herzlich willkommen als mitglied der kfg!. i.was ist die kfg? ii.warum sind sie bei der kfg?...
TRANSCRIPT
Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG!
I.I. Was ist die KFG?Was ist die KFG?
II.II. Warum sind Sie bei der KFG?Warum sind Sie bei der KFG?
III.III. Welche Leistungen bieten wir Ihnen?Welche Leistungen bieten wir Ihnen?
IV.IV. Was müssen Sie beachten?Was müssen Sie beachten?
V.V. Wo erreichen Sie uns?Wo erreichen Sie uns?
VI.VI. Haben Sie noch Fragen?Haben Sie noch Fragen?
ProgrammablaufProgrammablauf
Was ist die KFG?Was ist die KFG?
- Kranken- und Unfallversicherungsträger aufgrund landesgesetzlicher Regelungen
- Satzung und Krankenordnung in der Krankenfürsorge, Vereinbarung in der Unfallfürsorge
- Seit 1892 für die Beamten der oö. Gemeinden und –verbände zuständig
- Seit 2003 auch für Vertragsbedienstete und Mandatare der oö. Gemeinden und –verbände zuständig
Warum sind Sie bei der KFG?Warum sind Sie bei der KFG?
Als Vertragsbedienstete/r einer oö. Gemeinde oder eines Gemeindeverbands sind Sie ab Beginn des Dienstverhältnisses KFG-Mitglied.
Als Beamtin/Beamter sind Sie mit der Pragmatisierung bei der KFG.
Die Option zu einem anderen Krankenversicherungsträger besteht nicht.
Welche Leistungen Welche Leistungen bieten wir Ihnen? bieten wir Ihnen?
Prinzip der KostenrückerstattungDie Rückvergütung beträgt 90 % der vereinbarten Tarife!Erforderlich: Vorlage der Originalrechnung sowie evtl. Verordnungen, Zahlungsbestätigungen werden nicht benötigt.
Pflichtleistungen – mit Rechtsanspruch freiwillige Leistungen – ohne Rechtsanspruch
Derzeitiges AbrechnungssystemDerzeitiges Abrechnungssystem
Welche Leistungen Welche Leistungen bieten wir Ihnen?bieten wir Ihnen?
PflichtleistungenPflichtleistungenLeistungsart Verrechnungsart Vergütungssatz / Selbstbehalt
Vorsorgeuntersuchung Kostenrückerstattung 100 % der Ärztekammer-Tarife
Ärztliche Behandlung Kostenrückerstattung 90 % der Ärztekammer-Tarife
Medikamente Direktverrechnung Rezeptgebühr (dzt. 5,30 Euro)
Heilbehelfe / Hilfsmittel Kostenrückerstattung 100 % der Tarife lt. Krankenordnung, sonst 90%
Krankenhaus ambulant Direktverrechnung Bei Vertragsspitälern 100 %, sonst 90 %
KH stationär Allgemeine Klasse Direktverrechnung 100 % in Österreich
KH stationär Sonderklasse Direktverrechnung In Vertragsspitälern der KFG: 10 % Selbstbehalt
Rehabilitation Direktverrechnung 100 %, nicht für VB (PVA)!
Zahnbehandlung Kostenrückerstattung 90 % der Ärztekammer-Tarife
Zahnersatz Kostenrückerstattung Festgelegte Tarife der Krankenordnung
Leistungen bei Mutterschaft Kostenrückerstattung Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zu 100 %
Leistungsart Verrechnungsart Vergütungssatz / Selbstbehalt für die Mitglieder
Kuraufenthalt KostenrückerstattungFestgelegte Tarife der Krankenordnung, nicht für VB (PVA)!
Fahrtkosten Kostenrückerstattungmind. 0,20 Euro/KM
ab dem 21. KM pro einfacher Strecke
Transportkosten Direktverrechnung 100 % der Tarife
Ambulante Kur und
ErholungsaufenthaltKostenrückerstattung Festgelegte Tarife der Krankenordnung
Welche Leistungen Welche Leistungen bieten wir Ihnen?bieten wir Ihnen?
