von baubedingten optischen Wirkungen und anlagebedingte optische Wirkungen im Bereich des Standortes Siegfried-Giesen werden in der vorliegenden Unterlage die Wirkungen gemeinsam in einem Komplex unter den anlagedingten Wirkungen (vgl. 5.2.2.5.4) betrachtet.

► Beschreibung im Zusammenhang mit anlagebedingten optischen Wirkungen siehe Kap. 5.2.2.5.4

5.2.2.5.3 Anlagebedingter Flächenverlust von landschaftsbildwirksamen Strukturen, erholungswirksamen Flächen sowie kulturhistorisch bedeutsamen Land-schaftselemente

Durch die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme im Bereich des Standortes Siegfried-Giesen ge-hen landschaftsbildprägende Strukturen verloren. Betroffen sind insbesondere Gehölzstrukturen im Bereich des Flussgrabens, des südlich daran anschließenden Gartens sowie zwischen Flussgraben und geplantem Vorbahnhof. Die nach Westen angrenzenden Agrarflächen sind im aktuellen Zustand bis zum Entenfang weitestgehend unstrukturiert. Die in Anspruch genommenen Gehölze am Fluss-graben sowie dem angrenzenden ehemaligen Gartengrundstück bestehen teilweise aus hoch ge-wachsenen alten Laubbäumen mit bemerkenswertem Habitus.

Der Verlust landschaftsbildprägender Gehölze am Standort Siegfried-Giesen wird als erhebliche Be-einträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KL 1 (SG) Verlust landschaftsbildprägender Strukturen

5.2.2.5.4 Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderung und Kulisseneffekte

Das geplante Hartsalzwerk am Standort Siegfried-Giesen nimmt ein Grundfläche von 23,7 ha ein und wird eine maximale Gebäudehöhe von 64 m erreichen.

Der Standort Siegfried-Giesen ist als zusammenhängender Gebäudekomplex bestehend aus Förder-gerüst mit Schachthalle und Fördermaschinengebäude, Produktions-, Logistikanlagen, Sozialgebäu-den mit den Waschkauen, Bürogebäude, Werkstätten- und Magazinbereich für Übertage und einige Garagen mit Tankstelle, Kraftwerk/ Heizhaus sowie dem Werksbahnhof und Vorbahnhof der Gruben-anschlussbahn geplant. (vgl. Unterlage E-1 und Unterlage B)

Das Landschaftsbild wird im aktuellen Zustand durch die Althalde dominiert. Diese stellt ein charakte-ristisches Element in der vom Kalibergbau geprägten Region dar und wird aufgrund ihres über 30jährigen Bestehens von der Bevölkerung der Region als zugehöriges Landschaftsmerkmal verstan-den, beeinträchtigt jedoch gleichzeitig das Landschaftsbild hinsichtlich seiner Natürlichkeit.

Zwar erfolgt eine Bündelung des Werksstandortes Siegfried-Giesen mit der vorhandenen Althalde, dennoch wird aufgrund der im Folgenden dargestellten Eingriffsintensität die Erheblichkeit des Ein-griffs nicht abgemildert.

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Eingriffsintensität des Standortes Siegfried-Giesen:

– Maßstabsverlust durch die überproportional große, voluminöse Bauweise der Werksgebäude

– Einführung von landschaftsfremden Elementen, welche von hochtechnischer Art sind und da-mit der landschaftskulturellen Eigenart widersprechen

– in der Landschaft auffällig wirkende Formen, Farben, Texturen und Gebäudegliederungen

Durch den Eingriff entstehen Elemente, die in ihrer Beschaffenheit untypisch für den betroffenen Landschaftsraum sind. Die baulichen Strukturen kontrastieren aufgrund ihrer Oberflächenbeschaffen-heit mit der pflanzlichen Umwelt.

Zur Abschätzung der Beeinträchtigungen des Vorhabens auf die Landschaft wurde für die zentralen Vorhabensbestandteile Standort Siegfried-Giesen und Rückstandshalde (siehe Anhang 6 zum LBP) eine Fotosimulation erstellt. Insbesondere der zukünftige Blick aus Richtung Ahrbergen, Giften bzw. Entenfang (Standorte 2, 3, 5 und 9 der 3D-Visualisierung im Anhang 6 des LBP) verdeutlich die Größe und Massivität der Werksgebäude im Vergleich zur Wohnbebauung der Schachtstraße sowie zu an-grenzenden Vegetationsstrukturen (insbesondere Gehölze).

Durch die optische Wirkung des Werksstandortes wird der Landschaftsraum für die Dauer der Be-triebsphase von ca. 40 Jahren verändert. Mit Anlagenhöhen von bis zu 64 m, der großflächigen Aus-dehnung und den massiv ausgebildeten Gebäudekomplexen wird eine technogene Kulisse innerhalb einer offenen, weit einsehbaren freien Landschaft geschaffen. Der ästhetische Eigenwert dieser Flä-chen ist aufgrund der visuellen Monotonie eher gering (Landschaftsbildeinheit IV: Weitläufige Agrar-landschaft zwischen Giesen, Rössing und Emmerke) bis mittel (Landschaftsbildeinheit III: Strukturierte Feldflur südlich Sarstedt).

Auf den Agrarflächen bestehen wegen fehlender Sichthindernisse (große visuelle Transparenz) weite Einwirkungsbereiche und damit eine hohe Eingriffserheblichkeit.

Im Umkreis von 1.500 m (Nahzone, siehe Abb. 7) um den Standort Siegfried-Giesen ist von einem Verlust der Eigenart der Landschaft und damit einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen. Innerhalb dieser Wirkzone sind die baulichen Anlagen im Detail erkennbar und wirken auf den Be-trachter voluminös und landschaftsfremd. Wenngleich in der daran anschließenden mittleren Wirkzone (bis 4.000 m Entfernung vom Eingriffsobjekt, siehe Abb. 7) die Elemente ineinander verfließen und die Details zurücktreten, so ist in der weitläufigen Feldflur zwischen Giesen, Groß Förste, Ahrbergen, Sarstedt, Giften, Barnten, Rössing und Emmerke ebenfalls von einer erheblichen Beeinträchtigung des ästhetischen Eigenwerts der Landschaft auszugehen.

Im Bereich der Mittelzone östlich der B 6 wird die Wirkung des Werksstandortes von der Vielfalt der vorhandenen Landschaftsstrukturen im „Zwischenraum“ abgemildert. Für den Betrachter aus diesem Landschaftsraum erscheinen das Ahrberger Holz und der Ortsrand von Groß Förste im Vordergrund so dass die Wirkung des Werkes zurücktritt. Auch über den Wirkradius von 4.000 m hinaus nimmt die störende Wirkung ab. Das Eingriffsobjekt erscheint perspektivisch kleiner und die Landschaftsstruktu-ren zwischen dem Betrachter und dem Standort Siegfried-Giesen betten diesen in die Landschaft ein. Veranschaulicht wird dies in den 3D-Visualisierungen der Fotostandorte 6, 7, 8 und 10 im Anhang 6 des LBP. Die visuelle Wirkung des Standortes Siegfried-Giesen auf den Betrachter aus der Land-schaft östlich der B 6 sowie aus einer Entfernung von über 4.000 m wird daher als unerhebliche Be-einträchtigung eingestuft.

Zusammenfassend ergibt sich aus der technisch-bedingten Landschaftsveränderung ein Verlust bzw. eine Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft, die im Umkreis von bis zu 4.000 m (mit Ausnahme der Bereiche östlich der B 6) um den Standort Siegfried-Giesen eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Die Beeinträchtigung des visuellen Empfindens der Landschaft führt in gleichem Maße zu einer Beeinträchtigung des Erholungswertes. Wenngleich dem visuellen Sinn eine besondere Bedeu-

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tung zukommt, da über ihn mehr als 90% der Informationen aus der Außenwelt den Menschen errei-chen, so sind für die Erholung in der Landschaft auch die auditiven Einflüsse relevant. Das Bedürfnis nach Erholung kann am besten in einer Landschaft gestillt werden, die frei ist von Lärmbelastungen, so dass die optischen Beeinträchtigungen der Landschaft in engem Zusammenhang mit den im Kapi-tel 5.2.2.5.5 betrachteten betriebsbedingten Lärmemissionen stehen.

Konfliktschwerpunkt KL 2 (SG) Kumulative Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderungen,

akustische Belastung und/oder Staubentwicklung

5.2.2.5.5 Betriebsbedingte Lärmemissionen

Mit den Anlagen am Standort Siegfried-Giesen sind Geräuschemissionen während der Betriebsphase verbunden. Zu den maßgeblichen Emissionsquellen des Werkes gehören

die Lüftungstechnik mit Auslässen auf den Hallendächern,

die schallabstrahlenden Bauteile der Gebäude (Fassade, Lichtbänder),

die Förderbänder, Bandbrücken und Silos sowie

die Logistik (Zug, LKW- und Kfz-Verkehr) inklusive des Betriebsparkplatzes.

Ergänzend zu den Geräuschemissionen, welche am Standort Siegfried-Giesen hervorgerufen werden, können Geräusche des betriebsbezogenen An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen zu Beeinträchtigungen der Erlebbarkeit der Landschaft führen.

Für das geplante Vorhaben wurde das Schalltechnische Gutachten für den Standort Siegfried-Giesen (vgl. Unterlage I-15) erarbeitet, in welchem die durch den Betrieb des Vorhabensbestandteils verur-sachten Geräuschimmissionen in der Wohnnachbarschaft ermittelt und beurteilt werden.

Ergänzend zur Bildung von Beurteilungspegeln an den zur Beurteilung der Geräuschimmissionen durch das Werk Siegfried-Giesen maßgeblichen Immissionsorten enthält das Gutachten Lärmkarten, welche die flächige Darstellung der Beurteilungspegel enthält.

Werksnahe Bereiche des Landschaftsraumes westlich der Schachtstraße (Landschaftsbildeinheit IV: Weitläufige Agrarlandschaft zwischen Giesen, Rössing und Emmerke) werden während der Betriebs-phase von Lärmimmissionen überlagert, deren Pegel über dem Beurteilungspegel von 50 dB(A) lie-gen.

Insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkungsüberlagerung visueller Wirkungen des Werksstan-dortes Siegfried-Giesen (z.B. optische Veränderung und Kulisseneffekte) und der betriebsbedingt hervorgerufenen Geräuschimmissionen durch den Standort Siegfried-Giesen führen Lärmimmissionen in Gebieten mit einem Pegel über 50 dB(A) zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erlebbarkeit der Landschaft.

Konfliktschwerpunkt KL 2 (SG) Kumulative Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderungen,

akustische Belastung und/oder Staubentwicklung

5.2.2.5.6 Betriebsbedingte Lichtemissionen

Um Anforderungen an eine Arbeitsplatzbeleuchtung bzw. an die Verkehrssicherheit zu gewährleisten wird es erforderlich, das Gelände des Standortes Siegfried-Giesen zu beleuchten.

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Eine detaillierte Planung der Beleuchtung erfolgt in den Planungsphasen nach Erhalt der Baugeneh-migung. Grundlegend erfolgen Planung und Ausführung der Beleuchtungsanlagen für das Werksge-lände Siegfried-Giesen nach dem Stand der Technik.

Die Beleuchtungsanlagen werden auf auszuleuchtende Flächen ausgerichtet. Undifferenziert abstrah-lende Leuchten sind nicht vorgesehen. Alle Leuchten erhalten Reflektoren mit vollständiger Abschir-mung der Abstrahlungen nach oben und fast vollständiger Reduktion des seitlichen Streulichtanteiles. Lichtpunkthöhen und Abstände zwischen den Leuchten werden so gewählt, dass steile und nicht weit-reichende Lichtkegel entstehen und außerhalb des Werksgeländes keine Blendwirkung auftritt.

Lichtemissionen am Standort Siegfried-Giesen werden die Wahrnehmung der überproportional gro-ßen, voluminösen Bauweise der Werksgebäude als landschaftsfremde Elemente innerhalb der offe-nen, weit einsehbaren Landschaft (vgl. Kapitel 5.2.2.5.4) und damit den visuellen Eindruck eines op-tisch beeinträchtigend wirkenden Vorhabensbestandteiles auch über den Einbruch der Dunkelheit hinaus erhalten. Hervorgerufen durch die Beleuchtung wird, trotz der Möglichkeiten zur Minimierung von Lichtemissionen, aufgrund der Ausdehnung und Proportion das Werksgelände auch während der Dämmerungs- und Nachtstunden als technogene und landschaftsfremde Kulisse wahrnehmbar sein. Die durch die technisch-bedingte Landschaftsveränderung hervorgerufene erhebliche Beeinträchti-gung der Eigenart der Landschaft bleibt durch die betriebsbedingte Beleuchtung auch über den Ein-bruch der Dunkelheit hinaus wirksam.

Die Beeinträchtigung des visuellen Empfindens führt in gleichem Maße zu einer Beeinträchtigung des Erholungswertes und damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der abendlichen Erholungsnut-zung.

Konfliktschwerpunkt KL 2 (SG) Kumulative Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderungen,

akustische Belastung und/oder Staubentwicklung

5.2.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG

Unmittelbare Wirkungen des Vorhabensbestandteils Siegfried-Giesen auf Schutzgebiete und ge-schützte Biotope gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG und damit verbundene Betroffenheiten kön-nen ausgeschlossen werden.

Mittelbare Wirkungen auf Schutzgebiete können im Zusammenhang mit dem Vorhabensbestandteil Rückstandshalde über den Wirkfaktor „Beeinträchtigung von Oberflächengewässern durch mineral i-sierte Wässer“ nicht grundlegend ausgeschlossen werden. Diese werden in Kapitel 5.10.3 beschrie-ben.

5.2.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG

Im Vorhabensbereich des Standortes Siegfried-Giesen befinden sich keine Waldbestände im Sinne des NWaldLG. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden.

5.2.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie

Die Bewertung von Vorhaben, welche Auswirkungen auf das Grund- und Oberflächenwasser haben können, orientiert sich an den Umweltzielen, die durch die EG-WRRL (Richtlinie 2000/80/EG) vorge-geben werden. Die entscheidenden Regelungen („Verschlechterungsverbot“ und „Verbesserungsge-

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bot“ sowie Ausnahmeregelungen) entstammen dem Art.4 der EG-WRRL, die mit den §§ 25 ff. WHG in nationales Recht überführt wurden. Das WHG gibt mit § 27 die Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer vor, wonach die Vermeidung einer Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustands / Potenzials sowie die Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands / Potenzials als Ziele definiert werden.

Entsprechend den Vorgaben des BVerwG (EugH-Vorlage vom 11. Juli 2013, Az. 7 A 20.11,juris, Rn. 43) steht das Verschlechterungsverbot unter einem Bagatellvorbehalt. Demnach ist ein Über-schreiten der Bagatellgrenze dann auszuschließen, wenn jegliche Beeinträchtigungen der Gewässer-funktionen des Wasserkörpers, die sich aus § 1 WHG ergeben, sicher ausgeschlossen werden kön-nen.

Vor dem Hintergrund der Zielvorgaben des WHG, die zur Erreichung der allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung ein Verschlechterungsverbot des Gewässerzustandes beinhalten, erfolgt die Beschreibung und Bewertung potenzieller Auswirkungen der Einleitung mineralisierter Wässer auf die Gewässerfunktionen des Oberflächengewässers gem. § 1 WHG. Zudem erfolgt die Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen mineralisierter Wässer insbesondere auf die biologischen Quali-tätskomponenten der Oberflächengewässerverordnung (OGewV, 2011), da diese maßgebend für die Einstufung des ökologischen Zustands bzw. des ökologischen Potenzials eines Oberflächengewäs-sers sind.

Die zentralen Vorfluter des Vorhabensgebietes sind Innerste und Leine, nach WRRL die Oberflä-chenwasserkörper 20002 Innerste und 21069 Leine, Innerste-Ihme. Beide sind gemäß Bestandsauf-nahme als erheblich veränderte Wasserkörper eingestuft (Biodata, 2013), (NLWKN, 2014b). Im Ge-gensatz zu natürlichen Wasserkörpern, für welche die EG-WRRL den guten ökologischen Zustand als Zielvorgabe nennt, gelten für erheblich veränderte Wasserkörper geringere Anforderungen und diese müssen zumindest ein gutes ökologisches Potenzial erreichen.

Der Standort Siegfried-Giesen soll zukünftig als Förderschacht, Produktions- und Logistikstandort ausgebaut werden. Vorhabensbedingt ist vorgesehen, mineralisierte Wässer, welche betriebsbedingt im Speicherbecken am Werksstandort (Stapelbecken) gesammelt werden, in die Innerste einzuleiten. Zu den mineralisierten Wässern zählen

Überschuss- und Reinigungswässer aus dem Produktionsprozess

Grubenwässer (bei Bedarf)

Haldenwässer Rückstandshalde

Detaillierte Angaben zu Art, Zweck, Umfang und Dauer der Einleitung sowie den Umweltwirkungen der geplanten Einleitung können der Unterlage H-2.1 „Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis Einlei-tung mineralisierter Haldenwässer“ entnommen werden.

Mit der Einleitung mineralisierter Wässer in die Innerste kann eine Erhöhung der Salzfracht und damit eine Veränderung der Wasserbeschaffenheit für die Innerste und damit ggf. für die Leine nicht ausge-schlossen werden.

Für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile steht grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Mindestmaß reduziert, d.h. unter Verwendung von technischen Methoden, Verfahren und Anlagen nach dem Stand der Technik weitestgehend minimiert werden. (vgl. Unterlage B)

Im Hinblick auf die genannte Zielsetzung kann durch die geplante Art der Aufhaldung (Flachhalde, die bereits während der Betriebsphase von Beginn an – ca. ab dem 4. Betriebsjahr - sukzessive mit mine-ralischen Materialien abgedeckt und begrünt wird) und die damit verbundene Erhöhung der Verduns-tungsleistung der Anfall von hochmineralisiertem Haldenwasser bereits in der Aufhaldungsphase wir-

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kungsvoll minimiert werden. (vgl. Unterlage B sowie E-10) Durch das spezielle Produktionsverfahren des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen ist es möglich, einen großen Teil der anfallenden Haldenwässer in der Aufbereitung zu verarbeiten. (vgl. Unterlage B)

Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf die biologischen Qualitätskomponenten

Um die zu erwartenden Auswirkungen der Einleitung in die Innerste unter Berücksichtigung des zeitli-chen und mengenmäßigen Anfalls der mineralisierten Haldenwässer zu ermitteln, wurde eine Fluss-gebietsmodellierung für die Leine / Innerste (Unterlage I-13) erstellt. Dazu wurden die entsprechenden Konzentrationen und Frachten ermittelt und verschiedene Einleitszenarien unter Berücksichtigung der Speicher- und Rückhaltekapazitäten sowie verschiedener Betriebszustände untersucht. Berücksichti-gung fand insbesondere eine Optimierung des Einleitregimes und des erforderlichen Speichervolu-mens, um so die natürlichen Schwankungsbreite der Niederschläge die Salzkonzentrationen in den Vorflutern möglichst niedrig zu halten und starke Schwankungen zu vermeiden.

Um die Auswirkungen der Einleitung mineralisierter Wässer in die Innerste auf die biologischen Quali-tätskomponenten und damit auf den ökologischen Zustand von Innerste und Leine beschreiben und bewerten zu können, wurde ein Gutachten „Limnologische Untersuchungen der Innerste“ (vgl. Unter-lage I-3) erstellt. Ziel dieses gewässerökologischen Untersuchungsberichts ist die Darstellung der zu erwartenden gewässerökologischen Auswirkungen des geplanten Vorhabens unter Berücksichtigung der Bewertungsvorgaben der Oberflächengewässerverordnung (OGewV, 2011). Bestandsseitig finden in den Untersuchungsbericht der Ist-Zustand der Innerste sowie der Leine Eingang. Einbezogen wer-den hierbei insbesondere die Beschreibung und Bewertung struktureller und stofflicher Vorbelastun-gen einschließlich der derzeitigen Einleitung mineralisierter Wässer aus dem Bereich der Althalde und den mit dieser verbundenen Wirkungen auf die aquatische Flora und Fauna. Für die Innerste wurden in diesem Zusammenhang gewässerbiologische Untersuchungen durchgeführt. Vorhabensseitig ba-sieren die Darstellungen des Untersuchungsberichtes auf den Angaben zur zukünftigen Entwicklung der Salzbelastung, welche im Flussgebietsmodell (vgl. Unterlage I-13) erarbeitet und zusammenge-fasst wurden. Das Modell basiert auf einer langen hydrologischen Datenreihe und bildet punktgenau die in Innerste und Leine vorhandenen bzw. zukünftig zu erwartenden Salzgradienten ab.

Die aus dem Flussgebietsmodell abgeleiteten Angaben zu den zukünftig zu erwartenden Konzentrati-onen für Chlorid, Kalium sowie Magnesium wurden im Gutachten „Limnologische Untersuchungen der Innerste“ genutzt, um die biozönotischen Auswirkungen der zukünftigen Salzbelastung in Innerste und Leine zu prognostizieren und damit Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen auf den ökologischen Zustand zu ermöglichen.

Die biozönotische Entwicklung der Innerste nach Inbetriebnahme des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen wird gemäß Unterlage I-3 wie folgt prognostiziert:

Ab dem 7. Betriebsjahr des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen weisen die aus der Anwendung des Flussgebietsmodells (Unterlage I-13) abgeleiteten simulierten Konzentrationen für die Parameter Chlorid, Kalium und Magnesium einen signifikanten Rückgang der Salzbelastung der Innerste bei Sarstedt gegenüber der heutigen Situation aus. Dies betrifft sowohl die ausgewiesenen Median- als auch die 90-Perzentil-Angaben. Vor dem Hintergrund der prognostizierten signifikanten Entlastungen der Innerste in Bezug auf die versalzungsrelevanten Parameter Chlorid, Kalium und Magnesium sind Verschlechterungen der salzbezogenen Lebensbedingungen für alle Kompartimente der aquatischen Lebensgemeinschaften gegenüber der heutigen Situation auszuschließen. Vielmehr ist aus der prog-nostizierten Entlastung eine signifikante Verbesserung der salzbezogenen abiotischen Lebensbedin-gungen sowohl für die Fauna als auch die Flora der Innerste abzuleiten.

Demgegenüber weist das Flussgebietsmodell für das Betriebsjahr 2 messbare Steigerungen der Chlo-rid- und Kaliumkonzentrationen aus. Die beschriebene Situation für das Betriebsjahr 2 ist daher als „worst-case“ der Belastungssituation der Innerste anzusehen. Dennoch erfüllen die simulierten Kon-

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zentrationen auch im Betriebsjahr 2 den derzeit gültigen Orientierungswert für Chlorid nach (LAWA, 2007) und liegen innerhalb der durch den Runden Tisch (Runder Tisch, 2010) benannten Werteberei-che für „Lebensbedingungen naturnaher Lebensgemeinschaften“.

Dementsprechend sind von der - als temporär zu bezeichnenden - geringfügig erhöhten Belastungssi-tuation der Innerste bei Sarstedt innerhalb der ersten Betriebsjahre kaum salzbezogene negative Ein-flüsse auf die Zusammensetzung der aquatischen Lebensgemeinschaften (Flora und Fauna) zu er-warten. Diese Aussage wird in Unterlage I-3 anhand von Vergleichen zwischen aktuell in der Innerste nachgewiesenen Lebensgemeinschaften mit den Artenzusammensetzungen höher salzbelasteter Gewässer wie z.B. der Werra oder der Weser bekräftigt.

Zusammengefasst ist aus der durch das Flussgebietsmodell (Unterlage I-13) prognostizierten Entlas-tung der salzbezogenen abiotischen Lebensbedingungen eine signifikante Verbesserung sowohl für die Fauna als auch die Flora der Innerste spätestens ab dem Betriebsjahr 7 abzuleiten. Damit können ab dem Betriebsjahr 7 Beeinträchtigungen der biologischen Qualitätskomponenten und damit des ökologischen Zustands der Innerste vollständig ausgeschlossen werden. Die insgesamt geringfügige Erhöhung der Salzbelastung zu Beginn der Betriebsphase wird gemäß Unterlage I-3 zu keiner signifi-kanten Verschlechterung des biologisch-ökologischen Zustands führen bzw. wird mit biologisch-ökologischen Bewertungsverfahren kaum messbar sein. Die zu Beginn der Betriebsphase potenziell zu erwartenden Veränderungen der aquatischen Flora und Fauna in der Innerste werden unter Be-rücksichtigung der Ergebnisse der „Limnologischen Untersuchungen der Innerste“ als unerhebliche Beeinträchtigungen der biologischen Qualitätskomponenten und damit des ökologischen Zustands der Innerste bewertet.

Die biozönotische Entwicklung der Leine nach Inbetriebnahme des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen wird gemäß Unterlage I-3 wie folgt prognostiziert:

Ab dem 5. Betriebsjahr des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen weisen die aus der Anwendung des Flussgebietsmodells (Unterlage I-13) abgeleiteten simulierten Konzentrationen für die Parameter Chlorid, Kalium und Magnesium einen signifikanten Rückgang der Salzbelastung der Leine bei Neu-stadt gegenüber der heutigen Situation aus. Dies betrifft sowohl die ausgewiesenen Median- als auch die 90-Perzentil-Angaben. Die vom Runden Tisch (Runder Tisch, 2010) angegebenen Wertebereiche für „Lebensbedingungen naturnaher Lebensgemeinschaften“ für die Parameter Chlorid, Kalium und Magnesium werden ab dem Betriebsjahr 5 durchgängig erfüllt. Im Vergleich zu der heutigen Situation ist aus der prognostizierten Entlastung eine signifikante Verbesserung der salzbezogenen abiotischen Lebensbedingungen sowohl für die Fauna als auch die Flora der Leine bei Neustadt abzuleiten.

Die getroffenen Aussagen zur biozönotischen Wirksamkeit der Salzentlastung wären, abgeleitet aus den Ergebnissen des Flussgebietsmodells, im Fall einer möglichen Produktionseinstellung des Wer-kes Sigmundshall bereits ab dem Betriebsjahr 2 wirksam. Bei einer zeitlich begrenzten Überschnei-dung in den Produktionszeiten der Werke Sigmundshall sowie Siegfried-Giesen weist das Flussge-bietsmodell kaum messbare Veränderungen in der Salzbelastung der Leine für die Betriebsjahre 2 und 4 des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen aus. Die statistischen Kennwerte der simulierten Konzent-rationen für die Parameter Chlorid, Kalium und Magnesium in der Leine bei Neustadt unterscheiden sich für dieses Szenario so geringfügig, dass negative Veränderungen der aquatischen Lebensge-meinschaften gegenüber dem jetzigen Zustand weitgehend ausgeschlossen werden können. Gleich-zeitig ist für diesen begrenzten Zeitraum auch kein Verbesserungspotential bezüglich der Salzbelas-tung der Leine erkennbar.

Zusammengefasst ist aus der durch das Flussgebietsmodell (Unterlage I-13) prognostizierten Entlas-tung der salzbezogenen abiotischen Lebensbedingungen eine signifikante Verbesserung sowohl für die Fauna als auch die Flora der Leine bei Neustadt spätestens ab dem Betriebsjahr 5 abzuleiten. Im Fall einer möglichen Produktionseinstellung des Werkes Sigmundshall wäre diese Verbesserung be-

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reits ab dem Betriebsjahr 2 wirksam. Damit können, in Abhängigkeit vom eintretenden Szenario, ab dem Betriebsjahr 5 bzw. bereits ab dem Betriebsjahr 2 Beeinträchtigungen der biologischen Quali-tätskomponenten und damit des ökologischen Zustands der Leine vollständig ausgeschlossen wer-den. Für das Szenario einer zeitlich begrenzten Überschneidung in den Produktionszeiten der Werke Sigmundshall sowie Siegfried-Giesen können auf Grundlage der simulierten Konzentrationen für die Parameter Chlorid, Kalium und Magnesium in der Leine bei Neustadt negative Veränderungen der aquatischen Lebensgemeinschaften gegenüber dem jetzigen Zustand weitgehend ausgeschlossen werden. Dennoch potenziell zu erwartende geringfügige Veränderungen der aquatischen Flora und Fauna und damit verbunden der biologischen Qualitätskomponenten und des ökologischen Zustand der Leine werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der „Limnologischen Untersuchungen der Innerste“ als unerhebliche Beeinträchtigungen bewertet.

Mit der Einleitung mineralisierter Wässer in die Innerste kann eine Erhöhung der Salzfracht und damit eine Veränderung der Wasserbeschaffenheit für die Innerste und damit ggf. für die Leine nicht ausge-schlossen werden. Vor dem Hintergrund der Zielvorgaben des WHG erfolgte die Modellierung und Bewertung potenzieller Auswirkungen der Einleitung mineralisierter Wässer auf die allgemeinen phy-sikalisch-chemischen Qualitätskomponenten mit Hilfe des Flussgebietsmodells Leine (vg. Unterla-ge I-13).

In den ersten Betriebsjahren ist eine leichte Erhöhung der Chlorid-Konzentrationen am Pegel Sarstedt zu erwarten. Die in dieser Phase einzuleitenden Salzabwassermengen führen im Mittel zu einer max. Erhöhung der Salzkonzentrationen in der Innerste von ca. 20 %, damit liegen diese jedoch noch deut-lich unter dem derzeit genehmigten Einleitgrenzwert von 350 mg/l. (vgl. Unterlage H-2.1) Mit Beginn des Regelbetriebes und in der Nachbetriebsbetriebsphase sinken die Chloridkonzentrationen um ca. 20 % gegenüber dem Istzustand und liegen generell für das 90-Perzentil unter 200 mg/l, im Mittel unter 130 mg/l. Für die Kalium- und Magnesiumkonzentrationen ist eine ähnliche Tendenz zu erwar-ten. (vgl. Unterlage H-2.1)

Im Bereich der Leine zwischen der Mündung der Innerste und der Messstelle Herrenhausen werden sich die Chlorid-Konzentrationen nur geringfügig im ungünstigsten 2. Betriebsjahr erhöhen. In den weiteren Betriebsphasen ist ebenso eine geringfügige Verbesserung gegenüber dem Istzustand zu verzeichnen. Ein ähnliches Verhalten ist für die Parameter Kalium und Magnesium zu erwarten. Ins-gesamt sind somit die Auswirkungen einer veränderten Einleitung vom Werk Siegfried-Giesen in der Leine unter Berücksichtigung der natürlichen Schwankungsbreite kaum nachweisbar.

Am Pegel Neustadt sind die Auswirkungen der Salzabwassereinleitung des Werkes Siegfried-Giesen kaum noch nachweisbar.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Salzkonzentrationen in der Innerste und Leine spä-testens ab dem Betriebsjahr 7 der Halde bzw. des 5. Produktionsjahres des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen deutlich verringern werden. Durch die insgesamt geringfügige Erhöhung der Salzbelastung zu Beginn der Betriebsphase werden keine signifikanten Beeinträchtigungen der ökologischen Wasser-qualität erwartet.

Zusammenfassend können Beeinträchtigungen des Zustandes der Oberflächengewässer durch die mineralisierten Wässer spätestens ab dem 7. Betriebsjahr der Halde bzw. des 5. Produktionsjahres des Hartsalzwerkes ausgeschlossen werden, vielmehr kommt es spätestens ab diesem Zeitpunkt zu einer Verringerung der Salzkonzentration in Innerste und Leine. In Abhängigkeit von der Produktions-einstellung am Standort Sigmundshall kann dieser Zeitpunkt auch früher erreicht werden. In der An-fahrphase des Werkes ist eine leichte Erhöhung der Salzkonzentration in der Innerste nicht vermeid-bar, in der Leine werden kaum nachweisbare Veränderungen erwartet. Die insgesamt geringfügige Erhöhung der Salzbelastung zu Beginn der Betriebsphase wird vermutlich zu keiner signifikanten Ver-schlechterung des biologisch-ökologischen Zustands der Innerste führen bzw. wird mit biologisch-

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ökologischen Bewertungsverfahren kaum messbar sein. Als Folge der Einleitung der nichtmineralisier-ten Wässer aus dem Bereich der Haldenabdeckung in das Grabensystem und anschließend in die Innerste sind keine Beeinträchtigungen des Zustandes der Oberflächengewässer zu erwarten.

Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzziele des WHG

Das WHG gibt mit § 27 die Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer vor, wonach die Vermei-dung einer Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustands/ Potenzials sowie die Errei-chung eines guten ökologischen und chemischen Zustands/ Potenzials als Ziele definiert werden. Entsprechend den Vorgaben des BVerwG (EugH-Vorlage vom 11. Juli 2013, Az. 7 A 20.11,juris, Rn. 43) steht das Verschlechterungsverbot unter einem Bagatellvorbehalt. Demnach ist ein Über-schreiten der Bagatellgrenze dann auszuschließen, wenn jegliche Beeinträchtigungen der Gewässer-funktionen des Wasserkörpers, die sich aus § 1 WHG ergeben, sicher ausgeschlossen werden kön-nen. Vor dem genannten Hintergrund wird nachfolgend eine Veränderung des Gewässerzustandes durch den Eintrag mineralisierter Wässer hinsichtlich potenzieller Auswirkungen auf die Gewässer-funktionen des Oberflächengewässers gem. § 1 WHG beschrieben und bewertet.

Oberflächengewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen

Hinsichtlich der Auswirkungen des Eintrags mineralisierter Wässer in Oberflächengewässer als Le-bensraum für Pflanzen und Tiere wird auf die genannten Ausführungen zu den Auswirkungen der biozönotischen Entwicklung von Innerste und Leine und damit auf den ökologischen Zustand der bei-den Oberflächengewässer verwiesen.

Zusammenfassend können signifikante Auswirkungen und damit erhebliche Beeinträchtigungen von biologischen Qualitätskomponenten und ökologischem Zustand der Innerste und der Leine ausge-schlossen werden.

Erhebliche Beeinträchtigungen der Oberflächengewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen (Ziel des Gewässerschutzes gem. § 1 WHG) können ausge-schlossen werden.

Oberflächenwasser als Lebensgrundlage des Menschen und als nutzbares Gut (Öffentliche Wasser-versorgung)

Etwa 9,5 km nördlich des Standortes Siegfried-Giesen befindet sich das Schutz(- und Einzugs)gebiet des Wasserwerkes Grasdorf der Stadtwerke Hannover. Neben der Nutzung der gut durchlässigen Schichten der Niederterrasse als Grundwasserleiter kann bei Bedarf das Grundwasser zusätzlich mit Oberflächenwasser der Leine angereichert werden.

Die Auswirkungen der Einleitung mineralisierter Wässer auf die Entwicklung der Konzentrationen von Chlorid, Kalium und Magnesium im Bereich des Wasserwerkes Grasdorf werden detailliert im Hydro-geologischen Gutachten (vgl. Unterlage I-7) beschrieben. Zusammenfassend werden auch in den Jahren mit den in Bezug auf den Haldenwasseranfall ungünstigsten Betriebszuständen keine relevan-ten Beeinflussungen im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Grasdorf erwartet.

Signifikante Auswirkungen auf das Schutzgebiet des Wasserwerkes über das Oberflächenwasser können damit ausgeschlossen werden. Beeinträchtigungen des Wasserwerkes Grasdorf als Gebiet der öffentlichen Wasserversorgung, welches der Nutzung des Oberflächenwassers zum Zweck der Lebensgrundlage des Menschen und als nutzbares Gut dient (Ziel des Gewässerschutzes gem. § 1 WHG), können ausgeschlossen werden.

Fazit: Der Eintrag mineralisierter Wässer in die Innerste führt nicht zu signifikanten Auswir-kungen auf die Funktionen des Oberflächenwassers von Innerste und Leine nach § 1 WHG. Ein Überschreiten der Bagatellgrenze und damit eine Verschlechterung des Gewässerzustands kann ausgeschlossen werden.

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5.2.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG)

Mit der vorhabensbedingten Flächeninanspruchnahme im Bereich des Vorhabensbestandteils Sieg-fried-Giesen ist die Inanspruchnahme von Gebäudesubstanz und damit von Sachgütern verbunden. Dabei handelt es sich um für Gewerbe- sowie Wohnzwecke genutzte Gebäude. (vgl. Konfliktschwer-punkt KS 1 (SG) in der Unterlage F-1, Umweltverträglichkeitsstudie)

Die für eine Flächeninanspruchnahme erforderlichen Maßnahmen werden außerhalb des bergrechtli-chen Planfeststellungsverfahrens durch den Vorhabensträger über privatrechtliche Vereinbarungen getroffen.

5.3 Standort Glückauf-Sarstedt

5.3.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

Wie in Kapitel 5 beschrieben steht für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. auf Mensch, Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Damit verbunden ist die Planung der Vorhabensbestandteile Ergebnis einer Entwurfsoptimierung, verbunden mit der Umsetzung bautechnischer Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie der Anwendung von technischen Methoden, Verfahren und Anlagen nach dem Stand der Technik.

Bei der Entwicklung des Werkslayoutes Glückauf-Sarstedt wurden Standortzwangspunkte, damit ver-bunden die Minimierung einer Neuinanspruchnahme bisher nicht vorbelasteter Flächen, sowie der Aspekt Lärmschutz berücksichtigt und zu einer optimierten Planung zusammengeführt. (vgl. Unterla-ge B) Berücksichtigung im Rahmen der Entwurfsoptimierung fanden zudem die Maßgaben 3 und 4 der Landesplanerischen Feststellung (Landkreis Hildesheim, 2013d). Mit der Detailplanung des Ent-wurfes entsprechend dieser Maßgaben ist die Vermeidung des Eingriffes in den Gehölzbestand und damit faunistischen Lebensraum südlich der Kleingartenanlage ebenso verbunden wie die Vermei-dung einer Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes durch die Möglichkeit zur vollständigen Versicke-rung anfallender Oberflächenwässer.

Entwurfsoptimierung und technische Maßnahmen zur Vermeidung finden im Rahmen der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der vom Vorhabensbestandteil Glückauf-Sarstedt ausgehenden Wir-kungen in der Umweltverträglichkeitsstudie (vgl. Unterlage F-1) und im vorliegenden Landschaftspfle-gerischen Begleitplan Berücksichtigung.

5.3.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

5.3.2.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

5.3.2.1.1 Biotopverlust durch baubedingte Flächeninanspruchnahme

Innerhalb der baubedingt in Anspruch genommenen Flächen am Standort Glückauf-Sarstedt kommt es zur Beseitigung vorhandener Vegetationsbestände. Als erhebliche Beeinträchtigung werden Ver-luste von Biotoptypen der Wertstufen III – V gewertet. Betroffen sind auf einer Flächen von ca. 0,03 ha Ruderalgebüsch sowie halbruderale Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte.

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In der nachfolgenden Tabelle sind die betroffenen Biotope einschließlich Wertigkeit, Regenerierbar-keit, Schutzstatus und baubedingtem Flächenverlust dargestellt.

Der Verlust von Biotopstrukturen durch baubedingte Inanspruchnahme am Standort Glückauf-Sarstedt wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KB 1 (GS) Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme

Tab. 40 Baubedingte Biotopverluste am Standort Glückauf-Sarstedt

Biotopcode Bezeichnung

Bew

ertu

ng

Reg

ener

ierb

arke

it

Sch

utz

stat

us

nac

h

§ 30

BN

atS

chG

i.

V.m

. §

24 N

AG

B-

Verlust (m²)

BRU Ruderalgebüsch III * 165

UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III (*) 120

Summe 285

Zeichenerklärung Regenerierbarkeit: ** = nach Zerstörung schwer regenerierbar;

* = bedingt regenerierbar; () = meist/häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes; . = keine Angabe.

5.3.2.1.2 Biotopverlust durch anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme

Innerhalb der dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen am Standort Glückauf-Sarstedt kommt es zur Beseitigung vorhandener Vegetationsbestände. Als erhebliche Beeinträchtigung werden Verluste von Biotoptypen der Wertstufen III – V gewertet. Betroffen sind auf einer Flächen von ca. 0,3 ha Ru-deralgebüsch, halbruderale Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte sowie 22 Einzelbäume.

In der nachfolgenden Tabelle sind die betroffenen Biotope einschließlich Wertigkeit, Regenerierbar-keit, Schutzstatus und anlagebedingtem Flächenverlust dargestellt.

Der Verlust von Biotopstrukturen durch anlagebedingte Inanspruchnahme am Standort Glückauf-Sarstedt wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KB 1 (GS) Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme

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Tab. 41 Anlagebedingte Biotopverluste am Standort Glückauf-Sarstedt

Biotopcode Bezeichnung

Bew

ertu

ng

Reg

ener

ierb

arke

it

Sch

utz

stat

us

nac

h

§ 30

BN

atS

chG

i.

V.m

. §

24 N

AG

B-

Verlust (m²)

BRU Ruderalgebüsch III * 3.060

UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III (*) 170

Summe 3.230

Zeichenerklärung Regenerierbarkeit: ** = nach Zerstörung schwer regenerierbar;

* = bedingt regenerierbar; () = meist/häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes; . = keine Angabe.

5.3.2.1.3 Lebensraumverlust durch baubedingte Flächeninanspruchnahme

Innerhalb der baubedingt in Anspruch genommenen Flächen am Standort Glückauf-Sarstedt kommt es zu Eingriffen in den tiergruppenübergreifenden Lebensraum der Feldflur südlich des Standortes Glückauf-Sarstedt. Die baubedingt durch den Vorhabensbestandteil Standort Glückauf-Sarstedt ver-ursachten Lebensraumverluste stehen in engem Zusammenhang mit der anlagebedingten Überbau-ung des genannten Tierlebensraumes und werden zusammen mit diesem im Kapitel 5.3.2.1.4 be-schrieben.

5.3.2.1.4 Lebensraumverlust durch anlagebedingte Flächeninanspruchnahme

Innerhalb der durch den Standort Glückauf-Sarstedt in Anspruch genommenen Flächen kommt es zu Eingriffen in den tiergruppenübergreifenden Lebensraum der Feldflur südlich des Standortes Glück-auf-Sarstedt.

Mit dem Standort Glückauf-Sarstedt ist der Verlust von Gehölzbeständen mit einer Größe von ca. 0,2 ha verbunden. Die betroffenen Gehölzstrukturen werden von der Nachtigall als Bruthabitat ge-nutzt.

Konfliktschwerpunkt KT 1 (GS) Verlust von Lebenräumen gehölz- und gebüschbewohnender Brutvögel

Der lineare, randliche Eingriff in die offenen Lebensräume der Agrarlandschaft wird als unerhebliche Beeinträchtigung gewertet.

5.3.2.1.5 Beeinträchtigung von faunistischen Arten durch optische Wirkfaktoren

Beeinträchtigungen durch anlagebedingte optische Wirkfaktoren durch den Standort Glückauf-Sarstedt sind für die Arten(gruppen) Feldhamster, Fledermäuse, Wild sowie Brut- und Rastvögel zu prüfen.

In der näheren Umgebung des Standortes Glückauf-Sarstedt konnten keine Feldhamsterbaue nach-gewiesen werden, so dass eine Beeinträchtigung der Art ausgeschlossen werden kann.

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Relevante Beeinträchtigungen für die Artengruppe der Fledermäuse können insbesondere durch die Lichtemissionen der Betriebsfläche hervorgerufen werden. Als Reaktionen auf intensive Lichtwirkun-gen können bei Fledermäusen insbesondere Meidereaktionen auftreten. Eine detaillierte Planung der Beleuchtung erfolgt in den Planungsphasen nach Erhalt der Baugenehmigung. Grundlegend erfolgen Planung und Ausführung der Beleuchtungsanlagen nach dem Stand der Technik und mit dem Ziel, belästigende Wirkungen auf die umliegende Landschaft zu vermeiden. Die Beleuchtungsanlagen wer-den auf auszuleuchtende Flächen ausgerichtet. Undifferenziert abstrahlende Leuchten sind nicht vor-gesehen. Alle Leuchten erhalten Reflektoren mit vollständiger Abschirmung der Abstrahlungen nach oben und fast vollständiger Reduktion des seitlichen Streulichtanteiles. Lichtpunkthöhen und Abstände zwischen den Leuchten werden so gewählt, dass steile und nicht weitreichende Lichtkegel entstehen und außerhalb des Werksgeländes keine Blendwirkung auftritt. Unter Berücksichtigung der Minimie-rung von Lichtemissionen durch die lichttechnische Planung werden Beeinträchtigungen der Fle-dermäuse am Standort Glückauf-Sarstedt als unerheblich beurteilt.

Scheuchwirkungen auf Wild können durch die Anwesenheit des Menschen auf dem Betriebsgelände hervorgerufen werden, so dass es zu einer Meidung vorhabensnaher Bereiche kommen kann. Das im Untersuchungsgebiet beobachtete Rehwild nutzt große Gebiete als Äsungsflächen. Werden vorha-bensnahe Bereiche gemieden, so können die Nahrungsgebiete innerhalb des angrenzenden Land-schaftsraumes verlagert werden. Zu berücksichtigen ist ebenso die Nähe des Vorhabensbestandteils zum Siedlungsgebiet. Die mit den anlagebedingten optischen Reizen verbundenen Beeinträchtigun-gen für Wild werden als unerheblich eingestuft.

Im Zuge der Errichtung des Standortes Glückauf-Sarstedt wird eine neue Zufahrt zum Betriebsgelän-de gebaut. Die neue Zufahrtsstraße befindet sich südlich der Kleingartensparte am Rand der landwirt-schaftlichen Nutzfläche. Südlich davon wurde der Brutplatz eines Kiebitzpaares nachgewiesen. Die Zufahrtsstraße tangiert randlich die artspezifische Fluchtdistanz von 100 m, so dass betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Art nicht ausgeschlossen werden können. Die Beeinträchtigung des Kiebitzes am Brutplatz wird als erhebliche Beeinträchtigung gewertet.

Konfliktschwerpunkt KT 8 (GS) Beeinträchtigung von Brutvogellebensräumen in der offenen Agrarlandschaft

Weitere wertgebende Brutvogelarten wurden im Wirkbereich des Standortes Glückauf-Sarstedt nicht nachgewiesen.

Aufgrund der Ortsrandlage des Standortes Glückauf-Sarstedt verbunden mit den bereits vorhandenen Störungen durch anwesende Personen in diesem Bereich sowie der westlich angrenzenden Landes-straße mit ihrem Fahrzeugverkehr spielen die an den Vorhabensbestandteil angrenzenden Flächen und von optischen und akustischen Einflüssen betroffenen Flächen für Rastvögel eine untergeordnet Rolle. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch optische Einflüsse können ausgeschlossen werden.

5.3.2.2 Boden

5.3.2.2.1 Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme

Da Boden eine nur begrenzt vorhandene und in überschaubaren Zeiträumen nicht regenerationsfähi-ge Ressource darstellt, ist der anlagebedingte Funktionsverlust von 2,4 ha Boden durch Versiege-lung, Teilversiegelung sowie Überformung als erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushalts zu bewerten, wobei die Beeinträchtigungsintensität im Fall einer Teilversiegelung geringer ist als bei einer Vollversiegelung und bei einer Überformung/ Verdichtung geringer als bei einer Teilversiege-lung.

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Am Standort Glückauf-Sarstedt kommt es zu einer Beanspruchung und damit verbundenem (Funkti-ons-)Verlust von Parabraunerden.

Die beanspruchten Böden weisen eine hohe und untergeordnet mittlere Bewertung gemäß Zusam-menfassender Bodenfunktionsbewertung für den Landkreis Hildesheim (LBEG, 2013) auf. Die Boden-fruchtbarkeit im Bereich der beanspruchten Böden liegt überwiegend bei hoch, untergeordnet bei mit-tel. Die Naturnähe der beanspruchten Böden wurde mit mittel bewertet.

Voll- und Teilversiegelung bzw. Bodenüberdeckung oder Bodenabtrag führen zu Veränderungen des natürlich anstehenden Bodens, welche Beeinträchtigungen archäologischer Kulturdenkmale (Boden-denkmale) und damit der Archivfunktion des Bodens nach sich ziehen können.

Im Bereich des Standortes Glückauf-Sarstedt befinden sich keine Bodendenkmale. Beeinträchtigun-gen der Archivfunktion des Bodens durch anlagebedingte Inanspruchnahme am Standort Glückauf-Sarstedt können ausgeschlossen werden.

Konfliktschwerpunkt KBo 1 (GS) Bodeninanspruchnahme durch Versiegelung, Teilversiegelung und Überformung

In der nachfolgenden Tabelle ist die anlagebedingte Bodenbeanspruchung, getrennt nach Beeinträch-tigungsintensität, dargestellt.

Tab. 42 Anlagebedingte Bodeninanspruchnahme am Standort Glückauf-Sarstedt

Vollversiegelung (dauerhafte Beanspruchung) Fläche in m²

Vollversiegelung gesamt 20.436

Vollversiegelung bereits versiegelter Flächen -372

Vollversiegelung (netto) 20.064

Teilversiegelung (dauerhafte Beanspruchung) Fläche in m²

Teilversiegelung gesamt 2.128

Teilversiegelung bereits versiegelter Flächen -7

Teilversiegelung (netto) 2.121

Überformung von Boden (dauerhafte Beanspruchung) Fläche in m²

Überformung gesamt 1.994

Überformung bereits versiegelter Flächen -4

Überformung (netto) 1.990

5.3.2.3 Wasser

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser durch die mit dem Vorhabensbestandteil Glückauf-Sarstedt verbundenen Wirkungen konnen ausgeschlossen werden.

5.3.2.4 Luft und Klima

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft und Klima durch die mit dem Vorhabensbe-standteil Glückauf-Sarstedt verbundenen Wirkungen konnen ausgeschlossen werden.

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5.3.2.5 Landschaft

5.3.2.5.1 Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme von landschaftsbildwirksamen Strukturen, erholungswirksamen Flächen sowie kulturhistorisch bedeutsa-men Landschaftselemente

Durch die baubedingte Inanspruchnahme im Bereich des Standortes Glückauf-Sarstedt gehen land-schaftsbildprägende Strukturen verloren. Betroffen sind insbesondere prägende Einzelbäume sowie Bäume in Baumreihen.

Der Verlust landschaftsbildprägender Gehölze am Standort Glückauf-Sarstedt wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KL 1 (GS) Verlust landschaftsbildprägender Strukturen

5.3.2.5.2 Optische Wirkungen der Baustelle

Die Errichtung des Standortes Glückauf-Sarstedt ist auf eine Zeitspanne von 2 Jahren terminiert. (vgl. Unterlage B)

Aufgrund der Dimension der Baustelle und der gestaffelten Fertigstellung der Gebäudestrukturen be-steht eine enge Verzahnung zwischen der optischen Wirkung der Baustelle und der anlagebedingten Wirkung des Standortes Glückauf-Sarstedt. Aufgrund des fließenden Übergangs von baubedingten optischen Wirkungen und anlagebedingte optische Wirkungen werden in der vorliegenden Unterlage die Wirkungen gemeinsam in einem Komplex unter den anlagedingten Wirkungen (vgl. Kap. 5.3.2.5.4) betrachtet.

► Beschreibung im Zusammenhang mit anlagebedingten optischen Wirkungen siehe Kap. 5.3.2.5.4

5.3.2.5.3 Anlagebedingter Flächenverlust von landschaftsbildwirksamen Strukturen, erholungswirksamen Flächen sowie kulturhistorisch bedeutsamen Land-schaftselemente

Durch die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme im Bereich des Standortes Glückauf-Sarstedt gehen landschaftsbildprägende Strukturen verloren. Betroffen sind insbesondere prägende Einzel-bäume am Nordrand der derzeitigen Viehweide sowie die weit sichtbare Pappelreihe an der Glückauf-straße.

Der Verlust landschaftsbildprägender Gehölze am Standort Glückauf-Sarstedt wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KL 1 (GS) Verlust landschaftsbildprägender Strukturen

5.3.2.5.4 Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderung und Kulisseneffekte

Der geplante Standort Glückauf-Sarstedt als zukünftiger Seilfahrtsschacht nimmt ein Grundfläche von 3,4 ha ein. Mit dem Standort entsteht am südlichen Siedlungsrand von Sarstedt ein zusammenhän-

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gender Gebäudekomplex aus Fördergerüst mit Schachthalle und Fördermaschinengebäude, Sozial-gebäude, Bürogebäude sowie Werkstätten- und Magazinbereich. Die Schachtförderanlage erreicht eine Höhe von ca. 40 m, die weiteren Gebäudehöhen variieren zwischen 9 und 14 m. (vgl. Unterlage E-2 und Unterlage B)

Die baulichen Strukturen kontrastieren aufgrund ihrer Dimension mit dem aus vornehmlich Einzel-hausbebauung bestehenden und mit Gehölzen untersetzten Ortsrand und verändern dessen Charak-ter.

Die Eingriffsintensität des Standortes Glückauf-Sarstedt ergibt sich aus:

– Maßstabsverlust durch großflächige Gebäudefronten, die überproportional hohe Schachtför-deranlage

– Einführung von landschaftsfremden Elementen, welche von technogener Art sind und damit der landschaftskulturellen Eigenart widersprechen

– in der Landschaft auffällig wirkende Formen, Farben, Texturen und Gebäudegliederungen

Durch die optische Wirkung des Standortes wird der Landschaftsraum für die Dauer der Betriebspha-se von ca. 40 Jahren verändert. Mit den massiv ausgebildeten Gebäudekomplexen wird eine techno-gene Kulisse innerhalb einer weitgehend offenen Landschaft geschaffen. Der ästhetische Eigenwert dieser Flächen ist aufgrund der vorhandenen graben- und wegebegleitenden Gehölzstrukturen von mittlerer Wertigkeit (Landschaftsbildeinheit III: Strukturierte Feldflur südlich Sarstedt).

Auf den nur gering strukturierten Agrarflächen bestehen aufgrund der großen visuellen Transparenz weite Einwirkungsbereiche und damit eine hohe Eingriffserheblichkeit.

Da der Standort Glückauf-Sarstedt sich in unmittelbarer Ortsrandlage von Sarstedt befindet, sind Wir-kungen auf das Landschaftsbild ausschließlich in südliche Richtung zu erwarten. Bis zu einem Ab-stand von ca. 1.500 m (Nahzone) ist von einem Verlust der Eigenart der Landschaft und damit einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen. Innerhalb dieser Wirkzone sind die baulichen Anlagen im Detail erkennbar und wirken auf den Betrachter voluminös und landschaftsfremd.

In der daran anschließenden mittleren Wirkzone (bis 4.000 m Entfernung vom Eingriffsobjekt, Abb. 7) fließen die Eingriffsobjekte und der Ortsrand ineinander und die Details treten zurück. Zusätzlich wird die Wirkung des Standortes von der Vielfalt der vorhandenen Landschaftsstrukturen im „Zwischen-raum“ abgemildert. Mit zunehmender Entfernung nimmt die störende Wirkung ab. Das Eingriffsobjekt erscheint perspektivisch kleiner. Die visuelle Wirkung des Standortes Glückauf-Sarstedt auf den Be-trachter aus einer Entfernung von über 4.000 m wird als unerhebliche Beeinträchtigung eingestuft.

Zusammenfassend ergibt sich aus der technisch-bedingten Landschaftsveränderung ein Verlust bzw. eine Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft, die im Umkreis von bis zu 1.500 m um den Stand-ort Glückauf-Sarstedt eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt.

Konfliktschwerpunkt KL 2 (GS) Kumulative Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderungen,

akustische Belastung und/oder Staubentwicklung

5.3.2.5.5 Betriebsbedingte Lichtemissionen

Um Anforderungen an eine Arbeitsplatzbeleuchtung bzw. an die Verkehrssicherheit zu gewährleisten wird es erforderlich, das Gelände des Standortes Glückauf-Sarstedt zu beleuchten.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 209

Eine detaillierte Planung der Beleuchtung erfolgt in den Planungsphasen nach Erhalt der Baugeneh-migung. Grundlegend erfolgen Planung und Ausführung der Beleuchtungsanlagen für das Betriebsge-lände Glückauf-Sarstedt nach dem Stand der Technik.

Die Beleuchtungsanlagen werden auf auszuleuchtende Flächen ausgerichtet. Undifferenziert abstrah-lende Leuchten sind nicht vorgesehen. Alle Leuchten erhalten Reflektoren mit vollständiger Abschir-mung der Abstrahlungen nach oben und fast vollständiger Reduktion des seitlichen Streulichtanteiles. Lichtpunkthöhen und Abstände zwischen den Leuchten werden so gewählt, dass steile und nicht weit-reichende Lichtkegel entstehen und außerhalb des Werksgeländes keine Blendwirkung auftritt.

Lichtemissionen am Standort Glückauf-Sarstedt werden die Wahrnehmung der großflächigen Gebäu-defronten und der überproportional hohen Schachtförderanlage als landschaftsfremde Elemente in-nerhalb der weitgehend offenen, durch eine große visuelle Transparenz geprägten Landschaft (vgl. Kapitel 5.3.2.5.4) und damit den visuellen Eindruck eines optisch beeinträchtigend wirkenden Vorha-bensbestandteiles auch über den Einbruch der Dunkelheit hinaus erhalten. Hervorgerufen durch die Beleuchtung wird, trotz der Möglichkeiten zur Minimierung von Lichtemissionen, aufgrund der Dimen-sion der Gebäudekomplexe auch während der Dämmerungs- und Nachtstunden als technogene und landschaftsfremde Kulisse wahrnehmbar sein. Die durch die technisch-bedingte Landschaftsverände-rung hervorgerufene erhebliche Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft bleibt durch die be-triebsbedingte Beleuchtung auch über den Einbruch der Dunkelheit hinaus wirksam.

Die Beeinträchtigung des visuellen Empfindens führt in gleichem Maße zu einer Beeinträchtigung des Erholungswertes und damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der abendlichen Erholungsnut-zung.

Konfliktschwerpunkt KL 2 (GS) Kumulative Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderungen,

akustische Belastung und/oder Staubentwicklung

5.3.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG

Im Vorhabensbereich des Standortes Glückauf-Sarstedt befinden sich keine Schutzgebiete und ge-schützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden.

5.3.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG

Im Vorhabensbereich des Standortes Glückauf-Sarstedt befinden sich keine Waldbestände im Sinne des NWaldLG. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden.

5.3.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie

Hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen zur WRRL wird auf Kap. 5.2.5 verwiesen.

Der Standort Glückauf-Sarstedt soll zukünftig als Seilfahrtanlage (Personenbeförderung) ausgebaut werden. Hierzu müssen Gebäude wie Fördergerüst mit Schachthalle und Fördermaschinengebäude, das Sozialgebäude mit den Waschkauen, ein Bürogebäude sowie ein Werkstätten- und Magazinbe-reich errichtet werden. Für die Belegschaft sind Parkplätze für PKW vorgesehen.

Das Niederschlagswasser der Gesamtfläche der versiegelten Werksanlagen (Dach-, Straßen- und Parkplatzflächen) wird nach der vorliegenden Planung über Mulden / Kiesrigolen mit eingebetteten

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 210

Drainageleitungen und Versickerungsschächten sowie über ein Versickerungsbecken erfolgen. Detail-liertere Angaben sind der Unterlage H-2.4 zu entnehmen.

Es werden durch die Versickerung von Niederschlagswasser von Dach- und Verkehrsflächen des Standortes Glückauf-Sarstedt keine Auswirkungen auf die Umweltziele der WRRL erwartet.

5.3.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG)

Erhebliche Beeinträchtigungen von Kultur- und Sachgütern durch die mit dem Vorhabensbestandteil Glückauf-Sarstedt verbundenen Wirkungen können ausgeschlossen werden. (vgl. Unterlage F-1, Umweltverträglichkeitsstudie)

5.4 Standort Fürstenhall

5.4.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

Wie in Kapitel 5 beschrieben steht für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. auf Mensch, Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Die vorgesehene Nutzung der vorhandenen Struktur am Standort Fürstenhall trägt dem Vermei-dungsgebot nach BNatSchG i.V.m. NAGBNatSchG Rechnung. Verbunden mit der Nutzung der vor-handenen Grundstruktur, d.h. des hier vorhandenen Schachtes als ausziehender Wetterschacht, kön-nen Erweiterungen bestehender Anlagen und damit verbundene Flächeninanspruchnahmen vermie-den werden.

Der genannte Apsekt findet im Rahmen der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der vom Vorha-bensbestandteil Fürstenhall ausgehenden Wirkungen in der Umweltverträglichkeitsstudie (vgl. Unter-lage F-1) und im vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan Berücksichtigung.

5.4.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft durch die mit dem Vor-habensbestandteil Fürstenhall verbundenen Wirkungen konnen ausgeschlossen werden.

5.4.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG

Erweiterungen bestehender Anlagen und damit verbundene Flächeninanspruchnahmen am Standort Fürstenhall sind nicht vorgesehen.

Eine Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGB-NatSchG kann ausgeschlossen werden.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 211

5.4.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG

Erweiterungen bestehender Anlagen und damit verbundene Flächeninanspruchnahmen am Standort Fürstenhall sind nicht vorgesehen.

Eine Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG kann ausgeschlossen werden.

5.4.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie

Hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen zur WRRL wird auf Kap. 5.2.5 verwiesen.

Der Standort Fürstenhall besteht aus fünf Gebäuden und teilweise befestigten Flächen. Die dauerhaf-te Nutzung ist als ausziehender Wetterschacht vorgesehen. Für die Übergangszeit bis zur geplanten Einsatzbereitschaft des Seilfahrtschachtes Glückauf-Sarstedt sollen hier die Seilfahrt und der Schwer-lasttransport durchgeführt werden. Hierzu sind bauliche und maschinentechnische Änderungen erfor-derlich. Am Standort Fürstenhall ist keine Erweiterung der bestehenden baulichen Anlagen vorgese-hen.

Mit dem Vorhabensbestandteil „Standort Fürstenhall“ sind keine Wirkfaktoren verbunden, die geeignet sind, die Umweltziele der WRRL zu beeinträchtigen.

5.4.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG)

Erhebliche Beeinträchtigungen von Kultur- und Sachgütern durch die mit dem Vorhabensbestandteil Fürstenhall verbundenen Wirkungen können ausgeschlossen werden. (vgl. Unterlage F-1, Umweltver-träglichkeitsstudie)

5.5 Standort Rössing-Barnten

5.5.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

Wie in Kapitel 5 beschrieben steht für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. auf Mensch, Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Die vorgesehene Nutzung der vorhandenen Struktur am Standort Rössing-Barnten trägt dem Vermei-dungsgebot nach BNatSchG i.V.m. NAGBNatSchG Rechnung. Verbunden mit der Nutzung der vor-handenen Grundstruktur, d.h. des hier vorhandenen Schachtes als einziehender Wetterschacht, kön-nen Erweiterungen bestehender Anlagen und damit verbundene Flächeninanspruchnahmen vermie-den werden.

Der genannte Apsekt findet im Rahmen der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der vom Vorha-bensbestandteil Rössing-Barnten ausgehenden Wirkungen in der Umweltverträglichkeitsstudie (vgl. Unterlage F-1) und im vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan Berücksichtigung.

5.5.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

Der Standort Rössing-Barnten wird ausschließlich als einziehender Wetterschacht genutzt. Dazu wird für die geplante einziehende Wettermenge ein neuer Wettereinlasstrichter auf die vorhandenen Schienen und Fundamente montiert. Weitere bauliche Anlagen sind nicht geplant.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 212

Mit dem Vorhabensbestandteil sind keine bau-, anlage- oder betriebsbedingten Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft können damit ausgeschlossen werden.

5.5.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG

Erweiterungen bestehender Anlagen und damit verbundene Flächeninanspruchnahmen am Standort Rössing-Barnten sind nicht vorgesehen.

Eine Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGB-NatSchG kann ausgeschlossen werden.

5.5.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG

Erweiterungen bestehender Anlagen und damit verbundene Flächeninanspruchnahmen am Standort Rössing-Barnten sind nicht vorgesehen.

Eine Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG kann ausgeschlossen werden.

5.5.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie

Hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen zur WRRL wird auf Kap. 5.2.5 verwiesen.

Der Standort Rössing-Barnten wird ausschließlich als einziehender Wetterschacht genutzt. Dazu wird für die geplante einziehende Wettermenge ein neuer Wettereinlasstrichter auf die vorhandenen Schienen und Fundamente montiert. Weitere bauliche Anlagen sind nicht geplant.

Mit dem Vorhabensbestandteil „Standort Rössing-Barnten“ sind keine Wirkfaktoren verbunden, die geeignet sind, die Umweltziele der WRRL zu beeinträchtigen.

5.5.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG)

Der Standort Rössing-Barnten wird ausschließlich als einziehender Wetterschacht genutzt. Dazu wird für die geplante einziehende Wettermenge ein neuer Wettereinlasstrichter auf die vorhandenen Schienen und Fundamente montiert. Weitere bauliche Anlagen sind nicht geplant.

Weder bau-, anlage- noch betriebsbedingt sind Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter zu erwarten.

5.6 Hafen Harsum

5.6.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

Wie in Kapitel 5 beschrieben steht für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. auf Mensch, Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß reduziert werden.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 213

Damit verbunden ist die Planung der Vorhabensbestandteile Ergebnis einer Entwurfsoptimierung, verbunden mit der Umsetzung bautechnischer Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie der Anwendung von technischen Methoden, Verfahren und Anlagen nach dem Stand der Technik.

Die vorgesehene Nutzung der vorhandenen Struktur im Bereich des Hafens Harsum trägt dem Ver-meidungsgebot nach BNatSchG i.V.m. NAGBNatSchG Rechnung. Verbunden mit der Nutzung der vorhandenen Grundstruktur, d.h. der vorhandenen Gleistrasse und des Uferbauwerkes, welche im Zuge des Vorhabens zu ertüchtigen sind, kann eine Neuinanspruchnahme von Flächen und damit verbunden von Funktionen von Natur und Landschaft auf ein erforderliches Mindestmaß reduziert werden.

Berücksichtigung im Rahmen der Entwurfsoptimierung fand zudem die Maßgabe 5 der Landesplane-rischen Feststellung (Landkreis Hildesheim, 2013d), welcher zufolge die Radwegeverbindung Hildes-heim – Bolzum am Hafen Harsum verlegt wird und damit als öffentliche Verbindung und Teil der Erho-lungsstruktur im Vorhabensgebiet erhalten bleibt.

Entwurfsoptimierung und technische Maßnahmen zur Vermeidung finden im Rahmen der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der vom Vorhabensbestandteil Hafen Harsum ausgehenden Wirkungen in der Umweltverträglichkeitsstudie (vgl. Unterlage F-1) und im vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan Berücksichtigung.

5.6.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

5.6.2.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

5.6.2.1.1 Biotopverlust durch baubedingte Flächeninanspruchnahme

Innerhalb der baubedingt in Anspruch genommenen Flächen am Standort Hafen Harsum kommt es zur Beseitigung vorhandener Vegetationsbestände. Als erhebliche Beeinträchtigung werden Verluste von Biotoptypen der Wertstufen III – V gewertet. Betroffen sind auf einer Flächen von ca. 0,7 ha vor-rangig Gebüsche und Gehölzbestände sowie Gras- und Staudenfluren.

In der nachfolgenden Tabelle sind die betroffenen Biotope einschließlich Wertigkeit, Regenerierbar-keit, Schutzstatus und baubedingtem Flächenverlust dargestellt.

Der Verlust von Biotopstrukturen durch baubedingte Inanspruchnahme am Standort Hafen Harsum wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KB 1 (HH) Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 214

Tab. 43 Baubedingte Biotopverluste am Standort Hafen Harsum

Biotopcode Bezeichnung

Bew

ertu

ng

Reg

ener

ierb

arke

it

Sch

utz

stat

us

nac

h

§ 30

BN

atS

chG

i.

V.m

. §

24 N

AG

B-

Nat

Sch

G

Verlust (m²)

BRU Ruderalgebüsch III * 429

BMR/UHM/BRU/BMS Mesophiles Rosengebüsch/Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte/ Ruderalge-büsch/ Mesophiles Weißdorn-/ Schlehengebüsch

III/III/III/III */(*)/*/* 1.759

HPS Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand III * 2.596

WCR Eichen- und Hainbuchenmischwald feuchter, basenreicher Standorte

V *** 6

UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

III (*) 1.993

UHF/UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte/Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

III/III */(*) 26

Summe 6.809

Zeichenerklärung Regenerierbarkeit: ** = nach Zerstörung schwer regenerierbar;

* = bedingt regenerierbar; () = meist/häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes; . = keine Angabe.

5.6.2.1.2 Biotopverlust durch anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme

Innerhalb der dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen am Standort Hafen Harsum kommt es zur Beseitigung vorhandener Vegetationsbestände. Als erhebliche Beeinträchtigung werden Verluste von Biotoptypen der Wertstufen III – V gewertet. Betroffen sind auf einer Flächen von ca. 0,2 ha vorrangig Gebüsche und Gehölzbestände sowie Gras- und Staudenfluren.

In der nachfolgenden Tabelle sind die betroffenen Biotope einschließlich Wertigkeit, Regenerierbar-keit, Schutzstatus und anlagebedingtem Flächenverlust dargestellt.

Der Verlust von Biotopstrukturen durch anlagebedingte Inanspruchnahme am Standort Hafen Harsum wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KB 1 (HH) Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 215

Tab. 44 Anlagebedingte Biotopverluste am Standort Hafen Harsum

Biotopcode Bezeichnung

Bew

ertu

ng

Reg

ener

ierb

arke

it

Sch

utz

stat

us

nac

h

§ 30

BN

atS

chG

i.

V.m

. §

24 N

AG

B-

Nat

Sch

G

Verlust (m²)

BMR/UHM/BRU/BMS Mesophiles Rosengebüsch/ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte/ Ruderalge-büsch/ Mesophiles Weißdorn-/ Schlehengebüsch

III/III/III/III */(*)/*/* 495

HPS Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand III * 225

UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

III (*) 862

Summe 1.582

Zeichenerklärung Regenerierbarkeit: ** = nach Zerstörung schwer regenerierbar;

* = bedingt regenerierbar; () = meist/häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes; . = keine Angabe.

