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23 Heinz-Harald Abholz Standardisierung in der hausärztlichen Versorgung 1. Standardisierung - was ist das? Unter Standardisierung versteht man die Festlegung auf einen allge- mein verbindlichen Ablauf - bezogen auf die Medizin also auf einen diagnostischen Ablauf bei einer diagnostischen Frage und einen thera- peutischen Ablauf bei einer therapeutischen Frage. Die Verbindlichkeit derartiger Abläufe ist entweder qua Autorität bzw. Absprache zu erreichen oder qua wissenschaftlicher Fundierung eines bestimmten, eben des standardisierten Vorgehens. Mit der wissenschaftlichen Entwicklung der Medizin und der Ver- wissenschaftlichung der Methodik des Nutzennachweises medizinischer Verfahren in Diagnostik und Therapie entstehen über die letzten Jahre auch zunehmend mehr hierüber gegründete Ablaufschemata, deren jüngste wissenschaftlich-methodische Rechtfertigung im Begriff der Evidence Based Medicine (EBM) sich findet (siehe Borgers in diesem Band). Dabei soll hier nicht behauptet werden, daß die Mehrzahl derartiger Ablaufschemata und Standards heutzutage schon auf EBM basieren (Grimshaw et al. 1995), das Gegenteil ist der Fall: Eine Vielzahl heutiger Standards - teilweise von wissenschaftlichen Gesellschaften vertreten - basiert allein auf Erfahrung oder wenig fundierter wissenschaftlicher Empirie. Dennoch gilt: Die Diskussion um Standards in der Medizin entsteht in einer Phase, in der es immer besser gelingt, den Nutzen von Behandlungsformen, die im Standard vorgegeben sind, methodisch fun- diert zu belegen. Insofern ist der Begriff der Standardisierung der Me- dizin mit der methodischen Entwicklung des Nutzennachweises und damit mit der EBM verbunden. Die wissenschaftliche Fundierung des Nutzennachweises diagnostischer oder therapeutischer Verfahren kann zu den Fortschritten der jüngsten Medizingeschichte gezählt werden. Nicht mehr »das Gute, was wir gesehen haben«, soll zukünftig handlungsleitend sein, sondern der Grad des nachgewiesenen Nutzens eines Verfahrens. Die praktische Handlungsanleitung bzw. der jeweils zu schaffende Handlungsrahmen, der aus derartig abgesicherten Er- kenntnissen resultiert, läßt sich dann als Standard eines bestimmten Verfahrens oder einer bestimmten Umgangsform bei einer bestimmten Problemstellung definieren. JAHRBUCH FÜR KRITISCHE MEDIZIN 29

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Page 1: Heinz-Harald Abholz Standardisierung in der hausärztlichen ... · Standardisierung in der hausärztlichen Versorgung 25 I. Im Hinblick auf die in den Weiterbildungsordnungen fixierten

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Heinz-Harald Abholz

Standardisierung in der hausärztlichen Versorgung

1. Standardisierung - was ist das?

Unter Standardisierung versteht man die Festlegung auf einen allge-mein verbindlichen Ablauf - bezogen auf die Medizin also auf einendiagnostischen Ablauf bei einer diagnostischen Frage und einen thera-peutischen Ablauf bei einer therapeutischen Frage. Die Verbindlichkeitderartiger Abläufe ist entweder qua Autorität bzw.Absprache zu erreichenoder qua wissenschaftlicher Fundierung eines bestimmten, eben desstandardisierten Vorgehens.

Mit der wissenschaftlichen Entwicklung der Medizin und der Ver-wissenschaftlichung der Methodik des Nutzennachweises medizinischerVerfahren in Diagnostik und Therapie entstehen über die letzten Jahreauch zunehmend mehr hierüber gegründete Ablaufschemata, derenjüngste wissenschaftlich-methodische Rechtfertigung im Begriff derEvidence Based Medicine (EBM) sich findet (siehe Borgers in diesemBand).

