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Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

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Page 1: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz© Dirk Forster

aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Artikel 27(2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen

und materiellen Interessen, die ihm alsUrheber von Werken der Wissenschaft,

Literatur oder Kunst erwachsen.

Page 2: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG)oder

Wem gehört was und was darf wer...in der Schule?

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WARNUNG:Das auf dieser DVD enthaltene Programmist urheberrechtlich geschützt und darf nur privat und zu Hause vorgeführt werden.

Kopierung, Vervielfältigung, Vermietung, öffentliche Vorführung und sonstige

gewerbliche Nutzung, auch in Ausschnitten, sind untersagt. Jegliche unautorisierte

Nutzung wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.

Page 6: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

"Urheberrecht" – was ist das?"Urheberrecht" – was ist das?

In Deutschland steht Eigentum unter demSchutz des Grundgesetzes, wozu auch das

"geistige Eigentum" gehört.

Der Schutz dieses geistigen Eigentums wirdausführlich geregelt im

Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Page 7: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Das Urheberrechtsgesetz schützt:Das Urheberrechtsgesetz schützt:

• Sprach- und Schriftwerke;• Reden und Computerprogramme;• Werke der Musik;• Werke der angewandten Kunst,

pantomimische Werke und Tanzkunst;• Lichtbild- und Filmwerke;• Darstellungen wie Zeichnungen, Pläne,

Karten, Skizzen, Tabellen usw.

Page 8: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Wer ist Urheber und welche Wer ist Urheber und welche Rechte hat er?Rechte hat er?

Urheber ist, wer ein (geistiges) Werk erschaffen hat.

Er allein kann darüber verfügen, ob sein Werk verwertet und/oder öffentlich wiedergegeben werden darf.

Page 9: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Wie lange gilt das Urheberrecht ?Wie lange gilt das Urheberrecht ?

Grundsätzlich gilt das Urheberrecht bis 70Jahre nach dem Tod des Urhebers

(beginnend am Ende des Kalenderjahres,in dem der Urheber verstorben ist).

Es gibt jedoch Abweichungen, beispielsweise Lichtbilder (50 Jahre).

Page 10: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Um Unklarheiten zu Um Unklarheiten zu vermeiden:vermeiden:

Mozart ist zwar tot, dennoch darf man die "Kleine Nachtmusik" nicht bei einer

Aufführung mitschneiden und verbreiten. Denn auch die Aufführung ist geschützt.

Um rechtlich korrekt zu handeln müsste man das Stück schon selbst aufnehmen,

bevor man es verbreitet.

Page 11: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Das Recht am BildDas Recht am Bild

oder

Wem gehört das Foto?Wem gehört das Foto?

Page 12: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Dem Fotografenoder dem abgebildeten Motiv?

Page 13: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Der Fotograf oder "Lichtbildner"gilt als Urheber des Lichtbildwerkesoder des Lichtbildes und hat dem-

entsprechend alle Rechte, diezuvor beschrieben wurden.

Page 14: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

ABERABER

Page 15: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Die Person auf dem Foto ist durch das GG Die Person auf dem Foto ist durch das GG und das KunstUrhGund das KunstUrhG

in ihrer Persönlichkeit geschützt!in ihrer Persönlichkeit geschützt!

Fotografien dürfen nur mit ihrer Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau

gestellt werden.

Allerdings gilt die Einwilligung als erteilt,wenn die fotografierte Personfür das Foto bezahlt wurde.

Page 16: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

……übrigens:übrigens:Fertigt jemand Aufnahmen einer Person an,welche sich in ihrer Wohnung oder einem

anderen, besonders blickgeschütztenBereich aufhält und verbreitet diese sogar,so kann dies als Straftat mit Freiheitsstrafe

oder mit Geldbuße geahndet werden.

Page 17: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Sind alle kopierenden Sind alle kopierenden Lehrer Verbrecher?Lehrer Verbrecher?

Das Urheberrecht in Das Urheberrecht in der Schule…der Schule…

Page 18: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Seit dem 1. Januar 2011 gilt:

Der Staat hat's geregelt!Der Staat hat's geregelt!

Page 19: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Für analoge Kopien (Fotokopien):Für analoge Kopien (Fotokopien):

• bis zu 10 %, jedoch nicht mehr als 20 Seiten eines Werkes dürfen kopiert werden!

Das gilt für Schulbücher, Arbeitshefte, Sachbücher, Musikeditionen, belletristische Werke usw.

• kleine Werke dürfen vollständig fotokopiert werden!

Das gilt für Musikeditionen mit max. 6 Seiten, sonstige Druckwerke mit max. 25 Seiten (außer Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien!) sowie Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

Page 20: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

…und seit dem 1. Januar 2013 gilt zusätzlich:

Page 21: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Für digitale Vervielfältigungen:Für digitale Vervielfältigungen:

• bis zu 10 %, jedoch nicht mehr als 20 Seiten aller Printmedien dürfen eingescannt werden.

Das gilt für Schulbücher, Arbeitshefte, Sachbücher, Musikeditionen und belletristische Werke, welche ab 2005 erschienen sind.

• kleine Werke dürfen sogar vollständig eingescannt werden.

Das gilt für Musikeditionen mit max. 6 Seiten, sonstige Druckwerke mit max. 25 Seiten (außer Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien!) sowie alle Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen, welche ab 2005 erschienen sind.

Page 22: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Alles weitere entnehmen Sie bitte dieser Broschüre:

Page 23: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Der Lehrer als UrheberDer Lehrer als Urheber

…wer hat eigentlich das Nutzungsrecht

an den (dienstlich) erstellten Arbeitsmaterialieneiner Lehrkraft???

oder

Page 24: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Die Antwort entnehmen Sie bitte meiner Ausarbeitung:

Page 25: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

STOPSTOPWir sind noch nicht fertig!!!Wir sind noch nicht fertig!!!

Page 26: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Was wird denn nun aus Was wird denn nun aus Cinderella???Cinderella???

Laut UrhG(und meiner persönlichen Meinung) müssen 4 Punkte überprüft werden:

Page 27: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

• Ist die Vorführung öffentlich? Nein, eine Schulklasse ist ein abgegrenzter

Personenkreis!• Dient die Vorführung Erwerbszwecken? Nein, ein Schulbesuch ist kostenfrei!• Wurde der Film speziell für den Schul-

gebrauch angefertigt? Nein, es ist ein typisch kommerzieller Film!• Benötigt man die Einwilligung des Rechte-

inhabers und muss man dafür zahlen? Nur innerhalb 2 Jahre nach Kinostart

(hier: 21.12.1951)(hier: 21.12.1951)

Page 28: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Es ist rechtlich also nichts Es ist rechtlich also nichts zu befürchten!!!zu befürchten!!!

Für ganz Vorsichtige halten die Medienzentralen zahlreiche Filme mit

gesondertem Vorführlizenzen zum Ausleihen bereit.

Page 29: Hessisches Kultusministerium – Projekt Jugendmedienschutz © Dirk Forster aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27 (2) Jeder hat das Recht

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

……auch im Namen von Cinderella!auch im Namen von Cinderella!