5.6.2.1.3 Beeinträchtigung von faunistischen Arten durch betriebsbedingte optische Wirkfaktoren

Beeinträchtigungen durch anlagebedingte optische Wirkfaktoren durch den Hafen Harsum sind für die Arten(gruppen) Feldhamster, Fledermäuse, Wild sowie Brut- und Rastvögel zu prüfen.

In der näheren Umgebung des Hafens Harsum konnten keine Feldhamsterbaue nachgewiesen wer-den, so dass eine Beeinträchtigung der Art ausgeschlossen werden kann.

Relevante Beeinträchtigungen für die Artengruppe der Fledermäuse können insbesondere durch die Lichtemissionen der Betriebsfläche hervorgerufen werden. Als Reaktionen auf intensive Lichtwirkun-gen können bei Fledermäusen insbesondere Meidereaktionen auftreten.

Eine detaillierte Planung der Beleuchtung erfolgt in den Planungsphasen nach Erhalt der Baugeneh-migung. Grundlegend erfolgen Planung und Ausführung der Beleuchtungsanlagen nach dem Stand der Technik und mit dem Ziel, belästigende Wirkungen auf die umliegende Landschaft zu vermeiden.

Die Beleuchtungsanlagen werden auf auszuleuchtende Flächen ausgerichtet. Undifferenziert abstrah-lende Leuchten sind nicht vorgesehen. Alle Leuchten erhalten Reflektoren mit vollständiger Abschir-mung der Abstrahlungen nach oben und fast vollständiger Reduktion des seitlichen Streulichtanteiles. Lichtpunkthöhen und Abstände zwischen den Leuchten werden so gewählt, dass steile und nicht weit-reichende Lichtkegel entstehen und außerhalb des Werksgeländes keine Blendwirkung auftritt.

Der Stichkanal ist Jagdhabitat der Fledermäuse. Die dem Hafen gegenüberliegende Uferseite mit den dort stockenden Gehölzreihen stehen den jagenden Fledermausarten weiterhin als unbeeinflusste Flugwege zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Minimierung von Lichtemissionen durch die lichttechnische Planung werden Beeinträchtigungen der Fledermäuse am Hafen Harsum als uner-heblich beurteilt.

Scheuchwirkungen auf Wild können durch die Anwesenheit des Menschen auf dem Hafengelände hervorgerufen werden, so dass es zu einer Meidung vorhabensnaher Bereiche kommen kann. Das im

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 216

Untersuchungsgebiet beobachtete Rehwild nutzt große Gebiete als Äsungsflächen. Werden vorha-bensnahe Bereiche gemieden, so können die Nahrungsgebiete innerhalb des angrenzenden Land-schaftsraumes verlagert werden. Die im Umfeld des Hafens potenziell vorhandenen Unterschlupfmög-lichkeiten in den Gehölzbeständen haben aufgrund ihrer isolierten Lage zwischen Stichkanal und Au-tobahn im Vergleich zu den Waldstrukturen des Hollenmeerholzes nur eine untergeordnete Bedeu-tung für die Tiergruppe. Die mit den anlagebedingten optischen Reizen verbundenen Beeinträchtigun-gen für Wild werden als unerheblich eingestuft.

Im Zuge der Errichtung des Hafens Harsum wird es notwendig einen Rad- und Wanderweg umzuver-legen. Der neue Weg befindet sich südlich der Gleistrasse im Randbereich des Ackers in unmittelba-rer Waldrandnähe. Innerhalb des kleinen Eichen-Hainbuchen-Mischwald befindet sich ein Mäusebus-sardhorst. Bei einer planerisch zu berücksichtigenden Fluchtdistanz der Art von 100 m sind betriebs-bedingte Beeinträchtigungen des Mäusebussards an seinem Neststandort durch die Nutzung des Weges durch Fußgänger und Radfahrer nicht ausgeschlossen. Die mögliche Aufgabe des Neststan-dortes stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar.

Konfliktschwerpunkt KT 9 (HH) Beeinträchtigung eines Brutplatzes des Mäusebussards

Weitere wertgebende Brutvogelarten wurden im Wirkbereich des Hafen Harsums nicht nachgewiesen.

Das Umfeld des Hafens Harsum zwischen Stichkanal und Autobahn spielt für Rastvögel eine unterge-ordnete Rolle, so dass baubedingte Beeinträchtigungen durch optische und akustische Einflüsse aus-geschlossen werden können.

5.6.2.2 Boden

5.6.2.2.1 Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme

Da Boden eine nur begrenzt vorhandene und in überschaubaren Zeiträumen nicht regenerationsfähi-ge Ressource darstellt, ist der anlagebedingte Funktionsverlust von 0,3 ha Boden durch Versiege-lung, Teilversiegelung sowie Überformung als erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushalts zu bewerten, wobei die Beeinträchtigungsintensität im Fall einer Teilversiegelung geringer ist als bei einer Vollversiegelung und bei einer Überformung/ Verdichtung geringer als bei einer Teilversiege-lung.

Am Standort Hafen Harsum kommt es zu einer Beanspruchung und damit verbundenem (Funktions-) Verlust von Pseudogley-Schwarzerden.

Die beanspruchten Böden weisen aufgrund ihrer Vornutzung als Hafengelände eine sehr geringe Be-wertung gemäß Zusammenfassender Bodenfunktionsbewertung für den Landkreis Hildesheim (LBEG, 2013) auf. Die Bodenfruchtbarkeit im Bereich der beanspruchten Böden wurde ebenso wie die Natur-nähe aufgrund der Vornutzung nicht bewertet.

Voll- und Teilversiegelung bzw. Bodenüberdeckung oder Bodenabtrag führen zu Veränderungen des natürlich anstehenden Bodens, welche Beeinträchtigungen archäologischer Kulturdenkmale (Boden-denkmale) und damit der Archivfunktion des Bodens nach sich ziehen können.

Im Bereich des Standortes Hafen Harsum befinden sich keine Bodendenkmale. Beeinträchtigun-gen der Archivfunktion des Bodens durch anlagebedingte Inanspruchnahme am Standort Hafen Har-sum können ausgeschlossen werden.

Konfliktschwerpunkt KBo 1 (HH) Bodeninanspruchnahme durch Versiegelung, Teilversiegelung und Überformung

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 217

In der nachfolgenden Tabelle ist die anlagebedingte Bodenbeanspruchung, getrennt nach Beeinträch-tigungsintensität, dargestellt.

Tab. 45 Anlagebedingte Bodeninanspruchnahme am Standort Hafen Harsum

Vollversiegelung (dauerhafte Beanspruchung) Fläche in m²

Vollversiegelung gesamt 4.448

Vollversiegelung bereits versiegelter Flächen -3.640

Vollversiegelung (netto) 808

Teilversiegelung (dauerhafte Beanspruchung) Fläche in m²

Teilversiegelung gesamt 3.461

Teilversiegelung bereits versiegelter Flächen -968

Teilversiegelung (netto) 2.493

Überformung von Boden (dauerhafte Beanspruchung) Fläche in m²

Überformung gesamt 168

Überformung bereits versiegelter Flächen -0

Überformung (netto) 168

5.6.2.3 Wasser

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser durch die mit dem Vorhabensbestandteil Hafen Harsum verbundenen Wirkungen konnen ausgeschlossen werden.

5.6.2.4 Luft und Klima

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft und Klima durch die mit dem Vorhabensbe-standteil Hafen Harsum verbundenen Wirkungen konnen ausgeschlossen werden.

5.6.2.5 Landschaft

5.6.2.5.1 Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme von landschaftsbildwirksamen Struk-turen, erholungswirksamen Flächen sowie kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftselemente

Durch die baubedingte Inanspruchnahme im Bereich des Standortes Hafen Harsum gehen land-schaftsbildprägende Strukturen verloren. Betroffen sind insbesondere gleistrassenbegleitende Ge-hölzstrukturen.

Der Verlust landschaftsbildprägender Gehölze am Standort Hafen Harsum wird als erhebliche Beein-trächtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KL 1 (HH) Verlust landschaftsbildprägender Strukturen

Der Standort Hafen Harsum befindet sich am Stichkanal Hildesheim, welcher als kulturhistorisch bedeutsames Landschaftselement zum typischen Erscheinungsbild der Landschaft beiträgt.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 218

Mit den Maßnahmen im Bereich des Standortes Hafen Harsum ist eine Sanierung der Spundwand am Stichkanal Hildesheim vorgesehen.

Die Ertüchtigung der Spundwand erfolgt mittels einer zusätzlichen Rückverankerung, zudem werden Maßnahmen zum dauerhaften Erhalt des Bauwerkes, wie Korrosionsschutz, Erneuerung der Beton-elemente am Spundwandkopf sowie allgemeine Reparaturen erforderlich. Ein Austausch der vorhan-denen Spundwand oder das Rammen einer neuen Wand vor der bestehenden ist nicht vorgesehen.

Die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme und damit verbundene Wirkungen sind von temporärem Charakter und die geplanten Maßnahmen werden final nicht zu einer Veränderung des typischen Er-scheinungsbildes des Stichkanals Hildesheim führen.

Baubedingte Beeinträchtigungen im Bereich des Stichkanals Hildesheim am Standort Hafen Harsum werden als unerheblich eingestuft.

5.6.2.5.2 Anlagebedingter Flächenverlust von landschaftsbildwirksamen Strukturen, erholungswirksamen Flächen sowie kulturhistorisch bedeutsamen Land-schaftselemente

Durch die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme im Bereich des Standortes Hafen Harsum gehen landschaftsbildprägende Strukturen verloren. Betroffen sind insbesondere gleistrassenbegleitende Gehölzstrukturen aus Laubbäumen mittleren Alters. Die betroffenen Gehölze sind Teil der Gehölz-strukturen am Stichkanal und am Hollenmeerholz, die die sonst vollständig offenen, monotonen Ackerflächen (Landschaftsbildeinheit Nr. VI) zwischen B 6 und Harsum optisch gliedern.

Der Verlust landschaftsbildprägender Gehölze am Standort Hafen Harsum wird als erhebliche Beein-trächtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KL 1 (HH) Verlust landschaftsbildprägender Strukturen

Der Standort Hafen Harsum befindet sich am Stichkanal Hildesheim, welcher als kulturhistorisch bedeutsames Landschaftselement zum typischen Erscheinungsbild der Landschaft beiträgt.

Mit den Maßnahmen im Bereich des Standortes Hafen Harsum ist eine Sanierung der Spundwand am Stichkanal Hildesheim vorgesehen.

Die Ertüchtigung der Spundwand erfolgt mittels einer zusätzlichen Rückverankerung, zudem werden Maßnahmen zum dauerhaften Erhalt des Bauwerkes, wie Korrosionsschutz, Erneuerung der Beton-elemente am Spundwandkopf sowie allgemeine Reparaturen erforderlich. Ein Austausch der vorhan-denen Spundwand oder das Rammen einer neuen Wand vor der bestehenden ist nicht vorgesehen.

Die geplanten Maßnahmen werden nicht zu einer Veränderung des typischen Erscheinungsbildes des Stichkanals Hildesheim führen.

Anlagebedingte Beeinträchtigungen im Bereich des Stichkanals Hildesheim am Standort Hafen Har-sum werden als unerheblich eingestuft.

5.6.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG

Im Vorhabensbereich des Standortes Hafen Harsum befinden sich keine Schutzgebiete und geschütz-ten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen wer-den.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 219

5.6.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG

Im Vorhabensbereich des Standortes Hafen Harsum befinden sich keine Waldbestände im Sinne des NWaldLG. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden.

5.6.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie

Hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen zur WRRL wird auf Kap. 5.2.5 verwiesen.

Bis zur Einstellung der Logistikfunktion des Werkes 1997 war der Hafen Harsum als Verladeort zwi-schen Bahn und Binnenschiff in Betrieb. Im Hafen Harsum sind die Gleistrasse und das Uferbauwerk noch erhalten. Die Gleistrassen folgen dem Bogen der Kanalaufweitung, um in die Trasse in Richtung Ahrbergen zu münden. Der im Eigentum von K+S stehende Hafen soll wieder für die Verladung eines Teils der im Hartsalzwerk SG produzierten Schüttgüter ausgebaut werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Gleistrassen und das Uferbauwerk ertüchtigt sowie ein vollständig eingehaustes Verlade-bauwerk errichtet werden.

Der Standort Hafen Harsum des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen befindet sich nicht in einem Trink-wasserschutz- bzw. Überschwemmungsgebiet.

Bei der Ertüchtigung des Uferbauwerkes erfolgen bauliche Eingriffe, die sich allerdings weitgehend am Bestand orientieren. Auswirkungen auf die derzeit vorhandene Gewässerstruktur sind daher nicht zu erwarten.

Das von den Dachflächen des Verladegebäudes mit einer Fläche von rd. 384 m² bei einem Bemes-sungsregen von 300 l/s anfallende Niederschlagswasser von rd. 11,5 l/s soll in den Stichkanal Hildes-heim eingeleitet werden, da in der näheren Umgebung des Standortes Hafen Harsum kein Regen-wasserkanal vorhanden ist.

Da es sich bei dem in den Stichkanal Hildesheim einzuleitendem Niederschlagswasser um unbelaste-tes Wasser handelt, sind auch vor dem Hintergrund der begrenzten Einleitzeiträume und der einzulei-tenden Mengen Auswirkungen auf das Oberflächenwasser des Stichkanals Hildesheim nicht zu erwar-ten. Wesentliche Auswirkungen des Vorhabens auf das Grundwasser sind nicht zu erwarten.

Sowohl durch die Maßnahmen zur Ertüchtigung des Uferbauwerkes als auch durch die Einleitungen von unbelastetem Niederschlagswasser sind keine Auswirkungen auf die Umweltziele der WRRL zu erwarten.

5.6.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG)

Erhebliche Beeinträchtigungen von Kultur- und Sachgütern durch die mit dem Vorhabensbestandteil Hafen Harsum verbundenen Wirkungen können ausgeschlossen werden. (vgl. Unterlage F-1, Um-weltverträglichkeitsstudie)

5.7 Gleisanschlusstrasse einschließlich Übergabebahnhof

5.7.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

Wie in Kapitel 5 beschrieben steht für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. auf Mensch, Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß reduziert werden.

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Damit verbunden ist die Planung der Vorhabensbestandteile Ergebnis einer Entwurfsoptimierung, verbunden mit der Umsetzung bautechnischer Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie der Anwendung von technischen Methoden, Verfahren und Anlagen nach dem Stand der Technik.

Für einen Teil der übertägigen Vorhabensbestandteile wurden zudem im Rahmen des Planungspro-zesses Alternativen entwickelt (vgl. Unterlage B sowie Unterlage F-1, Umweltverträglichkeitsstudie). Die Wahl der unter Abwägung technischer, wirtschaftlicher und Umweltkriterien abgeleiteten Vorzugs-variante einzelner Vorhabensbestandteile trägt dem Vermeidungsgebot nach BNatSchG i.V.m. NAG-BNatSchG Rechnung, da bereits mit dieser Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden werden. (vgl. Unterlage F-1, Ergebnisse der Variantenvergleiche in der Umweltverträglichkeitsstudie)

Für die Gleisanschlusstrasse wurden im Zuge des Planungsprozesses Alternativen erarbeitet und neben der Prüfung hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Kriterien auch hinsichtlich ihrer Um-weltauswirkungen beschrieben, bewertet und verglichen. Die mit der vorliegenden Planfeststellungs-unterlage planerisch umgesetzte Vorzugsvariante G 2b der Gleisanschlusstrasse ist gegenüber den im Planungsprozess geprüften Varianten G 1 mit den geringeren Auswirkungen auf Natur und Land-schaft verbunden.

Insbesondere die mit der Wahl der Vorzugsvariante verbundene Nutzung der vorhandenen Gleistras-se zwischen dem Werksstandort Siegfried-Giesen und dem Anschluss an die DB-Strecke und die damit verbundene Reduzierung einer zusätzlichen Flächeninanspruchnahme auf das erforderliche Mindestmaß trägt dem Vermeidungsgebot nach BNatSchG i.V.m. NAGBNatSchG Rechnung.

Berücksichtigung im Rahmen der Entwurfsoptimierung fand die Maßgabe 10 der Landesplanerischen Feststellung (Landkreis Hildesheim, 2013d). Mit der entsprechend dieser Maßgabe verbundenen Prü-fung und Detailplanung des Entwurfes ist die Minimierung des Eingriffes in eine Biotopstruktur im Be-reich der Nordanbindung der Gleistrasse an die DB-Strecke verbunden.

Im Rahmen der Bauausführung findet zudem die Maßgabe 8 der Landesplanerischen Feststellung Berücksichtigung. Die Reaktivierung der Gleistrasse erfolgt grundsätzlich in Vor-Kopf-Bauweise, d.h. innerhalb der bestehenden Anlagen. Damit kann eine Flächeninanspruchnahme und die damit ver-bundene Beeinträchtigung von Natur und Landschaft auf ein erforderliches Mindesmaß reduziert wer-den.

Entwurfsoptimierung und technische Maßnahmen zur Vermeidung finden im Rahmen der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der vom Vorhabensbestandteil Gleisanschlusstrasse ausgehenden Wirkungen in der Umweltverträglichkeitsstudie (vgl. Unterlage F-1) und im vorliegenden Landschafts-pflegerischen Begleitplan Berücksichtigung.

5.7.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

5.7.2.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

5.7.2.1.1 Biotopverlust durch baubedingte Flächeninanspruchnahme

Grundlegend erfolgt die Reaktivierung der Gleistrasse in Vor-Kopf-Bauweise (Maßgabe 8 der landes-planerischen Feststellung), d.h. innerhalb der bestehenden Anlagen. In Teilabschnitten wird es jedoch erforderlich, kleinflächig angrenzende Flächen baubedingt, z.T. dauerhaft anlagebedingt, in Anspruch zu nehmen. (vgl. Unterlage E-7) Durch den Neubau des Übergabebahnhofes sowie mit der Nordan-bindung an die DB-Strecke wird eine Neuinanspruchnahme von Flächen erforderlich. Innerhalb der baubedingt in Anspruch genommenen Flächen entlang der Gleisanschlusstrasse kommt es zur Besei-

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tigung vorhandener Vegetationsbestände. Als erhebliche Beeinträchtigung werden Verluste von Bio-toptypen der Wertstufen III – V gewertet. Betroffen sind auf einer Flächen von ca. 5,4 ha vorrangig Gebüsche und Gehölzbestände, Waldbiotope, Gewässerbiotope sowie Gras- und Staudenfluren.

In der nachfolgenden Tabelle sind die betroffenen Biotope einschließlich Wertigkeit, Regenerierbar-keit, Schutzstatus und baubedingtem Flächenverlust dargestellt.

Der Verlust von Biotopstrukturen durch baubedingte Inanspruchnahme entlang der Gleisan-schlusstrasse wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KB 1 (GA) Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme

Tab. 46 Baubedingte Biotopverluste entlang der Gleisanschlusstrasse

Biotopcode Bezeichnung

Bew

ertu

ng

Reg

ener

ierb

arke

it

Sch

utz

stat

us

nac

h

§ 30

BN

atS

chG

i.

V.m

. §

24 N

AG

B-

Nat

Sch

G

Verlust (m²)

BRU Ruderalgebüsch III * 2.672

BMR/UHM/BRU/BMS Mesophiles Rosengebüsch/ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte/ Ruderalge-büsch/Mesophiles Weißdorn-/ Schlehengebüsch

III/III/III/III */(*)/*/* 2.707

BMS/BMR Mesophiles Weißdorn-/Schlehengebüsch/ Meso-philes Rosengebüsch

III/III */* 770

BRU/BMR Ruderalgebüsch/ Mesophiles Rosengebüsch III/III */* 187

BRU/BRR Ruderalgebüsch/ Rubus-/ Lianengestrüpp III/III */* 1.877

HFM Strauch-Baumhecke III ** 258

HFS Strauchhecke III * 16

HPS Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand III * 17.066

HFS/BRU Strauchhecke/ Ruderalgebüsch */III */* 1

HFS/BRU/ UHF

Strauchhecke/ Ruderalgebüsch/ Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte

*/III/III */*/* 1.034

HOM/UHM Mittelalter Streuobstbestand/ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

IV/III */(*) 202

HPS/UHM Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand / Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

III/III */(*) 17

HPS/HPX Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand / Sonstiger nicht standortgerechter Gehölzbestand

III/II */* 1.387

WCR Eichen- und Hainbuchenmischwald feuchter, ba-senreicher Standorte

V *** 1.356

FMH Mäßig ausgebauter Bach des Berg- und Hügel-lands mit Feinsubstrat

III (*) 200

UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

III (*) 16.478

UFT/UNS Uferstaudenflur der Stromtäler/Bestand des Drüsi- IV/I */. 33

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Biotopcode Bezeichnung

Bew

ertu

ng

Reg

ener

ierb

arke

it

Sch

utz

stat

us

nac

h

§ 30

BN

atS

chG

i.

V.m

. §

24 N

AG

B-

Nat

Sch

G

Verlust (m²)

gen Springkrauts

UHF Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte

III * 406

UHM/BRU/ UNG

Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte/Ruderalgebüsch/Goldrutenflur

III/III/I (*)/*/. 998

UHM/BRU Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte/Ruderalgebüsch

III/III (*)/* 5.842

FGR/UHF Nährstoffreicher Graben/Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte

II/III */(*) 162

FGR/UHM Nährstoffreicher Graben/Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

II/III */(*) 201

Summe 53.870

Zeichenerklärung Regenerierbarkeit: ** = nach Zerstörung schwer regenerierbar;

* = bedingt regenerierbar; () = meist/häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes; . = keine Angabe.

5.7.2.1.2 Biotopverlust durch anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme

Grundlegend erfolgt die Reaktivierung der Gleistrasse in Vor-Kopf-Bauweise (Maßgabe 8 der Landes-planerischen Feststellung), d.h. innerhalb der bestehenden Anlagen. In Teilabschnitten wird es jedoch erforderlich, kleinflächig angrenzende Flächen, anlagebedingt in Anspruch zu nehmen. (vgl. Unterlage E-7) Innerhalb dieser Bereiche kommt es zur Beseitigung vorhandener Vegetationsbestände. Als er-hebliche Beeinträchtigung werden Verluste von Biotoptypen der Wertstufen III – V gewertet. Betroffen sind auf einer Flächen von ca. 2,9 ha vorrangig Gebüsche und Gehölzbestände, Waldbiotope, Gras- und Staudenfluren sowie 12 Einzelbäume.

In der nachfolgenden Tabelle sind die betroffenen Biotope einschließlich Wertigkeit, Regenerierbar-keit, Schutzstatus und anlagebedingtem Flächenverlust dargestellt.

Der Verlust von Biotopstrukturen durch anlagebedingte Inanspruchnahme entlang der Gleisan-schlusstrasse wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KB 1 (GA) Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme

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Tab. 47 Anlagebedingte Biotopverluste entlang der Gleisanschlusstrasse

Biotopcode Bezeichnung

Bew

ertu

ng

Reg

ener

ierb

arke

it

Sch

utz

stat

us

nac

h

§ 30

BN

atS

chG

i.

V.m

. §

24 N

AG

B-

Nat

Sch

G

Verlust (m²)

BRU Ruderalgebüsch III * 905

BMR/UHM/BRU/BMS Mesophiles Rosengebüsch/ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte/ Ruderalge-büsch/ Mesophiles Weißdorn-/ Schlehengebüsch

III/III/III/III */(*)/*/* 271

BMS/BMR Mesophiles Weißdorn-/ Schlehengebüsch/ Meso-philes Rosengebüsch

III/III */* 542

BRU/BMR Ruderalgebüsch/ Mesophiles Rosengebüsch III/III */* 603

BRU/BRR Ruderalgebüsch/ Rubus-/ Lianengestrüpp III/III */* 342

HFM Strauch-Baumhecke III ** 9

HPS Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand III * 6.749

HFS/BRU Strauchhecke/ Ruderalgebüsch */III */* 1.168

HFS/BRU/ UHF

Strauchhecke/ Ruderalgebüsch/ Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte

*/III/III */*/* 670

HOM/UHM Mittelalter Streuobstbestand/ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

IV/III */(*) 283

HPS/UHM Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand / Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

III/III */(*) 1

HPS/HPX Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand / Sonstiger nicht standortgerechter Gehölzbestand

III/II */* 1.130

WCR

Eichen- und Hainbuchenmischwald feuchter, basenreicher Standorte

V

***

254

FMH Mäßig ausgebauter Bach des Berg- und Hügel-lands mit Feinsubstrat

III (*) 1

UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

III (*) 10.493

UFT/UNS Uferstaudenflur der Stromtäler/ Bestand des Drü-sigen Springkrauts

IV/I */. 33

UHF Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte

III * 68

UHM/BRU/UNG Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte/ Ruderalgebüsch/Goldrutenflur

III/III/I (*)/*/. 1.545

FGR/UHF Nährstoffreicher Graben/ Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte

II/III */(*) 72

FGR/UHM Nährstoffreicher Graben/ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

II/III */(*) 3.501

Summe 28.640

Zeichenerklärung Regenerierbarkeit: ** = nach Zerstörung schwer regenerierbar; * = bedingt regenerierbar;

() = meist/häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes; . = keine Angabe.

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5.7.2.1.3 Baubedingte Zerschneidung von faunistischen Funktionsräumen und damit verbundene Erhöhung der Kollisionsgefährdung

Der Baustellenbetrieb entlang der Gleistrasse ist nicht geeignet faunistische Funktionsräume nachhal-tig zu zerschneiden. Die Gleistrasse selbst besitzt als Ausbreitungskorridor in der Agrarlandschaft eine Lebensraumfunktion. Die Unterbrechung der Verbindungsfunktion innerhalb der Baustellenabschnitte ist temporär und räumlich begrenzt, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Mit Beendigung der Ertüchigung der Gleisanlage werden die bahnbegleitenden Vegetationsbestände wiederhergestellt.

Während der Bauarbeiten an der Gleistrasse wird der Unsinnbach als Amphibienlebensraum tem-porär unterbrochen. Das Gewässer wird im Ist-Zustand mittels eines Durchlasses überbrückt, der bereits zerschneidend auf den Gewässerlebensraum wirkt. Aufgrund der Vorbelastung und der aus-schließlich temporären Begrenzung des Zerschneidung durch die Baustelle werden die damit verbun-denen Beeinträchtigungen für den Amphibienlebensraum Unsinnbach als unerheblich eingestuft.

Mit der Errichtung der Nordanbindung an die DB-Strecke erfolgt eine baubedingte Isolierung des als Unterschlupf- und Deckungsmöglichkeit für Wild dienenden Hegebuschs. Die Zerschneidung der faunistischen Funktonsbeziehung durch die Baustelle ist von temporärem Charakter und wird als un-erheblich eingestuft. Der mit Fertigstellung des Dammbauwerks dauerhafte Lebensraumverlust durch Verinselung wird im Kapitel 5.7.2.1.4 beschrieben und bewertet.

Vom Baustellenbetrieb ausgehende Wirkungen, welche ein potenzielles Kollisionsrisiko hervorrufen (Baufahrzeuge und Maschinen), treten temporär und diskontinuierlich auf. Auf den Baustellenzuwe-gungen und innerhalb des Baufelds bewegen sich die Fahrzeuge mit sehr geringer Betriebsgeschwin-digkeit.

Für die Artengruppe der Amphibien kann eine erhöhte Kollisions- und damit Tötungsgefahr durch den Baustellenbetrieb nicht ausgeschlossen werden. Das Baufeld umfasst die Schotterbetten der Gleis-trasse, die für den Kammmolch einen Teillebensraum darstellen. Ein Einwandern in das Baufeld sowie das Verweilen der Tiere während der Überwinterung innerhalb der Gleisbetten ist mit einer erhöhten Kollisions-, Verletzungs- und Tötungsgefahr verbunden.

Die erhöhten Kollisionsgefährdung während der Bauzeit wird als erhebliche Beeinträchtigung be-wertet.

Konfliktschwerpunkt KT 20 Erhöhte baubedingte Kollisionsgefahr für den Kammmolch

Für die flugfähige Artengruppe der Vögel und Fledermäuse führen die temporär und diskontinuierlich auftretenden Fahrzeug- und Maschinenbewegungen während der Bauphase in ihrer Quantität und Qualität nicht zu einer erhöhten Kollisionsgefahr.

Der Feldhamster besitzt einen geringen Aktionsradius und beschränkt seine Aktivitäten auf den Be-reich der Ackerflächen. Eine Einwanderung der Art in das Baufeld und die damit verbundene Kollisi-onsgefahr können ausgeschlossen werden.

5.7.2.1.4 Anlagebedingte Zerschneidung von faunistischen Funktionsräumen und damit verbundene Erhöhung der Kollisionsgefährdung

Mit der Reaktivierung der Gleistrasse bleibt ihre Verbindungsfunktion als Ausbreitungskorridor in der Agrarlandschaft erhalten. Eine potenzielle zerschneidende Wirkung auf die Fauna ist insbesondere durch den Übergabebahnhof sowie die Nordanbindung an die DB-Strecke zu prüfen. Alle weiteren

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Streckenabschnitte werden lediglich ertüchtigt, so dass keine zusätzlichen Barrierewirkungen auftre-ten können.

Zwischen Stichkanal und DB-Strecke bei Harsum erfolgt die Verbreitung der eingleisigen Gruben-bahnstrecke zu einer ca. 30 m breiten Gleisharfe. Für die im Bereich der Ackerflächen vorkommenden Brutvögel sowie die entlang der Gleise siedelnden flugfähigen Insekten und Waldeidechsen stellen die Gleise des Übergabebahnhofs keine Barriere dar, so dass keine Zerschneidungswirkung eintritt.

Durch das Dammbauwerk der Nordanbindung an die DB-Strecke erfolgt eine Isolierung des als Unter-schlupf- und Deckungsmöglichkeit für Wild dienenden Hegebuschs. Im Zusammenhang mit der vor-handenen Südanbindung kommt es zur Verinselung der Lebensraumstruktur. Seine Funktion als Un-terschlupf- und Deckungsmöglichkeit für im Gebiet vorkommende Wildarten geht verloren. Innerhalb der weitläufigen Agrarlandschaft nordwestlich Harsum sind nur wenige Unterschlupfmöglichkeiten für Wild vorhanden, so dass die Isolierung des Hegebuschs als erhebliche Beeinträchtigung gewertet wird.

Konfliktschwerpunkt KT 17 (GA) Verlust von Unterschlupf- und Deckungsmöglichkeiten für Wild

Mit der Zerschneidungs- und Barrierewirkung kann für einzelne Arten z.B. den Kammmolch eine Er-höhung der Kollisionsgefährdung durch den Zugverkehr der Gleisanschlusstrasse verbunden sein. Die derzeitigen Logistikplanungen gehen während der Betriebsphase von sechs Zügen pro Werktag (drei leere im Werk SG eingehende und drei beladene, im Werk ausgehende Züge) aus, welche auf der Gleisanschlusstrasse fahren werden. (vgl. Unterlage E-7). Unter Berücksichtigung der zu erwar-tenden Zugzahlen sowie der maximal zulässigen Geschwindigkeit von 25 km/h ist der betriebsbeding-te Bahnverkehr nicht geeignet, Beeinträchtigungen durch Kollisionsgefahr hervorzurufen.

Die Kollisionsgefährdung durch Leitungsanflug an den Oberleitungen der Bahnstrecke wurde in der UVS, Kapitel 6 (Unterlage F-1) als separater Wirkfaktor abgehandelt und als unerhebliche Beeinträch-tigung gewertet.

5.7.2.1.5 Beeinträchtigung faunistischer Lebensräume und Arten durch optische Ver-änderungen /anlagebedingte Kulisseneffekte / Verschattung

Für den Anschluss des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen an das Eisenbahnnetz der Deutschen Bahn AG (DB AG) sowie an den Hafen Harsum wird die vorhandene ca. 8,5 km lange Gleistrasse instand gesetzt. Dabei wird in einzelnen Abschnitten die Gradiente um bis zu 0,4 m angehoben (vgl. Unterlage E-7). Mit der Ertüchtigung der vorhandenen Gleistrasse ist weder die Einführung neuer störender Elemente in faunistische Lebensräume verbunden, noch werden Größe und Dimension der Anlagen derart verändert, dass eine visuellen Beeinträchtigung entsteht.

Ebenso verhält es sich mit der Gleisharfe des neuen Übergabebahnhofs zwischen dem Stichkanal und dem Bahnhof Harsum. Die Rangiergleise verlaufen innerhalb offener Ackerflächen parallel zur Gleisanschlusstrasse und werden an deren Höhe angepasst. Die Gleisanlage selbst führt zu keiner optischen Veränderung der vorhandenen Strukturen.

Beeinträchtigende optische Wirkungen können jedoch von den Oberleitungen ausgehen, die vom Übergabebahnhof bis zur DB-Strecke (ca. 1.300 m) notwendig sind. Dabei wird auch der geplante Übergabebahnhof komplett mit Fahrleitung überspannt, so dass alle Züge ab Übergabebahnhof bis zum DB-Netz (und auch zurück) mit elektrischer Traktion bespannt werden können. Die Fahrdrahthö-he beträgt 5,50 m (vgl. Unterlage E-7). Die Fahrleitungsanlagen, bestehend aus Masten und Leitersei-len befinden sich innerhalb einer offenen, weit einsehbaren Agrarlandschaft die von zahlreichen Ackerbrütern als Lebensraum genutzt wird sowie kleinen Rastvogeltrupps als Äsungsfläche dient. Eng

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mit der Anlage des Übergabebahnhofs verbunden ist die betriebsbedingte Nutzung des Bahnhofs durch die bis zu 620 m langen Güterzüge. Aufgrund der Verknüpfung mit der anlagebedingten opti-schen Wirkung des Übergabebahnhofs mit den betriebsbedingt auftretenden Güterzügen erfolgt eine gemeinsame Betrachtung hinsichtlich der optischen Wirkung. Die derzeitigen Logistikplanungen ge-hen von 6 Zügen pro Werktag aus, die am Übergabebahnhof rangiert werden und dort die Wartezeit bis zur Auffahrt auf die überregionale DB-Strecke verbringen. Die Züge wirken als optische Barriere. Für die dort vorkommenden Brutvögel des Offenlandes Feldlerche und Wachtel ist von einer Meidung der angrenzenden Ackerflächen auszugehen. Der Übergabebahnhof und seine betriebsbedingte Nut-zung durch Güterzüge werden aufgrund seiner Kulissenwirkung als erhebliche Beeinträchtigung für Offenlandbrüter gewertet. Von den optischen Störungen sind sieben Brutpaare der Feldlerche sowie ein Wachtelbrutpaar betroffen. Bei den Nachweisen der Feldlerche handelt es sich um Brutverdachts-fälle.

Konfliktschwerpunkt KT 8 (GA) Beeinträchtigung von Brutvogellebensräumen in der offenen Agrarlandschaft

Die Fläche des künftigen Übergabebahnhofs ist dem Rastvogellebensraum der Agrarlandschaft nord-westlich Harsum zugeordnet und besitzt eine regionale Bedeutung. Die Wertigkeit des Bereichs für Rastvögel resultiert aus der Nutzung der Schlammteiche durch die Schnatterente. Die Schnatterente selbst weist keine Empfindlichkeit gegenüber Kulissenwirkung auf. Die Ackerflächen im Bereich des Übergabebahnhofs werden ausschließlich von kleineren Rastvogeltrupps insbesondere Kiebitz, Sturm- und Silbermöwe aufgesucht. Der geplante Übergabebahnhof übt eine Kulissenwirkung auf die Avifauna aus, so dass davon auszugehen ist, dass das Areal um den Übergabebahnhof von Rastvö-geln künftig gemieden wird. Kleinere Rastvogelbestände weisen eine hohe Flexibilität hinsichtlich ihrer Rastgebiet auf (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, 2013) und weichen bei auftretenden Störungen in andere gleichermaßen geeignete Flächen aus, so dass aufgrund der Größe des gesamten Rastvogelgebietes nordwestlich Harsums insbesondere im Bereich Bruchgraben die optischen Beeinträchtigungen der Artengruppe im Bereich Übergabebahnhof als unerheblich einge-stuft werden.

Für den nach Norden führenden Anschluss an die DB-Strecke ist die Errichtung eines bis ca. 5 m hohen Dammbauwerkes erforderlich. Diese Nordanbindung verläuft in enger Bündelung mit dem vor-handenen Damm der Südanbindung sowie der ebenfalls auf einem Damm geführten DB-Strecke. Aufgrund der Vorbelastungen durch ähnliche Bauwerke sowie der engen Bündelung des zusätzlichen Bahndamms mit diesen wird keine zusätzliche Kulissenwirkung erzeugt. Die Beeinträchtigungen wer-den als unerheblich eingestuft.

Die Dimension der Hafenanlage ist nicht geeignet, angrenzende Biotopstrukturen und Lebensräume derart zu verschatten, dass damit eine für Flora und Fauna nachteilige Veränderung der Standortbe-dingungen verbunden ist.

5.7.2.1.6 Betriebsbedingte Lärmemissionen

Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Lärmemissionen sind ausschließlich für die Ar-ten(gruppen) der Brutvögel zu prüfen.

Entlang der Gleistrasse besteht keine kontinuierliche Lärmkulisse, die geeignet ist, die akustische Kommunikation von Vögeln zu beeinflussen. Hier treten vielmehr unregelmäßige Lärmereignisse bei der Durchfahrt von max. sechs Zügen pro Werktag (drei leere im Werk SG eingehende und drei bela-dene, im Werk ausgehende Züge) auf, so dass einer Abfolge von intensiven Schallereignissen von kurzer Dauer jeweils eine Ruhephase folgt. Für diskontinuierlich auftretende Lärmemissionen wird die

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Beeinträchtigung nicht anhand des artspezifisch definierten kritischen Schallpegels beurteilt, sondern auf Basis der artspezifischen Fluchtdistanzen (Garniel & Mierwald, 2010).

Das Rebhuhn hat als einzige lärmempfindliche Art ihr Bruthabitat innerhalb der artspezifischen Flucht-distanz in Bezug auf die Gleistrasse. Mit einer Aufgabe der insgesamt drei Brutplätze ist zu rechnen.

Konfliktschwerpunkt KT 10 (GA) Beeinträchtigung von Brutrevieren des Rebhuhns

5.7.2.1.7 Beeinträchtigung von faunistischen Arten durch optische Wirkfaktoren

Beeinträchtigungen durch anlagebedingte optische Wirkfaktoren durch die Gleistrasse sind für die Arten(gruppen) Feldhamster, Fledermäuse, Wild sowie Brut- und Rastvögel zu prüfen.

Relevante Beeinträchtigungen für den Feldhamster, die Fledermäuse sowie das Wild können sowohl durch die Zugscheinwerfer als auch die Lichtemissionen der Betriebsfläche hervorgerufen werden. Als Reaktionen auf intensive Lichtwirkungen können insbesondere Meidereaktionen der Arten auftreten

Die Scheinwerfer der Züge sind ausschließlich auf die Gleise gerichtet, so dass keine Aufhellung der angrenzenden Flächen erfolgt. Zu berücksichtigen ist auch die geringe Zugzahl von max. 6 Zügen pro Werktag zwischen 6 und 20 Uhr.

Eine detaillierte Planung der Beleuchtung des Übergabebahnhofs erfolgt in den Planungsphasen nach Erhalt der Baugenehmigung. Grundlegend erfolgen Planung und Ausführung der Beleuchtungsanla-gen nach dem Stand der Technik und mit dem Ziel, belästigende Wirkungen auf die umliegende Landschaft zu vermeiden.

Die Beleuchtungsanlagen werden auf auszuleuchtende Flächen ausgerichtet. Undifferenziert abstrah-lende Leuchten sind nicht vorgesehen. Alle Leuchten erhalten Reflektoren mit vollständiger Abschir-mung der Abstrahlungen nach oben und fast vollständiger Reduktion des seitlichen Streulichtanteiles. Lichtpunkthöhen und Abstände zwischen den Leuchten werden so gewählt, dass steile und nicht weit-reichende Lichtkegel entstehen und außerhalb des Übergabebahnhofs keine Blendwirkung auftritt.

Unter Berücksichtigung der Minimierung von Lichtemissionen durch die lichttechnische Planung wer-den Beeinträchtigungen von Feldhamster, Fledermäusen und Wild durch Lichtemissionen als uner-heblich beurteilt.

Scheuchwirkungen auf Wild können durch die Anwesenheit des Menschen hervorgerufen werden. Im Bereich der Gleisanschlusstrasse ist nicht mit regelmäßigen Personenbewegungen zu rechnen, so dass Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können.

In den Saumstrukturen entlang der ruhenden Gleistrasse befinden sich drei Brutreviere des Reb-huhns. Bei einer planerisch zu berücksichtigenden Fluchtdistanz der Art von 100 m sind betriebsbe-dingte optische Beeinträchtigungen des Rebhuhns nicht ausgeschlossen. Mit der Aufgabe der Brut-plätze ist zu rechnen.

Konfliktschwerpunkt KT 10 (GA) Beeinträchtigung von Brutrevieren des Rebhuhns

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Ebenso verhält es sich mit den betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Bluthänflings an seinem Brutstandort in der Nähe des Schießplatzes und dem Horststandort des Mäusebussards westlich des Stichkanals.

Konfliktschwerpunkt KT 9 (GA) Beeinträchtigung eines Brutplatzes des Mäusebussards

Konfliktschwerpunkt KT 11 (GA) Beeinträchtigung von Brutrevieren des Bluthänflings

Aufgrund der anzusetzenden geringen Fluchtdistanzen der Wirtsvögel von max. 30 m können für den Kuckuck betriebsbedingte Wirkungen ausgeschlossen werden.

Des Weiteren befindet sich ein Brutplatz des Zwergtauchers in den Schlammteichen nordwestlich Harsums in unmittelbarer Nähe zur Südanbindung der Gleistrasse. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur DB-Strecke kann für dieses Brutpaar davon ausgegangen werden, dass es unempfindlich auf die betriebsbedingten Wirkungen vorbeifahrender Züge reagiert. Eine Beeinträchtigung kann ausge-schlossen werden. Für alle weiteren in den Schlammteichen brütenden seltenen und gefährdeten Arten befindet sich die Gleistrasse außerhalb der artspezifischen Fluchtdistanz.

Die Gleistrasse verläuft durch Rastvogelgebiete regionaler und nationaler Bedeutung. Die für die Wertigkeit relevanten Arten nutzen weniger das Umfeld der Gleistrasse als die Feldflur südlich des Bruchgrabens und den Bierbruch. Einzige im Wirkbereich der Gleisbaustelle rastende wertgebende Rastvogelart ist die Schnatterente im Bereich der Schlammteiche. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur DB-Strecke kann für die Art davon ausgegangen werden, dass sie unempfindlich auf die betriebs-bedingten Wirkungen vorbeifahrender Züge reagiert. Eine Beeinträchtigung kann ausgeschlossen werden.

5.7.2.2 Boden

5.7.2.2.1 Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme

Da Boden eine nur begrenzt vorhandene und in überschaubaren Zeiträumen nicht regenerationsfähi-ge Ressource darstellt, ist der anlagebedingte Funktionsverlust von 4,9 ha Boden durch Versiege-lung, Teilversiegelung sowie Überformung als erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushalts zu bewerten, wobei die Beeinträchtigungsintensität im Fall einer Teilversiegelung geringer ist als bei einer Vollversiegelung und bei einer Überformung/ Verdichtung geringer als bei einer Teilversiege-lung.

Grundlegend erfolgt die Reaktivierung der Gleistrasse in Vor-Kopf-Bauweise (Maßgabe 8 der Landes-planerischen Feststellung), d.h. innerhalb der bestehenden Anlagen. In Teilabschnitten wird es jedoch erforderlich, kleinflächig angrenzende Flächen, anlagebedingt in Anspruch zu nehmen. (vgl. Unterlage E-7) Durch den Neubau des Übergabebahnhofes sowie mit der Nordanbindung an die DB-Strecke wird eine Neuinanspruchnahme von Flächen erforderlich. Innerhalb der über die bestehende Gleist-rasse hinausgehenden Bereiche kommt es zu einer Beanspruchung und damit verbundenem (Funkti-ons-)Verlust von Pseudogley-Schwarzerden, Gleyen, Parabraunerden sowie von Vegen.

Die beanspruchten Böden weisen überwiegend eine mittlere und hohe Bewertung gemäß Zusammen-fassender Bodenfunktionsbewertung für den Landkreis Hildesheim (LBEG, 2013) auf. Die Boden-fruchtbarkeit im Bereich der beanspruchten Böden liegt überwiegend bei mittel und hoch. Die bean-spruchten Böden weisen überwiegend eine mittlere Naturnähe auf.

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Voll- und Teilversiegelung bzw. Bodenüberdeckung oder Bodenabtrag führen zu Veränderungen des natürlich anstehenden Bodens, welche Beeinträchtigungen archäologischer Kulturdenkmale (Boden-denkmale) und damit der Archivfunktion des Bodens nach sich ziehen können.

Im Bereich der Gleisanschlusstrasse befinden sich keine Bodendenkmale. Beeinträchtigungen der Archivfunktion des Bodens durch anlagebedingte Inanspruchnahme im Bereich der Gleisan-schlusstrasse können ausgeschlossen werden.

Konfliktschwerpunkt KBo 1 (GA) Bodeninanspruchnahme durch Versiegelung, Teilversiegelung und Überformung

In der nachfolgenden Tabelle ist die anlagebedingte Bodenbeanspruchung, getrennt nach Beeinträch-tigungsintensität, dargestellt.

Tab. 48 Anlagebedingte Bodeninanspruchnahme entlang der Gleisanschlusstrasse

Vollversiegelung (dauerhafte Beanspruchung) Fläche in m²

Vollversiegelung gesamt 55.063

Vollversiegelung bereits versiegelter Flächen -27.537

Vollversiegelung (netto) 27.526

Teilversiegelung (dauerhafte Beanspruchung) Fläche in m²

Teilversiegelung gesamt 1.580

Teilversiegelung bereits versiegelter Flächen -49

Teilversiegelung (netto) 1.531

Überformung von Boden (dauerhafte Beanspruchung) Fläche in m²

Überformung gesamt 21.797

Überformung bereits versiegelter Flächen -1.872

Überformung (netto) 19.925

5.7.2.3 Wasser

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser durch die mit dem Vorhabensbestandteil Gleisanschlusstrasse verbundenen Wirkungen konnen ausgeschlossen werden.

5.7.2.4 Luft und Klima

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft und Klima durch die mit dem Vorhabensbe-standteil Gleisanschlusstrasse verbundenen Wirkungen konnen ausgeschlossen werden.

5.7.2.5 Landschaft

5.7.2.5.1 Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme von landschaftsbildwirksamen Struk-turen, erholungswirksamen Flächen sowie kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftselemente

Durch die baubedingte Inanspruchnahme entlang der Gleisanschlusstrasse gehen landschaftsbildprä-gende Strukturen verloren. Betroffen sind insbesondere Gehölzstrukturen und Einzelbäume entlang

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der Gleistrasse, Waldrandstrukturen östlich des Hafens Harsum sowie Einzelbäume nördlich Klein Förste.

Der Verlust landschaftsbildprägender Gehölze entlang der Gleistrasse wird als erhebliche Beein-trächtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KL 1 (GA) Verlust landschaftsbildprägender Strukturen

5.7.2.5.2 Optische Wirkungen der Baustelle

► Beschreibung im Zusammenhang mit anlagebedingten optischen Wirkungen siehe Kap. 5.10.2.5.1

5.7.2.5.3 Anlagebedingter Flächenverlust von landschaftsbildwirksamen Strukturen, erholungswirksamen Flächen sowie kulturhistorisch bedeutsamen Land-schaftselemente

Durch die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme entlang der Gleisanschlusstrasse gehen land-schaftsbildprägende Strukturen verloren. Betroffen sind insbesondere Gehölzstrukturen und Einzel-bäume entlang der Gleistrasse, Waldrandstrukturen östlich des Hafens Harsum sowie Einzelbäume nördlich Klein Förste.

Insbesondere die betroffenen Einzelgehölze an der Bahnstrecke stellen in den sonst vollständig offe-nen, monotonen Ackerflächen (Landschaftsbildeinheit Nr. VI) zwischen B 6 und Harsum optische Ak-zentpunkte dar.

Der Verlust landschaftsbildprägender Gehölze entlang der Gleistrasse wird als erhebliche Beein-trächtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KL 1 (GA) Verlust landschaftsbildprägender Strukturen

5.7.2.5.4 Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderung und Kulisseneffekte

Für den Anschluss des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen an das Eisenbahnnetz der Deutschen Bahn AG (DB AG) sowie an den Hafen Harsum wird die vorhandene ca. 8,5 km lange Gleistrasse Instand gesetzt. Dabei wird in einzelnen Abschnitten die Gradiente um bis zu 0,4 m angehoben (vgl. Unterlage E-7).

Zusätzlich wird zwischen dem Stichkanal und dem Bahnhof Harsum ein neuer Übergabebahnhof er-richtet. Neben der Anlage einer Gleisharfe ist die Einrichtung von Oberleitungen vom Übergabebahn-hof bis zur DB-Strecke (ca. 1.300 m) notwendig.

Um sowohl eine Nord- als auch eine Südanbindung an das Streckennetz der DB AG zu realisieren, sieht die Planung des Weiteren einen neuen Gleisanschluss an die Bahnstrecke in Harsum vor. Das neue Gleis zweigt östlich des Übergabebahnhofs von der Gleisanschlusstrasse ab und verläuft auf einem Dammbauwerk bis zum Streckennetz der DB AG.

Die Gleisanschlusstrasse verläuft innerhalb der freien Landschaft durch die Landschaftsbildeinheit der weitläufigen Agrarlandschaft östlich der B 6 (Landschaftsbildeinheit Nr. VI), die durch ihre offenen, monotonen Ackerflächen charakterisiert wird und mit der BAB 7 stark vorbelastet ist. Lediglich die

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Gehölzstrukturen am Stichkanal und am Hollenmeerholz harmonisieren das Landschaftsbild in diesem Bereich des Untersuchungsgebietes. Die offene Agrarlandschaft zwischen der B 6 und Harsum besitzt einen geringen ästhetischen Eigenwert und eine hohe visuelle Verletzlichkeit. Der Abschnitt der Gleis-anschlusstrasse innerhalb des Siedlungsbereiches Ahrbergen ist für das Schutzgut Landschaft nicht relevant, da es sich um eine geschlossene Bebauung handelt.

Bei der Beurteilung der Eingriffserheblichkeit sind die vorhandenen Gleisanlagen zu berücksichtigen.

Mit der Ertüchtigung der vorhandenen Gleistrasse ist weder die Einführung neuer störender Elemente in die Landschaft verbunden, noch werden Größe und Dimension der Anlagen derart verändert, dass eine visuellen Beeinträchtigung entsteht. Ebenso kann eine visuelle Neuzerschneidung der Land-schaft aufgrund der bereits vorhandenen Gleisanlage ausgeschlossen werden. Ebenso verhält es sich mit der Gleisharfe des Übergabebahnhofs. Die Rangiergleise verlaufen innerhalb offener Ackerflächen parallel zur Gleisanschlusstrasse und werden an deren Höhe angepasst. Die Gleisanlage selbst führt zu keiner Verfremdung der vorhandenen Landschaftsstrukturen. Eng mit der Anlage des Übergabe-bahnhofs verbunden ist die betriebsbedingte Nutzung des Bahnhofs durch die bis zu 620 m langen Güterzüge. Aufgrund der Verknüpfung mit der anlagebedingten optischen Wirkung des Übergabe-bahnhofs erfolgt die Betrachtung der optischen Wirkung der betriebsbedingt auftretenden Güterzüge im Komplex mit diesem. Die derzeitigen Logistikplanungen gehen von 6 Zügen pro Werktag aus, die am Übergabebahnhof rangiert werden und die Wartezeit bis zur Auffahrt auf die überregionale DB-Strecke verbringen. Die Schüttgut- und Containerzüge stellen landschaftsfremde Elemente dar, die mit ihrer technischen Art der Eigenart des ländlich geprägten Landschaftsraums widersprechen. Die Züge unterbrechen für die Dauer ihres Aufenthalts den freien Blick in die Landschaft und wirken somit als optische Barriere. Der Übergabebahnhof und seine betriebsbedingte Nutzung durch Güterzüge wird als erhebliche ästhetische Beeinträchtigung für das Schutzgut Landschaft gewertet.

Für den nach Norden führenden Anschluss an die DB-Strecke ist die Errichtung eines bis ca. 5 m hohen Dammbauwerkes erforderlich. Diese Nordanbindung verläuft in enger Bündelung mit dem vor-handenen Damm der Südanbindung sowie der ebenfalls auf einem Damm geführten DB-Strecke. Aufgrund der Vorbelastungen durch ähnliche Bauwerke sowie der engen Bündelung des zusätzlichen Bahndamms mit diesen wird die ästhetische Erheblichkeit abgemildert und als unerheblich eingestuft.

Der geplante Übergabebahnhof wird komplett mit Fahrleitung überspannt, so dass alle Züge ab Über-gabebahnhof bis zum DB-Netz (und auch zurück) mit elektrischer Traktion bespannt werden können. Dazu ist ein kompletter Neubau der Fahrleitungsanlage für die zu K+S gehörenden Gleise notwendig. Die Fahrdrahthöhe beträgt 5,50 m (vgl. Unterlage E-7). Die Fahrleitungsanlagen, bestehend aus Mas-ten und Leiterseilen, werden innerhalb einer offenen Agrarlandschaft ohne strukturierende Elemente errichtet und wirken als landschaftsfremde Elemente erheblich beeinträchtigend auf den Charakter der Kulturlandschaft.

Aufgrund der Lage des Übergabebahnhofs und der Oberleitungen in einer weitläufigen, einsehbaren Landschaft und deren Nutzung durch Güterzüge mit großen Zuglängen, die mit ihrer technischen Art der Eigenart des ländlich geprägten Landschaftsraums widersprechen, wird der Übergabebahnhof als erhebliche optische Beeinträchtigung der Landschaft gewertet.

Konfliktschwerpunkt KL 2 (GA) Kumulative Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderungen,

akustische Belastung und/oder Staubentwicklung

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5.7.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG

Die Gleisanschlusstrasse quert etwa im Abschnitt zwischen den Bahn-km 2,2 und 2,4 das Land-schaftsschutzgebiet „Harsumer Holz“.

Grundlegend erfolgt die Reaktivierung der Gleistrasse in Vor-Kopf-Bauweise (Maßgabe 8 der Landes-planerischen Feststellung), d.h. innerhalb der bestehenden Anlagen. In Teilabschnitten wird es jedoch erforderlich, kleinflächig angrenzende Flächen baubedingt, z.T. dauerhaft anlagebedingt, in Anspruch zu nehmen. (vgl. Unterlage E-7) Im beschriebenen Abschnitt kann eine baubedingte Inanspruchnah-me von Schutzgebietsbereichen nicht ausgeschlossen werden. Die Inanspruchnahme betrifft randlich linear an die Gleistrasse angrenzende Flächen. Durch die Ausweisung von Bautabuflächen - Berei-che, welche vor einer vorhabensbedingten Inanspruchnahme zu schützen sind – kann die Inan-spruchnahme von Schutzgebietsflächen weiter minimiert werden.

Unter Berücksichtigung des temporären Charakters der Inanspruchnahme und der Kleinflächigkeit der durch das Vorhaben beanspruchten Bereiche gegenüber der Gesamtgröße des Schutzgebietes wird dieses in seinem Schutzziel nicht beeinträchtigt.

Die baubedingte Inanspruchnahme von kleinflächigen Bereichen des Landschaftsschutzgebietes „Harsumer Holz“ durch die Gleisanschlusstrasse wird als unerhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Im Korridor der Gleisanschlusstrasse befinden sich keine geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden.

5.7.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG

Entlang der zwischen dem Werksstandort Siegfried-Giesen und der Anbindung an die DB-Strecke 1770 Lehrte – Hildesheim vorhandenen und im Rahmen des Vorhabens zur Reaktivierung vorgeseh-nen Gleisanschlusstrasse wird es erforderlich, Gehölzbestände in Anspruch zu nehmen.Gemäß Ein-schätzung der Unteren Forstbehörde des Landkreises Hildesheim sowie des zuständigen Forstamtes Liebenburg handelt es dabei um Wald im Sinne des § 2 NWaldLG.

Vorhabensbedingt kommt es zu einer Inanspruchnahme von 2.856 m² Waldbeständen (vgl. An-hang 7). Diese Waldbestände befinden sich im Querungsbereich der Gleisanschlusstrasse mit der Bundesstraße B 6 (nördliche Bestände des Groß Förster Holzes) sowie im Querungsbereich mit dem Stichkanal Hildesheim (nördliche Bestände des Hollenmeerholzes sowie Waldbestand westlich des Stichkanals Hildesheim).

Eine mit dem Vorhaben verbundene Waldumwandlung und der damit verbundene Verlust von Wald-funktionen machen gemäß § 8 NWaldLG grundlegend eine Ersatzaufforstung erforderlich. Die sich aus den forstrechtlichen Regelungen des NWaldLG als Folge der vorhabensbedingten Waldumwand-lung erforderlichen Folgemaßnahmen werden im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitpla-nes inhaltlich abgearbeitet.

Dies umfasst die Ermittlung des Umfangs einer erforderlichen Ersatzaufforstung auf Basis der „Aus-führungsbestimmungen zum NWaldLG“ des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucher-schutz und Landesentwicklung (RdErl. d. ML v. 1. 1. 2013 — 406-64002-136), welche im Kapitel 6.4.1.6 erfolgt.

In den Kapiteln 6.4.2 und 6.4.3 erfolgt die Darstellung und Begründung der zum Ersatz der vorha-bensbedingt in Anspruch genommenen Waldflächen im Sinne des NWaldLG anrechenbaren Kom-pensationsmaßnahme.

Im Kapitel 7.4.2 erfolgt die Darstellung einer zusammenfassenden Waldbilanz.

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5.7.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie

Hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen zur WRRL wird auf Kap. 5.2.5 verwiesen.

Für den Gleisanschluss des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen werden bis auf die Neubaubereiche Übergabebahnhof und Nordanbindung die Trassen und Flächen der vorhandenen und genehmigten Grubenanschlussbahn genutzt. Die Anlagen der vorhandenen Grubenanschlussbahn und der Neu-baubereiche befinden sich nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet bzw. einer Trinkwasserschutzzone.

Die vorhandene Entwässerungssituation mit Versickerung in seitliche Bahngräben oder über die Dammböschungen wird beibehalten. Die vorhandenen Bahngräben neben dem K+S-Streckengleis und/oder an den Böschungsfußpunkten der Bahndämme werden wieder hergestellt. In Streckenberei-chen, wo keine Bahngräben mehr festgestellt werden konnten, werden diese, unter Einhaltung der Bahngrenzen, wieder hergestellt.

Im Neubaubereich des geplanten Übergabebahnhofes ist eine Versickerung durch den Schotter mit Ablauf in seitliche Bahngräben oder Rigolen geplant. Das bahnrechte Gleis 101 erhält einen Bahngra-ben zur Versickerung der Regenspende. Für die Gleise 102 und 103 ist eine mittige, verrohrte Draina-ge geplant, die das Sickerwasser beider Gleise sammelt und alle 40 m in eine Rigole ableitet. Das Gleis 104 entwässert über die Planumsschutzschicht ebenfalls in diese Rigole.

Durch die Versickerung der Niederschlagswässer werden keine Auswirkungen auf die Umweltziele der WRRL erwartet.

5.7.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG)

Erhebliche Beeinträchtigungen von Kultur- und Sachgütern durch die mit dem Vorhabensbestandteil Gleisanschlusstrasse verbundenen Wirkungen können ausgeschlossen werden. (vgl. Unterlage F-1, Umweltverträglichkeitsstudie)

5.8 110 kV - Stromtrasse

5.8.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

Wie in Kapitel 5 beschrieben steht für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. auf Mensch, Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Damit verbunden ist die Planung der Vorhabensbestandteile Ergebnis einer Entwurfsoptimierung, verbunden mit der Umsetzung bautechnischer Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie der Anwendung von technischen Methoden, Verfahren und Anlagen nach dem Stand der Technik.

Für einen Teil der übertägigen Vorhabensbestandteile wurden zudem im Rahmen des Planungspro-zesses Alternativen entwickelt (vgl. Unterlage B sowie Unterlage F-1, Umweltverträglichkeitsstudie). Die Wahl der unter Abwägung technischer, wirtschaftlicher und Umweltkriterien abgeleiteten Vorzugs-variante einzelner Vorhabensbestandteile trägt dem Vermeidungsgebot nach BNatSchG i.V.m. NAG-BNatSchG Rechnung, da bereits mit dieser Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden werden. (vgl. Unterlage F-1, Ergebnisse der Variantenvergleiche in der Umweltverträglichkeitsstudie)

Für die 110 kV-Leitung wurden im Zuge des Planungsprozesses Alternativen erarbeitet und neben der Prüfung hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Kriterien auch hinsichtlich ihrer Umweltauswir-kungen beschrieben, bewertet und verglichen. Die mit der vorliegenden Planfeststellungsunterlage

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 234

planerisch umgesetzte Variante eines Erdkabels ist gegenüber der im Planungsprozess geprüften Variante einer Freileitung mit den geringeren Auswirkungen auf Natur und Landschaft verbunden.

Insbesondere die mit der Wahl des konkreten Korridors zur Verlegung der Leitung verbundene Orien-tierung an vorhandenen Wegen innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie die im Rahmen der Ausführung vorgesehene Spül- bzw. Horizontalbohrung (HDD-Bohrungen) im Querungsbereich Groß Förster Holz und damit des Naturschutzgebietes „Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz“ sowie mit der Innerste tragen dem Vermeidungsgebot nach BNatSchG i.V.m. NAGBNatSchG Rechnung. Eine vorhabensbedingte Inanspruchnahme von wertvollen Biotopstrukturen kann weitestgehend minimiert werden.

Entwurfsoptimierung und technische Maßnahmen zur Vermeidung finden im Rahmen der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der vom Vorhabensbestandteil 110 kV-Leitung ausgehenden Wirkun-gen in der Umweltverträglichkeitsstudie (vgl. Unterlage F-1) und im vorliegenden Landschaftspflegeri-schen Begleitplan Berücksichtigung.

5.8.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

5.8.2.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

5.8.2.1.1 Biotopverlust durch baubedingte Flächeninanspruchnahme

Innerhalb der baubedingt in Anspruch genommenen Flächen entlang der 110 kV-Leitung kommt es zur Beseitigung vorhandener Vegetationsbestände. Als erhebliche Beeinträchtigung werden Verluste von Biotoptypen der Wertstufen III – V gewertet. Betroffen sind auf einer Flächen von ca. 0,1 ha vor-rangig Gras- und Staudenfluren.

In der nachfolgenden Tabelle sind die betroffenen Biotope einschließlich Wertigkeit, Regenerierbar-keit, Schutzstatus und baubedingtem Flächenverlust dargestellt.

Der Verlust von Biotopstrukturen durch baubedingte Inanspruchnahme entlang der 110 kV-Leitung wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KB 1 (110 kV) Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme

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Tab. 49 Baubedingte Biotopverluste entlang der 110 kV-Leitung

Biotopcode Bezeichnung

Bew

ertu

ng

Reg

ener

ierb

arke

it

Sch

utz

stat

us

nac

h

§ 30

BN

atS

chG

i.

V.m

. §

24 N

AG

B-

Verlust (m²)

HFM/BRU Strauch-Baumhecke/ Ruderalgebüsch III/III **/* 88

NHZ Sonstiger Salzbiotop des Binnenlands III (*) 45

UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III (*) 247

UHT Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standor-te III (*) 498

NRS Schilf-Landröhricht V ** § 84

Summe 962

Zeichenerklärung Regenerierbarkeit: ** = nach Zerstörung schwer regenerierbar;

* = bedingt regenerierbar; () = meist/häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes; . = keine Angabe.

5.8.2.1.2 Biotopverlust durch anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme

Die 110 kV-Leitung wird als Erdkabel verlegt. Im Bereich befestigter Straßen, der Querung der Inners-te sowie entlang des Naturschutzgebietes „Ahrberger Holz / Groß Förster Holz“ ist die Verlegung mi t-tels HDD-Bohrung, welche die Kabellegung innerhalb eines Schutzrohres umfasst, vorgesehen. (vgl. Unterlage E-8). Mit Ausnahme der Abschnitte, welche durch HDD-Bohrung verlegt werden, ist entlang beidseitig der 110 kV-Leitung ein 5 m breiter Schutzstreifen vorzusehen, welcher dauerhaft von Ge-hölzen freizuhalten ist. Dieser 10 m-Streifen wird aufgrund seines dauerhaften Charakters als anlage-bedingte Fläche definiert.

Da sich der Schutzstreifen innerhalb des parallel zur Leitung verlaufenden Baustreifens befindet, kommt es hier zur Beseitigung vorhandener Vegetationsbestände. Als erhebliche Beeinträchtigung werden Verluste von Biotoptypen der Wertstufen III – V gewertet. Betroffen sind auf einer Flächen von ca. 0,3 ha vorrangig Gras- und Staudenfluren.

In der nachfolgenden Tabelle sind die betroffenen Biotope einschließlich Wertigkeit, Regenerierbar-keit, Schutzstatus und anlagebedingtem Flächenverlust dargestellt.

Der Verlust von Biotopstrukturen durch anlagebedingte Inanspruchnahme entlang des 110 kV-Korridors wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KB 1 (110 kV) Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme

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Tab. 50 Anlagebedingte Biotopverluste entlang der 110 kV-Leitung

Biotopcode Bezeichnung

Bew

ertu

ng

Reg

ener

ierb

arke

it

Sch

utz

stat

us

nac

h

§ 30

BN

atS

chG

i.

V.m

. §

24 N

AG

B-

Verlust (m²)

HFM/BRU Strauch-Baumhecke/ Ruderalgebüsch III/III **/* 136

NHZ Sonstiger Salzbiotop des Binnenlands III (*) 476

UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III (*) 727

UHT Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standor-te III (*) 1.082

NRS Schilf-Landröhricht V ** § 244

Summe 2.665

Zeichenerklärung Regenerierbarkeit: ** = nach Zerstörung schwer regenerierbar;

* = bedingt regenerierbar; () = meist/häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes; . = keine Angabe.

5.8.2.1.3 Baubedingte Zerschneidung von faunistischen Funktionsräumen und damit verbundene Erhöhung der Kollisionsgefährdung

Der Baustellenbetrieb der 110kV-Leitung ist nicht geeignet faunistische Funktionsräume nachhaltig zu zerschneiden. In Abhängigkeit vom Trassenabschnitt ist vorgesehen, die Leitung mittels Kabelpflug oder HDD-Bohrung zu verlegen. (vgl. Unterlage E-8.1) Die Baustelle der 110kV-Leitung weist den Charakter einer Wanderbaustelle auf, so dass ausschließlich punktuelle Bereiche entlang der Trasse betroffen sind.

Vom Baustellenbetrieb ausgehende Wirkungen, welche ein potenzielles Kollisionsrisiko hervorrufen (Baufahrzeuge und Maschinen), treten temporär und diskontinuierlich auf. Auf den Baustellenzuwe-gungen und innerhalb des Baufelds bewegen sich die Fahrzeuge mit sehr geringer Betriebsgeschwin-digkeit.

Ein Kollisionsrisiko besteht insbesondere für den Feldhamster. Eine Einwanderung der Art in das Bau-feld kann nicht ausgeschlossen werden. Die Kollisionsgefahr des Feldhamsters mit dem baubeding-tem Fahrzeugverkehr wird als erhebliche Beeinträchtigung eingestuft.

Konfliktschwerpunkt KT 15 (110 kV) Erhöhte baubedingte Kollisionsgefahr für den Feldhamster

5.8.2.2 Boden

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden durch die mit dem Vorhabensbestandteil 110 kV-Leitung verbundenen Wirkungen konnen ausgeschlossen werden.

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5.8.2.3 Wasser

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser durch die mit dem Vorhabensbestandteil 110 kV-Leitung verbundenen Wirkungen konnen ausgeschlossen werden.

5.8.2.4 Luft und Klima

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft und Klima durch die mit dem Vorhabensbe-standteil 110 kV-Leitung verbundenen Wirkungen konnen ausgeschlossen werden.

5.8.2.5 Landschaft

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft durch die mit dem Vorhabensbestand-teil 110 kV-Leitung verbundenen Wirkungen konnen ausgeschlossen werden.

5.8.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG

Der Korridor der 110 kV-Leitung verläuft in einem etwa 250 m langen Abschnitt östlich des Natur-schutzgebietes „Ahrberger Holz / Groß Förster Holz“. Im nördlichen, ca. 150 m langen Abschnitt, wel-cher sich innerhalb von Ackerflächen bewegt, verläuft der Korridor randlich innerhalb des Schutzge-bietes. Im südlichen Abschnitt, in welchem sich das Waldgebiet Groß Förster Holz befindet und wel-cher das Schutzgebiet ausschließlich tangiert, wird die Leitung in einem Wirtschaftsweg verlegt. Um Flächeninanspruchnahmen im Bereich des Schutzgebietes zu vermeiden, erfolgt die Verlegung in diesem, etwa 100 m langen, Abschnitt mittels einer HDD-Bohrung. Durch die gewählte Art der Verle-gung können die Ausweisung eines Baufeldes und damit verbundene Vegetationsverluste vermieden werden. (vgl. Unterlage E-8)

Eine Flächeninanspruchnahme des südlichen Abschnittes NSG „Ahrberger Holz / Groß Förster Holz“ kann ausgeschlossen werden.