Dabei soll hier nicht behauptet werden, daß die Mehrzahl derartigerAblaufschemata und Standards heutzutage schon auf EBM basieren(Grimshaw et al. 1995), das Gegenteil ist der Fall: Eine Vielzahl heutigerStandards - teilweise von wissenschaftlichen Gesellschaften vertreten -basiert allein auf Erfahrung oder wenig fundierter wissenschaftlicherEmpirie. Dennoch gilt: Die Diskussion um Standards in der Medizinentsteht in einer Phase, in der es immer besser gelingt, den Nutzen vonBehandlungsformen, die im Standard vorgegeben sind, methodisch fun-diert zu belegen. Insofern ist der Begriff der Standardisierung der Me-dizin mit der methodischen Entwicklung des Nutzennachweises unddamit mit der EBM verbunden. Die wissenschaftliche Fundierung desNutzennachweises diagnostischer oder therapeutischer Verfahren kannzu den Fortschritten der jüngsten Medizingeschichte gezählt werden.Nicht mehr »das Gute, was wir gesehen haben«, soll zukünftighandlungsleitend sein, sondern der Grad des nachgewiesenen Nutzenseines Verfahrens. Die praktische Handlungsanleitung bzw. der jeweilszu schaffende Handlungsrahmen, der aus derartig abgesicherten Er-kenntnissen resultiert, läßt sich dann als Standard eines bestimmtenVerfahrens oder einer bestimmten Umgangsform bei einer bestimmtenProblemstellung definieren.

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2. Ebenen und Instrumente der Standardisierung

Im folgenden soll betrachtet werden, in welchem Ausmaß und in welcherForm eine zunehmende Standardisierung der ambulanten Medizin er-folgt. Schließlich soll geprüft werden, ob eine Standardisierung für denambulanten Behandlungsauftrag hilfreich ist oder nicht. Um den Ansatzfür Standardisierung in der ambulanten Versorgung zu verstehen, ist esnotwendig zu skizzieren, wie es zu einer ambulanten »ärztlichen Hand-lung« kommen kann und welche - die Erbringung ambulanter Leistungenermöglichenden und einschränkenden - Rahmenbedingungen zumin-dest für den GKV-Bereich existieren. Leistungen, die im ambulantenBereich zu Lasten der GKV erbracht werden können, werden auf denverschiedensten Ebenen reguliert:- Eine Leistung muß als GKV-Leistung zugelassen werden. Hierüber

entscheidet der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen mitHilfe seiner Arbeitsausschüsse wie z.B. denen für »ärztliche Behand-lung«, »Prävention«, »Mutterschaftsrichtlinien« etc.Ärzte müssen zur Erbringung von Leistungen qualifiziert sein. Hier-über entscheidet die ärztliche Weiterbildung und die gezielte, von derkassenärztlichen Vereinigung gesteuerte Zulassung zu bestimmtenLeistungserbringungen wie z.B. psychosomatische Grundversor-gung, Sonographie, Gastroskopie etc.Die Qualität der Leistungserbringung muß in technischer Hinsichtgesichert sein. Hierzu existieren Richtlinien für das Labor wie auchfür die technischen Normen der verwendeten Geräte.Die Qualität der ärztlicher Leistungen muß kontinuierlich gewähr-leistet sein. Hierzu dienen Qualitätszirkel und zeitlich festzulegendeZwischenkontrollen über die qualitative Erbringung von Leistungen(z.B. Laborringversuche; Testate über Sonographie-/Gastroskopie-Befunde sind in der Diskussion).

- Die Erbringung von Leistungen muß finanziell attraktiv sein. Hierzudienen die Festlegungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab, vor-genommen vom Bewertungsausschuß.Indikationsstellung und Ablauf einer Leistungserbringung werdenvorgegeben. Hierzu dienen - im weitesten Sinne - Aus- und Weiter-bildung, aber auch die in jüngster Zeit geschaffenen Leitlinien ärzt-lichen Handeins.