Freiwillige LeistungenFreiwillige Leistungen
Grippe- und
ZeckenschutzimpfungKostenrückerstattung Festgelegte Tarife der Krankenordnung
Zahnprophylaxe Kostenrückerstattung Festgelegte Tarife der Krankenordnung
zu §
TextHöchsttarif
in EuroVergütung
mit
III Der Arzthilfe gleichgestellte Leistungen
§ 27 Massagen (Jahrespauschale für Hauptversicherte) 350,00 100 %
§ 27 Psychotherapie 59,73 90 %
IV Medizinische Hauskrankenpflege
§ 36 Hauskrankenpflege/Tag (max. 56 Tage/Kalenderjahr) 10,17 100 %
VI Heilbehelfe und Hilfsmittel
§ 46 Blutdruckmessgerät 80,00 100 %
§ 46 Inhalationsgerät 170,00 100 %
§ 46 Hörgerät (1 Stück) 1.450,00 100 %
§ 51 Brillenfassung für Erwachsene 75,00 100 %
§ 51 Brillenfassung für Kinder (bis zum vollendeten 16. LJ) 45,00 100 %
§ 51 Kontaktlinse (1 Stück) 165,00 100 %
§ 51 torische Kontaktlinse (1 Stück) 200,00 100 %
VII Anstaltspflege
§ 55 Kostenbeitrag (allgemeine Gebührenklasse pro Tag) 9,28 100 %
Tarife – Stand 2013Tarife – Stand 2013
IX Zahnbehandlung und Zahnersatz
§ 63 Sofortprothese 170,00 90 %
§ 63 Kunststoffprothese (inkl. Zähne) 600,00 100 %
§ 63 Metallgerüstprothese 600,00 100 %
§ 63 Zahn, Klammer (pro Einheit) 16,80 100 %
§ 63 Zahnkrone oder Brückenglied 300,00 100 %
§ 63 Zahnimplantat 550,00 100 %
§ 63 Stiftzahn 340,00 100 %
§ 63 Inlay-Einflächenfüllung 73,00 90 %
§ 63 Inlay-Zweiflächenfüllung 129,00 90 %
§ 63 Inlay-Dreiflächenfüllung 192,00 90 %
§ 65 Kieferregulierung (pro Behandlungsjahr, max. 3 Jahre) 850,00 100 %
XI Freiwillige Leistungen
§ 76 Zahnprophylaxeprogramm 50,00 100 %
§ 76 Zeckenschutzimpfung 10,00 100 %
§ 76 Grippeschutzimpfung 10,00 100 %
§ 90 Kuraufenthalt pro Tag (max. 21 Tage und nicht für VB) 90,00 100 %
§ 90 Erholungsaufenthalt Erwachsene pro Tag (max. 21 Tage) 25,00 100 %
§ 90 Erholungsaufenthalt Kinder pro Tag (max. 28 Tage) 15,00 100 %
§ 91 Kurmittelpauschale 945,00 100 %
Tarife – Stand 2013Tarife – Stand 2013
Was müssen Sie beachten?Was müssen Sie beachten?
Bei Arbeitsunfähigkeit müssen Sie eine ärztliche Krankmeldung mit Diagnose an die KFG senden.
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Krankengeld von der KFG. Die Antragstellung erfolgt durch Ihren Dienstgeber. (Gilt nur für VB!)
Bei Schwangerschaft ist die KFG Ihr Ansprechpartner für Wochengeld. Die Antragstellung erfolgt durch Ihren Dienstgeber. (Gilt nur für VB!)
Wo erreichen Sie uns?Wo erreichen Sie uns?
Mitgliederservice
Persönliches Beratungsgespräch
Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle4041 Linz, Ferihumerstr. 8Tel. 0732 / 78 80 00 – 0, Fax: DW 30
Informationsblätter
Internet: www.kfgooe.atE-Mail: [email protected]
Chefarzt-Konsultation:Montags, 12.00-14.00 Uhr
Öffnungszeiten:Montag – Donnerstag: 8.00 – 16.00 UhrFreitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Haben Sie noch Fragen?Haben Sie noch Fragen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerk-Vielen Dank für Ihre Aufmerk-samkeit. Für persönliche Anfragen samkeit. Für persönliche Anfragen
stehe ich noch gerne zur Verfügung!stehe ich noch gerne zur Verfügung!