Der nördliche, 150 m lange, Abschnitt ist zudem als Landschaftsschutzgebiet „Ahrberger und Groß Förster Holz“ ausgewiesen. In diesem Abschnitt kann eine baubedingte Inanspruchnahme von Schutzgebietsbereichen des NSG und des LSG nicht vermieden werden. Während der Bauphase zur Verlegung der 110 kV-Leitung wird im Bereich der hier vorhandenen Ackerflächen das 110 kV-Kabel mit Hilfe eines Kabelpfluges verlegt. Die Flächen werden ausschließlich temporär beansprucht, eine dauerhafte Inanspruchnahme kann ausgeschlossen werden. Der anlagebedingte Schutzstreifen, wel-cher dauerhaft von Gehölzen freizuhalten ist, liegt in diesem Abschnitt vollständig innerhalb von Ackerflächen. Eine als anlagebedingt definierte Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen inner-halb des Schutzgebietes kann ausgeschlossen werden.

Eine anlagebedingte Flächeninanspruchnahme des NSG „Ahrberger Holz / Groß Förster Holz“ sowie des LSG „Ahrberger und Groß Förster Holz“ kann ausgeschlossen werden.

Unter Berücksichtigung des temporären Charakters der baubedingten Inanspruchnahme und der Kleinflächigkeit der durch das Vorhaben beanspruchten Bereiche gegenüber der Gesamtgröße des NSG und des LSG werden diese in ihren Schutzzielen nicht beeinträchtigt.

Die baubedingte Inanspruchnahme von kleinflächigen Bereichen des Naturschutzgebietes „Ahrberger Holz / Groß Förster Holz“ sowie des Landschaftsschutzgebietes „Ahrberger und Groß Förster Holz“ durch die 110 kV-Leitung wird als unerhebliche Beeinträchtigung bewertet.

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Die mit der Verlegung der 110 kV-Leitung verbundene Flächeninanspruchnahme führt südlich der Althalde (ca. km 3+515 – 3+545) zu einer Inanspruchnahme von 328 m² gemäß § 30 BNatSchG ge-schütztem Schilf-Landröhricht (NRS).

5.8.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG

Der Korridor der 110 kV-Leitung tangiert im Osten das Groß Förster Holz. Die Leitung wird hier in einem Wirtschaftsweg verlegt. Um Flächeninanspruchnahmen im Bereich des Waldbestandes zu vermeiden, erfolgt die Verlegung in diesem Abschnitt mittels einer HDD-Bohrung. Durch die gewählte Art der Verlegung können die Ausweisung eines Baufeldes und damit verbundene Vegetationsverlus-te vermieden werden.

Eine Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG durch die Verlegung der 110 kV-Leitung kann ausgeschlossen werden.

5.8.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie

Hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen zur WRRL wird auf Kap. 5.2.5 verwiesen.

Mit dem Vorhabensbestandteil „110-kV Trasse“ sind keine Wirkfaktoren verbunden, die geeignet sind, die Umweltziele der WRRL zu beeinträchtigen.

5.8.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG)

Erhebliche Beeinträchtigungen von Kultur- und Sachgütern durch die mit dem Vorhabensbestandteil 110 kV-Leitung verbundenen Wirkungen können ausgeschlossen werden. (vgl. Unterlage F-1, Um-weltverträglichkeitsstudie)

5.9 20 kV - Ringleitung

5.9.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

Wie in Kapitel 5 beschrieben steht für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. auf Mensch, Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Damit verbunden ist die Planung der Vorhabensbestandteile Ergebnis einer Entwurfsoptimierung, verbunden mit der Umsetzung bautechnischer Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie der Anwendung von technischen Methoden, Verfahren und Anlagen nach dem Stand der Technik.

Insbesondere die mit der Wahl des konkreten Korridors zur Verlegung der 20 kV-Ringleitung verbun-dene Orientierung an vorhandenen Wegen innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie die im Rahmen der Ausführung vorgesehene Spül- bzw. Horizontalbohrung (HDD-Bohrungen) im Querungs-bereich mit Gewässern tragen dem Vermeidungsgebot nach BNatSchG i.V.m. NAGBNatSchG Rech-nung. Eine vorhabensbedingte Inanspruchnahme von wertvollen Biotopstrukturen kann mit Ausnahme von Gras- und Staudenfluren vermieden werden.

Die Landesplanerische Feststellung fordert in Maßgabe 13 eine Berücksichtigung des Vorranggebie-tes Rohstoffgewinnung (Kies) westlich Ahrbergen bei der Trassierung der 20 kV-Leitung. Die Maßga-be 13 findet durch die Verlegung der Leitung im Bereich eines befestigten Wirtschaftsweges Berück-

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 239

sichtigung. Bei Aufschluss eines Kiesgewinnungsgebietes in diesem Bereich wird die Ringleitung im Zug der Umlegung des Wirtschaftsweges ebenfalls umverlegt.

Entwurfsoptimierung und technische Maßnahmen zur Vermeidung finden im Rahmen der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der vom Vorhabensbestandteil 20 kV-Ringleitung ausgehenden Wir-kungen in der Umweltverträglichkeitsstudie (vgl. Unterlage F-1) und im vorliegenden Landschaftspfle-gerischen Begleitplan Berücksichtigung.

5.9.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

5.9.2.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

5.9.2.1.1 Biotopverlust durch baubedingte Flächeninanspruchnahme

Innerhalb der baubedingt in Anspruch genommenen Flächen entlang der 20 kV-Ringleitung kommt es zur Beseitigung vorhandener Vegetationsbestände. Als erhebliche Beeinträchtigung werden Verluste von Biotoptypen der Wertstufen III – V gewertet. Betroffen sind auf einer Flächen von ca. 0,4 ha Gras- und Staudenfluren.

In der nachfolgenden Tabelle sind die betroffenen Biotope einschließlich Wertigkeit, Regenerierbar-keit, Schutzstatus und baubedingtem Flächenverlust dargestellt.

Der Verlust von Biotopstrukturen durch baubedingte Inanspruchnahme entlang der 20 kV-Ringleitung wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KB 1 (20 kV) Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme

Tab. 51 Baubedingte Biotopverluste entlang der 20 kV-Ringleitung

Biotopcode Bezeichnung

Bew

ertu

ng

Reg

ener

ierb

arke

it

Sch

utz

stat

us

nac

h

§ 30

BN

atS

chG

i.

V.m

. §

24 N

AG

B-

Verlust (m²)

HPS Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand III * 7

BRU Ruderalgebüsch III * 4

UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III (*) 3.895

Summe 3.906

Zeichenerklärung Regenerierbarkeit: ** = nach Zerstörung schwer regenerierbar;

* = bedingt regenerierbar; () = meist/häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes; . = keine Angabe.

5.9.2.1.2 Biotopverlust durch anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme

Die 20 kV-Leitung wird als Erdkabel verlegt. Im Querungsbereich von Straßen und Gewässern ist die Verlegung mittels Spülbohrung, welche die Kabellegung innerhalb eines Schutzrohres umfasst, vor-

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gesehen. (vgl. Unterlage E-9). Mit Ausnahme der Abschnitte, welche durch Bohrung verlegt werden, ist beidseitig der 20 kV-Leitung ein 0,6 m breiter Schutzstreifen vorzusehen, welcher dauerhaft von Gehölzen freizuhalten ist. Dieser 1,2 m-Streifen wird aufgrund seines dauerhaften Charakters als an-lagebedingte Fläche definiert.

Da sich der Schutzstreifen innerhalb des parallel zur Leitung verlaufenden Baustreifens befindet, kommt es hier zur Beseitigung vorhandener Vegetationsbestände. Als erhebliche Beeinträchtigung werden Verluste von Biotoptypen der Wertstufen III – V gewertet. Betroffen sind auf einer Flächen von ca. 0,2 ha Gras- und Staudenfluren.

In der nachfolgenden Tabelle sind die betroffenen Biotope einschließlich Wertigkeit, Regenerierbar-keit, Schutzstatus und anlagebedingtem Flächenverlust dargestellt.

Der Verlust von Biotopstrukturen durch anlagebedingte Inanspruchnahme entlang des 20 kV-Korridors wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KB 1 (20 kV) Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme

Tab. 52 Anlagebedingte Biotopverluste entlang der 20 kV-Ringleitung

Biotopcode Bezeichnung B

ewer

tun

g

Reg

ener

ierb

arke

it

Sch

utz

stat

us

nac

h

§ 30

BN

atS

chG

i.

V.m

. §

24 N

AG

B-

Verlust (m²)

UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III (*) 2.328

Summe 2.328

Zeichenerklärung Regenerierbarkeit: ** = nach Zerstörung schwer regenerierbar;

* = bedingt regenerierbar; () = meist/häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes; . = keine Angabe.

5.9.2.1.3 Baubedingte Zerschneidung von faunistischen Funktionsräumen und damit verbundene Erhöhung der Kollisionsgefährdung

Der Baustellenbetrieb der 20 kV-Leitung ist nicht geeignet faunistische Funktionsräume nachhaltig zu zerschneiden. Die Baustelle der 20 kV-Leitung weist den Charakter einer Wanderbaustelle auf, so dass ausschließlich punktuelle Bereiche entlang der Trasse betroffen sind.

Vom Baustellenbetrieb ausgehende Wirkungen, welche ein potenzielles Kollisionsrisiko hervorrufen (Baufahrzeuge und Maschinen), treten temporär und diskontinuierlich auf. Auf den Baustellenzuwe-gungen und innerhalb des Baufelds bewegen sich die Fahrzeuge mit sehr geringer Betriebsgeschwin-digkeit.

Ein Kollisionsrisiko besteht insbesondere für den Feldhamster. Eine Einwanderung der Art in das Bau-feld kann nicht ausgeschlossen werden. Die Kollisionsgefahr des Feldhamsters mit dem baubeding-tem Fahrzeugverkehr wird als erhebliche Beeinträchtigung eingestuft.

Konfliktschwerpunkt KT 15 (20 kV) Erhöhte baubedingte Kollisionsgefahr für den Feldhamster

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5.9.2.2 Boden

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden durch die mit dem Vorhabensbestandteil 20 kV-Ringleitung verbundenen Wirkungen konnen ausgeschlossen werden.

5.9.2.3 Wasser

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser durch die mit dem Vorhabensbestandteil 20 kV-Ringleitung verbundenen Wirkungen konnen ausgeschlossen werden.

5.9.2.4 Luft und Klima

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft und Klima durch die mit dem Vorhabensbe-standteil 20 kV-Ringleitung verbundenen Wirkungen konnen ausgeschlossen werden.

5.9.2.5 Landschaft

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft durch die mit dem Vorhabensbestand-teil 20 kV-Ringleitung verbundenen Wirkungen konnen ausgeschlossen werden.

5.9.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG

Innerhalb des Korridors der 20 kV-Ringleitung befinden sich keine Schutzgebiete und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden.

5.9.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG

Der Korridor zur Verlegung der 20 kV-Ringleitung orientiert sich an vorhandenen Wegen innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen. Eine vorhabensbedingte Inanspruchnahme von Biotopstrukturen betrifft ausschließlich Acker und wegbegleitende Gras- und Staudenfluren.

Eine Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG durch die Verlegung der 20 kV-Ringleitung kann ausgeschlossen werden.

5.9.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie

Hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen zur WRRL wird auf Kap. 5.2.5 verwiesen.

Mit dem Vorhabensbestandteil „20-kV Ringleitung“ sind keine Wirkfaktoren verbunden, die geeignet sind, die Umweltziele der WRRL zu beeinträchtigen.

5.9.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG)

Erhebliche Beeinträchtigungen von Kultur- und Sachgütern durch die mit dem Vorhabensbestandteil 20 kV-Ringleitung verbundenen Wirkungen können ausgeschlossen werden. (vgl. Unterlage F-1, Um-weltverträglichkeitsstudie)

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 242

5.10 Rückstandsmanagement

5.10.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

Wie in Kapitel 5 beschrieben steht für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. auf Mensch, Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Damit verbunden ist die Planung der Vorhabensbestandteile Ergebnis einer Entwurfsoptimierung, verbunden mit der Umsetzung bautechnischer Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie der Anwendung von technischen Methoden, Verfahren und Anlagen nach dem Stand der Technik.

Für einen Teil der übertägigen Vorhabensbestandteile wurden zudem im Rahmen des Planungspro-zesses Alternativen entwickelt (vgl. Unterlage B sowie Unterlage F-1, Umweltverträglichkeitsstudie). Die Wahl der unter Abwägung technischer, wirtschaftlicher und Umweltkriterien abgeleiteten Vorzugs-variante einzelner Vorhabensbestandteile trägt dem Vermeidungsgebot nach BNatSchG i.V.m. NAG-BNatSchG Rechnung, da bereits mit dieser Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden werden. (vgl. Unterlage F-1, Ergebnisse der Variantenvergleiche in der Umweltverträglichkeitsstudie)

Für die Rückstandshalde wurden hinsichtlich der Standortmöglichkeiten und der Art der Aufhaldung im Zuge des Planungsprozesses Alternativen erarbeitet und neben der Prüfung hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Kriterien auch hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen beschrieben, bewertet und verglichen. Die mit der vorliegenden Planfeststellungsunterlage planerisch umgesetzte Vorzugsvarian-te einer abdeck- und begrünbaren Flachhalde westlich der Schachtstraße ist gegenüber den im Pla-nungsprozess weiteren geprüften Varianten mit den geringeren Auswirkungen auf Natur und Land-schaft verbunden.

Insbesondere die mit der Wahl der Vorzugsvariante verbundene Möglichkeit einer Abdeckung und Begrünung trägt dem Vermeidungsgebot nach BNatSchG i.V.m. NAGBNatSchG Rechnung. Durch die mit Abdeckung und Begrünung verbundene Reduzierung anfallender Haldenwässer kann im Regelbe-trieb des Hartsalzwerkes der erforderliche Eintrag mineralisierter Wässer in die Innerste deutlich redu-ziert werden und die Situation in der Innerste hinsichtlich des Salzgehaltes wird sich deutlich verbes-sern. „Eine weitest mögliche“ Reduzierung „der Menge der Haldenwässer ... durch eine frühzeitige Abdeckung der Halde“ und „eine größtmöglich Nutzung im Betrieb“ (Landkreis Hildesheim, 2013d) entspricht der Maßgabe 15 der Landesplanerischen Feststellung.

Verbunden mit der Ausprägung einer abdeck- und begrünbaren Flachhalde sind zudem die Minimie-rung der optischen Wirksamkeit durch die Ausbildung flacherer Böschungen sowie die Abdeckung und Begrünung und die Vermeidung der durch Sonnenlichtreflexion verursachten Blendwirkungen durch Abdeckung und Begrünung. Bei der Optimierung des Entwurfes hinsichtlich des konkreten Halden-standortes westlich der Schachtstraße und der Haldengeometrie wurde zudem die morphologische Situation berücksichtigt. Damit verbunden ist eine bessere Integration in das umgebende Gelände und eine Minimierung der mit dem Haldenkörper verbundenen Strukturstörung in der Landschaft.

Eine Optimierung der Haldenaufstandsfläche und der damit verbundenen Flächeninanspruchnahme erfolgte über die Haldenhöhe unter Berücksichtigung der Gewährleistung der Standsicherheit der mi-neralischen Oberflächenabdeckung (Ausprägung als Flachhalde mit Böschungsneigung von 1:3 (ca. 18 °). Die Reduzierung der Grundfläche der Halde unter Optimierung der Höhe entspricht der Maßga-be 14 der Landesplanerischen Feststellung. (Landkreis Hildesheim, 2013d)

Die Anlage und der Betrieb der Rückstandshalde erfolgen unter Anwendung von technischen Metho-den, Verfahren und Anlagen nach dem Stand der Technik. (vgl. Unterlage B sowie E-10)

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Insbesondere die Ausbildung des geplanten Dichtungssystems im Bereich der Haldenaufstandsfläche, des Zwischenlagers und des Haldenentwässerungssystems, geschlossene Bandanlagen sowie das im Bereich der Rückstandshalde und ihrer Infrastruktur vorgesehene Sicherheitssystem (vgl. Unterla-ge B sowie Unterlage E-10) tragen dem Vermeidungsgebot nach BNatSchG i.V.m. NAGBNatSchG Rechnung. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch mineralisierte Wässer werden ver-mieden.

Entwurfsoptimierung und technische Maßnahmen zur Vermeidung finden im Rahmen der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der vom Vorhabensbestandteil Siegfried-Giesen ausgehenden Wirkun-gen in der Umweltverträglichkeitsstudie (vgl. Unterlage F-1) und im vorliegenden Landschaftspflegeri-schen Begleitplan Berücksichtigung.

5.10.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

Bei der Gewinnung und Aufbereitung der Rohsalze entstehen unvermeidbar feste Rückstände, welche entsorgt werden müssen. Nach Prüfung möglicher Entsorgungswege ist vorgesehen, entsprechend dem derzeitigen Stand der Technik in der Kaliindustrie, die in den ersten fünf Jahren anfallenden Aus- und Vorrichtungssalze sowie die in den Betriebsjahren anfallenden festen Rückstände aus der Pro-duktion aufzuhalden. Dazu ist vorgesehen, westlich der Giesener Schachtstraße eine Rückstandshal-de zu errichten. (vgl. Unterlage B sowie Unterlage E-10)

Für die Rückstandshalde ist eine Betriebszeit von insgesamt ca. 44 Jahren vorgesehen. Dabei durch-läuft die Halde verschiedene Betriebsphasen. Während der Phasen der Haldenentwicklung werden bauliche Phasen und Flächeninanspruchnahmen eng mit betriebsbedingten Vorgängen und der anla-gebedingten Inanspruchnahme verknüpft sein.

Vor Beginn der betriebsbedingten Vorgänge zur Aufhaldung wird es erforderlich, die Infrastruktur des Haldenstandortes zu errichten. Dazu zählen der Bau erforderlicher Verkehrswege, der Bau der Spei-cherbecken und Ableitungsgräben ebenso wie die Verlegung der Pumpleitung vom Zwischenspei-cherbecken am Haldenstandort zum Speicherbecken auf dem Werksgelände. Der Bau der Basisab-dichtung, deren Aufgabe darin besteht zu verhindern, dass mineralisierte Wässer, die durch das Ein-dringen von Niederschlag in den Haldenkörper entstehen und durch diesen vertikal hindurchsickern, in das Liegende des geplanten Haldenstandorts und insbesondere in die dort vorhandenen Grundwas-serleiter gelangen, erfolgt vorlaufend zur Entwicklung der einzelnen Schüttscheiben (vgl. Unterlage E-10 sowie I-30) und damit nahezu während der gesamten Betriebszeit der Rückstandshalde.

► Aufgrund der engen räumlichen und zeitlichen Verknüpfung von bau- mit anlage- und be-triebsbedingten Maßnahmen im Bereich der Rückstandshalde werden die Wirkungen dieser Vorgänge in einem Komplex unter den Wirkungen der Betriebsphase (anlage- und betriebs-bedingte Wirkungen) betrachtet.

Ausnahme:

Hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme ist die baubedingte Inanspruchnahme eng mit der anlage-bedingten Inanspruchnahme verknüpft. Neben Flächen im Bereich der Rückstandshalde, Flächen der Bandanlage, Flächen des Wegesystems, Lagerflächen sowie Gräben und Becken für mineralisierte Wässer und Oberflächenwässer, werden auch Flächen als anlagebedingt definiert, welche während der 44jährigen Betriebszeit in das Betriebsgelände integriert und damit vollständig ihrer aktuellen Nut-zung entzogen werden. Die genannten Flächen werden als anlagebedingte Inanspruchnahmen defi-niert. Eine Ausnahme davon stellen die Flächen im Umfeld des Zwischenspeicherbeckens für minera-lisierte Wässer sowie des Beckens für Oberflächenwässer sowie die Flächen im Bereich der Bandan-lage zwischen Werksstandort und Haldenstandort dar. Diese werden ausschließlich während der

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Bauphase der Becken sowie der Bandanlage beansprucht und stehen im Anschluss für eine Rekulti-vierung zur Verfügung. Diese Flächen werden als baubedingte Inanspruchnahmen definiert.

5.10.2.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

5.10.2.1.1 Biotopverlust durch anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme

Innerhalb der dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen im Bereich der Rückstandshalde kommt es zur Beseitigung vorhandener Vegetationsbestände. Als anlagebedingte Flächen werden neben der Haldenfläche, den Flächen der Bandanlage, dem Wegesystem, Lagerflächen sowie den Gräben und Becken für mineralisierte Wässer und Oberflächenwässer auch Flächen definiert, welche während der 44jährigen Betriebszeit in das Betriebsgelände integriert und damit vollständig ihrer aktuellen Nutzung entzogen werden. Eine Ausnahme davon stellen die Flächen im Umfeld des Zwischenspeicherbe-ckens für mineralisierte Wässer sowie des Beckens für Oberflächenwässer und die Flächen im Be-reich der Bandanlage zwischen Werksstandort und Haldenstandort dar. Diese werden ausschließlich während der Bauphase der Becken beansprucht und stehen im Anschluss für eine Rekultivierung zur Verfügung.

Als erhebliche anlagebedingte Beeinträchtigung werden Verluste von Biotoptypen der Wertstufen III – V gewertet. Betroffen sind auf einer Flächen von ca. 0,3 ha Gras- und Staudenfluren.

In der nachfolgenden Tabelle sind die betroffenen Biotope einschließlich Wertigkeit, Regenerierbar-keit, Schutzstatus und anlagebedingtem Flächenverlust dargestellt.

Der Verlust von Biotopstrukturen durch anlagebedingte Inanspruchnahme im Bereich der Rück-standshalde wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KB 1 (RM) Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme

Tab. 53 Anlagebedingte Biotopverluste im Bereich der Rückstandshalde

Biotopcode Bezeichnung

Bew

ertu

ng

Reg

ener

ierb

arke

it

Sch

utz

stat

us

nac

h

§ 30

BN

atS

chG

i.

V.m

. §

24 N

AG

B-

Verlust (m²)

FGR/UHF Nährstoffreicher Graben/ Halbruderale Gras- und Stau-denflur feuchter Standorte

II/III */(*) ./. 618

UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III (*) . 2.427

OVW/UHM Nährstoffreicher Graben/ Halbruderale Gras- und Stau-denflur mittlerer Standorte

I/III ./(*) ./. 97

Summe 3.142

Zeichenerklärung Regenerierbarkeit: ** = nach Zerstörung schwer regenerierbar;

* = bedingt regenerierbar; () = meist/häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes; . = keine Angabe.

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5.10.2.1.2 Lebensraumverlust durch bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnah-me

Innerhalb der durch die Rückstandshalde in Anspruch genommenen Flächen kommt es zu Eingriffen in den Brutvogellebensraum westlich von Giesen. Der Lebensraum ist durch die offene Feldflur ge-kennzeichnet und wird von zahlreichen gefährdeten und/ oder geschützten Vogelarten als Bruthabitat genutzt.

Von der Flächeninanspruchnahme durch das Vorhaben sind insbesondere die innerhalb der Feld-früchte brütenden Arten Feldlerche, Wachtel und Kiebitz betroffen. Der Verlust der Brutplätze ist von dauerhaftem Charakter und wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet. Neben den Brutplätzen innerhalb des definierten Lebensraumes besonderer Bedeutung gehen weitere Bruthabitate der ge-nannten Arten durch die Flächeninanspruchnahme der nördlich angrenzenden Bereiche verloren. In Summe sind von der Flächeninanspruchnahme für den Vorhabensbestandteil Rückstandshalde 44 Feldlerchenbrutplätze, fünf Wachtelreviere sowie ein Brutplatz des Kiebitz betroffen.

Konfliktschwerpunkt KT 3 (RM) Lebensraumverlust für Brutvögel der offenen Agrarlandschaft

In den grabenbegleitenden Saumstrukturen entlang der westlichen Baufeldgrenze der Rückstandshal-de gehen 0,5 ha Habitatstrukturen für den Wiesenpieper verloren. Der Verlust der Brutplätze ist von dauerhaftem Charakter und wird als erhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Konfliktschwerpunkt KT 2 (RM) Verlust von Lebenräumen offen- und halboffenlandbewohnender Brutvögel

Die Feldflur im Bereich der Rückstandshalde besitzt neben der Lebensraumfunktion für Brutvögel auch Habitatfunktion für den Feldhamster. Von der Flächeninanspruchnahme durch die Rückstands-halde und die Bandanlage sind 10 nachgewiesene Hamsterbaue betroffen. Der Lebensraumverlust für den in Deutschland vom Aussterben bedrohten Feldhamster wird als erhebliche Beeinträchtigung gewertet.

Konfliktschwerpunkt KT 13(RM) Verlust von Lebensraum des Feldhamsters

Für die Errichtung der Rückstandshalde. werden Ackerflächen in Anspruch genommen, die innerhalb eines Rastvogelgebietes nationaler Bedeutung liegen. Die Rastvogelkartierungen ergaben Nachweise von Silbermöwe und Kranich auf den betroffenen Ackerflächen. Aus den Individuenzahlen konnte keine Bedeutung der betroffenen Rastvogelbestände abgeleitet werden. Aufgrund der Größe der in Anspruch genommenen Fläche stellt der Verlust der Ackerflächen innerhalb des bedeutenden Rast-vogelgebietes eine erhebliche Beeinträchtigung für Rastvögel dar.

Konfliktschwerpunkt KT 7 (RM) Verlust von Rastvogelflächen

5.10.2.1.3 Bau- und anlagebedingte Zerschneidung von faunistischen Funktionsräu-men und damit verbundene Erhöhung der Kollisionsgefährdung

Die Rückstandshalde ist innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen geplant, die vom Feldhamster so-wie von Ackerbrütern besiedelt wird. Während für die flugfähigen Vogelarten die Halde kein Hindernis

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darstellt, können Barriereeffekte für den Feldhamster nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere die Zu- und Abwanderung aus den vom Feldhamster besiedelten Flächen südlich der Althalde wird er-schwert. Die Zerschneidungswirkung auf die Feldhamsterlebensräume wird als erhebliche Beein-trächtigung beurteilt.

Konfliktschwerpunkt KT 14 (RM) Zerschneidung von Feldhamsterlebensräumen

Baubedingt ist mit einer Erhöhung der Kollisionsgefahr im Bereich der vom Hamster besiedelten Ackerfläche zu rechnen. Insbesondere in der Anfangsphase, also mit Errichtung der Basisabdichtung und der sonstigen Infrastruktur können die Tötungsrisiken durch den Baustellenverkehr für den Feld-hamster zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen.

Konfliktschwerpunkt KT 15 (RM) Erhöhte baubedingte Kollisionsgefahr für den Feldhamster

Sonstige Arten für die ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit dem Betriebsverkehr besteht, kommen im Be-reich dieses Vorhabensbestandteils nicht vor.

5.10.2.1.4 Anlagebedingte Beeinträchtigung faunistischer Lebensräume und Arten durch optische Veränderungen /anlagebedingte Kulisseneffekte / Verschat-tung

Die geplante Rückstandshalde westlich von Giesen nimmt eine Grundfläche von 46 ha ein und wird eine maximale Höhe von 80,5 m über GOK erreichen. Die Böschungen sind mit einer Neigung von 1 : 3 geplant. Die Flachhalde wird bereits während der Betriebsphase von Beginn an sukzessiv abge-deckt und begrünt.

Mit der neuen Rückstandshalde wird zusätzlich zur Althalde eine weitere Kulisse in die Agrarland-schaft eingefügt. Insbesondere Ackerbrüter sowie Rastvögel meiden horizontale und vertikale Kulis-sen in der weit einsehbaren Landschaft. Im Haldenumfeld ist mit einer Vergrämung von elf Feldler-chenbrutpaaren zu rechnen. Die Aufgabe der Neststandorte aufgrund der optischen Barriere wird als erhebliche Beeinträchtigung gewertet.

Konfliktschwerpunkt KT 8 (SG) Beeinträchtigung von Brutvogellebensräumen in der offenen Agrarlandschaft

Rastvögel reagieren ebenso empfindlich auf optische Barrieren in der Landschaft. Sie zeigen ein Meideverhalten in Bezug auf Kulissen. so dass es für diese Artengruppe zu einer Lebensraumbeein-trächtigung kommt. Diese wird als erhebliche Beeinträchtigung eingestuft.

Konfliktschwerpunkt KT 12 (RM) Beeinträchtigung von Rastvogelflächen

Die bis zu 80,5 m hohe Rückstandshalde ist prinzipiell geeignet, angrenzende Biotopstrukturen und Lebensräume derart zu verschatten, dass damit eine für Flora und Fauna nachteilige Veränderung der Standortbedingungen verbunden ist. Im Tagesverlauf sind ausschließlich Ackerflächen vom Schlag-schatten der Halde betroffen, so dass eine beeinträchtigende Wirkung auf die Standortbedingungen für Flora und Fauna als unerheblich eingestuft wird.

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5.10.2.1.5 Betriebsbedingte Beeinträchtigung von faunistischen Arten durch optische Wirkfaktoren

Aufgrund der engen Verzahnung von Bauphase und Betriebsphase werden die mit dem Bau der Ba-sisabdichtung und der Infrastruktur verbundenen optischen und akustischen Wirkfaktoren (Anwesen-heit des Menschen, Bewegung durch Baufahrzeuge, Lichtemissionen, Kulisseneffekte) im Zusammen-fang mit den betriebsbedingten optischen Wirkfaktoren beurteilt. Da der baubedingte auftretende Lärm zeitweilig unterbrochen und in unterschiedlichen Intensitäten auftritt, spielt dieser in der Regel gegen-über optischen Faktoren eine untergeordnete Rolle.

Beeinträchtigungen durch bau- und anlagebedingte optische Wirkfaktoren durch die Rückstandshalde sind für die Arten(gruppen) Feldhamster, Fledermäuse, Wild sowie Brut- und Rastvögel zu prüfen.

Relevante Beeinträchtigungen für den Feldhamster, die Fledermäuse sowie das Wild können durch die Lichtemissionen der Betriebsfläche hervorgerufen werden. Als Reaktionen auf intensive Lichtwir-kungen können insbesondere Meidereaktionen der Arten auftreten

Eine detaillierte Planung der Beleuchtung des Rückstandshalde erfolgt in den Planungsphasen nach Erhalt der Baugenehmigung. Grundlegend erfolgen Planung und Ausführung der Beleuchtungsanla-gen nach dem Stand der Technik und mit dem Ziel, belästigende Wirkungen auf die umliegende Landschaft zu vermeiden.

Die Beleuchtungsanlagen werden auf auszuleuchtende Flächen ausgerichtet. Undifferenziert abstrah-lende Leuchten sind nicht vorgesehen. Alle Leuchten erhalten Reflektoren mit vollständiger Abschir-mung der Abstrahlungen nach oben und fast vollständiger Reduktion des seitlichen Streulichtanteiles. Lichtpunkthöhen und Abstände zwischen den Leuchten werden so gewählt, dass steile und nicht weit-reichende Lichtkegel entstehen und außerhalb des Betriebsgeländees keine Blendwirkung auftritt.

Unter Berücksichtigung der Minimierung von Lichtemissionen durch die lichttechnische Planung wer-den Beeinträchtigungen von Feldhamster, Fledermäusen und Wild durch Lichtemissionen als uner-heblich beurteilt.

Scheuchwirkungen auf Wild können durch die Anwesenheit des Menschen auf dem Betriebsgelände hervorgerufen werden, so dass es zu einer Meidung vorhabensnaher Bereiche kommen kann. Das im Untersuchungsgebiet beobachtete Rehwild nutzt große Gebiete als Äsungsflächen. Werden vorha-bensnahe Bereiche gemieden, so können die Nahrungsgebiete innerhalb des angrenzenden Land-schaftsraumes verlagert werden. Beeinträchtigungen werden als unerheblich bewertet.

Für die in den Ackerflächen um die Rückstandshalde brütenden Feldlerchen, Wiesenpieper und Wachteln sind keine Störungen am Brutplatz durch die Anwesenheit von Menschen und Fahrzeugen zu erwarten. Die Arten besitzen entweder geringe Fluchtdistanzen bzw. haben ihren Brutplatz außer-halb der planerisch zu berücksichtigenden Fluchtdistanz. Beeinträchtigungen von Brutvögeln können ausgeschlossen werden. Die anlagebedingte optische Wirkung der Halde wurde im Kapitel 5.10.2.1.4 separat betrachtet.

Ein Meideverhalten von Rastvögel aufgrund der betriebsbedingten optischen Wirkungen kann nicht ausgeschlossen werden, so dass es für diese Artengruppe zu einer Lebensraumbeeinträchtigung kommt. Diese wird als erhebliche Beeinträchtigung eingestuft.

Konfliktschwerpunkt KT 12 (RM) Beeinträchtigung von Rastvogelflächen

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5.10.2.2 Boden

5.10.2.2.1 Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme

Da Boden eine nur begrenzt vorhandene und in überschaubaren Zeiträumen nicht regenerationsfähi-ge Ressource darstellt, ist der anlagebedingte Funktionsverlust von 89,6 ha Boden durch Versie-gelung, Teilversiegelung sowie Überformung als erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaus-halts zu bewerten, wobei die Beeinträchtigungsintensität im Fall einer Teilversiegelung geringer ist als bei einer Vollversiegelung und bei einer Überformung/ Verdichtung geringer als bei einer Teilversiege-lung.

Konfliktschwerpunkt KBo 1 (RM) Bodeninanspruchnahme durch Versiegelung, Teilversiegelung und Überformung

Als anlagebedingte Flächen im Bereich der Rückstandshalde werden neben der Haldenfläche, den Flächen der Bandanlage, dem Wegesystem, Lagerflächen sowie den Gräben und Becken für minera-lisierte Wässer und Oberflächenwässer auch Flächen definiert, welche während der 44jährigen Be-triebszeit in das Betriebsgelände integriert, damit vollständig ihrer aktuellen Nutzung entzogen werden und, wenn auch nur in zeitlichen Abständen, einer potenziellen Verdichtung durch Befahren mit Bau-fahrzeugen unterliegen. Eine Ausnahme davon stellen die Flächen im Umfeld des Zwischenspeicher-beckens für mineralisierte Wässer sowie des Beckens für Oberflächenwässer sowie die Flächen im Bereich der Bandanlage zwischen Werksstandort und Haldenstandort dar. Diese werden ausschließ-lich während der Bauphase der Becken sowie der Bandanlage beansprucht und stehen im Anschluss für eine Rekultivierung zur Verfügung.

Am Haldenstandort und durch die für den Betrieb der Halde erforderliche Infrastruktur kommt es zu einer Beanspruchung und damit verbundenem (Funktions-)Verlust von Pseudogley-Schwarzerden, Parabraunerden sowie kleinflächig von Gley-Schwarzerden und Braunerden.

Die beanspruchten Böden weisen zu etwa zwei Dritteln eine hohe Bewertung und zu etwa einem Dri t-tel mittlere/geringe Bewertung gemäß Zusammenfassender Bodenfunktionsbewertung für den Land-kreis Hildesheim (LBEG, 2013) auf. Hinsichtlich der Bodenfruchtbarkeit stellen die im Bereich der durch die Rückstandhalde beanspruchten Böden ein Mosaik aus sehr geringer bis sehr hoher Bewer-tung dar, wobei Flächen mit geringer und sehr geringer Bodenfruchtbarkeit nur kleinflächig bean-sprucht werden. Die Naturnähe der beanspruchten Böden wurde mit mittel bewertet.

Voll- und Teilversiegelung bzw. Bodenüberdeckung oder Bodenabtrag führen zu Veränderungen des natürlich anstehenden Bodens, welche Beeinträchtigungen archäologischer Kulturdenkmale (Boden-denkmale) und damit der Archivfunktion des Bodens nach sich ziehen können.

Im Bereich der geplanten Rückstandshalde wird die Wüstung einer Siedlung, welche als Bodendenk-mal ausgewiesen ist, in Anspruch genommen. Dabei handelt es sich um das Gebiet des ehemaligen Dorfes Groß Beelte – „Wüste Mark Beelte“. Die anlagebedingte und damit dauerhafte Flächeninan-spruchnahme dieses Bodendenkmals durch die Rückstandshalde wird als erhebliche Beeinträch-tigung der Archivfunktion des Bodens gewertet.

Konfliktschwerpunkt KBo 2 (RM) Beeinträchtigung der Archivfunktion des Bodens

In der nachfolgenden Tabelle ist die anlagebedingte Bodenbeanspruchung, getrennt nach Beeinträch-tigungsintensität, dargestellt.

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Tab. 54 Anlagebedingte Bodeninanspruchnahme im Bereich der Rückstandshalde einschließlich Infrastruktur

Vollversiegelung (dauerhafte Beanspruchung) Fläche in m²

Vollversiegelung gesamt 514.822

Vollversiegelung bereits versiegelter Flächen -4.645

Vollversiegelung (netto) 510.177

Teilversiegelung (dauerhafte Beanspruchung) Fläche in m²

Teilversiegelung gesamt 2.898

Teilversiegelung bereits versiegelter Flächen -4

Teilversiegelung (netto) 2.894

Überformung von Boden (dauerhafte Beanspruchung) Fläche in m²

Überformung gesamt 384.304

Überformung bereits versiegelter Flächen -1.369

Überformung (netto) 382.935

5.10.2.3 Wasser

5.10.2.3.1 Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme Grundwasser

Mit der Anlage der Rückstandshalde ist als wesentlicher Wirkfaktor für das Grundwasser die entfallen-de Grundwasserneubildung infolge der Flächenversiegelung verbunden.

Für die Rückstandshalde sind in Bezug auf den Anfall von Niederschlagswasser zwei verschiedene Zustände zu unterscheiden. (vgl. Unterlage B sowie E-10)

Im Bereich der offen liegenden Halde sowie des für das Schüttregime der Halde erforderlichen Zwi-schenlagers erfolgt im Prozess der Durchsickerung des Haldenkörpers bzw. der zwischengelagerten Aus- und Vorrichtungssalze bzw. Rückstandsmengen eine Aufmineralisierung des Sickerwassers. Das mineralisierte Haldenwasser wird in Haldengräben gefasst, über diese in ein Zwischenspeicherbecken für mineralisierte Wässer und anschließend über eine Pumpleitung vom Gelände der Rückstandshal-de zum Werksstandort Siegfried-Giesen in ein großes Speicherbecken geleitet. In den Betriebsjahren 1 – 5 wird ein Teil des im Becken gespeicherten mineralisierten Wassers zur Anfeuchtung der Aus- und Vorrichtungssalze vor der Aufhaldung genutzt. Ab dem 3. Betriebsjahr ist vorgesehen, das anfal-lende Haldenwasser im bestimmungsgemäßen Betrieb in der Aufbereitung zu verarbeiten. (vgl. Unter-lage B) Der betriebsbedingte Bedarf an Haldenwasser wird damit durch Anfeuchtung und Produktion definiert. Für die nicht für diese Prozesse erforderlichen mineralisierten Wässer ist eine kontrollierte Einleitung in die Innerste, welche durch eine Rohrleitung vom großen Speicherbecken erfolgt, vorge-sehen.

In bereits während der Betriebsphase ca. ab dem 4. Betriebsjahr abgedeckten und begrünten Halden-abschnitten wird der Niederschlag entweder als Oberflächenabfluss auf der Böschung oder in der Entwässerungsschicht der Oberflächenabdeckung abfließen. Das hier anfallende gering mineralisierte Wasser wird durch Gräben und Speicherbecken im Haldenbereich sowie die Anbindung an vorhande-ne Vorfluter gesammelt und abgeleitet. (vgl. Unterlage E-10 sowie H-2.2)

Sowohl für die mineralisierten Haldenwässer als auch die gering mineralisierten Oberflächenwässer besteht keine Möglichkeit, diese einer Versickerung und damit einer Grundwasserneubildung zuzufüh-ren.

Die Flächenversiegelung am Standort der Rückstandshalde führt zu einer erheblichen Beeinträchti-gung der Funktion Grundwasserneubildung des Schutzgutes Grundwasser.

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Konfliktschwerpunkt KW 1 (RM) Reduzierung der Grundwasserneubildung durch Flächenversiegelung

Zusammenfassend ist einzuschätzen, dass sich die Auswirkungen der entfallenden Grundwasserneu-bildung am Haldenstandort auf die Fläche der Halde selbst und das unmittelbare Umfeld beschrän-ken. In der Gebietswasserbilanz wirkt sich die Reduzierung der Grundwasserneubildung durch die Rückstandshalde nur sehr geringfügig auf den Grundwasserhaushalt aus und die vorhabenbedingte Änderung ist bilanzseitig für das Grundwasser im Einzugsgebiet als gering und unerheblich einzu-schätzen. (vgl. Unterlage I-7)

Verbunden mit der Reduzierung der Grundwassermenge kann es zu Sekundärwirkungen auf die Schutzgüter Biotope und faunistische Lebensräume, auf den Boden, auf Oberflächenwasser sowie auf Kultur- und Sachgüter kommen. Aufgrund der Größe der vorhabensbedingt beanspruchten Flächen sind spürbare Grundwasserabsenkungen potenziell ausschließlich mit dem Standort der Rückstands-halde verbunden. Diese werden im Anschluss schutzgutbezogen beschrieben.

Sekundärwirkung auf Biotopstrukturen und faunistische Lebensräume

Eine Reduzierung der Grundwassermenge kann für empfindliche Biotopstrukturen, insbesondere grundwassergeprägte Vegetationsstrukturen, zu Beeinträchtigungen führen.

Zusammenfassend ist einzuschätzen, dass sich die Auswirkungen der entfallenden Grundwasserneu-bildung am Haldenstandort auf die Fläche der Halde selbst und das unmittelbare Umfeld beschränkt. Durch die Eingliederung in das Grundwasserströmungsfeld und die damit einhergehenden seitlichen Zuflüsse werden die Absenkungswirkungen in kurzer Entfernung zur Halde reduziert. (vgl. Unterlage I-7) Im unmittelbaren Umfeld der Rückstandshalde befinden sich keine grundwasserabhängigen Bio-topstrukturen. Im Bereich des Naturschutzgebietes „Entenfang“, grundwassergeprägtes Gebiet, sind keine Grundwasserabsenkungen zu erwarten.

Beeinträchtigungen von Biotopstrukturen als Sekundärwirkung der vorhabensbedingten Reduzie-rung der Grundwassermenge können ausgeschlossen werden.

Sekundärwirkung auf das Schutzgut Boden

Eine Reduzierung der Grundwassermenge kann zu Veränderungen und damit zu Beeinträchtigungen des Bodens führen.

Aufgrund der geringen Grundwasserspiegeländerungen sind Auswirkungen auf das Schutzgut Bo-den durch die entfallende Grundwasserneubildung (am geplanten Haldenstandort) nicht zu erwarten. Die potenziellen Änderungen für den Bodenwasserhaushalt sind minimal und in Anbetracht der star-ken innerjährlichen Feuchteschwankungen auf den zumeist dränierten Flächen unerheblich. (vgl. Un-terlage I-7)

Beeinträchtigungen des Bodens als Sekundärwirkung der vorhabensbedingten Reduzierung der Grundwassermenge werden als unerheblich bewertet.

Sekundärwirkung auf Oberflächengewässer

Da ein Teil der Fließgewässer des Untersuchungsraumes in hydraulischer Verbindung mit dem Grundwasser steht kann eine Reduzierung der Grundwassermenge zu Veränderungen und damit zu Beeinträchtigungen des Abflussverhaltens von Oberflächenwässern führen.

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Zusammenfassend ist einzuschätzen, dass sich die Auswirkungen der entfallenden Grundwasserneu-bildung am Haldenstandort auf die Fläche der Halde selbst und das unmittelbare Umfeld beschränkt. Durch die Eingliederung in das Grundwasserströmungsfeld und die damit einhergehenden seitlichen Zuflüsse werden die Absenkungswirkungen in kurzer Entfernung zur Halde reduziert.

Der Grundwasserabstrom entwässert derzeit in die Leine und die Innerste. Mit der gedrosselten Ablei-tung des gering mineralisierten Oberflächenwassers der Halde über den Flußgraben in die Innerste ist der Bilanzausgleich gegeben. Für den Flußgraben werden die potenziell geringfügigen Veränderun-gen des Abflusses als ökologisch unbedeutend gewertet. (vgl. Unterlage I-7)

Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern als Sekundärwirkung der vorhabensbedingten Re-duzierung der Grundwassermenge werden als unerheblich bewertet.

Sekundärwirkung auf Kultur- und Sachgüter

Eine Reduzierung der Grundwassermenge kann zu Beeinträchtigungen vorhandener Gebäudesub-stanz führen.

Zusammenfassend ist einzuschätzen, dass sich die Auswirkungen der entfallenden Grundwasserneu-bildung am Haldenstandort auf die Fläche der Halde selbst und das unmittelbare Umfeld beschränkt. Durch die Eingliederung in das Grundwasserströmungsfeld und die damit einhergehenden seitlichen Zuflüsse werden die Absenkungswirkungen in kurzer Entfernung zur Halde reduziert.

Im Bereich der prognostizierten Grundwasserabsenkungen befindet sich die Bebauung entlang der Schachtstraße. Die gering prognostizierten Grundwasserabsenkungen liegen deutlich unterhalb der innerjährlichen Grundwasserschwankungen

Die gering prognostizierten Grundwasserabsenkungen im Bereich der Bebauung südlich des Werks-geländes (vgl. Unterlage I-7) liegen deutlich unterhalb der natürlichen innerjährlichen Grundwasser-schwankungen. Es sind keine Auswirkungen auf die Bausubstanz zu erwarten.

Beeinträchtigungen von Gebäudesubstanz als Sekundärwirkung der vorhabensbedingten Reduzie-rung der Grundwassermenge können ausgeschlossen werden.

5.10.2.4 Luft und Klima

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft und Klima durch die mit dem Vorhabensbe-standteil Rückstandshalde verbundenen Wirkungen konnen ausgeschlossen werden.

5.10.2.5 Landschaft

5.10.2.5.1 Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderung und Kulisseneffekte

Die geplante Rückstandshalde westlich von Giesen nimmt eine Grundfläche von 46 ha ein und wird eine maximale Höhe von 80,5 m über GOK erreichen. Die Böschungen sind mit einer Neigung von 1 : 3 geplant. Die Flachhalde wird bereits während der Betriebsphase von Beginn an sukzessiv abge-deckt und begrünt.

Bei der Wahl des Haldenstandortes und der Haldengeometrie wurde die morphologische Situation berücksichtigt. Um das Maß der Strukturstörung in der Landschaft zu minimieren, erfolgt die Platzie-rung der Halde an das nach Nordwesten von ca. 100 m ü. NN (südliches Ende der Schachtstraße/

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Kreuzung mit der K 509) auf ca. 70 m ü. NN (nordwestlicher Rand des Haldenstandortes, landwirt-schaftlicher Weg/westliche Verlängerung des Latherwischweges) abfallende Gelände. (vgl. Unterlage E-10 und Unterlage B)

Das Landschaftsbild wird im aktuellen Zustand durch die Althalde dominiert. Diese stellt ein charakte-ristisches Element in der vom Kalibergbau geprägten Region dar und wird aufgrund ihres über 30jährigen Bestehens von der Bevölkerung der Region als zugehöriges Landschaftsmerkmal verstan-den, beeinträchtigt jedoch gleichzeitig das Landschaftsbild hinsichtlich seiner Natürlichkeit. Zwar er-folgt eine räumliche Bündelung der geplanten Rückstandshalde mit der vorhandenen Althalde, den-noch wird aufgrund der im Folgenden dargestellten Eingriffsintensität die Erheblichkeit des Eingriffs nicht abgemildert.

Eingriffsintensität der Rückstandshalde:

– Maßstabsverlust durch den überproportional großen, voluminösen Haldenkörper

– Oberflächenverfremdung durch Einführung einer technisch-strengen Form im leicht bewegtem Gelände, Strukturstörung

– Behinderung von Sichtbeziehungen im Haldenumfeld

Nach W. Nohl ( (Adam, Nohl, & Valentin, 1987), (Nohl, 1991), (Nohl, 1993), (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Nordrhein-Westfalen, 2006)) sind Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, die sich über mehr als 20 Jahre hinziehen, als besonders nachhaltig und damit gravierend anzusehen. Die Fertigstellung des abgedeckten Haldenkörpers ist für das 44. Betriebsjahr geplant.

Zur Abschätzung der Beeinträchtigungen des Vorhabens auf die Landschaft wurde für die zentralen Vorhabensbestandteile Standort Siegfried-Giesen und Rückstandshalde (siehe Anhang 6 zum LBP) eine Fotosimulation erstellt. Insbesondere der zukünftige Blick aus Richtung Giesen, Ahrbergen, Gif-ten, Emmerke bzw. Entenfang (Standorte 1, 3, 4, 5 und 9 der 3D-Visualisierung im Anhang 6 des LBP) verdeutlich die Größe und Massivität der Rückstandshalde im Vergleich zur Bebauung der Schachtstraße sowie zu angrenzenden Vegetationsstrukturen (insbesondere Gehölze).

Durch die optische Wirkung der Rückstandshalde wird der Landschaftsraum dauerhaft verändert. Mit einer Höhe von max. 80,5 m über GOK, der großflächigen Ausdehnung und dem massiv ausgebilde-ten Haldenkörper wird eine technogene Kulisse innerhalb einer offenen, weit einsehbaren freien Landschaft geschaffen. Der ästhetische Eigenwert dieser Flächen ist aufgrund der visuellen Monoto-nie eher gering (Landschaftsbildeinheit IV: Weitläufige Agrarlandschaft zwischen Giesen, Rössing und Emmerke) bis mittel (Landschaftsbildeinheit III: Strukturierte Feldflur südlich Sarstedt).

Auf den Agrarflächen bestehen wegen fehlender Sichthindernisse (große visuelle Transparenz) weite Einwirkungsbereiche und damit eine hohe Eingriffserheblichkeit.

Im Umkreis von 1.500 m (Nahzone, siehe Abb. 7) um die Rückstandshalde ist von einem Verlust der Eigenart der Landschaft und damit einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen. Innerhalb die-ser Wirkzone sind der Haldenkörper, die dazugehörige Infrastruktur wie Bandanlagen, aber auch Bau-fahrzeuge wie Planierraupen und Muldenkipper im Detail erkennbar und wirken auf den Betrachter voluminös und landschaftsfremd. Wenngleich in der daran anschließenden mittleren Wirkzone (bis 4.000 m Entfernung vom Eingriffsobjekt, siehe siehe Abb. 7) die Elemente ineinander verfließen und die Details zurücktreten, so ist in der weitläufigen Feldflur zwischen Giesen, Groß Förste, Ahrbergen, Sarstedt, Giften, Barnten, Rössing und Emmerke aufgrund der Größe des Eingriffsobjektes ebenfalls von einer erheblichen Beeinträchtigung des ästhetischen Eigenwerts der Landschaft auszugehen.

Die für die Flachhalde bereits ab dem 4. Betriebsjahr vorgesehene sukzessive Abdeckung und Begrü-nung kann die technogene Wirkung der Rückstandshalde in einem Mindestmaß minimieren. Durch die

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zeitnahe Abdeckung und Begrünung wird die maximal freiliegende Salzoberfläche der Halde auf 6,74 ha (ohne den am Ende der Schüttphase vorzubereitenden nächsten Schüttabschnitt) begrenzt. (vgl. Unterlage I-30) Durch die Abdeckung und Begrünung werden zudem durch Sonnenlichtreflexion ver-ursachte Blendwirkungen vermieden.

Die während der Betriebsphase auftretenden optischen Wirkungen, insbesondere die Bewegungen der für Modellierung und Abdeckung des Haldenkörpers erforderlichen Fahrzeugtechnik, werden sich mit dem Fortschreiten der Aufhaldung sukzessive verlagern. Gemäß des für die Rückstandshalde geplanten Schüttregimes (vgl. Unterlage I-30) erfolgen Aufhaldung und unmittelbar anschließende Abdeckung und Begrünung in mehreren Schüttphasen vom südwestlichen Bereich des Betriebsstan-dortes Halde in Richtung des nordwestlichen Bereiches. Damit können mit Fortschreiten des Aufbaus der Rückstandshalde die optischen Wirkungen der Betriebsphase für die östlich und südöstlich des Haldenstandortes vorhandenen Landschaftsraumbereiche minimiert werden.

Im Bereich der Mittelzone östlich der B 6 wird die Wirkung der Rückstandshalde von der Vielfalt der vorhandenen Landschaftsstrukturen im „Zwischenraum“ abgemildert. Für den Betrachter aus diesem Landschaftsraum erscheinen das Ahrberger Holz und der Ortsrand von Groß Förste im Vordergrund so dass die Wirkung der Halde zurücktritt. Auch über den Wirkradius von 4.000 km hinaus, nimmt die störende Wirkung ab. Das Eingriffsobjekt erscheint perspektivisch kleiner und die Landschaftsstruktu-ren zwischen dem Betrachter und der Rückstandshalde betten diese in die Landschaft ein. Veran-schaulicht wird dies in den 3D-Visualisierungen der Fotostandorte 6, 7, 8 und 10 im Anhang 6 des LBP. Die visuelle Wirkung Rückstandshalde auf den Betrachter aus der Landschaft östlich der B 6 sowie aus einer Entfernung von über 4.000 m wird daher als unerhebliche Beeinträchtigung einge-stuft.

Zusammenfassend ergibt sich aus der technisch-bedingten Landschaftsveränderung ein Verlust bzw. eine Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft, die im Umkreis von bis zu 4.000 m (mit Ausnahme der Bereiche östlich der B 6) um die Rückstandshalde eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Die Beeinträchtigung des visuellen Empfindens der Landschaft führt in gleichem Maße zu einer Beein-trächtigung des Erholungswertes. Wenngleich dem visuellen Sinn eine besondere Bedeutung zu-kommt, da über ihn mehr als 90% der Informationen aus der Außenwelt den Menschen erreichen, so sind für die Erholung in der Landschaft auch die auditiven Einflüsse relevant. Das Bedürfnis nach Er-holung kann am besten in einer Landschaft gestillt werden, die frei ist von Lärmbelastungen, so dass die optischen Beeinträchtigungen der Landschaft in engem Zusammenhang mit den im Kapitel 5.10.2.5.2 betrachteten betriebsbedingten Lärmemissionen stehen.

Konfliktschwerpunkt KL 2 (RM) Kumulative Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderungen,

akustische Belastung und/oder Staubentwicklung

5.10.2.5.2 Betriebsbedingte Lärmemissionen

Mit den Maßnahmen zur Aufhaldung der Aus- und Vorrichtungssalze sowie der in den Betriebsjahren anfallenden festen Rückstände aus der Produktion sind Lärmemissionen verbunden.

Zu den maßgeblichen Emissionsquellen im Bereich der Rückstandshalde zählen die zum Transport der Schüttgüter zwischen Werksstandort und Halde erforderlichen Bandanlagen sowie die für Model-lierung und Abdeckung des Haldenkörpers erforderliche Fahrzeugtechnik (bspw. Planierraupen, Mul-denkipper).

Für das geplante Vorhaben wurde das Schalltechnische Gutachten für den Standort Siegfried-Giesen (vgl. Unterlage I-15) erarbeitet, in welchem auch die durch den Betrieb der Rückstandshalde verur-sachten Geräuschimmissionen in der Wohnnachbarschaft ermittelt und beurteilt werden.

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Ergänzend zur Bildung von Beurteilungspegeln an den zur Beurteilung der Geräuschimmissionen durch den Betrieb der Rückstandhalde maßgeblichen Immissionsorten enthält das Gutachten Lärm-karten, welche die flächige Darstellung der Beurteilungspegel enthält.

An die Rückstandshalde angrenzende Bereiche des Landschaftsraumes westlich der Schachtstraße (Landschaftsbildeinheit IV: Weitläufige Agrarlandschaft zwischen Giesen, Rössing und Emmerke) werden während der Betriebsphase von Lärmimmissionen überlagert, deren Pegel über dem Beurtei-lungspegel von 50 dB(A) liegen.

Insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkungsüberlagerung visueller Wirkungen der Rück-standshalde (z.B. optische Veränderung und Kulisseneffekte) und der betriebsbedingt hervorgerufe-nen Geräuschimmissionen durch die Maßnahmen zur Aufhaldung führen Lärmimmissionen in Gebie-ten mit einem Pegel über 50 dB(A) zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erlebbarkeit der Land-schaft.

Konfliktschwerpunkt KL 2 (RM) Kumulative Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderungen,

akustische Belastung und/oder Staubentwicklung

Die während der Betriebsphase wirkenden Lärmimmissionen werden sich mit dem Fortschreiten der Aufhaldung sukzessive verlagern. Gemäß des für die Rückstandshalde geplanten Schüttregimes (vgl. Unterlage I-30) werden sich die Lärmemissionen, welche durch die Bandanlagen sowie die für Model-lierung und Abdeckung des Haldenkörpers erforderliche Fahrzeugtechnik hervorgerufen werden, vom südwestlichen Bereich des Betriebsstandortes Halde in Richtung des nordwestlichen Bereiches verla-gern. Damit verbunden ist eine Minimierung der Lärmimmissionen im Bereich östlich und südöstlich des Betriebsgeländes der Halde befindlicher Landschaftsbereiche (Feldflur westlich Giesen) und da-mit verbunden der Beeinträchtigungen der Erlebbarkeit der Landschaft in diesem Bereich der Land-schaft.

5.10.2.5.3 Betriebsbedingte Stoff- und Staubemissionen

Die zur Aufhaldung vorgesehenen Aus- und Vorrichtungssalze sowie die in den Betriebsjahren anfal-lenden festen Rückstände aus der Produktion liegen in trockener, pulverförmiger Konsistenz vor. Be-triebsbedingte Staubemissionen im Bereich der Rückstandshalde treten potenziell durch den Um-schlag der auszuhaldenden Salze und Produktionsrückstände sowie durch Abwehungen von der Rückstandshalde auf.

Für das geplante Vorhaben wurde eine Gutachterliche Stellungnahme (vgl. Unterlage I-18) erarbeitet, in welcher die durch das Vorhaben zu erwartenden Emissionen und Immissionen prognostiziert und beurteilt werden.

Für die Rückstandshalde stellt laut Unterlage I-18 insbesondere der Umschlag der Aus- und Vorrich-tungssalze sowie der Produktionsrückstände eine relevante Emissionsquelle für Stäube dar. Berück-sichtigung für die Ausbreitungsrechnung finden der Abwurf vom Förderband auf den Haldenkörper, die Rutschbewegungen des Materials auf den Haldenflanken zum Haldenfuß sowie das Schieben von Dozern und Raupen auf dem Haldenplateau. Der Transport der Aus- und Vorrichtungssalze sowie der Produktionsrückstände erfolgt über einen Beutelbandförderer sowie einen Gurtbandförderer. Bei bei-den Systemen handelt es sich um geschlossene Transportbänder. (vgl. Unterlage I-30) Die geschlos-sene Bandanlage ermöglicht eine Emissionsminimierung.

Aufgrund der vorhabensspezifischen Stoffeigenschaften, vorgesehener Maßnahmen zur Staubbin-dung – insbesondere das Anfeuchten der aufzuhaldenden Aus- und Vorrichtungssalze und Produkti-onsrückstände – sowie der Erfahrungen aus anderen Kalihaldenstandorten können Abwehungen von

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 255

der Halde als relevante Staubemissionen vernachlässigt werden. Das Haldenmaterial neigt zur Ver-klebung und bildet zudem innerhalb der ersten Tage nach Aufbringung auf den Haldenkörper eine Verkrustungshaut. (vgl. Unterlage I-18)

Stäube, welche durch Abwurf vom Förderband auf den Haldenkörper, die Rutschbewegungen des Materials auf den Haldenflanken zum Haldenfuß sowie das Schieben von Dozern und Raupen auf dem Haldenplateau entstehen, werden in ihrer Ausdehnung auf den Teil der Rückstandshalde mini-miert sein, welcher aktuell beschüttet wird (vgl. Unterlage I-18)..

Hinsichtlich der Erlebbarkeit der Landschaft kommt dem visuellen Sinn eine besondere Bedeutung zu. Vor dem genannten Hintergrund sind die betriebsbedingt im Bereich des Haldenplateaus entstehen-den Stäube in einem Wirkkomplex mit den visuellen Wirkungen der Anlage und des Betriebes der Rückstandshalde (optische Veränderung und Kulisseneffekte) zu sehen. In Wirkungsüberlagerung mit weiteren anlage- und betriebsbedingten Wirkungen der Rückstandshalde führen betriebsbedingte Staubemissionen zum Verlust der Erlebbarkeit der Landschaft im Bereich des Betriebsgeländes und damit zu erheblichen Beeinträchtigungen.

Konfliktschwerpunkt KL 2 (RM) Kumulative Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderungen,

akustische Belastung und/oder Staubentwicklung

Für den Aufbau des Basisabdichtungssystems sowie des Oberflächenabdeckungssystems wird es erforderlich, sukzessive über den Betriebszeitraum der Rückstandshalde (etwa 40 Jahre) Material an den Standort der Rückstandshalde zu transportieren, hier zwischenzulagern und anschließend einzu-bauen. Dieser Transport erfolgt sukzessive über den Betriebszeitraum der Rückstandshalde (etwa 40 Jahre).

Staubemissionen entstehen durch den Umschlag und die Bewegung der Erdbaustoffe durch Aufwirbe-lung durch Fahrzeuge oder windinduzierte Abwehung aus dem Betriebsgelände sowie bei staubenden Tätigkeiten (z.B. Schütten). Staubemissionen sind insbesondere abhängig von den eingesetzten Ma-schinen, dem Umgang mit diesen und der Witterung.

Der Betrieb im Bereich der Rückstandshalde erfolgt nach dem Stand der Technik unter Einhaltung geltender Regelwerke. Dies umfasst die Umsetzung der Maßnahmen zu Transport, Lagerung und Einbau von Material entsprechend von Festlegungen hinsichtlich der Abläufe nach dem Stand der Technik sowie hinsichtlich der Organisation und Optimierung der Arbeitsprozesse mit dem Ziel, auftre-tende Staubemissionen auf ein Minimum zu reduzieren.

Eine wirkungsrelevante windinduzierte Abwehung von Stäuben wird unter Beachtung geltender Re-gelwerke vermieden.

Für eine messbare Staubentwicklung aus dem Betriebsgelände der Rückstandshalde sind neben ei-ner trockenen Witterung zudem entsprechende Windgeschwindigkeiten erforderlich. Eine wirkungsre-levante windinduzierte Abwehung ist auch bei länger anhaltender Trockenheit nicht zu erwarten, da bspw. durch die Begrünung der Oberbodenmieten, durch Abdeckung, Befeuchtung sowie begrenzte Liegezeiten im Bereich von Verlade- und Umschlagorten das Betriebgelände der Rückstandshalde vor Abwehungen geschützt wird. Zudem werden die sukzessive mit Material abgedeckten Bereiche der Rückstandshalde direkt im Anschluss begrünt. (vgl. Unterlage B sowie E-10)

Unter Berücksichtigung aller Wirkprozesse, die zu einer Staubentwicklung beitragen, ist davon auszu-gehen, dass Staubemissionen von Erdstoffen grundlegend nur periodisch auftreten und unter Berück-sichtigung von Maßnahmen zur Minimierung nicht zu einem optisch deutlich wahrnehmbaren Umfang führen.

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Vergleichsweise geringe und zeitlich begrenzte Einträge von Stäuben führen nicht zu einem optisch deutlich wahrnehmbaren Umfang und werden als unerheblich hinsichtlich einer Beeinträchtigung der Erlebbarkeit der Landschaft bewertet.

5.10.2.5.4 Betriebsbedingte Lichtemissionen

Um Anforderungen an eine Arbeitsplatzbeleuchtung bzw. an die Verkehrssicherheit zu gewährleisten wird es erforderlich, das Gelände der Rückstandshalde zu beleuchten.

Mit Aufnahme der Produktion verläuft das Betriebsregime des Rückstandsmanagements analog dem Produktionsbetrieb, d.h. in einer vollkontinuierlichen Fahrweise im 4-Schicht-Betrieb. Zwischen 22 und 6 Uhr erfolgt nur der Betrieb der Bandanlagen, mobile Technik zur Modellierung und Abdeckung der Rückstandshalde wird in dieser Zeit nicht eingesetzt. (vgl. Unterlage B)

Eine detaillierte Planung der Beleuchtung erfolgt in den Planungsphasen nach Erhalt der Baugeneh-migung. Grundlegend erfolgen Planung und Ausführung der Beleuchtungsanlagen für das Betriebsge-lände im Bereich der Rückstandshalde nach dem Stand der Technik.

Die Beleuchtungsanlagen werden auf auszuleuchtende Flächen ausgerichtet. Undifferenziert abstrah-lende Leuchten sind nicht vorgesehen. Alle Leuchten erhalten Reflektoren mit vollständiger Abschir-mung der Abstrahlungen nach oben und fast vollständiger Reduktion des seitlichen Streulichtanteiles. Lichtpunkthöhen und Abstände zwischen den Leuchten werden so gewählt, dass steile und nicht weit-reichende Lichtkegel entstehen und außerhalb des Werksgeländes keine Blendwirkung auftritt.

Lichtemissionen am Standort der Rückstandshalde werden die Wahrnehmung des überproportional großen, voluminösen Haldenkörper als technisch-strenge Form in leicht bewegtem Gelände innerhalb der offenen, weit einsehbaren Landschaft (vgl. Kapitel 5.10.2.5.1) und damit den visuellen Eindruck eines optisch beeinträchtigend wirkenden Vorhabensbestandteiles auch über den Einbruch der Dun-kelheit hinaus erhalten. Hervorgerufen durch die Beleuchtung wird, trotz der Möglichkeiten zur Mini-mierung von Lichtemissionen, aufgrund der großflächigen Ausdehnung und des massiv ausgebildeten Haldenkörpers dieser auch während der Dämmerungs- und Nachtstunden als technogene Kulisse wahrnehmbar sein. Die durch die technisch-bedingte Landschaftsveränderung hervorgerufene erheb-liche Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft bleibt durch die betriebsbedingte Beleuchtung auch über den Einbruch der Dunkelheit hinaus wirksam.

Die Beeinträchtigung des visuellen Empfindens führt in gleichem Maße zu einer Beeinträchtigung des Erholungswertes und damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der abendlichen Erholungsnut-zung.

Konfliktschwerpunkt KL 2 (RM) Kumulative Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderungen,

akustische Belastung und/oder Staubentwicklung

5.10.3 Betroffenheit von Schutzgebieten und geschützten Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG

Unmittelbare Wirkungen des Vorhabensbestandteils Rückstandshalde auf Schutzgebiete und ge-schützte Biotope gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG und damit verbundene Betroffenheiten kön-nen ausgeschlossen werden.

Mittelbare Wirkungen auf Schutzgebiete können über den Wirkfaktor „Beeinträchtigung des Grund-wassers und von Oberflächengewässern durch mineralisierte Wässer“ nicht grundlegend ausge-schlossen werden.

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Wie in der Umweltverträglichkeitsstudie zum Vorhaben (vgl. Unterlage F-1) beschrieben, wird im be-stimmungsgemäßen Betrieb durch die Oberflächenabdeckung der Rückstandshalde das Entstehen von Haldensickerwasser minimiert und das verbleibende anfallende Haldensickerwasser auf der Ba-sisabdichtung zu den abgedichteten Randgräben und von diesen in das Speicherbecken geleitet. Ein Eintrag mineralisierter Wässer in das Grundwasser kann für den bestimmungsgemäßen Betrieb aus-geschlossen werden. (vgl. Unterlage I-7) Damit verbunden können Beeinträchtigungen der grundwas-sergeprägten Biotopstrukturen und Lebensräume im Bereich des Naturschutzgebietes „Entenfang“, welches sich nordwestlich der geplanten Rückstandshalde befindet, ausgeschlossen werden.

Vorhabensbedingt ist vorgesehen, mineralisierte Wässer (Überschuss- und Reinigungswässer aus dem Produktionsprozess im Werk Siegfried-Giesen, Haldenwässer der Rückstandshalde sowie bei Bedarf Grubenwässer), welche im Speicherbecken am Werksstandort (Stapelbecken) gesammelt werden, in die Innerste einzuleiten. Damit können Fernwirkungen durch mineralisierte Wässer für das Naturschutzgebiet „Leineaue zwischen Ruthe und Koldingen“, welches einen Abschnitt der Leine un-terhalb der Mündung der Innerste in diese umfasst, nicht ausgeschlossen werden.

Um die Auswirkungen der Einleitung mineralisierter Wässer in die Innerste auf die biologischen Qual i-tätskomponenten, damit auf den ökologischen Zustand von Innerste und Leine und damit indirekt auf das Naturschutzgebiet beschreiben und bewerten zu können, wurde ein Gutachten „Limnologische Untersuchungen der Innerste“ (vgl. Unterlage I-3) erstellt.

Zusammengefasst ist aus der durch das für das Vorhaben erarbeitete Flussgebietsmodell (Unterlage I-13) prognostizierten Entlastung der salzbezogenen abiotischen Lebensbedingungen eine signifikante Verbesserung sowohl für die Fauna als auch die Flora der Innerste spätestens ab dem Betriebsjahr 7 abzuleiten. Damit können ab dem Betriebsjahr 7 Beeinträchtigungen der biologischen Qualitätskom-ponenten und damit des ökologischen Zustands der Innerste vollständig ausgeschlossen werden. Die insgesamt geringfügige Erhöhung der Salzbelastung zu Beginn der Betriebsphase wird gemäß Unter-lage I-3 zu keiner signifikanten Verschlechterung des biologisch-ökologischen Zustands führen bzw. wird mit biologisch-ökologischen Bewertungsverfahren kaum messbar sein. Die getroffenen Progno-sen zeigen, dass es durch Vermischung und Verdünnung bis zum Erreichen des Naturschutzgebietes keinen signifikanten Einfluss mehr auf die Gewässerökologie geben wird. Dabei wurde berücksichtigt, dass es nach Inbetriebnahme kurzzeitig zu einer Erhöhung der Salzfracht kommen wird. Langfristig wird es dagegen zu einer Reduzierung der Salzfracht und somit zur Entlastung des Gewässers kom-men. Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes „Leineaue zwischen Ruthe und Koldingen“ über den Wirkpfad mineralisierte Wässer können ausgeschlossen werden.