Entsprechend der oben dargestellten Aspekte der Zulassung und Kon-trolle von Leistungserbringung im GKV-Bereich lassen sich - jenseitsder medizinischen Ausbildung - die folgenden Instrumente der Standar-disierung identifizieren:

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I. Im Hinblick auf die in den Weiterbildungsordnungen fixiertenWeiterbildungsinhalte sind folgende Tendenzen bedeutsam:a) Die Weiterbildungsinhalte werden schäfer definiert sowie in ihrer

Quantität und Qualität präziser festgelegt als noch vor zehn Jahren.Vor dem Hintergrund sich ausweitender Fächerinhalte ist das Resultatunter anderem ein sich zunehmend differenzierendes System vonWeiterbildungsinhalten mit einer entsprechenden Zunahme vonFacharztbezeichnungen und Gebietsbezeichnungen. Der Prozeß derüber die Weiterbildungsordnung definierten Abgrenzung einzelnerFacharzt- oder Gebietsarztgruppen ist noch nicht abgeschlossen. Ausden Weiterbildungsinhalten leitet sich - berufsrechtlich - die Berech-tigung ab, Leistungen in einem bestimmten Bereich zu erbringen.Mit zunehmender Differenzierung wird eine Facharzt- oder eineGebietsarztgruppe auf ein immer schmaleres Segment des Leistungs-spektrums beschränkt. Dies hat insofern etwas mit Standardisierungzu tun, als den später handelnden Ärzten dann - berufsrechtlich - nurnoch relativ wenig, nämlich das ihres eng definierten Faches, zu tunerlaubt ist.

b) Noch vor etwa zwanzig Jahren war es mit der Facharztanerkennungmöglich, wie oben dargestellt alles aus dem breiten Fachgebiet zutun. Erst in den letzten zwei Jahrzehnten sind die KassenärztlichenVereinigungen immer häufiger dazu übergegangen, Qualifikations-anforderungen für einzelne Leistungsbereiche innerhalb der fachärzt-lichen Tätigkeit zu formulieren. Zu nennen sind hier z.B.: psychoso-matische Grundversorgung, Sonograhie, endoskopische Unter-suchung, radiologische Untersuchung, Langzeit-EKG, Langzeit-Blutdruckmessung etc. Gegenwärtig steht zur Debatte, derartigeQualifikationsanforderungen auf andere Bereiche auszuweiten undderen Nachweis zur Voraussetzung für die Zulassung zur ambulantenVersorgung zu erklären (z.B. Allergie-Testung und Hyposensibilisie-rung). Diese Entwicklung läuft primär auf eine verbesserte Qualitäts-sicherung, vermittelt aber auch auf eine Standardisierung des Lei-stungsspektrums und der Leistungsabläufe hinaus (Ollenschläger/Mohr 1997).

2. Seit etwa acht Jahren gibt es in Deutschland die Entwicklung vonQualitätszirkeln mit dem erklärten Ziel der Qualitätssicherung. Zu einemnicht unwesentlichen Teil- insbesondere bei der Administration - wirddas Ziel der Qualitätszirkelarbeit in der Erreichung eines gemeinsamenStandards der Leistungserbringung gesehen. Qualitätszirkelarbeit stelltin dieser Sicht ein didaktisches Konzept zur besseren Vermittlung vonStandards in der Medizin dar. Erwähnt sei an dieser Stelle, daß einige

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Theoretiker der Qualitätszirkelarbeit nicht hierin, sondern in der Schu-lung der Fähigkeit zur Reflexion eigenen Tunsdas wesentliche Ziel sehen.

3. Auch bei Positiv-Listen handelt es sich um eine Form der Standar-disierung, nämlich die einer wissenschaftlichen Pharmakologie. Selbstdie gescheiterte Einfiihrung einer für die GKV-VersorgungverbindlichenPositiv-Liste hat nicht verhindern können, daß sich die Arzneimittel-versorgung de facto zunehmend an der wissenschaftlichen Pharmakolo-gie orientiert. Dies schlägt sich auch bei der Bewertung des Verord-nungsverhaltens im Rahmen der GKV nieder.

4. Seit etwa 1992 ist in der Bundesrepublik eine Diskussion überLeitlinien (Lauterbach 1997) in Gang gekommen, die in den letztenzwei Jahren zur Schaffung von Hunderten solcher Regelwerke der ver-schiedenen medizinischen Fachgesellschaften geführt hat. ErklärtesZiel der Leitlinien ist es, eine Orientierung zum Handeln zu geben, alsoden Stand des Wissens zu einer Thematik zu präsentieren und damitStandards zu setzen - selbst wenn dies nicht so benannt wird. Aller-dings betont die mit dieser Aufgabe betraute Arbeitsgemeinschaft wissen-schaftlicher medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) immer wieder,daß mit der jeweiligen Leitlinie keine juristische Verbindlichkeit ge-schaffen ist (ebd.).