5.10.4 Betroffenheit von Wald im Sinne des NWaldLG

Im Bereich der Rückstandhalde einschließlich der erforderlichen Infrastruktur befinden sich keine Waldbestände im Sinne des NWaldLG. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden.

5.10.5 Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie

Hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen zur WRRL wird auf Kap. 5.2.5 verwiesen.

Es ist vorgesehen, die in den ersten fünf Jahren anfallenden Aus- und Vorrichtungssalze sowie die in den Betriebsjahren anfallenden festen Rückstände aus der Produktion aufzuhalden. Dazu ist vorge-sehen, westlich der Giesener Schachtstraße eine Rückstandshalde zu errichten. (vgl. Unterlage B sowie Unterlage E-10)

Im Bereich der offen liegenden Halde sowie des für das vorgesehene Schüttregime erforderlichen Zwischenlagers (vgl. Unterlage I-30) erfolgt im Prozess der Durchsickerung des Haldenkörpers bzw.

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der zwischengelagerten Aus- und Vorrichtungssalze bzw. Rückstandsmengen eine Aufmineralisierung des Sickerwassers. Das mineralisierte Haldenwasser wird in Haldengräben gefasst und über diese in ein Zwischenspeicherbecken für mineralisierte Wässer geleitet. (vgl. Unterlage E-10) Im Bereich der Haldenaufstandsfläche, des Zwischenlagers, der Haldengräben sowie des Zwischenspeicherbeckens kann es anlagebedingt zu einer direkten Einsickerung hochmineralisierter Wässer in das Grundwasser kommen. An das Zwischenspeicherbecken anschließende Verweilorte und Nutzungsprozesse minera-lisierter Wässer werden als betriebsbedingte Wirkfaktoren beschrieben und bewertet.

Für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile steht grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Mindestmaß reduziert, d.h. unter Verwendung von technischen Methoden, Verfahren und Anlagen nach dem Stand der Technik weitestgehend minimiert werden. (vgl. Unterlage B)

Im Hinblick auf die genannte Zielsetzung werden der Haldenaufbau, das Zwischenlager sowie das Haldenentwässerungssystem (Entwässerungsgräben und Speicherbecken) so ausgeführt, dass durch ein in den genannten Bereichen entsprechend vorhandenes Dichtungssystem ein Versickern minerali-sierter Wässer in den Untergrund verhindert wird (vgl. Unterlagen E-10 sowie I-30).

Im Bereich der Rückstandshalde erfolgt die Ausbildung eines vollflächigen Basisabdichtungssystems, welches folgende Anforderungen erfüllt (vgl. Unterlage E-10):

dauerhafte Sicherstellung der nötigen Gefälleverhältnisse zur Herausleitung des mineralisier-ten Wassers aus der Haldenaufstandsfläche

Dichtungsfunktion, um zu verhindern, dass mineralisierte Wässer in den Untergrund gelangen

Drainage als Ableitungssystem für die auf der Dichtung zurückgehaltenen mineralisierten Hal-denwässer

Das Zwischenlager erhält eine abgedichtete Grundfläche mit einem geführten Ablauf in ein Sammel-becken. Hier kann aus dem Haufwerk austretende Lösung erfasst und gesammelt werden. Von dem Sammelbecken gelangt die Lösung zum Haldenentwässerungssystem. (vgl. Unterlage I-30)

Das Haldenentwässerungssystem (Haldengräben und Speicherbecken) erhält ebenfalls eine Dich-tung, welche das Eindringen des Wassers in den Untergrund und damit in das Grundwasser verhin-dert. (vgl. Unterlage E-10)

Durch die geplante Art der Aufhaldung (Flachhalde, die bereits während der Betriebsphase von Be-ginn an – ca. ab dem 4. Betriebsjahr - sukzessive mit mineralischen Materialien abgedeckt und be-grünt wird) und die damit verbundene Erhöhung der Verdunstungsleistung kann zudem der Anfall von hochmineralisiertem Haldenwasser bereits in der Aufhaldungsphase wirkungsvoll minimiert werden. (vgl. Unterlage B sowie E-10)

In abgedeckten und begrünten Haldenabschnitten wird der Niederschlag entweder als Oberflächenab-fluss auf der Böschung oder in der Entwässerungsschicht der Oberflächenabdeckung abfließen. Das hier anfallende gering mineralisierte Wasser wird durch Gräben und Speicherbecken im Haldenbe-reich sowie die Anbindung an vorhandene Vorfluter gesammelt und abgeleitet. Das in den Vorfluter einzuleitende Oberflächenwasser weist eine natürliche Beschaffenheit auf, die nicht durch gelöste Salze aus den Haldenrückständen beeinflusst ist. (vgl. Unterlage H-2.2) Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern durch den Eintrag von Oberflächenwässern der Halde können damit ausge-schlossen werden.

Eine Haldenwasserbilanz, welche die im Bereich der Rückstandshalde vorgesehenen Dichtungs- und Entwässerungssysteme sowie die verschiedenen Betriebszustände berücksichtigt, ist Bestandteil der Planfeststellungsunterlage (vgl. Unterlage I-11). Mit dem Ziel einer konservativen Bilanzierung des auf der Basisdichtung abfließenden mineralisierten Wassers wird eine Restdurchsickerung der Basisdich-

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tung der Halde in dieser nicht berücksichtigt. Die Beurteilung der Auswirkungen einer Restdurchsicke-rung der mineralischen Dichtschicht der Basisdichtung auf das Grundwasser für konservative Annah-men erfolgt im Zusammenhang mit dem Hydrogeologischen Gutachten (vgl. Unterlage I-7).

Durch die Ausstattung der Haldenaufstandsfläche mit einer qualifizierten Basisabdichtung und die Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde wird die mögliche Restdurchsickerung auf ein Min-destmaß begrenzt. Die Dichtheit für beide Dichtungssysteme wird u.a. durch einen entsprechenden kf-Wert dokumentiert. Gemäß Darstellung in Unterlage I-11, Teil 2, wird davon ausgegangen, dass die die Oberflächenabdeckung durchdringende geringe Restinfiltration die Mantelzone der Halde durchsi-ckert und in der Drainageschicht auf der mit Gefälle nach außen angelegten mineralischen Basisab-dichtung zu den Haldenrandgräben abgeleitet wird, so dass es zu keinem bzw. nur vernachlässigbar geringem Haldenwassereintrag2 in das Grundwasser kommt. Ein Eintrag mineralisierter Wässer in das Grundwasser ist dementsprechend nicht bzw. nur in vernachlässigbar geringer Größenordnung zu erwarten. (vgl. Unterlage I-7) Damit können potenzielle Auswirkungen auf Ziele zum Schutz des Grundwassers ausgeschlossen werden.

Im Hydrogeologischen Gutachten (Unterlage I-7) werden die Auswirkungen auf das Grundwasser durch das Versagen der Basisdichtung simuliert. Der Modellansatz gemäß des Versagensszenarios beschreibt beispielhaft das Versagen der Basisabdichtung auf ca. 18.000 m², was ca. 10 Prozent der Fläche des Haldenmantels bzw. ca. 4 % der Gesamtfläche der Halde entspricht. Es wird betont, dass der Ansatz des Versagensszenarios hypothetisch ist und die Berechnung zur Veranschaulichung von Wirkungsrichtungen in einem angenommenen Versagensfall dienen soll. Gemäß Haldenwasserbilanz (Unterlage I-11, Teil 2) ist aus der Restinfiltration der Oberflächenabdeckung in der Haldenmantelzone ein Haldenwasseranfall in der Größenordnung von 25 mm/a zu erwarten. Diese Menge wird im simu-lierten Versagensfall mit der maximal möglichen Stoffkonzentration von 330 g/l Gesamtsalz bzw. 196 g/l Chlorid als Stoffeintrag auf der o. g. Versagensfläche angesetzt.

Ein potenzieller Eintrag in das Grundwasser tritt erst mit mehrjähriger Verzögerung ein, da unterhalb der Basisabdichtung erst die darunter befindliche ungesättigte Bodenzone durchsickert werden muss, bevor das Grundwasser erreicht wird. Um die mindestens 2,5 m mächtige ungesättigte Bodenzone aus vorwiegend bindigen Sedimenten (Löss, schluffiger Sand) zu durchsickern, benötigt das Halden-sickerwasser rechnerisch ca. 10 Jahre. Die Grundwasseroberfläche wird somit erst mit einer Verzöge-rung von ca. 10 Jahren erreicht. Nach Erreichen der Grundwasseroberfläche wird im Versagensfall das aufmineralisierte Wasser entsprechend der Grundwasserfließrichtung in nordwestliche Richtung in einer schmalen Zone erhöhter Mineralisation abtransportiert. Hierbei ist zu beachten, dass die Minera-lisationsfahne dichtebedingt nach unten absinkt und vor allem die unteren Teile des Grundwasserlei-ters erfasst. Nach 5 Jahren im Grundwasserstrom beschränkt sich die Ausbreitung der höher minerali-sierten Wässer (> 250 mg/l Chlorid) im betrachteten Versagensfall noch auf die Betriebsflächen im Umfeld der Rückstandshalde. Sofern keine Abwehrmaßnahmen ergriffen werden, wie im Modellsze-nario angenommen, setzt sich die Ausbreitung in Richtung Nordwesten bei langsamer Fließbewegung fort und würde rechnerisch zu einer bereichsweisen Erhöhung der Mineralisation im untersten Bereich des quartären Grundwasserleiters führen. Aufgrund der Grundwasserneubildung auf der Fließstrecke schichtet sich gering mineralisiertes Wasser auf die Ausbreitungsfahne, die sich zudem aufgrund ihrer höheren Dichte nach unten verlagert. (vgl. Unterlage I-7)

Die beispielhaft ausgeführte Modellsimulation eines Versagensszenarios zeigt, dass die Ausbreitung von in einem Versagensfall potenziell in das Grundwasser eingetragenen Stoffen ein langjähriger Pro-

2 Die in der Unterlage I-11 (Teil 2) theoretisch berechnete minimale Restdurchsickerung von 0,32 mm/a wird aufgrund der feh-lenden Grundwasserneubildung unterhalb des Haldenstandortes und der extrem geringen Menge über viele Jahrzehnte bis Jahrhunderte in der ungesättigten Zone verbleiben. In Anbetracht der extrem geringen Mengen stellt sich der Prozess zudem als molekularer Stoffaustausch im Haft- und Porenwasser dar, so dass kein überschaubarer Zeithorizont für ein Erreichen der Grundwasseroberfläche resultiert (800 Jahre nach theoretischen Rechenansätzen) und eine Modellsimulation des Stofftrans-ports im Grundwasser nicht mit vertretbarer Aussagegenauigkeit ausführbar ist.

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zess ist. Aufgrund der zeitlich langfristigen Ausbreitung im Grundwasserstrom auf einer schmalen Abstrombahn besteht in einem Versagensfall die Möglichkeit der Ergreifung von Abwehr- bzw. Siche-rungsmaßnahmen im Grundwasserabstrom (siehe hierzu auch Unterlage J-4).

Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzziele des WHG

Um die allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung gem. § 6 WHG zu erreichen, werden in § 47 WHG Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser definiert. Diese beinhalten ein Verschlechte-rungsverbot des Grundwassers, d.h. des mengenmäßigen und chemischen Zustandes des Grund-wassers. Entsprechend den Vorgaben des BVerwG (EugH-Vorlage vom 11. Juli 2013, Az. 7 A 20.11,juris, Rn. 43) steht das Verschlechterungsverbot unter einem Bagatellvorbehalt. Dem-nach ist ein Überschreiten der Bagatellgrenze dann auszuschließen, wenn jegliche Beeinträchtigun-gen der Gewässerfunktionen des Wasserkörpers, die sich aus § 1 WHG ergeben, sicher ausge-schlossen werden können. Vor dem genannten Hintergrund wird nachfolgend eine Veränderung des Grundwasserzustandes durch den Eintrag mineralisierter Wässer hinsichtlich potenzieller Auswirkun-gen auf die Gewässerfunktionen des Grundwassers gem. § 1 WHG beschrieben und bewertet.

Grundwasser als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen

Nordwestlich der Rückstandshalde, in Ausbreitungsrichtung der Mineralisationsfahne, befindet sich das Naturschutzgebiet „Entenfang“, mit grundwassergeprägten Biotopstrukturen und Lebensräumen. Ausschließlich bei einer oberflächennahen Aufmineralisation des Grundwassers sind Auswirkungen auf die Vegetation und damit verbundene faunistische Lebensräume zu erwarten. Da das mineralisier-te Wasser dichtebedingt in tiefere Grundwasserhorizonte absinkt, unterströmen die mineralisierten Wässer das Naturschutzgebiet. Auswirkungen auf das oberflächennahe Grundwasser bleiben gering. Aufgrund dieser Vertikalverlagerung sind keine signifikanten Auswirkungen und damit keine Beein-trächtigungen von Vegetationsbeständen durch mineralisierte Wässer zu erwarten.

Da das Entenfanggebiet wie beschrieben von den mineralisierten Wässern unterströmt wird und die Stillgewässer des Entenfangs zudem laut Versagensszenario nicht durch die Abstromfahne betroffen sind (vgl. Unterlage I-7), kann ein Eintrag mineralisierter Wässer in die Stillgewässer des Entenfangs, welche z.T. an das Grundwasser angebunden sind (vgl. Unterlage I-7), ausgeschlossen werden. Be-einträchtigungen des Grundwassers als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und in diesem Zusammenhang als Grundlage für grundwasserabhängige Landökosys-teme und Feuchtgebiete (Ziel des Grundwasserschutzes gem. § 1 WHG) können ausgeschlossen werden.

Die Leine, grundwasserentlastendes Fließgewässer, würde bei einer fiktiven Ausbreitung mineralisier-ter Wässer aus der geplanten Rückstandshalde von diesen frühestens in 100 – 200 Jahren erreicht werden. Ein großer Teil der mineralisierten Wässer verbleibt in tieferen grundwasserführenden Schichten, nur ein Teilstrom würde die für das Grundwasser entlastend wirkende Leine erreichen.

Selbst bei Annahme des kompletten Eintrags aus dem Versagensszenario (241 kg/d Cl; siehe Unter-lage I-10) in > 100 Jahren in die Leine würde damit nur die minimale Aufsalzung in der Leine bei Mit-telwasserdurchfluss (Pegel Poppenburg, Reihe 1953-2011; ca. 36,9 m³/s) um ca. 0,1 mg/l Chlorid, bei mittlerem Niedrigwasserdurchfluss (ca. 12,7 m³/s) um ca. 0,2 mg/l Chlorid bewirken. Daran lässt sich erkennen, dass ein potenzieller Eintrag über den Grundwasserpfad auch ohne Berücksichtigung von Sicherungs-/ Abwehrmaßnahmen und ohne Berücksichtigung eines anteiligen Verbleibs in tieferen Zonen des Grundwasserleiters nahezu nicht nachweisbar und unwirksam für die Wasserbeschaffen-heit der Leine bleibt.

Signifikante Auswirkungen und damit verbundene Beeinträchtigungen für die Leine als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen (Ziel des Grundwasserschutzes gem. § 1 WHG) können ausgeschlossen werden.

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Grundwasser als Lebensgrundlage des Menschen und als nutzbares Gut

Etwa 9,5 km nördlich des Standortes Siegfried-Giesen befindet sich das Schutz(- und Einzugs)gebiet des Wasserwerkes Grasdorf der Stadtwerke Hannover. Die gut durchlässigen Schichten der Nieder-terrasse bilden den Grundwasserleiter. Bei Bedarf kann das Grundwasser zusätzlich mit Oberflä-chenwasser der Leine angereichert werden.

Wie beschrieben würde bei einer fiktiven Ausbreitung mineralisierter Wässer aus der geplanten Rück-standshalde das Gebiet der Leine von diesen frühestens in 100 – 200 Jahren erreicht werden. Ein großer Teil der mineralisierten Wässer verbleibt in tieferen grundwasserführenden Schichten, nur ein Teilstrom würde die für das Grundwasser entlastend wirkende Leine erreichen. Die von der Rück-standshalde ausgehende Grundwasserströmung ist nicht mit dem Grundwasserströmungfeld des Wasserwerkes Grasdorf verbunden. Eine Beeinflussung des Schutzgebietes des Wasserwerkes über den Grundwasserpfad ist damit nicht zu erwarten.

Indirekte Einflüsse auf das Wasserwerk wären ausschließlich über die grundwasserentlastende Leine zu erwarten. Wie bereits beschrieben, bleibt der potenzielle Eintrag mineralisierter Wässer im Versa-gensfall der Basisabdichtung nahezu unwirksam auf die Wasserbeschaffenheit der grundwasserent-lastenden Leine. Signifikante Auswirkungen auf das Schutzgebiet des Wasserwerkes über das Ober-flächenwasser können damit ausgeschlossen werden.

Beeinträchtigungen des Wasserwerkes Grasdorf als Gebiet der öffentlichen Wasserversorgung, wel-ches der Nutzung des Grundwassers zum Zweck der Lebensgrundlage des Menschen und als nutz-bares Gut dient (Ziel des Grundwasserschutzes gem. § 1 WHG), können ausgeschlossen werden.

Fazit: Ein Versagen der Basisabdichtung der Rückstandshalde führt nicht zu signifikanten Auswirkungen auf die Funktionen des Grundwassers nach § 1 WHG. Ein Überschreiten der Bagatellgrenze und damit eine Verschlechterung des Wasserkörpers kann ausgeschlossen werden.

Die prognostizierten Auswirkungen eines Versagens der Basisabdichtung werden durch das in den Unterlagen J-1 und J-4 beschriebene Monitoringsystem beständig überwacht. Sollten die Ergebnisse des Monitorings zeigen, dass entgegen der Prognose mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Grundwassers zu rechnen ist, kann darauf zu gegebener Zeit auf der Grundlage der dann vorliegen-den Erkenntnisse mit geeigneten Maßnahmen (Tiefendrainage, Abspunden etc.) angemessen reagiert werden, um eine erhebliche Beeinträchtigungen des Grundwassers und seiner Funktionen auszu-schließen.

5.10.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG)

Mit der vorhabensbedingten Flächeninanspruchnahme im Bereich der Rückstandshalde und der für diese erforderlichen Infrastruktur ist die Inanspruchnahme eines Bodendenkmals verbunden. Dabei handelt es sich um die Wüstung einer Siedlung im Gebiet des ehemaligen Dorfes Groß Beelte – „Wüste Mark Beelte“. (vgl. Konfliktschwerpunkt KK 1 (RM) in der Unterlage F-1, Umweltverträglich-keitsstudie) Die Inanspruchnahme des Bodendenkmals stellt im Sinne der Eingriffsregelung gemäß BNatSchG einen Eingriff in das Schutzgut Boden dar, da es sich bei der Flächeninanspruchnahme um eine erhebliche Beeinträchtigung der Archivfunktion des Bodens handelt (vgl. Konflikt KBo 2 (RM) im Kapitel 5.10.2.2.1)

Damit findet die Inanspruchnahme des Kulturgutes Berücksichtigung im Rahmen der im Sinne der Eingriffsregelung erforderlichen Folgemaßnahmen, welche Inhalt des vorliegenden Landschaftspflege-rischen Begleitplanes sind.

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Mit der optischen Überprägung durch den überproportional großen, voluminösen Haldenkörper ist eine erhebliche Beeinträchtigung der kulturhistorisch bedeutsamen Beelter Linde verbunden, welche sich auf dem ehemaligen Kirchhügel des Dorfes Groß Beelte innerhalb der Wüste Mark Beelte und damit direkt östlich angrenzend an das Betriebsgelände der Rückstandhalde befindet. (vgl. Konflikt-schwerpunkt KK 2 (RM) in der Unterlage F-1, Umweltverträglichkeitsstudie)

Insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkungsüberlagerung visueller Wirkungen des Halden-standortes (z.B. optische Veränderung und Kulisseneffekte) und der betriebsbedingt hervorgerufenen Geräuschimmissionen können zudem erhebliche Beeinträchtigungen der Erlebbarkeit des kulturhisto-risch bedeutsamen Elements Beelter Linde nicht ausgeschlossen werden. (vgl. Konfliktschwerpunkt KK 3 (RM) in der Unterlage F-1, Umweltverträglichkeitsstudie)

Gemäß BNatSchG fallen Kultur- und Sachgüter grundlegend nicht unter das Schutzregime der Ein-griffsregelung, da diese sich auf die Projektfolgen beschränkt, die den Naturhaushalt und/oder das Landschaftsbild betreffen.

Die optische Wirkung und Erlebbarkeit des Kulturdenkmals Beelter Linde ist eng mit den Funktionen des Schutzgutes Landschaft und der mit diesem verbundenen Erholungsfunktion verbunden und die mit dem Vorhabensbestandteil Rückstandshalde für das Kulturgut verbundenen Beeinträchtigungen spiegeln sich in den Beeinträchtigungen der Landschaft durch die Rückstandshalde (vgl. Konflikt KL 2 (RM) im Kapitel 5.10.2.5.1) wider. Damit finden die Beeinträchtigungen des Kulturgutes über das Schutzgut Landschaft indirekt Berücksichtigung im Rahmen der im Sinne der Eingriffsregelung erfor-derlichen Folgemaßnahmen, welche Inhalt des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind.

5.11 Wirkungen des untertägigen Bergbaus (standortübergreifend)

Als relevante potenzielle Umweltauswirkungen, die vom Abbau der untertägigen Salzlagerstätte Sarstedt ausgehen, wurden in der Umweltverträglichkeitsstudie (vgl. Unterlage F-1) die Senkungen an der Tagesoberfläche infolge der unter Tage entstehenden Hohlräume sowie die durch Sprengungen ausgelösten Schwingungen an der Tagesoberfläche betrachtet.

5.11.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

Wie in Kapitel 5 beschrieben steht für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. auf Mensch, Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Damit verbunden ist die Planung der Vorhabensbestandteile einschließlich des untertägigen Bergbaus Ergebnis einer Entwurfsoptimierung, verbunden mit der Umsetzung bautechnischer Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie die Anlage und der Betrieb nach dem Stand der Technik.

Der geplante untertägige Betrieb erfolgt dementsprechend unter Anwendung von technischen Metho-den, Verfahren und Anlagen nach dem Stand der Technik. (vgl. Unterlage B sowie E-1) Vor dem Hin-tergrund der für die Schutzgüter von Natur und Landschaft relevanten Wirkungen des untertägigen Betriebes ist dabei insbesondere das Potenzial zur Reduzierung der untertägig entstehenden und über den auusziehenden Wetterschacht Fürstenhall auf die Schutzgüter wirkenden Emissionen zu nennen. Durch den Einsatz von Filteranlagen an allen Übergabestellen der Gurtbandanlagen und Bunkeranlagen sowie Filtertechnik (Partikelfilter) zur Abgasreinigung an allen dieselbetriebenen Groß-fahrzeugen werden Emissionen ebenso minimiert wie durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen im Bereich des Personentransportes, den Einsatz emissionsärmerer Motoren sowie durch die kontinuier-

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liche Optimierung des eingesetzten ANFO-Sprengstoffes hinsichtlich der Reduzierung seiner Schad-gasentwicklung. (vgl. Unterlage I-18)

Entwurfsoptimierung und technische Maßnahmen zur Vermeidung finden im Rahmen der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der vom untertägigen Bergbau ausgehenden Wirkungen in der Umwelt-verträglichkeitsstudie (vgl. Unterlage F-1) und im vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan Berücksichtigung.

5.11.2 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

5.11.2.1 Veränderungen des Überschwemmungsgebietes der Innerste durch bergba u-bedingte Senkungen

Durch den Abbau untertägiger Lagerstätten können Senkungen an der Tagesoberfläche nicht ausge-schlossen werden. Damit verbunden kann es zu Auswirkungen auf das Überschwemmungsgebiet der Innerste kommen. Für das geplante Vorhaben wurden in der Unterlage I-32, Teil 1 die „Auswirkungen der Senkungsprognose auf den Hochwasserschutz“ analysiert und bewertet. Ziel der Unterlage ist die Überprüfung der Auswirkungen der Bergsenkung auf das Abflussgeschehen und das Überschwem-mungsgebiet der Innerste. Die Darstellung der Auswirkungen erfolgt für die in der Senkungsprognose betrachteten Zeiträume, d.h. nach 20 Jahren, nach 40 Jahren, nach 100 Jahren sowie nach 200 Jahren.

Als Ergebnis der Unterlage ist für alle Prognosezustände eine Zunahme des Retentionsvolumens im Untersuchungsgebiet zu verzeichnen. Diese Zunahme ist grundsätzlich als positiv einzustufen und kann einen Beitrag zur Dämpfung von Hochwasserwellen leisten. Für die Wasserstände und den Hochwasserabfluss ergeben sich bis zum Prognosezeitschnitt von 20 Jahren keine nachteiligen Aus-wirkungen. Für die Zeiträume nach 40, 100 und 200 Jahren zeigen die Berechnungen für die bebau-ten Flächen von Sarstedt West maximale Wassertiefenänderungen von +0,05 bis +0,07 m. Dies ist laut Unterlage I-32, Teil 1 ausschließlich auf die dortige Geländesenkung zurückzuführen. Der ge-nannte Sachverhalt kann hinsichtlich § 78 (3) WHG eine nachteilige Veränderung darstellen. (vgl. Unterlage I-32, Teil 1)

Eine erhebliche Beeinträchtigung des Überschwemmungsgebietes der Innerste durch bergbaube-dingte Senkungen kann nicht ausgeschlossen werden.

Im Hochwasserfall können nachteilige Veränderungen des Überschwemmungsgebietes der Innerste zu Auswirkungen im Bereich von Siedlungsgebieten und damit von vorhandener Gebäudesubstanz führen. In der Unterlage Unterlage I-32, Teil 1 „Auswirkungen der Senkungsprognose auf den Hoch-wasserschutz“ wurden, wie in Kapitel 5.1.3.2 beschrieben, für die Zeiträume nach 40, 100 und 200 Jahren für die bebauten Flächen von Sarstedt West maximale Wassertiefenänderungen von +0,05 bis +0,07 m errechnet. Verbunden mit diesen können erhebliche Beeinträchtigungen vor-handener Gebäudesubstanz nicht ausgeschlossen werden.

Konfliktschwerpunkt KW 2 (UB) Veränderungen des Überschwemmungsgebietes der Innerste

durch bergbau-bedingte Senkungen

5.12 Kumulative Wirkungen

Im Rahmen des Vorhabens Hartsalzwerk Siegfried-Giesen treffen zeitlich und räumlich bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen einer Anzahl verschiedener Vorhabensbestandteile zusammen, wel-

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K+S Aktiengesellschaft, Projektgruppe SG

Hartsalzwerk Siegfried-Giesen Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 264

che über die beschriebenen und bewerteten zu erwartenden Umweltauswirkungen der jeweils einzel-nen Vorhabensbestandteile hinaus kumulative Wirkungen hervorrufen können.

Kumulative Wirkungen auf ein Schutzgut können sich dabei aufgrund der räumlichen Überlagerung und Verdichtung von Wirkungen verschiedener Vorhabensbestandteile oder aufgrund ähnlicher Wir-kungen verschiedener Vorhabensbestandteile an verschiedenen Orten des Vorhabengebietes erge-ben.

Da kumulative Wirkungen durch die Einzelbewertung der Vorhabensbestandteile nicht vollständig erfasst werden, erfolgte in der Umweltverträglichkeitsstudie zum Vorhaben (vgl. Unterlage F-1) die Beschreibung und Bewertung potenzieller kumulativer Wirkungen.

Zusammenfassend können erhebliche Beeinträchtigungen durch kumulative Wirkungen verschiedener Vorhabensbestandteile ausgeschlossen werden.

5.13 Zusammenfassende Darstellung der Auswirkungen

Mit den bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen wäh-rend der Bau- und Betriebsphase sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Wasser sowie Landschaft verbunden. Für die Standorte Fürstenhall und Rössing-Barnten können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.

Eine zusammenfassende Darstellung der mit den Vorhabensbestandteilen verbundenen Konflikte einschließlich der Möglichkeiten zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen sowie einer Einschätzung der Ausgleichbarkeit der jeweiligen Eingriffe erfolgt in Tab. 55.

Die Darstellung der Konflikte erfolgt dabei übergreifend über die Vorhabensbestandteile. Diese ist die Basis für den im Rahmen der Landschaftspflegerischen Maßnahmenplanung (vgl. Kapitel 0) für die Summe aller Vorhabensbestandteile zu ermittelnden Kompensationsbedarf und darauf basierend die Festlegung der zur Kompensation unvermeidbarer Beeinträchtigungen erforderlicher Maßnahmen.

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Tab. 55 Zusammenfassende Darstellung der erheblichen Beeinträchtigungen des Vorhabens Hartsalzwerk Siegfried-Giesen

Konflikt-Nr.*

Konfliktbeschreibung Dimension der Beeinträchtigung

Vermeidung, Minde-rung bzw. Schutz

Einschätzung der Ausgleichbarkeit

Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

KB 1 Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme

(SG) Bau- und anlagebedingter Verlust von Gebüschen und Gehölzbeständen sowie Gras- und Staudenfluren, Einzelbäume

11,0 ha Baumschutzmaßnah-men sowie Schutzzäu-nungen zum Schutz von Bäumen und empfindli-cher Vegetation vor baubedingten Beein-trächtigungen

Wiederherstellung bau-bedingt in Anspruch genommener Vegetati-onsbestände

In Abhängigkeit von der Wiederher-stellungszeit der einzelnen Biotope ist der Verlust durch die Entwicklung möglichst der gleichen Biotoptypen in gleicher Ausprägung und auf gleicher Flächengröße ausgleich- oder ersetzbar.

(GS) Bau- und anlagebedingter Verlust von Ruderalgebüsch, halbruderaler Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte sowie von Einzelbäumen

0,33 ha

(HH) Bau- und anlagebedingter Verlust von Gebüschen und Gehölzbeständen sowie Gras- und Staudenfluren

0,9 ha

(GA) Bau- und anlagebedingter Verlust von Gebüschen und Gehölzbeständen, Waldbiotopen, Gewässerbiotopen, Gras- und Staudenfluren und Einzel-bäumen

8,3 ha

(110 kV) Bau- und anlagebedingter Verlust von Gras- und Staudenfluren 0,4 ha

(20 kV) Bau- und anlagebedingter Verlust von Gras- und Staudenfluren 0,6 ha

(RM) Anlagebedingter Verlust von Gras- und Staudenfluren 0,3 ha

KT 1 Verlust von Lebenräumen gehölz- und gebüschbewohnender Brutvögel

(SG) Bau- und anlagebedingter Verlust der Habitatstrukturen für Nachtigall und Bluthänfling in den Gehölzbeständen im Umfeld der aufgelassenen Gleise nördlich des ruhenden Betriebsstandortes

0,6 ha Baumschutzmaßnah-men sowie Schutzzäu-nungen zum Schutz von Bäumen und empfindli-cher Vegetation vor baubedingten Beein-trächtigungen

Ausgleich durch Schaffung von störungsarmen Gehölzstrukturen als Bruthabitat möglich

(GS) Bau- und anlagebedingter Verlust der Habitatstrukturen für die Nachtigall in den Gehölzbeständen auf dem Betriebsgelände Glückauf-Sarstedt 0,2 ha

KT 2 Verlust von Lebenräumen offen- und halboffenlandbewohnender Brutvögel

(SG) Bau- und anlagebedingter Verlust trockener, ruderalisierter Gras- und Staudenfluren im brachliegenden Werksstandort als Lebensraum von Neuntöter, Wiesenpieper, Schwarzkehlchen, Rebhuhn und Feldschwirl.

8,3 ha Schutzzäunungen zum Schutz von Bäumen und empfindlicher Vege-tation vor baubedingten Beeinträchtigungen

Ausgleich durch Schaffung von Habitatmosaiken aus Gras- und Staudenfluren und Gehölzen mög-lich (RM) Verlust von Saumstrukturen als Lebensraum des Wiesenpiepers 0,5 ha

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Konflikt-Nr.*

Konfliktbeschreibung Dimension der Beeinträchtigung

Vermeidung, Minde-rung bzw. Schutz

Einschätzung der Ausgleichbarkeit

KT 3 Lebensraumverlust für Brutvögel der offenen Agrarlandschaft

(RM) Bau- und anlagebedingter Verlust der Bruthabitate von Ackerbrütern 44 Brutpaare der Feldlerche, 5 Brut-paare der Wachtel,

1 Brutpaar des Kiebitz

nicht minimierbar Die Beeinträchtigung ist durch Nut-zungsextensivierung von Ackerflä-chen und der damit verbundenen Verbesserung der Habitatbedingun-gen kompensierbar.

KT 4 Brutplatzverlust für Rauch- und Mehlschwalben

(SG) Anlagebedingter Verlust der Brutplätze von Rauchschwalbe und Mehl-schwalbe an den alten Werksgebäuden am Standort Siegfried-Giesen sowie den Intze-Tanks

Verlust der Brut-plätze von je einer Rauchschwalben- und Mehlschwal-

benkolonie

nicht minimierbar Ausgleich durch Schaffung von geeigneten Ersatzbrutplätzen (künstliche Nisthilfen) möglich

KT 5 Verlust eines Horststandortes des Wanderfalken

(SG) Anlagebedingter Verlust des Horststandortes vom Wanderfalken in einer künstlichen Nisthilfe an den Intze-Tanks 1 Brutpaar des

Wanderfalken

nicht minimierbar Ausgleich durch Anbringen einer künstlichen Nisthilfe an für die Art geeignetem Standort möglich

KT 6 Verlust eines Horststandortes des Turmfalken

(SG) Anlagebedingter Verlust des Horststandortes vom Turmfalken in den alten Werksgebäuden am Standort Siegfried-Giesen 1 Brutpaar des

Turmfalken

nicht minimierbar Ausgleich durch Anbringen einer künstlichen Nisthilfe an für die Art geeignetem Standort möglich

KT 7 Verlust von Rastvogelflächen

(RM) Verlust von Ackerflächen innerhalb eines Rastvogelgebietes nationaler Bedeutung

nicht quantifizierbar

nicht minimierbar Die Beeinträchtigung ist durch Nut-zungsextensivierung von Ackerflä-chen und der damit verbundenen Verbesserung des Nahrungsange-botes während der Rastzeit kom-pensierbar.

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Konflikt-Nr.*

Konfliktbeschreibung Dimension der Beeinträchtigung

Vermeidung, Minde-rung bzw. Schutz

Einschätzung der Ausgleichbarkeit

KT 8 Beeinträchtigung von Brutvogellebensräumen in der offenen Agrarlandschaft

(SG) Beeinträchtigung der Feldlerche durch die Kulissenwirkung des Werks-standortes

2 Brutpaare der Feldlerche

nicht minimierbar Die Beeinträchtigung ist durch Nut-zungsextensivierung von Ackerflä-chen und der damit verbundenen Verbesserung der Habitatbedingun-gen kompensierbar.

(GS) Beeinträchtigung eines Kiebitzbrutplatzes durch die von der neuen Zu-fahrtsstraße ausgehenden optischen Störeinwirkungen

1 Brutpaar des Kiebitz

(GA) Optische Störungen von Ackerbrütern an ihrem Brutplatz durch den Über-gabebahnhof, insbesondere durch die Kulissenwirkung der dort warten-den bis zu 620 m langen Güterzüge

7 Brutpaare der Feldlerche, 1

Wachtelbrutpaar

(RM) Beeinträchtigung der Feldlerche durch die Kulissenwirkung der Rück-standshalde

11 Brutpaare der Feldlerche

KT 9 Beeinträchtigung eines Brutplatzes des Mäusebussards

(HH) Optische Störung des Mäusebussards an seinem Horststandort aufgrund der Umverlegung eines Rad- und Fußweges 1 Brutpaar des

Mäusebussards

nicht minimierbar Ausgleich durch Anbringen einer künstlichen Nisthilfe an für die Art geeignetem Standort möglich (GA) Störung des Mäusebussards an seinem Horststandort aufgrund der Wie-

derinbetriebnahme des Mäusebussards

KT 10 Beeinträchtigung von Brutrevieren des Rebhuhns

(SG) Störungen am Brutplatz durch die Anwesenheit von Menschen und Fahr-zeugen im Bereich der Gleisharfe und der angrenzenden Wirtschaftswege

1 Brutpaar des Rebhuhns

nicht minimierbar Ausgleich durch Schaffung von Habitatmosaiken aus Gras- und Staudenfluren und Gehölzen mög-lich

(GA) Optische und akustische Störungen von Brutplätzen des Rebhuhns in den bahnbegleitenden Saumstrukturen

3 Brutpaare des Rebhuhns

KT 11 Beeinträchtigung von Brutrevieren des Bluthänflings

(GA) Beunruhigung des Bluthänflings an seinem Brutplatz im Bahnnahbereich durch die vom Bahnverkehr ausgehenden optischen Störungen 1 Brutpaar des

Bluthänflings

nicht minimierbar Ausgleich durch Schaffung von störungsarmen Gehölzstrukturen als Bruthabitat möglich

KT 12 Beeinträchtigung von Rastvogelflächen

(RM) Beeinträchtigung von Ackerflächen innerhalb eines Rastvogelgebietes nationaler Bedeutung durch Kulissenwirkung und betriebsbedingte Stö-reinwirkungen nicht

quantifizierbar

nicht minimierbar Die Beeinträchtigung ist durch Nut-zungsextensivierung von Ackerflä-chen und der damit verbundenen Verbesserung des Nahrungsange-botes während der Rastzeit kom-pensierbar.

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Konflikt-Nr.*

Konfliktbeschreibung Dimension der Beeinträchtigung

Vermeidung, Minde-rung bzw. Schutz

Einschätzung der Ausgleichbarkeit

KT 13 Verlust von Lebensraum des Feldhamsters

(RM) Verlust von Habitatflächen des Feldhamsters

10 Feldhamster-baue

nicht minimierbar Die Beeinträchtigung ist durch Nut-zungsextensivierung von Ackerflä-chen und der damit verbundenen Verbesserung der Habitatbedingun-gen kompensierbar.

KT 14 Zerschneidung von Feldhamsterlebensräumen

(RM) Barriereeffekt der Rückstandshalde für den Feldhamster

nicht quantifizierbar

nicht minimierbar Die Beeinträchtigung ist durch Nut-zungsextensivierung von Ackerflä-chen und der damit verbundenen Verbesserung der Habitatbedingun-gen kompensierbar.

KT 15 Erhöhte baubedingte Kollisionsgefahr für den Feldhamster

(20 kV) Kollisionsgefahr des Feldhamsters mit dem Baustellenverkehr bei Ein-wanderung in das Baufeld

nicht quantifizierbar

Vergrämung der Art aus dem Baufeld durch Entwertung des Habi-tats, ggf. Sicherung über feldhamstersichere Zäunung

Unter Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung verbleibt kein er-höhtes Kollisionsrisiko für den Feld-hamster.

(110 kV) Kollisionsgefahr des Feldhamsters mit dem Baustellenverkehr bei Ein-wanderung in das Baufeld

nicht quantifizierbar

(RM) Kollisionsgefahr des Feldhamsters mit dem Baustellenverkehr bei Ein-wanderung in das Baufeld

nicht quantifizierbar

KT 16 Verlust von Einzelquartieren, Jagdhabitaten und Leitstrukturen von Fledermäusen

(SG) Verlust der Fledermausjagdhabitate auf den offenen Flächen des ehema-ligen Werksstandortes sowie entlang der Schachtstraße, Zerschneidung von Flugrouten entlang der Schachtstraße, potenzieller Verlust von Ein-zelquartieren in der alten Gebäudesubstanz nicht

quantifizierbar

Baumschutzmaßnah-men sowie Schutzzäu-nungen zum Schutz von Bäumen und empfindli-cher Vegetation vor baubedingten Beein-trächtigungen

Die Beeinträchtigung ist durch Schaffung von Leitstrukturen inner-halb der strukturarmen Bördeland-schaft sowie Aufwertung von Habi-tatstrukturen kompensierbar. Mit dem Anbringen von Fledermauskäs-ten ist der Quartierverlust aus-gleichbar.

KT 17 Verlust von Unterschlupf- und Deckungsmöglichkeiten für Wild

(SG) Bau- und anlagebedingter Verlust der Unterschlupf- und Deckungsmög-lichkeiten für Wild in den Gehölzbeständen im Umfeld der aufgelassenen Gleise nördlich des ruhenden Betriebsstandortes

nicht quantifizierbar

Baumschutzmaßnah-men sowie Schutzzäu-nungen zum Schutz von Bäumen und empfindli-cher Vegetation vor baubedingten Beein-trächtigungen

Die Beeinträchtigung ist durch die Schaffung geeigneter Vegetations-strukturen als Unterschlupf und Deckung von Wildarten kompen-sierbar.

(GA) Isolierung des Hegebuschs durch die Nordanbindung an die DB-Strecke nicht

quantifizierbar

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Konflikt-Nr.*

Konfliktbeschreibung Dimension der Beeinträchtigung

Vermeidung, Minde-rung bzw. Schutz

Einschätzung der Ausgleichbarkeit

KT 18 Beeinträchtigung von Unterschlupf- und Deckungsmöglichkeiten für Wild

(SG) Meidung eines der Deckung und als Unterschlupf dienenden Gehölzbe-standes aufgrund optischer Störeinwirkungen des Werksstandortes

0,7 ha

Baumschutzmaßnah-men sowie Schutzzäu-nungen zum Schutz von Bäumen und empfindli-cher Vegetation vor baubedingten Beein-trächtigungen

Die Beeinträchtigung ist durch die Schaffung geeigneter Vegetations-strukturen als Unterschlupf und Deckung von Wildarten kompen-sierbar.

KT 19 Verlust von Landlebensräumen für Amphibien

(SG) Verlust der Landlebensräume von Erdkröte und Teichmolch in den Schot-terbetten der ruhenden Gleisanlagen auf dem Werksgelände nicht

quantifizierbar

nicht minimierbar Ausgleich durch Schaffung von Saumstrukturen und Gras- und Staudenfluren in geeigneter Aus-prägung und Größe als Landlebens-räume möglich.

KT 20 Erhöhte baubedingte Kollisionsgefahr für den Kammmolch

(GA) Erhöhte Kollisions- und Tötungsgefahr von den Kammmolch in ihrem Landlebensraum/ Überwinterungsplatz durch Ertüchtigung der Schotter-betten der Gleistrasse nicht

quantifizierbar

Vermeidung durch Bau-zeitenbeschränkung, Eingriff in die Schotter-betten sollte außerhalb der Überwinterungszei-ten erfolgen

Unter Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung verbleibt kein er-höhtes Kollisionsrisiko für Amphi-bien.

KT 21 Verlust von Lebensräumen trockenheitsliebender Heuschrecken, Tagfalter und Stechimmen

(SG) Bau- und anlagebedingter Verlust trockener, ruderalisierter Gras- und Staudenfluren im brachliegenden Werksstandort als Lebensraum von Blauflügeliger Ödlandschrecke, Blauflügeliger Sandschrecke, Wiesen-grashüpfer, Schwalbenschwanz, Weißklee-Gelbling, Perlmutterfalter so-wie seltenen und gefährdeten Arten der Goldwespe, Keulenwespe, Weg-wespe, Faltenwespe und Bienen.

8,3 ha

nicht minimierbar Ausgleich durch Schaffung von Saumstrukturen und Gras- und Staudenfluren in geeigneter Aus-prägung und Größe möglich.

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Konflikt-Nr.*

Konfliktbeschreibung Dimension der Beeinträchtigung

Vermeidung, Minde-rung bzw. Schutz

Einschätzung der Ausgleichbarkeit

Schutzgut Boden

KBo 1 Bodeninanspruchnahme durch Versiegelung, Teilversiegelung und Überformung

(SG) Anlagebedingter Funktionsverlust; Beanspruchung von Pseudogley-Schwarzerden und Parabraunerden sowie Vegen mit meist hoher Bewer-tung gemäß Zusammenfassender Bodenfunktionsbewertung für den Landkreis Hildesheim (LBEG, 2013)

13,9 ha Vermeidung mechani-scher Belastungen des Oberbodens und Ver-meidung einer Beein-trächtigung der Boden-struktur durch sachge-rechte Zwischenlage-rung

Sorgfältiger Umgang mit Schadstoffen sowie mit Betriebsstoffen der Baumaschinen, regel-mäßige Wartung der Fahrzeuge und Maschi-nen – nach dem Stand der Technik, d. h. ent-sprechend der gelten-den Regelwerke

Rekultivierung der bau-bedingt in Anspruch genommenen Böden nach Beendigung der Baumaßnahme

Ein funktionaler Ausgleich ist durch Entsiegelung und die damit verbun-dene Wiederherstellung von Boden-funktion und Einleitung einer natürli-chen Bodenentwicklung möglich.

Bei fehlendem Entsiegelungspoten-zial :

ausgleichbar über eine Verbesse-rung von Teilfunktionen des Bo-den- und Wasserhaushaltes durch Nutzungsextensivierung und Ent-wicklung von Biotoptypen

ersetzbar durch das Potenzial zur Entwicklung von Funktionen des Boden- und Wasserhaushaltes durch die vorhabensbedingt vor-gesehene Abdeckung und Begrü-nung der Rückstandshalde

(GS) Anlagebedingter Funktionsverlust; Beanspruchung von Parabraunerden mit meist hoher Bewertung gemäß Zusammenfassender Bodenfunktions-bewertung für den Landkreis Hildesheim (LBEG, 2013)

2,4 ha

(HH) Anlagebedingter Funktionsverlust; Beanspruchung von Pseudogley-Schwarzerden mit geringer Bewertung gemäß Zusammenfassender Bo-denfunktionsbewertung für den Landkreis Hildesheim (LBEG, 2013)

0,3 ha

(GA) Anlagebedingter Funktionsverlust; Beanspruchung von Pseudogley-Schwarzerden, Gleyen, Parabraunerden sowie von Vegen mit meist mitt-lerer bis hoher Bewertung gemäß Zusammenfassender Bodenfunktions-bewertung für den Landkreis Hildesheim (LBEG, 2013)

4,9 ha

(RM) Anlagebedingter Funktionsverlust; Beanspruchung von Pseudogley-Schwarzerden, Parabraunerden sowie kleinflächig von Gley-Schwarzerden und Braunerden mit hoher und mittlerer/geringer Bewer-tung gemäß Zusammenfassender Bodenfunktionsbewertung für den Landkreis Hildesheim (LBEG, 2013)

89,6 ha

KBo 2 Beeinträchtigung der Archivfunktion des Bodens

(RM) Inanspruchnahme der Wüstung (Wüste Mark Beelte) einer Siedlung (Groß Beelte), welche als Bodendenkmal ausgewiesen ist und damit Archivfunk-tion besitzt

nicht quantifizierbar

Minimierung der mit der vorhabensbedingten Inanspruchnahme des Bodendenkmals ver-bundenen Beeinträchti-gungen durch detaillier-te Sicherung und Do-kumentation

Ein Ausgleich bei Inanspruchnahme eines Bodendenkmals ist nicht mög-lich.

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Seite 271

Konflikt-Nr.*

Konfliktbeschreibung Dimension der Beeinträchtigung

Vermeidung, Minde-rung bzw. Schutz

Einschätzung der Ausgleichbarkeit

Schutzgut Wasser

KW 1 Reduzierung der Grundwasserneubildung durch Flächenversiegelung

(SG) Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate aufgrund mangelnder Versickerungsmöglichkeiten

nicht quantifizierbar

nicht minimierbar Ein funktionaler Ausgleich ist durch Entsiegelung und die damit

verbundene Wiederherstellung von Funktionen des Boden- und Wasserhaushaltes

durch eine Entwicklung von Funk-tionen und Werten des Boden- und Wasserhaushaltes verbunden mit der vorhabensbedingt vorge-sehenen Abdeckung und Begrü-nung der Rückstandshalde

durch Nutzungsextensivierung und Entwicklung von Biotoptypen und damit verbundener Aufwer-tung von Funktionen des Wasser-haushaltes möglich

(RM) Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate aufgrund großflächi-ger Versiegelung der Haldenaufstandsfläche

KW 2 Veränderungen des Überschwemmungsgebietes der Innerste durch bergbaubedingte Senkungen

(UB) Zunahme des Retentionsvolumens, Wassertiefenänderungen im Bereich von Sarstedt

nicht quantifizierbar

Umsetzung von Maß-nahmen zur Vermei-dung von Folgewirkun-gen vorhabensbedingter Veränderungen des Überschwemmungsge-bietes der Innerste

Unter Beachtung von Maßnahmen zur Vermeidung von Folgewirkun-gen vorhabensbedingter Verände-rungen des Überschwemmungsge-bietes der Innerste verbleiben keine Beeinträchtigungen

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Konflikt-Nr.*

Konfliktbeschreibung Dimension der Beeinträchtigung

Vermeidung, Minde-rung bzw. Schutz

Einschätzung der Ausgleichbarkeit

Schutzgut Landschaft

KL 1 Verlust landschaftsbildprägender Strukturen

(SG) Betroffenheit von Gehölzstrukturen im Bereich des Flussgrabens, des südlich daran anschließenden Gartens sowie zwischen Flussgraben und geplantem Vorbahnhof

nicht quantifizierbar

Mit dem Schutz von Bäumen und empfindli-cher Vegetation inner-halb bzw. angrenzend an das Baufeld der Vorhabensbestandteile werden diese auch in ihrer Funktion als land-schaftsbildprägende Elemente erhalten.

Der Verlust landschaftsbildprägen-der Elemente ist durch Schaffung cha-rakteristischer Elemente des Land-schaftstyps im Eingriffsgebiet, Erhö-hung der Strukturvielfalt, Anlage von Gehölzstrukturen mit Entwicklungs-potenzial hinsichtlich landschafts-bildprägender Wirkung kompensier-bar.

(GS) Betroffenheit von prägenden Einzelbäumen am Nordrand der derzeitigen Viehweide sowie die weit sichtbare Pappelreihe an der Glückaufstraße

(HH) Betroffenheit von gleistrassenbegleitenden Gehölzstrukturen am Stichka-nal und im Hollenmeerholz

(GA) Betroffenheit von Gehölzstrukturen und Einzelbäumen entlang der Gleist-rasse, Waldrandstrukturen östlich des Hafens Harsum sowie Einzelbäu-men nördlich Klein Förste

KL 2 Kumulative Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderungen, akustische Belastung und/oder Staubentwicklung

(SG) Verlust der Eigenart der Landschaft in einem Umkreis bis zu 4.000 m durch Schaffung einer technogene Kulisse innerhalb einer offenen, weit einsehbaren freien Landschaft ohne Sichthindernisse

nicht quantifizierbar

Durch die Entwicklung von Vegetationsbestän-den im Rahmen von Gestaltungs-, Vermei-dungs- und Kompensa-tionsmaßnahmen, wel-che im Bereich der Vorhabensbestandteile bzw. an diese angren-zend der Eingrünung dienen, wird die beein-trächtigende technoge-ne Wirkung der Vorha-bensbestandteile mini-miert.

Die Beeinträchtigungen sind durch-Schaffung charakteristischer Ele-mente des Landschaftstyps im Ein-griffsgebiet, Erhöhung der Struktur-vielfalt durch Einbringen von Saum- und Gehölzstrukturen, Minimierung der vom Vorhabensbestandteil ausgehenden beeinträchtigenden optischen Wirkung sowie Anlage von Gehölzstrukturen mit Entwick-lungspotenzial hinsichtlich land-schaftsbildprägender Wirkung kom-pensierbar

(GS) Verlust der Eigenart der Landschaft in einem Umkreis bis zu 4.000 m durch Schaffung einer technogene Kulisse innerhalb einer offenen, weit einsehbaren freien Landschaft

(GA) Beeinträchtigung der Eigenart des ländlich geprägten Landschaftsraums durch den Aufenthalt der bis zu 620 m langen Schüttgut- und Container-züge im Übergabebahnhof; diese stellen landschaftsfremde Elemente dar, die für die Dauer ihres Aufenthalts im Übergabebahnhof den freien Blick in die Landschaft unterbinden und somit als optische Barriere wirken

(RM) Verlust der Eigenart der Landschaft in einem Umkreis bis zu 4.000 m durch Schaffung einer technogene Kulisse innerhalb einer offenen, weit einsehbaren freien Landschaft ohne Sichthindernisse, Maßstabsverlust durch den überproportional großen, voluminösen Haldenkörper, Oberflä-chenverfremdung durch Einführung einer technisch-strengen Form, Be-hinderung von Sichtbeziehungen im Haldenumfeld, Betroffenheit der Ortschaften Giesen einschließlich Siegfried-Giesen, Ahrbergen, Sarstedt, Giften, Rössing und Emmerke sowie siedlungsnahen Freiräume

[* Konflikt aufgrund der Auswirkung folgender Vorhabensbestandteile: (SG) = Siegfried-Giesen, (GS) = Glückauf-Sarsted, (HH) = Hafen Harsum, (GA) = Gleisanschlusstrasse, (110 kV) = 110 kV-Leitung, (20 kV) = 20 kV-Ringleitung, (RM) = Rückstandsmanagement, (UB) = untertägiger Bergbau (standortübergreifend)]

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Hartsalzwerk Siegfried-Giesen Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 273

5.14 Wirkungen der Nachbetriebsphase

Die Nachbetriebsphase, welche zeitlich nach der Betriebsphase von ca. 40 Jahren anzusetzen ist (vgl. Unterlage B), wird unter Tage mit der Verfüllung durch Flutung und dem Verschluss sämtlicher unter-tägiger Hohlräume sowie aller Tagesschächte (Wetterschächte, Transport- und Förderschächte) ver-bunden sein. Übertage wird die Nachbetriebsphase nach Prüfung einer möglichen Nachnutzung der vorhandenen Betriebsanlagen durch einen Rückbauprozess der nicht nachnutzbaren Übertageeinrich-tungen und durch Rekultivierungsaktivitäten geprägt sein.

Bereits mit dem Ende der Betriebsphase ist eine Einstellung der mit dem Vorhaben und seinen Be-standteilen verbundenen betriebsbedingten Wirkungen, d.h. betriebsbedingten Lärm-, Licht- und Stoff-/Staubemissionen sowie Fahrzeugbewegungen, verbunden. Diese werden während der Rückbaupha-se obertägiger Anlagen durch mit dem Rückbauprozess potenziell verbundenen Wirkungen – durch den Rückbauprozess hervorgerufene temporäre Flächeninanspruchnahmen, optische Veränderun-gen, Zerschneidungswirkungen sowie akustische, stoffliche sowie optische Wirkungen – abgelöst.

Durch den Rückbau von Betriebsanlagen können die mit diesen Anlagen verbundenen Wirkungen, welche durch eine Flächeninanspruchnahme, die damit verbundene Zerschneidungswirkung sowie Kulisseneffekte hervorgerufen werden, beendet werden. Damit verbunden werden dauerhafte Wirkun-gen dieser Anlagen auf Natur und Landschaft sowie den Menschen vermieden und Funktionen und Werte dieser Schutzgüter wiederhergestellt.

Rückbaubedingte Wirkungen sind mit den baubedingten Wirkungen der Errichtungsphase ver-gleichbar und räumlich auf den jeweiligen Vorhabensbestandteil und zeitlich auf den Rückbau- und Rekultivierungsprozess beschränkt.

Mit einem Rückbauprozess potenziell verbundene Wirkungen sind:

– Flächeninanspruchnahme während des Rückbauprozesses

– optische Veränderungen durch den Rückbauprozess

– durch den Rückbauprozess hervorgerufene Zerschneidungswirkungen sowie

– während des Rückbauprozesses auftretende akustische, stoffliche sowie optische Wirkungen.

Eine differenzierte Auswirkungsprognose der rückbaubedingten Wirkungen ist im Rahmen der vorlie-genden Unterlage nicht möglich. Für die Abläufe während der Nachbetriebsphase ist bei feststehen-dem Zeitpunkt des Betriebsendes ein Abschlussbetriebsplan aufzustellen, der eine genaue Darstel-lung der technischen Durchführung der beabsichtigten Betriebseinstellung enthält. Grundlegend wird der Baustellenbetrieb während des Rückbau- und Rekultivierungsprozesses nach dem Stand der Technik unter Einhaltung geltender Regelwerke erfolgen. Damit können Auswirkungen durch geeigne-te Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen minimiert werden.

Eine Ausnahme hinsichtlich des für die übertägigen Betriebsanlagen vorgesehenen Rückbaus stellt die Rückstandshalde dar. Für diese beginnt nach Ende der Aufhaldung, einem teilweisen Halden-rückbau und damit verbundener vollständiger Abdeckung und Begrünung voraussichtlich 2-3 Jahre nach Einstellung der Produktion die Nachbetriebsphase.

Die mit der Flächeninanspruchnahme und Kulisse der Rückstandshalde, d.h. den anlagebedingten Wirkfaktoren, verbundenen Wirkungen bleiben auch in der Nachbetriebsphase dauerhaft wirksam. Durch die vollständige Abdeckung und Begrünung der Haldenoberfläche kann die Verdunstungsrate sehr stark erhöht werden. Damit verbunden fallen nur noch sehr geringe Mengen an niederschlagsbe-dingtem Haldenwasser an, welche in die Innerste eingeleitet werden müssen. Die gegenüber der Ist-

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Situation deutliche Verbesserung der Situation in der Innerste in Bezug auf den Salzgehalt, welche bereits mit Beginn des Regelbetriebes während der Betriebsphase erreicht werden kann, bleibt damit auch in der Nachbetriebsphase bestehen.

5.15 Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten

Innerhalb des Untersuchungsraumes, im näheren Umkreis bzw. im Bereich potenzieller Wirkpfade befinden sich folgende FFH- und SPA-Gebiete:

SPA-Gebiet „Hildesheimer Wald“ (DE 3825-401)

FFH-Gebiet „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“ (DE 3825-301)

FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ (DE 3624-331)

FFH-Gebiet „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ (DE 3021-331)

Gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG sind Pläne und Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. Dabei ist nicht relevant, ob der Plan oder das Projekt direkt Flächen innerhalb des Natura-2000-Gebietes in Anspruch nimmt oder von außen auf das Gebiet einwirkt.

Da aufgrund der räumlichen Nähe bzw. aufgrund der Wirkpfade des Vorhabens die Möglichkeit be-steht, dass das FFH-Gebiet „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“ (DE 3825-301) sowie das FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ (DE 3624-331) durch das Vorhaben „Hartsalzwerk Siegfried-Giesen“ beein-trächtigt werden, besteht für diese Gebiete die Notwendigkeit zur Durchführung einer FFH-Vorprüfung.

Ziel einer Vorprüfung ist es zu ermitteln, ob vorhabensbedingte erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der beiden FFH-Gebiete ausgeschlossen werden können. Können erhebliche Beein-trächtigungen nicht offensichtlich ausgeschlossen werden, wird die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurden FFH-Vorprüfungen für die beiden genannten Gebiete durchgeführt.

Für das FFH-Gebiet DE 3825-301 „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“ konnten im Raumordnungsverfahren Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch das Vorhaben ausge-schlossen werden. Dieses Ergebnis wurde im Rahmen des bergrechtlichen Plan-feststellungsverfahrens auf der Grundlage des Planungstands Planfeststellungsverfahren nochmals überprüft. (vgl. Unterlage F-2.1)

Für das FFH-Gebiet DE 3624-331 (Landesinterne Nummer: 344) „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ konnten im Rahmen der Vorprüfung in der Raumordnung Beeinträchtigungen durch Wirkungen des Vorhabens nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Der Grund sind Einleitun-gen mineralisierter Wässer, welche über die Innerste die Leine im FFH-Gebiet erreichen.

Aufgrund dieses Vorprüfungsergebnisses ist der Sachverhalt im Rahmen des bergrechtlichen Plan-feststellungsverfahrens vertiefend in einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (vgl. Unterlage F-2.2) zu un-tersuchen. Es ist zu ermitteln, ob erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes DE 3624-331 „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandtei-len eintreten können.

Für das SPA-Gebiet „Hildesheimer Wald“ (DE 3825-401) kann eine Beeinträchtigung aufgrund der räumlichen Entfernung zu den Vorhabensbestandteilen (minimaler Abstand 4.700 m zum Haldens-raum westlich der Schachtstraße), der topografischen Verhältnisse (das SPA-Gebiet liegt höher als

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das Vorhabensgebiet) sowie aufgrund der Grundwasserströmungen ausgeschlossen werden. Für das SPA-Gebiet besteht damit keine Notwendigkeit zur Durchführung einer FFH-Vorprüfung.

Für das FFH-Gebiet „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ (DE 3021-331) kann eine Be-einträchtigung unter Berücksichtigung der räumlichen Entfernung zu den Vorhabensbestandteilen und zum FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ (DE 3624-331) sowie der Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ ausge-schlossen werden. Für das FFH-Gebiet besteht damit keine Notwendigkeit zur Durchführung einer FFH-Vorprüfung.

5.16 Artenschutzrechtliche Belange

Entsprechend § 44 Abs. 5 BNatSchG sind Betrachtungsgegenstand des Artenschutzbeitrages die eu-roparechtlich geschützten Arten nach Anhang IV FFH-RL und die europäischen Vogelarten nach Art. 1 VSchRL. Eine Betrachtung weiterer Arten, die in ihrem Bestand gefährdet sind und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist, scheidet aus, da eine entsprechende Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 noch nicht erlassen wurde.

Der vorliegende Artenschutzfachbeitrag gliedert sich in folgende Arbeitsschritte:

– Relevanzprüfung und Prüfung der Betroffenheit

– vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände.

Im Rahmen der Relevanz- und Betroffenheitsprüfung werden diejenigen Arten herausgefiltert, für die mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass Verbotstatbestände erfüllt werden. Kriterien für den Ausschluss von Verbotstatbeständen sind:

– der Wirkraum des Vorhabens liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Niedersachsen,

– der erforderliche Lebensraum (z. B. Moor, Gewässer) kommt im Wirkraum des Vorhabens nicht vor,

– die Art ist gegenüber den spezifischen Wirkungen des Vorhabens nicht empfindlich.

Vom Vorhaben Hartsalzwerk Siegfried-Giesen werden folgende relevante Wirkprozesse ausgelöst:

– Lebensraumverlust durch baubedingte Flächeninanspruchnahme

– Baubedingte Zerschneidung von faunistischen Funktionsräumen und damit verbundene Erhö-hung der Kollisionsgefährdung

– Baubedingte Lärmemissionen

– Baubedingte optische Wirkfaktoren (Anwesenheit des Menschen, Lichtemissionen, Bewegun-gen durch Baufahrzeuge)

– Lebensraumverlust durch anlagebedingte Flächeninanspruchnahme

– Anlagebedingte Zerschneidung von faunistischen Funktionsräumen und damit verbundene Erhöhung der Kollisionsgefährdung

– Kollisionsgefährdung durch Leitungsanflug (Freileitungen)

– Beeinträchtigung faunistischer Lebensräume und Arten durch optische Veränderungen/ anla-gebedingte Kulisseneffekte

– Betriebsbedingte Lärmemissionen

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– Betriebsbedingte Beeinträchtigung von faunistischen Arten durch optische Wirkfaktoren

– Betriebsbedingte Kollisionsgefahr durch Zerschneidungs- und Barrierewirkung

Zusammenfassend konnte in der Relevanzprüfung und Prüfung der Betroffenheit für insgesamt 30 nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) geschützte Vogelarten sowie weitere ungefährdete/ nicht wertgebende in Gilden zusammengefasste nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) ge-schützte Vogelarten und 15 nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Tierarten ein Eintreten der Schädigungs- und Störungstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden.

Inwieweit die Beeinträchtigungen für die genannten europäisch geschützten Arten als erheblich im Sinne der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zu bewerten sind, wurde im Rahmen der vertie-fenden Prüfung der Verbotstatbestände überprüft. Betroffenheiten, welche Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 BNatSchG auslösen können, können für Arten der Artengruppen Vögel, Säuger, Amphibien sowie Reptilien nicht ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände wurden Maßnahmen zur Vermeidung entwickelt, welche erforderlich sind, um Beeinträchtigungen bereits am Vorhaben ansetzend zu ver-meiden (VASB) bzw. durch das Vorhaben verursachten Beeinträchtigungen „gegenzusteuern“ und die ökologische Funktion der von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumli-chen Zusammenhang aufrecht zu erhalten (ACEF).

Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen kann die ökolo-gische Funktion der von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden, damit können Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden.

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6 Landschaftspflegerische Maßnahmen

Bei der Entwicklung von Kompensationsmaßnahmen gemäß den Zielen und Grundsätzen der Ein-griffsregelung gilt es grundsätzlich, die zu erwartenden Risiken und konkret prognostizierbaren Beein-trächtigungen weitestmöglich zu vermindern. Dabei genießt Vermeidung Priorität vor Ausgleich und Ersatz.

Durch das Vorhaben Hartsalzwerk Siegfried-Giesen werden Beeinträchtigungen von Natur und Land-schaft verursacht, die als erheblich zu werten sind und somit einen Eingriff darstellen. Gemäß § 15 BNatSchG sind „unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen)“.

Die Rangfolge der anzuwendenden naturschutzfachlichen Maßnahmen stellt sich demnach wie folgt dar:

Vermeidung von Beeinträchtigungen (V)

Ausgleich (A) bzw. Ersatz (E) unvermeidbarer erheblicher Beeinträchtigungen.

Hinzu kommen Gestaltungsmaßnahmen (G), welche insbesondere der Einbindung der Flächen in die umgebenden Landschaftsstrukturen, damit verbunden der Minimierung der optischen Wirkung bauli-cher Strukturen und der Gestaltung des Landschaftsbildes im Bereich der Vorhabensbestandteile dienen.

In Bezug auf das Landschaftsbild werden Gestaltungsmaßnahmen auch als Kompensationsmaßnah-men wirksam, da sie dazu beitragen, beeinträchtigte Funktionen des Naturhaushaltes aufzuwerten und gem. § 15 Abs. 2 BNatSchG „das Landschaftsbild landschaftsgerecht“ neu zu gestalten.

Über die aus der Eingriffsregelung resultierenden Maßnahmen hinaus ergeben sich aufgrund arten-schutzrechtlicher Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG weitere Maßnahmen, die in die Maß-nahmenplanung des LBP integriert wurden (vgl. Unterlage F-3).

Die Kompensation der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, welche in der Konfliktanalyse (vgl. Kapitel 5) getrennt für die Vorhabensbestandteile des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen beschrie-ben und bewertet wurden, erfolgt übergreifend über die Vorhabensbestandteile in einem Gesamtkon-zept. D.h. bspw., die mit den Vorhabensbestandteilen Siegfried-Giesen (SG), Glückauf-Sarstedt (GS), Hafen Harsum (HH), Gleisanschlusstrasse (GA) sowie Rückstandshalde (RM) verbundene Bodenin-anspruchnahme durch Versiegelung, Teilversiegelung und Überformung (KBo 1) wird im Rahmen der Landschaftspflegerischen Maßnahmenplanung als ein Konflikt KBo 1 berücksichtigt.

6.1 Methodik, Konzeption und Ziele der Maßnahmenplanung

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen tragen zur Kompensation bestehender und zur Vermeidung künf-tiger Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bei und sollten sich grundlegend an vorhandenen gesamträumlichen Zielvorstellungen (z. B. Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen, Regio-nales Raumordnungsprogramm Landkreis Hildesheim) in ihrer Zuordnung zu Teilräumen orientieren.

Hierdurch tragen Kompensationsmaßnahmen wirksam zur Verbesserung und Beseitigung vorhande-ner Ausstattungsdefizite in einem Landschaftsraum bei. Dies wird z. B. in einem Beitrag zur Vernet-zung von Biotopen, in der Anlage von Pufferzonen zu gefährdeten Bereichen und in der Vergrößerung vorhandener Biotope konkretisiert. Damit werden zum Einen Lebensräume geschaffen, erhalten oder stabilisiert, die den Ansprüchen vorhandener oder potenziell vorkommender Arten genügen. Zum An-deren tragen die Kompensationsmaßnahmen dazu bei, charakteristische Elemente des Landschafts-typs im Eingriffgebiet zu schaffen, die Strukturvielfalt zu erhöhen, die von den Vorhabensbestandteilen

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ausgehenden beeinträchtigenden optischen Wirkungen zu minimieren und Gehölzstrukturen mit Ent-wicklungspotenzial hinsichtlich einer landschaftsbildprägenden Wirkung in die vom Vorhaben betroffe-nen Landschaftsräume zu integrieren.

Unter Berücksichtigung

– der beeinträchtigten Funktionen und Strukturen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbil-des,

– der Erfordernisse und Ziele der Raum- und Landesentwicklung (bspw. Gebiete zur Verbesse-rung der Landschaftsstruktur, Gebiete zur Waldmehrung, Maßnahmen zur Entwicklung wert-voller Gebiete sowie eines Biotopverbunds),

– vorhandener Schutzgutfunktionen und Ausstattungsdefizite im Landschaftsraum,

– der Vorgaben des § 15 Abs. 3 BNatSchG,

– der Maßgaben der Landesplanerischen Stellungnahme (Landkreis Hildesheim, 2013d),

– regionaler und lokaler Ziele des Naturschutzes (Einbeziehung der betroffenen Gemeinden sowie regionaler Naturschutzverbände) sowie

– des Potenzials für einen vorhabensbezogenen Ausgleich

wurden folgende Ziele der Maßnahmenplanung und damit das landschaftspflegerische Maßnahme-konzept abgeleitet:

– Förderung der Biotopvernetzung in der Umgebung der Vorhabensbestandteile und im be-troffenen Landschaftsraum

– Minimierung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zum Einen durch eine Einbindung der Vorhabensbestandteile, insbesondere jedoch durch die Schaffung charakteristischer Ele-mente des Landschaftstyps in den betroffenen Landschaftsbildeinheiten, damit verbunden Er-höhung der Strukturvielfalt und Einbringen vpn Strukturen mit Entwicklungspotenzial hinsicht-lich einer landschaftsbildprägenden Wirkung

– vorrangig Kompensation der Versiegelung durch Maßnahmen zur Entsiegelung.