5. Das 2. GKV-Neuordnungsgesetz sieht vor, daß nun sämtliche Lei-stungen des GKV-Katalogs, also nicht mehr nur die Neuzulassungen, imHinblick auf ihren Nutzen und ihre Wirtschaftlichkeit zu prilfen sind.Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KEV) hat in Kooperation mitden Krankenkassen gleichsam eine Ausfiihrungsbestimmung in Formihrer Richtlinien der Arbeit des Arbeitsausschusses »Ärztliche Behand-lung« erlassen, die den hohen Stellenwert eines wirklichen Nutzennach-weises betont und damit - mit etwa zehn bis fünfzehn Jahren Verspä-tung - die wissenschaftliche Entwicklung in den Ländern Nordamerikasund des übrigen Westeuropa nachvollzieht.

Zukünftig können nur noch diejenigen Leistungen in den GKV-Katalogaufgenommen bzw. dort belassen werden, deren Nutzen auch belegbarist (Bundesausschuß 1998). Dies ist in dieser »Schärfe« bisher keines-wegs selbstverständlich gewesen. Selbst wenn man einmal unterstellt,daß ein Großteil der schon vorhandenen GKV-Leistungen nicht wirklichgeprüft wird, so bliebe es dabei, daß zukünftig nur noch Leistungenmit einem solchen qualifizierten Nutzennachweis neu aufgenommenwerden. Damit hätte sich die wissenschaftlich abgesicherte Medizindurchgesetzt.

6. Zur Standardisierung tragen nicht nur solche Maßnahmen bei, dieden Kreis der zur Leistungserbringung Berechtigten und die Aufnahme

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von Leistungen in den GKV-Katalog regulieren. Denn die Leistungen ansich und die Festlegung, wer sie erbringen darf, reichen nicht aus, umdas Leistungsgeschehen insgesamt zu regulieren und zu standardisieren.Offen ist noch die Frage der Indikationsstellung zur Leistungserbringung.Hier steht die professionelle Autonomie - ärztliche Therapiefreiheit isthier das konkretisierende Stichwort - bisher vor einer Standardisierung.

In diesem Zusammenhang gewinnen »Leitlinien« (s.o., Punkt 4) einebesondere Bedeutung. Selbst wenn es für Leitlinien sehr viele rationaleArgumente gibt, so dürfte schon jetzt klar sein, daß »Leitlinien« - auchwenn dies nicht in der Intention ihrer Verfasser liegen mag - zukünftigzum Maßstab dessen werden, was »richtig« und was »nicht richtig« ist,und somit entscheidend zu einer Standardisierung beitragen. US-ame-rikanische Entwicklungen belegen dies empirisch.

3. Medizinische Konsequenzen der Standardisierung

Die Regulierung des Leistungsgeschehens mittels Standards und wissen-schaftlicher Maßstäbe führt zu:

mehr Vernunft in der Medizin - zumindestens soll dies erst einmal sogenannt werden;mehr Qualität in der Durchführung und Erbringung von Leistungen;

- juristisch besser faßbaren Bedingungen dessen, was »richtig« undwas »falsch« in der Medizin ist;

- zu einer Ausweitung der Medizin und somit zu einem Kostenanstieg(siehe dazu die Abschnitte 4 und 6).

Medizin auch im ambulanten Bereich wird damit überschaubarer,leichter verständlich, administrativ besser handhabbar. Kann sie damitaber besser ihre Funktionen im ambulanten Bereich erfüllen?

4. Standardisierung und ambulante Versorgungsaufgabe

Ausgangspunkt ist im folgenden die ambulante Versorgungsaufgabe.Die im Hinblick darauf zu treffenden Aussagen gelten in abgemilderterForm auch für den stationären Versorgungs bereich.

Die ambulante Versorgung läßt sich in Bezug auf die hier vorliegendeProblematik folgendermaßen charakterisieren:

I. Die Rahmenbedingungen der ambulanten Versorgung sind durchMultimorbidität, durch die Mehrdimensionalität des Krankseins unddurch die Einflußnahme des Patienten auf den Behandlungsprozeß cha-rakterisiert (Abholz 1998a). Diese Merkmale sind insbesondere für denallgemeinmedizinischen Arbeitsansatz von zentraler Bedeutung, geIten

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jedoch auch mehr oder minder deutlich für die Versorgung durchSpezialisten. Die Behandlung hat in der Regel nicht nur medizinische,sondern auch nicht-medizinische Dimensionen, weil der Umgang derPatienten mit ihrer Krankheit psychologisch und soziokulturell geprägtist und seinerseits das Handeln des Arztes beeinflußt. Das Krankseinund nicht die Krankheit steht im Zentrum der Versorgungsaufgabe.Daraus läßt sich bereits leicht ableiten, daß sich hier ein sehr weitesSpektrum von Behandlungsaufgaben in der Versorgung der verschiede-nen Patienten ergibt, das kaum noch mit einem Standard erfaßbar ist.Die Behandlungsaufgaben sind in der Regel komplex.

2. Der Patient erteilt dem Arzt einen Behandlungsauftrag mit dem In-halt: »Tue das Beste für mich«, Dies ist nur zu einem Teil identisch mitdem Auftrag, das Beste für die Gesundheit zu tun. Letzteres ist aberInhalt aller Standards der Medizin. Was ist hier gemeint? Die wissen-schaftliche Medizin und die wissenschaftlich fundierte Methodik desNutzennachweises in der Medizin - also die Grundlagen von Standards -orientieren auf eine eindimensionale Medizinbetrachtung nach demMuster: »Ein Krankheitsbild und dessen Folgen«. Patienten aber weisennicht selten mehrere Erkrankungen auf und verarbeiten Krankheit undKrankheitssymptomatik auf unterschiedliche Weise. Das Beste für siezu tun, also dem eigentlichen Behandlungsaufrag zu folgen, beinhaltetalso nicht immer die eine Erkrankung- möglicherweise nur eine vonvielen - optimal zu versorgen, sondern kann auch heißen, andereAspekte des Krankseins als die von der Medizin als vorrangig gesehenenErkrankungen in den Vordergrund der Versorgung zu stellen oder über-haupt die Nicht-Versorgung zu akzeptieren, sofern dies der Patientwünscht. Zudem sind die Dimensionen des Nutzens in der Medizin (sie-he auch Borgers in diesem Band) häufig in einer Weise charakterisiert,die vielen Patienten und ihren Lebensorientierungen völlig inadäquaterscheint. In manchen Fällen wird Patienten eine bestimmte Behand-lung zuteil, die nur einem von 677 so versorgten Patienten einen Nutzenbringt. Besonders extrem ist dies im Bereich präventiv orientierter Me-dizin ausgeprägt: Hier profitiert u.U, nur eine von 2500 regelmäßig aneiner Screening-Untersuchung teilnehmenden Personen (Abholz 1994).Sind Behandlungskonzepte dann noch mit Belastungen oder gar Ge-fahren verbunden, so ist es nur zu verständlich, wenn Patienten die Ver-sorgung als unangemessen empfinden.

3. Low risks -low win: Im ambulanten Bereich, insbesondere imallgemeinärztlichen Bereich, sind umschriebene Erkrankungen undKrankheitsbilder, die Inhalt von Standards sind, eher selten. Das gesam-te diagnostische Programm, das anwendbar ist, birgt die Gefahr einer

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hohen Rate von falsch-positiven Befunden in sich, da die Häufigkeitgesuchter Erkrankungen sehr gering ist (low-risk) (Abholz 1998b). Die-se falsch-positiven Befunde müssen - kunstgerecht behandelt - weiterabgeklärt werden - nicht selten dann mit invasiven Verfahren. Diesbringt neue Belastungen fur den Patienten mit sich. Ähnliches gilt furden therapeutischen Bereich: Im ambulanten Bereich sind die Verlaufs-formen von Krankheiten auch bei identischen Krankheitsbezeichnun-gen und identischen Diagnosen bisweilen sehr unterschiedlich. Beileichteren Verlaufsformen aber ist zumeist ein geringerer therapeutischerNutzen als bei ausgeprägten Verlaufsformen zu erwarten. Zusammen-fassend läßt sich daraus ableiten, daß sowohl im diagnostischen alsauch im therapeutischen Bereich Standards der Versorgung, die sich aufeinzelne Diagnosen und einzelne Verfahren beziehen, einen anderenStellenwert haben als z.B. gleiche Standards im stationären Bereich, wohigh-risk- und high-win-Situationen wahrscheinlicher sind.