Das Potenzial für eine vorhabensbezogene Kompensation wurde in der Maßnahmenplanung berück-sichtigt. Durch die Abdeckung und Begrünung der als Flachhalde konzipierten Rückstandshalde und die dafür konkret vorgesehenen Substratqualitäten und die Mächtigkeit des Oberflächenabdeckungs-systems werden sich im Bereich der abgedeckten und begrünten Halde Funktionen und Werte des Bodens entwickeln. Damit kann die Rückstandshalde auf den Kompensationsbedarf für das Schutzgut Boden angerechnet werden.

Durch die Maßnahmen wird die ökologische Aufwertung des direkt durch das geplante Vorhaben be-troffenen Raumes angestrebt. Deshalb wurden in das Maßnahmenkonzept vorrangig Flächen im Nahbereich der Vorhabensbestandteile sowie im Wirkraum des Vorhabens integriert, die gleichzeitig die Aufwertung mehrerer Funktionen des Naturhaushaltes und somit auch des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion übernehmen können.

Das Maßnahmenkonzept integriert zudem Maßnahmen, die vor dem Hintergrund der in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote zum Erhalt der ökologischen Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu berücksichtigen sind (CEF-Maßnahmen).

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6.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung

Der Verursacher eines Eingriffes ist gem. §§ 13 und 15 BNatSchG verpflichtet, in allen Phasen der Planung und Umsetzung eines Projektes Maßnahmen zu treffen, dass vermeidbare Beeinträchtigun-gen unterlassen werden.

Wie in Kapitel 5 beschrieben, steht für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. auf Mensch, Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Damit verbunden ist die Planung der Vorhabensbestandteile Ergebnis einer Entwurfsoptimierung, verbunden mit der Umsetzung bautechnischer Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie der Anwendung von technischen Methoden, Verfahren und Anlagen nach dem Stand der Technik.

Für einen Teil der übertägigen Vorhabensbestandteile wurden zudem im Rahmen des Planungspro-zesses Alternativen entwickelt (vgl. Unterlage B sowie Unterlage F-1, Umweltverträglichkeitsstudie). Die Wahl der unter Abwägung technischer, wirtschaftlicher und Umweltkriterien abgeleiteten Vorzugs-variante einzelner Vorhabensbestandteile trägt dem Vermeidungsgebot nach BNatSchG i.V.m. NAG-BNatSchG ebenso Rechnung wie die beschriebende Entwurfsoptimierung. Bereits mit diesen im Rahmen des Planungsprozesses in den Entwurf der Vorhabensbestandteile integrierten Optimie-rungsmöglichkeiten können Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden bzw. minimiert werden.

Im Landschaftspflegerischen Begleitplan werden Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung defi-niert, welche über die Wahl der aus Umweltkriterien günstigsten Variante und die Entwurfsoptimierung hinausgehen. Diese dienen dem Ziel, vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen vollständig zu un-terlassen bzw. so gering wie möglich zu halten.

Ein Teil der Maßnahmen zur Vermeidung im Rahmen der Eingriffsregelung wird zudem als Maßnah-men zur Vermeidung von Zugriffsverboten des § 44 BNatSchG für europarechtlich geschützte Arten wirksam.

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden im folgenden hinsichtlich ihrer Wirkung näher beschrieben. Die Beschreibung der Durchfüh-rung erfolgt im Maßnahmenverzeichnis (vgl. Anhang 1).

V 1 Umweltbaubegleitung

Begünstigte Schutzgüter: Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Landschaft

Ziel der Maßnahme ist die Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung der festgelegten Vermei-dungsmaßnahmen, die Gewährleistung der Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft, die Gewährleistung der Berücksichtigung natur- und umweltfachlicher Erfordernisse im Bauablauf sowie die Hilfestellung bei der Integration ökologischer Aspekte in den Bauablauf (fachliche Unterstützung der Bauleitung).

Die Maßnahme ist Voraussetzung, um Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver-meiden.

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V 2 Baumschutzmaßnahmen

Begünstigte Schutzgüter: Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt, Landschaft

Ziel der Maßnahme ist der Schutz von Bäumen (Einzelbäume oder Baumreihen) vor baubedingten Beeinträchtigungen bzw. baubedingtem Verlust, damit verbunden die Vermeidung der Inanspruch-nahme faunistischer Lebensräume sowie Verlustes von Gehölzen mit landschaftsbildprägendem Cha-rakter.

V 3 Schutz empfindlicher Vegetation (Schutzzäunung)

Begünstigte Schutzgüter: Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt, Landschaft

Ziel der Maßnahme ist der Schutz von hochwertigen Vegetationsbeständen und Habitatstrukturen vor baubedingten Beeinträchtigungen bzw. baubedingtem Verlust, damit verbunden die Vermeidung der Inanspruchnahme faunistischer Lebensräume sowie des Verlustes von Gehölzen mit landschaftsbild-prägendem Charakter.

V 4 Bodenschutzmaßnahmen

Begünstigte Schutzgüter: Boden

Ziel der Maßnahme ist der Schutz des Oberbodens vor mechanischen Belastungen und Vermeidung einer Beeinträchtigung der Bodenstruktur und damit die Vermeidung von Beeinträchtigungen des Bo-den- und Wasserhaushaltes.

V 5 Maßnahmen zum Schutz von Boden, Grund- und Oberflächenwasser

Begünstigte Schutzgüter: Boden, Wasser

Ziel der Maßnahme ist der Schutz des Boden- und Wasserhaushaltes vor Stoffeinträgen und die Ver-meidung von Folgeschäden für Tiere und Pflanzen.

V 6 Rekultivierung des Bodens

Begünstigte Schutzgüter: Boden, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Boden- und Wasserhaus-haltes und die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Biotop- und Lebensraumfunktionen baubedingt in Anspruch genommener Flächen.

V 7 Wiederherstellung von Saumstrukturen

Begünstigte Schutzgüter: Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt

Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Biotop- und Lebensraumfunktionen baubedingt in Anspruch genommener Gras- und Staudenfluren bzw. von Gehölzsäumen.

V 8 Wiederherstellung gleisbegleitender Vegetationsbestände

Begünstigte Schutzgüter: Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt, Landschaft

Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Biotop- und Lebensraumfunktionen baubedingt in Anspruch genommener Gras- und Staudenfluren, Gehölzsäume und Gebüsche und damit von Struk-turen mit Entwicklungspotenzial hinsichtlich einer landschaftsbildprägenden Wirkung.

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V 9 Wiederherstellung Grünland

Begünstigte Schutzgüter: Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt

Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Biotop- und Lebensraumfunktionen baubedingt in Anspruch genommener Grünlandflächen.

V 10 Wiederherstellung flächiger Gehölzbestände

Begünstigte Schutzgüter: Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt, Landschaft

Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Biotop- und Lebensraumfunktionen baubedingt in Anspruch genommener flächiger Gehölzbestände und damit von Strukturen mit Entwicklungspotenzial hinsichtlich einer landschaftsbildprägenden Wirkung. Zudem wird die dauerhafte Waldumwandlung von Wald nach NWaldLG in eine andere Nutzungsart vermieden.

V 11 Dokumentation eines Bodendenkmals vor vorhabensbedingter

Inanspruchnahme

Begünstigte Schutzgüter: Boden

Ziel der Maßnahme ist Minimierung der Beeinträchtigungen eines Bodendenkmals - dabei handelt es sich um die Wüstung einer Siedlung im Gebiet des ehemaligen Dorfes Groß Beelte – „Wüste Mark Beelte“ - und damit der Archivfunktion des Bodens durch vorhabensbedingte Inanspruchnahme im Bereich der geplanten Rückstandshalde durch detaillierte Sicherung und Dokumentation im Zuge einer Prospektion.

V 12 Vermeidung von Folgewirkungen vorhabensbedingter Veränderungen des

Überschwemmungsgebietes der Innerste

Begünstigte Schutzgüter: Wasser

Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung von Folgewirkungen vorhabensbedingter Veränderungen des Überschwemmungsgebietes der Innerste im Bereich bebauter Flächen von Sarstedt West.

VASB 13 Baufeldkontrolle auf Besiedelung des Feldhamsters vor Eingriff

= VASB 1 Baufeldkontrolle auf Feldhamstervorkommen vor Eingriff (Maßnahme zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vg. Unterlage F-3)

VASB 14 Umsiedlung des Feldhamsters aus dem Baufeld

= VASB 2 Umsiedlung des Feldhamsters aus dem Baufeld (Maßnahme zur Vermeidung von Zu-griffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vg. Unterlage F-3)

VASB 15 Einzäunung des Baufeldes zur Verhinderung einer Ein- bzw. Rückwande-

rung des Feldhamsters

= VASB 3 Einzäunung des Baufeldes zur Verhinderung einer Ein- bzw. Rückwanderung des Feld-hamsters (Maßnahme zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vg. Unterlage F-3)

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VASB 16 Vergrämung des Feldhamsters aus dem Baufeld

= VASB 4 Vergrämung des Feldhamsters aus dem Baufeld (Maßnahme zur Vermeidung von Zu-griffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vg. Unterlage F-3)

Begünstigte Schutzgüter: Tiere

Ziel der vier Maßnahmen ist die Vermeidung/ Minimierung von Tierverlusten des Feldhamsters durch bau- bzw., im Bereich der Rückstandshalde, betriebsbedingte Wirkungen.

VASB 17 Gebäudekontrolle auf Fledermausquartiere

= VASB 5 Gebäudekontrolle auf Fledermausquartiere (Maßnahme zur Vermeidung von Zugriffsver-boten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vg. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung baubedingter Tötungen von Fledermausarten.

VASB 18 Fledermausverträgliche Fällung von Bäumen

= VASB 6 Fledermausverträgliche Fällung von Bäumen (Maßnahme zur Vermeidung von Zugriffsver-boten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vg. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung baubedingter Tötungen von Fledermausarten.

VASB 19 Bauzeitenregelung Sanierung Gleisbett zum Schutz des Kammmolchs

= VASB 7 Bauzeitenregelung Sanierung Gleisbett zum Schutz des Kammmolchs (Maßnahme zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vg. Unterlage F-3)

Begünstigte Schutzgüter: Tiere

Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung/ Minimierung von Tierverlusten des Kammmolchs durch bau-bedingte Wirkungen.

VASB 20 Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit

= VASB 8 Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit (Maßnahme zur Vermeidung von Zugriffsver-boten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vg. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung baubedingter Tötungen europäischer Vogelarten.

VASB 21 Vergrämung der Feldlerche während der Brutzeit

= VASB 9 Vergrämung der Feldlerche während der Brutzeit (Maßnahme zur Vermeidung von Zu-griffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vg. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung baubedingter Tötungen der Feldlerche.

VASB 22 Bauzeitenregelung Abriss Intze-Tanks zum Schutz der Rauchschwalbe

= VASB 10 Bauzeitenregelung Abriss Intze-Tanks zum Schutz der Rauchschwalbe (Maßnahme zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vg. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung baubedingter Tötungen der Rauchschwalbe.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 283

VASB 23 Beseitigung des Turmfalkenhorstes sowie Besatzkontrolle vor Gebäudeab-

riss

= VASB 11 Beseitigung des Turmfalkenhorstes sowie Besatzkontrolle vor Gebäudeabriss (Maßnahme zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vg. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung baubedingter Tötungen des Turmfalken.

VASB 24 Beseitigung des Falkenkastens am Intze-Tank

= VASB 12 Beseitigung des Falkenkastens am Intze-Tank (Maßnahme zur Vermeidung von Zugriffs-verboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vg. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung baubedingter Tötungen des Wanderfalken.

VASB 25 Bauzeitenregelung Gebäudeabriss zum Schutz von Gebäudebrütern

= VASB 13 Bauzeitenregelung Gebäudeabriss zum Schutz von Gebäudebrütern (Maßnahme zur Ver-meidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vg. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung baubedingter Tötungen der Mehlschwalbe und anderer Ge-bäudebrüter.

6.3 Gestaltungsmaßnahmen

Gestaltungsmaßnahmen dienen insbesondere der Einbindung der Flächen in die umgebenden Land-schaftsstrukturen, damit verbunden der Minimierung der optischen Wirkung baulicher Strukturen und der Gestaltung des Landschaftsbildes im Bereich der Vorhabensbestandteile.

In Bezug auf das Landschaftsbild werden Gestaltungsmaßnahmen auch als Kompensationsmaßnah-men wirksam, da sie dazu beitragen, beeinträchtigte Funktionen des Naturhaushaltes aufzuwerten und gem. § 15 Abs. 2 BNatSchG „das Landschaftsbild landschaftsgerecht“ neu zu gestalten.

Im Folgenden werden die geplanten Gestaltungsmaßnahmen beschrieben. Die Beschreibung der Durchführung erfolgt im Maßnahmenverzeichnis (vgl. Anhang 1).

G 1 Ansaat von Landschaftsrasen

Rekultivierte technogen geprägte Flächen (Bankette, Böschungen, Mulden, Restflächen) im Bereich der Vorhabensbestandteile Siegfried-Giesen, Glückauf-Sarstedt, Hafen Harsum, Gleisanschlusstrasse werden mit Landschaftsrasen angesät. In Bereichen, welche nicht aus Gründen der Verkehrssicher-heit regelmäßig niedrig zu halten sind, wird eine sukzessive Entwicklung der Rasenbereiche zugelas-sen.

G 2 Freiflächengestaltung Betriebsgelände Standort Siegfried-Giesen

G 3 Freiflächengestaltung Betriebsgelände Standort Glückauf-Sarstedt

Zur Begrünung von Freiflächen und Offenbereichen an den Standorten Siegfried-Giesen und Glückauf Sarstedt, damit verbunden zur Einbindung der Flächen in die umgebenden Landschaftsstrukturen und Minimierung der optischen Wirkung baulicher Strukturen, zur Gestaltung des „Landschaftsbildes am Betriebsstandort“ und zur Schaffung von Aufenthaltsqualität (Erholungsfunktion für Beschäftigte) er-folgt eine gezielte Freiflächenentwicklung mit den Elementen Abstandsgrün, Freiräume innerhalb des Betriebsgeländes, Parkplatzbegrünung, (nach Möglichkeit) Fassadenbegrünung. Entsprechend der

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Hartsalzwerk Siegfried-Giesen Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 284

Nutzungsanforderungen und Zielsetzungen erfolgt die Anlage von Wiesenflächen, Rasenbereichen, Zierrabatten, Pflanzung von Bäumen und gestuften Gehölzgruppen mit anschließender Saumzone, Fassadenbegrünung, Einbringen von Gestaltungselementen, Modellierungen, Anlage von Fußwegen sowie von Möblierung.

G 4 Begrünung der Zwischenspeicher- und Regenrückhaltebecken

Um die technischen Strukturen der Zwischenspeicher- und Regenrückhaltebecken einzugrünen, er-folgt eine Ansaat der Beckeninnenflächen mit Landschaftsrasen. Im Rahmen der Pflege und Unterhal-tung wird eine naturnahe Entwicklung der entstehenden Vegetation toleriert.

G 5 Initialansaat im Betriebsgelände der Rückstandshalde

Insbesondere um die technogen geprägten Nebenflächen im Betriebsgelände der Rückstandshalde zu begrünen, die Wirkung dieser zu minimieren und die Flächen vor Erosionserscheinungen zu schüt-zen, werden diese mit Landschaftsrasen angesät. In Bereichen der Aufstandsfläche der Rückstands-halde, in welchen vorlaufend zur Entwicklung der einzelnen Schüttscheiben sukzessive die Basisab-dichtung gebaut wird, ist die Begrünung durch Initialansaat von temporärem Charakter.

6.4 Kompensationsmaßnahmen

6.4.1 Bestimmung des Kompensationsbedarfs

Unter Berücksichtigung der Entwurfsoptimierung, verbunden mit der Umsetzung bautechnischer Maß-nahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie der Anwendung von technischen Methoden, Verfah-ren und Anlagen nach dem Stand der Technik verbleiben durch das Vorhaben Hartsalzwerk Siegfried-Giesen hervorgerufene erhebliche Beeinträchtigungen, die durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind.

Die Eingriffe wurden im Rahmen der Konfliktanalyse (vgl. Kapitel 5) für jedes Schutzgut getrennt er-mittelt, auch wenn die Beeinträchtigungen durch denselben Wirkfaktor hervorgerufen werden. So stellt beispielsweise die Bodeninanspruchnahme durch Versiegelung, Teilversiegelung und Überformung sowohl einen Eingriff in die Bodenfunktion als auch in die Biotopfunktion dar. Diese Eingriffe können z. T. durch eine Maßnahme kompensiert werden (multifunktionale Kompensation), so dass durch die differenzierte Eingriffsermittlung eine Überkompensation vermieden wird.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen die erheblich beeinträchtigten Funktionen und Werte funktionsbezogen bestmöglich kompensieren. Die Ermittlung des Kompensationsbedarfes für die be-einträchtigten Funktionen erfolgt demnach unter Berücksichtigung der konkret betroffenen Funktionen und Werte der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes.

Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgt in erster Linie verbal-argumentativ. Ein, für einen Teil der Schutzgüter unterstützend, quantitativ abgeleiteter Kompensationsumfang garantiert, dass die erhebliche Beeinträchtigung in ausreichendem Umfang kompensiert wird. Dabei werden die Empfeh-lungen des niedersächsischen Kompensationsmodells (NLWKN, 1/2006) berücksichtigt, welches als fachliche Konvention anerkannt ist.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 285

6.4.1.1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

6.4.1.1.1 Schutzgut Tiere

Beeinträchtigungen der Tierwelt resultieren bei dem geplanten Vorhaben im Wesentlichen aus der anlage- und baubedingten Flächeninanspruchnahme von Lebensräumen, der Minderung der Habitat-eignung durch visuelle und akustische Störungen, Zerschneidung sowie den baubedingten Tierverlus-ten durch Kollision mit dem Baustellenverkehr.

Die unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensräume besonderer Bedeutung bzw. von wertgebenden Arten wurden sowohl in der Auswirkungsanalyse der UVS (Unterlage F-1) und in der Konfliktanalyse des LBP (Kapitel 5) ermittelt.

Die Flächeninanspruchnahme faunistischer Lebensräume bedeutet einen vollständigen Habitatverlust, welcher für die Ermittlung des Kompensationsbedarfs zur Orientierung herangezogen wird. Basis bil-det dabei entweder der direkte Flächenverlust oder die Anzahl der betroffenen Brutpaare. Für Beein-trächtigungen, die nicht quantitativ erfasst werden konnten, wie die mit der Zerschneidung von Le-bensräumen sowie dem erhöhten Kollisionsrisiko verbundenen Beeinträchtigungen aber auch die Beeinträchtigungen der Gastvögel ist der Kompensationsbedarf argumentativ abzuleiten.

Bei der Konzeption der Kompensationsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass für die beeinträchtigten Tierarten geeignete Ersatzhabitate geschaffen werden, die in Ausprägung, Größe und Lage geeignet sind, die Beeinträchtigungen zu kompensieren. Zu berücksichtigen ist dabei auch die Entstehung ei-nes hohen Maßes an Vernetzungsbiotopen. Eine geringere Flächengröße kann dann ausreichend sein, wenn die betroffene Population auch auf kleinerer Fläche gesichert werden kann. Dies ist der Fall, wenn auf der Kompensationsfläche bessere Standort- und Habitatbedingungen geschaffen wer-den, als sie auf der betroffenen Fläche vorhanden waren.

In Tab. 56 werden die Beeinträchtigungen der Fauna und die Anforderungen an zu entwickelnde Er-satzhabitate gegenübergestellt.

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Tab. 56: Ermittlung des Kompensationsbedarfes für die beeinträchtigten Tierarten

Konflikt wertgebende Arten

Beeinträchtigung Vermeidungs-/ Minimie-rungsmaßnahmen

Eingriffsumfang zu schaffende Ersatzhabitate Kompensations-bedarf

Verlust von Leben-räumen gehölz- und gebüschbewohnen-der Brutvögel (KT 1)

Beeinträchtigung von Brutrevieren des Bluthänflings (KT 11)

Nachtigall

Bluthänfling

Habitatverlust

optischen Störun-gen

Baumschutzmaßnahmen (V 2)

Schutz empfindlicher Vegetation (Schutzzäu-nung) (V 3)

Lebensraumver-lust: 0,8 ha,

zusätzliche Betrof-fenheit eines wei-teren Brutpaares des Bluthänflings

Schaffung von Gehölzinseln in der offenen Land-schaft

Nachtigall, Bluthänfling: Gehölzen mit lückiger, gruppenweise aufgelockerter Baumschicht, mit dichtem Strauchraum sowie mehr oder weniger dichter Bodenvegetation

Schaffung und Aufwertung ge-eigneter Habitate in einer Größen-ordnung von > 0,8 ha

Verlust von Leben-räumen offen- und halboffenlandbe-wohnender Brutvö-gel (KT 2)

Beeinträchtigung von Brutrevieren des Rebhuhns (KT 10)

Neuntöter, Wiesenpieper, Schwarzkehl-chen, Reb-huhn, Feldschwirl

Habitatverlust

optische und akustische Stö-rungen

Schutz empfindlicher Vegetation (Schutzzäu-nung) (V 3)

Lebensraumver-lust: 8,8 ha,

zusätzliche Betrof-fenheit von vier weiteren Brutpaa-ren des Rebhuhns

Strukturierung der offenen Agrarflächen durch Säume und Gehölzgruppen, Nutzungsextensivie-rung zur Erhöhung der Strukturvielfalt

Neuntöter: extensiv genutzte, halboffene, reich strukturierte Kulturlandschaften mit aufgelocker-tem Gebüschbestand, Einzelbäumen sowie Ru-deral- und Saumstrukturen

Wiesenpieper: offene Lebensräume mit struktur-reicher Bodenvegetation und niedrigen Sitzwarten

Feldschwirl: offenes Gelände mit meist ungenutz-ter, vergraster/ verkrauteter, aber nicht zu dichter Bodenvegetation

Rebhuhn: reich strukturierte Agrarlandschaften mit Acker- und Grünlandbereichen, Brachen, breiten Feldrainen mit Altgrassäumen, Gräben, Hecken und Feldgehölzen

Schwarzkehlchen: offenen Flächen mit einzelnen Gebüschen

Schaffung und Aufwertung ge-eigneter Habitate in einer Größen-ordnung von

> 8,8 ha

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Konflikt wertgebende Arten

Beeinträchtigung Vermeidungs-/ Minimie-rungsmaßnahmen

Eingriffsumfang zu schaffende Ersatzhabitate Kompensations-bedarf

Lebensraumverlust für Brutvögel der offenen Agrarland-schaft (KT 3)

Beeinträchtigung von Brutvogelle-bensräumen in der offenen Agrarland-schaft (KT 8)

Feldlerche, Wachtel, Kiebitz

Habitatverlust

Kulissenwirkung

optischen Stö-reinwirkungen

Betroffenheit von 64 Brutpaaren der Feldlerche, 6 Brutpaaren der Wachtel sowie 2 Brutpaare des Kiebitz

Aufwertung von Ackerflächen durch Initiierung lückiger Vegegationsbestände

Feldlerche: offenes Gelände mit niedriger, lückiger Bodenvegetation

Wachtel: offene Kulturlandschaften mit halbhoher, lichtdurchlässiger Vegetation und einer Deckung bietenden Krautschicht (z.B. Sommergetreide, lichtes Wintergetreide mit mäßiger Wuchshöhe), möglichst busch- und baumfrei

Kiebitz: intensiv genutzte Ackerflächen (Mais-, Getreide- und Zuckerrübenfelder) besiedelt, die vor der Bestellung oder in frühen Stadien der Vegetationsentwicklung lückige bzw. kurze Vege-tation besitzen

Aufwertung ge-eigneter Habitate für die Anzahl der betroffenen Brut-paare

Brutplatzverlust für Rauch- und Mehl-schwalben (KT 4)

Rauchschwal-be, Mehl-schwalbe

Habitatverlust Betroffenheit von einer Brutkolonie der Rauchschwal-ben und einer Brutkolonie der Mehlschwalben

Bereitstellung geeigneter Nistplätze

Rauchschwalbe: Nistplätze an Gebäuden in ländli-chen Siedlungen

Mehlschwalbe: Nistplätze an Gebäuden in ländli-chen Siedlungen, bevorzugt in Gewässernähe

Schaffung von Ersatzbrutplätze an geeigneten Standorten

Verlust eines Horst-standortes des Wanderfalken (KT 5)

Wanderfalke Brutplatzverlust Betroffenheit von einem Brutpaar des Wanderfalken

Bereitstellung geeigneter Nistplätze

Wanderfalke: Baumbrüter in Altholzbeständen,

nimmt gern Nisthilfen an Gebäuden an

Schaffung von mind. 3 Ersatz-brutplätze an geeigneten Standorten

Verlust eines Horst-standortes des Turmfalken (KT 6)

Turmfalke Brutplatzverlust Betroffenheit von einem Brutpaar des Turmfalken

Bereitstellung geeigneter Nistplätze

Turmfalke: Brutplätze an Bäume, Gittermasten oder Gebäuden

Schaffung von mind. 3 Ersatz-brutplätze an geeigneten Standorten

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F-4 Landschaftspflegerischer B

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Konflikt wertgebende Arten

Beeinträchtigung Vermeidungs-/ Minimie-rungsmaßnahmen

Eingriffsumfang zu schaffende Ersatzhabitate Kompensations-bedarf

Verlust und Beein-trächtigung von Rastvogelflächen (KT 7, KT 12)

verschiedene Gastvogelar-ten u.a. Kie-bitz, Höcker-schwan, Saat-gans

Flächenverlust

Kulissenwirkung

optische Beunru-higung

Beeinträchtigung nicht quantifizier-bar

Aufwertung bestehender und potenzieller weit einsehbarer Rastflächen durch Nutzungsextensi-vierung, Verbesserung des Nahrungsangebotes in den Rastgebieten

Aufwertung ge-eigneter Habitate (nicht quantifizier-bar)

Beeinträchtigung eines Brutplatzes des Mäusebussards (KT 9)

Mäusebussard optische Störun-gen

Betroffenheit von einem Brutpaar des Mäusebus-sards

Bereitstellung geeigneter Nistplätze

Mäusebussard: Gehölzbestände in der Kulturland-schaf

Schaffung eines Ersatzbrutplatzes in geeignetem Ausweichhabitate

Verlust von Lebens-raum des Feldhams-ters (KT 13)

Zerschneidung von Feldhamsterlebens-räumen (KT 14)

Erhöhte baubedingte Kollisionsgefahr für den Feldhamster (KT 15)

Feldhamster Lebensraumver-lust

Zerschneidungs-wirkung

baubedingte Kolli-sionsbefährdung

Baufeldkontrolle auf Be-siedelung des Feldhams-ters vor Eingriff (VASB 13)

Umsiedlung des Feld-hamsters aus dem Bau-feld (VASB 14)

Einzäunung des Baufel-des zur Verhinderung einer Ein- bzw. Rück-wanderung des Feld-hamsters (VASB 15)

Vergrämung des Feld-hamsters aus dem Bau-feld (VASB 16)

direkte Betroffen-heit von 10 Hams-terbauen

Zerschneidungs-wirkung und Kolli-sionsrisiko nicht quantifizierbar

Aufwertung bestehender und potenzieller Habitat-flächen durch Nutzungsextensivierung, Verbesse-rung des Nahrungsangebotes

Feldhamster: offene Kulturlandschaften mit tief-gründigen Löss- und Lehmböden an grundwasser-fernen Standorten

Aufwertung ge-eigneter Habitate (nicht quantifizier-bar)

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Konflikt wertgebende Arten

Beeinträchtigung Vermeidungs-/ Minimie-rungsmaßnahmen

Eingriffsumfang zu schaffende Ersatzhabitate Kompensations-bedarf

Verlust von Einzel-quartieren, Jagdha-bitaten und Leit-strukturen von Fle-dermäusen (KT 16)

Breitflügelfle-dermaus, Großer Abendsegler, Zwergfleder-maus

Verlust von Jagd-habitaten und Flugrouten

Zerschneidungs-wirkung

potenzieller Ver-lust von Einzel-quartieren

Beeinträchtigung nicht quantifizier-bar

Schaffung neuer Leitstrukturen, insbesondere in Verbindung mit bestehenden Strukturen

Breitflügelfledermaus jagt zumeist über offenen Flächen wie Grünlandstrukturen, welche randlich locker mit (windschützenden) Gehölzen bewach-sen sind Zwergfledermaus jagt an Waldrändern, Hecken und anderen Grenzstrukturen Großer Abendsegler jagt im freien Luftraum ohne feste Orientierungspunkte

Schaffung und Aufwertung ge-eigneter Habitate und Strukturen (nicht quantifizier-bar)

Verlust und Beein-trächtigung von Unterschlupf- und Deckungsmöglich-keiten für Wild (KT 17, KT 18)

Rehwild Habitatverlust

Zerschneidung-wirkung

Lebensraumver-lust: 2,4 ha

Von der Minde-rung der Habitat-eignung betroffene Fläche: 0,7 ha

Schaffung von Gehölzinseln innerhalb der Kultur-landschaft

Schaffung und Aufwertung ge-eigneter Habitate in einer Größen-ordnung von > 3,1 ha

Verlust von Landle-bensräumen für Amphibien (KT 19)

Erhöhte baubedingte Kollisionsgefahr für den Kammmolch (KT 20)

Kammmolch, Erdkröte, Teichmolch

Lebensraumver-lust

baubedingte Kolli-sionsgefahr

Bauzeitenregelung Sa-nierung Gleisbett zum Schutz des Kammmolchs (VASB 19)

Beeinträchtigung nicht quantifizier-bar

Schaffung von Feldgehölzen und Saumstrukturen als Landlebensräume

Schaffung und Aufwertung ge-eigneter Habitate (nicht quantifizier-bar)

Verlust von Lebens-räumen trocken-heitsliebender Heu-schrecken, Tagfalter und Stechimmen (KT 21)

verschiedene seltende und gechützte Heuschrecken, Tagfalter und Stechimmen

Lebensraumver-lust

Wiederherstellung von Saumstrukturen (V 7)

Wiederherstellung gleis-begleitender Vegetati-onsbestände (V 8)

Lebensraumver-lust: 8,3 ha

Schaffung von blütenreichen, trockenen Stauden-fluren

Schaffung und Aufwertung ge-eigneter Habitate in einer Größen-ordnung von

> 8,3 ha

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 290

6.4.1.1.2 Schutzgut Biotope und Pflanzen

Die Ermittlung des Kompensationsbedarfes von Vegetationsverlusten [Konflikt KB 1 (SG, GS, HH, GA, 110 kV, 20 kV, RM)] erfolgt auf Basis der Empfehlungen des niedersächsischen Kompensationsmo-dells (NLWKN, 1/2006). Darin findet insbesondere die Wiederherstellbarkeit (Regenerierbarkeit) von Biotoptypen Berücksichtigung.

Biotoptypen der Wertstufen V und IV sind möglichst als gleiche Biotoptypen in gleicher Ausprägung und auf gleicher Flächengröße zu entwickeln. Die Entwicklung soll auf Biotoptypen der Wertstufen I oder II erfolgen. Können V- bzw. IV-wertige Biotoptypen im vom Eingriff betroffenen Raum mittelfristig, d.h. innerhalb von 25 Jahren, nicht wiederhergestellt werden, vergrößert sich der Kompensationsbe-darf bei schwer regenerierbaren Biotoptypen auf ein Verhältnis 1:2, bei kaum oder nicht regenerierba-ren Biotoptypen auf ein Verhältnis 1:3.

Bei Verlust von Biotoptypen der Wertstufe III sin diese in gleicher Flächengröße auf Biotoptypen der Wertstufen I oder II zu entwickeln. Ziel sollte die Entwicklung einer naturnäheren Ausprägung sein.

Der so ermittelte Kompensationsbedarf für die vorhabensbedingt verloren gehenden Biotoptypen ist in der Tab. 57 zusammengefasst.

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F-4 Landschaftspflegerischer B

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Tab. 57: Ermittlung des Kompensationsbedarfes für den Biotoptypenverlust (KB 1)

Biotopcode Bezeichnung

Reg

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Bio

top

wer

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Beeinträchtigung (m²)

Kompensa-tionsfaktor

Kompen-sations-bedarf

(m²)

Gebüsche und Gehölzbestände

BRU Ruderalgebüsch * III 12.791 1,0 12.791

BMR/UHM/BRU/BMS Mesophiles Rosengebüsch/Halbruderale Gras- und Staudenflur mitt-lerer Standorte/ Ruderalgebüsch/ Mesophiles Weißdorn-/ Schlehen-gebüsch

*/(*)/*/* III/III/III/III 5.232 1,0 5.232

BMS/BMR Mesophiles Weißdorn-/ Schlehengebüsch/ Mesophiles Rosenge-büsch

*/* III/III 1.312 1,0 1.312

BRU/BMR Ruderalgebüsch/ Mesophiles Rosengebüsch */* III/III 790 1,0 790

BRU/BRR Ruderalgebüsch/ Rubus-/ Lianengestrüpp */* III/III 2.219 1,0 2.219

BRU/UHM Ruderalgebüsch/ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

*/(*) III/III 550 1,0 550

BRS Sonstiges naturnahes Sukzessionsgebüsch * III 1.902 1,0 1.902

HSE Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumarten * III 477 1,0 477

HSE/GRA Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumarten/ Arten-armer Scherrasen

*/. III/I 733 1,0 733

HFM Strauch-Baumhecke ** III 696 1,0 696

HFS Strauchhecke * III 99 1,0 99

HPS Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand * III 29.231 1,0 29.231

HFM/BRU Strauch-Baumhecke/ Ruderalgebüsch **/* III/III 224 1,0 224

HFS/BRU Strauchhecke/ Ruderalgebüsch */* */III 1.169 1,0 1.169

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Biotopcode Bezeichnung

Reg

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bar

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Bio

top

wer

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Beeinträchtigung (m²)

Kompensa-tionsfaktor

Kompen-sations-bedarf

(m²)

HFS/BRU/UHF Strauchhecke/ Ruderalgebüsch/ Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte

*/*/* */III/III 1.704 1,0 1.704

HOM/UHM Mittelalter Streuobstbestand/ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

*/(*) IV/III 485 1,0 485

HPS/UHM Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand / Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

*/(*) III/III 18 1,0 18

HPS/HPX Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand / Sonstiger nicht stand-ortgerechter Gehölzbestand

*/* III/II 2.517 1,0 2.517

Gewässer

FMH Mäßig ausgebauter Bach des Berg- und Hügellands mit Feinsubstrat (*) III 201 1,0 201

Salzbiotope

NHZ Sonstiger Salzbiotop des Binnenlands (*) III 1.401 1,0 1.401

Gras- und Staudenfluren

UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (*) III 65.291 1,0 65.291

UFT/UNS Uferstaudenflur der Stromtäler/ Bestand des Drüsigen Springkrauts */. IV/I 66 1,0 66

UHF Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte * III 474 1,0 474

UHF/UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte/ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

*/(*) III/III 26 1,0 26

UHM/BRU/UNG Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standor-te/Ruderalgebüsch/ Goldrutenflur

(*)/*/. III/III/I 2.543 1,0 2.543

UHM/BRU Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte/ Ruderalge-büsch

(*)/* III/III 7.027 1,0 7.027

UHT Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte (*) III 59.178 1,0 59.178

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eite 293

Biotopcode Bezeichnung

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Bio

top

wer

t

Beeinträchtigung (m²)

Kompensa-tionsfaktor

Kompen-sations-bedarf

(m²)

URT Ruderalflur trockener Standorte * III 6.210 1,0 6.210

FGR/UHF Nährstoffreicher Graben/ Halbruderale Gras- und Staudenflur feuch-ter Standorte

*/(*) II/III 852 1,0 852

FGR/UHM Nährstoffreicher Graben/ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittle-rer Standorte

*/(*) II/III 3.702 1,0 3.702

UHF/BRU Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte/ Ruderalge-büsch

*/* III/III 1.515 1,0 1.515

UHT/BRS Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte/ Sonstiges naturnahes Sukzessionsgebüsch

(*)/* III/III 1.433 1,0 1.433

OFZ/URT Befestigte Fläche mit sonstiger Nutzung/ Ruderalflur trockener Standorte

./* I/III 2.940 1,0 2.940

OVE/UHM Gleisanlage/ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte ./(*) I/III 124 1,0 124

OVW/UHM Nährstoffreicher Graben/ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittle-rer Standorte

./(*) I/III 97 1,0 97

NRS Schilf-Landröhricht ** V 328 2,0 656

Waldbiotope

WCR Eichen- und Hainbuchenmischwald feuchter, basenreicher Standorte *** V 1.610 3,0 4.830

Summe 217.167 220.715 Erläuterungen:

Regenerierbarkeit: ** = nach Zerstörung schwer regenerierbar; * = bedingt regenerierbar; () = meist/häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes; . = keine Angabe

Wertstufe: V = von besonderer Bedeutung; IV = von besonderer bis allgemeiner Bedeutung; III = von allgemeiner Bedeutung; II = von allgemeiner bis geringer Bedeutung; I = von geringer Bedeutung

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Neben den flächig bilanzierbaren Biotopverlusten kommt es zum Verlust von Bäumen in Alleen und Baumreihen sowie Einzelbäumen. Für die Ermittlung des Kompensationsbedarfes dieser Strukturen wurde auf Grundlage der vorliegenden Vermessung 1 : 1.000 eine Baumerfassung durchgeführt. Die Erfassung der relevanten Daten (Baumart, Stammumfang) ist dem Anhang 2 des LBP zu entnehmen.

Die für die Kompensation von Einzelbäumen (Solitärbäume, Abschnitte von Baumreihen, Alleen) an-gesetzte Bedarf orientiert sich neben der ökologischen Wertigkeit der einzelnen Gehölze an einem als fachliche Konvention anerkannten Vorgehen. Baumschutzsatzungen, welche zur Orientierung bei der Festlegung von Ersatzpflanzungen herangezogen werden könnten, liegen bei den Gemeinden des Vorhabensgebietes nicht vor.

Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs richtet sich nach dem Stammumfang der zu fällenden Bäume:

– bis 150 cm Stammumfang ist 1 Ersatzbaum zu pflanzen,

– zwischen 150 cm und 200 cm Stammumfang sind 2 Ersatzbäume zu pflanzen,

– ab einem Stammumfang von 200 cm ist für jede weiteren angefangenen 25 cm Stammumfang jeweils ein zusätzlicher Baum zu pflanzen.

Der daraus abzuleitende Kompensationsbedarf wird in der folgenden Tab. 58 dargestellt.

Tab. 58: Ermittlung des Kompensationsbedarfes für den Verlust von Bäumen

Anzahl Art Stammumfang Kompensations- bedarf (Stk.)

Standort Siegfried-Giesen

1 Kastanien Eingangsbereich ehemaliges Betriebsgelände (lfd. Nr. 4 – 8)

0,75 1

3 1,6 – 1,93 6

1 2,2 3

2 Bergahorn (lfd. Nr. 13, 14) 0,42, 0,58 2

1 Laubbaum (lfd. Nr. 42) 1,73 2

1 Kastanien (lfd. Nr. 41) 0,53 1

Standort Glückauf-Sarstedt

14 Pappeln Betriebsgelände (lfd. Nr. 15) 1,90 – 2,50 42

2 Bergahorn (lfd. Nr. 16, 17) 0,46 bzw. 0,93 2

3 junge Obstbäume (Viehweide) (lfd. Nr. 20) 0,63 3

4 Bergahorn Vossstraße (lfd. Nr. 37 – 40) 1 x 0,62, 3 x 1,26 4

6 mehrstämmige Laubbäume (lfd. Nr. 40) 6 x 1,40 6

Gleistrasse

1 Bergahorn (lfd. Nr. 22) 1,60 2

1 Kirsche (lfd. Nr. 23) 1,50 2

9 junge Laubbäume nördlich Klein Förste (lfd. Nr. 26 – 34) 0,16 – 0,81 9

2 stämmige Robinie (lfd. Nr. 35) je 3,3 16

51 Summe 101

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6.4.1.2 Boden

Die Ermittlung des Kompensationsbedarfes von Bodeninanspruchnahme durch Versiegelung, Teilver-siegelung und Überformung [KBo 1 (SG, GS, HH, GA, RM)] erfolgt auf Basis der Empfehlungen des niedersächsischen Kompensationsmodells (NLWKN, 1/2006).

Demnach sind bei Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung Kompensationsmaßnah-men im Verhältnis 1:1 durchzuführen, bei Böden allgemeiner Bedeutung genügt ein Verhältnis von 1:0,5.

Böden besonderer Bedeutung sind

– Böden besonderer Standorteigenschaften (bspw. sehr nährstoffarme, sehr nasse, sehr tro-ckene Böden)

– Naturnahe Böden (z.B. alte Waldstandorte, nicht entwässerte Hoch- oder Niedermoorböden)

– Böden kulturhistorischer Bedeutung (z.B. Wölbäcker)

– Böden mit naturhistorischer und geo-wissenschaftlicher Bedeutung

– sonstige seltene Böden

Böden besonderer Bedeutung sind durch das Vorhaben nicht betroffen, damit ist der vorhabensbe-dingte Verlust von Boden im Verhältnis 1:0,5 zu kompensieren.

Die Kompensation des Schutzgutes Boden soll vorrangig durch Entsiegelung von Flächen und die anschließende Entwicklung von Biotoptypen der Wertstufen V oder IV oder – soweit dies nicht möglich ist – von Ruderalfluren oder Brachflächen erfolgen.

Sind keine Entsiegelungsmöglichkeiten gegeben, sind Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen und entsprechend zu entwickeln.

Ziel von Kompensationsmaßnahmen für das Schutzgut Boden ist die

– (Wieder-)Herstellung von Bodenfunktionen und Einleitung einer natürlichen Bodenentwicklung oder

– die Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunktionen des Boden- und Wasserhaushaltes, bspw. durch die Reduzierung der mechanischen und chemischen Belastung des Bodens und seiner Funktionen sowie durch die Förderung des Prozesses der Bodenbildung bedingt durch Durchwurzelung und Humusbildung.

Die mit dem Vorhaben Hartsalzwerk Siegfried-Giesen verbundene dauerhafte Bodeninanspruchnah-me von 1.111.340 m² ist durch Maßnahmen im Umfang von 555.670 m² zu kompensieren.

6.4.1.3 Wasser

Die mit den Vorhabensbestandteilen Siegfried-Giesen und Rückstandshalde verbundene Reduzierung der Grundwasserneubildung durch Flächenversiegelung [KW 1 (SG, RM)] ist in der Dimension ihrer Beeinträchtigung nicht quantifizierbar. Grundlegend sind jedoch die Funktionen des Boden- und des Wasserhaushaltes eng miteinander verknüpft. Maßnahmen, welche der Aufwertung des Schutzgutes Boden und seiner Funktionen dienen, sind daher auch für das Schutzgut Wasser anrechenbar.

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6.4.1.4 Luft und Klima

Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft und Klima durch die mit den Vorhabensbestandteilen des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen verbundenen Wirkungen können ausgeschlossen werden.

Eine Kompensation für das Schutzgut wird damit nicht erforderlich.

6.4.1.5 Landschaft

Mit einem Eingriff wird das Landschaftsbild prinzipiell verändert. Der entstehende Eigenartsverlust ist nicht mehr völlig rückgängig zu machen. Die ästhetischen Auswirkungen des Eingriffs bleiben auch nach Durchführung von Kompensationsmaßnahmen bis zu einem gewissen Grade sichtbar. Eine äs-thetische Beeinträchtigung kann bestenfalls durch raumspezifische Maßnahmen an anderer Stelle im Bereich des betroffenen Landschaftsbildes abgemildert werden.

Die Ableitung und Begründung der Kompensationsmaßnahmen für das Schutzgut Landschaft orientie-ren sich an den methodischen Ansätzen von W. Nohl ( (Adam, Nohl, & Valentin, 1987), (Nohl, 1991), (Nohl, 1993), (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Nordrhein-Westfalen, 2006)), werden jedoch im Gegensatz dazu ausschließlich verbal-argumentativ abgeleitet.

Insbesondere große, weithin sichtbare Eingriffsobjekte wie das Hartsalzwerk Siegfried-Giesen und die Rückstandshalde, sind mit gängigen Mitteln nicht in die Landschaft integrierbar. Kompensationsmaß-nahmen dienen nicht vorrangig dazu, diese Eingriffsobjekte notdürftig visuell abzuschirmen bzw. zu kaschieren, sondern charakteristische Elemente des Landschaftstyps im Eingriffsgebiet zu schaffen. Alle Maßnahmen, die die naturräumliche Eigenart der Landschaft im Eingriffsgebiet stützen, sind des-halb in landschaftsästhetischer Hinsicht legitime und effektive Kompensationsmaßnahmen. Wenn sie darüber hinaus das Eingriffsobjekt visuell verdecken bzw. eingliedern, führt dies zu einem zusätzl i-chen ästhetischen Gewinn (Nohl, 1993). Maßnahmen für das Landschaftsbild und die Erholungseig-nung der Landschaft sind dabei nicht primär an ihrer Größe zu messen. Grundsätzlich sollten für die Kompensationsmaßnahmen Flächen geringer landschaftsästhetischer Wertigkeit herangezogen wer-den (ästhetische Funktionssteigerung). Um maximale Effektivität zu erreichen, sollten die Maßnahmen möglichst in der Umgebung des Eingriffsobjekts realisiert werden (Nahzone), da mit zunehmender Entfernung von Eingriffsojekt die Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit des Betrachters ab-nimmt und damit der Kontrast gemildert wird.

Die Kompensationsmaßnahmen sollen sich an der Eigenart der vorhandenen Landschaft orientieren, ästhetisch wirksame Strukturen in die Landschaft einbringen und somit eine landschaftsästhetische Funktionsaufbesserung bewirken. Dabei sind vorhandene Ansätze für eine landschaftsgerechte Ge-staltung sowie ökologische Prinzipien (Biotopvernetzung, Pufferzonen, Minimalareale) aufzugreifen und abzurunden.

Die Verbesserung des ästhetischen Eigenwertes der betroffenen Landschaft und damit die land-schaftsgerechte Wiederherstellung und Neugestaltung gemäß § 19 BNatSchG kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

– Schaffung charakteristischer, naturraumtypischer Strukturen

– Ergänzung entwicklungsfähiger Landschaftsbildreste durch gliedernder Elemente und Kon-trastpunkte

– flächendeckende Aufbesserung des Erscheinungsbilds vorhandener landbaulicher Flächen-nutzungen

– Rückbau ästhetisch störender Elemente in der Landschaft

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– Erhöhung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Gehölz- und Saumstrukturen

– Neuordnung des Wegenetzes

Die Maßnahmen sind so zu planen, dass sie das Eingriffsobjekt visuell mit der umgebenden Land-schaft verzahnen und damit die ästhetische Landschaftsstörung abmildern. Lineare Abschirmelemen-te wie Hecken und Baumreihen sollen dabei den Blick auf ästhetisch wertvolle Landschaftbestandteile im Eingriffsgebiet lenken.

Von den optischen Wirkungen des Vorhabens sind insbesondere die weitläufige Agrarlandschaft zwi-schen Giesen, Rössing und Emmerke (Landschaftsbildeinheit IV) sowie die strukturierte Feldflur süd-lich Sarstedt (Landschaftsbildeinheit III) betroffen. Insbesondere der Raum Giesen, Rössung und Emmerke besitzt aufgrund seiner visuellen Monotonie einen sehr geringen ästhetischen Eigenwert. In der Agrarflächen fehlen Kontrapunkte und Sichthindernisse, die den Landschaftsraum gliedern und seine Erlebbarkeit steigern. Der betroffene Raum erstreckt sich zwischen den Ortschaften Giesen, Groß Förste, Ahrbergen, Sarstedt, Giften, Barnten, Rössing und Emmerke. Um die Landschaftsstö-rung durch die Eingriffsobjekte abzumildern und zu kompensieren sind im betroffenen Raum durch Einbringen von Saum- und Gehölzstrukturen charakteristische Elemente zu schaffen.

6.4.1.6 Bedarf an Ersatzaufforstungsmaßnahmen nach Waldrecht

6.4.1.6.1 Einleitung

Entlang der zwischen dem Werksstandort Siegfried-Giesen und der Anbindung an die DB-Strecke 1770 Lehrte – Hildesheim vorhandenen und im Rahmen des Vorhabens zur Reaktivierung vorgeseh-nen Gleisanschlusstrasse wird es erforderlich, Gehölzbestände in Anspruch zu nehmen, welche ge-mäß Einschätzung der Unteren Forstbehörde des Landkreises Hildesheim sowie des zuständigen Forstamtes Liebenburg Wald im Sinne des § 2 NWaldLG sind.

Eine mit dem Vorhaben verbundene Waldumwandlung Waldumwandlung und der damit verbundene Verlust von Waldfunktionen machen gemäß § 8 NWaldLG grundlegend eine Ersatzaufforstung erfor-derlich.

Für die vorhandene Gleisanschlusstrasse vom ruhenden Werksgelände über Ahrbergen nach Harsum liegt eine noch gültige Betriebsgenehmigung vor. (vgl. Unterlage B) Mit dieser ist ein Instandhaltungs-recht bzw. eine Instandhaltungspflicht verbunden. Danach kann der Betreiber in den Bereichen seiner Betriebsanlagen zur Unterhaltung dieser Bewuchs entfernen, ohne dass daraus eine Pflicht zur Kom-pensation nach Waldrecht (NWaldLG) entsteht. Insofern handelt es sich bei Maßnahmen zur Ertüchti-gung der Gleisanschlusstrasse, welche sich innerhalb der bestehenden Betriebsanlagen bewegen, nicht um eine kompensationspflichtige Waldumwandlung.

Grundlegend erfolgt die Reaktivierung der Gleistrasse in Vor-Kopf-Bauweise, d.h. innerhalb der be-stehenden Anlagen. Dies entspricht auch der Maßgabe 8 der Landesplanerischen Feststellung zum Raumordnungsverfahren (Landkreis Hildesheim, 2013d). In Teilabschnitten wird es jedoch erforder-lich, kleinflächig angrenzende Flächen baubedingt, z.T. dauerhaft anlagebedingt, in Anspruch zu nehmen.

Für die Inanspruchnahme von Waldbeständen, welche außerhalb der bestehenden Betriebsanlagen stocken, wird demnach gemäß § 8 NWaldLG eine Ersatzaufforstung erforderlich.

In Abstimmung mit der Unteren Forstbehörde des Landkreises Hildesheim sowie dem zuständigen Forstamt Liebenburg besteht unter Berücksichtigung der gültigen Betriebsgenehmigung und der mit

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dieser verbundenen Instandhaltungspflicht eine Kompensationspflicht nach NWaldLG für die Waldbe-stände, welche sich außerhalb der beidseitigen Böschungsfüße der bestehenden Gleisanschlusstras-se befinden und zur Reaktivierung der Trasse bau- oder anlagebedingt beansprucht werden.

Vorhabensbedingt kommt es zu einer Inanspruchnahme von 2.856 m² Waldbeständen (vgl. An-hang 7), welche nach NWaldLG eine Ersatzaufforstung erforderlich macht. Diese Waldbestände be-finden sich im Querungsbereich der Gleisanschlusstrasse mit der Bundesstraße B 6 (nördliche Be-stände des Groß Förster Holzes) sowie im Querungsbereich mit dem Stichkanal Hildesheim (nördliche Bestände des Hollenmeerholzes sowie Waldbestand westlich des Stichkanals Hildesheim).

Die für die Flächen kartieren Biotoptypen sowie die Flächenanteile sind in der folgenden Tabelle dar-gestellt:

Tab. 59: Vorhabensbedingt beanspruchte Waldbestände

Biotopcode Bezeichnung Verlust

Waldbestand Querungsbereich Bundesstraße B 6

WCR Eichen-Hainbuchenmischwaldes feuchter, basenreicher Standorte 350 m²

Waldbestand Querungsbereich Hildesheimer Stichkanal - westlich

WCR Eichen-Hainbuchenmischwaldes feuchter, basenreicher Standorte 482 m²

HPS Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand 1.631 m²

Waldbestand Querungsbereich Hildesheimer Stichkanal - östlich

WCR Eichen-Hainbuchenmischwaldes feuchter, basenreicher Standorte 255 m²

HPS Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand 138 m²

Summe 2.856 m²

Der erforderliche Umfang der Ersatzaufforstung wird auf Basis der „Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG“ des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwick-lung (RdErl. d. ML v. 1. 1. 2013 — 406-64002-136) ermittelt.

6.4.1.6.2 Methode zur Ermittlung der Kompensationshöhe

Gemäß § 8 Abs. 4 NWaldLG soll die Ersatzaufforstung grundsätzlich die Nutz-, Schutz- und Erho-lungsfunktion des umgewandelten Waldbestandes ausgleichen. Über die Waldumwandlung hinaus-gehende Beeinträchtigungen sind gemäß § 13 ff. BNatSchG i.V.m. § 5 ff. NAGBNatSchG naturschutz-rechtlich zu kompensieren.

Basis für die Ermittlung der Kompensationshöhe bilden die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des umgewandelten Waldbestandes. Diese stehen gemäß den Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG gleichrangig nebeneinander und sind grundsätzlich für alle Waldformen und Eigentumsarten als eine Einheit zu betrachten.

Der zu bewertende Wald wird für die drei Waldfunktionen

– Nutzfunktion (inklusive Infrastruktur und Agrarstruktur)

– Schutzfunktion (inklusive Lebensraumfunktion, Klimaschutz, Wasserschutz, Bodenschutz und Funktion der Luftreinhaltung)

– Erholungsfunktion (inklusive Landschaftsbild)

nach dem Grad der Funktionsausprägung jeweils in eine von vier Wertigkeitsstufen

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– WS 4: herausragend

– WS 3: überdurchschnittlich

– WS 2: durchschnittlich

– WS 1: unterdurchschnittlich

eingruppiert. Die prägenden Merkmale zur Klassifizierung der drei Waldfunktionen entsprechend der jeweiligen Wertigkeitsstufen können den Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG entnommen wer-den. Grundlegend ist für die Einschätzung der Wertigkeiten im Rahmen einer mittleren Umtriebszeit das Durchschnittsalter anzunehmen.

Nach Einstufung der drei Waldfunktionen in die WS 1 – WS 4 werden diese addiert und die Summe durch drei dividiert. Dies ermöglicht die Herleitung eines arithmetischen Mittelwertes, welcher zwi-schen 1 und 4 liegt und die Wertigkeit des Waldes in der Zusammenschau der drei gleichrangigen Waldfunktionen beschreibt.

Ist aufgrund rechtlicher Vorgaben eine Funktion vollständig ausgesetzt, erfolgt für diese keine Bewer-tung. Die Wertstufen der anderen Funktionen werden addiert und die Summe entsprechend durch zwei dividiert.

Die so ermittelte Wertigkeit des Waldbestandes bildet die Grundlage für die Kompensationshöhe wie in Tab. 60 dargestellt.

Tab. 60: Ermittlung der Kompensationshöhe eines Waldbestandes gemäß Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG

Wertigkeit des Waldes Kompensationshöhe

< 2 1,0 – 1,2

≥ 2 - 3 1,3 – 1,7

> 3 1,8 – 3,0

In begründeten Einzelfällen können lokale Besonderheiten Einfluss auf die Bedeutung einzelner Wald-funktionen haben. Abschläge sind generell nicht möglich. Zuschläge – mögliche Zuschlagsgründe können den Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG entnommen werden – werden zu der auf Ba-sis der Wertigkeit des Waldbestandes ermittelten Kompensationshöhe addiert und ergeben den Ge-samtkompensationsumfang. Zuschläge auf ermittelte Kompensationshöhen können sich in folgendem Rahmen bewegen:

– Nutzfunktion: Zuschlag bis zu + 0,5

– Schutzfunktion: Zuschlag bis zu + 1,5

– Zeitraum*: Zuschlag bis zu + 0,3

* Wenn zwischen der Waldumwandlung und der Durchführung der Kompensationsmaßnahme größere Zeiträume (mehr als zwei Jahre) liegen und infolge dessen Waldfunktionen zeitweise ausgesetzt sind, kann ein Zuschlag in der Kompensationshöhe vorgenommen werden.

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6.4.1.6.3 Ermittlung der erforderlichen Ersatzaufforstung

Waldbestand Querungsbereich Bundesstraße B 6

Nutzfunktion

Der Standort ist über die Zufahrtsstraße zu Gewerbegebiet Ahrbergen gut erreichbar. Der als Eichen-Hainbuchenmischwald feuchter, basenreicher Standorte (WCR) kartierte Bestand ist insgesamt struk-turreich mit ausgeprägter Strauch- und Krautschicht. Die durch das Vorhaben betroffenen Bestände sind Waldrandstrukturen, deren Inanspruchnahme linear ausgeprägt ist. Die betroffenen Bestände weisen eine eher unterdurchschnittliche Tendenz hinsichtlich der forstwirtschaftlichen Bedeutung der betroffenen Holzarten und Holzqualitäten auf.

Die Wertigkeit der Waldbestände hinsichtlich ihrer Nutzfunktion wird als WS 1 „unterdurchschnittlich“ eingestuft.

Schutzfunktion

Bei den betroffenen Waldflächen handelt es sich um die nördlichen Bestände des Groß Förster Hol-zes, welche durch die Zufahrtsstraße von der B 6 zum Gewerbegebiet Ahrbergen vom eigentlichen Waldbestand des Groß Förster Holzes getrennt und nicht Bestandteil des NSG „Ahrberger Holz/ Groß Förster Holz“ sind. Es handelt sich um Randstrukturen (Breite der Inanspruchnahme etwa 2 – 3 m) des hier stockenden Eichen-Hainbuchenmischwaldes feuchter, basenreicher Standorte (WCR), wel-che direkt an die im Bereich der Gleistrasse ausgebildeten standortgerechten Gehölzbestände an-grenzen. Die Ausprägung diese Biotoptyps im Groß Förster Holz wird grundlegend als strukturreich mit ausgeprägter Strauch- und Krautschicht und naturnah eingestuft. Der Bestand des Groß Förster Holzes weist insgesamt ein recht hohes Vorkommen von Höhlen, Astabbrüchen und Holzspalten auf. Aufgrund der naturnahen Ausprägung kommt den Waldbeständen eine Bedeutung für den Bio-topschutz zu; Eichen-Hainbuchenmischwälder sind in der Roten Liste der Biotoptypen Niedersach-sens (Drachenfels O. v., 1996) als stark gefährdet bzw. stark beeinträchtigt eingestuft. Trotz der guten Habitatausprägung ist die Artengemeinschaft der Brutvögel eher durchschnittlich ausgeprägt (vgl. Unterlage I-2) Die Fledermausfauna weist im Bereich des Groß Förster Holzes, welches für die Arten-gruppe vor allem Nahrungshabitat ist, eine konstant hohe Artenvielfalt und Aktivitätsdichte auf (vgl. Unterlage I-2). Unter Berücksichtigung der Lage der konkret betroffenen Flächen des Groß Förster Holzes in einem Dreieck zwischen B 6, Gewerbegebiet Ahrbergen und Zufahrtsstraße ist hier von Vorbelastungen der faunistischen Lebensräume auszugehen. Bei dem betroffenen Waldbestand han-delt es sich nicht um einen Alten Waldstandort, jedoch wahrscheinlich um einen vergleichsweise lange bewaldeten Standort (Relikt des Innerste-Auwaldes). Die Fläche weist keine besondere Bedeutung hinsichtlich der Lärm-, Immissions- und Klimaschutzfunktion sowie keine besondere Bedeutung für Bodenschutz und Gewässerschutz auf. (Niedersächsische Landesforsten, 2014)

Die Wertigkeit des Eichen-Hainbuchenmischwaldes hinsichtlich seiner Schutzfunktion wird aufgrund der Naturnähe und des Strukturreichtums mit WS 3 „überdurchschnittlich“ eingestuft.

Erholungsfunktion

Aufgrund der Lage zwischen B 6, Gewerbegebiet Ahrbergen und Zufahrtsstraße und der Kleinflächig-keit weist der Waldbestand keine besondere Erholungsfunktion auf. Der Bestand ist nicht durch Wege erschlossen und bietet damit nur eingeschränkte Betretungsmöglichkeiten.

Die Wertigkeit des Eichen-Hainbuchenmischwaldes hinsichtlich seiner Erholungsfunktion wird mit WS 1 „unterdurchschnittlich“ eingestuft.

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Wertigkeit des Waldbestandes

Auf Basis der folgenden ermittelten Wertigkeiten für

– Nutzfunktion = WS 1,

– Schutzfunktion = WS 3,

– Erholungsfunktion = WS 1

ergibt sich eine Gesamtwertigkeit des Waldbestandes von [(WS 1 + WS 3 + WS 1) : 3] = 1,67

Ermittlung der Kompensationshöhe

Unter Berücksichtigung der Gesamtwertigkeit des Waldbestandes und der in Tab. 60 benannten Spannen der Kompensationshöhe ergibt sich eine Kompensationshöhe von 1:1.

Es sind keine lokalen Besonderheiten/ Sondersituationen ableitbar, welche Zuschläge zu der bisher ermittelten Kompensationshöhe erforderlich machen.

Ermittlung der erforderlichen Ersatzaufforstung

Der Verlust von 350 m² Wald gemäß NWaldLG ist mit einer Kompensationshöhe von 1:1 zu kompen-sieren. Damit ergibt sich für diese Teilfläche eine erforderliche Ersatzaufforstung von 350 m².

Waldbestand Querung Stichkanal Hildesheim

Nutzfunktion

Der Standort ist über die hier verlaufenden landwirtschaftlichen Wege sowie den Weg entlang des Stichkanals Hildesheim gut erreichbar. Die frischen Standorte östlich und westlich des Stichkanals sind gut mit Nährstoffen versorgt. Der als Eichen-Hainbuchenmischwald feuchter, basenreicher Standorte (WCR) kartierte Bestand weist mittleres, teils schwaches Baumholz auf. Der als Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand (HPS) erfasste Bestand hat ein mittleres Alter mit heterogenem Artenspektrum. Betroffen von der vorhabensbedingten Inanspruchnahme sind in beiden Biotopstruktu-ren insbesondere Waldrandstrukturen bzw. ist die Inanspruchnahme linear ausgeprägt. Die betroffe-nen Bestände weisen eine eher unterdurchschnittliche bis durchschnittliche Tendenz hinsichtlich der forstwirtschaftlichen Bedeutung der betroffenen Holzarten und Holzqualitäten auf.

Die Wertigkeit der Waldbestände hinsichtlich ihrer Nutzfunktion wird als WS 2 „durchschnittlich“ einge-stuft.

Schutzfunktion

Bei den betroffenen Waldflächen handelt es sich um die nördlichen Bestände des Hollenmeerholzes, welche östlich des Stichkanals Hildesheim stocken sowie westlich des Stichkanals um Teilflächen eines ca. einen Hektar großen Laubwaldes.

Flächen östlich des Stichkanals Hildesheim

Die Flächen im Bereich des Hollenmeerholzes sind Bestandteil des LSG „Harsumer Holz“. Ein Teil der betroffenen Bestände wurde als Eichen-Hainbuchenmischwald feuchter, basenreicher Standorte (WCR) kartiert, welcher aus überwiegend mittlerem, teils auch schwachem Baumholz besteht und über eine gut ausgeprägte Strauch- und Krautschicht verfügt. Letztere ist jedoch deutlich artenärmer und weniger durch Bodenfeuchte beeinflusst als bspw. die Eichen-Hainbuchenbestände des Groß Förster Holzes. (vgl. Unterlage I-2) Totholz ist nur in geringen Mengen vorhanden. Eichen-Hainbuchenmischwälder sind in der Roten Liste der Biotoptypen Niedersachsens (Drachenfels O. v.,

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1996) als stark gefährdet bzw. stark beeinträchtigt eingestuft. Ein weiterer Teil der betroffenen Be-stände wurde als Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand (HPS) erfasst; Bestände mittleren Alters und mit heterogenem Artenspektrum. Die Flächen wurden im Rahmen der Waldfunktionenkartierung als Alter Waldbestand (Niedersächsische Landesforsten, 2014) mit Potenzial für vielfältige und seltene Tier- und Pflanzenarten ermittelt; dennoch ist die Artengemeinschaft der Brutvögel eher durchschnitt-lich ausgeprägt. Die Waldrandstrukturen zum Stichkanal Hildesheim dienen als Fledermausleitstruk-tur. Die Flächen sind als Wald mit Lärmschutzfunktion ausgewiesen. Weitere Waldfunktionen beson-derer Bedeutung weisen die Flächen nicht auf.

Flächen westlich des Stichkanals Hildesheim

Die Flächen westlich des Stichkanals wurden zum Teil ebenfalls als Eichen-Hainbuchenmischwald feuchter, basenreicher Standorte (WCR) kartiert, welcher aus mittlerem und schwachem Baumholz besteht. Seine Strauchschicht ist nur gering ausgeprägt und Totholz nur in geringen Mengen vorhan-den. Eichen-Hainbuchenmischwälder sind in der Roten Liste der Biotoptypen Niedersachsens (Drachenfels O. v., 1996) als stark gefährdet bzw. stark beeinträchtigt eingestuft. Direkt an die beste-hende Gleistrasse angrenzend stocken Sonstige standortgerechte Gehölzbestände (HPS); Bestände mittleren Alters und mit heterogenem Artenspektrum. Auch hier ist die Artengemeinschaft der Brutvö-gel eher durchschnittlich ausgeprägt. Die Waldrandstrukturen zum Stichkanal Hildesheim dienen als Fledermausleitstruktur. Die Flächen sind als Wald mit Lärmschutzfunktion (Niedersächsische Landesforsten, 2014) ausgewiesen. Weitere Waldfunktionen besonderer Bedeutung weisen die Flä-chen nicht auf.

Zusammenfassend wird die Wertigkeit der Waldbestände westlich und östlich des Stichkanals Hildes-heim hinsichtlich ihrer Schutzfunktion mit WS 2 „durchschnittlich“ eingestuft.

Erholungsfunktion

Parallel zum Stichkanal Hildesheim verläuft ein ausgewiesener Radweg. Die hier stockenden Waldbe-stände harmonisieren in Verbindung mit den Gehölzstrukturen am Stichkanal das Landschaftsbild innerhalb der umgebenden offenen Agrarlandschaft und tragen damit in durchschnittlichem Maße zur Sicherung der Erholung bei. Die Waldbestände selbst weisen nur eingeschränkte Betretungsmöglich-keiten auf und sind hinsichtlich ihrer Erholungsfunktion stark durch die westlich verlaufende BAB A 7 und deren Lärmemissionen vorbelastet.

Die Wertigkeit der Waldbestände westlich und östlich des Stichkanals Hildesheim hinsichtlich ihrer Erholungsfunktion wird mit WS 2 „durchschnittlich“ eingestuft.

Wertigkeit des Waldbestandes

Auf Basis der folgenden ermittelten Wertigkeiten für

– Nutzfunktion = WS 2,

– Schutzfunktion = WS 2,

– Erholungsfunktion = WS 2

ergibt sich eine Gesamtwertigkeit des Waldbestandes von [(WS 2 + WS 2 + WS 2) : 3] = 2

Ermittlung der Kompensationshöhe

Unter Berücksichtigung der Gesamtwertigkeit der Waldbestände und der in Tab. 60 benannten Span-nen der Kompensationshöhe ergibt sich eine Kompensationshöhe von 1:1,3.

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Es sind keine lokalen Besonderheiten/ Sondersituationen ableitbar, welche Zuschläge zu der bisher ermittelten Kompensationshöhe erforderlich machen.

Ermittlung der erforderlichen Ersatzaufforstung

Der Verlust von 2.506 m² Wald gemäß NWaldLG ist mit einer Kompensationshöhe von 1:1,3 zu kom-pensieren. Damit ergibt sich für diese Teilfläche eine erforderliche Ersatzaufforstung von 3.258 m².

Zusammenfassende Darstellung der erforderlichen Ersatzaufforstung

Zusammenfassend ist auf Basis der vorangestellten Ermittlung der Ersatzaufforstung für die vorha-bensbedingte Flächeninanspruchnahme von Waldflächen im Sinne des NWaldLG im Querungsbe-reich der Gleisanschlusstrasse mit der B 6 sowie im Querungsbereich mit dem Stichkanal Hildesheim eine Ersatzaufforstung in Höhe von 3.608 m² zu erbringen.

Tab. 61: Zusammenfassende Darstellung des Bedarfs an Ersatzaufforstungsmaßnahmen nach Waldrecht

Verlust von Waldbestand ermittelter Kompensationsfaktor erforderliche Ersatzaufforstung

Waldbestand Querungsbereich Bundesstraße B 6

350 m² 1:1 350 m²

Waldbestand Querungsbereich Hildesheimer Stichkanal

2.506 m² 1:1,3 3.258 m²

2.856 m² Summe 3.608 m²

6.4.2 Kompensation unvermeidbarer Beeinträchtigungen

6.4.2.1 Methodische Aussagen zur Anrechenbarkeit von Maßnahmen

Die Kompensation vorhabensbedingter Beeinträchtigungen verschiedener Funktionen und Werte des Naturhaushaltes und der Landschaft kann z.T. durch eine einzelne Maßnahmen erfolgen. Eine solche multifunktionale Kompensation muss jedoch im Einzelfall funktionsbezogen ableitbar sein.

Bei der Anrechenbarkeit von Maßnahmen zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen werden folgende Punkte berücksichtigt, welche im Anschluss näher beschrieben werden:

– Empfehlungen des niedersächsischen Kompensationsmodells (NLWKN, 1/2006)

– die vom Vorhaben ausgehenden anlage- und betriebsbedingten Wirkungen und die mit diesen verbundenen Wirkradien

– die sich aus der Bestandsdarstellung und –bewertung und der Konfliktanalyse zum Schutzgut Fauna ergebende Methodik zur Anrechenbarkeit von Maßnahmen für die Tiere in Verbin-dung mit dem Schutzgut Pflanzen

– das mit der Abdeckung und Begrünung der als Flachhalde konzipierten Rückstandshalde verbundene Potenzial für eine vorhabensbezogene Kompensation des Schutzgutes Boden

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6.4.2.1.1 Kompensationsmodell

Grundlegend folgt, wenn sich aus der Einzelfallbetrachtung keine anderen Ansätze ergeben, die im Kapitel 6.4.1 beschriebene Bestimmung des Kompensationsbedarfes sowie die Anrechenbarkeit der geplanten Kompensationsmaßnahmen den Empfehlungen des niedersächsischen Kompensations-modells (NLWKN, 1/2006).