4. Im ambulanten Bereich ist ein Großteil der Krankheitszuständenicht geklärt und auch mit wissenschaftlicher Medizin nicht klärbar(KroenkelMagelsdorff 1989), wobei diese Krankheiten nur zum Teil alspsychosomatisch anzusehen sind. Das Verständnis dieser Krankheitenwird dadurch erschwert, daß die von uns gehandhabte Medizin zu»grob« ist, um alle Veränderungen organischer Natur ausreichend zuerfassen. Wenn z.B. nur 30 bis 40% der ambulanten Behandlungs-anlässe einer wissenschaftlich-medizinischen Diagnose zuzuordnensind, so kann bestenfalls dieser Anteil auch nach einem Standard ver-sorgt werden.

5. Die Arzt-Patienten-Beziehung und daraus sich ergebende therapeu-tische Ansätze stellen ein Schwergewicht ambulanter, insbesondereallgemeinärztlicher Tätigkeit dar. Aufgrund der großen Häufigkeitpsychosomatischer Krankheitsbilder bzw. der Krankheitsbilder, dienicht einer klassischen medizinischen Diagnose zugeordnet werdenkönnen, müssen im diagnostischen Bereich häufig Interpretationen auseiner längerfristigen Arzt-Patienten-Beziehung heraus vorgenommenwerden (~erlebte Anamnese). Im therapeutischen Bereich wird diegleiche, längerfristig bestehende Arzt-Patienten-Beziehung genutzt, umtherapeutische Entscheidungen zu treffen. Schließlich ist die Arzt-Patienten-Beziehung mit der daraus erwachsenen therapeutischen Potenzselbst »Therapeutikum« (Rönsberg 1998). Dies erstreckt sich aufein Spektrum von der Beratung über stützende psychotherapeutischeInterventionen bis hin zur Placebo-Medizin (Abholz 1993). Die Arzt-Patienten-Beziehung selbst stellt - dies liegt in der Natur der Sache-ein wesentlich durch den Begriff der Subjektivität zu beschreibendes

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Arbeitsfeld dar. Derartige Bereiche lassen sich bestenfalls durch Rah-menvorgaben und Grundregeln, nicht aber durch spezifische Standardssteuern.

6. Ambulante Medizin und insbesondere hausärztliche Versorgungzeichnet sich dadurch aus, daß in einer jeweiligen diagnostischen odertherapeutischen Fragestellung nicht alles, was möglich ist, auch getanwird. Vielmehr wird die Mehrzahl der - nicht zuletzt durch Leitlinienvorgeschriebenen - Möglichkeiten eben nicht wahrgenommen. Diesgeschieht zum Wohl des Patienten, der ansonsten durch eine Vielzahlfalsch-positiver Befunde und eine »Übertherapie« gefährdet wäre. Diesliegt aber auch im Interesse der Versichertengemeinschaft, die dadurchvon einer gewaltigen Ausgabenlawine verschont wird. Derartige Unter-lassungen beruhen auf einer Wahrscheinlichkeitserwägung - der Wahr-scheinlichkeit, daß eine bestimmte Erkrankung vorliegt und die fraglicheTherapie einen Gewinn für den Patienten mit sich bringt (Bursztajn etal. 1990). Diese Entscheidungen basieren in der Regel auf der Kenntnisder Lebensgeschichte und des Lebenszusammenhangs des Patienten,und nur vor diesem Hintergrund sind sie verantwortlich zu fällen. Leit-linien, die die Funktion haben, zumindest alle wichtigen Entscheidungs-wege vorzugeben, werden zu einer Ausweitung des medizinischen Han-delns führen, also die üblichen »Wahrscheinlichkeitsentscheidungen«des ambulant tätigen Arztes reduzieren.