Folgende Richtwerte hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Maßnahmen für die Schutzgüter Pflanzen und Boden werden demnach in der vorliegenden Planung berücksichtigt:

– Für die Kompensation von Biotoptypen sind möglichst Flächen mit Biotoptypen der Wertstufen I oder II zu verwenden.

– Entsiegelungsmaßnahmen bzw. Nutzungsextensivierungen zur Kompensation von Beein-trächtigungen des Schutzgutes Boden werden im Verhältnis 1:1 auf den vorab ermittelten Kompensationsbedarf angerechnet.

– Kompensationsmaßnahmen für erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden sind auf den unmittelbaren Kompensationsbedarf für Biotope und Arten nicht anrechenbar.

– Kompensationsmaßnahmen für erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden kön-nen als Maßnahmen für das Schutzgut Landschaft angerechnet werden, wenn die im Kapi-tel 6.4.1.5 genannten Kriterien zur Aufwertung des Landschaftsbildes erfüllt werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können Kompensationsmaßnahmen für erhebliche Beein-trächtigungen von Biotopen und Arten für das Schutzgut Landschaft angerechnet werden.

6.4.2.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkungen

Vom Vorhaben ausgehende anlage- und betriebsbedingte Wirkungen finden hinsichtlich der Festle-gung des Standortes der landschaftspflegerischen Maßnahmen Berücksichtigung. Die in Kapitel 5 zur Beurteilung der mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen faunistischer Arten und Lebens-räume benannten artspezifischen Empfindlichkeiten sind ausschlaggebend dafür, in welchen Berei-chen des vom Vorhaben betroffenen Landschaftsraumes Maßnahmen zur Aufwertung faunistischer Lebensräume angesiedelt werden. Bspw. finden bei der Festlegung von Maßnahmen die von der Rückstandshalde und vom Werksstandort Siegfried-Giesen ausgehenden Kulisseneffekte ebenso Berücksichtigung wie die von der Gleisanschlusstrasse ausgehenden optischen und akustischen Wir-kungen. Innerhalb der vorhabensbedingten Wirkradien werden keine Maßnahmen für empfindliche faunistische Arten angesiedelt.

6.4.2.1.3 Methodik zur Anrechenbarkeit des Schutzgutes Tiere in Verbindung mit dem Schutzgut Pflanzen

Im Rahmen der Bestandserhebung und -bewertung wurden tiergruppenbezogen und -übergreifend Lebensräume besonderer Bedeutung ermittelt. Berücksichtigt wurden dabei Flächen und Strukturen mit einer hohen Anzahl an gefährdeten bzw. geschützten Arten. Alle weiteren aufgrund ihrer Bio-topausstattung als faunistischer Lebensraum geeigneten Bereiche werden als Lebensräume allge-meiner Bedeutung in der Auswirkungsanalyse berücksichtigt.

Die Konfliktanalyse für das Schutzgut Tiere betrachtet die Lebensräume besonderer Bedeutung und außerhalb dieser die wertgebenden Arten. Vorhabensbedingte faunistische Konflikte wurden für Habi-tatstrukturen mit Biotopwertigkeiten zwischen I und V abgeleitet. Faunakonflikte für Habitate mit Bio-topwerten zwischen III und V, d.h. Biotope, deren Verlust eine erhebliche Beeinträchtigung und damit

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ebenfalls einen Konflikt darstellt (vgl. Kapitel 5.1.1), werden bei der Anrechnung der Kompensations-maßnahmen multifunktional mit den Beeinträchtigungen des Schutzgutes Pflanzen berücksichtigt. D.h., bspw. kann die Beeinträchtigung von Brutvögeln der offenen und halboffenen Landschaft ge-meinsam mit dem Verlust der habitatbildenden Biotope (hier bspw. Ruderalfluren mit Gehölzen) durch eine Maßnahme kompensiert werden. Faunistische Lebensräume im Bereich von Biotopstrukturen der Wertigkeit I und II, deren Verlust keine erhebliche Beeinträchtigung und damit keinen Konflikt darstellt, sind durch separate Maßnahmen zu kompensieren.

6.4.2.1.4 Abdeckung und Begrünung Rückstandshalde

Um den Anfall von hochmineralisiertem Haldenwasser bereits in der Aufhaldungsphase wirkungsvoll zu minimieren, ist vorgesehen, die Haldensegmente der Rückstandshalde sukzessive abzudecken und direkt im Anschluss zu begrünen. Die zeitliche und räumliche Haldenentwicklung erfolgt gemäß dem geplanten Schüttregime (vgl. Unterlage I-30), der Aufbau des Oberflächenabdeckungssystems gemäß der technischen Planung zur Rückstandshalde (vgl. Unterlage E-10).

Der Aufbau des Oberflächenabdeckungssystems hinsichtlich Mächtigkeit und Substratqualitäten er-folgt dabei gemäß den optimierten Anforderungen, welche als Ergebnis der Haldenwasserbilanz Neu-halde (vgl. Unterlage I-11), der Kenntnisse und der Voruntersuchungen zur wasserhaushaltlichen Wirkung von Oberflächenabdeckungssystemen mit unterschiedlichem Schichtenaufbau, Schichtstär-ken, Eigenschaften der verwendeten Substrate und Bewuchs erarbeitet wurden (vgl. Unterlage B so-wie E-10).

Mächtigkeiten und Substratqualitäten des Oberflächenabdeckungssystems sowie die direkt im An-schluss vorgesehene Begrünung - hinsichtlich des Bewuchses wird ein Gras-Krautbewuchs mit ein-zelnen Strauchgruppen auf ca. 10 % der Haldenoberfläche priorisiert (vgl. Unterlage B sowie E-10) – weisen Eigenschaften auf, welche wesentliche Voraussetzungen für die Entwicklung von Bodenfunkti-onen sind. Vor dem genannten Hintergrund wurde in einer Gutachterlichen Stellungnahme „Boden-funktionsbewertung Neuhalde Siegfried-Giesen“ (Anhang 8 LBP) geprüft, ob im Bereich der abge-deckten und begrünten Rückstandshalde Bodenfunktionen entwickelt werden können, welche wesent-lichen Voraussetzungen dafür erforderlich sind, wie die entwickelten Funktionen zu bewerten sind und daraus abgeleitet, welchen Beitrag die Haldenabdeckung zur Kompensation im Rahmen der Eingriffs-regelung gem. BNatSchG leistet und welcher Kompensationsfaktor für die Haldenabdeckung begrün-det herangezogen werden kann.

Als Basis für die Bewertung der Bodenfunktionen im Ist-Zustand und im Bereich der Neuhalde wird in der Stellungnahme die „Bodenfunktionsbewertung auf regionaler und kommunaler Ebene. Ein nieder-sächsischer Leitfaden für die Berücksichtigung der Belange des vorsorgenden Bodenschutzes in der räumlichen Planung“ (LBEG, 2013-10) herangezogen.

Unter Annahme der grundlegenden bodenfunktionalen Kriterien, welche durch den Aufbau des Ober-flächenabdeckungssystems vorgegeben sind sowie im Detail modifizierter Eigenschaften hinsichtlich des einzubauenden Bodenmaterials nach TR Boden 2004 und differierender Annahmen hinsichtlich der Auswirkungen der Flächeninanspruchnahmen in den Haldennebenbereichen wurden fünf Szena-rien betrachtet. Der Gutachter stellt diese jeweils dem Ist-Zustand gegenüber.

Zusammenfassend kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass bei Verwendung geeigneten Mate-rials die Bodenteilfunktionen des Bodenwasserhaushalts (einschließlich ihrer Regulationsfunktion für das Grundwasser) nahezu wiederhergestellt werden.

Unter der Voraussetzung, dass der Aufbau des Oberflächenabdeckungssystems hinsichtlich Mächtig-keit und Substratqualitäten gem. den optimierten Anforderungen erfolgt, direkt im Anschluss an die

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Abdeckung eine Begrünung der Flächen vorgenommen wird und Materialien verwendet werden, die die Z 1.1 - Werte der LAGA M20 (eingeschränkter offener Einbau, wasserdurchlässige Bauweise) einhalten, können auf der abgedeckten und begrünten Rückstandshalde Teilfunktionen des Bodens entwickelt werden. Dies sind insbesondere

– Wasserhaushaltsfunktion – durch Deckschicht und Vegetationsbestände Regulierung des Wasserhaushaltes, Rückhalt von Oberflächenwasser, Evapotranspiration

– Prozesse der Bodenbildung durch Durchwurzelung und Humusbildung

– Lebensraumfunktion der begrünungsfähigen Deckschicht – Pflanzen, Tiere, Bodenorganis-men in und auf der Deckschicht.

Die Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde sind damit geeignet, erhebliche Beeinträchti-gungen von Funktionen und Werten des Schutzgutes Boden zu kompensieren.

Die Ableitung des Kompensationsfaktors für die Entwicklung von Teilfunktionen des Bodens erfolgt durch die Anwendung der im „Leitfaden Bodenfunktionsbewertung“ (LBEG, 2013-10) formulierten Kriterien auf den vom Gutachter vorgestellten Vorher-Nachher-Ansatz. (vgl. Anhang 8)

Zusammenfassend wird für die Haldenabdeckung und Begrünung für die beeinträchtigten Bodenfunk-tionen rechnerisch begründet ein Kompensationsfaktor von 0,66 herangezogen.

Auf Basis der in der Gutachterlichen Stellungnahme „Bodenfunktionsbewertung Neuhalde Siegfried-Giesen“ herausgearbeiteten Ergebnisse wird die Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß BNatSchG als Kompensationsmaßnahme für Beeinträchtigun-gen von Werten und Funktionen des Schutzgutes Boden definiert und mit dem Faktor 0,7 auf den Kompensationsbedarf angerechnet.

6.4.2.2 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

6.4.2.2.1 Schutzgut Tiere

Kompensation der Lebensraumverluste/-beeinträchtigungen gehölz- und gebüschbewoh-nender Brutvögel (KT 1, KT 11)

Zur Kompensation des o.g. Konflikts werden Saumstrukturen mit eingestreuten Gehölzgruppen ge-schaffen (ACEF 13, ACEF 14, A CEF 16, ACEF 17, A CEF 18) die in der offenen, gehölzarmen Bördeland-schaft neue (Teil-)lebensräume darstellen und damit die Habitatbedingungen in diesem Raum für die gehölz- und gebüschbewohnenden Brutvögel deutlich verbessern.

Mit dem Einbringen linearer Strukturen in die landwirtschaftlichen Nutzflächen, werden Trittsteinbioto-pe/-lebensräume geschaffen und damit die Verbundfunktion der Landschaft verbessert.

Für Gehölz- und Gebüschbrüter geeignete ungestörte Lebensräume entstehen bspw. grabenbeglei-tend südlich der K510 und nördlich der Althalde sowie im Bereich Hohes Innersteufer, entlang des Flussgrabens und am Unsinnbach. Im Umfeld des NSG “Entenfang“ entstehen ebenfalls Gehölzgrup-pen zur Erhöhung der Strukturvielfalt und Erweiterung der Habitatstrukturen des NSGs.

Kompensation der Lebensraumverluste/-beeinträchtigungen offen- und halboffenlandbe-wohnender Brutvögel (KT 2, KT 10)

Zur Kompensation des o.g. Konflikts werden Saumstrukturen mit eingestreuten Gehölzgruppen ge-schaffen (ACEF 13, ACEF 14, A CEF 16, ACEF 17, A CEF 18) die in der offenen, gehölzarmen Bördeland-

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schaft neue (Teil-)lebensräume darstellen und damit die Habitatbedingungen in diesem Raum für die offen- und halboffenlandbewohnenden Brutvögel wie Neuntöter, Schwarzkehlchen, Wiesenpieper, Rebhuhn und Feldschwirl deutlich verbessern.

Mit dem Einbringen linearer Strukturen in die landwirtschaftlichen Nutzflächen, werden Trittsteinbioto-pe/-lebensräume geschaffen und damit die Verbundfunktion der Landschaft verbessert.

Für Offen- und Halboffenlandbrüter geeignete ungestörte Lebensräume entstehen bspw. grabenbe-gleitend südlich der K510 und nördlich der Althalde sowie im Bereich Hohes Innersteufer, entlang des Flussgrabens und am Unsinnbach. Im Umfeld des NSG “Entenfang“ entstehen ebenfalls Gehölzgrup-pen zur Erhöhung der Strukturvielfalt und Erweiterung der Habitatstrukturen des NSGs.

Kompensation der Lebensraumverluste/-beeinträchtigungen von Brutvögel der offenen Ag-rarlandschaft (KT 3, KT 8)

Von den o.g. Konflikten sind 64 Brutpaare der Feldlerche, 6 Brutpaare der Wachtel sowie 3 Brutpaare des Kiebitz betroffen. Im gesamten Untersuchungsgebieten konnten für die Feldlerche nur 2 Brut-nachweise (davon eins innerhalb des betroffenen Lebensraumes) erbracht werden. Im Vergleich dazu lag die Zahl der Brutverdachtsfälle bei insgesamt 320 Feldlerchenpaaren. Der geringe Nachweis gesi-cherter Bruten lässt sich auf die insgesamt geringen Bruterfolge der Art zurückführen. Hauptursache liegt im großflächigen Anbau von Wintergetreide, welches zur Hauptbrutzeit der Feldlerchen im Juni höher und dichter ist als Sommergetriede. Der auf lückige Vegetation angewiesenen Feldlerche bleibt im Wintergetreide nur Zeit für einen einzigen Brutversuch der letzlich nicht ausreicht, um die Bestände stabil zu halten. Für weitere Brutversuche weicht die Art auf Traktorspuren aus, wo der Räuberdruck jedoch deutlich höher ist, sowie deutlich weniger Nahrung zur Verfügung steht. Die Maßnahme ACEF 21 „Aufwertung von Bruthabitaten der offenen Agrarlandschaft“ setzt an dieser Stelle an und initiiert durch die Feldlerchenfenster innerhalb der Getreidebestände offene Bodenvegetation, die der Art zur Landung und Orientierung sowie zur Nahrungsuche dienen. Auf die Art und Weise kann eine Erhöhung der Brutversuche und Bruterfolge erzielt werden, so dass die Maßnahme über die Verbes-serung der Lebensraumbedingungen auf die Bestandsdichte positiven Einfluß nimmt.

Von der Öffnung der Vegetationsstruktur im Wintergetreide durch die Feldlerchenfenster profitieren ebenso der Kiebitz und die Wachtel.

Neben der Aufwertung von Lebensräumen werden im Bereich Entenfang neue Habitatstrukturen durch die großflächige Umwandlung von Acker in Grünland geschaffen.

Kompensatin des Brutplatzverlustes für Rauch- und Mehlschwalben (KT 4)

Durch den Erhalt der Intzetanks bis zur Fertigstellung des Standortes Siegfried-Giesen kann die Kom-pensation des abrissbedingten Verlustes von Brutplätzen der Rauchschwalbe ohne Zeitverzug durch das Anbringen artspezifischer Nisthilfen an den neuen Fabrikgebäuden am Standort Siegfried-Giesen (ACEF 25) erreicht werden.

Für die Mehlschwalbe sind vor dem Abriss der Gebäude am Standort Siegfried-Giesen artspezifische Nisthilfen an den Gebäuden des Standortes Fürstenhall (ACEF 25) anzubringen. Damit erfolgt die Kompensation des abrissbedingten Verlustes von Brutplätzen der Mehlschwalbe ohne Zeitverzug. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind für die Mehlschwalbe weitere Nisthilfen im Bereich des Werks-standortes Siegfried-Giesen anzubringen (ACEF 25).

Kompensation des Horstplatzverlust des Wanderfalken (KT 5)

Mit der Maßnahme ACEF 26 erfolgt die Bereitstellung geeigneter Horststandorte. Um die Kompensation für den störungs- (und abriss)bedingten Verlust des Wanderfalkenbrutplatzes ohne Zeitverzug zu er-

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reichen, sind vor der Bauphase artspezifische Nisthilfen in der näheren Umgebung [z.B. Bäume mit Eignung als potenzieller Horstbaum für den Wanderfalken (mind. mittleres Baumholz)] anzubringen. Aufgrund der vorgesehenen Bauarbeiten am Standort Siegfried-Giesen und der damit verbundenen Störungen sollten diese Nisthilfen in ausreichender Entfernung vorgesehen werden. Der Wanderfalke nutzt hohe Gebäude mit geeigneten Nischen als Brutplatz. Grundlegend sollen nach Abschluss der Baumaßnahmen und der damit verbundenen Errichtung von Gebäuden am Standort Siegfried-Giesen an den Werksgebäuden des Standorte artspezifische Nisthilfen an geeigneten Gebäuden angebracht werden.

Kompensation des Horstplatzverlust des Turmfalken (KT 6)

Mit der Maßnahme ACEF 27 erfolgt die Bereitstellung geeigneter Horststandorte. Damit wird der Verlust der Eingriffe kompensiert. Um die Kompensation für den abrissbedingten Verlust des Turmfalkenbrut-platzes ohne Zeitverzug zu erreichen, sind vor Abriss der Gebäude am Standort Siegfried-Giesen im Bereich geeigneter Strukturen artspezifische Nisthilfen anzubringen. Aufgrund der vorgesehenen Bauarbeiten am Standort Siegfried-Giesen sollten diese Nisthilfen in ausreichender Entfernung vorge-sehen werden. Bspw. ist der Standort Fürstenhall als potenzieller Standort für eine Nisthilfe zu prüfen. Der Turmfalke ist relativ unempfindlich gegenüber regelmäßigen Störungen. Grundlegend sollen nach Abschluss der Baumaßnahmen und der damit verbundenen Errichtung von Gebäuden am Standort Siegfried-Giesen im Bereich des Standortes durch Fachpersonal Nisthilfen an geeigneten Gebäuden (z.B. ruhige Rückseiten) angebracht werden.

Kompensation des Verlustes/ der Beeinträchtigung von Rastvogelflächen (KT 7, KT 12)

Die Maßnahmen ACEF 20: Aufwertung von Äsungsflächen der Zug- und Rastvögel zielt insbesondere auf die Verbesserung des Nahrungsangebotes im Rastvogelgebiet nördlich des Entenfangs ab. Auf insgesamt 34 ha Ackerfläche ist ein kleinräumiger Fruchtwechsel mit dem Schwerpunkt auf Getreide vorgesehen, wobei auf ein Umpflügen der Stoppelbrachen zugunsten der Rastvögel bis Mitte Februar zu verzichten ist. Mit der Nutzungsextensivierung werden die Habitatbedingungen für Rastvögel im Untersuchungsraum gegenüber der Ist-Situation deutlich verbessert.

Bei der Maßnahmenkonzeption des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans wurde darauf geachtet, den offenen Charakter der Landschaft zu erhalten und damit die Bedeutung als Rastvogel-gebiet zu sichern. Die geplanten linearen Strukturen befinden sich entweder im Bereich vorhandener Kulissen oder sind als Saumstrukturen mit ausschließlich einzelnen Gehölz- und Gebüschgruppen geplant, so dass Kulissenwirkungen vermieden werden.

Kompensation des Horstplatzverlust des Mäusebussards (KT 9)

Mit der Maßnahme ACEF 28 erfolgt die Bereitstellung neuer Horststandorte im räumlichen Bezug zum betroffenen Revier am Hafen Harsum. Damit wird eine schnelle Besiedlung neuer Habiatstrukturen innerhalb geeigneten Gehölzbeständen (Waldrandbereiche oder kleinere Feldgehölze) ermöglicht.

Kompensation der Beeinträchtigungen des Feldhamsters (KT 13, KT 14, KT 15)

Mit den geplanten Maßnahmen sollen Beeinträchtigungen des Hamsters vermieden werden (VASB 13, VASB 14, VASB 15, VASB 16) sowie die Lebensraumbedingungen in der Hildesheimer Börde verbessert werden (ACEF 22).

Mit der frühzeitigen Vergrämung des Feldhamsters aus dem künftigen Baufeld (VASB 16) soll eine spä-ter notwendige Umsiedlung der Feldhamster (VASB 14) aus dem Baufeld vermieden bzw. auf wenige Tiere reduziert werden, da diese mit hohem Stress für die Tiere verbunden ist. Zum Bewirken eines eigenständigen Abwanderns der Feldhamster aus dem Baufeld in angrenzende Flächen ist neben

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dem Anbau von für den Feldhamster ungeeigneten Feldfrüchten oder dem Anlegen einer Schwarz-brache die Maßnahme „Aufwertung von Lebensräumen für den Feldhamster“ (ACEF 22) umzusetzen. Diese sieht eine an die Bedürfnisse des Feldhamsters angepasste Ackernutzung vor und verbessert somit seine Habitatbedingungen. Mit der Maßnahmen kann eine deutliche Aufwertung der Ackerflä-chen für die Art durch eine Erhöhung des Nahrungsangebotes und von Deckungsmöglichkeiten er-reicht werden, womit eine Steigerung der Hamsterbaudichte angestrebt wird.

Zur Unterstützung der Wirksamkeit der beschriebenen Maßnahmen erfolgt eine Baufeldkontrolle auf Besiedelung des Feldhamsters vor Eingriff (VASB 13) sowie die Einzäunung des Baufeldes zur Ver-hinderung einer Ein- bzw. Rückwanderung des Feldhamsters (VASB 15).

Kompensation der Habitatverlusten von Fledermäusen (KT 16)

Zur Kompensation des o.g. Konflikts werden in den strukturarmen landwirtschaftlich genutzten Flä-chen Leitstrukturen für Fledermäuse geschaffen (A 9, A 11, ACEF 13, ACEF 14, A 15, A CEF 16, ACEF 17, A CEF 18).

Diese ergänzen bereits vorhandene Strukturen, dienen selbst als Jagdhabitate, verbessern aber auch die Erreichbarkeit von geeigneten Nahrungshabitaten für strukturgebunden fliegende Arten.

Mit der Entwicklung von Grünland im Bereich Entenfang (9,1 ha) sowie der Aufwertung von Intensiv-grasland am Standort Glückauf-Sarstedt (A 6) werden zusätzliche Jagdhabitate geschaffen, die durch entsprechenden Leitstrukturen mit weiteren Teillebensräumen im Verbund stehen. Der potenzielle Verlust von Fledermausquartieren wird durch die Maßnahmen ACEF 29: Bereitstellung von Ersatzquar-tieren kompensiert.

Kompensation der Beeinträchtigungen von Wild (KT 17, KT 18)

Mit den Maßnahmen ACEF 13, ACEF 14, A CEF 16, ACEF 17 und ACEF 18 werden innerhalb der offenen Feldflur Deckung bietende und abschirmende Strukturen geschaffen, die den Lebensraum für Wildar-ten aufwerten. Innerhalb der weitläufigen Äsungsflächen entstehen Deckungshilfen, die z.B. bei Beun-ruhigung oder auch zur Ruhezeit vom Wild aufgesucht werden können.

Unterschlupf- und Deckungsmöglichkeiten entstehen bspw. grabenbegleitend südlich der K510 und nördlich der Althalde sowie im Bereich Hohes Innersteufer, entlang des Flussgrabens und am Unsinn-bach.

Mit der Nutzungsextensivierung im Bereich Entenfang (A 19) werden störungsarme Äsungsflächen im Umfeld der Rückzugsmöglichkeiten des Entenfangs geschaffen.

Kompensation der Beeinträchtigung von Amphibien einschließlich baubedingte Kollisionsge-fahr des Kammmolchs (KT 19, KT 20)

Individuenverluste des Kammmolchs durch Tötung während der Bauarbeiten werden durch Bau-zeitenbeschränkung (VASB 19) vermieden. Gleichzeitig werden gewässerbegleitdende Strukturen am Flussgraben (A CEF 16) sowie am Unsinnbach (ACEF 17) geschaffen, die wandernden Amphibien als Landlebensraum dienen können. Neben der direkten Funktion als Lebensraum verbessern die linea-ren Saumstrukturen die Verbundfunktion für Amphibien innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche.

Kompensation der Lebensraumverluste trockenheitsliebender Heuschrecken, Tagfalter und Stechimmen (KT 21)

Der dauerhafte Lebensraumverlust für die Artengruppen der Heuschrecken, Tagfalter und Stechim-men kann im Bereich der Gleistrasse durch die Wiederherstellung der bahnbegleitenden Saumstruktu-ren (V7, V 8) vermieden bzw. durch die Entwicklung zusätzlicher Gras- und Staudenfluren entlang der

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Gleisanschlusstrasse (A 8) ausgegliechen werden. Durch die Vermeidungsmaßnahmen V 7 und V 8 bleibt auch die Verbundfunktion der Gleistrasse erhalten.

Der Lebensraumverlust für die o.g. Artengruppen am Standort Siegfried-Giesen wird durch die Schaf-fung von geeigneten Lebensräumen innerhalb der strukturarmen Bördenlandschaft kompensiert. Mit der Anlage von Saumstrukturen, Gebüschgruppen sowie Nutzungsextensivierung (A 6, A 9, A 11, A 13, A 14, A 18) werden geeignete blütenreiche Gras- und Staudenfluren als Ausweichhabitate ge-schaffen.

Für geeignete Lebensräume entstehen bspw. grabenbegleitend südlich der K510 und nördlich der Althalde sowie im Bereich Hohes Innersteufer. Im Umfeld des NSG “Entenfang“ entstehen ebenfalls Gehölzgruppen zur Erhöhung der Strukturvielfalt und Erweiterung der Habitatstrukturen des NSGs.

Mit dem Einbringen linearer Strukturen in die landwirtschaftlichen Nutzflächen, werden zusätzliche Trittsteinbiotope/-lebensräume geschaffen und damit die Verbundfunktion der Landschaft verbessert.

Durch die Ausgleichsmaßnahmen werden die durch das Vorhaben verursachten Eingriffe in das Schutzgut Tiere vollständig kompensiert.

In der folgenden Tab. 62 erfolgt eine Gegenüberstellung der Eingriffe in das Schutzgut Fauna und der Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

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F-4 Landschaftspflegerischer B

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Tab. 62: Kompensation der Beeinträchtigungen faunistischer Lebensräume durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unter Berücksichtigung von Ver-meidung und Minimierung

Konflikt wertgebende Arten

Kompensations-bedarf

Maßnahmen Zielsetzung der Maßnahmen

Verlust von Leben-räumen gehölz- und gebüschbewohnen-der Brutvögel (KT 1)

Beeinträchtigung von Brutrevieren des Bluthänflings (KT 11)

Nachtigall

Bluthänfling

Schaffung und Aufwertung geeig-neter Habitate in einer Größenord-nung von > 0,8 ha

V 2 Baumschutzmaßnahmen

V 3 Schutz empfindlicher Vegetation (Schutzzäunung)

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saum-strukturen (1,7 ha)

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Bereich Hohes Inners-teufer (0,3 ha)

A CEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Fluss-graben (0,5 ha)

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Unsinn-bach (0,4 ha)

A CEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang (8,2 ha)

Minderung der Eingriffe in potenzielle Habi-atstrukturen

Schaffung neuer Lebensräume gehölzbe-wohnender Arten

Schaffung von geeigneten Lebensräumen innerhalb der strukturarmen Bördenland-schaft durch die Anlage von Saumstrukturen mit Gehölzgruppen als Bruthabitate und Singwarten

Schaffung und Aufwertung von Biotopver-bundstrukturen

Verlust von Leben-räumen offen- und halboffenlandbe-wohnender Brutvö-gel (KT 2)

Beeinträchtigung von Brutrevieren des Rebhuhns (KT 10)

Neuntöter, Wiesenpieper, Schwarzkehl-chen, Reb-huhn, Feldschwirl

Schaffung und Aufwertung geeig-neter Habitate in einer Größenord-nung von

> 8,8 ha

V 3 Schutz empfindlicher Vegetation (Schutzzäunung)

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saum-strukturen (1,7 ha)

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Bereich Hohes Inners-teufer (0,3 ha)

A CEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Fluss-graben (0,5 ha)

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Unsinn-bach (0,4 ha)

A CEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang (8,2 ha)

Minderung der Eingriffe in potenzielle Habi-atstrukturen

Schaffung von geeigneten Lebensräumen innerhalb der strukturarmen Bördenland-schaft durch die Anlage von Saumstrukturen mit Gehölzgruppen als Bruthabitate und Singwarten Schaffung und Aufwertung von Biotopver-bundstrukturen

Nutzungsextensivierung zur Erhöhung der Strukturvielfalt

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Bergrechtliche

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– Um

weltplanungen

F-4 Landschaftspflegerischer B

egleitplan S

eite 312

Konflikt wertgebende Arten

Kompensations-bedarf

Maßnahmen Zielsetzung der Maßnahmen

Lebensraumverlust für Brutvögel der offenen Agrarland-schaft (KT 3)

Beeinträchtigung von Brutvogelle-bensräumen in der offenen Agrarland-schaft (KT 8)

Feldlerche, Wachtel, Kiebitz

Aufwertung geeig-neter Habitate für die Anzahl der betroffenen Brut-paare

A 19 Extensivierung im Entenfang (9,1 ha)

ACEF 21 Aufwertung von Bruthabitaten der offenen Agrarlandschaft (Feldlerche, Wachtel, Kiebitz) (34 ha)

Nutzungsextensivierung zur Verbesserung der Habitateignung

Aufwertung von Ackerflächen durch Initiie-rung lückiger Vegegationsbestände

Aufwertung der offenen Feldflur als Lebens-raum

Schaffung und Aufwertung von Leit- und damit Biotopverbundstrukturen

Brutplatzverlust für Rauch- und Mehl-schwalben (KT 4)

Rauchschwal-be, Mehl-schwalbe

Schaffung von Ersatzbrutplätze an geeigneten Standorten

ACEF 25 Schaffung von Brutplätzen für Gebäudebrüter (20 Nisthilfen)

Initiierung einer Besiedlung neuer Habitate durch Bereitstellung geeigneter Nistplätze

Verlust eines Horst-standortes des Wanderfalken (KT 5)

Wanderfalke Schaffung von mind. 3 Ersatz-brutplätze an geeigneten Standorten

ACEF 26 Anlage einer Nisthilfe für den Wanderfalken (3 Brutkästen)

Initiierung einer Besiedlung neuer Habitate durch Bereitstellung geeigneter Nistplätze

Verlust eines Horst-standortes des Turmfalken (KT 6)

Turmfalke Schaffung von mind. 3 Ersatz-brutplätze an geeigneten Standorten

ACEF 27 Anlage einer Nisthilfe für den Turmfalken (3 Brutkästen)

Initiierung einer Besiedlung neuer Habitate durch Bereitstellung geeigneter Nistplätze

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F-4 Landschaftspflegerischer B

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eite 313

Konflikt wertgebende Arten

Kompensations-bedarf

Maßnahmen Zielsetzung der Maßnahmen

Verlust und Beein-trächtigung von Rastvogelflächen (KT 7, KT 12)

verschiedene Gastvogelar-ten u.a. Kie-bitz, Höcker-schwan, Saat-gans

Aufwertung geeig-neter Habitate (nicht quantifizier-bar)

ACEF 20 Aufwertung von Äsungsflächen der Zug- und Rastvögel (34 ha)

Verbesserung des Nahrungsangebotes und von Deckungsmöglichkeiten in den Rastge-bieten

Aufwertung bestehender und potenzieller Nahrungs- und Rasthabitate durch Nut-zungsextensivierung

Erhaltung der weit einsehbaren Landchaft als Rastgebiet

Beeinträchtigung eines Brutplatzes des Mäusebussards (KT 9)

Mäusebussard Schaffung eines Ersatzbrutplatzes in geeignetem Ausweichhabitate

ACEF 28 Schaffung eines Ersatzhorstes für den Mäusebussard (2 Ersatzhorste)

Initiierung einer Besiedlung neuer Habitate durch Bereitstellung geeigneter Nistplätze

Verlust von Lebens-raum des Feldhams-ters (KT 13)

Zerschneidung von Feldhamsterlebens-räumen (KT 14)

Erhöhte baubedingte Kollisionsgefahr für den Feldhamster (KT 15)

Feldhamster Aufwertung geeig-neter Habitate (nicht quantifizier-bar)

VASB 13 Baufeldkontrolle auf Besiedelung des Feldhamsters vor Eingriff

VASB 14 Umsiedlung des Feldhamsters aus dem Baufeld

VASB 15 Einzäunung des Baufeldes zur Verhinderung einer Ein- bzw. Rückwanderung des Feldhamsters

VASB 16 Vergrämung des Feldhamsters aus dem Baufeld

ACEF 22 Aufwertung von Lebensräumen des Feldhamsters(17,8 ha)

Aufwertung bestehender und potenzieller Habitatflächen durch Nutzungsextensivierung

Verbesserung des Nahrungsangebotes

Schaffung und Strukturierung neuer (Teil-)Lebensräume

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F-4 Landschaftspflegerischer B

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eite 314

Konflikt wertgebende Arten

Kompensations-bedarf

Maßnahmen Zielsetzung der Maßnahmen

Verlust von Einzel-quartieren, Jagdha-bitaten und Leit-strukturen von Fle-dermäusen (KT 16)

Breitflügelfle-dermaus, Großer Abendsegler, Zwergfleder-maus

Schaffung und Aufwertung geeig-neter Habitate und Strukturen (nicht quantifizierbar)

A 6 Aufwertung von Intensivgrünland am Standort Glückauf-Sarstedt (0,5 ha)

A 9 Entwicklung eines Waldsaumes westlich des Stichkanals Hildesheim (0,07 ha)

A 11 Entwicklung wegbegleitender Baumreihen (0,7ha) ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saum-

strukturen (1,7 ha)

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Bereich Hohes Inners-teufer (0,3 ha)

A 15 Extensivierung „Im Meere“ (1,2 ha)

A CEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Fluss-graben (0,5 ha)

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Unsinn-bach (0,4 ha)

A CEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang (8,2 ha)

A 19 Extensivierung im Entenfang (9,1 ha)

ACEF 29 Bereitstellung von Ersatzquartieren für Fledermäuse

Schaffung neuer Leitstrukturen, insbesonde-re in Verbindung mit bestehende Strukturen

Nutzungsextensivierung zur Erhöhung der Strukturvielfalt

Erschließung neuer (Teil-)Lebensräume

Verlust und Beein-trächtigung von Unterschlupf- und Deckungsmöglich-keiten für Wild (KT 17, KT 18)

Rehwild Schaffung und Aufwertung geeig-neter Habitate in einer Größenord-nung von > 3,1 ha

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saum-strukturen (1,7 ha)

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Bereich Hohes Inners-teufer (0,3 ha)

A CEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Fluss-graben (0,5 ha)

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Unsinn-bach (0,4 ha)

A CEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang (8,2 ha)

A 19 Extensivierung im Entenfang (9,1 ha)

Schaffung von Deckung bietenden und ab-schirmenden Strukturen

Aufwertung der offenen Feldflur als Teille-bensraum durch die Schaffung von De-ckungs- und Äsungshilfen

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F-4 Landschaftspflegerischer B

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eite 315

Konflikt wertgebende Arten

Kompensations-bedarf

Maßnahmen Zielsetzung der Maßnahmen

Verlust von Landle-bensräumen für Amphibien (KT 19)

Erhöhte baubedingte Kollisionsgefahr für den Kammmolch (KT 20)

Kammmolch, Erdkröte, Teichmolch

Schaffung und Aufwertung geeig-neter Habitate (nicht quantifizier-bar)

VASB 19 Bauzeitenregelung Sanierung Gleisbett zum Schutz des

Kammmolchs

A CEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Fluss-graben (0,5 ha)

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Unsinn-bach (0,4 ha)

Schaffung von Feldgehölzen und Saumstruk-turen als Landlebensräume

Schaffung und Aufwertung von Biotopver-bundstrukturen

Vermeidung der Tierverluste durch Tötung während der Bauarbeiten durch Bauzeiten-beschränkung

Verlust von Lebens-räumen trocken-heitsliebender Heu-schrecken, Tagfalter und Stechimmen (KT 21)

verschiedene seltende und gechützte Heuschrecken, Tagfalter und Stechimmen

Schaffung und Aufwertung geeig-neter Habitate in einer Größenord-nung von

> 8,3 ha

V 7 Wiederherstellung von Saumstrukturen

V 8 Wiederherstellung gleisbegleitender Vegetationsbestände

A 6 Aufwertung von Intensivgrünland am Standort Glückauf-Sarstedt (0,5 ha)

A 8 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren entlang der Gleisanschlusstrasse (1,2 ha)

A 9 Entwicklung eines Waldsaumes westlich des Stichkanals Hildesheim (0,07 ha)

A 11 Entwicklung wegbegleitender Baumreihen (0,7ha) ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saum-

strukturen (1,7 ha)

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Bereich Hohes Inners-teufer (0,3 ha)

A CEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang (8,2 ha)

Schaffung von geeigneten Lebensräumen innerhalb der strukturarmen Bördenland-schaft durch die Anlage von Saumstrukturen mit Gehölzgruppen

Schaffung von geeigneten Habitatstrukturen durch Nutzungsextensivierung

Schaffung und Aufwertung von Leit- und damit Biotopverbundstrukturen

Durch die Vermeidungs- und Verminderungs- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in das Schutz-

gut Tiere vollständig kompensiert.

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K+S Aktiengesellschaft, Projektgruppe SG

Hartsalzwerk Siegfried-Giesen Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 316

6.4.2.2.2 Schutzgut Biotope und Pflanzen

Der Kompensationsbedarf für die vorhabensbedingten Biotopverluste [Konflikt KB 1 (SG, GS, HH, GA, 110 kV, 20 kV, RM)] wird in Tab. 63 den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zusammenfassend ge-genübergestellt.

Gemäß den Empfehlungen des niedersächsischen Kompensationsmodells (NLWKN, 1/2006) ist es Zielsetzung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes, den vorhabensbedingten Verlust von Bio-toptypen möglichst durch die Entwicklung der gleichen Biotoptypen zu kompensieren. Ist dies nicht im gesamten Umfang möglich, erfolgt die Kompensation durch die Entwicklung von Biotopstrukturen der gleichen Biotoptypen-Hauptgruppe, welche hinsichtlich ihrer Wertigkeit und ihrer Naturnähe dem be-einträchtigten Biotoptyp entsprechen bzw. hochwertiger oder naturnäher ausgeprägt sind.

Der Verlust von Biotoptypen wird mit den vorgesehenen Maßnahmen vollständig kompensiert.

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weltplanungen

F-4 Landschaftspflegerischer B

egleitplan S

eite 317

Tab. 63: Kompensation der Biotoptypenverluste [Konflikt KB 1 (SG, GS, HH, GA, 110 kV, 20 kV, RM)] durch Ausgleichs- und Ersatzmaßmaßnahmen

Biotopcode Bezeichnung

Reg

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Bio

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(m²)

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme Gesamtgröße der Maßnahme / Anteil für Kompensation (m²)

anrechenba-rer Kom-pensations-umfang (m²)

Gebüsche und Gehölzbestände

BRU Ruderalgebüsch * III 12.791 A 6 Aufwertung von Intensivgrünland am Standort Glück-auf-Sarstedt (5.028)

A 8 Entwicklung von Saumstrukturen entlang der Gleist-rasse (12.335 / 7.763)

5.028

7.763

Σ 12.791

BMR/UHM/ BRU/BMS

Mesophiles Rosengebüsch/Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte/ Ruderalge-büsch/ Mesophiles Weißdorn-/ Schlehenge-büsch

*/(*)/*/* III/III/III/III

5.232 A 8 Entwicklung von Saumstrukturen entlang der Gleist-rasse (12.335 / 4.572)

A 9 Entwicklung eines Waldsaumes westlich des Stichka-nals Hildesheim (716 / 660)

4.572

660

Σ 5.232

BMS/BMR Mesophiles Weißdorn-/ Schlehengebüsch/ Mesophiles Rosengebüsch

*/* III/III 1.312 A 9 Entwicklung eines Waldsaumes westlich des Stichka-nals Hildesheim (716 / 56)

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen (17.034 / 1.256)

56

1.256

Σ 1.312

BRU/BMR Ruderalgebüsch/ Mesophiles Rosengebüsch */* III/III 790 ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen (17.034 / 790)

790

BRU/BRR Ruderalgebüsch/ Rubus-/ Lianengestrüpp */* III/III 2.219 ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen (17.034 / 2.219)

2.219

BRU/UHM Ruderalgebüsch/ Halbruderale Gras- und Stau-denflur mittlerer Standorte

*/(*) III/III 550 ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen (17.034 / 550)

550

BRS Sonstiges naturnahes Sukzessionsgebüsch * III 1.902 ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen (17.034 / 1.902)

1.902

HSE Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimi-schen Baumarten

* III 477 ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen (17.034 / 477)

477

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eite 318

Biotopcode Bezeichnung

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(m²)

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme Gesamtgröße der Maßnahme / Anteil für Kompensation (m²)

anrechenba-rer Kom-pensations-umfang (m²)

HSE/GRA Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimi-schen Baumarten/ Artenarmer Scherrasen

*/. III/I 733 ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen (17.034 / 733)

733

HFM Strauch-Baumhecke ** III 696 ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen (17.034 / 88)

E 1 Entwicklung von Waldbeständen westlich des Stichka-nals Hildesheim (6.839 / 608)

88

608

Σ 696

HFS Strauchhecke * III 99 ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen (17.034 / 99)

99

HPS Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand * III 29.231 ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen (17.034 / 2.803)

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Bereich Hohes Innersteufer (703)

ACEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Flussgraben (5.271 / 1.384)

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Unsinnbach (4.201)

ACEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Enten-fang (82.240 / 20.140)

2.803

703

1.384

4.201

20.140

Σ 29.231

HFM/BRU Strauch-Baumhecke/ Ruderalgebüsch **/* III/III 224 ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen (17.034 / 224)

224

HFS/BRU Strauchhecke/ Ruderalgebüsch */* */III 1.169 ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen (17.034 / 1.169)

1.169

HFS/BRU/ UHF

Strauchhecke/ Ruderalgebüsch/ Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte

*/*/* */III/III 1.704 ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen (17.034 / 1.704)

1.704

HOM/UHM Mittelalter Streuobstbestand/ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

*/(*) IV/III 485 ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen (17.034 / 485)

485

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Biotopcode Bezeichnung

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(m²)

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme Gesamtgröße der Maßnahme / Anteil für Kompensation (m²)

anrechenba-rer Kom-pensations-umfang (m²)

HPS/UHM Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand / Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

*/(*) III/III 18 ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen (17.034 / 18)

18

HPS/HPX Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand / Sonstiger nicht standortgerechter Gehölzbe-stand

*/* III/II 2.517 ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen (17.034 / 2.517)

2.517

Gewässer

FMH Mäßig ausgebauter Bach des Berg- und Hügel-lands mit Feinsubstrat

(*) III 201 ACEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Flussgraben (5.271 / 201)

201

Salzbiotope

NHZ Sonstiger Salzbiotop des Binnenlands (*) III 1.401 E 1 Entwicklung von Waldbeständen westlich des Stichka-nals Hildesheim (6.839 / 1.401)

1.401

Gras- und Staudenfluren

UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

(*) III 65.291 A 15 Extensivierung „Im Meere“ (12.055 / 846) A 19 Extensivierung im Entenfang (91.851 / 64.445)

846 64.445

Σ 65.291

UFT/UNS Uferstaudenflur der Stromtäler/ Bestand des Drüsigen Springkrauts

*/. IV/I 66 ACEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Flussgraben (5.271 / 66)

66

UHF Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte

* III 474 ACEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Flussgraben (5.271 / 474)

474

UHF/UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte/ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

*/(*) III/III 26 ACEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Flussgraben (5.271 / 26)

26

UHM/BRU/ UNG

Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte/Ruderalgebüsch/ Goldrutenflur

(*)/*/. III/III/I 2.543 A 15 Extensivierung „Im Meere“ (12.055 / 2.543) 2.543

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F-4 Landschaftspflegerischer B

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eite 320

Biotopcode Bezeichnung

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(m²)

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme Gesamtgröße der Maßnahme / Anteil für Kompensation (m²)

anrechenba-rer Kom-pensations-umfang (m²)

UHM/BRU Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte/ Ruderalgebüsch

(*)/* III/III 7.027 A 15 Extensivierung „Im Meere“ (12.055 / 7.027) 7.027

UHT Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte

(*) III 59.178 ACEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Enten-fang (82.240 / 59.178)

59.178

URT Ruderalflur trockener Standorte * III 6.210 ACEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Enten-fang (82.240 / 2.922)

A 19 Extensivierung im Entenfang (91.851 / 3.288)

2.922 3.288

Σ 6.210

FGR/UHF Nährstoffreicher Graben/ Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte

*/(*) II/III 852 ACEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Flussgraben (5.271 / 852)

852

FGR/UHM Nährstoffreicher Graben/ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

*/(*) II/III 3.702 A 19 Extensivierung im Entenfang (91.851 / 3.702) 3.702

UHF/BRU Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte/ Ruderalgebüsch

*/* III/III 1.515 A 15 Extensivierung „Im Meere“ (12.055 / 1.515) 1.515

UHT/BRS Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte/ Sonstiges naturnahes Sukzessions-gebüsch

(*)/* III/III 1.433 A 19 Extensivierung im Entenfang (91.851 / 1.433) 1.433

OFZ/URT Befestigte Fläche mit sonstiger Nutzung/ Ru-deralflur trockener Standorte

./* I/III 2.940 A 19 Extensivierung im Entenfang (91.851 / 2.940) 2.940

OVE/UHM Gleisanlage/ Halbruderale Gras- und Stauden-flur mittlerer Standorte

./(*) I/III 124 A 15 Extensivierung „Im Meere“ (12.055 / 124) 124

OVW/UHM Nährstoffreicher Graben/ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

./(*) I/III 97 ACEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Flussgraben (5.271 / 97)

97

NRS Schilf-Landröhricht ** V 656 ACEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Flussgraben (5.271 / 656)

656

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sverfahre

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Unterlage F

– Um

weltplanungen

F-4 Landschaftspflegerischer B

egleitplan S

eite 321

Biotopcode Bezeichnung

Reg

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(m²)

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme Gesamtgröße der Maßnahme / Anteil für Kompensation (m²)

anrechenba-rer Kom-pensations-umfang (m²)

Waldbiotope

WCR Eichen- und Hainbuchenmischwald feuchter, basenreicher Standorte

*** V 4.830 E 1 Entwicklung von Waldbeständen westlich des Stichka-nals Hildesheim (6.839 / 4.830)

4.830

Summe 220.715 220.715

Erläuterungen:

Regenerierbarkeit: ** = nach Zerstörung schwer regenerierbar; * = bedingt regenerierbar; () = meist/häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes; . = keine Angabe

Wertstufe: V = von besonderer Bedeutung; IV = von besonderer bis allgemeiner Bedeutung; III = von allgemeiner Bedeutung; II = von allgemeiner bis geringer Bedeutung; I = von geringer Bedeutung

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K+S Aktiengesellschaft, Projektgruppe SG

Hartsalzwerk Siegfried-Giesen Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 322

Neben den flächig bilanzierbaren Biotopverlusten kommt es zum Verlust von Bäumen in Alleen und Baumreihen sowie Einzelbäumen. Der für diese Verluste abgeleitete Kompensationsbedarf (vgl. Tab. 58) beträgt 101 Bäume, d.h. Pflanzungen von Hochstämmen.

Mit der Maßnahme A 11 „Entwicklung wegbegleitender Baumreihen“ ist die Pflanzung von 139 Hochstämmen verbunden. Der vorhabensbedingte Verlust von Bäumen wird mit Umsetzung der Maßnahme A 11 vollständig kompensiert.

6.4.2.3 Boden

Der Kompensationsbedarf für den Boden- und Wasserhaushalt wird in Tab. 64 zusammenfassend den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gegenübergestellt.

Es wird die Gesamtgröße der Maßnahme und der anrechenbare Kompensationsumfang angegeben.

Maßnahmen, welche der Kompensation der Bodeninanspruchnahme durch Versiegelung, Teilversie-gelung und Überformung [KBo 1 (SG, GS, HH, GA, RM)] dienen, sind

– Entsiegelungs- und Rückbaumaßnahmen und anschließende Entwicklung von Vegetationsbe-tänden

– Extensivierungen von intensiv genutzten Ackerflächen durch Entwicklung von Vegetationsbe-ständen

– Entwicklung von Funktionen und Werten des Bodens im Bereich der abgedeckten begrünten Rückstandshalde

Durch die Entsiegelung bzw. den Rückbau von versiegelten Flächen und die daran anschließende Entwicklung von Vegetationsbeständen erfolgt auf den rückzubauenden Standorten die Wiederher-stellung der Bodenfunktion und die Einleitung einer natürlichen Bodenentwicklung.

Verbunden mit einer Extensivierung bisher intensiv bewirtschafteter Ackerfläche ist die Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunktionen des Boden- und Wasserhaushaltes, bspw. durch die Reduzierung der mechanischen und chemischen Belastung des Bodens und seiner Funktionen sowie durch die Förde-rung des Prozesses der Bodenbildung bedingt durch Durchwurzelung und Humusbildung.

Durch die Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde ist es möglich, Funktionen und Werte des Bodens zu entwickeln (vgl. Kapitel 6.4.2.1.4).

Für die Kompensation der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden werden folgende Flächenverhältnisse angewandt:

– Entsiegelungs- und Rückbaumaßnahmen 1:1

– Extensivierungen 1:1

– Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde 1:0,7

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Tab. 64: Kompensation der Eingriffe in den Boden- und Wasserhaushalt [KBo 1 (SG, GS, HH, GA, RM)] durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Beeinträchtigung Kompensationsbedarf (m²)

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme Gesamtgröße der Maßnahme / Anteil für Kompensation (m²)

anrechenbarer Kompensations-umfang (m²)

Bodeninanspruchnahme durch Versiege-lung, Teilversiegelung und Überformung [KBo 1 (SG, GS, HH, GA, RM)]

555.670 A 1 Entsiegelung/Rückbau funktionsloser Abschnitte des Straßen- und Wegenetzes und Entwicklung von Säumen und Gehölzstrukturen (1.098)

1.098

A 2 Rückbau funktionsloser Abschnitte der Gleisan-schlusstrasse und Entwicklung von Gras- und Staudenflu-ren sowie Gehölzstrukturen (2.674)

2.674

A 3 Entsiegelung/Rückbau funktionsloser Flächen nordwest-lich der Althalde und Entwicklung von Gras- und Stauden-fluren (4.729)

4.729

A 4 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Siegfried-Giesen (36.352)

36.352

A 5 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Glückauf-Sarstedt (4.588)

4.588

A 7 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort der Rückstandshalde (148.591)

148.591

A 10 Entwicklung wegbegleitender Baumgruppen (407) 407

A 12 Entwicklung wegbegleitender Saumstrukturen (15.435) 15.435

A 19 Extensivierung im Entenfang (91.851 / 7.836) 7.836

A 23 Teilrückbau von Wegeflächen im Bereich des ehemaligen Munitionsdepots am Osterberg und Entwicklung von Grünland (5.408 m²)

5.408

A 24 Teilrückbau der ehemaligen Panzerstraße am Osterberg und Entwicklung von Saumstrukturen (3.626 m²)

3.626

E 2 Sukzessive Abdeckung und Begrünung der Rückstands-halde (520.000 / 464.180 m²) *

324.926 m²

555.670 Summe 555.670

* Die Maßnahme „Sukzessive Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde“ (E 2) wird auf der Oberfläche der Rückstandshalde und damit auf einer Flächengröße von etwa 52 ha um-

gesetzt. Als für das Schutzgut Boden anrechenbare Fläche wird die Haldenaufstandsfläche mit einer Größe von etwa 46,4 ha herangezogen.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 324

6.4.2.4 Wasser

Die aus der vorhabensbedingten Flächeninanspruchnahme durch die Vorhabensbestandteile Sieg-fried-Giesen und Rückstandshalde resultierende Reduzierung der Grundwasserneubildung ist in der Dimension ihrer Beeinträchtigung und damit auch hinsichtlich des zur Kompensation erforderlichen Umfangs nicht quantifizierbar.

Grundlegend sind jedoch die Funktionen des Boden- und des Wasserhaushaltes eng miteinander verknüpft. Maßnahmen, welche der Aufwertung des Schutzgutes Boden und seiner Funktionen die-nen, sind daher auch für das Schutzgut Wasser anrechenbar.

Die mit den Entsiegelungs- und Rückbaumaßnahmen (A 1, A 2, A 3, A 23, A 24) verbundene Wieder-herstellung der Bodenfunktion und Einleitung einer natürlichen Bodenentwicklung kommt gleicherma-ßen dem Wasserhaushalt der betroffenen Standorte zugute.

Gleiches gilt für die mit den Maßnahmen A 4, A 5, A 7, A 10, A 12, A 19 verbundene Extensivierung, welche zu einer Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunktionen des Boden- und Wasserhaushaltes führt. Insbesondere die mit einer Extensivierung verbundene Reduzierung der chemischen Belastung, d.h. von Stoffeinträgen durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung trägt zu einer Aufwertung des Schutzgutes Wasser bei. Dies gilt sowohl für das Grund- als auch für das Oberflächenwasser. Alle zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorgesehenen Extensivierungs-maßnahmen, auch Maßnahmen, die im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsbilanz nicht für den Boden-Wasserhaushalt angerechnet werden, führen zu einem reduzierten Eintrag von Stoffen in Grund- und Oberflächenwasser. Vorteile hinsichtlich einer Reduzierung des Stoffeintrags in Oberflächengewässer sind insbesondere mit graben- und fließgewässerbegleitenden Extensivierungen (ACEF 13, ACEF 16, ACEF 17) verbunden.

Wie in Kapitel 6.4.2.1.4 zusammenfassend dargestellt, werden durch die Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde (Maßnahme E 2) Teilfunktionen des Bodens entwickelt. Dazu zählt insbesonde-re die Wasserhaushaltsfunktion. Durch die Deckschicht und die Vegetationsbestände auf der Rück-standshalde erfolgt eine Regulierung des Wasserhaushaltes, Oberflächenwasser wird zurückgehalten (Evapotranspiration). Die Gutachterliche Stellungnahme „Bodenfunktionsbewertung Neuhalde Sieg-fried-Giesen“ kommt zu dem Ergebnis, dass bei Verwendung geeigneten Materials die Bodenteilfunk-tionen des Bodenwasserhaushalts (einschließlich ihrer Regulationsfunktion für das Grundwasser) nahezu wiederhergestellt werden.

6.4.2.5 Luft und Klima

Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft und Klima durch die mit den Vorhabensbestandteilen des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen verbundenen Wirkungen können ausgeschlossen werden.

Eine Kompensation für das Schutzgut wird damit nicht erforderlich.

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6.4.2.6 Landschaft

Zur Kompensation der Eingriffe in das Schutzgut Landschaft wurden folgende Maßnahmen konzipiert, die eine Verbesserung des ästhetischen Eigenwertes der betroffenen Landschaft und damit die land-schaftsgerechte Wiederherstellung und Neugestaltung gemäß § 19 BNatSchG zum Ziel haben:

– V 2 Baumschutzmaßnahmen

– V 3 Schutz empfindlicher Vegetation (Schutzzäunung)

– V 4 Bodenschutzmaßnahmen

– V 8 Wiederherstellung gleisbegleitender Vegetationsbestände

– V 10 Wiederherstellung flächiger Gehölzbestände

– G 2 Freiflächengestaltung Betriebsgelände Standort Siegfried-Giesen

– G 3 Freiflächengestaltung Betriebsgelände Standort Glückauf-Sarstedt

– A 4 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Siegfried-Giesen

– A 5 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Glückauf-Sarstedt

– A 6 Aufwertung von Intensivgrünland am Standort Glückauf-Sarstedt

– A 7 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort der Rückstandshalde

– A 8 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren entlang der Gleisanschlusstrasse

– A 9 Entwicklung eines Waldsaumes westlich des Stichkanals Hildesheim

– A 10 Entwicklung wegbegleitender Baumgruppen

– A 11 Entwicklung wegbegleitender Baumreihen

– A 12 Entwicklung wegbegleitender Saumstrukturen

– ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen

– ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Bereich Hohes Innersteufer

– A 15 Extensivierung „Im Meere“

– ACEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Flussgraben

– ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Unsinnbach

– ACEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang

– A 19 Extensivierung im Entenfang

– E 1 Entwicklung von Waldbeständen westlich des Stichkanals Hildesheim

– E 2 Sukzessive Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde

Der Verlust landschaftsbildprägender Elemente (KL 1) wird durch Schaffung charakteristischer Struk-turen des Landschaftstyps im Eingriffsgebiet erreicht. Dabei erfolgt mittels Extensivierung (A 6, A 15, A 19) eine Erhöhung der Kleinteiligkeit der Nutzungen und damit eine Aufbesserung des Erschei-nungsbildes der landbaulichen Flächennutzungen. Die geplanten Umwandlungen von Acker und In-tensivgrünland in artenreiches, extensives Grünland mit entsprechenden jahreszeitlichen Aspekten

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 326

wirkt ästhetisch verbessernd auf das Landschaftsbild. Die geplanten Saumstrukturen mit Gehölz- und Gebüschgruppen (A 4, A 5, A 7 bis A 14, A 16 bis A 18) verbessern die Strukurvielfalt und Gliederung der Landschaftsräume.

Aufgrund der Dimension der Vorhabensbestandteile sind diese nicht mit gängigen Mitteln in die Land-schaft integrierbar. Die ästhetischen Auswirkungen des Eingriffs (KL 2) bleiben auch nach Durchfüh-rung von Kompensationsmaßnahmen sichtbar. Die geplanten Kompensationsmaßnahmen dienen daher nicht vorrangig dazu, die Vorhabensbestandteile visuell abzuschirmen, sondern charakteristi-sche Elemente des Landschaftstyps im Eingriffsgebiet entsprechend der naturräumlichen Eigenart zu schaffen.

Die Kompensationsmaßnahmen befinden sich innerhalb der Landschaftsräume geringer bis mittlerer landschaftsästhetischer Wertigkeit, so dass mit den Maßnahmen eine ästhetische Funktionssteige-rung erzielt wird und gleichzeitig eine Abmilderung der ästhetischen Beeinträchtigung angestrebt. Insbesondere die linearen Saumstrukturen und die punktuellen Gehölzinseln in der offenen Land-schaft (A 4, A 5, A 7 bis A 14, A 16 bis A 18) sollen dabei den Blick auf die naturraumtypischen Struk-turen im Eingriffsgebiet lenken.

Mit der geplanten sukzessiven Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde (E 2) können die technogenen Wirkungen der Halde auf das Landschaftsbild schon während der Betriebsphase mini-miert werden. Im Vergleich zu einem unabgedeckten Salzkörper stellt die begrünte Halde einen gerin-geren Kontrast zur umliegenden Landschaft dar. Die am Haldenfuß (A 7) sowie im unteren Bö-schungsbereich vorgesehenen Gehölzpflanzungen lenken im Haldennahbereich von der technischen Ausprägung der Rückstandshalde ab. Die optische Wirkung des Haldenkörpers in der Landschaft und die Wirksamkeit der Maßnahme E 2 ist in der 3-D Landschaftssimulation (siehe Anhang 6 zum LBP) dargestellt.

Durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden die durch das Vorhaben verursachten Eingriffe in das Schutzgut Landschaft vollständig kompensiert.

6.4.3 Maßnahmenbeschreibungen

Im Anschluss erfolgt eine kurze Beschreibung der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Eine ausführliche Beschreibung zur Durchführung der Maßnahmen ist dem Maßnahmenverzeichnis zum Landschaftspflegerischen Begleitplan (Anlage 1) zu entnehmen.

Tab. 65: Übersicht zu den geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Maßn.-Nr. Maßnahme Umfang

A 1 Entsiegelung/Rückbau funktionsloser Abschnitte des Straßen- und Wegenetzes und Entwicklung von Säumen und Gehölzstrukturen

1.098 m²

A 2 Rückbau funktionsloser Abschnitte der Gleisanschlusstrasse und Ent-wicklung von Gras- und Staudenfluren sowie Gehölzstrukturen

2.674 m²

A 3 Entsiegelung/Rückbau funktionsloser Flächen nordwestlich der Althalde und Entwicklung von Gras- und Staudenfluren

4.729 m²

A 4 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Siegfried-Giesen 36.352 m²

A 5 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Glückauf-Sarstedt 4.588 m²

A 6 Aufwertung von Intensivgrünland am Standort Glückauf-Sarstedt 5.028 m²

A 7 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort der Rückstands-halde

148.591 m²

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Maßn.-Nr. Maßnahme Umfang

A 8 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren entlang der Gleisan-schlusstrasse

12.335 m²

A 9 Entwicklung eines Waldsaumes westlich des Stichkanals Hildesheim 716 m²

A 10 Entwicklung wegbegleitender Baumgruppen 407 m², 4 Bäume

A 11 Entwicklung wegbegleitender Baumreihen 7.030 m², 139 Bäume

A 12 Entwicklung wegbegleitender Saumstrukturen 14.912 m²

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen 17.034 m²

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Bereich Hohes Innersteufer 3.429 m²

A 15 Extensivierung „Im Meere“ 12.055 m²

ACEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Flussgraben 5.271 m²

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Unsinnbach 4.201 m²

ACEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang 82.240 m²

A 19 Extensivierung im Entenfang 91.851 m²

ACEF 20 Aufwertung von Äsungsflächen der Zug- und Rastvögel 34 ha

ACEF 21 Aufwertung von Bruthabitaten der offenen Agrarlandschaft (Feldlerche, Wachtel, Kiebitz)

34 ha

ACEF 22 Aufwertung von Lebensräumen des Feldhamsters 17,8 ha

A 23 Teilrückbau von Wegeflächen im Bereich des ehemaligen Munitionsde-pots am Osterberg und Entwicklung von Grünland

5.408 m²

A 24 Teilrückbau der ehemaligen Panzerstraße am Osterberg und Entwicklung von Saumstrukturen

3.626 m²

A CEF 25 Schaffung von Brutplätzen für Gebäudebrüter 25 Nisthilfen

A CEF 26 Anlage einer Nisthilfe für den Wanderfalken 3 Nisthilfen

A CEF 27 Anlage einer Nisthilfe für den Turmfalken 3 Nisthilfen

A CEF 28 Schaffung eines Ersatzhorstes für den Mäusebussard 2 Ersatzhorste

A CEF 29 Bereitstellung von Ersatzquartieren für Fledermäuse derzeit nicht

quantifizierbar

E 1 Entwicklung von Waldbeständen westlich des Stichkanals Hildesheim 6.839 m²

E 2 Sukzessive Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde 520.000 m²

A 1 Entsiegelung/Rückbau funktionsloser Abschnitte des Straßen- und Wegenet-

zes und Entwicklung von Säumen und Gehölzstrukturen

Mit der Maßnahme wird das Potenzial für einen räumlich-funktionalen Ausgleich durch den vorha-bensbezogenen Rückbau von Straßen- und Wegeabschnitten genutzt. Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Bodenfunktion und Einleitung einer natürlichen Bodenentwicklung auf den rückzubauenden Standorten und damit verbunden der Ausgleich für die mit dem Vorhaben verbunde-ne Inanspruchnahme des Boden- und Wasserhaushaltes.

Funktionslose Abschnitte des Straßen- und Wegenetzes werden vollständig entsiegelt. Nach einer mechanischen Tiefenlockerung sowie einem bedarfsgerechten Oberbodenauftrag werden auf den Flächen Vegetationsbestände (Gras- und Staudenfluren mit vereinzelten Gehölzen) entwickelt.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 328

A 2 Rückbau funktionsloser Abschnitte der Gleisanschlusstrasse und Entwick-

lung von Gras- und Staudenfluren sowie Gehölzstrukturen

Mit der Maßnahme wird das Potenzial für einen räumlich-funktionalen Ausgleich durch den vorha-bensbezogenen Rückbau von Gleisabschnitten genutzt. Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Bodenfunktion und Einleitung einer natürlichen Bodenentwicklung auf den rückzubauenden Standorten und damit verbunden der Ausgleich für die mit dem Vorhaben verbundene Inanspruch-nahme des Boden- und Wasserhaushaltes.

Funktionslose Abschnitte der Gleistrasse werden vollständig zurückgebaut. Nach einer mechanischen Tiefenlockerung sowie einem bedarfsgerechten Oberbodenauftrag werden auf den Flächen Vegetati-onsbestände (Gras- und Staudenfluren mit vereinzelten Gehölzen) entwickelt.

A 3 Entsiegelung/Rückbau funktionsloser Flächen nordwestlich der Althalde und Entwick-lung von Gras- und Staudenfluren

Mit der Maßnahme wird das Potenzial für einen räumlich-funktionalen Ausgleich durch den vorha-bensbezogenen Rückbau von Flächen genutzt. Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Bo-denfunktion und Einleitung einer natürlichen Bodenentwicklung auf den rückzubauenden Standorten und damit verbunden der Ausgleich für die mit dem Vorhaben verbundene Inanspruchnahme des Boden- und Wasserhaushaltes.

Funktionslose Flächen nordwestlich der Althalde werden vollständig zurückgebaut. Nach einer me-chanischen Tiefenlockerung sowie einem bedarfsgerechten Oberbodenauftrag werden auf den Flä-chen Vegetationsbestände (Gras- und Staudenfluren mit vereinzelten Gehölzen) entwickelt.

A 4 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Siegfried-Giesen

Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunktionen des Boden- und Wasser-haushaltes durch Nutzungsextensivierung und Entwicklung von Biotoptypen. Zudem ist mit der Maß-nahme die Schaffung charakteristischer Elemente des Landschaftstyps im Eingriffsgebiet, die Erhö-hung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Saum- und Gehölzstrukturen, die Minimierung der vom Vorhabensbestandteil ausgehenden beeinträchtigenden optischen Wirkung sowie die Anlage von Gehölzstrukturen mit Entwicklungspotenzial hinsichtlich landschaftsbildprägender Wirkung verbunden.

Auf drei Teilflächen am Standort Siegfried-Giesen werden intensiv genutzte Ackerflächen durch die Entwicklung von Gras- und Staudenfluren sowie die Pflanzung lockerer Gehölzstrukturen und von Hochstämmen extensiviert.

A 5 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Glückauf-Sarstedt

Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunktionen des Boden- und Wasser-haushaltes durch Nutzungsextensivierung und Entwicklung von Biotoptypen. Zudem ist mit der Maß-nahme die Schaffung charakteristischer Elemente des Landschaftstyps im Eingriffsgebiet, die Erhö-hung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Saum- und Gehölzstrukturen, die Minimierung der vom Vorhabensbestandteil ausgehenden beeinträchtigenden optischen Wirkung sowie die Anlage von Gehölzstrukturen mit Entwicklungspotenzial hinsichtlich landschaftsbildprägender Wirkung verbunden.

Auf drei Teilflächen am Standort Glückauf-Sarstedt werden intensiv genutzte Ackerflächen durch die Entwicklung von Gras- und Staudenfluren sowie die Pflanzung lockerer Gehölzstrukturen und von Hochstämmen extensiviert.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 329

A 6 Aufwertung von Intensivgrünland am Standort Glückauf-Sarstedt

Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung von Vegetationsbeständen, Offenlandbiotope mit Gehölzstruk-turen, und der mit diesen verbundenen faunistischen Habitat- sowie Verbundfunktionen.

Zudem ist mit der Maßnahme die Schaffung charakteristischer Elemente des Landschaftstyps im Ein-griffsgebiet, die Erhöhung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Saum- und Gehölzstrukturen so-wie die Minimierung der vom Vorhabensbestandteil ausgehenden beeinträchtigenden optischen Wir-kung verbunden.

Ein intensiv bewirtschaftetes Grünland östlich des Standortes Glückauf-Sarstedt wird durch die Ent-wicklung von Gras- und Staudenfluren sowie die Pflanzung lockerer Gehölzstrukturen extensiviert.

A 7 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort der Rückstandshalde

Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunktionen des Boden- und Wasser-haushaltes durch Nutzungsextensivierung und Entwicklung von Biotoptypen. Zudem ist mit der Maß-nahme die Schaffung charakteristischer Elemente des Landschaftstyps im Eingriffsgebiet, die Erhö-hung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Saum- und Gehölzstrukturen, die Minimierung der vom Vorhabensbestandteil ausgehenden beeinträchtigenden optischen Wirkung sowie die Anlage von Gehölzstrukturen mit Entwicklungspotenzial hinsichtlich landschaftsbildprägender Wirkung verbunden.

Auf drei Teilflächen im Bereich des Betriebsgeländes der Rückstandshalde, welche durch die Abläufe der Betriebsphase nicht beansprucht werden, werden intensiv genutzte Ackerflächen durch die Ent-wicklung von Gras- und Staudenfluren sowie die Pflanzung lockerer Gehölzstrukturen und von Hoch-stämmen extensiviert.

A 8 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren entlang der Gleisanschlusstrasse

Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung von Vegetationsbeständen, insbesondere Offenlandbiotope mit Gehölzstrukturen, und der mit diesen verbundenen faunistischen Habitat- sowie Verbundfunktio-nen. Insbesondere der bereits aktuell bestehende Biotop- und damit Lebensraumverbund der gleisbe-gleitenden Saumstrukturen wird durch die Maßnahme aufgewertet und erweitert.

Zudem ist mit der Maßnahme die Schaffung charakteristischer Elemente des Landschaftstyps im Ein-griffsgebiet, die Erhöhung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Saum- und Gehölzstrukturen, die Minimierung der vom Vorhabensbestandteil ausgehenden beeinträchtigenden optischen Wirkung so-wie die Anlage von Gehölzstrukturen mit Entwicklungspotenzial hinsichtlich landschaftsbildprägender Wirkung verbunden.