Es lassen sich vor diesem Hintergrund die folgenden Versorgungs-aufgaben definieren:a) Medizinisch umschriebene Probleme, die auf der Grundlage einer

Evidence Based Medicine bearbeitet werden können. Hierbei wird essich im wesentlichen um eher dramatische bzw. lebensgefährliche,medizinisch eindeutig zu definierende Krankheitszustände handeln,für die es diagnostische und therapeutische Vorgehensweisen gibt,die wissenschaftlich hinreichend fundiert sind. Über die Häufigkeitder Behandlungsanlässe aus diesem Problembereich lassen sichkeinerlei exakte Angaben machen. Dennoch dürfte dieser Bereichden bei weitem kleinsten Teil von Behandlungsanlässen ausmachen.Dies gilt selbst für die spezialärztliche Versorgung in der Bundes-republik, auch wenn sie hinsichtlich der Behandlungsanlässe manchenUnterschied zur hausärztlichen Versorgung aufweist.

b) Medizinisch umschriebene Probleme. die jedoch in hohem Maße mitanderen Fragestellungen verbunden sind, welche psychische undsoziokulturelle Probleme umfassen. Hier können medizinische Stan-dards keinerlei umfassende Hilfestellungen geben, da sowohl auf-grund gegebener Multimorbidität und der Mehrdimensionaliät des

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Krankseins als auch angesichts der Einflußnahme des Patienten aufden Behandlungsablauf davon ausgegangen werden muß, daßStandards bestenfalls als Orientierungslinie fur den medizinischenKernbereich des Problems dienen können. Ein Großteil der Versor-gungsaufgaben hausärztlicher als auch spezialärztlicher Versorgungist in diesem Bereich angesiedelt.

c) Nicht medizinisch zu definierende bzw. medizinisch nicht ausreichendzu definierende Krankheitszustände. Hierzu gehört das weite Feldder psychosomatischen Erkrankungen als auch solcher Erkrankungenund Störungen, die sich eindeutigen medizinischen Diagnosen nichtzuordnen lassen. Ein erheblicher Teil der Behandlungsanlässe ambu-lanter Versorgung ist hier zu lokalisieren. Auch fur diesen Bereichgilt, daß Standards nicht anwendbar sind bzw. nur Rahmenrichtliniendes Umgangs mit den Patienten beschreiben können.

d) Behandlungsanlässe aus den Bereichen a) bis c), bei denen jedocheine rational begründete Therapie nicht möglich ist oder vom Patientennicht gewünscht wird. Hiermit ist der klassische Bereich einer Place-bo-Medizin beschrieben. Folgt man dem Behandlungsauftrag desPatienten, nämlich dem, das Beste fur ihn zu tun, so ist nicht seltenauch eine Placebo-Medizin indiziert (Abholz 1993). Für diese gibt eszwar auch Standards des Behandlungsablaufs, die insbesondere hiereinzuhalten sind, jedoch ist deren Konkretion weitaus weniger ver-bindlich als in einem klassischen Bereich standardisierter Medizin.Der Bereich d) umfaßt - dies muß klar sein - einen nennenswertenTeil der Behandlungsanlässe ambulanter Versorgung.

Als Fazit läßt sich also festhalten, daß standardisierte Medizin, selbstwenn sie heute schon voll entwickelt wäre, einen Großteil des ambulan-ten Versorgungsgeschehens nicht erfassen kann.

5. Das zukünftige Verhältnis von standardisierter undnicht-standardisierter Versorgung

Was geschieht in der Zukunft mit demjenigen Teil der Versorgung, dernicht standardisiert wird bzw. nicht standardisiert werden kann? Grund-sätzlich lassen sich folgende Möglichkeiten vorstellen:

1. Standardisierter und nicht-standardisierbarer Bereich der Versor-gung bleiben nebeneinander bestehen und werden durch die GKV glei-chermaßen abgedeckt.

2. Im nicht-standardisierbaren Bereich wird aufgrund äußerer Be-dingungen standardisiert vorgegangen, indem Behandlungsproblemeumdefiniert werden. Dies ist zu weiten Teilen auch heute schon zu

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beobachten: Zum Beispiel findet ein Teil der Placebo-Medizin mittelsder Umdefinition eines unspezifischen Krankheitszustandes zu einemdefinierten medizinischen Krankheitsbild statt: Funktionelle oder nichtnäher erklärbare Schmerzen in der Brust werden als Angina pectorisdefiniert und dann so behandelt - obwohl ein Großteil der Ärzte in denentsprechenden Situationen hier um den Unterschied weiß. Gleichesgilt in dem Moment, in dem Diagnoseangaben gemacht werden müssen:Das gesamte ambulante Versorgungsgeschehen wird dann auf dieDimension der vorgebenenen medizinischen Diagnosen gebracht.

3. Die nicht-standardisierbaren Bereiche werden aus der Medizineliminiert bzw. aus dem GKV-Leistungskatalog herausgedrängt. Im Fal-le ihrer Eliminierung werden sie zu Aufgabenfeldern anderer Heilberufeoder - wie die jüngste Entwicklung zeigt - zu privat zu finanzierendenLeistungen außerhalb des GKV-Kataloges. Die Projekte einiger Kran-kenkassen, Zusatzleistungen für ihre Versicherten - Z.B. Jugend-gesundheitsuntersuchung, einige alternative Heilverfahren etc. - anzu-bieten, sind Beispiele dafür. Der Plan der KBV, sogenannte individuelleGesundheitsleistungen (IGEL-Katalog) einzufuhren, weist in eine ähn-liche Richtung: Das, was im GKV-Katalog nicht enthalten sein darf,weil ein Nutzenbeleg nicht möglich ist, wird nun zur privat zu finanzie-renden Gesundheitsleistung erklärt (Abholz 1998c).

Die Lösung 1 wird aufgrund des Drucks zur Ausgabenbegrenzungund der gesetzlichen Steuerungsmaßnahmen in der GKV nicht dieLösung für die Zukunft darstellen. Unter dem Druck der Kostensenkungwird all das, was nicht mit einem herkömmlichen Nutzenbeleg versehenist, aus der GKV ausgegrenzt werden. Die Lösung 2, die Umdefinitiondes Krankheitsgeschehens auf medizinisch umschriebene Begriff-lichkeiten mit den daran gebundenen Standards, als auch die Lösung 3,die zusätzliche Finanzierung außerhalb des GKV-Kataloges, beschreibenden Weg in die Zunkunft.

So führt das, was anfänglich für Wissenschaftlichkeit und Vernunftstand, nämlich Evidence Based Medicine und die aus ihr.abgeleitetenStandards, zu einem hohen Maß von Unvernunft. Unvernunft, weil Pro-bleme wider das Interesse der Versorgung und damit des Patientenunsinnig umdefiniert werden oder weil Probleme zwecks Verbesserungder Einkommens- oder der Wettbewerbs situation nur außerhalb desGKV-Kataloges zur »Bearbeitung« angeboten werden. Die Standar-disierung in der Medizin hat insbesondere für den ambulanten Bereichalso durchaus einen vernünftigen Kern. Um diesen herum breiten sichallerdings schon jetzt die großen Areale der »Unvernunft« aus. Dies istso, weil einmal nicht begriffen wird, daß »Vernunft« sich nicht nur im

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eng definierten Rahmen des Standes wissenschafticher Medizin de-finieren kann, und zum weiteren, weil es genug Interessenten gibt, diedas, was aus der »Standardisierung« herausfallt, für private ökonomischeInteressen nutzen wollen. Vernunft in der Medizin ist nicht auf »Stan-dards« reduzierbar.

KorrespondenzadresseUniv.-Prof. Dr. Heinz-Harald AbholzAbt. Al1gemeinmedizinHeinrich-Heine-UniversitätPostfach 10 10 074000 I Düsseldorf

Literatur

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Rosenbrock, R.; Kühn, H.; Köhler, B.M. (Hg.) (1994): Präventionspolitik. Gesell-schaftliche Strategien der Gesundheitssicherung. Berlin: Edition Sigma

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