Gleisbegleitend werden auf Teilabschnitten der Gleisanschlusstrasse intensiv genutzte Ackerflächen durch die Entwicklung von Gras- und Staudenfluren sowie die Pflanzung lockerer Gehölzstrukturen und von vereinzelten Hochstämmen extensiviert.

A 9 Entwicklung eines Waldsaumes westlich des Stichkanals Hildesheim

Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung von Vegetationsbeständen, Offenlandbiotope mit Gehölzstruk-turen, und der mit diesen verbundenen faunistischen Habitat- sowie Verbundfunktionen. Die zu entwi-ckelnden Waldrandbereiche weisen insbesondere Potenzial als Jagdhabitat für Fledermausarten auf.

Zudem ist mit der Maßnahme die Schaffung charakteristischer Elemente des Landschaftstyps im Ein-griffsgebiet, die Erhöhung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Saum- und Gehölzstrukturen so-wie die Anlage von Gehölzstrukturen mit Entwicklungspotenzial hinsichtlich landschaftsbildprägender Wirkung verbunden.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 330

In einem dem westlich des Stichkanals Hildesheim stockenden Waldbestand vorgelagerten Streifen, welcher derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt wird, wird eine gestufte Strauch- und Krautzone entwickelt.

A 10 Entwicklung wegbegleitender Baumgruppen

Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunktionen des Boden- und Wasser-haushaltes durch Nutzungsextensivierung und Entwicklung von Biotoptypen. Zudem ist mit der Maß-nahme die Schaffung charakteristischer Elemente des Landschaftstyps im Eingriffsgebiet, die Erhö-hung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Saum- und Gehölzstrukturen, die Minimierung der vom Vorhabensbestandteil ausgehenden beeinträchtigenden optischen Wirkung sowie die Anlage von Gehölzstrukturen mit Entwicklungspotenzial hinsichtlich landschaftsbildprägender Wirkung verbunden.

Auf zwei Teilflächen werden intensiv genutzte Ackerflächen durch die Entwicklung von Gras- und Staudenfluren sowie die Pflanzung von Hochstämmen extensiviert.

A 11 Entwicklung wegbegleitender Baumreihen

Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung von Vegetationsbeständen, Baumreihen im Verbund mit Gras- und Staudenfluren, und der mit diesen verbundenen faunistischen Habitat- sowie Verbundfunktionen. Insbesondere der Verlust von Einzelbäumen wird durch die Maßnahme kompensiert.

Zudem ist mit der Maßnahme die Schaffung charakteristischer Elemente des Landschaftstyps im Ein-griffsgebiet, die Erhöhung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Saum- und Gehölzstrukturen, die Minimierung der vom Vorhabensbestandteil ausgehenden beeinträchtigenden optischen Wirkung so-wie die Anlage von Gehölzstrukturen mit Entwicklungspotenzial hinsichtlich landschaftsbildprägender Wirkung verbunden.

In zwei Teilabschnitten werden wegbegleitend intensiv genutzte Ackerflächen durch die Entwicklung von Gras- und Staudenfluren sowie die Pflanzung von Hochstämmen extensiviert.

A 12 Entwicklung wegbegleitender Saumstrukturen

Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunktionen des Boden- und Wasser-haushaltes durch Nutzungsextensivierung und Entwicklung von Biotoptypen. Zudem ist mit der Maß-nahme die Schaffung charakteristischer Elemente des Landschaftstyps im Eingriffsgebiet, die Erhö-hung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Saum- und Gehölzstrukturen, die Minimierung der vom Vorhabensbestandteil ausgehenden beeinträchtigenden optischen Wirkung sowie die Anlage von Gehölzstrukturen mit Entwicklungspotenzial hinsichtlich landschaftsbildprägender Wirkung verbunden.

In mehreren Teilabschnitten werden wegbegleitend intensiv genutzte Ackerflächen durch die Entwick-lung von Gras- und Staudenfluren sowie die Pflanzung von lockeren Gehölzen und Hochstämmen extensiviert.

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen

= ACEF 4 Schaffung von Ersatzlebensraum für den Feldschwirl

= ACEF 6 Schaffung von Ersatzlebensraum für die Nachtigall

= ACEF 7 Schaffung von Ersatzlebensraum für den Neuntöter

= ACEF 9 Schaffung von Ersatzlebensraum für das Rebhuhn

= ACEF 13 Schaffung von Ersatzlebensraum für den Wiesenpieper

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 331

= ACEF 14 Schaffung von Ersatzlebensraum für gehölzbrütende Vogelarten

= ACEF 15 Schaffung von Ersatzlebensraum für Arten des Offen- und Halboffenlandes

(Maßnahmen zum vorgezogenen Ausgleich = zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vgl. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung von Vegetationsbeständen, lineare Offenlandbiotope mit Ge-hölzstrukturen, und der mit diesen verbundenen faunistischen Habitat- sowie Verbundfunktionen. Ins-besondere die Lebensraumfunktion für Brutvogelarten des Offen- und Halboffenlandes wird durch die Maßnahme aufgewertet. Die entstehenden Strukturen dienen zudem als Deckungsmöglichkeit für Wild sowie Jagdstruktur für Fledermäuse.

Zudem ist mit der Maßnahme die Schaffung charakteristischer Elemente des Landschaftstyps im Ein-griffsgebiet, die Erhöhung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Saum- und Gehölzstrukturen so-wie die Anlage von Gehölzstrukturen mit Entwicklungspotenzial hinsichtlich landschaftsbildprägender Wirkung verbunden.

In mehreren Teilabschnitten werden überwiegend grabenbegleitend intensiv genutzte Ackerflächen durch die Entwicklung von Gras- und Staudenfluren sowie die Pflanzung von lockeren Gehölzen und Hochstämmen extensiviert.

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Bereich Hohes Innersteufer

= ACEF 4 Schaffung von Ersatzlebensraum für den Feldschwirl

= ACEF 6 Schaffung von Ersatzlebensraum für die Nachtigall

= ACEF 7 Schaffung von Ersatzlebensraum für den Neuntöter

= ACEF 9 Schaffung von Ersatzlebensraum für das Rebhuhn

= ACEF 13 Schaffung von Ersatzlebensraum für den Wiesenpieper

= ACEF 14 Schaffung von Ersatzlebensraum für gehölzbrütende Vogelarten

= ACEF 15 Schaffung von Ersatzlebensraum für Arten des Offen- und Halboffenlandes

(Maßnahmen zum vorgezogenen Ausgleich = zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vgl. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung von Vegetationsbeständen, lineare Offenlandbiotope mit Ge-hölzstrukturen, und der mit diesen verbundenen faunistischen Habitat- sowie Verbundfunktionen. Ins-besondere die Lebensraumfunktion für Brutvogelarten des Offen- und Halboffenlandes wird durch die Maßnahme aufgewertet. Die entstehenden Strukturen dienen zudem als Deckungsmöglichkeit für Wild, als Jagdstruktur für Fledermäuse und der Aufwertung des im Bereich des Hohen Innersteufers bestehenden Biotop- und Lebensraumverbundes.

Zudem ist mit der Maßnahme die Schaffung charakteristischer Elemente des Landschaftstyps im Ein-griffsgebiet, die Erhöhung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Saum- und Gehölzstrukturen so-wie die Anlage von Gehölzstrukturen mit Entwicklungspotenzial hinsichtlich landschaftsbildprägender Wirkung verbunden.

In einem linearen Abschnitt werden intensiv genutzte Ackerflächen durch die Entwicklung von Gras- und Staudenfluren sowie die Pflanzung von lockeren Gehölzen und Hochstämmen extensiviert.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 332

A 15 Extensivierung „Im Meere“

Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung von Vegetationsbeständen, Offenlandbiotope mit Gehölzstruk-turen, und der mit diesen verbundenen faunistischen Habitat- sowie Verbundfunktionen. Die Maß-nahme wertet die Biotop- und Lebensraumfunktion des Geschützten Landschaftsbestandteils „Im Meere“ auf.

Zudem ist mit der Maßnahme die Schaffung charakteristischer Elemente des Landschaftstyps im Ein-griffsgebiet, die Erhöhung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Saum- und Gehölzstrukturen so-wie die Anlage von Gehölzstrukturen mit Entwicklungspotenzial hinsichtlich landschaftsbildprägender Wirkung verbunden.

Im Bereich der Niederung „Im Meere“ werden intensiv bewirtschaftete Ackerflächen durch die Entwick-lung von Grünland und linearen Gras- und Staudenfluren mit Gehölzen extensiviert.

ACEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Flussgraben

= ACEF 4 Schaffung von Ersatzlebensraum für den Feldschwirl

= ACEF 6 Schaffung von Ersatzlebensraum für die Nachtigall

= ACEF 7 Schaffung von Ersatzlebensraum für den Neuntöter

= ACEF 9 Schaffung von Ersatzlebensraum für das Rebhuhn

= ACEF 13 Schaffung von Ersatzlebensraum für den Wiesenpieper

= ACEF 14 Schaffung von Ersatzlebensraum für gehölzbrütende Vogelarten

= ACEF 15 Schaffung von Ersatzlebensraum für Arten des Offen- und Halboffenlandes

(Maßnahmen zum vorgezogenen Ausgleich = zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vgl. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung von Vegetationsbeständen, lineare Offenlandbiotope mit Ge-hölzstrukturen, und der mit diesen verbundenen faunistischen Habitat- sowie Verbundfunktionen. Ins-besondere die Lebensraumfunktion für Brutvogelarten des Offen- und Halboffenlandes wird durch die Maßnahme aufgewertet. Die entstehenden Strukturen dienen zudem als Deckungsmöglichkeit für Wild, als Jagdstruktur für Fledermäuse und der Aufwertung des gewässerbegleitenden Biotop- und Lebensraumverbundes. Durch die Anlage von extensiven Saumstreifen wird zudem der landwirt-schaftlich bedingte Stoffeintrag in das Fließgewässer Flussgraben minimiert.

Zudem ist mit der Maßnahme die Schaffung charakteristischer Elemente des Landschaftstyps im Ein-griffsgebiet, die Erhöhung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Saum- und Gehölzstrukturen so-wie die Anlage von Gehölzstrukturen mit Entwicklungspotenzial hinsichtlich landschaftsbildprägender Wirkung verbunden.

Fließgewässerbegleitend werden intensiv genutzte Ackerflächen durch die Entwicklung von Gras- und Staudenfluren sowie die Pflanzung von lockeren Gehölzen und Hochstämmen extensiviert.

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Unsinnbach

= ACEF 4 Schaffung von Ersatzlebensraum für den Feldschwirl

= ACEF 6 Schaffung von Ersatzlebensraum für die Nachtigall

= ACEF 7 Schaffung von Ersatzlebensraum für den Neuntöter

= ACEF 9 Schaffung von Ersatzlebensraum für das Rebhuhn

= ACEF 13 Schaffung von Ersatzlebensraum für den Wiesenpieper

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 333

= ACEF 14 Schaffung von Ersatzlebensraum für gehölzbrütende Vogelarten

= ACEF 15 Schaffung von Ersatzlebensraum für Arten des Offen- und Halboffenlandes

(Maßnahmen zum vorgezogenen Ausgleich = zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vgl. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung von Vegetationsbeständen, lineare Offenlandbiotope mit Ge-hölzstrukturen, und der mit diesen verbundenen faunistischen Habitat- sowie Verbundfunktionen. Ins-besondere die Lebensraumfunktion für Brutvogelarten des Offen- und Halboffenlandes wird durch die Maßnahme aufgewertet. Die entstehenden Strukturen dienen zudem als Deckungsmöglichkeit für Wild, als Jagdstruktur für Fledermäuse und der Aufwertung des gewässerbegleitenden Biotop- und Lebensraumverbundes. Durch die Anlage von extensiven Saumstreifen wird zudem der landwirt-schaftlich bedingte Stoffeintrag in das Fließgewässer Unsinnbach minimiert.

Zudem ist mit der Maßnahme die Schaffung charakteristischer Elemente des Landschaftstyps im Ein-griffsgebiet, die Erhöhung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Saum- und Gehölzstrukturen so-wie die Anlage von Gehölzstrukturen mit Entwicklungspotenzial hinsichtlich landschaftsbildprägender Wirkung verbunden.

Fließgewässerbegleitend werden intensiv genutzte Ackerflächen durch die Entwicklung von Gras- und Staudenfluren sowie die Pflanzung von lockeren Gehölzen und Hochstämmen extensiviert.

ACEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang

= ACEF 7 Schaffung von Ersatzlebensraum für den Neuntöter

= ACEF 9 Schaffung von Ersatzlebensraum für das Rebhuhn

= ACEF 13 Schaffung von Ersatzlebensraum für den Wiesenpieper

= ACEF 14 Schaffung von Ersatzlebensraum für gehölzbrütende Vogelarten

= ACEF 15 Schaffung von Ersatzlebensraum für Arten des Offen- und Halboffenlandes

(Maßnahmen zum vorgezogenen Ausgleich = zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vgl. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung von Vegetationsbeständen, Offenlandbiotope mit Gehölzstruk-turen, und der mit diesen verbundenen faunistischen Habitat- sowie Verbundfunktionen. Insbesondere die Lebensraumfunktion für Brutvogelarten des Offen- und Halboffenlandes wird durch die Maßnahme aufgewertet. Die entstehenden Strukturen dienen zudem als Deckungsmöglichkeit für Wild, als Jagd-struktur für Fledermäuse und der Entwicklung von Flächen mit Pufferfunktion für das Naturschutzge-biet „Entenfang“.

Zudem ist mit der Maßnahme die Schaffung charakteristischer Elemente des Landschaftstyps im Ein-griffsgebiet, die Erhöhung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Saum- und Gehölzstrukturen so-wie die Anlage von Gehölzstrukturen mit Entwicklungspotenzial hinsichtlich landschaftsbildprägender Wirkung verbunden.

Im Niederungsbereich „Entenfang“ werden intensiv genutzte Ackerflächen durch die Entwicklung von Gras- und Staudenfluren sowie die Pflanzung von lockeren Gehölzen und Hochstämmen extensiviert.

A 19 Extensivierung im Entenfang

Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung von Vegetationsbeständen, Offenlandbiotope, und der mit diesen verbundenen faunistischen Habitat- sowie Verbundfunktionen. Insbesondere die Lebensraum-funktion für Brutvogelarten des Offenlandes wird durch die Maßnahme aufgewertet. Die entstehenden Strukturen dienen im Verbund mit den bestehenden Strukturen als Rückzugsmöglichkeit für Wild, als

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 334

Jagdstruktur für Fledermäuse und der Entwicklung von Flächen mit Pufferfunktion für das Natur-schutzgebiet „Entenfang“.

Mit der Maßnahme ist die Erhöhung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Grünlandstrukturen in der durch intensive Ackernutzung geprägten Bördelandschaft verbunden.

Im Niederungsbereich „Entenfang“ werden intensiv genutzte Ackerflächen durch die Entwicklung von Grünland extensiviert.

ACEF 20 Aufwertung von Äsungsflächen der Zug- und Rastvögel

= ACEF 1 Aufwertung von Lebensräumen für den Feldhamster

(Maßnahme zum vorgezogenen Ausgleich = zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vgl. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Kompensation vorhabensbedingter Beeinträchtigungen von Rastvögeln durch die Aufwertung bestehender Lebensräume. Von der Umsetzung der Maßnahme profitiert zudem der Feldhamster.

Derzeit intensiv genutzte Ackerflächen, welche weit einsehbar, ohne dichte, geschlossene Vertikal-strukturen sind und außerhalb der vorhabensbedingten Kulissenwirkung der Rückstandshalde und des Werksstandortes Siegfried-Giesen liegen, werden durch gezielte Bewirtschaftung als Äsungsflä-chen für Zug- und Rastvögel und gleichzeitig als Lebensraum für den Feldhamster aufgewertet.

ACEF 21 Aufwertung von Bruthabitaten der offenen Agrarlandschaft

(Feldlerche, Wachtel, Kiebitz)

A CEF 3 Schaffung von Ersatzlebensraum für die Feldlerche

A CEF 11 Schaffung von Ersatzlebensraum für die Wachtel

(Maßnahmen zum vorgezogenen Ausgleich = zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vgl. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Kompensation vorhabensbedingter Beeinträchtigungen von Brutvögeln der offenen Agrarlandschaft durch die Aufwertung bestehender Lebensräume.

Im Bereich der für die Maßnahme ACEF 20 vorgesehenen Ackerflächen werden im Wintergetreide ge-zielt Feldlerchenfenster angelegt, um bereichsweise für die Anlage von Neststandorten und die Nah-rungssuche spärlich bewachsene Flächen zu initiieren und damit den Bruterfolg zu erhöhen. Von der Maßnahme profitiert auch die Wachtel, welche lichtes Wintergetreide dichten, hohen Strukturen vor-zieht.

ACEF 22 Aufwertung von Lebensräumen des Feldhamsters

= ACEF 1 Aufwertung von Lebensräumen für den Feldhamster

(Maßnahme zum vorgezogenen Ausgleich = zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vgl. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Kompensation vorhabensbedingter Beeinträchtigungen des Feldhamsters durch die Aufwertung bestehender Lebensräume.

Intensiv genutzte Ackerflächen westlich des Betriebsgeländes der Rückstandshalde werden durch gezielte Bewirtschaftung als Lebensraum des Feldhamsters aufgewertet.

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A 23 Teilrückbau von Wegeflächen im Bereich des ehemaligen Munitionsdepots am

Osterberg und Entwicklung von Grünland

A 24 Teilrückbau der ehemaligen Panzerstraße am Osterberg und Entwicklung von

Saumstrukturen

Ziel der Maßnahmen ist die Wiederherstellung der Bodenfunktion und Einleitung einer natürlichen Bodenentwicklung auf den rückzubauenden Standorten und damit verbunden der Ausgleich für die mit dem Vorhaben verbundene Inanspruchnahme des Boden- und Wasserhaushaltes.

Funktionslose Wegeflächen im Bereich des ehemaligen Munitionsdepots bzw. Teile der ehemaligen Panzerstraße am Osterberg werden vollständig zurückgebaut. Nach einer mechanischen Tiefenlocke-rung sowie einem bedarfsgerechten Oberbodenauftrag werden auf den Flächen Vegetationsbestände (Grünland bzw. Gras- und Staudenfluren) entwickelt.

ACEF 25 Schaffung von Brutplätzen für Gebäudebrüter

= ACEF 8 Schaffung von Nisthilfen für die Rauchschwalbe

= ACEF 16 Anlage von Nisthilfen für Gebäudebrüter

(Maßnahmen zum vorgezogenen Ausgleich = zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vgl. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Kompensation vorhabensbedingter Beeinträchtigungen von Gebäudebrü-tern.

Für die Zeit vor und während der Bauphase am Standort Siegfried-Giesen werden artspezifische Nist-hilfen für die Mehlschwalbe an den Gebäuden des Standortes Fürstenhall angebracht. Nach Ab-schluss der Baumaßnahmen werden artspezische Nisthilfen für Gebäudebrüter an Gebäuden des Standortes Siegfried-Giesen angebracht. Die Kompensation des abrissbedingten Verlustes von Brut-plätzen der Rauchschwalbe (Kolonie im Bereich der Intze-Tanks an der Althalde) wird durch die Um-setzung der Maßnahme „Bauzeitenregelung Abriss Intze-Tanks zum Schutz der Rauchschwalbe“ (VASB 22) ohne Zeitverzug erreicht.

ACEF 26 Anlage einer Nisthilfe für den Wanderfalken

= ACEF 12 Anlage einer Nisthilfe für den Wanderfalken

(Maßnahme zum vorgezogenen Ausgleich = zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vgl. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Kompensation vorhabensbedingter Beeinträchtigungen des Wanderfalken.

Für die Zeit vor und während der Bauphase am Standort Siegfried-Giesen werden artspezifische Nist-hilfen im Bereich geeigneter Strukturen in ausreichender Entfernung zu den vorhabensbedingten Bau-feldbereichen durch Fachpersonal angebracht. Das Anbringen muss zwingend vor der Bauphase am Standort Siegfried-Giesen und den damit verbundenen baubedingten Wirkungen erfolgen, um eine Kompensation ohne Zeitverzug zu erreichen.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden ergänzend Nisthilfen an geeigneten hohen Gebäuden des Standortes Siegfried-Giesen angebracht.

ACEF 27 Anlage einer Nisthilfe für den Turmfalken

= ACEF 10 Anlage einer Nisthilfe für den Turmfalken

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 336

(Maßnahme zum vorgezogenen Ausgleich = zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vgl. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Kompensation vorhabensbedingter Beeinträchtigungen des Turmfalken.

Für die Zeit vor und während der Bauphase am Standort Siegfried-Giesen werden artspezifische Nist-hilfen im Bereich geeigneter Strukturen in ausreichender Entfernung zu den vorhabensbedingten Bau-feldbereichen durch Fachpersonal angebracht. Das Anbringen muss zwingend vor der Bauphase am Standort Siegfried-Giesen und dem damit verbundenden Gebäudeabriss erfolgen, um eine Kompen-sation ohne Zeitverzug zu erreichen.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden ergänzend Nisthilfen an geeigneten Gebäuden (z.B. ruhige Rückseiten) des Standortes Siegfried-Giesen angebracht.

ACEF 28 Schaffung eines Ersatzhorstes für den Mäusebussard

= ACEF 5 Schaffung eines Ersatzhorstes für den Mäusebussard

(Maßnahme zum vorgezogenen Ausgleich = zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vgl. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Kompensation vorhabensbedingter Beeinträchtigungen des Mäusebus-sards.

Im räumlichen Bezug zum betroffenen Revier am Hafen Harsum werden in geeigneten Gehölzbestän-den (Waldrandbereiche oder kleinere Feldgehölze) durch eine fachkundige Person zwei Ersatzhorste für den Mäusebussard angelegt.

Die Horste müssen zum Zeitpunkt des Beginns der Baumaßnahmen im Bereich des betroffenen Re-viers wirksam sein.

ACEF 29 Bereitstellung von Ersatzquartieren für Fledermäuse

= ACEF 2 Bereitstellung von Ersatzquartieren für Fledermäuse

(Maßnahme zum vorgezogenen Ausgleich = zur Vermeidung von Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG) (vgl. Unterlage F-3)

Ziel der Maßnahme ist die Kompensation des vorhabensbedingten Verlustes von Fledermausquartie-ren.

Sofern bei den Kontrollen vor Fällung von Bäumen bzw. Abriss von Gebäuden (Maßnahmen VASB 17, VASB 18) Fledermausquartiere festgestellt werden, sind geeignete Ersatzquartiere in Form künstlicher Fledermausquartiere in gleicher Anzahl bereitzustellen. Ersatzquartiere sind im Bedarfsfall in geeigne-ten Gehölzbeständen im funktionalen Zusammenhang anzubringen.

Die Maßnahme ist, wenn Quartiere betroffen sind, zwingend vor den Rodungs- bzw. Abrissarbeiten umzusetzen, um den quantitativen Ausgleich von Quartieren ohne Zeitverzug zu erreichen.

E 1 Entwicklung von Waldbeständen westlich des Stichkanals Hildesheim

Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung von Vegetationsbeständen und der mit diesen verbundenen faunistischen Habitat- sowie Verbundfunktionen. Zudem ist die Maßnahmen mit der Schaffung charak-teristischer Elemente des Landschaftstyps im Eingriffsgebiet, der Erhöhung der Strukturvielfalt durch Einbringen flächiger Gehölzbestände, der Minimierung der vom Vorhabensbestandteil ausgehenden beeinträchtigenden optischen Wirkung sowie der Anlage von Gehölzstrukturen mit Entwicklungspo-tenzial hinsichtlich landschaftsbildprägender Wirkung verbunden.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 337

Mit der Entwicklung von Waldbeständen innerhalb eines Gebietes zur Waldmehrung gemäß den Zie-len der Raum- und Landesentwicklung erfolgt zudem die Kompensation des Waldverlustes gem. NWaldLG.

E 2 Sukzessive Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde

Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung von Funktionen und Werten des Boden- und Wasserhaushal-tes durch die sukzessive Abdeckung und Begrünung und die Minimierung der vom Vorhabensbe-standteil ausgehenden beeinträchtigenden optischen Wirkung. Mit letzterem verbunden ist die Ver-meidung von potenziellen durch Sonnenlichtreflexion am Salzkörper mit heller Oberfläche verursach-ten Blendwirkungen.

Die Rückstandshalde wird gemäß den geplanten Schüttregime (vgl. Unterlage I-30) und dem vorge-gebenen Aufbau des Oberflächenabdeckungssystems (vgl. Unterlage E-10) sukzessive abgedeckt. Direkt im Anschluss an die Abdeckung erfolgt die Begrünung mit einem Gehölzanteil (Strauchgrup-pen) von 10 % und der Entwicklung von Gras- und Staudenfluren in den Offenbereichen. Eine suk-zessive Entwicklung der Gras- und Staudenfluren ist durch ein entsprechenden Pflegekonzept zu vermeiden.

6.5 Zusammenfassende Maßnahmenübersicht

In Tab. 66 erfolgt die zusammenfassende Darstellung aller geplanten Maßnahmen mit ihrer jeweiligen Flächengröße.

Tab. 66: Zusammenfassende Übersicht zu den geplanten Maßnahmen

Maßn.-Nr. Maßnahme Umfang

V 1 Umweltbaubegleitung -

V 2 Baumschutzmaßnahmen 111 Bäume

V 3 Schutz empfindlicher Vegetation (Schutzzäunung) 1.310 m

V 4 Bodenschutzmaßnahmen -

V 5 Maßnahmen zum Schutz von Boden, Grund- und Oberflächenwasser -

V 6 Rekultivierung des Bodens 540.050 m²

V 7 Wiederherstellung von Saumstrukturen 60.328 m²

V 8 Wiederherstellung gleisbegleitender Vegetationsbestände 34.284 m²

V 9 Wiederherstellung Grünland 5.316 m²

V 10 Wiederherstellung flächiger Gehölzbestände 1.140 m²

V 11 Dokumentation eines Bodendenkmals vor vorhabensbedingter Inan-spruchnahme

-

V 12 Vermeidung von Folgewirkungen vorhabensbedingter Veränderungen des Überschwemmungsgebietes der Innerste

-

VASB 13 Baufeldkontrolle auf Besiedelung des Feldhamsters vor Eingriff -

VASB 14 Umsiedlung des Feldhamsters aus dem Baufeld -

VASB 15 Einzäunung des Baufeldes zur Verhinderung einer Ein- bzw. Rückwande-rung des Feldhamsters

4.804 m

VASB 16 Vergrämung des Feldhamsters aus dem Baufeld -

VASB 17 Gebäudekontrolle auf Fledermausquartiere -

VASB 18 Fledermausverträgliche Fällung von Bäumen -

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 338

Maßn.-Nr. Maßnahme Umfang

VASB 19 Bauzeitenregelung Sanierung Gleisbett zum Schutz des Kammmolchs -

VASB 20 Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit -

VASB 21 Vergrämung der Feldlerche während der Brutzeit -

VASB 22 Bauzeitenregelung Abriss Intze-Tanks zum Schutz der Rauchschwalbe -

VASB 23 Beseitigung des Turmfalkenhorstes sowie Besatzkontrolle vor Gebäude-abriss

-

VASB 24 Beseitigung des Falkenkastens am Intze-Tank -

VASB 25 Bauzeitenregelung Gebäudeabriss zum Schutz von Gebäudebrütern -

G 1 Ansaat von Landschaftsrasen 147.328 m²

G 2 Freiflächengestaltung Betriebsgelände Standort Siegfried-Giesen 23.088 m²

G 3 Freiflächengestaltung Betriebsgelände Standort Glückauf-Sarstedt 5.275 m²

G 4 Begrünung der Zwischenspeicher- und Regenrückhaltebecken 9.071 m²

G 5 Initialansaat im Betriebsgelände der Rückstandshalde 350.497 m²

A 1 Entsiegelung/Rückbau funktionsloser Abschnitte des Straßen- und Wegenetzes und Entwicklung von Säumen und Gehölzstrukturen

1.098 m²

A 2 Rückbau funktionsloser Abschnitte der Gleisanschlusstrasse und Ent-wicklung von Gras- und Staudenfluren sowie Gehölzstrukturen

2.674 m²

A 3 Entsiegelung/Rückbau funktionsloser Flächen nordwestlich der Althalde und Entwicklung von Gras- und Staudenfluren

4.729 m²

A 4 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Siegfried-Giesen 36.352 m²

A 5 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Glückauf-Sarstedt 4.588 m²

A 6 Aufwertung von Intensivgrünland am Standort Glückauf-Sarstedt 5.028 m²

A 7 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort der Rückstands-halde

148.591 m²

A 8 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren entlang der Gleisan-schlusstrasse

12.335 m²

A 9 Entwicklung eines Waldsaumes westlich des Stichkanals Hildesheim 716 m²

A 10 Entwicklung wegbegleitender Baumgruppen 407 m², 4 Bäume

A 11 Entwicklung wegbegleitender Baumreihen 7.030 m², 139 Bäume

A 12 Entwicklung wegbegleitender Saumstrukturen 14.912 m²

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen 17.034 m²

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Bereich Hohes Innersteufer 3.429 m²

A 15 Extensivierung „Im Meere“ 12.055 m²

ACEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Flussgraben 5.271 m²

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Unsinnbach 4.201 m²

ACEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang 82.240 m²

A 19 Extensivierung im Entenfang 91.851 m²

ACEF 20 Aufwertung von Äsungsflächen der Zug- und Rastvögel 34 ha

ACEF 21 Aufwertung von Bruthabitaten der offenen Agrarlandschaft (Feldlerche, Wachtel, Kiebitz)

34 ha

ACEF 22 Aufwertung von Lebensräumen des Feldhamsters 17,8 ha

A 23 Teilrückbau von Wegeflächen im Bereich des ehemaligen Munitionsde-pots am Osterberg und Entwicklung von Grünland

5.408 m²

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 339

Maßn.-Nr. Maßnahme Umfang

A 24 Teilrückbau der ehemaligen Panzerstraße am Osterberg und Entwicklung von Saumstrukturen

3.626 m²

A CEF 25 Schaffung von Brutplätzen für Gebäudebrüter 25 Nisthilfen

A CEF 26 Anlage einer Nisthilfe für den Wanderfalken 3 Nisthilfen

A CEF 27 Anlage einer Nisthilfe für den Turmfalken 3 Nisthilfen

A CEF 28 Schaffung eines Ersatzhorstes für den Mäusebussard 2 Ersatzhorste

A CEF 29 Bereitstellung von Ersatzquartieren für Fledermäuse derzeit nicht

quantifizierbar

E 1 Entwicklung von Waldbeständen westlich des Stichkanals Hildesheim 6.839 m²

E 2 Sukzessive Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde 520.000 m²

Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen bereits mit Beginn des Eingriffs wirksam werden und damit die ökologische Funktion von durch das Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, ist es erforderlich, mit der Umsetzung der Maßnah-men zum vorgezogenen Ausgleich (ACEF) bereits vor Beginn der Baumaßnahmen zu beginnen. Die Maßnahmen müssen zum Zeitpunkt der eintretenden Störungen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wirksam sein.

6.6 Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung

Nach ca. 40 Jahren Abbautätigkeit ist die Lagerstätte voraussichtlich erschöpft. Mit dem Ende des Regelbetriebs in der aktiven Betriebsphase beginnt die Nachbetriebsphase. (vgl. Unterlage 2)

Die Nachbetriebsphase wird unter Tage mit der Verfüllung durch Flutung und dem Verschluss sämtli-cher untertägiger Hohlräume sowie aller Tagesschächte (Wetterschächte, Transport- und Förder-schächte) verbunden sein. Übertage werden, soweit die Nachnutzung einzelner Betriebsanlagen, wie bspw. Verwaltungsgebäude genehmigungsfähig ist, diese einer Nachnutzung zugeführt.

Die übrigen Betriebsanlagen werden, soweit möglich und mit Ausnahme der Rückstandshalde, voll-ständig zurückgebaut, die Flächen im Anschluss rekultiviert und können einer Nachnutzung zugeführt werden. Die Rückstandshalde verbleibt nach Ende der Betriebsphase dauerhaft als vollständig abge-deckter und begrünter Haldenkörper. Eine Nachnutzung der Rückstandshalde ist nicht vorgesehen, da die Funktion des Abdeckungssystems zur dauerhaften Sicherstellung vor unkontrollierter Nachnut-zung zu schützen ist. Für die Nebenflächen der Rückstandshalde, welche während der Betriebsphase einer Nutzung als Lagerfläche sowie Zwischenlager und temporäres Zwischenspeicherbecken dienen (Flächen im südwestlichen bzw. nordöstlichen Bereich des Betriebsgeländes Rückstandshalde) ist nach Abschluss der Aufhaldung eine Begrünung oder eine Rückführung in die landwirtschaftliche Nut-zung möglich. Für die konkreten Abläufe der Nachbetriebsphase ist bei feststehendem Zeitpunkt des Betriebsendes ein Abschlussbetriebsplan aufzustellen, der eine genaue Darstellung der technischen Durchführung der beabsichtigten Betriebseinstellung enthält.

Durch den Rückbau von Betriebsanlagen können dauerhafte Wirkungen dieser Anlagen auf Natur und Landschaft vermieden und Funktionen und Werte dieser Schutzgüter wiederhergestellt werden.

Verbunden mit einer Wiedernutzbarmachung der rückgebauten Anlagen im Sinne einer Rekultivierung und damit verbundenen Förderung natürlicher Sukzession, Renaturierung und naturnaher Gestaltung ist das Potenzial, diese Flächen und die im Zuge der Wiedernutzbarmachung vorgesehenen Maß-

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 340

nahmen des Rückbaus und der Rekultivierung als Kompensationsmaßnahmen in einen Kompensati-onsflächenpool zu integrieren. Die Wiederherstellung von Werten und Funktionen von Natur und Landschaft im Bereich von Betriebsanlagen des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen kann unter diesen Voraussetzungen der Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch andere Eingriffsvorhaben dienen.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 341

7 Zusammenfassung

7.1 Ergebnisse der Bestandserfassung und –beurteilung

Der Untersuchungsraum befindet sich überwiegend innerhalb der naturräumlichen Region der Börden. Fruchtbare Lössböden mit ausgedehnter landwirtschaftlicher Nutzung sind charakteristisch für diesen Raum. Vor diesem Hintergrund ist das Gebiet durch eine intensive ackerbauliche Nutzung geprägt und weist nur wenige und vergleichsweise kleine Waldflächen auf. Der überwiegende Teil der Ort-schaften des Untersuchungsraumes (Giesen, Ahrbergen, Groß und Klein Förste, Harsum) besitzt eher ländlichen Charakter. Der von Gehölzbeständen begleitete Hildesheimer Stichkanal quert den Unter-suchungsraum Nord-Süd-gerichtet zwischen Harsum und Klein Förste.

Im dem durch eine großflächige landwirtschaftliche Nutzung charakterisierten Untersuchungsgebiet sind vorrangig offene und halboffene faunistische Lebensräume und Habitatstrukturen sowie ein dem-entsprechendes Artenspektrum vorhanden.

Das Vorkommen des Feldhamsters in Niedersachsen ist auf tiefgründige, bindige Böden beschränkt. Das Vorhabensgebiet dient der Art als Ganzjahreslebensraum und ist für den Feldhamster von sehr hoher Bedeutung. Als biotopspezifische Artengemeinschaft innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflä-chen wurden insbesondere Brutvögel der offenen und halboffenen Feldflur nachgewiesen. Die Arten-gemeinschaft des Offenlandes mit Arten wie Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz, und Feldlerche ist im Gebiet sehr gut ausgeprägt. Arten des Halboffenlandes wie Wiesenpieper, Feldschwirl, Dorngrasmücke, Schwarzkehlchen und Neuntöter, welche neben offenen Bereichen verbuschte Bereiche und kleinere höherwüchsige Gehölze benötigen, wurden insbesondere in Nahbereichen der Althalde sowie des NSG „Entenfang“ nachgewiesen. Die weitläufigen Ackerflächen mit eingestreuten einzelnen Struktu-ren sind zudem (Teil-)Lebensraum für Großvögel. Als Brutvögel wurden Mäusebussard, Rotmilan und Rohrweihe erfasst. Des Weiteren brüten an den noch vorhandenen alten Werksgebäude bzw. –anlagen am Standort Siegfried-Giesen Wander- und Turmfalke. Sperber und Baumfalke wurden als Nahrungsgäste beobachtet. Die offene Agrarlandschaft des Untersuchungsraumes ist zudem bedeu-tender Gastvogellebensraum. Als wertgebende Arten wurden im Gebiet Höckerschwan, Schnatteren-te, Silberreiher, Sturmmöwe, Saatgans sowie Kiebitz nachgewiesen.

Das Untersuchungsgebiet weist insgesamt nur wenige strukturierende Vegetationsbestände auf. Die vergleichsweise kleinen Waldbereiche des Ahrberger / Groß Förster Holzes sowie das Hollenmeerholz sind Bruthabitat von Waldkauz, Habicht und Spechtarten. Das Ahrberger / Groß Förster Holz ist zudem Lebensraum verschiedener Fledermausarten. Das Gebiet des NSG „Entenfang“, welches durch natur-nahe Stillgewässer, gehölzbestandene Uferzonen und extensiv genutzte Grünlandbestände auf Nieder-moorstandorten charakterisiert wird, ist ebenfalls Fledermaushabitat und Amphibienlebensraum mit ho-her Bedeutung. Die besonders hohe bzw. hohe Bedeutung der Laichgewässer lässt sich insbesondere aus dem Vorkommen des Kammmolchs ableiten. In Gewässern des Vorhabensgebietes wurden insge-samt sechs Amphibienarten nachgewiesen. Die Gewässer des Vorhabensgebietes weisen zudem eine mittlere Bedeutung für Libellen auf und sind Bruthabitat für Haubentaucher, Zwergtaucher, Graugans, Stockente, Flussregenpfeifer sowie Eisvogel. Saumstrukturen der Althalde sowie entlang der vorhande-nen Grubenanschlussbahn sind Lebensraum der Waldeidechse. Die Gleistrasse stellt dabei einen wich-tigen lokalen Verbindungskorridor dar welcher die Ausbreitung der Art ermöglicht.

Das Gebiet der Hildesheimer und Kalenberger Lössbörde sowie die ebeneren Bereiche des Innerste Berglandes sind durch Lössablagerungen des jüngeren Diluviums gekennzeichnet. Hier treten insbe-sondere oberflächlich entkalkter und verlehmter Löss sowie Löss über Kiesen und Sanden auf. Ver-einzelt ist Löss über Geschiebelehm oder Geschiebemergel anzutreffen.

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Im Vorhabensgebiet dominieren Böden mit hoher bis sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit. Die gewachsenen Böden weisen überwiegend eine mittlere Naturnähe auf. Entsprechend der Standortei-genschaften im Vorhabensgebiet sind keine Böden mit einer hohen bzw. sehr hohen Bedeutung hin-sichtlich besonderer Standorteigenschaften vorhanden. Hier dominieren Böden mit sehr geringer Be-deutung hinsichtlich dieses Teilkriteriums der Lebensraumfunktion für Pflanzen. Die „Zusammenfas-senden Bodenfunktionsbewertung für den Landkreis Hildesheim“ (LBEG, 2013) fasst die Bodenteil-funktionen natürliche Bodenfruchtbarkeit, Naturnähe und besondere Standorteigenschaften zu einer fünfstufigen Gesamtbewertung zusammen. Zusätzlich fließt die Archivfunktion der Böden in diese Bewertung ein. Im Vorhabensgebiet überwiegen Böden mit einer hohen Gesamtbewertung.

Über die in der „Zusammenfassenden Bodenfunktionsbewertung für den Landkreis Hildesheim“ (LBEG, 2013) bewerteten Bodenfunktionen hinaus weisen Böden, die im Folgenden beschriebenen weiteren wichtigen Funktionen auf.

Die Speicher- und Reglerfunktion und damit die Einstufung der Filterwirkung von Böden werden an-hand des Anteils an Feinsubstanz bewertet. Im Vorhabensgebiet bewegt sich die Speicher- und Reg-lerfunktion aufgrund der hier vorhandenen Bodenarten zwischen einer mittleren und sehr hohen Be-deutung, wobei der überwiegende Teil des Untersuchungsraumes eine hohe Speicher- und Regler-funktion aufweist. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen des Gebietes, überwiegend durch Ackernut-zung geprägt, weisen Sickerwasserraten zwischen 101 und 200 mm/a auf. Im Bereich von Siedlungs-gebieten, sowie der vorhandenen Rückstandshalde am Standort Siegfried-Giesen liegt die Sickerwas-serrate zwischen 1 und 50 mm/a. Landschaftsgeschichtlich von großer Bedeutung ist der Fund einer fossilen Schwarzerde an der Südwand einer Kiesgrube in Barnten. Die nach Auskunft des Nieder-sächsischen Landesamtes für Denkmalpflege vorhandenen Bodendenkmale sind kulturhistorisch be-deutsame und schutzwürdige Areale.

Vorbelastungen des Bodens bestehen insbesondere durch die im Untersuchungsraum vorhandenen Altablagerungen und Altstandorte.

Der Untersuchungsraum zählt zum Hydrogeologischen Großraum „Mitteldeutsches Bruchschollen-land“ und hier zum „Nordwestdeutschen Bergland“. Beherrschende hydrogeologische Einheiten sind „Flussablagerungen, Hang- und Schwemmablagerungen“ sowie „Löss und Sandlöss“. Hinsichtlich der Grundwasserführung sind im Untersuchungsgebiet überwiegend sowohl Poren- als auch Kluft-/Karstgrundwasserleiter ausgebildet. Die Festgesteine bestehen überwiegend aus geringleitenden Ton-, Schluff- und Mergelsteinschichten, nur lokal sind grundwasserleitende Festgesteinshorizonte (Kluftbzw. Karstgrundwasserleiter) verbreitet.

Der mengenmäßige Zustand des Grundwassers wird für alle Grundwasserkörper im Untersuchungs-raum als gut bewertet. Hinsichtlich des chemischen Zustandes des Grundwassers weist der Grund-wasserkörper, in welchem sich der Standort Siegfried-Giesen, die Althalde sowie die Haldensuchräu-me befinden, Vorbelastungen auf. Das zentrale Vorhabensgebiet ist durch drei hydrogeologisch zu differenzierende Bereiche geprägt, den Niederungsbereich der Innerste, den südlich anschließenden Übergangsbereich sowie den Bereich der Hanglage.

Die Grundwasserströmungsverhältnisse sind auf die Vorfluter nach Norden bis Nordwesten ausgerich-tet. Ausgehend von der reliefabhängigen Zusickerung aus südlicher Richtung bewegt sich der Grund-wasserabstrom in den quartären Grundwasserleitern aus dem Bereich des Suchraumes für einen potenziellen Haldenstandort westlich der Schachtstraße und dem Werksgelände Siegfreid-Giesen in Richtung des Hauptvorfluters Innerste. Die Grundwasserflurabstände sind überwiegend flurnah aus-gebildet, wobei zumeist mittlere Grundwasserflurabstände zwischen 1 bis 5 m vor. Insbesondere im südlichen Teil des Untersuchungsgebietes kommt es zu temporärer Staunässe, so dass die dort be-findlichen Ackerflächen häufig dräniert sind. Die Grundwasserneubildung im Gebiet ist mit Werten kleiner 200 mm/a generell als relativ niedrig einzuschätzen.

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Der Untersuchungsraum umfasst insgesamt sieben Fließgewässereinzugsgebiete. Das Einzugsgebiet der Innerste umfasst dabei die größte Fläche. Die Innerste ist der zentrale Vorfluter des Untersu-chungsraumes und ist innerhalb dieses dem Fließgewässertyp „Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüs-se“ zuzuordnen. Neben dem zentralen Vorfluter erfolgt der Oberflächenabfluss über Gräben und Bä-che. Die westlichen Bereiche des Gebietes werden über Prozessionsgraben und Rössingbach in die Leine entwässert. Im Norden fließt der Bruchgraben, im zentralen Teil der Flussgraben. Beide mün-den in die Innerste. Im östlichen Bereich des Gebietes verlaufen Unsinnbach und Hildesheimer Stich-kanal.

Hinsichtlich ihrer Strukturgüte weisen Innerste und ihre Zuflüsse vorwiegend starke bis sehr starke Strukturveränderungen auf. Die Fließgewässer des Untersuchungsraumes (Innerste, Bruchgraben, Unsinnbach, Flussgraben, sowie Rössingbach) sind gemäß Bestandsaufnahme nach EGWRRL als erheblich veränderte Wasserkörper eingestuft, für welche die Zielerreichung eines guten ökologischen Potenzials bis 2015 nicht möglich ist.

Größere Standgewässer befinden sich vorwiegend westlich und nördlich des Untersuchungsgebietes. Innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen, bspw. im Bereich des Entenfangs befinden sich lokal kleine Stillgewässer.

Die großklimatischen Verhältnisse des Untersuchungsgebietes lassen sich als kontinental beeinflusste Klimaregion charakterisieren, was sich in stärkeren Temperaturunterschieden zwischen Sommer- und Winterhalbjahr sowie einer schwankenden Niederschlagsverteilung äußert. Die mittleren korrigierten Niederschlagssummen betragen 810 mm/Jahr. Die mittlere Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei etwa 9,8 °C. Die Hauptwindrichtungen sind West bis Süd (ca. 38 % der Winde im Jahr). Der mittlere jährliche Niederschlag beträgt hier 644 mm (unkorrigiert). Hinsichtlich der lufthygienischen Belastung liegen entsprechend den festgelegten Grenzwerten gemäß TA Luft für das Planungsgebiet für keinen Parameter Überschreitungen der zulässigen Höchstwerte vor.

Die leicht gewellte Landschaft der Hildesheimer Börde wird aufgrund ihrer fruchtbaren Lössböden großflächig als Agrarlandschaft genutzt. Gegliedert wird das Landschaftsbild von vereinzelten Bäu-men, Baumreihen, Sträuchern und Hecken. Bewaldete Flächen befinden sich meist auf den wenigen höheren Erhebungen der Region. Die Landschaft lässt sich in Landschaftsbildeinheiten unterteilen, welche sich hinsichtlich Beschaffenheit der Landschaft (Vielfalt und Eigenart) sowie Erholungswert der Landschaft (Schönheit sowie Zugänglichkeit der freien Landschaft) differenzieren lassen. Die struktu-rierte Feldflur südlich Sarstedt weist eine mittlere Bedeutung, die Agrarlandschaft um Giesen sowie östlich der B 6 eine geringe bis sehr geringe Bedeutung des Landschaftsbildes auf.

7.2 Ergebnisse der Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung

Umweltrelevante Auswirkungen des Vorhabens „Hartsalzwerk Siegfried-Giesen“ können durch alle Lebensphasen des geplanten Vorhabens hervorgerufen werden. Im Rahmen der Umweltverträglich-keitsstudie zum Hartsalzwerk Siegfried-Giesen (Unterlage F-1 der Gesamtunterlage) wurden die mit den einzelnen Vorhabensbestandteilen verbundenen unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf die Umwelt für

– die Errichtungsphase (baubedingte Wirkungen),

– die Betriebsphase (anlage- und betriebsbedingte Wirkungen) sowie

– die Nachbetriebsphase (Wirkungen von Rückbauprozessen sowie dauerhafte Auswirkungen der Rückstandshalde)

ermittelt, beschrieben und bewertet.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 344

Dabei wurden die folgenden vom Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren geprüft (vgl. Kap. 3.2):

– bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme,

– baubedingte optische Wirkungen (visuelle Wirkungen der Baustelleneinrichtung und des Baustellenbetriebes durch die Anwesenheit und die Bewegung von Menschen und Fahrzeu-gen)

– anlagebedingte optische Wirkungen der errichteten Anlagen

– betriebsbedingte Anwesenheit von Menschen und Fahrzeugen,

– Bau- und betriebsbedingte Lärmemissionen,

– Bau-, anlage- und betriebsbedingte Zerschneidungswirkungen durch Kulisseneffekt, Barriere-wirkung sowie erhöhter Kollisionsgefahr,

– Bau- und betriebsbedingte Stoff- und Staubemissionen,

– Bauzeitliche Wasserhaltung,

– Bau- und betriebsbedingte Erschütterungen durch Verkehr und Baumaschinen,

– Anlage- und betriebsbedingte mineralisierte Wässer (anlage- und betriebsbedingte Wässer im Bereich der Rückstandshalde sowie des Werksstandortes Siegfried-Giesen),

– Auflastbedingte Setzungen durch die Rückstandshalde,

– Bau- und betriebsbedingte Lichtemissionen,

– Koronaeffekte, elektrische und magnetische Felder sowie Wärmeentwicklung im Bereich von Stromleitungen sowie

– Sprengerschütterungen und bergbaubedingte Senkungen durch den untertägigen Grubenbe-trieb.

Die Prüfung der von den Wirkfaktoren ausgehenden Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaft erfolgte einzeln für jeden Vorhabensbestandteil.

Für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile steht grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. auf Natur und Landschaft sowie die sonstigen Schutzgüter des § 2 Abs. 1 UVPG auf ein Mindestmaß reduziert wer-den. Vor diesem Hintergrund hat der Vorhabensträger für einzelne übertägige Vorhabensbestandteile im Rahmen des Planungsprozesses Alternativen entwickelt (vgl. Unterlage B sowie Unterlage F-1, Umweltverträglichkeitsstudie). Ausgenommen sind die Vorhabensbestandteile, für welche die Nutzung der vorhandenen Schachtanlagen erforderlich ist, da es für diese vorhandene Grundstruktur keine zweckentsprechenden Alternativen gibt. Die Wahl der unter Abwägung technischer, wirtschaftlicher und Umweltkriterien abgeleiteten Vorzugsvariante einzelner Vorhabensbestandteile trägt dem Ver-meidungsgebot nach BNatSchG i.V.m. NAGBNatSchG Rechnung, da bereits mit dieser Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die sonstigen Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG vermieden werden. (vgl. Unterlage F-1, Ergebnisse der Variantenvergleiche in der Umweltverträglichkeitsstudie)

Verbunden mit dem Ziel, Beeinträchtigungen auf die Umwelt auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sind zudem die mit der Planung des Entwurfes der einzelnen Vorhabensbestandteile verbundene Optimie-rung sowie bautechnische Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung. Dies beinhaltet insbeson-dere die Anwendung von technischen Methoden, Verfahren und Anlagen nach dem Stand der Tech-nik. Berücksichtigung im Rahmen der Entwurfsoptimierung fanden zudem die Maßgaben der Landes-

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planerischen Feststellung des Landkreises Hildesheim (Landkreis Hildesheim, 2013d), welche auf die Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen abzielen. (vgl. Unterlage B) Auf Grundlage der bereits in der Umweltverträglichkeitsstudie zum Vorhaben (vgl. Unterlage F-1) erarbeiteten Auswir-kungsprognose und der damit bekannten voraussichtlich zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wurden im Planungsprozess des Landschaftspflegerischen Begleitplanes weite-re Möglichkeiten zu Vermeidung und Minderung geprüft und mit den am Projekt beteiligten Planern erörtert. Im Ergebnis dieses iterativen Planungsprozesses wurde die technische Planung in Detaillö-sungen mit dem Ziel der Vermeidung konkretisiert bzw. modifiziert.

Die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der von den Vorhabensbestandteilen ausgehenden Wir-kungen erfolgt unter Berücksichtigung der Planoptimierung sowie der technischen Maßnahmen zur Vermeidung. Berücksichtigung finden zudem die Ergebnisse von für das Vorhaben erarbeiteten Bear-beitungsgrundlagen (Unterlagen I der Gesamtunterlage). Diese sind zum einen Basis für die Darstel-lung der Bestandssituation, welche die Grundlage für eine Bewertung von vorhabensbedingten Aus-wirkungen bildet. Zum anderen sind die auf Grundlage des technischen Entwurfes einzelner Vorha-bensbestandteile erarbeiteten Prognosen hinsichtlich der mit Bau, Anlage und Betrieb der Vorhabens-bestandteile verbundenen Auswirkungen wesentliche Basis für die Auswirkungsanalyse im Rahmen der Umweltplanungen zum Vorhaben (Unterlagen F der Gesamtunterlage) und damit des Land-schaftspflegerischen Begleitplanes.

Aus der vorhabensbestandteil- und schutzgutbezogenen Auswirkungsanalyse resultieren die im Fol-genden zusammengefasst dargestellten Ergebnisse.

Ausgeschlossen bzw. als unerheblich eingestuft werden konnten von den Vorhabensbestandteilen Fürstenhall und Rössing-Barnten ausgehende Beeinträchtigungen.

Insbesondere mit der Flächeninanspruchnahme und den optischen Wirkungen sind erhebliche Beeinträchtigungen für alle Schutzgüter mit Ausnahme des Schutzgutes Luft und Klima verbunden.

Die Inanspruchnahme von Flächen führt zum Verlust von Biotopen und Tierlebensräumen, zur Ver-siegelung bzw. Überformung von Böden und damit zur Reduzierung der Grundwasserneubildung, zum Verlust landschaftsbildprägender Elemente sowie zur Überbauung eines Bodendenkmals. Die Flächen werden sowohl temporär während der Bauzeit als auch dauerhaft durch die Vorhabensbe-standteile Siegfried-Giesen, Glückauf-Sarstedt, Hafen Harsum, Gleisanschlusstrasse und Übergabe-bahnhof, 110 kV- und 20 kV-Stromleitung sowie die Rückstandshalde in Anspruch genommen.

Durch das geplante Vorhaben entstehen Elemente, die in ihrer Beschaffenheit untypisch für den be-troffenen Landschaftsraum sind und eine technogene Kulisse schaffen, die sich beeinträchtigend auf die Landschaft und deren Erholungseignung sowie empfindliche Tierarten wie Ackerbrüter und Rast-vögel auswirken.

Die für die Aufschüttung des Vorhabensbestandteiles Rückstandshalde als Flachhalde bereits ab dem 4. Betriebsjahr vorgesehene sukzessive Abdeckung und Begrünung kann die technogene Wirkung der Halde in einem Mindestmaß minimieren. Durch die zeitnahe Abdeckung und Begrünung wird die maximal freiliegende Salzoberfläche der Halde begrenzt. Damit können auch potenzielle Blendwir-kungen durch an der Oberfläche des Salzkörpers mit heller Oberfläche hervorgerufene Sonnenlichtre-flexion weitestgehend vermieden werden.

Eng mit der visuellen Wahrnehmung sind auditive Einflüsse verknüpft. Neben der optischen Beein-trächtigung der Landschaft durch das Vorhaben führen die vom Standort Siegfried sowie der Rück-standshalde ausgehenden akustischen Belastungen und im Fall der Rückstandshalde emittierten Stäube zu einer Beeinträchtung der Landschaft und ihrer Nutzung zu Erholungszwecken.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 346

Bau-, anlage- und betriebsbedingte Zerschneidungswirkungen durch Kulisseneffekt, Barrierewir-kung sowie erhöhter Kollisionsgefahr spielen für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Landschaft eine Rolle. Von der Rückstandshalde geht aufgrund ihrere Ausdehnung eine zerschneidende Wirkung auf die umliegenden Feldhamsterhabitate aus. Damit verbunden ist in der Bauphase ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit dem Baustellenverkehr. Des Weiteren besteht für die im Schotterbett der Gleistras-se überwinternden Kammmolche und weiteren Amphibienarten eine erhöhte Tötungsgefahr während der Ertüchtigung der Gleise. Für die Erholungsnutzung der Landschaft besteht ggf. eine Funktionsein-schränkung während der Bauphase, die mit temporären Umwegen verbunden ist, die nicht als erheb-lich zu bewerten sind, da nach Abschluss der Bauarbeiten die vorhandenen Wege ihre Verbindungs-funktion wieder vollständig erfüllen. Der dauerhafte Verlust einer Wegeverbindung durch die Rück-standshalde und die Notwendigkeit von Umwegen für den Erholungssuchenden wird unter Berück-sichtigung der Annehmbarkeit dieser als unerhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Mit der Anlage der Rückstandshalde und der Verwertung der dort anfallenden mineralisierten Wäs-ser im Produktionsprozess des Werkes Siegfried-Giesen konnten Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden und Wasser nicht grundsätzlich ausgeschlossen wer-den. Die Prüfung der mit dem mineralisierten Wasser potenziell verbundenen Wirkprozesse ergab abschließend jedoch keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter.

Für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile steht grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Mindestmaß reduziert, d.h. unter Verwendung von technischen Methoden, Verfahren und Anlagen nach dem Stand der Technik weitestgehend minimiert werden. (vgl. Unterlage B) Im Hinblick auf die genannte Zielset-zung werden der Haldenaufbau, das Zwischenlager sowie das Haldenentwässerungssystem (Entwäs-serungsgräben und Speicherbecken) so ausgeführt, dass durch ein in den genannten Bereichen ent-sprechend vorhandenes Dichtungssystem ein Eintrag mineralisierter Wässer in die Bodenzone und das Grundwasser verhindert wird (vgl. Unterlagen E-10 sowie I-30). Durch das spezielle Produktions-verfahren des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen ist es möglich, einen großen Teil der anfallenden Hal-denwässer in der Aufbereitung zu verarbeiten. (vgl. Unterlage B) Zusätzlich ist vorgesehen, Über-schuss- und Reinigungswässer aus dem Produktionsprozess, ggf. anfallende Grubenwässer sowie vor Inbetriebnahme des Werkes die Haldenwässer in die Innerste einzuleiten. Um die zu erwartenden Auswirkungen der Einleitung in die Innerste unter Berücksichtigung des zeitlichen und mengenmäßi-gen Anfalls der mineralisierten Haldenwässer zu ermitteln wurde eine Flussgebietsmodellierung für die Leine / Innerste (Unterlage I-13) erstellt. Dazu wurden die entsprechenden Konzentrationen und Frachten ermittelt und verschiedene Einleitszenarien unter Berücksichtigung der Speicher- und Rück-haltekapazitäten sowie verschiedener Betriebszustände untersucht. Berücksichtigung fand insbeson-dere eine dahingehende Optimierung des Einleitregimes und des erforderlichen Speichervolumens, dass unter Berücksichtigung der natürlichen Schwankungsbreite der Niederschläge die Salzkonzent-rationen in den Vorflutern möglichst niedrig gehalten und starke Schwankungen vermieden werden können.

Zusammengefasst ist aus der durch das Flussgebietsmodell (Unterlage I-13) prognostizierten Entlas-tung der salzbezogenen abiotischen Lebensbedingungen eine signifikante Verbesserung sowohl für die Fauna als auch die Flora der Innerste spätestens ab dem Betriebsjahr 7 abzuleiten. Damit können ab dem Betriebsjahr 7 Beeinträchtigungen der biologischen Qualitätskomponenten und damit des ökologischen Zustands der Innerste vollständig ausgeschlossen werden. Die insgesamt geringfügige Erhöhung der Salzbelastung zu Beginn der Betriebsphase wird gemäß Unterlage I-3 zu keiner signifi-kanten Verschlechterung des biologisch-ökologischen Zustands führen bzw. wird mit biologisch-ökologischen Bewertungsverfahren kaum messbar sein. Die zu Beginn der Betriebsphase potenziell zu erwartenden Veränderungen der aquatischen Flora und Fauna in der Innerste werden unter Be-rücksichtigung der Ergebnisse der „Limnologischen Untersuchungen der Innerste“ als unerhebliche

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 347

Beeinträchtigungen der biologischen Qualitätskomponenten und damit des ökologischen Zustands der Innerste bewertet.

Für die Leine bei Neustadt ist zusammengefasst spätestens ab dem Betriebsjahr 5 aus der durch das Flussgebietsmodell (Unterlage I-13) prognostizierten Entlastung der salzbezogenen abiotischen Le-bensbedingungen eine signifikante Verbesserung sowohl für die Fauna als auch die Flora abzuleiten. Im Fall einer möglichen Produktionseinstellung des Werkes Sigmundshall wäre diese Verbesserung bereits ab dem Betriebsjahr 2 wirksam. Damit können, in Abhängigkeit vom eintretenden Szenario, ab dem Betriebsjahr 5 bzw. bereits ab dem Betriebsjahr 2 Beeinträchtigungen der biologischen Qualitäts-komponenten und damit des ökologischen Zustands der Leine vollständig ausgeschlossen werden. Für das Szenario einer zeitlich begrenzten Überschneidung in den Produktionszeiten der Werke Sig-mundshall sowie Siegfried-Giesen können auf Grundlage der simulierten Konzentrationen für die Pa-rameter Chlorid, Kalium und Magnesium in der Leine bei Neustadt negative Veränderungen der aqua-tischen Lebensgemeinschaften gegenüber dem jetzigen Zustand weitgehend ausgeschlossen wer-den. Dennoch potenziell zu erwartende geringfügige Veränderungen der aquatischen Flora und Fauna und damit verbunden der biologischen Qualitätskomponenten und des ökologischen Zustand der Lei-ne werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der „Limnologischen Untersuchungen der Innerste“ (Unterlage I-3) als unerhebliche Beeinträchtigungen bewertet.

Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaft durch Stoffemissionen konnten anhand der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme (vgl. Unterlage I-18) ausgeschlossen werden. Eben-falls ausgeschlossen werden konnten aufgrund der eingesetzten Technologien, der verwendeten Ma-terialien bzw. der prognostizierten Verkehrszahlen (erheblich) beeinträchtigende Wirkungen durch bauzeitliche Wasserhaltung, durch betriebsbedingte Erschütterungen sowie die von Stromleitun-gen ausgehenden Koronaeffekte, elektrischen und magnetischen Felder sowie die Wärmeent-wicklung im Bereich von Erdkabeln.

Verbunden mit der Auflast der Rückstandshalde sind potenzielle Setzungen im Bereich der Halden-aufstandsfläche und angrenzender Bereiche. In Abhängigkeit von der Reichweite potenzieller Setzun-gen kann es zu Auswirkungen auf Oberflächengewässer kommen. Die Abschätzung des Setzungs-verhaltens wird in Unterlage I-27 „Geotechnisches Gutachten Rückstandshalde“ beschrieben. Die Reichweite der auflastbedingten Setzungen beschränkt sich auf den unmittelbaren Haldenbereich, so dass Auswirkungen auf Fließgewässer ausgeschlossen werden können.

Als relevante potenzielle Umweltauswirkungen, die vom Abbau der untertägigen Salzlagerstätte Sarstedt ausgehen, wurden die Senkungen an der Tagesoberfläche (vgl. Unterlage I-29) infolge der unter Tage entstehenden Hohlräume sowie die durch Sprengungen ausgelösten Schwingungen (vgl. Unterlage I-20) an der Tagesoberfläche hinsichtlich ihrer Wirkungen auf die Schutzgüter Men-schen, einschließlich der menschlichen Gesundheit sowie Kultur- und Sachgüter betrachtet.

Dabei ist zu beachten, dass die Senkungsprozesse sehr langsam und gleichmäßig verlaufen. Mit Ausnahme der geringfügigen Veränderungen des Überschwemmungsgebietes der Innerste durch mögliche bergbaubedingte Senkungen und die damit verbundenen geringfügigen Auswirkungen auf die Wassertiefenänderungen im Hochwasserfall im Bereich Sarstedt aufgrund des geänderten Re-tentionsvolumens des Überschwemmungsgebietes ergeben sich durch den untertägigen Grubenbe-trieb keine erheblichen Umweltauswirkungen. Durch ggf. erforderliche Ergänzungen bestehender oder in Planung befindlicher Hochwasserschutzmaßnahmen kann der Hochwasserschutz dennoch gewähr-leistet werden.

Im Rahmen des Vorhabens Hartsalzwerk Siegfried-Giesen treffen zeitlich und räumlich bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen einer Anzahl verschiedener Vorhabensbestandteile zusammen, wel-che über die beschriebenen und bewerteten zu erwartenden Umweltauswirkungen der jeweils einzel-nen Vorhabensbestandteile hinaus kumulative Wirkungen hervorrufen können.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 348

Kumulative Wirkungen auf ein Schutzgut können sich dabei aufgrund der räumlichen Überlagerung und Verdichtung von Wirkungen verschiedener Vorhabensbestandteile oder aufgrund ähnlicher Wir-kungen verschiedener Vorhabensbestandteile an verschiedenen Orten des Vorhabengebietes erge-ben.

Da kumulative Wirkungen durch die Einzelbewertung der Vorhabensbestandteile nicht vollständig erfasst werden, erfolgte in der Umweltverträglichkeitsstudie zum Vorhaben (vgl. Unterlage F-1) die Beschreibung und Bewertung potenzieller kumulativer Wirkungen.

Zusammenfassend können erhebliche Beeinträchtigungen durch kumulative Wirkungen verschiedener Vorhabensbestandteile ausgeschlossen werden.

Die Nachbetriebsphase, welche zeitlich nach der Betriebsphase von ca. 40 Jahren anzusetzen ist (vgl. Unterlage B), wird unter Tage mit der Verfüllung durch Flutung und dem Verschluss sämtlicher untertägiger Hohlräume sowie aller Tagesschächte (Wetterschächte, Transport- und Förderschächte) verbunden sein. Übertage wird die Nachbetriebsphase nach Prüfung einer möglichen Nachnutzung der vorhandenen Betriebsanlagen durch einen Rückbauprozess der nicht nachnutzbaren Übertage-einrichtungen und durch Rekultivierungsaktivitäten geprägt sein.

Rückbaubedingte Wirkungen sind mit den baubedingten Wirkungen der Errichtungsphase ver-gleichbar und räumlich auf den jeweiligen Vorhabensbestandteil und zeitlich auf den Rückbau- und Rekultivierungsprozess beschränkt.

Mit einem Rückbauprozess potenziell verbundene Wirkungen sind:

– Flächeninanspruchnahme während des Rückbauprozesses

– optische Veränderungen durch den Rückbauprozess

– durch den Rückbauprozess hervorgerufene Zerschneidungswirkungen sowie

– während des Rückbauprozesses auftretende akustische, stoffliche sowie optische Wirkungen.

Eine differenzierte Auswirkungsprognose der rückbaubedingten Wirkungen ist im Rahmen der vorlie-genden Unterlage nicht möglich. Für die Abläufe während der Nachbetriebsphase ist bei feststehen-dem Zeitpunkt des Betriebsendes ein Abschlussbetriebsplan aufzustellen, der eine genaue Darstel-lung der technischen Durchführung der beabsichtigten Betriebseinstellung enthält. Grundlegend wird der Baustellenbetrieb während des Rückbau- und Rekultivierungsprozesses nach dem Stand der Technik unter Einhaltung geltender Regelwerke erfolgen. Damit können Auswirkungen durch geeigne-te Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen minimiert werden.

Eine Ausnahme hinsichtlich des für die übertägigen Betriebsanlagen vorgesehenen Rückbaus stellt die Rückstandshalde dar. Für diese beginnt nach Ende der Aufhaldung, einem teilweisen Halden-rückbau und damit verbundener vollständiger Abdeckung und Begrünung voraussichtlich 2-3 Jahre nach Einstellung der Produktion die Nachbetriebsphase.

Die mit der Flächeninanspruchnahme und Kulisse der Rückstandshalde verbundenen Wirkungen bleiben auch in der Nachbetriebsphase dauerhaft wirksam. Durch die vollständige Abdeckung und Begrünung der Haldenoberfläche kann die Verdunstungsrate sehr stark erhöht werden. Damit ver-bunden fallen nur noch sehr geringe Mengen an niederschlagsbedingtem Haldenwasser an, wel-che in die Innerste eingeleitet werden müssen. Die gegenüber der Ist-Situation deutliche Verbesse-rung der Situation in der Innerste in Bezug auf den Salzgehalt, welche bereits mit Beginn des Regel-betriebes während der Betriebsphase erreicht werden kann, bleibt damit auch in der Nachbetriebs-phase bestehen.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 349

Für einzelne oder mehrere Vorhabensbestandteile ergeben sich daraus folgende erhebliche Beein-trächtigungen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, die im Rahmen der Eingriffsregelung berücksichtigt werden:

– Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme (KB 1)

– Verlust von Lebenräumen gehölz- und gebüschbewohnender Brutvögel (KT 1)

– Verlust von Lebenräumen offen- und halboffenlandbewohnender Brutvögel (KT 2)

– Lebensraumverlust für Brutvögel der offenen Agrarlandschaft (KT 3)

– Brutplatzverlust für Rauch- und Mehlschwalben (KT 4)

– Verlust eines Horststandortes des Wanderfalken (KT 5)

– Verlust eines Horststandortes des Turmfalken (KT 6)

– Verlust von Rastvogelflächen (KT 7)

– Beeinträchtigung von Brutvogellebensräumen in der offenen Agrarlandschaft (KT 8)

– Beeinträchtigung eines Brutplatzes des Mäusebussards (KT 9)

– Beeinträchtigung von Brutrevieren des Rebhuhns (KT 10)

– Beeinträchtigung von Brutrevieren des Bluthänflings (KT 11)

– Beeinträchtigung von Rastvogelflächen (KT 12)

– Verlust von Lebensraum des Feldhamsters (KT 13)

– Zerschneidung von Feldhamsterlebensräumen (KT 14)

– Erhöhte baubedingte Kollisionsgefahr für den Feldhamster (KT 15)

– Verlust von Einzelquartieren, Jagdhabitaten und Leitstrukturen von Fledermäusen (KT 16)

– Verlust von Unterschlupf- und Deckungsmöglichkeiten für Wild (KT 17)

– Beeinträchtigung von Unterschlupf- und Deckungsmöglichkeiten für Wild (KT 18)

– Verlust von Landlebensräumen für Amphibien (KT 19)

– Erhöhte baubedingte Kollisionsgefahr für den Kammmolch (KT 20)

– Verlust von Lebensräumen trockenheitsliebender Heuschrecken, Tagfalter und Stechimmen (KT 21)

– Bodeninanspruchnahme durch Versiegelung, Teilversiegelung und Überformung (KBo 1)

– Beeinträchtigung der Archivfunktion des Bodens (KBo 2)

– Reduzierung der Grundwasserneubildung durch Flächenversiegelung (KW 1)

– Veränderungen des Überschwemmungsgebietes der Innerste durch bergbaubedingte Sen-kungen (KW 2)

– Verlust landschaftsbildprägender Strukturen (KL 1)

– Kumulative Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderungen, akusti-sche Belastung und/oder Staubentwicklung (KL 2)

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Hartsalzwerk Siegfried-Giesen Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 350

7.3 Ergebnisse der Landschaftspflegerischen Maßnahmenplanung

Durch Vermeidungsmaßnahmen § 15 Abs. 1 BNatSchG werden die Eingriffe durch das Vorhaben zusätzlich zur Entwurfsoptimierung weiter reduziert. Über die aus der Eingriffsregelung resultierenden Vermei-dungsmaßnahmen hinaus werden aufgrund artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG weitere Maßnahmen in die Maßnahmenplanung des LBP integriert (vgl. Unterlage F-3 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag).

Tab. 67: Übersicht zu den Vermeidungsmaßnahmen

Maßn.-Nr. Maßnahme Umfang

V 1 Umweltbaubegleitung -

V 2 Baumschutzmaßnahmen 111 Bäume

V 3 Schutz empfindlicher Vegetation (Schutzzäunung) 1.310 m

V 4 Bodenschutzmaßnahmen -

V 5 Maßnahmen zum Schutz von Boden, Grund- und Oberflächenwasser -

V 6 Rekultivierung des Bodens 540.050 m²

V 7 Wiederherstellung von Saumstrukturen 60.328 m²

V 8 Wiederherstellung gleisbegleitender Vegetationsbestände 34.284 m²

V 9 Wiederherstellung Grünland 5.316 m²

V 10 Wiederherstellung flächiger Gehölzbestände 1.140 m²

V 11 Dokumentation eines Bodendenkmals vor vorhabensbedingter Inan-spruchnahme

-

V 12 Vermeidung von Folgewirkungen vorhabensbedingter Veränderungen des Überschwemmungsgebietes der Innerste

-

VASB 13 Baufeldkontrolle auf Besiedelung des Feldhamsters vor Eingriff -

VASB 14 Umsiedlung des Feldhamsters aus dem Baufeld -

VASB 15 Einzäunung des Baufeldes zur Verhinderung einer Ein- bzw. Rückwande-rung des Feldhamsters

4.804 m

VASB 16 Vergrämung des Feldhamsters aus dem Baufeld -

VASB 17 Gebäudekontrolle auf Fledermausquartiere -

VASB 18 Fledermausverträgliche Fällung von Bäumen -

VASB 19 Bauzeitenregelung Sanierung Gleisbett zum Schutz des Kammmolchs -

VASB 20 Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit -

VASB 21 Vergrämung der Feldlerche während der Brutzeit -

VASB 22 Bauzeitenregelung Abriss Intze-Tanks zum Schutz der Rauchschwalbe -

VASB 23 Beseitigung des Turmfalkenhorstes sowie Besatzkontrolle vor Gebäude-abriss

-

VASB 24 Beseitigung des Falkenkastens am Intze-Tank -

VASB 25 Bauzeitenregelung Gebäudeabriss zum Schutz von Gebäudebrütern -

Gestaltungsmaßnahmen dienen insbesondere der Einbindung der Flächen in die umgebenden Land-schaftsstrukturen, damit verbunden der Minimierung der optischen Wirkung baulicher Strukturen und der Gestaltung des Landschaftsbildes im Bereich der Vorhabensbestandteile.

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 351

Tab. 68: Übersicht zu den Gestaltungsmaßnahmen

Maßn.-Nr. Maßnahme Umfang

G 1 Ansaat von Landschaftsrasen 147.328 m²

G 2 Freiflächengestaltung Betriebsgelände Standort Siegfried-Giesen 23.088 m²

G 3 Freiflächengestaltung Betriebsgelände Standort Glückauf-Sarstedt 5.275 m²

G 4 Begrünung der Zwischenspeicher- und Regenrückhaltebecken 9.071 m²

G 5 Initialansaat im Betriebsgelände der Rückstandshalde 350.497 m²

Nicht vermeidbare Eingriffe werden gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG durch folgende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert:

Tab. 69: Übersicht zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Maßn.-Nr. Maßnahme Umfang

A 1 Entsiegelung/Rückbau funktionsloser Abschnitte des Straßen- und Wegenetzes und Entwicklung von Säumen und Gehölzstrukturen

1.098 m²

A 2 Rückbau funktionsloser Abschnitte der Gleisanschlusstrasse und Ent-wicklung von Gras- und Staudenfluren sowie Gehölzstrukturen

2.674 m²

A 3 Entsiegelung/Rückbau funktionsloser Flächen nordwestlich der Althalde und Entwicklung von Gras- und Staudenfluren

4.729 m²

A 4 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Siegfried-Giesen 36.352 m²

A 5 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Glückauf-Sarstedt 4.588 m²

A 6 Aufwertung von Intensivgrünland am Standort Glückauf-Sarstedt 5.028 m²

A 7 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort der Rückstands-halde

148.591 m²

A 8 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren entlang der Gleisan-schlusstrasse

12.335 m²

A 9 Entwicklung eines Waldsaumes westlich des Stichkanals Hildesheim 716 m²

A 10 Entwicklung wegbegleitender Baumgruppen 407 m², 4 Bäume

A 11 Entwicklung wegbegleitender Baumreihen 7.030 m², 139 Bäume

A 12 Entwicklung wegbegleitender Saumstrukturen 14.912 m²

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen 17.034 m²

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Bereich Hohes Innersteufer 3.429 m²

A 15 Extensivierung „Im Meere“ 12.055 m²

ACEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Flussgraben 5.271 m²

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Unsinnbach 4.201 m²

ACEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang 82.240 m²

A 19 Extensivierung im Entenfang 91.851 m²

ACEF 20 Aufwertung von Äsungsflächen der Zug- und Rastvögel 34 ha

ACEF 21 Aufwertung von Bruthabitaten der offenen Agrarlandschaft (Feldlerche, Wachtel, Kiebitz)

34 ha

ACEF 22 Aufwertung von Lebensräumen des Feldhamsters 17,8 ha

A 23 Teilrückbau von Wegeflächen im Bereich des ehemaligen Munitionsde-pots am Osterberg und Entwicklung von Grünland

5.408 m²

A 24 Teilrückbau der ehemaligen Panzerstraße am Osterberg und Entwicklung von Saumstrukturen

3.626 m²

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Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 352

Maßn.-Nr. Maßnahme Umfang

A CEF 25 Schaffung von Brutplätzen für Gebäudebrüter 25 Nisthilfen

A CEF 26 Anlage einer Nisthilfe für den Wanderfalken 3 Nisthilfen

A CEF 27 Anlage einer Nisthilfe für den Turmfalken 3 Nisthilfen

A CEF 28 Schaffung eines Ersatzhorstes für den Mäusebussard 2 Ersatzhorste

A CEF 29 Bereitstellung von Ersatzquartieren für Fledermäuse derzeit nicht

quantifizierbar

E 1 Entwicklung von Waldbeständen westlich des Stichkanals Hildesheim 6.839 m²

E 2 Sukzessive Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde 520.000 m²

7.4 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz

7.4.1 Vergleichende Gegenüberstellung der Eingriffe und der Kompensationsmaß-nahmen

Nach § 15 Abs. 2 BNatSchG gilt ein Eingriff in Natur und Landschaft dann als kompensiert, wenn nach Durchführung von Kompensationsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaus-haltes zurückbleiben und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.

Werden die zuvor festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung während der Baupha-se berücksichtigt, gleichen die geplanten Maßnahmen die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft vollständig aus. Es verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter.

In der nachfolgenden Tab. 70 werden Eingriffssituation und die erforderlichen landschaftspflegeri-schen Maßnahmen zusammenfassend gegenübergestellt.

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F-4 Landschaftspflegerischer B

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Tab. 70: Zusammenfassende Gegenüberstellung der vorhabensbedingten Eingriffe und der geplanten Maßnahmen

Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen

Konflikt-Nr.

Beeinträchtigung / Konfliktsituation *

(Größe der Beeinträchtigung)

Kompensations-bedarf (m²)

Art der Maßnahme

Ziel der Maßnahme Nr. der Maßnahme

Beschreibung

Größe/ anre-chenbarer

Komp.-Umfang (m²)

Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

KB 1 Biotopverlust durch Flächen-inanspruchnahme (SG, GS, HH, GA, 110 kV, 20 kV, RM)

(217.166 m²) (51 Einzelbäume)

(220.714) (101 Einzelbäu-

me)

V 1 Umweltbaubegleitung

V 2 Baumschutzmaßnahmen Vermeidung zusätzlicher Biotopverluste

V 3 Schutz empfindlicher Vegetation (Schutz-zäunung

Vermeidung zusätzlicher Biotopverluste

V 6 Rekultivierung des Bodens Vermeidung erheblicher Beeinträchtigun-gen der Biotopfunktion

V 7 Wiederherstellung von Saumstrukturen Wiederherstellung der baubedingt in Anspruch genommenen Biotopstrukturen

V 8 Wiederherstellung gleisbegleitender Ve-getationsbestände

Wiederherstellung der baubedingt in Anspruch genommenen Biotopstrukturen

V 9 Wiederherstellung Grünland Wiederherstellung der baubedingt in Anspruch genommenen Biotopstrukturen

V 10 Wiederherstellung flächiger Gehölzbe-stände

Wiederherstellung der baubedingt in Anspruch genommenen Biotopstrukturen

A 6 Aufwertung von Intensivgrünland am Standort Glückauf-Sarstedt

5.028 Funktionaler Ausgleich des dauerhaften Verlustes von Ruderalstrukturen

A 8

Entwicklung von Saumstrukturen entlang der Gleistrasse

12.335 Funktionaler Ausgleich des dauerhaften Verlustes von Ruderal- und Gebüsch-strukturen

A 9 Entwicklung eines Waldsaumes westlich des Stichkanals Hildesheim

716 Funktionaler Ausgleich des dauerhaften Verlustes von Ruderal- und Gebüsch-strukturen

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F-4 Landschaftspflegerischer B

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eite 354

Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen

Konflikt-Nr.

Beeinträchtigung / Konfliktsituation *

(Größe der Beeinträchtigung)

Kompensations-bedarf (m²)

Art der Maßnahme

Ziel der Maßnahme Nr. der Maßnahme

Beschreibung

Größe/ anre-chenbarer

Komp.-Umfang (m²)

Fort-setzung KB 1

A 11 Entwicklung wegbegleitender Baumrei-hen

139 Bäume Funktionaler Ausgleich des dauerhaften Einzelbaumverlusts

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen

17.034 Funktionaler Ausgleich des dauerhaften Verlustes von Ruderal- und Gebüsch-/Gehölzstrukturen

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Be-reich Hohes Innersteufer

703 Funktionaler Ausgleich des dauerhaften Verlustes von Gebüsch-/Gehölzstrukturen

ACEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Flussgraben

5.271 Funktionaler Ausgleich des dauerhaften Verlustes von Gebüsch-/Gehölzstrukturen, gewässerbegleitender Strukturen, Staudenfluren

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Unsinnbach

4.201 Funktionaler Ausgleich des dauerhaften Verlustes von Gebüsch-/Gehölzstrukturen

ACEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang

82.240 Funktionaler Ausgleich des dauerhaften Verlustes von Ruderal- und Gebüsch-/Gehölzstrukturen

A 19 Extensivierung im Entenfang 91.851 / 75.808

Funktionaler Ausgleich des dauerhaften Verlustes von Ruderalstrukturen

E 1 Entwicklung von Waldbeständen westlich des Stichkanals Hildesheim

6.839 Funktionaler Ersatz des dauerhaften Verlustes von Wald-/Gehölzbeständen

Σ 220.714

KT 1

Verlust von Lebenräumen gehölz- und gebüschbewoh-nender Brutvögel (SG, GS)

0,8 ha

> 0,8 ha

V 1 Umweltbaubegleitung Minderung der Eingriffe in potenzielle Habiatstrukturen

Schaffung neuer Lebensräume gehölz-bewohnender Arten

Schaffung von geeigneten Lebensräumen

V 2 Baumschutzmaßnahmen

V 3 Schutz empfindlicher Vegetation (Schutz-zäunung

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F-4 Landschaftspflegerischer B

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Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen

Konflikt-Nr.

Beeinträchtigung / Konfliktsituation *

(Größe der Beeinträchtigung)

Kompensations-bedarf (m²)

Art der Maßnahme

Ziel der Maßnahme Nr. der Maßnahme

Beschreibung

Größe/ anre-chenbarer

Komp.-Umfang (m²)

Fort-setzung KT 1

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen

1,7 ha innerhalb der strukturarmen Bördenland-schaft durch die Anlage von Saumstruktu-ren mit Gehölzgruppen als Bruthabitate und Singwarten Schaffung und Aufwertung von Bio-topverbundstrukturen

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Be-reich Hohes Innersteufer

0,3 ha

A CEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Flussgraben

0,5 ha

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Unsinnbach

0,4 ha

A CEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang

8,2 ha

Σ 11,1 ha

KT 2 Verlust von Lebenräumen offen- und halboffenlandbe-wohnender Brutvögel (SG, RM)

8,8 ha

> 8,8 ha

V 1 Umweltbaubegleitung Minderung der Eingriffe in potenzielle Habiatstrukturen

Schaffung von geeigneten Lebensräumen innerhalb der strukturarmen Bördenland-schaft durch die Anlage von Saumstruktu-ren mit Gehölzgruppen als Bruthabitate und Singwarten Schaffung und Aufwertung von Bio-topverbundstrukturen

Nutzungsextensivierung zur Erhöhung der Strukturvielfalt

V 3 Schutz empfindlicher Vegetation (Schutz-zäunung

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen

1,7 ha

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Be-reich Hohes Innersteufer

0,3 ha

A CEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Flussgraben

0,5 ha

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Unsinnbach

0,4 ha

A CEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang

8,2 ha

Σ 11,1 ha

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Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen

Konflikt-Nr.

Beeinträchtigung / Konfliktsituation *

(Größe der Beeinträchtigung)

Kompensations-bedarf (m²)

Art der Maßnahme

Ziel der Maßnahme Nr. der Maßnahme

Beschreibung

Größe/ anre-chenbarer

Komp.-Umfang (m²)

KT 3 Lebensraumverlust für Brut-vögel der offenen Agrarland-schaft (RM)

(nicht quantifizierbar)

(nicht quantifizierbar)

V 1 Umweltbaubegleitung Nutzungsextensivierung zur Verbesse-rung der Habitateignung

Aufwertung von Ackerflächen durch Initi-ierung lückiger Vegegationsbestände

Aufwertung der offenen Feldflur als Le-bensraum

Schaffung und Aufwertung von Leit- und damit Biotopverbundstrukturen

A 19 Extensivierung im Entenfang 9,1 ha

ACEF 21 Aufwertung von Bruthabitaten der offenen Agrarlandschaft (Feldlerche, Wachtel, Kiebitz)

34 ha

KT 4 Brutplatzverlust für Rauch- und Mehlschwalben (SG)

je Art eine Brutkolonie

20 Nisthilfen

V 1 Umweltbaubegleitung Initiierung einer Besiedlung neuer Habita-te durch Bereitstellung geeigneter Nist-plätze

ACEF 25 Schaffung von Brutplätzen für Gebäude-brüter

20 Nisthilfen

KT 5 Verlust eines Horststandortes des Wanderfalken (SG)

1 Horststandort

3 Nisthilfen

V 1 Umweltbaubegleitung Initiierung einer Besiedlung neuer Habita-te durch Bereitstellung geeigneter Nist-plätze

ACEF 26 Anlage einer Nisthilfe für den Wanderfal-ken

3 Brutkästen

KT 6 Verlust eines Horststandortes des Turmfalken (SG)

1 Horststandort

3 Nisthilfen

V 1 Umweltbaubegleitung Initiierung einer Besiedlung neuer Habita-te durch Bereitstellung geeigneter Nist-plätze

ACEF 27 Anlage einer Nisthilfe für den Turmfalken 3 Brutkästen

KT 7 Verlust von Rastvogelflächen (RM)

(nicht quantifizierbar)

(nicht quantifizierbar)

V 1 Umweltbaubegleitung Verbesserung des Nahrungsangebotes in den Rastgebieten

Aufwertung bestehender und potenzieller Nahrungs- und Rasthabitate durch Nut-zungsextensivierung

Erhaltung der weit einsehbaren Landchaft als Rastgebiet

ACEF 20 Aufwertung von Äsungsflächen der Zug- und Rastvögel

34 ha

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F-4 Landschaftspflegerischer B

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eite 357

Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen

Konflikt-Nr.

Beeinträchtigung / Konfliktsituation *

(Größe der Beeinträchtigung)

Kompensations-bedarf (m²)

Art der Maßnahme

Ziel der Maßnahme Nr. der Maßnahme

Beschreibung

Größe/ anre-chenbarer

Komp.-Umfang (m²)

KT 8 Beeinträchtigung von Brutvo-gellebensräumen in der offe-nen Agrarlandschaft (SG, GS, GA, RM)

(nicht quantifizierbar)

(nicht quantifizierbar)

V 1 Umweltbaubegleitung Nutzungsextensivierung zur Verbesse-rung der Habitateignung

Aufwertung von Ackerflächen durch Initi-ierung lückiger Vegegationsbestände

Aufwertung der offenen Feldflur als Le-bensraum

Schaffung und Aufwertung von Leit- und damit Biotopverbundstrukturen

A 19 Extensivierung im Entenfang 9,1 ha

ACEF 21 Aufwertung von Bruthabitaten der offenen Agrarlandschaft (Feldlerche, Wachtel, Kiebitz)

34 ha

KT 9 Beeinträchtigung eines Brut-platzes des Mäusebussards (HH, GA)

1 Horststandort

2 Ersatzhorste

V 1 Umweltbaubegleitung Initiierung einer Besiedlung neuer Habita-te durch Bereitstellung geeigneter Nist-plätze

ACEF 28 Schaffung eines Ersatzhorstes für den Mäusebussard

2 Ersatzhors-te

KT 10 Beeinträchtigung von Brutre-vieren des Rebhuhns (SG, GA)

4 Brutpaare

> 8,8 ha (in Verbindung mit

KT 2)

V 1 Umweltbaubegleitung Minderung der Eingriffe in potenzielle Habiatstrukturen

Schaffung von geeigneten Lebensräumen innerhalb der strukturarmen Bördenland-schaft durch die Anlage von Saumstruktu-ren mit Gehölzgruppen als Bruthabitate und Singwarten Schaffung und Aufwertung von Bio-topverbundstrukturen

Nutzungsextensivierung zur Erhöhung der Strukturvielfalt

V 3 Schutz empfindlicher Vegetation (Schutz-zäunung

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen

1,7 ha

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Be-reich Hohes Innersteufer

0,3 ha

A CEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Flussgraben

0,5 ha

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Unsinnbach

0,4 ha

A CEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang

8,2 ha

Σ 11,1 ha

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eite 358

Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen

Konflikt-Nr.

Beeinträchtigung / Konfliktsituation *

(Größe der Beeinträchtigung)

Kompensations-bedarf (m²)

Art der Maßnahme

Ziel der Maßnahme Nr. der Maßnahme

Beschreibung

Größe/ anre-chenbarer

Komp.-Umfang (m²)

KT 11 Beeinträchtigung von Brutre-vieren des Bluthänflings (GA)

1 Brutpaar

> 0,8 ha (in Verbindung mit

KT 1)

V 1 Umweltbaubegleitung Minderung der Eingriffe in potenzielle Habiatstrukturen

Schaffung neuer Lebensräume gehölz-bewohnender Arten

Schaffung von geeigneten Lebensräumen innerhalb der strukturarmen Bördenland-schaft durch die Anlage von Saumstruktu-ren mit Gehölzgruppen als Bruthabitate und Singwarten Schaffung und Aufwertung von Bio-topverbundstrukturen

V 2 Baumschutzmaßnahmen

V 3 Schutz empfindlicher Vegetation (Schutz-zäunung

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen

1,7 ha

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Be-reich Hohes Innersteufer

0,3 ha

A CEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Flussgraben

0,5 ha

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Unsinnbach

0,4 ha

A CEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang

8,2 ha

Σ 11,1 ha

KT 12 Beeinträchtigung von Rastvo-gelflächen (RM)

(nicht quantifizierbar)

(nicht quantifizierbar)

V 1 Umweltbaubegleitung Verbesserung des Nahrungsangebotes in den Rastgebieten

Aufwertung bestehender und potenzieller Nahrungs- und Rasthabitate durch Nut-zungsextensivierung

Erhaltung der weit einsehbaren Landchaft als Rastgebiet

ACEF 20 Aufwertung von Äsungsflächen der Zug- und Rastvögel

34 ha

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eite 359

Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen

Konflikt-Nr.

Beeinträchtigung / Konfliktsituation *

(Größe der Beeinträchtigung)

Kompensations-bedarf (m²)

Art der Maßnahme

Ziel der Maßnahme Nr. der Maßnahme

Beschreibung

Größe/ anre-chenbarer

Komp.-Umfang (m²)

KT 13 Verlust von Lebensraum des Feldhamsters (RM)

(nicht quantifizierbar)

(nicht quantifizierbar)

V 1 Umweltbaubegleitung Aufwertung bestehender und potenzieller Habitatflächen durch Nutzungsextensivie-rung

Verbesserung des Nahrungsangebotes

Schaffung und Strukturierung neuer (Teil-)Lebensräume

ACEF 22 Aufwertung von Lebensräumen des Feld-hamsters

17,8 ha

KT 14 Zerschneidung von Feldhams-terlebensräumen (RM)

(nicht quantifizierbar)

(nicht quantifizierbar)

V 1 Umweltbaubegleitung Aufwertung bestehender und potenzieller Habitatflächen durch Nutzungsextensivie-rung

Verbesserung des Nahrungsangebotes

Schaffung und Strukturierung neuer (Teil-)Lebensräume

ACEF 22 Aufwertung von Lebensräumen des Feld-hamsters

17,8 ha

KT 15 Erhöhte baubedingte Kollisi-onsgefahr für den Feldhams-ter (110 kV, 20 kV, RM)

(nicht quantifizierbar)

(nicht quantifizierbar)

V 1 Umweltbaubegleitung Vermeidung der Tierverluste durch Tö-tung während der Bauarbeiten durch ensprechende Maßnahmen vor Baube-ginn

VASB 13 Baufeldkontrolle auf Besiedelung des Feldhamsters vor Eingriff

VASB 14 Umsiedlung des Feldhamsters aus dem Baufeld

VASB 15 Einzäunung des Baufeldes zur Verhinde-rung einer Ein- bzw. Rückwanderung des Feldhamsters

VASB 16 Vergrämung des Feldhamsters aus dem Baufeld

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F-4 Landschaftspflegerischer B

egleitplan S

eite 360

Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen

Konflikt-Nr.

Beeinträchtigung / Konfliktsituation *

(Größe der Beeinträchtigung)

Kompensations-bedarf (m²)

Art der Maßnahme

Ziel der Maßnahme Nr. der Maßnahme

Beschreibung

Größe/ anre-chenbarer

Komp.-Umfang (m²)

KT 16 Verlust von Einzelquartieren, Jagdhabitaten und Leitstruk-turen von Fledermäusen (SG)

(nicht quantifizierbar)

(nicht quantifizierbar)

V 1 Umweltbaubegleitung Schaffung neuer Leitstrukturen, insbe-sondere in Verbindung mit bestehende Strukturen

Nutzungsextensivierung zur Erhöhung der Strukturvielfalt

Erschließung neuer (Teil-)Lebensräume

A 6 Aufwertung von Intensivgrünland am Standort Glückauf-Sarstedt

0,5 ha

A 9 Entwicklung eines Waldsaumes westlich des Stichkanals Hildesheim

0,07 ha

A 11 Entwicklung wegbegleitender Baumrei-hen

0,7ha

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen

1,7 ha

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Be-reich Hohes Innersteufer

0,3 ha

A 15 Extensivierung „Im Meere“ 1,2 ha

A CEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Flussgraben

(0,5 ha

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Unsinnbach

0,4 ha

A CEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang

8,2 ha

A 19 Extensivierung im Entenfang 9,1 ha

ACEF 29 Bereitstellung von Ersatzquartieren für Fledermäuse

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K+

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ktienge

sellschaft, P

rojektgruppe S

G

Hartsa

lzwerk S

iegfried-Gie

sen

Bergrechtliche

s Pla

nfeststellung

sverfahre

n

Unterlage F

– Um

weltplanungen

F-4 Landschaftspflegerischer B

egleitplan S

eite 361

Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen

Konflikt-Nr.

Beeinträchtigung / Konfliktsituation *

(Größe der Beeinträchtigung)

Kompensations-bedarf (m²)

Art der Maßnahme

Ziel der Maßnahme Nr. der Maßnahme

Beschreibung

Größe/ anre-chenbarer

Komp.-Umfang (m²)

KT 17, KT 18

Verlust von Unterschlupf- und Deckungsmöglichkeiten für Wild (SG, GA), Beeinträchtigung von Unter-schlupf- und Deckungsmög-lichkeiten für Wild (SG)

3,1 ha

> 3,1 ha

V 1 Umweltbaubegleitung Schaffung von Deckung bietenden und abschirmenden Strukturen

Aufwertung der offenen Feldflur als Teil-lebensraum durch die Schaffung von Deckungs- und Äsungshilfen

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen

1,7 ha

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Be-reich Hohes Innersteufer

0,3 ha

A CEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Flussgraben

0,5 ha

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Unsinnbach

0,4 ha

A CEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang

8,2 ha

A 19 Extensivierung im Entenfang 9,1 ha

Σ 20,2 ha

KT 19 Verlust von Landlebensräu-men für Amphibien (SG)

(nicht quantifizierbar)

(nicht quantifizierbar)

V 1 Umweltbaubegleitung Schaffung von Feldgehölzen und Saum-strukturen als Landlebensräume

Schaffung und Aufwertung von Bio-topverbundstrukturen

A CEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Flussgraben

0,5 ha

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Unsinnbach

0,4 ha

KT 20 Erhöhte baubedingte Kollisi-onsgefahr für den Kamm-molch (GA)

(nicht quantifizierbar)

(nicht quantifizierbar)

V 1 Umweltbaubegleitung Vermeidung der Tierverluste durch Tö-tung während der Bauarbeiten durch Bauzeitenbeschränkung

VASB 19 Bauzeitenregelung Sanierung Gleisbett zum Schutz des Kammmolchs

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Unterlage F

– Um

weltplanungen

F-4 Landschaftspflegerischer B

egleitplan S

eite 362

Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen

Konflikt-Nr.

Beeinträchtigung / Konfliktsituation *

(Größe der Beeinträchtigung)

Kompensations-bedarf (m²)

Art der Maßnahme

Ziel der Maßnahme Nr. der Maßnahme

Beschreibung

Größe/ anre-chenbarer

Komp.-Umfang (m²)

KT 21 Verlust von Lebensräumen trockenheitsliebender Heu-schrecken, Tagfalter und Stechimmen (SG)

8,3 ha

> 8,3 ha

V 1 Umweltbaubegleitung Schaffung von geeigneten Lebensräumen innerhalb der strukturarmen Bördenland-schaft durch die Anlage von Saumstruktu-ren mit Gehölzgruppen

Schaffung von geeigneten Habitatstruktu-ren durch Nutzungsextensivierung

Schaffung und Aufwertung von Leit- und damit Biotopverbundstrukturen

V 7 Wiederherstellung von Saumstrukturen

V 8 Wiederherstellung gleisbegleitender Ve-getationsbestände

A 6 Aufwertung von Intensivgrünland am Standort Glückauf-Sarstedt

0,5 ha

A 8 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren entlang der Gleisanschlusstrasse

1,2 ha

A 9 Entwicklung eines Waldsaumes westlich des Stichkanals Hildesheim

0,07 ha

A 11 Entwicklung wegbegleitender Baumrei-hen

0,7ha

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen

1,7 ha

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Be-reich Hohes Innersteufer

0,3 ha

A CEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang

8,2 ha

Σ 12,67 ha

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n

Unterlage F

– Um

weltplanungen

F-4 Landschaftspflegerischer B

egleitplan S

eite 363

Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen

Konflikt-Nr.

Beeinträchtigung / Konfliktsituation *

(Größe der Beeinträchtigung)

Kompensations-bedarf (m²)

Art der Maßnahme

Ziel der Maßnahme Nr. der Maßnahme

Beschreibung

Größe/ anre-chenbarer

Komp.-Umfang (m²)

Schutzgut Boden

KBo 1 Bodeninanspruchnahme durch Versiegelung, Teilver-siegelung und Überformung (SG, GS, HH, GA, RM)

(1.111.340 m²)

(555.670)

V 1 Umweltbaubegleitung

V 4 Bodenschutzmaßnahmen

V 6 Rekultivierung des Bodens

A 1 Entsiegelung/Rückbau funktionsloser Abschnitte des Straßen- und Wegenetzes und Entwicklung von Säumen und Ge-hölzstrukturen

1.098 Wiederherstellung der Bodenfunktion und Einleitung einer natürlichen Bodenent-wicklung

A 2 Rückbau funktionsloser Abschnitte der Gleisanschlusstrasse und Entwicklung von Gras- und Staudenfluren sowie Ge-hölzstrukturen

2.674 Wiederherstellung der Bodenfunktion und Einleitung einer natürlichen Bodenent-wicklung

A 3 Entsiegelung/Rückbau funktionsloser Flächen nordwestlich der Althalde und Entwicklung von Gras- und Staudenfluren

4.729 Wiederherstellung der Bodenfunktion und Einleitung einer natürlichen Bodenent-wicklung

A 4 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Siegfried-Giesen

36.352 Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunkti-onen des Boden- und Wasserhaushaltes

A 5 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Glückauf-Sarstedt

4.588 Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunkti-onen des Boden- und Wasserhaushaltes

A 7 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort der Rückstandshalde

148.591 Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunkti-onen des Boden- und Wasserhaushaltes

A 10 Entwicklung wegbegleitender Baumgrup-pen

407 Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunkti-onen des Boden- und Wasserhaushaltes

A 12 Entwicklung wegbegleitender Saumstruk-turen

15.435 Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunkti-onen des Boden- und Wasserhaushaltes

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Bergrechtliche

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nfeststellung

sverfahre

n

Unterlage F

– Um

weltplanungen

F-4 Landschaftspflegerischer B

egleitplan S

eite 364

Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen

Konflikt-Nr.

Beeinträchtigung / Konfliktsituation *

(Größe der Beeinträchtigung)

Kompensations-bedarf (m²)

Art der Maßnahme

Ziel der Maßnahme Nr. der Maßnahme

Beschreibung

Größe/ anre-chenbarer

Komp.-Umfang (m²)

Fort-setzung KBo 1

A 19 Extensivierung im Entenfang 91.851 / 7.836

Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunkti-onen des Boden- und Wasserhaushaltes

A 23 Teilrückbau von Wegeflächen im Bereich des ehemaligen Munitionsdepots am Osterberg und Entwicklung von Grünland

5.408 Wiederherstellung der Bodenfunktion und Einleitung einer natürlichen Bodenent-wicklung

A 24 Teilrückbau der ehemaligen Panzerstra-ße am Osterberg und Entwicklung von Saumstrukturen

3.626 Wiederherstellung der Bodenfunktion und Einleitung einer natürlichen Bodenent-wicklung

E 2 Sukzessive Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde

464.180 Entwicklung von Funktionen und Werten des Bodens

Σ 555.670

KBo 2 Beeinträchtigung der Archiv-funktion des Bodens (RM)

(nicht quantifizierbar)

(nicht quantifizierbar)

V 1 Umweltbaubegleitung

V 11 Dokumentation eines Bodendenkmals vor vorhabensbedingter Inanspruchnahme

(nicht quanti-fizierbar)

Minimierung der mit der Inanspruchnah-me des Bodendenkmals verbundenen Beeinträchtigungen durch detaillierte Sicherung und Dokumentation im Zuge einer Prospektion

Schutzgut Wasser

KW 1 Reduzierung der Grundwas-serneubildung durch Flächen-versiegelung (SG, RM)

(nicht quantifizierbar)

(nicht quantifizierbar)

V 1 Umweltbaubegleitung

V 4 Bodenschutzmaßnahmen

V 6 Rekultivierung des Bodens

A 1 Entsiegelung/Rückbau funktionsloser Abschnitte des Straßen- und Wegenetzes und Entwicklung von Säumen und Ge-hölzstrukturen

1.098 Wiederherstellung der Bodenfunktion und Einleitung einer natürlichen Bodenent-wicklung, insbesondere der Grundwas-serneubildung

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Unterlage F

– Um

weltplanungen

F-4 Landschaftspflegerischer B

egleitplan S

eite 365

Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen

Konflikt-Nr.

Beeinträchtigung / Konfliktsituation *

(Größe der Beeinträchtigung)

Kompensations-bedarf (m²)

Art der Maßnahme

Ziel der Maßnahme Nr. der Maßnahme

Beschreibung

Größe/ anre-chenbarer

Komp.-Umfang (m²)

Fort-setzung KW 1

A 2 Rückbau funktionsloser Abschnitte der Gleisanschlusstrasse und Entwicklung von Gras- und Staudenfluren sowie Ge-hölzstrukturen

2.674 Wiederherstellung der Bodenfunktion und Einleitung einer natürlichen Bodenent-wicklung, insbesondere der Grundwas-serneubildung

A 3 Entsiegelung/Rückbau funktionsloser Flächen nordwestlich der Althalde und Entwicklung von Gras- und Staudenfluren

4.729 Wiederherstellung der Bodenfunktion und Einleitung einer natürlichen Bodenent-wicklung, insbesondere der Grundwas-serneubildung

A 4 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Siegfried-Giesen

36.352 Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunkti-onen des Boden- und Wasserhaushaltes

A 5 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Glückauf-Sarstedt

4.588 Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunkti-onen des Boden- und Wasserhaushaltes

A 7 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort der Rückstandshalde

148.591 Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunkti-onen des Boden- und Wasserhaushaltes

A 10 Entwicklung wegbegleitender Baumgrup-pen

407 Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunkti-onen des Boden- und Wasserhaushaltes

A 12 Entwicklung wegbegleitender Saumstruk-turen

15.435 Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunkti-onen des Boden- und Wasserhaushaltes

A 19 Extensivierung im Entenfang 91.851 / 7.836

Verbesserung/ Aufwertung von Teilfunkti-onen des Boden- und Wasserhaushaltes

A 23 Teilrückbau von Wegeflächen im Bereich des ehemaligen Munitionsdepots am Osterberg und Entwicklung von Grünland

5.408 Wiederherstellung der Bodenfunktion und Einleitung einer natürlichen Bodenent-wicklung, insbesondere der Grundwas-serneubildung

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Unterlage F

– Um

weltplanungen

F-4 Landschaftspflegerischer B

egleitplan S

eite 366

Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen

Konflikt-Nr.

Beeinträchtigung / Konfliktsituation *

(Größe der Beeinträchtigung)

Kompensations-bedarf (m²)

Art der Maßnahme

Ziel der Maßnahme Nr. der Maßnahme

Beschreibung

Größe/ anre-chenbarer

Komp.-Umfang (m²)

Fort-setzung KW 1

A 24 Teilrückbau der ehemaligen Panzerstra-ße am Osterberg und Entwicklung von Saumstrukturen

3.626 Wiederherstellung der Bodenfunktion und Einleitung einer natürlichen Bodenent-wicklung, insbesondere der Grundwas-serneubildung

E 2 Sukzessive Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde

464.180 Entwicklung von Teilfunktionen des Bo-dens insbesondere die Wasserhaushalts-funktion (Regulierung des Wasserhaus-haltes, Rückhalt von Oberflächenwasser, Evapotranspiration)

Σ 555.670

KW 2 Veränderungen des Über-schwemmungsgebietes der Innerste durch bergbaube-dingte Senkungen (UB)

(nicht quantifizierbar)

(nicht quantifizierbar)

V 12 Vermeidung von Folgewirkungen vorha-bensbedingter Veränderungen des Über-schwemmungsgebietes der Innerste

Schutzgut Landschaft

KL 1 Verlust landschaftsbildprä-gender Strukturen (SG, GS, HH, HA)

(nicht quantifizierbar)

(nicht quantifizierbar)

V 1 Umweltbaubegleitung Erhöhung der Kleinteiligkeit der Nutzun-gen Aufbesserung des Erscheinungsbildes der landbaulichen Flächennutzungen Erhöhung der Strukturvielfalt Schaffung charakteristischer Elemente des Landschaftstyps entsprechend der naturräumlichen Eigenart Abmilderung ästhetischer Beeinträchti

V 2 Baumschutzmaßnahmen

V 3 Schutz empfindlicher Vegetation (Schutz-zäunung

V 8 Wiederherstellung gleisbegleitender Ve-getationsbestände

V 10 Wiederherstellung flächiger Gehölzbe-stände

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Bergrechtliche

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nfeststellung

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n

Unterlage F

– Um

weltplanungen

F-4 Landschaftspflegerischer B

egleitplan S

eite 367

Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen

Konflikt-Nr.

Beeinträchtigung / Konfliktsituation *

(Größe der Beeinträchtigung)

Kompensations-bedarf (m²)

Art der Maßnahme

Ziel der Maßnahme Nr. der Maßnahme

Beschreibung

Größe/ anre-chenbarer

Komp.-Umfang (m²)

Fort-setzung KL 1

G 2 Freiflächengestaltung Betriebsgelände Standort Siegfried-Giesen

gungen ästhetische Funktionssteigerung

G 3 Freiflächengestaltung Betriebsgelände Standort Glückauf-Sarstedt

A 4 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Siegfried-Giesen

A 5 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Glückauf-Sarstedt

A 6 Aufwertung von Intensivgrünland am Standort Glückauf-Sarstedt

A 7 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort der Rückstandshalde

A 8

Entwicklung von Saumstrukturen entlang der Gleistrasse

A 9 Entwicklung eines Waldsaumes westlich des Stichkanals Hildesheim

A 10 Entwicklung wegbegleitender Baumgrup-pen

A 11 Entwicklung wegbegleitender Baumrei-hen

A 12 Entwicklung wegbegleitender Saumstruk-turen

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Be-reich Hohes Innersteufer

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n

Unterlage F

– Um

weltplanungen

F-4 Landschaftspflegerischer B

egleitplan S

eite 368

Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen

Konflikt-Nr.

Beeinträchtigung / Konfliktsituation *

(Größe der Beeinträchtigung)

Kompensations-bedarf (m²)

Art der Maßnahme

Ziel der Maßnahme Nr. der Maßnahme

Beschreibung

Größe/ anre-chenbarer

Komp.-Umfang (m²)

Fort-setzung KL 1

A 15 Extensivierung „Im Meere“

ACEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Flussgraben

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Unsinnbach

ACEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang

A 19 Extensivierung im Entenfang

E 1 Entwicklung von Waldbeständen westlich des Stichkanals Hildesheim

E 2 Sukzessive Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde

KL 2 Kumulative Beeinträchtigung von Landschaftsräumen durch optische Veränderungen, akustische Belastung und/oder Staubentwicklung (SG, GS, GA, RM)

(nicht quantifizierbar)

(nicht quantifizier-bar)

G 2 Freiflächengestaltung Betriebsgelände Standort Siegfried-Giesen

Erhöhung der Kleinteiligkeit der Nutzun-gen Aufbesserung des Erscheinungsbildes der landbaulichen Flächennutzungen Erhöhung der Strukturvielfalt Schaffung charakteristischer Elemente des Landschaftstyps entsprechend der naturräumlichen Eigenart Abmilderung ästhetischer Beeinträchti-gungen ästhetische Funktionssteigerung

G 3 Freiflächengestaltung Betriebsgelände Standort Glückauf-Sarstedt

A 4 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Siegfried-Giesen

A 5 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort Glückauf-Sarstedt

A 6 Aufwertung von Intensivgrünland am Standort Glückauf-Sarstedt

A 7 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren am Standort der Rückstandshalde

A 8

Entwicklung von Saumstrukturen entlang der Gleistrasse

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Unterlage F

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weltplanungen

F-4 Landschaftspflegerischer B

egleitplan S

eite 369

Eingriff Landschaftspflegerische Maßnahmen

Konflikt-Nr.

Beeinträchtigung / Konfliktsituation *

(Größe der Beeinträchtigung)

Kompensations-bedarf (m²)

Art der Maßnahme

Ziel der Maßnahme Nr. der Maßnahme

Beschreibung

Größe/ anre-chenbarer

Komp.-Umfang (m²)

Fort-setzung KL 2

A 9 Entwicklung eines Waldsaumes westlich des Stichkanals Hildesheim

A 10 Entwicklung wegbegleitender Baumgrup-pen

A 11 Entwicklung wegbegleitender Baumrei-hen

A 12 Entwicklung wegbegleitender Saumstruk-turen

ACEF 13 Entwicklung grabenbegleitender und verbindender Saumstrukturen

ACEF 14 Entwicklung von Saumstrukturen im Be-reich Hohes Innersteufer

A 15 Extensivierung „Im Meere“

ACEF 16 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Flussgraben

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Struk-turen am Unsinnbach

ACEF 18 Entwicklung von Gras- und Staudenfluren im Entenfang

A 19 Extensivierung im Entenfang

E 1 Entwicklung von Waldbeständen westlich des Stichkanals Hildesheim

E 2 Sukzessive Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde

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Hartsalzwerk Siegfried-Giesen Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 370

Legende Tab. 70: * Konflikt aufgrund der Auswirkung folgender Vorhabensbestandteile:

(SG) Siegfried-Giesen

(GS) Glückauf-Sarsted

(HH) Hafen Harsum

(GA) Gleisanschlusstrasse

(110 kV) 110 kV-Leitung

(20 kV) 20 kV-Ringleitung

(RM) Rückstandsmanagement (UB) untertägiger Bergbau (standortübergreifend)

7.4.2 Waldbilanz

Der durch die Reaktivierung der Gleisanschlusstrasse hervorgerufene vorhabensbedingte Verlust von Wald nach NWaldLG im Umfang von 2.856 ha wird in der auf Basis der „Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG“ des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesent-wicklung (RdErl. d. ML v. 1. 1. 2013 — 406-64002-136) ermittelten Kompensationshöhe (vgl. Kapitel 6.4.1.6) durch die Entwicklung von Waldbeständen mit einem Gesamtumfang von 6.839 m² vollstän-dig kompensiert.

Tab. 71 Gegenüberstellung des vorhabensbedingten Waldverlustes, der erforderlichen Kompensationshöhe sowie der vorgesehenen Maßnahmen

vorhabensbedingter Waldverlust

erforderliche Kom-pensationshöhe

Kompensation

Maßnahme Maßnahmefläche Fazit

2.856 m² 3.608 m² Entwicklung von Waldbeständen west-lich des Stichkanals Hildesheim (E 1)

6.839 m² vorhabensbedingt verloren gehende Waldflächen werden vollständig kompen-siert

7.4.3 Kompensation der Eingriffe in geschützte Biotopen gemäß BNatSch i.V.m. NAGBNatSchG

Wie in Kapitel 5.8.3 beschrieben, führt die Verlegung der 110 kV-Leitung südlich der Althalde (ca. km 3+515 – 3+545) zu einer Inanspruchnahme von 328 m² gemäß § 30 BNatSchG geschütztem Schilf-Landröhricht (NRS)

Gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG sind „Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheb-lichen Beeinträchtigung“ geschützter Biotope führen können, verboten. Gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG kann von den Verboten des Absatzes 2 auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können.

Demnach ist als Vorraussetzung für eine Gestattung, welche eine Ausnahme von den Verboten des § 30 Abs. 2 BNatSchG ersetzt, ein Nachweis über den Ausgleich der Beeinträchtigung zu erbringen.

Gemäß (Drachenfels O. , Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen - Regenerationsfähigkeit, Wertstufen, Grundwasserabhängigkeit, Nährstoffempfindlichkeit, Gefährdung, 2012) zählen Schilf-Landröhrichte grundlegend zu den schwer regenerierbaren Biotopen. Für diese wird eine Regenerati-onszeit von 25 bis 150 Jahren angenommen. Die südlich der Althalde liegende Fläche liegt im Bereich der für die Unterhaltung der Althalde, einschließlich des Grabensystems, regelmäßig befahrenen und als Lagerfläche genutzten Nebenflächen. Damit unterliegt die Fläche einer regelmäßigen Beanspru-

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Hartsalzwerk Siegfried-Giesen Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Unterlage F – Umweltplanungen F-4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 371

chung und anschließenden Regeneration. Für die durch das Vorhaben betroffene Fläche wird vor dem genannten Hintergrund eine Regenrationszeit < 25 Jahre angenommen. Durch die Entwicklung gleichartiger Biotopstrukturen kann der Verlust des in Anspruch genommenen Schilf-Landröhrichts kompensiert werden.

Die Nachweisführung der Kompensation von Beeinträchtigungen besonders geschützter Biotope ist der folgenden Tab. 72 zu entnehmen.

Tab. 72 Nachweisführung der Kompensation des vorhabensbedingten Eingriffs in besonders geschützte Biotope

Gesetzlich geschütztes Biotop

Eingriffsumfang Kompensationsmaßnahme Umfang der Maßnahme

Schilf-Landröhricht (NRS) 328 m² ACEF 16

Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Flussgraben

ACEF 17 Entwicklung gewässerbegleitender Strukturen am Unsinnbach

Die Maßnahmen sehen jeweils die Ausprägung einer Röhrichtzone vor.

5.271 m²

4.201 m²

Summe 328 m² 9.472 m²

7.5 Einhaltung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltziele der WRRL wurden hinsichtlich ihrer Auswir-kungen auf die Oberflächenwasserkörper 20002 (Innerste) und 21069 (Leine, Innerste-Ihme) für die einzelnen Vorhabensbestandteile getrennt analysiert. Mit den Vorhabensbestandteilen „20 kV-Ringleitung“, „110 kV-Stromtrasse“, „Rössing-Barnten“ sowie „Fürstenhall“ sind keine Wirkfaktoren verbunden, die geeignet sind, die Umweltziele der WRRL zu beeinträchtigen.

Für die Vorhabensbestandteile „Gleisanschlusstrasse“, „Hafen Harsum“ und „Glückauf Sarstedt“ sind solche Wirkfaktoren verbunden, die jedoch keine Auswirkungen auf die Umweltziele der WRRL erwar-ten lassen.

Mit der Anlage der Rückstandshalde und der Verwertung der dort anfallenden mineralisierten Wäs-ser im Produktionsprozess des Werkes Siegfried-Giesen können Auswirkungen auf die Umweltziele der WRRL nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Für das geplante Vorhaben und seine Bestandteile steht grundsätzlich im Vordergrund, die Anlage und den Betrieb dahingehend zu optimieren, dass Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Mindestmaß reduziert, d.h. unter Verwendung von technischen Methoden, Verfahren und Anlagen nach dem Stand der Technik weitestgehend minimiert werden. (vgl. Unterlage B) Im Hinblick auf die genannte Zielset-zung werden der Haldenaufbau, das Zwischenlager sowie das Haldenentwässerungssystem (Entwäs-serungsgräben und Speicherbecken) so ausgeführt, dass durch ein in den genannten Bereichen ent-sprechend vorhandenes Dichtungssystem ein Eintrag mineralisierter Wässer in die Bodenzone und das Grundwasser verhindert wird (vgl. Unterlagen E-10 sowie I-30). Durch die Ausstattung der Haldenaufstandsfläche mit einer qualifizierten Basisabdichtung und die Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde wird die mögliche Restdurchsickerung auf ein Mindestmaß begrenzt. Die Dicht-heit für beide Dichtungssysteme wird u.a. durch einen entsprechenden kf-Wert dokumentiert.

Um die allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung gem. § 6 WHG zu erreichen, werden in § 47 WHG Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser definiert. Diese beinhalten ein Verschlechte-

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rungsverbot des Grundwassers, d.h. des mengenmäßigen und chemischen Zustandes des Grund-wassers. Entsprechend den Vorgaben des BVerwG (EugH-Vorlage vom 11. Juli 2013, Az. 7 A 20.11,juris, Rn. 43) steht das Verschlechterungsverbot unter einem Bagatellvorbehalt. Dem-nach ist ein Überschreiten der Bagatellgrenze dann auszuschließen, wenn jegliche Beeinträchtigun-gen der Gewässerfunktionen des Wasserkörpers, die sich aus § 1 WHG ergeben, sicher ausge-schlossen werden können. Vor dem genannten Hintergrund wurde eine Veränderung des Grundwas-serzustandes durch den Eintrag mineralisierter Wässer hinsichtlich potenzieller Auswirkungen auf die Gewässerfunktionen des Grundwassers gem. § 1 WHG beschrieben und bewertet. Ein Versagen der Basisabdichtung der Rückstandshalde führt nicht zu signifikanten Auswirkungen auf die Funktionen des Grundwassers nach § 1 WHG. Ein Überschreiten der Bagatellgrenze und damit eine Verschlech-terung des Wasserkörpers kann ausgeschlossen werden.

Durch das spezielle Produktionsverfahren des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen ist es möglich, einen großen Teil der anfallenden Haldenwässer in der Aufbereitung zu verarbeiten. (vgl. Unterlage B) Zu-sätzlich ist vorgesehen, Überschuss- und Reinigungswässer aus dem Produktionsprozess, ggf. anfal-lende Grubenwässer sowie vor Inbetriebnahme des Werkes die Haldenwässer in die Innerste einzulei-ten. Um die zu erwartenden Auswirkungen der Einleitung in die Innerste unter Berücksichtigung des zeitlichen und mengenmäßigen Anfalls der mineralisierten Haldenwässer zu ermitteln wurde eine Flussgebietsmodellierung für die Leine / Innerste (Unterlage I-13) erstellt. Dazu wurden die entspre-chenden Konzentrationen und Frachten ermittelt und verschiedene Einleitszenarien unter Berücksich-tigung der Speicher- und Rückhaltekapazitäten sowie verschiedener Betriebszustände untersucht. Berücksichtigung fand insbesondere eine dahingehende Optimierung des Einleitregimes und des er-forderlichen Speichervolumens, dass unter Berücksichtigung der natürlichen Schwankungsbreite der Niederschläge die Salzkonzentrationen in den Vorflutern möglichst niedrig gehalten und starke Schwankungen vermieden werden können.

Zusammengefasst ist aus der durch das Flussgebietsmodell (Unterlage I-13) prognostizierten Entlas-tung der salzbezogenen abiotischen Lebensbedingungen eine signifikante Verbesserung sowohl für die Fauna als auch die Flora der Innerste spätestens ab dem Betriebsjahr 7 abzuleiten. Damit können ab dem Betriebsjahr 7 Beeinträchtigungen der biologischen Qualitätskomponenten und damit des ökologischen Zustands der Innerste vollständig ausgeschlossen werden. Die insgesamt geringfügige Erhöhung der Salzbelastung zu Beginn der Betriebsphase wird gemäß Unterlage I-3 zu keiner signifi-kanten Verschlechterung des biologisch-ökologischen Zustands führen bzw. wird mit biologisch-ökologischen Bewertungsverfahren kaum messbar sein. Die zu Beginn der Betriebsphase potenziell zu erwartenden Veränderungen der aquatischen Flora und Fauna in der Innerste werden unter Be-rücksichtigung der Ergebnisse der „Limnologischen Untersuchungen der Innerste“ als unerhebliche Beeinträchtigungen der biologischen Qualitätskomponenten und damit des ökologischen Zustands der Innerste bewertet.

Für die Leine bei Neustadt ist zusammengefasst spätestens ab dem Betriebsjahr 5 aus der durch das Flussgebietsmodell (Unterlage I-13) prognostizierten Entlastung der salzbezogenen abiotischen Le-bensbedingungen eine signifikante Verbesserung sowohl für die Fauna als auch die Flora abzuleiten. Im Fall einer möglichen Produktionseinstellung des Werkes Sigmundshall wäre diese Verbesserung bereits ab dem Betriebsjahr 2 wirksam. Damit können, in Abhängigkeit vom eintretenden Szenario, ab dem Betriebsjahr 5 bzw. bereits ab dem Betriebsjahr 2 Beeinträchtigungen der biologischen Qualitäts-komponenten und damit des ökologischen Zustands der Leine vollständig ausgeschlossen werden. Für das Szenario einer zeitlich begrenzten Überschneidung in den Produktionszeiten der Werke Sig-mundshall sowie Siegfried-Giesen können auf Grundlage der simulierten Konzentrationen für die Pa-rameter Chlorid, Kalium und Magnesium in der Leine bei Neustadt negative Veränderungen der aqua-tischen Lebensgemeinschaften gegenüber dem jetzigen Zustand weitgehend ausgeschlossen wer-den. Dennoch potenziell zu erwartende geringfügige Veränderungen der aquatischen Flora und Fauna und damit verbunden der biologischen Qualitätskomponenten und des ökologischen Zustand der Lei-

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ne werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der „Limnologischen Untersuchungen der Innerste“ (Unterlage I-3) als unerhebliche Beeinträchtigungen bewertet.

Mit dem Eintrag mineralisierter Wässer in die Innerste kann eine Erhöhung der Salzfracht und damit eine Veränderung der Wasserbeschaffenheit für die Innerste und ggf. für die Leine nicht ausgeschlos-sen werden. Der Schutz des Oberflächenwassers dient gem. § 1 WHG insbesondere dem Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut. Damit ist der Schutz des Oberflächenwassers funktional insbe-sondere auf die Erreichung von Schutzzielen ausgerichtet. Gemäß allgemeiner Grundsätze der Ge-wässerbewirtschaftung (§ 6 Abs. 1 WHG) zählt zu diesen Zielen insbesondere der Schutz der Funkti-ons- und Leistungsfähigkeit des Oberflächengewässers als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und in diesem Zusammenhang als Grundlage für gewässerab-hängige Landökosysteme und Feuchtgebiete. Um die allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirt-schaftung gem. § 6 WHG zu erreichen, werden in § 27 WHG Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer definiert. Diese beinhalten ein Verschlechterungsverbot des Gewässerzustandes, d.h. des ökologischen und chemischen Zustandes des Oberflächengewässers. Entsprechend den Vorgaben des BVerwG (EugH-Vorlage vom 11. Juli 2013, Az. 7 A 20.11,juris, Rn. 43) steht das Verschlechte-rungsverbot unter einem Bagatellvorbehalt. Demnach ist ein Überschreiten der Bagatellgrenze dann auszuschließen, wenn jegliche Beeinträchtigungen der Gewässerfunktionen des Wasserkörpers, die sich aus § 1 WHG ergeben, sicher ausgeschlossen werden können. Vor dem genannten Hintergrund wurde eine Veränderung des Gewässerzustandes durch den Eintrag mineralisierter Wässer hinsicht-lich potenzieller Auswirkungen auf die Gewässerfunktionen des Oberflächengewässers gem. § 1 WHG beschrieben und bewertet. Der Eintrag mineralisierter Wässer in die Innerste führt nicht zu signi-fikanten Auswirkungen auf die Funktionen des Oberflächenwassers von Innerste und Leine nach § 1 WHG. Ein Überschreiten der Bagatellgrenze und damit eine Verschlechterung des Gewässerzustands kann ausgeschlossen werden.

7.6 Kultur- und Sachgüter

Die Wirkungen der Vorhabensbestandteile Siegfried-Giesen sowie Rückstandshalde führen zu Beein-trächtigungen von Kultur- und Sachgütern (vgl. Kapitel 5 sowie Unterlage F-1, Umweltverträglichkeits-studie).

Die vorhabensbedingte Flächeninanspruchnahme am Standort Siegfried-Giesen führt zu einer Inan-spruchnahme von Gebäudesubstanz und damit von Sachgütern. Für diese Inanspruchnahme erfor-derliche Maßnahmen werden außerhalb des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch den Vorhabensträger über privatrechtliche Vereinbarungen getroffen.

Die vorhabensbedingte Flächeninanspruchnahme durch die Rückstandshalde führt zur Inanspruch-nahme eines Bodendenkmals und damit verbunden eines Kulturgutes. Da mit der Inanspruchnahme gleichzeitig eine erhebliche Beeinträchtigung der Archivfunktion des Bodens verbunden ist, findet die-se Inanspruchnahme des Kulturgutes Berücksichtigung im Rahmen der im Sinne der Eingriffsrege-lung. Durch die Maßnahme V 11 „Dokumentation eines Bodendenkmals vor vorhabensbedingter In-anspruchnahme“ werden Beeinträchtigungen des Bodendenkmals und damit verbunden der Archiv-funktion des Bodens und des Kulturgutes minimiert.

Unter Berücksichtigung der Wirkungsüberlagerung visueller Wirkungen des Haldenstandortes (z.B. optische Veränderung und Kulisseneffekte) und der betriebsbedingt hervorgerufenen Geräuschimmis-sionen können zudem erhebliche Beeinträchtigungen der Erlebbarkeit des kulturhistorisch bedeutsa-men Elements Beelter Linde nicht ausgeschlossen werden.

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Gemäß BNatSchG fallen Kultur- und Sachgüter grundlegend nicht unter das Schutzregime der Ein-griffsregelung, da diese sich auf die Projektfolgen beschränkt, die den Naturhaushalt und/oder das Landschaftsbild betreffen. Da sich jedoch Beeinträchtigungen des Kulturdenkmals in den Beeinträch-tigungen der Landschaft durch die Rückstandshalde widerspiegeln, finden diese indirekt Berücksichti-gung im Rahmen der im Sinne der Eingriffsregelung erforderlichen Folgemaßnahmen.

7.7 Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung

Die im Untersuchungsraum nachgewiesenen europäischen Vogelarten sowie Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie wurden im Artenschutzfachbeitrag (Unterlage F-3) im Hinblick auf die Zugriffsverbo-te des § 44 Abs. 1 BNatSchG geprüft. Für folgende im Untersuchungsgebiet vorkommenden europa-rechtlich geschützten Arten erfolgte eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände:

– Feldhamster

– Fledermäuse (12 Fledermausarten)

– Kammmolch

– Zauneidechse

– Brutvögel (24 Einzelarten, weitere ungefährdeten Arten als Gilde)

– Zug- und Rastvögel (6 Einzelarten, weitere nicht wertgebende Arten als Gilde)

Vorkommen europarechtlich geschützter Pflanzenarten wurden nicht nachgewiesen. Die Prüfung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen bezüglich von Pflanzenarten ist im Artenschutzbeitrag damit gegenstandslos.

Im Rahmen der vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände wurden Maßnahmen zur Vermeidung entwickelt, welche erforderlich sind, um Beeinträchtigungen bereits am Vorhaben ansetzend zu ver-meiden (VASB) bzw. durch das Vorhaben verursachten Beeinträchtigungen „gegenzusteuern“ und die ökologische Funktion der von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumli-chen Zusammenhang aufrecht zu erhalten (ACEF).

Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG erforderliche Vermeidungs-maßnahmen (VASB):

– Baufeldkontrolle auf Feldhamstervorkommen vor Eingriff

– Umsiedlung des Feldhamsters aus dem Baufeld

– Einzäunung des Baufeldes zur Verhinderung einer Ein- bzw. Rückwanderung des Feldhams-ters

– Vergrämung des Feldhamsters aus dem Baufeld

– Gebäudekontrolle auf Fledermausquartiere

– Fledermausverträgliche Fällung von Bäumen

– Bauzeitenregelung Sanierung Gleisbett zum Schutz des Kammmolchs

– Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit

– Vergrämung der Feldlerche während der Brutzeit

– Bauzeitenregelung Abriss Intze-Tanks zum Schutz der Rauchschwalbe

– Beseitigung des Turmfalkenhorstes vor Gebäudeabriss

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– Beseitigung des Falkenkastens am Intze-Tank

– Bauzeitenregelung Gebäudeabriss zum Schutz von Gebäudebrütern

Zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG erforderliche vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) (ACEF):

– Aufwertung von Lebensräumen für den Feldhamster

– Bereitstellung von Ersatzquartieren für Fledermäuse

– Schaffung von Ersatzlebensraum für die Feldlerche

– Schaffung von Ersatzlebensraum für den Feldschwirl

– Schaffung eines Ersatzhorstes für den Mäusebussard

– Schaffung von Ersatzlebensraum für die Nachtigall

– Schaffung von Ersatzlebensraum für den Neuntöter

– Anlage von Nisthilfen für die Rauchschwalbe

– Schaffung von Ersatzlebensraum für das Rebhuhn

– Anlage einer Nisthilfe für den Turmfalken

– Schaffung von Ersatzlebensraum für die Wachtel

– Anlage einer Nisthilfe für den Wanderfalken

– Schaffung von Ersatzlebensraum für den Wiesenpieper

– Schaffung von Ersatzlebensraum für gehölzbrütende Vogelarten

– Schaffung von Ersatzlebensraum für Arten des Offen- und Halboffenlandes

– Anlage von Nisthilfen für Gebäudebrüter

Zusammenfassend kommt der Artenschutzfachbeitrag zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung von Vermeidungs- sowie vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) keine Verbotstat-bestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten.

Der Zulassung des Vorhabens stehen somit keine artenschutzrechtlichen Hindernisse entgegen. Ein Ausnahmeverfahren nach den Vorgaben des § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht erforderlich.

7.8 Ergebnisse der FFH-Vorprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung

Innerhalb des Untersuchungsraumes, im näheren Umkreis bzw. im Bereich potenzieller Wirkpfade befinden sich folgende FFH- und SPA-Gebiete:

SPA-Gebiet „Hildesheimer Wald“ (DE 3825-401)

FFH-Gebiet „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“ (DE 3825-301)

FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ (DE 3624-331)

FFH-Gebiet „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ (DE 3021-331)

Gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG sind Pläne und Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. Dabei ist nicht relevant, ob

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der Plan oder das Projekt direkt Flächen innerhalb des Natura-2000-Gebietes in Anspruch nimmt oder von außen auf das Gebiet einwirkt.

Da aufgrund der räumlichen Nähe bzw. aufgrund der Wirkpfade des Vorhabens die Möglichkeit be-steht, dass das FFH-Gebiet „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“ (DE 3825-301) sowie das FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ (DE 3624-331) durch das Vorhaben „Hartsalzwerk Siegfried-Giesen“ beein-trächtigt werden, besteht für diese Gebiete die Notwendigkeit zur Durchführung einer FFH-Vorprüfung.

Für das SPA-Gebiet „Hildesheimer Wald“ (DE 3825-401) kann eine Beeinträchtigung aufgrund der räumlichen Entfernung zu den Vorhabensbestandteilen (minimaler Abstand 4.700 m zum Haldens-raum westlich der Schachtstraße), der topografischen Verhältnisse (das SPA-Gebiet liegt höher als das Vorhabensgebiet) sowie aufgrund der Grundwasserströmungen ausgeschlossen werden. Für das SPA-Gebiet besteht damit keine Notwendigkeit zur Durchführung einer FFH-Vorprüfung.

Für das FFH-Gebiet „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ (DE 3021-331) kann eine Be-einträchtigung unter Berücksichtigung der räumlichen Entfernung zu den Vorhabensbestandteilen und zum FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ (DE 3624-331) sowie der Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ ausge-schlossen werden. Für das FFH-Gebiet besteht damit keine Notwendigkeit zur Durchführung einer FFH-Vorprüfung.

Ziel einer Vorprüfung ist es zu ermitteln, ob vorhabensbedingte erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der beiden FFH-Gebiete ausgeschlossen werden können. Können erhebliche Beein-trächtigungen nicht offensichtlich ausgeschlossen werden, wird die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurden FFH-Vorprüfungen für die beiden genannten Gebiete durchgeführt.

Für das FFH-Gebiet DE 3825-301 „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“ konnten im Raumordnungsverfahren Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch das Vorhaben ausge-schlossen werden. Dieses Ergebnis wurde im Rahmen des bergrechtlichen Plan-feststellungsverfahrens auf der Grundlage des Planungstands Planfeststellungsverfahren nochmals überprüft. (vgl. Unterlage F-2.1)

Für das FFH-Gebiet DE 3624-331 (Landesinterne Nummer: 344) „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ konnten im Rahmen der Vorprüfung in der Raumordnung Beeinträchtigungen durch Wirkungen des Vorhabens nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Der Grund sind Einleitun-gen mineralisierter Wässer, welche über die Innerste die Leine im FFH-Gebiet erreichen.

Aufgrund dieses Vorprüfungsergebnisses ist der Sachverhalt im Rahmen des bergrechtlichen Plan-feststellungsverfahrens vertiefend in einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (vgl. Unterlage F-2.2) zu un-tersuchen. Es ist zu ermitteln, ob erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes DE 3624-331 „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandtei-len eintreten können.

Nachfolgend werden die Ergebnisse der FFH-Vorprüfungen für die FFH-Gebiete „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“ (DE 3825-301) sowie „Leineaue zwischen Hannover und Ru-the“ (DE 3624-331), welche als Unterlage F-2 Teil der vorliegenden Planfeststellungsunterlage sind, zusammenfassend dargestellt.

7.8.1 FFH-Gebiet „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“ (DE 3825-301)

Im Rahmen der vorliegenden FFH-Vorprüfung (vgl. Unterlage F-2.1) für das südlich des Vorhabens-gebietes Hartsalzwerk Siegfried-Giesen gelegene FFH-Gebiet „Haseder Busch, Giesener Berge, Gall-

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berg, Finkenberg“ ist zu klären, ob vorhabensbedingte erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungs-ziele des FFH-Gebietes bereits im Vorfeld offensichtlich ausgeschlossen werden können.

Da keine Flächeninanspruchnahme innerhalb des FFH-Gebietes vorgesehen ist, kann ein unmittelba-rer Flächenverlust für die Lebensraumtypen nach Anhang II bzw. Lebensraumverlust für Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ausgeschlossen werden.

Aufgrund der topografischen Situation (FFH-Gebiet liegt höher als das Vorhabengebiet) können die Oberflächengewässer im FFH-Gebiet nicht unmittelbar beeinflusst werden.

Aufgrund der räumlichen Entfernung zum Vorhaben (Abstand zum zentralen Vorhabensbestandteil Werk Siegfried-Giesen), der topografischern Verhältnisse (das FFH-Gebiet liegt höher als das Vorha-bensgebiet) sowie der Richtung der Grundwasserströmungen kann zudem ausgeschlossen werden, dass sich die vorhabensbedingt verringerte Grundwasserneubildung auf die Wasserführung der kalk-reichen Niedermoore, feuchten Hochstaudenfluren, mageren Flachlandmähwiesen, Laichgewässer des Kammmolchs oder Lebensräume der Schmalen Windelschnecke auswirkt.

Das FFH-Gebiet enthält stickstoffempfindliche Lebensraumtypen. Daher wurde untersucht, ob durch Immission von Stickstoffverbindungen langfristig eine Beeinträchtigung dieser Lebensraumtypen statt-finden kann. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die maximale Zusatzbelastung durch das Vorhaben für das FFH-Gebiet unterhalb der Bagatellgrenze liegt. Auch andere zu erwartende Emissionen und Immissionen wurden gutachterlich überprüft. Es sind keine Überschreitungen der maßgeblichen Im-missionswerte zu erwarten. Eine Beeinflussung des FFH-Gebietes über den Luftpfad ist damit ausge-schlossen.

Eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE 3825-301 „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“ kann ausgeschlossen werden. Die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

7.8.2 FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ (DE 3624 -331)

Im Rahmen der vorliegenden FFH-Verträglichkeitsprüfung (vgl. Unterlage F-2.2) für das nordwestlich des Vorhabensgebietes Hartsalzwerk Siegfried-Giesen gelegene FFH-Gebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ ist zu untersuchen, ob erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes DE 3624-331 „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" in seinen für die Erhaltungsziele maßgebli-chen Bestandteilen eintreten können. Sofern das der Fall ist, sind Gegenmaßnahmen zu treffen.

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Einleitung mineralisierter Wässer in die Innerste sowie die Emissionen von Stickstoffverbindungen über den Luftpfad als vorhabensbe-dingte Wirkfaktoren auf das FFH-Gebiet nicht ausgeschlossen werden kann. Weitere vorhabensbe-dingte Wirkfaktoren und Wirkprozesse sind nicht geeignet, Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen hervorzurufen.

Mit Ausnahme des Lebensraumtyps „Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ra-nunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion“ (FFH-LRT 3260) stellt die Einleitung mineralisierter Wässer in die Innerste für die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes keinen relevanten Wirkpfad dar.

Für den genannten Fließgewässer-Lebensraumtyp wurden die Wirkungen der Einleitung mineralisier-ter Wässer näher untersucht.

Die Ermittlung und Bewertung von Beeinträchtigungen des Schutzgebietes erfolgt dabei durch die Betrachtung folgender Punkte:

– Zustand und Empfindlichkeit des Fließgewässers Leine

– einzuleitende Abwassermengen und -qualitäten

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– Wirkungen der Einleitung auf die Erhaltungs- oder Entwicklungsziele

Bezüglich der Stickstoffverbindungen, die das FFH-Gebiet über den Luftpfad erreichen können, wird untersucht, ob diese zu nachteiligen Verschiebungen im Artenspektrum von Lebensraumtypen im FFH-Gebiet führen können. Dabei werden die vorhandene Hintergrundbelastung, die Empfindlichkeit der Lebensraumtypen (Maßstab: critical load) und die gutachterlich prognostizierte Zusatzbelastung einbezogen. Als Ergebnis wird festgestellt, dass die Zusatzbelastung im FFH-Gebiet unterhalb von fachlich anerkannten Bagatellgrenzen liegen wird. Eine Beeinflussung des FFH-Gebietes durch Stoff- und Staubemissionen ist damit ausgeschlossen.

Zusammenfassend kommt die FFH-Verträglichkeitsprüfung zu dem Ergebnis, dass Beeinträchtigun-gen der Erhaltungs- oder Entwicklungsziele des FFH-Gebietes DE 3624-331 „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ Beeinträchtigungen durch das Vorhaben Hartsalzwerk Siegfried-Giesen ausge-schlossen werden können.

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